V/0062/2023
Grundsatzbeschluss zum Maßnahmenprogramm des Amtes für Mobilität und Tiefbau
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Beschlussvorlage
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V/0062/2023 V/0062/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Grundsatzbeschluss zum Maßnahmenprogramm des Amtes für Mobilität und Tiefbau Beratungsfolge 28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 15.03.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 22.03.2023 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in der Vorlage genannten Kriterien zur Priorisierung des Maßnahmenprogramms des Amtes für Mobilität und Tiefbau werden beschlossen. 2. Dass Maßnahmen trotz ihrer Priorisierung geschoben werden können, wird zur Kenntnis ge- nommen. 3. Dass Maßnahmen, die einen schlechten Zustandswert von 4,50 oder höher haben, außerhalb der Prioritätenreihung als „gesetzte Maßnahme“ betrachtet werden, wird zur Kenntnis genom- men. II. Finanzielle Auswirkungen Kosten ergeben sich durch diesen Beschluss nicht. Sie fallen erst mit dem Beschluss des jeweiligen Maßnahmenprogramms an. Begründung: Seit Jahren wird durch das Amt für Mobilität und Tiefbau jeweils zum Jahresende ein Maßnahmen- programm aufgelegt, welches den Bezirksvertretungen und den zuständigen Ausschüssen zum Be- Amt für Mobilität und Tiefbau 02.02.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Leifken Telefon: 492-6610 Leifken@stadt-muenster.de - 2 - V/0062/2023 schluss oder als Bericht vorgelegt wird. Das Maßnahmenprogramm beinhaltet alle in den nächsten 1 ½ Jahren vorgesehenen bezirklichen und überbezirklichen Baumaßnahmen mit zu erwartenden Baukosten von mehr als 20.000 €. Darüber hinaus enthält das Maßnahmenprogramm das Straßen - und Wegekonzept nach § 8a Abs. 1 KAG NRW. Die Maßnahmen werden in sog. Beschluss - und Berichtslisten, die den Vorlagen als Anlage beigefügt sind, in alphabetischer Reihenfolge nach verschiedenen Kategorien aufgeführt ohne hierbei einzelne Maßnahmen zu priorisieren. Da das Programm ständig mit allen betroffenen Fachämtern, Dienststellen und Dritten abgestimmt wird und dabei erfahrungsgemäß unterjährig Maßnahmen entfallen, umfassen die Listen mehr Maß- nahmen, als das Amt für Mobilität und Tiefbau im Rahmen der vorhandenen personellen und finanzi- ellen Rahmenbedingungen im Beschlusszeitraum umsetzen kann. Die Politik hat im Jahr 2021 den Wunsch geäußert, mehr Einfluss auf die Durchführung von Erhal- tungsmaßnahmen durch di e Setzung von Prioritäten nehmen zu können. In zwei Workshops (12.11.2021 und 11.02.2022) wurden mit Vertreterinnen und Vertretern der politischen Gremien Krite- rien zur Priorisierung von Erhaltungsmaßnahmen erarbeitet, die aufgrund ihrer Bedeutung für das Verwaltungshandeln durch den Hauptausschuss zu beschließen sind. In einem abschließenden ge- meinsamen Termin mit Politik und Verwaltung am 17.01.2023 wurden die Kriterien festgelegt. Dabei handelt es sich um die folgenden, unter Berücksichtigung der Verkeh rssicherungspflicht, ge- wichteten Kriterien: Zustand der Verkehrsfläche Zustandswert ≤ 3,00 = 0 Punkte 3,00 < Zustandswert ≤ 3,50 = 20 Punkte 3,50 < Zustandswert ≤ 4,00 = 45 Punkte 4,00 < Zustandswert ≤ 4,50 = 67 Punkte 4,50 < Zustandswert ≤ 4,99 = 90 Punkte Zustandswert = 5,00 = 100 Punkte Straßenhierarchie Hauptverkehrsstraße, Haupterschließungsstraße = 10 Punkte Anlieger-/Wohnstraße, Wirtschaftsweg = 0 Punkte ÖPNV Vorliegend = 20 Punkte Nicht vorliegend = 0 Punkte Fahrradnetz 2.0 Veloroute = 40 Punkte Hauptroute = 30 Punkte Basisroute = 20 Punkte keine Route = 0 Punkte - 3 - V/0062/2023 (ZW = Zustandswert) Zusätzliche Kriterien (Fußverkehr, Radverkehr außerhalb des Fahrradnetzes, etc.) können in den nächsten Jahren eingearbeitet werden, ein erneuter Grundsatzbeschluss vorausgesetzt. Maßnahmen, die einen schlechten Zustandswert von 4,50 oder höher haben, wer den außerhalb der Prioritätenreihung als „gesetzte Maßnahme“ betrachtet, die zwingend aufgrund der Verkehrssiche- rungspflicht umzusetzen sind. In der priorisierten Liste werden diese als erste Maßnahmen, ohne lau- fende Nummer geführt. Aufgrund äußerer, vom Amt für Mobilität und Tiefbau nicht zu beeinflussender Rahmenbedingungen (Ausschreibungsergebnisse, größere Veranstaltungen, Maßnahmen Dritter, etc.), sind Maßnahmen gegebenenfalls in der Priorität zu schieben. Die Verwaltung wird im Rahmen der Beschlussvo rlage, jeweils im darauffolgenden Jahr über die durchgeführten bzw. geschobenen Maßnahmen berichten. Das Maßnahmenprogramm 2023/2024 wird, ergänzt um eine Prioritätenliste auf Basis der gewichte- ten Kriterien, in die Beratungskette im Mai 2023 gegeben. Die Kriterien sollen für die Maßnahmenprogramme 2023/2024 sowie 2024/2025 Anwendung finden und danach kritisch in einem gemeinsamen Austausch überprüft werden. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0062/2023 Kurzüberblick Grundsatzbeschluss über die Priorisierung von Maßnahmen zum Maßnahmenprogramm des Amtes für Mobilität und Tiefbau Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und -anlagen“ verfolgt. Das Maßnahmenprogramm beinhaltet alle in den nächsten 1 ½ Jahren vorgesehenen Baumaß- nahmen aus dem Bereich des Amtes für Mobilität und Tiefbau mit zu erwartenden Baukosten von mehr als 20.000 €. Die Maßnahmen werden anhand der in der Vorlage aufgeführten Kriterien zukünftig priorisiert. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Kosten ergeben sich durch diesen Grundsatzbeschluss nicht. Sie fallen erst mit dem Beschluss des jeweiligen Maßnahmenprogramms an. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0062/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.01.2023
- Erstellt
- 23.01.2023 11:00