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V/0484/2019

Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 31.12.2018

Vorlagen 22.05.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2019, TOP 12

Beschlussvorlage

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Ansehen

Jahresabschluss 2018_Lagebericht

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Ansehen

Beschlussvorlage

4090 Zeichen

V/0484/2019 
V/0484/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 
31.12.2018 
 
Beratungsfolge 
 
   27.06.2019 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 
   03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.07.2019 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Jahresabschluss der citeq zum 31.12.201 8 (Anlage) wird mit der Bilanzsumme von 
41.730.565,05 € und einem Jahresüberschuss von 869.360,04 € festgestellt. 
 
1. Der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 869.360,04 € wird wie folgt verwendet: 
540.797,06 € werden an die Stadt Münster ausgeschüttet. Für die V erzinsung der Pension s-
rückstellungen in Höhe von insgesamt 328.562,98 € wird eine Rücklage gebildet. 
2. Der Lagebericht wird zur Kenntnis genommen. 
3. Dem Betriebsausschuss der citeq wird für das Kalenderjahr 2018 Entlastung erteilt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine.  
 
Begründung: 
 
Die BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, 48147 Münster, hat im Auftrag der citeq und mit 
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss und den Lag e-
bericht des Kalenderjahres 2018 geprüft. Die geprüften Unterlagen sind gemäß §  15 der Betriebssat-
zung der citeq dem Betriebsausschuss sowie dem Rat vorzulegen. 
 
Zu 1. 
Jahresabschluss 2018 
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Kalenderjahr 201 8 vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 weist 
einen Jahresüberschuss von 869.360,04 € auf. Dieses Ergebnis konnte erzielt werden, obwohl 
 bereits eine Leistungsentgeltrückerstattung in Höhe von 31.357,84  € an die Kooperation s-
partner gemäß der Öffentlich -rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) stattgefunden hat (Ante il Stadt 
Münster: 12.859,86 €), 
citeq 
 
23.05.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Boenigk 
Telefon: 492 18 11 
Boenigk@citeq.de

- 2 - 
V/0484/2019 
 der Pensionsrückstellung die Veränderung in Höhe von 901.127,00 € zugeführt wurde, um 
den Pensionsfall der in der citeq beschäftigten Beamten ausreichend abzudecken, 
 der gesetzlichen Beihilferückstellung die Veränderung in Höhe von 276.940,00 € zugeführt 
wurde, um das stetig steigende Beihilferisiko der durch die citeq finanzierten Pensionäre und 
aktiven Beamten auch künftig abdecken zu können. 
 
Um zu gewährleisten, da ss die citeq künftig alle Pensionsansprüche befriedigen kann, wurde eine 
Vereinbarung zwischen der Stadt Münster und der citeq getroffen, wonach sich die Stadt Münster 
verpflichtet, den Barwert der übertragenen Pensionslasten in Höhe von 6.571.259,59 € zu verzinsen 
(328.562,98 €). Für den Jahresabschluss 201 8 der citeq wurde ein Zinssatz von 5,0  % zugrunde ge-
legt. 
 
Die citeq führt  
 die Zinsen in Höhe von 328.562,98 €, 
 die Veränderungen der Pensionsrückstellungen in Höhe von 901.127,00 € und  
 die Veränderungen der Beihilferückstellungen in Höhe von 276.940,00 € 
einem vom Amt für Finanzen und Beteiligungen verwalteten Fonds zu. 
 
Der nach Bildung der Rücklagen verbleibende Überschuss in Höhe von 540.797,06 € wird an die 
Stadt Münster ausgeschüttet. 
 
Prüfungsergebnis 
Die BPG Beratungs - und Prüfungsgesellschaft mbH, 48147 Münster, erteilt der citeq für das Kale n-
derjahr 2018 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. 
 
Zu 2.: 
Lagebericht 2018 
Die BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, 48147 Mü nster, hat festgestellt, dass der Lag e-
bericht gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) in der aktuellen Fassung  
 
 aufgestellt wurde,  
 im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und  
 sonstige Angaben im Lagebericht keine falschen Vorstellungen von der Lage der eigenb e-
triebsähnlichen Einrichtung wecken. 
Der Lagebericht 2018 der citeq wird gem. § 26 der EigVO NRW zur Kenntnis genommen. 
 
Zu 3.: 
 
Dem Betriebsausschuss der citeq wird für das Kalenderjahr 201 8 Entlastung erteilt. Die Entlastung 
des Betriebsleiters erfolgt gemäß §  5 Abs. 5 EigVO NRW in der nächsten Sitzung des Betriebsau s-
schusses. 
 
I.V.  
gez.  
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Jahresabschluss der citeq 2018

Jahresabschluss 2018_Lagebericht

66819 Zeichen

1 
                      
 
                                         
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                                                                                
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jahresabschluss 
Lagebericht 
 
Geschäftsjahr 2018

2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum 
 
Herausgeberin 
Stadt Münster 
citeq 
 
Redaktion 
Peter Boenigk 
Tel.: 0251/492-18 11 
Fax: 0251/492-77 10 
e-Mail: boenigk@citeq.de 
http://www.citeq.de

3 
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Bilanz zum 31. Dezember 2018 ..................................................................................................................... 4 
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 .................... 6 
3 Anhang ........................................................................................................................................................... 7 
3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss .......................................................................................... 7 
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ............................................................................................. 7 
3.3 Erläuterungen zur Bilanz ....................................................................................................................... 8 
Aktivseite ............................................................................................................................................................ 8 
Passivseite ......................................................................................................................................................... 8 
3.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ...............................................................................10 
3.5 Zusammenstellung der Umsatzerlöse .................................................................................................12 
3.6 Sonstige Angaben ...............................................................................................................................12 
3.6.1 Jahresdurchschnittlich beschäftigte Beamte, Angestellte und Auszubildende ...............................12 
3.6.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen ................................................................................................12 
3.6.3 Honorar des Abschlussprüfers ........................................................................................................12 
3.6.4 Gesamtabschluss der Stadt Münster ..............................................................................................12 
3.6.5 Organe und Aufwendungen für Organe ..........................................................................................13 
Betriebsleitung .................................................................................................................................................13 
Betriebsausschuss ...........................................................................................................................................13 
Zentralausschuss .............................................................................................................................................13 
Arbeitsausschuss .............................................................................................................................................14 
3.6.6 Ergebnisverwendungsvorschlag ......................................................................................................14 
3.6.7 Nachtragsbericht ..............................................................................................................................14 
4 Anlagennachweis .........................................................................................................................................15

4 
1 Bilanz zum 31. Dezember 2018 
 
A K T I V S E I T E       31.12.2018   31.12.2017 
            EUR EUR   EUR 
          A. ANLAGEVERMÖGEN 
     
          
 
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 
    
  
1. Entgeltlich erworbene Software 2.229.610,00 
  
2.119.219,00  
  
2. Geleistete Anzahlungen 
 
0,00 
  
22.404,16  
      
  2.229.610,00 
 
2.141.623,16  
 
II. SACHANLAGEN 
     
  
1. Fahrzeuge 
  
53.872,00 
  
42.789,00  
  
2. Betriebs- u. Geschäftsausstattung 5.551.431,00 
  
5.265.089,00  
  
3. Anlagen im Bau 
 
93.333,93 
  
76.906,19  
      
  5.698.636,93 
 
5.384.784,19  
 
III FINANZANLAGEN 
     
  
1. Beteiligungen 
 
1.000,00 
  
1000,00  
  
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 24.781.534,87 
  
23.551.694,09  
       
24.782.534,87 
 
23.552.694,09 
       
32.710.781,80 
 
31.079.101,44 
          B. UMLAUFVERMÖGEN 
     
          
 
I. VORRÄTE 
      
   
Betriebsstoffe 
  
131.967,65 
 
140.373,81 
          
 
II. FORDERUNGEN UND SONSTIGE 
    
  
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 
    
  
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 577.187,89 
  
305.180,32 
  
2. Forderungen an die Stadt 
 
7.044.106,26 
  
6.951.871,43 
   
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr  
   
   
31.12.2018 6.571.259,59 € 
 
 
   
   
31.12.2017 6.571.259,59 € 
 
 
   
  
3. Sonstige Vermögensgegenstände 7.009,79 
  
31.545,53 
   
   
   
   
  
     
   
  
  
7.628.303,94 
 
7.288.597,28 
          
 
III GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN 
 
6.404,66 
 
2.721,36 
       
7.766.676,25 
 
7.431.692,45 
          C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 
 
1.253.107,00 
 
1.295.709,54 
          
       
41.730.565,05 
 
39.806.503,43

5 
P A S S I V S E I T E     31.12.2018   31.12.2017 
            EUR EUR   EUR 
          A. EIGENKAPITAL 
     
          
 
I. STAMMKAPITAL 
  
200.000,00  
 
200.000,00  
          
 
II. GEWINNRÜCKLAGEN 
     
  
andere Gewinnrücklagen 
  
8.357.685,11 
 
7.107.080,12 
       
 
  
 
III. JAHRESÜBERSCHUSS 
  
869.360,04 
 
1.250.604,99 
       
9.427.045,15 
 
8.557.685,11 
          B. SONDERPOSTEN AUS ZUSCHÜSSEN 
    
 
DER ÖFFENTLICHEN HAND ZUR FINANZIERUNG 
    
 
DES SACHANLAGEVERMÖGENS 
 
2.043,00 
 
982,00 
          C. RÜCKSTELLUNGEN 
     
          
 
1. Rückstellungen für Pensionen u. ähnliche Verpflichtungen 26.214.723,00 
  
25.036.656,00 
 
2. Steuerrückstellungen 
 
20.402,74 
  
0,00  
 
3. Sonstige Rückstellungen 
 
1.265.959,24 
  
1.134.513,47 
       
27.501.084,98 
 
26.171.169,47 
          D. VERBINDLICHKEITEN 
     
          
 
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.127.639,62 
  
1.127.639,62 
  
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 
    
  
31.12.2018 1.127.639,62 € 
     
  
31.12.2017 1.127.639,62 € 
     
 
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 822.991,08 
  
673.940,64 
  
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 
    
  
31.12.2018 822.991,08 € 
     
  
31.12.2017 673.940,64 € 
     
 
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 2.486.424,17 
  
2.789.437,25 
  
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 
    
  
31.12.2018 2.486.424,17 € 
     
  
31.12.2017 2.789.437,25 € 
     
 
4. Sonstige Verbindlichkeiten 
 
352.980,62 
  
479.635,90 
 
a) davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 
    
  
31.12.2018 352.980,62 € 
     
  
31.12.2017 479.635,90 € 
     
 
b) davon aus Steuern 
     
  
31.12.2018 51.752,94 € 
     
  
31.12.2017 59.281,70 € 
     
       
4.790.035,49 
 
5.070.653,41 
          E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 
 
10.356,43 
 
6.013,44 
          
       
41.730.565,05 
 
39.806.503,43

6 
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 
bis 31. Dezember 2018 
 
     
2018 2018 
 
2017 
     
EUR EUR 
 
EUR 
1. Umsatzerlöse 
  
27.202.069,78 
  
25.622.120,41 
 
./. Rückerstattung ÖrV 
  
-31.357,84 
  
-297.865,29 
     
27.170.711,94 
  
25.324.255,12 
     
 
   2. Sonstige betriebliche Erträge 
 
94.168,44 
  
72.755,30 
         3. Gesamtleistung 
   
27.264.880,38 
 
25.397.010,42 
         4. Materialaufwand 
      
 
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebs- 
     
  
stoffe und für bezogene Waren 
 
390.906,29 
  
332.547,43 
 
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 
 
9.099.406,93 
  
8.572.766,06 
     
9.490.313,22 
  
8.905.313,49 
         5. Rohergebnis 
   
17.774.567,16 
 
16.491.696,93 
         6. Personalaufwand 
      
 
a) Löhne und Gehälter 
  
8.492.832,59 
  
7.388.273,49 
 
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
 
 
   
  
Altersversorgung und für Unterstützung 
 
2.414.620,60 
  
2.540.773,79 
  
davon für Altersversorgung 
 
10.907.453,19 
  
9.929.047,28 
  
2018: 1.119.257,24 € 
     
  
2017: 1.381.974,65 € 
     
         7. Abschreibungen auf immaterielle Vermö-
gensgegenstände des Anlagevermögens und 
Sachanlagen 
     
      
  
3.889.068,23 
  
3.509.841,65 
         8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 
 
1.174.630,76 
  
952.569,39 
         9. Betriebsergebnis 
   
1.803.414,98 
 
2.100.238,61 
         10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
 
328.562,98 
  
328.562,98 
         11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 
 
1.237.161,73 
  
1.165.553,71 
 
davon aus Aufzinsung 
      
 
2018: 1.231.993,00 € 
     
 
2017: 1.161.846,00 € 
     
         12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 
  
24.661,19 
 
12.031,89 
      
 
  13. Ergebnis nach Steuern 
   
870.155,04 
 
1.251.215,99 
         14. Sonstige Steuern 
   
795,00 
 
611,00 
         15. Jahresüberschuss 
   
869.360,04 
 
1.250.604,99

7 
3 Anhang 
3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 
Der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „citeq“ der Stadt Münster zum 
31. Dezember 2018 wurde nach den Vorschriften des HGB sowie den ergänzenden Vorschriften der 
Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) a ufgestellt. Den betrieblichen Beso n-
derheiten wurde durch die Erweiterung der Bilanzgliederung um die Posten „Fahrzeuge“, „Forderu n-
gen an die Stadt“, „Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt“ und „Sonderposten aus Zuschüssen zur 
Finanzierung des Sachanlagever mögens“ sowie der Gliederung der Gewinn - und Verlustrechnung 
durch die Kürzung der Umsatzerlöse um die Rückerstattung des im ÖrV -Bereich erzielten Übe r-
schusses an die Kooperationspartner entsprochen. 
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die nachfolgend darge-
stellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt.  
Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit au f-
gestellt. 
Die entgeltlich erworbenen, immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu 
Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und planmäßig line ar über ihre voraussichtliche 
Nutzungsdauer abgeschrieben.  
Dabei richten sich die Abschreibungssätze nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Gerin g-
wertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 410,00  € (ohne Umsatzsteuer) werden im Jahr 
des Zugangs abgeschrieben und im Anlagennachweis in die Abgänge einbezogen. 
Die Finanzanlagen sind am Bilanzstichtag zu Anschaffungskosten bewertet. 
Die Vorräte wurden durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt und mit dem gewogenen Durc h-
schnittswert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert unter Berücksichtigung 
des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. 
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalbeträgen angesetzt. 
Die akti ven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die 
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten B e-
träge erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. 
Der Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens enthält die für A n-
schaffungen der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens verwendeten Zuwendungsbeträge, 
vermindert um die Beträge, die den bis zum Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen entspre-
chen. 
Die Rückstellungen für Pensionen sind versicherungsmathematisch unter Berücksichtigung der 
Richttafeln 2018 G (im Vorjahr Richttafel 2005 G) von Klaus Heubeck angesetzt. Es wurde das Teil-
wertverfahren angewendet und ein Rechnungszinsfuß von 5,0 % sowie ein Gehalts- und Renten-
trend von jeweils 0,0 % zu Grunde gelegt. Besoldungs - und Gehaltssteigerungen wurden berüc k-
sichtigt. Aus der Anwendung neuer Richttafeln ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf 
das Jahresergebnis. 
Für die Berechnung der Beihilf erückstellungen wurde für die Beamten ein Prozentsatz in Höhe von 
21,56 % des Teilwertes für Versorgungsleistungen vom Personal - und Organisationsamt der Stadt 
Münster ermittelt; es wurde ein Rechnungszinsfuß von 5,0 % sowie ein Gehalts- und Rententrend 
von jeweils 0,0 % zu Grunde gelegt. 
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken 
und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der 
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen 
abzudecken. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zukünftige

8 
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt, sofern ausreichende  objektive Hinweise für deren 
Eintritt vorliegen und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag mit dem ihrer Restlaufzeit entspr e-
chenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgenommen 
wurde. 
Der Barwert der Rückstellungen  für Altersteilzeitverpflichtungen wurde mit einem Zinssatz in Höhe 
von 1,65 % berechnet. 
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die 
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Betr ä-
ge erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. 
3.3 Erläuterungen zur Bilanz 
Aktivseite 
Zur Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der Angabe der A b-
schreibungen des Geschäftsjahres verweisen wir auf den beigefügten Anlagennachweis (Anlagen-
spiegel) als Bestandteil dieses Anhangs. 
Die Forderungen an die Stadt Münster belaufen sich auf 7.044.106,26 € (Vorjahr: 6.951.871,43 €). 
Darin enthalten sind Forderungen aus 
 der gestundeten Abgeltung für übernommene, laufende und zukünftige Pensionsverpflichtungen 
von der Stadt Münster in Höhe von 6.571.259,59 € (Vorjahr: 6.571.259,59 €), 
 Guthaben auf Bankkonten der Stadt Münster, die für die citeq geführt werden  in Höhe von 
360.329,50 € (Vorjahr: 192.356,47 €), 
 Gewerbesteuerforderungen von 0,00 € (Vorjahr: 11.431,00 €), 
 Lieferungen und Leistungen in Höhe von 112.517,17 € (Vorjahr: 176.824,37 €). 
Passivseite 
Der Jahresüberschuss des Vorjahres wurde in Höhe von 328.562,98 € den Gewinnrücklagen zuge-
führt. Der verbliebende Betrag in Höhe von 922.042,01 € wurde in eine Rücklage der citeq für Digita-
lisierungsmaßnahmen eingestellt. 
In den Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden die passivier-
ten Fördermittel zur Finanzierung der geförderten Anlagegüter ausgewiesen. Die Entwicklung des 
Sonderpostens verläuft durch die vorgenommenen Zugänge, Abgänge und Auflösungen im Einklang 
mit der Entwicklung der entsprechenden Teile des Anlagevermögens.

9 
In den sonstigen Rückstellungen sind enthalten: 
 
Sonstige Rückstellungen 31.12.2017 
€ 
31.12.2018 
€ 
Urlaub und Überstunden 656.880,47 848.764,74  
Altersteilzeit 219.674,00 70.336,00  
Ausstehende Rechnungen 193.478,00 279.853,50  
Archivierungskosten 40.000,00 42.000,00  
Jahresabschluss 24.481,00 25.005,00  
Summe Sonstige Rückstellungen 1.134.513,47 1.265.959,24 
 
Für die Verbindlichkeiten bestehen die folgenden Restlaufzeiten: 
  davon mit einer 
Laufzeit 
Verbindlichkeiten in T€ Gesamt <= 1 Jahr >1 Jahr > 5 Jahre 
Erhaltene Anzahlungen 
Vorjahr 
1.128 
1.128 
1.128 
1.128 
0 
0 
0 
0 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 
Vorjahr 
823 
674 
823 
674 
0 
0 
0 
0 
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 
Vorjahr 
2.486 
2.789 
2.486 
2.789 
0 
0 
0 
0 
Sonstige Verbindlichkeiten 
Vorjahr 
353 
480 
353 
480 
0 
0 
0 
0 
Gesamt 
Vorjahr 
4.790 
5.071 
4.790 
5.071 
0 
   0 
0 
0 
 
Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvor-
behalte an den gelieferten Gegenständen. 
 
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster  belaufen sich auf 2.486.424,17 € (Vor-
jahr: 2.789.437,25 €). 
Davon betreffen 
 
 12.859,86 € (Vorjahr: 121.078,10 €) Leistungsentgeltrückerstattung des ÖrV-Bereichs, 
 2.473.457,09 € (Vorjahr: 2.471.017,95 €) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen g e-
genüber der Stadt  Münster. Darin der größte Posten: MEP Finanzierungsausgleich 2007-2018 
i. H. v. 2.297.291,57 € (Vorjahr: 2.241.246,21 €), 
 0,00 € (Vorjahr: 197.218,47 €) Verbindlichkeiten aus Weiterleitung von Pensionsansprüchen 
bedingt durch den Mitarbeiterwechsel von der citeq zur Stadt Münster, 
 107,22 € (Vorjahr: 122,73 €) Zinsverbindlichkeiten.

10 
3.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 
Die Umsatzerlöse der citeq wurden durch Erträge mit Einrichtungen der Stadt Münster, mit Koop e-
rationspartnern und Dritten erzielt. 
Folgende Leistungen wurden ausschließlich für die Stadt Münster quartalsweise erbracht: 
Leistung 
Durchschnitt  
(Anzahl) 
2018 
Durchschnitt  
(Anzahl) 
2017 
Durchschnitt  
(Anzahl) 
2016 
Bereitstellung von Zentraleinheiten (PC, Notebooks, 
Thin Client) 4.544 4.132 3.977 
Bereitstellung von Monitoren und Beamern 4.062 3.715 3.654 
Bereitstellung von Druckern / Plottern 1.759 1.703 1.583 
Bereitstellung von Scannern 346 326 299 
Bereitstellung von Sicherungssystemen 18 18 17 
Bereitstellung von Telefaxgeräten, Headsets 272 300 286 
Bereitstellung von PDA/Smartphone/Tablet 669 549 465 
Bereitstellung von Telefongeräten / -einrichtungen 
und mobile Telefonie 7.207 7.490 7.393 
 Abrechnung in € 
Bereitstellung von Anwendungen (Software) 2.325.291,30  2.065.170,71 2.130.828,69 
Bereitstellung von Hard- und Software gesamt 10.088.504,00  9.298.323,94 8.935.058,80 
 
Folgende Leistungen wurden ausschließlich für den Medienentwicklungsplan der Stadt Münster 
quartalsweise erbracht: 
Leistung 
Durchschnitt  
(Anzahl) 
2018 
Durchschnitt  
(Anzahl) 
2017 
Durchschnitt  
(Anzahl) 
2016 
Bereitstellung von Zentraleinheiten (PC, Notebooks, 
Thin Client) 3.110 3.049 3.009 
Bereitstellung von Monitoren und Beamern 2.539 2.492 2.464 
Bereitstellung von Druckern / Plottern 584 574 564 
Bereitstellung von Scannern 94 111 117 
Bereitstellung von Sicherungssystemen 1 1 0 
Bereitstellung von /Smartphone/Tablet 18 15 0 
 Abrechnung in € 
Bereitstellung von Systemen, Anlagen und Netzen  405.253,31  395.844,72 385.952,07 
Bereitstellung von Hardware und Netzen gesamt 2.702.676,85 2.192.796,04 2.097.376,75

11 
Folgende Dienstleistungen wurden im Rahmen der ÖrV für die Kooperationspartner und Dritte e r-
bracht: 
Aufgabenbereich Umsatzanteil vor Ausschüttung 
 2018 2017 2016 
Zentrale Verwaltung 0,07% 0,07% 0,08% 
Personalwesen 14,93% 12,49% 12,76% 
Statistik und Wahlen 0,39% 2,95% 0,36% 
Kämmerei (SAP und Infoma NKF) 18,56% 18,86% 20,17% 
Kasse (Verwaltungsvollstreckung) 1,26% 1,29% 1,51% 
Steuern (Steuern und Abgaben) 3,71% 4,02% 4,30% 
Sicherheit und Ordnung (Ausländerwesen, Ver-
kehrsordnungswidrigkeiten, Veterinärangelegenhei-
ten, Ordnungsangelegenheiten, Führerscheinwesen) 
8,24% 8,31% 7,58% 
Einwohner- und Meldewesen 4,54% 4,63% 4,94% 
Personenstand (Standesamt) 1,54% 1,47% 1,52% 
Feuerschutz (Krankentransport) 0,75% 0,61% 0,59% 
Schule und Kultur 0,10% 0,10% 0,06% 
Büchereiwesen 0,18% 0,12% 0,15% 
Musikschule 0,05% 0,06% 0,06% 
Soziales (Sozialwesen) 8,30% 7,93% 9,34% 
Jugend (Mündelgeld, Kostenermittlung Kindergärten, 
Kindergartenverfahren, Jugendamtsverfahren) 3,43% 3,46% 3,34% 
Sportamt 0,08%   
Gesundheitswesen 0,11% 0,11% 0,06% 
Bauverwaltung 0,33% 0,36% 0,52% 
Vermessung und Kataster 0,12% 0,12% 0,13% 
Bauordnung 0,23% 0,22% 0,23% 
Wohnungsförderung (Wohnungswesen) 0,15% 0,15% 0,15% 
Hochbau 0,47% 0,51% 0,40% 
Tiefbau (Tiefbauinformation / Fäkalschlammentsor-
gung) 0,01% 0,01% 0,01% 
Grünflächen (Friedhofswesen) 0,13% 0,13% 0,15% 
Wirtschaftliche Betätigung 
(Virenschutz, Datenbanken, IMSWare) 2,67% 2,60% 2,64% 
Bereitstellung Server 0,78% 0,82% 0,84% 
Betrieb, Unterhaltung von Netzen 
(Allgemeine Leistungen, Abruf von Leistungen, An-
bindung von Nebenstandorten) 
7,98% 8,12% 7,88% 
Dienstleistungen 
(DataClearing NRW, Krebsregister, Governikus) 6,92% 6,59% 5,77% 
Dienste (Internet-Server/Nutzer, Internet-Leistungen 
nach Angebot, Redaktionssystem, Virtuelle Poststel-
le, E-Government) 
6,42% 6,42% 7,18% 
Dienstleistung / Betreuung (Betreuung fremder 
Systeme, Arbeitsstunden, Datensicherung, digitale 
Archivierung, Dokumenten-Management-System) 
3,08% 3,00% 2,86% 
Pauschalen (Einwohnerpauschale u. a.) 4,47% 4,47% 4,42% 
Summe über alle Aufgaben 100,00% 100,00% 100,00%

12 
3.5 Zusammenstellung der Umsatzerlöse 
Die Leistungen wurden nach dem gültigen Preisverzeichnis abgerechnet. 
Leistung Erträge 
2018 in € 2017 in € 2016 in € 
Dienstleistungen direkt für die Stadt Münster 10.088.504,00 9.298.323,94  8.935.058,80 
Dienstleistungen für den Bereich Medienentwick-
lungsplan der Stadt Münster 2.702.676,85 2.192.796,04  2.097.376,75 
Dienstleistungen für die Kooperationspartner (Anteil 
Stadt Münster) 4.857.829,57 4.905.825,52  4.897.013,78 
Dienstleistungen für die Kooperationspartner (Dritte) 9.185.830,20 8.943.079,15  8.473.414,36 
Sonstige Leistungen (Veranstaltungen, Schulungen, 
Beraterleistungen, kurzfristige Ausleihungen von 
Hardware) 
367.229,16 282.095,76  280.408,40 
Leistungsentgeltrückerstattung an die Kooperations-
partner -31.357,84 -297.865,29  -917.838,97 
Umsatzerlöse gesamt 27.170.711,94 25.324.255,12 23.765.433,12 
3.6 Sonstige Angaben 
3.6.1 Jahresdurchschnittlich beschäftigte Beamte, Angestellte und Auszubildende 
Die durchschnittliche Zahl der nach § 267 Abs. 5 HGB ermittelten Arbeitsnehmer beträgt im Ge-
schäftsjahr:  
 
Zeitpunkt Beamte Angestellte 
gesamt 
(ohne Azu-
bis) 
nachrichtl.: 
Azubis 
31.03.2018 40 105 145 8 
30.06.2018 40 105 145 8 
30.09.2018 40 110 150 9 
31.12.2018 40 113 153 9 
Durchschnitt zum 31.12.18 40 108 148 9 
Durchschnitt 
Vorjahr 42 103 145 9 
3.6.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen 
Die Gesamtsumme vertraglicher Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB beträgt für das Jahr 201 8 
688 T€ und für die Folgejahre voraussichtlich jährlich 794 T€. Die Verpflichtungen betreffen langfris-
tige Mietverträge mit der Stadt Münster. 
3.6.3 Honorar des Abschlussprüfers 
Das für das Berichtsjahr als Aufwand erfasste Honorar unseres Abschlussprüfers, der Beratungs - 
und Prüfungsgesellschaft BPG mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, einschließlich des 
Aufwands aufgrund der Bildung von Rüc kstellungen für die Abschlussprüfung und der weiteren e r-
brachten Leistungen entfällt in voller Höhe auf die Abschlussprüfungsleistungen und beträgt 
23.562,00 € (Vorjahr: 23.341,85 €). Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen beinhaltet das 
Honorar für d ie Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie der Prüfung nach 
§ 53 HGrG. 
3.6.4 Gesamtabschluss der Stadt Münster 
Die citeq wird in den Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2018 einbezogen.

13 
3.6.5 Organe und Aufwendungen für Organe 
Betriebsleitung 
Der Betriebsleiter der citeq ist Herr Stefan Schoenfelder. 
Die Gesamtbezüge der Betriebsleitung betrugen in 2018 insgesamt: 121.637,69 € einschließlich der 
Arbeitgeberanteile. Die Vergütung der Betriebsleitung erfolgt auf Basis einer Sondervereinbarung in 
Anlehnung an die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Erfolgsbez o-
gene Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind in der Ve rgütung nicht 
enthalten. 
 
Für ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung und eine Hinterbliebene wurden an Pensionen und A l-
tersteilzeit 150.450,96 € aufgewendet, worin der Zinsanteil für die Pensionsrückstellungen enthalten 
ist. Für diesen Personenkreis bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.368.815 €. 
Betriebsausschuss 
Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten keine Vergütungen durch den Betrieb citeq. 
 
Der Betriebsausschuss wurde im Jahr 201 8 in 5 öffentlichen und 5 nicht-öffentlichen Sitzungen von 
der Betriebsleitung über die Entwicklung der citeq und alle wichtigen Angelegenheiten unterrichtet. 
Dabei hat er Entscheidungen im Rahmen seiner Zuständigkeiten getroffen. 
Die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Betriebsausschusses sind sämtlich in Münster 
wohnhaft. 
Der Betriebsausschuss setzt sich am 31.12.201 8 wie folgt zusammen (RH = Ratsherr, RF = 
Ratsfrau): 
 
Ordentliche Mitglieder 
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bü r-
ger/innen 
Stellvertretende Mitglieder 
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bü r-
ger/innen 
1. RH Dr. Michael Jung, Studienrat, 
Vorsitzender 
1. RF Anne Schulze Wintzler, Verbraucher- 
 beraterin 
2. RH Otto Reiners, Referatsleiter 
Stellvertr. Vorsitzender 
2. RH Pascal Powroznik, Studienrat  
3. RH Jens Christian Heinemann, Office-
Manager, 
2. Stellvertr. Vorsitzender  
3. RH Gilbert Hartmann, Bankkaufmann 
4. Hans-Gerd van Schelve,  
Informatikkaufmann  
4. Philip Neumann, Student der Rechtswis -
 senschaften  
5. Astrid Bühl, Schulleiterin  5. RH Manfred Wenzel, Elektrotechnik -
 Meister / Projektleiter 
6.  Karsten Hannig, Angestellter   6. RH Johannes Schmanck, Selbständig 
 im Bereich Gastronomie / Datentechnik  
7. Jürgen Lemke, Dozent für Medientechnik 7. Jörg Rostek, Buchhändler  
8. RH Jörg Berens, Referent Öffentlich - 
      keitsarbeit 
8. Martin Gerhardy, Jurist  
9. Dr. Ralf Henrichs   9. Lukas Hochberger, Student  
 
Beratende Mitglieder des Zentralausschusses für den Betriebsausschuss: 
Herr Guido Bierwagen (Wadersloh) und Herr Bürgermeister Berthold Stretting (Sendenhorst). 
Zentralausschuss 
Der Zentralausschuss entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten für den ÖrV-Bereich, so u. a. 
über Umlagen, Produkte und deren Preise. Er hat im Jahr 2018 zweimal getagt.

14 
Mitglieder 
Alle Hauptverwaltungsbeamten der im Rahmen der öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung beteiligten 
Kooperationspartner (Stimmanteil in Höhe des Finanzierungsanteils des Vorjahres). 
Arbeitsausschuss 
Der Arbeitsausschuss bereitet im Wesentlichen die Beschlüsse und Empfehlungen des Zentralau s-
schusses vor. Er hat im Jahr 2018 zweimal getagt. 
Mitglieder 
Jeweils eine Dienstkraft der für IT -Aufgaben zuständigen Organisationseinheit der Kooperation s-
partner. 
3.6.6 Ergebnisverwendungsvorschlag 
Die Betriebsleitung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss einen Betrag in Höhe v on 328.562,98 € 
(Zinsen Pensionsrückstellung) in die Gewinnrücklagen einzustellen. Der Restbetrag in Höhe von 
540.797,06 € ist an die Stadt Münster auszuschütten. 
3.6.7 Nachtragsbericht 
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 201 8 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eing e-
treten. 
 
 
Münster, den 31.03.2019 
citeq 
 
 
 
Stefan Schoenfelder

15 
4 Anlagennachweis 
 
 
 
 
Kennzahlen 
Durch-
schnittl. 
Rest-
buch-
wert 
v.H. 
14 
  
  
  
  
  
13,16  
  
  
  
  
  
  
34,87  
 
 
  
  
100,00  
 
56,33 
 
 
Durch-
schnittl. 
Abschrei-
bungs-
satz 
v.H. 
13 
  
  
  
  
  
6,36  
  
  
  
  
  
  
17,20  
 
 
  
  
0,00  
 
6,70 
 
 
  
Restbuchwerte 
am Ende des 
vorange-
gangenen WJ 
€ 
12 
  
  
2.119.219,00  
22.404,16  
  
2.141.623,16  
  
  
42.789,00  
5.265.089,00  
76.906,19  
  
5.384.784,19  
 
 
1.000,00  
23.551.694,09  
23.552.694,09  
 
31.079.101,44 
 
 
  
Restbuchwerte 
am Ende des 
WJ 
€ 
11 
  
  
2.229.610,00  
0,00  
  
2.229.610,00  
  
  
53.872,00  
5.551.431,00  
93.333,93  
  
5.698.636,93  
 
 
2.000,00  
24.781.534,87  
24.783.534,87  
 
32.711.781,80 
 
 
Abschreibungen 
Endstand 
31.12.2018 
€ 
10 
  
  
14.718.757,27  
0,00  
  
14.718.757,27  
  
  
95.095,27  
10.550.185,84  
0,00  
  
10.645.281,11  
 
 
0,00  
0,00  
0,00  
 
25.364.038,38 
 
 
Abgang 
(d.h. ange-
sammelte 
Abschreibun-
gen auf die in 
Spalte 4 
ausgewiesenen 
Beträge) 
€ 
9 
  
  
446.518,14  
0,00  
  
446.518,14  
  
  
20.400,00  
4.574.923,32  
0,00  
  
4.595.323,32  
 
 
0,00  
0,00  
0,00  
 
5.041.841,46 
 
 
Zugang 
(d.h. Abschrei-
bungen im WJ 
2018) 
€ 
8 
  
  
1.078.471,19  
0,00  
  
1.078.471,19  
  
  
13.596,61  
2.797.000,43  
0,00  
  
2.810.597,04  
 
 
0,00  
0,00  
0,00  
 
3.889.068,23 
 
der citeq - Informations-Technologie für Kommunen 
Anfangsbe-
stand 
01.01.2018 
€ 
7 
  
  
14.086.804,22  
0,00  
  
14.086.804,22  
  
  
101.898,66  
12.328.108,73  
0,00  
  
12.430.007,39  
 
 
0,00  
0,00  
0,00  
 
26.516.811,61 
 
Anschaffungs- und Herstellungskosten 
Endstand 
31.12.2018 
€ 
6 
  
  
16.948.367,27  
0,00  
  
16.948.367,27  
  
  
148.967,27  
16.101.616,84  
93.333,93  
  
16.343.918,04  
 
 
2.000,00  
24.781.534,87  
24.783.534,87  
 
58.075.820,18 
Anlagennachweis 
Umbuchungen 
2018 
€ 
5 
  
  
22.404,16  
-22.404,16  
  
0,00  
  
  
0,00  
19.507,36  
-19.507,36  
  
0,00  
 
 
0,00  
0,00  
0,00  
 
0,00 
Abgang 
2018 
€ 
4 
  
  
446.518,14  
0,00  
  
446.518,14  
  
  
20.400,00  
4.605.616,32  
0,00  
  
4.626.016,32  
 
 
0,00  
0,00  
0,00  
 
5.072.534,46 
Zugang 
2018 
€ 
3 
  
  
1.166.458,03  
0,00  
  
1.166.458,03  
  
  
24.679,61  
3.094.528,07  
35.935,10  
  
3.155.142,78  
 
 
1.000,00  
1.229.840,78  
1.230.840,78  
 
5.552.441,59 
Anfangsbestand 
01.01.2018 
€ 
2 
  
  
16.206.023,22  
22.404,16  
  
16.228.427,38  
  
  
144.687,66  
17.593.197,73  
76.906,19  
  
17.814.791,58  
 
 
1.000,00  
23.551.694,09  
23.552.694,09  
 
57.595.913,05 
Posten des Anlagevermögens 
 
 
1 
  
Immaterielle Vermögens-
gegenstände 
Entgeltlich erworbene Software 
Geleistete Anzahlungen 
  
Summe immaterielle Vermögensgegenstän-
de 
  
Sachanlagen 
PKW 
Betriebs- und Geschäftsausstattung 
Anlagen im Bau 
  
Summe Sachanlagen 
  
Finanzanlagen 
Beteiligungen 
Wertpapiere des Anlagevermögens 
Summe Finanzanlagen 
  
Gesamtsumme 
 
  
  
  
I. 
1. 
2. 
  
  
II. 
1. 
2. 
3. 
  
  
III. 
1. 
2.

16 
Inhaltsverzeichnis 
zum Lagebericht der citeq 2018 
5 Grundlagen und Rahmenbedingungen ........................................................................................................17 
5.1 Organisationsstruktur / Standorte ........................................................................................................17 
5.2 Geschäftsprozesse ..............................................................................................................................17 
5.3 externe Einflussfaktoren auf das Geschäft ..........................................................................................18 
5.4 Entwicklung in den Geschäftsbereichen ..............................................................................................18 
5.4.1 Informationssicherheitsmanagement in der citeq ............................................................................18 
5.4.2 Münster ............................................................................................................................................19 
5.4.3 Medienentwicklungsplan (MEP) ......................................................................................................19 
5.4.4 ÖrV-Gemeinschaftsverfahren ..........................................................................................................19 
5.4.5 E-Government – DataClearing NRW ...............................................................................................20 
6 Wirtschaftsbericht .........................................................................................................................................21 
6.1 branchenbezogene Rahmenbedingungen ..........................................................................................21 
6.2 Geschäftsverlauf ..................................................................................................................................21 
6.3 Ertragslage, Vermögens- und Finanzlage ...........................................................................................21 
6.4 finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren ..........................................................................23 
7 Prognose-, Chancen und Risikobericht ........................................................................................................24 
7.1 Prognosebericht ...................................................................................................................................24 
7.2 Risikobericht ........................................................................................................................................25 
7.3 Chancenbericht ....................................................................................................................................26 
8 Organigramm ................................................................................................................................................27

17  
  
Sei-
te: 
17 
5 Grundlagen und Rahmenbedingungen 
Die citeq, mit S itz in Münster, ist eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster. Das 
Stammkapital beträgt 200.000,00  €. Es gilt die Betriebssatzung der Stadt Münster für die „citeq“ in 
der Fassung vom 14.12.2000 und der 3. Änderungssatzung vom 13.11.2009. 
Gegenstand der Einrichtung ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Information s-
technologie (IT) einschließlich der Kommunikationstechnologie für die Stadt Münster, die übrigen 
Kooperationspartner der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über 
die gemeinsame Inanspruchnahme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq der Stadt Münster) 
und sonstigen Kunden im Rahmen des § 107 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. 
Zweck der Einrichtung einschließlich etwaig er Hilfs - und Nebenbetriebe ist die Optimierung des 
kommunalen Leistungsangebotes der Fachämter für Bürgerinnen und Bürger durch eine bedarfsor i-
entierte Erbringung von IT -Dienstleistungen für die Ämter und Einrichtungen der Stadtverwaltung 
Münster, für die öffentlichen Schulen im Rahmen des Medienentwicklungsplans (MEP) und die übri-
gen Kooperationspartner der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Der Betriebszweck ist im Rahmen 
der gesamtstädtischen Zielsetzung der Stadt Münster und unter Beachtung einer wir tschaftlichen 
Leistungserbringung zu erfüllen. 
Die Dienstleistungen der citeq gliedern sich in Produkte, Projekte und Einzelmaßnahmen. Der Obe r-
bürgermeister regelt die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und Einrichtungen der Verwaltung 
mit der citeq. 
5.1 Organisationsstruktur / Standorte 
Die citeq ist gemäß des Dezernatsverteilungsplans der Stadt Münster dem Dezernat I für Bürgerse r-
vice, Personal, Organisation, Ordnung, Brandschutz und IT zugeordnet. Die citeq betreibt an zwei 
Standorten zentrale Technikräume. Weitere Technikräume werden in den Stadthäusern und in ve r-
schiedenen Schulen betrieben. 
5.2 Geschäftsprozesse 
Die citeq beschäftigt als städtischer IT -Dienstleister für Kommunen, öffentliche Verwaltungen und 
deren Einrichtungen durchschnittlich 148 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 9 Auszubildende in 
unterschiedlichen Ausbildungsberufen. Die Doppelrolle der citeq als Querschnittsam t der Stadt 
Münster und externer Dienstleister für weitere Behörden stellt eine Besonderheit unter den komm u-
nalen IT-Dienstleistern in Deutschland dar. 
Als dienstleistendes Querschnittsamt der Stadt Münster steuert und betreibt die citeq die Inform a-
tions- und Kommunikationstechnologie der Stadt Münster: Dazu zählen die städtischen Büroarbeits-
plätze und die kommunalen Fachanwendung en, die in einem sicheren und auf mehrere Standorte 
verteilten Rechenzentrum betrieben werden. Die Standorte sind untereinander sowie mit den städt i-
schen Dienstgebäuden über citeq -eigene Datenverbindungen vernetzt. Darüber hinaus betreibt die 
citeq die IT-Infrastruktur der städtischen Schulen der Stadt Münster im Rahmen des Medienentwic k-
lungsplans. Da die citeq neben ihrer IT -Kompetenz auch über ein sehr umfassendes Wissen um die 
kommunalen Strukturen und Prozesse verfügt, arbeitet sie bei der Optimierung d er Verwaltungsab-
läufe der Stadt Münster eng mit dem Personal- und Organisationsamt zusammen. 
In den letzten Jahren hat die citeq eine weitere Funktion übernommen. Als Kompetenzzentrum für 
Digitalisierung leistet sie wichtige Beiträge zur Entwicklung der Digitalen Stadt Münster. Hierzu gehö-
ren über die Digitalisierung der Stadtverwaltung einschließlich der Onlinedienste (E -Government) 
hinaus z. B. die Breitband-, WLAN- und mittlerweile auch Mobilfunk-Koordination, die ihr Augenmerk 
über den Verwaltungs-Tellerrand hinaus auch in die Internet -Infrastruktur der Stadtgesellschaft rich-
ten. Die Einrichtung eines Open Data Koordinators ist zum 01.03.2019 erfolgt, um – auch aus Wirt-
schaftsförderungsgründen – die Datenschätze der Stadtverwaltung und städtischen Beteil igungen 
für die Öffentlichkeit in elektronisch verarbeitbarer Form zugänglich zu machen. Weitere Digitalisie-
rungsschwerpunkte sind der Aufbau eines virtuellen Rathauses, welches integriert auch das zukün f-
tige Bürgerservicezentrum unterstützen soll  sowie di e Einf ührung eines flächendeckenden Dok u-
mentenmanagementsystems (DMS) und die IT-Ausstattung der städtischen Schulen.

18 
Als externer IT-Dienstleister ist die citeq mit 20 (ab 01.01.2019: 28) umliegenden Kreis-, Stadt- und 
Gemeindeverwaltungen über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung verbunden und erbringt für 400 
weitere Behörden IT-Leistungen: Dazu zählen neben weiteren Kommunalverwaltungen und kommu-
nalen Einrichtungen auch Landes - und Bundeseinrichtungen. Auch das Bundesamt für Justiz, die 
Bundesagentur für Arbeit, das Bundesverwaltungsamt, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein -
Westfalen und auch die Verbände der Diözesen und der Evangelischen Kirche Deutschlands bezi e-
hen IT-Services von der citeq. 
Von der Doppelrolle als dienstleistendes Querschnittsamt und als externer Dienstleister profitieren 
sowohl die Stadt Münster als auch ihre externen Kunden: 
 
 Die Stadt Münster profitiert von der interkommunalen Zusammenarbeit über Synergien beim IT -
Betrieb und darüber hinaus von den Erfahrungen und Ideen der Kooperationsverwaltungen, die 
in der gemeinsamen Arbeit der citeq mit ihren Kunden erschlossen werden. 
 Die externen Kunden profitieren vom Know -how der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der citeq, 
das sie in ihrer Funktion als interner IT-Dienstleister der Stadt Münster erwerben und – quasi ne-
benbei - in ihre Arbeit mit den Kooperationspartnern einbringen. Da die citeq den gesamten IT -
Bedarf der Großstadt Münster abdeckt, kann sie ihren externen Kunden grundsätzlich sämtliche 
IT-Funktionen anbi eten, die eine Kommunalverwaltung benötigt. Dabei können die externen 
Kunden die citeq-Angebote ohne eine generelle Abnahmeverpflichtung nutzen. 
5.3 externe Einflussfaktoren auf das Geschäft 
Der hohen Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes an den Ausbau des E-Governments (Umset-
zung von mehreren hundert Onlinediensten bis Ende des Jahres 2022) und der von einem starken 
Kostendruck geprägte kommunale IT-Markt verlangt nach einer Intensivierung der interkommunalen 
Zusammenarbeit. Die citeq begreift diese Herausforderung als Chance und arbeitet eng mit anderen 
Kommunen und IT-Unternehmen zusammen. 
Die citeq ist Mitglied im Dachverband kommunaler IT -Dienstleister in NRW (KDN) und der VITAKO 
(Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler IT -Dienstleister). Über die Bündelung der Beschaffungen 
von Hard- und Software innerhalb dieser Verbünde verbessert die citeq die Einkaufskonditionen für 
die notwendige Hard- und Software. Die verteilten IT-Fachkompetenzzentren des KDN bieten zudem 
eine hoch wirtschaftliche Betriebsleistung , die im Bereich von Standesamts - und Sozialwesen auch 
von der citeq genutzt werden . In diesen Leistungsverbund bringt sich die citeq aber auch mit eig e-
nen Leistungen  in den Bereichen sichere Kommunikation (Dataclearing NRW und Servicekonto 
NRW) und Personalwirtschaftliche Anwendungen aktiv ein. 
Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der VITAKO profitiert die citeq vom Erfahrungsaustausch der 
Mitglieder und beteiligt sich aktiv bei den Diskussionen um die Modernisierung der öffentlichen Ve r-
waltung.  
In die landes- und bundesweiten Netzwerke der IT-Dienstleister sind auch die kommunalen Spitzen-
verbände eingebunden. 
5.4 Entwicklung in den Geschäftsbereichen 
5.4.1 Informationssicherheitsmanagement in der citeq 
Die citeq betreibt ein Information Security Management System (ISMS,  engl. für „Managementsy s-
tem für Informationssicherheit“) gemäß ISO 27001 auf Basis der IT -Grundschutz-Standards (100-1, 
100-2, 100-3 und 100-4) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Erklärtes 
Ziel der citeq ist es, den Rechenzentrums-Basisbetrieb zertifizieren zu lassen. 
 
Zum Zertifizierungsverbund gehören die organisatorischen Prozesse, Daten und Informationen, A n-
wendungen, Netzwerkkomponenten, IT -Systeme und die Infrastrukturkomponenten, die für die 
Kernaufgabe Rechenzentrums-Basisbetrieb erforderlich sind, bzw. diesen unterstützen.

19  
  
Sei-
te: 
19 
Zur Erreichung der Zertifizierungsreife wurden in den letzten Jahren knapp 4.000 Maßnahmenemp-
fehlungen geprüft, bewertet und unter Abwägung wirtschaftlicher Aspekte umgesetzt. Es wurden 
ergänzende Sicherheitsanalysen und die sich daraus ergebenen Risikoanalysen durchgeführt. Zur-
zeit wird die noch erforderliche Realisierungsplanung priorisiert bearbeitet. 
Der Zertifizierungsantrag wurde beim BSI im 3. Quartal 2018 gestellt. Das Zertifizierungsaudit ist für 
das 2. Quartal 2019 terminiert. 
5.4.2 Münster 
Die für die Stadt Mün ster möglichen IT -Projekte und -Maßnahmen können aufgrund der eing e-
schränkten finanziellen Vorgaben nicht vollständig umgesetzt werden. Die weitere Digitalisierung der 
Verwaltung ist aber von einer ausreichenden Finanzausstattung abhängig.  
5.4.3 Medienentwicklungsplan (MEP) 
Die citeq hat das MEP-Konzept grundlegend überarbeitet. Damit wird u. a. der technischen Entwick-
lung bei den mobilen internetfähigen Geräten und ihren Einsatzmöglichkeiten im Schulunterricht 
sowie den Möglichkeiten der Informationsbereitstellung über das Internet (Cloud) Rechnung getr a-
gen. Die Bedienung der sich daraus ergebenden Anforderungen stellt einen Schwerpunkt des MEP -
Konzeptes dar. 
Das von der citeq überarbeitete Konzept sieht u. a. folgende Bausteine vor: 
 
 Breitbandige Netzanbindung der Schulen ist in der Umsetzung 
 Einrichtung von WLAN -basierten Int ernetzugängen als infrastrukturelle Maßnahme für alle 
Schulen einschließlich der Nutzungsmöglichkeit für Bring Your Own Device (BYOD) wird in 
2019 erfolgen 
 Aufnahme von iPads in den MEP-Warenkatalog wird in 2019 erfolgen. 
 
Im Jahr 2018 wurden folgende weitere wichtige Maßnahmen im Bereich des MEP begonnen bzw. 
umgesetzt: 
 
 Der Abschluss des Ausschreibungsverfahrens zur Auswahl eines Managementsystems für 
die IT-Ausstattung der Schulpädagogik, die Vorbereitungsarbeiten zur Einführung des au s-
gewählten Produktes Time for kids und die Installation an ersten Schulen ist in Arbeit. 
 Die Installation der Endgeräte auf Windows10 und der weitere  Ausbau der Infras truktur an 
den Schulstandorten zur WLAN-Vorbereitung konnte abgeschlossen werden. 
5.4.4 ÖrV-Gemeinschaftsverfahren 
Die angestrebten Ziele der Ausweitung der ÖrV-Gemeinschaft auf alle kreisangehörigen Kommunen 
der Kreise Coesfeld und Warendorf wurde zum Jahresende 2018 erreicht . Die Genehmigung der 
Bezirksregierung Münster wird im 2. Quartal 2019 erwartet. Die citeq kann danach folgende neue 
Partnerverwaltungen begrüßen: 
 Stadt Beckum (Kreis WAF) 
 Stadt Drensteinfurt (Kreis WAF) 
 Stadt Ennigerloh (Kreis WAF) 
 Stadt Oelde (Kreis WAF) 
 Stadt Telgte (Kreis WAF) 
 Stadt Billerbeck (Kreis COE) 
 Gemeinde Rosendahl (Kreis COE) 
 Gemeinde Senden (Kreis COE) 
 
Höchste Bedeutung hat im Bereich der ÖrV-Gemeinschaftsverfahren die Einführung eines Service-
portals für die Stadt Münster und die ÖrV-Partner. Das Serviceportal ist zukünftig die Zentralstelle für 
den Aufbau von Onlinediensten,  unter anderem im Rahme n des Onlinezugangsgesetzes. Unter-
stützt werden dabei sowohl komplexe Onlinedienste, die integriert mit den kommunalen Fachverfa h-
ren zusammenarbeiten, als auch einfache Online-Antragsformulare ohne Fachverfahrensanbindung.

20 
Über alle Onlinedienste hinweg können Zentralfunktionen wie E -Payment- oder auch Dokumenten-
management-Funktionen genutzt werden, so dass die Anträge und Bescheide in elektronischen 
Fach- oder Vorgangsakten verarbeitet werden können.  
Der Ausbau des Dokumentenmanagements (DMS) wurde in der Kooperation vorangetrieben. Bei 
verschiedenen Kommunen wurden weitere Lösungen implementiert, so wurde z. B. die eAkte in der 
Ausländerbehörde der Stadt Münster eingeführt. Ferner wird das DMS für die E-Rechnung für Müns-
ter und Hamm und für das Jobcenter Münster vorbereitet. 
5.4.5 E-Government – DataClearing NRW 
Der von der citeq gemeinsam mit dem Partnerrechenzentrum KRZN Kamp -Lintfort seit 2006 betrie-
bene Dienst DataClearing NRW konnte erneut ausgebaut werden. Sowohl die Nutzer - und die 
Transaktionszahlen als auch die wirtschaftlichen Effekte aus den Vorjahren wurden bestätigt und 
teilweise übertroffen: DataClearing NRW ist weiterhin die zentrale Schnittstelle in der kommunalen 
Behördenkommunikation NRW auf Basis des Übermittlungsstandards OSCI. 
DataClearing NRW erschließt mit seinen Systemen und den bereitgestellten Funktionen den beteilig-
ten Kommunen sowie den angeschlossenen Nachrichtenempfängern auf Landes- und Bundesebene 
weiter wirtschaftliche Vorteile. 
Als weiteres Standbein wurde d as Servicekonto.NRW entwickelt. Damit bietet DataClearing NRW 
eine zentrale Schnittstelle zur Identifizierung und Authentisierung an. Die Bürgerinnen und Bürger 
des Landes können sich an diesem Dienst registrieren und ihn bei einem Zugriff auf kommunale 
Portale und Online-Angebote in NRW nutzen. Mehrfache Registrierungsvorgänge können entfallen, 
E-Government wird für die Bürgerinnen und Bürger anwendbarer.  Es wird für das Jahr 2019 mit ei-
ner stark steigenden Tendenz von mehr als 100 Kommunal- und Landesportalen gerechnet.

21  
  
Sei-
te: 
21 
6 Wirtschaftsbericht 
6.1 branchenbezogene Rahmenbedingungen 
Der kommunale IT -Markt in NRW war bisher von regional tätigen IT -Dienstleistern bestimmt, die  
ausschließlich für die in ihren Einzugsbereichen liegenden Verwaltungen tätig waren. Die in den letz-
ten Jahren erfolgte Ausweitung des KDN ermöglicht jetzt einen vereinfachten Leistungsaustausch, 
der über IT-Fachstellen eine effiziente Leistungserbringung ermöglicht. 
6.2 Geschäftsverlauf 
Die Entwicklung in den Geschäftsbereichen ist unterschiedlich . Aufgrund der zunehmenden Digitali-
sierung der Geschäftsvorgänge und der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. E -
Government-Gesetz NRW und Onlinezugangsgesetz) steigen die qualitativen Anforderungen an die 
IT-Ausstattung. Eine weitgehende Digitalisierung der Prozesse wird in den kommenden Jahren vo r-
zunehmen sein. Damit wird auch die citeq als IT -Querschnittsamt der Stadt Münster noch stärker 
gefordert sein.  
Eine weitere Basis für die weitere Digitalisierung der Stadtverwaltung Münster ist die breitbandige 
Anbindung der Dienstgebäude, die voraussichtlich bis 2021 hergestellt wird.  
Diese Entwicklung zeigt sich auch bei den Kooperationspartnern im Rahmen der ÖrV. Die bisherige 
Netzinfrastruktur erfüllt nur noch eingeschränkt die Anforderungen . Mit den Partnern wurden erste 
Lösungen erarbeitet, die in der Umsetzung zu einer erheblichen Veränderung der Leistungserbri n-
gung der citeq und der Kommunikation innerhalb des bisher geschlossenen ÖrV-Netzes führen wird. 
Damit werden die Voraussetzungen g eschaffen, den ÖrV-Partnern weitere Leistungen über das z u-
künftig BSI-zertifizierte Rechenzentrum der citeq anbieten zu können.  
Die umfangreichsten Veränderungen haben sich im MEP -Bereich ergeben. Aufgrund der geplanten 
Neuausrichtung sind in diesem Aufgabenbereich in den kommenden 2 Jahren erhebliche organis a-
torische, personelle und technische Veränderungen zu erwarten.. 
6.3 Ertragslage, Vermögens- und Finanzlage 
Die Bilanzsumme zum 31.12.2018  beläuft sich auf 41.731 T€ und ist damit um rd . 1.924 T€ höher 
als zum 31.12.2017.  
2018 wurden Investitionen in Höhe von ca. 5.551 T€ getätigt und durch Eigenmittel und Kassenkr e-
dite finanziert. Davon entfallen auf Finanzanlagen  ca. 1.230 T€, die im Wesentlichen zur Rückde-
ckung der Pensions - und Beihilfeverpflichtungen erworben wurden. Die übrigen 4.321 T€ verteilen 
sich im Wesentlichen auf Softwareprodukte ( ca. 1.166 T€), Rechnersysteme (ca. 1.296 T€), Monito-
re, Drucker und sonstige DV -Peripherie (ca. 528 T€), Netztechnik (ca. 278 T€), neue Telekommuni-
kationstechnik (vor allem Ersatz der alten TK -Technik durch VoIP) ( ca. 270 T€), PKW (ca. 25 T€), 
Technische Ausstattung (ca. 12 T€) sowie Mobiliar und Sonstiges Inventar (ca. 6 T€) und geringwer-
tige Vermögensgegenstände in Form von Trivialsoftware so wie Netz- und TK -Technik (insgesamt 
ca. 704 T€) sowie Anlagen im Bau (ca. 36 T€). Den Investitionen stehen Abschreibungen in Höhe 
von 3.889 T€ gegenüber.  
Das Umlaufvermögen erhöhte sich um ca. 335 T€ auf 7.767 T€ insbesondere aufgrund höherer For-
derungen aus Lieferungen und Leistungen sowie  Guthaben bei der Sparkasse  (ca. 440 T€). Die 
Forderungen gegenüber der Stadt Münster , andere sonstige Vermögensgegenstände und Betriebs-
stoffe sind demgegenüber gesunken (ca. -105 T€). 
Das Eigenkapital zum 31.12.2018 in Höhe von rd. 9.427 T€ (Vorjahr: rd. 8.558 T€) deckt rd. 22,6 % 
der Bilanzsumme (Vorjahr: 21,5 %). Unter Einbeziehung der Sonderposten aus Zuschüssen zur F i-
nanzierung des Sachanlagevermögens ergibt sich eine unveränderte Eigenkapitalquote von 22,6 % 
(Vorjahr: 21,5 %). 
Die notwendigen und zukunftssichernden Investitionen konnten – anders als im Vorjahr – aus dem 
Cash Flow der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert werden.

22 
Die Liquidität der citeq hat sich gegenüber dem Vorjahr zwar leicht verbessert, ist jedoch weiterhin 
als unzureichend zu bezeichnen. Die citeq ist auf finanzielle Unterstützung der Stadt Münster ang e-
wiesen. 
Die citeq erzielt Umsätze in den Bereichen Münster, ÖrV und MEP. Die nachfolgende Tabelle zeigt 
den Geschäftsverlauf der Jahre 2017 und 2018:  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Umsatzerlöse über alle Bereiche der citeq betragen nach Ausschüttung an die ÖrV -Kunden 
27.171 T€ und waren damit um 1.847 T€ höher als im Vorjahr. Begründet ist dies durch die geringe-
re Leistungsentgeltrückerstattung an die ÖrV -Kunden und durch höhere Umsatzerlöse in allen B e-
reichen der citeq. Hervorgerufen wird dies u. a. durch wachsende Fallzahlen im Rahmen der Bereit-
stellung von Anwendungen und Hardwareprodukten. Als Ergebnis konnte im Geschäftsjahr 2018 ein 
Überschuss von rd. 869 T€ erzielt werden.  
Wodurch ein um rd. 1.789 T€ höheres Jahresergebnis erzielt wurde als prognostiziert, kann der 
nachfolgenden Tabelle entnommen werden: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2018 hat die citeq die ab dem 01.01.2018 geltenden ne u-
en Schwellenwerte für GWG berücksichtigt. Nach der Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2018 
wurde eine Option „Abschreibungen für Anlagen ab dem 01.01.2018 wie in der Vergangenheit for t-
zuführen“ eingeräumt. Die citeq hat sich entschieden, diese Option nach Rücksprache mit der Kä m-
merei der Stadt Münster anzuw enden. Im Ergebnis sind dadurch bedingt u. a. die Abschreibungen 
deutlich unter dem Plan 2018 geblieben.  Geplante aber nicht durchgeführte Investitionen hatten a l-
lerdings auch Einfluss auf die Umsatzerlöse, weil sie nicht abgerechnet werden konnten und auf  die 
Materialaufwendungen, weil Wartungsaufwendungen nicht entstanden und Dienstleistungen nicht 
abgerufen wurden. 
Angaben in T-Euro Ist 2017 Ist 2018 
Umsatzerlöse -25.324 -27.171 
sonstige betriebliche Erträge -73 -94 
Zinserträge -329 -329 
Summe Erträge -25.726 -27.594 
Materialaufwand 8.905 9.490 
Personalaufwand 9.929 10.907 
sonstige betriebl. Aufwendungen 953 1.176 
Abschreibungen 3.510 3.889 
Zinsaufwendungen 1.165 1.238 
Steuern 13 25 
Summe Aufwendungen 24.475 26.725 
Jahres-Ist -1.251 -869 
Angaben in T-Euro Plan 2018 Ist 2018 Differenz  
Plan / Ist 
Umsatzerlöse -27.844  -27.171  673  
sonstige betriebliche Erträge -55  -94  -39  
Summe Erträge -27.899  -27.265  634  
Materialaufwand 10.144  9.490  -654  
Personalaufwand 10.700  10.907  208  
Abschreibungen 5.882  3.889  -1.993  
sonstige betriebl. Aufwendungen 1.107  1.176  68  
Zinsergebnis 955  909  -47  
Steuern 31  25  -5  
Summe Aufwendungen 28.819  26.396  -2.423  
Jahres-Ist 920 -869 -1.789

23  
  
Sei-
te: 
23 
Alle nach dem Abschlussstichtag relevanten Ereignisse sind in angemessener Weise im Jahresa b-
schluss berücksichtigt worden. 
6.4 finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren 
Ein Indikator für die Qualität der citeq ist neben der Verfügbarkeit auch die Qualität der angebotenen 
Produkte. Durch die von der citeq mit den Kooperationspartnern gemeinsam betriebenen Weiteren t-
wicklungen zeigt sich eine hohe Stabilität in den Kundenbeziehungen. Dieses ist auch ein Anzeichen 
für wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Produkte.  
Die Personalfluktuation ist in 201 8 auf 1,31 % (davon altersbedingt : 0,00 %) gesunken (Vorjahr: 
6,47 %). 
Die regelmäßige, flexible Arbeitszeit des Jahres 2018 betrug innerhalb der citeq rd. 276.987 Stunden 
(Vorjahr: 257.074); dies ergibt einen Durchschnitt von ca. 1.872 Stunden für Vollzeitkräfte (Vorjahr: 
1.773). Die Differenzen zwischen der Sollarbeitszeit und produktiven Arbeitszeit sind Fehlzeiten auf 
Grund von Urlaub, Krankheit oder unproduktiven Fortbildungszeiten.  Sie betrugen in 2018  rd. 
50.335 Stunden (18,2 %) und im V orjahr 46.598 Stunden (18,1 %). Die Fehlzeiten des Personals in 
der citeq sind im Vergleich zu 2017 um 3.742 Stunden gestiegen.

24 
7 Prognose-, Chancen und Risikobericht 
7.1 Prognosebericht 
Die citeq geht auf Grund ihrer Integration in die Stadt Münster als Hauptabnehmer der citeq -
Leistungen und der langfristig angelegten Zusammenarbeit mit den Kooperationspart nern im Ra h-
men der bestehenden Öffentlich -rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) für die nähere Zukunft von einem 
stabilen Kerngeschäft aus. Gleichwohl ist im kommunalen IT -Markt ein Trend zur Konzentration auf 
Fach-Rechenzentren erkennbar, die die IT -Betriebsleistung in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen 
effektiver als nicht spezialisierte Rechenzentren erbringen können.  
Die citeq nutzt diesen Trend und beteiligt sich sowohl passiv als Abnehmer von IT -Leistungen als 
auch sehr erfolgreich aktiv mit eigenen Beiträgen an dem IT-Leistungsverbund. So ist beispielsweise 
der Bereich der Personalwirtschaftlichen Anwendungen im Jahr 2018 erheblich gewachsen (Z u-
wachs um 28.000 auf jetzt insgesamt 62.000 Personalabrechnungsfälle). Dieser Trend wird sich im 
Jahr 2019 fortsetz en. Im Ergebnis profitieren die Stadt Münster und die ÖrV -Partnerverwaltungen 
von besseren IT-Leistungen zu wirtschaftlicheren Konditionen. Dabei darf jedoch nicht unberücksich-
tigt bleiben, dass die weitere Digitalisierung mit zusätzlichen Finanzanstrengungen verbunden ist.  
Darüber hinaus gilt Folgendes: Die Digitalisierung weitet sich mit hoher Dynamik und zunehmend 
auf alle Lebensbereiche aus. Dieser Entwicklung stellt sich die Stadt Münster im Rahmen einer vom 
Rat im März 2018 beschlossenen Digitalisierungsstrategie aktiv. Hiernach wird die Digitalisierung als 
ganzheitlicher, nachhaltiger und strategischer Entwicklungsprozess organisiert, damit die Stadtve r-
waltung, der Stadtkonzern und die gesamte Stadt auch morgen noch erfolgreich aufgestellt sind.  
Die Digitalisierung wird als städtische Daueraufgabe von einem hierzu eigens bei der citeq eing e-
richteten Team Digitalisierung koordiniert. Durch aktive Förderung einer Digitalen Verwaltungskultur  
werden Ängste aufgegriffen und Digitales Denken gefördert. Neue technische Trends wie Künstliche 
Intelligenz, Blockchain oder Internet of Things werden aufgegriffen und auf Relevanz geprüft. Sinn-
volle Digitalisierungsmaßnahmen werden auf Basis von hierzu erstellten Ratsvorlagen nach den 
Beschlussfassungen umgesetzt. Der Rat erhält jährliche Berichte zum Umsetzungsstand der b e-
schlossenen Vorhaben und zu den möglichen weiteren Planungen. Nur so kann die Arbeit der Stadt 
Münster nachhaltig optimiert und zukun ftssicher gestaltet werden. Dabei sind auch die Auswirku n-
gen der Digitalisierung auf den Stadtkonzern und die Stadtgesellschaft zu berücksichtigen.  
Nach dem vorliegenden Wirtschaftsplan  2019, welcher am 12.12.2018 durch den Rat der Stadt 
Münster genehmigt wurde, wird mit einem Jahresüberschuss von 867 T€ gerechnet.  
Die Umsatzerlöse im Münster -Bereich steigen im Vergleich zum Planansatz 2018  um 891 T€ auf 
11.240 T€. Demgegenüber steigen die wesentlichen Aufwandspositionen (Materialaufwand, Perso-
nalaufwand, Abschreibungen, sonstigen betrieblichen Aufwendungen  und Zinsaufwendungen ) um 
ca. 865 T€.  
In Folge geänderter Leistungsstrukturen im MEP -Bereich werden die Umsatzerlöse planmäßig ge-
genüber 2018 um ca. 917 T€ auf 3.845 T€ steigen. Zudem werden die geplanten Aufwendungen um 
ca. 1.151 T€ sinken. Die deutliche Senkung der Aufwendungen wird im Wesentlichen durch stark 
gesunkene Abschreibungen (1.103 T€) verursacht, die sich aus der oben beschriebenen Praxis der 
Schwellenwertbetrachtung der GWG ergeben. 
Durch Produktanpassungen und -erweiterungen werden die Umsatzerlöse im ÖrV -Bereich planmä-
ßig gegenüber 2018  um ca. 2.722 T€ auf ca. 17.288 T€ steigen. Dieser Umsatzsteigerung stehen 
Erhöhungen in den wesentlichen Aufwandsbereichen i. H. v. 3.023 T€ gegenüber. Zurückzuführen 
sind diese Anstiege aufgrund steigender Material -, Personal-, sonstiger betrieblicher Aufwendungen 
und Zinsaufwendungen.  
Die Digitalisierungsmaßnahmen der Stadt Münster sowie gemeinsame Projekte im ÖrV -Bereich wie 
Personalmanagement, Finanzwes en, Einwohnerverfahren und Dokumentenmanagement weisen 
den Weg in die Zukunft. Der Netzausbau in der Kooperation wird einen hohen Stellenwert einne h-
men, um die Anbindung an das zentrale Data-Center der citeq zu verbessern. Daher wird dem breit-
bandigen Netz ausbau unter Beteiligung der lokalen Breitbandkoordinatoren ein hoher Stellenwert 
beigemessen. Mit dem Ausbau ihrer Fachanwendungen unterstützt die citeq auch fortlaufend die 
Verwaltungsarbeit der ÖrV-Partnerverwaltungen.

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Nach der erfolgreichen Umstellung aller Schulen auf das Managementsystem Time for kids und der 
Aktualisierung sämtlicher Endgeräte werden im Jahr 2019 weitere Time for kids -Funktionen ausge-
baut. Auf Basis einer Pilotierung in 4 Schulen werden im Jahr 2019 sämtlich e Schulen der Stadt 
Münster ein flächendeckendes  WLAN erhalten. Die  breitbandige Anbindung der Schulen an die 
citeq wird weiter vorangetrieben.  Hiermit verbunden ist auch eine Veränderung der Abrechnung ab 
dem Jahr 2019. Es erfolgt eine Aufteilung in die Bereiche Infrastruktur, Schulverwaltung und Schu l-
pädagogik. 
Bei allen IT-Maßnahmen wird berücksichtigt, dass die Bedeutung der IT, aber auch die Gefährdu n-
gen der IT und damit auch die Anforderungen an die IT -Sicherheit in den letzten Jahren kontinuie r-
lich zugenommen haben und voraussichtlich weiter zunehmen werden. Die citeq begegnet dieser 
Entwicklung durch die angestrebte Zertifizierung ihres Rechenzentrums nach den Standards des 
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). 
Immer weniger V erwaltungsaufgaben können noch manuell erledigt werden, immer größere Teile 
der Verwaltung sind bei einem Ausfall der IT -Systeme nicht mehr arbeitsfähig. Dieser gewachsenen 
und weiter wachsenden Bedeutung der IT -Systeme entsprechend ist durch den Einsatz h öherwerti-
ger und besser geschützter und damit auch besser verfügbarer IT -Systeme Rechnung zu tragen. 
Die hierzu – in Zusammenarbeit mit den citeq -Partnerverwaltungen – bereits begonnenen Entwick-
lungen im Bereich des Notfallmanagements werden intensiviert fortgesetzt. 
Die Informationstechnik und insbesondere auch das Internet haben das Leben, Lernen und Arbeiten 
der Bürgerinnen und Bürger sowie das Wirtschaften der Unternehmen erheblich verändert. Die Stadt 
Münster reagiert mit ihrer Initiative Digitale Stad t Münster auf diese Entwicklung, indem sie die sich 
ergebenden Chancen erschließt und mögliche Risiken reduziert oder mögliche negative Auswirku n-
gen mildert. Die citeq leistet hierbei erhebliche Beiträge.  
Die citeq optimiert sich fortlaufend selbst. Dabei  fördert und nutzt sie die Kompetenz und die Kreat i-
vität ihrer motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nutzt zusätzlich auch die Möglichkeit, von 
Anderen zu lernen  und mit Anderen zusammenzuarbeiten . Vernetzung und n achhaltige Eigenopti-
mierung sind unerlässlich und der von der citeq gewählte Weg, um auch morgen noch zu den ko m-
munalen Top-IT-Dienstleistern zu gehören. Dieses Ziel hat sich die citeq gesetzt. 
7.2 Risikobericht 
Das Risikomanagement wurde fortgeschrieben und die erkennbaren Entwicklungen au sgewertet. 
Das Controllingsystem ermöglicht weiterhin einen differenzierten Abgleich zwischen dem Budget 
und Ist-Zahlen für die Personal -, Sach- und Investitionskosten unter Berücksichtigung der Leistu n-
gen der citeq. Ferner ermöglicht es eine genaue Aufteilung auf die Bereiche der citeq (Münster, MEP 
und ÖrV). 
Die citeq hat auf Grund ihrer besonderen Verpflichtung zur Erhaltung des Vermögens und der Lei s-
tungsfähigkeit (§ 10 der überarbeiteten Eigenbetriebsverordnung EigVO) und entsprechend den für 
Aktiengesellschaften geltenden gesetzlichen Bestimmungen ein Risikomanagementsystem aufg e-
baut. Ziel ist es, bestehende und mögliche Risiken für alle Betriebsbereiche zu identifizieren, zu b e-
werten und strategische Maßnahmen zur Reduzierung und Vermeidung von Risike n zu planen, um-
zusetzen und deren Umsetzung zu kontrollieren. 
Neben der wirtschaftlichen Steuerung der citeq gestaltet es sich zunehmend schwierig, in ausre i-
chendem Umfang Fachpersonal zu akquirieren und an das Unternehmen zu binden. Hinzu kommt 
ein zunehm ender absoluter Fachkräftemangel im branchenweit wachsenden IT-Bedarf. Als Ma ß-
nahme gegen diesen Trend hat die citeq ihre Ausbildungstätigkeit in den Berufsbildern: 
 Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung 
 Fachinformatiker/-in Systemintegration 
 Informatikkaufmann/Informatikkauffrau 
 Informationselektroniker/-in 
 Informatikbetriebswirt/-in Bachelor of Arts 
 
ausgebaut. Diese Maßnahme allein ist nicht ausreichend:

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Die seit dem 01.01.2017 geltende neue kommunale Entgeltordnung hat die Situation weiter ver-
schärft. Gemeinsam mit dem Personal - und Organisationsamt sind weitere Überlegungen anzuste l-
len, um einen ausreichenden Personalbestand der citeq sicherzustellen. 
Der demografische Wandel betrifft auch die citeq. Innerhalb der kommenden 5 – 8 Jahre werden ca. 
20 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die citeq aus Altersgründen verlassen. Die zur Verme i-
dung von Wissensverlust und zur Sicherstellung der langfristigen Leistungserbringung durch qualif i-
ziertes Personal bereits eingeleiteten Maßnahmen sind fortzusetzen. 
Auf Grund der engen Beziehungen zur Stadt Münster als Hauptabnehmer der Leistungen der citeq, 
der langjährigen Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern und der Kündigungsfrist von mi n-
destens 18 Monaten im Rahmen der ÖrV für Leistungen der citeq  lässt sich das unternehmerische 
Risiko zurzeit als gering einstufen. Dennoch wurden insgesamt 90 Risiken im Unternehmen identifi-
ziert. 
Davon wurden 16 Risiken als Top-Risiken bewertet, d. h. sie wurden als bestandsgefährdend einge-
schätzt bzw. ihr Höchstschadenswert ist mindestens hoch. Für diese Top -Risiken ist ein Frühwar n-
system mit Indikatoren, Schwellenwerten und Gegenmaßnahmen hinterlegt 
Folgende 5 Risiken sind als bestandsgefährdend bewertet worden: 
 R-002 Kommunalpolitik ändert bisherige Zielsetzung für die citeq 
 R-003 Änderung der für das Unternehmen relevanten Rechtslage 
 R-013 Vertragskündigung durch einen Großkunden 
 R-048 Datensicherheit wird nicht beachtet 
 R-089 Datenschutz wird nicht beachtet 
 
Mit der Einrichtung eines Data-Centers hat die citeq zeitnah auf die steigenden Risiken im Bereich 
der IT-Sicherheit reagiert. Ein bisher nur unter Einschränkungen nutzbarer Systemraum  wurde a b-
gelöst, für weiterer Räume sind bereits Verbesserungen bereits umgesetzt bzw. in Planung. Mit der 
für Mitte / Ende 2019 vorgesehenen BSI-Zertifizierung des Rechenzentrumsverbunds geht die citeq 
konsequent den Weg zur Steigerung der IT -Sicherheit für die Stadt Münster und die weiteren Ku n-
den. 
7.3 Chancenbericht 
Die Digitalisierung der Kommunalverwaltungen schrei tet dynamisch voran und stellt immer höhere 
Anforderungen an die örtlichen IT -Organisationseinheiten. In den vergangenen Jahren hat die citeq 
ihre IT-Serviceprozesse weiter optimiert und die IT-Infrastrukturen ertüchtigt und ausgebaut. Mit dem 
neuen Data-Center am York -Ring wurde das Sicherheitsniveau deutlich angehoben und es wurde 
eine Voraussetzung für die geplante BSI -Zertifizierung geschaffen, die Betriebsvoraussetzung für 
eine zunehmende Anzahl kommunaler Anwendungen ist.  
Die Maßnahmen, um mit dem di gitalen Fortschritt mithalten zu können und zur Steigerung der IT -
Sicherheit, gestalten sich als sehr aufwendig. Sie sind für die citeq eine wirtschaftliche Herausford e-
rung und auch eine Chance zur Ausweitung ihres Auftragsspektrums, weil kleinere IT -
Organisationseinheiten die wachsenden Anforderungen nicht mehr erfüllen können , digitale Z u-
kunftsthemen nur noch mit starken Partnern angehen können und ihre Systeme in die leistungsstä r-
keren Rechenzentren verlagern müssen.  
Mit ihren neuen Infrastrukturen und ihren fachlich und methodisch gut ausgebildeten Mitarbeitern ist 
die citeq gut darauf vorbereitet, die Stadt Münster und ihre Partnerverwaltungen auf ihren Wegen zur 
Digitalen Kommune zu unterstützen und zu begleiten. 
 
Münster, den 31.03.2019 
 
citeq 
 
Stefan Schoenfelder

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8 Organigramm

Beratungsverlauf (3)

27.06.2019 Betriebsausschuss der citeq
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2019 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • York-Ring

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0484/2019
Typ
Vorlagen
Datum
22.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37