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V/0701/2024

Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021

Vorlagen 30.10.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2024, TOP 26

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage-2-zur-V-0701-2024-Stellungnahme RP-A nach § 59 Abs. 3 GO zum GA-2021

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage-1-Bericht-GA-2021

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Ansehen

Beschlussvorlage

4609 Zeichen

V/0701/2024 
V/0701/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.12.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des Rechnungsprü-
fungsausschusses wird der Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2021 mit einer 
Bilanzsumme von 4.639.747.597,03 € und einem Fehlbetrag von 1.128.014,70 € bestätigt 
(§ 116 Abs. 8 iVm. § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 
 
2. Dem Oberbürgermeister wird für den Gesamtabschluss 2021 durch die Ratsmitglieder Ent-
lastung erteilt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der laufende Haushalt der Stadt Münster wird durch den Gesamtabschluss 2021 nicht tangiert. 
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 116 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Münster zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen 
Gesamtabschluss aufzustellen. Größenabhängige Befreiungen zur Aufstellung eines Gesamtjahres-
abschlusses gem. § 116a GO NRW kann die Stadt Münster nicht in Anspruch nehmen, da die Gren-
zen gem. § 116a Abs. 1 Nr. 1 und 2 GO NRW überschritten werden. Insofern bleibt die Stadt Münster 
verpflichtet, auch für das Haushaltsjahr 2022 einen Gesamtjahresabschluss aufzustellen (vgl. § 161a 
Abs. 1 S.1 GO NRW). § 117 GO NRW ist für das Haushaltsjahr 2022 nicht anzuwenden. 
 
Den mit Datum vom 13.10.2023 von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister 
bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2021 einschließlich Gesamtlagebericht hat 
der Rat in der Sitzung am 08.11.2023 (V/0510/2023) zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den 
Amt für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision 
 
11.11.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Remmeke 
Telefon: 492-1400 
Remmeke@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0701/2024 
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gemäß § 116 Abs. 8 iVm. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der 
Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss, dabei bedient er sich der örtlichen Rech-
nungsprüfung. 
 
Nach § 102 Abs. 3 bis 5 iVm. Abs. 11 GO NRW war der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, ob 
die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind und ob 
er unter Einbeziehung der Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der 
Vermögens-, Finanz- und Ertragsgesamtlage der Gemeinde vermittelt. Einzubeziehen war auch die 
Beurteilung, ob der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob dieser 
insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage der Stadt Münster vermittelt. 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen 
Maßgaben die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2021 durchgeführt und über die Prüfung 
den als Anlage 1 beigefü gten Bericht erstellt. Nach dem Ergebnis der Prüfung beläuft sich der Ge-
samtjahresfehlbetrag 2021 auf 1.128.014,70  €. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als Ergebnis seiner Prüfung daher einen un-
eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Im Einzelnen wird dazu auf den Prüfungsbericht sowie 
ergänzend auf die bereits mit der Vorlage V/0510/2023 versandten Unterlagen zum Gesamtabschluss 
2021 verwiesen. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss muss n ach § 116 Abs. 8 iVm. § 59 Abs. 3 GO NRW zu dem Er-
gebnis der Gesamtabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung nehmen. Nach einge-
hender Beratung des Prüfberichtes in seiner Sitzung am 10.04.2024 hat der Rechnungsprüfungsaus-
schuss am 02.10.2024 beschlossen, dass er nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung kei-
ne Einwendungen erhebt und den von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister 
bestätigten Gesamtabschluss nebst Gesamtlagebericht billigt. Die entsprechende Stellungnahme des 
Rechnungsprüfungsausschusses vom 02.10.2024 ist als Anlage 2 beigefügt. 
Entlastung des Oberbürgermeisters 
 
Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstel-
lung des Gesamtabschlusses (§ 116 Abs. 8 iVm. § 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung bringt zum 
Ausdruck, dass auf Grund des vorgelegten Gesamtabschlusses und der vorgenommenen Prüfung 
keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. 
 
 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusse s der Stadt Münster zum 31.12.2021  
 
Anlage 2: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusse s gem. § 59 Abs.3 GO NRW

Anlage-2-zur-V-0701-2024-Stellungnahme RP-A nach § 59 Abs. 3 GO zum GA-2021

2645 Zeichen

Stef lungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 02.10.2024 zu dem
Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung 2021 gemäß S 59 Abs. 3 GO NRW
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den aufgestellten Gesamtabschluss zum 31 .12.2021
- bestehend aus Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz, Gesamtanhang mit Kapitalfluss-
rechnung - sowie den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01, bis 31 .12.2021
geprüft und sich hierzu des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (AWR) als
örtlicher Rechnungsprüfung bedient.
Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, unter Einbeziehung des Prüfungs-
berichtes des AWR (0312024 vom 25.01 .2024) zu dem Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung
gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen.
Die Gesamtabschlussprüfung wurde gemäß S 102 GO NRW in Anlehnung an die vom lnstitut
der Wirtschaftsprüfer (lD\\4 festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung
und die Prüfungsleitlinien des lnstituts der Rechnungsprüfer (lDR) vorgenommen.
Danach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss vermittelten Bildes der
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, bei gewissenhafter
Berufsausübung erkannt werden konnten (S 102 Abs. 3 GO NR\ /).
Auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Gesamtabschluss in allen wesentlichen Belangen den für die kommunale Rechnungslegung
geltenden gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen
oder sonstigen Satzungen.
Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster und ihrer Tochterunternehmen.
Der Gesamtlagebericht steht in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit dem
Gesamtabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster und ihrer Tochterunternehmen und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung unter Einbeziehung
des Prüfungsberichtes eine hinreichend sichere Grundlage für seine Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Gem. $ 59 Abs. 3 GO NRW wird die von der Stadtkämmerin am 30.01.2023 aufgestellte und
vom Oberbürgermeister bestätigte Fassung des Gesamtabschlusses nebst Gesamtlage-
bericht zum 31 .12.2021gebilligt.
Münster, 02.10.2024
((l [)n%Lu,t
Dr. Ulrich Möllenhoff
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsaussch usses

Anlage A

1337 Zeichen

Anlage A zur V/0701/2024 
Kurzüberblick 
Bestätigung des geprüften Gesamtjahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Gesamtjahresabschluss einschließlich des Gesamtlageberichtes vermittelt dem Rat der Stadt 
Münster sowie der Bevölkerung Münsters einen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung 
und die wirtschaftliche Lage des Gesamtkonzerns Stadt Münster. 
 
Durch die gem. § 102 GO NRW vorgeschriebene Prüfung des Abschlusses wird sichergestellt, 
dass die im Entwurf des Gesamtjahresabschlusses vermittelten Aussagen korrekt sind und ein 
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragsge-
samtlage der Stadt Münster zeigen. 
 
Mit dieser Vorlage wird der Gesamtabschluss samt des Gesamtlageberichtes durch den Rat be-
stätigt und der Gesamtjahresabschluss entsprechend festgesetzt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0106 Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Anlage-1-Bericht-GA-2021

199257 Zeichen

Bericht 
 
 über die Prüfung des 
 
 Gesamtabschlusses der Stadt Münster  
 
 zum 31.12.2021 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
AWR - Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
 
 2 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 03/2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung 
und Revision der Stadt Münster 
 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
Telefon:  02 51 – 4 92 – 14 00 
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13 
 
e-Mail:  revision@stadt-muenster.de

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
 
 3 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 03/2024 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
Vorwort ................................ ................................ ................................ ........................... 4 
1 Zusammenfassung der Kernaussagen ................................ ................................ ........... 5 
2 Prüfungsauftrag ................................ ................................ ................................ .............. 5 
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................ ................................ ..... 6 
3.1 Gegenstand der Prüfung ................................ ................................ ......................... 6 
3.2 Art und Umfang der Prüfung ................................ ................................ .................... 6 
4 Grundsätzliche Feststellungen ................................ ................................ ....................... 7 
4.1 Feststellungen zum Entwurf des Gesamtabschlusses ................................ ............. 7 
4.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Vertreter ................................ .......... 7 
4.3 Unregelmäßigkeiten ................................ ................................ ................................  8 
5 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung im Gesamtabschluss ............. 8 
5.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ................................ ............................. 8 
5.1.1 Rechtsgrundlagen der Gesamtabschlussrechnungslegung ................................ . 8 
5.1.2 Vorjahresabschluss ................................ ................................ ............................. 9 
5.1.3 Konsolidierungskreis ................................ ................................ ............................ 9 
5.1.4 Gesamtabschlussstichtag ................................ ................................ ...................12 
5.1.5 Ordnungsmäßigkeit von Einzelabschlüssen ................................ ........................12 
5.1.6 Konsolidierungsmaßnahmen ................................ ................................ ..............12 
5.1.7 Einbezug nach der Equity-Methode ................................ ................................ ....13 
5.1.8 Einbezug nach der Methode At Cost................................ ................................ ...13 
5.1.9 Gesamtabschlussbuchführung ................................ ................................ ............13 
5.1.10 Beurteilung des Gesamtabschlusses ................................ ................................ ..14 
5.2 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ................................ .............................. 15 
5.2.1 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ................................ ..........................15 
5.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen ................................ ................................ ...15 
6 Bestätigungsvermerk ................................ ................................ ................................ .....15 
 
 
 
 
 
Anlage:   
 
 Gesamtabschluss der Stadt Münster 
 Gesamtergebnisrechnung 
 Gesamtbilanz 
 Gesamtanhang mit Kapitalflussrechnung 
 Gesamtlagebericht

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
 
 4 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 03/2024 
Vorwort 
 
Mit diesem Bericht wird die Prüfung  des nach den Regel n des Neuen Kommunalen 
Finanzmanagements (NKF) aufgestellten Gesamtabschlusses 2021 der Stadt Münster 
abgeschlossen.  
 
Die Aufstellung des Gesamtabschlusses, welcher gemäß § 116 Abs. 2 Gemeindeord-
nung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamt-
bilanz, dem Gesamtanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel 
besteht, hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu erfol-
gen. Darüber hinaus hat die Stadt Münster einen Gesamtlagebericht aufzustellen. Zum 
Gesamtabschluss hat die Stadt Münster ihren Jahresabschluss gemäß § 95 GO NRW 
und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres aller verselbständigten Auf-
gabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren. In 
den Gesamtabschluss müssen die verselbständigten Aufgabenbereiche nicht einbezo-
gen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragsgesamtlage (VFE -Lage) der 
Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind.  
 
Mit dem 2. NKF -Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) trat zum 01. Januar 2019 die 
neue GO NRW sowie die Kommun alhaushaltsverordnung Nordrhein -Westfalen 
(KomHVO NRW) in Kraft. Für den Gesamtabschluss 2021 findet diese kommunalrecht-
liche Gesetzeslage bei der Aufstellung sowie der Prüfung entsprechende Anwendung. 
Ebenso sind die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) mit Stand vom 23. 
Juni 2017 gemäß § 50 Abs. 4 KomHVO NRW angewandt worden.  
 
Die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes der Stadt Münster 
obliegt gemäß §§ 59 Abs. 3 i. V. m. 116 Abs. 9 GO NRW dem Rechnungsprüfungs-
ausschuss. Zur Durchführung der Prüfung bedient sich dieser gemäß § 102 Abs. 1 GO 
NRW der örtlichen Rechnungsp rüfung - dem Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision der Stadt Münster (AWR). Das AWR ist bei der Durchführung dieser Prüfung 
unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Über das Ergebnis der Prüfung be-
richtet dieser Prüfungsbericht, welcher in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmä-
ßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (vgl. 
IDW Prüfungsstandards 450) erstellt ist.  
 
Sofern sich Besonderheiten aus den Anforderungen des NKF und der NKFWG sowie 
der Öffentlichkeit an den Prüfungsbericht ergeben, sind Inhalt und Gliederung entspre-
chend angepasst. Der Gesamtabschluss ist im Entwurf gemäß §§ 116 Abs. 8 i. V. m. 
95 Abs. 5 GO NRW am 13. Oktober 2023 von der Stadtkämmerin aufgestellt, am sel-
ben Tag vom Oberbürgermeister bestätigt und dem Rat der Stadt Münster zu seiner 
Sitzung am 08. November 2023 zugeleitet worden. Der Rat hat den Entwurf zur Kennt-
nis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprü fungsausschuss überwiesen 
(V/0510/2023). 
 
Vorgesehen ist gemäß § 116 A bs. 8 GO NRW, dass der Gesamtabschluss innerhalb 
von neun Monaten nach dem Abschlussstichtag aufzustellen und gemäß § 116 Abs. 9 
i. V. m. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW spätestens am 31.12. des nachfolgenden Haushalts-
jahres, in diesem Fall 2022, bestätigt wird. Die gesetzlich vorgesehene Frist wurde bei 
der Aufstellung des Gesamtabschlusses 2021 folglich überschritten; Rechtsfolgen er-
geben sich hieraus jedoch nicht.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
 
 5 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 03/2024 
1 Zusammenfassung der Kernaussagen  
 
Die Prüfung bestätigt den Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2021.  
 
Der Gesamtabschluss enthält alle gesetzlich geforderten Bestandteile. Die Angaben 
sind untereinander abgestimmt und weder sachlich noch rechnerisch zu beanstanden. 
 
Am 31.12.2021 beträgt die Gesamtbilanzsumme 4.639.747.597,03 €. Sie steigt gegen-
über dem Vorjahr um 149.331.918,70 € (rd. 3,3 %). Von der Bilanzsumme entfällt ein 
Betrag i.H.v. 922.219.629,90 € (rd. 19,9 %) auf das Eigenkapital.  
 
Die Gesamtergebnisrechnung der Stadt Münster 2021 schließt mit einem Gesamtjah-
resdefizit i.H.v. -1.128.014,70 € ab. 
 
Die im Gesamtabschluss dargestellten Ergebnisse sind sachgerecht ermittelt worden. 
 
Im Gesamtanhang we rden die Posten der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrech-
nung gemäß § 52 KomHVO NRW erläutert.  
 
Der Gesamtlagebericht vermittelt ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Er-
trags- und Finanzgesamtlage der Stadt Münster einschließlich der verselbständigten 
Aufgabenbereiche.  
 
 
2 Prüfungsauftrag 
 
Gemäß § 102 Abs. 11 und 1 GO NRW i. V. m. § 4 Rechnungsprüfungsordnung (RPO) 
ist der Gesamtabschluss vom AWR als örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen. 
 
In die Prüfung des Gesamtabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen. Die Prü-
fung hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergän-
zenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden 
sind. Sie ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die maßgeblichen 
Bestimmungen, die sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 
der Stadt Münster wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt 
werden. 
 
Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss  sowie 
den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt 
ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, 
ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die 
Prüfung des Gesamtlageberichtes hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die gesetzli-
chen Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet worden sind. 
 
In die Prüfung des Gesamtabschlusses müssen die einzelnen Jahresabschlüsse der 
verselbständigten Aufgabenbereiche nicht einbezogen werden, wenn diese nach ge-
setzlichen Vorschriften geprüft worden sind. Bei den städtischen Beteiligungen, Son-
dervermögen und rechtlich unselbständigen Stiftungen ist dies regelmäßig der Fall. 
 
Über Art und Umfang der Prüfung durch das AWR sowie über das Ergebnis der Prü-
fung haben die mit der Abschlussprüfung Beauftragen gemäß § 102 Abs. 1 GO NRW 
zu berichten und die für die Prüfung und Berichterstattung einschlägigen Maßgaben 
der §§ 321 und 322 Handelsgesetzbuch (HGB) zu beachten.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
 
 6 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 03/2024 
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
 
3.1 Gegenstand der Prüfung 
 
Gegenstand der Prüfung ist der gemäß § 116 GO NRW aufgestellte Gesamtabschluss 
2021 der Stadt Münster einschließlich des Gesamtlageberichtes und des Gesamtan-
hangs.  
 
3.2 Art und Umfang der Prüfung 
 
Die Prüfung durch das AWR ist gemäß §§ 101, 102 und 116 Abs. 9 GO NRW sowie in 
Anlehnung an die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger 
Abschlussprüfung vorgenommen worden. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung 
so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgege-
ben werden kan n, ob der Gesamtabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen ist. 
Denn Ziel der Prüfung ist gemäß § 102 Abs. 3 i. V. m. Abs. 11 GO NRW die Feststel-
lung, ob der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes 
Bild der Vermögens-, Finanz- und Gesamtertragslage der Stadt Münster unter Beach-
tung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermittelt.  
 
Das AWR lehnt die Prüfung an die vom Institut Deutscher Wirtschaftsprüfer (IDW) fest-
gestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung an u nd stützt sich auf die 
vom IDW entwickelten besonderen Grundsätze für die Durchführung von Konzernab-
schlussprüfungen (einschließlich der Verwertung der Tätigkeit von Teilabschlussprü-
fern) - IDW PS 320 n.F.  Daneben beachtet das AWR die Leitlinien des Institutes der 
Rechnungsprüfer (IDR) zur Prüfung von kommunalen Gesamtabschlüssen – IDR 300. 
 
Die Prüfung umfasste insbesondere die 
 
 Gesamtabschlussrichtlinie 
 Einhaltung formaler Anforderungen an den Gesamtabschluss 
 Bestimmung des Konsolidierungskreises 
 Entwicklung der Meldedateien der voll zu konsolidierenden Unternehmen aus ih-
ren Einzelabschlüssen bzw. dem Konzernabschluss des Teilkonzerns Stadtwerke 
 Einhaltung des Einheitsgrundsatzes bei Stichtag, Ausweis und Bewertung 
 Übernahme der Formularabschlüsse (Reporting Packages) in die Konzernbuch-
führung 
 Plausibilität von Anpassungsbuchungen 
 Ordnungsmäßigkeit der Konsolidierungsmaßnahmen, i. E. 
o einseitige Eliminierungen 
o Kapitalkonsolidierung 
o Schuldenkonsolidierung 
o Aufwands- und Ertragskonsolidierung 
 Bewertungsanpassungen nach der Equity-Methode 
 Einbezug von Beteiligungen nach der At-Cost-Methode 
 Vollständigkeit und Verständlichkeit des Konzernanhangs 
 Ordnungsmäßigkeit der Kapitalflussrechnung (DRS 21) 
 Wahrheitsgehalt der Darstellungen im Gesamtlagebericht

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
 
 7 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 03/2024 
Sofern einzelne Abschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen 
durch andere Abschlussprüfer geprüft wurden, überzeugte sich das AWR von der Ein-
haltung der Voraussetzungen zur Weiterverwendung dieser Abschlüsse. 
 
Den Gesamtanhang prüfte  das AWR darauf, ob die gesetzlich geforderten Angaben 
vollständig und zutreffend sind. 
 
Die Angaben im Gesamtlagebericht wiederum wurden auf Plausibilität und Überein-
stimmung mit den während der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen überprüft. Dane-
ben vergewisserte sich das AWR davon, dass der Gesamtlagebericht mit den Kern-
aussagen der konsolidierten Abschlüsse in Einklang steht. 
 
Die Prüfung wurde von der 01. KW - 05. KW 2024 durchgeführt.  
 
Der Prüfung liegt ein umfassendes Prüfungskonzept zu Grunde, welches Auskunft über 
die Strategie, die Art und den Umfang der unterschiedlichen Prüfungsschritte gibt. Die 
Berichterstattung über die Prüfung orientiert sich an den Grundsätzen ordnungsmäßi-
ger Berichterstattung bei (Konzern-)Abschlussprüfungen (IDW PS 450) und den Leitli-
nien des IDR zur Berichterstattung bei kommunalen  Abschlussprüfungen (IDR PS 
260). Das AWR beschränkt sich bei der Berichterstattung auf die wesentlichen Ergeb-
nisse aus der Prüfung. 
 
 
4 Grundsätzliche Feststellungen 
 
4.1 Feststellungen zum Entwurf des Gesamtabschlusses 
 
Der Gesamtabschluss setzt sich aus den gesetzlich geforderten Elementen1, 
 
 der Gesamtergebnisrechnung 2021, 
 der Gesamtbilanz zum 31.12.2021, 
 dem Gesamtanhang mit Kapitalflussrechnung und 
 dem Gesamtlagebericht 
 
zusammen, deren Inhalte und Darstellungen sich mit den Erkenntnissen, die das AWR 
während der Prüfung g ewonnen hat, decken. Somit wird mit dem Gesamtabschluss 
ein zutreffender Überblick über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Stadt 
Münster als einheitliches Unternehmen gegeben. 
 
Diesem Prüfungsbericht ist der endgültig vom Rat der Stadt Münster festzustellende 
Gesamtabschluss 2021 beigefügt. 
 
4.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Vertreter 
 
Der Gesamtlagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften des §  49 KomHVO 
NRW. Er steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss sowie den während der Prüfung 
gewonnenen Eindrücken. Er vermittelt eine zutreffende Vorstellung von der Lage und 
______________________ 
1 Das Formularmuster zum Gesamteigenkapitalspiegel ist für die Berichterstattung im Gesamtabschluss 
nicht geeignet. Gemäß Absprache zwischen dem Amt für Finanzen und Beteiligungen und dem AWR wird 
daher auf eine Darstellung verzichtet. Im Gesamtanhang mit Kapitalflussrechnung wird  dieses auf Seite 
26 erläutert.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
 
 8 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 03/2024 
der voraussichtlichen Entwicklung der Stadt Münster unter Einbindung der verselbstän-
digten Aufgabenbereiche. Die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Ent-
wicklung sind zutreffend dargestellt. 
 
 
 
Folgende Informationen sind aus Sicht des AWR besonders hervorzuheben: 
 
 am 31.12.2021 beträgt die Gesamtbilanzsumme 4.639.747.597,03 €. Dies ent-
spricht gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung i.H.v. 149.331.918,70 € (rd. 
3,3 %). Auf das Eigenkapital entfallen 922.219.629,90 € (rd. 19,9 %). 
 
 die ordentlichen Gesamterträge belaufen sich auf 2.027.157.890,31 €. Gegen-
über dem Vorjahr eine Steigerung i.H.v. rd. 109 Mio. €. 
 
 die ordentlichen Gesamtaufwendungen betragen 2.030.649.655,71 €. Sie erhö-
hen sich gegenüber 2020 um rd. 116 Mio. €. 
 
 Das Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt -3.491.765,40 €. 
(Vorjahr: 3.545.550,96 €). 
 
 Die Belastungen aus dem Finanzergebnis i.H.v. -8.446.249,30 € fallen im Be-
richtsjahr gegenüber dem Vorjahr um rd. 11,4 Mio. € niedriger aus. 
 
 Zur Neutralisierung des Gesamtergebnisses wurde aufgrund Corona bedingter 
Mindererträge und Mehraufwendungen gemäß Covid -19-Isolierungsgesetz 
(NKF-CIG) ein außerordentlicher Ertrag i.H.v. 10.810.000,00 € in die Ergebnis-
rechnung eingestellt. 
 
 Im Ergebnis errechnet sich f ür das Haushaltsjahr 2021 ein Gesamtfehlbetrag 
i.H.v. -1.128.014,70. €. (Vorjahr -1.589.245,54 €).  
 
4.3 Unregelmäßigkeiten 
 
Die Prüfung des AWR erstreckte sich gemäß § 102 Abs. 3 GO NRW auch darauf, ob 
die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie ortsrechtli-
chen Bestimmungen beachtet worden sind. Hierbei beschränkte sich das AWR auf die 
Einhaltung derjenigen Rechnungslegungsnormen, die für die Aufstellung des Gesamt-
abschlusses und des Gesamtlageberichtes maßgeblich sind. 
 
Neben der Fristüberschreitung bei der Aufstellung des G esamtabschlusses erkannte 
das AWR keine weiteren Sachverhalte, über die an dieser Stelle zu berichten wäre. 
 
 
5 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung im Gesamtabschluss 
 
5.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 
 
5.1.1 Rechtsgrundlagen der Gesamtabschlussrechnungslegung 
 
Auf den Gesamtabschluss sind gemäß § 50 KomHVO NRW die zentralen Vorschriften 
zum Aufbau und Inhalt von Bilanz, Ergebnisrechnung, zur Bewertung von Vermögen 
und Schulden sowie zum jährlichen Abschluss - §§ 33 bis 38, 4 2 bis 44 und

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 03/2024 
48 KomHVO NRW - entsprechend anzuwenden, soweit seine Eigenart keine Ab wei-
chungen bedingt oder nichts anderes bestimmt ist. 
 
Die Art der Zusammenfassung von Rechnungsergebnissen der Kernverwaltung mit de-
nen der verselbständigten Aufgabenbereiche wird in § 50 KomHVO geregelt. Dabei 
richten sich die Konsolidierungsmethoden wiederum nach den Vorschriften des Han-
delsrechts. 
Abgeleitet aus den gesetzlichen Vorgaben enthält die städtische Gesamtabschluss-
richtlinie grundsätzliche Anweisungen für die Aufstellung des Gesamtabschlusses. Sie 
ist für die Stadt Münster und die voll zu konsolidierenden Aufgabenbereiche verbindlich 
und bildet die Grundlage für ein funktionierendes internes Kontrollsystem (IKS). 
 
Der Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.20 21 steht im Einklang mit den 
gesetzlichen Bestimmungen und den Regelungen der gültigen Gesamtabschlussricht-
linie. 
 
Die Aufstellung des Gesamtabschlusses 2021 ist zweckmäßig organisiert. Die Melde-
daten mit den vorgeprüften Formularabschlüssen sowie sämtliche Buchungen hinsicht-
lich der Eliminierung und Konsolidierung von Geschäftsvorfällen lassen sich lückenlos 
nachvollziehen.  
 
5.1.2 Vorjahresabschluss 
 
Die Prüfung des Gesamtabschlusses des Jahres 2020 wurde von der 10. – 13. KW 
2023 durchgeführt. Der Bericht Nr. 07/2023 beschreibt das Ziel sowie Art und Umfang 
der Prüfung. Änderungen der Entwurfsfassung waren nicht erforderlich. Es wurde der 
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.  
 
Der Rat der Stadt Münster bestätigte den geprüften Gesamtabschluss 2020 in seiner 
Sitzung am 14.06.2023 und erteilte gleichzeitig dem Oberbürgermeister die Entlastung. 
 
5.1.3 Konsolidierungskreis 
 
Das Beteiligungsmanagement prüft für jeden Abschluss aufs Neue, ob die Beteiligun-
gen der Stadt Münster in den Gesamtabschluss einzubeziehen sind und welche Me-
thode ggf. dabei anzuwenden ist. 
 
Die Art des Einbezugs wird durch § 51 KomHVO NRW vorgegeben. Danach sind ver-
selbständigte Aufgabenbereiche voll zu konsolidieren, wenn sie entweder unter der 
einheitlichen Leitung der Stadt Münster stehen oder von der Stadt Münster beherrscht 
werden (Control-Konzept). Sofern die Stadt Münster hingegen nur einen maßgeblichen 
Einfluss auf die verselbständigten Aufgabenbereiche ausübt, ist die Equity -Methode 
anzuwenden. 
 
Wird weder ein beherrschender noch ein maßgeblicher Einfluss seitens der Stadt 
Münster ausgeübt, w urden die verselbständigten Aufgabenbereiche im Gesamtab-
schluss mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten (at cost) bewertet. 
 
Wenn die verselbständigten Aufgabenbereiche für die Verpflichtung, ein den tatsächli-
chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Fi-
nanzlage der Gemeinde zu vermitteln, von u ntergeordneter Bedeutung sind, müssen 
sie nicht im Gesamtabschluss konsolidiert, sondern können gem. § 116b GO NRW mit 
ihren Anschaffungskosten einbezogen werden.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 03/2024 
Die Frage der Wesentlichkeit für die Aufstellung des Gesamtabschlusses 2021 wurde 
durch das Beteiligungsmanagement auf der Grundlage von folgenden Verhältniszahlen 
beurteilt: 
 
 Anteil der Beteiligung am Gesamtanlagevermögen 
 Anteil der Beteiligung am Gesamteigenkapital 
 Anteil der Beteiligung am Fremdkapital 
 Anteil der Beteiligung an den gesamten Verbindlichkeiten 
 Anteil der Beteiligung an der Bilanzsumme aller betroffenen Beteiligungen 
 Anteil der Beteiligung an den gesamten Erträgen 
 Anteil der Beteiligung an den gesamten Aufwendungen 
 Anteil der Beteiligung an der gesamten Liquidität 
 
Liegen die Anteile einer Beteiligung unter 3  % bzw. bei mehreren Beteiligungen unter 
5 %, so wurden die betreffenden Beteiligungen im Gesamtabschluss mit ihren fortge-
führten Anschaffungskosten erfasst, anderenfalls erfolgt ein Einbezug nach der Equity-
Methode. 
 
Bei der Vollkonsolidierung wurden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsab-
grenzungsposten, Bilanzierungshilfen und Sonderposten der einbezogenen Unterneh-
men nach einer Neubewertung unter Berücksichtigung der Vorgaben des NKF in voller 
Höhe in den Gesamtabschluss aufgenommen. 
 
Zur Vermeidung von Doppelerfassungen erfordert die Vollkonsolidierung eine Kapital-
konsolidierung, eine Schuldenkonsolidierung sowie die Verrechnung von sich entspre-
chenden Aufwendungen und Erträgen. 
 
Demgegenüber vereinfacht die E quity-Methode den Einbezug des verselbständigten 
Aufgabenbereiches, indem der Beteiligungsbuchwert um die Entwicklung des anteili-
gen Eigenkapitals am beteiligten Tochterunternehmen fortgeschrieben und dieser Wert 
in den Gesamtabschluss übernommen wird. 
 
Auf die Stadt Münster sind folgende Unternehmen voll konsolidiert: 
 
 
Name des 
Unternehmens GA 2020 GA 2021 
Stadtwerke Münster GmbH-Teilkonzern Voll Voll 
Wohn+Stadtbau GmbH Voll Voll 
AWM Voll Voll 
 
 
Alle drei Unternehmen sind sowohl hinsichtlich ihres Einzelwertes (> 3%) als auch in 
ihrer Gesamtheit von Bedeutung (>5%) und bilden daher den Kreis der voll zu konso-
lidierenden Unternehmen.  
 
 
Assoziierte Unternehmen / 
Bewertung Equity-Methode: GA 2020 GA 2021 
Citeq at equity at equity 
Theater Münster at equity at equity 
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH at equity at equity 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH at equity at equity 
KonvOY GmbH at equity at equity

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 03/2024 
 
Sämtliche nach der Equity-Methode berücksichtigte Unternehmen sind hinsichtlich ih-
rer Einzelwerte (< 3%) als von untergeordneter Bedeutung einzustufen; die Gesamtheit 
dieser in der v.g. Darstellung abgebildeten Unternehmen überst eigt allerdings den 
Grenzwert von 5 % , so dass sie nicht at cost, sondern at equity einbezogen worden 
sind.  
 
 
Einbezug at cost Anteil (%) GA 2020 GA 2021 
    
aus dem Kreis der 
verbundenen Unternehmen 
   
Theaterhaus Pumpenhaus GmbH 100,00 at cost at cost 
Münster Marketing 100,00 at cost at cost 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH 85,00 at cost at cost 
GML Gewerbepark Münster 
Loddenheide GmbH 66,67 at cost at cost 
    
aus dem Kreis der 
assoziierten Unternehmen 
   
Airport Park FMO GmbH 33,33 at cost at cost 
    
aus dem Kreis der 
übrigen Beteiligungen 
   
Klärschlammverwertung 
Buchenhofen GmbH 11,36 at cost at cost 
RELIGIO Westfälisches Museum 
für religiöse Kultur GmbH 10,00 at cost at cost 
Institut für vergleichende Stadtgeschichte 
IStG GmbH 10,00 at cost at cost 
Chemisches und Veterinäruntersuchungs-
amt Münster-Emscher-Lippe 6,25 at cost at cost 
Regionalverkehr Münsterland GmbH 4,02 at cost at cost 
Westfälisches Pferdemuseum GmbH 1,00 at cost at cost 
NRW.URBAN                                                   
kommunale Entwicklung GmbH 0,33 at cost at cost 
    
aus dem Kreis der Sondervermögen    
Stiftung Generalarmenfonds ----- at cost at cost 
Friedrich und Irmgard 
Buschmann Stiftung ----- at cost at cost 
 
 
Die Unternehmen aus dem Kreis der verbundenen Unternehmen (beherrschender Ein-
fluss, > 50%) sowie die Unternehmen aus dem Kreis der assoziierten Unternehmen 
(20-50 %) w urden wegen ihrer untergeordneten Bedeutung at cost im Gesamtab-
schluss berücksichtigt. Gleiches gilt für die unselbständigen Stiftungen. 
 
Die Gesellschaften RELIGIO Westfälisches Museum für religiöse Kultur GmbH , IStG 
GmbH, Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland -Emscher-Lippe, 
Regionalverkehr Münsterland GmbH , Westfälisches Pferdemuseum GmbH, Klär-
schlammverwertung Buchenhofen GmbH und NRW.URBAN kommunale Entwicklung 
GmbH hingegen sind wegen ihres niedrigen Beteiligungsanteils (< 20 %) nur at cost, 
d. h. mit ihren Anschaffungswerten in den Gesamtabschluss einbezogen. 
 
Aus Sicht des AWR ist die Vorgehensweise zur Abgrenzung des Konsolidierungskrei-
ses für den Gesamtabschluss 2021 nicht zu beanstanden. Gegenüber der letzten Prü-
fung ergaben sich keine Veränderungen. Die Berechnungen sind übersichtlich und 
nachvollziehbar belegt. Die diesbezüglichen Angaben im Gesamtabschluss entspre-
chen den tatsächlichen Gegebenheiten.

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5.1.4 Gesamtabschlussstichtag 
 
Der Gesamtabschlussstichtag 31.12.2021 entspricht dem Stichtag des Mutterunter-
nehmens Stadt Münster. Die Jahresabschlüsse der voll zu konsolidierenden Betriebe 
wurden alle gesetzesgemäß auf diesen Stichtag aufgestellt und auf dieser Grundlage 
in den Gesamtabschluss einbezogen. 
 
Bei den assoziierten Betrieben, die nach der Equity Methode einbezogen werden, kann 
gem. § 51 Abs. 3 KomHVO NRW i. V. m. § 312 Abs. 6 HGB der jeweils letzte Jahres-
abschluss herangezogen werden, auch wenn der Stichtag – wie im Fall des Theaters 
Münster - abweicht. Ein Zwischenabschluss brauchte für den Gesamtabschluss 2021 
folglich nicht erstellt zu werden. 
 
5.1.5 Ordnungsmäßigkeit von Einzelabschlüssen 
 
Zur Vermeidung von Doppelprüfungen wurden die Jahresabschlüsse der verselbstän-
digten Aufgabenbereiche nicht erneut durch das AWR geprüft, sofern diese nach ge-
setzlichen Vorschriften bereits geprüft worden sind.  
 
Das AWR vergewisserte si ch davon, dass sämtliche Einzelabschlüsse bereits einer 
gesetzlichen Abschlussprüfung durch eine Wirtschaftsprüfung unterzogen wurden und 
Prüfungsberichte mit einem jeweils uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vorlagen. 
 
Ferner impliziert der bei Aufstellung des Gesamtabschlusses zu beachtende Grund-
satz der Einheitlichkeit Regeln, wie die Einzelabschlüsse der verselbständigten Aufga-
benbereiche beschaffen sein müssen, damit sie zu einem Summenabschluss zusam-
mengefasst werden können. Etwaige Bilanzierungsunterschiede sind zur Wahrung des 
Grundsatzes der Einheitlichkeit in den Kommunalbilanzen und der Ergebnisrechnung 
nach den geltenden Regelungsvorschriften des NKF anzupassen, um das Zahlenwerk 
der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Bereiche für die Erstellung des Sum-
menabschlusses zu vereinheitlichen. 
 
Die für den Gesamtabschluss relevanten Überleitungsrechnungen der voll zu konsoli-
dierenden Betriebe wurden im Rahmen einer erweiterten Jahresabschlussprüfung ei-
ner kritischen Durchsicht durch den j eweiligen Wirtschaftsprüfer der Tochtergesell-
schaft unterzogen.  
 
In allen Fällen wurde bestätigt, dass die Überleitungen auf NKF in Übereinstimmung 
mit den Vorschriften des §  116 GO NRW und der dazu beschlossenen Gesamtab-
schlussrichtlinie der Stadt Münster aufgestellt wurden. 
 
Das AWR unterzog die Formularabschlüsse der voll konsolidierten Unternehmen zur 
Vermeidung von Doppelprüfungen nur noch einer Plausibilitätsprüfung. Es kam dabei 
zu keinen Beanstandungen. 
 
5.1.6 Konsolidierungsmaßnahmen 
 
Im Anhang des Gesamtabschlusses wurden die jeweiligen Konsolidierungsmethoden 
wahrheitsgemäß erläutert. 
 
Zu Beginn der Konsolidierung identifizierte die Verwaltung diejenigen Geschäftsvor-
fälle, die in den jeweiligen Einzelabschlüssen bilanziert ware n, aber im Gesamtab-
schluss wegen des Einheitsgedankens des Gesamtabschlusses keinen Bestand ha-
ben. Sie wurden aus dem Gesamtabschluss abgegrenzt. Ein Beispiel hierfür sind die 
Rückstellungen für die an die Stadt Münster zu entrichtenden Gewerbesteuern oder

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Aktive Rechnungsabgrenzungsposten, die die Stadt Münster für die an die im Vollkon-
solidierungskreis einbezogenen Unternehmen gezahlten Zuwendungen gebildet hat. 
 
Die Kapitalkonsolidierung wurde nach der Neubewertungsmethode durchgeführt. Ver-
gleichbare Vermögenspositionen im Konsolidierungskreis wurden einheitlich auf der 
Grundlage des NKF bewertet. Ansonsten wurden betriebsspezifische Besonderheiten 
aus den Einzelabschlüssen übernommen. Danach wurden die Kapitalverflechtungen 
der in den engeren Konsolidierungskreis einbezogenen Betriebe untereinander aufge-
löst, um eine Doppelerfassung der korrespondierenden Werte im Gesamtabschluss zu 
vermeiden. Die durch die Kapitalkonsolidierung entstandenen Geschäfts- oder Firmen-
werte werden über einen Zeitraum von 15 Jahren erfolgswirksam aufgelöst. 
 
Die Schuldenkonsolidierung bewirkte ordnungsgemäß eine Eliminierung von wechsel-
seitigen Ausleihungen, Forderun gen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten  und Rech-
nungsabgrenzungsposten.  
 
Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden untereinander entstan-
dene Aufwendungen und Erträge gegeneinander aufgerechnet. 
 
Von einer Eliminierung etwaiger Zwischenergebnisse wurde gem. § 51 KomHVO NRW 
bei den voll zu konsolidierenden Unternehmen abgesehen. Eine Ausnahme davon 
stellt die Aufdeckung von stillen Reserven aus der Übertragung von Grundvermögen 
von der Stadt Münster auf die Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt 
Münster GmbH dar. 
 
Die Kapitalkonsolidierung, die Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten so-
wie die Eliminierung von Aufwendungen und Erträgen wurden sachgerecht durchge-
führt und dokumentiert. Auftretende Differenzen wurden durch den Abgleich von Sal-
den so weit wie möglich aufgeklärt. 
 
5.1.7 Einbezug nach der Equity-Methode 
 
Die Beteiligungen der Stadt Münster an den Unternehmen citeq, Westfälischer Zoolo-
gischer Garten GmbH , das Theater Münster , die Messe und Congress  Center Halle 
Münsterland GmbH sowie die KonvOY GmbH wurden nach der Equity-Methode in den 
Gesamtabschluss einbezogen. Danach wurde der Wert der Beteiligung jeweils mit dem 
auf die Stadt Münster am 31.12.20 21 entfallenden Anteil am Eigenk apital des Unter-
nehmens bilanziert. Soweit sich Abweichungen zu den im Einzelabschluss der Stadt 
Münster geführten Bilanzansätzen ergaben, kam es zu entsprechenden Wertkorrektu-
ren. 
 
Die Bewertung wurde in nachvollziehbarer Weise dokumentiert.  
 
5.1.8 Einbezug nach der Methode At Cost 
 
Bei den Beteiligungen und Sondervermögen, die nach der Methode At Cost in den 
Gesamtabschluss einbezogen wurden, übernahm die Verwaltung die historischen An-
schaffungskosten aus dem Einzelabschluss der Stadt Münster 31.12.2021 in den Ge-
samtabschluss. Die Bewertung und Bilanzierung führte seitens der Prüfung zu keinen 
Einwendungen.  
 
5.1.9 Gesamtabschlussbuchführung

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Das NKF verpflichtet die Kommunen nicht dazu, den Gesamtabschluss auf der Grund-
lage einer eigenständigen Gesamtbuchführung aufzustellen, in der die einzelnen Ge-
schäftsvorfälle des Konzerns Stadt Münster wie für den Einzelabschluss sachlich und 
zeitlich geordnet nachgehalten werden. Vielmehr wird bei der Aufstellung des Gesamt-
abschlusses auf die vorliegenden Einzelabschlüsse der einbezogenen Betriebe zu-
rückgegriffen und es werden verschiedene Konsolidierungsschritte durchgeführt. 
 
Gleichwohl sind die jeweiligen Arbeitsschritte zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 
klar und verständlich zu dokumentieren, denn die Anforderungen an die Dokumenta-
tion der Aufstellung des Gesamtabschlusses ergeben sich aus dem Bedeutungszu-
sammenhang des § 116 Abs. 9 GO NRW. 
 
Die einzelnen Arbeitsschritte und Anweisungen zur Aufstellung des Gesamtabschlus-
ses der Stadt Münster wurden in einer Richtlinie festgelegt. Diese enthält u.a. die zent-
ralen Vorgaben für eine ei nheitliche Kontierung und Bewertung.  Neben den gesetzli-
chen Bestimmungen der GO NRW zur Aufstellung des Gesamtabschlusses stellt die 
Gesamtabschlussrichtlinie die maßgebliche Grundlage für ein funktionstüchtiges Inter-
nes Kontrollsystem (IKS)  dar. Diese Maßgaben wurden bei der Aufstellung des Ge-
samtabschlusses 2021 eingehalten. 
 
Seit dem Haushaltsjahr 2015 setzt die Verwaltung z ur Steuerung und Überwachung 
der Konsolidierungsschritte das Softwareprodukt LucaNet 22 LTS ein. Dem AWR liegt 
eine Bescheinigung über eine Softwareprüfung vor, die durch die Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft KPMG AG auf der Grundlage des IDW PS 880 durchgeführt wurde.  
 
Die Prüfung beachtete u.a. die im Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 
14.11.2014 veröffentlichten Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbe-
wahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. 
 
Nach den Ergebnissen der Prüfung ermöglicht die geprüfte Software mit hinreichender 
Sicherheit und bei sachgerechter Anwendung eine ordnungsgemäße Konsolidierung. 
 
Der vorliegende Gesamtabschluss 2021 ist das Ergebnis eines geordneten und sys-
temgestützten Aufstellungsverfahrens. Die Aufbereitung und Vereinheitlichung der in 
den Abschluss einbezogenen Einzelabschlüsse, die Übernahme der Rechnungsergeb-
nisse sowie die Konsolidierungsmaßnahmen waren nachvollziehbar dokumentiert und 
nicht zu beanstanden. 
 
5.1.10 Beurteilung des Gesamtabschlusses 
 
Der Gesamtabschluss 2021 umfasst die Gesamtbilanz, die Gesamtergebnisrechnung, 
den Gesamtanhang mit Kapitalflussrechnung und den Gesamtlagebericht. Bei der Auf-
stellung des Gesamtabschlusses beachtete die Verwaltung die einschlägigen gesetz-
lichen Vorschriften. 
 
Die Gesamtergebnisrechnung sowie die Gesamtbilanz wurden ordnungsgemäß aus 
den einbezogenen Jahresabschlüssen entwickelt. Die angewendeten Konsolidierungs-
maßnahmen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die Konsolidierungsmaßnah-
men wurden sachgerecht durchgeführt und dokumentiert. 
 
Der Gesamtanhang enthält alle gesetzlich geforderten Erläuterungen und Angaben.  
 
Die Gesamtkapitalflussrechnung gibt einen Überblick über den am 31.12.20 21 beste-
henden Finanzmittelfonds und die Zahlungsströme, die zur Veränderung des Finanz-

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mittelfonds gegenüber dem Vorjahr f ührten. Der Aufbau der Gesamtkapitalflussrech-
nung entspricht den Empfehlungen des Deutschen Rechnungslegungs standards und 
vermittelt den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, den Cashflow aus der 
Investitionstätigkeit sowie den Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit. 
 
Die Gesamtkapitalflussrechnung wurde derivativ, d. h. durch Zusammenrechnung der 
Kapitalflussrechnungen der einbezogenen Unternehmen ermittelt. 
 
5.2 Gesamtaussage und wesentliche Bewertungsgrundlagen 
 
5.2.1 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses 
 
Die Bilanzsumme des Gesamtabschlusses bel äuft sich am Stichtag 31.12.20 21 auf 
4.639.747.597,03 € (Vorjahr: 4.490.415.678,33 €). 
 
Im Haushaltsjahr 2021 schließt die Gesamtergebnisrechnung der Stadt Münster mit 
einem Defizit i.H.v. -1.128.014,70 € (Vorjahr: -1.589.245,54 €) ab. 
 
5.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen 
 
Ansatz- und Bewertungsunterschiede in den Jahresabschlüssen der in den Konzern-
abschluss einbezogenen Unternehmen wurden für den Gesamtabschluss der Stadt 
Münster zum 31.12.2021 vereinheitlicht. Dabei stellt die KomHVO NRW die maßgebli-
chen Ansatz- und Bewertungsgrundlagen für den vorliegenden Gesamtabschluss dar.  
 
Die gesetzlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften wurden eingehalten. Die ange-
wendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr 
nicht verändert. Sie wurden im Anhang hinreichend erläutert. 
 
 
6 Bestätigungsvermerk 
 
An den Oberbürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt Münster: 
 
 
Uneingeschränkte Prüfungsurteile 
 
Das AWR hat den Gesamtabschluss der Stadt Münster und ihrer Tochterunternehmen 
- bestehend aus der Gesamtbilanz zum 31.12.20 21, der Gesamtergebnisrechnung, 
dem Gesamtanhang mit Gesamtkapitalflussrechnung und dem Gesamtlagebericht für 
das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2021 geprüft. 
 
 
 
Nach der Beurteilung des AWR auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen 
Erkenntnisse 
 
 entspricht der beigefügte Gesamtabschluss in allen wesentlichen Belangen den 
gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzun gen und sonstigen orts-
rechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grund-
sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Stadt Münster zum 31.12.2021 
sowie ihrer Ertragslage für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2021

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und 
 
 vermittelt der beigefügte Gesamtlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von 
der wirtschaftlichen Lage der Stadt Münster und ihrer Tochterunternehmen. In al-
len wesentlichen Belangen steht dieser Gesamtlagebericht im Einklang mit dem 
Gesamtabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen 
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 
 
Gemäß §  102 Abs. 8 GO NRW i. V. m. mit § 322 Abs. 3 HGB erklärt das AWR, 
dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des 
Gesamtjahresabschlusses und des Gesamtlageberichtes geführt hat. 
 
 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
 
Das AWR hat die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes in 
Übereinstimmung mit §  102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) und vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) festgestellten deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Verantwor-
tung des AWR nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwor-
tung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamt-
lageberichtes“ des Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben.  
 
Das AWR ist als örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Münster gemäß 
§ 104 Abs. 1 GO NRW unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Im Übrigen ist 
das AWR dem Rat unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihm 
unmittelbar unterstellt. Der disziplinarische Dienstherr ist der Oberbürgermeister. Damit 
ist das AWR von der Stadtverwaltung Münster in Übereinstimmung mit den deutschen 
handelsrechtlichen (§  319 HGB) und gemeinderechtlichen Vorschriften (§ 31  GO 
NRW) unabhängig und erfüllt seine sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit 
den diesbezüglichen Anforderungen. 
 
Das AWR ist der Auffassung, dass die von den Prüfern erlangten Prüfungsnachweise 
ausreichend geeignet sind, um sie als Grundlage für die Prüfungsurteile zum Gesamt-
abschluss und zum Gesamtlagebericht heranzuziehen. 
 
 
 
Verantwortung des Oberbürgermeisters und des Vertretungsorgans für den Ge-
samtabschluss und den Gesamtlagebericht 
 
Der Oberbürgermeister ist verantwortlich für die Aufstellung des Gesamtabschlusses, 
der den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen orts-
rechtlichen Bestimmungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass 
der Gesamtabschluss 2021 unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmä-
ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bil d der Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster vermittelt. 
 
Ferner ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die internen Kontrollen, die die 
Stadt Münster in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger 
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Gesamtabschlus-
ses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen, beabsichtigten oder unbeabsichtigten, 
falschen Darstellungen ist.

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Bei der Au fstellung des Gesamtabschlusses ist der Oberbürgermeister dafür verant-
wortlich, die Fähigkeit der Stadt Münster zur Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h. der steti-
gen Erfüllung der Aufgaben, zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, 
Sachverhalte in Zusammenhang mit der Sicherung der stetigen Erfüllung der Aufga-
ben, sofern einschlägig, anzugeben.  
 
Außerdem ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die Aufstellung des Gesamtla-
geberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster ver-
mittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Gesamtabschluss in Einklang 
steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zu-
künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.  
 
Ferner ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen 
(Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Gesamtlagebe-
richtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften zu er-
möglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Gesamt-
lagebericht erbringen zu können. 
 
Das Vertretungsorgan ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-
prozesses der Stadt Münster zur Aufstellung des Gesamtabschlusses und des -lage-
berichtes.  
 
 
 
Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung des Gesamtabschlusses 
und des Gesamtlageberichts 
 
Die Zielsetzung der Abschlussprüfer war es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlan-
gen, ob der Gesamtabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder 
unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Dieses Ziel erstreckt sich auch darauf, 
ob der Gesamtlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt 
Münster und ihrer Tochterunternehmen vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen 
mit dem Gesamtabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen 
in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risi-
ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Der Bestätigu ngsvermerk bein-
haltet die Prüfungsurteile der Abschlussprüfer zum Gesamtjahresabschluss und zum 
Gesamtlagebericht. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, 
dass eine in Übereinstimmung mit §  102 GO NRW unter Beac htung der vom Institut 
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger 
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets 
aufdeckt.  
 
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und wer-
den als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass 
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Gesamtabschlusses und Ge-
samtlageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beein-
flussen. 
 
Während der Prüfung übte n die Abschlussprüfer pflichtgemäßes Ermessen aus und 
bewahrten eine kritische Grundhaltung.  
 
Darüber hinaus

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
 
 18 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 03/2024 
 identifizierten und beurteilten sie Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbe-
absichtigter – falscher Darstellungen im Gesamtabschluss und im Gesamtlagebe-
richt, planten und führten Praxishandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch, 
erlangten Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grund-
lage für die Prüfungsurteile zu dienen.  
 
Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist 
bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusam-
menwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstel-
lungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
 gewannen die Abschlussprüfer ein Verständnis von dem für die Prüfung des Ge-
samtabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des 
Gesamtlageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungs-
handlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, 
jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der 
Stadt Münster abzugeben. 
 
 beurteilten die Abschlussprüfer die Angemessenheit der vom Oberbürgermeister 
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von ihm 
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 
 zogen die Abschlussprüfer auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise 
Schlussfolgerungen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Er-
eignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit 
der Stadt Münster zur Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfüllung der 
Aufgaben, aufwerfen können.  
 
Falls die Abschlussprüfer zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsi-
cherheit besteht, ist das AWR verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazu-
gehörigen Angaben im Gesamtabschluss und im Gesamtlagebericht aufmerksam 
zu machen oder, falls die Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prü-
fungsurteil zu modifizieren.  
 
Die Abschlussprüfer zogen ihre Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum 
Datum des Bestätigungsverm erks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Er-
eignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Stadt Münster 
die stetige Erfüllung der Aufgaben nicht sicherstellen kann. 
 
 beurteilten die Abschlussprüfer die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt 
des Gesamtabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Gesamtab-
schluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass 
der Gesamtabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmä-
ßiger Buchführung ein  den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster vermittelt. 
 
 beurteilten die Abschlussprüfer den Einklang des Gesamtlageberichtes mit dem 
Gesamtabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild 
von der Lage der Stadt Münster. 
 
 führten die Abschlussprüfer Prüfungshandlungen zu den vom Oberbürgermeister 
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Gesamtlagebericht durch. Auf Ba-
sis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise v ollzogen sie dabei insbeson-
dere die den zukunftsorientierten Angaben des Oberbürgermeisters zugrunde ge-
legten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilten die sachgerechte Ableitung 
der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
 
 19 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 03/2024 
Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu 
den zugrundeliegenden Annahmen gibt das AWR nicht ab.  
 
Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ergebnisse we-
sentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
 
 
 
 
Das AWR erörterte den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie be-
deutsame Prüfungsfeststellungen mit den für die Überwachung Verantwortlichen.  
 
Sämtliche Prüfungsfragen konnten während der Prüfung ausgeräumt werden. Es wur-
den keine Mängel im internen Kontrollsystem festgestellt. 
 
 
 
Münster, den 25.01.2024 
 
 
 
Klaus Frohne  
Leiter des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung  
und Revision der Stadt Münster

Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2021 
 
 
 
 
 
 
 
 Gesamtergebnisrechnung 
 vom 01.01. – 31.12.2021

Gesamtergebnisrechnung der Stadt Münster 2021 
      2021 2020 
      EUR EUR 
  
 
      
1.  Steuern und ähnliche Abgaben 661.190.475,73 627.234.930,63 
2. + Zuwendungen und allgemeine Umlagen  203.267.955,69 191.217.910,03 
3. + Sonstige Transfererträge 21.244.472,83 22.345.689,79 
4. + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 165.544.351,13 170.272.902,07 
5. + Privatrechtliche Leistungsentgelte 658.824.771,49 619.936.966,61 
6. + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 235.589.735,70 211.983.634,98 
7. + Sonstige ordentliche Erträge 63.194.934,66 57.077.159,86 
8. + Aktivierte Eigenleistungen 18.268.679,80 16.280.784,21 
9. +/- Bestandsveränderungen 32.513,28 1.878.982,56 
10. = Ordentliche Erträge 2.027.157.890,31 1.918.228.960,74 
11. - Personalaufwendungen 432.175.689,41 423.689.528,38 
12. - Versorgungsaufwendungen 36.164.712,96 43.015.153,43 
13. - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 610.926.027,98 569.709.204,51 
14. - Bilanzielle Abschreibungen 154.393.485,58 151.710.833,20 
15. - Transferaufwendungen 647.075.221,02 607.271.813,65 
16. - Sonstige ordentliche Aufwendungen 149.914.518,76 119.286.876,61 
17. = Ordentliche Aufwendungen 2.030.649.655,71 1.914.683.409,78 
18. = Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit -3.491.765,40 3.545.550,96 
19. + Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 125.393,76 146.559,68 
20. + Beteiligungserträge 15.706.512,75 2.570.713,07 
21. + Zinserträge und sonstige Finanzerträge 1.241.180,60 1.537.618,27 
22. - Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen 0,00 0,00 
23. - Zinsaufwendungen- und sonstige Finanzaufwendungen 25.519.336,41 24.123.687,52 
24. = Gesamtfinanzergebnis -8.446.249,30 -19.868.796,50 
25. = Ordentliches Gesamtergebnis -11.938.014,70 -16.323.245,54 
26. + Außerordentliche Erträge 10.810.000,00 14.734.000,00 
27. - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 
28. = Außerordentliches Gesamtergebnis 10.810.000,00 14.734.000,00 
26. = Gesamtjahresergebnis -1.128.014,70 -1.589.245,54

Gesamtbilanz 
 zum 31.12.2021

Gesamtanhang 
 mit Kapitalflussrechnung

- 1 -
  
  
   
  
  
Inhaltsverzeichnis 
 
I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag ....................... 2 
II. Angaben zum Konsolidierungskreis ................................ ................................ .................... 2 
III. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden ................................ ................................ ...... 5 
IV. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ................................ .............. 5 
V. Angaben zu Posten der Gesamtbilanz ................................ ................................ ............... 9 
VI. Angaben zu Posten der Gesamtergebnisrechnung ................................ ......................... 20 
VII. Sonstige Angaben ................................ ................................ ................................ .......... 24 
VIII. Erweiterung des Gesamtanhangs ................................ ................................ ................. 24 
1. Kapitalflussrechnung ................................ ................................ ................................ ... 24 
2. Gesamteigenkapitalspiegel ................................ ................................ ......................... 26 
3. Organe und Mitgliedschaften ................................ ................................ ...................... 26 
 


- 2 -
  
  
   
  
  
 I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag 
 
Die Stadt Münster hat nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Kommunalhaus-
haltsverordnung für das Land Nordrhein -Westfalen zum 31.12.2021 einen Einzelabschluss 
und als Mutterunternehmen einen Gesamtabschluss aufgestellt. Sofern ergänzende Vorschrif-
ten des Handelsgesetzbuches anzuwenden waren, wurden diese berücksichtigt.  
 
Das Geschäftsjahr für den Konzern und für die voll zu konsolidierenden Aufgabenbereiche 
entspricht dem Kalenderjahr. Bei den assoziierten Unternehmen wurde der jeweils letzte Jah-
resabschluss zugrunde gelegt. Die Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenver-
fahren aufgestellt. Die Betragsangaben erfolgen in Euro. Es können sich in Einzelfällen in den 
Summenzeilen der Tabellen Rundungsdifferenzen zu den tatsächlichen Summen der Einzel-
werte ergeben. 
 
 
 II. Angaben zum Konsolidierungskreis 
 
Der Konsolidierungskreis umfasst neben der Stadt Münster selbst, sämtliche wirtschaftlich und 
organisatorisch verselbstständigten Aufgabenbereiche der Stadt Münster, die im Rahmen der 
Vollkonsolidierung bzw. der „at equity“-Methode in den Gesamtabschluss mit einbezogen wer-
den. 
 
Auf die Stadt Münster wurden folgende Unternehmen voll konsolidiert: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
Abfallwirtschaftsbetriebe (Eigenbetrieb) Münster 100,00  
Stadtwerke Münster GmbH Münster 100,00 
Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt  
Münster GmbH Münster 100,00 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH wurde auf Teilkonzernebene in den Gesamtabschluss einbe-
zogen.  
 
Dadurch sind über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH folgende Gesell-
schaften als verbundene Unternehmen im Wege der Vollkonsolidierung in den Konsolidie-
rungskreis des Gesamtabschlusses gelangt:

- 3 -
  
  
   
  
  
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil 
in % 
Stadtnetze Münster GmbH  Münster 100,00 
Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH Münster 100,00 
Westfälische Bauindustrie GmbH Münster   99,00 
Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG Löningen 100,00 
Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH Münster 100,00 
Bädermanagement Münster GmbH Münster  100,00 
 
Über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH wurde die Westfälische Fernwär-
meversorgung GmbH mit einem Anteil der Stadtwerke Münster GmbH am Kapital in Höhe von 
50,00 % als anteilsmäßig konsolidiertes Gemeinschaftsunternehmen in den Konsolidie-
rungskreis des Gesamtabschlusses aufgenommen. 
 
Folgende Unternehmen der Stadt Münster wurden nach der „at equity“-Methode (Fortschrei-
bung des Beteiligungsbuchwertes) im Gesamtabschluss berücksichtigt: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil 
in % 
citeq (Eigenbetrieb)* Münster 100,00  
Theater Münster (Eigenbetrieb)* Münster 100,00  
KonvOY GmbH* Münster 100,00 
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland 
GmbH* Münster 92,09  
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH Münster 45,40  
 
*) In Ausübung der Wahlrechte nach § 116b GO i. V. m. § 296 Abs. 2 HGB wurde auf eine Einbeziehung der 
verbundenen Unternehmen als solche verzichtet. 
 
Über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH wurden die folgenden assozi-
ierten Unternehmen „at equity“ einbezogen: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil 
in % 
Nederlands-Duitse Internet Exchange B. V.  Enschede   50,00 
smart OPTIMO Verwaltungs-GmbH Osnabrück   50,00 
smart OPTIMO GmbH & Co. KG Osnabrück   32,30 
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH Greven   35,06 
items management GmbH (bis 22.12.2021 items 
GmbH) Münster   29,38 
Stadtteilauto CarSharing Münster GmbH Münster 29,00 
 
Die folgenden Unternehmen der Stadt Münster wurden zu Anschaffungskosten „at cost“ be-
rücksichtigt:

- 4 -
  
  
   
  
  
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil 
in % 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH*** Münster 100,00 
Münster Marketing (Eigenbetrieb)*** Münster 100,00 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH*** Münster 85,00 
GML Gewerbepark Münster Loddenheide GmbH*** Münster 66,67 
AirportPark FMO GmbH*** Greven 33,33 
Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH Buchenh-
ofen 11,36 
RELiGIO Westfälisches Museum für religiöse Kultur 
GmbH Telgte 10,00 
Institut für vergleichende Städtegeschichte GmbH 
(IStG) Münster 10,00 
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster-
land-Emscher-Lippe (CVUA-MEL) 
Münster 6,25 
Regionalverkehr Münsterland GmbH Münster 4,02 
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH Münster 1,00 
NRW.URBAN kommunale Entwicklung GmbH Düsseldorf 0,33** 
 
**) Zusätzlich hierzu wird ein indirekter Anteil von 0,33 % über die KonvOY GmbH gehalten.  
***) In Ausübung der Wahlrechte nach § 116b GO i. V. m. § 296 Abs. 2 HGB sowie §  51 Abs. 3 KomHVO i. V. m. 
§ 311 Abs. 2 HGB wurde auf eine Einbeziehung der verbundenen und assoziierten Unternehmen als solche ver-
zichtet.  
 
Über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH wurden die folgenden Gesell-
schaften „at cost“ berücksichtigt: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil 
in % 
Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH*** Borkum 49,90 
Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG*** Münster 25,00 
Westfälische Landeseisenbahn GmbH Lippstadt 14,13 
GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Troisdorf 7,75 
GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs 
GmbH Troisdorf 7,75 
Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr – Lippe GmbH Münster 3,57 
 
***) In Ausübung der Wahlrechte nach §  116b GO i. V. m. § 296 Abs. 2 HGB sowie §  51 Abs. 3 KomHVO i. V. m. 
§ 311 Abs. 2 HGB wurde auf eine Einbeziehung der verbundenen und assoziierten Unternehmen als solche 
verzichtet.  
 
Über die Wohn+Stadtbau GmbH  wurde die Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, 
Münster als „at cost“ bewertetes Unternehmen berücksichtigt. Gem. § 116 Abs. 3 GO i. V. m. 
§ 296 Abs. 2 HGB wurde auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses durch die

- 5 -
  
  
   
  
  
Wohn+Stadtbau GmbH verzichtet, da der Einfluss des oben genannten verbundenen Unte r-
nehmens auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage (VSEF-Lage) von unterge-
ordneter Bedeutung ist. 
 
 
 III. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden 
 
Bei der Kapitalkonsolidierung wurde die Neubewertungsmethode (§ 51 Abs. 1 und 2 
KomHVO i. V. m. § 301 Abs. 1 S. 2 HGB) angewandt. Dabei erfolgte die Verrechnung der 
Anteile mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der fortgeführten Wertansätze zum Zeitpunkt 
der erstmaligen Einbeziehung der Konzernbetriebe in den Gesamtabschluss.  
Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO i. V. m. § 303 Abs. 1 
HGB durch Eliminierung der Ausleihungen und Forderungen mit den entsprechenden Rück-
stellungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzernbetrieben sowie der Rechnungsab-
grenzungsposten. Bürgschaften und sonstige finanzielle Verpflichtungen wurden ebenfalls zu 
Gunsten verbundener Unternehmen bereinigt. 
 
Von einer Zwischenergebniseliminierung wurde gem. § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO i. V. m. 
§ 304 Abs. 2 HGB bei den voll zu konsolidierenden und den assoziierten Unternehmen abge-
sehen. Eine Ausnahme bildeten hierbei die aufgedeckten stillen Reserven bei den Sacheinla-
gen der Stadt Münster zugunsten der Wohn + Stadtbau GmbH.  
 
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO i. V. 
m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernbetrieben mit den 
auf sie entfallenden Aufwendungen. 
 
Die assoziierten Unternehmen wurden in der Gesamtbilanz, auf der Grundlage der Wertan-
sätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des assoziierten Unternehmens in den Ge-
samtabschluss, mit dem Buchwert angesetzt (Buchwertmethode). Die Wertansätze werden 
entsprechend fortgeschrieben. 
 
 
 IV. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Die Jahresabschlüsse der einbezogenen  verselbstständigten Aufgabenbereiche wurden für 
den Gesamtabschluss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich einheitlich 
nach den bei der Stadt Münster geltenden Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden aufge-
stellt, sofern deren Auswirkungen für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechenden Bildes der VSEF-Lage des „Konzerns Kommune“ nicht von untergeordneter 
Bedeutung sind (§ 51 Abs. 1 KomHVO NRW i. V. m. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB).

- 6 -
  
  
   
  
  
Eine Anpassung der jeweiligen Einzelabschlüsse der assoziierten „at equity“ bewerteten Un-
ternehmen an die konzerneinheitlichen Ansatz - und Bewertungsmethoden erfolgte in Aus-
übung des Wahlrechts gem. § 312 Abs. 5 HGB nicht.  
 
Im Einzelnen wurden im Konzern Stadt Münster folgende Bilanzierungs- und Bewertungsme-
thoden angewendet: 
 
Die Immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskos-
ten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer 
zwischen 3 und 17 Jahren), bewertet.  
 
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um 
lineare Abschreibungen (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zwischen 3 und 80 Jahren), an-
gesetzt. In begründeten Fällen wurde von den voll zu konsolidierenden Unternehmen die de-
gressive Abschreibung, teilweise mit Übergang zur linearen Methode, vorgenommen. In Fällen 
von betriebsspezifischen Besonderheiten und in Fällen von einer untergeordneten Bedeutung 
für die VSEF-Lage ist auf eine Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden. 
 
Bei der Stadt Münster wurden geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten 
bis 410,00 EUR (ohne Vorsteuer) gem. § 36 Abs. 3 KomHVO grundsätzlich im Anschaffungs-
jahr voll abgeschrieben. Bei den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster beträgt di e Wertgrenze 
800,00 EUR. Auch bei der Wohn+Stadtbau GmbH wurden die im Jahr 2021 angeschafften 
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag von 800,00 EUR voll abgeschrieben. 
Niedrigere Wertansätze aufgrund von in Vorjahren nach § 254 HGB in der bis  zum 28. Mai 
2009 geltenden Fassung vorgenommenen steuerrechtlich begründeten Abschreibungen wer-
den unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften fortgeführt. Die Stadtwerke Münster 
verbuchten Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR  unmittelbar in 
den Aufwand und schrieben Anschaffungskosten zwischen 250,00 und 800,00 EUR im Zu-
gangsjahr voll ab. Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die VSEF -Lage ist auf eine 
Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden. 
 
Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten neben den Material-, Fertigungs- 
und Sondereinzelkosten der Fertigung auch die notwendigen Materialgemein- und Fertigungs-
gemeinkosten. Wurden Wahlrechte zur Ermittlung der Herstellungskosten bei den Konzernbe-
trieben anderweitig ausgeübt, ist aufgrund untergeordneter Bedeutung für die VSEF-Lage auf 
eine Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden. Die Stadtwerke Münster 
haben im Geschäftsjahr 2013 die Bilanzierungsrichtlinien zur Aktivierung von Verteilungsanla-
gen zur Vermittlung eines die tatsächlichen Verhältnisse besser darstellenden Bildes der 
VSEF-Lage in Anlehnung an das EnWG neu gefasst. Bei den Herstellungskosten für Vermö-
gensgegenstände der Energie- und Wassernetze werden darüber hinaus Regiegemeinkosten

- 7 -
  
  
   
  
  
berücksichtigt. Der Zuschlagsatz für Lagergemeinkosten beträgt 23 % auf Lagermaterialent-
nahmen und für Regiegemeinkosten in Abhängigkeit von den maßnahmenbeteiligten techni-
schen Funktionsbereichen zwischen 2 % und 6 %. Insbesondere werden Ern euerungsmaß-
nahmen im bestehenden Netz, die eine Länge von 200 Metern und mehr erreichen, aktiviert.  
 
Die Finanzanlagen wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Soweit die 
Gründe für die Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag nicht mehr bestanden, ist entsprechend 
§ 253 Abs. 5 HGB zugeschrieben worden. Die Ausleihungen wurden zum Nennwert bewertet.  
 
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu fortgeführ-
ten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu gleitenden Durchschnittspreisen oder zum 
niedrigeren Börsen- oder Marktpreis, unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die 
Bewertung der unfertigen Leistungen entspricht der der selbsterstellten Anlagen. Für be-
stimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe  zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren 
ermittelt. Aufgrund des hohen Ermittlungsaufwandes, betriebsspezifischer Besonderheiten 
und aufgrund untergeordneter Bedeutung für die VSEF -Lage ist auf eine Anpassung gem. § 
308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden. Die den Stadtwerken Münster unentgeltlich zugeteil-
ten Emissionsrechte nach § 9 TEHG (Treibhausgas -Emissionshandelsgesetz) i. V. m. §§ 7 
und 8 ZuG 2012 (Zuteilungsgesetz 2012) sind mit dem Wert von 1 EUR ausgewiesen. Erwor-
bene Emissionsrechte wurden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegen-
den Wert (Marktwert) zum Bilanzstichtag bewertet.  
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag aktiviert. 
Allen erkennbaren Risiken wurde durch Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. 
 
Disagios wurden, soweit erkennbar, aktivisch abgegrenzt. 
 
Das nach § 75 Abs. 3 GO bestehende Wahlrecht zur Bildung einer Ausgleichsrücklage 
wurde in Anspruch genommen.  
 
Erhaltene Zuwendungen und Beiträge für zweckgebundene Investitionen wurden als Sonder-
posten ausgewiesen. Zugänge von Sonderposten im Berichtsjahr wurden mit den Nennbeträ-
gen passiviert. Die Auflösung erfolgte - mit Ausnahme des Sonderpostens für den Gebühren-
ausgleich - nach Maßgabe der auf die Vermögensgegenstände angewandten Abschreibungs-
sätze. Für Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalku-
lationszeitraumes, die nach dem Kommunalabgabengesetz innerhalb von vier Jahren ausge-
glichen werden müssen, wurde ein Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet. 
 
Allen am Bilanzstichtag bestehenden und bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken ist 
durch die Bildung von Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beur-
teilung notwendigen Betrags ausreichend Rechnung getragen worden.

- 8 -
  
  
   
  
  
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden für bestehende Ver-
sorgungsansprüche und sämtliche Anwartschaften gebildet. Diese wurden nach versiche-
rungsmathematischen Verfahren ermittelt.  
 
Beihilfeansprüche von Beamten wurden als prozentualer Anteil zur Pensionsrückstellung ge-
bildet, der sich als Durchschnittswert der letzten 3 Jahre aus dem Verhältnis der gezahlten 
Beihilfeleistungen zu den gezahlten Versorgungsbezügen errechnet. 
 
Die Bilanzposition Rückstellungen für Deponien und Altlasten beinhaltet im Wesentlichen 
die Kosten der Nachsorge/Rekultivierung der Zentraldeponien Münster (ZDM) I und II. Der 
Wert basiert auf einem Gutachten von der ECONUM Unternehmensberatung GmbH aus 2009 
und wird im Bedarfsfall an aktuelle Erkenntnisse bzw. Finanzplanungen angepasst. Deponie-
rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen 
Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zukünftiger Preis - und Kostensteigerungen ange-
setzt. In 2012 wurde die Bewertungsmethodik zur Ermittlung der Deponierückstellungen ver-
feinert, indem die Rückstellung für Zwecke der Bewertung in mehrere Teilrückstellungen ent-
sprechend der Einzelverpflichtungen aufgeteilt und jeweils eine gesonderte Restlaufzeit zuge-
ordnet wurde. Der jeweilige Erfüllungsbetrag der Verpflichtung ist mit dem jeweiligen laufzeit-
adäquaten Zinssatz abgezinst worden.  
 
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bzw. bei den voll zu konsolidie-
renden Unternehmen mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufgrund untergeordneter Bedeu-
tung für die VSEF-Lage ist auf eine Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden.

- 9 -
  
  
   
  
  
 V. Angaben zu Posten der Gesamtbilanz 
 
 
1. Aktiva 
 
 
Bilanzierungshilfe 
 
Um die durch die COVID -19-Pandemie verursachten haushaltsmäßigen Belastungen in der 
kommunalen Ergebnisrechnung abfedern zu können, waren gem. §  5 Abs. 4 S.  1 NKF-
COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) die Summe aus Mindererträgen bzw. Mehraufwen-
dungen (die gem. § 5 Abs. 2 + 3 NKF-CIG zu ermitteln war) als außerordentlicher Ertrag zum 
Jahresabschluss zu verbuchen. Gleichlautend musste dazu gem. §  6 Abs. 1 NKF-CIG eine 
Bilanzierungshilfe eingestellt werden, die ab dem Haushaltsjahr 2025* beginnend über einen 
Zeitraum von längstens 50 Jahren erfolgswirksam abzuschreiben ist. Zum 31.12.2021 beträgt 
die Höhe der Bilanzierungshilfe 25,5 Mio. EUR. Diese wurde auf einem gesonderten Konto vor 
dem Anlagevermögen erfasst. Parallel dazu wurde der Wert auf der Passivseite entsprechend 
erhöht (Aktiv-/Passivmehrung).  
 
*) Mit dem ‚Zweiten Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften‘ vom 09.12.2022 ist das NKF-COVID-
Isolierungsgesetz (NKF-CIG) in ‚Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die 
Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein -Westfalen‘ (NKF -CUIG) umbe-
nannt. Die Bilanzierungshilfe nach § 6 NKF -CUIG kann nunmehr beginnend im Haushaltsjahr 2026 linear über 
längstens 50 Jahre erfolgswirksam abgeschrieben werden.  
 
 
Anlagevermögen 
 
Anlagevermögen 31.12.2021 31.12.2020 
 Mio. EUR  Mio. EUR 
Immaterielle Vermögensgegenstände 29,1 45,5 
Sachanlagen 3.909,7 3.783,9 
Finanzanlagen 237,2 213,5 
Gesamt 4.176,0 4.042,9 
 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2021 31.12.2020 
Mio. EUR Mio. EUR 
Geschäfts- oder Firmenwerte 19,7 36,8 
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 9,4 8,7 
Gesamt   29,1   45,5 
 
Die Immateriellen Vermögensgegenstände verringerten sich insgesamt um 15,2  Mio. EUR. 
Diese Veränderung ist im Wesentlichen auf die planmäßige Abschreibung des Geschäfts-

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oder Firmenwertes aus der Kapitalkonsolidierung zurückzuführen. Es wurde eine Nutzungs-
dauer von insgesamt 15 Jahren zugrunde gelegt.  
Die Sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände (+0,7 Mio. EUR) beinhalten im We-
sentlichen entgeltlich erworbene Lizenzen, Kon zessionen (u. a. Wegerecht) und ähnliche 
Rechte sowie Anwendersoftware.  
 
Sachanlagen 
 
Sachanlagen 31.12.2021 31.12.2020 
Mio. EUR Mio. EUR 
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 287,3 290,1 
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.346,2 1.317,7 
Infrastrukturvermögen 1.774,7 1.752,0 
Bauten auf fremden Grund und Boden 3,0 3,3 
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 18,0 17,9 
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 128,5 122,2 
Betriebs- und Geschäftsausstattung 55,6 52,1 
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 296,4 228,6 
Gesamt 3.909,7 3.783,9 
 
Die Aufgliederung der erfassten Sachanlagen ergibt sich aus der Gesamtbilanz. Das Sach-
anlagevermögen erhöhte sich insgesamt um 125,8 Mio. EUR.  
 
Zu Zuwächsen kam es vor allem bei dem Bilanzposten „Geleistete Anzahlungen und Anla-
gen im Bau“  (+67,8 Mio. EUR), die vor allem auf Baumaßnahmen (diverse Großprojekte) 
zurückzuführen sind, die in den vergangenen Jahren begonnen haben, aber noch nicht abge-
schlossen wurden. 
 
Des Weiteren erhöhten sich die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte 
(+28,5 Mio. EUR), im Wesentlichen durch die Fertigstellung von Wohnbauten, Mietwohnungen 
und Zugänge im Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen. 
 
Die Position unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte verringerte sich um 
2,8 Mio. EUR, insbesondere durch den Abgang von Grünflächen und der Veräußerung von 
Grundstücken.

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Finanzanlagen 
 
Finanzanlagen 31.12.2021 31.12.2020 
Mio. EUR Mio. EUR 
Anteile an verbundenen Unternehmen 33,6 33,4 
Anteile an assoziierten Unternehmen 48,7 43,5 
Übrige Beteiligungen 8,0 6,8 
Sondervermögen 4,5 4,2 
Wertpapiere des Anlagevermögens 67,3 52,3 
Ausleihungen 75,1 73,3 
Gesamt  237,2  213,5 
 
Die Finanzanlagen sind insgesamt um 23,7 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 
Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen  handelt es sich um die Beteiligungen an 
der Wirtschaftsförderung Münster GmbH i. H. v. 25,4 Mio. EUR (Vorjahr: 25,2 Mio. EUR), der 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH unverändert in Höhe von 3,6 Mio. EUR, der GML 
Gewerbepark Münster Loddenheide GmbH unverändert in Höhe von 4,5  Mio. EUR und der 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH in Höhe von 0,05 Mio. EUR (Vorjahr: 0,05 Mio. EUR). Bei 
den genannten Gesellschaften wurde von dem Einbeziehungswahlrecht nach § 116b GO i. V. 
m. § 296 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht und daher wurden diese nicht als voll zu konsolidie-
rende Unternehmen in den Gesamtabschluss mit einbezogen. 
 
Der Posten Anteile an assoziierten Unternehmen beinhaltet alle Unternehmen, die über die 
„at equity“ Bewertung entsprechend in den Konzernabschluss einbezogen wurden (siehe dazu 
Punkt II. Angaben zum Konsolidierungskreis, Seite 2 ff.). 
 
Wesentliche gehaltene übrige Beteiligungen bestehen an der GREEN GECCO Beteiligungs-
gesellschaft mbH & Co. KG unverändert in Höhe von 2,8 Mio. EUR, an der Stiftung Magdale-
nenhospital, die in 2021 eine Zustiftung in Höhe von 1,3 Mio. EUR erhielt, und sich damit auf 
2,1 Mio. EUR erhöht sowie an der A nnette von Droste zu Hülshoff -Stiftung unverändert in 
Höhe von 1,3 Mio. EUR. 
 
Als Sondervermögen werden im Wesentlichen die rechtlich unselbstständigen Stiftungen in 
Höhe von 4,2 Mio. EUR (Vorjahr: 3,9 Mio. EUR) ausgewiesen.  
 
Die Wertpapiere des Anlagevermögens (+15,0 Mio. EUR) beinhalten zwei langfristig gehal-
tene Spezialfonds, den Versorgungs- und Sanierungsfonds (VUS-Fonds) der sich im Berichts-
jahr durch Anteilserwerb um 5,0 Mio. EUR erhöht hat und den Westfälische -Versorgungs-
Rücklage-Fonds (WVR-Fonds), welcher sich durch Anteilserwerb um 10,0 Mio.  EUR erhöht 
hat.

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Der Posten Ausleihungen (+1,7 Mio. EUR) beinhaltet im Wesentlichen Ausleihungen an Un-
ternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, u. a. ein Darlehen an die FMO Flug-
hafen Münster/Osnabrück GmbH in Höhe von 6,8 Mio. EUR (+2,2 Mio. EUR) ein Darlehen 
gegenüber der KonvOY GmbH in Höhe von 65,5 Mio. EUR (-0,8 Mio. EUR) sowie ein Darlehen 
an die AirportPark FMO GmbH in Höhe von 1,0 Mio. EUR ( -0,1 Mio. EUR). Die sonstigen 
Ausleihungen beinhalten die an die Sparkasse Münsterland Ost verpfändeten Festgeldgutha-
ben in Höhe von 1,2 Mio. EUR (+0,4 Mio. EUR). Diese resultieren aus der Auflösung des zur 
Absicherung der Altersteilzeitbürgschaft der Sparkasse Münsterland Ost bestehenden Wert-
papierdepots. Des Weiteren bestehen niedrig verzinsliche Mitarbeiterdarlehen, Kleingarten-
darlehen sowie Gemeindebau- und Wohnungsfürsorgedarlehen. 
 
 
Umlaufvermögen 
 
Vorräte 
 
Vorräte 31.12.2021 31.12.2020 
Mio. EUR Mio. EUR 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 11,2 10,5 
Waren 31,5 32,2 
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 19,5 20,2 
Fertige Erzeugnisse 0,0 0,1 
Emissionsrechte 2,1 1,7 
Gesamt   64,3   64,7 
 
Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr 
um 0,4 Mio. EUR.  
 
Bei den Waren (-0,7 Mio. EUR) werden im Wesentlichen die zum Verkauf gehaltenen Grund-
stücke ausgewiesen.  
 
Der Bestand an unfertigen Leistungen verringerte sich um 0,7 Mio. EUR auf 19,5 Mio. EUR. 
Der Bilanzposten enthält schwerpunktmäßig noch nicht abgerechnete Betriebs -, Heiz- und 
Warmwasserkosten sowie Erschließungskosten. Diesen Betriebskosten stehen erhaltene An-
zahlungen von 13,0 Mio. EUR gegenüber. 
 
Der Bilanzposten „Fertige Erzeugnisse“ verringerte sich um 0,1 Mio. EUR auf 0,0 EUR. Im 
Vorjahr wurden hier im Wesentlichen für den Vertrieb bestimmte CO 2-Vermeidungszertifikate 
und Wasservorräte ausgewiesen.

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Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2021 31.12.2020 
Mio. EUR Mio. EUR 
Forderungen 150,5 125,1 
Sonstige Vermögensgegenstände 49,2 29,2 
Gesamt  199,7  154,3 
 
Der Bilanzposten „Forderungen“ beinhaltet im Wesentlichen: 
 
 Öffentlich-rechtliche Forderungen (aus Gebühren, Beiträgen und Steuern),  
 Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Erstattungsansprüche aus Sozial- und Ju-
gendhilfe, Leistungen an Asylbewerber, Ansprüche aus der Abrechnung des Gemein-
deanteils an der Einkommensteuer sowie der Gewerbesteuerumlage und Transfer-
leistungen gegenüber dem Land NRW im Rahmen des Programms 
„NRW.BANK.Gute Schule 2020“),  
 Privatrechtliche Forderungen (z.B. Verkauf, Vermietung und Verpachtung, Eintritts-
gelder), 
 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (z.B. Energie- und Wasserlieferungen).  
 
In den Forderungen aus Energie- und Wasserlieferungen ist der abgegrenzte Verbrauch zwi-
schen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten, der mit den aufgelaufenen Abschlagszahlungen 
saldiert wurde.  
 
In den Sonstigen Vermögensgegenständen  in Höhe von 49,2  Mio. EUR (Vorjahr: 
29,2 Mio. EUR) sind im Wesentlichen Forderungen gegenüber dem Finanzamt und Versiche-
rungen sowie Forderungen aus überzahlten Betriebskosten enthalten. 
 
Liquide Mittel 
 
Die Liquiden Mittel in Höhe von 100,2 Mio. EUR (-45,2 Mio. EUR) betreffen im Wesentlichen 
Festgeldkonten, Schulgirokonten, Bankguthaben sowie Kassenbestände. Die Minderung re-
sultiert vor allem aus Finanzmittelabflüssen, die sich im Ergebnis als Veränderungen bei den 
Tages- und Festgeldern niederschlagen. 
 
 
Aktive Rechnungsabgrenzung 
 
Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 
5,5 Mio. EUR auf 73,9 Mio. EUR. Der Posten setzt sich im Wesentlichen aus den folgenden 
Sachverhalten zusammen:

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 vor Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, soweit sie Aufwand für eine bestimmte 
Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Hauptsächlich sind dies Zahlungen für den Be-
reich Sozial- und Jugendhilfe, Betriebskostenzuschüsse für Kitas sowie Dienst- und 
Versorgungsbezüge der Beamten für Januar 2022; 
 Geleistete Zuwendungen für Investitionen Dritter gem. § 44 Abs. 2 KomHVO. 
 
 
 
2. Passiva 
 
 
Eigenkapital 
 
Allgemeine Rücklage 
 
Die Allgemeine Rücklage beträgt 776,6 Mio. EUR (+10,4 Mio. EUR). Die Erhöhung des Pos-
tens resultiert im Wesentlichen aus der Einstellung der Vorjahresgewinne bei den Tochterge-
sellschaften sowie aus ergebnisneutralen Konsolidierungsbuchungen und Bewertungsanpas-
sungen von HGB nach NKF zur Erstellung des Gesamtabschlusses, welche sich im Berichts-
jahr ebenfalls rücklagenerhöhend auswirkten. 
Sonderrücklage 
 
Die Bildung der Sonderrücklage bestimmt sich nach § 44 Abs. 4 KomHVO. Bereits im Vorjahr 
wurde eine Sonderrücklage von 1,3 Mio. EUR passiviert, um der Nutzungsbeschränkung aus 
dem Stiftungsgeschäft und Stiftungsrecht für die „Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung“ und 
der damit verbundenen Beschränkung des Eigenkapitals Rechnung zu tragen. Weiterhin 
wurde im Vorjahr erstmalig eine Sonderrücklage für die Stiftung „Magdalenenhospital“ in Höhe 
von 0,8 Mio. EUR gebildet und im Berichtsjahr durch eine Zustiftung um 1,3 Mio. EUR erhöht. 
Somit beträgt der Wert der Sonderrücklagen zum 31.12.2021 nunmehr 3,4 Mio. EUR. 
 
Ausgleichsrücklage 
 
Die Ausgleichsrücklage gem. § 75 Abs. 3 GO beträgt 143,3  Mio. EUR (-9,7 Mio. EUR). Die 
Ausgleichsrücklage dient zur Deckung von Fehlbeträgen in der Ergebnisrechnung. Solange 
Fehlbeträge durch Mittel der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden können, gilt der jewei-
lige städtische Haushalt insgesamt als ausgeglichen. Die Verringerung der Ausgleichsrücklage 
ist auf die Inanspruchnahme in Höhe des Jahresfehlbetrages 2020 der Stadt Münster zurück-
zuführen. 
 
Bilanzgewinn 
 
Der Bilanzverlust beläuft sich auf -1,1 Mio. EUR (-1,6 Mio. EUR).

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Ab dem Jahr 2015 wurde im Gesamtabschluss auf eine Gewinnverwendungsrechnung ver-
zichtet, so dass im Jahr 2021 das Jahresdefizit dem Bilanzverlust entspricht.  
 
 
Sonderposten 
 
Die Sonderposten belaufen sich insgesamt auf 1.254,1 Mio. EUR (-10,5 Mio. EUR). 
 
Es werden Zuwendungen und Beiträge von insgesamt 1.234,9 Mio. EUR (-15,5 Mio. EUR) 
als Sonderposten ausgewiesen, die im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnahmen 
geleistet wurden und nicht frei verwendet werden dürfen. Die Auflösung der Sonderposten wird 
entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes vorgenommen. 
Der Sonderposten für Zuwendungen enthält auch Pauschalzuwendungen u. a. die Schul- und 
Bildungspauschale und die Pauschale für kommunale Warnsysteme. Weiterhin werden die 
Baukostenzuschüsse für das Strom - und Gasnetz unter der Position Sonderposten aus Zu-
wendungen ausgewiesen. Die Sonderposten, die aus Beiträgen finanziert wurden (im Wesent-
lichen Kanalbaubeiträge und Beiträge nach dem Baugesetzbuch bzw. Kommunalabgabenge-
setz), werden auf der Grundlage von pauschalierten Bezuschlagungssätzen für Neuanschaf-
fungen gebildet.  
 
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 10,2 Mio. EUR (+3,9 Mio. EUR) 
wird gebildet, um die Verpflichtungen aus Kostenüberdeckungen der Gebührenhaushalte, die 
gem. § 6 KAG an den Gebührenzahler zurückzuführen sind, in der Bilanz offen auszuweisen. 
Die Überschüsse sind innerhalb einer Frist von vier Jahren nach ihrer Entstehung an die Ge-
bührenpflichtigen zurückzuführen. 
 
Die Sonstigen Sonderposten in Höhe von 9,0 Mio. EUR (+1,0 Mio. EUR) umfassen schwer-
punktmäßig Sonderposten für rechtlich unselbstständige Stiftungen, Stellplatzablösebeträge, 
erhaltene Gelder für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Entgelte für den Hochzeitswald 
Münster. 
 
 
Rückstellungen 
 
Die Pensionsrückstellungen in Höhe von 689,9 Mio. EUR (+23,0 Mio. EUR) beinhalten Ver-
pflichtungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften, zusatzversorgungsrechtliche Risiken und 
Deputatverpflichtungen. Der Anstieg der Pensionsrückstellungen ist auf die weitere Zuführung 
zum bereits vorhandenen Bestand zurückzuführen. Diese resultiert zum einen aus der gestie-
genen Personenzahl, für die Rückstellungen zu bilden waren, zum anderen aus der Besol-
dungs- und Versorgungserhöhung zum 01.01.2021 um 1,4 %.

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Rückstellungen für die Rekultivi erung und Nachsorge von Deponien werden unverändert 
zum Vorjahr in Höhe von 35,0 Mio. EUR ausgewiesen, die sämtliche Stilllegungs- und Nach-
sorgeverpflichtungen aus dem Betrieb der ZDM I und II berücksichtigen. 
  
Die Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 13,7 Mio. EUR (+6,9 Mio. EUR) wurden im 
Wesentlichen gebildet für: 
 Tiefbaumaßnahmen (v. a. Fahrbahnerneuerungen) 
 Hochbaumaßnahmen (u. a. Schulen, sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsge-
bäude) 
 Unterlassene Instandhaltung der Versorgungsnetze 
 
Die Erhöhung des Postens ist auf eine erhöhte Zuführung in den Bereichen Gebäude und 
Straßen zurückzuführen. 
 
Die Steuerrückstellungen in Höhe von 9,6 Mio.  EUR (+1,1 Mio. EUR) betreffen hauptsäch-
lich die zu erwartende Steuerbelastung auf das Ergebnis des Gesch äftsjahres 2021 sowie in 
diesem Jahr angefallene Strom- und Energiesteuern. Auf die Ermittlung der passiven latenten 
Steuern wurde im Gesamtabschluss verzichtet, da diese von nachrangiger Bedeutung sind 
und hierzu der entstehende Aufwand zur Berechnung und Fortführung in keinem wirtschaftli-
chen Verhältnis steht.  
 
Die Sonstigen Rückstellungen in Höhe von 111,7 Mio. EUR nahmen um 17,5 Mio. EUR im 
Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr zu. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Zuführung 
von Rückstellungen für den Ausgleichsbeitrag Zusatzversorgungskasse für Mitarbeiter/-innen 
des Klarastiftes (8,6  Mio. EUR), für die Stiftung Magdalenenhospital (4,0 Mio. EUR), für die 
Verzinsung von GewSt -Erstattungen (2,9 Mio. EUR) und für die Corona -Prämie (1,5 Mio. 
EUR). 
 
Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen: 
 
 Rückerstattung von Zinsen für GewSt-Nachforderungen, 
 Verzinsung von GewSt-Erstattungen, 
 Urlaubsansprüche/Arbeitszeitguthaben, 
 Ausgleichsbeitrag Zusatzversorgungskasse Klarastift, 
 Versorgungslasten eigenbetriebsähnlicher Einrichtung. 
 
 
Verbindlichkeiten 
 
Die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten werden in einem Gesamtverbind-
lichkeitenspiegel (ergänztes Muster § 48 KomHVO NRW) zusammengefasst dargestellt.

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    davon mit einer Restlaufzeit von 
Art der Verbindlichkeit 31.12.2020 31.12.2021 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre 
  Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR 
Verbindlichkeiten aus Kre-
diten für Investitionen 1.144,0 1.204,5 135,5 84,6 984,4 
Verbindlichkeiten aus Kre-
diten zur Liquiditätssiche-
rung 
18,3    3,1 3,1 0,0 0,0 
Verbindlichkeiten aus Vor-
gängen, die Kreditaufnah-
men wirtschaftlich gleich-
kommen 
0,5    0,5 0,0 0,1 0,4 
Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen 53,6   71,2 71,1 0,0 0,1 
Sonstige Verbindlichkeiten 199,3  239,7 132,6 77,1 30,0 
Summe aller  
Verbindlichkeiten 1.415,7 1.519,0  342,3  161,8 1.014,9 
 
Durch Grundpfandrechte besicherte Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 276,2 Mio. EUR 
(Vorjahr: 236,7  Mio. EUR). Weiterhin wurde das zum Erwerb der Photovoltaik -
Freiflächenanlage verwendete Darlehen in Höhe von 5,9 Mio. EUR durch Übertragung dieser 
Anlage gesichert. Per 31.12.2020 beträgt die Darlehensvaluta 2,8  Mio. EUR. Zudem wurde 
durch Übertragung der neuerrichteten Windkraftanlagen deren in 2017 aufgenommenes 
Finanzierungsdarlehen über 6,8  Mio. EUR abgesichert. Per 31.12.2020 beträgt die 
Darlehensvaluta 5,3 Mio. EUR. 
 
Der Posten Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen betrifft ausschließlich Kredite, 
die aufgrund von Investitionsmaßnahmen aufgenommen wurden. Der Bestan d zum 
31.12.2021 beträgt 1.204,5 Mio. EUR (+60,5 Mio. EUR).  
 
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung  betreffen ausschließlich die 
Kredite der Stadt Münster zur Sicherstellung ihrer Zahlungsfähigkeit. Der Bestand zum 
31.12.2021 beträgt 3,1 Mio. EUR (-15,2 Mio. EUR). 
 
Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen , beinhalten 
ausschließlich Verpflichtungen aus Leibrentenverträgen, die aus dem Ankauf von Grundstü-
cken resultieren.  
 
Die Verbindlichkeiten aus Lieferun gen und Leistungen  in Höhe von 71,2  Mio. EUR  
(+17,6 Mio. EUR) entstammen dem laufenden Geschäftsverkehr. Sie resultieren vornehmlich 
aus dem Strom-, Gas- und Wasserbezug. Darüber hinaus entfallen wesentliche Beträge auf 
die an Übertragungsnetzbetreiber zu entrichtenden Netzentgelte und Umlagen.

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In den sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen enthalten: 
 
 Investitionszuwendungen von Bund, Land und übrigen Bereichen sowie Schul- und 
Bildungspauschale, die noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden  
 Verbindlichkeiten aus Stellplatzablösebeträgen  
 Liquidität eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen  
 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsträgern  
 Verbindlichkeiten aus Beiträgen  
 Verbindlichkeiten aus Überzahlungen von Jahresverbrauchsabrechnungen für Strom  
 Ausgleichszahlungen bei Umlegungen nach BauG. 
 
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die sonstigen Verbindlichkeiten um 40,4 Mio. EUR auf 
239,7 Mio. EUR hauptsächlich durch eine Zunahme im Bereich der Investitionszuwendungen 
von Bund und Land sowie von privaten Unternehmen.  
 
 
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 
 
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 84,4  Mio. EUR (+5,4 Mio. EUR) 
beinhaltet im Wesentlichen die von den Kunden als Netzanschlussbeiträge (Baukostenzu-
schüsse und Hausanschlusskostenbeiträge) vorausgezahlten Netzentgelte für das Strom- und 
Gasnetz, Anzahlungen, die erst im Folgejahr als Forderungen verbucht werden können, Ge-
bühren für Grabnutzungen, erhaltene Investitionszuschüsse, Tilgungsnachlässe und Stell-
platzablösebeträge. 
 
 
3. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 
 
Haftungsverhältnisse 
 
Es bestehen Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Siche rheiten für fremde Verbind-
lichkeiten in Form von Bürgschaften, die auf einen Gesamtbetrag von 19,0  Mio. EUR (Vor-
jahr: 21,5 Mio. EUR) valutieren, wovon 36,34 % auf die Bürgschaft zugunsten der FMO Flug-
hafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO) entfallen. Der FMO wurde durch das von den Gesell-
schaftern in 2014 beschlossene Finanzierungskonzept durch Erhöhung des Eigenkapitals und 
durch Gesellschafterdarlehen in seiner Finanzkraft gestärkt. Von den bürgschaftsgesicherten 
Darlehen wurden sukzessive einzelne Darlehen planmäßig abgelöst bzw. werden noch abge-
löst. Die Gesellschafterversammlung der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH hat zum 
Ausgleich des Corona-bedingten Schadens Eigenkapitalzuführungen in Höhe von insgesamt 
10,0 Mio. EUR für 2022 beschlossen.

- 19 -
  
  
   
  
  
Eine Inanspruchnahme aus den Bürgschaften ist wegen der Beschlüsse und bei einer Fort-
setzung der positiven Entwicklungsprognose, trotz der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, 
nicht zu erwarten. 
 
Weitere Bürgschaften bestehen im Wesentlichen zugunsten der Technologieförderung Müns-
ter GmbH (2,8 Mio. EUR), der Stiftung Magdalenenhospital (3,0  Mio. EUR) sowie der Eigen-
tümergemeinschaft Altenwohnungen am Klarastift (2,1 Mio.  EUR). Des Weiteren bestehen 
Haftungsverhältnisse in Form von Grundschulden in Höhe von 14,5  Mio. EUR (Vorjahr: 
14,9 Mio. EUR). Es handelt sich um Grundschulden für die Absicherung von Darlehen an die 
Wohnungseigentümergemeinschaft „Middelkamp/Bonnenkamp“ (7,0 Mio. EUR) sowie im Be-
richtsjahr neu hinzugekommene Grundschulden von Erwerbern für die nicht abgerechnete Ei-
gentumsmaßnahme „An der Hiltruper Baumschule“ in Höhe von 7,5 Mio. EUR.  
 
Finanzielle Verpflichtungen 
 
Zur Absicherung von Lieferverpflichtungen aus bestehenden Verträgen mit Sondervertrags - 
und Tarifkunden des Versorgungsbereichs sind in verantwortungsvoller unternehmerischer Ri-
sikovorsorge in die Zukunft gerichtete Verträge über den Bezug von Energie zum Nominalwert 
von 344,7 Mio. EUR (Vorjahr: 222,1 Mio. EUR) geschlossen worden. Ferner beliefen sich die 
Verpflichtungen aus Bestellungen für Investitionen auf 29,3 Mio.  EUR (Vorjahr: 
23,3 Mio. EUR), für langfristige Pacht - und Erbbaurechtsverträge auf jährlich 2,1 Mio. EUR 
(Vorjahr: 2,1 Mio. EUR) sowie jährliche Verpflichtungen aus Leasingverträgen mit einer Lauf-
zeit zwischen einem und fünf Jahren auf 0,8 Mio. EUR (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR). 
 
Weiterhin besteht aus den mit der smartOPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück, geschlossenen 
Pacht- und Dienstleistungsverträgen zur Durchführung von Messstellenbetrieb und Mess-
dienstleistungen eine Zahlungsverpflichtung für das Jahr 2022 in Höhe von 8,6 Mio. EUR. 
 
Es bestehen außerdem noch nicht erhobene Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsan-
lagen (§ 45 II Nr. 7 KomHVO), deren noch zu erwartenden Beitragseinnahmen sich auf 
0,1 Mio. EUR belaufen. 
 
 
4. Nachrichtlich 
 
Fehlbeträge der gebührenrechnenden Bereiche gem. § 6 KAG 
 
Es bestehen Ansprüche aus Fehlbeträgen gebührenrechnender Bereiche nach § 6 Kommu-
nalabgabengesetz in Höhe von 13,7 Mio. EUR (+4,8 Mio. EUR), wobei die Erhöhung vorran-
gig aus dem Bereich „Rettungsdienst“ resultiert.

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 VI. Angaben zu Posten der Gesamtergebnisrechnung 
 
1. Ordentliche Erträge 
 
Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben  resultieren sämtlich aus Erträgen der 
Kernverwaltung und betragen im Berichtsjahr 661,2 Mio. EUR (+34,0 Mio. EUR). Hier sind die 
Gewerbesteuer, der Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie die Grund-
steuer enthalten. Hinzu kommen Leistungen aus der Umsetzung der Grundsicherung für Ar-
beitssuchende und Leistungen nach dem Familienleistungsausgle ich. Nach dem pandemie-
bedingten Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen und den Erträgen aus dem Gemeindean-
teil an der Einkommensteuer im Jahr 2020, konnte im Berichtsjahr ein deutlicher Anstieg ver-
zeichnet werden. Folgende Tabelle zeigt den Aufriss auf die Positionen Steuern und Ähnliche 
Abgaben: 
 
Steuern und ähnliche Abgaben 2021 2020 
Mio. EUR Mio. EUR 
Steuern 642,9 606,6 
Ähnliche Abgaben 18,3 20,6 
Gesamt  661,2  627,2 
 
In den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen  in Höhe von 203,3  Mio. EUR 
(+12,1 Mio. EUR), die zu 97,5 % aus der Kernverwaltung resultieren, sind vor allem Schlüs-
selzuweisungen (kommunaler Finanzausgleich) in Höhe von 34,2  Mio. EUR 
(+30,5 Mio. EUR), die Zuwendungen und Umlagen der Jugendhilfe mit 98,3  Mio. EUR 
(+8,1 Mio. EUR), die Sonstigen Zuwendungen und allgemeinen Umlagen in Höhe von 
20,6 Mio. EUR (-25,1 Mio. EUR), die Auflösung von Sonderposten bzw. passiven Rechnungs-
abgrenzungsposten aus Zuwendungen in Höhe von 30,8 Mio. EUR (+0,2 Mio. EUR) sowie die 
Erstattung aus der Abrechnung des Solidarbeitrages mit 14,6 Mio. EUR ( -1,6 Mio. EUR) ent-
halten. 
 
Die Sonstigen Transfererträge in Höhe von 21,2 Mio. EUR (-1,1 Mio. EUR) resultieren aus-
schließlich aus der Kernverwaltung und setzen sich im Wesentlichen aus den Leistungen der 
Grundsicherung nach dem SGB II und den sozialen Leistungen des Sozialamtes in Höhe von 
insgesamt 9,4 Mio. EUR (-3,8 Mio. EUR) und dem Ersatz von Leistungen der Jugendhilfe in 
Höhe von 11,9 Mio. EUR (+3,6 Mio. EUR) zusammen.  
 
Der Posten Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 165,5  Mio. EUR ( -
4,8 Mio. EUR) beinhaltet Gebühren und Beiträge.  
 
Die Privatrechtlichen Leistungsentgelte in Höhe von 658,8 Mio. EUR (+38,9 Mio. EUR) tei-
len sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche auf:

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 Versorgungs- und Verkehrsbereich  
 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen  
 Abfallverwertung und -abfuhr  
 Immobilienverkauf und –bewirtschaftung  
 BGA DSD + Containerdienst  
 Kinder- und Jugendhilfe 
 
Der Anstieg ist vor allem auf die Bereiche Energie- und Wasserversorgung, Hausbewirtschaf-
tung, Verkauf von Grundstücken, Hausmülleinsammlung und Erlöse aus dem Winterdienst 
zurückzuführen.  
 
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen betragen 235,6 Mio. EUR (+23,6 Mio. EUR). 
Als wesentliche Positionen sind hier die Grundsicherung nach dem SGB II und die sozialen 
Leistungen des Sozialamtes enthalten. 
 
Die Sonstigen ordentlichen Erträge in Höhe von 63,2 Mio. EUR (+6,1 Mio. EUR) enthalten: 
 Konzessionsabgaben 
 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 
 Erträge aus der Veräußerung von Anlagegegenständen und Umlaufvermögen 
 Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen 
 Schadensersatzansprüche 
 
Der Anstieg des Postens resultiert vor allem aus der Auflösung von Rückstellungen. 
 
Der Posten Aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 18,3 Mio. EUR (+2,0 Mio. EUR) entfällt 
insbesondere auf Investitionen in die Energie- und Wassernetze (11,6 Mio. EUR). 
 
Die Bestandserhöhung beträgt 32,5 TEUR (Vorjahr: 1,9 Mio. EUR). Die Bestandserhöhung 
im Berichtsjahr ergibt sich im Wesentlichen aus den entstandenen Herstellungskosten des in 
Bau befindlichen Hallenbads „Südbad Münster“. Gegenläufig ergaben sich vor allem Minde-
rungen durch die Veräußerung von Grundstücken mit fertigen Bauten. 
 
2. Ordentliche Aufwendungen 
 
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen stiegen im Berichtsjahr um 1,6  Mio. EUR 
auf 468,3 Mio. EUR an. Der Bilanzposten enthält Zuführungen in die Pensionsrückstellungen 
in Höhe von 32,6 Mio. EUR (Vorjahr: 48,0 Mio. EUR).

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Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Einzelpositionen: 
 
Personal- und  
Versorgungsaufwendungen 
2021 2020 
Mio. EUR Mio. EUR 
Löhne und Gehälter 332,3 314,6 
Soziale Abgaben 54,2 50,9 
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 45,6 58,2 
Versorgungsaufwendungen 36,2 43,0 
Gesamt  468,3  466,7 
 
Die Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen  in Höhe von 610,9  Mio. EUR 
(+41,2 Mio. EUR) beinhalten im Wesentlichen: 
 Bezugsaufwendungen für Energie- und Wasserlieferungen  
 Netznutzungsentgelte an die Übertragungsnetzbetreiber und andere fremde Netzbe-
treiber  
 EEG-Zahlungen an Übertragungsnetzbetreiber  
 Unterhaltung/Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens u. bebauter Grundstücke  
 Aufwendungen für Fertigung, Vertrieb und Waren 
 Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 
 Anmietung von Busfahrleistungen im ÖPNV  
 Einspeisevergütungen für Strom aus EEG- und KWK-Anlagen 
 IT-Dienstleistungen  
 Entsorgung in den Entsorgungsanlagen  
 Aufwendungen für den Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen  
 
Die Bilanziellen Abschreibungen fallen im Vorjahresvergleich um 2,7  Mio. EUR höher aus 
und betragen im Berichtsjahr 154,4 Mio. EUR. Die den bilanziellen Abschreibungen zu Grunde 
liegenden Nutzungsdauern weichen in Einzelfällen von der NKF Rahmentabelle und den örtli-
chen Nutzungsdauern der Stadt Münster ab. Aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes/Ein-
flusses auf die VSEF -Lage wurde eine Anpassung der Nutzungsdauern der Verwaltungsge-
bäude erforderlich (§ 308 Abs. 2 S. 3 HGB).  
 
Der Posten Transferaufwendungen in Höhe von 647,1  Mio. EUR (+39,8 Mio. EUR) betrifft 
vorrangig die Bereiche: 
 Kinder-/Jugendhilfe  
 Grundsicherung nach dem SGB II 
 Soziale Leistungen des Sozialamtes  
 Landschaftsumlage  
 Gewerbesteuerumlage 
 Zuwendungen an Theater Münster und Münster Marketing

- 23 -
  
  
   
  
  
Der Anstieg resultiert vor allem aus den Bereichen Kinder, Jugend und Familie sowie aus dem 
Sozialbereich. 
 
In den Sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 149,9  Mio. EUR (+30,6 Mio. 
EUR) sind im Wesentlichen enthalten: 
 Mieten/Pachten/Erbbauzinsen  
 IT-Dienstleistungen  
 Aufwendungen bezogene Leistungen, Verwaltung und Vertrieb  
 Steuern vom Einkommen und Ertrag  
 Versicherungen  
 Prüfungs- und Beratungskosten  
 Zinsen für Gewerbesteuererstattung  
 Werbung und Inseration  
 
 
3. Gesamtergebnis 
 
Das Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr 
um 7,0 Mio. EUR und weist im Berichtsjahr einen Fehlbetrag von -3,5 Mio. EUR aus. Einer 
Steigerung der ordentlichen Erträge in Höhe von 108,9 Mio. EUR steht eine Steigerung der 
ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 115,9 Mio. EUR entgegen. Während auf der Ertrags-
seite vor allem Erhöhungen in den Bereichen Privatrechtliche Leistungsentgelte, Steuern und 
ähnliche Abgaben sowie bei den Kostenerstattungen und –umlagen zu verzeichnen sind, gab 
es im Aufwandsbereich gegenläufige Effekte in den Bereichen Sach - und Dienstleistungen, 
Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen. Der positive Gesamteffekt 
auf der Ertragsseite wurde dadurch überkompensiert. 
 
Das Gesamtfinanzergebnis beläuft sich auf -8,4 Mio. EUR (+11,4 Mio. EUR). Zu dieser Er-
gebnisverbesserung tragen im Wesentlichen um 13,1 Mio. EUR höhere Beteiligungserträge 
bei. Diese resultieren unter anderem aus der Ausschüttung der Sparkasse Münsterland -Ost 
aus dem Ergebnis 2019 und 2020 und der einmaligen Ausschüttung des Theaters Münster. 
 
Das Ergebnis beinhaltet einen außerordentlichen Ertrag für die coronabedingten Minderer-
träge und Mehraufwendungen in Höhe von 10,8 Mio. EUR (Vorjahr: 14,7 Mio. EUR), die nach 
den Regelungen des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes (NKF-CIG) ermittelt und zur Neut-
ralisierung des Gesamtergebnisses 2021 als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrech-
nung eingestellt wurden.  
 
Es ergibt sich insgesamt ein Gesamtjahresergebnis in Höhe von -1,1 Mio.  EUR 
(+0,5 Mio. EUR).

- 24 -
  
  
   
  
  
 VII. Sonstige Angaben 
 
Im Jahresdurchschnitt 2021 waren im Konzern 7.966 Mitarbeitende (Vorjahr: 7.794) beschäf-
tigt. 
 
 
 VIII. Erweiterung des Gesamtanhangs  
 
 1. Kapitalflussrechnung 
 
Mit Hilfe der Kapitalflussrechnung kann dargestellt werden, wie finanzielle Mittel in der ver-
gangenen Abrechnungsperiode erwirtschaftet wurden und welche Investitions- und Finanzie-
rungsmaßnahmen erfolgten. 
 
Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) 2021 
Mio. EUR 
1. +/- Periodenergebnis (einschl. Ergebnisanteil von Minderheitsgesellschaftern) -1,1 
2. +/- Ab-/Zuschreibungen auf Gegenstände des AV 
und Wertpapiere des UV 149,4 
3. +/- Zu-/Abnahmen der Rückstellungen 48,6 
4. +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -48,1 
5. -/+ Gewinn/Verlust aus Anlagenabgängen -2,2 
6. -/+ Zu-/Abnahme der Vorräte, Forderungen sowie andere Aktiva, die nicht der Investi-
tions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -50,5 
7. +/- Zu-/Abnahme der Verbindlichkeiten sowie andere Passiva, die nicht der Investiti-
ons- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 63,4 
8. +/- Aufwendungen/Erträge aus a. o. Posten -10,8 
9. +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 24,3 
10. - Sonstige Beteiligungserträge -8,3 
11. +/- Ertragsteueraufwand/-ertrag 2,9 
12. + Einzahlungen aus a. o. Posten (aus außergew. Beträgen) 0,0 
13. - Auszahlungen aus a. o. Posten (aus außergew. Beträgen) 0,0 
14. -/+ Ertragsteuerzahlungen -8,1 
15. = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit  159,5 
 
16.  Einzahlungen aus Anlagenabgängen des Sachanlagevermögens 15,9 
17. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -264,6 
18. + Einzahlungen aus Anlagenabgängen des immateriellen Anlagevermögens  0,0 
19. - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -1,0 
20. + Einzahlungen aus Anlagenabgängen des Finanzanlagevermögens  8,1 
21. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen  -23,4 
22. + Einzahlungseffekt für abgegrenzte Zuwendungen, ohne wirtsch. Eigentum  erwor-
ben zu haben 3,3 
23. - Auszahlungen für Zuwendungen, an denen kein wirtsch. Eigentum erworben wird 
(ARAP) -8,3 
24. - Auszahlungen durch den Abgang von geförderten Vermögensgegenständen  -1,6 
25. + Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen 
Geschäftseinheiten 0,0

- 25 -
  
  
   
  
  
26. - Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen und sonstigen 
Geschäftseinheiten 0,0 
27. + Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen i. R. der kurzfristigen Finanzdis-
position 0,0 
28. - Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen i. R. der kurzfristigen Finanzdis-
position -0,1 
29. + Einzahlungen aus a. o. Posten (aus Vorgängen von wesentl. Bedeutung) 0,0 
30. - Auszahlungen aus a. o. Posten (aus Vorgängen von wesentl. Bedeutung)  0,0 
31. + Erhaltene Zinsen 0,5 
32. + Erhaltene Dividenden 8,6 
33. = Cashflow aus der Investitionstätigkeit -262,6 
 
34.  Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunter-
nehmens 4,9 
35. + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern 0,0 
36. - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an Gesellschafter des Mutterun-
ternehmens -3,2 
37. - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an andere Gesellschafter  0,0 
38. + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) 
Krediten 163,7 
39. - Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -118,4 
40. + Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 41,1 
41. + Einzahlungen aus a. o. Posten (aus Vorgängen von wesentl. Bedeutung) 0,0 
42. - Auszahlungen aus a. o. Posten (aus Vorgängen von wesentl. Bedeutung)  0,0 
43. - Gezahlte Zinsen -17,6 
44. - Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens 0,0 
45. - Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter 0,0 
46. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 70,5 
 
47.  Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -32,6 
48. +/- Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Fi-
nanzmittelfonds 0,0 
49. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 128,3 
50. +/- Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 0,0 
51. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 95,7 
 
In dem Finanzmittelfond am Ende der Periode sind Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber 
Kreditinstituten i. H. v. 4,6 Mio. EUR berücksichtigt. 
 
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit , der die Fähigkeit der Innenfinanzie-
rung der laufenden Geschäftsaktivitäten widerspiegelt, weist im Jahr 2021 mit 159,5 Mio. EUR 
einen positiven Wert auf. Dies bedeutet, dass aus dem operativen Bereich genügend Einzah-
lungen zugeflossen sind, um die Auszahlungen des laufenden Geschäfts zu decken.  
 
Ein negativer Cashflow aus der Investitionstätigkeit  informiert, in welcher Höhe Mittel für 
die Investitionstätigkeit in langfristige Vermögenswerte ausgegeben wurden. Die Zahlungen 
belaufen sich im Berichtsjahr auf 262,6 Mio. EUR. Die Investitionen konnten durch den positi-
ven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit nicht kompensiert werden.

- 26 -
  
  
   
  
  
Ein positiver Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zeigt auf, dass sich das Kapital, z. B. 
durch Aufnahme von Krediten, erhöht hat. Im Berichtsjahr beläuft er sich auf 70,5 Mio. EUR. 
 
Insgesamt überstiegen im Jahr 2021 die Geldauszahlungen die Einzahlungen um 32,6 Mio. 
EUR. Der Finanzmittelfonds weist zum Ende des Jahres 2021 einen Zahlungsmittelbestand 
i. H. v. 95,7 Mio. EUR (Vorjahr 128,3 Mio. EUR) aus. 
 
 2. Gesamteigenkapitalspiegel 
 
Das Formularmuster zum Gesamteigenkapitalspiegel (VV Muster zur GO NRW und KomHVO 
NRW, Anlage 31) ist für die Berichterstattung im Gesamtabschluss nicht geeignet. Nach Ab-
sprache mit dem Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision wird daher auf die Darstel-
lung an dieser Stelle verzichtet. 
 
 3. Organe und Mitgliedschaften 
 
Die Mitglieder des Verwaltungsvorstands, sowie Ratsmitglieder sind am Schluss des Gesamt-
anhangs namentlich aufzuführen (vgl. § 116 Abs. 7 GO NRW). Ferner sind für diese Personen 
auch die ausgeübten Berufe und deren Mitgliedschaften in Organen und anderen Kontrollgre-
mien anzugeben. Die entsprechenden Angaben hierzu (Stand: 01.01.2021 bis 31.12.2021) 
ergeben sich aus der folgenden Übersicht: 
 
 
Verwaltungsvorstand: 
 
 
Lewe, Markus (Oberbürgermeister) 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Risikoausschuss, Vorsitzender 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Hauptausschuss, 1. Stellv. Vorsitzender 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, 1. Stellv. Vorsitzender 
 Münsterlandkonferenz, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Stadtwerke Münster GmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 EUROCITIES, Jahreshauptversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Regionalrat des Regierungsbezirkes Münster, Ordentliches beratendes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Paal, Thomas (Stadtdirektor) 
 
 EUROCITIES, Jahreshauptversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Stadtwerke Münster GmbH, Gesellschafterversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Münsterland e. V., Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied

- 27 -
  
  
   
  
  
 Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Kreiswahlausschuss für die Bundestagswahl 2021, Vorsitzender 
 
Zeller, Christine (Stadtkämmerin) 
 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied 
 ITEMS GmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mit-
glied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 NDIX GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Heuer, Wolfgang (Stadtrat) 
 
 Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V., Mitgliederversammlung, Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
 Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe, Verbandsversammlung, Or-
dentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 ITEMS GmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe, Institutsausschuss, Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 KDN - Dacherverband kommunaler IT-Dienstleister, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
 
Denstorff, Robin (Stadtbaurat) 
 
 CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied

- 28 -
  
  
   
  
  
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Gesellschafterversammlung, Stellv. stimmberechtig-
tes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied 
 Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Regionalverkehr Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Regionalverkehr Münsterland GmbH, ÖPNV-Beirat, Ordentliches beratendes Mitglied 
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE), Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches beratendes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Zweckverband Mobilität Münsterland, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
 KonvOY GmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches beratendes Mitglied 
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Wilkens, Cornelia (Stadträtin) 
 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, Gesellschafterversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Institut für vergleichende Städtegeschichte gGmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmbe-
rechtigtes Mitglied 
 Konferenz Alter und Pflege, Vorsitzende/r 
 Künstlerischer Fachbeirat des Kulturausschusses, Beratendes Mitglied 
 Kommunale Gesundheitskonferenz, Vorsitzende 
 
Peck, Matthias (Stadtrat) 
 
 Beirat für Klimaschutz, Dezernent/in 
 KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V., Mitgliederversammlung, Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied

- 29 -
  
  
   
  
  
Ratsmitglieder: 
 
 
Beer, Sandra (Wirtschaftspsychologin) 
 
 AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzende/r 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide GmbH, Fachbeirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
 
Berens, Jörg (Referent Öffentlichkeitsarbeit) 
 
 KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. Stimmberechtigtes Mitglied 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 
 
Bloch, Olaf (Beamter) 
 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. Vorsitzender 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Zweckverband Mobilität Münsterland, Verbandversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
 
Blome, Andrea (Journalistin) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
  
 
Bruns, Meik (Gymnasiallehrer/Oberstudienrat) 
 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied

- 30 -
  
  
   
  
  
Bühl, Astrid (Schulleiterin) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Bürger, Anika (Wissenschaftliche Mitarbeiterin) 
 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Zweckverband Mobilität Münsterland, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Busch, Silke (Verw.-Fachwirtin) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Dr. Dieckmann, Petra (Ärztin) 
 
 Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mit-
glied 
 
Dr. Erber, Dietmar (Dipl.-Chemiker) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Hauptausschuss, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Risikoausschuss, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Feldmann, Doris (Dipl.-Sozialpädagogin) 
 
 Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied

- 31 -
  
  
   
  
  
Gebker, Jan (Verwaltungsangestellter) 
 
 AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Geuking, Katharina (Rechtliche Betreuerin) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Zweckverband Mobilität Münsterland, Verbandversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Glomb, Matthias (Lehramtsreferendar) 
 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Zweckverband Mobilität Münsterland, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Goldbeck, Helene (Geschäftsführerin) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Götting, Heinrich (Kaufmann) 
 
 Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied

- 32 -
  
  
   
  
  
Grau, Hendrik (Geschäftsführer) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Münsterland e. V., Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Greefrath, Carmen (Konrektorin) 
 
 CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Hagemann, Philipp (Rechtsanwalt) 
 
 Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Hagemann, Ute (Lehrerin) 
 
 Zweckverband Mobilität Münsterland, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
 
Heinz-Fischer, Jule (Studentin) 
 
 Papst-Johannes-Schule, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Herbermann, Anne Kathrin (Dozentin/Bildungsreferentin) 
 
 AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Ausschuss für kommunale Ent-
wicklungszusammenarbeit, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied

- 33 -
  
  
   
  
  
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-Französischer Aus-
schuss, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Herbstmann, Leon (Student) 
 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Herwig, Marius (Geschäftsführer) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mit-
glied 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Jainta, Tobias (Wissenschaftlicher Mitarbeiter) 
 
 Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentl. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Kattentidt, Christoph (Dipl.-Sozialarbeiter) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 MCC Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentl. stimmberechtigtes Mitglied 
 Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied

- 34 -
  
  
   
  
  
Kersting, Mathias (Betriebswirt) 
 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Kirsch, Lia (Studentin) 
 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn + Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. Vorsitzende 
 
Dr. Klenner, Michael (Biologe/Oberlandwirtschaftsrat) 
 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 
Kollmann, Thomas (Angestellter) 
 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied   
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Papst-Johannes-Schule, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Konferenz Alter und Pflege, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Dr. Korte, Robin (Lebensmittelchemiker) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied

- 35 -
  
  
   
  
  
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Kremer, Ingrid (Bauassessorin) 
 
 Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Leschniok, Stefan (Rechtsanwalt) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Zweckverband Mobilität Münsterland, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Lichtenstein van Lengerich, Babette (Unternehmerin) 
 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Konferenz Alter und Pflege, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzende 
 CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzende 
 
Liekefedt, Hedwig (Lehrerin) 
 
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Dr. Lücke, Martin (Tierarzt) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Mayweg, Bernd (Beamter) 
 
 Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied

- 36 -
  
  
   
  
  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Dr. Möllenhoff, Ulrich (Rechtsanwalt) 
 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Nicklas, Andreas (Rechtsanwalt) 
 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-Französischer Aus-
schuss, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas – Ausschuss für kommunale Ent-
wicklungszusammenarbeit, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender 
 
Nowak, Lars (Student) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied Eu-
regio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
 
Pasch, Tim (Wissenschaftlicher Mitarbeiter) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
Peitzmeier, Martin (Geschäftsführer) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Zweckverband Mobilität Münsterland, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
 
Peters, Carsten (Geschäftsführer) 
 
 AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied

- 37 -
  
  
   
  
  
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat, Ordentl. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. Vorsitzender  
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. Vorsitzender 
 MCC Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentl. stimmberechtigtes Mitglied  
 Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Zweckverband Mobilität Münsterland, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Philipp, Ortrud (Geschäftsführerin) 
 
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Dr. Praetzel, Leandra (Wissenschaftliche Mitarbeiterin) 
 
 CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
 
Reiners, Otto (Referatsleiter) 
 
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, 2. Stellv. Vorsitzender 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Hauptausschuss, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Risikoausschuss, 2. Stellv. Vorsitzender 
 
Rietenberg, Sylvia (Sozialarbeiterin) 
 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied

- 38 -
  
  
   
  
  
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied   
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied   
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzende 
 
Rosenau, Klaus (Lehrer) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Schulz, Christine (Geschäftsführerin) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 MCC Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Zweckverband Mobilität Münsterland, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Schulze Bockeloh, Susanne (Dipl.-Ing. Agrar) 
 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzende 
 Münsterland e. V., Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Specht, Achim (Rentner) 
 
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Ausschuss für kommunale Ent-
wicklungszusammenarbeit, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Zweckverband Mobilität Münsterland, Verbandversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Stähler, Angela (Hausverwalterin) 
 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentl. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Steinmann, Ludger (Dipl.-Geograf, Dipl.-Umweltwissenschaftler) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied

- 39 -
  
  
   
  
  
Prof. Dr. Stein-Redent, Rita (Wissenschaftliche Mitarbeiterin) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, 1. Stellv. Vorsitzende 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Risikoausschuss, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Hauptausschuss, 2. stellv. Vorsitzende 
 KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Thoden, Ulrich (Lehrer) 
 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 MCC Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Zweckverband Mobilität Münsterland, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
Dr. Tsakalidis, Georgios (Projektleiter Integration) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Vogelberg, Jolanta (Angestellte) 
 
o Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-polnischer Ausschuss, 
Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
o Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Ausschuss für kommunale Ent-
wicklungszusammenarbeit, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
von Göwels, Walter (Dipl.-Kfm., selbst. Versicherungsfachmann) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Zweckverband Mobilität Münsterland, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied

- 40 -
  
  
   
  
  
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Weber, Stefan (IT-Unternehmensberater) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, Verbandsversammlung, Ordentl stimmberechtigtes Mitglied  
 Zweckverband Mobilität Münsterland, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Risikoausschuss, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Hauptausschuss, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Wenzel, Albert 
 
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. Vorsitzender 
 
Winkel, Maria (Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
o Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-polnischer Ausschuss, 
Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, 1. Stellv. Vorsitzende 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 
Wolfgarten, Peter (Beamter a. D.) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Konferenz Alter und Pflege, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Zweckverband Mobilität Münsterland, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Wölter, Harald (Wissenschaftlicher Mitarbeiter) 
 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied

- 41 -
  
  
   
  
  
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Konferenz Alter und Pflege, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied

- 42 -
  
  
   
  
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Gesamtlagebericht

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Vorbemerkung ............................................................................................................. 1 
Gesamtwirtschaftliche Lage ......................................................................................... 1 
Geschäftsverlauf im Konzern ....................................................................................... 3 
Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage ....................... 5 
Vermögens- und Schuldengesamtlage ................................................................... 5 
Ergebnisgesamtlage ............................................................................................... 7 
Finanzgesamtlage ................................................................................................... 8 
NKF – Kennzahlenset NRW ........................................................................................ 9 
Nachtragsbericht ....................................................................................................... 10 
Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung ........................................ 10 
Prognosebericht ........................................................................................................ 16

 Vorbemerkung 
 
Mit diesem Gesamtabschluss legt die Stadt Münster den zwölften konsolidierten Abschluss 
vor. Neben dem Gesamtabschluss hat die Stadt gem. §  116 Abs. 2  GO NRW i. V. m. §  52 
Abs. 1 KomHVO NRW einen Gesamtlagebericht aufzustellen. Durch den Gesamtlagebericht 
wird das durch den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens -, Schulden-, Er-
trags- und Finanzgesamtlage einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche erläutert. 
Dazu werden in einem Überblick der Geschäftsablauf mit den wichtigsten Ergebnissen des 
Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren tatsächlichen Verhältnissen dargestellt. Au-
ßerdem enthält der Lagebericht eine umfassende, dem Umfang der kommunalen Aufgaben-
erfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft der Kommune unter Einbeziehung 
der verselbständigten Aufgabenbereiche und der Gesamtlage der Kommune. In die Analyse 
werden produktorientierte Ziel- und Kennzahlen, soweit sie bedeutsam für das Bild der Ver-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune sind, einbezogen und un-
ter Bezugnahme auf die im Gesamtabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert. Auch wird auf 
die Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung der Kommune eingegangen.  
 
 Gesamtwirtschaftliche Lage 
 
Die konjunkturelle Entwicklung des Jahres 2021 war weiterhin - weltweit wie auch in Deutsch-
land - infolge des andauernden Corona-Pandemiegeschehens und Sektor übergreifender Ein-
schränkungen gedämpft. Die weltweiten Wertschöpfungsketten sind infolge zahlreicher regio-
naler Schutzmaßnahmen aus dem Gleichgewicht geraten und haben auch in Deutschland zu 
Liefer- und Kapazitätsengpässen geführt. Die Folgen des Mater ialmangels konnten auch bei 
der Stadt Münster in bestimmten Aufgabenbereichen wahrgenommen werden. 
 
Dennoch hat sich die Wirtschaftsleistung in Deutschland in 2021 im Vergleich zum Vorjahr 
erholt, auch wenn das Vorkrisenniveau des Jahres 2019 noch nicht er reicht wurde. Das sta-
tistische Bundesamt hat für 2021 eine Steigerung des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts 
von 2,7 % zum Vorjahr bekanntgegeben. Die größte Bruttowertschöpfung mit einer Zunahme 
von 5,4 % erzielte der Bereich der Unternehmensdienstleister, zu denen Forschung und Ent-
wicklung, Rechts- und Steuerberatung sowie Ingenieurbüros zählen. Der Außenhandel - Ex-
porte und Importe - konnte sich von den starken Rückgängen der Vorjahre erholen und lag nur 
noch leicht unter dem Niveau des Jahres 2019.2 
 
Die Anzahl der Erwerbstätigen lag mit 44,9 Mio. im Jahresdurchschnitt unverändert auf dem 
Vorjahresniveau. Allerdings haben sich die Beschäftigungsverhältnisse teilweise auf andere 
Wirtschaftsbereiche verschoben. So gab es Beschäftigungsgewinne in den Bereichen Öffent-
liche Dienstleister, Information und Kommunikation und Baugewerbe und Beschäftigungsver-
luste in den Bereichen Handel, Verkehr und Gastgewerbe. Es gab mehr sozialversicherungs-
pflichtige Erwerbstätige und weniger Selbstständige und geringfügig Beschäftigte.  
______________________ 
2 Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 14. Januar 2022.

Insgesamt wurde das Jahr 2021 mit einem hohen Finanzierungsdefizit des Staates (Bund, 
Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen) beendet. Das Finanzierungsdefizit, welches 
sich daraus ergibt, zeigt deutlich die Folgen der Corona -Krise für die öffentlichen Haushalte. 
Es handelt sich um das zweithöchste Defizit seit der deutschen Vereinigung. 3 
 
Zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und zur Sicherstellung der kommu-
nalen Handlungsfähigkeit wurde durch den Gesetzgeber in NRW das “ Gesetz zur Isolierung 
der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land 
Nordrhein-Westfalen“ (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz, NKF-CIG) beschlossen. 
Ein wesentliches Element des Gesetzes ist die Einführung einer sogenannten „Bilanzierungs-
hilfe“. Diese ermöglicht einen separaten Ausweis der Corona-bedingten finanziellen Schäden 
im städtischen Haushalt und deren Neutralisierung durch Einstellung eines außerordentlichen 
Ertrages in gleicher Höhe. Hierdurch werden die  Corona bedingten Belastungen zunächst 
nicht ergebniswirksam. Beginnend im Haushaltsjahr 20254 werden die isolierten Beträge über 
einen Zeitraum von längstens 50 Jahren linear abgeschrieben. Aufgrund dieser gesetzlichen 
Regelungen wurde im Jahresabschluss 2021 der Stadt Münster die Summe der Corona -be-
dingten Mindererträge und Mehraufwendungen ermittelt, diese belaufen sich für das Jahr 2021 
auf 10,8 Mio. EUR. Die Corona-Krise und mit ihr einhergehender kommunaler Handlungsbe-
darf belastet das Jahresergebnis 2021 daher nicht; die Ergebnisauswirkungen werden auf 
künftige Haushaltsjahre verschoben.  
 
Da gemäß § 116 Abs. 4 GO NRW auf den Gesamtabschluss die Vorschriften über den ge-
meindlichen Jahresabschluss entsprechend anzuwenden sind, soweit seine Eigenart kei ne 
Abweichung bedingt oder im Gesetz oder durch Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt 
ist, wurde analog zum Jahresabschluss auch im Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2021 
die Bilanzposition „Bilanzierungshilfe“ ausgewiesen. Die gemäß § 5 NKF-CIG zu bildende Bi-
lanzierungshilfe stellt eine spezifische Eigenart des NKF dar, für die es im HGB keine gleich-
gelagerte Regelung gibt. Infolgedessen haben die Regelungen des NKF-CIG für die handels-
rechtlich bilanzierenden Beteiligungseinheiten im Rahmen des Gesamtabschlusses keine An-
wendung gefunden. 
 
Die neue Zielsetzung der EU-Kommission hinsichtlich Klimaschutz, Umweltschutz und Nach-
haltigkeit, beinhaltet schwerpunktmäßig das Kernziel einer Klimaneutralität d. h. ein EU-weiter 
Nullsaldo an Treibhausgasemissionen bis 2050 (European Green Deal). Maßnahmen die hie-
raus entstehen und an denen sich mittel- und langfristig die Unternehmensentwicklung orien-
tieren muss, haben weitreichende Folgen für die nationale Wirtschaft aber auch für die Unter-
nehmen und Kommunen in Deutschland. 
______________________ 
3 Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 14. Januar 2022. 
4 Mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ vom 09.12.2022 ist das NKF-
COVID-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) in ‚Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem 
Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein -Westfa-
len‘ (NKF-CUIG) umbenannt. Die Bilanzierungshil fe nach § 6 NKF -CUIG kann nunmehr beginnend im 
Haushaltsjahr 2026 linear über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abgeschrieben werden.

 Geschäftsverlauf im Konzern 
 
Das Ergebnis bei den Steuern und ähnlichen Abgaben der Stadt Münster lag mit 661,2 
Mio. EUR um 34,0 Mio. EUR höher als der Vorjahreswert (627,2 Mio. EUR).  
 
Bei der Gewerbesteuer konnte 2021 ein Ergebnis in Höhe von 343,1 Mio. EUR realisiert wer-
den. Damit lag es um 18,9 Mio. EUR über dem erreichten Wert aus dem Vorjahr 2020 (324,2 
Mio. EUR). 
Der positive Trend setzt sich bei dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer fort, hier liegt 
das Aufkommen von 181,0 Mio. EUR über dem des Vorjahres (167,8 Mio. EUR). Eine weitere 
Ertragsverbesserung gegenüber dem Vorjahr gab es ebenfalls bei der Grundsteuer. 
 
Beim Energie- und Wasservertrieb, der durch die Stadtwerke Münster GmbH erfolgt und 
stark vom Handels- und Dienstleistungssektor und Privatkunden abhängig ist, gab es im Be-
richtsjahr folgende Entwicklungen:  
 
Im Strommarkt konnte trotz der Corona Effekte das Privatkundengeschäft stabil gehalten wer-
den. Dagegen sank die abgesetzte Menge bei den Geschäftskunden um 4,3  %. Die Er löse 
sanken parallel um 1,8 %. Im Bereich der Ökostromprodukte konnte wieder eine höhere Ab-
satzmenge (+10,3 %) erreicht werden. 
 
Im Gasvertrieb konnte die abgesetzte Menge (ohne GuD-Anlage) gegenüber dem Vorjahr über 
alle Kundensegmente um 18,6 % auf 2.406 Mio. kWh (Vorjahr 2.028 Mio. kWh) erhöht werden. 
Über alle Kundensegmente stiegen in Summe die Erlöse um 9,8 %. 
Im Wärmevertrieb stiegen bei annähernd konstanter Anzahl an Kundinnen und Kunden die 
Absatzmenge um 13,8 % auf 648 Mio. kWh (Vorjahr 569 Mio. k Wh) als auch die Erlöse um 
5,1 % auf 38,1 Mio. EUR (Vorjahr 37,2 Mio. EUR). 
 
Die abgesetzten Wassermengen fielen mit 17,0  Mio. m³ um 2,3  % geringer aus (Vorjahr 
17,4 Mio. m³). 
 
Die Investitionen bei den Stadtwerken Münster in den Ausbau eines Breitbandnetz es lagen 
mit rd. 29 % unter den geplanten Werten. Dies lag an der Zeitverzögerung des Ausbaus durch 
die Neuausrichtung der Ausbaustrategie (Kooperation mit der Telekom). 
 
Die im Bereich Stromerzeugung erzielte Menge von 427 Mio. kWh blieb im Wesentlichen 
unverändert gegenüber dem Vorjahreswert (421 Mio. kWh) und konnte auch in 2021 die an-
gesetzte Planmenge nicht erreichen. Dies ist vor allem auf Schäden an der Gasturbine der 
GuD-Anlage zurückzuführen, die dadurch zu Beginn und zum Ende des Jahres nicht für die 
Produktion bereitstand. Die Erzeugung aus erneuerbaren Energien, insbesondere den Wind-
energieanlagen, lag um 23,3  % unter der Planung, was insbesondere am geringeren Wind-
aufkommen lag.

Im Versorgungsbereich insgesamt konnten - ohne Strom und Erdgassteuer - Umsatzerlöse in 
Höhe von 524,7 Mio. EUR erzielt werden (Vorjahr 526,8 Mio. EUR). Diese Entwicklung ist vor 
allem auf Corona-bedingte Umsatzrückgänge zurückzuführen, insbesondere im Nahverkehr. 
 
Der von den Stadtwerken Münster betriebene Öffentliche Personennahverkehr wurde deut-
lich durch die Corona -Pandemie geprägt. Die kontinuierlich steigende Zahl der Fahrgäste in 
den Jahren vor Corona war im Berichtsjahr stark reduziert. In 2021 sank die Zahl der Fahrgäste 
weiter auf 41,0 Mio. (Vorjahr 43,9 Mio.) ab. Die Umsatzerlöse des Verkehrsbetriebs lagen mit 
33,1 Mio. EUR noch unter denen des Vorjahres (34,6 Mio. EUR). Zum Ausgleich von Schäden 
im öffentlichen Personennahverkehr erhielt die Stadtwerke Münster GmbH aus dem ÖPNV -
Rettungsschirm insgesamt 7,1 Mio. EUR (Vorjahr 5,8 Mio. EUR). Davon wurden 1,4 Mio. EUR 
für eventuelle Rückzahlungsrisiken zurückgestellt (Vorjahr 2,2 Mio. EUR). 
 
Das Volumen der ausgewiesenen Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte (bebaut und 
unbebaut) - ohne Infrastrukturvermögen - veränderte sich im Konzern von 1.607,8 Mio. EUR 
in 2020 auf 1.633,5 Mio. EUR im Berichtsjahr. 
 
Trotz Corona -Pandemie erwirtschaftete die Beteiligungsgesellschaft Wohn + Stadtbau 
GmbH im Bereich Vermietung und Bauträgergeschäft einen Jahresüberschuss in Höhe von 
8,7 Mio. EUR, der um 0,52 Mio. EUR über dem Ergebnis des Vorjahres (8,2 Mio. EUR) lag. 
Der Wohnungsbestand der Wohn + Stadtbau ist zum 31.12.2021 um 0,81 % zum Vorjahr an-
gestiegen. Durch den Neubau von 72 Wohnungen und den Verkauf von 24 Wohnungen, er-
höhte sich der Wohnungsbestand um 48 Einheiten. Die Nachfrage nach Mietwohnungen war 
weiterhin hoch und führte zu einem guten Ergebnis im Bereich Vermietungen. Die Nachfrage 
der Gewerbevermietung ist deutlich geringer und weiterhin genau zu beobachten. Der Bestand 
erweiterte sich um 1 Großtagespflege. 
 
Im Bereich Abfallentsorgung und Straßenreinigung/Winterdienst bestehen die Kernziele 
in der Erbringung ökologisch wie qualitativ hochwertiger Dienstleistungen für diese hoheitli-
chen Aufgaben sowie marktorientierter Dienstleistungen für gewerbliche Kunden. Diese Auf-
gaben werden durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM)  wahrgenommen. Im 
Jahr 2021 sind dabei die Straßenreinigungsgebühren gegenüber dem Vorjahr um 8,9 % und 
die Restabfall- und Bioabfallgebühren um 6,72 % gestiegen. Mit den AWM werden die Aufga-
ben eines öffentlich -rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirts chaftsgeset-
zes erfüllt. Zur Entwicklung und Umsetzung der kommunalen abfallwirtschaftlichen Ziele wurde 
zudem ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erarbeitet, das mit der Zustimmung des Rates der 
Stadt Münster für die Jahre 2016 – 2021 fortgeschrieben wurde. Für das Jahr 2022 ist eine 
erneute Abstimmung zur Fortschreibung des AWK für die nächsten fünf Jahre geplant. 
Die AWM haben ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Covid-Infektionsschutz für die Mit-
arbeitenden umgesetzt, sodass trotz der besonderen Corona-Herausforderungen der Betrieb 
in der Abfallabfuhr und Stadtreinigung ohne Einschränkungen lief. Die Gefahr eines Entsor-
gungsnotstandes gab es in Münster zu keiner Zeit.

Für die AWM brachte die Corona-Problematik keine gravierenden wirtschaftlichen Auswirkun-
gen, da sich gerade im privaten Bereich die Abfallmengen erhöhten 
 
 
 Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage 
 Vermögens- und Schuldengesamtlage 
 
Nachfolgend wird eine Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur des Konzerns Stadt Müns-
ter zum 31.12.2021 im Vergleich zum Vorjahr dargestellt und erläutert. 
 
 
Gesamtbilanz 31.12.2021 31.12.2020 Veränderung 
Aktiva Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR 
 Bilanzierungshilfe (Corona) 25,5 1 14,7 0   10,8 
1. Anlagevermögen 4.176,1 90 4.042,9 90  133,2 
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 29,2 1 45,5 1 -16,3 
1.2 Sachanlagen 3.909,7 84 3.783,9 84 125,8 
1.3 Finanzanlagen 237,2 5 213,5 5 23,7 
2. Umlaufvermögen  364,2 7 364,4 8 -0,2 
2.1 Vorräte 64,3 1 64,7 1 -0,4 
2.2 Forderungen, sonst. Vermögensgegenstände 199,7 4 154,3 3 45,4 
2.3 Liquide Mittel 100,2 2 145,4 3 -45,2 
3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 73,9 2 68,4 2 5,5 
  Summe Aktiva 4.639,7 100 4.490,4 100 149,3 
 
Die Aktivseite der Gesamtbilanz wird mit 4.201,6 Mio.  EUR und einem Anteil von ca. 91  % 
weiterhin von dem langfristig gebundenen Vermögen dominiert. Das Sachanlagevermögen mit 
3.909,7 Mio. EUR stieg gegenüber dem Vorjahr um 125,8  Mio. EUR. Innerhalb des Bereichs 
der Sachanlagen bildet das Infrastrukturvermögen (Entwässerungs - und Abwasserbeseiti-
gungsanlagen, Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen, Grund und 
Boden des Infrastrukturvermögens) mit 1.774,7  Mio. EUR (+22,7  Mio. EUR) die wertm äßig 
größte Bilanzposition. 
 
Das Umlaufvermögen in Höhe von 364,2  Mio. EUR (-0,2 Mio. EUR) und die Aktiven Rech-
nungsabgrenzungsposten in Höhe von 73,9 Mio. EUR machen zusammen ca. 9 % der Bilanz-
summe aus. Innerhalb des Umlaufvermögens bilden die liquiden Mittel mit 100,2 Mio. EUR (-
45,2 Mio. EUR) sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit 
199,7 Mio. EUR (+45,4 Mio. EUR) die wesentlichen Bilanzposten.

Gesamtbilanz 31.12.2021 31.12.2020 Veränderung 
Passiva Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR 
1. Eigenkapital 922,2 20 919,7 20 2,5 
1.1 Allgemeine Rücklage 776,6 17 766,2 17 10,4 
1.2 Sonderrücklagen 3,4 0 2,1 0 1,3 
1.3 Ausgleichsrücklage 143,3 3 153,0 3 -9,7 
1.4 Bilanzgewinn / Bilanzverlust -1,1 0 -1,6 0 0,5 
2. Sonderposten 1.254,1 27 1.264,6 28 -10,5 
3. Rückstellungen 859,9 19 811,3 18 48,6 
4. Verbindlichkeiten 1.519,1 33 1.415,7 32 103,4 
5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 84,4 1 79,1 2 5,3 
  Summe Passiva 4.639,7 100 4.490,4 100 149,3 
 
Die auf der Passivseite dargestellte Kapitalstruktur der Gesamtbilanz gibt Auskunft über die 
Finanzierung des Konzernvermögens. Die Eigenkapitalquote liegt wie im Vorjahr bei 19,9  %. 
Das Eigenkapital in Höhe von 922,2  Mio. EUR (+2,5 Mio. EUR) besteht zu 84 % aus der all-
gemeinen Rücklage in Höhe von 776,6 Mio. EUR (+10,4 Mio. EUR). Im Berichtsjahr entstand 
ein Bilanzverlust in Höhe von 1,1 Mio. EUR (+0,5 Mio. EUR). Die Verringerung der Ausgleichs-
rücklage um 9,7 Mio. EUR ist auf die Inanspruchnahme in Höhe des Jahresfehlbetrages 2020 
der Stadt Münster zurückzuführen.  
 
Eine wesentliche Position auf der Passivseite sind ferner die Sonderposten für Zuwendungen 
und Beiträge in Höhe von insgesamt 1.235,0 Mio. EUR (-15,4 Mio. EUR) - diese machen 98,5 
% der Gesamtposition der Sonderposten  aus. Da das Sachanlagevermögen in vielen Fällen 
durch Erschließungsbeiträge und Zuwendungen des Bundes und des Landes mitfinanziert 
wurde, sind diese Förderungen in der Bilanz als Sonderposten auszuweisen und entsprechend 
der Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes erfolgswirksam aufzulösen.

 Ergebnisgesamtlage  
 
Das Gesamtergebnis stellt sich wie folgt dar: 
 
Gesamtergebnisrechnung 2021 2020 Veränderung 
Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR 
Steuern und ähnliche Abgaben 661,2 33 627,2 33 34,0 
Zuwendungen und allgemeine Umlagen  203,3 10 191,2 10 12,1 
Sonstige Transfererträge 21,3 1 22,3 1 -1,0 
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 165,5 8 170,3 9 -4,8 
Privatrechtliche Leistungsentgelte 658,8 32 619,9 32 38,9 
Kostenerstattungen und Kostenumlagen 235,6 12  212,0 11 23,6 
Sonstige ordentliche Erträge 63,2 3 57,1 3 6,1 
Aktivierte Eigenleistungen 18,3 1 16,3 1 2,0 
Bestandsveränderungen 0 0 1,9 0 -1,9 
Ordentliche Gesamterträge 2.027,2 100 1.918,2 100 109,0 
Personalaufwendungen 432,2 21 423,7 22 8,5 
Versorgungsaufwendungen 36,1 2 43,0 2 -6,9 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 610,9 30 569,7 30 41,2 
Bilanzielle Abschreibungen 154,4 8 151,7 8 2,7 
Transferaufwendungen 647,1 32 607,3 32 39,8 
Sonstige ordentliche Aufwendungen 149,9 7 119,3 6 30,6 
Ordentliche Gesamtaufwendungen 2.030,6 100 1.914,7 100 115,9 
Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätig-
keit -3,4 0 3,5 0 -6,9 
Beteiligungsergebnis 15,7 1 2,6 0 13,1 
Zins- und sonstiges Finanzergebnis -24,2 -1 -22,4 -1  -1,8 
Außerordentliches Gesamtergebnis 10,8 1 14,7 1 -3,9 
Gesamtjahresergebnis -1,1 0 -1,6 0 0,5 
 
Die Ordentlichen Gesamterträge stiegen im Berichtsjahr um 109,0 Mio. EUR auf 2.027,2 
Mio. EUR. Den höchsten Anteil hieran hatten Steuern und ähnliche Abgaben, bei denen das 
Volumen bei 661,2  Mio. EUR (+34,0 Mio. EUR) lag. Bei der Gewerbesteuer konnte im Be-
richtsjahr 2021 trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine Kriegs ein Er-
gebnis in Höhe von 343,1  Mio. EUR (Vorjahr 324,2 Mio. EUR) realisiert  werden. Die hohen 
Gewerbesteuereinnahmen stammen im Wesentlichen aus den Sparten Industrie, Finanz- und 
Versicherungswesen, Grundstücks- und Wohnungswesen, verarbeitendes Gewerbe, Informa-
tions- und Kommunikations- sowie dem Baugewerbe. Auch der Gemeindean teil an der Ein-
kommensteuer, die zweit wichtigste Steuereinnahme, zeigte mit 167,8 Mio. EUR eine positive 
Entwicklung. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich eine Verbesserung um 7,9 %.  
 
Den betragsmäßig zweithöchsten Anteil an den ordentlichen Gesamterträgen haben die Pri-
vatrechtlichen Leistungsentgelte in Höhe von 658,8  Mio. EUR (+38,9  Mio. EUR), die zu 
rund 87 % auf die Umsatzerlöse des Teilkonzerns Stadtwerke Münster GmbH zurückzuführen 
sind. Eine positive Entwicklung erfolgte hier vor allem in den Bereichen Energie- und Wasser-
versorgung sowie im Bereich Parkeinrichtungen.

Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen  sind im Vergleich zum Vorjahr um 
23,6 Mio. EUR auf 235,6 Mio. EUR gestiegen. Dieser Anstieg ist überwiegend auf die Leistun-
gen der Grundsicherung nach dem SGB II (Jobcenter) infolge der festgelegten höheren Leis-
tungsbeteiligung des Bundes an den Kosten für das Arbeitslosengeld II und die Kosten der 
Unterkunft zurückzuführen. 
 
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen übertreffen mit 203,3 Mio. EUR um 12,1 Mio. 
EUR den Vorjahreswert von 191,2 Mio. EUR. Der Anstieg ist auf höhere Schlüsselzuweisun-
gen des Berichtsjahres zurückzuführen, bei der die jeweilige Höhe, neben der eigenen Finanz-
kraft, von externen Faktoren, insb esondere der Steuerkraftentwicklung aller Kommunen in 
NRW abhängig ist. 
 
Die ordentlichen Gesamtaufwendungen  stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 
115,9 Mio. EUR auf 2.030,6  Mio. EUR. Die Erhöhung resultiert zum einen aus den um 41,2 
Mio. EUR gestiegenen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, den um 39,8 Mio. EUR 
höheren Transferaufwendungen, vor allem im Sozialbereich und Bereich Kinder, Jugend und 
Familie, sowie den um 30,6 Mio. EUR angestiegenen Sonstigen ordentlichen Aufwendungen. 
 
Das Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit  ist um 6,9  Mio. EUR auf -3,4 
Mio. EUR im Berichtsjahr gesunken, das Beteiligungsergebnis ist im Jahresvergleich um 13,1 
Mio. EUR gestiegen. Das negative Finanzergebnis hat sich dagegen um 1,8 Mio. EUR ver-
schlechtert. Insgesamt lag der Gesamtjahresfehlbetrag bei 1,1 Mio. EUR und hat sich somit 
gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Mio. EUR verbessert. 
 
 Finanzgesamtlage  
 
Zur Darstellung von Herkunft und Verwendung der Finanzmittel des abgelaufenen Geschäfts-
jahres wird auf die nach D RS 21 (Deutsche Rechnungslegungsstandards) erstellte Kapital-
flussrechnung des Gesamtkonzerns (siehe Gesamtanhang 2021), sowie auf die NKF – Kenn-
zahlen zur Finanzlage verwiesen. 
 
Die komprimierte Cashflow-Übersicht im Zeitablauf zeigt, dass seit 2019 die Investitionstätig-
keit mehr Mittel bindet, als durch Geschäftstätigkeit und Finanzierung beschafft werden kön-
nen. 
 
 2021 2020 2019 2018 2017 
Stand Finanzmittelfonds zum 01.01. 128,3 222,6 256,9 198,4 179,3 
Cashflow aus der laufenden Geschäftstä-
tigkeit 
159,5 155,1 219,9 203,8 119,0 
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -262,6 -247,9 -252,8 -249,8 -162,4 
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 70,5 -1,5 -1,4 104,5 62,5 
Stand Finanzmittelfond zum 31.12. 95,7 128,3 222,6 256,9 198,4

 NKF – Kennzahlenset NRW 
 
Nr
. Kennzahl Analyse   
Wert 
2021 
in % 
  
Wert 
2020 
in % 
  
Wert 
2019 
in %  
Wert 
2018 
in % 
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation                 
1. Aufwandsdeckungs-
grad 
Die ordentlichen Aufwendungen werden komplett 
durch die ordentlichen Erträge gedeckt.   99,8   100,2   102,3 
 
105,5 
2. Eigenkapitalquote 1 
Die Kennzahl misst den Anteil des Eigenkapitals 
am Gesamtvolumen der Bilanz. Je höher diese 
Kennzahl ist, desto tendenziell unabhängiger ist 
man von Fremdkapitalgebern. Die durchschnittliche 
Eigenkapitalquote in Deutschland liegt bei 20-30%. 
  19,9   20,5   20,8 
 
19,8 
3. Eigenkapitalquote 2 
Zusätzlich zum "echten" Eigenkapital werden hier 
die Sonderposten (Zuschüsse und Beiträge) dem 
Gesamtvolumen gegenübergestellt. 
  46,5   48,3   49,3 
 
49,2 
4. Überschussquote/ 
Fehlbetragsquote 
Der Gesamtfehlbetrag von 1,1 Mio. EUR macht ca. 
0,1 % der Summe aus Allgemeiner Rücklage, Son-
derrücklage und Ausgleichsrücklage aus. 
  0,1   0,2   2,7 
 
9,9 
Kennzahlen zur Vermögenslage                 
5. Infrastrukturquote 38 % des gesamten Vermögens sind langfristig in 
der Infrastruktur gebunden.   38,0    39,0   39,2 
 
39,9 
6. Abschreibungsinten-
sität 
Die Kennzahl stellt die Abschreibungen auf das An-
lagevermögen den ordentlichen Aufwendungen ge-
genüber. Das ordentliche Ergebnis wird mit einem 
Anteil von 7,6 % durch Abschreibungen belastet. 
     7,6   7,9  8,0 
 
7,7 
Kennzahlen zur Finanzlage                 
7. Anlagendeckungs-
grad 2 
Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt darüber Auskunft, 
inwieweit das Anlagevermögen durch langfristiges 
Kapital gedeckt ist.  
  93,3   89,7   92,1 
 
95,2 
8. Liquidität 2. Grades 
Die Liquidität 2. Grades gibt an, inwieweit die For-
derungen und flüssigen Mittel die kurzfristigen Ver-
bindlichkeiten decken. 
  54,1   66,3   82,9 
 
126,0 
9. 
Kurzfristige  
Verbindlichkeits-
quote 
Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten be-
trägt ca. 7,4 % an der Gesamtbilanzsumme.   7,4   6,8   6,9 
 
4,7 
10
. Zinslastquote 
Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastung aus 
Finanzaufwendungen zusätzlich zu den Aufwen-
dungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. 
  1,3   1,3   1,4 
 
1,6 
Kennzahlen zur Ertragslage                 
11
. Steuerquote Die Kennzahl gibt den Anteil der Steuererträge an 
den gesamten ordentlichen Erträgen wieder. 
 32,6  32,7  33,4 
 
34,2 
12
. Zuwendungsquote 10 % der ordentlichen Erträge stammen aus Erträ-
gen aus Zuwendungen. 
 10,0  9,9  9,2 
 
8,4 
13
. Personalintensität I 
Der Anteil der Personalaufwendungen an den ge-
samten ordentlichen Aufwendungen beträgt  
21,3 %. 
 21,3  22,1  21,4 
 
20,9 
14
. Personalintensität II Zur Deckung der Personalaufwendungen werden 
21,3 % der ordentlichen Erträge benötigt. 
 21,3  22,1  20,9 
 
19,8 
15
. 
Sach- und Dienst-
leistungsintensität 
Die Kennzahl stellt den durch Sach- und Dienstleis-
tungen Dritter im Verhältnis zu den gesamten or-
dentlichen Aufwendungen entstandenen Anteil dar. 
 30,1  29,7  29,9 
 
29,2 
16
. 
Transferaufwands-
quote 
Die Kennzahl stellt die Transferaufwendungen ins 
Verhältnis zu den ordentlichen Aufwendungen. 
 31,9  31,7  31,9  33,2

 Nachtragsbericht 
 
Die gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Lage in Deutschland und dem Rest der 
Welt ist angespannt und verschärft sich weiter. Neben den Belastungen der Corona-Pandemie 
sorgt der Krieg Russlands gegen die Ukraine zu wachsenden gesellschaftlichen Herausforde-
rungen und wirtschaftlichen Einschränkungen mit entsprechenden Folgen für Deutschland. 
Diese Folgen werden in Form von Verlusten an den Finanzmärkten, den steigenden Lebens-
haltungskosten, der Verteuerung von Material und dem Mangel an Rohstoffen, insbesondere 
Energie, deutlich. Darüber hinaus sind ggf. Einschränkungen und Anpassungen der eigenen 
Geschäftsprozesse und -aktivitäten und damit verbunden operative Risiken zu erwarten. 
 
Eine Vielzahl von Menschen aus den Krisengebieten befinden sich auf der Flucht. Auch 
Deutschland hat Hilfe zugesagt und leistet seinen Beitrag bei der Aufnahme von Flüchtlingen. 
Auch die Kommunen sind hier gefordert und müssen si ch auf die Aufnahme, Unterbringung 
und Betreuung von Ukraine-Flüchtlingen einstellen. Noch ist unklar, ob die hierfür seitens Land 
und Bund zur Verfügung gestellten Pauschalmittel ausreichen, um die anfallenden Kosten de-
cken zu können. Neben den Kosten für  humanitäre Hilfsangebote werden insbesondere die 
aus der Krise resultierenden stark erhöhten Preise für Energie die Haushalte der künftigen 
Jahre belasten. Daher ist es geboten, diese Haushaltsbelastungen in zukünftigen Haushalts-
planungen angemessen zu berücksichtigen. 
 
Bei der folgenden Darstellung der Chancen und Risiken und im Prognosebericht wird weiter 
auf einzelne Aspekte dieses wesentlichen Risikoaspekts im Hinblick auf einzelne Konzernbe-
reiche eingegangen. 
 
 
 Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung 
 
Die Vertretungen der Stadt Münster in den zuständigen Organen der Beteiligungsgesellschaf-
ten verfolgen alle relevanten Vorgänge und Entwicklungen in den Unternehmen des Konzerns. 
Über wichtige Ereignisse wird der Kämmerin und dem Verwaltungsvorstand berichtet. Die Ent-
wicklung der Ertrags- und Finanzlage der relevanten Bereiche der Stadt Münster wird durch 
die Konzernsteuerung verfolgt, um ggf. rechtzeitig steuernd eingreifen zu können. Durch die 
vierteljährliche Konzernberichterstattung wird der zuständige Ausschuss regelmäßig über die 
Entwicklung in den steuerungsrelevanten Unternehmen unterrichtet. Für diese Unternehmen 
wird außerdem mithilfe einer Konzern-Scorecard ein Überblick über die Steuerungsgrößen wie 
Leistungszielerreichung, Bestandssicherheit, Nachhaltigkeit und Rentabilität unter Zugrunde-
legung der jeweiligen Jahresabschlüsse gegeben. Das Konzerncontrolling erfolgt insbeson-
dere unter Beachtung der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie und der damit verbun-
denen Auswirkungen auf die Tochtergesellschaften. 
 
Im Fokus des Finanzcontrollings bei der Konzernmutter Stadt Münster stehen auf unterjähriger 
Basis vor allem die von der Höhe her risikobehafteten Aufwands- und Ertragsbereiche. So wird

vor allem die Entwicklung der Steuereinnah men, insbesondere die Gewerbesteuer und der 
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, regelmäßig analysiert, da diese Einnahmen einen 
wesentlichen Einfluss auf das Jahresergebnis der Stadt Münster und das Gesamtjahresergeb-
nis haben. Allerdings sind diese Posi tionen stark von externen Faktoren – insbesondere der 
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung – abhängig und unterliegen damit von der Stadt nur sehr 
begrenzt zu beeinflussenden Schwankungen.  
 
Nach den Corona -bedingten Steuerminderungen im Vorjahr, verlief das  Berichtjahr positiv. 
Eine deutliche Verbesserung war insbesondere bei der Gewerbesteuer zu verzeichnen. Aller-
dings sind die langfristigen Folgewirkungen der pandemiebedingten Veränderungen noch 
nicht absehbar. Erhebliche Bedeutung, aufgrund der sich verst ärkenden geopolitischen Kri-
sen, wird daher in den nächsten Jahren die Schätzung der Gewerbesteuereinnahmen für die 
weitere Bestimmung des Finanzrahmens für die Aufwands- und Ausgabenseite haben. 
 
Die Aufwandsseite der Stadt Münster ist geprägt durch die vielfältigen Herausforderungen, die 
sich als Folge einer „wachsenden Stadt“ ergeben. Hierzu gehören insbesondere die Bereit-
stellung von ausreichendem Wohnraum, die bedarfsgerechte Anpassung und der Ausbau der 
Angebote für Kinder und Jugendliche und die schulische Versorgung. Insbesondere im Schul- 
und Kitabereich sowie im Hochbau steht in den nächsten Jahren ein großes Bauprogramm für 
Neu- und Erweiterungsbauten mit einem hohen Investitionsvolumen auf dem Plan. Aufgrund 
der hohen Auslastung der Bauwirtschaft, des anhaltenden Fachkräftemangels sowie der Eng-
pässe bei der Lieferung von Baumaterial, ergibt sich eine verzögerte Ausführung vieler kom-
munaler Bauprojekte und damit ein Investitionsstau. Diese Situation führt zu steigenden Bau-
kosten, die letztlich auch den Haushalt der Stadt Münster belasten. Mehr Planungssicherheit 
sollen realitätsnähere Veranschlagungen über eine stärkere Budgetierung auf Dezernats-
ebene liefern. 
 
Nach den aktuellen Planungen wird das Investitionsvolumen der Stadt Münster in den Jahren 
2023 bis 2026 auf einem ähnlichen Niveau wie 2022 liegen und damit realistischer umzusetzen 
sein als in den Vorjahren. Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen durch Zuschüsse aus 
Bundes- und Landesmitteln (Sonderposten) sowie insbesondere Erschließungsbei träge. Der 
restliche Finanzbedarf wird durch Kreditaufnahmen gedeckt. Die Umsetzung dieses ambitio-
nierten Programms wird auch den laufenden Aufwand aus Abschreibung, Bewirtschaftung und 
Unterhaltung beeinflussen und insofern die zukünftigen Jahresergebnisse belasten. 
 
Ein weiteres mögliches Risiko stellen die perspektivisch steigenden Zinssätze dar, die sich 
derzeit noch auf einem gemäßigten Niveau befinden.  
 
In den kommenden Jahren werden sich die Risiken und Probleme aus dem Fachkräftemangel 
vermutlich verstärken, wodurch Aufgaben und Projekte geschoben werden müssen. Hier ist 
die Stadt Münster gefordert, mit innovativen Maßnahmen gegenzusteuern. Nicht unerhebliche

Belastungen werden sich aus künftigen Versorgungsaufwendungen ergeben. Die Pensions-
rückstellungen sind im Jahr 2021 deutlich angestiegen und werden sich in den kommenden 
Jahren weiter erhöhen. 
 
Die Entwicklung der Tochtergesellschaften der Stadt ist regelmäßig zu beobachten, um früh-
zeitig Risiken für den „Kernhaushalt“ zu erkennen. Ein Schwerpunkt wird dabei in den nächs-
ten Jahren die Aktivierung der Konversionsflächen und die zügige Vermarktung von Wohn-
bauflächen sein. 
 
Eine wichtige Rolle für das Konzernergebnis spielen die Privatrechtlichen Leistungsentgelte, 
die primär auf die Geschäftstätigkeit der Stadtwerke Münster GmbH zurückzuführen sind.  
Die Gesellschaft verfügt über ein Risikomanagementsystem, durch das sämtliche den Fortbe-
stand des Unternehmens gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden, um rechtzei-
tig Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Die operativen Beteiligungsgesellschaften des 
Teilkonzerns Stadtwerke Münster sind in das System eingebunden. Den geschäftsbezogenen 
Risiken begegnet man mit einer proaktiven Strategieentwicklung, bei der Marktchancen in 
Form von neuen  Produkten und Services und neuen Geschäftsfeldern, wie dem Breitband-
ausbau, konsequent verfolgt werden. Die Umsetzung der sich daraus ergebenden Optionen 
erfolgt unter Betrachtung von Ergebnispotenzialen, Rentabilität, Cashflow-Effekten und unter 
Wahrung einer soliden Eigenkapitalquote. 
Für alle Sparten der Stadtwerke besteht ein erhöhtes Risiko, wenn staatliche Unterstützungs-
maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Laufe des Jahres entfallen bzw. 
der Krieg in der Ukraine weiter zu erheblichen Preissteigerungen oder nachhaltigen Störungen 
in den Lieferketten führt. Auch Zahlungsschwierigkeiten von Privatkunden werden zu einem 
größeren Risiko, wenn Preise weiter steigen und sich parallel das Zinsniveau wieder erhöht. 
Ein Liquiditätsrisiko wird für die Stadtwerke Münster aber nicht eintreten. Die Stadtwerke be-
treiben ein proaktives Liquiditätsmanagement und haben für entsprechende Reserven ge-
sorgt. 
 
Lange konnte davon ausgegangen werden, dass wegen tendenziell milder Winter, erhöhter 
Förderung und wegen des zunehmenden Flüssiggasangebots (LNG) die Gas versorgung in 
Deutschland langfristig gesichert ist. Die geringe Befüllung der Gasspeicher über das Jahr 
2021 und insbesondere die Invasion Russlands in die Ukraine haben gezeigt, dass in Deutsch-
land eine hohe Abhängigkeit vom Import von Gas aus Russland besteht. Hierbei ist jedoch zu 
beachten, dass Münster mit L-Gas versorgt wird. Die Hauptversorgungsquelle ist das Gasfeld 
im niederländischen Groningen, so dass rein logistisch betrachtet keine unmittel bare physi-
sche Abhängigkeit von russischem Gas besteht. Jedoch besteht ein Handelsmarkt für L- und 
H-Gas, so dass im Falle eines Embargos oder Lieferstopps von Erdgas die Möglichkeit be-
steht, dass der Markt für Erdgas in Gänze illiquide werden kann.  
Falls das Gasfeld in Groningen aufgrund tektonischer Probleme seine Förderung deutlich re-
duzieren oder ggf. geschlossen werden würde, müsste Münster auf eine H -Gas-Versorgung 
umgestellt werden. Dies ist planmäßig ohnehin für 2028/2029 vorgesehen, müsste im be-
schriebenen Falle aber früher umgesetzt werden. Dies wäre mit aufwendigen Umstellungsar-
beiten an den Heizungsanlagen der Stadtwerke-Kunden verbunden.

Durch die im Laufe des Jahres 2021 in der Breite verfügbar gewordenen Impfstoffe und durch 
die Verdrängung der Delta-Variante durch Omikron ist ein Ende der Pandemie absehbar. Je-
doch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es perspektivisch wieder zu steigenden Infek-
tionszahlen - gegebenenfalls auch in Kombination mit neuen Virus -Varianten - kommt. Aller-
dings kann derzeit davon ausgegangen werden, dass weniger einschneidende Gegenmaß-
nahmen ergriffen werden müssen.  
 
Die abklingende Corona-Pandemie birgt nach wie vor Risiken, auch für die Stadtwerke Müns-
ter GmbH. Nach den Erfahrungen der Vorjahre liegen diese ope rativ insbesondere in einem 
anhaltenden Rückgang der Fahrgäste im ÖPNV. Über die lange Dauer der Corona-Pandemie 
hat sich gezeigt, dass nicht nur der Absatz der Einzelfahrkarten eingebrochen ist, sondern es 
auch zu Kündigungen von Abonnementkundinnen und -kunden kam, die in der Anfangsphase 
noch für eine Umsatzstabilisierung gesorgt haben. Auf der Angebotsseite ist nur eine geringe 
Reaktionsflexibilität gegeben, da das öffentliche Leben durch ein funktionierendes ÖPNV -
Angebot aufrechterhalten werden muss un d insofern nur geringfügig Reduktionen der Struk-
turkosten für den Busbetrieb möglich sind. Es könnte einen weiteren ÖPNV -Rettungsschirm 
zum Ausgleich der entstehenden Umsatzverluste, wie bereits in den Jahren 2020 und 2021, 
geben. Andererseits besteht die Chance, durch die zuletzt massiv gestiegenen Kraftstoffpreise 
Fahrgäste hinzu gewinnen zu können. 
 
Operative Risiken für die Stadtwerke Münster liegen nach wie vor in den politischen und recht-
lichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Windenergie an Land. Das im Jahr 2020 ent-
wickelte strategische Programm des Unternehmens sieht erhebliche Investitionen in Wind-
energie in den nächsten 10 Jahren vor. Wenn es den Regierungskoalitionen auf Bundes- und 
Landesebene nicht gelingt, Investitionshemmnisse wie die res triktiven Abstandsregelungen 
zur Bebauung, die herausfordernden wirtschaftlichen Bedingungen im Rahmen des Auktions-
modells und die immer wieder auftretenden Klageverfahren deutlich zu reduzieren bzw. zu 
beschleunigen, wird dies den Fortschritt bei der Umsetzung der ehrgeizigen, nichtsdestotrotz 
für die Umsetzung der Energiewende aber auch notwendigen Ausbauziele weiter behindern. 
Der Margendruck im Energievertrieb bleibt weiterhin hoch und birgt systemimmanent Risiken 
von wettbewerbsbedingten Kundenverlusten. Die Stadtwerke Münster steuern dem mit Kun-
denservice und einem aktiven Portfoliomanagement für den Energieeinkauf an den Großhan-
delsmärkten für Strom und Gas entgegen. Eine besondere Herausforderung stellt derzeit auch 
die Kommunikation der durch gestiegene Beschaffungspreise notwendigen Preiserhöhungen 
dar.  
 
Ein signifikantes Risiko liegt in der Entwicklung der Netznutzungsentgelte in den regulierten 
Netzsparten für Strom und Gas. Die Bundesnetzagentur übt – insbesondere über die Absen-
kung der zulässigen Eigenkapitalverzinsung des bestehenden Netzvermögens – permanenten 
Druck auf das bestehende Netzentgeltniveau aus. Ein entsprechendes Absinken der Netznut-
zungsentgelte wurde zwar planerisch bereits für die 4. Regulierungsperiode antizipiert; eine 
darüberhinausgehende Absenkung kann aber nicht ausgeschlossen werden.

Ein ÖPNV-Angebot der Zukunft mit Angebotserhaltung/Angebotsausweitung und Preisstabili-
tät bzw. Preissenkungen bei gleichzeitiger Kostensteigerung, bedarf, damit es für die Stadt-
werke nachhaltig tragfähig und finanzierbar bleibt, neben den Kundeneinnahmen und der bis-
herigen Verlustabdeckung durch die positiven Ergebnisse der Energiesparten einer zusätzli-
chen, dritten, externen Finanzierungssäule in Form von öffentlichen Mitteln des Bundes, der 
Länder und/oder der Kommune. Anfang 2022 wurde der Grundstein für eine dritte Finanzie-
rungssäule gelegt. Anstelle einer Erhöhung der Fahrpreise soll ein Finanzierungsfonds gebil-
det werden, der aus Mehrerträgen der Parkraumbewirtschaftung gespeist wird.  
Der Rollout der Smart Meter ist weiterhin im Gange. Aufgrund der mehrjährigen Verzögerung 
beim Start ist nach wie vor mit Engpässen bei den Montagekapazitäten und nachfragebedingt 
erhöhten Montagekosten zu rechnen, welche die Amortisationszeit der installier ten smarten 
Zähler verlängern werden. Die Kapazitätsnachfrage könnte sich zukünftig sogar noch ver-
schärfen, da der Gesetzgeber mit der EEG -Novelle 2021 den Einbau von Smart Metern nun 
auch für neue Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und für Kraft-Wärme-Kopplungs-
anlagen ab bestimmten Größenordnungen fordert. Durch entsprechende Übergangsvorschrif-
ten sind z. T. auch Altanlagen davon betroffen. 
 
Die Geschäftsführung der Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster 
GmbH begegnet den Risiken, der Umsetzung der Zielsetzung bezahlbaren Wohnraum in der 
Stadt Münster zu schaffen und zu erhalten, durch ein Risikomanagementsystem. Steuerungs-
relevante Kennzahlen und Informationen werden durch ein monatliches Berichtswesen zur 
Verfügung gestellt. Potenzielle Risiken können somit früh erkannt und Gegensteuerungsmaß-
nahmen entsprechend eingeleitet werden. Neben operationellen Risiken werden auch die stra-
tegischen Risiken, als auch unternehmenskonkrete Markt- und Objektrisiken sowie Finanzrisi-
ken, laufend überwacht. Um die Einhaltung von Gesetzen und unternehmensinternen Richtli-
nien sicherzustellen, wurde eine Compliance-Beauftragte ernannt. Jährlich und im Bedarfsfall 
tritt ein Compliance-Gremium zusammen, um den Jahresbericht der Compliance-Beauftragten 
entgegenzunehmen und um Einzelfälle zu entscheiden. Der Aufsichtsrat wird über alle Com-
pliance-Fälle informiert. Weiterhin wird eine interne Revision durchgeführt. 
 
Leitlinien für die Compliance sind seit dem 21.09.2011 durch den Publi c Governance Kodex 
der Stadt Münster geregelt. Hier finden sich die Beteiligungsgrundsätze und die Rahmenricht-
linien wider, an denen sich die Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster 
GmbH ebenfalls orientiert. 
 
Bestandsgefährdende Risiken sind zum Zeitpunkt der Berichterstellung nicht vollständig aus-
zuschließen. Die Corona-Pandemie Auswirkungen sind zwar kalkulierbar geworden, allerdings 
sind durch Kampfhandlungen in der Ukraine neue Risiken hinzugekommen. Negativ beein-
flusst wird dadurch die E ntwicklung der Baukosten und die Material -, Gas- und Erdölpreise. 
Letztere könnten zusammen mit der Inflation zu einer finanziellen Überforderung der Mieter 
führen. Weiterhin beeinträchtigen Materialknappheit und Lieferverzögerungen die Abläufe auf 
den Baustellen.

Durch die Ausweitung regulatorischer Anforderungen an die Baustandards entstehen weiter-
hin Risiken. Diese führen unmittelbar zu steigenden Baukosten - in dem schon ohnehin ver-
teuerten Markt - für Bauleistungen und Baumaterial. Die Wirtschaftlichk eit der Neubaumaß-
nahmen wird deshalb über eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach der Methode des vollstän-
digen Finanzplans überprüft. 
 
Der Wohnungsmarkt in Münster ist weiterhin stark wachsend. Es werden weiterhin signifikante 
Nachfrageüberhänge bei bezahlbaren Mietwohnungen und auch im Bauträgergeschäft für Ei-
gentumswohnungen erwartet. Die Nachfrage nach Eigentumswohnungen hat sich durch die 
Corona-Pandemie nicht verändert und wird auch im Folgejahr als stabil angenommen. Grund-
stücke und Bauleistungen verteuern sich aber weiterhin. Im Bauträgergeschäft liegt weiterhin 
eine wichtige Ertragsquelle der Gesellschaft. Die Ertragslage ist durch Mietausfälle derzeit 
nicht gefährdet. Das Wohnungsangebot ist in einem guten bis sehr guten Qualitäts - und Er-
haltungszustand. Dadurch ist die Marktfähigkeit des Wohnungsangebots auch weiterhin gesi-
chert. Zukünftig wird die Strategie der energetischen Modernisierung zur Reduktion von Treib-
hausgasen weiter intensiviert. 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) verfügen über ein in sich geschlossenes und 
alle Unternehmenseinheiten umfassendes Risikomanagementsystem. Das Risikomanage-
ment besteht dabei aus den drei aufeinander aufbauenden Abschnitten der Risikoinventur, der 
Risikobewertung sowie der Risikofrüherkennung (defi nierte Kennzahlen und Toleranzgren-
zen) und Risikohandhabung. Alle erkannten Risiken werden kontinuierlich beobachtet und be-
wertet. Eine auf dem Managementinformationssystem basierende Softwarelösung bildet die 
Strukturen und Prozesse des Risikomanagementsy stems ab. Für das Wirtschaftsjahr 2021 
wurde ein überarbeiteter Risikobericht erstellt.  
Im laufenden Prozess ließ sich feststellen, dass die aktuelle Risikobewertung inkl. Prüfung der 
Frühwarnindikatoren und der Einschätzung der getroffenen Gegenmaßnahmen zum jetzigen 
Zeitpunkt keine Risiken erkennen lassen, die den Fortbestand der AWM gefährden.  
 
Die durch die Corona -Pandemie bereits instabilen Lieferketten wurden durch die aktuelle 
Kriegssituation weiter verschärft. In Folge werden Bestellprozesse teure r, komplizierter und 
langwieriger und können zu Verzögerungen in den Geschäftsprozessen führen. Extreme 
Preissteigerungen durch den aktuellen Ausnahmezustand am Beschaffungsmarkt - Rohstoff-
knappheit und stark gestiegene Energie - und Logistikkosten – lassen höhere Kosten in den 
zukünftigen Geschäftsjahren erwarten. Der drohende Mehraufwand in vielen Bereichen 
könnte dazu führen, dass die Gebühren entsprechend angepasst werden müssen. 
 
Durch den Krieg gegen die Ukraine könnte ein weiteres Risiko in der Rückzahlung einer Geld-
anlage bei der VTB Direktbank (Tochtergesellschaft der zweitgrößten russischen Bank) vor-
liegen. Es wird davon ausgegangen, dass die getätigten Geschäfte vertragsmäßig abgewickelt 
werden, da die VTB Direktbank unter der Aufsicht der deutschen Finanzaufsicht (BaFin) steht.

Die Risikoaspekte der Beteiligungsunternehmen werden durch das bei der Stadt Münster be-
stehende Beteiligungsmanagement berücksichtigt. Die Arbeit des Beteiligungsmanagements 
wird durch das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision regelmäßig überprüft. 
 
 Prognosebericht  
 
Das Jahresergebnis des Einzelabschlusses der Stadt Münster weist im Jahr 2022 einen Fehl-
betrag von 0,6 Mio. EUR aus, dieser kann durch die Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. 
Auch in der Finanzplanung für die nächsten Jahre zeichnen sich weiter defizitäre Ergebnisse 
ab, die eine Reduzierung des Eigenkapitals nach sich ziehen. Daraus wird deutlich, dass es 
in Zukunft weiterhin großer Anstrengungen bedarf, um die uneingeschränkte finanzielle Hand-
lungsfähigkeit der Stadt Münster zu gewährleisten. Infolge der COVID-19-Pandemie bleibt ab-
zuwarten, wie sich die Folgewirkungen der „Corona -Krise“ auf das Jahresergebnis 2022 und 
auch perspektivisch auf die Folgejahre auswirken. Damit geht das Risiko sich zukünftig weiter 
einengender finanzieller Spielräume einher. Zwar bewirkt die Bilanzierungshilfe einen kurzfris-
tigen Entlastungseffekt, mit Beginn der Abschreibung werden hierdurch jedoch künftige Haus-
haltsjahre belastet. Angesichts der Ertragsstärke des Haushalts muss der Fokus auf eine dis-
ziplinierte Aufwands- und Ausgabenpolitik gelegt werden. 
 
Die Folgen des noch andauernden Ukraine Krieges und die damit verbundenen Hilfen, wie die 
Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen, fordern die Kommunen und es ist 
unklar, ob die hierfür seitens des Land und Bund zur Verfügung gestellten Pauschalmittel aus-
reichen, um die anfallenden Kosten zu decken. 
 
Die Prognose auf Ebene der Stadtwerke Münster GmbH lässt für das Jahr 2022 eine diffe-
renzierte Entwicklung zwischen den Geschäftsbereichen Energie und Verkehr erwarten. Beim 
Absatz in den Sparten Strom und Wasser ist ein moderates Mengenwachstum zu erwarten, 
währen in den Sparten Gas und Wärme mit einem moderaten Mengenrückgang zu rechnen 
ist. Durch gravierende Einbußen in der Nutzung des ÖPNV und damit signifikante Umsatzein-
bußen während der Corona -Pandemie ergibt sich eine niedrige Ausgangsbasis für die Ver-
kehrssparte. Hier ist mit einem Wachstum zu rechnen, das auch aus Aufholungseffekten re-
sultiert, wobei sicherlich noch Folgeauswirkungen der Pandemie zu verzeichnen sind. 
Etwaige Insolvenzen nach dem Auslaufen staatlicher Unterstützungsleistungen, als Folgewir-
kungen der Corona-Pandemie oder aufgrund der steigenden Inflation würden sich auf die Er-
löse aller Sparten auswirken. 
Massive Investitionen in die Erzeugungs- und Netzinfrastrukturen werden aufgrund der politi-
schen Ziele zur beschleunigten Umsetzung der Energiewende erforderlich. Die Stadtwerke 
Münster sind bereit, die energiewirtschaftliche Transformation vor Ort zu gestalten, benötigen 
aber rechtlich verbindliche und tragfähige Rahmenbedingungen, um durch Investitionen wirk-
sam und wirtschaftlich sinnvoll zur Energiewende beitragen zu können. 
 
Die mehrjährige Beschaffungsstrategie der Stadtwerke Münster, die in hohem Maße den Kauf 
von Strom und Gas am Terminmarkt beinhaltet, ist ein wichtiger Faktor, um die erheblichen

Herausforderungen für das Jahr 2022 bewältigen zu können. Trotz des deutlichen Strompreis-
anstiegs am Großhandelsmarkt konnte die Stromprei sanpassung für die Privatkunden der 
Stadtwerke Münster auf 8,5 % zum 01.04.2022 beschränkt werden, wobei der Strompreis zu-
vor zum 01.01.2022 gegenläufig um 1,7 % gesunken ist, da die EEG -Umlage abgesenkt 
wurde. Zu Jahresbeginn 2022 war aufgrund der steigen den CO2-Besteuerung und der Ent-
wicklung an den Beschaffungsmärkten eine Erhöhung der Gaspreise um 14,3 % erforderlich. 
Vor dem Hintergrund der extremen Preisentwicklung infolge des Angriffskriegs haben die 
Stadtwerke Münster einen Krisenstab eingerichtet, um die Entwicklungen engmaschig zu be-
obachten und jederzeit kurzfristig reagieren zu können. 
 
Durch die Preisturbulenzen an den Energiemärkten haben einige „Discount“-Anbieter die Be-
lieferung ihrer Kunden eingestellt und mussten z. T. Insolvenz anmelden. Damit diese Kunden 
nicht unverschuldet ohne Strom- und Gasversorgung dastehen, sind die Stadtwerke Münster 
verpflichtet, als Grundversorger tätig zu werden und die durchgängige Versorgung sicherzu-
stellen. Die Mengen für die ungeplante Übernahme der Versorgu ng muss kurzfristig, d. h. zu 
den aktuell hohen Preisen, beschafft werden. Vor diesem Hintergrund haben die Stadtwerke 
einen zweiten Grundversorgungstarif eingeführt, so dass eine kostendeckende Versorgung 
möglich ist, ohne dass die Mehrkosten auf Bestands kunden umgelegt werden, für die eine 
vorausschauende mehrjährige Beschaffung bereits erfolgt ist. 
 
Die Fernwärmepreise stiegen zum 01.01.2022 preisformelbedingt um 43,0  %. Dies resultiert 
aus einer neugefassten Preisanpassungsklausel, die infolge der in den letzten Jahren deutlich 
gestiegenen Preise für CO 2-Zertifikate nunmehr um einen entsprechenden Preisbestandteil 
zur Kompensation dieser nicht beeinflussbaren Kostenkomponente erweitert werden musste. 
Zudem gab es in den vergangenen Jahren überproportiona le Steigerungen im Tief- und Lei-
tungsbau für Fernwärme, die durch die bisher in der Preisformel enthaltenen Indizes nicht 
mehr adäquat abgedeckt werden konnten. Der Wasserpreis kann in 2022 stabil gehalten wer-
den. Eine Erhöhung der Fahrpreise im ÖPNV ist n icht vorgesehen. Stattdessen sollen die 
Stadtwerke einen Ausgleich für die gestiegenen Kosten aus einem kommunalen ÖPNV-Fonds 
erhalten, der über Instrumente der Parkraumbewirtschaftung refinanziert werden wird.  
 
Die Ertragslage im Kerngeschäft der Wohn+Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt 
Münster GmbH liegt wieder auf Vor-Pandemie Niveau. Aus dem weiteren Verlauf der Pande-
mie ist keine weitere Verschärfung gemäß aktuellen Erkenntnissen vorauszusehen. Durch die 
anhaltende politische Krise in der Ukraine werden keine Auswirkungen auf den Vermietungs-
stand im Wohnungsportfolio erwartet. Der weiterhin starke Nachfrageüberhang nach bezahl-
barem Wohnraum in Münster lässt eine sehr gute Auslastung der Wohnungen erwarten. Miet-
rückstände sind bisher überschaubar geblieben. Sollten sich aber weitere Lieferengpässe und 
Preiserhöhungen, insbesondere bei Erdgas ergehen, würde sich die Belastung der Mieter-
schaft der Wohn + Stadtbau deutlich erhöhen. In diesem Fall kann es zu einem Anstieg der 
Mietausfälle kommen. Im Bereich Wohneigentum wird ebenfalls eine gute Vermarktbarkeit er-
wartet. Allerdings wird auch, aufgrund unsicherer Zukunftserwartungen, höheren Zinsen und

durch Baupreissteigerungen während der Bauphase, vereinzelt mit Kaufzurückhaltungen ge-
rechnet. 
Das Management der Baukosten bleibt ein wesentlicher Erfolgsfaktor im kommenden Jahr, da 
im Neubau mit weiter steigenden Preisen für Bauleistungen und insbesondere für Baumaterial 
zu rechnen ist. Zudem ist mit weiteren Zinssteigerungen zu rechnen. 
Es wurde eine Klimastrategie für das Immobilienportfolio entwickelt. Mit den geplanten Maß-
nahmen wird voraussichtlich zum Jahr 2045 die Klimaneutralität erreicht. 
Durch stetige Verbesserung der Informations- und Kommunikationssysteme ist das mobile Ar-
beiten unabhängig von der Pandemie zu einem regulären Angebot geworden. Es ist über eine 
Betriebsvereinbarung implementiert. 
Für das Jahr 2022 wird ein positives Jahresergebnis in Höhe von 3,3 Mio. EUR erwartet. 
 
Die Betriebsleitung der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster soll zukünftig mit zwei Personen, 
einem technischen und einem kaufmännischen Leiter, besetzt werden (Grundsatzbeschluss 
Ratsvorlage V/0804/2021 06. April 2022). 
Für das Jahr 2022 sollen insgesamt 17 befristete Stellen je nach Projekt und Projektdauer mit 
unterschiedlichen Laufzeiten eingerichtet werden. Entscheidungen über die Einrichtung und 
Umwandlung in unbefristete Planstellen werden zum Wirtschaftsplan 2023 getroffen. 
 
Für das Wirtschaftsjahr 2022 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 4,2 Mio. EUR - bei er-
warteten Erträgen in Höhe von 67,4 Mio. EUR und Aufwendungen in Höhe von 63,2 Mio. EUR 
- prognostiziert. Dieser Jahresüberschuss ergibt sich aus unterschiedlichen gesetzlichen Kal-
kulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsrechnung. 
Weiterhin werden Investitionen von 7,8 Mio. EUR und eine Darlehenstilgung in Höhe von 0,6 
Mio. EUR prognostiziert. Die Gebühren der Abfallabfuhr und der Straßenreinigung bleiben im 
Jahr 2022 konstant.

Beratungsverlauf (2)

11.12.2024 Hauptausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Albersloher Weg 33
  • Middelkamp
  • An der Hiltruper Baumschule
  • Loddenheide
  • Bonnenkamp

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0701/2024
Typ
Vorlagen
Datum
30.10.2024
Erstellt
29.10.2024 11:22