V/0634/2017/1
Bebauungsplan Nr. 578 - Beschluss zur Aufstellung - Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung
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Beschlussvorlage
2770 Zeichen
V/0634/2017/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 578: Amelsbüren - Nordwestlich Am Dornbusch 1. Beschluss zur Aufstellung 2. Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung Beratungsfolge 20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 20.09.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Für den Bereich nordwestlich der Straße Am Dornbusch im Stadtteil Amelsbüren ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzuste l- len. Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Amelsbüren, Flur 14, Flurstücke 385, 575, 576, 577, 578, 743, 746, 748, 752, 1170, Teile der Flurstücke 37, 574, 737, 749, 750, 751, 1169, 1174. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 578 „Amelsbüren – Nordwestlich Am Dornbusch“ mit folgenden Änderungen öffentlich auslegen wird: Anlage 3 Punkt 1.1 erhält die folgende Fassung: Außer in den WA -Gebieten mit den Kennziffern 1 und 2, die für Mehrfamilienhausbeba u- ung vorgesehen sind, ist neben der Hauptwohnung zusätzlich eine Kleinwohnung zulä s- sig (max. 2 Wohneinheiten), wenn sie als Einliegerwohnung in eine r Größenordnung er- richtet werden soll, die gegenüber der Hauptwohnung untergeordnet ist und der erforder- liche, zusätzliche Stellplatz auf dem Grundstück nachgewiesen werden kann. Vorlagen-Nr.: V/0634/2017/1 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Husmann Ruf: 492 61 30 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 18.09.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0634/2017/1 II. Finanzielle Auswirkungen: Die erforderlichen Kanalbaukosten werden a uf 1.9 Mio. € und die erforderlichen Straßenbaukosten auf 1,45 Mio. € geschätzt. Die erforderlichen Mittel werden in den kommenden Jahren im Haushalt veranschlagt. Begründung: Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) hat in se iner Sit- zung am 14.09.2017 aufgrund eines gemeinsamen Änderungsantrags der Ratsfraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen / GAL den Beschlussvorschlag 2 um den oben in fett dargestellten Ab- schnitt ergänzt. Ziel des Antrags ist das Möglichmachen von Mehrgenerationenwohnen. Hierzu soll die Beschränkung der Geschossfläche auf 50m² für eine zweite Wohneinheit aufgehoben werden. Da weder planungsrechtliche noch städtebauliche Bedenken bestehen, sollte der Beschlussvorschlag entsprechend dem Beschluss des ASSVW geändert werden. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Am Dornbusch 1
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Details
- Aktenzeichen
- V/0634/2017/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.09.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37