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V/0661/2015

Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (WGL)

Vorlagen 21.08.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2015, TOP 19

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2542 Zeichen

V/0661/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH (WGL) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.09.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Änderung des Gesellschaftsvertrages der WGL wird zugestimmt. 
 
2. Die Vertreter der Stadt Münster/der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S) in der Gesellschaf-
terversammlung der WGL werden ermächtigt entsprechende Beschlüsse zu fassen. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Die WGL ist eine 100% -ige Tochtergesellschaft der W+S, deren Alleingesellschafterin wiederum 
die Stadt Münster ist. 
 
Die Bezirksregierung Münster als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde hatte mit Verfügung vom 
03.11.2010 eine Ausn ahmegenehmigung gem. § 108 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NW (GO) 
von der Pflicht zur Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse der WGL nach den HGB -
Vorschriften für große Kapitalgesellschaften bis ei nschließlich des Geschäftsjahres 2014 erteilt. 
Eine Verlängerung dieser Ausnahmegenehmigung kommt aufgrund geänderter Rahmenbedingun-
gen sowie der zwischenzeitlich erreichten Höhe der Umsatzerlöse und der Bilanzsumme der WGL 
nicht in Betracht. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0661/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Scholz 
Ruf: 
492 20 43 
E-Mail: 
ScholzT@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.08.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0661/2015 
Demzufolge muss in § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der WGL zwingend eine Regelung 
aufgenommen werden, wonach für die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des 
Lageberichts die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften des dritten Buches des HGB en t-
sprechend gelten. Im weiteren Abstimmungsprozess kam en dann noch redaktionelle Änderungen 
des Gesellschaftsvertrages sowie aktuelle gemeindewirtschaftsrechtliche Anpassungen nach der 
GO hinzu. Eine Synopse mit den geänderten und/oder ergänzten Regelungen im Gesellschaftsver-
trag der WGL ist beigefügt (Anlage). 
 
Die Änderung des Gesellschaftsvertrages der WGL ist der Bezirksregierung Münster gem. § 115 
GO anzuzeigen. In Abstimmung mit der Bezirksregierung wird das Anzeigeverfahren bereits unmit-
telbar nach Drucklegung dieser Vorlage eingeleitet. 
 
 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
 
 
 
Anlage: 
Synopse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der WGL

Beratungsverlauf (2)

09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2015 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0661/2015
Typ
Vorlagen
Datum
21.08.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37