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V/0062/2023

Grundsatzbeschluss zum Maßnahmenprogramm des Amtes für Mobilität und Tiefbau

Vorlagen 23.01.2023

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 22.03.2023, TOP 3

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

5143 Zeichen

V/0062/2023 
V/0062/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Grundsatzbeschluss zum Maßnahmenprogramm des Amtes für Mobilität und Tiefbau 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   15.03.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   22.03.2023 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in der Vorlage genannten Kriterien zur Priorisierung des Maßnahmenprogramms des Amtes 
für Mobilität und Tiefbau werden beschlossen. 
 
2. Dass Maßnahmen trotz ihrer Priorisierung geschoben werden können, wird zur Kenntnis ge-
nommen. 
 
3. Dass Maßnahmen, die einen schlechten Zustandswert von 4,50 oder höher haben, außerhalb 
der Prioritätenreihung als „gesetzte Maßnahme“ betrachtet werden, wird zur Kenntnis genom-
men. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Kosten ergeben sich durch diesen Beschluss nicht. Sie fallen erst mit dem Beschluss des jeweiligen 
Maßnahmenprogramms an. 
 
 
Begründung: 
Seit Jahren wird durch das Amt für Mobilität und Tiefbau jeweils zum Jahresende ein Maßnahmen-
programm aufgelegt, welches den Bezirksvertretungen und den zuständigen Ausschüssen zum Be-
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
02.02.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Leifken 
Telefon: 492-6610 
Leifken@stadt-muenster.de

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V/0062/2023 
schluss oder als Bericht vorgelegt wird. 
 
Das Maßnahmenprogramm beinhaltet alle in den nächsten 1 ½ Jahren vorgesehenen bezirklichen 
und überbezirklichen Baumaßnahmen mit zu erwartenden Baukosten von mehr als 20.000 €. Darüber 
hinaus enthält das Maßnahmenprogramm das Straßen - und Wegekonzept nach § 8a Abs. 1 KAG 
NRW. Die Maßnahmen werden in sog. Beschluss - und Berichtslisten, die den Vorlagen als Anlage 
beigefügt sind, in alphabetischer Reihenfolge nach verschiedenen Kategorien aufgeführt ohne hierbei 
einzelne Maßnahmen zu priorisieren. 
 
Da das Programm ständig mit allen betroffenen Fachämtern, Dienststellen und Dritten abgestimmt 
wird und dabei erfahrungsgemäß unterjährig Maßnahmen entfallen, umfassen die Listen mehr Maß-
nahmen, als das Amt für Mobilität und Tiefbau im Rahmen der vorhandenen personellen und finanzi-
ellen Rahmenbedingungen im Beschlusszeitraum umsetzen kann. 
 
Die Politik hat im Jahr 2021 den Wunsch geäußert, mehr Einfluss auf die Durchführung von Erhal-
tungsmaßnahmen durch di e Setzung von Prioritäten nehmen zu können. In zwei Workshops 
(12.11.2021 und 11.02.2022) wurden mit Vertreterinnen und Vertretern der politischen Gremien Krite-
rien zur Priorisierung von Erhaltungsmaßnahmen erarbeitet, die aufgrund ihrer Bedeutung für das 
Verwaltungshandeln durch den Hauptausschuss zu beschließen sind. In einem abschließenden ge-
meinsamen Termin mit Politik und Verwaltung am 17.01.2023 wurden die Kriterien festgelegt. 
 
Dabei handelt es sich um die folgenden, unter Berücksichtigung der Verkeh rssicherungspflicht, ge-
wichteten Kriterien: 
 
 
Zustand der Verkehrsfläche 
  Zustandswert            ≤ 3,00 = 0 Punkte 
  3,00 < Zustandswert ≤ 3,50 = 20 Punkte 
  3,50 < Zustandswert ≤ 4,00 = 45 Punkte 
  4,00 < Zustandswert ≤ 4,50 = 67 Punkte 
  4,50 < Zustandswert ≤ 4,99 = 90 Punkte 
  Zustandswert  = 5,00 = 100 Punkte 
 
Straßenhierarchie 
  Hauptverkehrsstraße, Haupterschließungsstraße = 10 Punkte 
  Anlieger-/Wohnstraße, Wirtschaftsweg = 0 Punkte 
 
ÖPNV 
  Vorliegend = 20 Punkte 
  Nicht vorliegend = 0 Punkte 
 
Fahrradnetz 2.0 
  Veloroute = 40 Punkte 
  Hauptroute = 30 Punkte 
  Basisroute = 20 Punkte 
  keine Route = 0 Punkte

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V/0062/2023 
 
(ZW = Zustandswert) 
 
Zusätzliche Kriterien (Fußverkehr, Radverkehr außerhalb des Fahrradnetzes, etc.) können in den 
nächsten Jahren eingearbeitet werden, ein erneuter Grundsatzbeschluss vorausgesetzt. 
 
Maßnahmen, die einen schlechten Zustandswert von 4,50 oder höher haben, wer den außerhalb der 
Prioritätenreihung als „gesetzte Maßnahme“ betrachtet, die zwingend aufgrund der Verkehrssiche-
rungspflicht umzusetzen sind. In der priorisierten Liste werden diese als erste Maßnahmen, ohne lau-
fende Nummer geführt. 
 
Aufgrund äußerer, vom Amt für Mobilität und Tiefbau nicht zu beeinflussender Rahmenbedingungen 
(Ausschreibungsergebnisse, größere Veranstaltungen, Maßnahmen Dritter, etc.), sind Maßnahmen 
gegebenenfalls in der Priorität zu schieben. Die Verwaltung wird im Rahmen der Beschlussvo rlage, 
jeweils im darauffolgenden Jahr über die durchgeführten bzw. geschobenen Maßnahmen berichten. 
 
Das Maßnahmenprogramm 2023/2024 wird, ergänzt um eine Prioritätenliste auf Basis der gewichte-
ten Kriterien, in die Beratungskette im Mai 2023 gegeben. 
 
Die Kriterien sollen für die Maßnahmenprogramme 2023/2024 sowie 2024/2025 Anwendung finden 
und danach kritisch in einem gemeinsamen Austausch überprüft werden. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlage A

Anlage A

1477 Zeichen

Anlage A zur V/0062/2023 
Kurzüberblick 
Grundsatzbeschluss über die Priorisierung von Maßnahmen zum Maßnahmenprogramm des 
Amtes für Mobilität und Tiefbau 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und -anlagen“ verfolgt. 
 
Das Maßnahmenprogramm beinhaltet alle in den nächsten 1 ½ Jahren vorgesehenen Baumaß-
nahmen aus dem Bereich des Amtes für Mobilität und Tiefbau mit zu erwartenden Baukosten von 
mehr als 20.000 €. 
 
Die Maßnahmen werden anhand der in der Vorlage aufgeführten Kriterien zukünftig priorisiert. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Kosten ergeben sich durch diesen Grundsatzbeschluss nicht. Sie fallen erst mit dem Beschluss 
des jeweiligen Maßnahmenprogramms an. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- 
und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Beratungsverlauf (8)

28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.03.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2023 Hauptausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0062/2023
Typ
Vorlagen
Datum
23.01.2023
Erstellt
23.01.2023 11:00