Mandari Insight

V/0425/2020

Neubau der Matthias-Claudius-Schule Handorf, Drostestraße 7, 48157 Münster

Vorlagen 26.06.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 33.1

Anlage_1_V_0425_2020

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage_3_V_0425_2020

· application/pdf

Ansehen

Anlage_2_V_0425_2020

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage_1_V_0425_2020

1158 Zeichen

PRÜFUNG STANDORT ZUR 4-ZÜGIGKEIT
N
S
W O
Gabriel / Mümken 
Nienaber / Michel
CarlCarl
0211-lageplan.pro
0211_Matthias-Claudius-Schule Handorf\Schulerweiterungsbedarf
1:500 03.05.2017
PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
PlanphaseProjektnummer
Index
LAGEPLANB/0
MATTHIAS-CLAUDIUS-SCHULE 
HANDORF - ERWEITERUNG DER 
GRUNDSCHULE UM EINEN ZUG
DROSTESTRASSE 7
48157 MÜNSTER
Maßstab Erstellung
Projektverzeichnis
Planbezeichnung
Projektdatei
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
MACHBARKEITSSTUDIE
Zeichnung Bauen im Bestand
Standortnummer
Projektleitung
0211
4 
10 
12 
18 
8 
6 
3 
5 
7 
7a 
11 
(geplant)
Matthias-Claudius-Schule 
II
II
II
IIII
II
II
II
II
II
I
I
II
II
Zugang Mensa + OGS
Anlieferung
II
Rückbau überdachter Übergang
für Zugänglichkeit Schulhof
10 Stellplätze vorhanden
Ergänzung um einen Stellplatz
Streetsoccer
mit Tartanbelag + Zaun
2.400 m² Schulhof
zus. 170 Fahrradstellplätze
und 5 PKW-Stellplätze nachzuweisen
322 
1157 
1158 
59 
1086 
1087 
1252 
1253 
1255 
432 
436 
437 
537
538 
329 
1604 
330 
3 
331 
335 
106 
1254 
1156 
Anlage 1 zur Vorlage V/0425/2020

Anlage A

2312 Zeichen

Anlage A zur V/0425/2020 
Kurzüberblick 
 
 Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung vor, den Grundsatzbeschluss für die Baumaßnahme  
eines 4-zügigen Grundschulgebäudes für die Matthias-Claudius-Schule Handorf im Bereich des 
in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 562 „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / 
Heriburgstraße“ zu fassen Das bestehende Schulgebäude soll anschließend zurückgebaut und 
an dem Standort eine neue Dreifachsporthalle errichtet werden. 
 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet:  
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen 
Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso-
nal zur Verfügung“. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind zunächst nur die Planungskosten in Höhe von 700.000 € 
zu finanzieren. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter-
halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der 
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der Neubau der 4 -zügigen Matthias-Claudius-Schule Handorf wird barrierefrei geplant. Die G e-
bäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung und die Ratsbeschlüsse zu m Bau und zum 
Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie Dachbegrünungen werden berücksichtigt.

Anlage_3_V_0425_2020

90 Zeichen

Anregung Nr. 2019-00253
Anlage 3 zur Vorlage V/0425/2020

Anregung Nr. 2019-00253_Nachtrag

Anlage_2_V_0425_2020

1545 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0425/2020
Raumprogramm für eine 4-zügige Grundschule  
Raumtyp Anzahl
Größe je 
Raum 
qm
gesamt
qm 
Unterricht und OGS 
Unterrichtsraum 16 65 1.040
Mehrzweckraum 4 75 300
Differenzierungsraum (pro Zug 1 ) 4 25 100
Betreuungsraum (pro Zug 2 Räume) 8 65 520
Teamstation (incl. Arbeitsbereich, Garderobe, Eigentumsfächer, Teeküche, 
Lehrmittel) 4 50 200
pädagogische Mitte
Summe qm 2.160
Mittagsverpflegung (80 % OGS-Quote, 3 Schichten)
Küche (Ausgabe/Küche/Spülen) 1 90 90
Speiseraum (je Essplatz 1,7 qm
bei Essen in 3 Schichten) 1 218 218
Personalumkleideraum (m/w) 1 6 6
Personal WC (m/w) 1 1,25 1,25
Büro Küche 1 8 8
Lager (Trocken-, Geschirr-, Reinigungsmittel, Kühl-, Tiefkühllagerung) 1 60 60
Summe qm 382,45
Forum
(unter Einbeziehung angrenzender Flurbereiche bzw. Funktionsflächen als 
Versammlungsstätte für alle Schüler/innen)
1 160 160
Mitarbeiterbereich/ Verwaltung
Mitarbeiterzimmer inkl. Teeküche  mit zentraler Postfachanlage 1 50 50
Büro Schulleitung 1 25 25
Büro stellv. Schulleitung 1 15 15
Sekretariat 1 30 30
Büro OGS 1 15 15
Sanitätsraum 1 15 15
Besprechungs- und Beratungsraum 1 15 15
Büro für pädagogisches Personal (z.B. Schulsozialarbeit, BuT, …) 3 15 45
Büro Hausmeister 1 15 15
Büro Inklusion 1 15 15
Kopierraum 1 8 8
Lehrmittelraum 1 50 50
Summe qm 298
qm Raumprogramm gesamt
3.000,45
zuzügl. 
Verkehrsflächen, Toilettenanlagen, Nebenräume wie z.B. Putzmittel, Lager, Serverraum, Werkstatt, Haustechnik usw.
zuzügl. 
Hausmeisterwohnung bis ca. 100 qm
zuzügl. 
2 Räume je 65 m² für die Musikschule

Beschlussvorlage

13652 Zeichen

V/0425/2020 
V/0425/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neubau der Matthias-Claudius-Schule Handorf, Drostestraße 7, 48157 Münster 
hier: Grundsatzbeschluss zum Neubau eines 4-zügigen Grundschulgebäudes im Plangebiet 
Kirschgarten und Neubau einer Dreifachsporthalle auf dem Grundstück Drostestraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   20.08.2020 Sportausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Machbarkeitsstudie für eine bauliche Erweiterung der 
Matthias-Claudius-Grundschule Handorf zur 4-Zügigkeit am Standort Drostestraße abgeschlos-
sen ist (Anlage 1: Lageplan). 
 
2. Der Rat bestätigt die Entscheidung vom 12.12.2018 (vgl. Vorlage V/0705/2018/2), angesichts der 
geplanten Wohnbaulandentwicklung für Handorf den Beschluss vom 13.12.2017 (vgl. Vorlage 
V/0845/2017/1, Ziffer 2.1) zur baulichen Erweiterung zur 3-Zügigkeit aufzuheben. 
 
3. Der Rat fasst auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie den Grundsatzbe-
schluss für einen Neubau eines 4-zügigen Grundschulgebäudes im Bereich des in Aufstellung 
befindlichen Bebauungsplanes Nr. 562 „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstra-
ße“. Über das mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossene Musterraumprogramm hinaus wer-
den Räume für gemeinsames Arbeiten im Ganztag sowie 2 Räume für die Musikschule berück-
sichtigt (Anlage 2). 
 
3.1 Dieser Grundsatzbeschluss steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des ergebnisoffenen und 
in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 562 „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
22.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Watermann 
Telefon: 492-4010 
Watermann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0425/2020 
Heriburgstraße“. 
 
3.2 Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Planungsleistung einen kom-
binierten Wettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten zur Erlangung des Planungs-
konzeptes einschl. Kostenermittlung für den Neubau eines 4-zügigen Grundschulgebäudes mit 
dem in Anlage 2 dargestellten Raumprogramm einschließlich VgV-Verfahren (auch Tragwerks-
planung und die haustechnische Planung) durchzuführen und anschließend auf dieser Grundlage 
den Errichtungsbeschluss herbeizuführen. 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 700.000 € an-
fallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem E r-
richtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die über die bisheri gen Veranschlagungen hinaus-
gehenden Ermächtigungen werden zur nächstmöglichen Haushaltsplanung angemeldet. 
 
5. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss, nach Fertigstellung des Neubaus der Matthias-Claudius-
Grundschule Handorf das bestehende Schulgebäude zurückzubauen und an dem Standort eine 
neue Dreifachsporthalle zu errichten. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Beschluss, zur Vorbereitung der Vergabe der Architekten-
leistung einen Architektenwettbewerb zur Erlangung des Planungskonzeptes einschl. Kosten-
schätzung für den Neubau der Dreifachsporthalle durchzuführen und die Planungskosten dafür 
bereitzustellen, erst gefasst wird, wenn eine nähere zeitliche Perspektive bekannt ist. 
 
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land 
NRW der Initiative STARKESHandorf „NEUE Grundschule für Handorf“ inhaltlich behandelt und 
damit erledigt ist (Anlage 3). 
 
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Prüfauftrag an die Verwaltung zur Vorlage V/0109/2020/1 
(Ziffer 2.2) bearbeitet wurde und auf dem vorgesehenen Grundstück des in Aufstellung befindli-
chen zukünftigen Bebauungsplanes 562 keine Errichtung der 4-zügigen Matthias-Claudius-
Schule Handorf und der Dreifachsporthalle zusammen an dem Standort des alten Bürgerbads 
möglich ist. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Sachentscheidung zu Ziffer 3. (Planungskosten für den Neubau eines 4-zügigen Schulgebäudes 
ohne Dreifachsporthalle) ist wie folgt finanziert: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnah-
me 
4890 Erweiterung Matthias-
Claudius-Schule Handorf 
   
Auszahlungen   2020 60.000  
   2021 480.000  
   2022 160.000  
 
Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 
2020 bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“, Investitionsmaßnahme 4890 „Erweite-
rung Matthias-Claudius-Schule Handorf“ zur Verfügung.

- 3 - 
V/0425/2020 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.- 3.  
 
In der Stufe 1 des Baulandprogramms 2019 – 2025/2030 sind die beiden Flächen Handorf – Kirsch-
garten/Bäder und Handorf – nördlich Kötterstraße enthalten. Aufgrund der in diesen Baugebieten e r-
warteten Bautätigkeit wird perspektivisch ein Bedarf von insgesamt 6 Zügen für Handorf erwartet. 
Der Rat hat am 12.12.2018 angesichts der geplanten Wohnbaulandentwicklung für Handorf den Be-
schluss vom 13.12.2017 (vgl. Vorlage V/0845/2017/1, Ziffer 2.1) zur baulichen Erweiterung der 
Matthias-Claudius-Grundschule Handorf zur 3-Zügigkeit aufgehoben und die Verwaltung beauftragt, 
eine neue Machbarkeitsstudie für eine bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit zu erstellen.  
 
Der Rat hat mit der Vorlage V/0328/2017/1 ein Musterraumprogramm für Grundschulen beschlossen. 
Mit dieser Vorlage soll in Weiterentwicklung dieses Musterraumprogramms ein aktualisiertes Raum-
programm für die 4-zügige Matthias-Claudius-Schule Handorf festgelegt werden.  
Die Aktualisierung ist aus Sicht der Verwaltung erforderlich, um die Erkenntnisse aus der Qualitäts-
entwicklung der Offenen Ganztagsschule aufzugreifen und zukunftssicher und nachhaltig zu bauen.  
 
In den letzten Wettbewerbsverfahren und Sitzungen der Preisgerichte für Grundschulen ist auf der 
Grundlage der Wettbewerbsergebnisse diskutiert worden, ob und wie Architektur das jeweilige päda-
gogische Konzept der Schule und das Schulprofil aufgreift und unterstützt. Insbesondere der geplante 
Rechtsanspruch auf eine Offene Ganztagsbetreuung ab 2025 und die Entwicklung von Grundschulen 
hin zu Grundschulen mit Ganztagsangeboten erfordern eine noch intensivere Kooperation und Ver-
zahnung der Bereiche Unterricht und Ganztagsangebot. Die Verwaltung hat einen Prozess zur Quali-
tätsentwicklung im Offenen Ganztag initiiert und moderiert. Neben weiteren Qualitätsmerkmalen und 
–indikatoren ist als ein zentraler Qualitätsaspekt identifiziert worden, dass für das Fachpersonal der 
Ganztagsangebote entsprechende Räumlichkeiten für Besprechungen, Absprachen, Pausen, Vorbe-
reitungen etc. fehlen. Diesem Bedarf soll mit diesem aktualisierten Raumprogramm entsprochen wer-
den – mit der deutlichen Ausprägung eines integrierten Raumkonzeptes.  
Zur Schaffung der räumlichen Rahmenbedingungen als Basis für eine zukunftsgerichtete Organisati-
on sind in sog. Clustern dezentrale Teamstationen zur gemeinsamen Nutzung von Lehrerinnen und 
Lehrern und Fachpersonal der Ganztagsangebote vorgesehen. Neben den dezentralen Teamstatio-
nen in den Clustern wird weiterhin ein gemeinsames Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterzimmer im Ver-
waltungsbereich für Kommunikation und Austausch als erforderlich angesehen, aber mit reduzierter 
Größe.  
 
In Gesprächen mit der Schulaufsicht für Grundschulen wurden die vorgesehenen Flächenerweiterung 
und die Verortung der Flächen in den jeweiligen Clustern intensiv thematisiert. Im Rahmen der  schul-
fachlichen Beratu ng findet die angedachte Aktualisierung des Raumprogrammes ausdrücklich die 
Zustimmung der Schulaufsicht. 
 
Die Musikschule ist aktuell im Gebäude der Matthias -Claudius-Schule Handorf untergebracht. Zur 
Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist vorgesehen, fü r die  Musikschule 2 Unterrichtsräume zur 
alleinigen Nutzung am Standort der Matthias-Claudius-Grundschule Handorf zu berücksichtigen. Die-
se Räume können auch als Büro- und Lagerflächen genutzt werden. 
 
Die Prüfung im Rahmen der Machbarkeitsstudie hatte zum  Ergebnis, dass die Erweiterung zur 4 -
Zügigkgeit nur durch den Abriss der vorhandenen Einfachsporthalle am Standort Drostestraße mach-
bar wäre. Eine neue Sporthalle hätte im Baugebiet „Kirschgarten“ errichtet werden sollen. Das Schul-
grundstück wäre sehr bee ngt und alle Baumaßnahmen sind mit erheblichen Beeinträchtigungen für 
die Schule verbunden. Es lassen sich keine pädagogisch zeitgemäßen Bedingungen wie die Anor d-
nung von Unterrichts -, Differenzierungs -, Mehrzweck - und OGS -Räumen in Clustern in dem alten 
Schulgebäude realisieren.

- 4 - 
V/0425/2020 
 
Der Abriss der alten Sporthalle und die weitere Nutzung des alten Standortes der Matthias-Claudius-
Schule Handorf sind aus Sicht der Verwaltung unter den o.g. pädagogischen sowie wirtschaftlichen 
Gesichtspunkten nicht vertretbar.  
Deshalb wird vorgeschlagen, einen Neubau zu errichten. Ein möglicher Standort wäre eine Fläche im 
Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 562 „Handorf – Hobbeltstraße / Kirsch-
garten / Heriburgstraße“. 
Bis zur Fertigstellung des Neubaus könnte das jetzige Schulgebäude sowie die Sporthalle weiter ge-
nutzt werden. Der Schulbetrieb wäre während der Baumaßnahme nicht beeinträchtigt. Nach Umzug 
in den Neubau könnte das bisherige Schulgebäude abgerissen und auf der Fläche eine neue Drei-
fachsporthalle errichtet werden. Die vorhandene Einfachsporthalle könnte stehen bleiben und parallel 
zum Neubau der neuen Sporthalle weiter genutzt werden. Nach Fertigstellung der neuen Halle könnte 
dann als letzter Schritt die alte Einfachhalle abgerissen und auf der Fläche eine andere Nachnutzung 
realisiert werden. Diese stufenweise Umsetzung wäre gut realisierbar.  
 
Der städtebauliche Entwurf für den aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 562 ist bislang ohne Grun d-
schule erstellt und so in BV, ASSVW und Bürger-Infoveranstaltung vorgestellt worden. Nun wird er 
entsprechend um die Ergänzung einer 4 -zügigen Grundschule überarbeitet, nachdem die Vorabsti m-
mung mit den Fachämtern grundsätzliche Realisierbarkeit erwarten lässt. Die hier bislang vorgeseh e-
ne Dreifachsporthalle müsste somit auf das Alt -Schulgrundstück an der Drostestraße verlagert we r-
den. Auf dieser Basis wird dann das Aufstellungsverfahren mit der öffentl ichen Auslegung gem. § 3 
Abs. 2 BauGB fortgesetzt. Sie ist für das III./IV. Quartal 2020 vorges ehen und muss naturgemäß e r-
gebnisoffen stattfinden. Zudem muss die Realisierungsfähigkeit der neuen Dreifachsporthalle siche r-
gestellt sein. Der Grundsatzbeschluss für den Neubau der Grundschule steht somit in Abhängigkeit 
zum Satzungsbeschluss über diesen Bebauungsplan und kann deshalb nur unter dessen Vorbehalt 
gefasst werden. Der BPlan-Satzungsbeschluss wird für Anfang 2021 erwartet. 
 
Zu 4. 
 
Für die Beauftragung des Architektenwettbewerbes für den Neubau der Matthias-Claudius-Schule 
Handorf fallen zunächst Planungskosten in Höhe von rund 700.000 Euro an. Die Investitionsmittel für 
die Baumaßnahme müssen auf der Grundlage des Planungskonzeptes einschl. Kostenermittlung 
aktualisiert werden, zumal die bei der Investitionsmaßnahme veranschlagten Mittel seinerzeit für die 
Erweiterung des Schulgebäudes zur Dreizügigkeit angesetzt waren. 
 
Zu 5. und 6. 
 
Für eine 4-zügige Grundschule werden 1,6 Halleneinheiten benötigt. Die 2-zügige Kardinal-von-
Galen-Schule Handorf hat einen Sporthallenbedarf von 0,8 Halleneinheiten. Zur Bedarfsdeckung 
dient auch die Middelfeldhalle. In der Gesamtbetrachtung der schulischen und sportfachlichen Bedar-
fe wird aus Sicht der Verwaltung der Bau einer Dreifachsporthalle favorisiert. Angesichts des oben 
skizzierten Bauablaufes wird deutlich, dass ein Baubeginn der Dreifachsporthalle erst in einigen Jah-
ren möglich ist. Zunächst muss der Neubau des Schulgebäudes fertig gestellt sein, damit das jetzige 
Schulgebäude abgerissen werden kann und die Fläche für die Errichtung der Sporthalle frei wird. 
Aufgrund dieser Zeitspanne wird zunächst nur der Grundsatzbeschluss für die Dreifachhalle gefasst 
und der Beschluss über das Planungsverfahren für die Sporthalle unter Kenntnis des Planungs- und 
Baufortschritts des Schulbaus zu einem späteren Zeitpunkt vorlegt. 
 
 
Zu 7.  
Die Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW der Initiative STARKESHandorf 
„NEUE Grundschule für Handorf“ thematisiert den Neubau einer neuen Grundschule für Handorf. Der 
von der Verwaltung vorgeschlagene Grundsatzbeschluss greift diesen Vorschlag auf. Damit ist die 
Anregung Nr. 2019-00253 inkl. Nachtrag aufgegriffen und erledigt.

- 5 - 
V/0425/2020 
Zu 8. 
Der Rat hat die Verwaltung mit der Vorlage V/0109/2020/1 beauftragt  zu prüfen, ob  eine Errichtung 
der 4 -zügigen Matthias-Claudius-Schule Handorf und der Dreifachsporthalle zusammen an dem 
Standort des alten Bürgerbads möglich ist, damit Schule und Sport eine Einheit bilden. 
Das Ergebnis dieser ersten Prüfung ist, dass die gem. dem zukünftigen Bebauungsplan 562 vorau s-
sichtlich zur Verfügung stehende Fläche nicht ausreichen wird, um sowohl das Gebäude für eine 4 -
zügige Grundschule als auch eine Dreifachsporthalle unterzubringen.  
 
 
I.V. 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan  
Anlage 2: Raumprogramm 
Anlage 3: Antrag

Beratungsverlauf (7)

13.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.08.2020 Sportausschuss
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 39.1 Vorberatung
Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 33.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (5)

  • Drostestraße 7
  • Hobbeltstraße
  • Heriburgstraße
  • Kötterstraße
  • Kirschgarten

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0425/2020
Typ
Vorlagen
Datum
26.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37