V/0279/2024
1. Fortschreibung Wasserversorgungskonzept der Stadt Münster
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Anlage 2.24 - Anlage 4b_Aufbereitung HALTERN
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Beiblatt zur Tabelle Aufbereitung Gemeinde: Name der Aufbereitung: Haltern Betreiber der Aufbereitung: Gelsenwasser AG A 3.1 Erläuterungen zum Aufbereitungsschema Bitte Aufbereitung kurz erläutern: So vorhanden, bitte Tabelle oder Aufbereitungsschema in geeignetem, digitalen Format separat anfügen Siehe Blockschema Wasserwerk Haltern A 3.3 redundante Aufbereitungskapazitäten: Können einzelne Aufbereitungsschritte substituiert werden oder bestehen zusätzliche Kapazitäten, Bitte kurze Beschreibung einfügen Alle Aufbereitungsschritte sind maschinell redundant ausgeführt A 4.4 Ausfälle einzelner Netzpumpen durch redundante Ausführung abgesichert? Bitte kurze Erläuterung einfügen Ja: Es stehen 16 Netzpumpen in 2 Leistungsstufen zur Verfügung, von denen bei durchschnittlicher Fördermenge in der Regel 4 bis 5 Pumpen parallel betrieben werden. Unterschiedliche saugseitige Pumpenvorlagen und druckseitige Möglichkeiten zu Netztrennung und Netzverbindung gewährleisten Leitungs- und Pumpkapazitätsredundanz. A 5.1 Kritische Trends der Rohwasserqualität: Bitte um Beschreibung, welche Stoffe im Rohwasser steigende Trends aufweisen und wie diese zustande kommen Im Grundwasser aus zwei Brunnenreihen werden Vanadiumkonzentrationen oberhalb des Leitwertes festgestellt. Dadurch wird auch im Trinkwasser der Leitwert kurzzeitig geringfügig überschritten. Durch ein geändertes Brunnenmanagement konnten die Vanadiumgehalte im Trinkwasser reduziert werden. Eine nennenswerte Veränderung der Wasserbeschaffenheit der Zuflüsse des Talsperrensystems (Oberflächenwasser zur künstl. Grundwasseranreicherung) ist mit Ausnahme von Trifluoracetat (TFA) nicht festzustellen. Die TFA-Konzentrationen nehmen im Laufe der letzten Jahre zu. Sie unterschreiten den Leitwert aber weiterhin deutlich. A 5.2 Können die Anforderungen der Neufassung der Trinkwasserverordnung (2023) bereits jetzt zuverlässig erfüllt werden? Welche zukünftigen Anforderungen sind bisher nicht erfüllt und welche Maßnahmen werden getroffen? A 5.3 Anlagenbedingte Gefährdungen der in Aufbereitung: Bitte um Beschreibung und Begründung: kommt es vermehrt zu Beiblatt zur Tabelle Aufbereitung anlagenbedingten Problemen in der Aufbereitung(z.B. Chloratbildung bei Desinfektion, Bromatbildung bei Oxidation, hygienische Probleme bei Filtertausch, unerkannter Filterdurchbruch, Membranversagen, Algenwachstum, ...) A 6.1 Sind kritische Entwicklungen der Rohwasserqualität bedingt durch den Klimawandel bereits bekannt oder zu erwarten. Bitte erläutern, welche dies sind und welche Maßnahmen dagegen getroffen werden/wurden. A 6.2 Sind durch den Klimawandel bedingte Gefährdungen der Aufbereitung bereits bekannt oder in den nächsten Jahren zu erwarten? Bitte erläutern, welche dies sind und welche Maßnahmen dagegen getroffen werden/wurden. Bei Bedarf können dem Beiblatt weitere Anlagen (Tabellen, Karten, Übersichtsschemata, etc. in geeignetem, digitalen Format) angefügt werden (siehe auch Hinweise in der Exceltabelle „Aufbereitung“).
Anlage 2.20 - Anlage 6_Betreiber
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Pos B Information Eingabefeld Erläuterung 1 Name des Betreibers: Stadtnetze Münster GmbH 1.1 Organisationsform des Unternehmens Eigengesellschaften (GmbH, AG) Rechtsform des Unternehmens 1.2 Besitzverhältnisse des Unternehmens 100% Stadtwerke Münster (100% Stadt Münster) Angabe der Besitzverhältnisse, ggf. prozentuale Anteile, Gemeinde etc. 1.3 Dienstleistungsspektrum des Unternehmens Wasserversorgung / Netzbetreiber für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme Benennung der Unternehmenssparten, Wasserversorgung, Energieversorgung, ÖPNV etc. 2 Versorgungsgebiete, Aufbereitungen und Gewinnungsstandorte des Unternehmens Nennung aller durch das Unternehmen betriebenen Versorgungsgebiete, Aufbereitungen und Gewinnungsstandorte 2.1 Versorgungsgebiete des Unternehmens Bitte die Namen der Versorgungsgebiete angeben, die durch das Unternehmen betrieben werden 2.1.1 Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster Name Versorgungsgebiet 1; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2 Aufbereitungsanlagen des Unternehmens Bitte die Namen der Aufbereitungsanlagen angeben, die durch das Unternehmen betrieben werden 2.2.1 Aufbereitungsanlage 1 WW Hornheide Name Aufbereitungsanlage 1; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Aufbereitungsanlagen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2.2 Aufbereitungsanlage 2 WW Kinderhaus Name Aufbereitungsanlage 2; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Aufbereitungsanlagen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2.3 Aufbereitungsanlage 3 WW Geist Name Aufbereitungsanlage 3; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Aufbereitungsanlagen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2.4 Aufbereitungsanlage 4 WW Hohe Ward Name Aufbereitungsanlage 4; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Aufbereitungsanlagen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.3 Gewinnungsstandorte Bitte die Namen der Gewinnungsstandorte (Gewinnungsgebiete) angeben, die durch das Unternehmen betrieben werden 2.3.1 Gewinnung 1 Hornheide Name Gewinnungsstandort 1; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.3.2 Gewinnung 2 Haskenau Name Gewinnungsstandort 2; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.3.3 Gewinnung 3 Gittrup Name Gewinnungsstandort 3; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.3.4 Gewinnung 4 Kinderhaus-Nord (Sandrup) Name Gewinnungsstandort 4; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.3.5 Gewinnung 5 Kinderhaus-Süd Name Gewinnungsstandort 5; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.3.6 Gewinnung 6 Hammer Str. 2.3.7 Gewinnung 7 Vennheideweg 2.3.8 Gewinnung 8 Hiltrup (Rolandweg) 2.3.9 Gewinnung 9 Hohe Ward 3 Zertifikate des Betreibers Bitte vorhandene Zertifikate benennen, die für die Betriebsführung der genannten Gebiete und Anlagen durch den Betreiber relevant sind 3.1 Technisches Sicherheitsmanagement (TSM) liegt nicht vor Bitte auswählen, wenn ein aktuelles TSM vorliegt 3.2 Benchmarking NRW liegt vor Bitte "liegt vor" auswählen, wenn mindestens einmal seit 2016 am Projekt Benchmarking Wasserversorgung in NRW teilgenommen wurde 3.3 weitere Benchmarks liegt nicht vor Bitte "liegt vor" auswählen, wenn mindestens einmal seit 2016 an einem anderem Projekt Benchmarking Wasserversorgung teilgenommen wurde 3.4 EMAS Umweltmanagementsystem liegt nicht vor Bitte "liegt vor" auswählen, wenn ein aktuelles EMAS vorliegt 3.5 Sicherheits und Qualitätsmanagement (z.B. DIN EN ISO 9001) liegt vor Bitte "liegt vor" auswählen, wenn ein aktuelles Zertifikat nach ISO 9001 vorliegt 3.6 IT-Sicherheit ISO 27001 liegt vor Bitte "liegt vor" auswählen, wenn ein aktuelles Zertifikat nach ISO 27001 vorliegt 3.7 branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) liegt nicht vor Bitte"liegt vor" auswählen, wenn ein aktueller Nachweis nach B3S Wasser/Abwasser erbracht wurde 3.8 Weitere Zertifikate bitte benennen liegt nicht vor Hier können weitere für den Betrieb der Gebiete und Anlagen relevante Zertifikate und Nachweise angegeben werden, z.B. Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001; bei Bedarf weitere Zeilen nutzen
Anlage 2.29 - Anlage 5b_Gewinnung HALTERN
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Beiblatt zur Tabelle Gewinnung Gemeinde: Name der Gewinnung: Haltern Betreiber der Gewinnung: Gelsenwasser AG G 6.1.1.3 Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte kurz beschreiben G 6.1.2.3 Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte kurz beschreiben G 6.1.3.3 Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte kurz beschreiben G 6.2.2 Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der Planung einfügen. G 7.2 Planungsstand Wasserschutzgebiet G 7.4 Welche Landnutzung überwiegt im Gewinnungsgebiet? Bei Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte Beschreibung einfügen G 8.1 – G 8.15 Risikobewertung im Einzugsgebiet: Liegen eine oder mehrere Gefährdungen vor, die eine potentielle Gefährdung der Rohwassergewinnung bedingen, bitte diese kurz beschreiben 8.2 Abwasser: Zahlreiche kommunale Kläranlagen leiten ihre geklärten Abwässer in die Stever und ihre Nebengewässer ein. Mit ihnen gelangen anthropogene Spurenstoffe (Pharmaka und ihre metabolite, Industrie- & Haushaltschemikalien) in das Rohwasser. 8.3 Eingriffe in den Untergrund: Verschiedene Sand-Nassabgrabungen im unterirdischen Einzugsgebiet der Talsperre Haltern legen die Grundwasseroberfläche frei und bieten so die Möglichkeit, dass Stoffe in das Grundwasser gelangen und mit ihm in die Talsperren transportiert werden. Durch Geothermiebohrungen und allg. Tiefbauarbeiten bei nicht fachgerechter Ausführung besteht ein geringes Risiko 8.6 Landwirtschaft: Es besteht das Risiko des Stoffeintrags von Düngemitteln und chemisch-synthetischen PBSM sowie ihrer Metabolite in das Oberflächenwasser der Beiblatt zur Tabelle Gewinnung Stever und ihrer Nebengewässer. Hierher gelangen sie i.d.R. durch Drainagen oder durch Abschwemmungen in Folge von Regenereignissen während / nach der Ausbringungsperiode. 8.7 Siedlung & Verkehr: Generell besteht das Risiko des Stoffeintrags (Unfälle / Löschwässer) von Verkehrsflächen über die Niederschlagswasserableitung in die Stever und ggf. den Dortmund-Emskanal. Bei Starkregenereignissen können zusätzlich (Misch-)Abwasserkanalisationen hydraulisch überlastet werden. In solchen Fällen erfolgt ihre Entlastung durch Einleitung der ungeklärten Abwässer in die Stever und ihrer Nebengewässer. 8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges: Im Sinne des Interessenausgleichs ist der Gemeingebrauch der Talsperre Haltern zugelassen aber auch quantitativ und qualitativ begrenzt (Fahrgastschiff touristischer Seezugang, Wassersport) 8.9 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Im unmittelbaren Umfeld der Talsperren ist der Transport von wassergefährdenden Stoffen in erheblichen Mengen verboten. Im weiteren Einzugsgebiet ist ein solches Verbot aufgrund der Größe des Einzugsgebiets nicht sinnvoll umsetzbar. 8.12 Hochwasser: Bei extremem Lippehochwasser besteht die Möglichkeit, dass Teile der Gewinnungsanlagen mikrobiologisch beeinträchtigt werden. Für solche Fälle ist eine bedarfsgerechte Desinfektion vorgesehen. 8.13 Altlasten: Im unterirdischen Einzugsgebiet der zentralen Gewinnung (einschließlich Talsperren) sind mehrere Altlasten bekannt und weitgehend erkundet. 1. der Grundwasserschaden auf dem ehemaligen Betriebsgelände des Sprengstoffherstellers WASAG-Chemie in Sythen-Lehmbraken durch sprengstofftypische Verbindungen ist vor vielen Jahrzehnten eingetreten. Seine Sanierbarkeit wird weiterhin untersucht. 2. Altlast ehem. Gaswerk Haltern (ehem. Betriebsgelände SW Haltern): Eine lokale Grundwasserbelastung mit Cyaniden, westl. Beiblatt zur Tabelle Gewinnung der Unterstever wird langjährig beobachtet. Sie verlagert sich kaum 3. noch unbekanntes Risiko aus Munitionsrückständen des ehem. Truppenübungsplatz Borkenberge im nördlichen Zustrom der Talsperre Hullern 8.14 PFAS: PFAS-Verbindungen sind im Rohwasser nachweisbar. Ihre geringe Konzentration unter den Grenzwerten der TrinkwV löst aber kein Aufbereitungserfordernis aus G 9.1 Auswirkungen des Klimawandels auf die Gewinnung: Quantitative Auswirkungen, Bitte kurz beschreiben Eine langfristige Änderung der jährlichen Niederschlagsverteilung erfordert voraussichtlich eine häufigere / regelmäßige Ergänzung des natürlichen sommerlichen Steverabflusses mit Wasser aus dem DO- Ems-Kanal (G 6.1.2,Erlaubnis, AZ 54.18.01- 379/2013.0001) zur Sicherstellung jederzeit ausreichender Rohwassermengen. Die wasserrechtlichen und technischen Voraussetzungen dafür sind sichergestellt. G 9.2 Auswirkungen des Klimawandels auf die Gewinnung: Qualitative Auswirkungen, Bitte kurz beschreiben Auswirkungen auf die Rohwasserqualität (Oberflächenwasser zur künstlichen Anreicherung von Grundwasser) sind bislang nicht erkennbar. Auswirkungen des Klimawandels auf die Ökologie der Talsperren (Oberflächenwasser) in Form von langanhaltenden Algenblüten sind klar erkennbar. Im Zusammenwirken mit zunehmender Wärmebelastung der Gewässer führen sie zu wiederkehrenden ökologischen Schäden. Weitere, besondere Bedingungen im Gewinnungsgebiet Bei Bedarf können dem Beiblatt weitere Anlagen (Tabellen, Karten, Übersichtsschemata, etc. in geeignetem, digitalen Format) angefügt werden (siehe auch Hinweise in der Exceltabelle „Gewinnung“).
Anlage 2.17 - Anlage 5a_Gewinnung KINDERHAUS-SÜD
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Pos G Bezeichnung Eingabe Erläuterung G 1 Allgemeines 1.1 Name der Gewinnung Kinderhaus-Süd Bitte den Namen/Bezeichnung des Gewinnungsstandortes angeben (bitte nur die Standortbezeichnung, nicht alle Fassungsanlagen einzeln angeben) 1.2 Name des Betreibers Stadtnetze Münster GmbH Hier bitte den Namen des Betreibers für den Gewinnungsstandort angeben 1.3 Jahr der Inbetriebnahme 1957 Erste Inbetriebnahme der Anlage am Standort zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung, unabhängig, ob diese noch aktiv ist. 1.4 Gewinnung liegt in der/den Gemeinden) Stadt Münster Benennung der Gemeinden in deren Grenzen die Gewinnungsanlagen liegen 2 Wasserabgabe Bitte Aufbereitungen oder Versorgungsgebiete benennen, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser abgegeben wird. Wird das Rohwasser am Gewinnungsstandort auch direkt aufbereitet, bitte trotzdem den Namen der Aufbereitung (Name kann gleichlautend sein) angeben, um eine klare Zuordnung des Tabellenblattes "Gewinnung" zum Tabellenblatt "Aufbereitung" zu gewährleisten. 2.1 Wasserabgabe an Aufbereitung Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser zu Trinkwasser aufbereitet, bitte Namen und Betreiber der Aufbereitung angeben. 2.1.1 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 1 Wasserwerk Kinderhaus Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen. 2.2 Betreiber der Aufbereitung, an die Wasser abgegeben wird 2.2.1 Betreiber der belieferten Aufbereitung 1 Stadtnetze Münster GmbH Bitte den Namen des Betreibers der belieferten Aufbereitungsanlage 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 3 Wasserabgabe an Versorgungsgebiet (ohne Aufbereitung) Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser direkt in ein Versorgungsgebiet eingespeist (ohne Aufbereitung) bitte Name und Betreiber des Versorgungsgebietes angeben. (Bei Aufbereitung werden die belieferten Versorgungsgebiete erst im Tabellenblatt "Aufbereitung" benannt. 3.1 direkt beliefertes Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster Bitte Name des direkt belieferten Versorgungsgebietes (ohne Aufbereitung) angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. 3.2 Betreiber des direkt belieferten Versorgungsgebietes 1 Stadtnetze Münster GmbH Bitte den Namen des Betreibers des direkt belieferten Versorgungsgebietes 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. 4 Rohwasserherkunft am Standort 4.1 Anzahl der Entnahmestellen 1 Bitte die Gesamtanzahl der Entnahmestellen (über alle Wasserarten) am Gewinnungsstandort angeben. Brunnen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten) 4.2 Quellwasserfassungen 4.2.1 durchschnittlicher Anteil Quellwasser an Gesamtentnahmemenge am Standort 0% durchschnittler Anteil Quellwasser (natürlicher Grundwasseraustritt) an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 4.2.2 Anzahl Quellfassungsanlagen am Standort 0 Wie viele Quellfassungen werden am Standort betrieben 4.3 reine Grundwasserentnahmen (ohne Oberflächengewässereinfluss) ohne angereichertes GW und Uferfiltrat 4.3.1 durchschnittlicher Anteil Grundwasser an Gesamtentnahmemenge am Standort 100% durchschnittlicher Anteil Grundwasser aus reinen Grundwasserbrunnen ohne Oberflächenwasserbeeinflussung (Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser) und ohne Quellwasser an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 4.3.2 Anzahl Entnahmeanlagen (Grundwasser) 1 Wie viele Entnahmeanlagen zur reinen GW-Entnahme (ohne Oberflächenwasserbeeinflussung) werden am Standort betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten. 4.3.3 Art der Entnahmeanlagen Vertikalfilterbrunnen Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen) Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Gewinnungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Gewinnungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. Örtlich zusammenhängende und wasserrechtlich gemeinsam geregelte Fassungsanlagen / Brunnen / Entnahmeanlagen bitte - soweit möglich - zu einer Gewinnung zusammenfassen (Gewinnung im Sinne von Gewinnungsgebiet). BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN! Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Gewinnung" erforderlich sein. 4.3.4 Grundwasserstockwerke der Grundwasserentnahmen 1 Benennung der genutzten Grundwasserstockwerke bei vertikaler Unterteilung 4.3.5 Geologisch-stratigrafische Bezeichnung der genutzten Grundwasserleiter 3_10 "Münsterländer Kiessandzug (Süd)" Benennung des/der Grundwasserleiter/s in dem/denen die Filterstrecke des Brunnens/der Brunnengruppe verfiltert ist/sind. 4.3.6 oberste Entnahmetiefe (Grundwasser) 33 Bitte die oberste Oberkante der verwendeten Filterstrecken in [m NHN] angeben 4.3.7 unterste Entnahmetiefe (Grundwasser) 23 Bitte die unterste Unterkante der verwendeten Filterstrecken in [m NHN] angeben 4.4 durch Oberflächengewässer beeinflusstes Grundwasser z.B. Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser 4.4.1 Uferfiltrat: durchschnittlicher Anteil an Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0% durchschnittlicher Uferfiltratanteil des geförderten Rohwassers, bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen) 4.4.2 künstliche Grundwasseranreicherung: durchschnittlicher Anteil an Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0% durchschnittlicher Anteil des künstlich angereicherten Grundwassers am geförderten Rohwasser, bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen) 4.4.3 Anzahl Entnahmeanlagen 0 Wie viele Entnahmeanlagen zur Entnahme von durch Oberflächengewässer beeinflusstem Grundwasser (Uferfiltrat und angereichertes Grundwasser) werden am Standort betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten. 4.4.4 Art der Entnahmeanlagen - Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen) 4.5 Oberflächengewässerentnahme 4.5.1 Talsperre/Stausee 4.5.2 Anzahl der Entnahmestellen 0 Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus der Talsperre/dem Stausee werden am Standort betrieben 4.5.3 Art der Entnahmeanlagen Bitte auswählen Bitte Art der Entnahmeanlage auswählen 4.5.4 Steuerung der Entnahmetiefe Bitte auswählen Bitte auswählen, ob Entnahmetiefe variabel ist 4.6 Entnahme aus sonstigem Oberflächengewässer 0 Hier bitte nur Entnahmen zur direkten Rohwassergewinnung aus einem Oberflächengewässer (z.B. Bezeichnung Fließgewässer bei direkter Entnahme aus der fließenden Welle) angeben. Entnahmen zur nachfolgenden Grundwasseranreicherung sind bereits oben abgefragt 4.6.1 Anzahl der Entnahmestellen 0 Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus dem Gewässer werden am Standort betrieben 4.6.2 Art der Entnahmeanlagen Art der Entnahmeanlage bitte kurz benennen (z.B. Einlaufbauwerk) 5. Entnahmemengen 5.1 Rohwasserentnahmemenge 2021 [m³/a] 163.000 Summe der in 2021 entnommenen Rohwassermenge am Gewinnungsstandort [m³/a] 5.2 durchschnittliche Rohwasserentnahmemenge 2016-2021 (Jahresmittelwert) [m³/a] 161.000 Mittelwert der entnommenen Rohwassermenge am Gewinnungsstandort [m³/a] für die Jahre 2016-2021 5.3 technische Gewinnungskapazität [m³/a] 350.000 Menge der durch maximale Auslastung der verfügbaren Gewinnungsanlagen theoretisch und unabhängig von der genehmigten Entnahmemenge bei Volllast förderbar wäre. 6. Wasserrechte 6.1 Anzahl der für die Entnahmen am Gewinnungsstandort erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen 1 Bitte Anzahl der für den Gewinnungsstandort relevanten Wasserrechte benennen und für jedes relevante Wasserrecht bitte die nachfolgenden Zeilen ausfüllen. Bitte für jedes Wasserrecht eigene Zeilen nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Wasserrechte anzugeben, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 6.1.1 Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für Wasserrecht 1 6.4.182-515.00/1.02 54.2 Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte Wasserrecht 1 angeben 6.1.1.1 Art des Wasserechts (WR) 1 Bewilligung Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren 6.1.1.2 zuständige Wasserbehörde WR 1 BR Münster Angabe der für das Wasserrecht 1 zuständigen Behörde (bei unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt auswählen) 6.1.1.3 Inhaber WR 1 Stadtnetze Münster GmbH Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.1.3 beschreiben 6.1.1.4 Wasserrecht 1 erteilt bis 31.03.2039 Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig ist. 6.1.1.5 Höhe des Wasserrechts 1 (Jahreswert) 300.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/a] angeben 6.1.1.6 Höhe des Wasserrechts 1 (Monatswert) Keine Angaben Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/Monat] angeben 6.1.1.7 Höhe des Wasserrechts 1 (Tageswert) 1.200 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1[m³/d] angeben 6.1.1.8 Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 1) 1.500.000 Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde. 6.1.1.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 1 2008 Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das WR 1 vorgenommen wurde 6.2 Selbsteinschätzung Auskömmlichkeit Bitte qualitative Selbsteinschätzung zur Auskömmlichkeit der erteilten Wasserrechte und vorhandenen Förderkapazitäten am Gewinnungsstandort vornehmen. 6.2.1 Selbsteinschätzung der Auskömmlichkeit aller Wasserrechte am Gewinnungsstandort Ja nutzbares Dargebot langfristig hinreichend Sind auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen am Standort (bitte für alle Genehmigungen in Summe bewerten) sowie ggf. vorliegender neuerer Berechnungen und ggf. bekannter Entnahme Dritter die genehmigten Mengen weiterhin auskömmlich oder ist nach Einschätzung des Betreibers zukünftig mit einer Überschreitung der Entnahmerechte bzw. der technischen Förderkapazitäten zu rechnen? 6.2.2 Erhöhung Fördermengen geplant? Nein Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der Planung im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 6.2.2 ergänzen. 7 Wasserschutzgebiet 7.1 zugehöriges Wasserschutzgebiet - Bezeichnung Kinderhaus Bitte Bezeichung Wasserschutzgebiet für den Gewinnungsstandort angeben, sofern festgesetzt. 7.2 Status Wasserschutzgebiet festgesetzt bei geplant, bitte Planungsstand erläutern 7.3 Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die Gemeinde(n)) Stadt Münster Nennung aller Gemeinde(n) über die sich das Wasserschutzgebiet ganz oder teilweise erstreckt. 7.4 Primäre Landnutzung im Einzugsgebiet der Gewinnung Landwirtschaftliche Flächen Welche Landnutzung ist prägend für das Gewinnungsgebiet und stellt den größten Anteil der Einzugsgebietsfläche dar. Bei Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 7.4 beschreiben. 7.5 Gewässerschutzkooperation (Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) im Wasserschutzgebiet vorhanden Ja Bitte angeben, ob eine Wasserschutzkooperation besteht 8 Risikobewertung im Einzugsgebiet (ohne Klimawandel) Im Folgenden sollen mögliche Gefährdungen im Einzugsgebiet der Gewinnungsanlagen in einem der aufgeführten Sektoren angegeben werden. Bei Vorliegen einer oder mehrerer Gefährdung(en) bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.14 eine Risikobewertung vornehmen und kurz begründen. 8.1 Abfall Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.2 Abwasser Ja, geringes Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.3 Eingriffe in den Untergrund Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.4 Forstwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.5 Industrie & Gewerbe Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.6 Landwirtschaft Ja, geringes Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.7 Siedlung & Verkehr Ja, geringes Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.9 Umgang mit wassergefährdenden Stoffe Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.10 Wasserabhängige Ökosysteme/Schutzgebiete/potentiell trockenfallende Gewässer (z.B. Entnahmebeschränkungen) Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.11 Wasserableitung/Sümpfungen Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.12 Hochwasser Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.13 Altlasten Ja, mittleres Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.14 PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen) Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.15 sonstige Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 9 Risikobewertung im Einzugsgebiet durch den Klimawandel Mit Auswirkungen des Klimawandels wird in erster Linie, aber nicht ausschließlich, die Auswirkungen auf die permanent verfügbaren Dargebotsmenge auch in Zeiten langanhaltender Trockenheit abgezielt. 9.1 quantitative Auswirkungen Ja, geringes Risiko Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel quantitative Auswirkungen (Fördermenge) auf den Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.1 im Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 9.2 qualitative Auswirkungen Nein, kein Risiko absehbar Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel qualitative Auswirkungen (Beschaffenheit Rohwasser) auf den Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.2 im Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint.
Anlage 2.22 - Anlage zu A3.1_Wasserwerk Haltern
1055 Zeichen
Blockschema Datum Name Wasserwerk Haltern Erstellt 2020-03-01 Wiewiora Geprüft 2020-03-01 Meckelburg Genehmigt 2020-03-01 Peterwitz Talsperre Haltern Südbecken (Sedimentation) Stever * Zuspeisung bei Bedarf max. 200.000 m³/d PBSM-Adsorption mittels Aktivkohle-Pulver Flockung mittels Metallsalz Talsperre Hullern Mühlenbach Nordbecken Dortmund-Ems-Kanal* Entsäuerung: Natronlauge Desinfektion: Chlorbleichlauge Brunnenreihen A / B natürliches und angerei- chertes Grundwasser 50 Brunnen Schnellfilter (Enteisenung, Entmanganung) 9 Filter Tiefbehälter I und II Gesamt 28.000 m³ Brunnenreihen C / D / E / F/ H / K /G natürliches und angerei- chertes Grundwasser 150 Brunnen Brunnenreihe Hohe Mark natürliches Grundwasser 10 Brunnen Versickerungsbecken (Langsamsandfiltration) 26 Becken Bei Bedarf: Brunnenreihe Haard natürliches Grundwasser 21 Brunnen Pumpwerk 16 Pumpen Rohrnetz Rohwasser I Rohwasser II Reinwasser Trinkwasser Zusatzstoffe
Anlage 2.30 - Anlage 5b_Gewinnung HALTERN-WEST
2155 Zeichen
Beiblatt zur Tabelle Gewinnung Gemeinde: Name der Gewinnung: Haltern West Betreiber der Gewinnung: Gelsenwasser AG G 6.1.1.3 Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte kurz beschreiben G 6.1.2.3 Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte kurz beschreiben G 6.1.3.3 Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte kurz beschreiben G 6.2.2 Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der Planung einfügen. G 7.2 Planungsstand Wasserschutzgebiet G 7.4 Welche Landnutzung überwiegt im Gewinnungsgebiet? Bei Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte Beschreibung einfügen G 8.1 – G 8.15 Risikobewertung im Einzugsgebiet: Liegen eine oder mehrere Gefährdungen vor, die eine potentielle Gefährdung der Rohwassergewinnung bedingen, bitte diese kurz beschreiben 8.6 Landwirtschaft: Es besteht das Risiko des Stoffeintrags von Düngemitteln und chemisch-synthetischen PBSM sowie ihrer Metabolite in das Grundwasser. Die landwirtschaftliche Nutzung und die daraus folgende Belastung konzentriert sich dabei auf den nördlichen Teil der Gewinnungsanlagen und ihres Einzugsgebiets 8.13 Altlasten: Im unterirdischen Einzugsgebiet der Gewinnung Haltern West ist der ehemalige Sprengplatz Lavesum, westlich der Granatstrasse bekannt und erkundet G 9.1 Auswirkungen des Klimawandels auf die Gewinnung: Quantitative Auswirkungen, Bitte kurz beschreiben G 9.2 Auswirkungen des Klimawandels auf die Gewinnung: Qualitative Auswirkungen, Bitte kurz beschreiben Weitere, besondere Bedingungen im Gewinnungsgebiet Beiblatt zur Tabelle Gewinnung Bei Bedarf können dem Beiblatt weitere Anlagen (Tabellen, Karten, Übersichtsschemata, etc. in geeignetem, digitalen Format) angefügt werden (siehe auch Hinweise in der Exceltabelle „Gewinnung“).
Anlage 2.18 - Anlage 5a_Gewinnung VENNHEIDEWEG
22619 Zeichen
Pos G Bezeichnung Eingabe Erläuterung G 1 Allgemeines 1.1 Name der Gewinnung Vennheideweg Bitte den Namen/Bezeichnung des Gewinnungsstandortes angeben (bitte nur die Standortbezeichnung, nicht alle Fassungsanlagen einzeln angeben) 1.2 Name des Betreibers Stadtnetze Münster GmbH Hier bitte den Namen des Betreibers für den Gewinnungsstandort angeben 1.3 Jahr der Inbetriebnahme 1890 Erste Inbetriebnahme der Anlage am Standort zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung, unabhängig, ob diese noch aktiv ist. 1.4 Gewinnung liegt in der/den Gemeinden) Stadt Münster Benennung der Gemeinden in deren Grenzen die Gewinnungsanlagen liegen 2 Wasserabgabe Bitte Aufbereitungen oder Versorgungsgebiete benennen, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser abgegeben wird. Wird das Rohwasser am Gewinnungsstandort auch direkt aufbereitet, bitte trotzdem den Namen der Aufbereitung (Name kann gleichlautend sein) angeben, um eine klare Zuordnung des Tabellenblattes "Gewinnung" zum Tabellenblatt "Aufbereitung" zu gewährleisten. 2.1 Wasserabgabe an Aufbereitung Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser zu Trinkwasser aufbereitet, bitte Namen und Betreiber der Aufbereitung angeben. 2.1.1 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 1 Wasserwerk Vennheide Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen. 2.2 Betreiber der Aufbereitung, an die Wasser abgegeben wird 2.2.1 Betreiber der belieferten Aufbereitung 1 Stadtnetze Münster GmbH Bitte den Namen des Betreibers der belieferten Aufbereitungsanlage 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 3 Wasserabgabe an Versorgungsgebiet (ohne Aufbereitung) Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser direkt in ein Versorgungsgebiet eingespeist (ohne Aufbereitung) bitte Name und Betreiber des Versorgungsgebietes angeben. (Bei Aufbereitung werden die belieferten Versorgungsgebiete erst im Tabellenblatt "Aufbereitung" benannt. 3.1 direkt beliefertes Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster Bitte Name des direkt belieferten Versorgungsgebietes (ohne Aufbereitung) angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. 3.2 Betreiber des direkt belieferten Versorgungsgebietes 1 Stadtnetze Münster GmbH Bitte den Namen des Betreibers des direkt belieferten Versorgungsgebietes 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. 4 Rohwasserherkunft am Standort 4.1 Anzahl der Entnahmestellen 8 Bitte die Gesamtanzahl der Entnahmestellen (über alle Wasserarten) am Gewinnungsstandort angeben. Brunnen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten) 4.2 Quellwasserfassungen 4.2.1 durchschnittlicher Anteil Quellwasser an Gesamtentnahmemenge am Standort 0% durchschnittler Anteil Quellwasser (natürlicher Grundwasseraustritt) an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 4.2.2 Anzahl Quellfassungsanlagen am Standort 0 Wie viele Quellfassungen werden am Standort betrieben 4.3 reine Grundwasserentnahmen (ohne Oberflächengewässereinfluss) ohne angereichertes GW und Uferfiltrat 4.3.1 durchschnittlicher Anteil Grundwasser an Gesamtentnahmemenge am Standort 0% durchschnittlicher Anteil Grundwasser aus reinen Grundwasserbrunnen ohne Oberflächenwasserbeeinflussung (Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser) und ohne Quellwasser an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 4.3.2 Anzahl Entnahmeanlagen (Grundwasser) 0 Wie viele Entnahmeanlagen zur reinen GW-Entnahme (ohne Oberflächenwasserbeeinflussung) werden am Standort betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten. 4.3.3 Art der Entnahmeanlagen Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen) Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Gewinnungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Gewinnungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. Örtlich zusammenhängende und wasserrechtlich gemeinsam geregelte Fassungsanlagen / Brunnen / Entnahmeanlagen bitte - soweit möglich - zu einer Gewinnung zusammenfassen (Gewinnung im Sinne von Gewinnungsgebiet). BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN! Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Gewinnung" erforderlich sein. 4.3.4 Grundwasserstockwerke der Grundwasserentnahmen 1 Benennung der genutzten Grundwasserstockwerke bei vertikaler Unterteilung 4.3.5 Geologisch-stratigrafische Bezeichnung der genutzten Grundwasserleiter 3_10 "Münsterländer Kiessandzug (Süd)" Benennung des/der Grundwasserleiter/s in dem/denen die Filterstrecke des Brunnens/der Brunnengruppe verfiltert ist/sind. 4.3.6 oberste Entnahmetiefe (Grundwasser) 53 Bitte die oberste Oberkante der verwendeten Filterstrecken in [m NHN] angeben 4.3.7 unterste Entnahmetiefe (Grundwasser) 44 Bitte die unterste Unterkante der verwendeten Filterstrecken in [m NHN] angeben 4.4 durch Oberflächengewässer beeinflusstes Grundwasser z.B. Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser 4.4.1 Uferfiltrat: durchschnittlicher Anteil an Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0% durchschnittlicher Uferfiltratanteil des geförderten Rohwassers, bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen) 4.4.2 künstliche Grundwasseranreicherung: durchschnittlicher Anteil an Gesamtentnahmemenge am Standort in % 56% durchschnittlicher Anteil des künstlich angereicherten Grundwassers am geförderten Rohwasser, bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen) 4.4.3 Anzahl Entnahmeanlagen 8 Wie viele Entnahmeanlagen zur Entnahme von durch Oberflächengewässer beeinflusstem Grundwasser (Uferfiltrat und angereichertes Grundwasser) werden am Standort betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten. 4.4.4 Art der Entnahmeanlagen Vertikalfilterbrunnen Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen) 4.5 Oberflächengewässerentnahme 4.5.1 Talsperre/Stausee 4.5.2 Anzahl der Entnahmestellen 0 Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus der Talsperre/dem Stausee werden am Standort betrieben 4.5.3 Art der Entnahmeanlagen Bitte auswählen Bitte Art der Entnahmeanlage auswählen 4.5.4 Steuerung der Entnahmetiefe Bitte auswählen Bitte auswählen, ob Entnahmetiefe variabel ist 4.6 Entnahme aus sonstigem Oberflächengewässer 0 Hier bitte nur Entnahmen zur direkten Rohwassergewinnung aus einem Oberflächengewässer (z.B. Bezeichnung Fließgewässer bei direkter Entnahme aus der fließenden Welle) angeben. Entnahmen zur nachfolgenden Grundwasseranreicherung sind bereits oben abgefragt 4.6.1 Anzahl der Entnahmestellen 0 Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus dem Gewässer werden am Standort betrieben 4.6.2 Art der Entnahmeanlagen - Art der Entnahmeanlage bitte kurz benennen (z.B. Einlaufbauwerk) 5. Entnahmemengen 5.1 Rohwasserentnahmemenge 2021 [m³/a] 1.081.000 Summe der in 2021 entnommenen Rohwassermenge am Gewinnungsstandort [m³/a] 5.2 durchschnittliche Rohwasserentnahmemenge 2016-2021 (Jahresmittelwert) [m³/a] 952.000 Mittelwert der entnommenen Rohwassermenge am Gewinnungsstandort [m³/a] für die Jahre 2016-2021 5.3 technische Gewinnungskapazität [m³/a] 2.490.000 Menge der durch maximale Auslastung der verfügbaren Gewinnungsanlagen theoretisch und unabhängig von der genehmigten Entnahmemenge bei Volllast förderbar wäre. 6. Wasserrechte 6.1 Anzahl der für die Entnahmen und Anreicherung am Gewinnungsstandort erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen 2 Bitte Anzahl der für den Gewinnungsstandort relevanten Wasserrechte benennen und für jedes relevante Wasserrecht bitte die nachfolgenden Zeilen ausfüllen. Bitte für jedes Wasserrecht eigene Zeilen nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Wasserrechte anzugeben, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 6.1.1 Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für Wasserrecht 1 54.18.01-354/2020.0002 Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte Wasserrecht 1 angeben 6.1.1.1 Art des Wasserechts (WR) 1 Erlaubnis Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren 6.1.1.2 zuständige Wasserbehörde WR 1 BR Münster Angabe der für das Wasserrecht 1 zuständigen Behörde (bei unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt auswählen) 6.1.1.3 Inhaber WR 1 Stadtnetze Münster GmbH Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.1.3 beschreiben 6.1.1.4 Wasserrecht 1 erteilt bis 31.12.2025 Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig ist. 6.1.1.5 Höhe des Wasserrechts 1 (Jahreswert) 1.700.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/a] angeben 6.1.1.6 Höhe des Wasserrechts 1 (Monatswert) Keine Angaben Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/Monat] angeben 6.1.1.7 Höhe des Wasserrechts 1 (Tageswert) 7.100 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1[m³/d] angeben 6.1.1.8 Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 1) Keine Angaben Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde. 6.1.1.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 1 Keine Angaben Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das WR 1 vorgenommen wurde 6.1.2 Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für Wasserrecht 2 54.18.01-354/2020.0003 Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte Wasserrecht angeben 6.1.2.1 Art des Wasserechts (WR) 2 Erlaubnis Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren 6.1.2.2 zuständige Wasserbehörde WR 2 BR Münster Angabe der für das Wasserrecht zuständigen Behörde (bei unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt auswählen) 6.1.2.3 Inhaber WR 2 Stadtnetze Münster GmbH Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.2.3 beschreiben 6.1.2.4 Wasserrecht 2 erteilt bis 31.12.2035 Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig ist. 6.1.2.5 Höhe des Wasserrechts 2 (Jahreswert) 1.300.000 Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/a] angeben 6.1.2.6 Höhe des Wasserrechts 2 (Monatswert) Keine Angaben Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/Monat] angeben 6.1.2.7 Höhe des Wasserrechts 2 (Tageswert) 6.634 Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/d] angeben 6.1.2.8 Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 2) Keine Angaben Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde. 6.1.2.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 2 Keine Angaben Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das WR 2 vorgenommen wurde 6.2 Selbsteinschätzung Auskömmlichkeit Bitte qualitative Selbsteinschätzung zur Auskömmlichkeit der erteilten Wasserrechte und vorhandenen Förderkapazitäten am Gewinnungsstandort vornehmen. 6.2.1 Selbsteinschätzung der Auskömmlichkeit aller Wasserrechte am Gewinnungsstandort Ja nutzbares Dargebot langfristig hinreichend Sind auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen am Standort (bitte für alle Genehmigungen in Summe bewerten) sowie ggf. vorliegender neuerer Berechnungen und ggf. bekannter Entnahme Dritter die genehmigten Mengen weiterhin auskömmlich oder ist nach Einschätzung des Betreibers zukünftig mit einer Überschreitung der Entnahmerechte bzw. der technischen Förderkapazitäten zu rechnen? 6.2.2 Erhöhung Fördermengen geplant? Nein Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der Planung im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 6.2.2 ergänzen. 7 Wasserschutzgebiet 7.1 zugehöriges Wasserschutzgebiet - Bezeichnung Geist Bitte Bezeichung Wasserschutzgebiet für den Gewinnungsstandort angeben, sofern festgesetzt. 7.2 Status Wasserschutzgebiet festgesetzt bei geplant, bitte Planungsstand erläutern 7.3 Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die Gemeinde(n)) Stadt Münster Nennung aller Gemeinde(n) über die sich das Wasserschutzgebiet ganz oder teilweise erstreckt. 7.4 Primäre Landnutzung im Einzugsgebiet der Gewinnung Siedlungsflächen Welche Landnutzung ist prägend für das Gewinnungsgebiet und stellt den größten Anteil der Einzugsgebietsfläche dar. Bei Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 7.4 beschreiben. 7.5 Gewässerschutzkooperation (Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) im Wasserschutzgebiet vorhanden Ja Bitte angeben, ob eine Wasserschutzkooperation besteht 8 Risikobewertung im Einzugsgebiet (ohne Klimawandel) Im Folgenden sollen mögliche Gefährdungen im Einzugsgebiet der Gewinnungsanlagen in einem der aufgeführten Sektoren angegeben werden. Bei Vorliegen einer oder mehrerer Gefährdung(en) bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.14 eine Risikobewertung vornehmen und kurz begründen. 8.1 Abfall Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.2 Abwasser Ja, geringes Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.3 Eingriffe in den Untergrund Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.4 Forstwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.5 Industrie & Gewerbe Ja, mittleres Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.6 Landwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.7 Siedlung & Verkehr Ja, mittleres Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.9 Umgang mit wassergefährdenden Stoffe Ja, mittleres Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.10 Wasserabhängige Ökosysteme/Schutzgebiete/potentiell trockenfallende Gewässer (z.B. Entnahmebeschränkungen) Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.11 Wasserableitung/Sümpfungen Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.12 Hochwasser Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.13 Altlasten Ja, geringes Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.14 PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen) Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.15 sonstige Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 9 Risikobewertung im Einzugsgebiet durch den Klimawandel Mit Auswirkungen des Klimawandels wird in erster Linie, aber nicht ausschließlich, die Auswirkungen auf die permanent verfügbaren Dargebotsmenge auch in Zeiten langanhaltender Trockenheit abgezielt. 9.1 quantitative Auswirkungen Nein, kein Risiko absehbar Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel quantitative Auswirkungen (Fördermenge) auf den Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.1 im Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 9.2 qualitative Auswirkungen Nein, kein Risiko absehbar Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel qualitative Auswirkungen (Beschaffenheit Rohwasser) auf den Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.2 im Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint.
Anlage 2.14 - Anlage 5a_Gewinnung HOHE-WARD
22714 Zeichen
Pos G Bezeichnung Eingabe Erläuterung G 1 Allgemeines 1.1 Name der Gewinnung Hohe Ward Bitte den Namen/Bezeichnung des Gewinnungsstandortes angeben (bitte nur die Standortbezeichnung, nicht alle Fassungsanlagen einzeln angeben) 1.2 Name des Betreibers Stadtnetze Münster GmbH Hier bitte den Namen des Betreibers für den Gewinnungsstandort angeben 1.3 Jahr der Inbetriebnahme 1906 Erste Inbetriebnahme der Anlage am Standort zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung, unabhängig, ob diese noch aktiv ist. 1.4 Gewinnung liegt in der/den Gemeinden) Stadt Münster Benennung der Gemeinden in deren Grenzen die Gewinnungsanlagen liegen 2 Wasserabgabe Bitte Aufbereitungen oder Versorgungsgebiete benennen, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser abgegeben wird. Wird das Rohwasser am Gewinnungsstandort auch direkt aufbereitet, bitte trotzdem den Namen der Aufbereitung (Name kann gleichlautend sein) angeben, um eine klare Zuordnung des Tabellenblattes "Gewinnung" zum Tabellenblatt "Aufbereitung" zu gewährleisten. 2.1 Wasserabgabe an Aufbereitung Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser zu Trinkwasser aufbereitet, bitte Namen und Betreiber der Aufbereitung angeben. 2.1.1 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 1 Wasserwerk Hohe Ward Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen. 2.2 Betreiber der Aufbereitung, an die Wasser abgegeben wird 2.2.1 Betreiber der belieferten Aufbereitung 1 Stadtnetze Münster GmbH Bitte den Namen des Betreibers der belieferten Aufbereitungsanlage 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 3 Wasserabgabe an Versorgungsgebiet (ohne Aufbereitung) Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser direkt in ein Versorgungsgebiet eingespeist (ohne Aufbereitung) bitte Name und Betreiber des Versorgungsgebietes angeben. (Bei Aufbereitung werden die belieferten Versorgungsgebiete erst im Tabellenblatt "Aufbereitung" benannt. 3.1 direkt beliefertes Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster Bitte Name des direkt belieferten Versorgungsgebietes (ohne Aufbereitung) angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. 3.2 Betreiber des direkt belieferten Versorgungsgebietes 1 Stadtnetze Münster GmbH Bitte den Namen des Betreibers des direkt belieferten Versorgungsgebietes 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. 4 Rohwasserherkunft am Standort 4.1 Anzahl der Entnahmestellen 32 Bitte die Gesamtanzahl der Entnahmestellen (über alle Wasserarten) am Gewinnungsstandort angeben. Brunnen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten) 4.2 Quellwasserfassungen 4.2.1 durchschnittlicher Anteil Quellwasser an Gesamtentnahmemenge am Standort 0% durchschnittler Anteil Quellwasser (natürlicher Grundwasseraustritt) an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 4.2.2 Anzahl Quellfassungsanlagen am Standort 0 Wie viele Quellfassungen werden am Standort betrieben 4.3 reine Grundwasserentnahmen (ohne Oberflächengewässereinfluss) ohne angereichertes GW und Uferfiltrat 4.3.1 durchschnittlicher Anteil Grundwasser an Gesamtentnahmemenge am Standort 0% durchschnittlicher Anteil Grundwasser aus reinen Grundwasserbrunnen ohne Oberflächenwasserbeeinflussung (Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser) und ohne Quellwasser an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 4.3.2 Anzahl Entnahmeanlagen (Grundwasser) 0 Wie viele Entnahmeanlagen zur reinen GW-Entnahme (ohne Oberflächenwasserbeeinflussung) werden am Standort betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten. 4.3.3 Art der Entnahmeanlagen - Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen) Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Gewinnungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Gewinnungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. Örtlich zusammenhängende und wasserrechtlich gemeinsam geregelte Fassungsanlagen / Brunnen / Entnahmeanlagen bitte - soweit möglich - zu einer Gewinnung zusammenfassen (Gewinnung im Sinne von Gewinnungsgebiet). BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN! Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Gewinnung" erforderlich sein. 4.3.4 Grundwasserstockwerke der Grundwasserentnahmen 1 Benennung der genutzten Grundwasserstockwerke bei vertikaler Unterteilung 4.3.5 Geologisch-stratigrafische Bezeichnung der genutzten Grundwasserleiter 3_10 "Münsterländer Kiessandzug (Süd)" Benennung des/der Grundwasserleiter/s in dem/denen die Filterstrecke des Brunnens/der Brunnengruppe verfiltert ist/sind. 4.3.6 oberste Entnahmetiefe (Grundwasser) 50 Bitte die oberste Oberkante der verwendeten Filterstrecken in [m NHN] angeben 4.3.7 unterste Entnahmetiefe (Grundwasser) 45 Bitte die unterste Unterkante der verwendeten Filterstrecken in [m NHN] angeben 4.4 durch Oberflächengewässer beeinflusstes Grundwasser z.B. Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser 4.4.1 Uferfiltrat: durchschnittlicher Anteil an Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0% durchschnittlicher Uferfiltratanteil des geförderten Rohwassers, bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen) 4.4.2 künstliche Grundwasseranreicherung: durchschnittlicher Anteil an Gesamtentnahmemenge am Standort in % 87% durchschnittlicher Anteil des künstlich angereicherten Grundwassers am geförderten Rohwasser, bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen) 4.4.3 Anzahl Entnahmeanlagen 32 Wie viele Entnahmeanlagen zur Entnahme von durch Oberflächengewässer beeinflusstem Grundwasser (Uferfiltrat und angereichertes Grundwasser) werden am Standort betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten. 4.4.4 Art der Entnahmeanlagen Vertikalfilterbrunnen Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen) 4.5 Oberflächengewässerentnahme 4.5.1 Talsperre/Stausee 4.5.2 Anzahl der Entnahmestellen 0 Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus der Talsperre/dem Stausee werden am Standort betrieben 4.5.3 Art der Entnahmeanlagen Bitte auswählen Bitte Art der Entnahmeanlage auswählen 4.5.4 Steuerung der Entnahmetiefe Bitte auswählen Bitte auswählen, ob Entnahmetiefe variabel ist 4.6 Entnahme aus sonstigem Oberflächengewässer 0 Hier bitte nur Entnahmen zur direkten Rohwassergewinnung aus einem Oberflächengewässer (z.B. Bezeichnung Fließgewässer bei direkter Entnahme aus der fließenden Welle) angeben. Entnahmen zur nachfolgenden Grundwasseranreicherung sind bereits oben abgefragt 4.6.1 Anzahl der Entnahmestellen 0 Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus dem Gewässer werden am Standort betrieben 4.6.2 Art der Entnahmeanlagen - Art der Entnahmeanlage bitte kurz benennen (z.B. Einlaufbauwerk) 5. Entnahmemengen 5.1 Rohwasserentnahmemenge 2021 [m³/a] 5.869.000 Summe der in 2021 entnommenen Rohwassermenge am Gewinnungsstandort [m³/a] 5.2 durchschnittliche Rohwasserentnahmemenge 2016-2021 (Jahresmittelwert) [m³/a] 5.585.000 Mittelwert der entnommenen Rohwassermenge am Gewinnungsstandort [m³/a] für die Jahre 2016-2021 5.3 technische Gewinnungskapazität [m³/a] 6.400.000 Menge der durch maximale Auslastung der verfügbaren Gewinnungsanlagen theoretisch und unabhängig von der genehmigten Entnahmemenge bei Volllast förderbar wäre. 6. Wasserrechte 6.1 Anzahl der für die Entnahmen und Anreicherung am Gewinnungsstandort erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen 2 Bitte Anzahl der für den Gewinnungsstandort relevanten Wasserrechte benennen und für jedes relevante Wasserrecht bitte die nachfolgenden Zeilen ausfüllen. Bitte für jedes Wasserrecht eigene Zeilen nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Wasserrechte anzugeben, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 6.1.1 Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für Wasserrecht 1 54.18.01-353/2010.0002 Änderung: 54.18.01- 353/2016.0001 Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte Wasserrecht 1 angeben 6.1.1.1 Art des Wasserechts (WR) 1 Bewilligung Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren 6.1.1.2 zuständige Wasserbehörde WR 1 BR Münster Angabe der für das Wasserrecht 1 zuständigen Behörde (bei unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt auswählen) 6.1.1.3 Inhaber WR 1 Stadtnetze Münster GmbH Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.1.3 beschreiben 6.1.1.4 Wasserrecht 1 erteilt bis 30.09.2044 Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig ist. 6.1.1.5 Höhe des Wasserrechts 1 (Jahreswert) 7.000.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/a] angeben 6.1.1.6 Höhe des Wasserrechts 1 (Monatswert) Kein Angaben Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/Monat] angeben 6.1.1.7 Höhe des Wasserrechts 1 (Tageswert) 31.200 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1[m³/d] angeben 6.1.1.8 Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 1) 1.500.000 Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde. 6.1.1.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 1 2013 Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das WR 1 vorgenommen wurde 6.1.2 Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für Wasserrecht 2 54.18.01-353/2014.0001 Änderung: 54.18.01- 353/2020.0001 Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte Wasserrecht angeben 6.1.2.1 Art des Wasserechts (WR) 2 Erlaubnis Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren 6.1.2.2 zuständige Wasserbehörde WR 2 BR Münster Angabe der für das Wasserrecht zuständigen Behörde (bei unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt auswählen) 6.1.2.3 Inhaber WR 2 Stadtnetze Münster GmbH Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.2.3 beschreiben 6.1.2.4 Wasserrecht 2 erteilt bis 30.09.2029 Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig ist. 6.1.2.5 Höhe des Wasserrechts 2 (Jahreswert) 7.000.000 Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/a] angeben 6.1.2.6 Höhe des Wasserrechts 2 (Monatswert) Keine Angaben Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/Monat] angeben 6.1.2.7 Höhe des Wasserrechts 2 (Tageswert) 24.000 Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/d] angeben 6.1.2.8 Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 2) Keine Angaben Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde. 6.1.2.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 2 Keine Angaben Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das WR 2 vorgenommen wurde 6.2 Selbsteinschätzung Auskömmlichkeit Bitte qualitative Selbsteinschätzung zur Auskömmlichkeit der erteilten Wasserrechte und vorhandenen Förderkapazitäten am Gewinnungsstandort vornehmen. 6.2.1 Selbsteinschätzung der Auskömmlichkeit aller Wasserrechte am Gewinnungsstandort Ja nutzbares Dargebot langfristig hinreichend Sind auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen am Standort (bitte für alle Genehmigungen in Summe bewerten) sowie ggf. vorliegender neuerer Berechnungen und ggf. bekannter Entnahme Dritter die genehmigten Mengen weiterhin auskömmlich oder ist nach Einschätzung des Betreibers zukünftig mit einer Überschreitung der Entnahmerechte bzw. der technischen Förderkapazitäten zu rechnen? 6.2.2 Erhöhung Fördermengen geplant? Nein Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der Planung im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 6.2.2 ergänzen. 7 Wasserschutzgebiet 7.1 zugehöriges Wasserschutzgebiet - Bezeichnung Hohe Ward Bitte Bezeichung Wasserschutzgebiet für den Gewinnungsstandort angeben, sofern festgesetzt. 7.2 Status Wasserschutzgebiet festgesetzt bei geplant, bitte Planungsstand erläutern 7.3 Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die Gemeinde(n)) Stadt Münster Nennung aller Gemeinde(n) über die sich das Wasserschutzgebiet ganz oder teilweise erstreckt. 7.4 Primäre Landnutzung im Einzugsgebiet der Gewinnung Wald + Forstflächen Welche Landnutzung ist prägend für das Gewinnungsgebiet und stellt den größten Anteil der Einzugsgebietsfläche dar. Bei Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 7.4 beschreiben. 7.5 Gewässerschutzkooperation (Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) im Wasserschutzgebiet vorhanden Ja Bitte angeben, ob eine Wasserschutzkooperation besteht 8 Risikobewertung im Einzugsgebiet (ohne Klimawandel) Im Folgenden sollen mögliche Gefährdungen im Einzugsgebiet der Gewinnungsanlagen in einem der aufgeführten Sektoren angegeben werden. Bei Vorliegen einer oder mehrerer Gefährdung(en) bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.14 eine Risikobewertung vornehmen und kurz begründen. 8.1 Abfall Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.2 Abwasser Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.3 Eingriffe in den Untergrund Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.4 Forstwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.5 Industrie & Gewerbe Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.6 Landwirtschaft Ja, geringes Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.7 Siedlung & Verkehr Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.9 Umgang mit wassergefährdenden Stoffe Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.10 Wasserabhängige Ökosysteme/Schutzgebiete/potentiell trockenfallende Gewässer (z.B. Entnahmebeschränkungen) Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.11 Wasserableitung/Sümpfungen Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.12 Hochwasser Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.13 Altlasten Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.14 PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen) Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.15 sonstige Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 9 Risikobewertung im Einzugsgebiet durch den Klimawandel Mit Auswirkungen des Klimawandels wird in erster Linie, aber nicht ausschließlich, die Auswirkungen auf die permanent verfügbaren Dargebotsmenge auch in Zeiten langanhaltender Trockenheit abgezielt. 9.1 quantitative Auswirkungen Nein, kein Risiko absehbar Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel quantitative Auswirkungen (Fördermenge) auf den Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.1 im Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 9.2 qualitative Auswirkungen Nein, kein Risiko absehbar Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel qualitative Auswirkungen (Beschaffenheit Rohwasser) auf den Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.2 im Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint.
Anlage 2.13 - Anlage 5a_Gewinnung HILTRUP
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Pos G Bezeichnung Eingabe Erläuterung G 1 Allgemeines 1.1 Name der Gewinnung Hiltrup (Rolandweg) Bitte den Namen/Bezeichnung des Gewinnungsstandortes angeben (bitte nur die Standortbezeichnung, nicht alle Fassungsanlagen einzeln angeben) 1.2 Name des Betreibers Stadtnetze Münster GmbH Hier bitte den Namen des Betreibers für den Gewinnungsstandort angeben 1.3 Jahr der Inbetriebnahme 1910 Erste Inbetriebnahme der Anlage am Standort zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung, unabhängig, ob diese noch aktiv ist. 1.4 Gewinnung liegt in der/den Gemeinden) Stadt Münster Benennung der Gemeinden in deren Grenzen die Gewinnungsanlagen liegen 2 Wasserabgabe Bitte Aufbereitungen oder Versorgungsgebiete benennen, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser abgegeben wird. Wird das Rohwasser am Gewinnungsstandort auch direkt aufbereitet, bitte trotzdem den Namen der Aufbereitung (Name kann gleichlautend sein) angeben, um eine klare Zuordnung des Tabellenblattes "Gewinnung" zum Tabellenblatt "Aufbereitung" zu gewährleisten. 2.1 Wasserabgabe an Aufbereitung Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser zu Trinkwasser aufbereitet, bitte Namen und Betreiber der Aufbereitung angeben. 2.1.1 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 1 Wasserwerk Geist Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen. 2.2 Betreiber der Aufbereitung, an die Wasser abgegeben wird 2.2.1 Betreiber der belieferten Aufbereitung 1 Stadtnetze Münster GmbH Bitte den Namen des Betreibers der belieferten Aufbereitungsanlage 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 3 Wasserabgabe an Versorgungsgebiet (ohne Aufbereitung) Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser direkt in ein Versorgungsgebiet eingespeist (ohne Aufbereitung) bitte Name und Betreiber des Versorgungsgebietes angeben. (Bei Aufbereitung werden die belieferten Versorgungsgebiete erst im Tabellenblatt "Aufbereitung" benannt. 3.1 direkt beliefertes Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster Bitte Name des direkt belieferten Versorgungsgebietes (ohne Aufbereitung) angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. 3.2 Betreiber des direkt belieferten Versorgungsgebietes 1 Stadtnetze Münster GmbH Bitte den Namen des Betreibers des direkt belieferten Versorgungsgebietes 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. 4 Rohwasserherkunft am Standort 4.1 Anzahl der Entnahmestellen 4 Bitte die Gesamtanzahl der Entnahmestellen (über alle Wasserarten) am Gewinnungsstandort angeben. Brunnen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten) 4.2 Quellwasserfassungen 4.2.1 durchschnittlicher Anteil Quellwasser an Gesamtentnahmemenge am Standort 0% durchschnittler Anteil Quellwasser (natürlicher Grundwasseraustritt) an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 4.2.2 Anzahl Quellfassungsanlagen am Standort 0 Wie viele Quellfassungen werden am Standort betrieben 4.3 reine Grundwasserentnahmen (ohne Oberflächengewässereinfluss) ohne angereichertes GW und Uferfiltrat 4.3.1 durchschnittlicher Anteil Grundwasser an Gesamtentnahmemenge am Standort 100% durchschnittlicher Anteil Grundwasser aus reinen Grundwasserbrunnen ohne Oberflächenwasserbeeinflussung (Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser) und ohne Quellwasser an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 4.3.2 Anzahl Entnahmeanlagen (Grundwasser) 3 Wie viele Entnahmeanlagen zur reinen GW-Entnahme (ohne Oberflächenwasserbeeinflussung) werden am Standort betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten. 4.3.3 Art der Entnahmeanlagen Vertikalfilterbrunnen Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen) Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Gewinnungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Gewinnungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. Örtlich zusammenhängende und wasserrechtlich gemeinsam geregelte Fassungsanlagen / Brunnen / Entnahmeanlagen bitte - soweit möglich - zu einer Gewinnung zusammenfassen (Gewinnung im Sinne von Gewinnungsgebiet). BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN! Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Gewinnung" erforderlich sein. 4.3.4 Grundwasserstockwerke der Grundwasserentnahmen 1 Benennung der genutzten Grundwasserstockwerke bei vertikaler Unterteilung 4.3.5 Geologisch-stratigrafische Bezeichnung der genutzten Grundwasserleiter 3_10 "Münsterländer Kiessandzug (Süd)" Benennung des/der Grundwasserleiter/s in dem/denen die Filterstrecke des Brunnens/der Brunnengruppe verfiltert ist/sind. 4.3.6 oberste Entnahmetiefe (Grundwasser) 49 Bitte die oberste Oberkante der verwendeten Filterstrecken in [m NHN] angeben 4.3.7 unterste Entnahmetiefe (Grundwasser) 39 Bitte die unterste Unterkante der verwendeten Filterstrecken in [m NHN] angeben 4.4 durch Oberflächengewässer beeinflusstes Grundwasser z.B. Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser 4.4.1 Uferfiltrat: durchschnittlicher Anteil an Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0% durchschnittlicher Uferfiltratanteil des geförderten Rohwassers, bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen) 4.4.2 künstliche Grundwasseranreicherung: durchschnittlicher Anteil an Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0% durchschnittlicher Anteil des künstlich angereicherten Grundwassers am geförderten Rohwasser, bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen) 4.4.3 Anzahl Entnahmeanlagen 0 Wie viele Entnahmeanlagen zur Entnahme von durch Oberflächengewässer beeinflusstem Grundwasser (Uferfiltrat und angereichertes Grundwasser) werden am Standort betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten. 4.4.4 Art der Entnahmeanlagen Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen) 4.5 Oberflächengewässerentnahme 4.5.1 Talsperre/Stausee 4.5.2 Anzahl der Entnahmestellen 0 Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus der Talsperre/dem Stausee werden am Standort betrieben 4.5.3 Art der Entnahmeanlagen Bitte auswählen Bitte Art der Entnahmeanlage auswählen 4.5.4 Steuerung der Entnahmetiefe Bitte auswählen Bitte auswählen, ob Entnahmetiefe variabel ist 4.6 Entnahme aus sonstigem Oberflächengewässer 0 Hier bitte nur Entnahmen zur direkten Rohwassergewinnung aus einem Oberflächengewässer (z.B. Bezeichnung Fließgewässer bei direkter Entnahme aus der fließenden Welle) angeben. Entnahmen zur nachfolgenden Grundwasseranreicherung sind bereits oben abgefragt 4.6.1 Anzahl der Entnahmestellen 0 Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus dem Gewässer werden am Standort betrieben 4.6.2 Art der Entnahmeanlagen - Art der Entnahmeanlage bitte kurz benennen (z.B. Einlaufbauwerk) 5. Entnahmemengen 5.1 Rohwasserentnahmemenge 2021 [m³/a] 205.000 Summe der in 2021 entnommenen Rohwassermenge am Gewinnungsstandort [m³/a] 5.2 durchschnittliche Rohwasserentnahmemenge 2016-2021 (Jahresmittelwert) [m³/a] 215.000 Mittelwert der entnommenen Rohwassermenge am Gewinnungsstandort [m³/a] für die Jahre 2016-2021 5.3 technische Gewinnungskapazität [m³/a] 700.000 Menge der durch maximale Auslastung der verfügbaren Gewinnungsanlagen theoretisch und unabhängig von der genehmigten Entnahmemenge bei Volllast förderbar wäre. 6. Wasserrechte 6.1 Anzahl der für die Entnahmen am Gewinnungsstandort erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen 1 Bitte Anzahl der für den Gewinnungsstandort relevanten Wasserrechte benennen und für jedes relevante Wasserrecht bitte die nachfolgenden Zeilen ausfüllen. Bitte für jedes Wasserrecht eigene Zeilen nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Wasserrechte anzugeben, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 6.1.1 Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für Wasserrecht 1 54.18.01-354/2020.0002 Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte Wasserrecht 1 angeben 6.1.1.1 Art des Wasserechts (WR) 1 Erlaubnis Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren 6.1.1.2 zuständige Wasserbehörde WR 1 BR Münster Angabe der für das Wasserrecht 1 zuständigen Behörde (bei unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt auswählen) 6.1.1.3 Inhaber WR 1 Stadtnetze Münster GmbH Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.1.3 beschreiben 6.1.1.4 Wasserrecht 1 erteilt bis 31.12.2025 Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig ist. 6.1.1.5 Höhe des Wasserrechts 1 (Jahreswert) 300.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/a] angeben 6.1.1.6 Höhe des Wasserrechts 1 (Monatswert) Keine Angaben Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/Monat] angeben 6.1.1.7 Höhe des Wasserrechts 1 (Tageswert) 1.600 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1[m³/d] angeben 6.1.1.8 Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 1) Keine Angaben Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde. 6.1.1.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 1 Keine Angaben Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das WR 1 vorgenommen wurde 6.2 Selbsteinschätzung Auskömmlichkeit Bitte qualitative Selbsteinschätzung zur Auskömmlichkeit der erteilten Wasserrechte und vorhandenen Förderkapazitäten am Gewinnungsstandort vornehmen. 6.2.1 Selbsteinschätzung der Auskömmlichkeit aller Wasserrechte am Gewinnungsstandort Ja nutzbares Dargebot langfristig hinreichend Sind auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen am Standort (bitte für alle Genehmigungen in Summe bewerten) sowie ggf. vorliegender neuerer Berechnungen und ggf. bekannter Entnahme Dritter die genehmigten Mengen weiterhin auskömmlich oder ist nach Einschätzung des Betreibers zukünftig mit einer Überschreitung der Entnahmerechte bzw. der technischen Förderkapazitäten zu rechnen? 6.2.2 Erhöhung Fördermengen geplant? Nein Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der Planung im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 6.2.2 ergänzen. 7 Wasserschutzgebiet 7.1 zugehöriges Wasserschutzgebiet - Bezeichnung Geist Bitte Bezeichung Wasserschutzgebiet für den Gewinnungsstandort angeben, sofern festgesetzt. 7.2 Status Wasserschutzgebiet festgesetzt bei geplant, bitte Planungsstand erläutern 7.3 Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die Gemeinde(n)) Stadt Münster Nennung aller Gemeinde(n) über die sich das Wasserschutzgebiet ganz oder teilweise erstreckt. 7.4 Primäre Landnutzung im Einzugsgebiet der Gewinnung Siedlungsflächen Welche Landnutzung ist prägend für das Gewinnungsgebiet und stellt den größten Anteil der Einzugsgebietsfläche dar. Bei Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 7.4 beschreiben. 7.5 Gewässerschutzkooperation (Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) im Wasserschutzgebiet vorhanden Ja Bitte angeben, ob eine Wasserschutzkooperation besteht 8 Risikobewertung im Einzugsgebiet (ohne Klimawandel) Im Folgenden sollen mögliche Gefährdungen im Einzugsgebiet der Gewinnungsanlagen in einem der aufgeführten Sektoren angegeben werden. Bei Vorliegen einer oder mehrerer Gefährdung(en) bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.14 eine Risikobewertung vornehmen und kurz begründen. 8.1 Abfall Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.2 Abwasser Ja, geringes Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.3 Eingriffe in den Untergrund Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.4 Forstwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.5 Industrie & Gewerbe Ja, mittleres Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.6 Landwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.7 Siedlung & Verkehr Ja, mittleres Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.9 Umgang mit wassergefährdenden Stoffe Ja, mittleres Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.10 Wasserabhängige Ökosysteme/Schutzgebiete/potentiell trockenfallende Gewässer (z.B. Entnahmebeschränkungen) Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.11 Wasserableitung/Sümpfungen Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.12 Hochwasser Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.13 Altlasten Ja, geringes Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.14 PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen) Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.15 sonstige Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 9 Risikobewertung im Einzugsgebiet durch den Klimawandel Mit Auswirkungen des Klimawandels wird in erster Linie, aber nicht ausschließlich, die Auswirkungen auf die permanent verfügbaren Dargebotsmenge auch in Zeiten langanhaltender Trockenheit abgezielt. 9.1 quantitative Auswirkungen Ja, geringes Risiko Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel quantitative Auswirkungen (Fördermenge) auf den Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.1 im Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 9.2 qualitative Auswirkungen Nein, kein Risiko absehbar Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel qualitative Auswirkungen (Beschaffenheit Rohwasser) auf den Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.2 im Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint.
CDU-Antrag A-R-0016-2023
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0016/2023 RATSANTRAG Münster, 24. April 2023 Münsters Wasserversorgung der Zukunft sicher und umweltsensibel gestalten Der Rat der Stadt Münster beschließt: 1. Münsters künftige Strategie zur Wasserversorgung umfasst neben der Pflichtaufgabe Trink- und Löschwasserversorgung auch aktuelle Aspekte der Umweltsensibilität. Die Auswirkungen der zunehmend trockenen Sommer werden beim nächsten Wasserversorgungskonzept sowie in folgenden Konzepten mitberücksichtigt. Damit kommt die Stadt Münster ihrer Selbstverpflichtung nach, ihre künftige Entwicklung so umweltbewusst und klimaresilient wie möglich zu gestalten. 2. Münster betreibt im Einzugsbereich der beiden Wasser-Gewinnungsgebiete Hornheide und Haskenau künftig ein intensives Grundwasser-Monitoring und regelmäßige Umweltuntersuchungen – auch über die gesetzlichen Vorschriften hinaus. Ziel ist es, auf diese Weise einen möglichen förderbedingten Trockenstress an der dortigen Flora und Fauna rechtzeitig zu erkennen, diesem zu begegnen und so unwiederbringliche Schäden am Baum- und Waldbestand zu verhindern. 3. Im Falle noch größerer Schäden durch trockene Sommer müssen Wasserverbrauch und Bevölkerungswachstum auf den Prüfstand. Die Stadt Münster entwickelt deshalb hierfür rechtzeitig wirksame Szenarien und Prognosen und passt im Extremfall die entsprechenden Parameter an. 4. Inhaltliche und finanzielle Verantwortlichkeiten sind unter den beteiligten Akteuren (Stadt Münster, Stadtwerke Münster) zu klären. Abstimmungen mit den Genehmigungsbehörden sind vorzunehmen. Begründung: Wasser ist eine der essenziellen Ressourcen für Mensch und Natur. Die Verfügbarkeit von sauberem Wasser ist limitierend für das Wachstum von Städten. Seit 2016 sind die Städte und Gemeinden in NRW dazu verpflichtet, ein Konzept zur Trink- und Löschwasserversorgung vorzulegen. Münsters erstes Konzept wurde zum 1. Januar 2018 verabschiedet (V/1089/2017), eine Neuauflage ist alle sechs Jahre (also für 2024) verpflichtend. Der Rat der Stadt Münster hat 2018 im DIPOL-Konzept beschlossen, Münsters Wasserversorgung künftig von vier auf zwei Standorte zu konzentrieren. Die Wasserwerke Hohe Ward und Hornheide sollen ausgebaut, die Wasserwerke Geist und Kinderhaus hingegen stillgelegt werden. Um die wachsende Bevölkerung Münsters auch künftig mit frischem und sauberem Wasser versorgen zu können, soll die Wassergewinnung an den verbleibenden Standorten erhöht und technisch optimiert werden. Das aus den natürlichen Kiessandzügen entnommene Wasser soll durch Verrieseln von Wasser aus dem Dortmund- Ems-Kanal in der Nähe des Entnahmegebietes wieder aufgefüllt werden. Zudem bezieht Münster auch über den Versorger Gelsenwasser Trinkwasser. Die Bevölkerungsprognose sagt für Münster im Jahr 2030 etwa 334.000 Einwohner voraus, im Jahr 2040 sollen es schon 357.000 Einwohner sein. Um diesen wachsenden Trinkwasser- Bedarf decken zu können, haben die Stadtwerke Münster im Januar 2023 bei der Bez. Reg. beantragt, die Wasserfördermenge in Hornheide von derzeit 3,1 Mio. auf 4,1 Mio. Kubikmeter pro Jahr (= von 450 Kubikmeter/ Std. auf 750 Kubikmeter/ Std.) zu erhöhen. Beide Wasserwerke werden derzeit ausgebaut und auch bzgl. der Qualität der Trinkwassergewinnung ertüchtigt. Eine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung ist für die Genehmigung einer höheren Fördermenge rechtlich nicht erforderlich, weil es sich nicht um einen Neuantrag, sondern um eine Erhöhung eines bereits erteilten Wasser-Förderrechtes handelt. Die eingereichten Gutachten für Hornheide basieren auf Grundwasserdaten des Umweltbundesamtes (2008). Diese gehen davon aus, dass es im Winter in NRW künftig mehr regnen wird, sodass übers Jahr gesehen die trockeneren Sommer bzgl. der Grundwassermenge zu kompensieren seien. Noch nicht im Detail berücksichtigt sind jedoch mögliche Auswirkungen der seit 2018 immer trockener werdenden Sommer auf die Vegetation im Einzugsgebiet der Wasserwerke. Die Stadt Münster ist rechtlich nicht dazu verpflichtet, diese globalen und lokalen klimatischen Veränderungen in ihre Wassergewinnungsstrategie mit einzupreisen. Gerade Bäume/ Wälder sind unentbehrlich für eine intakte Umwelt und eine möglichst gute CO2 Bilanz unserer Stadt. Deshalb sollte alles getan werden, um zusätzlichen Trockenstress für sie zu vermeiden. Das gelingt am besten durch ein intensives Grundwasser- und Umwelt- Monitoring im weiten Umfeld des Wassergewinnungs-Areals. Sollte sich herausstellen, dass eine erhöhte Wassergewinnung in Verbindung mit trockenen Sommern die Vegetation dort doch zu schädigen droht, sollten rechtzeitig Szenarien entwickelt werden, um unwiderrufliche Schäden zu verhüten. Das könnten beispielsweise kurzfristige technische Maßnahmen sowie Strategien zum Wassersparen der Bürgerinnen und Bürger sein. Mittel- und langfristig müsste in einem solchen Fall auch das prognostizierte Bevölkerungswachstum in den Blick genommen werden. Denn Wasser ist eine der essenziellen Ressourcen für Mensch und Natur. Eine verantwortungsbewusste und vorausschauende Stadtentwicklung muss dem Rechnung tragen. Gez. Stefan Weber und Fraktion
Anlage 2.10 - Anlage 5a_Gewinnung GITTRUP
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Pos G Bezeichnung Eingabe Erläuterung G 1 Allgemeines 1.1 Name der Gewinnung Gittrup Bitte den Namen/Bezeichnung des Gewinnungsstandortes angeben (bitte nur die Standortbezeichnung, nicht alle Fassungsanlagen einzeln angeben) 1.2 Name des Betreibers Stadtnetze Münster GmbH Hier bitte den Namen des Betreibers für den Gewinnungsstandort angeben 1.3 Jahr der Inbetriebnahme 1989 Erste Inbetriebnahme der Anlage am Standort zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung, unabhängig, ob diese noch aktiv ist. 1.4 Gewinnung liegt in der/den Gemeinden) Stadt Münster Benennung der Gemeinden in deren Grenzen die Gewinnungsanlagen liegen 2 Wasserabgabe Bitte Aufbereitungen oder Versorgungsgebiete benennen, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser abgegeben wird. Wird das Rohwasser am Gewinnungsstandort auch direkt aufbereitet, bitte trotzdem den Namen der Aufbereitung (Name kann gleichlautend sein) angeben, um eine klare Zuordnung des Tabellenblattes "Gewinnung" zum Tabellenblatt "Aufbereitung" zu gewährleisten. 2.1 Wasserabgabe an Aufbereitung Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser zu Trinkwasser aufbereitet, bitte Namen und Betreiber der Aufbereitung angeben. 2.1.1 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 1 Wasserwerk Hornheide Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen. 2.2 Betreiber der Aufbereitung, an die Wasser abgegeben wird 2.2.1 Betreiber der belieferten Aufbereitung 1 Stadtnetze Münster GmbH Bitte den Namen des Betreibers der belieferten Aufbereitungsanlage 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 3 Wasserabgabe an Versorgungsgebiet (ohne Aufbereitung) Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser direkt in ein Versorgungsgebiet eingespeist (ohne Aufbereitung) bitte Name und Betreiber des Versorgungsgebietes angeben. (Bei Aufbereitung werden die belieferten Versorgungsgebiete erst im Tabellenblatt "Aufbereitung" benannt. 3.1 direkt beliefertes Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster Bitte Name des direkt belieferten Versorgungsgebietes (ohne Aufbereitung) angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. 3.2 Betreiber des direkt belieferten Versorgungsgebietes 1 Stadtnetze Münster GmbH Bitte den Namen des Betreibers des direkt belieferten Versorgungsgebietes 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. 4 Rohwasserherkunft am Standort 4.1 Anzahl der Entnahmestellen 4 Bitte die Gesamtanzahl der Entnahmestellen (über alle Wasserarten) am Gewinnungsstandort angeben. Brunnen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten) 4.2 Quellwasserfassungen 4.2.1 durchschnittlicher Anteil Quellwasser an Gesamtentnahmemenge am Standort 0% durchschnittler Anteil Quellwasser (natürlicher Grundwasseraustritt) an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 4.2.2 Anzahl Quellfassungsanlagen am Standort 0 Wie viele Quellfassungen werden am Standort betrieben 4.3 reine Grundwasserentnahmen (ohne Oberflächengewässereinfluss) ohne angereichertes GW und Uferfiltrat 4.3.1 durchschnittlicher Anteil Grundwasser an Gesamtentnahmemenge am Standort 0% durchschnittlicher Anteil Grundwasser aus reinen Grundwasserbrunnen ohne Oberflächenwasserbeeinflussung (Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser) und ohne Quellwasser an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 4.3.2 Anzahl Entnahmeanlagen (Grundwasser) 0 Wie viele Entnahmeanlagen zur reinen GW-Entnahme (ohne Oberflächenwasserbeeinflussung) werden am Standort betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten. 4.3.3 Art der Entnahmeanlagen - Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen) Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Gewinnungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Gewinnungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. Örtlich zusammenhängende und wasserrechtlich gemeinsam geregelte Fassungsanlagen / Brunnen / Entnahmeanlagen bitte - soweit möglich - zu einer Gewinnung zusammenfassen (Gewinnung im Sinne von Gewinnungsgebiet). BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN! Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Gewinnung" erforderlich sein. 4.3.4 Grundwasserstockwerke der Grundwasserentnahmen 1 Benennung der genutzten Grundwasserstockwerke bei vertikaler Unterteilung 4.3.5 Geologisch-stratigrafische Bezeichnung der genutzten Grundwasserleiter 3_05 "Niederung der Oberen Ems (Greven/Ladbergen)" Benennung des/der Grundwasserleiter/s in dem/denen die Filterstrecke des Brunnens/der Brunnengruppe verfiltert ist/sind. 4.3.6 oberste Entnahmetiefe (Grundwasser) 36,5 Bitte die oberste Oberkante der verwendeten Filterstrecken in [m NHN] angeben 4.3.7 unterste Entnahmetiefe (Grundwasser) 21 Bitte die unterste Unterkante der verwendeten Filterstrecken in [m NHN] angeben 4.4 durch Oberflächengewässer beeinflusstes Grundwasser z.B. Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser 4.4.1 Uferfiltrat: durchschnittlicher Anteil an Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0% durchschnittlicher Uferfiltratanteil des geförderten Rohwassers, bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen) 4.4.2 künstliche Grundwasseranreicherung: durchschnittlicher Anteil an Gesamtentnahmemenge am Standort in % 56% durchschnittlicher Anteil des künstlich angereicherten Grundwassers am geförderten Rohwasser, bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen) 4.4.3 Anzahl Entnahmeanlagen 4 Wie viele Entnahmeanlagen zur Entnahme von durch Oberflächengewässer beeinflusstem Grundwasser (Uferfiltrat und angereichertes Grundwasser) werden am Standort betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten. 4.4.4 Art der Entnahmeanlagen Vertikalfilterbrunnen Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen) 4.5 Oberflächengewässerentnahme 4.5.1 Talsperre/Stausee 4.5.2 Anzahl der Entnahmestellen 0 Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus der Talsperre/dem Stausee werden am Standort betrieben 4.5.3 Art der Entnahmeanlagen Bitte auswählen Bitte Art der Entnahmeanlage auswählen 4.5.4 Steuerung der Entnahmetiefe Bitte auswählen Bitte auswählen, ob Entnahmetiefe variabel ist 4.6 Entnahme aus sonstigem Oberflächengewässer 0 Hier bitte nur Entnahmen zur direkten Rohwassergewinnung aus einem Oberflächengewässer (z.B. Bezeichnung Fließgewässer bei direkter Entnahme aus der fließenden Welle) angeben. Entnahmen zur nachfolgenden Grundwasseranreicherung sind bereits oben abgefragt 4.6.1 Anzahl der Entnahmestellen 0 Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus dem Gewässer werden am Standort betrieben 4.6.2 Art der Entnahmeanlagen - Art der Entnahmeanlage bitte kurz benennen (z.B. Einlaufbauwerk) 5. Entnahmemengen 5.1 Rohwasserentnahmemenge 2021 [m³/a] 328.000 Summe der in 2021 entnommenen Rohwassermenge am Gewinnungsstandort [m³/a] 5.2 durchschnittliche Rohwasserentnahmemenge 2016-2021 (Jahresmittelwert) [m³/a] 315.000 Mittelwert der entnommenen Rohwassermenge am Gewinnungsstandort [m³/a] für die Jahre 2016-2021 5.3 technische Gewinnungskapazität [m³/a] 900.000 Menge der durch maximale Auslastung der verfügbaren Gewinnungsanlagen theoretisch und unabhängig von der genehmigten Entnahmemenge bei Volllast förderbar wäre. 6. Wasserrechte 6.1 Anzahl der für die Entnahmen und Anreicherung am Gewinnungsstandort erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen 2 Bitte Anzahl der für den Gewinnungsstandort relevanten Wasserrechte benennen und für jedes relevante Wasserrecht bitte die nachfolgenden Zeilen ausfüllen. Bitte für jedes Wasserrecht eigene Zeilen nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Wasserrechte anzugeben, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 6.1.1 Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für Wasserrecht 1 54.2-2.1-5.0.6-550/03 Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte Wasserrecht 1 angeben 6.1.1.1 Art des Wasserechts (WR) 1 Bewilligung Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren 6.1.1.2 zuständige Wasserbehörde WR 1 BR Münster Angabe der für das Wasserrecht 1 zuständigen Behörde (bei unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt auswählen) 6.1.1.3 Inhaber WR 1 Stadtnetze Münster GmbH Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.1.3 beschreiben 6.1.1.4 Wasserrecht 1 erteilt bis 31.12.2035 Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig ist. 6.1.1.5 Höhe des Wasserrechts 1 (Jahreswert) 1.000.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/a] angeben 6.1.1.6 Höhe des Wasserrechts 1 (Monatswert) Nicht festgelegt Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/Monat] angeben 6.1.1.7 Höhe des Wasserrechts 1 (Tageswert) 3.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1[m³/d] angeben 6.1.1.8 Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 1) Keine Angaben Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde. 6.1.1.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 1 Keine Angaben Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das WR 1 vorgenommen wurde 6.1.2 Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für Wasserrecht 2 54.2-2.2-5.0.6-1551/03 Änderunsgbescheid: 54.18.01-355/2012.0001 Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte Wasserrecht angeben 6.1.2.1 Art des Wasserechts (WR) 2 Erlaubnis Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren 6.1.2.2 zuständige Wasserbehörde WR 2 BR Münster Angabe der für das Wasserrecht zuständigen Behörde (bei unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt auswählen) 6.1.2.3 Inhaber WR 2 Stadtnetze Münster GmbH Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.2.3 beschreiben 6.1.2.4 Wasserrecht 2 erteilt bis 31.12.2024 Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig ist. 6.1.2.5 Höhe des Wasserrechts 2 (Jahreswert) 700.000 Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/a] angeben 6.1.2.6 Höhe des Wasserrechts 2 (Monatswert) Nicht festgelegt Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/Monat] angeben 6.1.2.7 Höhe des Wasserrechts 2 (Tageswert) 2.500 Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/d] angeben 6.1.2.8 Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 2) Keine Angaben Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde. 6.1.2.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 2 Keine Angaben Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das WR 2 vorgenommen wurde 6.2 Selbsteinschätzung Auskömmlichkeit Bitte qualitative Selbsteinschätzung zur Auskömmlichkeit der erteilten Wasserrechte und vorhandenen Förderkapazitäten am Gewinnungsstandort vornehmen. 6.2.1 Selbsteinschätzung der Auskömmlichkeit aller Wasserrechte am Gewinnungsstandort Ja nutzbares Dargebot langfristig hinreichend Sind auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen am Standort (bitte für alle Genehmigungen in Summe bewerten) sowie ggf. vorliegender neuerer Berechnungen und ggf. bekannter Entnahme Dritter die genehmigten Mengen weiterhin auskömmlich oder ist nach Einschätzung des Betreibers zukünftig mit einer Überschreitung der Entnahmerechte bzw. der technischen Förderkapazitäten zu rechnen? 6.2.2 Erhöhung Fördermengen geplant? Nein Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der Planung im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 6.2.2 ergänzen. 7 Wasserschutzgebiet 7.1 zugehöriges Wasserschutzgebiet - Bezeichnung Gittrup Bitte Bezeichung Wasserschutzgebiet für den Gewinnungsstandort angeben, sofern festgesetzt. 7.2 Status Wasserschutzgebiet festgesetzt bei geplant, bitte Planungsstand erläutern 7.3 Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die Gemeinde(n)) Stadt Münster Nennung aller Gemeinde(n) über die sich das Wasserschutzgebiet ganz oder teilweise erstreckt. 7.4 Primäre Landnutzung im Einzugsgebiet der Gewinnung Landwirtschaftliche Flächen Welche Landnutzung ist prägend für das Gewinnungsgebiet und stellt den größten Anteil der Einzugsgebietsfläche dar. Bei Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 7.4 beschreiben. 7.5 Gewässerschutzkooperation (Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) im Wasserschutzgebiet vorhanden Ja Bitte angeben, ob eine Wasserschutzkooperation besteht 8 Risikobewertung im Einzugsgebiet (ohne Klimawandel) Im Folgenden sollen mögliche Gefährdungen im Einzugsgebiet der Gewinnungsanlagen in einem der aufgeführten Sektoren angegeben werden. Bei Vorliegen einer oder mehrerer Gefährdung(en) bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.14 eine Risikobewertung vornehmen und kurz begründen. 8.1 Abfall Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.2 Abwasser Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.3 Eingriffe in den Untergrund Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.4 Forstwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.5 Industrie & Gewerbe Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.6 Landwirtschaft Ja, geringes Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.7 Siedlung & Verkehr Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.9 Umgang mit wassergefährdenden Stoffe Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.10 Wasserabhängige Ökosysteme/Schutzgebiete/potentiell trockenfallende Gewässer (z.B. Entnahmebeschränkungen) Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.11 Wasserableitung/Sümpfungen Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.12 Hochwasser Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.13 Altlasten Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.14 PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen) Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.15 sonstige Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 9 Risikobewertung im Einzugsgebiet durch den Klimawandel Mit Auswirkungen des Klimawandels wird in erster Linie, aber nicht ausschließlich, die Auswirkungen auf die permanent verfügbaren Dargebotsmenge auch in Zeiten langanhaltender Trockenheit abgezielt. 9.1 quantitative Auswirkungen Nein, kein Risiko absehbar Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel quantitative Auswirkungen (Fördermenge) auf den Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.1 im Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 9.2 qualitative Auswirkungen Nein, kein Risiko absehbar Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel qualitative Auswirkungen (Beschaffenheit Rohwasser) auf den Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.2 im Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint.
Anlage 2.8 - Anlage 4a_Aufbereitung KINDERHAUS
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Pos A 1 Wasseraufbereitung Eingabe Erläuterung 1.1 Name Aufbereitung Wasserwerk Kinderhaus Name der Aufbereitung (Standort) 1.2 Betreiber Stadtnetze Münster GmbH Bitte Name des Betreibers der Aufbereitung angeben 2 Nennung der Gewinnungen (Rohwasserherkunft) Nennung aller Gewinnungen (Standorte) deren Rohwässer in die Aufbereitung gelangen (einzelne Brunnen sollen hier nicht aufgezählt werden) 2.1 für jede Gewinnung Für jeden Gewinnungsstandort, der in dieser Aufbereitung einspeist, bitte Name der Gewinnung nennen 2.1.1 Name Gewinnung 1 Kinderhaus-Nord (Sandrup) Name der Gewinnung 1 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.1.2 Name Gewinnung 2 Kinderhaus-Süd Name der Gewinnung 2 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2 für jeden Betreiber einer Gewinnung Für jeden Gewinnungsstandort, der in dieser Aufbereitung einspeist, bitte Name des Betreibers benennen 2.2.1 Betreiber Gewinnung 1 Stadtnetze Münster GmbH Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (1), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2.2 Betreiber Gewinnung 2 Stadtnetze Münster GmbH Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (2), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.3 maximal verfügbare Liefermenge für Rohwasser [m³/d] Für jeden Gewinnungsstandort bitte die maximale verfügbare Liefermenge in m³ pro Tag benennen 2.3.1 max. Liefermenge aus Gewinnung 1 6.000 Bitte für Gewinnungsstandort 1 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 2.3.2 max. Liefermenge aus Gewinnung 2 3.000 Bitte für Gewinnungsstandort 2 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 3 Aufbereitung Angaben zur Aufbereitung 3.1 Verwendungszwecke der Aufbereitung gemäß §11 Liste Trinkwasserverordnung Bitte bei den jeweiligen Aufbereitungszwecken, die in dieser Aufbereitung verfolgt werden das oder die Verfahren benennen, mit dem oder denen der Zweck erreicht werden soll. Ergänzend bitte eine grafische Übersicht (Aufbereitungsschema) und bei Bedarf einen kurzen Erläuterungstext im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 3.1 ergänzen. 3.1.1 Flockung/Fällung - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Aufbereitungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Aufbereitungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN! Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Aufbereitung" erforderlich sein. 3.1.2 Einstellen des Calciumgehalts - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.3 Nickelabtrennung - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.4 Einstellung des pH-Wertes - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.5 Einstellung des Salzgehaltes - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.6 Hemmung der Korrosion Ja, Dosierung von Orthophosphat Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.7 biologische Nitratentfernung - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.8 Reduktion - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.9 Einstellen der Säurekapazität - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.10 Desinfektion Bedarfsweise Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.11 Sauerstoffanreicherung - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.12 Partikelentfernung Im Zuge der Enteisenung und Entmanganung Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.13 Adsorption Mittels Pulveraktivkohle zur Infiltrationswasseraufbereitung Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.14 biologische Filtration - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.15 Eisen und Mangan-Entfernung Ja Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.16 Adsorptive Entfernung von Arsen - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.17 Schnellentcarbonisierung - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.18 Anschwemmfiltration - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.19 Einstellen des Magnesiumgehalts - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.20 Entfernung von Schwefelwasserstoff - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.21 Entfernung von Radium - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.22 Entfernung von Uran - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.23 sonstige Zwecke - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.2 max. tech. Aufbereitungskapazität [m³/d] 1.650 technisch maximal mögliche Aufbereitungskapazität der Aufbereitungsanlage in m³ pro Tag 3.3 sind Ausfälle einzelner Aufbereitungsverfahren durch redundante Ausführung abgesichert? nein Bei Ja, Bitte kurze Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 3.3. 4 Netzabgabe Aussagen zur Netzabgabe aus der Aufbereitung 4.1 belieferte Versorgungsgebiete oder Transportnetze Bitte jeweils Namen, Betreiber und durchschnittliche Netzeinspeisemengen der belieferten Versorgungsgebiete benennen 4.1.1 Name Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster Bitte Name des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.2.1 Betreiber Versorgungsgebiet 1 Stadtnetze Münster GmbH Bitte Name des Betreibers des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.3.1 durchschnittliche Netzabgabe an das Versorgungsgebiet 1 [m³/d] (2016-2021) 1.277 Bitte durchschnittliche Netzabgabe in m³ pro Tag an das Versorgungsgebiet angeben (Bezugszeitraum 2016 bis 2021). Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.4 sind Ausfälle einzelner Netzpumpen durch redundante Ausführung abgesichert? ja Bei Ja, Bitte kurze Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 4.4. 5 Risikobewertung (ohne Klimawandel) 5.1 sind kritische Entwicklungen der Rohwasserqualität (Eingang Aufbereitungsanlage) bekannt? Nein bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.1 (kritische Entwicklungen liegen vor, wenn zukünftig zu besorgen ist, dass die Rohwasserqualität mit den bestehenden Aufbereitungsanlagen nicht mehr zuverlässig zu Trinkwasser aufbereitet werden kann). Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 5.2 Können die Anforderungen der Neufassung der Trinkwasserverordnung (2023) bereits jetzt zuverlässig erfüllt werden? ja Durch die Neufassung der Trinkwasserverordnung (2023) zur Umsetzung der europäischen Trinkwasserrichtline (2021) werden neue Parameter (z.B. PFAS, Bisphenol A, Halogenessigsäuren) und neue Grenzwertvorgaben (z.B. für Arsen) eingeführt (mit unterschiedlichen Übergangsfristen). Können diese neuen Anforderungen der neugefassten TrinkwV bereits mit den vorhandenen Anlagen zuverlässig eingehalten werden und wurde dies mit entsprechenden Untersuchungen überprüft? Bei "Nein" bitte im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.2 erläutern, welche der zukünftigen Anforderungen ggf. jetzt noch nicht zuverlässig erfüllt werden können, bzw. für welche Anforderungen noch keine Kenntnisse vorliegen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. 5.3 Anlagenbedingte Gefährdungen in der Aufbereitung nein bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.3 (Anlagenbedingte Gefährdungen ergeben sich aus dem Aufbereitungsverfahren (z.B. Chloratbildung bei Desinfektion, Bromatbildung bei Oxidation, hygienische Probleme bei Filtertausch, unerkannter Filterdurchbruch, Membranversagen, Algenwachstum, ...). Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. 6 Risikobewertung Klimawandels 6.1 sind kritische Entwicklungen der Rohwasserqualität (Eingang Aufbereitungsanlage) bedingt durch den Klimawandel bereits bekannt oder in den nächsten Jahren zu erwarten? Nein bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 6.1(kritische Entwicklungen liegen vor, wenn bedingt durch den Klimawandel zukünftig zu besorgen ist, dass die Rohwasserqualität mit den bestehenden Aufbereitungsanlagen nicht mehr zuverlässig zu Trinkwasser aufbereitet werden kann). Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 6.2 Sind durch den Klimawandel bedingte Gefährdungen der Aufbereitung bereits bekannt oder in den nächsten Jahren zu erwarten? Nein bei Ja, Erläuterung im Beiblatt unter Ziffer A 6.2 (durch den Klimawandel bedingte Gefährdungen der Aufbereitung können sich beispielsweise durch höhere Temperaturen, Starkregenereignisse ergeben, quantitative Aspekte sind hier nicht gefragt, diese werden unter "Gewinnung" betrachtet). Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint.
Anhang 1 Übersicht Gefährdungen
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Anhang I Tabellarische Übersicht über mögliche Gefährdungen und Risiken Ohne durch den fortschreitenden Klimawandel bedingte Risiken Kapitel Ursache / Anlass Art der Beeinträchtigung Ort Maßnahmen 3.1.1 Industrie und Gewerbe: Störungen und Unfälle Chemisch: Eintrag von wassergefährden- den Stoffen Einzugsgebiet 4.2.1 3.1.1 Verkehr: Verkehrsunfälle mit austretenden Betriebsmitteln Straßenabläufe mit belasteten Niederschlags- wasser Chemisch: Eintrag von wassergefährden- den Stoffen durch Verkehrsun- fälle Eintrag von verkehrsbedingten Schmutzfrachten Einzugsgebiet 4.2.1 3.1.1 Versiegelung: Erhöhter Abfluss von Niederschlagswasser in die Kanalisation Reduzierte Verdunstungskühlung führt zur Ver- schlechterung des urbanen Mikroklimas Quantitativ: Reduzierung der Grundwasser- neubildung durch Eingriff in den natürlichen Wasserhaushalt Erhöhung des Trinkwasserver- brauchs durch Verschlechterung des Mikroklimas Einzugsgebiet 4.2.1 4.2.2 4.2.3 3.1.1 Abwasser: Leckagen in kommunalen Abwasserkanälen Chemisch/biologisch: Infiltration von Abwasser in den Grundwasserkörper Einzugsgebiet /Ver- sorgungsnetz 4.2.1 3.1.2 Altlasten: Auswaschung von wassergefährdenden Stoffen Chemisch: Eintrag von wassergefährden- den Stoffen Einzugsgebiet 4.2.1 3.1.3.1 Grundwasserschaden: Bromacil Chemisch: Bromacil im Grundwasserkörper (WGG Hammer Straße und Kin- derhaus-Süd) Einzugsgebiet 4.2.1 Anhang I Tabellarische Übersicht über mögliche Gefährdungen und Risiken 3.1.3.2 Trifluoracetat (TFA) Chemisch Einzugsgebiet 4.2.1.2 3.1.3.3 Oxipurinol Chemisch Einzugsgebiet 3.1.5.1 4.2.1.1 4.2.1.2 3.1.4 Landwirtschaft: Nitratbelastung (Gülle) Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämp- fungsmittel (PBSM) Chemisch/biologisch: Eintrag von Nährstoffen Eintrag von PBSM Einzugsgebiet 3.1.4 3.1.5 4.2.1 3.1.5.1 Grundwasseranreicherung mit Oberflächenwas- serentnahme aus der Ems Chemisch/biologisch: Eintrag von Emissionen aus Ur- banität, Industrie und Landwirt- schaft Eintrag von Stoffen aus Kläran- lagenabfluss Quantitativ: Sinkende Emswasserstände führen eventuell wasserrechtlich zu Entnahmeeinschränkungen Wassergewin- nungsanlagen 3.1.5.2 3.1.5.2 Grundwasseranreicherung mit Oberflächenwas- serentnahme aus dem DEK Chemisch: Eintrag von wassergefährden- den Stoffen Havarien Wassergewin- nungsanlagen 2.1.1.3.1 2.1.1.3.5 3.1.5.2 3.1.6 und 3.1.7 Feuerwehreinsätze: Einsatz von Schaumbildnern und Verunreinigun- gen bei Löschwasserentnahmen Chemisch/biologisch: Eintrag von wassergefährden- den Stoffen (z.B. PFT/PFC) in den Grundwasserkörper Eintrag von wassergefährden- den Stoffen in das Trinkwasser- netz Einzugsgebiet 3.1.6 3.1.7 Anhang I Tabellarische Übersicht über mögliche Gefährdungen und Risiken 3.1.8 Schäden im Trinkwasserversorgungsnetz (z.B. durch Leitungsalterung oder Tiefbaumaßnah- men) Quantitativ: Ausfallrisiko der quantitativen Versorgungssicherheit Chemisch/biologisch: Eintrag von wassergefährden- den Stoffen in das Trinkwasser- netz Versorgungsnetz 2.1.1.7.6 3.1.8 Durch den Klimawandel bedingte Risiken Kapitel Ursache/Anlass Art der Beeinträchtigung Ort Maßnahmen 3.2.1 Defizitärere natürliche Grundwasserneubildung / Trockenjahre (Wetter- und/oder klimabedingter Wassermangel) Quantitativ: Grundwasserabnahme auf- grund von Wassermangel in Trockenjahren Einzugsgebiet 3.1.5.2 3.2.1 4.2.2 4.2.3 3.2.2 Hochwasser aufgrund erhöhter andauernder Nie- derschläge (Extreme Wetterereignisse) Chemisch/biologisch: Verkeimung aufgrund von Überschwemmung Wassergewin- nungsanlagen /Ein- zugsgebiet 3.2.2 3.2.3 Wasserverteilung: Erhöhung der Trinkwassertem- peratur im Versorgungsnetz aufgrund erhöhter Um- gebungstemperatur Chemisch/biologisch: Verschlechterung der Trinkwas- serqualität aufgrund von Grund- wassertemperaturerwärmung Einzugsgebiet /Versorgungsnetz 3.2.3
Anlage 2.11 - Anlage 5a_Gewinnung HAMMER-STR
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Pos G Bezeichnung Eingabe Erläuterung G 1 Allgemeines 1.1 Name der Gewinnung Hammer Str. Bitte den Namen/Bezeichnung des Gewinnungsstandortes angeben (bitte nur die Standortbezeichnung, nicht alle Fassungsanlagen einzeln angeben) 1.2 Name des Betreibers Stadtnetze Münster GmbH Hier bitte den Namen des Betreibers für den Gewinnungsstandort angeben 1.3 Jahr der Inbetriebnahme 1899 Erste Inbetriebnahme der Anlage am Standort zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung, unabhängig, ob diese noch aktiv ist. 1.4 Gewinnung liegt in der/den Gemeinden) Stadt Münster Benennung der Gemeinden in deren Grenzen die Gewinnungsanlagen liegen 2 Wasserabgabe Bitte Aufbereitungen oder Versorgungsgebiete benennen, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser abgegeben wird. Wird das Rohwasser am Gewinnungsstandort auch direkt aufbereitet, bitte trotzdem den Namen der Aufbereitung (Name kann gleichlautend sein) angeben, um eine klare Zuordnung des Tabellenblattes "Gewinnung" zum Tabellenblatt "Aufbereitung" zu gewährleisten. 2.1 Wasserabgabe an Aufbereitung Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser zu Trinkwasser aufbereitet, bitte Namen und Betreiber der Aufbereitung angeben. 2.1.1 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 1 Wasserwerk Geist Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen. 2.2 Betreiber der Aufbereitung, an die Wasser abgegeben wird 2.2.1 Betreiber der belieferten Aufbereitung 1 Stadtnetze Münster GmbH Bitte den Namen des Betreibers der belieferten Aufbereitungsanlage 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 3 Wasserabgabe an Versorgungsgebiet (ohne Aufbereitung) Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser direkt in ein Versorgungsgebiet eingespeist (ohne Aufbereitung) bitte Name und Betreiber des Versorgungsgebietes angeben. (Bei Aufbereitung werden die belieferten Versorgungsgebiete erst im Tabellenblatt "Aufbereitung" benannt. 3.1 direkt beliefertes Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster Bitte Name des direkt belieferten Versorgungsgebietes (ohne Aufbereitung) angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. 3.2 Betreiber des direkt belieferten Versorgungsgebietes 1 Stadtnetze Münster GmbH Bitte den Namen des Betreibers des direkt belieferten Versorgungsgebietes 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. 4 Rohwasserherkunft am Standort 4.1 Anzahl der Entnahmestellen 2 Bitte die Gesamtanzahl der Entnahmestellen (über alle Wasserarten) am Gewinnungsstandort angeben. Brunnen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten) 4.2 Quellwasserfassungen 4.2.1 durchschnittlicher Anteil Quellwasser an Gesamtentnahmemenge am Standort 0% durchschnittler Anteil Quellwasser (natürlicher Grundwasseraustritt) an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 4.2.2 Anzahl Quellfassungsanlagen am Standort 0 Wie viele Quellfassungen werden am Standort betrieben 4.3 reine Grundwasserentnahmen (ohne Oberflächengewässereinfluss) ohne angereichertes GW und Uferfiltrat 4.3.1 durchschnittlicher Anteil Grundwasser an Gesamtentnahmemenge am Standort 100% durchschnittlicher Anteil Grundwasser aus reinen Grundwasserbrunnen ohne Oberflächenwasserbeeinflussung (Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser) und ohne Quellwasser an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 4.3.2 Anzahl Entnahmeanlagen (Grundwasser) 2 Wie viele Entnahmeanlagen zur reinen GW-Entnahme (ohne Oberflächenwasserbeeinflussung) werden am Standort betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten. 4.3.3 Art der Entnahmeanlagen Vertikalfilterbrunnen Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen) Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Gewinnungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Gewinnungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. Örtlich zusammenhängende und wasserrechtlich gemeinsam geregelte Fassungsanlagen / Brunnen / Entnahmeanlagen bitte - soweit möglich - zu einer Gewinnung zusammenfassen (Gewinnung im Sinne von Gewinnungsgebiet). BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN! Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Gewinnung" erforderlich sein. 4.3.4 Grundwasserstockwerke der Grundwasserentnahmen 1 Benennung der genutzten Grundwasserstockwerke bei vertikaler Unterteilung 4.3.5 Geologisch-stratigrafische Bezeichnung der genutzten Grundwasserleiter 3_10 "Münsterländer Kiessandzug (Süd)" Benennung des/der Grundwasserleiter/s in dem/denen die Filterstrecke des Brunnens/der Brunnengruppe verfiltert ist/sind. 4.3.6 oberste Entnahmetiefe (Grundwasser) 50 Bitte die oberste Oberkante der verwendeten Filterstrecken in [m NHN] angeben 4.3.7 unterste Entnahmetiefe (Grundwasser) 44 Bitte die unterste Unterkante der verwendeten Filterstrecken in [m NHN] angeben 4.4 durch Oberflächengewässer beeinflusstes Grundwasser z.B. Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser 4.4.1 Uferfiltrat: durchschnittlicher Anteil an Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0% durchschnittlicher Uferfiltratanteil des geförderten Rohwassers, bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen) 4.4.2 künstliche Grundwasseranreicherung: durchschnittlicher Anteil an Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0% durchschnittlicher Anteil des künstlich angereicherten Grundwassers am geförderten Rohwasser, bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen) 4.4.3 Anzahl Entnahmeanlagen 0 Wie viele Entnahmeanlagen zur Entnahme von durch Oberflächengewässer beeinflusstem Grundwasser (Uferfiltrat und angereichertes Grundwasser) werden am Standort betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten. 4.4.4 Art der Entnahmeanlagen Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen) 4.5 Oberflächengewässerentnahme 4.5.1 Talsperre/Stausee 4.5.2 Anzahl der Entnahmestellen 0 Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus der Talsperre/dem Stausee werden am Standort betrieben 4.5.3 Art der Entnahmeanlagen Bitte auswählen Bitte Art der Entnahmeanlage auswählen 4.5.4 Steuerung der Entnahmetiefe Bitte auswählen Bitte auswählen, ob Entnahmetiefe variabel ist 4.6 Entnahme aus sonstigem Oberflächengewässer - Hier bitte nur Entnahmen zur direkten Rohwassergewinnung aus einem Oberflächengewässer (z.B. Bezeichnung Fließgewässer bei direkter Entnahme aus der fließenden Welle) angeben. Entnahmen zur nachfolgenden Grundwasseranreicherung sind bereits oben abgefragt 4.6.1 Anzahl der Entnahmestellen - Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus dem Gewässer werden am Standort betrieben 4.6.2 Art der Entnahmeanlagen - Art der Entnahmeanlage bitte kurz benennen (z.B. Einlaufbauwerk) 5. Entnahmemengen 5.1 Rohwasserentnahmemenge 2021 [m³/a] 234.000 Summe der in 2021 entnommenen Rohwassermenge am Gewinnungsstandort [m³/a] 5.2 durchschnittliche Rohwasserentnahmemenge 2016-2021 (Jahresmittelwert) [m³/a] 183.000 Mittelwert der entnommenen Rohwassermenge am Gewinnungsstandort [m³/a] für die Jahre 2016-2021 5.3 technische Gewinnungskapazität [m³/a] 395.000 Menge der durch maximale Auslastung der verfügbaren Gewinnungsanlagen theoretisch und unabhängig von der genehmigten Entnahmemenge bei Volllast förderbar wäre. 6. Wasserrechte 6.1 Anzahl der für die Entnahmen am Gewinnungsstandort erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen 1 Bitte Anzahl der für den Gewinnungsstandort relevanten Wasserrechte benennen und für jedes relevante Wasserrecht bitte die nachfolgenden Zeilen ausfüllen. Bitte für jedes Wasserrecht eigene Zeilen nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Wasserrechte anzugeben, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 6.1.1 Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für Wasserrecht 1 54.18.01-354/2020.0002 Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte Wasserrecht 1 angeben 6.1.1.1 Art des Wasserechts (WR) 1 Erlaubnis Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren 6.1.1.2 zuständige Wasserbehörde WR 1 BR Münster Angabe der für das Wasserrecht 1 zuständigen Behörde (bei unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt auswählen) 6.1.1.3 Inhaber WR 1 Stadtnetze Münster GmbH Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.1.3 beschreiben 6.1.1.4 Wasserrecht 1 erteilt bis 31.12.2025 Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig ist. 6.1.1.5 Höhe des Wasserrechts 1 (Jahreswert) 300.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/a] angeben 6.1.1.6 Höhe des Wasserrechts 1 (Monatswert) Keine Angaben Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/Monat] angeben 6.1.1.7 Höhe des Wasserrechts 1 (Tageswert) 1.600 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1[m³/d] angeben 6.1.1.8 Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 1) Keine Angaben Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde. 6.1.1.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 1 Keine Angaben Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das WR 1 vorgenommen wurde 6.2 Selbsteinschätzung Auskömmlichkeit Bitte qualitative Selbsteinschätzung zur Auskömmlichkeit der erteilten Wasserrechte und vorhandenen Förderkapazitäten am Gewinnungsstandort vornehmen. 6.2.1 Selbsteinschätzung der Auskömmlichkeit aller Wasserrechte am Gewinnungsstandort Ja nutzbares Dargebot langfristig hinreichend Sind auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen am Standort (bitte für alle Genehmigungen in Summe bewerten) sowie ggf. vorliegender neuerer Berechnungen und ggf. bekannter Entnahme Dritter die genehmigten Mengen weiterhin auskömmlich oder ist nach Einschätzung des Betreibers zukünftig mit einer Überschreitung der Entnahmerechte bzw. der technischen Förderkapazitäten zu rechnen? 6.2.2 Erhöhung Fördermengen geplant? Nein Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der Planung im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 6.2.2 ergänzen. 7 Wasserschutzgebiet 7.1 zugehöriges Wasserschutzgebiet - Bezeichnung Geist Bitte Bezeichung Wasserschutzgebiet für den Gewinnungsstandort angeben, sofern festgesetzt. 7.2 Status Wasserschutzgebiet festgesetzt bei geplant, bitte Planungsstand erläutern 7.3 Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die Gemeinde(n)) Stadt Münster Nennung aller Gemeinde(n) über die sich das Wasserschutzgebiet ganz oder teilweise erstreckt. 7.4 Primäre Landnutzung im Einzugsgebiet der Gewinnung Siedlungsflächen Welche Landnutzung ist prägend für das Gewinnungsgebiet und stellt den größten Anteil der Einzugsgebietsfläche dar. Bei Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 7.4 beschreiben. 7.5 Gewässerschutzkooperation (Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) im Wasserschutzgebiet vorhanden Ja Bitte angeben, ob eine Wasserschutzkooperation besteht 8 Risikobewertung im Einzugsgebiet (ohne Klimawandel) Im Folgenden sollen mögliche Gefährdungen im Einzugsgebiet der Gewinnungsanlagen in einem der aufgeführten Sektoren angegeben werden. Bei Vorliegen einer oder mehrerer Gefährdung(en) bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.14 eine Risikobewertung vornehmen und kurz begründen. 8.1 Abfall Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.2 Abwasser Ja, geringes Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.3 Eingriffe in den Untergrund Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.4 Forstwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.5 Industrie & Gewerbe Ja, mittleres Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.6 Landwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.7 Siedlung & Verkehr Ja, mittleres Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.9 Umgang mit wassergefährdenden Stoffe Ja, mittleres Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.10 Wasserabhängige Ökosysteme/Schutzgebiete/potentiell trockenfallende Gewässer (z.B. Entnahmebeschränkungen) Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.11 Wasserableitung/Sümpfungen Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.12 Hochwasser Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.13 Altlasten Ja, mittleres Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.14 PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen) Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.15 sonstige Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 9 Risikobewertung im Einzugsgebiet durch den Klimawandel Mit Auswirkungen des Klimawandels wird in erster Linie, aber nicht ausschließlich, die Auswirkungen auf die permanent verfügbaren Dargebotsmenge auch in Zeiten langanhaltender Trockenheit abgezielt. 9.1 quantitative Auswirkungen Ja, geringes Risiko Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel quantitative Auswirkungen (Fördermenge) auf den Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.1 im Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 9.2 qualitative Auswirkungen Nein, kein Risiko absehbar Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel qualitative Auswirkungen (Beschaffenheit Rohwasser) auf den Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.2 im Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint.
Anlage 2.27 - Anlage 5a_Gewinnung HALTERN-WEST
25268 Zeichen
Pos G Bezeichnung Eingabe Erläuterung G 1 Allgemeines 1.1 Name der Gewinnung Haltern-West Bitte den Namen/Bezeichnung des Gewinnungsstandortes angeben (bitte nur die Standortbezeichnung, nicht alle Fassungsanlagen einzeln angeben) 1.2 Name des Betreibers Gelsenwasser AG Hier bitte den Namen des Betreibers für den Gewinnungsstandort angeben 1.3 Jahr der Inbetriebnahme 1983 Erste Inbetriebnahme der Anlage am Standort zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung, unabhängig, ob diese noch aktiv ist. 1.4 Gewinnung liegt in der/den Gemeinden) Haltern am See Benennung der Gemeinden in deren Grenzen die Gewinnungsanlagen liegen 2 Wasserabgabe Bitte Aufbereitungen oder Versorgungsgebiete benennen, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser abgegeben wird. Wird das Rohwasser am Gewinnungsstandort auch direkt aufbereitet, bitte trotzdem den Namen der Aufbereitung (Name kann gleichlautend sein) angeben, um eine klare Zuordnung des Tabellenblattes "Gewinnung" zum Tabellenblatt "Aufbereitung" zu gewährleisten. 2.1 Wasserabgabe an Aufbereitung Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser zu Trinkwasser aufbereitet, bitte Namen und Betreiber der Aufbereitung angeben. 2.1.1 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 1 Wasserwerk Haltern Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen. 2.1.2 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 2 Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.1.3 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 3 Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2 Betreiber der Aufbereitung, an die Wasser abgegeben wird 2.2.1 Betreiber der belieferten Aufbereitung 1 Gelsenwasser AG Bitte den Namen des Betreibers der belieferten Aufbereitungsanlage 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2.2 Betreiber der belieferten Aufbereitung 2 Bitte den Namen des Betreibers der belieferten Aufbereitungsanlage 2 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2.3 Betreiber der belieferten Aufbereitung 3 Bitte den Namen des Betreibers der belieferten Aufbereitungsanlage 3 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 3 Wasserabgabe an Versorgungsgebiet (ohne Aufbereitung) Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser direkt in ein Versorgungsgebiet eingespeist (ohne Aufbereitung) bitte Name und Betreiber des Versorgungsgebietes angeben. (Bei Aufbereitung werden die belieferten Versorgungsgebiete erst im Tabellenblatt "Aufbereitung" benannt. 3.1 direkt beliefertes Versorgungsgebiet 1 Bitte Name des direkt belieferten Versorgungsgebietes (ohne Aufbereitung) angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. 3.2 Betreiber des direkt belieferten Versorgungsgebietes 1 Bitte den Namen des Betreibers des direkt belieferten Versorgungsgebietes 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. 4 Rohwasserherkunft am Standort Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Gewinnungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Gewinnungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. Örtlich zusammenhängende und wasserrechtlich gemeinsam geregelte Fassungsanlagen / Brunnen / Entnahmeanlagen bitte - soweit möglich - zu einer Gewinnung zusammenfassen (Gewinnung im Sinne von Gewinnungsgebiet). BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN! Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Gewinnung" erforderlich sein. 4.1 Anzahl der Entnahmestellen 10 Bitte die Gesamtanzahl der Entnahmestellen (über alle Wasserarten) am Gewinnungsstandort angeben. Brunnen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten) 4.2 Quellwasserfassungen 4.2.1 durchschnittlicher Anteil Quellwasser an Gesamtentnahmemenge am Standort 0% durchschnittler Anteil Quellwasser (natürlicher Grundwasseraustritt) an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 4.2.2 Anzahl Quellfassungsanlagen am Standort 0 Wie viele Quellfassungen werden am Standort betrieben 4.3 reine Grundwasserentnahmen (ohne Oberflächengewässereinfluss) ohne angereichertes GW und Uferfiltrat 4.3.1 durchschnittlicher Anteil Grundwasser an Gesamtentnahmemenge am Standort 100% durchschnittlicher Anteil Grundwasser aus reinen Grundwasserbrunnen ohne Oberflächenwasserbeeinflussung (Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser) und ohne Quellwasser an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 4.3.2 Anzahl Entnahmeanlagen (Grundwasser) 10 Wie viele Entnahmeanlagen zur reinen GW-Entnahme (ohne Oberflächenwasserbeeinflussung) werden am Standort betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten. 4.3.3 Art der Entnahmeanlagen Vertikalfilterbrunnen Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen) 4.3.4 Grundwasserstockwerke der Grundwasserentnahmen Benennung der genutzten Grundwasserstockwerke bei vertikaler Unterteilung 4.3.5 Geologisch-stratigrafische Bezeichnung der genutzten Grundwasserleiter Haltern Formation Benennung des/der Grundwasserleiter/s in dem/denen die Filterstrecke des Brunnens/der Brunnengruppe verfiltert ist/sind. 4.3.6 oberste Entnahmetiefe (Grundwasser) 29 Bitte die oberste Oberkante der verwendeten Filterstrecken in [m NHN] angeben 4.3.7 unterste Entnahmetiefe (Grundwasser) -96 Bitte die unterste Unterkante der verwendeten Filterstrecken in [m NHN] angeben 4.4 durch Oberflächengewässer beeinflusstes Grundwasser z.B. Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser 4.4.1 Uferfiltrat: durchschnittlicher Anteil an Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0% durchschnittlicher Uferfiltratanteil des geförderten Rohwassers, bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen) 4.4.2 künstliche Grundwasseranreicherung: durchschnittlicher Anteil an Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0% durchschnittlicher Anteil des künstlich angereicherten Grundwassers am geförderten Rohwasser, bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen) 4.4.3 Anzahl Entnahmeanlagen 0 Wie viele Entnahmeanlagen zur Entnahme von durch Oberflächengewässer beeinflusstem Grundwasser (Uferfiltrat und angereichertes Grundwasser) werden am Standort betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten. 4.4.4 Art der Entnahmeanlagen Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen) 4.5 Oberflächengewässerentnahme 4.5.1 Talsperre/Stausee 4.5.2 Anzahl der Entnahmestellen Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus der Talsperre/dem Stausee werden am Standort betrieben 4.5.3 Art der Entnahmeanlagen Bitte Art der Entnahmeanlage auswählen 4.5.4 Steuerung der Entnahmetiefe Bitte auswählen, ob Entnahmetiefe variabel ist 4.6 Entnahme aus sonstigem Oberflächengewässer Hier bitte nur Entnahmen zur direkten Rohwassergewinnung aus einem Oberflächengewässer (z.B. Bezeichnung Fließgewässer bei direkter Entnahme aus der fließenden Welle) angeben. Entnahmen zur nachfolgenden Grundwasseranreicherung sind bereits oben abgefragt 4.6.1 Anzahl der Entnahmestellen Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus dem Gewässer werden am Standort betrieben 4.6.2 Art der Entnahmeanlagen Art der Entnahmeanlage bitte kurz benennen (z.B. Einlaufbauwerk) 5. Entnahmemengen 5.1 Rohwasserentnahmemenge 2021 [m³/a] 4.317.068 Summe der in 2021 entnommenen Rohwassermenge am Gewinnungsstandort [m³/a] 5.2 durchschnittliche Rohwasserentnahmemenge 2016- 2021 (Jahresmittelwert) [m³/a] 3.889.422 Mittelwert der entnommenen Rohwassermenge am Gewinnungsstandort [m³/a] für die Jahre 2016-2021 5.3 technische Gewinnungskapazität [m³/a] 5.256.000 Menge der durch maximale Auslastung der verfügbaren Gewinnungsanlagen theoretisch und unabhängig von der genehmigten Entnahmemenge bei Volllast förderbar wäre. 6. Wasserrechte 6.1 Anzahl der für die Entnahmen am Gewinnungsstandort erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen 1 Bitte Anzahl der für den Gewinnungsstandort relevanten Wasserrechte benennen und für jedes relevante Wasserrecht bitte die nachfolgenden Zeilen ausfüllen. Bitte für jedes Wasserrecht eigene Zeilen nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Wasserrechte anzugeben, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 6.1.1 Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für Wasserrecht 1 54.2-2.1-6.5-284/03 Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte Wasserrecht 1 angeben 6.1.1.1 Art des Wasserechts (WR) 1 Bewilligung Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren 6.1.1.2 zuständige Wasserbehörde WR 1 BR Münster Angabe der für das Wasserrecht 1 zuständigen Behörde (bei unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt auswählen) 6.1.1.3 Inhaber WR 1 Gelsenwasser AG Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.1.3 beschreiben 6.1.1.4 Wasserrecht 1 erteilt bis 31.12.2033 Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig ist. 6.1.1.5 Höhe des Wasserrechts 1 (Jahreswert) 5.400.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/a] angeben 6.1.1.6 Höhe des Wasserrechts 1 (Monatswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/Monat] angeben 6.1.1.7 Höhe des Wasserrechts 1 (Tageswert) 15.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1[m³/d] angeben 6.1.1.8 Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 1) 5.620.590 Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde. 6.1.1.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 1 2003 Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das WR 1 vorgenommen wurde 6.1.2 Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für Wasserrecht 2 Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte Wasserrecht angeben 6.1.2.1 Art des Wasserechts (WR) 2 Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren 6.1.2.2 zuständige Wasserbehörde WR 2 Angabe der für das Wasserrecht zuständigen Behörde (bei unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt auswählen) 6.1.2.3 Inhaber WR 2 Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.2.3 beschreiben 6.1.2.4 Wasserrecht 2 erteilt bis Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig ist. 6.1.2.5 Höhe des Wasserrechts 2 (Jahreswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 2 [m³/a] angeben 6.1.2.6 Höhe des Wasserrechts 2 (Monatswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 2 [m³/Monat] angeben 6.1.2.7 Höhe des Wasserrechts 2 (Tageswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 2 [m³/d] angeben 6.1.2.8 Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 2) Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde. 6.1.2.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 2 Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das WR 2 vorgenommen wurde 6.1.3 Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für Wasserrecht 3 Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte Wasserrecht angeben 6.1.3.1 Art des Wasserechts (WR) 3 Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren 6.1.3.2 zuständige Wasserbehörde WR 3 Angabe der für das Wasserrecht zuständigen Behörde (bei unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt auswählen) 6.1.3.3 Inhaber WR 3 Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.3.3 beschreiben 6.1.3.4 Wasserrecht 3 erteilt bis Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig ist. 6.1.3.5 Höhe des Wasserrechts 3 (Jahreswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 3 [m³/a] angeben 6.1.3.6 Höhe des Wasserrechts 3 (Monatswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 3 [m³/Monat] angeben 6.1.3.7 Höhe des Wasserrechts 3 (Tageswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 3[m³/d] angeben 6.1.3.8 Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 3) Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde. 6.1.3.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 3 Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das WR 3 vorgenommen wurde 6.2 Selbsteinschätzung Auskömmlichkeit Bitte qualitative Selbsteinschätzung zur Auskömmlichkeit der erteilten Wasserrechte und vorhandenen Förderkapazitäten am Gewinnungsstandort vornehmen. 6.2.1 Selbsteinschätzung der Auskömmlichkeit aller Wasserrechte am Gewinnungsstandort Ja nutzbares Dargebot langfristig hinreichend Sind auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen am Standort (bitte für alle Genehmigungen in Summe bewerten) sowie ggf. vorliegender neuerer Berechnungen und ggf. bekannter Entnahme Dritter die genehmigten Mengen weiterhin auskömmlich oder ist nach Einschätzung des Betreibers zukünftig mit einer Überschreitung der Entnahmerechte bzw. der technischen Förderkapazitäten zu rechnen? 6.2.2 Erhöhung Fördermengen geplant? Nein Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der Planung im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 6.2.2 ergänzen. 7 Wasserschutzgebiet 7.1 zugehöriges Wasserschutzgebiet - Bezeichnung Haltern West Bitte Bezeichung Wasserschutzgebiet für den Gewinnungsstandort angeben, sofern festgesetzt. 7.2 Status Wasserschutzgebiet festgesetzt bei geplant, bitte Planungsstand erläutern 7.3 Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die Gemeinde(n)) Haltern am See Nennung aller Gemeinde(n) über die sich das Wasserschutzgebiet ganz oder teilweise erstreckt. 7.4 Primäre Landnutzung im Einzugsgebiet der Gewinnung Wald + Forstflächen Welche Landnutzung ist prägend für das Gewinnungsgebiet und stellt den größten Anteil der Einzugsgebietsfläche dar. Bei Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 7.4 beschreiben. 7.5 Gewässerschutzkooperation (Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) im Wasserschutzgebiet vorhanden Ja Bitte angeben, ob eine Wasserschutzkooperation besteht 8 Risikobewertung im Einzugsgebiet (ohne Klimawandel) Im Folgenden sollen mögliche Gefährdungen im Einzugsgebiet der Gewinnungsanlagen in einem der aufgeführten Sektoren angegeben werden. Bei Vorliegen einer oder mehrerer Gefährdung(en) bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.14 eine Risikobewertung vornehmen und kurz begründen. 8.1 Abfall Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.2 Abwasser Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.3 Eingriffe in den Untergrund Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.4 Forstwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.5 Industrie & Gewerbe Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.6 Landwirtschaft Ja, mittleres Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.7 Siedlung & Verkehr Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.9 Umgang mit wassergefährdenden Stoffe Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.10 Wasserabhängige Ökosysteme/Schutzgebiete/potentiell trockenfallende Gewässer (z.B. Entnahmebeschränkungen) Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.11 Wasserableitung/Sümpfungen Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.12 Hochwasser Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.13 Altlasten Ja, geringes Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.14 PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen) Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.15 sonstige Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 9 Risikobewertung im Einzugsgebiet durch den Klimawandel Mit Auswirkungen des Klimawandels wird in erster Linie, aber nicht ausschließlich, die Auswirkungen auf die permanent verfügbaren Dargebotsmenge auch in Zeiten langanhaltender Trockenheit abgezielt. 9.1 quantitative Auswirkungen Nein, kein Risiko absehbar Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel quantitative Auswirkungen (Fördermenge) auf den Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.1 im Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 9.2 qualitative Auswirkungen Nein, kein Risiko absehbar Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel qualitative Auswirkungen (Beschaffenheit Rohwasser) auf den Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.2 im Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint.
Anlage 2.19 - Anlage 5b_Gewinnung
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Beiblatt zur Tabelle Gewinnung Gemeinde: Stadt Münster Name der Gewinnung: Hornheide (WW Hornheide), Haskenau (WW Hornheide), Gittrup (WW Hornheide), Kinderhaus-Nord (WW Kinderhaus), Kinderhaus-Süd (WW Kinderhaus), Hammer Str. (WW Geist), Vennheideweg (WW Geist), Hiltrup (WW Geist), Hohe Ward (WW Hohe Ward) Betreiber der Gewinnung: Stadtnetze Münster GmbH G 6.1.1.3 Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte kurz beschreiben - G 6.1.2.3 Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte kurz beschreiben - G 6.1.3.3 Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte kurz beschreiben - G 6.2.2 Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der Planung einfügen. Hornheide: Im Rahmen der Wasserwerksneustrukturierung ist eine Erhöhung des Wasserrechts und der technischen Förderkapazität geplant. Derzeit dürfen auf der Grundlage der bestehenden wasserrechtlichen Bewilligung 450 m³/h, 10.800 m³/d und 3.130.000 m³/a aus 12 Kiesschüttungsbrunnen entnommen werden. Es wird eine Erhöhung des Entnahmerechts auf 750 m³/h, 18.000 m³/d und 4.130.000 m³/a angestrebt. Die Brunnengalerie soll um 5 weitere Kiesschüttungsbrunnen erweitert werden. Die Bezirksregierung Münster genehmigte die Errichtung der 5 Ergänzungsbrunnen am 02.03.2021. Das entsprechende Wasserrechtsverfahren ist mit Stand April 2024 noch nicht abgeschlossen: Die Auslegung der Unterlagen wurde Ende 2022 öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag mit den zugehörigen Planunterlagen hat in der Zeit vom 09.01. bis zum 10.02.2023 ordnungsgemäß bei der Bezirksregierung Münster und in den Stadtverwaltungen der Städte Münster, Telgte und Greven zur Einsicht ausgelegen. Die Einwendungsfrist endete mit Ablauf des 23.02.2023. Voraussichtlich wird das beantragte Wasserrecht im 2. Quartal 2024 erteilt. Beiblatt zur Tabelle Gewinnung Weitere Informationen: s. Kapitel 2.1.3.1 und 2.1.3.2 des Berichts G 7.2 Planungsstand Wasserschutzgebiet - G 7.4 Welche Landnutzung überwiegt im Gewinnungsgebiet? Bei Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte Beschreibung einfügen Hornheide-Haskenau (“sonstige Flächen”): Größere Flächenanteile im WSG Hornheide-Haskenau werden als Truppenübungsplatz von der Bundeswehr genutzt. G 8.1 – G 8.15 Risikobewertung im Einzugsgebiet: Liegen eine oder mehrere Gefährdungen vor, die eine potentielle Gefährdung der Rohwassergewinnung bedingen, bitte diese kurz beschreiben Zu 8.2 Abwasser (Kinderhaus-Süd, Hammer Straße, Vennheideweg und Hiltrup): Bedingt durch ihre urbanen Siedlungsstrukturen verfügen die WSG Kinderhaus und Geist über kommunale Abwasserkanäle. Einhergehend mit der Leitungslänge steigt das potenzielle Risiko einer Leckage und folglich die Gefahr einer grundwassergefährdenden Infiltration von Abwasser. Da diese Risiken überwiegend in den besonders urban geprägten WSG Geist und Kinderhaus vorliegen, werden sie durch die Umsetzung der neuen Wasserwerksstruktur (Außerbetriebnahme der WW Geist und Kinderhaus) erheblich minimiert. Weitere Informationen: s. Kapitel 3.1.1. und 4.2.1 des Berichts Zu 8.5 und 8.9 Industrie und wassergefährdende Stoffe (Hammer Straße, Vennheideweg und Hiltrup): Ein Teil der in den WSG ansässigen Betriebe verarbeitet oder arbeitet mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Tankstellen, industrielle Großbetriebe), welche störungs- oder unfallbedingt eine kritische Kontamination des Grundwasserleiters zur Folge haben können. Da diese Risiken überwiegend in den besonders urban geprägten WSG Geist und Kinderhaus vorliegen, werden sie durch die Umsetzung der neuen Wasserwerksstruktur (Außerbetriebnahme der WW Geist und Kinderhaus) erheblich minimiert. Beiblatt zur Tabelle Gewinnung Weitere Informationen: s. Kapitel 3.1.1. und 4.2.1 des Berichts Zu 8.6 Landwirtschaft (Kinderhaus-Nord und Hohe Ward): Analysen diverser Grundwassermessstellen in den WGG Kinderhaus-Nord sowie Hohe Ward zeigen (mitunter auch steigende) Nitratbelastungen auf und stellen aufgrund des Zustroms zur Wasserfassung ein potenzielles Risiko dar. Im Vergleich zu den anderen Gewinnungsgebieten wird an den Wasserfassungen des WW Kinderhaus keine künstliche Anreicherung des Grundwassers praktiziert, wodurch sich die Nitratkonzentrationen im Grundwasser nur anhand des natürlichen Nitratabbaus reduzieren. Für die öffentliche Wasserversorgung werden die potenziellen Risiken landwirtschaftlicher Einträge innerhalb des WSG Kinderhaus nach Außerbetriebnahme des WW Kinderhaus nicht länger von Bedeutung sein (Wasserwerksumstrukturierung). Durch die am Standort Hohe Ward praktizierte Grundwasseranreicherung mit Oberflächenwasser aus dem DEK kommt es zu komplexen Mischungsverhältnissen im Untergrund, wodurch etwaige landseitige Belastungen abgeschwächt werden. Folglich sind die bisher gemessenen Nitratkonzentrationen im hier geförderten Rohwasser als unkritisch zu bewerten. Weitere Informationen: s. Kapitel 3.1.4. und 4.2.1 des Berichts Zu 8.6 Landwirtschaft (Gittrup): - Geringes Risiko landwirtschaftlicher Beeinflussung Aufgrund der derzeitigen Probe- Außerbetriebnahme aktuell (keine Förderung) sowie der Wasserwerkumstrukturierung zukünftig (dauerhafte Außerbetriebnahme) nicht länger von Bedeutung für die öffentliche Trinkwasserversorgung. Beiblatt zur Tabelle Gewinnung Weitere Informationen: s. Kapitel 4.2.1. des Berichts Zu 8.7 Siedlung (Kinderhaus-Süd, Hammer Straße, Vennheideweg und Hiltrup): Eine bereits in den letzten Jahren verstärkte sowie perspektivisch weiter zunehmende Flächenversiegelung führt zu einem erhöhten Abfluss von Niederschlagswasser in die städtische Kanalisation. Dies kann zu einer Reduzierung der natürlichen Grundwasserneubildung in den Wassereinzugsgebieten führen. Da diese Risiken überwiegend in den besonders urban geprägten WSG Geist und Kinderhaus vorliegen, werden sie durch die Umsetzung der neuen Wasserwerksstruktur (Außerbetriebnahme der WW Geist und Kinderhaus) erheblich minimiert. Eine Entsiegelung zur Steigerung der natürlichen Grundwasserneubildung wird bereits heute bei jeder städtischen Planung mitgedacht und sofern möglich umfassend umgesetzt. Zusätzlich wird das Prinzip der Schwammstadt im Kontext einer Brauchwassernutzung mitgedacht. Weitere Informationen: s. Kapitel 3.1.1., 4.2.1, 4.2.2 und 4.2.3 des Berichts Zu 8.7 Siedlung (Kinderhaus-Süd, Hammer Straße, Vennheideweg und Hiltrup): Im Gegensatz zu den übrigen WSG weisen die WSG Kinderhaus und Geist jeweils eine vergleichsweise hohe Verkehrsinfrastruktur auf. Hierdurch ergeben sich zahlreiche potenzielle Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit den Transporten bzw. verkehrsunfallbedingten Austritten von wassergefährdenden Stoffen. Aufgrund der neuen Wasserwerksstruktur (Außerbetriebnahme der WW Geist und Kinderhaus) werden die verkehrsbedingten Risiken erheblich minimiert. Beiblatt zur Tabelle Gewinnung Weitere Informationen: s. Kapitel 3.1.1. und 4.2.1 des Berichts Zu 8.12 Hochwasser (Haskenau): Das WGG Haskenau liegt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Ems. Die von einem Hochwasserereignis betroffenen Förderbrunnen werden aus bakteriologischen Gründen zunächst außer Betrieb genommen und der Grundwasserförderung erst wieder zugeschaltet, wenn eine von der Überschwemmung verursachte Verkeimung auszuschließen ist. Wasserrechtlich darf im Zeitraum der hochwasserbedingten Außerbetriebnahme eine Inbetriebnahme von drei geodätisch höhergelegenen Ergänzungsbrunnen im Bereich der „Wallburg“ erfolgen, um bis zur bakteriologischen Freigabe der regulären Förderbrunnen eine (Teil-)Kompensation der Grundwasserförderung zu erzielen. Weitere Informationen: s. Kapitel 3.2.2. des Berichts Zu 8.13 Altlasten (Kinderhaus-Süd, Hammer Straße, Vennheideweg und Hiltrup): Bei einigen Altlast- und Verdachtsflächen sind Kontaminationen nachgewiesen worden, die unter bestimmten Rahmenbedingungen zu einer Beeinträchtigung der Grundwasserqualität führen und sich damit negativ auf die Trinkwassergewinnung auswirken können. Der seit 1990 nicht länger als Herbizid zugelassene Wirkstoff Bromacil – gemäß TrinkwV mit einem Grenzwert von 0,1 µg/l belegt – liegt in den WGG Kinderhaus-Süd sowie WGG Hammer Straße im Grundwasserleiter vor und ist auch heute noch – wenn auch tendenziell rückläufig – im Grund- sowie Rohwasser analytisch nachweisbar. Demgemäß liegt für beide WGG eine behördliche Auflage zur Überwachung bzw. Umsetzung von entsprechenden Vorkehrungsmaßnahmen (Aktivkohlefiltration) vor. Beiblatt zur Tabelle Gewinnung Am WW Kinderhaus wird die deutliche Bromacil-Reduzierung der Kombination aus Aktivkohlefiltration des Einzelrohwassers (Kinderhaus Süd) und abschließender Zusammenführung der beiden zu Trinkwasser aufbereiteten Einzelrohwässer aus Kinderhaus-Nord und Kinderhaus-Süd herbeigeführt. Bezogen auf das WW Geist wird die Bromacil-Elimination durch eine Grundwassersanierung (Rohwasser „Hammer Str.“) in Form einer Aktivkohlefiltration erzielt. Da die latenten Beeinträchtigungen weiterer Altlast- und Verdachtsflächen überwiegend in den besonders urban geprägten WSG „Geist“ und „Kinderhaus“ vorliegen, wird das Risiko durch die Umsetzung der neuen Wasserwerksstruktur (Außerbetriebnahme der WW Geist und Kinderhaus) erheblich minimiert. Weitere Informationen: s. Kapitel 2.1.2.2, 3.1.2, 3.1.3.1 sowie 4.2.1 des Berichts G 9.1 Auswirkungen des Klimawandels auf die Gewinnung: Quantitative Auswirkungen, Bitte kurz beschreiben Kinderhaus-Nord, Kinderhaus-Süd, Hammer Straße, Hiltrup: Bedingt durch die vergangenen trockenen Sommer ist auch in Münsters Wasserschutzgebieten ein gewisser defizitärer Entwicklungstrend hinsichtlich der natürlichen Grundwasserneubildung zu erkennen. Zwar gehen die Prognosen im Hinblick auf den Klimawandel derzeit von einer stärkeren Grundwasserneubildung im Bereich des Münsterlandes aus, allerdings handelt es sich bei dieser prognostizierten Zunahme der Grundwasserneubildung um einen langjährigen Mittelwert. Grundsätzlich ist nicht auszuschließen, dass in den betrachteten Zeiträumen (mehrjährige) Phasen defizitäre Neubildungsraten auftreten. In den WGG Kinderhaus-Nord, Kinderhaus-Süd, Hammer Straße sowie Hiltrup wäre in diesen Fällen ein entsprechendes Entgegenwirken aufgrund der fehlenden Infrastruktur für eine Grundwasseranreicherung nicht möglich. Aufgrund der neuen Wasserwerksstruktur Beiblatt zur Tabelle Gewinnung (Außerbetriebnahme der WW Geist und Kinderhaus) werden die quantitativen (klimainduzierten) Risiken erheblich minimiert. Vor dem Hintergrund steigender Spitzenbedarfe sowie den klimatischen Entwicklungen kann in den übrigen Gewinnungsgebieten mit entsprechenden Wasserrechten für eine Grundwasseranreicherung auch im Fall eines nicht ausreichenden landseitigen Grundwasserdargebots eine nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung ermöglicht werden. Voraussichtlich werden die prognostizierten Zunahmen von Trockenperioden eine Intensivierung dieser nachhaltigen Praxis erfordern. Eine Entsiegelung zur Steigerung der natürlichen Grundwasserneubildung wird bereits heute bei jeder städtischen Planung mitgedacht und sofern möglich umfassend umgesetzt. Zwecks Trinkwassersubstitution arbeiten die Stadt Münster und die Stadtnetze Münster GmbH derzeit an einem Brauchwasserkonzept zur Diversifizierung der Wasserversorgung. Weitere Informationen: s. Kapitel 3.1.5, 3.2.1, 4.2.1, 4.2.2 sowie 4.2.3 des Berichts G 9.2 Auswirkungen des Klimawandels auf die Gewinnung: Qualitative Auswirkungen, Bitte kurz beschreiben - Weitere, besondere Bedingungen im Gewinnungsgebiet - Bei Bedarf können dem Beiblatt weitere Anlagen (Tabellen, Karten, Übersichtsschemata, etc. in geeignetem, digitalen Format) angefügt werden (siehe auch Hinweise in der Exceltabelle „Gewinnung“).
Anlage 2.15 - Anlage 5a_Gewinnung HORNHEIDE
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Pos G Bezeichnung Eingabe Erläuterung G 1 Allgemeines 1.1 Name der Gewinnung Hornheide Bitte den Namen/Bezeichnung des Gewinnungsstandortes angeben (bitte nur die Standortbezeichnung, nicht alle Fassungsanlagen einzeln angeben) 1.2 Name des Betreibers Stadtnetze Münster GmbH Hier bitte den Namen des Betreibers für den Gewinnungsstandort angeben 1.3 Jahr der Inbetriebnahme 1973 Erste Inbetriebnahme der Anlage am Standort zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung, unabhängig, ob diese noch aktiv ist. 1.4 Gewinnung liegt in der/den Gemeinden) Stadt Münster Benennung der Gemeinden in deren Grenzen die Gewinnungsanlagen liegen 2 Wasserabgabe Bitte Aufbereitungen oder Versorgungsgebiete benennen, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser abgegeben wird. Wird das Rohwasser am Gewinnungsstandort auch direkt aufbereitet, bitte trotzdem den Namen der Aufbereitung (Name kann gleichlautend sein) angeben, um eine klare Zuordnung des Tabellenblattes "Gewinnung" zum Tabellenblatt "Aufbereitung" zu gewährleisten. 2.1 Wasserabgabe an Aufbereitung Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser zu Trinkwasser aufbereitet, bitte Namen und Betreiber der Aufbereitung angeben. 2.1.1 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 1 Wasserwerk Hornheide Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen. 2.2 Betreiber der Aufbereitung, an die Wasser abgegeben wird 2.2.1 Betreiber der belieferten Aufbereitung 1 Stadtnetze Münster GmbH Bitte den Namen des Betreibers der belieferten Aufbereitungsanlage 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 3 Wasserabgabe an Versorgungsgebiet (ohne Aufbereitung) Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser direkt in ein Versorgungsgebiet eingespeist (ohne Aufbereitung) bitte Name und Betreiber des Versorgungsgebietes angeben. (Bei Aufbereitung werden die belieferten Versorgungsgebiete erst im Tabellenblatt "Aufbereitung" benannt. 3.1 direkt beliefertes Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster Bitte Name des direkt belieferten Versorgungsgebietes (ohne Aufbereitung) angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. 3.2 Betreiber des direkt belieferten Versorgungsgebietes 1 Stadtnetze Münster GmbH Bitte den Namen des Betreibers des direkt belieferten Versorgungsgebietes 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. 4 Rohwasserherkunft am Standort 4.1 Anzahl der Entnahmestellen 12 Bitte die Gesamtanzahl der Entnahmestellen (über alle Wasserarten) am Gewinnungsstandort angeben. Brunnen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten) 4.2 Quellwasserfassungen 4.2.1 durchschnittlicher Anteil Quellwasser an Gesamtentnahmemenge am Standort 0% durchschnittler Anteil Quellwasser (natürlicher Grundwasseraustritt) an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 4.2.2 Anzahl Quellfassungsanlagen am Standort 0 Wie viele Quellfassungen werden am Standort betrieben 4.3 reine Grundwasserentnahmen (ohne Oberflächengewässereinfluss) ohne angereichertes GW und Uferfiltrat 4.3.1 durchschnittlicher Anteil Grundwasser an Gesamtentnahmemenge am Standort 0% durchschnittlicher Anteil Grundwasser aus reinen Grundwasserbrunnen ohne Oberflächenwasserbeeinflussung (Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser) und ohne Quellwasser an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 4.3.2 Anzahl Entnahmeanlagen (Grundwasser) 0 Wie viele Entnahmeanlagen zur reinen GW-Entnahme (ohne Oberflächenwasserbeeinflussung) werden am Standort betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten. 4.3.3 Art der Entnahmeanlagen Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen) 4.3.4 Grundwasserstockwerke der Grundwasserentnahmen 1 Benennung der genutzten Grundwasserstockwerke bei vertikaler Unterteilung Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Gewinnungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Gewinnungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. Örtlich zusammenhängende und wasserrechtlich gemeinsam geregelte Fassungsanlagen / Brunnen / Entnahmeanlagen bitte - soweit möglich - zu einer Gewinnung zusammenfassen (Gewinnung im Sinne von Gewinnungsgebiet). BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN! Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Gewinnung" erforderlich sein. 4.3.5 Geologisch-stratigrafische Bezeichnung der genutzten Grundwasserleiter 3_05 "Niederung der Oberen Ems (Greven/Ladbergen)" 3_06 "Niederung der Oberen Ems (Sassenberg/Versmold)" Benennung des/der Grundwasserleiter/s in dem/denen die Filterstrecke des Brunnens/der Brunnengruppe verfiltert ist/sind. 4.3.6 oberste Entnahmetiefe (Grundwasser) 33 Bitte die oberste Oberkante der verwendeten Filterstrecken in [m NHN] angeben 4.3.7 unterste Entnahmetiefe (Grundwasser) 26 Bitte die unterste Unterkante der verwendeten Filterstrecken in [m NHN] angeben 4.4 durch Oberflächengewässer beeinflusstes Grundwasser z.B. Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser 4.4.1 Uferfiltrat: durchschnittlicher Anteil an Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0% durchschnittlicher Uferfiltratanteil des geförderten Rohwassers, bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen) 4.4.2 künstliche Grundwasseranreicherung: durchschnittlicher Anteil an Gesamtentnahmemenge am Standort in % 55% durchschnittlicher Anteil des künstlich angereicherten Grundwassers am geförderten Rohwasser, bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen) 4.4.3 Anzahl Entnahmeanlagen 12 Wie viele Entnahmeanlagen zur Entnahme von durch Oberflächengewässer beeinflusstem Grundwasser (Uferfiltrat und angereichertes Grundwasser) werden am Standort betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten. 4.4.4 Art der Entnahmeanlagen Vertikalfilterbrunnen Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen) 4.5 Oberflächengewässerentnahme 4.5.1 Talsperre/Stausee 4.5.2 Anzahl der Entnahmestellen 0 Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus der Talsperre/dem Stausee werden am Standort betrieben 4.5.3 Art der Entnahmeanlagen Bitte auswählen Bitte Art der Entnahmeanlage auswählen 4.5.4 Steuerung der Entnahmetiefe Bitte auswählen Bitte auswählen, ob Entnahmetiefe variabel ist 4.6 Entnahme aus sonstigem Oberflächengewässer 0 Hier bitte nur Entnahmen zur direkten Rohwassergewinnung aus einem Oberflächengewässer (z.B. Bezeichnung Fließgewässer bei direkter Entnahme aus der fließenden Welle) angeben. Entnahmen zur nachfolgenden Grundwasseranreicherung sind bereits oben abgefragt 4.6.1 Anzahl der Entnahmestellen 0 Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus dem Gewässer werden am Standort betrieben 4.6.2 Art der Entnahmeanlagen - Art der Entnahmeanlage bitte kurz benennen (z.B. Einlaufbauwerk) 5. Entnahmemengen 5.1 Rohwasserentnahmemenge 2021 [m³/a] 2.540.000 Summe der in 2021 entnommenen Rohwassermenge am Gewinnungsstandort [m³/a] 5.2 durchschnittliche Rohwasserentnahmemenge 2016-2021 (Jahresmittelwert) [m³/a] 2.461.000 Mittelwert der entnommenen Rohwassermenge am Gewinnungsstandort [m³/a] für die Jahre 2016-2021 5.3 technische Gewinnungskapazität [m³/a] 5.250.000 Menge der durch maximale Auslastung der verfügbaren Gewinnungsanlagen theoretisch und unabhängig von der genehmigten Entnahmemenge bei Volllast förderbar wäre. 6. Wasserrechte 6.1 Anzahl der für die Entnahmen und Anreicherung am Gewinnungsstandort erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen 2 Bitte Anzahl der für den Gewinnungsstandort relevanten Wasserrechte benennen und für jedes relevante Wasserrecht bitte die nachfolgenden Zeilen ausfüllen. Bitte für jedes Wasserrecht eigene Zeilen nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Wasserrechte anzugeben, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 6.1.1 Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für Wasserrecht 1 54.2-2.1-5.0.6-550/03 Änderungsbescheid: 54.18.01-365/2018.0001 Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte Wasserrecht 1 angeben 6.1.1.1 Art des Wasserechts (WR) 1 Bewilligung Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren 6.1.1.2 zuständige Wasserbehörde WR 1 BR Münster Angabe der für das Wasserrecht 1 zuständigen Behörde (bei unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt auswählen) 6.1.1.3 Inhaber WR 1 Stadtnetze Münster GmbH Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.1.3 beschreiben 6.1.1.4 Wasserrecht 1 erteilt bis 31.12.2035 Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig ist. 6.1.1.5 Höhe des Wasserrechts 1 (Jahreswert) 3.130.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/a] angeben 6.1.1.6 Höhe des Wasserrechts 1 (Monatswert) Keine Angaben Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/Monat] angeben 6.1.1.7 Höhe des Wasserrechts 1 (Tageswert) 10.800 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1[m³/d] angeben 6.1.1.8 Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 1) Keine Angaben Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde. 6.1.1.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 1 Keine Angaben Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das WR 1 vorgenommen wurde 6.1.2 Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für Wasserrecht 2 54.2-2.2-5.0.6-1551/03 Änderunsgbescheid: 54.18.01-355/2012.0001 Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte Wasserrecht angeben 6.1.2.1 Art des Wasserechts (WR) 2 Erlaubnis Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren 6.1.2.2 zuständige Wasserbehörde WR 2 BR Münster Angabe der für das Wasserrecht zuständigen Behörde (bei unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt auswählen) 6.1.2.3 Inhaber WR 2 Stadtnetze Münster GmbH Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.2.3 beschreiben 6.1.2.4 Wasserrecht 2 erteilt bis 31.12.2024 Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig ist. 6.1.2.5 Höhe des Wasserrechts 2 (Jahreswert) 2.500.000 Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/a] angeben 6.1.2.6 Höhe des Wasserrechts 2 (Monatswert) Keine Angaben Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/Monat] angeben 6.1.2.7 Höhe des Wasserrechts 2 (Tageswert) 8.750 Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/d] angeben 6.1.2.8 Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 2) Keine Angaben Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde. 6.1.2.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 2 Keine Angaben Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das WR 2 vorgenommen wurde 6.2 Selbsteinschätzung Auskömmlichkeit Bitte qualitative Selbsteinschätzung zur Auskömmlichkeit der erteilten Wasserrechte und vorhandenen Förderkapazitäten am Gewinnungsstandort vornehmen. 6.2.1 Selbsteinschätzung der Auskömmlichkeit aller Wasserrechte am Gewinnungsstandort Ja nutzbares Dargebot langfristig hinreichend Sind auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen am Standort (bitte für alle Genehmigungen in Summe bewerten) sowie ggf. vorliegender neuerer Berechnungen und ggf. bekannter Entnahme Dritter die genehmigten Mengen weiterhin auskömmlich oder ist nach Einschätzung des Betreibers zukünftig mit einer Überschreitung der Entnahmerechte bzw. der technischen Förderkapazitäten zu rechnen? 6.2.2 Erhöhung Fördermengen geplant? Ja Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der Planung im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 6.2.2 ergänzen. 7 Wasserschutzgebiet 7.1 zugehöriges Wasserschutzgebiet - Bezeichnung Hornheide-Haskenau Bitte Bezeichung Wasserschutzgebiet für den Gewinnungsstandort angeben, sofern festgesetzt. 7.2 Status Wasserschutzgebiet festgesetzt bei geplant, bitte Planungsstand erläutern 7.3 Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die Gemeinde(n)) Stadt Münster Nennung aller Gemeinde(n) über die sich das Wasserschutzgebiet ganz oder teilweise erstreckt. 7.4 Primäre Landnutzung im Einzugsgebiet der Gewinnung sonstige Flächen Welche Landnutzung ist prägend für das Gewinnungsgebiet und stellt den größten Anteil der Einzugsgebietsfläche dar. Bei Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 7.4 beschreiben. 7.5 Gewässerschutzkooperation (Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) im Wasserschutzgebiet vorhanden Ja Bitte angeben, ob eine Wasserschutzkooperation besteht 8 Risikobewertung im Einzugsgebiet (ohne Klimawandel) Im Folgenden sollen mögliche Gefährdungen im Einzugsgebiet der Gewinnungsanlagen in einem der aufgeführten Sektoren angegeben werden. Bei Vorliegen einer oder mehrerer Gefährdung(en) bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.14 eine Risikobewertung vornehmen und kurz begründen. 8.1 Abfall Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.2 Abwasser Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.3 Eingriffe in den Untergrund Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.4 Forstwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.5 Industrie & Gewerbe Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.6 Landwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.7 Siedlung & Verkehr Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.9 Umgang mit wassergefährdenden Stoffe Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.10 Wasserabhängige Ökosysteme/Schutzgebiete/potentiell trockenfallende Gewässer (z.B. Entnahmebeschränkungen) Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.11 Wasserableitung/Sümpfungen Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.12 Hochwasser Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.13 Altlasten Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.14 PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen) Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.15 sonstige Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 9 Risikobewertung im Einzugsgebiet durch den Klimawandel Mit Auswirkungen des Klimawandels wird in erster Linie, aber nicht ausschließlich, die Auswirkungen auf die permanent verfügbaren Dargebotsmenge auch in Zeiten langanhaltender Trockenheit abgezielt. 9.1 quantitative Auswirkungen Nein, kein Risiko absehbar Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel quantitative Auswirkungen (Fördermenge) auf den Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.1 im Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 9.2 qualitative Auswirkungen Nein, kein Risiko absehbar Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel qualitative Auswirkungen (Beschaffenheit Rohwasser) auf den Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.2 im Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint.
Anlage 2.31 - Anlage 6_Betreiber GELSENWASSER AG
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Pos B Information Eingabefeld Erläuterung 1 Name des Betreibers: Gelsenwasser AG 1.1 Organisationsform des Unternehmens öffentliche Gesellschaften (AG GmbH) Rechtsform des Unternehmens 1.2 Besitzverhältnisse des Unternehmens Stadtwerke Bochum Beteiligungsgesellschaft mbH, Dortmunder Stadtwerke AG, Streubesitz Angabe der Besitzverhältnisse, ggf. prozentuale Anteile, Gemeinde etc. 1.3 Dienstleistungsspektrum des Unternehmens Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Energieversorgung, Dienstleistungen Benennung der Unternehmenssparten, Wasserversorgung, Energieversorgung, ÖPNV etc. 2 Versorgungsgebiete, Aufbereitungen und Gewinnungsstandorte des Unternehmens Nennung aller durch das Unternehmen betriebenen Versorgungsgebiete, Aufbereitungen und Gewinnungsstandorte 2.1 Versorgungsgebiete des Unternehmens Bitte die Namen der Versorgungsgebiete angeben, die durch das Unternehmen betrieben werden 2.1.1 Versorgungsgebiet 1 Gelsenwasser AG Name Versorgungsgebiet 1; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.1.2 Versorgungsgebiet 2 Name Versorgungsgebiet 2; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.1.3 Versorgungsgebiet 3 Name Versorgungsgebiet 3; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.1.4 Versorgungsgebiet 4 Name Versorgungsgebiet 4; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.1.5 Versorgungsgebiet 5 Name Versorgungsgebiet 5; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2 Aufbereitungsanlagen des Unternehmens Bitte die Namen der Aufbereitungsanlagen angeben, die durch das Unternehmen betrieben werden 2.2.1 Aufbereitungsanlage 1 Wasserwerk Haltern Name Aufbereitungsanlage 1; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Aufbereitungsanlagen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2.2 Aufbereitungsanlage 2 Wasserwerk Bucholtwelmen Name Aufbereitungsanlage 2; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Aufbereitungsanlagen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2.3 Aufbereitungsanlage 3 Name Aufbereitungsanlage 3; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Aufbereitungsanlagen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2.4 Aufbereitungsanlage 4 Name Aufbereitungsanlage 4; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Aufbereitungsanlagen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2.5 Aufbereitungsanlage 5 Name Aufbereitungsanlage 5; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Aufbereitungsanlagen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.3 Gewinnungsstandorte Bitte die Namen der Gewinnungsstandorte (Gewinnungsgebiete) angeben, die durch das Unternehmen betrieben werden 2.3.1 Gewinnung 1 Haltern Name Gewinnungsstandort 1; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.3.2 Gewinnung 2 Haltern West Name Gewinnungsstandort 2; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.3.3 Gewinnung 3 Haard Name Gewinnungsstandort 3; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.3.4 Gewinnung 4 Glückauf Name Gewinnungsstandort 4; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.3.5 Gewinnung 5 Haus Aap Name Gewinnungsstandort 5; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.3.6 Gewinnung 6 Vinkel-Schwarzenstein Name Gewinnungsstandort 6; bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 3 Zertifikate des Betreibers Bitte vorhandene Zertifikate benennen, die für die Betriebsführung der genannten Gebiete und Anlagen durch den Betreiber relevant sind 3.1 Technisches Sicherheitsmanagement (TSM) liegt vor Bitte auswählen, wenn ein aktuelles TSM vorliegt 3.2 Benchmarking NRW liegt vor Bitte "liegt vor" auswählen, wenn mindestens einmal seit 2016 am Projekt Benchmarking Wasserversorgung in NRW teilgenommen wurde 3.3 weitere Benchmarks liegt vor Bitte "liegt vor" auswählen, wenn mindestens einmal seit 2016 an einem anderem Projekt Benchmarking Wasserversorgung teilgenommen wurde 3.4 EMAS Umweltmanagementsystem liegt vor Bitte "liegt vor" auswählen, wenn ein aktuelles EMAS vorliegt 3.5 Sicherheits und Qualitätsmanagement (z.B. DIN EN ISO 9001) liegt vor Bitte "liegt vor" auswählen, wenn ein aktuelles Zertifikat nach ISO 9001 vorliegt 3.6 IT-Sicherheit ISO 27001 liegt vor Bitte "liegt vor" auswählen, wenn ein aktuelles Zertifikat nach ISO 27001 vorliegt 3.7 branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) liegt nicht vor Bitte"liegt vor" auswählen, wenn ein aktueller Nachweis nach B3S Wasser/Abwasser erbracht wurde 3.8 Weitere Zertifikate bitte benennen ISO 45001 Hier können weitere für den Betrieb der Gebiete und Anlagen relevante Zertifikate und Nachweise angegeben werden, z.B. Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001; bei Bedarf weitere Zeilen nutzen
Anlage 2.3 - Anlage 3a_Versorgungsgebiet
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Pos V 1 Wasserversorgungsgebiet Eingabe Erläuterung 1.1 Bezeichnung des Versorgungsgebiets Stadt Münster Mit Versorgungsgebiet ist hier gemeint: Die Umfassende, die um alle von einem Wasserversorgungsunternehmen (Betreiber) belieferten Endkunden (Hausanschlüsse) gelegt wird. Bei sehr großen Versorgungsgebieten kann es sinnvoll sein, ausgehend von verschiedenen Einspeisepunkten das Versorgungsgebiet zu unterteilen. Mit dieser Einteilung soll sichergestellt werden, dass keine Verbraucher mehreren Versorgungsgebieten zugeordnet werden. 1.2 Nur Vorlieferant nein Reine Vorlieferanten können von Angaben, die ihnen nicht vorliegen, absehen. (Wasser-) Vorlieferanten beliefern Weiterverteiler mit Roh- oder Trinkwasser und können sowohl Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen sein, als auch Wasserversorger, die über ihren eigenen Bedarf hinaus Wasser gewinnen und an andere Versorger liefern. 1.3 Name des Betreibers Stadtnetze Münster GmbH 2 versorgte Gemeinden 2.1 Gemeinden im Versorgungsgebiet Benennung der unmittelbar versorgten Gemeinden im Versorgungsgebiet. Wird nur ein Teil der Gemeinde unmittelbar durch dieses Versorgungsgebiet abgedeckt, ist die Gemeinde ebenfalls zu benennen. Diese Tabelle sollte Bestandteil des Wasserversorgungskonzepts jeder hier genannten Gemeinde sein. 2.1.1 Gemeinde 1 Stadt Münster Name der Gemeinde, für jede Gemeinde, das ganz oder teilweise durch dieses Versorgungsgebiet mit Wasser versorgt wird, bitte eine eigene Zeile verwenden. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gemeinden zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2 Unmittelbar versorgte Einwohner im Versorgungsgebiet 97927 Wie viele Einwohner wurden zum 31.12.2021 im Versorgungsgebiet beliefert (gegebenenfalls Schätzung) 2.3 Anzahl der Hausanschlüsse im Versorgungsgebiet 54404 Wie viele Hausanschlüsse wurden zum 31.12.2021 im Versorgungsgebiet beliefert 3 Wasserabgabe und -einspeisung im Versorgungsgebiet Die geforderten Angaben zu den Wasserabgaben und Einspeisungen im Versorgungsgebiet sind im Arbeitskreis abgestimmt worden. Sollten zusätzliche Abgabe- und Einspeisemengen (z.B. bezogen auf weitere Zeiträume) von Relevanz für das Wasserversorgungskonzept sein, können diese im Beiblatt ergänzt werden. 3.1 Netzabgabemengen 3.1.1 minimale Netzabgabe Hier bitte Abgabemengen für den Tag und das Jahr mit der jeweils geringsten Abgabemenge angeben. Bezugszeitraum 2016-2021. 3.1.1.1 m³/d 35.910 m³ niedrigste Tagesabgabe (2016-2021) 3.1.1.2 m³/a 17.407.948 m³ niedrigste Jahresabgabe (2016-2021) 3.2 durchschnittliche Abgabemenge Hier bitte die durchschnittliche Abgabemenge in m³/Jahr der Jahre 2016-2021, also das über sechs Jahre gebildete Mittel im Bezugszeitraum 2016-2021 angeben. Die Netzabgabe ist die Summe aus entgeltlicher und unentgeltlicher Wasserabgabe. 3.2.1 m³/a 17.770.313 m³ durchschnittliche Jahresabgabe (2016-2021) 3.3 maximale Abgabemenge Hier bitte Abgabemengen für die Stunde, den Tag und das Jahr mit der jeweils höchsten Abgabemenge angeben. Bezugszeitraum 2016-2021. 3.3.1 m³/h 4.169 m³ höchste Stundenabgabe (2016-2021) 3.3.2 m³/d 69.177 m³ höchste Tagesabgabe (2016-2021) 3.3.3 m³/a 18.086.460 m³ höchste Jahresabagbe (2016-2021) 3.4 durchschnittliche Wasserabgabe in l/Einw. x Tag Hier bitte den durchschnittlichen Tageswert [Abgabe/Einwohner und Tag], also das über sechs Jahre gebildete Mittel im Bezugszeitraum 2016-2021 angeben. 3.4.1 l/Einwohner pro Tag 125 Durchschnittlicher Tageswert (2016-2021) der Wasserabgabe an versorgte Einwohner. 3.5 Bedarfsprognose für 10 Jahre in m³/a leicht ansteigend Liegen im Verorgungsgebiet steigende Wasserbedarfe für Industrie und private Abnehmer vor. Hierbei reicht eine qualitative Ausssage. Wasserbedarfe mittelfristig (10 Jahre) leicht abnehmend, stark abnehmend, leicht steigend, stark steigend oder gleichbleibend. Kurze Erläuterung unter Ziffer V 3.5 im Beiblatt zum Versorgungsgebiet Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Versorgungsgebiete vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für ein Versorgungsgebiet für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. Handelt es sich bei einem Unternehmen um einen Vorlieferanten ist die Tabelle als Transportnetz des Vorlieferanten auszufüllen. Bei mehreren Einspeisepunkten, die aus einer Quelle stammen (z.B. mehrere Übergabepunkte in einer Gemeinde, die aus einem Wasserwerk stammen), oder Ausspeisepunkten, die in dasselbe Versorgungsgebiet abgeben, können diese jeweils zusammengefasst werden. BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN! Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Versorgungsgebiet" erforderlich sein. 3.6 Abgabe an andere Versorgungsgebiete nein Hier ist nur die direkte Abgabe aus diesem Versorgungsgebiet heraus (über eine Verbundleitung) anzugeben. Eine Wasserabgabe aus einem Wasserwerk an ein anderes Versorgungsgebiet (über eine Transportleitung) ist in der Tabelle "Aufbereitung" unter "Abgabe" anzugeben. 3.7 Nennung der Übergabestellen für Abgabe Wenn bejaht: Bitte Übergabestelle und beliefertes Versorgungsgebiet benennen. Es sollen nur regelmäßig betriebene Übergabestellen benannt werden (keine Notverbünde mit Frischhaltemengen). 3.7.1 Übergabestelle 1 Keine Name, beliefertes Versorgungsgebiet; für jede Übergabestelle bitte eine eigene Zeile verwenden. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Übergabestellen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 3.8 vertraglich zugesicherte Lieferung an benachbarte WVU/Versorgungsgebiete an Übergabestelle in m³/a. Angabe der an den Übergabestellen vertraglich zugesicherten Abgabemengen in m³/a. Vereinbarte Preise sind nicht gefragt. Sollten keine vertraglich festgelegten, maximalen Liebermengen vorliegen ist eine Schätzung der möglichen Mengen vorzunehmen. 3.8.1 Vertraglich maximal zugesicherte Abgabemenge an Übergabestelle 1 Keine Mit Vertragspartner vertraglich geregelte Menge an Übergabepunkt 1 in m³/a; für jede Übergabestelle bitte eine eigene Zeile verwenden. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Übergabestellen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 3.9 Einspeisung in das Versorgungsgebiet Nennung der Einspeisepunkte Bitte alle regelmäßig betriebenen Einspeisepunkte des Versorgungsgebiets benennen. Zu den Einspeisepunkten können Wasserlieferungen aus Aufbereitungsanlagen, aus anderen Versorgungsgebieten oder aus Gewinnungen (ohne Aufbereitung) benannt werden. 3.9.1 Einspeisepunkt 1 Wasserwerk Haltern der Gelsenwasser AG (Übergabe in Münster-Albachten) Name Einspeisepunkt und Benennung Wasserherkunft (Wasserlieferungen aus Aufbereitungsanlagen, aus anderen Versorgungsgebieten oder aus Gewinnungen (ohne Aufbereitung)); für jeden Einspeisepunkt bitte eine eigene Zeile verwenden. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Übergabestellen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 3.9.2 Einspeisepunkt 2 Wasserwerk Hohe Ward Name Einspeisepunkt und Benennung Wasserherkunft (Wasserlieferungen aus Aufbereitungsanlagen, aus anderen Versorgungsgebieten oder aus Gewinnungen (ohne Aufbereitung)); für jeden Einspeisepunkt bitte eine eigene Zeile verwenden. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Übergabestellen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 3.9.3 Einspeisepunkt 3 Wasserwerk Geist Name Einspeisepunkt und Benennung Wasserherkunft (Wasserlieferungen aus Aufbereitungsanlagen, aus anderen Versorgungsgebieten oder aus Gewinnungen (ohne Aufbereitung)); für jeden Einspeisepunkt bitte eine eigene Zeile verwenden. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Übergabestellen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 3.9.4 Einspeisepunkt 4 Wasserwerk Kinderhaus 3.9.5 Einspeisepunkt 5 Wasserwerk Hornheide Liefermengen Einspeisepunkt 1 Bitte die nachfolgen Zeilen nur für Einspeisepunkt 1 ausfüllen. vertraglich vereinbarte Liefermenge Hier bitte die vertraglich vereinbarten Liefermengen (keine Entgelte) zum 31.12.2021 angeben. minimale Einspeisemenge ins Netz Minimale vereinbarte Liefermenge 3.9.1.1 m³/d keine Hier bitte die minimale vereinbarte Liefermenge in m³/d angeben 3.9.1.2 m³/a 4.000.000 m³/a Hier bitte die minimale vereinbarte Liefermenge in m³/a angeben maximale Einspeisemenge ins Netz Maximale vereinbarte Liefermenge 3.9.1.3 m³/h keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Stunde angeben 3.9.1.4 m³/d keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Tag angeben 3.9.1.5 m³/a 7.400.000 m³/a Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Jahr angeben tatsächliche (gemessene) durchschnittliche Einspeisemenge ins Netz Hier bitte die tatsächliche (gemessene) Liefermenge als Jahresdurchschnitt für den Zeitraum 2016-2021 angeben 3.9.1.6 m³/a 4.693.902 m³/a durchschnittliche Liefermenge (gemessen) in m³/a (2016-2021) Liefermengen Einspeisepunkt 2 Bitte die nachfolgen Zeilen nur für Einspeisepunkt 2 ausfüllen. vertraglich vereinbarte Liefermenge Hier bitte die vertraglich vereinbarten Liefermengen (keine Entgelte) zum 31.12.2021 angeben. minimale Einspeisemenge ins Netz Minimale vereinbarte Liefermenge 3.9.2.1 m³/d keine Hier bitte die minimale vereinbarte Liefermenge in m³/d angeben 3.9.2.2 m³/a keine Hier bitte die minimale vereinbarte Liefermenge in m³/a angeben maximale Einspeisemenge ins Netz Maximale vereinbarte Liefermenge 3.9.2.3 m³/h keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Stunde angeben 3.9.2.4 m³/d keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Tag angeben 3.9.2.5 m³/a keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Jahr angeben tatsächliche (gemessene) durchschnittliche Einspeisemenge ins Netz Hier bitte die tatsächliche (gemessene) Liefermenge als Jahresdurchschnitt für den Zeitraum 2016-2021 angeben 3.9.2.6 m³/a 5.585.065 m³/a durchschnittliche Liefermenge (gemessen) in m³/a (2016-2021) Liefermengen Einspeisepunkt 3 Bitte die nachfolgen Zeilen nur für Einspeisepunkt 3 ausfüllen. Für weitere Einspeisepunkte bitte die nachfolgenden Zeilen kopieren. vertraglich vereinbarte Liefermenge Hier bitte die vertraglich vereinbarten Liefermengen (keine Entgelte) zum 31.12.2021 angeben. minimale Einspeisemenge ins Netz Minimale vereinbarte Liefermenge 3.9.3.1 m³/d keine Hier bitte die minimale vereinbarte Liefermenge in m³/d angeben 3.9.3.2 m³/a keine Hier bitte die minimale vereinbarte Liefermenge in m³/a angeben maximale Einspeisemenge ins Netz Maximale vereinbarte Liefermenge 3.9.3.3 m³/h keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Stunde angeben 3.9.3.4 m³/d keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Tag angeben 3.9.3.5 m³/a keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Jahr angeben tatsächliche (gemessene) durchschnittliche Einspeisemenge ins Netz Hier bitte die tatsächliche (gemessene) Liefermenge als Jahresdurchschnitt für den Zeitraum 2016-2021 angeben 3.9.3.6 m³/a 1.167.649 m³/a durchschnittliche Liefermenge (gemessen) in m³/a (2016-2021) Liefermengen Einspeisepunkt 4 Bitte die nachfolgen Zeilen nur für Einspeisepunkt 3 ausfüllen. Für weitere Einspeisepunkte bitte die nachfolgenden Zeilen kopieren. vertraglich vereinbarte Liefermenge Hier bitte die vertraglich vereinbarten Liefermengen (keine Entgelte) zum 31.12.2021 angeben. minimale Einspeisemenge ins Netz Minimale vereinbarte Liefermenge 3.9.4.1 m³/d keine Hier bitte die minimale vereinbarte Liefermenge in m³/d angeben 3.9.4.2 m³/a keine Hier bitte die minimale vereinbarte Liefermenge in m³/a angeben maximale Einspeisemenge ins Netz Maximale vereinbarte Liefermenge 3.9.4.3 m³/h keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Stunde angeben 3.9.4.4 m³/d keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Tag angeben 3.9.4.5 m³/a keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Jahr angeben tatsächliche (gemessene) durchschnittliche Einspeisemenge ins Netz Hier bitte die tatsächliche (gemessene) Liefermenge als Jahresdurchschnitt für den Zeitraum 2016-2021 angeben 3.9.4.6 m³/a 465.897 m³/a durchschnittliche Liefermenge (gemessen) in m³/a (2016-2021) Liefermengen Einspeisepunkt 5 Bitte die nachfolgen Zeilen nur für Einspeisepunkt 3 ausfüllen. Für weitere Einspeisepunkte bitte die nachfolgenden Zeilen kopieren. vertraglich vereinbarte Liefermenge Hier bitte die vertraglich vereinbarten Liefermengen (keine Entgelte) zum 31.12.2021 angeben. minimale Einspeisemenge ins Netz Minimale vereinbarte Liefermenge 3.9.5.1 m³/d keine Hier bitte die minimale vereinbarte Liefermenge in m³/d angeben 3.9.5.2 m³/a keine Hier bitte die minimale vereinbarte Liefermenge in m³/a angeben maximale Einspeisemenge ins Netz Maximale vereinbarte Liefermenge 3.9.5.3 m³/h keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Stunde angeben 3.9.5.4 m³/d keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Tag angeben 3.9.5.5 m³/a keine Hier bitte die maximale vereinbarte Liefermenge in m³ pro Jahr angeben tatsächliche (gemessene) durchschnittliche Einspeisemenge ins Netz Hier bitte die tatsächliche (gemessene) Liefermenge als Jahresdurchschnitt für den Zeitraum 2016-2021 angeben 3.9.5.6 m³/a 5.952.686 m³/a durchschnittliche Liefermenge (gemessen) in m³/a (2016-2021) 4 Notverbund 4.1 Besteht mindestens ein Notverbund zu anderen Versorgungsgebieten ja Hier bitte nur Ein- und Ausspeisepunkte benennen, die nur für den Notfall bereitgehalten werden und keinen regelmäßigen Durchfluss aufweisen, der über eine erforderliche Frischhaltemenge hinausgeht. (Verbundleitungen mit regelmäßigem Durchfluss bitte unter Übergabestellen oder Einspeisepunkte aufführen.) Notverbund mit Für jeden Notverbund das angeschlossene Versorgungsgebiet benennen. 4.1.1 Notverbund 1 mit Drensteinfurt Name des verbundenen Versorgungsgebiets. Für jeden Notverbund bitte eine eigene Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Notverbünde zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. durch Notverbund mögliche Liefermenge (Einspeisung) im Bedarfsfall [m³/d] Hier bitte die mögliche Liefermenge (Einspeisung) im Bedarfsfall angeben in m³ pro Tag 4.1.1.1 m³/d mit Notverbund 1 keine mögliche Liefermenge über Notverbund 1 im Bedarfsfall in m³ pro Tag. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Notverbünde zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. durch Notverbund mögliche Abgabemenge (Ausspeisung) im Bedarfsfall [m³/d] Hier bitte die mögliche Abgabemenge (Ausspeisung) im Bedarfsfall angeben in m³ pro Tag 4.1.1.1 m³/d mit Notverbund 1 8.800 m³/d mögliche Abgabemenge über Notverbund 1 im Bedarfsfall in m³ pro Tag. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Notverbünde zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 5 Angaben zum Verteilnetz Angaben zum Rohrnetz bitte auf den Zeitraum 2016-2021 bzw. Stichtag 31.12.2021 beziehen 5.1 Liegt eine Netzberechnung inklusive Schwachstellenanalyse vor? liegt vor Bitte auswählen, Netzberechnung z.B. nach DVGW-GW 303 5.2 Anzahl der Trinkwasserbehälter im Versorgungsgebiet 10 Hier bitte nur Behälter aufzählen, die diesem Versorgungsgebiet zugeordnet sind. Behälter sollen möglichst nicht mehrfach in verschiedenen Versorgungsgebieten aufgezählt werden 5.3 Summe Fassungsvermögen der diesem Versorgungsgebiet zugeordneten Trinkwasserbehälter [m³] Brutto: 35.600 m³ Netto 30.420 m³ nutzbares Gesamtvolumen der Trinkwasserbehälter, die diesem Versorgungsgebiet zugeordnet sind. 5.4 Anzahl der Druckzonen 3 bitte die Anzahl der Druckzonen im Versorgungsgebiet angeben 5.5 Anzahl der betriebenen Druckerhöhungsanlagen 6 bitte die Anzahl der DEA im Versorgungsgebiet angeben 5.6 Anzahl der betriebenen Druckminderungsanlagen 0 bitte die Anzahl der DMA im Versorgungsgebiet angeben 5.7 Länge Rohrnetz in km 1.136 km Länge Rohrnetz im Versorgungsgebiet (ohne Hausanschlussleitungen) 5.8 Länge Hausanschlussleitungen in km 700 Länge Hausanschlussleitungen (Summe aller HA-Leitungen) 5.9 Anzahl der Hausanschlüsse 54404 Anzahl der Hausanschlüsse im Versorgungsgebiet 5.10 Rohrschadensrate im Versorgungsgebiet (Rohrnetz ohne Hausanschlussleitungen) [Anzahl/km] Im Jahr 2021: 0,037 z.B. nach DVGW W-400-3 5.11 Rohrschadensrate im Versorgungsgebiet bei Hausanschlussleitungen [Anzahl/km] 0,0457 Bei 700 km insgesamt 32 HA-Schäden -> 0,0457 5.12 Wasserverlustrate in m³/(h*km) Im Jahr 2021: 0,05 Summe der gesamten Wasserverluste im Versorgungsgebiet z.B. nach DVWG W 392 5.13 Rehabilitation-/ Netzerneurungsrate in % 0,73 Bitte Mittelwert für die Jahre 2016-2021 angeben. Wieviel Prozent des Netzes werden durchschnittlich im Jahr erneuert? 6 Wird die Löschwasserversorgung über das Netz bereit gestellt? ja Wird die Löschwasserversorgung im Versorgungsgebiet ganz oder teilweise über das Netz bereit gestellt? 7 Risikobewertung (ohne Klimawandel) In den folgenden Zeilen sollen qualitative Angaben darüber gemacht werden, ob ein Risiko in einem der benannten Segmente identifiziert wurde. Wurden Risiken im Versorgungsgebiet identifiziert soll hier bei den entsprechenden Segmenten "ja" ausgewählt werden und die identifizierten Risiken im Beiblatt "Versorgungsgebiet" dargestellt werden. 7.1 Hygienische Auffälligkeiten im Versorgungsgebiet in den letzten Jahren (2016-2021) ja Lagen im Zeitraum 2016-2021 hygienische Auffälligkeiten (insb. Mikrobiologie) im Versorgungsgebiet vor, die dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen waren. Bei Ja bitte im Beiblatt unter Ziffer V 7.1 die Auffälligkeiten beschreiben und darstellen, welche Maßnahmen zur Beseitigung getroffen wurden. Wiederkehrende nicht systemische Befunde können zusammengefasst beschrieben und dargestellt werden. Nicht anzugeben sind Auffälligkeiten bei Hausanschlüssen. 7.2 Wurden in den Jahren 2016-2021 Abweichungen nach § 10 TrinkwV zugelassen? nein Wurden im Zeitraum 2016 bis 2021 Abweichungen von Grenzwerten für chemische Parameter nach § 10 TrinkwV durch das zuständige Gesundheitsamt zugelassen, bitte betroffene Parameter, zugelassene Höchstwerte und Abweichungszeiträume im Beiblatt "Versorgungsgebiet" unter Ziffer V 7.2 angeben. 7.3 Stellen die folgenden Aspekte im Verteilnetz ein signifikantes Problem dar? Bitte jeweils auswählen und bei Ja bitte im Beiblatt unter Ziffer V 7.3 die Probleme kurz beschreiben und darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen zur Beseitigung getroffen wurden. 7.3.1 Fremdanschluss nein Bei Ja bitte im Beiblatt unter Ziffer V 7.3 die Probleme kurz beschreiben und darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen zur Beseitigung getroffen wurden. 7.3.2 Rohrbruch ja Bei Ja bitte im Beiblatt unter Ziffer V 7.3 die Probleme kurz beschreiben und darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen zur Beseitigung getroffen wurden. 7.3.3 Stagnation ja Bei Ja bitte im Beiblatt unter Ziffer V 7.3 die Probleme kurz beschreiben und darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen zur Beseitigung getroffen wurden. 7.3.4 Temperaturanstieg ja Bei Ja bitte im Beiblatt unter Ziffer V 7.3 die Probleme kurz beschreiben und darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen zur Beseitigung getroffen wurden. 7.3.5 Druckschwankung ja Bei Ja bitte im Beiblatt unter Ziffer V 7.3 die Probleme kurz beschreiben und darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen zur Beseitigung getroffen wurden. 7.3.6 Sonstiges nein Nur auf das Verteilnetz bezogene Risiken nennen. Bei Ja bitte im Beiblatt unter Ziffer V 8 die Probleme kurz beschreiben und darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen zur Beseitigung getroffen wurden. 8 Risikobewertung Klimawandel In den folgenden Zeilen sollen qualitative Angaben darüber gemacht werden, ob aufgrund des fortschreitenden Klimawandels bereits Risiken in einem der benannten Segmente bestehen oder zukünftig erwartet werden. Wenn ja, soll hier bei den entsprechenden Segmenten "ja" ausgewählt werden und die identifizierten Risiken durch den Klimawandel im Beiblatt "Versorgungsgebiet" dargestellt werden. 8.1 Lagen Auslastung der Netzabgabe am Spitzentag (m³/Tag) von über 90% vor (2016-2021) oder werden diese zukünftig erwartet? nein Die Auslastung der Netzabgabe beschreibt das Verhältnis von maximaler Netzabgabe im Versorgungsgebiet am Spitzentag zu maximaler verfügbaren Abgabekapazität. Bei Ja bitte im Beiblatt unter Ziffer V 8 die Auslastung kurz beschreiben und darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen zur Beseitigung getroffen wurden bzw. geplant werden. 8.2 Lagen im Versorgungsgebiet (bis zum Hausanschluss) Messungen vonTrinkwassertemperaturen über 25°C im Zeitraum (2016-2021) vor oder werden diese zukünftig erwartet? nein Bei Ja bitte im Beiblatt unter Ziffer V 8 kurz beschreiben und darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden. 8.3 Wurden signifikante Unterschreitung des Mindestversorgungsdruckes in Hochverbrauchphasen (2016-2021) festgestellt oder werden diese zukünftig erwarten. nein In Zeiten erhöhter Abnahmen, kann es zu Druckabfällen im Versorgungsnetz kommen, denen z.B. mit ordnungsbehördlichen Verordnungen (Untersagung Poolbefüllung etc.) begegnet werden kann. Bei Vorlage Bennenung unter Beiblatt Ziffer V 8. Hier sind auch kommunale Maßnahmen, wie der Aufruf zum sorgsamen Umgang mit Wasser aufzuführen. 8.4 Wurden im Zeitraum 2016 bis 2021 Nutzungseinschränkungen bezüglich der Abgabemenge (z.B. Befüllen privater Pools und Bewässerung von Ziergärten) erbeten (freiwillig) oder ordnungsbehördlich angeordnet (untersagt)? nein Hier bitte "ja" auswählen, wenn in den Jahren 2016 bis 2021 im Versorgungsgebiet bereits Nutzungseinschränkungen erforderlich waren, um den Druck im Versorgungsgebiet aufrecht zu erhalten. Bei Ja bitte im Beiblatt unter Ziffer V 8 kurz beschreiben und darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden. 8.5 Wurden im Zeitraum 2016 bis 2021 sonstige Auswirkungen des Klimawandels im Versorgungsgebiet festgestellt oder werden sonstige Auswirkungen des klimawandels in der näheren Zukunft erwartet? nein Bei Ja bitte Auswirkungen im Beiblatt unter Ziffer V 8 kurz beschreiben und darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um die Auswirkungen zu beherrschen.
Anlage 2.1- Anlage 1_Maßnahmen des Wasserversorgungskonzeptes 2018
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Anlage 1_Maßnahmen des Wasserversorgungskonzeptes 2018 WVK-Maßnahme 2018 WVK-Kapitel 2018 Stand Februar 2024 Kommentar Leitungsbau einer Rohwasser- sowie Infiltrationsleitung zwischen den Gewinnungsgebieten Haskenau und Hornheide Kapitel 9.1.1 Umgesetzt Der Rohrleitungbau erfolgte zwischen Juni 2019 und April 2021 Notverbund Ems Kapitel 9.1.1.1 Verworfen Substituiert durch den Erwerb der Anlage 51 (vgl. WVK 2024, Kapitel 2.1.1.3.5) Erweiterung der Versickerungsbecken im WGG Hohe Ward Kapitel 9.1.2.1 Umgesetzt Die neuen Infiltrationsbecken sind seit Dezember 2018 in Betrieb Optimierung der Infiltrationsorgane im WGG Hornheide Kapitel 9.1.2.2 Umgesetzt Die optimierten Infiltrationsbecken sind seit 2018 in Betrieb Modernisierte Oberflächenwasseraufbereitung Hornheide Kapitel 9.1.2.2.1 In der baulichen Umsetzung Inbetriebnahme voraussichtlich ab Mitte 2025 (Einfahrphase) Bewilligungsverfahren Hornheide Kapitel 9.1.2.2.2 Im Verfahren Wasserrecht wird voraussichtlich 1. Quartal 2024 genehmigt Direktaufbereitung Kapitel 9.1.3 In der baulichen Umsetzung Inbetriebnahme voraussichtlich ab Mitte 2025 (Einfahrphase) Zweite Ausspeisung des Wasserwerks Hornheide (Loop-Leitung) Kapitel 9.1.4 Umgesetzt Der Rohrleitungsbau wurde im Oktober 2018 abgeschlossen Wasserschutzgebietsverfahren Hohe Ward: Kooperativer Gewässerschutz in den Einzugsgebieten der Bäche Kannenbach und Offerbach Kapitel 9.1.5 Umgesetzt Die ordnungsbehördliche Festsetzung des WSG Hohe Ward trat am 15.08.2020 in Kraft Wasserwerksumstrukturierung DIPOL Kapitel 9.2.1 ff. In der baulichen Umsetzung Einzelmaßnahmen, die noch nicht umgesetzt wurden, befinden sich entweder in der baulichen Umsetzung oder in Vorbereitung Grundwasserhaltungsbetrieb Kapitel 9.2.1.4 Hammer Str: Wasserrechtlich/infrastrukturell in Vorbereitung Vorzeitige Umsetzung am Standort "Hammer Str." (vgl. WVK 2024, Kapitel 4.2.1) Die Standorte "Vennheideweg" und "Hiltrup" folgen voraussichtlich in 2028 Prüfung des Einflusses der Wasserwerksumstrukturierung auf die Eigenwasserversorgungsanlagen Kapitel 9.2.1.5 Umgesetzt Der Stellungnahme und Bewertung der Berater Schmidt+Partner hat ergeben, dass das Abschalten des WW Kinderhaus keinen erheblichen Einfluss auf die grundwasserbütige Bromacilfracht ausüben dürfte.
Anlage 2.6 - Anlage 4a_Aufbereitung HOHE-WARD
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Pos A 1 Wasseraufbereitung Eingabe Erläuterung 1.1 Name Aufbereitung Wasserwerk Hohe Ward Name der Aufbereitung (Standort) 1.2 Betreiber Stadtnetze Münster GmbH Bitte Name des Betreibers der Aufbereitung angeben 2 Nennung der Gewinnungen (Rohwasserherkunft) Nennung aller Gewinnungen (Standorte) deren Rohwässer in die Aufbereitung gelangen (einzelne Brunnen sollen hier nicht aufgezählt werden) 2.1 für jede Gewinnung Für jeden Gewinnungsstandort, der in dieser Aufbereitung einspeist, bitte Name der Gewinnung nennen 2.1.1 Name Gewinnung 1 WGG Hohe Ward Name der Gewinnung 1 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2 für jeden Betreiber einer Gewinnung Für jeden Gewinnungsstandort, der in dieser Aufbereitung einspeist, bitte Name des Betreibers benennen 2.2.1 Betreiber Gewinnung 1 Stadtnetze Münster GmbH Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (1), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.3 maximal verfügbare Liefermenge für Rohwasser [m³/d] Für jeden Gewinnungsstandort bitte die maximale verfügbare Liefermenge in m³ pro Tag benennen 2.3.1 max. Liefermenge aus Gewinnung 1 31.200 Bitte für Gewinnungsstandort 1 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 3 Aufbereitung Angaben zur Aufbereitung 3.1 Verwendungszwecke der Aufbereitung gemäß §11 Liste Trinkwasserverordnung Bitte bei den jeweiligen Aufbereitungszwecken, die in dieser Aufbereitung verfolgt werden das oder die Verfahren benennen, mit dem oder denen der Zweck erreicht werden soll. Ergänzend bitte eine grafische Übersicht (Aufbereitungsschema) und bei Bedarf einen kurzen Erläuterungstext im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 3.1 ergänzen. 3.1.1 Flockung/Fällung - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.2 Einstellen des Calciumgehalts - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.3 Nickelabtrennung - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.4 Einstellung des pH-Wertes - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Aufbereitungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Aufbereitungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN! Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Aufbereitung" erforderlich sein. 3.1.5 Einstellung des Salzgehaltes - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.6 Hemmung der Korrosion Ja, Dosierung von Orthophosphat Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.7 biologische Nitratentfernung - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.8 Reduktion - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.9 Einstellen der Säurekapazität - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.10 Desinfektion Bedarfsweise Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.11 Sauerstoffanreicherung - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.12 Partikelentfernung Im Zuge der Enteisenung und Entmanganung Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.13 Adsorption Mittels Pulveraktivkohle zur Infiltrationswasseraufbereitung Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.14 biologische Filtration - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.15 Eisen und Mangan-Entfernung Ja Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.16 Adsorptive Entfernung von Arsen - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.17 Schnellentcarbonisierung - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.18 Anschwemmfiltration - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.19 Einstellen des Magnesiumgehalts - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.20 Entfernung von Schwefelwasserstoff - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.21 Entfernung von Radium - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.22 Entfernung von Uran - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.23 sonstige Zwecke - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.2 max. tech. Aufbereitungskapazität [m³/d] 17.600 technisch maximal mögliche Aufbereitungskapazität der Aufbereitungsanlage in m³ pro Tag 3.3 sind Ausfälle einzelner Aufbereitungsverfahren durch redundante Ausführung abgesichert? nein Bei Ja, Bitte kurze Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 3.3. 4 Netzabgabe Aussagen zur Netzabgabe aus der Aufbereitung 4.1 belieferte Versorgungsgebiete oder Transportnetze Bitte jeweils Namen, Betreiber und durchschnittliche Netzeinspeisemengen der belieferten Versorgungsgebiete benennen 4.1.1 Name Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster Bitte Name des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.2.1 Betreiber Versorgungsgebiet 1 Stadtnetze Münster GmbH Bitte Name des Betreibers des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.3.1 durchschnittliche Netzabgabe an das Versorgungsgebiet 1 [m³/d] (2016-2021) 15.301 Bitte durchschnittliche Netzabgabe in m³ pro Tag an das Versorgungsgebiet angeben (Bezugszeitraum 2016 bis 2021). Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.4 sind Ausfälle einzelner Netzpumpen durch redundante Ausführung abgesichert? ja Bei Ja, Bitte kurze Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 4.4. 5 Risikobewertung (ohne Klimawandel) 5.1 sind kritische Entwicklungen der Rohwasserqualität (Eingang Aufbereitungsanlage) bekannt? Ja, geringes Risiko bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.1 (kritische Entwicklungen liegen vor, wenn zukünftig zu besorgen ist, dass die Rohwasserqualität mit den bestehenden Aufbereitungsanlagen nicht mehr zuverlässig zu Trinkwasser aufbereitet werden kann). Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 5.2 Können die Anforderungen der Neufassung der Trinkwasserverordnung (2023) bereits jetzt zuverlässig erfüllt werden? ja Durch die Neufassung der Trinkwasserverordnung (2023) zur Umsetzung der europäischen Trinkwasserrichtline (2021) werden neue Parameter (z.B. PFAS, Bisphenol A, Halogenessigsäuren) und neue Grenzwertvorgaben (z.B. für Arsen) eingeführt (mit unterschiedlichen Übergangsfristen). Können diese neuen Anforderungen der neugefassten TrinkwV bereits mit den vorhandenen Anlagen zuverlässig eingehalten werden und wurde dies mit entsprechenden Untersuchungen überprüft? Bei "Nein" bitte im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.2 erläutern, welche der zukünftigen Anforderungen ggf. jetzt noch nicht zuverlässig erfüllt werden können, bzw. für welche Anforderungen noch keine Kenntnisse vorliegen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. 5.3 Anlagenbedingte Gefährdungen in der Aufbereitung nein bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.3 (Anlagenbedingte Gefährdungen ergeben sich aus dem Aufbereitungsverfahren (z.B. Chloratbildung bei Desinfektion, Bromatbildung bei Oxidation, hygienische Probleme bei Filtertausch, unerkannter Filterdurchbruch, Membranversagen, Algenwachstum, ...). Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. 6 Risikobewertung Klimawandels 6.1 sind kritische Entwicklungen der Rohwasserqualität (Eingang Aufbereitungsanlage) bedingt durch den Klimawandel bereits bekannt oder in den nächsten Jahren zu erwarten? Nein bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 6.1(kritische Entwicklungen liegen vor, wenn bedingt durch den Klimawandel zukünftig zu besorgen ist, dass die Rohwasserqualität mit den bestehenden Aufbereitungsanlagen nicht mehr zuverlässig zu Trinkwasser aufbereitet werden kann). Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 6.2 Sind durch den Klimawandel bedingte Gefährdungen der Aufbereitung bereits bekannt oder in den nächsten Jahren zu erwarten? Nein bei Ja, Erläuterung im Beiblatt unter Ziffer A 6.2 (durch den Klimawandel bedingte Gefährdungen der Aufbereitung können sich beispielsweise durch höhere Temperaturen, Starkregenereignisse ergeben, quantitative Aspekte sind hier nicht gefragt, diese werden unter "Gewinnung" betrachtet). Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint.
Anlage 2.7 - Anlage 4a_Aufbereitung HORNHEIDE
14744 Zeichen
Pos A 1 Wasseraufbereitung Eingabe Erläuterung 1.1 Name Aufbereitung Wasserwerk Hornheide Name der Aufbereitung (Standort) 1.2 Betreiber Stadtnetze Münster GmbH Bitte Name des Betreibers der Aufbereitung angeben 2 Nennung der Gewinnungen (Rohwasserherkunft) Nennung aller Gewinnungen (Standorte) deren Rohwässer in die Aufbereitung gelangen (einzelne Brunnen sollen hier nicht aufgezählt werden) 2.1 für jede Gewinnung Für jeden Gewinnungsstandort, der in dieser Aufbereitung einspeist, bitte Name der Gewinnung nennen 2.1.1 Name Gewinnung 1 WGG Hornheide Name der Gewinnung 1 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.1.2 Name Gewinnung 2 WGG Haskenau Name der Gewinnung 2 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.1.3 Name Gewinnung 3 WGG Gittrup Name der Gewinnung 3 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2 für jeden Betreiber einer Gewinnung Für jeden Gewinnungsstandort, der in dieser Aufbereitung einspeist, bitte Name des Betreibers benennen 2.2.1 Betreiber Gewinnung 1 Stadtnetze Münster GmbH Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (1), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2.2 Betreiber Gewinnung 2 Stadtnetze Münster GmbH Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (2), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2.3 Betreiber Gewinnung 3 Stadtnetze Münster GmbH Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (3), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.3 maximal verfügbare Liefermenge für Rohwasser [m³/d] Für jeden Gewinnungsstandort bitte die maximale verfügbare Liefermenge in m³ pro Tag benennen 2.3.1 max. Liefermenge aus Gewinnung 1 10.800 Bitte für Gewinnungsstandort 1 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 2.3.2 max. Liefermenge aus Gewinnung 2 12.500 Bitte für Gewinnungsstandort 2 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 2.3.3 max. Liefermenge aus Gewinnung 3 3.000 Bitte für Gewinnungsstandort 3 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 3 Aufbereitung Angaben zur Aufbereitung Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Aufbereitungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Aufbereitungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN! Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Aufbereitung" erforderlich sein. 3.1 Verwendungszwecke der Aufbereitung gemäß §11 Liste Trinkwasserverordnung Bitte bei den jeweiligen Aufbereitungszwecken, die in dieser Aufbereitung verfolgt werden das oder die Verfahren benennen, mit dem oder denen der Zweck erreicht werden soll. Ergänzend bitte eine grafische Übersicht (Aufbereitungsschema) und bei Bedarf einen kurzen Erläuterungstext im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 3.1 ergänzen. 3.1.1 Flockung/Fällung - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.2 Einstellen des Calciumgehalts - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.3 Nickelabtrennung - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.4 Einstellung des pH-Wertes - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.5 Einstellung des Salzgehaltes - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.6 Hemmung der Korrosion Ja, Dosierung von Orthophosphat Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.7 biologische Nitratentfernung - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.8 Reduktion - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.9 Einstellen der Säurekapazität - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.10 Desinfektion Bedarfsweise Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.11 Sauerstoffanreicherung - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.12 Partikelentfernung Im Zuge der Enteisenung und Entmanganung Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.13 Adsorption Mittels Pulveraktivkohle zur Infiltrationswasseraufbereitung Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.14 biologische Filtration - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.15 Eisen und Mangan-Entfernung Ja Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.16 Adsorptive Entfernung von Arsen - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.17 Schnellentcarbonisierung - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.18 Anschwemmfiltration - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.19 Einstellen des Magnesiumgehalts - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.20 Entfernung von Schwefelwasserstoff - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.21 Entfernung von Radium - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.22 Entfernung von Uran - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.23 sonstige Zwecke - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.2 max. tech. Aufbereitungskapazität [m³/d] 26.400 technisch maximal mögliche Aufbereitungskapazität der Aufbereitungsanlage in m³ pro Tag 3.3 sind Ausfälle einzelner Aufbereitungsverfahren durch redundante Ausführung abgesichert? nein Bei Ja, Bitte kurze Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 3.3. 4 Netzabgabe Aussagen zur Netzabgabe aus der Aufbereitung 4.1 belieferte Versorgungsgebiete oder Transportnetze Bitte jeweils Namen, Betreiber und durchschnittliche Netzeinspeisemengen der belieferten Versorgungsgebiete benennen 4.1.1 Name Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster Bitte Name des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.2.1 Betreiber Versorgungsgebiet 1 Stadtnetze Münster GmbH Bitte Name des Betreibers des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.3.1 durchschnittliche Netzabgabe an das Versorgungsgebiet 1 [m³/d] (2016-2021) 16.269 Bitte durchschnittliche Netzabgabe in m³ pro Tag an das Versorgungsgebiet angeben (Bezugszeitraum 2016 bis 2021). Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.4 sind Ausfälle einzelner Netzpumpen durch redundante Ausführung abgesichert? ja Bei Ja, Bitte kurze Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 4.4. 5 Risikobewertung (ohne Klimawandel) 5.1 sind kritische Entwicklungen der Rohwasserqualität (Eingang Aufbereitungsanlage) bekannt? Ja, geringes Risiko bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.1 (kritische Entwicklungen liegen vor, wenn zukünftig zu besorgen ist, dass die Rohwasserqualität mit den bestehenden Aufbereitungsanlagen nicht mehr zuverlässig zu Trinkwasser aufbereitet werden kann). Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 5.2 Können die Anforderungen der Neufassung der Trinkwasserverordnung (2023) bereits jetzt zuverlässig erfüllt werden? ja Durch die Neufassung der Trinkwasserverordnung (2023) zur Umsetzung der europäischen Trinkwasserrichtline (2021) werden neue Parameter (z.B. PFAS, Bisphenol A, Halogenessigsäuren) und neue Grenzwertvorgaben (z.B. für Arsen) eingeführt (mit unterschiedlichen Übergangsfristen). Können diese neuen Anforderungen der neugefassten TrinkwV bereits mit den vorhandenen Anlagen zuverlässig eingehalten werden und wurde dies mit entsprechenden Untersuchungen überprüft? Bei "Nein" bitte im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.2 erläutern, welche der zukünftigen Anforderungen ggf. jetzt noch nicht zuverlässig erfüllt werden können, bzw. für welche Anforderungen noch keine Kenntnisse vorliegen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. 5.3 Anlagenbedingte Gefährdungen in der Aufbereitung nein bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.3 (Anlagenbedingte Gefährdungen ergeben sich aus dem Aufbereitungsverfahren (z.B. Chloratbildung bei Desinfektion, Bromatbildung bei Oxidation, hygienische Probleme bei Filtertausch, unerkannter Filterdurchbruch, Membranversagen, Algenwachstum, ...). Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. 6 Risikobewertung Klimawandels 6.1 sind kritische Entwicklungen der Rohwasserqualität (Eingang Aufbereitungsanlage) bedingt durch den Klimawandel bereits bekannt oder in den nächsten Jahren zu erwarten? Nein bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 6.1(kritische Entwicklungen liegen vor, wenn bedingt durch den Klimawandel zukünftig zu besorgen ist, dass die Rohwasserqualität mit den bestehenden Aufbereitungsanlagen nicht mehr zuverlässig zu Trinkwasser aufbereitet werden kann). Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 6.2 Sind durch den Klimawandel bedingte Gefährdungen der Aufbereitung bereits bekannt oder in den nächsten Jahren zu erwarten? Nein bei Ja, Erläuterung im Beiblatt unter Ziffer A 6.2 (durch den Klimawandel bedingte Gefährdungen der Aufbereitung können sich beispielsweise durch höhere Temperaturen, Starkregenereignisse ergeben, quantitative Aspekte sind hier nicht gefragt, diese werden unter "Gewinnung" betrachtet). Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint.
Anlage 2.5 - Anlage 4a_Aufbereitung_GEIST
14696 Zeichen
Pos A 1 Wasseraufbereitung Eingabe Erläuterung 1.1 Name Aufbereitung Wasserwerk Geist Name der Aufbereitung (Standort) 1.2 Betreiber Stadtnetze Münster GmbH Bitte Name des Betreibers der Aufbereitung angeben 2 Nennung der Gewinnungen (Rohwasserherkunft) Nennung aller Gewinnungen (Standorte) deren Rohwässer in die Aufbereitung gelangen (einzelne Brunnen sollen hier nicht aufgezählt werden) 2.1 für jede Gewinnung Für jeden Gewinnungsstandort, der in dieser Aufbereitung einspeist, bitte Name der Gewinnung nennen 2.1.1 Name Gewinnung 1 Hammer Str. Name der Gewinnung 1 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.1.2 Name Gewinnung 2 Vennheideweg Name der Gewinnung 2 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.1.3 Name Gewinnung 3 Hiltrup (Rolandweg) Name der Gewinnung 3 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2 für jeden Betreiber einer Gewinnung Für jeden Gewinnungsstandort, der in dieser Aufbereitung einspeist, bitte Name des Betreibers benennen 2.2.1 Betreiber Gewinnung 1 Stadtnetze Münster GmbH Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (1), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2.2 Betreiber Gewinnung 2 Stadtnetze Münster GmbH Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (2), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2.3 Betreiber Gewinnung 3 Stadtnetze Münster GmbH Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (3), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.3 maximal verfügbare Liefermenge für Rohwasser [m³/d] Für jeden Gewinnungsstandort bitte die maximale verfügbare Liefermenge in m³ pro Tag benennen 2.3.1 max. Liefermenge aus Gewinnung 1 1.600 Bitte für Gewinnungsstandort 1 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 2.3.2 max. Liefermenge aus Gewinnung 2 7.100 Bitte für Gewinnungsstandort 2 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 2.3.3 max. Liefermenge aus Gewinnung 3 1.600 Bitte für Gewinnungsstandort 3 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 3 Aufbereitung Angaben zur Aufbereitung Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Aufbereitungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Aufbereitungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN! Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Aufbereitung" erforderlich sein. 3.1 Verwendungszwecke der Aufbereitung gemäß §11 Liste Trinkwasserverordnung Bitte bei den jeweiligen Aufbereitungszwecken, die in dieser Aufbereitung verfolgt werden das oder die Verfahren benennen, mit dem oder denen der Zweck erreicht werden soll. Ergänzend bitte eine grafische Übersicht (Aufbereitungsschema) und bei Bedarf einen kurzen Erläuterungstext im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 3.1 ergänzen. 3.1.1 Flockung/Fällung - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.2 Einstellen des Calciumgehalts - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.3 Nickelabtrennung - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.4 Einstellung des pH-Wertes - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.5 Einstellung des Salzgehaltes - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.6 Hemmung der Korrosion - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.7 biologische Nitratentfernung - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.8 Reduktion - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.9 Einstellen der Säurekapazität - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.10 Desinfektion Bedarfsweise Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.11 Sauerstoffanreicherung - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.12 Partikelentfernung Im Zuge der Enteisenung und Entmanganung Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.13 Adsorption Mittels Pulveraktivkohle zur Infiltrationswasseraufbereitung Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.14 biologische Filtration - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.15 Eisen und Mangan-Entfernung Ja Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.16 Adsorptive Entfernung von Arsen - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.17 Schnellentcarbonisierung - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.18 Anschwemmfiltration - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.19 Einstellen des Magnesiumgehalts - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.20 Entfernung von Schwefelwasserstoff - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.21 Entfernung von Radium - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.22 Entfernung von Uran - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.23 sonstige Zwecke - Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.2 max. tech. Aufbereitungskapazität [m³/d] 6.820 technisch maximal mögliche Aufbereitungskapazität der Aufbereitungsanlage in m³ pro Tag 3.3 sind Ausfälle einzelner Aufbereitungsverfahren durch redundante Ausführung abgesichert? nein Bei Ja, Bitte kurze Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 3.3. 4 Netzabgabe Aussagen zur Netzabgabe aus der Aufbereitung 4.1 belieferte Versorgungsgebiete oder Transportnetze Bitte jeweils Namen, Betreiber und durchschnittliche Netzeinspeisemengen der belieferten Versorgungsgebiete benennen 4.1.1 Name Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster Bitte Name des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.2.1 Betreiber Versorgungsgebiet 1 Stadtnetze Münster GmbH Bitte Name des Betreibers des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.3.1 durchschnittliche Netzabgabe an das Versorgungsgebiet 1 [m³/d] (2016-2021) 3.197 Bitte durchschnittliche Netzabgabe in m³ pro Tag an das Versorgungsgebiet angeben (Bezugszeitraum 2016 bis 2021). Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.4 sind Ausfälle einzelner Netzpumpen durch redundante Ausführung abgesichert? ja Bei Ja, Bitte kurze Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 4.4. 5 Risikobewertung (ohne Klimawandel) 5.1 sind kritische Entwicklungen der Rohwasserqualität (Eingang Aufbereitungsanlage) bekannt? Nein bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.1 (kritische Entwicklungen liegen vor, wenn zukünftig zu besorgen ist, dass die Rohwasserqualität mit den bestehenden Aufbereitungsanlagen nicht mehr zuverlässig zu Trinkwasser aufbereitet werden kann). Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 5.2 Können die Anforderungen der Neufassung der Trinkwasserverordnung (2023) bereits jetzt zuverlässig erfüllt werden? ja Durch die Neufassung der Trinkwasserverordnung (2023) zur Umsetzung der europäischen Trinkwasserrichtline (2021) werden neue Parameter (z.B. PFAS, Bisphenol A, Halogenessigsäuren) und neue Grenzwertvorgaben (z.B. für Arsen) eingeführt (mit unterschiedlichen Übergangsfristen). Können diese neuen Anforderungen der neugefassten TrinkwV bereits mit den vorhandenen Anlagen zuverlässig eingehalten werden und wurde dies mit entsprechenden Untersuchungen überprüft? Bei "Nein" bitte im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.2 erläutern, welche der zukünftigen Anforderungen ggf. jetzt noch nicht zuverlässig erfüllt werden können, bzw. für welche Anforderungen noch keine Kenntnisse vorliegen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. 5.3 Anlagenbedingte Gefährdungen in der Aufbereitung nein bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.3 (Anlagenbedingte Gefährdungen ergeben sich aus dem Aufbereitungsverfahren (z.B. Chloratbildung bei Desinfektion, Bromatbildung bei Oxidation, hygienische Probleme bei Filtertausch, unerkannter Filterdurchbruch, Membranversagen, Algenwachstum, ...). Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. 6 Risikobewertung Klimawandels 6.1 sind kritische Entwicklungen der Rohwasserqualität (Eingang Aufbereitungsanlage) bedingt durch den Klimawandel bereits bekannt oder in den nächsten Jahren zu erwarten? Nein bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 6.1(kritische Entwicklungen liegen vor, wenn bedingt durch den Klimawandel zukünftig zu besorgen ist, dass die Rohwasserqualität mit den bestehenden Aufbereitungsanlagen nicht mehr zuverlässig zu Trinkwasser aufbereitet werden kann). Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 6.2 Sind durch den Klimawandel bedingte Gefährdungen der Aufbereitung bereits bekannt oder in den nächsten Jahren zu erwarten? Nein bei Ja, Erläuterung im Beiblatt unter Ziffer A 6.2 (durch den Klimawandel bedingte Gefährdungen der Aufbereitung können sich beispielsweise durch höhere Temperaturen, Starkregenereignisse ergeben, quantitative Aspekte sind hier nicht gefragt, diese werden unter "Gewinnung" betrachtet). Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint.
Anlage 2.26 - Anlage 5a_Gewinnung HALTERN
25385 Zeichen
Pos G Bezeichnung Eingabe Erläuterung G 1 Allgemeines 1.1 Name der Gewinnung Haltern Bitte den Namen/Bezeichnung des Gewinnungsstandortes angeben (bitte nur die Standortbezeichnung, nicht alle Fassungsanlagen einzeln angeben) 1.2 Name des Betreibers Gelsenwasser AG Hier bitte den Namen des Betreibers für den Gewinnungsstandort angeben 1.3 Jahr der Inbetriebnahme 1908 Erste Inbetriebnahme der Anlage am Standort zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung, unabhängig, ob diese noch aktiv ist. 1.4 Gewinnung liegt in der/den Gemeinden) Haltern am See Benennung der Gemeinden in deren Grenzen die Gewinnungsanlagen liegen 2 Wasserabgabe Bitte Aufbereitungen oder Versorgungsgebiete benennen, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser abgegeben wird. Wird das Rohwasser am Gewinnungsstandort auch direkt aufbereitet, bitte trotzdem den Namen der Aufbereitung (Name kann gleichlautend sein) angeben, um eine klare Zuordnung des Tabellenblattes "Gewinnung" zum Tabellenblatt "Aufbereitung" zu gewährleisten. 2.1 Wasserabgabe an Aufbereitung Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser zu Trinkwasser aufbereitet, bitte Namen und Betreiber der Aufbereitung angeben. 2.1.1 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 1 Wasserwerk Haltern Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen. 2.1.2 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 2 Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.1.3 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 3 Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2 Betreiber der Aufbereitung, an die Wasser abgegeben wird 2.2.1 Betreiber der belieferten Aufbereitung 1 Gelsenwasser AG Bitte den Namen des Betreibers der belieferten Aufbereitungsanlage 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2.2 Betreiber der belieferten Aufbereitung 2 Bitte den Namen des Betreibers der belieferten Aufbereitungsanlage 2 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2.3 Betreiber der belieferten Aufbereitung 3 Bitte den Namen des Betreibers der belieferten Aufbereitungsanlage 3 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 3 Wasserabgabe an Versorgungsgebiet (ohne Aufbereitung) Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser direkt in ein Versorgungsgebiet eingespeist (ohne Aufbereitung) bitte Name und Betreiber des Versorgungsgebietes angeben. (Bei Aufbereitung werden die belieferten Versorgungsgebiete erst im Tabellenblatt "Aufbereitung" benannt. Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Gewinnungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Gewinnungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. Örtlich zusammenhängende und wasserrechtlich gemeinsam geregelte Fassungsanlagen / Brunnen / Entnahmeanlagen bitte - soweit möglich - zu einer Gewinnung zusammenfassen (Gewinnung im Sinne von Gewinnungsgebiet). BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN! Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Gewinnung" erforderlich sein. 3.1 direkt beliefertes Versorgungsgebiet 1 Bitte Name des direkt belieferten Versorgungsgebietes (ohne Aufbereitung) angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. 3.2 Betreiber des direkt belieferten Versorgungsgebietes 1 Bitte den Namen des Betreibers des direkt belieferten Versorgungsgebietes 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. 4 Rohwasserherkunft am Standort 4.1 Anzahl der Entnahmestellen 116 Bitte die Gesamtanzahl der Entnahmestellen (über alle Wasserarten) am Gewinnungsstandort angeben. Brunnen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten) 4.2 Quellwasserfassungen 4.2.1 durchschnittlicher Anteil Quellwasser an Gesamtentnahmemenge am Standort 0% durchschnittler Anteil Quellwasser (natürlicher Grundwasseraustritt) an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 4.2.2 Anzahl Quellfassungsanlagen am Standort 0 Wie viele Quellfassungen werden am Standort betrieben 4.3 reine Grundwasserentnahmen (ohne Oberflächengewässereinfluss) ohne angereichertes GW und Uferfiltrat 4.3.1 durchschnittlicher Anteil Grundwasser an Gesamtentnahmemenge am Standort 20% durchschnittlicher Anteil Grundwasser aus reinen Grundwasserbrunnen ohne Oberflächenwasserbeeinflussung (Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser) und ohne Quellwasser an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 4.3.2 Anzahl Entnahmeanlagen (Grundwasser) 0 Wie viele Entnahmeanlagen zur reinen GW-Entnahme (ohne Oberflächenwasserbeeinflussung) werden am Standort betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten. 4.3.3 Art der Entnahmeanlagen Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen) 4.3.4 Grundwasserstockwerke der Grundwasserentnahmen Benennung der genutzten Grundwasserstockwerke bei vertikaler Unterteilung 4.3.5 Geologisch-stratigrafische Bezeichnung der genutzten Grundwasserleiter Haltern Formation Benennung des/der Grundwasserleiter/s in dem/denen die Filterstrecke des Brunnens/der Brunnengruppe verfiltert ist/sind. 4.3.6 oberste Entnahmetiefe (Grundwasser) 28 Bitte die oberste Oberkante der verwendeten Filterstrecken in [m NHN] angeben 4.3.7 unterste Entnahmetiefe (Grundwasser) -28 Bitte die unterste Unterkante der verwendeten Filterstrecken in [m NHN] angeben 4.4 durch Oberflächengewässer beeinflusstes Grundwasser z.B. Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser 4.4.1 Uferfiltrat: durchschnittlicher Anteil an Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0% durchschnittlicher Uferfiltratanteil des geförderten Rohwassers, bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen) 4.4.2 künstliche Grundwasseranreicherung: durchschnittlicher Anteil an Gesamtentnahmemenge am Standort in % 80% durchschnittlicher Anteil des künstlich angereicherten Grundwassers am geförderten Rohwasser, bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen) 4.4.3 Anzahl Entnahmeanlagen 116 Wie viele Entnahmeanlagen zur Entnahme von durch Oberflächengewässer beeinflusstem Grundwasser (Uferfiltrat und angereichertes Grundwasser) werden am Standort betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten. 4.4.4 Art der Entnahmeanlagen Brunnengalerie, Hebergalerie Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen) 4.5 Oberflächengewässerentnahme 4.5.1 Talsperre/Stausee 4.5.2 Anzahl der Entnahmestellen 1 Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus der Talsperre/dem Stausee werden am Standort betrieben 4.5.3 Art der Entnahmeanlagen Entnahmeschächte Staumauer Bitte Art der Entnahmeanlage auswählen 4.5.4 Steuerung der Entnahmetiefe konstant Bitte auswählen, ob Entnahmetiefe variabel ist 4.6 Entnahme aus sonstigem Oberflächengewässer Hier bitte nur Entnahmen zur direkten Rohwassergewinnung aus einem Oberflächengewässer (z.B. Bezeichnung Fließgewässer bei direkter Entnahme aus der fließenden Welle) angeben. Entnahmen zur nachfolgenden Grundwasseranreicherung sind bereits oben abgefragt 4.6.1 Anzahl der Entnahmestellen Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus dem Gewässer werden am Standort betrieben 4.6.2 Art der Entnahmeanlagen Art der Entnahmeanlage bitte kurz benennen (z.B. Einlaufbauwerk) 5. Entnahmemengen 5.1 Rohwasserentnahmemenge 2021 [m³/a] 82.166.643 Summe der in 2021 entnommenen Rohwassermenge am Gewinnungsstandort [m³/a] 5.2 durchschnittliche Rohwasserentnahmemenge 2016- 2021 (Jahresmittelwert) [m³/a] 87.036.033 Mittelwert der entnommenen Rohwassermenge am Gewinnungsstandort [m³/a] für die Jahre 2016-2021 5.3 technische Gewinnungskapazität [m³/a] 136.962.000 Menge der durch maximale Auslastung der verfügbaren Gewinnungsanlagen theoretisch und unabhängig von der genehmigten Entnahmemenge bei Volllast förderbar wäre. 6. Wasserrechte 6.1 Anzahl der für die Entnahmen am Gewinnungsstandort erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen 1 Bitte Anzahl der für den Gewinnungsstandort relevanten Wasserrechte benennen und für jedes relevante Wasserrecht bitte die nachfolgenden Zeilen ausfüllen. Bitte für jedes Wasserrecht eigene Zeilen nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Wasserrechte anzugeben, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 6.1.1 Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für Wasserrecht 1 54.1.13-I-2.1.1/895 Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte Wasserrecht 1 angeben 6.1.1.1 Art des Wasserechts (WR) 1 Bewilligung Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren 6.1.1.2 zuständige Wasserbehörde WR 1 BR Münster Angabe der für das Wasserrecht 1 zuständigen Behörde (bei unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt auswählen) 6.1.1.3 Inhaber WR 1 Gelsenwasser AG Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.1.3 beschreiben 6.1.1.4 Wasserrecht 1 erteilt bis 28.02.2026 Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig ist. 6.1.1.5 Höhe des Wasserrechts 1 (Jahreswert) 115.130.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/a] angeben 6.1.1.6 Höhe des Wasserrechts 1 (Monatswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/Monat] angeben 6.1.1.7 Höhe des Wasserrechts 1 (Tageswert) 518.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1[m³/d] angeben 6.1.1.8 Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 1) 121.000.000 Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde. 6.1.1.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 1 1982 Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das WR 1 vorgenommen wurde 6.1.2 Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für Wasserrecht 2 54.18.01- 379/2013.0001 Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte Wasserrecht angeben 6.1.2.1 Art des Wasserechts (WR) 2 Erlaubnis Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren 6.1.2.2 zuständige Wasserbehörde WR 2 BR Münster Angabe der für das Wasserrecht zuständigen Behörde (bei unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt auswählen) 6.1.2.3 Inhaber WR 2 Gelsenwasser AG Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.2.3 beschreiben 6.1.2.4 Wasserrecht 2 erteilt bis 30.11.2044 Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig ist. 6.1.2.5 Höhe des Wasserrechts 2 (Jahreswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 2 [m³/a] angeben 6.1.2.6 Höhe des Wasserrechts 2 (Monatswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 2 [m³/Monat] angeben 6.1.2.7 Höhe des Wasserrechts 2 (Tageswert) 200.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 2 [m³/d] angeben 6.1.2.8 Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 2) Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde. 6.1.2.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 2 Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das WR 2 vorgenommen wurde 6.1.3 Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für Wasserrecht 3 Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte Wasserrecht angeben 6.1.3.1 Art des Wasserechts (WR) 3 Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren 6.1.3.2 zuständige Wasserbehörde WR 3 Angabe der für das Wasserrecht zuständigen Behörde (bei unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt auswählen) 6.1.3.3 Inhaber WR 3 Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.3.3 beschreiben 6.1.3.4 Wasserrecht 3 erteilt bis Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig ist. 6.1.3.5 Höhe des Wasserrechts 3 (Jahreswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 3 [m³/a] angeben 6.1.3.6 Höhe des Wasserrechts 3 (Monatswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 3 [m³/Monat] angeben 6.1.3.7 Höhe des Wasserrechts 3 (Tageswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 3[m³/d] angeben 6.1.3.8 Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 3) Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde. 6.1.3.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 3 Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das WR 3 vorgenommen wurde 6.2 Selbsteinschätzung Auskömmlichkeit Bitte qualitative Selbsteinschätzung zur Auskömmlichkeit der erteilten Wasserrechte und vorhandenen Förderkapazitäten am Gewinnungsstandort vornehmen. 6.2.1 Selbsteinschätzung der Auskömmlichkeit aller Wasserrechte am Gewinnungsstandort Ja nutzbares Dargebot langfristig hinreichend Sind auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen am Standort (bitte für alle Genehmigungen in Summe bewerten) sowie ggf. vorliegender neuerer Berechnungen und ggf. bekannter Entnahme Dritter die genehmigten Mengen weiterhin auskömmlich oder ist nach Einschätzung des Betreibers zukünftig mit einer Überschreitung der Entnahmerechte bzw. der technischen Förderkapazitäten zu rechnen? 6.2.2 Erhöhung Fördermengen geplant? Nein Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der Planung im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 6.2.2 ergänzen. 7 Wasserschutzgebiet 7.1 zugehöriges Wasserschutzgebiet - Bezeichnung Halterner Stausee Bitte Bezeichung Wasserschutzgebiet für den Gewinnungsstandort angeben, sofern festgesetzt. 7.2 Status Wasserschutzgebiet festgesetzt bei geplant, bitte Planungsstand erläutern 7.3 Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die Gemeinde(n)) Haltern am See, Lüdinghausen, Olfen Nennung aller Gemeinde(n) über die sich das Wasserschutzgebiet ganz oder teilweise erstreckt. 7.4 Primäre Landnutzung im Einzugsgebiet der Gewinnung Landwirtschaftliche Flächen Welche Landnutzung ist prägend für das Gewinnungsgebiet und stellt den größten Anteil der Einzugsgebietsfläche dar. Bei Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 7.4 beschreiben. 7.5 Gewässerschutzkooperation (Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) im Wasserschutzgebiet vorhanden Ja Bitte angeben, ob eine Wasserschutzkooperation besteht 8 Risikobewertung im Einzugsgebiet (ohne Klimawandel) Im Folgenden sollen mögliche Gefährdungen im Einzugsgebiet der Gewinnungsanlagen in einem der aufgeführten Sektoren angegeben werden. Bei Vorliegen einer oder mehrerer Gefährdung(en) bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.14 eine Risikobewertung vornehmen und kurz begründen. 8.1 Abfall Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.2 Abwasser Ja, mittleres Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.3 Eingriffe in den Untergrund Ja, geringes Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.4 Forstwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.5 Industrie & Gewerbe Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.6 Landwirtschaft Ja, mittleres Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.7 Siedlung & Verkehr Ja, geringes Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges Ja, geringes Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.9 Umgang mit wassergefährdenden Stoffe Ja, geringes Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.10 Wasserabhängige Ökosysteme/Schutzgebiete/potentiell trockenfallende Gewässer (z.B. Entnahmebeschränkungen) Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.11 Wasserableitung/Sümpfungen Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.12 Hochwasser Ja, geringes Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.13 Altlasten Klärungsbedarf Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.14 PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen) Ja, geringes Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.15 sonstige Bitte auswählen Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 9 Risikobewertung im Einzugsgebiet durch den Klimawandel Mit Auswirkungen des Klimawandels wird in erster Linie, aber nicht ausschließlich, die Auswirkungen auf die permanent verfügbaren Dargebotsmenge auch in Zeiten langanhaltender Trockenheit abgezielt. 9.1 quantitative Auswirkungen Ja, geringes Risiko Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel quantitative Auswirkungen (Fördermenge) auf den Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.1 im Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 9.2 qualitative Auswirkungen Ja, geringes Risiko Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel qualitative Auswirkungen (Beschaffenheit Rohwasser) auf den Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.2 im Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint.
Anlage 2.12 - Anlage 5a_Gewinnung HASKENAU
22833 Zeichen
Pos G Bezeichnung Eingabe Erläuterung G 1 Allgemeines 1.1 Name der Gewinnung Haskenau Bitte den Namen/Bezeichnung des Gewinnungsstandortes angeben (bitte nur die Standortbezeichnung, nicht alle Fassungsanlagen einzeln angeben) 1.2 Name des Betreibers Stadtnetze Münster GmbH Hier bitte den Namen des Betreibers für den Gewinnungsstandort angeben 1.3 Jahr der Inbetriebnahme 1973 Erste Inbetriebnahme der Anlage am Standort zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung, unabhängig, ob diese noch aktiv ist. 1.4 Gewinnung liegt in der/den Gemeinden) Stadt Münster Benennung der Gemeinden in deren Grenzen die Gewinnungsanlagen liegen 2 Wasserabgabe Bitte Aufbereitungen oder Versorgungsgebiete benennen, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser abgegeben wird. Wird das Rohwasser am Gewinnungsstandort auch direkt aufbereitet, bitte trotzdem den Namen der Aufbereitung (Name kann gleichlautend sein) angeben, um eine klare Zuordnung des Tabellenblattes "Gewinnung" zum Tabellenblatt "Aufbereitung" zu gewährleisten. 2.1 Wasserabgabe an Aufbereitung Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser zu Trinkwasser aufbereitet, bitte Namen und Betreiber der Aufbereitung angeben. 2.1.1 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 1 Wasserwerk Hornheide Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen. 2.2 Betreiber der Aufbereitung, an die Wasser abgegeben wird 2.2.1 Betreiber der belieferten Aufbereitung 1 Stadtnetze Münster GmbH Bitte den Namen des Betreibers der belieferten Aufbereitungsanlage 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 3 Wasserabgabe an Versorgungsgebiet (ohne Aufbereitung) Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser direkt in ein Versorgungsgebiet eingespeist (ohne Aufbereitung) bitte Name und Betreiber des Versorgungsgebietes angeben. (Bei Aufbereitung werden die belieferten Versorgungsgebiete erst im Tabellenblatt "Aufbereitung" benannt. 3.1 direkt beliefertes Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster Bitte Name des direkt belieferten Versorgungsgebietes (ohne Aufbereitung) angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. 3.2 Betreiber des direkt belieferten Versorgungsgebietes 1 Stadtnetze Münster GmbH Bitte den Namen des Betreibers des direkt belieferten Versorgungsgebietes 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. 4 Rohwasserherkunft am Standort 4.1 Anzahl der Entnahmestellen 28 Bitte die Gesamtanzahl der Entnahmestellen (über alle Wasserarten) am Gewinnungsstandort angeben. Brunnen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten) 4.2 Quellwasserfassungen 4.2.1 durchschnittlicher Anteil Quellwasser an Gesamtentnahmemenge am Standort 0% durchschnittler Anteil Quellwasser (natürlicher Grundwasseraustritt) an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 4.2.2 Anzahl Quellfassungsanlagen am Standort 0 Wie viele Quellfassungen werden am Standort betrieben 4.3 reine Grundwasserentnahmen (ohne Oberflächengewässereinfluss) ohne angereichertes GW und Uferfiltrat 4.3.1 durchschnittlicher Anteil Grundwasser an Gesamtentnahmemenge am Standort 0% durchschnittlicher Anteil Grundwasser aus reinen Grundwasserbrunnen ohne Oberflächenwasserbeeinflussung (Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser) und ohne Quellwasser an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 4.3.2 Anzahl Entnahmeanlagen (Grundwasser) 0 Wie viele Entnahmeanlagen zur reinen GW-Entnahme (ohne Oberflächenwasserbeeinflussung) werden am Standort betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten. 4.3.3 Art der Entnahmeanlagen - Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen) Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Gewinnungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Gewinnungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. Örtlich zusammenhängende und wasserrechtlich gemeinsam geregelte Fassungsanlagen / Brunnen / Entnahmeanlagen bitte - soweit möglich - zu einer Gewinnung zusammenfassen (Gewinnung im Sinne von Gewinnungsgebiet). BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN! Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Gewinnung" erforderlich sein. 4.3.4 Grundwasserstockwerke der Grundwasserentnahmen 1 Benennung der genutzten Grundwasserstockwerke bei vertikaler Unterteilung 4.3.5 Geologisch-stratigrafische Bezeichnung der genutzten Grundwasserleiter 3_05 "Niederung der Oberen Ems (Greven/Ladbergen)" 3_06 "Niederung der Oberen Ems (Sassenberg/Versmold)" Benennung des/der Grundwasserleiter/s in dem/denen die Filterstrecke des Brunnens/der Brunnengruppe verfiltert ist/sind. 4.3.6 oberste Entnahmetiefe (Grundwasser) 30,5 Bitte die oberste Oberkante der verwendeten Filterstrecken in [m NHN] angeben 4.3.7 unterste Entnahmetiefe (Grundwasser) 25 Bitte die unterste Unterkante der verwendeten Filterstrecken in [m NHN] angeben 4.4 durch Oberflächengewässer beeinflusstes Grundwasser z.B. Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser 4.4.1 Uferfiltrat: durchschnittlicher Anteil an Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0% durchschnittlicher Uferfiltratanteil des geförderten Rohwassers, bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen) 4.4.2 künstliche Grundwasseranreicherung: durchschnittlicher Anteil an Gesamtentnahmemenge am Standort in % 54% durchschnittlicher Anteil des künstlich angereicherten Grundwassers am geförderten Rohwasser, bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen) 4.4.3 Anzahl Entnahmeanlagen 28 Wie viele Entnahmeanlagen zur Entnahme von durch Oberflächengewässer beeinflusstem Grundwasser (Uferfiltrat und angereichertes Grundwasser) werden am Standort betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten. 4.4.4 Art der Entnahmeanlagen Vertikalfilterbrunnen Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen) 4.5 Oberflächengewässerentnahme 4.5.1 Talsperre/Stausee 4.5.2 Anzahl der Entnahmestellen 0 Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus der Talsperre/dem Stausee werden am Standort betrieben 4.5.3 Art der Entnahmeanlagen Bitte auswählen Bitte Art der Entnahmeanlage auswählen 4.5.4 Steuerung der Entnahmetiefe Bitte auswählen Bitte auswählen, ob Entnahmetiefe variabel ist 4.6 Entnahme aus sonstigem Oberflächengewässer - Hier bitte nur Entnahmen zur direkten Rohwassergewinnung aus einem Oberflächengewässer (z.B. Bezeichnung Fließgewässer bei direkter Entnahme aus der fließenden Welle) angeben. Entnahmen zur nachfolgenden Grundwasseranreicherung sind bereits oben abgefragt 4.6.1 Anzahl der Entnahmestellen - Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus dem Gewässer werden am Standort betrieben 4.6.2 Art der Entnahmeanlagen - Art der Entnahmeanlage bitte kurz benennen (z.B. Einlaufbauwerk) 5. Entnahmemengen 5.1 Rohwasserentnahmemenge 2021 [m³/a] 3.017.000 Summe der in 2021 entnommenen Rohwassermenge am Gewinnungsstandort [m³/a] 5.2 durchschnittliche Rohwasserentnahmemenge 2016-2021 (Jahresmittelwert) [m³/a] 3.161.000 Mittelwert der entnommenen Rohwassermenge am Gewinnungsstandort [m³/a] für die Jahre 2016-2021 5.3 technische Gewinnungskapazität [m³/a] 4.800.000 Menge der durch maximale Auslastung der verfügbaren Gewinnungsanlagen theoretisch und unabhängig von der genehmigten Entnahmemenge bei Volllast förderbar wäre. 6. Wasserrechte 6.1 Anzahl der für die Entnahmen und Anreicherung am Gewinnungsstandort erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen 2 Bitte Anzahl der für den Gewinnungsstandort relevanten Wasserrechte benennen und für jedes relevante Wasserrecht bitte die nachfolgenden Zeilen ausfüllen. Bitte für jedes Wasserrecht eigene Zeilen nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Wasserrechte anzugeben, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 6.1.1 Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für Wasserrecht 1 54.2-2.1-5.0.6-550/03 Änderungsbescheid: 54.18.01-365/2019.0003 Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte Wasserrecht 1 angeben 6.1.1.1 Art des Wasserechts (WR) 1 Bewilligung Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren 6.1.1.2 zuständige Wasserbehörde WR 1 BR Münster Angabe der für das Wasserrecht 1 zuständigen Behörde (bei unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt auswählen) 6.1.1.3 Inhaber WR 1 Stadtnetze Münster GmbH Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.1.3 beschreiben 6.1.1.4 Wasserrecht 1 erteilt bis 31.12.2035 Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig ist. 6.1.1.5 Höhe des Wasserrechts 1 (Jahreswert) 4.380.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/a] angeben 6.1.1.6 Höhe des Wasserrechts 1 (Monatswert) Keine Angaben Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/Monat] angeben 6.1.1.7 Höhe des Wasserrechts 1 (Tageswert) 12.500 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1[m³/d] angeben 6.1.1.8 Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 1) Keine Angaben Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde. 6.1.1.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 1 Keine Angaben Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das WR 1 vorgenommen wurde 6.1.2 Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für Wasserrecht 2 54.2-2.2-5.0.6-1551/03 Änderunsgbescheid: 54.18.01-355/2012.0001 Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte Wasserrecht angeben 6.1.2.1 Art des Wasserechts (WR) 2 Erlaubnis Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren 6.1.2.2 zuständige Wasserbehörde WR 2 BR Münster Angabe der für das Wasserrecht zuständigen Behörde (bei unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt auswählen) 6.1.2.3 Inhaber WR 2 Stadtnetze Münster GmbH Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.2.3 beschreiben 6.1.2.4 Wasserrecht 2 erteilt bis 31.12.2024 Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig ist. 6.1.2.5 Höhe des Wasserrechts 2 (Jahreswert) 3.000.000 Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/a] angeben 6.1.2.6 Höhe des Wasserrechts 2 (Monatswert) Keine Angaben Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/Monat] angeben 6.1.2.7 Höhe des Wasserrechts 2 (Tageswert) 8.300 Bitte zugelassene Anreicherungsmenge WR 2 [m³/d] angeben 6.1.2.8 Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 2) Keine Angaben Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde. 6.1.2.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 2 Keine Angaben Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das WR 2 vorgenommen wurde 6.2 Selbsteinschätzung Auskömmlichkeit Bitte qualitative Selbsteinschätzung zur Auskömmlichkeit der erteilten Wasserrechte und vorhandenen Förderkapazitäten am Gewinnungsstandort vornehmen. 6.2.1 Selbsteinschätzung der Auskömmlichkeit aller Wasserrechte am Gewinnungsstandort Ja nutzbares Dargebot langfristig hinreichend Sind auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen am Standort (bitte für alle Genehmigungen in Summe bewerten) sowie ggf. vorliegender neuerer Berechnungen und ggf. bekannter Entnahme Dritter die genehmigten Mengen weiterhin auskömmlich oder ist nach Einschätzung des Betreibers zukünftig mit einer Überschreitung der Entnahmerechte bzw. der technischen Förderkapazitäten zu rechnen? 6.2.2 Erhöhung Fördermengen geplant? Nein Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der Planung im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 6.2.2 ergänzen. 7 Wasserschutzgebiet 7.1 zugehöriges Wasserschutzgebiet - Bezeichnung Hornheide-Haskenau Bitte Bezeichung Wasserschutzgebiet für den Gewinnungsstandort angeben, sofern festgesetzt. 7.2 Status Wasserschutzgebiet festgesetzt bei geplant, bitte Planungsstand erläutern 7.3 Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die Gemeinde(n)) Stadt Münster Nennung aller Gemeinde(n) über die sich das Wasserschutzgebiet ganz oder teilweise erstreckt. 7.4 Primäre Landnutzung im Einzugsgebiet der Gewinnung sonstige Flächen Welche Landnutzung ist prägend für das Gewinnungsgebiet und stellt den größten Anteil der Einzugsgebietsfläche dar. Bei Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 7.4 beschreiben. 7.5 Gewässerschutzkooperation (Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) im Wasserschutzgebiet vorhanden Ja Bitte angeben, ob eine Wasserschutzkooperation besteht 8 Risikobewertung im Einzugsgebiet (ohne Klimawandel) Im Folgenden sollen mögliche Gefährdungen im Einzugsgebiet der Gewinnungsanlagen in einem der aufgeführten Sektoren angegeben werden. Bei Vorliegen einer oder mehrerer Gefährdung(en) bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.14 eine Risikobewertung vornehmen und kurz begründen. 8.1 Abfall Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.2 Abwasser Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.3 Eingriffe in den Untergrund Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.4 Forstwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.5 Industrie & Gewerbe Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.6 Landwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.7 Siedlung & Verkehr Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.9 Umgang mit wassergefährdenden Stoffe Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.10 Wasserabhängige Ökosysteme/Schutzgebiete/potentiell trockenfallende Gewässer (z.B. Entnahmebeschränkungen) Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.11 Wasserableitung/Sümpfungen Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.12 Hochwasser Ja, mittleres Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.13 Altlasten Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.14 PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen) Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.15 sonstige Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 9 Risikobewertung im Einzugsgebiet durch den Klimawandel Mit Auswirkungen des Klimawandels wird in erster Linie, aber nicht ausschließlich, die Auswirkungen auf die permanent verfügbaren Dargebotsmenge auch in Zeiten langanhaltender Trockenheit abgezielt. 9.1 quantitative Auswirkungen Nein, kein Risiko absehbar Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel quantitative Auswirkungen (Fördermenge) auf den Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.1 im Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 9.2 qualitative Auswirkungen Ja, geringes Risiko Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel qualitative Auswirkungen (Beschaffenheit Rohwasser) auf den Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.2 im Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint.
Anlage 2.16 - Anlage 5a_Gewinnung KINDERHAUS-NORD
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Pos G Bezeichnung Eingabe Erläuterung G 1 Allgemeines 1.1 Name der Gewinnung Kinderhaus-Nord (Sandrup) Bitte den Namen/Bezeichnung des Gewinnungsstandortes angeben (bitte nur die Standortbezeichnung, nicht alle Fassungsanlagen einzeln angeben) 1.2 Name des Betreibers Stadtnetze Münster GmbH Hier bitte den Namen des Betreibers für den Gewinnungsstandort angeben 1.3 Jahr der Inbetriebnahme 1979 Erste Inbetriebnahme der Anlage am Standort zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung, unabhängig, ob diese noch aktiv ist. 1.4 Gewinnung liegt in der/den Gemeinden) Stadt Münster Benennung der Gemeinden in deren Grenzen die Gewinnungsanlagen liegen 2 Wasserabgabe Bitte Aufbereitungen oder Versorgungsgebiete benennen, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser abgegeben wird. Wird das Rohwasser am Gewinnungsstandort auch direkt aufbereitet, bitte trotzdem den Namen der Aufbereitung (Name kann gleichlautend sein) angeben, um eine klare Zuordnung des Tabellenblattes "Gewinnung" zum Tabellenblatt "Aufbereitung" zu gewährleisten. 2.1 Wasserabgabe an Aufbereitung Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser zu Trinkwasser aufbereitet, bitte Namen und Betreiber der Aufbereitung angeben. 2.1.1 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 1 Wasserwerk Kinderhaus Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen. 2.2 Betreiber der Aufbereitung, an die Wasser abgegeben wird 2.2.1 Betreiber der belieferten Aufbereitung 1 Stadtnetze Münster GmbH Bitte den Namen des Betreibers der belieferten Aufbereitungsanlage 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 3 Wasserabgabe an Versorgungsgebiet (ohne Aufbereitung) Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser direkt in ein Versorgungsgebiet eingespeist (ohne Aufbereitung) bitte Name und Betreiber des Versorgungsgebietes angeben. (Bei Aufbereitung werden die belieferten Versorgungsgebiete erst im Tabellenblatt "Aufbereitung" benannt. 3.1 direkt beliefertes Versorgungsgebiet 1 Stadt Münster Bitte Name des direkt belieferten Versorgungsgebietes (ohne Aufbereitung) angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. 3.2 Betreiber des direkt belieferten Versorgungsgebietes 1 Stadtnetze Münster GmbH Bitte den Namen des Betreibers des direkt belieferten Versorgungsgebietes 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. 4 Rohwasserherkunft am Standort 4.1 Anzahl der Entnahmestellen 2 Bitte die Gesamtanzahl der Entnahmestellen (über alle Wasserarten) am Gewinnungsstandort angeben. Brunnen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten) 4.2 Quellwasserfassungen 4.2.1 durchschnittlicher Anteil Quellwasser an Gesamtentnahmemenge am Standort 0% durchschnittler Anteil Quellwasser (natürlicher Grundwasseraustritt) an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 4.2.2 Anzahl Quellfassungsanlagen am Standort 0 Wie viele Quellfassungen werden am Standort betrieben 4.3 reine Grundwasserentnahmen (ohne Oberflächengewässereinfluss) ohne angereichertes GW und Uferfiltrat 4.3.1 durchschnittlicher Anteil Grundwasser an Gesamtentnahmemenge am Standort 100% durchschnittlicher Anteil Grundwasser aus reinen Grundwasserbrunnen ohne Oberflächenwasserbeeinflussung (Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser) und ohne Quellwasser an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 4.3.2 Anzahl Entnahmeanlagen (Grundwasser) 2 Wie viele Entnahmeanlagen zur reinen GW-Entnahme (ohne Oberflächenwasserbeeinflussung) werden am Standort betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten. 4.3.3 Art der Entnahmeanlagen Vertikalfilterbrunnen Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen) 4.3.4 Grundwasserstockwerke der Grundwasserentnahmen 1 Benennung der genutzten Grundwasserstockwerke bei vertikaler Unterteilung Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Gewinnungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Gewinnungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. Örtlich zusammenhängende und wasserrechtlich gemeinsam geregelte Fassungsanlagen / Brunnen / Entnahmeanlagen bitte - soweit möglich - zu einer Gewinnung zusammenfassen (Gewinnung im Sinne von Gewinnungsgebiet). BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN! Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Gewinnung" erforderlich sein. 4.3.5 Geologisch-stratigrafische Bezeichnung der genutzten Grundwasserleiter 3_10 "Münsterländer Kiessandzug (Süd)" Benennung des/der Grundwasserleiter/s in dem/denen die Filterstrecke des Brunnens/der Brunnengruppe verfiltert ist/sind. 4.3.6 oberste Entnahmetiefe (Grundwasser) 26 Bitte die oberste Oberkante der verwendeten Filterstrecken in [m NHN] angeben 4.3.7 unterste Entnahmetiefe (Grundwasser) 16 Bitte die unterste Unterkante der verwendeten Filterstrecken in [m NHN] angeben 4.4 durch Oberflächengewässer beeinflusstes Grundwasser z.B. Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser 4.4.1 Uferfiltrat: durchschnittlicher Anteil an Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0% durchschnittlicher Uferfiltratanteil des geförderten Rohwassers, bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen) 4.4.2 künstliche Grundwasseranreicherung: durchschnittlicher Anteil an Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0% durchschnittlicher Anteil des künstlich angereicherten Grundwassers am geförderten Rohwasser, bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen) 4.4.3 Anzahl Entnahmeanlagen 0 Wie viele Entnahmeanlagen zur Entnahme von durch Oberflächengewässer beeinflusstem Grundwasser (Uferfiltrat und angereichertes Grundwasser) werden am Standort betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten. 4.4.4 Art der Entnahmeanlagen - Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen) 4.5 Oberflächengewässerentnahme 4.5.1 Talsperre/Stausee 4.5.2 Anzahl der Entnahmestellen 0 Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus der Talsperre/dem Stausee werden am Standort betrieben 4.5.3 Art der Entnahmeanlagen Bitte auswählen Bitte Art der Entnahmeanlage auswählen 4.5.4 Steuerung der Entnahmetiefe Bitte auswählen Bitte auswählen, ob Entnahmetiefe variabel ist 4.6 Entnahme aus sonstigem Oberflächengewässer 0 Hier bitte nur Entnahmen zur direkten Rohwassergewinnung aus einem Oberflächengewässer (z.B. Bezeichnung Fließgewässer bei direkter Entnahme aus der fließenden Welle) angeben. Entnahmen zur nachfolgenden Grundwasseranreicherung sind bereits oben abgefragt 4.6.1 Anzahl der Entnahmestellen 0 Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus dem Gewässer werden am Standort betrieben 4.6.2 Art der Entnahmeanlagen Art der Entnahmeanlage bitte kurz benennen (z.B. Einlaufbauwerk) 5. Entnahmemengen 5.1 Rohwasserentnahmemenge 2021 [m³/a] 259.000 Summe der in 2021 entnommenen Rohwassermenge am Gewinnungsstandort [m³/a] 5.2 durchschnittliche Rohwasserentnahmemenge 2016- 2021 (Jahresmittelwert) [m³/a] 305.000 Mittelwert der entnommenen Rohwassermenge am Gewinnungsstandort [m³/a] für die Jahre 2016-2021 5.3 technische Gewinnungskapazität [m³/a] 440.000 Menge der durch maximale Auslastung der verfügbaren Gewinnungsanlagen theoretisch und unabhängig von der genehmigten Entnahmemenge bei Volllast förderbar wäre. 6. Wasserrechte 6.1 Anzahl der für die Entnahmen am Gewinnungsstandort erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen 1 Bitte Anzahl der für den Gewinnungsstandort relevanten Wasserrechte benennen und für jedes relevante Wasserrecht bitte die nachfolgenden Zeilen ausfüllen. Bitte für jedes Wasserrecht eigene Zeilen nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Wasserrechte anzugeben, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 6.1.1 Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für Wasserrecht 1 6.4.182-515.00/1.02 54.2 Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte Wasserrecht 1 angeben 6.1.1.1 Art des Wasserechts (WR) 1 Bewilligung Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren 6.1.1.2 zuständige Wasserbehörde WR 1 BR Münster Angabe der für das Wasserrecht 1 zuständigen Behörde (bei unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt auswählen) 6.1.1.3 Inhaber WR 1 Stadtnetze Münster GmbH Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.1.3 beschreiben 6.1.1.4 Wasserrecht 1 erteilt bis 31.03.2039 Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig ist. 6.1.1.5 Höhe des Wasserrechts 1 (Jahreswert) 770.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/a] angeben 6.1.1.6 Höhe des Wasserrechts 1 (Monatswert) Keine Angaben Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/Monat] angeben 6.1.1.7 Höhe des Wasserrechts 1 (Tageswert) 6.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1[m³/d] angeben 6.1.1.8 Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 1) 1.500.000 Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde. 6.1.1.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 1 2008 Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das WR 1 vorgenommen wurde 6.2 Selbsteinschätzung Auskömmlichkeit Bitte qualitative Selbsteinschätzung zur Auskömmlichkeit der erteilten Wasserrechte und vorhandenen Förderkapazitäten am Gewinnungsstandort vornehmen. 6.2.1 Selbsteinschätzung der Auskömmlichkeit aller Wasserrechte am Gewinnungsstandort Ja nutzbares Dargebot langfristig hinreichend Sind auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen am Standort (bitte für alle Genehmigungen in Summe bewerten) sowie ggf. vorliegender neuerer Berechnungen und ggf. bekannter Entnahme Dritter die genehmigten Mengen weiterhin auskömmlich oder ist nach Einschätzung des Betreibers zukünftig mit einer Überschreitung der Entnahmerechte bzw. der technischen Förderkapazitäten zu rechnen? 6.2.2 Erhöhung Fördermengen geplant? Nein Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der Planung im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 6.2.2 ergänzen. 7 Wasserschutzgebiet 7.1 zugehöriges Wasserschutzgebiet - Bezeichnung Kinderhaus Bitte Bezeichung Wasserschutzgebiet für den Gewinnungsstandort angeben, sofern festgesetzt. 7.2 Status Wasserschutzgebiet festgesetzt bei geplant, bitte Planungsstand erläutern 7.3 Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die Gemeinde(n)) Stadt Münster Nennung aller Gemeinde(n) über die sich das Wasserschutzgebiet ganz oder teilweise erstreckt. 7.4 Primäre Landnutzung im Einzugsgebiet der Gewinnung Landwirtschaftliche Flächen Welche Landnutzung ist prägend für das Gewinnungsgebiet und stellt den größten Anteil der Einzugsgebietsfläche dar. Bei Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 7.4 beschreiben. 7.5 Gewässerschutzkooperation (Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) im Wasserschutzgebiet vorhanden Ja Bitte angeben, ob eine Wasserschutzkooperation besteht 8 Risikobewertung im Einzugsgebiet (ohne Klimawandel) Im Folgenden sollen mögliche Gefährdungen im Einzugsgebiet der Gewinnungsanlagen in einem der aufgeführten Sektoren angegeben werden. Bei Vorliegen einer oder mehrerer Gefährdung(en) bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.14 eine Risikobewertung vornehmen und kurz begründen. 8.1 Abfall Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.2 Abwasser Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.3 Eingriffe in den Untergrund Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.4 Forstwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.5 Industrie & Gewerbe Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.6 Landwirtschaft Ja, mittleres Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.7 Siedlung & Verkehr Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.9 Umgang mit wassergefährdenden Stoffe Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.10 Wasserabhängige Ökosysteme/Schutzgebiete/potentiell trockenfallende Gewässer (z.B. Entnahmebeschränkungen) Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.11 Wasserableitung/Sümpfungen Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.12 Hochwasser Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.13 Altlasten Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.14 PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen) Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.15 sonstige Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 9 Risikobewertung im Einzugsgebiet durch den Klimawandel Mit Auswirkungen des Klimawandels wird in erster Linie, aber nicht ausschließlich, die Auswirkungen auf die permanent verfügbaren Dargebotsmenge auch in Zeiten langanhaltender Trockenheit abgezielt. 9.1 quantitative Auswirkungen Ja, geringes Risiko Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel quantitative Auswirkungen (Fördermenge) auf den Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.1 im Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 9.2 qualitative Auswirkungen Nein, kein Risiko absehbar Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel qualitative Auswirkungen (Beschaffenheit Rohwasser) auf den Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.2 im Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint.
Anlage 2.25 - Anlage 5a_Gewinnung HAARD
25309 Zeichen
Pos G Bezeichnung Eingabe Erläuterung G 1 Allgemeines 1.1 Name der Gewinnung Haard Bitte den Namen/Bezeichnung des Gewinnungsstandortes angeben (bitte nur die Standortbezeichnung, nicht alle Fassungsanlagen einzeln angeben) 1.2 Name des Betreibers Gelsenwasser AG Hier bitte den Namen des Betreibers für den Gewinnungsstandort angeben 1.3 Jahr der Inbetriebnahme 1976 Erste Inbetriebnahme der Anlage am Standort zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung, unabhängig, ob diese noch aktiv ist. 1.4 Gewinnung liegt in der/den Gemeinden) Haltern am See, Oer- Erkenschwick Benennung der Gemeinden in deren Grenzen die Gewinnungsanlagen liegen 2 Wasserabgabe Bitte Aufbereitungen oder Versorgungsgebiete benennen, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser abgegeben wird. Wird das Rohwasser am Gewinnungsstandort auch direkt aufbereitet, bitte trotzdem den Namen der Aufbereitung (Name kann gleichlautend sein) angeben, um eine klare Zuordnung des Tabellenblattes "Gewinnung" zum Tabellenblatt "Aufbereitung" zu gewährleisten. 2.1 Wasserabgabe an Aufbereitung Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser zu Trinkwasser aufbereitet, bitte Namen und Betreiber der Aufbereitung angeben. 2.1.1 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 1 Wasserwerk Haltern Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen. 2.1.2 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 2 Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.1.3 mit Rohwasser belieferte Aufbereitung 3 Bitte Name der Aufbereitungsanlage angeben, an die das am Gewinnungsstandort geförderte Rohwasser geliefert wird. Bitte für jede belieferte Aufbereitungsanlage eine eigene Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2 Betreiber der Aufbereitung, an die Wasser abgegeben wird 2.2.1 Betreiber der belieferten Aufbereitung 1 Gelsenwasser AG Bitte den Namen des Betreibers der belieferten Aufbereitungsanlage 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2.2 Betreiber der belieferten Aufbereitung 2 Bitte den Namen des Betreibers der belieferten Aufbereitungsanlage 2 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2.3 Betreiber der belieferten Aufbereitung 3 Bitte den Namen des Betreibers der belieferten Aufbereitungsanlage 3 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind Betreiber für weniger als 3 Aufbereitungen zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 3 Wasserabgabe an Versorgungsgebiet (ohne Aufbereitung) Wird das am Gewinnungsstandort geförderte Wasser direkt in ein Versorgungsgebiet eingespeist (ohne Aufbereitung) bitte Name und Betreiber des Versorgungsgebietes angeben. (Bei Aufbereitung werden die belieferten Versorgungsgebiete erst im Tabellenblatt "Aufbereitung" benannt. 3.1 direkt beliefertes Versorgungsgebiet 1 Bitte Name des direkt belieferten Versorgungsgebietes (ohne Aufbereitung) angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. 3.2 Betreiber des direkt belieferten Versorgungsgebietes 1 Bitte den Namen des Betreibers des direkt belieferten Versorgungsgebietes 1 angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. 4 Rohwasserherkunft am Standort Die hier abgefragten Daten werden überwiegend dem Betreiber der Gewinnungsanlagen vorliegen. Daher kann die Gemeinde die erforderlichen Daten mit Hilfe dieser Tabelle bei dem Betreiber anfragen. Sind die Daten für einen Gewinnungsstandort für mehrere Gemeinden relevant, ist das einmalige Ausfüllen der Tabelle durch den Betreiber ausreichend, sofern dieser die Tabelle jeder betroffenen Gemeinde zur Verfügung stellt. Örtlich zusammenhängende und wasserrechtlich gemeinsam geregelte Fassungsanlagen / Brunnen / Entnahmeanlagen bitte - soweit möglich - zu einer Gewinnung zusammenfassen (Gewinnung im Sinne von Gewinnungsgebiet). BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN! Zu einzelnen Fragen können ergänzende Angaben im Beiblatt "Gewinnung" erforderlich sein. 4.1 Anzahl der Entnahmestellen 21 Bitte die Gesamtanzahl der Entnahmestellen (über alle Wasserarten) am Gewinnungsstandort angeben. Brunnen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten) 4.2 Quellwasserfassungen 4.2.1 durchschnittlicher Anteil Quellwasser an Gesamtentnahmemenge am Standort 0% durchschnittler Anteil Quellwasser (natürlicher Grundwasseraustritt) an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 4.2.2 Anzahl Quellfassungsanlagen am Standort 0 Wie viele Quellfassungen werden am Standort betrieben 4.3 reine Grundwasserentnahmen (ohne Oberflächengewässereinfluss) ohne angereichertes GW und Uferfiltrat 4.3.1 durchschnittlicher Anteil Grundwasser an Gesamtentnahmemenge am Standort 100% durchschnittlicher Anteil Grundwasser aus reinen Grundwasserbrunnen ohne Oberflächenwasserbeeinflussung (Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser) und ohne Quellwasser an Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort 4.3.2 Anzahl Entnahmeanlagen (Grundwasser) 21 Wie viele Entnahmeanlagen zur reinen GW-Entnahme (ohne Oberflächenwasserbeeinflussung) werden am Standort betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten. 4.3.3 Art der Entnahmeanlagen Vertikalfilterbrunnen Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen) 4.3.4 Grundwasserstockwerke der Grundwasserentnahmen Benennung der genutzten Grundwasserstockwerke bei vertikaler Unterteilung 4.3.5 Geologisch-stratigrafische Bezeichnung der genutzten Grundwasserleiter Haltern Formation Benennung des/der Grundwasserleiter/s in dem/denen die Filterstrecke des Brunnens/der Brunnengruppe verfiltert ist/sind. 4.3.6 oberste Entnahmetiefe (Grundwasser) 26 Bitte die oberste Oberkante der verwendeten Filterstrecken in [m NHN] angeben 4.3.7 unterste Entnahmetiefe (Grundwasser) -15 Bitte die unterste Unterkante der verwendeten Filterstrecken in [m NHN] angeben 4.4 durch Oberflächengewässer beeinflusstes Grundwasser z.B. Uferfiltrat und künstlich angereichertes Grundwasser 4.4.1 Uferfiltrat: durchschnittlicher Anteil an Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0% durchschnittlicher Uferfiltratanteil des geförderten Rohwassers, bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen) 4.4.2 künstliche Grundwasseranreicherung: durchschnittlicher Anteil an Gesamtentnahmemenge am Standort in % 0% durchschnittlicher Anteil des künstlich angereicherten Grundwassers am geförderten Rohwasser, bezogen auf die Gesamtfördermenge am Gewinnungsstandort (nicht auf einzelne Fassungsanlage bezogen) 4.4.3 Anzahl Entnahmeanlagen 0 Wie viele Entnahmeanlagen zur Entnahme von durch Oberflächengewässer beeinflusstem Grundwasser (Uferfiltrat und angereichertes Grundwasser) werden am Standort betrieben? Entnahmeanlagen, die nur gemeinsam betrieben werden können (z.B. Heberanlagen) bitte als eine Entnahmestelle werten. 4.4.4 Art der Entnahmeanlagen Bitte hier die Arten der Entnahmeanlagen angeben (z.B. Vertikalfilterbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Brunnengalerie, Hebergalerie, Schachtbrunnen, Kesselbrunnen) 4.5 Oberflächengewässerentnahme 4.5.1 Talsperre/Stausee 4.5.2 Anzahl der Entnahmestellen Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus der Talsperre/dem Stausee werden am Standort betrieben 4.5.3 Art der Entnahmeanlagen Bitte Art der Entnahmeanlage auswählen 4.5.4 Steuerung der Entnahmetiefe Bitte auswählen, ob Entnahmetiefe variabel ist 4.6 Entnahme aus sonstigem Oberflächengewässer Hier bitte nur Entnahmen zur direkten Rohwassergewinnung aus einem Oberflächengewässer (z.B. Bezeichnung Fließgewässer bei direkter Entnahme aus der fließenden Welle) angeben. Entnahmen zur nachfolgenden Grundwasseranreicherung sind bereits oben abgefragt 4.6.1 Anzahl der Entnahmestellen Wie viele Entnahmestellen zur Rohwasserentnahme aus dem Gewässer werden am Standort betrieben 4.6.2 Art der Entnahmeanlagen Art der Entnahmeanlage bitte kurz benennen (z.B. Einlaufbauwerk) 5. Entnahmemengen 5.1 Rohwasserentnahmemenge 2021 [m³/a] 7.490.213 Summe der in 2021 entnommenen Rohwassermenge am Gewinnungsstandort [m³/a] 5.2 durchschnittliche Rohwasserentnahmemenge 2016- 2021 (Jahresmittelwert) [m³/a] 6.867.606 Mittelwert der entnommenen Rohwassermenge am Gewinnungsstandort [m³/a] für die Jahre 2016-2021 5.3 technische Gewinnungskapazität [m³/a] 13.291.000 Menge der durch maximale Auslastung der verfügbaren Gewinnungsanlagen theoretisch und unabhängig von der genehmigten Entnahmemenge bei Volllast förderbar wäre. 6. Wasserrechte 6.1 Anzahl der für die Entnahmen am Gewinnungsstandort erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen 1 Bitte Anzahl der für den Gewinnungsstandort relevanten Wasserrechte benennen und für jedes relevante Wasserrecht bitte die nachfolgenden Zeilen ausfüllen. Bitte für jedes Wasserrecht eigene Zeilen nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 3 Wasserrechte anzugeben, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 6.1.1 Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für Wasserrecht 1 54.18.01- 380/2015.0001 Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte Wasserrecht 1 angeben 6.1.1.1 Art des Wasserechts (WR) 1 Bewilligung Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren 6.1.1.2 zuständige Wasserbehörde WR 1 BR Münster Angabe der für das Wasserrecht 1 zuständigen Behörde (bei unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt auswählen) 6.1.1.3 Inhaber WR 1 Gelsenwasser AG Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.1.3 beschreiben 6.1.1.4 Wasserrecht 1 erteilt bis 31.12.2046 Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig ist. 6.1.1.5 Höhe des Wasserrechts 1 (Jahreswert) 8.400.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/a] angeben 6.1.1.6 Höhe des Wasserrechts 1 (Monatswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1 [m³/Monat] angeben 6.1.1.7 Höhe des Wasserrechts 1 (Tageswert) 23.000 Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 1[m³/d] angeben 6.1.1.8 Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 1) 9.500.000 Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde. 6.1.1.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 1 2012 Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das WR 1 vorgenommen wurde 6.1.2 Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für Wasserrecht 2 Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte Wasserrecht angeben 6.1.2.1 Art des Wasserechts (WR) 2 Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren 6.1.2.2 zuständige Wasserbehörde WR 2 Angabe der für das Wasserrecht zuständigen Behörde (bei unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt auswählen) 6.1.2.3 Inhaber WR 2 Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.2.3 beschreiben 6.1.2.4 Wasserrecht 2 erteilt bis Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig ist. 6.1.2.5 Höhe des Wasserrechts 2 (Jahreswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 2 [m³/a] angeben 6.1.2.6 Höhe des Wasserrechts 2 (Monatswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 2 [m³/Monat] angeben 6.1.2.7 Höhe des Wasserrechts 2 (Tageswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 2 [m³/d] angeben 6.1.2.8 Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 2) Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde. 6.1.2.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 2 Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das WR 2 vorgenommen wurde 6.1.3 Aktenzeichen (der zuständigen Behörde) für Wasserrecht 3 Bitte das Aktenzeichen der zuständigen Behörde für das erteilte Wasserrecht angeben 6.1.3.1 Art des Wasserechts (WR) 3 Bewilligung, gehobene Erlaubnis, Erlaubnis, altes Recht oder Wasserrecht beantragt bzw. im Verfahren 6.1.3.2 zuständige Wasserbehörde WR 3 Angabe der für das Wasserrecht zuständigen Behörde (bei unteren Wasserbehörden bitte den Kreis oder die kreisfreie Stadt auswählen) 6.1.3.3 Inhaber WR 3 Name des Wasserrechtsinhabers (i.d.R. identisch mit Betreiber der Gewinnungsanlage. Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte im Beiblatt unter Ziffer G 6.1.3.3 beschreiben 6.1.3.4 Wasserrecht 3 erteilt bis Bitte Datum angeben, bis wann das erteilte Wasserrecht gültig ist. 6.1.3.5 Höhe des Wasserrechts 3 (Jahreswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 3 [m³/a] angeben 6.1.3.6 Höhe des Wasserrechts 3 (Monatswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 3 [m³/Monat] angeben 6.1.3.7 Höhe des Wasserrechts 3 (Tageswert) Bitte zugelassene Entnahmemenge WR 3[m³/d] angeben 6.1.3.8 Durchschnittliches, jährliches Wasserdargebot gemäß wasserrechtlicher Genehmigung (WR 3) Bitte das durchschnittliche Wasserdargebot pro Jahr [m³/a] angeben, das für den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für die Rohwassserentnahme ermittelt wurde. 6.1.3.9 Jahr der Dargebotsberechnung für das WR 3 Bitte das Jahr angeben, in dem die Dargebotsberechnung für das WR 3 vorgenommen wurde 6.2 Selbsteinschätzung Auskömmlichkeit Bitte qualitative Selbsteinschätzung zur Auskömmlichkeit der erteilten Wasserrechte und vorhandenen Förderkapazitäten am Gewinnungsstandort vornehmen. 6.2.1 Selbsteinschätzung der Auskömmlichkeit aller Wasserrechte am Gewinnungsstandort Ja nutzbares Dargebot langfristig hinreichend Sind auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen am Standort (bitte für alle Genehmigungen in Summe bewerten) sowie ggf. vorliegender neuerer Berechnungen und ggf. bekannter Entnahme Dritter die genehmigten Mengen weiterhin auskömmlich oder ist nach Einschätzung des Betreibers zukünftig mit einer Überschreitung der Entnahmerechte bzw. der technischen Förderkapazitäten zu rechnen? 6.2.2 Erhöhung Fördermengen geplant? Nein Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der Planung im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 6.2.2 ergänzen. 7 Wasserschutzgebiet 7.1 zugehöriges Wasserschutzgebiet - Bezeichnung Haard Bitte Bezeichung Wasserschutzgebiet für den Gewinnungsstandort angeben, sofern festgesetzt. 7.2 Status Wasserschutzgebiet festgesetzt bei geplant, bitte Planungsstand erläutern 7.3 Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die Gemeinde(n)) Haltern am See, Oer- Erkenschwick, Marl Nennung aller Gemeinde(n) über die sich das Wasserschutzgebiet ganz oder teilweise erstreckt. 7.4 Primäre Landnutzung im Einzugsgebiet der Gewinnung Wald + Forstflächen Welche Landnutzung ist prägend für das Gewinnungsgebiet und stellt den größten Anteil der Einzugsgebietsfläche dar. Bei Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 7.4 beschreiben. 7.5 Gewässerschutzkooperation (Landwirtschaft/Wasserwirtschaft) im Wasserschutzgebiet vorhanden Ja Bitte angeben, ob eine Wasserschutzkooperation besteht 8 Risikobewertung im Einzugsgebiet (ohne Klimawandel) Im Folgenden sollen mögliche Gefährdungen im Einzugsgebiet der Gewinnungsanlagen in einem der aufgeführten Sektoren angegeben werden. Bei Vorliegen einer oder mehrerer Gefährdung(en) bitte im Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.14 eine Risikobewertung vornehmen und kurz begründen. 8.1 Abfall Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.2 Abwasser Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.3 Eingriffe in den Untergrund Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.4 Forstwirtschaft Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.5 Industrie & Gewerbe Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.6 Landwirtschaft Ja, geringes Risiko Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.7 Siedlung & Verkehr Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.8 Sport, Freizeit & Sonstiges Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.9 Umgang mit wassergefährdenden Stoffe Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.10 Wasserabhängige Ökosysteme/Schutzgebiete/potentiell trockenfallende Gewässer (z.B. Entnahmebeschränkungen) Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.11 Wasserableitung/Sümpfungen Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.12 Hochwasser Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.13 Altlasten Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.14 PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen) Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 8.15 sonstige Nein, kein Risiko absehbar Bei Ja, bitte Risikobewertung und kurze Begründung in Beiblatt "Gewinnung" unter Ziffer G 8.1 – G 8.15 ergänzen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 9 Risikobewertung im Einzugsgebiet durch den Klimawandel Mit Auswirkungen des Klimawandels wird in erster Linie, aber nicht ausschließlich, die Auswirkungen auf die permanent verfügbaren Dargebotsmenge auch in Zeiten langanhaltender Trockenheit abgezielt. 9.1 quantitative Auswirkungen Nein, kein Risiko absehbar Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel quantitative Auswirkungen (Fördermenge) auf den Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.1 im Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 9.2 qualitative Auswirkungen Nein, kein Risiko absehbar Bitte Auswählen, ob durch den Klimawandel qualitative Auswirkungen (Beschaffenheit Rohwasser) auf den Gewinnungsstandort bestehen. Bitte unter Ziffer G 9.2 im Beiblatt "Gewinnung" Auswahl erläutern. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint.
Anhang 2 Wasserversorgungskonzept der Stadt Münster 2024
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Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
Impressum
Stadt Münster
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Juni 2024
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
Inhaltsverzeichnis
Einführung ................................ ................................ ................................ ................................ ..... 1
1 Gemeindegebiet ................................ ................................ ................................ ..................... 3
1.1 Münster – Stadtprofil und Stadtstruktur ................................ ................................ .............. 3
1.2 Münster – Dynamische Bevölkerungs- und Erwerbspersonenprognose ............................. 4
1.3 Hydrogeologie ................................ ................................ ................................ .................... 7
Genutzte Ressourcen................................ ................................ ................................ . 8
Ungenutzte Ressourcen ................................ ................................ ............................. 9
2 Wasserversorgungssysteme im Gemeindegebiet ................................ ............................. 11
2.1 Versorgungsgebiet „Stadtgebiet Münster“ ................................ ................................ ........ 11
Beschreibung ................................ ................................ ................................ ........... 11
2.1.1.1 Wasserabgabe und Wasserbedarf ................................ ................................ .... 13
2.1.1.1.1 Prognose Wasserbedarf ................................ ................................ ............... 13
2.1.1.2 Organisation der Wasserversorgung ................................ ................................ 14
2.1.1.2.1 Qualifikationsnachweise/Zertifizierungen ................................ ...................... 15
2.1.1.3 Absicherung der Versorgung ................................ ................................ ............ 15
2.1.1.3.1 Fremdbezug ................................ ................................ ................................ . 15
2.1.1.3.2 Notstromversorgung ................................ ................................ ..................... 16
2.1.1.3.3 Objekt- und Gebäudeschutz ................................ ................................ ......... 16
2.1.1.3.4 Maßnahmenplan ................................ ................................ ........................... 16
2.1.1.3.5 Neue Dortmund-Ems-Kanal-Entnahmestelle (Anlage 51) ............................. 17
2.1.1.4 Analytik-Konzepte ................................ ................................ ............................. 18
2.1.1.4.1 Oberflächenwasser-Analytik ................................ ................................ ......... 18
2.1.1.4.2 Grundwasser-Analytik ................................ ................................ ................... 19
2.1.1.4.3 Rohwasser-Analytik ................................ ................................ ...................... 19
2.1.1.4.4 Trinkwasser-Analytik (Wasserwerksausgang, öffentliche Wasserversorgung)
................................ ................................ ................................ .................... 19
2.1.1.4.5 Trinkwasser-Analytik (Wasserverteilnetz, öffentliche Trinkwasserversorgung)
................................ ................................ ................................ .................... 20
2.1.1.5 Wasserbeschaffenheit ................................ ................................ ...................... 21
2.1.1.5.1 Oberflächenwasser ................................ ................................ ....................... 21
2.1.1.5.2 Rohwasser ................................ ................................ ................................ .... 22
2.1.1.5.3 Trinkwasser (öffentliche Versorgung) ................................ ............................ 23
2.1.1.6 Wassertransportnetz................................ ................................ ......................... 24
2.1.1.6.1 Übersicht ................................ ................................ ................................ ...... 24
2.1.1.6.2 Instandhaltung ................................ ................................ .............................. 25
2.1.1.7 Wasserverteilung ................................ ................................ .............................. 25
2.1.1.7.1 Plan des Wasserverteilnetzes ................................ ................................ ....... 25
2.1.1.7.2 Auslegung des Verteilnetzes................................ ................................ ......... 26
2.1.1.7.3 Wasserdruck ................................ ................................ ................................ .27
2.1.1.7.4 Fließgeschwindigkeit ................................ ................................ .....................28
2.1.1.7.5 Löschwasserentnahme ................................ ................................ .................30
2.1.1.7.6 Technische Ausstattung, Materialien, Durchschnittsalter, Dichtigkeit,
Schadensfälle, Substanzerhalt ................................ ................................ ....33
2.1.1.7.7 Wasserbehälter und Druckerhöhungsanlagen ................................ ..............35
Aufbereitungen ................................ ................................ ................................ .........37
2.1.2.1 Aufbereitungskapazitäten ................................ ................................ ................. 37
2.1.2.2 Aufbereitungsschemata ................................ ................................ .................... 38
Gewinnungen ................................ ................................ ................................ ...........40
2.1.3.1 Zulässige Entnahmemengen ................................ ................................ ............ 40
2.1.3.2 Zulässige Anreicherungsmengen ................................ ................................ ...... 42
2.1.3.3 Befristungen ................................ ................................ ................................ ..... 42
2.1.3.4 Nebenbestimmungen und besondere Auflagen ................................ ................ 43
2.1.3.4.1 Grundwasseranreicherung ................................ ................................ ............43
2.1.3.4.2 Landwirtschaftliche Beweissicherung ................................ ............................43
2.1.3.4.3 Erweitertes Monitoring ................................ ................................ ..................44
2.2 Eigenwasserversorgungsanlagen und dezentrale Wasserversorgungsanlagen im
Stadtgebiet Münster ................................ ................................ ................................ .................. 44
Kleinanlagen ................................ ................................ ................................ ............44
Trinkwasser-Analytik (Eigenversorgung) ................................ ................................ ..46
Trinkwasserbeschaffenheit (Kleinanlagen) ................................ ............................... 48
3 Risikobewertung ................................ ................................ ................................ .................. 51
3.1 Ohne durch den fortschreitenden Klimawandel bedingte Risiken ................................ ..... 51
Urbanität ................................ ................................ ................................ ..................51
Altlasten ................................ ................................ ................................ ...................52
Auftreten besonderer Parameter ................................ ................................ ..............54
3.1.3.1 Bromacil ................................ ................................ ................................ ........... 54
3.1.3.2 TFA ................................ ................................ ................................ .................. 57
3.1.3.3 Oxipurinol ................................ ................................ ................................ ......... 59
Landwirtschaft ................................ ................................ ................................ ..........60
Grundwasseranreicherung ................................ ................................ .......................67
3.1.5.1 Ems ................................ ................................ ................................ .................. 67
3.1.5.2 Dortmund-Ems-Kanal ................................ ................................ ....................... 68
Löschmitteleinsatz ................................ ................................ ................................ ....70
Bereitstellung von Löschwasser ................................ ................................ ...............71
Wasserverteilung ................................ ................................ ................................ .....71
3.2 Durch den Klimawandel bedingte Risiken ................................ ................................ ........ 72
Entwicklungsprognose des quantitativen Wasserdargebots unter Berücksichtigung
möglicher Auswirkungen des Klimawandels ................................ ...........................72
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
Hochwasser ................................ ................................ ................................ ............. 74
Wasserverteilung ................................ ................................ ................................ ..... 75
4 Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung ........ 77
4.1 Kurzfristige Maßnahmen ................................ ................................ ................................ .. 77
Leitungsbau einer Trink- sowie Infiltrationsleitung im Wassergewinnungsgebiet „Hohe
Ward“ ................................ ................................ ................................ ..................... 77
4.2 Langfristige Maßnahmen ................................ ................................ ................................ . 78
Wasserwerksumstrukturierung ................................ ................................ ................. 78
4.2.1.1 Modernisierte Oberflächenwasseraufbereitungsanlagen ................................ .. 80
4.2.1.2 Direktaufbereitung ................................ ................................ ............................ 81
4.2.1.3 Schutzstatus „Kinderhaus“ ................................ ................................ ................ 81
Brauchwasser ................................ ................................ ................................ .......... 82
Entsiegelung ................................ ................................ ................................ ............ 84
Trinkwasserbrunnen ................................ ................................ ................................ . 85
Bildung und Sensibilisierung ................................ ................................ .................... 86
4.2.5.1 Außerschulischer Lernort am WW „Hornheide“ ................................ ................. 86
4.2.5.2 Haus der Nachhaltigkeit ................................ ................................ .................... 87
Grundwasserdatenbank ................................ ................................ ........................... 87
Abkürzungen ................................ ................................ ................................ ................................ III
Abbildungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ ................ V
Tabellenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ................... VII
Anlagenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ................... VIII
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
1
Einführung
Die öffentliche Wasserversorgung ist ein essenzieller Teil der Daseinsvorsorge und damit traditionell
eine gemeindliche Selbstverwaltungsangelegenheit. Rechtlich ist die Pflicht, die Trink - und
Löschwasserversorgung sicherzustellen, in § 50 Wasserhaushalts gesetz (WHG) geregelt.
Konkretisiert wird diese Aufgabe u.a. durch § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz NRW (LWG), wonach
die Gemeinde für die langfristige Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung ein Konzept
über den Stand und die zukünftige Entwic klung der Wasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet
aufzustellen hat. Hier sind die derzeitige Versorgungssituation und deren Entwicklung sowie damit
verbundene Entscheidungen darzustellen.
Das Wasserversorgungskonzept der Stadt Münster wurde - wie gesetzlich vorgesehen - erstmalig
im Jahr 2018 aufgestellt, vom Rat beschlossen und der Aufsichtsbehörde vorgeleg t. Ein
Schwerpunkt des ersten Wasserversorgungskonzeptes war die Neustrukturierung der Wasserwerke
(WW) im Rahmen des „DIPOL-Konzeptes“ (vgl. Wasserversorgungskonzept 2018). Die endgültige
Umsetzung des DIPOL-Konzeptes wird voraussichtlich bis Ende 2028 abgeschlossen sein. Um die
Trinkwasserversorgung u.a. auch bei einer prognostizierten, steigenden Bevölkerungsentwicklung
langfristig sicherzustellen, w urden im ersten Wasserversorgungskonzept zahlreiche Maßnahmen
aufgezeigt. Der Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen kann Anlage 1 entnommen werden.
Das Wasserversorgungskonzept ist gemäß § 38 Abs. 3 LWG alle 6 Jahre fortzuschreiben. Mit der
vorliegenden Fortschreibung kommt die Stadt Münster dieser gesetzlichen Verpflichtung nach. In
der Fortschreibung „Wasserversorgungskonzept 2024“ wird aufgezeigt, wie die Stadt Münster in
enger Zusammenarbeit mit der Stadtnetze Münster GmbH (SNMS) - in Ihrer Funktion als lokaler
Wasserversorger - nach aktuellem Wissensstand eine nachhaltige und sichere
(Trink)Wasserversorgung gewährleisten kann. Im Kern steht die Beantwortung der Frage, wo der
Bedarfssicherung der Wasserversorgung durch mittel - und langfristige Entwicklung en Gefahr
drohen könnte und wie dieser Gefahr zu begegnen ist. Als maßgebliche Herausforderungen für die
Versorgungssicherheit stehen - nach wie vor - die prognostizierte Zunahme der Bevölkerung und
zunehmend auch die möglichen Auswirkungen der klimatische n Veränderungen im Fokus. Eine
qualitative und quantitative gesicherte Wasserversorgung ist auch Ziel der globalen
Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goal 6) der Agenda 2030.
Das Wasserversorgungskonzept 2024 enthält die wesentlichen Fakten über den Stand und die
Prognosen zur Entwicklung der Wasserversorgung, ohne sensible Daten offenzulegen. Dabei hängt
die Detailschärfe der dargestellten Aspekte von deren Bedeutung für die Sicherstellung der
öffentlichen Wasserversorgung ab. Wegen neuer rechtl icher Anforderungen ( vgl. Erlass zum
Wasserversorgungskonzept des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW vom
30.06.2023) entspricht die Gliederung der Fortschreibung nicht mehr dem Aufbau des
Wasserversorgungskonzeptes 2018. Aus Gründen der l andesweiten Vereinheitlichung und der
übersichtlichen Darstellung wurden nun im Konzept die wesentlichen Eckpunkte in tabellarischer
Form eingefügt. In den Tabellen und Beiblättern sind die Auskünfte der beiden öffentlichen
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
2
Versorgungsunternehmen, der SNMS und der Gelsenwasser AG, dargestellt. Die Darstellungen der
jeweiligen Betreiber in den Tabellen und Beiblättern werden dem Wasserversorgungskonzept als
Aussage der Betreiber als Anlage beigefügt.
Das Gros der zur Darlegung der öffentlichen Trinkwasserve rsorgung erforderlichen Informationen
liegt fachlich bedingt bei den öffentlichen Versorgern. Diese Informationen wurden mit weiteren
relevanten Informationen des Gesundheits- und Veterinäramtes, des Stadtplanungsamtes, des
Amtes für Mobilität und Tiefbau, des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit , der
Feuerwehr sowie der Stabsstelle Klima der Stadt Münster in enger Zusammenarbeit mit der SNMS
(als Wasserversorger und Netzbetreiber) zum vorliegenden Konzept zusammengefasst.
Komplementiert wurden diese Inhalte durch eine Datenbereitstellung des Büros Schmidt und Partner
aus Bielefeld als beratende Hydrogeologen. Aus dem Wasserversorgungskonzept der
Gelsenwasser AG wurden Informationen zum Trinkwasser aus dem WW Haltern übernommen und
sind in den Anlage 22 – 31 zum Wasserversorgungskonzept 2024 dargestellt.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
3
1 Gemeindegebiet
1.1 Münster – Stadtprofil und Stadtstruktur
Münster gehört als wissensbasiertes und urban geprägtes Oberzentrum mit einem Stadtgebiet von
ca. 302 km² zu den flächenmäßig größten Städt en in Nordrhein -Westfalen. Die Stadtstruktur von
Münster ist siedlungsstrukturell und durch das idealtypisc he Grünsystem klar gegliedert
(vgl. Abbildung 1).
Abbildung 1: Münster: Siedlungsstruktur und Grünsystem (Quelle: Stadt Münster)
Das Stadtzentrum bilden die Altstadt und die frühen Stadterweiterungsgebiete innerhalb des zweiten
Tangentenringes (Innenstadt). Hieran schließen sich im Süden und Nordosten die weiteren Teile
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
4
der Kernstadt an. Neben der Kernstadt ist die Siedlungsstruktur von Münster durch zwei Ringe von
Stadtteilen geprägt. Die Stadtteile des innere n Rings (innere Außenstadtteile) gehörten bereits vor
der Kommunalen Neugliederung 1975 zum Stadtgebiet von Münster. Der äußere Ring von
Außenstadtteilen hat seinen Ursprung in den zehn ehemaligen Umlandkommunen, die im Rahmen
der Kommunalen Neugliederung zum 01.01.1975 in die Stadt Münster eingegliedert wurden.
Die Promenade gliedert die Altstadt von der Innenstadt, innerhalb des zweiten Grünrings liegen die
inneren Außenstadtteile, die i.d.R. durch einen der sieben Hauptgrünzüge getrennt werden. Die
äußeren Außenstadtteile liegen im dritten Grünring, der gleichzeitig den Übergang zur
Münsterländer Parklandschaft schafft.
Die räumlich strukturelle Gliederung wird von zwei bedeutenden Funktionsräumen überlagert.
Hierbei handelt es sich zum einen um die „City“ als zentralstem Stadtraum, zum anderen um den
„Universitätssektor“, der sich über die Altstadt hinaus weit in die westliche Kernstadt erstreckt.
Münster ist der Einwohner- und Arbeitsplatzschwerpunkt des Münsterlandes (Stadt Münster sowie
die Kreise Borken, Coesfeld, Warendorf, Steinfurt). Nach den Aussagen des Regionalplans
Münsterland strahlt das Oberzentrum Münster noch weit über das Münsterland hinaus. Dies führt
aufgrund des erheblichen Berufseinpendlerüberschusses dazu, dass die Tagbevölkerung von
Münster mit 384.177 (30.06.2022) erheblich über der Nachtbevölkerung mit 318.785 (30.06.2022)
liegt. Hinzu kommen die Bildungseinpendler (Schülerinnen, Schüler, Studierende), deren Zahl vom
Landesbetrieb Information und Technik N ordrhein-Westfalen (IT.NRW) nicht mehr aktuell
ausgewiesen wird, sowie die Gästeankünfte in Beherbergungsbetrieben (2022: 632 .952) mit einer
durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 2,4 Tagen. Auch erhöhen Tagestouristen und weitere
oberzentrale Funktionen, wie z. B. die Kliniken und Krankenhäuser, die Zahl der Menschen in
Münster. Hieraus wird deutlich, dass - neben der im Folgenden dargestellten
Bevölkerungsentwicklung - auch die Funktion von Münster als Oberzentrum Einfluss auf den
städtischen Trinkwasserbedarf hat.
1.2 Münster – Dynamische Bevölkerungs- und Erwerbspersonenprognose
Das Oberzentrum Münster gehörte in den letzten Jahren zu den Städten mit dem dynamischsten
Bevölkerungswachstum in Deutschland. Auch zukünftig wird für Münster ein erheblicher
Bevölkerungsanstieg erwartet. So prognostiziert der IT.NRW in seiner aktuellen Prognose für den
Zeitraum 01.01.2021 bis 01.01.2050 einen Anstieg von 316.403 Einwohner (Ew .) auf 326.357 Ew.
(+ 9.954 Ew.) [1]. Die Stadt Münster hat eine eigene Bevölkerungsprognose durch das Institut InWIS
Forschung und Beratung GmbH erstellen lassen, die aus ihrer Sicht deutlich zutreffender das
gegenwärtige und zukünftige Wachstum der Stadt abbildet. Diese Prognose kommt in der
Vorzugsvariante im Vergleich zur neuen Vorausberechnung von IT.NRW auf ein deutlich stärkeres
Wachstum der Bevölkerung bis zum Jahr 2045 auf 353.596 Einwohnerinnen und Einwohner
(vgl. Abbildung 2) [2].
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
5
Da für die Wasserrechtliche Bewilligung von Grundwasserentnahmen die Zahlen von IT.NRW zu
verwenden sind und die vorherige Vorausberechnung von IT.NRW für den Zeitraum 01.01.2018 bis
01.01.2040 die Bevölkerungsentw icklung im Verhältnis zur stadteigenen InWIS -Prognose
(vgl. Abbildung 2) zutreffender abbildet (wenn auch auf einem insgesamt höheren Niveau), wurde
auf die ältere Vorausberechnung von IT.NRW abgestellt, da dies einem Worst -Case-Szenario im
Sinne des maximalen Ansatzes entspricht [2].
Die Bevölkerun gsvorausberechnung 2021 bis 2050/2070 von IT.NRW unterscheidet sich im
Ergebnis für die Stadt Münster erheblich von der vorausgegangenen Berechnung 2018 bis
2040/2060. Die Berechnung 2018 bis 2040/2060 errechnet für die Stadt Münster zum 31.12.2039
einen B evölkerungsbestand von 357.141 Personen. Für den gleichen Zeitpunkt weist die
Berechnung 2021 bis 2050/2070 323.861 Personen für Münster aus. Zwischen diesen beiden
Berechnungen besteht somit eine Differenz von 33.280 Personen.
Die Differenzen zum Bestand am 31.1.2022 (320.946 Personen) betragen bei der Berechnung 2018-
2040/2060 +6.396 Personen und bei der Berechnung 2021-2050/2070 -3.177 Personen. Hier fehlen
die 2022 zugewanderten Personen aufgrund des Ukraine-Krieges.
Die unterschiedlichen Ergebnisse re sultieren aus den unterschiedlichen Annahmen. So sind die
Referenzzeiträume unterschiedlich. Für die Berechnung 2018 -2040/2060 sind die Jahre 2013 bis
2017 genannt, wobei je nach Bevölkerungsbewegung unterschiedliche Jahre gewählt wurden. Die
Berechnung 2021-2050/2070 beruht auf Daten aus den Jahren 2017 bis 2020. Damit ist auch das
Jahr 2020 mit den Auswirkungen der Pandemie auf die Migrationsbewegungen in die Annahmen
eingeflossen.
Insbesondere die Annahmen zu den Wanderungsdaten unterscheiden sich zwisch en den beiden
Berechnungen. Die Wanderungssalden der Berechnung 2021 -2050/2070 liegen niedriger als die
Salden der Berechnung 2018 -2040/2060. Dabei wird für Münster in der Berechnung 2018 -
2040/2060 ein durchschnittlicher jährlicher Wanderungssaldo von 1.465 Personen angenommen. In
der Berechnung 2021 -2050/2070 beträgt dieser Wert 390 Personen. Letzterer Wert ist nach
Einschätzung der Stadt Münster zu niedrig. Betrachtet man die letzten 28 Jahre, so ergibt sich für
Münster ein durchschnittlicher Wanderungssaldo von 1.542 Personen. Selbst ohne die Jahre 2011,
2015 und 2022, die eine überdurchschnittlich hohe Zuwanderung aufweisen, ist der
Wanderungssaldo mit 834 Personen erheblich höher als die Annahme für die Berechnung 2021 -
2040/2060.
Bekräftigt wird diese H erangehensweise dadurch, dass die aktuell von IT.NRW für das Jahr 2030
prognostizierte Einwohnerzahl von ca. 320.000 in Münster bereits Ende 2022 überschritten wurde.
Insgesamt ist also festzuhalten, dass die niedrigen Annahmen der Berechnung 2021-2050/2070 zu
einer entsprechend niedrigen Bevölkerungsentwicklung führen, die nicht für eine langfristige
Daseinsvorsorge zugrunde gelegt werden sollte. Hierfür ist die Berechnung 2018-2040/2060 besser
geeignet, auch wenn die Berechnung 2018-2040/2060 für Münster etwas überhöht erscheint.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
6
Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung - InWIS-Prognose im Vergleich zu Vorausberechnungen von IT.NRW
Grundlage für die weitere räumliche Entwicklung von Münster ist der Flächennutzungsplan auf Basis
der Vorgaben des Regionalplans Münsterland. Der Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr
2004 und wurde durch inzwischen mehr als 75 abgeschlossene Änderungen kontinuierlich
fortentwickelt. Das hohe Einwohner-, Beschäftigten- und Studierendenwachstum der letzten Jahre
hat dazu geführt, dass die planerischen Flächenreserven fortgeschrieben werden müssen.
Mit dem Integrierten Flächenkonzept Münster (IFM) richtet die Stadt den Blick aktuell frühzeitig und
proaktiv auf künftige Entwicklungen. Ziel ist es, Entwicklungsflächen unter anderem für neue Wohn-
und Arbeitsstätten zu identifizieren, Flächenpotenziale für eine klimaneutrale Energieversorgung zu
verorten und gleichzeitig die hochwertigen Freiräume der Stadt als wesentliches
Alleinstellungsmerkmal zu schützen und weiterzuentwickeln. Damit soll ein nachhaltiger Rahmen für
die zukünftige räumliche Stadtentwicklung geschaffen werden und zugleich in Bezug auf künftige
Wohn- und Arbeitsstättenbedarfe die Handlungsfähigkeit Münsters bewahrt werden.
Die Erarbeitun g des IFM -Konzeptes erfolgt auch vor dem Hintergrund und im Rahmen der
Fortschreibung bzw. Änderung des Regionalplans, die zurzeit erfolgt. Dort wurde für Münster ein
Bedarf an weiteren Allgemeinen Siedlungsbereichen in einer Größenordnung von ca. 391 ha b is
zum Jahr 2045 ermittelt. Für Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche beträgt der Bedarf bis zu
diesem Jahr ca. 249 ha.
Neben der o. a. Bevölkerungsvorausberechnung hat InWIS auch den Wohnungsbedarf bis zum Jahr
2045 ermittelt [2]. Danach ist der Bau von ca. 40.000 neuen Wohnungen erforderlich, um den
Wohnungsbedarf von 2022 – 2045 zu decken. Darüber hinaus hat das CIMA Institut für
Regionalwirtschaft GmbH den Bedarf an Arbeitsstätten und dafür notwendigen Flächen auf der
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
7
Basis einer Erwerbstätigenprognose in Höhe von ca. 270 ha für emissionsarmes und
emissionsintensives Gewerbe sowie ca. 1.260.000 m² Geschossfläche für Büro - und
Praxisnutzungen ermittelt [2].
Die Ergebnisse der beauftragten Gutachten von InWIS und CIMA sowie der Bedarfsprognosen der
Regionalplanung zu den Themen Wohnen sowie Arbeitsstätten / Gewerbeflächen zeigen aufgrund
des weiteren Wachstums der Stadt Münster einen erheblichen Flächenbedarf für weitere Baugebiete
für Wohnungen und Arbeitsstätten bis zum Jahr 2045.
Trotz der Unterschiedlichkeit hinsichtlich der Annahmen, der methodischen Ansätze sowie der
betrachteten planerischen Voraussetzungen kommen InWIS und CIMA auf der einen Seite und die
Bedarfsberechnungen der Regional planung auf der anderen Seite in Bezug auf die
Inanspruchnahme von Flächen für neue Baugebiete im Außenbereich im Ergebnis zu
vergleichbaren Größenordnungen.
Im Sinne einer flächensparenden Kommune besitzt selbstverständlich die Wiedernutzung von
brachfallenden bzw. von Konversionsflächen eine vorrangige Bedeutung. Zu nennen sind hier u. a.
die Wiedernutzug der ehemaligen York - und Oxfordkaserne, der ehemaligen britischen
Wohnstandorte, nicht mehr genutzter Flächen rund um die Stadthäfen I und II sowie ehem aliger
Gewerbestandorte (z. B. Beresa, Lancier). Allerdings reichen diese Flächen angesichts der hohen
Nachfrage und der prognostizierten Bedarfe nicht aus, so dass auch künftig noch unbebaute Flächen
im Außenbereich für Siedlungszwecke benötigt werden.
1.3 Hydrogeologie
Das Stadtgebiet Münster gehört zum Kernmünsterland. Es wird nach Westen, Norden und Osten
von den Sandlandschaften des West- und Ostmünsterlandes umschlossen, während im Süden die
Lösslandschaften der Hellwegbörden und des Emscherlandes angrenzen. Geologisch hebt es sich
durch anstehende bzw. kaum überlagerte Oberkreideschichten deutlich von den benachbarten
Landschaften ab.
Das Stadtgebiet wird zentral von Norden nach Süd-Osten vom Münsterländer Kiessandzug gequert,
der sich morphologisch als breiter, teilweise bis zu 10 m hoher Wall aus seiner direkten Umgebung
hervorhebt. Die Brunnen der WW „Kinderhaus“, „Geist“ und „Hohe Ward“ erschließen die Schichten
des Münsterländer Kiessandzugs, welche aus Mittel- bis Grobsand bestehen, zur Wassergewinnung
(vgl. Abbildung 3). Entlang der Ems sind jungeiszeitliche, kiesige Ablagerungen der Ur -Emsrinne
verbreitet, die ebenfalls eine gute Durchlässigkeit aufwei sen und für die Grundwasserförderung in
den Wassergewinnungsgebieten (WGG) „Gittrup“, „Haskenau“ und „Hornheide“ genutzt werden.
Außerhalb des Münsterländer Kiessandzuges und der Ur -Emsrinne sind im Stadtgebiet Münster
weitflächig geringdurchlässige Schichten verbreitet, die für eine Grundwassernutzung nicht in Frage
kommen (vgl. Kapitel 4.1.2).
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
8
Genutzte Ressourcen
Das Flachlandgebiet des mittleren Münsterlandes zwischen Ems und Lippe ist durch die weite
Verbreitung grundwassergeringleitender Oberkreide -Festgesteine sowie weitreichende
Ablagerungen geringdurchlässiger quartärer Lockergesteine (Grundmoräne) gekennzeichnet. Die
Festgesteine liegen zum Teil frei zutage, zum Teil auch unter nur geringmächtigen
Lockergesteinsschichten (Abbildung 3).
Abbildung 3: Geologie (ab 2 m) im Stadtgebiet Münster [3]
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
9
Den Hauptgrundwasserleiter bilden sandig -kiesige Lockergesteine des Quartärs, die das oberste
Grundwasserstockwerk mit freier, ungespannter Grundwasseroberfläche darstellen. Die quartären
Sedimente grundwasserführender Schichten sind trotz unterschiedlicher Genes e und Alter
hydraulisch miteinander verbunden. Größere Lockergesteinsmächtigkeiten der quartären
Deckschichten sind an rinnenförmige Eintiefungen gebunden. Sie sind als Ur -Rinnen der heutigen
Wasserläufe bzw. früherer Schmelzwasserrinnen aufzufassen. Außerhalb der Rinnenzonen sind die
Lockergesteinsschichten häufig nur als dünner Sedimentschleier vorhanden.
Die Festgesteins-Grundwassergeringleiter weisen keine oder lediglich eine geringe Wasserführung
in ihrer oberflächennahen klüftigen Auflockerungszone au f, die für eine nennenswerte
Grundwassergewinnung nicht nutzbar ist.
Die von den WW genutzten Grundwasserleiter bestehen aus dem Münsterländer Kiessandzug, der
als schmales Band ausgebildet ist, sowie aus den flächenhaft verbreiteten, eiszeitlichen
Ablagerungen der Ur -Emsrinne (Niederterrassen der Ems) (vgl. Abbildung 4). Ein zweites,
gespanntes Grundwasserstockwerk liegt in einer Tiefe von 900 bis 1.700 m in den Kalksteinen des
Cenomans und Turons vor, hat jedoch wegen des stark versalzenen Wassers (Sole) keine
wasserwirtschaftliche Bedeutung. Gleiches gilt für einen weiteren Horizont im Kohlen - und
Massenkalk in ca. 4.700 bis 6.700 m Tiefe.
Ungenutzte Ressourcen
Der überwiegende Teil der grundwasserführenden Bereiche (Münsterländer Kiessandzug,
Niederterrasse der Ems) im Stadtgebiet Münster werden bereits durch die bestehenden WW
genutzt. Es sind daher keine nennenswerten ungenutzten, grundwasserbürtigen Rohwasser -
Ressourcen im Stadtgebiet Münster mehr ausgebildet.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
10
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
11
2 Wasserversorgungssysteme im Gemeindegebiet
2.1 Versorgungsgebiet „Stadtgebiet Münster“
Beschreibung
Heute betreibt die SNMS vier WW im Stadtgebiet von Münster: „Hornheide“ und „Kinderhaus“ im
Norden sowie „Hohe Ward“ und „Geist“ im Süden der Stadt. Die Wasserschutzgebiete (WSG) der
dazugehörigen Wassergewinnungsgebiete (WGG) „Gittrup / „Hornheide“ / „Haskenau“ (WW
„Hornheide“), „Kinderhaus -Nord“ / “Kinderhaus -Süd“ (WW „Kinderhaus“), „Hammer Str.“ /
„Vennheideweg“ / „Hiltrup“ (WW „Geist“) sowie „Hohe Ward“ (WW „Hohe Ward “) umfassen in
Summe eine Fläche von rund 3.700 ha (Zonen I bis IIIA). Dies entspricht in etwa 12 % der
gesamtstädtischen Fläche Münsters. Hinzu kommt im Westen des Stadtgebietes - als erweitertes
Einzugsgebiet der Wasserfassung „Hohe Ward “ - eine rund 3.920 ha umfassende Zone IIIC
(vgl. Abbildung 4).
Abbildung 4: Übersicht der Wasserwerke und Wasserschutzgebiete (WSG)
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
12
An den vier Standorten werden derzeit rund 75 % des städtischen Wasserbedarfs produziert - der
weit größte Teil in „Hornheide“ und „Hohe Ward“ (WW „Kinderhaus“ und WW „Geist“ ca. 10 %). Die
restlichen 25 % des Trinkwasserbedarfs werden über das WW Haltern (Gelsenwasser AG) an der
Übergabestation in Albachten zugeliefert (vgl. Kapitel 2.1.1.3.1).
Da das natürliche Dargebot die erforderlichen Fördermengen an Rohwasser (in diesem Dokument
ist hiermit ausschließlich das an den Wasserfassungen geförderte, nicht aufbereitete Grundwasser
gemeint) zur Trinkwasserproduktion nicht decken kann, wird Münsters Grundwasser bereits heute
in Abhängigkeit zur natürlichen Grundwasserneubildung über 60 % mit Oberflächenwasser aus dem
Dortmund-Ems-Kanal (DEK) (Infiltration an den Standorten „Haskenau“, „Gittrup“, „Vennheideweg“
und „Hohe Ward “) sowie der Ems (Infiltration am Standort „Hornheide“ in zwei von vier
Anreicherungsbecken) angereichert. Die entsprechenden Entnahmestellen sind in Abbildung 4
dargestellt. Um gegebenenfalls mitgeführten unerwünschten Stoffen entgegenzuwirken, durchläuft
das für die Infiltration entnommene Oberflächenwasser an allen Standorten vor der Einleitung in die
Bodenpassage eine Aktivkohlefiltration (AKF) (vgl. Kapitel 3.1.5).
Tabelle 1: Übersicht der Wasserwerke, Wasserschutzgebiete und Brunnengalerien
Wasserwerk Wasserschutzgebiete Brunnengalerie
Hornheide Hornheide-Haskenau (924 ha)
Gittrup (412 ha)
Hornheide (12 Förderbrunnen)
Haskenau (28 Förderbrunnen)
Haskenau (3 Ergänzungsbrunnen "Wallburg")
Gittrup (4 Förderbrunnen)
Kinderhaus Kinderhaus (651 ha) Kinderhaus-Nord (2 Förderbrunnen)
Kinderhaus-Süd (1 Förderbrunnen)
Geist Geist (654 ha)
Hammer Str. (2 Förderbrunnen)
Vennheideweg (8 Förderbrunnen)
Hiltrup (3 Förderbrunnen)
Hohe Ward Hohe Ward (1.065 ha, Zone I-IIIA) Hohe Ward (32 Förderbrunnen)
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
13
2.1.1.1 Wasserabgabe und Wasserbedarf
Abbildung 5: Trinkwasserproduktion sowie verrechnete Wasserabgaben (2012 bis 2022)
Abbildung 5 stellt die mit Endkunden abgerechneten Wasserabgaben sowie die tatsächlichen
Netzeinspeisungen für den Zeitraum 2012 bis 2022 gegenüber. Die Differenz zwischen Produktions-
und Verkaufsmenge umfasst die nicht abrechenbaren Wassermengen, wie beispielsweise die
Wasserverluste im Netz, die Löschwasserentnahmen oder betriebliche Eigenverbräuche.
2.1.1.1.1 Prognose Wasserbedarf
Der Wasserbedarf stellt laut Definition die durch den Wasserversorger potenziell bereitzustellende
Menge an Trinkwasser dar.
Die durch die Genehmigungsbehörde festgelegten und anhand standardisierter Ansätze ermittelten
Kalkulationsfaktoren bzw. Prognosegrößen der Wasserbedarfsprognose umfassen neben der
Reinwasserabgabe an die Bevölkerung - basierend auf der Vorausberechnung vom Landesbetrieb
Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) (Prognose 2018-2040) - zudem die
Wassermengen für Rohrnetzspülungen, Löschwasserentnahmen, Abgabe an Standrohre
(Bauwasserabgabe) sowie die Li eferung an Großabnehmer - zuzüglich entsprechender
Sicherheitszuschläge sowie dem Eigenbedarf der WW.
Die Wasserbedarfsprognose wurde für den Bewilligungsantrag der Wassergewinnung „Hornheide“
(vgl. Kapitel 2.1.3.1) aktualisiert und entsprechend dem allgemein gültige n Merkblatt der
Bezirksregierung Münster für das Jahr 2049 aufgestellt [4].
Die Bedarfsprognose bezieht sich auf das gesamte Versorgungsgebiet (vgl. Kapitel 2.1.1.7.1) unter
Einbeziehung aller Wassergewinnungsanlagen der S NMS (einschließlich Fremdbezug) und stellt
sich zusammenfassend folgendermaßen dar:
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
14
Die Reinwasserabgabe netto wird unter Berücksichtigung der einzelnen Prognosegrößen im Jahre
2049 bei rund 19,84 Mio. m³/a liegen. Zuzüglich der zu erwartenden realen Wasserverlustmengen
beträgt die Netzeinspeisung damit brutto rund 20,53 Mio. m³/a.
Dieser berechneten Menge ist noch ein 7,5-prozentiger Sicherheitszuschlag aufzurechnen, der darin
begründet liegt, dass das auch überregional zu beobachtende geänderte Verbraucherverhalten in
den letzten J ahren (wohl auch bedingt durch die klimatische Entwicklung) zu einem signifikanten
Anstieg der einwohnerspezifischen Verbräuche geführt hat.
Die für das Versorgungsgebiet der SNMS prognostizierte Netzeinspeisung für das Jahr 2049 ergibt
sich somit brutto zu 22,02 Mio. m³/a. Inklusive der prognostizierten Eigenbedarfsmenge berechnet
sich der Bedarf im Versorgungsgebiet für das Jahr 2049 auf rund 22,12 Mio. m³/a.
2.1.1.2 Organisation der Wasserversorgung
Tabelle 2 bildet die Organisationsstruktur der Trinkwasserversorgung Münsters ab, inklusive der
hierfür erforderlichen vertraglichen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich des
Fremdbezugs, der Lieferung und den genehmigungsbehördlichen Voraussetzungen zur Produktion
von Trinkwasser.
Tabelle 2: Organisation der Wasserversorgung
Der im Jahr 2020 vollzogene Übergang des Wasserwerkbetriebs von der Stadtwerke Münster GmbH
(SWMS) in die SNMS erfordert seither einen Wasserlieferungsvertrag zwischen beiden
Unternehmen, da die SWMS entsprechend des zwischen der Stadt Münster und ihr
abgeschlossenen Konzessionsvertrags weiterhin als Wasserlieferant fungiert. Gleichermaßen ist die
SWMS Vertragspartnerin hinsichtlich des Wasserliefervertrags mit der Gelsenwasser AG.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
15
Die bauliche Ausführung, die Wartung und der Betrieb liegen in der konzessionierten Zuständigkeit
der SWM S. Bezüglich Löschwasser ist lediglich die kostenfreie Nutzung in diesem
Konzessionsvertrag geregelt. Dieser Vertrag kann frühestens zum 31.12.2028 mit einem Jahr
Kündigungsfrist gekündigt werden. Aus Sicht des Amtes 37 (Feuerwehr) muss die Bereitstellung von
Löschwasserentnahmen (vgl. Kapitel 2.1.1.7.5) in der Neufassung des Konzessionsvertrags eine
grundlegend stärkere Berücksichtigung erfahren.
2.1.1.2.1 Qualifikationsnachweise/Zertifizierungen
In Bezug auf die Trinkwasserproduktion liegen der SNMS die mit Tabelle 3 nachfolgend aufgeführten
Zertifizierungen vor.
Tabelle 3: Qualifikationsnachweise/Zertifizierungen
Eine Neuzertifizierung de s Ende 2023 ausgelaufenen Zertifikats „Technisches
Sicherheitsmanagement“ ist für das Jahr 2024 vorgesehen.
2.1.1.3 Absicherung der Versorgung
2.1.1.3.1 Fremdbezug
Die Gelsenwasser AG liefert der SWMS - gemäß des zwischen beiden Unternehmen
abgeschlossenen Wasserlieferungsvertrags vom 18.01.2021 ( vgl. Tabelle 2) - einen Anteil des in
Münster benötigten Trinkwassers aus dem WW in Haltern. Die vereinbarte Jahresabnahmemenge
an der von beiden Vertragspartnern gemeinschaftlich festgelegte n Übergabestelle in Albachten
(vgl. Abbildung 4) beläuft sich auf 4.000.000 m³. Die vertraglich vorgehaltene Jahreshöchstmenge
beträgt 7,45 Mio. m³ bei einer maximalen Stundenleistung von 1.200 m³/h. Der physikalische
Mindestdurchfluss zur Frischhaltung der Leitung ist auf 300 m³/h festgelegt.
Zertifiziert nach Inhalt Geltungsbereich Laufzeit
bis
DIN EN ISO 9001:2015 Qualitätsmanagementsystem Wassergewinnung und -aufbereitung 24.11.2025
DIN EN ISO 9001:2015 Qualitätsmanagementsystem
Planung, Bau und Betrieb von Netzen und Verteilung
in der Elekrizitäts-, Gas-, Wasser- und
Fernwärmeversorgung und Straßenbeleuchtung
24.11.2025
DVGW Arbeitsblatt W 1000 Technisches Sicherheitsmanagement Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung,
Wasserwerke 24.11.2023
ISO 50001:2018 Energiemanagementsystem
Dienstleister im Bereich der Energieversorgung und
Mobilität, Umspannwerke, Wasserwerke,
Gasnetzobjekte, Leuchtstellen, Schalthäuser,
Trafostationen, Versorgungsfahrzeug
19.12.2026
ISO/IEC 27001:2017 Informationssicherheits-
Managementsystem (ISMS)
Betrieb der Wasserwerke der Stadtnetze Münster
GmbH 14.12.2025
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
16
2.1.1.3.2 Notstromversorgung
Die WW „Hornheide“, „Geist“ und „Hohe Ward“ können im Falle einer Unterbrechung der öffentlichen
Stromversorgung anhand von Netzersatzanlagen weiterhin Trinkwassermengen in das
Versorgungsnetz einspeisen, sofern ausreichend Kraftstoff zur Verfügung steht . Insbesondere die
in den vergangenen Jahren stetig gestiegene Gefahr von Angriffen auf kritische Infrastrukturen hat
die SNMS dazu veranlasst, alle versorgungsrelevanten Anlagen zur Netzersatzversorgung an den
WW, Pumpwerken (PW) und Druckerhöhungsanlagen (DEA) sukzessive zu modernisieren und auf
die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. In Krisenfällen melden die SNMS über ihre
Unternehmensvertretung im Krisenstab der Stadt Münster die Bedarfe an Kraftstoff, welche für den
Betrieb der entsprechenden Netzersatzanlagen erforderlich sind.
Vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Kraftstoff kann die Gelsenwasser AG mit dem WW in Haltern
gleichermaßen notstromgebunden seine Lieferverpflichtungen uneingeschränkt erfüllen.
2.1.1.3.3 Objekt- und Gebäudeschutz
Die Wassergewinnungs - und Aufbereitungsgebäude der S NMS verfügen über einen
Gebäudeschutz, welcher in seiner technischen Ausführung gewährleistet, dass das Personal der
rund um die Uhr besetzten Verbundleitstelle unverzüglich über den Ver such eines unbefugten
Eindringens alarmiert wird. Gleiches gilt für den elektronischen Objektschutz der einzelnen
Förderbrunnen, durch welchen ausnahmslos jedes Öffnen der Brunnenstube mitgeteilt sowie
dokumentiert wird.
Neben den technischen sowie baulich en Schutzmechanismen erfolgen im Rahmen betrieblicher
Aktivitäten zudem regelmäßige Überwachungen.
2.1.1.3.4 Maßnahmenplan
Gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist jedes Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet,
einen Maßnahmenplan zu erstellen, welcher die örtlichen Gegebenheiten der Wasserversorgung
berücksichtigt. Dieser bedarf der Zustimmung des zuständigen Gesundheitsamtes.
Es wird beschrieben, wie bei Nic hteinhaltung von Qualitätsparametern die Wasserversorgung
aufrechterhalten werden kann und welche Meldewege einzuhalten sind, beispielsweise in Fällen von
mikrobiologischen Grenzwertüberschreitungen, insbesondere für Wasserversorgungen ohne
kontinuierliche Desinfektion. Ziel dieser Regelungen ist, den Verbraucher - möglichst ohne
Nutzungseinschränkung - jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser zu versorgen. Der
Einsatz von Desinfektionsmitteln bedarf der Genehmigung des Gesundheitsamtes und der
Bekanntmachung beim Verbraucher.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
17
2.1.1.3.5 Neue Dortmund-Ems-Kanal-Entnahmestelle (Anlage 51)
Mit der Außerbetriebnahme des Kohlekraftwerks in Ibbenbüren ergab sich im Jahr 2023 für die
SNMS die Möglichkeit, die Trinkwasserversorgungssicherheit in Münster signifikant zu erhöhen. Der
Grund hierfür lag in der von der Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk AG (RWE) angestrebten
Veräußerung eines nicht länger benötigten PW (inkl. Entnahmestelle und Leitung) im Stadtgebiet
von Münster.
Ausgangslage
Zwecks Kühlwasserlieferung begann die RWE Anfang der 1980er Jahre mit dem Bau einer von
Münster nach Ibbenbüren führenden Fernwasserleitung. Trotz der Nähe des Kraftwerks zum
Mittellandkanal (nördlich) sowie zum DEK ( südlich, im Ibbenbürener Stadtteil Döre nthe) fiel die
Entscheidung auf eine Kühlwasserentnahme im über 40 Kilometer entfernten Münster. Begründet
ist die Standortwahl durch das Vorkommen von Salzfrachten, welche an den deutlich näheren
Entnahmestellen im Ibbenbürener Raum auftreten können. Dies er Umstand ist wiederum auf die
Speisung des - bei Bevergern in den DEK mündenden - Mittellandkanals mit Weserwasser
zurückzuführen, welches einen hohen Salzgehalt aus Kali -Abwässern im hessisch -thüringischen
Grenzraum aufweist. Aufgrund der physikalischen Trennung des Kanalsystems verhindert die 40
Kilometer entfernte Entnahmestelle oberhalb der Schleusenstufe Münster die ungewollte Entnahme
salzhaltigen Kühlwassers (vgl. Abbildung 6).
Abbildung 6: Ehemalige Fernwasserleitung von Münster nach Ibbenbüren
Beitrag des PW zur Versorgungssicherheit
Die Schleusentrennung ist - respektive war - jedoch nicht nur für den Kraftwerksbetrieb von
Bedeutung, sondern zugleich auch für die Trinkwassergewinnung in Münster: Im Fall einer für die
Oberflächenwasserentnahme relevanten Kontamination auf einem der beiden Kanalabschnitte hätte
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
18
in der vorherigen Versorgungsstruktur je nach Erfordernis entweder am südlichen WW „Hohe Ward“
oder aber am nördlichen WW „Hornheide“ die Grundwasseranreicherung (vgl. Kapitel 3.1.5)
temporär aussetzen müssen.
Je nach Dauer und Komplexität des Vorfalls sowie aktuellem Trinkwasserbedarf hätte dieser
Umstand hinsichtlich der Trinkwasserbereitstellung zu entsprechenden Herausfo rderungen führen
können - insbesondere bei einer Betroffenheit des leistungsstärksten WW „Hornheide“: Neben der
konventionellen Grundwasseranreicherung trägt zukünftig zugleich die ebenfalls von
Oberflächenwasser abhängige Direktaufbereitung (Umkehrosmose) zur Bedeutung des WW bei
(vgl. Kapitel 4.2.1.2).
Durch die mit dem Erwerb de s PW (SNMS-intern als „Anlage 51 “ bezeichnet) vorliegende
Versorgungssituation des WW „Hornheide“ mit Oberflächenwasser aus dem DEK - nunmehr auch
an den südlich der Schleuse liegenden DEK -Abschnitt angebunden - hat sich die Bedeutung der
Notentnahme aus der Ems deutlich reduziert. Vor der Implementie rung der Anlage 51 in die
Versorgungsstruktur stellte die Ems im Falle eines technisch- oder qualitativ bedingten Ausfalls der
DEK-Entnahme nördlich der Schleuse eine Rückfallebene zur Aufrechterhaltung einer
Grundwasseranreicherung dar. Ungeachtet der nun deutlich erhöhten Versorgungssicherheit
hinsichtlich der Entnahme von Oberflächenwasser aus dem DEK liegt weiterhin das Wasserrecht
(WR) zur Entnahme von Oberflächenwasser aus der Ems vor (vgl. Kapitel 2.1.3.2).
Der im Jahr 2023 vollzogene Erwerb des RWE -PW sowie der ersten sieben Kilometer
Fernwasserleitung bis zur Stadtgrenze von Münster (inkl. Übernahme der vorliegenden
Einleitgenehmigungen) ermöglicht der SNMS nunmehr eine Doppelanbindung des WW „Hornheide“
an den DEK. Eine Anbindung der zuvor nach Ibbenbüren führenden Fernwasserleitung an die
bestehende Oberflächenwasserleitung der SNMS ist aufgrund der sich im Bereich „Gelmer“
kreuzenden Trassen ohne Leitungsneubau möglich und wird zeitnah erfolgen (vgl. Abbildung 6). Bei
einem trinkwasserrelevanten Vorfall in einem der beiden Kanalabschnitte gewährleisten bei erfolgter
infrastruktureller sowie technischer Anbindung (voraussichtlich ab 2026) die somit einmal nördlich
und einmal südlich der Schleusung verorteten Entnahmestellen einen Weiterbetrieb der Infiltration
sowie der Direktaufbereitung am WW „Hornheide“ in gewohnter Menge.
2.1.1.4 Analytik-Konzepte
2.1.1.4.1 Oberflächenwasser-Analytik
Neben einer verdachts - und/oder themenbedingt singulär durchgeführten Analytik erfolgt eine
regelmäßige Beprobung des Oberflächenwassers (Infiltrationswasser) anhand der in Tabelle 4
aufgelisteten Parametergruppen sowie Turnusse gemäß behördlichen Vorgaben.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
19
Tabelle 4: Regelmäßige Oberflächenwasseruntersuchungen (DEK/Ems)
2.1.1.4.2 Grundwasser-Analytik
Neben einer verdachts - und/oder themenbedingt singulär durchgeführten Analytik erfolgt eine
regelmäßige Beprobung des Grundwassers anhand der in Tabelle 5 aufgelisteten
Parametergruppen sowie Turnusse gemäß Rohwasserüberwachungsrichtlinie.
Tabelle 5: Regelmäßige Grundwasseruntersuchungen
2.1.1.4.3 Rohwasser-Analytik
Neben einer verdachts - und/oder themenbedingt singulär durchgeführten Analytik erfolgt eine
regelmäßige Beprobung des Rohwassers anhand der in Tabelle 6 aufgelisteten Parametergruppen
sowie Turnusse gemäß Rohwasserüberwachungsrichtlinie bzw. behördlichen Vorgaben.
Tabelle 6: Regelmäßige Rohwasseruntersuchungen
2.1.1.4.4 Trinkwasser-Analytik (Wasserwerksausgang, öffentliche Wasserversorgung)
Neben einer verdachts - und/oder themenbedingt singulär durchgeführten Analytik erfolgt eine
regelmäßige Beprobung des Trinkwassers anhand der in Tabelle 7 aufgelisteten Parametergruppen
sowie Turnusse gemäß TrinkwV bzw. behördlichen Vorgaben.
Bezeichnung Turnus Beprobung
Oberflächenwasser umfassend 3x/Jahr (April, August und November)
Spurenstoffanalytik (SNMS-Eigenkontrolle)* 1x/Monat
Oberflächenwasser
alle Entnahmestellen (* ausgenommen DEK-Entnahme für das WW Geist)
Bezeichnung Turnus Beprobung
Rohwasserüberwachungsrichtlinie Parametergruppe I 2x/Jahr (April und Oktober)/
alle 2 Jahre 2x/Jahr (Januar und Juli)
Rohwasserüberwachungsrichtlinie Parametergruppe I + II 2x/Jahr (April und Oktober)
Rohwasserüberwachungsrichtlinie Parametergruppe PBSM
2x/Jahr (April und Oktober); alle 2 Monate
(gerade Monate) nur für Messstellen i.V.m.
Bromacilbelastung
Grundwasser
alle Wassergewinnungsgebiete (inkl. Fließgewässer)
Bezeichnung Turnus Beprobung
Rohwasserüberwachungsrichtlinie Parametergruppe I 1x/Monat
Rohwasserüberwachungsrichtlinie Parametergruppe I + II alle 3 Jahre im April
Rohwasserüberwachungsrichtlinie Parametergruppe PBSM 2x/Jahr (April und Oktober)
Arzneimittel 4x/Jahr (Januar, April, Juli und Oktober)
Mikrobiologische Untersuchung 1x/Woche (Montag)
Bakteriologische Untersuchung * 2x/Jahr (April und Oktober)
PBSM-Metaboliten nach Vorgabe durch die Obere Wasserbehörde 2x/Jahr (Mai und Oktober)
Rohwasser
alle Wassergewinnungsgebiete (* ausgenommen Kinderhaus)
(Gesamtrohwässer aller Förderbrunnen)
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
20
Tabelle 7: Regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen
2.1.1.4.5 Trinkwasser-Analytik (Wasserverteilnetz, öffentliche Trinkwasserversorgung)
Im Wasserverteilnetz befinden sich insgesamt 26 Netzprobenstellen, die in vier Messstellengruppen
aufgeteilt sind (vgl. Abbildung 7). Diese werden durch das zertifizierte Personal der SNMS in einem
Turnus von vier Wochen alternierend beprobt.
Abbildung 7: Netzprobenstellen
Bezeichnung Turnus Beprobung
Mikrobiologische Untersuchung 2x/Woche (Montag und Freitag)
Suspect-Target-Screening 2x/Jahr (Juni und Dezember)
Parametergruppe A gem. TrinkwV 1x/Woche (Mittwoch)
PBSM-Metaboliten nach Vorgabe durch die Obere Wasserbehörde 2x/Jahr (Mai und Oktober)
Parametergruppe B gem. TrinkwV 4x/Jahr (Mitte Quartal)
TFA-Analytik 4x/Jahr (Februar, Mai, August und Oktober)
Trinkwasser
alle Netzeinspeisungen
(Wasserwerke/Übergabestation Albachten)
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
21
Zur Aufrechterhaltung der Wassergüte erfolgt mittels eines Spülprogrammes an in sgesamt 310
Endstranghydranten eine turnusmäßige (alle 3 Monate) Spülung des Wasserversorgungsnetzes.
2.1.1.5 Wasserbeschaffenheit
2.1.1.5.1 Oberflächenwasser
Die gute Wasserqualität des DEK spiegelt sich regelmäßig in der in Kapitel 2.1.1.4.1 aufgeführten
Beprobung wider. Zugleich unterstreichen die im DEK - insbesondere im direkten analytischen
Vergleich zur Ems - entsprechend niedrigen Konzentrationen der zu detektierenden Parameter aus
dem Bereich der Humanpharmaka, dass das Kanalsystem nicht als Vorflut für Kläranlagen genutzt
werden darf ( vgl. Kapitel 3.1.5.1). Abbildung 8 veranschaulicht diesen Sachverhalt exemplarisch
anhand der jeweils nachgewiesenen Konzentrationen des in der Medizin als Kontrastmittel
eingesetzten Iopamidols.
Abbildung 8: Vergleich Ems und DEK: Iopamidol (2016-2023)
Auch die Messwerte von Diclofenac, einem Wirkstoff gegen Schmerzen und Entzündungen,
unterstreichen gegenüber der Ems den geringeren Einfluss von Klärabwä ssern auf den DEK
(vgl. Abbildung 9).
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
22
Abbildung 9: Vergleich Ems und DEK: Diclofenac (2016-2023)
Gleichermaßen zeigt das Trinkwasser aus dem (noch zum Teil) von Oberflächenwasser aus der
Ems versorgten WW „Hornheide“ erhöhte Konzentrationen des Arznei -Metabolits Oxipurinol auf
(vgl. Kapitel 3.1.3.3).
Um daher - neben den in Kapitel 3.1.5.1 aufgezeigten quantitativen Aspekten - im Sinne der
Versorgungssicherheit sowie des Minimierungsgebotes präventiv zu handeln, wird durch bereits
eingeleitete Maßnahmen ( vgl. Kapitel 3.1.5.2) zum Zwecke der Grundwasseranreicherung eine
Konzentration auf den DEK - und folglich einer Abkehr von der Ems - aktiv umgesetzt.
2.1.1.5.2 Rohwasser
Analog z um jährlich veröffentlichten Parameterumfang der Trinkwasseranalytik ( vgl. Tabelle 9)
liefert Tabelle 8 einen Überblick über die Beschaffenheit der jeweiligen Gesamtrohwässer.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
23
Tabelle 8: Mittelwerte der Rohwasser-Analytik (2013 - 2023)
Kapitel 3.1.4 befasst sich mit der Rohwasserbeschaffenheit im Hinblick auf das Auftreten
landwirtschaftlicher Parameter.
2.1.1.5.3 Trinkwasser (öffentliche Versorgung)
Mit Tabelle 9 werden die für den Zeitraum 2013 bis 2023 gebildeten Mittelwerte der von der SNMS
jährlich veröffentlichten Trinkwasseranalytik aufgezeigt.
Tabelle 9: Mittelwerte der Trinkwasser-Analytik (2013 - 2023)
Geist Hohe Ward Kinderhaus Hornheide
Aluminium (Al), gesamt mg/l < 0,02 0,02 < 0,02 < 0,02
Calcium (Ca) mg/l 128,9 77,8 122,9 98,5
Chlorid (Cl) mg/l 50,4 50,4 42,7 54,6
Eisen (Fe), gesamt mg/l 0,43 0,48 1,12 0,65
Fluorid (F) mg/l 0,10 0,13 0,06 0,09
Kalium (K) mg/l 8,5 4,8 6,1 5,7
Magnesium (Mg) mg/l 12,5 6,4 12,9 6,7
Mangan (Mn), gesamt mg/l 0,09 0,05 0,17 0,24
Natrium (Na) mg/l 30,7 32,5 24,8 35,0
Nitrat (NO3) mg/l 13,2 9,8 13,5 7,8
Nitrit (NO2) mg/l < 0,05 0,06 0,06 0,05
Sulfat (SO4) mg/l 120,0 58,3 113,1 70,8
TOC mg/l 2,06 2,13 2,19 3,15
Parameter Einheit
Rohwasser
(Mittelwert 2013 - 2023)
Geist Hohe Ward Kinderhaus Hornheide Bezug
Wassertemperatur °C 13,7 13,7 11,8 12,4 12,6
pH-Wert ohne 7,4 7,5 7,3 7,4 7,6
Leitfähigkeit, elektr. bei 25°C µS/cm 706 601 795 702 505
Calcium (Ca) mg/l 99,3 77,7 120,4 99,3 72,2
Magnesium (Mg) mg/l 9,0 6,4 12,5 6,9 4,8
Eisen (Fe), gesamt mg/l 0,017 < 0,015 < 0,015 < 0,015 < 0,015
Mangan (Mn), gesamt mg/l < 0,005 < 0,005 < 0,005 < 0,005 < 0,005
Fluorid (F), gesamt mg/l 0,13 0,16 < 0,1 0,19 0,15
Aluminium (Al), gesamt mg/l < 0,02 < 0,02 < 0,02 < 0,02 < 0,02
Chlorid (Cl) mg/l 50,0 52,0 44,2 52,0 30,3
Nitrat (NO3) mg/l 11,6 9,6 13,6 7,4 14,8
Nitrit (NO2) mg/l < 0,02 < 0,02 < 0,02 < 0,02 < 0,02
Sulfat (SO4) mg/l 87,3 56,6 104,8 74,3 52,6
Natrium (Na) mg/l 30,8 33,5 24,7 33,2 20,7
Kalium (K) mg/l 7,0 4,8 6,2 5,3 5,4
TOC mg/l 1,91 1,85 1,83 2,66 2,85
Gesamthärte °dH (mmol/l) 16,0 (2,84) 12,4 (2,21) 19,8 (3,52) 15,5 (2,75) 11,2 (2,00)
Härtebereich ohne hart (3) mittel (2) hart (3) hart (3) mittel (2)
Karbonathärte °dH 11,7 9,1 13,0 11,7 8,3
Säurekapazität bis pH 4,3 mmol/l 4,16 3,24 4,66 4,18 2,96
Basekapazität bis pH 8,2 mmol/l 0,40 0,25 0,58 0,40 0,18
Wasserwerk
(Mittelwert 2013 - 2023)Parameter Einheit
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
24
2.1.1.6 Wassertransportnetz
2.1.1.6.1 Übersicht
Das Wassertransportnetz (vgl. Abbildung 10) der SNMS dient dazu, das Trinkwasser von den WW
bzw. der Übergabestation in Albachten (Fremdbezug Gelsenwasser AG) zu den jeweiligen
Versorgungsgebieten zu transportieren („Hauptverteilungsfunktion“).
Das Transportnetz mit den Dimensionen in DN 500 / 600 / 700 ist ca. 66 km lang, umfasst ein
Volumen von etwa 17.000 m³ und hat ein Durchschnittsalter von 62 Jahren.
Abbildung 10: Wassertransportnetz (in rot) mit Einspeisungsstandorten
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
25
2.1.1.6.2 Instandhaltung
Dichtheitsmessung
Anhand der „momentane n Zuflussmessung“ gemäß des vom Deutschen Verein des Gas - und
Wasserfaches (DVGW) verfassten Arbeitsblattes W 392 erfolgt im Transportnetz die
Dichtheitsmessung und damit die Erfassung möglicher Wasserverluste. Das Verfahren wird
zustandsabhängig durchgeführt.
Erneuerungsstrategie
Trotz geringer Schadensrate des Wassertransportnetzes werden sukzessive Teilstrecken erneuert.
Seit dem Jahr 2000 wurden von dem rd. 66 km umfassenden Wassertransportnetz über 3,7 km
erneuert.
2.1.1.7 Wasserverteilung
2.1.1.7.1 Plan des Wasserverteilnetzes
Das Trinkwasserverteilnetz (vgl. Abbildung 11) der SNMS hat eine Gesamtlänge von 1.136 km. Es
handelt sich um ein vermaschtes und historisch gewachsenes Netz. Alle außenliegenden Stadtteile
werden zweiseitig versorgt, um die Versorgungssicherheit auch außerhalb der Kernstadt zu
ermöglichen.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
26
Abbildung 11: Wasserverteilnetz in der Stadt Münster
2.1.1.7.2 Auslegung des Verteilnetzes
Entsprechend dem DVGW Arbeitsblatt W 410 ist die maßgebliche Bezugsgröße für die
Netzauslegung der Spitzendurchfluss für eine Stunde. Somit erfolgt die Auslegung und
Dimensionierung des Netzes auf Grundlage von Verbrauchsmesswerten.
Mit zunehmender Bevölkerung der Stadt Münster wird nicht nur der Gesamtwasserbedarf (m³/a)
steigen (vgl. Kapitel 2.1.1.1.1), sondern auch die täglichen Stundenspitzen, sowohl in der Menge (>
4.000 m³/h) als auch in der Häufigkeit.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
27
Weitere Fakten zum Verteilnetz:
• ca. 55.000 Wasserhausanschlüsse
• ca. 9.300 Unterflurhydranten
• ca. 14.000 Wasserabsperrschieber / Klappen
• ca. 330 Be- und Entlüftungsarmaturen
2.1.1.7.3 Wasserdruck
Das Trinkwassernetz ist in drei Druckzonen aufgeteilt. Die Druckzone 1 (vgl. Abbildung 12, in grün)
ist die größte Druckzone. Die Dru ckzone 2 (in rot) befindet sich im westlichen Stadtgebiet. Der
durchschnittliche Druck liegt in beiden Zonen bei etwa 3,8 bar.
Bei der Druckzone 3 (in blau) handelt es sich um das „Universitätsnetz“, welches mit erhöhtem Druck
gefahren wird (7 bar), um ei ne ausreichende Wasserversorgung der „Bettentürme“ des
Universitätsklinikums Münster sicherzustellen (vgl. Kapitel 2.1.1.7.7).
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
28
Abbildung 12: Druckzonen im Trinkwassernetz
2.1.1.7.4 Fließgeschwindigkeit
Auf Basis einer Spitzenlastberechnung liegen die maximalen Fließgeschwindigkeiten an sechs
Stellen (von insgesamt 37.000 Netzpunkten) im gesamten Versorgungsgebiet der Stadt Müns ter
zwischen 2,7 und 2,6 m/s (vgl. Abbildung 13). Da es sich hierbei um ein zeitlich begrenztes Ereignis
handelt (Stundenspitzenlast), kann diese kurzf ristige minimale Erhöhung der Fließgeschwindigkeit
um ca. 0,1 – 0,2 m/s toleriert werden.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
29
Abbildung 13: Fließgeschwindigkeit im Verteilnetz
Auch zur Spitzenlastzeit können die Versorgungsdrücke entsprechend der DVGW -Vorgaben
(Arbeitsblatt W 400 -1) grundsätzlich eingehalten werden , wie Abbildung 14 verdeutlicht. Die
Darstellung zeigt den Versorgungsdruck im Verteilnetz bei einer Spitzenabgabe von 4.000 m³/h.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
30
Abbildung 14: Wasserdrucksituation im Verteilnetz (stationäre Netzberechnung unter Last von 4.000 m³/h)
2.1.1.7.5 Löschwasserentnahme
Ein bedeutender Bestandteil der öffentlichen Wasserversorgung ist die Bereitstellung der
Löschwasserversorgung. Der Stadt Münster obliegt gemäß § 38 Abs. 1 LWG sowie § 3 Abs. 2 BHKG
die Verpflichtung, eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung
sicherzustellen.
Für die Stadt Münster wurden die Belange der Löschwasserversorgung in dem letzten
Brandschutzbedarfsplan (per Ratsbeschluss vom 17.02.2017 beschlossen) sowie in dem aktuell in
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
31
Bearbeitung befindlichen Brandschutzbedarfsplan aufgenommen. Der Brandschutzbeda rfsplan
2024 der Stadt Münster wird voraussichtlich im 2. Quartal 2024 vom Rat der Stadt Münster
beschlossen werden.
Die Löschwasserversorgung zum Grundschutz gemäß des DVGW -Arbeitsblattes W 405 erfolgt in
der Hauptsache durch Versorgungsleitungen des Tri nkwassernetzes mit entsprechenden
Hydranten. Unabhängig von der Trinkwasserinstallation, welche vornehmlich innerhalb der
geschlossenen Siedlungsstrukturen der Stadt Münster vorhanden ist, unterhält die Stadt Münster
aktuell noch zwei städtische Löschwasse rteiche im Stadtteil Albachten (Möselerhook und
Tweehues/Niederort). Daneben dienen größere Gewässer wie der DEK oder der Aasee sowie die
Fließgewässer Aa, Werse oder Ems als potenzielle Entnahmemöglichkeiten.
Der Betrieb von Löschwasserteichen ist in tec hnischen Regelwerken und Normen hinreichend
beschrieben. Richtwerte für die ausreichende Bemessung der Löschwasserversorgung von
Baugebieten im Sinne der Baunutzungsverordnung sind im DVGW-Arbeitsblatt W 405 angegeben.
Im Stadtgebiet der Stadt Münster sin d aktuell 9.300 Unterflurhydranten installiert, siehe hierzu
Kapitel 2.1.1.7.6.
Laut DVGW-Arbeitsblatt W 405 umfasst der Löschbereich sämtliche Lös chwasserentnahmestellen
im Umkreis von 300 m zu einzelnen Objekten. Die einzelnen Löschwasserentnahmestellen sollen
hierbei eine Löschwassermenge von mind. 24 m³/h für mindestens zwei Stunden liefern können. Die
Dimensionierung des Netzes für die Bereitstellung der Löschwasserkapazität der Stadt Münster
entspricht weitestgehend den Anf orderungen des DVGW und wird in fast allen Bereichen der
zusammenhängenden Bebauung als hinreichend bewertet. In kleineren Teilbereichen liegt ,
aufgrund der Art der Bebauung und der daraus resultierenden notwendigen Löschwasserkapazität,
rechnerisch eine U nterversorgung vor . Hieraus ent steht jedoch kein akut er Handlungsbedarf.
Dennoch sollte das Versorgungsnetz bei Sanierungsarbeiten in diesen Bereichen mittelfristig an den
Löschwasserbedarf angepasst werden , sofern bezüglich der Trinkwasserbereitstellung keine
qualitativen Gründe dagegensprechen. Bei der Leitungsdimensionierung ist grundsätzlich darauf zu
achten, dass eine durchmesserbedingte Stagnation bzw. das damit einhergehende
Verkeimungsrisiko auszuschließen ist. Dieser Umstand kann gegebenenfalls dazu führen, dass die
Gewährleistung eines kontinuierlichen Durchflusses einer Vergrößerung der Rohrdimensionierung
entgegensteht. Im Außenbereich ist die stationäre Löschwasserversorgung naturgemäß
eingeschränkt.
Aktuell sind in den DVGW -Arbeitsblättern keine konkreten Hydrantenabstände mehr angegeben.
Auf Grundlage der Information des Deutscher Feuerwehr Verband (DFV), des DVGW sowie der
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren – Bund (AGBF) vom 04.2018 sind in Münster
Hydrantenabstände von nicht mehr als 150 m zueinander vorzusehen. Hieraus folgend ergibt sich
ein maximaler Abstand von 75 m ab Grundstücksgrenze zum nächsten Hydranten. Unüberwindbare
Hindernisse wie z.B. Bahntrassen, Autobahnen etc. sind hierbei zu berücksichtigen. Die Hydranten
müssen so im Straßenquerschnitt projektiert werden, dass sie jederzeit nutzbar sind (vgl. Kapitel
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
32
3.1.7). Der Rückbau von Leitungen und die Verringerung von Leitungsquerschnitten im Zuge von
Sanierungsarbeiten darf nur soweit erfolgen, dass die notwendige Grundversorgung mit
Löschwasser nach DVGW Arbeitsblatt W 405 jederzeit weiterhin vorgehalten wird.
Das Versorgungsnetz im Stadtgebiet ist zu einem weit überwiegenden Teil zur Sicherstellung des
Grundschutzes so ausgelegt, dass bei der Entnahme aus dem Rohrnetz der Trinkwasserinstallation
ein Mindestdruck von 1,5 bar an der Entnahmestelle gewährleistet wird. Gleichzeitig ist die
Versorgung mit Trinkwasser weiterhin gewährleistet.
Die Entnahme von Löschwasser aus dem Leitungsnetz der öffentlichen Trinkwasserversorgung
durch die Feuerwehr Münster findet unter Beachtung der Fachempfehlung der AGBF -Bund sowie
des DFV „Vermeidung von Beeinträchtigungen des Trinkwassers bei Löschwasserentnahme am
Hydranten“ vom 13.09.2016 statt. Hierzu sind Fahrzeuge und Geräte, die zur
Löschwasserentnahme aus Hydranten geeignet sind, mit zugelassenen Systemtrennern nach DIN
14246 ausgestattet.
Die Grenze der kommunalen Verpflichtung der Löschwasserversorgung ist dort zu ziehen, wo
aufgrund einer Stellungnahme der Brandschutzdienststelle aufgrund besonderer örtlicher
Verhältnisse oder erhöhte Brandlasten eine erhöhte Löschwassermen ge erforderlich ist. Die
Verpflichtung zur Vorhaltung der Differenz zwischen dem Grundschutz und der erhöhten
Löschwassermenge (Objektschutz) wird dem Bauherren/ Eigentümer/ Besitzer der betreffenden
Liegenschaften übertragen.
Außerhalb der geschlossenen Siedlungsstrukturen erfolgt die Trinkwasserversorgung in der Regel
über private Eigenwasserversorgungsanlagen (vgl. Kapitel 2.2). Diese Einrichtung en sind in der
Regel nicht geeignet, zusätzlich auch Löschwasser bereitzustellen. Bei Baumaßnahmen im
Außenbereich wird die notwendige Versorgung mit Löschwasser durch die Brandschutzdienststelle
grundsätzlich geprüft. Sollte kein geeignetes Gewässer im Ra dius von 300 m als
Löschwasserentnahme zur Verfügung stehen, dann muss der jeweilige Bauherr das Löschwasser
in geeigneter Art und Weise se lbst vorhalten. Hierzu sind im Stadtgebiet aktuell 98
Löschwasserteiche, Behälter oder Brunnen bekannt.
Zum allgemeinen Schutz des Trinkwassers wurde das von der Feuerwehr Münster verwendete
Schaummittel von einem flu orhaltigen Mittel bereits im Jahre 2015 auf ein flu orfreies Produkt
umgestellt. Weiterhin sind der Feuerwehr Münster die Lage und Ausdehnung der
Wasserschutzgebiete im Stadtgebiet bekannt. Innerhalb dieser sensiblen Gebiete wird an
Einsatzstellen der Feuerwehr Münster nach Möglichkeit auf die Verwendung von
Löschmittelzusätzen verzichtet. Sollte es zur Sicherung des Einsatzerfolges zwingend notwendi g
sein, trotzdem Löschmittelzusätze einsetzen, so wird unverzüglich die Untere Wasserbehörde
hierrüber unterrichtet (vgl. Kapitel 3.1.6).
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
33
2.1.1.7.6 Technische Ausstattung, Materialien, Durchschnittsalter, Dichtigkeit, Schadensfälle,
Substanzerhalt
Im Wasserversorgungsnetz (inkl. Wassertransportnetz) wird zwischen Fernwasser -, Zubringer -,
Verbindungs- oder Haupt -, Versorgungs - und Anschlussleitungen unterschie den. Es bestehen
Unterschiede im Rohrdurchmesser und im verwendeten Werkstoff. Abbildung 15 veranschaulicht
die verlegten Dimensionen im Wasserverteilungssystem der SNMS.
Abbildung 15: Nennweiten des Wasserversorgungsnetzes (inkl. Wassertransportnetz)
Einen Überblick, aus welchen Werkstoffen das Wasserversorgungsn etz Münsters besteht, gibt die
Abbildung 16. Die streckenbezogen am häufigsten vorzufindenden Materialien sind in absteigender
Reihenfolge Polyethylen (PE), duktiles Gusseisen und Grauguss. Für Verteilnetze mit kleinerem
Rohrdurchmesser (bis ca. DN 200) hat sich als wirtschaftlichstes Material Polyethylen durchgesetzt.
Für größerer Rohrdimensionen (ab ca. DN 200) werden Polyethylen, duktiles Gusseisen oder Stahl
genutzt. Die Materialauswahl beruht auf einer Gesamtwirtschaftlichkeitsbetrachtung, in welcher
Materialkosten und Verlegungskosten berücksichtigt werden.
0 km
50 km
100 km
150 km
200 km
250 km
300 km
350 km
Nennweite
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
34
Abbildung 16: Materialverteilung im Wasserversorgungsnetz
Das Wasserversorgungsnetz ist historisch gewachsen ( vgl. Abbildung 17). Der Rohrleitungsbau
lässt sich bis in das Jahr 1880 zurückverfolgen und hat insbesondere in den 1950er Jahren
zugenommen. In den vergangenen Jahren wurden zwischen 15 und 25 km Rohrleitung jährlich
verlegt bzw. erneuert.
Abbildung 17: Baujahre des Wasserversorgungsnetzes
Wasserleitungen sind sowohl inneren als auch äußeren Einflüssen ausgesetzt. Hierdurch und in
Folge der allgemeinen Alterung des Materials können z.B. Risse im Leitungssystem auftreten. Zur
Veranschaulichung dient die Schadensrate, die in Tabelle 10 dargestellt wird. Die Schadensrate ist
eine technische Kennzahl zur Bewertung des Zustandes des Verteilnetzes und zur
Rehabilitationsplanung. Das technische Regelwerk DVGW W 400-3 definiert die Schadensrate und
ermöglich eine Einordnung. Die Schadensrate für Münster liegt in einem „niedrigen Bereich“ (≤ 0,1).
0 km
50 km
100 km
150 km
200 km
250 km
300 km
350 km
400 km
450 km
500 km
(GG) Grauguss (GGG) duktiles
Gusseisen
(St) Stahl (PVC)
Polyvinylchlorid
PEPolyethylen Sonstiges
Material
0 km
5 km
10 km
15 km
20 km
25 km
30 km
35 km
1880
1906
1913
1923
1926
1929
1932
1935
1938
1941
1947
1950
1953
1956
1959
1962
1965
1968
1971
1974
1977
1980
1983
1986
1989
1992
1995
1998
2001
2004
2007
2010
2013
2016
2019
Baujahre
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
35
Tabelle 10: Schadensraten im Gesamtnetz (2019 – 2022)
Ebenfalls als „gering“ zu klassifizieren sind gemäß DVGW Arbeitsblatt W 392 die Wasserverluste
der SNMS, die als Resultat etwaiger Leitungsschäden entstehen. Die Wasserverluste werden in m³
je verlegtem Kilometer Rohrleitung in der Stunde in Tabelle 11 angegeben.
Tabelle 11: Spezifisch reale Wasserverluste der SNMS (bezogen auf das Gesamtnetz)
Zur Vorbeugung und Vermeidung von Wasserverlusten werden die in Tabelle 12 aufgelisteten
Inspektionen und Wartungsmaßnahmen vorgenommen. Die Wartungsintervalle wurden dem
technischen Regelwerk des DVGW W 400-3-B1 entnommen.
Tabelle 12: Wartungsmaßnahmen im Wasserversorgungsnetz
2.1.1.7.7 Wasserbehälter und Druckerhöhungsanlagen
Im Trinkwasserversorgungssystem Münsters sind insgesamt zehn Wasserbehälter eingebunden.
Die Speichereinheiten befinden sich überwiegend an den Wasserwerksstandorten ( vgl. Abbildung
18). Primäre Aufgabe der Wasserbehälter ist der Differenzausgleich zwischen
Trinkwassergewinnung und -verbrauch. Während der im Tagesverlauf auftretenden
Verbrauchsspitzen übersteigt der Bedarf die in den WW produzierte Trinkwassermenge.
Jahr Schadensrate pro Kilometer Leitung
2019 0,046
2020 0,048
2021 0,037
2022 0,052
Jahr m³/(km*h)
2019 0,05
2020 0,05
2021 0,05
2022 0,07
Anzahl Betriebsmittel Wartungsintervall
ca. 9.300 Hydranten alle 4 Jahre
ca. 14.000 Absperrarmaturen alle 8 Jahre
ca. 330 Be- und Entlüfter Einmal jährlich
ca. 30 Brückenleitungen alle 3 Jahre
ca. 50 Bundesbahn-Unterquerungen alle 3 Jahre
ca. 270 Endstrang-Spülhydranten alle 3 Monate
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
36
Trinkwasserbehälter dienen in diesen Phasen als Puffer, wodurch sie eine essenzielle Bedeutung
für die durchgehe nde Bereitstellung von Trinkwasser haben. In diesem Zusammenhang dienen
Trinkwasserbehälter auch der Kompensation kurzzeitiger Störungen. Das gespeicherte
Wasservolumen ist bei Vollfüllung und in Abhängigkeit des im Laufe des Tages bzw. Jahres
variierendem Wasserbedarfes ausreichend, die Stadt einige Stunden mit Wasser zu versorgen.
Abbildung 18: Lage der im Versorgungsgebiet betriebenen Trinkwasserbehälter (inkl. Fassungsvermögen) und
Druckerhöhungsanlagen (DEA)
Das Volumen aller Trinkwasserbehälter beträgt insgesamt 35.600 m³ ( vgl. Tabelle 13). Der
Trinkwasserbehälter „Uni / Stadtmitte“ wird neben seiner Funktion im Rahm en der öffentlichen
Trinkwasserversorgung zugleich zur Sicherung von Trinkwasserreserven für das
Universitätsklinikum verwendet.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
37
Tabelle 13: Volumina der Trinkwasserbehälter
Zur Herstellung des Drucks im Verteilnetz werden Pumpen an den Wasserwerksausgängen
eingesetzt. Innerhalb des Trinkwassernetzes sorgen Druckerhöhungsanlagen (DEA) (vgl. Abbildung
18), die ebenfalls a us Pumpenanlagen bestehen, für eine Anhebung bzw. Stabilisierung des
Druckniveaus. Einen Überblick über den Vordruck im Versorgungsnetz und den Nachdruck, der
durch die DEA erzeugt wird, gibt Tabelle 14. Auch werden DEA genutzt, höher gelegene Bereiche
innerhalb von Ortsnetzen zu versorgen. Als Beispiel kann an dieser Stelle die Versorgung der
Bettentürme des Universitätsklinikums über die DEA „Uni“ genannt werden.
Tabelle 14: Vor- und Nachdruck nachgelagerter Druckerhöhungsanlagen
Aufbereitungen
2.1.2.1 Aufbereitungskapazitäten
Die Tabelle 15 zeigt die derzeit - technisch realisierbaren - maximalen Aufbereitungs -,
Netzeinspeisungs- sowie Produktionsmengen je WW auf.
Tabelle 15: Max. Aufbereitungs-, Netzeinspeise- sowie Produktionsmengen
Trinkwasserbehälter
Hornheide
Kinderhaus
Geist
Hohe Ward
Uni / Stadtmitte 2 x 4.000 m³
2 x 2.500 m³
2 x 6.000 m³
2 x 300 m³
2 x 5.000 m³
Volumen
DEA Vordruck Nachdruck
Roxel 3,5 bar 5,0 bar
Gievenbeck 2,9 bar 4,7 bar
Nienberge 2,4 bar 4,7 bar
Roxel/Nienberge 4,1 bar 4,2 bar
Stadtmitte - 3,4 bar
Uni - 7,0 bar
Wasserwerk
Max.
Aufbereitung
in m³/h
Max.
Netzeinspeisung
in m³/h
Technisch realisierbare
Produktionsmenge
in m³/a
Hornheide 1.200 2.100 6.100.000
Kinderhaus 300 220 600.000
Geist 600 1.500 1.500.000
Hohe Ward 850 920 5.600.000
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
38
2.1.2.2 Aufbereitungsschemata
In Münster stellt die Filtration des zum Zwecke der Grundwasseranreicherung entnommenen
Oberflächenwassers - mittels AKF - den ersten Reinigungsschritt im Rahmen der Aufbereitungskette
dar. Aufgrund der natürlichen Filtrations - bzw. Abbauprozesse innerhalb de s Grundwasserleiters
müssen - der Infiltration nachgelagert - lediglich Eisen- und Mangananteile aus dem geförderten
Grundwasser entfernt werden , um die Vorgaben der TrinkwV einzuhalten (vgl. Abbildung 19 -
Abbildung 22). Der Prozess am WW „Kinderhaus“ weicht im Hinblick auf diese Prozesskette ab, da
an diesem Standort keine Grundwasseranreicherung statt findet. Damit handelt es sich u m das
einzige WW in Müns ter, das sich ausschließlich des natürlichen Grundwasserdargebots bedient
(vgl. Abbildung 20). Auch an dem Standort „Hammer Str.“ (WW „Geist“) liegt mit der hier praktizierten
Grundwassersanierung ( vgl. Kapitel 3.1.3.1) eine Besonderheit hinsichtlich der
Trinkwassergewinnung vor (vgl. Abbildung 21).
Abbildung 19: Aufbereitungsschema „Hornheide-Haskenau-Gittrup“ (Stand: Februar 2024)
a Gittrup, Haskenau (DEK)
b Hornheide (Ems / DEK)
a 1 Pumpe (Gelmer, DEK)
b 2 Pumpen (Hornheide, Ems) / 1 Pumpe (Gelmer, DEK)
a 4 Filter (Gelmer, DEK)
b 2 Filter (Hornheide, Ems)
a 9 Becken (Gittrup, DEK)
a 3 Becken (Haskenau, DEK)
b 4 Becken (Hornheide, 2 x Ems / 2 x DEK)
4 Brunnen (Gittrup, DEK)
28 Brunnen (Haskenau, DEK)
12 Brunnen (Hornheide, Ems / DEK)
6 Filtration (Enteisenung/Entmanganung) 12 Filter
7 Reinwasserspeicher 2 Behälter (je 5.000 m³) Vges. 10.000 m³
8 Reinwasserpumpen 3 Pumpen (DN700) Qmax, ges. 1100 m³/h
4 Pumpen Qmax, ges. 1.000 m³/h
1 Oberflächenwasser
2 Entnahme Oberflächenwasser
3 Oberflächenwasseraufbereitung (Aktivkohlefiltration)
4 Infiltrationsbecken
5 Rohwassergewinnung (Vertikalfilterbrunnen)
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
39
Abbildung 20: Aufbereitungsschema „Kinderhaus“ (Stand: Februar 2024)
Abbildung 21: Aufbereitungsschema „Geist“ (Stand: Februar 2024)
a 2 Brunnen (Kinderhaus-Nord)
b 1 Brunnen (Kinderhaus-Süd)
2 Filtration (Aktivkohle-Festbett) 1 Filter
3 Filtration (Enteisenung/Entmanganung) 2 Filter
4 Reinwasserspeicher 2 Behälter (je 300 m³) Vges. 600 m³
5 Reinwasserpumpen 3 Pumpen Qmax,ges. 220 m³/h
1 Rohwassergewinnung (Vertikalfilterbrunnen)
1 Oberflächenwasser aus DEK
2 Entnahme Oberflächenwasser 1 Pumpe
3 Oberflächenwasseraufbereitung (Aktivkohlefiltration) 2 Filter
4 Infiltrationsbecken 6 Becken
a 2 Brunnen (Hammer Str.)
b 8 Brunnen (Vennheideweg)
c 3 Brunnen (Hiltrup)
6 Filtration (Enteisenung/Entmanganung) 4 Filter
7 Reinwasserspeicher 2 Behälter (je 6.000 m³) Vges. 12.000 m³
8 Reinwasserpumpen 4 Pumpen Qmax, ges. 1.500 m³/h
5 Rohwassergewinnung Geist (Vertikalfilterbrunnen)
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
40
Abbildung 22: Aufbereitungsschema „Hohe Ward“ (Stand: Februar 2024)
Auch wenn eine Desinfektion des Trinkwassers in der Regel nicht notwendig ist, steht für den
Bedarfsfall an jedem WW in Münster eine betriebsbereite Desinfektionsanlage.
Gewinnungen
2.1.3.1 Zulässige Entnahmemengen
Die nachfolgende Tabelle 16 stellt eine Auflistung der durch die WR der S NMS genehmigten
Grundwasserfördermengen je WGG dar. Da die am Standort „Hammer Str.“ geförderten Mengen
am „Vennheideweg“ aufgrund der Bromacil-Thematik nach einer AKF-Aufbereitung wieder infiltriert
werden und somit nicht der direkten Trinkwasseraufbereitung zugeführt werden können (vgl. Kapitel
3.1.3.1), belaufen sich die WR der SNMS in Summe auf 18,58 Mio. m³/a. Durch die Bezirksregierung
Münster sind die WR der SNMS - einschließlich des Fremdbezugs - derzeit auf 21,83 Mio. m³/a
begrenzt.
1 Oberflächenwasser aus DEK
2 Entnahme Oberflächenwasser 3 Pumpen
3 Oberflächenwasseraufbereitung (Aktivkohlefiltration) 6 Filter
4 Infiltrationsbecken 23 Becken
5 Rohwassergewinnung (Vertikalfilterbrunnen) 32 Brunnen
6 Filtration (Enteisenung/Entmanganung) 6 Filter
7 Reinwasserspeicher 2 Behälter (je 2.500 m³) Vges. 5.000 m³
8 Reinwasserpumpen 4 Pumpen Qmax, ges. 930 m³/h
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
41
Tabelle 16: Wasserrechtlich genehmigte Grundwasserentnahmemengen
Im Zuge der Umsetzung der neuen Wasserwerksstruktur (vgl. Kapitel 4.2.1) wird eine Erhöhung der
WR erforderlich sein (vgl. Tabelle 23, S. 79). Eine erste Anpassung erfolgt mit dem derzeit sich noch
im Verfahren befindlichen Wasserrechtsantrag für die Wasserfassung „Hornheide“. Zur
Kompensation der kurz - bis mittelfristig umgesetzt en Außerbetriebnahme der Wasserfassung
Gittrup ( vgl. Kapitel 4.2.1) wurde seitens der SNMS eine Erhöhung der zulässigen
Grundwasserentnahme auf nunm ehr 4,13 Mio. m³/a beantragt. Zudem wurde eine maximale
Nettoentnahme von rund. 1,1 Mio. m³/a festgelegt, welche dem langjährigen Mittel der bisherigen
Nettoentnahmen entspricht und auf das in Normaljahren verfügbare landseitige
Grundwasserdargebot bemessen ist (vgl. Beiblatt „Gewinnung“, Punkt G 6.2.2). Auch wenn in der
Vergangenheit mit dem wasserrechtlich vorgeschriebenen Messstellennetz keine förderbedingte
Schädigung der in dem Gewinnungsgebiet vorhandenen grundwasserabhängigen Landökosysteme
festgestellt werden konnte, wurde in diesem Kontext durch die SNMS neben einem zusätzlichen
„Klimapegel“ (vgl. Kapitel 3.2.1) eine weitere Grundwassermessstelle in einem exponierten Bereich
der Wasserfassung „Hornheide“ errichtet. Die Intensivierung des bereits zuvor aussagekräftigen
Grundwassermonitorings resultiert aus der im Wasserrechtsverfahren aufgekeimten Kontroverse
um die potenzielle Auswirkungsreichweite der beantragten Grundwasserförderung sowie einer damit
möglicherweise einhergehenden negativen Beeinflussung sensibler Bereiche. Somit dient die
zukünftig detailliertere Erfassung von Grundwasserständen der hydrogeolog ischen
Beweissicherung und bekräftigt im Ergebnis die vorsorgliche Förderpraxis. Diese umfasst neben
einer auf die langjährige Vorbelastung begrenzten Fördermenge zugleich eine entsprechend
angepasste Grundwasseranreicherung (vgl. Kapitel 2.1.3.2).
m³/h m³/d m³/a
450 10.800 3.130.000
700 12.500 4.380.000
150 3.000 1.000.000
250 6.000 770.000
50 1.200 300.000
125 3.000 630.000
345 7.100 1.700.000
110 2.200 400.000
70 1.600 300.000
180 1.600 300.000
Hohe Ward 1.300 31.200 7.000.000
Genehmigte Mengen
Brunnengalerie
Hornheide
Hornheide
Kinderhaus
Geist
Wasserwerk
Haskenau
Gittrup
Kinderhaus-Nord
Kinderhaus-Süd
Kinderhaus-Süd bei Bromacil-Belastung < 0,1 µg/l
Vennheideweg
Vennheideweg ohne Anreicherungserlaubnis
Hammer Str.
Hiltrup
Hohe Ward
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
42
2.1.3.2 Zulässige Anreicherungsmengen
Die zum Zwecke der Grundwasseranreicherung ( vgl. Kapitel 3.1.5) erteilten wasserrechtlichen
Erlaubnisse legen die jeweils genehmigten Oberflächenwasserentnahme - sowie
Anreicherungsmengen fest. Diese werden mit Tabelle 17 inklusive der entsprechenden Entnahme-
bzw. Anreicherungsstandorte aufgezeigt.
Tabelle 17: Wasserrechtlich erlaubte Oberflächenwasserentnahme- und Anreicherungsmengen
Mit dem sich derzeit noch im Verfahren befindlichen Wasserrechtsantrag für die Wasserfassung
„Hornheide“ wurde zum Zwecke der Erhöhung der Versorgungssicherheit in Trockenzeiten die
Infiltrationsmenge vorsorglich in gleicher Höhe wie die Grundwassere ntnahme (4,13 Mio. m³/a)
beantragt ( vgl. Kapitel 2.1.3.1). Vor dem Hintergrund steigender Spitzenbedarfe sowie den
klimatischen Entwicklungen - mit historisch trockenen Sommern der letzten Jahre - soll hierdurch
auch im Fall eines nicht ausreichenden landseitigen Grundwasserdargebots eine nachhaltige
Grundwasserbewirtschaftung ermöglicht werden (vgl. Beiblatt „Gewinnung“, Punkt G 6.2.2).
2.1.3.3 Befristungen
Die der SNMS durch die Bezirksregierung Münster erteilten WR unterliegen Befristungen, welche in
Tabelle 18 - differenziert zwischen Bewilligung (Grundwasserentnahme) und Erlaubnis
(Oberflächenwasserentnahme sowie Grundwasseranreicherung) - aufgelistet sind.
m³/h m³/d m³/a
Oberflächenwasserentnahme Ems 400 8.750 2.500.000
9 Infiltration Hornheide (in 2 Infiltrationsbecken) 400 8.750 2.500.000
Oberflächenwasserentnahme DEK (Anlage 41) 550 10.800 3.700.000
Haskenau (in 3 Infiltrationsteichen)
Hornheide (in 2 Infiltrationsteiche) 400 8.300 3.000.000
Gittrup (in 9 Infiltrationsbecken) 150 2.500 700.000
Oberflächenwasserentnahme DEK (Anlage 21) 275 5.034 1.000.000
9 Infiltration Vennheideweg (in 7 Infiltrationsbecken) 275 5.034 1.000.000
Grundwasserentnahme Hammer Str. 70 1.600 300.000
9 Infiltration Vennheideweg (in 7 Infiltrationsbecken) 70 1.600 300.000
Oberflächenwasserentnahme DEK (Anlage 11) 1.000 24.000 7.000.000
9 Infiltration Hohe Ward (in 23 Infiltrationsbecken) 1.000 24.000 7.000.000
Hornheide
9 Infiltration
Geist
Hohe Ward
Wasserwerk Entnahme
Anreicherung
Entnahmestelle
Anreicherungsstandort
Erlaubte Mengen
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
43
Tabelle 18: Laufzeit der Wasserrechte
2.1.3.4 Nebenbestimmungen und besondere Auflagen
2.1.3.4.1 Grundwasseranreicherung
Die Grundwasseranreicherung wird in Abhängigkeit von der Grundwassergewinnung gesteuert, um
eine Überbewirtschaftung des Grundwasserleiters sowie eine Beeinträchtigung des Naturhaushalts
zu verhindern. Die Bewirtschaftung erfolgt nach einem festgelegten Betriebsplan mit
Steuerungszielen.
Zum Zweck der Grundwasseranreicherung darf - gemäß behördlicher Auflage - im Normalbetrieb
nur das vorgereinigte Oberflächenwasser aus dem DEK (bzw. noch in Teilen aus der Ems) in den
in Tabelle 17 aufgeführten Höchstmengen in den Untergrund eingeleitet werden.
2.1.3.4.2 Landwirtschaftliche Beweissicherung
Für die förderbedingten Absenkungsbereiche sind landwirtschaftliche Ertragsfeststellungen durch
einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchzuführen (durch die
Bezirksregierung Münster beauftragt). Dieser erkundet jährlich während der Vegetationsperiode die
Bestellungsverhältnisse und begutachtet die Erträge. Die Entschädigungssummen etwaiger förder-
oder anreicherungsbedingter Ertragsminderungen bzw. Schäden werden vom Sachverständigen im
Rahmen eines Gutachtens anhand einer auf aktuellen Marktanalysen basierenden Datengrundlage
festgelegt und entsprechend von der SNMS an die betroffenen Landwirte ausgezahlt.
vom befristet bis
Wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme 06.04.2005 31.12.2035
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Oberflächenwasserentnahme
mit anschließender Grundwasseranreicherung 06.04.2005 31.12.2024
Wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme 30.03.2009 31.03.2039
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Filterrückspülwasser 06.03.2006 31.12.2026
Wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Oberflächenwasserentnahme
mit anschließender Grundwasseranreicherung
01.12.2020 31.12.2025
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Filterrückspülwasser 06.03.2006 31.12.2026
Wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme 22.09.2014 30.09.2044
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Oberflächenwasserentnahme
mit anschließender Grundwasseranreicherung 22.09.2014 30.09.2029
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Filterrückspülwasser 06.03.2006 31.12.2026
Hohe Ward
Wasserwerk
Bescheid
Wasserrecht
Hornheide
Kinderhaus
Geist
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
44
2.1.3.4.3 Erweitertes Monitoring
Das erweiterte Monitoring dient der Überwachung und Erfassung von Parametern bzw.
Parametergruppen, die aufgrund aktueller Ereignisse, Aufbereitungsprobleme und/oder sowohl
temporär begrenzter als auch langfristiger Anforderungen von EU, Bund, Land, Bezirksregierung
oder auf Grund lokaler Notwendigkeiten, gefordert werden. Der Umfang des Monitorings ergibt sich
in Abstimmung mit der jeweiligen Behörde bzw. deren Anforderungen.
In Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster wird das Rohwasser - neben den typischen
relevanten Metaboliten (Zwischen- bzw. Abbauprodukte) - fortlaufend auf sogen annte "nicht
relevante" Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel (PBSM)-Metaboliten
untersucht. Diesbezüglich gilt als maßgebliche Datenquelle eine vom Umweltbundesamt (UBA)
fortgeschriebene Tabelle. Je nach Befundlage der vorangegangenen Unter suchungen sowie unter
Differenzierung der Parameter mit und ohne zugewiesenen Gesundheitlichen Orientierungswert
(GOW) werden unterschiedliche Untersuchungsschema angewendet. Beim GOW handelt es sich
um einen vom UB A entwickelten , humantoxikologisch konservativen Schätzwert , welcher
prophylaktisch so ni edrig angesetzt wird , dass bei Unterschreitung auch bei einer lebenslangen
Aufnahme keine Gesundheitsschädigungen zu erwarten sind [5].
Zusätzlich bestehen gesonderte Auflagen zur Untersuchung der Parameter Trifluoressigsäure (TFA)
(vgl. Kapitel 3.1.3.2), Oxipurinol (vgl. Kapitel 3.1.3.3) sowie Bromacil (vgl. Kapitel 3.1.3.1).
2.2 Eigenwasserversorgungsanlagen und dezentrale Wasserversorgungsanlagen
im Stadtgebiet Münster
Kleinanlagen
Die Trinkwassergewinnung aus Kleinanlagen zur Eigenversorgung unterliegt den recht lichen
Bestimmungen der TrinkwV. Kleinanlagen sind gemäß § 2 Nr. 2 Buchstabe b TrinkwV „dezentrale
Wasserversorgungsanlagen: Anlagen einschließlich dazugehörender Wassergewinnungsanlagen
und eines dazugehörenden Leitungsnetzes, aus denen pro Tag weniger al s 10 Kubikmeter
Trinkwasser entnommen oder im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit genutzt
werden, ohne dass eine zentrale Wasserversorgungsanlage oder eine
Eigenwasserversorgungsanlage vorliegt“; und nach Buchstabe c „Eigenwasserversorgungsanlagen:
Anlagen einschließlich dazugehörender Wassergewinnungsanlagen und einer dazugehörenden
Trinkwasserinstallation, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser zur eigenen
Nutzung entnommen werden“.
Betreiber einer Wasserversorgungsanlage sind gemäß § 11 TrinkwV verpflichtet, den Betrieb dieser
Anlage beim Gesundheitsamt anzuzeigen. Im gesamten Stadtgebiet wurden dem Gesundheitsamt
1.595 b - und c -Anlagen angezeigt. Abbildung 23 zeigt die Verteilung der Standorte auf das
Stadtgebiet.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
45
Bei der Errichtung, der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung müssen mindestens die
allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.
Abbildung 23: Verteilung der Kleinanlagen im Stadtgebiet Münster
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
46
Trinkwasser-Analytik (Eigenversorgung)
Das Trinkwasser muss den Anforderungen der §§ 6 bis 9 der TrinkwV entsprechen und es muss
rein und genusstauglich sein. Trinkwasser aus dezentralen Wasserversorgungsanlagen (b-Anlagen)
und Eigenwasserversorgungsanlagen (c -Anlagen) muss jährlich auf mikrobiologische Parameter
und dreijährlich auf chemische Parameter gemäß § 28 und § 29 TrinkwV untersucht werden. Zur
Durchführung der Untersuchungen erstellt der Betreiber einer dezentralen
Wasserversorgungsanlage im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt einen Untersuchungsplan
gemäß § 28 TrinkwV. Die Trinkwasseruntersuchungen sind vom Betreiber bei einem nach TrinkwV
zugelassenen Trinkwasserlabor zu beauftragen und die Ergebnisse sind dem Gesundheitsamt
mitzuteilen. Die in Tabelle 19 aufgeführten Parameter werden in Münster jä hrlich bzw. dreijährlich
im Trinkwasser von dezentralen und Eigenwasserversorgungsanlagen untersucht. Der
Parameterumfang wurde gem. § 28 und § 29 TrinkwV der zwingend erforderlichen zu
untersuchenden sowie der in Münster möglich vorkommenden Parameter vom Gesundheitsamt
festgelegt. Das Gesundheitsamt überwacht gem. § 54 und § 55 TrinkwV die Einhaltung der
Betreiberpflichten.
Gemäß § 47 TrinkwV muss der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage jede
Grenzwertüberschreitung oder eine nachteilige Veränderung des Trinkwassers z.B. im Hinblick auf
Färbung, Geruch, Geschmack oder Trübung sowie außergewöhnliche Vorkommnisse in der
Umgebung der Anlage dem Gesundheitsamt melden. Abhilfemaßnahmen oder erforderliche
Nutzungseinschränkungen werden mit dem Gesundheitsamt abgesprochen. Gemäß § 55 TrinkwV
führt das Gesundheitsamt turnusmäßig alle drei Jahre eine Besichtigung der dezentralen
Wasserversorgungsanlagen und alle fünf Jahre der Eigenwasserversorgungsanlage durch oder es
erfolgen anlassbezogene Kontrollen. Diese schließt die dazugehörigen Schutzzonen oder der
Umgebung der Wasserfassungsanlage, soweit sie für die Wassergewinnung von Bedeutung ist, mit
ein.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
47
1
Tabelle 19: Parameterumfang für dezentrale Wasserversorgungsanlagen und Eigenwasserversorgungsanlagen in
Münster
1 Da Eisen in Münster zu den auffälligen Parametern zählt, empfehlen wir die Untersuchung. Ab einer
Konzentration von 0,5 mg/l kommt es zu einer geschmacklichen Beeinträchtigung und nach Luftzufuhr zu einer
Braunfärbung („Rost“) des Wassers.
Parameter der Gruppe A
Enterokokken
Escherichia coli (E. coli)
Coliforme Bakterien
Koloniezahl bei 22 °C
Koloniezahl bei 36 °C
Färbung
Trübung
Geschmack 1 x jährlich
Geruch
Wasserstoffionen-Konzentration (pH-Wert)
Elektrische Leitfähigkeit
wenn das Rohwasser von Oberflächenwasser stammt oder von Oberflächenwasser
beeinflusst wurde
- Clostridium perfringens einschließlich Sporen
Aufbereitungsstoffe, sofern sie zugefügt werden oder bei Aufbereitung entstehen können
- Aluminium, Eisen
Parameter der Gruppe B
Bor
Nitrat
Nitrit
Ammonium
Chlorid
Eisen¹
Fluorid
Blei Alle 3 Jahre
Kupfer
Nickel
Mangan
Natrium
Organisch gebundener Kohlenwasserstoff (TOC) oder Oxidierbarkeit
Stoffe, sofern sie bei der Aufbereitung zugefügt werden oder entstehen oder bei Kontakt mit
Materialien, die den Stoff abgeben können
- Acrylamid, Chlorat, Chlorit, Epichlorhydrin, Halogenessigsäuren (HAA 5),
Trihalogenmethane, Vinylchlorid
Die Untersuchungshäufigkeit und der Umfang von Aufbereitungsstoffen gem. § 20 TrinkwV ist der „Liste der
Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren“ des Umweltbundesamtes zu entnehmen.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
48
Trinkwasserbeschaffenheit (Kleinanlagen)
Auf der Grundlage der regelmäßigen Kontrollen der dezentralen Wasserversorgungsanlagen und
der Eigenwasserversorgungsanlagen kann belegt werden, dass der Gesundheitsschutz im Sinne
der TrinkwV generell gewährleistet ist. Sollten dennoch Trinkwasserverunreinigungen und
schadhafte Wasserversorgungsanlagen festgestellt werden, wird durch Beratung,
Nachuntersuchung und Anordnung von Maßnahmen des Gesundheitsamtes eine gefahrlose
Nutzung der betroffenen Anlagen wiederhergestellt.
Bei Überschreitungen von bakteriologischen Parametern werden keine Ausnahmegenehmigungen
vom Gesundheitsamt erteilt. Bis zur unverzüglichen Sanierung wird ein Abkochgebot erteilt oder die
Verwendung von Wasser aus unbedenklichen Quellen empfohlen. Tabelle 20 zeigt
Grenzwertüberschreitungen von bakteriologischen Parametern für das Jahr 2023.
Tabelle 20: Grenzwertüberschreitungen bei bakteriologischen Parametern (2023)
Im Rahmen der Überwachung von dezentralen Wasserversorgungsanlagen und
Eigenwasserversorgungsanlagen über einen Zeitraum von drei Jahren wurden vereinzelt
Grenzwertüberschreitungen von chemischen Parametern festgestellt. Daraufhin wurde in der Regel
eine eingeschränkte Nutzung des Trinkwassers vom Gesundheitsamt angeordnet. Entweder
befristet bis zur Sanierung und / oder bis zur Vorlage eines negativen Befun des. Weitere geogen
bedingte Grenzwertüberschreitungen ohne gesundheitliche Relevanz blieben ohne
Anordnungsmaßnahmen. In Tabelle 21 werden Grenzwertü berschreitungen von chemischen
Parametern über einen repräsentativen Zeitraum (die drei Jahre entsprechen einem Prüfzyklus aller
dezentralen und Eigenwasserversorgungsanlagen) dargestellt, die häufiger auftraten.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
49
Tabelle 21: Häufige Grenzwertüberschreitungen von chemischen Parametern (2021-2023)
Neben der Regelüberwachung gem. TrinkwV werden anlassbezogene Überprüfungen durchgeführt.
Das im Wasserversorgungskonzept 2018 beschriebene anlassbezogene Untersuchungsprogramm
im Grundwasserleiter in der Nähe des WW „Kinderhaus“ auf Bromacil und andere PBSM wurde
abgeschlossen. Entweder weil die Betreiber Kohlefilter einbauen ließen, keine PBSM mehr
nachgewiesen wurden oder ein Anschluss an das öffentliche Netz erfolgte. Diese Untersuchungen
wurden auch im Hinblick auf die Wasserwerksumstrukturierung (vgl. Kapitel 4.2.1) ausgewertet, um
zu dokumentieren, ob die strom abwärts vom WW „Kinderhaus“ liegenden Brunnen evtl. negativ
beeinflusst werden können, wenn das WW außer Betrieb genommen wird. Im Projekt „Prüfung der
Entwicklung und der räumlichen Verteilung der Bromacilgehalte im Bereich der Wasserfassungen
„Kinderhaus“ und „Vennheideweg“ der SWMS zum Datenbestand 09/2016“ des Hydrogeologischen
Fachbüros „Schmidt und Partner“ wurde festgestellt, dass die bestehende Entnahme aufgrund der
bestehenden hydrogeologischen Gegebenheiten nur sehr kleinräumig zu einer Bromacil-Sanierung
Parameter Grenzwert
n. TrinkwV
Anzahl Über -
schreitungen
Temporäre
Nutzungsein-
schränkung
Begründung für temporäre eingeschränkte
Nutzung
Ammonium 0,50 mg/l 424 424 Der max. nachgewiesene Wert von 6,4 mg/l
hat in dieser Höhe keine gesundheitliche
Relevanz. Ammonium dient als
Indikatorparameter für Fremdeinträge und
ist im Zusammenhang mit dem Anstieg
weiterer Parameterkonzentrationen zu
betrachten.
Nitrat 50 mg/l 125 125 Eine Ursache für erhöhte Nitratwerte ist die
stickstoffhaltige Düngung in der
Landwirtschaft.
Im Gegensatz zu anderen Stoffen ist der
Grenzwert von Nitrat in Höhe von 50 mg
Nitrat je Liter nicht für eine lebenslange
Exposition berechnet, sondern für eine
akute Exposition von in diesem Fall
besonders empfindlichen Säuglingen.
Eisen 0,2 mg/l 127 127 Der Grenzwert von Eisen (0,2 mg/l) hat in
erster Linie ästhetische Motive. Ab einer
Konzentration von 0,5 mg/l kommt es
einerseits zu einer geschmacklichen
Beeinträchtigung und anderseits nach
Luftzufuhr zu einer Braunfärbung („Rost“)
des Wassers.
Mangan 0,05 mg/l 60 60 Mangan in Konzentrationen oberhalb von
50 µg/l (0,050 mg/l) kann zu
Verschlammungen im Verteilernetz führen,
lange bevor eine gesundheitliche Besorgnis
besteht.
Natrium 200 mg/l 194 194 Natrium ist für den Organismus essentiell.
Für Risikogruppen, besonders für alte
Menschen ist natriumarme Nahrung
vorteilhafter. Da sie in der Regel zu wenig
Flüssigkeit aufnehmen, riskieren sie sonst
einen Natriumüberschuss mit gefährlichem
Bluthochdruck als Folge. Für Babys ist ein
erhöhter Natri umgehalt ebenfalls
gesundheitsgefährdend, weil ihre Nieren
schädliche Substanzen noch nicht so
effizient ausscheiden können.
Natriumarmes Wasser ist daher für
Kleinkinder zu empfehlen.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
50
beitragen kann, so dass eine Außerbetriebnahme des WW keinen erheblichen Einfluss auf die
grundwasserbürtige Bromacilfracht ausüben dürfte. Bei Neubohrungen von Brunnen wird bei der
Erstuntersuchung in dem stromabwärts vom WW „Kinderhaus“ gelegenen Gebiet eine
Untersuchung auf Bromacil aus Vorsichtsmaßnahmen vom Gesundheitsamt eingefordert.
Seit 2018 wurden dem Gesundheitsamt keine Auffälligkeiten bekannt, die einen Anlass zu weiteren
Trinkwasseruntersuchungen gaben.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
51
3 Risikobewertung
3.1 Ohne durch den fortschreitenden Klimawandel bedingte Risiken
Urbanität
Aus Sicht der Trinkwassergewinnung verfügen die WSG „Kinderhaus“ und „Geist“ - einhergehend
mit einem urban geprägten Wassereinzugsgebiet - über zahlreiche Gefährdungspotentiale
unterschiedlicher Typisierung.
Industrie und Gewerbe
Ein Teil der in den WSG ansässigen Betriebe verarbeitet oder arbeitet mit wassergefährdenden
Stoffen (z.B. Tankstellen, industrielle Großbetriebe), welche störungs - oder unfallbedingt eine
kritische Kontamination des Grundwasserleiters zur Folge haben können.
Verkehr
Im Gegensatz zu den übrigen WGG weisen die WSG „Kinderhaus“ und „Geist“ jeweils eine
vergleichsweise hohe Verkehrsinfrastruktur auf. Hierdurch ergeben sich zahlreiche poten zielle
Risiken, insbesondere im Zusam menhang mit den Transporten bzw. verkehrsunfallbedingten
Austritten von wassergefährdenden Stoffen, aber auch durch das erhöhte Einbringen von aus dem
Straßenverkehr verursachten Schmutzfrachten in Straßenseitengräben und Gewässer.
Versiegelung
Durch e ine bereits in den letzten Jahren verstärkte sowie perspektivisch weiter zunehmende
Flächenversiegelung wird der natürliche Wasserhaushalt mit den Wasserhaushaltskomponenten
Versickerung, Verdunstung und natürlicher Abfluss gestört. Dies führt zu einem erhöhte n Abfluss
von Niederschlagswasser in die städtische Kanalisation und kann infolgedessen auch zu einer
Reduzierung der natürlichen Grundwasserneubildung in den Wassereinzugsgebieten führen
(vgl. Kapitel 4.2.3). Die Ausprägung ist in Abhängigkeit zur jeweiligen Flächennutzung in den WSG
unterschiedlich. So hat eine zunehmende Versiegelung insbesondere in den urbanen
Einzugsgebieten der WW „Geist“ und „Kinderhaus“ eine stärkere Auswirkung auf die
Grundwasserneubildung. Des Weiteren kann es in Folge einer daraus resultierenden reduzierten
Verdunstungskühlung und der damit einhergehenden Verschlechterung des urbanen Mikroklimas
zu einem Mehrverbrauch an Trinkwasser kommen.
Abwasser
Bedingt durch ihre urbanen Siedlungsstrukturen verfügen die WSG „Kinderhaus“ und „Geist“ über
kommunale Abwasserkanäle. Einhergehend mit der Leitungslänge steigt das poten zielle Risiko
einer Leckage und folglich die Gefahr e iner grundwassergefährdenden Infiltration von Abwasser.
Aufgrund der geringe ren Wohnbebauung in den Einzugsgebieten der WW „Hohe Ward “ und
„Hornheide“ liegt hier ein entsprechend geringeres Risiko vor. Ungeachtet dessen betreibt das Amt
für Mobilität und T iefbau der Stadt Münster in allen WSG einen erhöhten Aufwand bei den
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
52
Dichtheitsprüfungen des Kanalisationsnetzes, um Leckagen frühzeitig zu erkennen. Reparaturen
am Kanalisationsnetz in den WSG werden vorrangig durchgeführt.
Ausblick
Vor dem Hintergrund einer stark wachsenden Stadt stellt die damit einhergehende Zunahme der
Bebauungsdichte ein grundsätzliches Risiko für die öffentliche Trinkwasserversorgung in Münster
dar. Um die bereits heute angespannte Situation des Grundwasserdargebots nicht zu verschärfen,
sind weitere Versiegelungen in den Einzugsgebieten der öffentlichen Trinkwasserversorgung
möglichst zu vermeiden und wassersensible Maßnahmen, die einer weiteren Versieglung
entgegenwirken zu stärken (vgl. Kapitel 4.2.3). Damit die Aufrechterhaltung der
Versorgungssicherheit durch ausreichende Grundwasserfördermengen weiterhin gewährleistet ist.
Darüber hinaus kann Trinkwassersubstitution zur Schonung der Wasserressourcen beitragen. Eine
Diversifizierung der Wasserversorgung durch Nutzung alternativer Ressourcen für Zwecke, die
keine Trinkwasserqualität erfordern, ist in diesem Kontext zielführend (vgl. Kapitel 4.2.2). Ferner
führt das Bevölkerungswachstum zwangsläufig zu einem steigenden Trinkwasserbedarf, welcher in
seiner prognostizierten Höhe ( vgl. Kapitel 2.1.1.1.1) mit der neuen Wasserwerksstruktur bzw. de r
dann technisch realisierbaren Trinkwasserproduktionsmengen gedeckt werden kann. Ein weiterer
Vorteil der neuen Wasserwerksstruktur , welche die Außerbetriebnahme der WW „Geist“ und
„Kinderhaus“ beinhaltet, besteht darin, dass insbesondere die oben beschriebenen urbanen Risiken
zukünftig eine geringere Bedeutung für die Trinkwasserproduktion in Müns ter haben
(vgl. Kapitel 4.2.1).
Altlasten
In den WSG „Hornheide-Haskenau“, „Kinderhaus“, „Geist“ und „Hohe Ward “ sind derzeit 110
bodenschutzrechtlich relevante Flächen bekannt. Diese Flächen werden durch die Untere
Bodenschutzbehörde (UBB) der Stadt Münster in dem sogenannten Altlastenkataster erfasst.
Die räumliche Verteilung der erfassten Flächen auf die einzelnen WSG ist der Tabelle 22 zu
entnehmen. Aufgrund der vielfältigen früheren sowie aktuellen Nutzungen , insbesondere im WSG
„Geist“, sind vergleichsweise viele bodenschutzrelevante Flächen vorhanden.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
53
Wasserschutzgeb
iet
Summe
Altlast-
/Verdachtsfläc
he
Davon
Altstandort
e
Davon
Altablagerung
en
Fläche in
m²
Schädliche
Bodenveränderu
ng
Hohe Ward 2 0 2 21.900 0
Hornheide
Haskenau
6 5 1
2.17440
0
0
Kinderhaus 22 7 15 308.900 3
Geist
72 37 35
1.197.60
0
5
Tabelle 22: Altlast- und Verdachtsflächen in den WSG
Diese Flächen mit anthropogener Vornutzung sind grundsätzlich geeignet, Gefahren, erhebliche
Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen
(§ 2 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)). Die Altlastenverdachtsflächen werden systematisch
bewertet (vgl. Abbildung 24)
Abbildung 24: Bewertungsschema der Altlastenverdachtsflächen
Entsprechend dem Bearbeitungsfortschritt sind die Flächen in verschiedene Kategorien eingestuft,
wie z. B.:
Altlastverdächtige Fläche, Verdachtsfläche einer schädlichen Bodenveränderung
Flächen in der Untersuchung (orientierende Untersuchungen, Detailuntersuchungen zur
Gefährdungsabschätzung)
Fläche, von der bei derzeitiger Nutzung keine Gefahr ausgeht
Altlast, schädliche Bodenveränderung
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
54
Sanierungsuntersuchung
Dauerhafte Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen
Sanierte Fläche mit Überwachung
Sanierte Fläche ohne Überwachung
Nachrichtliche Führung (Verdacht ausgeräumt, komplett saniert)
In Abhängigkeit vom festgestellten Gefährdungspotential werden nach entsprechender Bewertung
durch die UBB die notwendigen Maßnahmen veranlasst, um eine Gefahr für die im BBodSchG
definierten Wirkungspfade (Mensch, Nutzpflanze, Grundwasser) abzuwehren. Entsprechend dieses
Gefährdungspotentials befinden sich Altlasten in der Überwachung.
Bei einigen Flächen sind jedoch Kontaminationen nachgewiesen word en, die unter bestimmten
Rahmenbedingungen zu einer Beeinträchtigung der Grundwasserqualität führen und sich damit
negativ auf die Trinkwassergewinnung auswirken können. Da diese latenten Beeinträchtigungen
überwiegend in den besonders urban geprägten WSG „Geist“ und „Kinderhaus“ vorliegen, wird das
Risiko durch die Umsetzung der neuen Wasserwerksstruktur (vgl. Kapitel 4.2.1) erheblich minimiert.
Auftreten besonderer Parameter
Wird dem Gesundheitsamt bekannt, dass in einem Wasserversorgungsgebiet chemische Stoffe
vorkommen, die eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen und für die in der
TrinkwV kein Grenzwert aufgeführt ist, legt d as Gesundheitsamt fest, bis zu welchen
Konzentrationen und für welchen Zeitraum diese chemischen Stoffe im Trinkwasser enthalten sein
dürfen.
Auch die Bezirksregierung Münster kann in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde der SNMS als
zuständiges Wasserverso rgungsunternehmen verdachtsbezogene Untersuchungsprogramme
auferlegen, um so eine Verbesserung der Datenlage zu bewirken - respektive darauf basierende
wasserrechtliche Auflagen festzulegen.
Dementsprechend wird das Grund -/Rohwasser und/oder Trinkwasser de rzeit fortlaufend auf
nachfolgende Parameter in einem behördlich abgestimmten Turnus ( vgl. Kapitel 2.1.1.4.3 sowie
2.1.1.4.4) analysiert.
3.1.3.1 Bromacil
Der seit 1990 nicht länger als Herbizid zugelassene Wirkstoff Bromacil - gemäß TrinkwV mit einem
Grenzwert von 0,1 µg/l belegt - liegt in den WGG „Kinderhaus-Süd" sowie WGG „Hammer Str." im
Grundwasserleiter vor und ist auch heute noch im Grund - sowie Rohwasser beider
Gewinnungsgebiete analytisch na chweisbar (vgl. Abbildung 25). Demgemäß liegt für beide WGG
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
55
eine behördliche Auflage zur Überwachung bzw. Umsetzung von entsprechenden
Vorkehrungsmaßnahmen (AKF) vor.
Abbildung 25: Bromacil-Werte im Rohwasser der WGG „Hammer Str." und „Kinderhaus-Süd" (2013-2023)
Gemäß wasserrechtlicher Auflage werden die am Standort „Hammer Str." geförderten
Grundwassermengen aufgrund des hier vorliegenden Grundwasserschadens durch erhöhte
Bromacil-Belastungen über eine AKF aufbereitet und am Standort „Vennheideweg" in gleicher
Menge über Infiltrationsbecken dem Grundwasser wieder zugeführt (vgl. Kapitel 2.1.3.2).
Aufgrund der erhöhten Bromacil -Belastung wird das am Standort „Kinderhaus -Süd“ geförderte
Rohwasser - im Gegensatz zu dem aus dem Gewinnungsgebiet „Kinderhaus-Nord“ - grundsätzlich
einer AKF zugeführt. Zudem sind die wasserrechtlich genehmigten Entnahmemengen bei einer
Bromacil-Konzentration von mehr als 0,1 μg/l im Rohwasser deutlich reduziert (vgl. Kapitel 2.1.3.1).
Im weiteren Prozess werden die Rohwässer aus den Gewinnungsgebieten „Kinderhaus -Nord“ und
„Kinderhaus-Süd“ zusammengeführt und gleichzeitig aufbereitet.
Ausblick
Der am Standort „Hammer Str." vorliegende Grundwasserschaden durch Bromacil ließ sich im vom
WW „Geist“ gelieferten Trinkwasser in den letzten zehn Jahren nicht nachweisen (unterhalb der
analytischen Bestimmungsgrenze). An der Netzeinspeisung des WW „Kinderhaus“ konnten im
Betrachtungszeitraum 2013 bis 2023 seit Ende 2019 geringe Mengen an Bromacil im Trinkwasser
nachgewiesen werden, welche jedoch deutlich unter dem Grenzwert der TrinkwV (0,1 μg/l) lagen
(vgl. Abbildung 26).
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
56
Abbildung 26: Bromacil-Werte im Trinkwasser des WW Kinderhaus (2013-2023)
Am WW „Kinderhaus“ ist diese deutliche Reduzierung der Kombination aus AKF -Aufbereitung des
Einzelrohwassers „Kinderhaus-Süd" (vgl. Abbildung 27) und abschließender Zusammenführung der
beiden zu Trinkwasser aufbereiteten Einzelrohwässer „Kinderhaus-Nord" und „Kinderhaus-Süd"
geschuldet. Bezogen auf das WW „Geist“ wird die Bromacil -Elimination durch eine
Grundwassersanierung (Rohwasser „Hammer Str.") erzielt (vgl. Kapitel 2.1.2.2).
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
57
Abbildung 27: Bromacil-Elimination am WW „Kinderhaus“ (2020-2023)
Abbildung 27 veranschaulicht, dass im WGG „Kinderhaus-Süd" - aufgrund der im Rohwasser
teilweise sporadischen, teilweise kontinuierlichen Überschreitungen des Grenzwertes um den Faktor
1,5 bis 3 - bei einer Trinkwassernutzung weiterhin die Notwendigkeit einer Aufbereitung vorliegt.
Dagegen sind die Bromacil -Werte in den Förderbrunnen des Gewinnungsgebietes „Hammer Str.“
zwar rückläufig, jedoch nah am Grenzwert der TrinkwV (vgl. Abbildung 25).
Im Zuge der sich bereits in der Umsetzung befindlichen Wasserwerksumstrukturierung bzw. der
damit einhergehenden Außerbetriebnahmen der WW „Geist“ und „Kinderhaus“ werden die
Grundwasserschäden der zugehörigen WGG die öffentliche Trinkwasserversorgung mittelfristig
nicht länger betreffen (vgl. Kapitel 4.2.1).
3.1.3.2 TFA
Der Metabolit Trifluoracetat (TFA) tritt seit einigen Jahren vermehrt in Oberflächengewässern sowie
Grundwasserkörpern auf und resultiert unter anderem aus der Stoffgruppe der per - und
polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS). Da es eine Vielzahl von TFA-Vorläufersubstanzen gibt (u.a.
Kälte- und Treibmittel, PBSM, Fluorchemikalien, Arzneimittel), ist sein Eintrag in die Umwelt über
diverse Eintragspfade als flächendeckend zu bezeichnen. Hinzu kommt , dass TFA selbst keinen
Abbauprozessen unterliegt und sich folglich mit der Zeit in der Umwelt anreichert. Neben seiner
Persistenz verfügt TFA zugleich über eine hohe Mobilität, wodurch das Abbauprodukt leicht in den
Wasserkreislauf gelangen kann [6].
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
58
Vor dem Hintergrund erhöhter TFA-Befunde in den Einzugsgebieten für die öffentliche
Wasserversorgung des Münsterlandes wurde seitens der Bezirksregierung Münster im Jahr 2016
eine strukturierte TFA -Untersuchung veranlasst, welche in Form von Rohmisch - oder
Reinwasseruntersuchungen im Zu - bzw. Ablauf der Aufbereitungsanlagen durchzuführen waren.
Der seinerzeit vom UBA festgelegte GOW (3,0 μg/l) wurde im Jahr 2020 - basierend auf einer nun
ausreichenden Datenlage - durch einen lebenslang duldbaren Leitwert von 0,06 mg/l (60 μg/l)
abgelöst. Mit der Veröffentlichung des Leitwertes ist gemäß Rundverfügung vom 17.11.2020 auch
der zuvor festgelegte Analytikturnus anzupassen. Für die Roh- und Reinwasseranalytik gilt ab 2021:
1. Für Gewinnungsgebiete ohne bisherige TFA-Befunde: einmalig
2. Für Gewinnungsg ebiete mit TFA -Befunden und bisherigen Messwerten < 3,0 μg/l:
halbjährlich (Frühjahr und Herbst)
3. Für Gewinnungsgebiete mit TFA -Befunden und bisherigen Überschreitungen des
ehemaligen GOW (> 3,0 μg/l): vierteljährlich
Ausblick
Aufgrund der zuvor detektierten TFA-Konzentrationen im Rohmisch- bzw. Reinwasser wird seit 2020
in den betroffenen WGG bzw. an den dazugehörigen WW von der SNMS eine vierteljährliche TFA-
Analytik durchgeführt. Deren Ergebnisse zeigen auf, dass seit Beginn der Messreihe die TFA -
Konzentrationen an den entsprechenden Messstellen zunehmen (vgl. Abbildung 28).
Abbildung 28: TFA-Konzentrationen in Roh- und Reinwasser (2016 - 2023)
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
59
Da es sich bei TFA um einen mobilen, biologisch schwer abbaubaren sowie sehr gut wasserlöslichen
Parameter handelt, wird er weder natürlich (innerhalb der Boden - und/oder Uferpassage) noch
adsorptiv (mittels AKF) noch oxidativ (mittels Ozonung) entfernt. Eine TFA-Entfernung kann im WW
nur mittels einer Umkehrosmose erreicht werden [7]. Für das ebenfalls betroffene WW „Hornheide“
wird im Zuge der Wasserwerksumstrukturierung eine entsprechend effiziente Au fbereitungsanlage
implementiert (vgl. Kapitel 4.2.1.2).
3.1.3.3 Oxipurinol
Messungen haben gezeigt, dass der vom UBA für den Stoff Oxipurinol festgelegte GOW von 0,3
µg/l im Trinkwasser aus dem WW „Hornheide“ und der Übergabestelle Gelsenwasser überschritten
wird (vgl. Abbildung 29). Oxipurinol ist der aktive Hauptmetabolit des Arzneiwirkstoffs Allopurinol,
welcher zur Behandlung von chronischer Gicht eingesetzt wird.
Nach Feststellung des Gesundheitsamtes Münster kann gemäß einer im Mai 2023
ausgesprochenen Duldung des Gesundheitsamtes Münster die Oxipurinol -Konzentration des
Trinkwassers für einen Zeitraum von drei Jahren (bis zum 30.04.2026) bis zu einer
Höchstkonzentration von 1,0 µg/l geduldet werden, da diese Exposition mit Blick auf die
dahinterliegende Annahme einer lebenslangen Aufnahme (entsprechend GOW) keine Besorgnis
eines akuten gesundheitlichen Risikos darstellt.
Ausblick
Als erweitertes Überwachungsprogramm muss die SNMS bis zum 30.04.2026 monatlich im Abstand
von vier Wochen an den Wasserwerksausgängen und der Übergabestelle Gelsenwasser eine
Bestimmung der Oxipurinol-Konzentration durchführen lassen und die entsprechenden Ergebnisse
dem Gesundheitsamt Münster innerhalb einer Woche übermitteln. Das Gesundheitsam t Münster
erachtet diese Maßnahme als verhältnis- sowie zweckmäßig, um etwaige Gesundheitsgefahren für
die Bevölkerung abzuwenden.
Die bislang detektierten Oxipurinol -Konzentrationen lagen stets unterhalb der geduldeten
Höchstkonzentration von 1,0 µg/l (vgl. Abbildung 29). Perspektivisch sind die geringfügigen GOW-
Überschreitungen im Trinkwasser des WW „Hornheide“ aufgrund unterschiedlicher - bereits zum
Teil eingeleite ter - Maßnahmen auszuschließen. Wie in Kapitel 2.1.1.5.1 sowie 3.1.5.1 näher
erläutert, spiegelt das Oberflächenwasser aus der Ems insbesondere in Niedrigwasserphasen einen
qualitativen Einfluss von Kläranlagen abflüssen wider. Die in Kapitel 3.1.5.2 beschriebene Abkehr
von der Ems als Bezugsquelle von Infiltrationswasser ist daher auch im Hinblick auf die Reduktion
von Oxipurinol-Konzentrationen als zielführend zu erachten. Zugleich trägt die an den Standorten
„Hornheide“ sowie „Hohe Ward “ zukünftig betriebene und in Kapitel 4.2.1.1 beschriebene
Ultrafiltration einen erheblichen Beitrag zur Adsorption von Oxipurinol bei. Am Standort „Hornheide“
führt darüber hinaus die in der neuen Wasserwerkstruktur praktizierte Beimisc hung von
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
60
Umkehrosmose-Permeat zum konventionell aufbereiteten Trinkwasser in Gänze zu einer Reduktion
von potenziell zu detektierenden Spurenstoffen (vgl. Kapitel 4.2.1.2).
Abbildung 29: Oxipurinol-Konzentrationen an den Netzeinspeisungen (2020 - 2023)
Landwirtschaft
Seit 1991 wird in Münsters WSG eine auf Beratungs- und Fördermaßnahmen basierende - und im
Sinne des Minimierungsgebotes auch zukünftig unerlässliche - Kooperation zwischen der
Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft betrieben. Jede Landwirtin/jeder Landwirt, die/der eine
oder mehrere Flächen in einem Kooperationsgebie t bewirtschaftet, kann auf freiwilliger Basis und
kostenfrei Mitglied der Kooperation werden.
Im Hinblick auf den Grundwasserschutz ist die Kooperation von praktischer Bedeutung, da
pflanzenseitig nicht aufgenommene und/oder witterungsbedingte Rückstände v on Dünge - und
Pflanzenbehandlungsmitteln im Zuge der natürlichen Grundwasserneubildung in das Grundwasser
gelangen. Das erklärte Ziel des kooperativen Gewässerschutzes ist daher eine bedarfsorientierte
Anwendung bzw. praxisnahe Reduzierung wassergefährdend er Stoffe im Rahmen
landwirtschaftlicher Tätigkeiten. Um dieses Vorhaben erfolgreich umsetzen zu können, erarbeitet
ein im engen Austausch mit der SNMS stehender Gewässerschutzberater gemeinsam mit den
Landwirtinnen/Landwirten individuelle Lösungsstrategien für standort - und/oder betriebsbezogene
Probleme. Zielführende Maßnahmen werden dabei entsprechend eines mit den Mitgliedern
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
61
abgestimmten Förder - und Maßnahmenkatalogs finanziell gefördert. Zugleich werden mittels
spezieller Bodenproben messbare Erfolge prämiert.
In den WSG variieren die potenziellen Einflüsse von Belastungsquellen auf das Grund - und
Oberflächenwasser, so dass im Rahmen des kooperativen Gewässerschutzes ein
gebietsabhängiger Fokus gelegt wird. Je nach Lage im WSG werden Maßnahmen priorisi ert und
verschieden stark gefördert. So lassen sich - durch eine bewusste und sinnvolle Düngeplanung im
Vorfeld sowie die korrekte Lagerung und Ausbringung von Düngemitteln - der Düngeraustrag und
der Nährstoffeintrag in die Gewässer minimieren und eine un erwünschte sowie unkontrollierte
Nährstoffbelastung von Boden und Wasser verhindern. Diesbezüglich liegt in den WSG-Zonen II bis
IIIA der Schwerpunkt auf dem Grundwasser. Die WSG-Zone IIIC des WSG „Hohe Ward“ setzt ihren
Fokus auf die Minimierung von PBSM -Rückständen in den Einzugsgebieten der Fließgewässer
Kannenbach und Offerbach, da diese potenzielle Eintragspfade landwirtschaftlicher Immissionen in
den DEK darstellen. Durch einen reduzierten und zielgerich teten Einsatz von chemisch -
synthetischen PBSM und die Verwendung bewährter, jedoch neu optimierter Methoden, wird im
Sinne des Minimierungsgebotes sowie einer nachhaltigen Vorsorgestrategie der Schutz der
Rohwasserqualität verfolgt.
Ausblick Nitrat
Dass landseitige sowie mitunter auch steigende Nitratbelastungen in den lokalen WSG vorhanden
sind, zeigen Analysen diverser Grundwassermessstellen, die sich zum Teil auch im Zustrom
einzelner Brunnengalerien befinden. Die hier erfassten Messwerte sind für eine Veredlungsregion
wie das Münsterland nicht untypisch. So stellen beispielsweise die im WSG „Kinderhaus“ seit
geraumer Zeit ganzjährig nachgewiesenen Nitratbelastungen insbesondere für die Wasserfassung
„Kinderhaus-Nord“ ein potenzielles Risiko dar (vgl. Abbildung 30), welche jedoch aufgrund der
Wasserwerksumstrukturierung mittelfristig außer Betrieb gehen wird (vgl. Kapitel 4.2.1).
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
62
Abbildung 30: Nitrat-Messwerte an zwei Grundwassermessstellen im WGG „Kinderhaus-Nord" (2016 - 2023)
Auch im Bereich des WSG „Hohe Ward“ treten lokal erhöhte Nitratgehalte im Grundwasser auf
(vgl. Abbildung 31). Durch die von der SNMS vorgenommene Grundwasseranreicherung mit
Oberflächenwasser aus dem DEK (vgl. Kapitel 3.1.5) kommt es jedoch zu komplexen
Mischungsverhältnissen im Untergrund, wodurch etwaige landseitige Belastungen abgeschwächt
werden.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
63
Abbildung 31: Nitrat-Messwerte an zwei Grundwassermessstellen im WGG „Hohe Ward" (2016 - 2023)
In Münster lag daher der im Betra chtungszeitraum 2016 bis 2023 im Gesamt -Rohwasser
gemessene Maximalwert mit 30 mg/l (WW „Kinderhaus“) deutlich unter dem TrinkwV-Grenzwert von
50 mg/l (vgl. Abbildung 32).
Abbildung 32: Nitrat-Messwerte im jeweiligen Gesamt-Rohwasser (2016 - 2023)
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
64
Neben der Kooperation zwischen der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft (vgl. Kapitel 3.1.5.1)
sind die unkritischen Nitratmesswerte im Rohwasser insbesondere der in Münster praktizierten
Grundwasseranreicherung geschuldet. Somit ist eine explizite Nitratbeseitigung im
Gesamtrohwasser derzeit nicht erforderlich.
Ausblick PBSM
Probenahme und Untersuchungsumfang der PBSM -Parameterumfänge orientieren sich an den
vorliegenden Informationen über die lokal eingesetzten Wirkstoffe aus den Bereichen Herbizide,
Fungizide sowie Insektizide. Anhaltspunkte liefern in diesem Zusammenhang in sbesondere die
beraterischen Tätigkeiten im Rahmen des kooperativen Gewässerschutzes sowie die Erfahrungen
der mit der Analytik beauftragten Laboratorien. Auch werden die bisherigen Befunde hinsichtlich
ihrer Kontinuität und Konzentrationen berücksichtigt, wie das Beispiel TFA verdeutlicht
(vgl. Kapitel 3.1.3.2). Die Zusammenstellung wird von der SNMS sowie der Bezirksregierung
Münster regelmäßig geprüft und nach Bedarf aktualisiert.
Neben den Wirkstoffen umfassen die Parameterumfänge zugleich zahlreiche Metabolite, welche als
Abbauprodukte der eingesetzten Pflanzenschutzmittel auftreten. Das UBA kategorisiert PBSM-
Metabolite pflanzenschutzrechtlich an hand ihrer (nachgewiesenen) human - sowie
ökotoxikologischen Eigenschaften. Die Aufteilung erfolgt in „Relevante Metabolite (rM)“, „Nicht
relevante Metabolite (nrM)“ sowie Metabolite, die aufgrund (noch) nicht vorliegender Daten als
relevant zwischenbewertet wurden „(xM)“. Da rM nachgewiesen über eine pestizide (Rest-)Aktivität
und/oder ein human -/ökotoxisches Wirkungspotenzial verfügen, unterliegen sie dem TrinkwV -
Grenzwert für PBSM -Wirkstoffe in Höhe von 0,1 μg/l. Demgegenüber wird für nrM ein GOW
festgelegt, welcher je nach toxikologischer Datengrundlage zwischen 1 μg/l und 3 μg/l liegt [8].
Da die bei der Metabolisierung entstehenden Komponenten deutlich mobiler sowie persistenter als
ihre Ausgangsprodukte sind, lassen sich in Wasserproben anstelle der Wirkstoffe häufig nur deren
Metabolite detektieren. Auch in den von der SNMS beauftragten Grundwasseranalysen treten
bestimmte PBSM -Wirkstoffe nur vereinzelt bzw. gar nicht auf. Dass diese innerhalb der
Einzugsgebiete dennoch zum Einsatz kommen, lassen analytisch messbare Metabolit -
Konzentrationen im Grund - und Rohwasser erkennen. Exemplarisch veranschaulichen der mit
einem GOW in Höhe 3 μg/l belegte nrM „Chloridazon -desphenyl“ des Herbizids „Chloridazon“
(vgl. Abbildung 33), der mit einem GOW in Höhe von 3 μg/l belegte nrM „Metazachlor-Sulfonsäure“
des Herbizids „Metazachlor“ (vgl. Abbildung 34), der mit einem GOW in Höhe von 1 μg/l belegte nrM
„N,N-Dimethylsulfamid (DMS)“ des Fungizids „Tolylfluanid“ (vgl. Abbildung 35) sowie der mit einem
GOW in Höhe von 3 μg/l belegte nrM „S -Metolachlor CGA 354743“ des Herbizids „S -Metolachlor“
(vgl. Abbildung 36) ein kontinuierliches Auftreten von nrM, welches im Betrachtungszeitraum 2016
bis 2023 allerdings stets deutlich unterhalb des jeweils festgelegten GOW auszumachen war [9].
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
65
Abbildung 33: Messwerte des nrM "Chloridazon-desphenyl" (2016 - 2023)
Abbildung 34: Messwerte des nrM "Metazachlor-Sulfonsäure" (2016 - 2023)
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
66
Abbildung 35: Messwerte des nrM "N,N-Dimethylsulfamid (DMS)" (2016 - 2023)
Abbildung 36: Messwerte des nrM "S-Metolachlor CGA 354743" (2016 - 2023)
Auch wenn die Begrifflichkeit nrM eine Irrelevanz im Kontext Trinkwassergewinnung impliziert, kann
das vermehrte Auftreten von nrM insbesondere im Grundwasser mit human - und/oder
ökospezifischen Risiken einhergehen: Der im Boden nur langsam bzw. im Grundwa sser kaum
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
67
stattfindende Abbau einiger Metabolite kann im Falle eines kontinuierlichen Eintrags zu
wasserwirtschaftlich relevanten Anreicherungen führen. Diesbezüglich ist eine reaktive Mischung
mit anderen im Grundwasser potenziell auftretenden anthropogenen Stoffen nicht auszuschließen,
da etwaige Wechselwirkungen im Rahmen der Bewertung von Abbauprodukten nicht näher
betrachtet werden [10]. Daher gilt es auch weiterhin, den Einsatz von PBSM grundsätzlich auf ein
Minimum zu redu zieren bzw. bestenfalls durch den Einsatz einer mechanischen
Unkrautbekämpfung (z.B. Hacke und Striegel) , welche im Rahmen der Kooperation LW/WW
finanziell gefördert werden, zu substituieren.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass analytisch zwar l andwirtschaftliche Aktivitäten
in den Einzugsgebieten der Wasserfassungen nachweisbar sind, bislang jedoch an den
Förderbrunnen (Rohwasser) keine kritischen Messwerte von Stoffen landwirtschaftlichen Ursprungs
vorliegen.
Grundwasseranreicherung
Aufgrund des hydrogeologisch begrenzten Grundwasserdargebots der lokalen WGG ist eine
zusätzliche Bezugsquelle zur Aufstockung der verfügbaren Ressourcen zwingend erforderlich.
Während das tatsächlich ausschöpfbare Dargebot in einem Normaljahr aufsummiert bei lediglich ca.
6 Mio. m³/a liegt (vgl. Kapitel 3.2.1), bereiteten Münsters WW beispielsweise im Jahr 2021 rund 13,5
Mio. m³ gefördertes Grundwasser zu Trinkwasser auf.
In Münster wird das natürliche Grundwasserdargebot durch eine Infiltration v on zuvor gereinigtem
Oberflächenwasser aus dem DEK bzw. der Ems angereichert. Zwar macht die Entnahme aus der
Ems zurzeit noch rund 10 % des gesamten in Münster zur Grundwasseranreicherung entnommenen
Oberflächenwassers aus, jedoch wird sie mittelfristig v ollständig durch eine DEK -Entnahme
substituiert (vgl. Kapitel 3.1.5.2).
In Summe nimmt die Grundwasseranreicherung heute einen Anteil von über 60 % der in Münster
gewonnenen Trinkwassermengen ein. Dabei bewirtschaftet die SNMS mittels einer systematischen
Grundwasseranreicherung die für die Trinkwassergewinnung genutzten Grundwasserleiter
ressourcenschonend (vgl. Kapitel 2.1.3.4.1). Voraussichtlich werden die prognostizierten Zunahmen
von Trockenperioden eine Intensivierung dieser nachhaltigen Praxis erfordern, um in den
Sommermonaten eine Kompe nsation klimabedingter Defizite in der Grundwasserneubildung
herbeizuführen (vgl. Kapitel 3.2.1).
3.1.5.1 Ems
Als natürliches Fließgewässer ist die Ems, bedingt durch ihr zum Teil exponiertes Einzugsgebiet,
potenziellen industriellen, urbanen sowie landwirtschaftlichen Emissionen ausgesetzt. Zudem
fungiert sie flussaufwärts, vor der Oberflächenwasser-Entnahmestelle der SNMS , an diversen
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
68
Stellen als Vorfluter für kommunale Kläranlagen. Im analytischen Vergleich zum DEK spiegeln sich
diese Umstände anhand des höheren Aufkommens abwasserbürtiger Stoffe wider ( vgl. Kapitel
2.1.1.5.1). Dabei hängt der relative Anteil von Klärwasser in der Ems von ihrem Abflussregime ab,
welches sich im Zuge des Klimawandels zukünftig deutlich verändern kann ( vgl. Kapitel 3.2.1).
Sinkende Ems-Wasserstände können jedoch nicht nur einen qualitativen, sondern zugleich einen
quantitativen Einfluss auf die Grundwasseranreicherung haben: Eine Oberflächenwasserentnahme
aus der Ems ist wasserrechtlich nur zulässig, sofern diese ausreichend Wasser führt. Die
Entnahmestelle darf nur betrieben werden, wenn der Abfluss in der Ems - oberhalb der Einmündung
der Werse - mehr als 2,63 m³/s bzw. der Wasserstand am hier installierten Pegel ≥ 36 cm beträgt.
Insbesondere die prognostiziert häufiger auftretenden Trockenphasen - mit entsprechend höheren
Tageswasserabgaben und folglich höheren Produktionsmengen (Hitzetage) - gehen mit niedrigen
Ems-Wasserständen einher (vgl. Abbildung 37).
Abbildung 37: Netzeinspeisungen und Ems-Wasserstände (2017 - 2020)
Hinsichtlich der Oberflächenwasserentnahme veranlassen die angeführten qualitativen sowie
quantitativen Aspekte die SNMS zu einer Abkehr von der Ems, respektive Konzentration auf die
ausschließliche Entnahme von Oberflächenwasser aus dem DEK (vgl. Kapitel 3.1.5.2). Bereits seit
Februar 2022 erfolgt in zwei von vier Infiltrationsbecken am Standort „Hornheide“ eine
Grundwasseranreicherung mit aufbereiteten Oberflächenwasser aus dem DEK. Eine vollständige
Substitution der Ems-Entnahme wird voraussichtlich im Jahr 2026 erfolgen.
3.1.5.2 Dortmund-Ems-Kanal
Bereits seit 1919 erfolgt am Standort „Hohe Ward “ eine Grundwasseranreicherung mit
Oberflächenwasser aus dem DEK. Seither stellt der DEK den größten Anteil der erforderlichen
Mengen an Anreicherungswasser für die lokale Trinkwasserproduktion zur Verfügung – ab 2026
ausschließlich (vgl. Kapitel 3.1.5.1).
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
69
Die westdeutschen Kanäle - zu denen auch der DEK zählt - werden überwiegend mit Wasser aus
der Lippe gespeist, sofern diese eine festgelegte Mindes twasserführung aufweist. Pumpenketten
sorgen dafür, dass bei Bedarf Wasser aus der unteren Ruhr oder aus dem Rhein bis in die
Scheitelhaltung (= gleiche Höhenlage zwischen Herne und Münster) bzw. in Trockenzeiten sogar in
die Lippe gefördert werden kann. D as Verbundsystem aus Lippe und den westdeutschen Kanälen
hat sich in den letzten niederschlagsarmen Sommern bewährt, denn für alle Ent nahmeberechtigte
stand jederzeit ausreichend Wasser zur Verfügung [11].
Entgegen der Befürchtung, langanhaltende Trockenzeiten könnten zu einer temporären Drosselung
oder gar einem Entnahmeverbot führen, betrachtet der für die Wasserbewirtschaftung zuständige
Wasserverband Westdeutscher Kanäle (WWK) das Verbundsystem vielmehr als eine Chance, den
Herausforderungen zunehmender Dürreperioden zu begegnen. Bedingt durch die Energiewende
hat der WWK einen erheblichen Rückgang der Wasserentnahmen (Bedarfe der Kraftwerke) zu
verzeichnen und sieht in den freigewordenen Kapazitäten nunmehr sogar Potenziale für den Aufbau
eines resilienten Brauchwassersystems [11]. Auch die vom Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMU) und UBA veröffentlichen
Kernbotschaften des „Nationalen Wasserdialogs“ berücksichtigen die Grundwasseranreicherung als
einen zielführenden technischen Ansatz zur Vermeidung etwaiger Konflikte um die konkurrierende
Nutzung des (lokalen) Grundwasservorkommens [12]. Das UBA betrachtet in der „Nationalen
Wasserstrategie“ die Grundwasseranreicherung als zukunftsgerechte sowie gewässerverträgliche
Modernisierungsstrategie im Hinblick auf bestehende Wasserinfrastrukturen [13]. Dementsprechend
haben auch andere Wasserversorgungsunternehmen aus dem Münsterland unter Berücksichtigung
steigender Wasserbedarfe das Potenzial des DEK als versorgungssichere Ressource für sich
entdeckt und planen derzeit bzw. realisierten erst kürzlich die Implementi erung entsprechender
Entnahme- sowie Anreicherungssysteme in ihre Wasserversorgungsstrukturen. Wie auch die SNMS
stehen diese Unternehmen - als Mitglieder des WWK mit langfristig gesicherten Bezugsanteilen - im
Austausch mit den anderen Wasserversorgungsunternehmen im WWK und sorgen dafür, dass die
Interessen sowie der Stellenwert der öffentlichen Trinkwasserversorgung gewahrt bleiben.
Sollte dennoch wider Erwarten ein flächendeckender quantitativ oder qualitativ bedingter Ausfall der
Entnahmen aus dem DEK eintreten, müssten in den einzelnen Gewinnungsgebieten - vorbehaltlich
der Zustimmung durch die Bezirksregierung Münster - die als Nettoentnahmen klar definierten
Mengen an natürlichem Grundwasserzufluss kurzfristig bis zum fördertechnischen Maximum
überschritten werden. Der natürliche Speichervorrat des Grundwasserleiters liefert in allen WGG
zeitlich begrenzt die Möglichkeit, auch ohne eine Grundwasseranreicherung ausreichend
Trinkwasser zu produzieren. Diesbezüglich gehen offizielle Klimaprognosen davon aus, dass sich
der Klimawandel nach derzeitigem Ermessen eher positiv auf die Grundwasserneubildung im
Bereich des Münsterlandes auswirken dürfte, denn vom Herbst bis zum Frühjahr wird mit einer
Erhöhung der relativen Niederschlagsmenge gerechnet (vgl. Kapitel 3.2.1). Neben einer Steigerung
der Fördermengen bestünde im Not- und Bedarfsfall zugleich die Möglichkeit, über die bestehende
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
70
Versorgungsleitung der Gelsenwasser AG auf die dann maximal mögliche Bezugsmenge
zurückzugreifen (vgl. Kapitel 2.1.1.3.1).
Im Falle einer rein qualitativ begründeten Unterbrechung der Entnahme aus dem südlichen DEK -
Abschnitt wäre durch die mit der Schleuse in Münster vorliegende physikalische Trennung die
Betroffenheit auf den Standort „Hohe Ward“ begrenzt. Sollte die Wasserqualität im nördlichen DEK-
Abschnitt eine Unterbrechung der Entnahme erfordern, bestünde nach Inbetriebnahme der
Anlage 51 die Möglichkeit , den Standort „Hornheide“ mit Oberflächenwasser aus dem südlichen
DEK-Abschnitt zu versorgen (vgl. Kapitel 2.1.1.3.5). Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass
aufgrund der Entnahmetiefe im DEK ausschließlich an der Wasseroberfläche treibende Schadstoffe,
wie beispielsweise durch eine Havarie freigesetztes Öl, nicht zwangsläufig eine Unterbrechung der
Oberflächenwasserentnahme bewirken müssen.
Sofern ein akuter qualitativer Anlass zur Unterbrechung der DEK -Entnahme besteht, wird der
Wasserwerksbetrieb ü ber ein speziell hierfür implementiertes Frühwarnsystem in Form einer
Bioindikation unterrichtet: Anhand eines Daphnientoximeters können (daphnien)toxische
Substanzen im entnommen Oberflächenwasser mit Hilfe eines aktiven Monitorings ausgemacht
werden. Hierfür wird das Schwimmverhalten von Daphnien, welche sehr empfindlich auf im Wasser
mitgeführte Schadstoffe reagieren, in einem kontinuierlich mit DEK -Wasser durchflossenen
Aquarium mittels einer digitalen Bildauswertung analysiert. Für den Fall einer hieraus abgeleiteten
Toxizitätswarnung wird die Oberflächenwasserentnahme unverzüglich eingestellt und weitere
betrieblich abgestimmte Schritte eingeleitet.
Löschmitteleinsatz
Da p er- und p olyfluorierte Chemikalien (PFC) kritische Kontaminaten für den Grundwass erleiter
darstellen, sollte im Falle einer Brandbekämpfung innerhalb Münsters Wasserschutzgebietskulissen
- unter Abwägung der Konsequenzen und sofern wirksame Alternativmittel und/oder -techniken
vorliegen bzw. anwendbar sind - auf den Einsatz von fluorha ltigen Schaumlöschmitteln durch die
Feuerwehr Münster verzichtet werden.
Daneben ist nicht vollkommen auszuschließen, dass im Falle eines Großbrands , durch einen
hierdurch notwendigen gebietsübergreifenden Löscheinsatz , externe Feuerwehreinheiten auf
Löschmittel mit perfluorierenden Tensiden (PFT) zurückgreifen und infolgedessen PFC in das
Grundwasser gelangen können.
Der Einsatz von Zusatzstoffen im Löschwasser ist in den WSG zum Schutz des Rohwassers
möglichst zu vermeiden. Um nach Möglichkeit einem poten ziellen Einsatz von PFC -haltigen
Feuerlöschmitteln vorzubeugen, besteht für Brände in Fassungsnähe grundsätzlich die Möglichkeit,
nach Rücksprache mit der SNMS mittels Auffüllung und exklusiver Bereitstellung der vorhandenen
Infiltrationsteiche zusätzliche Löschwasserkapazitäten zu generieren.
Sofern Zusatzstoffe (Schaummittel) zur Sicherstellung des Einsatzerfolges notwendig sein sollten,
werden grundsätzlich die zuständigen Behörden (i.d.R. die untere Umweltbehörde im Amt für
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
71
Grünflächen, Umwelt und Nachh altigkeit) zur Gefahrenabwehr und Abstimmung der weiteren
Vorgehensweise (ggf. Analytik, Außerbetriebnahme von Brunnen etc.) unterrichtet.
Bei der Entnahme von Löschwasser aus dem Trinkwassernetz besteht potenziell die Gefahr, dass
Trinkwasser sowohl in hy gienischer als auch chemisch -physikalischer Weise verändert bzw.
kontaminiert werden kann. Es ist durch verschiedene Ereignisse belegt, dass in der Vergangenheit
Trinkwasser durch Tätigkeiten der Feuerwehr verunreinigt wurde.
Daher wurde diese Problematik innerhalb einer gemeinsamen Fachempfehlung der AGBF und des
Deutschen Feuerwehrverbandes aufgegriffen. Als vorbeugende Maßnahme wurden von der
Feuerwehr Münster im Zuge der Umsetzung der Fachempfehlung die risikobehafteten Armaturen
mit zugelassenen Rückfl ussverhinderern ausgestattet. Neben einer technischen Anpassung der
Einsatzfahrzeuge erfolgte 2021 eine entsprechende Schulung der Mitarbeitenden, welche seither
als verpflichtende Weiterbildung jedes Jahr wiederholt wird.
Bereitstellung von Löschwasser
Eine Installation von Hydranten zur Löschwasserentnahme im Straßenquerschnitt oder
ausgewiesenen Parkflächen wirkt sich aufgrund der möglichen Einschränkung durch Verkehr oder
parkende Fahrzeuge negativ auf den Einsatz der Feuerwehr aus. Anders als vorgesehen, kann so
nicht jederzeit der nächstgelegene Hydrant genutzt werden, es kann zu Verzögerungen der
Wasserversorgung an den Einsatzstellen kommen. Dies ist an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet
der Fall.
Diesem kann entgegengewirkt werden, indem die Installation von Hydranten vorzugsweise in
Nebenanalgen (Geh - und/oder Radwegen) stattfindet. Im Rahmen von Leitungsarbeiten und
Straßenbaumaßnahmen ist dies zu berücksichtigen. Die Notwendigkeit einer Verlegung von
Hydranten kann im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden.
Wasserverteilung
Grundsätzlich sind Rohrbrüche aufgrund von Leitungsalterung - z.B. durch Korrosion -
unvermeidbar. Darüber hinaus besteht das potenzielle Risiko, dass Tiefbaumaßnahmen im Kanal -
oder Straßenbau Schäden am Versorgungsnetz verursachen.
Im Eintrittsfall erfolgen Gegenmaßnahmen entsprechend einer festgelegten Notfallanweisung,
wodurch der betroffene Bereich schnellstmöglich ausgemacht, anhand von Absperrorganen
räumlich eingegrenzt und Reparaturarbeiten kurzfristig abgewickelt werden können.
Die in Tabelle 11 (S. 35) aufgeführten Inspektionen und Wartungsmaßnahmen dienen neben der
Instandhaltung des Versorgungsnetzes zugleich der Identifizierung (z.B. anhand von
Druckverlusten) etwaiger infr astruktureller Schwachstellen ( vgl. Tabelle 12, S. 35). Kritisch
bewertete Leitungsabschnitte werden entsprechend einer strategisch festgelegten
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
72
Instandhaltungsquote erneuert. Dab ei kommen verbesserte Materialien zum Einsatz, um
beispielsweise das Risiko korrosionsbedingter Schäden zu minimieren.
3.2 Durch den Klimawandel bedingte Risiken
Entwicklungsprognose des quantitativen Wasserdargebots unter Berücksichtigung
möglicher Auswirkungen des Klimawandels
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht stellt sich für die SNMS die Grundwasserstandentwicklung der
letzten Jahre unkritisch dar, obgleich auch in Münsters WSG - bedingt durch die vergangenen
trockenen Sommer - ein gewisser defizitärer Entwicklungstrend hinsichtlich der natürlichen
Grundwasserneubildung zu erkennen ist: Für eine entsprechende Trenddarstellung werden hier die
Grundwasserganglinien sogenannter „Kl imapegel“ - also Referenzmessstellen, deren
Grundwasserstände nicht durch die Grundwasserentnahme der WW beeinflusst werden -
herangezogen. Exemplarisch ist dies für das WGG „Hornheide“ die Grundwassermessstelle
HO_GM_0025 (vgl. Abbildung 38). Die zeitliche Entwicklung der hier erfassten Wasserstände folgt
dem natürlichen, grundwasserneubildungsabhängigen Gang, was durch einen gleichmäßigen
Verlauf mit Hochwasserständen zwischen Januar und April bzw. durch Tiefwasserstände zwischen
Juli und Oktober verdeutlicht wird.
Abbildung 38: Grundwasserganglinie der Messstelle HO_GM_0025 (2014 - 2023)
Aus einer Grundwassergewinnungsanlage kann langfristig nur die Grundwassermenge entnommen
werden, die sich in ihrem Einzugsgebiet wieder regenerieren kann. Der Ermittlung der
Grundwasserneubildungsrate fällt daher eine große Bedeutung in der Grundwasserbewirtschaftung
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
73
zu. Für die Wasserbilanz ist die Grundwassernettoentnahme relevant, die sich aus der tatsächlichen
Entnahmemenge abzüglich der Infiltrationsmenge zusammensetzt.
„Es ist unumstritten, dass sich das Klima der Erde in den letzten Dekaden gewandelt hat, wie
zahlreiche Aufzeichnungen meteorologischer und hydrologischer Dienste weltweit zeigen“ [14]. Mit
Hilfe von Computermodellen werden die relevanten physikalischen Prozesse im Erdsystem
numerisch beschrieben und so real wie möglich zu berechnet. Auf Basis der bisherigen
Klimamodelle lassen sich mögliche Auswirkungen des Klimawandels auf die
Grundwassergewinnung ableiten [4].
Mit den beiden Ansätzen mGROWA und GLADIS, die hinsichtlich ihrer Berechnungsverfahren
unterschiedliche flächendifferenzierte Zuweisungen der Grundwasserneubildungsrate
berücksichtigen, lässt sich einerseits die Bilanz für ein Normaljahr ermitteln und andererseits die
Bilanzverhältnisse einer mehrjährigen Trockenperiode abbilden. Während der GLADIS -Ansatz für
die Berechnung der mittleren zu erwartenden Grundwasserneubildungsrate herangezogen werden
kann, eignet sich der eigentlich für die niederschlagsarme norddeutsche Tiefebene entwickelte
mGROWA-Ansatz für die orientierende Ermittlung der reduzierten Grundwasserneubildung in einer
Folge von Trockenjahren.
Die tatsächlich ausschöpfbare Grundwassernettoentnahme aus den zur öffentlichen
Trinkwasserversorgung dienenden WW der SNMS addieren sich in Summe auf rund 6,67 Mio. m³/a.
Gemäß GLADIS-Ansatz („Normaljahr“) steht demgegenüber ein grundwasserseitiges Dargebot von
rund 6,45 Mio. m³/a. In den WGG „Kinderhaus-Süd“ und „Haskenau“ ist für die Dargebotsdeckung
zudem ein Uferfiltratanteil (Nienbergerbach bzw. Werse) zu berücksichtigen („Kinderhaus-Süd“: rd.
290.000 m³/a / „Haskenau“: rd. 670.000 m³/a). Bei durchschnittlichen oder überschüssigen
Grundwasserneubildungsraten ist das Grundwasserdargebot somit ausreichend, um die
ausschöpfbare Grundwassernettoentnahme sicher zu decken.
Deutlich wird aber auch, dass - ohne entsprechende Infiltration - nur noch ein geringes
wasserrechtliches Erhöhungspotential besteht. In der Folge von Trockenjahren, wie sie zum Teil
auch in den letzten Jahren vorlagen, ist gemäß mGROWA ein Defizit von bis zu ca. 1,30 Mio. m³/a
zu erwarten. Im Gegensatz dazu kommen die bislang verfügbaren, offiziellen Klimaprognosen zu
einer anderen Einschätzung:
1. Betrachtungszeitraum 2021 – 2050
Vom Herbst bis zum Frühjahr kann mit einer Erhöhung der relativen Niederschlagsmenge von bis
zu 14 % gerechnet werden. Diese Erhöhung trägt vom Herbst bis zum Frühjahr zur
Grundwasserneubildung in der Region NRW bei. Des Weiteren kann in den Sommermonaten mit
einer Schwankung der relativen Niederschlagsmenge zwischen - 0,2 und + 7,0 % gerechnet werden.
Der Forschungsbericht zeigt, dass der Klimawandel sich nach dem derzeitigen Kenntnisstand bis
zum Jahr 2050 nicht negativ auf die Grundwasserneubildung in NRW auswirkt. Es kann sogar mit
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
74
einer Zunahme der relativen Niederschlagsmenge von 2 bis 9 % im Jahresmittel gerechnet werden
[15].
2. Betrachtungszeitraum 2071 – 2100
Bis zum Jahr 2100 erhöht sich der relative Niederschlag vom Herbst bis zum Frühjahr auf bis zu
19 %. Demgegenüber reduziert sich der relative Niederschlag in den Sommermonaten um - 14 bis
- 20 %. Es ist eine stärkere Verschiebung der Grundwasserneubildung im Zeitraum Herbst bis
Frühjahr zu verzeichnen. Im Jahresmittel jedoch schwankt die relative Niede rschlagsmenge
zwischen 0 bis 6 %.
Dies stellt sich in anderen Bundesländern anders dar. Dort sind relative Niederschlagsmengen im
Jahresmittel von - 4 % bis + 2 % zu verzeichnen [15].
Abschließend kann gesagt werden, dass sic h nach derzeitigem Ermessen der Klimawandel eher
positiv auf die Grundwasserneubildung im Bereich des Münsterlandes auswirken dürfte, denn vom
Herbst bis zum Frühjahr wird mit einer Erhöhung der relativen Niederschlagsmenge gerechnet [4].
Genau dieser Zeitraum ist für die natürliche Grundwasserneubildung entscheidend. Aufgrund der
langfristigen Tendenz zu geringeren Sommerniederschlägen ist jedoch auch damit zu rechnen, dass
der Wasserbedarf in den Sommermonaten ansteigen wird. Da es sich bei der prognostizierten
Zunahme der Grundwasserneubildung um einen langjährigen Mittelwert handelt, ist grundsätzlich
nicht auszuschließen, dass in den betrachteten Zeiträumen (mehrjährige) Phasen defizitärer
Neubildungsraten auftreten.
Hochwasser
Im Zuge des Klimawandels wird erwartet, dass die Häufigkeit und Intensität von Hochwasser
und/oder Überflutungen in Folge von Starkregenereignissen zunehmen [12]. Hiervon wäre
insbesondere das WGG „Haskenau“ betroffen: Die ses liegt in dem festgesetzten
Überschwemmungsgebiet der Ems, wodurch im Hinblick auf die Rohwassergewinnung - in
Abhängigkeit von der Ausdehnung der Überschwemmung - unterschiedlich ausgeprägte
Ausfallrisiken vorliegen. Die von dem Hochwasser betroffenen Förderbrunnen werden aus
bakteriologischen Gründen außer Betrieb genommen und der Grundwasserförderung erst wieder
zugeschaltet, wenn eine von der Überschwemmung verursachte Verkeimung auszuschließen ist.
Wasserrechtlich darf im Zeitraum der hochwasserbedi ngten Außerbetriebnahme eine
Inbetriebnahme von drei geodätisch höhergelegenen Ergänzungsbrunnen im Bereich der „Wallburg“
erfolgen, um bis zur bakteriologischen Freigabe der regulären Förderbrunnen eine (Teil -
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
75
)Kompensation der Grundwasserförderung zu erzielen. Der Standort der Ergänzungsbrunnen ist so
gewählt, dass auch bei einem Hochwasserszenario, welches statistisch betrachtet lediglich alle 250
Jahre eintreten kann, eine unbeeinflusste Inbetriebnahme gewährleistet ist (vgl. Abbildung 39).
Abbildung 39: Ergänzungsbrunnen im WGG „Haskenau“
Wasserverteilung
Die prognostizierte Zunahme von Hitzetagen und die damit e inhergehende Erhöhung der
Umgebungstemperatur - speziell in versiegelten Bereichen ( vgl. Kapitel 4.2.2) - kann sich
gleichermaßen auf die Temperaturen im Untergrund auswirken, wodurch das Risiko einer qualitativ
unerwünschten Erhöhung der Trinkwassertemperatur im Versorgungsnetz besteht. Poten ziell sind
hiervon insbesondere wenig durchflossene sowie gering überdeckte Leitungsabschnitte betroffen.
Um u.a. einer Erwärmung des Trinkwassers im Versorgungsnetz vorzubeugen, wird eine
Verlegetiefe von mindestens einem Meter (Überdeckung gegenüber der Geländeoberkante)
eingehalten sowie ein regelmäßiger Austausch des transportierten Trinkwassers gewährleiste t. Im
Hinblick auf das Stagnationsrisiko werden Rohrnetzberechnungen genutzt, um potenziell betroffene
Abschnitte zu identifizieren. Rück - und/oder Umbaumaßnahmen - wie beispielsweise
Redimensionierungen oder Anbindungen von Netzanschlüssen/Stichleitungen - können durch
Veränderung der Fließgeschwindigkeit oder Fließrichtung zu einem regelmäßigen Austausch des
Trinkwassers und folglich zu einer Minimierung des Stagnationsrisikos beitragen. Für Abschnitte, in
denen entsprechende Maßnahmen nicht umsetzbar sind, sind regelmäßige Spülprozesse anhand
von Wasserentnahmen vorgesehen.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
76
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
77
4 Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung
4.1 Kurzfristige Maßnahmen
Leitungsbau einer Trink- sowie Infiltrationsleitung im Wassergewinnungsgebiet
„Hohe Ward“
Im Zuge der neuen Wasserwerksstruktur werden an den Standorten „Hornheide“ (bis 2025) und
„Hohe Ward “ (bis 2028) neue Oberflächenwasseraufbereitungsanlagen entstehen, welche
gegenüber den derzeitigen AKF -Anlagen nicht nur zu einer qualitativen, sondern auch einer
quantitativen Verbesserung führen ( vgl. Kapitel 1.2). Mit dem im Jahr 2021 bereits vollendeten
Rohrleitungsbau zwischen den WGG „Haskenau“ und „Hornheide“ wurde die Voraussetzung für eine
ausreichende Oberflächenwasserlieferung zum Standort „Hornheide“ geschaffen. Um analog dazu
den Standort „Hohe Ward“ mit ausreichend Oberflächenwasser für die anvisierte Infiltrationsleistung
zu versorgen, bedarf es auch hier einer neuen Anbindung an den DEK. Bis zur Westfalenstraße -
auf der Höhe des Hiltruper Sees - ist ein entsprechender Leitungsbau bereits erfolgt, so dass hier
der Anschluss der zur Aufbereitungsanlage am WW „Hohe Ward “ führenden
Oberflächenwasserleitung (DN 600) zu erfolgen hat. Um Synergieeffekte im Leitungsbau zu heben,
wird im Zuge der Oberflächenwas seranbindung zugleich die bereits im Jahr 190 6 errichtete
Trinkwasserleitung zwischen dem WW „Hohe Ward“ und der Westfalenstraße (DN 700) erneuert
(vgl. Abbildung 40). Derzeit ist mit einer Fertigstellung im September 2024 zu rechnen.
Abbildung 40: Trink- und Infiltrationsleitung am WW „Hohe Ward“
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
78
4.2 Langfristige Maßnahmen
Wasserwerksumstrukturierung
Münster kann seit Jahren ein verstärktes Bevölkerungswachstum verzeichnen, welches sich
prognostiziert auch in den Folgejahren fortschreiben lässt (vgl. Kapitel 1.2). Um sich daher frühzeitig
auf die damit einhergehenden Herausforderungen im Bereich der Trinkwasserversorgung
vorzubereiten, wurde - intensiver seit dem Jahr 2012 - vor dem Hintergrund eines grundsätzlichen
Sanierungsbedarfs der kleineren WW „Kinderhaus“ und „Geist“ die aktuelle Wasserinfrastruktur
einer der Bevölkerungsprognose angepassten Netzeinspeisung gegenübergestellt.
Mit der Prämisse, die Eigenproduktion der WW zu stärken, ist das Ergebnis einer ganzheitlichen
Betrachtung der Trinkwasserversorgung Münsters eine Außerbetriebnahme der WW „Geist“ und
Kinderhaus bzw. eine Konzentration auf die Wassergewinnung und -aufbereitung an den beiden
Standorten „Hornheide“ und „Hohe Ward“. Der Rat der Stadt Münster stimmte in seiner Sitzung vom
04.07.2018 dem Konzept der Neustrukturierung der Wasserversorgung zu, welches sich seither in
der Umsetzung befindet.
Infrastrukturell begrü ndet geht die zukünftige Wasserwerksstruktur zugleich mit einer
Außerbetriebnahme der Wasserfassung Gittrup einher. Das hier vorliegende WR wird durch das
sich derzeit noch im Verfahren befindliche WR für die Wasserfassung „Hornheide“ kompensiert
(vgl. Kapitel 2.1.3.1). Dementsprechend führt die Umsetzung zwangsläufig neben einer Aufhebung
der WSG „Geist“ und „Kinderhaus“ gleichermaßen zur einer Aufhe bung des WSG „Gittrup“
(vgl. Abbildung 41).
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
79
Abbildung 41: Wasserwerksumstrukturierung
Im Zuge der fokussierten ortsnahen Trinkwasserversorgung müssen die mit der Außerbetriebnahme
der WW „Kinderhaus“ und „Geist“ wegfallenden Trinkwasserproduktionsmengen durch eine
Ertüchtigung der verbleibenden WW „Hornheide“ und „Hohe Ward “ kompensiert wer den
(vgl. Tabelle 23). Die Produktionsaufstockung wird hierbei - neben einer Erhöhung der
konventionellen Grundwasserförderung an beiden WW - am Stand ort „Hornheide“ durch die
Implementierung einer Direktaufbereitung nach dem neusten Stand der Technik erfolgen
(vgl. Kapitel 4.2.1.2).
Tabelle 23: Realisierbare Produktionsmengen in der zukünftigen Wasserwerkstruktur
Hornheide Haskenau Direktaufbereitung
Wasserrechte
(genehmigt/geplant) in m³/a 7.000.000 4.130.000 4.380.000 3.360.000 18.870.000
Erlaubnisse DEK-Entnahme
(genehmigt/geplant) in m³/a 7.000.000 4.100.000 3.000.000 3.360.000 17.460.000
DEK-Entnahme
Infiltration/Direktaufbereitung in m³/a 4.600.000 2.100.000 2.000.000 3.360.000 12.060.000
Produktionsmenge* in m³/a 6.100.000 3.300.000 3.500.000 2.800.000 15.700.000
WW Hornheide
WW Hohe Ward SUMME
* kalkulierte Produktionsmengenverteilung unter Annahme einer uneingeschränkten Anlagenverfügbarkeit
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
80
Der Fremdbezug von Trinkwasser aus dem WW Haltern stellt bei zukünftigen Trinkwasserabgaben
vorrangig die Mengen bereit, die durch die priorisierte ortsnahe Trinkwassergewinnung nicht
abgedeckt werden können (vgl. Kapitel 2.1.1.3.1). In der zukünftigen Wasserwerksstruktur werden
ca. 80 % des Wasserbedarfs über die Eigengewinnung und 20 % über den Fremdbezug dargestellt.
Mit Blick auf die Versorgungssicherheit bietet die Anbindung an die bestehende Versorgungsleitung
der Gelsenwasser AG vor allem die Möglichkeit, im Not - und Bedarfsfall auf die maximal mögliche
Bezugsmenge zurückzugreifen.
Mit einem Abschluss der Wasserwerksumstrukturierung bzw. einer Umsetzung aller damit
einhergehenden Einzelmaßnahmen ist nicht vor dem J ahr 2028 zu rechnen. Grundvoraussetzung
für eine strukturierten Aufgabe der Standorte „Kinderhaus“ und „Geist“ (WW-Außerbetriebnahme
sowie WSG -Aufhebung) ist die Schaffung ausreichender sowie technisch intensiv erprobter
Substitutionskapazitäten an den Standorten „Hornheide“ und „Hohe Ward“.
Vorzeitige Außerbetriebnahme der Wasserfassung „Hammer Str.“
Das Preußenstadion befindet sich in der WSG -Zone II des Gewinnungsgebietes „Hammer Str.“,
wodurch die entsprechenden Auflagen der Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) Einfluss auf
die geplanten Baumaßnahmen nehmen. Da die hier geförderten Grundwassermengen nicht mehr
zwingend für die hinreichende Trinkwasserversorgung der Stadt Münster notwendig sind, hat sich
die SNMS bereit erklärt, vorbehaltlich der Erteilung der hierfür notwendigen WR die Wasserfassung
„Hammer Str.“ vorzeitig aus der Trinkwassergewinnung zu lösen. Dieser Schritt wird sowohl einer
versorgungsgerechten Trinkwassergewinnung als auch einem kostenoptimierten Stadionbau
gerecht. Jedoch ist auch bei der vorzeitigen Außerbetriebnahme weiterhin eine gewisse Förderung
erforderlich, um den Grundwasserstand auf einem unkritischen Niveau zu halten (vgl. Kapitel 4.2.2).
Eine Einleitung dieser Fördermengen in den DEK - wie nach vollständiger Umsetzung der neuen
Wasserwerksstruktur vorgesehen - ist infrastrukturell zunächst nicht möglich : Am Standort
„Vennheideweg“ wird bis zur Außerbetriebnahme des WW „Geist“ weiterhin Wasser aus dem DEK
für die hier praktizierte Grundwasseranreicherung entnommen, wodurch die diesbezüglich genutzte
Transportleitung vom DEK (Entnahme) dem Grundwasserhaltungsbetrieb für eine umgekehrte
Nutzung (Einleitung) zunächst nicht zur Verfügung steht. Derzeit ist geplant, das geförderte
Grundwasser zu einem Teil als Brauchwasser zur Verfügung zu stellen ( vgl. Kapitel 4.2.2). Die
überschüssigen - jedoch für den Haltungsbetrieb erforderlichen - Fördermengen werden bis zur
Außerbetriebnahme des WW „Geist“ provisorisch in den Regenwasserkanal eingeleitet.
4.2.1.1 Modernisierte Oberflächenwasseraufbereitungsanlagen
Die Wasserwerksneustrukturierung geht an den Standorten „Hornheide“ und „Hohe Ward“ mit einer
Modernisierung der bestehenden AKF -Anlagen einher. An beiden WW wird mit einem
Anlagenneubau zukünftig eine Aufbereitung des aus dem DEK entnommenen Oberflächenwassers
in Form eines Hybridprozesses aus Flockung, Pulveraktivkohledosierung sowie polymerer
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
81
Ultrafiltrationsmembran implementiert. Diese Verfahrenskombination gewährleistet durch die
Produktion eines partikelfreien Filtrates den bestmöglichen Schutz der jeweiligen Bodenpassage.
4.2.1.2 Direktaufbereitung
Bei der Direktaufbereitung handelt es sich um ein druckgetriebenes Membranverfahren, in welchem
Oberflächenwasser zunächst über eine Ultrafiltration vorgefiltert (vgl. Kapitel 4.2.1.1) und in einem
zweiten Schritt über eine Nanofiltration/Umkehrosmose aufbereitet wird.
Das zukunftsorientierte Aufbereitungsverfahr en der Membrantechnologie ermöglicht es
grundsätzlich, dem in den Prozess geleiteten Oberflächenwasser nahezu alle Spurenstoffe -
insbesondere jene, die mit einem Grenzwert der TrinkwV belegt sind - sowie anthropogene
Kleinstpartikel ( u.a. Mikroplastik) zu entziehen. In diesem Zuge werden aus dem Wasser
gleichermaßen alle wichtigen Mineralien - unter anderem auch die Härtebildner - entfernt. Somit wird
prozessabschließend das mit der Direktaufbereitung gewonnene Wasser obligatorisch dem
konventionell aufbereiteten Trinkwasser im Trinkwasserspeicher beigegeben. In diesem Zuge ist die
Reduzierung der Wasserhärte (auf den Härtebereich mittel) neben der priorisierten
Spurenstoffelemination als positiver Nebeneffekt der Direktaufbereitung am WW „Hornheide“ zu
betrachten.
4.2.1.3 Schutzstatus „Kinderhaus“
Noch im Laufe dieses Jahrhunderts könnte ein wachstumsbasierter Wasserbedarfsanstieg in
Münster zu einem Handlungsbedarf im Hinblick auf die lokale Wasserversorgungsstruktur führen.
Um daher eine zusätzliche Grundlage für eine zukünftige Steigerung der „or tsnahen
Trinkwasserproduktion“ zu bewahren und somit der Verantwortung gegenüber nachfolgenden
Generationen gerecht zu werden, hat die SNMS für die Wasserfassung „Kinderhaus -Nord“ mit der
zuständigen Behörde (u.a. für den Regionalplan) eine entsprechende F estsetzung als „in Aussicht
genommene Gewinnung“ angeregt („Wasserwirtschaftliches Reservegebiet"). Zum Stand April 2024
ist noch nicht abschließend geklärt, welche konkreten Schritte für eine zukünftige Schutzstellung
eingeleitet werden (können).
Hintergrund
Die sich bereits in der Umsetzung befindliche Wasserswerkumstrukturierung der SNMS sieht in den
nächsten Jahren eine Außerbetriebnahme des WW „Kinderhaus“ vor ( vgl. Kapitel 4.2.1).
Infolgedessen wird die Bezirksregierung Münster perspektivisch das der Wasserfassung zugehörige
WSG aufheben. Das Bestandswasserwerk „Kinderhaus“ kann mit seiner Produktionsleistung in der
heutigen Versorgungsstruktur zwar nur einen marginalen Anteil zur Mengenbereitstellung beitragen,
demgegenüber liegt in dem entsprechenden Gewinnungsgebiet jedoch ein nicht unerhebliches
Grundwasserdargebot vor. Auch innerhalb der nächsten Jahrzehnte wird dieses - mit den heutigen
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
82
Anlagen nicht zu hebende - Dargebot für Münsters öffentliche Trinkwasserversorgung unbedeutend
sein (vgl. Kapitel 2.1.1.1.1). Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass innerhalb der zweiten Hälfte
dieses Jahrhunderts ein wachstumsbasierter Bedarf aufkommt.
Für die Festsetzung des Einzugsgebiets der „in Aussicht genommenen Gewinnung “ sind die
aktuellen hydrogeologischen Erkenntnisse zu berücksichtigen. Diese zeigen auf, dass das derzeit
festgesetzte WSG nicht dem tatsächlichen Einzugsgebiet der Wasserfassung „Kinderhaus -Nord“
entspricht (vgl. Abbildung 42).
Abbildung 42: Einzugsgebiet der Wasserfassung „Kinderhaus-Nord"
Brauchwasser
Die Bevölkerungsprognose für die Stadt Münster zeigt einen erheblichen Bevölkerungsanstieg in
den kommenden Jahren ( vgl. Kapitel 1.2). Angesichts einer wachsenden Stadt sowie den
klimawandelbedingten gesamtstädtischen Herausforderungen, nimmt die Bedeutung einer
nachhaltigeren Bewirtschaftung der Ressource Wasser zu (vgl. Kapitel 3.2).
Die Nutzung von Brauchwasser kann ein wichtiger Baustein sein, um diesen heutigen und künftigen
Aufgaben der Siedlungswasserwirtschaft zu begegnen. Im Wesentlichen beschreibt Brauch-, Nutz-
oder Betriebswasser ein Wasser, das für technische, gewerbliche, industrielle, landwirtschaft liche
oder hauswirtschaftliche Zwecke verwendet werden kann. Dabei muss Brauchwasser keine
Trinkwasserqualität gemäß der TrinkwV aufweisen. Vielmehr unterliegt die geforderte
Wasserbeschaffenheit den Anforderungen des jeweiligen Verwendungszweckes. Als
Wasserquellen für Brauchwasser können lokales Grund -, Oberflächen- und Regenwasser genutzt
werden. Auch leicht verschmutztes Abwasser, sogenanntes Grauwasser, ist eine potenzielle
Brauchwasserquelle [16]. Die Wasserversorgung wird durch Diversifizierung noch resilienter.
Brauchwasser kann zur Versorgungssicherheit beitragen, in dem Trinkwasser substituiert wird und
dadurch wertvolle Produktionskapazitäten in der Trinkwasserversorgung gesichert werden. Dabei
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
83
wird anstelle des stre ng kontrollierten Lebensmittels Brauchwasser verwendet. Der Einsatz von
Brauchwasser bietet sich insbesondere dort an, wo nicht zwingend Trinkwasserqualität erforderlich
ist. Demnach besteht Substitutionspotenzial z.B. durch die Nutzung von Brauchwasser fü r die
Toilettenspülung in Gebäuden, für Bewässerungszwecke oder für betriebliche Prozesse.
Wasser ist zudem elementar für diverse Maßnahmen zur Klimaanpassung [17]. Im Rahmen der
Hitzevorsorge ist der Ausbau blau -grüner Infrastruktur zu intensivieren. Städtisches Grün spendet
Schatten. Grünflächen und offene Wasserflächen sorgen durch Verdunstung für Kühlung und
unterstützen, angesichts der Zunahme urbaner Hitzeinseln, die Schaffung eines angenehmeren
Mikroklimas. Für den Ausbau von Grünflächen müssen jedoch die notwendigen Voraussetzungen
gegeben sein. Hierzu zählt die Bereitstellung dezentraler Bewässerungsmöglichkeiten, um im
Speziellen in sommerlichen Trockenphasen, in denen der Bewässerungswasserbedarf am höchsten
ist, ausreichend Wasser zur Verfügung zu stellen. Hierfür kann Brauchwasser genutzt werden, so
dass durch den Einsatz von Brauchwasser die Klimaanpassung vorangetrieben werden könnte.
Derzeit erarbeiten die Stadt Münster und die S NMS gemeinsam ein Brauchwasserkonze pt zur
Identifizierung von Potenzialen und Ableitung von Maßnahmen für das Stadtgebiet. Das Ziel ist ein
ganzheitlicher Ansatz für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Ressource Wasser, die aufgrund von
unterschiedlichen Zuständigkeiten, Tätigkeitsfeldern und Expertisen eine Zusammenarbeit
verschiedener Akteure erfordert. Gemeinsam wird ein Pilotprojekt angestrebt, das als Katalysator
für die Ausweitung von Brauchwassernutzungen und Klimaanpassungsmaßnahmen fungieren kann.
Bei der Erarbeitung eines stadtwei ten Brauchwasserkonzeptes werden die folgenden
Einsatzmöglichkeiten untersucht:
Grundwasser für Brauchwasserzwecke
Ein konkretes Beispiel für eine angestrebte Brauchwassernutzung bietet der
Grundwasserhaltungsbetrieb, der im Zuge der Außerbetriebnahme des WW „Geist“ bzw. des daraus
resultierenden Grundwasserwiederanstiegs zum Schutz bestehender Infrastruktur vor Vernässung
implementiert wird ( vgl. Kapitel 4.2.1). Das geförderte Wasser, das nicht weiter der
Trinkwasserversorgung dienen kann, könnte als Brauchwasser anderen Verwendungszwecken
zugeführt werden. Insbesondere d ie Grundwasserhaltung an de r Wassergewinnungsanlage
„Hammer Str.“ bietet die Möglichkeit , Brauchwasser am zukünftig modernisierten Preußenstadion
zu nutzen. Hier könnten mit Brauchwasser Grünflächen im Umfeld des Stadions (z.B. Spielfeld)
bewässert werden . Insgesamt kann durch die V erwendung des ohnehin zu fördernden
Grundwassers und dem Vermeiden des ungenutzten Ableitens ein nachhaltigerer Umgang mit den
zur Verfügung stehenden Ressourcen erreicht werden.
Regenwasser für Brauchwasserzwecke
Niederschläge sollen primär versickern, ve rdunsten, gespeichert und genutzt werden, um einen
möglichst naturnahen Wasserhaushalt zu erreichen. Der Erhalt des natürlichen Wasserhaushaltes
wird bei der Entwicklung von Neubaugebieten in Münster bereits verfolgt, das heißt, dass die
Wasserhaushaltskomponenten Versickerung, Verdunstung und Abfluss im bebauten Zustand
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
84
möglichst dem unbebauten, natürlichen Ursprungszustand der Projektfläche entsprechen. Das
entlastet den hydraulischen und stofflichen Eintrag in die Gewässer, die städtische
Entwässerungsinfrastruktur, fördert die Überflutungsvorsorge sowie die Grundwasserneubildung
und unterstützt darüber hinaus durch Verdunstungskälte die Hitzevorsorge. Die Nutzung von
Regenwasser ist Teil des sogenannten Schwammstadt -Prinzips. Wasser wird während eines
Niederschlagsereignisses in Speichern zurückgehalten und - um die Kanalisation zu entlasten -
zeitversetzt abgeleitet oder genutzt. Gesammeltes Niederschlagswasser könnte in privaten
Haushalten als Brauchwasser zur Spülung der Toilette, für das Waschen von W äsche oder für die
Gartenbewässerung verwendet werden. Ebenfalls könnte durch Retention von Regenwasser in
dezentralen Zisternen bestehendes und zusätzliches öffentliches Stadtgrün (Stadtbäume,
Fassadenbegrünung, etc.) bewässert werden.
Oberflächenwasser für Brauchwasserzwecke
Mit dem DEK gibt es ein künstliches Oberflächengewässer innerhalb des Stadtgebiets, das
hinsichtlich Pegelschwankungen sehr resilient ist. Deswegen ist der DEK eine tragende Säule der
Trinkwasserversorgung Münsters (vgl. Kapitel 3.1.5). Zum Erhalt von Aufbereitungskapazitäten wird
im Zuge der Entwicklung von Poten zialkarten die Option geprüft, Neubauquartiere direkt mit
Brauchwasser aus dem DEK zu beliefern. Weitere Abnehmer von Brauchwasser aus dem DEK
könnten Unternehmen aus der Industrie, Landwirtschaft oder dem Gewerbe mit einem hohen
Wasserbedarf sein, wenn die Möglichkeit der Substitution qualitativ gegeben ist.
Die Entwicklung eines stadtweiten Brauchwasserkonzeptes bietet mit den vorgenannten Ansätzen
wesentliches Potenzial für einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser und dient damit
langfristig insgesamt als Baustein für ein gesamtstädtisches Ressourcenmanagement.
Entsiegelung
Böden übernehmen eine wichtige Ausgleichsfunktion für die Atmosphäre und den Wasserhaushalt.
Sie dienen als bedeutender Kohlenstoffspeicher und sorgen für den Ab - und Umbau o rganischer
Substanzen, die Umwandlung und Filterung von Stoffen sowie die Mobilisierung von Nährstoffen.
Ohne einen gesunden Boden kann sich keine vitale Flora oder Fauna entwickeln und es kann auch
keine ertragreiche Landwirtschaft betrieben werden, die f ür eine Versorgung mit hochwertigen
Lebens- und Futtermitteln unerlässlich ist.
Daher ist es wichtig, unversiegelte Flächen zu sichern bzw. Flächen in urbanen Räumen zu
entsiegeln, naturnahe Böden vor umfassender Inanspruchnahme, Erosion und
verdichtungsbedingten Gefügeschäden zu schützen und die Wasserspeicher - und
Kühlleistungsfähigkeit, sowie die Kohlenstoffspeicherung von Böden , zu erhalten bzw. zu
verbessern. Durch den Erhalt oder die Schaffung vegetationsgeprägter Freiflächen, die der Frisch -
und Kal tluftversorgung hitzebelasteter Siedlungsbereiche, der Wasserspeicherung sowie der
Grundwasserneubildung dienen, können Folgen des Klimawandels, wie das verstärkte Auftreten von
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
85
Sturzfluten aufgrund von Starkregenereignissen oder zunehmenden städtischen Wärmeinseleffekte,
abgemildert werden [18].
Um den Schutz und die Wiederherstellung von Bodenfunktionen , auch unter
Klimawandelbedingungen durch geeignete Anpassungsmaßnahmen , zu ermöglichen, ist eine
Erhebung der Veränderungen der Bodenbeschaffenheit bzw. der Bodenqualität insbesondere in den
WSG, aber auch darüber hinaus , von hoher Bedeutung. Kurz - bis mittelfristiges Ziel ist es, die
klimaanpassungsrelevanten Bodencharakteri stika (Wasserspeicher - und Kühlleistungsfähigkeit
sowie die Kohlenstoffspeicherung von Böden) konzeptionell zu erfassen. Hierbei ist auch ein
entsprechendes Monitoring zu untersuchen.
Auch das Thema Entsiegelung wird bei der Stadt Münster im gesamtstädtischen Kontext mitgedacht.
So wird aktuell in Kooperation mit der Universität Münster im Zuge einer Masterarbeit das Thema
bearbeitet und das Stadtgebiet auf Entsiegelungspotenziale hin untersucht. Mittel- bis langfristiges
Ziel ist die Etablierung eines Entsiegelungskatasters, welches als dauerhafte Planungsgrundlage in
den städtebaulichen Planungen Einzug hält. Bereits heute werden insbesondere bei
infrastrukturellen Neuplanungen Entsiegelungspotenziale untersucht und umgesetzt.
Trinkwasserbrunnen
Mit der Z unahme von Hitzetagen gewinnt die niedrigschwellige Bereitstellung von Trinkwasser im
öffentlichen Raum insbesondere für vulnerable Bevölkerungsgruppen zunehmend an Bedeutung
[17].
Die EU -Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184) wurde durch Änderung des
Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) in deutsches Recht umgesetzt. Nach § 50 Absatz 1 Satz 2 WHG
soll „[…] Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen
bereitgestellt werden, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs
und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist“. Hieraus ergibt sich
für Kommunen ein Prüfauftrag zur Implementierung von Trinkwasserbrunnen. Zudem beinhaltet das
Handlungskonzept „Klimaanpassung 2030 “ der Stadt Münster (Maßnahme H4: Sicherung
ausreichender Flüssigkeitsversorgung für hilfsbedürftige und ältere Menschen) einen Prüfauftrag,
inwieweit Trinkwasserentnahmest ellen an bereits vorhandenen öffentlichen Brunnen sowie
Schwimmbädern, Sporthallen und Schulen eingerichtet werden können. Im Beteiligungsprozess zur
Erstellung des Hitzeaktionsplanes für die Stadt Münster, der ein Konzept zum Schutz vulnerabler
Gruppen vo r Hitze darstellt, wurden darüber hinaus Trinkwasserbrunnen als ein geeignetes
Werkzeug bewertet.
Gemäß DVGW Merkblatt W 274 sind Trinkwasserbrunnen „Trinkwasserentnahmestellen, die im
öffentlichen Raum Trinkwasser für die Öffentlichkeit bereitstellen, ohn e dass das Trinkwasser
behandelt wird bzw. ihm Stoffe zugesetzt werden; sie sind an das Versorgungsnetz oder an eine
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
86
Trinkwasser-Installation angeschlossen und befinden sich außerhalb geschlossener Räume oder
Gebäude“.
Die Bereitstellung von Trinkwasser i m öffentlichen Raum fördert die Plastikvermeidung durch
Reduzierung von Flaschenwasser und die Akzeptanz von Trinkwasser als gesundes und
kalorienfreies Lebensmittel durch erhöhte Sichtbarkeit im Stadtbild. Außerdem ist das Aufstellen von
Trinkwasserbrunnen ein Beitrag zur Hitzevorsorge und Klimaanpassung.
Mit Stand Januar 2024 verfügt die Stadt Münster über zwei Trinkwasserbrunnen am Aasee in der
Nähe der Aasee-Kugeln und an der Promenade auf der Höhe des Spielplatzes am Coerdeplatz. Im
Zuge der Neugestal tung des Bremer Platzes soll hier im Frühjahr 2024 ein dritter
Trinkwasserbrunnen in Betrieb genommen werden.
Das DVGW Merkblatt W 274 empfiehlt als potenzielle Standorte u.a. öffentliche Sport - und
Bewegungsräume, Grünanlagen und Plätze, Fußgängerzonen, Hitzeinseln, Erholungsgebiete,
Schulzentren und Universitäten. Es soll nach Möglichkeit ein Zugang für alle Bevölkerungsgruppen
geschaffen werden. Als wichtige Voraussetzung für einen auf den Grundsätzen der
Trinkwasserhygiene basierenden Betrieb ist nach DVGW Merkblatt W 274 die Anbindung an eine
ständig durchflossene Unter - oder Mittelverteilungsleitung mit einer möglichst kurzen
Anschlussleitung zur Gewährleistung eines angemessenen Wasseraustausches.
Eine Ergänzung zu Trinkwasserbrunnen kann das bestehende Netzwerk „Refill Deutschland“ sein.
Mit „Refill Deutschland“ besteht die Möglichkeit in Einrichtungen mit fester Öffnungszeit wie z.B. im
Einzelhandel oder in öffentlichen Gebäuden mitgebrachte Trink flaschen kostenlos zu befüllen. Die
Einrichtungen signalisieren durch einen Aufkleber im Eingangsbereich und dem Eintrag auf der
Homepage refill-deutschland.de, auf der die Refill -Standorte auf einer Karte gekennzeichnet sind,
die Teilnahme [19]. Die Stadt Münster unterstützt „Refill Deutschland“ mit öffentlichkeitswirksamen
Maßnahmen, um weitere Standorte im gesamten Stadtgebiet zu gewinnen und den Nutzerkreis zu
vergrößern.
Bildung und Sensibilisierung
Sowohl die Stadt Münster als auch die SNMS verfolgen mittels speziell für diesen Zweck errichteter
Bildungsstandorte das kurz - bis mittelfristige Ziel, die Bevölkerung für den Schutz der (lokalen)
Wasserressourcen zu sensibilisieren und ein nachhaltigeres Verhalten im Alltag - insbesondere in
Bezug auf die Verwendung von (Trink-)Wasser - anzuregen.
4.2.5.1 Außerschulischer Lernort am WW „Hornheide“
Neben einer modernen Aufbereitungsanlage (vgl. Kapitel 4.2.1.1 sowie 4.2.1.2) entsteht im Zuge
des Wasserwerkneubaus am Standort „Hornheide“ ein außerschulischer Lernort zum Thema (Trink-
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
87
)Wasser, welcher voraussichtlich im ersten Quartal 2025 eröffnen und vordergründig auf
Schulklassen bzw. auf Kinder und Jugendliche der 3. - 9. Jahrgangsstufe ausgelegt sein wird.
Durch Experimente, Forschungsangebote und einer transparenten Begegnung mit der realen Welt
der Trinkwassergewinnung soll die handlungsorientierte Unterrichtseinheit am WW „Hornheide“
dazu anzuregen, nachhaltig und verantwortungsvoll mit (Trink-)Wasser umzugehen. Somit wird eine
Kernbotschaft der zielgruppenangepassten sowie modular aufgebauten Führungen sein, dass
qualitativ hochwertiges Trinkwasser für alle Menschen essenziell ist und individuelle
Verhaltensveränderungen zum Ressourcenschutz beitragen.
Selbstverständlich haben auch andere interessierte Besuchergruppen die Möglichkeit, nach
Anmeldung durch die kindgerechte Ausstellung geführt zu werden.
4.2.5.2 Haus der Nachhaltigkeit
Das Haus der Nachhaltigkeit, das im Herbst 2023 eröffnet wurde, ist die städtische Anlaufstelle für
Bürgerinnen und Bürger rund um Fragen zu nachhaltigen Konsum - und Lebensweisen,
insbesondere zu Natur-, Umwelt- und Klimaschutzthemen. Neben den regelmäßigen Angeboten der
städtischen Nachhaltigkeit und der Energieberatung der Verbraucherzentrale sind auch vielfältige
Fachgespräche, Veranstaltungen und Mitmachaktionen geplant. In diesem Rahmen werden auch
die Themen Wasserverbrauch, virtuelles Wasser, Wassersparen und Wasserqualität aufgegriffen.
Ziel der Veranstaltungen ist es, die Menschen dabei zu unters tützen, sich im Alltag bewusster
nachhaltig zu verhalten und Münster gemeinsam nachhaltig zu gestalten.
Das Haus der Nachhaltigkeit ist ein Beitrag zur Umsetzung der städtischen Nachhaltigkeitsziele, die
der Rat der Stadt Münster 2019 mit der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2023 beschlossen hat.
Grundwasserdatenbank
Verschiedene Akteure sowohl beim Land NRW, bei der Stadt Münster als auch bei de r SNMS
verfügen aufgrund unterschiedlicher Verantwortlichkeiten über Daten zum Grundwasser im
Stadtgebiet Münster. Im Rahmen einer übergreifenden Arbeitsgruppe mit dem Amt für Mobilität und
Tiefbau, dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und der SNMS sollen diese
Grundwasserdaten zusammengeführt und gegenübergestellt werden. Ziel ist es, eine gemeinsame
Grundwasserdatenbank zu erstellen, um so eine fachlich fundierte Grundlage für verschiedene
Einsatzbereiche und Potenziale unterschiedlicher wasserwirtschaftlicher Fragestellungen (wie z.B.
Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen) zu erhalten. Dazu sol l im nächsten Schritt in einer
Machbarkeitsstudie geprüft werden, ob die Anforderungen an die Grundwasserdatenbank mit den
vorhandenen Grundwasserdaten erfolgversprechend umgesetzt werden können. Hierzu ist u.a. die
Qualität der vorhandenen Grundwasserdaten (Anzahl und Verteilung der Grundwassermessstellen
im Stadtgebiet, baulicher Zustand der Grundwassermessstellen, Messreihen/Intervalle etc.) zu
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
88
bewerten. Nach dem Vorliegen dieser abgestimmten Datenbank kann für einzelne Vorhaben /
Fragestellungen konkret geprüft werden, ob und wo Grundwassermessstellen im Stadtgebiet noch
zu ergänzen sind, um ein detaillierteres Bild der Grundwassersituation in Münster zu erhalten.
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
I
Literaturverzeichnis
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[3] Geologischer Dienst NRW, „Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1 : 100 000 – digital
und analog,“ [Online]. Available: https://www.gd.nrw.de/pr_kd_geologische -karte-
100000.php. [Zugriff am 16. Februar 2024].
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WHG sowie Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. §§ 8, 10 WHG,“
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niedersächsischen Oberflächengewässern",“ Niedersächsischer Landesbetrieb für
Wasserwirtschaft, Hildesheim, 2019.
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[9] Kuckelkorn J., „Gesundheitliche Orientierungswerte (GOW) für nicht relevante Metaboliten
(nrM) von Wirkstoffen aus Pflanzenschutzmitteln (PSM),“ Umweltbundesamt, Dessau -
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[10] Umweltbundesamt, „Nicht relevante Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln,“ 21. März 2022.
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Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
II
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[15] Riedel T., Nolte C., aus der Beek T., Liedtke J., Sures B., Grabner D., „Niedrigwasser, Dürre
und Grundwasserneubildung – Bestandsaufnahme zur gegenwärtigen Situation in
Deutschland, den Klimaprojektionen und den existierenden Maßnahmen und Strategien,“
Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 2021.
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Betriebswasser in Frankfurt am Main,“ [Online]. Available:
https://www.isoe.de/nc/forschung/projekte/project/betriebswasserpotenzial-frankfurtmain/.
[Zugriff am 16. Februar 2024].
[17] Stadt Münster, „Handlungskonzept zur Klimaanpassung 2030,“ Münster, 2019.
[18] LANUV, „Kühlleistung von Böden - Leitfaden zur Einbindung in stadtklimatische Konzepte in
NRW (Arbeitsblatt 29),“ Recklinghausen, 2015.
[19] Refill Deutschland, „Was ist Refill?,“ [Online]. Available: https://refill -deutschland.de/was-ist-
refill/. [Zugriff am 16. Februar 2024].
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
III
Abkürzungen
µg/l Mikrogramm pro Liter
AGBF Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren
AGBF Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
AKF Aktivkohlefiltration
BBodSchG Bundes-Bodenschutzgesetz
BGA Bundesgesundheitsamt
DEA Druckerhöhungsanlage
DEK Dortmund-Ems-Kanal
DFV Deutscher Feuerwehr Verband
DN Nennweite
DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches
Ew. Einwohner
GOW Gesundheitlicher Orientierungswert
ha Hektar
IFM Integriertes Flächenkonzept Münster
IT.NRW Information und Technik Nordrhein-Westfalen
LWG Landeswassergesetz
m³/a Kubikmeter pro Jahr
m³/d Kubikmeter pro Tag
m³/h Kubikmeter pro Stunde
MULNV NRW Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
PBSM Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel
PFC Per- und polyfluorierte Chemikalien
PW Pumpwerk
Qmax Maximaler Volumenstrom
RWE Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk AG
SNMS Stadtnetze Münster GmbH
SWMS Stadtwerke Münster GmbH
TFA Trifluoracetate
TrinkwV Trinkwasserverordnung
UBA Umweltbundesamt
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
IV
UBB Untere Bodenschutzbehörde
Vges Gesamtvolumen
WGG Wassergewinnungsgebiet
WHG Wasserhaushaltsgesetz
WR Wasserrecht
WSFK Wohnsiedlungsflächenkonzept
WSG Wasserschutzgebiet
WW Wasserwerk
WWK Wasserverband Westdeutscher Kanäle
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
V
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Münster: Siedlungsstruktur und Grünsystem (Quelle: Stadt Münster) ......................... 3
Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung - InWIS-Prognose im Vergleich zu Vorausberechnungen von
IT.NRW ................................ ................................ ................................ ................................ ........... 6
Abbildung 3: Geologie (ab 2 m) im Stadtgebiet Münster [3] ................................ ............................. 8
Abbildung 4: Übersicht der Wasserwerke und Wasserschutzgebiete (WSG) ................................ . 11
Abbildung 5: Trinkwasserproduktion sowie verrechnete Wasserabgaben (2012 bis 2022) ............ 13
Abbildung 6: Ehemalige Fernwasserleitung von Münster nach Ibbenbüren ................................ ... 17
Abbildung 7: Netzprobenstellen ................................ ................................ ................................ ..... 20
Abbildung 8: Vergleich Ems und DEK: Iopamidol (2016-2023) ................................ ...................... 21
Abbildung 9: Vergleich Ems und DEK: Diclofenac (2016-2023) ................................ ..................... 22
Abbildung 10: Wassertransportnetz (in rot) mit Einspeisungsstandorten ................................ ....... 24
Abbildung 11: Wasserverteilnetz in der Stadt Münster ................................ ................................ .. 26
Abbildung 12: Druckzonen im Trinkwassernetz ................................ ................................ ............. 28
Abbildung 13: Fließgeschwindigkeit im Verteilnetz ................................ ................................ ........ 29
Abbildung 14: Wasserdrucksituation im Verteilnetz (stationäre Netzberechnung unter Last von 4.000
m³/h) ................................ ................................ ................................ ................................ .............. 30
Abbildung 15: Nennweiten des Wasserversorgungsnetzes (inkl. Wassertransportnetz) ................ 33
Abbildung 16: Materialverteilung im Wasserversorgungsnetz ................................ ........................ 34
Abbildung 17: Baujahre des Wasserversorgungsnetzes ................................ ................................ 34
Abbildung 18: Lage der im Versorgungsgebiet betriebenen Trinkwasserbehälter (inkl.
Fassungsvermögen) und Druckerhöhungsanlagen (DEA) ................................ ............................. 36
Abbildung 19: Aufbereitungsschema „Hornheide-Haskenau-Gittrup“ (Stand: Februar 2024) ......... 38
Abbildung 20: Aufbereitungsschema „Kinderhaus“ (Stand: Februar 2024) ................................ .... 39
Abbildung 21: Aufbereitungsschema „Geist“ (Stand: Februar 2024) ................................ .............. 39
Abbildung 22: Aufbereitungsschema „Hohe Ward“ (Stand: Februar 2024) ................................ .... 40
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
VI
Abbildung 23: Verteilung der Kleinanlagen im Stadtgebiet Münster ................................ ...............45
Abbildung 24: Bewertungsschema der Altlastenverdachtsflächen ................................ .................53
Abbildung 25: Bromacil-Werte im Rohwasser der WGG „Hammer Str." und „Kinderhaus-Süd" (2013-
2023) ................................ ................................ ................................ ................................ .............55
Abbildung 26: Bromacil-Werte im Trinkwasser des WW Kinderhaus (2013-2023) .........................56
Abbildung 27: Bromacil-Elimination am WW „Kinderhaus“ (2020-2023) ................................ ........57
Abbildung 28: TFA-Konzentrationen in Roh- und Reinwasser (2016 - 2023) ................................ .58
Abbildung 29: Oxipurinol-Konzentrationen an den Netzeinspeisungen (2020 - 2023) ....................60
Abbildung 30: Nitrat -Messwerte an zwei Grundwassermessstellen im WGG „Kinderhaus -Nord"
(2016 - 2023) ................................ ................................ ................................ ................................ .62
Abbildung 31: Nitrat -Messwerte an zwei Grundwassermessstellen im WGG „Hohe Ward" (2016 -
2023) ................................ ................................ ................................ ................................ .............63
Abbildung 32: Nitrat-Messwerte im jeweiligen Gesamt-Rohwasser (2016 - 2023) .........................63
Abbildung 33: Messwerte des nrM "Chloridazon-desphenyl" (2016 - 2023) ................................ ...65
Abbildung 34: Messwerte des nrM "Metazachlor-Sulfonsäure" (2016 - 2023) ................................ 65
Abbildung 35: Messwerte des nrM "N,N-Dimethylsulfamid (DMS)" (2016 - 2023) ..........................66
Abbildung 36: Messwerte des nrM "S-Metolachlor CGA 354743" (2016 - 2023) ............................66
Abbildung 37: Netzeinspeisungen und Ems-Wasserstände (2017 - 2020) ................................ .....68
Abbildung 38: Grundwasserganglinie der Messstelle HO_GM_0025 (2014 - 2023) .......................72
Abbildung 39: Ergänzungsbrunnen im WGG „Haskenau“ ................................ .............................. 75
Abbildung 40: Trink- und Infiltrationsleitung am WW „Hohe Ward“ ................................ ................77
Abbildung 41: Wasserwerksumstrukturierung ................................ ................................ ................79
Abbildung 42: Einzugsgebiet der Wasserfassung „Kinderhaus-Nord" ................................ ............82
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
VII
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Übersicht der Wasserwerke, Wasserschutzgebiete und Brunnengalerien ..................... 12
Tabelle 2: Organisation der Wasserversorgung ................................ ................................ ............. 14
Tabelle 3: Qualifikationsnachweise/Zertifizierungen ................................ ................................ ...... 15
Tabelle 4: Regelmäßige Oberflächenwasseruntersuchungen (DEK/Ems) ................................ ..... 19
Tabelle 5: Regelmäßige Grundwasseruntersuchungen ................................ ................................ . 19
Tabelle 6: Regelmäßige Rohwasseruntersuchungen ................................ ................................ .... 19
Tabelle 7: Regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen ................................ ................................ ... 20
Tabelle 8: Mittelwerte der Rohwasser-Analytik (2013 - 2023) ................................ ........................ 23
Tabelle 9: Mittelwerte der Trinkwasser-Analytik (2013 - 2023)................................ ....................... 23
Tabelle 10: Schadensraten im Gesamtnetz (2019 – 2022) ................................ ............................ 35
Tabelle 11: Spezifisch reale Wasserverluste der SNMS (bezogen auf das Gesamtnetz) ............... 35
Tabelle 12: Wartungsmaßnahmen im Wasserversorgungsnetz ................................ ..................... 35
Tabelle 13: Volumina der Trinkwasserbehälter ................................ ................................ .............. 37
Tabelle 14: Vor- und Nachdruck nachgelagerter Druckerhöhungsanlagen ................................ .... 37
Tabelle 15: Max. Aufbereitungs-, Netzeinspeise- sowie Produktionsmengen ................................ 37
Tabelle 16: Wasserrechtlich genehmigte Grundwasserentnahmemengen................................ ..... 41
Tabelle 17: Wasserrechtlich erlaubte Oberflächenwasserentnahme- und Anreicherungsmengen . 42
Tabelle 18: Laufzeit der Wasserrechte ................................ ................................ .......................... 43
Tabelle 19: Parameterumfang für dezentrale Wasserversorgungsanlagen und
Eigenwasserversorgungsanlagen in Münster ................................ ................................ ................ 47
Tabelle 20: Grenzwertüberschreitungen bei bakteriologischen Parametern (2023) ....................... 48
Tabelle 21: Häufige Grenzwertüberschreitungen von chemischen Parametern (2021-2023) ......... 49
Tabelle 22: Altlast- und Verdachtsflächen in den WSG................................ ................................ .. 53
Tabelle 23: Realisierbare Produktionsmengen in der zukünftigen Wasserwerkstruktur ................. 79
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
VIII
Anlagenverzeichnis
Anlagen - Münster
Anlagennr. Form Titel
2.1 Tabelle Anlage 1_Maßnahmen des Wasserversorgungskonzeptes
2018
2.2 Tabelle Anlage 2_Gemeinde
2.3 Tabelle Anlage 3a_Versorgungsgebiete
2.4 Beiblatt Anlage 3b_Versorgungsgebiete
2.5 Tabelle Anlage 4a_Aufbereitung GEIST
2.6 Tabelle Anlage 4a_Aufbereitung HOHE-WARD
2.7 Tabelle Anlage 4a_Aufbereitung HORNHEIDE
2.8 Tabelle Anlage 4a_Aufbereitung KINDERHAUS
2.9 Beiblatt Anlage 4b_Aufbereitung
2.10 Tabelle Anlage 5a_Gewinnung GITTRUP
2.11 Tabelle Anlage 5a_Gewinnung HAMMER STRAßE
2.12 Tabelle Anlage 5a_Gewinnung HASKENAU
2.13 Tabelle Anlage 5a_Gewinnung HILTRUP
2.14 Tabelle Anlage 5a_Gewinnung HOHE-WARD
2.15 Tabelle Anlage 5a_Gewinnung HORNHEIDE
2.16 Tabelle Anlage 5a_Gewinnung KINDERHAUS-NORD
2.17 Tabelle Anlage 5a_Gewinnung KINDERHAUS-SÜD
2.18 Tabelle Anlage 5a_Gewinnung VENNHEIDEWEG
2.19 Beiblatt Anlage 5b_Gewinnung
2.20 Tabelle Anlage 6_Betreiber
2.21 Tabelle Anlage 7_Kleinanlagen
Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster 2024
IX
Anlagen - GELSENWASSER AG
Anlagennr. Form Titel
2.22 Schema Anlage zu A3.1_Wasserwerk HALTERN
2.23 Tabelle Anlage 4a_Aufbereitung HALTERN
2.24 Beiblatt Anlage 4b_Aufbereitung HALTERN
2.25 Tabelle Anlage 5a_Gewinnung HAARD
2.26 Tabelle Anlage 5a_Gewinnung HALTERN
2.27 Tabelle Anlage 5a_Gewinnung HALTERN-WEST
2.28 Beiblatt Anlage 5b_Gewinnung HAARD
2.29 Beiblatt Anlage 5b_Gewinnung HALTERN
2.30 Beiblatt Anlage 5b_Gewinnung HALTERN-WEST
2.31 Tabelle Anlage 6_Betreiber GELSENWASSER AG
Beschlussvorlage
31036 Zeichen
V/0279/2024
V/0279/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
1. Fortschreibung Wasserversorgungskonzept der Stadt Münster
Beratungsfolge
11.06.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung
19.06.2024 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die 1. Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes zur aktuellen Situation und zukünfti-
gen Ausgestaltung der öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie der Löschwasserversorgung
wird in der als Anhang II beigefügten Fassung beschlossen und der Bezirksregierung Münster
zur Prüfung vorgelegt.
2. Der Antrag A-R/0016/2023 der CDU Fraktion an den Rat vom 24.04.2023 ist damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine Auswirkungen
Begründung:
Fortschreibung des Wasserversorgungskonzepts (WVK)
Die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung liegt in zentraler Verantwortung der Kommu-
nen und ist ein essenzieller Teil der Daseinsvorsorge. Gemäß § 50 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
ist die Versorgung mit Trink- und Löschwasser zu gewährleisten. Dies wird u.a. durch § 38 Abs. 3 des
Landeswassergesetzes NRW (LWG) konkretisiert, der Kommunen verpflichtet, ein Konzept zur lang-
fristigen Sicherstellung der Wasserversorgung zu erstellen.
Amt für Grünflächen, Umw elt
und Nachhaltigkeit
27.05.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Rotermund
Telefon: 492-6759
Rotermund@stadt-
muenster.de
- 2 -
V/0279/2024
Das Wasserversorgungskonzept (WVK) der Stadt Münster wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben
erstmals 2018 angefertigt. Eine zentrale Maßnahme zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserver-
sorgung war damals die geplante Umstrukturierung der Wasserwerke (WW) im Rahmen des Dipol-
Konzepts, dessen Umsetzung voraussichtlich bis Ende 2028 abgeschlossen sein wird.
Um die öffentliche Wasserversorgung zu sichern, wurden za hlreiche kurzfristige Maßnahmen – d.h.
Maßnahmen, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Planungsstadium beziehungswei se in der
Umsetzung befanden – im ersten WVK vorgesehen. Dazu gehörten u.a. der Bau einer Rohwasser-
und Infiltrationsleitung zwischen den Gewinnungsgebieten Haskenau und Hornheide, die Optimierung
der Infiltrationsteiche in der Wasserfassung Hornheide sowie die Erweiterung der Versickerungsbe-
cken in der Wasserfassung Hohe Ward. Eine detaillierte Auflistung der Maßnahmen und ihres aktuel-
len Umsetzungsstands ist dem Anhang II, Anlage 1 zu entnehmen.
Mit der vorliegenden Fortschreibung des WVK erfüllt die Stadt Münster ihre gesetzliche Verpflichtung
gemäß § 38 Abs. 3 LWG, wonach das WVK alle 6 Jahre zu überarbeiten und erneut bei der Bezirks-
regierung Münster vorzulegen ist. Ziel ist die langfristige Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasser-
versorgung unter Berücksichtigung aktueller und zukünftiger Entwicklungen, insbesondere des prog-
nostizierten Bevölkerungswachstums und der möglichen Auswirkungen des Klimawandels.
Die Fortschreibung des WVK wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung (Gesund-
heits- und Veterinäramt, Stadtplanungsamt, Amt für Mobilität und Tiefbau, Stabsstelle Klima, Feuer-
wehr sowie Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit) und der Stadtnetze Münster Gm bH
(SNMS) erarbeitet. Sie basiert auf einer aktuellen Analyse der wasserwirtschaftlichen Situation der
Stadt Münster sowie auf Zukunftsprognosen. Neben Angaben zur öffentlichen Trinkwasserversorgung
enthält das WVK Angaben zur privaten Trinkwasserversorgung (Eigenwasserversorgungsanlagen im
Stadtgebiet) sowie zur Löschwasserversorgung.
Neue Struktur des Wasserversorgungskonzepts
Gemäß dem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein -
Westfalen vom 30.06.2023 ("Wasserversorgungskonzepte nach § 38 Abs. 3 LWG, Fortschreibung
und erneute Vorlage 2024") erfolgt die Gliederung der Fortschreibung nicht mehr nach dem Muster
des WVK von 2018. Eine wesentliche Neuerung ist die Integration von Tabellen und Beiblättern, die
nun zur landesweiten Standardisierung und zur Vereinfachung der Arbeit Bestandteil des aktualisier-
ten WVK sind . In diesen Tabellen und Beiblättern werden die Angaben der beiden öffentlichen Was-
serversorgungsunternehmen SNMS und Gelsenwasser AG (Fremdwasserlieferant) dargestellt und
als Betreibererklärung dem WVK beigefügt (vgl. Anhang II Anlage 2 – 31 zum WVK). Informationen,
die bereits in den Tabellen enthalten sind, werden im Textteil des WVK in der Regel erwähnt und be-
schrieben, teilweise jedoch auch nur zusammenfassend behandelt. Darüber hinaus enthält der textli-
che Teil des WVK Informationen und Aspekte, die in den Tabellen nicht abgefragt werden.
Kapitel 1 "Gemeindegebiet" bietet eine allgemeine Beschreibung und Übersicht des Gemeindegebiets
sowie des prognostizierten Einwohnerzuwachses. Kapitel 2 "Wasserversorgungssysteme im Ge-
meindegebiet" stellt neben der Qualitätssicherung, die für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde
erforderlichen Wasserversorgungssysteme vom Einzugsgebiet über die Oberflächenwasseraufberei-
tung/Grundwasseranreicherung bis zur Wasseraufbereitung dar. Kapitel 3 befasst sich mit der Risiko-
bewertung, während Kapitel 4 die aus dieser Bewertung abgeleiteten Maßnahmen zur Risikobeherr-
schung und Risikominimierung aufzeigt.
Die Inhalte des WVK werden im Folgenden kurz zusammenfassend beschrieben. Das gesamte WVK
inklusive Tabellen und Beiblätter der Wasserversorger ist im Anhang II enthalten.
Gemeindegebiet
Münster gehört mit einem Stadtgebiet von ca. 302 km² zu den flächenmäßig größten Städten in NRW
und ist der Bevölkerungs - und Arbeitsplatzschwerpunkt des Münsterlandes. Der prognostizierte dy-
namische Anstieg der Bevölkerung sowie die Funktion als Oberzentrum – beispielsweise durch Be-
- 3 -
V/0279/2024
rufs- und Bildungspendler, Tourismus sowie Kliniken und Krankenhäuser – beeinflussen maßgeblich
den Trinkwasserbedarf. Zur Ermittlung der zukünftigen Bedarfe soll die Bevölkerungsprognose des
Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein -Westfalen (IT.NRW) herangezogen werden, da
für die Wasserrechtliche Bewilligung von Grundwasserentnahmen die Zahlen von IT.NRW zu ver-
wenden sind. Die aktuelle Prognose für den Zeitraum von 01.01.2021 bis 01.01.2050 sieht einen An-
stieg von 316.403 Einwohnern (Ew.) auf 326.357 Ew. (+ 9.954 Ew.) vor. Jedoch wurde die von
IT.NRW für 2030 prognostizierte Einwohnerzahl von ca. 320.000 bereits Ende 2022 in Münster über-
schritten, weshalb die Prognose für eine langfristige seriöse Planung aus Sicht der Stadt nicht zu-
grunde gelegt werden kann. Sachgerechter ist es im WVK auf die IT.NRW -Prognose 2018-2040 ab-
zustellen, die ein deutlich höheres Wachstum antizipiert (357.141 Ew. für das Jahr 2040). Diese Her-
angehensweise (Worst -Case-Szenario) wird durch die eigene Bevölker ungsprognose der Stadt
Münster (InWIS, vgl. V/0606/2023 ) gestützt, auch wenn diese unter den Zahl en der IT.NRW -
Prognose 2018-2040 liegt.
Für die Wasserversorgung spielt insbesondere die hydrogeologische Beschaffenheit des Stadtgebiets
eine entscheidende R olle. Die Rohwassergewinnung erfolgt überwiegend aus dem Münsterländer
Kiessandzug und den Ablagerungen der Ur -Ems-Rinne. Die vorhandenen Grundwasservorkommen
sind bereits weitestgehend erschlossen, größere ungenutzte Grundwasservorkommen sind im Stadt-
gebiet nicht mehr vorhanden. Die Planung des vorliegenden WVK berücksichtigt die vorhandenen
Ressourcen und die dynamische Bevölkerungsentwicklung, um eine nachhaltige Versorgung sicher-
zustellen.
Wasserversorgungssysteme und aktuelle Situation der öffentliche n Wasserversorgung im
Gemeindegebiet
Die Wasserversorgung der Stadt Münster ist sichergestellt.
Um dem Grundsatz der ortsnahen Wasserversorgung nachkommen und zugleich den jährlichen Ver-
brauch von mittlerweile rund 18 Mio. m³/a decken zu können, reichen die von der Bezirksregierung
Münster zurzeit maximal genehmigten Brutto -Grundwasserentnahmen (inkl. Grundwasseranreiche-
rung) von 18,58 Mio. m³/a aus (vgl. Kapitel 2.1.3.2). Ca. 75 % des städtischen Wasserbedarfs werden
an den, von der SNMS betriebenen, WW Hornheide, Kinderhaus, Hohe Ward und Geist produziert.
Allerdings entfallen nur ca. 10 % des Gesamtbedarfs auf die WW Kinderhaus und Geist. Die restli-
chen 25 % des Trinkwasserbedarfs werden über das WW Haltern (betrieben von Gelsenwasser AG)
an der Übergabestelle in Albachten zugeliefert (vgl. Kapitel 2.1.1.3.1). Dieser Fremdwasserbezug ist
durch einen Liefervertrag a bgesichert (vgl. Tabelle 2, Kapitel 2.1.1.2). Da das natürliche Dargebot
bzw. die hieraus abgeleiteten genehmigten Netto-Grundwasserentnahmen die erforderlichen Mengen
an Rohwasser zur Trinkwasserproduktion nicht decken, wird Münsters Grundwasser bereits heute in
Abhängigkeit zur natürlichen Grundwasserneubildung zu über 60 % mit Oberflächenwasser aus dem
Dortmund-Ems-Kanal (DEK) – Infiltration an den Wassergewinnungsgebieten Haskenau, Gittrup,
Geist-Vennheidenweg und Hohe Ward -, sowie der Ems – Infiltration am Standort Hornheide in zwei
von vier Anreicherungsbecken – angereichert (vgl. Kapitel 2.1.3.2). Einzig das WW Kinderhaus be-
zieht sein Rohwasser allein aus dem Grundwasserkörper (vgl. Kapitel 2.1.3). Über das Wassertrans-
portnetz (66 km, vgl. Kapitel 2.1.1.6) der SNMS gelangt das Wasser von den WW bzw. der Überga-
bestation Albachten in das umfassende Wasser verteilnetz (1.136 km, vgl. Kapitel 2.1.1.7) bis zum
Endverbraucher.
Die Beschaffenheit des Trinkwassers ist als sehr gut zu bezeichnen und erfüllt alle Vorgaben der
Trinkwasserverordnung. Im Rahmen von umfangreichen Analytik -Konzepten werden das Oberflä-
chenwasser für die Anreicherung, das G rundwasser im Einzugsgebiet, das Ro hwasser sowie das
Trinkwasser – dieses sowohl am Wasserwerksausgang als auch im Verteilnetz – (vgl. Kapitel 2.1.1.4)
regelmäßig beprobt, um die Qualität sicherzustellen. Die Versorgung durch Eigenwasserversor-
gungsanlagen im gesamten Stadtgebiet ist hinsichtlich der relevanten Qualitätsparameter als unauf-
fällig zu beschreiben (vgl. Kapitel 2.2.3).
Die Sicherung der den örtlichen Verhältnissen angemessenen und ausreichenden Löschwasserver-
sorgung (Grundschutz) ist grundsätzlich aus dem Trinkwassernetz gewährleistet. Einzelheiten hierzu
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sollen nach Auslaufen der Konzession in einem dann neu abzuschließenden Vertrag zwischen der
Stadt Münster und den Stadtwerken Münster (SWMS) konkretisiert werden (vgl. Kapitel 2.1.1.2). Zur
Vermeidung von Beeinträchtigungen des Trinkwassers aufgrund von Löschwasserentnahmen an
Hydranten sind die Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr Münster mit Systemtrennern ausgestattet.
Risikobewertung und Maßnahmen der Gemeinde / des Wasserversorgers zur langfristigen Si-
cherstellung der öffentlichen Wasserversorgung
Auf Grundlage der in Kapitel 1 und 2 gewonnenen Erkenntnisse wurden für die öffentliche Trinkwas-
serversorgung unterschiedlichste Gefährdungen identifiziert. Hierbei wird unterschieden nach nicht
klimabedingten, allgemeinen Risiken und durch den fortschreitenden Klimawandel bedingten Risiken.
In der dieser Vorlage bei gefügten Tabelle (vgl. Anhang I) werden die Risiken, mit Verweis auf das
jeweilige Kapitel im WVK in Kurzform übersichtlich dargestellt.
Die Trinkwassergewinnung, insbesondere in den WSG Kinderhaus und Geist, steht unter anderem
aufgrund ihrer urbanen Prägung vor vielfältigen Herausforderungen (vgl. Kapitel 3.1.1). Industriebe-
triebe in diesen Gebieten setzen wassergefährdende Stoffe e in, die bei Störungen oder Unfällen zu
einer potenziellen Kontamination des Grundwasserleiters führen können. Hinzu kommt eine ver-
gleichsweise hohe Verkehrsinfrastruktur, die das Risiko von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen
und den Eintrag von Schads tofffrachten in das Grundwasser erhöht. Eine weitere Herausforderung
stellt die zunehmende Flächenversiegelung dar, die den natürlichen Wasserhaushalt stört und die
Grundwasserneubildung beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang kann die Entsiegelung (vgl. Kapi-
tel 4.2.3) zu einer Risikominimierung beitragen. Darüber hinaus stellen Undichtigkeiten in Abwasser-
kanälen ein zusätzliches Risiko dar, da sie die Gefahr grundwassergefährdender Infiltrationen von
Abwasser in das Grundwasser erhöhen. Durch die im Rahmen des Dipol-Konzepts vorgesehene Still-
legung der WW Geist und Kinderhaus (vgl. Kapitel 4.2.1) werden diese Risiken deutlich minimiert, da
die verbleibenden WW nur eine geringe Siedlungsdichte im Einzugsgebiet aufweisen.
Des Weiteren sind in einigen WSG bodenrelevante Flächen bekannt, die im Altlastenkataster der
Stadt Münster erfasst wurden (vgl. Kapitel 3.1.2). Hier besteht die latente Gefahr, dass es durch Aus-
waschung von wassergefährdenden Stoffen zu einer Beeinträchtigung des Grundwassers kommen
kann. Da die Verdachtsflächen zum überwiegenden Teil in den städtisch geprägten WSG Geist und
Kinderhaus liegen (vgl. Tabelle 22 im Kapitel 3.1.2), wird durch die Schließung dieser WW auch das
Risiko für die öffentliche Trinkwasserversorgung erheblich minimiert.
Weitere Risiken für die Trinkwassergewinnung ergeben sich aus der Belastung der Grundwasserkör-
per mit den Schadstoffen Bromacil, Triflouracetate (TFA) und Oxipurinol (vgl. Kapitel 3.1.3). Bromacil
wurde in den Gewinnungsgebieten "Kinderhaus-Süd" und "Hammer Str." im Grund- und Rohwasser
nachgewiesen. Maßnahmen wie Aktivkohlefiltration (AKF) wurden erfolgreich implementiert, um die
Belastung zu reduzieren. Mittelfristig wird die öffentliche Trinkwasserversorgung durch die Umstruktu-
rierungen der WW nicht mehr von Bromacil betroffen sein.
TFA tritt im Oberflächen - und Grundwasser auf und wurde in den letzten Jahren vermehrt in den
Trinkwassereinzugsgebieten des Münsterlandes gefunden. Regelmäßige Analysen zeigen steigende
TFA-Konzentrationen im Wasser. Die sichere Entfernung von TFA erfordert eine Umkehrosmose, die
im WW Hornheide als Bestandteil der Direktaufbereitung implementiert wird (vgl. Kapitel 3.1.3.2 und
4.2.1.2).
Die Problematik der Belastung des Trinkwassers mit Oxipurinol (Arzneimittelstoff) kann durch die Ab-
kehr von der Ems als Bezugsquelle von Infiltrationswasser für die Wasserfassung Hornheide (vgl.
Kapitel 3.1.5.1) sowie die zukünftig betriebene Ultrafiltration in den WW Hornheide und Hohe Ward
(vgl. Kapitel 4.2.1.1) erheblich reduziert werden.
Da das hydrogeologisch begrenzte Grundwasserdargebot der WGG nicht ausreicht, den Wasserbe-
darf zu decken, wird das Grundwasser durch Infiltration von zuvor gereinigtem Oberflächenwasser
aus dem DEK bzw. aus der Ems angereichert. Grundsätzlich stellt die Grundwasseranreicherung mit
Oberflächenwasser aus der Ems einen potenziellen Eintragspfad von wasserwirtschaftlich uner-
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wünschten Spurenstoffen dar. Bedingt durch ihr zum Teil exponiertes Einzugsgebiet mit potenziellen
industriellen, urbanen sowie landwirtschaftlichen Einflüssen weist das Wasser der Ems, gerade in
Trockenperioden mit sinkenden Wasserständen, Belastungen auf, die einen qualitativen Einfluss auf
die Grundwasseranreicherung haben. Hinzu kommt, dass der Ems ab einem bestimmten Wasserpe-
gel kein Wasser mehr entnommen werden darf. Um diesen qualitativen und quantitativen Einschrän-
kungen zu begegnen, stellt die SNMS ihre Entnahmen zur Infiltration um und wird im Jahr 2026 nur
noch DEK-Wasser verwenden (vgl. Kapitel 3.1.5.1).
Durch eine Modernisierung der Oberflächenwasseraufbereitungsanlagen, welche sich am Standort
Hornheide bereits in der Umsetzung und in der Hohen Ward in der Planung befindet, stellen sich die
SNMS für zukünftige qualitative Herausforderungen sicher auf. Zeitgleich wird durch diese Maßnah-
men eine Leistungssteigerung in Bezug auf die Grundwasseranreicherungsmengen erzielt. Die Resi-
lienz der Oberflächenwasserentnahme aus dem DEK für das WW Hornheide konnte durch eine nun
bestehende Doppelanbindung (zweite DEK-Entnahmestelle) deutlich erhöht werden. Maßgeblich tra-
gen die langsame Fließgeschwindigkeit im DEK, die Distanzen zwischen den Entnahmestellen und
die Schleusentrennung als physikalische Barriere zur Steigerung der Versorgungssicherheit bei (vgl.
Kapitel 2.1.1.3.5). Sollte die DEK-Entnahme dennoch ausfallen, gibt es kurzfristige Alternativen (z.B.
natürliches Grundwasserdargebot, Fremdwasserbezug), um den Wasserbedarf zu decken.
Auch aufgrund landwirtschaftlicher Nutzungen im Einzugsgebiet der WW ergeben sich mögliche Risi-
ken. Seit 1991 kooperieren deshalb Landwirtschaft und Wasserwirtschaft in Münster, um den Gewäs-
serschutz hinsichtlich landwirtschaftlicher Einträge zu stärken. Diese Zusammenarbeit basiert auf
Beratungs- und Fördermaßnahmen. Durch individuelle Lösungsstrategien werden wassergefährden-
de Stoffeinträge aus der Landwirtschaft reduziert. Lokale Analysen zeigen zwar erhöhte Nitratgehalte,
jedoch bleiben diese im Trinkwasser deutlich unter den Grenzwerten. Im WSG IIIC Hohe Ward wirkt
die Kooperation insbeson dere auf eine Minimierung von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbe-
kämpfungsmittel (PBSM) in den Einzugsgebieten der Fließgewässer Kannenbach und Offerbach hin.
Auf eine Reduzierung des PBSM-Einsatzes wird u.a. durch finanzielle Förderung des mechanischen
Pflanzenschutzes hingewirkt (vgl. Kapitel 3.1.4).
Risiken für die Grundwasserleiter durch Löschmitteleinsatz begegnet die Feuerwehr Münster, indem
sie – sofern möglich – auf den Einsatz von fluorhaltigen Schaumlöschmitteln verzichtet bzw. durch
Absprachen mit der SNMS oder der zuständigen Unteren Wasserbehörde so früh wie möglich den
Einsatz und die zu erwartenden Folgen abstimmt (vgl. Kapitel 3.1.6). Auch die Gefahr, dass aufgrund
blockierter, unzugänglicher Hydranten der Zugang zu einer ausreichenden Lö schwasserversorgung
nicht gegeben sein sollte, kann durch Verlegung (im Rahmen anstehender Leitungsarbeiten oder
Straßenbaumaßnahmen) der betroffenen Hydranten in Nebenanlagen (Gehsteige / Radwege) mini-
miert werden (vgl. Kapitel 3.1.7)
Neben den aufgezeigten allgemeinen latenten Gefährdungen sind auch die Risiken des Klimawan-
dels für die Wasserversorgung zu berücksichtigen.
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht stellt sich die Entwicklung der Grundwasserstände in den letzten
Jahren für Münsters öffentliche Wasserversorgung als unkritisch dar, wenngleich auch in den WSG
Münsters – bedingt durch die vergangenen trockenen Sommer – ein gewisser defizitärer Entwick-
lungsstand hinsichtlich der natürlichen Grundwasserneubildung erkennbar ist (vgl. Kapitel 3.2.1).
Durch gezielte Betrachtungen und Berechnungen der Grundwasserneubildungsrate sowie eine daran
angepasste Infiltration kann an den Wasserfassungen ausreichend Wasser gefördert werden, ohne
dabei den Grundwasserkörper stärker zu belasten. Ausschließlich klimabedingte Absenkungen in den
Randbereichen der WGG können dadurch jedoch nicht ausgeglichen werden. Prognosen gehen der-
zeit davon aus, dass der Klimawandel im Bereich des Münsterlandes zu einer verstärkten Grundwas-
serneubildung führen wird, da mit einer Zunahme der relativen Niederschlagsmenge von Herbst bis
Frühjahr gerechnet wird (vgl. Kapitel 3.2.1).
Der DEK als Oberflächenwasserentnahmequelle für die Versickerung und zukünftige Direktbehand-
lung (vgl. Kapitel 4.2.1.2) wird aus einem Verbundsystem gespeist, das sich in den letzten nieder-
schlagsarmen Sommern bewährt hat. Die Entnahme zur Grundwasseranreicherung wird als zu-
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kunftsorientierte und gewässerverträgliche Modernisierungsstrategie im Hinblick auf die bestehende
Wasserinfrastruktur angesehen (vgl. Kapitel 3.1.5.2).
Da das WGG Haskenau in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Ems liegt, kann es hier
bei Hochwasser zu Teilausfällen in der Rohwassergewinnung kommen (vgl. Kapitel 3.2.2). Eine Teil-
kompensation kann hier jedoch durch drei geodätisch höher gelegene Ergänzungsbrunnen erfolgen.
Trotz der aufgezeigten Gefährdungen ist die öffentliche Wasserversorgung sichergestellt. Die oben
aufgeführten Maßnahmen zur Risikobeherrschung und Risikominimierung, insbesondere die Neuaus-
richtung der Wasserwerksstruktur (vgl. Kapitel 4.2.1), die gesicherten zusätzlichen Entnahmemengen
aus dem DEK zur Grundwasseranreicherung (vgl. Kapitel 2.1.1.3.5) sowie die vorsorgenden städti-
schen Planungen zur Brauchwassernutzung, Entsiegelung, Rückhaltung von Wasser in der Fläche
(vgl. Kapitel 4.2.2 und 4.2.3) und Aufklärung der Bevölkerung (vgl. Kapitel 4.2.5), tragen maßgeblich
zur Versorgungssicherheit bei.
Die Stadt Münster kann somit ihre gesetzliche Verpflichtung zur Sicherstellung der öffentlichen Was-
serversorgung erfüllen.
Zu 2:
Mit dem Ratsantrag Nr. A-R/0016(2023 vom 24.04.2023 beantragt die CDU- Ratsfraktion folgen-
de Punkte durch den Rat beschließen zu lassen:
Münsters künftige Strategie zur Wasserversorgung umfasst neben der Pflichtaufgabe Trink -
und Löschwasserversorgung auch aktuelle Aspekte der Umweltsensibilität. Die Auswirkungen
der zunehmend trockenen Sommer werden beim nächsten Wasserversorgungskonzept sowie
in folgenden Konzepten mitberücksichtigt. Damit kommt die Stadt Münster ihrer
Selbstverpflichtung nach, ihre künftige Entwicklung so umweltbewusst und klimaresilient wie
möglich zu gestalten.
Münster betreibt im Einzugsbereich der beiden Wasser -Gewinnungsgebiete Hornheide und
Haskenau künftig ein intensives Grundwasser -Monitoring und regelmäß ige
Umweltuntersuchungen – auch über die gesetzlichen Vorschriften hinaus. Ziel ist es, auf diese
Weise einen möglichen förderbedingten Trockenstress an der dortigen Flora und Fauna
rechtzeitig zu erkennen, diesem zu begegnen und so unwiederbringliche Schäden am Baum-
und Waldbestand zu verhindern.
Im Falle noch größerer Schäden durch trockene Sommer müssen Wasserverbrauch und
Bevölkerungswachstum auf den Prüfstand. Die Stadt Münster entwickelt deshalb hierfür
rechtzeitig wirksame Szenarien und Prognosen un d passt im Extremfall die entsprechenden
Parameter an.
Inhaltliche und finanzielle Verantwortlichkeiten sind unter den beteiligten Akteuren (Stadt
Münster, Stadtwerke Münster) zu klären. Abstimmungen mit den Genehmigungsbehörden
sind vorzunehmen.
Die Punkte des Antrages der CDU -Ratsfraktion sind im WVK ausreichend berücksichtigt bzw. es
liegen Ratsbeschlüsse vor (Fortschreibung des B aulandprogramms 2023-2030, vgl. V/0193/2023),
die einer Umsetzung entgegenstehen, so dass mit dem Ratsbeschluss zum WVK die o.g. Punkte als
erledigt anzusehen sind.
Die Inhalte und die Struktur des WVK werden durch Erlass der Landesregierung vorgegeben. Im
Rahmen der Risikobetrachtung (vgl. Kapitel 3) erfolgt bereits jetzt eine Betrachtung der durch den
Klimawandel bedingten Risiken für die Wasserversorgung. Dem Risiko des erhöhten Wasserbedarfs
bei klimabedingten Trockenzeiten, gepaart mit der prognostiziert wachsenden Bevölkerung, wird ins-
besondere durch die Umstrukturierung der WW (Dipol-Konzept) und der damit einhergehenden Mög-
lichkeit einer erhöhten Infiltration begegnet. So hat die SNMS im laufenden Wasserrechtsantrag für
die Wasserfassung Hornheide im Sinne der Versorgungssicherheit die Infiltrationsmenge vorsorglich
in gleicher Menge wie die Grundwasserentnahme beantragt (vgl. Kapitel 2.1.3.1 und 2.1.3.2). Hier-
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durch wird, auch im Falle eines nicht ausreichenden landseitigen Grundwasserdargebots, eine nach-
haltige Grundwasserbewirtschaftung ermöglicht. Zum einen kann genügend Grundwasser für die
Versorgungssicherheit gefördert werden, zum anderen wird durch eine intensiviere Infiltration von
Oberflächenwasser die förderbedingte Absenkung in ihrer Ausprägung reduziert. So kann der förder-
bedingte Trockenstress erheblich minimiert werden. Grundsätzlich ist aber zu berücksichtigen, dass
die SNMS als Wasserversorgungsunternehmen keinen Einfluss auf die negativen Auswirkungen von
förderunabhängiger Trockenheit, etwa durch Klimaveränderungen, hat. Daher liegt es außerhalb ihrer
Möglichkeiten, hier gegenzusteuern. Insbesondere kann dem Problem sowohl aus hydrogeologischen
als auch wasserrechtlichen Gründen nicht mit einer Intensivierung der Grundwasseranreicherung
begegnet werden: Die hierfür erforderlichen Oberflächenwasserentnahmen sind genehmigungsbe-
dingt an die öffentliche Trinkwa sserversorgung gebunden und dürfen folglich nicht zum Ausgleich
klimatischbedingter Grundwasserabsenkungen genutzt werden.
Die Umstrukturierung der WW stellt nicht den einzigen Ansatz dar, den Herausforderungen klimabe-
dingter Trockenperioden zu begegnen. Weitere Bausteine bilden eine intensive Brauchwassernut-
zung (vgl. Kapitel 4.2.2) und die Flächenentsiegelung (vgl. 4.2.3). Diese Aspekte werden bereits jetzt
bei jeder städtischen Planung (Planungen im Rahmen des Baulandprogramms, Umplanungen im
Bestand) mitgedacht und, sofern möglich, umfassend umgesetzt. Erst das Zusammenspiel verschie-
dener „grün-blauer“ Maßnahmen macht die wassersensible Stadtentwicklung besonders leistungsfä-
hig.
Darüber hinaus tragen Sensibilisierungs- und Aufklärungsmaßnahmen dazu bei, die Bevölkerung zu
einem sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser anzuhalten (vgl. Kapitel 4.2.4 und 4.2.5).
Soweit die Errichtung weiterer Grundwassermes sstellen im Bereich Hornheide-Haskenau gefordert
wurde, ist darauf hinzuweisen, dass die SNMS be reits heute ein umfassendes und aussagefähiges
Grundwassermonitoring in den Grundwassergewinnungsgebieten Hornheide und Haskenau durch-
führt. Auch wenn in der Vergangenheit mit dem durch die Bezirksregierung Münster (Genehmigungs-
behörde für Grundwasserförde rung der öffentlichen Trinkwasserversorgung) vorgeschriebenen
Messstellennetz keine förderbedingte Schädigung der in dem Gewinnungsgebiet vorhandenen
grundwasserabhängigen Landökosysteme festgestellt werden konnte, wurde in diesem Kontext durch
die SNMS ne ben einem zusätzlichen „Klimapegel“ (vgl. Kapitel 3.2.1) eine weitere Grundwasser-
messstelle in einem exponierten Bereich der Wasserfassung Hornheide errichtet (vgl. Kapitel 2.1.3.1).
Diese zukünftig noch detailliertere Erfassung von Grundwasserständen dient der hydrogeologischen
Beweissicherung (vgl. Kapitel 2.1.3.4.2) sowie der systematischen Grundwasseranreicherung (vgl.
Kapitel 2.1.3.4.1).
Außerdem werden zurzeit im Rahmen einer übergreifenden Arbeitsgruppe mit dem Amt für Mobilität
und Tiefbau, dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und der SNMS Grundwasserdaten
zusammengeführt und gegenübergestellt. Ziel ist es, eine gemeinsame Grundwasserdatenbank zu
erstellen, um eine fachlich fundierte Grundlage für verschiedene Einsatzbereiche und Potenziale un-
terschiedlicher wasserwirtschaftlicher Fragestellungen (wie z.B. Einbau von mineralischen Ersatzbau-
stoffen) zu erhalten (vgl. Kapitel 4.2.6). Die Arbeitsgruppe besc häftigt sich nicht nur mit dem WSG
Hornheide-Haskenau, sondern sammelt Daten zum gesamten Stadtgebiet. Nach dem Vorliegen die-
ser abgestimmten Datenbank kann für einzelne Vorhaben / Fragestellungen konkret geprüft werden,
ob und wo Grundwassermessstellen im Stadtgebiet zu ergänzen sind, um ein detaillierteres Bild z.B.
zu der Entwicklung von Grundwasserständen zu erhalten.
Das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe sowie die Auswertung der durch die SNMS zusätzlich errichtete
Pegel sind abzuwarten, damit sachlich und fachlich über die Errichtung ggfs. weiterer Pegel entschie-
den werden kann.
Sofern im Antrag der CDU -Ratsfraktion eine kritische Überprüfung bzw. Anpassung des Bevölke-
rungswachstums gefordert wird, entspricht dies nicht der grundsätzlichen Zielrichtung der Stadt
Münster, allen Menschen, die in Münster leben wollen, ein zielgruppenspezifisches, leistbares Wohn-
angebot machen zu können.
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Münster ist eine seit mehreren Jahren stark wachsende Stadt und gilt als sogenannte „Schwarm-
stadt“, die insbesondere vom Zuzug jüngerer Menschen profitiert. Dieses Wachstum wird sich auch in
den nächsten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit fortsetzen. Verschiedene Prognosen (IT.NRW
2021-2050, IT.NRW 2018-2040, InWIS; vgl. Kapitel 1.2) unterscheiden sich dabei nur in der Höhe
dieses Wachstums. Dieses zukünftige Bevölkerungswachstum kann die Stadt nur bedin gt steuern.
Einziges Steuerungsinstrument ist der zukünftige Umfang der Bereitstellung von weiteren Siedlungs-
flächen.
Bereits jetzt ist zu beobachten, dass das Wohnungsangebot in Münster – bezogen auf die Menge,
aber auch auf die angebotenen Qualitäten bzw. unterschiedliche W ohnformen – offenbar nicht aus-
reichend ist und daher vermehrt Menschen aus Münster in das Umland gezogen sind. Diese „Subur-
banisierung“ betraf in den letzten Jahren (2022 und 2023) jährlich ca. 650 Menschen, die im Saldo
mehr in die Stadtregion Münster gezogen sind. Insbesondere betrifft dies die Altersgruppen der Fami-
lien.
Sofern in Münster u.a. für diese Menschen keine entsprechenden Angebote gemacht werden (kön-
nen) und Münster diese (insbesondere) an das Umland verliert, ist vorauss ichtlich mit folgenden
Auswirkungen zu rechnen: Die Bodenpreise und Mieten werden in Münster wegen des weiter stei-
genden Nachfrageüberhangs stark zunehmen, die Flächeninanspruchnahme wird insgesamt höher
ausfallen (da in Münster im allgemeinen dichter geba ut wird als im Umland), die Verkehrsbewegun-
gen werden ebenfalls insgesamt zunehmen und erfahrungsgemäß mehr mit dem Auto und weniger
mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes zurückgelegt werden.
Vor diesem Hintergrund kann die Verwaltung eine indirekte Steuerung der zukünftigen Bevölkerungs-
entwicklung in Münster – sofern und solange der starke Wachstumsdruck anhält – durch eine restrik-
tive Bereitstellung von Siedlungsflächen wegen der damit verbundenen vielfältigen negativen Folge-
wirkungen nicht befürworten.
Die Stadt Münster hat sich daher entschlossen der Herausforderung einer wachsenden Stadt zu be-
gegnen und dazu verschiedene – durch den Rat der Stadt Münster beschlossene – Programme wie
z.B. das Baulandprogramm oder die Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2023 entwickelt. In der Fort-
schreibung des Baulandprogramms 2023-2030 (vgl. V/0193/2023) wird explizit benannt, dass es Ziel
der Stadt ist, möglichst allen Menschen, die in Münster leben möchten, auch ein entsprechendes An-
gebot machen zu können. Auch der umfangreiche und intensive Erarbeitungsprozess für das Inte-
grierte Flächenkonzept Münster (IFM) hatte zum Ziel, diesem Wachstumsdruck nachhaltig zu begeg-
nen und dabei den Ausbau erneuerbarer Energien weiter zu forcieren sowie die wichtigen Natur- und
Freiräume in der Stadt langfristig zu schützen und weiterzuentwickeln.
i.V.
gez.
Arno Minas
Stadtrat
Anlagen:
Anlage A
Anhang 1 Tabellarische Übersicht über mögliche Gefährdungen und Risiken
Anhang 2 WVK incl. Anlagen 2.1 – 2.31
Anhang 3 Antrag an den Rat A-R/0016/2024 der CDU-Ratsfraktion
Anlage 2.23 - Anlage 4a_Aufbereitung HALTERN
24074 Zeichen
Anlage 4a - Tabelle Aufbereitung A 1 Wasseraufbereitung Eingabe Erläuterung 1.1 Name Aufbereitung Wasserwerk Haltern Name der Aufbereitung (Standort) 1.2 Betreiber GELSENWASSER AG Bitte Name des Betreibers der Aufbereitung angeben 2 Nennung der Gewinnungen (Rohwasserherkunft) Nennung aller Gewinnungen (Standorte) deren Rohwässer in die Aufbereitung gelangen (einzelne Brunnen sollen hier nicht aufgezählt werden) 2.1 für jede Gewinnung Für jeden Gewinnungsstandort, der in dieser Aufbereitung einspeist, bitte Name der Gewinnung nennen 2.1.1 Name Gewinnung 1 Haltern Name der Gewinnung 1 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.1.2 Name Gewinnung 2 Hohe Mark Name der Gewinnung 2 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.1.3 Name Gewinnung 3 Haard Name der Gewinnung 3 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.1.4 Name Gewinnung 4 Name der Gewinnung 4 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.1.5 Name Gewinnung 5 Name der Gewinnung 5 (Standort), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2 für jeden Betreiber einer Gewinnung Für jeden Gewinnungsstandort, der in dieser Aufbereitung einspeist, bitte Name des Betreibers benennen 2.2.1 Betreiber Gewinnung 1 GELSENWASSER AG Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (1), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2.2 Betreiber Gewinnung 2 GELSENWASSER AG Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (2), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2.3 Betreiber Gewinnung 3 GELSENWASSER AG Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (3), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2.4 Betreiber Gewinnung 4 Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (4), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.2.5 Betreiber Gewinnung 5 Name des Betreibers der jeweiligen Gewinnung (5), bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Gewinnungsstandorte zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 2.3 maximal verfügbare Liefermenge für Rohwasser [m³/d] Für jeden Gewinnungsstandort bitte die maximale verfügbare Liefermenge in m³ pro Tag benennen Seite 1 von 7 Anlage 4a - Tabelle Aufbereitung 2.3.1 max. Liefermenge aus Gewinnung 1 375.000 Bitte für Gewinnungsstandort 1 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 2.3.2 max. Liefermenge aus Gewinnung 2 14.400 Bitte für Gewinnungsstandort 2 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 2.3.3 max. Liefermenge aus Gewinnung 3 36.000 Bitte für Gewinnungsstandort 3 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 2.3.4 max. Liefermenge aus Gewinnung 4 Bitte für Gewinnungsstandort 4 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 2.3.5 max. Liefermenge aus Gewinnung 5 Bitte für Gewinnungsstandort 5 die maximal verfügbare Rohwassermenge, die in diese Aufbereitung eingespeist werden kann (m³ pro Tag) 3 Aufbereitung Angaben zur Aufbereitung 3.1 Verwendungszwecke der Aufbereitung gemäß §11 Liste Trinkwasserverordnung Bitte bei den jeweiligen Aufbereitungszwecken, die in dieser Aufbereitung verfolgt werden das oder die Verfahren benennen, mit dem oder denen der Zweck erreicht werden soll. Ergänzend bitte eine grafische Übersicht (Aufbereitungsschema) und bei Bedarf einen kurzen Erläuterungstext im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 3.1 ergänzen. 3.1.1 Flockung/Fällung bedarfsweise Flockung (Rohwasser Talsperre) Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.2 Einstellen des Calciumgehalts Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.3 Nickelabtrennung Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.4 Einstellung des pH-Wertes Entsäuerung Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.5 Einstellung des Salzgehaltes Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.6 Hemmung der Korrosion Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.7 biologische Nitratentfernung Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.8 Reduktion Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.9 Einstellen der Säurekapazität Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. Seite 2 von 7 Anlage 4a - Tabelle Aufbereitung 3.1.10 Desinfektion bedarfsweise Desinfektion mit Natriumhypochlorit Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.11 Sauerstoffanreicherung Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.12 Partikelentfernung Langsam-Sandfiltration (künstl. Grundwasseranreicherung) Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.13 Adsorption bedarfsweise Adsorption mit Pulver-Aktivkohle (Rohwasser Talsperre) Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.14 biologische Filtration Langsam-Sandfiltration (künstl. Grundwasseranreicherung) Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.15 Eisen und Mangan-Entfernung Schnellfiltration zur Enteisenung und Entmanganung (Teilstrom) Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.16 Adsorptive Entfernung von Arsen Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.17 Schnellentcarbonisierung Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.18 Anschwemmfiltration Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.19 Einstellen des Magnesiumgehalts Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.20 Entfernung von Schwefelwasserstoff Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.21 Entfernung von Radium Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.22 Entfernung von Uran Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.1.23 sonstige Zwecke Wenn in dieser Aufbereitungsanlage der in dieser Zeile genannte Aufbereitungszweck verfolgt wird, bitte das/die dafür verwendete/n Verfahren benennen. Ansonsten diese Zeile freilassen. 3.2 max. tech. Aufbereitungskapazität [m³/d] 425.000 technisch maximal mögliche Aufbereitungskapazität der Aufbereitungsanlage in m³ pro Tag Seite 3 von 7 Anlage 4a - Tabelle Aufbereitung 3.3 sind Ausfälle einzelner Aufbereitungsverfahren durch redundante Ausführung abgesichert? ja Bei Ja, Bitte kurze Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 3.3. 4 Netzabgabe Aussagen zur Netzabgabe aus der Aufbereitung 4.1 belieferte Versorgungsgebiete oder Transportnetze Bitte jeweils Namen, Betreiber und durchschnittliche Netzeinspeisemengen der belieferten Versorgungsgebiete benennen 4.1.1 Name Versorgungsgebiet 1 GELSENWASSER AG Bitte Name des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.1.2 Name Versorgungsgebiet 2 DEW21 (über Transportnetz GELSENWASSER AG) Bitte Name des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.1.3 Name Versorgungsgebiet 3 Stadtwerke Dülmen GmbH (über Transportnetz GELSENWASSER AG) Bitte Name des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.1.4 Name Versorgungsgebiet 4 Stadtwerke Lünen GmbH (über Transportnetz GELSENWASSER AG) Bitte Name des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.1.5 Name Versorgungsgebiet 5 Stadtwerke Münster GmbH (über Transportnetz GELSENWASSER AG) Bitte Name des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.1.6 Name Versorgungsgebiet 6 Gemeinde Nordwalde (über Transportnetz GELSENWASSER AG) Bitte Name des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.1.7 Name Versorgungsgebiet 7 Gemeinde Nottuln (über Transportnetz GELSENWASSER AG) Bitte Name des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.1.8 Name Versorgungsgebiet 8 Stadtwerke Duisburg AG (über Transportnetz GELSENWASSER AG) Bitte Name des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.2.1 Betreiber Versorgungsgebiet 1 GELSENWASSER AG Bitte Name des Betreibers des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. Seite 4 von 7 Anlage 4a - Tabelle Aufbereitung 4.2.2 Betreiber Versorgungsgebiet 2 DEW21 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH Bitte Name des Betreibers des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.2.3 Betreiber Versorgungsgebiet 3 Stadtwerke Dülmen GmbH Bitte Name des Betreibers des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.2.4 Betreiber Versorgungsgebiet 4 Stadtwerke Lünen GmbH Bitte Name des Betreibers des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.2.5 Betreiber Versorgungsgebiet 5 Stadtwerke Münster GmbH Bitte Name des Betreibers des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.2.6 Betreiber Versorgungsgebiet 6 Stadtwerke Steinfurt GmbH Bitte Name des Betreibers des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.2.7 Betreiber Versorgungsgebiet 7 Gemeindewerke Nottuln Bitte Name des Betreibers des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.2.8 Betreiber Versorgungsgebiet 8 Stadtwerke Duisburg AG Bitte Name des Betreibers des belieferten Versorgungsgebietes benennen. Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.3.1 durchschnittliche Netzabgabe an das Versorgungsgebiet 1 [m³/d] (2016-2021) 189.397 Bitte durchschnittliche Netzabgabe in m³ pro Tag an das Versorgungsgebiet angeben (Bezugszeitraum 2016 bis 2021). Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.3.2 durchschnittliche Netzabgabe an das Versorgungsgebiet 2 [m³/d] (2016-2021) 44 Bitte durchschnittliche Netzabgabe in m³ pro Tag an das Versorgungsgebiet angeben (Bezugszeitraum 2016 bis 2021). Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.3.3 durchschnittliche Netzabgabe an das Versorgungsgebiet 3 [m³/d] (2016-2021) 1.309 Bitte durchschnittliche Netzabgabe in m³ pro Tag an das Versorgungsgebiet angeben (Bezugszeitraum 2016 bis 2021). Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. Seite 5 von 7 Anlage 4a - Tabelle Aufbereitung 4.3.4 durchschnittliche Netzabgabe an das Versorgungsgebiet 4 [m³/d] (2016-2021) 610 Bitte durchschnittliche Netzabgabe in m³ pro Tag an das Versorgungsgebiet angeben (Bezugszeitraum 2016 bis 2021). Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.3.5 durchschnittliche Netzabgabe an das Versorgungsgebiet 5 [m³/d] (2016-2021) 12.877 Bitte durchschnittliche Netzabgabe in m³ pro Tag an das Versorgungsgebiet angeben (Bezugszeitraum 2016 bis 2021). Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.3.6 durchschnittliche Netzabgabe an das Versorgungsgebiet 6 [m³/d] (2016-2021) 33 Bitte durchschnittliche Netzabgabe in m³ pro Tag an das Versorgungsgebiet angeben (Bezugszeitraum 2016 bis 2021). Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.3.7 durchschnittliche Netzabgabe an das Versorgungsgebiet 7 [m³/d] (2016-2021) 55 Bitte durchschnittliche Netzabgabe in m³ pro Tag an das Versorgungsgebiet angeben (Bezugszeitraum 2016 bis 2021). Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.3.8 durchschnittliche Netzabgabe an das Versorgungsgebiet 8 [m³/d] (2016-2021) 43.454 Bitte durchschnittliche Netzabgabe in m³ pro Tag an das Versorgungsgebiet angeben (Bezugszeitraum 2016 bis 2021). Bitte pro Versorgungsgebiet nur eine Zeile nutzen. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete zu benennen, die übrigen vorgegebenen Zeilen bitte freilassen. 4.4 sind Ausfälle einzelner Netzpumpen durch redundante Ausführung abgesichert? ja Bei Ja, Bitte kurze Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 4.4. 5 Risikobewertung (ohne Klimawandel) 5.1 sind kritische Entwicklungen der Rohwasserqualität (Eingang Aufbereitungsanlage) bekannt? Ja, geringes Risiko bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.1 (kritische Entwicklungen liegen vor, wenn zukünftig zu besorgen ist, dass die Rohwasserqualität mit den bestehenden Aufbereitungsanlagen nicht mehr zuverlässig zu Trinkwasser aufbereitet werden kann). Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. Seite 6 von 7 Anlage 4a - Tabelle Aufbereitung 5.2 Können die Anforderungen der Neufassung der Trinkwasserverordnung (2023) bereits jetzt zuverlässig erfüllt werden? ja Durch die Neufassung der Trinkwasserverordnung (2023) zur Umsetzung der europäischen Trinkwasserrichtline (2021) werden neue Parameter (z.B. PFAS, Bisphenol A, Halogenessigsäuren) und neue Grenzwertvorgaben (z.B. für Arsen) eingeführt (mit unterschiedlichen Übergangsfristen). Können diese neuen Anforderungen der neugefassten TrinkwV bereits mit den vorhandenen Anlagen zuverlässig eingehalten werden und wurde dies mit entsprechenden Untersuchungen überprüft? Bei "Nein" bitte im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.2 erläutern, welche der zukünftigen Anforderungen ggf. jetzt noch nicht zuverlässig erfüllt werden können, bzw. für welche Anforderungen noch keine Kenntnisse vorliegen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. 5.3 Anlagenbedingte Gefährdungen in der Aufbereitung nein bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 5.3 (Anlagenbedingte Gefährdungen ergeben sich aus dem Aufbereitungsverfahren (z.B. Chloratbildung bei Desinfektion, Bromatbildung bei Oxidation, hygienische Probleme bei Filtertausch, unerkannter Filterdurchbruch, Membranversagen, Algenwachstum, ...). Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. 6 Risikobewertung Klimawandels 6.1 sind kritische Entwicklungen der Rohwasserqualität (Eingang Aufbereitungsanlage) bedingt durch den Klimawandel bereits bekannt oder in den nächsten Jahren zu erwarten? Ja, geringes Risiko bei Ja, Erläuterung im Beiblatt "Aufbereitung" unter Ziffer A 6.1(kritische Entwicklungen liegen vor, wenn bedingt durch den Klimawandel zukünftig zu besorgen ist, dass die Rohwasserqualität mit den bestehenden Aufbereitungsanlagen nicht mehr zuverlässig zu Trinkwasser aufbereitet werden kann). Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen. Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. 6.2 Sind durch den Klimawandel bedingte Gefährdungen der Aufbereitung bereits bekannt oder in den nächsten Jahren zu erwarten? Nein bei Ja, Erläuterung im Beiblatt unter Ziffer A 6.2 (durch den Klimawandel bedingte Gefährdungen der Aufbereitung können sich beispielsweise durch höhere Temperaturen, Starkregenereignisse ergeben, quantitative Aspekte sind hier nicht gefragt, diese werden unter "Gewinnung" betrachtet). Wenn möglich bitte halbquantitative Einschätzung des Ausmaßes (geringes, mittleres oder hohes Risiko) vornehmen. Bitte im Beiblatt auch darstellen, ob und wenn ja welche Maßnahmen getroffen wurden bzw. geplant werden, um den Auswirkungen zu begegnen.Bei noch bestehendem Klärungsbedarf bitte im Beiblatt die wesentlichen Fragestellungen und einen ungefähren Zeitplan angeben, bis wann eine Klärung möglich erscheint. Seite 7 von 7
Anlage 2.9 - Anlage 4b_Aufbereitung
3007 Zeichen
Beiblatt zur Tabelle Aufbereitung Gemeinde: Stadt Münster Name der Aufbereitung: WW Hornheide, WW Kinderhaus, WW Geist, WW Hohe Ward Betreiber der Aufbereitung: Stadtnetze Münster GmbH A 3.1 Erläuterungen zum Aufbereitungsschema Bitte Aufbereitung kurz erläutern: So vorhanden, bitte Tabelle oder Aufbereitungsschema in geeignetem, digitalen Format separat anfügen S. Kapitel 2.1.2.2 des Berichts A 3.3 redundante Aufbereitungskapazitäten: Können einzelne Aufbereitungsschritte substituiert werden oder bestehen zusätzliche Kapazitäten, Bitte kurze Beschreibung einfügen - A 4.4 Ausfälle einzelner Netzpumpen durch redundante Ausführung abgesichert? Bitte kurze Erläuterung einfügen WW Vennheideweg: redundante Pumpenaggregate WW Hornheide: redundante Ausspeiseleitungen, redundante Netzpumpenanlagen WW Hohe Ward: redundante Pumpenaggregate, zwei Ausspeiseleitungen WW Kinderhaus: redundante Pumpenaggregate Weitere Informationen: s. Kapitel 2.1.2.1 und Kapitel 2.1.2.2 des Berichts A 5.1 Kritische Trends der Rohwasserqualität: Bitte um Beschreibung, welche Stoffe im Rohwasser steigende Trends aufweisen und wie diese zustande kommen Die Roh- und Reinwässer der WW Hornheide und Hohe Ward weisen seit Beginn der Messreihe im Jahr 2016 für den Metabolit Trifluoracetat (TFA) einen Aufwärtstrend der Konzentrationen auf. Sie unterschreiten den Leitwert (60 μg/l) aber weiterhin deutlich (< 6 μg/l). Für das betroffene WW Hornheide wird im Zuge der Anlagenmodernisierung mit der Umkehrosmose eine entsprechend effiziente Aufbereitungsanlage zur sicheren TFA-Entfernung implementiert. Weitere Informationen: s. Kapitel 3.1.3.2 und Kapitel 4.2.1.2 des Berichts A 5.2 Können die Anforderungen der Neufassung der Trinkwasserverordnung (2023) bereits jetzt zuverlässig erfüllt werden? Welche zukünftigen Anforderungen sind bisher nicht erfüllt und welche Maßnahmen werden getroffen? - Beiblatt zur Tabelle Aufbereitung A 5.3 Anlagenbedingte Gefährdungen der in Aufbereitung: Bitte um Beschreibung und Begründung: kommt es vermehrt zu anlagenbedingten Problemen in der Aufbereitung(z.B. Chloratbildung bei Desinfektion, Bromatbildung bei Oxidation, hygienische Probleme bei Filtertausch, unerkannter Filterdurchbruch, Membranversagen, Algenwachstum, ...) - A 6.1 Sind kritische Entwicklungen der Rohwasserqualität bedingt durch den Klimawandel bereits bekannt oder zu erwarten. Bitte erläutern, welche dies sind und welche Maßnahmen dagegen getroffen werden/wurden. - A 6.2 Sind durch den Klimawandel bedingte Gefährdungen der Aufbereitung bereits bekannt oder in den nächsten Jahren zu erwarten? Bitte erläutern, welche dies sind und welche Maßnahmen dagegen getroffen werden/wurden. - Bei Bedarf können dem Beiblatt weitere Anlagen (Tabellen, Karten, Übersichtsschemata, etc. in geeignetem, digitalen Format) angefügt werden (siehe auch Hinweise in der Exceltabelle „Aufbereitung“).
Anlage 2.28 - Anlage 5b_Gewinnung HAARD
2019 Zeichen
Beiblatt zur Tabelle Gewinnung Gemeinde: Name der Gewinnung: Haard Betreiber der Gewinnung: Gelsenwasser AG G 6.1.1.3 Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte kurz beschreiben G 6.1.2.3 Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte kurz beschreiben G 6.1.3.3 Bei mehreren räumlich zusammengefassten Wasserrechten am Gewinnungsstandort mit unterschiedlichen Inhabern bitte kurz beschreiben G 6.2.2 Sind bereits Erhöhungen der Wasserrechte und/oder der technischen Förderkapazität am Gewinnungsstandort geplant? Bitte bei bereits erfolgter Planung eine kurze Beschreibung der Planung einfügen. G 7.2 Planungsstand Wasserschutzgebiet G 7.4 Welche Landnutzung überwiegt im Gewinnungsgebiet? Bei Mehrfachnennung oder Auswahl "sonstige Flächen" bitte Beschreibung einfügen G 8.1 – G 8.15 Risikobewertung im Einzugsgebiet: Liegen eine oder mehrere Gefährdungen vor, die eine potentielle Gefährdung der Rohwassergewinnung bedingen, bitte diese kurz beschreiben 8.6 Landwirtschaft: Es besteht das Risiko des Stoffeintrags von Düngemitteln und chemisch-synthetischen PBSM sowie ihrer Metabolite in das Grundwasser. Die landwirtschaftliche Nutzung und die daraus folgende Belastung konzentriert sich dabei auf einzelne Gewinnungsanlagen und ihre Teileinzugsgebiete im westlichen und mittleren Teil des Gewinnungsgebiets G 9.1 Auswirkungen des Klimawandels auf die Gewinnung: Quantitative Auswirkungen, Bitte kurz beschreiben G 9.2 Auswirkungen des Klimawandels auf die Gewinnung: Qualitative Auswirkungen, Bitte kurz beschreiben Weitere, besondere Bedingungen im Gewinnungsgebiet Beiblatt zur Tabelle Gewinnung Bei Bedarf können dem Beiblatt weitere Anlagen (Tabellen, Karten, Übersichtsschemata, etc. in geeignetem, digitalen Format) angefügt werden (siehe auch Hinweise in der Exceltabelle „Gewinnung“).
Anlage A
1847 Zeichen
Anlage A zur V/0279/2024 Kurzüberblick Fortschreibung des Wasserversorgungskonzepts. Das Wasserversorgungskonzepts befasst sich mit der langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung unter Berücksichtigung aktueller und zukünftiger Entwicklungen, insbesondere des prognostizierten Bevölkerungswachstums und der möglichen Auswirkungen des Klimawan- dels. Trotz latenter Gefährdungen ist die Wasserversorgung, durch Maßnahmen zur Risikobe- herrschung und Risikominimierung, sichergestellt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung PG 1303 „Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz“ Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt das Wasserversorgungskonzept für die Stadt Münster zu beschließen. Das Konzept zeigt auf, dass die öffentliche Wasserversorgung, trotz steigender Be- völkerungsprognose und klimabedingten Risiken, langfristig gesichert ist. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 1303 Bezeichnung der PG Natur, Landschaft, Erholung, Wassereschutz Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Stadt Münster ist gemäß § 38 Abs. 3 gesetzlich dazu verpflichtet ein Wasserversorgungskon- zept aufzustelle und alle 6 Jahre fortzuschreiben. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage werden keine entscheidenden Sachverhalte zu den o.g.Querschnittsthemen be- schlossen.
Anlage 2.21 - Anlage 7_Kleinanlagen
5035 Zeichen
Pos GA Abzufragende Daten Eingabe Erläuterung 1 beschriebenes Gemeindegebiet Münster Bitte Name der Gemeinde angeben 2 zuständiges Gesundheitsamt Gesundheits- und Veterinäramt Münster Bitte zuständiges Gesundheitsamt angeben 3 Räumliche Verteilung aller Kleinanlagen im Gemeindegebiet Soweit möglich können optional Tabellen mit grober Lageinformation (z.B. nach Gemarkung; ansonsten Ortsteil) oder so vorhanden eine grobe Karte als weitere Anlage beigefügt werden. 4 Anzahl der „b & c-Anlagen“ gem. TrinkwV im Gemeindegebiet 1595 Bitte die Gesamtanzahl der dezentralen Wasserversorgungsanlagen (b- Anlagen) und der Eigenwasserversorgungsanlagen (c-Anlagen) im Gemeindegebiet angeben (Summe b- und c-Anlagen) 4.1 Anzahl der „b -Anlagen“ gem. TrinkwV im Gemeindegebiet 402 Soweit möglich, bitte die Anzahl der dezentralen Wasserversorgungsanlagen (b-Anlagen) im Gemeindegebiet angeben (freiwillige ergänzende Angabe) 4.2 Anzahl der "c-Anlagen“ gem. TrinkwV im Gemeindegebiet 1193 Soweit möglich, bitte die Anzahl der Eigenwasserversorgungsanlagen (c-Anlagen) im Gemeindegebiet angeben (freiwillige ergänzende Angabe) 5 signifikante Qualitätsprobleme b & c- Anlagen, Parameter Einschätzung des zuständigen Gesundheitsamtes, ob es eine signifikante Anzahl an b- oder c-Anlagen mit signifikanten Qualitätsproblemen im Gemeindegebiet gibt. Die Signifikanz kann sich z.B. aus einer Häufung von Anlagen mit Grenzwertüberschreitungen eines Parameters ergeben (wenn es sinnvoll erscheint, die Auswertung auf einen Bezugszeitraum zu begrenzen, könnte der Zeitraum 2016 - 2021 gewählt werden). Eine Siknifikanz dürfte immer dann bestehen, wenn zu erwarten ist, dass Betreiber von b- und c-Anlagen kurz- oder mittelfristig einen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung wünschen. 5.1 Anzahl der „b & c-Anlagen“ mit signifikanten Qualitätsproblemen im Gemeindegebiet 0 Bitte die Gesamtanzahl der dezentralen Wasserversorgungsanlagen (b- Anlagen) und der Eigenwasserversorgungsanlagen (c-Anlagen) mit signifikanten Qualitätsproblemen im Gemeindegebiet angeben (Summe b- und c-Anlagen). 5.2 Anzahl der „b -Anlagen“ mit signifikanten Qualitätsproblemen im Gemeindegebiet 0 Soweit möglich, bitte die Anzahl der dezentralen Wasserversorgungsanlagen (b-Anlagen) mit signifikanten Qualitätsproblemen im Gemeindegebiet angeben (freiwillige ergänzende Angabe) 5.3 Anzahl der "c-Anlagen“ mit signifikanten Qualitätsproblemen im Gemeindegebiet 0 Soweit möglich, bitte die Anzahl der der Eigenwasserversorgungsanlagen (c-Anlagen) mit signifikanten Qualitätsproblemen im Gemeindegebiet angeben (freiwillige ergänzende Angabe) 5.4 betroffene Parameter (für Qualitätsprobleme) Hier bitte betroffene Parameter angegeben, für die signifikante Qualitätsprobleme in b- und c-Anlagen bekannt sind. Je nach Bedarf, Zeilen ergänzen oder freilassen. 5.4.1 betroffener Parameter 1 Koloniezahl bei 22°C/36°C Bitte betroffenen Parameter 1 angeben 5.4.2 betroffener Parameter 2 Coliforme Keime Bitte betroffenen Parameter 2 angeben 5.4.3 betroffener Parameter 3 E. coli Bitte betroffenen Parameter 3 angeben 5.4.4 betroffener Parameter 4 Enterokokken Bitte betroffenen Parameter 4 angeben 5.4.5 betroffener Parameter 5 Ammonium Bitte betroffenen Parameter 5 angeben 5.4.6 betroffener Parameter 6 Nitrat Bitte betroffenen Parameter 6 angeben 5.4.7 betroffener Parameter 7 Natrium Bitte betroffenen Parameter 7 angeben 5.4.8 betroffener Parameter 8 Mangan Bitte betroffenen Parameter 8 angeben 5.4.9 betroffener Parameter 9 Trübung Bitte betroffenen Parameter 9 angeben 5.4.10 betroffener Parameter 10 Eisen Bitte betroffenen Parameter 10 angeben 6 Anzahl der b- und c-Anlagen mit dauerhaft betriebenen Aufbereitungsanlagen ca. 1300 Bitte Anzahl der in b- und c-Anlagen im Gemeindegebiet mit dauerhaft betriebenen Aufbereitungsanlagen angeben. 7 Anzahl der b & c-Anlagen mit bekannten Quantitätsproblemen 0 Soweit bekannt, bitte Anzahl der b- und c-Anlagen angeben, in denen seit 2016 Quantitätsprobleme (trockenfallende Brunnen) festgestellt wurden 8 Anzahl der b & c-Anlagen, die seit 2016 durch einen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung ersetzt wurden Daten nicht vorhanden Soweit vorhanden, bitte die Anzahl der b & c-Anlagen im Gemeindegebiet angeben, die seit 2016 durch einen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung ersetzt wurden 9 Zusätzliche Hinweise und Risikoeinschätzungen der Gesundheitsämter, die der Gemeinde übermittelt werden? Bei Bedarf können hier (oder als zusätzliche Anlage) Anmerkungen und Hinweise für das Wasserversorgungskonzept der Gemeinde ergänzt werden. Auch Anmerkungen und Hinweise, die die öffentliche Wasserversorgung im Gemeindegebiet betreffen, sind hier erwünscht. Die Informationen der Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte sollen die Gemeinde in die Lage versetzen, Bereiche netzungebundener Trinkwasserversorgung im Gemeindegebiet zu erfassen und Handlungsbedarfe für zukünftige Planungen zu berücksichtigen. BITTE NUR DIE GRÜNEN FELDER AUSFÜLLEN!
Anlage 2.2 - Anlage 2_Gemeinde
12241 Zeichen
Pos
GEM
Gemeindegebiet Eingabe Erläuterung
1
Gemeinde / Kreisfreie Stadt Münster
1.1 Kreis Münster
1.2 Regierungsbezirk BR Münster
1.3 Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) 5.515.000 Der AGS ist z.B. hier abrufbar: Statistikportal
1.4 zuständiges Gesundheitsamt Münster
2 Übersicht über das Gemeindegebiet
2.1 Anzahl Einwohner [31.12.2021] 318.785 z.B. hier abrufbar: Link zu IT NRW
2.2 Gemeindegröße Großstadt (> 100.000)] [Kleinstadt (< 20.000), Mittelstadt (20.000 - 100.000), Großstadt (> 100.000)]
2.3 Prognose Einwohner bis 01.01.2050 326.357 Die Entwicklungsprognose kann z.B. einheitlich hier von IT NRW bezogen werden (2050).
2.4 Fläche des Gemeindegebietes 303,28 z.B. hier abrufbar: Link zu IT NRW
2.5 Kommunalspezifischer Wasserbedarf m³/a durchschnittlicher Wasserbedarf der Gemeinde in m³/a, soweit bekannt
2.6
Prognose kommunalspezifischer Wasserbedarf
2049: 22,12 Mio. m³/a prognostizierter durchschnittlicher Wasserbedarf der Gemeinde in m³/a, soweit bekannt (z.B. aus Wasserrechtsanträgen der in der Gemeinde tätigen
Wasserversorgungsunternehmen, bitte auch das Jahr angeben, auf das sich die Prognose bezieht). Hier soll ein Prognosezeitraum von mindestens 6 Jahren gewählt werden.
2.7
Wasserentnahmemengen nach WasEG innerhalb des
Gemeindegebietes im Jahr 2021 Daten können für jede Gemeinde in NRW beim LANUV abgerufen werden.
2.7.1
Summe Entnahmemenge öffentlicher
Trinkwasserversorgung nach WasEG innerhalb der
Gemeinde
Summe der Entnahmen der öffentlichen Wasserversorgung innerhalb der Gemeinde, unabhängig vom Versorgungsgebiet dieser Wasserversorgung ("öffentliche
Trinkwasserversorgung")
2.7.1.1 Entnahme Oberflächenwasser in 2021 8.364.305 m³ reine Oberflächenwasserentnahme
2.7.1.2 Entnahme Grundwasser in 2021 13.733.459 m³ Grundwasserentnahme (inklusive Oberflächenwassereinfluss)
2.7.1.3 Entnahme unbekannter Herkunft in 2021 0 Wasserherkunft ist in der WasEG-Datenbank für das Jahr 2021 nicht hinterlegt.
2.7.2
Entnahmemenge nicht öffentlicher Wasserversorgung
nach WasEG innerhalb der Gemeinde
Summe der Entnahmen der nicht öffentlichen Wasserversorgung innerhalb der Gemeinde, unabhängig vom Versorgungsgebiet dieser Wasserversorgung
("privatwirtschaftliche Wasserversorgung, Lieferung an gewerbliche Verbraucher")
2.7.2.1 Entnahme Oberflächenwasser in 2021 0 reine Oberflächenwasserentnahme
2.7.2.2 Entnahme Grundwasser in 2021 0 Grundwasserentnahme (inklusive Oberflächenwassereinfluss)
2.7.2.3 Entnahme unbekannter Herkunft in 2021 0 Wasserherkunft ist in der WasEG-Datenbank für das Jahr 2021 nicht hinterlegt.
2.7.3
Entnahmemenge der Energieversorgung nach WasEG
innerhalb der Gemeinde Summe der Wasserentnahmen für die Energiegewinnung innerhalb der Gemeinde ("Entnahmen der Energiegewinnung exklusive Durchlaufkühlung und Kühlwasser")
2.7.3.1 Entnahme Oberflächenwasser in 2021 129.478 m³ reine Oberflächenwasserentnahme
2.7.3.2 Entnahme Grundwasser in 2021 0 Grundwasserentnahme (inklusive Oberflächenwassereinfluss)
2.7.3.3 Entnahme unbekannter Herkunft in 2021 0 Wasserherkunft ist in der WasEG-Datenbank für das Jahr 2021 nicht hinterlegt.
2.7.4
Entnahmemenge Bergbau nach WasEG innerhalb der
Gemeinde Summe der Wasserentnahmen für den Bergbau innerhalb der Gemeinde ("Entnahmen im Rahmen des Bergbaus")
2.7.4.1 Entnahme Oberflächenwasser in 2021 0 reine Oberflächenwasserentnahme
2.7.4.2 Entnahme Grundwasser in 2021 0 Grundwasserentnahme (inklusive Oberflächenwassereinfluss)
2.7.4.3 Entnahme unbekannter Herkunft in 2021 0 Wasserherkunft ist in der WasEG-Datenbank für das Jahr 2021 nicht hinterlegt.
2.7.5
Alle anderen Entnahmen nach WasEG innerhalb der
Gemeinde Summe aller weiteren WasEG-pflichtigen innerhalb der Gemeinde
2.7.5.1
Wasserentnahmemengen nach WasEG innerhalb des
Gemeindegebietes im Jahr 2021 8.320 m³ reine Oberflächenwasserentnahme
2.7.5.2 Entnahme Grundwasser in 2021 212.022 m³ Grundwasserentnahme (inklusive Oberflächenwassereinfluss)
2.7.5.3 Entnahme unbekannter Herkunft in 2021 22.293 m³ Wasserherkunft ist in der WasEG-Datenbank für das Jahr 2021 nicht hinterlegt.
2.8
festgesetzte Wasserschutzgebiete innerhalb der
Gemeinde
Gittrup, Hornheide
/Haskenau, Kinderhaus,
Münster-Geist, Hohe Ward Bitte die Bezeichnungen der festgesetzten Wasserschutzgebiete, die sich ganz oder teilweise im Gemeindegebiet befinden (z.B. unter www.elwasweb.nrw.de abrufbar)
3
Versorgungsgebiete
Nennung der Versorgungsgebiete im Gemeindegebiet. Für jedes Versorgungsgebiet ist eine entsprechende Tabelle "Versorgungsgebiet" dem Wasserversorgungskonzept
anzufügen. Versorgungsgebiete von Wasserbeschaffungsverbänden (WBV), Wasserinteressensgemeinschaften (WIG) oder anderen Körperschaften der Wasserversorgung
sind ebenfalls als Versorgungsgebiete zu benennen und entsprechende Tabellen für "Versorgungsgebiet" anzufügen.
3.1.1 Versorgungsgebiet 1 Stadtgebiet Münster Name des Versorgungsgebietes (bitte eindeutige Bezeichnung wählen und in den weiteren Tabellen gleichlautend nutzen)
Die Gemeinde stellt in der folgenden Tabelle alle für die Wasserversorgungskonzepte relevanten Informationen zusammen, die für das Gemeindegebiet vorliegen oder über bestehende Datenbanken und Informationsquellen abgerufen werden können (siehe dazu die
Erläuterungen in der jeweiligen Zeile). Insbesondere sind die Wasserversorgungsgebiete zu benennen, die ganz oder teilweise im Gemeindegebiet liegen. Für Informationen zu den Versorgungsgebieten kann es erforderlich sein, die Wasserversorgungsunternehmen zu beteiligen,
3.2 Betreiber Versorgungsgebiet
Nennung der Betreiber der oben aufgeführten Versorgungsgebiete im Gemeindegebiet. Für jedes Versorgungsgebiet ist die entsprechende Tabelle "Betreiber" dem
Wasserversorgungskonzept anzufügen. Für Versorgungsgebiete von Wasserbeschaffungsverbänden (WBV), Wasserinteressensgemeinschaften (WIG) oder anderen
Körperschaften der Wasserversorgung sind ebenfalls Betreiber zu benennen und entsprechende Tabellen für "Betreiber" anzufügen.
3.2.1 Betreiber Versorgungsgebiet 1 Stadtnetze Münster GmbH Name des Betreiber (bitte eindeutige Bezeichnung wählen und in den weiteren Tabellen gleichlautend nutzen)
3.3 Aufgabenübertragung an Dritte
Für jedes der oben genannten Versorgungsgebiete bitte angeben, ob die Aufgabe der Wasserversorgung an Dritte übertragen oder Dritten überlassen wurde. Bitte Art der
Übertragung/Überlassung benennen (z.B. Konzessionsvertrag)
3.3.1 Aufgabenübertragung Versorgungsgebiet 1 Konzessionsvertrag für jedes der oben aufgeführen Versorgungsgebiete bitte eine eigene Zeile verwenden. Bei Bedarf weitere Zeilen einfügen. Sind weniger als 5 Versorgungsgebiete genannt,
die übrigen vorgegebene Zeile bitte freilassen.
4
Abdeckung der Wasserversorgung in der
Gemeinde
Je nach geographischer Konstellation einer Gemeinde liegt ein unterschiedlicher Versorgungsgrad mit Trinkwasser vor. Historisch gewachsene Strukturen oder ökonomische
Erwägungen resultieren hier in einer sehr heterogenen Art der Wasserversorgung.
4.1 Anschlussgrad Gemeinde 96%
Der Anschlussgrad der Gemeinde ergibt sich aus der Anzahl der Hausanschlüsse abzüglich Eigenversorgungsanlagen (siehe Spalte) geteilt durch die Gesamtzahl versorgter
Gebäude. Eigenversorgungsanlagen können bei den zuständigen Gesundheitsämtern mittels Tabelle "Kleinanlagen GA" abgefragt werden.
4.2
Besteht in der Gemeinde ein Anschluss- und
Benutzungszwang nein Ist ein Anschluss- und Benutzungszwang für die Wasserversorgung in einer Gemeindesatzung festgelegt?
4.3
Werden im Gemeindegebiet Kleinanlagen zur
Eigenversorgung nach § 2 Nummer 2 Buchstabe c)
TrinkwV oder dezentrale kleine Wasserwerke nach § 3
Nummer 2 Buchstabe b) TrinkwV betrieben? ja
Insbesondere im Außenbereich der Gemeinde werden regelmäßig private Eigenversorgungsanlagen (sog. b- und c-Anlagen nach TrinkwV) betrieben, da ein Anschluss an die
öffentliche Wasserversorgung nicht zur Verfügung steht. Diese Anlagen werden gemäß TrinkwV durch die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte überwacht.
Eine Übersicht der b- und c-Anlagen kann beispielsweise mit der Tabelle "Kleinanlagen" beim zuständigen Gesundheitsamt erfragt werden.
4.4
Werden im Gemeindegebiet zentrale Wasserwerke
nach § 2 Nummer 2 Buchstabe a) TrinkwV zur
ausschließlich privaten Nutzung betrieben? ja
Neben den Trinkwassergewinnungsanlagen der öffentlichen Wasserversorger können private Anlagen zur Trinkwasserversorgung betrieben werden, die über 10 m³/Tag
Trinkwasser abgeben oder mehr als 50 Personen versorgen und damit nicht mehr zu den b- und c-Anlagen zählen.
5 Risikobewertung (ohne Klimawandel)
Ein wesentliches Ziel der Wasserversorgungskonzepte ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken für die Wasserversorgung der Gemeinde und die Ableitung von
Maßnahmen zur Risikobeherrschung. Hierbei ist es ratsam, zwischen Risiken, die sich für die Wasserversorgungssysteme (Wassergewinnungen, Aufbereitungen und
Versorgungsgebiete) ergeben und Risiken, die sich für die Gemeinde, unabhängig von dem jeweiligen Versorgungsgebiet, ergeben, zu unterscheiden.
Identifizierte Risiken sollen im Bericht zum Wasserversorgunsgkonzept erläutert werden.
Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserversorgung der Gemeinde werden separat (eigenes Kapitel) dargestellt.
5.1
Hat sich die Riskobewertung seit dem 1.
Berichtszeitraum (Vorlage 2018) geändert? ja
Qualitative Einschätzung der Gemeinde, ob für die Wasserversorgung der Gemeinde ein verändertes Risiko im Gegensatz zur Bewertung zur Erstvorlage der WVK (2018)
besteht
5.2
Wurden Risiken für einzelne Versorgungsgebiete,
Aufbereitungen und Gewinnungen identifiziert?
5.2.1 Risiken für ein Versorgungsgebiet ja Wurde in mindestens einem der oben genanten Versorgungsgebiete mindestens ein Risiko für die Wasserversorgung identifiziert?
5.2.2 Risiken für eine Aufbereitung nein Wurde in mindestens einem der für die Wasserversorgung der Gemeinde relevanten Aufbereitungen mindestens ein Risiko für die Wasserversorgung identifiziert?
5.2.3 Risiken für eine Gewinnung nein Wurde in mindestens einem der für die Wasserversorgung der Gemeinde relevanten Gewinnungen mindestens ein Risiko für die Wasserversorgung identifiziert?
5.2.4 Zusätzliche Risiken innerhalb der Gemeinde ja
Liegen unabhängig von den in den Versorgungsgebieten, Aufbereitungen und Gewinnungen identifizierten Risiken weitere Risiken für die Wasserversorgung der Gemeinde
vor?
6 Risikobewertung Klimawandel
Sind klimawandelbedingte Risiken für Gewinnung, Versorgungsgebiete und Aufbereitung benannt worden? Bei Ja sind diese Risiken und daraus abgeleitete Maßnahmen im
Bericht darzustellen. Hierbei können auch Maßnahmen, die nicht direkt in der Zuständigkeit der Gemeinde liegen, wie z.B. Rückbau von Drainagen, etc. genannt werden.
Liegt ein Konzept zur Klimafolgenabschätzung für die Gemeinde vor, können Informationen hieraus verwendet werden.
6.1
Hat sich die Riskobewertung bezüglich der Risiken
durch den Klimawandel seit dem 1. Berichtszeitraum
(Vorlage 2018) geändert? ja
Qualitative Einschätzung der Gemeinde, ob für die Wasserversorgung der Gemeinde durch den Klimawandel ein verändertes Risiko im Gegensatz zur Bewertung zur
Erstvorlage der WVK (2018) besteht
6.2
Wurden Risiken durch den Klimawandel für einzelne
Versorgungsgebiete, Aufbereitungen und
Gewinnungen identifiziert?
6.2.1 Risiken für ein Versorgungsgebiet Ja, geringes Risiko Wurde in mindestens einem der oben genanten Versorgungsgebiete mindestens ein Risiko durch den Klimawandel für die Wasserversorgung identifiziert?
6.2.2 Risiken für eine Aufbereitung Nein, kein Risiko absehbar
Wurde in mindestens einem der für die Wasserversorgung der Gemeinde relevanten Aufbereitungen mindestens ein Risiko durch den Klimawandel für die Wasserversorgung
identifiziert?
6.2.3 Risiken für eine Gewinnung Nein, kein Risiko absehbar
Wurde in mindestens einem der für die Wasserversorgung der Gemeinde relevanten Gewinnungen mindestens ein Risiko durch den Klimawandel für die Wasserversorgung
identifiziert?
6.2.4 Zusätzliche Risiken innerhalb der Gemeinde Ja, geringes Risiko
Liegen unabhängig von den in den Versorgungsgebieten, Aufbereitungen und Gewinnungen identifizierten Risiken weitere Risiken durch den Klimawandel für die
Wasserversorgung der Gemeinde vor?
Anlage 2.4 - Anlage 3b_Versorgungsgebiet
6170 Zeichen
Beiblatt zur Tabelle Versorgungsgebiet Gemeinde: Stadt Münster Name des Versorgungsgebiets: Stadt Münster Betreiber des Versorgungsgebiets: Stadtnetze Münster GmbH V 3.5 Bedarfsprognose: Bitte eine Beschreibung einfügen, mit welchen zukünftig erhöhten oder verminderten Wasserbedarfen im Versorgungsgebiet zu rechnen ist und auf welcher Grundlage diese Prognose stattfindet. Hierbei kann auf Neubau und neu anzuschließende Gebiete oder auf z.B. industrielle Neuansiedlung eingegangen werden. - V 7.1 Hygienische Probleme im Netz: Kam es im Verteilungsnetz im Berichtszeitraum zu mikrobiologischen Belastungen? Hier bitte im Einzelfall Ursache und Maßnahme darstellen. Bei Häufung eine zusammenfassende Darstellung der Ursache. 2016: Bezug GWAG, Coliformer Keim, Desinfektion GWAG 2018: WW Vennheide, Pseudomonas, Behälter entleert und gereinigt 2018: Behälter UNI, Coliformer Keim, Behälter entleert und gereinigt 2021: WW Kinderhaus, Coliformer Keim, Behälter entleert und gereinigt V 7.2 Abweichungen nach §10 TrinkwV: Bitte um Angabe von Abweichungen nach TrinkwV, die im Berichtszeitraum erfolgten. Dauer, Ursache und Maßnahme sind darzustellen - V 7.3 (7.3.1-7.3.6) Risiken im Verteilernetz: Kurze Erläuterung und Risikobewertung zu den genannten Risiken oder sonstiger Risiken am und im Verteilungsnetz Erläuterung zu 7.3.2: Rohrbrüche sind aufgrund von Leitungsalterung (z.B. durch Korrosion) unvermeidbar. Zudem kann es durch „Fremdverschulden“ im Rahmen von Tiefbaumaßnahmen zu Rohrbrüchen kommen. Als Beispiele können Baggerarbeiten im Kanal- oder Straßenbau genannt werden. Risikobewertung zu 7.3.2: Ein temporärer Ausfall der Trinkwasserversorgung des von der beschädigten Leitung abhängigen Bereiches ist möglich. Risikominimierung zu 7.3.2: Durch den Einbau von Absperrorganen im Trinkwassernetz kann der Ausfall der Trinkwasserversorgung räumlich eingegrenzt werden, so dass maximal ein Straßenzug ausfällt/betroffen ist. Rohrbrüche werden gemäß festgelegter Notfallanweisung abgewickelt und dokumentiert. Somit werden Rohrbrüche in der Regel schnellstmöglich erkannt Beiblatt zur Tabelle Versorgungsgebiet und der Medienaustritt kann kurzfristig gestoppt und repariert werden. Darüber hinaus trägt die Einhaltung einer Instandhaltungsstrategie, die eine Mindestinstandhaltungsquote beinhaltet, dazu bei, fortlaufend die am schlechtesten bewerteten Wasserleitungen priorisiert zu erneuern. Der Einsatz verbesserter Materialien im Rohrleitungsneubau sorgt für eine Minimierung der Rohrbrüche in Folge von Korrosion. Bezüglich der Fremdbeschädigung: Eine Planauskunft ist verpflichtend und wird dokumentiert. Weitere Informationen: s. Kapitel 2.1.1.7 ff. und Kapitel 3.1.8 des Berichts Erläuterung zu 7.3.3: Stagnation tritt im Trinkwassernetz in Abschnitten mit geringen Fließgeschwindigkeiten bzw. in kaum durchflossenen Rohrleitungsabschnitten auf. Risikobewertung zu 7.3.3: Stagnation im Trinkwassernetz kann eine Verschlechterung der Trinkwasserqualität herbeiführen. Risikominimierung zu 7.3.3: Mögliche Stagnationsabschnitte im Trinkwassernetz können z.B. durch eine Rohrnetzberechnung leicht identifiziert werden. Entsprechende Abschnitte werden mittels Rückbaumaßnahmen minimiert. Umbaumaßnahmen zur Vermeidung von Stagnation im Wassernetz sind: Redimensionierung: bewirkt eine Erhöhung der Fließgeschwindigkeit in den Rohrleitungen Die Fließrichtung des Trinkwassers wird durch Neuanbindungen von Netzanschlüssen, wie z.B. bei Stichleitungen, „erzwungen“. Ein regelmäßiger Austausch des Trinkwassers wird hierdurch gewährleistet. Einzelne Trinkwassernetzabschnitten (u.a. Stichleitungen), bieten keine Möglichkeit Umbaumaßnahmen durchzuführen. Z.B. kann die Versorgung mit Löschwasser einer Beiblatt zur Tabelle Versorgungsgebiet Redimensionierung entgegenstehen. Diese Bereiche werden durch die Wassernetzbetriebe in ein „Spülprogramm“ aufgenommen und turnusmäßig mittels Wasserentnahme durchspült. Weitere Informationen: s. Kapitel 2.1.1.7 ff. des Berichts Erläuterung zu 7.3.5: In der Regel sind die Drücke im Trinkwasserverteilnetz meist konstant bzw. variieren in einem kleinen Bereich zwischen - 0,5 bar und + 0,5 bar. Große Druckschwankungen (bzw. Druckstöße) werden durch spontane Ausfälle von Pumpen und/oder spontanem Schließen von Armaturen verursacht. Risikobewertung zu 7.3.5: Geringe Druckschwankungen, wie oben beschrieben, haben in der Regel keine Auswirkungen auf das Trinkwassernetz. Große Druckschwankungen, z.B. durch einen Druckstoß im Trinkwassertransportnetz (große Rohrleitungsdurchmesser), können schlimmstenfalls Rohrbrüche verursachen. Risikominimierung zu 7.3.5: Die großen Absperrarmaturen im Bereich der Transportleitungen (z.B. DN 700 Einspeiseleitung des WW Hornheide) sind mit elektrischen Antrieben ausgestattet. Hierdurch ist ein spontanes oder schnelles Zu- oder Abschließen der Armatur nicht möglich. Weiterhin ist mittels einer Verfahrensanweisung geregelt, dass alle Maßnahmen im Bereich von Leitungen größer/gleich DN 300 durch den Wassernetzbetrieb begleitet werden. Insofern kann in diesen Bereichen des Wassernetzes das schnelle Zu- oder Abschließen einer Armatur grundsätzlich vermieden werden, da es sich um geschultes Personal handelt. Für den Bereich WW Hornheide und DEA Uni sind bei dem Neubau der DEA´s Druckwindkesselanlagen mit Sicherheitsventil eingebaut worden. Diese Sicherheitseinrichtungen können bei einem plötzlichen Druckstoß den dadurch erzeugten Überdrück ablassen. Beiblatt zur Tabelle Versorgungsgebiet Weitere Informationen: s. Kapitel 2.1.1.7 ff. des Berichts V 8 (8.1-8.5) Kurze Erläuterung und Risikobewertung zu den genannten klimainduzierten Risiken und getroffenen Maßnahmen S. Kapitel 3.2.3 des Berichts Bei Bedarf können dem Beiblatt weitere Anlagen (Tabellen, Karten, Übersichtsschemata, etc. in geeignetem, digitalen Format) angefügt werden (siehe auch Hinweise in der Exceltabelle „Versorgungsgebiet“).
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Hammer Straße 2
- Westfalenstraße
- Rolandweg
- Vennheideweg 2
- Coerdeplatz
- Preußenstadion
- Möselerhook
- Hohe Ward 3
- Kinderhaus 3
- Promenade
- Niederort
- Tweehues
- Werse
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0279/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.04.2024
- Erstellt
- 19.04.2024 11:43