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V/0105/2022/1

Hansaring/Schillerstraße/Hafenweg vorhabensbezogener B-Plan Nr.609

Vorlagen 31.03.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2022, TOP 41.1.1.1

AVM_V_0105_2022_Hansaring_Schillerstr_Hafenweg_Strassenbau_Anlage2_AQ_DINA4

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Vorlage V_0105_2022

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AVM_V_0105_2022_Hansaring_Schillerstr_Hafenweg_Strassenbau_Anlage1_Lageplan_DINA4

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AVM_Hansaring_Schillerstr_Hafenweg_Strassenbau_V_0105_2022_Folgelastenberechnung

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Anlage A

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AVM_V_0105_2022_Hansaring_Schillerstr_Hafenweg_Strassenbau_Anlage2_AQ_DINA4

36 Zeichen

Vorlage V/0105/2022         Anlage 2

Ergänzungsvorlage Beschluss

3176 Zeichen

V/0105/2022/1
V/0105/2022/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Hansaring/Schillerstraße/Hafenweg vorhabensbezogener B-Plan Nr.609
- Planungs-und Baubeschluss Straßenbau -
Beratungsfolge
06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung
06.04.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
1. Der Rat zieht die Entscheidung zur Vorlage V/0105/2022 Hansaring / Schillerstraße /
Hafenweg vorhabenbezogener B-Plan Nr. 609 – Planungs- und Baubeschluss Straßenbau –
an sich.
2. Der Rat beschließt die von der nts Ingenieurgesellschaft mbH, 48165 Münster für den
Erschließungsträger Stroetmann aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 10431 Blatt 1(1) und
Ausbauquerschnitt Nr. 10433 Blatt 1(1) vom 03.02.2022) und die bauliche Ausführung auf Basis des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 609 einschließlich der Durchführung der daraus
resultierenden gesetzlichen Lärmvorsorge an den anspruchsberechtigten Gebäuden.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 609 – Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg.
II. Finanzielle Auswirkungen
Die Baumaßnahme inklusive Lärmvorsorge wird vom Vorhabenträger, der Stroetmann Grundbesitz
Verwaltung GmbH & Co KG, durchgeführt. Die Kosten werden auf rd. 2.036.000 € geschätzt. Der
Anteil der Stadt Münster an den Kosten beträgt rd. 500.000 €.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen
und -anlagen
Amt für Mobilität und Tiefbau
05.04.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Wächter
T elefon:492-6649
Waechter@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0105/2022/1
Investitionsmaßnahme 4212 Hansaring, Bp 609
Auszahlungen 2023 240.000 Umbau Hansaring
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen
und -anlagen
Passiver
Lärmschutz (in
Abhängigkeit der
Inanspruchnahme
durch die
Grundstückseigent
ümer)
Zeile 15 Transferaufwendungen
2024 260.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den Haushaltsplanentwurf 2023
aufgenommen. Mehrbedarfe gegenüber der bisherigen Veranschlagung werden in der o.g.
Produktgruppe aufgefangen.
Begründung:
Hinweis zur Ergänzungsvorlage
Da die Vorlage V/0105/2022 zum Straßenbau unabdingbar mit der Grundvorlage V/0097/2022
„97. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im
Stadtteil Hafen im Bereich Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 609: Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg [HafenMarkt]“ zum
Satzungsbeschluss zusammenhängt, hat der Ausschuss für Verkehr und Mobilität in seiner
Sitzung am 30.03.2022 die Vorlage V/0105/2022 nicht beschlossen, sondern den Rat um
Entscheidung gebeten. Dies ist rechtlich nicht möglich. Der Rat kann jedoch eine
Entscheidung an sich ziehen. Daher wurde der Beschlusspunkt 1 hinzugefügt und der übrige
Beschlusspunkt entsprechend angepasst.
Inhaltliche Ausführungen zu den dem Beschluss sind in der Anlage 1 „Vorlage V/0105/2022
samt Anlagen“ zu entnehmen.
i. V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Vorlage V/0105/2022 samt Anlagen

Vorlage V_0105_2022

7372 Zeichen

V/0105/2022 
V/0105/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Hansaring/Schillerstraße/Hafenweg vorhabensbezogener B-Plan Nr.609 
- Planungs-und Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   30.03.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
Der von der nts Ingenieurgesellschaft mbH, 48165 Münster für den Erschließungsträger Stroetmann 
aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 10431 Blatt 1(1) und Ausbauquerschnitt Nr. 10433 Blatt 1(1) vom 
03.02.2022) und der baulichen Ausführung wird auf Basis des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
Nr. 609 einschließlich der Durchführung der daraus resultierenden gesetzlichen Lärmvorsorge an den 
anspruchsberechtigten Gebäuden zugestimmt. 
 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
Nr. 609 – Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Die Baumaßnahme inklusive Lärmvorsorge wird vom Vorhabenträger, der Stroetmann Grundbesitz 
Verwaltung GmbH & Co KG, durchgeführt. Die Kosten werden auf rd. 2.036.000 € geschätzt. Der 
Anteil der Stadt Münster an den Kosten beträgt rd. 500.000 €. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen
  
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsflächen 
und -anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 4212 Hansaring, Bp  609    
Auszahlungen   2023 240.000 Umbau Hansaring 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
07.03.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Wächter 
Telefon: 492-6649 
Waechter@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0105/2022 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 
 
1201 
 
 
Bereitstellung von Verkehrsflächen 
und -anlagen 
  
 
Passiver Lärm-
schutz (in Abhän-
gigkeit der Inan-
spruchnahme 
durch die Grund-
stückseigentümer) 
Zeile  
 
15 Transferaufwendungen 2024 260.000 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den Haushaltsplanentwurf 2023 auf-
genommen. Mehrbedarfe gegenüber der bisherigen Veranschlagung werden in der o.g. Produkt-
gruppe aufgefangen. 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
Der Umbau wurde bereits mit der Vorlage V/0586/2015 am 09.12.2015 unter dem Vorbehalt 
der Rechtskraft des damaligen Bebauungsplanes Nr. 535 beschlossen. Da dieser B-Plan nicht 
zur Rechtskraft gelangte und durch den neuen B-Plan Nr. 609 ersetzt wird, ist auch ein neuer 
Beschluss für den Umbau erforderlich. 
 
Gegenüber der damaligen Planung gibt es keine inhaltlichen Änderungen. Der nun vorlie-
gende Plan enthält nur redaktionelle Anpassungen. 
 
Mit dem Vorhabenträger als Erschließungsträger wird ein Erschließungsvertrag über den Bau  
und Umbau der öffentlichen Erschließungsanlagen abgeschlossen.  
Der Umbau steht unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungs-
planes Nr. 609 – Hansaring/Schillerstraße/Hafenweg. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
Im Rahmen der Hochbauerschließung des Grundstücks östlich des Hansarings müssen die vor-
handenen Nebenanlagen angepasst werden. 
Der vorliegende Bauentwurf wurde auf Grundlage der verkehrs - und lärmtechnischen Untersu-
chung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 609  vom Vorhabenträger und in Abstim-
mung mit der Verwaltung erarbeitet. 
Mit der Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 609 wird eine innerstädti-
sche Brachfläche mit einem dem Wohnumfeld angepassten Mix aus Versorgungs -, Dienstleis-
tungs- und Wohnungsangeboten, sowie einer öffentlichen Quartiersgarage mit ca. 220 Stellplät-
zen, einer neuen Nutzung zugeführt . Dies trägt dazu bei, die Stadtteilversorgung dauerhaft si-
cherzustellen. 
 
Die maßgebliche Verkehrserschließung erfolgt im südöstlichen Bereich des zweiten Tangenten-
ringes an den Hansaring L586. 
Zur verkehrssicheren Anbindung der insgesamt rund 20.000 m² zu erschließenden Gesamtflä-
che an den Hansaring ist es erforderlich, diese Einmündung mit separaten Abbiegespuren und 
einer Lichtzeichenanlage auszustatten. Hierüber werden 103 Kundenparkplätze ebenerdig und 
350 Stellplätze in der Tiefgarage erschlossen, wovon 220 öffentliche Stellplätze als Quartiersga-
rage zur Verfügung gestellt werden. Sämtliche Stellplätze werden bewirtschaftet. Das Parkrau-
mangebot wird zusätzlich durch ca. 470 Fahrradabstellplätze ergänzt. 
Um eine bedarfsgerechte Anbindung sicherzustellen, ist u.a. ein lichtsignaltechnischer Vollaus-
bau der Einmündung „HafenMarkt“ erforderlich. Zur Errichtung der Rechtsabbiegespur  wird die 
von dem Bus angefahrene stadtauswärtige Haltestelle „Emdener Straße“ von der westlichen 
Seite auf die östliche Seite der Einmündung verlegt. Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle im 
Seitenraum schließt Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs grundsätzlich aus. Von der 
neuen Einmündung profitieren erstmalig auch Fußgänger und Radfahrer, die  künftig im Schutz

- 3 - 
V/0105/2022 
der neu zu errichtenden Signalanlage den Hansaring im Kurvenbereich sicher und barrierefrei 
überqueren können. 
 
Südlich des Hansarings treffen diese Fuß - und Radwegeverbindungen im weiteren Verlauf auf 
ein verzweigtes Netz in Richtung Hafenweg bzw. des geplanten Wohnquartiers des Stadthafen 
Nord (Bebauungsplan Nr. 600, in Aufstellung) 
Der gesamte öffentliche Straßenraum wird richtlinienkonform neugestaltet. Dazu zählen insbe-
sondere die Anforderungen von mobilitätseingeschränkten Persone n, sowie von Fußgängern 
und Radfahrern. Im Zuge der Wiederherstellung des Hansarings nach Einbau der neuen Fern-
wärmeleitung sind die nördlichen Nebenanlagen im Kreuzungsbereich bereits umgebaut worden.  
Die Kostentragungsregelungen für den Umbau des Hansar inges sowie für etwaig geltend wer-
dende Ansprüche zur Lärmvorsorge an den anspruchsberechtigten Gebäuden im Stellplatzver-
hältnis 220/453 sind verhältnismäßig, da die öffentliche Quartiersgarage mit ca. 220 Stellplätzen 
ursächlich an dem Verkehrsaufkommen beteiligt ist. 
 
Eine Reduktionsvariante ist nicht möglich. Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein 
Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den Anforderungen der Verkehrssicherheit und dem 
barrierefreien Umbau ergibt. 
 
Der Ausbau erfolgt nach den Standards der Stadt Münster. 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 der KIB abge-
stimmt. 
 
3. Ausschreibung und Bau 
Die Ausschreibung und Baudurchführung erfolgt durch die Investorengemeinschaft. 
Beides wird durch die Stadt Münster begleitet. Baubeginn wird voraussichtlich im 2. Quartal 2023 
sein. 
 
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchge-
führt. 
 
Die Kanalbauarbeiten V/0606/2015 wurden umgesetzt und sind bereits abgeschlossen. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobilität 
und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
i. V. 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen:  
Anlage A 
Lageplan Reg. Nr.10431 
Ausbauquerschnitt Reg. Nr. 10433

AVM_V_0105_2022_Hansaring_Schillerstr_Hafenweg_Strassenbau_Anlage1_Lageplan_DINA4

36 Zeichen

Vorlage V/0105/2022         Anlage 1

AVM_Hansaring_Schillerstr_Hafenweg_Strassenbau_V_0105_2022_Folgelastenberechnung

2338 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0105/2022 Aufgestellt am: 08.02.2022
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 4212
Jahr der Fertigstellung: 2023
Nutzungsdauer: 40 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 240.000 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 240.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 240.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 240.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2024 2.400 20,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 2.400 20,00
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 6.000 50,00
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 3.600 30,00
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 3.600 € p.a.
+ Tilgung 7.200 € p.a.
= Schuldendienst 10.800 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 12.000 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge)  0 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Ablösebetrag für die LSA 2024 3.000 100,00
Summe Folgeerträge 3.000 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 9.000
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,75
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
B-Plan Nr. 609 Hansaring/Schillerstraße/Hafenweg
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Hansaring, Bp 535
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Anlage A

1562 Zeichen

Anlage A zur V/0105/2022 
Kurzüberblick 
Im Rahmen der Hochbauerschließung südöstlich des Hansarings müssen die Fahrbahn und vor-
handenen Nebenanlagen angepasst werden. Ferner wird eine Lichtsignalanlage installiert. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie 
bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet Entwicklung des HafenMarkts. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2024 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Ziels ist mit einem finanziellen Bedarf von rd. 500.000 € zu kalkulieren. 
 
 
 
Finanzierung  
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein  teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig  
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen:  
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (2)

06.04.2022 Hauptausschuss
TOP 34.1.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.04.2022 Rat
TOP 41.1.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Schillerstraße
  • Emdener Straße
  • Hansaring
  • Hafenweg
  • Hafenmarkt

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Details

Aktenzeichen
V/0105/2022/1
Typ
Vorlagen
Datum
31.03.2022
Erstellt
31.03.2022 13:11