Mandari Insight

V/0634/2017/1

Bebauungsplan Nr. 578 - Beschluss zur Aufstellung - Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung

Vorlagen 18.09.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.09.2017, TOP 34.2.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

2770 Zeichen

V/0634/2017/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 578: Amelsbüren - Nordwestlich Am Dornbusch 
1. Beschluss zur Aufstellung  
2. Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
20.09.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Für den Bereich nordwestlich der Straße Am Dornbusch im Stadtteil Amelsbüren ist gemäß §  2 
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der 
baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzuste l-
len. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke:  
 
Gemarkung Amelsbüren,  
Flur 14,  
Flurstücke 385, 575, 576, 577, 578, 743, 746, 748, 752, 1170,  
Teile der Flurstücke 37, 574, 737, 749, 750, 751, 1169, 1174.  
 
2.  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Entwurf des Bebauungsplans Nr.  578 
„Amelsbüren – Nordwestlich Am Dornbusch“ mit folgenden Änderungen  öffentlich auslegen 
wird:  
 
 Anlage 3 Punkt 1.1 erhält die folgende Fassung:  
 
Außer in den WA -Gebieten mit den Kennziffern 1 und 2, die für Mehrfamilienhausbeba u-
ung vorgesehen sind, ist neben der Hauptwohnung zusätzlich eine Kleinwohnung zulä s-
sig (max. 2 Wohneinheiten), wenn sie als Einliegerwohnung in eine r Größenordnung er-
richtet werden soll, die gegenüber der Hauptwohnung untergeordnet ist und der erforder-
liche, zusätzliche Stellplatz auf dem Grundstück nachgewiesen werden kann.  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0634/2017/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.09.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0634/2017/1 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die erforderlichen Kanalbaukosten werden a uf 1.9 Mio. € und die erforderlichen Straßenbaukosten 
auf 1,45 Mio. € geschätzt. Die erforderlichen Mittel werden in den kommenden Jahren im Haushalt 
veranschlagt.  
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) hat in se iner Sit-
zung am 14.09.2017 aufgrund eines gemeinsamen Änderungsantrags der Ratsfraktionen von CDU 
und Bündnis 90 / Die Grünen / GAL den Beschlussvorschlag 2 um den oben in fett dargestellten Ab-
schnitt ergänzt.  
 
Ziel des Antrags ist das Möglichmachen von Mehrgenerationenwohnen. Hierzu soll die Beschränkung 
der Geschossfläche auf 50m² für eine zweite Wohneinheit aufgehoben werden.  
 
Da weder planungsrechtliche noch städtebauliche Bedenken bestehen, sollte der Beschlussvorschlag 
entsprechend dem Beschluss des ASSVW geändert werden.  
 
 
i. V.  
 
gez.  
Robin Denstorff  
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (2)

20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 33.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2017 Rat
TOP 34.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Dornbusch 1

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0634/2017/1
Typ
Vorlagen
Datum
18.09.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37