V/0634/2020
43. Änderung des FNP - Beschluss zur Änderung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604 - Beschluss zur Aufstellung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0634/2020 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich Gremmendorf Loddenheide - Albers- loher Weg 198. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der vorliegenden Bauleitplanung ist es, im Gewerbepark Loddenheide im Stadtteil Gremmen- dorf die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Möbelhauses zu scha f- fen. Auf dem Grundstück Albersloher Weg 198 soll ein Trendmöbelhaus "Mömax" mit rund 7000 Quadratmetern Verkaufsfläche und einem integrierten Restaurant im Gebäude eines ehemaligen Baumarktes entstehen. Zudem ist auf dem Grundstück ein Anbau für das Lager vorgesehen. Finanzierung Die Flächen des Plangebietes befinden sich im privaten Eigentum. Zur Realisierung des Beba u- ungsplans werden vor dem Satzungsbeschluss ergänzende öffentlich -rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und de m Grundstückseigentümer abgeschlossen (Durchführungsver- trag). Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. zur Aufstellung der Bauleitpläne sind keine Que r- schnittsthemen betroffen.
V-0634-2020-Anlage-1-Plangebiet
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0634/2020 Plangebiet / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 60443. Änderung des Flächennutzungsplans
Beschlussvorlage
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V/0634/2020 V/0634/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtteil Gremmendorf im Bereich Loddenheide / Albersloher Weg 198 Beschluss zur Änderung 2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604: Loddenheide – Albersloher Weg 198 [Mömax] Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-Südost, im Stadtteil Gremmendorf im Bereich Loddenheide / Albersl o- her Weg 198 zu ändern (43. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich Gremmendorf – Loddenheide, Albersloher Weg 198 ist gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 604). Innerhalb dieses Gebietes liegt das folgende Grundstück: Gemarkung Münster, Flur 178, Flurstück 385. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. zur Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Mün s- ter keine Kosten. Stadtplanungsamt 15.07.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bruun / Herr Geitel Telefon: 492-6177 / 492-6193 Bruun@stadt-muenster.de / Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0634/2020 Die Finanzierung der vorhabenbedingten Kosten und der Folgekosten wird vom Vorhabenträger ge- tragen. Hierzu schließt die Stadt Münster mit dem Investor einen städt ebaulichen Vertrag (Durchfüh- rungsvertrag), der die Übernahme der Lasten und Kosten des Vorhabens durch den Investor regelt. Begründung: Ziel der vorliegenden Bauleitplanung ist es, im Gewerbepark Loddenheide im Stadtteil Gremmendorf die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Möbelhauses zu schaffen. Auf dem Grundstück Albersloher Weg 198 soll ein Trendmöbelhaus "Mömax" mit rund 7000 m² Ver- kaufsfläche und einem integrierten Restaurant im Gebäude eines ehemaligen Baumarktes entstehen. Zudem ist auf dem Grundstück ein Anbau für das Lager vorgesehen. Es handelt sich um eine g e- meinschaftliche Projektentwicklung der Stadt Münster mit einem privaten Grundstückseigentümer (Löwengrund Immobilen GmbH / Kleinpoppen Projekte e.K.). Mit der Ansiedlung des Möbelmarktes in der benannten Größenordnung soll in Übereinstimmung mit dem städtischen Einzelhandelskonzept ein regional ausstrahlender Möbelanbieter das Angebot in diesem Segment innerhalb des Oberzentrums Münster sinnvoll erweitern und den Sond erstandort „Loddenheide“ stärken. Unter Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze des Landesentwicklung s- plans NRW 2019 ist der Gewerbepark als Entwicklungsstandort für nicht -zentrenrelevanten Einzel- handel vorgesehen. Vor diesem Hintergrund wird auf der Ges amtverkaufsfläche von rund 7 000 m² der Anteil zentrenrelevanter Sortimente bei maximal 700 m² (10 %) liegen. Zu Verwirklichung des Vorhabens muss neben der Aufstellung eines Bebauungsplans auch der Fl ä- chennutzungsplan geändert werden. Der Bereich des Vorhabens ist in der beigefügten Anlage 1 dargestellt. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 - Plangebiet
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Albersloher Weg 198
- Loddenheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0634/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37