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V/1127/2018

Neues Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Obdachloseneinrichtungen - Festlegung weiterer Standorte (Teil 2)

Vorlagen 19.12.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2019, TOP 26

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage B - Standort Muckermannweg / Von-Esmarch-Straße

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Ansehen

Anlage C - Standort Nieberdingstraße

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Ansehen

Anlage A

3313 Zeichen

Anlage A zur V/1127/2018 
 
Kurzüberblick 
Die Planungen zu einem neuen Konzept für die Betreuung von Familien in städtischen Woh-
nungsloseneinrichtungen und der Auflösung des Standortes Trauttmansdorffstraße werden fort-
gesetzt. Ein weiterer Ersatzstandort wird zunächst temporär an der Nieberdingstraße 23, später 
dauerhaft im Bereich Muckermannweg / Von-Esmarch-Straße vorgeschlagen. Die Standortsuche 
wird fortgesetzt, die Gebäude der Trauttmansdorffstraße sukzessive freigezogen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden folgende Ziele aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke-
tingkonzept Münster (ISM) verfolgt: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft 
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln 
 
Insbesondere sollen die Fluktuation in den Wohnungsloseneinrichtungen intensiviert und die 
Verweildauern der Menschen verkürzt werden. Positive, integrative Handlungsweisen und Stan-
dards in der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen werden adaptiert. Grundsätzliches 
Ziel ist es, die betroffenen Menschen so schnell wie möglich in normalen Wohnraum zu vermit-
teln. 
 
Durch die Leitgedanken der Dezentralität mit im Stadtgebiet verteilten Wohnangeboten und klei-
neren Unterkünften in integrierenden Lagen soll vor allem die soziale Balance in den Quartieren 
gestärkt werden. Dies soll durch die Aktivierung ehrenamtlich engagierter Personen und Netz-
werke gestützt werden. 
 
Ein Teilziel lautet: Weitere Standorte sollen als Ersatz für die Wohnungsloseneinrichtung Trautt-
mansdorffstraße aktiviert werden. 
 
Zielerreichung: Vier neue Standorte wurden bereits aktiviert bzw. werden in Kürze bezogen. Mit 
dieser Vorlage wird ein weiterer Standort initiiert. 
 
Vor der Nutzung des Standorts wird eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt X Ja  Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig  
freiwillig 
Bei der Vermeidung von Wohnungslosigkeit handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe 
(§ 14 OBG). Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind als qualitative Standardausweitung entspre-
chend der Beschlusslage konzipiert, das heißt, dass der Rat den Standard für die personelle Be-
treuung der Menschen in der Höhe festgelegt hat. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit vorübergehend bestehenden Handicaps bei 
ihrer gesellschaftlichen Integration (hier im Bereich des Wohnens) sowie die Unterstützung eines 
hohen Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund in der Wohnungslosenhilfe befördern die 
Entwicklungen in diesen Querschnittsthemen.

Beschlussvorlage

22409 Zeichen

V/1127/2018 
V/1127/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neues Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Obdachloseneinrichtungen - 
Festlegung weiterer Standorte (Teil 2) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.01.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   17.01.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   23.01.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   29.01.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   06.02.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  
Flächenmanagement 
Vorberatung 
   13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   13.02.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Für den im Rahmen des Mediationsprozesses 2014 als neuer Standort für eine dauerhafte 
Flüchtlingseinrichtung ausgewählten Bereich Muckermannweg / Von-Esmarch-Straße wird in 
Abhängigkeit von der künftigen Eigentumssituation und Standortentwicklung davon abweichend 
eine Nutzung als dauerhafter Standort für eine Wohnungsloseneinrichtung mit ca. 50 Plätzen 
angestrebt. 
2. Bis zur Aktivierung des dauerhaften Standorts wird das Gebäude in Holzrahmenbauweise an der 
Nieberdingstraße 23 als temporäre Wohnungsloseneinrichtung mit 50 Plätzen genutzt. An-
schließend wird dieser Standort - wie am 16.05.2018 durch den Rat beschlossen - langfristig zur 
Flüchtlingsunterbringung mit 50 Plätzen genutzt. 
3. Für den Flüchtlingsbereich wird das im Mediationsverfahren zur Festlegung dauerhafter Stand-
orte für Flüchtlingseinrichtungen 2016 bis 2018 festgelegte Potential an Standorten entspre-
chend dem künftig erwarteten Bedarf aktiviert. Im Rahmen des nächsten Mediationsverfahrens 
wird eine Kompensation des entfallenden Standortes angestrebt. 
4. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Suche nach dauerhaften Gebäudelösungen für 
den Bereich der Wohnungslosenhilfe fortzusetzen, um bislang noch nicht langfristig abgesicher-
te Standorte bei Bedarf zu ersetzen. 
 
Sozialamt 
 
09.01.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Lembeck 
Telefon: 492-5040 
Lembeck@stadt-muenster.de

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V/1127/2018 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Vermeidung von Wohnungslosigkeit ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Die vorgeschlagenen 
Maßnahmen sind als qualitative Standardausweitung entsprechend der Beschlusslage konzipiert. 
 
Mit der Vorlage V/1046/2017 „Neues Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Ob-
dachloseneinrichtungen - Entwicklung des Standortes Trauttmansdorffstraße“ wurden die laufenden 
Personal- und Transferaufwendungen für die Umsetzung des neuen Konzepts bereits dargestellt und 
finanziert. 
 
Es fallen zunächst keine investiven Kosten an. Es wird angestrebt, die neu zu errichtende Einrichtung 
durch die Wohn+Stadtbau GmbH bzw. durch einen Investor zu realisieren und von der Stadt Münster 
langfristig anzumieten. Die Finanzierung von später entstehenden Miet- und Betriebskosten für eine 
dauerhafte Wohnungsloseneinrichtung werden dann in einer gesonderten Vorlage dargestellt. 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 31.01.2018 das neue Konzept für die Betreuung von Menschen in 
städtischen Obdachloseneinrichtungen beschlossen. Damit sollen frühere Probleme einer unzu-
reichenden Integration wohnungsloser Menschen in einer zu großen Einrichtung in kaum integrierter 
Lage mit daraus resultierenden schwierigen Lebenssituationen vermieden werden. 
 
Orientiert an den  positiven Erfahrungen mit der neuen Wohnungsloseneinrichtung in Mecklenbeck an 
der Straße Schwarzer Kamp (vgl. Vorlage V/0560/2012) werden mit dem neuen Konzept folgende 
wesentliche Leitgedanken verfolgt: 
 Dezentralität mit im Stadtgebiet verteilten Unterbringungsmöglichkeiten, 
 kleinere Unterkünfte mit maximal 50 Plätzen, 
 integrierende Lagen in bestehenden Wohngebieten und außerhalb von Quartieren mit  
besonderem Entwicklungsbedarf, 
 besondere Personalstandards mit einem Fallmanagement (1 Stelle für jeweils 20 Haushalte)  
ergänzend zu den üblichen Personalschlüsseln für Sozialarbeit und Hausdienst (je 0,5 Stellen  
für 50 Plätze) und 
 die Aktivierung ehrenamtlich engagierter Personen und Netzwerke. 
 
Grundsätzliches Ziel ist es, die Fluktuation in den Einrichtungen zu intensivieren und die Verweildau-
ern der Menschen dort zu verkürzen. Darüber hinaus bleibt die Nachhaltigkeit bei der Vermittlung von 
Wohnungslosigkeit betroffener Familien in normalen Wohnraum wichtig, bei Bedarf mit einer nachge-
henden Betreuung oder Anbindung an Beratungsangebote freier Träger. 
 
Die Verwaltung hat die bisherigen Beschlüsse zum neuen Konzept zu einem großen Teil bereits um-
gesetzt. So wurden die beiden Standorte Hoher Heckenweg 170 - 184 im August und Sandfortskamp 
6 - 12 im September 2018 mit zusammen ca. 80 Plätzen als dezentrale Wohnungsloseneinrichtungen 
in Betrieb genommen. Nach den notwendigen Renovierungsarbeiten wurde der Standort Friedrich-
Ebert-Straße 1 mit ca. 50 Plätzen Ende 2018 aktiviert. 
 
Für die weitere beschlossene Wohnungsloseneinrichtung an der Johanniterstraße 20 mit ca. 34 neu-
en Plätzen ist die langfristige Anmietung vereinbart. Die Umbauarbeiten sind vollständig ausgeschrie-
ben, nach der Baugenehmigung soll umgehend mit dem Umbau begonnen werden. Weiterhin besteht 
das Ziel, einen Bezug noch zum Ende des ersten Quartals 2019 zu erreichen.

- 3 - 
V/1127/2018 
 
In der alten Wohnungsloseneinrichtung Trauttmansdorffstraße 77 bis 87 sind inzwischen drei von 
sechs Gebäuden geräumt, von der technischen Versorgung getrennt und baulich verschlossen, wei-
tere Wohnungen in den noch aktiven Gebäuden sind darüber hinaus freigezogen. Nach dem voll-
ständigen Freizug, der bis zum 31.03.2019 geplant ist, werden die bereits veräußerten Gebäude 
ebenfalls von der technischen Versorgung getrennt und in das neue Eigentum übergeben. 
 
2. Dauerhafter Standortvorschlag: Muckermannweg / Von-Esmarch-Straße (siehe Anlage B) 
 
2.1. Vorbemerkung und Vorschlag 
 
Mit dem neuen Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Wohnungsloseneinrichtun-
gen wird vor allem die Umnutzung nicht mehr benötigter Flüchtlingseinrichtungen für den Bereich der 
Wohnungslosenhilfe verfolgt. Drei der vier bisherigen Standortvorschläge bei der Umsetzung des 
Konzepts entsprechen diesen Überlegungen. 
 
Seit einiger Zeit werden der Stadt wieder vermehrt Flüchtlinge zugewiesen, sodass diese Optionen im 
Moment schwer aktivierbar sind. Hinzu kommt, dass etliche der aktuell genutzten Gebäude im Zuge 
von Erleichterungen im Bauplanungsrecht zur Unterbringung von Flüchtlingen entstanden sind. Ande-
re Nutzungen dieser Kapazitäten, wie beispielsweise zur Kindertagesbetreuung, für schulische Zwe-
cke oder eben für den Bereich der Wohnungslosenhilfe, scheiden dort aus planungsrechtlichen Grün-
den aus. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, den bisher temporär für Flüchtlinge genutzten Standort Muckermannweg 
/ Von-Esmarch-Straße (Stadtbezirk West, Stadtteil Sentrup), der im Rahmen des Mediationsprozes-
ses 2014 als neuer Standort für eine dauerhafte Flüchtlingseinrichtung ausgewählt wurde, künftig für 
eine dauerhafte Wohnungsloseneinrichtung zu nutzen. 
 
2.2. Standortqualität 
 
Der Standort erfüllt die Anforderungen an eine Wohnungsloseneinrichtung nach dem neuen Konzept 
sehr gut. Er liegt im Stadtteil Sentrup, mit weniger als 2,5 km Entfernung zum Zentrum jedoch stadt-
nah. In unmittelbarer Nähe liegt im Übrigen eine Bushaltestelle, die eine schnelle Erreichbarkeit der 
Innenstadt sicherstellt. Benötigte Infrastrukturangebote sind in angemessener Entfernung erreichbar, 
dies gilt für Einkaufs- und Versorgungsangebote sowie für die soziale Infrastruktur, also etwa Schulen 
und Kindertageseinrichtungen. Dadurch sind gute Rahmenbedingungen für eine gelingende Integrati-
on von wohnungslosen Familien gegeben. Auch für diese Einrichtung sollen die guten Personalstan-
dards mit einem Fallmanagement ergänzend zu den üblichen Personalschlüsseln für Sozialarbeit und 
Hausdienst nach dem neuen Betreuungskonzept gelten. 
 
Die Nutzung des Standorts als Übergangseinrichtung hat sich bewährt. Auf dem Höhepunkt des 
Flüchtlingszuzugs Ende 2015/Anfang 2016 wurden im Bereich Muckermannweg / Von-Esmarch-
Straße bis zu ca. 300 geflüchtete Menschen vorübergehend untergebracht. Trotz dieser sehr großen 
Konzentration konnte die Unterbringung gut und für die Umgebung weitgehend reibungslos organi-
siert werden. Daher geht die Verwaltung davon aus, dass die dauerhafte Unterbringung von ca. 50 
Menschen aus wohnungslosen Familien am Standort in einer neu gebauten Übergangseinrichtung 
unter sehr guten Rahmenbedingungen möglich sein wird. 
 
Am Standort Muckermannweg / Von-Esmarch-Straße findet eine Nutzung als Übergangseinrichtung - 
derzeit für Flüchtlinge - statt. Er könnte daher die Perspektive bieten, ihn im Fall eines hinreichenden 
Rückgangs der Flüchtlingszahlen bereits vor Fertigstellung einer festen neuen Wohnungslosenein-
richtung als Unterbringungsstandort für wohnungslose Familien zu nutzen. Diese Nutzung könnte 
dann ein späterer Neubau auf demselben Areal ersetzen. Die temporäre Option an der Nieberding-
straße 23 könnte in einem solchen Fall früher beendet und der Abbau der Flüchtlingseinrichtung in 
Pavillonbauweise an der Nieberdingstraße 30b entsprechend früher umgesetzt werden.

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V/1127/2018 
2.3. Weiterer Planungsprozess 
 
Bei den bisher für die temporäre Unterbringung von Flüchtlingen genutzten Gebäuden handelt es sich 
um ehemalige Britenhäuser, die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet 
werden. Für diese Gebäude hat die BImA grundsätzlich den Auftrag, sie zu verkaufen, wenn der für 
Zwecke der Asylbewerberunterbringung geschlossene Nutzungsvertrag endet und kein entsprechen-
der Folgebedarf oder anderweitiger Bundesbedarf besteht. 
 
Im Rahmen des Freizugsmanagements für städtische Flüchtlingsunterkünfte wurden die Häuser am 
Muckermannweg zum Beginn des Jahres 2019 an die BImA zurückgegeben. Die Flächen an der Von-
Esmarch-Straße werden weiterhin für die Unterbringung von Flüchtlingen benötigt. Im weiteren Ver-
fahren ist mit der BImA zu klären, ob anderweitige Bedarfe einem Flächenerwerb für eine dauerhafte 
Wohnungsloseneinrichtung entgegenstehen und wie gegebenenfalls ein Erwerb für diese Nutzung 
auch im Zusammenhang mit der planerischen und wirtschaftlichen Entwicklung des gesamten Be-
reichs ermöglicht werden kann. 
 
Mit der Vorlage V/0705/2014 „Neue Standorte für Flüchtlingseinrichtungen - Ergebnis des Mediati-
onsprozesses 2014“ (Ergebnisse des kommunalpolitischen Planungsprozesses zur Unterbringung 
von Flüchtlingen in Münster vom 12.09. bis 14.09.2014) wurde der Standort Muckermannweg / Von-
Esmarch-Straße als „sehr geeignet / realistisch - kurzfristig umsetzbar“ (ab 2014/2015, so genannte 
Kategorie 1) ausgewählt. Dazu wurde seinerzeit ausgeführt: „Der vorgeschlagene Standort an der 
Von-Esmarch-Straße liegt in einer günstigen Lage mit gut ausgebauter Infrastruktur. … Die Zulässig-
keit der Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft ist im Rahmen des § 34 Baugesetzbuch (Einfügen in 
die Umgebungsbebauung) für die Art der geplanten Nutzung denkbar. Eine Nutzungsänderung inner-
halb der Bestandsbebauung wird voraussichtlich als unkritisch betrachtet. Eine Umsetzbarkeit des 
Projekts ist laut Stadtplanung zügig möglich.“ 
 
Anders als eine Nutzungsänderung im Bestand ist allerdings eine dauerhafte Einrichtung in einem 
Neubau zu beurteilen, die hier langfristig geboten ist. Der Gesamtstandort ist Teil des Baulandpro-
gramms, Stufe 2 (Flächensicherung, vgl. Vorlage V/0207/2018 „Fortschreibung des Baulandpro-
gramms 2018 - 2025“). In Stufe 2 des Baulandprogramms sind alle Flächen verzeichnet, die grund-
sätzlich für eine Realisierung anstehen, für die aber noch offen ist, ob und wenn ja wann eine Reali-
sierung überhaupt möglich ist. Die Gesamtfläche der BImA-Immobilien am Standort Muckermannweg 
/ Von-Esmarch-Straße ist wegen ihrer zentralen Lage und des Wohnumfelds von besonderer Qualität 
und Bedeutung, so dass sie erst im Zuge einer qualifizierten Bauleitplanung auf Basis eines ganzheit-
lichen städtebaulichen Konzepts entwickelt werden soll. Eine davon losgelöste kurzfristige Aktivierung 
einer kleinen Teilfläche zum Neubau einer Wohnungsloseneinrichtung im Rahmen des § 34 Bauge-
setzbuch ist daher nach heutigen Erkenntnissen auszuschließen. Gemäß dem Standorte-
Entwicklungskonzept für die ehemaligen Briten-Wohnstandorte (vgl. Vorlage V/0728/2012 „Standorte-
Entwicklungskonzept Briten-Wohnungen in Münster“) ist der Erwerb und die Entwicklung der Gesamt-
fläche durch ein Wohnungsunternehmen, hier die Wohn + Stadtbau GmbH, vorgesehen. 
 
Nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage wird die Verwaltung daher entsprechende Ver-
handlungen mit der BImA zur langfristigen Flächensicherung für eine Übergangseinrichtung führen 
und im Rahmen eines notwendigen Bebauungsplanverfahrens - wie beispielsweise bei den dauerhaf-
ten Flüchtlingseinrichtungen üblich - einen geeigneten Standort für eine dauerhafte Wohnungslosen-
einrichtung identifizieren und absichern. 
 
3. Information zu weiteren Standorten aus Mediationsverfahren 
 
Die Verwaltung schlägt den Standort Muckermannweg / Von-Esmarch-Straße vor, weil er außerhalb 
der großen Kasernenflächen liegt, sich als Standort für eine Übergangseinrichtung außerhalb der 
Außenstadtbezirke sehr gut bewährt hat und für ihn keine konkrete Konzept- bzw. Umsetzungspla-
nung mit der Festlegung „Flüchtlingseinrichtung“ vorliegt, wie dies bei den Standorten Südlich Mark-
weg und Ermlandweg inzwischen der Fall ist.

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V/1127/2018 
Zur Orientierung und als Überblick über die insgesamt noch für dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen 
festgelegten Standorte werden diese in der folgenden Aufstellung noch einmal dargestellt: 
 
Standort / Bezeichnung Stadtteil Mediationsverfahren 
Maikottenweg Mauritz-Ost Vorlage Nr. 731/2000 
Heriburgstraße / Kirschgarten Handorf 
Vorlage V/0705/2014 Tilbecker Straße Roxel 
Hohe Geist Albachten 
Albersloher Weg 450 (York-Kaserne) Gremmendorf-West 
Böckenhorst Amelsbüren 
Vorlage V/0038/2018 
Südlich Markweg Rumphorst 
Ermlandweg  Kinderhaus-Ost 
Sunnenheide Albachten 
Roxeler Straße 340 (Oxford Kaserne) Gievenbeck 
 
Nachrichtlich: 
Auf den Standorten Dingbängerweg 7 - 7e (Mecklenbeck) und Waltermannstraße 11 - 13  
(Amelsbüren) werden aktuell neue dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen gebaut.  
 
4. Temporärer Standortvorschlag: Nieberdingstaße 23 (siehe Anlage C) 
 
Bis zur Realisierung einer dauerhaften Wohnungsloseneinrichtung im Bereich Muckermannweg / 
Von-Esmarch-Straße schlägt die Verwaltung vor, den Standort der Flüchtlingseinrichtung in Holzrah-
menbauweise an der Nieberdingstraße 23 (Stadtbezirk Südost, Stadtteil Gremmendorf-West) tempo-
rär als Wohnungsloseneinrichtung mit 50 Plätzen zu nutzen. Zur Kompensation für die im Flüchtlings-
bereich entfallenden Unterbringungsplätze soll in diesem Übergangszeitraum die Flüchtlingseinrich-
tung in Pavillon-Bauweise an der Nieberdingstraße 30b mit Plätzen für bis zu 40 alleinreisende männ-
liche Flüchtlinge weiterbetrieben werden. 
 
4.1. Beschlusslage zum Standort 
 
Das Gebäude soll langfristig zur Flüchtlingsunterbringung genutzt werden. Dies hat der Rat im Rah-
men der Vorlage V/0038/2018 „Mediationsverfahren zur Festlegung dauerhafter Standorte für Flücht-
lingseinrichtungen; Ergebnisse des Verfahrens 2016-2018“ am 16.05.2018 beschlossen. Dem lag in 
der Zeit vom 12. bis 13.01.2018 beim Abschlussworkshop zum Mediationsverfahren folgende Beurtei-
lung zugrunde: 
 
„Die bestehende Einrichtung in Holzrahmenbauweise mit bis zu 100 Plätzen befindet sich auf einem 
Grundstück der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und wird seit Ende November 2016 
zur Unterbringung geflüchteter Menschen genutzt. In unmittelbarer Nähe (Anm.: ca. 250 m Fußweg) 
befindet sich eine Einrichtung in Pavillon-Bauweise mit einer Kapazität von bis zu 40 Plätzen, in der 
alleinreisende Männer untergebracht sind. Die Lage der Einrichtung ist wenig integriert. Im Umfeld 
befinden sich Verwaltungsgebäude, Gewerbebetriebe und vereinzelte Wohnbebauung. Die Anbin-
dung an die Innenstadt ist jedoch gut, die Nahversorgung noch fußläufig erreichbar.“ 
 
Daraus resultierte im Mediationsverfahren der Vorschlag, den Standort aufgrund der Lage und der im 
Umfeld fehlenden Kita- und Schulangebote langfristig nicht zur Unterbringung von Familien zu nut-
zen, sondern hier bis zu 50 geflüchtete Männer unterzubringen. Dafür sollte die bislang noch genutzte 
Pavillonanlage zurückgebaut werden. 
 
Für das gesamte Areal stehen keine aktuellen stadtplanerischen Maßnahmen an, die Fläche stellt 
aber aus Sicht der Stadtentwicklung einen bedeutenden Potenzialstandort dar (zurzeit Darstellung im

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V/1127/2018 
 
Flächennutzungsplan als Sondergebiet Stadion), der sich grundsätzlich für verschiedene großflächige 
und gegebenenfalls auch immissionserzeugende Nutzungen eignet, die gleichzeitig eine zentrale 
Lage mit sehr guter verkehrlicher Anbindung benötigen. Perspektivisch werden die Flächen daher 
entwickelt werden. Dabei ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich eine neue - heute noch nicht be-
kannte - Nutzung nicht mit einer Wohnnutzung vertragen würde, so dass der Standort wohl nicht für 
eine feste, dauerhafte Wohnungsloseneinrichtung geeignet ist. 
 
4.2. Standortqualität 
 
Bis eine feste Wohnungsloseneinrichtung im Bereich Muckermannweg / Von-Esmarch-Straße zur 
Verfügung steht, hält die Verwaltung die Nutzung des Gebäudes Nieberdingstraße 23 für wohnungs-
lose Familien für gut vertretbar. Der bisherige Betrieb des Gebäudes mit bis zu 100 Menschen aus 
Flüchtlingsfamilien zeigt, dass dies gut organisiert werden kann, wenngleich die Wege der Kinder zu 
Schulen und Kindertageseinrichtungen sicher Einschränkungen mit sich bringen. Eine relativ gute 
Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr in weniger als 400 m Fußweg kann dies jedoch 
teilweise kompensieren. 
 
Das Gebäude erfüllt die Anforderungen an Raumorganisation und Bausubstanz für eine Wohnungs-
loseneinrichtung nach dem neuen Konzept gut, die Unterbringung ist bei angemessener Flexibilität 
und Ausstattung möglich. Zur Reduzierung von 100 auf 50 aktive Plätze werden einem flexiblen Un-
terbringungskonzept folgend regelmäßig einzelne Räumlichkeiten aus der Nutzung genommen und 
verschlossen. Wegen der bisherigen Nutzung als Flüchtlingseinrichtung ist für das Gebäude eine an-
gemessene Ausstattung mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen vorhanden, die bei Bedarf in Tei-
len aus dem Bestand ergänzt bzw. ersetzt werden kann. Einflüsse wegen der in der Einrichtung in 
Pavillon-Bauweise in der Nähe untergebrachten bis zu 40 alleinreisenden männlichen Flüchtlinge 
sollen im Betrieb beobachtet werden. Der Einsatz eines Sicherheitsdienstes für beide Standorte soll 
einen angemessenen und sicheren Rahmen für die Betreuungsarbeit an beiden Standorten sicher-
stellen. 
 
5. Umsetzung 
 
Nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage soll das Gebäude Nieberdingstraße 23 so 
schnell wie möglich als neue Wohnungsloseneinrichtung aktiviert werden. Eine Nutzung noch im ers-
ten Quartal 2019 für dann ca. 50 wohnungslose Menschen ist realistisch, zumal das Gebäude in Um-
setzung der bisherigen Beschlüsse bereits weitgehend freigezogen wurde. 
 
Das mit dem neuen Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Wohnungsloseneinrich-
tungen verfolgte Ziel, die bisher am Standort Trauttmansdorffstraße verfügbaren Platzkapazitäten mit 
einer Größenordnung von ca. 200 Plätzen quantitativ mindestens zu sichern, wird mit der Aktivierung 
des Standorts an der Nieberdingstraße zunächst erreicht. Die Versorgung mit Plätzen in städtischen 
Wohnungsloseneinrichtungen nach dem neuen Konzept stellt sich dann wie folgt dar: 
 
Standort Bezugsfertig Plätze 
Hoher Heckenweg 170 - 184 August 2018 50 
Sandfortskamp 6 - 12 September 2018 30 
Friedrich-Ebert-Straße1 Ende 2018 50 
Johanniterstraße 20 Voraussichtlich 1. Quartal 2019 34 
Nieberdingstraße 23 Voraussichtlich 1. Quartal 2019 50 
Kompensierte Plätze  214 
Mecklenbeck, Schwarzer Kamp 59/61  46

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V/1127/2018 
6. Weiteres Verfahren und weitere Standortsuche 
 
Mit der vorgeschlagenen Maßnahme sollen die mit der Aufgabe des Standorts Trauttmansdorffstraße 
zu ersetzenden 200 Plätze insgesamt kompensiert und dezentralisiert werden, zunächst temporär an 
der Nieberdingstraße, später dauerhaft im Bereich Muckermannweg / Von-Esmarch-Straße. Im bishe-
rigen Verfahren wurde aber bereits darauf hingewiesen, dass weitere der neuen Standorte von Woh-
nungsloseneinrichtungen noch nicht langfristig abgesichert sind. Daher wird die Verwaltung die 
Standortsuche fortführen, damit ein geeignetes und dauerhaft abgesichertes Angebot an Plätzen in 
Wohnungsloseneinrichtungen entsteht, das dem neuen Konzept entspricht. 
 
Die Verwaltung schlägt mit dieser Maßnahme die Nutzung des Standorts für eine dauerhafte Flücht-
lingseinrichtung vor. Diese Maßnahme ist geeignet und sinnvoll, da zunächst ersatzweise das im Me-
diationsverfahren zur Festlegung dauerhafter Standorte für Flüchtlingseinrichtungen 2016 bis 2018 
festgelegte Potential an Standorten entsprechend dem künftigen Bedarf aktiviert werden kann. Bis zu 
dessen Realisierung müssen in gleichem Umfang bedarfsabhängig gegebenenfalls bestehende tem-
poräre Kapazitäten länger vorgehalten werden. 
 
Im letzten Mediationsverfahren wurde dargestellt, dass vor dem Hintergrund der nicht konkret vorher-
zusagenden Entwicklung der Flüchtlingszuzüge ein möglichst flexibles System zur Steuerung der 
Unterbringungskapazitäten erforderlich und für die Zukunft ein ausreichendes Potential an Standorten 
vorzuhalten ist. Daher sei beabsichtigt, nach etwa zwei Jahren ein weiteres Mediationsverfahren 
durchzuführen, auch, um auf sich ggf. verändernde Bedarfssituationen reagieren zu können. Eine 
hohe Flexibilität könnte beispielsweise dadurch gewährleistet werden, dass eine Umwandlung von 
Flüchtlingseinrichtungen in normalen Wohnraum möglich sei (vgl. Vorlage V/0038/2018). Hier soll in 
Zukunft auch eine alternative Nutzung für den Bereich der Wohnungslosenhilfe geprüft werden, zumal 
es eine große Übereinstimmung in den Nutzungszwecken gibt. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Anlage B - Standort Muckermannweg / Von-Esmarch-Straße

184 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1 : 6000
Datum: 13.12.2018
Notizen:
© Stadt Münster
H 5759 237
R 3402 959
R 3403 901
H 5760 557
0 50 100
Meter
Anlage B
Standort
Muckermannweg / Von-Esmarch-Straße

Anlage C - Standort Nieberdingstraße

169 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1 : 6000
Datum: 13.12.2018
Notizen:
© Stadt Münster
H 5757 066
R 3406 273
R 3407 215
H 5758 386
0 50 100
Meter
Anlage C
Standort
Nieberdingstraße 23

Beratungsverlauf (7)

15.01.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.01.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.01.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 7.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2019 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (23)

  • Von-Esmarch-Straße
  • Nieberdingstraße 23
  • Johanniterstraße 20
  • Heriburgstraße
  • Tilbecker Straße
  • Roxeler Straße 340
  • Waltermannstraße 11
  • Friedrich-Ebert-Straße 1
  • Muckermannweg
  • Ermlandweg
  • Maikottenweg
  • Albersloher Weg 450
  • Böckenhorst
  • Hoher Heckenweg 170
  • Sandfortskamp 6
  • Schwarzer Kamp 59
  • Trauttmansdorffstraße 77
  • Kirschgarten
  • Dingbängerweg 7
  • Hohe Geist
  • Kinderhaus
  • Sunnenheide
  • Markweg

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Details

Aktenzeichen
V/1127/2018
Typ
Vorlagen
Datum
19.12.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37