OVA/002/2026
Theodor-Heuss-Brücke, Sicherungsmaßnahme
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Anlage 1 - Finanzierung
1336 Zeichen
Theodor-Heuss-Brücke Sicherungsmaßnahme (priorisiert notwendige Maßnahmen) Anlage 1 zur Vorlage OVA/002/2026 Finanzierung *Nr. der zutreffenden Mittelbereitstellung bitte angeben ohne aktivierbare Eigenleistung in Höhe von EUR: 0,00 1 = Haushaltsplan- Entwurf 2 = Veränderungsverzeichnis Konsumtive Kontierung in der Abwicklung ergänzt um die Maßnahmen-Nummer !! 3 = überplanmäßige / außerplanmäßige Bereitstellung 4 = Umstellung im Budget 5 = Mittel sind bereits veranschlagt bzw. verausgabt 6 = Sonstiges (Begründung siehe unten) Konto (Auftragssachkonto/ Produktsachkonto) einschließlich in EUR Kurztext Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. 5454102-52420300 konsumtive Brückenbaukosten 5 2.323.062 5 27.970 5454102-45820000 Ertragswirksame Auflösung Rückstellungen 2 10.835.588 2 11.802.466 2 11.902.426 5454102-52160300 Durchführung InstandhRSt von unterlassenen Instanthaltungen 2 10.835.588 2 11.802.466 2 11.902.426 Bestellermächtigungen Gesamt davon kw 2026 davon kw 2027 davon kw 2028 davon kw 2029 5454102-52420300 konsumtive Brückenbaukosten 23.704.892 11.802.466 11.902.426 Jahr 2029 ff in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR Anmerkung Anmerkung Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* Mittelbereitstellung* bis 2024 Jahr 2025 Jahr 2026 Jahr 2027 Jahr 2028
Beschlussvorlage
26879 Zeichen
OVA/002/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Theodor-Heuss-Brücke, Sicherungsmaßnahme
-Beschlussvorlage-
Fachbereich:
02/0 Stadtkämmerin
Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerin Dorothée Schneider
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 12.01.2026 Anhörung
Bezirksvertretung 4 12.01.2026 Anhörung
Ordnungs- und
Verkehrsausschuss 21.01.2026 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 02.02.2026 Vorberatung
Rat 11.02.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und
Finanzierung der Sicherungsmaßnahmen an der Theodor-Heuss-Brücke mit
Gesamtkosten in Höhe von 36.892.000 (brutto).
Sachdarstellung:
1. Beschlusslage
Im Zusammenhang mit diesem Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss stehen
folgende bereits gefasste Beschlüsse:
RAT 66/80/2016 - Theodor-Heuss-Brücke, Teilsanierung Bedarfsbeschluss
OVA/065/2019 - Theodor-Heuss-Brücke, Nachrechnungsergebnisse,
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Kompensationsmaßnahmen weiterer Betrieb und
Zurückstellung Teilsanierung
OVA/057/2022 - Theodor-Heuss-Brücke, Zukunftsstrategie
OVA/067/2025 - Neubau der Theodor-Heuss-Brücke
Mit Beschlussvorlage OVA/067/2025 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf
beschlossen, die Theodor-Heuss-Brücke grundsätzlich durch ein neues
Brückenbauwerk zu ersetzen.
Gemäß der in der Beschlussvorlage OVA/057/2022 beschriebenen weiteren
Vorgehensweise soll auf dieser Basis nunmehr der vorliegende Ausführungs- und
Finanzierungsbeschluss für die bauliche Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen
Kragarm- und Geländerertüchtigung erfolgen.
2. Kosten
konsumtive Kosten (gerundet) 36.892.000,00 EUR
+ investive Kosten (gerundet) 0,00 EUR
= Gesamtkosten (gerundet) 36.892.000,00 EUR
jährliche Nettofolgekosten 0,00 EUR
3. Ausgangssituation
Die Theodor-Heuss-Brücke verbindet innerstädtisch im Zuge der B7 die A52. Es gibt
in jeder Fahrtrichtung 2 Fahrspuren bei einer maximal zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von derzeit 80 km/h tagsüber und 60 km/h nachts auf der
Strombrücke und generell 60 km/h auf der rechtsrheinischen Vorlandbrücke. In
beiden Fahrtrichtungen befinden sich, durch einen Schrammbord baulich von der
Fahrbahn getrennt, die Geh- und Radwege. Durch Markierung sind der Geh- und
Radweg voneinander getrennt.
Die Theodor-Heuss-Brücke (THB) ist im Jahr 1957 (Bauwerksalter: 68 Jahre)
fertiggestellt und in Betrieb genommen worden. Das Bauwerk wird regelmäßig
gemäß DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen -
Überwachung und Prüfung“ im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf den
baulichen Zustand hin untersucht. Das Ergebnis dieser Untersuchungen sind
zwingend erforderliche, priorisiert notwendige Sanierungsmaßnahmen zur
Aufrechterhaltung der Stand- und Verkehrssicherheit sowie der Dauerhaftigkeit.
Mit dem Bedarfsbeschluss RAT 66/80/2016 wurde durch den Rat der
Landeshauptstadt die Nachrechnung des Brückenbauwerkes gemäß
Nachrechnungsrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung sowie die weitere Planung der priorisiert notwendigen Maßnahmen
beschlossen.
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Die Nachrechnung des gesamten Brückenzuges ist zwischenzeitlich abgeschlossen.
Die Ergebnisse liegen vor und wurden unter anderem mit der Vorlage OVA/057/2022
sowie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Zukunftsstrategie der Theodor-
Heuss-Brücke vorgestellt. Zur weiteren Aufrechterhaltung des Verkehrs auf dem
Brückenbauwerk bis zum vorgesehenen Ersatzneubau (OVA/067/2025 - Theodor-
Heuss-Brücke, Beschluss Brückenneubau) ist die Durchführung von Erhaltungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen obligatorisch und Voraussetzung.
Gemäß der in der Beschlussvorlage OVA/057/2022 beschriebenen weiteren
Vorgehensweise ist auf dieser Basis der vorliegende Ausführungs- und
Finanzierungsbeschluss für die bauliche Umsetzung der Kragarm- und
Geländerertüchtigung vorgesehen.
4. Darstellung der Maßnahme
4.1 Bisherige Sicherungsmaßnahmen
Die Verwaltung hat in den letzten Jahren umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um
den Zustand des Bauwerks zu erfassen und es für den Verkehr in Betrieb zu halten.
Grundlage ist ein umfangreiches Monitoring, mit dem der Zustand des Bauwerks und
seine Entwicklung beobachtet wird. Hierzu gehört insbesondere
- jährliche Sonderprüfungen aller statisch-konstruktiv nicht mehr rechnerisch
nachweisbaren Bauteilen
- jährliche Sonderprüfung der Stahlbetonrippenplatten der Strombrücke.
Ergänzend wurden bauliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen, um den Zustand der
Brücke zu verbessern und verkehrliche Einschränkungen vorgenommen, um die
Belastung des Bauwerks zu reduzieren. Bei der baulichen Sanierung standen im
Vordergrund:
- jährliche „Reparatur“ von Betonabplatzungen an der Unterseite der
Stahlbetonrippenplatten der Strombrücke
- Verstärkung der Zugbänder im rechtsrheinischen Rampenbereich
- Verstärkung der Pfeilerreihe 17 des rechtsrheinischen Tausendfüßlers
- „Riss-Sanierung“ und Niettausch an den Querträgern der Strombrücke
Seit dem Jahr 2019 ist das maximal zulässige Fahrzeuggewicht für Überfahrten auf
30 t beschränkt. Zudem gilt ein Überholverbot für LKWs.
4.2 Weitergehende Ablastung des Bauwerks
Die bereits durchgeführten baulichen Verstärkungen und untergeordneten
Instandsetzungen sind nicht geeignet, die durch Ermüdung geschädigten Bauteile
dauerhaft zu sanieren. Es wurde lediglich Zeit für die Neubauplanung gewonnen.
Vielmehr zeigte sich bei der Riss-Sanierung der Querträger, dass der Verfall des
Bauwerks weiter fortgeschritten ist, als angenommen. Die Anzahl der in der
Planungsphase festgestellten Risse hatte sich massiv erhöht. Tatsächlich wurden,
anstelle der detektierten 225, insgesamt >500 Risse „saniert“.
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Die Auswertung der Daten des im Oktober 2025 installierten Weight-in-Motion-
Systems zeigt jetzt auf, dass das Gebot der bestehenden Ablastung auf 30 t durch
die Verkehrsteilnehmer in großen Teilen missachtet wird. In Einzelfällen wurde sogar
festgestellt, dass die THB tatsächlich durch Fahrzeuge befahren wird, die das
zulässige Gesamtgewicht gemäß §34 StVZO von max. 44 t regelmäßig
überschreiten.
Grundsätzlich gilt, dass die Ermüdungsschädigung exponentiell mit dem
Fahrzeuggewicht zunimmt („Ein LKW verursacht so viel Schaden wie 60.000 bis
100.000 PKWs“).
Um die weitere Degradation der Brücke zu verlangsamen und das Risiko eines
Totalausfalls der Theodor-Heuss-Brücke auf ein Mindestmaß zu reduzieren, ist es
aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse unausweichlich, das Bauwerk umgehend auf
3,5 t abzulasten.
Begleitend müssen Maßnahmen ergriffen werden, die eine Kontrolle dieser
Ausweisung ermöglichen. Für eine Waagen- und Schrankenanlage, wie sie bei den
Rheinbrücken in Leverkusen oder Duisburg installiert worden waren, ist in der
innerstädtischen Lage kein Platz vorhanden. Die Verwaltung prüft daher anderweitige
Möglichkeiten, die eine eindeutige Identifikation von Fahrzeugen zulassen, die die
Gewichtsbeschränkung auf 3,5 t überschreiten.
4.3 Kragarmertüchtigung
Die Stahlbetonrippenplatten (die sog. Kragarme), die heute den Geh- und Radweg
tragen und an beiden Seiten der Brücke an den Hohlkasten - den Hauptteil der
Brücke – angenietet sind, müssen ausgetauscht werden.
Diese Kragarmertüchtigung ist nur für das rund 476 m lange Teilbauwerk der
Strombrücke über den Rhein erforderlich.
Die heute vorhandenen Stahlbetonrippendecken werden durch ausgesteifte
Stahlbleche (orthotrope Platten) ersetzt. Durch die Verwendung von Stahl anstelle
des derzeit vorhandenen Betons verringert sich das Eigengewicht der Konstruktion
deutlich, was sich hinsichtlich der statischen Nachrechnung des Brückenbauwerkes
positiv auswirkt und die vorhandenen Defizite reduziert.
Im Zuge der Demontage des vorhandenen Kragarms werden zwangsweise auch die
Geländer der Strombrücke, die daran befestigt sind, entfernt. Mit der Erneuerung
der Tragkonstruktion wird das Geländer im Bereich der Strombrücke ebenfalls
erneuert und dem heutigen Stand der Technik hinsichtlich der Geländerhöhe und
dem erforderlichen Seil im Handlauf angepasst.
4.4 Erhöhung der Geländer der Vorlandbrücken im Bereich der Rad- und
Gehwege
Mit der Aktualisierung der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und
Richtlinien für Ingenieurbauwerke (ZTV-ING) im April 2013 wurde unter anderem die
Mindestgeländerhöhe für Neubauten bei Nutzung als Geh- und Radweg auf 1,30 m
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erhöht. Da durch die Kragarmertüchtigung das Brückenbauwerk seinen
Bestandsschutz verliert, wird das derzeitig 1,00 m hohe Geländer im Rahmen der
Maßnahme auf 1,30 m erhöht. Darüber hinaus wird ein Seil im Handlauf
aufgenommen, um das KFZ-Rückhaltesystem zu optimieren. Eine Ertüchtigung der
Geländer ist alleine schon aufgrund des fehlenden Seiles im Handlauf für alle 5
Teilbauwerke vorgesehen.
Die Erhöhung soll mittels einer aufgesetzten Konstruktion mit Kurzpfosten alle 75 cm
ausgeführt werden. Die neuen Kurzpfosten werden lotrecht in Anlehnung an die
Füllstäbe des Bestandsgeländers angeschweißt. Der neue Handlauf verläuft parallel
zum bestehenden Handlauf. Vor dem Hintergrund der seit 2016 fortgeschriebenen
Richtlinien ist nunmehr jedoch ein weiterer horizontaler Füllstab im Bereich der
Erhöhung vorzusehen. Insgesamt handelt es sich um ca. 2.000 m
Geländerertüchtigung.
Die Geländerertüchtigung erfolgt in zwei Bauabschnitten (Ober- und
Unterstromseite) parallel zur Kragarmertüchtigung. Für jeden Bauabschnitt wird der
entsprechende Geh- und Radweg gesperrt. Der Verkehr wird auf die jeweils andere
Bauwerksseite verlegt. Der Geh- und Radwegverkehr erfolgt auf der verbleibenden
Seite als Zweirichtungsverkehr. Während die Arbeiten auf der ersten Seite
durchgeführt werden, wird auf der anderen Brückenseite die Absturzsicherung
provisorisch mittels Stabgitterelementen für den Zeitraum des
Zweirichtungsverkehrs erhöht.
Die Geländererhöhung in den Bereichen der Vorlandbrücken wird parallel zur
Kragarmertüchtigung durchgeführt. Sperrungen, die über die Erfordernisse aus der
Kragarmertüchtigung hinausgehen, sind nicht vorgesehen.
4.5 Bauablauf
Der Rückbau der Stahlbetonrippenplatten der Strombrücke erfolgt gemäß statisch-
konstruktiven Vorgaben, die zwingend einzuhalten sind. Die Ausführung erfolgt
symmetrisch von den Trennpfeilern (Übergänge zu den Vorlandbrücken), sowie von
der Brückenmitte aus zu den Pylonen hin. Da die Brücke über zwei Pylone verfügt,
werden somit vier Arbeitsstellen eingerichtet. Die Arbeiten werden aufgrund der
Aufrechterhaltung des Verkehrs nacheinander auf der Ober– und Unterstromseite der
Brücke durchgeführt.
Alle Arbeiten werden von der Fahrbahn der jeweils gesperrten Brückenseite aus
ausgeführt. Der Kragarm weist, aufgrund seiner Vorschädigung, keine
Traglastreserven auf, die das Befahren mit Baustellenfahrzeugen erlauben. Als
Aufstellfläche für die zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Mobilkräne wird die
gesamte Fahrbahnbreite der gesperrten Seite benötigt.
Für einen möglichen Rettungsfall müssen die Mobilkräne kurzfristig abgebaut werden
können, da die Zuwegung der Feuerwehr im Falle eines Unfalles auf der befahrenen
Brückenseite über die gesperrte Brückenseite erfolgt.
Darüber hinaus werden die Montagearbeiten durch Abfanggerüste auf der Unterseite
der Brücke geschützt. So wird sichergestellt, dass die Schifffahrt im Rhein nicht
gefährdet wird.
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4.6 Bauzeit
Die Kragarmertüchtigung wird ca. 15 Monate pro Brückenseite und somit insgesamt
ca. 2,5 Jahre in Anspruch nehmen. Die geplante Gesamtbauzeit erstreckt sich von
ca. Juni 2026 bis ca. Anfang 2029.
Während dieser Zeit sind, nach bisherigen Planungen und Erkenntnissen, weder an
der Oberkasseler Brücke (alternative südliche Rheinquerung) noch an der Kniebrücke
länger andauernde Arbeiten geplant, die Verkehrsbeschränkungen nach sich ziehen.
5. Verkehrliche Auswirkungen
Die Erneuerung der Kragarme der Strombrücke stellt aus verkehrlicher Sicht den
größten Eingriff dar.
Hierbei wird während der Bauzeit je ein Fahrstreifen pro Richtung auf der
Strombrücke aufrechterhalten. Beide Richtungsfahrstreifen werden auf einer Seite
der Brücke geführt und verlaufen auf der gegenüberliegenden Seite des Baufeldes.
Die Arbeiten an den Kragarmen können so optimiert durchgeführt werden.
Die Fahrspurverschwenkungen erfolgen im Bereich der Vorlandbrücken,
linksrheinisch in Höhe der Deichbrücke und rechtsrheinisch unmittelbar nach den
dort vorhandenen Bushaltestellen im Bereich des Tausendfüßlers. Für das Einrichten,
den Umbau und den Rückbau der Fahrspurverschwenkungen sind temporäre
Vollsperrungen der Brücke an Wochenenden erforderlich.
Durch die Reduzierung der Fahrspuren von zwei auf eine Fahrspur pro Fahrtrichtung
erhöht sich die Verkehrsbelastung pro Fahrspur. Zudem müssen Mittelpoller
zwischen den gegenläufigen Fahrspuren installiert werden, wodurch die
Fahrbahnbreite verringert wird. Um die Unfallhäufigkeit und -schwere zu reduzieren,
wird die Geschwindigkeit in den Regel- und Verschwenkungsbereichen über die
gesamte Bauzeit auf 30 km/h reduziert werden. Sollte es dennoch zu einem
Verkehrsunfall oder einem medizinischen Notfall auf der Strombrücke kommen, kann
die Unfallstelle über das Baufeld angedient werden.
Es wird eine weiträumige Hinweisbeschilderung hinsichtlich der Fahrspursperrungen,
Ablastung und Geschwindigkeitsbeschränkung vorgenommen. Die Verwaltung steht
hierzu mit den anderen Straßenbaulastträgern, z.B. der Autobahn GmbH,
Straßen.NRW sowie der Stadt Neuss in einem engen und stetigen Austausch.
Der Durchgangsverkehr wird großräumig über die Verkehrsbeziehung A44
(Flughafenbrücke) sowie die A 57 umgeleitet.
Für den innerstädtischen Verkehr wird die Verwaltung ein Verkehrsmodell der
bauzeitlichen Verkehrsströme unter Berücksichtigung der derzeit bekannten
Brücken-Ablastungen, Durchfahrtsbeschränkungen sowie weiterer geplanter
Baumaßnahmen Dritter erstellen lassen. Hieraus lassen sich ergänzende
innerstädtisch Wegweisungen erstellen, die entsprechend eingerichtet werden
können. Bei Bedarf ist vorgesehen, Signalsteuerung von Ampelanlagen entsprechend
anzupassen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die innerstädtischen
Ausweichrouten bauzeitlich fortzuschreiben sind, so dass Anpassungen bei Bedarf
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erfolgen können. Ziel der Verwaltung ist es, den Ausweichverkehr so stadtverträglich
wie möglich zu gestalten.
6. Baulicher und verkehrlicher Ausblick
Mit dieser umfassenden Maßnahme verfolgt die Verwaltung das Ziel, bis zum Neubau
der Theodor-Heuss-Brücke das Bestandsbauwerk in Betrieb zu halten. Eine
Vollsperrung des Brückenzuges mit den damit verbundenen negativen Auswirkungen
auf die Landeshauptstadt Düsseldorf und ihre Bürger soll möglichst ausgeschlossen
werden.
Die beschriebenen Maßnahmen dienen allein dem Ziel, die Stand- und
Verkehrssicherheit der Brücke bis zum Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die
prognostizierte Standsicherheit der Bestandsbrücke bis zu ihrem Ersatz durch einen
Brückenneubau setzt voraus, dass der Brücke eine Gewichtsentlastung und eine
zusätzliche Steifheit zuteil wird, wie sie durch den Austausch der Kragarme erreicht
werden.
Sollten während der Baumaßnahme weitere Schäden festgestellt werden, werden
diese nur noch soweit behoben, wie es zwingend für die Aufrechterhaltung der
Standsicherheit und für die Befahrbarkeit der Brücke erforderlich ist.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf steht vor großen Herausforderungen. Die
Infrastruktur wurde nach dem Ende des 2. Weltkriegs grundlegend erneuert, ist
jedoch inzwischen in die Jahre gekommen und benötigt vielfach einer
Generalüberholung.
Die Kragarmertüchtigung reiht sich hierbei in eine Reihe von zeitlich und räumlich
auf einander abgestimmten Maßnahmen der Landeshauptstadt Düsseldorf ein, die
zur Aufrechterhaltung des Verkehrs zwingend durchzuführen sind.
Die Verwaltung ist bestrebt, diese Baumaßnahmen so einzurichten und aufeinander
abzustimmen, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird. Der dargestellte
Zeitstrahl muss daher eingehalten werden, um die Wirtschaftsverkehre, den
Individualverkehr, den ÖPNV sowie den Fuß- und Radverkehr in der
Landeshauptstadt Düsseldorf möglichst weitestgehend aufrecht zu erhalten.
6.1 Austausch der Radialaxialventilatoren Rheinufertunnel, 03-04/2026
Im Rheinufertunnel müssen im Frühjahr 2026 die bestehenden
Radialaxialventilatoren gegen neue ausgetauscht werden.
Der Anlass zur Erneuerung der Axialventilatoren ergab sich aus einer Aktualisierung
des Sicherheitskonzeptes für den Brandfall bei Stau im Rheinufertunnel. Das
aktualisierte Sicherheitskonzept schreibt die zwingend erforderliche Anpassung der
abzusaugenden Luftmengen für den Brandfall vor. Die anschließend durchgeführte
Überprüfung der insgesamt vorhandenen vier Axialventilatoren im Rheinufertunnel
hat ergeben, dass die zwei 28 Jahre alten Axialventilatoren im Bereich des
Betriebsgebäudes an der Schulstraße durch neue Gebläse mit mehr Leistung ersetzt
werden müssen, um den Vorgaben des Sicherheitskonzeptes weiterhin zu
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entsprechen. Es handelt sich somit um eine zwingend erforderliche Maßnahme zur
Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit infolge der Verkehrssicherungspflicht.
Die Details zu dieser Maßnahme sind in den Beschlussvorlagen OVA/082/2023 sowie
OVA/152/2025 dargestellt.
6.2 Kragarmertüchtigung Theodor-Heuss-Brücke, 2026 – 2029
Bis der Ersatzneubau der Theodor-Heuss-Brücke für den Verkehr freigegeben werden
kann, muss das Bestandsbauwerk in Betrieb gehalten werden.
7. Gesamtkosten und Refinanzierung
konsumtiv (EUR) investiv (EUR)
netto Brutto Netto brutto
Baukosten 34.540.480 0
Baunebenkosten
(Ing.-Leistungen etc.) 2.351.032 0
Grunderwerb ---------- --------- 0
aktivierbare Eigenleistungen --------- --------- 0
Summe Gesamtkosten 36.891.512 0
Gesamtkosten gerundet 36.892.000 0
Anliegerbeiträge nach KAG /
BauGB Summe Gesamtkosten --------- 0
Einsatz Stellplatzablösebeträge 0 0
Landeszuwendung 0 0
Bundeszuwendung 0 0
Kostenbeteiligung Dritter 0 0
Summe Refinanzierung 0 0
Refinanzierung gerundet 0 0
Eigenanteil 36.892.000 0
8. Aktuelle Kosten im Vergleich zum Bedarfsbeschluss von 2016
Auf Grundlage der Kostenschätzung der Vorplanung aus dem Jahr 2016 wurden im
Bedarfsbeschluss Gesamtkosten in Höhe von 11.583.000 EUR (brutto) genannt.
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Die Kostenberechnung auf Basis der nunmehr vorliegenden fortgeschriebenen
detaillierteren Entwurfsplanung belaufen sich auf insgesamt 36.892.000 EUR
(brutto). Der Anteil der Geländererhöhung an den Baukosten beträgt ca. 6 % (ca.
2,2 Mio. EUR (brutto)).
8.1 Kostenfortschreibung
Es ergibt sich somit eine Kostenfortschreibung gegenüber dem Bedarfsbeschluss aus
dem Jahr 2016 in Höhe von rund 20,5 Mio. EUR (brutto). Wesentliche Gründe für die
Kostenfortschreibung sind im Folgenden genannt:
Baupreisindexierung
Die Kostenschätzung zum Bedarfsbeschluss wurde mit einem Preisstand 2016
ermittelt. Eine Baupreissteigerung gem. Baupreisindex bis zur Mitte des
Ausführungszeitraums im Jahr 2027 wurde in der nun vorliegenden
Kostenberechnung berücksichtigt.
Fortgeschriebener Detaillierungsgrad der Planung
Kragarmertüchtigung:
Grundlage der Kostenschätzung zum Bedarfsbeschluss war eine Vorplanung. Im
Zuge der Planungsfortschreibung zur Ausführungs- bzw. Ausschreibungsplanung
und der damit einhergehenden vertieften Untersuchungen haben sich zusätzlich
erforderliche Maßnahmen und Planungsanpassungen ergeben. Zum Zeitpunkt der
Vorplanung waren diese Umstände noch nicht absehbar.
Der vorhandene Stahl kann nicht geschweißt werden weshalb zur Befestigung der
neuen Kragarme der Einbau von ca. 25.000 Schrauben notwendig ist. Dies hatte
einen erheblichen Umplanungsaufwand zur Folge. Des Weiteren musste die in
2018 neu eingeführten Richtlinie „ASR A5.2 - Anforderungen an Arbeitsplätze und
Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr –
Straßenbaustellen“ beachtet werden, mit der Folge diverser konstruktiver
Anpassungen und vertiefter statischer Untersuchungen.
Planungskosten und Kosten für Baubetreuung
Wesentliche Ursachen für die Zunahme der Planungskosten und Kosten für die
Baubetreuung sind die Erhöhung der anrechenbaren Baukosten gegenüber der
Vorplanung und die hiermit gestiegenen Honorarkosten nach der HOAI
(Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Der ingenieurtechnische
Anspruch der Maßnahme der Kragarmertüchtigung macht darüber hinaus den
Einsatz eines auf die Koordination und Überwachung von Planungsleistungen im
Ingenieurbau spezialisierten ZTV-ING-Koordinators erforderlich. Die
Bauüberwachung und Bauoberleitung sind nunmehr als Fremdleistung erfasst.
Des Weiteren mussten erweiterte materialtechnische Untersuchungen und
gutachterliche Leistungen durchgeführt werden.
Über die zum Bedarfsbeschluss bekannten Kostenansätze hinaus wurde für die
Themen des Risikomanagements finanzielle Beiträge ermittelt und ebenfalls der
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aktuellen Beschlusssumme hinzugefügt. Auf der Grundlage der derzeit zur Verfügung
stehenden Informationen wurden mögliche Kostenrisiken bewertet und im Folgenden
aufgeführt.
8.2 Risikomanagement
Für die Bauabwicklung wurde ein Risikomanagement eingerichtet. Risiken können
monetäre und/oder bauzeitliche Auswirkungen haben. Soweit eine erste monetäre
Abschätzung der Risiken möglich ist, wurden Beträge von insgesamt 6,9 Mio. EUR
(brutto) in die Kostenberechnung aufgenommen. Folgende Risiken konnten
identifiziert werden:
Schadensbild
Die Stahlbetonrippenplatten lagern jeweils auf den Oberseiten der Kragarme und des
Längsträgers. Diese Oberflächen sind zurzeit nicht frei zugänglich und können erst
nach deren Demontage vollumfänglich untersucht werden. Erste mittels
Kernbohrungen durchgeführte Untersuchungen aus der Planungszeit deuten darauf
hin, dass Oberflächenwasser in der Fuge zwischen den Stahlbetonrippenplatten und
der Oberfläche der Hauptträger steht. Es sind mindestens Korrosionsschäden zu
erwarten, die im Zuge der Kragarmertüchtigung zu beseitigen sind. Bei der
Demontage können ebenfalls Schäden entstehen.
Gleichzeitig werden planmäßig zusätzlich eine gewisse Anzahl Konsolträgern auf der
Baustelle vorgehalten, um die bestehenden unmittelbar bei Bedarf ersetzen zu
können. Die vorgegebene Anzahl basiert auf Schätzung.
Umbauzuschlag
Das Leistungsverzeichnis nebst Kostenvoranschlag wurde durch einen Fachplaner
erstellt und monetär bewertet. Dabei war zu berücksichtigen, dass hochkomplexe
Sanierungsarbeiten auszuführen sind. Ein Rückgriff auf Preisdatenbanken und
–Tabellen ist hierbei nur schwer möglich, da in diesen Werken üblicherweise nur
Neubauten Berücksichtigung finden. Daher ist davon auszugehen, dass sich lediglich
ein beschränkter Teilnehmerkreis an dem Vergabeverfahren für die Bauleistungen
beteiligen kann und wird. Es gilt abzuwarten, ob die Bieter den preislichen
Bewertungen der Leistungspositionen folgen oder ob entsprechende Zuschläge
notwendig werden.
Witterungseinflüsse
Die Arbeiten werden unter Witterungseinfluss ausgeführt. Insbesondere bei Schweiß-
und Beschichtungsarbeiten sind Applikationsbedingungen wie Mindesttemperatur,
Taupunkt und Luftfeuchtigkeit zu berücksichtigen. Je nach Wetterlage können
bestimmte Arbeiten nicht ausgeführt werden. Eine Einhausung der Baustelle ist
aufgrund des zusätzlichen Gewichts sowie aus geometrischen Gründen weder
wirtschaftlich noch zielführend. Bei Sturm sind die Arbeiten aus Sicherheitsgründen
einzustellen.
HOAI
Aktuell wird die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) überarbeitet.
Die Verwaltung erwartet eine Aktualisierung der Tabellenwerte, so dass eine
Fortschreibung der Honorare für die BOL-/BÜ-Leistung wahrscheinlich ist. Die
genauen Auswirkungen lassen sich derzeit nicht beziffern, so dass ein pauschaler
Ansatz im Risikomanagement vorgenommen wurde.
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Verschlechterung des Gesamtbauwerks
Parallel zur Baumaßnahme „Kragarmertüchtigung“ ist das Brückenbauwerk weiter zu
unterhalten und zu betreiben.
Die Theodor-Heuss-Brücke wird aufgrund ihres schlechten Zustandes jährlich
geprüft. Das Risiko „Bauwerksprüfung“ erfasst Schäden, die im Zuge der
Bauwerksprüfung an Bauteilen festgestellt werden, die nicht mit der
Kragarmertüchtigung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen und daher von
dem Risiko „Weitere Schäden“ abzugrenzen sind. Es ist angedacht, innerhalb der
Projektabwicklung bei Bedarf entsprechend zu reagieren. Aufgrund der beengten
Verhältnisse muss auch in Betracht gezogen werden, dass der für die
Kragarmertüchtigung zu beauftragende Auftragnehmer die Arbeiten im Rahmen einer
Nachtragsleistung mit erledigt. Eine Benutzung des Baufeldes durch einen weiteren
AN sollte aufgrund der Verkehrssicherungspflicht und der Abgrenzung der Leistungen
/ Gewährleistung dringend vermieden werden.
Verkehrsunfälle
Der Verkehr wird bauzeitlich einspurig auf jeweils einer Brückenseite im
Begegnungsverkehr geführt. Hieraus resultiert eine höhere Unfallgefahr als bei
baulich getrennten Fahrtrichtungen. Bei Verkehrsunfällen ist zu erwarten, dass die
Baustelleneinrichtung sowie Schäden am Schrammbord entstehen können. Hierüber
werden auch ggf. auftretende Stillstände der Baustelle erfasst. Diese Position soll
darüber hinaus etwaige Aufwendungen für Reparaturarbeiten vorhalten.
Rechtsstreit
Diese Position behandelt das Risiko einer juristischen Auseinandersetzung. In der
Regel erfolgt die juristische Beratung innerhalb der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Aufgrund von personellen Engpässen innerhalb des zuständigen Amtes muss ggf.
durch externe Juristen das Projektteam verstärkt werden.
9. Finanzierung
Die Deckung der Finanzmittel erfolgt gesamtstädtisch. Der Aufwand wird durch
Inanspruchnahme von Rückstellungen gedeckt. Für die Finanzierung der Maßnahme
ist die Aufnahme externer Investitions- und/oder Liquiditätskredite mit
entsprechenden Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt erforderlich.
Der zu erwartende Mittelabfluss ist in der Anlage 1 dargestellt.
Terminplan
Baubeginn 2026
Bauzeit ca. 2,5 Jahre
Fertigstellung ca. 2029
Erfüllung der Voraussetzungen des § 13 KomHVO NRW:
BIC-Empfehlung Amt 14 geprüft Kämmerei geprüft Zustimmung der
Kämmerin
am: 21.10.2025 am: 15.12.2025 am: 15.12.2025 am: 15.12.2025
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Die Prüfung des Amtes für kommunale Prüfung führte zu folgendem Ergebnis:
Die Unterlagen entsprechen den Anforderungen des § 13 (2) KomHVO. Es besteht
ein Kosten- und Terminrisiko.
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzierung
Anlage 2 - Übersichtslageplan Kragarmertüchtigung
Anlage 3 - Entwurf Ansicht Geländererhöhung
Anlage 3 - Entwurf Ansicht Geländererhöhung
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Abt.Abt. MaßstabLandeshauptstadt DüsseldorfDer OberbürgermeisterAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDüsseldorf,Im AuftragAmtsleiterin Plan-Nr.Ursprungs-Plan-Nr. Bearb.Gez.Gepr.NameDatumIndexDatumÄnderung 1:10, 1:25 Name 02 HalfpappArjmandiradHerbrand05/2025Ort, Datum, UnterschriftDüsseldorf,INGENIEURBÜRO GRASSL GMBHAdlerstraße 34-4040211 Düsseldorfwww.grassl-ing.deGRASSLBERATENDEINGENIEUREBAUWESENTel.: 0211/17597-0Fax: 0211/1759790 duesseldorf@grassl-ing.de Abt. Abt. 05/202505/2025 EntwurfsplanungGeländererhöhung Theodor-Heuss-BrückeBestandsgeländer mit/ohne Geländererhöhung Regeldetails und KorrosionsschutzAbt. 4Abt. 4.2Abt.
Anlage 2 - Übersichtslageplan Kragarmertüchtigung
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Abt.Abt. MaßstabLandeshauptstadt DüsseldorfDer OberbürgermeisterAmt für Brücken-, Tunnel- und StadtbahnbauDüsseldorf,Im AuftragAmtsleiter Plan-Nr.Ursprungs-Plan-Nr. Bearb.Gez.Gepr.NameDatumIndexDatumÄnderungNameKlingeNackeHerbrand Abt. Abt. Theodor-Heuss-Brücke (Strombrücke)Erneuerung der Tragkonstruktion der Geh- und RadwegeEntwurfsplanung Abt. 4Abt. 4.2Abt. Ort, Datum, UnterschriftDüsseldorf,INGENIEURBÜRO GRASSL GMBHAdlerstraße 34-4040211 Düsseldorfwww.grassl-ing.deGRASSLBERATENDEINGENIEUREBAUWESENTel.: 0211/17597-0Fax: 0211/1759790 duesseldorf@grassl-ing.de Übersichtsplan: Bestand - Abbruch - Planung1.10, 1:25, 1:250 März 2020 01 12.04.2019 gez. ppa. HerbrandMärz 2020März 2020 b a17.03.2020AntoniadisZeichnung aktualisiertb01.07.2025SchartnerAnpassung der Zeichnung aufgrund reduzierter Ausführung
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Empfehlung mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- OVA/002/2026
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 19.12.2025
- Erstellt
- 19.12.2025 10:22