V/0327/2019
Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster – Glasfaseranbindung der unterversorgten städtischen Schulen
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Anlage A
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Anlage A zur V/0327/2019 Kurzüberblick Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich bis zum Jahr 2022 das Ziel gesetzt, alle Schulen mit einer Glasfaseranbindung zu versorgen. Dafür wurde ein Förderprogramm entwickelt, dass eine dauer- hafte Breitbandversorgung von Schulgebäuden mit Upload- und Downloadgeschwindigkeiten von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde ermöglicht. Gefördert wird sowohl die leitungsgebundene An- bindung der förderfähigen Schulgebäude als auch das monatliche Entgelt für den Festnetz- Internetanschluss für die Dauer von drei Jahre. Unter Berücksichtigung der städtischen Breitbandprojekte und der Ausbauabsichten der Tele- kommunikationsunternehmen verbleiben 5 Schulen, die aktuell und auch perspektivisch keinen gigabitfähigen Internetanschluss nutzen können. Im Ergebnis liegen die Kosten zur Anbindung der 5 städtischen Schulen bei konservativ geschätzten höchstens 1,5 Mio. Euro, der städtische Eigenanteil damit bei maximal 300.000 Euro. Die Höhe der Förderung für das monatliche Entgelt für den Gigabitanschluss einer Schule beträgt bis zu 150 Euro pro Monat. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Aufbau eines zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes Glasfaseranbindung für alle Schulen in der Stadt Münster Nutzung von digitalen Unterrichtsinhalten Schaffung von neuen, mobilen und kreativen Möglichkeiten des Lernens Finanzierung Produktgruppe: 01151 IT-Management (citeq) Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja x Nein teilw. In dem Entwurf des Haushaltsplan 2020 aufzunehmen x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Die Förderung des Breitbandausbaus ist in mehreren Ratsanträgen gefordert Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beschlussvorlage
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V/0327/2019 V/0327/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster – Glasfaseranbindung der unterversorgten städtischen Schulen Beratungsfolge 14.05.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 16.05.2019 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 21.05.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Vorberatung 22.05.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.05.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Anbindung von fünf unterversorgten Schulen bei einer 80-prozentigen Förderung durch das Land voraussichtlich ein Eigenfinanzierungsanteil von maximal 300.000 Euro (brutto) von der Stadt Münster zu tragen sein wird. 2. Der Rat stimmt zu, dass städtische Finanzmittel i. H .v. von maximal 300.000 Euro im Haus- haltsplan 2020 der Stadt Münster für den Zeitraum von 20 20 bis 2022 bereitgestellt werden. Der Abruf der Finanzmittel erfolgt nach erbrachten Teilleistungen. 3. Der Rat beauftragt die citeq, ihre Arbeiten fortzusetzen, den Antrag auf Landesförderung für den Ausbau der unterversorgten Schulen möglichst zeitnah zu stellen und das weitere Verfah- ren durchzuführen. Über die Fortschritte ist regelmäßig zu berichten. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Anbindung der noch nicht lichtwellenversorgten Schulen werden Kosten in i. H. von konser- vativ geschätzten 1,5 Mio. Euro entstehen. Aufgrund der Kofinanzierung des Landes (80 %) ver- bleibt ein von der Stadt Münster zu tragender Eigenfinanzierungsanteil von maximal 300.000 Euro (20 %), der sich über einen Zeitraum von 2020 bis 2022 verteilt. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die Aufwandsermächtigungen zur Bezahlung der Leistungen der zu beauftragenden Telekommuni- kationsunternehmen und die Erträge aus der Förderung des Breitbandausbaus durch das Land Nordrhein-Westfalen sind in dem Haushaltsplan-Entwurf 2020 wie folgt aufzunehmen: citeq 06.05.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Tebel Telefon: 492-1803 Tebel@citeq.de - 2 - V/0327/2019 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag (Euro) Produktgruppe 01 15 IT-Management (citeq) Zeile 15 Transferaufwendungen 2020 900.000 2021 300.000 2022 300.000 Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2020 720.000 2021 240.000 2022 240.000 Saldo aus Aufwendungen und Erträgen (Eigenfinanzierungsanteil der Stadt Münster) 2020 - 2022 300.000 Begründung: Am 22.11.2018 hat die Stadt Münster den vorläufigen Zuwendungsbescheid für den Breitbandausbau der unterversorgten Adressen (weiße Flecken mit < 30 Mbit/s) erhalten. Das europaweite Ausschrei- bungsverfahren für den Ausbau der rund 2.200 unterversorgten Wohn- und Gewerbeadressen ist bereits gestartet. Aufgrund der im Förderprogramm vorgegeben Aufgreifschwelle von < 30 Mbit/s konnten nicht alle Schulen bei der Antragsstellung berücksichtigt werden. Um alle Schulen bis zum Jahr 2022 gigabitfä- hig zu machen, hat das Land Nordrhein-Westfalen eine neue Schulrichtlinie erlassen. Die veränder- ten Fördervoraussetzungen ermöglichen nun eine Förderung des Breitbandausbaus für nahezu alle bisher noch nicht lichtwellenversorgten Schulen. Außerdem wird neben dem Glasfaseranschluss, auch das monatliche Entgelt für den Festnetzinternetanschluss für die Dauer von drei Jahren geför- dert. Die citeq kann mit dem städtischen Glasfaserprojekt nicht alle Schulen in Münster mit einem Glasfa- seranschluss versorgen, da sich einige Schulstandorte in den Außenbereichen der Stadt befinden. Diese Standorte können nur mit einem hohen und kostenintensiven baulichen Aufwand erschlossen werden. Dieses gilt insbesondere für die Grundschulen in den Stadtteilen Handorf, Sprakel, Amelsbü- ren und Nienberge. Mit dem neuen Förderprogramm des Landes werden die im Außenbereich befind- lichen Schulen mit einem Internet-Glasfaseranschluss versorgt. Das ist auch erforderlich, da die Grundschulen aufgrund der neuen digitalen Bildungsanwendungen (z.B. Time for Kids) auf hohe und zuverlässige Internetbandbreiten angewiesen sind. Die Auswertung des Markterkundungsverfahrens hat ergeben, dass in 5 Schulen und 2 Nebenstand- orten keine Glasfaseranbindung vorliegt bzw. in den nächsten 3 Jahren vorliegen wird. Mit dem Lan- desförderprogramm können für die folgenden Schulen Zuwendungen für eine Glasfaseranbindung beantragt werden. Schulname Straße PLZ Schultyp Anzahl Schüler Matthias-Claudius-Schule Handorf Drostestr. 7 48157 Grundschule 213 Kardinal-von-Galen-Schule Handorf Ludwig-Wolker-Str. 13 48157 Grundschule 204 Grundschule Sprakel Neuer Standort 2022 48159 Grundschule 147 Davertschule Amelsbüren Zum Häpper 10 48163 Grundschule 261 Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge Kirmstr. 1 48161 Grundschule 204 - 3 - V/0327/2019 Nebenstandorte Straße PLZ Schultyp Anzahl Schüler Helen-Keller-Schule Schelmenstiege 1 48161 Schule für Kranke 8 Helen-Keller-Schule Bahnhofstr. 6 48143 Schule für Kranke 9 Somit wären nach Beanspruchung der Förderprogramme und nach Abschluss des städtischen Breit- bandprojekts alle Schulen in Münster mit einer Breitbandanbindung versorgt. Entweder über das stadteigene LWL-Netz oder über die Internetangebote eines TK-Anbieters. Ausgenommen sind die beiden Nebenstandorte der Helen-Keller-Schule, wobei es sich aber auch nicht um städtische Gebäude handelt. Die nur von sehr wenigen Schülern genutzten Räume werden von dem Universitätsklinikum Münster und der Alexianer GmbH zur Verfügung gestellt. Da an den beiden Andressen bereits eine Breitbandverfügbarkeit von > 100 Mbit/s vorliegt, sind diese Schulen aus dem Förderantrag ausgenommen. Der Hauptstandort der Helen-Keller-Schule wird bereits durch das Breitbandförderprogramm des Bundes mit einem Glasfaseranschluss perspektivisch versorgt. Die Höhe der Landesförderung beträgt 80% von maximal 300.000 Euro pro Schulgelände für die Anbindungskosten einer Schule an ein gigabitfähi ges Netz. B ei der Stadt Münster verbleibt ein E i- genfinanzierungsanteil von 20%. Im Ergebnis liegen die Kosten zur Anbindung der 5 städtischen Schulen bei konservativ geschätzten höchstens 1,5 Mio. Euro, der städtische Eigenanteil damit bei maximal 300.000 Euro. Bei der Ausschreibung wird berücksichtigt, dass eine Beauftragung für ein Schulgelände nicht erfolgt, wenn die Förderhöchst summe voraussichtlich überschritten wird. Au f- grund der bereits guten Infrastruktur einiger Telekommunikationsanbieter werden die tatsächlichen Ausbaukosten pro Schulgebäude vermutlich geringer ausfallen. Die Zuwendung für das monatliche Entgelt für den Gig abitanschluss einer Schule wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsf i- nanzierung als nicht rückzahlbare Zuwendung auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben (Au s- gabenbasis) gewährt. Die Höhe der Förderung für das an den TK-Anbieter zu entrichtende monatli- che Entgelt für den Gigabitanschluss beträgt bis zu 150 Euro pro Monat. Nächste Schritte Bei einer entsprechenden Beschlussfassung des Rates wird die Leistung für die Glasfaseranbindung der 5 Schulen durch die citeq ausgeschrieben. Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens wer- den die Antragsunterlagen bei der Bezirksregierung Münster eingereicht. Sobald der positive Förder- bescheid des Landes vorliegt, wird nach Abstimmung mit den dann feststehenden Telekommunikati- onsunternehmen mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen. Die neue Infrastruktur könnte vo- raussichtlich spätestens ab dem Jahr 2022 zur Verfügung stehen. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Kirmstraße 1
- Zum Häpper 10
- Ludwig-Wolker-Straße 13
- Schelmenstiege 1
- Bahnhofstraße 6
- Drostestraße 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0327/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.04.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37