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V/0468/2010

Wiedereinführung des Münster-Passes, Angebotskonzept ab 01.09.2010

Vorlagen 16.06.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.07.2010, TOP 19

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

16418 Zeichen

V/0468/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wiedereinführung des Münster-Passes, Angebotskonzept ab 01.09.2010 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.06.2010 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
30.06.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
07.07.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
07.07.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das in der Begründung dargestellte vorläufige Angebotskonzept für den Münster-Pass wird 
zum 01.09.2010 umgesetzt.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Maßgabe der für den Münster-Pass bereitgestellten 
Haushaltsmittel 
 
2.1 über den in der Begründung dargestellten begünstigten Personenkreis hinaus Möglichkei-
ten zu prüfen, den Personenkreis um weitere Personengruppen mit geringem Einkommen 
zu erweitern, 
2.2 weitere Vergünstigungsmöglichkeiten für Leistungen und Dienste der Stadt Münster sowie 
gemeinnütziger und gewerblicher Anbieter zu prüfen und ggf. auszuhandeln; dazu gehören 
insbesondere ein vergünstigtes ÖPNV-Angebot für Kinder und Jugendliche sowie weitere 
Angebote in den Bereichen Sport, Freizeit, Bildung inkl. musisch-künstlerische Bildung.  
 
3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, den zuständigen Fachausschuss über die Entwick-
lung der Inanspruchnahme der Vergünstigungen und die der Aufwendungen, ferner über 
neue Angebote regelmäßig zu unterrichten. Für den Fall, dass die Kostenentwicklung die 
Gefahr einer Budgetüberschreitung andeutet, behält sich der Rat eine erneute Beschluss-
fassung vor.  
 
4. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL, Fraktion DIE LINKE., Ratsgruppe UWG/ödp, Ratsherr Lan-
genfeld an den Rat A-R/0021/2010 „Münsterpass wieder neu einrichten“ erledigt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0468/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Treutler 
Ruf: 
492 50 26 
E-Mail: 
Treutler@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.06.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0468/2010 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Umsetzung des Angebotskonzepts Kosten von je-
weils bis zu 147.620 € in 2010, 
772.340 € in 2011, 
772.060 € in 2012, 
771.780 € in 2013 und 
771.500 € in 2014 
verbunden sein werden. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
15 Transferaufwendungen 
2010 
2011 
2012 
2013 
2014 
147.620 
772.340 
772.060 
771.780 
771.500 
Im Haushalts-
plan sind in den 
Jahren 2010 
bis 2014 Mittel 
im jeweiligen 
Umfang einge-
stellt. 
Insgesamt:   
 
 
Erträge 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe   
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
  
   
Insgesamt:   
 
 
 
Begründung: 
 
1. Beschlusslage 
 
 Mit Beschluss vom 28.04.2010 zur Vorlage V/0278/2010 (Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL, Fraktion DIE LINKE., Ratsgruppe UWG/ödp, Ratsherr Langen-
feld an den Rat A-R/0021/2010 „Münsterpass wieder neu einrichten“) hat der Hauptaus-
schuss die Verwaltung beauftragt, dem Rat bis zu den Sommerferien 2010 ein vorläufiges 
Programmkonzept für den Münster-Pass mit Darstellung der Finanzierungskonsequenzen 
vorzulegen, um den Münster-Pass zum 01.09.2010 mit Vergünstigungen zunächst für den 
öffentlichen Personennahverkehr sowie für weitere städtische Angebote einzuführen.  
 
 Nach dem Hauptausschussbeschluss soll der Umfang eventueller Ausgleichszahlungen an 
Anbieter, bei Vorlage des Münster-Passes eine Vergünstigung einräumen, nicht allein an der 
Differenz zwischen regulärem und ermäßigtem Preis bemessen werden, sondern ggf. auch 
Umsatzzunahmen aufgrund der Vergünstigung Rechnung tragen.

- 3 - 
V/0468/2010 
2. Angebotskonzept 
 
 Das im Folgenden dargestellte Angebotskonzept skizziert ein vorläufiges Basisangebot, das 
insbesondere im Hinblick auf die vergünstigten Leistungen und Dienste, soweit im Rahmen 
des gegebenen Budgets finanzierbar, erweiterungsfähig ist. Die Verwaltung wird, sofern der 
Rat diese Vorlage beschließt, bereits vor dem 01.09.2010 versuchen, weitere Vergünstigun-
gen für Inhaberinnen und Inhaber des Münster-Passes zu erschließen. Ob und ggf. welchen 
weiteren, über den unter Ziffer 2.1 skizzierten begünstigten Personenkreis hinaus gehenden 
Personengruppen die Vorteile des Münster-Passes eröffnet werden können, wird geprüft, 
sobald sich jahreszeitübergreifende Aussagen im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Vor-
teile sowie auf reale Aufwendungen treffen lassen.  
 
2.1 Begünstigter Personenkreis 
 
Wie im Antrag A-R/0021/2010 empfohlen, erhalten den Münster-Pass zunächst alle in Müns-
ter wohnenden Personen, die  
ƒ Leistungen nach dem SGB II,  
ƒ Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII, 
ƒ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII oder 
ƒ Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
erhalten. Den Münster-Pass sollen auch die erhalten, die in einer Einrichtung wohnen und 
auf Leistungen zum Lebensunterhalt angewiesen sind. Angesprochen werden damit gegen-
wärtig knapp 24.500 Berechtigte (Stand: Dezember 2009): 
  
Leistungen nach dem SGB II1 SGB XII (Kap. 3, 4)2 AsylbLG3 insgesamt
Personen  20.112 3.777 596 24.485
  
2.2 Vergünstigungen 
 
2.2.1 Angebote der Stadt Münster 
 
Volkshochschule 
 
Inhaberinnen und Inhaber des Münster-Passes erhalten eine Ermäßigung des Teilnehmer-
entgelts um 50 % für Kurse der Volkshochschule. Die Vergünstigung wird dem berechtigten 
Personenkreis bereits eingeräumt. Zusätzliche Kosten entstehen nicht.  
 
 Städtische Bühnen 
 
 Wer zum berechtigten Personenkreis (Ziffer 2.1) gehört, erhält bereits jetzt 50 %  Nachlass 
auf den Tageskartenpreis; allerdings ist ein Mindestbetrag von 5 € zu entrichten. Dienstags 
erhalten auch Münster-Pass-Inhaberinnen und –Inhaber Karten für 5 € auf allen Plätzen. Für 
diese Vergünstigungen entstehen ebenfalls keine zusätzlichen Kosten.  
 
Städtische Museen 
 
Der Besuch des Stadtmuseums, des Zwingers sowie des Hauses Rüschhaus ist kostenfrei.  
 
                                                
 
1  Stadt Münster 2010: Geschäftsbericht 2009 des Sozialamts, S. 103 (Tabelle 58)  
2  Leistungen in und außerhalb von Einrichtungen; nich t enthalten sind leistungsberechtigte Personen, 
die in Münster in einer Einrichtung leben und Leistungen zur Existenzsicherung von einem auswärti-
gen Sozialhilfeträger erhalten. Quelle: Stadt Münster, Sozialamt  
3  Quelle: Stadt Münster, Sozialamt

- 4 - 
V/0468/2010 
Weitere städtische Angebote 
 
Die Verwaltung wird prüfen, welche weiteren Vergünstigungen Münster-Pass-Inhaberinnen 
und –Inhabern bei der Inanspruchnahme städtischer Angebote und Dienste eröffnet werden 
können.  
 
2.2.2 ÖPNV 
  
9 Uhr MünsterAbo 
 
 Nach Erörterung mehrerer Angebotsalternativen haben sich die Stadtwerke Münster GmbH 
und die Stadt verständigt, Inhaberinnen und Inhabern des Münster-Passes ab 01.09.2010 
ein modifiziertes 9 Uhr MünsterAbo anzubieten: Wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann 
bei Vorlage seines bzw. ihres gültigen Münster-Passes in den Geschäftsräumen von mobilé 
das persönliche 9 Uhr MünsterAbo zu einem gegenüber dem jeweils geltenden Preis (zurzeit 
monatlich 32,45 €) um 50 % ermäßigten Preis bestellen. Gegenüber dem 9 Uhr MünsterAbo 
zum regulären Preis wird die Vertragsdauer der vergünstigten Variante nur drei Monate 
betragen; wer das Angebot länger in Anspruch nehmen möchte, muss ein neues Abonne-
ment bestellen. Auch das vergünstigte 9 Uhr MünsterAbo hat die Stadtwerke PlusCard inklu-
sive.  
 
 Die Stadtwerke Münster GmbH werden der Stadt Münster, Sozialamt, die Kosten im Umfang 
der Preisermäßigung aller laufenden ermäßigten 9 Uhr MünsterAbos jeweils monatlich in 
Rechnung stellen. Wer ein Abonnement bestellen möchte, wird in den Räumen von mobilé 
gefragt, welche Fahrkarten er bzw. sie in welcher Häufigkeit bisher gekauft hat, um den 
ÖPNV im Stadtgebiet Münster zu nutzen. Auf dieser Ergebnisgrundlage werden Stadtwerke 
Münster GmbH und Stadt Münster nach etwa einem Jahr gemeinsam prüfen, ob und ggf. in 
welchem Umfang durch das ermäßigte Angebot neue Fahrgäste gewonnen werden konnten, 
ferner, welche zusätzlichen Erträge und Aufwendungen (Einnahmeausfälle aus Rücklast-
schriften sowie durch Tarifwechsel, Kosten für Vertrieb und Ticketproduktion) der Stadtwerke 
Münster GmbH entstanden sind. Sollten die Erträge die Aufwendungen überwiegen, werden 
Stadt Münster und Stadtwerke den Umfang der Kostenerstattung an die Stadtwerke Münster 
GmbH neu verhandeln. Anderenfalls bleibt es bei der vollen Kostenerstattung an die Stadt-
werke Münster GmbH im Umfang der Ermäßigungen. 
 
  Sofern der Rat die Vorlage beschließt, wird die Verwaltung Verhandlungen über mögliche 
Ermäßigungsangebote im ÖPNV für Kinder mit der Stadtwerke Münster GmbH noch vor dem 
01.09.2010 aufnehmen.  
 
  Transferkosten 
 
  Je nach Ausprägung der (über 12 Monate statischen) Nachfrage sind aus heutiger Sicht 
Transferkosten in folgendem Umfang zu erwarten
4: 
   
                                                 
4  Unter den berechtigten Personen (ca. 24.500, s.  Ziffer 2.1) sind ca. 18.500 Personen älter als 14 
Jahre; die Zahl der 14-jährigen mit Anspruch auf Sozialgeld nach dem SGB II ist in den veröffentlich-
ten Datenübersichten der Bundesagentur für Arbeit nicht abgebildet.

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V/0468/2010 
 
Nachfrage in % der 
Berechtigten 
Nachfrage (abs.) Transferleistungen /Jahr 
10% 1.850 360.750 € 
16% 2.960 577.200 € 
20% 3.700 721.500 € 
25% 4.625 901.875 € 
 
  Die konkrete Entwicklung der Nachfrage lässt sich erst in der Umsetzungsphase feststellen. 
Mit Blick auf diese Dimension unterliegt der Kostenfaktor „Transferkosten“ einer besonders 
hohen Kalkulationsunsicherheit.   
 
  Alternativen 
 
  Weitere, mit der Stadtwerke Münster GmbH erörterte, Ermäßigungsvarianten betrafen fol-
gende Angebote: 
 
  Einzel-, 4er und 10er Tickets im Vorverkauf:
 
 
  Die Kalkulation der Transferkosten aus Vergünstigungen dieser Angebote wäre höchst unsi-
cher und im Hinblick auf die Kostenbegrenzung innerhalb des gegebenen Budgets riskant. 
Der mit der Ausgabe der Karten verbundene Aufwand wäre ebenfalls erheblich höher als der 
im Zusammenhang mit Abonnementbestellungen. Konkrete Erfahrungen mit ermäßigten 
übertragbaren Fahrkarten im Rahmen des zum 01.06.1998 eingeführten Münster-Passes 
lassen überdies die Vermutung zu, dass das Entstehen eines Grau-Markts wahrscheinlich 
wäre, insofern zum ermäßigten Preis erworbene Fahrkarten zu Preisen zwischen regulärem 
und ermäßigtem Entgelt veräußert werden könnten.  
 
  FirmenAbo:
 
 
  Ausführlich erörtert wurde die Variante, ein gegenüber dem regulären Preis um 50 % ermä-
ßigtes Fahrkartenangebot auf der Basis des FirmenAbos bereitzustellen; Abonnentinnen und 
Abonnenten mit Münster-Pass hätten nach dem gegenwärtigen Tarif monatlich 18,42 € zu 
zahlen. Bereits bei identischer Nachfrage wären die Transferkosten im Vergleich zum ermä-
ßigten 9 Uhr MünsterAbo höher. Angesichts des Vorteils aus Sicht der Nutzerinnen und Nut-
zer (keine Verkehrszeitbeschränkung) wäre trotz des höheren Preises pro Monat eine im 
Vergleich zum 9 Uhr MünsterAbo stärkere Nachfrage nicht ausgeschlossen, die ihrerseits zu 
höheren Transferkosten führt; so beliefen sich die jährlichen Transferkosten bei einer Nach-
frage von 16 % jener Berechtigten, die den Erwachsenentarif zahlen müssen, auf mehr als 
654.000 €, bei 20 %  auf mehr als 818.000 €.   
 
  Leistungsberechtigte, die für ihre Berufstätigkeit auf Fahrkarten ohne Verkehrszeitbeschrän-
kung angewiesen sind, können die Kosten ihrer Fahrkarte ohnehin im Rahmen der Einkom-
mensbereinigung leistungsrechtlich geltend machen. 
 
  Angebot in Anlehnung an das 60plusAbo:
 
 
Die Preiskalkulation des 60plusAbos basiert auf, im Verhältnis zum 9 Uhr MünsterAbo und 
zum FirmenAbo geringeren Nutzungshäufigkeiten, sodass diese Variante als Berechnungs-
grundlage für ein Münster-Pass-Angebot nicht zugrunde gelegt werden kann.

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V/0468/2010 
  Empfehlung 
 
 Das 9 Uhr MünsterAbo zum halben Preis mit einer Vertragsdauer von drei Monaten hat sich 
mit Blick auf seine relative Berechenbarkeit und seine Finanzierbarkeit im Rahmen des ge-
gebenen Budgets sowie unter den Gesichtspunkten Vertriebsaufwand und Zugänglichkeit als 
vorläufig günstigste Variante herausgestellt.  
 
2.2.3 Allwetterzoo 
 
Inhaberinnen und Inhaber des Münster-Passes können Einzeleintrittskarten zum jeweils gel-
tenden Gruppentarif kaufen; die ermäßigte Karte für Erwachsene kostet 11,90 € (regulärer 
Preis: 14 €), die für Kinder 5,90 € (regulärer Preis: 7 €). Für diese Vergünstigung sind keine 
städt. Transferleistungen an den Allwetterzoo zu leisten. 
 
Zusätzlich können Münster-Pass-Inhaberinnen und –Inhaber an den Familientagen (jeweils 
am letzten Samstag im März, Juni und September) die bereits reduzierten Eintrittskarten 
zum halben Preis kaufen: Erwachsene zahlen 5 € statt 10 €, Kinder zahlen 2,50 € statt 5 €).  
 
Die Zookasse verkauft die ermäßigten Eintrittskarten bei Vorlage des Münster-Passes. Die 
an den Familientagen ausgegebenen, zusätzlich vergünstigten, Karten registriert der Allwet-
terzoo anonym und rechnet die Differenz jeweils nach den Familientagen mit der Stadt 
Münster ab. Die erwarteten Transferleistungen an den Zoo werden in 2010 voraussichtlich 
deutlich unter 1.000 € und in den folgenden Jahren unter 3.000 € pro Jahr liegen. 
 
3.  Vertriebsorganisation und –kosten des Münster-Passes 
  
Alle Personen, die laufende Leistungen nach dem SGB II oder Leistungen zum Lebensun-
terhalt vom Sozialamt der Stadt Münster beziehen, erhalten den Münster-Pass jeweils un-
aufgefordert und einzeln per Post. Der Pass ist Teil eines persönlichen Anschreibens, das 
die Berechtigten auf die ermäßigten Angebote hinweist; die persönlichen Daten des/der Be-
rechtigten sind auf dem Pass individuell vorgedruckt. Für andere berechtigte Personen wird 
das Ausgabeverfahren des Münster-Passes noch konkretisiert. 
 
Die Gültigkeit der Pässe beträgt 6 Monate. Die Pässe der Personen, deren Leistungsan-
spruch vor Ablauf des Halbjahreszeitraums endet, werden nicht eingezogen. Wenngleich 
damit nicht ausgeschlossen werden kann, dass ehemalige Berechtigte die Vorteile zu Un-
recht nutzen, stände der mit der Einziehung verbundene Verwaltungsaufwand außer Ver-
hältnis zum Umfang der Verhinderung unberechtigter Inanspruchnahmen.  
 
 Bei ca. 25.000 Anschreiben pro Halbjahr entstehen voraussichtlich Vertriebskosten (Papier, 
Vervielfältigung, Perforationslinie, Briefumschläge, Einkuvertieren) im Umfang von 8.000 € 
zzgl. Portokosten (à 0,55 €
5) von 27.500 € pro Jahr. 
 
4. Weiteres Verfahren 
 
 Sofern der Rat die Vorlage beschließt, wird die Verwaltung das Angebotskonzept pünktlich 
zum 01.09.2010 umsetzen. Die Nachfrageentwicklung insbesondere nach den vergünstigten 
9 Uhr MünsterAbos sowie die Entwicklung der Kosten werden ab Programmstart monatlich 
kontrolliert. Sobald die Kostenentwicklung die Gefahr einer Budgetüberschreitung andeutet, 
wird die Verwaltung den Rat unverzüglich informieren. Im Übrigen wird die Verwaltung den 
zuständigen Fachausschuss über die Entwicklung der Inanspruchnahme der Vergünstigun-
gen und der Aufwendungen, ferner über neue Angebote regelmäßig unterrichten 
  
                                                
 
5  Da auf dem Münster-Pass neben dem Namen auch Adresse und Geburtsdatum aufgedruckt sein 
müssen, ist ein Postversand als Infopost nicht zulässig.

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V/0468/2010 
 Die Verwaltung wird weitere Vergünstigungsmöglichkeiten bei der Inanspruchnahme von 
Leistungen und Diensten der Stadt Münster sowie gemeinnütziger und gewerblicher Anbieter 
prüfen und ggf. aushandeln, insbesondere im Hinblick auf ein vergünstigtes ÖPNV-Angebot 
für Kinder und Jugendliche sowie auf weitere Angebote in den Bereichen Sport, Freizeit, Bil-
dung inkl. musisch-künstlerische Bildung mit dem Ziel, die gesellschaftlichen Teilhabechan-
cen von Menschen mit geringem Einkommen zu verbessern.  
 
 Über den in der Begründung dargestellten begünstigten Personenkreis hinaus wird die Ver-
waltung Möglichkeiten prüfen, den Personenkreis um weitere Personengruppen mit gerin-
gem Einkommen zu erweitern. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

29.06.2010 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
30.06.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.07.2010 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.07.2010 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0468/2010
Typ
Vorlagen
Datum
16.06.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37