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V/0285/2018

Einsatz von "Honorarkräften" bei der Stadt Münster

Vorlagen 17.05.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.07.2018, TOP 11

Beschlussvorlage

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Anlage 2 zur Vorlage V-0285-2018

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Beschlussvorlage

21367 Zeichen

V/0285/2018 
V/0285/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Einsatz von "Honorarkräften" bei der Stadt Münster (Antrag der SPD-Fraktion "Abbau prekärer 
Beschäftigung bei der Stadt Münster" vom 01.12.2016, Nr. A-R/0060/2016) 
hier: 
1. Bericht zum Einsatz von Honorarkräften bei der Stadt Münster 
2. Erhöhung der Anzahl der festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der 
Westfälischen Schule für Musik/ Erhöhung des Honorarsatzes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.06.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-
Government 
Vorberatung 
   13.06.2018 Kulturausschuss Vorberatung 
   19.06.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   04.07.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Bericht über den Einsatz von sogenannten Honorarkräften für die Stadt Münster wird zur 
Kenntnis genommen. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Verbesserung der sozialen Absicherung zukünftig bei 
der Westfälischen Schule für Musik ein Verhältnis von 80 % tariflich beschäftigter Musik-
schullehrer/-innen (Arbeitsvertrag) gegenüber 20 % Musikschullehrer/-innen auf Basis freier 
Dienstverträge (sog. Honorarverträge) angestrebt wird. 
 
Die Verwaltung wird dem Rat mit dem Stellenplanentwurf 2019 die Einrichtung von 8,00 Stel-
len EGr. 9b und mit dem Stellenplanentwurf 2020 die Einrichtung von weiteren 8,00 Stellen 
EGr. 9b vorschlagen.  
 
 
30.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Personal- und 
Organisationsamt 
Herr Willamowski 
Telefon: 492-1100 
Willamowski@stadt-
muenster.de 
 
Westfälische Schule für Musik 
Frau Vollmer 
 
Telefon: 0251/98103-11 
 
Vollmer@stadt-muenster.de

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V/0285/2018 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Honorare für Musikschullehrer/-innen, die in einem 
freien Dienstverhältnis beschäftigt werden, ab dem 01.01.2019 von 25 € / Unterrichtseinheit 
á 45 Minuten auf 30 € / Unterrichtseinheit á 45 Minuten erhöht wird. 
 
Die Höhe von Honorarsätzen steht im Kontext mit der Gegenfinanzierung durch Gebühren 
(Elternbeiträge) und Zuschüssen des Landes. Die Verwaltung wird weitere Möglichkeiten ei-
ner Honorargestaltung unter den Zielvorgaben aus dem Haushaltsplan 2018 sowie der 
Haushaltslage prüfen und ggfls. im Zusammenhang mit einer Änderung der Gebührensat-
zung der Westfälischen Schule für Musik einbringen. 
 
4. Der Antrag Nr. A-R/0060/2016 der SPD-Fraktion „Abbau prekärer Beschäftigung bei der 
Stadt Münster“ vom 01.12.2016 ist hiermit erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Die Realisierung der Beschlusspunkte 2 und 3 hat folgende finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haushalts- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produkt-
gruppe 0403 
Westfälische Schule 
für Musik und Förde-
rung der Stadtteilmu-
sikschulen 
   
Zeile 11 Personalaufwand 2019 
2020 ff. 
   499.840 
1.023.680  
 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2019 
2020 ff. 
- 125.420 
- 434.300 
Saldo aus 
Reduzierung 
Honorarkräfte 
und Erhöhung 
Honorare 
Summe 2019 
2020 ff. 
374.420 
589.380  
 
Die hierzu erforderlichen Finanzmittel werden in den Haushaltsplanentwurf 2019 aufgenommen. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Bericht zum Einsatz von Honorarkräften bei der Stadt Münster 
 
Die Abgrenzung zwischen Dienstverträgen (sog. Honorarverträge) und Arbeitsverträgen ergibt 
sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Mit Wirkung ab dem 01.04.2017 wurde abgele i-
tet aus der ständigen Rechtsprechung eine Definition des Arbeitsvertrages in § 611 a BGB neu 
aufgenommen. Nach § 611 a Abs. 1 BGB wird „durch den  Arbeitsvertrag der Arbeitnehmer im 
Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönl i-
cher Abhängigkeit verpflichtet. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der 
Tätigkeit betreffen. Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestal-
ten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei 
auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab. Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag 
vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Zeigt die tatsächliche 
Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt 
es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an.“

- 3 - 
V/0285/2018 
 
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor , fallen Dienstleistungen unter den Begriff des Diens t-
vertrages nach § 611 BGB (sog. Honorarverträge). 
 
Für die Einordnung als Dienstvertrag oder Arbeitsvertrag ist zum Beispiel nicht maßgeblich, 
 
 ob tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge für die Vertragsleistungen seitens des Auf-
traggebers gezahlt werden, 
 ob Urlaub gewährt wird oder nicht, 
 ob der Vertragspartner wirtschaftlich von dem Auftraggeber abhängig ist, also einen 
großen Teil der Lebenshaltungskosten aus den Gegenleistungen des Auftraggebers be-
streitet. 
 
Aus Dienstverträgen und Arbeitsverträgen ergeben sich unterschiedliche Rechtsansprüche. Im 
Gegensatz zur Arbeitnehmerin / zum Arbeitnehmer 
 
 erhält eine Honorarkraft kein tariflich festgelegtes Entgelt. Das Honorar wird frei verhan-
delt. 
 hat eine Honorarkraft keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das Ho-
norar wird nur für tatsächlich geleistete Einsätze gezahlt. 
 zahlt der Auftraggeber bei einem Honorarvertrag keine Sozialversicherungsleistungen. 
Die Klärung der Sozialversicherungspflicht sowie die Zahlung der Sozialversicherungs-
leistungen obliegt allein der Honorarkraft. 
 hat eine Honorarkraft in der Regel keinen Urlaubsanspruch. 
 
Nach den Ergebnissen einer Umfrage bei den Fachämtern und eigenbetriebsähnlichen Einric h-
tungen aus dem vergangenen Jahr  sind in 20 Ämtern und Einrichtungen Honorarkräfte einge-
setzt. Die Modalitäten hinsichtlich Dauer und Umfang der Dienstleistungen sowie der Honora r-
zahlungen fallen sehr unterschiedlich aus. 
 
Schwerpunktbereiche sind (Honorarzahlungen ≥ 100.000 € in 20161): 
 
 Amt für Schule und Weiterbildung (Volkshochschule) 
 Westfälische Schule für Musik 
 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 Gesundheits- und Veterinäramt 
 
Die Honorarzahlungen beliefen sich verwaltungsweit 2016 auf insgesamt ca. 5,3 Mio. €.  
 
Der Einsatz von Honorarkräften und der Abschluss von Honorarvereinbarungen sind bei der 
Stadt Münster dezentral organisiert und liegen in der Verantwortung der Fachämter und Einrich-
tungen. Das Gleiche gilt für den Abschluss von Werkverträgen, d ie ebenfalls kein abhängiges 
Beschäftigungsverhältnis darstellen, sondern dem unternehmerischen Bereich zuzurechnen 
sind. In einer verwaltungsweiten Geschäftsanweisung zu Werkverträgen und freien Dienstve r-
trägen sind die Voraussetzungen zum Abschlu ss von Werk- und freien Dienstverträgen gere-
gelt, die Abgrenzung dieser Verträge zu abhängigen Beschäftigungsverhältnissen dargestellt 
und Vordrucke für Werkverträge sowie freie Dienstverträge den Fachämtern und Einrichtungen 
verbindlich vorgegeben. 
                                                
1 Hinweis zum Rettungsdienst bei der Feuerwehr 
In 2016 wurden für den  Rettungsdienst Notärztinnen und Notärzte auf Honorarbasis beschäftigt und Honorare 
in Höhe von insgesamt knapp 1Mio € gezahlt. Das Notarztwesen wurde 2016/17 neu organisiert. Im Rahmen 
des fortgeschriebenen Rettungsdienstbedarfsplans (Beschlussvorlage V/1 003/2016) wurden zum Stellenplan 
2017 zwei Stellen für „Koordinierende Notärztinnen / Notärzte“ geschaffen. Diese ergänzen seit 09/2017 die 6 
Notärztinnen und Notärzte, die im Rahmen eines Gestellungsvertrages mit den örtlichen Krankenhäusern für 
einen Zeitraum von jeweils 6 Monaten für den Rettungsdienst bei der Stadt Münster beschäftigt werden

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V/0285/2018 
 
Aufgrund der fehlenden sozialen Absicherung von Honorarkräften sollten entsprechende Ve r-
träge auf ein Mindestmaß reduziert werden. 
 
Die Bildungsangebote der Westfälischen Schule für Musik sind grundsätzlich auf Nachhaltigkeit 
ausgerichtet. Es können nur Musikschullehre r/-innen mit Studienabschluss eingesetzt werden. 
Vor diesem Hintergrund sollte der Einsatz von Honorarkräften auf ein Mindestmaß beschränkt 
und angestrebt werden, den Bedarf weitgehend durch festangestellte Lehrkräfte abzudecken. 
Anders sehen die Rahmenbed ingungen in den weiteren o.g. Schwerpunktbereichen aus 
(Volkshochschule im Amt für Schule und Weiterbildung, Amt für Kinder, Jugendliche und Fam i-
lien, Gesundheits- und Veterinäramt): 
 
 punktuelle bzw. kurzfristige Bedarfe 
 wechselnde Angebote, für die jeweils unterschiedliche Qualifikationen erforderlich sind 
 Aufträge an Personen, die vollumfänglich unternehmerisch bzw. nebenberuflich tätig 
sind / Auf Grund der Qualifikationen und Art der Dienstleistungen sind die Honorarkräfte 
nicht auf die Stadt Münter als einzige potentielle Auftraggeberin beschränkt. 
 
Die Einrichtung von Planstellen entspricht hier weder den Interessen der Honorarkräfte noch 
dem dienstlichen Bedarf. 
 
Anlage 3: Übersicht Honorarvereinbarungen bei der Stadt Münster in 2016 
 
 
2. Erhöhung der Anzahl der festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der West-
fälischen Schule für Musik 
 
Nach ständiger Rechtsprechung des B undesarbeitsgerichts, bestätigt zuletzt mit Urteilen vom 
27.06.2017 und 21.11.2017, können Lehrkräfte an Musikschulen, di e außerhalb schulischer 
Lehrgänge unterrichten, auch als freie Mitarbeiter /-innen beschäftigt werden . Arbeitnehmer/-
innen sind Lehrkräfte an Musikschulen nur dann, wenn die Parteien dies vereinbart haben oder  
sich bei Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls ergibt, dass der für das 
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliche Grad der  persönlichen Abhängigkeit durch 
Verpflichtung zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit gegeben ist . Das 
Bundessozialgericht hat sich mit Urteil vom 14.03.2018 der Rechtsprechung des Bundesa r-
beitsgerichts angeschlossen und ein anderslautendes Urteil des Landessozialgerichts Nor d-
rhein-Westfalen vom 06.07.2016 sowie die dem Urteil zugrunde liegende Entscheidung der 
Deutschen Rentenversicherung aufgehoben. 
 
Für die freien Lehrkräfte an der Westfälischen Schule für Musik ergibt sich unter Berücksicht i-
gung der weiteren Ausführungen in der Rechtsprechung weder aus den Honorarverträgen noch 
aus einer Gesamtabwägung der maßgeblichen Umstände, dass ein Arbeitsverhältnis vorliegt. 
Die Stadt Münster hat daher die Option, die bestehenden bzw. zukünftigen Vertragsverhältnisse 
mit Musikschullehrer/ -innen als freie Dienstleistungsverhältnisse auszugestalten oder Arbeit s-
verträge anzubieten. 
 
An der Westfäli schen Schule für Musik sind zurzeit 64 Lehrkräfte in einem festen Anstellung s-
verhältnis tätig (= 33,46 Vollzeit-Stellen). Aktuell sind 119 Lehrkräfte auf Honorarbasis beschä f-
tigt. Dies entspricht 28,51 Vollzeit -Stellen. An Gesamthonoraren (Kernbereich, Projektbereich, 
Einzelprojekte und Organisations - bzw. Regietätigkeiten) wurden in 2016 insgesamt rd. 
1.090.700 € gezahlt. 
 
In folgenden Bereichen sind Lehrkräfte auf Honorarbasis tätig: 
 
a) Kernbereich

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V/0285/2018 
-- Musikunterricht (Einzelunterricht / Gruppenunterricht) 
-- Ensemble- und Ergänzungsfächer 
 
b) Basismusikalisierung in Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen 
 
-- JeKits („Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“) 
-- JEKISS („Jedem Kind seine Stimme“) 
-- Schulkooperationen Klassenmusizieren: Bläser, Streicher, Band 
 
c) Spitzenförderung 
 
-- Jugendakademie Münster für hochbegabte Kinder und Jugendliche 
-- Wettbewerb: „Jugend musiziert“ 
 
d) und darüber hinaus 
 
-- Einzelprojekte (z.B. Musicals, Musikschulveranstaltungen,  
    Ensemble- Probenphasen, Arrangementaufträge) 
-- Projekte des Bundesprogramms „Kultur macht stark“ 
 
Zusätzlich zu diesen ständigen Angeboten gibt es im Projektbereich Kurse und Workshops zu 
speziellen Themen, die u.a. von f reien Lehrkräften geleitet werden. Bei diesen Angeboten 
schließt die Stadt Münster mit der Lehrkraft keinen Honorarvertrag ab. Die Westfälische Schule 
für Musik übernimmt satzungsgemäß lediglich im Auftrag der Kursleitung das Anmeldeverfahren 
inklusive der vertraglichen und finanziellen Abwicklung. 
 
Vom inhaltlich-qualitativen Ansatz einer Exzellenz-Ausbildung sowohl in der musikalischen Brei-
ten- wie Spitzenförderung, ist für die Stadt Münster als im Landesentwicklungsplan NRW fes t-
gelegtes Oberzentrum festzuhalten: 
 
Eine öffentliche Musikschule, wie sie vom VdM (Verband deutscher Musikschulen) in seinem 
Strukturplan konzipiert ist, von den Kommunalen Spitzenverbänden in ihrem gemeinsamen P o-
sitionspapier gefordert und im KGSt-Gutachten Nr. 1 / 2012 beschrieben wird, sollte grundsätz-
lich mit angestellten, weisungsgebundenen und angemessen vergüteten Lehrkräften realisiert 
werden. 
 
Ziel der Verwaltung ist es, die Bildungsangebote an der Westfälischen Schule für Musik übe r-
wiegend mit tariflich beschäftigten  Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer zu gewährlei s-
ten. Dafür sprechen verschiedene Aspekte: 
 
1. Kontinuität im Kernbereich 
 
Gerade im Kernbereich der Musikschularbeit werden Schülerinnen und Schüler über Jahre 
hinweg in ihrer musikalischen und persönlichen Entwicklung gefördert und begleitet. Daher 
ist es ein Anliegen, den Schülerinnen und Schülern eine kontinuierliche, verlässliche Be-
gleitung durch eine Musikschullehrerin / einen Musikschullehrer zu ermöglichen. Honorar-
verträge werden für 1 Jahr abgeschlossen. Damit unterliegt dieser Bereich einer hohen 
personellen Fluktuation. 
 
2. Abstimmungen in den Schulkooperationen 
 
Im Kontext von Schulkooperationen (JeKits, JEKISS, Klassenunterrichte) sind sowohl tarif-
lich beschäftigte Musikschullehrerinnen / Musikschullehrer als auch Honorarkräfte tätig. Die 
Abstimmung auf die Rahmenbedingungen und Arbeitssituation an der Westfälischen Schu-
le für Musik bzw. den Schulalltag an den allgemeinbildenden Schulen ist für Honorarkräfte 
deutlich schwieriger.

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V/0285/2018 
 
3. Strukturelle Rahmenbedingungen (Wirtschaftlichkeit) 
 
Tariflich beschäftigte Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer unterliegen dem Wei-
sungsrecht und sind durch tarifliche Regelungen auf das Leistungs-Paket der sogenannten 
„Zusammenhangstätigkeiten“ verpflichtet, die zum normalen Unterrichtsprozess gehören. 
Dazu zählen u.a. Sprechstunden, Teilnahme an Schulkonferenzen, Elternabende, Mitwir-
kung an Veranstaltungen der Musikschule, an Musikwettbewerben und Musikschulfreizei-
ten. Sie sind eingebunden in die Konferenzen der Fachbereiche und im Rahmen von Pro-
jektplanungen. Tariflich beschäftigte Lehrkräfte bieten somit auf der Basis eines sich fach-
lich-inhaltlich weiterentwickelnden Gesamtkonzeptes der Westfälischen Schule für Musik 
eine ganzheitliche, aufeinander abgestimmte und kontinuierliche Begleitung in der musika-
lischen und persönlichen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Durch den Einsatz ta-
riflich beschäftigter Lehrkräfte können kurzfristig notwendige Vertretungen, Aktionen und 
Projekte der Musikschule an Wochenenden und in den Ferien direkt aufgefangen werden.  
 
Die Rahmenbedingungen gestalten sich beim Einsatz von Honorarkräften anders. Zusatz-
leistungen müssen vereinbart, gesondert kalkuliert, honoriert und abgerechnet werden. 
Dadurch gestalten sich die Abläufe und die Kommunikation erheblich schwieriger und zeit-
aufwändiger. 
 
Andererseits muss die Westfälische Schule für Musik flexibel bleiben, um die Dienstleistung s-
angebote auch in der Zukunft kundenorientiert und wirtschaftlich zu gestalten. Dafür bedarf es 
eines Gestaltungsspielraums, um auf temporäre Schwankungen in der Kundennachfrage, auf 
neue Trends und auf Veränderungen in der Förderlandschaft reagieren zu können. Ein innov a-
tives Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der inhaltlichen Zielsetzung und strukture llen Opti-
mierung der Musikschularbeit in der Stadt Münster ist derzeit an der Westfälischen Schule für 
Musik in Arbeit und wird im Laufe des Jahres 2019 den Gremien vorgelegt. Mit Blick auf eine er-
folgreiche Personalgewinnung bietet die Westfälische Schule für Musik auch in der Zukunft Ein-
stiegsmöglichkeiten für neue Musikschullehrer/-innen und Nebenbeschäftigungen für Künstler/ -
innen, die in der Freiberuflichkeit verbleiben wollen. Honorarkräfte bilden daher eine sinnvolle 
Ergänzung zu festangestellten Lehrkräften. 
 
Vor diesem Hintergrund ist es Ziel, die Bildungsangebote der Westfälischen Schule für Musik zu 
ca. 80 % mit tariflich beschäftigten Musikschullehrerinnen / Musikschullehrern und zu ca. 20 % 
mit Honorarbeschäftigungen abzudecken. Dieses Strukturz iel wird derzeit noch nicht erreicht. 
Der Anteil der festangestellten Lehrkräfte beträgt ca. 56 %. Der Anteil der Honorarkräfte liegt bei 
ca. 44 %. Zur Erreichung des  genannten Ziels ist eine Stellenvermehrung um rd. 16 Stellen e r-
forderlich: 
 
33,46 Stellen-Ist 
28,51 Deputate Honorarkräfte, umgerechnet in Stellen 
61,97 Stellen Gesamtbedarf 
 
davon 80 % = 49,58 Stellen (Bedarf für festangestellte Lehrkräfte) 
abzgl. 33,46 Stellen-Ist 
 
= 16,12 Stellen (Differenz zum Stellenplan; angestrebte Stellenvermehrung) 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Bedarf von rd. 16 Stellen in 2 Stufen zu realisieren und jeweils  
8 Stellen EGr. 9b in das Stellenplanverfahren 2019 und 2020 einzubringen. Die Stellen sollen in 
2019 und 2020 unmittelbar nach Freigabe des Haushalts durch die Bezirksregierung besetzt 
werden.

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V/0285/2018 
3. Erhöhung des Honorarsatzes 
 
Ein Deputat im Umfang von bis zu rd. 12,50 Stellen wird weiterhin an Honorarkräfte vergeben. 
Auch für diesen Kreis wird durch die Stadt Münster in Wahrnehmung ihrer öffentlichen Verant-
wortung eine Verbesserung der Rahmenbedingungen angestrebt. 
 
Der Honorarsatz von 25 € / Unterrichtseinheit á 45 Minuten (kurz: UE) spiegelt die Preisentwick-
lungen und Lohnsteigerungen durch Tarifabschlüsse in den letzten Jahren nicht wider. Seit dem 
Jahr 2000 ist das Entgelt der tariflich beschäftigten Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer 
um rd. 38 % gestiegen. Im gleichen Zeitraum wurden die Honorarsätze um 8,65 % angehoben. 
Betrug der Honorarsatz im Jahr 2000 noch 23 € / UE, so liegt der Honor arsatz seit dem Jahr 
2016 unverändert bei 25 € / UE. Aus dem Honorarsatz müssen die Honorarkräfte – anders als 
die tariflich Beschäftigten – Sozialabsicherungen wie Krankenversicherung und Absicherungen 
im Alter, einen Teil der Arbeitsmittel sowie Steuerlasten allein aufbringen. Eine Honorarkraft hat 
gegenüber dem Auftraggeber keine Ansprüche auf Entgeltfortzahlung (z.B. im Krankheitsfall). 
 
Zum Vergleich: 
 
Für tariflich Beschäftigte entstehen rd. 47 € / UE an Personalkosten (inkl. Zusammenhangst ä-
tigkeiten, jeweilige Zuschläge und Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen). 
 
Der Honorarsatz hat mit den Entwicklungen bei den Lebenshaltungskosten und Tarifabschlü s-
sen für die festangestellten Lehrkräfte nicht Schritt gehalten. Andererseits steht d ie Höhe des 
Honorarsatzes im Kontext mit der Gegenfinanzierung durch Gebühren (Elternbeiträge) und Z u-
schüssen des Landes. Daraus ergeben sich folgende Maßnahmen und Ansätze: 
 
 Der Honorarsatz für Musikschullehrer/-innen, die in einem freien Dienstverhältnis bei der 
Stadt Münster beschäftigt werden, wird – unbeschadet einer Gegenfinanzierung durch 
Gebührenerhöhungen - ab dem 01.01.2019 von 25 € / Unterrichtseinheit á 45 Minuten 
auf 30 € / Unterrichtseinheit á 45 Minuten erhöht. 
 
 Die Verwaltung wird weitere Möglichkeiten einer Honorargestaltung unter Beachtung der 
Zielvorgaben aus dem Haushaltsplan 2018 sowie der Haushaltslage prüfen und ggfls. im 
Zusammenhang mit einer Änderung der Gebührensatzung der Westfälischen Schule für 
Musik einbringen. Hierbei müssen soziale Belange berücksichtigt werden, um sicher zu 
stellen, dass der Besuch der Musikschule für die geringer verdienenden Bevölkerungs-
schichten weiterhin ermöglicht wird. 
 
 
4. Weitere Erläuterung zu den finanziellen Auswirkungen 
 
In der Tabelle zu II. sind enthalten: 
 
1. Einsparungen an Honorarzahlungen von 257.400 € in 2019 und 514.800 € ab 2020  
 
2. Zusätzliche Ausgaben für die Erhöhung des Honorarsatzes auf 30 € / UE von 131.980 € 
in 2019 und 80.500 € ab 2020 
 
Im Jahr 2019 entstehen demnach: 
 
Mehraufwendungen durch die Einrichtung von 8 zusätzlichen Stellen Der. 9b + 499.840 € 
Einsparungen von Honorarzahlungen für diese 8 Stellen    -  257.400 € 
Mehraufwendung für die Erhöhung der Honorare     + 131.980 € 
Mehraufwendungen für den Haushalt insgesamt        374.420 €

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V/0285/2018 
Ohne die Einrichtung zusätzlicher Stellen zum Stellenplan 2019 und 2020 ergäben sich durch 
die Erhöhung des Honorarsatzes auf 30 € / UE zusätzliche Honorarzahlungen in Höhe von 
183.462 € pro Jahr. 
 
 
 
In Vertretung        In Vertretung 
 
gez.         gez. 
Wolfgang Heuer       Cornelia Wilkens 
Stadtrat        Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Anlage A (Kurzüberblick, Ziele, Finanzierung, Pflichtigkeitsgrad und Relevanz zu  
                                Querschnittsthemen) 
Anlage 2: Antrag der SPD-Fraktion „Abbau prekärer Beschäftigung bei der Stadt Münster“ vom 
                01.12.2016, Nr. A-R/0060/2016 
Anlage 3: Übersicht Honorarvereinbarungen bei der Stadt Münster in 2016

Anlage 2 zur Vorlage V-0285-2018

66 Zeichen

Anlage 2: Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0060/2016 vom 01.12.2016

Anlage 3 zur Vorlage V-0285-2018

3072 Zeichen

Anlage 3 zur V/2085/2018: Übersicht Honorarvereinbarungen bei der Stadt Münster in 2016 
Bereich 
Honorarzahlungen für 
diese Dienstleistung 
(€ gesamt 2016) 
Dezernat OB 
Amt 17: Frauenbüro 
Konzeptionelle/redaktionelle Arbeiten 1.894 
Dezernat I 
Amt 10: Personal- und Organisationsamt 
Seminare 62.225 
Amt 33: Amt für Bürger- und Ratsservice 
Internationales 762 
Amt 37: Feuerwehr 
Rettungsdienst 545.269 
citeq 
citeq 500 
Dezernat III 
Münster Marketing 
Marketing, Touristik 49.590 
Dezernat IV 
Amt 40: Amt für Schule und Weiterbildung 
Abt. 40.2: Schulbetrieb 
Projekte, Lernförderung 
989.396 
Abt. 40.3: Schulpsychologie 
Lernwerkstatt, Therapeutische Förderung 
147.050 
Abt. 40.4: Volkshochschule 
Dozenten (Vorträge, Kurse, Einzelveranstaltungen) für die 
einzelnen Fachbereiche 
1.060.307 
Abt. 40.5: Integration, Bildungsberatung, Sozialarbeit 
Projekte, Sprachförderung, Schulsozialarbeit 206.796 
gesamt Amt 40: 2.403.549 
Amt 51: Amt für Kinder, Jugendliche und 
Abt. 51.1: Tagesbetreuung für Kinder 
Seminare, Theater in Städtischen Kitas 
52.195 
Einzelveranstaltungen, Kurse, Elterncafé Familienzentren 10.689 
Fortbildung Kindertagespflege 7.657 
Abt. 51.2: Kinder-  und Jugend(sozial)arbeit 
Kursangebote Offene Ganztagsschule  
210.240 
Projekte, Ferienbetreuung, Nachhilfe, Kurs- und 
Bildungangebote angebote Jugendarbeit / 
Kinderpädagogik 
90.274 
die werkstatt (kreative Angebote) 24.811 
Fortbildungs- und Vortragsreihen 2.681 
Gleis 22 Konzerte 104.843 
Kinder- und Jugendschutz 3.110 
BGA Fachwerk (Café) 1.932 
Theater Don Kidschote 400 
Drogenhilfe 1.060 
Freiwilliges Soziales Jahr / Bundesfreiwilligenjahr 20.869 
Info / Werbung 13.841 
Gebäude 1.140 
Abt. 51.3: Kommunaler Sozialdienst 
KSD 
15.922 
Vormundschaften/ 
Pflegschaften 
3.360 
Abt. 51.4: Familien- und Erziehungshilfen 
Schwangerschaftsberatung 
Prävention 
16.156 
gesamt Amt 51: 581.180

Bereich 
Honorarzahlungen für 
diese Dienstleistung 
(€ gesamt 2016) 
Dezernat V 
Amt 41: Kulturamt 
Kap.8 13.588 
Meerwiese 12.087 
Projekt "Kultur und Schule" 30.800 
Veranstaltungen 18.833 
gesamt Amt 41: 75.308 
Amt 42: Stadtbücherei 
Lesungen, Vorträge und WorkshopsBilderbuchkino 11.613 
Amt 44: Westfälische Schule für Musik 
1.088.350 
Amt 45: Stadtmuseum 
Service für Museumsbesucher/innen 23.266 
Amt 47: Stadtarchiv 
Technische Dienste, Bibliothek 900 
Amt 50: Sozialamt 
Altenhilfeplanung 250 
Quartiersentwicklung 350 
gesamt Amt 50: 600 
Amt 52: Sportamt 
Veranstaltungen, MS Giro 2016 57.129 
Amt 53: Gesundheits- und Veterinäramt 
Aufsicht Gesundheitsfachberufe 16.882 
Gesundheitsmanagement 900 
Kinder u. Jugendgesundheit 54.080 
ärztliche Gutachtentätigkeit 2.490 
Hilfe für psychisch Kranke 82.512 
gesamt Amt 53: 156.864 
Amt 59: Jobcenter Münster 
Perspektivzentrum 109.025 
Villa ten Hompel 
Vorträge,Seminare,  Gruppenführungen, 
Gedenkstättenfahrten 
41.250 
Dezernat VI 
Amt 67: Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Umweltveranstaltungen 464 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
Gesundheitsförderung 61.200 
Öffentlichkeitsarbeit 19.540 
gesamt Amt 67: 80.740

Anlage-A_zur Vorlage V-0285-2018

7309 Zeichen

V/0000/2017 
Anlage 1 
Anlage A zur V/0285/2018  
Kurzüberblick 
Der Rat nimmt zur Kenntnis: 
 
1. Die Stadt Münster setzt in verschiedensten Fachämtern Honorarkräfte ein. In 2016 wurden für 
Honorarzahlungen verwaltungsweit ca. 5,3 Mio. € aufgewendet (einschließlich Honorarkräfte an der 
Westfälischen Schule für Musik). 
 
Sind die Bildungsangebote der Westfälischen Schule für Musik grundsätzlich auf Nachhaltigkeit 
ausgerichtet, die den Einsatz von Musikschullehrer/-innen mit Studienabschluss erfordert, sehen die 
Rahmenbedingungen in weiteren schwerpunktmäßigen Einsatzbereichen für Honorarkräfte anders 
aus (Volkshochschule im Amt für Schule und Weiterbildung, Amt für Kinder, Jugendliche und Fami- 
lien, Gesundheits- und Veterinäramt). 
 
Abhängige Beschäftigungsverhältnisse (Arbeitsverträge) entsprechen hier weder den Interessen 
der Honorarkräfte noch dem dienstlichen Bedarf. 
 
2. Nach der Rechtsprechung können Musikschullehrer/-innen sowohl in einem festen Anstellungs- 
verhältnis wie auch in einem freien Dienstverhältnis (sog. Honorarvereinbarungen) beschäftigt wer- 
den. Der Stadt Münster stehen damit beide Optionen offen. Sind festangestellte Lehrkräfte der Ga- 
rant für Kontinuität in den Kernsegmenten des Bildungsangebots und für einen reibungslose Ab- 
stimmungsprozesse im Bereich der Schulkooperationen und der Hochbegabtenförderung, so bilden 
Honorarkräfte eine sinnvolle Ergänzung zu festangestellten Lehrkräften: 
 
• Flexibilität, um die Dienstleistungsangebote auch in der Zukunft kundenorientiert (z.B. Ver- 
änderungen in der Kundennachfrage) und wirtschaftlich zu gestalten sowie auf Veränderun- 
gen in der Förderlandschaft reagieren zu können. 
• Einstiegsmöglichkeit für neue Musikschullehrer/-in nen und Nebenbeschäftigungen für Künst- 
ler/-innen, die in der Freiberuflichkeit verbleiben wollen.  
 
Ziel ist es, die Bildungsangebote der Westfälischen Schule für Musik zu ca. 80 % mit tariflich be- 
schäftigten Musikschullehrerinnen / Musikschullehrern und zu ca. 20 % mit Honorarbeschäftigungen 
abzudecken. Dieses Strukturziel ist noch nicht erreicht. Um diese Quotierung zu erreichen wird die 
Verwaltung dem Rat mit dem Stellenplanentwurf 2019 die Einrichtung von 8,00 Stellen EGr. 9b und 
mit dem Stellenplanentwurf 2020 die Einrichtung von weiteren 8,00 Stellen EGr. 9b vorschlagen. 
 
3. Der Honorarsatz für Honorarkräfte wird zum 01.01.2019 von 25 € / Unterrichtseinheit á 45 Minu- 
ten auf 30 € / Unterrichtseinheit á 45 Minuten erhöht. Die Verwaltung wird weitere Möglichkeiten 
einer Honorargestaltung unter den Zielvorgaben aus dem Haushaltsplan 2018 sowie der Haushalts- 
lage prüfen und ggfls. im Zusammenhang mit einer Änderung der Gebührensatzung der Westfäli- 
schen Schule für Musik einbringen. Hierbei müssen soziale Belange berücksichtigt werden, um si- 
cher zu stellen, dass der Besuch der Musikschule für die geringer verdienenden Bevölkerungs-
schichten weiterhin möglich bleibt.

V/0000/2017  
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das folgende Ziel aus den Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess verfolgt: 
„Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für gute Erziehungs-, Bildungs- und 
Lebensperspektiven unserer Kinder und Jugendlichen.“ 
Das Teilziel lautet: 
Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Stellen an der Westfälischen Schule für Musik zur 
Absicherung der sozialen Balance und für eine nachhaltige Sicherung der Qualität in musikalischer 
Breiten- wie Spitzenausbildung an der Westfälischen Schule für Musik unter den Prämissensetzun- 
gen des Produktplans (HH- Plan). 
Diese Vorlage unterstützt den im Haushaltsplan ausgewiesenen Anspruch der Westfälischen Schu- 
le für Musik als öffentliche Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. 
 
Zielerreichung: 
Mit der Ratsvorlage sind Verbesserungen zum 01.01.2019 sowie 01.01.2020 (bzw. unmittelbar 
nach Freigabe des jeweiligen Haushalts durch die Bezirksregierung) vorgesehen. Werden alle vor- 
gesehenen Maßnahmen umgesetzt, beträgt der finanzielle zusätzliche Bedarf in 2019 rd. 374.420 € 
und ab 2020 jährlich rd. 589.390 €. 
Finanzierung 
Mit dem Ratsbeschluss selbst entstehen direkt keine  Kosten. Es sind allerdings verschiedene Maß- 
nahmen beabsichtigt, die ab dem 01.01.2019 finanzie lle Auswirkungen haben, wenn sie realisiert 
werden. Die finanziellen Auswirkungen der vorgesehe nen Gesamtmaßnahmen sind daher im Be- 
gründungstext der Beschlussvorlage dargestellt. 
 
Produktgruppe:  0403 Bezeichnung der PG: Westfälische Schule für Mu sik und 
Förderung der Stadtteilmusikschulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?   Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist   vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Westfälische Schule für Musik wurde mit Ratsbeschluss im Jahre 1919 gegründet.

V/0000/2017  
Grundlagen der Arbeit der Westfälischen Schule für Musik sind: 
• Mitgliedschaft beim Verband deutscher Musikschulen  e.V. (VDM) seit 1952  
(Leitbild, Richtlinien und Strukturplan des VdM) 
• Mitgliedschaft der Stadt Münster im Deutschen Städ tetag – Umsetzung KGSt- Gutachten 
Musikschule (2012) 
• Vertrag mit der JeKits-Stiftung (JeKits: „Jedem Ki nd Instrumente, Tanzen, Singen“) 
• Kooperationsvereinbarungen der Westfälischen Schul e für Musik mit Schulen in Münster 
im Bereich JEKISS (“Jedem Kind seine Stimme“) und Klassenmusizieren 
• Vertragliche Beteiligung am Bundesprogramm „Kultur  macht stark II“ in der kulturellen In- 
tegration sozial benachteiligter und geflüchteter Kinder und Jugendlichen 
• Vertrag zur gemeinsam initiierten „Jugendakademie“  zwischen der Westfälischen Wil- 
helms- Universität Münster/Musikhochschule und der Stadt Münster/Westfälischen Schule 
für Musik 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Inklusion: Die Westfälische Schule für Musik bekenn t sich zur Inklusion als Anspruch und Aufgabe. 
Jedem Menschen wird ermöglicht, an der Musik teilzu haben. Anspruch ist, Vielfalt und Heterogeni- 
tät zu erkennen und als Chance zu nutzen, wobei der einzelne Mensch im Mittelpunktsteht. 
Demographie: Die Westfälische Schule für Musik ermö glicht mit ihrem breiten Angebotsspektrum 
lebenslanges Lernen. Dabei gehen Leistungsorientier ung und Berücksichtigung individueller Mög- 
lichkeiten und Bedürfnisse Hand in Hand.  
Migration: Im Rahmen von den JEKISS – DAZ- Angeboten („Jedem Kind seine Stimme“) sowie den 
im Rahmen von „MusikLeben! II“ – initiierten Flüchtlingsprojekten ist es Ziel, Kindern und Jugendli- 
chen, die aus Kriegs- und Krisengebieten der Welt nach Münster geflüchteten sind, dabei zu helfen, 
soziale, kulturelle und sprachliche Barrieren zu üb erwinden. Das tägliche Singen in der Klasse und 
in den vierteljährlichen Schulsingen der ganzen Sch ulgemeinschaft fördert insbesondere auch Kin- 
der mit Migrationshintergrund bzw. Kinder mit noch nicht vorhandenen Deutschkenntnissen.

Beratungsverlauf (5)

12.06.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2018 Kulturausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0285/2018
Typ
Vorlagen
Datum
17.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37