V/1127/2018
Neues Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Obdachloseneinrichtungen - Festlegung weiterer Standorte (Teil 2)
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Anlage A
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Anlage A zur V/1127/2018 Kurzüberblick Die Planungen zu einem neuen Konzept für die Betreuung von Familien in städtischen Woh- nungsloseneinrichtungen und der Auflösung des Standortes Trauttmansdorffstraße werden fort- gesetzt. Ein weiterer Ersatzstandort wird zunächst temporär an der Nieberdingstraße 23, später dauerhaft im Bereich Muckermannweg / Von-Esmarch-Straße vorgeschlagen. Die Standortsuche wird fortgesetzt, die Gebäude der Trauttmansdorffstraße sukzessive freigezogen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden folgende Ziele aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke- tingkonzept Münster (ISM) verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln Insbesondere sollen die Fluktuation in den Wohnungsloseneinrichtungen intensiviert und die Verweildauern der Menschen verkürzt werden. Positive, integrative Handlungsweisen und Stan- dards in der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen werden adaptiert. Grundsätzliches Ziel ist es, die betroffenen Menschen so schnell wie möglich in normalen Wohnraum zu vermit- teln. Durch die Leitgedanken der Dezentralität mit im Stadtgebiet verteilten Wohnangeboten und klei- neren Unterkünften in integrierenden Lagen soll vor allem die soziale Balance in den Quartieren gestärkt werden. Dies soll durch die Aktivierung ehrenamtlich engagierter Personen und Netz- werke gestützt werden. Ein Teilziel lautet: Weitere Standorte sollen als Ersatz für die Wohnungsloseneinrichtung Trautt- mansdorffstraße aktiviert werden. Zielerreichung: Vier neue Standorte wurden bereits aktiviert bzw. werden in Kürze bezogen. Mit dieser Vorlage wird ein weiterer Standort initiiert. Vor der Nutzung des Standorts wird eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt. Finanzierung Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren X Ja Nein Bereits veranschlagt X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Bei der Vermeidung von Wohnungslosigkeit handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe (§ 14 OBG). Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind als qualitative Standardausweitung entspre- chend der Beschlusslage konzipiert, das heißt, dass der Rat den Standard für die personelle Be- treuung der Menschen in der Höhe festgelegt hat. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit vorübergehend bestehenden Handicaps bei ihrer gesellschaftlichen Integration (hier im Bereich des Wohnens) sowie die Unterstützung eines hohen Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund in der Wohnungslosenhilfe befördern die Entwicklungen in diesen Querschnittsthemen.
Beschlussvorlage
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V/1127/2018 V/1127/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Neues Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Obdachloseneinrichtungen - Festlegung weiterer Standorte (Teil 2) Beratungsfolge 15.01.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 17.01.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 23.01.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 29.01.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 06.02.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 13.02.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.02.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Für den im Rahmen des Mediationsprozesses 2014 als neuer Standort für eine dauerhafte Flüchtlingseinrichtung ausgewählten Bereich Muckermannweg / Von-Esmarch-Straße wird in Abhängigkeit von der künftigen Eigentumssituation und Standortentwicklung davon abweichend eine Nutzung als dauerhafter Standort für eine Wohnungsloseneinrichtung mit ca. 50 Plätzen angestrebt. 2. Bis zur Aktivierung des dauerhaften Standorts wird das Gebäude in Holzrahmenbauweise an der Nieberdingstraße 23 als temporäre Wohnungsloseneinrichtung mit 50 Plätzen genutzt. An- schließend wird dieser Standort - wie am 16.05.2018 durch den Rat beschlossen - langfristig zur Flüchtlingsunterbringung mit 50 Plätzen genutzt. 3. Für den Flüchtlingsbereich wird das im Mediationsverfahren zur Festlegung dauerhafter Stand- orte für Flüchtlingseinrichtungen 2016 bis 2018 festgelegte Potential an Standorten entspre- chend dem künftig erwarteten Bedarf aktiviert. Im Rahmen des nächsten Mediationsverfahrens wird eine Kompensation des entfallenden Standortes angestrebt. 4. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Suche nach dauerhaften Gebäudelösungen für den Bereich der Wohnungslosenhilfe fortzusetzen, um bislang noch nicht langfristig abgesicher- te Standorte bei Bedarf zu ersetzen. Sozialamt 09.01.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lembeck Telefon: 492-5040 Lembeck@stadt-muenster.de - 2 - V/1127/2018 II. Finanzielle Auswirkungen: Die Vermeidung von Wohnungslosigkeit ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind als qualitative Standardausweitung entsprechend der Beschlusslage konzipiert. Mit der Vorlage V/1046/2017 „Neues Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Ob- dachloseneinrichtungen - Entwicklung des Standortes Trauttmansdorffstraße“ wurden die laufenden Personal- und Transferaufwendungen für die Umsetzung des neuen Konzepts bereits dargestellt und finanziert. Es fallen zunächst keine investiven Kosten an. Es wird angestrebt, die neu zu errichtende Einrichtung durch die Wohn+Stadtbau GmbH bzw. durch einen Investor zu realisieren und von der Stadt Münster langfristig anzumieten. Die Finanzierung von später entstehenden Miet- und Betriebskosten für eine dauerhafte Wohnungsloseneinrichtung werden dann in einer gesonderten Vorlage dargestellt. Begründung: 1. Ausgangslage Der Rat hat in seiner Sitzung am 31.01.2018 das neue Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Obdachloseneinrichtungen beschlossen. Damit sollen frühere Probleme einer unzu- reichenden Integration wohnungsloser Menschen in einer zu großen Einrichtung in kaum integrierter Lage mit daraus resultierenden schwierigen Lebenssituationen vermieden werden. Orientiert an den positiven Erfahrungen mit der neuen Wohnungsloseneinrichtung in Mecklenbeck an der Straße Schwarzer Kamp (vgl. Vorlage V/0560/2012) werden mit dem neuen Konzept folgende wesentliche Leitgedanken verfolgt: Dezentralität mit im Stadtgebiet verteilten Unterbringungsmöglichkeiten, kleinere Unterkünfte mit maximal 50 Plätzen, integrierende Lagen in bestehenden Wohngebieten und außerhalb von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf, besondere Personalstandards mit einem Fallmanagement (1 Stelle für jeweils 20 Haushalte) ergänzend zu den üblichen Personalschlüsseln für Sozialarbeit und Hausdienst (je 0,5 Stellen für 50 Plätze) und die Aktivierung ehrenamtlich engagierter Personen und Netzwerke. Grundsätzliches Ziel ist es, die Fluktuation in den Einrichtungen zu intensivieren und die Verweildau- ern der Menschen dort zu verkürzen. Darüber hinaus bleibt die Nachhaltigkeit bei der Vermittlung von Wohnungslosigkeit betroffener Familien in normalen Wohnraum wichtig, bei Bedarf mit einer nachge- henden Betreuung oder Anbindung an Beratungsangebote freier Träger. Die Verwaltung hat die bisherigen Beschlüsse zum neuen Konzept zu einem großen Teil bereits um- gesetzt. So wurden die beiden Standorte Hoher Heckenweg 170 - 184 im August und Sandfortskamp 6 - 12 im September 2018 mit zusammen ca. 80 Plätzen als dezentrale Wohnungsloseneinrichtungen in Betrieb genommen. Nach den notwendigen Renovierungsarbeiten wurde der Standort Friedrich- Ebert-Straße 1 mit ca. 50 Plätzen Ende 2018 aktiviert. Für die weitere beschlossene Wohnungsloseneinrichtung an der Johanniterstraße 20 mit ca. 34 neu- en Plätzen ist die langfristige Anmietung vereinbart. Die Umbauarbeiten sind vollständig ausgeschrie- ben, nach der Baugenehmigung soll umgehend mit dem Umbau begonnen werden. Weiterhin besteht das Ziel, einen Bezug noch zum Ende des ersten Quartals 2019 zu erreichen. - 3 - V/1127/2018 In der alten Wohnungsloseneinrichtung Trauttmansdorffstraße 77 bis 87 sind inzwischen drei von sechs Gebäuden geräumt, von der technischen Versorgung getrennt und baulich verschlossen, wei- tere Wohnungen in den noch aktiven Gebäuden sind darüber hinaus freigezogen. Nach dem voll- ständigen Freizug, der bis zum 31.03.2019 geplant ist, werden die bereits veräußerten Gebäude ebenfalls von der technischen Versorgung getrennt und in das neue Eigentum übergeben. 2. Dauerhafter Standortvorschlag: Muckermannweg / Von-Esmarch-Straße (siehe Anlage B) 2.1. Vorbemerkung und Vorschlag Mit dem neuen Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Wohnungsloseneinrichtun- gen wird vor allem die Umnutzung nicht mehr benötigter Flüchtlingseinrichtungen für den Bereich der Wohnungslosenhilfe verfolgt. Drei der vier bisherigen Standortvorschläge bei der Umsetzung des Konzepts entsprechen diesen Überlegungen. Seit einiger Zeit werden der Stadt wieder vermehrt Flüchtlinge zugewiesen, sodass diese Optionen im Moment schwer aktivierbar sind. Hinzu kommt, dass etliche der aktuell genutzten Gebäude im Zuge von Erleichterungen im Bauplanungsrecht zur Unterbringung von Flüchtlingen entstanden sind. Ande- re Nutzungen dieser Kapazitäten, wie beispielsweise zur Kindertagesbetreuung, für schulische Zwe- cke oder eben für den Bereich der Wohnungslosenhilfe, scheiden dort aus planungsrechtlichen Grün- den aus. Die Verwaltung schlägt vor, den bisher temporär für Flüchtlinge genutzten Standort Muckermannweg / Von-Esmarch-Straße (Stadtbezirk West, Stadtteil Sentrup), der im Rahmen des Mediationsprozes- ses 2014 als neuer Standort für eine dauerhafte Flüchtlingseinrichtung ausgewählt wurde, künftig für eine dauerhafte Wohnungsloseneinrichtung zu nutzen. 2.2. Standortqualität Der Standort erfüllt die Anforderungen an eine Wohnungsloseneinrichtung nach dem neuen Konzept sehr gut. Er liegt im Stadtteil Sentrup, mit weniger als 2,5 km Entfernung zum Zentrum jedoch stadt- nah. In unmittelbarer Nähe liegt im Übrigen eine Bushaltestelle, die eine schnelle Erreichbarkeit der Innenstadt sicherstellt. Benötigte Infrastrukturangebote sind in angemessener Entfernung erreichbar, dies gilt für Einkaufs- und Versorgungsangebote sowie für die soziale Infrastruktur, also etwa Schulen und Kindertageseinrichtungen. Dadurch sind gute Rahmenbedingungen für eine gelingende Integrati- on von wohnungslosen Familien gegeben. Auch für diese Einrichtung sollen die guten Personalstan- dards mit einem Fallmanagement ergänzend zu den üblichen Personalschlüsseln für Sozialarbeit und Hausdienst nach dem neuen Betreuungskonzept gelten. Die Nutzung des Standorts als Übergangseinrichtung hat sich bewährt. Auf dem Höhepunkt des Flüchtlingszuzugs Ende 2015/Anfang 2016 wurden im Bereich Muckermannweg / Von-Esmarch- Straße bis zu ca. 300 geflüchtete Menschen vorübergehend untergebracht. Trotz dieser sehr großen Konzentration konnte die Unterbringung gut und für die Umgebung weitgehend reibungslos organi- siert werden. Daher geht die Verwaltung davon aus, dass die dauerhafte Unterbringung von ca. 50 Menschen aus wohnungslosen Familien am Standort in einer neu gebauten Übergangseinrichtung unter sehr guten Rahmenbedingungen möglich sein wird. Am Standort Muckermannweg / Von-Esmarch-Straße findet eine Nutzung als Übergangseinrichtung - derzeit für Flüchtlinge - statt. Er könnte daher die Perspektive bieten, ihn im Fall eines hinreichenden Rückgangs der Flüchtlingszahlen bereits vor Fertigstellung einer festen neuen Wohnungslosenein- richtung als Unterbringungsstandort für wohnungslose Familien zu nutzen. Diese Nutzung könnte dann ein späterer Neubau auf demselben Areal ersetzen. Die temporäre Option an der Nieberding- straße 23 könnte in einem solchen Fall früher beendet und der Abbau der Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise an der Nieberdingstraße 30b entsprechend früher umgesetzt werden. - 4 - V/1127/2018 2.3. Weiterer Planungsprozess Bei den bisher für die temporäre Unterbringung von Flüchtlingen genutzten Gebäuden handelt es sich um ehemalige Britenhäuser, die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet werden. Für diese Gebäude hat die BImA grundsätzlich den Auftrag, sie zu verkaufen, wenn der für Zwecke der Asylbewerberunterbringung geschlossene Nutzungsvertrag endet und kein entsprechen- der Folgebedarf oder anderweitiger Bundesbedarf besteht. Im Rahmen des Freizugsmanagements für städtische Flüchtlingsunterkünfte wurden die Häuser am Muckermannweg zum Beginn des Jahres 2019 an die BImA zurückgegeben. Die Flächen an der Von- Esmarch-Straße werden weiterhin für die Unterbringung von Flüchtlingen benötigt. Im weiteren Ver- fahren ist mit der BImA zu klären, ob anderweitige Bedarfe einem Flächenerwerb für eine dauerhafte Wohnungsloseneinrichtung entgegenstehen und wie gegebenenfalls ein Erwerb für diese Nutzung auch im Zusammenhang mit der planerischen und wirtschaftlichen Entwicklung des gesamten Be- reichs ermöglicht werden kann. Mit der Vorlage V/0705/2014 „Neue Standorte für Flüchtlingseinrichtungen - Ergebnis des Mediati- onsprozesses 2014“ (Ergebnisse des kommunalpolitischen Planungsprozesses zur Unterbringung von Flüchtlingen in Münster vom 12.09. bis 14.09.2014) wurde der Standort Muckermannweg / Von- Esmarch-Straße als „sehr geeignet / realistisch - kurzfristig umsetzbar“ (ab 2014/2015, so genannte Kategorie 1) ausgewählt. Dazu wurde seinerzeit ausgeführt: „Der vorgeschlagene Standort an der Von-Esmarch-Straße liegt in einer günstigen Lage mit gut ausgebauter Infrastruktur. … Die Zulässig- keit der Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft ist im Rahmen des § 34 Baugesetzbuch (Einfügen in die Umgebungsbebauung) für die Art der geplanten Nutzung denkbar. Eine Nutzungsänderung inner- halb der Bestandsbebauung wird voraussichtlich als unkritisch betrachtet. Eine Umsetzbarkeit des Projekts ist laut Stadtplanung zügig möglich.“ Anders als eine Nutzungsänderung im Bestand ist allerdings eine dauerhafte Einrichtung in einem Neubau zu beurteilen, die hier langfristig geboten ist. Der Gesamtstandort ist Teil des Baulandpro- gramms, Stufe 2 (Flächensicherung, vgl. Vorlage V/0207/2018 „Fortschreibung des Baulandpro- gramms 2018 - 2025“). In Stufe 2 des Baulandprogramms sind alle Flächen verzeichnet, die grund- sätzlich für eine Realisierung anstehen, für die aber noch offen ist, ob und wenn ja wann eine Reali- sierung überhaupt möglich ist. Die Gesamtfläche der BImA-Immobilien am Standort Muckermannweg / Von-Esmarch-Straße ist wegen ihrer zentralen Lage und des Wohnumfelds von besonderer Qualität und Bedeutung, so dass sie erst im Zuge einer qualifizierten Bauleitplanung auf Basis eines ganzheit- lichen städtebaulichen Konzepts entwickelt werden soll. Eine davon losgelöste kurzfristige Aktivierung einer kleinen Teilfläche zum Neubau einer Wohnungsloseneinrichtung im Rahmen des § 34 Bauge- setzbuch ist daher nach heutigen Erkenntnissen auszuschließen. Gemäß dem Standorte- Entwicklungskonzept für die ehemaligen Briten-Wohnstandorte (vgl. Vorlage V/0728/2012 „Standorte- Entwicklungskonzept Briten-Wohnungen in Münster“) ist der Erwerb und die Entwicklung der Gesamt- fläche durch ein Wohnungsunternehmen, hier die Wohn + Stadtbau GmbH, vorgesehen. Nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage wird die Verwaltung daher entsprechende Ver- handlungen mit der BImA zur langfristigen Flächensicherung für eine Übergangseinrichtung führen und im Rahmen eines notwendigen Bebauungsplanverfahrens - wie beispielsweise bei den dauerhaf- ten Flüchtlingseinrichtungen üblich - einen geeigneten Standort für eine dauerhafte Wohnungslosen- einrichtung identifizieren und absichern. 3. Information zu weiteren Standorten aus Mediationsverfahren Die Verwaltung schlägt den Standort Muckermannweg / Von-Esmarch-Straße vor, weil er außerhalb der großen Kasernenflächen liegt, sich als Standort für eine Übergangseinrichtung außerhalb der Außenstadtbezirke sehr gut bewährt hat und für ihn keine konkrete Konzept- bzw. Umsetzungspla- nung mit der Festlegung „Flüchtlingseinrichtung“ vorliegt, wie dies bei den Standorten Südlich Mark- weg und Ermlandweg inzwischen der Fall ist. - 5 - V/1127/2018 Zur Orientierung und als Überblick über die insgesamt noch für dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen festgelegten Standorte werden diese in der folgenden Aufstellung noch einmal dargestellt: Standort / Bezeichnung Stadtteil Mediationsverfahren Maikottenweg Mauritz-Ost Vorlage Nr. 731/2000 Heriburgstraße / Kirschgarten Handorf Vorlage V/0705/2014 Tilbecker Straße Roxel Hohe Geist Albachten Albersloher Weg 450 (York-Kaserne) Gremmendorf-West Böckenhorst Amelsbüren Vorlage V/0038/2018 Südlich Markweg Rumphorst Ermlandweg Kinderhaus-Ost Sunnenheide Albachten Roxeler Straße 340 (Oxford Kaserne) Gievenbeck Nachrichtlich: Auf den Standorten Dingbängerweg 7 - 7e (Mecklenbeck) und Waltermannstraße 11 - 13 (Amelsbüren) werden aktuell neue dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen gebaut. 4. Temporärer Standortvorschlag: Nieberdingstaße 23 (siehe Anlage C) Bis zur Realisierung einer dauerhaften Wohnungsloseneinrichtung im Bereich Muckermannweg / Von-Esmarch-Straße schlägt die Verwaltung vor, den Standort der Flüchtlingseinrichtung in Holzrah- menbauweise an der Nieberdingstraße 23 (Stadtbezirk Südost, Stadtteil Gremmendorf-West) tempo- rär als Wohnungsloseneinrichtung mit 50 Plätzen zu nutzen. Zur Kompensation für die im Flüchtlings- bereich entfallenden Unterbringungsplätze soll in diesem Übergangszeitraum die Flüchtlingseinrich- tung in Pavillon-Bauweise an der Nieberdingstraße 30b mit Plätzen für bis zu 40 alleinreisende männ- liche Flüchtlinge weiterbetrieben werden. 4.1. Beschlusslage zum Standort Das Gebäude soll langfristig zur Flüchtlingsunterbringung genutzt werden. Dies hat der Rat im Rah- men der Vorlage V/0038/2018 „Mediationsverfahren zur Festlegung dauerhafter Standorte für Flücht- lingseinrichtungen; Ergebnisse des Verfahrens 2016-2018“ am 16.05.2018 beschlossen. Dem lag in der Zeit vom 12. bis 13.01.2018 beim Abschlussworkshop zum Mediationsverfahren folgende Beurtei- lung zugrunde: „Die bestehende Einrichtung in Holzrahmenbauweise mit bis zu 100 Plätzen befindet sich auf einem Grundstück der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und wird seit Ende November 2016 zur Unterbringung geflüchteter Menschen genutzt. In unmittelbarer Nähe (Anm.: ca. 250 m Fußweg) befindet sich eine Einrichtung in Pavillon-Bauweise mit einer Kapazität von bis zu 40 Plätzen, in der alleinreisende Männer untergebracht sind. Die Lage der Einrichtung ist wenig integriert. Im Umfeld befinden sich Verwaltungsgebäude, Gewerbebetriebe und vereinzelte Wohnbebauung. Die Anbin- dung an die Innenstadt ist jedoch gut, die Nahversorgung noch fußläufig erreichbar.“ Daraus resultierte im Mediationsverfahren der Vorschlag, den Standort aufgrund der Lage und der im Umfeld fehlenden Kita- und Schulangebote langfristig nicht zur Unterbringung von Familien zu nut- zen, sondern hier bis zu 50 geflüchtete Männer unterzubringen. Dafür sollte die bislang noch genutzte Pavillonanlage zurückgebaut werden. Für das gesamte Areal stehen keine aktuellen stadtplanerischen Maßnahmen an, die Fläche stellt aber aus Sicht der Stadtentwicklung einen bedeutenden Potenzialstandort dar (zurzeit Darstellung im - 6 - V/1127/2018 Flächennutzungsplan als Sondergebiet Stadion), der sich grundsätzlich für verschiedene großflächige und gegebenenfalls auch immissionserzeugende Nutzungen eignet, die gleichzeitig eine zentrale Lage mit sehr guter verkehrlicher Anbindung benötigen. Perspektivisch werden die Flächen daher entwickelt werden. Dabei ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich eine neue - heute noch nicht be- kannte - Nutzung nicht mit einer Wohnnutzung vertragen würde, so dass der Standort wohl nicht für eine feste, dauerhafte Wohnungsloseneinrichtung geeignet ist. 4.2. Standortqualität Bis eine feste Wohnungsloseneinrichtung im Bereich Muckermannweg / Von-Esmarch-Straße zur Verfügung steht, hält die Verwaltung die Nutzung des Gebäudes Nieberdingstraße 23 für wohnungs- lose Familien für gut vertretbar. Der bisherige Betrieb des Gebäudes mit bis zu 100 Menschen aus Flüchtlingsfamilien zeigt, dass dies gut organisiert werden kann, wenngleich die Wege der Kinder zu Schulen und Kindertageseinrichtungen sicher Einschränkungen mit sich bringen. Eine relativ gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr in weniger als 400 m Fußweg kann dies jedoch teilweise kompensieren. Das Gebäude erfüllt die Anforderungen an Raumorganisation und Bausubstanz für eine Wohnungs- loseneinrichtung nach dem neuen Konzept gut, die Unterbringung ist bei angemessener Flexibilität und Ausstattung möglich. Zur Reduzierung von 100 auf 50 aktive Plätze werden einem flexiblen Un- terbringungskonzept folgend regelmäßig einzelne Räumlichkeiten aus der Nutzung genommen und verschlossen. Wegen der bisherigen Nutzung als Flüchtlingseinrichtung ist für das Gebäude eine an- gemessene Ausstattung mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen vorhanden, die bei Bedarf in Tei- len aus dem Bestand ergänzt bzw. ersetzt werden kann. Einflüsse wegen der in der Einrichtung in Pavillon-Bauweise in der Nähe untergebrachten bis zu 40 alleinreisenden männlichen Flüchtlinge sollen im Betrieb beobachtet werden. Der Einsatz eines Sicherheitsdienstes für beide Standorte soll einen angemessenen und sicheren Rahmen für die Betreuungsarbeit an beiden Standorten sicher- stellen. 5. Umsetzung Nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage soll das Gebäude Nieberdingstraße 23 so schnell wie möglich als neue Wohnungsloseneinrichtung aktiviert werden. Eine Nutzung noch im ers- ten Quartal 2019 für dann ca. 50 wohnungslose Menschen ist realistisch, zumal das Gebäude in Um- setzung der bisherigen Beschlüsse bereits weitgehend freigezogen wurde. Das mit dem neuen Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Wohnungsloseneinrich- tungen verfolgte Ziel, die bisher am Standort Trauttmansdorffstraße verfügbaren Platzkapazitäten mit einer Größenordnung von ca. 200 Plätzen quantitativ mindestens zu sichern, wird mit der Aktivierung des Standorts an der Nieberdingstraße zunächst erreicht. Die Versorgung mit Plätzen in städtischen Wohnungsloseneinrichtungen nach dem neuen Konzept stellt sich dann wie folgt dar: Standort Bezugsfertig Plätze Hoher Heckenweg 170 - 184 August 2018 50 Sandfortskamp 6 - 12 September 2018 30 Friedrich-Ebert-Straße1 Ende 2018 50 Johanniterstraße 20 Voraussichtlich 1. Quartal 2019 34 Nieberdingstraße 23 Voraussichtlich 1. Quartal 2019 50 Kompensierte Plätze 214 Mecklenbeck, Schwarzer Kamp 59/61 46 - 7 - V/1127/2018 6. Weiteres Verfahren und weitere Standortsuche Mit der vorgeschlagenen Maßnahme sollen die mit der Aufgabe des Standorts Trauttmansdorffstraße zu ersetzenden 200 Plätze insgesamt kompensiert und dezentralisiert werden, zunächst temporär an der Nieberdingstraße, später dauerhaft im Bereich Muckermannweg / Von-Esmarch-Straße. Im bishe- rigen Verfahren wurde aber bereits darauf hingewiesen, dass weitere der neuen Standorte von Woh- nungsloseneinrichtungen noch nicht langfristig abgesichert sind. Daher wird die Verwaltung die Standortsuche fortführen, damit ein geeignetes und dauerhaft abgesichertes Angebot an Plätzen in Wohnungsloseneinrichtungen entsteht, das dem neuen Konzept entspricht. Die Verwaltung schlägt mit dieser Maßnahme die Nutzung des Standorts für eine dauerhafte Flücht- lingseinrichtung vor. Diese Maßnahme ist geeignet und sinnvoll, da zunächst ersatzweise das im Me- diationsverfahren zur Festlegung dauerhafter Standorte für Flüchtlingseinrichtungen 2016 bis 2018 festgelegte Potential an Standorten entsprechend dem künftigen Bedarf aktiviert werden kann. Bis zu dessen Realisierung müssen in gleichem Umfang bedarfsabhängig gegebenenfalls bestehende tem- poräre Kapazitäten länger vorgehalten werden. Im letzten Mediationsverfahren wurde dargestellt, dass vor dem Hintergrund der nicht konkret vorher- zusagenden Entwicklung der Flüchtlingszuzüge ein möglichst flexibles System zur Steuerung der Unterbringungskapazitäten erforderlich und für die Zukunft ein ausreichendes Potential an Standorten vorzuhalten ist. Daher sei beabsichtigt, nach etwa zwei Jahren ein weiteres Mediationsverfahren durchzuführen, auch, um auf sich ggf. verändernde Bedarfssituationen reagieren zu können. Eine hohe Flexibilität könnte beispielsweise dadurch gewährleistet werden, dass eine Umwandlung von Flüchtlingseinrichtungen in normalen Wohnraum möglich sei (vgl. Vorlage V/0038/2018). Hier soll in Zukunft auch eine alternative Nutzung für den Bereich der Wohnungslosenhilfe geprüft werden, zumal es eine große Übereinstimmung in den Nutzungszwecken gibt. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Anlage B - Standort Muckermannweg / Von-Esmarch-Straße
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Druckansicht Maßstab 1 : 6000 Datum: 13.12.2018 Notizen: © Stadt Münster H 5759 237 R 3402 959 R 3403 901 H 5760 557 0 50 100 Meter Anlage B Standort Muckermannweg / Von-Esmarch-Straße
Anlage C - Standort Nieberdingstraße
169 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1 : 6000 Datum: 13.12.2018 Notizen: © Stadt Münster H 5757 066 R 3406 273 R 3407 215 H 5758 386 0 50 100 Meter Anlage C Standort Nieberdingstraße 23
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (23)
- Von-Esmarch-Straße
- Nieberdingstraße 23
- Johanniterstraße 20
- Heriburgstraße
- Tilbecker Straße
- Roxeler Straße 340
- Waltermannstraße 11
- Friedrich-Ebert-Straße 1
- Muckermannweg
- Ermlandweg
- Maikottenweg
- Albersloher Weg 450
- Böckenhorst
- Hoher Heckenweg 170
- Sandfortskamp 6
- Schwarzer Kamp 59
- Trauttmansdorffstraße 77
- Kirschgarten
- Dingbängerweg 7
- Hohe Geist
- Kinderhaus
- Sunnenheide
- Markweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/1127/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.12.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37