V/0468/2010
Wiedereinführung des Münster-Passes, Angebotskonzept ab 01.09.2010
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Beschlussvorlage
16418 Zeichen
V/0468/2010
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Wiedereinführung des Münster-Passes, Angebotskonzept ab 01.09.2010
Beratungsfolge
29.06.2010 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
30.06.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
07.07.2010 Hauptausschuss Vorberatung
07.07.2010 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Das in der Begründung dargestellte vorläufige Angebotskonzept für den Münster-Pass wird
zum 01.09.2010 umgesetzt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Maßgabe der für den Münster-Pass bereitgestellten
Haushaltsmittel
2.1 über den in der Begründung dargestellten begünstigten Personenkreis hinaus Möglichkei-
ten zu prüfen, den Personenkreis um weitere Personengruppen mit geringem Einkommen
zu erweitern,
2.2 weitere Vergünstigungsmöglichkeiten für Leistungen und Dienste der Stadt Münster sowie
gemeinnütziger und gewerblicher Anbieter zu prüfen und ggf. auszuhandeln; dazu gehören
insbesondere ein vergünstigtes ÖPNV-Angebot für Kinder und Jugendliche sowie weitere
Angebote in den Bereichen Sport, Freizeit, Bildung inkl. musisch-künstlerische Bildung.
3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, den zuständigen Fachausschuss über die Entwick-
lung der Inanspruchnahme der Vergünstigungen und die der Aufwendungen, ferner über
neue Angebote regelmäßig zu unterrichten. Für den Fall, dass die Kostenentwicklung die
Gefahr einer Budgetüberschreitung andeutet, behält sich der Rat eine erneute Beschluss-
fassung vor.
4. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen/GAL, Fraktion DIE LINKE., Ratsgruppe UWG/ödp, Ratsherr Lan-
genfeld an den Rat A-R/0021/2010 „Münsterpass wieder neu einrichten“ erledigt.
Vorlagen-Nr.:
V/0468/2010
Auskunft erteilt:
Herr Treutler
Ruf:
492 50 26
E-Mail:
Treutler@stadt-muenster.de
Datum:
08.06.2010
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0468/2010
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Umsetzung des Angebotskonzepts Kosten von je-
weils bis zu 147.620 € in 2010,
772.340 € in 2011,
772.060 € in 2012,
771.780 € in 2013 und
771.500 € in 2014
verbunden sein werden.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Aufwendungen
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer
Bedarfe
Teilergebnisplan (Zei-
le)
15 Transferaufwendungen
2010
2011
2012
2013
2014
147.620
772.340
772.060
771.780
771.500
Im Haushalts-
plan sind in den
Jahren 2010
bis 2014 Mittel
im jeweiligen
Umfang einge-
stellt.
Insgesamt:
Erträge
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe
Teilergebnisplan (Zei-
le)
Insgesamt:
Begründung:
1. Beschlusslage
Mit Beschluss vom 28.04.2010 zur Vorlage V/0278/2010 (Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen/GAL, Fraktion DIE LINKE., Ratsgruppe UWG/ödp, Ratsherr Langen-
feld an den Rat A-R/0021/2010 „Münsterpass wieder neu einrichten“) hat der Hauptaus-
schuss die Verwaltung beauftragt, dem Rat bis zu den Sommerferien 2010 ein vorläufiges
Programmkonzept für den Münster-Pass mit Darstellung der Finanzierungskonsequenzen
vorzulegen, um den Münster-Pass zum 01.09.2010 mit Vergünstigungen zunächst für den
öffentlichen Personennahverkehr sowie für weitere städtische Angebote einzuführen.
Nach dem Hauptausschussbeschluss soll der Umfang eventueller Ausgleichszahlungen an
Anbieter, bei Vorlage des Münster-Passes eine Vergünstigung einräumen, nicht allein an der
Differenz zwischen regulärem und ermäßigtem Preis bemessen werden, sondern ggf. auch
Umsatzzunahmen aufgrund der Vergünstigung Rechnung tragen.
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2. Angebotskonzept
Das im Folgenden dargestellte Angebotskonzept skizziert ein vorläufiges Basisangebot, das
insbesondere im Hinblick auf die vergünstigten Leistungen und Dienste, soweit im Rahmen
des gegebenen Budgets finanzierbar, erweiterungsfähig ist. Die Verwaltung wird, sofern der
Rat diese Vorlage beschließt, bereits vor dem 01.09.2010 versuchen, weitere Vergünstigun-
gen für Inhaberinnen und Inhaber des Münster-Passes zu erschließen. Ob und ggf. welchen
weiteren, über den unter Ziffer 2.1 skizzierten begünstigten Personenkreis hinaus gehenden
Personengruppen die Vorteile des Münster-Passes eröffnet werden können, wird geprüft,
sobald sich jahreszeitübergreifende Aussagen im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Vor-
teile sowie auf reale Aufwendungen treffen lassen.
2.1 Begünstigter Personenkreis
Wie im Antrag A-R/0021/2010 empfohlen, erhalten den Münster-Pass zunächst alle in Müns-
ter wohnenden Personen, die
Leistungen nach dem SGB II,
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII,
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII oder
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten. Den Münster-Pass sollen auch die erhalten, die in einer Einrichtung wohnen und
auf Leistungen zum Lebensunterhalt angewiesen sind. Angesprochen werden damit gegen-
wärtig knapp 24.500 Berechtigte (Stand: Dezember 2009):
Leistungen nach dem SGB II1 SGB XII (Kap. 3, 4)2 AsylbLG3 insgesamt
Personen 20.112 3.777 596 24.485
2.2 Vergünstigungen
2.2.1 Angebote der Stadt Münster
Volkshochschule
Inhaberinnen und Inhaber des Münster-Passes erhalten eine Ermäßigung des Teilnehmer-
entgelts um 50 % für Kurse der Volkshochschule. Die Vergünstigung wird dem berechtigten
Personenkreis bereits eingeräumt. Zusätzliche Kosten entstehen nicht.
Städtische Bühnen
Wer zum berechtigten Personenkreis (Ziffer 2.1) gehört, erhält bereits jetzt 50 % Nachlass
auf den Tageskartenpreis; allerdings ist ein Mindestbetrag von 5 € zu entrichten. Dienstags
erhalten auch Münster-Pass-Inhaberinnen und –Inhaber Karten für 5 € auf allen Plätzen. Für
diese Vergünstigungen entstehen ebenfalls keine zusätzlichen Kosten.
Städtische Museen
Der Besuch des Stadtmuseums, des Zwingers sowie des Hauses Rüschhaus ist kostenfrei.
1 Stadt Münster 2010: Geschäftsbericht 2009 des Sozialamts, S. 103 (Tabelle 58)
2 Leistungen in und außerhalb von Einrichtungen; nich t enthalten sind leistungsberechtigte Personen,
die in Münster in einer Einrichtung leben und Leistungen zur Existenzsicherung von einem auswärti-
gen Sozialhilfeträger erhalten. Quelle: Stadt Münster, Sozialamt
3 Quelle: Stadt Münster, Sozialamt
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Weitere städtische Angebote
Die Verwaltung wird prüfen, welche weiteren Vergünstigungen Münster-Pass-Inhaberinnen
und –Inhabern bei der Inanspruchnahme städtischer Angebote und Dienste eröffnet werden
können.
2.2.2 ÖPNV
9 Uhr MünsterAbo
Nach Erörterung mehrerer Angebotsalternativen haben sich die Stadtwerke Münster GmbH
und die Stadt verständigt, Inhaberinnen und Inhabern des Münster-Passes ab 01.09.2010
ein modifiziertes 9 Uhr MünsterAbo anzubieten: Wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann
bei Vorlage seines bzw. ihres gültigen Münster-Passes in den Geschäftsräumen von mobilé
das persönliche 9 Uhr MünsterAbo zu einem gegenüber dem jeweils geltenden Preis (zurzeit
monatlich 32,45 €) um 50 % ermäßigten Preis bestellen. Gegenüber dem 9 Uhr MünsterAbo
zum regulären Preis wird die Vertragsdauer der vergünstigten Variante nur drei Monate
betragen; wer das Angebot länger in Anspruch nehmen möchte, muss ein neues Abonne-
ment bestellen. Auch das vergünstigte 9 Uhr MünsterAbo hat die Stadtwerke PlusCard inklu-
sive.
Die Stadtwerke Münster GmbH werden der Stadt Münster, Sozialamt, die Kosten im Umfang
der Preisermäßigung aller laufenden ermäßigten 9 Uhr MünsterAbos jeweils monatlich in
Rechnung stellen. Wer ein Abonnement bestellen möchte, wird in den Räumen von mobilé
gefragt, welche Fahrkarten er bzw. sie in welcher Häufigkeit bisher gekauft hat, um den
ÖPNV im Stadtgebiet Münster zu nutzen. Auf dieser Ergebnisgrundlage werden Stadtwerke
Münster GmbH und Stadt Münster nach etwa einem Jahr gemeinsam prüfen, ob und ggf. in
welchem Umfang durch das ermäßigte Angebot neue Fahrgäste gewonnen werden konnten,
ferner, welche zusätzlichen Erträge und Aufwendungen (Einnahmeausfälle aus Rücklast-
schriften sowie durch Tarifwechsel, Kosten für Vertrieb und Ticketproduktion) der Stadtwerke
Münster GmbH entstanden sind. Sollten die Erträge die Aufwendungen überwiegen, werden
Stadt Münster und Stadtwerke den Umfang der Kostenerstattung an die Stadtwerke Münster
GmbH neu verhandeln. Anderenfalls bleibt es bei der vollen Kostenerstattung an die Stadt-
werke Münster GmbH im Umfang der Ermäßigungen.
Sofern der Rat die Vorlage beschließt, wird die Verwaltung Verhandlungen über mögliche
Ermäßigungsangebote im ÖPNV für Kinder mit der Stadtwerke Münster GmbH noch vor dem
01.09.2010 aufnehmen.
Transferkosten
Je nach Ausprägung der (über 12 Monate statischen) Nachfrage sind aus heutiger Sicht
Transferkosten in folgendem Umfang zu erwarten
4:
4 Unter den berechtigten Personen (ca. 24.500, s. Ziffer 2.1) sind ca. 18.500 Personen älter als 14
Jahre; die Zahl der 14-jährigen mit Anspruch auf Sozialgeld nach dem SGB II ist in den veröffentlich-
ten Datenübersichten der Bundesagentur für Arbeit nicht abgebildet.
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Nachfrage in % der
Berechtigten
Nachfrage (abs.) Transferleistungen /Jahr
10% 1.850 360.750 €
16% 2.960 577.200 €
20% 3.700 721.500 €
25% 4.625 901.875 €
Die konkrete Entwicklung der Nachfrage lässt sich erst in der Umsetzungsphase feststellen.
Mit Blick auf diese Dimension unterliegt der Kostenfaktor „Transferkosten“ einer besonders
hohen Kalkulationsunsicherheit.
Alternativen
Weitere, mit der Stadtwerke Münster GmbH erörterte, Ermäßigungsvarianten betrafen fol-
gende Angebote:
Einzel-, 4er und 10er Tickets im Vorverkauf:
Die Kalkulation der Transferkosten aus Vergünstigungen dieser Angebote wäre höchst unsi-
cher und im Hinblick auf die Kostenbegrenzung innerhalb des gegebenen Budgets riskant.
Der mit der Ausgabe der Karten verbundene Aufwand wäre ebenfalls erheblich höher als der
im Zusammenhang mit Abonnementbestellungen. Konkrete Erfahrungen mit ermäßigten
übertragbaren Fahrkarten im Rahmen des zum 01.06.1998 eingeführten Münster-Passes
lassen überdies die Vermutung zu, dass das Entstehen eines Grau-Markts wahrscheinlich
wäre, insofern zum ermäßigten Preis erworbene Fahrkarten zu Preisen zwischen regulärem
und ermäßigtem Entgelt veräußert werden könnten.
FirmenAbo:
Ausführlich erörtert wurde die Variante, ein gegenüber dem regulären Preis um 50 % ermä-
ßigtes Fahrkartenangebot auf der Basis des FirmenAbos bereitzustellen; Abonnentinnen und
Abonnenten mit Münster-Pass hätten nach dem gegenwärtigen Tarif monatlich 18,42 € zu
zahlen. Bereits bei identischer Nachfrage wären die Transferkosten im Vergleich zum ermä-
ßigten 9 Uhr MünsterAbo höher. Angesichts des Vorteils aus Sicht der Nutzerinnen und Nut-
zer (keine Verkehrszeitbeschränkung) wäre trotz des höheren Preises pro Monat eine im
Vergleich zum 9 Uhr MünsterAbo stärkere Nachfrage nicht ausgeschlossen, die ihrerseits zu
höheren Transferkosten führt; so beliefen sich die jährlichen Transferkosten bei einer Nach-
frage von 16 % jener Berechtigten, die den Erwachsenentarif zahlen müssen, auf mehr als
654.000 €, bei 20 % auf mehr als 818.000 €.
Leistungsberechtigte, die für ihre Berufstätigkeit auf Fahrkarten ohne Verkehrszeitbeschrän-
kung angewiesen sind, können die Kosten ihrer Fahrkarte ohnehin im Rahmen der Einkom-
mensbereinigung leistungsrechtlich geltend machen.
Angebot in Anlehnung an das 60plusAbo:
Die Preiskalkulation des 60plusAbos basiert auf, im Verhältnis zum 9 Uhr MünsterAbo und
zum FirmenAbo geringeren Nutzungshäufigkeiten, sodass diese Variante als Berechnungs-
grundlage für ein Münster-Pass-Angebot nicht zugrunde gelegt werden kann.
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V/0468/2010
Empfehlung
Das 9 Uhr MünsterAbo zum halben Preis mit einer Vertragsdauer von drei Monaten hat sich
mit Blick auf seine relative Berechenbarkeit und seine Finanzierbarkeit im Rahmen des ge-
gebenen Budgets sowie unter den Gesichtspunkten Vertriebsaufwand und Zugänglichkeit als
vorläufig günstigste Variante herausgestellt.
2.2.3 Allwetterzoo
Inhaberinnen und Inhaber des Münster-Passes können Einzeleintrittskarten zum jeweils gel-
tenden Gruppentarif kaufen; die ermäßigte Karte für Erwachsene kostet 11,90 € (regulärer
Preis: 14 €), die für Kinder 5,90 € (regulärer Preis: 7 €). Für diese Vergünstigung sind keine
städt. Transferleistungen an den Allwetterzoo zu leisten.
Zusätzlich können Münster-Pass-Inhaberinnen und –Inhaber an den Familientagen (jeweils
am letzten Samstag im März, Juni und September) die bereits reduzierten Eintrittskarten
zum halben Preis kaufen: Erwachsene zahlen 5 € statt 10 €, Kinder zahlen 2,50 € statt 5 €).
Die Zookasse verkauft die ermäßigten Eintrittskarten bei Vorlage des Münster-Passes. Die
an den Familientagen ausgegebenen, zusätzlich vergünstigten, Karten registriert der Allwet-
terzoo anonym und rechnet die Differenz jeweils nach den Familientagen mit der Stadt
Münster ab. Die erwarteten Transferleistungen an den Zoo werden in 2010 voraussichtlich
deutlich unter 1.000 € und in den folgenden Jahren unter 3.000 € pro Jahr liegen.
3. Vertriebsorganisation und –kosten des Münster-Passes
Alle Personen, die laufende Leistungen nach dem SGB II oder Leistungen zum Lebensun-
terhalt vom Sozialamt der Stadt Münster beziehen, erhalten den Münster-Pass jeweils un-
aufgefordert und einzeln per Post. Der Pass ist Teil eines persönlichen Anschreibens, das
die Berechtigten auf die ermäßigten Angebote hinweist; die persönlichen Daten des/der Be-
rechtigten sind auf dem Pass individuell vorgedruckt. Für andere berechtigte Personen wird
das Ausgabeverfahren des Münster-Passes noch konkretisiert.
Die Gültigkeit der Pässe beträgt 6 Monate. Die Pässe der Personen, deren Leistungsan-
spruch vor Ablauf des Halbjahreszeitraums endet, werden nicht eingezogen. Wenngleich
damit nicht ausgeschlossen werden kann, dass ehemalige Berechtigte die Vorteile zu Un-
recht nutzen, stände der mit der Einziehung verbundene Verwaltungsaufwand außer Ver-
hältnis zum Umfang der Verhinderung unberechtigter Inanspruchnahmen.
Bei ca. 25.000 Anschreiben pro Halbjahr entstehen voraussichtlich Vertriebskosten (Papier,
Vervielfältigung, Perforationslinie, Briefumschläge, Einkuvertieren) im Umfang von 8.000 €
zzgl. Portokosten (à 0,55 €
5) von 27.500 € pro Jahr.
4. Weiteres Verfahren
Sofern der Rat die Vorlage beschließt, wird die Verwaltung das Angebotskonzept pünktlich
zum 01.09.2010 umsetzen. Die Nachfrageentwicklung insbesondere nach den vergünstigten
9 Uhr MünsterAbos sowie die Entwicklung der Kosten werden ab Programmstart monatlich
kontrolliert. Sobald die Kostenentwicklung die Gefahr einer Budgetüberschreitung andeutet,
wird die Verwaltung den Rat unverzüglich informieren. Im Übrigen wird die Verwaltung den
zuständigen Fachausschuss über die Entwicklung der Inanspruchnahme der Vergünstigun-
gen und der Aufwendungen, ferner über neue Angebote regelmäßig unterrichten
5 Da auf dem Münster-Pass neben dem Namen auch Adresse und Geburtsdatum aufgedruckt sein
müssen, ist ein Postversand als Infopost nicht zulässig.
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V/0468/2010
Die Verwaltung wird weitere Vergünstigungsmöglichkeiten bei der Inanspruchnahme von
Leistungen und Diensten der Stadt Münster sowie gemeinnütziger und gewerblicher Anbieter
prüfen und ggf. aushandeln, insbesondere im Hinblick auf ein vergünstigtes ÖPNV-Angebot
für Kinder und Jugendliche sowie auf weitere Angebote in den Bereichen Sport, Freizeit, Bil-
dung inkl. musisch-künstlerische Bildung mit dem Ziel, die gesellschaftlichen Teilhabechan-
cen von Menschen mit geringem Einkommen zu verbessern.
Über den in der Begründung dargestellten begünstigten Personenkreis hinaus wird die Ver-
waltung Möglichkeiten prüfen, den Personenkreis um weitere Personengruppen mit gerin-
gem Einkommen zu erweitern.
In Vertretung
Paal
Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0468/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.06.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37