V/0105/2022/1
Hansaring/Schillerstraße/Hafenweg vorhabensbezogener B-Plan Nr.609
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AVM_V_0105_2022_Hansaring_Schillerstr_Hafenweg_Strassenbau_Anlage2_AQ_DINA4
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Vorlage V/0105/2022 Anlage 2
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0105/2022/1 V/0105/2022/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Hansaring/Schillerstraße/Hafenweg vorhabensbezogener B-Plan Nr.609 - Planungs-und Baubeschluss Straßenbau - Beratungsfolge 06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung 06.04.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Der Rat zieht die Entscheidung zur Vorlage V/0105/2022 Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg vorhabenbezogener B-Plan Nr. 609 – Planungs- und Baubeschluss Straßenbau – an sich. 2. Der Rat beschließt die von der nts Ingenieurgesellschaft mbH, 48165 Münster für den Erschließungsträger Stroetmann aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 10431 Blatt 1(1) und Ausbauquerschnitt Nr. 10433 Blatt 1(1) vom 03.02.2022) und die bauliche Ausführung auf Basis des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 609 einschließlich der Durchführung der daraus resultierenden gesetzlichen Lärmvorsorge an den anspruchsberechtigten Gebäuden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 609 – Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg. II. Finanzielle Auswirkungen Die Baumaßnahme inklusive Lärmvorsorge wird vom Vorhabenträger, der Stroetmann Grundbesitz Verwaltung GmbH & Co KG, durchgeführt. Die Kosten werden auf rd. 2.036.000 € geschätzt. Der Anteil der Stadt Münster an den Kosten beträgt rd. 500.000 €. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Amt für Mobilität und Tiefbau 05.04.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Wächter T elefon:492-6649 Waechter@stadt- muenster.de - 2 - V/0105/2022/1 Investitionsmaßnahme 4212 Hansaring, Bp 609 Auszahlungen 2023 240.000 Umbau Hansaring Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Passiver Lärmschutz (in Abhängigkeit der Inanspruchnahme durch die Grundstückseigent ümer) Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 260.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den Haushaltsplanentwurf 2023 aufgenommen. Mehrbedarfe gegenüber der bisherigen Veranschlagung werden in der o.g. Produktgruppe aufgefangen. Begründung: Hinweis zur Ergänzungsvorlage Da die Vorlage V/0105/2022 zum Straßenbau unabdingbar mit der Grundvorlage V/0097/2022 „97. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 609: Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg [HafenMarkt]“ zum Satzungsbeschluss zusammenhängt, hat der Ausschuss für Verkehr und Mobilität in seiner Sitzung am 30.03.2022 die Vorlage V/0105/2022 nicht beschlossen, sondern den Rat um Entscheidung gebeten. Dies ist rechtlich nicht möglich. Der Rat kann jedoch eine Entscheidung an sich ziehen. Daher wurde der Beschlusspunkt 1 hinzugefügt und der übrige Beschlusspunkt entsprechend angepasst. Inhaltliche Ausführungen zu den dem Beschluss sind in der Anlage 1 „Vorlage V/0105/2022 samt Anlagen“ zu entnehmen. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Vorlage V/0105/2022 samt Anlagen
Vorlage V_0105_2022
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V/0105/2022 V/0105/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Hansaring/Schillerstraße/Hafenweg vorhabensbezogener B-Plan Nr.609 - Planungs-und Baubeschluss Straßenbau - Beratungsfolge 22.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 30.03.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung Der von der nts Ingenieurgesellschaft mbH, 48165 Münster für den Erschließungsträger Stroetmann aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 10431 Blatt 1(1) und Ausbauquerschnitt Nr. 10433 Blatt 1(1) vom 03.02.2022) und der baulichen Ausführung wird auf Basis des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 609 einschließlich der Durchführung der daraus resultierenden gesetzlichen Lärmvorsorge an den anspruchsberechtigten Gebäuden zugestimmt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 609 – Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg. II. Finanzielle Auswirkungen Die Baumaßnahme inklusive Lärmvorsorge wird vom Vorhabenträger, der Stroetmann Grundbesitz Verwaltung GmbH & Co KG, durchgeführt. Die Kosten werden auf rd. 2.036.000 € geschätzt. Der Anteil der Stadt Münster an den Kosten beträgt rd. 500.000 €. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Investitionsmaßnahme 4212 Hansaring, Bp 609 Auszahlungen 2023 240.000 Umbau Hansaring Amt für Mobilität und Tiefbau 07.03.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Wächter Telefon: 492-6649 Waechter@stadt- muenster.de - 2 - V/0105/2022 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Passiver Lärm- schutz (in Abhän- gigkeit der Inan- spruchnahme durch die Grund- stückseigentümer) Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 260.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den Haushaltsplanentwurf 2023 auf- genommen. Mehrbedarfe gegenüber der bisherigen Veranschlagung werden in der o.g. Produkt- gruppe aufgefangen. Begründung: 1. Voraussetzungen Der Umbau wurde bereits mit der Vorlage V/0586/2015 am 09.12.2015 unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des damaligen Bebauungsplanes Nr. 535 beschlossen. Da dieser B-Plan nicht zur Rechtskraft gelangte und durch den neuen B-Plan Nr. 609 ersetzt wird, ist auch ein neuer Beschluss für den Umbau erforderlich. Gegenüber der damaligen Planung gibt es keine inhaltlichen Änderungen. Der nun vorlie- gende Plan enthält nur redaktionelle Anpassungen. Mit dem Vorhabenträger als Erschließungsträger wird ein Erschließungsvertrag über den Bau und Umbau der öffentlichen Erschließungsanlagen abgeschlossen. Der Umbau steht unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes Nr. 609 – Hansaring/Schillerstraße/Hafenweg. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Im Rahmen der Hochbauerschließung des Grundstücks östlich des Hansarings müssen die vor- handenen Nebenanlagen angepasst werden. Der vorliegende Bauentwurf wurde auf Grundlage der verkehrs - und lärmtechnischen Untersu- chung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 609 vom Vorhabenträger und in Abstim- mung mit der Verwaltung erarbeitet. Mit der Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 609 wird eine innerstädti- sche Brachfläche mit einem dem Wohnumfeld angepassten Mix aus Versorgungs -, Dienstleis- tungs- und Wohnungsangeboten, sowie einer öffentlichen Quartiersgarage mit ca. 220 Stellplät- zen, einer neuen Nutzung zugeführt . Dies trägt dazu bei, die Stadtteilversorgung dauerhaft si- cherzustellen. Die maßgebliche Verkehrserschließung erfolgt im südöstlichen Bereich des zweiten Tangenten- ringes an den Hansaring L586. Zur verkehrssicheren Anbindung der insgesamt rund 20.000 m² zu erschließenden Gesamtflä- che an den Hansaring ist es erforderlich, diese Einmündung mit separaten Abbiegespuren und einer Lichtzeichenanlage auszustatten. Hierüber werden 103 Kundenparkplätze ebenerdig und 350 Stellplätze in der Tiefgarage erschlossen, wovon 220 öffentliche Stellplätze als Quartiersga- rage zur Verfügung gestellt werden. Sämtliche Stellplätze werden bewirtschaftet. Das Parkrau- mangebot wird zusätzlich durch ca. 470 Fahrradabstellplätze ergänzt. Um eine bedarfsgerechte Anbindung sicherzustellen, ist u.a. ein lichtsignaltechnischer Vollaus- bau der Einmündung „HafenMarkt“ erforderlich. Zur Errichtung der Rechtsabbiegespur wird die von dem Bus angefahrene stadtauswärtige Haltestelle „Emdener Straße“ von der westlichen Seite auf die östliche Seite der Einmündung verlegt. Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle im Seitenraum schließt Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs grundsätzlich aus. Von der neuen Einmündung profitieren erstmalig auch Fußgänger und Radfahrer, die künftig im Schutz - 3 - V/0105/2022 der neu zu errichtenden Signalanlage den Hansaring im Kurvenbereich sicher und barrierefrei überqueren können. Südlich des Hansarings treffen diese Fuß - und Radwegeverbindungen im weiteren Verlauf auf ein verzweigtes Netz in Richtung Hafenweg bzw. des geplanten Wohnquartiers des Stadthafen Nord (Bebauungsplan Nr. 600, in Aufstellung) Der gesamte öffentliche Straßenraum wird richtlinienkonform neugestaltet. Dazu zählen insbe- sondere die Anforderungen von mobilitätseingeschränkten Persone n, sowie von Fußgängern und Radfahrern. Im Zuge der Wiederherstellung des Hansarings nach Einbau der neuen Fern- wärmeleitung sind die nördlichen Nebenanlagen im Kreuzungsbereich bereits umgebaut worden. Die Kostentragungsregelungen für den Umbau des Hansar inges sowie für etwaig geltend wer- dende Ansprüche zur Lärmvorsorge an den anspruchsberechtigten Gebäuden im Stellplatzver- hältnis 220/453 sind verhältnismäßig, da die öffentliche Quartiersgarage mit ca. 220 Stellplätzen ursächlich an dem Verkehrsaufkommen beteiligt ist. Eine Reduktionsvariante ist nicht möglich. Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den Anforderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Der Ausbau erfolgt nach den Standards der Stadt Münster. Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 der KIB abge- stimmt. 3. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung und Baudurchführung erfolgt durch die Investorengemeinschaft. Beides wird durch die Stadt Münster begleitet. Baubeginn wird voraussichtlich im 2. Quartal 2023 sein. Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchge- führt. Die Kanalbauarbeiten V/0606/2015 wurden umgesetzt und sind bereits abgeschlossen. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Lageplan Reg. Nr.10431 Ausbauquerschnitt Reg. Nr. 10433
AVM_V_0105_2022_Hansaring_Schillerstr_Hafenweg_Strassenbau_Anlage1_Lageplan_DINA4
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Vorlage V/0105/2022 Anlage 1
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Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0105/2022 Aufgestellt am: 08.02.2022 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 4212 Jahr der Fertigstellung: 2023 Nutzungsdauer: 40 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 240.000 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 240.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 240.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 240.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2024 2.400 20,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 2.400 20,00 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 6.000 50,00 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 3.600 30,00 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 3.600 € p.a. + Tilgung 7.200 € p.a. = Schuldendienst 10.800 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 12.000 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 0 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Ablösebetrag für die LSA 2024 3.000 100,00 Summe Folgeerträge 3.000 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 9.000 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,75 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen B-Plan Nr. 609 Hansaring/Schillerstraße/Hafenweg Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Hansaring, Bp 535 Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Anlage A
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Anlage A zur V/0105/2022 Kurzüberblick Im Rahmen der Hochbauerschließung südöstlich des Hansarings müssen die Fahrbahn und vor- handenen Nebenanlagen angepasst werden. Ferner wird eine Lichtsignalanlage installiert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet Entwicklung des HafenMarkts. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2024 vorgesehen. Zur Erreichung des Ziels ist mit einem finanziellen Bedarf von rd. 500.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Schillerstraße
- Emdener Straße
- Hansaring
- Hafenweg
- Hafenmarkt
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Details
- Aktenzeichen
- V/0105/2022/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.03.2022
- Erstellt
- 31.03.2022 13:11