Mandari Insight

0728/2017

Standortentscheidung Frischezentrum

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.06.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.07.2017, TOP 10.22

Anlage 1 Bewertungsmatrix Regionale Standortsuche

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Grobterminplan zu session Nr 0728 2017

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 Beschlussprotokoll Wi A SoSi vom 10.07.2017

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Auszug Wi A vom 22.06.2017 Neufassung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Lageplan Parkstadt zu session Nr 0728 2017

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 Auszug BV 3 vom 26.06.2017

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Bewertungsmatrix Regionale Standortsuche

11932 Zeichen

Stand- 
ort  
Untersu- 
su- 
chungs- 
aspekte  
 Hürth Gewerbegebiet  
 
„Am Kalscheurer Hof“ 
Brühl 
 
„Am Brühler Heckelchen“ 
 Köln-Marsdorf 
 
Toyota-Allee 
 
Session-Nr. 0728/2017    Bewertungsmatrix Regionale Standortsuche Frischezentrum / Vergleich Köln-Marsdorf             Seite  1 
 1. Gemeindegebiet 
Lage und nähere Informationen zur Fläche  Größe / Eigentumsverhältnissen /aktuelle Nut- 
zung 
  
Das insgesamt 33 ha große 
Planungsgebiet liegt in Hürth-
Kalscheuren an der Stadtgren- 
ze zu Köln. Die Stadt Köln hält 
in diesem Gebiet Grundstücke 
in der Größe von 22 ha. Der 
Kiesabbau im nördlichen Teil 
wurde zum 31.12.2015 been- 
det.  
Die Verfüllung und Rekultivie- 
rung werden bis 2018 abge- 
schlossen sein. Derzeit werden 
die Flächen teilweise landwirt- 
schaftlich genutzt. 
Durch kieshaltige Schichten 
können u.U. erhöhte Grün- 
dungsaufwendungen notwendig 
werden, die ggf. Mehrkosten 
bedingen. Belastbare Aussagen 
hierzu sowie zur Höhe etwaiger 
Mehrkosten können erst nach 
einem spezifischen Bodengut- 
achten getroffen werden . 
 
Der Standort befindet sich an der 
Nordseite des Brühler Gemeinde- 
gebietes. Die Stadt Brühl plant hier 
eine Gewerbenutzung, die an das 
vorhandene Gewerbegebiet "Brühl 
Nord II" anschließen soll. Die Flä- 
che in der Größe von 15 ha würde 
nur dann ausreichen, wenn die 
Stadt Hürth grenzseitig ein zusätz- 
liches Gebiet mitentwickeln würde.  
Zusätzlich stehen für frischezent- 
rumsaffine Betriebe Flächen im 
Gewerbegebiet "Brühl Nord II" zur 
Verfügung. Die für das Frische- 
zentrum vorgeschlagene Fläche 
befindet sich im Besitz der Kies- 
werk Bischoff-GmbH. Im An- 
schluss an die Auskiesung erfol- 
gen Verfüllung und Rekultivierung. 
 
Durch kieshaltige Schichten kön- 
nen u.U. erhöhte Gründungsauf- 
wendungen notwendig werden, die 
ggf. Mehrkosten bedingen. Belast- 
bare Aussagen hierzu sowie zur 
Höhe etwaiger Mehrkosten kön- 
nen erst nach einem spezifischen 
Bodengutachten getroffen werden .
 
  
  
Der Standort südlich der 
Toyota-Allee für das 
Frischezentrum hat eine 
Größe von ca. 16 ha. 
Nördlich der Toyota-Allee 
befinden sich Flächen für 
frischezentrumaffine Be- 
triebe in der Größe von ca. 
10 ha. Die Flächen befin- 
den sich im Besitz der 
Stadt Köln und werden 
derzeit landwirtschaftlich 
genutzt. 
 
2. notwendige Planungsverfahren 
vorhandenes Planungsrecht /  erforderliche  
Anpassung / Gutachten 
 
 
 
Der Regionalplan stuft das 
Plangebiet als Bereich für ge- 
werbliche und industrielle Nut- 
zungen (GIB) ein. FNP- und B-
Plan-Änderungsverfahren sind 
derzeit in Bearbeitung.  
Das Sondergebiet für ein "Gü- 
terverkehrszentrum" soll in ein 
Gewerbegebiet umgewandelt 
werden. 
 
Es ist zu prüfen ist, ob planungs- 
rechtlich eine Änderung des Regi- 
onalplans erforderlich ist und erst 
auf dieser Basis die Änderung des 
FNPs und die verbindliche Bau- 
leitplanung erfolgen müssten. Die 
Stadt Brühl hat Teile des Gebietes 
als Ausgleichsfläche für eine Er- 
weiterung des Phantasialandes 
vorgehalten und müsste hierfür 
Ersatz finden.  
Auf eigenem Stadtgebiet stehen 
keine Flächen zur Verfügung. 
 
 
 
  
Das Gebiet ist im Regio- 
nalplan als Industriean- 
siedlungsbereich (GIP) 
dargestellt. Änderungsver- 
fahren für Flächennut- 
zungsplan und Bebau- 
ungsplan sind derzeit in 
Arbeit. Die Frühzeitige Öf- 
fentlichkeitbeteiligung wur- 
de im Juni 2015 durchge- 
führt. Verkehrs- und Lärm- 
gutachten liegen vor. 
Anlage 1

Stand- 
ort  
Untersu- 
su- 
chungs- 
aspekte  
 Hürth Gewerbegebiet  
 
„Am Kalscheurer Hof“ 
Brühl 
 
„Am Brühler Heckelchen“ 
 Köln-Marsdorf 
 
Toyota-Allee 
 
Session-Nr. 0728/2017    Bewertungsmatrix Regionale Standortsuche Frischezentrum / Vergleich Köln-Marsdorf             Seite  2 
 3. Sensible Nutzungen in Umgebung 
Sensible Wohnnutzung / Anzahl Bewohner in  Umfeld /  
Störfallbetriebe 
 
 
 
Nordöstlich der angrenzenden 
Straße "Im Feldrain" befindet 
sich der Störfallbetrieb  Orion 
Engineered Carbons GmbH 
(Rußproduktion) auf Kölner 
Stadtgebiet. 
Ein entsprechender Achtungs- 
abstand für schutzbedürftige 
Nutzungen von 750 m ist ein- 
zuhalten. 
Eine Abfrage bei der Bezirksre- 
gierung im Jahr 2011 hatte er- 
geben, dass ein Frischezent- 
rum als Nutzung nicht mit dem 
Störfallbetrieb vereinbar ist. In 
einem Abstimmungsgespräch 
zur Frage des Abstandes zum 
Störfallbetrieb u.a. mit der Be- 
zirksregierung, dem Betrieb und 
den Städten Hürth und Köln ist 
festgestellt worden, dass es 
sich bei dem Frischezentrum 
um eine schutzbedürftige Nut- 
zung handelt, die nicht im Ab- 
stand eines Störfallbetriebes 
angesiedelt werden kann. Auf- 
grund der hohen Anzahl an 
(auch wechselnden) Nutzern 
können keine ausreichenden 
Maßnahmen ergriffen werden, 
so dass mit Einschränkungen 
im Störfallbetrieb gerechnet 
werden müsste. 
Der nördlich angrenzende 
Kalscheurer Hof wird sowohl zu 
Wohn- als auch zu gewerbli- 
chen Zwecken genutzt. Verein- 
zelte Splitterwohnnutzung ist im 
Umfeld vorhanden. 
Durch Orion werden zudem 
verfügbare Lärmkontingente 
weitgehend ausgeschöpft, so 
dass für ein Frischezentrum 
auch erhöhte Aufwendungen 
zur Lärmminderung umgesetzt 
werden müssten. 
 
 
Westlich der Bahn befindet sich 
die Propan Rhein Gas GmbH. Für 
diesen Störfallbetrieb  gilt laut 
TÜV-Gutachten von 2014 ein Ach- 
tungsabstand von 130 m.  
Die Lage der Fläche für das 
Frischezentrum befindet sich au- 
ßerhalb dieses Achtungsabstan- 
des. Darüber hinaus befinden sich 
keine Störfallbetriebe in der Um- 
gebung. Hinsichtlich der Lärmkon- 
tingente ist die Wohnbebauung 
vom Meschenich in ca. 800 m Ent- 
fernung zu beachten. 
  
Ein Störfallbetrieb auf 
Frechener Gebiet wurde 
geprüft. Die Fläche für das 
Frischezentrum liegt au- 
ßerhalb des Achtungsab- 
standes.  
Im Radius von bis zu 400 
m ist keine Wohnnutzung 
vorhanden.  
Im Abstand von 700 m liegt 
der Hürther Ortsteil Siels- 
dorf mit ca. 400 Einwoh- 
nern, in ca. 500 m Abstand 
liegen die Horbeller Höfe 
mit ca. 50 Einwohnern.

Stand- 
ort  
Untersu- 
su- 
chungs- 
aspekte  
 Hürth Gewerbegebiet  
 
„Am Kalscheurer Hof“ 
Brühl 
 
„Am Brühler Heckelchen“ 
 Köln-Marsdorf 
 
Toyota-Allee 
 
Session-Nr. 0728/2017    Bewertungsmatrix Regionale Standortsuche Frischezentrum / Vergleich Köln-Marsdorf             Seite  3 
 4. Verkehrsaspekte 
 Notwendige Ertüchtigung der Infrastruktur /  Anbindung an ÖPNV 
  
Die Verkehrsanbindung in Rich- 
tung Köln und zum Autobahn- 
ring ist über die Straße „Am 
Eifeltor“ möglich. Im Bereich 
der AS-Eifeltor sind bereits heu- 
te Kapazitätsengpässe fest- 
stellbar, so dass Anpassungen 
erforderlich sind. In Richtung 
Hürth steht die L 92 mit Anbin- 
dung an die im Bau befindliche 
Ortsumgehung Hürth zur Ver- 
fügung. Nach Süden kann die K 
27 genutzt werden, wobei ein 
Ausbau der Ortsumgehung 
Meschenich erforderlich ist, um 
zusätzliche Konflikte im Bereich 
der Ortsdurchfahrt zu vermei- 
den. Der DB-Bahnhof Hürth-
Kalscheuren liegt in unmittelba- 
rer Nähe (200 m). Eine vorhan- 
dene Gütergleisanlage im 
Randbereich des Gebietes bie- 
tet die Anbindung an das Gü- 
terbahnnetz. 
 
Neben der Verkehrsanbindung 
über die L150 zur A 555 wäre die 
Fertigstellung der geplanten Orts- 
umgehung Meschenich zwingende 
Voraussetzung zur verkehrlichen 
Anbindung.  
Die Entfernung von ca. 12 km zur 
Kölner Innenstadt erscheint für 
Kunden des Frischezentrums, die 
das Kölner Gebiet versorgen, als 
vertretbar. Die im Regionalplan 
vorgesehene Verlängerung der L 
150 nach Westen (L 103) ist beim 
Flächenzuschnitt zu beachten. 
Als ÖPNV-Anschluss liegt der 
Stadtbahnhaltepunkt Brühl-
Vochem der Line 18 in ca. 1000 m 
Entfernung. 
  
Ein Verkehrsgutachten aus 
dem Jahr 2011 bestätigt, 
dass der Standort ver- 
kehrstechnisch machbar 
ist. Bestimmte Knoten- 
punkte sind hierf 
ür noch zu  
ertüchtigen. 
Entfernung 
zur Kölner 
Innenstadt 
ca. 
 
7 km  12 km       
via  L 150/ A 555 
 8 km  
Entfernung 
zu An- 
schluss 
Kölner 
Autobahn- 
ring ca. 
 2 km  
bis Anschluss Köln Eifeltor 
8 km        
bis Kreuz Köln Süd   / 6 km  über 
zukünftige Ortsumgehung 
Meschenich bis Anschluss Köln 
Eifeltor 
 
2,1 km  
über A 1 bis Kreuz Köln-
West 
Entfernung 
zum Gü- 
terbahnhof 
Eifeltor ca. 
 
 1,7 km  
über Straße "Am Eifeltor" 
5 km      
 über zukünftige Ortsumgehung 
Meschenich 
 
9,5 km  
über A4 / A 1

Stand- 
ort  
Untersu- 
su- 
chungs- 
aspekte  
 Hürth Gewerbegebiet  
 
„Am Kalscheurer Hof“ 
Brühl 
 
„Am Brühler Heckelchen“ 
 Köln-Marsdorf 
 
Toyota-Allee 
 
Session-Nr. 0728/2017    Bewertungsmatrix Regionale Standortsuche Frischezentrum / Vergleich Köln-Marsdorf             Seite  4 
 5. Zeithorizont 
Erforderliche Planungsschritte / Voraussetzungen 
  
- Fertigstellung FNP- Verfahren 
- Fertigstellung Bebauungs- 
planverfahren 
- Neubau Ortsumgehung 
Meschenich durch Landesbe- 
trieb Straßen.NRW 
 
 
Zwischenfazit: Die Realisie- 
rung der Ortsumgehung 
Meschenich ist aktuell nicht 
terminierbar, das Linienbe- 
stimmungsverfahren ist landes- 
seitig noch nicht abgeschlos- 
sen. 
Die Verfügbarkeit von Baurecht 
ist nach jetzigem Kenntnisstand 
noch nicht verlässlich zeitlich 
fixierbar, ist jedoch nicht vor 
2020 zu erwarten. 
Das Baurecht wir lediglich für 
nicht-schutzwürdige gewerbli- 
che Nutzungen realisiert wer- 
den können. 
 
 
- Ggf. Regionalplan-Änderung 
- Ersatzsuche für Ausgleichs- 
   flächen Phantasialand und  
   Absicherung der Ersatzflächen 
- Beendigung Auskiesung und  
   Verfüllung 
- Ggfs. FNP-Änderung 
- Erstellung Bebauungsplan 
- Neubau Ortsumgehung Mesche- 
nich durch Landesbetrieb Stra- 
ßen.NRW 
 
Zwischenfazit:  Die Realisierung 
der Ortsumgehung Meschenich ist 
aktuell nicht terminierbar, das Lini- 
enbestimmungsverfahren ist lan- 
desseitig noch nicht abgeschlos- 
sen. 
Die Verfügbarkeit von Baurecht ist 
mit dem jetzigen Kenntnisstand 
nicht zeitlich fixierbar. Unabhängig 
hiervon ist eine Neubebauung mit 
dem Frischezentrum frühestens ab 
2023 nach Abschluss der noch lfd. 
Auskiesung möglich so dass eine 
Freistellung des heutigen Groß- 
marktgeländes nicht vor 2025 rea- 
listisch erscheint. 
  
- Fertigstellung FNP-  
   Änderung 
- Fertigstellung/Abschluss 
   Bebaungsplanverfahren 
 
 
 
 
 
 
Zwischenfazit: Vorbehalt- 
lich der erforderlichen poli- 
tischen Beschlüsse kann 
bis 2020 Baurecht vorlie- 
gen. 
 
6. Empfehlung zur weiteren  
Vorgehensweise 
.  
Als Ergebnis verschiedener 
Abstimmungsgespräche mit 
Vertretern der Fa. Orion, der 
Bezirksregierung Köln, dem 
LANUV und einem Störfallex- 
perten ist festzuhalten, dass die 
Ansiedlung eines Frischezent- 
rums an diesem Standort nicht 
bzw. zumindest nicht rechtssi- 
cher möglich sein wird. 
Die Qualität der Verkehrser- 
schließung ist abhängig vom 
Neubau der Ortsumgehung 
Meschenich. 
 
Der Standort scheidet daher 
aus Sicht der Verwaltung für 
eine Ansiedlung des Frische- 
zentrums aus. 
 
 
Der Standort ist möglicherweise 
geeignet, eine Baureifmachung 
kann nicht kurzfristig erfolgen. 
Die Ortsumgehung Meschenich ist 
für den Betrieb eines Frischezent- 
rums zwingend erforderlich.  
Ankaufsverhandlungen müssten 
geführt und Mittel zum Ankauf 
bereitgestellt werden.  
 
Auch bei günstigen Annahmen 
zum tatsächlichen Bau der Orts- 
umgehung lässt sich der potentiel- 
le Standort nicht in Einklang brin- 
gen mit der zeitlichen Planung zur 
Entwicklung der Parkstadt Süd. 
Eine weitere Verfolgung des Stan- 
dortes Brühl ist daher nicht zielfüh- 
rend. 
Der Standort sollte nicht weiter 
verfolgt werden. 
  
Die gute Eignung des 
Standortes hinsichtlich 
Lage, Planungsrecht und 
Verkehr wurde nachgewie- 
sen. Trotz der Gutachten 
wurden Vorbehalte hin- 
sichtlich der Verkehrsbe- 
lastung und des Lärms bei 
der Bevölkerung im Bezirk 
Lindenthal in der frühzeiti- 
gen Öffentlichkeitsbeteili- 
gung artikuliert. 
 
 
 
 
Eine verbindliche Stan- 
dortentscheidung sollte 
getroffen werden. Auf 
dieser Grundlage kann 
bis 2020 Planungs- und 
Baurecht geschaffen 
werden.

Anlage 2 Grobterminplan zu session Nr 0728 2017

1028 Zeichen

2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
integrierte Planung Konkretisierung des 
Wettbewerbsergebnisses als Grundlage 
für die weiteren Planungsschritte und für 
die Rahmenbedingungen für die 
Aufstellung von Bebauungsplänen
Bildungslandschaft* 
Parkstadt Süd
Innerer Grüngürtel*
Sortpark Süd
Marktstadt*, nach 
vorgeschalteten 
Qualifizierungsverfahre
n in Teilabschnitten
Innerer Grüngürtel 
Eifelwall
Ausbau ab
Bildungslandschaft* 
Parkstadt Süd
Ausbau ab
Sportpark Süd*
Ausbau ab
Innerer Grüngürtel*
Ausbau ab
Marktstadt*, in Teilab-
schnitten
Ausbau ab
* s. Anlage 3
Anlage 2
Grobterminplan Parkstadt Süd 
Teilbebauungspläne auf Grundlage der 
integrierten Planung; Teilbebauungspläne 
werden voraussichtlich parallel erstellt, 
z.B. Innerer Grüngürtel, Marktquartier, 
Bildungslandschaft in Abhängigkeit der 
Anforderungen und Verfügbarkeit der 
Grundstücke.   
Bauleitplanung
Erschließungsplanung, Konzeptvergabe 
für Grundstücke unterschiedlicher 
Wohnmodelle, Schulplanung, 
Hochbauplanungen, usw. 
Realisierungsplanung

Anlage 6 Beschlussprotokoll Wi A SoSi vom 10.07.2017

6435 Zeichen

Geschäftsführung  
Wirtschaftsausschuss 
Herr Müller 
Telefon: (0221) 221-23717 
Fax: (0221) 221-26686 
E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 10.07.2017 
Beschlussprotokoll 
über die Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses in der Wahlperiode 
2014/2020 am Montag, dem 10.07.2017, 13:02 Uhr bis 13:15 Uhr, Konrad-Adenauer 
Saal, Raum-Nr. 1.18 
I. Öffentlicher Teil 
 1 Anfragen gemäß § 4 der Geschäftsordnung 
2 Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung 
3 Marktwesen 
3.1 Standortentscheidung Frischezentrum 
0728/2017 
3.1.1 zu Top 3.1 - Standortentscheidung Frischezentrum 
AN/1047/2017 
Beschluss über den Änderungsantrag AN/1047/2017: 
Die Beschlussvorlage 0728/2017 soll wie folgt ergänzend beschlossen werden: 
a. Die Beauftragung der Verwaltung zur Umsetzung der Ziffern II.1 und II.2 des
Ratsbeschlusses vom 15.03.2016 wird ausdrücklich bekräftigt.
b. Die Mitteilung 2064/2017 „Weitere Vorgehensweise zur Verlagerung des Kölner
Großmarkts“ wird zur Kenntnis genommen und die Aussagen zu den Ziffern 4,
5 und 6 als ergänzender Arbeitsauftrag in die o. a. Beschlussvorlage aufg e-
nommen.
„Zu 4., 5. und 6. 
Die Auswahl einer geeigneten Betriebsform und die wirtschaftliche Betrachtung 
eines neuen Frischezentrums hängen wesentlich von der Standortentscheidung 
ab. Ferner ist auch eine EU-beihilfenrechtliche Bewertung vorzunehmen. 
Dazu beabsichtigt die Verwaltung, nunmehr kurzfristig auf der Grundlage der 
Arbeitshypothese Marsdorf gutachterlich überprüfen zu lassen, wie der Betrieb 
Anlage 6

Wirtschaftsausschuss 
 am 10.07.2017 
 - 2 - 
eines Frischezentrums nach europarechtlichen Vorgaben am besten und am 
wirtschaftlichsten dargestellt werden kann.  
Das Gutachten soll – zusätzlich zu der EU-beihilfenrechtlichen Prüfung - eine 
erste Empfehlung zu möglichen Betriebsformen enthalten. Um eine tieferge-
hende Untersuchung der Betriebsformen handelt es sich allerdings noch nicht, 
aber ggf. können Betriebsformen schon ohne diese tiefergehende Prüfung aus-
geschlossen werden. 
Die Frage des Betreibermodells setzt auf Ergebnissen der beihilferechtlichen 
Prüfung auf und wäre im Anschluss zu beauftragen. 
Die Verwaltung geht davon aus, dem Rat im 4. Quartal 2017 die Ergebnisse 
der gutachterlichen Prüfung zum Beihilfenrecht vorlegen zu können.“ 
c. Die Vorschläge der IG Kö lner Großmarkt e. V. zur zukünftigen Betriebsform 
und zur Überprüfung des tatsächlichen Flächenbedarfs aufgrund sich verä n-
dernder Rahmenbedingungen, sind in den weiteren Prozess einzubeziehen. 
Abstimmungsergebnis: 
Gegen die Stimme der FDP-Fraktion mehrheitlich beschlossen 
 
Beschluss zur Vorlage 0728/2017: 
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des durch den gemeinsa-
men Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 
(AN/1047/2017) ergänzten Beschlussvorschlages: 
Der Rat nimmt die in Anlage 1 dargestellten Ergebnisse der vertiefenden Prüfung zu 
den regionalen Standortoptionen für ein Frischezentrum zur Kenntnis und beschließt:  
 
1. den Standort "Am Kalscheurer Hof" in Hürth nicht weiterzuverfolgen und  
auf die Erstellung eines Störfallgutachtens zur Ermittlung eines angemessenen 
Abstandes für ein Frischezentrum auf der städtischen Fläche „Am Kalscheurer 
Hof“ zu verzichten.  
 
2. eine weitere Konkretisierung von Planungen für den Standort "Am Brühler He-
ckelchen" in Brühl nicht vorzunehmen.  
 
3. in Folge seiner Beschlüsse aus 2007, den Großmarkt von Raderberg nach 
Marsdorf zu verlagern. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für 
Marsdorf fortzusetzen mit dem Ziel, dass bis spätestens 2020 das erforderliche 
Planungs- und Baurecht für die Erstellung des Frischezentrums geschaffen 
wird.  
 
4. Der Rat stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung des 
notwendigen Instandhaltungsbedarfes fest, die für einen ordnungsgemäßen 
Betrieb des derzeitigen Großmarktes über 2020 hinaus erforderlich sind. Die 
erste Kostenschätzung für die Erstellung des Gutachtens beläuft sich auf ca. 
80.000 € netto (ca. 100.000 € inkl. Mehrwertsteuer). Die erforderlichen Mittel 
stehen im Hpl. 2016/ 2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 
0203 -Märkte- in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen - zur Verfügung.

Wirtschaftsausschuss 
 am 10.07.2017 
 - 3 - 
5. Die Beauftragung der Verwaltung zur Umsetzung der Ziffern II.1 und II.2 
des Ratsbeschlusses vom 15.03.2016 wird ausdrücklich bekräftigt. 
6. Die Mitteilung 2064/2017 „Weitere Vorgehensweise zur Verlagerung des 
Kölner Großmarkts“ wird zur Kenntnis genommen und die Aussagen zu 
den Ziffern 4, 5 und 6 als ergänzender Arbeitsauftrag in die o.  a. B e-
schlussvorlage aufgenommen. 
 
„Zu 4., 5. und 6. 
Die Auswahl einer geeigneten Betriebsform und die wirtschaftliche Betrachtung 
eines neuen Frischezentrums hängen wesentlich von der Standortentscheidung 
ab. Ferner ist auch eine EU-beihilfenrechtliche Bewertung vorzunehmen. 
Dazu beabsichtigt die Verwaltung, nunmehr kurzfristig auf der Grundlage der 
Arbeitshypothese Marsdorf gutachterlich überprüfen zu lassen, wie der Betrieb 
eines Frischezentrums nach europarechtlichen Vorgaben am besten und am 
wirtschaftlichsten dargestellt werden kann.  
Das Gutachten soll – zusätzlich zu der EU-beihilfenrechtlichen Prüfung - eine 
erste Empfehlung zu möglichen Betriebsformen enthalten. Um eine tieferge-
hende Untersuchung der Betriebsformen handelt es sich allerdings noch nicht, 
aber ggf. können Betriebsformen schon ohne diese tiefergehende Prüfung aus-
geschlossen werden. 
Die Frage des Betreibermodells setzt auf Ergebnissen der beihilferechtlichen 
Prüfung auf und wäre im Anschluss zu beauftragen. 
Die Verwaltung geht davon aus, dem Rat im 4. Quartal 2017 die Ergebnisse 
der gutachterlichen Prüfung zum Beihilfenrecht vorlegen zu können.“ (aus der 
Mitteilung 2064/2017) 
7. Die Vorschläge der IG Kö lner Großmarkt e. V. zur zukünftigen Betrieb s-
form und zur Überprüfung des tatsächlichen Flächenbedarfs aufgrund 
sich verä ndernder Rahmenbedingu ngen, sind in den weiteren Prozess 
einzubeziehen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Gegen die Stimme der FDP-Fraktion mehrheitlich zugestimmt 
 
3.2 Weitere Vorgehensweise zur Verlagerung des Kölner Großmarktes 
2064/2017

Wirtschaftsausschuss 
 am 10.07.2017 
 - 4 - 
4 Mündliche Anfragen 
II. Nichtöffentlicher Teil 
 5 Anfragen gemäß § 4 der Geschäftsordnung 
6 Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung 
7 Mündliche Anfragen

Beschlussvorlage Rat

10959 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/III/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0728/2017 
Freigabedatum  22.06.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Standortentscheidung Frischezentrum 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die in Anlage 1 dargestellten Ergebnisse der vertiefenden Prüfung zu den regionalen 
Standortoptionen für ein Frischezentrum zur Kenntnis und beschließt: 
 
1. den Standort "Am Kalscheurer Hof" in Hürth nicht weiterzuverfolgen und 
auf die Erstellung eines Störfallgutachtens zur Ermittlung eines angemessenen Abstandes für 
ein Frischezentrum auf der städtischen Fläche „Am Kalscheurer Hof“ zu verzichten. 
 
2. eine weitere Konkretisierung von Planungen für den Standort "Am Brühler Heckelchen" in 
Brühl nicht vorzunehmen. 
 
3. in Folge seiner Beschlüsse aus 2007, den Großmarkt von Raderberg nach Marsdorf zu verla-
gern. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für Marsdorf fortzusetzen mit dem Ziel, 
dass bis spätestens 2020 das erforderliche Planungs- und Baurecht für die Erstellung des 
Frischezentrums geschaffen wird. 
 
4. Der Rat stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung des notwendigen 
Instandhaltungsbedarfes fest, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb des derzeitigen Groß-
marktes über 2020 hinaus erforderlich sind. Die erste Kostenschätzung für die Erstellung des 
Gutachtens beläuft sich auf ca. 80.000 € netto (ca. 100.000 € inkl. Mehrwertsteuer). Die erfor-
derlichen Mittel stehen im Hpl. 2016/ 2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 
0203 -Märkte- in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - zur 
Verfügung. 
Wirtschaftsausschuss 22.06.2017 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.06.2017 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 26.06.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.06.2017 
Liegenschaftsausschuss 04.07.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017 
Finanzausschuss 10.07.2017 
Rat 11.07.2017

2 
 
 
 
Alternative  
Der Rat beschließt, den Betrieb des Großmarktes am Standort Raderberg im Jahr 2023 einzustellen 
und die Planungen eines Großmarktes nicht weiter zu verfolgen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000,--€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Bereits im Jahr 2007 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, den städtischen Großmarkt im Jahr 
2020 in ein modernes Frischezentrum in Marsdorf zu verlagern (0957/2007 und 3898/2007). Der 
städtische Großmarkt in Raderberg sollte bis spätestens Ende 2020 aufgegeben werden, um das 
Projekt „Parkstadt-Süd“ umsetzen zu können. Im Jahr 2009 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, 
vergleichende Untersuchungen für den zukünftigen Betrieb des Frischezentrums durchzuführen 
(AN/0493/2009). 
Die daraufhin im Jahr 2014 durchgeführte betriebswirtschaftliche Machbarkeitsstudie (Anlage 2 der 
Vorlage 2174/2014) hat den Bedarf für ein Kölner Frischezentrum detailliert geprüft und nachdrücklich 
bestätigt. 
 
Mit Ratsbeschluss vom 22.09.2016 wurde die Verwaltung zuletzt beauftragt, als Grundlage zur Ent-
scheidung einer Verlagerung des Kölner Großmarktes weitergehende Gespräche mit der Stadt Born-
heim zu führen sowie die regionalen Standorte Hürth und Brühl als mögliche Standorte für ein 
Frischezentrum vertiefend zu prüfen. Der Standort in Euskirchen-Weilerswist wurde aufgrund seiner 
entfernten Lage zum Versorgungsgebiet Köln als nicht geeignet eingestuft. 
 
Die Stadt Bornheim verfügt nach eigenen Angaben nicht über geeignete Flächen in der gewünschten 
Größenordnung (vgl. Mitteilung 3785/2016). 
 
Die verbleibenden von den Nachbarkommunen rückgemeldeten Flächen in Hürth und Brühl wurden 
näher betrachtet und mit folgenden Ergebnissen bewertet (vgl. Anlage 1): 
 
Hürth / „Am Kalscheurer Hof“: 
Zur Frage des Abstands zum Störfallbetrieb und den Realisierungsmöglichkeiten eines Frischezent-
rums wurde die Bezirksregierung erneut eingebunden. Neben der nicht zu lösenden Störfallproblema-

4 
tik ist der Standort zusätzlich hinsichtlich der Lärmemissionen stark belastet. Die gesetzlich erlaubten 
Lärmkontingente sind bereits heute weitgehend ausgeschöpft. Neben Wohngebieten gehört u.a. eine 
Jugendpsychatrie als besonders lärmempfindliche Einrichtung zu den benachbarten Nutzungen. 
 
Das Areal „Am Kalscheurer Hof“ in Hürth scheidet insbesondere aufgrund der Störfallproblematik als 
Standort für ein Frischezentrum aus. 
 
 
Brühl / "Am Brühler Heckelchen": 
Die Nutzung des Areals in Brühl als Frischezentrum setzt zwingend eine ausreichende verkehrliche 
Ertüchtigung der angrenzenden Region durch die geplante Ortsumgehung Meschenich voraus. Auch 
die Stadt Brühl macht die Realisierung des Frischezentrums von der Ortsumgehung abhängig. Diese 
wird derzeit vom Bund geplant. Die zuständige Straßenbauverwaltung, der Landesbetrieb Stra-
ßen.NRW, führt zurzeit das Planfeststellungsverfahren sowie das Linienabstimmungsverfahren durch.  
Es ist davon auszugehen, dass dieses komplexe Verfahren bis zu drei Jahre dauern kann und dann 
anschließend für die Ausführungsplanung, das Vergabeverfahren und den Bau mehrere Jahre anzu-
setzen sind. Auch bei günstigen Annahmen zum tatsächlichen Bau der Ortsumgehung lässt sich die 
Zeitschiene für die Realisierung der Ortsumgehung dementsprechend nicht in Einklang bringen mit 
der zeitlichen Planung zur Entwicklung der Parkstadt Süd. 
 
Vor diesem Hintergrund ist der Standort in Brühl für ein Frischezentrum nicht darstellbar ohne lang-
fristige und nachhaltige Verzögerung für das zentrale linksrheinische Stadtentwicklungsprojekt Park-
stadt Süd. 
 
 
Marsdorf: 
Der Standort in Marsdorf ist hinsichtlich Lage, Planungsrecht und Verkehr geeignet für die Errichtung 
des Frischezentrums. Planungs- und Baurecht können aufgrund der bereits vorliegenden Ergebnisse 
bis spätestens 2020 geschaffen werden.  
Eine Freistellung des Großmarktbetriebes am Standort Raderberg ist für die Umsetzung der städte-
baulichen Projektentwicklung Parkstadt Süd zwingende Voraussetzung. Ausgehend von einer zügi-
gen Standortentscheidung und der Schaffung des erforderlichen Planungs- und Baurechts ist die Er-
richtung des Frischezentrums in Marsdorf bis Ende 2023 möglich. 
 
Damit ist Marsdorf der einzige untersuchte Standort für eine Großmarktverlagerung, der mit dem 
Zeitplan zur Entwicklung der Parkstadt Süd kompatibel ist. 
 
Nach der groben Zeitplanung für die Entwicklung des Projektes Parkstadt Süd (Anlage 2) wird die 
integrierte Planung bis Ende 2017 vorliegen. Die Bauleitplanung für den Teilbebauungsplan "Markt-
stadt", der im Wesentlichen das jetzige Großmarktareal umfasst, soll nach vorgeschalteten Qualifizie-
rungsverfahren in Teilabschnitten bis 2022 abgeschlossen sein. Damit sind für diesen Bereich erste 
Erschließungs- und Hochbaumaßnahmen im Rahmen der Realisierung der Parkstadt Süd ab 2023 
möglich.  
 
 
Weitere Vorgehensweise Altstandort Raderberg: 
Da bereits heute absehbar ist, dass eine Verlagerung nach Marsdorf nicht mehr in dem ursprünglich 
beschlossenen Zeitrahmen bis Ende 2020 möglich sein wird, müssten die Rahmenbedingungen für 
den Altstandort entsprechend angepasst werden. Dies beinhaltet auch eine mögliche Anpassung der 
auslaufenden Mietverträge. Auch im Interesse der ansässigen Händlerinnen und Händler ist die 
Schaffung von Planungssicherheit dringend erforderlich. 
 
Voraussetzung hierfür ist die verbindliche Entscheidung für den Verlagerungsstandort. 
Auf dieser Basis kann die Verwaltung die notwendigen Schritte veranlassen, um eine Betriebsverlän-
gerung in Raderberg zu ermöglichen. Diese erfordert eine Ertüchtigung des Altstandortes. Hierzu 
müssten bislang provisorisch getroffene Maßnahmen nachhaltig ertüchtigt werden und der Standard 
auf ein vertretbares Maß gehoben werden.

5 
Hierfür sind Unterhaltungsmaßnamen erforderlich, deren Höhe zurzeit noch nicht belastbar beziffert 
werden kann. Entsprechende Maßnahmen betreffen u.a. die Komplettsanierung der Außenfahrbahn-
decke, die Erneuerung des Salzsilos und Sanierungsarbeiten am West- und Ostgebäude der Groß-
markthalle im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Darüber hinaus wären in 2020 z.B. eine Kanal-
dichtheitsüberprüfung durchzuführen und entsprechende Folgemaßnahmen umzusetzen. Nach ers-
ten groben Schätzungen der Marktverwaltung sind die Kosten mit mindestens drei Millionen Euro zu 
veranschlagen. Kosten für die Hebung des hygienischen Standards sind hierin nicht enthalten, die 
vorgenannte Aufzählung ist also nicht abschließend. 
 
Um den notwendigen Instandhaltungsbedarf belastbar ermitteln zu können, ist eine systematische 
Betrachtung durch einen externen Gutachter erforderlich. Diese muss aufzeigen, welche Maßnahmen 
dringend notwendig, wünschenswert bzw. sinnvoll erscheinen. 
 
 
Finanzierung: 
Das Gutachten zur Ermittlung des notwendigen Instandhaltungsbedarfs kostet einer ersten Kosten-
schätzung nach 100.000 € brutto. Die entsprechenden Aufwendungen stehen im Hpl. 2016/2017 
Teilergebnisplan 0203 – Märkte – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
zur Verfügung. 
 
Mittel für die Unterhaltungsmaßnahmen sind noch nicht für den Haushaltsplan 2018 angemeldet. So-
bald eine belastbare Kostenschätzung vorliegt, sind die entsprechenden Mittel bereitzustellen. Für die 
Fortführung der Planungen zur Errichtung des Frischezentrums am Standort Marsdorf sind Pla-
nungsmittel im Haushaltsplan 2018 und in der Mittelfristplanung zu veranschlagen.  
 
 
Fazit: 
Bei einer Fertigstellung des Frischezentrums in Marsdorf bis Ende 2023 kann eine Verlagerung des 
Großmarktes bis Mitte 2024 realisiert werden. Für eine vollständige Niederlegung von Aufbauten, die 
der Entwicklung der Parkstadt Süd weichen werden, ist ein Zeitraum von 1 - 1,5 Jahren anzusetzen. 
 
Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass mit der Entscheidung für eine Standortentwicklung für ein 
Frischezentrum in Marsdorf eine Projektrealisierung der Parkstadt Süd auch im Bereich des Teilbe-
bauungsplans "Marktstadt" ohne gravierende Verzögerungen möglich ist. Bei Verlagerung des Groß-
marktes bis Mitte 2024 wäre bei optimalem Verlauf eine Freistellung des Areals Mitte bis Ende 2025 
durchführbar.  
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Bewertungsmatrix Regionale Standortsuche Frischezentrum/ Vergleich Marsdorf 
Anlage 2 Zeitplanung Parkstadt Süd 
Anlage 3 Lageplan

Anlage 4 Auszug Wi A vom 22.06.2017 Neufassung

1988 Zeichen

Anlage 4 
 
 
 
Geschäftsführung  
Wirtschaftsausschuss 
Herr Müller 
Telefon:  (0221) 221-23717  
Fax       :  (0221) 221-26686 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 29.06.2017 
Auszug 
aus der Niederschrift der 22. Sitzung des Wirtschaftsausschusses 
vom 22.06.2017 
 
 
Neufassung 
 
öffentlich 
8.2 Standortentscheidung Frischezentrum 
0728/2017 
Dem Ausschuss liegt die Beschlussvorlage der Verwaltung als Tischvorlage vor. 
 
Herr Frank vermisst in der Vorlage Aussagen zum künftigen Betriebskonzept. Bis zur 
geplanten Sondersitzung solle die Verwaltung einen Sachstandsbericht zum Ratsbe-
schluss vom 15.03.2016 vorlegen. 
 
Frau Oberbürgermeisterin Reker weist darauf hin, dass die Verwaltung mit der Vor-
lage beabsichtige, einen Grundsatzbeschluss der Politik zu erhalten, ob Marsdorf als 
Standort für ein künftiges Frischezentrum weiterverfolgt werden soll oder nicht. Die 
Antworten auf die weiteren Fragen aus dem Ratsbeschluss vom 15.03.2016 werden 
nachgeliefert. 
 
Herr Dr. Strahl bittet die Vorlage zu vertagen. Seine Fraktion habe noch Beratungs-
bedarf. Es bestehe die Gefahr einer Dauersubventionierung. 
 
Frau Klein hält eine Beratung nach der Sommerpause aufgrund fehlender Transpa-
renz für sinnvoll. 
 
Herr van Geffen weist darauf hin, dass die Händler Planungssicherheit benötigen. 
 
Herr Lindweiler wünscht einen Zeitplan für die Erarbeitung des Betriebskonzeptes. 
 
Frau dos Santos Herrmann lässt über das weitere Verfahren abstimmen:

1. Soll die Beschlussvorlage vertagt werden? 
 
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke 
mehrheitlich abgelehnt 
 
2. Soll zu diesem Thema eine Sondersitzung vor der nächsten Ratssitzung ein-
berufen werden? 
 
bei Enthaltung der Fraktionen von CDU und FDP zugestimmt 
 
 
Die Vorlage wird in eine Sondersitzung vor der nächsten Ratssitzung weitergegeben. 
 
Anmerkung der Schriftführung: Die Sondersitzung wird am 10.07.2017 um 13 
Uhr im Konrad-Adenauer-Saal stattfinden.

Anlage 3 Lageplan Parkstadt zu session Nr 0728 2017

206 Zeichen

Anlage 3 
 
Gesamtkonzept Parkstadt Süd, RMP Lenzen – Ortner&Ortner – BSV – BCE, Stand November 2015, Ergebnis des kooperativen Verfahrens 
Marktstadt 
Sportpark Süd
Innerer Grüngürtel
Bildungs- 
landschaft

Anlage 5 Auszug BV 3 vom 26.06.2017

1140 Zeichen

Anlage 5 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon:  (0221) 221-93313  
 
E-Mail:  steffen.wagener1@stadt-koeln.de 
Datum: 27.06.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 24. Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 26.06.2017 
öffentlich 
9.2.6 Standortentscheidung Frischezentrum 
0728/2017 
 
Die BV 3 bittet den Rat wie folgt die geänderte Alternative zu beschließen: 
 
1. Der Rat beschließt, den Betrieb des Großmarktes am Standort Raderberg im Jahr 
2020 einzustellen und die Planungen eines Großmarktes nicht weiter zu verfolgen. 
 
2. Die BV 3 ist der Auffassung, dass es in der heutigen Zeit nicht mehr zur städti-
schen Daseinsvorsorge gehört einen Großmarkt (Frischezentrum) vorzuhalten. 
 
 
3. Unabhängig davon wird die Verwaltung beauftragt, bei vorhandenem Interesse 
der Großmarktanbieter eine privatrechtliche Angebotsrealisierung z. Bsp. auch 
in den alten Markthallen, zu fördern mit der Maßgabe, dass eine Subventionie-
rung durch die Stadt ausgeschlossen ist. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich beschlossen 
eine Nein-Stimme (Die Linke) 
nicht anwesend: Fr. Dr. Lerch

Beratungsverlauf (8)

22.06.2017 Wirtschaftsausschuss
TOP 8.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
26.06.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.19 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.07.2017 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
10.07.2017 Finanzausschuss
TOP 12.13 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.07.2017 Rat
TOP 10.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0728/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27