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V/0279/2024

1. Fortschreibung Wasserversorgungskonzept der Stadt Münster

Vorlagen 19.04.2024

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Anlage 2.24 - Anlage 4b_Aufbereitung HALTERN

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Anlage 2.20 - Anlage 6_Betreiber

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Anlage 2.29 - Anlage 5b_Gewinnung HALTERN

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Anlage 2.17 - Anlage 5a_Gewinnung KINDERHAUS-SÜD

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Anlage 2.22 - Anlage zu A3.1_Wasserwerk Haltern

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Anlage 2.30 - Anlage 5b_Gewinnung HALTERN-WEST

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Anlage 2.18 - Anlage 5a_Gewinnung VENNHEIDEWEG

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Anlage 2.14 - Anlage 5a_Gewinnung HOHE-WARD

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Anlage 2.13 - Anlage 5a_Gewinnung HILTRUP

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Ansehen

CDU-Antrag A-R-0016-2023

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Anlage 2.10 - Anlage 5a_Gewinnung GITTRUP

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Anlage 2.8 - Anlage 4a_Aufbereitung KINDERHAUS

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Anhang 1 Übersicht Gefährdungen

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Anlage 2.11 - Anlage 5a_Gewinnung HAMMER-STR

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Anlage 2.27 - Anlage 5a_Gewinnung HALTERN-WEST

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Anlage 2.19 - Anlage 5b_Gewinnung

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Anlage 2.15 - Anlage 5a_Gewinnung HORNHEIDE

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Anlage 2.31 - Anlage 6_Betreiber GELSENWASSER AG

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Anlage 2.3 - Anlage 3a_Versorgungsgebiet

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Ansehen

Anlage 2.1- Anlage 1_Maßnahmen des Wasserversorgungskonzeptes 2018

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Anlage 2.6 - Anlage 4a_Aufbereitung HOHE-WARD

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Anlage 2.7 - Anlage 4a_Aufbereitung HORNHEIDE

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Ansehen

Anlage 2.5 - Anlage 4a_Aufbereitung_GEIST

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Ansehen

Anlage 2.26 - Anlage 5a_Gewinnung HALTERN

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Ansehen

Anlage 2.12 - Anlage 5a_Gewinnung HASKENAU

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Anlage 2.16 - Anlage 5a_Gewinnung KINDERHAUS-NORD

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Anlage 2.25 - Anlage 5a_Gewinnung HAARD

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Ansehen

Anhang 2 Wasserversorgungskonzept der Stadt Münster 2024

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2.23 - Anlage 4a_Aufbereitung HALTERN

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Ansehen

Anlage 2.9 - Anlage 4b_Aufbereitung

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Ansehen

Anlage 2.28 - Anlage 5b_Gewinnung HAARD

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Ansehen

Anlage A

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Anlage 2.21 - Anlage 7_Kleinanlagen

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Anlage 2.2 - Anlage 2_Gemeinde

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Ansehen

Anlage 2.4 - Anlage 3b_Versorgungsgebiet

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Ansehen

Anlage 2.24 - Anlage 4b_Aufbereitung HALTERN

3102 Zeichen

Beiblatt zur Tabelle Aufbereitung 
 
Gemeinde: 
Name der Aufbereitung: Haltern 
Betreiber der Aufbereitung: Gelsenwasser AG 
A 3.1 Erläuterungen zum 
Aufbereitungsschema 
 
Bitte Aufbereitung kurz erläutern: 
So vorhanden, bitte Tabelle oder 
Aufbereitungsschema in geeignetem, 
digitalen Format separat anfügen 
 
Siehe Blockschema Wasserwerk Haltern 
A 3.3 redundante Aufbereitungskapazitäten: 
Können einzelne Aufbereitungsschritte 
substituiert werden oder bestehen 
zusätzliche Kapazitäten, Bitte kurze 
Beschreibung einfügen 
Alle Aufbereitungsschritte sind maschinell 
redundant ausgeführt 
A 4.4 Ausfälle einzelner Netzpumpen durch 
redundante Ausführung abgesichert? Bitte 
kurze Erläuterung einfügen 
Ja: Es stehen 16 Netzpumpen in 2 
Leistungsstufen zur Verfügung, von denen 
bei durchschnittlicher Fördermenge in der 
Regel 4 bis 5 Pumpen parallel betrieben 
werden. Unterschiedliche saugseitige 
Pumpenvorlagen und druckseitige 
Möglichkeiten zu Netztrennung und 
Netzverbindung gewährleisten Leitungs- und 
Pumpkapazitätsredundanz. 
A 5.1 Kritische Trends der 
Rohwasserqualität: Bitte um Beschreibung, 
welche Stoffe im Rohwasser steigende 
Trends aufweisen und wie diese zustande 
kommen 
Im Grundwasser aus zwei Brunnenreihen 
werden Vanadiumkonzentrationen oberhalb 
des Leitwertes festgestellt. Dadurch wird 
auch im Trinkwasser der Leitwert kurzzeitig 
geringfügig überschritten. Durch ein 
geändertes Brunnenmanagement konnten 
die Vanadiumgehalte im Trinkwasser 
reduziert werden.  
 
Eine nennenswerte Veränderung der 
Wasserbeschaffenheit der Zuflüsse des 
Talsperrensystems (Oberflächenwasser zur 
künstl. Grundwasseranreicherung) ist mit 
Ausnahme von Trifluoracetat (TFA) nicht 
festzustellen. Die TFA-Konzentrationen 
nehmen im Laufe der letzten Jahre zu. Sie  
unterschreiten den Leitwert aber weiterhin 
deutlich. 
 
A 5.2 Können die Anforderungen der 
Neufassung der Trinkwasserverordnung 
(2023) bereits jetzt zuverlässig erfüllt 
werden? Welche zukünftigen Anforderungen 
sind bisher nicht erfüllt und welche 
Maßnahmen werden getroffen? 
 
A 5.3 Anlagenbedingte Gefährdungen der in 
Aufbereitung: Bitte um Beschreibung und 
Begründung: kommt es vermehrt zu

Beiblatt zur Tabelle Aufbereitung 
 
anlagenbedingten Problemen in der 
Aufbereitung(z.B. Chloratbildung bei 
Desinfektion, Bromatbildung bei Oxidation, 
hygienische Probleme bei Filtertausch, 
unerkannter Filterdurchbruch, 
Membranversagen, Algenwachstum, ...) 
A 6.1 Sind kritische Entwicklungen der 
Rohwasserqualität bedingt durch den 
Klimawandel bereits bekannt oder zu 
erwarten. Bitte erläutern, welche dies sind 
und welche Maßnahmen dagegen getroffen 
werden/wurden.  
 
A 6.2 Sind durch den Klimawandel bedingte 
Gefährdungen der Aufbereitung bereits 
bekannt oder in den nächsten Jahren zu 
erwarten? 
Bitte erläutern, welche dies sind und welche 
Maßnahmen dagegen getroffen 
werden/wurden. 
 
 
 
Bei Bedarf können dem Beiblatt weitere Anlagen (Tabellen, Karten, Übersichtsschemata, 
etc. in geeignetem, digitalen Format) angefügt werden (siehe auch Hinweise in der 
Exceltabelle „Aufbereitung“).

Anlage 2.20 - Anlage 6_Betreiber

4781 Zeichen

Pos B Information Eingabefeld Erläuterung 
1 Name des Betreibers: Stadtnetze Münster GmbH
1.1 Organisationsform des Unternehmens Eigengesellschaften (GmbH, 
AG) Rechtsform des Unternehmens
1.2 Besitzverhältnisse des Unternehmens 100% Stadtwerke Münster 
(100% Stadt Münster)
Angabe der Besitzverhältnisse, ggf. prozentuale Anteile, 
Gemeinde etc. 
1.3
Dienstleistungsspektrum des 
Unternehmens
Wasserversorgung / 
Netzbetreiber für Strom, Gas, 
Wasser und Fernwärme
Benennung der Unternehmenssparten, 
Wasserversorgung, Energieversorgung, ÖPNV etc. 
2
Versorgungsgebiete, 
Aufbereitungen und 
Gewinnungsstandorte des 
Unternehmens
Nennung aller durch das Unternehmen betriebenen 
Versorgungsgebiete, Aufbereitungen und 
Gewinnungsstandorte
2.1
Versorgungsgebiete des 
Unternehmens
Bitte die Namen der Versorgungsgebiete angeben, die 
durch das Unternehmen betrieben werden
2.1.1 Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster
Name Versorgungsgebiet 1; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.2
Aufbereitungsanlagen des 
Unternehmens
Bitte die Namen der Aufbereitungsanlagen angeben, die 
durch das Unternehmen betrieben werden
2.2.1 Aufbereitungsanlage 1 WW Hornheide
Name Aufbereitungsanlage 1; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Aufbereitungsanlagen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.2.2 Aufbereitungsanlage 2 WW Kinderhaus
Name Aufbereitungsanlage 2; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Aufbereitungsanlagen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.2.3 Aufbereitungsanlage 3 WW Geist
Name Aufbereitungsanlage 3; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Aufbereitungsanlagen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.2.4 Aufbereitungsanlage 4 WW Hohe Ward
Name Aufbereitungsanlage 4; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Aufbereitungsanlagen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.3 Gewinnungsstandorte
Bitte die Namen der Gewinnungsstandorte 
(Gewinnungsgebiete) angeben, die durch das 
Unternehmen betrieben werden
2.3.1 Gewinnung 1 Hornheide
Name Gewinnungsstandort 1; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.3.2 Gewinnung 2 Haskenau
Name Gewinnungsstandort 2; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.3.3 Gewinnung 3 Gittrup
Name Gewinnungsstandort 3; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.3.4 Gewinnung 4 Kinderhaus-Nord (Sandrup)
Name Gewinnungsstandort 4; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.3.5 Gewinnung 5 Kinderhaus-Süd
Name Gewinnungsstandort 5; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.3.6 Gewinnung 6 Hammer Str.
2.3.7 Gewinnung 7 Vennheideweg
2.3.8 Gewinnung 8 Hiltrup (Rolandweg)
2.3.9 Gewinnung 9 Hohe Ward
3 Zertifikate des Betreibers
Bitte vorhandene Zertifikate benennen, die für die 
Betriebsführung der genannten Gebiete und Anlagen 
durch den Betreiber relevant sind
3.1
Technisches Sicherheitsmanagement 
(TSM) liegt nicht vor Bitte auswählen, wenn ein aktuelles TSM vorliegt
3.2 Benchmarking NRW liegt vor
Bitte "liegt vor" auswählen, wenn mindestens einmal seit 
2016 am Projekt Benchmarking Wasserversorgung in 
NRW teilgenommen wurde

3.3 weitere Benchmarks liegt nicht vor
Bitte "liegt vor" auswählen, wenn mindestens einmal seit 
2016 an einem anderem Projekt Benchmarking 
Wasserversorgung teilgenommen wurde
3.4 EMAS Umweltmanagementsystem liegt nicht vor
Bitte "liegt vor" auswählen, wenn ein aktuelles EMAS 
vorliegt
3.5
Sicherheits und Qualitätsmanagement 
(z.B. DIN EN ISO 9001) liegt vor
Bitte "liegt vor" auswählen, wenn ein aktuelles Zertifikat 
nach ISO 9001 vorliegt
3.6 IT-Sicherheit ISO 27001 liegt vor
Bitte "liegt vor" auswählen, wenn ein aktuelles Zertifikat 
nach ISO 27001 vorliegt
3.7
branchenspezifischen 
Sicherheitsstandards (B3S) liegt nicht vor
Bitte"liegt vor" auswählen, wenn ein aktueller Nachweis 
nach B3S Wasser/Abwasser erbracht wurde
3.8 Weitere Zertifikate bitte benennen liegt nicht vor
Hier können weitere für den Betrieb der Gebiete und 
Anlagen relevante Zertifikate und Nachweise 
angegeben werden, z.B. Managementsysteme für 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 
45001; bei Bedarf weitere Zeilen nutzen

Anlage 2.29 - Anlage 5b_Gewinnung HALTERN

5614 Zeichen

Beiblatt zur Tabelle Gewinnung 
 
Gemeinde: 
Name der Gewinnung: Haltern 
Betreiber der Gewinnung: Gelsenwasser AG 
G 6.1.1.3 Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am 
Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen 
Inhabern bitte kurz beschreiben 
 
 
G 6.1.2.3 Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am 
Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen 
Inhabern bitte kurz beschreiben 
 
 
G 6.1.3.3 Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am 
Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen 
Inhabern bitte kurz beschreiben 
 
 
G 6.2.2  
Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte 
und/oder der technischen Förderkapazität 
am Gewinnungsstandort geplant? Bitte bei 
bereits erfolgter Planung eine kurze 
Beschreibung der Planung einfügen.  
 
G 7.2 Planungsstand Wasserschutzgebiet  
G 7.4 Welche Landnutzung überwiegt im 
Gewinnungsgebiet? Bei Mehrfachnennung 
oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte 
Beschreibung einfügen 
 
G 8.1 – G 8.15 Risikobewertung im 
Einzugsgebiet: Liegen eine oder mehrere 
Gefährdungen vor, die eine potentielle 
Gefährdung der Rohwassergewinnung 
bedingen, bitte diese kurz beschreiben 
 
8.2 Abwasser: Zahlreiche kommunale 
Kläranlagen leiten ihre geklärten Abwässer 
in die Stever und ihre Nebengewässer ein. 
Mit ihnen gelangen anthropogene 
Spurenstoffe (Pharmaka und ihre 
metabolite, Industrie- & 
Haushaltschemikalien) in das Rohwasser. 
 
8.3 Eingriffe in den Untergrund: 
Verschiedene Sand-Nassabgrabungen im 
unterirdischen Einzugsgebiet der Talsperre 
Haltern legen die Grundwasseroberfläche 
frei und bieten so die Möglichkeit, dass 
Stoffe in das Grundwasser gelangen und 
mit ihm in die Talsperren transportiert 
werden. 
Durch Geothermiebohrungen und allg. 
Tiefbauarbeiten bei nicht fachgerechter 
Ausführung besteht ein geringes Risiko 
 
8.6 Landwirtschaft: Es besteht das Risiko 
des Stoffeintrags von Düngemitteln und 
chemisch-synthetischen PBSM sowie ihrer 
Metabolite in das Oberflächenwasser der

Beiblatt zur Tabelle Gewinnung 
 
Stever und ihrer Nebengewässer. Hierher 
gelangen sie i.d.R. durch Drainagen oder 
durch Abschwemmungen in Folge von 
Regenereignissen während / nach der 
Ausbringungsperiode. 
 
8.7 Siedlung & Verkehr:  
Generell besteht das Risiko des 
Stoffeintrags (Unfälle / Löschwässer) von 
Verkehrsflächen über die 
Niederschlagswasserableitung in die Stever 
und ggf. den Dortmund-Emskanal. 
Bei Starkregenereignissen können 
zusätzlich (Misch-)Abwasserkanalisationen 
hydraulisch überlastet werden. In solchen 
Fällen erfolgt ihre Entlastung durch 
Einleitung der ungeklärten Abwässer in die 
Stever und ihrer Nebengewässer. 
 
8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges: 
Im Sinne des Interessenausgleichs ist der 
Gemeingebrauch der Talsperre Haltern 
zugelassen aber auch quantitativ und 
qualitativ begrenzt (Fahrgastschiff 
touristischer Seezugang, Wassersport) 
 
8.9 Umgang mit wassergefährdenden 
Stoffen: Im unmittelbaren Umfeld der 
Talsperren ist der Transport von 
wassergefährdenden Stoffen in erheblichen 
Mengen verboten. Im weiteren 
Einzugsgebiet ist ein solches Verbot 
aufgrund der Größe des Einzugsgebiets 
nicht sinnvoll umsetzbar. 
 
8.12 Hochwasser: Bei extremem 
Lippehochwasser besteht die Möglichkeit, 
dass Teile der Gewinnungsanlagen 
mikrobiologisch beeinträchtigt werden. Für 
solche Fälle ist eine bedarfsgerechte 
Desinfektion vorgesehen. 
 
8.13 Altlasten: Im unterirdischen 
Einzugsgebiet der zentralen Gewinnung 
(einschließlich Talsperren) sind mehrere 
Altlasten bekannt und weitgehend erkundet. 
1. der Grundwasserschaden auf dem 
ehemaligen Betriebsgelände des 
Sprengstoffherstellers WASAG-Chemie in 
Sythen-Lehmbraken durch 
sprengstofftypische Verbindungen ist vor 
vielen Jahrzehnten eingetreten. Seine 
Sanierbarkeit wird weiterhin untersucht. 
2. Altlast ehem. Gaswerk Haltern (ehem. 
Betriebsgelände SW Haltern): Eine lokale 
Grundwasserbelastung mit Cyaniden, westl.

Beiblatt zur Tabelle Gewinnung 
 
der Unterstever wird langjährig beobachtet. 
Sie verlagert sich kaum 
3. noch unbekanntes Risiko aus 
Munitionsrückständen des ehem. 
Truppenübungsplatz Borkenberge im 
nördlichen Zustrom der Talsperre Hullern 
 
8.14 PFAS: PFAS-Verbindungen sind im 
Rohwasser nachweisbar. Ihre geringe 
Konzentration unter den Grenzwerten der 
TrinkwV löst aber kein 
Aufbereitungserfordernis aus 
 
G 9.1 Auswirkungen des Klimawandels auf 
die Gewinnung:  Quantitative 
Auswirkungen, Bitte kurz beschreiben 
Eine langfristige Änderung der jährlichen 
Niederschlagsverteilung erfordert 
voraussichtlich eine häufigere / regelmäßige 
Ergänzung des natürlichen sommerlichen 
Steverabflusses mit Wasser aus dem DO-
Ems-Kanal (G 6.1.2,Erlaubnis, AZ 54.18.01-
379/2013.0001) zur Sicherstellung jederzeit 
ausreichender Rohwassermengen. Die 
wasserrechtlichen und technischen 
Voraussetzungen dafür sind sichergestellt. 
G 9.2 Auswirkungen des Klimawandels auf 
die Gewinnung:  Qualitative Auswirkungen, 
Bitte kurz beschreiben 
Auswirkungen auf die Rohwasserqualität 
(Oberflächenwasser zur künstlichen 
Anreicherung von Grundwasser) sind 
bislang nicht erkennbar. 
 
Auswirkungen des Klimawandels auf die 
Ökologie der Talsperren 
(Oberflächenwasser) in Form von 
langanhaltenden Algenblüten sind klar 
erkennbar. Im Zusammenwirken mit 
zunehmender Wärmebelastung der 
Gewässer führen sie zu wiederkehrenden 
ökologischen Schäden. 
Weitere, besondere Bedingungen im 
Gewinnungsgebiet 
 
 
 
Bei Bedarf können dem Beiblatt weitere Anlagen (Tabellen, Karten, Übersichtsschemata, 
etc. in geeignetem, digitalen Format) angefügt werden (siehe auch Hinweise in der 
Exceltabelle „Gewinnung“).

Anlage 2.17 - Anlage 5a_Gewinnung KINDERHAUS-SÜD

20928 Zeichen

Pos
G Bezeichnung Eingabe Erläuterung 
G 1 Allgemeines
1.1 Name der Gewinnung Kinderhaus-Süd
Bitte den Namen/Bezeichnung des Gewinnungsstandortes 
angeben (bitte nur die Standortbezeichnung, nicht alle 
Fassungsanlagen einzeln angeben)
1.2 Name des Betreibers Stadtnetze Münster GmbH
Hier bitte den Namen des Betreibers für den 
Gewinnungsstandort angeben
1.3 Jahr der Inbetriebnahme 1957
Erste Inbetriebnahme der Anlage am Standort zum Zweck der 
öffentlichen Trinkwasserversorgung, unabhängig, ob diese noch 
aktiv ist.
1.4 Gewinnung liegt in der/den Gemeinden) Stadt Münster
Benennung der Gemeinden in deren Grenzen die 
Gewinnungsanlagen liegen
2 Wasserabgabe
Bitte Aufbereitungen oder Versorgungsgebiete benennen, an die 
das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser abgegeben 
wird. Wird das Rohwasser am Gewinnungsstandort auch direkt 
aufbereitet, bitte trotzdem den Namen der Aufbereitung (Name 
kann gleichlautend sein) angeben, um eine klare Zuordnung des 
Tabellenblattes "Gewinnung" zum Tabellenblatt "Aufbereitung" 
zu gewährleisten.
2.1 Wasserabgabe an Aufbereitung
Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser zu 
Trinkwasser aufbereitet, bitte Namen und Betreiber der 
Aufbereitung angeben. 
2.1.1 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 1 Wasserwerk Kinderhaus
Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am 
Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte 
für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen.
2.2
Betreiber der Aufbereitung, an die Wasser 
abgegeben wird
2.2.1 Betreiber der belieferten Aufbereitung 1 Stadtnetze Münster GmbH
Bitte den Namen des Betreibers der belieferten 
Aufbereitungsanlage 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
3
Wasserabgabe an Versorgungsgebiet (ohne 
Aufbereitung)
Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser direkt in 
ein Versorgungsgebiet eingespeist (ohne Aufbereitung) bitte 
Name und Betreiber des Versorgungsgebietes angeben. (Bei 
Aufbereitung werden die belieferten Versorgungsgebiete erst im 
Tabellenblatt "Aufbereitung" benannt. 
3.1 direkt beliefertes Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster
Bitte Name des direkt belieferten Versorgungsgebietes (ohne 
Aufbereitung) angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen.
3.2
Betreiber des direkt belieferten 
Versorgungsgebietes 1 Stadtnetze Münster GmbH
Bitte den Namen des Betreibers des direkt belieferten 
Versorgungsgebietes 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen.
4 Rohwasserherkunft am Standort
4.1 Anzahl der Entnahmestellen 1
Bitte die Gesamtanzahl der Entnahmestellen (über alle 
Wasserarten) am Gewinnungsstandort angeben. Brunnen, die 
nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) 
bitte als eine Entnahmestelle werten)
4.2 Quellwasserfassungen
4.2.1
durchschnittlicher Anteil Quellwasser an 
Gesamtentnahmemenge am Standort 0%
durchschnittler Anteil Quellwasser (natürlicher 
Grundwasseraustritt) an Gesamtfördermenge am 
Gewinnungsstandort
4.2.2 Anzahl Quellfassungsanlagen am Standort 0 Wie viele Quellfassungen werden am Standort betrieben
4.3
reine Grundwasserentnahmen (ohne 
Oberflächengewässereinfluss) ohne angereichertes GW und Uferfiltrat
4.3.1
durchschnittlicher Anteil Grundwasser an 
Gesamtentnahmemenge am Standort 100%
durchschnittlicher Anteil Grundwasser aus reinen 
Grundwasserbrunnen ohne Oberflächenwasserbeeinflussung 
(Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser) und ohne 
Quellwasser an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort
4.3.2 Anzahl Entnahmeanlagen (Grundwasser) 1
Wie viele Entnahmeanlagen zur reinen GW-Entnahme (ohne 
Oberflächenwasserbeeinflussung) werden am Standort 
betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben 
werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine 
Entnahmestelle werten.
4.3.3 Art der Entnahmeanlagen Vertikalfilterbrunnen
Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. 
Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, 
Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen)
Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Gewinnungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe 
dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Gewinnungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle 
durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. 
Örtlich zusammenhängende und wasserrechtlich gemeinsam geregelte  Fassungsanlagen / Brunnen / Entnahmeanlagen bitte - soweit möglich - zu einer 
Gewinnung zusammenfassen (Gewinnung im Sinne von Gewinnungsgebiet).
BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN!
Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Gewinnung" erforderlich sein.

4.3.4
Grundwasserstockwerke der 
Grundwasserentnahmen 1
Benennung der genutzten Grundwasserstockwerke bei 
vertikaler Unterteilung
4.3.5
Geologisch-stratigrafische Bezeichnung der 
genutzten Grundwasserleiter
3_10 "Münsterländer 
Kiessandzug (Süd)"
Benennung des/der Grundwasserleiter/s in dem/denen die 
Filterstrecke des Brunnens/der Brunnengruppe verfiltert ist/sind. 
4.3.6 oberste Entnahmetiefe (Grundwasser) 33
Bitte die oberste Oberkante der verwendeten Filterstrecken in [m 
NHN] angeben
4.3.7 unterste Entnahmetiefe (Grundwasser) 23
Bitte die unterste Unterkante der verwendeten Filterstrecken in 
[m NHN] angeben
4.4
durch Oberflächengewässer beeinflusstes 
Grundwasser z.B. Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser
4.4.1
Uferfiltrat: durchschnittlicher Anteil an 
Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0%
durchschnittlicher Uferfiltratanteil des geförderten Rohwassers, 
bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 
(nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen)
4.4.2
künstliche Grundwasseranreicherung: 
durchschnittlicher Anteil an 
Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0%
durchschnittlicher Anteil des künstlich angereicherten 
Grundwassers am geförderten Rohwasser, bezogen auf die 
Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne 
Fassungsanlage bezogen)
4.4.3 Anzahl Entnahmeanlagen 0
Wie viele Entnahmeanlagen zur Entnahme von durch 
Oberflächengewässer beeinflusstem Grundwasser (Uferfiltrat 
und angereichertes Grundwasser) werden am Standort 
betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben 
werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine 
Entnahmestelle werten.
4.4.4 Art der Entnahmeanlagen -
Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. 
Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, 
Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen)
4.5 Oberflächengewässerentnahme
4.5.1 Talsperre/Stausee
4.5.2 Anzahl der Entnahmestellen 0
Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus der 
Talsperre/dem Stausee werden am Standort betrieben
4.5.3 Art der Entnahmeanlagen Bitte auswählen Bitte Art der Entnahmeanlage auswählen
4.5.4 Steuerung der Entnahmetiefe Bitte auswählen Bitte auswählen, ob Entnahmetiefe variabel ist
4.6 Entnahme aus sonstigem Oberflächengewässer 0
Hier bitte nur Entnahmen zur direkten Rohwassergewinnung aus 
einem Oberflächengewässer (z.B. Bezeichnung Fließgewässer 
bei direkter Entnahme aus der fließenden Welle) angeben. 
Entnahmen zur nachfolgenden Grundwasseranreicherung sind 
bereits oben abgefragt 
4.6.1 Anzahl der Entnahmestellen 0
Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus dem 
Gewässer werden am Standort betrieben
4.6.2 Art der Entnahmeanlagen
Art der Entnahmeanlage bitte kurz benennen (z.B. 
Einlaufbauwerk)
5. Entnahmemengen
5.1 Rohwasserentnahmemenge  2021 [m³/a] 163.000
Summe der in 2021 entnommenen Rohwassermenge am 
Gewinnungsstandort [m³/a]
5.2
durchschnittliche Rohwasserentnahmemenge  
2016-2021 (Jahresmittelwert) [m³/a] 161.000
Mittelwert der entnommenen Rohwassermenge am 
Gewinnungsstandort [m³/a] für die Jahre 2016-2021
5.3 technische Gewinnungskapazität [m³/a] 350.000
Menge der durch maximale Auslastung der verfügbaren 
Gewinnungsanlagen theoretisch und unabhängig von der 
genehmigten Entnahmemenge bei Volllast förderbar wäre.
6. Wasserrechte
6.1
Anzahl der für die Entnahmen am 
Gewinnungsstandort erforderlichen 
wasserrechtlichen Genehmigungen 1
Bitte Anzahl der für den Gewinnungsstandort relevanten 
Wasserrechte benennen und für jedes relevante Wasserrecht 
bitte die nachfolgenden Zeilen ausfüllen. Bitte für jedes 
Wasserrecht eigene Zeilen nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 3 Wasserrechte anzugeben, die 
übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
6.1.1
Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für 
Wasserrecht 1 6.4.182-515.00/1.02 54.2
Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte 
Wasserrecht 1 angeben
6.1.1.1 Art des Wasserechts (WR) 1 Bewilligung
Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder 
Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren
6.1.1.2 zuständige Wasserbehörde WR 1 BR Münster
Angabe der für das Wasserrecht 1 zuständigen Behörde (bei 
unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie 
Stadt auswählen)
6.1.1.3 Inhaber WR 1 Stadtnetze Münster GmbH
Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber 
der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort 
mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 
6.1.1.3 beschreiben
6.1.1.4 Wasserrecht 1 erteilt bis 31.03.2039
Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig 
ist.
6.1.1.5 Höhe des Wasserrechts 1 (Jahreswert) 300.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/a] angeben
6.1.1.6 Höhe des Wasserrechts 1 (Monatswert) Keine Angaben Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/Monat] angeben
6.1.1.7 Höhe des Wasserrechts 1 (Tageswert) 1.200 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1[m³/d] angeben

6.1.1.8
Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot  
gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 1) 1.500.000
Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] 
angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung 
für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde.
6.1.1.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 1 2008
Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für 
das WR 1 vorgenommen wurde
6.2 Selbsteinschätzung Auskömmlichkeit
Bitte qualitative Selbsteinschätzung zur Auskömmlichkeit der 
erteilten Wasserrechte und vorhandenen Förderkapazitäten am 
Gewinnungsstandort vornehmen.
6.2.1
Selbsteinschätzung der Auskömmlichkeit aller 
Wasserrechte am Gewinnungsstandort
Ja nutzbares Dargebot 
langfristig hinreichend
Sind auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen am 
Standort (bitte für alle Genehmigungen in Summe bewerten) 
sowie ggf. vorliegender neuerer Berechnungen und ggf. 
bekannter Entnahme Dritter die genehmigten Mengen weiterhin 
auskömmlich oder ist nach Einschätzung des Betreibers 
zukünftig mit einer Überschreitung der Entnahmerechte bzw. der 
technischen Förderkapazitäten zu rechnen? 
6.2.2 Erhöhung Fördermengen geplant? Nein
Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der 
technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? 
Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der 
Planung im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 6.2.2 ergänzen.
7 Wasserschutzgebiet
7.1 zugehöriges Wasserschutzgebiet - Bezeichnung Kinderhaus
Bitte Bezeichung Wasserschutzgebiet für den 
Gewinnungsstandort angeben, sofern festgesetzt. 
7.2 Status Wasserschutzgebiet festgesetzt bei geplant, bitte Planungsstand erläutern
7.3
Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die 
Gemeinde(n)) Stadt Münster
Nennung aller Gemeinde(n) über die sich das 
Wasserschutzgebiet ganz oder teilweise erstreckt.
7.4
Primäre Landnutzung im Einzugsgebiet der 
Gewinnung
Landwirtschaftliche 
Flächen
Welche Landnutzung ist prägend für das Gewinnungsgebiet und 
stellt den größten Anteil der Einzugsgebietsfläche dar. Bei 
Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte im 
Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 7.4 beschreiben. 
7.5
Gewässerschutzkooperation 
(Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) im 
Wasserschutzgebiet vorhanden Ja Bitte angeben, ob eine Wasserschutzkooperation besteht
8
Risikobewertung im Einzugsgebiet (ohne 
Klimawandel)
Im Folgenden sollen mögliche Gefährdungen im Einzugsgebiet 
der Gewinnungsanlagen in einem der aufgeführten Sektoren 
angegeben werden. Bei Vorliegen einer oder mehrerer 
Gefährdung(en) bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 
– G 8.14 eine Risikobewertung vornehmen und kurz begründen. 
8.1 Abfall Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.2 Abwasser Ja, geringes Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.3 Eingriffe in den Untergrund Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.4 Forstwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.

8.5 Industrie & Gewerbe Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.6 Landwirtschaft Ja, geringes Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.7 Siedlung & Verkehr Ja, geringes Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.9 Umgang mit wassergefährdenden Stoffe Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.10
Wasserabhängige 
Ökosysteme/Schutzgebiete/potentiell 
trockenfallende Gewässer (z.B. 
Entnahmebeschränkungen) Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.11 Wasserableitung/Sümpfungen Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.12 Hochwasser Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.13 Altlasten Ja, mittleres Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.14 PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen) Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.

8.15 sonstige Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
9
Risikobewertung im Einzugsgebiet durch den 
Klimawandel
Mit Auswirkungen des Klimawandels wird in erster Linie, aber 
nicht ausschließlich, die Auswirkungen auf die permanent 
verfügbaren Dargebotsmenge auch in Zeiten langanhaltender 
Trockenheit abgezielt. 
9.1 quantitative Auswirkungen Ja, geringes Risiko
Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel quantitative 
Auswirkungen (Fördermenge) auf den Gewinnungsstandort 
bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.1 im Beiblatt "Gewinnung" 
Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und 
wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant 
werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
9.2 qualitative Auswirkungen Nein, kein Risiko absehbar
Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel qualitative 
Auswirkungen (Beschaffenheit Rohwasser) auf den 
Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.2 im 
Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch 
darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen 
wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu 
begegnen.Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des 
Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. 
Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die 
wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan 
angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint.

Anlage 2.22 - Anlage zu A3.1_Wasserwerk Haltern

1055 Zeichen

Blockschema 
  
 
 Datum Name 
Wasserwerk Haltern Erstellt 2020-03-01 Wiewiora 
Geprüft 2020-03-01 Meckelburg    
Genehmigt 2020-03-01 Peterwitz 
 
Talsperre             Haltern 
Südbecken 
(Sedimentation) 
Stever 
* Zuspeisung bei Bedarf max. 200.000 m³/d 
PBSM-Adsorption mittels  
Aktivkohle-Pulver 
 
 
 
 
Flockung mittels Metallsalz 
Talsperre Hullern 
Mühlenbach 
Nordbecken 
Dortmund-Ems-Kanal*  
Entsäuerung:            Natronlauge 
Desinfektion:             Chlorbleichlauge 
Brunnenreihen 
A / B 
natürliches und angerei-  
chertes Grundwasser 
50 Brunnen 
Schnellfilter 
(Enteisenung, Entmanganung) 
9 Filter 
Tiefbehälter I und II 
Gesamt 28.000 m³ 
Brunnenreihen 
C / D / E / F/ H / K /G 
natürliches und angerei-
chertes Grundwasser 
150 Brunnen 
Brunnenreihe 
Hohe Mark 
natürliches  
Grundwasser 
10 Brunnen 
Versickerungsbecken 
(Langsamsandfiltration) 
26 Becken 
Bei Bedarf: 
Brunnenreihe 
Haard 
natürliches  
Grundwasser 
21 Brunnen 
Pumpwerk 
16 Pumpen 
 
Rohrnetz 
Rohwasser I 
Rohwasser II 
Reinwasser  
Trinkwasser  
Zusatzstoffe

Anlage 2.30 - Anlage 5b_Gewinnung HALTERN-WEST

2155 Zeichen

Beiblatt zur Tabelle Gewinnung 
 
Gemeinde: 
Name der Gewinnung: Haltern West 
Betreiber der Gewinnung: Gelsenwasser AG 
G 6.1.1.3 Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am 
Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen 
Inhabern bitte kurz beschreiben 
 
 
G 6.1.2.3 Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am 
Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen 
Inhabern bitte kurz beschreiben 
 
 
G 6.1.3.3 Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am 
Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen 
Inhabern bitte kurz beschreiben 
 
 
G 6.2.2  
Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte 
und/oder der technischen Förderkapazität 
am Gewinnungsstandort geplant? Bitte bei 
bereits erfolgter Planung eine kurze 
Beschreibung der Planung einfügen.  
 
G 7.2 Planungsstand Wasserschutzgebiet  
G 7.4 Welche Landnutzung überwiegt im 
Gewinnungsgebiet? Bei Mehrfachnennung 
oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte 
Beschreibung einfügen 
 
G 8.1 – G 8.15 Risikobewertung im 
Einzugsgebiet: Liegen eine oder mehrere 
Gefährdungen vor, die eine potentielle 
Gefährdung der Rohwassergewinnung 
bedingen, bitte diese kurz beschreiben 
 
8.6 Landwirtschaft: Es besteht das Risiko 
des Stoffeintrags von Düngemitteln und 
chemisch-synthetischen PBSM sowie ihrer 
Metabolite in das Grundwasser. Die 
landwirtschaftliche Nutzung und die daraus 
folgende Belastung konzentriert sich dabei 
auf den nördlichen Teil der 
Gewinnungsanlagen und ihres 
Einzugsgebiets 
 
8.13 Altlasten: Im unterirdischen 
Einzugsgebiet der Gewinnung Haltern West 
ist der ehemalige Sprengplatz Lavesum, 
westlich der Granatstrasse bekannt und 
erkundet 
 
G 9.1 Auswirkungen des Klimawandels auf 
die Gewinnung:  Quantitative 
Auswirkungen, Bitte kurz beschreiben 
 
G 9.2 Auswirkungen des Klimawandels auf 
die Gewinnung:  Qualitative Auswirkungen, 
Bitte kurz beschreiben 
 
Weitere, besondere Bedingungen im 
Gewinnungsgebiet

Beiblatt zur Tabelle Gewinnung 
 
 
 
Bei Bedarf können dem Beiblatt weitere Anlagen (Tabellen, Karten, Übersichtsschemata, 
etc. in geeignetem, digitalen Format) angefügt werden (siehe auch Hinweise in der 
Exceltabelle „Gewinnung“).

Anlage 2.18 - Anlage 5a_Gewinnung VENNHEIDEWEG

22619 Zeichen

Pos
G Bezeichnung Eingabe Erläuterung 
G 1 Allgemeines
1.1 Name der Gewinnung Vennheideweg
Bitte den Namen/Bezeichnung des Gewinnungsstandortes 
angeben (bitte nur die Standortbezeichnung, nicht alle 
Fassungsanlagen einzeln angeben)
1.2 Name des Betreibers Stadtnetze Münster GmbH
Hier bitte den Namen des Betreibers für den 
Gewinnungsstandort angeben
1.3 Jahr der Inbetriebnahme 1890
Erste Inbetriebnahme der Anlage am Standort zum Zweck der 
öffentlichen Trinkwasserversorgung, unabhängig, ob diese noch 
aktiv ist.
1.4 Gewinnung liegt in der/den Gemeinden) Stadt Münster
Benennung der Gemeinden in deren Grenzen die 
Gewinnungsanlagen liegen
2 Wasserabgabe
Bitte Aufbereitungen oder Versorgungsgebiete benennen, an die 
das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser abgegeben 
wird. Wird das Rohwasser am Gewinnungsstandort auch direkt 
aufbereitet, bitte trotzdem den Namen der Aufbereitung (Name 
kann gleichlautend sein) angeben, um eine klare Zuordnung des 
Tabellenblattes "Gewinnung" zum Tabellenblatt "Aufbereitung" 
zu gewährleisten.
2.1 Wasserabgabe an Aufbereitung
Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser zu 
Trinkwasser aufbereitet, bitte Namen und Betreiber der 
Aufbereitung angeben. 
2.1.1 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 1 Wasserwerk Vennheide
Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am 
Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte 
für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen.
2.2
Betreiber der Aufbereitung, an die Wasser 
abgegeben wird
2.2.1 Betreiber der belieferten Aufbereitung 1 Stadtnetze Münster GmbH
Bitte den Namen des Betreibers der belieferten 
Aufbereitungsanlage 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
3
Wasserabgabe an Versorgungsgebiet (ohne 
Aufbereitung)
Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser direkt in 
ein Versorgungsgebiet eingespeist (ohne Aufbereitung) bitte 
Name und Betreiber des Versorgungsgebietes angeben. (Bei 
Aufbereitung werden die belieferten Versorgungsgebiete erst im 
Tabellenblatt "Aufbereitung" benannt. 
3.1 direkt beliefertes Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster
Bitte Name des direkt belieferten Versorgungsgebietes (ohne 
Aufbereitung) angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen.
3.2
Betreiber des direkt belieferten 
Versorgungsgebietes 1 Stadtnetze Münster GmbH
Bitte den Namen des Betreibers des direkt belieferten 
Versorgungsgebietes 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen.
4 Rohwasserherkunft am Standort
4.1 Anzahl der Entnahmestellen 8
Bitte die Gesamtanzahl der Entnahmestellen (über alle 
Wasserarten) am Gewinnungsstandort angeben. Brunnen, die 
nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) 
bitte als eine Entnahmestelle werten)
4.2 Quellwasserfassungen
4.2.1
durchschnittlicher Anteil Quellwasser an 
Gesamtentnahmemenge am Standort 0%
durchschnittler Anteil Quellwasser (natürlicher 
Grundwasseraustritt) an Gesamtfördermenge am 
Gewinnungsstandort
4.2.2 Anzahl Quellfassungsanlagen am Standort 0 Wie viele Quellfassungen werden am Standort betrieben
4.3
reine Grundwasserentnahmen (ohne 
Oberflächengewässereinfluss) ohne angereichertes GW und Uferfiltrat
4.3.1
durchschnittlicher Anteil Grundwasser an 
Gesamtentnahmemenge am Standort 0%
durchschnittlicher Anteil Grundwasser aus reinen 
Grundwasserbrunnen ohne Oberflächenwasserbeeinflussung 
(Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser) und ohne 
Quellwasser an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort
4.3.2 Anzahl Entnahmeanlagen (Grundwasser) 0
Wie viele Entnahmeanlagen zur reinen GW-Entnahme (ohne 
Oberflächenwasserbeeinflussung) werden am Standort 
betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben 
werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine 
Entnahmestelle werten.
4.3.3 Art der Entnahmeanlagen
Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. 
Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, 
Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen)
Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Gewinnungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe 
dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Gewinnungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle 
durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. 
Örtlich zusammenhängende und wasserrechtlich gemeinsam geregelte  Fassungsanlagen / Brunnen / Entnahmeanlagen bitte - soweit möglich - zu einer 
Gewinnung zusammenfassen (Gewinnung im Sinne von Gewinnungsgebiet).
BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN!
Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Gewinnung" erforderlich sein.

4.3.4
Grundwasserstockwerke der 
Grundwasserentnahmen 1
Benennung der genutzten Grundwasserstockwerke bei 
vertikaler Unterteilung
4.3.5
Geologisch-stratigrafische Bezeichnung der 
genutzten Grundwasserleiter
3_10 "Münsterländer 
Kiessandzug (Süd)"
Benennung des/der Grundwasserleiter/s in dem/denen die 
Filterstrecke des Brunnens/der Brunnengruppe verfiltert ist/sind. 
4.3.6 oberste Entnahmetiefe (Grundwasser) 53
Bitte die oberste Oberkante der verwendeten Filterstrecken in [m 
NHN] angeben
4.3.7 unterste Entnahmetiefe (Grundwasser) 44
Bitte die unterste Unterkante der verwendeten Filterstrecken in 
[m NHN] angeben
4.4
durch Oberflächengewässer beeinflusstes 
Grundwasser z.B. Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser
4.4.1
Uferfiltrat: durchschnittlicher Anteil an 
Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0%
durchschnittlicher Uferfiltratanteil des geförderten Rohwassers, 
bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 
(nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen)
4.4.2
künstliche Grundwasseranreicherung: 
durchschnittlicher Anteil an 
Gesamtentnahmemenge am Standort in % 56%
durchschnittlicher Anteil des künstlich angereicherten 
Grundwassers am geförderten Rohwasser, bezogen auf die 
Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne 
Fassungsanlage bezogen)
4.4.3 Anzahl Entnahmeanlagen 8
Wie viele Entnahmeanlagen zur Entnahme von durch 
Oberflächengewässer beeinflusstem Grundwasser (Uferfiltrat 
und angereichertes Grundwasser) werden am Standort 
betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben 
werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine 
Entnahmestelle werten.
4.4.4 Art der Entnahmeanlagen Vertikalfilterbrunnen
Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. 
Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, 
Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen)
4.5 Oberflächengewässerentnahme
4.5.1 Talsperre/Stausee
4.5.2 Anzahl der Entnahmestellen 0
Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus der 
Talsperre/dem Stausee werden am Standort betrieben
4.5.3 Art der Entnahmeanlagen Bitte auswählen Bitte Art der Entnahmeanlage auswählen
4.5.4 Steuerung der Entnahmetiefe Bitte auswählen Bitte auswählen, ob Entnahmetiefe variabel ist
4.6 Entnahme aus sonstigem Oberflächengewässer 0
Hier bitte nur Entnahmen zur direkten Rohwassergewinnung aus 
einem Oberflächengewässer (z.B. Bezeichnung Fließgewässer 
bei direkter Entnahme aus der fließenden Welle) angeben. 
Entnahmen zur nachfolgenden Grundwasseranreicherung sind 
bereits oben abgefragt 
4.6.1 Anzahl der Entnahmestellen 0
Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus dem 
Gewässer werden am Standort betrieben
4.6.2 Art der Entnahmeanlagen -
Art der Entnahmeanlage bitte kurz benennen (z.B. 
Einlaufbauwerk)
5. Entnahmemengen
5.1 Rohwasserentnahmemenge  2021 [m³/a] 1.081.000
Summe der in 2021 entnommenen Rohwassermenge am 
Gewinnungsstandort [m³/a]
5.2
durchschnittliche Rohwasserentnahmemenge  
2016-2021 (Jahresmittelwert) [m³/a] 952.000
Mittelwert der entnommenen Rohwassermenge am 
Gewinnungsstandort [m³/a] für die Jahre 2016-2021
5.3 technische Gewinnungskapazität [m³/a] 2.490.000
Menge der durch maximale Auslastung der verfügbaren 
Gewinnungsanlagen theoretisch und unabhängig von der 
genehmigten Entnahmemenge bei Volllast förderbar wäre.
6. Wasserrechte
6.1
Anzahl der für die Entnahmen und Anreicherung 
am Gewinnungsstandort erforderlichen 
wasserrechtlichen Genehmigungen 2
Bitte Anzahl der für den Gewinnungsstandort relevanten 
Wasserrechte benennen und für jedes relevante Wasserrecht 
bitte die nachfolgenden Zeilen ausfüllen. Bitte für jedes 
Wasserrecht eigene Zeilen nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 3 Wasserrechte anzugeben, die 
übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
6.1.1
Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für 
Wasserrecht 1 54.18.01-354/2020.0002
Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte 
Wasserrecht 1 angeben
6.1.1.1 Art des Wasserechts (WR) 1 Erlaubnis
Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder 
Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren
6.1.1.2 zuständige Wasserbehörde WR 1 BR Münster
Angabe der für das Wasserrecht 1 zuständigen Behörde (bei 
unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie 
Stadt auswählen)
6.1.1.3 Inhaber WR 1 Stadtnetze Münster GmbH
Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber 
der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort 
mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 
6.1.1.3 beschreiben
6.1.1.4 Wasserrecht 1 erteilt bis 31.12.2025
Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig 
ist.
6.1.1.5 Höhe des Wasserrechts 1 (Jahreswert) 1.700.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/a] angeben
6.1.1.6 Höhe des Wasserrechts 1 (Monatswert) Keine Angaben Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/Monat] angeben
6.1.1.7 Höhe des Wasserrechts 1 (Tageswert) 7.100 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1[m³/d] angeben

6.1.1.8
Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot  
gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 1) Keine Angaben
Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] 
angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung 
für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde.
6.1.1.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 1 Keine Angaben
Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für 
das WR 1 vorgenommen wurde
6.1.2
Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für 
Wasserrecht 2 54.18.01-354/2020.0003
Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte 
Wasserrecht angeben
6.1.2.1 Art des Wasserechts (WR) 2 Erlaubnis
Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder 
Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren
6.1.2.2 zuständige Wasserbehörde WR 2 BR Münster
Angabe der für das Wasserrecht zuständigen Behörde (bei 
unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie 
Stadt auswählen)
6.1.2.3 Inhaber WR 2 Stadtnetze Münster GmbH
Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber 
der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort 
mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 
6.1.2.3 beschreiben
6.1.2.4 Wasserrecht 2 erteilt bis 31.12.2035
Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig 
ist.
6.1.2.5 Höhe des Wasserrechts 2 (Jahreswert) 1.300.000 Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/a] angeben
6.1.2.6 Höhe des Wasserrechts 2 (Monatswert) Keine Angaben
Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/Monat] 
angeben
6.1.2.7 Höhe des Wasserrechts 2 (Tageswert) 6.634 Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/d] angeben
6.1.2.8
Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot  
gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 2) Keine Angaben
Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] 
angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung 
für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde.
6.1.2.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 2 Keine Angaben
Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für 
das WR 2 vorgenommen wurde
6.2 Selbsteinschätzung Auskömmlichkeit
Bitte qualitative Selbsteinschätzung zur Auskömmlichkeit der 
erteilten Wasserrechte und vorhandenen Förderkapazitäten am 
Gewinnungsstandort vornehmen.
6.2.1
Selbsteinschätzung der Auskömmlichkeit aller 
Wasserrechte am Gewinnungsstandort
Ja nutzbares Dargebot 
langfristig hinreichend
Sind auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen am 
Standort (bitte für alle Genehmigungen in Summe bewerten) 
sowie ggf. vorliegender neuerer Berechnungen und ggf. 
bekannter Entnahme Dritter die genehmigten Mengen weiterhin 
auskömmlich oder ist nach Einschätzung des Betreibers 
zukünftig mit einer Überschreitung der Entnahmerechte bzw. der 
technischen Förderkapazitäten zu rechnen? 
6.2.2 Erhöhung Fördermengen geplant? Nein
Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der 
technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? 
Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der 
Planung im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 6.2.2 ergänzen.
7 Wasserschutzgebiet
7.1 zugehöriges Wasserschutzgebiet - Bezeichnung Geist
Bitte Bezeichung Wasserschutzgebiet für den 
Gewinnungsstandort angeben, sofern festgesetzt. 
7.2 Status Wasserschutzgebiet festgesetzt bei geplant, bitte Planungsstand erläutern
7.3
Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die 
Gemeinde(n)) Stadt Münster
Nennung aller Gemeinde(n) über die sich das 
Wasserschutzgebiet ganz oder teilweise erstreckt.
7.4
Primäre Landnutzung im Einzugsgebiet der 
Gewinnung Siedlungsflächen
Welche Landnutzung ist prägend für das Gewinnungsgebiet und 
stellt den größten Anteil der Einzugsgebietsfläche dar. Bei 
Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte im 
Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 7.4 beschreiben. 
7.5
Gewässerschutzkooperation 
(Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) im 
Wasserschutzgebiet vorhanden Ja Bitte angeben, ob eine Wasserschutzkooperation besteht
8
Risikobewertung im Einzugsgebiet (ohne 
Klimawandel)
Im Folgenden sollen mögliche Gefährdungen im Einzugsgebiet 
der Gewinnungsanlagen in einem der aufgeführten Sektoren 
angegeben werden. Bei Vorliegen einer oder mehrerer 
Gefährdung(en) bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 
– G 8.14 eine Risikobewertung vornehmen und kurz begründen. 
8.1 Abfall Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.

8.2 Abwasser Ja, geringes Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.3 Eingriffe in den Untergrund Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.4 Forstwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.5 Industrie & Gewerbe Ja, mittleres Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.6 Landwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.7 Siedlung & Verkehr Ja, mittleres Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.9 Umgang mit wassergefährdenden Stoffe Ja, mittleres Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.10
Wasserabhängige 
Ökosysteme/Schutzgebiete/potentiell 
trockenfallende Gewässer (z.B. 
Entnahmebeschränkungen) Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.11 Wasserableitung/Sümpfungen Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.

8.12 Hochwasser Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.13 Altlasten Ja, geringes Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.14 PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen) Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.15 sonstige Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
9
Risikobewertung im Einzugsgebiet durch den 
Klimawandel
Mit Auswirkungen des Klimawandels wird in erster Linie, aber 
nicht ausschließlich, die Auswirkungen auf die permanent 
verfügbaren Dargebotsmenge auch in Zeiten langanhaltender 
Trockenheit abgezielt. 
9.1 quantitative Auswirkungen Nein, kein Risiko absehbar
Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel quantitative 
Auswirkungen (Fördermenge) auf den Gewinnungsstandort 
bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.1 im Beiblatt "Gewinnung" 
Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und 
wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant 
werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
9.2 qualitative Auswirkungen Nein, kein Risiko absehbar
Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel qualitative 
Auswirkungen (Beschaffenheit Rohwasser) auf den 
Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.2 im 
Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch 
darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen 
wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu 
begegnen.Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des 
Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. 
Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die 
wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan 
angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint.

Anlage 2.14 - Anlage 5a_Gewinnung HOHE-WARD

22714 Zeichen

Pos
G Bezeichnung Eingabe Erläuterung 
G 1 Allgemeines
1.1 Name der Gewinnung Hohe Ward
Bitte den Namen/Bezeichnung des Gewinnungsstandortes 
angeben (bitte nur die Standortbezeichnung, nicht alle 
Fassungsanlagen einzeln angeben)
1.2 Name des Betreibers Stadtnetze Münster GmbH
Hier bitte den Namen des Betreibers für den 
Gewinnungsstandort angeben
1.3 Jahr der Inbetriebnahme 1906
Erste Inbetriebnahme der Anlage am Standort zum Zweck der 
öffentlichen Trinkwasserversorgung, unabhängig, ob diese noch 
aktiv ist.
1.4 Gewinnung liegt in der/den Gemeinden) Stadt Münster
Benennung der Gemeinden in deren Grenzen die 
Gewinnungsanlagen liegen
2 Wasserabgabe
Bitte Aufbereitungen oder Versorgungsgebiete benennen, an die 
das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser abgegeben 
wird. Wird das Rohwasser am Gewinnungsstandort auch direkt 
aufbereitet, bitte trotzdem den Namen der Aufbereitung (Name 
kann gleichlautend sein) angeben, um eine klare Zuordnung des 
Tabellenblattes "Gewinnung" zum Tabellenblatt "Aufbereitung" 
zu gewährleisten.
2.1 Wasserabgabe an Aufbereitung
Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser zu 
Trinkwasser aufbereitet, bitte Namen und Betreiber der 
Aufbereitung angeben. 
2.1.1 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 1 Wasserwerk Hohe Ward
Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am 
Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte 
für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen.
2.2
Betreiber der Aufbereitung, an die Wasser 
abgegeben wird
2.2.1 Betreiber der belieferten Aufbereitung 1 Stadtnetze Münster GmbH
Bitte den Namen des Betreibers der belieferten 
Aufbereitungsanlage 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
3
Wasserabgabe an Versorgungsgebiet (ohne 
Aufbereitung)
Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser direkt in 
ein Versorgungsgebiet eingespeist (ohne Aufbereitung) bitte 
Name und Betreiber des Versorgungsgebietes angeben. (Bei 
Aufbereitung werden die belieferten Versorgungsgebiete erst im 
Tabellenblatt "Aufbereitung" benannt. 
3.1 direkt beliefertes Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster
Bitte Name des direkt belieferten Versorgungsgebietes (ohne 
Aufbereitung) angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen.
3.2
Betreiber des direkt belieferten 
Versorgungsgebietes 1 Stadtnetze Münster GmbH
Bitte den Namen des Betreibers des direkt belieferten 
Versorgungsgebietes 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen.
4 Rohwasserherkunft am Standort
4.1 Anzahl der Entnahmestellen 32
Bitte die Gesamtanzahl der Entnahmestellen (über alle 
Wasserarten) am Gewinnungsstandort angeben. Brunnen, die 
nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) 
bitte als eine Entnahmestelle werten)
4.2 Quellwasserfassungen
4.2.1
durchschnittlicher Anteil Quellwasser an 
Gesamtentnahmemenge am Standort 0%
durchschnittler Anteil Quellwasser (natürlicher 
Grundwasseraustritt) an Gesamtfördermenge am 
Gewinnungsstandort
4.2.2 Anzahl Quellfassungsanlagen am Standort 0 Wie viele Quellfassungen werden am Standort betrieben
4.3
reine Grundwasserentnahmen (ohne 
Oberflächengewässereinfluss) ohne angereichertes GW und Uferfiltrat
4.3.1
durchschnittlicher Anteil Grundwasser an 
Gesamtentnahmemenge am Standort 0%
durchschnittlicher Anteil Grundwasser aus reinen 
Grundwasserbrunnen ohne Oberflächenwasserbeeinflussung 
(Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser) und ohne 
Quellwasser an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort
4.3.2 Anzahl Entnahmeanlagen (Grundwasser) 0
Wie viele Entnahmeanlagen zur reinen GW-Entnahme (ohne 
Oberflächenwasserbeeinflussung) werden am Standort 
betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben 
werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine 
Entnahmestelle werten.
4.3.3 Art der Entnahmeanlagen -
Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. 
Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, 
Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen)
Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Gewinnungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe 
dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Gewinnungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle 
durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. 
Örtlich zusammenhängende und wasserrechtlich gemeinsam geregelte  Fassungsanlagen / Brunnen / Entnahmeanlagen bitte - soweit möglich - zu einer 
Gewinnung zusammenfassen (Gewinnung im Sinne von Gewinnungsgebiet).
BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN!
Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Gewinnung" erforderlich sein.

4.3.4
Grundwasserstockwerke der 
Grundwasserentnahmen 1
Benennung der genutzten Grundwasserstockwerke bei 
vertikaler Unterteilung
4.3.5
Geologisch-stratigrafische Bezeichnung der 
genutzten Grundwasserleiter
3_10 "Münsterländer 
Kiessandzug (Süd)"
Benennung des/der Grundwasserleiter/s in dem/denen die 
Filterstrecke des Brunnens/der Brunnengruppe verfiltert ist/sind. 
4.3.6 oberste Entnahmetiefe (Grundwasser) 50
Bitte die oberste Oberkante der verwendeten Filterstrecken in [m 
NHN] angeben
4.3.7 unterste Entnahmetiefe (Grundwasser) 45
Bitte die unterste Unterkante der verwendeten Filterstrecken in 
[m NHN] angeben
4.4
durch Oberflächengewässer beeinflusstes 
Grundwasser z.B. Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser
4.4.1
Uferfiltrat: durchschnittlicher Anteil an 
Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0%
durchschnittlicher Uferfiltratanteil des geförderten Rohwassers, 
bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 
(nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen)
4.4.2
künstliche Grundwasseranreicherung: 
durchschnittlicher Anteil an 
Gesamtentnahmemenge am Standort in % 87%
durchschnittlicher Anteil des künstlich angereicherten 
Grundwassers am geförderten Rohwasser, bezogen auf die 
Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne 
Fassungsanlage bezogen)
4.4.3 Anzahl Entnahmeanlagen 32
Wie viele Entnahmeanlagen zur Entnahme von durch 
Oberflächengewässer beeinflusstem Grundwasser (Uferfiltrat 
und angereichertes Grundwasser) werden am Standort 
betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben 
werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine 
Entnahmestelle werten.
4.4.4 Art der Entnahmeanlagen Vertikalfilterbrunnen
Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. 
Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, 
Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen)
4.5 Oberflächengewässerentnahme
4.5.1 Talsperre/Stausee
4.5.2 Anzahl der Entnahmestellen 0
Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus der 
Talsperre/dem Stausee werden am Standort betrieben
4.5.3 Art der Entnahmeanlagen Bitte auswählen Bitte Art der Entnahmeanlage auswählen
4.5.4 Steuerung der Entnahmetiefe Bitte auswählen Bitte auswählen, ob Entnahmetiefe variabel ist
4.6 Entnahme aus sonstigem Oberflächengewässer 0
Hier bitte nur Entnahmen zur direkten Rohwassergewinnung aus 
einem Oberflächengewässer (z.B. Bezeichnung Fließgewässer 
bei direkter Entnahme aus der fließenden Welle) angeben. 
Entnahmen zur nachfolgenden Grundwasseranreicherung sind 
bereits oben abgefragt 
4.6.1 Anzahl der Entnahmestellen 0
Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus dem 
Gewässer werden am Standort betrieben
4.6.2 Art der Entnahmeanlagen -
Art der Entnahmeanlage bitte kurz benennen (z.B. 
Einlaufbauwerk)
5. Entnahmemengen
5.1 Rohwasserentnahmemenge  2021 [m³/a] 5.869.000
Summe der in 2021 entnommenen Rohwassermenge am 
Gewinnungsstandort [m³/a]
5.2
durchschnittliche Rohwasserentnahmemenge  
2016-2021 (Jahresmittelwert) [m³/a] 5.585.000
Mittelwert der entnommenen Rohwassermenge am 
Gewinnungsstandort [m³/a] für die Jahre 2016-2021
5.3 technische Gewinnungskapazität [m³/a] 6.400.000
Menge der durch maximale Auslastung der verfügbaren 
Gewinnungsanlagen theoretisch und unabhängig von der 
genehmigten Entnahmemenge bei Volllast förderbar wäre.
6. Wasserrechte
6.1
Anzahl der für die Entnahmen und Anreicherung 
am Gewinnungsstandort erforderlichen 
wasserrechtlichen Genehmigungen 2
Bitte Anzahl der für den Gewinnungsstandort relevanten 
Wasserrechte benennen und für jedes relevante Wasserrecht 
bitte die nachfolgenden Zeilen ausfüllen. Bitte für jedes 
Wasserrecht eigene Zeilen nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 3 Wasserrechte anzugeben, die 
übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
6.1.1
Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für 
Wasserrecht 1 
54.18.01-353/2010.0002
Änderung: 54.18.01-
353/2016.0001
Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte 
Wasserrecht 1 angeben
6.1.1.1 Art des Wasserechts (WR) 1 Bewilligung
Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder 
Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren
6.1.1.2 zuständige Wasserbehörde WR 1 BR Münster
Angabe der für das Wasserrecht 1 zuständigen Behörde (bei 
unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie 
Stadt auswählen)
6.1.1.3 Inhaber WR 1 Stadtnetze Münster GmbH
Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber 
der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort 
mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 
6.1.1.3 beschreiben
6.1.1.4 Wasserrecht 1 erteilt bis 30.09.2044
Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig 
ist.
6.1.1.5 Höhe des Wasserrechts 1 (Jahreswert) 7.000.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/a] angeben
6.1.1.6 Höhe des Wasserrechts 1 (Monatswert) Kein Angaben Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/Monat] angeben
6.1.1.7 Höhe des Wasserrechts 1 (Tageswert) 31.200 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1[m³/d] angeben

6.1.1.8
Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot  
gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 1) 1.500.000
Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] 
angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung 
für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde.
6.1.1.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 1 2013
Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für 
das WR 1 vorgenommen wurde
6.1.2
Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für 
Wasserrecht 2 
54.18.01-353/2014.0001
Änderung: 54.18.01-
353/2020.0001
Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte 
Wasserrecht angeben
6.1.2.1 Art des Wasserechts (WR) 2 Erlaubnis
Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder 
Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren
6.1.2.2 zuständige Wasserbehörde WR 2 BR Münster
Angabe der für das Wasserrecht zuständigen Behörde (bei 
unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie 
Stadt auswählen)
6.1.2.3 Inhaber WR 2 Stadtnetze Münster GmbH
Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber 
der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort 
mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 
6.1.2.3 beschreiben
6.1.2.4 Wasserrecht 2 erteilt bis 30.09.2029
Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig 
ist.
6.1.2.5 Höhe des Wasserrechts 2 (Jahreswert) 7.000.000 Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/a] angeben
6.1.2.6 Höhe des Wasserrechts 2 (Monatswert) Keine Angaben
Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/Monat] 
angeben
6.1.2.7 Höhe des Wasserrechts 2 (Tageswert) 24.000 Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/d] angeben
6.1.2.8
Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot  
gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 2) Keine Angaben
Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] 
angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung 
für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde.
6.1.2.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 2 Keine Angaben
Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für 
das WR 2 vorgenommen wurde
6.2 Selbsteinschätzung Auskömmlichkeit
Bitte qualitative Selbsteinschätzung zur Auskömmlichkeit der 
erteilten Wasserrechte und vorhandenen Förderkapazitäten am 
Gewinnungsstandort vornehmen.
6.2.1
Selbsteinschätzung der Auskömmlichkeit aller 
Wasserrechte am Gewinnungsstandort
Ja nutzbares Dargebot 
langfristig hinreichend
Sind auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen am 
Standort (bitte für alle Genehmigungen in Summe bewerten) 
sowie ggf. vorliegender neuerer Berechnungen und ggf. 
bekannter Entnahme Dritter die genehmigten Mengen weiterhin 
auskömmlich oder ist nach Einschätzung des Betreibers 
zukünftig mit einer Überschreitung der Entnahmerechte bzw. der 
technischen Förderkapazitäten zu rechnen? 
6.2.2 Erhöhung Fördermengen geplant? Nein
Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der 
technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? 
Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der 
Planung im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 6.2.2 ergänzen.
7 Wasserschutzgebiet
7.1 zugehöriges Wasserschutzgebiet - Bezeichnung Hohe Ward
Bitte Bezeichung Wasserschutzgebiet für den 
Gewinnungsstandort angeben, sofern festgesetzt. 
7.2 Status Wasserschutzgebiet festgesetzt bei geplant, bitte Planungsstand erläutern
7.3
Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die 
Gemeinde(n)) Stadt Münster
Nennung aller Gemeinde(n) über die sich das 
Wasserschutzgebiet ganz oder teilweise erstreckt.
7.4
Primäre Landnutzung im Einzugsgebiet der 
Gewinnung Wald + Forstflächen
Welche Landnutzung ist prägend für das Gewinnungsgebiet und 
stellt den größten Anteil der Einzugsgebietsfläche dar. Bei 
Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte im 
Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 7.4 beschreiben. 
7.5
Gewässerschutzkooperation 
(Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) im 
Wasserschutzgebiet vorhanden Ja Bitte angeben, ob eine Wasserschutzkooperation besteht
8
Risikobewertung im Einzugsgebiet (ohne 
Klimawandel)
Im Folgenden sollen mögliche Gefährdungen im Einzugsgebiet 
der Gewinnungsanlagen in einem der aufgeführten Sektoren 
angegeben werden. Bei Vorliegen einer oder mehrerer 
Gefährdung(en) bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 
– G 8.14 eine Risikobewertung vornehmen und kurz begründen. 
8.1 Abfall Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.

8.2 Abwasser Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.3 Eingriffe in den Untergrund Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.4 Forstwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.5 Industrie & Gewerbe Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.6 Landwirtschaft Ja, geringes Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.7 Siedlung & Verkehr Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.9 Umgang mit wassergefährdenden Stoffe Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.10
Wasserabhängige 
Ökosysteme/Schutzgebiete/potentiell 
trockenfallende Gewässer (z.B. 
Entnahmebeschränkungen) Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.11 Wasserableitung/Sümpfungen Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.

8.12 Hochwasser Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.13 Altlasten Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.14 PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen) Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.15 sonstige Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
9
Risikobewertung im Einzugsgebiet durch den 
Klimawandel
Mit Auswirkungen des Klimawandels wird in erster Linie, aber 
nicht ausschließlich, die Auswirkungen auf die permanent 
verfügbaren Dargebotsmenge auch in Zeiten langanhaltender 
Trockenheit abgezielt. 
9.1 quantitative Auswirkungen Nein, kein Risiko absehbar
Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel quantitative 
Auswirkungen (Fördermenge) auf den Gewinnungsstandort 
bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.1 im Beiblatt "Gewinnung" 
Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und 
wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant 
werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
9.2 qualitative Auswirkungen Nein, kein Risiko absehbar
Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel qualitative 
Auswirkungen (Beschaffenheit Rohwasser) auf den 
Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.2 im 
Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch 
darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen 
wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu 
begegnen.Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des 
Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. 
Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die 
wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan 
angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint.

Anlage 2.13 - Anlage 5a_Gewinnung HILTRUP

20915 Zeichen

Pos
G Bezeichnung Eingabe Erläuterung 
G 1 Allgemeines
1.1 Name der Gewinnung Hiltrup (Rolandweg)
Bitte den Namen/Bezeichnung des Gewinnungsstandortes 
angeben (bitte nur die Standortbezeichnung, nicht alle 
Fassungsanlagen einzeln angeben)
1.2 Name des Betreibers Stadtnetze Münster GmbH
Hier bitte den Namen des Betreibers für den 
Gewinnungsstandort angeben
1.3 Jahr der Inbetriebnahme 1910
Erste Inbetriebnahme der Anlage am Standort zum Zweck der 
öffentlichen Trinkwasserversorgung, unabhängig, ob diese noch 
aktiv ist.
1.4 Gewinnung liegt in der/den Gemeinden) Stadt Münster
Benennung der Gemeinden in deren Grenzen die 
Gewinnungsanlagen liegen
2 Wasserabgabe
Bitte Aufbereitungen oder Versorgungsgebiete benennen, an die 
das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser abgegeben 
wird. Wird das Rohwasser am Gewinnungsstandort auch direkt 
aufbereitet, bitte trotzdem den Namen der Aufbereitung (Name 
kann gleichlautend sein) angeben, um eine klare Zuordnung des 
Tabellenblattes "Gewinnung" zum Tabellenblatt "Aufbereitung" 
zu gewährleisten.
2.1 Wasserabgabe an Aufbereitung
Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser zu 
Trinkwasser aufbereitet, bitte Namen und Betreiber der 
Aufbereitung angeben. 
2.1.1 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 1 Wasserwerk Geist
Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am 
Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte 
für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen.
2.2
Betreiber der Aufbereitung, an die Wasser 
abgegeben wird
2.2.1 Betreiber der belieferten Aufbereitung 1 Stadtnetze Münster GmbH
Bitte den Namen des Betreibers der belieferten 
Aufbereitungsanlage 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
3
Wasserabgabe an Versorgungsgebiet (ohne 
Aufbereitung)
Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser direkt in 
ein Versorgungsgebiet eingespeist (ohne Aufbereitung) bitte 
Name und Betreiber des Versorgungsgebietes angeben. (Bei 
Aufbereitung werden die belieferten Versorgungsgebiete erst im 
Tabellenblatt "Aufbereitung" benannt. 
3.1 direkt beliefertes Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster
Bitte Name des direkt belieferten Versorgungsgebietes (ohne 
Aufbereitung) angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen.
3.2
Betreiber des direkt belieferten 
Versorgungsgebietes 1 Stadtnetze Münster GmbH
Bitte den Namen des Betreibers des direkt belieferten 
Versorgungsgebietes 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen.
4 Rohwasserherkunft am Standort
4.1 Anzahl der Entnahmestellen 4
Bitte die Gesamtanzahl der Entnahmestellen (über alle 
Wasserarten) am Gewinnungsstandort angeben. Brunnen, die 
nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) 
bitte als eine Entnahmestelle werten)
4.2 Quellwasserfassungen
4.2.1
durchschnittlicher Anteil Quellwasser an 
Gesamtentnahmemenge am Standort 0%
durchschnittler Anteil Quellwasser (natürlicher 
Grundwasseraustritt) an Gesamtfördermenge am 
Gewinnungsstandort
4.2.2 Anzahl Quellfassungsanlagen am Standort 0 Wie viele Quellfassungen werden am Standort betrieben
4.3
reine Grundwasserentnahmen (ohne 
Oberflächengewässereinfluss) ohne angereichertes GW und Uferfiltrat
4.3.1
durchschnittlicher Anteil Grundwasser an 
Gesamtentnahmemenge am Standort 100%
durchschnittlicher Anteil Grundwasser aus reinen 
Grundwasserbrunnen ohne Oberflächenwasserbeeinflussung 
(Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser) und ohne 
Quellwasser an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort
4.3.2 Anzahl Entnahmeanlagen (Grundwasser) 3
Wie viele Entnahmeanlagen zur reinen GW-Entnahme (ohne 
Oberflächenwasserbeeinflussung) werden am Standort 
betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben 
werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine 
Entnahmestelle werten.
4.3.3 Art der Entnahmeanlagen Vertikalfilterbrunnen
Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. 
Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, 
Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen)
Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Gewinnungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe 
dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Gewinnungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle 
durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. 
Örtlich zusammenhängende und wasserrechtlich gemeinsam geregelte  Fassungsanlagen / Brunnen / Entnahmeanlagen bitte - soweit möglich - zu einer 
Gewinnung zusammenfassen (Gewinnung im Sinne von Gewinnungsgebiet).
BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN!
Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Gewinnung" erforderlich sein.

4.3.4
Grundwasserstockwerke der 
Grundwasserentnahmen 1
Benennung der genutzten Grundwasserstockwerke bei 
vertikaler Unterteilung
4.3.5
Geologisch-stratigrafische Bezeichnung der 
genutzten Grundwasserleiter
3_10 "Münsterländer 
Kiessandzug (Süd)"
Benennung des/der Grundwasserleiter/s in dem/denen die 
Filterstrecke des Brunnens/der Brunnengruppe verfiltert ist/sind. 
4.3.6 oberste Entnahmetiefe (Grundwasser) 49
Bitte die oberste Oberkante der verwendeten Filterstrecken in [m 
NHN] angeben
4.3.7 unterste Entnahmetiefe (Grundwasser) 39
Bitte die unterste Unterkante der verwendeten Filterstrecken in 
[m NHN] angeben
4.4
durch Oberflächengewässer beeinflusstes 
Grundwasser z.B. Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser
4.4.1
Uferfiltrat: durchschnittlicher Anteil an 
Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0%
durchschnittlicher Uferfiltratanteil des geförderten Rohwassers, 
bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 
(nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen)
4.4.2
künstliche Grundwasseranreicherung: 
durchschnittlicher Anteil an 
Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0%
durchschnittlicher Anteil des künstlich angereicherten 
Grundwassers am geförderten Rohwasser, bezogen auf die 
Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne 
Fassungsanlage bezogen)
4.4.3 Anzahl Entnahmeanlagen 0
Wie viele Entnahmeanlagen zur Entnahme von durch 
Oberflächengewässer beeinflusstem Grundwasser (Uferfiltrat 
und angereichertes Grundwasser) werden am Standort 
betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben 
werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine 
Entnahmestelle werten.
4.4.4 Art der Entnahmeanlagen
Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. 
Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, 
Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen)
4.5 Oberflächengewässerentnahme
4.5.1 Talsperre/Stausee
4.5.2 Anzahl der Entnahmestellen 0
Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus der 
Talsperre/dem Stausee werden am Standort betrieben
4.5.3 Art der Entnahmeanlagen Bitte auswählen Bitte Art der Entnahmeanlage auswählen
4.5.4 Steuerung der Entnahmetiefe Bitte auswählen Bitte auswählen, ob Entnahmetiefe variabel ist
4.6 Entnahme aus sonstigem Oberflächengewässer 0
Hier bitte nur Entnahmen zur direkten Rohwassergewinnung aus 
einem Oberflächengewässer (z.B. Bezeichnung Fließgewässer 
bei direkter Entnahme aus der fließenden Welle) angeben. 
Entnahmen zur nachfolgenden Grundwasseranreicherung sind 
bereits oben abgefragt 
4.6.1 Anzahl der Entnahmestellen 0
Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus dem 
Gewässer werden am Standort betrieben
4.6.2 Art der Entnahmeanlagen -
Art der Entnahmeanlage bitte kurz benennen (z.B. 
Einlaufbauwerk)
5. Entnahmemengen
5.1 Rohwasserentnahmemenge  2021 [m³/a] 205.000
Summe der in 2021 entnommenen Rohwassermenge am 
Gewinnungsstandort [m³/a]
5.2
durchschnittliche Rohwasserentnahmemenge  
2016-2021 (Jahresmittelwert) [m³/a] 215.000
Mittelwert der entnommenen Rohwassermenge am 
Gewinnungsstandort [m³/a] für die Jahre 2016-2021
5.3 technische Gewinnungskapazität [m³/a] 700.000
Menge der durch maximale Auslastung der verfügbaren 
Gewinnungsanlagen theoretisch und unabhängig von der 
genehmigten Entnahmemenge bei Volllast förderbar wäre.
6. Wasserrechte
6.1
Anzahl der für die Entnahmen am 
Gewinnungsstandort erforderlichen 
wasserrechtlichen Genehmigungen 1
Bitte Anzahl der für den Gewinnungsstandort relevanten 
Wasserrechte benennen und für jedes relevante Wasserrecht 
bitte die nachfolgenden Zeilen ausfüllen. Bitte für jedes 
Wasserrecht eigene Zeilen nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 3 Wasserrechte anzugeben, die 
übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
6.1.1
Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für 
Wasserrecht 1 54.18.01-354/2020.0002
Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte 
Wasserrecht 1 angeben
6.1.1.1 Art des Wasserechts (WR) 1 Erlaubnis
Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder 
Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren
6.1.1.2 zuständige Wasserbehörde WR 1 BR Münster
Angabe der für das Wasserrecht 1 zuständigen Behörde (bei 
unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie 
Stadt auswählen)
6.1.1.3 Inhaber WR 1 Stadtnetze Münster GmbH
Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber 
der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort 
mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 
6.1.1.3 beschreiben
6.1.1.4 Wasserrecht 1 erteilt bis 31.12.2025
Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig 
ist.
6.1.1.5 Höhe des Wasserrechts 1 (Jahreswert) 300.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/a] angeben
6.1.1.6 Höhe des Wasserrechts 1 (Monatswert) Keine Angaben Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/Monat] angeben
6.1.1.7 Höhe des Wasserrechts 1 (Tageswert) 1.600 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1[m³/d] angeben

6.1.1.8
Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot  
gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 1) Keine Angaben
Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] 
angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung 
für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde.
6.1.1.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 1 Keine Angaben
Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für 
das WR 1 vorgenommen wurde
6.2 Selbsteinschätzung Auskömmlichkeit
Bitte qualitative Selbsteinschätzung zur Auskömmlichkeit der 
erteilten Wasserrechte und vorhandenen Förderkapazitäten am 
Gewinnungsstandort vornehmen.
6.2.1
Selbsteinschätzung der Auskömmlichkeit aller 
Wasserrechte am Gewinnungsstandort
Ja nutzbares Dargebot 
langfristig hinreichend
Sind auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen am 
Standort (bitte für alle Genehmigungen in Summe bewerten) 
sowie ggf. vorliegender neuerer Berechnungen und ggf. 
bekannter Entnahme Dritter die genehmigten Mengen weiterhin 
auskömmlich oder ist nach Einschätzung des Betreibers 
zukünftig mit einer Überschreitung der Entnahmerechte bzw. der 
technischen Förderkapazitäten zu rechnen? 
6.2.2 Erhöhung Fördermengen geplant? Nein
Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der 
technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? 
Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der 
Planung im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 6.2.2 ergänzen.
7 Wasserschutzgebiet
7.1 zugehöriges Wasserschutzgebiet - Bezeichnung Geist
Bitte Bezeichung Wasserschutzgebiet für den 
Gewinnungsstandort angeben, sofern festgesetzt. 
7.2 Status Wasserschutzgebiet festgesetzt bei geplant, bitte Planungsstand erläutern
7.3
Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die 
Gemeinde(n)) Stadt Münster
Nennung aller Gemeinde(n) über die sich das 
Wasserschutzgebiet ganz oder teilweise erstreckt.
7.4
Primäre Landnutzung im Einzugsgebiet der 
Gewinnung Siedlungsflächen
Welche Landnutzung ist prägend für das Gewinnungsgebiet und 
stellt den größten Anteil der Einzugsgebietsfläche dar. Bei 
Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte im 
Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 7.4 beschreiben. 
7.5
Gewässerschutzkooperation 
(Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) im 
Wasserschutzgebiet vorhanden Ja Bitte angeben, ob eine Wasserschutzkooperation besteht
8
Risikobewertung im Einzugsgebiet (ohne 
Klimawandel)
Im Folgenden sollen mögliche Gefährdungen im Einzugsgebiet 
der Gewinnungsanlagen in einem der aufgeführten Sektoren 
angegeben werden. Bei Vorliegen einer oder mehrerer 
Gefährdung(en) bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 
– G 8.14 eine Risikobewertung vornehmen und kurz begründen. 
8.1 Abfall Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.2 Abwasser Ja, geringes Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.3 Eingriffe in den Untergrund Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.4 Forstwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.

8.5 Industrie & Gewerbe Ja, mittleres Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.6 Landwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.7 Siedlung & Verkehr Ja, mittleres Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.9 Umgang mit wassergefährdenden Stoffe Ja, mittleres Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.10
Wasserabhängige 
Ökosysteme/Schutzgebiete/potentiell 
trockenfallende Gewässer (z.B. 
Entnahmebeschränkungen) Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.11 Wasserableitung/Sümpfungen Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.12 Hochwasser Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.13 Altlasten Ja, geringes Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.14 PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen) Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.

8.15 sonstige Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
9
Risikobewertung im Einzugsgebiet durch den 
Klimawandel
Mit Auswirkungen des Klimawandels wird in erster Linie, aber 
nicht ausschließlich, die Auswirkungen auf die permanent 
verfügbaren Dargebotsmenge auch in Zeiten langanhaltender 
Trockenheit abgezielt. 
9.1 quantitative Auswirkungen Ja, geringes Risiko
Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel quantitative 
Auswirkungen (Fördermenge) auf den Gewinnungsstandort 
bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.1 im Beiblatt "Gewinnung" 
Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und 
wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant 
werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
9.2 qualitative Auswirkungen Nein, kein Risiko absehbar
Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel qualitative 
Auswirkungen (Beschaffenheit Rohwasser) auf den 
Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.2 im 
Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch 
darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen 
wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu 
begegnen.Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des 
Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. 
Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die 
wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan 
angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint.

CDU-Antrag A-R-0016-2023

5186 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0016/2023 
 
RATSANTRAG 
 
 Münster, 24. April 2023 
 
Münsters Wasserversorgung der Zukunft sicher und 
umweltsensibel gestalten 
 
Der Rat der Stadt Münster beschließt: 
1. Münsters künftige Strategie zur Wasserversorgung umfasst neben der Pflichtaufgabe 
Trink- und Löschwasserversorgung auch aktuelle Aspekte der Umweltsensibilität. Die 
Auswirkungen der zunehmend trockenen Sommer werden beim nächsten 
Wasserversorgungskonzept sowie in folgenden Konzepten mitberücksichtigt. Damit 
kommt die Stadt Münster ihrer Selbstverpflichtung nach, ihre künftige Entwicklung so 
umweltbewusst und klimaresilient wie möglich zu gestalten. 
2. Münster betreibt im Einzugsbereich der beiden Wasser-Gewinnungsgebiete 
Hornheide und Haskenau künftig ein intensives Grundwasser-Monitoring und 
regelmäßige Umweltuntersuchungen – auch über die gesetzlichen Vorschriften 
hinaus. Ziel ist es, auf diese Weise einen möglichen förderbedingten Trockenstress 
an der dortigen Flora und Fauna rechtzeitig zu erkennen, diesem zu begegnen und 
so unwiederbringliche Schäden am Baum- und Waldbestand zu verhindern. 
3. Im Falle noch größerer Schäden durch trockene Sommer müssen Wasserverbrauch 
und Bevölkerungswachstum auf den Prüfstand. Die Stadt Münster entwickelt deshalb 
hierfür rechtzeitig wirksame Szenarien und Prognosen und passt im Extremfall die 
entsprechenden Parameter an. 
4. Inhaltliche und finanzielle Verantwortlichkeiten sind unter den beteiligten Akteuren 
(Stadt Münster, Stadtwerke Münster) zu klären. Abstimmungen mit den 
Genehmigungsbehörden sind vorzunehmen. 
Begründung: 
Wasser ist eine der essenziellen Ressourcen für Mensch und Natur. Die Verfügbarkeit von 
sauberem Wasser ist limitierend für das Wachstum von Städten. Seit 2016 sind die Städte 
und Gemeinden in NRW dazu verpflichtet, ein Konzept zur Trink- und 
Löschwasserversorgung vorzulegen. Münsters erstes Konzept wurde zum 1. Januar 2018 
verabschiedet (V/1089/2017), eine Neuauflage ist alle sechs Jahre (also für 2024) 
verpflichtend. 
Der Rat der Stadt Münster hat 2018 im DIPOL-Konzept beschlossen, Münsters 
Wasserversorgung künftig von vier auf zwei Standorte zu konzentrieren. Die Wasserwerke 
Hohe Ward und Hornheide sollen ausgebaut, die Wasserwerke Geist und Kinderhaus 
hingegen stillgelegt werden. Um die wachsende Bevölkerung Münsters auch künftig mit 
frischem und sauberem Wasser versorgen zu können, soll die Wassergewinnung an den 
verbleibenden Standorten erhöht und technisch optimiert werden. Das aus den natürlichen 
Kiessandzügen entnommene Wasser soll durch Verrieseln von Wasser aus dem Dortmund-
Ems-Kanal in der Nähe des Entnahmegebietes wieder aufgefüllt werden. Zudem bezieht 
Münster auch über den Versorger Gelsenwasser Trinkwasser.

Die Bevölkerungsprognose sagt für Münster im Jahr 2030 etwa 334.000 Einwohner voraus, 
im Jahr 2040 sollen es schon 357.000 Einwohner sein. Um diesen wachsenden Trinkwasser-
Bedarf decken zu können, haben die Stadtwerke Münster im Januar 2023 bei der Bez. Reg. 
beantragt, die Wasserfördermenge in Hornheide von derzeit 3,1 Mio. auf 4,1 Mio. Kubikmeter 
pro Jahr (= von 450 Kubikmeter/ Std. auf 750 Kubikmeter/ Std.) zu erhöhen. Beide 
Wasserwerke werden derzeit ausgebaut und auch bzgl. der Qualität der 
Trinkwassergewinnung ertüchtigt. Eine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung ist für die 
Genehmigung einer höheren Fördermenge rechtlich nicht erforderlich, weil es sich nicht um 
einen Neuantrag, sondern um eine Erhöhung eines bereits erteilten Wasser-Förderrechtes 
handelt. 
Die eingereichten Gutachten für Hornheide basieren auf Grundwasserdaten des 
Umweltbundesamtes (2008). Diese gehen davon aus, dass es im Winter in NRW künftig 
mehr regnen wird, sodass übers Jahr gesehen die trockeneren Sommer bzgl. der 
Grundwassermenge zu kompensieren seien. Noch nicht im Detail berücksichtigt sind jedoch 
mögliche Auswirkungen der seit 2018 immer trockener werdenden Sommer auf die 
Vegetation im Einzugsgebiet der Wasserwerke. Die Stadt Münster ist rechtlich nicht dazu 
verpflichtet, diese globalen und lokalen klimatischen Veränderungen in ihre 
Wassergewinnungsstrategie mit einzupreisen. 
Gerade Bäume/ Wälder sind unentbehrlich für eine intakte Umwelt und eine möglichst gute 
CO2 Bilanz unserer Stadt. Deshalb sollte alles getan werden, um zusätzlichen Trockenstress 
für sie zu vermeiden. Das gelingt am besten durch ein intensives Grundwasser- und Umwelt-
Monitoring im weiten Umfeld des Wassergewinnungs-Areals. 
Sollte sich herausstellen, dass eine erhöhte Wassergewinnung in Verbindung mit trockenen 
Sommern die Vegetation dort doch zu schädigen droht, sollten rechtzeitig Szenarien 
entwickelt werden, um unwiderrufliche Schäden zu verhüten. Das könnten beispielsweise 
kurzfristige technische Maßnahmen sowie Strategien zum Wassersparen der Bürgerinnen 
und Bürger sein. 
Mittel- und langfristig müsste in einem solchen Fall auch das prognostizierte 
Bevölkerungswachstum in den Blick genommen werden. Denn Wasser ist eine der 
essenziellen Ressourcen für Mensch und Natur. Eine verantwortungsbewusste und 
vorausschauende Stadtentwicklung muss dem Rechnung tragen. 
 
Gez.  
Stefan Weber und Fraktion

Anlage 2.10 - Anlage 5a_Gewinnung GITTRUP

22736 Zeichen

Pos
G Bezeichnung Eingabe Erläuterung 
G 1 Allgemeines
1.1 Name der Gewinnung Gittrup
Bitte den Namen/Bezeichnung des Gewinnungsstandortes 
angeben (bitte nur die Standortbezeichnung, nicht alle 
Fassungsanlagen einzeln angeben)
1.2 Name des Betreibers
Stadtnetze Münster 
GmbH
Hier bitte den Namen des Betreibers für den 
Gewinnungsstandort angeben
1.3 Jahr der Inbetriebnahme 1989
Erste Inbetriebnahme der Anlage am Standort zum Zweck der 
öffentlichen Trinkwasserversorgung, unabhängig, ob diese noch 
aktiv ist.
1.4 Gewinnung liegt in der/den Gemeinden) Stadt Münster
Benennung der Gemeinden in deren Grenzen die 
Gewinnungsanlagen liegen
2 Wasserabgabe
Bitte Aufbereitungen oder Versorgungsgebiete benennen, an die 
das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser abgegeben 
wird. Wird das Rohwasser am Gewinnungsstandort auch direkt 
aufbereitet, bitte trotzdem den Namen der Aufbereitung (Name 
kann gleichlautend sein) angeben, um eine klare Zuordnung des 
Tabellenblattes "Gewinnung" zum Tabellenblatt "Aufbereitung" 
zu gewährleisten.
2.1 Wasserabgabe an Aufbereitung
Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser zu 
Trinkwasser aufbereitet, bitte Namen und Betreiber der 
Aufbereitung angeben. 
2.1.1 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 1 Wasserwerk Hornheide
Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am 
Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte 
für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen.
2.2
Betreiber der Aufbereitung, an die Wasser 
abgegeben wird
2.2.1 Betreiber der belieferten Aufbereitung 1
Stadtnetze Münster 
GmbH
Bitte den Namen des Betreibers der belieferten 
Aufbereitungsanlage 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
3
Wasserabgabe an Versorgungsgebiet (ohne 
Aufbereitung)
Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser direkt in 
ein Versorgungsgebiet eingespeist (ohne Aufbereitung) bitte 
Name und Betreiber des Versorgungsgebietes angeben. (Bei 
Aufbereitung werden die belieferten Versorgungsgebiete erst im 
Tabellenblatt "Aufbereitung" benannt. 
3.1 direkt beliefertes Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster
Bitte Name des direkt belieferten Versorgungsgebietes (ohne 
Aufbereitung) angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen.
3.2
Betreiber des direkt belieferten 
Versorgungsgebietes 1
Stadtnetze Münster 
GmbH
Bitte den Namen des Betreibers des direkt belieferten 
Versorgungsgebietes 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen.
4 Rohwasserherkunft am Standort
4.1 Anzahl der Entnahmestellen 4
Bitte die Gesamtanzahl der Entnahmestellen (über alle 
Wasserarten) am Gewinnungsstandort angeben. Brunnen, die 
nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) 
bitte als eine Entnahmestelle werten)
4.2 Quellwasserfassungen
4.2.1
durchschnittlicher Anteil Quellwasser an 
Gesamtentnahmemenge am Standort 0%
durchschnittler Anteil Quellwasser (natürlicher 
Grundwasseraustritt) an Gesamtfördermenge am 
Gewinnungsstandort
4.2.2 Anzahl Quellfassungsanlagen am Standort 0 Wie viele Quellfassungen werden am Standort betrieben
4.3
reine Grundwasserentnahmen (ohne 
Oberflächengewässereinfluss) ohne angereichertes GW und Uferfiltrat
4.3.1
durchschnittlicher Anteil Grundwasser an 
Gesamtentnahmemenge am Standort 0%
durchschnittlicher Anteil Grundwasser aus reinen 
Grundwasserbrunnen ohne Oberflächenwasserbeeinflussung 
(Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser) und ohne 
Quellwasser an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort
4.3.2 Anzahl Entnahmeanlagen (Grundwasser) 0
Wie viele Entnahmeanlagen zur reinen GW-Entnahme (ohne 
Oberflächenwasserbeeinflussung) werden am Standort 
betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben 
werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine 
Entnahmestelle werten.
4.3.3 Art der Entnahmeanlagen -
Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. 
Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, 
Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen)
Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Gewinnungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe 
dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Gewinnungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle 
durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. 
Örtlich zusammenhängende und wasserrechtlich gemeinsam geregelte  Fassungsanlagen / Brunnen / Entnahmeanlagen bitte - soweit möglich - zu einer 
Gewinnung zusammenfassen (Gewinnung im Sinne von Gewinnungsgebiet).
BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN!
Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Gewinnung" erforderlich sein.

4.3.4
Grundwasserstockwerke der 
Grundwasserentnahmen 1
Benennung der genutzten Grundwasserstockwerke bei 
vertikaler Unterteilung
4.3.5
Geologisch-stratigrafische Bezeichnung der 
genutzten Grundwasserleiter
3_05 "Niederung der 
Oberen Ems 
(Greven/Ladbergen)"
Benennung des/der Grundwasserleiter/s in dem/denen die 
Filterstrecke des Brunnens/der Brunnengruppe verfiltert ist/sind. 
4.3.6 oberste Entnahmetiefe (Grundwasser) 36,5
Bitte die oberste Oberkante der verwendeten Filterstrecken in [m 
NHN] angeben
4.3.7 unterste Entnahmetiefe (Grundwasser) 21
Bitte die unterste Unterkante der verwendeten Filterstrecken in 
[m NHN] angeben
4.4
durch Oberflächengewässer beeinflusstes 
Grundwasser z.B. Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser
4.4.1
Uferfiltrat: durchschnittlicher Anteil an 
Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0%
durchschnittlicher Uferfiltratanteil des geförderten Rohwassers, 
bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 
(nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen)
4.4.2
künstliche Grundwasseranreicherung: 
durchschnittlicher Anteil an 
Gesamtentnahmemenge am Standort in % 56%
durchschnittlicher Anteil des künstlich angereicherten 
Grundwassers am geförderten Rohwasser, bezogen auf die 
Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne 
Fassungsanlage bezogen)
4.4.3 Anzahl Entnahmeanlagen 4
Wie viele Entnahmeanlagen zur Entnahme von durch 
Oberflächengewässer beeinflusstem Grundwasser (Uferfiltrat 
und angereichertes Grundwasser) werden am Standort 
betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben 
werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine 
Entnahmestelle werten.
4.4.4 Art der Entnahmeanlagen Vertikalfilterbrunnen
Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. 
Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, 
Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen)
4.5 Oberflächengewässerentnahme
4.5.1 Talsperre/Stausee
4.5.2 Anzahl der Entnahmestellen 0
Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus der 
Talsperre/dem Stausee werden am Standort betrieben
4.5.3 Art der Entnahmeanlagen Bitte auswählen Bitte Art der Entnahmeanlage auswählen
4.5.4 Steuerung der Entnahmetiefe Bitte auswählen Bitte auswählen, ob Entnahmetiefe variabel ist
4.6 Entnahme aus sonstigem Oberflächengewässer 0
Hier bitte nur Entnahmen zur direkten Rohwassergewinnung aus 
einem Oberflächengewässer (z.B. Bezeichnung Fließgewässer 
bei direkter Entnahme aus der fließenden Welle) angeben. 
Entnahmen zur nachfolgenden Grundwasseranreicherung sind 
bereits oben abgefragt 
4.6.1 Anzahl der Entnahmestellen 0
Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus dem 
Gewässer werden am Standort betrieben
4.6.2 Art der Entnahmeanlagen -
Art der Entnahmeanlage bitte kurz benennen (z.B. 
Einlaufbauwerk)
5. Entnahmemengen
5.1 Rohwasserentnahmemenge  2021 [m³/a] 328.000
Summe der in 2021 entnommenen Rohwassermenge am 
Gewinnungsstandort [m³/a]
5.2
durchschnittliche Rohwasserentnahmemenge  
2016-2021 (Jahresmittelwert) [m³/a] 315.000
Mittelwert der entnommenen Rohwassermenge am 
Gewinnungsstandort [m³/a] für die Jahre 2016-2021
5.3 technische Gewinnungskapazität [m³/a] 900.000
Menge der durch maximale Auslastung der verfügbaren 
Gewinnungsanlagen theoretisch und unabhängig von der 
genehmigten Entnahmemenge bei Volllast förderbar wäre.
6. Wasserrechte
6.1
Anzahl der für die Entnahmen und Anreicherung 
am Gewinnungsstandort erforderlichen 
wasserrechtlichen Genehmigungen 2
Bitte Anzahl der für den Gewinnungsstandort relevanten 
Wasserrechte benennen und für jedes relevante Wasserrecht 
bitte die nachfolgenden Zeilen ausfüllen. Bitte für jedes 
Wasserrecht eigene Zeilen nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 3 Wasserrechte anzugeben, die 
übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
6.1.1
Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für 
Wasserrecht 1 54.2-2.1-5.0.6-550/03
Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte 
Wasserrecht 1 angeben
6.1.1.1 Art des Wasserechts (WR) 1 Bewilligung
Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder 
Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren
6.1.1.2 zuständige Wasserbehörde WR 1 BR Münster
Angabe der für das Wasserrecht 1 zuständigen Behörde (bei 
unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie 
Stadt auswählen)
6.1.1.3 Inhaber WR 1
Stadtnetze Münster 
GmbH
Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber 
der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort 
mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 
6.1.1.3 beschreiben
6.1.1.4 Wasserrecht 1 erteilt bis 31.12.2035
Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig 
ist.
6.1.1.5 Höhe des Wasserrechts 1 (Jahreswert) 1.000.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/a] angeben
6.1.1.6 Höhe des Wasserrechts 1 (Monatswert) Nicht festgelegt Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/Monat] angeben
6.1.1.7 Höhe des Wasserrechts 1 (Tageswert) 3.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1[m³/d] angeben

6.1.1.8
Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot  
gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 1) Keine Angaben
Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] 
angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung 
für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde.
6.1.1.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 1 Keine Angaben
Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für 
das WR 1 vorgenommen wurde
6.1.2
Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für 
Wasserrecht 2 
54.2-2.2-5.0.6-1551/03
Änderunsgbescheid: 
54.18.01-355/2012.0001
Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte 
Wasserrecht angeben
6.1.2.1 Art des Wasserechts (WR) 2 Erlaubnis
Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder 
Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren
6.1.2.2 zuständige Wasserbehörde WR 2 BR Münster
Angabe der für das Wasserrecht zuständigen Behörde (bei 
unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie 
Stadt auswählen)
6.1.2.3 Inhaber WR 2
Stadtnetze Münster 
GmbH
Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber 
der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort 
mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 
6.1.2.3 beschreiben
6.1.2.4 Wasserrecht 2 erteilt bis 31.12.2024
Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig 
ist.
6.1.2.5 Höhe des Wasserrechts 2 (Jahreswert) 700.000 Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/a] angeben
6.1.2.6 Höhe des Wasserrechts 2 (Monatswert) Nicht festgelegt
Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/Monat] 
angeben
6.1.2.7 Höhe des Wasserrechts 2 (Tageswert) 2.500 Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/d] angeben
6.1.2.8
Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot  
gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 2) Keine Angaben
Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] 
angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung 
für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde.
6.1.2.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 2 Keine Angaben
Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für 
das WR 2 vorgenommen wurde
6.2 Selbsteinschätzung Auskömmlichkeit
Bitte qualitative Selbsteinschätzung zur Auskömmlichkeit der 
erteilten Wasserrechte und vorhandenen Förderkapazitäten am 
Gewinnungsstandort vornehmen.
6.2.1
Selbsteinschätzung der Auskömmlichkeit aller 
Wasserrechte am Gewinnungsstandort
Ja nutzbares Dargebot 
langfristig hinreichend
Sind auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen am 
Standort (bitte für alle Genehmigungen in Summe bewerten) 
sowie ggf. vorliegender neuerer Berechnungen und ggf. 
bekannter Entnahme Dritter die genehmigten Mengen weiterhin 
auskömmlich oder ist nach Einschätzung des Betreibers 
zukünftig mit einer Überschreitung der Entnahmerechte bzw. der 
technischen Förderkapazitäten zu rechnen? 
6.2.2 Erhöhung Fördermengen geplant? Nein
Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der 
technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? 
Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der 
Planung im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 6.2.2 ergänzen.
7 Wasserschutzgebiet
7.1 zugehöriges Wasserschutzgebiet - Bezeichnung Gittrup
Bitte Bezeichung Wasserschutzgebiet für den 
Gewinnungsstandort angeben, sofern festgesetzt. 
7.2 Status Wasserschutzgebiet festgesetzt bei geplant, bitte Planungsstand erläutern
7.3
Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die 
Gemeinde(n)) Stadt Münster
Nennung aller Gemeinde(n) über die sich das 
Wasserschutzgebiet ganz oder teilweise erstreckt.
7.4
Primäre Landnutzung im Einzugsgebiet der 
Gewinnung
Landwirtschaftliche 
Flächen
Welche Landnutzung ist prägend für das Gewinnungsgebiet und 
stellt den größten Anteil der Einzugsgebietsfläche dar. Bei 
Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte im 
Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 7.4 beschreiben. 
7.5
Gewässerschutzkooperation 
(Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) im 
Wasserschutzgebiet vorhanden Ja Bitte angeben, ob eine Wasserschutzkooperation besteht
8
Risikobewertung im Einzugsgebiet (ohne 
Klimawandel)
Im Folgenden sollen mögliche Gefährdungen im Einzugsgebiet 
der Gewinnungsanlagen in einem der aufgeführten Sektoren 
angegeben werden. Bei Vorliegen einer oder mehrerer 
Gefährdung(en) bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 
– G 8.14 eine Risikobewertung vornehmen und kurz begründen. 
8.1 Abfall
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.

8.2 Abwasser
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.3 Eingriffe in den Untergrund
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.4 Forstwirtschaft
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.5 Industrie & Gewerbe
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.6 Landwirtschaft Ja, geringes Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.7 Siedlung & Verkehr
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.9 Umgang mit wassergefährdenden Stoffe
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.10
Wasserabhängige 
Ökosysteme/Schutzgebiete/potentiell 
trockenfallende Gewässer (z.B. 
Entnahmebeschränkungen)
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.11 Wasserableitung/Sümpfungen
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.

8.12 Hochwasser
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.13 Altlasten
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.14 PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen)
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.15 sonstige
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
9
Risikobewertung im Einzugsgebiet durch den 
Klimawandel
Mit Auswirkungen des Klimawandels wird in erster Linie, aber 
nicht ausschließlich, die Auswirkungen auf die permanent 
verfügbaren Dargebotsmenge auch in Zeiten langanhaltender 
Trockenheit abgezielt. 
9.1 quantitative Auswirkungen
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel quantitative 
Auswirkungen (Fördermenge) auf den Gewinnungsstandort 
bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.1 im Beiblatt "Gewinnung" 
Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und 
wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant 
werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
9.2 qualitative Auswirkungen
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel qualitative 
Auswirkungen (Beschaffenheit Rohwasser) auf den 
Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.2 im 
Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch 
darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen 
wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu 
begegnen.Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des 
Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. 
Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die 
wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan 
angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint.

Anlage 2.8 - Anlage 4a_Aufbereitung KINDERHAUS

14108 Zeichen

Pos
A 1 Wasseraufbereitung Eingabe Erläuterung 
1.1 Name Aufbereitung Wasserwerk Kinderhaus Name der Aufbereitung (Standort)
1.2 Betreiber Stadtnetze Münster GmbH Bitte Name des Betreibers der Aufbereitung angeben
2
Nennung der Gewinnungen 
(Rohwasserherkunft)
Nennung aller Gewinnungen (Standorte) deren Rohwässer in die Aufbereitung 
gelangen (einzelne Brunnen sollen hier nicht aufgezählt werden)
2.1 für jede Gewinnung
Für jeden Gewinnungsstandort, der in dieser Aufbereitung einspeist, bitte Name der 
Gewinnung nennen
2.1.1 Name Gewinnung 1 Kinderhaus-Nord (Sandrup)
Name der Gewinnung 1 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger 
als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.1.2 Name Gewinnung 2 Kinderhaus-Süd
Name der Gewinnung 2 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger 
als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.2 für jeden Betreiber einer Gewinnung
Für jeden Gewinnungsstandort, der in dieser Aufbereitung einspeist, bitte Name des 
Betreibers benennen
2.2.1 Betreiber Gewinnung 1 Stadtnetze Münster GmbH
Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (1), bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen 
vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
2.2.2 Betreiber Gewinnung 2 Stadtnetze Münster GmbH
Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (2), bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen 
vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
2.3
maximal verfügbare Liefermenge für Rohwasser 
[m³/d]
Für jeden Gewinnungsstandort bitte die maximale verfügbare Liefermenge in m³ pro 
Tag benennen
2.3.1 max. Liefermenge aus Gewinnung 1 6.000
Bitte für Gewinnungsstandort 1 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in 
diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 
2.3.2 max. Liefermenge aus Gewinnung 2 3.000
Bitte für Gewinnungsstandort 2 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in 
diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 
3 Aufbereitung Angaben zur Aufbereitung
3.1
Verwendungszwecke der Aufbereitung gemäß 
§11 Liste Trinkwasserverordnung
Bitte bei den jeweiligen Aufbereitungszwecken, die in dieser Aufbereitung verfolgt 
werden das oder die Verfahren benennen, mit dem oder denen der Zweck erreicht 
werden soll. Ergänzend bitte eine grafische Übersicht (Aufbereitungsschema) und 
bei Bedarf einen kurzen Erläuterungstext im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 
3.1 ergänzen.
3.1.1 Flockung/Fällung -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Aufbereitungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe dieser Tabelle bei dem Betreiber 
anfragen. Sind die Daten für einen Aufbereitungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder 
betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. 
BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN!
Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Aufbereitung" erforderlich sein.

3.1.2 Einstellen des Calciumgehalts -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.3 Nickelabtrennung -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.4 Einstellung des pH-Wertes -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.5 Einstellung des Salzgehaltes -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.6 Hemmung der Korrosion Ja, Dosierung von Orthophosphat 
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.7 biologische Nitratentfernung -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.8 Reduktion -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.9 Einstellen der Säurekapazität -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.10 Desinfektion Bedarfsweise
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.11 Sauerstoffanreicherung -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.12 Partikelentfernung Im Zuge der Enteisenung und Entmanganung 
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.13 Adsorption
Mittels Pulveraktivkohle zur 
Infiltrationswasseraufbereitung
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.14 biologische Filtration -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.15 Eisen und Mangan-Entfernung Ja
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.16 Adsorptive Entfernung von Arsen -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.

3.1.17 Schnellentcarbonisierung -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.18 Anschwemmfiltration -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.19 Einstellen des Magnesiumgehalts -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.20 Entfernung von Schwefelwasserstoff -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.21 Entfernung von Radium -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.22 Entfernung von Uran -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.23 sonstige Zwecke -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.2 max. tech. Aufbereitungskapazität [m³/d] 1.650
technisch maximal mögliche Aufbereitungskapazität der Aufbereitungsanlage in m³ 
pro Tag
3.3
sind Ausfälle einzelner Aufbereitungsverfahren 
durch redundante Ausführung abgesichert? nein Bei Ja, Bitte kurze Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 3.3.  
4 Netzabgabe Aussagen zur Netzabgabe aus der Aufbereitung
4.1
belieferte Versorgungsgebiete oder 
Transportnetze
Bitte jeweils Namen, Betreiber und durchschnittliche Netzeinspeisemengen der 
belieferten Versorgungsgebiete benennen
4.1.1 Name Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster
Bitte Name des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro 
Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind 
weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
4.2.1 Betreiber Versorgungsgebiet 1 Stadtnetze Münster GmbH
Bitte Name des Betreibers des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro 
Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind 
weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
4.3.1
durchschnittliche Netzabgabe an das 
Versorgungsgebiet 1 [m³/d] (2016-2021) 1.277
Bitte durchschnittliche Netzabgabe in m³ pro Tag an das Versorgungsgebiet 
angeben (Bezugszeitraum 2016 bis 2021). Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine 
Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 
Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
4.4
sind Ausfälle einzelner Netzpumpen durch 
redundante Ausführung abgesichert? ja Bei Ja, Bitte kurze Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 4.4.

5 Risikobewertung (ohne Klimawandel)
5.1
sind kritische Entwicklungen der 
Rohwasserqualität (Eingang 
Aufbereitungsanlage) bekannt? Nein
bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.1 (kritische 
Entwicklungen liegen vor, wenn zukünftig zu besorgen ist, dass die 
Rohwasserqualität mit den bestehenden Aufbereitungsanlagen nicht mehr 
zuverlässig zu Trinkwasser aufbereitet werden kann). Wenn möglich bitte 
halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes 
Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche 
Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu 
begegnen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
5.2
Können die Anforderungen der Neufassung der 
Trinkwasserverordnung (2023) bereits jetzt 
zuverlässig erfüllt werden? ja
Durch die Neufassung der Trinkwasserverordnung (2023) zur Umsetzung der 
europäischen Trinkwasserrichtline (2021) werden neue Parameter (z.B. PFAS, 
Bisphenol A, Halogenessigsäuren) und neue Grenzwertvorgaben (z.B. für Arsen) 
eingeführt (mit unterschiedlichen Übergangsfristen). Können diese neuen 
Anforderungen der neugefassten TrinkwV bereits mit den vorhandenen Anlagen 
zuverlässig eingehalten werden und wurde dies mit entsprechenden 
Untersuchungen überprüft?
Bei "Nein" bitte im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.2 erläutern, welche der 
zukünftigen Anforderungen ggf. jetzt noch nicht zuverlässig erfüllt werden können, 
bzw. für welche Anforderungen noch keine Kenntnisse vorliegen.
Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen 
wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.
5.3
Anlagenbedingte Gefährdungen in der 
Aufbereitung nein
bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.3 (Anlagenbedingte 
Gefährdungen ergeben sich aus dem Aufbereitungsverfahren (z.B. Chloratbildung 
bei Desinfektion, Bromatbildung bei Oxidation, hygienische Probleme bei 
Filtertausch, unerkannter Filterdurchbruch, Membranversagen, Algenwachstum, ...). 
Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen 
wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.
6 Risikobewertung Klimawandels
6.1
sind kritische Entwicklungen der 
Rohwasserqualität (Eingang 
Aufbereitungsanlage) bedingt durch den 
Klimawandel bereits bekannt oder in den 
nächsten Jahren zu erwarten? Nein
bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 6.1(kritische 
Entwicklungen liegen vor, wenn bedingt durch den Klimawandel zukünftig zu 
besorgen ist, dass die Rohwasserqualität mit den bestehenden 
Aufbereitungsanlagen nicht mehr zuverlässig zu Trinkwasser aufbereitet werden 
kann). Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und 
wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den 
Auswirkungen zu begegnen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt 
die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann 
eine Klärung möglich erscheint.

6.2
Sind durch den Klimawandel bedingte  
Gefährdungen der Aufbereitung bereits bekannt 
oder in den nächsten Jahren zu erwarten? Nein
bei Ja, Erläuterung im Beiblatt unter Ziffer A 6.2 (durch den Klimawandel bedingte 
Gefährdungen der Aufbereitung können sich beispielsweise durch höhere 
Temperaturen, Starkregenereignisse ergeben, quantitative Aspekte sind hier nicht 
gefragt, diese werden unter "Gewinnung" betrachtet). Wenn möglich bitte 
halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes 
Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche 
Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu 
begegnen.Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.

Anhang 1 Übersicht Gefährdungen

4045 Zeichen

Anhang I Tabellarische Übersicht über mögliche Gefährdungen und Risiken 
Ohne durch den fortschreitenden Klimawandel bedingte Risiken 
Kapitel Ursache / Anlass  Art der Beeinträchtigung Ort  Maßnahmen 
3.1.1 Industrie und Gewerbe: 
 Störungen und Unfälle 
Chemisch: 
 Eintrag von wassergefährden-
den Stoffen 
Einzugsgebiet  4.2.1 
3.1.1 Verkehr: 
 Verkehrsunfälle mit austretenden Betriebsmitteln 
 Straßenabläufe mit belasteten Niederschlags-
wasser 
Chemisch: 
 Eintrag von wassergefährden-
den Stoffen durch Verkehrsun-
fälle 
 Eintrag von verkehrsbedingten 
Schmutzfrachten 
Einzugsgebiet  4.2.1 
3.1.1 Versiegelung: 
 Erhöhter Abfluss von Niederschlagswasser in die 
Kanalisation 
 Reduzierte Verdunstungskühlung führt zur Ver-
schlechterung des urbanen Mikroklimas 
Quantitativ: 
 Reduzierung der Grundwasser-
neubildung durch Eingriff in den 
natürlichen Wasserhaushalt 
 Erhöhung des Trinkwasserver-
brauchs durch Verschlechterung 
des Mikroklimas 
Einzugsgebiet  4.2.1 
 4.2.2  
 4.2.3 
3.1.1 Abwasser: 
 Leckagen in kommunalen Abwasserkanälen 
Chemisch/biologisch: 
 Infiltration von Abwasser in den 
Grundwasserkörper 
Einzugsgebiet /Ver-
sorgungsnetz 
 4.2.1 
3.1.2 Altlasten: 
 Auswaschung von wassergefährdenden Stoffen 
Chemisch: 
 Eintrag von wassergefährden-
den Stoffen  
Einzugsgebiet  4.2.1 
3.1.3.1 Grundwasserschaden: Bromacil 
 
Chemisch: 
 Bromacil im Grundwasserkörper 
(WGG Hammer Straße und Kin-
derhaus-Süd) 
Einzugsgebiet  4.2.1

Anhang I Tabellarische Übersicht über mögliche Gefährdungen und Risiken 
3.1.3.2 Trifluoracetat (TFA) Chemisch 
 
Einzugsgebiet  4.2.1.2 
3.1.3.3 Oxipurinol Chemisch 
 
Einzugsgebiet  3.1.5.1 
 4.2.1.1 
 4.2.1.2 
3.1.4 Landwirtschaft: 
 Nitratbelastung (Gülle) 
 Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämp-
fungsmittel (PBSM) 
Chemisch/biologisch: 
 Eintrag von Nährstoffen 
 Eintrag von PBSM 
Einzugsgebiet  3.1.4 
 3.1.5 
 4.2.1 
3.1.5.1 Grundwasseranreicherung mit Oberflächenwas-
serentnahme aus der Ems 
Chemisch/biologisch: 
 Eintrag von Emissionen aus Ur-
banität, Industrie und Landwirt-
schaft 
 Eintrag von Stoffen aus Kläran-
lagenabfluss 
Quantitativ: 
 Sinkende Emswasserstände 
führen eventuell wasserrechtlich 
zu Entnahmeeinschränkungen  
Wassergewin-
nungsanlagen 
 3.1.5.2 
3.1.5.2 Grundwasseranreicherung mit Oberflächenwas-
serentnahme aus dem DEK 
Chemisch: 
 Eintrag von wassergefährden-
den Stoffen 
 Havarien 
Wassergewin-
nungsanlagen 
 2.1.1.3.1  
 2.1.1.3.5 
 3.1.5.2 
3.1.6 
und 
3.1.7 
Feuerwehreinsätze: 
 Einsatz von Schaumbildnern und Verunreinigun-
gen bei Löschwasserentnahmen 
Chemisch/biologisch: 
 Eintrag von wassergefährden-
den Stoffen (z.B. PFT/PFC) in 
den Grundwasserkörper 
 Eintrag von wassergefährden-
den Stoffen in das Trinkwasser-
netz 
Einzugsgebiet  3.1.6 
 3.1.7

Anhang I Tabellarische Übersicht über mögliche Gefährdungen und Risiken 
3.1.8 Schäden im Trinkwasserversorgungsnetz (z.B. 
durch Leitungsalterung oder Tiefbaumaßnah-
men)  
Quantitativ:  
 Ausfallrisiko der quantitativen 
Versorgungssicherheit 
Chemisch/biologisch: 
 Eintrag von wassergefährden-
den Stoffen in das Trinkwasser-
netz 
Versorgungsnetz  2.1.1.7.6 
 3.1.8 
 
 
Durch den Klimawandel bedingte Risiken 
Kapitel Ursache/Anlass  Art der Beeinträchtigung Ort  Maßnahmen 
3.2.1 Defizitärere natürliche Grundwasserneubildung / 
Trockenjahre (Wetter- und/oder klimabedingter 
Wassermangel) 
Quantitativ: 
 Grundwasserabnahme auf-
grund von Wassermangel in 
Trockenjahren 
Einzugsgebiet  3.1.5.2  
 3.2.1 
 4.2.2  
 4.2.3 
3.2.2 Hochwasser aufgrund erhöhter andauernder Nie-
derschläge (Extreme Wetterereignisse) 
Chemisch/biologisch: 
 Verkeimung aufgrund von 
Überschwemmung 
Wassergewin-
nungsanlagen /Ein-
zugsgebiet 
 3.2.2 
3.2.3 Wasserverteilung: Erhöhung der Trinkwassertem-
peratur im Versorgungsnetz aufgrund erhöhter Um-
gebungstemperatur 
Chemisch/biologisch: 
 Verschlechterung der Trinkwas-
serqualität aufgrund von Grund-
wassertemperaturerwärmung 
Einzugsgebiet 
/Versorgungsnetz 
 3.2.3

Anlage 2.11 - Anlage 5a_Gewinnung HAMMER-STR

20908 Zeichen

Pos
G Bezeichnung Eingabe Erläuterung 
G 1 Allgemeines
1.1 Name der Gewinnung Hammer Str.
Bitte den Namen/Bezeichnung des Gewinnungsstandortes 
angeben (bitte nur die Standortbezeichnung, nicht alle 
Fassungsanlagen einzeln angeben)
1.2 Name des Betreibers Stadtnetze Münster GmbH
Hier bitte den Namen des Betreibers für den 
Gewinnungsstandort angeben
1.3 Jahr der Inbetriebnahme 1899
Erste Inbetriebnahme der Anlage am Standort zum Zweck der 
öffentlichen Trinkwasserversorgung, unabhängig, ob diese noch 
aktiv ist.
1.4 Gewinnung liegt in der/den Gemeinden) Stadt Münster
Benennung der Gemeinden in deren Grenzen die 
Gewinnungsanlagen liegen
2 Wasserabgabe
Bitte Aufbereitungen oder Versorgungsgebiete benennen, an die 
das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser abgegeben 
wird. Wird das Rohwasser am Gewinnungsstandort auch direkt 
aufbereitet, bitte trotzdem den Namen der Aufbereitung (Name 
kann gleichlautend sein) angeben, um eine klare Zuordnung des 
Tabellenblattes "Gewinnung" zum Tabellenblatt "Aufbereitung" 
zu gewährleisten.
2.1 Wasserabgabe an Aufbereitung
Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser zu 
Trinkwasser aufbereitet, bitte Namen und Betreiber der 
Aufbereitung angeben. 
2.1.1 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 1 Wasserwerk Geist
Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am 
Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte 
für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen.
2.2
Betreiber der Aufbereitung, an die Wasser 
abgegeben wird
2.2.1 Betreiber der belieferten Aufbereitung 1 Stadtnetze Münster GmbH
Bitte den Namen des Betreibers der belieferten 
Aufbereitungsanlage 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
3
Wasserabgabe an Versorgungsgebiet (ohne 
Aufbereitung)
Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser direkt in 
ein Versorgungsgebiet eingespeist (ohne Aufbereitung) bitte 
Name und Betreiber des Versorgungsgebietes angeben. (Bei 
Aufbereitung werden die belieferten Versorgungsgebiete erst im 
Tabellenblatt "Aufbereitung" benannt. 
3.1 direkt beliefertes Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster
Bitte Name des direkt belieferten Versorgungsgebietes (ohne 
Aufbereitung) angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen.
3.2
Betreiber des direkt belieferten 
Versorgungsgebietes 1 Stadtnetze Münster GmbH
Bitte den Namen des Betreibers des direkt belieferten 
Versorgungsgebietes 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen.
4 Rohwasserherkunft am Standort
4.1 Anzahl der Entnahmestellen 2
Bitte die Gesamtanzahl der Entnahmestellen (über alle 
Wasserarten) am Gewinnungsstandort angeben. Brunnen, die 
nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) 
bitte als eine Entnahmestelle werten)
4.2 Quellwasserfassungen
4.2.1
durchschnittlicher Anteil Quellwasser an 
Gesamtentnahmemenge am Standort 0%
durchschnittler Anteil Quellwasser (natürlicher 
Grundwasseraustritt) an Gesamtfördermenge am 
Gewinnungsstandort
4.2.2 Anzahl Quellfassungsanlagen am Standort 0 Wie viele Quellfassungen werden am Standort betrieben
4.3
reine Grundwasserentnahmen (ohne 
Oberflächengewässereinfluss) ohne angereichertes GW und Uferfiltrat
4.3.1
durchschnittlicher Anteil Grundwasser an 
Gesamtentnahmemenge am Standort 100%
durchschnittlicher Anteil Grundwasser aus reinen 
Grundwasserbrunnen ohne Oberflächenwasserbeeinflussung 
(Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser) und ohne 
Quellwasser an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort
4.3.2 Anzahl Entnahmeanlagen (Grundwasser) 2
Wie viele Entnahmeanlagen zur reinen GW-Entnahme (ohne 
Oberflächenwasserbeeinflussung) werden am Standort 
betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben 
werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine 
Entnahmestelle werten.
4.3.3 Art der Entnahmeanlagen Vertikalfilterbrunnen
Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. 
Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, 
Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen)
Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Gewinnungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe 
dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Gewinnungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle 
durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. 
Örtlich zusammenhängende und wasserrechtlich gemeinsam geregelte  Fassungsanlagen / Brunnen / Entnahmeanlagen bitte - soweit möglich - zu einer 
Gewinnung zusammenfassen (Gewinnung im Sinne von Gewinnungsgebiet).
BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN!
Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Gewinnung" erforderlich sein.

4.3.4
Grundwasserstockwerke der 
Grundwasserentnahmen 1
Benennung der genutzten Grundwasserstockwerke bei 
vertikaler Unterteilung
4.3.5
Geologisch-stratigrafische Bezeichnung der 
genutzten Grundwasserleiter
3_10 "Münsterländer 
Kiessandzug (Süd)"
Benennung des/der Grundwasserleiter/s in dem/denen die 
Filterstrecke des Brunnens/der Brunnengruppe verfiltert ist/sind. 
4.3.6 oberste Entnahmetiefe (Grundwasser) 50
Bitte die oberste Oberkante der verwendeten Filterstrecken in [m 
NHN] angeben
4.3.7 unterste Entnahmetiefe (Grundwasser) 44
Bitte die unterste Unterkante der verwendeten Filterstrecken in 
[m NHN] angeben
4.4
durch Oberflächengewässer beeinflusstes 
Grundwasser z.B. Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser
4.4.1
Uferfiltrat: durchschnittlicher Anteil an 
Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0%
durchschnittlicher Uferfiltratanteil des geförderten Rohwassers, 
bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 
(nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen)
4.4.2
künstliche Grundwasseranreicherung: 
durchschnittlicher Anteil an 
Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0%
durchschnittlicher Anteil des künstlich angereicherten 
Grundwassers am geförderten Rohwasser, bezogen auf die 
Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne 
Fassungsanlage bezogen)
4.4.3 Anzahl Entnahmeanlagen 0
Wie viele Entnahmeanlagen zur Entnahme von durch 
Oberflächengewässer beeinflusstem Grundwasser (Uferfiltrat 
und angereichertes Grundwasser) werden am Standort 
betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben 
werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine 
Entnahmestelle werten.
4.4.4 Art der Entnahmeanlagen
Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. 
Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, 
Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen)
4.5 Oberflächengewässerentnahme
4.5.1 Talsperre/Stausee
4.5.2 Anzahl der Entnahmestellen 0
Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus der 
Talsperre/dem Stausee werden am Standort betrieben
4.5.3 Art der Entnahmeanlagen Bitte auswählen Bitte Art der Entnahmeanlage auswählen
4.5.4 Steuerung der Entnahmetiefe Bitte auswählen Bitte auswählen, ob Entnahmetiefe variabel ist
4.6 Entnahme aus sonstigem Oberflächengewässer -
Hier bitte nur Entnahmen zur direkten Rohwassergewinnung aus 
einem Oberflächengewässer (z.B. Bezeichnung Fließgewässer 
bei direkter Entnahme aus der fließenden Welle) angeben. 
Entnahmen zur nachfolgenden Grundwasseranreicherung sind 
bereits oben abgefragt 
4.6.1 Anzahl der Entnahmestellen -
Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus dem 
Gewässer werden am Standort betrieben
4.6.2 Art der Entnahmeanlagen -
Art der Entnahmeanlage bitte kurz benennen (z.B. 
Einlaufbauwerk)
5. Entnahmemengen
5.1 Rohwasserentnahmemenge  2021 [m³/a] 234.000
Summe der in 2021 entnommenen Rohwassermenge am 
Gewinnungsstandort [m³/a]
5.2
durchschnittliche Rohwasserentnahmemenge  
2016-2021 (Jahresmittelwert) [m³/a] 183.000
Mittelwert der entnommenen Rohwassermenge am 
Gewinnungsstandort [m³/a] für die Jahre 2016-2021
5.3 technische Gewinnungskapazität [m³/a] 395.000
Menge der durch maximale Auslastung der verfügbaren 
Gewinnungsanlagen theoretisch und unabhängig von der 
genehmigten Entnahmemenge bei Volllast förderbar wäre.
6. Wasserrechte
6.1
Anzahl der für die Entnahmen am 
Gewinnungsstandort erforderlichen 
wasserrechtlichen Genehmigungen 1
Bitte Anzahl der für den Gewinnungsstandort relevanten 
Wasserrechte benennen und für jedes relevante Wasserrecht 
bitte die nachfolgenden Zeilen ausfüllen. Bitte für jedes 
Wasserrecht eigene Zeilen nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 3 Wasserrechte anzugeben, die 
übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
6.1.1
Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für 
Wasserrecht 1 54.18.01-354/2020.0002
Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte 
Wasserrecht 1 angeben
6.1.1.1 Art des Wasserechts (WR) 1 Erlaubnis
Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder 
Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren
6.1.1.2 zuständige Wasserbehörde WR 1 BR Münster
Angabe der für das Wasserrecht 1 zuständigen Behörde (bei 
unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie 
Stadt auswählen)
6.1.1.3 Inhaber WR 1 Stadtnetze Münster GmbH
Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber 
der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort 
mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 
6.1.1.3 beschreiben
6.1.1.4 Wasserrecht 1 erteilt bis 31.12.2025
Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig 
ist.
6.1.1.5 Höhe des Wasserrechts 1 (Jahreswert) 300.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/a] angeben
6.1.1.6 Höhe des Wasserrechts 1 (Monatswert) Keine Angaben Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/Monat] angeben
6.1.1.7 Höhe des Wasserrechts 1 (Tageswert) 1.600 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1[m³/d] angeben

6.1.1.8
Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot  
gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 1) Keine Angaben
Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] 
angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung 
für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde.
6.1.1.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 1 Keine Angaben
Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für 
das WR 1 vorgenommen wurde
6.2 Selbsteinschätzung Auskömmlichkeit
Bitte qualitative Selbsteinschätzung zur Auskömmlichkeit der 
erteilten Wasserrechte und vorhandenen Förderkapazitäten am 
Gewinnungsstandort vornehmen.
6.2.1
Selbsteinschätzung der Auskömmlichkeit aller 
Wasserrechte am Gewinnungsstandort
Ja nutzbares Dargebot 
langfristig hinreichend
Sind auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen am 
Standort (bitte für alle Genehmigungen in Summe bewerten) 
sowie ggf. vorliegender neuerer Berechnungen und ggf. 
bekannter Entnahme Dritter die genehmigten Mengen weiterhin 
auskömmlich oder ist nach Einschätzung des Betreibers 
zukünftig mit einer Überschreitung der Entnahmerechte bzw. der 
technischen Förderkapazitäten zu rechnen? 
6.2.2 Erhöhung Fördermengen geplant? Nein
Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der 
technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? 
Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der 
Planung im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 6.2.2 ergänzen.
7 Wasserschutzgebiet
7.1 zugehöriges Wasserschutzgebiet - Bezeichnung Geist
Bitte Bezeichung Wasserschutzgebiet für den 
Gewinnungsstandort angeben, sofern festgesetzt. 
7.2 Status Wasserschutzgebiet festgesetzt bei geplant, bitte Planungsstand erläutern
7.3
Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die 
Gemeinde(n)) Stadt Münster
Nennung aller Gemeinde(n) über die sich das 
Wasserschutzgebiet ganz oder teilweise erstreckt.
7.4
Primäre Landnutzung im Einzugsgebiet der 
Gewinnung Siedlungsflächen
Welche Landnutzung ist prägend für das Gewinnungsgebiet und 
stellt den größten Anteil der Einzugsgebietsfläche dar. Bei 
Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte im 
Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 7.4 beschreiben. 
7.5
Gewässerschutzkooperation 
(Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) im 
Wasserschutzgebiet vorhanden Ja Bitte angeben, ob eine Wasserschutzkooperation besteht
8
Risikobewertung im Einzugsgebiet (ohne 
Klimawandel)
Im Folgenden sollen mögliche Gefährdungen im Einzugsgebiet 
der Gewinnungsanlagen in einem der aufgeführten Sektoren 
angegeben werden. Bei Vorliegen einer oder mehrerer 
Gefährdung(en) bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 
– G 8.14 eine Risikobewertung vornehmen und kurz begründen. 
8.1 Abfall Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.2 Abwasser Ja, geringes Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.3 Eingriffe in den Untergrund Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.4 Forstwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.

8.5 Industrie & Gewerbe Ja, mittleres Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.6 Landwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.7 Siedlung & Verkehr Ja, mittleres Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.9 Umgang mit wassergefährdenden Stoffe Ja, mittleres Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.10
Wasserabhängige 
Ökosysteme/Schutzgebiete/potentiell 
trockenfallende Gewässer (z.B. 
Entnahmebeschränkungen) Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.11 Wasserableitung/Sümpfungen Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.12 Hochwasser Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.13 Altlasten Ja, mittleres Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.14 PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen) Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.

8.15 sonstige Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
9
Risikobewertung im Einzugsgebiet durch den 
Klimawandel
Mit Auswirkungen des Klimawandels wird in erster Linie, aber 
nicht ausschließlich, die Auswirkungen auf die permanent 
verfügbaren Dargebotsmenge auch in Zeiten langanhaltender 
Trockenheit abgezielt. 
9.1 quantitative Auswirkungen Ja, geringes Risiko
Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel quantitative 
Auswirkungen (Fördermenge) auf den Gewinnungsstandort 
bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.1 im Beiblatt "Gewinnung" 
Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und 
wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant 
werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
9.2 qualitative Auswirkungen Nein, kein Risiko absehbar
Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel qualitative 
Auswirkungen (Beschaffenheit Rohwasser) auf den 
Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.2 im 
Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch 
darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen 
wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu 
begegnen.Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des 
Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. 
Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die 
wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan 
angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint.

Anlage 2.27 - Anlage 5a_Gewinnung HALTERN-WEST

25268 Zeichen

Pos
G Bezeichnung Eingabe Erläuterung 
G 1 Allgemeines
1.1 Name der Gewinnung Haltern-West
Bitte den Namen/Bezeichnung des Gewinnungsstandortes 
angeben (bitte nur die Standortbezeichnung, nicht alle 
Fassungsanlagen einzeln angeben)
1.2 Name des Betreibers Gelsenwasser AG
Hier bitte den Namen des Betreibers für den Gewinnungsstandort 
angeben
1.3 Jahr der Inbetriebnahme 1983
Erste Inbetriebnahme der Anlage am Standort zum Zweck der 
öffentlichen Trinkwasserversorgung, unabhängig, ob diese noch 
aktiv ist.
1.4 Gewinnung liegt in der/den Gemeinden) Haltern am See
Benennung der Gemeinden in deren Grenzen die 
Gewinnungsanlagen liegen
2 Wasserabgabe
Bitte Aufbereitungen oder Versorgungsgebiete benennen, an die 
das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser abgegeben wird. 
Wird das Rohwasser am Gewinnungsstandort auch direkt 
aufbereitet, bitte trotzdem den Namen der Aufbereitung (Name 
kann gleichlautend sein) angeben, um eine klare Zuordnung des 
Tabellenblattes "Gewinnung" zum Tabellenblatt "Aufbereitung" zu 
gewährleisten.
2.1 Wasserabgabe an Aufbereitung
Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser zu 
Trinkwasser aufbereitet, bitte Namen und Betreiber der 
Aufbereitung angeben. 
2.1.1 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 1 Wasserwerk Haltern
Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am 
Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte 
für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen.
2.1.2 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 2
Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am 
Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte 
für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen. 
Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 
Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
2.1.3 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 3
Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am 
Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte 
für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen. 
Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 
Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
2.2
Betreiber der Aufbereitung, an die Wasser 
abgegeben wird
2.2.1 Betreiber der belieferten Aufbereitung 1 Gelsenwasser AG
Bitte den Namen des Betreibers der belieferten 
Aufbereitungsanlage 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
2.2.2 Betreiber der belieferten Aufbereitung 2
Bitte den Namen des Betreibers der belieferten 
Aufbereitungsanlage 2 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
2.2.3 Betreiber der belieferten Aufbereitung 3
Bitte den Namen des Betreibers der belieferten 
Aufbereitungsanlage 3 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
3
Wasserabgabe an Versorgungsgebiet (ohne 
Aufbereitung)
Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser direkt in ein 
Versorgungsgebiet eingespeist (ohne Aufbereitung) bitte Name 
und Betreiber des Versorgungsgebietes angeben. (Bei 
Aufbereitung werden die belieferten Versorgungsgebiete erst im 
Tabellenblatt "Aufbereitung" benannt. 
3.1 direkt beliefertes Versorgungsgebiet 1
Bitte Name des direkt belieferten Versorgungsgebietes (ohne 
Aufbereitung) angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen.
3.2
Betreiber des direkt belieferten 
Versorgungsgebietes 1
Bitte den Namen des Betreibers des direkt belieferten 
Versorgungsgebietes 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen.
4 Rohwasserherkunft am Standort
Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Gewinnungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten 
mit Hilfe dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Gewinnungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige 
Ausfüllen der Tabelle durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. 
Örtlich zusammenhängende und wasserrechtlich gemeinsam geregelte  Fassungsanlagen / Brunnen / Entnahmeanlagen bitte - soweit möglich - zu einer 
Gewinnung zusammenfassen (Gewinnung im Sinne von Gewinnungsgebiet).
BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN!
Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Gewinnung" erforderlich sein.

4.1 Anzahl der Entnahmestellen 10
Bitte die Gesamtanzahl der Entnahmestellen (über alle 
Wasserarten) am Gewinnungsstandort angeben. Brunnen, die 
nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) 
bitte als eine Entnahmestelle werten)
4.2 Quellwasserfassungen
4.2.1
durchschnittlicher Anteil Quellwasser an 
Gesamtentnahmemenge am Standort 0%
durchschnittler Anteil Quellwasser (natürlicher 
Grundwasseraustritt) an Gesamtfördermenge am 
Gewinnungsstandort
4.2.2 Anzahl Quellfassungsanlagen am Standort 0 Wie viele Quellfassungen werden am Standort betrieben
4.3
reine Grundwasserentnahmen (ohne 
Oberflächengewässereinfluss) ohne angereichertes GW und Uferfiltrat
4.3.1
durchschnittlicher Anteil Grundwasser an 
Gesamtentnahmemenge am Standort 100%
durchschnittlicher Anteil Grundwasser aus reinen 
Grundwasserbrunnen ohne Oberflächenwasserbeeinflussung 
(Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser) und ohne 
Quellwasser an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort
4.3.2 Anzahl Entnahmeanlagen (Grundwasser) 10
Wie viele Entnahmeanlagen zur reinen GW-Entnahme (ohne 
Oberflächenwasserbeeinflussung) werden am Standort 
betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben 
werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine 
Entnahmestelle werten.
4.3.3 Art der Entnahmeanlagen Vertikalfilterbrunnen
Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. 
Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, 
Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen)
4.3.4
Grundwasserstockwerke der 
Grundwasserentnahmen
Benennung der genutzten Grundwasserstockwerke bei vertikaler 
Unterteilung
4.3.5
Geologisch-stratigrafische Bezeichnung der 
genutzten Grundwasserleiter Haltern Formation
Benennung des/der Grundwasserleiter/s in dem/denen die 
Filterstrecke des Brunnens/der Brunnengruppe verfiltert ist/sind. 
4.3.6 oberste Entnahmetiefe (Grundwasser) 29
Bitte die oberste Oberkante der verwendeten Filterstrecken in [m 
NHN] angeben
4.3.7 unterste Entnahmetiefe (Grundwasser) -96
Bitte die unterste Unterkante der verwendeten Filterstrecken in 
[m NHN] angeben
4.4
durch Oberflächengewässer beeinflusstes 
Grundwasser z.B. Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser
4.4.1
Uferfiltrat: durchschnittlicher Anteil an 
Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0%
durchschnittlicher Uferfiltratanteil des geförderten Rohwassers, 
bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 
(nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen)
4.4.2
künstliche Grundwasseranreicherung: 
durchschnittlicher Anteil an 
Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0%
durchschnittlicher Anteil des künstlich angereicherten 
Grundwassers am geförderten Rohwasser, bezogen auf die 
Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne 
Fassungsanlage bezogen)
4.4.3 Anzahl Entnahmeanlagen 0
Wie viele Entnahmeanlagen zur Entnahme von durch 
Oberflächengewässer beeinflusstem Grundwasser (Uferfiltrat und 
angereichertes Grundwasser) werden am Standort betrieben? 
Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können 
(z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten.
4.4.4 Art der Entnahmeanlagen
Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. 
Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, 
Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen)
4.5 Oberflächengewässerentnahme
4.5.1 Talsperre/Stausee
4.5.2 Anzahl der Entnahmestellen
Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus der 
Talsperre/dem Stausee werden am Standort betrieben
4.5.3 Art der Entnahmeanlagen Bitte Art der Entnahmeanlage auswählen
4.5.4 Steuerung der Entnahmetiefe Bitte auswählen, ob Entnahmetiefe variabel ist
4.6 Entnahme aus sonstigem Oberflächengewässer
Hier bitte nur Entnahmen zur direkten Rohwassergewinnung aus 
einem Oberflächengewässer (z.B. Bezeichnung Fließgewässer 
bei direkter Entnahme aus der fließenden Welle) angeben. 
Entnahmen zur nachfolgenden Grundwasseranreicherung sind 
bereits oben abgefragt 
4.6.1 Anzahl der Entnahmestellen
Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus dem 
Gewässer werden am Standort betrieben
4.6.2 Art der Entnahmeanlagen
Art der Entnahmeanlage bitte kurz benennen (z.B. 
Einlaufbauwerk)
5. Entnahmemengen
5.1 Rohwasserentnahmemenge  2021 [m³/a]                 4.317.068 
Summe der in 2021 entnommenen Rohwassermenge am 
Gewinnungsstandort [m³/a]
5.2
durchschnittliche Rohwasserentnahmemenge  2016-
2021 (Jahresmittelwert) [m³/a]                 3.889.422 
Mittelwert der entnommenen Rohwassermenge am 
Gewinnungsstandort [m³/a] für die Jahre 2016-2021
5.3 technische Gewinnungskapazität [m³/a]                 5.256.000 
Menge der durch maximale Auslastung der verfügbaren 
Gewinnungsanlagen theoretisch und unabhängig von der 
genehmigten Entnahmemenge bei Volllast förderbar wäre.

6. Wasserrechte
6.1
Anzahl der für die Entnahmen am 
Gewinnungsstandort erforderlichen 
wasserrechtlichen Genehmigungen 1
Bitte Anzahl der für den Gewinnungsstandort relevanten 
Wasserrechte benennen und für jedes relevante Wasserrecht 
bitte die nachfolgenden Zeilen ausfüllen. Bitte für jedes 
Wasserrecht eigene Zeilen nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 3 Wasserrechte anzugeben, die 
übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
6.1.1
Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für 
Wasserrecht 1 54.2-2.1-6.5-284/03
Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte 
Wasserrecht 1 angeben
6.1.1.1 Art des Wasserechts (WR) 1 Bewilligung
Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder 
Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren
6.1.1.2 zuständige Wasserbehörde WR 1 BR Münster
Angabe der für das Wasserrecht 1 zuständigen Behörde (bei 
unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt 
auswählen)
6.1.1.3 Inhaber WR 1 Gelsenwasser AG
Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber 
der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit 
unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.1.3 
beschreiben
6.1.1.4 Wasserrecht 1 erteilt bis 31.12.2033
Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig 
ist.
6.1.1.5 Höhe des Wasserrechts 1 (Jahreswert)                 5.400.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/a] angeben
6.1.1.6 Höhe des Wasserrechts 1 (Monatswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/Monat] angeben
6.1.1.7 Höhe des Wasserrechts 1 (Tageswert)                      15.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1[m³/d] angeben
6.1.1.8
Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot  
gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 1)                 5.620.590 
Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] 
angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung 
für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde.
6.1.1.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 1 2003
Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das 
WR 1 vorgenommen wurde
6.1.2
Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für 
Wasserrecht 2 
Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte 
Wasserrecht angeben
6.1.2.1 Art des Wasserechts (WR) 2
Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder 
Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren
6.1.2.2 zuständige Wasserbehörde WR 2
Angabe der für das Wasserrecht zuständigen Behörde (bei 
unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt 
auswählen)
6.1.2.3 Inhaber WR 2
Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber 
der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit 
unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.2.3 
beschreiben
6.1.2.4 Wasserrecht 2 erteilt bis
Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig 
ist.
6.1.2.5 Höhe des Wasserrechts 2 (Jahreswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 2 [m³/a] angeben
6.1.2.6 Höhe des Wasserrechts 2 (Monatswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 2 [m³/Monat] angeben
6.1.2.7 Höhe des Wasserrechts 2 (Tageswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 2 [m³/d] angeben
6.1.2.8
Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot  
gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 2)
Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] 
angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung 
für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde.
6.1.2.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 2
Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das 
WR 2 vorgenommen wurde
6.1.3
Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für 
Wasserrecht 3 
Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte 
Wasserrecht angeben
6.1.3.1 Art des Wasserechts (WR) 3
Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder 
Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren
6.1.3.2 zuständige Wasserbehörde WR 3
Angabe der für das Wasserrecht zuständigen Behörde (bei 
unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt 
auswählen)
6.1.3.3 Inhaber WR 3
Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber 
der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit 
unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.3.3 
beschreiben
6.1.3.4 Wasserrecht 3 erteilt bis
Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig 
ist.
6.1.3.5 Höhe des Wasserrechts 3 (Jahreswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 3 [m³/a] angeben
6.1.3.6 Höhe des Wasserrechts 3 (Monatswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 3 [m³/Monat] angeben
6.1.3.7 Höhe des Wasserrechts 3 (Tageswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 3[m³/d] angeben

6.1.3.8
Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot  
gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 3)
Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] 
angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung 
für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde.
6.1.3.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 3
Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das 
WR 3 vorgenommen wurde
6.2 Selbsteinschätzung Auskömmlichkeit
Bitte qualitative Selbsteinschätzung zur Auskömmlichkeit der 
erteilten Wasserrechte und vorhandenen Förderkapazitäten am 
Gewinnungsstandort vornehmen.
6.2.1
Selbsteinschätzung der Auskömmlichkeit aller 
Wasserrechte am Gewinnungsstandort
Ja nutzbares 
Dargebot langfristig 
hinreichend
Sind auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen am 
Standort (bitte für alle Genehmigungen in Summe bewerten) 
sowie ggf. vorliegender neuerer Berechnungen und ggf. 
bekannter Entnahme Dritter die genehmigten Mengen weiterhin 
auskömmlich oder ist nach Einschätzung des Betreibers 
zukünftig mit einer Überschreitung der Entnahmerechte bzw. der 
technischen Förderkapazitäten zu rechnen? 
6.2.2 Erhöhung Fördermengen geplant? Nein
Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der 
technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? 
Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der 
Planung im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 6.2.2 ergänzen.
7 Wasserschutzgebiet
7.1 zugehöriges Wasserschutzgebiet - Bezeichnung Haltern West
Bitte Bezeichung Wasserschutzgebiet für den 
Gewinnungsstandort angeben, sofern festgesetzt. 
7.2 Status Wasserschutzgebiet festgesetzt bei geplant, bitte Planungsstand erläutern
7.3
Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die 
Gemeinde(n)) Haltern am See
Nennung aller Gemeinde(n) über die sich das 
Wasserschutzgebiet ganz oder teilweise erstreckt.
7.4
Primäre Landnutzung im Einzugsgebiet der 
Gewinnung Wald + Forstflächen
Welche Landnutzung ist prägend für das Gewinnungsgebiet und 
stellt den größten Anteil der Einzugsgebietsfläche dar. Bei 
Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte im 
Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 7.4 beschreiben. 
7.5
Gewässerschutzkooperation 
(Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) im 
Wasserschutzgebiet vorhanden Ja Bitte angeben, ob eine Wasserschutzkooperation besteht
8
Risikobewertung im Einzugsgebiet (ohne 
Klimawandel)
Im Folgenden sollen mögliche Gefährdungen im Einzugsgebiet 
der Gewinnungsanlagen in einem der aufgeführten Sektoren 
angegeben werden. Bei Vorliegen einer oder mehrerer 
Gefährdung(en) bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – 
G 8.14 eine Risikobewertung vornehmen und kurz begründen. 
8.1 Abfall
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
8.2 Abwasser
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
8.3 Eingriffe in den Untergrund
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
8.4 Forstwirtschaft
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.

8.5 Industrie & Gewerbe
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
8.6 Landwirtschaft Ja, mittleres Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
8.7 Siedlung & Verkehr
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
8.9 Umgang mit wassergefährdenden Stoffe
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
8.10
Wasserabhängige 
Ökosysteme/Schutzgebiete/potentiell 
trockenfallende Gewässer (z.B. 
Entnahmebeschränkungen)
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
8.11 Wasserableitung/Sümpfungen
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
8.12 Hochwasser
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
8.13 Altlasten Ja, geringes Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.

8.14 PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen)
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
8.15 sonstige
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
9
Risikobewertung im Einzugsgebiet durch den 
Klimawandel
Mit Auswirkungen des Klimawandels wird in erster Linie, aber 
nicht ausschließlich, die Auswirkungen auf die permanent 
verfügbaren Dargebotsmenge auch in Zeiten langanhaltender 
Trockenheit abgezielt. 
9.1 quantitative Auswirkungen
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel quantitative 
Auswirkungen (Fördermenge) auf den Gewinnungsstandort 
bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.1 im Beiblatt "Gewinnung" 
Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn 
ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, 
um den Auswirkungen zu begegnen. Wenn möglich bitte 
halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres 
oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
9.2 qualitative Auswirkungen
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel qualitative 
Auswirkungen (Beschaffenheit Rohwasser) auf den 
Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.2 im Beiblatt 
"Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, 
ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. 
geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.

Anlage 2.19 - Anlage 5b_Gewinnung

12461 Zeichen

Beiblatt zur Tabelle Gewinnung 
 
Gemeinde: Stadt Münster 
Name der Gewinnung: Hornheide (WW Hornheide), Haskenau (WW Hornheide), Gittrup 
(WW Hornheide), Kinderhaus-Nord (WW Kinderhaus), Kinderhaus-Süd (WW Kinderhaus), 
Hammer Str. (WW Geist), Vennheideweg (WW Geist), Hiltrup (WW Geist), Hohe Ward (WW 
Hohe Ward) 
Betreiber der Gewinnung: Stadtnetze Münster GmbH 
G 6.1.1.3 Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am 
Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen 
Inhabern bitte kurz beschreiben 
- 
 
G 6.1.2.3 Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am 
Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen 
Inhabern bitte kurz beschreiben 
- 
 
 
 
G 6.1.3.3 Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am 
Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen 
Inhabern bitte kurz beschreiben 
- 
G 6.2.2  
Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte 
und/oder der technischen Förderkapazität 
am Gewinnungsstandort geplant? Bitte bei 
bereits erfolgter Planung eine kurze 
Beschreibung der Planung einfügen.  
Hornheide:  
 
 Im Rahmen der 
Wasserwerksneustrukturierung ist eine 
Erhöhung des Wasserrechts und der 
technischen Förderkapazität geplant. 
Derzeit dürfen auf der Grundlage der 
bestehenden wasserrechtlichen 
Bewilligung 450 m³/h, 10.800 m³/d und 
3.130.000 m³/a aus 12 
Kiesschüttungsbrunnen entnommen 
werden. Es wird eine Erhöhung des 
Entnahmerechts auf 750 m³/h, 18.000 
m³/d und 4.130.000 m³/a angestrebt. Die 
Brunnengalerie soll um 5 weitere 
Kiesschüttungsbrunnen erweitert 
werden. Die Bezirksregierung Münster 
genehmigte die Errichtung der 5 
Ergänzungsbrunnen am 02.03.2021. Das 
entsprechende Wasserrechtsverfahren 
ist mit Stand April 2024 noch nicht 
abgeschlossen: Die Auslegung der 
Unterlagen wurde Ende 2022 öffentlich 
bekannt gemacht. Der Antrag mit den 
zugehörigen Planunterlagen hat in der 
Zeit vom 09.01. bis zum 10.02.2023 
ordnungsgemäß bei der 
Bezirksregierung Münster und in den 
Stadtverwaltungen der Städte Münster, 
Telgte und Greven zur Einsicht 
ausgelegen. Die Einwendungsfrist 
endete mit Ablauf des 23.02.2023. 
Voraussichtlich wird das beantragte 
Wasserrecht im 2. Quartal 2024 erteilt.

Beiblatt zur Tabelle Gewinnung 
 
 
 Weitere Informationen: s. Kapitel 2.1.3.1 
und 2.1.3.2 des Berichts 
 
G 7.2 Planungsstand Wasserschutzgebiet - 
G 7.4 Welche Landnutzung überwiegt im 
Gewinnungsgebiet? Bei Mehrfachnennung 
oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte 
Beschreibung einfügen 
Hornheide-Haskenau (“sonstige Flächen”): 
 
 Größere Flächenanteile im WSG 
Hornheide-Haskenau werden als 
Truppenübungsplatz von der 
Bundeswehr genutzt.  
 
G 8.1 – G 8.15 Risikobewertung im 
Einzugsgebiet: Liegen eine oder mehrere 
Gefährdungen vor, die eine potentielle 
Gefährdung der Rohwassergewinnung 
bedingen, bitte diese kurz beschreiben 
 
Zu 8.2 Abwasser (Kinderhaus-Süd, Hammer 
Straße, Vennheideweg und Hiltrup): 
 Bedingt durch ihre urbanen 
Siedlungsstrukturen verfügen die WSG 
Kinderhaus und Geist über kommunale 
Abwasserkanäle. Einhergehend mit der 
Leitungslänge steigt das potenzielle 
Risiko einer Leckage und folglich die 
Gefahr einer grundwassergefährdenden 
Infiltration von Abwasser. 
 
 Da diese Risiken überwiegend in den 
besonders urban geprägten WSG Geist 
und Kinderhaus vorliegen, werden sie 
durch die Umsetzung der neuen 
Wasserwerksstruktur 
(Außerbetriebnahme der WW Geist und 
Kinderhaus) erheblich minimiert. 
 
 Weitere Informationen: s. Kapitel 3.1.1. 
und 4.2.1 des Berichts 
 
Zu 8.5 und 8.9 Industrie und 
wassergefährdende Stoffe (Hammer Straße, 
Vennheideweg und Hiltrup): 
 
 Ein Teil der in den WSG ansässigen 
Betriebe verarbeitet oder arbeitet mit 
wassergefährdenden Stoffen (z.B. 
Tankstellen, industrielle Großbetriebe), 
welche störungs- oder unfallbedingt eine 
kritische Kontamination des 
Grundwasserleiters zur Folge haben 
können. 
 
 Da diese Risiken überwiegend in den 
besonders urban geprägten WSG Geist 
und Kinderhaus vorliegen, werden sie 
durch die Umsetzung der neuen 
Wasserwerksstruktur 
(Außerbetriebnahme der WW Geist und 
Kinderhaus) erheblich minimiert.

Beiblatt zur Tabelle Gewinnung 
 
 
 Weitere Informationen: s. Kapitel 3.1.1. 
und 4.2.1 des Berichts 
 
Zu 8.6 Landwirtschaft (Kinderhaus-Nord und 
Hohe Ward): 
  
 Analysen diverser 
Grundwassermessstellen in den WGG 
Kinderhaus-Nord sowie Hohe Ward 
zeigen (mitunter auch steigende) 
Nitratbelastungen auf und stellen 
aufgrund des Zustroms zur 
Wasserfassung ein potenzielles Risiko 
dar. Im Vergleich zu den anderen 
Gewinnungsgebieten wird an den 
Wasserfassungen des WW Kinderhaus 
keine künstliche Anreicherung des 
Grundwassers praktiziert, wodurch sich 
die Nitratkonzentrationen im 
Grundwasser nur anhand des 
natürlichen Nitratabbaus reduzieren. 
 
 Für die öffentliche Wasserversorgung 
werden die potenziellen Risiken 
landwirtschaftlicher Einträge innerhalb 
des WSG Kinderhaus nach 
Außerbetriebnahme des WW Kinderhaus 
nicht länger von Bedeutung sein 
(Wasserwerksumstrukturierung). 
 Durch die am Standort Hohe Ward 
praktizierte Grundwasseranreicherung 
mit Oberflächenwasser aus dem DEK 
kommt es zu komplexen 
Mischungsverhältnissen im Untergrund, 
wodurch etwaige landseitige 
Belastungen abgeschwächt werden. 
Folglich sind die bisher gemessenen 
Nitratkonzentrationen im hier geförderten 
Rohwasser als unkritisch zu bewerten. 
 
 Weitere Informationen: s. Kapitel 3.1.4. 
und 4.2.1 des Berichts 
 
Zu 8.6 Landwirtschaft (Gittrup): 
 
- Geringes Risiko landwirtschaftlicher 
Beeinflussung 
 
 Aufgrund der derzeitigen Probe-
Außerbetriebnahme aktuell (keine 
Förderung) sowie der 
Wasserwerkumstrukturierung zukünftig 
(dauerhafte Außerbetriebnahme) nicht 
länger von Bedeutung für die öffentliche 
Trinkwasserversorgung.

Beiblatt zur Tabelle Gewinnung 
 
 
 Weitere Informationen: s. Kapitel 4.2.1. 
des Berichts 
 
Zu 8.7 Siedlung (Kinderhaus-Süd, Hammer 
Straße, Vennheideweg und Hiltrup): 
 
 Eine bereits in den letzten Jahren 
verstärkte sowie perspektivisch weiter 
zunehmende Flächenversiegelung führt 
zu einem erhöhten Abfluss von 
Niederschlagswasser in die städtische 
Kanalisation. Dies kann zu einer 
Reduzierung der natürlichen 
Grundwasserneubildung in den 
Wassereinzugsgebieten führen. 
 
 Da diese Risiken überwiegend in den 
besonders urban geprägten WSG Geist 
und Kinderhaus vorliegen, werden sie 
durch die Umsetzung der neuen 
Wasserwerksstruktur 
(Außerbetriebnahme der WW Geist und 
Kinderhaus) erheblich minimiert. 
 Eine Entsiegelung zur Steigerung der 
natürlichen Grundwasserneubildung wird 
bereits heute bei jeder städtischen 
Planung mitgedacht und sofern möglich 
umfassend umgesetzt. 
 Zusätzlich wird das Prinzip der 
Schwammstadt im Kontext einer 
Brauchwassernutzung mitgedacht. 

 Weitere Informationen: s. Kapitel 3.1.1., 
4.2.1, 4.2.2 und 4.2.3 des Berichts 
 
Zu 8.7 Siedlung (Kinderhaus-Süd, Hammer 
Straße, Vennheideweg und Hiltrup): 
 
 Im Gegensatz zu den übrigen WSG 
weisen die WSG Kinderhaus und Geist 
jeweils eine vergleichsweise hohe 
Verkehrsinfrastruktur auf. Hierdurch 
ergeben sich zahlreiche potenzielle 
Risiken, insbesondere im 
Zusammenhang mit den Transporten 
bzw. verkehrsunfallbedingten Austritten 
von wassergefährdenden Stoffen. 
 
 Aufgrund der neuen 
Wasserwerksstruktur 
(Außerbetriebnahme der WW Geist und 
Kinderhaus) werden die 
verkehrsbedingten Risiken erheblich 
minimiert.

Beiblatt zur Tabelle Gewinnung 
 
 Weitere Informationen: s. Kapitel 3.1.1. 
und 4.2.1 des Berichts 
 
Zu 8.12 Hochwasser (Haskenau):  
 
 Das WGG Haskenau liegt im 
festgesetzten Überschwemmungsgebiet 
der Ems. Die von einem 
Hochwasserereignis betroffenen 
Förderbrunnen werden aus 
bakteriologischen Gründen zunächst 
außer Betrieb genommen und der 
Grundwasserförderung erst wieder 
zugeschaltet, wenn eine von der 
Überschwemmung verursachte 
Verkeimung auszuschließen ist. 
 
 Wasserrechtlich darf im Zeitraum der 
hochwasserbedingten 
Außerbetriebnahme eine Inbetriebnahme 
von drei geodätisch höhergelegenen 
Ergänzungsbrunnen im Bereich der 
„Wallburg“ erfolgen, um bis zur 
bakteriologischen Freigabe der regulären 
Förderbrunnen eine (Teil-)Kompensation 
der Grundwasserförderung zu erzielen. 
 
 Weitere Informationen: s. Kapitel 3.2.2. 
des Berichts 
 
Zu 8.13 Altlasten (Kinderhaus-Süd, Hammer 
Straße, Vennheideweg und Hiltrup): 
 
 Bei einigen Altlast- und Verdachtsflächen 
sind Kontaminationen nachgewiesen 
worden, die unter bestimmten 
Rahmenbedingungen zu einer 
Beeinträchtigung der 
Grundwasserqualität führen und sich 
damit negativ auf die 
Trinkwassergewinnung auswirken 
können. 
 Der seit 1990 nicht länger als Herbizid 
zugelassene Wirkstoff Bromacil – gemäß 
TrinkwV mit einem Grenzwert von 0,1 
µg/l belegt – liegt in den WGG 
Kinderhaus-Süd sowie WGG Hammer 
Straße im Grundwasserleiter vor und ist 
auch heute noch – wenn auch 
tendenziell rückläufig – im Grund- sowie 
Rohwasser analytisch nachweisbar. 
Demgemäß liegt für beide WGG eine 
behördliche Auflage zur Überwachung 
bzw. Umsetzung von entsprechenden 
Vorkehrungsmaßnahmen 
(Aktivkohlefiltration) vor.

Beiblatt zur Tabelle Gewinnung 
 
 
 Am WW Kinderhaus wird die deutliche 
Bromacil-Reduzierung der Kombination 
aus Aktivkohlefiltration des 
Einzelrohwassers (Kinderhaus Süd) und 
abschließender Zusammenführung der 
beiden zu Trinkwasser aufbereiteten 
Einzelrohwässer aus Kinderhaus-Nord 
und Kinderhaus-Süd herbeigeführt. 
 Bezogen auf das WW Geist wird die 
Bromacil-Elimination durch eine 
Grundwassersanierung (Rohwasser 
„Hammer Str.“) in Form einer 
Aktivkohlefiltration erzielt. 
 Da die latenten Beeinträchtigungen 
weiterer Altlast- und Verdachtsflächen 
überwiegend in den besonders urban 
geprägten WSG „Geist“ und 
„Kinderhaus“ vorliegen, wird das Risiko 
durch die Umsetzung der neuen 
Wasserwerksstruktur 
(Außerbetriebnahme der WW Geist und 
Kinderhaus) erheblich minimiert. 
 
 Weitere Informationen: s. Kapitel 2.1.2.2, 
3.1.2, 3.1.3.1 sowie 4.2.1 des Berichts 
 
G 9.1 Auswirkungen des Klimawandels auf 
die Gewinnung:  Quantitative Auswirkungen, 
Bitte kurz beschreiben 
Kinderhaus-Nord, Kinderhaus-Süd, Hammer 
Straße, Hiltrup: 
 
 Bedingt durch die vergangenen 
trockenen Sommer ist auch in Münsters 
Wasserschutzgebieten ein gewisser 
defizitärer Entwicklungstrend hinsichtlich 
der natürlichen Grundwasserneubildung 
zu erkennen. Zwar gehen die Prognosen 
im Hinblick auf den Klimawandel derzeit 
von einer stärkeren 
Grundwasserneubildung im Bereich des 
Münsterlandes aus, allerdings handelt es 
sich bei dieser prognostizierten Zunahme 
der Grundwasserneubildung um einen 
langjährigen Mittelwert. Grundsätzlich ist 
nicht auszuschließen, dass in den 
betrachteten Zeiträumen (mehrjährige) 
Phasen defizitäre Neubildungsraten 
auftreten. In den WGG Kinderhaus-Nord, 
Kinderhaus-Süd, Hammer Straße sowie 
Hiltrup wäre in diesen Fällen ein 
entsprechendes Entgegenwirken 
aufgrund der fehlenden Infrastruktur für 
eine Grundwasseranreicherung nicht 
möglich. 
 
 Aufgrund der neuen 
Wasserwerksstruktur

Beiblatt zur Tabelle Gewinnung 
 
(Außerbetriebnahme der WW Geist und 
Kinderhaus) werden die quantitativen 
(klimainduzierten) Risiken erheblich 
minimiert. Vor dem Hintergrund 
steigender Spitzenbedarfe sowie den 
klimatischen Entwicklungen kann in den 
übrigen Gewinnungsgebieten mit 
entsprechenden Wasserrechten für eine 
Grundwasseranreicherung auch im Fall 
eines nicht ausreichenden landseitigen 
Grundwasserdargebots eine nachhaltige 
Grundwasserbewirtschaftung ermöglicht 
werden. Voraussichtlich werden die 
prognostizierten Zunahmen von 
Trockenperioden eine Intensivierung 
dieser nachhaltigen Praxis erfordern. 
 Eine Entsiegelung zur Steigerung der 
natürlichen Grundwasserneubildung wird 
bereits heute bei jeder städtischen 
Planung mitgedacht und sofern möglich 
umfassend umgesetzt. 
 Zwecks Trinkwassersubstitution arbeiten 
die Stadt Münster und die Stadtnetze 
Münster GmbH derzeit an einem 
Brauchwasserkonzept zur 
Diversifizierung der Wasserversorgung. 
 
 Weitere Informationen: s. Kapitel 3.1.5, 
3.2.1, 4.2.1, 4.2.2 sowie 4.2.3 des Berichts 
 
G 9.2 Auswirkungen des Klimawandels auf 
die Gewinnung:  Qualitative Auswirkungen, 
Bitte kurz beschreiben 
- 
 
Weitere, besondere Bedingungen im 
Gewinnungsgebiet 
- 
 
Bei Bedarf können dem Beiblatt weitere Anlagen (Tabellen, Karten, Übersichtsschemata, 
etc. in geeignetem, digitalen Format) angefügt werden (siehe auch Hinweise in der 
Exceltabelle „Gewinnung“).

Anlage 2.15 - Anlage 5a_Gewinnung HORNHEIDE

22844 Zeichen

Pos
G Bezeichnung Eingabe Erläuterung 
G 1 Allgemeines
1.1 Name der Gewinnung Hornheide
Bitte den Namen/Bezeichnung des Gewinnungsstandortes 
angeben (bitte nur die Standortbezeichnung, nicht alle 
Fassungsanlagen einzeln angeben)
1.2 Name des Betreibers
Stadtnetze Münster 
GmbH
Hier bitte den Namen des Betreibers für den 
Gewinnungsstandort angeben
1.3 Jahr der Inbetriebnahme 1973
Erste Inbetriebnahme der Anlage am Standort zum Zweck der 
öffentlichen Trinkwasserversorgung, unabhängig, ob diese noch 
aktiv ist.
1.4 Gewinnung liegt in der/den Gemeinden) Stadt Münster
Benennung der Gemeinden in deren Grenzen die 
Gewinnungsanlagen liegen
2 Wasserabgabe
Bitte Aufbereitungen oder Versorgungsgebiete benennen, an die 
das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser abgegeben 
wird. Wird das Rohwasser am Gewinnungsstandort auch direkt 
aufbereitet, bitte trotzdem den Namen der Aufbereitung (Name 
kann gleichlautend sein) angeben, um eine klare Zuordnung des 
Tabellenblattes "Gewinnung" zum Tabellenblatt "Aufbereitung" 
zu gewährleisten.
2.1 Wasserabgabe an Aufbereitung
Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser zu 
Trinkwasser aufbereitet, bitte Namen und Betreiber der 
Aufbereitung angeben. 
2.1.1 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 1 Wasserwerk Hornheide
Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am 
Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte 
für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen.
2.2
Betreiber der Aufbereitung, an die Wasser 
abgegeben wird
2.2.1 Betreiber der belieferten Aufbereitung 1
Stadtnetze Münster 
GmbH
Bitte den Namen des Betreibers der belieferten 
Aufbereitungsanlage 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
3
Wasserabgabe an Versorgungsgebiet (ohne 
Aufbereitung)
Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser direkt in 
ein Versorgungsgebiet eingespeist (ohne Aufbereitung) bitte 
Name und Betreiber des Versorgungsgebietes angeben. (Bei 
Aufbereitung werden die belieferten Versorgungsgebiete erst im 
Tabellenblatt "Aufbereitung" benannt. 
3.1 direkt beliefertes Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster
Bitte Name des direkt belieferten Versorgungsgebietes (ohne 
Aufbereitung) angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen.
3.2
Betreiber des direkt belieferten 
Versorgungsgebietes 1
Stadtnetze Münster 
GmbH
Bitte den Namen des Betreibers des direkt belieferten 
Versorgungsgebietes 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen.
4 Rohwasserherkunft am Standort
4.1 Anzahl der Entnahmestellen 12
Bitte die Gesamtanzahl der Entnahmestellen (über alle 
Wasserarten) am Gewinnungsstandort angeben. Brunnen, die 
nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) 
bitte als eine Entnahmestelle werten)
4.2 Quellwasserfassungen
4.2.1
durchschnittlicher Anteil Quellwasser an 
Gesamtentnahmemenge am Standort 0%
durchschnittler Anteil Quellwasser (natürlicher 
Grundwasseraustritt) an Gesamtfördermenge am 
Gewinnungsstandort
4.2.2 Anzahl Quellfassungsanlagen am Standort 0 Wie viele Quellfassungen werden am Standort betrieben
4.3
reine Grundwasserentnahmen (ohne 
Oberflächengewässereinfluss) ohne angereichertes GW und Uferfiltrat
4.3.1
durchschnittlicher Anteil Grundwasser an 
Gesamtentnahmemenge am Standort 0%
durchschnittlicher Anteil Grundwasser aus reinen 
Grundwasserbrunnen ohne Oberflächenwasserbeeinflussung 
(Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser) und ohne 
Quellwasser an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort
4.3.2 Anzahl Entnahmeanlagen (Grundwasser) 0
Wie viele Entnahmeanlagen zur reinen GW-Entnahme (ohne 
Oberflächenwasserbeeinflussung) werden am Standort 
betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben 
werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine 
Entnahmestelle werten.
4.3.3 Art der Entnahmeanlagen
Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. 
Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, 
Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen)
4.3.4
Grundwasserstockwerke der 
Grundwasserentnahmen 1
Benennung der genutzten Grundwasserstockwerke bei 
vertikaler Unterteilung
Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Gewinnungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe 
dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Gewinnungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle 
durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. 
Örtlich zusammenhängende und wasserrechtlich gemeinsam geregelte  Fassungsanlagen / Brunnen / Entnahmeanlagen bitte - soweit möglich - zu einer 
Gewinnung zusammenfassen (Gewinnung im Sinne von Gewinnungsgebiet).
BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN!
Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Gewinnung" erforderlich sein.

4.3.5
Geologisch-stratigrafische Bezeichnung der 
genutzten Grundwasserleiter
3_05 "Niederung der 
Oberen Ems 
(Greven/Ladbergen)"
3_06 "Niederung der 
Oberen Ems 
(Sassenberg/Versmold)"
Benennung des/der Grundwasserleiter/s in dem/denen die 
Filterstrecke des Brunnens/der Brunnengruppe verfiltert ist/sind. 
4.3.6 oberste Entnahmetiefe (Grundwasser) 33
Bitte die oberste Oberkante der verwendeten Filterstrecken in [m 
NHN] angeben
4.3.7 unterste Entnahmetiefe (Grundwasser) 26
Bitte die unterste Unterkante der verwendeten Filterstrecken in 
[m NHN] angeben
4.4
durch Oberflächengewässer beeinflusstes 
Grundwasser z.B. Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser
4.4.1
Uferfiltrat: durchschnittlicher Anteil an 
Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0%
durchschnittlicher Uferfiltratanteil des geförderten Rohwassers, 
bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 
(nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen)
4.4.2
künstliche Grundwasseranreicherung: 
durchschnittlicher Anteil an 
Gesamtentnahmemenge am Standort in % 55%
durchschnittlicher Anteil des künstlich angereicherten 
Grundwassers am geförderten Rohwasser, bezogen auf die 
Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne 
Fassungsanlage bezogen)
4.4.3 Anzahl Entnahmeanlagen 12
Wie viele Entnahmeanlagen zur Entnahme von durch 
Oberflächengewässer beeinflusstem Grundwasser (Uferfiltrat 
und angereichertes Grundwasser) werden am Standort 
betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben 
werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine 
Entnahmestelle werten.
4.4.4 Art der Entnahmeanlagen Vertikalfilterbrunnen
Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. 
Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, 
Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen)
4.5 Oberflächengewässerentnahme
4.5.1 Talsperre/Stausee
4.5.2 Anzahl der Entnahmestellen 0
Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus der 
Talsperre/dem Stausee werden am Standort betrieben
4.5.3 Art der Entnahmeanlagen Bitte auswählen Bitte Art der Entnahmeanlage auswählen
4.5.4 Steuerung der Entnahmetiefe Bitte auswählen Bitte auswählen, ob Entnahmetiefe variabel ist
4.6 Entnahme aus sonstigem Oberflächengewässer 0
Hier bitte nur Entnahmen zur direkten Rohwassergewinnung aus 
einem Oberflächengewässer (z.B. Bezeichnung Fließgewässer 
bei direkter Entnahme aus der fließenden Welle) angeben. 
Entnahmen zur nachfolgenden Grundwasseranreicherung sind 
bereits oben abgefragt 
4.6.1 Anzahl der Entnahmestellen 0
Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus dem 
Gewässer werden am Standort betrieben
4.6.2 Art der Entnahmeanlagen -
Art der Entnahmeanlage bitte kurz benennen (z.B. 
Einlaufbauwerk)
5. Entnahmemengen
5.1 Rohwasserentnahmemenge  2021 [m³/a] 2.540.000
Summe der in 2021 entnommenen Rohwassermenge am 
Gewinnungsstandort [m³/a]
5.2
durchschnittliche Rohwasserentnahmemenge  
2016-2021 (Jahresmittelwert) [m³/a] 2.461.000
Mittelwert der entnommenen Rohwassermenge am 
Gewinnungsstandort [m³/a] für die Jahre 2016-2021
5.3 technische Gewinnungskapazität [m³/a] 5.250.000
Menge der durch maximale Auslastung der verfügbaren 
Gewinnungsanlagen theoretisch und unabhängig von der 
genehmigten Entnahmemenge bei Volllast förderbar wäre.
6. Wasserrechte
6.1
Anzahl der für die Entnahmen und Anreicherung 
am Gewinnungsstandort erforderlichen 
wasserrechtlichen Genehmigungen 2
Bitte Anzahl der für den Gewinnungsstandort relevanten 
Wasserrechte benennen und für jedes relevante Wasserrecht 
bitte die nachfolgenden Zeilen ausfüllen. Bitte für jedes 
Wasserrecht eigene Zeilen nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 3 Wasserrechte anzugeben, die 
übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
6.1.1
Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für 
Wasserrecht 1 
54.2-2.1-5.0.6-550/03
Änderungsbescheid: 
54.18.01-365/2018.0001
Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte 
Wasserrecht 1 angeben
6.1.1.1 Art des Wasserechts (WR) 1 Bewilligung
Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder 
Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren
6.1.1.2 zuständige Wasserbehörde WR 1 BR Münster
Angabe der für das Wasserrecht 1 zuständigen Behörde (bei 
unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie 
Stadt auswählen)
6.1.1.3 Inhaber WR 1
Stadtnetze Münster 
GmbH
Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber 
der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort 
mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 
6.1.1.3 beschreiben
6.1.1.4 Wasserrecht 1 erteilt bis 31.12.2035
Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig 
ist.
6.1.1.5 Höhe des Wasserrechts 1 (Jahreswert) 3.130.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/a] angeben
6.1.1.6 Höhe des Wasserrechts 1 (Monatswert) Keine Angaben Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/Monat] angeben

6.1.1.7 Höhe des Wasserrechts 1 (Tageswert) 10.800 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1[m³/d] angeben
6.1.1.8
Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot  
gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 1) Keine Angaben
Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] 
angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung 
für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde.
6.1.1.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 1 Keine Angaben
Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für 
das WR 1 vorgenommen wurde
6.1.2
Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für 
Wasserrecht 2 
54.2-2.2-5.0.6-1551/03
Änderunsgbescheid: 
54.18.01-355/2012.0001
Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte 
Wasserrecht angeben
6.1.2.1 Art des Wasserechts (WR) 2 Erlaubnis
Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder 
Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren
6.1.2.2 zuständige Wasserbehörde WR 2 BR Münster
Angabe der für das Wasserrecht zuständigen Behörde (bei 
unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie 
Stadt auswählen)
6.1.2.3 Inhaber WR 2
Stadtnetze Münster 
GmbH
Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber 
der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort 
mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 
6.1.2.3 beschreiben
6.1.2.4 Wasserrecht 2 erteilt bis 31.12.2024
Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig 
ist.
6.1.2.5 Höhe des Wasserrechts 2 (Jahreswert) 2.500.000 Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/a] angeben
6.1.2.6 Höhe des Wasserrechts 2 (Monatswert) Keine Angaben
Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/Monat] 
angeben
6.1.2.7 Höhe des Wasserrechts 2 (Tageswert) 8.750 Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/d] angeben
6.1.2.8
Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot  
gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 2) Keine Angaben
Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] 
angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung 
für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde.
6.1.2.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 2 Keine Angaben
Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für 
das WR 2 vorgenommen wurde
6.2 Selbsteinschätzung Auskömmlichkeit
Bitte qualitative Selbsteinschätzung zur Auskömmlichkeit der 
erteilten Wasserrechte und vorhandenen Förderkapazitäten am 
Gewinnungsstandort vornehmen.
6.2.1
Selbsteinschätzung der Auskömmlichkeit aller 
Wasserrechte am Gewinnungsstandort
Ja nutzbares Dargebot 
langfristig hinreichend
Sind auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen am 
Standort (bitte für alle Genehmigungen in Summe bewerten) 
sowie ggf. vorliegender neuerer Berechnungen und ggf. 
bekannter Entnahme Dritter die genehmigten Mengen weiterhin 
auskömmlich oder ist nach Einschätzung des Betreibers 
zukünftig mit einer Überschreitung der Entnahmerechte bzw. der 
technischen Förderkapazitäten zu rechnen? 
6.2.2 Erhöhung Fördermengen geplant? Ja
Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der 
technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? 
Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der 
Planung im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 6.2.2 ergänzen.
7 Wasserschutzgebiet
7.1 zugehöriges Wasserschutzgebiet - Bezeichnung Hornheide-Haskenau
Bitte Bezeichung Wasserschutzgebiet für den 
Gewinnungsstandort angeben, sofern festgesetzt. 
7.2 Status Wasserschutzgebiet festgesetzt bei geplant, bitte Planungsstand erläutern
7.3
Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die 
Gemeinde(n)) Stadt Münster
Nennung aller Gemeinde(n) über die sich das 
Wasserschutzgebiet ganz oder teilweise erstreckt.
7.4
Primäre Landnutzung im Einzugsgebiet der 
Gewinnung sonstige Flächen
Welche Landnutzung ist prägend für das Gewinnungsgebiet und 
stellt den größten Anteil der Einzugsgebietsfläche dar. Bei 
Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte im 
Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 7.4 beschreiben. 
7.5
Gewässerschutzkooperation 
(Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) im 
Wasserschutzgebiet vorhanden Ja Bitte angeben, ob eine Wasserschutzkooperation besteht
8
Risikobewertung im Einzugsgebiet (ohne 
Klimawandel)
Im Folgenden sollen mögliche Gefährdungen im Einzugsgebiet 
der Gewinnungsanlagen in einem der aufgeführten Sektoren 
angegeben werden. Bei Vorliegen einer oder mehrerer 
Gefährdung(en) bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 
– G 8.14 eine Risikobewertung vornehmen und kurz begründen. 
8.1 Abfall
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.

8.2 Abwasser
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.3 Eingriffe in den Untergrund
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.4 Forstwirtschaft
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.5 Industrie & Gewerbe
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.6 Landwirtschaft
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.7 Siedlung & Verkehr
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.9 Umgang mit wassergefährdenden Stoffe
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.10
Wasserabhängige 
Ökosysteme/Schutzgebiete/potentiell 
trockenfallende Gewässer (z.B. 
Entnahmebeschränkungen)
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.11 Wasserableitung/Sümpfungen
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.

8.12 Hochwasser
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.13 Altlasten
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.14 PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen)
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.15 sonstige
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
9
Risikobewertung im Einzugsgebiet durch den 
Klimawandel
Mit Auswirkungen des Klimawandels wird in erster Linie, aber 
nicht ausschließlich, die Auswirkungen auf die permanent 
verfügbaren Dargebotsmenge auch in Zeiten langanhaltender 
Trockenheit abgezielt. 
9.1 quantitative Auswirkungen
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel quantitative 
Auswirkungen (Fördermenge) auf den Gewinnungsstandort 
bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.1 im Beiblatt "Gewinnung" 
Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und 
wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant 
werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
9.2 qualitative Auswirkungen
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel qualitative 
Auswirkungen (Beschaffenheit Rohwasser) auf den 
Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.2 im 
Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch 
darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen 
wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu 
begegnen.Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des 
Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. 
Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die 
wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan 
angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint.

Anlage 2.31 - Anlage 6_Betreiber GELSENWASSER AG

5825 Zeichen

Pos B Information Eingabefeld Erläuterung 
1 Name des Betreibers: Gelsenwasser AG
1.1 Organisationsform des Unternehmens öffentliche Gesellschaften (AG 
GmbH) Rechtsform des Unternehmens
1.2
Besitzverhältnisse des Unternehmens
Stadtwerke Bochum 
Beteiligungsgesellschaft mbH, 
Dortmunder Stadtwerke AG, 
Streubesitz 
Angabe der Besitzverhältnisse, ggf. prozentuale Anteile, 
Gemeinde etc. 
1.3
Dienstleistungsspektrum des 
Unternehmens
Wasserversorgung, 
Abwasserentsorgung, 
Energieversorgung, 
Dienstleistungen
Benennung der Unternehmenssparten, 
Wasserversorgung, Energieversorgung, ÖPNV etc. 
2
Versorgungsgebiete, 
Aufbereitungen und 
Gewinnungsstandorte des 
Unternehmens
Nennung aller durch das Unternehmen betriebenen 
Versorgungsgebiete, Aufbereitungen und 
Gewinnungsstandorte
2.1
Versorgungsgebiete des 
Unternehmens
Bitte die Namen der Versorgungsgebiete angeben, die 
durch das Unternehmen betrieben werden
2.1.1 Versorgungsgebiet 1 Gelsenwasser AG
Name Versorgungsgebiet 1; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.1.2 Versorgungsgebiet 2
Name Versorgungsgebiet 2; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.1.3 Versorgungsgebiet 3
Name Versorgungsgebiet 3; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.1.4 Versorgungsgebiet 4
Name Versorgungsgebiet 4; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.1.5 Versorgungsgebiet 5
Name Versorgungsgebiet 5; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.2
Aufbereitungsanlagen des 
Unternehmens
Bitte die Namen der Aufbereitungsanlagen angeben, die 
durch das Unternehmen betrieben werden
2.2.1 Aufbereitungsanlage 1 Wasserwerk Haltern
Name Aufbereitungsanlage 1; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Aufbereitungsanlagen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.2.2 Aufbereitungsanlage 2 Wasserwerk Bucholtwelmen
Name Aufbereitungsanlage 2; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Aufbereitungsanlagen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.2.3 Aufbereitungsanlage 3
Name Aufbereitungsanlage 3; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Aufbereitungsanlagen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.2.4 Aufbereitungsanlage 4
Name Aufbereitungsanlage 4; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Aufbereitungsanlagen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.2.5 Aufbereitungsanlage 5
Name Aufbereitungsanlage 5; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Aufbereitungsanlagen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.3 Gewinnungsstandorte
Bitte die Namen der Gewinnungsstandorte 
(Gewinnungsgebiete) angeben, die durch das 
Unternehmen betrieben werden
2.3.1 Gewinnung 1 Haltern
Name Gewinnungsstandort 1; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.3.2 Gewinnung 2 Haltern West
Name Gewinnungsstandort 2; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.

2.3.3 Gewinnung 3 Haard
Name Gewinnungsstandort 3; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.3.4 Gewinnung 4 Glückauf
Name Gewinnungsstandort 4; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.3.5 Gewinnung 5 Haus Aap
Name Gewinnungsstandort 5; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.3.6 Gewinnung 6 Vinkel-Schwarzenstein
Name Gewinnungsstandort 6; bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
3 Zertifikate des Betreibers
Bitte vorhandene Zertifikate benennen, die für die 
Betriebsführung der genannten Gebiete und Anlagen 
durch den Betreiber relevant sind
3.1
Technisches Sicherheitsmanagement 
(TSM) liegt vor Bitte auswählen, wenn ein aktuelles TSM vorliegt
3.2 Benchmarking NRW liegt vor
Bitte "liegt vor" auswählen, wenn mindestens einmal seit 
2016 am Projekt Benchmarking Wasserversorgung in 
NRW teilgenommen wurde
3.3 weitere Benchmarks liegt vor
Bitte "liegt vor" auswählen, wenn mindestens einmal seit 
2016 an einem anderem Projekt Benchmarking 
Wasserversorgung teilgenommen wurde
3.4 EMAS Umweltmanagementsystem liegt vor
Bitte "liegt vor" auswählen, wenn ein aktuelles EMAS 
vorliegt
3.5
Sicherheits und Qualitätsmanagement 
(z.B. DIN EN ISO 9001) liegt vor
Bitte "liegt vor" auswählen, wenn ein aktuelles Zertifikat 
nach ISO 9001 vorliegt
3.6 IT-Sicherheit ISO 27001 liegt vor
Bitte "liegt vor" auswählen, wenn ein aktuelles Zertifikat 
nach ISO 27001 vorliegt
3.7
branchenspezifischen 
Sicherheitsstandards (B3S) liegt nicht vor
Bitte"liegt vor" auswählen, wenn ein aktueller Nachweis 
nach B3S Wasser/Abwasser erbracht wurde
3.8 Weitere Zertifikate bitte benennen ISO 45001
Hier können weitere für den Betrieb der Gebiete und 
Anlagen relevante Zertifikate und Nachweise 
angegeben werden, z.B. Managementsysteme für 
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 
45001; bei Bedarf weitere Zeilen nutzen

Anlage 2.3 - Anlage 3a_Versorgungsgebiet

22588 Zeichen

Pos
V 1 Wasserversorgungsgebiet Eingabe Erläuterung 
1.1 Bezeichnung des Versorgungsgebiets Stadt Münster
Mit Versorgungsgebiet ist hier gemeint: Die Umfassende, die um alle von einem Wasserversorgungsunternehmen (Betreiber) 
belieferten Endkunden (Hausanschlüsse) gelegt wird. Bei sehr großen Versorgungsgebieten kann es sinnvoll sein, ausgehend von 
verschiedenen Einspeisepunkten das Versorgungsgebiet zu unterteilen. Mit dieser Einteilung soll sichergestellt werden, dass keine 
Verbraucher mehreren Versorgungsgebieten zugeordnet werden. 
1.2 Nur Vorlieferant nein
Reine Vorlieferanten können von Angaben, die ihnen nicht vorliegen, absehen. (Wasser-) Vorlieferanten beliefern Weiterverteiler 
mit Roh- oder Trinkwasser und können sowohl Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen sein, als auch Wasserversorger, die 
über ihren eigenen Bedarf hinaus Wasser gewinnen und an andere Versorger liefern.
1.3 Name des Betreibers Stadtnetze Münster GmbH
2 versorgte Gemeinden
2.1 Gemeinden im Versorgungsgebiet
Benennung der unmittelbar versorgten Gemeinden im Versorgungsgebiet. Wird nur ein Teil der Gemeinde unmittelbar durch dieses 
Versorgungsgebiet abgedeckt, ist die Gemeinde ebenfalls zu benennen. Diese Tabelle sollte Bestandteil des 
Wasserversorgungskonzepts jeder hier genannten Gemeinde sein.
2.1.1 Gemeinde 1 Stadt Münster
Name der Gemeinde, für jede Gemeinde, das ganz oder teilweise durch dieses Versorgungsgebiet mit Wasser versorgt wird, bitte 
eine eigene Zeile verwenden. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gemeinden zu benennen, die übrigen 
vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
2.2
Unmittelbar versorgte Einwohner im 
Versorgungsgebiet 97927 Wie viele Einwohner wurden zum 31.12.2021 im Versorgungsgebiet beliefert (gegebenenfalls Schätzung)
2.3
Anzahl der Hausanschlüsse im 
Versorgungsgebiet 54404 Wie viele Hausanschlüsse wurden zum 31.12.2021 im Versorgungsgebiet beliefert
3
Wasserabgabe und -einspeisung im 
Versorgungsgebiet
Die geforderten Angaben zu den Wasserabgaben und Einspeisungen im Versorgungsgebiet sind im Arbeitskreis abgestimmt 
worden. Sollten zusätzliche Abgabe- und Einspeisemengen (z.B. bezogen auf weitere Zeiträume) von Relevanz für das 
Wasserversorgungskonzept sein, können diese im Beiblatt ergänzt werden. 
3.1 Netzabgabemengen
3.1.1 minimale Netzabgabe Hier bitte Abgabemengen für den Tag und das Jahr mit der jeweils geringsten Abgabemenge angeben. Bezugszeitraum 2016-2021.  
3.1.1.1 m³/d 35.910 m³ niedrigste Tagesabgabe (2016-2021)
3.1.1.2 m³/a 17.407.948 m³ niedrigste Jahresabgabe (2016-2021)
3.2 durchschnittliche Abgabemenge
Hier bitte die durchschnittliche Abgabemenge in m³/Jahr der Jahre 2016-2021, also das über sechs Jahre gebildete Mittel im 
Bezugszeitraum 2016-2021 angeben. Die Netzabgabe ist die Summe aus entgeltlicher und unentgeltlicher Wasserabgabe. 
3.2.1 m³/a 17.770.313 m³ durchschnittliche Jahresabgabe (2016-2021)
3.3
maximale Abgabemenge Hier bitte Abgabemengen für die Stunde, den Tag und das Jahr mit der jeweils höchsten Abgabemenge angeben. Bezugszeitraum 
2016-2021.  
3.3.1 m³/h 4.169 m³ höchste Stundenabgabe (2016-2021)
3.3.2 m³/d 69.177 m³ höchste Tagesabgabe (2016-2021)
3.3.3 m³/a 18.086.460 m³ höchste Jahresabagbe (2016-2021)
3.4 durchschnittliche Wasserabgabe in  l/Einw. x Tag
Hier bitte den durchschnittlichen Tageswert [Abgabe/Einwohner und Tag], also das über sechs Jahre gebildete Mittel im 
Bezugszeitraum 2016-2021 angeben. 
3.4.1 l/Einwohner pro Tag 125 Durchschnittlicher Tageswert (2016-2021) der Wasserabgabe an versorgte Einwohner.
3.5 Bedarfsprognose für 10 Jahre in m³/a leicht ansteigend
Liegen im Verorgungsgebiet steigende Wasserbedarfe für Industrie und private Abnehmer vor. Hierbei reicht eine qualitative 
Ausssage. Wasserbedarfe mittelfristig (10 Jahre) leicht abnehmend, stark abnehmend, leicht steigend, stark steigend oder 
gleichbleibend. Kurze Erläuterung unter Ziffer V 3.5 im Beiblatt zum Versorgungsgebiet
Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Versorgungsgebiete vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für ein 
Versorgungsgebiet für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. 
Handelt es sich bei einem Unternehmen um einen Vorlieferanten ist die Tabelle als Transportnetz des Vorlieferanten auszufüllen. Bei mehreren Einspeisepunkten, die aus einer Quelle stammen (z.B. mehrere Übergabepunkte in einer 
Gemeinde, die aus einem Wasserwerk stammen), oder Ausspeisepunkten, die in dasselbe Versorgungsgebiet abgeben, können diese jeweils zusammengefasst werden. 
BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN!
Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Versorgungsgebiet" erforderlich sein.

3.6 Abgabe an andere Versorgungsgebiete nein
Hier ist nur die direkte Abgabe aus diesem Versorgungsgebiet heraus (über eine Verbundleitung) anzugeben. Eine Wasserabgabe 
aus einem Wasserwerk an ein anderes Versorgungsgebiet (über eine Transportleitung) ist in der Tabelle "Aufbereitung" unter 
"Abgabe" anzugeben. 
3.7 Nennung der Übergabestellen für Abgabe
Wenn bejaht: Bitte Übergabestelle und beliefertes Versorgungsgebiet benennen. Es sollen nur regelmäßig betriebene 
Übergabestellen benannt werden (keine Notverbünde mit Frischhaltemengen).
3.7.1 Übergabestelle 1 Keine
Name, beliefertes Versorgungsgebiet; für jede Übergabestelle bitte eine eigene Zeile verwenden. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 3 Übergabestellen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
3.8
vertraglich zugesicherte Lieferung an 
benachbarte WVU/Versorgungsgebiete an 
Übergabestelle in m³/a.
Angabe der an den Übergabestellen vertraglich zugesicherten Abgabemengen in m³/a. Vereinbarte Preise sind nicht gefragt. 
Sollten keine vertraglich festgelegten, maximalen Liebermengen vorliegen ist eine Schätzung der möglichen Mengen vorzunehmen.
3.8.1
Vertraglich maximal zugesicherte Abgabemenge 
an Übergabestelle 1 Keine
Mit Vertragspartner vertraglich geregelte Menge an Übergabepunkt 1 in m³/a; für jede Übergabestelle bitte eine eigene Zeile 
verwenden. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Übergabestellen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen. 
3.9 Einspeisung in das Versorgungsgebiet
Nennung der Einspeisepunkte
Bitte alle regelmäßig betriebenen Einspeisepunkte des Versorgungsgebiets benennen. Zu den Einspeisepunkten können 
Wasserlieferungen aus Aufbereitungsanlagen, aus anderen Versorgungsgebieten oder aus Gewinnungen (ohne Aufbereitung) 
benannt werden.
3.9.1 Einspeisepunkt 1
Wasserwerk Haltern der 
Gelsenwasser AG (Übergabe in 
Münster-Albachten)
Name Einspeisepunkt und Benennung Wasserherkunft (Wasserlieferungen aus Aufbereitungsanlagen, aus anderen 
Versorgungsgebieten oder aus Gewinnungen (ohne Aufbereitung)); für jeden Einspeisepunkt bitte eine eigene Zeile verwenden. Bei 
Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Übergabestellen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
3.9.2 Einspeisepunkt 2 Wasserwerk Hohe Ward
Name Einspeisepunkt und Benennung Wasserherkunft (Wasserlieferungen aus Aufbereitungsanlagen, aus anderen 
Versorgungsgebieten oder aus Gewinnungen (ohne Aufbereitung)); für jeden Einspeisepunkt bitte eine eigene Zeile verwenden. Bei 
Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Übergabestellen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
3.9.3 Einspeisepunkt 3 Wasserwerk Geist
Name Einspeisepunkt und Benennung Wasserherkunft (Wasserlieferungen aus Aufbereitungsanlagen, aus anderen 
Versorgungsgebieten oder aus Gewinnungen (ohne Aufbereitung)); für jeden Einspeisepunkt bitte eine eigene Zeile verwenden. Bei 
Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Übergabestellen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
3.9.4 Einspeisepunkt 4 Wasserwerk Kinderhaus
3.9.5 Einspeisepunkt 5 Wasserwerk Hornheide
Liefermengen Einspeisepunkt 1 Bitte die nachfolgen Zeilen nur für Einspeisepunkt 1 ausfüllen.
vertraglich vereinbarte Liefermenge Hier bitte die vertraglich vereinbarten Liefermengen (keine Entgelte) zum 31.12.2021 angeben. 
minimale Einspeisemenge ins Netz Minimale vereinbarte Liefermenge
3.9.1.1 m³/d keine Hier bitte die minimale vereinbarte Liefermenge in m³/d angeben
3.9.1.2 m³/a 4.000.000 m³/a Hier bitte die minimale vereinbarte Liefermenge in m³/a angeben
maximale  Einspeisemenge ins Netz Maximale vereinbarte Liefermenge
3.9.1.3 m³/h keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Stunde angeben
3.9.1.4 m³/d keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Tag angeben
3.9.1.5 m³/a 7.400.000 m³/a Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Jahr angeben
tatsächliche (gemessene) durchschnittliche 
Einspeisemenge ins Netz Hier bitte die tatsächliche (gemessene) Liefermenge als Jahresdurchschnitt für den Zeitraum 2016-2021 angeben
3.9.1.6 m³/a 4.693.902 m³/a durchschnittliche Liefermenge (gemessen) in m³/a (2016-2021)
Liefermengen Einspeisepunkt 2 Bitte die nachfolgen Zeilen nur für Einspeisepunkt 2 ausfüllen.
vertraglich vereinbarte Liefermenge Hier bitte die vertraglich vereinbarten Liefermengen (keine Entgelte) zum 31.12.2021 angeben. 
minimale Einspeisemenge ins Netz Minimale vereinbarte Liefermenge
3.9.2.1 m³/d keine Hier bitte die minimale vereinbarte Liefermenge in m³/d angeben
3.9.2.2 m³/a keine Hier bitte die minimale vereinbarte Liefermenge in m³/a angeben
maximale  Einspeisemenge ins Netz Maximale vereinbarte Liefermenge
3.9.2.3 m³/h keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Stunde angeben
3.9.2.4 m³/d keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Tag angeben
3.9.2.5 m³/a keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Jahr angeben

tatsächliche (gemessene) durchschnittliche 
Einspeisemenge ins Netz Hier bitte die tatsächliche (gemessene) Liefermenge als Jahresdurchschnitt für den Zeitraum 2016-2021 angeben
3.9.2.6 m³/a 5.585.065 m³/a durchschnittliche Liefermenge (gemessen) in m³/a (2016-2021)
Liefermengen Einspeisepunkt 3
Bitte die nachfolgen Zeilen nur für Einspeisepunkt 3 ausfüllen. Für weitere Einspeisepunkte bitte die nachfolgenden Zeilen 
kopieren.
vertraglich vereinbarte Liefermenge Hier bitte die vertraglich vereinbarten Liefermengen (keine Entgelte) zum 31.12.2021 angeben. 
minimale Einspeisemenge ins Netz Minimale vereinbarte Liefermenge
3.9.3.1 m³/d keine Hier bitte die minimale vereinbarte Liefermenge in m³/d angeben
3.9.3.2 m³/a keine Hier bitte die minimale vereinbarte Liefermenge in m³/a angeben
maximale  Einspeisemenge ins Netz Maximale vereinbarte Liefermenge
3.9.3.3 m³/h keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Stunde angeben
3.9.3.4 m³/d keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Tag angeben
3.9.3.5 m³/a keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Jahr angeben
tatsächliche (gemessene) durchschnittliche 
Einspeisemenge ins Netz Hier bitte die tatsächliche (gemessene) Liefermenge als Jahresdurchschnitt für den Zeitraum 2016-2021 angeben
3.9.3.6 m³/a 1.167.649 m³/a durchschnittliche Liefermenge (gemessen) in m³/a (2016-2021)
Liefermengen Einspeisepunkt 4
Bitte die nachfolgen Zeilen nur für Einspeisepunkt 3 ausfüllen. Für weitere Einspeisepunkte bitte die nachfolgenden Zeilen 
kopieren.
vertraglich vereinbarte Liefermenge Hier bitte die vertraglich vereinbarten Liefermengen (keine Entgelte) zum 31.12.2021 angeben. 
minimale Einspeisemenge ins Netz Minimale vereinbarte Liefermenge
3.9.4.1 m³/d keine Hier bitte die minimale vereinbarte Liefermenge in m³/d angeben
3.9.4.2 m³/a keine Hier bitte die minimale vereinbarte Liefermenge in m³/a angeben
maximale  Einspeisemenge ins Netz Maximale vereinbarte Liefermenge
3.9.4.3 m³/h keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Stunde angeben
3.9.4.4 m³/d keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Tag angeben
3.9.4.5 m³/a keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Jahr angeben
tatsächliche (gemessene) durchschnittliche 
Einspeisemenge ins Netz Hier bitte die tatsächliche (gemessene) Liefermenge als Jahresdurchschnitt für den Zeitraum 2016-2021 angeben
3.9.4.6 m³/a 465.897 m³/a durchschnittliche Liefermenge (gemessen) in m³/a (2016-2021)
Liefermengen Einspeisepunkt 5
Bitte die nachfolgen Zeilen nur für Einspeisepunkt 3 ausfüllen. Für weitere Einspeisepunkte bitte die nachfolgenden Zeilen 
kopieren.
vertraglich vereinbarte Liefermenge Hier bitte die vertraglich vereinbarten Liefermengen (keine Entgelte) zum 31.12.2021 angeben. 
minimale Einspeisemenge ins Netz Minimale vereinbarte Liefermenge
3.9.5.1 m³/d keine Hier bitte die minimale vereinbarte Liefermenge in m³/d angeben
3.9.5.2 m³/a keine Hier bitte die minimale vereinbarte Liefermenge in m³/a angeben
maximale  Einspeisemenge ins Netz Maximale vereinbarte Liefermenge
3.9.5.3 m³/h keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Stunde angeben
3.9.5.4 m³/d keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Tag angeben
3.9.5.5 m³/a keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Jahr angeben
tatsächliche (gemessene) durchschnittliche 
Einspeisemenge ins Netz Hier bitte die tatsächliche (gemessene) Liefermenge als Jahresdurchschnitt für den Zeitraum 2016-2021 angeben
3.9.5.6 m³/a 5.952.686 m³/a durchschnittliche Liefermenge (gemessen) in m³/a (2016-2021)
4 Notverbund
4.1
Besteht mindestens ein Notverbund zu anderen 
Versorgungsgebieten ja
Hier bitte nur Ein- und Ausspeisepunkte benennen, die nur für den Notfall bereitgehalten werden und keinen regelmäßigen 
Durchfluss aufweisen, der über eine erforderliche Frischhaltemenge hinausgeht. (Verbundleitungen mit regelmäßigem Durchfluss 
bitte unter Übergabestellen oder Einspeisepunkte aufführen.)
Notverbund mit Für jeden Notverbund das angeschlossene Versorgungsgebiet benennen. 
4.1.1 Notverbund 1 mit Drensteinfurt
Name des verbundenen Versorgungsgebiets. Für jeden Notverbund bitte eine eigene Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 3 Notverbünde zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
durch Notverbund mögliche Liefermenge 
(Einspeisung) im Bedarfsfall [m³/d] Hier bitte die mögliche Liefermenge (Einspeisung) im Bedarfsfall angeben in m³ pro Tag

4.1.1.1 m³/d mit Notverbund 1 keine
mögliche Liefermenge über Notverbund 1 im Bedarfsfall in m³ pro Tag. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 
Notverbünde zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
durch Notverbund mögliche Abgabemenge 
(Ausspeisung) im Bedarfsfall [m³/d] Hier bitte die mögliche Abgabemenge (Ausspeisung) im Bedarfsfall angeben in m³ pro Tag
4.1.1.1 m³/d mit Notverbund 1 8.800 m³/d
mögliche Abgabemenge über Notverbund 1 im Bedarfsfall in m³ pro Tag. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 
Notverbünde zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
5 Angaben zum Verteilnetz Angaben zum Rohrnetz bitte auf den Zeitraum 2016-2021 bzw. Stichtag 31.12.2021 beziehen
5.1
Liegt eine Netzberechnung inklusive 
Schwachstellenanalyse vor? liegt vor Bitte auswählen, Netzberechnung z.B. nach DVGW-GW 303
5.2
Anzahl der Trinkwasserbehälter im 
Versorgungsgebiet 10
Hier bitte nur Behälter aufzählen, die diesem Versorgungsgebiet zugeordnet sind. Behälter sollen möglichst nicht mehrfach in 
verschiedenen Versorgungsgebieten aufgezählt werden
5.3
Summe Fassungsvermögen der diesem 
Versorgungsgebiet zugeordneten 
Trinkwasserbehälter  [m³]
Brutto: 35.600 m³
Netto 30.420 m³ nutzbares Gesamtvolumen der Trinkwasserbehälter, die diesem Versorgungsgebiet zugeordnet sind.
5.4 Anzahl der Druckzonen 3 bitte die Anzahl der Druckzonen im Versorgungsgebiet angeben
5.5 Anzahl der betriebenen Druckerhöhungsanlagen 6 bitte die Anzahl der DEA im Versorgungsgebiet angeben
5.6 Anzahl der betriebenen Druckminderungsanlagen 0 bitte die Anzahl der DMA im Versorgungsgebiet angeben
5.7 Länge Rohrnetz in km 1.136 km Länge Rohrnetz im Versorgungsgebiet (ohne Hausanschlussleitungen)
5.8 Länge Hausanschlussleitungen in km 700 Länge Hausanschlussleitungen (Summe aller HA-Leitungen)
5.9 Anzahl der Hausanschlüsse 54404 Anzahl der Hausanschlüsse im Versorgungsgebiet
5.10
Rohrschadensrate im Versorgungsgebiet 
(Rohrnetz ohne Hausanschlussleitungen) 
[Anzahl/km] Im Jahr 2021: 0,037  z.B. nach DVGW W-400-3 
5.11
Rohrschadensrate im Versorgungsgebiet bei 
Hausanschlussleitungen [Anzahl/km] 0,0457 Bei 700 km insgesamt 32 HA-Schäden -> 0,0457
5.12 Wasserverlustrate in m³/(h*km) Im Jahr 2021: 0,05 Summe der gesamten Wasserverluste im Versorgungsgebiet z.B. nach DVWG W 392
5.13 Rehabilitation-/ Netzerneurungsrate in % 0,73 Bitte Mittelwert für die Jahre 2016-2021 angeben. Wieviel Prozent des Netzes werden durchschnittlich im Jahr erneuert?
6
Wird die Löschwasserversorgung über das 
Netz bereit gestellt? ja Wird die Löschwasserversorgung im Versorgungsgebiet ganz oder teilweise über das Netz bereit gestellt?
7 Risikobewertung (ohne Klimawandel)
In den folgenden Zeilen sollen qualitative Angaben darüber gemacht werden, ob ein Risiko in einem der benannten Segmente 
identifiziert wurde. Wurden Risiken im Versorgungsgebiet identifiziert soll hier bei den entsprechenden Segmenten "ja" ausgewählt 
werden und die identifizierten Risiken im Beiblatt "Versorgungsgebiet" dargestellt werden. 
7.1
Hygienische Auffälligkeiten im Versorgungsgebiet 
in den letzten Jahren (2016-2021) ja
Lagen im Zeitraum 2016-2021 hygienische Auffälligkeiten (insb. Mikrobiologie) im Versorgungsgebiet vor, die dem zuständigen 
Gesundheitsamt anzuzeigen waren. Bei Ja bitte im Beiblatt unter Ziffer V 7.1 die Auffälligkeiten beschreiben und darstellen, welche 
Maßnahmen zur Beseitigung getroffen wurden. Wiederkehrende nicht systemische Befunde können zusammengefasst beschrieben 
und dargestellt werden. Nicht anzugeben sind Auffälligkeiten bei Hausanschlüssen. 
7.2
Wurden in den Jahren 2016-2021 Abweichungen 
nach § 10 TrinkwV zugelassen? nein
Wurden im Zeitraum 2016 bis 2021 Abweichungen von Grenzwerten für chemische Parameter nach § 10 TrinkwV durch das 
zuständige Gesundheitsamt zugelassen, bitte betroffene Parameter, zugelassene Höchstwerte und Abweichungszeiträume im 
Beiblatt "Versorgungsgebiet" unter Ziffer V 7.2  angeben. 
7.3
Stellen die folgenden Aspekte im Verteilnetz ein 
signifikantes Problem dar? 
Bitte jeweils auswählen und bei Ja bitte im Beiblatt unter Ziffer V 7.3 die Probleme kurz beschreiben und darstellen, ob und wenn ja 
welche Maßnahmen zur Beseitigung getroffen wurden.
7.3.1 Fremdanschluss nein
Bei Ja bitte im Beiblatt unter Ziffer V 7.3  die Probleme kurz beschreiben und darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen zur 
Beseitigung getroffen wurden.
7.3.2 Rohrbruch ja
Bei Ja bitte im Beiblatt unter Ziffer V 7.3  die Probleme kurz beschreiben und darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen zur 
Beseitigung getroffen wurden.
7.3.3 Stagnation ja
Bei Ja bitte im Beiblatt unter Ziffer V 7.3  die Probleme kurz beschreiben und darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen zur 
Beseitigung getroffen wurden.

7.3.4 Temperaturanstieg ja
Bei Ja bitte im Beiblatt unter Ziffer V 7.3 die Probleme kurz beschreiben und darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen zur 
Beseitigung getroffen wurden.
7.3.5 Druckschwankung ja
Bei Ja bitte im Beiblatt unter Ziffer V 7.3 die Probleme kurz beschreiben und darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen zur 
Beseitigung getroffen wurden.
7.3.6 Sonstiges nein
Nur auf das Verteilnetz bezogene Risiken nennen. Bei Ja bitte im Beiblatt unter Ziffer V 8  die Probleme kurz beschreiben und 
darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen zur Beseitigung getroffen wurden. 
8 Risikobewertung Klimawandel
In den folgenden Zeilen sollen qualitative Angaben darüber gemacht werden, ob aufgrund des fortschreitenden Klimawandels 
bereits Risiken in einem der benannten Segmente bestehen oder zukünftig erwartet werden. Wenn ja, soll hier bei den 
entsprechenden Segmenten "ja" ausgewählt werden und die identifizierten Risiken durch den Klimawandel im Beiblatt 
"Versorgungsgebiet" dargestellt werden.
8.1
Lagen Auslastung der Netzabgabe am Spitzentag 
(m³/Tag) von über 90% vor (2016-2021) oder 
werden diese zukünftig erwartet? nein
Die Auslastung der Netzabgabe beschreibt das Verhältnis von maximaler Netzabgabe im Versorgungsgebiet am Spitzentag zu 
maximaler verfügbaren Abgabekapazität. Bei Ja bitte im Beiblatt unter Ziffer V 8 die Auslastung kurz beschreiben und darstellen, ob 
und wenn ja welche Maßnahmen zur Beseitigung getroffen wurden bzw. geplant werden.
8.2
Lagen im Versorgungsgebiet (bis zum 
Hausanschluss) Messungen 
vonTrinkwassertemperaturen über 25°C im 
Zeitraum (2016-2021) vor oder werden diese 
zukünftig erwartet? nein
Bei Ja bitte im Beiblatt unter Ziffer V 8 kurz beschreiben und darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. 
geplant werden.
8.3
Wurden signifikante Unterschreitung des 
Mindestversorgungsdruckes in 
Hochverbrauchphasen (2016-2021) festgestellt 
oder werden diese zukünftig erwarten. nein
In Zeiten erhöhter Abnahmen, kann es zu Druckabfällen im Versorgungsnetz kommen, denen z.B. mit ordnungsbehördlichen 
Verordnungen (Untersagung Poolbefüllung etc.) begegnet werden kann. Bei Vorlage Bennenung unter Beiblatt Ziffer V 8. Hier sind 
auch kommunale Maßnahmen, wie der Aufruf zum sorgsamen Umgang mit Wasser aufzuführen. 
8.4
Wurden im Zeitraum 2016 bis 2021 
Nutzungseinschränkungen bezüglich der 
Abgabemenge (z.B. Befüllen privater Pools und 
Bewässerung von Ziergärten) erbeten (freiwillig) 
oder ordnungsbehördlich angeordnet (untersagt)? nein
Hier bitte "ja" auswählen, wenn in den Jahren 2016 bis 2021 im Versorgungsgebiet bereits Nutzungseinschränkungen erforderlich 
waren, um den Druck im Versorgungsgebiet aufrecht zu erhalten. Bei Ja bitte im Beiblatt unter Ziffer V 8 kurz beschreiben und 
darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden.
8.5
Wurden im Zeitraum 2016 bis 2021 sonstige 
Auswirkungen des Klimawandels im 
Versorgungsgebiet festgestellt oder werden 
sonstige Auswirkungen des klimawandels in der 
näheren Zukunft erwartet? nein
Bei Ja bitte Auswirkungen im Beiblatt unter Ziffer V 8 kurz beschreiben und darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen 
getroffen wurden bzw. geplant werden, um die Auswirkungen zu beherrschen.

Anlage 2.1- Anlage 1_Maßnahmen des Wasserversorgungskonzeptes 2018

2270 Zeichen

Anlage 1_Maßnahmen des Wasserversorgungskonzeptes 2018
WVK-Maßnahme 2018 WVK-Kapitel 2018 Stand Februar 2024 Kommentar
Leitungsbau einer Rohwasser- sowie Infiltrationsleitung zwischen den 
Gewinnungsgebieten Haskenau und Hornheide Kapitel 9.1.1 Umgesetzt Der Rohrleitungbau erfolgte zwischen Juni 2019 und April 2021
Notverbund Ems Kapitel 9.1.1.1 Verworfen Substituiert durch den Erwerb der Anlage 51 (vgl. WVK 2024, Kapitel 2.1.1.3.5)
Erweiterung der Versickerungsbecken im WGG Hohe Ward Kapitel 9.1.2.1 Umgesetzt Die neuen Infiltrationsbecken sind seit Dezember 2018 in Betrieb
Optimierung der Infiltrationsorgane im WGG Hornheide Kapitel 9.1.2.2 Umgesetzt Die optimierten Infiltrationsbecken sind seit 2018 in Betrieb
Modernisierte Oberflächenwasseraufbereitung Hornheide Kapitel 9.1.2.2.1 In der baulichen Umsetzung Inbetriebnahme voraussichtlich ab Mitte 2025 (Einfahrphase)
Bewilligungsverfahren Hornheide Kapitel 9.1.2.2.2 Im Verfahren Wasserrecht wird voraussichtlich 1. Quartal 2024 genehmigt
Direktaufbereitung Kapitel 9.1.3 In der baulichen Umsetzung Inbetriebnahme voraussichtlich ab Mitte 2025 (Einfahrphase)
Zweite Ausspeisung des Wasserwerks Hornheide (Loop-Leitung) Kapitel 9.1.4 Umgesetzt Der Rohrleitungsbau wurde im Oktober 2018 abgeschlossen
Wasserschutzgebietsverfahren Hohe Ward: Kooperativer Gewässerschutz in den 
Einzugsgebieten der Bäche Kannenbach und Offerbach Kapitel 9.1.5 Umgesetzt Die ordnungsbehördliche Festsetzung des WSG Hohe Ward trat am 15.08.2020 in Kraft
Wasserwerksumstrukturierung DIPOL Kapitel 9.2.1 ff. In der baulichen Umsetzung Einzelmaßnahmen, die noch nicht umgesetzt wurden, befinden sich entweder in der 
baulichen Umsetzung oder in Vorbereitung
Grundwasserhaltungsbetrieb Kapitel 9.2.1.4 Hammer Str:
Wasserrechtlich/infrastrukturell in Vorbereitung
Vorzeitige Umsetzung am Standort "Hammer Str." (vgl. WVK 2024, Kapitel 4.2.1)
Die Standorte "Vennheideweg" und "Hiltrup" folgen voraussichtlich in 2028
Prüfung des Einflusses der Wasserwerksumstrukturierung auf die 
Eigenwasserversorgungsanlagen Kapitel 9.2.1.5 Umgesetzt
Der Stellungnahme und Bewertung der Berater Schmidt+Partner hat ergeben, dass das 
Abschalten des WW Kinderhaus keinen erheblichen Einfluss auf die grundwasserbütige 
Bromacilfracht ausüben dürfte.

Anlage 2.6 - Anlage 4a_Aufbereitung HOHE-WARD

13482 Zeichen

Pos
A 1 Wasseraufbereitung Eingabe Erläuterung 
1.1 Name Aufbereitung Wasserwerk Hohe Ward Name der Aufbereitung (Standort)
1.2 Betreiber Stadtnetze Münster GmbH Bitte Name des Betreibers der Aufbereitung angeben
2
Nennung der Gewinnungen 
(Rohwasserherkunft)
Nennung aller Gewinnungen (Standorte) deren Rohwässer in die Aufbereitung 
gelangen (einzelne Brunnen sollen hier nicht aufgezählt werden)
2.1 für jede Gewinnung
Für jeden Gewinnungsstandort, der in dieser Aufbereitung einspeist, bitte Name der 
Gewinnung nennen
2.1.1 Name Gewinnung 1 WGG Hohe Ward
Name der Gewinnung 1 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger 
als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.2 für jeden Betreiber einer Gewinnung
Für jeden Gewinnungsstandort, der in dieser Aufbereitung einspeist, bitte Name des 
Betreibers benennen
2.2.1 Betreiber Gewinnung 1 Stadtnetze Münster GmbH
Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (1), bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen 
vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
2.3
maximal verfügbare Liefermenge für Rohwasser 
[m³/d]
Für jeden Gewinnungsstandort bitte die maximale verfügbare Liefermenge in m³ pro 
Tag benennen
2.3.1 max. Liefermenge aus Gewinnung 1 31.200
Bitte für Gewinnungsstandort 1 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in 
diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 
3 Aufbereitung Angaben zur Aufbereitung
3.1
Verwendungszwecke der Aufbereitung gemäß 
§11 Liste Trinkwasserverordnung
Bitte bei den jeweiligen Aufbereitungszwecken, die in dieser Aufbereitung verfolgt 
werden das oder die Verfahren benennen, mit dem oder denen der Zweck erreicht 
werden soll. Ergänzend bitte eine grafische Übersicht (Aufbereitungsschema) und 
bei Bedarf einen kurzen Erläuterungstext im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 
3.1 ergänzen.
3.1.1 Flockung/Fällung -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.2 Einstellen des Calciumgehalts -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.3 Nickelabtrennung -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.4 Einstellung des pH-Wertes -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Aufbereitungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe dieser Tabelle bei dem Betreiber 
anfragen. Sind die Daten für einen Aufbereitungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder 
betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. 
BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN!
Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Aufbereitung" erforderlich sein.

3.1.5 Einstellung des Salzgehaltes -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.6 Hemmung der Korrosion Ja, Dosierung von Orthophosphat 
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.7 biologische Nitratentfernung -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.8 Reduktion -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.9 Einstellen der Säurekapazität -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.10 Desinfektion Bedarfsweise
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.11 Sauerstoffanreicherung -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.12 Partikelentfernung Im Zuge der Enteisenung und Entmanganung
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.13 Adsorption
Mittels Pulveraktivkohle zur 
Infiltrationswasseraufbereitung 
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.14 biologische Filtration -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.15 Eisen und Mangan-Entfernung Ja
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.16 Adsorptive Entfernung von Arsen -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.17 Schnellentcarbonisierung -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.18 Anschwemmfiltration -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.19 Einstellen des Magnesiumgehalts -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.

3.1.20 Entfernung von Schwefelwasserstoff -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.21 Entfernung von Radium -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.22 Entfernung von Uran -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.23 sonstige Zwecke -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.2 max. tech. Aufbereitungskapazität [m³/d] 17.600
technisch maximal mögliche Aufbereitungskapazität der Aufbereitungsanlage in m³ 
pro Tag
3.3
sind Ausfälle einzelner Aufbereitungsverfahren 
durch redundante Ausführung abgesichert? nein Bei Ja, Bitte kurze Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 3.3.  
4 Netzabgabe Aussagen zur Netzabgabe aus der Aufbereitung
4.1
belieferte Versorgungsgebiete oder 
Transportnetze
Bitte jeweils Namen, Betreiber und durchschnittliche Netzeinspeisemengen der 
belieferten Versorgungsgebiete benennen
4.1.1 Name Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster
Bitte Name des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro 
Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind 
weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
4.2.1 Betreiber Versorgungsgebiet 1 Stadtnetze Münster GmbH
Bitte Name des Betreibers des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro 
Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind 
weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
4.3.1
durchschnittliche Netzabgabe an das 
Versorgungsgebiet 1 [m³/d] (2016-2021) 15.301
Bitte durchschnittliche Netzabgabe in m³ pro Tag an das Versorgungsgebiet 
angeben (Bezugszeitraum 2016 bis 2021). Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine 
Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 
Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
4.4
sind Ausfälle einzelner Netzpumpen durch 
redundante Ausführung abgesichert? ja Bei Ja, Bitte kurze Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 4.4.  
5 Risikobewertung (ohne Klimawandel)

5.1
sind kritische Entwicklungen der 
Rohwasserqualität (Eingang 
Aufbereitungsanlage) bekannt? Ja, geringes Risiko
bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.1 (kritische 
Entwicklungen liegen vor, wenn zukünftig zu besorgen ist, dass die 
Rohwasserqualität mit den bestehenden Aufbereitungsanlagen nicht mehr 
zuverlässig zu Trinkwasser aufbereitet werden kann). Wenn möglich bitte 
halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes 
Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche 
Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu 
begegnen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
5.2
Können die Anforderungen der Neufassung der 
Trinkwasserverordnung (2023) bereits jetzt 
zuverlässig erfüllt werden? ja
Durch die Neufassung der Trinkwasserverordnung (2023) zur Umsetzung der 
europäischen Trinkwasserrichtline (2021) werden neue Parameter (z.B. PFAS, 
Bisphenol A, Halogenessigsäuren) und neue Grenzwertvorgaben (z.B. für Arsen) 
eingeführt (mit unterschiedlichen Übergangsfristen). Können diese neuen 
Anforderungen der neugefassten TrinkwV bereits mit den vorhandenen Anlagen 
zuverlässig eingehalten werden und wurde dies mit entsprechenden 
Untersuchungen überprüft?
Bei "Nein" bitte im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.2 erläutern, welche der 
zukünftigen Anforderungen ggf. jetzt noch nicht zuverlässig erfüllt werden können, 
bzw. für welche Anforderungen noch keine Kenntnisse vorliegen.
Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen 
wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.
5.3
Anlagenbedingte Gefährdungen in der 
Aufbereitung nein
bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.3 (Anlagenbedingte 
Gefährdungen ergeben sich aus dem Aufbereitungsverfahren (z.B. Chloratbildung 
bei Desinfektion, Bromatbildung bei Oxidation, hygienische Probleme bei 
Filtertausch, unerkannter Filterdurchbruch, Membranversagen, Algenwachstum, ...). 
Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen 
wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.
6 Risikobewertung Klimawandels
6.1
sind kritische Entwicklungen der 
Rohwasserqualität (Eingang 
Aufbereitungsanlage) bedingt durch den 
Klimawandel bereits bekannt oder in den 
nächsten Jahren zu erwarten? Nein
bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 6.1(kritische 
Entwicklungen liegen vor, wenn bedingt durch den Klimawandel zukünftig zu 
besorgen ist, dass die Rohwasserqualität mit den bestehenden 
Aufbereitungsanlagen nicht mehr zuverlässig zu Trinkwasser aufbereitet werden 
kann). Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und 
wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den 
Auswirkungen zu begegnen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt 
die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann 
eine Klärung möglich erscheint.

6.2
Sind durch den Klimawandel bedingte  
Gefährdungen der Aufbereitung bereits bekannt 
oder in den nächsten Jahren zu erwarten? Nein
bei Ja, Erläuterung im Beiblatt unter Ziffer A 6.2 (durch den Klimawandel bedingte 
Gefährdungen der Aufbereitung können sich beispielsweise durch höhere 
Temperaturen, Starkregenereignisse ergeben, quantitative Aspekte sind hier nicht 
gefragt, diese werden unter "Gewinnung" betrachtet). Wenn möglich bitte 
halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes 
Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche 
Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu 
begegnen.Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.

Anlage 2.7 - Anlage 4a_Aufbereitung HORNHEIDE

14744 Zeichen

Pos
A 1 Wasseraufbereitung Eingabe Erläuterung 
1.1 Name Aufbereitung Wasserwerk Hornheide Name der Aufbereitung (Standort)
1.2 Betreiber Stadtnetze Münster GmbH Bitte Name des Betreibers der Aufbereitung angeben
2
Nennung der Gewinnungen 
(Rohwasserherkunft)
Nennung aller Gewinnungen (Standorte) deren Rohwässer in die Aufbereitung 
gelangen (einzelne Brunnen sollen hier nicht aufgezählt werden)
2.1 für jede Gewinnung
Für jeden Gewinnungsstandort, der in dieser Aufbereitung einspeist, bitte Name der 
Gewinnung nennen
2.1.1 Name Gewinnung 1 WGG Hornheide
Name der Gewinnung 1 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger 
als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.1.2 Name Gewinnung 2 WGG Haskenau
Name der Gewinnung 2 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger 
als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.1.3 Name Gewinnung 3 WGG Gittrup
Name der Gewinnung 3 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger 
als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.2 für jeden Betreiber einer Gewinnung
Für jeden Gewinnungsstandort, der in dieser Aufbereitung einspeist, bitte Name des 
Betreibers benennen
2.2.1 Betreiber Gewinnung 1 Stadtnetze Münster GmbH
Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (1), bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen 
vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
2.2.2 Betreiber Gewinnung 2 Stadtnetze Münster GmbH
Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (2), bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen 
vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
2.2.3 Betreiber Gewinnung 3 Stadtnetze Münster GmbH
Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (3), bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen 
vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
2.3
maximal verfügbare Liefermenge für Rohwasser 
[m³/d]
Für jeden Gewinnungsstandort bitte die maximale verfügbare Liefermenge in m³ pro 
Tag benennen
2.3.1 max. Liefermenge aus Gewinnung 1 10.800
Bitte für Gewinnungsstandort 1 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in 
diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 
2.3.2 max. Liefermenge aus Gewinnung 2 12.500
Bitte für Gewinnungsstandort 2 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in 
diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 
2.3.3 max. Liefermenge aus Gewinnung 3 3.000
Bitte für Gewinnungsstandort 3 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in 
diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 
3 Aufbereitung Angaben zur Aufbereitung
Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Aufbereitungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe dieser Tabelle bei dem Betreiber 
anfragen. Sind die Daten für einen Aufbereitungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder 
betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. 
BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN!
Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Aufbereitung" erforderlich sein.

3.1
Verwendungszwecke der Aufbereitung gemäß 
§11 Liste Trinkwasserverordnung
Bitte bei den jeweiligen Aufbereitungszwecken, die in dieser Aufbereitung verfolgt 
werden das oder die Verfahren benennen, mit dem oder denen der Zweck erreicht 
werden soll. Ergänzend bitte eine grafische Übersicht (Aufbereitungsschema) und 
bei Bedarf einen kurzen Erläuterungstext im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 
3.1 ergänzen.
3.1.1 Flockung/Fällung -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.2 Einstellen des Calciumgehalts -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.3 Nickelabtrennung -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.4 Einstellung des pH-Wertes -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.5 Einstellung des Salzgehaltes -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.6 Hemmung der Korrosion Ja, Dosierung von Orthophosphat 
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.7 biologische Nitratentfernung -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.8 Reduktion -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.9 Einstellen der Säurekapazität -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.10 Desinfektion Bedarfsweise
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.11 Sauerstoffanreicherung -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.12 Partikelentfernung Im Zuge der Enteisenung und Entmanganung 
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.13 Adsorption
Mittels Pulveraktivkohle zur 
Infiltrationswasseraufbereitung
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.

3.1.14 biologische Filtration -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.15 Eisen und Mangan-Entfernung Ja
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.16 Adsorptive Entfernung von Arsen -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.17 Schnellentcarbonisierung -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.18 Anschwemmfiltration -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.19 Einstellen des Magnesiumgehalts -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.20 Entfernung von Schwefelwasserstoff -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.21 Entfernung von Radium -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.22 Entfernung von Uran -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.23 sonstige Zwecke -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.2 max. tech. Aufbereitungskapazität [m³/d] 26.400
technisch maximal mögliche Aufbereitungskapazität der Aufbereitungsanlage in m³ 
pro Tag
3.3
sind Ausfälle einzelner Aufbereitungsverfahren 
durch redundante Ausführung abgesichert? nein Bei Ja, Bitte kurze Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 3.3.  
4 Netzabgabe Aussagen zur Netzabgabe aus der Aufbereitung
4.1
belieferte Versorgungsgebiete oder 
Transportnetze
Bitte jeweils Namen, Betreiber und durchschnittliche Netzeinspeisemengen der 
belieferten Versorgungsgebiete benennen
4.1.1 Name Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster
Bitte Name des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro 
Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind 
weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.

4.2.1 Betreiber Versorgungsgebiet 1 Stadtnetze Münster GmbH
Bitte Name des Betreibers des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro 
Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind 
weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
4.3.1
durchschnittliche Netzabgabe an das 
Versorgungsgebiet 1 [m³/d] (2016-2021) 16.269
Bitte durchschnittliche Netzabgabe in m³ pro Tag an das Versorgungsgebiet 
angeben (Bezugszeitraum 2016 bis 2021). Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine 
Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 
Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
4.4
sind Ausfälle einzelner Netzpumpen durch 
redundante Ausführung abgesichert? ja Bei Ja, Bitte kurze Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 4.4.  
5 Risikobewertung (ohne Klimawandel)
5.1
sind kritische Entwicklungen der 
Rohwasserqualität (Eingang 
Aufbereitungsanlage) bekannt? Ja, geringes Risiko
bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.1 (kritische 
Entwicklungen liegen vor, wenn zukünftig zu besorgen ist, dass die 
Rohwasserqualität mit den bestehenden Aufbereitungsanlagen nicht mehr 
zuverlässig zu Trinkwasser aufbereitet werden kann). Wenn möglich bitte 
halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes 
Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche 
Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu 
begegnen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
5.2
Können die Anforderungen der Neufassung der 
Trinkwasserverordnung (2023) bereits jetzt 
zuverlässig erfüllt werden? ja
Durch die Neufassung der Trinkwasserverordnung (2023) zur Umsetzung der 
europäischen Trinkwasserrichtline (2021) werden neue Parameter (z.B. PFAS, 
Bisphenol A, Halogenessigsäuren) und neue Grenzwertvorgaben (z.B. für Arsen) 
eingeführt (mit unterschiedlichen Übergangsfristen). Können diese neuen 
Anforderungen der neugefassten TrinkwV bereits mit den vorhandenen Anlagen 
zuverlässig eingehalten werden und wurde dies mit entsprechenden 
Untersuchungen überprüft?
Bei "Nein" bitte im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.2 erläutern, welche der 
zukünftigen Anforderungen ggf. jetzt noch nicht zuverlässig erfüllt werden können, 
bzw. für welche Anforderungen noch keine Kenntnisse vorliegen.
Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen 
wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.
5.3
Anlagenbedingte Gefährdungen in der 
Aufbereitung nein
bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.3 (Anlagenbedingte 
Gefährdungen ergeben sich aus dem Aufbereitungsverfahren (z.B. Chloratbildung 
bei Desinfektion, Bromatbildung bei Oxidation, hygienische Probleme bei 
Filtertausch, unerkannter Filterdurchbruch, Membranversagen, Algenwachstum, ...). 
Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen 
wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.
6 Risikobewertung Klimawandels

6.1
sind kritische Entwicklungen der 
Rohwasserqualität (Eingang 
Aufbereitungsanlage) bedingt durch den 
Klimawandel bereits bekannt oder in den 
nächsten Jahren zu erwarten? Nein
bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 6.1(kritische 
Entwicklungen liegen vor, wenn bedingt durch den Klimawandel zukünftig zu 
besorgen ist, dass die Rohwasserqualität mit den bestehenden 
Aufbereitungsanlagen nicht mehr zuverlässig zu Trinkwasser aufbereitet werden 
kann). Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und 
wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den 
Auswirkungen zu begegnen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt 
die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann 
eine Klärung möglich erscheint.
6.2
Sind durch den Klimawandel bedingte  
Gefährdungen der Aufbereitung bereits bekannt 
oder in den nächsten Jahren zu erwarten? Nein
bei Ja, Erläuterung im Beiblatt unter Ziffer A 6.2 (durch den Klimawandel bedingte 
Gefährdungen der Aufbereitung können sich beispielsweise durch höhere 
Temperaturen, Starkregenereignisse ergeben, quantitative Aspekte sind hier nicht 
gefragt, diese werden unter "Gewinnung" betrachtet). Wenn möglich bitte 
halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes 
Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche 
Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu 
begegnen.Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.

Anlage 2.5 - Anlage 4a_Aufbereitung_GEIST

14696 Zeichen

Pos
A 1 Wasseraufbereitung Eingabe Erläuterung 
1.1 Name Aufbereitung Wasserwerk Geist Name der Aufbereitung (Standort)
1.2 Betreiber Stadtnetze Münster GmbH Bitte Name des Betreibers der Aufbereitung angeben
2
Nennung der Gewinnungen 
(Rohwasserherkunft)
Nennung aller Gewinnungen (Standorte) deren Rohwässer in die Aufbereitung 
gelangen (einzelne Brunnen sollen hier nicht aufgezählt werden)
2.1 für jede Gewinnung
Für jeden Gewinnungsstandort, der in dieser Aufbereitung einspeist, bitte Name der 
Gewinnung nennen
2.1.1 Name Gewinnung 1 Hammer Str.
Name der Gewinnung 1 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger 
als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.1.2 Name Gewinnung 2 Vennheideweg
Name der Gewinnung 2 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger 
als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.1.3 Name Gewinnung 3 Hiltrup (Rolandweg)
Name der Gewinnung 3 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger 
als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.2 für jeden Betreiber einer Gewinnung
Für jeden Gewinnungsstandort, der in dieser Aufbereitung einspeist, bitte Name des 
Betreibers benennen
2.2.1 Betreiber Gewinnung 1 Stadtnetze Münster GmbH
Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (1), bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen 
vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
2.2.2 Betreiber Gewinnung 2 Stadtnetze Münster GmbH
Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (2), bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen 
vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
2.2.3 Betreiber Gewinnung 3 Stadtnetze Münster GmbH
Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (3), bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen 
vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
2.3
maximal verfügbare Liefermenge für Rohwasser 
[m³/d]
Für jeden Gewinnungsstandort bitte die maximale verfügbare Liefermenge in m³ pro 
Tag benennen
2.3.1 max. Liefermenge aus Gewinnung 1 1.600
Bitte für Gewinnungsstandort 1 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in 
diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 
2.3.2 max. Liefermenge aus Gewinnung 2 7.100
Bitte für Gewinnungsstandort 2 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in 
diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 
2.3.3 max. Liefermenge aus Gewinnung 3 1.600
Bitte für Gewinnungsstandort 3 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in 
diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 
3 Aufbereitung Angaben zur Aufbereitung
Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Aufbereitungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe dieser Tabelle bei dem Betreiber 
anfragen. Sind die Daten für einen Aufbereitungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder 
betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. 
BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN!
Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Aufbereitung" erforderlich sein.

3.1
Verwendungszwecke der Aufbereitung gemäß 
§11 Liste Trinkwasserverordnung
Bitte bei den jeweiligen Aufbereitungszwecken, die in dieser Aufbereitung verfolgt 
werden das oder die Verfahren benennen, mit dem oder denen der Zweck erreicht 
werden soll. Ergänzend bitte eine grafische Übersicht (Aufbereitungsschema) und 
bei Bedarf einen kurzen Erläuterungstext im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 
3.1 ergänzen.
3.1.1 Flockung/Fällung -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.2 Einstellen des Calciumgehalts -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.3 Nickelabtrennung -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.4 Einstellung des pH-Wertes -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.5 Einstellung des Salzgehaltes -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.6 Hemmung der Korrosion -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.7 biologische Nitratentfernung -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.8 Reduktion -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.9 Einstellen der Säurekapazität -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.10 Desinfektion Bedarfsweise
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.11 Sauerstoffanreicherung -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.12 Partikelentfernung Im Zuge der Enteisenung und Entmanganung 
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.13 Adsorption
Mittels Pulveraktivkohle zur 
Infiltrationswasseraufbereitung
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.

3.1.14 biologische Filtration -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.15 Eisen und Mangan-Entfernung Ja
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.16 Adsorptive Entfernung von Arsen -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.17 Schnellentcarbonisierung -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.18 Anschwemmfiltration -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.19 Einstellen des Magnesiumgehalts -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.20 Entfernung von Schwefelwasserstoff -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.21 Entfernung von Radium -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.22 Entfernung von Uran -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.23 sonstige Zwecke -
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.2 max. tech. Aufbereitungskapazität [m³/d] 6.820
technisch maximal mögliche Aufbereitungskapazität der Aufbereitungsanlage in m³ 
pro Tag
3.3
sind Ausfälle einzelner Aufbereitungsverfahren 
durch redundante Ausführung abgesichert? nein Bei Ja, Bitte kurze Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 3.3.  
4 Netzabgabe Aussagen zur Netzabgabe aus der Aufbereitung
4.1
belieferte Versorgungsgebiete oder 
Transportnetze
Bitte jeweils Namen, Betreiber und durchschnittliche Netzeinspeisemengen der 
belieferten Versorgungsgebiete benennen
4.1.1 Name Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster
Bitte Name des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro 
Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind 
weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.

4.2.1 Betreiber Versorgungsgebiet 1 Stadtnetze Münster GmbH
Bitte Name des Betreibers des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro 
Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind 
weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
4.3.1
durchschnittliche Netzabgabe an das 
Versorgungsgebiet 1 [m³/d] (2016-2021) 3.197
Bitte durchschnittliche Netzabgabe in m³ pro Tag an das Versorgungsgebiet 
angeben (Bezugszeitraum 2016 bis 2021). Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine 
Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 
Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
4.4
sind Ausfälle einzelner Netzpumpen durch 
redundante Ausführung abgesichert? ja Bei Ja, Bitte kurze Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 4.4.  
5 Risikobewertung (ohne Klimawandel)
5.1
sind kritische Entwicklungen der 
Rohwasserqualität (Eingang 
Aufbereitungsanlage) bekannt? Nein
bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.1 (kritische 
Entwicklungen liegen vor, wenn zukünftig zu besorgen ist, dass die 
Rohwasserqualität mit den bestehenden Aufbereitungsanlagen nicht mehr 
zuverlässig zu Trinkwasser aufbereitet werden kann). Wenn möglich bitte 
halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes 
Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche 
Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu 
begegnen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
5.2
Können die Anforderungen der Neufassung der 
Trinkwasserverordnung (2023) bereits jetzt 
zuverlässig erfüllt werden? ja
Durch die Neufassung der Trinkwasserverordnung (2023) zur Umsetzung der 
europäischen Trinkwasserrichtline (2021) werden neue Parameter (z.B. PFAS, 
Bisphenol A, Halogenessigsäuren) und neue Grenzwertvorgaben (z.B. für Arsen) 
eingeführt (mit unterschiedlichen Übergangsfristen). Können diese neuen 
Anforderungen der neugefassten TrinkwV bereits mit den vorhandenen Anlagen 
zuverlässig eingehalten werden und wurde dies mit entsprechenden 
Untersuchungen überprüft?
Bei "Nein" bitte im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.2 erläutern, welche der 
zukünftigen Anforderungen ggf. jetzt noch nicht zuverlässig erfüllt werden können, 
bzw. für welche Anforderungen noch keine Kenntnisse vorliegen.
Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen 
wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.
5.3
Anlagenbedingte Gefährdungen in der 
Aufbereitung nein
bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.3 (Anlagenbedingte 
Gefährdungen ergeben sich aus dem Aufbereitungsverfahren (z.B. Chloratbildung 
bei Desinfektion, Bromatbildung bei Oxidation, hygienische Probleme bei 
Filtertausch, unerkannter Filterdurchbruch, Membranversagen, Algenwachstum, ...). 
Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen 
wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.
6 Risikobewertung Klimawandels

6.1
sind kritische Entwicklungen der 
Rohwasserqualität (Eingang 
Aufbereitungsanlage) bedingt durch den 
Klimawandel bereits bekannt oder in den 
nächsten Jahren zu erwarten? Nein
bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 6.1(kritische 
Entwicklungen liegen vor, wenn bedingt durch den Klimawandel zukünftig zu 
besorgen ist, dass die Rohwasserqualität mit den bestehenden 
Aufbereitungsanlagen nicht mehr zuverlässig zu Trinkwasser aufbereitet werden 
kann). Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und 
wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den 
Auswirkungen zu begegnen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt 
die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann 
eine Klärung möglich erscheint.
6.2
Sind durch den Klimawandel bedingte  
Gefährdungen der Aufbereitung bereits bekannt 
oder in den nächsten Jahren zu erwarten? Nein
bei Ja, Erläuterung im Beiblatt unter Ziffer A 6.2 (durch den Klimawandel bedingte 
Gefährdungen der Aufbereitung können sich beispielsweise durch höhere 
Temperaturen, Starkregenereignisse ergeben, quantitative Aspekte sind hier nicht 
gefragt, diese werden unter "Gewinnung" betrachtet). Wenn möglich bitte 
halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes 
Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche 
Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu 
begegnen.Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.

Anlage 2.26 - Anlage 5a_Gewinnung HALTERN

25385 Zeichen

Pos
G Bezeichnung Eingabe Erläuterung 
G 1 Allgemeines
1.1 Name der Gewinnung Haltern
Bitte den Namen/Bezeichnung des Gewinnungsstandortes 
angeben (bitte nur die Standortbezeichnung, nicht alle 
Fassungsanlagen einzeln angeben)
1.2 Name des Betreibers Gelsenwasser AG
Hier bitte den Namen des Betreibers für den 
Gewinnungsstandort angeben
1.3 Jahr der Inbetriebnahme 1908
Erste Inbetriebnahme der Anlage am Standort zum Zweck der 
öffentlichen Trinkwasserversorgung, unabhängig, ob diese noch 
aktiv ist.
1.4
Gewinnung liegt in der/den 
Gemeinden) Haltern am See
Benennung der Gemeinden in deren Grenzen die 
Gewinnungsanlagen liegen
2 Wasserabgabe
Bitte Aufbereitungen oder Versorgungsgebiete benennen, an die 
das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser abgegeben wird. 
Wird das Rohwasser am Gewinnungsstandort auch direkt 
aufbereitet, bitte trotzdem den Namen der Aufbereitung (Name 
kann gleichlautend sein) angeben, um eine klare Zuordnung des 
Tabellenblattes "Gewinnung" zum Tabellenblatt "Aufbereitung" 
zu gewährleisten.
2.1 Wasserabgabe an Aufbereitung
Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser zu 
Trinkwasser aufbereitet, bitte Namen und Betreiber der 
Aufbereitung angeben. 
2.1.1
mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 
1 Wasserwerk Haltern
Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am 
Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte 
für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen.
2.1.2
mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 
2
Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am 
Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte 
für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen. 
Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 
Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
2.1.3
mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 
3
Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am 
Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte 
für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen. 
Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 
Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
2.2
Betreiber der Aufbereitung, an die 
Wasser abgegeben wird
2.2.1
Betreiber der belieferten Aufbereitung 
1 Gelsenwasser AG
Bitte den Namen des Betreibers der belieferten 
Aufbereitungsanlage 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
2.2.2
Betreiber der belieferten Aufbereitung 
2
Bitte den Namen des Betreibers der belieferten 
Aufbereitungsanlage 2 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
2.2.3
Betreiber der belieferten Aufbereitung 
3
Bitte den Namen des Betreibers der belieferten 
Aufbereitungsanlage 3 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
3
Wasserabgabe an 
Versorgungsgebiet (ohne 
Aufbereitung)
Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser direkt in 
ein Versorgungsgebiet eingespeist (ohne Aufbereitung) bitte 
Name und Betreiber des Versorgungsgebietes angeben. (Bei 
Aufbereitung werden die belieferten Versorgungsgebiete erst im 
Tabellenblatt "Aufbereitung" benannt. 
Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Gewinnungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die 
erforderlichen Daten mit Hilfe dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Gewinnungsstandort für mehrere 
Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen 
Gemeinde zur Verfügung stellt. 
Örtlich zusammenhängende und wasserrechtlich gemeinsam geregelte  Fassungsanlagen / Brunnen / Entnahmeanlagen bitte - soweit 
möglich - zu einer Gewinnung zusammenfassen (Gewinnung im Sinne von Gewinnungsgebiet).
BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN!
Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Gewinnung" erforderlich sein.

3.1 direkt beliefertes Versorgungsgebiet 1
Bitte Name des direkt belieferten Versorgungsgebietes (ohne 
Aufbereitung) angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen.
3.2
Betreiber des direkt belieferten 
Versorgungsgebietes 1
Bitte den Namen des Betreibers des direkt belieferten 
Versorgungsgebietes 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen.
4 Rohwasserherkunft am Standort
4.1 Anzahl der Entnahmestellen 116
Bitte die Gesamtanzahl der Entnahmestellen (über alle 
Wasserarten) am Gewinnungsstandort angeben. Brunnen, die 
nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) 
bitte als eine Entnahmestelle werten)
4.2 Quellwasserfassungen
4.2.1
durchschnittlicher Anteil Quellwasser 
an Gesamtentnahmemenge am 
Standort 0%
durchschnittler Anteil Quellwasser (natürlicher 
Grundwasseraustritt) an Gesamtfördermenge am 
Gewinnungsstandort
4.2.2
Anzahl Quellfassungsanlagen am 
Standort 0 Wie viele Quellfassungen werden am Standort betrieben
4.3
reine Grundwasserentnahmen (ohne 
Oberflächengewässereinfluss) ohne angereichertes GW und Uferfiltrat
4.3.1
durchschnittlicher Anteil Grundwasser 
an Gesamtentnahmemenge am 
Standort 20%
durchschnittlicher Anteil Grundwasser aus reinen 
Grundwasserbrunnen ohne Oberflächenwasserbeeinflussung 
(Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser) und ohne 
Quellwasser an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort
4.3.2
Anzahl Entnahmeanlagen 
(Grundwasser) 0
Wie viele Entnahmeanlagen zur reinen GW-Entnahme (ohne 
Oberflächenwasserbeeinflussung) werden am Standort 
betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben 
werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine 
Entnahmestelle werten.
4.3.3 Art der Entnahmeanlagen
Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. 
Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, 
Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen)
4.3.4
Grundwasserstockwerke der 
Grundwasserentnahmen
Benennung der genutzten Grundwasserstockwerke bei vertikaler 
Unterteilung
4.3.5
Geologisch-stratigrafische 
Bezeichnung der genutzten 
Grundwasserleiter Haltern Formation
Benennung des/der Grundwasserleiter/s in dem/denen die 
Filterstrecke des Brunnens/der Brunnengruppe verfiltert ist/sind. 
4.3.6 oberste Entnahmetiefe (Grundwasser) 28
Bitte die oberste Oberkante der verwendeten Filterstrecken in [m 
NHN] angeben
4.3.7 unterste Entnahmetiefe (Grundwasser) -28
Bitte die unterste Unterkante der verwendeten Filterstrecken in 
[m NHN] angeben
4.4
durch Oberflächengewässer 
beeinflusstes Grundwasser z.B. Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser
4.4.1
Uferfiltrat: durchschnittlicher Anteil an 
Gesamtentnahmemenge am Standort 
in % 0%
durchschnittlicher Uferfiltratanteil des geförderten Rohwassers, 
bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 
(nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen)
4.4.2
künstliche Grundwasseranreicherung: 
durchschnittlicher Anteil an 
Gesamtentnahmemenge am Standort 
in % 80%
durchschnittlicher Anteil des künstlich angereicherten 
Grundwassers am geförderten Rohwasser, bezogen auf die 
Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne 
Fassungsanlage bezogen)
4.4.3 Anzahl Entnahmeanlagen 116
Wie viele Entnahmeanlagen zur Entnahme von durch 
Oberflächengewässer beeinflusstem Grundwasser (Uferfiltrat 
und angereichertes Grundwasser) werden am Standort 
betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben 
werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine 
Entnahmestelle werten.
4.4.4 Art der Entnahmeanlagen
Brunnengalerie, 
Hebergalerie
Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. 
Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, 
Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen)
4.5 Oberflächengewässerentnahme
4.5.1 Talsperre/Stausee
4.5.2 Anzahl der Entnahmestellen 1
Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus der 
Talsperre/dem Stausee werden am Standort betrieben
4.5.3 Art der Entnahmeanlagen
Entnahmeschächte 
Staumauer Bitte Art der Entnahmeanlage auswählen

4.5.4 Steuerung der Entnahmetiefe konstant Bitte auswählen, ob Entnahmetiefe variabel ist
4.6
Entnahme aus sonstigem 
Oberflächengewässer
Hier bitte nur Entnahmen zur direkten Rohwassergewinnung aus 
einem Oberflächengewässer (z.B. Bezeichnung Fließgewässer 
bei direkter Entnahme aus der fließenden Welle) angeben. 
Entnahmen zur nachfolgenden Grundwasseranreicherung sind 
bereits oben abgefragt 
4.6.1 Anzahl der Entnahmestellen
Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus dem 
Gewässer werden am Standort betrieben
4.6.2 Art der Entnahmeanlagen
Art der Entnahmeanlage bitte kurz benennen (z.B. 
Einlaufbauwerk)
5. Entnahmemengen
5.1
Rohwasserentnahmemenge  2021 
[m³/a]              82.166.643 
Summe der in 2021 entnommenen Rohwassermenge am 
Gewinnungsstandort [m³/a]
5.2
durchschnittliche 
Rohwasserentnahmemenge  2016-
2021 (Jahresmittelwert) [m³/a]              87.036.033 
Mittelwert der entnommenen Rohwassermenge am 
Gewinnungsstandort [m³/a] für die Jahre 2016-2021
5.3
technische Gewinnungskapazität 
[m³/a]            136.962.000 
Menge der durch maximale Auslastung der verfügbaren 
Gewinnungsanlagen theoretisch und unabhängig von der 
genehmigten Entnahmemenge bei Volllast förderbar wäre.
6. Wasserrechte
6.1
Anzahl der für die Entnahmen am 
Gewinnungsstandort erforderlichen 
wasserrechtlichen Genehmigungen 1
Bitte Anzahl der für den Gewinnungsstandort relevanten 
Wasserrechte benennen und für jedes relevante Wasserrecht 
bitte die nachfolgenden Zeilen ausfüllen. Bitte für jedes 
Wasserrecht eigene Zeilen nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 3 Wasserrechte anzugeben, die 
übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
6.1.1
Aktenzeichen (der zuständigen 
Behörde) für Wasserrecht 1 54.1.13-I-2.1.1/895
Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte 
Wasserrecht 1 angeben
6.1.1.1 Art des Wasserechts (WR) 1 Bewilligung
Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder 
Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren
6.1.1.2 zuständige Wasserbehörde WR 1 BR Münster
Angabe der für das Wasserrecht 1 zuständigen Behörde (bei 
unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt 
auswählen)
6.1.1.3 Inhaber WR 1 Gelsenwasser AG
Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber 
der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort 
mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 
6.1.1.3 beschreiben
6.1.1.4 Wasserrecht 1 erteilt bis 28.02.2026
Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig 
ist.
6.1.1.5
Höhe des Wasserrechts 1 
(Jahreswert)            115.130.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/a] angeben
6.1.1.6
Höhe des Wasserrechts 1 
(Monatswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/Monat] angeben
6.1.1.7 Höhe des Wasserrechts 1 (Tageswert)                   518.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1[m³/d] angeben
6.1.1.8
Durchschnittliches, jährliches 
Wasserdargebot  gemäß 
wasserrechtlicher Genehmigung (WR 
1)            121.000.000 
Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] 
angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung 
für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde.
6.1.1.9
Jahr der Dargebotsberechnung für das 
WR 1 1982
Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für 
das WR 1 vorgenommen wurde
6.1.2
Aktenzeichen (der zuständigen 
Behörde) für Wasserrecht 2 
54.18.01-
379/2013.0001
Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte 
Wasserrecht angeben
6.1.2.1 Art des Wasserechts (WR) 2 Erlaubnis
Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder 
Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren
6.1.2.2 zuständige Wasserbehörde WR 2 BR Münster
Angabe der für das Wasserrecht zuständigen Behörde (bei 
unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt 
auswählen)
6.1.2.3 Inhaber WR 2 Gelsenwasser AG
Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber 
der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort 
mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 
6.1.2.3 beschreiben
6.1.2.4 Wasserrecht 2 erteilt bis 30.11.2044
Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig 
ist.
6.1.2.5
Höhe des Wasserrechts 2 
(Jahreswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 2 [m³/a] angeben
6.1.2.6
Höhe des Wasserrechts 2 
(Monatswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 2 [m³/Monat] angeben

6.1.2.7 Höhe des Wasserrechts 2 (Tageswert)                   200.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 2 [m³/d] angeben
6.1.2.8
Durchschnittliches, jährliches 
Wasserdargebot  gemäß 
wasserrechtlicher Genehmigung (WR 
2)
Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] 
angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung 
für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde.
6.1.2.9
Jahr der Dargebotsberechnung für das 
WR 2
Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für 
das WR 2 vorgenommen wurde
6.1.3
Aktenzeichen (der zuständigen 
Behörde) für Wasserrecht 3 
Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte 
Wasserrecht angeben
6.1.3.1 Art des Wasserechts (WR) 3
Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder 
Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren
6.1.3.2 zuständige Wasserbehörde WR 3
Angabe der für das Wasserrecht zuständigen Behörde (bei 
unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt 
auswählen)
6.1.3.3 Inhaber WR 3
Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber 
der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort 
mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 
6.1.3.3 beschreiben
6.1.3.4 Wasserrecht 3 erteilt bis
Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig 
ist.
6.1.3.5
Höhe des Wasserrechts 3 
(Jahreswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 3 [m³/a] angeben
6.1.3.6
Höhe des Wasserrechts 3 
(Monatswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 3 [m³/Monat] angeben
6.1.3.7 Höhe des Wasserrechts 3 (Tageswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 3[m³/d] angeben
6.1.3.8
Durchschnittliches, jährliches 
Wasserdargebot  gemäß 
wasserrechtlicher Genehmigung (WR 
3)
Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] 
angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung 
für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde.
6.1.3.9
Jahr der Dargebotsberechnung für das 
WR 3
Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für 
das WR 3 vorgenommen wurde
6.2 Selbsteinschätzung Auskömmlichkeit
Bitte qualitative Selbsteinschätzung zur Auskömmlichkeit der 
erteilten Wasserrechte und vorhandenen Förderkapazitäten am 
Gewinnungsstandort vornehmen.
6.2.1
Selbsteinschätzung der 
Auskömmlichkeit aller Wasserrechte 
am Gewinnungsstandort
Ja nutzbares 
Dargebot langfristig 
hinreichend
Sind auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen am 
Standort (bitte für alle Genehmigungen in Summe bewerten) 
sowie ggf. vorliegender neuerer Berechnungen und ggf. 
bekannter Entnahme Dritter die genehmigten Mengen weiterhin 
auskömmlich oder ist nach Einschätzung des Betreibers 
zukünftig mit einer Überschreitung der Entnahmerechte bzw. der 
technischen Förderkapazitäten zu rechnen? 
6.2.2 Erhöhung Fördermengen geplant? Nein
Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der 
technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? 
Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der 
Planung im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 6.2.2 ergänzen.
7 Wasserschutzgebiet
7.1
zugehöriges Wasserschutzgebiet - 
Bezeichnung Halterner Stausee
Bitte Bezeichung Wasserschutzgebiet für den 
Gewinnungsstandort angeben, sofern festgesetzt. 
7.2 Status Wasserschutzgebiet festgesetzt bei geplant, bitte Planungsstand erläutern
7.3
Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf 
die Gemeinde(n))
Haltern am See, 
Lüdinghausen, 
Olfen
Nennung aller Gemeinde(n) über die sich das 
Wasserschutzgebiet ganz oder teilweise erstreckt.
7.4
Primäre Landnutzung im 
Einzugsgebiet der Gewinnung
Landwirtschaftliche 
Flächen
Welche Landnutzung ist prägend für das Gewinnungsgebiet und 
stellt den größten Anteil der Einzugsgebietsfläche dar. Bei 
Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte im 
Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 7.4 beschreiben. 
7.5
Gewässerschutzkooperation 
(Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) im 
Wasserschutzgebiet vorhanden Ja Bitte angeben, ob eine Wasserschutzkooperation besteht

8
Risikobewertung im Einzugsgebiet 
(ohne Klimawandel)
Im Folgenden sollen mögliche Gefährdungen im Einzugsgebiet 
der Gewinnungsanlagen in einem der aufgeführten Sektoren 
angegeben werden. Bei Vorliegen einer oder mehrerer 
Gefährdung(en) bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – 
G 8.14 eine Risikobewertung vornehmen und kurz begründen. 
8.1 Abfall
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.2 Abwasser Ja, mittleres Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.3 Eingriffe in den Untergrund Ja, geringes Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.4 Forstwirtschaft
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.5 Industrie & Gewerbe
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.6 Landwirtschaft Ja, mittleres Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.7 Siedlung & Verkehr Ja, geringes Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges Ja, geringes Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.

8.9
Umgang mit wassergefährdenden 
Stoffe Ja, geringes Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.10
Wasserabhängige 
Ökosysteme/Schutzgebiete/potentiell 
trockenfallende Gewässer (z.B. 
Entnahmebeschränkungen)
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.11 Wasserableitung/Sümpfungen
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.12 Hochwasser Ja, geringes Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.13 Altlasten Klärungsbedarf
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.14
PFAS (Per- und Polyfluorierte 
Alkylsubstanzen) Ja, geringes Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.15 sonstige Bitte auswählen
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
9
Risikobewertung im Einzugsgebiet 
durch den Klimawandel
Mit Auswirkungen des Klimawandels wird in erster Linie, aber 
nicht ausschließlich, die Auswirkungen auf die permanent 
verfügbaren Dargebotsmenge auch in Zeiten langanhaltender 
Trockenheit abgezielt. 
9.1 quantitative Auswirkungen Ja, geringes Risiko
Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel quantitative 
Auswirkungen (Fördermenge) auf den Gewinnungsstandort 
bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.1 im Beiblatt "Gewinnung" 
Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn 
ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, 
um den Auswirkungen zu begegnen. Wenn möglich bitte 
halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.

9.2 qualitative Auswirkungen Ja, geringes Risiko
Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel qualitative 
Auswirkungen (Beschaffenheit Rohwasser) auf den 
Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.2 im Beiblatt 
"Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, 
ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. 
geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.

Anlage 2.12 - Anlage 5a_Gewinnung HASKENAU

22833 Zeichen

Pos
G Bezeichnung Eingabe Erläuterung 
G 1 Allgemeines
1.1 Name der Gewinnung Haskenau
Bitte den Namen/Bezeichnung des Gewinnungsstandortes 
angeben (bitte nur die Standortbezeichnung, nicht alle 
Fassungsanlagen einzeln angeben)
1.2 Name des Betreibers
Stadtnetze Münster 
GmbH
Hier bitte den Namen des Betreibers für den 
Gewinnungsstandort angeben
1.3 Jahr der Inbetriebnahme 1973
Erste Inbetriebnahme der Anlage am Standort zum Zweck der 
öffentlichen Trinkwasserversorgung, unabhängig, ob diese noch 
aktiv ist.
1.4 Gewinnung liegt in der/den Gemeinden) Stadt Münster
Benennung der Gemeinden in deren Grenzen die 
Gewinnungsanlagen liegen
2 Wasserabgabe
Bitte Aufbereitungen oder Versorgungsgebiete benennen, an die 
das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser abgegeben 
wird. Wird das Rohwasser am Gewinnungsstandort auch direkt 
aufbereitet, bitte trotzdem den Namen der Aufbereitung (Name 
kann gleichlautend sein) angeben, um eine klare Zuordnung des 
Tabellenblattes "Gewinnung" zum Tabellenblatt "Aufbereitung" 
zu gewährleisten.
2.1 Wasserabgabe an Aufbereitung
Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser zu 
Trinkwasser aufbereitet, bitte Namen und Betreiber der 
Aufbereitung angeben. 
2.1.1 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 1 Wasserwerk Hornheide
Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am 
Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte 
für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen.
2.2
Betreiber der Aufbereitung, an die Wasser 
abgegeben wird
2.2.1 Betreiber der belieferten Aufbereitung 1
Stadtnetze Münster 
GmbH
Bitte den Namen des Betreibers der belieferten 
Aufbereitungsanlage 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
3
Wasserabgabe an Versorgungsgebiet (ohne 
Aufbereitung)
Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser direkt in 
ein Versorgungsgebiet eingespeist (ohne Aufbereitung) bitte 
Name und Betreiber des Versorgungsgebietes angeben. (Bei 
Aufbereitung werden die belieferten Versorgungsgebiete erst im 
Tabellenblatt "Aufbereitung" benannt. 
3.1 direkt beliefertes Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster
Bitte Name des direkt belieferten Versorgungsgebietes (ohne 
Aufbereitung) angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen.
3.2
Betreiber des direkt belieferten 
Versorgungsgebietes 1
Stadtnetze Münster 
GmbH
Bitte den Namen des Betreibers des direkt belieferten 
Versorgungsgebietes 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen.
4 Rohwasserherkunft am Standort
4.1 Anzahl der Entnahmestellen 28
Bitte die Gesamtanzahl der Entnahmestellen (über alle 
Wasserarten) am Gewinnungsstandort angeben. Brunnen, die 
nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) 
bitte als eine Entnahmestelle werten)
4.2 Quellwasserfassungen
4.2.1
durchschnittlicher Anteil Quellwasser an 
Gesamtentnahmemenge am Standort 0%
durchschnittler Anteil Quellwasser (natürlicher 
Grundwasseraustritt) an Gesamtfördermenge am 
Gewinnungsstandort
4.2.2 Anzahl Quellfassungsanlagen am Standort 0 Wie viele Quellfassungen werden am Standort betrieben
4.3
reine Grundwasserentnahmen (ohne 
Oberflächengewässereinfluss) ohne angereichertes GW und Uferfiltrat
4.3.1
durchschnittlicher Anteil Grundwasser an 
Gesamtentnahmemenge am Standort 0%
durchschnittlicher Anteil Grundwasser aus reinen 
Grundwasserbrunnen ohne Oberflächenwasserbeeinflussung 
(Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser) und ohne 
Quellwasser an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort
4.3.2 Anzahl Entnahmeanlagen (Grundwasser) 0
Wie viele Entnahmeanlagen zur reinen GW-Entnahme (ohne 
Oberflächenwasserbeeinflussung) werden am Standort 
betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben 
werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine 
Entnahmestelle werten.
4.3.3 Art der Entnahmeanlagen -
Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. 
Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, 
Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen)
Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Gewinnungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe 
dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Gewinnungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle 
durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. 
Örtlich zusammenhängende und wasserrechtlich gemeinsam geregelte  Fassungsanlagen / Brunnen / Entnahmeanlagen bitte - soweit möglich - zu einer 
Gewinnung zusammenfassen (Gewinnung im Sinne von Gewinnungsgebiet).
BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN!
Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Gewinnung" erforderlich sein.

4.3.4
Grundwasserstockwerke der 
Grundwasserentnahmen 1
Benennung der genutzten Grundwasserstockwerke bei 
vertikaler Unterteilung
4.3.5
Geologisch-stratigrafische Bezeichnung der 
genutzten Grundwasserleiter
3_05 "Niederung der 
Oberen Ems 
(Greven/Ladbergen)"
3_06 "Niederung der 
Oberen Ems 
(Sassenberg/Versmold)"
Benennung des/der Grundwasserleiter/s in dem/denen die 
Filterstrecke des Brunnens/der Brunnengruppe verfiltert ist/sind. 
4.3.6 oberste Entnahmetiefe (Grundwasser) 30,5
Bitte die oberste Oberkante der verwendeten Filterstrecken in [m 
NHN] angeben
4.3.7 unterste Entnahmetiefe (Grundwasser) 25
Bitte die unterste Unterkante der verwendeten Filterstrecken in 
[m NHN] angeben
4.4
durch Oberflächengewässer beeinflusstes 
Grundwasser z.B. Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser
4.4.1
Uferfiltrat: durchschnittlicher Anteil an 
Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0%
durchschnittlicher Uferfiltratanteil des geförderten Rohwassers, 
bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 
(nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen)
4.4.2
künstliche Grundwasseranreicherung: 
durchschnittlicher Anteil an 
Gesamtentnahmemenge am Standort in % 54%
durchschnittlicher Anteil des künstlich angereicherten 
Grundwassers am geförderten Rohwasser, bezogen auf die 
Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne 
Fassungsanlage bezogen)
4.4.3 Anzahl Entnahmeanlagen 28
Wie viele Entnahmeanlagen zur Entnahme von durch 
Oberflächengewässer beeinflusstem Grundwasser (Uferfiltrat 
und angereichertes Grundwasser) werden am Standort 
betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben 
werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine 
Entnahmestelle werten.
4.4.4 Art der Entnahmeanlagen Vertikalfilterbrunnen
Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. 
Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, 
Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen)
4.5 Oberflächengewässerentnahme
4.5.1 Talsperre/Stausee
4.5.2 Anzahl der Entnahmestellen 0
Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus der 
Talsperre/dem Stausee werden am Standort betrieben
4.5.3 Art der Entnahmeanlagen Bitte auswählen Bitte Art der Entnahmeanlage auswählen
4.5.4 Steuerung der Entnahmetiefe Bitte auswählen Bitte auswählen, ob Entnahmetiefe variabel ist
4.6 Entnahme aus sonstigem Oberflächengewässer -
Hier bitte nur Entnahmen zur direkten Rohwassergewinnung aus 
einem Oberflächengewässer (z.B. Bezeichnung Fließgewässer 
bei direkter Entnahme aus der fließenden Welle) angeben. 
Entnahmen zur nachfolgenden Grundwasseranreicherung sind 
bereits oben abgefragt 
4.6.1 Anzahl der Entnahmestellen -
Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus dem 
Gewässer werden am Standort betrieben
4.6.2 Art der Entnahmeanlagen -
Art der Entnahmeanlage bitte kurz benennen (z.B. 
Einlaufbauwerk)
5. Entnahmemengen
5.1 Rohwasserentnahmemenge  2021 [m³/a] 3.017.000
Summe der in 2021 entnommenen Rohwassermenge am 
Gewinnungsstandort [m³/a]
5.2
durchschnittliche Rohwasserentnahmemenge  
2016-2021 (Jahresmittelwert) [m³/a] 3.161.000
Mittelwert der entnommenen Rohwassermenge am 
Gewinnungsstandort [m³/a] für die Jahre 2016-2021
5.3 technische Gewinnungskapazität [m³/a] 4.800.000
Menge der durch maximale Auslastung der verfügbaren 
Gewinnungsanlagen theoretisch und unabhängig von der 
genehmigten Entnahmemenge bei Volllast förderbar wäre.
6. Wasserrechte
6.1
Anzahl der für die Entnahmen und Anreicherung 
am Gewinnungsstandort erforderlichen 
wasserrechtlichen Genehmigungen 2
Bitte Anzahl der für den Gewinnungsstandort relevanten 
Wasserrechte benennen und für jedes relevante Wasserrecht 
bitte die nachfolgenden Zeilen ausfüllen. Bitte für jedes 
Wasserrecht eigene Zeilen nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 3 Wasserrechte anzugeben, die 
übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
6.1.1
Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für 
Wasserrecht 1 
54.2-2.1-5.0.6-550/03
Änderungsbescheid: 
54.18.01-365/2019.0003
Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte 
Wasserrecht 1 angeben
6.1.1.1 Art des Wasserechts (WR) 1 Bewilligung
Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder 
Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren
6.1.1.2 zuständige Wasserbehörde WR 1 BR Münster
Angabe der für das Wasserrecht 1 zuständigen Behörde (bei 
unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie 
Stadt auswählen)
6.1.1.3 Inhaber WR 1
Stadtnetze Münster 
GmbH
Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber 
der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort 
mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 
6.1.1.3 beschreiben
6.1.1.4 Wasserrecht 1 erteilt bis 31.12.2035
Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig 
ist.

6.1.1.5 Höhe des Wasserrechts 1 (Jahreswert) 4.380.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/a] angeben
6.1.1.6 Höhe des Wasserrechts 1 (Monatswert) Keine Angaben Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/Monat] angeben
6.1.1.7 Höhe des Wasserrechts 1 (Tageswert) 12.500 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1[m³/d] angeben
6.1.1.8
Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot  
gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 1) Keine Angaben
Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] 
angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung 
für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde.
6.1.1.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 1 Keine Angaben
Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für 
das WR 1 vorgenommen wurde
6.1.2
Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für 
Wasserrecht 2 
54.2-2.2-5.0.6-1551/03
Änderunsgbescheid: 
54.18.01-355/2012.0001
Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte 
Wasserrecht angeben
6.1.2.1 Art des Wasserechts (WR) 2 Erlaubnis
Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder 
Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren
6.1.2.2 zuständige Wasserbehörde WR 2 BR Münster
Angabe der für das Wasserrecht zuständigen Behörde (bei 
unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie 
Stadt auswählen)
6.1.2.3 Inhaber WR 2
Stadtnetze Münster 
GmbH
Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber 
der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort 
mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 
6.1.2.3 beschreiben
6.1.2.4 Wasserrecht 2 erteilt bis 31.12.2024
Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig 
ist.
6.1.2.5 Höhe des Wasserrechts 2 (Jahreswert) 3.000.000 Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/a] angeben
6.1.2.6 Höhe des Wasserrechts 2 (Monatswert) Keine Angaben
Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/Monat] 
angeben
6.1.2.7 Höhe des Wasserrechts 2 (Tageswert) 8.300 Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/d] angeben
6.1.2.8
Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot  
gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 2) Keine Angaben
Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] 
angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung 
für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde.
6.1.2.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 2 Keine Angaben
Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für 
das WR 2 vorgenommen wurde
6.2 Selbsteinschätzung Auskömmlichkeit
Bitte qualitative Selbsteinschätzung zur Auskömmlichkeit der 
erteilten Wasserrechte und vorhandenen Förderkapazitäten am 
Gewinnungsstandort vornehmen.
6.2.1
Selbsteinschätzung der Auskömmlichkeit aller 
Wasserrechte am Gewinnungsstandort
Ja nutzbares Dargebot 
langfristig hinreichend
Sind auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen am 
Standort (bitte für alle Genehmigungen in Summe bewerten) 
sowie ggf. vorliegender neuerer Berechnungen und ggf. 
bekannter Entnahme Dritter die genehmigten Mengen weiterhin 
auskömmlich oder ist nach Einschätzung des Betreibers 
zukünftig mit einer Überschreitung der Entnahmerechte bzw. der 
technischen Förderkapazitäten zu rechnen? 
6.2.2 Erhöhung Fördermengen geplant? Nein
Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der 
technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? 
Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der 
Planung im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 6.2.2 ergänzen.
7 Wasserschutzgebiet
7.1 zugehöriges Wasserschutzgebiet - Bezeichnung Hornheide-Haskenau
Bitte Bezeichung Wasserschutzgebiet für den 
Gewinnungsstandort angeben, sofern festgesetzt. 
7.2 Status Wasserschutzgebiet festgesetzt bei geplant, bitte Planungsstand erläutern
7.3
Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die 
Gemeinde(n)) Stadt Münster
Nennung aller Gemeinde(n) über die sich das 
Wasserschutzgebiet ganz oder teilweise erstreckt.
7.4
Primäre Landnutzung im Einzugsgebiet der 
Gewinnung sonstige Flächen
Welche Landnutzung ist prägend für das Gewinnungsgebiet und 
stellt den größten Anteil der Einzugsgebietsfläche dar. Bei 
Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte im 
Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 7.4 beschreiben. 
7.5
Gewässerschutzkooperation 
(Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) im 
Wasserschutzgebiet vorhanden Ja Bitte angeben, ob eine Wasserschutzkooperation besteht
8
Risikobewertung im Einzugsgebiet (ohne 
Klimawandel)
Im Folgenden sollen mögliche Gefährdungen im Einzugsgebiet 
der Gewinnungsanlagen in einem der aufgeführten Sektoren 
angegeben werden. Bei Vorliegen einer oder mehrerer 
Gefährdung(en) bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 
– G 8.14 eine Risikobewertung vornehmen und kurz begründen.

8.1 Abfall
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.2 Abwasser
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.3 Eingriffe in den Untergrund
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.4 Forstwirtschaft
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.5 Industrie & Gewerbe
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.6 Landwirtschaft
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.7 Siedlung & Verkehr
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.9 Umgang mit wassergefährdenden Stoffe
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.10
Wasserabhängige 
Ökosysteme/Schutzgebiete/potentiell 
trockenfallende Gewässer (z.B. 
Entnahmebeschränkungen)
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.

8.11 Wasserableitung/Sümpfungen
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.12 Hochwasser Ja, mittleres Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.13 Altlasten
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.14 PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen)
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.15 sonstige
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
9
Risikobewertung im Einzugsgebiet durch den 
Klimawandel
Mit Auswirkungen des Klimawandels wird in erster Linie, aber 
nicht ausschließlich, die Auswirkungen auf die permanent 
verfügbaren Dargebotsmenge auch in Zeiten langanhaltender 
Trockenheit abgezielt. 
9.1 quantitative Auswirkungen
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel quantitative 
Auswirkungen (Fördermenge) auf den Gewinnungsstandort 
bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.1 im Beiblatt "Gewinnung" 
Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und 
wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant 
werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
9.2 qualitative Auswirkungen Ja, geringes Risiko
Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel qualitative 
Auswirkungen (Beschaffenheit Rohwasser) auf den 
Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.2 im 
Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch 
darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen 
wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu 
begegnen.Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des 
Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. 
Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die 
wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan 
angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint.

Anlage 2.16 - Anlage 5a_Gewinnung KINDERHAUS-NORD

20958 Zeichen

Pos
G Bezeichnung Eingabe Erläuterung 
G 1 Allgemeines
1.1 Name der Gewinnung Kinderhaus-Nord (Sandrup)
Bitte den Namen/Bezeichnung des Gewinnungsstandortes 
angeben (bitte nur die Standortbezeichnung, nicht alle 
Fassungsanlagen einzeln angeben)
1.2 Name des Betreibers Stadtnetze Münster GmbH
Hier bitte den Namen des Betreibers für den Gewinnungsstandort 
angeben
1.3 Jahr der Inbetriebnahme 1979
Erste Inbetriebnahme der Anlage am Standort zum Zweck der 
öffentlichen Trinkwasserversorgung, unabhängig, ob diese noch 
aktiv ist.
1.4 Gewinnung liegt in der/den Gemeinden) Stadt Münster
Benennung der Gemeinden in deren Grenzen die 
Gewinnungsanlagen liegen
2 Wasserabgabe
Bitte Aufbereitungen oder Versorgungsgebiete benennen, an die 
das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser abgegeben wird. 
Wird das Rohwasser am Gewinnungsstandort auch direkt 
aufbereitet, bitte trotzdem den Namen der Aufbereitung (Name 
kann gleichlautend sein) angeben, um eine klare Zuordnung des 
Tabellenblattes "Gewinnung" zum Tabellenblatt "Aufbereitung" zu 
gewährleisten.
2.1 Wasserabgabe an Aufbereitung
Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser zu 
Trinkwasser aufbereitet, bitte Namen und Betreiber der 
Aufbereitung angeben. 
2.1.1 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 1 Wasserwerk Kinderhaus
Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am 
Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte 
für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen.
2.2
Betreiber der Aufbereitung, an die Wasser 
abgegeben wird
2.2.1 Betreiber der belieferten Aufbereitung 1 Stadtnetze Münster GmbH
Bitte den Namen des Betreibers der belieferten 
Aufbereitungsanlage 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
3
Wasserabgabe an Versorgungsgebiet (ohne 
Aufbereitung)
Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser direkt in 
ein Versorgungsgebiet eingespeist (ohne Aufbereitung) bitte 
Name und Betreiber des Versorgungsgebietes angeben. (Bei 
Aufbereitung werden die belieferten Versorgungsgebiete erst im 
Tabellenblatt "Aufbereitung" benannt. 
3.1 direkt beliefertes Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster
Bitte Name des direkt belieferten Versorgungsgebietes (ohne 
Aufbereitung) angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen.
3.2
Betreiber des direkt belieferten 
Versorgungsgebietes 1 Stadtnetze Münster GmbH
Bitte den Namen des Betreibers des direkt belieferten 
Versorgungsgebietes 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen.
4 Rohwasserherkunft am Standort
4.1 Anzahl der Entnahmestellen 2
Bitte die Gesamtanzahl der Entnahmestellen (über alle 
Wasserarten) am Gewinnungsstandort angeben. Brunnen, die 
nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) 
bitte als eine Entnahmestelle werten)
4.2 Quellwasserfassungen
4.2.1
durchschnittlicher Anteil Quellwasser an 
Gesamtentnahmemenge am Standort 0%
durchschnittler Anteil Quellwasser (natürlicher 
Grundwasseraustritt) an Gesamtfördermenge am 
Gewinnungsstandort
4.2.2 Anzahl Quellfassungsanlagen am Standort 0 Wie viele Quellfassungen werden am Standort betrieben
4.3
reine Grundwasserentnahmen (ohne 
Oberflächengewässereinfluss) ohne angereichertes GW und Uferfiltrat
4.3.1
durchschnittlicher Anteil Grundwasser an 
Gesamtentnahmemenge am Standort 100%
durchschnittlicher Anteil Grundwasser aus reinen 
Grundwasserbrunnen ohne Oberflächenwasserbeeinflussung 
(Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser) und ohne 
Quellwasser an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort
4.3.2 Anzahl Entnahmeanlagen (Grundwasser) 2
Wie viele Entnahmeanlagen zur reinen GW-Entnahme (ohne 
Oberflächenwasserbeeinflussung) werden am Standort 
betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben 
werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine 
Entnahmestelle werten.
4.3.3 Art der Entnahmeanlagen Vertikalfilterbrunnen
Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. 
Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, 
Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen)
4.3.4
Grundwasserstockwerke der 
Grundwasserentnahmen 1
Benennung der genutzten Grundwasserstockwerke bei vertikaler 
Unterteilung
Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Gewinnungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe 
dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Gewinnungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle 
durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. 
Örtlich zusammenhängende und wasserrechtlich gemeinsam geregelte  Fassungsanlagen / Brunnen / Entnahmeanlagen bitte - soweit möglich - zu einer 
Gewinnung zusammenfassen (Gewinnung im Sinne von Gewinnungsgebiet).
BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN!
Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Gewinnung" erforderlich sein.

4.3.5
Geologisch-stratigrafische Bezeichnung der 
genutzten Grundwasserleiter
3_10 "Münsterländer 
Kiessandzug (Süd)"
Benennung des/der Grundwasserleiter/s in dem/denen die 
Filterstrecke des Brunnens/der Brunnengruppe verfiltert ist/sind. 
4.3.6 oberste Entnahmetiefe (Grundwasser) 26
Bitte die oberste Oberkante der verwendeten Filterstrecken in [m 
NHN] angeben
4.3.7 unterste Entnahmetiefe (Grundwasser) 16
Bitte die unterste Unterkante der verwendeten Filterstrecken in 
[m NHN] angeben
4.4
durch Oberflächengewässer beeinflusstes 
Grundwasser z.B. Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser
4.4.1
Uferfiltrat: durchschnittlicher Anteil an 
Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0%
durchschnittlicher Uferfiltratanteil des geförderten Rohwassers, 
bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 
(nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen)
4.4.2
künstliche Grundwasseranreicherung: 
durchschnittlicher Anteil an 
Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0%
durchschnittlicher Anteil des künstlich angereicherten 
Grundwassers am geförderten Rohwasser, bezogen auf die 
Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne 
Fassungsanlage bezogen)
4.4.3 Anzahl Entnahmeanlagen 0
Wie viele Entnahmeanlagen zur Entnahme von durch 
Oberflächengewässer beeinflusstem Grundwasser (Uferfiltrat und 
angereichertes Grundwasser) werden am Standort betrieben? 
Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können 
(z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten.
4.4.4 Art der Entnahmeanlagen -
Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. 
Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, 
Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen)
4.5 Oberflächengewässerentnahme
4.5.1 Talsperre/Stausee
4.5.2 Anzahl der Entnahmestellen 0
Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus der 
Talsperre/dem Stausee werden am Standort betrieben
4.5.3 Art der Entnahmeanlagen Bitte auswählen Bitte Art der Entnahmeanlage auswählen
4.5.4 Steuerung der Entnahmetiefe Bitte auswählen Bitte auswählen, ob Entnahmetiefe variabel ist
4.6 Entnahme aus sonstigem Oberflächengewässer 0
Hier bitte nur Entnahmen zur direkten Rohwassergewinnung aus 
einem Oberflächengewässer (z.B. Bezeichnung Fließgewässer 
bei direkter Entnahme aus der fließenden Welle) angeben. 
Entnahmen zur nachfolgenden Grundwasseranreicherung sind 
bereits oben abgefragt 
4.6.1 Anzahl der Entnahmestellen 0
Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus dem 
Gewässer werden am Standort betrieben
4.6.2 Art der Entnahmeanlagen
Art der Entnahmeanlage bitte kurz benennen (z.B. 
Einlaufbauwerk)
5. Entnahmemengen
5.1 Rohwasserentnahmemenge  2021 [m³/a] 259.000
Summe der in 2021 entnommenen Rohwassermenge am 
Gewinnungsstandort [m³/a]
5.2
durchschnittliche Rohwasserentnahmemenge  2016-
2021 (Jahresmittelwert) [m³/a] 305.000
Mittelwert der entnommenen Rohwassermenge am 
Gewinnungsstandort [m³/a] für die Jahre 2016-2021
5.3 technische Gewinnungskapazität [m³/a] 440.000
Menge der durch maximale Auslastung der verfügbaren 
Gewinnungsanlagen theoretisch und unabhängig von der 
genehmigten Entnahmemenge bei Volllast förderbar wäre.
6. Wasserrechte
6.1
Anzahl der für die Entnahmen am 
Gewinnungsstandort erforderlichen 
wasserrechtlichen Genehmigungen 1
Bitte Anzahl der für den Gewinnungsstandort relevanten 
Wasserrechte benennen und für jedes relevante Wasserrecht 
bitte die nachfolgenden Zeilen ausfüllen. Bitte für jedes 
Wasserrecht eigene Zeilen nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 3 Wasserrechte anzugeben, die 
übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
6.1.1
Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für 
Wasserrecht 1 6.4.182-515.00/1.02 54.2
Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte 
Wasserrecht 1 angeben
6.1.1.1 Art des Wasserechts (WR) 1 Bewilligung
Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder 
Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren
6.1.1.2 zuständige Wasserbehörde WR 1 BR Münster
Angabe der für das Wasserrecht 1 zuständigen Behörde (bei 
unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt 
auswählen)
6.1.1.3 Inhaber WR 1 Stadtnetze Münster GmbH
Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber 
der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort 
mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 
6.1.1.3 beschreiben
6.1.1.4 Wasserrecht 1 erteilt bis 31.03.2039
Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig 
ist.
6.1.1.5 Höhe des Wasserrechts 1 (Jahreswert) 770.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/a] angeben
6.1.1.6 Höhe des Wasserrechts 1 (Monatswert) Keine Angaben Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/Monat] angeben
6.1.1.7 Höhe des Wasserrechts 1 (Tageswert) 6.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1[m³/d] angeben
6.1.1.8
Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot  
gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 1) 1.500.000
Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] 
angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung 
für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde.
6.1.1.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 1 2008
Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das 
WR 1 vorgenommen wurde

6.2 Selbsteinschätzung Auskömmlichkeit
Bitte qualitative Selbsteinschätzung zur Auskömmlichkeit der 
erteilten Wasserrechte und vorhandenen Förderkapazitäten am 
Gewinnungsstandort vornehmen.
6.2.1
Selbsteinschätzung der Auskömmlichkeit aller 
Wasserrechte am Gewinnungsstandort
Ja nutzbares Dargebot 
langfristig hinreichend
Sind auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen am 
Standort (bitte für alle Genehmigungen in Summe bewerten) 
sowie ggf. vorliegender neuerer Berechnungen und ggf. 
bekannter Entnahme Dritter die genehmigten Mengen weiterhin 
auskömmlich oder ist nach Einschätzung des Betreibers 
zukünftig mit einer Überschreitung der Entnahmerechte bzw. der 
technischen Förderkapazitäten zu rechnen? 
6.2.2 Erhöhung Fördermengen geplant? Nein
Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der 
technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? 
Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der 
Planung im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 6.2.2 ergänzen.
7 Wasserschutzgebiet
7.1 zugehöriges Wasserschutzgebiet - Bezeichnung Kinderhaus
Bitte Bezeichung Wasserschutzgebiet für den 
Gewinnungsstandort angeben, sofern festgesetzt. 
7.2 Status Wasserschutzgebiet festgesetzt bei geplant, bitte Planungsstand erläutern
7.3
Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die 
Gemeinde(n)) Stadt Münster
Nennung aller Gemeinde(n) über die sich das 
Wasserschutzgebiet ganz oder teilweise erstreckt.
7.4
Primäre Landnutzung im Einzugsgebiet der 
Gewinnung Landwirtschaftliche Flächen
Welche Landnutzung ist prägend für das Gewinnungsgebiet und 
stellt den größten Anteil der Einzugsgebietsfläche dar. Bei 
Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte im 
Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 7.4 beschreiben. 
7.5
Gewässerschutzkooperation 
(Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) im 
Wasserschutzgebiet vorhanden Ja Bitte angeben, ob eine Wasserschutzkooperation besteht
8
Risikobewertung im Einzugsgebiet (ohne 
Klimawandel)
Im Folgenden sollen mögliche Gefährdungen im Einzugsgebiet 
der Gewinnungsanlagen in einem der aufgeführten Sektoren 
angegeben werden. Bei Vorliegen einer oder mehrerer 
Gefährdung(en) bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – 
G 8.14 eine Risikobewertung vornehmen und kurz begründen. 
8.1 Abfall Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.2 Abwasser Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.3 Eingriffe in den Untergrund Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.4 Forstwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.5 Industrie & Gewerbe Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.

8.6 Landwirtschaft Ja, mittleres Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.7 Siedlung & Verkehr Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.9 Umgang mit wassergefährdenden Stoffe Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.10
Wasserabhängige 
Ökosysteme/Schutzgebiete/potentiell 
trockenfallende Gewässer (z.B. 
Entnahmebeschränkungen) Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.11 Wasserableitung/Sümpfungen Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.12 Hochwasser Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.13 Altlasten Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.14 PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen) Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.
8.15 sonstige Nein, kein Risiko absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.

9
Risikobewertung im Einzugsgebiet durch den 
Klimawandel
Mit Auswirkungen des Klimawandels wird in erster Linie, aber 
nicht ausschließlich, die Auswirkungen auf die permanent 
verfügbaren Dargebotsmenge auch in Zeiten langanhaltender 
Trockenheit abgezielt. 
9.1 quantitative Auswirkungen Ja, geringes Risiko
Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel quantitative 
Auswirkungen (Fördermenge) auf den Gewinnungsstandort 
bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.1 im Beiblatt "Gewinnung" 
Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn 
ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, 
um den Auswirkungen zu begegnen. Wenn möglich bitte 
halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
9.2 qualitative Auswirkungen Nein, kein Risiko absehbar
Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel qualitative 
Auswirkungen (Beschaffenheit Rohwasser) auf den 
Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.2 im Beiblatt 
"Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, 
ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. 
geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.

Anlage 2.25 - Anlage 5a_Gewinnung HAARD

25309 Zeichen

Pos
G Bezeichnung Eingabe Erläuterung 
G 1 Allgemeines
1.1 Name der Gewinnung Haard
Bitte den Namen/Bezeichnung des Gewinnungsstandortes 
angeben (bitte nur die Standortbezeichnung, nicht alle 
Fassungsanlagen einzeln angeben)
1.2 Name des Betreibers Gelsenwasser AG
Hier bitte den Namen des Betreibers für den Gewinnungsstandort 
angeben
1.3 Jahr der Inbetriebnahme 1976
Erste Inbetriebnahme der Anlage am Standort zum Zweck der 
öffentlichen Trinkwasserversorgung, unabhängig, ob diese noch 
aktiv ist.
1.4 Gewinnung liegt in der/den Gemeinden)
Haltern am See, Oer-
Erkenschwick
Benennung der Gemeinden in deren Grenzen die 
Gewinnungsanlagen liegen
2 Wasserabgabe
Bitte Aufbereitungen oder Versorgungsgebiete benennen, an die 
das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser abgegeben wird. 
Wird das Rohwasser am Gewinnungsstandort auch direkt 
aufbereitet, bitte trotzdem den Namen der Aufbereitung (Name 
kann gleichlautend sein) angeben, um eine klare Zuordnung des 
Tabellenblattes "Gewinnung" zum Tabellenblatt "Aufbereitung" zu 
gewährleisten.
2.1 Wasserabgabe an Aufbereitung
Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser zu 
Trinkwasser aufbereitet, bitte Namen und Betreiber der 
Aufbereitung angeben. 
2.1.1 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 1 Wasserwerk Haltern
Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am 
Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte 
für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen.
2.1.2 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 2
Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am 
Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte 
für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen. 
Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 
Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
2.1.3 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 3
Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am 
Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte 
für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen. 
Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 
Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
2.2
Betreiber der Aufbereitung, an die Wasser 
abgegeben wird
2.2.1 Betreiber der belieferten Aufbereitung 1 Gelsenwasser AG
Bitte den Namen des Betreibers der belieferten 
Aufbereitungsanlage 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
2.2.2 Betreiber der belieferten Aufbereitung 2
Bitte den Namen des Betreibers der belieferten 
Aufbereitungsanlage 2 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
2.2.3 Betreiber der belieferten Aufbereitung 3
Bitte den Namen des Betreibers der belieferten 
Aufbereitungsanlage 3 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu 
benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
3
Wasserabgabe an Versorgungsgebiet (ohne 
Aufbereitung)
Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser direkt in ein 
Versorgungsgebiet eingespeist (ohne Aufbereitung) bitte Name 
und Betreiber des Versorgungsgebietes angeben. (Bei 
Aufbereitung werden die belieferten Versorgungsgebiete erst im 
Tabellenblatt "Aufbereitung" benannt. 
3.1 direkt beliefertes Versorgungsgebiet 1
Bitte Name des direkt belieferten Versorgungsgebietes (ohne 
Aufbereitung) angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen.
3.2
Betreiber des direkt belieferten 
Versorgungsgebietes 1
Bitte den Namen des Betreibers des direkt belieferten 
Versorgungsgebietes 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen.
4 Rohwasserherkunft am Standort
Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Gewinnungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten 
mit Hilfe dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Gewinnungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige 
Ausfüllen der Tabelle durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. 
Örtlich zusammenhängende und wasserrechtlich gemeinsam geregelte  Fassungsanlagen / Brunnen / Entnahmeanlagen bitte - soweit möglich - zu einer 
Gewinnung zusammenfassen (Gewinnung im Sinne von Gewinnungsgebiet).
BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN!
Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Gewinnung" erforderlich sein.

4.1 Anzahl der Entnahmestellen 21
Bitte die Gesamtanzahl der Entnahmestellen (über alle 
Wasserarten) am Gewinnungsstandort angeben. Brunnen, die 
nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) 
bitte als eine Entnahmestelle werten)
4.2 Quellwasserfassungen
4.2.1
durchschnittlicher Anteil Quellwasser an 
Gesamtentnahmemenge am Standort 0%
durchschnittler Anteil Quellwasser (natürlicher 
Grundwasseraustritt) an Gesamtfördermenge am 
Gewinnungsstandort
4.2.2 Anzahl Quellfassungsanlagen am Standort 0 Wie viele Quellfassungen werden am Standort betrieben
4.3
reine Grundwasserentnahmen (ohne 
Oberflächengewässereinfluss) ohne angereichertes GW und Uferfiltrat
4.3.1
durchschnittlicher Anteil Grundwasser an 
Gesamtentnahmemenge am Standort 100%
durchschnittlicher Anteil Grundwasser aus reinen 
Grundwasserbrunnen ohne Oberflächenwasserbeeinflussung 
(Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser) und ohne 
Quellwasser an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort
4.3.2 Anzahl Entnahmeanlagen (Grundwasser) 21
Wie viele Entnahmeanlagen zur reinen GW-Entnahme (ohne 
Oberflächenwasserbeeinflussung) werden am Standort 
betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben 
werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine 
Entnahmestelle werten.
4.3.3 Art der Entnahmeanlagen Vertikalfilterbrunnen
Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. 
Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, 
Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen)
4.3.4
Grundwasserstockwerke der 
Grundwasserentnahmen
Benennung der genutzten Grundwasserstockwerke bei vertikaler 
Unterteilung
4.3.5
Geologisch-stratigrafische Bezeichnung der 
genutzten Grundwasserleiter Haltern Formation
Benennung des/der Grundwasserleiter/s in dem/denen die 
Filterstrecke des Brunnens/der Brunnengruppe verfiltert ist/sind. 
4.3.6 oberste Entnahmetiefe (Grundwasser) 26
Bitte die oberste Oberkante der verwendeten Filterstrecken in [m 
NHN] angeben
4.3.7 unterste Entnahmetiefe (Grundwasser) -15
Bitte die unterste Unterkante der verwendeten Filterstrecken in 
[m NHN] angeben
4.4
durch Oberflächengewässer beeinflusstes 
Grundwasser z.B. Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser
4.4.1
Uferfiltrat: durchschnittlicher Anteil an 
Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0%
durchschnittlicher Uferfiltratanteil des geförderten Rohwassers, 
bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 
(nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen)
4.4.2
künstliche Grundwasseranreicherung: 
durchschnittlicher Anteil an 
Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0%
durchschnittlicher Anteil des künstlich angereicherten 
Grundwassers am geförderten Rohwasser, bezogen auf die 
Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne 
Fassungsanlage bezogen)
4.4.3 Anzahl Entnahmeanlagen 0
Wie viele Entnahmeanlagen zur Entnahme von durch 
Oberflächengewässer beeinflusstem Grundwasser (Uferfiltrat und 
angereichertes Grundwasser) werden am Standort betrieben? 
Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können 
(z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten.
4.4.4 Art der Entnahmeanlagen
Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. 
Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, 
Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen)
4.5 Oberflächengewässerentnahme
4.5.1 Talsperre/Stausee
4.5.2 Anzahl der Entnahmestellen
Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus der 
Talsperre/dem Stausee werden am Standort betrieben
4.5.3 Art der Entnahmeanlagen Bitte Art der Entnahmeanlage auswählen
4.5.4 Steuerung der Entnahmetiefe Bitte auswählen, ob Entnahmetiefe variabel ist
4.6 Entnahme aus sonstigem Oberflächengewässer
Hier bitte nur Entnahmen zur direkten Rohwassergewinnung aus 
einem Oberflächengewässer (z.B. Bezeichnung Fließgewässer 
bei direkter Entnahme aus der fließenden Welle) angeben. 
Entnahmen zur nachfolgenden Grundwasseranreicherung sind 
bereits oben abgefragt 
4.6.1 Anzahl der Entnahmestellen
Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus dem 
Gewässer werden am Standort betrieben
4.6.2 Art der Entnahmeanlagen
Art der Entnahmeanlage bitte kurz benennen (z.B. 
Einlaufbauwerk)
5. Entnahmemengen
5.1 Rohwasserentnahmemenge  2021 [m³/a]                 7.490.213 
Summe der in 2021 entnommenen Rohwassermenge am 
Gewinnungsstandort [m³/a]
5.2
durchschnittliche Rohwasserentnahmemenge  2016-
2021 (Jahresmittelwert) [m³/a]                 6.867.606 
Mittelwert der entnommenen Rohwassermenge am 
Gewinnungsstandort [m³/a] für die Jahre 2016-2021
5.3 technische Gewinnungskapazität [m³/a]               13.291.000 
Menge der durch maximale Auslastung der verfügbaren 
Gewinnungsanlagen theoretisch und unabhängig von der 
genehmigten Entnahmemenge bei Volllast förderbar wäre.

6. Wasserrechte
6.1
Anzahl der für die Entnahmen am 
Gewinnungsstandort erforderlichen 
wasserrechtlichen Genehmigungen 1
Bitte Anzahl der für den Gewinnungsstandort relevanten 
Wasserrechte benennen und für jedes relevante Wasserrecht 
bitte die nachfolgenden Zeilen ausfüllen. Bitte für jedes 
Wasserrecht eigene Zeilen nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 3 Wasserrechte anzugeben, die 
übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
6.1.1
Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für 
Wasserrecht 1 
54.18.01-
380/2015.0001
Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte 
Wasserrecht 1 angeben
6.1.1.1 Art des Wasserechts (WR) 1 Bewilligung
Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder 
Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren
6.1.1.2 zuständige Wasserbehörde WR 1 BR Münster
Angabe der für das Wasserrecht 1 zuständigen Behörde (bei 
unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt 
auswählen)
6.1.1.3 Inhaber WR 1 Gelsenwasser AG
Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber 
der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit 
unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.1.3 
beschreiben
6.1.1.4 Wasserrecht 1 erteilt bis 31.12.2046
Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig 
ist.
6.1.1.5 Höhe des Wasserrechts 1 (Jahreswert)                 8.400.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/a] angeben
6.1.1.6 Höhe des Wasserrechts 1 (Monatswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/Monat] angeben
6.1.1.7 Höhe des Wasserrechts 1 (Tageswert)                      23.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1[m³/d] angeben
6.1.1.8
Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot  
gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 1)                 9.500.000 
Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] 
angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung 
für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde.
6.1.1.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 1 2012
Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das 
WR 1 vorgenommen wurde
6.1.2
Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für 
Wasserrecht 2 
Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte 
Wasserrecht angeben
6.1.2.1 Art des Wasserechts (WR) 2
Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder 
Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren
6.1.2.2 zuständige Wasserbehörde WR 2
Angabe der für das Wasserrecht zuständigen Behörde (bei 
unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt 
auswählen)
6.1.2.3 Inhaber WR 2
Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber 
der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit 
unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.2.3 
beschreiben
6.1.2.4 Wasserrecht 2 erteilt bis
Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig 
ist.
6.1.2.5 Höhe des Wasserrechts 2 (Jahreswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 2 [m³/a] angeben
6.1.2.6 Höhe des Wasserrechts 2 (Monatswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 2 [m³/Monat] angeben
6.1.2.7 Höhe des Wasserrechts 2 (Tageswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 2 [m³/d] angeben
6.1.2.8
Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot  
gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 2)
Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] 
angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung 
für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde.
6.1.2.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 2
Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das 
WR 2 vorgenommen wurde
6.1.3
Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für 
Wasserrecht 3 
Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte 
Wasserrecht angeben
6.1.3.1 Art des Wasserechts (WR) 3
Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder 
Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren
6.1.3.2 zuständige Wasserbehörde WR 3
Angabe der für das Wasserrecht zuständigen Behörde (bei 
unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt 
auswählen)
6.1.3.3 Inhaber WR 3
Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber 
der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit 
unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.3.3 
beschreiben
6.1.3.4 Wasserrecht 3 erteilt bis
Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig 
ist.
6.1.3.5 Höhe des Wasserrechts 3 (Jahreswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 3 [m³/a] angeben
6.1.3.6 Höhe des Wasserrechts 3 (Monatswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 3 [m³/Monat] angeben
6.1.3.7 Höhe des Wasserrechts 3 (Tageswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 3[m³/d] angeben

6.1.3.8
Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot  
gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 3)
Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] 
angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung 
für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde.
6.1.3.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 3
Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das 
WR 3 vorgenommen wurde
6.2 Selbsteinschätzung Auskömmlichkeit
Bitte qualitative Selbsteinschätzung zur Auskömmlichkeit der 
erteilten Wasserrechte und vorhandenen Förderkapazitäten am 
Gewinnungsstandort vornehmen.
6.2.1
Selbsteinschätzung der Auskömmlichkeit aller 
Wasserrechte am Gewinnungsstandort
Ja nutzbares 
Dargebot langfristig 
hinreichend
Sind auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen am 
Standort (bitte für alle Genehmigungen in Summe bewerten) 
sowie ggf. vorliegender neuerer Berechnungen und ggf. 
bekannter Entnahme Dritter die genehmigten Mengen weiterhin 
auskömmlich oder ist nach Einschätzung des Betreibers 
zukünftig mit einer Überschreitung der Entnahmerechte bzw. der 
technischen Förderkapazitäten zu rechnen? 
6.2.2 Erhöhung Fördermengen geplant? Nein
Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der 
technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? 
Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der 
Planung im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 6.2.2 ergänzen.
7 Wasserschutzgebiet
7.1 zugehöriges Wasserschutzgebiet - Bezeichnung Haard
Bitte Bezeichung Wasserschutzgebiet für den 
Gewinnungsstandort angeben, sofern festgesetzt. 
7.2 Status Wasserschutzgebiet festgesetzt bei geplant, bitte Planungsstand erläutern
7.3
Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die 
Gemeinde(n))
Haltern am See, Oer-
Erkenschwick, Marl
Nennung aller Gemeinde(n) über die sich das 
Wasserschutzgebiet ganz oder teilweise erstreckt.
7.4
Primäre Landnutzung im Einzugsgebiet der 
Gewinnung Wald + Forstflächen
Welche Landnutzung ist prägend für das Gewinnungsgebiet und 
stellt den größten Anteil der Einzugsgebietsfläche dar. Bei 
Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte im 
Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 7.4 beschreiben. 
7.5
Gewässerschutzkooperation 
(Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) im 
Wasserschutzgebiet vorhanden Ja Bitte angeben, ob eine Wasserschutzkooperation besteht
8
Risikobewertung im Einzugsgebiet (ohne 
Klimawandel)
Im Folgenden sollen mögliche Gefährdungen im Einzugsgebiet 
der Gewinnungsanlagen in einem der aufgeführten Sektoren 
angegeben werden. Bei Vorliegen einer oder mehrerer 
Gefährdung(en) bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – 
G 8.14 eine Risikobewertung vornehmen und kurz begründen. 
8.1 Abfall
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
8.2 Abwasser
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
8.3 Eingriffe in den Untergrund
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
8.4 Forstwirtschaft
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.

8.5 Industrie & Gewerbe
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
8.6 Landwirtschaft Ja, geringes Risiko
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
8.7 Siedlung & Verkehr
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
8.9 Umgang mit wassergefährdenden Stoffe
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
8.10
Wasserabhängige 
Ökosysteme/Schutzgebiete/potentiell 
trockenfallende Gewässer (z.B. 
Entnahmebeschränkungen)
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
8.11 Wasserableitung/Sümpfungen
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
8.12 Hochwasser
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
8.13 Altlasten
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.

8.14 PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen)
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
8.15 sonstige
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt 
"Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich 
bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
9
Risikobewertung im Einzugsgebiet durch den 
Klimawandel
Mit Auswirkungen des Klimawandels wird in erster Linie, aber 
nicht ausschließlich, die Auswirkungen auf die permanent 
verfügbaren Dargebotsmenge auch in Zeiten langanhaltender 
Trockenheit abgezielt. 
9.1 quantitative Auswirkungen
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel quantitative 
Auswirkungen (Fördermenge) auf den Gewinnungsstandort 
bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.1 im Beiblatt "Gewinnung" 
Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn 
ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, 
um den Auswirkungen zu begegnen. Wenn möglich bitte 
halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres 
oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem 
Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen 
und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
9.2 qualitative Auswirkungen
Nein, kein Risiko 
absehbar
Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel qualitative 
Auswirkungen (Beschaffenheit Rohwasser) auf den 
Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.2 im Beiblatt 
"Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, 
ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. 
geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.Wenn 
möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes 
(geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch 
bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis 
wann eine Klärung möglich erscheint.

Anhang 2 Wasserversorgungskonzept der Stadt Münster 2024

190093 Zeichen

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024

Impressum 
Stadt Münster 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Juni 2024

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
Einführung ................................ ................................ ................................ ................................ ..... 1 
1 Gemeindegebiet ................................ ................................ ................................ ..................... 3 
1.1 Münster – Stadtprofil und Stadtstruktur ................................ ................................ .............. 3 
1.2 Münster – Dynamische Bevölkerungs- und Erwerbspersonenprognose ............................. 4 
1.3 Hydrogeologie ................................ ................................ ................................ .................... 7 
 Genutzte Ressourcen................................ ................................ ................................ . 8 
 Ungenutzte Ressourcen ................................ ................................ ............................. 9 
2 Wasserversorgungssysteme im Gemeindegebiet ................................ ............................. 11 
2.1 Versorgungsgebiet „Stadtgebiet Münster“ ................................ ................................ ........ 11 
 Beschreibung ................................ ................................ ................................ ........... 11 
2.1.1.1 Wasserabgabe und Wasserbedarf ................................ ................................ .... 13 
2.1.1.1.1 Prognose Wasserbedarf ................................ ................................ ............... 13 
2.1.1.2 Organisation der Wasserversorgung ................................ ................................  14 
2.1.1.2.1 Qualifikationsnachweise/Zertifizierungen ................................ ...................... 15 
2.1.1.3 Absicherung der Versorgung ................................ ................................ ............ 15 
2.1.1.3.1 Fremdbezug ................................ ................................ ................................ . 15 
2.1.1.3.2 Notstromversorgung ................................ ................................ ..................... 16 
2.1.1.3.3 Objekt- und Gebäudeschutz ................................ ................................ ......... 16 
2.1.1.3.4 Maßnahmenplan ................................ ................................ ........................... 16 
2.1.1.3.5 Neue Dortmund-Ems-Kanal-Entnahmestelle (Anlage 51) ............................. 17 
2.1.1.4 Analytik-Konzepte ................................ ................................ ............................. 18 
2.1.1.4.1 Oberflächenwasser-Analytik ................................ ................................ ......... 18 
2.1.1.4.2 Grundwasser-Analytik ................................ ................................ ................... 19 
2.1.1.4.3 Rohwasser-Analytik ................................ ................................ ...................... 19 
2.1.1.4.4 Trinkwasser-Analytik (Wasserwerksausgang, öffentliche Wasserversorgung)
 ................................ ................................ ................................ .................... 19 
2.1.1.4.5 Trinkwasser-Analytik (Wasserverteilnetz, öffentliche Trinkwasserversorgung)
 ................................ ................................ ................................ .................... 20 
2.1.1.5 Wasserbeschaffenheit ................................ ................................ ...................... 21 
2.1.1.5.1 Oberflächenwasser ................................ ................................ ....................... 21 
2.1.1.5.2 Rohwasser ................................ ................................ ................................ .... 22 
2.1.1.5.3 Trinkwasser (öffentliche Versorgung) ................................ ............................ 23 
2.1.1.6 Wassertransportnetz................................ ................................ ......................... 24 
2.1.1.6.1 Übersicht ................................ ................................ ................................ ...... 24 
2.1.1.6.2 Instandhaltung ................................ ................................ ..............................  25 
2.1.1.7 Wasserverteilung ................................ ................................ ..............................  25 
2.1.1.7.1 Plan des Wasserverteilnetzes ................................ ................................ ....... 25 
2.1.1.7.2 Auslegung des Verteilnetzes................................ ................................ ......... 26

2.1.1.7.3 Wasserdruck ................................ ................................ ................................ .27 
2.1.1.7.4 Fließgeschwindigkeit ................................ ................................ .....................28 
2.1.1.7.5 Löschwasserentnahme ................................ ................................ .................30 
2.1.1.7.6 Technische Ausstattung, Materialien, Durchschnittsalter, Dichtigkeit, 
Schadensfälle, Substanzerhalt ................................ ................................ ....33 
2.1.1.7.7 Wasserbehälter und Druckerhöhungsanlagen ................................ ..............35 
 Aufbereitungen ................................ ................................ ................................ .........37 
2.1.2.1 Aufbereitungskapazitäten ................................ ................................ ................. 37 
2.1.2.2 Aufbereitungsschemata ................................ ................................ .................... 38 
 Gewinnungen ................................ ................................ ................................ ...........40 
2.1.3.1 Zulässige Entnahmemengen ................................ ................................ ............ 40 
2.1.3.2 Zulässige Anreicherungsmengen ................................ ................................ ...... 42 
2.1.3.3 Befristungen ................................ ................................ ................................ ..... 42 
2.1.3.4 Nebenbestimmungen und besondere Auflagen ................................ ................ 43 
2.1.3.4.1 Grundwasseranreicherung ................................ ................................ ............43 
2.1.3.4.2 Landwirtschaftliche Beweissicherung ................................ ............................43 
2.1.3.4.3 Erweitertes Monitoring ................................ ................................ ..................44 
2.2 Eigenwasserversorgungsanlagen und dezentrale Wasserversorgungsanlagen im  
Stadtgebiet Münster ................................ ................................ ................................ .................. 44 
 Kleinanlagen ................................ ................................ ................................ ............44 
 Trinkwasser-Analytik (Eigenversorgung) ................................ ................................ ..46 
 Trinkwasserbeschaffenheit (Kleinanlagen) ................................ ............................... 48 
3 Risikobewertung ................................ ................................ ................................ .................. 51 
3.1 Ohne durch den fortschreitenden Klimawandel bedingte Risiken ................................ ..... 51 
 Urbanität ................................ ................................ ................................ ..................51 
 Altlasten ................................ ................................ ................................ ...................52 
 Auftreten besonderer Parameter ................................ ................................ ..............54 
3.1.3.1 Bromacil ................................ ................................ ................................ ........... 54 
3.1.3.2 TFA ................................ ................................ ................................ .................. 57 
3.1.3.3 Oxipurinol ................................ ................................ ................................ ......... 59 
 Landwirtschaft ................................ ................................ ................................ ..........60 
 Grundwasseranreicherung ................................ ................................ .......................67 
3.1.5.1 Ems ................................ ................................ ................................ .................. 67 
3.1.5.2 Dortmund-Ems-Kanal ................................ ................................ ....................... 68 
 Löschmitteleinsatz ................................ ................................ ................................ ....70 
 Bereitstellung von Löschwasser ................................ ................................ ...............71 
 Wasserverteilung ................................ ................................ ................................ .....71 
3.2 Durch den Klimawandel bedingte Risiken ................................ ................................ ........ 72 
 Entwicklungsprognose des quantitativen Wasserdargebots unter Berücksichtigung 
möglicher Auswirkungen des Klimawandels ................................ ...........................72

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
 
 
 Hochwasser ................................ ................................ ................................ ............. 74 
 Wasserverteilung ................................ ................................ ................................ ..... 75 
4 Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung ........ 77 
4.1 Kurzfristige Maßnahmen ................................ ................................ ................................ .. 77 
 Leitungsbau einer Trink- sowie Infiltrationsleitung im Wassergewinnungsgebiet „Hohe 
Ward“ ................................ ................................ ................................ ..................... 77 
4.2 Langfristige Maßnahmen ................................ ................................ ................................ . 78 
 Wasserwerksumstrukturierung ................................ ................................ ................. 78 
4.2.1.1 Modernisierte Oberflächenwasseraufbereitungsanlagen ................................ .. 80 
4.2.1.2 Direktaufbereitung ................................ ................................ ............................ 81 
4.2.1.3 Schutzstatus „Kinderhaus“ ................................ ................................ ................ 81 
 Brauchwasser ................................ ................................ ................................ .......... 82 
 Entsiegelung ................................ ................................ ................................ ............ 84 
 Trinkwasserbrunnen ................................ ................................ ................................ . 85 
 Bildung und Sensibilisierung ................................ ................................ .................... 86 
4.2.5.1 Außerschulischer Lernort am WW „Hornheide“ ................................ ................. 86 
4.2.5.2 Haus der Nachhaltigkeit ................................ ................................ .................... 87 
 Grundwasserdatenbank ................................ ................................ ........................... 87 
Abkürzungen ................................ ................................ ................................ ................................  III 
Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ ................ V 
Tabellenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ................... VII 
Anlagenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ................... VIII

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
1 
 
Einführung 
Die öffentliche Wasserversorgung ist ein essenzieller Teil der Daseinsvorsorge und damit traditionell 
eine gemeindliche Selbstverwaltungsangelegenheit. Rechtlich ist die Pflicht, die Trink - und 
Löschwasserversorgung sicherzustellen, in § 50 Wasserhaushalts gesetz (WHG) geregelt. 
Konkretisiert wird diese Aufgabe u.a. durch § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz NRW (LWG), wonach 
die Gemeinde für die langfristige Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung ein Konzept 
über den Stand und die zukünftige Entwic klung der Wasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet 
aufzustellen hat. Hier sind die derzeitige Versorgungssituation und deren Entwicklung sowie damit 
verbundene Entscheidungen darzustellen.  
Das Wasserversorgungskonzept der Stadt Münster wurde - wie gesetzlich vorgesehen - erstmalig 
im Jahr 2018 aufgestellt, vom Rat beschlossen und der Aufsichtsbehörde vorgeleg t. Ein 
Schwerpunkt des ersten Wasserversorgungskonzeptes war die Neustrukturierung der Wasserwerke 
(WW) im Rahmen des „DIPOL-Konzeptes“ (vgl. Wasserversorgungskonzept 2018). Die endgültige 
Umsetzung des DIPOL-Konzeptes wird voraussichtlich bis Ende 2028 abgeschlossen sein. Um die 
Trinkwasserversorgung u.a. auch bei einer prognostizierten, steigenden Bevölkerungsentwicklung 
langfristig sicherzustellen, w urden im ersten Wasserversorgungskonzept zahlreiche Maßnahmen 
aufgezeigt. Der Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen kann Anlage 1 entnommen werden. 
Das Wasserversorgungskonzept ist gemäß § 38 Abs. 3 LWG alle 6 Jahre fortzuschreiben. Mit der 
vorliegenden Fortschreibung kommt die Stadt Münster dieser gesetzlichen Verpflichtung nach. In 
der Fortschreibung „Wasserversorgungskonzept 2024“ wird aufgezeigt, wie die Stadt Münster in 
enger Zusammenarbeit mit der Stadtnetze Münster GmbH (SNMS) - in Ihrer Funktion als lokaler 
Wasserversorger - nach aktuellem Wissensstand eine nachhaltige und sichere 
(Trink)Wasserversorgung gewährleisten kann. Im Kern steht die Beantwortung der Frage, wo der 
Bedarfssicherung der Wasserversorgung durch mittel - und langfristige Entwicklung en Gefahr 
drohen könnte und wie dieser Gefahr zu begegnen ist. Als maßgebliche Herausforderungen für die 
Versorgungssicherheit stehen - nach wie vor - die prognostizierte Zunahme der Bevölkerung und 
zunehmend auch die möglichen Auswirkungen der klimatische n Veränderungen im Fokus. Eine 
qualitative und quantitative gesicherte Wasserversorgung ist auch Ziel der globalen 
Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goal 6) der Agenda 2030. 
Das Wasserversorgungskonzept 2024 enthält die wesentlichen Fakten über  den Stand und die 
Prognosen zur Entwicklung der Wasserversorgung, ohne sensible Daten offenzulegen. Dabei hängt 
die Detailschärfe der dargestellten Aspekte von deren Bedeutung für die Sicherstellung der 
öffentlichen Wasserversorgung ab. Wegen neuer rechtl icher Anforderungen ( vgl. Erlass zum 
Wasserversorgungskonzept des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW vom 
30.06.2023) entspricht die Gliederung der Fortschreibung nicht mehr dem Aufbau des 
Wasserversorgungskonzeptes 2018. Aus Gründen der l andesweiten Vereinheitlichung und der 
übersichtlichen Darstellung wurden nun im Konzept die wesentlichen Eckpunkte in tabellarischer 
Form eingefügt. In den Tabellen und Beiblättern sind die Auskünfte der beiden öffentlichen

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
2 
 
Versorgungsunternehmen, der SNMS und der Gelsenwasser AG, dargestellt. Die Darstellungen der 
jeweiligen Betreiber in den Tabellen und Beiblättern werden dem Wasserversorgungskonzept als 
Aussage der Betreiber als Anlage beigefügt.  
Das Gros der zur Darlegung der öffentlichen Trinkwasserve rsorgung erforderlichen Informationen 
liegt fachlich bedingt bei den öffentlichen Versorgern.  Diese Informationen wurden mit weiteren 
relevanten Informationen des Gesundheits- und Veterinäramtes, des Stadtplanungsamtes, des 
Amtes für Mobilität und Tiefbau,  des Amtes  für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit , der 
Feuerwehr sowie der Stabsstelle Klima der Stadt Münster in enger Zusammenarbeit mit der SNMS 
(als Wasserversorger und Netzbetreiber) zum vorliegenden Konzept zusammengefasst. 
Komplementiert wurden diese Inhalte durch eine Datenbereitstellung des Büros Schmidt und Partner 
aus Bielefeld als beratende Hydrogeologen. Aus dem Wasserversorgungskonzept der 
Gelsenwasser AG wurden Informationen zum Trinkwasser aus dem WW Haltern übernommen und 
sind in den Anlage 22 – 31 zum Wasserversorgungskonzept 2024 dargestellt.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
3 
 
1 Gemeindegebiet 
1.1 Münster – Stadtprofil und Stadtstruktur 
Münster gehört als wissensbasiertes und urban geprägtes Oberzentrum mit einem Stadtgebiet von 
ca. 302 km² zu den flächenmäßig größten Städt en in Nordrhein -Westfalen. Die Stadtstruktur von 
Münster ist siedlungsstrukturell und durch das idealtypisc he Grünsystem klar gegliedert 
(vgl. Abbildung 1).  
 
Abbildung 1: Münster: Siedlungsstruktur und Grünsystem (Quelle: Stadt Münster) 
 
Das Stadtzentrum bilden die Altstadt und die frühen Stadterweiterungsgebiete innerhalb des zweiten 
Tangentenringes (Innenstadt). Hieran schließen sich im Süden und Nordosten die weiteren Teile

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
4 
 
der Kernstadt an. Neben der Kernstadt ist die Siedlungsstruktur von Münster durch zwei Ringe von 
Stadtteilen geprägt. Die Stadtteile des innere n Rings (innere Außenstadtteile) gehörten bereits vor 
der Kommunalen Neugliederung 1975 zum Stadtgebiet von Münster. Der äußere Ring von 
Außenstadtteilen hat seinen Ursprung in den zehn ehemaligen Umlandkommunen, die im Rahmen 
der Kommunalen Neugliederung zum 01.01.1975 in die Stadt Münster eingegliedert wurden. 
Die Promenade gliedert die Altstadt von der Innenstadt, innerhalb des zweiten Grünrings liegen die 
inneren Außenstadtteile, die i.d.R. durch einen der sieben Hauptgrünzüge getrennt werden. Die 
äußeren Außenstadtteile liegen im dritten Grünring, der gleichzeitig den Übergang zur 
Münsterländer Parklandschaft schafft. 
Die räumlich strukturelle Gliederung wird von zwei bedeutenden Funktionsräumen überlagert. 
Hierbei handelt es sich zum einen um die „City“ als zentralstem Stadtraum, zum anderen um den 
„Universitätssektor“, der sich über die Altstadt hinaus weit in die westliche Kernstadt erstreckt. 
Münster ist der Einwohner- und Arbeitsplatzschwerpunkt des Münsterlandes (Stadt Münster sowie 
die Kreise  Borken, Coesfeld, Warendorf, Steinfurt). Nach den Aussagen des Regionalplans 
Münsterland strahlt das Oberzentrum Münster noch weit über das Münsterland hinaus. Dies führt 
aufgrund des erheblichen Berufseinpendlerüberschusses dazu, dass die Tagbevölkerung von 
Münster mit 384.177 (30.06.2022) erheblich über der Nachtbevölkerung mit 318.785 (30.06.2022) 
liegt. Hinzu kommen die Bildungseinpendler (Schülerinnen, Schüler, Studierende), deren Zahl vom 
Landesbetrieb Information und Technik N ordrhein-Westfalen (IT.NRW) nicht mehr aktuell 
ausgewiesen wird, sowie die Gästeankünfte in Beherbergungsbetrieben (2022: 632 .952) mit einer 
durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 2,4 Tagen. Auch erhöhen Tagestouristen und weitere 
oberzentrale Funktionen, wie z. B. die Kliniken  und Krankenhäuser, die Zahl der Menschen in 
Münster. Hieraus wird deutlich, dass - neben der im Folgenden dargestellten 
Bevölkerungsentwicklung - auch die Funktion von Münster als Oberzentrum Einfluss auf den 
städtischen Trinkwasserbedarf hat. 
 
1.2 Münster – Dynamische Bevölkerungs- und Erwerbspersonenprognose 
Das Oberzentrum Münster gehörte in den letzten Jahren zu den Städten mit dem dynamischsten 
Bevölkerungswachstum in Deutschland. Auch zukünftig wird für Münster ein erheblicher 
Bevölkerungsanstieg erwartet. So prognostiziert der IT.NRW in seiner aktuellen Prognose für den 
Zeitraum 01.01.2021 bis 01.01.2050 einen Anstieg von 316.403 Einwohner (Ew .) auf 326.357 Ew. 
(+ 9.954 Ew.) [1]. Die Stadt Münster hat eine eigene Bevölkerungsprognose durch das Institut InWIS 
Forschung und Beratung GmbH erstellen lassen, die aus ihrer Sicht deutlich zutreffender das 
gegenwärtige und zukünftige Wachstum der Stadt abbildet. Diese Prognose kommt in der 
Vorzugsvariante im Vergleich zur neuen Vorausberechnung von IT.NRW auf ein deutlich stärkeres 
Wachstum der Bevölkerung bis zum Jahr 2045 auf 353.596 Einwohnerinnen und Einwohner 
(vgl. Abbildung 2) [2].

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
5 
 
Da für die Wasserrechtliche Bewilligung von Grundwasserentnahmen die Zahlen von IT.NRW zu 
verwenden sind und die vorherige Vorausberechnung von IT.NRW für den Zeitraum 01.01.2018 bis 
01.01.2040 die Bevölkerungsentw icklung im Verhältnis zur stadteigenen InWIS -Prognose 
(vgl. Abbildung 2) zutreffender abbildet (wenn auch auf einem insgesamt höheren Niveau), wurde 
auf die ältere Vorausberechnung von IT.NRW abgestellt, da dies einem Worst -Case-Szenario im 
Sinne des maximalen Ansatzes entspricht [2].  
Die Bevölkerun gsvorausberechnung 2021 bis 2050/2070 von IT.NRW unterscheidet sich im 
Ergebnis für die Stadt Münster erheblich von der vorausgegangenen Berechnung 2018 bis 
2040/2060. Die Berechnung 2018 bis 2040/2060 errechnet für die Stadt Münster zum 31.12.2039 
einen B evölkerungsbestand von 357.141 Personen. Für den gleichen Zeitpunkt weist die 
Berechnung 2021 bis 2050/2070 323.861 Personen für Münster aus. Zwischen diesen beiden 
Berechnungen besteht somit eine Differenz von 33.280 Personen.  
Die Differenzen zum Bestand am 31.1.2022 (320.946 Personen) betragen bei der Berechnung 2018-
2040/2060 +6.396 Personen und bei der Berechnung 2021-2050/2070 -3.177 Personen. Hier fehlen 
die 2022 zugewanderten Personen aufgrund des Ukraine-Krieges. 
Die unterschiedlichen Ergebnisse re sultieren aus den unterschiedlichen Annahmen. So sind die 
Referenzzeiträume unterschiedlich. Für die Berechnung 2018 -2040/2060 sind die Jahre 2013 bis 
2017 genannt, wobei je nach Bevölkerungsbewegung unterschiedliche Jahre gewählt wurden. Die 
Berechnung 2021-2050/2070 beruht auf Daten aus den Jahren 2017 bis 2020. Damit ist auch das 
Jahr 2020 mit den Auswirkungen der Pandemie auf die Migrationsbewegungen in die Annahmen 
eingeflossen. 
Insbesondere die Annahmen zu den Wanderungsdaten unterscheiden sich zwisch en den beiden 
Berechnungen. Die Wanderungssalden der Berechnung 2021 -2050/2070 liegen niedriger als die 
Salden der Berechnung 2018 -2040/2060. Dabei wird für Münster in der Berechnung 2018 -
2040/2060 ein durchschnittlicher jährlicher Wanderungssaldo von 1.465 Personen angenommen. In 
der Berechnung 2021 -2050/2070 beträgt dieser Wert 390 Personen. Letzterer Wert ist nach 
Einschätzung der Stadt Münster zu niedrig. Betrachtet man die letzten 28 Jahre, so ergibt sich für 
Münster ein durchschnittlicher Wanderungssaldo von 1.542 Personen. Selbst ohne die Jahre 2011, 
2015 und 2022, die eine überdurchschnittlich hohe Zuwanderung aufweisen, ist der 
Wanderungssaldo mit 834 Personen erheblich höher als die Annahme für die Berechnung 2021 -
2040/2060. 
Bekräftigt wird diese H erangehensweise dadurch, dass die aktuell von IT.NRW für das Jahr 2030 
prognostizierte Einwohnerzahl von ca. 320.000 in Münster bereits Ende 2022 überschritten wurde. 
Insgesamt ist also festzuhalten, dass die niedrigen Annahmen der Berechnung 2021-2050/2070 zu 
einer entsprechend niedrigen Bevölkerungsentwicklung führen, die nicht für eine langfristige 
Daseinsvorsorge zugrunde gelegt werden sollte. Hierfür ist die Berechnung 2018-2040/2060 besser 
geeignet, auch wenn die Berechnung 2018-2040/2060 für Münster etwas überhöht erscheint.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
6 
 
 
Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung - InWIS-Prognose im Vergleich zu Vorausberechnungen von IT.NRW 
 
Grundlage für die weitere räumliche Entwicklung von Münster ist der Flächennutzungsplan auf Basis 
der Vorgaben des Regionalplans Münsterland. Der Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 
2004 und wurde durch inzwischen mehr als 75 abgeschlossene Änderungen kontinuierlich 
fortentwickelt. Das hohe Einwohner-, Beschäftigten- und Studierendenwachstum der letzten Jahre 
hat dazu geführt, dass die planerischen Flächenreserven fortgeschrieben werden müssen.  
Mit dem Integrierten Flächenkonzept Münster (IFM) richtet die Stadt den Blick aktuell frühzeitig und 
proaktiv auf künftige Entwicklungen. Ziel ist es, Entwicklungsflächen unter anderem für neue Wohn- 
und Arbeitsstätten zu identifizieren, Flächenpotenziale für eine klimaneutrale Energieversorgung zu 
verorten und gleichzeitig die hochwertigen Freiräume der Stadt als wesentliches 
Alleinstellungsmerkmal zu schützen und weiterzuentwickeln. Damit soll ein nachhaltiger Rahmen für 
die zukünftige räumliche Stadtentwicklung geschaffen werden und zugleich in Bezug auf künftige 
Wohn- und Arbeitsstättenbedarfe die Handlungsfähigkeit Münsters bewahrt werden.  
Die Erarbeitun g des IFM -Konzeptes erfolgt auch vor dem Hintergrund und im Rahmen der 
Fortschreibung bzw. Änderung des Regionalplans, die zurzeit erfolgt. Dort wurde für Münster ein 
Bedarf an weiteren Allgemeinen Siedlungsbereichen in einer Größenordnung von ca. 391 ha b is 
zum Jahr 2045 ermittelt. Für Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche beträgt der Bedarf bis zu 
diesem Jahr ca. 249 ha. 
Neben der o. a. Bevölkerungsvorausberechnung hat InWIS auch den Wohnungsbedarf bis zum Jahr 
2045 ermittelt  [2]. Danach ist der Bau von ca. 40.000 neuen Wohnungen erforderlich, um den 
Wohnungsbedarf von 2022 – 2045 zu decken. Darüber hinaus hat das CIMA Institut für 
Regionalwirtschaft GmbH den Bedarf an Arbeitsstätten und dafür notwendigen Flächen auf der

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
7 
 
Basis einer Erwerbstätigenprognose in Höhe von ca. 270 ha für emissionsarmes und 
emissionsintensives Gewerbe sowie ca. 1.260.000 m² Geschossfläche für Büro - und 
Praxisnutzungen ermittelt [2].  
Die Ergebnisse der beauftragten Gutachten von InWIS und CIMA sowie der Bedarfsprognosen der 
Regionalplanung zu den Themen Wohnen sowie Arbeitsstätten / Gewerbeflächen zeigen aufgrund 
des weiteren Wachstums der Stadt Münster einen erheblichen Flächenbedarf für weitere Baugebiete 
für Wohnungen und Arbeitsstätten bis zum Jahr 2045.  
Trotz der Unterschiedlichkeit hinsichtlich der Annahmen, der methodischen Ansätze sowie der 
betrachteten planerischen Voraussetzungen kommen InWIS und CIMA auf der einen Seite und die 
Bedarfsberechnungen der Regional planung auf der anderen Seite in Bezug auf die 
Inanspruchnahme von Flächen für neue Baugebiete im Außenbereich im Ergebnis zu 
vergleichbaren Größenordnungen. 
Im Sinne einer flächensparenden Kommune besitzt selbstverständlich die Wiedernutzung von 
brachfallenden bzw. von Konversionsflächen eine vorrangige Bedeutung. Zu nennen sind hier u. a. 
die Wiedernutzug der ehemaligen York - und Oxfordkaserne, der ehemaligen britischen 
Wohnstandorte, nicht mehr genutzter Flächen rund um die Stadthäfen I und II sowie ehem aliger 
Gewerbestandorte (z. B. Beresa, Lancier). Allerdings reichen diese Flächen angesichts der hohen 
Nachfrage und der prognostizierten Bedarfe nicht aus, so dass auch künftig noch unbebaute Flächen 
im Außenbereich für Siedlungszwecke benötigt werden. 
 
1.3 Hydrogeologie 
Das Stadtgebiet Münster gehört zum Kernmünsterland. Es wird nach Westen, Norden und Osten 
von den Sandlandschaften des West- und Ostmünsterlandes umschlossen, während im Süden die 
Lösslandschaften der Hellwegbörden und des Emscherlandes angrenzen. Geologisch hebt es sich 
durch anstehende bzw. kaum überlagerte Oberkreideschichten deutlich von den benachbarten 
Landschaften ab. 
Das Stadtgebiet wird zentral von Norden nach Süd-Osten vom Münsterländer Kiessandzug gequert, 
der sich morphologisch als breiter, teilweise bis zu 10 m hoher Wall aus seiner direkten Umgebung 
hervorhebt. Die Brunnen der WW „Kinderhaus“, „Geist“ und „Hohe Ward“ erschließen die Schichten 
des Münsterländer Kiessandzugs, welche aus Mittel- bis Grobsand bestehen, zur Wassergewinnung 
(vgl. Abbildung 3). Entlang der Ems sind jungeiszeitliche, kiesige Ablagerungen der Ur -Emsrinne 
verbreitet, die ebenfalls eine gute Durchlässigkeit aufwei sen und für die Grundwasserförderung in 
den Wassergewinnungsgebieten (WGG) „Gittrup“, „Haskenau“ und „Hornheide“ genutzt werden. 
Außerhalb des Münsterländer Kiessandzuges und der Ur -Emsrinne sind im Stadtgebiet Münster 
weitflächig geringdurchlässige Schichten verbreitet, die für eine Grundwassernutzung nicht in Frage 
kommen (vgl. Kapitel 4.1.2).

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
8 
 
 Genutzte Ressourcen 
Das Flachlandgebiet des mittleren Münsterlandes zwischen Ems und Lippe ist durch die weite 
Verbreitung grundwassergeringleitender Oberkreide -Festgesteine sowie weitreichende 
Ablagerungen geringdurchlässiger quartärer Lockergesteine (Grundmoräne) gekennzeichnet. Die 
Festgesteine liegen zum Teil frei zutage, zum Teil auch unter nur geringmächtigen  
Lockergesteinsschichten (Abbildung 3). 
 
 
Abbildung 3: Geologie (ab 2 m) im Stadtgebiet Münster [3]

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
9 
 
 
Den Hauptgrundwasserleiter bilden sandig -kiesige Lockergesteine des Quartärs, die das oberste 
Grundwasserstockwerk mit freier, ungespannter Grundwasseroberfläche darstellen. Die quartären 
Sedimente grundwasserführender Schichten sind trotz unterschiedlicher Genes e und Alter 
hydraulisch miteinander verbunden. Größere Lockergesteinsmächtigkeiten der quartären 
Deckschichten sind an rinnenförmige Eintiefungen gebunden. Sie sind als Ur -Rinnen der heutigen 
Wasserläufe bzw. früherer Schmelzwasserrinnen aufzufassen. Außerhalb der Rinnenzonen sind die 
Lockergesteinsschichten häufig nur als dünner Sedimentschleier vorhanden. 
Die Festgesteins-Grundwassergeringleiter weisen keine oder lediglich eine geringe Wasserführung 
in ihrer oberflächennahen klüftigen Auflockerungszone au f, die für eine nennenswerte 
Grundwassergewinnung nicht nutzbar ist. 
Die von den WW genutzten Grundwasserleiter bestehen aus dem Münsterländer Kiessandzug, der 
als schmales Band ausgebildet ist, sowie aus den flächenhaft verbreiteten, eiszeitlichen 
Ablagerungen der Ur -Emsrinne (Niederterrassen der Ems)  (vgl. Abbildung 4). Ein zweites, 
gespanntes Grundwasserstockwerk liegt in einer Tiefe von 900 bis 1.700 m in den Kalksteinen des 
Cenomans und Turons vor, hat jedoch wegen des stark versalzenen Wassers (Sole) keine 
wasserwirtschaftliche Bedeutung.  Gleiches gilt für einen weiteren Horizont im Kohlen - und 
Massenkalk in ca. 4.700 bis 6.700 m Tiefe. 
 
 Ungenutzte Ressourcen 
Der überwiegende Teil der grundwasserführenden Bereiche (Münsterländer Kiessandzug, 
Niederterrasse der Ems) im Stadtgebiet Münster werden bereits durch die bestehenden WW 
genutzt. Es sind daher keine nennenswerten ungenutzten, grundwasserbürtigen Rohwasser -
Ressourcen im Stadtgebiet Münster mehr ausgebildet.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
10

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
11 
 
2 Wasserversorgungssysteme im Gemeindegebiet 
2.1 Versorgungsgebiet „Stadtgebiet Münster“ 
 Beschreibung 
Heute betreibt die SNMS vier WW im Stadtgebiet von Münster: „Hornheide“ und „Kinderhaus“ im 
Norden sowie „Hohe Ward“ und „Geist“ im Süden der Stadt. Die Wasserschutzgebiete (WSG) der 
dazugehörigen Wassergewinnungsgebiete (WGG) „Gittrup / „Hornheide“ / „Haskenau“ (WW 
„Hornheide“), „Kinderhaus -Nord“ / “Kinderhaus -Süd“ (WW „Kinderhaus“), „Hammer Str.“  / 
„Vennheideweg“ / „Hiltrup“ (WW „Geist“) sowie „Hohe Ward“ (WW „Hohe Ward “) umfassen in 
Summe eine Fläche von rund 3.700 ha (Zonen I bis IIIA). Dies entspricht in etwa 12 % der 
gesamtstädtischen Fläche Münsters. Hinzu kommt im Westen des Stadtgebietes - als erweitertes 
Einzugsgebiet der Wasserfassung „Hohe Ward “ - eine rund 3.920 ha umfassende Zone IIIC 
(vgl. Abbildung 4). 
 
 
Abbildung 4: Übersicht der Wasserwerke und Wasserschutzgebiete (WSG)

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
12 
 
An den vier Standorten werden derzeit rund 75 % des städtischen Wasserbedarfs produziert - der 
weit größte Teil in „Hornheide“ und „Hohe Ward“ (WW „Kinderhaus“ und WW „Geist“ ca. 10 %). Die 
restlichen 25 % des Trinkwasserbedarfs werden über das WW Haltern (Gelsenwasser AG) an der 
Übergabestation in Albachten zugeliefert (vgl. Kapitel 2.1.1.3.1). 
 
Da das natürliche Dargebot die erforderlichen Fördermengen an Rohwasser (in diesem Dokument 
ist hiermit ausschließlich das an den Wasserfassungen geförderte, nicht aufbereitete Grundwasser 
gemeint) zur Trinkwasserproduktion nicht decken kann, wird Münsters Grundwasser bereits heute 
in Abhängigkeit zur natürlichen Grundwasserneubildung über 60 % mit Oberflächenwasser aus dem 
Dortmund-Ems-Kanal (DEK) (Infiltration an den Standorten „Haskenau“, „Gittrup“, „Vennheideweg“ 
und „Hohe Ward “) sowie der Ems (Infiltration am Standort „Hornheide“ in zwei von vier 
Anreicherungsbecken) angereichert. Die entsprechenden Entnahmestellen sind in Abbildung 4 
dargestellt. Um gegebenenfalls mitgeführten unerwünschten Stoffen entgegenzuwirken, durchläuft 
das für die Infiltration entnommene Oberflächenwasser an allen Standorten vor der Einleitung in die 
Bodenpassage eine Aktivkohlefiltration (AKF) (vgl. Kapitel 3.1.5). 
 
 
 
Tabelle 1: Übersicht der Wasserwerke, Wasserschutzgebiete und Brunnengalerien 
 
Wasserwerk Wasserschutzgebiete Brunnengalerie
Hornheide Hornheide-Haskenau (924 ha)
Gittrup (412 ha)
Hornheide (12 Förderbrunnen)
Haskenau (28 Förderbrunnen)
Haskenau (3 Ergänzungsbrunnen "Wallburg")
Gittrup (4 Förderbrunnen)
Kinderhaus Kinderhaus (651 ha) Kinderhaus-Nord (2 Förderbrunnen)
Kinderhaus-Süd (1 Förderbrunnen)
Geist Geist (654 ha)
Hammer Str. (2 Förderbrunnen)
Vennheideweg (8 Förderbrunnen)
Hiltrup (3 Förderbrunnen)
Hohe Ward Hohe Ward (1.065 ha, Zone I-IIIA) Hohe Ward (32 Förderbrunnen)

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
13 
 
2.1.1.1 Wasserabgabe und Wasserbedarf 
 
Abbildung 5: Trinkwasserproduktion sowie verrechnete Wasserabgaben (2012 bis 2022) 
 
Abbildung 5 stellt die mit Endkunden abgerechneten Wasserabgaben sowie die tatsächlichen 
Netzeinspeisungen für den Zeitraum 2012 bis 2022 gegenüber. Die Differenz zwischen Produktions- 
und Verkaufsmenge  umfasst die nicht abrechenbaren Wassermengen, wie beispielsweise die 
Wasserverluste im Netz, die Löschwasserentnahmen oder betriebliche Eigenverbräuche. 
 
2.1.1.1.1 Prognose Wasserbedarf 
Der Wasserbedarf stellt laut Definition die durch den Wasserversorger potenziell bereitzustellende 
Menge an Trinkwasser dar. 
Die durch die Genehmigungsbehörde festgelegten und anhand standardisierter Ansätze ermittelten 
Kalkulationsfaktoren bzw. Prognosegrößen der Wasserbedarfsprognose umfassen neben der 
Reinwasserabgabe an die Bevölkerung - basierend auf der Vorausberechnung vom Landesbetrieb 
Information und Technik  Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) (Prognose 2018-2040) - zudem die 
Wassermengen für Rohrnetzspülungen, Löschwasserentnahmen, Abgabe an Standrohre 
(Bauwasserabgabe) sowie die Li eferung an Großabnehmer - zuzüglich entsprechender 
Sicherheitszuschläge sowie dem Eigenbedarf der WW. 
Die Wasserbedarfsprognose wurde für den Bewilligungsantrag der Wassergewinnung „Hornheide“ 
(vgl. Kapitel 2.1.3.1) aktualisiert und entsprechend dem allgemein gültige n Merkblatt der 
Bezirksregierung Münster für das Jahr 2049 aufgestellt [4]. 
Die Bedarfsprognose bezieht sich auf das gesamte Versorgungsgebiet (vgl. Kapitel 2.1.1.7.1) unter 
Einbeziehung aller Wassergewinnungsanlagen der S NMS (einschließlich Fremdbezug) und stellt 
sich zusammenfassend folgendermaßen dar:

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
14 
 
Die Reinwasserabgabe netto wird unter Berücksichtigung der einzelnen Prognosegrößen im Jahre 
2049 bei rund 19,84 Mio. m³/a liegen. Zuzüglich der zu erwartenden realen Wasserverlustmengen 
beträgt die Netzeinspeisung damit brutto rund 20,53 Mio. m³/a. 
Dieser berechneten Menge ist noch ein 7,5-prozentiger Sicherheitszuschlag aufzurechnen, der darin 
begründet liegt, dass das auch überregional zu beobachtende geänderte Verbraucherverhalten  in 
den letzten J ahren (wohl auch bedingt durch die klimatische Entwicklung) zu einem signifikanten 
Anstieg der einwohnerspezifischen Verbräuche geführt hat. 
Die für das Versorgungsgebiet der SNMS prognostizierte Netzeinspeisung für das Jahr 2049 ergibt 
sich somit brutto zu 22,02 Mio. m³/a. Inklusive der prognostizierten Eigenbedarfsmenge berechnet 
sich der Bedarf im Versorgungsgebiet für das Jahr 2049 auf rund 22,12 Mio. m³/a. 
 
2.1.1.2 Organisation der Wasserversorgung 
Tabelle 2 bildet die Organisationsstruktur der Trinkwasserversorgung Münsters ab, inklusive der 
hierfür erforderlichen vertraglichen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich des 
Fremdbezugs, der Lieferung und den genehmigungsbehördlichen Voraussetzungen zur Produktion 
von Trinkwasser. 
 
 
Tabelle 2: Organisation der Wasserversorgung 
 
Der im Jahr 2020 vollzogene Übergang des Wasserwerkbetriebs von der Stadtwerke Münster GmbH 
(SWMS) in die SNMS erfordert seither einen Wasserlieferungsvertrag zwischen beiden 
Unternehmen, da die SWMS entsprechend des zwischen der Stadt Münster und ihr 
abgeschlossenen Konzessionsvertrags weiterhin als Wasserlieferant fungiert. Gleichermaßen ist die 
SWMS Vertragspartnerin hinsichtlich des Wasserliefervertrags mit der Gelsenwasser AG.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
15 
 
Die bauliche Ausführung, die Wartung und der Betrieb liegen in der konzessionierten Zuständigkeit 
der SWM S. Bezüglich Löschwasser ist lediglich die kostenfreie Nutzung in  diesem 
Konzessionsvertrag geregelt. Dieser Vertrag kann frühestens zum 31.12.2028 mit einem Jahr 
Kündigungsfrist gekündigt werden. Aus Sicht des Amtes 37 (Feuerwehr) muss die Bereitstellung von 
Löschwasserentnahmen (vgl. Kapitel 2.1.1.7.5) in der Neufassung des Konzessionsvertrags  eine 
grundlegend stärkere Berücksichtigung erfahren. 
 
2.1.1.2.1 Qualifikationsnachweise/Zertifizierungen 
In Bezug auf die Trinkwasserproduktion liegen der SNMS die mit Tabelle 3 nachfolgend aufgeführten 
Zertifizierungen vor. 
 
 
Tabelle 3: Qualifikationsnachweise/Zertifizierungen 
 
Eine Neuzertifizierung de s Ende 2023 ausgelaufenen Zertifikats „Technisches 
Sicherheitsmanagement“ ist für das Jahr 2024 vorgesehen. 
 
2.1.1.3 Absicherung der Versorgung 
2.1.1.3.1 Fremdbezug 
Die Gelsenwasser AG liefert der SWMS - gemäß des zwischen beiden Unternehmen 
abgeschlossenen Wasserlieferungsvertrags vom 18.01.2021 ( vgl. Tabelle 2) - einen Anteil des in 
Münster benötigten Trinkwassers aus dem WW in Haltern. Die vereinbarte Jahresabnahmemenge 
an der von beiden Vertragspartnern gemeinschaftlich festgelegte n Übergabestelle in Albachten 
(vgl. Abbildung 4) beläuft sich auf 4.000.000 m³. Die vertraglich vorgehaltene Jahreshöchstmenge 
beträgt 7,45 Mio. m³ bei einer maximalen Stundenleistung von 1.200 m³/h. Der physikalische 
Mindestdurchfluss zur Frischhaltung der Leitung ist auf 300 m³/h festgelegt. 
 
Zertifiziert nach Inhalt Geltungsbereich Laufzeit
bis
DIN EN ISO 9001:2015 Qualitätsmanagementsystem Wassergewinnung und -aufbereitung 24.11.2025
DIN EN ISO 9001:2015 Qualitätsmanagementsystem
Planung, Bau und Betrieb von Netzen und Verteilung 
in der Elekrizitäts-, Gas-, Wasser- und 
Fernwärmeversorgung und Straßenbeleuchtung
24.11.2025
DVGW Arbeitsblatt W 1000 Technisches Sicherheitsmanagement Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung, 
Wasserwerke 24.11.2023
ISO 50001:2018 Energiemanagementsystem
Dienstleister im Bereich der Energieversorgung und 
Mobilität, Umspannwerke, Wasserwerke, 
Gasnetzobjekte, Leuchtstellen, Schalthäuser, 
Trafostationen, Versorgungsfahrzeug
19.12.2026
ISO/IEC 27001:2017 Informationssicherheits-
Managementsystem (ISMS) 
Betrieb der Wasserwerke der Stadtnetze Münster 
GmbH 14.12.2025

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
16 
 
2.1.1.3.2 Notstromversorgung 
Die WW „Hornheide“, „Geist“ und „Hohe Ward“ können im Falle einer Unterbrechung der öffentlichen 
Stromversorgung anhand von Netzersatzanlagen weiterhin Trinkwassermengen in das 
Versorgungsnetz einspeisen, sofern ausreichend Kraftstoff zur Verfügung steht . Insbesondere die 
in den vergangenen Jahren stetig gestiegene Gefahr von Angriffen auf kritische Infrastrukturen hat 
die SNMS dazu veranlasst, alle versorgungsrelevanten Anlagen zur Netzersatzversorgung an den 
WW, Pumpwerken (PW) und Druckerhöhungsanlagen (DEA) sukzessive zu modernisieren und auf 
die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. In Krisenfällen melden die SNMS über ihre 
Unternehmensvertretung im Krisenstab der Stadt Münster die Bedarfe an Kraftstoff, welche für den 
Betrieb der entsprechenden Netzersatzanlagen erforderlich sind. 
Vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Kraftstoff kann die Gelsenwasser AG mit dem WW in Haltern  
gleichermaßen notstromgebunden seine Lieferverpflichtungen uneingeschränkt erfüllen. 
 
2.1.1.3.3 Objekt- und Gebäudeschutz 
Die Wassergewinnungs - und Aufbereitungsgebäude der S NMS verfügen über einen 
Gebäudeschutz, welcher in seiner technischen Ausführung gewährleistet, dass das Personal der 
rund um die Uhr besetzten Verbundleitstelle unverzüglich über den Ver such eines unbefugten 
Eindringens alarmiert wird. Gleiches gilt für den elektronischen Objektschutz der einzelnen 
Förderbrunnen, durch welchen ausnahmslos jedes Öffnen der Brunnenstube mitgeteilt sowie 
dokumentiert wird. 
Neben den technischen sowie baulich en Schutzmechanismen erfolgen im Rahmen betrieblicher 
Aktivitäten zudem regelmäßige Überwachungen. 
 
2.1.1.3.4 Maßnahmenplan 
Gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist jedes Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, 
einen Maßnahmenplan zu erstellen, welcher die örtlichen Gegebenheiten der Wasserversorgung 
berücksichtigt. Dieser bedarf der Zustimmung des zuständigen Gesundheitsamtes. 
Es wird beschrieben, wie bei Nic hteinhaltung von Qualitätsparametern die Wasserversorgung 
aufrechterhalten werden kann und welche Meldewege einzuhalten sind, beispielsweise in Fällen von 
mikrobiologischen Grenzwertüberschreitungen, insbesondere für Wasserversorgungen ohne 
kontinuierliche Desinfektion. Ziel dieser Regelungen ist, den Verbraucher - möglichst ohne 
Nutzungseinschränkung - jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser zu versorgen. Der 
Einsatz von Desinfektionsmitteln bedarf der Genehmigung des Gesundheitsamtes und der 
Bekanntmachung beim Verbraucher.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
17 
 
2.1.1.3.5 Neue Dortmund-Ems-Kanal-Entnahmestelle (Anlage 51) 
Mit der Außerbetriebnahme des Kohlekraftwerks in Ibbenbüren ergab sich  im Jahr 2023 für die 
SNMS die Möglichkeit, die Trinkwasserversorgungssicherheit in Münster signifikant zu erhöhen. Der 
Grund hierfür lag in der von der Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk AG (RWE) angestrebten 
Veräußerung eines nicht länger benötigten PW (inkl. Entnahmestelle und Leitung) im Stadtgebiet 
von Münster. 
Ausgangslage 
Zwecks Kühlwasserlieferung begann die RWE Anfang der 1980er Jahre mit dem Bau einer von 
Münster nach Ibbenbüren führenden Fernwasserleitung. Trotz der Nähe des Kraftwerks zum 
Mittellandkanal (nördlich) sowie zum DEK ( südlich, im Ibbenbürener Stadtteil Döre nthe) fiel die 
Entscheidung auf eine Kühlwasserentnahme im über 40 Kilometer entfernten Münster. Begründet 
ist die Standortwahl durch das Vorkommen von Salzfrachten, welche an den deutlich näheren 
Entnahmestellen im Ibbenbürener Raum auftreten können. Dies er Umstand ist wiederum auf die 
Speisung des - bei Bevergern in den DEK mündenden - Mittellandkanals mit Weserwasser 
zurückzuführen, welches einen hohen Salzgehalt aus Kali -Abwässern im hessisch -thüringischen 
Grenzraum aufweist. Aufgrund der physikalischen  Trennung des Kanalsystems verhindert die  40 
Kilometer entfernte Entnahmestelle oberhalb der Schleusenstufe Münster die ungewollte Entnahme 
salzhaltigen Kühlwassers (vgl. Abbildung 6). 
 
 
Abbildung 6: Ehemalige Fernwasserleitung von Münster nach Ibbenbüren 
 
Beitrag des PW zur Versorgungssicherheit 
Die Schleusentrennung ist - respektive war - jedoch nicht nur für den Kraftwerksbetrieb von 
Bedeutung, sondern zugleich auch für die Trinkwassergewinnung in Münster: Im Fall einer für die 
Oberflächenwasserentnahme relevanten Kontamination auf einem der beiden Kanalabschnitte hätte

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
18 
 
in der vorherigen Versorgungsstruktur je nach Erfordernis entweder am südlichen WW „Hohe Ward“ 
oder aber am nördlichen WW „Hornheide“ die Grundwasseranreicherung  (vgl. Kapitel 3.1.5) 
temporär aussetzen müssen. 
Je nach Dauer und Komplexität des Vorfalls sowie aktuellem Trinkwasserbedarf hätte dieser 
Umstand hinsichtlich der Trinkwasserbereitstellung zu entsprechenden Herausfo rderungen führen 
können - insbesondere bei einer Betroffenheit des leistungsstärksten WW „Hornheide“: Neben der 
konventionellen Grundwasseranreicherung trägt zukünftig zugleich die ebenfalls von 
Oberflächenwasser abhängige Direktaufbereitung (Umkehrosmose)  zur Bedeutung des WW bei 
(vgl. Kapitel 4.2.1.2). 
Durch die mit dem Erwerb de s PW (SNMS-intern als  „Anlage 51 “ bezeichnet) vorliegende 
Versorgungssituation des WW „Hornheide“ mit Oberflächenwasser aus dem DEK - nunmehr auch 
an den südlich der Schleuse liegenden DEK -Abschnitt angebunden - hat sich die Bedeutung der 
Notentnahme aus der Ems deutlich reduziert. Vor der Implementie rung der Anlage 51 in die 
Versorgungsstruktur stellte die Ems im Falle eines technisch- oder qualitativ bedingten Ausfalls der 
DEK-Entnahme nördlich der Schleuse eine Rückfallebene zur Aufrechterhaltung einer 
Grundwasseranreicherung dar. Ungeachtet der nun  deutlich erhöhten Versorgungssicherheit 
hinsichtlich der Entnahme von Oberflächenwasser aus dem DEK liegt weiterhin das Wasserrecht 
(WR) zur Entnahme von Oberflächenwasser aus der Ems vor (vgl. Kapitel 2.1.3.2). 
Der im Jahr 2023 vollzogene Erwerb des RWE -PW sowie der ersten sieben Kilometer 
Fernwasserleitung bis zur Stadtgrenze von Münster (inkl. Übernahme der vorliegenden 
Einleitgenehmigungen) ermöglicht der SNMS nunmehr eine Doppelanbindung des WW „Hornheide“ 
an den DEK. Eine Anbindung der zuvor nach Ibbenbüren führenden Fernwasserleitung an die 
bestehende Oberflächenwasserleitung der SNMS ist aufgrund der sich im Bereich „Gelmer“ 
kreuzenden Trassen ohne Leitungsneubau möglich und wird zeitnah erfolgen (vgl. Abbildung 6). Bei 
einem trinkwasserrelevanten Vorfall in einem der beiden Kanalabschnitte gewährleisten bei erfolgter 
infrastruktureller sowie technischer Anbindung (voraussichtlich ab 2026) die somit einmal nördlich 
und einmal südlich der Schleusung verorteten Entnahmestellen einen Weiterbetrieb der Infiltration 
sowie der Direktaufbereitung am WW „Hornheide“ in gewohnter Menge. 
 
2.1.1.4 Analytik-Konzepte 
2.1.1.4.1 Oberflächenwasser-Analytik 
Neben einer verdachts - und/oder themenbedingt singulär durchgeführten Analytik erfolgt eine 
regelmäßige Beprobung des Oberflächenwassers  (Infiltrationswasser) anhand der in Tabelle 4 
aufgelisteten Parametergruppen sowie Turnusse gemäß behördlichen Vorgaben.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
19 
 
  
Tabelle 4: Regelmäßige Oberflächenwasseruntersuchungen (DEK/Ems) 
 
2.1.1.4.2 Grundwasser-Analytik 
Neben einer verdachts - und/oder themenbedingt singulär durchgeführten Analytik erfolgt eine 
regelmäßige Beprobung des Grundwassers anhand der in Tabelle 5 aufgelisteten 
Parametergruppen sowie Turnusse gemäß Rohwasserüberwachungsrichtlinie. 
 
 
Tabelle 5: Regelmäßige Grundwasseruntersuchungen 
 
2.1.1.4.3 Rohwasser-Analytik 
Neben einer verdachts - und/oder themenbedingt singulär durchgeführten Analytik erfolgt eine 
regelmäßige Beprobung des Rohwassers anhand der in Tabelle 6 aufgelisteten Parametergruppen 
sowie Turnusse gemäß Rohwasserüberwachungsrichtlinie bzw. behördlichen Vorgaben. 
 
 
Tabelle 6: Regelmäßige Rohwasseruntersuchungen 
 
2.1.1.4.4 Trinkwasser-Analytik (Wasserwerksausgang, öffentliche Wasserversorgung) 
Neben einer verdachts - und/oder themenbedingt singulär durchgeführten Analytik erfolgt eine 
regelmäßige Beprobung des Trinkwassers anhand der in Tabelle 7 aufgelisteten Parametergruppen 
sowie Turnusse gemäß TrinkwV bzw. behördlichen Vorgaben. 
 
Bezeichnung Turnus Beprobung
Oberflächenwasser umfassend 3x/Jahr (April, August und November)
Spurenstoffanalytik (SNMS-Eigenkontrolle)* 1x/Monat
Oberflächenwasser
alle Entnahmestellen (* ausgenommen DEK-Entnahme für das WW Geist)
Bezeichnung Turnus Beprobung
Rohwasserüberwachungsrichtlinie Parametergruppe I 2x/Jahr (April und Oktober)/
alle 2 Jahre 2x/Jahr (Januar und Juli)
Rohwasserüberwachungsrichtlinie Parametergruppe I + II 2x/Jahr (April und Oktober)
Rohwasserüberwachungsrichtlinie Parametergruppe PBSM
2x/Jahr (April und Oktober); alle 2 Monate 
(gerade Monate) nur für Messstellen i.V.m. 
Bromacilbelastung
Grundwasser
alle Wassergewinnungsgebiete (inkl. Fließgewässer)
Bezeichnung Turnus Beprobung
Rohwasserüberwachungsrichtlinie Parametergruppe I 1x/Monat
Rohwasserüberwachungsrichtlinie Parametergruppe I + II alle 3 Jahre im April
Rohwasserüberwachungsrichtlinie Parametergruppe PBSM 2x/Jahr (April und Oktober)
Arzneimittel 4x/Jahr (Januar, April, Juli und Oktober)
Mikrobiologische Untersuchung 1x/Woche (Montag)
Bakteriologische Untersuchung * 2x/Jahr (April und Oktober)
PBSM-Metaboliten nach Vorgabe durch die Obere Wasserbehörde 2x/Jahr (Mai und Oktober)
Rohwasser
alle Wassergewinnungsgebiete (* ausgenommen Kinderhaus)
(Gesamtrohwässer aller Förderbrunnen)

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
20 
 
 
Tabelle 7: Regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen 
 
2.1.1.4.5 Trinkwasser-Analytik (Wasserverteilnetz, öffentliche Trinkwasserversorgung) 
Im Wasserverteilnetz befinden sich insgesamt 26 Netzprobenstellen, die in vier Messstellengruppen 
aufgeteilt sind (vgl. Abbildung 7). Diese werden durch das zertifizierte Personal der SNMS in einem 
Turnus von vier Wochen alternierend beprobt. 
 
 
Abbildung 7: Netzprobenstellen 
 
Bezeichnung Turnus Beprobung
Mikrobiologische Untersuchung 2x/Woche (Montag und Freitag)
Suspect-Target-Screening 2x/Jahr (Juni und Dezember)
Parametergruppe A gem. TrinkwV 1x/Woche (Mittwoch)
PBSM-Metaboliten nach Vorgabe durch die Obere Wasserbehörde 2x/Jahr (Mai und Oktober)
Parametergruppe B gem. TrinkwV 4x/Jahr (Mitte Quartal)
TFA-Analytik 4x/Jahr (Februar, Mai, August und Oktober)
Trinkwasser
alle Netzeinspeisungen
(Wasserwerke/Übergabestation Albachten)

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
21 
 
Zur Aufrechterhaltung der Wassergüte erfolgt mittels eines Spülprogrammes an in sgesamt 310 
Endstranghydranten eine turnusmäßige (alle 3 Monate) Spülung des Wasserversorgungsnetzes. 
 
2.1.1.5 Wasserbeschaffenheit 
2.1.1.5.1 Oberflächenwasser 
Die gute Wasserqualität des DEK spiegelt sich regelmäßig in der in Kapitel 2.1.1.4.1 aufgeführten 
Beprobung wider. Zugleich unterstreichen die im DEK - insbesondere im direkten analytischen 
Vergleich zur Ems - entsprechend niedrigen Konzentrationen der zu detektierenden Parameter aus 
dem Bereich der Humanpharmaka, dass das Kanalsystem nicht als Vorflut für Kläranlagen genutzt 
werden darf ( vgl. Kapitel 3.1.5.1). Abbildung 8 veranschaulicht diesen Sachverhalt exemplarisch 
anhand der jeweils nachgewiesenen Konzentrationen des in der Medizin als Kontrastmittel 
eingesetzten Iopamidols. 
 
 
Abbildung 8: Vergleich Ems und DEK: Iopamidol (2016-2023) 
 
Auch die Messwerte von Diclofenac, einem Wirkstoff gegen Schmerzen und Entzündungen, 
unterstreichen gegenüber der Ems den geringeren Einfluss von Klärabwä ssern auf den DEK 
(vgl. Abbildung 9).

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
22 
 
 
Abbildung 9: Vergleich Ems und DEK: Diclofenac (2016-2023) 
 
Gleichermaßen zeigt das Trinkwasser aus dem  (noch zum Teil) von Oberflächenwasser aus der 
Ems versorgten WW „Hornheide“ erhöhte Konzentrationen des Arznei -Metabolits Oxipurinol auf 
(vgl. Kapitel 3.1.3.3). 
Um daher - neben den in Kapitel 3.1.5.1 aufgezeigten quantitativen Aspekten - im Sinne der 
Versorgungssicherheit sowie des Minimierungsgebotes präventiv zu handeln, wird durch bereits 
eingeleitete Maßnahmen ( vgl. Kapitel 3.1.5.2) zum Zwecke der Grundwasseranreicherung eine 
Konzentration auf den DEK - und folglich einer Abkehr von der Ems - aktiv umgesetzt. 
 
2.1.1.5.2 Rohwasser 
Analog z um jährlich veröffentlichten Parameterumfang der Trinkwasseranalytik ( vgl. Tabelle 9) 
liefert Tabelle 8 einen Überblick über die Beschaffenheit der jeweiligen Gesamtrohwässer.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
23 
 
 
Tabelle 8: Mittelwerte der Rohwasser-Analytik (2013 - 2023) 
 
Kapitel 3.1.4 befasst sich mit der Rohwasserbeschaffenheit im Hinblick auf das Auftreten 
landwirtschaftlicher Parameter. 
 
2.1.1.5.3 Trinkwasser (öffentliche Versorgung) 
Mit Tabelle 9 werden die für den Zeitraum 2013 bis 2023 gebildeten Mittelwerte der von der SNMS 
jährlich veröffentlichten Trinkwasseranalytik aufgezeigt. 
 
 
Tabelle 9: Mittelwerte der Trinkwasser-Analytik (2013 - 2023) 
 
Geist Hohe Ward Kinderhaus Hornheide
Aluminium (Al), gesamt mg/l < 0,02 0,02 < 0,02 < 0,02
Calcium (Ca) mg/l 128,9 77,8 122,9 98,5
Chlorid (Cl) mg/l 50,4 50,4 42,7 54,6
Eisen (Fe), gesamt mg/l 0,43 0,48 1,12 0,65
Fluorid (F) mg/l 0,10 0,13 0,06 0,09
Kalium (K) mg/l 8,5 4,8 6,1 5,7
Magnesium (Mg) mg/l 12,5 6,4 12,9 6,7
Mangan (Mn), gesamt mg/l 0,09 0,05 0,17 0,24
Natrium (Na) mg/l 30,7 32,5 24,8 35,0
Nitrat (NO3) mg/l 13,2 9,8 13,5 7,8
Nitrit (NO2) mg/l < 0,05 0,06 0,06 0,05
Sulfat (SO4) mg/l 120,0 58,3 113,1 70,8
TOC mg/l 2,06 2,13 2,19 3,15
Parameter Einheit
Rohwasser
(Mittelwert 2013 - 2023)
Geist Hohe Ward Kinderhaus Hornheide Bezug
Wassertemperatur °C 13,7 13,7 11,8 12,4 12,6
pH-Wert ohne 7,4 7,5 7,3 7,4 7,6
Leitfähigkeit, elektr. bei 25°C µS/cm 706 601 795 702 505
Calcium (Ca) mg/l 99,3 77,7 120,4 99,3 72,2
Magnesium (Mg) mg/l 9,0 6,4 12,5 6,9 4,8
Eisen (Fe), gesamt mg/l 0,017 < 0,015 < 0,015 < 0,015 < 0,015
Mangan (Mn), gesamt mg/l < 0,005 < 0,005 < 0,005 < 0,005 < 0,005
Fluorid (F), gesamt mg/l 0,13 0,16 < 0,1 0,19 0,15
Aluminium (Al), gesamt mg/l < 0,02 < 0,02 < 0,02 < 0,02 < 0,02
Chlorid (Cl) mg/l 50,0 52,0 44,2 52,0 30,3
Nitrat (NO3) mg/l 11,6 9,6 13,6 7,4 14,8
Nitrit (NO2) mg/l < 0,02 < 0,02 < 0,02 < 0,02 < 0,02
Sulfat (SO4) mg/l 87,3 56,6 104,8 74,3 52,6
Natrium (Na) mg/l 30,8 33,5 24,7 33,2 20,7
Kalium (K) mg/l 7,0 4,8 6,2 5,3 5,4
TOC mg/l 1,91 1,85 1,83 2,66 2,85
Gesamthärte °dH (mmol/l) 16,0 (2,84) 12,4 (2,21) 19,8 (3,52) 15,5 (2,75) 11,2 (2,00)
Härtebereich ohne hart (3) mittel (2) hart (3) hart (3) mittel (2)
Karbonathärte °dH 11,7 9,1 13,0 11,7 8,3
Säurekapazität bis pH 4,3 mmol/l 4,16 3,24 4,66 4,18 2,96
Basekapazität bis pH 8,2 mmol/l 0,40 0,25 0,58 0,40 0,18
Wasserwerk
(Mittelwert 2013 - 2023)Parameter Einheit

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24 
 
2.1.1.6 Wassertransportnetz 
2.1.1.6.1 Übersicht 
Das Wassertransportnetz (vgl. Abbildung 10) der SNMS dient dazu, das Trinkwasser von den WW 
bzw. der Übergabestation in Albachten (Fremdbezug Gelsenwasser AG) zu den jeweiligen 
Versorgungsgebieten zu transportieren („Hauptverteilungsfunktion“). 
Das Transportnetz mit den Dimensionen in DN 500 / 600 / 700 ist  ca. 66 km lang, umfasst ein 
Volumen von etwa 17.000 m³ und hat ein Durchschnittsalter von 62 Jahren. 
 
 
Abbildung 10: Wassertransportnetz (in rot) mit Einspeisungsstandorten

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
25 
 
2.1.1.6.2 Instandhaltung 
Dichtheitsmessung 
Anhand der „momentane n Zuflussmessung“ gemäß des  vom Deutschen Verein des Gas - und 
Wasserfaches (DVGW) verfassten  Arbeitsblattes W 392 erfolgt im Transportnetz die 
Dichtheitsmessung und damit die Erfassung möglicher Wasserverluste. Das Verfahren wird 
zustandsabhängig durchgeführt. 
Erneuerungsstrategie 
Trotz geringer Schadensrate des Wassertransportnetzes werden sukzessive Teilstrecken erneuert. 
Seit dem Jahr 2000 wurden  von dem rd. 66 km  umfassenden Wassertransportnetz über 3,7 km 
erneuert. 
 
2.1.1.7 Wasserverteilung 
2.1.1.7.1 Plan des Wasserverteilnetzes 
Das Trinkwasserverteilnetz (vgl. Abbildung 11) der SNMS hat eine Gesamtlänge von 1.136 km. Es 
handelt sich um ein vermaschtes und historisch gewachsenes Netz. Alle außenliegenden Stadtteile 
werden zweiseitig versorgt, um die Versorgungssicherheit auch außerhalb der Kernstadt zu 
ermöglichen.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
26 
 
 
Abbildung 11: Wasserverteilnetz in der Stadt Münster 
 
2.1.1.7.2 Auslegung des Verteilnetzes 
Entsprechend dem DVGW Arbeitsblatt W 410 ist die maßgebliche Bezugsgröße für die 
Netzauslegung der Spitzendurchfluss für eine Stunde. Somit erfolgt die Auslegung und 
Dimensionierung des Netzes auf Grundlage von Verbrauchsmesswerten. 
Mit zunehmender Bevölkerung der Stadt Münster wird nicht nur der Gesamtwasserbedarf (m³/a) 
steigen (vgl. Kapitel 2.1.1.1.1), sondern auch die täglichen Stundenspitzen, sowohl in der Menge (> 
4.000 m³/h) als auch in der Häufigkeit.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
27 
 
Weitere Fakten zum Verteilnetz: 
• ca. 55.000 Wasserhausanschlüsse 
• ca. 9.300 Unterflurhydranten 
• ca. 14.000 Wasserabsperrschieber / Klappen 
• ca. 330 Be- und Entlüftungsarmaturen 
 
2.1.1.7.3 Wasserdruck 
Das Trinkwassernetz ist in drei Druckzonen aufgeteilt. Die Druckzone 1 (vgl. Abbildung 12, in grün) 
ist die größte Druckzone. Die Dru ckzone 2 (in rot) befindet sich im westlichen Stadtgebiet. Der 
durchschnittliche Druck liegt in beiden Zonen bei etwa 3,8 bar.  
Bei der Druckzone 3 (in blau) handelt es sich um das „Universitätsnetz“, welches mit erhöhtem Druck 
gefahren wird (7 bar), um ei ne ausreichende Wasserversorgung der „Bettentürme“ des 
Universitätsklinikums Münster sicherzustellen (vgl. Kapitel 2.1.1.7.7).

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
28 
 
 
Abbildung 12: Druckzonen im Trinkwassernetz 
 
2.1.1.7.4 Fließgeschwindigkeit 
Auf Basis einer Spitzenlastberechnung liegen die maximalen Fließgeschwindigkeiten an sechs 
Stellen (von insgesamt 37.000 Netzpunkten) im gesamten Versorgungsgebiet der Stadt Müns ter 
zwischen 2,7 und 2,6 m/s (vgl. Abbildung 13). Da es sich hierbei um ein zeitlich begrenztes Ereignis 
handelt (Stundenspitzenlast), kann diese kurzf ristige minimale Erhöhung der Fließgeschwindigkeit 
um ca. 0,1 – 0,2 m/s toleriert werden.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
29 
 
 
Abbildung 13: Fließgeschwindigkeit im Verteilnetz 
 
Auch zur Spitzenlastzeit können die Versorgungsdrücke entsprechend der DVGW -Vorgaben 
(Arbeitsblatt W 400 -1) grundsätzlich eingehalten werden , wie Abbildung 14 verdeutlicht. Die 
Darstellung zeigt den Versorgungsdruck im Verteilnetz bei einer Spitzenabgabe von 4.000 m³/h.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
30 
 
 
Abbildung 14: Wasserdrucksituation im Verteilnetz (stationäre Netzberechnung unter Last von 4.000 m³/h) 
 
2.1.1.7.5 Löschwasserentnahme 
Ein bedeutender Bestandteil der öffentlichen Wasserversorgung ist die Bereitstellung der 
Löschwasserversorgung. Der Stadt Münster obliegt gemäß § 38 Abs. 1 LWG sowie § 3 Abs. 2 BHKG 
die Verpflichtung, eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung 
sicherzustellen.  
Für die Stadt Münster wurden die Belange der Löschwasserversorgung in dem letzten 
Brandschutzbedarfsplan (per Ratsbeschluss vom 17.02.2017 beschlossen) sowie in dem aktuell in

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
31 
 
Bearbeitung befindlichen Brandschutzbedarfsplan aufgenommen. Der Brandschutzbeda rfsplan 
2024 der Stadt Münster  wird voraussichtlich im 2. Quartal 2024 vom Rat der Stadt Münster 
beschlossen werden.  
Die Löschwasserversorgung zum Grundschutz gemäß des DVGW -Arbeitsblattes W 405 erfolgt in 
der Hauptsache durch Versorgungsleitungen des Tri nkwassernetzes mit entsprechenden 
Hydranten. Unabhängig von der Trinkwasserinstallation, welche vornehmlich innerhalb der 
geschlossenen Siedlungsstrukturen der Stadt Münster vorhanden ist, unterhält die Stadt Münster 
aktuell noch zwei städtische Löschwasse rteiche im Stadtteil Albachten (Möselerhook und 
Tweehues/Niederort). Daneben dienen größere Gewässer wie der DEK oder der Aasee sowie die 
Fließgewässer Aa, Werse oder Ems als potenzielle Entnahmemöglichkeiten.  
Der Betrieb von Löschwasserteichen ist  in tec hnischen Regelwerken und Normen hinreichend 
beschrieben. Richtwerte für die ausreichende Bemessung der Löschwasserversorgung von 
Baugebieten im Sinne der Baunutzungsverordnung sind im DVGW-Arbeitsblatt W 405 angegeben.  
Im Stadtgebiet der Stadt Münster sin d aktuell 9.300 Unterflurhydranten installiert, siehe hierzu 
Kapitel 2.1.1.7.6.  
Laut DVGW-Arbeitsblatt W 405 umfasst der Löschbereich sämtliche Lös chwasserentnahmestellen 
im Umkreis von 300 m zu einzelnen Objekten.  Die einzelnen Löschwasserentnahmestellen sollen 
hierbei eine Löschwassermenge von mind. 24 m³/h für mindestens zwei Stunden liefern können. Die 
Dimensionierung des Netzes für die Bereitstellung der Löschwasserkapazität der Stadt Münster 
entspricht weitestgehend den Anf orderungen des DVGW und wird in fast allen Bereichen der 
zusammenhängenden Bebauung als hinreichend bewertet.  In kleineren Teilbereichen liegt , 
aufgrund der Art der Bebauung und der daraus resultierenden notwendigen Löschwasserkapazität, 
rechnerisch eine U nterversorgung vor . Hieraus ent steht jedoch kein akut er Handlungsbedarf. 
Dennoch sollte das Versorgungsnetz bei Sanierungsarbeiten in diesen Bereichen mittelfristig an den 
Löschwasserbedarf angepasst werden , sofern bezüglich der Trinkwasserbereitstellung keine 
qualitativen Gründe dagegensprechen. Bei der Leitungsdimensionierung ist grundsätzlich darauf zu 
achten, dass  eine durchmesserbedingte Stagnation bzw. das damit einhergehende 
Verkeimungsrisiko auszuschließen ist. Dieser Umstand kann gegebenenfalls dazu führen, dass die 
Gewährleistung eines kontinuierlichen Durchflusses einer Vergrößerung der Rohrdimensionierung 
entgegensteht. Im Außenbereich ist die stationäre Löschwasserversorgung naturgemäß 
eingeschränkt. 
Aktuell sind in den DVGW -Arbeitsblättern keine konkreten Hydrantenabstände mehr angegeben. 
Auf Grundlage der Information des Deutscher Feuerwehr Verband (DFV), des DVGW sowie der 
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren – Bund (AGBF) vom 04.2018 sind in Münster 
Hydrantenabstände von nicht mehr als 150 m zueinander vorzusehen. Hieraus folgend ergibt sich 
ein maximaler Abstand von 75 m ab Grundstücksgrenze zum nächsten Hydranten. Unüberwindbare 
Hindernisse wie z.B. Bahntrassen, Autobahnen etc. sind hierbei zu berücksichtigen. Die Hydranten 
müssen so im Straßenquerschnitt projektiert werden, dass sie jederzeit nutzbar sind  (vgl. Kapitel

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
32 
 
3.1.7). Der Rückbau von Leitungen und die Verringerung von Leitungsquerschnitten im Zuge von 
Sanierungsarbeiten darf nur soweit erfolgen, dass die notwendige Grundversorgung mit 
Löschwasser nach DVGW Arbeitsblatt W 405 jederzeit weiterhin vorgehalten wird. 
Das Versorgungsnetz im Stadtgebiet ist zu einem weit überwiegenden Teil zur Sicherstellung des 
Grundschutzes so ausgelegt, dass bei der Entnahme aus dem Rohrnetz der Trinkwasserinstallation 
ein Mindestdruck von 1,5 bar an der Entnahmestelle gewährleistet wird.  Gleichzeitig ist die 
Versorgung mit Trinkwasser weiterhin gewährleistet.  
Die Entnahme von Löschwasser aus dem Leitungsnetz der öffentlichen Trinkwasserversorgung 
durch die Feuerwehr Münster findet unter Beachtung der Fachempfehlung der AGBF -Bund sowie 
des DFV „Vermeidung von Beeinträchtigungen des Trinkwassers bei Löschwasserentnahme am 
Hydranten“ vom 13.09.2016 statt. Hierzu sind Fahrzeuge und Geräte, die zur 
Löschwasserentnahme aus Hydranten geeignet sind, mit zugelassenen Systemtrennern nach DIN 
14246 ausgestattet.  
Die Grenze der kommunalen Verpflichtung der Löschwasserversorgung ist dort zu ziehen, wo 
aufgrund einer Stellungnahme der Brandschutzdienststelle aufgrund besonderer örtlicher 
Verhältnisse oder erhöhte Brandlasten eine erhöhte Löschwassermen ge erforderlich ist. Die 
Verpflichtung zur Vorhaltung der Differenz zwischen dem Grundschutz und der erhöhten 
Löschwassermenge (Objektschutz) wird dem Bauherren/ Eigentümer/ Besitzer der betreffenden 
Liegenschaften übertragen.  
Außerhalb der geschlossenen Siedlungsstrukturen erfolgt die Trinkwasserversorgung in der Regel 
über private Eigenwasserversorgungsanlagen (vgl. Kapitel 2.2). Diese Einrichtung en sind in der 
Regel nicht geeignet, zusätzlich auch Löschwasser bereitzustellen. Bei Baumaßnahmen im 
Außenbereich wird die notwendige Versorgung mit Löschwasser durch die Brandschutzdienststelle 
grundsätzlich geprüft. Sollte kein geeignetes Gewässer im Ra dius von 300 m als 
Löschwasserentnahme zur Verfügung stehen, dann muss der jeweilige Bauherr das Löschwasser 
in geeigneter Art und Weise se lbst vorhalten. Hierzu sind im Stadtgebiet aktuell 98 
Löschwasserteiche, Behälter oder Brunnen bekannt. 
Zum allgemeinen Schutz des Trinkwassers wurde das von der Feuerwehr Münster verwendete 
Schaummittel von einem flu orhaltigen Mittel bereits im Jahre 2015 auf ein flu orfreies Produkt 
umgestellt. Weiterhin sind der Feuerwehr Münster die Lage und Ausdehnung der 
Wasserschutzgebiete im Stadtgebiet bekannt. Innerhalb dieser sensiblen Gebiete wird an 
Einsatzstellen der Feuerwehr Münster nach Möglichkeit auf die Verwendung von 
Löschmittelzusätzen verzichtet. Sollte es zur Sicherung des Einsatzerfolges zwingend notwendi g 
sein, trotzdem Löschmittelzusätze einsetzen, so wird unverzüglich die Untere Wasserbehörde 
hierrüber unterrichtet (vgl. Kapitel 3.1.6).

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
33 
 
2.1.1.7.6 Technische Ausstattung, Materialien, Durchschnittsalter, Dichtigkeit, Schadensfälle, 
Substanzerhalt 
Im Wasserversorgungsnetz (inkl. Wassertransportnetz) wird zwischen Fernwasser -, Zubringer -, 
Verbindungs- oder Haupt -, Versorgungs - und Anschlussleitungen unterschie den. Es bestehen 
Unterschiede im Rohrdurchmesser und im verwendeten Werkstoff. Abbildung 15 veranschaulicht 
die verlegten Dimensionen im Wasserverteilungssystem der SNMS. 
 
 
Abbildung 15: Nennweiten des Wasserversorgungsnetzes (inkl. Wassertransportnetz) 
 
Einen Überblick, aus welchen Werkstoffen das Wasserversorgungsn etz Münsters besteht, gibt die 
Abbildung 16. Die streckenbezogen am häufigsten vorzufindenden Materialien sind in absteigender 
Reihenfolge Polyethylen (PE), duktiles Gusseisen und Grauguss. Für Verteilnetze mit kleinerem 
Rohrdurchmesser (bis ca. DN 200) hat sich als wirtschaftlichstes Material Polyethylen durchgesetzt. 
Für größerer Rohrdimensionen (ab ca. DN 200) werden Polyethylen, duktiles Gusseisen oder Stahl 
genutzt. Die Materialauswahl beruht auf einer Gesamtwirtschaftlichkeitsbetrachtung, in welcher 
Materialkosten und Verlegungskosten berücksichtigt werden. 
 
0 km
50 km
100 km
150 km
200 km
250 km
300 km
350 km
Nennweite

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
34 
 
 
Abbildung 16: Materialverteilung im Wasserversorgungsnetz 
 
Das Wasserversorgungsnetz ist historisch gewachsen ( vgl. Abbildung 17). Der Rohrleitungsbau 
lässt sich bis in das Jahr 1880 zurückverfolgen  und hat insbesondere in den 1950er Jahren 
zugenommen. In den vergangenen Jahren wurden  zwischen 15 und 25 km Rohrleitung jährlich 
verlegt bzw. erneuert. 
 
 
Abbildung 17: Baujahre des Wasserversorgungsnetzes 
 
Wasserleitungen sind sowohl inneren als auch äußeren Einflüssen ausgesetzt. Hierdurch und in 
Folge der allgemeinen Alterung des Materials können z.B. Risse im Leitungssystem auftreten.  Zur 
Veranschaulichung dient die Schadensrate, die in Tabelle 10 dargestellt wird. Die Schadensrate ist 
eine technische Kennzahl zur Bewertung des Zustandes des Verteilnetzes  und zur 
Rehabilitationsplanung. Das technische Regelwerk DVGW W 400-3 definiert die Schadensrate und 
ermöglich eine Einordnung. Die Schadensrate für Münster liegt in einem „niedrigen Bereich“ (≤ 0,1). 
 
0 km
50 km
100 km
150 km
200 km
250 km
300 km
350 km
400 km
450 km
500 km
(GG) Grauguss (GGG) duktiles
Gusseisen
(St) Stahl (PVC)
Polyvinylchlorid
PEPolyethylen Sonstiges
Material
0 km
5 km
10 km
15 km
20 km
25 km
30 km
35 km
1880
1906
1913
1923
1926
1929
1932
1935
1938
1941
1947
1950
1953
1956
1959
1962
1965
1968
1971
1974
1977
1980
1983
1986
1989
1992
1995
1998
2001
2004
2007
2010
2013
2016
2019
Baujahre

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
35 
 
 
Tabelle 10: Schadensraten im Gesamtnetz (2019 – 2022) 
 
Ebenfalls als „gering“ zu klassifizieren sind gemäß DVGW Arbeitsblatt W 392 die Wasserverluste 
der SNMS, die als Resultat etwaiger Leitungsschäden entstehen. Die Wasserverluste werden in m³ 
je verlegtem Kilometer Rohrleitung in der Stunde in Tabelle 11 angegeben.  
 
 
Tabelle 11: Spezifisch reale Wasserverluste der SNMS (bezogen auf das Gesamtnetz) 
 
Zur Vorbeugung und Vermeidung von Wasserverlusten werden die in  Tabelle 12 aufgelisteten 
Inspektionen und Wartungsmaßnahmen vorgenommen. Die Wartungsintervalle wurden dem 
technischen Regelwerk des DVGW W 400-3-B1 entnommen. 
 
 
Tabelle 12: Wartungsmaßnahmen im Wasserversorgungsnetz 
 
2.1.1.7.7 Wasserbehälter und Druckerhöhungsanlagen 
Im Trinkwasserversorgungssystem Münsters sind insgesamt zehn Wasserbehälter eingebunden. 
Die Speichereinheiten befinden sich überwiegend an den Wasserwerksstandorten ( vgl. Abbildung 
18). Primäre Aufgabe der Wasserbehälter ist der Differenzausgleich zwischen 
Trinkwassergewinnung und -verbrauch. Während der im Tagesverlauf auftretenden 
Verbrauchsspitzen übersteigt der Bedarf die in den WW produzierte Trinkwassermenge. 
Jahr Schadensrate pro Kilometer Leitung
2019 0,046
2020 0,048
2021 0,037
2022 0,052
Jahr m³/(km*h)
2019 0,05
2020 0,05
2021 0,05
2022 0,07
Anzahl Betriebsmittel Wartungsintervall
ca. 9.300 Hydranten alle 4 Jahre
ca. 14.000 Absperrarmaturen alle 8 Jahre
ca. 330 Be- und Entlüfter Einmal jährlich
ca. 30 Brückenleitungen alle 3 Jahre
ca. 50 Bundesbahn-Unterquerungen alle 3 Jahre
ca. 270 Endstrang-Spülhydranten alle 3 Monate

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
36 
 
Trinkwasserbehälter dienen in diesen Phasen als Puffer, wodurch sie eine essenzielle Bedeutung 
für die durchgehe nde Bereitstellung von Trinkwasser haben. In diesem Zusammenhang dienen 
Trinkwasserbehälter auch der Kompensation kurzzeitiger Störungen. Das gespeicherte 
Wasservolumen ist bei Vollfüllung und in Abhängigkeit des im Laufe des Tages bzw. Jahres 
variierendem Wasserbedarfes ausreichend, die Stadt einige Stunden mit Wasser zu versorgen. 
 
 
Abbildung 18: Lage der im Versorgungsgebiet betriebenen Trinkwasserbehälter (inkl. Fassungsvermögen) und 
Druckerhöhungsanlagen (DEA) 
 
Das Volumen aller Trinkwasserbehälter beträgt insgesamt 35.600 m³ ( vgl. Tabelle 13). Der 
Trinkwasserbehälter „Uni / Stadtmitte“  wird neben seiner Funktion im Rahm en der öffentlichen 
Trinkwasserversorgung zugleich  zur Sicherung von Trinkwasserreserven für das 
Universitätsklinikum verwendet.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
37 
 
  
Tabelle 13: Volumina der Trinkwasserbehälter 
 
Zur Herstellung des Drucks im Verteilnetz werden  Pumpen an den Wasserwerksausgängen 
eingesetzt. Innerhalb des Trinkwassernetzes sorgen Druckerhöhungsanlagen (DEA) (vgl. Abbildung 
18), die ebenfalls a us Pumpenanlagen bestehen, für eine Anhebung bzw. Stabilisierung des 
Druckniveaus. Einen Überblick über den Vordruck im Versorgungsnetz und den Nachdruck, der 
durch die DEA erzeugt wird, gibt Tabelle 14. Auch werden DEA genutzt, höher gelegene Bereiche 
innerhalb von Ortsnetzen zu versorgen. Als Beispiel kann an dieser Stelle die Versorgung der 
Bettentürme des Universitätsklinikums über die DEA „Uni“ genannt werden. 
 
 
Tabelle 14: Vor- und Nachdruck nachgelagerter Druckerhöhungsanlagen 
 
 Aufbereitungen 
2.1.2.1 Aufbereitungskapazitäten 
Die Tabelle 15 zeigt die derzeit - technisch realisierbaren - maximalen Aufbereitungs -, 
Netzeinspeisungs- sowie Produktionsmengen je WW auf. 
 
 
Tabelle 15: Max. Aufbereitungs-, Netzeinspeise- sowie Produktionsmengen 
Trinkwasserbehälter
Hornheide
Kinderhaus
Geist
Hohe Ward
Uni / Stadtmitte 2 x 4.000 m³
2 x 2.500 m³
2 x 6.000 m³
2 x 300 m³
2 x 5.000 m³
Volumen 
DEA Vordruck Nachdruck
Roxel 3,5 bar 5,0 bar
Gievenbeck 2,9 bar 4,7 bar
Nienberge 2,4 bar 4,7 bar
Roxel/Nienberge 4,1 bar 4,2 bar
Stadtmitte - 3,4 bar
Uni - 7,0 bar
Wasserwerk
Max.
Aufbereitung
in m³/h
Max.
Netzeinspeisung
in m³/h
Technisch realisierbare
Produktionsmenge
in m³/a
Hornheide 1.200 2.100 6.100.000
Kinderhaus 300 220 600.000
Geist 600 1.500 1.500.000
Hohe Ward 850 920 5.600.000

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
38 
 
 
2.1.2.2 Aufbereitungsschemata 
In Münster stellt die Filtration des zum Zwecke der Grundwasseranreicherung entnommenen 
Oberflächenwassers - mittels AKF - den ersten Reinigungsschritt im Rahmen der Aufbereitungskette 
dar. Aufgrund der natürlichen Filtrations - bzw. Abbauprozesse innerhalb de s Grundwasserleiters 
müssen - der Infiltration nachgelagert  - lediglich Eisen- und Mangananteile aus dem geförderten 
Grundwasser entfernt werden , um die Vorgaben der TrinkwV einzuhalten  (vgl. Abbildung 19 - 
Abbildung 22). Der Prozess am WW „Kinderhaus“ weicht im Hinblick auf diese Prozesskette ab, da 
an diesem Standort keine  Grundwasseranreicherung statt findet. Damit handelt es sich u m das 
einzige WW in Müns ter, das sich ausschließlich des natürlichen Grundwasserdargebots bedient 
(vgl. Abbildung 20). Auch an dem Standort „Hammer Str.“ (WW „Geist“) liegt mit der hier praktizierten 
Grundwassersanierung ( vgl. Kapitel 3.1.3.1) eine Besonderheit hinsichtlich der 
Trinkwassergewinnung vor (vgl. Abbildung 21).  
 
 
 
 
Abbildung 19: Aufbereitungsschema „Hornheide-Haskenau-Gittrup“ (Stand: Februar 2024) 
 
a   Gittrup, Haskenau (DEK)
b   Hornheide (Ems / DEK)
a   1 Pumpe (Gelmer, DEK)
b   2 Pumpen (Hornheide, Ems) / 1 Pumpe (Gelmer, DEK)
a   4 Filter (Gelmer, DEK)
b   2 Filter (Hornheide, Ems)
a   9 Becken (Gittrup, DEK)
a   3 Becken (Haskenau, DEK)
b   4 Becken (Hornheide, 2 x Ems / 2 x DEK)
4 Brunnen (Gittrup, DEK)
28 Brunnen (Haskenau, DEK)
12 Brunnen (Hornheide, Ems / DEK)
6 Filtration (Enteisenung/Entmanganung) 12 Filter
7 Reinwasserspeicher 2 Behälter (je 5.000 m³) Vges. 10.000 m³
8 Reinwasserpumpen 3 Pumpen (DN700) Qmax, ges. 1100 m³/h
4 Pumpen Qmax, ges. 1.000 m³/h
1 Oberflächenwasser
2 Entnahme Oberflächenwasser
3 Oberflächenwasseraufbereitung (Aktivkohlefiltration)
4 Infiltrationsbecken
5 Rohwassergewinnung (Vertikalfilterbrunnen)

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
39 
 
 
 
 
Abbildung 20: Aufbereitungsschema „Kinderhaus“ (Stand: Februar 2024) 
 
 
 
 
Abbildung 21: Aufbereitungsschema „Geist“ (Stand: Februar 2024) 
 
 
a   2 Brunnen (Kinderhaus-Nord)
b   1 Brunnen (Kinderhaus-Süd)
2 Filtration (Aktivkohle-Festbett) 1 Filter
3 Filtration (Enteisenung/Entmanganung) 2 Filter
4 Reinwasserspeicher 2 Behälter (je 300 m³) Vges. 600 m³
5 Reinwasserpumpen 3 Pumpen Qmax,ges. 220 m³/h
   1 Rohwassergewinnung (Vertikalfilterbrunnen)
1 Oberflächenwasser aus DEK
2 Entnahme Oberflächenwasser 1 Pumpe
3 Oberflächenwasseraufbereitung (Aktivkohlefiltration) 2 Filter
4 Infiltrationsbecken 6 Becken
a   2 Brunnen (Hammer Str.)
b   8 Brunnen (Vennheideweg)
c   3 Brunnen (Hiltrup)
6 Filtration (Enteisenung/Entmanganung) 4 Filter
7 Reinwasserspeicher 2 Behälter (je 6.000 m³) Vges. 12.000 m³
8 Reinwasserpumpen 4 Pumpen Qmax, ges. 1.500 m³/h
   5 Rohwassergewinnung Geist (Vertikalfilterbrunnen)

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
40 
 
 
 
 
Abbildung 22: Aufbereitungsschema „Hohe Ward“ (Stand: Februar 2024) 
 
Auch wenn eine Desinfektion des  Trinkwassers in der Regel nicht notwendig ist, steht für den 
Bedarfsfall an jedem WW in Münster eine betriebsbereite Desinfektionsanlage. 
 
 Gewinnungen 
2.1.3.1 Zulässige Entnahmemengen 
Die nachfolgende Tabelle 16 stellt eine Auflistung der durch die WR der S NMS genehmigten 
Grundwasserfördermengen je WGG dar. Da die am Standort „Hammer Str.“ geförderten Mengen 
am „Vennheideweg“ aufgrund der Bromacil-Thematik nach einer AKF-Aufbereitung wieder infiltriert 
werden und somit nicht der direkten Trinkwasseraufbereitung zugeführt werden können (vgl. Kapitel 
3.1.3.1), belaufen sich die WR der SNMS in Summe auf 18,58 Mio. m³/a. Durch die Bezirksregierung 
Münster sind die WR der SNMS - einschließlich des Fremdbezugs - derzeit auf 21,83 Mio. m³/a 
begrenzt. 
 
1 Oberflächenwasser aus DEK
2 Entnahme Oberflächenwasser 3 Pumpen
3 Oberflächenwasseraufbereitung (Aktivkohlefiltration) 6 Filter
4 Infiltrationsbecken 23 Becken
5 Rohwassergewinnung (Vertikalfilterbrunnen) 32 Brunnen
6 Filtration (Enteisenung/Entmanganung) 6 Filter
7 Reinwasserspeicher 2 Behälter (je 2.500 m³) Vges. 5.000 m³
8 Reinwasserpumpen 4 Pumpen Qmax, ges. 930 m³/h

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
41 
 
 
Tabelle 16: Wasserrechtlich genehmigte Grundwasserentnahmemengen 
 
Im Zuge der Umsetzung der neuen Wasserwerksstruktur (vgl. Kapitel 4.2.1) wird eine Erhöhung der 
WR erforderlich sein (vgl. Tabelle 23, S. 79). Eine erste Anpassung erfolgt mit dem derzeit sich noch 
im Verfahren befindlichen Wasserrechtsantrag für die Wasserfassung „Hornheide“. Zur 
Kompensation der kurz - bis mittelfristig umgesetzt en Außerbetriebnahme der Wasserfassung 
Gittrup ( vgl. Kapitel 4.2.1) wurde seitens der SNMS eine Erhöhung der zulässigen 
Grundwasserentnahme auf nunm ehr 4,13 Mio. m³/a beantragt. Zudem wurde eine maximale 
Nettoentnahme von rund. 1,1 Mio. m³/a festgelegt, welche dem langjährigen Mittel der bisherigen 
Nettoentnahmen entspricht und auf das in Normaljahren verfügbare landseitige 
Grundwasserdargebot bemessen ist (vgl. Beiblatt „Gewinnung“, Punkt G 6.2.2).  Auch wenn in der 
Vergangenheit mit dem wasserrechtlich vorgeschriebenen Messstellennetz keine förderbedingte 
Schädigung der in dem Gewinnungsgebiet vorhandenen grundwasserabhängigen Landökosysteme 
festgestellt werden konnte, wurde in diesem Kontext durch die SNMS neben einem zusätzlichen 
„Klimapegel“ (vgl. Kapitel 3.2.1) eine weitere Grundwassermessstelle in einem exponierten Bereich 
der Wasserfassung „Hornheide“ errichtet. Die Intensivierung des bereits zuvor aussagekräftigen 
Grundwassermonitorings resultiert aus der im Wasserrechtsverfahren aufgekeimten Kontroverse 
um die potenzielle Auswirkungsreichweite der beantragten Grundwasserförderung sowie einer damit 
möglicherweise einhergehenden negativen Beeinflussung sensibler Bereiche. Somit dient die 
zukünftig detailliertere Erfassung von Grundwasserständen der hydrogeolog ischen 
Beweissicherung und bekräftigt im Ergebnis die vorsorgliche Förderpraxis. Diese umfasst neben 
einer auf die langjährige Vorbelastung begrenzten Fördermenge zugleich eine entsprechend 
angepasste Grundwasseranreicherung (vgl. Kapitel 2.1.3.2). 
 
 
m³/h m³/d m³/a
450 10.800 3.130.000
700 12.500 4.380.000
150 3.000 1.000.000
250 6.000 770.000
50 1.200 300.000
125 3.000 630.000
345 7.100 1.700.000
110 2.200 400.000
70 1.600 300.000
180 1.600 300.000
Hohe Ward 1.300 31.200 7.000.000
Genehmigte Mengen
Brunnengalerie
Hornheide
Hornheide
Kinderhaus
Geist
Wasserwerk
Haskenau
Gittrup
Kinderhaus-Nord
Kinderhaus-Süd
Kinderhaus-Süd bei Bromacil-Belastung < 0,1 µg/l
Vennheideweg
Vennheideweg ohne Anreicherungserlaubnis
Hammer Str.
Hiltrup
Hohe Ward

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
42 
 
2.1.3.2 Zulässige Anreicherungsmengen 
Die zum Zwecke der Grundwasseranreicherung ( vgl. Kapitel 3.1.5) erteilten wasserrechtlichen 
Erlaubnisse legen die jeweils genehmigten Oberflächenwasserentnahme - sowie 
Anreicherungsmengen fest. Diese werden mit Tabelle 17 inklusive der entsprechenden Entnahme- 
bzw. Anreicherungsstandorte aufgezeigt. 
 
 
Tabelle 17: Wasserrechtlich erlaubte Oberflächenwasserentnahme- und Anreicherungsmengen 
 
Mit dem sich derzeit noch im Verfahren befindlichen Wasserrechtsantrag für die Wasserfassung 
„Hornheide“ wurde zum Zwecke der Erhöhung der Versorgungssicherheit in Trockenzeiten die 
Infiltrationsmenge vorsorglich in gleicher Höhe wie die Grundwassere ntnahme (4,13 Mio. m³/a) 
beantragt ( vgl. Kapitel 2.1.3.1). Vor dem Hintergrund steigender Spitzenbedarfe sowie den 
klimatischen Entwicklungen - mit historisch trockenen Sommern der letzten Jahre - soll hierdurch 
auch im Fall eines nicht ausreichenden landseitigen Grundwasserdargebots eine nachhaltige 
Grundwasserbewirtschaftung ermöglicht werden (vgl. Beiblatt „Gewinnung“, Punkt G 6.2.2). 
 
2.1.3.3 Befristungen 
Die der SNMS durch die Bezirksregierung Münster erteilten WR unterliegen Befristungen, welche in 
Tabelle 18 - differenziert zwischen Bewilligung (Grundwasserentnahme) und Erlaubnis 
(Oberflächenwasserentnahme sowie Grundwasseranreicherung) - aufgelistet sind. 
 
m³/h m³/d m³/a
Oberflächenwasserentnahme Ems 400 8.750 2.500.000
9 Infiltration Hornheide (in 2 Infiltrationsbecken) 400 8.750 2.500.000
Oberflächenwasserentnahme DEK (Anlage 41) 550 10.800 3.700.000
Haskenau (in 3 Infiltrationsteichen)
Hornheide (in 2 Infiltrationsteiche) 400 8.300 3.000.000
Gittrup (in 9 Infiltrationsbecken) 150 2.500 700.000
Oberflächenwasserentnahme DEK (Anlage 21) 275 5.034 1.000.000
9 Infiltration Vennheideweg (in 7 Infiltrationsbecken) 275 5.034 1.000.000
Grundwasserentnahme Hammer Str. 70 1.600 300.000
9 Infiltration Vennheideweg (in 7 Infiltrationsbecken) 70 1.600 300.000
Oberflächenwasserentnahme DEK (Anlage 11) 1.000 24.000 7.000.000
9 Infiltration Hohe Ward (in 23 Infiltrationsbecken) 1.000 24.000 7.000.000
Hornheide
9 Infiltration
Geist
Hohe Ward
Wasserwerk Entnahme
Anreicherung
Entnahmestelle
Anreicherungsstandort
Erlaubte Mengen

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
43 
 
 
Tabelle 18: Laufzeit der Wasserrechte 
 
2.1.3.4 Nebenbestimmungen und besondere Auflagen 
2.1.3.4.1 Grundwasseranreicherung 
Die Grundwasseranreicherung wird in Abhängigkeit von der Grundwassergewinnung gesteuert, um 
eine Überbewirtschaftung des Grundwasserleiters sowie eine Beeinträchtigung des Naturhaushalts 
zu verhindern. Die Bewirtschaftung erfolgt nach einem festgelegten Betriebsplan mit 
Steuerungszielen. 
Zum Zweck der Grundwasseranreicherung darf - gemäß behördlicher Auflage - im Normalbetrieb 
nur das vorgereinigte Oberflächenwasser aus dem DEK (bzw. noch in Teilen aus der Ems)  in den 
in Tabelle 17 aufgeführten Höchstmengen in den Untergrund eingeleitet werden. 
 
2.1.3.4.2 Landwirtschaftliche Beweissicherung 
Für die förderbedingten Absenkungsbereiche sind landwirtschaftliche Ertragsfeststellungen durch 
einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchzuführen (durch die 
Bezirksregierung Münster beauftragt). Dieser erkundet jährlich während der Vegetationsperiode die 
Bestellungsverhältnisse und begutachtet die Erträge. Die Entschädigungssummen etwaiger förder- 
oder anreicherungsbedingter Ertragsminderungen bzw. Schäden werden vom Sachverständigen im 
Rahmen eines Gutachtens anhand einer auf aktuellen Marktanalysen basierenden Datengrundlage 
festgelegt und entsprechend von der SNMS an die betroffenen Landwirte ausgezahlt. 
 
vom befristet bis
Wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme 06.04.2005 31.12.2035
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Oberflächenwasserentnahme
mit anschließender Grundwasseranreicherung 06.04.2005 31.12.2024
Wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme 30.03.2009 31.03.2039
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Filterrückspülwasser 06.03.2006 31.12.2026
Wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Oberflächenwasserentnahme
mit anschließender Grundwasseranreicherung
01.12.2020 31.12.2025
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Filterrückspülwasser 06.03.2006 31.12.2026
Wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme 22.09.2014 30.09.2044
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Oberflächenwasserentnahme
mit anschließender Grundwasseranreicherung 22.09.2014 30.09.2029
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Filterrückspülwasser 06.03.2006 31.12.2026
Hohe Ward
Wasserwerk
Bescheid
Wasserrecht
Hornheide
Kinderhaus
Geist

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
44 
 
2.1.3.4.3 Erweitertes Monitoring 
Das erweiterte Monitoring dient der Überwachung und Erfassung von Parametern bzw. 
Parametergruppen, die aufgrund aktueller Ereignisse, Aufbereitungsprobleme und/oder sowohl 
temporär begrenzter als auch langfristiger Anforderungen von EU, Bund, Land, Bezirksregierung 
oder auf Grund lokaler Notwendigkeiten, gefordert werden. Der Umfang des Monitorings ergibt sich 
in Abstimmung mit der jeweiligen Behörde bzw. deren Anforderungen. 
In Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster wird das Rohwasser - neben den typischen 
relevanten Metaboliten  (Zwischen- bzw. Abbauprodukte)  - fortlaufend auf sogen annte "nicht 
relevante" Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel  (PBSM)-Metaboliten 
untersucht. Diesbezüglich gilt als maßgebliche Datenquelle eine vom Umweltbundesamt  (UBA) 
fortgeschriebene Tabelle. Je nach Befundlage der vorangegangenen Unter suchungen sowie unter 
Differenzierung der Parameter mit und ohne zugewiesenen Gesundheitlichen Orientierungswert 
(GOW) werden unterschiedliche Untersuchungsschema angewendet.  Beim GOW handelt es sich 
um einen vom UB A entwickelten , humantoxikologisch konservativen Schätzwert , welcher 
prophylaktisch so ni edrig angesetzt wird , dass  bei Unterschreitung auch bei einer lebenslangen 
Aufnahme keine Gesundheitsschädigungen zu erwarten sind [5]. 
Zusätzlich bestehen gesonderte Auflagen zur Untersuchung der Parameter Trifluoressigsäure (TFA) 
(vgl. Kapitel 3.1.3.2), Oxipurinol (vgl. Kapitel 3.1.3.3) sowie Bromacil (vgl. Kapitel 3.1.3.1). 
 
2.2 Eigenwasserversorgungsanlagen und dezentrale Wasserversorgungsanlagen 
im Stadtgebiet Münster 
 Kleinanlagen 
Die Trinkwassergewinnung aus Kleinanlagen zur Eigenversorgung unterliegt den recht lichen 
Bestimmungen der TrinkwV. Kleinanlagen sind gemäß § 2 Nr. 2 Buchstabe b TrinkwV „dezentrale 
Wasserversorgungsanlagen: Anlagen einschließlich dazugehörender Wassergewinnungsanlagen 
und eines dazugehörenden Leitungsnetzes, aus denen pro Tag weniger al s 10 Kubikmeter 
Trinkwasser entnommen oder im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit genutzt 
werden, ohne dass eine zentrale Wasserversorgungsanlage oder eine 
Eigenwasserversorgungsanlage vorliegt“; und nach Buchstabe c „Eigenwasserversorgungsanlagen: 
Anlagen einschließlich dazugehörender Wassergewinnungsanlagen und einer dazugehörenden 
Trinkwasserinstallation, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser zur eigenen 
Nutzung entnommen werden“.  
Betreiber einer Wasserversorgungsanlage sind gemäß § 11 TrinkwV verpflichtet, den Betrieb dieser 
Anlage beim Gesundheitsamt anzuzeigen. Im gesamten Stadtgebiet wurden dem Gesundheitsamt 
1.595 b - und c -Anlagen angezeigt. Abbildung 23 zeigt die Verteilung der Standorte auf das 
Stadtgebiet.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
45 
 
Bei der Errichtung, der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung müssen mindestens die 
allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. 
 
 
Abbildung 23: Verteilung der Kleinanlagen im Stadtgebiet Münster

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
46 
 
 Trinkwasser-Analytik (Eigenversorgung) 
Das Trinkwasser muss den Anforderungen der §§ 6 bis 9 der TrinkwV entsprechen und es muss 
rein und genusstauglich sein. Trinkwasser aus dezentralen Wasserversorgungsanlagen (b-Anlagen) 
und Eigenwasserversorgungsanlagen (c -Anlagen) muss jährlich auf mikrobiologische Parameter 
und dreijährlich auf chemische Parameter gemäß § 28 und § 29 TrinkwV untersucht werden. Zur 
Durchführung der Untersuchungen erstellt der Betreiber einer dezentralen 
Wasserversorgungsanlage im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt einen Untersuchungsplan 
gemäß § 28 TrinkwV. Die Trinkwasseruntersuchungen sind vom Betreiber bei einem nach TrinkwV 
zugelassenen Trinkwasserlabor zu beauftragen und die Ergebnisse sind dem Gesundheitsamt 
mitzuteilen. Die in Tabelle 19 aufgeführten Parameter werden in Münster jä hrlich bzw. dreijährlich 
im Trinkwasser von dezentralen und Eigenwasserversorgungsanlagen untersucht. Der 
Parameterumfang wurde gem. § 28 und § 29 TrinkwV der zwingend erforderlichen zu 
untersuchenden sowie der in Münster möglich vorkommenden Parameter vom  Gesundheitsamt 
festgelegt. Das Gesundheitsamt überwacht gem. § 54 und § 55 TrinkwV die Einhaltung der 
Betreiberpflichten. 
Gemäß § 47 TrinkwV muss der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage jede 
Grenzwertüberschreitung oder eine nachteilige Veränderung des Trinkwassers z.B. im Hinblick auf 
Färbung, Geruch, Geschmack oder Trübung sowie außergewöhnliche Vorkommnisse in der 
Umgebung der Anlage dem Gesundheitsamt melden. Abhilfemaßnahmen oder erforderliche 
Nutzungseinschränkungen werden mit dem Gesundheitsamt abgesprochen. Gemäß § 55 TrinkwV 
führt das Gesundheitsamt turnusmäßig alle drei Jahre eine Besichtigung der dezentralen 
Wasserversorgungsanlagen und alle fünf Jahre der Eigenwasserversorgungsanlage durch oder es 
erfolgen anlassbezogene Kontrollen. Diese schließt die dazugehörigen Schutzzonen oder der 
Umgebung der Wasserfassungsanlage, soweit sie für die Wassergewinnung von Bedeutung ist, mit 
ein.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
47 
 
1 
Tabelle 19: Parameterumfang für dezentrale Wasserversorgungsanlagen und Eigenwasserversorgungsanlagen in 
Münster 
                                                
1 Da Eisen in Münster zu den auffälligen Parametern zählt, empfehlen wir die Untersuchung. Ab einer 
Konzentration von 0,5 mg/l kommt es zu einer geschmacklichen Beeinträchtigung und nach Luftzufuhr zu einer 
Braunfärbung („Rost“) des Wassers. 
Parameter der Gruppe A  
Enterokokken  
Escherichia coli (E. coli)  
Coliforme Bakterien  
Koloniezahl bei 22 °C  
Koloniezahl bei 36 °C  
Färbung  
Trübung  
Geschmack 1 x jährlich 
Geruch  
Wasserstoffionen-Konzentration (pH-Wert)  
Elektrische Leitfähigkeit  
wenn das Rohwasser von Oberflächenwasser stammt oder von Oberflächenwasser 
beeinflusst wurde 
- Clostridium perfringens einschließlich Sporen 
 
Aufbereitungsstoffe, sofern sie zugefügt werden oder bei Aufbereitung entstehen können 
- Aluminium, Eisen 
 
Parameter der Gruppe B  
Bor  
Nitrat  
Nitrit  
Ammonium  
Chlorid  
Eisen¹  
Fluorid  
Blei Alle 3 Jahre 
Kupfer  
Nickel  
Mangan  
Natrium 
Organisch gebundener Kohlenwasserstoff (TOC) oder Oxidierbarkeit 
Stoffe, sofern sie bei der Aufbereitung zugefügt werden oder entstehen oder bei Kontakt mit 
Materialien, die den Stoff abgeben können 
- Acrylamid, Chlorat, Chlorit, Epichlorhydrin, Halogenessigsäuren (HAA 5), 
Trihalogenmethane, Vinylchlorid 
Die Untersuchungshäufigkeit und der Umfang von Aufbereitungsstoffen gem. § 20 TrinkwV ist der „Liste der 
Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren“ des Umweltbundesamtes zu entnehmen.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
48 
 
 Trinkwasserbeschaffenheit (Kleinanlagen) 
Auf der Grundlage der regelmäßigen Kontrollen der dezentralen  Wasserversorgungsanlagen und 
der Eigenwasserversorgungsanlagen kann belegt werden, dass der Gesundheitsschutz im Sinne 
der TrinkwV generell gewährleistet ist. Sollten dennoch Trinkwasserverunreinigungen und 
schadhafte Wasserversorgungsanlagen festgestellt werden, wird durch Beratung, 
Nachuntersuchung und Anordnung von Maßnahmen des Gesundheitsamtes eine gefahrlose 
Nutzung der betroffenen Anlagen wiederhergestellt. 
Bei Überschreitungen von bakteriologischen Parametern werden keine Ausnahmegenehmigungen 
vom Gesundheitsamt erteilt. Bis zur unverzüglichen Sanierung wird ein Abkochgebot erteilt oder die 
Verwendung von Wasser aus  unbedenklichen Quellen empfohlen. Tabelle 20 zeigt 
Grenzwertüberschreitungen von bakteriologischen Parametern für das Jahr 2023. 
 
 
Tabelle 20: Grenzwertüberschreitungen bei bakteriologischen Parametern (2023) 
 
 
Im Rahmen der Überwachung von dezentralen Wasserversorgungsanlagen und 
Eigenwasserversorgungsanlagen über einen Zeitraum von drei Jahren wurden vereinzelt 
Grenzwertüberschreitungen von chemischen Parametern festgestellt. Daraufhin wurde in der Regel 
eine eingeschränkte Nutzung des Trinkwassers vom Gesundheitsamt angeordnet. Entweder 
befristet bis zur Sanierung und / oder bis zur Vorlage eines negativen Befun des. Weitere geogen 
bedingte Grenzwertüberschreitungen ohne gesundheitliche Relevanz blieben ohne 
Anordnungsmaßnahmen. In Tabelle 21 werden Grenzwertü berschreitungen von chemischen 
Parametern über einen repräsentativen Zeitraum (die drei Jahre entsprechen einem Prüfzyklus aller 
dezentralen und Eigenwasserversorgungsanlagen) dargestellt, die häufiger auftraten.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
49 
 
 
Tabelle 21: Häufige Grenzwertüberschreitungen von chemischen Parametern (2021-2023) 
 
Neben der Regelüberwachung gem. TrinkwV werden anlassbezogene Überprüfungen durchgeführt.  
Das im Wasserversorgungskonzept 2018 beschriebene anlassbezogene Untersuchungsprogramm 
im Grundwasserleiter in der Nähe des WW „Kinderhaus“ auf Bromacil und andere PBSM wurde 
abgeschlossen. Entweder weil die Betreiber Kohlefilter einbauen ließen, keine PBSM mehr 
nachgewiesen wurden oder ein Anschluss an das öffentliche Netz erfolgte.  Diese Untersuchungen 
wurden auch im Hinblick auf die Wasserwerksumstrukturierung (vgl. Kapitel 4.2.1) ausgewertet, um 
zu dokumentieren, ob die strom abwärts vom WW „Kinderhaus“ liegenden Brunnen evtl. negativ 
beeinflusst werden können, wenn das WW außer Betrieb genommen wird. Im Projekt „Prüfung der 
Entwicklung und der räumlichen Verteilung der Bromacilgehalte im Bereich der Wasserfassungen 
„Kinderhaus“ und „Vennheideweg“ der SWMS zum Datenbestand 09/2016“ des Hydrogeologischen 
Fachbüros „Schmidt und Partner“ wurde festgestellt, dass die bestehende Entnahme aufgrund der 
bestehenden hydrogeologischen Gegebenheiten nur sehr kleinräumig zu einer Bromacil-Sanierung 
Parameter Grenzwert 
n. TrinkwV 
Anzahl Über -
schreitungen 
Temporäre 
Nutzungsein-
schränkung 
Begründung für temporäre eingeschränkte 
Nutzung 
Ammonium 0,50 mg/l 424 424 Der max. nachgewiesene Wert von 6,4 mg/l 
hat in dieser Höhe keine gesundheitliche 
Relevanz. Ammonium dient als 
Indikatorparameter für Fremdeinträge und 
ist im Zusammenhang mit dem Anstieg 
weiterer Parameterkonzentrationen zu 
betrachten.  
Nitrat 50 mg/l 125 125 Eine Ursache für erhöhte Nitratwerte ist die 
stickstoffhaltige Düngung in der 
Landwirtschaft. 
Im Gegensatz zu anderen Stoffen ist der 
Grenzwert von Nitrat in Höhe von 50 mg 
Nitrat je Liter nicht für eine lebenslange 
⁠Exposition ⁠ berechnet, sondern für eine 
akute Exposition von in diesem Fall 
besonders empfindlichen Säuglingen. 
Eisen 0,2 mg/l 127 127 Der Grenzwert von Eisen (0,2  mg/l) hat in 
erster Linie ästhetische Motive. Ab einer 
Konzentration von 0,5 mg/l kommt es 
einerseits zu einer geschmacklichen 
Beeinträchtigung und anderseits nach 
Luftzufuhr zu einer Braunfärbung („Rost“) 
des Wassers.  
Mangan 0,05 mg/l 60 60 Mangan in Konzentrationen oberhalb von 
50 µg/l (0,050  mg/l) kann zu 
Verschlammungen im Verteilernetz führen, 
lange bevor eine gesundheitliche Besorgnis 
besteht.  
Natrium 200 mg/l 194 194 Natrium ist für den Organismus essentiell.  
Für Risikogruppen, besonders für alte 
Menschen ist natriumarme Nahrung 
vorteilhafter. Da sie in der Regel zu wenig 
Flüssigkeit aufnehmen, riskieren sie sonst 
einen Natriumüberschuss mit gefährlichem 
Bluthochdruck als Folge. Für Babys ist ein 
erhöhter Natri umgehalt ebenfalls 
gesundheitsgefährdend, weil ihre Nieren 
schädliche Substanzen noch nicht so 
effizient ausscheiden können. 
Natriumarmes Wasser ist daher für 
Kleinkinder zu empfehlen.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
50 
 
beitragen kann, so dass eine Außerbetriebnahme des WW keinen erheblichen Einfluss auf die 
grundwasserbürtige Bromacilfracht ausüben dürfte. Bei Neubohrungen von Brunnen wird bei der 
Erstuntersuchung in dem stromabwärts vom WW „Kinderhaus“ gelegenen Gebiet eine 
Untersuchung auf Bromacil aus Vorsichtsmaßnahmen vom Gesundheitsamt eingefordert. 
Seit 2018 wurden dem Gesundheitsamt keine Auffälligkeiten bekannt, die einen Anlass zu weiteren 
Trinkwasseruntersuchungen gaben.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
51 
 
3 Risikobewertung 
3.1 Ohne durch den fortschreitenden Klimawandel bedingte Risiken 
 Urbanität 
Aus Sicht der Trinkwassergewinnung verfügen die WSG „Kinderhaus“ und „Geist“ - einhergehend 
mit einem urban geprägten Wassereinzugsgebiet - über zahlreiche Gefährdungspotentiale 
unterschiedlicher Typisierung. 
Industrie und Gewerbe 
Ein Teil der in den WSG ansässigen Betriebe verarbeitet oder arbeitet mit wassergefährdenden 
Stoffen (z.B. Tankstellen, industrielle Großbetriebe), welche störungs - oder unfallbedingt eine 
kritische Kontamination des Grundwasserleiters zur Folge haben können. 
Verkehr 
Im Gegensatz zu den übrigen WGG weisen die WSG „Kinderhaus“ und „Geist“ jeweils eine 
vergleichsweise hohe Verkehrsinfrastruktur auf. Hierdurch ergeben sich zahlreiche poten zielle 
Risiken, insbesondere im Zusam menhang mit den Transporten bzw. verkehrsunfallbedingten 
Austritten von wassergefährdenden Stoffen, aber auch durch das erhöhte Einbringen von aus dem 
Straßenverkehr verursachten Schmutzfrachten in Straßenseitengräben und Gewässer. 
Versiegelung 
Durch e ine bereits in den letzten Jahren verstärkte sowie perspektivisch weiter zunehmende 
Flächenversiegelung wird der natürliche Wasserhaushalt mit den Wasserhaushaltskomponenten 
Versickerung, Verdunstung und natürlicher Abfluss gestört. Dies führt zu einem erhöhte n Abfluss 
von Niederschlagswasser in die städtische Kanalisation und kann infolgedessen auch zu einer 
Reduzierung der natürlichen Grundwasserneubildung in den Wassereinzugsgebieten führen  
(vgl. Kapitel 4.2.3). Die Ausprägung ist in Abhängigkeit zur jeweiligen Flächennutzung in den WSG 
unterschiedlich. So hat eine zunehmende Versiegelung insbesondere in den urbanen 
Einzugsgebieten der WW „Geist“ und „Kinderhaus“ eine stärkere Auswirkung auf die 
Grundwasserneubildung. Des Weiteren kann es in Folge einer daraus resultierenden reduzierten 
Verdunstungskühlung und der damit einhergehenden Verschlechterung des urbanen Mikroklimas 
zu einem Mehrverbrauch an Trinkwasser kommen. 
Abwasser 
Bedingt durch ihre urbanen Siedlungsstrukturen verfügen die WSG „Kinderhaus“ und „Geist“ über 
kommunale Abwasserkanäle. Einhergehend mit der Leitungslänge steigt das poten zielle Risiko 
einer Leckage und folglich die Gefahr e iner grundwassergefährdenden Infiltration von Abwasser. 
Aufgrund der geringe ren Wohnbebauung in den Einzugsgebieten der WW „Hohe Ward “ und 
„Hornheide“ liegt hier ein entsprechend geringeres Risiko vor. Ungeachtet dessen betreibt das Amt 
für Mobilität und T iefbau der Stadt Münster  in allen WSG  einen erhöhten Aufwand bei den

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
52 
 
Dichtheitsprüfungen des Kanalisationsnetzes, um Leckagen frühzeitig zu erkennen. Reparaturen 
am Kanalisationsnetz in den WSG werden vorrangig durchgeführt. 
Ausblick 
Vor dem Hintergrund einer stark wachsenden Stadt stellt die damit einhergehende Zunahme der 
Bebauungsdichte ein grundsätzliches Risiko für die öffentliche Trinkwasserversorgung in Münster 
dar. Um die bereits heute angespannte Situation des Grundwasserdargebots nicht zu verschärfen, 
sind weitere Versiegelungen in den Einzugsgebieten der öffentlichen Trinkwasserversorgung 
möglichst zu vermeiden und wassersensible Maßnahmen, die einer weiteren Versieglung 
entgegenwirken zu stärken  (vgl. Kapitel 4.2.3). Damit die Aufrechterhaltung der 
Versorgungssicherheit durch ausreichende Grundwasserfördermengen weiterhin gewährleistet ist.  
Darüber hinaus kann Trinkwassersubstitution zur Schonung der Wasserressourcen beitragen. Eine 
Diversifizierung der Wasserversorgung durch Nutzung alternativer Ressourcen für Zwecke, die 
keine Trinkwasserqualität erfordern,  ist in diesem Kontext zielführend  (vgl. Kapitel 4.2.2). Ferner 
führt das Bevölkerungswachstum zwangsläufig zu einem steigenden Trinkwasserbedarf, welcher in 
seiner prognostizierten Höhe ( vgl. Kapitel 2.1.1.1.1) mit der neuen Wasserwerksstruktur bzw. de r 
dann technisch realisierbaren Trinkwasserproduktionsmengen gedeckt werden kann.  Ein weiterer 
Vorteil der neuen Wasserwerksstruktur , welche die Außerbetriebnahme der WW „Geist“ und 
„Kinderhaus“ beinhaltet, besteht darin, dass insbesondere die oben beschriebenen urbanen Risiken 
zukünftig eine geringere Bedeutung für die Trinkwasserproduktion in Müns ter haben 
(vgl. Kapitel 4.2.1). 
 
 Altlasten 
In den WSG „Hornheide-Haskenau“, „Kinderhaus“, „Geist“ und „Hohe Ward “ sind derzeit 110 
bodenschutzrechtlich relevante Flächen bekannt. Diese Flächen werden durch die Untere 
Bodenschutzbehörde (UBB) der Stadt Münster in dem sogenannten Altlastenkataster erfasst. 
Die räumliche Verteilung der erfassten Flächen auf die einzelnen WSG ist der Tabelle 22 zu 
entnehmen. Aufgrund der vielfältigen früheren sowie aktuellen Nutzungen , insbesondere im WSG 
„Geist“, sind vergleichsweise viele bodenschutzrelevante Flächen vorhanden.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
53 
 
Wasserschutzgeb
iet 
Summe 
Altlast-
/Verdachtsfläc
he 
Davon 
Altstandort
e 
Davon 
Altablagerung
en 
Fläche in 
m² 
Schädliche 
Bodenveränderu
ng 
Hohe Ward 2 0 2 21.900 0 
Hornheide 
Haskenau 
6 5 1 
2.17440
0 
0 
Kinderhaus 22 7 15 308.900 3 
Geist 
72 37 35 
1.197.60
0 
5 
Tabelle 22: Altlast- und Verdachtsflächen in den WSG 
 
Diese Flächen mit anthropogener Vornutzung sind grundsätzlich geeignet, Gefahren, erhebliche 
Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen 
(§ 2 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)). Die Altlastenverdachtsflächen werden systematisch 
bewertet (vgl. Abbildung 24) 
 
 
Abbildung 24: Bewertungsschema der Altlastenverdachtsflächen 
 
Entsprechend dem Bearbeitungsfortschritt sind die Flächen in verschiedene Kategorien eingestuft, 
wie z. B.: 
 Altlastverdächtige Fläche, Verdachtsfläche einer schädlichen Bodenveränderung 
 Flächen in der Untersuchung (orientierende Untersuchungen, Detailuntersuchungen zur 
Gefährdungsabschätzung) 
 Fläche, von der bei derzeitiger Nutzung keine Gefahr ausgeht 
 Altlast, schädliche Bodenveränderung

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
54 
 
 Sanierungsuntersuchung 
 Dauerhafte Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen 
 Sanierte Fläche mit Überwachung 
 Sanierte Fläche ohne Überwachung 
 Nachrichtliche Führung (Verdacht ausgeräumt, komplett saniert) 
In Abhängigkeit vom festgestellten Gefährdungspotential werden nach entsprechender Bewertung 
durch die UBB die notwendigen Maßnahmen veranlasst, um eine Gefahr für die im BBodSchG 
definierten Wirkungspfade (Mensch, Nutzpflanze, Grundwasser) abzuwehren. Entsprechend dieses 
Gefährdungspotentials befinden sich Altlasten in der Überwachung. 
Bei einigen Flächen sind jedoch Kontaminationen nachgewiesen word en, die unter bestimmten 
Rahmenbedingungen zu einer Beeinträchtigung der Grundwasserqualität führen und sich damit 
negativ auf die Trinkwassergewinnung auswirken können. Da diese latenten Beeinträchtigungen 
überwiegend in den besonders urban geprägten WSG „Geist“ und „Kinderhaus“ vorliegen, wird das 
Risiko durch die Umsetzung der neuen Wasserwerksstruktur (vgl. Kapitel 4.2.1) erheblich minimiert. 
 
 Auftreten besonderer Parameter 
Wird dem Gesundheitsamt bekannt, dass in einem Wasserversorgungsgebiet chemische Stoffe 
vorkommen, die eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen und für die in der 
TrinkwV kein Grenzwert aufgeführt ist, legt d as Gesundheitsamt fest, bis zu welchen 
Konzentrationen und für welchen Zeitraum diese chemischen Stoffe im Trinkwasser enthalten sein 
dürfen. 
Auch die Bezirksregierung Münster kann in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde der SNMS als 
zuständiges Wasserverso rgungsunternehmen verdachtsbezogene Untersuchungsprogramme 
auferlegen, um so eine Verbesserung der Datenlage zu bewirken - respektive darauf basierende 
wasserrechtliche Auflagen festzulegen. 
Dementsprechend wird das Grund -/Rohwasser und/oder Trinkwasser de rzeit fortlaufend auf 
nachfolgende Parameter in einem behördlich abgestimmten Turnus ( vgl. Kapitel 2.1.1.4.3 sowie 
2.1.1.4.4) analysiert. 
 
3.1.3.1 Bromacil 
Der seit 1990 nicht länger als Herbizid zugelassene Wirkstoff Bromacil - gemäß TrinkwV mit einem 
Grenzwert von 0,1 µg/l belegt - liegt in den WGG „Kinderhaus-Süd" sowie WGG „Hammer Str." im 
Grundwasserleiter vor und ist auch heute noch im Grund - sowie Rohwasser beider 
Gewinnungsgebiete analytisch na chweisbar (vgl. Abbildung 25). Demgemäß liegt für beide WGG

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
55 
 
eine behördliche Auflage zur Überwachung bzw. Umsetzung von entsprechenden 
Vorkehrungsmaßnahmen (AKF) vor. 
 
 
Abbildung 25: Bromacil-Werte im Rohwasser der WGG „Hammer Str." und „Kinderhaus-Süd" (2013-2023) 
 
Gemäß wasserrechtlicher Auflage werden die am Standort „Hammer Str." geförderten 
Grundwassermengen aufgrund des hier vorliegenden Grundwasserschadens durch erhöhte 
Bromacil-Belastungen über eine AKF aufbereitet und am Standort „Vennheideweg" in gleicher 
Menge über Infiltrationsbecken dem Grundwasser wieder zugeführt (vgl. Kapitel 2.1.3.2). 
Aufgrund der erhöhten Bromacil -Belastung wird das am Standort „Kinderhaus -Süd“ geförderte 
Rohwasser - im Gegensatz zu dem aus dem Gewinnungsgebiet „Kinderhaus-Nord“ - grundsätzlich 
einer AKF zugeführt. Zudem sind die wasserrechtlich genehmigten Entnahmemengen bei einer 
Bromacil-Konzentration von mehr als 0,1 μg/l im Rohwasser deutlich reduziert (vgl. Kapitel 2.1.3.1). 
Im weiteren Prozess werden die Rohwässer aus den Gewinnungsgebieten „Kinderhaus -Nord“ und 
„Kinderhaus-Süd“ zusammengeführt und gleichzeitig aufbereitet. 
Ausblick 
Der am Standort „Hammer Str." vorliegende Grundwasserschaden durch Bromacil ließ sich im vom 
WW „Geist“ gelieferten Trinkwasser in den letzten zehn Jahren nicht nachweisen (unterhalb der 
analytischen Bestimmungsgrenze). An der Netzeinspeisung des WW „Kinderhaus“ konnten im 
Betrachtungszeitraum 2013 bis 2023 seit Ende 2019 geringe Mengen an Bromacil im Trinkwasser 
nachgewiesen werden, welche jedoch deutlich unter dem Grenzwert der TrinkwV (0,1 μg/l) lagen 
(vgl. Abbildung 26).

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
56 
 
 
 
Abbildung 26: Bromacil-Werte im Trinkwasser des WW Kinderhaus (2013-2023) 
 
Am WW „Kinderhaus“ ist diese deutliche Reduzierung der Kombination aus AKF -Aufbereitung des 
Einzelrohwassers „Kinderhaus-Süd" (vgl. Abbildung 27) und abschließender Zusammenführung der 
beiden zu Trinkwasser aufbereiteten Einzelrohwässer „Kinderhaus-Nord" und „Kinderhaus-Süd" 
geschuldet. Bezogen auf das WW „Geist“ wird die Bromacil -Elimination durch eine 
Grundwassersanierung (Rohwasser „Hammer Str.") erzielt (vgl. Kapitel 2.1.2.2).

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
57 
 
 
Abbildung 27: Bromacil-Elimination am WW „Kinderhaus“ (2020-2023) 
 
Abbildung 27 veranschaulicht, dass im WGG „Kinderhaus-Süd" - aufgrund der im Rohwasser 
teilweise sporadischen, teilweise kontinuierlichen Überschreitungen des Grenzwertes um den Faktor 
1,5 bis 3 - bei einer Trinkwassernutzung weiterhin die Notwendigkeit einer Aufbereitung vorliegt. 
Dagegen sind die Bromacil -Werte in den Förderbrunnen des Gewinnungsgebietes „Hammer Str.“ 
zwar rückläufig, jedoch nah am Grenzwert der TrinkwV (vgl. Abbildung 25). 
Im Zuge der sich bereits in der Umsetzung befindlichen Wasserwerksumstrukturierung bzw. der 
damit einhergehenden Außerbetriebnahmen der WW „Geist“ und „Kinderhaus“ werden die 
Grundwasserschäden der zugehörigen WGG die öffentliche Trinkwasserversorgung mittelfristig 
nicht länger betreffen (vgl. Kapitel 4.2.1). 
 
3.1.3.2 TFA 
Der Metabolit Trifluoracetat (TFA) tritt seit einigen Jahren vermehrt in Oberflächengewässern sowie 
Grundwasserkörpern auf und resultiert unter anderem aus der Stoffgruppe der per - und 
polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS). Da es eine Vielzahl von TFA-Vorläufersubstanzen gibt (u.a. 
Kälte- und Treibmittel, PBSM, Fluorchemikalien, Arzneimittel), ist sein Eintrag in die Umwelt über 
diverse Eintragspfade als flächendeckend zu bezeichnen. Hinzu kommt , dass TFA selbst keinen 
Abbauprozessen unterliegt und sich folglich mit der Zeit in der Umwelt anreichert. Neben seiner 
Persistenz verfügt TFA zugleich über eine hohe Mobilität, wodurch das Abbauprodukt leicht in den 
Wasserkreislauf gelangen kann [6].

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
58 
 
Vor dem Hintergrund erhöhter TFA-Befunde in den Einzugsgebieten für die öffentliche 
Wasserversorgung des Münsterlandes wurde seitens der Bezirksregierung Münster im Jahr 2016 
eine strukturierte TFA -Untersuchung veranlasst, welche in Form von Rohmisch - oder 
Reinwasseruntersuchungen im Zu - bzw. Ablauf der Aufbereitungsanlagen durchzuführen waren. 
Der seinerzeit vom UBA festgelegte GOW (3,0 μg/l) wurde im Jahr 2020 - basierend auf einer nun 
ausreichenden Datenlage - durch einen lebenslang duldbaren Leitwert von 0,06 mg/l (60 μg/l) 
abgelöst. Mit der Veröffentlichung des Leitwertes ist gemäß Rundverfügung vom 17.11.2020 auch 
der zuvor festgelegte Analytikturnus anzupassen. Für die Roh- und Reinwasseranalytik gilt ab 2021: 
1. Für Gewinnungsgebiete ohne bisherige TFA-Befunde: einmalig 
2. Für Gewinnungsg ebiete mit TFA -Befunden und bisherigen Messwerten < 3,0 μg/l: 
halbjährlich (Frühjahr und Herbst) 
3. Für Gewinnungsgebiete mit TFA -Befunden und bisherigen Überschreitungen des 
ehemaligen GOW (> 3,0 μg/l): vierteljährlich 
Ausblick 
Aufgrund der zuvor detektierten TFA-Konzentrationen im Rohmisch- bzw. Reinwasser wird seit 2020 
in den betroffenen WGG bzw. an den dazugehörigen WW von der SNMS eine vierteljährliche TFA-
Analytik durchgeführt. Deren Ergebnisse  zeigen auf, dass seit Beginn der Messreihe die TFA -
Konzentrationen an den entsprechenden Messstellen zunehmen (vgl. Abbildung 28). 
 
 
Abbildung 28: TFA-Konzentrationen in Roh- und Reinwasser (2016 - 2023)

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
59 
 
Da es sich bei TFA um einen mobilen, biologisch schwer abbaubaren sowie sehr gut wasserlöslichen 
Parameter handelt, wird er weder natürlich (innerhalb der Boden - und/oder Uferpassage) noch 
adsorptiv (mittels AKF) noch oxidativ (mittels Ozonung) entfernt. Eine TFA-Entfernung kann im WW 
nur mittels einer Umkehrosmose erreicht werden [7]. Für das ebenfalls betroffene WW „Hornheide“ 
wird im Zuge der Wasserwerksumstrukturierung eine entsprechend effiziente Au fbereitungsanlage 
implementiert (vgl. Kapitel 4.2.1.2). 
 
3.1.3.3 Oxipurinol 
Messungen haben gezeigt, dass der vom UBA für den Stoff Oxipurinol festgelegte GOW von 0,3 
µg/l im Trinkwasser aus dem WW „Hornheide“ und der Übergabestelle Gelsenwasser überschritten 
wird (vgl. Abbildung 29). Oxipurinol ist der aktive Hauptmetabolit des Arzneiwirkstoffs Allopurinol, 
welcher zur Behandlung von chronischer Gicht eingesetzt wird. 
Nach Feststellung des Gesundheitsamtes Münster kann gemäß einer im Mai 2023 
ausgesprochenen Duldung des Gesundheitsamtes Münster die Oxipurinol -Konzentration des 
Trinkwassers für einen Zeitraum von drei Jahren (bis zum 30.04.2026) bis zu einer 
Höchstkonzentration von 1,0 µg/l geduldet werden, da diese Exposition mit Blick auf die 
dahinterliegende Annahme einer lebenslangen Aufnahme (entsprechend GOW) keine Besorgnis 
eines akuten gesundheitlichen Risikos darstellt. 
Ausblick 
Als erweitertes Überwachungsprogramm muss die SNMS bis zum 30.04.2026 monatlich im Abstand 
von vier Wochen an den Wasserwerksausgängen und der Übergabestelle Gelsenwasser eine 
Bestimmung der Oxipurinol-Konzentration durchführen lassen und die entsprechenden Ergebnisse 
dem Gesundheitsamt Münster innerhalb einer Woche übermitteln. Das Gesundheitsam t Münster 
erachtet diese Maßnahme als verhältnis- sowie zweckmäßig, um etwaige Gesundheitsgefahren für 
die Bevölkerung abzuwenden. 
Die bislang detektierten Oxipurinol -Konzentrationen lagen stets unterhalb der geduldeten 
Höchstkonzentration von 1,0 µg/l (vgl. Abbildung 29). Perspektivisch sind die geringfügigen GOW-
Überschreitungen im Trinkwasser des WW „Hornheide“ aufgrund unterschiedlicher - bereits zum 
Teil eingeleite ter - Maßnahmen auszuschließen. Wie in Kapitel 2.1.1.5.1 sowie 3.1.5.1 näher 
erläutert, spiegelt das Oberflächenwasser aus der Ems insbesondere in Niedrigwasserphasen einen 
qualitativen Einfluss von Kläranlagen abflüssen wider. Die in Kapitel 3.1.5.2 beschriebene Abkehr 
von der Ems als Bezugsquelle von Infiltrationswasser ist daher auch im Hinblick auf die Reduktion 
von Oxipurinol-Konzentrationen als zielführend zu erachten. Zugleich trägt die an den Standorten 
„Hornheide“ sowie „Hohe Ward “ zukünftig betriebene  und in Kapitel 4.2.1.1 beschriebene 
Ultrafiltration einen erheblichen Beitrag zur Adsorption von Oxipurinol bei. Am Standort „Hornheide“ 
führt darüber hinaus die in der neuen Wasserwerkstruktur praktizierte Beimisc hung von

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
60 
 
Umkehrosmose-Permeat zum konventionell aufbereiteten Trinkwasser in Gänze zu einer Reduktion 
von potenziell zu detektierenden Spurenstoffen (vgl. Kapitel 4.2.1.2). 
 
 
Abbildung 29: Oxipurinol-Konzentrationen an den Netzeinspeisungen (2020 - 2023) 
 
 Landwirtschaft 
Seit 1991 wird in Münsters WSG eine auf Beratungs- und Fördermaßnahmen basierende - und im 
Sinne des Minimierungsgebotes auch zukünftig unerlässliche - Kooperation zwischen der 
Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft betrieben. Jede Landwirtin/jeder Landwirt, die/der eine 
oder mehrere Flächen in einem Kooperationsgebie t bewirtschaftet, kann auf freiwilliger Basis und 
kostenfrei Mitglied der Kooperation werden. 
Im Hinblick auf den Grundwasserschutz ist die Kooperation von praktischer Bedeutung, da 
pflanzenseitig nicht aufgenommene und/oder witterungsbedingte Rückstände v on Dünge - und 
Pflanzenbehandlungsmitteln im Zuge der natürlichen Grundwasserneubildung in das Grundwasser 
gelangen. Das erklärte Ziel des kooperativen Gewässerschutzes ist daher eine bedarfsorientierte 
Anwendung bzw. praxisnahe Reduzierung wassergefährdend er Stoffe im Rahmen 
landwirtschaftlicher Tätigkeiten. Um dieses Vorhaben erfolgreich umsetzen zu können, erarbeitet 
ein im engen Austausch mit der SNMS stehender Gewässerschutzberater gemeinsam mit den 
Landwirtinnen/Landwirten individuelle Lösungsstrategien für standort - und/oder betriebsbezogene 
Probleme. Zielführende Maßnahmen werden dabei entsprechend eines mit den Mitgliedern

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
61 
 
abgestimmten Förder - und Maßnahmenkatalogs finanziell gefördert. Zugleich werden mittels 
spezieller Bodenproben messbare Erfolge prämiert. 
In den WSG variieren die potenziellen Einflüsse von Belastungsquellen auf das Grund - und 
Oberflächenwasser, so dass im Rahmen des kooperativen Gewässerschutzes ein 
gebietsabhängiger Fokus gelegt wird. Je nach Lage im WSG werden Maßnahmen priorisi ert und 
verschieden stark gefördert. So lassen sich - durch eine bewusste und sinnvolle Düngeplanung im 
Vorfeld sowie die korrekte Lagerung und Ausbringung von Düngemitteln - der Düngeraustrag und 
der Nährstoffeintrag in die Gewässer minimieren und eine un erwünschte sowie unkontrollierte 
Nährstoffbelastung von Boden und Wasser verhindern. Diesbezüglich liegt in den WSG-Zonen II bis 
IIIA der Schwerpunkt auf dem Grundwasser. Die WSG-Zone IIIC des WSG „Hohe Ward“ setzt ihren 
Fokus auf die Minimierung von PBSM -Rückständen in den Einzugsgebieten der Fließgewässer 
Kannenbach und Offerbach, da diese potenzielle Eintragspfade landwirtschaftlicher Immissionen in 
den DEK darstellen. Durch einen reduzierten und zielgerich teten Einsatz von chemisch -
synthetischen PBSM und die Verwendung bewährter, jedoch neu optimierter Methoden, wird im 
Sinne des Minimierungsgebotes sowie einer nachhaltigen Vorsorgestrategie der Schutz der 
Rohwasserqualität verfolgt. 
 
Ausblick Nitrat 
Dass landseitige sowie mitunter auch steigende Nitratbelastungen in den lokalen WSG vorhanden 
sind, zeigen Analysen diverser Grundwassermessstellen, die sich zum Teil auch im Zustrom 
einzelner Brunnengalerien befinden. Die hier erfassten Messwerte sind für eine Veredlungsregion 
wie das Münsterland nicht untypisch. So stellen beispielsweise die im WSG „Kinderhaus“ seit 
geraumer Zeit ganzjährig nachgewiesenen Nitratbelastungen insbesondere für die Wasserfassung 
„Kinderhaus-Nord“ ein potenzielles Risiko dar (vgl. Abbildung 30), welche jedoch aufgrund der 
Wasserwerksumstrukturierung mittelfristig außer Betrieb gehen wird (vgl. Kapitel 4.2.1).

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
62 
 
 
Abbildung 30: Nitrat-Messwerte an zwei Grundwassermessstellen im WGG „Kinderhaus-Nord" (2016 - 2023) 
 
Auch im Bereich des WSG „Hohe Ward“ treten lokal erhöhte Nitratgehalte im Grundwasser auf  
(vgl. Abbildung 31). Durch die von der SNMS vorgenommene Grundwasseranreicherung mit 
Oberflächenwasser aus dem DEK (vgl. Kapitel 3.1.5) kommt es jedoch zu komplexen 
Mischungsverhältnissen im Untergrund, wodurch etwaige landseitige Belastungen abgeschwächt 
werden.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
63 
 
 
Abbildung 31: Nitrat-Messwerte an zwei Grundwassermessstellen im WGG „Hohe Ward" (2016 - 2023) 
 
In Münster lag daher der im Betra chtungszeitraum 2016 bis 2023 im Gesamt -Rohwasser 
gemessene Maximalwert mit 30 mg/l (WW „Kinderhaus“) deutlich unter dem TrinkwV-Grenzwert von 
50 mg/l (vgl. Abbildung 32). 
 
 
Abbildung 32: Nitrat-Messwerte im jeweiligen Gesamt-Rohwasser (2016 - 2023)

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
64 
 
Neben der Kooperation zwischen der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft (vgl. Kapitel 3.1.5.1) 
sind die unkritischen Nitratmesswerte im Rohwasser insbesondere der in Münster praktizierten 
Grundwasseranreicherung geschuldet. Somit ist eine explizite Nitratbeseitigung im 
Gesamtrohwasser derzeit nicht erforderlich. 
 
Ausblick PBSM 
Probenahme und Untersuchungsumfang der PBSM -Parameterumfänge orientieren sich an den 
vorliegenden Informationen über die lokal eingesetzten Wirkstoffe aus den Bereichen Herbizide, 
Fungizide sowie Insektizide. Anhaltspunkte liefern in diesem Zusammenhang in sbesondere die 
beraterischen Tätigkeiten im Rahmen des kooperativen Gewässerschutzes sowie die Erfahrungen 
der mit der Analytik beauftragten Laboratorien. Auch werden die bisherigen Befunde hinsichtlich 
ihrer Kontinuität und Konzentrationen berücksichtigt,  wie das Beispiel TFA verdeutlicht 
(vgl. Kapitel 3.1.3.2). Die Zusammenstellung wird von der SNMS sowie der Bezirksregierung 
Münster regelmäßig geprüft und nach Bedarf aktualisiert. 
Neben den Wirkstoffen umfassen die Parameterumfänge zugleich zahlreiche Metabolite, welche als 
Abbauprodukte der eingesetzten Pflanzenschutzmittel auftreten. Das UBA kategorisiert PBSM-
Metabolite pflanzenschutzrechtlich an hand ihrer (nachgewiesenen) human - sowie 
ökotoxikologischen Eigenschaften. Die Aufteilung erfolgt in „Relevante Metabolite (rM)“, „Nicht 
relevante Metabolite (nrM)“ sowie Metabolite, die aufgrund (noch) nicht vorliegender Daten als 
relevant zwischenbewertet wurden „(xM)“. Da rM nachgewiesen über eine pestizide (Rest-)Aktivität 
und/oder ein human -/ökotoxisches Wirkungspotenzial verfügen, unterliegen sie dem TrinkwV -
Grenzwert für PBSM -Wirkstoffe in Höhe von 0,1 μg/l. Demgegenüber wird für nrM ein GOW 
festgelegt, welcher je nach toxikologischer Datengrundlage zwischen 1 μg/l und 3 μg/l liegt [8]. 
Da die bei der Metabolisierung entstehenden Komponenten deutlich mobiler sowie persistenter als 
ihre Ausgangsprodukte sind, lassen sich in Wasserproben anstelle der Wirkstoffe häufig nur deren 
Metabolite detektieren. Auch in den von der SNMS beauftragten Grundwasseranalysen treten 
bestimmte PBSM -Wirkstoffe nur vereinzelt bzw. gar nicht auf. Dass diese innerhalb der 
Einzugsgebiete dennoch zum  Einsatz kommen, lassen analytisch messbare Metabolit -
Konzentrationen im Grund - und Rohwasser erkennen. Exemplarisch veranschaulichen der mit 
einem GOW in Höhe 3 μg/l belegte nrM „Chloridazon -desphenyl“ des Herbizids „Chloridazon“ 
(vgl. Abbildung 33), der mit einem GOW in Höhe von 3 μg/l belegte nrM „Metazachlor-Sulfonsäure“ 
des Herbizids „Metazachlor“ (vgl. Abbildung 34), der mit einem GOW in Höhe von 1 μg/l belegte nrM 
„N,N-Dimethylsulfamid (DMS)“ des Fungizids „Tolylfluanid“ (vgl. Abbildung 35) sowie der mit einem 
GOW in Höhe von 3 μg/l belegte nrM „S -Metolachlor CGA 354743“ des Herbizids „S -Metolachlor“ 
(vgl. Abbildung 36) ein kontinuierliches Auftreten von nrM, welches im Betrachtungszeitraum 2016 
bis 2023 allerdings stets deutlich unterhalb des jeweils festgelegten GOW auszumachen war [9].

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
65 
 
 
Abbildung 33: Messwerte des nrM "Chloridazon-desphenyl" (2016 - 2023) 
 
 
Abbildung 34: Messwerte des nrM "Metazachlor-Sulfonsäure" (2016 - 2023)

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
66 
 
 
Abbildung 35: Messwerte des nrM "N,N-Dimethylsulfamid (DMS)" (2016 - 2023) 
 
 
Abbildung 36: Messwerte des nrM "S-Metolachlor CGA 354743" (2016 - 2023) 
 
Auch wenn die Begrifflichkeit nrM eine Irrelevanz im Kontext Trinkwassergewinnung impliziert, kann 
das vermehrte Auftreten von nrM insbesondere im Grundwasser mit human - und/oder 
ökospezifischen Risiken einhergehen: Der im Boden nur langsam bzw. im Grundwa sser kaum

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
67 
 
stattfindende Abbau einiger Metabolite kann im Falle eines kontinuierlichen Eintrags zu 
wasserwirtschaftlich relevanten Anreicherungen führen. Diesbezüglich ist eine reaktive Mischung 
mit anderen im Grundwasser potenziell auftretenden anthropogenen Stoffen nicht auszuschließen, 
da etwaige Wechselwirkungen im Rahmen der Bewertung von Abbauprodukten nicht näher 
betrachtet werden [10]. Daher gilt es auch weiterhin, den Einsatz von PBSM grundsätzlich auf ein 
Minimum zu redu zieren bzw. bestenfalls durch den Einsatz  einer mechanischen 
Unkrautbekämpfung (z.B. Hacke und Striegel) , welche im Rahmen der Kooperation LW/WW 
finanziell gefördert werden, zu substituieren. 
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass analytisch zwar l andwirtschaftliche Aktivitäten 
in den Einzugsgebieten der Wasserfassungen nachweisbar sind, bislang jedoch an den 
Förderbrunnen (Rohwasser) keine kritischen Messwerte von Stoffen landwirtschaftlichen Ursprungs 
vorliegen.  
 
  Grundwasseranreicherung 
Aufgrund des hydrogeologisch begrenzten Grundwasserdargebots der lokalen WGG ist eine 
zusätzliche Bezugsquelle zur Aufstockung der verfügbaren Ressourcen zwingend erforderlich. 
Während das tatsächlich ausschöpfbare Dargebot in einem Normaljahr aufsummiert bei lediglich ca. 
6 Mio. m³/a liegt (vgl. Kapitel 3.2.1), bereiteten Münsters WW beispielsweise im Jahr 2021 rund 13,5 
Mio. m³ gefördertes Grundwasser zu Trinkwasser auf. 
In Münster wird das natürliche Grundwasserdargebot durch eine Infiltration v on zuvor gereinigtem 
Oberflächenwasser aus dem DEK bzw. der Ems angereichert. Zwar macht die Entnahme aus der 
Ems zurzeit noch rund 10 % des gesamten in Münster zur Grundwasseranreicherung entnommenen 
Oberflächenwassers aus, jedoch wird sie mittelfristig v ollständig durch eine DEK -Entnahme 
substituiert (vgl. Kapitel 3.1.5.2). 
In Summe nimmt die Grundwasseranreicherung heute einen Anteil von über 60  % der in Münster 
gewonnenen Trinkwassermengen ein. Dabei bewirtschaftet die SNMS mittels einer systematischen 
Grundwasseranreicherung die für die Trinkwassergewinnung genutzten Grundwasserleiter 
ressourcenschonend (vgl. Kapitel 2.1.3.4.1). Voraussichtlich werden die prognostizierten Zunahmen 
von Trockenperioden eine Intensivierung dieser nachhaltigen Praxis erfordern, um in den 
Sommermonaten eine Kompe nsation klimabedingter Defizite in der Grundwasserneubildung 
herbeizuführen (vgl. Kapitel 3.2.1). 
 
3.1.5.1 Ems 
Als natürliches Fließgewässer ist die Ems, bedingt durch ihr zum Teil exponiertes Einzugsgebiet, 
potenziellen industriellen, urbanen sowie landwirtschaftlichen Emissionen ausgesetzt. Zudem 
fungiert sie flussaufwärts, vor der Oberflächenwasser-Entnahmestelle der SNMS , an diversen

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
68 
 
Stellen als Vorfluter für kommunale Kläranlagen. Im analytischen Vergleich zum DEK spiegeln sich 
diese Umstände anhand des höheren Aufkommens abwasserbürtiger Stoffe wider ( vgl. Kapitel 
2.1.1.5.1). Dabei hängt der relative Anteil von Klärwasser in der Ems von ihrem Abflussregime ab, 
welches sich im Zuge des Klimawandels zukünftig deutlich verändern kann ( vgl. Kapitel 3.2.1). 
Sinkende Ems-Wasserstände können jedoch nicht nur einen qualitativen, sondern zugleich einen 
quantitativen Einfluss auf die Grundwasseranreicherung haben: Eine Oberflächenwasserentnahme 
aus der Ems ist wasserrechtlich nur zulässig, sofern diese ausreichend Wasser führt. Die 
Entnahmestelle darf nur betrieben werden, wenn der Abfluss in der Ems - oberhalb der Einmündung 
der Werse - mehr als 2,63 m³/s bzw. der Wasserstand am hier installierten Pegel ≥ 36 cm beträgt. 
Insbesondere die prognostiziert häufiger auftretenden Trockenphasen - mit entsprechend höheren 
Tageswasserabgaben und folglich höheren Produktionsmengen (Hitzetage) - gehen mit niedrigen 
Ems-Wasserständen einher (vgl. Abbildung 37). 
 
 
Abbildung 37: Netzeinspeisungen und Ems-Wasserstände (2017 - 2020) 
 
Hinsichtlich der Oberflächenwasserentnahme veranlassen die angeführten qualitativen sowie 
quantitativen Aspekte die SNMS zu einer Abkehr von der Ems, respektive Konzentration auf die 
ausschließliche Entnahme von Oberflächenwasser aus dem DEK (vgl. Kapitel 3.1.5.2). Bereits seit 
Februar 2022 erfolgt in zwei von vier Infiltrationsbecken am Standort „Hornheide“ eine 
Grundwasseranreicherung mit aufbereiteten Oberflächenwasser aus dem DEK. Eine vollständige 
Substitution der Ems-Entnahme wird voraussichtlich im Jahr 2026 erfolgen. 
 
3.1.5.2 Dortmund-Ems-Kanal 
Bereits seit 1919 erfolgt am Standort „Hohe Ward “ eine Grundwasseranreicherung mit 
Oberflächenwasser aus dem DEK. Seither stellt der DEK den größten Anteil der erforderlichen 
Mengen an Anreicherungswasser für die lokale Trinkwasserproduktion zur Verfügung – ab 2026 
ausschließlich (vgl. Kapitel 3.1.5.1).

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
69 
 
Die westdeutschen Kanäle - zu denen auch der DEK zählt - werden überwiegend mit Wasser aus 
der Lippe gespeist, sofern diese eine festgelegte Mindes twasserführung aufweist. Pumpenketten 
sorgen dafür, dass bei Bedarf Wasser aus der unteren Ruhr oder aus dem Rhein bis in die 
Scheitelhaltung (= gleiche Höhenlage zwischen Herne und Münster) bzw. in Trockenzeiten sogar in 
die Lippe gefördert werden kann. D as Verbundsystem aus Lippe und den westdeutschen Kanälen 
hat sich in den letzten niederschlagsarmen Sommern bewährt, denn für alle Ent nahmeberechtigte 
stand jederzeit ausreichend Wasser zur Verfügung [11]. 
Entgegen der Befürchtung, langanhaltende Trockenzeiten könnten zu einer temporären Drosselung 
oder gar einem Entnahmeverbot führen, betrachtet der für die Wasserbewirtschaftung zuständige 
Wasserverband Westdeutscher Kanäle (WWK) das Verbundsystem vielmehr als eine Chance, den 
Herausforderungen zunehmender Dürreperioden zu begegnen. Bedingt durch die Energiewende 
hat der WWK einen erheblichen Rückgang der Wasserentnahmen (Bedarfe der Kraftwerke) zu 
verzeichnen und sieht in den freigewordenen Kapazitäten nunmehr sogar Potenziale für den Aufbau 
eines resilienten Brauchwassersystems [11]. Auch die vom Bundesministerium für Umwelt, 
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz  (BMU) und UBA veröffentlichen 
Kernbotschaften des „Nationalen Wasserdialogs“ berücksichtigen die Grundwasseranreicherung als 
einen zielführenden technischen Ansatz zur Vermeidung etwaiger Konflikte um die konkurrierende 
Nutzung des (lokalen) Grundwasservorkommens [12]. Das UBA betrachtet in der „Nationalen 
Wasserstrategie“ die Grundwasseranreicherung als zukunftsgerechte sowie gewässerverträgliche 
Modernisierungsstrategie im Hinblick auf bestehende Wasserinfrastrukturen [13]. Dementsprechend 
haben auch andere Wasserversorgungsunternehmen aus dem Münsterland unter Berücksichtigung 
steigender Wasserbedarfe das Potenzial des DEK als versorgungssichere Ressource für sich 
entdeckt und planen derzeit bzw. realisierten erst kürzlich die Implementi erung entsprechender 
Entnahme- sowie Anreicherungssysteme in ihre Wasserversorgungsstrukturen. Wie auch die SNMS 
stehen diese Unternehmen - als Mitglieder des WWK mit langfristig gesicherten Bezugsanteilen - im 
Austausch mit den anderen Wasserversorgungsunternehmen im WWK und sorgen dafür, dass die 
Interessen sowie der Stellenwert der öffentlichen Trinkwasserversorgung gewahrt bleiben. 
Sollte dennoch wider Erwarten ein flächendeckender quantitativ oder qualitativ bedingter Ausfall der 
Entnahmen aus dem DEK eintreten, müssten in den einzelnen Gewinnungsgebieten - vorbehaltlich 
der Zustimmung durch die Bezirksregierung Münster - die als Nettoentnahmen klar definierten 
Mengen an natürlichem Grundwasserzufluss kurzfristig bis zum fördertechnischen Maximum 
überschritten werden. Der natürliche Speichervorrat des Grundwasserleiters liefert in allen WGG 
zeitlich begrenzt die Möglichkeit, auch ohne eine Grundwasseranreicherung ausreichend 
Trinkwasser zu produzieren. Diesbezüglich gehen offizielle Klimaprognosen davon aus, dass sich 
der Klimawandel nach derzeitigem Ermessen eher positiv auf die Grundwasserneubildung im 
Bereich des Münsterlandes auswirken dürfte, denn vom Herbst bis zum Frühjahr wird mit einer 
Erhöhung der relativen Niederschlagsmenge gerechnet (vgl. Kapitel 3.2.1). Neben einer Steigerung 
der Fördermengen bestünde im Not- und Bedarfsfall zugleich die Möglichkeit, über die bestehende

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
70 
 
Versorgungsleitung der Gelsenwasser AG auf die dann maximal mögliche Bezugsmenge 
zurückzugreifen (vgl. Kapitel 2.1.1.3.1). 
Im Falle einer rein qualitativ begründeten Unterbrechung der Entnahme aus dem südlichen DEK -
Abschnitt wäre durch die mit der Schleuse in Münster vorliegende physikalische Trennung die 
Betroffenheit auf den Standort „Hohe Ward“ begrenzt. Sollte die Wasserqualität im nördlichen DEK-
Abschnitt eine Unterbrechung der Entnahme  erfordern, bestünde nach Inbetriebnahme der 
Anlage 51 die Möglichkeit , den Standort „Hornheide“ mit Oberflächenwasser aus dem südlichen  
DEK-Abschnitt zu versorgen (vgl. Kapitel 2.1.1.3.5). Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass 
aufgrund der Entnahmetiefe im DEK ausschließlich an der Wasseroberfläche treibende Schadstoffe, 
wie beispielsweise durch eine Havarie freigesetztes Öl, nicht zwangsläufig eine Unterbrechung der 
Oberflächenwasserentnahme bewirken müssen. 
Sofern ein akuter qualitativer Anlass zur Unterbrechung der DEK -Entnahme besteht, wird der 
Wasserwerksbetrieb ü ber ein speziell hierfür implementiertes Frühwarnsystem in Form einer 
Bioindikation unterrichtet: Anhand eines Daphnientoximeters können (daphnien)toxische 
Substanzen im entnommen Oberflächenwasser mit Hilfe eines aktiven Monitorings ausgemacht 
werden. Hierfür wird das Schwimmverhalten von Daphnien, welche sehr empfindlich auf im Wasser 
mitgeführte Schadstoffe reagieren, in einem kontinuierlich mit DEK -Wasser durchflossenen 
Aquarium mittels einer digitalen Bildauswertung analysiert. Für den Fall einer hieraus abgeleiteten 
Toxizitätswarnung wird die Oberflächenwasserentnahme unverzüglich eingestellt und weitere 
betrieblich abgestimmte Schritte eingeleitet. 
 Löschmitteleinsatz 
Da p er- und p olyfluorierte Chemikalien (PFC) kritische Kontaminaten für den Grundwass erleiter 
darstellen, sollte im Falle einer Brandbekämpfung innerhalb Münsters Wasserschutzgebietskulissen 
- unter Abwägung der Konsequenzen und sofern wirksame Alternativmittel und/oder -techniken 
vorliegen bzw. anwendbar sind - auf den Einsatz von fluorha ltigen Schaumlöschmitteln durch die 
Feuerwehr Münster verzichtet werden. 
Daneben ist nicht vollkommen auszuschließen, dass im Falle eines Großbrands , durch einen 
hierdurch notwendigen gebietsübergreifenden Löscheinsatz , externe Feuerwehreinheiten auf 
Löschmittel mit perfluorierenden Tensiden (PFT) zurückgreifen und infolgedessen PFC in das 
Grundwasser gelangen können. 
Der Einsatz von Zusatzstoffen im Löschwasser ist in den WSG zum Schutz des Rohwassers 
möglichst zu vermeiden. Um nach Möglichkeit einem poten ziellen Einsatz von PFC -haltigen 
Feuerlöschmitteln vorzubeugen, besteht für Brände in Fassungsnähe grundsätzlich die Möglichkeit, 
nach Rücksprache mit der SNMS mittels Auffüllung und exklusiver Bereitstellung der vorhandenen 
Infiltrationsteiche zusätzliche Löschwasserkapazitäten zu generieren. 
Sofern Zusatzstoffe (Schaummittel) zur Sicherstellung des Einsatzerfolges notwendig sein sollten, 
werden grundsätzlich die zuständigen Behörden (i.d.R. die untere Umweltbehörde im Amt für

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
71 
 
Grünflächen, Umwelt und Nachh altigkeit) zur Gefahrenabwehr und Abstimmung der weiteren 
Vorgehensweise (ggf. Analytik, Außerbetriebnahme von Brunnen etc.) unterrichtet. 
Bei der Entnahme von Löschwasser aus dem Trinkwassernetz besteht potenziell die Gefahr, dass 
Trinkwasser sowohl in hy gienischer als auch chemisch -physikalischer Weise verändert bzw. 
kontaminiert werden kann. Es ist durch verschiedene Ereignisse belegt, dass in der Vergangenheit 
Trinkwasser durch Tätigkeiten der Feuerwehr verunreinigt wurde. 
Daher wurde diese Problematik innerhalb einer gemeinsamen Fachempfehlung der AGBF und des 
Deutschen Feuerwehrverbandes aufgegriffen. Als vorbeugende Maßnahme wurden von der 
Feuerwehr Münster im Zuge der Umsetzung der Fachempfehlung die risikobehafteten Armaturen 
mit zugelassenen Rückfl ussverhinderern ausgestattet. Neben einer technischen Anpassung der 
Einsatzfahrzeuge erfolgte 2021 eine entsprechende Schulung der Mitarbeitenden, welche seither 
als verpflichtende Weiterbildung jedes Jahr wiederholt wird. 
 
 Bereitstellung von Löschwasser 
Eine Installation von Hydranten zur Löschwasserentnahme im Straßenquerschnitt oder 
ausgewiesenen Parkflächen wirkt sich aufgrund der möglichen Einschränkung durch Verkehr oder 
parkende Fahrzeuge negativ auf den Einsatz der Feuerwehr aus. Anders als vorgesehen, kann so 
nicht jederzeit der nächstgelegene Hydrant genutzt werden, es kann zu Verzögerungen der 
Wasserversorgung an den Einsatzstellen kommen. Dies ist an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet 
der Fall. 
Diesem kann entgegengewirkt werden, indem die Installation von Hydranten vorzugsweise in 
Nebenanalgen (Geh - und/oder Radwegen) stattfindet. Im Rahmen von Leitungsarbeiten und 
Straßenbaumaßnahmen ist dies zu berücksichtigen. Die Notwendigkeit einer Verlegung von 
Hydranten kann im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden. 
 
 Wasserverteilung 
Grundsätzlich sind Rohrbrüche aufgrund von Leitungsalterung - z.B. durch Korrosion - 
unvermeidbar. Darüber hinaus besteht das potenzielle Risiko, dass Tiefbaumaßnahmen im Kanal - 
oder Straßenbau Schäden am Versorgungsnetz verursachen. 
Im Eintrittsfall erfolgen Gegenmaßnahmen entsprechend einer festgelegten Notfallanweisung, 
wodurch der betroffene Bereich schnellstmöglich ausgemacht, anhand von Absperrorganen 
räumlich eingegrenzt und Reparaturarbeiten kurzfristig abgewickelt werden können. 
Die in Tabelle 11 (S. 35) aufgeführten Inspektionen und Wartungsmaßnahmen dienen neben der 
Instandhaltung des Versorgungsnetzes zugleich der Identifizierung (z.B. anhand von 
Druckverlusten) etwaiger infr astruktureller Schwachstellen ( vgl. Tabelle 12, S. 35). Kritisch 
bewertete Leitungsabschnitte werden entsprechend einer strategisch festgelegten

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
72 
 
Instandhaltungsquote erneuert. Dab ei kommen verbesserte Materialien zum Einsatz, um 
beispielsweise das Risiko korrosionsbedingter Schäden zu minimieren. 
 
3.2 Durch den Klimawandel bedingte Risiken 
 Entwicklungsprognose des quantitativen Wasserdargebots unter Berücksichtigung 
möglicher Auswirkungen des Klimawandels 
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht stellt sich für die SNMS die Grundwasserstandentwicklung der 
letzten Jahre unkritisch dar, obgleich auch in Münsters WSG - bedingt durch die vergangenen 
trockenen Sommer - ein gewisser defizitärer Entwicklungstrend hinsichtlich der natürlichen 
Grundwasserneubildung zu erkennen ist: Für eine entsprechende Trenddarstellung werden hier die 
Grundwasserganglinien sogenannter „Kl imapegel“ - also Referenzmessstellen, deren 
Grundwasserstände nicht durch die Grundwasserentnahme der WW beeinflusst werden - 
herangezogen. Exemplarisch ist dies für das WGG „Hornheide“ die Grundwassermessstelle 
HO_GM_0025 (vgl. Abbildung 38). Die zeitliche Entwicklung der hier erfassten Wasserstände folgt 
dem natürlichen, grundwasserneubildungsabhängigen Gang, was durch einen gleichmäßigen 
Verlauf mit Hochwasserständen zwischen Januar und April bzw. durch Tiefwasserstände zwischen 
Juli und Oktober verdeutlicht wird. 
 
 
Abbildung 38: Grundwasserganglinie der Messstelle HO_GM_0025 (2014 - 2023) 
 
Aus einer Grundwassergewinnungsanlage kann langfristig nur die Grundwassermenge entnommen 
werden, die sich in ihrem Einzugsgebiet wieder regenerieren kann. Der Ermittlung der 
Grundwasserneubildungsrate fällt daher eine große Bedeutung in der Grundwasserbewirtschaftung

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
73 
 
zu. Für die Wasserbilanz ist die Grundwassernettoentnahme relevant, die sich aus der tatsächlichen 
Entnahmemenge abzüglich der Infiltrationsmenge zusammensetzt. 
„Es ist unumstritten, dass sich das Klima der Erde in den letzten Dekaden gewandelt hat, wie 
zahlreiche Aufzeichnungen meteorologischer und hydrologischer Dienste weltweit zeigen“ [14]. Mit 
Hilfe von Computermodellen werden die relevanten physikalischen Prozesse im Erdsystem 
numerisch beschrieben und so real wie möglich zu berechnet. Auf Basis  der bisherigen 
Klimamodelle lassen sich mögliche Auswirkungen des Klimawandels auf die 
Grundwassergewinnung ableiten [4]. 
Mit den beiden Ansätzen mGROWA und GLADIS, die hinsichtlich ihrer Berechnungsverfahren 
unterschiedliche flächendifferenzierte Zuweisungen der Grundwasserneubildungsrate 
berücksichtigen, lässt sich einerseits die Bilanz für ein Normaljahr ermitteln und andererseits die 
Bilanzverhältnisse einer mehrjährigen Trockenperiode abbilden. Während der GLADIS -Ansatz für 
die Berechnung der mittleren zu erwartenden Grundwasserneubildungsrate herangezogen werden 
kann, eignet sich der eigentlich für die niederschlagsarme norddeutsche Tiefebene entwickelte 
mGROWA-Ansatz für die orientierende Ermittlung der reduzierten Grundwasserneubildung in einer 
Folge von Trockenjahren.  
Die tatsächlich ausschöpfbare Grundwassernettoentnahme aus den zur öffentlichen 
Trinkwasserversorgung dienenden WW der SNMS addieren sich in Summe auf rund 6,67 Mio. m³/a. 
Gemäß GLADIS-Ansatz („Normaljahr“) steht demgegenüber ein grundwasserseitiges Dargebot von 
rund 6,45 Mio. m³/a. In den WGG „Kinderhaus-Süd“ und „Haskenau“ ist für die Dargebotsdeckung 
zudem ein Uferfiltratanteil (Nienbergerbach bzw. Werse) zu berücksichtigen („Kinderhaus-Süd“: rd. 
290.000 m³/a / „Haskenau“: rd. 670.000 m³/a). Bei durchschnittlichen oder überschüssigen 
Grundwasserneubildungsraten ist das Grundwasserdargebot somit ausreichend, um die 
ausschöpfbare Grundwassernettoentnahme sicher zu decken. 
Deutlich wird aber auch, dass - ohne entsprechende Infiltration - nur noch ein geringes 
wasserrechtliches Erhöhungspotential besteht. In der Folge von Trockenjahren, wie sie zum Teil 
auch in den letzten Jahren vorlagen, ist gemäß mGROWA ein Defizit von bis zu ca. 1,30 Mio. m³/a 
zu erwarten. Im Gegensatz dazu kommen die bislang verfügbaren, offiziellen Klimaprognosen zu 
einer anderen Einschätzung: 
 
1. Betrachtungszeitraum 2021 – 2050 
Vom Herbst bis zum Frühjahr kann mit einer Erhöhung der relativen Niederschlagsmenge von bis 
zu 14 % gerechnet  werden. Diese Erhöhung trägt vom Herbst bis zum Frühjahr zur 
Grundwasserneubildung in der Region NRW bei. Des Weiteren kann in den Sommermonaten mit 
einer Schwankung der relativen Niederschlagsmenge zwischen - 0,2 und + 7,0 % gerechnet werden. 
Der Forschungsbericht zeigt, dass der Klimawandel sich nach dem derzeitigen Kenntnisstand bis 
zum Jahr 2050 nicht negativ auf die Grundwasserneubildung in NRW auswirkt. Es kann sogar mit

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
74 
 
einer Zunahme der relativen Niederschlagsmenge von 2 bis 9 % im Jahresmittel gerechnet werden 
[15].  
 
 
 
2. Betrachtungszeitraum 2071 – 2100  
Bis zum Jahr 2100 erhöht sich der relative Niederschlag vom Herbst bis zum Frühjahr auf bis zu 
19 %. Demgegenüber reduziert sich der relative Niederschlag in den Sommermonaten um - 14 bis 
- 20 %. Es ist eine stärkere Verschiebung der Grundwasserneubildung im Zeitraum Herbst bis 
Frühjahr zu verzeichnen. Im Jahresmittel jedoch schwankt die relative Niede rschlagsmenge 
zwischen 0 bis 6 %.  
Dies stellt sich in anderen Bundesländern anders dar. Dort sind relative Niederschlagsmengen im 
Jahresmittel von - 4 % bis + 2 % zu verzeichnen [15]. 
 
Abschließend kann gesagt werden, dass sic h nach derzeitigem Ermessen der Klimawandel eher 
positiv auf die Grundwasserneubildung im Bereich des Münsterlandes auswirken dürfte, denn vom 
Herbst bis zum Frühjahr wird mit einer Erhöhung der relativen Niederschlagsmenge gerechnet  [4]. 
Genau dieser Zeitraum ist für die natürliche Grundwasserneubildung entscheidend. Aufgrund der 
langfristigen Tendenz zu geringeren Sommerniederschlägen ist jedoch auch damit zu rechnen, dass 
der Wasserbedarf in den Sommermonaten ansteigen wird. Da es sich bei der prognostizierten 
Zunahme der Grundwasserneubildung um einen langjährigen Mittelwert handelt, ist grundsätzlich 
nicht auszuschließen, dass in den betrachteten Zeiträumen (mehrjährige) Phasen defizitärer 
Neubildungsraten auftreten. 
 
 Hochwasser 
Im Zuge des Klimawandels wird erwartet, dass die Häufigkeit und Intensität von Hochwasser 
und/oder Überflutungen in Folge von Starkregenereignissen zunehmen  [12]. Hiervon wäre 
insbesondere das WGG „Haskenau“ betroffen: Die ses liegt in dem festgesetzten 
Überschwemmungsgebiet der Ems, wodurch im Hinblick auf die Rohwassergewinnung - in 
Abhängigkeit von der Ausdehnung der Überschwemmung - unterschiedlich ausgeprägte 
Ausfallrisiken vorliegen. Die von dem Hochwasser betroffenen Förderbrunnen werden aus 
bakteriologischen Gründen außer Betrieb genommen und der Grundwasserförderung erst wieder 
zugeschaltet, wenn eine von der Überschwemmung verursachte Verkeimung auszuschließen ist. 
Wasserrechtlich darf im Zeitraum der hochwasserbedi ngten Außerbetriebnahme eine 
Inbetriebnahme von drei geodätisch höhergelegenen Ergänzungsbrunnen im Bereich der „Wallburg“ 
erfolgen, um bis zur bakteriologischen Freigabe der regulären Förderbrunnen eine (Teil -

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
75 
 
)Kompensation der Grundwasserförderung zu erzielen. Der Standort der Ergänzungsbrunnen ist so 
gewählt, dass auch bei einem Hochwasserszenario, welches statistisch betrachtet lediglich alle 250 
Jahre eintreten kann, eine unbeeinflusste Inbetriebnahme gewährleistet ist (vgl. Abbildung 39). 
 
 
Abbildung 39: Ergänzungsbrunnen im WGG „Haskenau“ 
 
 Wasserverteilung 
Die prognostizierte Zunahme von Hitzetagen und die damit e inhergehende Erhöhung der 
Umgebungstemperatur - speziell in versiegelten Bereichen ( vgl. Kapitel 4.2.2) - kann sich 
gleichermaßen auf die Temperaturen im Untergrund auswirken, wodurch das Risiko einer qualitativ 
unerwünschten Erhöhung der Trinkwassertemperatur im Versorgungsnetz besteht. Poten ziell sind 
hiervon insbesondere wenig durchflossene sowie gering überdeckte Leitungsabschnitte betroffen. 
Um u.a. einer Erwärmung des  Trinkwassers im Versorgungsnetz vorzubeugen, wird eine 
Verlegetiefe von mindestens einem Meter (Überdeckung gegenüber der Geländeoberkante) 
eingehalten sowie ein regelmäßiger Austausch des transportierten Trinkwassers gewährleiste t. Im 
Hinblick auf das Stagnationsrisiko werden Rohrnetzberechnungen genutzt, um potenziell betroffene 
Abschnitte zu identifizieren. Rück - und/oder Umbaumaßnahmen - wie beispielsweise 
Redimensionierungen oder Anbindungen von Netzanschlüssen/Stichleitungen - können durch 
Veränderung der Fließgeschwindigkeit oder Fließrichtung zu einem regelmäßigen Austausch des 
Trinkwassers und folglich zu einer Minimierung des Stagnationsrisikos beitragen. Für Abschnitte, in 
denen entsprechende Maßnahmen nicht umsetzbar sind, sind regelmäßige Spülprozesse anhand 
von Wasserentnahmen vorgesehen.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
76

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
77 
 
4 Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung 
4.1 Kurzfristige Maßnahmen 
 Leitungsbau einer Trink- sowie Infiltrationsleitung im Wassergewinnungsgebiet 
„Hohe Ward“ 
Im Zuge der neuen Wasserwerksstruktur werden an den Standorten „Hornheide“ (bis 2025) und 
„Hohe Ward “ (bis 2028) neue Oberflächenwasseraufbereitungsanlagen entstehen, welche 
gegenüber den derzeitigen AKF -Anlagen nicht nur zu einer qualitativen, sondern auch einer 
quantitativen Verbesserung führen ( vgl. Kapitel 1.2). Mit dem im Jahr 2021 bereits vollendeten 
Rohrleitungsbau zwischen den WGG „Haskenau“ und „Hornheide“ wurde die Voraussetzung für eine 
ausreichende Oberflächenwasserlieferung zum Standort „Hornheide“ geschaffen. Um analog dazu 
den Standort „Hohe Ward“ mit ausreichend Oberflächenwasser für die anvisierte Infiltrationsleistung 
zu versorgen, bedarf es auch hier einer neuen Anbindung an den DEK. Bis zur Westfalenstraße - 
auf der Höhe des Hiltruper Sees - ist ein entsprechender Leitungsbau bereits erfolgt, so dass hier 
der Anschluss der zur Aufbereitungsanlage am WW „Hohe Ward “ führenden 
Oberflächenwasserleitung (DN 600) zu erfolgen hat. Um Synergieeffekte im Leitungsbau zu heben, 
wird im Zuge der Oberflächenwas seranbindung zugleich die bereits im Jahr 190 6 errichtete 
Trinkwasserleitung zwischen dem WW „Hohe Ward“ und der Westfalenstraße (DN 700) erneuert 
(vgl. Abbildung 40). Derzeit ist mit einer Fertigstellung im September 2024 zu rechnen. 
 
 
Abbildung 40: Trink- und Infiltrationsleitung am WW „Hohe Ward“

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
78 
 
4.2 Langfristige Maßnahmen 
 Wasserwerksumstrukturierung 
Münster kann seit Jahren ein verstärktes Bevölkerungswachstum verzeichnen, welches sich 
prognostiziert auch in den Folgejahren fortschreiben lässt (vgl. Kapitel 1.2). Um sich daher frühzeitig 
auf die damit einhergehenden Herausforderungen im Bereich der Trinkwasserversorgung 
vorzubereiten, wurde - intensiver seit dem Jahr 2012 - vor dem Hintergrund eines grundsätzlichen 
Sanierungsbedarfs der kleineren WW „Kinderhaus“ und „Geist“ die aktuelle Wasserinfrastruktur 
einer der Bevölkerungsprognose angepassten Netzeinspeisung gegenübergestellt. 
Mit der Prämisse, die Eigenproduktion der WW zu stärken, ist das Ergebnis einer ganzheitlichen 
Betrachtung der Trinkwasserversorgung Münsters eine Außerbetriebnahme der WW „Geist“ und 
Kinderhaus bzw. eine Konzentration auf die Wassergewinnung und -aufbereitung an den beiden 
Standorten „Hornheide“ und „Hohe Ward“. Der Rat der Stadt Münster stimmte in seiner Sitzung vom 
04.07.2018 dem Konzept der Neustrukturierung der Wasserversorgung zu, welches sich seither in 
der Umsetzung befindet.  
Infrastrukturell begrü ndet geht die zukünftige Wasserwerksstruktur zugleich mit einer 
Außerbetriebnahme der Wasserfassung Gittrup einher. Das hier vorliegende WR wird durch das 
sich derzeit noch im Verfahren befindliche WR für die Wasserfassung „Hornheide“ kompensiert 
(vgl. Kapitel 2.1.3.1). Dementsprechend führt die Umsetzung zwangsläufig neben einer Aufhebung 
der WSG „Geist“ und „Kinderhaus“ gleichermaßen zur einer Aufhe bung des WSG „Gittrup“ 
(vgl. Abbildung 41).

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
79 
 
 
Abbildung 41: Wasserwerksumstrukturierung 
 
Im Zuge der fokussierten ortsnahen Trinkwasserversorgung müssen die mit der Außerbetriebnahme 
der WW „Kinderhaus“ und „Geist“ wegfallenden Trinkwasserproduktionsmengen durch eine 
Ertüchtigung der verbleibenden WW „Hornheide“ und „Hohe Ward “ kompensiert wer den 
(vgl. Tabelle 23). Die Produktionsaufstockung wird hierbei - neben einer Erhöhung der 
konventionellen Grundwasserförderung an beiden WW - am Stand ort „Hornheide“ durch die 
Implementierung einer Direktaufbereitung nach dem neusten Stand der Technik erfolgen 
(vgl. Kapitel 4.2.1.2). 
 
 
Tabelle 23: Realisierbare Produktionsmengen in der zukünftigen Wasserwerkstruktur 
 
Hornheide Haskenau Direktaufbereitung
Wasserrechte 
(genehmigt/geplant) in m³/a 7.000.000 4.130.000 4.380.000 3.360.000 18.870.000
Erlaubnisse DEK-Entnahme 
(genehmigt/geplant) in m³/a 7.000.000 4.100.000 3.000.000 3.360.000 17.460.000
DEK-Entnahme
Infiltration/Direktaufbereitung in m³/a 4.600.000 2.100.000 2.000.000 3.360.000 12.060.000
Produktionsmenge* in m³/a 6.100.000 3.300.000 3.500.000 2.800.000 15.700.000
WW Hornheide
WW Hohe Ward SUMME
* kalkulierte Produktionsmengenverteilung unter Annahme einer uneingeschränkten Anlagenverfügbarkeit

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
80 
 
Der Fremdbezug von Trinkwasser aus dem WW Haltern stellt bei zukünftigen Trinkwasserabgaben 
vorrangig die Mengen bereit, die durch die priorisierte ortsnahe Trinkwassergewinnung nicht 
abgedeckt werden können (vgl. Kapitel 2.1.1.3.1). In der zukünftigen Wasserwerksstruktur werden 
ca. 80 % des Wasserbedarfs über die Eigengewinnung und 20 % über den Fremdbezug dargestellt. 
Mit Blick auf die Versorgungssicherheit bietet die Anbindung an die bestehende Versorgungsleitung 
der Gelsenwasser AG vor allem die Möglichkeit, im Not - und Bedarfsfall auf die maximal mögliche 
Bezugsmenge zurückzugreifen. 
Mit einem Abschluss der Wasserwerksumstrukturierung bzw. einer Umsetzung aller damit 
einhergehenden Einzelmaßnahmen ist nicht vor dem J ahr 2028 zu rechnen. Grundvoraussetzung 
für eine strukturierten Aufgabe der Standorte „Kinderhaus“ und „Geist“ (WW-Außerbetriebnahme 
sowie WSG -Aufhebung) ist die Schaffung ausreichender sowie technisch intensiv erprobter 
Substitutionskapazitäten an den Standorten „Hornheide“ und „Hohe Ward“. 
Vorzeitige Außerbetriebnahme der Wasserfassung „Hammer Str.“  
Das Preußenstadion befindet sich in der WSG -Zone II des Gewinnungsgebietes „Hammer Str.“, 
wodurch die entsprechenden Auflagen der Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) Einfluss auf 
die geplanten Baumaßnahmen nehmen. Da die hier geförderten Grundwassermengen nicht mehr 
zwingend für die hinreichende Trinkwasserversorgung der Stadt Münster notwendig sind, hat sich 
die SNMS bereit erklärt, vorbehaltlich der Erteilung der hierfür notwendigen WR die Wasserfassung 
„Hammer Str.“ vorzeitig aus der Trinkwassergewinnung zu lösen. Dieser Schritt wird sowohl einer 
versorgungsgerechten Trinkwassergewinnung als auch einem kostenoptimierten Stadionbau 
gerecht. Jedoch ist auch bei der vorzeitigen Außerbetriebnahme weiterhin eine gewisse Förderung 
erforderlich, um den Grundwasserstand auf einem unkritischen Niveau zu halten (vgl. Kapitel 4.2.2). 
Eine Einleitung dieser Fördermengen in den DEK - wie nach vollständiger Umsetzung der neuen 
Wasserwerksstruktur vorgesehen - ist infrastrukturell zunächst nicht möglich : Am Standort 
„Vennheideweg“ wird bis zur Außerbetriebnahme des WW „Geist“ weiterhin Wasser aus dem DEK 
für die hier praktizierte Grundwasseranreicherung entnommen, wodurch die diesbezüglich genutzte 
Transportleitung vom DEK  (Entnahme) dem Grundwasserhaltungsbetrieb für eine umgekehrte 
Nutzung (Einleitung) zunächst nicht zur Verfügung  steht. Derzeit ist geplant, das geförderte 
Grundwasser zu einem Teil als Brauchwasser zur Verfügung zu stellen ( vgl. Kapitel 4.2.2). Die 
überschüssigen - jedoch für den Haltungsbetrieb erforderlichen  - Fördermengen werden bis zur 
Außerbetriebnahme des WW „Geist“ provisorisch in den Regenwasserkanal eingeleitet. 
 
4.2.1.1 Modernisierte Oberflächenwasseraufbereitungsanlagen 
Die Wasserwerksneustrukturierung geht an den Standorten „Hornheide“ und „Hohe Ward“ mit einer 
Modernisierung der bestehenden AKF -Anlagen einher. An beiden WW wird mit einem 
Anlagenneubau zukünftig eine Aufbereitung des aus dem DEK entnommenen Oberflächenwassers 
in Form eines Hybridprozesses aus Flockung, Pulveraktivkohledosierung sowie polymerer

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
81 
 
Ultrafiltrationsmembran implementiert. Diese Verfahrenskombination gewährleistet durch die 
Produktion eines partikelfreien Filtrates den bestmöglichen Schutz der jeweiligen Bodenpassage. 
 
4.2.1.2 Direktaufbereitung 
Bei der Direktaufbereitung handelt es sich um ein druckgetriebenes Membranverfahren, in welchem 
Oberflächenwasser zunächst über eine Ultrafiltration vorgefiltert (vgl. Kapitel 4.2.1.1) und in einem 
zweiten Schritt über eine Nanofiltration/Umkehrosmose aufbereitet wird.  
Das zukunftsorientierte Aufbereitungsverfahr en der Membrantechnologie ermöglicht es 
grundsätzlich, dem in den Prozess geleiteten Oberflächenwasser nahezu alle Spurenstoffe - 
insbesondere jene, die mit einem Grenzwert der TrinkwV belegt sind - sowie anthropogene 
Kleinstpartikel ( u.a. Mikroplastik) zu  entziehen. In diesem Zuge werden aus dem Wasser 
gleichermaßen alle wichtigen Mineralien - unter anderem auch die Härtebildner - entfernt. Somit wird 
prozessabschließend das mit der Direktaufbereitung gewonnene Wasser obligatorisch dem 
konventionell aufbereiteten Trinkwasser im Trinkwasserspeicher beigegeben. In diesem Zuge ist die 
Reduzierung der Wasserhärte (auf den Härtebereich mittel) neben der priorisierten 
Spurenstoffelemination als positiver Nebeneffekt der Direktaufbereitung am WW „Hornheide“ zu 
betrachten. 
 
4.2.1.3 Schutzstatus „Kinderhaus“ 
Noch im Laufe dieses Jahrhunderts könnte ein wachstumsbasierter Wasserbedarfsanstieg in 
Münster zu einem Handlungsbedarf im Hinblick auf die lokale Wasserversorgungsstruktur führen. 
Um daher eine zusätzliche Grundlage für eine zukünftige Steigerung der „or tsnahen 
Trinkwasserproduktion“ zu bewahren und somit der Verantwortung gegenüber nachfolgenden 
Generationen gerecht zu werden, hat die SNMS für die Wasserfassung „Kinderhaus -Nord“ mit der 
zuständigen Behörde (u.a. für den Regionalplan) eine entsprechende F estsetzung als „in Aussicht 
genommene Gewinnung“ angeregt („Wasserwirtschaftliches Reservegebiet"). Zum Stand April 2024 
ist noch nicht abschließend geklärt, welche konkreten Schritte für eine zukünftige Schutzstellung 
eingeleitet werden (können). 
Hintergrund 
Die sich bereits in der Umsetzung befindliche Wasserswerkumstrukturierung der SNMS sieht in den 
nächsten Jahren eine Außerbetriebnahme des WW „Kinderhaus“ vor ( vgl. Kapitel 4.2.1). 
Infolgedessen wird die Bezirksregierung Münster perspektivisch das der Wasserfassung zugehörige 
WSG aufheben. Das Bestandswasserwerk „Kinderhaus“ kann mit seiner Produktionsleistung in der 
heutigen Versorgungsstruktur zwar nur einen marginalen Anteil zur Mengenbereitstellung beitragen, 
demgegenüber liegt in dem entsprechenden Gewinnungsgebiet jedoch ein nicht unerhebliches 
Grundwasserdargebot vor. Auch innerhalb der nächsten Jahrzehnte wird dieses - mit den heutigen

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
82 
 
Anlagen nicht zu hebende - Dargebot für Münsters öffentliche Trinkwasserversorgung unbedeutend 
sein (vgl. Kapitel 2.1.1.1.1). Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass innerhalb der zweiten Hälfte 
dieses Jahrhunderts ein wachstumsbasierter Bedarf aufkommt. 
Für die Festsetzung des Einzugsgebiets der „in Aussicht genommenen Gewinnung “ sind die 
aktuellen hydrogeologischen Erkenntnisse zu berücksichtigen. Diese zeigen auf, dass das derzeit 
festgesetzte WSG nicht dem tatsächlichen Einzugsgebiet der Wasserfassung „Kinderhaus -Nord“ 
entspricht (vgl. Abbildung 42). 
 
 
Abbildung 42: Einzugsgebiet der Wasserfassung „Kinderhaus-Nord" 
 
 Brauchwasser 
Die Bevölkerungsprognose für die Stadt Münster zeigt einen erheblichen  Bevölkerungsanstieg in 
den kommenden Jahren ( vgl. Kapitel 1.2). Angesichts einer wachsenden Stadt sowie den 
klimawandelbedingten gesamtstädtischen Herausforderungen, nimmt die Bedeutung einer 
nachhaltigeren Bewirtschaftung der Ressource Wasser zu (vgl. Kapitel 3.2). 
Die Nutzung von Brauchwasser kann ein wichtiger Baustein sein, um diesen heutigen und künftigen 
Aufgaben der Siedlungswasserwirtschaft zu begegnen. Im Wesentlichen beschreibt Brauch-, Nutz- 
oder Betriebswasser ein Wasser, das für technische, gewerbliche, industrielle, landwirtschaft liche 
oder hauswirtschaftliche Zwecke verwendet werden kann. Dabei muss Brauchwasser keine 
Trinkwasserqualität gemäß der TrinkwV aufweisen. Vielmehr unterliegt die geforderte 
Wasserbeschaffenheit den Anforderungen des jeweiligen Verwendungszweckes. Als 
Wasserquellen für Brauchwasser können lokales Grund -, Oberflächen- und Regenwasser genutzt 
werden. Auch leicht verschmutztes Abwasser, sogenanntes Grauwasser, ist eine potenzielle 
Brauchwasserquelle [16]. Die Wasserversorgung wird durch Diversifizierung noch resilienter. 
Brauchwasser kann zur Versorgungssicherheit beitragen, in dem Trinkwasser substituiert wird und 
dadurch wertvolle Produktionskapazitäten in der Trinkwasserversorgung gesichert werden. Dabei

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
83 
 
wird anstelle des stre ng kontrollierten Lebensmittels Brauchwasser verwendet. Der Einsatz von 
Brauchwasser bietet sich insbesondere dort an, wo nicht zwingend Trinkwasserqualität erforderlich 
ist. Demnach besteht Substitutionspotenzial z.B. durch die Nutzung von Brauchwasser fü r die 
Toilettenspülung in Gebäuden, für Bewässerungszwecke oder für betriebliche Prozesse. 
Wasser ist zudem elementar für diverse Maßnahmen zur Klimaanpassung  [17]. Im Rahmen der 
Hitzevorsorge ist der Ausbau blau -grüner Infrastruktur zu intensivieren. Städtisches Grün spendet 
Schatten. Grünflächen und offene Wasserflächen sorgen durch Verdunstung für Kühlung und 
unterstützen, angesichts der Zunahme urbaner Hitzeinseln, die Schaffung eines angenehmeren 
Mikroklimas. Für den Ausbau  von Grünflächen müssen jedoch die notwendigen Voraussetzungen 
gegeben sein. Hierzu zählt die Bereitstellung dezentraler Bewässerungsmöglichkeiten, um im 
Speziellen in sommerlichen Trockenphasen, in denen der Bewässerungswasserbedarf am höchsten 
ist, ausreichend Wasser zur Verfügung zu stellen. Hierfür kann Brauchwasser genutzt werden, so 
dass durch den Einsatz von Brauchwasser die Klimaanpassung vorangetrieben werden könnte.  
Derzeit erarbeiten die Stadt Münster und die S NMS gemeinsam ein Brauchwasserkonze pt zur 
Identifizierung von Potenzialen und Ableitung von Maßnahmen für das Stadtgebiet. Das Ziel ist ein 
ganzheitlicher Ansatz für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Ressource Wasser, die aufgrund von 
unterschiedlichen Zuständigkeiten, Tätigkeitsfeldern und Expertisen eine Zusammenarbeit 
verschiedener Akteure erfordert. Gemeinsam wird ein Pilotprojekt angestrebt, das als Katalysator 
für die Ausweitung von Brauchwassernutzungen und Klimaanpassungsmaßnahmen fungieren kann. 
Bei der Erarbeitung eines stadtwei ten Brauchwasserkonzeptes werden die folgenden 
Einsatzmöglichkeiten untersucht: 
Grundwasser für Brauchwasserzwecke 
Ein konkretes Beispiel für eine angestrebte Brauchwassernutzung bietet der 
Grundwasserhaltungsbetrieb, der im Zuge der Außerbetriebnahme des WW „Geist“ bzw. des daraus 
resultierenden Grundwasserwiederanstiegs zum Schutz bestehender Infrastruktur vor Vernässung 
implementiert wird ( vgl. Kapitel 4.2.1). Das geförderte Wasser, das nicht weiter der 
Trinkwasserversorgung dienen kann, könnte als Brauchwasser anderen Verwendungszwecken 
zugeführt werden. Insbesondere d ie Grundwasserhaltung an de r Wassergewinnungsanlage 
„Hammer Str.“ bietet die Möglichkeit , Brauchwasser am zukünftig modernisierten Preußenstadion 
zu nutzen. Hier könnten mit Brauchwasser Grünflächen im Umfeld des Stadions (z.B. Spielfeld)  
bewässert werden . Insgesamt kann durch die V erwendung des ohnehin zu fördernden 
Grundwassers und dem Vermeiden des ungenutzten Ableitens ein nachhaltigerer Umgang mit den 
zur Verfügung stehenden Ressourcen erreicht werden. 
Regenwasser für Brauchwasserzwecke 
Niederschläge sollen primär versickern, ve rdunsten, gespeichert und genutzt werden, um einen 
möglichst naturnahen Wasserhaushalt zu erreichen. Der Erhalt des natürlichen Wasserhaushaltes 
wird bei der Entwicklung von Neubaugebieten in Münster bereits verfolgt, das heißt, dass die 
Wasserhaushaltskomponenten Versickerung, Verdunstung und Abfluss im bebauten Zustand

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
84 
 
möglichst dem unbebauten, natürlichen Ursprungszustand der Projektfläche entsprechen. Das 
entlastet den hydraulischen und stofflichen Eintrag in die Gewässer, die städtische 
Entwässerungsinfrastruktur, fördert die Überflutungsvorsorge sowie die Grundwasserneubildung 
und unterstützt darüber hinaus durch Verdunstungskälte die Hitzevorsorge. Die Nutzung von 
Regenwasser ist Teil des sogenannten Schwammstadt -Prinzips. Wasser wird während eines 
Niederschlagsereignisses in Speichern zurückgehalten und - um die Kanalisation zu entlasten - 
zeitversetzt abgeleitet oder genutzt. Gesammeltes Niederschlagswasser könnte in privaten 
Haushalten als Brauchwasser zur Spülung der Toilette, für das Waschen von W äsche oder für die 
Gartenbewässerung verwendet werden. Ebenfalls könnte durch Retention von Regenwasser in 
dezentralen Zisternen bestehendes und zusätzliches öffentliches Stadtgrün (Stadtbäume, 
Fassadenbegrünung, etc.) bewässert werden.  
Oberflächenwasser für Brauchwasserzwecke 
Mit dem DEK gibt es ein künstliches Oberflächengewässer innerhalb des Stadtgebiets, das 
hinsichtlich Pegelschwankungen sehr resilient ist. Deswegen ist der DEK eine tragende Säule der 
Trinkwasserversorgung Münsters (vgl. Kapitel 3.1.5). Zum Erhalt von Aufbereitungskapazitäten wird 
im Zuge der Entwicklung von Poten zialkarten die Option geprüft, Neubauquartiere direkt mit 
Brauchwasser aus dem DEK zu beliefern. Weitere Abnehmer von Brauchwasser aus dem DEK 
könnten Unternehmen aus der Industrie, Landwirtschaft oder dem Gewerbe mit einem hohen 
Wasserbedarf sein, wenn die Möglichkeit der Substitution qualitativ gegeben ist. 
Die Entwicklung eines stadtweiten Brauchwasserkonzeptes bietet mit den vorgenannten Ansätzen 
wesentliches Potenzial für einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser und dient damit 
langfristig insgesamt als Baustein für ein gesamtstädtisches Ressourcenmanagement. 
 
 Entsiegelung 
Böden übernehmen eine wichtige Ausgleichsfunktion für die Atmosphäre und den Wasserhaushalt. 
Sie dienen als bedeutender Kohlenstoffspeicher und sorgen für den Ab - und Umbau o rganischer 
Substanzen, die Umwandlung und Filterung von Stoffen sowie die Mobilisierung von Nährstoffen. 
Ohne einen gesunden Boden kann sich keine vitale Flora oder Fauna entwickeln und es kann auch 
keine ertragreiche Landwirtschaft betrieben werden, die f ür eine Versorgung mit hochwertigen 
Lebens- und Futtermitteln unerlässlich ist.  
Daher ist es wichtig, unversiegelte Flächen zu sichern bzw. Flächen in urbanen Räumen zu 
entsiegeln, naturnahe Böden vor umfassender Inanspruchnahme, Erosion und 
verdichtungsbedingten Gefügeschäden zu schützen und die Wasserspeicher - und 
Kühlleistungsfähigkeit, sowie die Kohlenstoffspeicherung von Böden , zu erhalten bzw. zu 
verbessern. Durch den Erhalt oder die Schaffung vegetationsgeprägter Freiflächen, die der Frisch - 
und Kal tluftversorgung hitzebelasteter Siedlungsbereiche, der Wasserspeicherung sowie der 
Grundwasserneubildung dienen, können Folgen des Klimawandels, wie das verstärkte Auftreten von

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
85 
 
Sturzfluten aufgrund von Starkregenereignissen oder zunehmenden städtischen Wärmeinseleffekte, 
abgemildert werden [18]. 
Um den Schutz und die Wiederherstellung von Bodenfunktionen , auch unter 
Klimawandelbedingungen durch geeignete Anpassungsmaßnahmen , zu ermöglichen, ist eine 
Erhebung der Veränderungen der Bodenbeschaffenheit bzw. der Bodenqualität insbesondere in den 
WSG, aber auch darüber hinaus , von hoher Bedeutung. Kurz - bis mittelfristiges Ziel ist es, die 
klimaanpassungsrelevanten Bodencharakteri stika (Wasserspeicher - und Kühlleistungsfähigkeit 
sowie die Kohlenstoffspeicherung von Böden) konzeptionell zu erfassen. Hierbei ist auch ein 
entsprechendes Monitoring zu untersuchen. 
Auch das Thema Entsiegelung wird bei der Stadt Münster im gesamtstädtischen Kontext mitgedacht. 
So wird aktuell in Kooperation mit der Universität Münster im Zuge einer Masterarbeit das Thema 
bearbeitet und das Stadtgebiet auf Entsiegelungspotenziale hin untersucht. Mittel- bis langfristiges 
Ziel ist die Etablierung eines Entsiegelungskatasters, welches als dauerhafte Planungsgrundlage in 
den städtebaulichen Planungen Einzug hält. Bereits heute werden insbesondere bei 
infrastrukturellen Neuplanungen Entsiegelungspotenziale untersucht und umgesetzt. 
 
 Trinkwasserbrunnen 
Mit der Z unahme von Hitzetagen gewinnt die niedrigschwellige Bereitstellung von Trinkwasser im 
öffentlichen Raum insbesondere für vulnerable Bevölkerungsgruppen zunehmend an Bedeutung  
[17]. 
Die EU -Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184) wurde durch Änderung des 
Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) in deutsches Recht umgesetzt. Nach § 50 Absatz 1 Satz 2 WHG 
soll „[…] Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen 
bereitgestellt werden, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs 
und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist“. Hieraus ergibt sich 
für Kommunen ein Prüfauftrag zur Implementierung von Trinkwasserbrunnen. Zudem beinhaltet das 
Handlungskonzept „Klimaanpassung 2030 “ der Stadt Münster (Maßnahme H4: Sicherung 
ausreichender Flüssigkeitsversorgung für hilfsbedürftige und ältere Menschen) einen Prüfauftrag, 
inwieweit Trinkwasserentnahmest ellen an bereits vorhandenen öffentlichen Brunnen sowie  
Schwimmbädern, Sporthallen und Schulen eingerichtet werden können. Im Beteiligungsprozess zur 
Erstellung des Hitzeaktionsplanes für die Stadt Münster, der ein Konzept zum Schutz vulnerabler 
Gruppen vo r Hitze darstellt, wurden darüber hinaus Trinkwasserbrunnen als ein geeignetes 
Werkzeug bewertet. 
Gemäß DVGW Merkblatt W 274 sind Trinkwasserbrunnen „Trinkwasserentnahmestellen, die im 
öffentlichen Raum Trinkwasser für die Öffentlichkeit bereitstellen, ohn e dass das Trinkwasser 
behandelt wird bzw. ihm Stoffe zugesetzt werden; sie sind an das Versorgungsnetz oder an eine

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
86 
 
Trinkwasser-Installation angeschlossen und befinden sich außerhalb geschlossener Räume oder 
Gebäude“.  
Die Bereitstellung von Trinkwasser i m öffentlichen Raum fördert die Plastikvermeidung durch 
Reduzierung von Flaschenwasser und die Akzeptanz von Trinkwasser als gesundes und 
kalorienfreies Lebensmittel durch erhöhte Sichtbarkeit im Stadtbild. Außerdem ist das Aufstellen von 
Trinkwasserbrunnen ein Beitrag zur Hitzevorsorge und Klimaanpassung.  
Mit Stand Januar 2024 verfügt die Stadt Münster über zwei Trinkwasserbrunnen am Aasee in  der 
Nähe der Aasee-Kugeln und an der Promenade auf der Höhe des Spielplatzes am Coerdeplatz. Im 
Zuge der Neugestal tung des Bremer Platzes soll hier im Frühjahr 2024  ein dritter 
Trinkwasserbrunnen in Betrieb genommen werden.  
Das DVGW Merkblatt  W 274 empfiehlt als potenzielle Standorte u.a. öffentliche Sport - und 
Bewegungsräume, Grünanlagen und Plätze, Fußgängerzonen, Hitzeinseln, Erholungsgebiete, 
Schulzentren und Universitäten. Es soll nach Möglichkeit ein Zugang für alle Bevölkerungsgruppen 
geschaffen werden. Als wichtige Voraussetzung für einen auf den Grundsätzen der 
Trinkwasserhygiene basierenden Betrieb ist nach DVGW Merkblatt W 274  die Anbindung an eine 
ständig durchflossene Unter - oder Mittelverteilungsleitung mit einer möglichst kurzen 
Anschlussleitung zur Gewährleistung eines angemessenen Wasseraustausches.  
Eine Ergänzung zu Trinkwasserbrunnen kann das bestehende Netzwerk „Refill Deutschland“ sein. 
Mit „Refill Deutschland“ besteht die Möglichkeit in Einrichtungen mit fester Öffnungszeit wie z.B. im 
Einzelhandel oder in öffentlichen Gebäuden mitgebrachte Trink flaschen kostenlos zu befüllen. Die 
Einrichtungen signalisieren durch einen Aufkleber im Eingangsbereich und dem Eintrag auf der 
Homepage refill-deutschland.de, auf der die Refill -Standorte auf einer Karte gekennzeichnet sind, 
die Teilnahme [19]. Die Stadt Münster unterstützt „Refill Deutschland“ mit öffentlichkeitswirksamen 
Maßnahmen, um weitere Standorte im gesamten Stadtgebiet zu gewinnen und den Nutzerkreis zu 
vergrößern. 
 
 Bildung und Sensibilisierung 
Sowohl die Stadt Münster als auch die SNMS verfolgen mittels speziell für diesen Zweck errichteter 
Bildungsstandorte das kurz - bis mittelfristige Ziel, die Bevölkerung für den Schutz der (lokalen) 
Wasserressourcen zu sensibilisieren und ein nachhaltigeres Verhalten im Alltag - insbesondere in 
Bezug auf die Verwendung von (Trink-)Wasser - anzuregen. 
 
4.2.5.1 Außerschulischer Lernort am WW „Hornheide“ 
Neben einer modernen Aufbereitungsanlage (vgl. Kapitel 4.2.1.1 sowie 4.2.1.2) entsteht im Zuge 
des Wasserwerkneubaus am Standort „Hornheide“ ein außerschulischer Lernort zum Thema (Trink-

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
87 
 
)Wasser, welcher voraussichtlich im ersten Quartal 2025 eröffnen und vordergründig auf 
Schulklassen bzw. auf Kinder und Jugendliche der 3. - 9. Jahrgangsstufe ausgelegt sein wird. 
Durch Experimente, Forschungsangebote und einer transparenten Begegnung mit der realen Welt 
der Trinkwassergewinnung soll die handlungsorientierte Unterrichtseinheit am WW „Hornheide“ 
dazu anzuregen, nachhaltig und verantwortungsvoll mit (Trink-)Wasser umzugehen. Somit wird eine 
Kernbotschaft der zielgruppenangepassten sowie modular aufgebauten Führungen sein, dass 
qualitativ hochwertiges Trinkwasser für alle Menschen essenziell ist und individuelle 
Verhaltensveränderungen zum Ressourcenschutz beitragen. 
Selbstverständlich haben auch andere interessierte Besuchergruppen die Möglichkeit, nach 
Anmeldung durch die kindgerechte Ausstellung geführt zu werden. 
 
4.2.5.2 Haus der Nachhaltigkeit 
Das Haus der Nachhaltigkeit, das im Herbst 2023 eröffnet wurde, ist die städtische Anlaufstelle für 
Bürgerinnen und Bürger rund um Fragen zu nachhaltigen Konsum - und Lebensweisen, 
insbesondere zu Natur-, Umwelt- und Klimaschutzthemen. Neben den regelmäßigen Angeboten der 
städtischen Nachhaltigkeit und der Energieberatung der Verbraucherzentrale sind auch  vielfältige 
Fachgespräche, Veranstaltungen und Mitmachaktionen geplant. In diesem Rahmen werden auch 
die Themen Wasserverbrauch, virtuelles Wasser, Wassersparen und Wasserqualität aufgegriffen. 
Ziel der Veranstaltungen ist es, die Menschen dabei zu unters tützen, sich im Alltag bewusster 
nachhaltig zu verhalten und Münster gemeinsam nachhaltig zu gestalten.  
Das Haus der Nachhaltigkeit ist ein Beitrag zur Umsetzung der städtischen Nachhaltigkeitsziele, die 
der Rat der Stadt Münster 2019 mit der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2023 beschlossen hat.  
 
 Grundwasserdatenbank 
Verschiedene Akteure sowohl beim Land NRW, bei der Stadt Münster als auch bei de r SNMS 
verfügen aufgrund unterschiedlicher Verantwortlichkeiten über Daten zum Grundwasser im 
Stadtgebiet Münster. Im Rahmen einer übergreifenden Arbeitsgruppe mit dem Amt für Mobilität und 
Tiefbau, dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und der SNMS sollen diese 
Grundwasserdaten zusammengeführt und gegenübergestellt werden. Ziel ist es, eine gemeinsame 
Grundwasserdatenbank zu erstellen, um so eine  fachlich fundierte Grundlage für verschiedene 
Einsatzbereiche und Potenziale unterschiedlicher wasserwirtschaftlicher Fragestellungen (wie z.B. 
Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen) zu erhalten. Dazu sol l im nächsten Schritt in einer 
Machbarkeitsstudie geprüft werden, ob die Anforderungen an die Grundwasserdatenbank mit den 
vorhandenen Grundwasserdaten erfolgversprechend umgesetzt werden können. Hierzu ist u.a. die 
Qualität der vorhandenen Grundwasserdaten (Anzahl und Verteilung der Grundwassermessstellen 
im Stadtgebiet, baulicher Zustand der Grundwassermessstellen, Messreihen/Intervalle etc.) zu

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
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bewerten. Nach dem Vorliegen dieser abgestimmten Datenbank kann für einzelne Vorhaben / 
Fragestellungen konkret geprüft werden, ob und wo Grundwassermessstellen im Stadtgebiet noch 
zu ergänzen sind, um ein detaillierteres Bild der Grundwassersituation in Münster zu erhalten.

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
I 
 
Literaturverzeichnis  
[1]  Landesbetrieb IT.NRW, „Bevölkerungsvorausberechnung für NRW,“ 2024. [Online]. 
Available: https://www.it.nrw/de/bevoelkerungsvorausberechnung-nrw. [Zugriff am 16. 
Februar 2024]. 
[2]  Stadt Münster, Öffentliche Berichtsvorlage V/0606/2023 , „Ergebnisse der Wohnungs - und 
Arbeitsstättenbedarfsprognosen,“ 2023. 
[3]  Geologischer Dienst NRW, „Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1 : 100 000 – digital 
und analog,“ [Online]. Available: https://www.gd.nrw.de/pr_kd_geologische -karte-
100000.php. [Zugriff am 16. Februar 2024]. 
[4]  Schmidt und Partner, „Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung gem. §§ 8, 10 
WHG sowie Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. §§ 8, 10 WHG,“ 
Bielefeld, 2021. 
[5]  Umweltbundesamt, „Gesundheitlicher Orientierungswert - GOW,“ Umweltbundesamt, 2020. 
[Online]. Available: 
https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasserqualitaet/toxikolog
ie-des-trinkwassers/gesundheitlicher-orientierungswert-gow. [Zugriff am 25. April 2024]. 
[6]  Adlunger K., Anke J.M., Bachem G., Banning H., Biegel -Engler A., Blondzik K., Braun U. , 
Eckhardt A., Gildemeister D., Hilliges F., Hoffmann G., Jentzsch F., Klitzke S., Kuckelkorn J., 
Martens K., Müller A., Pickl C., Pirntke U., (...), Wischer R., „Chemikalieneintrag in Gewässer 
vermindern – Trifluoracetat (TFA) als persistente und mobile S ubstanz mit vielen Quellen,“ 
Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 2021. 
[7]  Karsten Nödler K.; Freeling F., Sandholzer A., Schaffer M., Schmid R., Scheurer M., 
„Untersuchungen zum "Vorkommen und Bildungspotential von Trifluoracetat (TFA) in 
niedersächsischen Oberflächengewässern",“ Niedersächsischer Landesbetrieb für 
Wasserwirtschaft, Hildesheim, 2019. 
[8]  Banning H., Bialek K., König W., Müller A., Pickl C., Scheithauer M., Straus G., Tüting W., 
„Empfehlungsliste für das Monitoring von Pflanzenschutzmittel -Metaboliten in deutschen 
Grundwässern,“ Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 2022. 
[9]  Kuckelkorn J., „Gesundheitliche Orientierungswerte (GOW) für nicht relevante Metaboliten 
(nrM) von Wirkstoffen aus Pflanzenschutzmitteln (PSM),“ Umweltbundesamt, Dessau -
Roßlau, 2021. 
[10]  Umweltbundesamt, „Nicht relevante Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln,“ 21. März 2022. 
[Online]. Available:

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
II 
 
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/362/dokumente/uba_factsheet_
nrm.pdf. [Zugriff am 16. Februar 2024]. 
[11]  Ruppert J., „50 Jahre WWK,“ Wasserverband Westdeutsche Kanäle, Essen, 2020. 
[12]  Umweltbundesamt & BMU, „Kernbotschaften, Ergebnisse und Dokumentation des Nationalen 
Wasserdialogs,“ Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), 
Bonn, 2020. 
[13]  Geidel T., Dworak T., Schmidt G., Rogger M., Matauschek C., Völker J., Borchardt D., 
„Ausgewählte Fachinformationen zur Nationalen Wasserstrategie,“ Umweltbundesamt, 
Dessau-Roßlau , 2021. 
[14]  Jacob D.., Göttel H., Kotlarski S., Lorenz P., Sieck K., „Klimaauswirkungen und Anpassungen 
in Deutschland - Phase 1: Erstellung regionaler Klimaszenarien für Deutschland,“ 
Umweltbundesamt (Hrsg.) in Climate Change 11/2008, Dessau-Roßlau, 2008. 
[15]  Riedel T., Nolte C., aus der Beek T., Liedtke J., Sures B., Grabner D., „Niedrigwasser, Dürre 
und Grundwasserneubildung – Bestandsaufnahme zur gegenwärtigen Situation in 
Deutschland, den Klimaprojektionen und den existierenden Maßnahmen und Strategien,“ 
Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 2021. 
[16]  Institut für sozial-ökologische Forschung, „Abschätzung des Potenzials für die Nutzung von 
Betriebswasser in Frankfurt am Main,“ [Online]. Available: 
https://www.isoe.de/nc/forschung/projekte/project/betriebswasserpotenzial-frankfurtmain/. 
[Zugriff am 16. Februar 2024]. 
[17]  Stadt Münster, „Handlungskonzept zur Klimaanpassung 2030,“ Münster, 2019. 
[18]  LANUV, „Kühlleistung von Böden - Leitfaden zur Einbindung in stadtklimatische Konzepte in 
NRW (Arbeitsblatt 29),“ Recklinghausen, 2015. 
[19]  Refill Deutschland, „Was ist Refill?,“ [Online]. Available: https://refill -deutschland.de/was-ist-
refill/. [Zugriff am 16. Februar 2024].

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
III 
 
Abkürzungen 
µg/l Mikrogramm pro Liter 
AGBF Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren 
AGBF Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren 
AKF Aktivkohlefiltration 
BBodSchG Bundes-Bodenschutzgesetz 
BGA Bundesgesundheitsamt 
DEA Druckerhöhungsanlage 
DEK Dortmund-Ems-Kanal 
DFV Deutscher Feuerwehr Verband  
DN Nennweite 
DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches 
Ew. Einwohner 
GOW Gesundheitlicher Orientierungswert 
ha Hektar 
IFM Integriertes Flächenkonzept Münster 
IT.NRW Information und Technik Nordrhein-Westfalen 
LWG Landeswassergesetz 
m³/a Kubikmeter pro Jahr 
m³/d Kubikmeter pro Tag 
m³/h Kubikmeter pro Stunde 
MULNV NRW Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
PBSM Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel 
PFC Per- und polyfluorierte Chemikalien 
PW Pumpwerk 
Qmax Maximaler Volumenstrom 
RWE Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk AG 
SNMS Stadtnetze Münster GmbH 
SWMS Stadtwerke Münster GmbH 
TFA Trifluoracetate 
TrinkwV Trinkwasserverordnung 
UBA Umweltbundesamt

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
IV 
 
UBB Untere Bodenschutzbehörde  
Vges Gesamtvolumen 
WGG Wassergewinnungsgebiet 
WHG Wasserhaushaltsgesetz 
WR Wasserrecht 
WSFK Wohnsiedlungsflächenkonzept 
WSG Wasserschutzgebiet 
WW Wasserwerk 
WWK Wasserverband Westdeutscher Kanäle

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
V 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Münster: Siedlungsstruktur und Grünsystem (Quelle: Stadt Münster) ......................... 3 
Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung - InWIS-Prognose im Vergleich zu Vorausberechnungen von 
IT.NRW ................................ ................................ ................................ ................................ ........... 6 
Abbildung 3: Geologie (ab 2 m) im Stadtgebiet Münster [3] ................................ ............................. 8 
Abbildung 4: Übersicht der Wasserwerke und Wasserschutzgebiete (WSG) ................................ . 11 
Abbildung 5: Trinkwasserproduktion sowie verrechnete Wasserabgaben (2012 bis 2022) ............ 13 
Abbildung 6: Ehemalige Fernwasserleitung von Münster nach Ibbenbüren ................................ ... 17 
Abbildung 7: Netzprobenstellen ................................ ................................ ................................ ..... 20 
Abbildung 8: Vergleich Ems und DEK: Iopamidol (2016-2023) ................................ ...................... 21 
Abbildung 9: Vergleich Ems und DEK: Diclofenac (2016-2023) ................................ ..................... 22 
Abbildung 10: Wassertransportnetz (in rot) mit Einspeisungsstandorten ................................ ....... 24 
Abbildung 11: Wasserverteilnetz in der Stadt Münster ................................ ................................ .. 26 
Abbildung 12: Druckzonen im Trinkwassernetz ................................ ................................ ............. 28 
Abbildung 13: Fließgeschwindigkeit im Verteilnetz ................................ ................................ ........ 29 
Abbildung 14: Wasserdrucksituation im Verteilnetz (stationäre Netzberechnung unter Last von 4.000 
m³/h) ................................ ................................ ................................ ................................ .............. 30 
Abbildung 15: Nennweiten des Wasserversorgungsnetzes (inkl. Wassertransportnetz) ................ 33 
Abbildung 16: Materialverteilung im Wasserversorgungsnetz ................................ ........................ 34 
Abbildung 17: Baujahre des Wasserversorgungsnetzes ................................ ................................  34 
Abbildung 18: Lage der im Versorgungsgebiet betriebenen Trinkwasserbehälter (inkl. 
Fassungsvermögen) und Druckerhöhungsanlagen (DEA) ................................ ............................. 36 
Abbildung 19: Aufbereitungsschema „Hornheide-Haskenau-Gittrup“ (Stand: Februar 2024) ......... 38 
Abbildung 20: Aufbereitungsschema „Kinderhaus“ (Stand: Februar 2024) ................................ .... 39 
Abbildung 21: Aufbereitungsschema „Geist“ (Stand: Februar 2024) ................................ .............. 39 
Abbildung 22: Aufbereitungsschema „Hohe Ward“ (Stand: Februar 2024) ................................ .... 40

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
VI 
 
Abbildung 23: Verteilung der Kleinanlagen im Stadtgebiet Münster ................................ ...............45 
Abbildung 24: Bewertungsschema der Altlastenverdachtsflächen ................................ .................53 
Abbildung 25: Bromacil-Werte im Rohwasser der WGG „Hammer Str." und „Kinderhaus-Süd" (2013-
2023) ................................ ................................ ................................ ................................ .............55 
Abbildung 26: Bromacil-Werte im Trinkwasser des WW Kinderhaus (2013-2023) .........................56 
Abbildung 27: Bromacil-Elimination am WW „Kinderhaus“ (2020-2023) ................................ ........57 
Abbildung 28: TFA-Konzentrationen in Roh- und Reinwasser (2016 - 2023) ................................ .58 
Abbildung 29: Oxipurinol-Konzentrationen an den Netzeinspeisungen (2020 - 2023) ....................60 
Abbildung 30: Nitrat -Messwerte an zwei Grundwassermessstellen im WGG „Kinderhaus -Nord" 
(2016 - 2023) ................................ ................................ ................................ ................................ .62 
Abbildung 31: Nitrat -Messwerte an zwei Grundwassermessstellen im WGG „Hohe Ward" (2016 - 
2023) ................................ ................................ ................................ ................................ .............63 
Abbildung 32: Nitrat-Messwerte im jeweiligen Gesamt-Rohwasser (2016 - 2023) .........................63 
Abbildung 33: Messwerte des nrM "Chloridazon-desphenyl" (2016 - 2023) ................................ ...65 
Abbildung 34: Messwerte des nrM "Metazachlor-Sulfonsäure" (2016 - 2023) ................................ 65 
Abbildung 35: Messwerte des nrM "N,N-Dimethylsulfamid (DMS)" (2016 - 2023) ..........................66 
Abbildung 36: Messwerte des nrM "S-Metolachlor CGA 354743" (2016 - 2023) ............................66 
Abbildung 37: Netzeinspeisungen und Ems-Wasserstände (2017 - 2020) ................................ .....68 
Abbildung 38: Grundwasserganglinie der Messstelle HO_GM_0025 (2014 - 2023) .......................72 
Abbildung 39: Ergänzungsbrunnen im WGG „Haskenau“ ................................ .............................. 75 
Abbildung 40: Trink- und Infiltrationsleitung am WW „Hohe Ward“ ................................ ................77 
Abbildung 41: Wasserwerksumstrukturierung ................................ ................................ ................79 
Abbildung 42: Einzugsgebiet der Wasserfassung „Kinderhaus-Nord" ................................ ............82

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
VII 
 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1: Übersicht der Wasserwerke, Wasserschutzgebiete und Brunnengalerien ..................... 12 
Tabelle 2: Organisation der Wasserversorgung ................................ ................................ ............. 14 
Tabelle 3: Qualifikationsnachweise/Zertifizierungen ................................ ................................ ...... 15 
Tabelle 4: Regelmäßige Oberflächenwasseruntersuchungen (DEK/Ems) ................................ ..... 19 
Tabelle 5: Regelmäßige Grundwasseruntersuchungen ................................ ................................ . 19 
Tabelle 6: Regelmäßige Rohwasseruntersuchungen ................................ ................................ .... 19 
Tabelle 7: Regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen ................................ ................................ ... 20 
Tabelle 8: Mittelwerte der Rohwasser-Analytik (2013 - 2023) ................................ ........................ 23 
Tabelle 9: Mittelwerte der Trinkwasser-Analytik (2013 - 2023)................................ ....................... 23 
Tabelle 10: Schadensraten im Gesamtnetz (2019 – 2022) ................................ ............................ 35 
Tabelle 11: Spezifisch reale Wasserverluste der SNMS (bezogen auf das Gesamtnetz) ............... 35 
Tabelle 12: Wartungsmaßnahmen im Wasserversorgungsnetz ................................ ..................... 35 
Tabelle 13: Volumina der Trinkwasserbehälter ................................ ................................ .............. 37 
Tabelle 14: Vor- und Nachdruck nachgelagerter Druckerhöhungsanlagen ................................ .... 37 
Tabelle 15: Max. Aufbereitungs-, Netzeinspeise- sowie Produktionsmengen ................................  37 
Tabelle 16: Wasserrechtlich genehmigte Grundwasserentnahmemengen................................ ..... 41 
Tabelle 17: Wasserrechtlich erlaubte Oberflächenwasserentnahme- und Anreicherungsmengen . 42 
Tabelle 18: Laufzeit der Wasserrechte ................................ ................................ .......................... 43 
Tabelle 19: Parameterumfang für dezentrale Wasserversorgungsanlagen und 
Eigenwasserversorgungsanlagen in Münster ................................ ................................ ................ 47 
Tabelle 20: Grenzwertüberschreitungen bei bakteriologischen Parametern (2023) ....................... 48 
Tabelle 21: Häufige Grenzwertüberschreitungen von chemischen Parametern (2021-2023) ......... 49 
Tabelle 22: Altlast- und Verdachtsflächen in den WSG................................ ................................ .. 53 
Tabelle 23: Realisierbare Produktionsmengen in der zukünftigen Wasserwerkstruktur ................. 79

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
VIII 
 
Anlagenverzeichnis 
Anlagen - Münster 
Anlagennr. Form Titel 
2.1 Tabelle Anlage 1_Maßnahmen des Wasserversorgungskonzeptes 
2018 
2.2 Tabelle Anlage 2_Gemeinde 
2.3 Tabelle Anlage 3a_Versorgungsgebiete 
2.4 Beiblatt Anlage 3b_Versorgungsgebiete 
2.5 Tabelle Anlage 4a_Aufbereitung GEIST 
2.6 Tabelle Anlage 4a_Aufbereitung HOHE-WARD 
2.7 Tabelle Anlage 4a_Aufbereitung HORNHEIDE 
2.8 Tabelle Anlage 4a_Aufbereitung KINDERHAUS 
2.9 Beiblatt Anlage 4b_Aufbereitung 
2.10 Tabelle Anlage 5a_Gewinnung GITTRUP 
2.11 Tabelle Anlage 5a_Gewinnung HAMMER STRAßE 
2.12 Tabelle Anlage 5a_Gewinnung HASKENAU 
2.13 Tabelle Anlage 5a_Gewinnung HILTRUP 
2.14 Tabelle Anlage 5a_Gewinnung HOHE-WARD 
2.15 Tabelle Anlage 5a_Gewinnung HORNHEIDE 
2.16 Tabelle Anlage 5a_Gewinnung KINDERHAUS-NORD 
2.17 Tabelle Anlage 5a_Gewinnung KINDERHAUS-SÜD 
2.18 Tabelle Anlage 5a_Gewinnung VENNHEIDEWEG 
2.19 Beiblatt Anlage 5b_Gewinnung  
2.20 Tabelle Anlage 6_Betreiber 
2.21 Tabelle Anlage 7_Kleinanlagen

Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024 
 
IX 
 
Anlagen - GELSENWASSER AG 
Anlagennr. Form Titel 
2.22 Schema Anlage zu A3.1_Wasserwerk HALTERN 
2.23 Tabelle Anlage 4a_Aufbereitung HALTERN 
2.24 Beiblatt Anlage 4b_Aufbereitung HALTERN 
2.25 Tabelle Anlage 5a_Gewinnung HAARD 
2.26 Tabelle Anlage 5a_Gewinnung HALTERN 
2.27 Tabelle Anlage 5a_Gewinnung HALTERN-WEST 
2.28 Beiblatt Anlage 5b_Gewinnung HAARD 
2.29 Beiblatt Anlage 5b_Gewinnung HALTERN 
2.30 Beiblatt Anlage 5b_Gewinnung HALTERN-WEST 
2.31 Tabelle Anlage 6_Betreiber GELSENWASSER AG

Beschlussvorlage

31036 Zeichen

V/0279/2024 
V/0279/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. Fortschreibung Wasserversorgungskonzept der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.06.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.06.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die 1. Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes zur aktuellen Situation und zukünfti-
gen Ausgestaltung der öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie der Löschwasserversorgung 
wird in der als Anhang II beigefügten Fassung beschlossen und der Bezirksregierung Münster 
zur Prüfung vorgelegt. 
 
2. Der Antrag A-R/0016/2023 der CDU Fraktion an den Rat vom 24.04.2023 ist damit erledigt. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Keine Auswirkungen 
 
 
Begründung: 
 
Fortschreibung des Wasserversorgungskonzepts (WVK) 
 
Die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung liegt in zentraler Verantwortung der Kommu-
nen und ist ein essenzieller Teil der Daseinsvorsorge. Gemäß § 50 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 
ist die Versorgung mit Trink- und Löschwasser zu gewährleisten. Dies wird u.a. durch § 38 Abs. 3 des 
Landeswassergesetzes NRW (LWG) konkretisiert, der Kommunen verpflichtet, ein Konzept zur lang-
fristigen Sicherstellung der Wasserversorgung zu erstellen. 
 
Amt für Grünflächen, Umw elt 
und Nachhaltigkeit 
 
27.05.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rotermund 
Telefon: 492-6759 
Rotermund@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0279/2024 
Das Wasserversorgungskonzept (WVK) der Stadt Münster wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben 
erstmals 2018 angefertigt. Eine zentrale Maßnahme zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserver-
sorgung war damals die geplante Umstrukturierung der Wasserwerke (WW) im Rahmen des Dipol-
Konzepts, dessen Umsetzung voraussichtlich bis Ende 2028 abgeschlossen sein wird. 
 
Um die öffentliche Wasserversorgung zu sichern, wurden za hlreiche kurzfristige Maßnahmen  – d.h. 
Maßnahmen, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Planungsstadium beziehungswei se in der 
Umsetzung befanden – im ersten WVK vorgesehen. Dazu gehörten u.a. der Bau einer Rohwasser- 
und Infiltrationsleitung zwischen den Gewinnungsgebieten Haskenau und Hornheide, die Optimierung 
der Infiltrationsteiche in der Wasserfassung Hornheide sowie die Erweiterung der Versickerungsbe-
cken in der Wasserfassung Hohe Ward. Eine detaillierte Auflistung der Maßnahmen und ihres aktuel-
len Umsetzungsstands ist dem Anhang II, Anlage 1 zu entnehmen. 
Mit der vorliegenden Fortschreibung des WVK erfüllt die Stadt Münster ihre gesetzliche Verpflichtung 
gemäß § 38 Abs. 3 LWG, wonach das WVK alle 6 Jahre zu überarbeiten und erneut bei der Bezirks-
regierung Münster vorzulegen ist. Ziel ist die langfristige Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasser-
versorgung unter Berücksichtigung aktueller und zukünftiger Entwicklungen, insbesondere des prog-
nostizierten Bevölkerungswachstums und der möglichen Auswirkungen des Klimawandels. 
 
Die Fortschreibung des WVK wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung (Gesund-
heits- und Veterinäramt, Stadtplanungsamt, Amt für Mobilität und Tiefbau, Stabsstelle Klima, Feuer-
wehr sowie Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit) und der Stadtnetze Münster Gm bH 
(SNMS) erarbeitet. Sie basiert  auf einer aktuellen Analyse der wasserwirtschaftlichen Situation der 
Stadt Münster sowie auf Zukunftsprognosen. Neben Angaben zur öffentlichen Trinkwasserversorgung 
enthält das WVK Angaben zur privaten Trinkwasserversorgung (Eigenwasserversorgungsanlagen im 
Stadtgebiet) sowie zur Löschwasserversorgung. 
 
Neue Struktur des Wasserversorgungskonzepts 
 
Gemäß dem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein -
Westfalen vom 30.06.2023 ("Wasserversorgungskonzepte nach § 38 Abs. 3 LWG, Fortschreibung 
und erneute Vorlage 2024") erfolgt die Gliederung der Fortschreibung nicht mehr nach dem Muster 
des WVK von 2018. Eine wesentliche Neuerung ist die Integration von Tabellen und Beiblättern, die 
nun zur landesweiten Standardisierung und zur Vereinfachung der Arbeit Bestandteil des aktualisier-
ten WVK sind . In diesen Tabellen und Beiblättern werden die Angaben der beiden öffentlichen Was-
serversorgungsunternehmen SNMS und Gelsenwasser AG (Fremdwasserlieferant) dargestellt und 
als Betreibererklärung dem WVK beigefügt (vgl. Anhang II Anlage 2 – 31 zum WVK). Informationen, 
die bereits in den Tabellen enthalten sind, werden im Textteil des WVK in der Regel erwähnt und be-
schrieben, teilweise jedoch auch nur zusammenfassend behandelt. Darüber hinaus enthält der textli-
che Teil des WVK Informationen und Aspekte, die in den Tabellen nicht abgefragt werden. 
 
Kapitel 1 "Gemeindegebiet" bietet eine allgemeine Beschreibung und Übersicht des Gemeindegebiets 
sowie des prognostizierten Einwohnerzuwachses. Kapitel 2 "Wasserversorgungssysteme im Ge-
meindegebiet" stellt neben der Qualitätssicherung, die für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde 
erforderlichen Wasserversorgungssysteme vom Einzugsgebiet über die Oberflächenwasseraufberei-
tung/Grundwasseranreicherung bis zur Wasseraufbereitung dar. Kapitel 3 befasst sich mit der Risiko-
bewertung, während Kapitel 4 die aus dieser Bewertung abgeleiteten Maßnahmen zur Risikobeherr-
schung und Risikominimierung aufzeigt. 
 
Die Inhalte des WVK werden im Folgenden kurz zusammenfassend beschrieben. Das gesamte WVK 
inklusive Tabellen und Beiblätter der Wasserversorger ist im Anhang II enthalten. 
 
Gemeindegebiet 
 
Münster gehört mit einem Stadtgebiet von ca. 302 km² zu den flächenmäßig größten Städten in NRW 
und ist der Bevölkerungs - und Arbeitsplatzschwerpunkt des Münsterlandes. Der prognostizierte dy-
namische Anstieg der Bevölkerung sowie die Funktion als Oberzentrum – beispielsweise durch Be-

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V/0279/2024 
rufs- und Bildungspendler, Tourismus sowie Kliniken und Krankenhäuser – beeinflussen maßgeblich 
den Trinkwasserbedarf. Zur Ermittlung der zukünftigen Bedarfe soll die Bevölkerungsprognose des 
Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein -Westfalen (IT.NRW) herangezogen werden, da 
für die Wasserrechtliche Bewilligung von Grundwasserentnahmen die Zahlen von IT.NRW zu ver-
wenden sind. Die aktuelle Prognose für den Zeitraum von 01.01.2021 bis 01.01.2050 sieht einen An-
stieg von 316.403 Einwohnern  (Ew.) auf 326.357 Ew. (+ 9.954 Ew.) vor. Jedoch wurde die von 
IT.NRW für 2030 prognostizierte Einwohnerzahl von ca. 320.000 bereits Ende 2022 in Münster über-
schritten, weshalb die Prognose für eine langfristige seriöse Planung aus Sicht der Stadt nicht zu-
grunde gelegt werden kann. Sachgerechter ist es im WVK auf die IT.NRW -Prognose 2018-2040 ab-
zustellen, die ein deutlich höheres Wachstum antizipiert (357.141 Ew. für das Jahr 2040). Diese Her-
angehensweise (Worst -Case-Szenario) wird durch die eigene Bevölker ungsprognose der Stadt 
Münster (InWIS, vgl. V/0606/2023 ) gestützt, auch wenn diese unter den Zahl en der IT.NRW -
Prognose 2018-2040 liegt. 
 
Für die Wasserversorgung spielt insbesondere die hydrogeologische Beschaffenheit des Stadtgebiets 
eine entscheidende R olle. Die Rohwassergewinnung erfolgt überwiegend aus dem Münsterländer 
Kiessandzug und den Ablagerungen der Ur -Ems-Rinne. Die vorhandenen Grundwasservorkommen 
sind bereits weitestgehend erschlossen, größere ungenutzte Grundwasservorkommen sind im Stadt-
gebiet nicht mehr vorhanden. Die Planung des vorliegenden WVK berücksichtigt die vorhandenen 
Ressourcen und die dynamische Bevölkerungsentwicklung, um eine nachhaltige Versorgung sicher-
zustellen. 
 
Wasserversorgungssysteme und aktuelle Situation der öffentliche n Wasserversorgung im 
Gemeindegebiet 
 
Die Wasserversorgung der Stadt Münster ist sichergestellt.  
Um dem Grundsatz der ortsnahen Wasserversorgung nachkommen und zugleich den jährlichen Ver-
brauch von mittlerweile rund 18 Mio. m³/a decken zu können,  reichen die von der Bezirksregierung 
Münster zurzeit maximal genehmigten Brutto -Grundwasserentnahmen (inkl. Grundwasseranreiche-
rung) von 18,58 Mio. m³/a aus (vgl. Kapitel 2.1.3.2). Ca. 75 % des städtischen Wasserbedarfs werden 
an den, von der SNMS betriebenen, WW Hornheide, Kinderhaus, Hohe Ward und Geist produziert. 
Allerdings entfallen nur ca. 10 % des Gesamtbedarfs auf die WW Kinderhaus und Geist. Die restli-
chen 25 % des Trinkwasserbedarfs werden über das WW Haltern (betrieben von Gelsenwasser AG) 
an der Übergabestelle in Albachten zugeliefert (vgl. Kapitel 2.1.1.3.1). Dieser Fremdwasserbezug ist 
durch einen Liefervertrag a bgesichert (vgl. Tabelle 2, Kapitel  2.1.1.2). Da das natürliche Dargebot 
bzw. die hieraus abgeleiteten genehmigten Netto-Grundwasserentnahmen die erforderlichen Mengen 
an Rohwasser zur Trinkwasserproduktion nicht decken, wird Münsters Grundwasser bereits heute in 
Abhängigkeit zur natürlichen Grundwasserneubildung zu über 60 % mit Oberflächenwasser aus dem 
Dortmund-Ems-Kanal (DEK) – Infiltration an den Wassergewinnungsgebieten Haskenau, Gittrup, 
Geist-Vennheidenweg und Hohe Ward -, sowie der Ems – Infiltration am Standort Hornheide in zwei 
von vier Anreicherungsbecken – angereichert (vgl. Kapitel 2.1.3.2). Einzig das WW Kinderhaus be-
zieht sein Rohwasser allein aus dem Grundwasserkörper (vgl. Kapitel 2.1.3). Über das Wassertrans-
portnetz (66 km, vgl. Kapitel 2.1.1.6) der SNMS gelangt das Wasser von den WW bzw. der Überga-
bestation Albachten in das umfassende Wasser verteilnetz (1.136 km, vgl. Kapitel 2.1.1.7) bis zum 
Endverbraucher. 
 
Die Beschaffenheit des Trinkwassers ist als sehr gut zu bezeichnen und erfüllt alle Vorgaben der 
Trinkwasserverordnung. Im Rahmen von umfangreichen Analytik -Konzepten werden das Oberflä-
chenwasser für die Anreicherung, das G rundwasser im Einzugsgebiet, das Ro hwasser sowie das 
Trinkwasser – dieses sowohl am Wasserwerksausgang als auch im Verteilnetz – (vgl. Kapitel 2.1.1.4) 
regelmäßig beprobt, um die Qualität sicherzustellen. Die Versorgung durch Eigenwasserversor-
gungsanlagen im gesamten Stadtgebiet ist hinsichtlich der relevanten Qualitätsparameter als unauf-
fällig zu beschreiben (vgl. Kapitel 2.2.3).  
 
Die Sicherung der den örtlichen Verhältnissen angemessenen und ausreichenden Löschwasserver-
sorgung (Grundschutz) ist grundsätzlich aus dem Trinkwassernetz gewährleistet. Einzelheiten hierzu

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sollen nach Auslaufen der Konzession in einem dann neu abzuschließenden Vertrag zwischen der 
Stadt Münster und den Stadtwerken Münster (SWMS) konkretisiert werden (vgl. Kapitel 2.1.1.2). Zur 
Vermeidung von Beeinträchtigungen des Trinkwassers aufgrund von Löschwasserentnahmen an 
Hydranten sind die Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr Münster mit Systemtrennern ausgestattet.  
 
Risikobewertung und Maßnahmen der Gemeinde / des Wasserversorgers zur langfristigen Si-
cherstellung der öffentlichen Wasserversorgung 
 
Auf Grundlage der in Kapitel 1 und 2 gewonnenen Erkenntnisse wurden für die öffentliche Trinkwas-
serversorgung unterschiedlichste Gefährdungen identifiziert. Hierbei wird unterschieden nach nicht  
klimabedingten, allgemeinen Risiken und durch den fortschreitenden Klimawandel bedingten Risiken. 
In der dieser Vorlage bei gefügten Tabelle (vgl. Anhang I) werden die Risiken, mit Verweis auf das 
jeweilige Kapitel im WVK in Kurzform übersichtlich dargestellt. 
 
Die Trinkwassergewinnung, insbesondere in den WSG Kinderhaus und Geist, steht unter anderem 
aufgrund ihrer urbanen Prägung vor vielfältigen Herausforderungen (vgl. Kapitel 3.1.1). Industriebe-
triebe in diesen Gebieten setzen wassergefährdende Stoffe e in, die bei Störungen oder Unfällen zu 
einer potenziellen Kontamination des Grundwasserleiters führen können. Hinzu kommt eine ver-
gleichsweise hohe Verkehrsinfrastruktur, die das Risiko von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen 
und den Eintrag von Schads tofffrachten in das Grundwasser erhöht. Eine weitere Herausforderung 
stellt die zunehmende Flächenversiegelung dar, die den natürlichen Wasserhaushalt stört und die 
Grundwasserneubildung beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang kann die Entsiegelung (vgl. Kapi-
tel 4.2.3) zu einer Risikominimierung beitragen. Darüber hinaus stellen Undichtigkeiten in Abwasser-
kanälen ein zusätzliches Risiko dar, da sie die Gefahr grundwassergefährdender Infiltrationen von 
Abwasser in das Grundwasser erhöhen. Durch die im Rahmen des Dipol-Konzepts vorgesehene Still-
legung der WW Geist und Kinderhaus (vgl. Kapitel 4.2.1) werden diese Risiken deutlich minimiert, da 
die verbleibenden WW nur eine geringe Siedlungsdichte im Einzugsgebiet aufweisen. 
 
Des Weiteren sind in einigen  WSG bodenrelevante Flächen bekannt, die im Altlastenkataster der 
Stadt Münster erfasst wurden (vgl. Kapitel 3.1.2). Hier besteht die latente Gefahr, dass es durch Aus-
waschung von wassergefährdenden Stoffen zu einer Beeinträchtigung des Grundwassers kommen  
kann. Da die Verdachtsflächen zum überwiegenden Teil in den städtisch geprägten WSG Geist und 
Kinderhaus liegen (vgl. Tabelle 22 im Kapitel 3.1.2), wird durch die Schließung dieser WW auch das 
Risiko für die öffentliche Trinkwasserversorgung erheblich minimiert.  
 
Weitere Risiken für die Trinkwassergewinnung ergeben sich aus der Belastung der Grundwasserkör-
per mit den Schadstoffen Bromacil, Triflouracetate (TFA) und Oxipurinol (vgl. Kapitel 3.1.3). Bromacil 
wurde in den Gewinnungsgebieten "Kinderhaus-Süd" und "Hammer Str." im Grund- und Rohwasser 
nachgewiesen. Maßnahmen wie Aktivkohlefiltration (AKF) wurden erfolgreich implementiert, um die 
Belastung zu reduzieren. Mittelfristig wird die öffentliche Trinkwasserversorgung durch die Umstruktu-
rierungen der WW nicht mehr von Bromacil betroffen sein. 
 
TFA tritt im Oberflächen - und Grundwasser auf und wurde in den letzten Jahren vermehrt in den 
Trinkwassereinzugsgebieten des Münsterlandes gefunden. Regelmäßige Analysen zeigen steigende 
TFA-Konzentrationen im Wasser. Die sichere Entfernung von TFA erfordert eine Umkehrosmose, die 
im WW Hornheide als Bestandteil der Direktaufbereitung implementiert wird (vgl. Kapitel 3.1.3.2 und 
4.2.1.2). 
 
Die Problematik der Belastung des Trinkwassers mit Oxipurinol (Arzneimittelstoff) kann durch die Ab-
kehr von der Ems als Bezugsquelle von Infiltrationswasser für die Wasserfassung Hornheide (vgl. 
Kapitel 3.1.5.1) sowie die zukünftig betriebene Ultrafiltration in den WW Hornheide und Hohe Ward 
(vgl. Kapitel 4.2.1.1) erheblich reduziert werden. 
Da das hydrogeologisch begrenzte Grundwasserdargebot der WGG nicht ausreicht, den Wasserbe-
darf zu decken, wird das Grundwasser durch Infiltration von zuvor gereinigtem Oberflächenwasser 
aus dem DEK bzw. aus der Ems angereichert. Grundsätzlich stellt die Grundwasseranreicherung mit 
Oberflächenwasser aus der Ems einen potenziellen Eintragspfad von wasserwirtschaftlich uner-

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V/0279/2024 
wünschten Spurenstoffen dar. Bedingt durch ihr zum Teil exponiertes Einzugsgebiet mit potenziellen 
industriellen, urbanen sowie landwirtschaftlichen Einflüssen weist das Wasser der Ems, gerade in 
Trockenperioden mit sinkenden Wasserständen, Belastungen auf, die einen qualitativen Einfluss auf 
die Grundwasseranreicherung haben. Hinzu kommt, dass der Ems ab einem bestimmten Wasserpe-
gel kein Wasser mehr entnommen werden darf. Um diesen qualitativen und quantitativen Einschrän-
kungen zu begegnen, stellt die SNMS ihre Entnahmen zur Infiltration um und wird im Jahr 2026 nur 
noch DEK-Wasser verwenden (vgl. Kapitel 3.1.5.1).   
 
Durch eine Modernisierung der Oberflächenwasseraufbereitungsanlagen, welche sich am Standort 
Hornheide bereits in der Umsetzung und in der Hohen Ward in der Planung befindet, stellen sich die 
SNMS für zukünftige qualitative Herausforderungen sicher auf. Zeitgleich wird durch diese Maßnah-
men eine Leistungssteigerung in Bezug auf die Grundwasseranreicherungsmengen erzielt. Die Resi-
lienz der Oberflächenwasserentnahme aus dem DEK für das WW Hornheide konnte durch eine nun 
bestehende Doppelanbindung (zweite DEK-Entnahmestelle) deutlich erhöht werden. Maßgeblich tra-
gen die langsame Fließgeschwindigkeit im DEK, die Distanzen zwischen den Entnahmestellen und 
die Schleusentrennung als physikalische Barriere zur Steigerung der Versorgungssicherheit bei (vgl. 
Kapitel 2.1.1.3.5). Sollte die DEK-Entnahme dennoch ausfallen, gibt es kurzfristige Alternativen (z.B. 
natürliches Grundwasserdargebot, Fremdwasserbezug), um den Wasserbedarf zu decken. 
 
Auch aufgrund landwirtschaftlicher Nutzungen im Einzugsgebiet der WW ergeben sich mögliche Risi-
ken. Seit 1991 kooperieren deshalb Landwirtschaft und Wasserwirtschaft in Münster, um den Gewäs-
serschutz hinsichtlich landwirtschaftlicher Einträge zu stärken. Diese Zusammenarbeit basiert auf 
Beratungs- und Fördermaßnahmen. Durch individuelle Lösungsstrategien werden wassergefährden-
de Stoffeinträge aus der Landwirtschaft reduziert. Lokale Analysen zeigen zwar erhöhte Nitratgehalte, 
jedoch bleiben diese im Trinkwasser deutlich unter den Grenzwerten. Im WSG IIIC Hohe Ward wirkt 
die Kooperation insbeson dere auf eine Minimierung von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbe-
kämpfungsmittel (PBSM) in den Einzugsgebieten der Fließgewässer Kannenbach und Offerbach hin. 
Auf eine Reduzierung des PBSM-Einsatzes wird u.a. durch finanzielle Förderung des mechanischen 
Pflanzenschutzes hingewirkt (vgl. Kapitel 3.1.4).  
 
Risiken für die Grundwasserleiter durch Löschmitteleinsatz begegnet die Feuerwehr Münster, indem 
sie – sofern möglich – auf den Einsatz von fluorhaltigen Schaumlöschmitteln verzichtet bzw. durch 
Absprachen mit der SNMS oder der zuständigen Unteren Wasserbehörde so früh wie möglich den 
Einsatz und die zu erwartenden Folgen abstimmt (vgl. Kapitel 3.1.6). Auch die Gefahr, dass aufgrund 
blockierter, unzugänglicher Hydranten der Zugang zu einer ausreichenden Lö schwasserversorgung 
nicht gegeben sein sollte, kann durch Verlegung (im Rahmen anstehender Leitungsarbeiten oder 
Straßenbaumaßnahmen) der betroffenen Hydranten in Nebenanlagen (Gehsteige / Radwege) mini-
miert werden (vgl. Kapitel 3.1.7) 
Neben den aufgezeigten allgemeinen latenten Gefährdungen sind auch die Risiken des Klimawan-
dels für die Wasserversorgung zu berücksichtigen.  
 
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht stellt sich die Entwicklung der Grundwasserstände in den letzten 
Jahren für Münsters öffentliche Wasserversorgung als unkritisch dar, wenngleich auch in den WSG 
Münsters – bedingt durch die vergangenen trockenen Sommer – ein gewisser defizitärer Entwick-
lungsstand hinsichtlich der natürlichen Grundwasserneubildung erkennbar ist (vgl. Kapitel  3.2.1). 
Durch gezielte Betrachtungen und Berechnungen der Grundwasserneubildungsrate sowie eine daran 
angepasste Infiltration kann an den Wasserfassungen ausreichend Wasser gefördert werden, ohne 
dabei den Grundwasserkörper stärker zu belasten. Ausschließlich klimabedingte Absenkungen in den 
Randbereichen der WGG können dadurch jedoch nicht ausgeglichen werden. Prognosen gehen der-
zeit davon aus, dass der Klimawandel im Bereich des Münsterlandes zu einer verstärkten Grundwas-
serneubildung führen wird, da mit einer Zunahme  der relativen Niederschlagsmenge von Herbst bis 
Frühjahr gerechnet wird (vgl. Kapitel 3.2.1).   
 
Der DEK als Oberflächenwasserentnahmequelle für die Versickerung und zukünftige Direktbehand-
lung (vgl. Kapitel 4.2.1.2) wird aus einem Verbundsystem gespeist,  das sich in den letzten nieder-
schlagsarmen Sommern bewährt hat. Die Entnahme zur Grundwasseranreicherung wird als zu-

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kunftsorientierte und gewässerverträgliche Modernisierungsstrategie im Hinblick auf die bestehende 
Wasserinfrastruktur angesehen (vgl. Kapitel 3.1.5.2).  
 
Da das WGG Haskenau in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Ems liegt, kann es hier 
bei Hochwasser zu Teilausfällen in der Rohwassergewinnung kommen (vgl. Kapitel 3.2.2). Eine Teil-
kompensation kann hier jedoch durch drei geodätisch höher gelegene Ergänzungsbrunnen erfolgen. 
 
Trotz der aufgezeigten Gefährdungen ist die öffentliche Wasserversorgung sichergestellt. Die oben 
aufgeführten Maßnahmen zur Risikobeherrschung und Risikominimierung, insbesondere die Neuaus-
richtung der Wasserwerksstruktur (vgl. Kapitel 4.2.1), die gesicherten zusätzlichen Entnahmemengen 
aus dem DEK zur Grundwasseranreicherung (vgl. Kapitel 2.1.1.3.5) sowie die vorsorgenden städti-
schen Planungen zur Brauchwassernutzung, Entsiegelung, Rückhaltung von Wasser in der  Fläche 
(vgl. Kapitel 4.2.2 und 4.2.3) und Aufklärung der Bevölkerung (vgl. Kapitel 4.2.5), tragen maßgeblich 
zur Versorgungssicherheit bei.  
 
Die Stadt Münster kann somit ihre gesetzliche Verpflichtung zur Sicherstellung der öffentlichen Was-
serversorgung erfüllen. 
 
Zu 2: 
 
Mit dem Ratsantrag Nr. A-R/0016(2023 vom 24.04.2023 beantragt die CDU- Ratsfraktion folgen-
de Punkte durch den Rat beschließen zu lassen: 
 
 Münsters künftige Strategie zur Wasserversorgung umfasst neben der Pflichtaufgabe Trink - 
und Löschwasserversorgung auch aktuelle Aspekte der Umweltsensibilität. Die Auswirkungen 
der zunehmend trockenen Sommer werden beim nächsten Wasserversorgungskonzept sowie 
in folgenden Konzepten mitberücksichtigt. Damit kommt die Stadt Münster ihrer 
Selbstverpflichtung nach, ihre künftige Entwicklung so umweltbewusst und klimaresilient wie 
möglich zu gestalten. 
 Münster betreibt im Einzugsbereich der beiden Wasser -Gewinnungsgebiete Hornheide und 
Haskenau künftig ein intensives Grundwasser -Monitoring und regelmäß ige 
Umweltuntersuchungen – auch über die gesetzlichen Vorschriften hinaus. Ziel ist es, auf diese 
Weise einen möglichen förderbedingten Trockenstress an der dortigen Flora und Fauna 
rechtzeitig zu erkennen, diesem zu begegnen und so unwiederbringliche Schäden am Baum- 
und Waldbestand zu verhindern. 
 Im Falle noch größerer Schäden durch trockene Sommer müssen Wasserverbrauch und 
Bevölkerungswachstum auf den Prüfstand. Die Stadt Münster entwickelt deshalb hierfür 
rechtzeitig wirksame Szenarien und Prognosen un d passt im Extremfall die entsprechenden 
Parameter an. 
 Inhaltliche und finanzielle Verantwortlichkeiten sind unter den beteiligten Akteuren (Stadt 
Münster, Stadtwerke Münster) zu klären. Abstimmungen mit den Genehmigungsbehörden 
sind vorzunehmen.  
 
Die Punkte des Antrages der CDU -Ratsfraktion sind im WVK ausreichend berücksichtigt bzw. es 
liegen Ratsbeschlüsse vor (Fortschreibung des B aulandprogramms 2023-2030, vgl. V/0193/2023), 
die einer Umsetzung entgegenstehen, so dass mit dem Ratsbeschluss zum WVK die o.g. Punkte als 
erledigt anzusehen sind. 
 
Die Inhalte und die Struktur des WVK werden durch Erlass der Landesregierung vorgegeben. Im 
Rahmen der Risikobetrachtung (vgl. Kapitel 3) erfolgt bereits jetzt eine Betrachtung der durch den 
Klimawandel bedingten Risiken für die Wasserversorgung. Dem Risiko des erhöhten Wasserbedarfs 
bei klimabedingten Trockenzeiten, gepaart mit der prognostiziert wachsenden Bevölkerung, wird ins-
besondere durch die Umstrukturierung der WW (Dipol-Konzept) und der damit einhergehenden Mög-
lichkeit einer erhöhten Infiltration begegnet. So hat die SNMS im laufenden Wasserrechtsantrag für 
die Wasserfassung Hornheide im Sinne der Versorgungssicherheit die Infiltrationsmenge vorsorglich 
in gleicher Menge wie die Grundwasserentnahme beantragt  (vgl. Kapitel 2.1.3.1 und 2.1.3.2). Hier-

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V/0279/2024 
durch wird, auch im Falle eines nicht ausreichenden landseitigen Grundwasserdargebots, eine nach-
haltige Grundwasserbewirtschaftung ermöglicht. Zum einen kann genügend Grundwasser für die 
Versorgungssicherheit gefördert werden, zum anderen wird durch eine intensiviere Infiltration von 
Oberflächenwasser die förderbedingte Absenkung in ihrer Ausprägung reduziert. So kann der förder-
bedingte Trockenstress erheblich minimiert werden. Grundsätzlich ist aber zu berücksichtigen, dass 
die SNMS als Wasserversorgungsunternehmen keinen Einfluss auf die negativen Auswirkungen von 
förderunabhängiger Trockenheit, etwa durch Klimaveränderungen, hat. Daher liegt es außerhalb ihrer 
Möglichkeiten, hier gegenzusteuern. Insbesondere kann dem Problem sowohl aus hydrogeologischen 
als auch wasserrechtlichen Gründen nicht mit einer Intensivierung der Grundwasseranreicherung 
begegnet werden: Die hierfür erforderlichen Oberflächenwasserentnahmen sind genehmigungsbe-
dingt an die öffentliche Trinkwa sserversorgung gebunden und dürfen folglich nicht zum Ausgleich 
klimatischbedingter Grundwasserabsenkungen genutzt werden.  
 
Die Umstrukturierung der WW stellt nicht den einzigen Ansatz dar, den Herausforderungen klimabe-
dingter Trockenperioden zu begegnen.  Weitere Bausteine bilden eine intensive Brauchwassernut-
zung (vgl. Kapitel 4.2.2) und die Flächenentsiegelung (vgl. 4.2.3). Diese Aspekte werden bereits jetzt 
bei jeder städtischen Planung (Planungen im Rahmen des Baulandprogramms, Umplanungen im 
Bestand) mitgedacht und, sofern möglich, umfassend umgesetzt. Erst das Zusammenspiel verschie-
dener „grün-blauer“ Maßnahmen macht die wassersensible Stadtentwicklung besonders leistungsfä-
hig. 
 
Darüber hinaus tragen Sensibilisierungs- und Aufklärungsmaßnahmen dazu bei, die Bevölkerung zu 
einem sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser anzuhalten (vgl. Kapitel 4.2.4 und 4.2.5).  
 
Soweit die Errichtung weiterer Grundwassermes sstellen im Bereich Hornheide-Haskenau gefordert 
wurde, ist darauf hinzuweisen, dass die SNMS be reits heute ein umfassendes und aussagefähiges 
Grundwassermonitoring in den Grundwassergewinnungsgebieten Hornheide und Haskenau durch-
führt. Auch wenn in der Vergangenheit mit dem durch die Bezirksregierung Münster (Genehmigungs-
behörde für Grundwasserförde rung der öffentlichen Trinkwasserversorgung)  vorgeschriebenen 
Messstellennetz keine förderbedingte Schädigung der in dem Gewinnungsgebiet vorhandenen 
grundwasserabhängigen Landökosysteme festgestellt werden konnte, wurde in diesem Kontext durch 
die SNMS ne ben einem zusätzlichen „Klimapegel“ (vgl. Kapitel 3.2.1) eine weitere Grundwasser-
messstelle in einem exponierten Bereich der Wasserfassung Hornheide errichtet (vgl. Kapitel 2.1.3.1). 
Diese zukünftig noch detailliertere Erfassung von Grundwasserständen dient der hydrogeologischen 
Beweissicherung (vgl. Kapitel 2.1.3.4.2) sowie der systematischen Grundwasseranreicherung (vgl. 
Kapitel 2.1.3.4.1). 
Außerdem werden zurzeit im Rahmen einer übergreifenden Arbeitsgruppe mit dem Amt für Mobilität 
und Tiefbau, dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und der SNMS Grundwasserdaten 
zusammengeführt und gegenübergestellt. Ziel ist es, eine gemeinsame Grundwasserdatenbank zu 
erstellen, um eine fachlich fundierte Grundlage für verschiedene Einsatzbereiche und Potenziale un-
terschiedlicher wasserwirtschaftlicher Fragestellungen (wie z.B. Einbau von mineralischen Ersatzbau-
stoffen) zu erhalten (vgl. Kapitel 4.2.6). Die Arbeitsgruppe besc häftigt sich nicht nur mit dem WSG  
Hornheide-Haskenau, sondern sammelt Daten zum gesamten Stadtgebiet. Nach dem Vorliegen die-
ser abgestimmten Datenbank kann für einzelne Vorhaben / Fragestellungen konkret geprüft werden, 
ob und wo Grundwassermessstellen im Stadtgebiet zu ergänzen sind, um ein detaillierteres Bild z.B. 
zu der Entwicklung von Grundwasserständen zu erhalten. 
Das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe sowie die Auswertung der durch die SNMS zusätzlich errichtete 
Pegel sind abzuwarten, damit sachlich und fachlich über die Errichtung ggfs. weiterer Pegel entschie-
den werden kann. 
 
Sofern im Antrag der CDU -Ratsfraktion eine kritische Überprüfung bzw. Anpassung des Bevölke-
rungswachstums gefordert wird, entspricht dies nicht der grundsätzlichen Zielrichtung der Stadt 
Münster, allen Menschen, die in Münster leben wollen, ein zielgruppenspezifisches, leistbares Wohn-
angebot machen zu können.

- 8 - 
V/0279/2024 
Münster ist eine seit mehreren Jahren stark wachsende Stadt und gilt als sogenannte „Schwarm-
stadt“, die insbesondere vom Zuzug jüngerer Menschen profitiert. Dieses Wachstum wird sich auch in 
den nächsten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit fortsetzen. Verschiedene Prognosen (IT.NRW 
2021-2050, IT.NRW 2018-2040, InWIS; vgl. Kapitel 1.2) unterscheiden sich dabei nur in der Höhe 
dieses Wachstums. Dieses zukünftige Bevölkerungswachstum kann die Stadt nur bedin gt steuern. 
Einziges Steuerungsinstrument ist der zukünftige Umfang der Bereitstellung von weiteren Siedlungs-
flächen.  
 
Bereits jetzt ist zu beobachten, dass das Wohnungsangebot in Münster – bezogen auf die Menge, 
aber auch auf die angebotenen Qualitäten bzw. unterschiedliche W ohnformen – offenbar nicht aus-
reichend ist und daher vermehrt Menschen aus Münster in das Umland gezogen sind. Diese „Subur-
banisierung“ betraf in den letzten Jahren (2022 und 2023) jährlich ca. 650  Menschen, die im Saldo 
mehr in die Stadtregion Münster gezogen sind. Insbesondere betrifft dies die Altersgruppen der Fami-
lien. 
Sofern in Münster u.a. für diese Menschen keine entsprechenden Angebote gemacht werden (kön-
nen) und Münster diese (insbesondere) an das Umland verliert, ist vorauss ichtlich mit folgenden 
Auswirkungen zu rechnen: Die Bodenpreise und Mieten werden in Münster wegen des weiter stei-
genden Nachfrageüberhangs stark zunehmen, die Flächeninanspruchnahme wird insgesamt höher 
ausfallen (da in Münster im allgemeinen dichter geba ut wird als im Umland), die Verkehrsbewegun-
gen werden ebenfalls insgesamt zunehmen und erfahrungsgemäß mehr mit dem Auto und weniger 
mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes zurückgelegt werden.  
 
Vor diesem Hintergrund kann die Verwaltung eine indirekte Steuerung der zukünftigen Bevölkerungs-
entwicklung in Münster – sofern und solange der starke Wachstumsdruck anhält – durch eine restrik-
tive Bereitstellung von Siedlungsflächen wegen der damit verbundenen vielfältigen negativen Folge-
wirkungen nicht befürworten.  
 
Die Stadt Münster hat sich daher entschlossen der Herausforderung einer wachsenden Stadt zu be-
gegnen und dazu verschiedene – durch den Rat der Stadt Münster beschlossene – Programme wie 
z.B. das Baulandprogramm oder die Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2023 entwickelt. In der Fort-
schreibung des Baulandprogramms 2023-2030 (vgl. V/0193/2023) wird explizit benannt, dass es Ziel 
der Stadt ist, möglichst allen Menschen, die in Münster leben möchten, auch ein entsprechendes An-
gebot machen zu können.  Auch der umfangreiche und intensive Erarbeitungsprozess für das  Inte-
grierte Flächenkonzept Münster (IFM) hatte zum Ziel, diesem Wachstumsdruck nachhaltig zu begeg-
nen und dabei den Ausbau erneuerbarer Energien weiter zu forcieren sowie die wichtigen Natur- und 
Freiräume in der Stadt langfristig zu schützen und weiterzuentwickeln. 
 
 
 
i.V. 
 
 
 
gez. 
Arno Minas 
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anhang 1 Tabellarische Übersicht über mögliche Gefährdungen und Risiken 
Anhang 2 WVK incl. Anlagen 2.1 – 2.31 
Anhang 3 Antrag an den Rat A-R/0016/2024 der CDU-Ratsfraktion

Anlage 2.23 - Anlage 4a_Aufbereitung HALTERN

24074 Zeichen

Anlage 4a - Tabelle Aufbereitung
A 1 Wasseraufbereitung Eingabe Erläuterung 
1.1 Name Aufbereitung Wasserwerk Haltern Name der Aufbereitung (Standort)
1.2 Betreiber GELSENWASSER AG Bitte Name des Betreibers der Aufbereitung angeben
2
Nennung der Gewinnungen 
(Rohwasserherkunft)
Nennung aller Gewinnungen (Standorte) deren Rohwässer in die Aufbereitung 
gelangen (einzelne Brunnen sollen hier nicht aufgezählt werden)
2.1 für jede Gewinnung
Für jeden Gewinnungsstandort, der in dieser Aufbereitung einspeist, bitte Name der 
Gewinnung nennen
2.1.1 Name Gewinnung 1 Haltern
Name der Gewinnung 1 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger 
als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.1.2 Name Gewinnung 2 Hohe Mark
Name der Gewinnung 2 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger 
als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.1.3 Name Gewinnung 3 Haard
Name der Gewinnung 3 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger 
als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.1.4 Name Gewinnung 4
Name der Gewinnung 4 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger 
als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.1.5 Name Gewinnung 5
Name der Gewinnung 5 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger 
als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte 
freilassen.
2.2 für jeden Betreiber einer Gewinnung
Für jeden Gewinnungsstandort, der in dieser Aufbereitung einspeist, bitte Name des 
Betreibers benennen
2.2.1 Betreiber Gewinnung 1 GELSENWASSER AG
Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (1), bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen 
vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
2.2.2 Betreiber Gewinnung 2 GELSENWASSER AG
Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (2), bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen 
vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
2.2.3 Betreiber Gewinnung 3 GELSENWASSER AG
Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (3), bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen 
vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
2.2.4 Betreiber Gewinnung 4
Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (4), bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen 
vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
2.2.5 Betreiber Gewinnung 5
Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (5), bei Bedarf weitere Zeilen 
einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen 
vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
2.3
maximal verfügbare Liefermenge für Rohwasser 
[m³/d]
Für jeden Gewinnungsstandort bitte die maximale verfügbare Liefermenge in m³ pro 
Tag benennen
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Anlage 4a - Tabelle Aufbereitung
2.3.1 max. Liefermenge aus Gewinnung 1                                                                     375.000 
Bitte für Gewinnungsstandort 1 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in 
diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 
2.3.2 max. Liefermenge aus Gewinnung 2                                                                        14.400 
Bitte für Gewinnungsstandort 2 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in 
diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 
2.3.3 max. Liefermenge aus Gewinnung 3                                                                        36.000 
Bitte für Gewinnungsstandort 3 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in 
diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 
2.3.4 max. Liefermenge aus Gewinnung 4
Bitte für Gewinnungsstandort 4 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in 
diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 
2.3.5 max. Liefermenge aus Gewinnung 5
Bitte für Gewinnungsstandort 5 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in 
diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 
3 Aufbereitung Angaben zur Aufbereitung
3.1
Verwendungszwecke der Aufbereitung gemäß 
§11 Liste Trinkwasserverordnung
Bitte bei den jeweiligen Aufbereitungszwecken, die in dieser Aufbereitung verfolgt 
werden das oder die Verfahren benennen, mit dem oder denen der Zweck erreicht 
werden soll. Ergänzend bitte eine grafische Übersicht (Aufbereitungsschema) und 
bei Bedarf einen kurzen Erläuterungstext im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 
3.1 ergänzen.
3.1.1 Flockung/Fällung bedarfsweise Flockung (Rohwasser Talsperre)
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.2 Einstellen des Calciumgehalts
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.3 Nickelabtrennung
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.4 Einstellung des pH-Wertes Entsäuerung 
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.5 Einstellung des Salzgehaltes
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.6 Hemmung der Korrosion
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.7 biologische Nitratentfernung
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.8 Reduktion
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.9 Einstellen der Säurekapazität
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
Seite 2 von 7

Anlage 4a - Tabelle Aufbereitung
3.1.10 Desinfektion bedarfsweise Desinfektion mit Natriumhypochlorit
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.11 Sauerstoffanreicherung
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.12 Partikelentfernung
Langsam-Sandfiltration (künstl. 
Grundwasseranreicherung)
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.13 Adsorption
bedarfsweise Adsorption mit Pulver-Aktivkohle 
(Rohwasser Talsperre)
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.14 biologische Filtration
Langsam-Sandfiltration (künstl. 
Grundwasseranreicherung)
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.15 Eisen und Mangan-Entfernung
Schnellfiltration zur Enteisenung und 
Entmanganung (Teilstrom)
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.16 Adsorptive Entfernung von Arsen
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.17 Schnellentcarbonisierung
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.18 Anschwemmfiltration
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.19 Einstellen des Magnesiumgehalts
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.20 Entfernung von Schwefelwasserstoff
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.21 Entfernung von Radium
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.22 Entfernung von Uran
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.1.23 sonstige Zwecke
Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte 
Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren 
benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen.
3.2 max. tech. Aufbereitungskapazität [m³/d]                                                                     425.000 
technisch maximal mögliche Aufbereitungskapazität der Aufbereitungsanlage in m³ 
pro Tag
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Anlage 4a - Tabelle Aufbereitung
3.3
sind Ausfälle einzelner Aufbereitungsverfahren 
durch redundante Ausführung abgesichert? ja Bei Ja, Bitte kurze Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 3.3.  
4 Netzabgabe Aussagen zur Netzabgabe aus der Aufbereitung
4.1
belieferte Versorgungsgebiete oder 
Transportnetze
Bitte jeweils Namen, Betreiber und durchschnittliche Netzeinspeisemengen der 
belieferten Versorgungsgebiete benennen
4.1.1 Name Versorgungsgebiet 1 GELSENWASSER AG
Bitte Name des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro 
Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind 
weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
4.1.2 Name Versorgungsgebiet 2
DEW21 
(über Transportnetz GELSENWASSER AG)
Bitte Name des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro 
Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind 
weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
4.1.3 Name Versorgungsgebiet 3
Stadtwerke Dülmen GmbH
(über Transportnetz GELSENWASSER AG)
Bitte Name des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro 
Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind 
weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
4.1.4 Name Versorgungsgebiet 4
Stadtwerke Lünen GmbH
(über Transportnetz GELSENWASSER AG)
Bitte Name des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro 
Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind 
weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
4.1.5 Name Versorgungsgebiet 5
Stadtwerke Münster GmbH
(über Transportnetz GELSENWASSER AG)
Bitte Name des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro 
Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind 
weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
4.1.6 Name Versorgungsgebiet 6
Gemeinde Nordwalde
(über Transportnetz GELSENWASSER AG)
Bitte Name des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro 
Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind 
weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
4.1.7 Name Versorgungsgebiet 7
Gemeinde Nottuln
(über Transportnetz GELSENWASSER AG)
Bitte Name des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro 
Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind 
weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
4.1.8 Name Versorgungsgebiet 8
Stadtwerke Duisburg AG
(über Transportnetz GELSENWASSER AG)
Bitte Name des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro 
Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind 
weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
4.2.1 Betreiber Versorgungsgebiet 1 GELSENWASSER AG
Bitte Name des Betreibers des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro 
Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind 
weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
Seite 4 von 7

Anlage 4a - Tabelle Aufbereitung
4.2.2 Betreiber Versorgungsgebiet 2
DEW21 Dortmunder Energie- und 
Wasserversorgung GmbH
Bitte Name des Betreibers des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro 
Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind 
weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
4.2.3 Betreiber Versorgungsgebiet 3 Stadtwerke Dülmen GmbH
Bitte Name des Betreibers des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro 
Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind 
weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
4.2.4 Betreiber Versorgungsgebiet 4 Stadtwerke Lünen GmbH
Bitte Name des Betreibers des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro 
Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind 
weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
4.2.5 Betreiber Versorgungsgebiet 5 Stadtwerke Münster GmbH
Bitte Name des Betreibers des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro 
Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind 
weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
4.2.6 Betreiber Versorgungsgebiet 6 Stadtwerke Steinfurt GmbH
Bitte Name des Betreibers des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro 
Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind 
weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
4.2.7 Betreiber Versorgungsgebiet 7 Gemeindewerke Nottuln
Bitte Name des Betreibers des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro 
Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind 
weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
4.2.8 Betreiber Versorgungsgebiet 8 Stadtwerke Duisburg AG
Bitte Name des Betreibers des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro 
Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind 
weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen 
bitte freilassen.
4.3.1
durchschnittliche Netzabgabe an das 
Versorgungsgebiet 1 [m³/d] (2016-2021)                                                                     189.397 
Bitte durchschnittliche Netzabgabe in m³ pro Tag an das Versorgungsgebiet 
angeben (Bezugszeitraum 2016 bis 2021). Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine 
Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 
Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
4.3.2
durchschnittliche Netzabgabe an das 
Versorgungsgebiet 2 [m³/d] (2016-2021)                                                                               44 
Bitte durchschnittliche Netzabgabe in m³ pro Tag an das Versorgungsgebiet 
angeben (Bezugszeitraum 2016 bis 2021). Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine 
Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 
Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
4.3.3
durchschnittliche Netzabgabe an das 
Versorgungsgebiet 3 [m³/d] (2016-2021)                                                                          1.309 
Bitte durchschnittliche Netzabgabe in m³ pro Tag an das Versorgungsgebiet 
angeben (Bezugszeitraum 2016 bis 2021). Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine 
Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 
Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
Seite 5 von 7

Anlage 4a - Tabelle Aufbereitung
4.3.4
durchschnittliche Netzabgabe an das 
Versorgungsgebiet 4 [m³/d] (2016-2021)                                                                             610 
Bitte durchschnittliche Netzabgabe in m³ pro Tag an das Versorgungsgebiet 
angeben (Bezugszeitraum 2016 bis 2021). Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine 
Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 
Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
4.3.5
durchschnittliche Netzabgabe an das 
Versorgungsgebiet 5 [m³/d] (2016-2021)                                                                        12.877 
Bitte durchschnittliche Netzabgabe in m³ pro Tag an das Versorgungsgebiet 
angeben (Bezugszeitraum 2016 bis 2021). Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine 
Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 
Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
4.3.6
durchschnittliche Netzabgabe an das 
Versorgungsgebiet 6 [m³/d] (2016-2021)                                                                               33 
Bitte durchschnittliche Netzabgabe in m³ pro Tag an das Versorgungsgebiet 
angeben (Bezugszeitraum 2016 bis 2021). Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine 
Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 
Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
4.3.7
durchschnittliche Netzabgabe an das 
Versorgungsgebiet 7 [m³/d] (2016-2021)                                                                               55 
Bitte durchschnittliche Netzabgabe in m³ pro Tag an das Versorgungsgebiet 
angeben (Bezugszeitraum 2016 bis 2021). Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine 
Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 
Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
4.3.8
durchschnittliche Netzabgabe an das 
Versorgungsgebiet 8 [m³/d] (2016-2021)                                                                        43.454 
Bitte durchschnittliche Netzabgabe in m³ pro Tag an das Versorgungsgebiet 
angeben (Bezugszeitraum 2016 bis 2021). Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine 
Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 
Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen.
4.4
sind Ausfälle einzelner Netzpumpen durch 
redundante Ausführung abgesichert? ja Bei Ja, Bitte kurze Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 4.4.  
5 Risikobewertung (ohne Klimawandel)
5.1
sind kritische Entwicklungen der 
Rohwasserqualität (Eingang 
Aufbereitungsanlage) bekannt? Ja, geringes Risiko
bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.1 (kritische 
Entwicklungen liegen vor, wenn zukünftig zu besorgen ist, dass die 
Rohwasserqualität mit den bestehenden Aufbereitungsanlagen nicht mehr 
zuverlässig zu Trinkwasser aufbereitet werden kann). Wenn möglich bitte 
halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes 
Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche 
Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu 
begegnen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
Seite 6 von 7

Anlage 4a - Tabelle Aufbereitung
5.2
Können die Anforderungen der Neufassung der 
Trinkwasserverordnung (2023) bereits jetzt 
zuverlässig erfüllt werden? ja
Durch die Neufassung der Trinkwasserverordnung (2023) zur Umsetzung der 
europäischen Trinkwasserrichtline (2021) werden neue Parameter (z.B. PFAS, 
Bisphenol A, Halogenessigsäuren) und neue Grenzwertvorgaben (z.B. für Arsen) 
eingeführt (mit unterschiedlichen Übergangsfristen). Können diese neuen 
Anforderungen der neugefassten TrinkwV bereits mit den vorhandenen Anlagen 
zuverlässig eingehalten werden und wurde dies mit entsprechenden 
Untersuchungen überprüft?
Bei "Nein" bitte im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.2 erläutern, welche der 
zukünftigen Anforderungen ggf. jetzt noch nicht zuverlässig erfüllt werden können, 
bzw. für welche Anforderungen noch keine Kenntnisse vorliegen.
Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen 
wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.
5.3
Anlagenbedingte Gefährdungen in der 
Aufbereitung nein
bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.3 (Anlagenbedingte 
Gefährdungen ergeben sich aus dem Aufbereitungsverfahren (z.B. Chloratbildung 
bei Desinfektion, Bromatbildung bei Oxidation, hygienische Probleme bei 
Filtertausch, unerkannter Filterdurchbruch, Membranversagen, Algenwachstum, ...). 
Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen 
wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.
6 Risikobewertung Klimawandels
6.1
sind kritische Entwicklungen der 
Rohwasserqualität (Eingang 
Aufbereitungsanlage) bedingt durch den 
Klimawandel bereits bekannt oder in den 
nächsten Jahren zu erwarten? Ja, geringes Risiko
bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 6.1(kritische 
Entwicklungen liegen vor, wenn bedingt durch den Klimawandel zukünftig zu 
besorgen ist, dass die Rohwasserqualität mit den bestehenden 
Aufbereitungsanlagen nicht mehr zuverlässig zu Trinkwasser aufbereitet werden 
kann). Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, 
mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und 
wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den 
Auswirkungen zu begegnen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt 
die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann 
eine Klärung möglich erscheint.
6.2
Sind durch den Klimawandel bedingte  
Gefährdungen der Aufbereitung bereits bekannt 
oder in den nächsten Jahren zu erwarten? Nein
bei Ja, Erläuterung im Beiblatt unter Ziffer A 6.2 (durch den Klimawandel bedingte 
Gefährdungen der Aufbereitung können sich beispielsweise durch höhere 
Temperaturen, Starkregenereignisse ergeben, quantitative Aspekte sind hier nicht 
gefragt, diese werden unter "Gewinnung" betrachtet). Wenn möglich bitte 
halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes 
Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche 
Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu 
begegnen.Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen 
Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung 
möglich erscheint.
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Anlage 2.9 - Anlage 4b_Aufbereitung

3007 Zeichen

Beiblatt zur Tabelle Aufbereitung 
 
Gemeinde: Stadt Münster 
Name der Aufbereitung: WW Hornheide, WW Kinderhaus, WW Geist, WW Hohe Ward 
Betreiber der Aufbereitung: Stadtnetze Münster GmbH 
A 3.1 Erläuterungen zum 
Aufbereitungsschema 
 
Bitte Aufbereitung kurz erläutern: 
So vorhanden, bitte Tabelle oder 
Aufbereitungsschema in geeignetem, 
digitalen Format separat anfügen 
 
S. Kapitel 2.1.2.2 des Berichts 
A 3.3 redundante Aufbereitungskapazitäten: 
Können einzelne Aufbereitungsschritte 
substituiert werden oder bestehen 
zusätzliche Kapazitäten, Bitte kurze 
Beschreibung einfügen 
- 
A 4.4 Ausfälle einzelner Netzpumpen durch 
redundante Ausführung abgesichert? Bitte 
kurze Erläuterung einfügen 
 WW Vennheideweg: redundante 
Pumpenaggregate  
 WW Hornheide: redundante 
Ausspeiseleitungen, redundante 
Netzpumpenanlagen 
 WW Hohe Ward: redundante 
Pumpenaggregate, zwei 
Ausspeiseleitungen 
 WW Kinderhaus: redundante 
Pumpenaggregate 
 
 Weitere Informationen: s. Kapitel 2.1.2.1 
und Kapitel 2.1.2.2 des Berichts   
 
A 5.1 Kritische Trends der 
Rohwasserqualität: Bitte um Beschreibung, 
welche Stoffe im Rohwasser steigende 
Trends aufweisen und wie diese zustande 
kommen 
 Die Roh- und Reinwässer der WW 
Hornheide und Hohe Ward weisen seit 
Beginn der Messreihe im Jahr 2016 für 
den Metabolit Trifluoracetat (TFA) einen 
Aufwärtstrend der Konzentrationen auf. 
Sie unterschreiten den Leitwert (60 μg/l) 
aber weiterhin deutlich (< 6 μg/l). 
 
 Für das betroffene WW Hornheide wird 
im Zuge der Anlagenmodernisierung mit 
der Umkehrosmose eine entsprechend 
effiziente Aufbereitungsanlage zur 
sicheren TFA-Entfernung implementiert. 
 
 Weitere Informationen: s. Kapitel 3.1.3.2 
und Kapitel 4.2.1.2 des Berichts  
 
A 5.2 Können die Anforderungen der 
Neufassung der Trinkwasserverordnung 
(2023) bereits jetzt zuverlässig erfüllt 
werden? Welche zukünftigen Anforderungen 
sind bisher nicht erfüllt und welche 
Maßnahmen werden getroffen? 
-

Beiblatt zur Tabelle Aufbereitung 
 
A 5.3 Anlagenbedingte Gefährdungen der in 
Aufbereitung: Bitte um Beschreibung und 
Begründung: kommt es vermehrt zu 
anlagenbedingten Problemen in der 
Aufbereitung(z.B. Chloratbildung bei 
Desinfektion, Bromatbildung bei Oxidation, 
hygienische Probleme bei Filtertausch, 
unerkannter Filterdurchbruch, 
Membranversagen, Algenwachstum, ...) 
- 
A 6.1 Sind kritische Entwicklungen der 
Rohwasserqualität bedingt durch den 
Klimawandel bereits bekannt oder zu 
erwarten. Bitte erläutern, welche dies sind 
und welche Maßnahmen dagegen getroffen 
werden/wurden.  
- 
A 6.2 Sind durch den Klimawandel bedingte 
Gefährdungen der Aufbereitung bereits 
bekannt oder in den nächsten Jahren zu 
erwarten? 
Bitte erläutern, welche dies sind und welche 
Maßnahmen dagegen getroffen 
werden/wurden. 
 
- 
 
Bei Bedarf können dem Beiblatt weitere Anlagen (Tabellen, Karten, Übersichtsschemata, 
etc. in geeignetem, digitalen Format) angefügt werden (siehe auch Hinweise in der 
Exceltabelle „Aufbereitung“).

Anlage 2.28 - Anlage 5b_Gewinnung HAARD

2019 Zeichen

Beiblatt zur Tabelle Gewinnung 
 
Gemeinde: 
Name der Gewinnung: Haard 
Betreiber der Gewinnung: Gelsenwasser AG 
G 6.1.1.3 Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am 
Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen 
Inhabern bitte kurz beschreiben 
 
 
G 6.1.2.3 Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am 
Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen 
Inhabern bitte kurz beschreiben 
 
 
G 6.1.3.3 Bei mehreren räumlich 
zusammengefassten Wasserrechten am 
Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen 
Inhabern bitte kurz beschreiben 
 
 
G 6.2.2  
Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte 
und/oder der technischen Förderkapazität 
am Gewinnungsstandort geplant? Bitte bei 
bereits erfolgter Planung eine kurze 
Beschreibung der Planung einfügen.  
 
G 7.2 Planungsstand Wasserschutzgebiet  
G 7.4 Welche Landnutzung überwiegt im 
Gewinnungsgebiet? Bei Mehrfachnennung 
oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte 
Beschreibung einfügen 
 
G 8.1 – G 8.15 Risikobewertung im 
Einzugsgebiet: Liegen eine oder mehrere 
Gefährdungen vor, die eine potentielle 
Gefährdung der Rohwassergewinnung 
bedingen, bitte diese kurz beschreiben 
 
8.6 Landwirtschaft: Es besteht das Risiko 
des Stoffeintrags von Düngemitteln und 
chemisch-synthetischen PBSM sowie ihrer 
Metabolite in das Grundwasser. Die 
landwirtschaftliche Nutzung und die daraus 
folgende Belastung konzentriert sich dabei 
auf einzelne Gewinnungsanlagen und ihre 
Teileinzugsgebiete im westlichen und 
mittleren Teil des Gewinnungsgebiets  
 
G 9.1 Auswirkungen des Klimawandels auf 
die Gewinnung:  Quantitative 
Auswirkungen, Bitte kurz beschreiben 
 
G 9.2 Auswirkungen des Klimawandels auf 
die Gewinnung:  Qualitative Auswirkungen, 
Bitte kurz beschreiben 
 
Weitere, besondere Bedingungen im 
Gewinnungsgebiet

Beiblatt zur Tabelle Gewinnung 
 
Bei Bedarf können dem Beiblatt weitere Anlagen (Tabellen, Karten, Übersichtsschemata, 
etc. in geeignetem, digitalen Format) angefügt werden (siehe auch Hinweise in der 
Exceltabelle „Gewinnung“).

Anlage A

1847 Zeichen

Anlage A zur V/0279/2024 
Kurzüberblick 
Fortschreibung des Wasserversorgungskonzepts. 
Das Wasserversorgungskonzepts befasst sich mit der langfristigen Sicherstellung der öffentlichen 
Wasserversorgung unter Berücksichtigung aktueller und zukünftiger Entwicklungen, insbesondere 
des prognostizierten Bevölkerungswachstums und der möglichen Auswirkungen des Klimawan-
dels. Trotz latenter Gefährdungen ist die Wasserversorgung, durch Maßnahmen zur Risikobe-
herrschung und Risikominimierung, sichergestellt. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
PG 1303 „Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz“ 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt das Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster zu 
beschließen. Das Konzept zeigt auf, dass die öffentliche Wasserversorgung, trotz steigender Be-
völkerungsprognose und klimabedingten Risiken, langfristig gesichert ist. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG 1303 Bezeichnung der PG Natur, Landschaft, Erholung, 
Wassereschutz 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Stadt Münster ist gemäß § 38 Abs. 3 gesetzlich dazu verpflichtet ein Wasserversorgungskon-
zept aufzustelle und alle 6 Jahre fortzuschreiben.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage werden keine entscheidenden Sachverhalte zu den o.g.Querschnittsthemen be-
schlossen.

Anlage 2.21 - Anlage 7_Kleinanlagen

5035 Zeichen

Pos
GA Abzufragende Daten Eingabe Erläuterung
1 beschriebenes Gemeindegebiet Münster Bitte Name der Gemeinde angeben
2 zuständiges Gesundheitsamt Gesundheits- und Veterinäramt Münster Bitte zuständiges Gesundheitsamt angeben
3
Räumliche Verteilung aller Kleinanlagen 
im Gemeindegebiet
Soweit möglich können optional Tabellen mit grober Lageinformation 
(z.B. nach Gemarkung; ansonsten Ortsteil) oder so vorhanden eine 
grobe Karte als weitere Anlage beigefügt werden.
4
Anzahl der „b & c-Anlagen“ gem. 
TrinkwV im Gemeindegebiet 1595
Bitte die Gesamtanzahl der dezentralen Wasserversorgungsanlagen (b-
Anlagen) und der Eigenwasserversorgungsanlagen (c-Anlagen) im 
Gemeindegebiet angeben (Summe b- und c-Anlagen)
4.1 Anzahl der „b -Anlagen“ gem. TrinkwV 
im Gemeindegebiet 402
Soweit möglich, bitte die Anzahl der dezentralen 
Wasserversorgungsanlagen (b-Anlagen) im Gemeindegebiet angeben 
(freiwillige ergänzende Angabe)
4.2 Anzahl der "c-Anlagen“ gem. TrinkwV im 
Gemeindegebiet 1193
Soweit möglich, bitte die Anzahl der Eigenwasserversorgungsanlagen 
(c-Anlagen) im Gemeindegebiet angeben (freiwillige ergänzende 
Angabe)
5
signifikante Qualitätsprobleme b & c-
Anlagen, Parameter
Einschätzung des zuständigen Gesundheitsamtes, ob es eine 
signifikante Anzahl an b- oder c-Anlagen mit signifikanten 
Qualitätsproblemen im Gemeindegebiet gibt. Die Signifikanz kann sich 
z.B. aus einer Häufung von Anlagen mit Grenzwertüberschreitungen 
eines Parameters ergeben (wenn es sinnvoll erscheint, die Auswertung 
auf einen Bezugszeitraum zu begrenzen, könnte der Zeitraum 2016 - 
2021 gewählt werden). Eine Siknifikanz dürfte immer dann bestehen, 
wenn zu erwarten ist, dass Betreiber von b- und c-Anlagen kurz- oder 
mittelfristig einen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung 
wünschen. 
5.1
Anzahl der „b & c-Anlagen“ mit 
signifikanten Qualitätsproblemen im 
Gemeindegebiet
0
Bitte die Gesamtanzahl der dezentralen Wasserversorgungsanlagen (b-
Anlagen) und der Eigenwasserversorgungsanlagen (c-Anlagen) mit 
signifikanten Qualitätsproblemen im Gemeindegebiet angeben 
(Summe b- und c-Anlagen). 
5.2
Anzahl der „b -Anlagen“ mit signifikanten 
Qualitätsproblemen im Gemeindegebiet 0
Soweit möglich, bitte die Anzahl der dezentralen 
Wasserversorgungsanlagen (b-Anlagen) mit signifikanten 
Qualitätsproblemen im Gemeindegebiet angeben (freiwillige 
ergänzende Angabe)
5.3
Anzahl der "c-Anlagen“ mit signifikanten 
Qualitätsproblemen im Gemeindegebiet 0
Soweit möglich, bitte die Anzahl der der 
Eigenwasserversorgungsanlagen (c-Anlagen) mit signifikanten 
Qualitätsproblemen im Gemeindegebiet angeben (freiwillige 
ergänzende Angabe)
5.4 betroffene Parameter (für 
Qualitätsprobleme)
Hier bitte betroffene Parameter angegeben, für die signifikante 
Qualitätsprobleme in b- und c-Anlagen bekannt sind. Je nach Bedarf, 
Zeilen ergänzen oder freilassen.
5.4.1 betroffener Parameter 1 Koloniezahl bei 22°C/36°C Bitte betroffenen Parameter 1 angeben
5.4.2 betroffener Parameter 2 Coliforme Keime Bitte betroffenen Parameter 2 angeben
5.4.3 betroffener Parameter 3 E. coli Bitte betroffenen Parameter 3 angeben
5.4.4 betroffener Parameter 4 Enterokokken Bitte betroffenen Parameter 4 angeben
5.4.5 betroffener Parameter 5 Ammonium Bitte betroffenen Parameter 5 angeben
5.4.6 betroffener Parameter 6 Nitrat Bitte betroffenen Parameter 6 angeben
5.4.7 betroffener Parameter 7 Natrium Bitte betroffenen Parameter 7 angeben
5.4.8 betroffener Parameter 8 Mangan Bitte betroffenen Parameter 8 angeben
5.4.9 betroffener Parameter 9 Trübung Bitte betroffenen Parameter 9 angeben
5.4.10 betroffener Parameter 10 Eisen Bitte betroffenen Parameter 10 angeben
6 Anzahl der b- und c-Anlagen mit 
dauerhaft betriebenen 
Aufbereitungsanlagen
ca. 1300 Bitte Anzahl der in b- und c-Anlagen im Gemeindegebiet mit dauerhaft 
betriebenen Aufbereitungsanlagen angeben. 
7 Anzahl der b & c-Anlagen mit bekannten 
Quantitätsproblemen 0
Soweit bekannt, bitte Anzahl der b- und c-Anlagen angeben, in denen 
seit 2016 Quantitätsprobleme (trockenfallende Brunnen) festgestellt 
wurden
8 Anzahl der b & c-Anlagen, die seit 2016 
durch einen Anschluss an die öffentliche 
Wasserversorgung ersetzt wurden
Daten nicht vorhanden
Soweit vorhanden, bitte die Anzahl der b & c-Anlagen im 
Gemeindegebiet angeben, die seit 2016 durch einen Anschluss an die 
öffentliche Wasserversorgung ersetzt wurden
9
Zusätzliche Hinweise und 
Risikoeinschätzungen der 
Gesundheitsämter, die der Gemeinde 
übermittelt werden?
Bei Bedarf können hier (oder als zusätzliche Anlage) Anmerkungen und 
Hinweise für das Wasserversorgungskonzept der Gemeinde ergänzt 
werden. Auch Anmerkungen und Hinweise, die die öffentliche 
Wasserversorgung im Gemeindegebiet betreffen, sind hier erwünscht.
Die Informationen der Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte sollen die Gemeinde in die Lage versetzen, Bereiche netzungebundener Trinkwasserversorgung im 
Gemeindegebiet zu erfassen und Handlungsbedarfe für zukünftige Planungen zu berücksichtigen.
BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN!

Anlage 2.2 - Anlage 2_Gemeinde

12241 Zeichen

Pos
GEM
Gemeindegebiet Eingabe Erläuterung 
1
Gemeinde / Kreisfreie Stadt Münster
1.1 Kreis Münster
1.2 Regierungsbezirk BR Münster
1.3 Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) 5.515.000 Der AGS ist z.B. hier abrufbar: Statistikportal
1.4 zuständiges Gesundheitsamt Münster
2 Übersicht über das Gemeindegebiet
2.1 Anzahl Einwohner [31.12.2021] 318.785 z.B. hier abrufbar: Link zu IT NRW
2.2 Gemeindegröße Großstadt (> 100.000)] [Kleinstadt (< 20.000), Mittelstadt (20.000 - 100.000), Großstadt (> 100.000)]
2.3 Prognose Einwohner bis 01.01.2050 326.357 Die Entwicklungsprognose kann z.B. einheitlich hier von IT NRW bezogen werden (2050). 
2.4 Fläche des Gemeindegebietes 303,28 z.B. hier abrufbar: Link zu IT NRW
2.5 Kommunalspezifischer Wasserbedarf m³/a durchschnittlicher Wasserbedarf der Gemeinde in m³/a, soweit bekannt
2.6
Prognose kommunalspezifischer Wasserbedarf
2049: 22,12 Mio. m³/a prognostizierter durchschnittlicher Wasserbedarf der Gemeinde in m³/a, soweit bekannt (z.B. aus Wasserrechtsanträgen der in der Gemeinde tätigen 
Wasserversorgungsunternehmen, bitte auch das Jahr angeben, auf das sich die Prognose bezieht). Hier soll ein Prognosezeitraum von mindestens 6 Jahren gewählt werden. 
2.7
Wasserentnahmemengen nach WasEG innerhalb des 
Gemeindegebietes im Jahr 2021 Daten können für jede Gemeinde in NRW beim LANUV abgerufen werden.
2.7.1
Summe Entnahmemenge öffentlicher 
Trinkwasserversorgung nach WasEG innerhalb der 
Gemeinde
Summe der Entnahmen der öffentlichen Wasserversorgung innerhalb der Gemeinde, unabhängig vom Versorgungsgebiet dieser Wasserversorgung ("öffentliche 
Trinkwasserversorgung")
2.7.1.1 Entnahme Oberflächenwasser in 2021 8.364.305 m³ reine Oberflächenwasserentnahme
2.7.1.2 Entnahme Grundwasser in 2021 13.733.459 m³ Grundwasserentnahme (inklusive Oberflächenwassereinfluss)
2.7.1.3 Entnahme unbekannter Herkunft in 2021 0 Wasserherkunft ist in der WasEG-Datenbank für das Jahr 2021 nicht hinterlegt.  
2.7.2
Entnahmemenge nicht öffentlicher Wasserversorgung 
nach WasEG innerhalb der Gemeinde
Summe der Entnahmen der nicht öffentlichen Wasserversorgung innerhalb der Gemeinde, unabhängig vom Versorgungsgebiet dieser Wasserversorgung 
("privatwirtschaftliche Wasserversorgung, Lieferung an gewerbliche Verbraucher")
2.7.2.1 Entnahme Oberflächenwasser in 2021 0 reine Oberflächenwasserentnahme
2.7.2.2 Entnahme Grundwasser in 2021 0 Grundwasserentnahme (inklusive Oberflächenwassereinfluss)
2.7.2.3 Entnahme unbekannter Herkunft in 2021 0 Wasserherkunft ist in der WasEG-Datenbank für das Jahr 2021 nicht hinterlegt.  
2.7.3
Entnahmemenge der Energieversorgung nach WasEG 
innerhalb der Gemeinde Summe der Wasserentnahmen für die Energiegewinnung innerhalb der Gemeinde ("Entnahmen der Energiegewinnung exklusive Durchlaufkühlung und Kühlwasser")
2.7.3.1 Entnahme Oberflächenwasser in 2021 129.478 m³ reine Oberflächenwasserentnahme
2.7.3.2 Entnahme Grundwasser in 2021 0 Grundwasserentnahme (inklusive Oberflächenwassereinfluss)
2.7.3.3 Entnahme unbekannter Herkunft in 2021 0 Wasserherkunft ist in der WasEG-Datenbank für das Jahr 2021 nicht hinterlegt.  
2.7.4
Entnahmemenge Bergbau nach WasEG innerhalb der 
Gemeinde Summe der Wasserentnahmen für den Bergbau innerhalb der Gemeinde ("Entnahmen im Rahmen des Bergbaus")
2.7.4.1 Entnahme Oberflächenwasser in 2021 0 reine Oberflächenwasserentnahme
2.7.4.2 Entnahme Grundwasser in 2021 0 Grundwasserentnahme (inklusive Oberflächenwassereinfluss)
2.7.4.3 Entnahme unbekannter Herkunft in 2021 0 Wasserherkunft ist in der WasEG-Datenbank für das Jahr 2021 nicht hinterlegt.  
2.7.5
Alle anderen Entnahmen nach WasEG innerhalb der 
Gemeinde Summe aller weiteren WasEG-pflichtigen innerhalb der Gemeinde
2.7.5.1
Wasserentnahmemengen nach WasEG innerhalb des 
Gemeindegebietes im Jahr 2021 8.320 m³ reine Oberflächenwasserentnahme
2.7.5.2 Entnahme Grundwasser in 2021 212.022 m³ Grundwasserentnahme (inklusive Oberflächenwassereinfluss)
2.7.5.3 Entnahme unbekannter Herkunft in 2021 22.293 m³ Wasserherkunft ist in der WasEG-Datenbank für das Jahr 2021 nicht hinterlegt.  
2.8
festgesetzte Wasserschutzgebiete innerhalb der 
Gemeinde
Gittrup, Hornheide 
/Haskenau, Kinderhaus, 
Münster-Geist, Hohe Ward Bitte die Bezeichnungen der festgesetzten Wasserschutzgebiete, die sich ganz oder teilweise im Gemeindegebiet befinden (z.B. unter www.elwasweb.nrw.de abrufbar)
3
Versorgungsgebiete
Nennung der Versorgungsgebiete im Gemeindegebiet. Für jedes Versorgungsgebiet ist eine entsprechende Tabelle "Versorgungsgebiet" dem Wasserversorgungskonzept 
anzufügen. Versorgungsgebiete von Wasserbeschaffungsverbänden (WBV), Wasserinteressensgemeinschaften (WIG) oder anderen Körperschaften der Wasserversorgung 
sind ebenfalls als Versorgungsgebiete zu benennen und entsprechende Tabellen für "Versorgungsgebiet" anzufügen.
3.1.1 Versorgungsgebiet 1 Stadtgebiet Münster Name des Versorgungsgebietes (bitte eindeutige Bezeichnung wählen und in den weiteren Tabellen gleichlautend nutzen)
Die Gemeinde stellt in der folgenden Tabelle alle für die Wasserversorgungskonzepte relevanten Informationen zusammen, die für das Gemeindegebiet vorliegen oder über bestehende Datenbanken und Informationsquellen abgerufen werden können (siehe dazu die 
Erläuterungen in der jeweiligen Zeile). Insbesondere sind die Wasserversorgungsgebiete zu benennen, die ganz oder teilweise im Gemeindegebiet liegen. Für Informationen zu den Versorgungsgebieten kann es erforderlich sein, die Wasserversorgungsunternehmen zu beteiligen,

3.2 Betreiber Versorgungsgebiet
Nennung der Betreiber der oben aufgeführten Versorgungsgebiete im Gemeindegebiet. Für jedes Versorgungsgebiet ist die entsprechende Tabelle "Betreiber" dem 
Wasserversorgungskonzept anzufügen. Für Versorgungsgebiete von Wasserbeschaffungsverbänden (WBV), Wasserinteressensgemeinschaften (WIG) oder anderen 
Körperschaften der Wasserversorgung sind ebenfalls Betreiber zu benennen und entsprechende Tabellen für "Betreiber" anzufügen.
3.2.1 Betreiber Versorgungsgebiet 1 Stadtnetze Münster GmbH Name des Betreiber (bitte eindeutige Bezeichnung wählen und in den weiteren Tabellen gleichlautend nutzen)
3.3 Aufgabenübertragung an Dritte
 Für jedes der oben genannten Versorgungsgebiete bitte angeben, ob die Aufgabe der Wasserversorgung an Dritte übertragen oder Dritten überlassen wurde. Bitte Art der 
Übertragung/Überlassung benennen (z.B. Konzessionsvertrag)
3.3.1 Aufgabenübertragung Versorgungsgebiet 1 Konzessionsvertrag für jedes der oben aufgeführen Versorgungsgebiete bitte eine eigene Zeile verwenden. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete genannt, 
die übrigen vorgegebene Zeile bitte freilassen. 
4
Abdeckung der Wasserversorgung in der 
Gemeinde
Je nach geographischer Konstellation einer Gemeinde liegt ein unterschiedlicher Versorgungsgrad mit Trinkwasser vor. Historisch gewachsene Strukturen oder ökonomische 
Erwägungen resultieren hier in einer sehr heterogenen Art der Wasserversorgung. 
4.1 Anschlussgrad Gemeinde 96%
Der Anschlussgrad der Gemeinde ergibt sich aus der Anzahl der Hausanschlüsse abzüglich Eigenversorgungsanlagen (siehe Spalte) geteilt durch die Gesamtzahl versorgter 
Gebäude. Eigenversorgungsanlagen können bei den zuständigen Gesundheitsämtern mittels Tabelle  "Kleinanlagen GA" abgefragt werden. 
4.2
Besteht in der Gemeinde ein Anschluss- und 
Benutzungszwang nein Ist ein Anschluss- und Benutzungszwang für die Wasserversorgung in einer Gemeindesatzung festgelegt?
4.3
Werden im Gemeindegebiet Kleinanlagen zur 
Eigenversorgung nach § 2 Nummer 2 Buchstabe c) 
TrinkwV oder dezentrale kleine Wasserwerke nach § 3 
Nummer 2 Buchstabe b) TrinkwV betrieben? ja
Insbesondere im Außenbereich der Gemeinde werden regelmäßig private Eigenversorgungsanlagen (sog. b- und c-Anlagen nach TrinkwV) betrieben, da ein Anschluss an die 
öffentliche Wasserversorgung nicht zur Verfügung steht. Diese Anlagen werden gemäß TrinkwV durch die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte überwacht. 
Eine Übersicht der b- und c-Anlagen kann beispielsweise mit der Tabelle "Kleinanlagen" beim zuständigen Gesundheitsamt erfragt werden.
4.4
Werden im Gemeindegebiet zentrale Wasserwerke 
nach § 2 Nummer 2 Buchstabe a) TrinkwV zur 
ausschließlich privaten Nutzung betrieben? ja
Neben den Trinkwassergewinnungsanlagen der öffentlichen Wasserversorger können private Anlagen zur Trinkwasserversorgung betrieben werden, die über 10 m³/Tag 
Trinkwasser abgeben oder mehr als 50 Personen versorgen und damit nicht mehr zu den b- und c-Anlagen zählen. 
5 Risikobewertung (ohne Klimawandel)
Ein wesentliches Ziel der Wasserversorgungskonzepte ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken für die Wasserversorgung der Gemeinde und die Ableitung von 
Maßnahmen zur Risikobeherrschung. Hierbei ist es ratsam, zwischen Risiken, die sich für die Wasserversorgungssysteme (Wassergewinnungen, Aufbereitungen und 
Versorgungsgebiete) ergeben und Risiken, die sich für die Gemeinde, unabhängig von dem jeweiligen Versorgungsgebiet, ergeben, zu unterscheiden. 
Identifizierte Risiken sollen im Bericht zum Wasserversorgunsgkonzept erläutert werden.
Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserversorgung der Gemeinde werden separat (eigenes Kapitel) dargestellt.  
5.1
Hat sich die Riskobewertung seit dem 1. 
Berichtszeitraum (Vorlage 2018) geändert? ja
Qualitative Einschätzung der Gemeinde, ob für die Wasserversorgung der Gemeinde ein verändertes Risiko im Gegensatz zur Bewertung zur Erstvorlage der WVK (2018) 
besteht
5.2
Wurden Risiken für einzelne Versorgungsgebiete, 
Aufbereitungen und Gewinnungen identifiziert?
5.2.1 Risiken für ein Versorgungsgebiet ja Wurde in mindestens einem der oben genanten Versorgungsgebiete mindestens ein Risiko für die Wasserversorgung identifiziert?
5.2.2 Risiken für eine Aufbereitung nein Wurde in mindestens einem der für die Wasserversorgung der Gemeinde relevanten Aufbereitungen mindestens ein Risiko für die Wasserversorgung identifiziert?
5.2.3 Risiken für eine Gewinnung nein Wurde in mindestens einem der für die Wasserversorgung der Gemeinde relevanten Gewinnungen mindestens ein Risiko für die Wasserversorgung identifiziert?
5.2.4 Zusätzliche Risiken innerhalb der Gemeinde ja
Liegen unabhängig von den in den Versorgungsgebieten, Aufbereitungen und Gewinnungen identifizierten Risiken weitere Risiken für die Wasserversorgung der Gemeinde 
vor? 
6 Risikobewertung Klimawandel 
Sind klimawandelbedingte Risiken für Gewinnung, Versorgungsgebiete und Aufbereitung benannt worden? Bei Ja sind diese Risiken und daraus abgeleitete Maßnahmen im 
Bericht darzustellen. Hierbei können auch Maßnahmen, die nicht direkt in der Zuständigkeit der Gemeinde liegen, wie z.B. Rückbau von Drainagen, etc. genannt werden. 
Liegt ein Konzept zur Klimafolgenabschätzung für die Gemeinde vor, können Informationen hieraus verwendet werden. 
6.1
Hat sich die Riskobewertung bezüglich der Risiken 
durch den Klimawandel seit dem 1. Berichtszeitraum 
(Vorlage 2018) geändert? ja
Qualitative Einschätzung der Gemeinde, ob für die Wasserversorgung der Gemeinde durch den Klimawandel ein verändertes Risiko im Gegensatz zur Bewertung zur 
Erstvorlage der WVK (2018) besteht
6.2
Wurden Risiken durch den Klimawandel für einzelne 
Versorgungsgebiete, Aufbereitungen und 
Gewinnungen identifiziert?
6.2.1 Risiken für ein Versorgungsgebiet Ja, geringes Risiko Wurde in mindestens einem der oben genanten Versorgungsgebiete mindestens ein Risiko durch den Klimawandel für die Wasserversorgung identifiziert?
6.2.2 Risiken für eine Aufbereitung Nein, kein Risiko absehbar
Wurde in mindestens einem der für die Wasserversorgung der Gemeinde relevanten Aufbereitungen mindestens ein Risiko durch den Klimawandel für die Wasserversorgung 
identifiziert?
6.2.3 Risiken für eine Gewinnung Nein, kein Risiko absehbar
Wurde in mindestens einem der für die Wasserversorgung der Gemeinde relevanten Gewinnungen mindestens ein Risiko durch den Klimawandel für die Wasserversorgung 
identifiziert?
6.2.4 Zusätzliche Risiken innerhalb der Gemeinde Ja, geringes Risiko
Liegen unabhängig von den in den Versorgungsgebieten, Aufbereitungen und Gewinnungen identifizierten Risiken weitere Risiken durch den Klimawandel für die 
Wasserversorgung der Gemeinde vor?

Anlage 2.4 - Anlage 3b_Versorgungsgebiet

6170 Zeichen

Beiblatt zur Tabelle Versorgungsgebiet 
 
Gemeinde: Stadt Münster 
Name des Versorgungsgebiets: Stadt Münster 
Betreiber des Versorgungsgebiets: Stadtnetze Münster GmbH 
V 3.5 Bedarfsprognose: Bitte eine 
Beschreibung einfügen, mit welchen 
zukünftig erhöhten oder verminderten 
Wasserbedarfen im Versorgungsgebiet zu 
rechnen ist und auf welcher Grundlage diese 
Prognose stattfindet. Hierbei kann auf 
Neubau und neu anzuschließende Gebiete 
oder auf z.B. industrielle Neuansiedlung 
eingegangen werden. 
 
- 
V 7.1 Hygienische Probleme im Netz: Kam 
es im Verteilungsnetz im Berichtszeitraum zu 
mikrobiologischen Belastungen? Hier bitte 
im Einzelfall Ursache und Maßnahme 
darstellen. Bei Häufung eine 
zusammenfassende Darstellung der 
Ursache. 
 2016: Bezug GWAG, Coliformer Keim, 
Desinfektion GWAG 
 2018: WW Vennheide, Pseudomonas, 
Behälter entleert und gereinigt 
 2018: Behälter UNI, Coliformer Keim, 
Behälter entleert und gereinigt 
 2021: WW Kinderhaus, Coliformer Keim, 
Behälter entleert und gereinigt 
V 7.2 Abweichungen nach §10 TrinkwV: 
Bitte um Angabe von Abweichungen nach 
TrinkwV, die im Berichtszeitraum erfolgten. 
Dauer, Ursache und Maßnahme sind 
darzustellen 
- 
V 7.3 (7.3.1-7.3.6) Risiken im Verteilernetz: 
Kurze Erläuterung und Risikobewertung zu 
den genannten Risiken oder sonstiger 
Risiken am und im Verteilungsnetz 
 Erläuterung zu 7.3.2: 
 Rohrbrüche sind aufgrund von 
Leitungsalterung (z.B. durch Korrosion) 
unvermeidbar. Zudem kann es durch 
„Fremdverschulden“ im Rahmen von 
Tiefbaumaßnahmen zu Rohrbrüchen 
kommen. Als Beispiele können 
Baggerarbeiten im Kanal- oder 
Straßenbau genannt werden. 
 
Risikobewertung zu 7.3.2: 
 Ein temporärer Ausfall der 
Trinkwasserversorgung des von der 
beschädigten Leitung abhängigen 
Bereiches ist möglich. 
 
Risikominimierung zu 7.3.2: 
 Durch den Einbau von Absperrorganen 
im Trinkwassernetz kann der Ausfall der 
Trinkwasserversorgung räumlich 
eingegrenzt werden, so dass maximal 
ein Straßenzug ausfällt/betroffen ist. 
 Rohrbrüche werden gemäß festgelegter 
Notfallanweisung abgewickelt und 
dokumentiert. Somit werden Rohrbrüche 
in der Regel schnellstmöglich erkannt

Beiblatt zur Tabelle Versorgungsgebiet 
 
und der Medienaustritt kann kurzfristig 
gestoppt und repariert werden. 
 Darüber hinaus trägt die Einhaltung einer 
Instandhaltungsstrategie, die eine 
Mindestinstandhaltungsquote beinhaltet, 
dazu bei, fortlaufend die am 
schlechtesten bewerteten 
Wasserleitungen priorisiert zu erneuern. 
 Der Einsatz verbesserter Materialien im 
Rohrleitungsneubau sorgt für eine 
Minimierung der Rohrbrüche in Folge 
von Korrosion. 
 Bezüglich der Fremdbeschädigung: Eine 
Planauskunft ist verpflichtend und wird 
dokumentiert. 
 
 Weitere Informationen: s. Kapitel 2.1.1.7 
ff. und Kapitel 3.1.8 des Berichts 
 
Erläuterung zu 7.3.3: 
 Stagnation tritt im Trinkwassernetz in 
Abschnitten mit geringen 
Fließgeschwindigkeiten bzw. in kaum 
durchflossenen Rohrleitungsabschnitten 
auf. 
 
Risikobewertung zu 7.3.3: 
 Stagnation im Trinkwassernetz kann eine 
Verschlechterung der 
Trinkwasserqualität herbeiführen. 
 
Risikominimierung zu 7.3.3: 
 Mögliche Stagnationsabschnitte im 
Trinkwassernetz können z.B. durch eine 
Rohrnetzberechnung leicht identifiziert 
werden. Entsprechende Abschnitte 
werden mittels Rückbaumaßnahmen 
minimiert. 
 Umbaumaßnahmen zur Vermeidung von 
Stagnation im Wassernetz sind:  
 Redimensionierung: bewirkt eine 
Erhöhung der Fließgeschwindigkeit 
in den Rohrleitungen 
 Die Fließrichtung des Trinkwassers 
wird durch Neuanbindungen von 
Netzanschlüssen, wie z.B. bei 
Stichleitungen, „erzwungen“. Ein 
regelmäßiger Austausch des 
Trinkwassers wird hierdurch 
gewährleistet. 
 Einzelne Trinkwassernetzabschnitten 
(u.a. Stichleitungen), bieten keine 
Möglichkeit Umbaumaßnahmen 
durchzuführen. Z.B. kann die Versorgung 
mit Löschwasser einer

Beiblatt zur Tabelle Versorgungsgebiet 
 
Redimensionierung entgegenstehen. 
Diese Bereiche werden durch die 
Wassernetzbetriebe in ein 
„Spülprogramm“ aufgenommen und 
turnusmäßig mittels Wasserentnahme 
durchspült. 
 
 Weitere Informationen: s. Kapitel 2.1.1.7 
ff. des Berichts 
 
Erläuterung zu 7.3.5: 
 In der Regel sind die Drücke im 
Trinkwasserverteilnetz meist konstant 
bzw. variieren in einem kleinen Bereich 
zwischen - 0,5 bar und + 0,5 bar. Große 
Druckschwankungen (bzw. Druckstöße) 
werden durch spontane Ausfälle von 
Pumpen und/oder spontanem Schließen 
von Armaturen verursacht. 
 
Risikobewertung zu 7.3.5: 
 Geringe Druckschwankungen, wie oben 
beschrieben, haben in der Regel keine 
Auswirkungen auf das Trinkwassernetz. 
Große Druckschwankungen, z.B. durch 
einen Druckstoß im 
Trinkwassertransportnetz (große 
Rohrleitungsdurchmesser), können 
schlimmstenfalls Rohrbrüche 
verursachen. 
 
Risikominimierung zu 7.3.5: 
 Die großen Absperrarmaturen im Bereich 
der Transportleitungen (z.B. DN 700 
Einspeiseleitung des WW Hornheide) 
sind mit elektrischen Antrieben 
ausgestattet. Hierdurch ist ein spontanes 
oder schnelles Zu- oder Abschließen der 
Armatur nicht möglich. 
 Weiterhin ist mittels einer 
Verfahrensanweisung geregelt, dass alle 
Maßnahmen im Bereich von Leitungen 
größer/gleich DN 300 durch den 
Wassernetzbetrieb begleitet werden. 
Insofern kann in diesen Bereichen des 
Wassernetzes das schnelle Zu- oder 
Abschließen einer Armatur grundsätzlich 
vermieden werden, da es sich um 
geschultes Personal handelt. 
 Für den Bereich WW Hornheide und 
DEA Uni sind bei dem Neubau der 
DEA´s Druckwindkesselanlagen mit 
Sicherheitsventil eingebaut worden. 
Diese Sicherheitseinrichtungen können 
bei einem plötzlichen Druckstoß den 
dadurch erzeugten Überdrück ablassen.

Beiblatt zur Tabelle Versorgungsgebiet 
 
 
 Weitere Informationen: s. Kapitel 2.1.1.7 
ff. des Berichts 
 
V 8 (8.1-8.5) Kurze Erläuterung und 
Risikobewertung zu den genannten 
klimainduzierten Risiken und getroffenen 
Maßnahmen 
S. Kapitel 3.2.3 des Berichts 
 
Bei Bedarf können dem Beiblatt weitere Anlagen (Tabellen, Karten, Übersichtsschemata, 
etc. in geeignetem, digitalen Format) angefügt werden (siehe auch Hinweise in der 
Exceltabelle „Versorgungsgebiet“).

Beratungsverlauf (3)

03.09.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2024 Hauptausschuss
TOP 37 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.09.2024 Rat
TOP 47 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Hammer Straße 2
  • Westfalenstraße
  • Rolandweg
  • Vennheideweg 2
  • Coerdeplatz
  • Preußenstadion
  • Möselerhook
  • Hohe Ward 3
  • Kinderhaus 3
  • Promenade
  • Niederort
  • Tweehues
  • Werse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0279/2024
Typ
Vorlagen
Datum
19.04.2024
Erstellt
19.04.2024 11:43