Mandari Insight

V/0018/2015

Interimsmaßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Errichtungs- und Baubeschluß für eine zweigruppige Dependance an der Ludgerusschule in Hiltrup

Vorlagen 12.01.2015

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2015, TOP 21.1

Anlage 2 Lageplan Ludgerus Schule

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Raumprogramm

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Kostenschätzung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Lageplan Ludgerus Schule

161 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 4000
Datum: 12.01.2015
Notizen:
Ludgerus Schule Hiltrup, An de
© Stadt Münster
H 5752 700
R 3405 060
R 3406 068
H 5753 356
0 50 100
Meter

Anlage 1 Raumprogramm

1677 Zeichen

Raumprogramm  Container /Pavillon Ludgerusschule  - zwei Gruppen als Dependance -  
ohne Mehrzweckraum 
Entwurf für eine 2-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen  
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung  Anzahl  qm  qm -
ges. 
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen  
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
2x GIc = 20 Kinder im Alter von 2 - 6 
Jahren pro Gruppe 
    Alle u.a. qm Angaben 
beinhalten 
Raumprogrammreduzierun 
gen zur Kostenreduktion!! 
  
 
 
 
 
 
     
A1 Gruppenraum 2 43 86   
A2 Nebenraum 2 17 34   
A3 Wasch-/WC 2 12 24  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3   3   
A4 Garderobe 2    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 2 6 12   
A6 Schlafraum u3 2 17 34   
A7 Schlafraum ü3 1 19 19   
    21 2   
 Allgemeinräume       
A8 Personalraum/Leitung 1 15 15   
A9 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A10 Küche 1 15 15   
A10a
 AR Küche 1 5   5   
    47    
Kindertageseinrichtung gesamt  259  
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    diese Flächen sind nur noch 
zu einem geringen Anteil i. 
Zshg. mit der Mietobergrenze 
refinanzierbar  
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4  Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
 
 In Abhängigkeit von 
Synergien mit der 
benachbarten Kita  
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
 
Entwurf, da als Dependance geplant; ohne Mehrzweckraum!!!! 
 
 
Stand: 10.12.2014

Beschlussvorlage

9064 Zeichen

V/0018/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Interimsmaßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - 
Errichtungs- und Baubeschluß für eine zweigruppige Dependance an der Ludgerusschule in 
Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.01.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
24.02.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
03.03.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
05.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
25.03.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
1 Der Rat der Stadt Münster stimmt der interimsweisen Errichtung einer Einrichtung an der 
Ludgerusschule zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote 
für zwei  Jahre zu. 
2 Der Rat nimmt zur Kenntnis,   
2.1 dass die zweigruppige Einrichtung mit 2 Gruppen G1 für Kinder im Alter von 2 -6 Jahren 
mit insgesamt 12 u3 Plätzen und 28 ü3 Plätzen betrieben wird 
2.2 dass die Kita auf der Fläche errichtet wird, auf der sich derzeit die Fertigbauklassen der 
Ludgerusschule Hiltrup befinden und diese nach Fertigstellung der Schulerweiterung im 
Frühjahr 2015 abgerissen werden 
2.3 dass über die derzeitige Pavillonfläche und dahinter liegende  Freifläche zur Kita Lummer-
land hinaus keine weitere Grundstücksfläche der Ludgerusschule Hiltrup für die Kita in A n-
spruch genommen wird 
2.4 dass die Verwaltung prüft, ob die Kita als Dependance der benachbarten Kita Lumme r-
land des Deutschen Roten Kreuz (DRK) geführt werden soll    
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0018/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Niehues, Herr Philipp, Frau 
Kratz-Trutti 
Ruf: 
492-5151 
E-Mail: 
Niehues@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.01.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0018/2015 
2.5 das dabei insbesondere auch Plätze angeboten werden, mit denen der Bedarf nach einer 
wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagbetreuung 
(Blocköffnungszeit) abgedeckt werden kann 
2.6 dass die Verwaltung im Rahme n der Trägerausschreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, 
die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu 
geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen 
 
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung ist frühestens für Januar 2016 vorgesehen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage des Errichtungs - und Baube-
schlusses zu entwickeln und zu diesem Zwecke neue Pavillons anzumieten. 
 
4. Der Rat nimmt dabei zur Kenntnis, dass nach der Kleinräumigen Bevö lkerungsprognose auch 
die Schülerzahlen im Grundschulbereich in Hiltrup steigen werden und beauftragt die Verwaltung, 
eine Lösung zur Deckung des Schulraumbedarfs in Hiltrup zu erarbeiten und dem Rat zur En t-
scheidung vorzulegen. Die Verwaltung wird beauftr agt zu prüfen, ob die Kita Pavillons so erric htet 
werden können, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Umnutzung in Schulräume mit vertretb a-
rem Aufwand ermöglicht werden kann. 
  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme  sind insgesamt Mittel für Inventar, Möbli e-
rung und Herrichtung der Spiel-/Außenanlagen in Höhe von max. 120.000 € erforderlich (60.000 € 
pro Gruppe). 
 
Darüber hinaus werden für die eigentlichen Bauarbeiten Mittel in Höhe von voraussichtlich 
392.000 € benötigt. 
 
Außerdem fallen gemäß Kostenschätzung voraussichtlich für 2 Jahre Mietkosten in Höhe von 
288.000 € (mtl. 12.000 €) an. 
 
Ab dem Jahr 2016 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 371.200 € an. Diesen 
Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 133.600 €  gegenüber. 
 
 
III. Mittelbereitstellung: 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 8 Auszahlung für Bauma ß-
nahmen 
   
 4840 Pav. Kita Ludgerusschule 2015 
 
392.000 außerplan-
mäßige Mit -
telbereitstel-
lung* 
Zeile 11 Auszahlung von aktivierb a-
ren Zuwendungen

- 3 - 
V/0018/2015 
Investitionsmaßnah-
me 
0210 Zuschuss zum Ausbau 
KiTa-Betreuung freier Tr ä-
ger 
2015 120.000 Zuschuss an 
Träger 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  512.000  
 
*Der zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO 
NRW wird zugestimmt. Deckung erfolgt über entsprechende Minderauszahlungen bei der Ma ß-
nahme 0210 „Zuschuss zum Ausbau KiTa-Betreuung (u3) freier Träger“.  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und 
allgemeine Umlagen 
 
2016 ff. 
 
133.600 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskos-
ten 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Lei s-
tungsentgelte 
 
2016 ff. 
 
28.000 
Elternbeiträ-
ge* (Kita) 
Zeile 15 Transferaufwendungen 
Betriebskostenzuschüsse 
 
 
2016 ff. 
 
 
371.200 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
für Kitas freier 
Träger** 
Produktgruppe 0111 Amt für Immobilienm a-
nagement 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 
 
2016 
2017 
 
144.000 
144.000 
Mietzahlungen 
 
*Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssi-
tuation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita  besuchen werden. Der o. g. Wert ist 
insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
**maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
  
Begründung: 
 
1. Ausgangslage: 
 
Ab dem 01.08.2013  haben alle Kinder ab einem Jahr eine n Rechtsanspruch auf einen Kindert a-
gesbetreuungsplatz. 
 
Im Bereich Hiltrup beträgt die u3- Versorgungsquote derzeit 50,3 % (301 Plätze für 598 Kinder). 
Für die ü3- Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 99,5 % (616 Plätze für 619 Kinder).  
 
Damit liegt die Versorgungsquote insbesondere bei den ü3- Kindern unter dem gesamtstädtischen 
Durchschnitt.  
 
Laut Kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist bereits zum Kitajahr 2015/2016 mit einem Anstieg 
der u3- und ü3- Kinder in Hiltrup zu rechnen, welcher sich in  den nächsten Jahren fortsetzt. Die

- 4 - 
V/0018/2015 
Steigerung entsprechend der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis 2020 beträgt im u3 B e-
reich 110 Kinder und im ü3 Bereich 180 Kinder. 
Dieser Anstieg wird weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen in Hiltrup auslösen, die nic ht durch die 
bestehenden Einrichtungen abgedeckt werden können. 
 
Sowohl für die u3- als auch für die ü3 - Kinder sind daher in Hiltrup dringend weitere Plätze in Ki n-
dertageseinrichtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden 
Bedarfen erforderlich.  
 
Mit der Planung dieser Maßnahme erhöhen sich die Versorgungsquoten in Hiltrup bei gleich ble i-
bender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2014, ohne Berüc k-
sichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen auf 52,3 % für di e u3-Kinder und auf 104 % für die ü3 -
Kinder. 
 
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der 
Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3- Kinder. 
 
Die Auswertung der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose  zeigt nicht nur für den u3 und ü3 B e-
reich, sondern ebenfalls für den Grundschulbereich im Prognosezeitraum bis 2020/21 stark ste i-
gende Schülerzahlen. Dies betrifft alle 4 Grundschulen in Hiltrup. Es sind deshalb Lösungen zu 
entwickeln, wie der Schulraumbe darf gedeckt werden kann. Mit der Erweiterung des Schulgebä u-
des der Ludgerusschule Hiltrup, die in Kürze fertig gestellt wird, entspricht der Gebäudebestand 
einer Vierzügigkeit. Die Erweiterung dient als Ersatz für die 5 vorhandenen Fertigbauklassen, so 
dass diese nach Fertigstellung der Erweiterung für die Vierzügigkeit nicht mehr zur Schulraumb e-
darfsdeckung benötigt werden. Bei einer Überschreitung der Vierzügigkeit müssten allerdings z u-
sätzliche Räumlichkeiten für die Ludgerusschule bereitgestellt werden . Dies bedeutet, dass die 
Fläche dann ggfls. wieder für eine schulische Nutzung benötigt wird. Dies begründet die zeitliche 
Befristung der Kita an diesem Standort. Die Verwaltung wird ein Konzept zur Schulraumbedarf s-
deckung in Hiltrup erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorlegen.  
    
 
2. Maßnahmeplanung: 
 
Auf dem Gelände der Ludgerusschule sollen interimsweise neue Pavillons aufgestellt werden, die 
dem Raumprogramm für zwei Gruppen entsprechen, um die aktuellen Bedarfe kurzfristig abzud e-
cken. Es ist eine Interimslösung von 2 Jahren. Die Maßnahme ist mit der Schulverwaltung abg e-
stimmt. 
 
Die beschriebenen Rahmenstrukturen werden jährlich dem jugendhilfeplanerischen Bedarf ang e-
passt. 
  
 
3. Fazit: 
 
Mit der geplanten Maßnahme werden kurzfristi g dringend benötigte Plätze für u3 - und ü3- Kinder 
in Hiltrup geschaffen. 
i.V. 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Raumprogramm 
Anlage 2: Lageplan 
Anlage 3: Kostenschätzung

- 5 - 
V/0018/2015

Anlage 3 Kostenschätzung

1057 Zeichen

Anlage
Projekt: Interimsmaßnahme 2-gruppige Dependance an der Ludgerusschule (Pavillon) in Hiltrup
als Mietobjekt für die Dauer von 2 Jahren
ca. 375 qm Nutzfläche lt. Raumprogramm vom 10.12.2014
Grundlage: Kostenschätzung des Amtes für Immobilienmanagement vom 12.01.2015
KOSTENSCHÄTZUNG
Kostengruppen DIN* Miete
100 Grundstück -  €                 Monatsmiete
200 Herrichten 80.000,00 €     mtl.
300 Bauwerk - Baukonstruktion 109.750,00 €  
400 Bauwerk - Technische Anlagen -  €                 Gesamtmiete (2 Jahre)
500 Außenanlagen 90.000,00 €     24 Monate
600 Ausstattung und Kunstwerke 120.000,00 €  
700 Baunebenkosten 104.200,00 €  
Zwischensumme 503.950,00 €  
Unvorhergesehenes /Rundung 8.050 €
Gesamtsumme 512.000,00 €  
*Alle Preise sind Bruttopreise inkl. 19%
Aufteilung der Kosten für die Vorlage
Errichtung der 2-Gruppenanlage Miete
A. Baukosten 392.000,00 €  144.000,00 €   
B. Ausstattung 120.000,00 €  144.000,00 €   
512.000,00 €  288.000,00 €  
288.000,00 €                        
01.01. bis 31.12.2016
01.01. bis 31.07.2017
12.000,00 €

Beratungsverlauf (6)

03.03.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2015 Rat
TOP 21.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0018/2015
Typ
Vorlagen
Datum
12.01.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37