V/0330/2020
Überleitung der Offenen Ganztagsschulen in die Trägerschaft der freien Jugendhilfe
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Anlage 2 Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung
3683 Zeichen
95.00.0001 10.07.2020 Detlef Sonntag 9550 Personal- und Organisationsamt über Herrn Stadtrat Heuer Betrieb der Offenen Ganztagsschule: Übertragung der Trägerschaft auf freie Träger Ratsantrag 0059/2019 Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung Mit Schreiben OB 10.30.0001 vom 25.6.2020 und dem beigefügten Entwurf einer öffentlichen Beschlussvorlage V/0330/2020 teilen Sie der Schwerbehindertenvertretung die beabsichtigte Überleitung der offerien Ganztagsschulen in die Trägerschaft der freien Jugendhilfe mit. Die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen gleichgestellten sowie ein positives Inklusionsklima in der Stadtverwaltung ist allen Beteiligten ein wichtiges Anliegen. Das Ziel aller Beteiligten ist es, eine Beschäftigungsquote schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von mindestens 6 % zu erreichen. Dieses Ziel wurde bereits iin den Berichtsvorlagen der letzten Jahre kommuniziert und bekräftigt die Stadtverwaltung in ihrer Verantwortung für die stetige ‚Steigerung der Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung und für das Schaffen geeigneter Rahmenbedingungen hierfür. Die Beschäftigungsquote der Stadt Münster liegt zum 31.12.2019 bei 5,54 %. Insgesamt sind 70 % der Beschäftigten mit Schwerbehinderungen über 50 Jahre alt. Lediglich 16 % der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet. Der Frauen-und Männeranteil hält sich die Waage. Die beabsichtigte vollständige Ausgliederung der offenen Ganztagsschulen in die Trägerschaft der freien Jugendhilfe sieht die Schwerbehindertenvertretung sehr bedenklich. Im OGTS sind zur Zeit 20 schwerbehinderte Menschen davon 17 Frauen (85%) beschäftigt. Aus Sicht der Schwerbehindertenvertretung bieten sich die Tätigkeiten im OGTS besonders an, mehr schwerbehinderte Menschen eine Zukunft bei der Stadt Münster zu geben und die Schwerbehindertenquote nachhaltig zu verbessern bzw. zu sichern. | | 1 Die Stadtverwaltung Münster strebt an, Inklusionsprojekte durchzuführen und Inklusionsbetriebe einzurichten. Ziel ist es dabei, Menschen mit Schwerbehinderungen eine berufliche Perspektive zu bieten. Auch bei diesen Maßnahmen bieten sich aus Sicht der Schwerbehindertenvertretung die Tätigkeiten im OGTS besonders an. Mit der stufenweisen Ausgliederung werden die Möglichkeiten schwerbehinderte Menschen, vorrangig Frauen dauerhaft bei der Stadt Münster zu beschäftigen sowie die Möglichkeit das Ziel, die Schwerbehindertenquote von mindestens 6 % zu erreichen deutlich erschwert bzw. stark eingeschränkt. Die Übertragung auf freie Träger wirkt sich direkt negativ auf die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Frauen aus und kann dazu führen, dass die Gesamt Beschäftigungsqüote schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Münster negativ beeinträchtigt wird. Die Schwerbehindertenvertretung sieht keine verwaltungsweite Möglichkeit diese negativen Auswirkungen zu kompensieren. Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen lag in den vergangenen Jahren bei der Stadt Münster nur leicht über der Mindestbeschäftigungsquote. Sollte es in den kommenden Jahren zu einer weiteren Absenkung der Beschäftigungsquote kommen, könnte das zu einem Nichterfüllen der Beschäftigungspflicht, das heißt zu einer Beschäftigungsquote unter 5% kommen. Aus Sicht der Schwerbehindertenvertretung sollte eine Vereinbarung unter den Beteiligten mit dem Ziel vereinbart werden, den Betrieb der offenen Ganztagsschulen nachhaltig in der Trägerschaft der Stadt Münster zu erhalten bzw. abzusichern. Durchschrift: Dez. | Personal- und Organisationsamt Amt für Gleichstellung Personalrat Allgemeine Verwaltung Gesamtpersonalrat
Anlage 1: A-R-0059-2019
6324 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A -R/0059/2019
02.09.2019
Ratsantrag
Trägervielfalt an Offenen Ganztagsgrundschulen
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt,
• bis Anfang 2020 (1. Quartal) die Chancen und die Risiken eines Trägerwechsels
darzustellen und dabei die Perspektiven unterschiedlicher Akteure z.B. Schulleitungen,
Fachkräften, Personalrat, Schulpflegschaften etc. einzubeziehen.
• bis zum Schuljahr 2020/2021, weitere Trägerschaften für die Offenen Ganztagsschulen
vom öffentlichen auf freie Träger der Jugendhilfe zu übertragen, sodass Trägervielfalt
hergestellt werden kann, das Subsidiaritätsprinzip zum Tragen kommt (§ 4 Abs. 2 SGB
VIII) und dadurch der städtische Personalhaushalt mittel- und langfristig entlastet
wird.
• die Stadt Münster in Bezug auf die OGS-Trägerschaft im interkommunalen Vergleich
zu verorten.
Begründung:
Insbesondere mit Blick auf das Vorhaben der Bundesregierung, bis 2025 einen
Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz im Grundschulalter zu schaffen, ist eine
Auseinandersetzung darüber notwendig, wie analog zum Bereich der Kindertagesbetreuung
eine Trägervielfalt sichergestellt wird.
Trotz intensiver Bemühungen sind bisher erst an neun offenen Ganztagsgrundschulen inkl.
Förderschulen im Primarbereich freie Träger:
Grundschule Wolbeck Kreisel e.V.
Peter-Wust-Schule, Loevelingloh, Pleisterschule Sch ule, Jugend, Kids & Co. E.V.
Dreifaltigkeitsschule Schulverein Dreifaltigkeit
Paul Schneider Schule, Matthias Claudius Schule Handorf Caritasverband für die Stadt
Münster e.V.
Albert-Schweitzer-Schule SeHT e.V.
Schule an der Beckstrasse Caritasverband für die Stadt
Münster
2
An allen anderen offenen Ganztagsgrundschulen ist die Stadt Münster Träger.
Derzeit (2018) sind ca. 257 VZÄ (Koordinationsfachkräfte, Gruppenleitungen und
Unterstützungskräfte) im Personalhaushalt der Stadt Münster verankert.
Aus dem aktuellen Bildungsbericht Ganztagsschule NRW (2018)
1 geht - wie aus früheren
Erhebungen (2011, 2014) auch - erneut eindeutig hervor, dass die freien Träger die
Trägerlandschaft der OGS in NRW dominieren (94%). Innerhalb dieser Gruppe sind
insbesondere anerkannte Jugendhilfeträger (89%) sowie Träger mit Anschluss an
Dachverbände oder Kirchen (73%) zu finden. Elternvereine und (schulische) Fördervereine
sind mit 36% vertreten.
Die Träger wurden im Rahmen der Bildungsberichterstattung gefragt, für wie viele offene
Ganztagsschulen im Primarbereich sie die Trägerschaft übernommen haben.
Erwartungsgemäß übernehmen die Träger mit Anschluss an die Wohlfahrtspflege bzw. die
anerkannten Jugendhilfeträger für die meisten OGS die Trägerschaft und sind
durchschnittlich für sieben bzw. acht OGS zuständig. Elternvereine und (schulische)
Fördervereine übernehmen hingegen in der Regel die Trägerschaft für eine einzelne OGS.
2
In der Stadt Münster ist das Verhältnis von freiem zu öffentlichem Träger seit Beginn 2003 an
umgekehrt. Das macht es besonders schwer, Trägerwechsel anzuregen und umzusetzen, da
für die Schulen die Notwendigkeit eines Trägerwechsels bisher nicht ersichtlich war und sie
mit der bisherigen Praxis zufrieden waren. Für die Zukunft würde ein „Weiter so“ bedeuten,
dass der Personalhaushalt der Stadt erstens mit jeder neu eingerichteten Gruppe an einer
Schule mit städtischer OGS Trägerschaft weiter anwächst und zweitens damit dem
Subsidiaritätsprinzip nicht genügt.
Subsidiaritätsprinzip
Das besondere Verhältnis zwischen den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe
findet seinen Ausdruck im Subsidiaritätsprinzip als eines wichtigen Gestaltungsfaktors der
Jugendhilfe. Danach soll die öffentliche Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe zum Wohl
junger Menschen und ihrer Familien partnerschaftlich zusammenarbeiten. Sie hat dabei die
Selbständigkeit der freien Jugendhilfe in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie
in der Gestaltung ihrer Organisationsstruktur zu achten (§ 4 Abs. 1)
Eine Kommune erfüllt mit der Einrichtung von Ganztag eine kommunale Aufgabe, nämlich die
Bereitstellung eines bedarfsgerechten Schulkindbetreuungsangebots gem. § 24 SGB VIII
Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Diese Aufgabe
kann auch an Schulen erledigt werden (§ 5 Abs. 1 KiBiz
3). Die Kommune soll jedoch selbst
1 Quelle: http://www.forschungsverbund.tu-dortmund.de/fileadmin/user_upload/BiGa_2018_Webversion.pdf , Seite 14f
2 Ebenda
3 § 5 Abs. 1 KiBiz: Das Jugendamt kann die Verpflichtung nach § 24 SGB VIII, für Kinder im schulpflichtigen Alter nach Bedarf
Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten, auch durch entsprechende Angebote in Schulen erfüllen. Dies gilt nach Ende des
Kindergartenjahres auch für Kinder, die im selben Kalenderjahr eingeschult werden. Hierbei soll es mit den Trägern der freien
Jugendhilfe zusammenwirken.
3
nicht tätig werden, wenn ein freier Träger diese Aufgabe übernehmen kann gem. § 4
Abs. 2 SGB VIII 4.
Ferner sieht § 4 Abs. 3 vor, dass die öffentliche Jugendhilfe die freie Jugendhilfe nach
Maßgabe dieses Buches fördern und dabei die verschiedenen Formen der Selbsthilfe stärken
soll.
Es muss sichergestellt sein, dass die Auswahl eines freien Trägers im Einvernehmen zwischen
allen Beteiligten, d.h. der Schule, der Kommune und dem außerschulischen Träger erfolgt
(siehe V/0210/ 2019, insbesondere auch die Begründung zur Trägervergabe an Kreisel e.V. für
die Grundschule in Wolbeck-Nord).
Die freien Träger müssen den Qualitätsanforderungen (verpflichtende Umsetzung der OGS
Standards, tarifliche Bezahlung der Fachkräfte, Fachberatung, Fortbildung etc.) entsprechen.
Es ist inhaltlich-fachlich, organisatorisch und wirtschaftlich nicht nachvollziehbar, weiterhin
einen derart hohen Anteil an städtischen Trägerschaften an offenen Ganztagsschulen
aufrecht zu erhalten.
Stefan Weber Otto Reiners
und Fraktion und Fraktion
4 § 4 Abs. 2 SGB VIII Soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien
Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen
Maßnahmen absehen.
Anlage A
2133 Zeichen
Anlage A zur V/0330/2020 Kurzüberblick Mit der Vorlage wird ein fünf- bis siebenjähriger Prozess beschrieben, in dem die Offenen Ganz- tagsschulen kriteriengestützt in die Trägerschaft zum freien Jugendhilfeträger übergeleitet wer- den. Chancen und Risiken werden hierbei berücksichtigt, Perspektiven aller Beteiligten dargestellt und Lösungswege aufgezeigt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden folgende Ziele verfolgt: - Kinder und ihre Familien sollen sich in Münster wohlfühlen. Die Stadt Münster wird sich durch die Trägervielfalt im landesweiten Vergleich verorten. - Langfristig werden alle Offenen Ganztagsschulen in Münster in freier Trägerschaft geführt und dem Subsidiaritätsprinzip (SGB VIII) damit entsprochen. - Mit Blick auf das Vorhaben der Bundesregierung, bis 2025 einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung in der Grundschule zu schaffen, wird mit dem Übergang in die freie Trägervielfalt analog zum KITA Ausbau eine Grundlage für den weiteren Ausbau geschaf- fen. - Der städtische Personalhaushalt wird damit mittel- und langfristig durch die Überleitung an die freien Träger der Jugendhilfe entlastet. Der Überleitungsprozess steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine abschlie- ßende Realisierung bis zum Schuljahr 2027/2028 vorgesehen. Finanzierung Produktgruppe: 0108 0602 Personal- und Organisationsmanagement Kinder- und Jugendarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlage ist der Ratsbeschluss zum bedarfsgerechten Ausbau der Offenen Ganztags- schulen in Münster und der Erlass 12-63 Nr.2 „Gebundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung.
Beschlussvorlage
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V/0330/2020
V/0330/2020
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Überleitung der Offenen Ganztagsschulen in die Trägerschaft der freien Jugendhilfe
Beratungsfolge
13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
25.08.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und
E-Government
Vorberatung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
26.08.2020 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt das Konzept zur Erhöhung des Anteils freier Träger der Ki n-
der- und Jugendhilfe in den Offenen Ganztagsschulen (OGS) in Münster zur Kenntnis.
2. Der Rat beschließt, dass ab dem neuen Schuljahr 2021/2022
2.1. alle Offenen Ganztagsschulen sukzessive in freier Trägerschaft geführt werden,
2.2. in einem Zeitraum von mindestens fünf Jahren bis zu sieben Schulen pro Schuljahr in die freie
Trägerschaft übergeleitet werden,
2.3. freie Träger im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens bei der Überleitung der stä d-
tischen in eine freie Trägerschaft kriteriengestützt ausgewählt werden,
2.4. für die Begleitung und Koordination des gesamten Verfahrens bis zur Überführung aller Schu-
len eine
0,15 Stelle BesGr. A 10 Sachbearbeitung Personal- und Organisationsamt
0,50 Stelle EGr. S 15 Fachberatung OGS
0,50 Stelle EGr. E 9b Trägerverwaltung
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
05.08.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Paschert
Telefon: 492-5890
Frau Schild
Telefon: 492-5143
schildk@stadt-muenster.de
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V/0330/2020
bereitgestellt wird.
3. Der Antrag Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen A -R/0059/2019 am 02.09.2019 ist
hiermit aufgegriffen und erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Aufwendungen für die Begleitung und Koordination des gesamten Verfahrens bis zur Überfüh-
rung aller Schulen sind wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0108 Personal- und Organisati-
onsmanagement
Zeile 11 Personalaufwendungen 2021 ff. 9.470 Sachbearbeitung
Personalma-
nagement
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit
Zeile 11 Personalaufwendungen 2021 ff. 140.210 Stabsstelle
Fachdienst OGS
+ Verwaltung
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden zum Haushaltsplan-Entwurf 2021 bei
den oben genannten Produktgruppen angemeldet. Die Verwaltung ist angehalten, die zusätzlichen
Belastungen des städtischen Haushalts an anderer Stelle z u kompensieren. Es wird zur Kenntnis
genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der
Haushaltssatzung 2021 bzw. der mittelfristigen Ergebnis se und Finanzplanung die Ermächtigungen
bereitstellt.
Begründung:
1. Ausgangslage
Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen beantragten (A-R/0059/2019) am 02.09.2019
bis Anfang 2020 (1. Quartal) die Chancen und die Risiken eines Trägerwechsels darzustellen
und dabei die Perspektiven unterschiedlicher Akteure , z. B. Schulleitungen, Fachkräfte, Pe r-
sonalrat, Schulpflegschaften etc. einzubeziehen.
bis zum Schuljahr 2020/2021 weitere Trägerschaften für die Offenen Ganztagsschulen vom
öffentlichen auf freie Träger der Jugendhilfe zu übertragen, sodass Trägervielfalt herg estellt
werden kann, das Subsidiaritätsprinzip zum Tragen kommt (§ 4 Abs. 2 SBG VIII) und dadurch
der städtische Personalhaushalt mittel- und langfristig entlastet wird.
Die Stadt Münster in Bezug auf die OGS-Trägerschaft im interkommunalen Vergleich zu veror-
ten.
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2. OGS Landschaft in Münster
Ab 2025 soll der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule bestehen. Der Bund
hat die dafür erforderlichen gesetzlichen Grundlagen bislang allerdings noch nicht geschaffen. Der
Bedarf an Plätzen wächst in Münster kontinuierlich und jedes Jahr werden an den meisten Schulen
wieder neue Gruppen eingerichtet. Im laufenden Jahr 2020 sind rund 900 Kräfte als Koordination s-
fachkräfte, Gruppenleitungen sowie Unterstützungs - und Niedrigteilzeitkräfte bei de r Stadt Münster
beschäftigt. Mit jeder neuen Gruppe wird der Personalhaushalt der Stadt zusätzlich anwachsen und
belastet.
Seit Beginn der Einführung der Offenen Ganztagsschulen in NRW im Jahr 2003 liegt die Trägerschaft
in Münster überwiegend in öffentl icher Hand. Im aktuellen Schuljahr 2019/2020 sind fünf freie Träger
an neun Offenen Ganztagsschulen tätig. Der Anteil der freien Träger liegt - bezogen auf die Schu l-
standorte - derzeit bei 19,57 %. Dies widerspricht der in Münster verfestigten Praxis dem in der öffent-
lichen Jugendhilfe verankerten Subsidiaritätsprinzip.
Schuljahr Träger Schule
OGS-
Gruppen,
SJ
2019/2020
2006/07 Schule, Jugend, Kids & Co. e. V. Peter-Wust-Schule 6
2009/10 Schule, Jugend, Kids & Co. e. V. Pleisterschule 2
2009/10 SeHT e. V. Albert-Schweitzer-Schule 3
2009/10 Trägerverein Offener Ganztag
Dreifaltigkeitsschule e. V. Dreifaltigkeitsschule 9
2016/17 Caritas-Verband e. V. Schule an der Beckstraße 1
2017/18 Schule, Jugend, Kids & Co. e. V. Grundschule Loevelingloh 1
2017/18 Caritas-Verband e. V. Paul-Schneider-Schule 9
2017/18 Caritas-Verband e. V. Matthias-Claudius-Schule Handorf 5
2019/20 Kreisel-Emsdetten e. V. Grundschule-Wolbeck-Nord 2
Die Stadt Münster hat in den letzten Jahren verschiedene Anstrengungen unternommen, die Offenen
Ganztagsschulen zu einem Wechsel in die freie Trägerschaft zu motivieren. Sowohl in den Schulle i-
terdienstbesprechungen als auch in vielen Einzelgesprächen mit verschiedenen Schulleitungen wu r-
de für einen Wechsel gewor ben. Signalisiert die Schulleitung dabei ein Interesse, wird sie von der
Verwaltung bei der Trägersuche unterstützt. Die Verwaltung nahm bei Bedarf an den Sondierungsg e-
sprächen teil. Zuletzt entschied sich die Schulleitung der Melanchthonschule zu einem We chsel der
Trägerschaft und kooperiert zum kommenden Schuljahr 2020/2 1 mit dem freien Träger Kreisel -
Emsdetten e. V. Die jüngst beschlossene Vorlage V/0137/2020 beschreibt das Verfahren.
3. Einbindung von freien Trägern im landesweiten Vergleich
Im Landesvergleich dominieren laut Studie der BiGa NRW 1 die freien Träger die OGS -Landschaft in
NRW (94 %). Innerhalb dieser Gruppe sind insbesondere anerkannte Jugendhilfeträger (89 %) sowie
Träger mit Anschluss an Dachverbände oder Kirchen (73 %) zu finden. Elternvereine und (schulische)
Fördervereine sind mit 36 % vertreten.
1 Bildungsbericht Ganztagsschule NRW2018, Empirische Dauerbeobachtung
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V/0330/2020
Verteilung der verschiedenen OGS -
Träger (Trägerangaben; in %) in NRW 2013/14 2015/16 2017/18
Freie Träger 88,6 88,2 93,6
Kommunale Träger 11,4 11,8 6,4
Träger mit Zugehörigkeit zu einem Dac h-
verband bzw. den Kirchen (z.B. AWO oder
katholische Kirche)
66,0 64,9 72,7
Anerkannte Jugendhilfeträger nach § 75
SGB VIII 81,3 78,5 89,0
Eltern- oder (schulische) Fördervereine 45,0 37,7 35,5
Die Untersuchung ergab, dass die anerkannten Juge ndhilfeträger i. d. R. durchschnittlich die Träger-
schaft für sieben bzw. acht OGS haben. Elternvereine und (schulische) Fördervereine übernehmen
hingegen in der Regel die Trägerschaft lediglich für eine einzelne OGS.
Mittlerweile prägen vor allem größere, etablierte Träger die Trägerlandschaft der OGS landesweit. In
der Regel übernehmen sie für mehrere OGS gleichzeitig die Trägerschaft, verfügen über einen pr o-
fessionellen, administrativen Overhead und können durch Syne rgieeffekte aufgebaute Strukturen
effizienter für die Organisation einzelner OGS nutzen. Sie sind zudem größtenteils an die Dachve r-
bände der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach
§ 75 SGB VIII. Kompetenzen und Potenziale der Kinder- und Jugendhilfe fließen so häufig aus einer
Hand in die Ganztagsschule ein. In NRW gilt die Kinder - und Jugendhilfe als wichtiger Partner der
Ganztagsschule.
(Vgl. Bildungsbericht Ganztagsschule NRW 2018)
4. Prozessbeteiligung
Im Folgenden werden zunächst die unterschiedlichen Perspektiven der verschiedenen Akteure in der
Offenen Ganztagsschule in Bezug auf einen Trägerwechsel von öffentlicher zu freier Trägerschaft
dargestellt.
Schulleitungen und Kollegium
Die Erfahrungen aus den 17 Jahren OGS in Münster haben gezeigt, dass Schulleitungen immer dann
eine Veränderung anstreben, wenn sie individuelle Schulkonzepte umsetzen wollen und sich durch
einen Wechsel der Trägerschaft bessere Rahmenbedingungen versprechen. Daher ist die Vorausset-
zung für einen Wechsel der OGS -Trägerschaft die deutliche Wechselbereitschaft der Schulleitung.
Nur mit der eindeutigen positiven Haltung der Schulleitung lassen sich die weiteren Beteiligten auf
einen Wechsel ein. Aktuell gibt es von einigen Schu lleitungen, aufgrund geänderter Rahmenbedi n-
gungen, durchaus Interesse an einem Wechsel zum freien Träger.
Eltern
Eltern wollen ihre Kinder gut betreut wissen und messen die pädagogische Arbeit der OGS vorneh m-
lich an der Durchführung der Hausaufgabenbetreu ung, einer gesunden Mittagsverpflegung und der
Vielfalt und Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaften. Ob die Mitarbeitenden vor Ort bei einem ö f-
fentlichen oder einem freien Träger angestellt sind, spielt für die Eltern dabei eine untergeordnete bis
gar keine Rolle. Die Schulpflegschaften haben sich darüber hinaus bislang sehr stark an den Arg u-
menten und der Haltung der jeweiligen Schulleitung orientiert.
Städtische Mitarbeitende
Die Rückmeldungen der städtischen Fachkräfte lassen sich in folgende Szenarien zusammenfassen:
1. Fast alle 38 Koordinierungskräfte und ein Teil der Unterstützungs- und Niedrigteilzeitkräfte der
Stadt Münster bevorzugen die Fortführung ihrer Anstellung beim öffentlichen Träger.
2. Viele Gruppenleitungen, insbesondere junge Kräfte, würden einen Arbeitsvertrag über mindes-
- 5 -
V/0330/2020
tens 30 Wochenstunden bevorzugen. Ein freier Jugendhilfeträger, der eine höhere Stunde n-
zahl als 21 Wochenstunden bieten kann, ist da weitaus attraktiver.
Freie Träger
Die freien Träger der Jugendhilfe waren von Beginn an wichtige Kooperationspartner in den münster-
schen Schulen. So sind sie sowohl als OGS Träger als auch als Anbieter stadtweiter, verlässlicher
Ferienbetreuung oder vieler Arbeitsgemeinschaften in der OGS etabliert. Sie verfügen über einen
hohen Erfahrungswert mit den Schulen und kennen sich in der münsterschen Schullandschaft und
ihren pädagogischen Grundsätzen bestens aus. Sie haben entscheidend bei der Verabschiedung der
Münsteraner Qualitätsstandards für die Offenen Ganztagsschulen mitgewirkt und die pä dagogische
Arbeit geprägt. Die inzwischen neun Offenen Ganztagsschulen in freier Trägerschaft haben zudem zu
keiner Zeit geäußert, zum öffentlichen Träger wieder wechseln zu wollen, was den Rückschluss auf
eine hohe Zufriedenheit zulässt.
Personalrat und Schwerbehindertenvertretung
Wie im Ratsantrag A -R/0059/2019 vorgesehen, soll auch die Perspektive des – hier zuständigen –
Personalrats der allgemeinen Verwaltung dargestellt werden. In einem Gespräch am 05.06.2020 ist
dem Vorsitzenden des Personalrat s der allgemeinen Verwaltung der beabsichtigte Strategiewechsel
vorgestellt und begründet worden. Nach Abstimmung im Plenum hat er dazu folgende Stellungnahme
abgegeben:
Der Personalrat sieht keine zwingende Notwendigkeit die in städt. Trägerschaft befind lichen
OGS zu privatisieren und in freie Trägerschaft überzuleiten.
Der Personalrat ist jedoch grundsätzlich bereit, bei einer Zustimmung der Beteiligten (Schullei-
tung und Beschäftigte), konstruktive Gespräche, mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung,
aufzunehmen.
Grundlage der Gespräche zur Überleitung einer OGS in freie Trägerschaft ist jedoch, dass die
Beschäftigten grundsätzlich im Rahmen einer Gestellung zum freien Träger wechseln, eine
Überleitung nach § 613a BGB zum freien Träger sowie eine Pri vatisierung gem. § 72 Abs. 4
S. 1 Nr. 22, ist für den Personalrat keine Option.
Der Personalrat stützt in diesem Zusammenhang auch die Interessen und Bedenken der
Schwerbehindertenvertretung dahingehend, dass durch die Verlagerung der OGS aus städt.
Trägerschaft in freie Trägerschaft, sich die Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Frauen
und Männer bei der Stadt Münster negativ entwickeln.
Der Personalrat hält es für zwingend erforderlich, für etwaige Gespräche und Verhandlungen
zu einer möglichen Übe rleitung einer OGS in die freie Trägerschaft, eine Dienstvereinbarung
abzuschließen.
Zugleich mit dem Personalrat sind die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertr e-
tung im Rahmen ihrer Rechte aus dem LGG und SGB IX beteiligt bzw. angehört worden.
Neben Hinweisen zur Sachentscheidung und Begründung weist die Gleichstellungsbeauftragte auf
folgendes hin:
Die Stadt Münster löst sich mit der Abgabe des Betriebes der Offenen Ganztagsschule
von einem wesentlichen und großen Arbeitsbereich (z.Z . 275 VZ -Stellen = 900 Beschä f-
tigte, davon über 80 % Frauen). Perspektivisch ist davon auszugehen, dass die Gan z-
tagsbetreuung weiter ausgebaut wird, um die Gestaltung der Berufstätigkeit von Eltern,
besonders Müttern zu verbessern. Mit der vollständigen Tr ennung von diesem Arbeitsfeld
gibt die Stadt Münster ein wesentliches Betreuungs- und Bildungselement ab und es stellt
sich die Frage, wie diese damit auch deutlich gesendeten Signale als Arbeitgeberin aufge-
- 6 -
V/0330/2020
fasst werden. An dieser Stelle möchte ich auch au f die Stellungnahme der Schwerbehi n-
dertenvertretung verweisen.
Die Schwerbehindertenvertretung hat eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Im Rahmen des
Anhörungsrechts aus § 178 Abs. 2 S. 1 SGB IX wendet sie sich gegen den Vorschlag, den Betrieb
der O GS vollständig an freie Träger zu übertragen und begründet dies insbesondere mit wegbr e-
chenden Beschäftigungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Mitarbeitende. Die Stellungnahme ist als
Anlage 2 beigefügt.
5. Chancen einer Übertragung an den freien Träger der Jugendhilfe
Aus den Rückmeldungen aller Beteiligten lässt sich zusammenfassen, dass die positiven Rückme l-
dungen und Vorteile für eine Übertragung der Trägerschaft der Münsteraner Offenen Ganztagssch u-
len vom öffentlichen zum freien Träger überwiegen. In Münster gibt es inzwischen eine gestiegene
Anzahl freier Träger, die ihr grundsätzliches Interesse an einer Übernahme der OGS -Trägerschaft
bekunden. Sie weisen dabei ähnliche, überzeugende Rahmenbedingungen auf und verweisen auf die
gleiche tarifgerechte Bezahlung und Altersversorgung der Beschäftigten wie im öffentlichen Dienst.
Darüber hinaus bieten die freien Träger der Jugendhilfe attraktive Arbeitsbedingungen , die eine stän-
dige Fluktuation der Gruppenleitungen, wie sie die Stadt Münster aufgrund der geringen wöchen tli-
chen Arbeitszeit seit Jahren zu beklagen hat, an:
1. Mitarbeitende beim freien Träger können durch den Einsatz als Integrationskraft am Schu l-
vormittag eine Stundenerhöhung bis zur Vollzeitstelle erhalten.
2. Durch die zusätzliche Betreuung der OGS -Kinder in den Schulferien und/oder durch Betre u-
ungszeiten der Kinder vor Schulbeginn und nach der originären OGS -Zeit, ab 16 Uhr, können
außerdem wöchentliche Arbeitszeiten erhöht werden.
3. Jugendhilfeträger verfügen i.d.R. über zusätzliche Angebote und Einrichtungen wie z. B. Bera-
tungsstellen, therapeutische Tagesgruppen, Einrichtungen der Kinder - und Jugendarbeit, E r-
ziehungshilfen oder Schulsozialarbeit. Dadurch bringen sie vielschichtige Fachkompetenzen in
die Schule. Die Potenziale der Kinder - und Jugendhilfe können zudem aus einer Hand in die
Ganztagsschule einfließen und mit den Schulangeboten sehr gut verzahnt werden. Dadurch
können insbesondere Kinder mit sozialen und emotionalen Unterstützungsbedarfen besser in-
dividuell in der Schule begleitet und gefördert w erden und bedarfsgerechte Hilfsangebote b e-
reitgestellt werden.
Neben Chancen gibt es immer auch Herausforderungen, die hier im Weiteren aufgeführt werden.
6. Risiken und Herausforderungen eines Trägerwechsels
Ein besonderes Augenmerk gilt den koordini erenden 38 Fachkräften. Sie bilden die Gruppe der Mi t-
arbeitenden, die am längsten, mit viel Ausdauer und einer Beziehungskontinuität die Offenen Gan z-
tagsschulen in Münster geformt, ausgebaut und verlässlich neben den Schulleitungen geführt haben.
2017 wurden sie nach jahrelangen Bemühen, unabhängig von ihrer Profession, aufgrund ihrer Täti g-
keitsmerkmale einer höherwertigen Tätigkeit zugeordnet und in S 12 TVöD eingruppiert.
Bei dem städtischen Personal, das bei einem Betriebsübergang ggf. an den freien Tr äger gestellt
wird, ergibt sich eine besondere Konstellation: die mit der Schulleitung geteilte Fachaufsicht wird an
den freien Träger übertragen, die Dienstaufsicht mit den damit verbundenen Verwaltungsangelege n-
heiten verbleibt bei der Stadt Münster. (Siehe Punkt 7)
Weiterhin können je nach (zeitlicher) Ausgestaltung dieses Transformationsprozesses, der beteiligten
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Träger und der allgemeinen städtischen Personalentwicklung zusätzliche Abgeltungsbeträge in der
betrieblichen Altersversorgung bei der Kommuna len Zusatzversorgungskasse Westfalen -Lippe en t-
stehen. Aufgrund der bestehenden Unwägbarkeiten ist eine valide Schätzung jedoch nicht möglich.
7. Die konkrete Umsetzung
Soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien
Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche J u-
gendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen (vgl. § 4 Abs. 2 SGB VIII). Daraus ergibt sich, perspekti-
visch alle Offenen Ganztagsschulen in eine freie Trägerschaft zu überführen.
Damit diese Überführungen nicht zu einem langwierigen Prozess werden, soll in einem zeitlich b e-
grenzten, transparenten Verfahren und im Einvernehmen aller Beteiligten eine Prozessbegleitung
eingerichtet werden. Diese besteht aus einer Stabstelle über einen befristeten Zeitraum von ca. fünf
bis sieben Jahren und soll mit einem 0,5 Stellenanteil im Fachdienst OGS (S15 TVöD) und 0,5 Ste l-
lenanteil für die Verwaltung (E9b TVöD) sowie eine 0,15 Stelle Bes.Gr. A10 im Personal und Organ i-
sationsamt bereitgestellt werden.
Schulen, die folgende Konstellationen aufweisen, werden priorisiert begleitet:
Neue Schulen
Münster ist eine wachsende Stadt. Im Rahmen der Stadtentwicklung werden künftig neue Grundschu-
len gebaut. Die OGS -Trägerschaft wird künftig ausschließlich an freie Träger übertragen. Analog zur
Vergabe der Trägerschaft der neuen Grundschule in Wolbeck werden alle neuen Schulen in einem
Interessensbekundungsverfahren kriteriengestützt an freie Träger der Jugendhilfe vergeben.
Vakante Koordinationsstellen
Bei vakanten städtischen Koordinationsstellen (z. B. Renteneintritt) werden vorausschauend und
rechtzeitig Gespräche mit den Schulleitungen aufgenommen, mit dem Ziel, einen Trägerwechsel zum
Zeitpunkt des Ausscheidens der Koordinatorin vorzubereiten.
Schulen mit einem hohen Sozialindikator
Durch die Umsetzung der Inklusion hat sich in den Schulen in den letzten Jahren der Anteil an Ki n-
dern mit sonderpädagogischen Förderbedarf deutlich erhöht. Insbesondere Schulen mit einem hohen
Anteil an „Inklusionskindern“ benötigen besondere OGS -Konzepte. Schulen in Stadtteilen mit einem
hohen Sozialindikator bedürfen einer zusätzlichen Ausstattung der Ang ebote zur gezielteren Förd e-
rung der Kinder. Insbesondere die enge Verzahnung von Vor - und Nachmittag mit gut abgestimmten
Förderplänen erhöht in diesen Fällen die Förderchancen der einzelnen Kinder. Die Kompetenzen und
Potenziale der freien Jugendhilfeträg er greifen hier gezielter als die Leistungen der öffentlichen J u-
gendhilfe. Mit diesen Schulen werden zeitnah Verhandlungen aufgenommen.
Schulen im gemeinsamen Sozialraum
Ist ein Trägerwechsel an einer Schule angezeigt, wird gleichzeitig ein Interessensbek undungs-
verfahren auch für die weiteren Schulen im Sozialraum angestrebt.
Städtische Mitarbeitende
Die Übernahme des OGS-Betriebes in einer Schule ist ein Teil-Betriebsübergang i. S. d. § 613a BGB
und eine Privatisierung gem. § 72 Abs. 4 S. 1 Nr. 22 Lande spersonalvertretungsgesetz NW (LPVG),
der der zuständige Personalrat zustimmen muss. Bei einem Betriebsübergang gehen die Arbeitsve r-
hältnisse grundsätzlich (hier) auf den freien Träger über, es sei denn, die Beschäftigten machen von
ihrem dazu eingeräumten Recht des Widerspruchs Gebrauch. Im Falle des Widerspruchs hat die
Stadt als Arbeitgeberin das – einseitige – Recht, über Personalgestellung die städtischen Mitarbe i-
tenden dem freien Träger zur Fortführung ihrer bisherigen Tätigkeit zu überlassen. Diese Personalge-
stellung unterliegt im Weiteren dann aufgrund einer gesetzlichen Befreiungsklausel nicht den Maßg a-
ben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wie z. B. Erlaubnispflicht oder Überlassungshöchstdauer
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von 18 Monaten.
Nach den bisherigen Erfahrungen bev orzugt die Mehrheit der städtischen Mitarbeitenden die Au f-
rechterhaltung ihrer Arbeitsverhältnisse mit der Stadt Münster. Im Rahmen der Personalgestellung
bleibt die Bindung zwischen des gestellten Mitarbeitenden und der Arbeitgeberin Stadt Münster g e-
wahrt, z. B. durch Zugang zum städtischen Intranet. Wechsel auf andere Stellen innerhalb der Stad t-
verwaltung sind weiterhin möglich.
Weiterhin kann die vom Personalrat für notwendig gehaltene Dienstvereinbarung geschlossen we r-
den. Denkbare Regelungsinhalte kön nen dabei der Umsetzungszeitraum, die Zahl der jährlich anz u-
gehenden Schulen oder auch die o.g. schulbezogenen Kriterien sein. Innerhalb der Verwaltung we r-
den nach Entscheidung durch den Rat dazu Gespräche aufgenommen.
8. Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens
Ab dem Schuljahr 2020/21 sollen pro Jahr ca. 5 - 7 Schulen von den 35 verbleibenden Offenen Ganz-
tagsschulen in städtischer Trägerschaft in die f reie Trägerschaft übergeleitet werden. Daraus ergibt
sich ein Überleitungszeitraum von 5 - 7 Jahren. Folgender Ablauf soll bei den einzelnen Überleitu n-
gen angewendet werden:
1. Jugendhilfeträger reichen eine grundsätzliche Interessensbekundung an der Übernahme einer
Trägerschaft von Offenen Ganztagsschulen beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
ein.
2. Schulen, die Konstellationen vorweisen, wie sie unter Punkt 7 aufgeführt sind, werden vom
OGS-Fachdienst bei der Vorbereitung der Trägerüberleitung begleitet und unterstützt.
3. Jugendhilfeträger, die grundsätzliches Interesse bekundet haben, werden vom Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien über die anstehenden Trägerüberleitungen informiert.
4. Jugendhilfeträger bewerben sich schulscharf.
5. Durchführung der Bewerbungsgespräche (Trägervertreter, Schulleitung, OGS-Koordinatorin
und MA aus der Verwaltung)
6. Entscheidung durch die in Punkt 5 genannten Beteiligten u. a. auf Grundlage von Kriterien:
Konzept des Trägers unter Berücksichtigung der OGS-Qualitätsstandards
Jugendhilfe- und OGS-Erfahrung
Jugendhilfeangebote im Sozialraum
Kooperationsprojekte in der Schule
Besondere Kompetenzen (Inklusions- und Förderkonzepte)
7. Schulkonferenzbeschluss
8. Beschlussvorlage für die Politik
9. Ratsbeschluss
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben werden zu Ziffer 8 die Gleichstellungsbeauftragte und ggfs.
die Schwerbehindertenver tretung beteiligt sowie der Personalrat informiert; das formelle Verfahren
zur Mitbestimmung durch den Personalrat erfolgt im Anschluss an den Ratsbeschluss (Ziffer 9).
Fazit
Im Sinne einer wachsenden Stadt Münster, dere n Kinder und ihrer Familien wird die Trägervielfalt an
den Offenen Ganztagsschulen das Schulleben positiv beeinflussen und nachhaltig fördern.
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i.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Antrag A-R 0059/2019
Anlage 2: Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Beckstraße 1
- Loevelingloh 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0330/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37