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V/0262/2023/1

Neuregelung der Trägervertretung in städtischen Kindertageseinrichtungen

Vorlagen 05.06.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2023, TOP 23

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2756 Zeichen

V/0262/2023/1 
V/0262/2023/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neuregelung der Trägervertretung in städtischen Kindertageseinrichtungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.06.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.06.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die bisherige Regelung zur Trägervertretung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Münster 
wird geändert. Die Vertretung des Trägers Stadt Münster wird durch die jeweiligen Leitungen 
der Kindertageseinrichtungen sowie eine von der jeweils zuständigen Bezirksvertretung als 
politische Trägervertretung bestellte Person wahrgenommen. Die Bezirksvert retungen be-
stellen darüber hinaus für die politische Trägervertretung eine Stellvertretung. 
 
2. Die von der Bezirksvertretung bestellte Person und deren Stellvertretung  müssen Mitglie-
der der Bezirksvertretung oder im Stadtbezirk wohnende Ratsmitglieder sein. Die Bestellung 
erfolgt für die Dauer der Wahlperiode der Bezirksvertretung. Nach Ablauf der Wahlperiode 
üben die bestellten Vertretungen ihre Tätigkeit bis zur Neubestellung der Trägervertretung 
weiter aus. 
 
3. Die Neuregelung gilt ab der im Jahr 2025 beginne nden Wahlperiode. Die bisher in die Räte 
der Kindertageseinrichtungen gewählten Vertretungen üben ihre Funktion bis zu diesem 
Zeitpunkt weiter aus. Sie sind mit der Neubestellung zum Beginn der im Jahr 2025 begin-
nenden Wahlperiode von den Bezirksvertretungen abberufen. Sollte bis zum Ende der aktu-
ellen Wahlperiode eine Neubesetzung eines Rates der Kindertageseinrichtung bzw. einzel-
ner Mitglieder eines Rates einer Kindertageseinrichtung erforderlich werden, kann dann bei 
der Besetzung bereits nach Ziffer 1 und 2 dieses Beschlussvorschlages verfahren werden.  
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
07.06.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Lammers 
Telefon: 492-5885 
LammersH@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0262/2023/1 
Begründung: 
 
Die Vorlage wurde im Verlauf der Beratungen bereits in mehreren Bezirksvertretungen behandelt und 
im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vorberaten. Während drei Bezirksvertretungen 
(Südost, Hiltrup und Ost) die Vorlage einstimmig beschlossen haben, gab es von den Bezirksvertre-
tungen Mitte und West Änderungsanträge. Diese würden allerdings zu einer unterschiedlichen Hand-
habung in den verschiedenen Bezirken führen. 
 
Im Rahmen der Vorberatung durch den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien ist eine Ver-
änderung beschlossen worden, wonach für die politische Trägervertretung auch eine Stellvertretung 
benannt werden soll. Diese Änderung ist in der Sachentscheidung aufgegriffen worden. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

Anlage A

2101 Zeichen

Anlage A zur V/0262/2023/1 
Kurzüberblick 
Die im Kinderbildungsgesetz vorgesehene Vertretung des Trägers wird für städt. Kitas bisher u.a. 
durch politische Trägervertreter*innen übernommen, deren Anzahl sich an der Zahl der Kita-
Gruppen orientiert. Aufgrund des enormen Aufwandes für die ehrenamtlich Tätigen kam aus dem 
politischen Raum die Initiative, diesen Aufwand künftig möglichst zu reduzieren. Außerdem wurden 
die politischen Trägervertreter*innen bisher ohne Bindung an die Wahlzeit des Rates oder der Be-
zirksvertretungen bestellt, eine turnusmäßige Neubestellung erfolgte nicht. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Im Rahmen des Ziels Familienfreundlichkeit betreibt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
29 Kitas in eigener Trägerschaft. 
 
Im Kinderbildungsgesetz ist geregelt, dass der Träger im Rat der Kindertageseinrichtung vertreten 
sein muss. Mit seinem ursprünglichen Beschluss aus dem Jahr 1976 hatte der Rat durch die Be-
nennung von politischen Trägervertretern*innen eine Anbindung an die Politik angestrebt. 
 
Die Neuregelung der Reduzierung auf eine ehrenamtliche Vertretung aus der Politik pro Kita wird 
sowohl der gesetzlichen Vorgabe als auch dem Ratsbeschluss aus dem Jahr 1976 gerecht und 
verbindet die politische Trägervertretung außerdem mit der Wahlzeit der Bezirksvertretungen bzw. 
des Rates. Ferner wird dadurch eine regelmäßige Neubestellung gewährleistet. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen: § 10 Abs. 6 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine Relevanz

Beratungsverlauf (2)

14.06.2023 Hauptausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.06.2023 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0262/2023/1
Typ
Vorlagen
Datum
05.06.2023
Erstellt
05.06.2023 16:06