Mandari Insight

V/0327/2019

Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster – Glasfaseranbindung der unterversorgten städtischen Schulen

Vorlagen 11.04.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.05.2019, TOP 14

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

2122 Zeichen

Anlage A zur V/0327/2019 
Kurzüberblick 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich bis zum Jahr 2022 das Ziel gesetzt, alle Schulen mit einer 
Glasfaseranbindung zu versorgen. Dafür wurde ein Förderprogramm entwickelt, dass eine dauer-
hafte Breitbandversorgung von Schulgebäuden mit Upload- und Downloadgeschwindigkeiten von 
mindestens 1 Gigabit pro Sekunde ermöglicht. Gefördert wird sowohl die leitungsgebundene An-
bindung der förderfähigen Schulgebäude als auch das monatliche Entgelt für den Festnetz-
Internetanschluss für die Dauer von drei Jahre.  
 
Unter Berücksichtigung der städtischen Breitbandprojekte und der Ausbauabsichten der Tele-
kommunikationsunternehmen verbleiben 5 Schulen, die aktuell und auch perspektivisch keinen 
gigabitfähigen Internetanschluss nutzen können. Im Ergebnis liegen die Kosten zur Anbindung 
der 5 städtischen Schulen bei konservativ geschätzten höchstens 1,5 Mio. Euro, der städtische 
Eigenanteil damit bei maximal 300.000 Euro. Die Höhe der Förderung für das monatliche Entgelt 
für den Gigabitanschluss einer Schule beträgt bis zu 150 Euro pro Monat. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Aufbau eines zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes 
 Glasfaseranbindung für alle Schulen in der Stadt Münster 
 Nutzung von digitalen Unterrichtsinhalten 
 Schaffung von neuen, mobilen und kreativen Möglichkeiten des Lernens 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 01151 IT-Management (citeq)     
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
In dem Entwurf des Haushaltsplan 2020 aufzunehmen x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig  
freiwillig 
Die Förderung des Breitbandausbaus ist in mehreren Ratsanträgen gefordert 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beschlussvorlage

7690 Zeichen

V/0327/2019 
V/0327/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster – Glasfaseranbindung der unterversorgten städtischen 
Schulen 
 
Beratungsfolge 
 
   14.05.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   16.05.2019 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 
   21.05.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   22.05.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   22.05.2019 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Anbindung von fünf unterversorgten Schulen bei einer 
80-prozentigen Förderung durch das Land voraussichtlich ein Eigenfinanzierungsanteil von 
maximal 300.000 Euro (brutto) von der Stadt Münster zu tragen sein wird.  
 
2. Der Rat stimmt zu, dass städtische Finanzmittel i. H .v. von  maximal 300.000 Euro im Haus-
haltsplan 2020 der Stadt Münster für den Zeitraum von 20 20 bis 2022 bereitgestellt werden. 
Der Abruf der Finanzmittel erfolgt nach erbrachten Teilleistungen. 
 
3. Der Rat beauftragt die citeq, ihre Arbeiten fortzusetzen, den Antrag auf Landesförderung für 
den Ausbau der unterversorgten Schulen möglichst zeitnah zu stellen und das weitere Verfah-
ren durchzuführen. Über die Fortschritte ist regelmäßig zu berichten. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Anbindung der noch nicht lichtwellenversorgten Schulen werden Kosten in i. H. von konser-
vativ geschätzten 1,5 Mio. Euro entstehen. Aufgrund der Kofinanzierung des Landes (80 %) ver-
bleibt ein von der Stadt Münster zu tragender Eigenfinanzierungsanteil von maximal 300.000 Euro 
(20 %), der sich über einen Zeitraum von 2020 bis 2022 verteilt. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Aufwandsermächtigungen zur Bezahlung der Leistungen der zu beauftragenden Telekommuni-
kationsunternehmen und die Erträge aus der Förderung des Breitbandausbaus durch das Land 
Nordrhein-Westfalen sind in dem Haushaltsplan-Entwurf 2020 wie folgt aufzunehmen: 
citeq 
 
06.05.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Tebel 
Telefon: 492-1803 
Tebel@citeq.de

- 2 - 
V/0327/2019 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag (Euro) 
Produktgruppe 01 15 IT-Management (citeq)   
Zeile 15 
 
Transferaufwendungen 2020 900.000 
2021 300.000 
2022 300.000 
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2020 720.000 
2021 240.000 
2022 240.000 
Saldo aus Aufwendungen und Erträgen 
(Eigenfinanzierungsanteil der Stadt Münster) 2020 - 2022 300.000 
 
 
Begründung: 
Am 22.11.2018 hat die Stadt Münster den vorläufigen Zuwendungsbescheid für den Breitbandausbau 
der unterversorgten Adressen (weiße Flecken mit < 30 Mbit/s) erhalten. Das europaweite Ausschrei-
bungsverfahren für den Ausbau der rund 2.200 unterversorgten Wohn- und Gewerbeadressen ist 
bereits gestartet.  
 
Aufgrund der im Förderprogramm vorgegeben Aufgreifschwelle von < 30 Mbit/s konnten nicht alle 
Schulen bei der Antragsstellung berücksichtigt werden. Um alle Schulen bis zum Jahr 2022 gigabitfä-
hig zu machen, hat das Land Nordrhein-Westfalen eine neue Schulrichtlinie erlassen. Die veränder-
ten Fördervoraussetzungen ermöglichen nun eine Förderung des Breitbandausbaus für nahezu alle 
bisher noch nicht lichtwellenversorgten Schulen. Außerdem wird neben dem Glasfaseranschluss, 
auch das monatliche Entgelt für den Festnetzinternetanschluss für die Dauer von drei Jahren geför-
dert. 
 
Die citeq kann mit dem städtischen Glasfaserprojekt nicht alle Schulen in Münster mit einem Glasfa-
seranschluss versorgen, da sich einige Schulstandorte in den Außenbereichen der Stadt befinden. 
Diese Standorte können nur mit einem hohen und kostenintensiven baulichen Aufwand erschlossen 
werden. Dieses gilt insbesondere für die Grundschulen in den Stadtteilen Handorf, Sprakel, Amelsbü-
ren und Nienberge. Mit dem neuen Förderprogramm des Landes werden die im Außenbereich befind-
lichen Schulen mit einem Internet-Glasfaseranschluss versorgt. Das ist auch erforderlich, da die 
Grundschulen aufgrund der neuen digitalen Bildungsanwendungen (z.B. Time for Kids) auf hohe und 
zuverlässige Internetbandbreiten angewiesen sind. 
 
Die Auswertung des Markterkundungsverfahrens hat ergeben, dass in 5 Schulen und 2 Nebenstand-
orten keine Glasfaseranbindung vorliegt bzw. in den nächsten 3 Jahren vorliegen wird. Mit dem Lan-
desförderprogramm können für die folgenden Schulen Zuwendungen für eine Glasfaseranbindung 
beantragt werden.  
 
Schulname Straße PLZ Schultyp Anzahl 
Schüler 
Matthias-Claudius-Schule Handorf Drostestr. 7 48157 Grundschule 213 
Kardinal-von-Galen-Schule Handorf Ludwig-Wolker-Str. 13 48157 Grundschule 204 
Grundschule Sprakel Neuer Standort 2022 48159 Grundschule 147 
Davertschule Amelsbüren Zum Häpper 10 48163 Grundschule 261 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule 
Nienberge 
Kirmstr. 1 48161 Grundschule 204

- 3 - 
V/0327/2019 
 
Nebenstandorte Straße PLZ Schultyp Anzahl 
Schüler 
Helen-Keller-Schule Schelmenstiege 1 48161 Schule für Kranke 8 
Helen-Keller-Schule Bahnhofstr. 6 48143 Schule für Kranke 9 
 
 
Somit wären nach Beanspruchung der Förderprogramme und nach Abschluss des städtischen Breit-
bandprojekts alle Schulen in Münster mit einer Breitbandanbindung versorgt. Entweder über das 
stadteigene LWL-Netz oder über die Internetangebote eines TK-Anbieters.  
 
Ausgenommen sind die beiden Nebenstandorte der Helen-Keller-Schule, wobei es sich aber auch 
nicht um städtische Gebäude handelt. Die nur von sehr wenigen Schülern genutzten Räume werden 
von dem Universitätsklinikum Münster und der Alexianer GmbH zur Verfügung gestellt. Da an den 
beiden Andressen bereits eine Breitbandverfügbarkeit von > 100 Mbit/s vorliegt, sind diese Schulen 
aus dem Förderantrag ausgenommen. Der Hauptstandort der Helen-Keller-Schule wird bereits durch 
das Breitbandförderprogramm des Bundes mit einem Glasfaseranschluss perspektivisch versorgt. 
 
Die Höhe der  Landesförderung beträgt 80%  von maximal 300.000 Euro pro Schulgelände für die 
Anbindungskosten einer Schule an ein gigabitfähi ges Netz. B ei der Stadt Münster verbleibt ein E i-
genfinanzierungsanteil von 20%. Im Ergebnis liegen die Kosten zur Anbindung der 5  städtischen 
Schulen bei konservativ geschätzten höchstens 1,5 Mio. Euro, der städtische Eigenanteil damit bei 
maximal 300.000 Euro. Bei der Ausschreibung wird berücksichtigt, dass eine Beauftragung für ein 
Schulgelände nicht erfolgt, wenn die Förderhöchst summe voraussichtlich überschritten wird. Au f-
grund der bereits guten Infrastruktur einiger Telekommunikationsanbieter werden die tatsächlichen 
Ausbaukosten pro Schulgebäude vermutlich geringer ausfallen. Die Zuwendung für das monatliche 
Entgelt für den Gig abitanschluss einer Schule wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsf i-
nanzierung als nicht  rückzahlbare Zuwendung auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben (Au s-
gabenbasis) gewährt. Die Höhe der Förderung für das an den TK-Anbieter zu entrichtende monatli-
che Entgelt für den Gigabitanschluss beträgt bis zu 150 Euro pro Monat.   
 
Nächste Schritte 
Bei einer entsprechenden Beschlussfassung des Rates wird die Leistung für die Glasfaseranbindung 
der 5 Schulen durch die citeq ausgeschrieben. Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens wer-
den die Antragsunterlagen bei der Bezirksregierung Münster eingereicht. Sobald der positive Förder-
bescheid des Landes vorliegt, wird nach Abstimmung mit den dann feststehenden Telekommunikati-
onsunternehmen mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen. Die neue Infrastruktur könnte vo-
raussichtlich spätestens ab dem Jahr 2022 zur Verfügung stehen. 
 
 
I.V. 
 
gez.  
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

14.05.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2019 Betriebsausschuss der citeq
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.05.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2019 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Kirmstraße 1
  • Zum Häpper 10
  • Ludwig-Wolker-Straße 13
  • Schelmenstiege 1
  • Bahnhofstraße 6
  • Drostestraße 7

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0327/2019
Typ
Vorlagen
Datum
11.04.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37