Eintragung des Wohn- und Arbeitshauses Kiekenbrink 21 (sogenanntes Lindenhaus) in Hausberge als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Porta Westfalica
Beschluss-Vorlage 138/2013 vom 07.10.2013
Stand: Am 07.10.2013 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmig.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beschluss-Vorlage (Übersichtskarte Lindenhaus)
PDF
-
Beschluss-Vorlage (Ansicht Lindenhaus)
PDF
-
Beschluss-Vorlage (Foto Lindenhaus)
PDF
-
Beschluss-Vorlage (Eintragung des Wohn- und Arbeitshauses Kiekenbrink 21 (sogenanntes Lindenhaus) in Hausberge als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Porta Westfalica)
PDF
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz