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V/0080/2018

Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung Errichtungs- und Baubeschluss für einen 2-Gruppen-Pavillon an der Beckstraße, Aaseestadt

Vorlagen 21.03.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2018, TOP 22.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Raumprogramm

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Anlage 3 Kostenrahmen

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Ansehen

Anlage 1 Lageplan

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

9351 Zeichen

V/0080/2018 
V/0080/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung 
Errichtungs- und Baubeschluss für einen 2-Gruppen-Pavillon an der Beckstraße, Aaseestadt 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.04.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   02.05.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   08.05.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   15.05.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   16.05.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt der Errichtung einer zweigruppigen Pavillonanlage als Interimskita auf dem Schul-
hof der Schule an der Beckstraße / Villa Interim, Beckstraße  26, in der Aaseestadt zur Weiterent-
wicklung bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung mit 
 
 1 Gruppe G Ic für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren  
 1 Gruppe G IIIc für 20 bis 25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren 
 
mit insgesamt 40 – 45 Plätzen, davon 6 u3-Plätzen und 34 - 39 ü3-Plätzen errichtet wird. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben den Angeboten einer wöchentli-
chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreu-
ung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel an-
geboten werden. 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
10.04.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Tigger, Frau Eschert,  
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5768 
Tigger@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0080/2018 
Die Inbetriebnahme ist für den Sommer 2019 geplant. Die Einrichtung s oll für die Dauer von mi n-
destens drei Jahren betrieben werden. Für die Ablösung der Einrichtung prüft die Verwaltung die 
Errichtung einer dauerhaften Kindertageseinrichtung. Hierzu wird ein gesonderter Errichtungsb e-
schluss vorgelegt.  
 
3. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe betreiben 
zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale zu vermieten. Ein 
Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem  Auswahl-
verfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
4. Die Außenanlagen werden durch das Amt für Grünflächen, Umweltschutz und Nachhaltigkeit in 
Abstimmung mit dem Bedarfsamt gestaltet.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von insgesamt 375.000 €. Darin sind Baukosten in Höhe von 
255.000 € enthalten.  
Für die Ersteinrichtung der Kindertageseinrichtung (d. h. Möbel und Inventar) sind Finanzmittel in H ö-
he von max. 120.000 € erforderlich.  
Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes - oder Landesmittel beantragt, s o-
weit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung 
reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab 2019 fallen für die geplante Laufzeit von drei Jahren insgesamt Mietkosten in Höhe von 405.000 € 
an; dem stehen Mieterträge in Höhe von insgesamt 152.200 € gegenüber.  
Darüber hinaus entstehen ab 2020 p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 392.700 € an. Die-
sen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 232.200  € und Elternbeiträge 
von voraussichtlich 86.800 € gegenüber. Die anteiligen Beträge sind in der Tabelle zum Teilergebni s-
plan unter III. dargestellt. 
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
 08 Auszahlungen für Baumaß -
nahmen 
   
Investitionsmaß-
nahme 
4990 Pavillon Beckstraße 2019 255.000  
Zeile 11 Auszahlungen von aktivie r-
baren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 
2019 120.000 Zuschuss an 
den Träger 
    375.000

- 3 - 
V/0080/2018 
Teilergebnisplan  
Erträge 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 05 Privatrechtl. Leistungsen t-
gelte 
2019 
2020 
2021 
2022 
20.400 
50.400 
51.100 
30.300 
Ab 01.08.2019 
Miete  
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2019 
2020 ff. 
58.600 
232.200 
Landeszuschüsse 
zu den Betriebs-
kosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis -
tungsentgelte 
2019 
2019 ff. 
19.600 
86.800 
Elternbeiträge 
Aufwendungen 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Kindertagesbetreuung 
  Betriebskostenzu-
schüsse* 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 
2020 ff. 
148.000 
392.700 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen 
2019 
2020 
2021 
2022 
56.250 
135.000 
135.000 
78.750 
Ab 01.08.2019 
Miete, Mietnebe n-
kosten 
*maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei den o. g. Produktgruppen angemeldet. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2019ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungs-
platz.  
Die Versorgungsquote in der Aaseestadt liegt zum Kitajahr 2017/2018 für u3-Kinder bei 31,2 % (58 
Plätze für 186 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 69,6 % (96 Plätze für 138 
Kinder). Damit liegen die Versorgungsquoten sowohl bei den u3-Kindern als auch bei den ü3-Kindern 
deutlich unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt.  
Mit der Errichtung der Pavillonanlange sollen kurzfristig die u3- und ü3-Bedarfe im der Aaseestadt 
abgedeckt werden. Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des 
Kitaberichtes 2017, ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch Realisierung 
dieser Maßnahme die u3-Quote in der Aaseestadt von 31,2 % auf 34,4 %. Die ü3-Quote steigt von 
69,6 % auf 94,2 %.

- 4 - 
V/0080/2018 
Zusätzlich wird im Sommer 2018 in den Räumen der ehemaligen Hausmeisterwohnung an der Beck-
straße 24 eine Großtagespflegestelle eingerichtet, in der neun Kinder im Alter von ein bis drei Jahren 
betreut werden können.  
Zur Versorgung der ungedeckten Betreuungsbedarfe müssen neben diesen Maßnahmen weitere 
Plätze in der Aaseestadt geschaffen werden. Die Verwaltung prüft derzeit Standorte für die Errichtung 
einer dauerhaften Kindertageseinrichtung.   
 
2. Maßnahmenplanung: 
 
Auf dem Schulgelände der Schule an der Beckstraße / Villa Interim, Beckstraße 26, wird interimswei-
se eine Pavillonanlage in Containerbauweise für zwei Gruppen gemäß dem Raumprogramm des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien errichtet werden.  
Die Standortplanung der Interimskita auf dem Schulgelände ist so vorgesehen, dass ausreichend 
Außenflächen für die Schülerinnen und Schüler verbleiben und keine Beeinträchtigungen für den 
Schulbetrieb entstehen. Die Containeranlage soll zu je einer Hälfte auf dem jetzigen Bolzplatz und der 
asphaltierten Schulhoffläche aufgestellt werden. Die Außenanlagen der Schule werden im Über-
gangsbereich angepasst. Für die Außenanlagen der Interimseinrichtung wird eine Fläche gemäß den 
Standards des Landesjugendamtes abgegrenzt und mit adäquaten Spielbereichen für u3- und ü3-
Kinder gestaltet.  
Der Zugang zur Kita erfolgt über einen befestigten Weg aus der Beckstraße. Öffentliche Parkflächen 
stehen in der Beckstraße sowie der anliegenden Klausenerstraße zur Verfügung. Die Anbindung der 
Hausanschlüsse für Ver- und Entsorgungsleitungen kann über die im öffentlichen Bereich der Stra-
ßen liegenden Leitungen erfolgen.  
Die Pavillonanlage soll zum Sommer 2019 in Betrieb gehen und mindestens drei Jahre genutzt wer-
den, um die aktuell bestehenden dringenden Betreuungsbedarfe abzudecken. Weitere Perspektivpla-
nungen können sich ergeben, Standorte für die Ablösung der Einrichtung sind derzeit noch in der 
Prüfung.  
 
Die Rahmenstrukturen werden jährlich dem jugendhilfeplanerischen Bedarf angepasst. 
 
3. Vergabe der Trägerschaft: 
 
Die Trägerschaft der Einrichtung wird im Rahmen eines öffentlichen Trägervergabeverfahrens in 2018 
vergeben. Vorbehaltlich der Entscheidung zu einem Errichtungsbeschluss einer zu erstellenden dau-
erhaften Einrichtung, wird die Vergabe der Trägerschaft dieser Interimskita in die neue Einrichtung 
übergehen.  
 
4. Fazit: 
 
Mit der geplanten Maßnahme werden dringend benötigte Plätze für u3 - und ü3-Kinder in der Aase e-
stadt geschaffen. Die Inbetriebnahme ist zum Sommer 2019 geplant. 
 
 
I.V.  
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm 
Anlage 3: Kostenrahmen

Anlage 2 Raumprogramm

1828 Zeichen

Anlage 2: Raumprogramm 
 
 Raumprogramm Pavillonanlage Beckstraße  
Entwurf für eine 2-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG 
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L. 
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
1x GIc = 20 Kinder  
im Alter von 2 – 6 Jahren  
1x GIIIc: = 20 – 25 Kinder  
im Alter von 3 – 6 Jahren 
 
Alternativ 
 
2x GIc = je 20 Kinder  
im Alter von 2 – 6 Jahren  
 
    Eine Reduzierung des 
Raumprogramms zur 
Kostenreduktion ist bereits 
enthalten  
 Anerkennungsfähige Ges. Fläche 
= 370 qm 
(2 x 185 qm) 
 
     
A1 Gruppenraum 2 43 86   
A2 Nebenraum 2 17 34   
A3 Wasch-/WC 2 12 24  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1     
A4 Garderobe 2    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 2 5 10   
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 19 19   
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 2 17 34   
A8 Mehrzweckraum 1 55 55 mind. 3,5 m In Anbindung an eine  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10  Einrichtung entfällt der MZR 
    272   
 Allgemeinräume      
A10 Personalraum 1 15 15   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 15 15   
A12a AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    59   
Kindertageseinrichtung gesamt 331 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    diese Flächen sind nur noch 
zu einem geringen Anteil i. 
Zshg. mit der Mietobergrenze 
refinanzierbar  
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4  Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
600 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand: 21.03.2018

Anlage 3 Kostenrahmen

992 Zeichen

Anlage 3: Kostenrahmen 
Bauherr: Amt für Immobilienmanagment der Münster, 16.03.2018
Stadt Münster
Albersloher Weg 33, 48155 Münster
Bauvorhaben: Kita Beckstraße
Maßnahme: Errichtung einer 2 Gruppen Kita in Containerbauweise 
Miete 3 Jahre: Containeranlage 405.000,00 €
Menge Einheit Bezeichnung Einzelpreis Gesamtpreis
480,00 m² Gründung 65,00 € 31.200,00 €
Erdarbeiten sonst. (Gräben, Schächte, 
Anschlüsse, RW/SW Anschlüsse) 25.000,00 €
Sonstige Arbeiten (Reinigung, Schließanlage…) 6.000,00 €
Containeranlage Rückbau 22.000,00 €
480,00 m² Gründung Rückbau 35,00 € 16.800,00 €
Unvorhergesehenes / Abrundung 7.000,00 €
Summe 108.000,00 €
Nebenkosten 27.000,00 €
Gesamtsumme Containeranlage 135.000,00 €
Elektro/Telekom Hausanschlüsse 15.000,00 €
H/L/S Hausanschlüsse 15.000,00 €
Zuschuss zum Ausbau Kita-Betreuung, Zuschuss an den  Träger 120.000,00 €
Summe (Aussenanlagen, Haustechnik) 120.000,00 €
Gesamtsumme (inkl. Miete) 780.000,00 €
Kostenrahmen 
(inkl. MwSt.)
Freianlagen 90.000,00 €

Anlage 1 Lageplan

128 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 2500
Datum: 29.03.2018
Notizen:
© Stadt Münster
H 5755 437
R 403 699
R 404 091
H 5755 987
0 50 100
Meter

Anlage A

4302 Zeichen

Anlage A zur V/0080/2018 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
Interimskita an der Beckstraße 26 zusätzlich 40 – 45 Betreuungsplätze in der Aaseestadt im Be-
zirk Mitte geschaffen. Die Einrichtung ist für den Zeitraum vom Sommer 2019 bis zur möglichen 
Ablösung der Einrichtung, voraussichtlich in 2022, vorgesehen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutsch-
land einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreu-
ungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreu-
ung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf.  
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren 
sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer 
Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert.   
 
Mit der Errichtung der Interimskita in der Beckstraße werden kurzfristig die u3- und ü3-Bedarfe in 
der Aaseestadt bis zur Inbetriebnahme einer dauerhaften Kita ausgebaut. 
Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2017, 
ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch Realisierung dieser Maßnahme 
die u3-Quote in der Aaseestadt von 31,2 % auf 34,4 %. Die ü3-Quote steigt von 69,6 % auf 94,2 %. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Bis zum Jahr 2020 ist für diese Maßnahme mit einem finanziellen Bedarf von insgesamt 780.000 
Euro zu kalkulieren.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen:  SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Beratungsverlauf (6)

24.04.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 14.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.05.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 19.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2018 Rat
TOP 22.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Beckstraße 26
  • Klausenerstraße
  • Albersloher Weg 33

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Details

Aktenzeichen
V/0080/2018
Typ
Vorlagen
Datum
21.03.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37