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V/0310/2025

Förderung der LWL-Jugendwerkstatt im Jugendausbildungszentrum gGmbH

Vorlagen 17.05.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2025, TOP 39

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2398 Zeichen

Anlage A zur V/0310/2025 
Kurzüberblick 
Die Jugendwerkstatt (JuWe) ist ein Angebot der Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII. Für das 
Jahr 2024 setzte sich die Finanzierung auf Basis eines Etatantrags anteilig zusammen aus Zu-
wendungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und des Amtes für Schule und Weiterbil-
dung. Zusätzlich erfolgte eine Projektförderung des Jobcenters in Form einer Zuwendung nach § 
16 h SGB II für Leistungsberechtigte nach dem SGB II (keine Leistungsfälle der Jugendberufshil-
fe). In den Haushaltsberatungen 2025 wurde der Etatantrag der Caritas durch den Ausschuss für 
Schule und Weiterbildung nicht aufgegriffen. 
Im Nachgang der Haushaltsberatungen wurde für 2025 der politische Wunsch geäußert, die Ver-
waltung möge eine Überbrückung für die JuWe finden, um eine Auseinandersetzung mit dem 
Angebot mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf und in der neuen Wahlperiode des Rats zu ermög-
lichen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt:  
 Wir werden einer der führenden Bildungs -, Wissenschafts -, Forschungs - und Entwick-
lungsstandorte in Europa  
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens - und Erlebnisqualität mit hohem 
Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterent-
wickeln.  
 
Teilziele:  
Handlungsleitend ist das Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration einer jeden Schülerin/ 
eines jeden Schülers, Benachteiligungen auszugleichen und gelingende Entwicklungs- und Bil-
dungsbiografien zu eröffnen.  
Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden gefördert, sich beruflich vertieft zu orientieren 
und gestärkt sowie reflektiert den Übergang von der Schule Ausbildung, Studium und Beruf 
schaffen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
 vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beschlussvorlage

12533 Zeichen

V/0310/2025 
V/0310/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Förderung der LWL-Jugendwerkstatt im Jugendausbildungszentrum gGmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.06.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Vorberatung 
   17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt vorbehaltlich der Förderung durch den Landschaftsverband Westfalen -Lippe 
(LWL) eine Förderung des Übergangsangebots der Jugendwerkstatt im Jugendausbildungszent-
rum gGmbH der Caritas auf Basis der Regelungen zum Zuwendungswesen der Stadt Münster 
gemäß Beschluss des Rates zur Vorlage V/0503/2022/2 für das Jahr 2025. Dem vorzeitigen Pro-
jektstart wird zugestimmt.  
2. Der beantragte Zuschuss wird in 2025 aus der Projektförderung Schule -Beruf des Amtes für 
Schule und Weiterbildung und aus kommunalen Eingliederungsmitteln des Jobcenters“ finanziert  
3. Um den Bestand und die Finanzierung der Jugendwerkstatt sowie die Einwerbung der Drittmittel 
vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe für 2026 sicherzustellen, stimmt der Rat ebenfalls der 
Förderung für 2026 bis zur Höhe von 84.225 € zu.  
4. Die dafür erforderl ichen Mittel für 2026 werden vorbehaltlich der Förderung durch den LWL im 
ersten Schritt durch die kommunalen Eingliederungsmittel des Jobcenters bereitgestellt und auf 
das Amt für Schule und Weiterbildung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2026/2027 verla-
gert. Der Finanzierungsanteil des Jobcenters aus kommunalen Eingliederungsmitteln ist hierbei 
auf maximal 50 % der unter 3. genannten Förderung gedeckelt.  
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
05.06.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Winkler 
Telefon: 492-4060 
WinklerC@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0310/2025 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Die o. g. Sachentscheidungen sind wie folgt finanziert: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0302 Zentrale Leistungen für am 
Schulleben Beteiligte  
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2025 45.055  
   2026 84.225  
 
Den zur Finanzierung für das Jahr 2025 erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen wird nach § 
83 GO NRW zugestimmt. Die Deckung erfolgt u. a. durch Minderaufwendungen in der Produktgruppe 
0501“Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende“, Zeile 15 „Transferaufwendungen“ in Hö-
he von 15.000 €  
Der zur Finanzierung erforderliche Anteil an Ermächtigungen in Höhe von 42.110 €  für das Jahr 2026 
wird im Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 zur o. g. Produktgruppe haushaltsneutral aus dem Budget 
des Amtes 59 „Jobcenter Münster“ verlagert. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschluss-
ausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2026/2027 
bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt der Förderung der Jugendwerkstatt durch den Land-
schaftsverband Westfalen-Lippe. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Jugendwerkstatt (JuWe) ist ein Angebot der Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII.  
Sie ist ein Angebot für sozial benachteiligte und/oder individuell beeinträchtigte junge Menschen von 
16 bis 27 Jahren mit besonderem pädagogischen Unterstützungsbedarf, die aus dem Regelsystem 
Schule und Berufsausbildung bzw. den Erwerb einer beruflichen Qualifikation herauszufallen drohen 
oder dort noch nicht gefördert werden können oder bereits herausgefallen sind.  
Ziel ist es, dass sich die Teilnehmenden schulischen oder betrieblichen Lernprozessen stellen kön-
nen. Durch Werkangebote erhalten sie die Möglichkeit, darüber hinaus grundlegende berufliche 
Handlungskompetenz zu erlangen. 
Seit 2017 wurde eine Jugendwerkstatt in Münster in den Räumen des Jugendausbildungszentrums 
umgesetzt und anteilig aus den Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans des Landes Nordrhein-
Westfalen durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe gefördert. Die erforderliche Kofinanzierung 
wurde in den vergangenen Jahren als ein Angebot der Jugendberufshilfe über das Amt für Schule 
und Weiterbildung aus Mitteln der Projektförderung im Übergang Schule-Beruf getragen.  
Das Konzept wurde für 2024 in Abstimmung mit dem LWL, dem Amt für Schule und Weiterbildung 
und dem Jobcenter durch die Caritas unter dem Titel JuWe Update grundständig überarbeitet. Für 
das Jahr 2024 setzte sich die Finanzierung auf Basis eines Etatantrags anteilig zusammen aus Zu-
wendungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und des Amtes für Schule und Weiterbil-
dung. Zusätzlich erfolgte eine Projektförderung des Jobcenters in Form einer Zuwendung nach § 16 h

- 3 - 
V/0310/2025 
SGB II für Leistungsberechtigte nach dem SGB II (keine Leistungsfälle der Jugendberufshilfe). Dies 
führte auch zu einer größeren Transparenz der Angebots- und Förderstruktur.  
Für das Jahr 2025 stellte die Caritas Münster mit Schreiben vom 28.05.2024 erneut einen Etatantrag 
zur Kofinanzierung des Betriebs der Jugendwerkstatt.  
In den Haushaltsberatungen 2025 wurde der Etatantrag der Caritas über 127.856 € bei einem Ge-
samtfinanzrahmen von rund 512.900,77 € durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung nicht 
aufgegriffen. Parallel dazu hatte das Jobcenter eine anschließende Projektförderung nur für Januar 
2025 bewilligt, um die Anschlussperspektiven der Teilnehmenden zu sichern. Aufgrund massiv einge-
schränkter Bundesmittel und der andersgelagerten Prioritätensetzung von Bund und Land wurde eine 
weitergehende Projektförderung ab Februar 2025 abgelehnt. 
 
Ohne einen entsprechenden Etatbeschluss konnte der beantragte Zuschuss durch die Projektförde-
rung im Handlungsfeld Übergang Schule-Beruf nicht bewilligt werden.  
Um für die im Angebot befindlichen Teilnehmenden über den 31.12.2024 hinaus eine Betreuung und 
Perspektiventwicklung zu gewährleisten, wurde dem Jugendausbildungszentrum gGmbH aus Mitteln 
des Amtes für Schule und Weiterbildung aus 2024 eine „Überbrückungshilfe“ bis zur Höhe von 35.000 
€ bewilligt.  
Das kommunale Jobcenter wie auch das Amt für Schule und Weiterbildung führten im Januar 2025 
Fallbesprechungen zu den Unterstützungsbedarfen, den Entwicklungsverläufen und den Anschluss-
perspektiven der Teilnehmenden.  
Die Teilnehmenden wiesen häufig einen hohen individuellen Unterstützungsbedarf auf, indes konnte 
nicht per se ein Bedarf für ein breitgefächertes, durchgängig stattfindendes werkpädagogisches An-
gebot abgeleitet werden. Bereits in der Vergangenheit wurde deutlich, dass Teilnehmende lange in 
der JuWe verbleiben. 4 Jugendliche waren im September 2023 in die Jugendwerkstatt aufgenommen 
worden, sind mit dem Jahreswechsel in die überarbeitete Maßnahme JuWe Update übergegangen 
und hatten zum Zeitpunkt der o. g. Gespräche noch keine Perspektive entwickelt. Für den Großteil 
der nicht mehr berufsschulpflichtigen Teilnehmenden wurde als voraussichtlicher Anschluss der Ein-
tritt in eine Alexianer-Werkstatt genannt. Für Teilnehmende, die erst im August 2024 oder später ins 
das Angebot eintraten, war eine Perspektive noch nicht erarbeitet.   
 
Trotz des in den Haushaltsberatungen nicht aufgegriffenen Etatantrags der Caritas für das Jahr 2025 
strebt die Verwaltung eine Überbrückung für die JuWe an, um eine angemessene Auseinanderset-
zung mit dem Angebot mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf und in der neuen Wahlperiode des Rats 
zu ermöglichen.  
Da mit Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 frühestens im ersten Quartal desselben Jahres zu 
rechnen ist, keine Angebotslücke entstehen soll und gleichzeitig eine Förderung durch den LWL nur 
ganzjährig und auf Grundlage einer gesicherten Kofinanzierung erfolgen kann, wurde vorgeschlagen, 
die JuWe auch für 2026 ganzjährig zu fördern. Nur so kann der zeitliche Raum für eine politische 
Auseinandersetzung mit dem Angebot geschaffen werden. 
 
Nach mehreren Gesprächen unter Beteiligung des Jobcenters, der Bundesagentur für Arbeit sowie 
des LWL erfolgte eine Überarbeitung des Antrags für das Jahr 2025 durch die Caritas mit einer ins-
gesamt erheblich verringerten Fördersumme und einer Reduktion der Gesamtplatzzahl. Gleichzeitig 
wurde durch den LWL ein erhöhter Förderanteil von nun 184.000 € in Aussicht gestellt, der bei einer 
Einstellung des Angebots der JuWe nicht mehr für die Jugendlichen in Münster zur Verfügung stünde. 
Die Gelder würden in ein anderes Projekt auf der Warteliste des Landes NRW außerhalb Münsters 
gehen.

- 4 - 
V/0310/2025 
Finanzierung 2025 
Die Gesamtkosten für das Überbrückungsangebot der Jugendwerkstatt für das Jahr 2025 liegen im 
aktuell vorliegenden Antrag nun noch bei rund 274.400 €. Zum größten Teil können diese Kosten 
durch die erhöhte Fördersumme des LWL in Höhe von 184.000 € und den im Rahmen einer Überbrü-
ckung bereits ergangenen Zuwendungen des Amts für Schule und Weiterbildung gedeckt werden.  
Es bleibt eine Finanzierungslücke von rund 45.055 € für das Jahr 2025. Bei der Berechnung des Zu-
schusses seitens der Stadt wurden die aktuellen Personalkosten nach dem ab dem 01.04.2025 gel-
tenden Tarifabschluss entsprechend TVöD Stufe 3 zugrunde gelegt.  
Die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
wurden in einer schriftlichen Mitteilung am 31.03.2025 darüber informiert, dass die Schließung der 
Finanzierungslücke für das Jahr 2025 mit 45.000 € teilweise durch eine Übertragung von Mitteln des 
Jobcenters erfolgen könnte, die für Finanzierung von öffentlich geförderten Beschäftigungen analog 
§§ 16e und 16i SGB II vorgesehen waren (kommunale Eingliederungsmittel).  
 
Es wird daher vorgeschlagen, die kommunalen Eingliederungsmittel für das Jahr 2025 in Höhe von 
15.000 € auf das Amt für Schule und Weiterbildung zu verlagern. 
Der noch erforderliche Restbetrag in Höhe von 30.055 € wird aus der Projektförderung Schule-Beruf 
bereitgestellt.  
Insgesamt bleibt im Jahr 2025 ein Eigenanteil der Caritas in Höhe von 9.260 €.   
 
 
Finanzierung der Jugendwerkstatt in 2026  
Für das Jahr 2026 beantragte die Caritas einen Zuschuss in Höhe rund von 124.450 €.  
Für die Abstimmung der Kostenkalkulation für das Jahr 2026 mit der Caritas wurden entsprechend 
der Vorlage V/0503/2022/2 die für das Jahr 2025 zugrunde gelegten Tarifentgelte nach dem TVöD 
Stufe 3 mit 2 % dynamisiert, so dass die Personalkosten nicht in voller Höhe berücksichtigt werden 
können.  
Da auch die Gemeinkosten der Caritas nur anteilig auf Basis der Empfehlungen der KGST anerkannt 
werden können, ergibt sich ein höchst möglicher Förderbetrag in Höhe von 84.250 €.  
 
Die Differenz zum Antrag in Höhe von rund 40.200 € müsste aus Eigenmitteln der Caritas finanziert 
werden.  
 
Auch für das Jahr 2026 werden bereits bewilligte kommunale Eingliederungsmittel des Jobcenters auf 
das Amt für Schule und Weiterbildung verlagert, um einen Fortbestand der Jugendwerkstatt sicherzu-
stellen. Die endgültige Finanzierung wird im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 
2026/2027festgelegt. Der Finanzierungsanteil des Jobcenters aus kommunalen Eingliederungsmitteln 
ist hierbei auf maximal 50 % des Förderbetrags gedeckelt.  
 
Ausblick 
Insgesamt lässt sich festhalten, dass zur Eröffnung weitergehender Perspektiven für die Zielgruppen 
benachteiligter und individuell beeinträchtigter junger Menschen in Münster und eines bedarfsorien-
tierten Angebots der Jugendberufshilfe, die Abstimmung und Intensivierung der rechtskreisübergrei-
fenden Zusammenarbeit zwischen den städtischen Ämtern und der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster 
erforderlich ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass keine Lücken im Angebot entstehen, Syner-
gien genutzt, Finanzmittel effizient eingesetzt und Zielstellungen abgestimmt gemeinsam verfolgt 
werden.  
 
Hierzu bedarf es:

- 5 - 
V/0310/2025 
 
 einer inhaltlichen und quantitativen Bedarfsanalyse,  
 einer Präzision der Zielstellung der Angebote in Münster sowie  
 einer Konkretisierung der Anforderungen an die Zugänge, Übergänge und die Durchführung von 
Angeboten,  
 verbindlicher Kooperationen der Netzwerkpartner*innen sowie  
 längerfristige finanzielle Planungssicherheit. 
 
Die Gespräche wurden bereits aufgenommen.  
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor  
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1  Konzept JuWe 
Anlage 2 Kalkulation für die JuWe der Caritas für 2025 und 2026

Beratungsverlauf (5)

11.06.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 38 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 39 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0310/2025
Typ
Vorlagen
Datum
17.05.2025
Erstellt
06.05.2025 08:40