V/0661/2015
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (WGL)
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Beschlussvorlage
2542 Zeichen
V/0661/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (WGL) Beratungsfolge 09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.09.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Änderung des Gesellschaftsvertrages der WGL wird zugestimmt. 2. Die Vertreter der Stadt Münster/der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S) in der Gesellschaf- terversammlung der WGL werden ermächtigt entsprechende Beschlüsse zu fassen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Die WGL ist eine 100% -ige Tochtergesellschaft der W+S, deren Alleingesellschafterin wiederum die Stadt Münster ist. Die Bezirksregierung Münster als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde hatte mit Verfügung vom 03.11.2010 eine Ausn ahmegenehmigung gem. § 108 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NW (GO) von der Pflicht zur Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse der WGL nach den HGB - Vorschriften für große Kapitalgesellschaften bis ei nschließlich des Geschäftsjahres 2014 erteilt. Eine Verlängerung dieser Ausnahmegenehmigung kommt aufgrund geänderter Rahmenbedingun- gen sowie der zwischenzeitlich erreichten Höhe der Umsatzerlöse und der Bilanzsumme der WGL nicht in Betracht. Vorlagen-Nr.: V/0661/2015 Auskunft erteilt: Herr Scholz Ruf: 492 20 43 E-Mail: ScholzT@stadt-muenster.de Datum: 21.08.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0661/2015 Demzufolge muss in § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der WGL zwingend eine Regelung aufgenommen werden, wonach für die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften des dritten Buches des HGB en t- sprechend gelten. Im weiteren Abstimmungsprozess kam en dann noch redaktionelle Änderungen des Gesellschaftsvertrages sowie aktuelle gemeindewirtschaftsrechtliche Anpassungen nach der GO hinzu. Eine Synopse mit den geänderten und/oder ergänzten Regelungen im Gesellschaftsver- trag der WGL ist beigefügt (Anlage). Die Änderung des Gesellschaftsvertrages der WGL ist der Bezirksregierung Münster gem. § 115 GO anzuzeigen. In Abstimmung mit der Bezirksregierung wird das Anzeigeverfahren bereits unmit- telbar nach Drucklegung dieser Vorlage eingeleitet. In Vertretung gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Synopse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der WGL
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0661/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.08.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37