V/0425/2020
Neubau der Matthias-Claudius-Schule Handorf, Drostestraße 7, 48157 Münster
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Anlage_1_V_0425_2020
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PRÜFUNG STANDORT ZUR 4-ZÜGIGKEIT N S W O Gabriel / Mümken Nienaber / Michel CarlCarl 0211-lageplan.pro 0211_Matthias-Claudius-Schule Handorf\Schulerweiterungsbedarf 1:500 03.05.2017 PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil PlanphaseProjektnummer Index LAGEPLANB/0 MATTHIAS-CLAUDIUS-SCHULE HANDORF - ERWEITERUNG DER GRUNDSCHULE UM EINEN ZUG DROSTESTRASSE 7 48157 MÜNSTER Maßstab Erstellung Projektverzeichnis Planbezeichnung Projektdatei Architektur und ProjektsteuerungZeichnung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Amtsleitung / Technische Leitung MACHBARKEITSSTUDIE Zeichnung Bauen im Bestand Standortnummer Projektleitung 0211 4 10 12 18 8 6 3 5 7 7a 11 (geplant) Matthias-Claudius-Schule II II II IIII II II II II II I I II II Zugang Mensa + OGS Anlieferung II Rückbau überdachter Übergang für Zugänglichkeit Schulhof 10 Stellplätze vorhanden Ergänzung um einen Stellplatz Streetsoccer mit Tartanbelag + Zaun 2.400 m² Schulhof zus. 170 Fahrradstellplätze und 5 PKW-Stellplätze nachzuweisen 322 1157 1158 59 1086 1087 1252 1253 1255 432 436 437 537 538 329 1604 330 3 331 335 106 1254 1156 Anlage 1 zur Vorlage V/0425/2020
Anlage A
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Anlage A zur V/0425/2020 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung vor, den Grundsatzbeschluss für die Baumaßnahme eines 4-zügigen Grundschulgebäudes für die Matthias-Claudius-Schule Handorf im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 562 „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ zu fassen Das bestehende Schulgebäude soll anschließend zurückgebaut und an dem Standort eine neue Dreifachsporthalle errichtet werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso- nal zur Verfügung“. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind zunächst nur die Planungskosten in Höhe von 700.000 € zu finanzieren. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter- halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der Neubau der 4 -zügigen Matthias-Claudius-Schule Handorf wird barrierefrei geplant. Die G e- bäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung und die Ratsbeschlüsse zu m Bau und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie Dachbegrünungen werden berücksichtigt.
Anlage_3_V_0425_2020
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Anregung Nr. 2019-00253 Anlage 3 zur Vorlage V/0425/2020 Anregung Nr. 2019-00253_Nachtrag
Anlage_2_V_0425_2020
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Anlage 2 zur Vorlage V/0425/2020 Raumprogramm für eine 4-zügige Grundschule Raumtyp Anzahl Größe je Raum qm gesamt qm Unterricht und OGS Unterrichtsraum 16 65 1.040 Mehrzweckraum 4 75 300 Differenzierungsraum (pro Zug 1 ) 4 25 100 Betreuungsraum (pro Zug 2 Räume) 8 65 520 Teamstation (incl. Arbeitsbereich, Garderobe, Eigentumsfächer, Teeküche, Lehrmittel) 4 50 200 pädagogische Mitte Summe qm 2.160 Mittagsverpflegung (80 % OGS-Quote, 3 Schichten) Küche (Ausgabe/Küche/Spülen) 1 90 90 Speiseraum (je Essplatz 1,7 qm bei Essen in 3 Schichten) 1 218 218 Personalumkleideraum (m/w) 1 6 6 Personal WC (m/w) 1 1,25 1,25 Büro Küche 1 8 8 Lager (Trocken-, Geschirr-, Reinigungsmittel, Kühl-, Tiefkühllagerung) 1 60 60 Summe qm 382,45 Forum (unter Einbeziehung angrenzender Flurbereiche bzw. Funktionsflächen als Versammlungsstätte für alle Schüler/innen) 1 160 160 Mitarbeiterbereich/ Verwaltung Mitarbeiterzimmer inkl. Teeküche mit zentraler Postfachanlage 1 50 50 Büro Schulleitung 1 25 25 Büro stellv. Schulleitung 1 15 15 Sekretariat 1 30 30 Büro OGS 1 15 15 Sanitätsraum 1 15 15 Besprechungs- und Beratungsraum 1 15 15 Büro für pädagogisches Personal (z.B. Schulsozialarbeit, BuT, …) 3 15 45 Büro Hausmeister 1 15 15 Büro Inklusion 1 15 15 Kopierraum 1 8 8 Lehrmittelraum 1 50 50 Summe qm 298 qm Raumprogramm gesamt 3.000,45 zuzügl. Verkehrsflächen, Toilettenanlagen, Nebenräume wie z.B. Putzmittel, Lager, Serverraum, Werkstatt, Haustechnik usw. zuzügl. Hausmeisterwohnung bis ca. 100 qm zuzügl. 2 Räume je 65 m² für die Musikschule
Beschlussvorlage
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V/0425/2020 V/0425/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Neubau der Matthias-Claudius-Schule Handorf, Drostestraße 7, 48157 Münster hier: Grundsatzbeschluss zum Neubau eines 4-zügigen Grundschulgebäudes im Plangebiet Kirschgarten und Neubau einer Dreifachsporthalle auf dem Grundstück Drostestraße Beratungsfolge 13.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 20.08.2020 Sportausschuss Vorberatung 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Machbarkeitsstudie für eine bauliche Erweiterung der Matthias-Claudius-Grundschule Handorf zur 4-Zügigkeit am Standort Drostestraße abgeschlos- sen ist (Anlage 1: Lageplan). 2. Der Rat bestätigt die Entscheidung vom 12.12.2018 (vgl. Vorlage V/0705/2018/2), angesichts der geplanten Wohnbaulandentwicklung für Handorf den Beschluss vom 13.12.2017 (vgl. Vorlage V/0845/2017/1, Ziffer 2.1) zur baulichen Erweiterung zur 3-Zügigkeit aufzuheben. 3. Der Rat fasst auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie den Grundsatzbe- schluss für einen Neubau eines 4-zügigen Grundschulgebäudes im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 562 „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstra- ße“. Über das mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossene Musterraumprogramm hinaus wer- den Räume für gemeinsames Arbeiten im Ganztag sowie 2 Räume für die Musikschule berück- sichtigt (Anlage 2). 3.1 Dieser Grundsatzbeschluss steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des ergebnisoffenen und in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 562 „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Amt für Schule und Weiterbildung 22.07.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Watermann Telefon: 492-4010 Watermann@stadt- muenster.de - 2 - V/0425/2020 Heriburgstraße“. 3.2 Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Planungsleistung einen kom- binierten Wettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten zur Erlangung des Planungs- konzeptes einschl. Kostenermittlung für den Neubau eines 4-zügigen Grundschulgebäudes mit dem in Anlage 2 dargestellten Raumprogramm einschließlich VgV-Verfahren (auch Tragwerks- planung und die haustechnische Planung) durchzuführen und anschließend auf dieser Grundlage den Errichtungsbeschluss herbeizuführen. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 700.000 € an- fallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem E r- richtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die über die bisheri gen Veranschlagungen hinaus- gehenden Ermächtigungen werden zur nächstmöglichen Haushaltsplanung angemeldet. 5. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss, nach Fertigstellung des Neubaus der Matthias-Claudius- Grundschule Handorf das bestehende Schulgebäude zurückzubauen und an dem Standort eine neue Dreifachsporthalle zu errichten. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Beschluss, zur Vorbereitung der Vergabe der Architekten- leistung einen Architektenwettbewerb zur Erlangung des Planungskonzeptes einschl. Kosten- schätzung für den Neubau der Dreifachsporthalle durchzuführen und die Planungskosten dafür bereitzustellen, erst gefasst wird, wenn eine nähere zeitliche Perspektive bekannt ist. 7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW der Initiative STARKESHandorf „NEUE Grundschule für Handorf“ inhaltlich behandelt und damit erledigt ist (Anlage 3). 8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Prüfauftrag an die Verwaltung zur Vorlage V/0109/2020/1 (Ziffer 2.2) bearbeitet wurde und auf dem vorgesehenen Grundstück des in Aufstellung befindli- chen zukünftigen Bebauungsplanes 562 keine Errichtung der 4-zügigen Matthias-Claudius- Schule Handorf und der Dreifachsporthalle zusammen an dem Standort des alten Bürgerbads möglich ist. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Sachentscheidung zu Ziffer 3. (Planungskosten für den Neubau eines 4-zügigen Schulgebäudes ohne Dreifachsporthalle) ist wie folgt finanziert: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnah- me 4890 Erweiterung Matthias- Claudius-Schule Handorf Auszahlungen 2020 60.000 2021 480.000 2022 160.000 Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2020 bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“, Investitionsmaßnahme 4890 „Erweite- rung Matthias-Claudius-Schule Handorf“ zur Verfügung. - 3 - V/0425/2020 Begründung: Zu 1.- 3. In der Stufe 1 des Baulandprogramms 2019 – 2025/2030 sind die beiden Flächen Handorf – Kirsch- garten/Bäder und Handorf – nördlich Kötterstraße enthalten. Aufgrund der in diesen Baugebieten e r- warteten Bautätigkeit wird perspektivisch ein Bedarf von insgesamt 6 Zügen für Handorf erwartet. Der Rat hat am 12.12.2018 angesichts der geplanten Wohnbaulandentwicklung für Handorf den Be- schluss vom 13.12.2017 (vgl. Vorlage V/0845/2017/1, Ziffer 2.1) zur baulichen Erweiterung der Matthias-Claudius-Grundschule Handorf zur 3-Zügigkeit aufgehoben und die Verwaltung beauftragt, eine neue Machbarkeitsstudie für eine bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit zu erstellen. Der Rat hat mit der Vorlage V/0328/2017/1 ein Musterraumprogramm für Grundschulen beschlossen. Mit dieser Vorlage soll in Weiterentwicklung dieses Musterraumprogramms ein aktualisiertes Raum- programm für die 4-zügige Matthias-Claudius-Schule Handorf festgelegt werden. Die Aktualisierung ist aus Sicht der Verwaltung erforderlich, um die Erkenntnisse aus der Qualitäts- entwicklung der Offenen Ganztagsschule aufzugreifen und zukunftssicher und nachhaltig zu bauen. In den letzten Wettbewerbsverfahren und Sitzungen der Preisgerichte für Grundschulen ist auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse diskutiert worden, ob und wie Architektur das jeweilige päda- gogische Konzept der Schule und das Schulprofil aufgreift und unterstützt. Insbesondere der geplante Rechtsanspruch auf eine Offene Ganztagsbetreuung ab 2025 und die Entwicklung von Grundschulen hin zu Grundschulen mit Ganztagsangeboten erfordern eine noch intensivere Kooperation und Ver- zahnung der Bereiche Unterricht und Ganztagsangebot. Die Verwaltung hat einen Prozess zur Quali- tätsentwicklung im Offenen Ganztag initiiert und moderiert. Neben weiteren Qualitätsmerkmalen und –indikatoren ist als ein zentraler Qualitätsaspekt identifiziert worden, dass für das Fachpersonal der Ganztagsangebote entsprechende Räumlichkeiten für Besprechungen, Absprachen, Pausen, Vorbe- reitungen etc. fehlen. Diesem Bedarf soll mit diesem aktualisierten Raumprogramm entsprochen wer- den – mit der deutlichen Ausprägung eines integrierten Raumkonzeptes. Zur Schaffung der räumlichen Rahmenbedingungen als Basis für eine zukunftsgerichtete Organisati- on sind in sog. Clustern dezentrale Teamstationen zur gemeinsamen Nutzung von Lehrerinnen und Lehrern und Fachpersonal der Ganztagsangebote vorgesehen. Neben den dezentralen Teamstatio- nen in den Clustern wird weiterhin ein gemeinsames Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterzimmer im Ver- waltungsbereich für Kommunikation und Austausch als erforderlich angesehen, aber mit reduzierter Größe. In Gesprächen mit der Schulaufsicht für Grundschulen wurden die vorgesehenen Flächenerweiterung und die Verortung der Flächen in den jeweiligen Clustern intensiv thematisiert. Im Rahmen der schul- fachlichen Beratu ng findet die angedachte Aktualisierung des Raumprogrammes ausdrücklich die Zustimmung der Schulaufsicht. Die Musikschule ist aktuell im Gebäude der Matthias -Claudius-Schule Handorf untergebracht. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist vorgesehen, fü r die Musikschule 2 Unterrichtsräume zur alleinigen Nutzung am Standort der Matthias-Claudius-Grundschule Handorf zu berücksichtigen. Die- se Räume können auch als Büro- und Lagerflächen genutzt werden. Die Prüfung im Rahmen der Machbarkeitsstudie hatte zum Ergebnis, dass die Erweiterung zur 4 - Zügigkgeit nur durch den Abriss der vorhandenen Einfachsporthalle am Standort Drostestraße mach- bar wäre. Eine neue Sporthalle hätte im Baugebiet „Kirschgarten“ errichtet werden sollen. Das Schul- grundstück wäre sehr bee ngt und alle Baumaßnahmen sind mit erheblichen Beeinträchtigungen für die Schule verbunden. Es lassen sich keine pädagogisch zeitgemäßen Bedingungen wie die Anor d- nung von Unterrichts -, Differenzierungs -, Mehrzweck - und OGS -Räumen in Clustern in dem alten Schulgebäude realisieren. - 4 - V/0425/2020 Der Abriss der alten Sporthalle und die weitere Nutzung des alten Standortes der Matthias-Claudius- Schule Handorf sind aus Sicht der Verwaltung unter den o.g. pädagogischen sowie wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht vertretbar. Deshalb wird vorgeschlagen, einen Neubau zu errichten. Ein möglicher Standort wäre eine Fläche im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 562 „Handorf – Hobbeltstraße / Kirsch- garten / Heriburgstraße“. Bis zur Fertigstellung des Neubaus könnte das jetzige Schulgebäude sowie die Sporthalle weiter ge- nutzt werden. Der Schulbetrieb wäre während der Baumaßnahme nicht beeinträchtigt. Nach Umzug in den Neubau könnte das bisherige Schulgebäude abgerissen und auf der Fläche eine neue Drei- fachsporthalle errichtet werden. Die vorhandene Einfachsporthalle könnte stehen bleiben und parallel zum Neubau der neuen Sporthalle weiter genutzt werden. Nach Fertigstellung der neuen Halle könnte dann als letzter Schritt die alte Einfachhalle abgerissen und auf der Fläche eine andere Nachnutzung realisiert werden. Diese stufenweise Umsetzung wäre gut realisierbar. Der städtebauliche Entwurf für den aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 562 ist bislang ohne Grun d- schule erstellt und so in BV, ASSVW und Bürger-Infoveranstaltung vorgestellt worden. Nun wird er entsprechend um die Ergänzung einer 4 -zügigen Grundschule überarbeitet, nachdem die Vorabsti m- mung mit den Fachämtern grundsätzliche Realisierbarkeit erwarten lässt. Die hier bislang vorgeseh e- ne Dreifachsporthalle müsste somit auf das Alt -Schulgrundstück an der Drostestraße verlagert we r- den. Auf dieser Basis wird dann das Aufstellungsverfahren mit der öffentl ichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fortgesetzt. Sie ist für das III./IV. Quartal 2020 vorges ehen und muss naturgemäß e r- gebnisoffen stattfinden. Zudem muss die Realisierungsfähigkeit der neuen Dreifachsporthalle siche r- gestellt sein. Der Grundsatzbeschluss für den Neubau der Grundschule steht somit in Abhängigkeit zum Satzungsbeschluss über diesen Bebauungsplan und kann deshalb nur unter dessen Vorbehalt gefasst werden. Der BPlan-Satzungsbeschluss wird für Anfang 2021 erwartet. Zu 4. Für die Beauftragung des Architektenwettbewerbes für den Neubau der Matthias-Claudius-Schule Handorf fallen zunächst Planungskosten in Höhe von rund 700.000 Euro an. Die Investitionsmittel für die Baumaßnahme müssen auf der Grundlage des Planungskonzeptes einschl. Kostenermittlung aktualisiert werden, zumal die bei der Investitionsmaßnahme veranschlagten Mittel seinerzeit für die Erweiterung des Schulgebäudes zur Dreizügigkeit angesetzt waren. Zu 5. und 6. Für eine 4-zügige Grundschule werden 1,6 Halleneinheiten benötigt. Die 2-zügige Kardinal-von- Galen-Schule Handorf hat einen Sporthallenbedarf von 0,8 Halleneinheiten. Zur Bedarfsdeckung dient auch die Middelfeldhalle. In der Gesamtbetrachtung der schulischen und sportfachlichen Bedar- fe wird aus Sicht der Verwaltung der Bau einer Dreifachsporthalle favorisiert. Angesichts des oben skizzierten Bauablaufes wird deutlich, dass ein Baubeginn der Dreifachsporthalle erst in einigen Jah- ren möglich ist. Zunächst muss der Neubau des Schulgebäudes fertig gestellt sein, damit das jetzige Schulgebäude abgerissen werden kann und die Fläche für die Errichtung der Sporthalle frei wird. Aufgrund dieser Zeitspanne wird zunächst nur der Grundsatzbeschluss für die Dreifachhalle gefasst und der Beschluss über das Planungsverfahren für die Sporthalle unter Kenntnis des Planungs- und Baufortschritts des Schulbaus zu einem späteren Zeitpunkt vorlegt. Zu 7. Die Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW der Initiative STARKESHandorf „NEUE Grundschule für Handorf“ thematisiert den Neubau einer neuen Grundschule für Handorf. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Grundsatzbeschluss greift diesen Vorschlag auf. Damit ist die Anregung Nr. 2019-00253 inkl. Nachtrag aufgegriffen und erledigt. - 5 - V/0425/2020 Zu 8. Der Rat hat die Verwaltung mit der Vorlage V/0109/2020/1 beauftragt zu prüfen, ob eine Errichtung der 4 -zügigen Matthias-Claudius-Schule Handorf und der Dreifachsporthalle zusammen an dem Standort des alten Bürgerbads möglich ist, damit Schule und Sport eine Einheit bilden. Das Ergebnis dieser ersten Prüfung ist, dass die gem. dem zukünftigen Bebauungsplan 562 vorau s- sichtlich zur Verfügung stehende Fläche nicht ausreichen wird, um sowohl das Gebäude für eine 4 - zügige Grundschule als auch eine Dreifachsporthalle unterzubringen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm Anlage 3: Antrag
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Drostestraße 7
- Hobbeltstraße
- Heriburgstraße
- Kötterstraße
- Kirschgarten
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Details
- Aktenzeichen
- V/0425/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37