0728/2017
Standortentscheidung Frischezentrum
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Bewertungsmatrix Regionale Standortsuche
11932 Zeichen
Stand- ort Untersu- su- chungs- aspekte Hürth Gewerbegebiet „Am Kalscheurer Hof“ Brühl „Am Brühler Heckelchen“ Köln-Marsdorf Toyota-Allee Session-Nr. 0728/2017 Bewertungsmatrix Regionale Standortsuche Frischezentrum / Vergleich Köln-Marsdorf Seite 1 1. Gemeindegebiet Lage und nähere Informationen zur Fläche Größe / Eigentumsverhältnissen /aktuelle Nut- zung Das insgesamt 33 ha große Planungsgebiet liegt in Hürth- Kalscheuren an der Stadtgren- ze zu Köln. Die Stadt Köln hält in diesem Gebiet Grundstücke in der Größe von 22 ha. Der Kiesabbau im nördlichen Teil wurde zum 31.12.2015 been- det. Die Verfüllung und Rekultivie- rung werden bis 2018 abge- schlossen sein. Derzeit werden die Flächen teilweise landwirt- schaftlich genutzt. Durch kieshaltige Schichten können u.U. erhöhte Grün- dungsaufwendungen notwendig werden, die ggf. Mehrkosten bedingen. Belastbare Aussagen hierzu sowie zur Höhe etwaiger Mehrkosten können erst nach einem spezifischen Bodengut- achten getroffen werden . Der Standort befindet sich an der Nordseite des Brühler Gemeinde- gebietes. Die Stadt Brühl plant hier eine Gewerbenutzung, die an das vorhandene Gewerbegebiet "Brühl Nord II" anschließen soll. Die Flä- che in der Größe von 15 ha würde nur dann ausreichen, wenn die Stadt Hürth grenzseitig ein zusätz- liches Gebiet mitentwickeln würde. Zusätzlich stehen für frischezent- rumsaffine Betriebe Flächen im Gewerbegebiet "Brühl Nord II" zur Verfügung. Die für das Frische- zentrum vorgeschlagene Fläche befindet sich im Besitz der Kies- werk Bischoff-GmbH. Im An- schluss an die Auskiesung erfol- gen Verfüllung und Rekultivierung. Durch kieshaltige Schichten kön- nen u.U. erhöhte Gründungsauf- wendungen notwendig werden, die ggf. Mehrkosten bedingen. Belast- bare Aussagen hierzu sowie zur Höhe etwaiger Mehrkosten kön- nen erst nach einem spezifischen Bodengutachten getroffen werden . Der Standort südlich der Toyota-Allee für das Frischezentrum hat eine Größe von ca. 16 ha. Nördlich der Toyota-Allee befinden sich Flächen für frischezentrumaffine Be- triebe in der Größe von ca. 10 ha. Die Flächen befin- den sich im Besitz der Stadt Köln und werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. 2. notwendige Planungsverfahren vorhandenes Planungsrecht / erforderliche Anpassung / Gutachten Der Regionalplan stuft das Plangebiet als Bereich für ge- werbliche und industrielle Nut- zungen (GIB) ein. FNP- und B- Plan-Änderungsverfahren sind derzeit in Bearbeitung. Das Sondergebiet für ein "Gü- terverkehrszentrum" soll in ein Gewerbegebiet umgewandelt werden. Es ist zu prüfen ist, ob planungs- rechtlich eine Änderung des Regi- onalplans erforderlich ist und erst auf dieser Basis die Änderung des FNPs und die verbindliche Bau- leitplanung erfolgen müssten. Die Stadt Brühl hat Teile des Gebietes als Ausgleichsfläche für eine Er- weiterung des Phantasialandes vorgehalten und müsste hierfür Ersatz finden. Auf eigenem Stadtgebiet stehen keine Flächen zur Verfügung. Das Gebiet ist im Regio- nalplan als Industriean- siedlungsbereich (GIP) dargestellt. Änderungsver- fahren für Flächennut- zungsplan und Bebau- ungsplan sind derzeit in Arbeit. Die Frühzeitige Öf- fentlichkeitbeteiligung wur- de im Juni 2015 durchge- führt. Verkehrs- und Lärm- gutachten liegen vor. Anlage 1 Stand- ort Untersu- su- chungs- aspekte Hürth Gewerbegebiet „Am Kalscheurer Hof“ Brühl „Am Brühler Heckelchen“ Köln-Marsdorf Toyota-Allee Session-Nr. 0728/2017 Bewertungsmatrix Regionale Standortsuche Frischezentrum / Vergleich Köln-Marsdorf Seite 2 3. Sensible Nutzungen in Umgebung Sensible Wohnnutzung / Anzahl Bewohner in Umfeld / Störfallbetriebe Nordöstlich der angrenzenden Straße "Im Feldrain" befindet sich der Störfallbetrieb Orion Engineered Carbons GmbH (Rußproduktion) auf Kölner Stadtgebiet. Ein entsprechender Achtungs- abstand für schutzbedürftige Nutzungen von 750 m ist ein- zuhalten. Eine Abfrage bei der Bezirksre- gierung im Jahr 2011 hatte er- geben, dass ein Frischezent- rum als Nutzung nicht mit dem Störfallbetrieb vereinbar ist. In einem Abstimmungsgespräch zur Frage des Abstandes zum Störfallbetrieb u.a. mit der Be- zirksregierung, dem Betrieb und den Städten Hürth und Köln ist festgestellt worden, dass es sich bei dem Frischezentrum um eine schutzbedürftige Nut- zung handelt, die nicht im Ab- stand eines Störfallbetriebes angesiedelt werden kann. Auf- grund der hohen Anzahl an (auch wechselnden) Nutzern können keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen werden, so dass mit Einschränkungen im Störfallbetrieb gerechnet werden müsste. Der nördlich angrenzende Kalscheurer Hof wird sowohl zu Wohn- als auch zu gewerbli- chen Zwecken genutzt. Verein- zelte Splitterwohnnutzung ist im Umfeld vorhanden. Durch Orion werden zudem verfügbare Lärmkontingente weitgehend ausgeschöpft, so dass für ein Frischezentrum auch erhöhte Aufwendungen zur Lärmminderung umgesetzt werden müssten. Westlich der Bahn befindet sich die Propan Rhein Gas GmbH. Für diesen Störfallbetrieb gilt laut TÜV-Gutachten von 2014 ein Ach- tungsabstand von 130 m. Die Lage der Fläche für das Frischezentrum befindet sich au- ßerhalb dieses Achtungsabstan- des. Darüber hinaus befinden sich keine Störfallbetriebe in der Um- gebung. Hinsichtlich der Lärmkon- tingente ist die Wohnbebauung vom Meschenich in ca. 800 m Ent- fernung zu beachten. Ein Störfallbetrieb auf Frechener Gebiet wurde geprüft. Die Fläche für das Frischezentrum liegt au- ßerhalb des Achtungsab- standes. Im Radius von bis zu 400 m ist keine Wohnnutzung vorhanden. Im Abstand von 700 m liegt der Hürther Ortsteil Siels- dorf mit ca. 400 Einwoh- nern, in ca. 500 m Abstand liegen die Horbeller Höfe mit ca. 50 Einwohnern. Stand- ort Untersu- su- chungs- aspekte Hürth Gewerbegebiet „Am Kalscheurer Hof“ Brühl „Am Brühler Heckelchen“ Köln-Marsdorf Toyota-Allee Session-Nr. 0728/2017 Bewertungsmatrix Regionale Standortsuche Frischezentrum / Vergleich Köln-Marsdorf Seite 3 4. Verkehrsaspekte Notwendige Ertüchtigung der Infrastruktur / Anbindung an ÖPNV Die Verkehrsanbindung in Rich- tung Köln und zum Autobahn- ring ist über die Straße „Am Eifeltor“ möglich. Im Bereich der AS-Eifeltor sind bereits heu- te Kapazitätsengpässe fest- stellbar, so dass Anpassungen erforderlich sind. In Richtung Hürth steht die L 92 mit Anbin- dung an die im Bau befindliche Ortsumgehung Hürth zur Ver- fügung. Nach Süden kann die K 27 genutzt werden, wobei ein Ausbau der Ortsumgehung Meschenich erforderlich ist, um zusätzliche Konflikte im Bereich der Ortsdurchfahrt zu vermei- den. Der DB-Bahnhof Hürth- Kalscheuren liegt in unmittelba- rer Nähe (200 m). Eine vorhan- dene Gütergleisanlage im Randbereich des Gebietes bie- tet die Anbindung an das Gü- terbahnnetz. Neben der Verkehrsanbindung über die L150 zur A 555 wäre die Fertigstellung der geplanten Orts- umgehung Meschenich zwingende Voraussetzung zur verkehrlichen Anbindung. Die Entfernung von ca. 12 km zur Kölner Innenstadt erscheint für Kunden des Frischezentrums, die das Kölner Gebiet versorgen, als vertretbar. Die im Regionalplan vorgesehene Verlängerung der L 150 nach Westen (L 103) ist beim Flächenzuschnitt zu beachten. Als ÖPNV-Anschluss liegt der Stadtbahnhaltepunkt Brühl- Vochem der Line 18 in ca. 1000 m Entfernung. Ein Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2011 bestätigt, dass der Standort ver- kehrstechnisch machbar ist. Bestimmte Knoten- punkte sind hierf ür noch zu ertüchtigen. Entfernung zur Kölner Innenstadt ca. 7 km 12 km via L 150/ A 555 8 km Entfernung zu An- schluss Kölner Autobahn- ring ca. 2 km bis Anschluss Köln Eifeltor 8 km bis Kreuz Köln Süd / 6 km über zukünftige Ortsumgehung Meschenich bis Anschluss Köln Eifeltor 2,1 km über A 1 bis Kreuz Köln- West Entfernung zum Gü- terbahnhof Eifeltor ca. 1,7 km über Straße "Am Eifeltor" 5 km über zukünftige Ortsumgehung Meschenich 9,5 km über A4 / A 1 Stand- ort Untersu- su- chungs- aspekte Hürth Gewerbegebiet „Am Kalscheurer Hof“ Brühl „Am Brühler Heckelchen“ Köln-Marsdorf Toyota-Allee Session-Nr. 0728/2017 Bewertungsmatrix Regionale Standortsuche Frischezentrum / Vergleich Köln-Marsdorf Seite 4 5. Zeithorizont Erforderliche Planungsschritte / Voraussetzungen - Fertigstellung FNP- Verfahren - Fertigstellung Bebauungs- planverfahren - Neubau Ortsumgehung Meschenich durch Landesbe- trieb Straßen.NRW Zwischenfazit: Die Realisie- rung der Ortsumgehung Meschenich ist aktuell nicht terminierbar, das Linienbe- stimmungsverfahren ist landes- seitig noch nicht abgeschlos- sen. Die Verfügbarkeit von Baurecht ist nach jetzigem Kenntnisstand noch nicht verlässlich zeitlich fixierbar, ist jedoch nicht vor 2020 zu erwarten. Das Baurecht wir lediglich für nicht-schutzwürdige gewerbli- che Nutzungen realisiert wer- den können. - Ggf. Regionalplan-Änderung - Ersatzsuche für Ausgleichs- flächen Phantasialand und Absicherung der Ersatzflächen - Beendigung Auskiesung und Verfüllung - Ggfs. FNP-Änderung - Erstellung Bebauungsplan - Neubau Ortsumgehung Mesche- nich durch Landesbetrieb Stra- ßen.NRW Zwischenfazit: Die Realisierung der Ortsumgehung Meschenich ist aktuell nicht terminierbar, das Lini- enbestimmungsverfahren ist lan- desseitig noch nicht abgeschlos- sen. Die Verfügbarkeit von Baurecht ist mit dem jetzigen Kenntnisstand nicht zeitlich fixierbar. Unabhängig hiervon ist eine Neubebauung mit dem Frischezentrum frühestens ab 2023 nach Abschluss der noch lfd. Auskiesung möglich so dass eine Freistellung des heutigen Groß- marktgeländes nicht vor 2025 rea- listisch erscheint. - Fertigstellung FNP- Änderung - Fertigstellung/Abschluss Bebaungsplanverfahren Zwischenfazit: Vorbehalt- lich der erforderlichen poli- tischen Beschlüsse kann bis 2020 Baurecht vorlie- gen. 6. Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise . Als Ergebnis verschiedener Abstimmungsgespräche mit Vertretern der Fa. Orion, der Bezirksregierung Köln, dem LANUV und einem Störfallex- perten ist festzuhalten, dass die Ansiedlung eines Frischezent- rums an diesem Standort nicht bzw. zumindest nicht rechtssi- cher möglich sein wird. Die Qualität der Verkehrser- schließung ist abhängig vom Neubau der Ortsumgehung Meschenich. Der Standort scheidet daher aus Sicht der Verwaltung für eine Ansiedlung des Frische- zentrums aus. Der Standort ist möglicherweise geeignet, eine Baureifmachung kann nicht kurzfristig erfolgen. Die Ortsumgehung Meschenich ist für den Betrieb eines Frischezent- rums zwingend erforderlich. Ankaufsverhandlungen müssten geführt und Mittel zum Ankauf bereitgestellt werden. Auch bei günstigen Annahmen zum tatsächlichen Bau der Orts- umgehung lässt sich der potentiel- le Standort nicht in Einklang brin- gen mit der zeitlichen Planung zur Entwicklung der Parkstadt Süd. Eine weitere Verfolgung des Stan- dortes Brühl ist daher nicht zielfüh- rend. Der Standort sollte nicht weiter verfolgt werden. Die gute Eignung des Standortes hinsichtlich Lage, Planungsrecht und Verkehr wurde nachgewie- sen. Trotz der Gutachten wurden Vorbehalte hin- sichtlich der Verkehrsbe- lastung und des Lärms bei der Bevölkerung im Bezirk Lindenthal in der frühzeiti- gen Öffentlichkeitsbeteili- gung artikuliert. Eine verbindliche Stan- dortentscheidung sollte getroffen werden. Auf dieser Grundlage kann bis 2020 Planungs- und Baurecht geschaffen werden.
Anlage 2 Grobterminplan zu session Nr 0728 2017
1028 Zeichen
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 integrierte Planung Konkretisierung des Wettbewerbsergebnisses als Grundlage für die weiteren Planungsschritte und für die Rahmenbedingungen für die Aufstellung von Bebauungsplänen Bildungslandschaft* Parkstadt Süd Innerer Grüngürtel* Sortpark Süd Marktstadt*, nach vorgeschalteten Qualifizierungsverfahre n in Teilabschnitten Innerer Grüngürtel Eifelwall Ausbau ab Bildungslandschaft* Parkstadt Süd Ausbau ab Sportpark Süd* Ausbau ab Innerer Grüngürtel* Ausbau ab Marktstadt*, in Teilab- schnitten Ausbau ab * s. Anlage 3 Anlage 2 Grobterminplan Parkstadt Süd Teilbebauungspläne auf Grundlage der integrierten Planung; Teilbebauungspläne werden voraussichtlich parallel erstellt, z.B. Innerer Grüngürtel, Marktquartier, Bildungslandschaft in Abhängigkeit der Anforderungen und Verfügbarkeit der Grundstücke. Bauleitplanung Erschließungsplanung, Konzeptvergabe für Grundstücke unterschiedlicher Wohnmodelle, Schulplanung, Hochbauplanungen, usw. Realisierungsplanung
Anlage 6 Beschlussprotokoll Wi A SoSi vom 10.07.2017
6435 Zeichen
Geschäftsführung Wirtschaftsausschuss Herr Müller Telefon: (0221) 221-23717 Fax: (0221) 221-26686 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 10.07.2017 Beschlussprotokoll über die Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 10.07.2017, 13:02 Uhr bis 13:15 Uhr, Konrad-Adenauer Saal, Raum-Nr. 1.18 I. Öffentlicher Teil 1 Anfragen gemäß § 4 der Geschäftsordnung 2 Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung 3 Marktwesen 3.1 Standortentscheidung Frischezentrum 0728/2017 3.1.1 zu Top 3.1 - Standortentscheidung Frischezentrum AN/1047/2017 Beschluss über den Änderungsantrag AN/1047/2017: Die Beschlussvorlage 0728/2017 soll wie folgt ergänzend beschlossen werden: a. Die Beauftragung der Verwaltung zur Umsetzung der Ziffern II.1 und II.2 des Ratsbeschlusses vom 15.03.2016 wird ausdrücklich bekräftigt. b. Die Mitteilung 2064/2017 „Weitere Vorgehensweise zur Verlagerung des Kölner Großmarkts“ wird zur Kenntnis genommen und die Aussagen zu den Ziffern 4, 5 und 6 als ergänzender Arbeitsauftrag in die o. a. Beschlussvorlage aufg e- nommen. „Zu 4., 5. und 6. Die Auswahl einer geeigneten Betriebsform und die wirtschaftliche Betrachtung eines neuen Frischezentrums hängen wesentlich von der Standortentscheidung ab. Ferner ist auch eine EU-beihilfenrechtliche Bewertung vorzunehmen. Dazu beabsichtigt die Verwaltung, nunmehr kurzfristig auf der Grundlage der Arbeitshypothese Marsdorf gutachterlich überprüfen zu lassen, wie der Betrieb Anlage 6 Wirtschaftsausschuss am 10.07.2017 - 2 - eines Frischezentrums nach europarechtlichen Vorgaben am besten und am wirtschaftlichsten dargestellt werden kann. Das Gutachten soll – zusätzlich zu der EU-beihilfenrechtlichen Prüfung - eine erste Empfehlung zu möglichen Betriebsformen enthalten. Um eine tieferge- hende Untersuchung der Betriebsformen handelt es sich allerdings noch nicht, aber ggf. können Betriebsformen schon ohne diese tiefergehende Prüfung aus- geschlossen werden. Die Frage des Betreibermodells setzt auf Ergebnissen der beihilferechtlichen Prüfung auf und wäre im Anschluss zu beauftragen. Die Verwaltung geht davon aus, dem Rat im 4. Quartal 2017 die Ergebnisse der gutachterlichen Prüfung zum Beihilfenrecht vorlegen zu können.“ c. Die Vorschläge der IG Kö lner Großmarkt e. V. zur zukünftigen Betriebsform und zur Überprüfung des tatsächlichen Flächenbedarfs aufgrund sich verä n- dernder Rahmenbedingungen, sind in den weiteren Prozess einzubeziehen. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimme der FDP-Fraktion mehrheitlich beschlossen Beschluss zur Vorlage 0728/2017: Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des durch den gemeinsa- men Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (AN/1047/2017) ergänzten Beschlussvorschlages: Der Rat nimmt die in Anlage 1 dargestellten Ergebnisse der vertiefenden Prüfung zu den regionalen Standortoptionen für ein Frischezentrum zur Kenntnis und beschließt: 1. den Standort "Am Kalscheurer Hof" in Hürth nicht weiterzuverfolgen und auf die Erstellung eines Störfallgutachtens zur Ermittlung eines angemessenen Abstandes für ein Frischezentrum auf der städtischen Fläche „Am Kalscheurer Hof“ zu verzichten. 2. eine weitere Konkretisierung von Planungen für den Standort "Am Brühler He- ckelchen" in Brühl nicht vorzunehmen. 3. in Folge seiner Beschlüsse aus 2007, den Großmarkt von Raderberg nach Marsdorf zu verlagern. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für Marsdorf fortzusetzen mit dem Ziel, dass bis spätestens 2020 das erforderliche Planungs- und Baurecht für die Erstellung des Frischezentrums geschaffen wird. 4. Der Rat stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung des notwendigen Instandhaltungsbedarfes fest, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb des derzeitigen Großmarktes über 2020 hinaus erforderlich sind. Die erste Kostenschätzung für die Erstellung des Gutachtens beläuft sich auf ca. 80.000 € netto (ca. 100.000 € inkl. Mehrwertsteuer). Die erforderlichen Mittel stehen im Hpl. 2016/ 2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 0203 -Märkte- in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen - zur Verfügung. Wirtschaftsausschuss am 10.07.2017 - 3 - 5. Die Beauftragung der Verwaltung zur Umsetzung der Ziffern II.1 und II.2 des Ratsbeschlusses vom 15.03.2016 wird ausdrücklich bekräftigt. 6. Die Mitteilung 2064/2017 „Weitere Vorgehensweise zur Verlagerung des Kölner Großmarkts“ wird zur Kenntnis genommen und die Aussagen zu den Ziffern 4, 5 und 6 als ergänzender Arbeitsauftrag in die o. a. B e- schlussvorlage aufgenommen. „Zu 4., 5. und 6. Die Auswahl einer geeigneten Betriebsform und die wirtschaftliche Betrachtung eines neuen Frischezentrums hängen wesentlich von der Standortentscheidung ab. Ferner ist auch eine EU-beihilfenrechtliche Bewertung vorzunehmen. Dazu beabsichtigt die Verwaltung, nunmehr kurzfristig auf der Grundlage der Arbeitshypothese Marsdorf gutachterlich überprüfen zu lassen, wie der Betrieb eines Frischezentrums nach europarechtlichen Vorgaben am besten und am wirtschaftlichsten dargestellt werden kann. Das Gutachten soll – zusätzlich zu der EU-beihilfenrechtlichen Prüfung - eine erste Empfehlung zu möglichen Betriebsformen enthalten. Um eine tieferge- hende Untersuchung der Betriebsformen handelt es sich allerdings noch nicht, aber ggf. können Betriebsformen schon ohne diese tiefergehende Prüfung aus- geschlossen werden. Die Frage des Betreibermodells setzt auf Ergebnissen der beihilferechtlichen Prüfung auf und wäre im Anschluss zu beauftragen. Die Verwaltung geht davon aus, dem Rat im 4. Quartal 2017 die Ergebnisse der gutachterlichen Prüfung zum Beihilfenrecht vorlegen zu können.“ (aus der Mitteilung 2064/2017) 7. Die Vorschläge der IG Kö lner Großmarkt e. V. zur zukünftigen Betrieb s- form und zur Überprüfung des tatsächlichen Flächenbedarfs aufgrund sich verä ndernder Rahmenbedingu ngen, sind in den weiteren Prozess einzubeziehen. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimme der FDP-Fraktion mehrheitlich zugestimmt 3.2 Weitere Vorgehensweise zur Verlagerung des Kölner Großmarktes 2064/2017 Wirtschaftsausschuss am 10.07.2017 - 4 - 4 Mündliche Anfragen II. Nichtöffentlicher Teil 5 Anfragen gemäß § 4 der Geschäftsordnung 6 Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung 7 Mündliche Anfragen
Beschlussvorlage Rat
10959 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/III/1 Vorlagen-Nummer 0728/2017 Freigabedatum 22.06.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Standortentscheidung Frischezentrum Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die in Anlage 1 dargestellten Ergebnisse der vertiefenden Prüfung zu den regionalen Standortoptionen für ein Frischezentrum zur Kenntnis und beschließt: 1. den Standort "Am Kalscheurer Hof" in Hürth nicht weiterzuverfolgen und auf die Erstellung eines Störfallgutachtens zur Ermittlung eines angemessenen Abstandes für ein Frischezentrum auf der städtischen Fläche „Am Kalscheurer Hof“ zu verzichten. 2. eine weitere Konkretisierung von Planungen für den Standort "Am Brühler Heckelchen" in Brühl nicht vorzunehmen. 3. in Folge seiner Beschlüsse aus 2007, den Großmarkt von Raderberg nach Marsdorf zu verla- gern. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für Marsdorf fortzusetzen mit dem Ziel, dass bis spätestens 2020 das erforderliche Planungs- und Baurecht für die Erstellung des Frischezentrums geschaffen wird. 4. Der Rat stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung des notwendigen Instandhaltungsbedarfes fest, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb des derzeitigen Groß- marktes über 2020 hinaus erforderlich sind. Die erste Kostenschätzung für die Erstellung des Gutachtens beläuft sich auf ca. 80.000 € netto (ca. 100.000 € inkl. Mehrwertsteuer). Die erfor- derlichen Mittel stehen im Hpl. 2016/ 2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 0203 -Märkte- in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - zur Verfügung. Wirtschaftsausschuss 22.06.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.06.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 26.06.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.06.2017 Liegenschaftsausschuss 04.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017 Finanzausschuss 10.07.2017 Rat 11.07.2017 2 Alternative Der Rat beschließt, den Betrieb des Großmarktes am Standort Raderberg im Jahr 2023 einzustellen und die Planungen eines Großmarktes nicht weiter zu verfolgen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000,--€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Bereits im Jahr 2007 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, den städtischen Großmarkt im Jahr 2020 in ein modernes Frischezentrum in Marsdorf zu verlagern (0957/2007 und 3898/2007). Der städtische Großmarkt in Raderberg sollte bis spätestens Ende 2020 aufgegeben werden, um das Projekt „Parkstadt-Süd“ umsetzen zu können. Im Jahr 2009 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, vergleichende Untersuchungen für den zukünftigen Betrieb des Frischezentrums durchzuführen (AN/0493/2009). Die daraufhin im Jahr 2014 durchgeführte betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie (Anlage 2 der Vorlage 2174/2014) hat den Bedarf für ein Kölner Frischezentrum detailliert geprüft und nachdrücklich bestätigt. Mit Ratsbeschluss vom 22.09.2016 wurde die Verwaltung zuletzt beauftragt, als Grundlage zur Ent- scheidung einer Verlagerung des Kölner Großmarktes weitergehende Gespräche mit der Stadt Born- heim zu führen sowie die regionalen Standorte Hürth und Brühl als mögliche Standorte für ein Frischezentrum vertiefend zu prüfen. Der Standort in Euskirchen-Weilerswist wurde aufgrund seiner entfernten Lage zum Versorgungsgebiet Köln als nicht geeignet eingestuft. Die Stadt Bornheim verfügt nach eigenen Angaben nicht über geeignete Flächen in der gewünschten Größenordnung (vgl. Mitteilung 3785/2016). Die verbleibenden von den Nachbarkommunen rückgemeldeten Flächen in Hürth und Brühl wurden näher betrachtet und mit folgenden Ergebnissen bewertet (vgl. Anlage 1): Hürth / „Am Kalscheurer Hof“: Zur Frage des Abstands zum Störfallbetrieb und den Realisierungsmöglichkeiten eines Frischezent- rums wurde die Bezirksregierung erneut eingebunden. Neben der nicht zu lösenden Störfallproblema- 4 tik ist der Standort zusätzlich hinsichtlich der Lärmemissionen stark belastet. Die gesetzlich erlaubten Lärmkontingente sind bereits heute weitgehend ausgeschöpft. Neben Wohngebieten gehört u.a. eine Jugendpsychatrie als besonders lärmempfindliche Einrichtung zu den benachbarten Nutzungen. Das Areal „Am Kalscheurer Hof“ in Hürth scheidet insbesondere aufgrund der Störfallproblematik als Standort für ein Frischezentrum aus. Brühl / "Am Brühler Heckelchen": Die Nutzung des Areals in Brühl als Frischezentrum setzt zwingend eine ausreichende verkehrliche Ertüchtigung der angrenzenden Region durch die geplante Ortsumgehung Meschenich voraus. Auch die Stadt Brühl macht die Realisierung des Frischezentrums von der Ortsumgehung abhängig. Diese wird derzeit vom Bund geplant. Die zuständige Straßenbauverwaltung, der Landesbetrieb Stra- ßen.NRW, führt zurzeit das Planfeststellungsverfahren sowie das Linienabstimmungsverfahren durch. Es ist davon auszugehen, dass dieses komplexe Verfahren bis zu drei Jahre dauern kann und dann anschließend für die Ausführungsplanung, das Vergabeverfahren und den Bau mehrere Jahre anzu- setzen sind. Auch bei günstigen Annahmen zum tatsächlichen Bau der Ortsumgehung lässt sich die Zeitschiene für die Realisierung der Ortsumgehung dementsprechend nicht in Einklang bringen mit der zeitlichen Planung zur Entwicklung der Parkstadt Süd. Vor diesem Hintergrund ist der Standort in Brühl für ein Frischezentrum nicht darstellbar ohne lang- fristige und nachhaltige Verzögerung für das zentrale linksrheinische Stadtentwicklungsprojekt Park- stadt Süd. Marsdorf: Der Standort in Marsdorf ist hinsichtlich Lage, Planungsrecht und Verkehr geeignet für die Errichtung des Frischezentrums. Planungs- und Baurecht können aufgrund der bereits vorliegenden Ergebnisse bis spätestens 2020 geschaffen werden. Eine Freistellung des Großmarktbetriebes am Standort Raderberg ist für die Umsetzung der städte- baulichen Projektentwicklung Parkstadt Süd zwingende Voraussetzung. Ausgehend von einer zügi- gen Standortentscheidung und der Schaffung des erforderlichen Planungs- und Baurechts ist die Er- richtung des Frischezentrums in Marsdorf bis Ende 2023 möglich. Damit ist Marsdorf der einzige untersuchte Standort für eine Großmarktverlagerung, der mit dem Zeitplan zur Entwicklung der Parkstadt Süd kompatibel ist. Nach der groben Zeitplanung für die Entwicklung des Projektes Parkstadt Süd (Anlage 2) wird die integrierte Planung bis Ende 2017 vorliegen. Die Bauleitplanung für den Teilbebauungsplan "Markt- stadt", der im Wesentlichen das jetzige Großmarktareal umfasst, soll nach vorgeschalteten Qualifizie- rungsverfahren in Teilabschnitten bis 2022 abgeschlossen sein. Damit sind für diesen Bereich erste Erschließungs- und Hochbaumaßnahmen im Rahmen der Realisierung der Parkstadt Süd ab 2023 möglich. Weitere Vorgehensweise Altstandort Raderberg: Da bereits heute absehbar ist, dass eine Verlagerung nach Marsdorf nicht mehr in dem ursprünglich beschlossenen Zeitrahmen bis Ende 2020 möglich sein wird, müssten die Rahmenbedingungen für den Altstandort entsprechend angepasst werden. Dies beinhaltet auch eine mögliche Anpassung der auslaufenden Mietverträge. Auch im Interesse der ansässigen Händlerinnen und Händler ist die Schaffung von Planungssicherheit dringend erforderlich. Voraussetzung hierfür ist die verbindliche Entscheidung für den Verlagerungsstandort. Auf dieser Basis kann die Verwaltung die notwendigen Schritte veranlassen, um eine Betriebsverlän- gerung in Raderberg zu ermöglichen. Diese erfordert eine Ertüchtigung des Altstandortes. Hierzu müssten bislang provisorisch getroffene Maßnahmen nachhaltig ertüchtigt werden und der Standard auf ein vertretbares Maß gehoben werden. 5 Hierfür sind Unterhaltungsmaßnamen erforderlich, deren Höhe zurzeit noch nicht belastbar beziffert werden kann. Entsprechende Maßnahmen betreffen u.a. die Komplettsanierung der Außenfahrbahn- decke, die Erneuerung des Salzsilos und Sanierungsarbeiten am West- und Ostgebäude der Groß- markthalle im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Darüber hinaus wären in 2020 z.B. eine Kanal- dichtheitsüberprüfung durchzuführen und entsprechende Folgemaßnahmen umzusetzen. Nach ers- ten groben Schätzungen der Marktverwaltung sind die Kosten mit mindestens drei Millionen Euro zu veranschlagen. Kosten für die Hebung des hygienischen Standards sind hierin nicht enthalten, die vorgenannte Aufzählung ist also nicht abschließend. Um den notwendigen Instandhaltungsbedarf belastbar ermitteln zu können, ist eine systematische Betrachtung durch einen externen Gutachter erforderlich. Diese muss aufzeigen, welche Maßnahmen dringend notwendig, wünschenswert bzw. sinnvoll erscheinen. Finanzierung: Das Gutachten zur Ermittlung des notwendigen Instandhaltungsbedarfs kostet einer ersten Kosten- schätzung nach 100.000 € brutto. Die entsprechenden Aufwendungen stehen im Hpl. 2016/2017 Teilergebnisplan 0203 – Märkte – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Mittel für die Unterhaltungsmaßnahmen sind noch nicht für den Haushaltsplan 2018 angemeldet. So- bald eine belastbare Kostenschätzung vorliegt, sind die entsprechenden Mittel bereitzustellen. Für die Fortführung der Planungen zur Errichtung des Frischezentrums am Standort Marsdorf sind Pla- nungsmittel im Haushaltsplan 2018 und in der Mittelfristplanung zu veranschlagen. Fazit: Bei einer Fertigstellung des Frischezentrums in Marsdorf bis Ende 2023 kann eine Verlagerung des Großmarktes bis Mitte 2024 realisiert werden. Für eine vollständige Niederlegung von Aufbauten, die der Entwicklung der Parkstadt Süd weichen werden, ist ein Zeitraum von 1 - 1,5 Jahren anzusetzen. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass mit der Entscheidung für eine Standortentwicklung für ein Frischezentrum in Marsdorf eine Projektrealisierung der Parkstadt Süd auch im Bereich des Teilbe- bauungsplans "Marktstadt" ohne gravierende Verzögerungen möglich ist. Bei Verlagerung des Groß- marktes bis Mitte 2024 wäre bei optimalem Verlauf eine Freistellung des Areals Mitte bis Ende 2025 durchführbar. Anlagen Anlage 1 Bewertungsmatrix Regionale Standortsuche Frischezentrum/ Vergleich Marsdorf Anlage 2 Zeitplanung Parkstadt Süd Anlage 3 Lageplan
Anlage 4 Auszug Wi A vom 22.06.2017 Neufassung
1988 Zeichen
Anlage 4 Geschäftsführung Wirtschaftsausschuss Herr Müller Telefon: (0221) 221-23717 Fax : (0221) 221-26686 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 29.06.2017 Auszug aus der Niederschrift der 22. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 22.06.2017 Neufassung öffentlich 8.2 Standortentscheidung Frischezentrum 0728/2017 Dem Ausschuss liegt die Beschlussvorlage der Verwaltung als Tischvorlage vor. Herr Frank vermisst in der Vorlage Aussagen zum künftigen Betriebskonzept. Bis zur geplanten Sondersitzung solle die Verwaltung einen Sachstandsbericht zum Ratsbe- schluss vom 15.03.2016 vorlegen. Frau Oberbürgermeisterin Reker weist darauf hin, dass die Verwaltung mit der Vor- lage beabsichtige, einen Grundsatzbeschluss der Politik zu erhalten, ob Marsdorf als Standort für ein künftiges Frischezentrum weiterverfolgt werden soll oder nicht. Die Antworten auf die weiteren Fragen aus dem Ratsbeschluss vom 15.03.2016 werden nachgeliefert. Herr Dr. Strahl bittet die Vorlage zu vertagen. Seine Fraktion habe noch Beratungs- bedarf. Es bestehe die Gefahr einer Dauersubventionierung. Frau Klein hält eine Beratung nach der Sommerpause aufgrund fehlender Transpa- renz für sinnvoll. Herr van Geffen weist darauf hin, dass die Händler Planungssicherheit benötigen. Herr Lindweiler wünscht einen Zeitplan für die Erarbeitung des Betriebskonzeptes. Frau dos Santos Herrmann lässt über das weitere Verfahren abstimmen: 1. Soll die Beschlussvorlage vertagt werden? mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke mehrheitlich abgelehnt 2. Soll zu diesem Thema eine Sondersitzung vor der nächsten Ratssitzung ein- berufen werden? bei Enthaltung der Fraktionen von CDU und FDP zugestimmt Die Vorlage wird in eine Sondersitzung vor der nächsten Ratssitzung weitergegeben. Anmerkung der Schriftführung: Die Sondersitzung wird am 10.07.2017 um 13 Uhr im Konrad-Adenauer-Saal stattfinden.
Anlage 3 Lageplan Parkstadt zu session Nr 0728 2017
206 Zeichen
Anlage 3 Gesamtkonzept Parkstadt Süd, RMP Lenzen – Ortner&Ortner – BSV – BCE, Stand November 2015, Ergebnis des kooperativen Verfahrens Marktstadt Sportpark Süd Innerer Grüngürtel Bildungs- landschaft
Anlage 5 Auszug BV 3 vom 26.06.2017
1140 Zeichen
Anlage 5 Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221-93313 E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 27.06.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 26.06.2017 öffentlich 9.2.6 Standortentscheidung Frischezentrum 0728/2017 Die BV 3 bittet den Rat wie folgt die geänderte Alternative zu beschließen: 1. Der Rat beschließt, den Betrieb des Großmarktes am Standort Raderberg im Jahr 2020 einzustellen und die Planungen eines Großmarktes nicht weiter zu verfolgen. 2. Die BV 3 ist der Auffassung, dass es in der heutigen Zeit nicht mehr zur städti- schen Daseinsvorsorge gehört einen Großmarkt (Frischezentrum) vorzuhalten. 3. Unabhängig davon wird die Verwaltung beauftragt, bei vorhandenem Interesse der Großmarktanbieter eine privatrechtliche Angebotsrealisierung z. Bsp. auch in den alten Markthallen, zu fördern mit der Maßgabe, dass eine Subventionie- rung durch die Stadt ausgeschlossen ist. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen eine Nein-Stimme (Die Linke) nicht anwesend: Fr. Dr. Lerch
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0728/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27