V/0484/2019
Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 31.12.2018
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Beschlussvorlage
4090 Zeichen
V/0484/2019 V/0484/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 31.12.2018 Beratungsfolge 27.06.2019 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 03.07.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Jahresabschluss der citeq zum 31.12.201 8 (Anlage) wird mit der Bilanzsumme von 41.730.565,05 € und einem Jahresüberschuss von 869.360,04 € festgestellt. 1. Der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 869.360,04 € wird wie folgt verwendet: 540.797,06 € werden an die Stadt Münster ausgeschüttet. Für die V erzinsung der Pension s- rückstellungen in Höhe von insgesamt 328.562,98 € wird eine Rücklage gebildet. 2. Der Lagebericht wird zur Kenntnis genommen. 3. Dem Betriebsausschuss der citeq wird für das Kalenderjahr 2018 Entlastung erteilt. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Begründung: Die BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, 48147 Münster, hat im Auftrag der citeq und mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss und den Lag e- bericht des Kalenderjahres 2018 geprüft. Die geprüften Unterlagen sind gemäß § 15 der Betriebssat- zung der citeq dem Betriebsausschuss sowie dem Rat vorzulegen. Zu 1. Jahresabschluss 2018 Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Kalenderjahr 201 8 vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 weist einen Jahresüberschuss von 869.360,04 € auf. Dieses Ergebnis konnte erzielt werden, obwohl bereits eine Leistungsentgeltrückerstattung in Höhe von 31.357,84 € an die Kooperation s- partner gemäß der Öffentlich -rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) stattgefunden hat (Ante il Stadt Münster: 12.859,86 €), citeq 23.05.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Boenigk Telefon: 492 18 11 Boenigk@citeq.de - 2 - V/0484/2019 der Pensionsrückstellung die Veränderung in Höhe von 901.127,00 € zugeführt wurde, um den Pensionsfall der in der citeq beschäftigten Beamten ausreichend abzudecken, der gesetzlichen Beihilferückstellung die Veränderung in Höhe von 276.940,00 € zugeführt wurde, um das stetig steigende Beihilferisiko der durch die citeq finanzierten Pensionäre und aktiven Beamten auch künftig abdecken zu können. Um zu gewährleisten, da ss die citeq künftig alle Pensionsansprüche befriedigen kann, wurde eine Vereinbarung zwischen der Stadt Münster und der citeq getroffen, wonach sich die Stadt Münster verpflichtet, den Barwert der übertragenen Pensionslasten in Höhe von 6.571.259,59 € zu verzinsen (328.562,98 €). Für den Jahresabschluss 201 8 der citeq wurde ein Zinssatz von 5,0 % zugrunde ge- legt. Die citeq führt die Zinsen in Höhe von 328.562,98 €, die Veränderungen der Pensionsrückstellungen in Höhe von 901.127,00 € und die Veränderungen der Beihilferückstellungen in Höhe von 276.940,00 € einem vom Amt für Finanzen und Beteiligungen verwalteten Fonds zu. Der nach Bildung der Rücklagen verbleibende Überschuss in Höhe von 540.797,06 € wird an die Stadt Münster ausgeschüttet. Prüfungsergebnis Die BPG Beratungs - und Prüfungsgesellschaft mbH, 48147 Münster, erteilt der citeq für das Kale n- derjahr 2018 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Zu 2.: Lagebericht 2018 Die BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, 48147 Mü nster, hat festgestellt, dass der Lag e- bericht gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) in der aktuellen Fassung aufgestellt wurde, im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und sonstige Angaben im Lagebericht keine falschen Vorstellungen von der Lage der eigenb e- triebsähnlichen Einrichtung wecken. Der Lagebericht 2018 der citeq wird gem. § 26 der EigVO NRW zur Kenntnis genommen. Zu 3.: Dem Betriebsausschuss der citeq wird für das Kalenderjahr 201 8 Entlastung erteilt. Die Entlastung des Betriebsleiters erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW in der nächsten Sitzung des Betriebsau s- schusses. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Jahresabschluss der citeq 2018
Jahresabschluss 2018_Lagebericht
66819 Zeichen
1
Jahresabschluss
Lagebericht
Geschäftsjahr 2018
2
Impressum
Herausgeberin
Stadt Münster
citeq
Redaktion
Peter Boenigk
Tel.: 0251/492-18 11
Fax: 0251/492-77 10
e-Mail: boenigk@citeq.de
http://www.citeq.de
3
Inhaltsverzeichnis
1 Bilanz zum 31. Dezember 2018 ..................................................................................................................... 4
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 .................... 6
3 Anhang ........................................................................................................................................................... 7
3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss .......................................................................................... 7
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ............................................................................................. 7
3.3 Erläuterungen zur Bilanz ....................................................................................................................... 8
Aktivseite ............................................................................................................................................................ 8
Passivseite ......................................................................................................................................................... 8
3.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ...............................................................................10
3.5 Zusammenstellung der Umsatzerlöse .................................................................................................12
3.6 Sonstige Angaben ...............................................................................................................................12
3.6.1 Jahresdurchschnittlich beschäftigte Beamte, Angestellte und Auszubildende ...............................12
3.6.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen ................................................................................................12
3.6.3 Honorar des Abschlussprüfers ........................................................................................................12
3.6.4 Gesamtabschluss der Stadt Münster ..............................................................................................12
3.6.5 Organe und Aufwendungen für Organe ..........................................................................................13
Betriebsleitung .................................................................................................................................................13
Betriebsausschuss ...........................................................................................................................................13
Zentralausschuss .............................................................................................................................................13
Arbeitsausschuss .............................................................................................................................................14
3.6.6 Ergebnisverwendungsvorschlag ......................................................................................................14
3.6.7 Nachtragsbericht ..............................................................................................................................14
4 Anlagennachweis .........................................................................................................................................15
4
1 Bilanz zum 31. Dezember 2018
A K T I V S E I T E 31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene Software 2.229.610,00
2.119.219,00
2. Geleistete Anzahlungen
0,00
22.404,16
2.229.610,00
2.141.623,16
II. SACHANLAGEN
1. Fahrzeuge
53.872,00
42.789,00
2. Betriebs- u. Geschäftsausstattung 5.551.431,00
5.265.089,00
3. Anlagen im Bau
93.333,93
76.906,19
5.698.636,93
5.384.784,19
III FINANZANLAGEN
1. Beteiligungen
1.000,00
1000,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 24.781.534,87
23.551.694,09
24.782.534,87
23.552.694,09
32.710.781,80
31.079.101,44
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. VORRÄTE
Betriebsstoffe
131.967,65
140.373,81
II. FORDERUNGEN UND SONSTIGE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 577.187,89
305.180,32
2. Forderungen an die Stadt
7.044.106,26
6.951.871,43
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
31.12.2018 6.571.259,59 €
31.12.2017 6.571.259,59 €
3. Sonstige Vermögensgegenstände 7.009,79
31.545,53
7.628.303,94
7.288.597,28
III GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN
6.404,66
2.721,36
7.766.676,25
7.431.692,45
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
1.253.107,00
1.295.709,54
41.730.565,05
39.806.503,43
5
P A S S I V S E I T E 31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. STAMMKAPITAL
200.000,00
200.000,00
II. GEWINNRÜCKLAGEN
andere Gewinnrücklagen
8.357.685,11
7.107.080,12
III. JAHRESÜBERSCHUSS
869.360,04
1.250.604,99
9.427.045,15
8.557.685,11
B. SONDERPOSTEN AUS ZUSCHÜSSEN
DER ÖFFENTLICHEN HAND ZUR FINANZIERUNG
DES SACHANLAGEVERMÖGENS
2.043,00
982,00
C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen u. ähnliche Verpflichtungen 26.214.723,00
25.036.656,00
2. Steuerrückstellungen
20.402,74
0,00
3. Sonstige Rückstellungen
1.265.959,24
1.134.513,47
27.501.084,98
26.171.169,47
D. VERBINDLICHKEITEN
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.127.639,62
1.127.639,62
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2018 1.127.639,62 €
31.12.2017 1.127.639,62 €
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 822.991,08
673.940,64
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2018 822.991,08 €
31.12.2017 673.940,64 €
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 2.486.424,17
2.789.437,25
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2018 2.486.424,17 €
31.12.2017 2.789.437,25 €
4. Sonstige Verbindlichkeiten
352.980,62
479.635,90
a) davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2018 352.980,62 €
31.12.2017 479.635,90 €
b) davon aus Steuern
31.12.2018 51.752,94 €
31.12.2017 59.281,70 €
4.790.035,49
5.070.653,41
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
10.356,43
6.013,44
41.730.565,05
39.806.503,43
6
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2018
2018 2018
2017
EUR EUR
EUR
1. Umsatzerlöse
27.202.069,78
25.622.120,41
./. Rückerstattung ÖrV
-31.357,84
-297.865,29
27.170.711,94
25.324.255,12
2. Sonstige betriebliche Erträge
94.168,44
72.755,30
3. Gesamtleistung
27.264.880,38
25.397.010,42
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebs-
stoffe und für bezogene Waren
390.906,29
332.547,43
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
9.099.406,93
8.572.766,06
9.490.313,22
8.905.313,49
5. Rohergebnis
17.774.567,16
16.491.696,93
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
8.492.832,59
7.388.273,49
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
2.414.620,60
2.540.773,79
davon für Altersversorgung
10.907.453,19
9.929.047,28
2018: 1.119.257,24 €
2017: 1.381.974,65 €
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermö-
gensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
3.889.068,23
3.509.841,65
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
1.174.630,76
952.569,39
9. Betriebsergebnis
1.803.414,98
2.100.238,61
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
328.562,98
328.562,98
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
1.237.161,73
1.165.553,71
davon aus Aufzinsung
2018: 1.231.993,00 €
2017: 1.161.846,00 €
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
24.661,19
12.031,89
13. Ergebnis nach Steuern
870.155,04
1.251.215,99
14. Sonstige Steuern
795,00
611,00
15. Jahresüberschuss
869.360,04
1.250.604,99
7
3 Anhang
3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „citeq“ der Stadt Münster zum
31. Dezember 2018 wurde nach den Vorschriften des HGB sowie den ergänzenden Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) a ufgestellt. Den betrieblichen Beso n-
derheiten wurde durch die Erweiterung der Bilanzgliederung um die Posten „Fahrzeuge“, „Forderu n-
gen an die Stadt“, „Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt“ und „Sonderposten aus Zuschüssen zur
Finanzierung des Sachanlagever mögens“ sowie der Gliederung der Gewinn - und Verlustrechnung
durch die Kürzung der Umsatzerlöse um die Rückerstattung des im ÖrV -Bereich erzielten Übe r-
schusses an die Kooperationspartner entsprochen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die nachfolgend darge-
stellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt.
Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit au f-
gestellt.
Die entgeltlich erworbenen, immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und planmäßig line ar über ihre voraussichtliche
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Dabei richten sich die Abschreibungssätze nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Gerin g-
wertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 410,00 € (ohne Umsatzsteuer) werden im Jahr
des Zugangs abgeschrieben und im Anlagennachweis in die Abgänge einbezogen.
Die Finanzanlagen sind am Bilanzstichtag zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Vorräte wurden durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt und mit dem gewogenen Durc h-
schnittswert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert unter Berücksichtigung
des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalbeträgen angesetzt.
Die akti ven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten B e-
träge erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Der Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens enthält die für A n-
schaffungen der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens verwendeten Zuwendungsbeträge,
vermindert um die Beträge, die den bis zum Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen entspre-
chen.
Die Rückstellungen für Pensionen sind versicherungsmathematisch unter Berücksichtigung der
Richttafeln 2018 G (im Vorjahr Richttafel 2005 G) von Klaus Heubeck angesetzt. Es wurde das Teil-
wertverfahren angewendet und ein Rechnungszinsfuß von 5,0 % sowie ein Gehalts- und Renten-
trend von jeweils 0,0 % zu Grunde gelegt. Besoldungs - und Gehaltssteigerungen wurden berüc k-
sichtigt. Aus der Anwendung neuer Richttafeln ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf
das Jahresergebnis.
Für die Berechnung der Beihilf erückstellungen wurde für die Beamten ein Prozentsatz in Höhe von
21,56 % des Teilwertes für Versorgungsleistungen vom Personal - und Organisationsamt der Stadt
Münster ermittelt; es wurde ein Rechnungszinsfuß von 5,0 % sowie ein Gehalts- und Rententrend
von jeweils 0,0 % zu Grunde gelegt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen
abzudecken. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zukünftige
8
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren
Eintritt vorliegen und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag mit dem ihrer Restlaufzeit entspr e-
chenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgenommen
wurde.
Der Barwert der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurde mit einem Zinssatz in Höhe
von 1,65 % berechnet.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Betr ä-
ge erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
3.3 Erläuterungen zur Bilanz
Aktivseite
Zur Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der Angabe der A b-
schreibungen des Geschäftsjahres verweisen wir auf den beigefügten Anlagennachweis (Anlagen-
spiegel) als Bestandteil dieses Anhangs.
Die Forderungen an die Stadt Münster belaufen sich auf 7.044.106,26 € (Vorjahr: 6.951.871,43 €).
Darin enthalten sind Forderungen aus
der gestundeten Abgeltung für übernommene, laufende und zukünftige Pensionsverpflichtungen
von der Stadt Münster in Höhe von 6.571.259,59 € (Vorjahr: 6.571.259,59 €),
Guthaben auf Bankkonten der Stadt Münster, die für die citeq geführt werden in Höhe von
360.329,50 € (Vorjahr: 192.356,47 €),
Gewerbesteuerforderungen von 0,00 € (Vorjahr: 11.431,00 €),
Lieferungen und Leistungen in Höhe von 112.517,17 € (Vorjahr: 176.824,37 €).
Passivseite
Der Jahresüberschuss des Vorjahres wurde in Höhe von 328.562,98 € den Gewinnrücklagen zuge-
führt. Der verbliebende Betrag in Höhe von 922.042,01 € wurde in eine Rücklage der citeq für Digita-
lisierungsmaßnahmen eingestellt.
In den Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden die passivier-
ten Fördermittel zur Finanzierung der geförderten Anlagegüter ausgewiesen. Die Entwicklung des
Sonderpostens verläuft durch die vorgenommenen Zugänge, Abgänge und Auflösungen im Einklang
mit der Entwicklung der entsprechenden Teile des Anlagevermögens.
9
In den sonstigen Rückstellungen sind enthalten:
Sonstige Rückstellungen 31.12.2017
€
31.12.2018
€
Urlaub und Überstunden 656.880,47 848.764,74
Altersteilzeit 219.674,00 70.336,00
Ausstehende Rechnungen 193.478,00 279.853,50
Archivierungskosten 40.000,00 42.000,00
Jahresabschluss 24.481,00 25.005,00
Summe Sonstige Rückstellungen 1.134.513,47 1.265.959,24
Für die Verbindlichkeiten bestehen die folgenden Restlaufzeiten:
davon mit einer
Laufzeit
Verbindlichkeiten in T€ Gesamt <= 1 Jahr >1 Jahr > 5 Jahre
Erhaltene Anzahlungen
Vorjahr
1.128
1.128
1.128
1.128
0
0
0
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Vorjahr
823
674
823
674
0
0
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt
Vorjahr
2.486
2.789
2.486
2.789
0
0
0
0
Sonstige Verbindlichkeiten
Vorjahr
353
480
353
480
0
0
0
0
Gesamt
Vorjahr
4.790
5.071
4.790
5.071
0
0
0
0
Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvor-
behalte an den gelieferten Gegenständen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster belaufen sich auf 2.486.424,17 € (Vor-
jahr: 2.789.437,25 €).
Davon betreffen
12.859,86 € (Vorjahr: 121.078,10 €) Leistungsentgeltrückerstattung des ÖrV-Bereichs,
2.473.457,09 € (Vorjahr: 2.471.017,95 €) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen g e-
genüber der Stadt Münster. Darin der größte Posten: MEP Finanzierungsausgleich 2007-2018
i. H. v. 2.297.291,57 € (Vorjahr: 2.241.246,21 €),
0,00 € (Vorjahr: 197.218,47 €) Verbindlichkeiten aus Weiterleitung von Pensionsansprüchen
bedingt durch den Mitarbeiterwechsel von der citeq zur Stadt Münster,
107,22 € (Vorjahr: 122,73 €) Zinsverbindlichkeiten.
10
3.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse der citeq wurden durch Erträge mit Einrichtungen der Stadt Münster, mit Koop e-
rationspartnern und Dritten erzielt.
Folgende Leistungen wurden ausschließlich für die Stadt Münster quartalsweise erbracht:
Leistung
Durchschnitt
(Anzahl)
2018
Durchschnitt
(Anzahl)
2017
Durchschnitt
(Anzahl)
2016
Bereitstellung von Zentraleinheiten (PC, Notebooks,
Thin Client) 4.544 4.132 3.977
Bereitstellung von Monitoren und Beamern 4.062 3.715 3.654
Bereitstellung von Druckern / Plottern 1.759 1.703 1.583
Bereitstellung von Scannern 346 326 299
Bereitstellung von Sicherungssystemen 18 18 17
Bereitstellung von Telefaxgeräten, Headsets 272 300 286
Bereitstellung von PDA/Smartphone/Tablet 669 549 465
Bereitstellung von Telefongeräten / -einrichtungen
und mobile Telefonie 7.207 7.490 7.393
Abrechnung in €
Bereitstellung von Anwendungen (Software) 2.325.291,30 2.065.170,71 2.130.828,69
Bereitstellung von Hard- und Software gesamt 10.088.504,00 9.298.323,94 8.935.058,80
Folgende Leistungen wurden ausschließlich für den Medienentwicklungsplan der Stadt Münster
quartalsweise erbracht:
Leistung
Durchschnitt
(Anzahl)
2018
Durchschnitt
(Anzahl)
2017
Durchschnitt
(Anzahl)
2016
Bereitstellung von Zentraleinheiten (PC, Notebooks,
Thin Client) 3.110 3.049 3.009
Bereitstellung von Monitoren und Beamern 2.539 2.492 2.464
Bereitstellung von Druckern / Plottern 584 574 564
Bereitstellung von Scannern 94 111 117
Bereitstellung von Sicherungssystemen 1 1 0
Bereitstellung von /Smartphone/Tablet 18 15 0
Abrechnung in €
Bereitstellung von Systemen, Anlagen und Netzen 405.253,31 395.844,72 385.952,07
Bereitstellung von Hardware und Netzen gesamt 2.702.676,85 2.192.796,04 2.097.376,75
11
Folgende Dienstleistungen wurden im Rahmen der ÖrV für die Kooperationspartner und Dritte e r-
bracht:
Aufgabenbereich Umsatzanteil vor Ausschüttung
2018 2017 2016
Zentrale Verwaltung 0,07% 0,07% 0,08%
Personalwesen 14,93% 12,49% 12,76%
Statistik und Wahlen 0,39% 2,95% 0,36%
Kämmerei (SAP und Infoma NKF) 18,56% 18,86% 20,17%
Kasse (Verwaltungsvollstreckung) 1,26% 1,29% 1,51%
Steuern (Steuern und Abgaben) 3,71% 4,02% 4,30%
Sicherheit und Ordnung (Ausländerwesen, Ver-
kehrsordnungswidrigkeiten, Veterinärangelegenhei-
ten, Ordnungsangelegenheiten, Führerscheinwesen)
8,24% 8,31% 7,58%
Einwohner- und Meldewesen 4,54% 4,63% 4,94%
Personenstand (Standesamt) 1,54% 1,47% 1,52%
Feuerschutz (Krankentransport) 0,75% 0,61% 0,59%
Schule und Kultur 0,10% 0,10% 0,06%
Büchereiwesen 0,18% 0,12% 0,15%
Musikschule 0,05% 0,06% 0,06%
Soziales (Sozialwesen) 8,30% 7,93% 9,34%
Jugend (Mündelgeld, Kostenermittlung Kindergärten,
Kindergartenverfahren, Jugendamtsverfahren) 3,43% 3,46% 3,34%
Sportamt 0,08%
Gesundheitswesen 0,11% 0,11% 0,06%
Bauverwaltung 0,33% 0,36% 0,52%
Vermessung und Kataster 0,12% 0,12% 0,13%
Bauordnung 0,23% 0,22% 0,23%
Wohnungsförderung (Wohnungswesen) 0,15% 0,15% 0,15%
Hochbau 0,47% 0,51% 0,40%
Tiefbau (Tiefbauinformation / Fäkalschlammentsor-
gung) 0,01% 0,01% 0,01%
Grünflächen (Friedhofswesen) 0,13% 0,13% 0,15%
Wirtschaftliche Betätigung
(Virenschutz, Datenbanken, IMSWare) 2,67% 2,60% 2,64%
Bereitstellung Server 0,78% 0,82% 0,84%
Betrieb, Unterhaltung von Netzen
(Allgemeine Leistungen, Abruf von Leistungen, An-
bindung von Nebenstandorten)
7,98% 8,12% 7,88%
Dienstleistungen
(DataClearing NRW, Krebsregister, Governikus) 6,92% 6,59% 5,77%
Dienste (Internet-Server/Nutzer, Internet-Leistungen
nach Angebot, Redaktionssystem, Virtuelle Poststel-
le, E-Government)
6,42% 6,42% 7,18%
Dienstleistung / Betreuung (Betreuung fremder
Systeme, Arbeitsstunden, Datensicherung, digitale
Archivierung, Dokumenten-Management-System)
3,08% 3,00% 2,86%
Pauschalen (Einwohnerpauschale u. a.) 4,47% 4,47% 4,42%
Summe über alle Aufgaben 100,00% 100,00% 100,00%
12
3.5 Zusammenstellung der Umsatzerlöse
Die Leistungen wurden nach dem gültigen Preisverzeichnis abgerechnet.
Leistung Erträge
2018 in € 2017 in € 2016 in €
Dienstleistungen direkt für die Stadt Münster 10.088.504,00 9.298.323,94 8.935.058,80
Dienstleistungen für den Bereich Medienentwick-
lungsplan der Stadt Münster 2.702.676,85 2.192.796,04 2.097.376,75
Dienstleistungen für die Kooperationspartner (Anteil
Stadt Münster) 4.857.829,57 4.905.825,52 4.897.013,78
Dienstleistungen für die Kooperationspartner (Dritte) 9.185.830,20 8.943.079,15 8.473.414,36
Sonstige Leistungen (Veranstaltungen, Schulungen,
Beraterleistungen, kurzfristige Ausleihungen von
Hardware)
367.229,16 282.095,76 280.408,40
Leistungsentgeltrückerstattung an die Kooperations-
partner -31.357,84 -297.865,29 -917.838,97
Umsatzerlöse gesamt 27.170.711,94 25.324.255,12 23.765.433,12
3.6 Sonstige Angaben
3.6.1 Jahresdurchschnittlich beschäftigte Beamte, Angestellte und Auszubildende
Die durchschnittliche Zahl der nach § 267 Abs. 5 HGB ermittelten Arbeitsnehmer beträgt im Ge-
schäftsjahr:
Zeitpunkt Beamte Angestellte
gesamt
(ohne Azu-
bis)
nachrichtl.:
Azubis
31.03.2018 40 105 145 8
30.06.2018 40 105 145 8
30.09.2018 40 110 150 9
31.12.2018 40 113 153 9
Durchschnitt zum 31.12.18 40 108 148 9
Durchschnitt
Vorjahr 42 103 145 9
3.6.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesamtsumme vertraglicher Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB beträgt für das Jahr 201 8
688 T€ und für die Folgejahre voraussichtlich jährlich 794 T€. Die Verpflichtungen betreffen langfris-
tige Mietverträge mit der Stadt Münster.
3.6.3 Honorar des Abschlussprüfers
Das für das Berichtsjahr als Aufwand erfasste Honorar unseres Abschlussprüfers, der Beratungs -
und Prüfungsgesellschaft BPG mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, einschließlich des
Aufwands aufgrund der Bildung von Rüc kstellungen für die Abschlussprüfung und der weiteren e r-
brachten Leistungen entfällt in voller Höhe auf die Abschlussprüfungsleistungen und beträgt
23.562,00 € (Vorjahr: 23.341,85 €). Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen beinhaltet das
Honorar für d ie Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie der Prüfung nach
§ 53 HGrG.
3.6.4 Gesamtabschluss der Stadt Münster
Die citeq wird in den Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2018 einbezogen.
13
3.6.5 Organe und Aufwendungen für Organe
Betriebsleitung
Der Betriebsleiter der citeq ist Herr Stefan Schoenfelder.
Die Gesamtbezüge der Betriebsleitung betrugen in 2018 insgesamt: 121.637,69 € einschließlich der
Arbeitgeberanteile. Die Vergütung der Betriebsleitung erfolgt auf Basis einer Sondervereinbarung in
Anlehnung an die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Erfolgsbez o-
gene Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind in der Ve rgütung nicht
enthalten.
Für ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung und eine Hinterbliebene wurden an Pensionen und A l-
tersteilzeit 150.450,96 € aufgewendet, worin der Zinsanteil für die Pensionsrückstellungen enthalten
ist. Für diesen Personenkreis bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.368.815 €.
Betriebsausschuss
Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten keine Vergütungen durch den Betrieb citeq.
Der Betriebsausschuss wurde im Jahr 201 8 in 5 öffentlichen und 5 nicht-öffentlichen Sitzungen von
der Betriebsleitung über die Entwicklung der citeq und alle wichtigen Angelegenheiten unterrichtet.
Dabei hat er Entscheidungen im Rahmen seiner Zuständigkeiten getroffen.
Die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Betriebsausschusses sind sämtlich in Münster
wohnhaft.
Der Betriebsausschuss setzt sich am 31.12.201 8 wie folgt zusammen (RH = Ratsherr, RF =
Ratsfrau):
Ordentliche Mitglieder
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bü r-
ger/innen
Stellvertretende Mitglieder
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bü r-
ger/innen
1. RH Dr. Michael Jung, Studienrat,
Vorsitzender
1. RF Anne Schulze Wintzler, Verbraucher-
beraterin
2. RH Otto Reiners, Referatsleiter
Stellvertr. Vorsitzender
2. RH Pascal Powroznik, Studienrat
3. RH Jens Christian Heinemann, Office-
Manager,
2. Stellvertr. Vorsitzender
3. RH Gilbert Hartmann, Bankkaufmann
4. Hans-Gerd van Schelve,
Informatikkaufmann
4. Philip Neumann, Student der Rechtswis -
senschaften
5. Astrid Bühl, Schulleiterin 5. RH Manfred Wenzel, Elektrotechnik -
Meister / Projektleiter
6. Karsten Hannig, Angestellter 6. RH Johannes Schmanck, Selbständig
im Bereich Gastronomie / Datentechnik
7. Jürgen Lemke, Dozent für Medientechnik 7. Jörg Rostek, Buchhändler
8. RH Jörg Berens, Referent Öffentlich -
keitsarbeit
8. Martin Gerhardy, Jurist
9. Dr. Ralf Henrichs 9. Lukas Hochberger, Student
Beratende Mitglieder des Zentralausschusses für den Betriebsausschuss:
Herr Guido Bierwagen (Wadersloh) und Herr Bürgermeister Berthold Stretting (Sendenhorst).
Zentralausschuss
Der Zentralausschuss entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten für den ÖrV-Bereich, so u. a.
über Umlagen, Produkte und deren Preise. Er hat im Jahr 2018 zweimal getagt.
14
Mitglieder
Alle Hauptverwaltungsbeamten der im Rahmen der öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung beteiligten
Kooperationspartner (Stimmanteil in Höhe des Finanzierungsanteils des Vorjahres).
Arbeitsausschuss
Der Arbeitsausschuss bereitet im Wesentlichen die Beschlüsse und Empfehlungen des Zentralau s-
schusses vor. Er hat im Jahr 2018 zweimal getagt.
Mitglieder
Jeweils eine Dienstkraft der für IT -Aufgaben zuständigen Organisationseinheit der Kooperation s-
partner.
3.6.6 Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Betriebsleitung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss einen Betrag in Höhe v on 328.562,98 €
(Zinsen Pensionsrückstellung) in die Gewinnrücklagen einzustellen. Der Restbetrag in Höhe von
540.797,06 € ist an die Stadt Münster auszuschütten.
3.6.7 Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 201 8 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eing e-
treten.
Münster, den 31.03.2019
citeq
Stefan Schoenfelder
15
4 Anlagennachweis
Kennzahlen
Durch-
schnittl.
Rest-
buch-
wert
v.H.
14
13,16
34,87
100,00
56,33
Durch-
schnittl.
Abschrei-
bungs-
satz
v.H.
13
6,36
17,20
0,00
6,70
Restbuchwerte
am Ende des
vorange-
gangenen WJ
€
12
2.119.219,00
22.404,16
2.141.623,16
42.789,00
5.265.089,00
76.906,19
5.384.784,19
1.000,00
23.551.694,09
23.552.694,09
31.079.101,44
Restbuchwerte
am Ende des
WJ
€
11
2.229.610,00
0,00
2.229.610,00
53.872,00
5.551.431,00
93.333,93
5.698.636,93
2.000,00
24.781.534,87
24.783.534,87
32.711.781,80
Abschreibungen
Endstand
31.12.2018
€
10
14.718.757,27
0,00
14.718.757,27
95.095,27
10.550.185,84
0,00
10.645.281,11
0,00
0,00
0,00
25.364.038,38
Abgang
(d.h. ange-
sammelte
Abschreibun-
gen auf die in
Spalte 4
ausgewiesenen
Beträge)
€
9
446.518,14
0,00
446.518,14
20.400,00
4.574.923,32
0,00
4.595.323,32
0,00
0,00
0,00
5.041.841,46
Zugang
(d.h. Abschrei-
bungen im WJ
2018)
€
8
1.078.471,19
0,00
1.078.471,19
13.596,61
2.797.000,43
0,00
2.810.597,04
0,00
0,00
0,00
3.889.068,23
der citeq - Informations-Technologie für Kommunen
Anfangsbe-
stand
01.01.2018
€
7
14.086.804,22
0,00
14.086.804,22
101.898,66
12.328.108,73
0,00
12.430.007,39
0,00
0,00
0,00
26.516.811,61
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Endstand
31.12.2018
€
6
16.948.367,27
0,00
16.948.367,27
148.967,27
16.101.616,84
93.333,93
16.343.918,04
2.000,00
24.781.534,87
24.783.534,87
58.075.820,18
Anlagennachweis
Umbuchungen
2018
€
5
22.404,16
-22.404,16
0,00
0,00
19.507,36
-19.507,36
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Abgang
2018
€
4
446.518,14
0,00
446.518,14
20.400,00
4.605.616,32
0,00
4.626.016,32
0,00
0,00
0,00
5.072.534,46
Zugang
2018
€
3
1.166.458,03
0,00
1.166.458,03
24.679,61
3.094.528,07
35.935,10
3.155.142,78
1.000,00
1.229.840,78
1.230.840,78
5.552.441,59
Anfangsbestand
01.01.2018
€
2
16.206.023,22
22.404,16
16.228.427,38
144.687,66
17.593.197,73
76.906,19
17.814.791,58
1.000,00
23.551.694,09
23.552.694,09
57.595.913,05
Posten des Anlagevermögens
1
Immaterielle Vermögens-
gegenstände
Entgeltlich erworbene Software
Geleistete Anzahlungen
Summe immaterielle Vermögensgegenstän-
de
Sachanlagen
PKW
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Anlagen im Bau
Summe Sachanlagen
Finanzanlagen
Beteiligungen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Summe Finanzanlagen
Gesamtsumme
I.
1.
2.
II.
1.
2.
3.
III.
1.
2.
16
Inhaltsverzeichnis
zum Lagebericht der citeq 2018
5 Grundlagen und Rahmenbedingungen ........................................................................................................17
5.1 Organisationsstruktur / Standorte ........................................................................................................17
5.2 Geschäftsprozesse ..............................................................................................................................17
5.3 externe Einflussfaktoren auf das Geschäft ..........................................................................................18
5.4 Entwicklung in den Geschäftsbereichen ..............................................................................................18
5.4.1 Informationssicherheitsmanagement in der citeq ............................................................................18
5.4.2 Münster ............................................................................................................................................19
5.4.3 Medienentwicklungsplan (MEP) ......................................................................................................19
5.4.4 ÖrV-Gemeinschaftsverfahren ..........................................................................................................19
5.4.5 E-Government – DataClearing NRW ...............................................................................................20
6 Wirtschaftsbericht .........................................................................................................................................21
6.1 branchenbezogene Rahmenbedingungen ..........................................................................................21
6.2 Geschäftsverlauf ..................................................................................................................................21
6.3 Ertragslage, Vermögens- und Finanzlage ...........................................................................................21
6.4 finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren ..........................................................................23
7 Prognose-, Chancen und Risikobericht ........................................................................................................24
7.1 Prognosebericht ...................................................................................................................................24
7.2 Risikobericht ........................................................................................................................................25
7.3 Chancenbericht ....................................................................................................................................26
8 Organigramm ................................................................................................................................................27
17
Sei-
te:
17
5 Grundlagen und Rahmenbedingungen
Die citeq, mit S itz in Münster, ist eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster. Das
Stammkapital beträgt 200.000,00 €. Es gilt die Betriebssatzung der Stadt Münster für die „citeq“ in
der Fassung vom 14.12.2000 und der 3. Änderungssatzung vom 13.11.2009.
Gegenstand der Einrichtung ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Information s-
technologie (IT) einschließlich der Kommunikationstechnologie für die Stadt Münster, die übrigen
Kooperationspartner der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über
die gemeinsame Inanspruchnahme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq der Stadt Münster)
und sonstigen Kunden im Rahmen des § 107 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Zweck der Einrichtung einschließlich etwaig er Hilfs - und Nebenbetriebe ist die Optimierung des
kommunalen Leistungsangebotes der Fachämter für Bürgerinnen und Bürger durch eine bedarfsor i-
entierte Erbringung von IT -Dienstleistungen für die Ämter und Einrichtungen der Stadtverwaltung
Münster, für die öffentlichen Schulen im Rahmen des Medienentwicklungsplans (MEP) und die übri-
gen Kooperationspartner der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Der Betriebszweck ist im Rahmen
der gesamtstädtischen Zielsetzung der Stadt Münster und unter Beachtung einer wir tschaftlichen
Leistungserbringung zu erfüllen.
Die Dienstleistungen der citeq gliedern sich in Produkte, Projekte und Einzelmaßnahmen. Der Obe r-
bürgermeister regelt die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und Einrichtungen der Verwaltung
mit der citeq.
5.1 Organisationsstruktur / Standorte
Die citeq ist gemäß des Dezernatsverteilungsplans der Stadt Münster dem Dezernat I für Bürgerse r-
vice, Personal, Organisation, Ordnung, Brandschutz und IT zugeordnet. Die citeq betreibt an zwei
Standorten zentrale Technikräume. Weitere Technikräume werden in den Stadthäusern und in ve r-
schiedenen Schulen betrieben.
5.2 Geschäftsprozesse
Die citeq beschäftigt als städtischer IT -Dienstleister für Kommunen, öffentliche Verwaltungen und
deren Einrichtungen durchschnittlich 148 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 9 Auszubildende in
unterschiedlichen Ausbildungsberufen. Die Doppelrolle der citeq als Querschnittsam t der Stadt
Münster und externer Dienstleister für weitere Behörden stellt eine Besonderheit unter den komm u-
nalen IT-Dienstleistern in Deutschland dar.
Als dienstleistendes Querschnittsamt der Stadt Münster steuert und betreibt die citeq die Inform a-
tions- und Kommunikationstechnologie der Stadt Münster: Dazu zählen die städtischen Büroarbeits-
plätze und die kommunalen Fachanwendung en, die in einem sicheren und auf mehrere Standorte
verteilten Rechenzentrum betrieben werden. Die Standorte sind untereinander sowie mit den städt i-
schen Dienstgebäuden über citeq -eigene Datenverbindungen vernetzt. Darüber hinaus betreibt die
citeq die IT-Infrastruktur der städtischen Schulen der Stadt Münster im Rahmen des Medienentwic k-
lungsplans. Da die citeq neben ihrer IT -Kompetenz auch über ein sehr umfassendes Wissen um die
kommunalen Strukturen und Prozesse verfügt, arbeitet sie bei der Optimierung d er Verwaltungsab-
läufe der Stadt Münster eng mit dem Personal- und Organisationsamt zusammen.
In den letzten Jahren hat die citeq eine weitere Funktion übernommen. Als Kompetenzzentrum für
Digitalisierung leistet sie wichtige Beiträge zur Entwicklung der Digitalen Stadt Münster. Hierzu gehö-
ren über die Digitalisierung der Stadtverwaltung einschließlich der Onlinedienste (E -Government)
hinaus z. B. die Breitband-, WLAN- und mittlerweile auch Mobilfunk-Koordination, die ihr Augenmerk
über den Verwaltungs-Tellerrand hinaus auch in die Internet -Infrastruktur der Stadtgesellschaft rich-
ten. Die Einrichtung eines Open Data Koordinators ist zum 01.03.2019 erfolgt, um – auch aus Wirt-
schaftsförderungsgründen – die Datenschätze der Stadtverwaltung und städtischen Beteil igungen
für die Öffentlichkeit in elektronisch verarbeitbarer Form zugänglich zu machen. Weitere Digitalisie-
rungsschwerpunkte sind der Aufbau eines virtuellen Rathauses, welches integriert auch das zukün f-
tige Bürgerservicezentrum unterstützen soll sowie di e Einf ührung eines flächendeckenden Dok u-
mentenmanagementsystems (DMS) und die IT-Ausstattung der städtischen Schulen.
18
Als externer IT-Dienstleister ist die citeq mit 20 (ab 01.01.2019: 28) umliegenden Kreis-, Stadt- und
Gemeindeverwaltungen über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung verbunden und erbringt für 400
weitere Behörden IT-Leistungen: Dazu zählen neben weiteren Kommunalverwaltungen und kommu-
nalen Einrichtungen auch Landes - und Bundeseinrichtungen. Auch das Bundesamt für Justiz, die
Bundesagentur für Arbeit, das Bundesverwaltungsamt, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein -
Westfalen und auch die Verbände der Diözesen und der Evangelischen Kirche Deutschlands bezi e-
hen IT-Services von der citeq.
Von der Doppelrolle als dienstleistendes Querschnittsamt und als externer Dienstleister profitieren
sowohl die Stadt Münster als auch ihre externen Kunden:
Die Stadt Münster profitiert von der interkommunalen Zusammenarbeit über Synergien beim IT -
Betrieb und darüber hinaus von den Erfahrungen und Ideen der Kooperationsverwaltungen, die
in der gemeinsamen Arbeit der citeq mit ihren Kunden erschlossen werden.
Die externen Kunden profitieren vom Know -how der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der citeq,
das sie in ihrer Funktion als interner IT-Dienstleister der Stadt Münster erwerben und – quasi ne-
benbei - in ihre Arbeit mit den Kooperationspartnern einbringen. Da die citeq den gesamten IT -
Bedarf der Großstadt Münster abdeckt, kann sie ihren externen Kunden grundsätzlich sämtliche
IT-Funktionen anbi eten, die eine Kommunalverwaltung benötigt. Dabei können die externen
Kunden die citeq-Angebote ohne eine generelle Abnahmeverpflichtung nutzen.
5.3 externe Einflussfaktoren auf das Geschäft
Der hohen Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes an den Ausbau des E-Governments (Umset-
zung von mehreren hundert Onlinediensten bis Ende des Jahres 2022) und der von einem starken
Kostendruck geprägte kommunale IT-Markt verlangt nach einer Intensivierung der interkommunalen
Zusammenarbeit. Die citeq begreift diese Herausforderung als Chance und arbeitet eng mit anderen
Kommunen und IT-Unternehmen zusammen.
Die citeq ist Mitglied im Dachverband kommunaler IT -Dienstleister in NRW (KDN) und der VITAKO
(Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler IT -Dienstleister). Über die Bündelung der Beschaffungen
von Hard- und Software innerhalb dieser Verbünde verbessert die citeq die Einkaufskonditionen für
die notwendige Hard- und Software. Die verteilten IT-Fachkompetenzzentren des KDN bieten zudem
eine hoch wirtschaftliche Betriebsleistung , die im Bereich von Standesamts - und Sozialwesen auch
von der citeq genutzt werden . In diesen Leistungsverbund bringt sich die citeq aber auch mit eig e-
nen Leistungen in den Bereichen sichere Kommunikation (Dataclearing NRW und Servicekonto
NRW) und Personalwirtschaftliche Anwendungen aktiv ein.
Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der VITAKO profitiert die citeq vom Erfahrungsaustausch der
Mitglieder und beteiligt sich aktiv bei den Diskussionen um die Modernisierung der öffentlichen Ve r-
waltung.
In die landes- und bundesweiten Netzwerke der IT-Dienstleister sind auch die kommunalen Spitzen-
verbände eingebunden.
5.4 Entwicklung in den Geschäftsbereichen
5.4.1 Informationssicherheitsmanagement in der citeq
Die citeq betreibt ein Information Security Management System (ISMS, engl. für „Managementsy s-
tem für Informationssicherheit“) gemäß ISO 27001 auf Basis der IT -Grundschutz-Standards (100-1,
100-2, 100-3 und 100-4) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Erklärtes
Ziel der citeq ist es, den Rechenzentrums-Basisbetrieb zertifizieren zu lassen.
Zum Zertifizierungsverbund gehören die organisatorischen Prozesse, Daten und Informationen, A n-
wendungen, Netzwerkkomponenten, IT -Systeme und die Infrastrukturkomponenten, die für die
Kernaufgabe Rechenzentrums-Basisbetrieb erforderlich sind, bzw. diesen unterstützen.
19
Sei-
te:
19
Zur Erreichung der Zertifizierungsreife wurden in den letzten Jahren knapp 4.000 Maßnahmenemp-
fehlungen geprüft, bewertet und unter Abwägung wirtschaftlicher Aspekte umgesetzt. Es wurden
ergänzende Sicherheitsanalysen und die sich daraus ergebenen Risikoanalysen durchgeführt. Zur-
zeit wird die noch erforderliche Realisierungsplanung priorisiert bearbeitet.
Der Zertifizierungsantrag wurde beim BSI im 3. Quartal 2018 gestellt. Das Zertifizierungsaudit ist für
das 2. Quartal 2019 terminiert.
5.4.2 Münster
Die für die Stadt Mün ster möglichen IT -Projekte und -Maßnahmen können aufgrund der eing e-
schränkten finanziellen Vorgaben nicht vollständig umgesetzt werden. Die weitere Digitalisierung der
Verwaltung ist aber von einer ausreichenden Finanzausstattung abhängig.
5.4.3 Medienentwicklungsplan (MEP)
Die citeq hat das MEP-Konzept grundlegend überarbeitet. Damit wird u. a. der technischen Entwick-
lung bei den mobilen internetfähigen Geräten und ihren Einsatzmöglichkeiten im Schulunterricht
sowie den Möglichkeiten der Informationsbereitstellung über das Internet (Cloud) Rechnung getr a-
gen. Die Bedienung der sich daraus ergebenden Anforderungen stellt einen Schwerpunkt des MEP -
Konzeptes dar.
Das von der citeq überarbeitete Konzept sieht u. a. folgende Bausteine vor:
Breitbandige Netzanbindung der Schulen ist in der Umsetzung
Einrichtung von WLAN -basierten Int ernetzugängen als infrastrukturelle Maßnahme für alle
Schulen einschließlich der Nutzungsmöglichkeit für Bring Your Own Device (BYOD) wird in
2019 erfolgen
Aufnahme von iPads in den MEP-Warenkatalog wird in 2019 erfolgen.
Im Jahr 2018 wurden folgende weitere wichtige Maßnahmen im Bereich des MEP begonnen bzw.
umgesetzt:
Der Abschluss des Ausschreibungsverfahrens zur Auswahl eines Managementsystems für
die IT-Ausstattung der Schulpädagogik, die Vorbereitungsarbeiten zur Einführung des au s-
gewählten Produktes Time for kids und die Installation an ersten Schulen ist in Arbeit.
Die Installation der Endgeräte auf Windows10 und der weitere Ausbau der Infras truktur an
den Schulstandorten zur WLAN-Vorbereitung konnte abgeschlossen werden.
5.4.4 ÖrV-Gemeinschaftsverfahren
Die angestrebten Ziele der Ausweitung der ÖrV-Gemeinschaft auf alle kreisangehörigen Kommunen
der Kreise Coesfeld und Warendorf wurde zum Jahresende 2018 erreicht . Die Genehmigung der
Bezirksregierung Münster wird im 2. Quartal 2019 erwartet. Die citeq kann danach folgende neue
Partnerverwaltungen begrüßen:
Stadt Beckum (Kreis WAF)
Stadt Drensteinfurt (Kreis WAF)
Stadt Ennigerloh (Kreis WAF)
Stadt Oelde (Kreis WAF)
Stadt Telgte (Kreis WAF)
Stadt Billerbeck (Kreis COE)
Gemeinde Rosendahl (Kreis COE)
Gemeinde Senden (Kreis COE)
Höchste Bedeutung hat im Bereich der ÖrV-Gemeinschaftsverfahren die Einführung eines Service-
portals für die Stadt Münster und die ÖrV-Partner. Das Serviceportal ist zukünftig die Zentralstelle für
den Aufbau von Onlinediensten, unter anderem im Rahme n des Onlinezugangsgesetzes. Unter-
stützt werden dabei sowohl komplexe Onlinedienste, die integriert mit den kommunalen Fachverfa h-
ren zusammenarbeiten, als auch einfache Online-Antragsformulare ohne Fachverfahrensanbindung.
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Über alle Onlinedienste hinweg können Zentralfunktionen wie E -Payment- oder auch Dokumenten-
management-Funktionen genutzt werden, so dass die Anträge und Bescheide in elektronischen
Fach- oder Vorgangsakten verarbeitet werden können.
Der Ausbau des Dokumentenmanagements (DMS) wurde in der Kooperation vorangetrieben. Bei
verschiedenen Kommunen wurden weitere Lösungen implementiert, so wurde z. B. die eAkte in der
Ausländerbehörde der Stadt Münster eingeführt. Ferner wird das DMS für die E-Rechnung für Müns-
ter und Hamm und für das Jobcenter Münster vorbereitet.
5.4.5 E-Government – DataClearing NRW
Der von der citeq gemeinsam mit dem Partnerrechenzentrum KRZN Kamp -Lintfort seit 2006 betrie-
bene Dienst DataClearing NRW konnte erneut ausgebaut werden. Sowohl die Nutzer - und die
Transaktionszahlen als auch die wirtschaftlichen Effekte aus den Vorjahren wurden bestätigt und
teilweise übertroffen: DataClearing NRW ist weiterhin die zentrale Schnittstelle in der kommunalen
Behördenkommunikation NRW auf Basis des Übermittlungsstandards OSCI.
DataClearing NRW erschließt mit seinen Systemen und den bereitgestellten Funktionen den beteilig-
ten Kommunen sowie den angeschlossenen Nachrichtenempfängern auf Landes- und Bundesebene
weiter wirtschaftliche Vorteile.
Als weiteres Standbein wurde d as Servicekonto.NRW entwickelt. Damit bietet DataClearing NRW
eine zentrale Schnittstelle zur Identifizierung und Authentisierung an. Die Bürgerinnen und Bürger
des Landes können sich an diesem Dienst registrieren und ihn bei einem Zugriff auf kommunale
Portale und Online-Angebote in NRW nutzen. Mehrfache Registrierungsvorgänge können entfallen,
E-Government wird für die Bürgerinnen und Bürger anwendbarer. Es wird für das Jahr 2019 mit ei-
ner stark steigenden Tendenz von mehr als 100 Kommunal- und Landesportalen gerechnet.
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6 Wirtschaftsbericht
6.1 branchenbezogene Rahmenbedingungen
Der kommunale IT -Markt in NRW war bisher von regional tätigen IT -Dienstleistern bestimmt, die
ausschließlich für die in ihren Einzugsbereichen liegenden Verwaltungen tätig waren. Die in den letz-
ten Jahren erfolgte Ausweitung des KDN ermöglicht jetzt einen vereinfachten Leistungsaustausch,
der über IT-Fachstellen eine effiziente Leistungserbringung ermöglicht.
6.2 Geschäftsverlauf
Die Entwicklung in den Geschäftsbereichen ist unterschiedlich . Aufgrund der zunehmenden Digitali-
sierung der Geschäftsvorgänge und der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. E -
Government-Gesetz NRW und Onlinezugangsgesetz) steigen die qualitativen Anforderungen an die
IT-Ausstattung. Eine weitgehende Digitalisierung der Prozesse wird in den kommenden Jahren vo r-
zunehmen sein. Damit wird auch die citeq als IT -Querschnittsamt der Stadt Münster noch stärker
gefordert sein.
Eine weitere Basis für die weitere Digitalisierung der Stadtverwaltung Münster ist die breitbandige
Anbindung der Dienstgebäude, die voraussichtlich bis 2021 hergestellt wird.
Diese Entwicklung zeigt sich auch bei den Kooperationspartnern im Rahmen der ÖrV. Die bisherige
Netzinfrastruktur erfüllt nur noch eingeschränkt die Anforderungen . Mit den Partnern wurden erste
Lösungen erarbeitet, die in der Umsetzung zu einer erheblichen Veränderung der Leistungserbri n-
gung der citeq und der Kommunikation innerhalb des bisher geschlossenen ÖrV-Netzes führen wird.
Damit werden die Voraussetzungen g eschaffen, den ÖrV-Partnern weitere Leistungen über das z u-
künftig BSI-zertifizierte Rechenzentrum der citeq anbieten zu können.
Die umfangreichsten Veränderungen haben sich im MEP -Bereich ergeben. Aufgrund der geplanten
Neuausrichtung sind in diesem Aufgabenbereich in den kommenden 2 Jahren erhebliche organis a-
torische, personelle und technische Veränderungen zu erwarten..
6.3 Ertragslage, Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme zum 31.12.2018 beläuft sich auf 41.731 T€ und ist damit um rd . 1.924 T€ höher
als zum 31.12.2017.
2018 wurden Investitionen in Höhe von ca. 5.551 T€ getätigt und durch Eigenmittel und Kassenkr e-
dite finanziert. Davon entfallen auf Finanzanlagen ca. 1.230 T€, die im Wesentlichen zur Rückde-
ckung der Pensions - und Beihilfeverpflichtungen erworben wurden. Die übrigen 4.321 T€ verteilen
sich im Wesentlichen auf Softwareprodukte ( ca. 1.166 T€), Rechnersysteme (ca. 1.296 T€), Monito-
re, Drucker und sonstige DV -Peripherie (ca. 528 T€), Netztechnik (ca. 278 T€), neue Telekommuni-
kationstechnik (vor allem Ersatz der alten TK -Technik durch VoIP) ( ca. 270 T€), PKW (ca. 25 T€),
Technische Ausstattung (ca. 12 T€) sowie Mobiliar und Sonstiges Inventar (ca. 6 T€) und geringwer-
tige Vermögensgegenstände in Form von Trivialsoftware so wie Netz- und TK -Technik (insgesamt
ca. 704 T€) sowie Anlagen im Bau (ca. 36 T€). Den Investitionen stehen Abschreibungen in Höhe
von 3.889 T€ gegenüber.
Das Umlaufvermögen erhöhte sich um ca. 335 T€ auf 7.767 T€ insbesondere aufgrund höherer For-
derungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Guthaben bei der Sparkasse (ca. 440 T€). Die
Forderungen gegenüber der Stadt Münster , andere sonstige Vermögensgegenstände und Betriebs-
stoffe sind demgegenüber gesunken (ca. -105 T€).
Das Eigenkapital zum 31.12.2018 in Höhe von rd. 9.427 T€ (Vorjahr: rd. 8.558 T€) deckt rd. 22,6 %
der Bilanzsumme (Vorjahr: 21,5 %). Unter Einbeziehung der Sonderposten aus Zuschüssen zur F i-
nanzierung des Sachanlagevermögens ergibt sich eine unveränderte Eigenkapitalquote von 22,6 %
(Vorjahr: 21,5 %).
Die notwendigen und zukunftssichernden Investitionen konnten – anders als im Vorjahr – aus dem
Cash Flow der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert werden.
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Die Liquidität der citeq hat sich gegenüber dem Vorjahr zwar leicht verbessert, ist jedoch weiterhin
als unzureichend zu bezeichnen. Die citeq ist auf finanzielle Unterstützung der Stadt Münster ang e-
wiesen.
Die citeq erzielt Umsätze in den Bereichen Münster, ÖrV und MEP. Die nachfolgende Tabelle zeigt
den Geschäftsverlauf der Jahre 2017 und 2018:
Die Umsatzerlöse über alle Bereiche der citeq betragen nach Ausschüttung an die ÖrV -Kunden
27.171 T€ und waren damit um 1.847 T€ höher als im Vorjahr. Begründet ist dies durch die geringe-
re Leistungsentgeltrückerstattung an die ÖrV -Kunden und durch höhere Umsatzerlöse in allen B e-
reichen der citeq. Hervorgerufen wird dies u. a. durch wachsende Fallzahlen im Rahmen der Bereit-
stellung von Anwendungen und Hardwareprodukten. Als Ergebnis konnte im Geschäftsjahr 2018 ein
Überschuss von rd. 869 T€ erzielt werden.
Wodurch ein um rd. 1.789 T€ höheres Jahresergebnis erzielt wurde als prognostiziert, kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2018 hat die citeq die ab dem 01.01.2018 geltenden ne u-
en Schwellenwerte für GWG berücksichtigt. Nach der Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2018
wurde eine Option „Abschreibungen für Anlagen ab dem 01.01.2018 wie in der Vergangenheit for t-
zuführen“ eingeräumt. Die citeq hat sich entschieden, diese Option nach Rücksprache mit der Kä m-
merei der Stadt Münster anzuw enden. Im Ergebnis sind dadurch bedingt u. a. die Abschreibungen
deutlich unter dem Plan 2018 geblieben. Geplante aber nicht durchgeführte Investitionen hatten a l-
lerdings auch Einfluss auf die Umsatzerlöse, weil sie nicht abgerechnet werden konnten und auf die
Materialaufwendungen, weil Wartungsaufwendungen nicht entstanden und Dienstleistungen nicht
abgerufen wurden.
Angaben in T-Euro Ist 2017 Ist 2018
Umsatzerlöse -25.324 -27.171
sonstige betriebliche Erträge -73 -94
Zinserträge -329 -329
Summe Erträge -25.726 -27.594
Materialaufwand 8.905 9.490
Personalaufwand 9.929 10.907
sonstige betriebl. Aufwendungen 953 1.176
Abschreibungen 3.510 3.889
Zinsaufwendungen 1.165 1.238
Steuern 13 25
Summe Aufwendungen 24.475 26.725
Jahres-Ist -1.251 -869
Angaben in T-Euro Plan 2018 Ist 2018 Differenz
Plan / Ist
Umsatzerlöse -27.844 -27.171 673
sonstige betriebliche Erträge -55 -94 -39
Summe Erträge -27.899 -27.265 634
Materialaufwand 10.144 9.490 -654
Personalaufwand 10.700 10.907 208
Abschreibungen 5.882 3.889 -1.993
sonstige betriebl. Aufwendungen 1.107 1.176 68
Zinsergebnis 955 909 -47
Steuern 31 25 -5
Summe Aufwendungen 28.819 26.396 -2.423
Jahres-Ist 920 -869 -1.789
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Alle nach dem Abschlussstichtag relevanten Ereignisse sind in angemessener Weise im Jahresa b-
schluss berücksichtigt worden.
6.4 finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Ein Indikator für die Qualität der citeq ist neben der Verfügbarkeit auch die Qualität der angebotenen
Produkte. Durch die von der citeq mit den Kooperationspartnern gemeinsam betriebenen Weiteren t-
wicklungen zeigt sich eine hohe Stabilität in den Kundenbeziehungen. Dieses ist auch ein Anzeichen
für wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Produkte.
Die Personalfluktuation ist in 201 8 auf 1,31 % (davon altersbedingt : 0,00 %) gesunken (Vorjahr:
6,47 %).
Die regelmäßige, flexible Arbeitszeit des Jahres 2018 betrug innerhalb der citeq rd. 276.987 Stunden
(Vorjahr: 257.074); dies ergibt einen Durchschnitt von ca. 1.872 Stunden für Vollzeitkräfte (Vorjahr:
1.773). Die Differenzen zwischen der Sollarbeitszeit und produktiven Arbeitszeit sind Fehlzeiten auf
Grund von Urlaub, Krankheit oder unproduktiven Fortbildungszeiten. Sie betrugen in 2018 rd.
50.335 Stunden (18,2 %) und im V orjahr 46.598 Stunden (18,1 %). Die Fehlzeiten des Personals in
der citeq sind im Vergleich zu 2017 um 3.742 Stunden gestiegen.
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7 Prognose-, Chancen und Risikobericht
7.1 Prognosebericht
Die citeq geht auf Grund ihrer Integration in die Stadt Münster als Hauptabnehmer der citeq -
Leistungen und der langfristig angelegten Zusammenarbeit mit den Kooperationspart nern im Ra h-
men der bestehenden Öffentlich -rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) für die nähere Zukunft von einem
stabilen Kerngeschäft aus. Gleichwohl ist im kommunalen IT -Markt ein Trend zur Konzentration auf
Fach-Rechenzentren erkennbar, die die IT -Betriebsleistung in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen
effektiver als nicht spezialisierte Rechenzentren erbringen können.
Die citeq nutzt diesen Trend und beteiligt sich sowohl passiv als Abnehmer von IT -Leistungen als
auch sehr erfolgreich aktiv mit eigenen Beiträgen an dem IT-Leistungsverbund. So ist beispielsweise
der Bereich der Personalwirtschaftlichen Anwendungen im Jahr 2018 erheblich gewachsen (Z u-
wachs um 28.000 auf jetzt insgesamt 62.000 Personalabrechnungsfälle). Dieser Trend wird sich im
Jahr 2019 fortsetz en. Im Ergebnis profitieren die Stadt Münster und die ÖrV -Partnerverwaltungen
von besseren IT-Leistungen zu wirtschaftlicheren Konditionen. Dabei darf jedoch nicht unberücksich-
tigt bleiben, dass die weitere Digitalisierung mit zusätzlichen Finanzanstrengungen verbunden ist.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Die Digitalisierung weitet sich mit hoher Dynamik und zunehmend
auf alle Lebensbereiche aus. Dieser Entwicklung stellt sich die Stadt Münster im Rahmen einer vom
Rat im März 2018 beschlossenen Digitalisierungsstrategie aktiv. Hiernach wird die Digitalisierung als
ganzheitlicher, nachhaltiger und strategischer Entwicklungsprozess organisiert, damit die Stadtve r-
waltung, der Stadtkonzern und die gesamte Stadt auch morgen noch erfolgreich aufgestellt sind.
Die Digitalisierung wird als städtische Daueraufgabe von einem hierzu eigens bei der citeq eing e-
richteten Team Digitalisierung koordiniert. Durch aktive Förderung einer Digitalen Verwaltungskultur
werden Ängste aufgegriffen und Digitales Denken gefördert. Neue technische Trends wie Künstliche
Intelligenz, Blockchain oder Internet of Things werden aufgegriffen und auf Relevanz geprüft. Sinn-
volle Digitalisierungsmaßnahmen werden auf Basis von hierzu erstellten Ratsvorlagen nach den
Beschlussfassungen umgesetzt. Der Rat erhält jährliche Berichte zum Umsetzungsstand der b e-
schlossenen Vorhaben und zu den möglichen weiteren Planungen. Nur so kann die Arbeit der Stadt
Münster nachhaltig optimiert und zukun ftssicher gestaltet werden. Dabei sind auch die Auswirku n-
gen der Digitalisierung auf den Stadtkonzern und die Stadtgesellschaft zu berücksichtigen.
Nach dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2019, welcher am 12.12.2018 durch den Rat der Stadt
Münster genehmigt wurde, wird mit einem Jahresüberschuss von 867 T€ gerechnet.
Die Umsatzerlöse im Münster -Bereich steigen im Vergleich zum Planansatz 2018 um 891 T€ auf
11.240 T€. Demgegenüber steigen die wesentlichen Aufwandspositionen (Materialaufwand, Perso-
nalaufwand, Abschreibungen, sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Zinsaufwendungen ) um
ca. 865 T€.
In Folge geänderter Leistungsstrukturen im MEP -Bereich werden die Umsatzerlöse planmäßig ge-
genüber 2018 um ca. 917 T€ auf 3.845 T€ steigen. Zudem werden die geplanten Aufwendungen um
ca. 1.151 T€ sinken. Die deutliche Senkung der Aufwendungen wird im Wesentlichen durch stark
gesunkene Abschreibungen (1.103 T€) verursacht, die sich aus der oben beschriebenen Praxis der
Schwellenwertbetrachtung der GWG ergeben.
Durch Produktanpassungen und -erweiterungen werden die Umsatzerlöse im ÖrV -Bereich planmä-
ßig gegenüber 2018 um ca. 2.722 T€ auf ca. 17.288 T€ steigen. Dieser Umsatzsteigerung stehen
Erhöhungen in den wesentlichen Aufwandsbereichen i. H. v. 3.023 T€ gegenüber. Zurückzuführen
sind diese Anstiege aufgrund steigender Material -, Personal-, sonstiger betrieblicher Aufwendungen
und Zinsaufwendungen.
Die Digitalisierungsmaßnahmen der Stadt Münster sowie gemeinsame Projekte im ÖrV -Bereich wie
Personalmanagement, Finanzwes en, Einwohnerverfahren und Dokumentenmanagement weisen
den Weg in die Zukunft. Der Netzausbau in der Kooperation wird einen hohen Stellenwert einne h-
men, um die Anbindung an das zentrale Data-Center der citeq zu verbessern. Daher wird dem breit-
bandigen Netz ausbau unter Beteiligung der lokalen Breitbandkoordinatoren ein hoher Stellenwert
beigemessen. Mit dem Ausbau ihrer Fachanwendungen unterstützt die citeq auch fortlaufend die
Verwaltungsarbeit der ÖrV-Partnerverwaltungen.
25
Sei-
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Nach der erfolgreichen Umstellung aller Schulen auf das Managementsystem Time for kids und der
Aktualisierung sämtlicher Endgeräte werden im Jahr 2019 weitere Time for kids -Funktionen ausge-
baut. Auf Basis einer Pilotierung in 4 Schulen werden im Jahr 2019 sämtlich e Schulen der Stadt
Münster ein flächendeckendes WLAN erhalten. Die breitbandige Anbindung der Schulen an die
citeq wird weiter vorangetrieben. Hiermit verbunden ist auch eine Veränderung der Abrechnung ab
dem Jahr 2019. Es erfolgt eine Aufteilung in die Bereiche Infrastruktur, Schulverwaltung und Schu l-
pädagogik.
Bei allen IT-Maßnahmen wird berücksichtigt, dass die Bedeutung der IT, aber auch die Gefährdu n-
gen der IT und damit auch die Anforderungen an die IT -Sicherheit in den letzten Jahren kontinuie r-
lich zugenommen haben und voraussichtlich weiter zunehmen werden. Die citeq begegnet dieser
Entwicklung durch die angestrebte Zertifizierung ihres Rechenzentrums nach den Standards des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Immer weniger V erwaltungsaufgaben können noch manuell erledigt werden, immer größere Teile
der Verwaltung sind bei einem Ausfall der IT -Systeme nicht mehr arbeitsfähig. Dieser gewachsenen
und weiter wachsenden Bedeutung der IT -Systeme entsprechend ist durch den Einsatz h öherwerti-
ger und besser geschützter und damit auch besser verfügbarer IT -Systeme Rechnung zu tragen.
Die hierzu – in Zusammenarbeit mit den citeq -Partnerverwaltungen – bereits begonnenen Entwick-
lungen im Bereich des Notfallmanagements werden intensiviert fortgesetzt.
Die Informationstechnik und insbesondere auch das Internet haben das Leben, Lernen und Arbeiten
der Bürgerinnen und Bürger sowie das Wirtschaften der Unternehmen erheblich verändert. Die Stadt
Münster reagiert mit ihrer Initiative Digitale Stad t Münster auf diese Entwicklung, indem sie die sich
ergebenden Chancen erschließt und mögliche Risiken reduziert oder mögliche negative Auswirku n-
gen mildert. Die citeq leistet hierbei erhebliche Beiträge.
Die citeq optimiert sich fortlaufend selbst. Dabei fördert und nutzt sie die Kompetenz und die Kreat i-
vität ihrer motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nutzt zusätzlich auch die Möglichkeit, von
Anderen zu lernen und mit Anderen zusammenzuarbeiten . Vernetzung und n achhaltige Eigenopti-
mierung sind unerlässlich und der von der citeq gewählte Weg, um auch morgen noch zu den ko m-
munalen Top-IT-Dienstleistern zu gehören. Dieses Ziel hat sich die citeq gesetzt.
7.2 Risikobericht
Das Risikomanagement wurde fortgeschrieben und die erkennbaren Entwicklungen au sgewertet.
Das Controllingsystem ermöglicht weiterhin einen differenzierten Abgleich zwischen dem Budget
und Ist-Zahlen für die Personal -, Sach- und Investitionskosten unter Berücksichtigung der Leistu n-
gen der citeq. Ferner ermöglicht es eine genaue Aufteilung auf die Bereiche der citeq (Münster, MEP
und ÖrV).
Die citeq hat auf Grund ihrer besonderen Verpflichtung zur Erhaltung des Vermögens und der Lei s-
tungsfähigkeit (§ 10 der überarbeiteten Eigenbetriebsverordnung EigVO) und entsprechend den für
Aktiengesellschaften geltenden gesetzlichen Bestimmungen ein Risikomanagementsystem aufg e-
baut. Ziel ist es, bestehende und mögliche Risiken für alle Betriebsbereiche zu identifizieren, zu b e-
werten und strategische Maßnahmen zur Reduzierung und Vermeidung von Risike n zu planen, um-
zusetzen und deren Umsetzung zu kontrollieren.
Neben der wirtschaftlichen Steuerung der citeq gestaltet es sich zunehmend schwierig, in ausre i-
chendem Umfang Fachpersonal zu akquirieren und an das Unternehmen zu binden. Hinzu kommt
ein zunehm ender absoluter Fachkräftemangel im branchenweit wachsenden IT-Bedarf. Als Ma ß-
nahme gegen diesen Trend hat die citeq ihre Ausbildungstätigkeit in den Berufsbildern:
Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung
Fachinformatiker/-in Systemintegration
Informatikkaufmann/Informatikkauffrau
Informationselektroniker/-in
Informatikbetriebswirt/-in Bachelor of Arts
ausgebaut. Diese Maßnahme allein ist nicht ausreichend:
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Die seit dem 01.01.2017 geltende neue kommunale Entgeltordnung hat die Situation weiter ver-
schärft. Gemeinsam mit dem Personal - und Organisationsamt sind weitere Überlegungen anzuste l-
len, um einen ausreichenden Personalbestand der citeq sicherzustellen.
Der demografische Wandel betrifft auch die citeq. Innerhalb der kommenden 5 – 8 Jahre werden ca.
20 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die citeq aus Altersgründen verlassen. Die zur Verme i-
dung von Wissensverlust und zur Sicherstellung der langfristigen Leistungserbringung durch qualif i-
ziertes Personal bereits eingeleiteten Maßnahmen sind fortzusetzen.
Auf Grund der engen Beziehungen zur Stadt Münster als Hauptabnehmer der Leistungen der citeq,
der langjährigen Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern und der Kündigungsfrist von mi n-
destens 18 Monaten im Rahmen der ÖrV für Leistungen der citeq lässt sich das unternehmerische
Risiko zurzeit als gering einstufen. Dennoch wurden insgesamt 90 Risiken im Unternehmen identifi-
ziert.
Davon wurden 16 Risiken als Top-Risiken bewertet, d. h. sie wurden als bestandsgefährdend einge-
schätzt bzw. ihr Höchstschadenswert ist mindestens hoch. Für diese Top -Risiken ist ein Frühwar n-
system mit Indikatoren, Schwellenwerten und Gegenmaßnahmen hinterlegt
Folgende 5 Risiken sind als bestandsgefährdend bewertet worden:
R-002 Kommunalpolitik ändert bisherige Zielsetzung für die citeq
R-003 Änderung der für das Unternehmen relevanten Rechtslage
R-013 Vertragskündigung durch einen Großkunden
R-048 Datensicherheit wird nicht beachtet
R-089 Datenschutz wird nicht beachtet
Mit der Einrichtung eines Data-Centers hat die citeq zeitnah auf die steigenden Risiken im Bereich
der IT-Sicherheit reagiert. Ein bisher nur unter Einschränkungen nutzbarer Systemraum wurde a b-
gelöst, für weiterer Räume sind bereits Verbesserungen bereits umgesetzt bzw. in Planung. Mit der
für Mitte / Ende 2019 vorgesehenen BSI-Zertifizierung des Rechenzentrumsverbunds geht die citeq
konsequent den Weg zur Steigerung der IT -Sicherheit für die Stadt Münster und die weiteren Ku n-
den.
7.3 Chancenbericht
Die Digitalisierung der Kommunalverwaltungen schrei tet dynamisch voran und stellt immer höhere
Anforderungen an die örtlichen IT -Organisationseinheiten. In den vergangenen Jahren hat die citeq
ihre IT-Serviceprozesse weiter optimiert und die IT-Infrastrukturen ertüchtigt und ausgebaut. Mit dem
neuen Data-Center am York -Ring wurde das Sicherheitsniveau deutlich angehoben und es wurde
eine Voraussetzung für die geplante BSI -Zertifizierung geschaffen, die Betriebsvoraussetzung für
eine zunehmende Anzahl kommunaler Anwendungen ist.
Die Maßnahmen, um mit dem di gitalen Fortschritt mithalten zu können und zur Steigerung der IT -
Sicherheit, gestalten sich als sehr aufwendig. Sie sind für die citeq eine wirtschaftliche Herausford e-
rung und auch eine Chance zur Ausweitung ihres Auftragsspektrums, weil kleinere IT -
Organisationseinheiten die wachsenden Anforderungen nicht mehr erfüllen können , digitale Z u-
kunftsthemen nur noch mit starken Partnern angehen können und ihre Systeme in die leistungsstä r-
keren Rechenzentren verlagern müssen.
Mit ihren neuen Infrastrukturen und ihren fachlich und methodisch gut ausgebildeten Mitarbeitern ist
die citeq gut darauf vorbereitet, die Stadt Münster und ihre Partnerverwaltungen auf ihren Wegen zur
Digitalen Kommune zu unterstützen und zu begleiten.
Münster, den 31.03.2019
citeq
Stefan Schoenfelder
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Sei-
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8 Organigramm
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- York-Ring
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0484/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37