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V/0963/2016

Beitritt der Stadt Münster zur d-NRW AöR

Vorlagen 26.10.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2016, TOP 26.1

Beschlussvorlage

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Anlage1_ErrichtungeinerAnstaltoeffentlichenRec

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Beschlussvorlage

3632 Zeichen

V/0963/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
citeq 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beitritt der Stadt Münster zur d-NRW AöR 
Änderung der Rechtsform von Public Konsortium d-NRW GbR zu d-NRW AöR 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.11.2016 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 
01.12.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
 Vorberatung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.12.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Dem Austritt aus der Public Konsortium d-NRW GbR zum 30.11.2016 wird zugestimmt. (Bei-
tritt der Stadt Münster mit Vorlage Nr. V/0081/2012 vom Rat am 08.02.2012 beschlossen)  
 
2. Die Stadt Münster tritt der d-NRW  AöR zum 01.01.2017 bei. Als stimmberechtigter Vertreter 
der Stadt Münster wird der Betriebsleiter der citeq, Herr Schönfelder, benannt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
1. Das seinerzeit einmalig ge leistete Beitrittsentgelt in Höhe von 8.511,00 € wird vom Public 
Konsortium d-NRW GbR an die citeq erstattet.  
 
2. Das einmalige Beitrittsentgelt in Höhe von 1.000, - Euro wird aus citeq -Mitteln finanziert. Die 
Mittel werden im Wirtschaftsplan der citeq bereitgestellt. Jährliche Gebühren fallen nicht an.  
 
 
Begründung: 
 
Auf Basis der Vorlage V/0081/2012 beschloss der Rat der Stadt Münster in öffentlicher Si tzung am 
08.02.2012 einstimmig den Beitritt der Stadt Münster zum Public Konsortium d -NRW, welches das 
kommunal-staatliche und interkommunale E -Government seit Jahren erfolgreich fördert. Der F okus 
liegt auf Projekten, die aufgrund von Schnittstellen eine einheitliche, gemeinschaftliche Umse tzung 
durch Land und Kommunen erfordern,  z. B. einfache Melderegistera uskunft für Behö rden (eMaB), 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0963/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Schoenfelder 
Ruf: 
492-1800 
E-Mail: 
Schoenfelder@citeq.de  
Datum: 
31.10.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0963/2016 
Verwaltungssuchmaschine NRW, Vergabemarktplatz NRW oder Förderanträge nach Kinderbildung s-
gesetz (KiBiz.web). Die Stadt Münster nutzt diese IT-Dienste.  
 
Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 06.10.2016 die Errichtung der d-NRW Anstalt öffentlichen 
Rechts als Gesamtrechtsnachfolger des Public Konsortiums d -NRW beschlossen. Die d-NRW AöR 
wird ihre Arbeit am 01.01.2017 aufnehmen. 
 
Die Umwandlung von einer privatrechtlich organisierten GbR in eine AöR ist für die Zusammena rbeit 
der Kommunen von besonderer Bedeutung. Die mit schlanken Strukturen versehene Anstalt reduziert 
die Steuerungs - und Abstimmungsaufwände bei gleichzeitiger Erhaltung der Einflus smöglichkeiten 
der Träger.  
 
Die AöR wird als Rechtsnachfolger die bestehenden Dienste weiterhin zur Verfügung stellen. Darüber 
hinaus können die Kommunen unter anderem zukünftig weitere Angebote der AöR im Ra hmen von 
ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragungen nutzen.  
 
In einem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzen verbände NRW (Städtetag, 
Landkreistag und der Städte - und Gemeindebund NRW) vom 07.07.2016 an alle Oberbürgermei s-
ter/innen, Landrätinnen und Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wird bereits auf die 
Errichtung dieser Anstalt hingewiesen und ein Beitritt empfohlen. (Anlage 1)  
 
Erforderlich für den Beitritt zur AöR sind ein formeller Austritt aus der bisherigen Gesellschaft und ein 
durch Ratsbeschluss zu bestätigender Beitritt in die neue d-NRW AöR unter Benennung eines offiziel-
len Vertreters der Stadt Münster.  
 
 
I. V.  
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat  
 
Anlagen: 
Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW vom 07.07.2016

Anlage1_ErrichtungeinerAnstaltoeffentlichenRec

4667 Zeichen

Städtetag NRW 
Gereonstr. 18 - 32 
50670 Köln 
Tel. 0221.3771.0 
www.staedtetag-nrw.de 
Landkreistag NRW 
Kavalleriestraße 8 
40213 Düsseldorf 
Tel. 0211.300491.0 
www.lkt-nrw.de 
Städte- und Gemeindebund NRW 
Kaiserswerther Str. 199/201 
40474 Düsseldorf 
Tel. 0211.4587.1 
www.kommunen-in-nrw.de 
 
Arbeitsgemeinschaft  der  kommunalen  Spitzenverbände  NRW 
   
 
An die Damen und Herren 
 
 Oberbürgermeisterinnen und 
Oberbürgermeister,  
 Landrätinnen und Landräte, 
 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister  
 
der nordrhein-westfälischen Städte, Kreise und Gemeinden 
 
 
per E-Mail  
 
 
 
 
Ansprechpartner:  
 
Andreas Wohland, StGB NRW 
Tel.-Durchwahl: 0211.4587.255 
Fax-Durchwahl: 0211.4587.211 
E-Mail: andreas.wohland@kommunen-in-
nrw.de 
 
Dr. Helmut Fogt, StT NRW 
Tel.-Durchwahl: 030.37711.800 
Fax-Durchwahl: 030.37711.809 
E-Mail: helmut.fogt@staedtetag.de 
 
Dr. Marco Kuhn, LKT NRW 
Tel.-Durchwahl: 0211.300491.300 
E-Mail: m.kuhn@lkt-nrw.de 
 
Aktenzeichen: 10.55.03.2 Ku/cp 
 
Datum: 07.07.2016 
  
Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
 
d-NRW begleitet seit mehr als einem Jahrzehnt Kooperationsprojekte im Bereich der In-
formationstechnik und des E-Government. Vor allem in den letzten Jahren hat sich d-NRW 
bei zahlreichen kommunal-staatlichen Kooperationsprojekten als Impulsgeber und „neutra-
le“ Durchführungsinstanz bewährt (Vergabem arktplatz NRW, Meldeportal für Behörden, 
Verwaltungssuchmaschine NRW, KiBiz.web etc.). Da eine ebenenübergreifende , medien-
bruchfreie kommunal-staatliche Zusammenarbeit weiter an Bedeutung gewinnen wird, 
dürfte es nicht zuletzt im kommunalen Interesse sein, die Expertise von d-NRW auch künf-
tig nutzen können.  
 
Daher begrüßen die kommunalen Sp itzenverbände grundsätzlich einen von der Landesre-
gierung vor kurzem in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf, mit dem der bislang pri-
vatrechtlich organisierte öffentliche Teil von d-NRW im Rahmen einer Anstalt öffentli-
chen Rechts (AöR) mit Wirkung zum 01.01.201 7 neu ausgerichtet w erden soll (Landtags-
Drucksache 16/12313 – Anlage 1).  
 
Von besonderer Bedeutung ist  die im Gesetzentwurf vorgesehene gemeinsame Träger-
schaft durch Land und Kommunen: 
 
 Das am 06.07.2016 vom Landtag beschlossene E -Government-Gesetz NRW  und 
der zur Umsetzung  zu erstellende  Masterplan enthalten eine Fülle neuer Hand-
lungsfelder, die eine enge Abstimmung zwischen Land und Kommunen erfordern. 
Die d-NRW AöR bietet den Kommunen hierfür einen projektorientierten Zugang. 
 
 Als Träger der d-NRW AöR können die Kommunen Produkte und Angebote von d-
NRW im Rahmen einer ausschreibungsfreien In house-Beauftragung nutzen (z. B.

- 2 - 
 
 
 
 
 
die regionalen Vergabemarktplätze Rheinland, Metropole Ruhr und Westfalen) und 
fachliche Unterstützung beim Einsatz von Informationstechnik in Anspruch neh-
men.  
 
 Als Träger der d -NRW AöR erleichtern die Kommunen außerdem die Zusammen-
arbeit mit kommunalen IT-Dienstleistern im Rahmen kommunal-staatlicher Koope-
rationsprojekte. Denn die kommunale Trägerschaft ist eine zentrale Voraussetzung 
für eine ausschrei bungsfreie Beauftragung jener Dienst leister durch die d -NRW 
AöR. 
 
Für etwaige Fragen stehen Ihnen als Ansprechpartner im Ministerium für Inneres und 
Kommunales ( MIK) NRW Frau Ketturkat (Tel.: 0211 -8712556, Mail: 
sandra.ketturkat@mik.nrw.de) und Herr Winkel (Tel.: 0211 -8712450, Mail: johan-
nes.winkel@mik.nrw.de), bei d -NRW die Herren Both (Tel.: 0231-22243844, Mail: 
both@d-nrw.de) und Lienenkamp (Tel.: 0231/222 438 -48, lienenkamp@d-nrw.de) sowie 
auf Seiten der kommunalen Spitzenverbände die Unterzeichner gerne zur Verfügung   
 
Um die skizzierten Vorteile bei staatlich-kommunalen Kooperationsvorhaben effektiv nut-
zen zu können, ist es erforderlich, dass möglichst viele kommunale Gebietskörperschaften  
der neuen d -NRW AöR beitreten, wobei der Beitritt bereits vor Inkrafttreten des Errich-
tungsgesetzes gegenüber dem MIK NRW erklärt werden kann. Eine entsprechende Bei-
trittserklärung ist als Anlage 2 beigefügt.  
 
Wir sind Ihnen für eine wohlwollende Prüfung dankbar mit dem Zie l, dass auch Ihre 
Kommune nach einem entsprechenden Rats- oder Kreistagsbeschluss den Beitritt zur künf-
tigen d-NRW AöR erklärt. Dafür ist lediglich die einmalige Zeichnung des Stammkapitals 
in Höhe von 1.000,- EUR erforderlich.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
In Vertretung 
  
Dr. Helmut Fogt Dr. Marco Kuhn 
Beigeordneter Erster Beigeordneter 
des Städtetages Nordrhein-Westfalen des Landkreistages Nordrhein-Westfalen 
 
Andreas Wohland 
Beigeordneter 
des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen

Beratungsverlauf (4)

17.11.2016 Betriebsausschuss der citeq
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 21.1 Vorberatung
Zur Sitzung
14.12.2016 Rat
TOP 26.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gereonstraße 18

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Details

Aktenzeichen
V/0963/2016
Typ
Vorlagen
Datum
26.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37