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V/0330/2020

Überleitung der Offenen Ganztagsschulen in die Trägerschaft der freien Jugendhilfe

Vorlagen 18.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 38

Anlage 2 Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung

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Ansehen

Anlage 1: A-R-0059-2019

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 2 Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung

3683 Zeichen

95.00.0001 10.07.2020
Detlef Sonntag 9550

Personal- und Organisationsamt
über

Herrn Stadtrat Heuer

Betrieb der Offenen Ganztagsschule:
Übertragung der Trägerschaft auf freie Träger Ratsantrag 0059/2019

Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung

Mit Schreiben OB 10.30.0001 vom 25.6.2020 und dem beigefügten Entwurf einer öffentlichen
Beschlussvorlage V/0330/2020 teilen Sie der Schwerbehindertenvertretung die beabsichtigte
Überleitung der offerien Ganztagsschulen in die Trägerschaft der freien Jugendhilfe mit.

Die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen gleichgestellten sowie
ein positives Inklusionsklima in der Stadtverwaltung ist allen Beteiligten ein wichtiges Anliegen.
Das Ziel aller Beteiligten ist es, eine Beschäftigungsquote schwerbehinderter Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter von mindestens 6 % zu erreichen.

Dieses Ziel wurde bereits iin den Berichtsvorlagen der letzten Jahre kommuniziert und
bekräftigt die Stadtverwaltung in ihrer Verantwortung für die stetige ‚Steigerung der
Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung und für das Schaffen geeigneter
Rahmenbedingungen hierfür.

Die Beschäftigungsquote der Stadt Münster liegt zum 31.12.2019 bei 5,54 %. Insgesamt sind
70 % der Beschäftigten mit Schwerbehinderungen über 50 Jahre alt. Lediglich 16 % der
schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das 40. Lebensjahr noch nicht
vollendet. Der Frauen-und Männeranteil hält sich die Waage.

Die beabsichtigte vollständige Ausgliederung der offenen Ganztagsschulen in die
Trägerschaft der freien Jugendhilfe sieht die Schwerbehindertenvertretung sehr
bedenklich.

Im OGTS sind zur Zeit 20 schwerbehinderte Menschen davon 17 Frauen (85%) beschäftigt.

Aus Sicht der Schwerbehindertenvertretung bieten sich die Tätigkeiten im OGTS besonders
an, mehr schwerbehinderte Menschen eine Zukunft bei der Stadt Münster zu geben und die
Schwerbehindertenquote nachhaltig zu verbessern bzw. zu sichern.

|
|
1

Die Stadtverwaltung Münster strebt an, Inklusionsprojekte durchzuführen und
Inklusionsbetriebe einzurichten. Ziel ist es dabei, Menschen mit Schwerbehinderungen eine
berufliche Perspektive zu bieten. Auch bei diesen Maßnahmen bieten sich aus Sicht der
Schwerbehindertenvertretung die Tätigkeiten im OGTS besonders an.

Mit der stufenweisen Ausgliederung werden die Möglichkeiten schwerbehinderte Menschen,
vorrangig Frauen dauerhaft bei der Stadt Münster zu beschäftigen sowie die Möglichkeit das
Ziel, die Schwerbehindertenquote von mindestens 6 % zu erreichen deutlich erschwert bzw.
stark eingeschränkt.

Die Übertragung auf freie Träger wirkt sich direkt negativ auf die Beschäftigungsquote von
schwerbehinderten Frauen aus und kann dazu führen, dass die Gesamt Beschäftigungsqüote
schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Münster negativ beeinträchtigt wird.

Die Schwerbehindertenvertretung sieht keine verwaltungsweite Möglichkeit diese negativen
Auswirkungen zu kompensieren.

Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen lag in den vergangenen Jahren bei
der Stadt Münster nur leicht über der Mindestbeschäftigungsquote. Sollte es in den
kommenden Jahren zu einer weiteren Absenkung der Beschäftigungsquote kommen, könnte
das zu einem Nichterfüllen der Beschäftigungspflicht, das heißt zu einer Beschäftigungsquote
unter 5% kommen.

Aus Sicht der Schwerbehindertenvertretung sollte eine Vereinbarung unter den
Beteiligten mit dem Ziel vereinbart werden, den Betrieb der offenen Ganztagsschulen
nachhaltig in der Trägerschaft der Stadt Münster zu erhalten bzw. abzusichern.

Durchschrift:

Dez. |

Personal- und Organisationsamt
Amt für Gleichstellung

Personalrat Allgemeine Verwaltung

Gesamtpersonalrat

Anlage 1: A-R-0059-2019

6324 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A -R/0059/2019  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
02.09.2019 
 
Ratsantrag 
 
Trägervielfalt an Offenen Ganztagsgrundschulen 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
• bis Anfang 2020 (1. Quartal) die Chancen und die Risiken eines Trägerwechsels 
darzustellen und dabei die Perspektiven unterschiedlicher Akteure z.B. Schulleitungen, 
Fachkräften, Personalrat, Schulpflegschaften etc. einzubeziehen. 
 
• bis zum Schuljahr 2020/2021, weitere Trägerschaften für die Offenen Ganztagsschulen 
vom öffentlichen auf freie Träger der Jugendhilfe zu übertragen, sodass Trägervielfalt 
hergestellt werden kann, das Subsidiaritätsprinzip zum Tragen kommt (§ 4 Abs. 2 SGB 
VIII) und dadurch der städtische Personalhaushalt mittel- und langfristig entlastet 
wird. 
 
• die Stadt Münster in Bezug auf die OGS-Trägerschaft im interkommunalen Vergleich 
zu verorten. 
 
Begründung: 
Insbesondere mit Blick auf das Vorhaben der Bundesregierung, bis 2025 einen 
Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz im Grundschulalter zu schaffen, ist eine 
Auseinandersetzung darüber notwendig, wie analog zum Bereich der Kindertagesbetreuung 
eine Trägervielfalt sichergestellt wird. 
 
Trotz intensiver Bemühungen sind bisher erst an neun offenen Ganztagsgrundschulen inkl. 
Förderschulen im Primarbereich freie Träger: 
 
Grundschule Wolbeck      Kreisel e.V. 
Peter-Wust-Schule, Loevelingloh, Pleisterschule  Sch ule, Jugend, Kids & Co. E.V. 
Dreifaltigkeitsschule      Schulverein Dreifaltigkeit 
Paul Schneider Schule, Matthias Claudius Schule Handorf Caritasverband für die Stadt 
Münster  e.V. 
Albert-Schweitzer-Schule SeHT e.V. 
Schule an der Beckstrasse Caritasverband für die Stadt 
Münster

2 
 
 
An allen anderen offenen Ganztagsgrundschulen ist die Stadt Münster Träger. 
Derzeit (2018) sind ca. 257 VZÄ (Koordinationsfachkräfte, Gruppenleitungen und 
Unterstützungskräfte) im Personalhaushalt der Stadt Münster verankert. 
 
Aus dem aktuellen Bildungsbericht Ganztagsschule NRW (2018) 
1 geht - wie aus früheren 
Erhebungen (2011, 2014) auch - erneut eindeutig hervor, dass die freien Träger die 
Trägerlandschaft der OGS in NRW dominieren (94%).  Innerhalb dieser Gruppe sind 
insbesondere anerkannte Jugendhilfeträger (89%) sowie Träger mit Anschluss an 
Dachverbände oder Kirchen (73%) zu finden. Elternvereine und (schulische) Fördervereine 
sind mit 36% vertreten.  
 
Die Träger wurden im Rahmen der Bildungsberichterstattung gefragt, für wie viele offene 
Ganztagsschulen im Primarbereich sie die Trägerschaft übernommen haben. 
Erwartungsgemäß übernehmen die Träger mit Anschluss an die Wohlfahrtspflege bzw. die 
anerkannten Jugendhilfeträger für die meisten OGS die Trägerschaft und sind 
durchschnittlich für sieben bzw. acht OGS zuständig. Elternvereine und (schulische) 
Fördervereine übernehmen hingegen in der Regel die Trägerschaft für eine einzelne OGS. 
2 
 
In der Stadt Münster ist das Verhältnis von freiem zu öffentlichem Träger seit Beginn 2003 an 
umgekehrt. Das macht es besonders schwer, Trägerwechsel anzuregen und umzusetzen, da 
für die Schulen die Notwendigkeit eines Trägerwechsels bisher nicht ersichtlich war und sie 
mit der bisherigen Praxis zufrieden waren. Für die Zukunft würde ein „Weiter so“ bedeuten, 
dass der Personalhaushalt der Stadt erstens mit jeder neu eingerichteten Gruppe an einer 
Schule mit städtischer OGS Trägerschaft weiter anwächst und zweitens damit dem 
Subsidiaritätsprinzip nicht genügt. 
 
Subsidiaritätsprinzip  
Das besondere Verhältnis zwischen den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe 
findet seinen Ausdruck im Subsidiaritätsprinzip als eines wichtigen Gestaltungsfaktors der 
Jugendhilfe. Danach soll die öffentliche Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe zum Wohl 
junger Menschen und ihrer Familien partnerschaftlich zusammenarbeiten. Sie hat dabei die 
Selbständigkeit der freien Jugendhilfe in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie 
in der Gestaltung ihrer Organisationsstruktur zu achten (§ 4 Abs. 1) 
Eine Kommune erfüllt mit der Einrichtung von Ganztag eine kommunale Aufgabe, nämlich die 
Bereitstellung eines bedarfsgerechten Schulkindbetreuungsangebots gem. § 24 SGB VIII  
Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Diese Aufgabe 
kann auch an Schulen erledigt werden (§ 5 Abs. 1 KiBiz 
3). Die Kommune soll jedoch selbst 
                                                
1 Quelle: http://www.forschungsverbund.tu-dortmund.de/fileadmin/user_upload/BiGa_2018_Webversion.pdf , Seite 14f 
 
2 Ebenda 
3 § 5 Abs. 1 KiBiz: Das Jugendamt kann die Verpflichtung nach § 24 SGB VIII, für Kinder im schulpflichtigen Alter nach Bedarf 
Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten, auch durch entsprechende Angebote in Schulen erfüllen. Dies gilt nach Ende des 
Kindergartenjahres auch für Kinder, die im selben Kalenderjahr eingeschult werden. Hierbei soll es mit den Trägern der freien 
Jugendhilfe zusammenwirken.

3 
 
nicht tätig werden, wenn ein freier Träger diese Aufgabe übernehmen kann gem. § 4 
Abs. 2 SGB VIII 4.  
Ferner sieht § 4 Abs. 3 vor, dass die öffentliche Jugendhilfe die freie Jugendhilfe nach 
Maßgabe dieses Buches fördern und dabei die verschiedenen Formen der Selbsthilfe stärken 
soll. 
Es muss sichergestellt sein, dass die Auswahl eines freien Trägers im Einvernehmen zwischen 
allen Beteiligten, d.h. der Schule, der Kommune und dem außerschulischen Träger erfolgt 
(siehe V/0210/ 2019, insbesondere auch die Begründung zur Trägervergabe an Kreisel e.V. für 
die Grundschule in Wolbeck-Nord).  
 
Die freien Träger müssen den Qualitätsanforderungen (verpflichtende Umsetzung der OGS 
Standards, tarifliche Bezahlung der Fachkräfte, Fachberatung, Fortbildung etc.) entsprechen.  
 
Es ist inhaltlich-fachlich, organisatorisch und wirtschaftlich nicht nachvollziehbar, weiterhin 
einen derart hohen Anteil an städtischen Trägerschaften an offenen Ganztagsschulen 
aufrecht zu erhalten.  
 
 
 
Stefan Weber Otto Reiners 
und Fraktion und Fraktion 
 
                                                
4 § 4 Abs. 2 SGB VIII Soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien 
Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen 
Maßnahmen absehen.

Anlage A

2133 Zeichen

Anlage A zur V/0330/2020 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage wird ein fünf- bis siebenjähriger Prozess beschrieben, in dem die Offenen Ganz-
tagsschulen kriteriengestützt in die Trägerschaft zum freien Jugendhilfeträger übergeleitet wer-
den. Chancen und Risiken werden hierbei berücksichtigt, Perspektiven aller Beteiligten dargestellt 
und Lösungswege aufgezeigt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage werden folgende Ziele verfolgt: 
 
- Kinder und ihre Familien sollen sich in Münster wohlfühlen. Die Stadt Münster wird sich 
durch die Trägervielfalt im landesweiten Vergleich verorten. 
- Langfristig werden alle Offenen Ganztagsschulen in Münster in freier Trägerschaft geführt 
und dem Subsidiaritätsprinzip (SGB VIII) damit entsprochen. 
- Mit Blick auf das Vorhaben der Bundesregierung, bis 2025 einen Rechtsanspruch auf eine 
ganztägige Betreuung in der Grundschule zu schaffen, wird mit dem Übergang in die freie 
Trägervielfalt analog zum KITA Ausbau eine Grundlage für den weiteren Ausbau geschaf-
fen. 
- Der städtische Personalhaushalt wird damit mittel- und langfristig durch die Überleitung an 
die freien Träger der Jugendhilfe entlastet. 
 
Der Überleitungsprozess steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine abschlie-
ßende Realisierung bis zum Schuljahr 2027/2028 vorgesehen. 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0108 
0602 
Personal- und Organisationsmanagement 
Kinder- und Jugendarbeit 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage ist der Ratsbeschluss zum bedarfsgerechten Ausbau der Offenen Ganztags-
schulen in Münster und der Erlass 12-63 Nr.2 „Gebundene und Offene Ganztagsschulen sowie 
außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ 
des Ministeriums für Schule und Weiterbildung.

Beschlussvorlage

24302 Zeichen

V/0330/2020 
V/0330/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Überleitung der Offenen Ganztagsschulen in die Trägerschaft der freien Jugendhilfe 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   25.08.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und  
E-Government 
Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt das Konzept zur Erhöhung des Anteils freier Träger der Ki n-
der- und Jugendhilfe in den Offenen Ganztagsschulen (OGS) in Münster zur Kenntnis.  
 
2. Der Rat beschließt, dass ab dem neuen Schuljahr 2021/2022 
 
2.1. alle Offenen Ganztagsschulen sukzessive in freier Trägerschaft geführt werden, 
 
2.2. in einem Zeitraum von mindestens fünf Jahren bis zu sieben Schulen pro Schuljahr in die freie 
Trägerschaft übergeleitet werden, 
 
2.3. freie Träger im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens bei der Überleitung der stä d-
tischen in eine freie Trägerschaft kriteriengestützt ausgewählt werden, 
 
2.4. für die Begleitung und Koordination des gesamten Verfahrens bis zur Überführung aller Schu-
len eine 
 
0,15 Stelle BesGr. A 10 Sachbearbeitung Personal- und Organisationsamt 
0,50 Stelle EGr. S 15 Fachberatung OGS 
0,50 Stelle EGr. E 9b Trägerverwaltung 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
05.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Paschert 
Telefon: 492-5890 
 
Frau Schild 
Telefon: 492-5143 
schildk@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0330/2020 
 
bereitgestellt wird. 
 
 
3. Der Antrag Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen A -R/0059/2019 am 02.09.2019 ist 
hiermit aufgegriffen und erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Aufwendungen für die Begleitung und Koordination des gesamten Verfahrens bis zur Überfüh-
rung aller Schulen sind wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0108 Personal- und Organisati-
onsmanagement 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2021 ff. 9.470 Sachbearbeitung 
Personalma-
nagement 
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit    
Zeile 11 Personalaufwendungen 2021 ff. 140.210 Stabsstelle 
Fachdienst OGS 
+ Verwaltung 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden zum Haushaltsplan-Entwurf 2021 bei 
den oben genannten Produktgruppen angemeldet. Die Verwaltung ist angehalten, die zusätzlichen 
Belastungen des städtischen Haushalts an anderer Stelle z u kompensieren. Es wird zur Kenntnis 
genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der 
Haushaltssatzung 2021 bzw. der mittelfristigen Ergebnis se und Finanzplanung die Ermächtigungen 
bereitstellt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Ausgangslage 
 
Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen beantragten (A-R/0059/2019) am 02.09.2019 
 
 bis Anfang 2020 (1. Quartal) die Chancen und die Risiken eines Trägerwechsels darzustellen 
und dabei die Perspektiven unterschiedlicher Akteure , z. B. Schulleitungen, Fachkräfte, Pe r-
sonalrat, Schulpflegschaften etc. einzubeziehen.  
 bis zum Schuljahr 2020/2021 weitere Trägerschaften für die Offenen Ganztagsschulen vom 
öffentlichen auf freie Träger der Jugendhilfe zu übertragen, sodass Trägervielfalt herg estellt 
werden kann, das Subsidiaritätsprinzip zum Tragen kommt (§ 4 Abs. 2 SBG VIII) und dadurch 
der städtische Personalhaushalt mittel- und langfristig entlastet wird.  
 Die Stadt Münster in Bezug auf die OGS-Trägerschaft im interkommunalen Vergleich zu veror-
ten.

- 3 - 
V/0330/2020 
2. OGS Landschaft in Münster 
 
Ab 2025 soll der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule bestehen. Der Bund 
hat die dafür erforderlichen gesetzlichen Grundlagen bislang allerdings noch nicht geschaffen. Der 
Bedarf an Plätzen wächst in Münster kontinuierlich und jedes Jahr werden an den meisten Schulen 
wieder neue Gruppen eingerichtet. Im laufenden Jahr 2020 sind rund 900 Kräfte als Koordination s-
fachkräfte, Gruppenleitungen sowie Unterstützungs - und Niedrigteilzeitkräfte bei de r Stadt Münster 
beschäftigt. Mit jeder neuen Gruppe wird der Personalhaushalt der Stadt zusätzlich anwachsen und 
belastet.  
 
Seit Beginn der Einführung der Offenen Ganztagsschulen in NRW im Jahr 2003 liegt die Trägerschaft 
in Münster überwiegend in öffentl icher Hand. Im aktuellen Schuljahr 2019/2020 sind fünf freie Träger 
an neun Offenen Ganztagsschulen tätig. Der Anteil der freien Träger liegt - bezogen auf die Schu l-
standorte - derzeit bei 19,57 %. Dies widerspricht der in Münster verfestigten Praxis dem in der öffent-
lichen Jugendhilfe verankerten Subsidiaritätsprinzip. 
 
 
 
Schuljahr Träger Schule 
OGS-
Gruppen,  
SJ  
2019/2020 
2006/07 Schule, Jugend, Kids & Co. e. V. Peter-Wust-Schule 6 
2009/10  Schule, Jugend, Kids & Co. e. V. Pleisterschule 2 
2009/10 SeHT e. V.  Albert-Schweitzer-Schule 3 
2009/10 Trägerverein Offener Ganztag 
Dreifaltigkeitsschule e. V. Dreifaltigkeitsschule 9 
2016/17 Caritas-Verband e. V. Schule an der Beckstraße 1 
2017/18 Schule, Jugend, Kids & Co. e. V. Grundschule Loevelingloh 1 
2017/18 Caritas-Verband e. V.  Paul-Schneider-Schule 9 
2017/18 Caritas-Verband e. V.  Matthias-Claudius-Schule Handorf 5 
2019/20 Kreisel-Emsdetten e. V. Grundschule-Wolbeck-Nord  2  
 
 
Die Stadt Münster hat in den letzten Jahren verschiedene Anstrengungen unternommen, die Offenen 
Ganztagsschulen zu einem Wechsel in die freie Trägerschaft zu motivieren. Sowohl in den Schulle i-
terdienstbesprechungen als auch in vielen Einzelgesprächen mit verschiedenen Schulleitungen wu r-
de für einen Wechsel gewor ben. Signalisiert die Schulleitung dabei ein Interesse, wird sie von der 
Verwaltung bei der Trägersuche unterstützt. Die Verwaltung nahm bei Bedarf an den Sondierungsg e-
sprächen teil. Zuletzt entschied sich die Schulleitung der Melanchthonschule zu einem We chsel der 
Trägerschaft und kooperiert zum kommenden Schuljahr 2020/2 1 mit dem freien Träger Kreisel -
Emsdetten e. V. Die jüngst beschlossene Vorlage V/0137/2020 beschreibt das Verfahren. 
 
 
3. Einbindung von freien Trägern im landesweiten Vergleich 
 
Im Landesvergleich dominieren laut Studie der BiGa NRW 1 die freien Träger die OGS -Landschaft in 
NRW (94 %). Innerhalb dieser Gruppe sind insbesondere anerkannte Jugendhilfeträger (89 %) sowie 
Träger mit Anschluss an Dachverbände oder Kirchen (73 %) zu finden. Elternvereine und (schulische) 
Fördervereine sind mit 36 % vertreten. 
 
 
                                                
1 Bildungsbericht Ganztagsschule NRW2018, Empirische Dauerbeobachtung

- 4 - 
V/0330/2020 
Verteilung der verschiedenen OGS -
Träger (Trägerangaben; in %) in NRW 2013/14 2015/16 2017/18 
Freie Träger 88,6 88,2 93,6 
Kommunale Träger 11,4 11,8 6,4 
Träger mit Zugehörigkeit zu einem Dac h-
verband bzw. den Kirchen (z.B. AWO oder 
katholische Kirche) 
66,0 64,9 72,7 
Anerkannte Jugendhilfeträger nach § 75 
SGB VIII 81,3 78,5 89,0 
Eltern- oder (schulische) Fördervereine 45,0 37,7 35,5 
 
Die Untersuchung ergab, dass die anerkannten Juge ndhilfeträger i. d. R. durchschnittlich die Träger-
schaft für sieben bzw. acht OGS haben. Elternvereine und (schulische) Fördervereine übernehmen 
hingegen in der Regel die Trägerschaft lediglich für eine einzelne OGS. 
 
Mittlerweile prägen vor allem größere, etablierte Träger die Trägerlandschaft der OGS landesweit. In 
der Regel übernehmen sie für mehrere OGS gleichzeitig die Trägerschaft, verfügen über einen pr o-
fessionellen, administrativen Overhead und können durch Syne rgieeffekte aufgebaute Strukturen 
effizienter für die Organisation einzelner OGS nutzen. Sie sind zudem größtenteils an die Dachve r-
bände der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach 
§ 75 SGB VIII. Kompetenzen und Potenziale der Kinder- und Jugendhilfe fließen so häufig aus einer 
Hand in die Ganztagsschule ein. In NRW gilt die Kinder - und Jugendhilfe als wichtiger Partner der 
Ganztagsschule.  
(Vgl. Bildungsbericht Ganztagsschule NRW 2018) 
 
 
4. Prozessbeteiligung 
 
Im Folgenden werden zunächst die unterschiedlichen Perspektiven der verschiedenen Akteure in der 
Offenen Ganztagsschule in Bezug auf einen Trägerwechsel von öffentlicher zu freier Trägerschaft 
dargestellt. 
 
Schulleitungen und Kollegium 
Die Erfahrungen aus den 17 Jahren OGS in Münster haben gezeigt, dass Schulleitungen immer dann 
eine Veränderung anstreben, wenn sie individuelle Schulkonzepte umsetzen wollen und sich durch 
einen Wechsel der Trägerschaft bessere Rahmenbedingungen versprechen. Daher ist die Vorausset-
zung für einen Wechsel der OGS -Trägerschaft die deutliche Wechselbereitschaft der Schulleitung. 
Nur mit der eindeutigen positiven Haltung der Schulleitung lassen sich die weiteren Beteiligten  auf 
einen Wechsel ein. Aktuell gibt es von einigen Schu lleitungen, aufgrund geänderter Rahmenbedi n-
gungen, durchaus Interesse an einem Wechsel zum freien Träger. 
 
Eltern 
Eltern wollen ihre Kinder gut betreut wissen und messen die pädagogische Arbeit der OGS vorneh m-
lich an der Durchführung der Hausaufgabenbetreu ung, einer gesunden Mittagsverpflegung und der 
Vielfalt und Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaften. Ob die Mitarbeitenden vor Ort bei einem ö f-
fentlichen oder einem freien Träger angestellt sind, spielt für die Eltern dabei eine untergeordnete bis 
gar keine Rolle. Die Schulpflegschaften haben sich darüber hinaus bislang sehr stark an den Arg u-
menten und der Haltung der jeweiligen Schulleitung orientiert. 
  
Städtische Mitarbeitende  
Die Rückmeldungen der städtischen Fachkräfte lassen sich in folgende Szenarien zusammenfassen: 
 
1. Fast alle 38 Koordinierungskräfte und ein Teil der Unterstützungs- und Niedrigteilzeitkräfte der 
Stadt Münster bevorzugen die Fortführung ihrer Anstellung beim öffentlichen Träger.  
 
2. Viele Gruppenleitungen, insbesondere junge Kräfte, würden einen Arbeitsvertrag über mindes-

- 5 - 
V/0330/2020 
tens 30 Wochenstunden bevorzugen. Ein freier Jugendhilfeträger, der eine höhere Stunde n-
zahl als 21 Wochenstunden bieten kann, ist da weitaus attraktiver. 
 
 
Freie Träger 
Die freien Träger der Jugendhilfe waren von Beginn an wichtige Kooperationspartner in den münster-
schen Schulen. So sind sie sowohl als OGS Träger als auch als Anbieter stadtweiter, verlässlicher 
Ferienbetreuung oder vieler Arbeitsgemeinschaften in der OGS etabliert. Sie verfügen über einen 
hohen Erfahrungswert mit den Schulen und kennen sich in der münsterschen Schullandschaft und 
ihren pädagogischen Grundsätzen bestens aus. Sie haben entscheidend bei der Verabschiedung der 
Münsteraner Qualitätsstandards für die Offenen Ganztagsschulen mitgewirkt und die pä dagogische 
Arbeit geprägt. Die inzwischen neun Offenen Ganztagsschulen in freier Trägerschaft haben zudem zu 
keiner Zeit geäußert, zum öffentlichen Träger wieder wechseln zu wollen, was den Rückschluss auf 
eine hohe Zufriedenheit zulässt. 
 
Personalrat und Schwerbehindertenvertretung 
Wie im Ratsantrag A -R/0059/2019 vorgesehen, soll auch die Perspektive des – hier zuständigen – 
Personalrats der allgemeinen Verwaltung dargestellt werden. In einem Gespräch am 05.06.2020 ist 
dem Vorsitzenden des Personalrat s der allgemeinen Verwaltung der beabsichtigte Strategiewechsel 
vorgestellt und begründet worden. Nach Abstimmung im Plenum hat er dazu folgende Stellungnahme 
abgegeben: 
 
Der Personalrat sieht keine zwingende Notwendigkeit die in städt. Trägerschaft befind lichen 
OGS zu privatisieren und in freie Trägerschaft überzuleiten. 
  
Der Personalrat ist jedoch grundsätzlich bereit, bei einer Zustimmung der Beteiligten (Schullei-
tung und Beschäftigte), konstruktive Gespräche, mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung,  
aufzunehmen. 
 
Grundlage der Gespräche zur Überleitung einer OGS in freie Trägerschaft ist jedoch, dass die 
Beschäftigten grundsätzlich im Rahmen einer Gestellung zum freien Träger wechseln, eine 
Überleitung nach § 613a BGB zum freien Träger sowie eine Pri vatisierung gem. § 72 Abs. 4 
S. 1 Nr. 22, ist für den Personalrat keine Option.  
 
Der Personalrat stützt in diesem Zusammenhang auch die Interessen und Bedenken der 
Schwerbehindertenvertretung dahingehend, dass durch die Verlagerung der OGS aus städt. 
Trägerschaft in freie Trägerschaft, sich die Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Frauen 
und Männer bei der Stadt Münster negativ entwickeln. 
 
Der Personalrat hält es für zwingend erforderlich, für etwaige Gespräche und Verhandlungen 
zu einer möglichen Übe rleitung einer OGS in die freie Trägerschaft, eine Dienstvereinbarung 
abzuschließen. 
 
Zugleich mit dem Personalrat sind die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertr e-
tung im Rahmen ihrer Rechte aus dem LGG und SGB IX beteiligt bzw. angehört worden. 
 
Neben Hinweisen zur Sachentscheidung und Begründung weist die Gleichstellungsbeauftragte auf 
folgendes hin: 
 
Die Stadt Münster löst sich mit der Abgabe des Betriebes der Offenen Ganztagsschule 
von einem wesentlichen und großen Arbeitsbereich (z.Z . 275 VZ -Stellen = 900 Beschä f-
tigte, davon über 80 % Frauen). Perspektivisch ist davon auszugehen, dass die Gan z-
tagsbetreuung weiter ausgebaut wird, um die Gestaltung der Berufstätigkeit von Eltern, 
besonders Müttern zu verbessern. Mit der vollständigen Tr ennung von diesem Arbeitsfeld 
gibt die Stadt Münster ein wesentliches Betreuungs- und Bildungselement ab und es stellt 
sich die Frage, wie diese damit auch deutlich gesendeten Signale als Arbeitgeberin aufge-

- 6 - 
V/0330/2020 
fasst werden. An dieser Stelle möchte ich auch au f die Stellungnahme der Schwerbehi n-
dertenvertretung verweisen. 
 
Die Schwerbehindertenvertretung hat eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Im Rahmen des 
Anhörungsrechts aus § 178 Abs. 2 S. 1 SGB IX wendet sie sich gegen den Vorschlag, den Betrieb 
der O GS vollständig an freie Träger zu übertragen und begründet dies insbesondere mit wegbr e-
chenden Beschäftigungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Mitarbeitende. Die Stellungnahme ist als 
Anlage 2 beigefügt. 
 
 
 
5. Chancen einer Übertragung an den freien Träger der Jugendhilfe  
 
Aus den Rückmeldungen aller Beteiligten lässt sich zusammenfassen, dass die positiven Rückme l-
dungen und Vorteile für eine Übertragung der Trägerschaft der Münsteraner Offenen Ganztagssch u-
len vom öffentlichen zum freien Träger überwiegen. In Münster gibt es  inzwischen eine gestiegene 
Anzahl freier Träger, die ihr grundsätzliches Interesse an einer Übernahme der OGS -Trägerschaft 
bekunden. Sie weisen dabei ähnliche, überzeugende Rahmenbedingungen auf und verweisen auf die 
gleiche tarifgerechte Bezahlung und Altersversorgung der Beschäftigten wie im öffentlichen Dienst.  
 
Darüber hinaus bieten die freien Träger der Jugendhilfe attraktive Arbeitsbedingungen , die eine stän-
dige Fluktuation der Gruppenleitungen, wie sie die Stadt Münster aufgrund der geringen wöchen tli-
chen Arbeitszeit seit Jahren zu beklagen hat, an:  
 
1. Mitarbeitende beim freien Träger können durch den Einsatz als Integrationskraft am Schu l-
vormittag eine Stundenerhöhung bis zur Vollzeitstelle erhalten. 
2. Durch die zusätzliche Betreuung der OGS -Kinder in den Schulferien und/oder durch Betre u-
ungszeiten der Kinder vor Schulbeginn und nach der originären OGS -Zeit, ab 16 Uhr, können 
außerdem wöchentliche Arbeitszeiten erhöht werden.  
3. Jugendhilfeträger verfügen i.d.R. über zusätzliche Angebote und Einrichtungen wie z. B. Bera-
tungsstellen, therapeutische Tagesgruppen, Einrichtungen der Kinder - und Jugendarbeit, E r-
ziehungshilfen oder Schulsozialarbeit. Dadurch bringen sie vielschichtige Fachkompetenzen in 
die Schule. Die Potenziale der Kinder - und Jugendhilfe können zudem aus einer Hand in die 
Ganztagsschule einfließen und mit den Schulangeboten sehr gut verzahnt werden. Dadurch 
können insbesondere Kinder mit sozialen und emotionalen Unterstützungsbedarfen besser in-
dividuell in der Schule begleitet und gefördert w erden und bedarfsgerechte Hilfsangebote b e-
reitgestellt werden. 
 
 
Neben Chancen gibt es immer auch Herausforderungen, die hier im Weiteren aufgeführt werden. 
 
 
6. Risiken und Herausforderungen eines Trägerwechsels 
 
Ein besonderes Augenmerk gilt den koordini erenden 38 Fachkräften. Sie bilden die Gruppe der Mi t-
arbeitenden, die am längsten, mit viel Ausdauer und einer Beziehungskontinuität die Offenen Gan z-
tagsschulen in Münster geformt, ausgebaut und verlässlich neben den Schulleitungen geführt haben. 
2017 wurden sie nach jahrelangen Bemühen, unabhängig von ihrer Profession, aufgrund ihrer Täti g-
keitsmerkmale einer höherwertigen Tätigkeit zugeordnet und in S 12 TVöD eingruppiert.  
 
Bei dem städtischen Personal, das bei einem Betriebsübergang ggf. an den freien Tr äger gestellt 
wird, ergibt sich eine besondere Konstellation: die mit der Schulleitung geteilte Fachaufsicht wird an 
den freien Träger übertragen, die Dienstaufsicht mit den damit verbundenen Verwaltungsangelege n-
heiten verbleibt bei der Stadt Münster. (Siehe Punkt 7) 
 
Weiterhin können je nach (zeitlicher) Ausgestaltung dieses Transformationsprozesses, der beteiligten

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Träger und der allgemeinen städtischen Personalentwicklung zusätzliche Abgeltungsbeträge in der 
betrieblichen Altersversorgung bei der Kommuna len Zusatzversorgungskasse Westfalen -Lippe en t-
stehen. Aufgrund der bestehenden Unwägbarkeiten ist eine valide Schätzung jedoch nicht möglich. 
 
 
7. Die konkrete Umsetzung 
 
Soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien 
Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche J u-
gendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen (vgl. § 4 Abs. 2 SGB VIII). Daraus ergibt sich, perspekti-
visch alle Offenen Ganztagsschulen in eine freie Trägerschaft zu überführen.  
 
Damit diese Überführungen nicht zu einem langwierigen Prozess werden, soll in einem zeitlich b e-
grenzten, transparenten Verfahren und im Einvernehmen aller Beteiligten eine Prozessbegleitung 
eingerichtet werden. Diese besteht aus einer Stabstelle über einen befristeten Zeitraum von ca. fünf 
bis sieben Jahren und soll mit einem 0,5 Stellenanteil im Fachdienst OGS (S15 TVöD) und 0,5 Ste l-
lenanteil für die Verwaltung (E9b TVöD) sowie eine 0,15 Stelle Bes.Gr. A10 im Personal und Organ i-
sationsamt bereitgestellt werden. 
 
Schulen, die folgende Konstellationen aufweisen, werden priorisiert begleitet: 
 
Neue Schulen 
Münster ist eine wachsende Stadt. Im Rahmen der Stadtentwicklung werden künftig neue Grundschu-
len gebaut. Die OGS -Trägerschaft wird künftig ausschließlich an freie Träger übertragen. Analog zur 
Vergabe der Trägerschaft der neuen Grundschule in Wolbeck werden alle neuen Schulen in einem 
Interessensbekundungsverfahren kriteriengestützt an freie Träger der Jugendhilfe vergeben. 
 
Vakante Koordinationsstellen 
Bei vakanten städtischen Koordinationsstellen (z. B. Renteneintritt) werden vorausschauend und 
rechtzeitig Gespräche mit den Schulleitungen aufgenommen, mit dem Ziel, einen Trägerwechsel zum 
Zeitpunkt des Ausscheidens der Koordinatorin vorzubereiten. 
 
Schulen mit einem hohen Sozialindikator  
Durch die Umsetzung der Inklusion hat sich in den Schulen in den letzten Jahren der Anteil an Ki n-
dern mit sonderpädagogischen Förderbedarf deutlich erhöht. Insbesondere Schulen mit einem hohen 
Anteil an „Inklusionskindern“ benötigen besondere OGS -Konzepte. Schulen in Stadtteilen mit einem 
hohen Sozialindikator bedürfen einer zusätzlichen Ausstattung der Ang ebote zur gezielteren Förd e-
rung der Kinder. Insbesondere die enge Verzahnung von Vor - und Nachmittag mit gut abgestimmten 
Förderplänen erhöht in diesen Fällen die Förderchancen der einzelnen Kinder. Die Kompetenzen und 
Potenziale der freien Jugendhilfeträg er greifen hier gezielter als die Leistungen der öffentlichen J u-
gendhilfe. Mit diesen Schulen werden zeitnah Verhandlungen aufgenommen. 
 
Schulen im gemeinsamen Sozialraum 
Ist ein Trägerwechsel an einer Schule angezeigt, wird gleichzeitig ein Interessensbek undungs-
verfahren auch für die weiteren Schulen im Sozialraum angestrebt. 
 
Städtische Mitarbeitende 
Die Übernahme des OGS-Betriebes in einer Schule ist ein Teil-Betriebsübergang i. S. d. § 613a BGB 
und eine Privatisierung gem. § 72 Abs. 4 S. 1 Nr. 22 Lande spersonalvertretungsgesetz NW (LPVG), 
der der zuständige Personalrat zustimmen muss. Bei einem Betriebsübergang gehen die Arbeitsve r-
hältnisse grundsätzlich (hier) auf den freien Träger über, es sei denn, die Beschäftigten machen von 
ihrem dazu eingeräumten  Recht des Widerspruchs Gebrauch. Im Falle des Widerspruchs hat die 
Stadt als Arbeitgeberin das – einseitige – Recht, über Personalgestellung die städtischen Mitarbe i-
tenden dem freien Träger zur Fortführung ihrer bisherigen Tätigkeit zu überlassen. Diese Personalge-
stellung unterliegt im Weiteren dann aufgrund einer gesetzlichen Befreiungsklausel nicht den Maßg a-
ben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wie z. B. Erlaubnispflicht oder Überlassungshöchstdauer

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von 18 Monaten. 
 
Nach den bisherigen Erfahrungen bev orzugt die Mehrheit der städtischen Mitarbeitenden die Au f-
rechterhaltung ihrer Arbeitsverhältnisse mit der Stadt Münster. Im Rahmen der Personalgestellung 
bleibt die Bindung zwischen des gestellten Mitarbeitenden und der Arbeitgeberin Stadt Münster g e-
wahrt, z. B. durch Zugang zum städtischen Intranet. Wechsel auf andere Stellen innerhalb der Stad t-
verwaltung sind weiterhin möglich. 
 
Weiterhin kann die vom Personalrat für notwendig gehaltene Dienstvereinbarung geschlossen we r-
den. Denkbare Regelungsinhalte kön nen dabei der Umsetzungszeitraum, die Zahl der jährlich anz u-
gehenden Schulen oder auch die o.g. schulbezogenen Kriterien sein. Innerhalb der Verwaltung we r-
den nach Entscheidung durch den Rat dazu Gespräche aufgenommen. 
 
 
8. Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens 
 
Ab dem Schuljahr 2020/21 sollen pro Jahr ca. 5 - 7 Schulen von den 35 verbleibenden Offenen Ganz-
tagsschulen in städtischer Trägerschaft  in die f reie Trägerschaft übergeleitet werden. Daraus ergibt 
sich ein Überleitungszeitraum von 5 - 7 Jahren. Folgender Ablauf soll bei den einzelnen Überleitu n-
gen angewendet werden: 
  
1. Jugendhilfeträger reichen eine grundsätzliche Interessensbekundung an der Übernahme einer 
Trägerschaft von Offenen Ganztagsschulen beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
ein.  
2. Schulen, die Konstellationen vorweisen, wie sie unter Punkt 7 aufgeführt sind, werden vom 
OGS-Fachdienst bei der Vorbereitung der Trägerüberleitung begleitet und unterstützt. 
3. Jugendhilfeträger, die grundsätzliches Interesse bekundet haben, werden vom Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien über die anstehenden Trägerüberleitungen informiert. 
4. Jugendhilfeträger bewerben sich schulscharf. 
5. Durchführung der Bewerbungsgespräche (Trägervertreter, Schulleitung, OGS-Koordinatorin 
und MA aus der Verwaltung) 
6. Entscheidung durch die in Punkt 5 genannten Beteiligten u. a. auf Grundlage von Kriterien:   
 Konzept des Trägers unter Berücksichtigung der OGS-Qualitätsstandards  
 Jugendhilfe- und OGS-Erfahrung 
 Jugendhilfeangebote im Sozialraum  
 Kooperationsprojekte in der Schule 
 Besondere Kompetenzen (Inklusions- und Förderkonzepte) 
7. Schulkonferenzbeschluss  
8. Beschlussvorlage für die Politik 
9. Ratsbeschluss  
 
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben werden zu Ziffer 8 die Gleichstellungsbeauftragte und ggfs. 
die Schwerbehindertenver tretung beteiligt sowie der Personalrat informiert; das formelle Verfahren 
zur Mitbestimmung durch den Personalrat erfolgt im Anschluss an den Ratsbeschluss (Ziffer 9). 
 
 
 
Fazit 
 
Im Sinne einer wachsenden Stadt Münster, dere n Kinder und ihrer Familien wird die Trägervielfalt an 
den Offenen Ganztagsschulen das Schulleben positiv beeinflussen und nachhaltig fördern.

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V/0330/2020 
i.V.  
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Antrag A-R 0059/2019 
Anlage 2: Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung

Beratungsverlauf (5)

13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 44 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 38 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Beckstraße 1
  • Loevelingloh 1

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Details

Aktenzeichen
V/0330/2020
Typ
Vorlagen
Datum
18.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37