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V/0300/2011

Sachstandsbericht zur Umsetzung von Konsolidierungsvorschlägen - Hinweise zu den Positionen/Forderungen des Positionspapiers der Ratsgruppe UWG/ÖDP zum Haushalt 2011

Vorlagen 03.05.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.05.2011, TOP 14

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0300/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sachstandsbericht zur Umsetzung von Konsolidierungsvorschlägen - Hinweise zu den 
Positionen/Forderungen des Positionspapiers der Ratsgruppe UWG/ÖDP zum Haushalt 2011 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.05.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
24.05.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
25.05.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
25.05.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Rat nimmt den in der Begründung ausgeführten Sachstandsbericht zur Umsetzung von 
Konsolidierungsvorschlägen sowie die Hinweise zu den Positionen/Forderungen des Positi-
onspapiers der Ratsgruppe UWG/ÖDP zum Haushalt 2011 zur Kenntnis. 
 
2. Die haushaltsbegleitenden Anträge aus dem o. g. Positionspapier der Ratsgruppe UWG/ÖPD 
zum Haushalt 2011 sind mit der Umsetzung der in der Begründung dargestellten Maßnahmen 
erledigt. 
 
 
Begründung: 
 
Das o. g. Positionspapier der Ratgruppe UWG/ÖDP zum Haushalt 2011 ist im Rahmen der Haus-
haltsberatungen im Rat beschlossen worden mit dem Tenor, dass die Verwaltung, soweit die Vor-
schläge aus dem Papier nicht bereits in anderen konkreten Anträgen enthalten sind, hinsichtlich 
ihrer Realisierung seitens der Verwaltung konstruktiv geprüft und umgesetzt werden sollen. 
 
Ausdrücklich heißt es zu den Einzelpunkten : „Wir definieren lediglich Eckpunkte und geben 
der Verwaltung kreative Entscheidungsfreiheit sowie der Politik in den Fachausschüssen 
die Möglichkeit, über ein zu organisierendes Projektmanagement den aktuell gegebenen 
politischen Gegebenheiten gerecht zu werden.“ 
 
Im Folgenden werden daher die einzelnen Eckpunkte aus dem Positionspapier vorangestellt (kur-
siv u. fett) und dann die seitens der Verwaltung zur Umsetzung eingeleiteten bzw. geplanten Maß-
nahmen in einer Kurzstellungnahme gegenübergestellt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0300/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Reinkemeier 
Ruf: 
492-2000 
E-Mail: 
Reinkemeier@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.05.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0300/2011 
Zu 1.: Bildung  
 
„Alle Parteien scheinen darin überein zu stimmen, dass im Bereich  Bildung nicht gespart 
werden darf und der aktuelle Standard erhalten bleiben soll. Mögliche Verbesserungen sind 
durch HH-Titel, interne Synergien oder Umst rukturierung in enger Zusammenarbeit zwi-
schen Trägern, Fachämtern und Eltern zu erreichen.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Amt für Schule und Weiterbildung (Amt 40) :
 
 
Nach Einbringung des Positionspapiers der Ratsgruppe UWG/ÖDP im November 2010 hat der Rat 
in seiner Sitzung am 16.02.2011 mit der Vorlage V/0678/2010/1 das Rahmenkonzept zur Schul-
entwicklungsplanung beschlossen. Dieses Rahmenkonzept mit seinen Arbeitsaufträgen an die 
Verwaltung (z.B. Einrichtung einer Gesamtschule, Erweiterung der Wartburg-Grundschule um eine 
SEK I, Konzept zur Inklusion) geht in seiner Konkretisierung deutlich über den "aktuellen Standard" 
lt. Formulierung im Positionspapier hinaus. 
Nur über "interne Synergien oder Umstrukturie rungen" sind diese qualitativen und quantitativen 
Veränderungen im Schulsystem aber nicht zu lösen. 
So werden in Münster nach der aktuellen Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2010 – 2020 und 
der darauf aufbauenden Schülerprognose in den nächsten Jahren nur geringe demografische Ge-
winne entstehen. Dies wird nicht automatisch zur Aufgabe von einzelnen Standorten führen, son-
dern im Regelfall die Klassengröße verringern. Veränderte Raum- und Infrastrukturbedarfe durch 
weitere Ganztagsangebote sowie durch die Umsetzung der Inklusion kommen noch hinzu. 
 
Auch wenn durch die Schaffung neuer Angebote (städtische Gesamtschule und Erweiterung der 
Wartburg-Grundschule um eine SEK I) ggf. einzelne Schulstandorte bei den weiterführenden 
Schulen zu schließen sind, werden sich erst mittelfristig Einsparpotenziale ergeben.  
 
 
Zu 2.: Ökologie/Ökonomie
  
 
„Die ökologischen Standards sind einzuhalten, jedoch sind Zusatzkosten verglichen mit 
den Vorjahren zu vermeiden. Durch den Vorschlag der Ratsgruppe UWG/ÖDP, eine nachhal-
tige Bewirtschaftung aller städtischen Immobilien durch Auslagerung an eine eigenbe-
triebsähnliche Einrichtung möglich zu machen, steigen auch die wirtschaftlichen Möglich-
keiten auf ökologische und ökonomische Erneuerung an diesen Gebäuden sowie darauf 
folgende wirtschaftliche Erträge.  
 
Hier ergibt sich bei intelligenter und kreativer Planung die Möglichkeit, Kosten zu sparen 
und dauerhaft transparent planen zu können.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Amt für Immobilienmanagement (Amt 23):
 
 
Der Hauptausschuss hat die Verwaltung auf Grundlage des Antrag der SPD-Fraktion, der Bündnis 
90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE, der Gruppe UWG/ÖDP und Herrn Powroznik an den 
Rat  Nr. A-R/0077/2010 – Den Weg zu einer nachhaltigen Gebäudewirtschaft einschlagen – vom 
30.11.2010 beauftragt, grundlegende und umfassende Standards der Gebäude sowohl für den 
Neubau als auch für den Gebäudebestand zu entwickeln. Die Erstellung und Aktualisierung von 
ökologischen Standards und ggf. finanzielle Konsequenzen, die sich daraus ergeben, werden in 
die Bearbeitung des Antrags aufgenommen. 
 
In der Vorlage an den Rat V/0176/2011 vom 31.03.2011 ist zu 1.2 erläutert, dass es systemimma-
nent problematisch ist, dass der fachbereichsbezogene Ressourcenverbrauch lediglich im Rahmen

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V/0300/2011 
einer internen Leistungsverrechnung in Zeile 28 der Teilergebnispläne nachrichtlich – und somit 
nicht unmittelbar steuerungs- und budgetwirksam– dargestellt wird. Im Falle der Bildung einer ei-
genbetriebsähnlichen Einrichtung würde sich dies zwar ändern, jedoch gilt es auch zu prüfen, ob 
dies ggf. durch strukturelle Anpassung des Haushalts erreicht werden kann. Wie in Vorlage 
V/0176/2011 erläutert, wird z. Zt. keine Änderung der Rechtsform des Amtes für Immobilienmana-
gement vorgeschlagen. Es ist jedoch vorgesehen, zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen, ob und 
unter welchen Bedingungen die Überführung in eine andere Rechtsform zweckmäßig ist. In diese 
Prüfung würde der Aspekt der Steigerung der wirtschaftlichen Möglichkeiten auf ökologische und 
ökonomische Erneuerung sowie darauf folgende Erträge einbezogen 
 
Zu 3.: Personal
 
 
„3.1 Sparmaßnahmen der Verwaltung sind neben den allgemeinen Verwaltungsausgaben 
auch im Bereich Personalkosten umzusetzen. Unter Berücksichtigung aller Bedenken 
der Personalvertretung setzen UWG und ÖDP auf Einsparmaßnahmen im Bereich der 
Dezernats- und Ämterleitungen. Die  Anzahl der Dezernate ist mit dem Ziel kritisch zu 
hinterfragen, ob durch Bündelung und Neuzuschnitt mittelfristig eine Reduzierung auf 
vier Dezernate umsetzbar ist.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Personal- und Organisationsamt (Amt 10):
 
 
Die derzeitige Dezernatsgliederung hat der Rat in seiner Sitzung am 08.11.2006 mit der Vorlage 
V/0802/2006 zur Kenntnis genommen. Vor dem Hintergrund der sehr angespannten Haushaltslage 
wurde die Zahl der Beigeordneten von sechs auf fünf reduziert. Die aktuelle Dezernatsverteilung 
und die begrenzte Zahl an Beigeordneten sind nach Einschätzung des Oberbürgermeisters und 
des Verwaltungsvorstandes verbunden mit einer hohen Aufgaben- und Arbeitsbelastung des 
Oberbürgermeisters und der Beigeordneten. Die Haushaltslage der Stadt Münster ist weiter deut-
lich angespannt. Gerade dies fordert die personelle Führung der Stadtverwaltung in besonderem 
Maße. Eine weitere Reduzierung der Zahl der Beigeordnete  wird daher auf absehbare Zeit für 
nicht verantwortbar gehalten. 
 
 
„3.2 Zusätzlich kann bei den Fachämtern durch sinnvolle Zuständigkeitsbündelung und -
umverteilung eine ebenfalls mittelfristige Reduzierung um fünf Ämter durchgeführt 
werden. Auch hier sollen Maßnahmen erst dann eingeleitet werden, wenn Ämterlei-
tungen und Führungskräfte durch Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand wech-
seln oder Zuständigkeiten durch „Outsourcing“ wegfallen.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Personal- und Organisationsamt (Amt 10):
 
 
Die Verwaltung verbessert kontinuierlich ihre eigene Organisationsstruktur und passt diese den 
neuen Erkenntnissen an. Der grundsätzlich erreichte hohe Standard der Organisationsentwicklung 
soll aktuell unter dem speziellen Aspekt der Ämterstruktur beleuchtet werden (siehe auch Vorlage 
V/0438/2010 vom 08.06.2010). 
 
Die städtischen Ämter und Einrichtungen sind unterschiedlich groß. Der jeweilige Stellenbestand 
reicht von 4 bis über 400 Stellen. In kleinere Einheiten bieten sich nur begrenzte Möglichkeiten 
Führungsspannen und interne Querschnittsfunktionen effizient zu gestalten. Bereits durch aufga-
benadäquate Fusionen können ggf. Synergien genutzt und Strukturen optimiert werden. Eine Re-
duzierung der städtischen Ämter erscheint sinnvoll. Darüber hinaus sind die strukturellen Konse-
quenzen aus der Optimierung der Verwaltungsprozesse zu ziehen.

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V/0300/2011 
Zurzeit untersucht die Verwaltung konkret, ob die Fusionen von bestimmten Ämtern und damit eine 
Reduzierung von Ämtern tatsächlich nennenswerte Beiträge zur Haushaltskonsolidierung erbrin-
gen. Dem Rat wird das Ergebnis der Untersuchung berichtet werden. 
 
 
Zu 4.: Investitionsmaßnahmen
 
 
„4.1 Alle Ausgaben im investiven Bereich für das Haushaltsjahr 2011 werden um mindes-
tens 5 Mio. € gekürzt. Straßenbaumaßnahmen werden gemäß der beigefügten Liste 
reduziert. Die mit „schieben“ gekennzeichneten Projekte werden erst dann aufgegrif-
fen, wenn der erfolgreich konsolidierte Haushalt entsprechende Ausgaben ohne Risi-
ko möglich macht.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Tiefbauamt (Amt 66):
 
 
Über die in der Liste aufgeführten Maßnahmen wurde bei den Haushaltsberatungen im AUB am 
16.11.2010 beraten und einzeln abgestimmt. 
 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51):
 
 
Bei den Investitionsmaßnahmen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für das Jahr 
2011 entfallen allein fast 96 % der veranschlagten Mittel auf die Produktgruppe 0601 "Förderung 
von Kindern in Tageseinrichtungen". Diese sind unverzichtbar notwendig, um den bedarfsgerech-
ten Ausbau des Betreuungsangebots für unter 3-jährige Kinder (35% Versorgungsquote bis ein-
schließlich 2013) sowie den Rechtsanspruch für die 3- bis 6-jährigen Kinder in Kindertageseinrich-
tungen zu gewährleisten. Zu berücksichtigen ist dabei neben den gesetzlichen Vorgaben zum u3-
Ausbau die demographische Entwicklung, die erwarten lässt, dass auch der Ausbau von Plätzen 
im Rechtsanspruchsbereich weiterhin unumgänglich ist. 
 
 
 
„4.2 Alle weiteren geplanten und noch nicht begonnenen Investitionsmaßnahmen außerhalb 
des noch laufenden Konjunkturprogramms werden sofort gestoppt, sofern diese keine 
nachhaltige Verbesserung der Einnahmesituation belegbar ermöglichen.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Amt für Finanzen und Beteiligungen (Amt 20):
 
 
Das Kriterium geplante und nicht begonnene Investitionsmaßnahmen zu stoppen, sofern diese 
keine nachhaltige Verbesserung der Einnahmesituation belegbar ermöglichen, kann kein aus-
schließliches Kriterium für die Entscheidung sein, zumal es auch Pflichtaufgaben gibt, die ggf. not-
wendige Investitionsmaßnahmen zwingend zur Folge haben.  Allerdings ist in der Tat noch kriti-
scher als in der Vergangenheit zu prüfen, ob die Folgekosten von Investitionsentscheidun-
gen(Abschreibungen, Zinsen) als weitere dauerhafte und nachhaltige Haushaltsbelastung haus-
haltsmäßig zu verkraften sind, und was als Kompensation dafür eingespart werden kann. Im übri-
gen hat die Verwaltung die neuen Maßnahmen bei der Aufstellung des Haushaltsplanes gesondert 
gekennzeichnet und diese zusätzlich in einer gesonderten Vorlage zusammengestellt, damit durch 
die parlamentarischen Gremien und den Rat eine sorgfältige Bewertung, Abwägung und dann 
sachgerechte Entscheidung ermöglicht wird.

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V/0300/2011 
 
„4.3 Die Verwaltung wird beauftragt, langfristig eine weitere differenzierte Einsparliste (zur 
Vorlage 438/2010) vorzulegen, über die in der Etat-Beratungskette die jeweiligen Fach-
ausschüsse und dann abschließend der Rat beschließen.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Amt für Finanzen und Beteiligungen (Amt 20):
 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass mit der Konsolidierungsrunde zum Haushalt 2011 die Kon-
solidierung insgesamt noch nicht abgeschlossen sein wird,  wenn die von Rat festgelegten 
Ziele, das Haushaltsdefizit bis 2014 auf 20 Mio. zu reduzieren und bis 2020 vollständig abzubauen, 
erreicht werden sollen. Insoweit wird es ergänzend zu den noch umzusetzenden Beschlüssen 
bzgl. der Pauschalreduzierung sowie organisatorischen Maßnahmen auch sicherlich weitere Ein-
sparerfordernisse zu den einzelnen Folgehaushalten 2012, etc. geben, um die beschlossenen Zie-
le zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist auch die weitere Einnahmeentwicklung von Bedeu-
tung. 
 
 
Zu 5.: Immobilien
 
„5.1 Reduzierung des Immobilien-Bestandes (Gebäude) zur Verminderung der Kosten für 
Erhalt/Betrieb sowie der Abschreibungen im NKF. Jede städtische  Immobilie ist 
hierbei auf die Möglichkeit hin zu überprüfen, ob sie aus dem städtischen Vermögen 
entlassen werden kann.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Amt für Immobilienmanagement (Amt 23): 
 
Um das unter 5.1 beschriebene Ziel zu erreichen, wird im Amt für Immobilienmanagement ein stra-
tegisches Flächenmanagement aufgebaut. Entsprechende Zielsetzungen hat der Rat der Stadt 
Münster am 28.04.2010 mit der Vorlage V/0236/2010 „Strategisches Flächenmanagement der 
Stadt Münster: Bildung einer optimierten Immobilienbestandes und dessen Erhalt durch nachhalti-
ge Bewirtschaftung“ beschlossen. Einen Zwischenbericht hat die Verwaltung zudem mit der Vorla-
ge V/0176/2011 „Strategisches Flächenmanagement: Zwischenbericht unter Berücksichtigung der 
Handlungsempfehlungen des Gutachtens Deloitte und Einführung eines Flächenplanes als Anlage 
zum Haushaltsplan“ vom 31.03.2011 gegeben. 
 
 
„5.2 Um das Ziel, Reduzierung und Effizienzsteigerung städtischer Immobilien zu erreichen, 
wird die Überführung aller Immobilien (Hochbau) in eine eigenbetriebsähnliche Einrich-
tung vorbereitet. Hierbei ist die Möglichkeit der Beteiligung privater Investoren über 
Bildung von Fonds mit der Maßgabe zu prüfen, dass die Stadt Münster als Anteilseigner 
nicht unter 50% + 1% hält“. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:
 
 
Amt für Immobilienmanagement (Amt 23): 
 
Die Frage der Rechtsform des Immobilienmanagements ist mehrfach –letztmalig mit der bereits 
unter 5.1 angeführten Vorlage V/0176/2011 vom 31.03.2011- von der Verwaltung beleuchtet wor-
den. Insoweit wird hier der Inhalt der Vorlage V/0176/2011 zitiert: 
 
„Bereits mit der Vorlage V/0828/2008 vom 29.09.2008 hat der Rat zur Kenntnis genommen, dass

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V/0300/2011 
• aufgrund von Unklarheiten in der steuerrechtlic hen und bilanziell / haushalterischen Beurtei-
lung der Auswirkungen einer Rechtsformänderung mit  Vermögensübertragung Unsicherheiten 
bestehen und 
• der zu erwartende Nutzen einer Rechtsformänderung ohne  Vermögensübertragung die Auf-
wendungen einer Überführung nicht eindeutig übersteigt. 
Aus diesen Gründen wird zunächst keine Veränderung der Rechtsform vorgeschlagen; das Amt für 
Immobilienmanagement soll weiter als Regiebetrieb geführt werden. 
 
Eine erneute verwaltungsinterne Überprüfung unter Einbeziehung der aktuellen Sachlage hat die 
vorgenannte Einschätzung wiederum bestätigt. Es bleibt zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen, 
ob und unter welchen Bedingungen die Überführung in eine andere Rechtsform zweckmäßig ist. 
 
Die Bildung eines Fonds zur Beteiligung privater Investoren wurde durch das Gutachten der Firma 
Deloitte im Kontext „Bürgerbeteiligungsmodelle“; siehe hierzu auch Punkt 5.1. der Vorlage 
V/0176/2011 vom 31.03.2011, betrachtet. 
 
 
„5.3 Erstmalig ist in den aktuellen Haushaltsplanentwurf 2011, Band 1, ab Seite 410  ein Be-
richt (Berichtszeitraum: Kalenderjahr 2009) über indirekte Zuschüsse durch kostenlose 
oder vergünstigte Überlassung von Grundstücken und Gebäuden aufgenommen wor-
den. Hiermit ist die Verwaltung einer Forderung der Ratsgruppe UWG/ÖDP aus dem Po-
sitionspapier zum Haushalt 2010 gefolgt. 
 
Die aufgelisteten Projekte sind durch die Verwaltung ämterübergreifend auf den Prüf-
stand zu stellen und zeitnah lückenlos darzustellen, ob diese Zuschüsse noch erforder-
lich sind und in  welchen Bereichen Einsparpotential vorhanden ist.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Amt für Immobilienmanagement (Amt 23): 
 
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 
01.12.2010 beschlossen: 
 
1. Die Zuschüsse an Vereine, Vereinigungen und Verbände gemäß der Liste aus Band 1 des 
Haushaltsplans, Seiten 397-408, Anlage 2, werden ab dem Jahr 2012 pauschal um 1,75 % 
gegenüber der bisherigen Planung gekürzt. 
 
2. Ausgenommen von dieser Kürzung sind die Zuschüsse an Träger von Kindertageseinrichtun-
gen für den Betrieb der Einrichtungen, der Betriebskostenzuschuss für die Papst-Johannes-
Schule und die Zuschüsse, die ausschließlich der Erfüllung rechtlich verpflichtender Aufgaben 
der wirtschaftlichen Jugendhilfe dienen. 
 
3. Sollten bei anderen Zuschüssen vertragliche oder andere rechtliche Bindungen einer Kürzung 
zum Haushaltsjahr 1012 entgegenstehen, so erfolgt die Kürzung zum danach frühest mögli-
chen Zeitpunkt. 
 
4. Für eine Entscheidung über eine Einbeziehung der indirekten Förderungen durch vergünstigte 
Bereitstellung von Immobilien (Anlagen 3 und 4, Seiten 409-413) bereitet die Verwaltung im 
ersten Quartal 2011 eine entsprechende Beschlussvorlage vor. In dieser wird auch dargestellt, 
welche vertraglichen Laufzeiten die einzelnen Verträge haben und welche Nebenabreden zu-
gunsten der Stadt ggf. bestehen (z. B. Nutzung durch Schulsport).“ 
 
Die Verwaltung bereitet eine Vorlage zur Beschlussfassung gem. dem Beschluss des AFBL vor.

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Zu 6.: Neuinvestitionen bei Hochbau, nicht gebührenrelevantem Straßenbau (überörtlich), 
Sport- und Grünflächen  
 
„6.1 Langfristiges Ziel ist eine Reduzierung der Flächen, um auch hier Kosten für Erhalt und 
Betrieb dauerhaft zu senken. Vorrangig ist die Abgabe von Flächen im Rahmen von 
entsprechenden Pachtverträgen oder Erbpachtverträgen  zu prüfen oder bei nicht zwin-
gendem Verbleib im Eigentum der Stadt ein Verkauf durchzuführen.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung:
 
 
Amt für Immobilienmanagement (Amt 23: 
 
Das unter 6.1 beschriebene Ziel ist ebenfalls eines der wesentlichen Ziele, die mit der Einführung 
des strategischen Flächenmanagements erreicht werden sollen; insoweit wird inhaltlich auf die 
Ausführungen zu 5.1 verwiesen. 
 
 
„6.2 Neuinvestitionen werden zunächst durch gleiche Baumassen im Altbaubereich kom-
pensiert, indem diese aus dem städtischen Vermögen entlassen werden. Einzelheiten 
und Prüfung der Rentabilität obliegen der neu zu gründenden kommunalen Immobi-
liengesellschaft Münster.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung:
 
 
Amt für Immobilienmanagement (Amt 23): 
 
Der Beschlusspunkt 4.a) der Vorlage V/0176/2011 „Strategisches Flächenmanagement: Zwi-
schenbericht unter Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen des Gutachtens Deloitte und 
Einführung eines Flächenplanes als Anlage zum Haushaltsplan“ vom 31.03.2011 sieht vor, dass 
„in Vorlagen, durch die städtisch bewirtschaftete Flächen ausgeweitet werden, gleichzeitig eine 
realisierbare Einsparung flächenbedingten Aufwandes an anderer Stelle in mindestens gleicher 
Größenordnung vorgeschlagen werden muss, sofern nicht gesetzliche Vorgaben oder die demo-
graphische Entwicklung die Flächenausweitung erfordern.“ 
 
Ob dabei im konkreten Einzelfall Altbausubstanz Kompensationsgegenstand sein wird, hängt von 
den jeweiligen Rahmenbedingungen ab. Da aber das strategische Flächenmanagement grund-
sätzlich eine Optimierung des städtischen Immobilienbestandes anstrebt, wird der Zielsetzung des 
Antrages inhaltlich Rechnung getragen. 
 
 
Zu 7.: Transferleistungen
 
„7.1 Alle Transferleistungen werden auf den Stand 2009 eingefroren und auf den Prüfstand 
gestellt. Die im Haushaltsplan-Entwurf 2011 (Bd. 1. ab S. 395) ausgewiesenen Zuwen-
dungen an Dritte werden in der Summe um 3 % gekürzt.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Amt für Finanzen und Beteiligungen (Amt 20): 
 
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 
01.12.2010 beschlossen: 
 
1. Die Zuschüsse an Vereine, Vereinigungen und Verbände gemäß der Liste aus Band 1 des 
Haushaltsplans, Seiten 397-408, Anlage 2, werden ab dem Jahr 2012 pauschal um 1,75 % 
gegenüber der bisherigen Planung gekürzt.

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V/0300/2011 
2. Ausgenommen von dieser Kürzung sind die Zuschüsse an Träger von Kindertageseinrichtun-
gen für den Betrieb der Einrichtungen, der Betriebskostenzuschuss für die Papst-Johannes-
Schule und die Zuschüsse, die ausschließlich der Erfüllung rechtlich verpflichtender Aufgaben 
der wirtschaftlichen Jugendhilfe dienen. 
 
3. Sollten bei anderen Zuschüssen vertragliche oder andere rechtliche Bindungen einer Kürzung 
zum Haushaltsjahr 1012 entgegenstehen, so erfolgt die Kürzung zum danach frühest mögli-
chen Zeitpunkt. 
 
Die Verwaltung bereitet die Umsetzung der Kürzung ab dem Haushaltsjahr 2012 vor.  
 
 
„7.2 Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine differenzierte Einsparliste vorzulegen, die 
der Rat und ggf. seine Ausschüsse beschließen. Hierbei ist besonders darauf zu achten, ob 
die zum Teil schon viele Jahrzehnte alten Zuwendungsbeschlüsse noch zeitgemäß und er-
forderlich sind. Ausgenommen hiervon wird ausdrücklich die Volkshochschule (VHS) mit 
ihrem besonderen Bildungsauftrag. Der Status der VHS-Dozentinnen und Dozenten bleibt 
unangetastet.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung
: 
 
Amt Finanzen und Beteiligungen (Amt 20): 
Die Verwaltung hat in der Vergangenheit sowie auch zu den letzten Haushaltsberatungen ver-
schiedene Listen über die Gewährung von Zuschüssen (direkte Zuschüsse  als auch indirekt Zu-
schüsse (durch verbilligte Mieten)) den parlamentarischen Gremien und dem Rat vorgelegt. Er-
gänzend dazu ist auch eine Aufstellung über alle Mitgliedschaften der Stadt Münster dem AFBL 
vorgelegt worden. Damit liegen die Grundlagen für zutreffende Entscheidungen i. S. des Antrags 
vor.  
 
 
Zu 8.: Gewerbesteuer
 
„Einer Erhöhung der Gewerbesteuer um 20 Punkte auf einen Hebesatz von 460 wird zuge-
stimmt. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen werden uneingeschränkt dem Haushalt 
zugeführt. Über die entschuldende Wirkung dieser Steuererhöhung ist fortlaufend öffentlich 
zu berichten.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Amt für Finanzen und Beteiligungen (Amt 20):  
 
Der Zustimmungsvorschlag ist mehrheitlich im Rat beschlossen und inzwischen seitens der Ver-
waltung umgesetzt worden. Eine Darstellung der entschuldenden Wirkung dieser Steuererhöhung 
ist nicht möglich, da Steuern gemäß § 3 AO Leistungen in Geld ohne Gegenleistung sind. Sie sind 
allgemeine Deckungsmittel, deren Verwendung nicht zweckgebunden ist, also z. B. zur Entschul-
dung eingesetzt werden muss. Die Steuermehreinnahmen dienen zunächst vorrangig  zum Aus-
gleich des laufenden Defizits. Erst wenn dieses abgebaut ist und die liquiden Mittel frei in ihrer 
Verwendung sind, kann über die Zuführung in die Ausgleichsrücklage einerseits oder die Schul-
dentilgung andererseits auf der Mittelverwendungsseite disponiert werden. 
 
 
Zu 9.: Sonstige Einnahmeverbesserungen
 
 
„Die Verwaltung wird beauftragt, eine detaillierte Liste vorzulegen, in der dargestellt wird, 
welche Kosten-Nutzen-Relation sowie Auswirkungen sich aus der Erhöhung folgender 
Steuern und Gebühren ableiten lässt:

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V/0300/2011 
• Erhöhung der Hundesteuer  
• Einführung einer „Kampfhundesteuer“ 
• Einführung einer „Bettensteuer“ für das Hotelgewerbe 
• Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer 
• Erhöhung der Gebührensätze für freiwillige Leistungen 
• Erhöhung der Kostensätze für die Nutzung städtischer Immobilien und Einrichtungen 
(Versammlungsräume, Sporthallen, Grundflächen“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung
: 
 
Amt für Finanzen und Beteiligungen (Amt 20): 
 
Im Hinblick auf die Kosten-Nutzen-Relationen der o. g. Steuern und Gebühren lassen sich folgen-
de Aussagen treffen. 
 
Die Erhöhung der Hundesteuer sowie der Kampfhundesteuer führt nicht zu wesentlichen Mehrbe-
lastungen, da die Verwaltung ohnehin jährlich die Hundesteuer veranlagt. Mehraufwand ist nur 
feststellbar bei evtl. Rückfragen. Im Übrigen wird auf die Berichts- und Beschlussvorlagen 
V/0434/2010, V/0664/2010 und V/0664/2010/1 verwiesen. 
Die Bettensteuer für das Hotelgewerbe ist bisher in Münster nicht eingeführt, daher sind keine 
Aussagen zu Kosten und Nutzen möglich. 
Die Einführung der Zweitwohnsitzsteuer führt schon zu erheblichem Mehraufwand, der allerdings 
seinerzeit in den Vorlagen zur Einführung der Zweitwohnsitzsteuer V/0501/2010, V/0868/2010 und 
V/0868/2010/1 beschrieben wurde. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass der Einführungsauf-
wand wohl auch noch höher liegt, aber durch Umschichtungen im Personaleinsatz verwaltungssei-
tig aufgefangen wird. Allerdings konnte hierdurch die Einwohnerzahl Münsters von 276.529 (Stand: 
09.12.2010) auf 284.562 (Stand: 30.04.2011) erhöht werden und damit die in den Vorlagen be-
schriebenen Effekte - unter Berücksichtigung einer etwaigen Änderung des Verteilungsschlüssels -  
teilweise bewirkt werden. 
Für die Erhöhung der Gebührensätze für freiwillige Leistungen sind keine gesonderten Mehrauf-
wendungen signifikant messbar. 
Ähnliches gilt für die Erhöhung der Kostensätze für die Nutzung städtischer Immobilien und Ein-
richtungen. Sicherlich ist der Erhöhung von Mieten, Pachten, Nutzungsentgelten  immer mit Auf-
wand verbunden, der aber im Rahmen der allgemeinen Leistungen der Verwaltung in den Kosten-
ansätzen aufgefangen wird. Sollten besonders neue Umstellungs- u. Einführungskosten erforder-
lich sein, wird auf diese i. d. R. in den jeweiligen Entscheidungsvorlagen gesondert aufmerksam 
gemacht. 
Eine detaillierte Analyse der Kosten-, Nutzen-Relationen, die über die vorgenannten Ausführungen 
hinaus gehen, würden erhebliche Erfassungsaufwendungen nach sich ziehen. Daher wird dies 
verwaltungsseitig nicht weiterverfolgt.  
 
Zu den Auswirkungen aus den Erhöhungen der Steuern und Gebühren gilt folgendes: 
Für die Steuern wird auf die Auswirkungen in der Darstellung zu Top 8 verwiesen. 
Für Gebühren gilt, dass Gebühren nichts mit dem städtischen Haushalt im Hinblick auf dessen 
Finanzierung zu tun haben; Gebührenüberschüsse werden im Rahmen der nächsten Gebühren-
bedarfskalkulation den Gebührenzahlern zurückgegeben. Soweit es sich um Entgelte handelt, tra-
gen diese wie die Steuern ebenfalls zu Ausgleich des städt. Haushalts bei.  
 
 
Zu 10.:Gutachten
 
 
„Die durch das Zurückfahren von Investitionen frei werdenden Kompetenzen in den Fach-
ämtern werden dazu genutzt, die Vergabe von Gutachterleistungen zurückzufahren. Über 
die Gesamtsumme der in den zurückliegenden HH-Jahren angefallenen Gutachterleistun-
gen legt die Verwaltung eine vertrauliche abschließende Liste vor.“

- 10 - 
V/0300/2011 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Amt für Finanzen und Beteiligungen (Amt 20): 
 
Die im Zusammenhang mit Investitionen/ Investitionsvorbereitung eingesetzten Personalressour-
cen sind nicht zwingend diejenigen Personalressourcen, die die Fragestellungen von geforderten 
Gutachterleistungen sachgerecht bearbeiten können. Ein Einspareffekt im Entscheidungsprozess 
von „Make or Buy“  mag zugunsten der Selbsterstellung (Make) in Einzelfällen sinnvoll und möglich 
sein. Vielfach wird aber gerade auch die „Drittmeinung“ als unabhängige Fachmeinung gefragt 
sein, die man vielleicht zukünftig stärker als bisher um die Aspekte von wirtschaftlichen und spar-
samen Lösungen in der Beauftragung ergänzen kann und sollte.  Auf die Erstellung einer Liste von 
Gesamtausgaben für Gutachterkosten sollte aus Sparsamkeitsgründen verzichtet werden, da die-
se Kosten als „sunk costs“ (versunkene Kosten) eh angefallen sind und nicht mehr nachträglich zu 
beeinflussen sind. Die Erhebung einer solchen Aufstellung ist mit erheblichem Aufwand in allen 
Ämtern verbunden und kann nur einzelfallbezogen recherchiert werden. Eine Zentralerfassung für 
solche Gutachten und Kosten ist in der Verwaltung nicht existent.  
 
 
I. V. 
 
gez. Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (4)

19.05.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.05.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.05.2011 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.05.2011 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0300/2011
Typ
Vorlagen
Datum
03.05.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37