V/0482/2020
Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 31.12.2019
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Jahresabschlussbericht_der citeq 2019
81488 Zeichen
Jahresabschluss
Lagebericht
Geschäftsjahr 2019
Impressum
Herausgeberin
Stadt Münster
citeq
Redaktion
Peter Boenigk
Tel.: 0251/492-18 11
Fax: 0251/492-77 10
e-Mail: boenigk@citeq.de
http://www.citeq.de
3
Inhaltsverzeichnis
1 Bilanz zum 31. Dezember 2019 ................................ ................................ ................................ ... 4
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 .... 6
3 Anhang ................................ ................................ ................................ ................................ ........ 7
3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss ................................ ................................ ......... 7
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ................................ ................................ ............ 7
3.3 Erläuterungen zur Bilanz ................................ ................................ ................................ ...... 8
Aktivseite ................................ ................................ ................................ ................................ ........ 8
Passivseite ................................ ................................ ................................ ................................ ..... 8
3.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ................................ ............................... 10
3.5 Zusammenstellung der Umsatzerlöse ................................ ................................ ................ 12
3.6 Sonstige Angaben ................................ ................................ ................................ ............. 12
3.6.1 Jahresdurchschnittlich beschäftigte Beamte, Angestellte und Auszubildende ................ 12
3.6.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen ................................ ................................ ............... 12
3.6.3 Honorar des Abschlussprüfers ................................ ................................ ....................... 12
3.6.4 Gesamtabschluss der Stadt Münster ................................ ................................ .............. 12
3.6.5 Organe und Aufwendungen für Organe ................................ ................................ .......... 13
Betriebsleitung ................................ ................................ ................................ .............................. 13
Betriebsausschuss ................................ ................................ ................................ ........................ 13
Zentralausschuss ................................ ................................ ................................ .......................... 13
Arbeitsausschuss ................................ ................................ ................................ .......................... 14
3.6.6 Ergebnisverwendungsvorschlag ................................ ................................ ..................... 14
3.6.7 Nachtragsbericht ................................ ................................ ................................ ............ 14
4 Anlagennachweis ................................ ................................ ................................ ...................... 15
4
1 Bilanz zum 31. Dezember 2019
A K T I V S E I T E 31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Entgeltlich erworbene Software 2.457.158,00 2.229.610,00
II. SACHANLAGEN
1. Fahrzeuge 49.722,00 53.872,00
2. Betriebs- u. Geschäftsausstattung 5.962.281,00 5.551.431,00
3. Anlagen im Bau 121.125,52 93.333,93
6.133.128,52 5.698.636,93
III. FINANZANLAGEN
1. Beteiligungen 1.000,00 1.000,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 26.138.834,59 24.781.534,87
26.139.834,59 24.782.534,87
34.730.121,11 32.710.781,80
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. VORRÄTE
Betriebsstoffe 131.759,61 131.967,65
II. FORDERUNGEN UND SONSTIGE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 585.700,18 577.187,89
2. Forderungen an die Stadt 7.698.984,61 7.044.106,26
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
31.12.2019 6.529.665,59 €
31.12.2018 6.571.259,59 €
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.667,20 0,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 537.856,11 7.009,79
8.824.208,10 7.628.303,94
III. GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN 4.176,15 6.404,66
8.960.143,86 7.766.676,25
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.641.947,92 1.253.107,00
45.332.212,89 41.730.565,05
5
P A S S I V S E I T E 31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. STAMMKAPITAL 200.000,00 200.000,00
II. GEWINNRÜCKLAGEN
andere Gewinnrücklagen 8.748.055,17 8.357.685,11
III. BILANZGEWINN/
JAHRESÜBERSCHUSS 703.199,89 869.360,04
9.651.255,06 9.427.045,15
B. SONDERPOSTEN AUS ZUSCHÜSSEN
DER ÖFFENTLICHEN HAND ZUR FINANZIERUNG
DES SACHANLAGEVERMÖGENS 5.679,00 2.043,00
C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen u. ähnliche Verpflichtungen 27.813.148,00 26.214.723,00
2. Steuerrückstellungen 11.720,79 20.402,74
3. Sonstige Rückstellungen 1.663.012,30 1.265.959,24
29.487.881,09 27.501.084,98
D. VERBINDLICHKEITEN
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.587.639,62 1.127.639,62
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2019 1.587.639,62 €
31.12.2018 1.127.639,62 €
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.001.703,00 822.991,08
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2019 1.770.637,48 €
31.12.2018 822.991,08 €
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
31.12.2019 231.065,52 €
31.12.2018 0,00 €
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 2.246.456,21 2.486.424,17
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2019 2.246.456,21 €
31.12.2018 2.486.424,17 €
4. Sonstige Verbindlichkeiten 342.033,08 352.980,62
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2019 342.033,08 €
31.12.2018 352.980,62 €
davon aus Steuern
31.12.2019 74.526,36 €
31.12.2018 51.752,94 €
6.177.831,91 4.790.035,49
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 9.565,83 10.356,43
45.332.212,89 41.730.565,05
6
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2019
2019 2019 2018
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 31.171.112,35 27.202.069,78
+/- Rückforderung/
-erstattung ÖrV 943.852,24 -31.357,84
32.114.964,59 27.170.711,94
2. Sonstige betriebliche Erträge 192.776,41 94.168,44
3. Gesamtleistung 32.307.741,00 27.264.880,38
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebs-
stoffe und für bezogene Waren 339.504,64 390.906,29
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 11.058.332,61 9.099.406,93
11.397.837,25 9.490.313,22
5. Rohergebnis 20.909.903,75 17.774.567.16
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 9.763.999,13 8.492.832,59
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 3.731.051,12 2.414.620,60
davon für Altersversorgung 13.495.050,25 10.907.453,19
2019: 2.105.210,14 €
2018: 1.119.257,24 €
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensge-
genstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
4.475.040,66 3.889.068,23
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.179.584,45 1.174.630,76
9. Betriebsergebnis 1.760.228,39 1.803.414,98
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 326.483,28 328.562,98
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.292.050,77 1.237.161,73
davon aus Aufzinsung
2019: 1.281.418,00 €
2018: 1.231.993,00 €
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 28.838,93 24.661,19
13. Ergebnis nach Steuern 765.821,97 870.155,04
14. Sonstige Steuern 815,00 795,00
15. Jahresüberschuss 765.006,97 869.360,04
16.
Einstellung in Gewinnrückla-
gen
61.807,08
17. Bilanzgewinn 703.199,89
7
3 Anhang
3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „citeq“ der Stadt Münster zum 31. De-
zember 2019 wurde nach den Vorschriften des HGB sowie den ergänzenden Vorschriften der Eigen-
betriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) aufgestellt. Den betrieblichen Besonderheiten
wurde durch die Erweiterung der Bilanzgliederung um die Posten „Fahrzeuge“, „Forderungen an die
Stadt“, „Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt“ und „Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung
des Sachanlagevermögens“ sowie der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung durch die Erhö-
hung/Kürzung der Umsatzerlöse um die Rückforderung/Rückerstattung des im ÖrV-Bereich erzielten
Fehlbetrages/Überschusses an die Kooperationspartner entsprochen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die nachfolgend darge-
stellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt.
Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufge-
stellt.
Die entgeltlich erworbenen, immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu An-
schaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nut-
zungsdauer abgeschrieben.
Dabei richten sich die Abschreibungssätze nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Gering-
wertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 4 10,00 € (ohne Umsatzsteuer) werden im Jahr
des Zugangs abgeschrieben und im Anlagennachweis in die Abgänge einbezogen.
Die Finanzanlagen sind am Bilanzstichtag zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Vorräte wurden durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt und mit dem gewogenen Durch-
schnittswert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert unter Berücksichtigung
des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalbeträgen angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Auf-
wand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Der Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens enthält die für An-
schaffungen der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens verwendeten Zuwendungsbeträge,
vermindert um die Beträge, die den bis zum Bilanzstichta g angefallenen Abschreibungen entspre-
chen.
Die Rückstellungen für Pensionen sind versicherungsmathematisch unter Berücksichtigung der Richt-
tafeln 2018 G von Klaus Heubeck angesetzt. Es wurde das Teilwertverfahren angewendet und ein
Rechnungszinsfuß von 5,0 % sowie ein Gehalts- und Rententrend von jeweils 0,0 % zu Grunde ge-
legt. Besoldungs- und Gehaltssteigerungen wurden berücksichtigt.
Für die Berechnung der Beihilferückstellungen wurde für die Beamten ein Prozentsatz in Höhe von
22,62 % des Teilwertes f ür Versorgungsleistungen vom Personal - und Organisationsamt der Stadt
Münster ermittelt; es wurde ein Rechnungszinsfuß von 5,0 % sowie ein Gehalts- und Rententrend von
jeweils 0,0 % zu Grunde gelegt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen
abzudecken. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zukünftige
8
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Ein-
tritt vorliegen und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechen-
den durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgenommen wurde.
Der Barwert der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurde mit einem Zinssatz in Höhe
von 1,33 % berechnet.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
3.3 Erläuterungen zur Bilanz
Aktivseite
Zur Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der Angabe der Ab-
schreibungen des Geschäftsjahres verweisen wir auf den beigefügten Anlagennachweis (Anlagen-
spiegel) als Bestandteil dieses Anhangs.
Die Forderungen an die Stadt Münster belaufen sich auf 7.698.984,61 € (Vorjahr: 7.044.106,26 €).
Darin enthalten sind Forderungen aus
der gestundeten Abgeltung für übernommene, laufende und zukünftige Pensionsverpflichtungen
von der Stadt Münster in Höhe von 6.529.665,59 € (Vorjahr: 6.571.259,59 €),
der Nachforderung des ÖrV-Fehlbetrages in Höhe von 406.807,06 € (Vorjahr: 0,00 €),
Guthaben auf Bankkonten der Stadt Münster, die für die citeq geführt werden in Höhe von
609.284,61 € (Vorjahr: 360.329,50 €),
Lieferungen und Leistungen in Höhe von 153.227,35 € (Vorjahr: 112.517,17 €).
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf 1.667,20 € (Vorjahr: 0,00 €).
Darin enthalten sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Passivseite
Der Jahresüberschuss des Vorjahres wurde in Höhe von 328.562,98 € den Gewinnrücklagen zuge-
führt. Der verbliebende Betrag in Höhe von 540.797,06 € wurde an die Stadt Münster ausgeschüttet.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 haben sich der ÖrV-Gemeinschaft acht weitere öffentlich-rechtliche
Kooperationspartner angeschlossen. In diesem Zusammenhang wurde vom Zentralausschuss am
14. Juni 2018 ein Beschluss gefasst, wonach neue Kooperationspartner Einzahlungen in die Gewinn-
rücklagen leisten müssen. Die Zahlungsbeträge (insgesamt 61.807,08 €), die von der citeq auf Basis
der durchschnittlichen Finanzierungsanteile der Jahre 2015 bis 2017 im Verhältnis zu den Einwohner-
zahlen berechnet wurden, sind im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2019 den Gewinnrücklagen zugeführt worden.
In den Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden die passivier-
ten Fördermittel zur Finanzierung der geförderten Anlagegüt er ausgewiesen. Die Entwicklung des
Sonderpostens verläuft durch die vorgenommenen Zugänge, Abgänge und Auflösungen im Einklang
mit der Entwicklung der entsprechenden Teile des Anlagevermögens.
9
In den sonstigen Rückstellungen sind enthalten:
Sonstige Rückstellungen 31.12.2018
€
31.12.2019
€
Urlaub und Überstunden 848.764,74 941.106,80
Altersteilzeit 70.336,00 42.903,00
Ausstehende Rechnungen 279.853,50 610.521,50
Archivierungskosten 42.000,00 43.000,00
Jahresabschluss 25.005,00 25.481,00
Summe Sonstige Rückstellungen 1.265.959,24 1.663.012,30
Für die Verbindlichkeiten bestehen die folgenden Restlaufzeiten:
davon mit einer
Laufzeit
Verbindlichkeiten in T€ Gesamt <= 1 Jahr >1 Jahr > 5 Jahre
Erhaltene Anzahlungen
Vorjahr
1.588
1.128
1.588
1.128
0
0
0
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Vorjahr
2.002
823
1.771
823
231
0
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt
Vorjahr
2.246
2.486
2.246
2.486
0
0
0
0
Sonstige Verbindlichkeiten
Vorjahr
342
353
342
353
0
0
0
0
Gesamt
Vorjahr
6.178
4.790
5.947
4.790
231
0
0
0
Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvor-
behalte an den gelieferten Gegenständen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster belaufen sich auf 2.246.456,21 € (Vor-
jahr: 2.486.424,17 €).
Davon betreffen
0,00 € (Vorjahr: 12.859,86 €) Leistungsentgeltrückerstattung des ÖrV-Bereichs,
2.246.102,01 € (Vorjahr: 2.473.457,09 €) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ge-
genüber der Stadt Münster. Darin der größte Posten: MEP Finanzierungsausgleich 2007-2019
i. H. v. 1.989.176,20 € (Vorjahr: 2.297.291,57 €),
354,20 € (Vorjahr: 107,22 €) Zinsverbindlichkeiten.
10
3.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse der citeq wurden durch Erträge mit Einrichtungen der Stadt Münster, mit Koopera-
tionspartnern und Dritten erzielt.
Folgende Leistungen wurden ausschließlich für die Stadt Münster quartalsweise erbracht:
Leistung
Durchschnitt
(Anzahl)
2019
Durchschnitt
(Anzahl)
2018
Durchschnitt
(Anzahl)
2017
Bereitstellung von Zentraleinheiten (PC, Notebooks,
Thin Client) 4.625 4.544 4.132
Bereitstellung von Monitoren und Beamern 4.362 4.062 3.715
Bereitstellung von Druckern / Plottern 1.770 1.759 1.703
Bereitstellung von Scannern 395 346 326
Bereitstellung von Sicherungssystemen 0 18 18
Bereitstellung von Telefaxgeräten, Headsets 356 272 300
Bereitstellung von PDA/Smartphone/Tablet 902 669 549
Bereitstellung von Telefongeräten / -einrichtungen
und mobile Telefonie 7.413 7.207 7.490
Bereitstellung von WLAN Access Points zur Nutzung
mobiler Endgeräte 142 29 0
Abrechnung in €
Bereitstellung von Anwendungen (Software) 2.315.167,13 2.325.291,30 2.065.170,71
Bereitstellung von Hard- und Software gesamt 10.649.660,61 10.088.504,00 9.298.323,94
Folgende Leistungen wurden ausschließlich für den Medienentwicklungsplan der Stadt Münster quar-
talsweise erbracht:
Leistung
Durchschnitt
(Anzahl)
2019
Durchschnitt
(Anzahl)
2018
Durchschnitt
(Anzahl)
2017
Bereitstellung von Zentraleinheiten (PC, Notebooks,
Thin Client) 3.007 3.110 3.049
Bereitstellung von Monitoren und Beamern 2.505 2.539 2.492
Bereitstellung von Druckern / Plottern 571 584 574
Bereitstellung von Scannern 73 94 111
Bereitstellung von Sicherungssystemen 3 1 1
Bereitstellung von /Smartphone/Tablet 176 18 15
Bereitstellung von WLAN Access Points zur Nutzung
mobiler Endgeräte 459 11 0
Abrechnung in €
Bereitstellung von Systemen, Anlagen und Netzen 709.539,30 405.253,31 395.844,72
Bereitstellung von Hardware, Software und Net-
zen gesamt 3.632.441,49 2.702.676,85 2.192.796,04
11
Folgende Dienstleistungen wurden im Rahmen der ÖrV für die Kooperationspartner und Dritte er-
bracht:
Aufgabenbereich Umsatzanteil vor Ausschüttung
2019 2018 2017
Zentrale Verwaltung 0,13% 0,07% 0,07%
Personalwesen 17,01% 14,93% 12,49%
Statistik und Wahlen 1,03% 0,39% 2,95%
Kämmerei (SAP und Infoma NKF) 18,70% 18,56% 18,86%
Kasse (Verwaltungsvollstreckung) 1,48% 1,26% 1,29%
Steuern (Steuern und Abgaben) 3,29% 3,71% 4,02%
Sicherheit und Ordnung (Ausländerwesen, Ver-
kehrsordnungswidrigkeiten, Veterinärangelegenhei-
ten, Ordnungsangelegenheiten, Führerscheinwesen)
7,30% 8,24% 8,31%
Einwohner- und Meldewesen 5,80% 4,54% 4,63%
Personenstand (Standesamt) 1,32% 1,54% 1,47%
Feuerschutz (Krankentransport) 0,84% 0,75% 0,61%
Schule und Kultur 0,09% 0,10% 0,10%
Büchereiwesen 0,15% 0,18% 0,12%
Musikschule 0,10% 0,05% 0,06%
Soziales (Sozialwesen) 7,48% 8,30% 7,93%
Jugend (Mündelgeld, Kostenermittlung Kindergärten,
Kindergartenverfahren, Jugendamtsverfahren) 3,10% 3,43% 3,46%
Sportamt 0,08% 0,08%
Gesundheitswesen 0,21% 0,11% 0,11%
Bauverwaltung 0,30% 0,33% 0,36%
Vermessung und Kataster 0,09% 0,12% 0,12%
Bauordnung 0,19% 0,23% 0,22%
Wohnungsförderung (Wohnungswesen) 0,13% 0,15% 0,15%
Hochbau 0,40% 0,47% 0,51%
Tiefbau (Tiefbauinformation / Fäkalschlammentsor-
gung) 0,01% 0,01% 0,01%
Grünflächen (Friedhofswesen) 0,12% 0,13% 0,13%
Wirtschaftliche Betätigung
(Virenschutz, Datenbanken, IMSWare) 2,37% 2,67% 2,60%
Bereitstellung Server 0,71% 0,78% 0,82%
Betrieb, Unterhaltung von Netzen
(Allgemeine Leistungen, Abruf von Leistungen, An-
bindung von Nebenstandorten)
6,88% 7,98% 8,12%
Dienstleistungen
(DataClearing NRW, Krebsregister, Governikus) 4,80% 6,92% 6,59%
Dienste (Internet-Server/Nutzer, Internet-Leistungen
nach Angebot, Redaktionssystem, Virtuelle Post-
stelle, E-Government)
8,38% 6,42% 6,42%
Dienstleistung / Betreuung (Betreuung fremder
Systeme, Arbeitsstunden, Datensicherung, digitale
Archivierung, Dokumenten-Management-System)
6,81% 3,08% 3,00%
Pauschalen (Einwohnerpauschale u. a.) 0,70% 4,47% 4,47%
Summe über alle Aufgaben 100,00% 100,00% 100,00%
12
3.5 Zusammenstellung der Umsatzerlöse
Die Leistungen wurden nach dem gültigen Preisverzeichnis abgerechnet.
Leistung Erträge
2019 in € 2018 in € 2017 in €
Dienstleistungen direkt für die Stadt Münster 10.576.085,35 10.088.504,00 9.298.323,94
Dienstleistungen für den Bereich Medienentwick-
lungsplan der Stadt Münster 3.624.561,49 2.702.676,85 2.192.796,04
Dienstleistungen für die Kooperationspartner (Anteil
Stadt Münster) 6.118.316,90 4.857.829,57 4.905.825,52
Dienstleistungen für die Kooperationspartner (Dritte) 10.553.579,58 9.185.830,20 8.943.079,15
Sonstige Leistungen (Veranstaltungen, Schulungen,
Beraterleistungen, kurzfristige Ausleihungen von
Hardware)
298.569,03 367.229,16 282.095,76
Leistungsentgeltforderung/-rückerstattung an die Ko-
operationspartner 943.852,24 -31.357,84 -297.865,29
Umsatzerlöse gesamt 32.114.964,59 27.170.711,94 25.324.255,12
3.6 Sonstige Angaben
3.6.1 Jahresdurchschnittlich beschäftigte Beamte, Angestellte und Auszubildende
Die durchschnittliche Zahl der nach § 267 Abs. 5 HGB ermittelten Arbeitsnehmer beträgt im Ge-
schäftsjahr:
Zeitpunkt Beamte Angestellte
gesamt
(ohne Azu-
bis)
nachrichtl.:
Azubis
31.03.2019 40 122 162 8
30.06.2019 40 129 169 8
30.09.2019 37 134 171 10
31.12.2019 36 137 173 10
Durchschnitt zum 31.12.19 38 131 169 9
Durchschnitt
Vorjahr 40 108 148 9
3.6.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesamtsumme vertraglicher Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB beträgt für das Jahr 201 9
690 T€ und für die Folgejahre voraussichtlich jährlich 869 T€. Die Verpflichtungen betreffen langfris-
tige Mietverträge mit der Stadt Münster.
3.6.3 Honorar des Abschlussprüfers
Das für das Berichtsjahr als Aufwand erfasste Honorar unseres Abschlussprüfers, der Beratungs- und
Prüfungsgesellschaft BPG mbH, Wi rtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, einschließlich des Auf-
wands aufgrund der Bildung von Rückstellungen für die Abschlussprüfung und der weiteren erbrach-
ten Leistungen entfällt in voller Höhe auf die Abschlussprüfungsleistungen und beträgt 24.514,00 €
(Vorjahr: 23.562,00 €). Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen beinhaltet das Honorar für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie der Prüfung nach § 53 HGrG.
3.6.4 Gesamtabschluss der Stadt Münster
Die citeq wird in den Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2019 einbezogen.
13
3.6.5 Organe und Aufwendungen für Organe
Betriebsleitung
Der Betriebsleiter der citeq ist Herr Stefan Schoenfelder.
Die Gesamtbezüge der Betriebsleitung betrugen in 2019 insgesamt: 124.129,23 € einschließlich der
Arbeitgeberanteile. Die Vergütung der Betriebsleitung erfolgt auf Basis einer Sondervereinbarung in
Anlehnung an die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Erfolgsbezogene
Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind in der Vergütung nicht enthal-
ten.
Für ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung und eine Hinterbliebene wurden an Pensionen und Al-
tersteilzeit 155.265,00 € aufgewendet, worin der Zinsanteil für die Pensionsrückstellungen enthalten
ist. Für diesen Personenkreis bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.359.689,00 €.
Betriebsausschuss
Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten keine Vergütungen durch den Betrieb citeq.
Der Betriebsausschuss wurde im Jahr 201 9 in 8 öffentlichen und 7 nicht öffentlichen Sitzungen von
der Betriebsleitung über die Entwicklung der citeq und alle wichtigen Angelegenheiten unterrichtet.
Dabei hat er Entscheidungen im Rahmen seiner Zuständigkeiten getroffen.
Die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Betriebsausschusses sind sämtlich in Münster
wohnhaft.
Der Betriebsausschuss setzt sich am 31.12.201 9 wie folgt zusammen (RH = Ratsherr, RF =
Ratsfrau):
Ordentliche Mitglieder
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürger/in-
nen
Stellvertretende Mitglieder
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürger/in-
nen
1. RH Dr. Michael Jung, Studienrat,
Vorsitzender
1. RF Anne Schulze Wintzler, Verbraucher-
beraterin
2. RH Otto Reiners, Referatsleiter
Stellvertr. Vorsitzender
2. RH Pascal Powroznik, Studienrat
3. RH Jens Christian Heinemann, Office -
Manager,
2. Stellvertr. Vorsitzender
3. RH Gilbert Hartmann, Bankkaufmann
4. Hans-Gerd van Schelve,
Informatikkaufmann
4. Philip Neumann, Student der Rechtswis -
senschaften
5. Astrid Bühl, Schulleiterin 5. RH Manfred Wenzel, Elektrotechnik-
Meister / Projektleiter
6. Karsten Hannig, Angestellter 6. RH Johannes Schmanck, Selbständig
im Bereich Gastronomie / Datentechnik
7. Jürgen Lemke, Dozent für Medientechnik 7. Jörg Rostek, Buchhändler
8. RH Jörg Berens, Referent Öffentlich-
keitsarbeit
8. Martin Gerhardy, Jurist
9. André Groß, wissenschaftl. Angestellter 9. Lukas Hochberger, Student
Beratende Mitglieder des Zentralausschusses für den Betriebsausschuss:
Frau Silke Middendorf (Stadt Warendorf) und Herr Kreisdirektor Dr. Stefan Funke (Kreis Warendorf).
Zentralausschuss
Der Zentralausschuss entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten für den ÖrV-Bereich, so u. a.
über Umlagen, Produkte und deren Preise. Er hat im Jahr 2019 zweimal getagt.
14
Mitglieder
Alle Hauptverwaltungsbeamten der im Rahmen der öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung beteiligten Ko-
operationspartner (Stimmanteil in Höhe des Finanzierungsanteils des Vorjahres).
Arbeitsausschuss
Der Arbeitsausschuss bereitet im Wesentlichen die Beschlüsse u nd Empfehlungen des Zentralaus-
schusses vor. Er hat im Jahr 2019 zweimal getagt.
Mitglieder
Jeweils eine Dienstkraft der für IT -Aufgaben zuständigen Organisationseinheit der Kooperations-
partner.
3.6.6 Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Betriebsleitung schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 703.199,89 € einen Betrag in Höhe
von 326.483,28 € (Zinsen Pensionsrückstellung) in die Gewinnrücklagen einzustellen. Der Restbetrag
in Höhe von 376.716,61 € ist an die Stadt Münster auszuschütten.
3.6.7 Nachtragsbericht
Seit Februar 2020 breitet sich in Deutschland überregional das sogenannte Corona -Virus aus. Infol-
gedessen kommt es derzeit zu Beeinträchtigungen bei der Umsetzung von geplanten Projekten. Dabei
geht es nicht mehr um Verzögerungen in Projekten aufgrund von Produktions- und Lieferhemmnissen,
sondern um die konkrete Umstellung des Betriebes vom weiteren Ausbau in den Notfall- und Krisen-
modus. Höchste Priorität haben der Schutz der Mitarbeiter und die Aufrechterhaltung des Betriebs.
Eine Ausbreitung des Corona-Virus bei der citeq würde über die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter bestehende Gefahr hinaus zu zahlungswirksamen Verluste n führen, deren Ausmaß auf die Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage der citeq im Jahr 2020 zurzeit noch nicht hinreichend eingeschätzt
werden kann.
Münster, den 31.03.2020
citeq
----------------------------
Stefan Schoenfelder
15
4 Anlagennachweis
Kennzahlen
Durch-
schnittl.
Rest-
buch-
wert
v.H.
14
13,39
34,88
100,00
55,95
Durch-
schnittl.
Abschrei-
bungs-
satz
v.H.
13
7,46
17,67
0,00
7,21
Restbuchwerte
am Ende des
vorange-gange-
nen WJ
€
12
2.229.610,00
2.229.610,00
53.872,00
5.551.431,00
93.333,93
5.698.636,93
1.000,00
24.781.534,87
24.782.534,87
32.710.781,80
Restbuchwerte
am Ende des
WJ
€
11
2.457.158,00
2.457.158,00
49.722,00
5.962.281,00
121.125,52
6.133.128,52
1.000,00
26.138.834,59
26.139.834,59
34.730.121,11
Abschreibungen
Endstand
31.12.2019
€
10
15.892.274,96
15.892.274,96
93.049,77
11.358.216,99
0,00
11.451.266,76
0,00
0,00
0,00
27.343.541,72
Abgang
(d.h. angesam-
melte Abschrei-
bungen auf die
in Spalte 4 aus-
gewiesenen
Beträge)
€
9
194.776,10
194.776,10
17.195,50
2.283.565,72
0,00
2.300.761,22
0,00
0,00
0,00
2.495.537,32
Zugang
(d.h. Abschrei-
bungen im WJ
2019)
€
8
1.368.293,79
1.368.293,79
15.150,00
3.091.596,87
0,00
3.106.746,87
0,00
0,00
0,00
4.475.040,66
der citeq - Informations-Technologie für Kommunen
Anfangsbe-
stand
01.01.2019
€
7
14.718.757,27
14.718.757,27
95.095,27
10.550.185,84
0,00
10.645.281,11
0,00
0,00
0,00
25.364.038,38
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Endstand
31.12.2019
€
6
18.349.432,96
18.349.432,96
142.771,77
17.320.497,99
121.125,52
17.584.395,28
1.000,00
26.138.834,59
26.139.834,59
62.073.662,83
Anlagennachweis
Umbuchungen
2019
€
5
0,00
0,00
0,00
36.128,69
-36.128,69
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Abgang
2019
€
4
198.276,10
198.276,10
17.195,50
2.308.491,20
0,00
2.325.686,70
0,00
0,00
0,00
2.523.962,80
Zugang
2019
€
3
1.599.341,79
1.599.341,79
11.000,00
3.491.243,66
63.920,28
3.566.163,94
0,00
1.357.299,72
1.357.299,72
6.522.805,45
Anfangsbestand
01.01.2019
€
2
16.948.367,27
16.948.367,27
148.967,27
16.101.616,84
93.333,93
16.343.918,04
1.000,00
24.781.534,87
24.782.534,87
58.074.820,18
Posten des Anlagevermögens
1
Immaterielle Vermögens-gegen-
stände
Entgeltlich erworbene Software
Summe immaterielle Vermögensgegen-
stände
Sachanlagen
Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Anlagen im Bau
Summe Sachanlagen
Finanzanlagen
Beteiligungen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Summe Finanzanlagen
Gesamtsumme
I.
II.
1.
2.
3.
III.
1.
2.
16
Inhaltsverzeichnis
zum Lagebericht der citeq 2019
5 Grundlagen und Rahmenbedingungen ................................ ................................ ...................... 17
5.1 Organisationsstruktur / Standorte................................ ................................ ....................... 17
5.2 Geschäftsprozesse ................................ ................................ ................................ ............ 17
5.3 externe Einflussfaktoren auf das Geschäft ................................ ................................ ......... 18
5.4 Entwicklung in den Geschäftsbereichen................................ ................................ ............. 18
5.4.1 Informationssicherheitsmanagement in der citeq ................................ ............................ 18
5.4.2 Münster ................................ ................................ ................................ .......................... 19
5.4.3 Medienentwicklungsplan (MEP) ................................ ................................ ..................... 19
5.4.4 ÖrV-Gemeinschaftsverfahren ................................ ................................ ......................... 20
5.4.5 E-Government – DataClearing NRW ................................ ................................ .............. 21
6 Wirtschaftsbericht ................................ ................................ ................................ ...................... 22
6.1 branchenbezogene Rahmenbedingungen ................................ ................................ ......... 22
6.2 Geschäftsverlauf ................................ ................................ ................................ ................ 22
6.3 Ertragslage, Vermögens- und Finanzlage ................................ ................................ .......... 23
6.4 finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren ................................ ......................... 24
7 Prognose-, Risiko- und Chancenbericht ................................ ................................ .................... 26
7.1 Prognosebericht ................................ ................................ ................................ ................. 26
7.2 Risikobericht ................................ ................................ ................................ ...................... 27
7.3 Chancenbericht ................................ ................................ ................................ .................. 29
8 Organigramm ................................ ................................ ................................ ............................ 30
17
Seit
e:
17
5 Grundlagen und Rahmenbedingungen
Die citeq, mit Sitz in Münster, ist eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster. Das
Stammkapital beträgt 200.000,00 €. Es gilt die Betriebssatzung der Stadt Münster für die „citeq“ in der
Fassung vom 14.12.2000 und der 3. Änderungssatzung vom 13.11.2009.
Gegenstand der Einrichtung ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstech-
nologie (IT) einschließlich der Kommunikationstechnologie für die Stadt Münster, die übrigen Koope-
rationspartner der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die ge-
meinsame Inanspruchnahme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq der Stadt Münster) und
sonstigen Kunden im Rahmen des § 107 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Zweck der Einrichtung einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die Optimierung des kom-
munalen Leistungsangebotes der Fachämter für Bürgerinnen und Bürger durch eine bedarfsorientierte
Erbringung von IT-Dienstleistungen für die Ämter und Einrichtungen der Stadtverwaltung Münster, für
die öffentlichen Schulen im Rahmen des Medienentwicklungsplans (MEP) und die übrigen Kooperati-
onspartner der öffentlich -rechtlichen Vereinbarung. Der Betriebszweck ist im Rahmen der gesamt-
städtischen Zielsetzung der Stadt Münster und unter Beachtung einer wirt schaftlichen Leistungser-
bringung zu erfüllen.
Die Dienstleistungen der citeq gliedern sich in Produkte, Projekte und Einzelmaßnahmen. Der Ober-
bürgermeister regelt die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und Einrichtungen der Verwaltung mit
der citeq.
5.1 Organisationsstruktur / Standorte
Die citeq ist gemäß des Dezernatsverteilungsplanes der Stadt Münster dem Dezernat I für Bürgerser-
vice, Personal, Organisation, Ordnung, Brandschutz und IT zugeordnet. Die citeq betreibt an zwei
Standorten zentrale Technikräume. Weitere Technikräume werden in den Stadthäusern und in ver-
schiedenen Schulen betrieben.
5.2 Geschäftsprozesse
Die citeq beschäftigt als städtischer IT-Dienstleister für Kommunen, öffentliche Verwaltungen und de-
ren Einrichtungen durchschnittlich 169 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 9 Auszubildende in un-
terschiedlichen Ausbildungsberufen. Die Doppelrolle der citeq als Querschnitts einrichtung der Stadt
Münster und externer Dienstleister für weitere Behörden stellt eine Besonderheit unter den kommu-
nalen IT-Dienstleistern in Deutschland dar.
Als dienstleistende Querschnittseinrichtung der Stadt Münster steuert und betreibt die citeq die Infor-
mations- und Kommunikationstechnologie der Stadt Münster: Dazu zählen die städtischen Büroar-
beitsplätze, die Netzinfrastruktur und die kommunalen Fachanwendungen, die in einem sicheren und
auf mehrere Standorte verteilten Rechenzentrum betrieben werden. Die Standorte sind untereinander
sowie mit den städtischen Dienstgebäuden über citeq -eigene Datenverbindungen vernetzt. Darüber
hinaus betreibt die citeq die IT-Infrastruktur und stellt die IT-Ausstattung der städtischen Schulen der
Stadt Münster im Rahmen des Medienentwicklungsplans bereit. Da die citeq neben ihrer IT -
Kompetenz auch über ein sehr umfassendes Wissen um d ie kommunalen Strukturen und Prozesse
verfügt, arbeitet sie bei der Optimierung der Verwaltungsabläufe der Stadt Münster eng mit dem Per-
sonal- und Organisationsamt zusammen.
In den letzten Jahren hat die citeq eine weitere Funktion übernommen. Als Kompeten zzentrum für
Digitalisierung leistet sie wichtige Beiträge zur Entwicklung der Digitalen Stadt Münster. Hierzu gehö-
ren über die Digitalisierung der Stadtverwaltung (E-Government, virtuelles Rathaus einschließlich der
Onlinedienste; Dokumentenmanagementsystem) hinaus auch Beiträge zum Ausbau der Digitalen Inf-
rastrukturen im Stadtgebiet und die Open Data Koordination.
Als externer IT-Dienstleister ist die citeq seit dem 01.01.2019 mit 28 umliegenden Kreis-, Stadt- und
Gemeindeverwaltungen über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung verbunden und erbringt für 400
weitere Behörden IT-Leistungen: Dazu zählen neben weiteren Kommunalverwaltungen und kommu-
nalen Einrichtungen auch Landes - und Bundeseinrichtungen. Auch das Bundesamt für Justiz, die
Bundesagentur für Arbeit, das Bundesverwaltungsamt, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein -
18
Westfalen und auch die Verbände der Diözesen und der Evangelischen Kirche Deutschlands bezie-
hen IT-Services von der citeq.
Von der Doppelrolle als dienstleistende Querschnitts einrichtung und als externer Dienstleister profi-
tieren sowohl die Stadt Münster als auch ihre externen Kunden:
Die Stadt Münster profitiert von der interkommunalen Zusammenarbeit über Synergien beim IT -
Betrieb und darüber hinaus von den Erfahrungen und Ideen der Kooperationsverwaltungen, die in
der gemeinsamen Arbeit der citeq mit ihren Kunden erschlossen werden.
Die externen Kunden profitieren vom Know -how der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der citeq,
dass sie in ihrer Funktion als IT-Querschnittseinrichtung der Stadt Münster erwerben und – quasi
nebenbei - in ihre Arbeit mit den Kooperationspartnern einbringen. Da die citeq den gesamten IT-
Bedarf der Großstadt Münster abdeckt, kann sie ihren externen Kunden grundsätzlich sämtliche
IT-Funktionen anbieten, die eine Kommunalverwaltung benötigt. Dabei können die externen Kun-
den die citeq-Angebote ohne eine generelle Abnahmeverpflichtung nutzen.
Voraussetzung dafür, dass die Stadt Münster und die kommunalen Partnerverwaltungen von den Vor-
teilen der Zusammenarbeit profitieren können, ist allerdings die Bereitschaft, auf Alleingänge zu ver-
zichten und Kompromisse einzugehen.
5.3 externe Einflussfaktoren auf das Geschäft
Die hohen Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes an den Ausbau des E -Governments (Umset-
zung von mehreren hundert Onlinediensten bis Ende des Jahres 2022) und der von einem starken
Kostendruck geprägte kommunale IT-Markt verlangen nach einer Intensivierung der interkommunalen
Zusammenarbeit. Die citeq begreift diese Herausforderung als Chance und arbeitet eng mit anderen
Kommunen und IT-Unternehmen zusammen.
Die citeq ist Mitglied im Dachverband kommunaler IT -Dienstleister in NRW (KDN) und der VITAKO
(Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler IT -Dienstleister). Über die Bündelung der Beschaffungen
von Hard- und Software innerhalb dieser Verbünde verbessert die citeq die Einkaufskonditionen für
die notwendige Hard- und Software. Die verteilten IT-Fachkompetenzzentren des KDN bieten zudem
eine hoch wirtschaftliche Betriebsleistung , die im Bereich von Standesamts - und Sozialwesen auch
von der citeq genutzt werden. In diesen Leistungsverbund bringt sich die citeq aber auch mit eigenen
Leistungen in den Bereichen sichere Kommunikation (Dataclearing NRW und Servicekonto NRW) und
Personalwirtschaftliche Anwendungen aktiv ein.
Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der VITAKO profitiert die citeq vom Erfahrungsaustausch der
Mitglieder und bringt sich aktiv in die Diskussionen um die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung
ein.
In die landes- und bundesweiten Netzwerke der IT-Dienstleister sind auch die kommunalen Spitzen-
verbände eingebunden.
5.4 Entwicklung in den Geschäftsbereichen
5.4.1 Informationssicherheitsmanagement in der citeq
Die citeq betreibt ein Information Security Management System (ISMS, engl. für „Managementsystem
für Informationssicherheit“) gemäß ISO 27001 auf Basis der IT -Grundschutz-Standards (100-1, 100-
2, 100-3 und 100-4) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Im August 2019
wurde das abschließende Audit durchgeführt (Im Februar 2020 hat die citeq ihr seit langem ange-
strebtes Ziel, den Rechenzentrums-Basisbetrieb zertifizieren zu lassen, erreicht.).
Zum Zertifizierungsverbund gehören die o rganisatorischen Prozesse, Daten und Informationen, An-
wendungen, Netzwerkkomponenten, IT-Systeme und die Infrastrukturkomponenten, die für die Kern-
aufgabe Rechenzentrums-Basisbetrieb erforderlich sind, bzw. diesen unterstützen.
19
Seit
e:
19
5.4.2 Münster
Im Jahr 2019 wurden umfangreiche Maßnahmen und Projekte durchgeführt. Im Bereich der Infrastruk-
tur wurden weitere städt. Dienstgebäude an das Breitbandnetz angeschlossen, die WLAN-ausstattung
wurde auf weitere Dienstgebäude erweitert. Die städtischen PC wurde n fast vollständi g von MS -
Windows7 auf MS-Windows10 umgestellt, daneben wurden die Vorbereitungen zum Umstieg auf die
aktuelle MS-Office-Version 2016 getroffen und erste Installationen vorgenommen.
Die Ausstattung der Mitarbeiter mit mobilen Endgeräten und der Einsatz von Telearbeitsplätzen wurde
erheblich ausgeweitet.
Für den Bereich „Arbeitsschutz und -sicherheit“ wurde im Rahmen eines umfassenden Auswahlver-
fahrens eine Software ausgewählt, die Implementierung beginnt Anfang 2020. Die technischen Vor-
bereitungen für das B ürgerservicezentrum mit umfangreiche r und komplexen IT -Ausstattung (u. a.
Medientechnik, Aufrufanlagen und Kassenautomaten) wurde getroffen, um eine Betriebsaufnahme in
2020 zu gewährleisten. Das Bürgeramt wurde mit einer Softwareunterstützung zum Wissensmanage-
ment ausgestattet. Vom Jobcenter Münster wurde der Betreib der Software OPEN/PROSOZ zur citeq
übertragen. In vielen weiteren Ämtern und Einrichtungen wurden Softwareeinführungen und -aktuali-
sierungen vorgenommen.
In den letzten Jahren hat die citeq eine zusätzliche Funktion übernommen: Als Kompetenzzentrum für
Digitalisierung leistet sie wichtige Beiträge zur Entwicklung der Digitalen Stadt Münster. Hierzu gehö-
ren über die Digitalisierung der Stadtverwaltung hinaus auch Beiträge über eine Koordinationsfunktion
zum Ausbau der Digitalen Infrastrukturen (Breitband-, WLAN- und Mobilfunk) im Stadtgebiet.
Seit März 2019 erschließt ein OpenData-Koordinator die Datenschätze der Stadtverwaltung, der städ-
tischen Beteiligungen und Dritter für die Öffentlichkeit und macht die Daten über ein eigens hierzu
eingerichtetes OpenData-Portal in elektronisch zu verarbeitender Form zugänglich.
Weitere Digitalisierungsschwerpunkte sind der Aufbau eines virtuellen Rathauses, welches inte griert
auch das zukünftige Bürgerservicezentrum unterstützen soll, sowie die Einführung eines flächende-
ckenden Dokumentenmanagementsystems (DMS). Weil diese Dienste in intensiver Kooperation mit
den ÖrV-Partnerverwaltungen betrieben werden, sind sie im Kapitel „5.4.4 ÖrV-Gemeinschaftsverfah-
ren“ beschrieben.
Obwohl schon viele Maßnahmen und Projekte umgesetzt wurden, können aufgrund von einschrän-
kenden finanziellen Vorgaben und aufgrund von ausstehenden Stellenbesetzungen nicht alle Wün-
sche und Forderungen der städt. Ämter und Einrichtungen vollständig umgesetzt werden.
5.4.3 Medienentwicklungsplan (MEP)
Im Jahr 2019 wurde schwerpunktmäßig in den Bereichen Infrastruktur und Endgeräte gearbeitet:
Ein Großteil der in den Schulen befindlichen Server wurde mit USV -Systemen gegen Strom-
ausfall / Überspannung / Spannungsschwankungen geschützt.
10 weitere Schulgebäude wurden an das städtische Lichtwellennetz angeschlossen.
68 der 79 Schulen wurden über 1.184 Accesspoints flächendeckend mit WLAN ausgestattet.
Die ersten 1.500 von der citeq über ein Mobile Device Management-System (MDM) gemanag-
ten iPads wurden an die Schulen ausgeliefert. In diesem Zusammenhang wurde in den Grund-
schulen eine Ladeinfrastruktur für die Tablets etabliert (Ladeschränke).
Für 2020 vorgesehene Maßnahmen:
Bedarfsdeckung der Schulungsmaßnahmen zum Thema „Schulserver“ in Münster. Es wurden
im ersten Quartal 2020 bereits umfangreiche Schulungsmaßnahmen durchgeführt. Dazu ge-
hören 8 „Lehrkräfteschulungen“, zwei „Anfängerschulungen“ und zwei „Fortgeschrittenenschu-
lungen“. Zwei geplante „Expertenschulungen“, zwei weitere „Fortgeschrittenenschulungen“
und zwei Lehrkräfteschulungen wurden in der 12. Kalenderwoche aufgrund der Einschränkun-
gen durch die CORONA-Krise abgesagt.
Umstellung der Virtualisierungsinfrastruktur auf Docker-Container. Dadurch: Optimierung der
Ressourcennutzung der Serversysteme.
Umsetzung des neuen WLAN-Konzeptes in den Schulzentren Hiltrup und Wolbeck.
20
Einführung eines städtischen Schul -WLAN. Autorisierte Nutzer können das WLAN an allen
Schulstandorten nutzen.
Optimierung der zentralen Systemüberwachung und die damit verbundene Personalstruktur.
Optimierung des WLAN-Konzeptes: Verlängerung der Gültigkeit einer WLAN -Freigabe auf 6
Jahre, Umstellung auf dynamische IP-Vergabe, Optimierung des Anmeldeverhaltens, Optimie-
rung der Softwarekomponente zum automatischen Löschen von inaktiven Benutzeranmeldun-
gen nach 8 Wochen, etc.
Etablierung einer zentralen Kommunikationsplattform für die IT-Ansprechpartner der Schulen
aufgebaut, die finale Umsetzung ist noch offen.
Erarbeitung eines Desaster-Recovery und Einführung einer optimierten Datensicherung für die
Servervirtualisierung. Ziel: Wiederherstellzeit im Falle eines Serverdefektes nach maximal 8
Stunden.
5.4.4 ÖrV-Gemeinschaftsverfahren
Höchste Bedeutung hat im Bereich der ÖrV-Gemeinschaftsverfahren die Einführung des Servicepor-
tals für alle ÖrV-Partner, einschließlich der Stadt Münster. Das Serviceportal bildet, unter anderem im
Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG), sowohl die Basis für komplexe Onlinedienste, die inte-
griert mit den kommunalen Fachverfahren zusammenarbeiten, als auch für einfache Online-Antrags-
formulare ohne Fachverfahrensanbindung. Bisher wurde bei fast allen Partnern bis Ende 20 19 das
Grund-Serviceportal mit der Portal-Software Liferay 6 produktiv eingeführt, - die Migration auf die
Liferay- Version 7 steht an, ist mit hohem Aufwand verbunden und wird aktuell projektiert. Schon jetzt
ist ersichtlich, dass eine Anpassung des zeitlichen Rahmens erforderlich wird, da im Kontext der Mig-
ration zunächst herstellerseitig aufgetretene technische Hürden zu nehmen waren. Ebenfalls wurde
die Anbindung eines Formularservers sowie die Integration des Servicekontos.NRW implementiert.
Die Integration eines Bezahldienstes ist für 2020 vorgesehen.
Die Umsetzung der OZG-Anforderungen erfolgt bei allen Partnern unter besonderer Berücksichtigung
der Realisierung von Synergien mit bestehenden Lösungen. Im Rahmen der OZG-Umsetzung werden
aktuell bereits vorhandene Lösungen wie Online-Anträge und Vorgänge aus dem Fachverfahren VOIS
der Firma HSH auf Einsatz für die Kommunen geprüft. Weiterhin werden Standardformulare des For-
mular-Servers der Firma FormSolutions in Bezug auf abbildbare OZG-Leistungen geprüft und für die
Verwendung erfasst. Payment-Infrastrukturen wurden für den SAP-Piloten (Stadt Hamm) aufgebaut.
Ab Mitte März 2020 wird die Übertragbarkeit auf die Stadt Münster in Abstimmung mit der Stadtkasse
geprüft.
Die Zielsetzung für den Einsatz der Onlinedienste ist, über alle Dienste hinweg grundsätzlich Zentral-
funktionen, wie zum Beispiel E-Payment oder auch Dokumentenmanagement nutzen zu können, so
dass die Anträge und Bescheide in elektronischen Fach- oder Vorgangsakten verarbeitet werden kön-
nen.
Parallel zu den vorgenannten Aktivitäten wurde seitens der citeq ein Helpdesk-Servicekonzept mit den
Partnern FormSolutions und KRZN projektiert und umgesetzt. Während der Umsetzungszeit - und seit
dem GoLive der Serviceportale - hat das Team Digitalisierung der citeq diese Services erbracht, in-
klusive technischer Beratung und Klärung auftretender Supportanfragen.
Der Ausbau des Dokumentenmanagements (DMS) wurde in der Kooperation vorangetrieben. Bei ver-
schiedenen Kommunen wurden weitere Lösungen implementiert, so wurde z. B. die eAkte in der Aus-
länderbehörde der Stadt Münster eingeführt.
In Zusammenarbeit mit der Stadt Hamm wurde eine allgemeine eVerwaltungsakte ohne Fachverfah-
rensintegration entwickelt, die von der Stadt Münster und weiteren ÖrV -Partnern adaptiert werden
kann. Ebenfalls wurde in Zusammenarbeit mit der Stadt Hamm eine eAkte für den Bereich SGB II mit
Anbindung an das Fachverfahren AKDNsozial realisiert. Für die Stadtkasse der Stadt Münster wurden
Module für die Klärungskorrespondenz und das Mahnwesen sowie für die Verarbeitung von elektro-
nischen Rechnungen (ZugFeRD) der Bundesdruckerei entwickelt. Ferner wird das DMS für d ie E-
Rechnung für Münster und Hamm und für das Jobcenter Münster vorbereitet.
Die citeq betreibt für ihre Kunden Infoma newsystem und SAP-ERP (Städte Münster und Hamm) als
integrierte betriebswirtschaftliche Verfahren.
21
Seit
e:
21
Im Umfeld von Infoma newsystem liegen die Schwerpunkte der Entwicklung einerseits in der Einfüh-
rung der Rechnungseingangslösung des Herstellers und andererseits im weiteren Ausbau der Module
des Liegenschafts- und Gebäudemanagements. Der technische Betrieb von Infoma newsystem ge-
winnt abhängig von der technisch-funktionalen Basis Microsoft Dynamics NAV zunehmend an Kom-
plexität. Die citeq trägt dem durch Veränderung der Aufgabenfelder wie der Geschäftsprozesse Rech-
nung.
Im Zuge der Digitalisierungsvorhaben ist auch die Einführung einer in SAP -ERP integrierten Rech-
nungseingangslösung ein priorisiertes Vorhaben der Städte Hamm und Münster. Auf ein gemeinsa-
mes Vorgehen konnten sich die Städte Münster und Hamm nicht verständigen. Im Jahr 2020 werden
die Vergabeverfahren für die Produktauswahl abges chlossen, so dass im unmittelbaren Anschluss
voraussichtlich mit erheblichem zusätzlichen personellen Aufwand die Einführungsprojekte mit einer
mehrjährigen Dauer gestartet werden können.
In 2019 wurden die Planungen zur Umstellung der SAP -Infrastruktur auf die neue Datenbank SAP -
HANA intensiviert mit dem Ziel, zur Umsetzung im Jahr 2020. Dies ist ein wichtiger technischer Schritt,
um sich auf das neue SAP -Release S/4-HANA vorzubereiten. Für die NKF -Systeme wird bis Mitte
2020 eine Strategie für die Migration auf S/4-HANA (Greenfield vs. Brownfield) entwickelt.
Zur Unterstützung des Aufgabenfeldes der Personalwirtschaft bietet die citeq ihren Kunden SAP-HCM
an. In wichtigen Modulen wie der Personalabrechnung wird der Kommunalmasters Personal® der
ITEOS (Anstalt des öffentlichen Rechts aus Baden-Württemberg) innerhalb von SAP-HCM eingesetzt.
Mit der KDVZ Rhein-Erft-Rur hat sich 2019 ein weiterer IT -Dienstleister in NRW entschieden, in die-
sem Themenbereich eng mit der citeq zusammenzuarbeiten. In diesem Koope rationsmodell erfolgt
der Betrieb und die zentrale Weiterentwicklung des Produkts durch die citeq. Die Service-Rechenzen-
tren (Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN Kamp-Lintfort) und KDVZ Rhein-Erft-Rur) leis-
ten weiterhin den Support für ihre Endkunden.
Mit der Stadt Remscheid hat die citeq 2019 eine weitere Stadt als Bestandskunden für SAP -HCM in
die Betreuung übernehmen können.
Mit der Einführung der ersten Module der Software citracker hat die citeq eine wichtige neue Basis zur
Optimierung ihrer IT-Servicemanagement-Prozesse gebildet. In 2020 wird der Wirkungsgrad dieses
Werkzeugs weiter erhöht.
5.4.5 E-Government – DataClearing NRW
DataClearing NRW ist ein seit 2006 gemeinsam mit dem Partnerrechenzentrum KRZN Kamp-Lintfort
betriebener Dienst. Die Transaktionszahlen und die wirtschaftlichen Effekte aus den Vorjahren konn-
ten für den Dienst DataClearing NRW als zentrale Schnittstelle in der kommunalen Behördenkommu-
nikation NRW auf Basis des Übermittlungsstandards OSCI bestätigt und teilweise ausgebaut werden.
DataClearing NRW unterstützt mit seinen Systemen und den bereit gestellten Funktionen die beteilig-
ten Kommunen und Behörden bei der Umsetzung rechtlich vorgeschriebener Kommunikation wie dem
besonderen Behördenpostfach (beBPo) mit der Bereitstellung notwendiger technischer Komponenten
und bietet damit weitere wirtschaftliche Vorteile.
Mit dem Servicekonto.NRW bietet DataClearing NRW als technischer Betreiber für das Land NRW
einen Identifizierungs- und Authentisierungsdienst, der in Portale und Dienste der Kommunen und
weiteren Behörden in NRW eingebunden werden kann. Die Bürgerinnen und Bürger des Landes kön-
nen sich im Servicekonto.NRW registrieren und bei einem Zugriff auf kommunale Portale und Online-
Angebote in NRW zur Authentisierung nutzen, mehrfache Registrierungsvorgänge können dadurch
entfallen. Inzwischen wurde eine Vielzahl an kommunalen Portalen und Online-Diensten verschiede-
ner Landesbehörden angebunden. Die Integration weiterer Dienste und Portale ist in Vorbereitung
und Planung, darüber hinaus werden weitere Funktionalitäten wie ein Postfach für die Bürger konzep-
tioniert und voraussichtlich in den nächsten Monaten entwickelt.
22
6 Wirtschaftsbericht
6.1 branchenbezogene Rahmenbedingungen
Der kommunale IT-Markt in NRW war bisher von regional tätigen IT-Dienstleistern bestimmt, die aus-
schließlich für die in ihren Einzugsbereichen liegenden Verwaltungen tätig waren. Seit einigen Jahren
arbeiten IT-Dienstleister verstärkt entweder aufgabenbezogen in neu gebildeten gemeinsamen Orga-
nisationseinheiten zusammen (z. B. gemeinsamer Rechenzentrumsbetrieb von KRZ Minden-Ravens-
burg/Lippe und gkd Paderborn im neuen Zweckverband Ostwestfalen -Lippe IT) oder sie fusionieren
gleich komplett miteinander: So wurden KDVZ citkomm und KDZ Westfalen-Süd zur Südwestfalen IT
(SIT); GKD Gütersloh und civitec Siegburg schlossen sich der regioIT Aachen an.
Im Ergebnis werden die NRW -Kommunen bereits heute von einer immer kleiner werdenden Anzahl
deutlich größerer IT-Dienstleister versorgt. Der Konsolidierungsprozess wird sich weiter fortsetzen,
weil die Organisation und der Betrieb kommunaler Informationstechnik immer aufwändiger und kom-
plexer wird und kleinere IT-Dienstleister zunehmend überfordert.
Auch die citeq hat ihre Zusammenarbeit mit anderen IT-Dienstleistern und Kommunen in den letzten
Jahren erfolgreich ausgebaut. Acht neue Kommunen sind zum 1. Januar 2019 der Öffentlich -rechtli-
chen Vereinbarung beigetreten, so dass die Kooperation auf 28 Partner ausgeweitet werden konnte.
In den Aufgabenbereichen Personalwirtschaftliche Anwendungen und Wahlverfahren hat die citeq ihre
Fallzahlen und Kundenbeziehungen über entsprechende Dienstleistungsverträge ausgeweitet. So
werden aktuell im Bereich der Personalabrechnung monatlich mehr als 80.000 Abrechnungsfälle ver-
arbeitet.
Trotz guter Erfolge in der Fachaufgabenerledigung ist die citeq nicht so stark gewachsen wie die IT -
Dienstleister, die sich organisatorisch in einem gemeinsamen Unternehmen zusammengetan haben.
Heute befindet sich die vor wenigen Jahren noch zu den großen Kommunalen IT -Dienstleistern in
NRW zählende citeq bezüglich ihrer Größe eher im unteren Mittelfeld. Wenn sich diese Entwicklung
fortsetzt, ist damit zu rechnen, dass die citeq zukünftig neue IT-Aufgabenfelder nicht mehr selbst ab-
decken kann und zunehmend Leistungen von anderen IT-Dienstleistern zukaufen muss. Zwangsläu-
fige Folge dieser Entwicklung wäre ein Verlust an IT-Kompetenz und eine steigende Abhängigkeit von
Anderen.
In vielen Bereichen hat die citeq überzeugt, so dass es ein teilweise größeres Interesse von Kommu-
nen und kommunalen IT-Dienstleistern in NRW gibt, eine engere, auch übergreifende Zusammenar-
beit mit der citeq zu suchen. Allerdings ist der bisherige Weg jeweils Einzel-Verträge zu den Leistun-
gen abzuschließen sehr aufwändig und letztlich auch insofern unbefriedigend, dass die Stadt Münster
die Verantwortung für das mit der Leistungsausweitung verbundene Personal unbefristet übernehmen
muss, die Leistungsabnehmer aber unter Einhaltung der in den Verträgen vorgesehenen Fristen kün-
digen können.
Vor diesen Hintergründen erscheint es sinnvoll, die Möglichkeiten, Chancen und Risiken einer Aus-
weitung der interkommunale IT-Zusammenarbeit für die citeq – auch in anderen Organisationsformen
- mit anderen IT-Dienstleistern zu prüfen.
6.2 Geschäftsverlauf
Im Bereich Münster gestaltet sich die Entwicklung aufgrund der zunehmenden Digitalisierung positiv.
Die citeq kann einerseits aufgrund der nicht ausreichenden Personalkapazitäten (Stellenbesetzungen
gar nicht oder mit erheblichen Verzögerungen) und andererseits wegen fehlender Planungssicherheit
bei der Finanzausstattung nicht alle möglichen Projekte und Maßnahmen planen und realisieren. Da-
bei ist auch zu berücksichtigen, dass auch in den Ämtern die Ressourcen nicht immer zur Verfügung
stehen. Daher müssen auch geplante und vereinbarte Projekte verschoben werden. Gleichzeitig wer-
den auch Prioritäten innerhalb der Verwaltung neu gesetzt, so dass zusätzliche Ausstattungen reali-
siert werden müsse n. Unabhängig von diesen unterschiedlichen Einflussfaktoren hat die citeq eine
funktionsfähige und aktuelle IT-Infrastruktur in der Stadt Münster aufgebaut, die bisher auch die gro-
ßen sicherheitstechnischen Herausforderungen bestand.
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Seit
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23
Im Bereich des MEP is t die Entwicklung sehr positiv. Durch die in den vergangenen Jahren vorge-
nommenen technischen und organisatorischen Veränderungen konnte ein Produkt mit hoher Akzep-
tanz bei den Schulen entwickelt werden. Die citeq kann auf einen stabilen und sicheren Betrieb setzen.
Mit dem in den kommenden Jahren abzuschließenden Breitbandanschluss aller Schulen wird noch
eine Verbesserung der Zu griffsgeschwindigkeit und der Verfügbarkeit erreicht. Der weitere Ausbau
um zusätzliche Funktionen und die Ausstattung mit weiteren mobilen Endgeräten und Präsentations-
technik wird planmäßig vorgenommen. Die Voraussetzungen auch für erhebliche Erweiterungen
durch Finanzmittel aus dem Digitalen Bildungspaket sind gegeben.
Der ÖrV-Bereich hat sich in technischer und finanzieller Hinsicht unterschiedlich entwickelt. Durch die
BSI-Zertifizierung der Rechenzentrumsleistungen und das in Abstimmung mit den ÖrV -Partnern
durchgeführte Vergabeverfahren für die WAN-Infrastruktur konnte die Basis für eine sichere und zu-
kunftsorientierte Bereitstellung von Verfahren geschaffen werden.
Der Betrieb der mit den Partnern gemeinsam ausgewählten Verfahren wurde ausgeweitet, es konnten
auch außerhalb der ÖrV-Kooperation weitere Kunden gewonnen werden, das bestätigt auch die hohe
Qualität der citeq-Leistungen. Andererseits wurde im ÖrV-Verbund u. a. aber ein Produkt für alle Part-
ner eingeführt, dass mit unverhältnismäßig hohem personellen und finanziellen Aufwand eingeführt
wurde. Die hierfür im Vorfeld kalkulierten Preise konnten diesen Aufwand bei weitem nicht decken. So
entstand u. a., auch dem Umstand geschuldet, dass eine bisher umgelegte Pauschale nicht vollstän-
dig in alle Produktpreise eingerechnet werden konnte, ein finanzielles Defizit im ÖrV -Geschäftsbe-
reich.
6.3 Ertragslage, Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme zum 31.12.2019 beläuft sich auf 45.332 T€ und ist damit um rd. 3.601 T€ höher als
zum 31.12.2018.
2019 wurden Investitionen in Höhe von ca. 6.523 T€ getätigt und durch Eigenmittel und Kassenkredite
finanziert. Davon entfallen auf Finanzanlagen ca. 1.357 T€, die im Wesentlichen zur Rückdeckung der
Pensions- und Beihilfeverpflichtungen erworben wurden. Die übrigen 5.166 T€ verteilen sich im We-
sentlichen auf Softwareprodukte ( ca. 1.599 T€), Rechnersysteme (ca. 1.383 T€), Monitore, Drucker
und sonstige DV-Peripherie (ca. 534 T€), Netztechnik (ca. 498 T€), neue Telekommunikationstechnik
(vor allem Ersatz der alten TK -Technik durch VoIP) ( ca. 74 T€), PKW (ca. 11 T€), Technische Aus-
stattung (ca. 70 T€) sowie Mobiliar, Sonstiges Inventar (c a. 2 T€) und geringwertige Vermögensge-
genstände in Form von Trivialsoftware sowie Netz - und TK-Technik (insgesamt ca. 931 T€) sowie
Anlagen im Bau (ca. 64 T€). Den Investitionen stehen Abschreibungen in Höhe von 4.475 T€ gegen-
über.
Das Umlaufvermögen erhöhte sich um ca. 1.193 T€ auf 8.960 T€ insbesondere aufgrund höherer For-
derungen aus Lieferungen und Leistungen, Guthaben bei der Sparkasse sowie Nachforderungen für
das ÖrV-Ergebnis und sonstige Vermögensgegenstände.
Das Eigenkapital zum 31.12.2019 in Höhe von rd. 9.651 T€ (Vorjahr: rd. 9.427 T€) deckt rd. 21,3 %
der Bilanzsumme (Vorjahr: 22,6 %). Unter Einbeziehung der Sonderposten aus Zuschüssen zur Fi-
nanzierung des Sachanlagevermögens ergibt sich eine unveränderte Eigenkapitalquote von 21,3 %
(Vorjahr: 22,6 %).
Die notwendigen und zukunftssichernden Investitionen konnten wie im Vorjahr aus dem Cash Flow
der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert werden.
Die Liquidität der citeq hat sich gegenüber dem Vorjahr zwar leicht verbessert, ist jedoch weiterhin als
unzureichend zu bezeichnen. Die citeq ist auf finanzielle Unterstützung der Stadt Münster angewie-
sen.
24
Die citeq erzielt Umsätze in den Bereichen Münster, ÖrV und MEP. Die nachfolgende Tabelle zeigt
den Geschäftsverlauf der Jahre 2018 und 2019:
Die Umsatzerlöse über alle Bereiche der citeq betragen mit der Nachforderung an die ÖrV-Kunden in
Höhe von 944 T€ rd. 32.115 T€ und waren damit um 4.944 T€ höher als im Vorjahr. Hervorgerufen
wurde dies u. a. durch gestiegene Fallzahlen im Rahmen der Bereitstellung von Anwendungen und
Hardwareprodukten. Als Ergebnis konnte im Geschäftsjahr 2019 ein Überschuss von rd. 765 T€ erzielt
werden.
Wodurch ein um rd. 102 T€ geringeres Jahresergebnis erzielt wurde als prognostiziert, kann der nach-
folgenden Tabelle entnommen werden:
Geplante aber nicht durchgeführte Investitionen hatten allerdings auch Einfluss auf die Umsatzerlöse,
weil sie nicht abgerechnet werden konnten und auf die Materialaufwendungen, weil Wartungsaufwen-
dungen nicht entstanden und Dienstleistungen nicht abgerufen wurden.
Alle nach dem Abschlussstichtag relevanten Ereignisse sind in angemessener Wei se im Jahresab-
schluss berücksichtigt worden.
6.4 finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Ein Indikator für die Qualität der citeq ist neben der Verfügbarkeit auch die Qualität der angebotenen
Produkte. Durch die von der citeq mit den Kooperation spartnern gemeinsam betriebenen Weiterent-
wicklungen zeigt sich eine hohe Stabilität in den Kundenbeziehungen. Dieses ist auch ein Anzeichen
für wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Produkte.
Angaben in T-Euro Ist 2018 Ist 2019
Umsatzerlöse -27.171 -32.115
sonstige betriebliche Erträge -94 -193
Zinserträge -329 -326
Summe Erträge -27.594 -32.634
Materialaufwand 9.490 11.398
Personalaufwand 10.907 13.495
sonstige betriebl. Aufwendungen 1.176 1.179
Abschreibungen 3.889 4.475
Zinsaufwendungen 1.238 1.292
Steuern 25 30
Summe Aufwendungen 26.725 31.869
Jahres-Ist -869 -765
Angaben in T-Euro Plan 2019 Ist 2019 Differenz
Plan / Ist
Umsatzerlöse -32.373 -32.115 258
sonstige betriebliche Erträge -50 -193 -143
Summe Erträge -32.423 -32.308 115
Materialaufwand 11.375 11.398 23
Personalaufwand 12.963 13.495 532
Abschreibungen 4.761 4.475 -286
sonstige betriebl. Aufwendungen 1.461 1.179 -282
Zinsergebnis 965 966 1
Steuern 31 30 -1
Summe Aufwendungen 31.556 31.543 -13
Jahres-Ist -867 -765 102
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Seit
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Der Personalbestand hat sich von insgesamt 162 Personen in 2018 (davon 9 Auszubildende) auf 183
Personen in 2019 (davon 10 Auszubildende) erhöht. Dabei haben 29 Personen neu bei der citeq
angefangen und 8 Personen haben die citeq aus unterschiedlichen Gründen verlassen. Die Personal-
fluktuation ist in 2019 auf 4,62 % (davon altersbedingt: 0,58 %) gestiegen (Vorjahr: 1,31 %). Das
Durchschnittsalter in der citeq hat sich von 46,44 Jahren auf 44,08 Jahren verändert.
Die regelmäßige, flexible Arbeitszeit des Jahres 2019 betrug innerhalb der citeq rd. 311.119 Stunden
(Vorjahr: 276.987); dies ergibt einen Durchschnitt von ca. 1.841 Stunden für Vollzeitkräfte (Vorjahr:
1.872). Die Differenzen zwischen der Sollarbeitszeit und produktiven Arbeitszeit sind Fehlzeiten auf
Grund von Urlaub, Krankheit oder unproduktive n Fortbildungszeiten. Sie betrugen in 2019 rd.
59.574 Stunden (19,1 %) und im Vorjahr 50.335 Stunden (18,2 %).
26
7 Prognose-, Risiko- und Chancenbericht
7.1 Prognosebericht
Die citeq geht auf Grund ihrer Integration in die Stadt Münster als Hauptabnehmer der ci teq-Leistun-
gen, der langfristig angelegten Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern im Rahmen der beste-
henden Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) und aufgrund des seit Jahren wachsenden Dritt-
kundengeschäfts im Bereich der kommunalen Fachanwendunge n für die nähere Zukunft von einem
stabilen Kerngeschäft aus. Gleichwohl ist im kommunalen IT-Markt ein Trend zu durch Fusionen deut-
lich größeren IT-Dienstleistern und zur Konzentration auf Fach-Rechenzentren erkennbar, die die IT-
Betriebsleistung in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen effektiver als nicht spezialisierte Rechenzen-
tren erbringen können.
Die citeq hat sich bisher nicht an Fusions-Verhandlungen beteiligt, nutzt aber den Trend zu den Fach-
Rechenzentren und beteiligt sich sowohl passiv als Abnehmer von IT-Leistungen als auch sehr erfolg-
reich aktiv mit eigenen Beiträgen - so ist beispielsweise der Bereich der Personalwirtschaftlichen An-
wendungen im Jahr 2019 durch die Zusammenarbeit mit weiteren Kunden auf nun über 80.000 Per-
sonalabrechnungsfälle noch einmal erheblich gewachsen - an dem IT-Leistungsverbund. Im Ergebnis
profitieren die Stadt Münster und die ÖrV -Partnerverwaltungen von besseren IT-Leistungen zu wirt-
schaftlicheren Konditionen.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Die Digitalisierung weitet sich mit hoher Dynamik und zunehmend auf
alle Lebensbereiche aus. Dieser Entwicklung stellt sich die Stadt Münster im Rahmen einer vom Rat
im März 2018 beschlossenen Digitalisierungsstrategie aktiv. Hiernach wird die Digitalisierung als
ganzheitlicher, nachhaltiger und strategischer Entwicklungsprozess organisiert, damit die Stadtver-
waltung, der Stadtkonzern und die gesamte Stadt auch morgen noch erfolgreich aufgestellt sind.
Durch aktive Förderung einer Digitalen Verwaltungskultur werden Ängste aufgegriff en und Digitales
Denken gefördert. Neue technische Trends wie Künstliche Intelligenz, Blockchain oder Internet of
Things werden aufgegriffen und auf Relevanz geprüft. Sinnvolle Digitalisierungsmaßnahmen werden
auf Basis von hierzu erstellten Ratsvorlagen nach den Beschlussfassungen umgesetzt. Der Rat erhält
jährliche Berichte zum Umsetzungsstand der beschlossenen Vorhaben und zu den möglichen weite-
ren Planungen. Nur so kann die Arbeit der Stadt Münster nachhaltig optimiert und zukunftssicher ge-
staltet werden.
Diese Entwicklung kommt auch den ÖrV-Partnerverwaltungen zu Gute, die zwar ihre eigenen Digita-
lisierungsstrategien entwickelt haben, bei der Umsetzung dieser Strategien nutzen sie die IT -
Dienstleistungen der citeq immer dann, wenn sie in diesem Aufgabenbereich von den Leistungen der
citeq überzeugt sind.
Nach dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2020, welcher am 11.12.2019 durch den Rat der Stadt Müns-
ter genehmigt wurde, wird mit einem Jahresüberschuss von 90 T€ gerechnet.
Die Umsatzerlöse im Münste r-Bereich steigen im Vergleich zum Planansatz 201 9 um 1.969 T€ auf
13.209 T€. Demgegenüber steigen die wesentlichen Aufwandspositionen (Materialaufwand, Perso-
nalaufwand, Abschreibungen, sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Zinsaufwendungen) um ca.
1.933 T€.
In Folge geänderter Leistungsstrukturen im MEP-Bereich werden die Umsatzerlöse planmäßig gegen-
über 2019 um ca. 923 T€ auf 4.768 T€ steigen. Zudem werden die geplanten Aufwendungen um ca.
1.692 T€ steigen.
Durch Produktanpassungen und -erweiterungen werden die Umsatzerlöse im ÖrV-Bereich planmäßig
gegenüber 2019 um ca. 1.890 T€ auf ca. 19.178 T€ steigen. Dieser Umsatzsteigerung stehen Erhö-
hungen in den wesentlichen Aufwandsbereichen i. H. v. 1.921 T€ gegenüber. Zurückzuführen sind
diese Anstiege aufgrund steigender Material-, Personal-, sonstiger betrieblicher Aufwendungen und
Zinsaufwendungen.
Aufgrund des im Jahresabschluss 2019 im ÖrV -Bereich ausgewiesenen Defizits wird die citeq für
verschiedene bestehende Produkte die Preise noch in 2020 anheben müssen, um ein Defizit im Jahr
2020 zu vermeiden. Diese Preisanpassungen werden auch zu Veränderungen – Anstieg – bei den
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Seit
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27
Umsatzerlösen führen. Die Produktpreise sind zukünftig den allgemeinen Kostenentwicklungen zeit-
naher anzupassen. Damit verbunden ist aber auch, dass die Partner und auch die Stadt Münster ihren
IT-Finanzbedarf jährlich diesen Entwicklungen anpassen müssen.
Der Wirtschaftsplan berücksichtigt die Auswirkungen des Corona-Virus nicht. Da diese Auswirkungen
zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts nicht sinnvoll prognostizierbar sind, wurde der Wirt-
schaftsplan dahingehend auch nicht angepasst.
Die Digitalisierungsmaßnahmen der Stadt Münster sowie gemeinsame Projekte im ÖrV -Bereich wie
Personalmanagement, Finanzwesen, Einwohnerverfahren und Dokumentenmanagement weisen den
Weg in die Zukunft. Der Netzausbau in der Kooperation wird einen hohen Stellenwert einnehmen, um
die Anbindung an das zentrale Data -Center der citeq zu verbessern. Daher wird dem breitbandigen
Netzausbau unter Beteiligung der lokalen Breitbandkoordinatoren ein hoher Stellenwert beigemessen.
Mit dem Ausbau ihrer Fachanwendungen unterstützt die citeq auch fortlaufend die Verwaltungsarbeit
der ÖrV-Partnerverwaltungen.
Bei allen IT-Maßnahmen wird berücksichtigt, dass die Bedeutung der IT, aber auch die Gefährdungen
der IT und damit auch die Anforderungen an die IT -Sicherheit in den letzten Jahren kontinuierlich
zugenommen haben und voraussichtlich weiter zunehmen werden. Die citeq begegnet dieser Ent-
wicklung dadurch, dass sie sich an den Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informati-
onstechnik (BSI) ausrichtet, dass sie ihre IT -Prozesse im Rahmen eines professionellen IT -
Servicemanagements ständig verbessert und dadurch, dass sie verbindliche Servi ceverabredungen
zu ihren Anwendungen mit den die citeq nutzenden Verwaltungen, Ämtern und Einrichtungen trifft.
Immer weniger Verwaltungsaufgaben können noch manuell erledigt werden, immer größere Teile der
Verwaltung sind bei einem Ausfall der IT -Systeme nicht mehr arbeitsfähig. Dieser wachsenden Be-
deutung der IT -Systeme entsprechend ist durch den Einsatz höherwertiger und besser geschützter
und damit auch besser verfügbarer IT-Systeme Rechnung zu tragen. Die hierzu – in Zusammenarbeit
mit den citeq-Partnerverwaltungen – bereits begonnenen Entwicklungen im Bereich des Notfallmana-
gements werden intensiviert fortgesetzt.
Die Informationstechnik und insbesondere auch das Internet haben das Leben, Lernen und Arbeiten
der Bürgerinnen und Bürger sowie das Wirtschaften der Unternehmen erheblich verändert. Die Stadt
Münster reagiert mit ihrer Initiative Digitale Stadt Münster auf diese Entwicklung, indem sie die sich
ergebenden Chancen erschließt und mögliche Risiken reduziert oder mögliche negative Auswirkun-
gen mildert. Die citeq leistet hierbei erhebliche Beiträge.
Die citeq optimiert sich fortlaufend selbst. Dabei fördert und nutzt sie die Kompetenz und die Kreativität
ihrer motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nutzt zusätzlich auch die Möglichkeit, von An-
deren zu lernen und mit Anderen zusammenzuarbeiten . Vernetzung und nachhaltige Eigenoptimie-
rung sind unerlässlich und der von der citeq gewählte Weg, um auch morgen noch zu den kommuna-
len Top-IT-Dienstleistern zu gehören. Dieses Ziel hat sich die citeq gesetzt.
7.2 Risikobericht
Das Risikomanagement wurde fortgeschrieben und die erkennbaren Entwicklungen ausgewertet. Das
Controllingsystem ermöglicht weiterhin einen differenzierten Abgleich zwischen dem Budget und Ist -
Zahlen für die Personal-, Sach- und Investitionskosten unter Berücksichtigung der Leistungen der ci-
teq. Ferner ermöglicht es eine genaue Aufteilung auf die Bereiche der citeq (Münster, MEP und ÖrV).
Die citeq hat auf Grund ihrer besonderen Verpflichtung zur Erhaltung des Vermögens und der Leis-
tungsfähigkeit (§ 10 der überarbeiteten Eigenbetriebsverordnung EigVO NRW) und entsprechend den
für Aktiengesellschaften geltenden gesetzlichen Bestimmungen ein Risikomanagementsystem aufge-
baut. Ziel ist es, bestehende und mögliche Risiken für alle Betrieb sbereiche zu identifizieren, zu be-
werten und strategische Maßnahmen zur Reduzierung und Vermeidung von Risiken zu planen, um-
zusetzen und deren Umsetzung zu kontrollieren.
28
Neben der wirtschaftlichen Steuerung der citeq gestaltet es sich zunehmend schwierig, in ausreichen-
dem Umfang Fachpersonal zu akquirieren und an das Unternehmen zu binden. Hinzu kommt ein zu-
nehmender absoluter Fachkräftemangel im branchenweit wachsenden IT-Bedarf. Als Maßnahme ge-
gen diesen Trend hat die citeq ihre Ausbildungsaktivitäten in den Berufsbildern
Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung,
Fachinformatiker/-in Systemintegration,
Informatikkaufmann/Informatikkauffrau,
Informationselektroniker/-in und
Informatikbetriebswirt/-in Bachelor of Arts
ausgebaut. Diese Maßnahme allein ist aber nicht ausreichend, um die Personalsituation nachhaltig
zu verbessern.
Die seit dem 01.01.2017 geltende neue kommunale Entgeltordnung hat die Situation weiter verschärft.
Gemeinsam mit dem Personal - und Organisationsamt sind weitere Überlegungen anzustellen, um
einen ausreichenden Personalbestand der citeq sicherzustellen.
Der demografische Wandel betrifft auch die citeq. Innerhalb der kommenden 5 – 8 Jahre werden ca.
20 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die citeq aus Altersgründen verlassen. Dabei ist der Anteil
der die citeq verlassenden Führungskräfte überproportional. Innerhalb der kommenden 5 Jahre wer-
den der Betriebsleiter und 3 der 4 Bereichsleiter die citeq verlassen. Die zur Vermeidung von Wis-
sensverlust und zur Sicherstellung der langfristigen Leistungserbringung durch qualifiziertes Perso-
nal bereits eingeleiteten Maßnahmen sind fortzusetzen und zu verstärken (z. B. überschneidende
Besetzungen von Führungsstellen).
Durch den starken Personalzuwachs der vergangenen Jahre hat sich die räumliche Situation massiv
verschlechtert. Die zum Wirtschaftsplan 2020 vorgesehene Personalausweitung kann in den vorhan-
denen Gebäuden/Räumen nicht vorgenommen werden. Die citeq ist unbedingt auf die Anmietung
zusätzlicher Räume angewiesen. Für die citeq sollten bereits in 2019 zusätzliche Büroflächen ange-
mietet werden, dass scheiterte aber. Aller Voraussicht nach sollen jetzt Räume ab dem 01.06.2020 in
einem Bürogebäude am Dahlweg in Münster, das in sehr kurzer räumlicher Entfernung zum Standort
Scheibenstraße liegt, angemietet werden. Im gleichen Gebäude sollen zum 01.11.2020 weitere
Räume zur Verfügung stehen. Hierdurch würde sich die Raumsituation entspannen und notwendige
Funktionsräume könnten wieder zur Verfügung gestellt werden. Dabei soll durch die Umsetzung eines
modernen Raumnutzungskonzeptes und verstärkter Telearbeit und mobilem Arbeiten eine zukunfts-
fähige Basis geschaffen werden, um den Anforderungen der Mitarbeiter/ -innen eines modernen IT -
Dienstleisters zu genügen.
Auf Grund der engen Beziehungen zur Stadt Münster als Hauptabnehmer der Leistungen der citeq,
der langjährigen Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern und der Kündigungsfrist von mindes-
tens 18 Monaten im Rahmen der ÖrV für Leistungen der citeq lässt sich das unternehmerische Risiko
zurzeit als gering einstufen. Dennoch wurden insgesamt 90 Risiken im Unternehmen identifiziert.
Davon wurden 16 Risiken als Top-Risiken bewertet, d. h. sie wurden als bestandsgefährdend einge-
schätzt bzw. ihr Höchstschadenswert is t mindestens hoch. Für diese Top -Risiken ist ein Frühwarn-
system mit Indikatoren, Schwellenwerten und Gegenmaßnahmen hinterlegt
Folgende 5 Risiken sind als bestandsgefährdend bewertet worden:
R-002 Kommunalpolitik ändert bisherige Zielsetzung für die citeq
R-003 Änderung der für das Unternehmen relevanten Rechtslage oder Rahmenbedingungen
(z. B. Umsatzsteuer)
R-013 Vertragskündigung durch einen Großkunden
R-048 Datensicherheit wird nicht beachtet
R-089 Datenschutz wird nicht beachtet
Im Hinblick auf das Defizit im ÖrV-Bereich zum Jahresabschluss 2019 ergibt sich ein zusätzliches
Risiko, dass sich zwar nicht als bestandsgefährdend darstellt, aber doch in 2020 mit entsprechender
Aufmerksamkeit betrachtet werden muss. Um den Zusammenhalt der gerade auf 28 Partner ausge-
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weiteten ÖrV zu erhalten, muss die Kommunikation zu den Gründen des Defizits und den sich dar-
aus ergebenden Folgen offen und nachvollziehbar erfolgen. Durch das Defizit im ÖrV-Verbund und
die damit für die ÖrV-Partner verbundenen Auswirkungen kann es in der Folge zu Kündigungen
kommen. Diese werden sich dann frühestens, aufgrund der bestehenden Kündigungsfristen, auf das
Jahr 2022 auswirken.
Mit der BSI-Zertifizierung des Rechenzentrumsverbunds hat die citeq einen weiteren Schritt auf dem
Weg zur Steigerung der IT-Sicherheit für die Stadt Münster und die weiteren Kunden vollzogen.
Bereits jetzt ist absehbar, dass die Auswirkungen des sich seit Februar 2020 auch in Deutschland
massiv ausbreitende Corona-Virus COVID-19 auch die Umsetzung der Planungen der citeq erheblich
beeinträchtigen werden. Dabei geht es nicht mehr um Verzögerungen in Projekten aufgrund von Pro-
duktions- und Lieferhemmnissen in Südostasien, sondern um die konkrete Umstellung des Betriebs
vom weiteren Ausbau und Erweiterung in de n Notfall- und Krisenmodus. Die seit Anfang März 2020
auch in Deutschland, NRW und in Münster vorgenommenen Einschränkungen führen bereits jetzt zu
erkennbaren massiven Einschnitten auch bei der citeq. Höchste Priorität haben der Schutz der Mitar-
beiter und die Aufrechterhaltung des Betriebs. Es entsteht erheblicher – aktuell nicht planbarer – zu-
sätzlicher personeller und finanzieller Aufwand der bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2020
nicht absehbar war. Bei der citeq sind alle erforderlichen Maßnahmen umzusetzen, um die Ämter und
Einrichtungen der Stadt Münster, der ÖrV -Partner und weiteren Kunden mit funktionsfähigen IT -
Systemen und –Leistungen bei der Krisenbewältigung zu unterstützen.
7.3 Chancenbericht
Die Digitalisierung der Kommunalverwaltungen sch reitet dynamisch voran und stellt immer höhere
Anforderungen an die örtlichen IT -Organisationseinheiten. In den vergangenen Jahren hat die citeq
ihre IT-Serviceprozesse weiter optimiert und die IT-Infrastrukturen ertüchtigt und ausgebaut. Mit dem
neuen Data-Center am York -Ring wurde das Sicherheitsniveau deutlich angehoben und es wurde
eine Voraussetzung für die geplante BSI-Zertifizierung geschaffen, die Betriebsvoraussetzung für eine
zunehmende Anzahl kommunaler Anwendungen ist.
Die Maßnahmen, um mit dem digitalen Fortschritt mithalten zu können und zur Steigerung der IT -
Sicherheit, gestalten sich als sehr aufwendig. Sie sind für die citeq eine wirtschaftliche Herausforde-
rung und auch eine Chance zur Ausweitung ihres Auftragsspektrums, weil kleinere IT -
Organisationseinheiten die wachsenden Anforderungen nicht mehr erfüllen können, digitale Zukunfts-
themen nur noch mit starken Partnern angehen können und ihre Systeme in die leistungsstärkeren
Rechenzentren verlagern müssen.
Eine große Chance dazu, mit den anderen, stark wachsenden Kommunalen IT-Dienstleistern in NRW
auch zukünftig mithalten zu können, könnte sich zudem für die citeq durch eine enge organisatorische
Verbindung der citeq mit einem anderen kommunalen IT-Dienstleister ergeben.
Mit ihren neuen Infrastrukturen und ihren fachlich und methodisch gut ausgebildeten Mitarbeitern ist
die citeq gut darauf vorbereitet, die Stadt Münster und ihre Partnerverwaltungen auf ihren Wegen zur
Digitalen Kommune zu unterstützen und zu begleiten.
Münster, den 31.03.2020
citeq
Stefan Schoenfelder
30
8 Organigramm
Beschlussvorlage
4911 Zeichen
V/0482/2020 V/0482/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 31.12.2019 Beratungsfolge 18.06.2020 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 24.06.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung Der Jahresabschluss der citeq zum 31.12.201 9 (Anlage) wird mit der Bilanzsumme von 45.332.212,89 €, einem Jahresüberschuss von 765.006,97 € und einem Bilanzgewinn von 703.199,89 € festgestellt. 1. Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 765.006,97 € wird wie folgt verwendet: 61.807,08 € werden gemäß Protokoll des Zentralausschusses vom 14.06.2018 in die Gewin n- rücklagen eingestellt, 376.716,61 € werden an die Stadt Münster ausgeschüttet. Für die Ve r- zinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von insgesamt 326.483,28 € wird eine Rücklage gebildet. 2. Der Lagebericht wird zur Kenntnis genommen. 3. Dem Betriebsausschuss der citeq wird für das Kalenderjahr 2019 Entlastung erteilt. II. Finanzielle Auswirkungen: Das Jahresabschlussergebnis des ÖrV-Bereichs zum 31.12.2019 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 882.045,16 € aus. Gemäß Protokoll vom 14.06.2018 ist davon eine Gewinnrücklage von 61.807,08 € zu bilden. Der Bilanzverlust des ÖrV-Bereichs beträgt damit 943.852,24 €. Dieser Verlust ist nach § 8 Abs. 5 der ÖrV nach Maßgabe des Prozentsatzes auszugleichen, mit dem jeder Kooperationspartner die Dienstleistungen des ÖrV -Bereichs insgesamt finanziert hat. Der Finanzierungsanteil der Stadt Münster beträgt rd. 43,10 %. Der Erstattungsbetrag der Stadt Münster beträgt somit 406.807,06 €. Begründung: Die BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, 48147 Münster, hat im Auftrag der citeq und mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss und den Lage- bericht des Kalenderjahres 2019 geprüft. Die geprüften Unterlagen sind gemäß § 15 der Betriebssat- zung der citeq dem Betriebsausschuss sowie dem Rat vorzulegen. Zu 1. Jahresabschluss 2019 Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Kalenderjahr 2019 vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 weist einen Jahresüberschuss von 765.006,97 € auf. Dieses Ergebnis konnte erzielt werden, indem citeq 18.05.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Boenigk Telefon: 492-1811 Boenigk@citeq.de - 2 - V/0482/2020 61.807,08 € gemäß Protokoll des Zentralausschusses vom 14.06.2018 in die Gewinnrückl a- gen eingestellt wurden, bereits eine Forderung in Höhe von 943.852,24 € gegenüber den Kooperationspartnern ge- mäß der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) berücksichtigt wurde (Anteil Stadt Münster: 406.807,06 €), der Pensionsrückstellung die Veränderung in Höhe von 1.117.139,00 € zugeführt wurde, um den Pensionsfall der in der citeq beschäftigten Beamten ausreichend abzudecken, der gesetzlichen Beihilferückstellung die Veränderung in Höhe von 481.286,00 € zugeführt wurde, um das stetig steigende Beihilferisiko der durch die citeq finanzierten Pensionäre und aktiven Beamten auch künftig abdecken zu können. Um zu gewährleisten, dass die citeq künftig alle Pensionsansprüche befriedigen kann, wurde eine Vereinbarung zwischen der Stadt Münster und der citeq getroffen, wonach sich die Stadt Münster verpflichtet, den Barwert der übertragenen Pensionslasten in Höhe von 6.529.665,59 € zu verzinsen (326.483,28 €). Für den Jahresabschluss 201 9 der citeq wurde ein Zin ssatz von 5,0 % zugrunde ge- legt. Die citeq führt die Zinsen in Höhe von 326.483,28 €, die Veränderungen der Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.117.139,00 € und die Veränderungen der Beihilferückstellungen in Höhe von 481.286,00 € einem vom Amt für Finanzen und Beteiligungen verwalteten Fonds zu. Der nach Bildung der Rücklagen verbleibende Überschuss in Höhe von 376.716,61 € wird an die Stadt Münster ausgeschüttet. Prüfungsergebnis Die BPG Beratungs - und Prüfungsgesellschaft mbH, 48147 Münster, erteilt der citeq für das Kale n- derjahr 2019 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Zu 2.: Lagebericht 2019 Die BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, 48147 Münster, hat festgestellt, dass der Lag e- bericht gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) in der aktuellen Fassung aufgestellt wurde, im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und sonstige Angaben im Lagebericht keine falschen Vorstellungen von der Lage der eigenb e- triebsähnlichen Einrichtung wecken. Der Lagebericht 2019 der citeq wird gem. § 26 der EigVO NRW zur Kenntnis genommen. Zu 3.: Dem Betriebsausschuss der citeq wird für das Kalenderjahr 201 9 Entlastung erteilt. Die Entlastung des Betriebsleiters erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW in der nächsten Sitzung des Bet riebsaus- schusses. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage: Jahresabschluss
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Scheibenstraße
- Dahlweg
- York-Ring
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0482/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37