V/0080/2018
Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung Errichtungs- und Baubeschluss für einen 2-Gruppen-Pavillon an der Beckstraße, Aaseestadt
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Beschlussvorlage
9351 Zeichen
V/0080/2018
V/0080/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung
Errichtungs- und Baubeschluss für einen 2-Gruppen-Pavillon an der Beckstraße, Aaseestadt
Beratungsfolge
24.04.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
02.05.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
08.05.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
15.05.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.05.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat stimmt der Errichtung einer zweigruppigen Pavillonanlage als Interimskita auf dem Schul-
hof der Schule an der Beckstraße / Villa Interim, Beckstraße 26, in der Aaseestadt zur Weiterent-
wicklung bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote zu.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung mit
1 Gruppe G Ic für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren
1 Gruppe G IIIc für 20 bis 25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren
mit insgesamt 40 – 45 Plätzen, davon 6 u3-Plätzen und 34 - 39 ü3-Plätzen errichtet wird.
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben den Angeboten einer wöchentli-
chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreu-
ung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel an-
geboten werden.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
10.04.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Tigger, Frau Eschert,
Frau Kratz-Trutti
Telefon: 492-5768
Tigger@stadt-muenster.de
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Die Inbetriebnahme ist für den Sommer 2019 geplant. Die Einrichtung s oll für die Dauer von mi n-
destens drei Jahren betrieben werden. Für die Ablösung der Einrichtung prüft die Verwaltung die
Errichtung einer dauerhaften Kindertageseinrichtung. Hierzu wird ein gesonderter Errichtungsb e-
schluss vorgelegt.
3. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe betreiben
zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale zu vermieten. Ein
Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahl-
verfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
4. Die Außenanlagen werden durch das Amt für Grünflächen, Umweltschutz und Nachhaltigkeit in
Abstimmung mit dem Bedarfsamt gestaltet.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von insgesamt 375.000 €. Darin sind Baukosten in Höhe von
255.000 € enthalten.
Für die Ersteinrichtung der Kindertageseinrichtung (d. h. Möbel und Inventar) sind Finanzmittel in H ö-
he von max. 120.000 € erforderlich.
Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes - oder Landesmittel beantragt, s o-
weit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung
reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend.
Ab 2019 fallen für die geplante Laufzeit von drei Jahren insgesamt Mietkosten in Höhe von 405.000 €
an; dem stehen Mieterträge in Höhe von insgesamt 152.200 € gegenüber.
Darüber hinaus entstehen ab 2020 p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 392.700 € an. Die-
sen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 232.200 € und Elternbeiträge
von voraussichtlich 86.800 € gegenüber. Die anteiligen Beträge sind in der Tabelle zum Teilergebni s-
plan unter III. dargestellt.
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
08 Auszahlungen für Baumaß -
nahmen
Investitionsmaß-
nahme
4990 Pavillon Beckstraße 2019 255.000
Zeile 11 Auszahlungen von aktivie r-
baren Zuwendungen
0210 Zusch.z.Ausbau
KiTa-Betr.
2019 120.000 Zuschuss an
den Träger
375.000
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Teilergebnisplan
Erträge
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 05 Privatrechtl. Leistungsen t-
gelte
2019
2020
2021
2022
20.400
50.400
51.100
30.300
Ab 01.08.2019
Miete
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2019
2020 ff.
58.600
232.200
Landeszuschüsse
zu den Betriebs-
kosten*
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis -
tungsentgelte
2019
2019 ff.
19.600
86.800
Elternbeiträge
Aufwendungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Kindertagesbetreuung
Betriebskostenzu-
schüsse*
Zeile 15 Transferaufwendungen 2019
2020 ff.
148.000
392.700
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen
2019
2020
2021
2022
56.250
135.000
135.000
78.750
Ab 01.08.2019
Miete, Mietnebe n-
kosten
*maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei den o. g. Produktgruppen angemeldet.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2019ff. erfolgt.
Begründung:
1. Bedarfs- und Versorgungssituation:
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungs-
platz.
Die Versorgungsquote in der Aaseestadt liegt zum Kitajahr 2017/2018 für u3-Kinder bei 31,2 % (58
Plätze für 186 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 69,6 % (96 Plätze für 138
Kinder). Damit liegen die Versorgungsquoten sowohl bei den u3-Kindern als auch bei den ü3-Kindern
deutlich unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt.
Mit der Errichtung der Pavillonanlange sollen kurzfristig die u3- und ü3-Bedarfe im der Aaseestadt
abgedeckt werden. Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des
Kitaberichtes 2017, ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch Realisierung
dieser Maßnahme die u3-Quote in der Aaseestadt von 31,2 % auf 34,4 %. Die ü3-Quote steigt von
69,6 % auf 94,2 %.
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Zusätzlich wird im Sommer 2018 in den Räumen der ehemaligen Hausmeisterwohnung an der Beck-
straße 24 eine Großtagespflegestelle eingerichtet, in der neun Kinder im Alter von ein bis drei Jahren
betreut werden können.
Zur Versorgung der ungedeckten Betreuungsbedarfe müssen neben diesen Maßnahmen weitere
Plätze in der Aaseestadt geschaffen werden. Die Verwaltung prüft derzeit Standorte für die Errichtung
einer dauerhaften Kindertageseinrichtung.
2. Maßnahmenplanung:
Auf dem Schulgelände der Schule an der Beckstraße / Villa Interim, Beckstraße 26, wird interimswei-
se eine Pavillonanlage in Containerbauweise für zwei Gruppen gemäß dem Raumprogramm des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien errichtet werden.
Die Standortplanung der Interimskita auf dem Schulgelände ist so vorgesehen, dass ausreichend
Außenflächen für die Schülerinnen und Schüler verbleiben und keine Beeinträchtigungen für den
Schulbetrieb entstehen. Die Containeranlage soll zu je einer Hälfte auf dem jetzigen Bolzplatz und der
asphaltierten Schulhoffläche aufgestellt werden. Die Außenanlagen der Schule werden im Über-
gangsbereich angepasst. Für die Außenanlagen der Interimseinrichtung wird eine Fläche gemäß den
Standards des Landesjugendamtes abgegrenzt und mit adäquaten Spielbereichen für u3- und ü3-
Kinder gestaltet.
Der Zugang zur Kita erfolgt über einen befestigten Weg aus der Beckstraße. Öffentliche Parkflächen
stehen in der Beckstraße sowie der anliegenden Klausenerstraße zur Verfügung. Die Anbindung der
Hausanschlüsse für Ver- und Entsorgungsleitungen kann über die im öffentlichen Bereich der Stra-
ßen liegenden Leitungen erfolgen.
Die Pavillonanlage soll zum Sommer 2019 in Betrieb gehen und mindestens drei Jahre genutzt wer-
den, um die aktuell bestehenden dringenden Betreuungsbedarfe abzudecken. Weitere Perspektivpla-
nungen können sich ergeben, Standorte für die Ablösung der Einrichtung sind derzeit noch in der
Prüfung.
Die Rahmenstrukturen werden jährlich dem jugendhilfeplanerischen Bedarf angepasst.
3. Vergabe der Trägerschaft:
Die Trägerschaft der Einrichtung wird im Rahmen eines öffentlichen Trägervergabeverfahrens in 2018
vergeben. Vorbehaltlich der Entscheidung zu einem Errichtungsbeschluss einer zu erstellenden dau-
erhaften Einrichtung, wird die Vergabe der Trägerschaft dieser Interimskita in die neue Einrichtung
übergehen.
4. Fazit:
Mit der geplanten Maßnahme werden dringend benötigte Plätze für u3 - und ü3-Kinder in der Aase e-
stadt geschaffen. Die Inbetriebnahme ist zum Sommer 2019 geplant.
I.V.
Gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Raumprogramm
Anlage 3: Kostenrahmen
Anlage 2 Raumprogramm
1828 Zeichen
Anlage 2: Raumprogramm
Raumprogramm Pavillonanlage Beckstraße
Entwurf für eine 2-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
1x GIc = 20 Kinder
im Alter von 2 – 6 Jahren
1x GIIIc: = 20 – 25 Kinder
im Alter von 3 – 6 Jahren
Alternativ
2x GIc = je 20 Kinder
im Alter von 2 – 6 Jahren
Eine Reduzierung des
Raumprogramms zur
Kostenreduktion ist bereits
enthalten
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 370 qm
(2 x 185 qm)
A1 Gruppenraum 2 43 86
A2 Nebenraum 2 17 34
A3 Wasch-/WC 2 12 24 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1
A4 Garderobe 2 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 2 5 10
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 19 19
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 2 17 34
A8 Mehrzweckraum 1 55 55 mind. 3,5 m In Anbindung an eine
A9 Abstellraum MZR 1 10 10 Einrichtung entfällt der MZR
272
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 15 15
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 15 15
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
59
Kindertageseinrichtung gesamt 331
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 diese Flächen sind nur noch
zu einem geringen Anteil i.
Zshg. mit der Mietobergrenze
refinanzierbar
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
600
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 21.03.2018
Anlage 3 Kostenrahmen
992 Zeichen
Anlage 3: Kostenrahmen Bauherr: Amt für Immobilienmanagment der Münster, 16.03.2018 Stadt Münster Albersloher Weg 33, 48155 Münster Bauvorhaben: Kita Beckstraße Maßnahme: Errichtung einer 2 Gruppen Kita in Containerbauweise Miete 3 Jahre: Containeranlage 405.000,00 € Menge Einheit Bezeichnung Einzelpreis Gesamtpreis 480,00 m² Gründung 65,00 € 31.200,00 € Erdarbeiten sonst. (Gräben, Schächte, Anschlüsse, RW/SW Anschlüsse) 25.000,00 € Sonstige Arbeiten (Reinigung, Schließanlage…) 6.000,00 € Containeranlage Rückbau 22.000,00 € 480,00 m² Gründung Rückbau 35,00 € 16.800,00 € Unvorhergesehenes / Abrundung 7.000,00 € Summe 108.000,00 € Nebenkosten 27.000,00 € Gesamtsumme Containeranlage 135.000,00 € Elektro/Telekom Hausanschlüsse 15.000,00 € H/L/S Hausanschlüsse 15.000,00 € Zuschuss zum Ausbau Kita-Betreuung, Zuschuss an den Träger 120.000,00 € Summe (Aussenanlagen, Haustechnik) 120.000,00 € Gesamtsumme (inkl. Miete) 780.000,00 € Kostenrahmen (inkl. MwSt.) Freianlagen 90.000,00 €
Anlage 1 Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 2500 Datum: 29.03.2018 Notizen: © Stadt Münster H 5755 437 R 403 699 R 404 091 H 5755 987 0 50 100 Meter
Anlage A
4302 Zeichen
Anlage A zur V/0080/2018 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Interimskita an der Beckstraße 26 zusätzlich 40 – 45 Betreuungsplätze in der Aaseestadt im Be- zirk Mitte geschaffen. Die Einrichtung ist für den Zeitraum vom Sommer 2019 bis zur möglichen Ablösung der Einrichtung, voraussichtlich in 2022, vorgesehen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutsch- land einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreu- ungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreu- ung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Mit der Errichtung der Interimskita in der Beckstraße werden kurzfristig die u3- und ü3-Bedarfe in der Aaseestadt bis zur Inbetriebnahme einer dauerhaften Kita ausgebaut. Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2017, ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch Realisierung dieser Maßnahme die u3-Quote in der Aaseestadt von 31,2 % auf 34,4 %. Die ü3-Quote steigt von 69,6 % auf 94,2 %. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Bis zum Jahr 2020 ist für diese Maßnahme mit einem finanziellen Bedarf von insgesamt 780.000 Euro zu kalkulieren. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Beckstraße 26
- Klausenerstraße
- Albersloher Weg 33
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Details
- Aktenzeichen
- V/0080/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.03.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37