V/0637/2011
Machbarkeitsstudie für den Bau eines neuen Hallenbades an gleicher Stelle des ehemaligen Südbades
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Anlage 4 zur Vorlage 637_2011 Südbad_Fragebogen Schulen
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Absender Datum
________________________ _____________
Tel.:
________________________
Stadt Münster
Sportamt
Herrn Reher
Nutzung eines potenziellen neuen Hallenbades an der Stelle des früheren Südbades
O Unsere Schule hat für das Schulschwimmen
Interesse an der Nutzung eines neuen
Hallenbades.
O Unsere Schule hat außerhalb des Schulschwimmens
Interesse an der Nutzung ei-
nes neuen Hallenbades
Hinweise zur Art der gewünschten Nutzung
_____________________________________________________________
_____________________________________________________________
O Unsere Schule hat kein Interesse an der Nutzung eines n euen Hallenbades.
_____________________________________
Unterschrift
Anlage 1 zur Vorlage 637_2011 Südbad_Ratsantrag
11480 Zeichen
1 02.03.2010 Ratsantrag Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2010 Ein neues Südbad ist das Ziel! Der Rat möge beschließen 1. Durch die Schließung von Hallen- und Freibädern haben sich die Bedingungen für den Schwimmunterricht von Schu len, für die Arbeit der Sportvereine und für alle Mensch en in Münster, die gern schwimmen, erheblich verschlechte rt. Besonders folgenreich war der Abriss des Südbades. 2. Um die eingetretenen Defizite auszugleichen, spr icht sich der Rat der Stadt für den Neubau eines „Bürgerbades Süd bad“ an gleicher Stelle des ehemaligen Bades aus. Eine abschließende Ratsentscheidung erfolgt nach Klärung der Rahmenbedingungen. 3. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die Errich tung eines neuen Bades konzeptionell und planerisch vorzuberei ten. Dabei sind Schulen, Sportvereine, die Hochschulen ebenso wie Organisationen zur Förderung der Gesundheit sow ie der gemeinnützige Schwimmverein Südbad e. V. zu beteiligen. 4. Zur Klärung der funktionellen, der baulichen und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ein neues Ba d wird zunächst eine Machbarkeitsstudie erstellt. Sie soll die konkreten Möglichkeiten am Standort des alten Südba des klären. Dabei ist von folgenden Zielsetzungen auszugehen: 4.1 Vielseitige Nutzbarkeit: Eignung des Bades mit Schwerpunkten auf Schul- und Freizeitschwimmen, Vereins- und Hochschulsport, 4.2 Sparsamkeit bei Bau und Betrieb: „Schlankes“ Raumprogramm, geringe Betriebskosten durch Passivhausstandard, 4.3 Modellprojekt „Solarbad“: Minimaler Energieverb rauch und maximale Ausnutzung solarer Energie, 4.4 Prüfung des Einsatzes von Salzelektrolyse als Reinigungsverfahren, 4.5 Rationelle und kostensparende Bewirtschaftung: Betriebsführung möglichst durch den Verein Bürgerb ad Südbad e.V. und Beteiligung von Schulen, Sportverei nen und anderen Nutzergruppen (ggf. Hochschulen). Die Erfahrungen mit dem Bürgerbad Handorf sind hierbei zu berücksichtigen, 4.6 Mitfinanzierung der Investition durch Anteile D ritter: Einwerbung von Fördermitteln des Landes, Deutschen Umweltstiftung u. a., Beteiligung der Öffentlichkei t (z. B. Bürgerdarlehn), der Wirtschaft und von Investoren. Zur 2 Finanzierung städtischer Anteile ist insbesondere die Einbeziehung städtischer Gesellschaften zu prüfen. 5. Vorschläge für den Untersuchungsumfang und –abla uf etc. der Machbarkeitsstudie legt die Verwaltung vor. An der Ausarbeitung dieser Vorschläge ist der Schwimmverein Südbad e. V. zu be teiligen. Die Ergebnisse der Studie werden im Laufe des Jahres 2010 vorgelegt un d öffentlich präsentiert. Entscheidungen über konkrete Maßnahmen der Planung (Realisierungswettbewerb) trifft der Rat im Anschluss. 6. Die Beratungen im Rat sind im AUB, im Ausschuss für Finanzen, im Schulausschuss und im Sportausschuss vorzubereiten. Die Federführung für das Projekt obliegt dem AUB. 7. Die Anregung des gemeinnützigen Schwimmvereins S üdbad e. V. Nr. 163 vom 20.12. 2009, eine standortbezogene Ermittlung der B edarfe und der Möglichkeiten durch das Sportwissenschaftliche Institut der WWU d urchzuführen zu lassen, ist damit erledigt. Kosten und Finanzierung Es entstehen keine Kosten. Die Machbarkeitsstudie s oll von der Verwaltung erarbeitet werden. Schulen, Vereine und Öffentlichkeit werden gebeten, sich an der Erarbeitung der Studie „ehrenamtlich“ zu beteiligen. Begründung: 1. Ein neues Südbad ist das Ziel! Durch die Schließung von Hallen- und Freibädern ist die Qualität der Freizeit- und Sportangebote in der Stadt erheblich gesunken. Die Investitionen in die verbliebenen Hallen- und Freibäder verbessern die Angebote, sie wiegen aber nicht auf, was zuvor durch Sparpolitik à la Rödl eingespart wurde. Das gilt insbesondere für das Südbad. Durch die Sch ließung und den späteren Abriss des Hallenbades am Inselbogen wurde Schwimmen, Bade n und Planschen nicht nur quantitativ eingeschränkt – der Wegfall des Südbade s brachte qualitative Verschlechterungen: • Schulen aus dem Einzugsbereich müssen, um Schwimmu nterricht und Schwimmen als Sportunterricht anbieten zu können, auf unzumut bar weit entfernte Standorte ausweichen. Die Folgen sind spürbare Einschränkunge n der Angebote und dass immer weniger Kinder bis zum Abschluss ihrer Grunds chulzeit sicher Schwimmen lernen. • Sportvereine müssen für Training und Wettkampf auf ohnehin schmale Angebote in anderen Bädern ausweichen, gleiches gilt für die Re ttungsschwimmerausbildung der DLRG. Die Ausbildung zum Rettungsschwimmer wird zunehmend weniger attraktiv. • Menschen in der gesamten südlichen Innenstadt habe n den kurzen Weg zum Schwimmbad verloren. 3 Nachteilig wirkt sich der Wegfall des Südbades auch auf die Lehrerausbildung durch die WWU und auf den Hochschulsport aus. Die ohnehin begrenzten Kapazitäten der Münsteraner „Bäderlandschaft“ für diese Nachfrage s ind noch weiter zusammengeschmolzen. Schwimmen findet für die Hochs chulen fast nur noch „auf dem Trockenen“ statt. Es rächt sich nun, dass die seinerzeitige Ratsmehrh eit das von Wenzel und Partner in seinem Bädergutachten als Alternative zur Sparversi on vorgelegte angebotsorientierte Konzept für Schwimmen in Münster nicht akzeptiert h at. Es sah vor, das Südbad zu erhalten, zu modernisieren bzw. neu zu bauen und al s Schul-, und Sportbad zu profilieren. Es rächt sich, dass CDU und FDP die An gebote der Initiative „Bürgerbad Südbad“ (heute: gemeinnütziger Schwimmverein Südbad e. V.) für einen einstweiligen Weiterbetrieb des Südbades unter Beteiligung der In itiative ausgeschlagen haben. Ohne Not ausgeschlagen haben, wie das Beispiel des Bürgerbades in Handorf eindeutig zeigt – beim Südbad wollten CDU und FDP n icht auf die bürgerschaftliche Bereitschaft eingehen, Verantwortung zu übernehmen. Die Aufgabenstellung, ein neues Südbad am Standort des ehemaligen Bades zu realisieren, gilt für alle politischen Kräfte in de r Stadt. Sie ergibt sich nicht vorrangig aus rechnerischen Kalkulationen. Wie viel Wasserflä che pro EinwohnerIn in Münster und im Vergleich zu anderen Städten vorhanden ist, trägt nur bedingt als Entscheidungsgrundlage für oder gegen das Projekt b ei. Grundlagen der politischen Entscheidung für ein neues Südbad sind die qualitat iven Verschlechterungen, die Schulen, Vereine und Schwimminteressierte getroffen haben. Die politische Entscheidung für ein neues Südbad soll sicherstelle n, dass Kinder wieder ohne Schwierigkeiten schwimmen lernen, dass Jugendliche in Vereinen wieder ohne Einschränkungen Schwimmsport treiben, dass Senioren sich durch schwimmen fit und gesund halten und dass schwimmbegeisterte Menschen aus dem gesamten Bereich der südlichen Innenstadt wieder zu Fuß oder mit dem Rad zum Bad kommen können. Die gegenwärtige Situation ohne Südbad stellt einen eklatanten Mangel an kommunaler Daseinsvorsorge dar. Begründet wird unsere Entscheidung für ein neues S üdbad zusätzlich durch die Perspektiven, die sich für die Lehrerausbildung der WWU und für den Hochschulsport ergeben könnten. Wissenschaftliche Untersuchungen m achen darauf aufmerksam, dass die sportwissenschaftliche Ausbildung in Münst er bei insgesamt hohem Niveau unter dem Mangel an geeigneten Sportstätten im Bere ich des Schwimmens leidet. Das bundesweite Ranking sieht das sportwissenschaftlich e Institut der WWU nur deshalb nicht ganz vorn, weil ein Bad fehlt. Ein neues Südb ad kann deshalb auch ein wichtiger Zugewinn für die Sportwissenschaften an der WWU sein. Zu beachten sind auch die wachsenden Bedarfe für ge sundheitsorientiertes und therapeutisches Schwimmen und Bewegen im Wasser, vo r allem aus dem Kreis der SeniorInnen. Münster sollte sich als Gesundheitssta dt auch auf diesem Feld mit guten Angeboten qualifizieren. 2. Vielseitige Nutzbarkeit – sparsame Realisierung – Betrieb durch Vereine und Nutzergruppen Zielgruppen für das neue Südbad sind Schulen, Verei ne und die Öffentlichkeit im gesamten Südviertel. Das Raumprogramm für das Bad i st auf diese Bedarfsgruppen auszurichten. Zu berücksichtigen sind auch Nachfrag en aus der wachsenden Bewegung für mehr Gesundheit und für Wohlbefinden. Schwimmen spielt dabei offenbar eine große Rolle. Als künftige Nutzer zu berücksichtigen sind schließlich auch 4 die Hochschulen in der Stadt, die für die Ausbildun g (von LehrerInnen) dringend mehr Schwimmsportmöglichkeiten benötigen. Der Betrieb des Bades soll auch aus Kostengründen s oweit möglich in die Hände von Vereinen und Nutzergruppen gelegt werden. Die Stadt Münster verfügt über große Erfahrungen mit den sog. „Schlüsselgewaltverträgen“, die für Sporthallen mit Vereinen abgeschlossen werden. Diese Erfahrungen lassen sich sicherlich auch auf den Betrieb einer Schwimmhalle übertragen. An der Betriebsführu ng sollten neben dem gemeinnützigen Schwimmverein Südbad e. V und andere n Sportvereinen auch die Schulen und Hochschulen beteiligt werden. 3. Modellprojekt: Passivhausstandard – Nutzung sola rer Energie – Senkung der Betriebskosten Schwimmhallen sind besonders folgenkostenintensive Einrichtungen: Aufwendungen für Aufsichtspersonal (SchwimmmeisterInnen) und für die Kundenbetreuung, für die Wasseraufbereitung (incl. Verbrauch) und für die En ergieversorgung übersteigen bereits nach wenigen Jahren die Investitionskosten. Ziel muss es deshalb sein, das neue Südbad so sparsam wie möglich betreiben zu kön nen. Grundlagen einer effizienten und kostengünstigen Betriebsweise sind bereits bei Beginn der Planung zu legen. Angestrebt wird deshalb ein Bad, das folgende Eigenschaften aufweist: • hoher Wärmedämmstandard des Gebäudes, möglichst Pa ssivbauweise, • Nutzung der Solarenergie durch Kollektoren für di e Wassererwärmung und durch PV, • Wärmerückgewinnung aus dem Brauchwasser sowie • Tageslichtsteuerung zur Begrenzung der Beleuchtung senergie. Geprüft werden soll zudem die Wasserreinigung durch das Salzelektrolyseverfahren. 4. Machbarkeitsstudie zur Vorbereitung konkreter Pl anungen Die Antragsteller gehen davon aus, dass die Machbar keitsstudie von der Verwaltung selbst erarbeitet werden kann. Aufträge an sachvers tändige Dritte sollen aus Kostengründen nur dann vergeben werden, wenn weder die Verwaltung noch die Beteiligten am Planungsprozess über entsprechende I nformationen und Kenntnisse verfügen. Vereine, Schulen, weitere Nutzergruppen und die Öff entlichkeit sollen an der Erarbeitung der Studie in geeigneter Weise beteilig t werden. Erwartet werden Vorschläge für das • Nutzungs- und Raumprogramm für das neue Bad, • Gebäude- und Technikkonzept sowie für das • Betriebskonzept. Erwartet werden auch Lösungsvorschläge für die verk ehrliche Erschließung, hier insbesondere für Busse (Schülerverkehr) und für den Stellplatznachweis (für Fahrräder und PKW). Die Unterlagen sollen auch geeignet sein, um einen 5 Realisierungswettbewerb für das Südbad vorzubereite n. Darauf aufbauend sind die Kosten und der Folgekosten anzugeben sowie Finanzierungsmodelle vorzulegen. Ziel ist es, dass der Rat der Stadt noch vor Ende 2 010 über einen Errichtungsbeschluss für das neue Südbad entscheide n kann. Darauf aufbauend soll ein Realisierungswettbewerb für ArchitektInnen folg en, um die Gebäudeplanung zu optimieren. gez. H: Klas GAL-Fraktion gez. W. Heuer SPD-Fraktion gez. Köhn Fraktion Die Linke gez. G. Kersting Ratsgruppe UWG/ÖDP gez. M. Langenfeld Piraten
Beschlussvorlage
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V/0637/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Machbarkeitsstudie für den Bau eines neuen Hallenbades an gleicher Stelle des ehemaligen Südbades Beratungsfolge 15.09.2011 Sportausschuss Vorberatung 20.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 20.09.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 20.09.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 21.09.2011 Hauptausschuss Vorberatung 21.09.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Kenntnis. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Erstellung eines neuen Hallenbades an Stelle des ehemaligen Südbades, das die Anforderungen des gemeinsamen Ratsantrages vom 02.03.2010 erfüllt, nur umsetzbar ist, wenn die Stadt Münster die Finanzierung (Investiti- onskosten) und die Kosten des späteren Betriebes (in überwiegendem Umfang) sicher- stellt. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass auf Grund der weiter sehr angespannten Finanzlage aus Sicht der Verwaltung der Bau eines zum überwiegenden Teil städtisch finanzierten Hallen- bades an Stelle des ehemaligen Südbades nicht vorgeschlagen wird. 4. Die Verwaltung wird daher beauftragt, eine europaweite Ausschreibung des Grundstückes mit dem Ziel der Errichtung privat finanzierter standortverträglicher Einrichtungen mit einem begleitenden Badeangebot, bei dem die Belange verschiedener Nutzergruppen (Schulen, Vereine, WWU etc.) unter Wahrung der Rahmenbedingungen der Ziffer 3.3 dieser Vorlage so weit wie möglich zu berücksichtigen sind, vorzubereiten und durchzuführen. 5. Damit sind die Aufträge aus dem gemeinsamen Ratsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE, der Ratsgruppe UWG/ÖDP und von Vorlagen-Nr.: V/0637/2011 Auskunft erteilt: Herr Reher Ruf: 492-5220 E-Mail: Reher@stadt-muenster.de Datum: 07.09.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0637/2011 Herrn Langenfeld A-R/0028/2010 „Ein neues Südbad ist das Ziel“ vom 02.03.2010 sowie der Ratsantrag der CDU-Fraktion „Schwimmen im Südviertel“ vom 14.03.2011 erledigt. Kosten: keine Begründung: 1. Ausgangslage Mit dem gemeinsamen Ratsantrag „Ein neues Südbad ist das Ziel“ vom 02.03.2010 (Anlage 1) ist die Verwaltung beauftragt worden, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, mit der die funktio- nellen, baulichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ein neues Bad geklärt werden sollen. Konkret sollen für das neu zu errichtende Hallenbad die Möglichkeiten am Standort des alten Südbades unter Berücksichtigung folgender Zielsetzungen geprüft werden: - Vielseitige Nutzbarkeit - Sparsamkeit bei Bau und Betrieb (Raumprogramm, Passivhausstandard) - Modellprojekt Solarbad - Betriebsführung durch den Verein „Bürgerbad Südbad e.V.“ unter Beteiligung ande- rer Nutzergruppen - Mitfinanzierung durch Dritte Laut Ratsantrag sollen Schulen, Hochschulen, Sportvereine und weitere Nutzergruppen an der konzeptionellen und planerischen Vorbereitung beteiligt werden. Eine abschließende Ratsent- scheidung (Errichtungsbeschluss) soll nach Klärung der Rahmenbedingungen erfolgen. Mit Beschluss vom 25.05.2011 hat der Hauptausschuss entschieden, die von der Verwaltung vorzulegende Machbarkeitsstudie zur Erstellung eines neuen Hallenbades an Stelle des ehe- maligen Südbades um die im Antrag der CDU-Fraktion vom 14.03.2011 genannte Option eines privatfinanzierten Multifunktionsbades auf dem Grundstück Inselbogen zu erweitern (öffentliche Beschlussvorlage V/0286/2011 vom 12.05.2011). Zur Klärung der im Zusammenhang mit einem privat finanzierten Bad stehenden Fragen hat die Verwaltung externe Unterstützung hinzugezogen. Eine Auftragsvergabe an sachverständige Dritte sieht der gemeinsame Ratsantrag vor, wenn weder Verwaltung noch die am Planungs- prozess Beteiligten über entsprechende Informationen und Kenntnisse verfügen (Ziffer 4. des gemeinsamen Ratsantrages). Das war zu den speziellen Fragestellungen rund um die Erstel- lung und den Betrieb privat finanzierter Bäder der Fall, so dass die Unternehmensberatung Adam & Partner, die bereits im Rahmen des Bäderkonzeptes tätig war und insofern über müns- terspezifische Kenntnisse verfügt, mit einem Kurzgutachten beauftragt wurde. Mit dem Gutach- ten sollten die Möglichkeiten der Standortentwicklung auf dem Grundstück des ehemaligen Südbades besonders auch mit Blick auf die gewünschte Option eines privat finanzierten Multi- funktionsbades untersucht werden. Dabei sollte auch der Blick auf andere Projekte in Deutsch- land gerichtet werden, um prüfbare Aussagen zu privat finanzierten Bädern zu erhalten. Das hierzu erforderliche Kurzgutachten konnte bis zur Sommerpause nicht fertig gestellt werden, so dass die Machbarkeitsstudie – wie schon in der Begründung zum genannten Hauptausschuss- beschluss vom 25.05.2011 ausgeführt – zum jetzigen Zeitpunkt vorgelegt wird. Das Kurzgut- achten der Unternehmensberatung Adam & Partner vom 08.08.2011 ist als Anlage 8 dieser Vorlage beigefügt. 2. Sachstand - 3 - V/0637/2011 Mit den öffentlichen Vorlagen V/0820/2010 vom 02.11.2010 und V/0492/2011 vom 29.06.2011 (Anlagen 2 und 3 dieser Vorlage) hatte das Sportamt Zwischenberichte über den Bearbeitungs- stand gegeben und über die Bedarfslagen der unterschiedlichen Nutzergruppen der städtischen Bäder informiert. Auch ist darin über Mitfinanzierungsmöglichkeiten durch Dritte berichtet wor- den. Die in den Berichtsvorlagen dargestellten Ergebnisse der geführten Gespräche werden wie folgt schwerpunktmäßig noch einmal zusammengefasst: 2.1. Schwimmverein Südbad e.V. Das Anforderungsprofil des neuen Südbades soll aus Sicht des Vereins sowohl stadtteilbezogene, wie auch stadtweite und sogar überregionale Bedarfe unter- schiedlichster Art abdecken. Hierzu wurde der konzeptionelle Vorschlag eines „So- larbades XXL“ vorgelegt, der diese Anforderungsprofile berücksichtigt. Näheres zu den Umsetzungsmöglichkeiten siehe unter Ziffer 3.3 dieser Vorlage. Über die beabsichtigte innovative Konzepti on erhofft man sich Impulse für die Fi- nanzierung der Investition und des Betriebes durch die Nutzer und ggf. durch das Land NW. Die vielschichtige Nutzung des Bades soll, wie es der gemeinsame An- trag auch formuliert, durch Ansprache v on Interessenten aus dem Sport-, dem Bil- dungs- und dem Gesundheitsbereich und deren Bindung als Nutzergruppen an das neue Bad erreicht werden. Optionen für eine Trägerschaft und eine Betreiberform sollen offen geprüft werden. 2.2. Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) Die Rektorin der WWU, Frau Prof. Dr. Nelles, teilte schriftlich mit, dass sowohl die Sportwissenschaft wie auch der Hochschulsport grundsätzlich in hohem Maße an einem neuen Südbad interessiert seien. Für Fragen der Trägerschaft, der Betreiber- form und auch der Finanzierung sei es aus ihrer Sicht noch zu früh. Dazu könnten in einem fortgeschrittenen Planungsstadium Gespräche in Verantwortung des Kanz- lers und unter Beteiligung des Hochschulrates geführt werden. Das Gespräch mit dem stellvertretenden Leiter des Hochschulsports der WWU und dem Dezernenten für Bauangelegenheiten der WWU über die Bedarfs- und Versor- gungslagen im Bereich der Sportwissenschaft und des Hochschulsports hatte fol- gendes Ergebnis: - Die derzeitige Situation in der Lehrerausbildung ist auskömmlich. Auch perspektivisch sind gravierende Veränderungen bei den Bedarfen nicht absehbar. Grundsätzlich wird für die Lehrerausbildung kein 50 m-Becken benötigt. - Beim Hochschulsport, Bereich Wassersport, steigt besonders im Gesundheits- und Fitnessbereich die Nachfrage deutlich. Die vorhandenen Angebote in den eigenen und den städtischen Bädern reicht nicht aus. Zu berücksichtigen ist dabei die Verdichtung bei den Nutzungen der städtischen Bäder durch die Vereine. Grundsätzlich ist eine zentrale Schwimmstätte für den Hochschulsport aus organisatorischen Gründen wünschenswert. Ein 50 m-Becken wird auch für - 4 - V/0637/2011 den Hochschulsport nicht benötigt. 2.3. Stadtsportbund Münster e.V. Das Ergebnis des geführten Gesprächs lässt sich wie folgt zusammenfassen: - Zur Verbesserung der Trainingsmöglichkeiten der Mitgliedsvereine und für die Ausweitung des Kursangebotes des Bildungswerkes des Landessportbundes NRW e.V. wird ein grundsätzlicher Bedarf für ein weiteres Bad gesehen. Um ei- nen echten Mehrwert zu erzielen, muss das neue Bad ein 50 m-Becken aufwei- sen. Das wäre u.a. Voraussetzung dafür, dass Münster Landesstützpunkt Schwimmen würde. - Sinnvoll wäre zusätzlich ein Lehrschwimmbecken besonders für Kurse, die z.B. das Bildungswerk anbietet. - Zur Optimierung des Angebotes wäre eine flexible Nutzung des Schwimmbe- ckens (Hubboden) erforderlich. - Wünschenswert ist ein „Veranstaltungsbad“ mit Tribüne, um den Vereinen Wett- kämpfe etc. zu ermöglichen. Ideal (aber nicht zwingend) wären in diesem Zu- sammenhang 8 Bahnen à 50 m. Auch diese Maßgabe wäre für das Ziel „Lan- desstützpunkt Schwimmen“ wichtig. - Unter diesem Blickwinkel wäre auch ein großzügiges Raumangebot unter dem Dach des neuen Bades sinnvoll (Gymnastik, Schulungsräume etc.). - Der technische Betrieb eines neuen Bades darf nicht ehrenamtlich durch Verei- ne erfolgen, sondern muss von der Stadt Münster maßgeblich geleistet werden. 2.4. Schulen Die Verwaltung hat allen Schulen Münsters, die die städtischen Bäder für das Schulschwimmen nutzen, Fragebögen (Anlage 4) zugesandt. Die Auswertung er- gab folgendes Ergebnis: - Insgesamt haben sich 49 Schulen zurück gemeldet (knapp 61%). - Davon haben 18 Schulen Interesse an einem neuen Hallenbad bekundet (22 %). - Unter diesen 18 Schulen sind 10 Schulen, die vorher im Südbad geschwommen sind. Zudem haben 8 weitere Schulen ihr Interesse bekundet. - Das Interesse der früheren Südbadschulen ist nachvollziehbar, weil sich deren Situation durch Verlagerung in andere Bäder absehbar verschlechterte. Das wurde durch das Bäderkonzept in Kauf genommen. - Das Interesse der 8 Schulen, die nicht im Südbad geschwommen sind, bezieht sich sowohl auf eine Ausweitung des Angebotes, z.B. durch zusätzliche Schwimm-AG’s oder Angebote im offenen Ganztag, aber auch auf eine Verbes- serung der Schulschwimmsituation. 3. Bauliche Möglichkeiten am Standort des früheren Südbades Die unter Ziffer 4 der öffentlichen Berichtsvorlage 0492/2011 (Anlage 3) bereits in Aussicht ge- stellte Prüfung dreier unterschiedlicher öffentlicher Badangebote für den Standort Inselbogen 3 - 5 - V/0637/2011 ist durchgeführt worden. Folgende Varianten wurden in Systemgrundrissen, Höhenentwicklung und hinsichtlich des Stellplatzbedarfs untersucht: • Variante 1: Sportbad (Anlage 5) • Variante 2: Schul- und Vereinsbad (Anlage 6) • Variante 3: Stadtteilbad (Anlage 7) 3.1. Planungsgrundlagen aller Varianten waren dabei: • Städtebauliche Einpassung der Baumasse des Gebäudes in die gewohnte Höhenent- wicklung der sensiblen Kopflage an der Denkmalsiedlung Grüner Grund • kein Einsatz einer unmaßstäblich großen Dachkonstruktion • Rückversatz der Gebäudekante zur begleitenden Wohnbebauung Inselbogen • Kleinteiligkeit der Fassadengestaltung zum Grünen Grund • Möglichkeit einer Buswende • Unterbringung erforderlicher Stellplätze auf dem Grundstück • Reduktion der Schwimmbadnebenflächen auf das für den Badebetrieb geringst mögli- che Maß (Abweichungen von den Richtlinien des Koordinierungskreises Bäder für den Bäderbau - KOK-Richtlinien) • Einsatzmöglichkeiten für energieoptimierte Passivhaustechnologie und Anlagentechnik im Bäderbau 3.2. Zugrundeliegende Raumprogramme: 3.2.1. Variante 1: Sportbad: bebaute Fläche ca. 2.160 qm • 6 Bahnen à 50 m • Tribüne für max. 199 Zuschauer (bei Passivhauskonzept zur Schwimmhalle hin verglast und separat belüftet) • Lichte Höhe Schwimmhalle 6,00 m – Wettkampf Wasserball • optional Sprunganlage (5 m Plattform/lichte Höhe 8 m) • 200 Garderobenschränke • 20 Wechselumkleiden, davon 2 Familienumkleiden • 1 barrierefreie Umkleide/WC/Dusche • 4 Sammelumkleiden • 39 Stellplätze Besucher + 3 Personalstellplätze (gem. 51.11 VV BauO NRW) 3.2.2. Variante 2: Schul- und Vereinsbad: bebaute Fläche ca. 2.160 qm • 2 Bahnen à 50 m • 4 Bahnen à 25 m • Lichte Höhe Schwimmhalle 4,00 m • Lehrschwimmbecken (10 x 16.66 m) • 180 Garderobenschränke • 20 Wechselumkleiden, davon 2 Familienumkleiden • 1 barrierefreie Umkleide/WC/Dusche • 4 Sammelumkleiden • 22 Stellplätze Besucher + 3 Personalstellplätze (gem. 51.11 VV BauO NRW) 3.2.3. Variante 3: Stadtteilbad: bebaute Fläche ca. 1.750 qm - 6 - V/0637/2011 • 5 Bahnen à 25 m • Lehrschwimmbecken (8 x 12,5 m) • optional Kleinkinderbereich • Lichte Höhe Schwimmhalle 4,00 m • 100 Garderobenschränke • 15 Wechselumkleiden, davon 1 Familienumkleide • 1 barrierefreie Umkleide /WC/ Dusche • 4 Sammelumkleiden • 13 Stellplätze + 3 Personalstellplätze (gem. 51.11 VV BauO NRW) 3.3. Ergebnisse der bautechnischen Prüfung Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 237 Grüner Grund mit der Wohnsiedlung, einem Baudenkmal überörtlicher Bedeutung. Daraus begründet sich der hohe städtebauliche Anspruch, der an die zukünftigen Planungen zu stellen ist. Dieser geht über die sich einfügende Ausbildung der Baukörpervolumina und der Dachlandschaft sowie der Bebauungsdichte hinaus, bis hin zu Fragen der Fassadengliederung und des Material- einsatzes. Alle voruntersuchten Varianten wären am Standort Inselbogen unter Beachtung der vorge- nannten Planungsgrundsätze bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig, unter der Bedin- gung, dass der notwendige Einstellplatzbedarf unter Würdigung auch nachbarlicher Inte- ressen auf dem Grundstück angelegt wird. In den Varianten Sport- sowie Schul- und Vereinsbad ist das Grundstück weitestgehend ausgelastet. Zusätzliche Nutzungen, die eine Quersubventionierung in Ansätzen ermögli- chen könnten, sind in den beiden Varianten nicht realisierbar. In der Variante Stadtteilbad wären Nebenangebote in geringem Umfang realisierbar. Diese würden aber sicher nicht zur vollständigen Deckung des zu erwartenden Defizits beitragen können. Der Einsatz energieoptimierter Anlagensysteme sowie der Passivhaustechnologie im Bä- derbau ist in allen Varianten vorstellbar, erhöht aber die Investitionskosten im Vergleich zu einem herkömmlichen Bad, zur Zeit um ca. 20 - 25%. Inwieweit sich die erhöhten Investiti- onskosten durch Einsparungen während der Betriebszeit amortisieren, wird ab Ende 2011 in den Prototyp-Passivhaus-Bädern (Bamberg und Lünen) über die Dauer von mindestens 3 Jahren ausgewertet werden. Trotz aller Einspar- und Optimierungsbestrebungen wird ein öffentliches Bad mit einer sozial orientierten städtischen Badetarif-Struktur aber immer ein defizitärer Zuschussbetrieb bleiben. Das vom Förderverein Bürgerbad Süd e. V. konzipierte Solarbad XXL stellt ein großes Sportbad mit Wettkampfanspruch dar, das die Bedürfnisse von Familien mit Kleinkindern sowie Senioren des Stadtteiles weniger berücksichtigt. Die hohe Grundstücksauslastung (notwendige Stellplätze können nicht auf dem Grundstück nachgewiesen werden) sowie die Gesamthöhe und das im Kontext der Wohnbebauung überdimensionierte Satteldach sind städtebaulich kritisch zu betrachten. Sollte eine vertiefte Planung an dem Standort gewünscht werden, so wäre ein städtebau- lich-architektonisches Optimierungsverfahren (Wettbewerbsverfahren) in jedem Fall dring- lich geboten. 4. Finanzierung - 7 - V/0637/2011 Die Investitionskosten eines Hallenbades, das die Anforderungen des gemeinsamen politischen Ratsantrages vom 02.03.2010 erfüllt, liegen (je nach Angebotstruktur des Bades) zwischen 6,5 und 12,0 Mio. € netto in herkömmlicher und zwischen 8,0 und 15,0 Mio. € netto in der Passiv- hausbauweise. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie können nur Kostenschätzungen für die drei unterschiedlichen Varianten dargestellt werden. Detailliertere Kostenberechnungen für den Bau und für die technische Ausstattung sind dann in den weiteren Planungsschritten vorzunehmen. Die genannten Kostenrahmen sind anhand jüngst abgerechneter Neubauten öffentlicher Bäder geschätzt worden. Wie in dem Kurzgutachten der Unternehmensberatung Adam & Partner (Anlage 8) dargelegt, ist ein öffentliches Bad an dem Standort nicht ohne die städtische Übernahme der Zuschussbe- darfe realisierbar. 4.1. Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten der potenziellen Nutzer 4.1.1. Schwimmverein Südbad e.V. Aussagen über eine finanzielle Beteiligung sind nicht getroffen worden. Der Schwimm- verein Südbad e.V. kann sich aus seiner heutigen Sicht eine Beteiligung an der Be- triebsführung, in erster Linie die Gewährleistung der Wasseraufsicht, vorstellen, die mit- tels Übertragung der Schlüsselgewalt ausgeübt werden könnte. Die Sicherstellung des technischen Betriebes des Bades würde vom Verein nicht übernommen werden. End- gültige Aussagen hierüber kann der Verein erst nach Festlegung eines Nutzungs- und Betreiberkonzepts treffen. 4.1.2. WWU In dem Gespräch mit der WWU wurde die Möglichkeit einer Co-Finanzierung eines neuen Bades zum jetzigen Zeitpunkt als chancenlos eingeschätzt. Der Fokus des Lan- des wird klar auf Forschungseinrichtungen bzw. forschungsnahe Einrichtungen gerich- tet. Eine Einrichtung, deren Nutzung schwerpunktmäßig im Hochschulsportbereich liegt, würde vor diesem Hintergrund nachrangig behandelt. Auch eine bauliche oder nutzungsbezogene innovative Ausrichtung eines neuen Südbades ändert an dieser Einschätzung nichts. Siehe hierzu auch Ziffer 3 der Berichtsvorlage 0820/2010 vom 02.11.2010 (Anlage 2). 4.1.3. Stadtsportbund Münster e.V. Das Bildungswerk des Landessportbundes NRW e.V. kann sich eine, gemessen an der Gesamtinvestition, geringfügige finanzielle Unterstützung an dem Bau eines neuen Hal- lenbades vorstellen. 4.1.4. Schulen Eine Mitfinanzierung von Investitions- und/oder Betriebskosten durch die Schulen kommt nicht in Betracht. Das Schulschwimmen als Teil des Schulsports ist Bestandteil des Pflichtunterrichts an den Schulen. Verpflichtend zu erteilender Unterricht muss kos- tenfrei ermöglicht werden. Daraus folgt, dass der jeweilige Schulträger – hier die Stadt Münster - die vorhandenen Infrastrukturen, also auch die Bäder, für die Unterrichtsertei- lung kostenfrei zur Verfügung stellen muss. 4.2. Mitfinanzierung der Investition durch Anteile Dritter 4.2.1. Fördermittel - 8 - V/0637/2011 Unter Beteiligung des Vereins Südbad e.V. hat die Verwaltung ein Gespräch bei der Energie Agentur NRW geführt, um die auf Landesebene existierenden Förder- und Fi- nanzierungsmöglichkeiten in Erfahrung zu bringen. Es gibt grundsätzliche Fördermöglichkeiten nach dem „Progress-Programm“, in dem besonders auch Sonderprojekte, wie es ein neues Hallenbad mit einem entsprechen- den innovativen Konzept wäre („Leuchtturmprojekte“), Berücksichtigung finden könn- ten. Die Fördermittel sind in ihrer jährlichen Gesamthöhe beschränkt. Förderzeitraum ist in aller Regel von Mitte Februar bis Ende Oktober. Gefördert werden max. 15 % der Kos- tendifferenz zwischen den Erstellungskosten für ein Standard-Bad und ein Passivhaus- Bad. Darüber hinaus wird der Einbau technischer Bausteine (Solar, Wind …) gefördert. Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, muss das Projekt konkret sein: Es müsste ein Ratsbeschluss zur Erstellung des neuen Bades gefasst worden sein und darüber hinaus die Planung das Bauantragsstadium erreicht haben. Die Energie Agentur NRW weist darauf hin, dass über den Bereich der Landesförde- rung hinaus Möglichkeiten der Förderung aus Bundesmitteln bestehen könnten. Eine Förderung auf EU-Ebene wird nicht gesehen. Denkbare Bundesmittel zur Förderung eines neuen Hallenbades könnten im Rahmen der Förderinitiative Energieoptimiertes Bauen (EnOB) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur Verfügung stehen. Auf die schriftliche Anfrage teilt der Projektträger dieser Maßnahme, das Forschungszentrum Jülich, schriftlich mit, dass dem Leitbild des Projektes „Gebäude der Zukunft“ entsprechend innovative De- monstrationsvorhaben vorrangig mit Nutzungen außerhalb des Wohnbereiches geför- dert werden können. Dazu zählen auch Freizeitschwimmbäder. Der Projektträger Jü- lich teilt jedoch mit, dass er „im Bereich Freizeit- Schwimmbäder bereits einige geför- derte Vorhaben nachweisen kann“, und daher „in erster Näherung eine weitere Passiv- haus Schwimmhalle für nicht aussichtsreic h hinsichtlich einer Förderung durch das BMWi“ hält. Die beiden Prototyp-Passivhaus-Bäder (Bamberg und Lünen) sind bereits umfänglich öffentlich gefördert worden, sodass ein münsteraner Projekt tlw. darüber hinausgehen- de, zusätzliche Innovationen aufweisen müsste. Angesicht der Tiefe der Innovations- ansätze in Bamberg und Lünen ist dies nur nach detaillierten Studien erster Ergebnisse aus den beiden Bädern sowie weit vorangetriebener Detailplanung zum Neubau eines Südbades möglich und übersteigt damit deutlich die Grenzen einer Machbarkeitsstu- die. Alle denkbaren Fördermittel würden aber in jedem Fall die an die Förderbedingungen geknüpften Mehrinvestitionen für ein Passivhaus-Bad gegenüber einem herkömmlichen Bad (ca. 20 – 25 %) nur zum Teil decken. 4.2.2. Bürgerdarlehen Eine Beteiligung der Bürgerschaft an der Erstellung eines neuen Hallenbades ist über sog. Bürgerdarlehen grundsätzlich denkbar. Bürgerdarlehen sind ein Instrument, mit dem Kommunen zweckgebundene Kredite bei ihren Bürgerinnen und Bürgern aufneh- - 9 - V/0637/2011 men, um damit Infrastruktur für die Allgemeinheit – hierunter wäre ein öffentliches Bad zu fassen - zu schaffen. Folgende Aspekte müssen bei diesem Instrument beachtet werden: - Es müssen hinreichend viele Kreditgeber aus der Bürgerschaft gefunden wer- den. Dazu müssten die kontinuierlichen Konditionen für potenzielle Kreditgeber wirtschaftlich interessant sein (z.B. über den Zinssatz), um als attraktive Anlage- form angenommen zu werden. Dieser Gesichtspunkt ist für denkbare Geldgeber leitend, auch wenn eine hohe Identifikation vieler Bürgerinnen und Bürger mit einem neuen Hallenbad im Südviertel unterstellt werden kann. - Gleichzeitig müssen die Konditionen unter Beachtung des Haushaltsgrundsat- zes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für die Stadt Münster als Kreditneh- merin rentabler sein, als die, die auf dem allgemeinen Kapitalmarkt zu erreichen wären. - Die aufgenommenen Darlehen müssen zuzüglich vereinbarter Zinsen zurückge- zahlt werden. Eine Finanzierung des Aufwandes aus dem Betrieb des Hallen- bades kann nur gelingen, wenn der Betrieb des Bades Erträge abwirft – was ausgeschlossen werden kann. Ansonsten ist eine Deckung des Aufwandes aus dem städtischen Haushalt erforderlich. - Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei einem Bürgerdarlehen um ein geneh- migungspflichtiges Bankgeschäft, das der Aufsicht der Bundesanstalt für Fi- nanzdienstleistungsaufsicht (BaFi) unterliegt. Weil die Stadt Münster in diesem Falle als Kreditinstitut tätig würde, würde sie in Konkurrenz zur Bankenwirtschaft auftreten. - Der Verkauf von Genussrechten als Form der Teilhabe am Gewinn oder Verlust einer Einrichtung, wie er z.B. aus dem Bereich der erneuerbaren Energien be- kannt ist, fällt wegen des eher zu erwartenden defizitären Betriebes eines neuen Hallenbades weg. Im Ergebnis ist das Instrument der Bürgerdarlehen in nicht profitablen Bereichen nicht geeignet. 4.2.3. Städtische Gesellschaften Eine Einbeziehung städtischer Gesellschaften in eine Finanzierung eines neuen Hallenba- des ist, wie auch bei anderen Investitionen, grundsätzlich möglich. Mit Blick auf den Ge- samtkonzern Stadt Münster hat diese Alternative allerdings keinen finanziellen Mehrwert, weil der Kernhaushalt zusätzlich belastet würde (z.B. geringere Ausschüttungsmöglichkei- ten). 5. Privat finanziertes Bad: Um die Möglichkeiten eines privat finanziert en Bades genauer abschätzen zu können, ist ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben worden (Anlage 8). Das Gutachten trifft folgende Kern- aussagen: - Das Grundstück ist für die Bebauung mit einem wirtschaftlich tragfähigen öffentli- chen Schul- und Sportbad unter den im gemeinsamen Ratsantrag genannten Vor- gaben nicht geeignet (Ziffer 1 des Kurzgutachtens). Diese Aussage wird für die drei unter Ziffer 3 der Vorlage näher beschriebenen Varianten konkretisiert. Der operati- ve Zuschuss pro Besuch wird zwischen 3,00 und 4,50 € geschätzt. - Es wird zum Bäderbetrieb in Form von Investoren- und/oder Betreibermodellen Stel- lung genommen und der Hinweis gegeben, dass bei diesen Modellen grundsätzlich - 10 - V/0637/2011 kommerzielle Ziele verfolgt werden und die Investoren und/oder Betreiber keinerlei wirtschaftliches Risiko eingehen. - Es werden verschiedene Modelle vorgestellt, deren Umsetzung wegen der erforder- lichen Begleitangebote auf dem begrenzten Standort für nicht umsetzbar gehalten werden. - Die theoretisch vielfältigen wirtschaftlichen Nutzungen, die zu einem öffentlichen Schwimmbad passen würden, sind an dem gewünschten Standort nicht darstellbar. Vorstellbar sind allenfalls standortverträgliche Einrichtungen (wie z.B. Senioren- wohnanlagen, Ärztehaus u.v.a.) mit einem kleinen begleitenden Badeangebot, das aber der im Ratsantrag geforderten multifunktionalen Nutzungsmöglichkeit für mög- lichst viele Gruppen mit heterogenen Anforderungen nicht entspricht. Aufgrund der Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 25.03.2010 (Aktenzeichen: C 451/08) besteht eine Ausschreibungsverpflichtung bei staatli- chen Grundstücksverkäufen, wenn der das Grundstück veräußernde Hoheitsträger ein un- mittelbares wirtschaftliches Interesse an der Bauleistung hat. Dies ist nach der Rechtspre- chung des EuGH dann der Fall, wenn er entweder Eigentümer des Bauwerks wird oder es nach der Fertigstellung für öffentliche Zwecke nutzt oder zumindest wirtschaftliche Vorteile aus der späteren Nutzung durch Dritte ziehen kann (Rd-Nrn. 48 bis 52 des Urteils). Da das zu errichtende Bad -wenn auch sicherlich nich t im gewünschten Umfang-, der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen soll und diese Nutzungsrechte auch vertraglich gesichert werden müssen, handelt es sich hier um einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil im Sinne der EuGH-Entscheidung. Da dieses Projekt den EU-Schwellenwert von 4.845.000,00 € deutlich überschreiten wird, hat eine EU-weite Ausschreibung zu erfolgen. Zur Realisierung des geplanten Vorhabens wird die Verwaltung eine europaweite Aus- schreibung des Grundstücks im Mindestgebotsverfahren durchführen und das Ergebnis der Ausschreibung dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen. Sollte das Ausschreibungsverfahren kein tragfähiges Ergebnis bringen, ist eine Veräuße- rung des Grundstückes Inselbogen, z.B. zum Zwecke der Wohnbebauung, denkbar. Zudem sind die beihilferechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union zu beachten. Ein Ver- stoß gegen das europarechtliche Verbot wettbewerbsverfälschender Beihilfen (§ 87 Abs. 1 des EU-Vertrages 1997 EGV) durch einen Grundstücksverkauf unter Wert lässt sich aus- schließen, wenn in einem hinreichend publizierten, allgemeinen und bedingungsfreien Bie- terverfahren an den Meistbietenden veräußert wird. In diesem Fall könnte aus dem Verkauf des Grundstückes ein höherer Erlös erzielt werden, als bei einer gebundenen Veräuße- rung. 6. Zusammenfassung: Die Errichtung eines neuen Hallenbades an Stelle des alten Südbades ist grundsätzlich denkbar. Das bürgerschaftliche Engagement in sbesondere des Schwimmvereins Südbad e.V. für ein derartiges Projekt ist in diesem Zusammenhang positiv hervorzuheben. Die baulichen und stadtplanerischen Möglichkeiten für eine solche Umsetzung auf dem Grund- stück des früheren Südbades sind vielfältig. Ein zusätzliches Bad würde zwar das Angebot für Schulen, Vereine und für die Schwimme- rinnen und Schwimmer verbessern, ein zwingender Bedarf für ein neues Hallenbad ergibt sich aber nicht. Unter wirtschaftlichen As pekten würde ein zusätzliches Badangebot dazu führen, dass sich die Wirtschaftlichkeit der vorhandenen städtischen Bäder verschlechtert, soweit nicht zusätzliche Nutzer gewonnen werden, da sonst ein Umverteilungseffekt der Besucher eintritt. Die Aussagen des Bäderkonzeptes, dass die nach Umsetzung der Maß- nahmen des Bäderkonzeptes verbleibenden Möglichkeiten für eine auskömmliche Versor- gung von Schulen, Vereinen und Öffentlichkeit ausreichen würden, treffen nach wie vor zu. - 11 - V/0637/2011 Die Erstellung und der Betrieb eines potenziellen neuen Hallenbades sind dabei nur durch die Stadt Münster denkbar. Die dazu erforderlichen Finanzmittel sowohl für den investiven Bereich als auch für den laufenden Betrieb wären daher auch von der Stadt Münster zu tragen. Mit Blick auf die Kosten (investiv und laufender Betrieb) empfiehlt die Verwaltung dem Rat der Stadt Münster, im Sinne der Beschlussvorschläge 1 bis 5 zu entscheiden. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen
Anlage 7 -V3_Stadtteilbad
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77 2 LER X N 905 || MÜNSTER Maächbai / v3 ee LLL BI bs keitsstudie / Stadtteilbad ou Konzept M3:500 2 Be | SS ES RINSN I ] ]
Anlage 2 zur Vorlage 637_2011 V_0820_2010_Berichtsvorlage
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V/0820/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Zwischenbericht zum gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE, der Ratsgruppe UWG/ÖDP und von Herrn Langenfeld A- R/0028/2010 "Ein neues Südbad ist das Ziel" Beratungsfolge 16.11.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 18.11.2010 Sportausschuss Bericht Bericht: Mit dem gemeinsamen Ratsantrag „Ein neues Südbad ist das Ziel“ vom 02.03.2010 (Anlage) wird die konzeptionelle und planerische Vorbereitung der Errichtung eines neuen Bades an gleicher Stelle des ehemaligen Südbades durch die Verwaltung beantragt. Zur Klärung der baulichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen soll von der Ver waltung eine Machbarkeitsstudie mit um- fangreichen Zielsetzungen erstellt werden. Schulen, Hochschulen, Sportvereine, weitere Nutzer- gruppen, Organisationen zur Förderung der Gesundhei t sowie der Schwimmverein Südbad e.V. sollen in geeigneter Form an der Umsetzungsplanung und der Studie beteiligt werden. Ziel des Antrages ist es dabei, so wörtlich, „dass der Rat n och vor Ende 2010 über einen Errichtungsbe- schluss für das neue Südbad entscheiden kann. Darau f aufbauend soll ein Realisierungswettbe- werb für Architektinnen und Architekten folgen, um die Gebäudeplanung zu optimieren.“ Der Antrag wurde vom Rat in seiner Sitzung am 17.03 .2010 an den Hauptausschuss verwiesen. Der Hauptausschuss hat den Antrag dann am 09.06.201 0 zur weiteren Beratung federführend an den Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen und an den Sportausschuss verwiesen. Entsprechend dem Beschluss des Hauptausschusses vom 09.06.2010 berichtet die Verwaltung im Folgenden über den derzeitigen Bearbeitungsstand. 1. Auftaktgespräch mit einzubindenden städtischen Ä mtern Das Sportamt hat zunächst am 01.07.2010 mit den stä dtischen Ämtern gesprochen, die in ei- nem weiteren Planungs- und Umsetzungsverfahren des Südbadprojektes eingebunden sind. Ergebnis: - Planungsrechtliche, städtebauliche und denkmalpfl egerisch-stadtgestalterische As- pekte: Vorlagen-Nr.: V/0820/2010 Auskunft erteilt: Herr Reher Ruf: 492-5220 E-Mail: Reher@stadt-muenster.de Datum: 09.11.2010 Öffentliche Berichts vorlage 2 V/0820/2010 der Standort ist im aktuell rechtskräftigen Bebau ungsplan als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung ‚Stadtbad’ (die Art der Nutzung betreffend) bauplanungs- rechtlich gesichert - in den weiteren städtebaulichen Kriterien (insbes. Lage, Baumas- se, Bauhöhe) gilt das Prinzip des Einfügens in den Umgebungscharakter (angren- zende Wohnbebauung); sollten an dem Standort andere Nutzungen als die eines Ba- des ergänzt werden, ist eine Änderung des Bebauungsplanes absehbar erforderlich (Verfahren, neue Abwägung, Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Zeitschiene); im Falle einer Neuerrichtung eines Bades, welches veränderte funktionale Anforde- rungen und Bauformen gegenüber dem ehem. baulichen Bestand nach sich zöge, ist auf die hochsensible stadträumliche Lage (räumliche s Zusammenwirken mit und Ver- längerung der Achse der Gartensiedlung Grüner Grund als eines der hochrangigsten Baudenkmalensembles in Münster) hinzuweisen - die Erarbeitung eines baulich- funktionalen Konzeptes in Form einer Machbarkeitsst udie unterläge insofern einer Reihe von quantitativen und qualitativen städtebaul ichen und stadtgestalterischen Rahmenbedingungen - die Lagesensibilität des Stando rtes ließe mit Blick auf eine künftige bauliche Konkretisierung ein städtebaulich -architektonisches Optimierungs- verfahren als dringlich geboten erscheinen. − Für das neue Hallenbad sind genügend Stellplätze fü r PKW und Fahrräder auf dem Grundstück anzulegen. Auf die angrenzende Wohnbebau ung ist dabei Rücksicht zu nehmen. Im Zuge der Bauantragstellung ist ein Brandschutzkonzept vorzulegen. − Das Grundstück ist über bestehende Entwässerungsanl agen (Schmutz- und Regenwasserkanäle) erschlossen; daher bestehen aus entwässerungs-technischer Sicht keine Bedenken gegen das Vorhaben. − Hinsichtlich möglicher Altlasten besteht kein Handl ungsbedarf. Eine zukünftige Parkplatznutzung ist aus immissionsschutz-rechtlich er Sicht zu prüfen. Für eine mögliche Unterkellerung sind vorliegende Grundwasserstände zu berücksichtigen. − Ein vorhandener Fernheizkanal der Stadtwerke Münste r GmbH auf dem städtischen Grundstück muss u. U. kostenpflichtig verlegt werde n. Im Zuge einer Planung zur Bebauung muss ein Bodengutachten gefertigt werden. Der Rettungsweg der Kindertagesstätte am Inselbogen sowie die Lieferzuw egung führte über das Grundstück des ehemaligen Stadtbades Süd und müsste neu angelegt werden. Derzeit besteht eine provisorische Schotterzufahrt an der östlichen Grundstücksgrenze des ehemaligen Südbadgrundstückes , die mit Sperrpfählen gesichert ist. Darüber hinaus teilt das Amt für Immobilienmanageme nt mit, dass nach erster intensiver Prüfung am alten Standort ein Hallenbad mit einem 50 m-Beck en grundsätzlich denkbar ist. Auch scheinen die Stellplatzbedarfe dafür unter Einbezie hung des westlich vorhandenen Parkplatzes realisierbar. Vom Umfang der Nutzungsmöglichkeiten und Angeboten hängt darüber hinaus die Dimension (Ausmaße, Gebäudehöhe, Ausstattung z. B. mit Hubboden, Sprungmöglichkeiten, Tribüne, Kinderbereich etc.) eines neuen Hallenbade s und damit dessen Standortverträglichkeit ab. Ein Bad mit Besuchertribüne erfordert eine höhe re Anzahl an Stellplätzen, deren Unterbringung auf dem Grundstück ebenerdig nicht mö glich ist. Weitergehende und detaillierte Konzeptplanungen können erst nach Festlegung eines abgestimmten Anforderungsprofils auf Grundlage eines Raum- und Funktionsprogramms für ein neues Südbad erfolgen. Zurzeit befinden sich bereits 2 Passivhausbäder als Innovation in Deutschland im Bau (Bädergesellschaft Lünen, geplante Inbetriebnahme S ept. 2011 und Stadtwerke Bamberg, geplante Inbetriebnahme Herbst 2011). Der Mehrkoste naufwand für ein Passivhausbad wird dort derzeit mit mind. 20% (auf Baukosten und Honorare) beziffert. Durch das Passivhausinstitut Darmstadt wurde in 2009 eine Grundlagenuntersuchung „Passivhauskonzept im öffentlichen 3 V/0820/2010 Hallenbad“ erstellt. Beide Projekte sind als Muster- bzw. Forschungsbauvorhaben bereits intensiv gefördert worden, Lünen durch die DBU (Deutsche Bun desstiftung Umwelt) und Bamberg durch das BMVS (Bundesministeriums für Verkehr, Bau und S tadtentwicklung), das Land Bayern und aus ENOB-Mitteln (Energieoptimiertes Bauen des Bund esministeriums für Wirtschaft und Technologie). Ein mehrjähriges Monitoring wird in b eiden Bädern in der Betriebphase durchgeführt, um die Effizienz der getroffenen Anna hmen zu verifizieren und ggf. einen neuen Standard zu setzen. Ergebnisse hierzu sind früheste ns in 2014 zu erwarten. Inwieweit die Förderung eines dritten Bades realistisch ist, müss te geprüft werden. Die zusätzliche Förderung eines Münsteraner Bades erscheint in diesem Zusammenhang jedoch schwierig. 2. Gespräch mit dem Schwimmverein Südbad e.V. am 2 4.08.2010 Das Anforderungsprofil des neuen Südbades soll aus Sicht des Vereins sowohl Stadtteil be- zogene, wie auch stadtweite und sogar überregionale Bedarfe unterschiedlichster Art abde- cken. Über die beabsichtigte innovative Konzeption erhoff t man sich Impulse für die Finanzierung der Investition und des Betriebes durch die Nutzer und ggf. durch das Land NW. Die viel- schichtige Nutzung des Bades soll, wie es der gemei nsame Antrag auch formuliert, durch An- sprache von Interessenten aus dem Sport-, dem Bildu ngs- und dem Gesundheitsbereich und deren Bindung als Nutzergruppen an das neue Bad erreicht werden. Optionen für eine Trägerschaft und eine Betreiberfo rm sollen offen geprüft werden. Der Schwimmverein Südbad e.V. selbst kann sich aus sein er heutigen Sicht allenfalls eine Über- nahme der Betriebsführung vorstellen, die mittels Ü bertragung der Schlüsselgewalt ausgeübt werden könnte. Endgültige Aussagen hierüber kann de r Verein erst nach Festlegung eines Nutzungs- und Betreiberkonzepts treffen. 3. Gespräch mit der Westfälischen Wilhelms-Universi tät (WWU) am 05.10.2010 Der politische Antrag sieht in der Einbeziehung der WWU in eine planbare und nachhaltige Nutzungsstruktur einen zentralen Faktor bei der Fra ge der Realisierbarkeit des Südbadprojek- tes. Das auch im Hinblick auf eine denkbare Beteili gung an den Investitionen und an den Be- triebskosten des neuen Bades. Die Rektorin der WWU, Frau Prof. Dr. Nelles, teilt schriftlich mit, dass sowohl die Sportwissen- schaft wie auch der Hochschulsport grundsätzlich in hohem Maße an einem neuen Südbad in- teressiert seien. Für Fragen der Trägerschaft, der Betreiberform und auch der Finanzierung sei es aus ihrer Sicht noch zu früh. Dazu könnten i n einem fortgeschrittenen Planungsstadium Gespräche in Verantwortung des Kanzlers und unter B eteiligung des Hochschulrates geführt werden. In dem Gespräch am 05.10.2010 mit dem stellvertrete nden Leiter des Hochschulsports der WWU und dem Dezernenten für Bauangelegenheiten der WWU sind die Bedarfs- und Versor- gungslagen im Bereich der Sportwissenschaft und des Hochschulsports wie folgt zusammen- gefasst worden: - Die derzeitige Situation in der Lehrerausbildung ist auskömmlich. Auch perspektivisch 4 V/0820/2010 sind sich gravierend verändernde Bedarfe nicht abse hbar. Grundsätzlich wird für die Lehrerausbildung kein 50 m-Becken benötigt. - Beim Hochschulwassersport steigt besonders im Ges undheits- und Fitnessbereich die Nachfrage deutlich. Die vorhandenen Angebote in den eigenen und den städtischen Bädern reicht nicht aus. Zu berücksichtigen ist dab ei die Verdichtung bei den Nutzungen der städtischen Bäder durch die Vereine. Grundsätzlich ist eine zentrale Schwimmstätte für den Hochschulsport aus organisato rischen Gründen wünschenswert. Ein 50 m-Becken wird für den Hochschulsport nicht benötigt. - Eine Co-Finanzierung eines neuen Bades wird zum j etzigen Zeitpunkt als chancenlos eingeschätzt. Der Fokus des Landes wird klar auf Fo rschungseinrichtungen bzw. forschungsnahe Einrichtungen gerichtet. Eine Einric htung, deren Nutzung schwerpunktmäßig im Hochschulsportbereich liegt, wü rde vor diesem Hintergrund nachrangig behandelt. Auch eine bauliche oder nutzu ngsbezogene innovative Ausrichtung eines neuen Südbades ändert an dieser Einschätzung nichts. 4. Gespräch mit dem Stadtsportbund Münster e.V. Das Gespräch ist für den 16.11.2010 vorgesehen. Die Verwaltung berichtet über die Ergeb- nisse in der Sitzung des Sportausschusses mündlich. 5. Ein Gespräch mit Vertretern der Schulen Münsters ist ebenfalls noch für 2010 vorgesehen. 6. Ausblick/Weiteres Verfahren Im weiteren Verlauf ist vorgesehen, die Gesprächsi nhalte - besonders bezogen auf die Be- darfsaussagen - zu einem „Pflichtenheft“ zu verdich ten. Dies ist dann Grundlage für eine Machbarkeitsstudie im Hinblick auf bauliche, finanzielle und technische Belange. Ggf. muss die Verwaltung dazu externe Unterstützung in Anspruch nehmen. Es müssten dann die für 2010 veranschlagten Finanzmittel von 40.000 Euro auch in 2011 zur Verfügung stehen. Aufgrund der komplexen Thematik, die die Einbeziehu ng vieler Kooperationspartner erfordert, konnte der Auftrag aus dem politischen Antrag, bis Ende 2010 einen Einrichtungsbeschluss vorzubereiten, nicht erfüllt werden. Die Verwaltung wird den politischen Gremien perspekti- visch im ersten Halbjahr 2011 eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlage Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2010
Anlage 3 zur Voralge 637_2011 V_0492_2011_Berichtsvorlage
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V/0492/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Zweiter Zwischenbericht zum aktuellen Stand der Machbarkeitsstudie "Ein neues Südbad ist das Ziel" Beratungsfolge 13.07.2011 Hauptausschuss Bericht 13.07.2011 Rat Bericht Bericht: Bisheriger Sachstand: 1. Aufgrund des politischen Antrages vom 02.03.2010 „Ein neues Südbad ist das Ziel“ soll von der Verwaltung eine Machbarkeitsstudie über die Möglichkeiten der Errichtung eines neuen Hallenbades an der Stelle des ehemaligen Südbades erstellt werden. 2. Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Umweltschut z und Bauwesen am 16.11.2010 und dem Sportausschuss am 18.11.2010 einen Zwischenberi cht zum Stand der Machbar- keitsstudie gegeben (öffentliche Berichtsvorlage V/0820/2010 vom 02.11.2010). 3. Der Hauptausschuss hat am 25.05.2011 beschlossen , die Option eines privatfinanzierten Multifunktionsbades in die Machbarkeitsstudie einzu beziehen (öffentliche Beschlussvorla- ge V/0286/2011 vom 12.05.2011). 4. Der Hauptausschuss hat am 25.05.2011 darüber hin aus zur Kenntnis genommen, dass sich durch die Entscheidung zu 3. die Präsentation der Ergebnisse der Machbarkeitsstu- die bis zur Sitzung des Rates am 21.09.2011 verschi ebt und hat die Verwaltung beauf- tragt, dem Rat zu seiner Sitzung am 13.07.2011 in e inem Zwischenbericht den aktuellen Stand der Machbarkeitsstudie darzustellen. 5. Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 07.0 7.2011 diese Vorlage als Tischvorlage zur Kenntnis erhalten. Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Mitte ist die Vorlage per Post zugesandt worden. Vorlagen-Nr.: V/0492/2011 Auskunft erteilt: Herr Reher Ruf: 492-5220 E-Mail: Reher@stadt-muenster.de Datum: 29.06.2011 Öffentliche Berichts vorlage 2 V/0492/2011 Weitere Entwicklungen: Auf den Sachstand aus der Berichtsvorlage V/0820/20 10 vom 02.11.2010 wird verwiesen. Fol- gende Entwicklungen im Zusammenhang mit der Erstell ung der Machbarkeitsstudie haben sich seitdem ergeben: 1. Das Sportamt hat am 18.11.2010 ein Gespräch mit dem Stadtsportbund Münster e.V. ge- führt, um Aussagen über weitergehende Nutzungsbedar fe der Mitgliedsvereine und denk- bare Beteiligungsformen oder Fördermöglichkeiten (z.B. Nutzungsentgelte, Beteiligung an Betriebs- und Investitionskosten) zu bekommen. Das Ergebnis des Gesprächs lässt sich wie folgt zusammenfassen: - Zur Verbesserung der Trainingsmöglichkeiten der M itgliedsvereine und für die Ausweitung des Kursangebotes des Bildungswerkes wir d ein grundsätzlicher Be- darf für ein weiteres Bad gesehen. Um einen echten Mehrwert zu erzielen, muss das neue Bad ein 50 m-Becken aufweisen. Das wäre u. a. Voraussetzung dafür, dass Münster Landesstützpunkt Schwimmen werden könnte. - Sinnvoll wäre zusätzlich ein Lehrschwimmbecken be sonders für Kurse, die z.B. das Bildungswerk anbietet. - Zur Optimierung des Angebotes wäre eine flexible Nutzung des Schwimmbeckens erforderlich (Hubboden). - Wünschenswert ist ein „Veranstaltungsbad“ mit Tri büne, um den Vereinen Wett- kämpfe etc. zu ermöglichen. Ideal (aber nicht zwing end) wären in diesem Zusam- menhang 8 Bahnen à 50 m. Auch diese Maßgabe wäre fü r ein Ziel Landesstütz- punkt wichtig. - Unter diesem Blickwinkel wäre auch ein großzügige s Raumangebot unter dem Dach des neuen Bades sinnvoll (Gymnastik, Schulungsräume etc.). - Der technische Betrieb eines neuen Bades darf nic ht ehrenamtlich durch Vereine erfolgen, sondern muss von der Stadt Münster maßgeblich geleistet werden. 2. Die Verwaltung hat allen Schulen Münsters durch eine schriftliche Abfrage die Möglichkeit gegeben, sich zu denkbaren Nutzungsmöglichkeiten eines neuen Hallenbades zu äußern, sowohl mit Blick auf den regulären Schulschwimmbetr ieb, als auch auf ein weitergehen- des Begleitangebot. Das Ergebnis der Umfrage ist wie folgt zusammenzufassen: - Insgesamt haben sich 49 von 81 Schulen zurück gem eldet (knapp 61%). - Davon haben 18 Schulen Interesse an einem neuen H allenbad bekundet (22 %). - Unter diesen 18 Schulen sind 10 Schulen, die vorh er im Südbad geschwom- men sind. Der Anteil der Schulen, die nicht im Südb ad schwammen und jetzt ein Interesse an einem neuen Hallenbad äußern, liegt also bei knapp 10 %. - 5 der 10 Schulen, die früher im Südbad schwammen, haben kein Interesse an einem neuen Hallenbad. - Das Interesse der früheren „Südbadschulen“ ist na chvollziehbar, weil sich de- ren Situation durch Verlagerung in andere Bäder abs ehbar verschlechtert (z.B. weitere Fahrwege). 3 V/0492/2011 - Das Interesse der 8 Schulen, die nicht im Südbad schwammen, bezieht sich sowohl auf eine Ausweitung des Angebotes, z.B. durc h zusätzliche Schwimm- AG’s oder Angebote im offenen Ganztag, aber auch au f eine Verbesserung der grundsätzlichen Schulschwimmsituation. Im Ergebnis ist festzustellen, dass nur ein geringe r Anteil der Schulen, nämlich 18, über- haupt ein Interesse an einem neuen Hallenbad äußert (22 %). Dabei ist nachvollziehbar, dass die Schulen, die früher im Südbad geschwommen sind, in der Mehrzahl sind. Insge- samt sind die Gründe für das gezeigte Interesse nic ht existenzieller Art (keine Schule muss auf das Schulschwimmen verzichten), sondern zi elen entweder auf den Willen zur Rückkehr in alte Strukturen oder eine Ausweitung de s außerschulischen oder freiwilligen schulischen Angebotes ab. 3. Die Verwaltung hat zur Frage einer Mitfinanzieru ng des Vorhabens durch Anteile Dritter Möglichkeiten einer Landes- und Bundesförderung geprüft. Landesmittel: Unter Beteiligung des Vereins Südbad e.V. hat die V erwaltung ein Gespräch bei der Energie Agentur NRW geführt, um die auf Landesebene existierenden Förder- und Finan- zierungsmöglichkeiten in Erfahrung zu bringen. Es gibt grundsätzliche Fördermöglichkeiten nach dem „Progress-Programm“, in dem be- sonders auch Sonderprojekte, wie es ein neues Halle nbad mit einem entsprechenden in- novativen Konzept wäre („Leuchtturmprojekte“), Berücksichtigung finden könnten. Die Fördermittel sind in ihrer jährlichen Gesamthöh e beschränkt. Förderzeitraum ist in al- ler Regel von Mitte Februar bis Ende Oktober. Geför dert werden max. 15 % der Kosten- differenz zwischen den Erstellungskosten für ein St andard-Bad und ein Passivhaus-Bad. Darüber hinaus wird der Einbau technischer Bausteine (Solar, Wind …) gefördert. Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, muss d as Projekt konkret sein: Es müss- te ein Ratsbeschluss zur Erstellung des neuen Bades gefasst worden sein und darüber hinaus die Planung das Bauantragsstadium erreicht haben. Die Energie Agentur NRW weist darauf hin, dass über den Bereich der Landesförderung hinaus Möglichkeiten der Förderung aus Bundesmittel n bestehen könnten. Eine Förde- rung auf EU-Ebene wird nicht gesehen. Bundesmittel Denkbare Bundesmittel zur Förderung eines neuen Hal lenbades könnten im Rahmen der Förderinitiative Energieoptimiertes Bauen (EnOB) de s Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur Verfügung stehen. Auf di e schriftliche Anfrage teilt der Pro- jektträger dieser Maßnahme, das Forschungszentrum J ülich, schriftlich mit, dass dem Leitbild des Projektes „Gebäude der Zukunft“ entspr echend innovative Demonstrations- vorhaben vorrangig mit Nutzungen außerhalb des Wohn bereiches gefördert werden kön- nen. Dazu zählen auch Freizeitschwimmbäder. Der Pro jektträger Jülich teilt jedoch mit, dass er „im Bereich Freizeit- Schwimmbäder bereits einige geförderte Vorhaben nachwei- sen kann“, und daher „in erster Näherung eine weite re Passivhaus Schwimmhalle für nicht aussichtsreich hinsichtlich einer Förderung durch das BMWi“ hält. 4 V/0492/2011 4. Standortaussagen: Für den Standort Inselbogen werden durch die Verwal tung 3 Varianten mit Anforderungs- profilen an öffentliche Bäder geprüft. • Sportbad (6 Bahnen 50 m, Tribüne, optional Sprunga nlage mit 5 m Plattform) • Schul- und Vereinsbad (2 Bahnen 50 m und 4 Bahnen 25 m, Lehrschwimm- becken) • Stadtteilbad (5 Bahnen 25 m, Lehrschwimmbecken, Kl einkinderbereich) Volumen und Flächenbedarf der Badvarianten nehmen i n der genannten Reihenfolge ste- tig ab. Unterschreitungen der Raumbedarfe gem. der KOK-Richtlinie für den Bäderbau sind, wie beim Passivhausbad üblich, dabei bereits berücksichtigt. Alle 3 Varianten sind grundsätzlich am Standort Ins elbogen realisierbar. Das Sportbad stellt die Obergrenze dar, könnte (an dem Standort) aber nicht wesentlich durch wün- schenswerte zusätzliche Raumbedarfe für ein Wettkampfbad ergänzt werden. Lediglich ein Stadtteilbad böte auf dem Grundstück Inselbogen noch größere Flächen für zusätzliche ergänzende Nutzungen eines Investorenmo dells. Ob diese Flächenanteile für ein tragfähiges, betriebswirtschaftliches Konzept ausreichen wird geprüft. Bauordnungsrechtlich wären alle 3 Varianten bei stä dtebaulicher Einfügung in die umge- bende Bebauung grundsätzlich genehmigungsfähig. Zur Planungsoptimierung würde an dem denkmalpfleger isch und städtebaulich sensibeln Standort, wegen der technischen Anforderungen an ei n Passivhausbad und der zu erwar- tenden Investitionssumme ein ggf. europaweites Wett bewerbsverfahren unter Arbeitsge- meinschaften von Architekten und haustechnischen Fachplanern erforderlich. 5. Technische Information zum Passivhausbad: Durch passivhaustypische Dämmkonstruktionen in den Außenbauteilen lässt sich theore- tisch in solchen Bädern eine deutlich höhere Innenr aum-Luftfeuchte ohne Tauwasseraus- fall auf den Bauteiloberflächen realisieren. Damit wird eine wesentliche Energieeinspa- rung für die Entfeuchtung erreicht. Lüftung und Ent feuchtung stellen die größten Energie- bedarfe in Bädern dar, dem folgen die Beckenwassere rwärmung und der Duschwarm- wasserbedarf. Der Wärmeverlust über die Gebäudehüll e hat einen, im Vergleich dazu, eher geringen Anteil. Ein Schwimmbadklima mit (im Passivhausbad) ca. 65-7 5% Luftfeuchte wird allerdings nur noch vom Schwimmer mit feuchter Hautoberfläche als angenehm bzw. behaglich wahr- genommen. D.h. für andere Nutzungen (Kleinkinder- u nd Ruhezonen, Zuschauerberei- che, Personal und Aufsichtsbereiche etc.) müssten s eparate, raumlufttechnisch abge- trennte, Bereiche hergestellt werden. Weiterhin werden an den beiden im Bau befindlichen Passivhausbadprojekten (Bamberg und Lünen) sonstige Energiesparmaßnahmen gefördert und erprobt: • Infragestellung aller bau- und haustechnischen Nor men, Überprüfung auf Energieein- sparpotentiale bei abweichenden Sonderausführungen 5 V/0492/2011 • Reduzierte Umkleide- und Duschplatzanzahl und ande re Abweichungen von den Richtlinien für den Bäderbau (KOK), um möglichst ko mpakte Baukörper mit minimier- ten Nebenflächen zu erhalten • Reduktion der Verdunstungsfläche durch neuartige R innenausbildung • Besucherzahlabhängige Regelungen für Lüftung- und Beckendurchströmung • Experimenteller Materialeinsatz (z.B. hochdämmende Glaskonstruktionen etc. ) • Wärmebedarfsdeckung weitgehend aus erneuerbaren En ergieformen (Biogas BHKW, Holzhackschnitzel) • Integrale Planungsansätze u.v.m. Die Ergebnisse werden bei beiden Bädern in einem me hrjährigen Monitoring begutachtet, um die Realisierbarkeit der theoretischen Annahmen im Betrieb zu überprüfen. Aus den Ergebnissen könnte im Weiteren eine Veränderung der bisherigen technischen Regeln im Bäderbau folgen. Mit der Veröffentlichung der Ergeb nisse ist frühestens ab 2014/15 zu rechnen. Ausblick/weiteres Verfahren: Das Sportamt wird – wie im Beschluss des Hauptausschusses vom 25.05.2011 vorgesehen – die Option eines privatfinanzierten Multifunktionsbades in die weitere Recherche zur Machbarkeits- studie einbeziehen und dem Rat in seiner Sitzung am 21.09.2011 die Studie präsentieren, um dadurch die Grundlage für einen Verfahrensbeschluss zu schaffen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Anlage 8 zur Vorlage 637_2011 Kurzgutachten-Münster-Südbad-2011
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Anlage 8 zur Vorlage V/0637/2011
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Kurzgutachten
Stand: 08. August 2011
Entwicklung
Standort Südbad
Stadt Münster
Projektleitung: Kim Adam
Mobil: 0172 – 406 74 35
Gutachten: Entwicklung Standort Südbad
Auftraggeber: Stadt Münster
Stand: 08. August 2011
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Kurzgutachten Standort Südbad
Vorbemerkungen
Die Zielsetzung des vorliegenden Kurzgutachtens besteht darin, konkrete Fragestellun-
gen der Verwaltung und der Politik der Stadt Münster zur Standortentwicklung „Am In-
selbogen“ zu beantworten und durch Fakten zu hinterlegen. Besondere Berücksich-
tigung sollen die folgenden, von den zuständigen Mitarbeitern der Stadt Münster vorge-
legten Grundlagendaten finden:
1. Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2010 „Ein neues Südbad ist das Ziel!“ vom
02.03.2010
2. Machbarkeitsstudie Südbad – Inhaltsbeschreibung der Konzeptvarianten, Stand:
16.06.2011, zuzüglich Konzept-Skizzen für die Varianten 1 bis 3, Maßstab M 1 : 500
3. „Referenzobjekt Investorenbad“ (Beispiel Fitness First Platinum Swim Club „Zehlen-
dorfer Welle“, Berlin)
Im Schwerpunkt sollen die folgenden Fragen inhaltlich, konzeptionell und hinsichtlich der
Auswirkungen in wirtschaftlicher Hinsicht beantwortet werden:
¾ Ist das Grundstück „Am Inselbogen“ für die Bebauung mit einem wirtschaftlich trag-
fähigen öffentlichen Schul- und Sportbad unter den in dem o.a. Ratsantrag genannten
Vorgaben geeignet?
¾ Gibt es Investoren- und/oder Betreibe rmodelle, in denen ein öffentliches Bad ohne
öffentlichen Zuschuss betrieben wird?
¾ Welche wirtschaftlich tragfähige Nutzung von zu einem öffentlichen Schwimmbad
komplementären Zusatzangeboten wäre an dem Standort denkbar? Und welche
Prämissen müssten dann durch den Standort bzw. durch die Stadt Münster erfüllt
werden?
1. Eignung des Grundstücks
Die Frage, ob das Grundstück „Am Inselbogen“ für die Bebauung mit einem wirtschaft-
lich tragfähigen öffentlichen Schul- und Sportbad unter den in dem Ratsantrag vom 02.
03.2010 genannten Vorgaben geeignet ist, muss mit „nein“ beantwortet werden. We-
sentliche Gründe sind zum einen die Tatsache, dass es in Deutschland kein einziges
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Schul- und Sportbad gibt, das in öffentlicher Regie wirtschaftlich erfolgreich betrieben
wird - der Deckungsbeitrag liegt in der Regel bei etwa 30% bis 45%.
Zum anderen zeigen die für ein öffentliches Schul- und Sportbad erarbeiteten Konzept-
varianten, dass auf dem vorhandenen Grundstück „Am Inselbogen“ mit seiner Größe
von nur 5.500 m² wenig Spielraum für ei n angemessen dimensioniertes Angebot be-
steht:
¾ In Variante 1 „Sportbad“ mit einem 50- x 15-m-Sportbecken beträgt der Flächenbe-
darf 2.160 m², das Verhältnis zwischen überbauter Fläche und Grundstücksgröße
liegt bei 0,39. Diese Variante ist nur dann ernsthaft zu erwägen, wenn in Münster ein
Leistungsstützpunkt Schwimmen etabliert werden soll. Das Investitionsvolumen für
einen derartigen Neubau ist mit etwa 12,0 Mio. EUR (netto) zu veranschlagen. Vari-
ante 1 ist ein reines Sportbad, das für Schwimmanfänger und Nicht-Schwimmsportler
keine Eignung aufweist. Es zeigt eine ausschließlich sportfunktionale Nutzungsmög-
lichkeit – zu entsprechenden Eintrittspreisen. Mangelnde Zusatzangebote können den
defizitären Badbetrieb – auch aus Gründen des fehlenden Platzangebotes – nicht
quersubventionieren.
¾ Variante 2 „Schul- und Vereinsbad“ sieht neben zwei 50-m-Bahnen zusätzlich vier
25-m-Bahnen in einem Sportbecken sowie ein separates Lehrschwimmbecken vor.
Der Flächenbedarf beträgt ebenfalls 2.160 m². In dieser Variante liegt das Verhältnis
zwischen überbauter Fläche und Grundstücksgröße ebenfalls bei 0,39, als Investiti-
onsvolumen sind rd. 9,5 Mio. EUR (netto) zu veranschlagen. Variante 2 wendet sich
ebenfalls an Sportschwimmer, bietet ergänzend jedoch Schwimmanfängern Raum.
Auch hier zeigt sich ein sportfunktionales Konzept, für das keine Wirtschaftlichkeit
darstellbar ist.
¾ Variante 3 „Stadtteilbad“ beinhaltet neben einem 12,5- x 25-m-Sportbecken ein
Lehrschwimmbecken sowie die Option eines Planschbeckens. Hier liegt der Flächen-
bedarf bei 1.675 m². Das Verhältnis von überbauter Fläche zu Grundstücksgröße be-
trägt in dieser Variante 0,30, das Investitionsvolumen etwa 6,5 Mio. EUR (netto). Va-
riante 3 deckt neben Sportschwimmern und Schwimmanfängern ergänzend die Be-
dürfnisse von Familien mit kleinen Kindern ab – allerdings ohne räumliche oder akus-
tische Abtrennung und ohne ausreichende Trockenflächen. Dieses Konzept ist eben-
falls sportfunktional, die Attraktivität fü r Familien ist aufgr und der geringen Aufent-
haltsfläche fraglich.
Sollten die Varianten in Passivhausstandard realisiert werden, so erhöhen sich die In-
vestitionsvolumina um etwa 20% bis 25%! Allerdings besteht in diesem Fall die Möglich-
keit, Fördermittel (z.B. bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) oder dem Minis-
terium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen) einzu-
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werben. Über die konzeptionellen und wirtschaftlichen Folgen eines Bades in Passiv-
hausstandard liegen allerdings noch keine belastbaren Erkenntnisse vor, da sich die ein-
zigen derartigen Bäder in Bamberg und Lünen derzeit noch im Bau befinden.
Die operativen Zuschüsse pro Besuch dürften sich in allen drei Varianten in einem Be-
reich zwischen 3,00 und 4,50 EUR bewegen, unter Zugrundelegung der kalkulatorischen
Kosten wird der Zuschuss im Deckungsbeitrag II in Variante 1 am höchsten, in Variante
3 am geringsten sein.
In die weiteren Überlegungen zum eventuellen Neubau eines Bades am Standort des
ehemaligen Südbades sind ergänzend folgende Überlegungen einzubeziehen:
In dem Ratsantrag vom 02.03.2010 wird al s Prämisse für den Neubau eines solchen
Bades unter anderem genannt: „Vielseitige Nutzbarkeit: Eignung des Bades mit Schwer-
punkten auf Schul- und Freizeitschwimm en, Vereins- und Hochschulsport,…“ (Punkt
4.1). In der Begründung hei ßt es unter anderem, durch den Abriss des Südbades
„…wurde Schwimmen, Baden und Planschen nicht nur quantitativ eingeschränkt…“, an
anderer Stelle wird ergänzt: „Zu beachten sind auch die wachsenden Bedarfe für ge-
sundheitsorientiertes und therapeutisches Schwimmen und Bewegen im Wasser…“ .
Hieraus ist zu schließen, dass sich ein neues Bad mit einem breiten Angebot präsentie-
ren sollte, das folgende Komponenten enthält:
¾ Sportbereich mit 50- oder 25-m-Sportbecken und Lehrschwimmbecken
¾ Kinderbereich mit Planschbecken
¾ Erholungsbereich mit Becken für Gesundheitsbewusste bzw. Entspannungssuchende
Unter Betreibergesichtspunkten sowie unter dem Aspekt einer konfliktfreien Nutzung
müssten diese Bereiche jeweils räumlich und akustisch voneinander getrennt sein. Zu-
dem gehörten dann adäquate Aufenthaltsflächen zu den Anforderungen. Unter dem As-
pekt der Wirtschaftlichkeit müssten dann Profitcenter, wie zum Beispiel eine Sauna, eine
Gastronomie, ein Shop o.ä. zugeschlagen werden. Zudem müssten in diesem Fall hin-
reichend viele Pkw- und Fahrrad-Stellplätze geschaffen werden. Auf dem bestehenden
Grundstück mit seiner Größe von 5.500 m² ist dies schlicht nicht möglich – der Flächen-
bedarf für ein derartiges Angebot liegt je nach Konzept bei etwa 2 bis 4 Hektar. Die Rea-
lisierung eines solchen Bades entspräche einem Freizeitbad, das alle Zielgruppenbe-
dürfnisse abdeckt, und ist für Münster nicht verträglich.
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2. Investoren und/oder Betreibermodelle
In Deutschland existieren einige, wenige Investoren- und/oder Betreibermodelle, in de-
nen ein öffentliches Bad ohne öffentlichen Zuschuss betrieben wird. Dies sind aber aus-
schließlich größere kommerzielle Anlagen, wie z.B. die Therme Erding oder (inzwischen)
das Mediterana in Bergisch-Gladbach. Im Durchschnitt erzielen Freizeitbäder in
Deutschland einen Kostendeckungsgrad von 65% bis 80%, einige schaffen eine De-
ckung oder sogar Überdeckung der operativen Kosten. Der Kapitaldienst wird in der Re-
gel nicht gedeckt. Öffentliche Hallenbäder, die überwiegend dem Sportschwimmen die-
nen, können ohne öffentliche Zuschüsse nicht betrieben werden (vergl. Punkt 1.). Es ist
zu beachten, dass privatwirtschaftliche In vestoren und/oder Betreiber grundsätzlich
kommerzielle Zwecke verfolgen und keinerlei (!) wirtschaftliches Risiko eingehen.
¾ Private Bäderinvestoren und -betreiber verdienen am Bau, die Vertragsgestaltung
erfolgt in der Regel über Fortfaitierungsverträge. Wird später der Betrieb übernom-
men, so wird ein fester oder flexibler Zuschuss vereinbart. Sollte dieser nicht zur De-
ckung des Betriebes ausreichen, werden Verträge oft genug beendet und die betrof-
fene Kommune erhält über das Heimfallrecht die Immobilie zurück – und muss den
Betrieb selbst organisieren.
¾ Reine Betreibergesellschaften erhalten ebenfalls einen vertraglich vereinbarten Zu-
schuss sowie eine Management-Gebühr. Diese Betreiberverträge laufen in der Regel
über 5 Jahre und werden danach neu ausgeschrieben.
Insgesamt existieren unter den privaten Investoren und/oder Betreibern in der Bäder-
branche neben seriösen Unternehmen auch solche mit zweifelhaftem Ruf – hier ist in
jedem Fall Sorgfalt bei der Auswahl möglicher Partner walten zu lassen.
Neben diesen branchenbezogenen Ausprägungen existieren weitere Anbieter von Bä-
dern, z.B. in Fitness-Clubs, Hotels, Wohnanlagen und in Vereinshand. Als Referenzen
für das Grundstück des ehemaligen Südbades in Münster wird folgende Auswahl heran-
gezogen:
¾ In Berlin-Zehlendorf besteht der Fitness First Platinum Swim Club in der Clayallee
328. Auf diesem Grundstück befand sich ur sprünglich ein abgängiges funktionales
Hallenbad. Da das Grundstück in der Vergangenheit als Stadtbad des Bezirks genutzt
wurde, gab es die Auflage, im Neubaukonzept wiederum ein öffentliches Schwimm-
bad zu integrieren. Über eine Projektentwicklung wurde ein Gesamtareal von 20.000
m² mit dem Freizeit- und Geschäftshaus „Zehlendorfer Welle“ errichtet und im Herbst
2008 eröffnet. Auf einer Fläche von rd. 6.000 m², verteilt auf 2 Geschosse, existieren
hier Einzelhandelsgeschäfte, Gastronomien etc. Ein Ärztezentrum ist ebenfalls Be-
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standteil des Gebäudekomplexes, eine Teifgar age bietet 360 Stellplätze. In einem
durch eine Passage verbundenen Gebäudeteil wurde auf einer Fläche von 4.700 m²
der Club des kommerziellen Kettenanbieters Fitness First errichtet mit der Auflage, in
einem Schwimmbad mit 25-m-Sportbecken öffentliches Schwimmen zuzulassen. An
Wochentagen ist die Öffentlichkeit in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr und an den
Wochenenden von 12.00 bis 16.00 Uhr zugelass en, der Eintritt beträgt 5,50 EUR
(Ermäßigte: 4,50 EUR). Schul- und Vereinsschwimmen finden nicht statt. Eine Ta-
geskarte für den Club beinhaltet die Nutzung aller Angebote einschließlich Fitnessbe-
reich und Sauna, sie kostet 25,00 EUR. Die Clubmitgliedschaften sind gestaffelt und
bewegen sich in einem Spektrum von 44,90 EUR bis 110,00 EUR pro Monat. Das
Bad wird nicht subventioniert und finanziert sich durch die Club-Mitgliedschaften bzw.
Tagesgäste.
¾ Auch in anderen Fitnessclubs, vorwiegend des Premium-Segmentes, sind Sportbe-
cken oder Pools Bestandteil des Angebotes – so zum Beispiel bei den Kettenanbie-
tern MeridianSpa, Holmes Place und Aspr ia. Diese Clubs bieten auf Flächen zwi-
schen 3.000 und 14.000 m² neben Fitnesstraining, Kursen und gastronomischen An-
geboten auch größere Wellnessbereiche mi t Saunen an. Grundsätzlich sind diese
Clubs den Mitgliedern oder Tagesgästen vorbehalten, die Tageskarten bewegen sich
in einem Spektrum von 15,00 EUR bis 35,00 EUR. Die Clubs finanzieren sich durch
einen größtmöglichen Stamm an vertraglich gebundenen Mitgliedern. In Einzelfällen
gelingt es dennoch, rd. 60.000 Tagesgäste pro Jahr zu rekrutieren.
¾ Im Falle des Betriebes von Bädern durch Vereine erfolgt der Betrieb in der Regel
durch ein hohes und stark von den Führungspersönlichkeiten des jeweiligen Vereins
abhängiges ehrenamtliches Engagement. Üblicherweise werden Kosten für die bauli-
che und technische Wartung dieser Bäder durch die Kommune, die Stadtwerke oder
eine eigens gegründete Bäderbetriebsgesellschaft getragen. Zu beachten ist auch,
dass der Betrieb von Bädern sehr strengen Richtlinien bezüglich der Verkehrssiche-
rung und insbesondere der Aufsichtspflicht unterliegt. Deren Einhaltung ist durch die
betreibenden Vereine sicherzustellen, da hier hohe Haftungsrisiken bestehen. Den-
noch soll das nachstehende Beispiel nicht unerwähnt bleiben.
¾ In Hamburg betreibt der 1987 gegründete Verein Aktive Freizeit e.V. (VAF) auf ge-
meinnütziger Basis eine rd. 3.000 m² große Freizeitanlage. Das so genannte „Aktiv-
bad“ (früher: Reemtsma-Bad) mit seinem 25-m-Schwimmbecken (unterteilt in Nicht-
schwimmer- und Schwimmerbereich) und integrierter Sprunganlage ist ein Angebots-
bestandteil. Darüber hinaus bietet die Einrichtung eine funktionale Sauna mit Sauna-
garten, zwei Sporthallen, einen Spinningraum, ein „Studio für gesunde Fitness“, kos-
tenlose Kinderbetreuung in einem separaten Bereich, eine integrative Bewegungskin-
dertagesstätte sowie eine Gastronomie. An einem separaten Standort betreibt der
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Verein zudem die Kinder-Sportschule KISS. Der Verein finanziert sich aus (relativ ho-
hen) Mitgliedsbeiträgen und Einsteigergebühren, wobei Mitgliedschaften grundsätz-
lich für ein Jahr abgeschlossen werden. Das Spektrum der Mitgliedschaften ist sehr
weit gefächert, das Bad st eht nur zu den Kernnutzung szeiten (Frühschwimmen,
Nachmittag, teilweise Spätschwimmen) zur Verfügung. Schulschwimmen und öffentli-
ches Schwimmen im Sinne ungebundener Einzelei ntritte existieren nicht, Vereins-
schwimmen bezieht sich nur auf die Mitgli eder des VAF. Der Verein zählt derzeit
3.751 Mitglieder, davon nutzen 900 ausschließlich die Schwimm-Mitgliedschaft und
weitere 1.700 die kombinierte Mitgliedschaft Fitness und Schwimmen. Das operative
Geschäft wird nicht subventioniert, für Investitionen werden über den Hamburger
Sportbund rd. 20% Fördermittel eingeworben. Der VAF beschäftigt 12 Mitarbeiter
(mehr als 30 Stunden pro Woche, ohne Kindertagesstätte).
3. Komplementäre Zusatzangebote
Das Spektrum an wirtschaftlich tragfähi gen Nutzungen von zu einem öffentlichen
Schwimmbad komplementären Zusatzangeboten ist theoretisch breit - an dem sehr be-
grenzten Standort in Münster allerdings nicht darstellbar. Neben den klassischen Zu-
satzangeboten, wie Sauna, Massagen / Physiotherapie / Wellness und Gastronomie
könnten z.B. ein Kinder-Indoor-Spielzentrum, ein großer Fitnessclub, eine Großsauna-
anlage, ein Ärztezentrum, eine Anlage für Seniorenwohnen bzw. allgemeine Wohnbe-
bauung angedacht werden. Als halbwegs realisti sch erscheinen lediglich die letztge-
nannten Optionen – für die zudem ausreichende Parkflächen geschaffen werden müss-
ten:
¾ Im Falle einer allgemeinen Wohnbebauung mit einem kleinen, nicht-öffentlichen
Schwimmbad würde die Finanzierung allerdings auf die Mietnebenkosten umgelegt
und entspräche einem exklusiven Wohnangebot.
¾ Ähnlich verhält es sich mit einer Senioren-Wohnanlage. Hier sind zudem die Stand-
ortrahmenbedingen und die Nachfrage sorgfältig zu prüfen, da ältere Menschen heute
den längstmöglichen Aufenthalt in ihre r eigenen Wohnung und dem vertrauten
Wohnumfeld bevorzugen. Fußläufig erreichbar müssen dann auch die Einrichtungen
für den täglichen Bedarf (Kiosk, Lebensmittelgeschäft etc.) und am besten ein Ein-
kaufsschwerpunkt sowie Ärzte oder ein Ärztehaus sein.
¾ Auch ein Ärztehaus mit einem Spezialisierungsschwerpunkt und einem integrierten,
nicht-öffentlichen Therapiebad könnte geprüft werden.
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¾ Eine interessante Option könnte zudem in der Errichtung einer großzügigen Sauna-
anlage mit integriertem Pool bestehen. Auch für ein solches Angebot ist die aktuelle
Marktsituation zu ermitteln. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass ein privater In-
vestor und Betreiber kein öffentliches Schwimmen zulassen wird und das integrierte
Badeangebot lediglich den Hausgästen vorbehalten bleibt.
Für die wenigen, halbwegs realistischen Optionen von zu einem Schwimmbad komple-
mentären Zusatzangeboten ist im Grundsatz festzustellen, dass am Standort des ehe-
maligen Südbades allein schon aufgrund der mit nur 5.500 m² sehr begrenzten Grund-
stücksfläche ein öffentliches Bad nicht realistisch erscheint. Sollte am Standort „Am In-
selbogen“ ein öffentliches Bad realisiert werden, so sind die vorgelegten Konzeptvarian-
ten 1 bis 3 mit Investitionsvolumina zwischen 6,5 und 12,0 Mio. EUR (netto) bzw. zwi-
schen rd. 8,0 und 15,0 Mio. EUR (netto, Pa ssivhausstandard, abzüglich Fördermittel)
anzusetzen. Diese Mittel müssten in einer realistischen Einschätzung ebenso von der
Stadt Münster aufgebracht werden, wie der jährliche Zuschuss.
Und auch der Betrieb des Bades (z.B. Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht, techni-
sche und bauliche Wartung) ist sicherzustellen – entweder durch die Stadt Münster oder
einen Verein. Im letzten Fall sind die Rahmenbedingungen der Betriebsüberlassung ü-
ber entsprechend gestaltete Verträge abzudecken. Aus den Erfahrungen der Praxis ist
davon auszugehen, dass die Stadt Münster dann ebenfalls einen (geringeren) Betriebs-
kostenzuschuss leisten muss.
4. Fazit
Das Kurzgutachten zu einem Bad-N eubau am Standort des ehemaligen Südbades
schließt mit einem negativen Ergebnis:
¾ Ein öffentliches Bad ist nur durch ei n großes, monetäres Engagement der Stadt
Münster realisierbar ist. Neben den Investitionskosten müsste zumindest ein Teil der
Betriebskosten durch entsprechende Zuschüsse getragen werden.
Die im Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2010 vom 02.03.2011 formulierten Anforde-
rungen an ein neues Bad könnten - wegen des relativ kleinen Grundstückes von
5.500 m² - konzeptionell zudem nur teilweise erfüllt werden. Die engagierte Absicht
des Betriebes durch Vereine wäre an spezifische Rahmenbedingungen zu knüpfen,
die jedoch ebenfalls zu einem großen investiven und betrieblichen Finanzierungsbe-
darf durch die Stadt Münster führen.
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UNTERNEHMENSBERATUNG
¾ Die Wahrscheinlichkeit, für den Bau und den Betrieb des neuen Bades einen seriösen
(!) privaten Investor zu finden, ist aufgrund der Standort-Rahmenbedingungen nicht
gegeben. Ausnahme: Die Stadt Münster ist bereit, jährliche Zuschüsse zu zahlen.
¾ Eine Zuordnung komplementärer und wirtschaftlich tragfähiger Zusatzangebote zur
Finanzierung eines neuen öffentlichen Bades ist am Standort „Am Inselbogen“ auf-
grund der geringen Grundstücksgröße nicht darstellbar.
¾ Die Bebauung des Grundstücks mit Einrichtungen, wie Wohnanlage, Senioren-Wohn-
heim, Ärztezentrum oder Großsaunaanlage, könnte die Errichtung eines nicht-öffent-
lichen Schwimmbades mit nur eingeschränkter öffentlicher, schulischer und vereins-
bezogener Nutzung beinhalten, ist aber anhand der Marktgegebenheiten sorgfältig zu
prüfen.
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Anlage 6 -V2_Schul-Vereinsbad
154 Zeichen
2, keitsstudie Be al Vereinsbad Konzept M4:500 92 77 2 AG: c Zu X (\ 905 BL || MÜNSTER 7 Sü V2 7 NUN: zZ ‘7 ag 72 | IS N RN UN N U I 5 Ss ] ]
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (2)
- Inselbogen 3
- Grüner Grund
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0637/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.09.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37