Änderung des Kommunalverfassungsrechts, auch unter Berücksichtigung der Verweisung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden in seiner Sitzung am 09.12.2020 an den Rat zur Aufnahme eines Rederechtes für Petenten im Sinne des § 24 GO NRW (0252/X)
4 - Änderungsvorlage 0302-1/X vom 09.12.2020
Stand: Am 16.12.2020 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmiger Beschluss.
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Dokumente
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Änderungsvorlage
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- Dreizehnter Nachtrag zur Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse in der Stadt Mönchengladbach
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- Sechsundzwanzigster Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Mönchengladbach
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- Erster Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung 302-X
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- Zuständigkeitsordnung 302-X
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- 302-X Änderung des Kommunalverfassungsrechts
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- Beratungsvorlage Nr. 0252/X (Anregung zur Aufnahme eines Rederechtes für Petenten im Sinne des § 24 GO NRW vom 05.09.2020, hier: Ausführungen zu den Fragen aus dem Beschluss des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 04.12.2019)
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Beratungsverlauf
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