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V/0637/2011

Machbarkeitsstudie für den Bau eines neuen Hallenbades an gleicher Stelle des ehemaligen Südbades

Vorlagen 01.09.2011

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Anlage 5 -V1_Sportbad

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Ansehen

Anlage 4 zur Vorlage 637_2011 Südbad_Fragebogen Schulen

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Anlage 1 zur Vorlage 637_2011 Südbad_Ratsantrag

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 7 -V3_Stadtteilbad

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Ansehen

Anlage 2 zur Vorlage 637_2011 V_0820_2010_Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 3 zur Voralge 637_2011 V_0492_2011_Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 8 zur Vorlage 637_2011 Kurzgutachten-Münster-Südbad-2011

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Ansehen

Anlage 6 -V2_Schul-Vereinsbad

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Ansehen

Anlage 5 -V1_Sportbad

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Anlage 4 zur Vorlage 637_2011 Südbad_Fragebogen Schulen

820 Zeichen

Absender        Datum 
 
________________________                                  _____________ 
 
         Tel.: 
         ________________________ 
 
 
Stadt Münster 
Sportamt 
Herrn Reher 
 
 
 
 
Nutzung eines potenziellen neuen Hallenbades an der Stelle des früheren Südbades 
 
 
 
 
O Unsere Schule hat für das Schulschwimmen 
 Interesse an der Nutzung eines neuen 
Hallenbades.  
 
 
O Unsere Schule hat außerhalb des Schulschwimmens 
 Interesse an der Nutzung ei- 
nes neuen Hallenbades  
 
Hinweise zur Art der gewünschten Nutzung 
 
_____________________________________________________________ 
 
_____________________________________________________________   
 
 
O Unsere Schule hat kein Interesse an der Nutzung eines n euen Hallenbades.  
 
 
 
 
 
 
_____________________________________ 
Unterschrift

Anlage 1 zur Vorlage 637_2011 Südbad_Ratsantrag

11480 Zeichen

1 


02.03.2010 

Ratsantrag    Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2010 
 
Ein neues Südbad ist das Ziel! 
Der Rat möge beschließen 
1. Durch die Schließung von Hallen- und Freibädern haben sich 
die Bedingungen  für den Schwimmunterricht von Schu len, 
für die Arbeit der Sportvereine und für alle Mensch en in 
Münster, die gern schwimmen, erheblich verschlechte rt. 
Besonders folgenreich war der Abriss des Südbades. 
2. Um die eingetretenen Defizite auszugleichen, spr icht sich der 
Rat der Stadt für den Neubau eines „Bürgerbades Süd bad“ 
an gleicher Stelle des ehemaligen Bades aus. Eine 
abschließende Ratsentscheidung erfolgt nach Klärung  der 
Rahmenbedingungen. 
3. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die Errich tung eines 
neuen Bades konzeptionell und planerisch vorzuberei ten. 
Dabei sind Schulen, Sportvereine,   die Hochschulen  ebenso 
wie Organisationen zur Förderung der Gesundheit sow ie der 
gemeinnützige Schwimmverein Südbad e. V. zu beteiligen. 
4. Zur Klärung der funktionellen, der baulichen und  der 
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ein neues Ba d wird 
zunächst eine Machbarkeitsstudie erstellt. Sie soll  die 
konkreten Möglichkeiten am Standort des alten Südba des 
klären. Dabei ist von folgenden Zielsetzungen auszugehen: 
4.1 Vielseitige Nutzbarkeit: Eignung des Bades mit 
Schwerpunkten auf Schul- und Freizeitschwimmen, 
Vereins- und  Hochschulsport, 
4.2 Sparsamkeit bei Bau und Betrieb: „Schlankes“ 
Raumprogramm, geringe Betriebskosten durch 
Passivhausstandard, 
4.3 Modellprojekt „Solarbad“: Minimaler Energieverb rauch 
und maximale Ausnutzung solarer Energie, 
4.4 Prüfung des Einsatzes von Salzelektrolyse als 
Reinigungsverfahren, 
4.5 Rationelle und kostensparende Bewirtschaftung: 
Betriebsführung möglichst durch den Verein  Bürgerb ad 
Südbad e.V. und Beteiligung von Schulen, Sportverei nen 
und anderen Nutzergruppen (ggf. Hochschulen). Die 
Erfahrungen mit dem Bürgerbad Handorf sind hierbei zu 
berücksichtigen, 
4.6 Mitfinanzierung der Investition durch Anteile D ritter: 
Einwerbung von Fördermitteln des Landes, Deutschen 
Umweltstiftung u. a., Beteiligung der Öffentlichkei t (z. B. 
Bürgerdarlehn), der Wirtschaft und von Investoren. Zur

2 

Finanzierung  städtischer Anteile ist insbesondere die Einbeziehung 
städtischer Gesellschaften zu prüfen. 
5. Vorschläge für den Untersuchungsumfang und –abla uf etc. der 
Machbarkeitsstudie legt die Verwaltung vor. An der Ausarbeitung dieser 
Vorschläge ist der Schwimmverein Südbad e. V. zu be teiligen. Die Ergebnisse der 
Studie werden im Laufe des Jahres 2010 vorgelegt un d öffentlich präsentiert. 
Entscheidungen über konkrete Maßnahmen der Planung 
(Realisierungswettbewerb) trifft der Rat im Anschluss. 
6. Die Beratungen im Rat sind im AUB, im Ausschuss für Finanzen, im 
Schulausschuss und im Sportausschuss vorzubereiten.  Die Federführung für das 
Projekt obliegt dem AUB. 
7. Die Anregung des gemeinnützigen Schwimmvereins S üdbad e. V. Nr. 163 vom 
20.12. 2009, eine standortbezogene Ermittlung der B edarfe und der Möglichkeiten 
durch das Sportwissenschaftliche Institut der WWU d urchzuführen zu lassen, ist 
damit erledigt. 
Kosten und Finanzierung 
Es entstehen keine Kosten. Die Machbarkeitsstudie s oll von der Verwaltung erarbeitet 
werden. Schulen, Vereine und Öffentlichkeit werden gebeten, sich an der Erarbeitung 
der Studie „ehrenamtlich“ zu beteiligen. 
 
Begründung: 
 
1. Ein neues Südbad ist das Ziel! 
Durch die Schließung von Hallen- und Freibädern ist  die Qualität der Freizeit- und 
Sportangebote in der Stadt erheblich gesunken. Die Investitionen in die verbliebenen 
Hallen- und Freibäder verbessern die Angebote, sie wiegen aber nicht auf, was zuvor 
durch Sparpolitik à la Rödl eingespart wurde. 
Das gilt insbesondere für das Südbad. Durch die Sch ließung und den späteren Abriss 
des Hallenbades am Inselbogen wurde Schwimmen, Bade n und Planschen nicht nur 
quantitativ eingeschränkt – der Wegfall des Südbade s brachte qualitative 
Verschlechterungen: 
• Schulen aus dem Einzugsbereich müssen, um Schwimmu nterricht und Schwimmen 
als Sportunterricht anbieten zu können, auf unzumut bar weit entfernte Standorte 
ausweichen. Die Folgen sind spürbare Einschränkunge n der Angebote und dass 
immer weniger Kinder bis zum Abschluss ihrer Grunds chulzeit sicher Schwimmen 
lernen. 
• Sportvereine müssen für Training und Wettkampf auf  ohnehin schmale Angebote in 
anderen Bädern ausweichen, gleiches gilt für die Re ttungsschwimmerausbildung 
der DLRG. Die Ausbildung zum Rettungsschwimmer wird  zunehmend weniger 
attraktiv. 
• Menschen in der gesamten südlichen Innenstadt habe n den kurzen Weg zum 
Schwimmbad verloren.

3 

Nachteilig wirkt sich der Wegfall des Südbades auch  auf die Lehrerausbildung durch 
die WWU und auf den Hochschulsport aus. Die ohnehin  begrenzten Kapazitäten der 
Münsteraner „Bäderlandschaft“ für diese Nachfrage s ind noch weiter 
zusammengeschmolzen. Schwimmen findet für die Hochs chulen fast nur noch „auf 
dem Trockenen“ statt. 
Es rächt sich nun, dass die seinerzeitige Ratsmehrh eit das von Wenzel und Partner in 
seinem Bädergutachten als Alternative zur Sparversi on vorgelegte angebotsorientierte 
Konzept für Schwimmen in Münster nicht akzeptiert h at. Es sah vor, das Südbad zu 
erhalten, zu modernisieren bzw. neu zu bauen und al s Schul-, und Sportbad zu 
profilieren. Es rächt sich, dass CDU und FDP die An gebote der Initiative „Bürgerbad 
Südbad“ (heute: gemeinnütziger Schwimmverein Südbad e. V.) für einen einstweiligen 
Weiterbetrieb des Südbades unter Beteiligung der In itiative ausgeschlagen haben. 
Ohne Not ausgeschlagen haben, wie das Beispiel des Bürgerbades in Handorf 
eindeutig zeigt – beim Südbad wollten CDU und FDP n icht auf die bürgerschaftliche 
Bereitschaft eingehen, Verantwortung zu übernehmen. 
Die Aufgabenstellung, ein neues Südbad am Standort des ehemaligen Bades zu 
realisieren, gilt für alle politischen Kräfte in de r Stadt.  Sie ergibt sich nicht vorrangig 
aus rechnerischen Kalkulationen. Wie viel Wasserflä che pro EinwohnerIn in Münster 
und im Vergleich zu anderen Städten vorhanden ist, trägt nur bedingt als 
Entscheidungsgrundlage für oder gegen das Projekt b ei. Grundlagen der politischen 
Entscheidung für ein neues Südbad sind die qualitat iven Verschlechterungen, die  
Schulen, Vereine und Schwimminteressierte getroffen  haben. Die politische 
Entscheidung für ein neues Südbad soll sicherstelle n, dass Kinder wieder ohne 
Schwierigkeiten schwimmen lernen, dass Jugendliche in Vereinen wieder ohne 
Einschränkungen Schwimmsport treiben, dass Senioren  sich durch schwimmen fit und 
gesund halten und dass schwimmbegeisterte Menschen aus dem gesamten Bereich 
der südlichen Innenstadt wieder zu Fuß oder mit dem  Rad zum Bad kommen können. 
Die gegenwärtige Situation ohne Südbad stellt einen  eklatanten Mangel an 
kommunaler Daseinsvorsorge dar. 
Begründet wird unsere Entscheidung für ein  neues S üdbad zusätzlich durch die 
Perspektiven, die sich für die Lehrerausbildung der  WWU und für den Hochschulsport 
ergeben könnten. Wissenschaftliche Untersuchungen m achen darauf aufmerksam, 
dass die sportwissenschaftliche Ausbildung in Münst er bei insgesamt hohem Niveau 
unter dem Mangel an geeigneten Sportstätten im Bere ich des Schwimmens leidet. Das 
bundesweite Ranking sieht das sportwissenschaftlich e Institut der WWU nur deshalb 
nicht ganz vorn, weil ein Bad fehlt. Ein neues Südb ad kann deshalb auch ein wichtiger 
Zugewinn für die Sportwissenschaften an der WWU sein. 
Zu beachten sind auch die wachsenden Bedarfe für ge sundheitsorientiertes und 
therapeutisches Schwimmen und Bewegen im Wasser, vo r allem aus dem Kreis der 
SeniorInnen. Münster sollte sich als Gesundheitssta dt auch auf diesem Feld mit guten 
Angeboten qualifizieren. 
 
2.  Vielseitige Nutzbarkeit – sparsame Realisierung  – Betrieb durch Vereine 
und Nutzergruppen 
Zielgruppen für das neue Südbad sind Schulen, Verei ne und die Öffentlichkeit im 
gesamten Südviertel. Das Raumprogramm für das Bad i st auf diese Bedarfsgruppen 
auszurichten. Zu berücksichtigen sind auch Nachfrag en aus der wachsenden 
Bewegung für mehr Gesundheit und für Wohlbefinden.  Schwimmen spielt dabei 
offenbar eine große Rolle.  Als künftige Nutzer zu berücksichtigen sind schließlich auch

4 

die Hochschulen in der Stadt, die für die Ausbildun g (von LehrerInnen) dringend mehr 
Schwimmsportmöglichkeiten benötigen. 
Der Betrieb des Bades soll auch aus Kostengründen s oweit möglich in die Hände von 
Vereinen und Nutzergruppen gelegt werden. Die Stadt  Münster verfügt über große 
Erfahrungen mit den sog. „Schlüsselgewaltverträgen“, die für Sporthallen mit Vereinen 
abgeschlossen werden. Diese Erfahrungen lassen sich  sicherlich auch auf den Betrieb 
einer Schwimmhalle übertragen. An der Betriebsführu ng sollten neben dem 
gemeinnützigen Schwimmverein Südbad e. V und andere n Sportvereinen auch die 
Schulen und Hochschulen beteiligt werden. 
 
3. Modellprojekt: Passivhausstandard – Nutzung sola rer Energie – Senkung 
der Betriebskosten 
Schwimmhallen sind besonders folgenkostenintensive Einrichtungen: Aufwendungen 
für Aufsichtspersonal (SchwimmmeisterInnen) und für  die Kundenbetreuung, für die 
Wasseraufbereitung (incl. Verbrauch) und für die En ergieversorgung übersteigen 
bereits nach wenigen Jahren die Investitionskosten.  Ziel muss es deshalb sein, das 
neue Südbad so sparsam wie möglich betreiben zu kön nen.  Grundlagen einer 
effizienten und kostengünstigen Betriebsweise sind bereits bei Beginn der Planung zu 
legen.  Angestrebt wird deshalb ein Bad, das folgende Eigenschaften aufweist: 
• hoher Wärmedämmstandard des Gebäudes, möglichst Pa ssivbauweise, 
• Nutzung der Solarenergie durch Kollektoren  für di e Wassererwärmung und durch 
PV, 
• Wärmerückgewinnung aus dem Brauchwasser sowie 
• Tageslichtsteuerung zur Begrenzung der Beleuchtung senergie. 
Geprüft werden soll zudem die Wasserreinigung durch das Salzelektrolyseverfahren. 
 
4. Machbarkeitsstudie zur Vorbereitung konkreter Pl anungen 
Die Antragsteller gehen davon aus, dass die Machbar keitsstudie von der Verwaltung 
selbst erarbeitet werden kann. Aufträge an sachvers tändige Dritte sollen aus 
Kostengründen nur dann vergeben werden, wenn weder die Verwaltung noch die 
Beteiligten am Planungsprozess über entsprechende I nformationen und Kenntnisse 
verfügen. 
Vereine, Schulen, weitere Nutzergruppen und die Öff entlichkeit sollen an der 
Erarbeitung der Studie in geeigneter Weise beteilig t werden. Erwartet werden 
Vorschläge für das 
• Nutzungs- und Raumprogramm für das neue Bad, 
• Gebäude- und Technikkonzept sowie für das 
• Betriebskonzept. 
Erwartet werden auch Lösungsvorschläge für die verk ehrliche Erschließung, hier 
insbesondere für Busse (Schülerverkehr) und für den  Stellplatznachweis (für Fahrräder 
und PKW). Die Unterlagen sollen auch geeignet sein,  um einen

5 

Realisierungswettbewerb für das Südbad vorzubereite n. Darauf aufbauend sind die 
Kosten und der Folgekosten anzugeben sowie  Finanzierungsmodelle  vorzulegen. 
Ziel ist es, dass der Rat der Stadt noch vor Ende 2 010 über einen 
Errichtungsbeschluss für das neue Südbad entscheide n kann.  Darauf aufbauend soll  
ein Realisierungswettbewerb für ArchitektInnen folg en, um die Gebäudeplanung zu 
optimieren. 
 
gez. H: Klas 
GAL-Fraktion 
gez. W. Heuer 
SPD-Fraktion 
gez. Köhn 
Fraktion Die 
Linke 
gez. G. Kersting 
Ratsgruppe 
UWG/ÖDP 
gez. M. Langenfeld 
Piraten

Beschlussvorlage

29453 Zeichen

V/0637/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Machbarkeitsstudie für den Bau eines neuen Hallenbades an gleicher Stelle des ehemaligen 
Südbades 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.09.2011 Sportausschuss Vorberatung 
20.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
20.09.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
20.09.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
21.09.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
21.09.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Kenntnis.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Erstellung eines neuen Hallenbades an Stelle des 
ehemaligen Südbades, das die Anforderungen des gemeinsamen Ratsantrages vom 
02.03.2010 erfüllt, nur umsetzbar ist, wenn die Stadt Münster die Finanzierung (Investiti-
onskosten) und die Kosten des späteren Betriebes (in überwiegendem Umfang) sicher-
stellt. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass auf Grund der weiter sehr angespannten Finanzlage aus 
Sicht der Verwaltung der Bau eines zum überwiegenden Teil städtisch finanzierten Hallen-
bades an Stelle des ehemaligen Südbades nicht vorgeschlagen wird.   
 
4. Die Verwaltung wird daher beauftragt, eine europaweite Ausschreibung des Grundstückes 
mit dem Ziel der Errichtung privat finanzierter standortverträglicher Einrichtungen mit einem 
begleitenden Badeangebot, bei dem die Belange verschiedener Nutzergruppen (Schulen, 
Vereine, WWU etc.) unter Wahrung der Rahmenbedingungen der Ziffer 3.3 dieser Vorlage 
so weit wie möglich zu berücksichtigen sind, vorzubereiten und durchzuführen.  
 
5. Damit sind die Aufträge aus dem gemeinsamen Ratsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE, der Ratsgruppe UWG/ÖDP und von 
Vorlagen-Nr.: 
V/0637/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Reher 
Ruf: 
492-5220 
E-Mail: 
Reher@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.09.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0637/2011 
Herrn Langenfeld A-R/0028/2010 „Ein neues Südbad ist das Ziel“ vom 02.03.2010 sowie 
der Ratsantrag der CDU-Fraktion „Schwimmen im Südviertel“ vom 14.03.2011 erledigt.      
 
Kosten: keine 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage  
 
Mit dem gemeinsamen Ratsantrag „Ein neues Südbad ist das Ziel“ vom 02.03.2010 (Anlage 1) 
ist die Verwaltung beauftragt worden, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, mit der die funktio-
nellen, baulichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ein neues Bad geklärt werden 
sollen. Konkret sollen für das neu zu errichtende Hallenbad die Möglichkeiten am Standort des 
alten Südbades unter Berücksichtigung folgender Zielsetzungen geprüft werden:  
 
- Vielseitige Nutzbarkeit 
- Sparsamkeit bei Bau und Betrieb (Raumprogramm, Passivhausstandard) 
- Modellprojekt Solarbad 
- Betriebsführung durch den Verein „Bürgerbad Südbad e.V.“ unter Beteiligung ande-
rer Nutzergruppen 
- Mitfinanzierung durch Dritte  
 
Laut Ratsantrag sollen Schulen, Hochschulen, Sportvereine und weitere Nutzergruppen an der 
konzeptionellen und planerischen Vorbereitung beteiligt werden. Eine abschließende Ratsent-
scheidung (Errichtungsbeschluss) soll nach Klärung der Rahmenbedingungen erfolgen.   
 
Mit Beschluss vom 25.05.2011 hat der Hauptausschuss entschieden, die von der Verwaltung 
vorzulegende Machbarkeitsstudie zur Erstellung eines neuen Hallenbades an Stelle des ehe-
maligen Südbades um die im Antrag der CDU-Fraktion vom 14.03.2011 genannte Option eines 
privatfinanzierten Multifunktionsbades auf dem Grundstück Inselbogen zu erweitern (öffentliche 
Beschlussvorlage V/0286/2011 vom 12.05.2011).  
 
Zur Klärung der im Zusammenhang mit einem privat finanzierten Bad stehenden Fragen hat die 
Verwaltung externe Unterstützung hinzugezogen. Eine Auftragsvergabe an sachverständige 
Dritte sieht der gemeinsame Ratsantrag vor, wenn weder Verwaltung noch die am Planungs-
prozess Beteiligten über entsprechende Informationen und Kenntnisse verfügen (Ziffer 4. des 
gemeinsamen Ratsantrages). Das war zu den speziellen Fragestellungen rund um die Erstel-
lung und den Betrieb privat finanzierter Bäder der Fall, so dass die Unternehmensberatung 
Adam & Partner, die bereits im Rahmen des Bäderkonzeptes tätig war und insofern über müns-
terspezifische Kenntnisse verfügt, mit einem Kurzgutachten beauftragt wurde. Mit dem Gutach-
ten sollten die Möglichkeiten der Standortentwicklung auf dem Grundstück des ehemaligen 
Südbades besonders auch mit Blick auf die gewünschte Option eines privat finanzierten Multi-
funktionsbades untersucht werden. Dabei sollte auch der Blick auf andere Projekte in Deutsch-
land gerichtet werden, um prüfbare Aussagen zu privat finanzierten Bädern zu erhalten. Das 
hierzu erforderliche Kurzgutachten konnte bis zur Sommerpause nicht fertig gestellt werden, so 
dass die Machbarkeitsstudie – wie schon in der Begründung zum genannten Hauptausschuss-
beschluss vom 25.05.2011 ausgeführt – zum jetzigen Zeitpunkt vorgelegt wird. Das Kurzgut-
achten der Unternehmensberatung Adam & Partner vom 08.08.2011 ist als Anlage 8 dieser 
Vorlage beigefügt. 
 
2. Sachstand

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V/0637/2011 
Mit den öffentlichen Vorlagen V/0820/2010 vom 02.11.2010 und V/0492/2011 vom 29.06.2011 
(Anlagen 2 und 3 dieser Vorlage) hatte das Sportamt Zwischenberichte über den Bearbeitungs-
stand gegeben und über die Bedarfslagen der unterschiedlichen Nutzergruppen der städtischen 
Bäder informiert. Auch ist darin über Mitfinanzierungsmöglichkeiten durch Dritte berichtet wor-
den. Die in den Berichtsvorlagen dargestellten Ergebnisse der geführten Gespräche werden wie 
folgt schwerpunktmäßig noch einmal zusammengefasst:  
 
2.1. Schwimmverein Südbad e.V.  
 
Das Anforderungsprofil des neuen Südbades soll aus Sicht des Vereins sowohl 
stadtteilbezogene, wie auch stadtweite und sogar überregionale Bedarfe unter-
schiedlichster Art abdecken. Hierzu wurde der konzeptionelle Vorschlag eines „So-
larbades XXL“ vorgelegt, der diese Anforderungsprofile berücksichtigt. Näheres zu 
den Umsetzungsmöglichkeiten siehe unter Ziffer 3.3 dieser Vorlage.      
 
Über die beabsichtigte innovative Konzepti on erhofft man sich Impulse für die Fi-
nanzierung der Investition und des Betriebes durch die Nutzer und ggf. durch das 
Land NW. Die vielschichtige Nutzung des Bades soll, wie es der gemeinsame An-
trag auch formuliert, durch Ansprache v on Interessenten aus dem Sport-, dem Bil-
dungs- und dem Gesundheitsbereich und deren Bindung als Nutzergruppen an das 
neue Bad erreicht werden.  
 
Optionen für eine Trägerschaft und eine Betreiberform sollen offen geprüft werden.  
 
2.2.  Westfälische Wilhelms-Universität (WWU)
 
 
Die Rektorin der WWU, Frau Prof. Dr. Nelles, teilte schriftlich mit, dass sowohl die 
Sportwissenschaft wie auch der Hochschulsport grundsätzlich in hohem Maße an 
einem neuen Südbad interessiert seien. Für Fragen der Trägerschaft, der Betreiber-
form und auch der Finanzierung sei es aus ihrer Sicht noch zu früh. Dazu könnten in 
einem fortgeschrittenen Planungsstadium Gespräche in Verantwortung des Kanz-
lers und unter Beteiligung des Hochschulrates geführt werden.  
 
Das Gespräch mit dem stellvertretenden Leiter des Hochschulsports der WWU und 
dem Dezernenten für Bauangelegenheiten der WWU über die Bedarfs- und Versor-
gungslagen im Bereich der Sportwissenschaft und des Hochschulsports hatte fol-
gendes Ergebnis:  
 
- Die derzeitige Situation in der Lehrerausbildung ist auskömmlich. Auch 
perspektivisch sind gravierende Veränderungen bei den Bedarfen nicht 
absehbar. Grundsätzlich wird für die Lehrerausbildung kein 50 m-Becken 
benötigt.  
 
- Beim Hochschulsport, Bereich Wassersport, steigt besonders im Gesundheits- 
und Fitnessbereich die Nachfrage deutlich. Die vorhandenen Angebote in den 
eigenen und den städtischen Bädern reicht nicht aus. Zu berücksichtigen ist 
dabei die Verdichtung bei den Nutzungen der städtischen Bäder durch die 
Vereine. Grundsätzlich ist eine zentrale  Schwimmstätte für den Hochschulsport 
aus organisatorischen Gründen wünschenswert. Ein 50 m-Becken wird auch für

- 4 - 
V/0637/2011 
den Hochschulsport nicht benötigt.   
 
 
2.3. Stadtsportbund Münster e.V. 
 
Das Ergebnis des geführten Gesprächs lässt sich wie folgt zusammenfassen:  
 
- Zur Verbesserung der Trainingsmöglichkeiten der Mitgliedsvereine und für die 
Ausweitung des Kursangebotes des Bildungswerkes des Landessportbundes 
NRW e.V. wird ein grundsätzlicher Bedarf für ein weiteres Bad gesehen. Um ei-
nen echten Mehrwert zu erzielen, muss das neue Bad ein 50 m-Becken aufwei-
sen. Das wäre u.a. Voraussetzung dafür, dass Münster Landesstützpunkt 
Schwimmen würde.   
 
- Sinnvoll wäre zusätzlich ein Lehrschwimmbecken besonders für Kurse, die z.B. 
das Bildungswerk anbietet.  
 
- Zur Optimierung des Angebotes wäre eine flexible Nutzung des Schwimmbe-
ckens (Hubboden) erforderlich. 
 
- Wünschenswert ist ein „Veranstaltungsbad“ mit Tribüne, um den Vereinen Wett-
kämpfe etc. zu ermöglichen. Ideal (aber nicht zwingend) wären in diesem Zu-
sammenhang 8 Bahnen à 50 m. Auch diese Maßgabe wäre für das Ziel „Lan-
desstützpunkt Schwimmen“ wichtig.  
 
- Unter diesem Blickwinkel wäre auch ein großzügiges Raumangebot unter dem 
Dach des neuen Bades sinnvoll (Gymnastik, Schulungsräume etc.). 
 
- Der technische Betrieb eines neuen Bades darf nicht ehrenamtlich durch Verei-
ne erfolgen, sondern muss von der Stadt Münster maßgeblich geleistet werden.   
 
 
2.4. Schulen
 
 
Die Verwaltung hat allen Schulen Münsters, die die städtischen Bäder für das 
Schulschwimmen nutzen,  Fragebögen (Anlage 4) zugesandt. Die Auswertung er-
gab folgendes Ergebnis:   
 
- Insgesamt haben sich 49 Schulen zurück gemeldet (knapp 61%). 
- Davon haben 18 Schulen Interesse an einem neuen Hallenbad bekundet (22 
%).  
-
 Unter diesen 18 Schulen sind 10 Schulen, die vorher im Südbad geschwommen 
sind. Zudem haben 8 weitere Schulen ihr Interesse bekundet.  
- Das Interesse der früheren Südbadschulen ist nachvollziehbar, weil sich deren 
Situation durch Verlagerung in andere Bäder absehbar verschlechterte. Das 
wurde durch das Bäderkonzept in Kauf genommen.  
- Das Interesse der 8 Schulen, die nicht im Südbad geschwommen sind, bezieht 
sich sowohl auf eine Ausweitung des Angebotes, z.B. durch zusätzliche 
Schwimm-AG’s oder Angebote im offenen Ganztag, aber auch auf eine Verbes-
serung der Schulschwimmsituation.  
 
 
3. Bauliche Möglichkeiten am Standort des früheren Südbades
 
 
Die unter Ziffer 4 der öffentlichen Berichtsvorlage 0492/2011 (Anlage 3) bereits in Aussicht ge-
stellte Prüfung dreier unterschiedlicher öffentlicher Badangebote für den Standort Inselbogen 3

- 5 - 
V/0637/2011 
ist durchgeführt worden. Folgende Varianten wurden in Systemgrundrissen, Höhenentwicklung 
und hinsichtlich des Stellplatzbedarfs untersucht: 
 
• Variante 1: Sportbad (Anlage 5) 
• Variante 2: Schul- und Vereinsbad (Anlage 6) 
• Variante 3: Stadtteilbad (Anlage 7) 
 
 
3.1. Planungsgrundlagen aller Varianten waren dabei: 
 
• Städtebauliche Einpassung der Baumasse des Gebäudes in die gewohnte Höhenent-
wicklung der sensiblen Kopflage an der Denkmalsiedlung Grüner Grund  
• kein Einsatz einer unmaßstäblich großen Dachkonstruktion 
• Rückversatz der Gebäudekante zur begleitenden Wohnbebauung Inselbogen 
• Kleinteiligkeit der Fassadengestaltung zum Grünen Grund 
• Möglichkeit einer Buswende 
• Unterbringung erforderlicher Stellplätze auf dem Grundstück 
• Reduktion der Schwimmbadnebenflächen auf das für den Badebetrieb geringst mögli-
che Maß (Abweichungen von den Richtlinien des Koordinierungskreises Bäder für den 
Bäderbau - KOK-Richtlinien) 
• Einsatzmöglichkeiten für energieoptimierte Passivhaustechnologie und Anlagentechnik 
im Bäderbau  
 
3.2. Zugrundeliegende Raumprogramme: 
 
 3.2.1. Variante 1: Sportbad: bebaute Fläche ca. 2.160 qm  
 
• 6 Bahnen à 50 m 
• Tribüne für max. 199 Zuschauer                                                                                         
(bei Passivhauskonzept zur Schwimmhalle hin verglast und separat belüftet) 
• Lichte Höhe Schwimmhalle 6,00 m – Wettkampf Wasserball 
• optional Sprunganlage (5 m Plattform/lichte Höhe 8 m) 
• 200 Garderobenschränke 
• 20 Wechselumkleiden, davon 2 Familienumkleiden 
• 1 barrierefreie Umkleide/WC/Dusche 
• 4 Sammelumkleiden 
• 39 Stellplätze Besucher + 3 Personalstellplätze  (gem. 51.11 VV BauO NRW) 
 
 
3.2.2. Variante 2: Schul- und Vereinsbad:   bebaute Fläche ca. 2.160  qm 
 
• 2 Bahnen à 50 m 
• 4 Bahnen à 25 m  
• Lichte Höhe Schwimmhalle 4,00 m  
• Lehrschwimmbecken (10 x 16.66 m) 
• 180 Garderobenschränke 
• 20 Wechselumkleiden, davon 2 Familienumkleiden 
• 1 barrierefreie Umkleide/WC/Dusche 
• 4 Sammelumkleiden 
• 22 Stellplätze Besucher + 3 Personalstellplätze (gem. 51.11 VV BauO NRW) 
 
 
3.2.3. Variante 3: Stadtteilbad:  bebaute Fläche ca. 1.750  qm

- 6 - 
V/0637/2011 
• 5 Bahnen à 25 m 
• Lehrschwimmbecken (8 x 12,5 m) 
• optional Kleinkinderbereich  
• Lichte Höhe Schwimmhalle 4,00 m  
• 100 Garderobenschränke 
• 15 Wechselumkleiden, davon 1 Familienumkleide 
• 1 barrierefreie Umkleide /WC/ Dusche 
• 4 Sammelumkleiden 
• 13 Stellplätze + 3 Personalstellplätze (gem. 51.11 VV BauO NRW) 
 
 
3.3. Ergebnisse der bautechnischen Prüfung 
 
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 237 Grüner Grund mit 
der Wohnsiedlung, einem Baudenkmal überörtlicher Bedeutung. Daraus begründet sich der 
hohe städtebauliche Anspruch, der an die zukünftigen Planungen zu stellen ist. Dieser geht 
über die sich einfügende Ausbildung der Baukörpervolumina und der Dachlandschaft sowie 
der Bebauungsdichte hinaus, bis hin zu Fragen der Fassadengliederung und des Material-
einsatzes. 
 
Alle voruntersuchten Varianten wären am Standort Inselbogen unter Beachtung der vorge-
nannten Planungsgrundsätze bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig, unter der Bedin-
gung, dass der notwendige Einstellplatzbedarf unter Würdigung auch nachbarlicher Inte-
ressen auf dem Grundstück angelegt wird. 
 
In den Varianten Sport- sowie Schul- und Vereinsbad ist das Grundstück weitestgehend 
ausgelastet. Zusätzliche Nutzungen, die eine Quersubventionierung in Ansätzen ermögli-
chen könnten, sind in den beiden Varianten nicht realisierbar. In der Variante Stadtteilbad 
wären Nebenangebote in geringem Umfang realisierbar. Diese würden aber sicher nicht zur 
vollständigen Deckung des zu erwartenden Defizits beitragen können. 
 
Der Einsatz energieoptimierter Anlagensysteme sowie der Passivhaustechnologie im Bä-
derbau ist in allen Varianten vorstellbar, erhöht aber die Investitionskosten im Vergleich zu 
einem herkömmlichen Bad, zur Zeit um ca. 20 - 25%. Inwieweit sich die erhöhten Investiti-
onskosten durch Einsparungen während der Betriebszeit amortisieren, wird ab Ende 2011 
in den Prototyp-Passivhaus-Bädern (Bamberg und Lünen) über die Dauer von mindestens 
3 Jahren ausgewertet werden. Trotz aller Einspar- und Optimierungsbestrebungen wird ein 
öffentliches Bad mit einer sozial orientierten städtischen Badetarif-Struktur aber immer ein 
defizitärer Zuschussbetrieb bleiben. 
 
Das vom Förderverein Bürgerbad Süd e. V. konzipierte Solarbad XXL stellt ein großes 
Sportbad mit Wettkampfanspruch dar, das die Bedürfnisse von Familien mit Kleinkindern 
sowie Senioren des Stadtteiles weniger berücksichtigt. 
Die hohe Grundstücksauslastung (notwendige Stellplätze können nicht auf dem Grundstück 
nachgewiesen werden) sowie die Gesamthöhe und das im Kontext der Wohnbebauung 
überdimensionierte Satteldach sind städtebaulich kritisch zu betrachten. 
 
Sollte eine vertiefte Planung an dem Standort gewünscht werden, so wäre ein städtebau-
lich-architektonisches Optimierungsverfahren (Wettbewerbsverfahren) in jedem Fall dring-
lich geboten. 
 
 
4. Finanzierung

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V/0637/2011 
Die Investitionskosten eines Hallenbades, das die Anforderungen des gemeinsamen politischen 
Ratsantrages vom 02.03.2010 erfüllt, liegen (je nach Angebotstruktur des Bades) zwischen 6,5 
und 12,0 Mio. € netto in herkömmlicher und zwischen 8,0 und 15,0 Mio. € netto in der Passiv-
hausbauweise. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie können nur Kostenschätzungen für die drei 
unterschiedlichen Varianten dargestellt werden. Detailliertere Kostenberechnungen für den Bau 
und für die technische Ausstattung sind dann in den weiteren Planungsschritten vorzunehmen. 
Die genannten Kostenrahmen sind anhand jüngst abgerechneter Neubauten öffentlicher Bäder 
geschätzt worden.  
 
Wie in dem Kurzgutachten der Unternehmensberatung Adam & Partner (Anlage 8) dargelegt, 
ist ein öffentliches Bad an dem Standort nicht ohne die städtische Übernahme der Zuschussbe-
darfe  realisierbar. 
 
4.1. Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten der potenziellen Nutzer  
 
4.1.1. Schwimmverein Südbad e.V. 
 
Aussagen über eine finanzielle Beteiligung sind nicht getroffen worden. Der Schwimm-
verein Südbad e.V. kann sich aus seiner heutigen Sicht eine Beteiligung an der Be-
triebsführung, in erster Linie die Gewährleistung der Wasseraufsicht, vorstellen, die mit-
tels Übertragung der Schlüsselgewalt ausgeübt werden könnte. Die Sicherstellung des 
technischen Betriebes des Bades würde vom Verein nicht übernommen werden. End-
gültige Aussagen hierüber kann der Verein erst nach Festlegung eines Nutzungs- und 
Betreiberkonzepts treffen. 
 
4.1.2. WWU 
 
In dem Gespräch mit der WWU wurde die Möglichkeit einer Co-Finanzierung eines 
neuen Bades zum jetzigen Zeitpunkt als chancenlos eingeschätzt. Der Fokus des Lan-
des wird klar auf Forschungseinrichtungen bzw. forschungsnahe Einrichtungen gerich-
tet. Eine Einrichtung, deren Nutzung schwerpunktmäßig im Hochschulsportbereich 
liegt, würde vor diesem Hintergrund nachrangig behandelt. Auch eine bauliche oder 
nutzungsbezogene innovative Ausrichtung eines neuen Südbades ändert an dieser 
Einschätzung nichts. Siehe hierzu auch Ziffer 3 der Berichtsvorlage 0820/2010 vom 
02.11.2010 (Anlage 2). 
 
 
4.1.3. Stadtsportbund Münster e.V. 
 
Das Bildungswerk des Landessportbundes NRW e.V. kann sich eine, gemessen an der 
Gesamtinvestition, geringfügige finanzielle Unterstützung an dem Bau eines neuen Hal-
lenbades vorstellen.  
 
4.1.4. Schulen 
 
Eine Mitfinanzierung von Investitions- und/oder Betriebskosten durch die Schulen 
kommt nicht in Betracht. Das Schulschwimmen als Teil des Schulsports ist Bestandteil 
des Pflichtunterrichts an den Schulen. Verpflichtend zu erteilender Unterricht muss kos-
tenfrei ermöglicht werden. Daraus folgt, dass der jeweilige Schulträger – hier die Stadt 
Münster - die vorhandenen Infrastrukturen, also auch die Bäder, für die Unterrichtsertei-
lung kostenfrei zur Verfügung stellen muss.  
  
4.2. Mitfinanzierung der Investition durch Anteile Dritter 
 
4.2.1. Fördermittel

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V/0637/2011 
 
Unter Beteiligung des Vereins Südbad e.V. hat die Verwaltung ein Gespräch bei der 
Energie Agentur NRW geführt, um die auf Landesebene existierenden Förder- und Fi-
nanzierungsmöglichkeiten in Erfahrung zu bringen.  
 
Es gibt grundsätzliche Fördermöglichkeiten nach dem „Progress-Programm“, in dem 
besonders auch Sonderprojekte, wie es ein neues Hallenbad mit einem entsprechen-
den innovativen Konzept wäre („Leuchtturmprojekte“), Berücksichtigung finden könn-
ten.  
 
Die Fördermittel sind in ihrer jährlichen Gesamthöhe beschränkt. Förderzeitraum ist in 
aller Regel von Mitte Februar bis Ende Oktober. Gefördert werden max. 15 % der Kos-
tendifferenz zwischen den Erstellungskosten für ein Standard-Bad und ein Passivhaus-
Bad. Darüber hinaus wird der Einbau technischer Bausteine (Solar, Wind …) gefördert.  
 
 Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, muss das Projekt konkret sein: Es 
müsste ein Ratsbeschluss zur Erstellung des neuen Bades gefasst worden sein und 
darüber hinaus die Planung das Bauantragsstadium erreicht haben.  
 
Die Energie Agentur NRW weist darauf hin, dass über den Bereich der Landesförde-
rung hinaus Möglichkeiten der Förderung aus Bundesmitteln bestehen könnten. Eine 
Förderung auf EU-Ebene wird nicht gesehen.   
 
Denkbare Bundesmittel zur Förderung eines neuen Hallenbades könnten im Rahmen 
der Förderinitiative Energieoptimiertes Bauen (EnOB) des Bundesministeriums für 
Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur Verfügung stehen. Auf die schriftliche Anfrage 
teilt der Projektträger dieser Maßnahme, das  Forschungszentrum Jülich, schriftlich mit, 
dass dem Leitbild des Projektes „Gebäude der Zukunft“ entsprechend innovative De-
monstrationsvorhaben vorrangig mit Nutzungen außerhalb des Wohnbereiches geför-
dert werden können. Dazu zählen auch Freizeitschwimmbäder. Der Projektträger Jü-
lich teilt jedoch mit, dass er „im Bereich Freizeit- Schwimmbäder bereits einige geför-
derte Vorhaben nachweisen kann“, und daher „in erster Näherung eine weitere Passiv-
haus Schwimmhalle für nicht aussichtsreic h hinsichtlich einer Förderung durch das 
BMWi“ hält.  
 
 
Die beiden Prototyp-Passivhaus-Bäder (Bamberg und Lünen) sind bereits umfänglich 
öffentlich gefördert worden, sodass ein münsteraner Projekt tlw. darüber hinausgehen-
de, zusätzliche Innovationen aufweisen müsste. Angesicht der Tiefe der Innovations-
ansätze in Bamberg und Lünen ist dies nur nach detaillierten Studien erster Ergebnisse 
aus den beiden Bädern sowie weit vorangetriebener Detailplanung zum Neubau eines 
Südbades möglich und übersteigt damit deutlich die Grenzen einer Machbarkeitsstu-
die. 
 
 Alle denkbaren Fördermittel würden aber in jedem Fall die an die Förderbedingungen 
geknüpften Mehrinvestitionen für ein Passivhaus-Bad gegenüber einem herkömmlichen 
Bad (ca. 20 – 25 %) nur zum Teil decken. 
 
4.2.2. Bürgerdarlehen 
 
Eine Beteiligung der Bürgerschaft an der Erstellung eines neuen Hallenbades ist über 
sog. Bürgerdarlehen grundsätzlich denkbar. Bürgerdarlehen sind ein Instrument, mit 
dem Kommunen zweckgebundene Kredite bei ihren Bürgerinnen und Bürgern aufneh-

- 9 - 
V/0637/2011 
men, um damit Infrastruktur für die Allgemeinheit – hierunter wäre ein öffentliches Bad 
zu fassen - zu schaffen.   
 
Folgende Aspekte müssen bei diesem Instrument beachtet werden:  
 
- Es müssen hinreichend viele Kreditgeber aus der Bürgerschaft gefunden wer-
den. Dazu müssten die kontinuierlichen Konditionen für potenzielle Kreditgeber 
wirtschaftlich interessant sein (z.B. über den Zinssatz), um als attraktive Anlage-
form angenommen zu werden. Dieser Gesichtspunkt ist für denkbare Geldgeber 
leitend, auch wenn eine hohe Identifikation vieler Bürgerinnen und Bürger mit 
einem neuen Hallenbad im Südviertel unterstellt werden kann. 
- Gleichzeitig müssen die Konditionen unter Beachtung des Haushaltsgrundsat-
zes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für die Stadt Münster als Kreditneh-
merin rentabler sein, als die, die auf dem allgemeinen Kapitalmarkt zu erreichen 
wären.   
- Die aufgenommenen Darlehen müssen zuzüglich vereinbarter Zinsen zurückge-
zahlt werden. Eine Finanzierung des Aufwandes aus dem Betrieb des Hallen-
bades kann nur gelingen, wenn der Betrieb des Bades Erträge abwirft – was 
ausgeschlossen werden kann. Ansonsten ist eine Deckung des Aufwandes aus 
dem städtischen Haushalt erforderlich. 
- Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei einem Bürgerdarlehen um ein geneh-
migungspflichtiges Bankgeschäft, das der Aufsicht der Bundesanstalt für Fi-
nanzdienstleistungsaufsicht (BaFi) unterliegt. Weil die Stadt Münster in diesem 
Falle als Kreditinstitut tätig würde, würde sie in Konkurrenz zur Bankenwirtschaft 
auftreten.   
- Der Verkauf von Genussrechten als Form der Teilhabe am Gewinn oder Verlust 
einer Einrichtung, wie er z.B. aus dem Bereich der erneuerbaren Energien be-
kannt ist, fällt wegen des eher zu erwartenden defizitären Betriebes eines neuen 
Hallenbades weg.     
 
Im Ergebnis ist das Instrument der Bürgerdarlehen in nicht profitablen Bereichen 
nicht geeignet.  
 
4.2.3. Städtische Gesellschaften 
 
Eine Einbeziehung städtischer Gesellschaften in eine Finanzierung eines neuen Hallenba-
des ist, wie auch bei anderen Investitionen, grundsätzlich möglich. Mit Blick auf den Ge-
samtkonzern Stadt Münster hat diese Alternative allerdings keinen finanziellen Mehrwert, 
weil der Kernhaushalt zusätzlich belastet würde (z.B. geringere Ausschüttungsmöglichkei-
ten).    
 
5. Privat finanziertes Bad: 
 
 
Um die Möglichkeiten eines privat finanziert en Bades genauer abschätzen zu können, ist ein 
Kurzgutachten in Auftrag gegeben worden (Anlage 8). Das Gutachten trifft folgende Kern-
aussagen: 
 
- Das Grundstück ist für die Bebauung mit einem wirtschaftlich tragfähigen öffentli-
chen Schul- und Sportbad unter den im gemeinsamen Ratsantrag genannten Vor-
gaben nicht geeignet (Ziffer 1 des Kurzgutachtens). Diese Aussage wird für die drei 
unter Ziffer 3 der Vorlage näher beschriebenen Varianten konkretisiert. Der operati-
ve Zuschuss pro Besuch wird zwischen 3,00 und 4,50 € geschätzt. 
- Es wird zum Bäderbetrieb in Form von Investoren- und/oder Betreibermodellen Stel-
lung genommen und der Hinweis gegeben, dass bei diesen Modellen grundsätzlich

- 10 - 
V/0637/2011 
kommerzielle Ziele verfolgt werden und die Investoren und/oder Betreiber keinerlei 
wirtschaftliches Risiko eingehen.  
- Es werden verschiedene Modelle vorgestellt, deren Umsetzung wegen der erforder-
lichen Begleitangebote auf dem begrenzten Standort für nicht umsetzbar gehalten 
werden. 
- Die theoretisch vielfältigen wirtschaftlichen Nutzungen, die zu einem öffentlichen 
Schwimmbad passen würden, sind an dem gewünschten Standort nicht darstellbar. 
Vorstellbar sind allenfalls standortverträgliche Einrichtungen (wie z.B. Senioren-
wohnanlagen, Ärztehaus u.v.a.) mit einem kleinen begleitenden Badeangebot, das 
aber der im Ratsantrag geforderten multifunktionalen Nutzungsmöglichkeit für mög-
lichst viele Gruppen mit heterogenen Anforderungen nicht entspricht.  
 
Aufgrund der Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 
25.03.2010 (Aktenzeichen: C 451/08) besteht eine Ausschreibungsverpflichtung bei staatli-
chen Grundstücksverkäufen, wenn der das Grundstück veräußernde Hoheitsträger ein un-
mittelbares wirtschaftliches Interesse an der Bauleistung hat. Dies ist nach der Rechtspre-
chung des EuGH dann der Fall, wenn er entweder Eigentümer des Bauwerks wird oder es 
nach der Fertigstellung für  öffentliche Zwecke nutzt oder zumindest wirtschaftliche Vorteile 
aus der späteren Nutzung durch Dritte ziehen kann (Rd-Nrn. 48 bis 52 des Urteils). Da das 
zu errichtende Bad -wenn auch sicherlich nich t im gewünschten Umfang-, der Öffentlichkeit 
zur Verfügung stehen soll und diese Nutzungsrechte auch vertraglich gesichert werden 
müssen, handelt es sich hier um einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil im Sinne der 
EuGH-Entscheidung. Da dieses Projekt den EU-Schwellenwert von 4.845.000,00 € deutlich 
überschreiten wird, hat eine EU-weite Ausschreibung zu erfolgen.   
 
Zur Realisierung des geplanten Vorhabens wird die Verwaltung eine europaweite Aus-
schreibung des Grundstücks im Mindestgebotsverfahren durchführen und das Ergebnis der 
Ausschreibung dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen. 
 
Sollte das Ausschreibungsverfahren kein tragfähiges Ergebnis bringen, ist eine Veräuße-
rung des Grundstückes Inselbogen, z.B. zum Zwecke der Wohnbebauung, denkbar. Zudem 
sind die beihilferechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union zu beachten. Ein Ver-
stoß gegen das europarechtliche Verbot wettbewerbsverfälschender Beihilfen (§ 87 Abs. 1 
des EU-Vertrages 1997 EGV) durch einen Grundstücksverkauf unter Wert lässt sich aus-
schließen, wenn in einem hinreichend publizierten, allgemeinen und bedingungsfreien Bie-
terverfahren an den Meistbietenden veräußert wird. In diesem Fall könnte aus dem Verkauf 
des Grundstückes ein höherer Erlös erzielt werden, als bei einer gebundenen Veräuße-
rung. 
 
6. Zusammenfassung:  
  
 
Die Errichtung eines neuen Hallenbades an Stelle des alten Südbades ist grundsätzlich 
denkbar. Das bürgerschaftliche Engagement in sbesondere des Schwimmvereins Südbad 
e.V. für ein derartiges Projekt ist in diesem Zusammenhang positiv hervorzuheben. Die 
baulichen und stadtplanerischen Möglichkeiten für eine solche Umsetzung auf dem Grund-
stück des früheren Südbades sind vielfältig.  
 
Ein zusätzliches Bad würde zwar das Angebot für Schulen, Vereine und für die Schwimme-
rinnen und Schwimmer verbessern, ein zwingender Bedarf für ein neues Hallenbad ergibt 
sich aber nicht. Unter wirtschaftlichen As pekten würde ein zusätzliches Badangebot dazu 
führen, dass sich die Wirtschaftlichkeit der  vorhandenen städtischen Bäder verschlechtert, 
soweit nicht zusätzliche Nutzer gewonnen werden, da sonst ein Umverteilungseffekt der 
Besucher eintritt. Die Aussagen des Bäderkonzeptes, dass die nach Umsetzung der Maß-
nahmen des Bäderkonzeptes verbleibenden Möglichkeiten für eine auskömmliche Versor-
gung von Schulen, Vereinen und Öffentlichkeit ausreichen würden, treffen nach wie vor zu.

- 11 - 
V/0637/2011 
Die Erstellung und der Betrieb eines potenziellen neuen Hallenbades sind dabei nur durch 
die Stadt Münster denkbar. Die dazu erforderlichen Finanzmittel sowohl für den investiven 
Bereich als auch für den laufenden Betrieb wären daher auch von der Stadt Münster zu 
tragen.  
 
Mit Blick auf die Kosten (investiv und laufender Betrieb) empfiehlt die Verwaltung dem Rat 
der Stadt Münster, im Sinne der Beschlussvorschläge 1 bis 5 zu entscheiden.   
 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlagen

Anlage 7 -V3_Stadtteilbad

134 Zeichen

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Anlage 2 zur Vorlage 637_2011 V_0820_2010_Berichtsvorlage

11813 Zeichen

V/0820/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zwischenbericht zum gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE, der Ratsgruppe UWG/ÖDP und von Herrn Langenfeld A-
R/0028/2010 "Ein neues Südbad ist das Ziel" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.11.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht  
18.11.2010 Sportausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Mit dem gemeinsamen Ratsantrag „Ein neues Südbad ist das Ziel“ vom 02.03.2010 (Anlage) wird 
die konzeptionelle und planerische Vorbereitung der  Errichtung eines neuen Bades an gleicher 
Stelle des ehemaligen Südbades durch die Verwaltung  beantragt. Zur Klärung der baulichen und 
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen soll von der Ver waltung eine Machbarkeitsstudie mit um- 
fangreichen Zielsetzungen erstellt werden. Schulen,  Hochschulen, Sportvereine, weitere Nutzer- 
gruppen, Organisationen zur Förderung der Gesundhei t sowie der Schwimmverein Südbad e.V. 
sollen in geeigneter Form an der Umsetzungsplanung und der Studie beteiligt werden. Ziel des 
Antrages ist es dabei, so wörtlich, „dass der Rat n och vor Ende 2010 über einen Errichtungsbe- 
schluss für das neue Südbad entscheiden kann. Darau f aufbauend soll ein Realisierungswettbe- 
werb für Architektinnen und Architekten folgen, um die Gebäudeplanung zu optimieren.“  
 
Der Antrag wurde vom Rat in seiner Sitzung am 17.03 .2010 an den Hauptausschuss verwiesen. 
Der Hauptausschuss hat den Antrag dann am 09.06.201 0 zur weiteren Beratung federführend an 
den Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen und an den Sportausschuss verwiesen.  
 
Entsprechend dem Beschluss des Hauptausschusses vom  09.06.2010 berichtet die Verwaltung 
im Folgenden über den derzeitigen Bearbeitungsstand.  
 
 
1. Auftaktgespräch mit einzubindenden städtischen Ä mtern 
 
 
Das Sportamt hat zunächst am 01.07.2010 mit den stä dtischen Ämtern gesprochen, die in ei- 
nem weiteren Planungs- und Umsetzungsverfahren des Südbadprojektes eingebunden sind. 
Ergebnis: 
 
- Planungsrechtliche, städtebauliche und denkmalpfl egerisch-stadtgestalterische As- 
pekte: 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0820/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Reher 
Ruf: 
492-5220 
E-Mail: 
Reher@stadt-muenster.de 
Datum: 
09.11.2010 
Öffentliche Berichts vorlage

2 
V/0820/2010 
 
   
  der Standort ist im aktuell rechtskräftigen Bebau ungsplan als Gemeinbedarfsfläche 
mit der Zweckbestimmung ‚Stadtbad’ (die Art der Nutzung betreffend) bauplanungs- 
rechtlich gesichert - in den weiteren städtebaulichen Kriterien (insbes. Lage, Baumas- 
se, Bauhöhe) gilt das Prinzip des Einfügens in den Umgebungscharakter (angren- 
zende Wohnbebauung); sollten an dem Standort andere Nutzungen als die eines Ba- 
des ergänzt werden, ist eine Änderung des Bebauungsplanes absehbar erforderlich 
(Verfahren, neue Abwägung, Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Zeitschiene); 
  im Falle einer Neuerrichtung eines Bades, welches  veränderte funktionale Anforde- 
rungen und Bauformen gegenüber dem ehem. baulichen Bestand nach sich zöge, ist 
auf die hochsensible stadträumliche Lage (räumliche s Zusammenwirken mit und Ver- 
längerung der Achse der Gartensiedlung Grüner Grund  als eines der hochrangigsten 
Baudenkmalensembles in Münster) hinzuweisen  -  die  Erarbeitung eines baulich-
funktionalen Konzeptes in Form einer Machbarkeitsst udie unterläge insofern einer 
Reihe von quantitativen und qualitativen städtebaul ichen und stadtgestalterischen 
Rahmenbedingungen - die Lagesensibilität des Stando rtes ließe mit Blick auf eine 
künftige bauliche Konkretisierung ein städtebaulich -architektonisches Optimierungs- 
verfahren als dringlich geboten erscheinen. 
 
− Für das neue Hallenbad sind genügend Stellplätze fü r PKW und Fahrräder auf dem 
Grundstück anzulegen. Auf die angrenzende Wohnbebau ung ist dabei Rücksicht zu 
nehmen. Im Zuge der Bauantragstellung ist ein Brandschutzkonzept vorzulegen.  
 
− Das Grundstück ist über bestehende Entwässerungsanl agen (Schmutz- und 
Regenwasserkanäle) erschlossen; daher bestehen aus entwässerungs-technischer 
Sicht keine Bedenken gegen das Vorhaben.  
 
− Hinsichtlich möglicher Altlasten besteht kein Handl ungsbedarf. Eine zukünftige 
Parkplatznutzung ist aus immissionsschutz-rechtlich er Sicht zu prüfen. Für eine 
mögliche Unterkellerung sind vorliegende Grundwasserstände zu berücksichtigen.  
 
− Ein vorhandener Fernheizkanal der Stadtwerke Münste r GmbH auf dem städtischen 
Grundstück muss u. U. kostenpflichtig verlegt werde n. Im Zuge einer Planung zur 
Bebauung muss ein Bodengutachten gefertigt werden. Der Rettungsweg der 
Kindertagesstätte am Inselbogen sowie die Lieferzuw egung führte über das 
Grundstück des ehemaligen Stadtbades Süd und müsste  neu angelegt werden. 
Derzeit besteht eine provisorische Schotterzufahrt an der östlichen 
Grundstücksgrenze des ehemaligen Südbadgrundstückes , die mit Sperrpfählen 
gesichert ist.  
 
Darüber hinaus teilt das Amt für Immobilienmanageme nt mit, dass nach erster intensiver Prüfung 
am alten Standort ein Hallenbad mit einem 50 m-Beck en grundsätzlich denkbar ist. Auch 
scheinen die Stellplatzbedarfe dafür unter Einbezie hung des westlich vorhandenen Parkplatzes 
realisierbar. Vom Umfang der Nutzungsmöglichkeiten und Angeboten hängt darüber hinaus die 
Dimension (Ausmaße, Gebäudehöhe, Ausstattung z. B. mit Hubboden, Sprungmöglichkeiten, 
Tribüne, Kinderbereich etc.) eines neuen Hallenbade s und damit dessen Standortverträglichkeit 
ab. Ein Bad mit Besuchertribüne erfordert eine höhe re Anzahl an Stellplätzen, deren 
Unterbringung auf dem Grundstück ebenerdig nicht mö glich ist. Weitergehende und detaillierte 
Konzeptplanungen können erst nach Festlegung eines abgestimmten Anforderungsprofils auf 
Grundlage eines Raum- und Funktionsprogramms für ein neues Südbad erfolgen.     
 
Zurzeit befinden sich bereits 2 Passivhausbäder als  Innovation in Deutschland im Bau 
(Bädergesellschaft Lünen, geplante Inbetriebnahme S ept. 2011 und Stadtwerke Bamberg, 
geplante Inbetriebnahme Herbst 2011). Der Mehrkoste naufwand für ein Passivhausbad wird dort 
derzeit mit mind. 20% (auf Baukosten und Honorare) beziffert. Durch das Passivhausinstitut 
Darmstadt wurde in 2009 eine Grundlagenuntersuchung  „Passivhauskonzept im öffentlichen

3 
V/0820/2010 
 
Hallenbad“ erstellt. Beide Projekte sind als Muster- bzw. Forschungsbauvorhaben bereits intensiv 
gefördert worden, Lünen durch die DBU (Deutsche Bun desstiftung Umwelt) und Bamberg durch 
das BMVS (Bundesministeriums für Verkehr, Bau und S tadtentwicklung), das Land Bayern und 
aus ENOB-Mitteln (Energieoptimiertes Bauen des Bund esministeriums für Wirtschaft und 
Technologie). Ein mehrjähriges Monitoring wird in b eiden Bädern in der Betriebphase 
durchgeführt, um die Effizienz der getroffenen Anna hmen zu verifizieren und ggf. einen neuen 
Standard zu setzen. Ergebnisse hierzu sind früheste ns in 2014 zu erwarten. Inwieweit die 
Förderung eines dritten Bades realistisch ist, müss te geprüft werden. Die  zusätzliche Förderung 
eines Münsteraner Bades erscheint in diesem Zusammenhang jedoch schwierig. 
 
 
 
2. Gespräch mit dem Schwimmverein Südbad e.V.  am 2 4.08.2010 
 
 
Das Anforderungsprofil des neuen Südbades soll aus Sicht des Vereins sowohl Stadtteil be- 
zogene, wie auch stadtweite und sogar überregionale  Bedarfe unterschiedlichster Art abde- 
cken.   
 
Über die beabsichtigte innovative Konzeption erhoff t man sich Impulse für die Finanzierung 
der Investition und des Betriebes durch die Nutzer und ggf. durch das Land NW. Die viel- 
schichtige Nutzung des Bades soll, wie es der gemei nsame Antrag auch formuliert, durch An- 
sprache von Interessenten aus dem Sport-, dem Bildu ngs- und dem Gesundheitsbereich und 
deren Bindung als Nutzergruppen an das neue Bad erreicht werden.  
 
Optionen für eine Trägerschaft und eine Betreiberfo rm sollen offen geprüft werden. Der 
Schwimmverein Südbad e.V. selbst kann sich aus sein er heutigen Sicht allenfalls eine Über- 
nahme der Betriebsführung vorstellen, die mittels Ü bertragung der Schlüsselgewalt ausgeübt 
werden könnte. Endgültige Aussagen hierüber kann de r Verein erst nach Festlegung eines 
Nutzungs- und Betreiberkonzepts treffen.  
  
3. Gespräch mit der Westfälischen Wilhelms-Universi tät (WWU) am 05.10.2010 
 
 
Der politische Antrag sieht in der Einbeziehung der  WWU in eine planbare und nachhaltige 
Nutzungsstruktur einen zentralen Faktor bei der Fra ge der Realisierbarkeit des Südbadprojek- 
tes. Das auch im Hinblick auf eine denkbare Beteili gung an den Investitionen und an den Be- 
triebskosten des neuen Bades.  
 
Die Rektorin der WWU, Frau Prof. Dr. Nelles, teilt schriftlich mit, dass sowohl die Sportwissen- 
schaft wie auch der Hochschulsport grundsätzlich in hohem Maße an einem neuen Südbad in- 
teressiert seien. Für Fragen der Trägerschaft, der Betreiberform und auch der Finanzierung 
sei es aus ihrer Sicht noch zu früh. Dazu könnten i n einem fortgeschrittenen Planungsstadium 
Gespräche in Verantwortung des Kanzlers und unter B eteiligung des Hochschulrates geführt 
werden.  
 
In dem Gespräch am 05.10.2010 mit dem stellvertrete nden Leiter des Hochschulsports der 
WWU und dem Dezernenten für Bauangelegenheiten der WWU sind die Bedarfs- und Versor- 
gungslagen im Bereich der Sportwissenschaft und des  Hochschulsports wie folgt zusammen- 
gefasst worden:  
 
- Die derzeitige Situation in der Lehrerausbildung ist auskömmlich. Auch perspektivisch

4 
V/0820/2010 
 
sind sich gravierend verändernde Bedarfe nicht abse hbar. Grundsätzlich wird für die 
Lehrerausbildung kein 50 m-Becken benötigt.  
 
- Beim Hochschulwassersport steigt besonders im Ges undheits- und Fitnessbereich die 
Nachfrage deutlich. Die vorhandenen Angebote in den  eigenen und den städtischen 
Bädern reicht nicht aus. Zu berücksichtigen ist dab ei die Verdichtung bei den 
Nutzungen der städtischen Bäder durch die Vereine. Grundsätzlich ist eine zentrale 
Schwimmstätte für den Hochschulsport aus organisato rischen Gründen 
wünschenswert. Ein 50 m-Becken wird für den Hochschulsport nicht benötigt.   
 
- Eine Co-Finanzierung eines neuen Bades wird zum j etzigen Zeitpunkt als chancenlos 
eingeschätzt. Der Fokus des Landes wird klar auf Fo rschungseinrichtungen bzw. 
forschungsnahe Einrichtungen gerichtet. Eine Einric htung, deren Nutzung 
schwerpunktmäßig im Hochschulsportbereich liegt, wü rde vor diesem Hintergrund 
nachrangig behandelt. Auch eine bauliche oder nutzu ngsbezogene innovative 
Ausrichtung eines neuen Südbades ändert an dieser Einschätzung nichts.   
 
4. Gespräch mit dem Stadtsportbund Münster e.V. 
 
 
Das Gespräch ist für den 16.11.2010 vorgesehen. Die  Verwaltung berichtet über die Ergeb- 
nisse in der Sitzung des Sportausschusses mündlich. 
 
5. Ein Gespräch mit Vertretern der Schulen Münsters  ist ebenfalls noch für 2010 
vorgesehen.  
 
6. Ausblick/Weiteres Verfahren 
 
 
Im weiteren Verlauf ist vorgesehen,  die Gesprächsi nhalte - besonders bezogen auf die Be- 
darfsaussagen - zu einem „Pflichtenheft“ zu verdich ten. Dies ist dann Grundlage für eine  
Machbarkeitsstudie im Hinblick auf bauliche, finanzielle und technische Belange.  
Ggf. muss die Verwaltung dazu externe Unterstützung in Anspruch nehmen. Es müssten dann 
die für 2010 veranschlagten Finanzmittel von 40.000 Euro auch in 2011 zur Verfügung stehen. 
 
Aufgrund der komplexen Thematik, die die Einbeziehu ng vieler Kooperationspartner erfordert, 
konnte der Auftrag aus dem politischen Antrag, bis Ende 2010 einen Einrichtungsbeschluss 
vorzubereiten, nicht erfüllt werden. Die Verwaltung  wird den politischen Gremien perspekti- 
visch im ersten Halbjahr 2011 eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen.  
 
 
I. V. 
gez. Dr. Hanke 
Stadträtin  
 
Anlage 
 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2010

Anlage 3 zur Voralge 637_2011 V_0492_2011_Berichtsvorlage

12037 Zeichen

V/0492/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zweiter Zwischenbericht zum aktuellen Stand der Machbarkeitsstudie "Ein neues Südbad ist das 
Ziel" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.07.2011 Hauptausschuss Bericht  
13.07.2011 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Bisheriger Sachstand: 
 
 
1. Aufgrund des politischen Antrages vom 02.03.2010  „Ein neues Südbad ist das Ziel“ soll 
von der Verwaltung eine Machbarkeitsstudie über die  Möglichkeiten der Errichtung eines 
neuen Hallenbades an der Stelle des ehemaligen Südbades erstellt werden.  
 
2. Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Umweltschut z und Bauwesen am 16.11.2010 und 
dem Sportausschuss am 18.11.2010 einen Zwischenberi cht zum Stand der Machbar- 
keitsstudie gegeben (öffentliche Berichtsvorlage V/0820/2010 vom 02.11.2010).  
 
3. Der Hauptausschuss hat am 25.05.2011 beschlossen , die Option eines privatfinanzierten 
Multifunktionsbades in die Machbarkeitsstudie einzu beziehen (öffentliche Beschlussvorla- 
ge V/0286/2011 vom 12.05.2011). 
 
4. Der Hauptausschuss hat am 25.05.2011 darüber hin aus zur Kenntnis genommen, dass 
sich durch die Entscheidung zu 3. die Präsentation der Ergebnisse der Machbarkeitsstu- 
die bis zur Sitzung des Rates am 21.09.2011 verschi ebt und hat die Verwaltung beauf- 
tragt, dem Rat zu seiner Sitzung am 13.07.2011 in e inem Zwischenbericht den aktuellen 
Stand der Machbarkeitsstudie darzustellen.     
 
5. Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 07.0 7.2011 diese Vorlage als Tischvorlage 
zur Kenntnis erhalten. Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Mitte ist die Vorlage per Post 
zugesandt worden.    
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0492/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Reher 
Ruf: 
492-5220 
E-Mail: 
Reher@stadt-muenster.de 
Datum: 
29.06.2011 
Öffentliche Berichts vorlage

2 
V/0492/2011 
 
Weitere Entwicklungen:  
 
Auf den Sachstand aus der Berichtsvorlage V/0820/20 10 vom 02.11.2010 wird verwiesen. Fol- 
gende Entwicklungen im Zusammenhang mit der Erstell ung der Machbarkeitsstudie haben sich 
seitdem ergeben:  
 
1. Das Sportamt hat am 18.11.2010 ein Gespräch mit dem Stadtsportbund Münster e.V. ge- 
führt, um Aussagen über weitergehende Nutzungsbedar fe der Mitgliedsvereine und denk- 
bare Beteiligungsformen oder Fördermöglichkeiten (z.B. Nutzungsentgelte, Beteiligung an 
Betriebs- und Investitionskosten) zu bekommen. Das Ergebnis des Gesprächs lässt sich 
wie folgt zusammenfassen:  
 
- Zur Verbesserung der Trainingsmöglichkeiten der M itgliedsvereine und für die 
Ausweitung des Kursangebotes des Bildungswerkes wir d ein grundsätzlicher Be- 
darf für ein weiteres Bad gesehen. Um einen echten Mehrwert zu erzielen, muss 
das neue Bad ein 50 m-Becken aufweisen. Das wäre u.  a. Voraussetzung dafür, 
dass Münster Landesstützpunkt Schwimmen werden könnte.   
 
- Sinnvoll wäre zusätzlich ein Lehrschwimmbecken be sonders für Kurse, die z.B. 
das Bildungswerk anbietet.  
 
- Zur Optimierung des Angebotes wäre eine flexible Nutzung des Schwimmbeckens 
erforderlich (Hubboden). 
 
- Wünschenswert ist ein „Veranstaltungsbad“ mit Tri büne, um den Vereinen Wett- 
kämpfe etc. zu ermöglichen. Ideal (aber nicht zwing end) wären in diesem Zusam- 
menhang 8 Bahnen à 50 m. Auch diese Maßgabe wäre fü r ein Ziel Landesstütz- 
punkt wichtig.  
 
- Unter diesem Blickwinkel wäre auch ein großzügige s Raumangebot unter dem 
Dach des neuen Bades sinnvoll (Gymnastik, Schulungsräume etc.). 
 
- Der technische Betrieb eines neuen Bades darf nic ht ehrenamtlich durch Vereine 
erfolgen, sondern muss von der Stadt Münster maßgeblich geleistet werden.   
 
2. Die Verwaltung hat allen Schulen Münsters durch eine schriftliche Abfrage die Möglichkeit 
gegeben, sich zu denkbaren Nutzungsmöglichkeiten eines neuen Hallenbades zu äußern, 
sowohl mit Blick auf den regulären Schulschwimmbetr ieb, als auch auf ein weitergehen- 
des Begleitangebot. Das Ergebnis der Umfrage ist wie folgt zusammenzufassen: 
 
- Insgesamt haben sich 49 von 81 Schulen zurück gem eldet (knapp 61%). 
 
- Davon haben 18 Schulen Interesse an einem neuen H allenbad bekundet (22 
%).  
 
- Unter diesen 18 Schulen sind 10 Schulen, die vorh er im Südbad geschwom- 
men sind. Der Anteil der Schulen, die nicht im Südb ad schwammen und jetzt 
ein Interesse an einem neuen Hallenbad äußern, liegt also bei knapp 10 %. 
 
- 5 der 10 Schulen, die früher im Südbad schwammen,  haben kein Interesse an 
einem neuen Hallenbad.  
 
- Das Interesse der früheren „Südbadschulen“ ist na chvollziehbar, weil sich de- 
ren Situation durch Verlagerung in andere Bäder abs ehbar verschlechtert (z.B. 
weitere Fahrwege).

3 
V/0492/2011 
 
- Das Interesse der 8 Schulen, die nicht im Südbad schwammen, bezieht sich 
sowohl auf eine Ausweitung des Angebotes, z.B. durc h zusätzliche Schwimm-
AG’s oder Angebote im offenen Ganztag, aber auch au f eine Verbesserung 
der grundsätzlichen Schulschwimmsituation.  
 
Im Ergebnis ist festzustellen, dass nur ein geringe r Anteil der Schulen, nämlich 18, über- 
haupt ein Interesse an einem neuen Hallenbad äußert  (22 %). Dabei ist nachvollziehbar, 
dass die Schulen, die früher im Südbad geschwommen sind, in der Mehrzahl sind. Insge- 
samt sind die Gründe für das gezeigte Interesse nic ht existenzieller Art (keine Schule 
muss auf das Schulschwimmen verzichten), sondern zi elen entweder auf den Willen zur 
Rückkehr in alte Strukturen oder eine Ausweitung de s außerschulischen oder freiwilligen 
schulischen Angebotes ab.  
 
3. Die Verwaltung hat zur Frage einer Mitfinanzieru ng des Vorhabens durch Anteile Dritter 
Möglichkeiten einer Landes- und Bundesförderung geprüft.   
 
Landesmittel:  
 
Unter Beteiligung des Vereins Südbad e.V. hat die V erwaltung ein Gespräch bei der 
Energie Agentur NRW geführt, um die auf Landesebene  existierenden Förder- und Finan- 
zierungsmöglichkeiten in Erfahrung zu bringen.  
 
Es gibt grundsätzliche Fördermöglichkeiten nach dem  „Progress-Programm“, in dem be- 
sonders auch Sonderprojekte, wie es ein neues Halle nbad mit einem entsprechenden in- 
novativen Konzept wäre („Leuchtturmprojekte“), Berücksichtigung finden könnten.  
 
Die Fördermittel sind in ihrer jährlichen Gesamthöh e beschränkt. Förderzeitraum ist in al- 
ler Regel von Mitte Februar bis Ende Oktober. Geför dert werden max. 15 % der Kosten- 
differenz zwischen den Erstellungskosten für ein St andard-Bad und ein Passivhaus-Bad. 
Darüber hinaus wird der Einbau technischer Bausteine (Solar, Wind …) gefördert.  
 
 Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, muss d as Projekt konkret sein: Es müss- 
te ein Ratsbeschluss zur Erstellung des neuen Bades  gefasst worden sein und darüber 
hinaus die Planung das Bauantragsstadium erreicht haben.  
 
Die Energie Agentur NRW weist darauf hin, dass über  den Bereich der Landesförderung 
hinaus Möglichkeiten der Förderung aus Bundesmittel n bestehen könnten. Eine Förde- 
rung auf EU-Ebene wird nicht gesehen.   
 
Bundesmittel 
 
Denkbare Bundesmittel zur Förderung eines neuen Hal lenbades könnten im Rahmen der 
Förderinitiative Energieoptimiertes Bauen (EnOB) de s Bundesministeriums für Wirtschaft 
und Technologie (BMWi) zur Verfügung stehen. Auf di e schriftliche Anfrage teilt der Pro- 
jektträger dieser Maßnahme, das Forschungszentrum J ülich, schriftlich mit, dass dem 
Leitbild des Projektes „Gebäude der Zukunft“ entspr echend innovative Demonstrations- 
vorhaben vorrangig mit Nutzungen außerhalb des Wohn bereiches gefördert werden kön- 
nen. Dazu zählen auch Freizeitschwimmbäder. Der Pro jektträger Jülich teilt jedoch mit, 
dass er „im Bereich Freizeit- Schwimmbäder bereits einige geförderte Vorhaben nachwei- 
sen kann“, und daher „in erster Näherung eine weite re Passivhaus Schwimmhalle für 
nicht aussichtsreich hinsichtlich einer Förderung durch das BMWi“ hält.

4 
V/0492/2011 
 
 
4. Standortaussagen:  
 
Für den Standort Inselbogen werden durch die Verwal tung 3 Varianten mit Anforderungs- 
profilen an öffentliche Bäder geprüft.  
• Sportbad (6 Bahnen 50 m, Tribüne, optional Sprunga nlage mit 5 m Plattform) 
• Schul- und Vereinsbad (2 Bahnen 50 m und 4 Bahnen 25 m, Lehrschwimm- 
becken) 
• Stadtteilbad (5 Bahnen 25 m, Lehrschwimmbecken, Kl einkinderbereich) 
 
Volumen und Flächenbedarf der Badvarianten nehmen i n der genannten Reihenfolge ste- 
tig ab. Unterschreitungen der Raumbedarfe gem. der KOK-Richtlinie für den Bäderbau 
sind, wie beim Passivhausbad üblich, dabei bereits berücksichtigt. 
 
Alle 3 Varianten sind grundsätzlich am Standort Ins elbogen realisierbar. Das Sportbad 
stellt die Obergrenze dar, könnte (an dem Standort)  aber nicht wesentlich durch wün- 
schenswerte zusätzliche Raumbedarfe für ein Wettkampfbad ergänzt werden. 
 
Lediglich ein Stadtteilbad böte auf dem Grundstück Inselbogen noch größere Flächen für 
zusätzliche ergänzende Nutzungen eines Investorenmo dells. Ob diese Flächenanteile für 
ein tragfähiges, betriebswirtschaftliches Konzept ausreichen wird geprüft. 
 
Bauordnungsrechtlich wären alle 3 Varianten bei stä dtebaulicher Einfügung in die umge- 
bende Bebauung grundsätzlich genehmigungsfähig.  
 
Zur Planungsoptimierung würde an dem denkmalpfleger isch und städtebaulich sensibeln 
Standort, wegen der technischen Anforderungen an ei n Passivhausbad und der zu erwar- 
tenden Investitionssumme ein ggf. europaweites Wett bewerbsverfahren unter Arbeitsge- 
meinschaften von Architekten und haustechnischen Fachplanern erforderlich. 
 
 
5. Technische Information zum Passivhausbad: 
 
Durch passivhaustypische Dämmkonstruktionen in den Außenbauteilen lässt sich theore- 
tisch in solchen Bädern eine deutlich höhere Innenr aum-Luftfeuchte ohne Tauwasseraus- 
fall auf den Bauteiloberflächen realisieren. Damit wird eine wesentliche Energieeinspa- 
rung für die Entfeuchtung erreicht. Lüftung und Ent feuchtung stellen die größten Energie- 
bedarfe in Bädern dar, dem folgen die Beckenwassere rwärmung und der Duschwarm- 
wasserbedarf. Der Wärmeverlust über die Gebäudehüll e hat einen, im Vergleich dazu, 
eher geringen Anteil. 
 
Ein Schwimmbadklima mit (im Passivhausbad) ca. 65-7 5% Luftfeuchte wird allerdings nur 
noch vom Schwimmer mit feuchter Hautoberfläche als angenehm bzw. behaglich wahr- 
genommen. D.h. für andere Nutzungen (Kleinkinder- u nd Ruhezonen, Zuschauerberei- 
che, Personal und Aufsichtsbereiche etc.) müssten s eparate, raumlufttechnisch abge- 
trennte, Bereiche hergestellt werden. 
 
Weiterhin werden an den beiden im Bau befindlichen Passivhausbadprojekten (Bamberg 
und Lünen) sonstige Energiesparmaßnahmen gefördert und erprobt: 
 
• Infragestellung aller bau- und haustechnischen Nor men, Überprüfung auf Energieein- 
sparpotentiale bei abweichenden Sonderausführungen

5 
V/0492/2011 
 
• Reduzierte Umkleide- und Duschplatzanzahl und ande re Abweichungen von den 
Richtlinien für den Bäderbau (KOK), um möglichst ko mpakte Baukörper mit minimier- 
ten Nebenflächen zu erhalten 
• Reduktion der Verdunstungsfläche durch neuartige R innenausbildung 
• Besucherzahlabhängige Regelungen für Lüftung- und Beckendurchströmung 
• Experimenteller Materialeinsatz (z.B. hochdämmende  Glaskonstruktionen etc. ) 
• Wärmebedarfsdeckung weitgehend aus erneuerbaren En ergieformen (Biogas BHKW, 
Holzhackschnitzel) 
• Integrale Planungsansätze u.v.m. 
 
Die Ergebnisse werden bei beiden Bädern in einem me hrjährigen Monitoring begutachtet, 
um die Realisierbarkeit der theoretischen Annahmen im Betrieb zu überprüfen. Aus den 
Ergebnissen könnte im Weiteren eine Veränderung der  bisherigen technischen Regeln im 
Bäderbau folgen. Mit der Veröffentlichung der Ergeb nisse ist frühestens ab 2014/15 zu 
rechnen. 
 
Ausblick/weiteres Verfahren:  
 
Das Sportamt wird – wie im Beschluss des Hauptausschusses vom 25.05.2011 vorgesehen – die 
Option eines privatfinanzierten Multifunktionsbades  in die weitere Recherche zur Machbarkeits- 
studie einbeziehen und dem Rat in seiner Sitzung am  21.09.2011 die Studie präsentieren, um 
dadurch die Grundlage für einen Verfahrensbeschluss zu schaffen.  
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Anlage 8 zur Vorlage 637_2011 Kurzgutachten-Münster-Südbad-2011

20802 Zeichen

Anlage 8 zur Vorlage V/0637/2011 
    
ADAM & PARTNER 
UNTERNEHMENSBERATUNG 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Lofotenstr. 38c 
22145 Hamburg 
 
Fon:  040 - 669 053-49 
Fax:  040 - 669 053-48 
E-Mail:  info@adam-und-partner.de  
 
Bankverbindung: Commerzbank AG (BLZ 200 800 00), Konto-Nr.: 0644508100 
USt-IdNr.: DE 118796695
 
Kurzgutachten 
Stand: 08. August 2011 
 
 
 
Entwicklung  
Standort Südbad 
 
 
 
Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Projektleitung:  Kim Adam 
   Mobil: 0172 – 406 74 35

Gutachten: Entwicklung Standort Südbad 
Auftraggeber: Stadt Münster 
Stand: 08. August 2011
 
ADAM & PARTNER 
UNTERNEHMENSBERATUNG 
Kurzgutachten Standort Südbad 
 
Vorbemerkungen 
 
Die Zielsetzung des vorliegenden Kurzgutachtens besteht darin, konkrete Fragestellun-
gen der Verwaltung und der Politik der Stadt  Münster zur Standortentwicklung „Am In-
selbogen“ zu beantworten und durch Fakten zu hinterlegen. Besondere Berücksich-
tigung sollen die folgenden, von den zuständigen Mitarbeitern der Stadt Münster vorge-
legten Grundlagendaten finden: 
 
1. Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2010 „Ein neues Südbad ist das Ziel!“ vom 
02.03.2010 
 
2. Machbarkeitsstudie Südbad – Inhaltsbeschreibung der Konzeptvarianten, Stand: 
16.06.2011, zuzüglich Konzept-Skizzen für die Varianten 1 bis 3, Maßstab M 1 : 500 
 
3. „Referenzobjekt Investorenbad“ (Beispiel Fitness First Platinum Swim Club „Zehlen-
dorfer Welle“, Berlin) 
 
Im Schwerpunkt sollen die folgenden Fragen inhaltlich, konzeptionell und hinsichtlich der 
Auswirkungen in wirtschaftlicher Hinsicht beantwortet werden: 
 
¾ Ist das Grundstück „Am Inselbogen“ für die Bebauung mit einem wirtschaftlich trag-
fähigen öffentlichen Schul- und Sportbad unter den in dem o.a. Ratsantrag genannten 
Vorgaben geeignet? 
 
¾ Gibt es Investoren- und/oder Betreibe rmodelle, in denen ein öffentliches Bad ohne 
öffentlichen Zuschuss betrieben wird? 
 
¾ Welche wirtschaftlich tragfähige Nutzung von zu einem öffentlichen Schwimmbad 
komplementären Zusatzangeboten wäre an dem Standort denkbar? Und welche 
Prämissen müssten dann durch den Standort bzw.  durch die Stadt Münster erfüllt 
werden? 
 
 
1.    Eignung des Grundstücks 
 
Die Frage, ob das Grundstück „Am Inselbogen“ für die Bebauung mit einem wirtschaft-
lich tragfähigen öffentlichen Schul- und Sportbad unter den in dem Ratsantrag vom 02. 
03.2010 genannten Vorgaben geeignet ist, muss mit „nein“ beantwortet werden. We-
sentliche Gründe sind zum einen die Tatsache, dass es in Deutschland kein einziges 
 
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Gutachten: Entwicklung Standort Südbad 
Auftraggeber: Stadt Münster 
Stand: 08. August 2011
 
ADAM & PARTNER 
UNTERNEHMENSBERATUNG 
Schul- und Sportbad gibt, das in öffentlicher Regie wirtschaftlich erfolgreich betrieben 
wird - der Deckungsbeitrag liegt in der Regel bei etwa 30% bis 45%.  
Zum anderen zeigen die für ein öffentliches Schul- und Sportbad erarbeiteten Konzept-
varianten, dass auf dem vorhandenen Grundstück „Am Inselbogen“ mit seiner Größe 
von nur 5.500 m² wenig Spielraum für ei n angemessen dimensioniertes Angebot be-
steht: 
 
¾ In Variante 1 „Sportbad“ mit einem 50- x 15-m-Sportbecken beträgt der Flächenbe-
darf 2.160 m², das Verhältnis zwischen überbauter Fläche und Grundstücksgröße 
liegt bei 0,39. Diese Variante ist nur dann ernsthaft zu erwägen, wenn in Münster ein 
Leistungsstützpunkt Schwimmen etabliert werden soll. Das Investitionsvolumen für 
einen derartigen Neubau ist mit etwa 12,0 Mio. EUR (netto) zu veranschlagen. Vari-
ante 1 ist ein reines Sportbad, das für Schwimmanfänger und Nicht-Schwimmsportler 
keine Eignung aufweist. Es zeigt eine ausschließlich sportfunktionale Nutzungsmög-
lichkeit – zu entsprechenden Eintrittspreisen. Mangelnde Zusatzangebote können den 
defizitären Badbetrieb – auch aus Gründen des fehlenden Platzangebotes – nicht 
quersubventionieren.  
 
¾ Variante 2 „Schul- und Vereinsbad“ sieht neben zwei 50-m-Bahnen zusätzlich vier 
25-m-Bahnen in einem Sportbecken sowie ein separates Lehrschwimmbecken vor. 
Der Flächenbedarf beträgt ebenfalls 2.160 m². In dieser Variante liegt das Verhältnis 
zwischen überbauter Fläche und Grundstücksgröße ebenfalls bei 0,39, als Investiti-
onsvolumen sind rd. 9,5 Mio. EUR (netto) zu veranschlagen. Variante 2 wendet sich 
ebenfalls an Sportschwimmer, bietet ergänzend jedoch Schwimmanfängern Raum. 
Auch hier zeigt sich ein sportfunktionales  Konzept, für das keine Wirtschaftlichkeit 
darstellbar ist. 
 
¾ Variante 3 „Stadtteilbad“ beinhaltet neben einem 12,5-  x 25-m-Sportbecken ein 
Lehrschwimmbecken sowie die Option eines Planschbeckens. Hier liegt der Flächen-
bedarf bei 1.675 m². Das Verhältnis von überbauter Fläche zu Grundstücksgröße be-
trägt in dieser Variante 0,30, das Investitionsvolumen etwa 6,5 Mio. EUR (netto). Va-
riante 3 deckt neben Sportschwimmern und Schwimmanfängern ergänzend die Be-
dürfnisse von Familien mit kleinen Kindern ab – allerdings ohne räumliche oder akus-
tische Abtrennung und ohne ausreichende Trockenflächen. Dieses Konzept ist eben-
falls sportfunktional, die Attraktivität fü r Familien ist aufgr und der geringen Aufent-
haltsfläche fraglich.  
 
Sollten die Varianten in Passivhausstandard realisiert werden, so erhöhen sich die In-
vestitionsvolumina um etwa 20% bis 25%! Allerdings besteht in diesem Fall die Möglich-
keit, Fördermittel (z.B. bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) oder dem Minis-
terium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen) einzu-
 
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Gutachten: Entwicklung Standort Südbad 
Auftraggeber: Stadt Münster 
Stand: 08. August 2011
 
ADAM & PARTNER 
UNTERNEHMENSBERATUNG 
werben. Über die konzeptionellen und wirtschaftlichen Folgen eines Bades in Passiv-
hausstandard liegen allerdings noch keine belastbaren Erkenntnisse vor, da sich die ein-
zigen derartigen Bäder in Bamberg und Lünen derzeit noch im Bau befinden. 
 
Die operativen Zuschüsse pro Besuch dürften sich in allen drei Varianten in einem Be-
reich zwischen 3,00 und 4,50 EUR bewegen, unter Zugrundelegung der kalkulatorischen 
Kosten wird der Zuschuss im Deckungsbeitrag II in Variante 1 am höchsten, in Variante 
3 am geringsten sein. 
 
In die weiteren Überlegungen zum eventuellen Neubau eines Bades am Standort des 
ehemaligen Südbades sind ergänzend folgende Überlegungen einzubeziehen:  
In dem Ratsantrag vom 02.03.2010 wird al s Prämisse für den Neubau eines solchen 
Bades unter anderem genannt: „Vielseitige Nutzbarkeit: Eignung des Bades mit Schwer-
punkten auf Schul- und Freizeitschwimm en, Vereins- und Hochschulsport,…“  (Punkt 
4.1). In der Begründung hei ßt es unter anderem, durch den Abriss des Südbades 
„…wurde Schwimmen, Baden und Planschen nicht nur quantitativ eingeschränkt…“, an 
anderer Stelle wird ergänzt: „Zu beachten sind auch die wachsenden Bedarfe für ge-
sundheitsorientiertes und therapeutisches Schwimmen und Bewegen im Wasser…“ .  
 
Hieraus ist zu schließen, dass sich ein neues Bad mit einem breiten Angebot präsentie-
ren sollte, das folgende Komponenten enthält: 
 
¾ Sportbereich mit 50- oder 25-m-Sportbecken und Lehrschwimmbecken  
 
¾ Kinderbereich mit Planschbecken 
 
¾ Erholungsbereich mit Becken für Gesundheitsbewusste bzw. Entspannungssuchende 
 
Unter Betreibergesichtspunkten sowie unter  dem Aspekt einer konfliktfreien Nutzung 
müssten diese Bereiche jeweils räumlich und akustisch voneinander getrennt sein. Zu-
dem gehörten dann adäquate Aufenthaltsflächen zu den Anforderungen. Unter dem As-
pekt der Wirtschaftlichkeit müssten dann Profitcenter, wie zum Beispiel eine Sauna, eine 
Gastronomie, ein Shop o.ä. zugeschlagen werden. Zudem müssten in diesem Fall hin-
reichend viele Pkw- und Fahrrad-Stellplätze geschaffen werden. Auf dem bestehenden 
Grundstück mit seiner Größe von 5.500 m² ist dies schlicht nicht möglich – der Flächen-
bedarf für ein derartiges Angebot liegt je nach Konzept bei etwa 2 bis 4 Hektar. Die Rea-
lisierung eines solchen Bades entspräche einem Freizeitbad, das alle Zielgruppenbe-
dürfnisse abdeckt, und ist für Münster nicht verträglich.  
 
 
 
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Gutachten: Entwicklung Standort Südbad 
Auftraggeber: Stadt Münster 
Stand: 08. August 2011
 
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UNTERNEHMENSBERATUNG 
2.    Investoren und/oder Betreibermodelle 
 
In Deutschland existieren einige, wenige Investoren- und/oder Betreibermodelle, in de-
nen ein öffentliches Bad ohne öffentlichen Zuschuss betrieben wird. Dies sind aber aus-
schließlich größere kommerzielle Anlagen, wie z.B. die Therme Erding oder (inzwischen) 
das Mediterana in Bergisch-Gladbach. Im  Durchschnitt erzielen Freizeitbäder in 
Deutschland einen Kostendeckungsgrad von 65%  bis 80%, einige schaffen eine De-
ckung oder sogar Überdeckung der operativen Kosten. Der Kapitaldienst wird in der Re-
gel nicht gedeckt. Öffentliche Hallenbäder, die überwiegend dem Sportschwimmen die-
nen, können ohne öffentliche Zuschüsse nicht betrieben werden (vergl. Punkt 1.). Es ist 
zu beachten, dass privatwirtschaftliche In vestoren und/oder Betreiber grundsätzlich 
kommerzielle Zwecke verfolgen und keinerlei (!) wirtschaftliches Risiko eingehen.  
 
¾ Private Bäderinvestoren und -betreiber verdienen am Bau, die Vertragsgestaltung 
erfolgt in der Regel über Fortfaitierungsverträge. Wird später der Betrieb übernom-
men, so wird ein fester oder flexibler Zuschuss vereinbart. Sollte dieser nicht zur De-
ckung des Betriebes ausreichen, werden Verträge oft genug beendet und die betrof-
fene Kommune erhält über das Heimfallrecht die Immobilie zurück – und muss den 
Betrieb selbst organisieren.  
 
¾ Reine Betreibergesellschaften erhalten ebenfalls einen vertraglich vereinbarten Zu-
schuss sowie eine Management-Gebühr. Diese Betreiberverträge laufen in der Regel 
über 5 Jahre und werden danach neu ausgeschrieben.  
 
Insgesamt existieren unter den privaten Investoren und/oder Betreibern in der Bäder-
branche neben seriösen Unternehmen auch solche mit zweifelhaftem Ruf – hier ist in 
jedem Fall Sorgfalt bei der Auswahl möglicher Partner walten zu lassen. 
 
Neben diesen branchenbezogenen Ausprägungen existieren weitere Anbieter von Bä-
dern, z.B. in Fitness-Clubs, Hotels, Wohnanlagen und in Vereinshand. Als Referenzen 
für das Grundstück des ehemaligen Südbades in Münster wird folgende Auswahl heran-
gezogen: 
 
¾ In Berlin-Zehlendorf besteht der Fitness First Platinum Swim Club in der Clayallee 
328. Auf diesem Grundstück befand sich ur sprünglich ein abgängiges funktionales 
Hallenbad. Da das Grundstück in der Vergangenheit als Stadtbad des Bezirks genutzt 
wurde, gab es die Auflage, im Neubaukonzept wiederum ein öffentliches Schwimm-
bad zu integrieren. Über eine Projektentwicklung wurde ein Gesamtareal von 20.000 
m² mit dem Freizeit- und Geschäftshaus „Zehlendorfer Welle“ errichtet und im Herbst 
2008 eröffnet. Auf einer Fläche von rd. 6.000 m², verteilt auf 2 Geschosse, existieren 
hier Einzelhandelsgeschäfte, Gastronomien etc. Ein Ärztezentrum ist ebenfalls Be-
 
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Gutachten: Entwicklung Standort Südbad 
Auftraggeber: Stadt Münster 
Stand: 08. August 2011
 
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UNTERNEHMENSBERATUNG 
standteil des Gebäudekomplexes, eine Teifgar age bietet 360 Stellplätze. In einem 
durch eine Passage verbundenen Gebäudeteil wurde auf einer Fläche von 4.700 m² 
der Club des kommerziellen Kettenanbieters Fitness First errichtet mit der Auflage, in 
einem Schwimmbad mit 25-m-Sportbecken öffentliches Schwimmen zuzulassen. An 
Wochentagen ist die Öffentlichkeit in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr und an den 
Wochenenden von 12.00 bis 16.00 Uhr zugelass en, der Eintritt beträgt 5,50 EUR 
(Ermäßigte: 4,50 EUR). Schul- und Vereinsschwimmen finden nicht statt. Eine Ta-
geskarte für den Club beinhaltet die Nutzung aller Angebote einschließlich Fitnessbe-
reich und Sauna, sie kostet 25,00 EUR. Die Clubmitgliedschaften sind gestaffelt und 
bewegen sich in einem Spektrum von 44,90 EUR bis 110,00 EUR pro Monat. Das 
Bad wird nicht subventioniert und finanziert sich durch die Club-Mitgliedschaften bzw. 
Tagesgäste. 
 
¾ Auch in anderen Fitnessclubs, vorwiegend des Premium-Segmentes, sind Sportbe-
cken oder Pools Bestandteil des Angebotes – so zum Beispiel bei den Kettenanbie-
tern MeridianSpa, Holmes Place und Aspr ia. Diese Clubs bieten auf Flächen zwi-
schen 3.000 und 14.000 m² neben Fitnesstraining, Kursen und gastronomischen An-
geboten auch größere Wellnessbereiche mi t Saunen an. Grundsätzlich sind diese 
Clubs den Mitgliedern oder Tagesgästen vorbehalten, die Tageskarten bewegen sich 
in einem Spektrum von 15,00 EUR bis 35,00 EUR. Die Clubs finanzieren sich durch 
einen größtmöglichen Stamm an vertraglich gebundenen Mitgliedern. In Einzelfällen 
gelingt es dennoch, rd. 60.000 Tagesgäste pro Jahr zu rekrutieren. 
 
¾ Im Falle des Betriebes von Bädern durch Vereine erfolgt der Betrieb in der Regel 
durch ein hohes und stark von den Führungspersönlichkeiten des jeweiligen Vereins 
abhängiges ehrenamtliches Engagement. Üblicherweise werden Kosten für die bauli-
che und technische Wartung dieser Bäder durch die Kommune, die Stadtwerke oder 
eine eigens gegründete Bäderbetriebsgesellschaft getragen. Zu beachten ist auch, 
dass der Betrieb von Bädern sehr strengen Richtlinien bezüglich der Verkehrssiche-
rung und insbesondere der Aufsichtspflicht unterliegt. Deren Einhaltung ist durch die 
betreibenden Vereine sicherzustellen, da hier hohe Haftungsrisiken bestehen. Den-
noch soll das nachstehende Beispiel nicht unerwähnt bleiben. 
 
¾ In Hamburg betreibt der 1987 gegründete Verein Aktive Freizeit e.V. (VAF) auf ge-
meinnütziger Basis eine rd. 3.000 m² große Freizeitanlage. Das so genannte „Aktiv-
bad“ (früher: Reemtsma-Bad) mit seinem 25-m-Schwimmbecken (unterteilt in Nicht-
schwimmer- und Schwimmerbereich) und integrierter Sprunganlage ist ein Angebots-
bestandteil. Darüber hinaus bietet die Einrichtung eine funktionale Sauna mit Sauna-
garten, zwei Sporthallen, einen Spinningraum, ein „Studio für gesunde Fitness“, kos-
tenlose Kinderbetreuung in einem separaten Bereich, eine integrative Bewegungskin-
dertagesstätte sowie eine Gastronomie. An einem separaten Standort betreibt der 
 
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Gutachten: Entwicklung Standort Südbad 
Auftraggeber: Stadt Münster 
Stand: 08. August 2011
 
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UNTERNEHMENSBERATUNG 
Verein zudem die Kinder-Sportschule KISS. Der Verein finanziert sich aus (relativ ho-
hen) Mitgliedsbeiträgen und Einsteigergebühren, wobei Mitgliedschaften grundsätz-
lich für ein Jahr abgeschlossen werden. Das Spektrum der Mitgliedschaften ist sehr 
weit gefächert, das Bad st eht nur zu den Kernnutzung szeiten (Frühschwimmen, 
Nachmittag, teilweise Spätschwimmen) zur Verfügung. Schulschwimmen und öffentli-
ches Schwimmen im Sinne ungebundener Einzelei ntritte existieren nicht, Vereins-
schwimmen bezieht sich nur auf die Mitgli eder des VAF. Der Verein zählt derzeit 
3.751 Mitglieder, davon nutzen 900 ausschließlich die Schwimm-Mitgliedschaft und 
weitere 1.700 die kombinierte Mitgliedschaft Fitness und Schwimmen. Das operative 
Geschäft wird nicht subventioniert, für Investitionen werden über den Hamburger 
Sportbund rd. 20% Fördermittel eingeworben. Der VAF beschäftigt 12 Mitarbeiter 
(mehr als 30 Stunden pro Woche, ohne Kindertagesstätte).  
 
 
3.    Komplementäre Zusatzangebote 
 
Das Spektrum an wirtschaftlich tragfähi gen Nutzungen von zu einem öffentlichen 
Schwimmbad komplementären Zusatzangeboten ist theoretisch breit - an dem sehr be-
grenzten Standort in Münster allerdings nicht darstellbar. Neben den klassischen Zu-
satzangeboten, wie Sauna, Massagen / Physiotherapie / Wellness und Gastronomie 
könnten z.B. ein Kinder-Indoor-Spielzentrum, ein großer Fitnessclub, eine Großsauna-
anlage, ein Ärztezentrum, eine Anlage für Seniorenwohnen bzw. allgemeine Wohnbe-
bauung angedacht werden. Als halbwegs realisti sch erscheinen lediglich die letztge-
nannten Optionen – für die zudem ausreichende Parkflächen geschaffen werden müss-
ten: 
  
¾ Im Falle einer allgemeinen Wohnbebauung mit einem kleinen, nicht-öffentlichen 
Schwimmbad würde die Finanzierung allerdings auf die Mietnebenkosten umgelegt 
und entspräche einem exklusiven Wohnangebot.  
 
¾ Ähnlich verhält es sich mit einer Senioren-Wohnanlage. Hier sind zudem die Stand-
ortrahmenbedingen und die Nachfrage sorgfältig zu prüfen, da ältere Menschen heute 
den längstmöglichen Aufenthalt in ihre r eigenen Wohnung und dem vertrauten 
Wohnumfeld bevorzugen. Fußläufig erreichbar müssen dann auch die Einrichtungen 
für den täglichen Bedarf (Kiosk, Lebensmittelgeschäft etc.) und am besten ein Ein-
kaufsschwerpunkt sowie Ärzte oder ein Ärztehaus sein.  
 
¾ Auch ein Ärztehaus mit einem Spezialisierungsschwerpunkt und einem integrierten, 
nicht-öffentlichen Therapiebad könnte geprüft werden.  
 
 
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Auftraggeber: Stadt Münster 
Stand: 08. August 2011
 
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UNTERNEHMENSBERATUNG 
¾ Eine interessante Option könnte zudem in der Errichtung einer großzügigen Sauna-
anlage mit integriertem Pool bestehen. Auch für ein solches Angebot ist die aktuelle 
Marktsituation zu ermitteln. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass ein privater In-
vestor und Betreiber kein öffentliches Schwimmen zulassen wird und das integrierte 
Badeangebot lediglich den Hausgästen vorbehalten bleibt.  
 
Für die wenigen, halbwegs realistischen Optionen von zu einem Schwimmbad komple-
mentären Zusatzangeboten ist im Grundsatz festzustellen, dass am Standort des ehe-
maligen Südbades allein schon aufgrund der mit nur 5.500 m² sehr begrenzten Grund-
stücksfläche ein öffentliches Bad nicht realistisch erscheint. Sollte am Standort „Am In-
selbogen“ ein öffentliches Bad realisiert werden, so sind die vorgelegten Konzeptvarian-
ten 1 bis 3 mit Investitionsvolumina zwischen 6,5 und 12,0 Mio. EUR (netto) bzw. zwi-
schen rd. 8,0 und 15,0 Mio. EUR (netto, Pa ssivhausstandard, abzüglich Fördermittel) 
anzusetzen. Diese Mittel müssten in einer realistischen Einschätzung ebenso von der 
Stadt Münster aufgebracht werden, wie der jährliche Zuschuss.  
 
Und auch der Betrieb des Bades (z.B. Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht, techni-
sche und bauliche Wartung) ist sicherzustellen – entweder durch die Stadt Münster oder 
einen Verein. Im letzten Fall sind die Rahmenbedingungen der Betriebsüberlassung ü-
ber entsprechend gestaltete Verträge abzudecken. Aus den Erfahrungen der Praxis ist 
davon auszugehen, dass die Stadt Münster dann ebenfalls einen (geringeren) Betriebs-
kostenzuschuss leisten muss.  
 
 
4.    Fazit 
 
Das Kurzgutachten zu einem Bad-N eubau am Standort des ehemaligen Südbades 
schließt mit einem negativen Ergebnis: 
 
¾ Ein öffentliches Bad ist nur durch ei n großes, monetäres Engagement der Stadt 
Münster realisierbar ist. Neben den Investitionskosten müsste zumindest ein Teil der 
Betriebskosten durch entsprechende Zuschüsse getragen werden. 
Die im Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2010 vom 02.03.2011 formulierten Anforde-
rungen an ein neues Bad könnten - wegen des  relativ kleinen Grundstückes von 
5.500 m² - konzeptionell zudem nur teilweise erfüllt werden. Die engagierte Absicht 
des Betriebes durch Vereine wäre an spezifische Rahmenbedingungen zu knüpfen, 
die jedoch ebenfalls zu einem großen investiven und betrieblichen Finanzierungsbe-
darf durch die Stadt Münster führen.  
 
 
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Stand: 08. August 2011
 
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UNTERNEHMENSBERATUNG 
¾ Die Wahrscheinlichkeit, für den Bau und den Betrieb des neuen Bades einen seriösen 
(!) privaten Investor zu finden, ist aufgrund der Standort-Rahmenbedingungen nicht 
gegeben. Ausnahme: Die Stadt Münster ist bereit, jährliche Zuschüsse zu zahlen. 
 
¾ Eine Zuordnung komplementärer und wirtschaftlich tragfähiger Zusatzangebote zur 
Finanzierung eines neuen öffentlichen Bades ist am Standort „Am Inselbogen“ auf-
grund der geringen Grundstücksgröße nicht darstellbar. 
 
¾ Die Bebauung des Grundstücks mit Einrichtungen, wie Wohnanlage, Senioren-Wohn-
heim, Ärztezentrum oder Großsaunaanlage, könnte die Errichtung eines nicht-öffent-
lichen Schwimmbades mit nur eingeschränkter öffentlicher, schulischer und vereins-
bezogener Nutzung beinhalten, ist aber anhand der Marktgegebenheiten sorgfältig zu 
prüfen.  
 
 
  
 
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Anlage 6 -V2_Schul-Vereinsbad

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Beratungsverlauf (6)

15.09.2011 Sportausschuss
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
20.09.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
20.09.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
20.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
21.09.2011 Hauptausschuss
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
21.09.2011 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Inselbogen 3
  • Grüner Grund

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0637/2011
Typ
Vorlagen
Datum
01.09.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37