V/0018/2015
Interimsmaßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Errichtungs- und Baubeschluß für eine zweigruppige Dependance an der Ludgerusschule in Hiltrup
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Anlage 2 Lageplan Ludgerus Schule
161 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1: 4000 Datum: 12.01.2015 Notizen: Ludgerus Schule Hiltrup, An de © Stadt Münster H 5752 700 R 3405 060 R 3406 068 H 5753 356 0 50 100 Meter
Anlage 1 Raumprogramm
1677 Zeichen
Raumprogramm Container /Pavillon Ludgerusschule - zwei Gruppen als Dependance -
ohne Mehrzweckraum
Entwurf für eine 2-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm -
ges.
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIc = 20 Kinder im Alter von 2 - 6
Jahren pro Gruppe
Alle u.a. qm Angaben
beinhalten
Raumprogrammreduzierun
gen zur Kostenreduktion!!
A1 Gruppenraum 2 43 86
A2 Nebenraum 2 17 34
A3 Wasch-/WC 2 12 24 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 3
A4 Garderobe 2 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 2 6 12
A6 Schlafraum u3 2 17 34
A7 Schlafraum ü3 1 19 19
21 2
Allgemeinräume
A8 Personalraum/Leitung 1 15 15
A9 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A10 Küche 1 15 15
A10a
AR Küche 1 5 5
47
Kindertageseinrichtung gesamt 259
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 diese Flächen sind nur noch
zu einem geringen Anteil i.
Zshg. mit der Mietobergrenze
refinanzierbar
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
In Abhängigkeit von
Synergien mit der
benachbarten Kita
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Entwurf, da als Dependance geplant; ohne Mehrzweckraum!!!!
Stand: 10.12.2014
Beschlussvorlage
9064 Zeichen
V/0018/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Amt für Immobilienmanagement
Betrifft
Interimsmaßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung -
Errichtungs- und Baubeschluß für eine zweigruppige Dependance an der Ludgerusschule in
Hiltrup
Beratungsfolge
28.01.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
24.02.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
03.03.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
05.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
25.03.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1 Der Rat der Stadt Münster stimmt der interimsweisen Errichtung einer Einrichtung an der
Ludgerusschule zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote
für zwei Jahre zu.
2 Der Rat nimmt zur Kenntnis,
2.1 dass die zweigruppige Einrichtung mit 2 Gruppen G1 für Kinder im Alter von 2 -6 Jahren
mit insgesamt 12 u3 Plätzen und 28 ü3 Plätzen betrieben wird
2.2 dass die Kita auf der Fläche errichtet wird, auf der sich derzeit die Fertigbauklassen der
Ludgerusschule Hiltrup befinden und diese nach Fertigstellung der Schulerweiterung im
Frühjahr 2015 abgerissen werden
2.3 dass über die derzeitige Pavillonfläche und dahinter liegende Freifläche zur Kita Lummer-
land hinaus keine weitere Grundstücksfläche der Ludgerusschule Hiltrup für die Kita in A n-
spruch genommen wird
2.4 dass die Verwaltung prüft, ob die Kita als Dependance der benachbarten Kita Lumme r-
land des Deutschen Roten Kreuz (DRK) geführt werden soll
Vorlagen-Nr.:
V/0018/2015
Auskunft erteilt:
Herr Niehues, Herr Philipp, Frau
Kratz-Trutti
Ruf:
492-5151
E-Mail:
Niehues@stadt-muenster.de
Datum:
26.01.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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2.5 das dabei insbesondere auch Plätze angeboten werden, mit denen der Bedarf nach einer
wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagbetreuung
(Blocköffnungszeit) abgedeckt werden kann
2.6 dass die Verwaltung im Rahme n der Trägerausschreibung prüft, ob ein Bedarf besteht,
die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu
geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen
Die Inbetriebnahme der Einrichtung ist frühestens für Januar 2016 vorgesehen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage des Errichtungs - und Baube-
schlusses zu entwickeln und zu diesem Zwecke neue Pavillons anzumieten.
4. Der Rat nimmt dabei zur Kenntnis, dass nach der Kleinräumigen Bevö lkerungsprognose auch
die Schülerzahlen im Grundschulbereich in Hiltrup steigen werden und beauftragt die Verwaltung,
eine Lösung zur Deckung des Schulraumbedarfs in Hiltrup zu erarbeiten und dem Rat zur En t-
scheidung vorzulegen. Die Verwaltung wird beauftr agt zu prüfen, ob die Kita Pavillons so erric htet
werden können, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Umnutzung in Schulräume mit vertretb a-
rem Aufwand ermöglicht werden kann.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind insgesamt Mittel für Inventar, Möbli e-
rung und Herrichtung der Spiel-/Außenanlagen in Höhe von max. 120.000 € erforderlich (60.000 €
pro Gruppe).
Darüber hinaus werden für die eigentlichen Bauarbeiten Mittel in Höhe von voraussichtlich
392.000 € benötigt.
Außerdem fallen gemäß Kostenschätzung voraussichtlich für 2 Jahre Mietkosten in Höhe von
288.000 € (mtl. 12.000 €) an.
Ab dem Jahr 2016 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 371.200 € an. Diesen
Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 133.600 € gegenüber.
III. Mittelbereitstellung:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 8 Auszahlung für Bauma ß-
nahmen
4840 Pav. Kita Ludgerusschule 2015
392.000 außerplan-
mäßige Mit -
telbereitstel-
lung*
Zeile 11 Auszahlung von aktivierb a-
ren Zuwendungen
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Investitionsmaßnah-
me
0210 Zuschuss zum Ausbau
KiTa-Betreuung freier Tr ä-
ger
2015 120.000 Zuschuss an
Träger
Summe aller Auszahlungen/Saldo 512.000
*Der zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO
NRW wird zugestimmt. Deckung erfolgt über entsprechende Minderauszahlungen bei der Ma ß-
nahme 0210 „Zuschuss zum Ausbau KiTa-Betreuung (u3) freier Träger“.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2016 ff.
133.600
Landeszu-
schüsse zu den
Betriebskos-
ten
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Lei s-
tungsentgelte
2016 ff.
28.000
Elternbeiträ-
ge* (Kita)
Zeile 15 Transferaufwendungen
Betriebskostenzuschüsse
2016 ff.
371.200
Betriebskos-
tenzuschüsse
für Kitas freier
Träger**
Produktgruppe 0111 Amt für Immobilienm a-
nagement
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen
2016
2017
144.000
144.000
Mietzahlungen
*Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssi-
tuation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist
insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.
**maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur
Begründung:
1. Ausgangslage:
Ab dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr eine n Rechtsanspruch auf einen Kindert a-
gesbetreuungsplatz.
Im Bereich Hiltrup beträgt die u3- Versorgungsquote derzeit 50,3 % (301 Plätze für 598 Kinder).
Für die ü3- Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 99,5 % (616 Plätze für 619 Kinder).
Damit liegt die Versorgungsquote insbesondere bei den ü3- Kindern unter dem gesamtstädtischen
Durchschnitt.
Laut Kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist bereits zum Kitajahr 2015/2016 mit einem Anstieg
der u3- und ü3- Kinder in Hiltrup zu rechnen, welcher sich in den nächsten Jahren fortsetzt. Die
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Steigerung entsprechend der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis 2020 beträgt im u3 B e-
reich 110 Kinder und im ü3 Bereich 180 Kinder.
Dieser Anstieg wird weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen in Hiltrup auslösen, die nic ht durch die
bestehenden Einrichtungen abgedeckt werden können.
Sowohl für die u3- als auch für die ü3 - Kinder sind daher in Hiltrup dringend weitere Plätze in Ki n-
dertageseinrichtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden
Bedarfen erforderlich.
Mit der Planung dieser Maßnahme erhöhen sich die Versorgungsquoten in Hiltrup bei gleich ble i-
bender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2014, ohne Berüc k-
sichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen auf 52,3 % für di e u3-Kinder und auf 104 % für die ü3 -
Kinder.
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der
Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3- Kinder.
Die Auswertung der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose zeigt nicht nur für den u3 und ü3 B e-
reich, sondern ebenfalls für den Grundschulbereich im Prognosezeitraum bis 2020/21 stark ste i-
gende Schülerzahlen. Dies betrifft alle 4 Grundschulen in Hiltrup. Es sind deshalb Lösungen zu
entwickeln, wie der Schulraumbe darf gedeckt werden kann. Mit der Erweiterung des Schulgebä u-
des der Ludgerusschule Hiltrup, die in Kürze fertig gestellt wird, entspricht der Gebäudebestand
einer Vierzügigkeit. Die Erweiterung dient als Ersatz für die 5 vorhandenen Fertigbauklassen, so
dass diese nach Fertigstellung der Erweiterung für die Vierzügigkeit nicht mehr zur Schulraumb e-
darfsdeckung benötigt werden. Bei einer Überschreitung der Vierzügigkeit müssten allerdings z u-
sätzliche Räumlichkeiten für die Ludgerusschule bereitgestellt werden . Dies bedeutet, dass die
Fläche dann ggfls. wieder für eine schulische Nutzung benötigt wird. Dies begründet die zeitliche
Befristung der Kita an diesem Standort. Die Verwaltung wird ein Konzept zur Schulraumbedarf s-
deckung in Hiltrup erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorlegen.
2. Maßnahmeplanung:
Auf dem Gelände der Ludgerusschule sollen interimsweise neue Pavillons aufgestellt werden, die
dem Raumprogramm für zwei Gruppen entsprechen, um die aktuellen Bedarfe kurzfristig abzud e-
cken. Es ist eine Interimslösung von 2 Jahren. Die Maßnahme ist mit der Schulverwaltung abg e-
stimmt.
Die beschriebenen Rahmenstrukturen werden jährlich dem jugendhilfeplanerischen Bedarf ang e-
passt.
3. Fazit:
Mit der geplanten Maßnahme werden kurzfristi g dringend benötigte Plätze für u3 - und ü3- Kinder
in Hiltrup geschaffen.
i.V.
gez.
Dr. Andrea Hanke
Beigeordnete
Anlagen:
Anlage 1: Raumprogramm
Anlage 2: Lageplan
Anlage 3: Kostenschätzung
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Anlage 3 Kostenschätzung
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Anlage Projekt: Interimsmaßnahme 2-gruppige Dependance an der Ludgerusschule (Pavillon) in Hiltrup als Mietobjekt für die Dauer von 2 Jahren ca. 375 qm Nutzfläche lt. Raumprogramm vom 10.12.2014 Grundlage: Kostenschätzung des Amtes für Immobilienmanagement vom 12.01.2015 KOSTENSCHÄTZUNG Kostengruppen DIN* Miete 100 Grundstück - € Monatsmiete 200 Herrichten 80.000,00 € mtl. 300 Bauwerk - Baukonstruktion 109.750,00 € 400 Bauwerk - Technische Anlagen - € Gesamtmiete (2 Jahre) 500 Außenanlagen 90.000,00 € 24 Monate 600 Ausstattung und Kunstwerke 120.000,00 € 700 Baunebenkosten 104.200,00 € Zwischensumme 503.950,00 € Unvorhergesehenes /Rundung 8.050 € Gesamtsumme 512.000,00 € *Alle Preise sind Bruttopreise inkl. 19% Aufteilung der Kosten für die Vorlage Errichtung der 2-Gruppenanlage Miete A. Baukosten 392.000,00 € 144.000,00 € B. Ausstattung 120.000,00 € 144.000,00 € 512.000,00 € 288.000,00 € 288.000,00 € 01.01. bis 31.12.2016 01.01. bis 31.07.2017 12.000,00 €
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0018/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.01.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37