Mandari Insight

V/0740/2019

Errichtungsbeschluss: Umbau eines Gebäudes zu einer 3-Gruppen-Kindertageseinrichtung auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne im Stadtteil Gievenbeck [NRW.URBAN]

Vorlagen 31.07.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.10.2019, TOP 27.2.1

Anlage 2_Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3_Grobkostenrahmen

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Raumprogramm

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Lageplan

5850 Zeichen

III
III
III+DG
71.05
B24
N64
N65
N63
B21
N67
N69
B23
N66
B20
N57
N62
N61
N59
B17
N55
B16
B12
N46
N49
N48
N47
B7
B42
B43a
B43
B8
B6
B47
B5
B01
N42
N43
B32
N39
N33
N34
N35
N36
N37
N38
N40
B4
N26
B30b B30c
B31
N24
N22
N21
N09
N15
N14
N06
N05
N04
N10
N08
N01
N02
N11
N71
N70
N72
N78
N75
N79
N80 N81 N77
N51
N50
N52
B13
N45
N56
N03
N54
B30a
N41
N44
N23
N21a
N44a
N31
N32
N30
N28
N28a
N53
N13
N73
B01a
III
II
III
III
III
II
III
II
III
II
III
II
III
III
II
III
II
II
II+DG
III
V
III
II+DG
V
II
I (Terrassen)
I (Terrassen)
III+DG
III+DG
III+DG
IV
IV
II+DG
IV
IV+DG
III+DG
III+DG
IV
II+DG
II
II+DG
II+DG
II
I
II
II
I
III
II+DG
III
II+DG
II+DG
II
II
II
 I+DG
I+DG
II
II
II
II
II
I
II+DG
II+DG
II+DG
III
II+DG
II+DG
II+DG
III
II+DG
II+DG
II+DG
III
II+DG
II+DG
II+DG
III+DG
IIIDG
III
II+DG
II
II
II
II+DG
II+DG
III
III
VII
II
II+DG
II+DG
II+DG
III
IV
II+DG
IV
IV
IV
V
IV
II+DG
II+DG
II+DG
II+DG
II+DG
II+DG
II+DG
II+DG
II
II
III
II+DG
III
III
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
RWN
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
'Quelle'
'Quelle'
GD
GD
GD
GD
RWN
GD
GD
GD
RWN
GD
GD
GD
RWN
GD
GD
GDGD
GD
RWN
GD
GD
GD
GD
GDGD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
GD
III
III
IV
III
V
IV'Quelle'
III
IV+DG
II+DG
GD
öffentliches Parken
Grüner Finger
Grüner Trichter
Gievenbach
Stadtbereichszentrum
BG-Roxeler Straße
Dieckmannstraße
Bernings
 Kotten
Dieckmannstraße
Roxeler
 Straße
Gievenbecker
 Reihe
Gievenbecker
 Reihe
Gievenbecker
 Reihe
Neue
 Fuß-
 und Radwegverbindung
Vorhandene Sportplätze
Fachwerk Gievenbeck
Turn- und Sportclub
Münster e.V.
Sportplatz
Grünflächen-unterhaltung
Basketballl
Skatepark
Sportplatz
Sportplatz
Wohnhof
Wohnen mit Aussicht
Wohnen
mit Garten Wohnhof
Wohnen mit Garten
Neue Zufahrt: "Grünes Tor"
fast vollständige Erhaltung
der Bestandsbäume
Wohnen mit Garten
Starterhof
Gastronomie
Wohnen
 und
 Arbeiten
 am
 Platz
Turnhalle
Wohnen
Quartiersplatz
Quartiersplatz
Quartiersplatz
Altes Tor
bestehendes
 Pflaster
Bus
Paradeplatz
Wasserspiel
bestehendes Baumdach
Ev. Lukas Kirchengemeinde
Vereine
& Schule
Oxford-Boulevard
Oxford-Boulevard
KFZ-Sachverständiger
Klaus
 Hartlieb
Feuerwehr
Wohn- und Werkhof
Wohn- und Werkhof
Wohn- und Werkhof
Wohn- und Werkhof
Wohnhof
Wohnhof
Wohnhof
Wohnhof
Kindergarten
Wohnhof
Wohnhof
Regenwasserlauf
West-Ost-Graben
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Versickerungsmulde
Quartiersplatz
Versickerungsmulde
Schule
Raingarden
Zentrale
Versickerungsmulde
Zentrale
Versickerungsmulde
bestehendes
 Pflaster
bestehendes
 Pflaster
Versickerungsmulde
Wohnen
Raingarden
Raingarden
öffentliches Parken
Poller
Poller
Poller
Poller
öffentliches Parken
TG-EINFAHRT
privates Parken
privates Parken
privates Parken
privates Parken
privates Parken
öffentliches Parken
privates Parken
privates Parken
öffentliches Parken
öffentliches Parken
öffentliches Parken
öffentliches Parken
privates Parken
öffentliches Parken
öffentliches Parken
Bring-
 und
 Holzone
 Schule
Kindergarten/
Wohnen
Schulhof
Mulde
Wendepunkt
Müllfahrzeug
Bernings Kotten
Freibereich KITA
öffentliches Parken
privates Parken
WendepunktPKW
Wendepunkt
Müllfahrzeug
Kindergarten/
Wohnen
Raingarden
Raingarden
öffentliches Parken
privates Parken
Wohnhof
Wohnhof
Altes Tor
privates Parken
privates Parken
Versickerungsmulde
öffentliches Parken
öffentliches Parken
öffentliches Parken
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Freibereich KITA
Freibereich KITA
Flex-Parken
Flex-Parken
Raingarden
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Poller
AWM-Recyclinghof
Freibereich KITA
Wasserpavillion
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
Ortsnetzstation
51
 PKW
53 PKW
49 PKW
42 PKW
51 PKW
36 PKW
32 PKW
86 PKW
24 PKW
32 PKW
114
 PKW
58 PKW
32 PKW
49 PKW
46 PKW
60
 PKW
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
TG
Spielfläche
 A-Bereich
 
2.170
 qm
Parksport
, Parcoursport
 und 
Sportgelegenheiten
Spielfläche
 
B/C-Bereich
 
1.080
 qm
Tartanfeld
 22x44 970m2
Lauf-
 und
 Weitsprungbahn
Spielfläche
 
B/C-Bereich
 
1.200
 qm
10
 Velos
20 Velos
20 Velos
10 Velos
20 Velos
20
 Velos
10 Velos
20 Velos
30 Velos
10 Velos
30
 Velos
20 Velos
100
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
10
 Velos
20 Velos
40
 Velos
20
 Velos
80 Velos
20 Velos
20 Velos
40 Velos
40 Velos
30
 Velos
10
 Velos
20
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
30
 Velos
30 Velos
50 Velos
10 Velos
10 Velos
30 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
10 Velos
20 Velos
30
 Velos
10
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
10 Velos
40
 Velos
20 Velos
20 Velos
40 Velos
10
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
20
 Velos
10
 Velos
20
 Velos
10
 Velos
40 Velos
30 Velos
80
 Velos
50 Velos
20 Velos
80
 Velos
30 Velos
10 Velos
20 Velos
10
 Velos
10 Velos
20 Velos
30 Velos
30 Velos
40 Velos
26 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10 Velos
30
 Velos
30 Velos
30
 Velos
30
 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
10 Velos
20
 Velos
10 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
30 Velos
30
 Velos
30
 Velos
  
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
10
 Velos
Wendeschleife
Anlieferung
Erschließung
 Turnhalle
Wendeschleife
Wendeschleife
Wendeschleife
*
*
*
*
*
*
*
*
Zentrale
Versickerungsmulde
Zentrale
Versickerungsmulde
Versickerungsmulde
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Raingarden
Raingarden
TG
Keré-Architecture
Schultz-Granberg
Städtebau und Architektur
bbz landschaftsarchitekten 
bbz landschaftsarchitekten Berlin GmbH
OXF Prof. Dr. Mathias Uhl
Siedlungswasserwirtschaft

Anlage A

4900 Zeichen

Anlage A zur V/0740/2019 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen Oxford-Gelände dringend benötigte Betreuungsplät-
ze im Stadtteil Gievenbeck geschaffen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf.  
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 – 6 Jah-
ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden 
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for-
ciert.   
 
Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen Oxford-Gelände werden drin-
gend benötigte u3- und ü3-Plätze im Stadtteil Gievenbeck geschaffen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja   Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x teilw. 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 3.910.000 € darin enthalten sind Baukosten in Höhe 
von 3.730.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in 
Höhe von max. 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese dreigruppige Einrichtung insg. maximal  
180.000 € (siehe unten Zuschuss an den Träger).  
Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel beantragt. Bei Bewilligung reduzie-
ren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 758.100 € an (für 2024 an-
teilig: 375.800 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 273.000 
€ (für 2024 anteilig: 135.800 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 91.000 € (für 2024 anteilig: 
45.100 €) gegenüber. 
Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz-
Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige-
rungsrate von 1,5%.  Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen 
Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten-
jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. 
 
Pflichtigkeitsgrad

Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 - Kinder und der Ausbau von u3 - Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Anlage 3_Grobkostenrahmen

834 Zeichen

Grobkostenrahmen

Anlage 3 zur Vorlage V/0740/2019

Projekt: Kindertageseinrichtung mit drei Gruppen auf dem Gelände der Oxford-Kaserne

(Gebäude 23)

[1x6 100  Terundstück 0,00 €
KG 200 Herrichten + Erschließen 26.000,00 €
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.790.000,00 €

r 400 Bauwerk — Technische Anlagen 556.000,00 €
KG 500 Aussenanlagen 218.000,00 €
KG 600 Ausstattung+Kunstwerke 180.000,00 €

E 700 Baunebenkosten 806.000,00 €

Unvorhergesehenes 334.000,00 € |
GESAMTKOSTEN as 0.000,00 €

Hinweise zu den Grundlagen der Kalkulation

versehen.

Die Kostenschätzung erfolgt auf der Grundlage der BGF (Bruttogeschossfläche) x
Kosten. Die Kostenkennzahlen wurden dem BKI (Baukostenindex 2018)
entnommen. Die Baukosten wurden mit einem Preisindex von 4,5 % / Jahr

02.08.2019

Te Ka

Loc D Kr EN,
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH

Beschlussvorlage

10090 Zeichen

V/0740/2019 
V/0740/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Umbau eines Gebäudes zu einer 3-Gruppen-Kindertageseinrichtung auf 
dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne im Stadtteil Gievenbeck [NRW.URBAN] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.09.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   26.09.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   01.10.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   09.10.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit drei 
Gruppen auf dem Gelände der Oxford -Kaserne (Gebäude 23) zur Weiterentwicklung bedarfs-
gerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe für 20 – 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 50 – 55 Plätze umfasst, davon 16 u3-Plätze und 34 – 39  ü3-Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentl i-
chen Betreuung von  45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flex i-
bel angeboten werden.  
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im Juli 2024 erfolgen. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
04.09.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Gerick, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5528 
Gerick@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0740/2019 
3. Die Kindertageseinrichtung wird von der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH tre u-
händerisch im Rahmen des Entwicklungsträgervertrages errichtet.  
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen.                       
Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem 
Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt.   
 
5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung an den Träger zu vermieten. Die Miethöhe liegt im Rahmen 
der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer investiven Förderung 
des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer in vestiven Förderung einer Baumaß nahme durch 
das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen-
dung eine Minderung der Miete verlangt.       
 
6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Träger -
ausschreibung prüft, ob ein Bedarf be steht, die Ki ta in das Programm „Extrazeit“ zu integri e-
ren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben,  flexible Öffnungszeiten der Kit a wahrzuneh-
men. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 3.910.000,00 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe 
von 3.730.000,00 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in 
Höhe von max. 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese dreigruppige Einrichtung insg. maximal  180.000 
€ (siehe unten Zuschuss an den Träger).  
 
Für den Bau der Einrichtung werden Bundes - oder Landesmittel beantragt. Bei Bewilligung reduzi e-
ren sich die städtischen Belastungen entsprechend.  
 
Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 758.100 € an (für 2024 antei-
lig: 375.800 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 273.000 € 
(für 2024 anteilig: 135.800  €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 91.000 € (für 2024 anteilig: 
45.100 €) gegenüber. 
 
Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz -
Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steigerungs-
rate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Koste n-
entwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf  zum Kindergartenjahr 
2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt.

- 3 - 
V/0740/2019 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnahme 5190 Kita Oxford S1 (3 Gruppen)    
Zeile 01 Einzahlungen aus  
Zuwendungen für Investiti-
onsmaßnahmen 
2024 1.350.000 € Inv. Förde-
rung Bund/ 
Land 
 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
2020 
2021 
2022 
2023 
2024 
80.000 € 
300.000 € 
1.450.000 € 
1.440.000 € 
640.000 € 
Ausstattungs-
budget des 
Trägers im 
Ansatz ent-
halten 
Saldo 2.560.000 €  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2024 
2025ff. 
135.800 € 
273.000 € 
Landeszuschüs-
se zu den Be-
triebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2024 
2025ff. 
45.100 € 
91.000 € 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 
 
 
2024 
2025ff. 
375.800 € 
758.100 € 
Betriebskosten-
zuschüsse an 
den Träger 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituat i-
on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit 
Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2020 veranschlagt 
bzw. werden in den künftigen Haushaltsplanentwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es 
wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der ko m-
menden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2020ff. erfolgt.

- 4 - 
V/0740/2019 
Begründung: 
 
1. Allgemeines 
 
Auf dem Gelände der ehemaligen Oxford -Kaserne werden durch die Wohnbauentwicklung ca. 1.200 
Wohneinheiten (102 EFA / 1.098 MEFA) entstehen. 
Hieraus ergibt sich ein maßnahmenbedingter Kitabedarf von 14 Gruppen, davon werden zwei Gru p-
pen außerhalb des Kasernengeländes realisiert. Die zwölf Gruppen verteilen sich auf insgesamt drei 
Standorte (vgl. Tabelle 16b des Kindertagesbetreuungsberichtes, S.31): 
 
Oxford-Kaserne Kita 1: 3 Gruppen (Stadt Münster / NRW.URBAN) 
Oxford-Kaserne Kita 2: 5 Gruppen (KonvOY GmbH) 
Oxford-Kaserne Kita 3: 4 Gruppen (KonvOY GmbH) 
 
Mit dieser Vorlage soll die Errichtung der dreigruppigen Kindertageseinrichtung auf einer Gemeinb e-
darfsfläche durch die Stadt Münster in Zusammenarbeit mit NRW.URB AN beschlossen werden (vgl. 
Anlage 2).  
Ebenso folgen, sobald weitere Maßnahmen entscheidungsreif sind,  entsprechende Vorlagen für E r-
richtungsbeschlüsse. 
 
Zusätzlich zu den o.g. Einrichtungen wird die bereits bestehende, sechsgruppige DRK Kita Oxford  
auf dem Gelände bestehen bleiben.  
 
 
2. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s-
betreuungsplatz. 
 
Durch die Wohnbauentwicklung auf dem Gelände der ehemaligen Oxford -Kaserne und der Entst e-
hung von ca. 1.200 Wohneinheiten ergibt sich für die gesamte Fläche ein zusätzlicher Kitabedarf. 
 
Für die u3-Kinder soll eine Versorgungsquote von mindestens 50% erreicht werden, für die ü3-Kinder 
wird eine Vollversorgung angestrebt. 
 
Sowohl für die u3- als auch für die ü3 -Kinder sind daher diese und weitere Plätze in Kindertagesei n-
richtungen erforderlich.  
 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3-Plätzen 
ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
 
3. Maßnahmenplanung 
 
Die ehemalige Werkstatt- und Wagenhalle für LKW (Gebäude 23) auf dem Gelände der ehemaligen 
Oxford-Kaserne soll zu einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung um - und ausgebaut werden. Das 
Gebäude steht im Ensemble mit den benachbarten  Gebäuden unter Denkmalschutz und muss daher 
unter Berücksichtigung denkmalrechtlicher Belange hergerichtet werden. Vorstellbar ist hier eine s o-
genannte Haus-in-Haus-Lösung, bei der die nach Raumprogramm notwendigen Räumlichkeiten neu 
errichtet werden und dabei im Wesentlichen in der denkmalgeschützten Werkstatt - und Wagenhalle 
für LKW integriert werden. Das  ergänzend notwendige Volumen wird in die angrenzende Freifläche 
hineinragen, daran anschließen wird sich die Außenfläche der Kita (1.400 m²). 
 
Durch die Integration der denkmalgeschützten Bausubstanz ist von höheren Baukosten im Vergleich 
zum Neubau auszugehen. In der Anlage 3 ist der Kostenrahmen nach DIN 276 für die Maßnahme 
aufgeschlüsselt und weist ein Investitionsvolumen von 3.910.000 € aus.

- 5 - 
V/0740/2019 
Es ist ein Architektenwettbewerb vorgesehen, auf dessen Basis die Objekt - und alle anderen Fac h-
planungen durchgeführt werden sollen. 
 
Ein Rahmenterminplan zur Abschätzung eines Fertigstellungs - und Übergabetermin wurde erstellt. 
Die Übergabe an den zukünftigen Träger wird voraussichtlich im Juli 2024 erfolgen. 
 
 
4. Vergabe der Trägerschaft 
 
Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kinde r-
tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren 
der beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
5. Fazit 
 
Mit dem Ausbau dieser Kindertageseinrichtung werden auf dem Gelände der ehemaligen Oxford -
Kaserne in Gievenbeck zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3-Kinder geschaffen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm  
Anlage 3: Grobkostenrahmen

Anlage 1_Raumprogramm

1713 Zeichen

Allgemeines Raumprogramm , Oxford -Quartier – Gebäude 23  
Entwurf für eine 3-Gruppen-Kita  
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung  Anzahl  qm  qm -
ges. 
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen  
 Vorgesehene Gruppenstruk tur in 
der Einrichtung  
2x GIc   = 20 Kinder - 2 - 6 J. 
1x GIIc: = 10 Kinder - 0 - 3 J. 
 
    Änderungen können sich 
entwurfsbedingt ergeben, 
geringe 
Raumreduzierungen sind 
möglich 
 Anerkennungsfähige Ges. Fläche  
= 555 qm  (3 x 185 qm) 
 
  
     
A1 Gruppenraum 3 45 135   
A2 Nebenraum 3 18 54   
A3 Wasch-/WC 3 12 36  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3    in WC integrieren 
A4 Garderobe 3    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 3 6 18   
A6 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3/ü3 2 20 40   
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 3 18 54   
A8 
Mehrzweck -/Bewegungs raum  1 55 55 mind. 3,5 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    40 2   
 Allgemeinräume       
A10 Personalraum 1 15 15   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 17 17   
A12a 
 AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    
61    
Kindertageseinrichtung gesamt  46 3 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    für diese Flächen sind noch 
ca. 92 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
900 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
 
Stand: 25.07.2018

Beratungsverlauf (5)

25.09.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12.4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.09.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.10.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 22.2.1 Vorberatung
Zur Sitzung
09.10.2019 Rat
TOP 27.2.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (4)

  • Gievenbecker Reihe
  • Roxeler Straße
  • Dieckmannstraße
  • Bernings Kotten

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0740/2019
Typ
Vorlagen
Datum
31.07.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37