V/0963/2016
Beitritt der Stadt Münster zur d-NRW AöR
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Beschlussvorlage
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V/0963/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER citeq Betrifft Beitritt der Stadt Münster zur d-NRW AöR Änderung der Rechtsform von Public Konsortium d-NRW GbR zu d-NRW AöR Beratungsfolge 17.11.2016 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 01.12.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government Vorberatung 07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.12.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Dem Austritt aus der Public Konsortium d-NRW GbR zum 30.11.2016 wird zugestimmt. (Bei- tritt der Stadt Münster mit Vorlage Nr. V/0081/2012 vom Rat am 08.02.2012 beschlossen) 2. Die Stadt Münster tritt der d-NRW AöR zum 01.01.2017 bei. Als stimmberechtigter Vertreter der Stadt Münster wird der Betriebsleiter der citeq, Herr Schönfelder, benannt. II. Finanzielle Auswirkungen: 1. Das seinerzeit einmalig ge leistete Beitrittsentgelt in Höhe von 8.511,00 € wird vom Public Konsortium d-NRW GbR an die citeq erstattet. 2. Das einmalige Beitrittsentgelt in Höhe von 1.000, - Euro wird aus citeq -Mitteln finanziert. Die Mittel werden im Wirtschaftsplan der citeq bereitgestellt. Jährliche Gebühren fallen nicht an. Begründung: Auf Basis der Vorlage V/0081/2012 beschloss der Rat der Stadt Münster in öffentlicher Si tzung am 08.02.2012 einstimmig den Beitritt der Stadt Münster zum Public Konsortium d -NRW, welches das kommunal-staatliche und interkommunale E -Government seit Jahren erfolgreich fördert. Der F okus liegt auf Projekten, die aufgrund von Schnittstellen eine einheitliche, gemeinschaftliche Umse tzung durch Land und Kommunen erfordern, z. B. einfache Melderegistera uskunft für Behö rden (eMaB), Vorlagen-Nr.: V/0963/2016 Auskunft erteilt: Herr Schoenfelder Ruf: 492-1800 E-Mail: Schoenfelder@citeq.de Datum: 31.10.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0963/2016 Verwaltungssuchmaschine NRW, Vergabemarktplatz NRW oder Förderanträge nach Kinderbildung s- gesetz (KiBiz.web). Die Stadt Münster nutzt diese IT-Dienste. Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 06.10.2016 die Errichtung der d-NRW Anstalt öffentlichen Rechts als Gesamtrechtsnachfolger des Public Konsortiums d -NRW beschlossen. Die d-NRW AöR wird ihre Arbeit am 01.01.2017 aufnehmen. Die Umwandlung von einer privatrechtlich organisierten GbR in eine AöR ist für die Zusammena rbeit der Kommunen von besonderer Bedeutung. Die mit schlanken Strukturen versehene Anstalt reduziert die Steuerungs - und Abstimmungsaufwände bei gleichzeitiger Erhaltung der Einflus smöglichkeiten der Träger. Die AöR wird als Rechtsnachfolger die bestehenden Dienste weiterhin zur Verfügung stellen. Darüber hinaus können die Kommunen unter anderem zukünftig weitere Angebote der AöR im Ra hmen von ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragungen nutzen. In einem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzen verbände NRW (Städtetag, Landkreistag und der Städte - und Gemeindebund NRW) vom 07.07.2016 an alle Oberbürgermei s- ter/innen, Landrätinnen und Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wird bereits auf die Errichtung dieser Anstalt hingewiesen und ein Beitritt empfohlen. (Anlage 1) Erforderlich für den Beitritt zur AöR sind ein formeller Austritt aus der bisherigen Gesellschaft und ein durch Ratsbeschluss zu bestätigender Beitritt in die neue d-NRW AöR unter Benennung eines offiziel- len Vertreters der Stadt Münster. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW vom 07.07.2016
Anlage1_ErrichtungeinerAnstaltoeffentlichenRec
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Städtetag NRW Gereonstr. 18 - 32 50670 Köln Tel. 0221.3771.0 www.staedtetag-nrw.de Landkreistag NRW Kavalleriestraße 8 40213 Düsseldorf Tel. 0211.300491.0 www.lkt-nrw.de Städte- und Gemeindebund NRW Kaiserswerther Str. 199/201 40474 Düsseldorf Tel. 0211.4587.1 www.kommunen-in-nrw.de Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW An die Damen und Herren Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der nordrhein-westfälischen Städte, Kreise und Gemeinden per E-Mail Ansprechpartner: Andreas Wohland, StGB NRW Tel.-Durchwahl: 0211.4587.255 Fax-Durchwahl: 0211.4587.211 E-Mail: andreas.wohland@kommunen-in- nrw.de Dr. Helmut Fogt, StT NRW Tel.-Durchwahl: 030.37711.800 Fax-Durchwahl: 030.37711.809 E-Mail: helmut.fogt@staedtetag.de Dr. Marco Kuhn, LKT NRW Tel.-Durchwahl: 0211.300491.300 E-Mail: m.kuhn@lkt-nrw.de Aktenzeichen: 10.55.03.2 Ku/cp Datum: 07.07.2016 Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ Sehr geehrte Damen und Herren, d-NRW begleitet seit mehr als einem Jahrzehnt Kooperationsprojekte im Bereich der In- formationstechnik und des E-Government. Vor allem in den letzten Jahren hat sich d-NRW bei zahlreichen kommunal-staatlichen Kooperationsprojekten als Impulsgeber und „neutra- le“ Durchführungsinstanz bewährt (Vergabem arktplatz NRW, Meldeportal für Behörden, Verwaltungssuchmaschine NRW, KiBiz.web etc.). Da eine ebenenübergreifende , medien- bruchfreie kommunal-staatliche Zusammenarbeit weiter an Bedeutung gewinnen wird, dürfte es nicht zuletzt im kommunalen Interesse sein, die Expertise von d-NRW auch künf- tig nutzen können. Daher begrüßen die kommunalen Sp itzenverbände grundsätzlich einen von der Landesre- gierung vor kurzem in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf, mit dem der bislang pri- vatrechtlich organisierte öffentliche Teil von d-NRW im Rahmen einer Anstalt öffentli- chen Rechts (AöR) mit Wirkung zum 01.01.201 7 neu ausgerichtet w erden soll (Landtags- Drucksache 16/12313 – Anlage 1). Von besonderer Bedeutung ist die im Gesetzentwurf vorgesehene gemeinsame Träger- schaft durch Land und Kommunen: Das am 06.07.2016 vom Landtag beschlossene E -Government-Gesetz NRW und der zur Umsetzung zu erstellende Masterplan enthalten eine Fülle neuer Hand- lungsfelder, die eine enge Abstimmung zwischen Land und Kommunen erfordern. Die d-NRW AöR bietet den Kommunen hierfür einen projektorientierten Zugang. Als Träger der d-NRW AöR können die Kommunen Produkte und Angebote von d- NRW im Rahmen einer ausschreibungsfreien In house-Beauftragung nutzen (z. B. - 2 - die regionalen Vergabemarktplätze Rheinland, Metropole Ruhr und Westfalen) und fachliche Unterstützung beim Einsatz von Informationstechnik in Anspruch neh- men. Als Träger der d -NRW AöR erleichtern die Kommunen außerdem die Zusammen- arbeit mit kommunalen IT-Dienstleistern im Rahmen kommunal-staatlicher Koope- rationsprojekte. Denn die kommunale Trägerschaft ist eine zentrale Voraussetzung für eine ausschrei bungsfreie Beauftragung jener Dienst leister durch die d -NRW AöR. Für etwaige Fragen stehen Ihnen als Ansprechpartner im Ministerium für Inneres und Kommunales ( MIK) NRW Frau Ketturkat (Tel.: 0211 -8712556, Mail: sandra.ketturkat@mik.nrw.de) und Herr Winkel (Tel.: 0211 -8712450, Mail: johan- nes.winkel@mik.nrw.de), bei d -NRW die Herren Both (Tel.: 0231-22243844, Mail: both@d-nrw.de) und Lienenkamp (Tel.: 0231/222 438 -48, lienenkamp@d-nrw.de) sowie auf Seiten der kommunalen Spitzenverbände die Unterzeichner gerne zur Verfügung Um die skizzierten Vorteile bei staatlich-kommunalen Kooperationsvorhaben effektiv nut- zen zu können, ist es erforderlich, dass möglichst viele kommunale Gebietskörperschaften der neuen d -NRW AöR beitreten, wobei der Beitritt bereits vor Inkrafttreten des Errich- tungsgesetzes gegenüber dem MIK NRW erklärt werden kann. Eine entsprechende Bei- trittserklärung ist als Anlage 2 beigefügt. Wir sind Ihnen für eine wohlwollende Prüfung dankbar mit dem Zie l, dass auch Ihre Kommune nach einem entsprechenden Rats- oder Kreistagsbeschluss den Beitritt zur künf- tigen d-NRW AöR erklärt. Dafür ist lediglich die einmalige Zeichnung des Stammkapitals in Höhe von 1.000,- EUR erforderlich. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Dr. Helmut Fogt Dr. Marco Kuhn Beigeordneter Erster Beigeordneter des Städtetages Nordrhein-Westfalen des Landkreistages Nordrhein-Westfalen Andreas Wohland Beigeordneter des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Gereonstraße 18
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Details
- Aktenzeichen
- V/0963/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37