Mandari Insight

AN/0325/2022

Abfuhrrhytmus Restmülltonnen

FDP/KSG Antrag nach § 3 21.02.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 26.01.2023, TOP 2.1

FDP Antrag nach § 3

· application/pdf

Ansehen

FDP Antrag nach § 3

4523 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An die Vorsitzende 
des Betriebsausschusses  
der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln 
Frau Denise Abé 
 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
AN/0325/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 31.03.2022 
 
Abfuhrrhytmus Restmülltonnen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgenden Antrag auf die Tagesord-
nung der Sitzung des Betriebsausschusses der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln am 31. März 
2022 zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
 
Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetriebe Köln beschließt: 
 
1. Die Stadt Köln führt einen Modellversuch gemäß §6(4) Abfallsatzung durch, bei dem 
der Mindestlitermaßstab gemäß §8(2) für je einen geeigneten Stadtteil links- und 
rechtsrheinisch, die ihren Abfall in Behälter bis 120 Liter bereitstellen (Einfamilien-
hausbedarf), auf 12 Liter pro Kopf und Woche reduziert wird. 
2. Die Verwaltung prüft in diesem Zusammenhang, ob zumindest im Winterhalbjahr, be-
vorzugt ganzjährig, der Abfuhrrhythmus für die Restmülltonnen bis 120 Liter Volumen 
in den für den Modellversuch ausgewählten Abfuhrbezirken von wöchentlich auf 
zweiwöchentlich umgestellt werden kann. 
3. Die Stadtverwaltung berichtet den zuständigen Gremien incl. der betroffenen Bezirks-
vertretungen über die Wirkungen des Versuches bezüglich der Vermeidung von Ab-
fällen und Kosten in den entsprechenden Entsorgungsbezirken und die mögliche mo-
netäre Weitergabe dieser Vorteile an die betroffenen Gebührenzahlerinnen und -
zahler und schätzt die möglichen Einsparungen an Abfall und Kosten im Fall einer 
Ausweitung auf das Stadtgebiet für die Bürgerinnen und Bürger ab. 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
 
 
Begründung: 
 
Analysen der Kölner Restmülltonnen durch das INFA-Institut haben ergeben, dass der Be-
darf an Restmüllvolumen in Köln eine breite Verteilung aufweist. Es mag Menschen geben, 
die sich um Müllvermeidung und -trennung wenig kümmern und Müll illegal entsorgen, um, 
Geld zu sparen. Die Angst vor diesen Menschen führt bisher dazu, dass Menschen, die sich 
engagieren, nicht belohnt werden. Es gab gerichtliche Auseinandersetzungen mit Bürgern, 
die die Stadt Köln gewonnen hat. Wenn sich Politik aus Angst an den Langsamsten in Rich-
tung Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft orientiert, dann sind die Klimaziele von Paris eben-
so unerreichbar wie soziale Ziele im Bereich der Gebührenstabilität („zweite Miete“). Die 
Analysen des Kölner Hausmülls durch INFA zeigen, ca. ein Achtel der Bevölkerung mit we-
niger als den genannten in §8(2) Abfallsatzung genannten 20 Litern/Kopf auskommt. Es ist 
anzunehmen, dass dieser Anteil sich von Sozialraum zu Sozialraum und damit von Abfuhr-
bezirk zu Abfuhrbezirk unterscheidet. Eine Sozialraumabhängigkeit des Entsorgungsverhal-
tens ist Basis des erfolgreichen Kölner Umweltbildungs-Projektes „Hallo Nachbar“. Es ist 
anzunehmen, dass dann, wenn Lebensgemeinschaften die volle Kontrolle über die Entsor-
gung ihrer Abfälle und Wertstoffe haben, der Anteil der Menschen, die weniger als 20 Liter 
Restmüllvolumen benötigen, höher ist als der Durchschnitt  Deshalb soll im Bereich der klei-
neren Tonnen zuerst gezeigt werden, welche Konsequenzen mit einem verringerten Min-
destlitermaßtab verbunden sind. 
 
Die Bundesstadt Bonn hat zweiwöchige Abfuhrrhythmen. Es scheint also möglich zu sein, so 
Treibstoffe, Kosten und CO2 zu sparen, ohne hygienische Probleme zu erzeugen - in ver-
schiedenen Siedlungsstrukturen. Langfristig kann so möglicherweise auch der Investitions-
bedarf in Fahrzeuge mit klimaneutralen Antrieben verringert werden. Die Reaktion auf ein 
Angebot zu seltenerer Abholung oder kleinerer Tonne, wird von der Bevölkerungsstruktur im 
jeweiligen Abfuhrbezirk abhängen. Daher ist gemäß §6(4) der Abfallsatzung ein Modellver-
such notwendig, um kundenspezifisch zu agieren. 
 
Die Ziele dieses Modellprojektes sind nachhaltig, weil ökologisch Müll vermieden wird, öko-
nomisch Kosten weniger stark steigen und sozial, weil so Gebühren als Teil der „zweiten 
Miete“ stabilisiert werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Ulrich Breite       Dr. Rolf Albach 
Fraktionsgeschäftsführer      Umweltpolitischer Sprecher

Beratungsverlauf (1)

26.01.2023 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
AN/0325/2022
Typ
FDP/KSG Antrag nach § 3
Datum
21.02.2022
Erstellt
08.02.2022 16:30