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V/0076/2010

Schulentwicklungsplanung 2011 ff. - Vorschlag zum Verfahren

Vorlagen 20.01.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2010, TOP 26

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

9102 Zeichen

V/0076/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Schulentwicklungsplanung 2011 ff.- Vorschlag zum Verfahren 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.03.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
17.03.2010 Rat Entscheidung
17.03.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Das von der Verwaltung vorgesehene Verfahren zur qualitativen, systematischen und parti-
zipativen Anlage der Schulentwicklungsplanung wird zur Kenntnis genommen und als 
Grundlage für den Prozess und die weiteren politischen Beratungen beschlossen. Das vor-
geschlagene Verfahren greift die Zielrichtung der Anträge A-R/0005/2010 der CDU-Fraktion 
sowie A-R/0019/2010 der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/ GAL im 
Grundsatz auf; sie werden in der weiteren Schulentwicklungsplanung und den erforderlichen 
Beschlussvorlagen berücksichtigt. 
 
2. Zur Begleitung wird eine politische Arbeitsgruppe eingerichtet. Die im Rat vertretenen Frakti-
onen und die Ratsgruppe benennen jeweils einen Vertreter des Rates oder ein Mitglied des 
Ausschusses für Schule und Weiterbildung. 
 
3. Entsprechend dem Vorschlag zum Verfahren wird die Verwaltung beauftragt, dem Rat im 3. 
Quartal 2010 ein Rahmenkonzept zur Beschlussfassung vorzulegen, das sich an nachvoll-
ziehbaren Handlungszielen orientiert. Dazu sollen Vorschläge unterbreitet werden, die sich 
auf aktuelle Problemlagen beziehen, die aber auch Prozesse zur Erreichung mittel- und lang-
fristiger Ziele in Gang setzen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0076/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling 
Herr Wimmer 
Ruf: 
492 40 00 
492 40 27 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
WimmerWo@stadt-muenster.de 
Datum: 
02.03.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0076/2010 
 
Begründung: 
 
1.  Anlass der Vorlage / Beschlusslage 
 
 Mit zwei Entscheidungen hat der Rat der Stadt Münster die Zeitfenster für die nächste 
Schulentwicklungsplanung definiert. Ziel war es seinerzeit, rechtzeitig vor den doppelten 
Jahrgängen in den Oberstufen der Gymnasien in Folge von G 8, Weichenstellungen vor-
nehmen zu können (s. Vorlage V/0104/2007/1 - Schulentwicklungsplanung 2007 - 2010 für 
die städtischen weiterführenden Schulen und Vorlage V/0501/2007 - Aufhebung der Schul-
bezirke für die städtischen Grundschulen, Festlegung der Zügigkeiten ab dem Schuljahr 
2008/2009). 
 
 Vor der Sommerpause 2009 hat die Verwaltung dem Ausschuss für Schule und Weiterbil-
dung nach intensiven Gesprächen mit den Schul en berichtet, dass sich der Problemdruck 
der Schulraumversorgung in den Schuljahren 2010/2011 bis 2012/2013 deutlich gemindert 
hat und somit keine zwingende Erfordernis bestand, auf Grund dieses spezifischen Teilas-
pektes eine getrennte Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen bis Ende 
2009 und nachfolgend für die Grundschulen bis zum Herbst 2010 vorzulegen.  
 
Der mit dem Bericht vorgeschlagene Zeitplan für die nächste Schulentwicklungsplanung sah 
deshalb einen erneuten Einstieg im 1. Quartal des Jahres 2010 vor.  
 
 
2. Auftrag und Verfahren 
 
 2.1 Grundlagen 
 
  Mit dem Instrument der SEP ist die Aufgabe verbunden, durch frühzeitige Weichenstel-
lungen erkennbaren zukünftigen Anforderungen an schulische Bildung gerecht werden 
zu können. Das zentrale qualitative Ziel der SEP für die Stadt MS besteht darin, ein in-
novatives und zukunftsfähiges Bildungsangebot sicher zu stellen, das einer Stadt mit 
dem Anspruch eines führenden Bildungsstandortes gerecht wird Die bestmögliche in-
dividuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler hat bei den Fragen der weiteren 
Entwicklung des Ganztages, der Inklusion, der Integration und der Internationalität der 
Schullandschaft oberste Priorität. Dies schließt Maßnahmen und Instrumente zur Ver-
meidung negativer Schulkarrieren/Schulabgänger ohne Abschluss mit ein. 
 
  Die letzte Schulentwicklungsplanung mündete in eine breite öffentliche Diskussion, bei 
der es im Wesentlichen nur noch um die Schließung einzelner Schulstandorte ging.  
  Um das gesamte Spektrum der Handlungsfelder und -notwendigkeiten in den Blick 
nehmen und den gesamten Prozess erfolgreich bewältigen zu können, ist deshalb zu 
Beginn ein Konsens über wesentliche Eckpunkte der Schulentwicklungsplanung uner-
lässlich. 
 
  Diese Eckpunkte sind 
 
Ö Der Auftrag ist eine qualitative Schulentwicklungsplanung, die natürlich unter 
schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen geschieht, primär aber zu einer 
Verbesserung der Bildungslandschaft führen soll; 
 
Ö Es handelt sich um eine systematische Schulentwicklungsplanung, d.h. u.a., 
es gibt von Anfang an einen Fahrplan für die Gestaltung des Prozesses und auf 
Daten basierende analytische Grundlagen;

- 3 - 
V/0076/2010 
Ö Es handelt sich um eine partizipative Schulentwicklungsplanung , d.h., ein 
Prozess, bei dem Beteiligte und Öffentlichkeit aktiv einbezogen werden; 
 
Ö Schulentwicklungsplanung ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess, in 
dessen Rahmen es gilt, kurzfristig erforderliche Entscheidungen auch kurzfristig 
zu treffen, aber dennoch mittel- und langfristige Weichenstellungen vornehmen 
zu können 
 
Ö Die vorliegenden politischen Anträge werden in der Zielrichtung aufgegriffen für 
den weiteren Prozess 
 
Ö Eine politische Arbeitsgruppe wird eingerichtet, die den Prozess kontinuierlich 
begleiten und mitgestalten kann 
 
 
 2.2 Kleinräumige Bevölkerungsprognose  
 
 Eine maßgebliche Datengrundlage für die quantitativen Aspekte der Schulentwick-
lungsplanung ist die kleinräumige Bevölkerungsprognose, die auf die Bestandszahlen 
zum Stichtag 31.12.2009 zurückgreift. Diese Bestandszahlen werden Ende Febru-
ar/Anfang März 2010 vorliegen. Aus ihnen wird die kleinräumige Bevölkerungsprogno-
se entwickelt, die voraussichtlich Mitte Mai 2010 vorliegen wird. Die daraus abzuleiten-
de Schülerzahlprognose (Ende Juni 2010) gibt Aufschluss über die Entwicklung der 
Schülerzahlen insgesamt wie auch über die Verteilung auf die jeweiligen Schulformen 
und Schulen. 
  Ergänzt werden diese Daten um eine Portfolioanalyse des aktuellen Gebäudebestan-
des
. 
 
 
 2.3 Erstellung eines Rahmenkonzeptes 
 
In einem Rahmenkonzept, das dem Rat zur Beschlussfassung nach der Sommerpause 
2010 vorgelegt wird, sollen wesentliche inhaltliche Ziele und Problemfelder, sowie 
mögliche Wege zur Problemlösung abgesteckt werden.  
 
Ziel des Rahmenkonzeptes ist es, eine Verständigung über grundlegende Entwicklun-
gen der Schullandschaft und konkrete Handlungserfordernisse zu ermöglichen und 
Richtungsentscheidungen für die weitere Arbeit zu treffen.  
 
Themen werden hier u. a. sein 
 
Ö Ganztagsangebote und -nachfrage; konzeptionelle Ausrichtung der Schul-
landschaft 
 
Ö Unterstützende Angebote zum Ausgleich von Benachteiligungen jeder Art; 
Handlungserfordernisse 
 
Ö Inklusion 
 
Ö Generelle und sozialräumliche Betrachtung der bestehenden Unterstützungs-
strukturen für die individuelle Förderung 
 
Ö Infrastruktur und Demografie 
 
Ö Pluralität und Zukunftsfähigkeit des Bildungsangebotes

- 4 - 
V/0076/2010 
 
  Auf der Grundlage der Richtungsentscheidungen im Rahmenkonzept werden diese 
Themen dann in der Folge aufbereitet und in Einzelvorlagen genauer dargestellt.  
 
  Begleitet wird die Erstellung des Rahmenkonzeptes durch Informationsveranstaltun-
gen, um der breiten Öffentlichkeit, insbesondere Eltern, Schülerinnen und Schülern 
sowie der Lehrerschaft Gelegenheit zu geben, sich über unterschiedliche Themen und 
Fragestellungen, die im Rahmen der Schulentwicklungsplanung eine Rolle spielen, zu 
informieren. Die Informationsveranstaltungen sollen in der Zeit bis zur Sommerpause 
ausgerichtet werden.  
 
 
 2.4 Umsetzung des Rahmenkonzeptes 
 
  Nach Beschlussfassung über das Rahmenkonzept erfolgt die Entwicklung und Ablei-
tung der konkreten Maßnahmen, die die jeweiligen Fragestellungen weiter konkretisie-
ren. Dazu werden in Abstimmung mit dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, 
bzw. der begleitenden politischen Arbeitsgruppe entsprechende Beteiligungsformen 
vorgesehen. Ziel ist es auf jeden Fall, Beteiligte (Politik, Schulleitungen, Eltern, Schü-
ler/innen, Interessengruppen und Schulaufsicht) aktiv und frühzeitig in den Prozess 
einzubeziehen. 
 
Aus der Komplexität der Handlungsfelder, dem unterschiedlichen Handlungsdruck, 
aber auch den unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten, ergibt sich letztlich die zeit-
liche Struktur für die Umsetzung. Dabei ist es unrealistisch, alle Handlungsfelder zeit-
lich zu synchronisieren und mit einem „Beschluss“ zur Schulentwicklungsplanung das 
Verfahren abzuschließen. Einige Punkte können und müssen kurzfristig gelöst werden, 
andere bedürfen noch vorbereitender Arbeiten/Überlegungen.  
Bei der Umsetzung wird es deshalb darauf ankommen, kurzfristig erforderliche Ent-
scheidungen zu treffen, für mittel- und langfristige Entscheidungen jedoch die notwen-
digen Vorarbeiten, Grundlagen und zeitlichen Rahmen zu definieren. 
 
Die Schulentwicklungsplanung wird so zu einem kontinuierlichen Verbesserungspro-
zess der Schullandschaft. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

16.03.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2010 Hauptausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.03.2010 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0076/2010
Typ
Vorlagen
Datum
20.01.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37