V/0262/2023/1
Neuregelung der Trägervertretung in städtischen Kindertageseinrichtungen
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Beschlussvorlage
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V/0262/2023/1 V/0262/2023/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Neuregelung der Trägervertretung in städtischen Kindertageseinrichtungen Beratungsfolge 14.06.2023 Hauptausschuss Vorberatung 14.06.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die bisherige Regelung zur Trägervertretung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Münster wird geändert. Die Vertretung des Trägers Stadt Münster wird durch die jeweiligen Leitungen der Kindertageseinrichtungen sowie eine von der jeweils zuständigen Bezirksvertretung als politische Trägervertretung bestellte Person wahrgenommen. Die Bezirksvert retungen be- stellen darüber hinaus für die politische Trägervertretung eine Stellvertretung. 2. Die von der Bezirksvertretung bestellte Person und deren Stellvertretung müssen Mitglie- der der Bezirksvertretung oder im Stadtbezirk wohnende Ratsmitglieder sein. Die Bestellung erfolgt für die Dauer der Wahlperiode der Bezirksvertretung. Nach Ablauf der Wahlperiode üben die bestellten Vertretungen ihre Tätigkeit bis zur Neubestellung der Trägervertretung weiter aus. 3. Die Neuregelung gilt ab der im Jahr 2025 beginne nden Wahlperiode. Die bisher in die Räte der Kindertageseinrichtungen gewählten Vertretungen üben ihre Funktion bis zu diesem Zeitpunkt weiter aus. Sie sind mit der Neubestellung zum Beginn der im Jahr 2025 begin- nenden Wahlperiode von den Bezirksvertretungen abberufen. Sollte bis zum Ende der aktu- ellen Wahlperiode eine Neubesetzung eines Rates der Kindertageseinrichtung bzw. einzel- ner Mitglieder eines Rates einer Kindertageseinrichtung erforderlich werden, kann dann bei der Besetzung bereits nach Ziffer 1 und 2 dieses Beschlussvorschlages verfahren werden. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 07.06.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lammers Telefon: 492-5885 LammersH@stadt- muenster.de - 2 - V/0262/2023/1 Begründung: Die Vorlage wurde im Verlauf der Beratungen bereits in mehreren Bezirksvertretungen behandelt und im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vorberaten. Während drei Bezirksvertretungen (Südost, Hiltrup und Ost) die Vorlage einstimmig beschlossen haben, gab es von den Bezirksvertre- tungen Mitte und West Änderungsanträge. Diese würden allerdings zu einer unterschiedlichen Hand- habung in den verschiedenen Bezirken führen. Im Rahmen der Vorberatung durch den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien ist eine Ver- änderung beschlossen worden, wonach für die politische Trägervertretung auch eine Stellvertretung benannt werden soll. Diese Änderung ist in der Sachentscheidung aufgegriffen worden. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0262/2023/1 Kurzüberblick Die im Kinderbildungsgesetz vorgesehene Vertretung des Trägers wird für städt. Kitas bisher u.a. durch politische Trägervertreter*innen übernommen, deren Anzahl sich an der Zahl der Kita- Gruppen orientiert. Aufgrund des enormen Aufwandes für die ehrenamtlich Tätigen kam aus dem politischen Raum die Initiative, diesen Aufwand künftig möglichst zu reduzieren. Außerdem wurden die politischen Trägervertreter*innen bisher ohne Bindung an die Wahlzeit des Rates oder der Be- zirksvertretungen bestellt, eine turnusmäßige Neubestellung erfolgte nicht. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Im Rahmen des Ziels Familienfreundlichkeit betreibt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 29 Kitas in eigener Trägerschaft. Im Kinderbildungsgesetz ist geregelt, dass der Träger im Rat der Kindertageseinrichtung vertreten sein muss. Mit seinem ursprünglichen Beschluss aus dem Jahr 1976 hatte der Rat durch die Be- nennung von politischen Trägervertretern*innen eine Anbindung an die Politik angestrebt. Die Neuregelung der Reduzierung auf eine ehrenamtliche Vertretung aus der Politik pro Kita wird sowohl der gesetzlichen Vorgabe als auch dem Ratsbeschluss aus dem Jahr 1976 gerecht und verbindet die politische Trägervertretung außerdem mit der Wahlzeit der Bezirksvertretungen bzw. des Rates. Ferner wird dadurch eine regelmäßige Neubestellung gewährleistet. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlagen: § 10 Abs. 6 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine Relevanz
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0262/2023/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.06.2023
- Erstellt
- 05.06.2023 16:06