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V/0735/2009

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 514: Haus Lütkenbeck

Vorlagen 03.11.2009

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V-0735-2009-Anlage-1-Begruendung

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V-0735-2009-Anlage-2-Planverkleinerung

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Beschlussvorlage

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V-0735-2009-Anlage-1-Begruendung

37147 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0735/2009 
 
Begründung   
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 514  
und zum Vorhaben- und Erschließungsplan Haus Lütkenbeck 
Inhalt Seite 
2. Geltungsbereich.....................................................................................................................................2 
3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan (FNP)...............................................................................2 
4. Räumliche Situation...............................................................................................................................3 
5. Planungsziele ........................................................................................................................................3 
6. Inhalte des Bebauungsplanes ...............................................................................................................3 
6.1 Grundzüge der Planung ............................................................................................................. 3 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ........................................................................................ 3 
6.3 Ver- und Entsorgung .................................................................................................................. 4 
6.4 Flächen für Wald ........................................................................................................................ 4 
6.5 Ausgleichsflächen....................................................................................................................... 4 
7. Immissionsschutz ..................................................................................................................................4 
8. Altlasten / Altstandorte...........................................................................................................................4 
9. Denkmalschutz / Archäologie ................................................................................................................5 
10. Auswirkungen auf die Umwelt  /  Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB .................................................6 
10.1. Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 6 
10.2 Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 6 
10.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes....................................................... 6 
10.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................................... 7 
10.5 Wechselwirkungen ..................................................................................................................... 9 
10.6 Nichtdurchführung der Planung................................................................................................ 10 
10.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ...................................................................................... 10 
10.8 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 10 
10.9 Zusammenfassung................................................................................................................... 10 
11. Gesamtabwägung................................................................................................................................10 
12. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen .....................................................................11 
Begründung / Seite 1 von 11

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 514  
Haus Lütkenbeck 
 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
Als Eigentümer der Flächen im Plangebiet beabsichtigt der Vorhabenträger, den Haupttrakt der 
bisher landwirtschaftlich genutzten Gebäude innerhalb der Gesamtanlage Wasserburg Haus 
Lütkenbeck durch einen Neubau zu ersetzen, der ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt 
werden soll. Das Vorhaben ist nach § 35 BauGB nicht genehmigungsfähig. Zur Realisierung 
des Vorhabens wird Planungsrecht durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs-
planes geschaffen und damit ein solitärer Projektbezug zu einem konkreten Einzel-
Bauvorhaben samt zugehöriger Freiraumplanung hergestellt. 
 
2. Geltungsbereich 
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst das nähere Umfeld der barocken Anlage Haus 
Lütkenbeck. Das Plangebiet wird begrenzt im Südwesten und im Nordwesten durch die innere 
Böschungskante der Gräfte, im Nordosten durch den Vorfluter des Forstbereiches „Sternbusch“ 
und im Südosten durch landwirtschaftliche Flächen, südöstlich der beiden Feuerlöschteiche.  
Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegen die folgen-
den Grundstücke:  
Gemarkung Münster, Flur 156, Teile der Flurstücke 45 und 446. 
Die Grenzen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind identisch mit dem Vorhaben- und 
Erschließungsplan. Sie sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen bezeichnet.  
3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan (FNP) 
Der FNP stellt für die Plangebietsflächen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dar. 
Angrenzend sind Waldflächen dargestellt.  
Da Gegenstand der vorhabenbezogenen Planung die Neuerrichtung alleinig eines neuen Ge-
bäudes, im Kern die Grundfläche der dort bestehenden Gebäudesubstanz ersetzend, ist und 
insoweit im B-Plan auf die Festsetzung eines Baugebietes gem. BauNVO verzichtet werden 
kann, können die bisherigen Darstellungen des FNP beibehalten werden. Die Gründzüge des 
FNP werden durch das Vorhaben nicht berührt: 
• es handelt sich um keine klassische oder gar flächige Wohngebietsplanung, sondern im 
Kern um einen auf die Realisierung eines
 Gebäudes mit der Hauptnutzung Wohnen bezie-
henden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Objektbezug; strikte Nut-
zungsfixierung); 
• eine aktuell mögliche Genehmigung auf Gr undlage von § 35 BauGB zur Umnutzung der 
landwirtschaftlichen Bestandsgebäude ermöglichte eine größere
 Anzahl an Wohneinheiten, 
als es durch die auch quantitative Nutzungsbegrenzung im Vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplan bei dessen Realisierung erfolgte - insofern resultiert aus der Planung in keiner 
Weise eine Nutzungsintensivierung gegenüber dem planungsrechtlichen Status Quo; durch 
Abbruch von Gebäudlichkeiten wird der Versiegelungsgrad gegenüber dem baulichen Sta-
tus Quo ferner deutlich reduziert; 
• die Stützung einer einzelnen Wohngebäudeplanung per Bebauungsplanung im Außenbe-
reich ist insbes. deshalb begründet, da die Planung unter städtebaulichen und denkmal-
pflegerischen Gesichtspunkten zu einer neuinterpretierten Wiederherstellung der historisch 
ursprünglichen Situation der Gesamtanlage der Wasserburg Haus Lütkenbeck beiträgt – in 
dieser Argumentation stellt sie ohne Frage einen Einzel- und Sonderfall dar. 
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Haus Lütkenbeck 
 
Eine Änderung des FNP ist insofern nicht erforderlich. Die Planung ist insoweit gem. § 8 (3) 
BauGB aus den Darstellungen des FNP entwickelt.  
4. Räumliche Situation 
Das Plangebiet liegt im Südosten der Innenstadt, ca. 3 km von der Altstadt entfernt, in einem 
Bereich des radialen, südöstlichen Grünzuges, umgeben von landwirtschaftlichen Flächen, 
Waldgebieten und Grünflächen sowie Parkanlagen, Kleingarten- und Sportanlagen. Lage und 
Ausrichtung der baulichen Anlagen innerhalb des Plangebietes, die axiale, symmetrische An-
ordnung in Verlängerung der Hauptachse Lütkenbecker Weg mit der orthogonalen Ausrichtung 
gen Dom und Horsteberg verdeutlichen ihren hohen, historischen Stellenwert.  
Das nächste Nahversorgungszentrum an der Wolbecker Straße liegt in ca. 1 km Luftlinie vom 
Plangebiet entfernt, kann jedoch nur über einen Umweg von ca. 2,5 km erreicht werden. In 
Übereinstimmung mit den Zielen des „Landschaftsplanerischen Entwicklungskonzeptes Haus 
Lütkenbeck“ ist vorgesehen durch einen Fuß- und Radweg das Versorgungszentrum auf kürze-
rem Wege anzubinden.  
5. Planungsziele 
Wesentliches Planungsziel ist, unter Berücksichtigung der denkmalschutzrechtlichen Anforde-
rungen, die Neuerrichtung eines das heute bestehende Bauernhaus ersetzenden Wohngebäu-
des. Im Zusammenhang mit der bestehenden historischen, denkmalwerten Gesamtanlage soll 
das städtebauliche Ensemble somit neu geordnet und in seiner barocken Ausprägung und vi-
suellen Wahrnehmbarkeit neu interpretiert und verbessert werden. Mit der Planung wird inso-
fern das übergeordnete Ziel der mittel- und langfristigen Stärkung der Gesamtanlage Wasser-
burg Haus Lütkenbeck unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten verfolgt. 
6. Inhalte des Bebauungsplanes 
6.1 Grundzüge der Planung 
Als Grundzüge der Planung sind die Festsetzungen der Größe und Lage des Neubaus, seine 
Gestaltung (Architektur) und die Freiflächengestaltung von besonderer Bedeutung.  
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
Das dem Bebauungsplan zugrundeliegende Vorhaben ist das Ergebnis eines Städtebaulich-
hochbaulichen Optimierungsverfahrens (Mehrfachbeauftragung). Die vorhabenbezogen fokus-
sierte Art der baulichen Nutzung mit der max. Zahl der Wohnungen, die Lage von Gebäude und 
Stellplätzen, die Höhenentwicklung von Außenwänden und First, die Materialität sowie die Ar-
chitektur entsprechen dem Wettbewerbsergebnis.  
Der Neubau soll 2½ Geschosse mit zugehörigem Satteldach aufweisen:  Lage, Größe, Höhe, 
Dachform und Außenmaterial stehen in vollem Einklang mit den Anforderungen an den Umge-
bungsschutz des Baudenkmals (vgl. Kap.9.): Mit der Planung wird - im Zusammenhang mit der 
bestehenden historischen, denkmalwerten Gesamtanlage - das städtebauliche Ensemble neu 
geordnet und in seiner barocken Ausprägung und visuellen Wahrnehmbarkeit neu interpretiert 
und verbessert. 
Die Lage, Fläche und Ausrichtung des geplanten Gebäudes sind im Bebauungsplan durch Rot-
eintragungen eindeutig definiert. Der festgesetzte Neubau zu Wohnzwecken, mit fixierten max. 
12 Wohneinheiten, einer festgesetzten Firsthöhe von 15,80 m - präzisiert festgesetzt auf 71,70 
m über Normalnull (NN) - und einer festgesetzten Traufenhöhe von 7,40 m - präzisiert festge-
setzt auf 63,30 m über Normalnull - ist in seiner Architektur gemäß der im Plan dargestellten 
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Ansichtszeichnungen zu errichten. Die dem Vorhaben zugehörigen Stellplätze sind, ausrei-
chend in der Anzahl, innerhalb der festgesetzten abgegrenzten ST-Flächen anzulegen.  
Die Außenflächen sind – funktional sinnvoll zugeordnet, teilweise bestehende Nebengebäude 
intelligent wiedernutzend und flächensparend - gem. Freiflächengestaltungsplan, der Gegens-
tand des Durchführungsvertrages wird, herzurichten. 
6.3 Ver- und Entsorgung  
Innerhalb des Plangebietes, nördlich des Einfahrtsbereiches, befindet sich ein Pumpenschacht, 
der für die technische Entwässerung des anfallenden Schmutzwassers sorgt. Das Planzeichen 
„Abwasser“ bezeichnet den Standort des Pumpenschachtes im B-Plan.  
Die Oberflächenentwässerung erfolgt über die vorhandene Gräfte in den Honebach. 
Ebenso ist die vorhandene Trafostation im südöstlichen Teil des Plangebietes für die sichere 
Stromversorgung des Grundstücks Haus Lütkenbeck und der umliegenden Grundstücke sowie 
des Schmutzwasserpumpwerkes der Stadt Münster unverzichtbar. Das Planzeichen „Elektrizi-
tät“ bezeichnet den Standort der Trafostation im B-Plan. 
6.4 Flächen für Wald 
Eine im Südwesten des Plangebiets befindliche Teilfläche des Areals Haus Lütkenbeck ist Wald 
i.S. des Landesforstgesetzes. Sie wird dementsprechend als Fläche für Wald festgesetzt und 
auch planungsrechtlich gesichert. 
6.5 Ausgleichsflächen 
Aufgrund der bestehende Gebäudlichkeiten ersetzenden Bauplanung und der damit verbunde-
nen Beseitigung noch weiterer, bestehender baulicher Anlagen ist eine positive Eingriffs- Aus-
gleichsbilanzierung festzustellen.  
Die Ergebnisse der Bilanzierung erfordern insofern keine Ausweisung von Kompensationsflä-
chen (zu weitergehenden Ausführungen vgl. Kap. 10). 
7. Immissionsschutz 
Auf den Bereich des Bebauungsplans wirken gemäß der Daten der Lärmminderungsplanung 
nachts relevante Lärmimmissionen aus dem Schienenverkehr (Umgehungsbahn, WLE) ein. Der 
Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete wird nachts um max. 3 dB(A) überschritten. Auf 
eine Festsetzung des Lärmpegelbereichs II (passiver Schallschutz) wird im Bebauungsplan 
verzichtet, da Bauteile, die den allgemeinen Anforderungen des Wärmeschutzes entsprechen, 
auch die Anforderungen dieses Lärmpegelbereiches erfüllen. Weitere relevante Immissionen 
bestehen nicht (zu weitergehenden Ausführungen vgl. Kap. 10). 
Die Überschreitung der Orientierungswerte wird zum einen durch Vergleichbarkeit mit „Wohnen 
im Außenbereich“ relativiert (Störungen durch ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft) und 
ist in der Gesamtabwägung als verträglich zu bewerten (zu weitergehenden Ausführungen vgl. 
Kap. 10). 
8. Altlasten / Altstandorte 
Innerhalb des Plangebietes sind umweltschädigende und/oder nutzungsbezogen problemati-
sche Bodenbelastungen nicht bekannt.  
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9. Denkmalschutz / Archäologie 
Bodendenkmale 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenk-
male im Sinne des Denkmalschutzes NW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hin-
weg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde 
auftreten sowie Bodendenkmale entdeckt werden. Dies gilt im besonderen Maße für das Plan-
gebiet, weil sich innerhalb der barocken Hofanlage die Reste eines umgräfteten Adelssitzes er-
halten haben, der dem späteren Hof vorausgeht. Dies zeugt von einer intensiven Nutzung des 
Geländes in Mittelalter und früher Neuzeit.  
Ein Hinweis bezüglich der Entdeckung von Bodendenkmalen ist Bestandteil des Bebauungs-
planes (Signalwirkung).  
Baudenkmale 
Von der barocken Wasserburganlage Haus Lütkenbeck, die um 1700 neben der verfallenden 
karolingischen Burg Lütkenbeck errichtet wurde, sind Großteile der Vorburg erhalten. Die Archi-
tektur, die verwendeten Materialien und die Bauornamentik bei den Gebäuden aus dem Anfang 
des 18. Jahrhunderts auf Haus Lütkenbeck sind Beispiele der Gestaltung des späten Barocks. 
Sie sind durch Symmetrie und hierarchisch gegliederte Ordnungsschemen geprägt. In barocker 
Zeit wird durch die Einbeziehung der gestalteten Landschaft mit Gräften, Alleen und Gärten ein 
Gesamtkunstwerk geschaffen. Durch das Zusammenspiel zwischen Architektur und Umgebung, 
zwischen Städtebau und Gartenanlage erfolgt eine festlich inszenierte Selbstdarstellung im ba-
rocken Zeitgeist. Das Herrenhaus wurde im Jahre 1720 durch Brand zerstört und vollständig 
abgebrochen. Die Vorburg besteht aus einer spiegelbildlichen Anlage mit zwei achteckigen Pa-
villons (Kapelle und Gericht), die über viertelkreisförmige Arkadengänge mit dem Funktionsbau-
ten Zehnthaus und Bauhaus verbunden waren. Nach einem Brand im Jahre 1847 wurde das 
Bauhaus durch ein Gebäude ersetzt, das aufgrund seiner Abmessungen und Gestaltung dem 
Typ eines westfälischen Bauernhauses entspricht und aus dem streng barocken Ensemble 
ausbricht. Das Bauernhaus einschließlich der Änderungen der 1950er Jahre, bestimmt heute 
das Erscheinungsbild des nördlichen Bereichs von Haus Lütkenbeck. Nur an den Fassaden 
zum barocken Innenhof werden Materialien verwandt, die sich in das barocke Gesamtbild ein-
fügen.  
Das Baudenkmal ist im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. Es erfasst das Zehnthaus, 
die beiden Arkadengänge mit ihren Pavillons und die Südwestfassade des Bauernhauses. Zur 
Verwirklichung des Vorhabens ist die Südfassade des Bauernhauses aus dem Denkmalschutz 
zu entlassen.  
Die Gestaltung, der bauliche Zustand und die eingeschränkte Nutzbarkeit der vorhandenen 
Substanz (Bauernhaus) unterstützen auch aus denkmalpflegerischer Sicht die Planungsabsicht, 
hier einen Neubau zu schaffen, der sich in Größe und Kubatur in das barocke Ordnungsschema 
einfügt und es neu interpretiert: Es entsteht, die bestehende Gebäudesubstanz ersetzend, ein 
neuer Baukörper, der mit Mitteln der heutigen Architektur einen deutlicheren Bezug zu den ba-
rocken Ordnungssystemen der Gebäude, der Außenanlagen und der gestalteten Landschaft 
nimmt als im baulichen Status quo vorhanden (Typus eines westfälischen Bauernhauses, s.o.). 
Die Überplanung der denkmalwerten Fassade des Bestandsgebäudes ist insofern in der Ge-
samtabwägung vertretbar, da der städtebauliche und denkmalpflegerische Nutzen der Neupla-
nung dahingehend höher einzuschätzen ist, als mit der baulichen Neuordnung (einschl. Ab-
bruch der verunklarenden Nebengebäudlichkeiten) die Wahrnehmbarkeit der barocken Ausprä-
gung der Gesamtanlage und deren visuelle Wahrnehmbarkeit deutlich unterstützt und verbes-
sert wird. 
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Eine qualitätvolle Freiraumplanung soll im Einklang mit der denkmalgeschützten Anlage und 
dem „Landschaftspflegerischen Entwicklungskonzept Haus Lütkenbeck“ die barocke Gesamt-
anlage erhalten und aufwerten. Die Realisierung des Freiraumkonzeptes wird im Rahmen des 
abzuschließenden Durchführungsvertrages verbindlich fixiert werden.  
Naturdenkmale   
Die als Naturdenkmale mit der Nummer 1-2.3.34 im Verzeichnis der Naturdenkmale des Land-
schaftsplanes Werse eingetragenen 7 Linden sind im Bebauungsplan nachrichtlich übernom-
men. 
10. Auswirkungen auf die Umwelt  /  Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 
10.1. Rahmen der Umweltprüfung 
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches erstellt worden. Die Ergebnisse resultieren aus vorhan-
denen Daten und Fachplanungen wie Umweltkataster, Grünordnung und Lärmminderungspla-
nung sowie dem Bericht „Ermittlung der Eingriffe in Natur und Landschaft“ und der Untersu-
chung der Nutzung der abzureißenden Gebäude durch Vögel und Fledermäuse.  
10.2 Kurzdarstellung der Planung 
Auf der Fläche der Wasserburganlage Haus Lütkenbeck soll die planungsrechtliche Vorausset-
zung für die Errichtung von 12 Wohnungen in einem zweigeschossigen Wohnhaus anstelle ei-
nes abgängigen, landwirtschaftlich genutzten Gebäudes geschaffen werden. Zu diesem Zweck 
soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan im bisherigen Außenbereich aufgestellt werden. Im 
Bereich der heutigen Hoffläche sowie in der ehemaligen Scheune werden Stellplätze geschaf-
fen. Der zentrale Hofbereich wird als Grünfläche hergestellt. Im Zuge der Planung werden wei-
tere, nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Gebäude abgerissen. Der vorhabenbezogene Be-
bauungsplan umfasst den zentralen, mit Gebäuden bestandenen Teil der Parkanlage von Haus 
Lütkenbeck.   
10.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Von den im § 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB genannten Umweltschutzzielen in Fach-gesetzen und -
plänen sind für die Änderung des Bebauungsplans neben den Vorschriften des Baugesetzbu-
ches im wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen:  
• Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnungen: Berücksichtigung der Lärmim-
missionssituation.  
• Bundesnaturschutzgesetz: Prüfung der Eingriffsrelevanz und Berück-sichtigung arten-
schutzrechtlicher Belange. 
Die Art und Weise, wie die mit den Fachgesetzen verbundenen Ziele im Rahmen des Verfah-
rens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt.  
Das Plangebiet liegt innerhalb der Grenzen des Landschaftsplans Werse, der für den Bereich 
um Haus Lütkenbeck als Entwicklungsziel die Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdi-
gen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen darstellt. Diese Anreicherung wird 
über die Inhalte des Landschaftspflegerischen Entwicklungskonzeptes für den Raum Lütken-
beck sukzessive vollzogen.  
Im zentralen Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans stehen 7 Linden, die im Land-
schaftsplan Werse als Naturdenkmal festgesetzt sind (ND 1-2.3.34). Unter Denkmalschutz ste-
Begründung / Seite 6 von 11

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hen das dem geplanten Neubau gegenüberliegende Wohngebäude, die Arkadengänge, die 
beiden achteckigen Pavillons sowie die Südwestseite des zu ersetzenden Bauernhauses.  
Innerhalb der Grenzen des Bebauungsplans bestehen ansonsten keine speziellen Schutzaus-
weisungen des Natur- und Umweltschutzes. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-
Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind 
von der Planung nicht betroffen.  
10.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
Menschen 
Der Bebauungsplan sieht einen Neubau zu Wohnzwecken, die bestehende Gebäudesubstanz 
ersetzend, mit maximal 12 Wohneinheiten vor. Mit der Planung verbunden ist der Abriss der 
nicht mehr benötigten landwirtschaftlic hen Gebäuden (Haupthaus mit ehem. Kuhstall, ehem. 
Speicher und Schweinestall, Remise sowie ein Anbau an der Scheune). Hinsichtlich der Nutz-
barkeit für Wohnzwecke findet durch den Neubau und die Neugestaltung eine Aufwertung ge-
genüber der Ist-Situation statt.  
Immissionsschutz
 
Auf den Bereich des Bebauungsplans wirken gemäß der Daten der Lärmminderungsplanung 
nachts relevante Lärmimmissionen aus dem Schienenverkehr (Umgehungsbahn, WLE) ein. Die 
Orientierungswerte der DIN 18005, Teil 1, für allgemeine Wohngebiete (WA) und damit grund-
sätzlich dem Wohnen verträgliche Werte liegen bei 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) nachts hin-
sichtlich Lärm durch Straßen- und Schienenverkehr. An der Fassade des bestehenden Wohn-
gebäudes im Südosten des Bebauungsplangebietes werden nachts max. rund 48 dB(A) er-
reicht. Der Orientierungswert wird nachts demnach um max. 3 dB(A) überschritten. Auf eine 
Festsetzung des Lärmpegelbereichs II wird im Bebauungsplan verzichtet, da Bauteile, die den 
allgemeinen Anforderungen des Wärmeschutzes entsprechen, auch die Anforderungen dieses 
Lärmpegelbereiches erfüllen. Weitere relevante Lärmimmissionen über den Orientierungswer-
ten der DIN 18005, Teil 1, für allgemeine Wohngebiete sind gemäß der Lärmminderungspla-
nung aus dem Straßen- und Schienenverkehr nicht zu erwarten.  
Hinsichtlich der maßgeblichen verkehrsbedingten Luftschadstoffe (Stickstoffdioxid, Feinstaub) 
ist im Plangebiet von einer siedlungsraumtypischen Hintergrundbelastung auszugehen. Eine re-
levante Erhöhung der Luftschadstoffsituation ist durch die Planung nicht zu erwarten.  
Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
Pflanzen / Biotope
 
Die gesamte Parkanlage von Haus Lütkenbeck ist aufgrund ihrer ökologischen Wertigkeit als 
schutzwürdiger Biotop im Biotopkataster erfasst. Es handelt sich um eine typische münsterlän-
dische Gutshaus-Gräftenanlage mit Gewässern und Grünland-Waldkomplex. Die Parkanlage 
liegt innerhalb des Grünzuges Lütkenbeck-Loddenbach und des 2. Grünringes der Grünord-
nung Münster. Innerhalb des Bebauungsplangebietes stehen zwischen den Gebäuden 7 als 
Naturdenkmal geschützte Linden (ND 1-2.3.34). Diese werden in den Bebauungsplan nach-
richtlich übernommen. Die ökologischen Wertigkeiten der Parkanlage Haus Lütkenbeck sind 
durch die Planung jedoch nicht relevant betroffen, da die Neubebauung und Versiegelung von 
Flächen nur in bereits bebauten bzw. versiegelten Bereichen erfolgt. Dies ist in der folgenden 
Eingriffsbilanzierung im Einzelnen dargelegt: 
Eingriffsbilanzierung 
 
Die im unmittelbaren Hofbereich überwiegend versiegelten Hof- und Zufahrtsflächen werden 
durch eine voll- bzw. teilversiegelte Erschließung sowie gärtnerisch gestaltete Bereiche ersetzt. 
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Haus Lütkenbeck 
 
Insgesamt reduzieren sich die versiegelten Flächen um 1.160 qm auf 2.516 qm. Dies entspricht 
einer Entsiegelungsquote innerhalb der von der Planung betroffenen Bereiche von rund 18 %.  
Die landschaftsökologische Bewertung des von den Festsetzungen des VBP betroffenen Berei-
ches ergibt im Bestand 16.121 Werteinheiten bzw. eine Wertstufe von 2,48 für die Biotoptypen. 
Aus der Bewertung des Planentwurfs gehen 18.477 Werteinheiten hervor, was einer durch-
schnittlichen landschaftsökologischen Wertstufe von 2,84 entspricht.  
Nach § 18 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchti-
gungen von Natur und Landschaft im Rahmen der Planung zu unterlassen bzw. auszuräumen 
und zu minimieren. Im Planentwurf des Freiflächengestaltungsplans sind als solche insbeson-
dere die Festlegung von versickerungsfähigen Wegebelägen im Bereich der Scheunenumfahrt 
und der Parkplätze sowie die Aussagen zur gärtnerischen Gestaltung des Areals (Baum- und 
Heckenpflanzung, Raseneinsaat) zu werten.  
Der Abgleich der Wertsummen zwischen Bestand und Planung ergibt eine Wertsteigerung von 
2.356 Werteinheiten. In der Bilanz sind die Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und -
minimierung bereits enthalten. Aufgrund des Ergebnisses ist eine Ausweisung von Kompensa-
tionsflächen nicht erforderlich. Weitere Informationen können dem Bericht „Ermittlung der Ein-
griffe in Natur und Landschaft“ entnommen werden.   
Tiere
 
Generell zeigt die Parkanlage von Haus Lütkenbeck aufgrund ihrer Ausstattung mit Wald, Grün-
land, Gewässern etc. eine hohe Eignung als Lebensraum für Tiere.  
Aufgrund von potenziellen Nutzungsmöglichkeiten der von der Planung betroffenen landwirt-
schaftlichen Gebäude für streng geschützte Vogel- und Fledermausarten erfolgte eine Untersu-
chung im Oktober 2007. Die Dachböden und die im Erdgeschoss liegenden Gebäudeteile des 
Kuhstalls, des Haupthauses (Bauernhaus), des Speichers mit Schweinestall und der Scheune 
sowie eine Remise wurden bei dieser Begehung begutachtet. Die im Erdgeschoss liegenden 
Bereiche waren frei von Tierspuren. Auf dem Dachboden des Kuhstalls, des Haupthauses und 
des Speichers fanden sich Kotspuren und einige Gewölle der Schleiereule. Es besteht jedoch 
nur eine untergeordnete Bedeutung als Schlafplatz für die Schleiereule. Aus artenschutzrechtli-
cher Sicht ist die Beseitigung des Schlafplatzes einer Schleiereule nach § 42 (5) BNatSchG 
kraft Gesetzes von den Zugriffsverboten des § 42 (1) BNatSchG ausgenommen, weil die ökolo-
gische Funktion der betroffenen Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt 
wird: Bei Verlust gibt es auch nach gutachterlicher Einschätzung im näheren Umfeld noch ge-
nügend Ausweichmöglichkeiten, z.B. im Kreuzgang. Als Lebensraum für Vögel werden die Ge-
bäude aus gutachterlicher Sicht insgesamt als uninteressant eingestuft. In den Gebäuden exis-
tierten keinerlei Hinweise auf Fledermäuse. Außerhalb der Gebäude wurden zwei Fledermaus-
arten angetroffen (Bart- und Zwergfledermaus).  
Relevante Auswirkungen auf streng geschützte Vogel- bzw. Fledermausarten sind auf Basis der 
Untersuchungsergebnisse nicht zu erwarten. Weitere Informationen können dem Ergebnisbe-
richt „Begehungsprotokoll Haus Lütkenbeck“ entnommen werden.  
Boden / Altlasten 
Gemäß einer Übersicht anhand der Bodenkarte 1:50.000 handelt es sich bei dem Boden im 
Bebauungsplangebiet um einen grund- und stauwa ssergeprägten Gley-Pseudogley mit einem 
Grundwasserflurabstand von 80 bis 130 cm. Gemäß dem Freiflächengestaltungsplan ist eine 
Befestigung der geplanten 18 Parkplätze für Besucher und Anwohner sowie der Umfahrt der 
Scheune mit versickerungsoffenen Gittersteinen geplant. Im Ergebnis des Abgleichs der Ver-
siegelung zwischen Bestand und Planung ergibt sich eine positive Versiegelungsbilanz. Erheb-
liche negative Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind demnach nicht zu erwarten.  
Begründung / Seite 8 von 11

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Eine Luftbildauswertung der Unteren Bodenschutzbehörde ergab, dass sich im Plangebiet di-
verse verfüllte Bombentrichter befinden. Da Hinweise auf verunreinigtes Verfüllmaterial nicht 
vorliegen, sind Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung im Rahmen des Bebauungsplan-
verfahrens nicht vorgesehen. 
Wasser 
Im Nordosten und Südosten des Plangebietes befindet sich jeweils ein Teich (rund 730 qm / 
500 qm Fläche). Beide Stillgewässer sind im Umweltkataster als naturfern eingestuft. Mit dem 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind keine relevanten Veränderungen an den Gewässern 
verbunden. Durch den Abriss der Remise, die direkt an den nordöstlichen Teich grenzt, werden 
dort die Lichtverhältnisse etwas besser. Allerdings ist eine Besonnung des Teiches durch die 
Ufergehölze bereits eingeschränkt.  
Hinsichtlich der Grundwassersituation sind durch die Planung keine relevanten Änderungen er-
sichtlich. Die unter Punkt Boden genannte Befestigung von Flächen mit versickerungsfähigen 
Materialien stellt eine Eingriffsminimierungsmaßnahme dar.  
Klima / Luft 
Der Freiraum um Haus Lütkenbeck ist aufgrund seiner ausgleichenden Klimafunktionen Teil ei-
nes klimaökologischen Ausgleichsraumes. Durch die Planung im Bereich der Bestandsbebau-
ung und -versiegelung entstehen keine relevanten Eingriffe in diese Klimafunktion.  
Durch die Ausrichtung des Neubaus ist auf der südwestlichen bzw. südöstlichen Seite (zum In-
nenhof hin) grundsätzlich passive Solarenergienutzung möglich. Aktive Sonnenenergienutzung 
der Dach- und Fassadenflächen ist aufgrund des Denkmalschutzes ausgeschlossen.  
Landschaft / Ortsbild 
Die Anlage von Haus Lütkenbeck mit der land- und forstwirtschaftlich genutzten Umgebung 
zeichnet sich durch die besondere Situation des siedlungsnahen Freiraums als Kultur- und Er-
holungslandschaft aus. In der Grünordnung Münster ist der Landschaftspark Lütkenbeck aus-
gewiesen. Durch die an die vorhandene Bebauung angepasste Architektur des geplanten 
Wohngebäudes sowie die Nutzung der bereits im Bestand bebauten und versiegelten Flächen 
sind keine relevanten Änderungen hinsichtlich des Landschaftsbildes zu erwarten.  
Kultur- und sonstige Sachgüter 
Unter Denkmalschutz stehen das dem geplanten Neubau gegenüberliegende Wohngebäude, 
die Arkadengänge, die beiden achteckigen Pavillons sowie die Südwestseite des zu ersetzen-
den Bauernhauses. Diese Denkmale werden in den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. 
Es ist vorgesehen, den Denkmalschutz für die Südwestfassade des abzureißenden Gebäudes 
aufzuheben. Die Übereinstimmung der Planung mit den denkmalrechtlichen Belangen als Er-
gebnis eines Wettbewerbsverfahrens stellt die Basis für die Umsetzung der Planung dar (vgl. 
Kap. 9). 
Innerhalb des Plangebietes sind keine Bodendenkmale im Sinne des Denkmalschutzes NRW 
bekannt. Der Bebauungsplan enthält einen Hinweis zur Vorgehensweise im Falle der Entde-
ckung von Bodendenkmalen.  
10.5 Wechselwirkungen 
Zu beachtende und voraussichtlich beeinträchtigte Wechselwirkungen sind über die bei den 
einzelnen Schutzgütern genannten Wirkungen nicht ersichtlich und nicht zu vermuten.  
Begründung / Seite 9 von 11

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 514  
Haus Lütkenbeck 
 
10.6 Nichtdurchführung der Planung 
Im Falle der Nichtdurchführung der Planung ist im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans von keiner relevanten Änderung der Umweltverhältnisse im Vergleich zur heu-
tigen Situation auszugehen.  
10.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist ein Architektenwettbewerb vorangegangen. Im 
Ergebnis wurden drei Arbeiten vom Preisgericht ausgezeichnet und einer dieser Entwürfe wur-
de als Grundlage für die vorliegende Planung ausgewählt. Weitere anderweitige Planungsmög-
lichkeiten drängen sich nicht auf und wurden daher nicht untersucht.  
10.8 Überwachung (Monitoring) 
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchfüh-
rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteili-
ge Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur 
Abhilfe zu ergreifen. Zu diesem Zweck sind die Informationen der Behörden nach § 4 Abs. 3 
BauGB zu nutzen. 
Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die Überwachungsmaßnahmen erforderlich ma-
chen würden, sind im Rahmen der Umweltprüfung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
nicht erkennbar. Daher verbleiben als Gegenstand eines Monitoring lediglich die unvorhergese-
henen Umweltauswirkungen, über die nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens die Ge-
meinde ggf. durch die zuständigen Behörden unterrichtet wird.  
10.9 Zusammenfassung 
Auf der Fläche der Wasserburganlage Haus Lütkenbeck soll die planungsrechtliche Vorausset-
zung für die Errichtung von 12 Wohnungen in einem zweigeschossigen Wohnhaus anstelle ei-
nes abgängigen, landwirtschaftlich genutzten Gebäudes geschaffen werden. Bestehende 
Schutzausweisungen als Naturdenkmal bzw. Baudenkmal werden in den Bebauungsplan nach-
richtlich übernommen bzw. es ist vorgesehen, den Denkmalschutz der Südwestfassade des ab-
zureißenden Gebäudes aufzuheben.  
Gemäß der Daten der Lärmminderungsplanung der Stadt Münster werden die Orientierungs-
werte der DIN 18005, Teil 1 für allgemeine Wohngebiete als grundsätzlich dem Wohnen ver-
trägliche Werte nachts maximal um 3 dB(A) überschritten. Auf eine Festsetzung des Lärmpe-
gelbereichs II wird verzichtet, da Bauteile, die den allgemeinen Anforderungen des Wärme-
schutzes entsprechen, auch die Anforderungen dieses Lärmpegelbereiches erfüllen.  
Die Eingriffsbilanzierung verdeutlicht, dass im Ergebnis der Planung eine positive Versiege-
lungsbilanz erreicht wird. Eine relevante Nutzung der abzureißenden Gebäude durch geschütz-
te Tierarten liegt nicht vor. Aus diesen Gründen sind die Ausweisung von Kompensationsflä-
chen bzw. artenschutzrechtliche Maßnahmen nicht erforderlich.  
Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die Überwachungsmaßnahmen erforderlich ma-
chen würden, sind im Rahmen der Umweltprüfung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
nicht erkennbar. 
11. Gesamtabwägung 
Mit der Realisierung des Vorhabens entstehen keine nachteiligen Umweltauswirkungen; Kom-
pensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.  
Begründung / Seite 10 von 11

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 514  
Haus Lütkenbeck 
 
Begründung / Seite 11 von 11 
Das geplante Vorhaben geht mit den (öffentlichen) Belangen und Zielen des Denkmalschutzes 
konform: Die bestehende Bausubstanz des Bauernhauses ist funktional schwer möglich und 
damit nicht wirtschaftlich tragbar. In der Folge käme eine „Umnutzung“ unter Negierung wirt-
schaftlicher Belange auch einem Neubau gleich. Wiederum in der Konsequenz verlöre die 
denkmalwerte Fassade dann ihre Wertigkeit i.S. des Denkmalschutzes. Die Überplanung der 
denkmalwerten Fassade des Bestandsgebäudes ist insofern in der Gesamtabwägung nicht nur 
vertretbar: Der mittel- und langfristige denkmalpflegerische Nutzen der Neuplanung ist dahin-
gehend sogar höher zu bewerten, als mit der baulichen Neuordnung (einschl. Abbruch der ver-
unklarenden Nebengebäudlichkeiten) die Wahrnehmbarkeit der barocken Ausprägung der Ge-
samtanlage und deren visuelle Wahrnehmbarkeit deutlich und dauerhaft unterstützt und ver-
bessert wird. 
Die Planung stellt i.S. dieser  Darstellungen - mit dem Ziel der Stärkung der Gesamtanlage 
Wasserburg Haus Lütkenbeck unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten - einen Sonder- 
und Einzelfall dar. Die Belange des Freiraumschutzes im Außenbereich werden nicht negativ 
berührt. Unter Entsiegelungsgesichtspunkten ist die Bilanz mit Realisierung des Vorhabens 
deutlich positiv. Eine Nutzungsintensivierung findet nicht statt, da im Falle einer theoretischen 
Umnutzung des Bauernhauses samt zugehöriger Nebengebäude im planungsrechtlichen Status 
quo (§ 35 BauGB) eine deutlich höhere Anzahl an Wohneinheiten realisierbar wäre, als dies bei 
Verwirklichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans, gekoppelt an entsprechende Abbrü-
che von Nebengebäuden, umgesetzt wird. 
12. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 
Die Realisierung der Planung wird in dem zwischen Stadt und Vorhabenträger abgeschlosse-
nen Durchführungsvertrag geregelt. Neben der Realisierungsverpflichtung für das Vorhaben fi-
xiert dieser u.a. auch die Realisierung einer qualitätvollen und denkmalgerechten Freiflächen-
planung. 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu 
dem durch den Rat der Stadt Münster am _____________ als Satzung 
beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 514: Haus Lüt-
kenbeck 
Münster,  
Lewe  
Oberbürgermeister

V-0735-2009-Anlage-2-Planverkleinerung

519 Zeichen

Wohngebäude, die bestehende 
Bausubstanz ersetzend 
Firsthöhe          15,80 m 
Traufhöhe          7,40 m 
D
St 
St 
                      max.         12  WE 
Gestaltung entsprechend 
den dargestellten 
Ansichtszeichnungen 
L 
45 
101 
II 
Haus Lütkenbeck 
Flur 156 
446 
II 
II 
100 
32 
Weg 
50 
becker  Telgen 
Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0735/2009 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 514 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Haus Lütkenbeck    Planverkleinerung Maßstab 1:2000 ST ADT M TÜNS ER

Beschlussvorlage

6042 Zeichen

V/0735/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 514: Haus Lütkenbeck 
Satzungsbeschluss 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.12.2009 Bezirksvertret ung Münster-Südost Anhörung 
02.12.2009 Ausschuss für Stadtplan ung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
09.12.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
09.12.2009 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Rechtsauffassung, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 514: 
Haus Lütkenbeck nicht die Ziele der Raumor dnung sowie die Darstellung des Flächennut-
zungsplanes berücksichtige wird nicht gefolgt.  
 
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs planes Nr. 514: Haus Lütkenbeck wird gemäß 
§§ 2 und 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch und den §§ 7 und 41 Ge-
meindeordnung NW als Satzung beschlossen.  
Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 514 wird ebenfalls beschlossen.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt M ünster durch die Realisierung des vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplanes keine Kosten und keine Folgekos ten entstehen. Es wur den ergänzende öffent-
lich-rechtliche vertragliche Vereinbarungen in eine m Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Münster 
und dem Vorhabenträger abgeschlossen. 
 
Begründung: 
Der Vorhabenträger beabsichtigt, den bisher für landwirtschaftliche Zwecke genutzten östlichen Flügel 
der Gesamtanlage Wasserburg Haus Lütkenbeck (teilw eise Baudenkmal) durch einen Neubau zu er-
setzen. Dieser Neubau soll die dort bestehende Gebäudesubstanz und max. 12 Wohneinheiten bein-
halten. In diesem Zusammenhang sollen weitere dann nicht mehr benötigte Nebengebäude beseitigt 
werden.  
 
Der wirksame FNP stellt die Plangebietsfläche al s Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage 
dar. Angrenzend sind Waldflächen dargestellt.  
 
Durch den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungs plan soll das v.g. Vor haben planungsrechtlich 
ermöglicht werden.  
 
Im Rahmen der Beteiligung der B ehörden und Träger öffentlicher Be lange hat die Bezirksregierung 
Münster dargelegt, dass der geplante vorhabenb ezogene Bebauungsplan nicht mit den Zielen der 
Raumordnung vereinbar sei und somit gegen das Anpassungsgebot (§ 1 (4) BauGB) verstoße.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0735/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Hülk 
Ruf: 
492 61 90 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.11.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0735/2009 
Ferner verstoße der Plan gegen das Entwicklungsgebot (§ 8 (2) BauGB) da er nicht aus dem Flächen-
nutzungsplan entwickelt sei. Aus einer im FNP als Grünfläche –Parkanlage- dargestellten Fläche kön-
nen in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan kei ne Grünflächenfestsetzung abgeleitet werden die 
zu einer Zweckbestimmung mit einer mehr als geringfügigen Bebauung führe. 
 
Aus Sicht der Stadt stellt diese geplante Ersatz bebauung für den östlichen Flügel der Gesamtanlage 
Wasserburg Haus Lütkenbeck einen außergewöhnlic hen Einzel- und Sonderfall dar. Bei der Planung 
wurden insbesondere die öffentlichen Belange des D enkmalschutzes und der Erhaltung des Gebiets-
charakters sowie die Sicherung der Umwelt in die Abwägung der  öffentlichen und privaten Belange 
eingestellt und nach Abwägung aller Belange ge geneinander und untereinander nachvollziehbar be-
rücksichtigt. 
 
Nach Auffassung der Stadt wird bei der vorliegenden Planung unter Berücksichtigung des vorhandenen 
baulichen Bestandes weder gegen Ziele der Raumor dnung noch gegen das Entwicklungsgebot versto-
ßen. Diese überörtlichen und städtischen Ziele  werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt, da es 
sich das Vorhaben nicht auf die raumbedeutsame Planung auswirken wird oder diese nach Abwä-
gung aller Kriterien beeinträchtigen kann. Ferner wi rd durch die Planung dem wirksamen Flächennut-
zungsplan entsprochen und das dort dargestellte Planungsziel unverändert beibehalten und umgesetzt.  
 
• Die Ziele der Raumordnung si nd im vorliegenden Fall berücksichtigt, da unter Berücksichtigung des 
vorhandenen baulichen Bestandes u nd der bestehenden Versiegelung keine raumbedeutsame 
Maßnahme vorgesehen ist, die die Ziele der Raumordnung unmöglich machen oder beeinträchtigen 
könnten. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll ausschließlich der Realisierung eines
 Gebäu-
des (als Ersatzbebauung) mit der  Hauptnutzung Wohnen (Vorhaben- und Objektbezug; strikte Nut-
zungsfixierung) dienen. Eine wirksame Änderung des Gebietescharakters ist nicht geplant. 
 Die Darstellung des Flächennutzungsplanes wird aus gleichen Gründen nicht tangiert, vielmehr wird 
den dort dargestellten Planungszielen in vollem Umfang Rechnung getragen. 
 
ƒ Eine aktuell mögliche Baugenehmigung für di e Ersatzbebauung auf Grundlage von § 35 BauGB 
würde bei der Umnutzung der landwirt schaftlichen Bestandsgebäude eine größere  Anzahl an 
Wohneinheiten ermöglichen. Durch die auch quan titative Nutzungsbegrenzung im vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan ergibt sich ke ine Nutzungsintensivierung gegenüb er dem bisherigen planungs-
rechtlichen Status. Durch den Abbruch von weiteren dann nicht mehr benötigten Gebäuden wird fer-
ner der Versiegelungsgrad gegenüber dem heute vorhandenen Status Quo deutlich reduziert. 
 
• Die geplante Ersatzbebauung wird aus Sicht des Denkmalschutzes zu einer neuinterpretierten 
Wiederherstellung/Erhaltung der historisch ursprünglichen Si tuation der teilweise denkmalge-
schützten Gesamtanlage der Wasserburg Haus Lütkenbeck beitragen. 
 
Aus den vorgenannten Gründen sollte der Rechtsauffassung der Bezirksregierung nicht gefolgt werden. 
(Beschlusspunkt 1) 
Während der Offenlegung wurden keine weiteren Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogen 
Bebauungsplanes vorgetragen. Daher soll das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Be-
bauungsplanes fortgeführt und abgeschlossen werden. (Beschlusspunkt 2) 
 
I.V. 
 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Plan (verkleinert)

Beratungsverlauf (4)

01.12.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 9.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2009 Hauptausschuss
TOP 22.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2009 Rat
TOP 20.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Bebauungsplan Nr. 514 (amtlicher Umring) amtlich
  • Wolbecker Straße
  • Lütkenbecker Weg
  • Sternbusch
  • Horsteberg
  • Kreuzgang
  • Werse

Bebauungsplan Nr. 514

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Haus Lütkenbeck

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0735/2009
Typ
Vorlagen
Datum
03.11.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37