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V/0239/2011/1

Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster

Vorlagen 25.05.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.05.2011, TOP 21

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Hauptvorlage V/0239/2011/1 mit Anlagen

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

4547 Zeichen

V/0239/2011/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.05.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
25.05.2011 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das Handlungskonzept einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster, das insbesondere 
benachteiligten Kindern eine möglichst frühe Förderung und intensive Teilhabe am gesell-
schaftlichen Leben eröffnen soll, wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).  
 
2. Die von der Verwaltung zur Umsetzung einer kindbezogenen Armutsprävention vorgeschlage-
nen Maßnahmen, die in der Anlage 1 und in der Anlage 3 in einer kurzen Finanzübersicht dar-
gestellt sind, werden in Höhe von 152.000 € für zwei Jahre (01.06.2011 bis 31.05.2013) be-
schlossen.   
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die in den jeweiligen Handlungsfeldern formulierten Maßnah-
men mit den Freien Trägern der Jugendhilfe, dem Gesundheitsamt, der Schulverwaltung und 
dem Sozialamt der Stadt Münster umzusetzen. 
 
4.   Folgende Ratsanträge sind mit dieser Beschlussvorlage aufgegriffen: 
- Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE 
LINKE, Ratsherr Langenfeld (Piratenpartei) (Antrag Nr. A-R/0034/2009) „Chancen für 
alle Kinder in unserer Stadt – Maßnahmenprogramm zur Bekämpfung der Kinderarmut 
in Münster“ 
- Antrag zum Haushalt 2011 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Chancen für alle 
Kinder von Anfang an – Maßnahmenprogramm zur Bekämpfung der Kinderarmut in 
Münster“ 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, eine sozialräumliche Darstellung der im Programm 
kindbezogener Armutsprävention stattfindenden Maßnahmen vorzulegen und einen Kri-
terienkatalog dafür zu entwickeln, welche Maßnahmen langfristig in welchen Stadttei-
len/ -vierteln angeboten werden sollen.  Hierbei sind sowohl die mit dieser Vorlage be-
reitgestellten Mittel als auch die aus Sparkassenmitteln finanzierten Maßnahmen dieses 
Arbeitsfeldes darzustellen.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0239/2011/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Frau Herdes 
Frau Pohl 
Ruf: 
492 58 08 
492 51 00 
E-Mail: 
Herdes@stadt-muenster.de  
PohlA@stadt-muenster.de 
Datum: 
25.05.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0239/2011/1 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 08.12.2010 im Rahmen seiner Haushaltsplanberatungen be-
schlossen, 152.000,00 € für 2011 bis 2014 für das Maßnahmenprogramm zur Bekämpfung der 
Kinderarmut in der Stadt Münster bereitzustellen. 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Für das Maßnahmenprogramm zur Bekämpfung der Kinderarmut in der Stadt Münster hat der Rat 
für das Jahr 2011 bis 2014 je 152.000 Euro bereitgestellt: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0604 Familienförderung 2011  
2012 
2013 
2014 
152.000 
152.000 
152.000 
152.000 
 
 
Spätere Ver-
gabe Ratsent-
scheidung 
06/2013 
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
   
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2011 bei o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt bzw. vorgesehen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschluss-
ausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2012 bzw. 
der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Begründung: 
 
Die Vorlage V/0239/2011 wurde im bisherigen Beratungsverlauf im Ausschuss für Kinder, Jugend-
liche und Familien (11.05.2011), im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung 
(11.05.2011) und im Ausschuss für Schule und Weiterbildung (17.05.2011) behandelt. Die genann-
ten Gremien beschlossen jeweils einstimmig, dem Rat die Annahme des Beschlussvorschlags in 
geänderter Fassung zu empfehlen.  
 
Mit dieser Ergänzungsvorlage greift die Verwaltung die geänderte Beschlussempfehlung auf.  Wie 
bereits in der Vorlage dargestellt, wird für das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenenen Ar-
mutsprävention zunächst ein angemessener Zeitraum  von 2 Jahren vorgesehen. In diesem Zeit-
raum können erste Entwicklungen nachvollzogen werden und erste Erfolge entstehen, so dass 
2013 über die Wirkung der Maßnahmen bzw. der eingesetzen Programme ein Gesamtbericht er-
folgen soll. Bei dieser Berichterstattung kann die sozialräumliche Darstellung der jeweiligen Maß-
nahmen und deren perspektivische Fortführung abgebildet werden. 
 
 
I.V. 
gez. 
Dr. Hanke 
Beigeordnete

Hauptvorlage V/0239/2011/1 mit Anlagen

131656 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0239/2011  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Frau Herdes 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.05.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
11.05.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
17.05.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
25.05.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
25.05.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Das Handlungskonzept einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster, das insbesondere 
benachteiligten Kindern eine möglichst frühe Förderung und intensive Teilhabe am gesell-
schaftlichen Leben eröffnen soll, wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).  
 
2. Die von der Verwaltung zur Umsetzung einer kindbezogenen Armutsprävention vorgeschlage-
nen Maßnahmen, die in der Anlage 1 und in der Anlage 3 in einer kurzen Finanzübersicht dar-
gestellt sind, werden in Höhe von 152.000 € für zwei Jahre (01.06.2011 bis 31.05.2013) be-
schlossen.   
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die in den jeweiligen Handlungsfeldern formulierten Maßnah-
men mit den Freien Trägern der Jugendhilfe, dem Gesundheitsamt, der Schulverwaltung und 
dem Sozialamt der Stadt Münster umzusetzen. 
 
4.   Folgende Ratsanträge sind mit dieser Beschlussvorlage aufgegriffen: 
- Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE 
LINKE, Ratsherr Langenfeld (Piratenpartei) (Antrag Nr. A-R/0034/2009) „Chancen für 
alle Kinder in unserer Stadt – Maßnahmenprogramm zur Bekämpfung der Kinderarmut 
in Münster“ 
- Antrag zum Haushalt 2011 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Chancen für alle 
Kinder von Anfang an – Maßnahmenprogramm zur Bekämpfung der Kinderarmut in 
Münster“ 
 
 
 
492 58 08 
 
E-Mail: 
Herdes@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.04.2011 
V/0239/2011

- 2 - 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 08.12.2010 im Rahmen seiner Haushaltsplanberatungen be-
schlossen 152.000,00 € für 2011 bis 2014 für das Maßnahmenprogramm zur Bekämpfung der 
Kinderarmut in der Stadt Münster bereitzustellen. 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Für das Maßnahmenprogramm zur Bekämpfung der Kinderarmut in der Stadt Münster hat der Rat 
für das Jahr 2011 bis 2014 je 152.000 Euro bereitgestellt: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0604 Familienförderung 2011  
2012 
2013 
2014 
152.000 
152.000 
152.000 
152.000 
 
 
Spätere Ver-
gabe Ratsent-
scheidung 
06/2013 
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
   
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2011 bei o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt bzw. vorgesehen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschluss-
ausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2012 bzw. 
der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage   
In den vergangenen Jahren wurden zum Teil intensive Diskussionen um Maßnahmen zur 
Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen mit Armutsrisiko sowie 
zur Bekämpfung der Kinderarmut in Münster geführt.  
 
Folgende Beschlussvorlagen sind in diesem Zusammenhang zu nennen: 
1. Lebenslagen und -perspektiven unterversorgter Kinder und Jugendlicher 
in Münster (V/786/2002) 
2. Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und 
Jugendlichen mit Armutsrisiko in den Bereichen Bildung, Gesundheit und 
früher Förderung (V/0075/2009) 
3. Wiedereinführung des Münster-Passes ab 01.09.2010 (V/0468/2010) 
4. Stiftung Mitmachkinder; Bericht über den Förderfonds der Stiftung Bür-
gerwaisenhaus (V/0639/2010) 
V/0239/2011

- 3 - 
5. Chancen für alle Kinder unserer Stadt - Maßnahmenprogramm zur Be-
kämpfung der Kinderarmut in Münster (V/0070/2010) 
 
Mit der Ratsvorlage „Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und 
Jugendlichen mit Armutsrisiko in den Bereichen Bildung, Gesundheit und früher Förderung“ 
wurden 2009 insbesondere bestehende kommunale Ansätze und Maßnahmen aufgezeigt, 
die in den unterschiedlichen Bereichen einen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe von 
Kindern in Armutssituationen leisten (V/0075/2009). 
In diesem Zusammenhang und vor dem Hintergrund des Ratsantrages „Kinderarmut in 
Münster – eine drängende Handlungsaufforderung an die Kommunalpolitik“ der Fraktio-
nen/Gruppierungen SPD, Die Grünen/GAL, DIE Linke, UWG, ödp, Ratsherr Langenfeld (Pi-
ratenpartei) im Rat der Stadt Münster wurde im Juli 2010 ein gemeinsames Hearing der 
Ausschüsse für Kinder, Jugendliche und Familien, Soziales und Gesundheit sowie Schule 
und Weiterbildung durchgeführt.  
Im Ergebnis wurde deutlich, dass ein Handlungskonzept mit einem konkreten Maßnah-
menprogramm zur Kinderarmutsprävention für Münster entwickelt werden soll.  
 
  II. Konzeptentwicklung  
Auf Grundlage der bisherigen Maßnahmen und Beschlussvorlagen, der im Hearing gewon-
nen Erkenntnisse und unter Einbeziehung der aktuellen politischen Anträge zum Thema 
Kinderarmut wurde unter Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien ei-
ne ämterübergreifende Arbeitsgruppe mit Vertretern des Sozialamtes, Gesundheitsamtes 
und des Amtes für Schule und Weiterbildung gebildet. Die Arbeitsgruppe hat die wesentli-
chen Anforderungen und Zielsetzungen für ein wirksames kommunales Handlungskonzept 
einer Armutsprävention für Kinder in Münster erörtert. Dabei wurden bereits bestehende 
Ansätze und Maßnahmen die mit der Ratsvorlage „Maßnahmen zur Verbesserung der Teil-
habechancen von Kindern und Jugendlichen mit Armutsrisiko in den Bereichen Bildung, 
Gesundheit und früher Förderung“ aufgezeigt wurden, mit einbezogen. 
 
Die gemeinsame Armutsdefinition bezieht sich dabei grundsätzlich auf die gesamte Le-
benslage eines Kindes. Eine so verstandene Armu t ist immer auch zunächst als Einkom-
mensarmut zu begreifen, die sich jedoch umfassend auf die Entwicklung bzw. Lebenslage 
eines Kindes auswirken kann und häufig mit Einschränkungen in den Bereichen Gesund-
heit, Bildung, individuelle Entfaltung und soziale Beziehungen einhergeht. 
Auf dieser Grundlage, der bereits bestehenden Ansätze und der Erkenntnisse der Träger 
der Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII, Familienförderung, wurde ein Hand-
lungskonzept entwickelt und mit einem konkreten Maßnahmenprogramm hinterlegt. 
 
Handlungsleitend für die Entwicklung des Handlungskonzepts war die zentrale Prä-
misse einer kindbezogenen Armutsprävention, die aus der Perspektive des Kindes 
angelegt ist, die Eltern und das soziale Umfeld mit einbezieht und an den Schutzfak-
toren des Kindes ansetzt (vgl. Ausführungen von Gerda Holz, Hearing am 7. Juli 
2010). Eine so verstandene Armutsprävention zielt insbesondere auf die Herausbil-
dung von Potentialen und Ressourcen von Kindern und Eltern ab und soll deren 
Selbstkompetenzen fördern.  
 
Vor diesem Hintergrund war die Entwicklung des Handlungskonzepts insbesondere 
davon geprägt, so früh wie möglich präventiv wirkende und nachhaltige Strukturen 
im Zusammenspiel von Jugend- und Gesundheitshilfe, Schule und Soziales weiter zu 
entwickeln oder zu sichern. 
 
Ausdrücklich nicht Gegenstand des entwickelten Maßnahmenprogramms sind ge-
setzliche Pflichtaufgaben im Zusammenhang mit der Gewährung sozialer Transfer-
leistungen wie z.B. neben existenzsichernden Leistungen nach dem SGB (SGB II, XII) 
und Leistungen für Bildung und Teilhabe u. a. das Elterngeld oder Leistungen nach 
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- 4 - 
dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie kommunale Handlungsinstrumentarien, die 
Kinder und Jugendliche mit Armutsrisiko individuell im Zusammenhang mit außer-
schulischen Aktivitäten unterstützten wie z. B . der „Münster-Pass“ oder die Stiftung 
„Mitmachkinder“. 
Diese Themenbereiche sind in gesonderten Berichten bei Bedarf zu erstellen. 
  
II a. Leitprinzipien und Handlungsfelder 
Das für Münster entwickelte Handlungskonzept und Maßnahmenprogramm basiert grund-
sätzlich auf einer kindbezogenen Betrachtung der Armutsprävention, um die Entwick-
lungschancen von Kindern so früh und so nachhaltig wie möglich zu fördern, und konzent-
riert sich deshalb insbesondere auf die Zielgruppe der 0- bis 6-jährigen und auf Kinder, die 
sich im Übergang von der Kita in die Grundschule befinden. 
Bei der Entwicklung des Maßnahmenprogramms stand deshalb die Leitfrage „Wie werden 
die Chancen von Kindern mit Armutsrisiko so früh und so nachhaltig wie möglich positiv 
beeinflusst?“ im Mittelpunkt aller Betrachtungen. 
Einen zentralen Stellenwert nehmen hierbei frühe Hilfen und frühe Fördermaßnahmen ein, 
um der Entstehung und Verfestigung von prekären Lebenslagen grundsätzlich und so früh 
wie möglich entgegenzuwirken. Eine so verstandene kindbezogene Armutsprävention ist 
Lebensphasen begleitend, beginnt mit der Schwangerschaft und zielt darauf ab, Kindern 
jene Entwicklungsbedingungen zu eröffnen, die ihre kindlichen Lebenslagen verbessern, ih-
re Potentiale fördern und ihnen optimale Entwicklungsmöglichkeiten bieten.  
 
Das vorliegende Maßnahmenprogramm konzentriert sich deshalb insbesondere auf die frü-
hen Entwicklungsjahre eines Kindes mit der Maßgabe präventionsfördernde Strukturen wei-
ter zu entwickeln, indem 
- frühestmöglich begonnen wird, 
- die Eltern die ersten Ansprechpartner sind, 
- ein gesundes Aufwachsen ermöglicht wird, 
- die Bildungschancen der Kinder gesichert werden und  
- die Fähigkeiten und Stärken der Kinder frühzeitig erkannt und gefördert werden. 
 
Unter dieser Prämisse wurden vier zentrale Handlungsfelder definiert, die für eine positive 
Entwicklung der Kinder von großer Bedeutung sind. Im Schwerpunkt geht es hierbei um 
niedrigschwellige Hilfen für Eltern zur Stärkung ihrer Erziehungsfähigkeit, um frühkindliche 
Bildungsangebote, eine frühe Gesundheitsvorsorge und gelingende Übergänge von der Ki-
ta in die Grundschule.  
In jedem der vier Handlungsfelder ist ein konkretes Maßnahmenprogramm aufgeführt, wel-
ches aus Expertensicht die größte Wirkung zeigt; sei es, dass die Angebote  
- bereits modellhaft umgesetzt wurden,  
- auf weitere Stadtteile mit besonderem sozialen Handlungsbedarf übertragen werden 
sollten,  
- konsequent weiter entwickelt und besser vernetzt werden müssen oder 
- bestehende Ansätze und Präventionsketten sinnvoll ergänzen. 
 
Darüber hinaus wurden wesentliche strukturelle Maßnahmen definiert, die prinzipiell zu be-
rücksichtigen bzw. zu implementieren sind. Hierzu gehören:  
- Qualifizierungsmaßnahmen zu Armutsfragen, Armutsfolgen und Armutsrisiken für pä- 
 dagogische Fachkräfte 
- Konzepte zur Resilienzförderung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in 
Schulen, 
- Ausbau von Vernetzungsstrukturen auf Stadtteil- und Verwaltungsebene sowie 
- ehrenamtliche Unterstützungsmodelle für benachteiligte Kinder und deren Familien.  
 
Das primäre Ziel des gesamten lokalen Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armuts-
prävention in Münster ist es, Armutsfolgen bei Kindern so früh wie möglich abzufedern und die 
V/0239/2011

- 5 - 
V/0239/2011 
Voraussetzungen dafür zu schaffen, ihnen gute Bedingungen des Aufwachsens zu ermögli-
chen. 
 
 
Ausblick 
Münster zeichnet sich insgesamt durch eine gut ausgebaute Infrastruktur aus, die eine vielfälti-
ge Angebotslandschaft von entwicklungs- und gesundheitsfördernden Maßnahmen und Förder-
konzepten für Kinder mit Armutsrisiko vorhält. 
Bislang wurden diese Maßnahmen in den unterschiedlichen Handlungsfeldern in den jeweiligen 
Fachdisziplinen häufig unabhängig voneinander entwickelt und standen eher unverbunden ne-
beneinander. Eine gemeinsame Strategie und ein aufeinander abgestimmtes Handlungskon-
zept von Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitshilfe, Schule und Soziales mit dem Fokus einer 
kindzentrierten Armutsprävention gab es bislang eher punktuell bzw. anlassbezogen z. B. bei 
Modellprojekten.  
Mit dem vorliegenden Handlungskonzept wurde die Kooperation und Vernetzung dieser im Le-
ben eines Kindes wichtigen Institutionen im Sinne der Weiterentwicklung und Nachhaltigkeit ei-
ner zukunftsorientierten kindbezogenen Armutsprävention in verbindlichere Strukturen über-
führt.  
Das vorliegende Maßnahmenprogramm zeichnet sich deshalb durch einen Ansatz auf mehre-
ren Handlungsebenen aus, das sich im Zusammens piel von Jugend-, Gesundheitshilfe, Schule 
und Soziales insbesondere auf die frühen Entwicklungsjahre eines Kindes konzentriert und feh-
lende Angebote in den Präventionsketten zu schließen versucht.  
Im Fokus des Maßnahmenprogramms stehen hierbei neben flexiblen, bedarfsorientierten Ein-
zelmaßnahmen insbesondere die Weiterentwicklung präventiv wirkender und nachhaltiger 
Strukturen mit dem Ziel, diese bei Erfolg in ein Regelsystem zu überführen.  
Das Maßnahmenprogramm erhebt keinen Anspruch auf abschließende Vollständigkeit sondern 
stellt die zunächst wichtigsten Handlungsbedarfe aus ämterübergreifender Sicht dar und bedarf 
einer kontinuierlichen Überprüfung und Weiterentwicklung. 
Die in dieser Vorlage empfohlene Mittelvergabe in Höhe von 152.000 € erfolgt zunächst für zwei 
Jahre. In diesem Zeitraum können erste Erfolge entstehen und Entwicklungen nachvollzogen 
werden, so dass die Verwaltung auf dieser Grundlage einen Gesamtbericht über die Wirksam-
keit der jeweiligen Maßnahmen und die Mittelvergabe 2013 / 2014 vorlegen wird. 
 
 
 
 
 
 
Gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete  
 
 
Anlagen: 
1. Handlungskonzept und Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster 
2. Kurzkonzepte „Ausbau der Präventionsnetzwerke durch Stadtteilkoordinatoren“ 
3. Finanzübersicht über das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster 
4. Anträge der politischen Fraktionen

1 
Maßnahmenprogramm 
einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster  
         (Anlage 1)   
       
       
       
       
     In Kooperation mit:

2 
Inhaltsverzeichnis 
 
1.  Selbstverständnis und Zielsetzung.................. .........................................3  
2.  Leitprinzipien...............................................................................................4 
3.  Maßnahmen einer kindbezogenen Armutsprävention.............................5 
3.1  Zielgruppenorientierte Maßnahmen ..............................................................6  
3.1.1  Frühe Hilfen – Bindungen stärken.................................................................6  
3.1.2  Frühe Förderung – Kinder stärken ..............................................................11  
3.1.3  Gesundes Aufwachsen – gesunde Kinder ..................................................13  
3.1.4  Bildung ermöglichen – Leben lernen...........................................................18  
3.2  Strukturelle Maßnahmen............................. ................................................21  
3.3  Berichtswesen.............................................................................................25  
4.  Ausblick .....................................................................................................25

3 
1. Selbstverständnis und Zielsetzung 
Kinderarmut bedeutet nicht nur materielle Not, sond ern geht oft einher mit einem schlechte- 
ren Gesundheitszustand, fehlenden Bildungschancen u nd weniger Teilhabechancen am ge- 
sellschaftlichen Leben. Die Folgen zeigen sich häuf ig in einer dauerhaften Benachteiligung. 
Dabei sind die Auswirkungen der Armut umso stärker,  je jünger die Kinder sind. Viele der in 
Armut aufwachsenden Kinder kommen bereits mit einem  schlechteren Gesundheitszustand 
und einem Rückstand in Entwicklung und Wissen in di e Kita bzw. in die Schule, der später 
nur schwer aufzuholen ist.  
 
In Münster sind insgesamt rund 6.990 Kinder und Jug endliche im Alter von 0 bis unter 18 
Jahren nach dem SGB II, SGB XII (Hilfe zum Lebensun terhalt) und Asylbewerberleistungs- 
gesetz leistungsberechtigt (Stand:31.12.2009). 
 
Das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprä vention in Münster ist als 
Ergänzung zu den originären Zuständigkeiten des Bun des und den bestehenden Sozi- 
alleistungssystemen (Grundsicherung, Ausgestaltung der Regelsätze, Bildungs- und 
Teilhabepaket) als lokale Handlungsstrategie zu ver stehen. Ziel ist es, die Lebensbe- 
dingungen vor Ort so auszugestalten, dass sie Kinde rn mit Armutsrisiko entspre- 
chende Perspektiven und Chancen eröffnen. Der nachf olgende Handlungsansatz stellt 
deshalb ein kommunalspezifisches, bedarfsorientiertes, wirksames und finanzierbares 
Maßnahmenprogramm gegen Kinderarmut in Münster dar. 
Das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprä vention in Münster konzentriert 
sich darauf, Armutsfolgen bei Kindern so früh wie m öglich abzufedern, indem ihnen von An- 
fang an gute Entwicklungs-, Bildungs- und Gesundhei tschancen zu teil werden. Armutsprä- 
vention ist deshalb als Ansatz mit unterschiedliche n Maßnahmen zu verstehen und muss auf 
mehreren Handlungsebenen stattfinden. Ziel aller Be mühungen ist ein positives Aufwachsen 
von Kindern in dieser Stadt. 
Handlungsleitend für das Maßnahmenprogramm in Münster ist eine kindbezogene Armuts- 
prävention und die Konzentration auf die frühen Entwicklungsjahre eines Kindes. Je früher 
präventive Konzepte in der Biographie eines Kindes ansetzen, desto höher sind die Chan- 
cen, dass emotionale, soziale und kognitive Fähigkeiten herausgebildet werden, die eine 
erfolgreiche Bildungsbiographie ermöglichen. Eine so verstandene kindbezogene Armuts- 
prävention beginnt deshalb bereits mit der Schwangerschaft bzw. Geburt und zielt darauf ab, 
Kindern mit Armutsrisiko jene Entwicklungsbedingungen zu eröffnen, die ihre Potentiale för- 
dern und ihnen optimale Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.  
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF; März 2010) definiert frühe 
Hilfen wie folgt: 
„Frühe Hilfen sind somit …ein System, in dem die Ak teure vor allen Dingen im Zeit- 
raum ab der Schwangerschaft bis zum Alter von drei Jahren spezifische Beratungs- 
und Unterstützungsangebote für (werdende) Eltern und ihre Kinder machen und ggf. 
neue Angebote entwickeln, miteinander kooperieren sowie ihre Angebote bereichs- 
übergreifend und mit den allgemeinen Leistungen und Hilfen auf eine Weise koordi- 
nieren, die es den Eltern erleichtert, den Zugang zu finden und diese in Anspruch zu 
nehmen“. 
Dementsprechend nehmen insbesondere eine gezielte E lternarbeit, frühe Förder- Gesund- 
heits- und Bildungsangebote im Zusammenspiel von Ju gend-, Gesundheitshilfe und Schule 
einen zentralen Stellenwert ein, um so der Verfesti gung von prekären Lebenslagen so früh 
wie möglich entgegenzuwirken. 
Hier setzt das Maßnahmenprogramm zur Kinderarmut in  Münster an: Die Potentiale und 
Entwicklungschancen von Kindern mit Armutsrisiko we rden so früh wie möglich entlang der

4 
Lebensphasen des Kindes gefördert. Im Zentrum steht  hierbei unmittelbar das Kind; damit 
unabdingbar verbunden sind die Eltern, das  familiäre u. soziale Umfeld. 
Eine so verstandene Armutsprävention bedeutet Stärk ung von Kindern sowie Unterstützung 
von Eltern von Anfang an und soll deren Selbstkompe tenzen fördern. Entscheidend ist eine 
positive Grundhaltung für entwicklungsfähige Ressourcen.  
Im vorliegenden Handlungskonzept wird deshalb der Ansatz verfolgt, der an den Schutzfak- 
toren eines Kindes ansetzt und strategisch über drei Zielrichtungen erfolgt: 
• Über den indirekten Weg durch eltern-/familienbezogene Maßnahmen (d.h. Ver- 
besserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Hebammensprechstunden, 
Elternkurse etc.) 
• Über sozialraumbezogene Maßnahmen (d.h. besondere Aktivitäten in sozial be- 
lasteten Quartieren wie z.B. der Einsatz von Stadtteilkoordinatoren) sowie  
• über direkte kindbezogene Maßnahmen (d.h. frühe Förderung in Kindertagesein- 
richtungen, individuelle Kompetenzförderung in Schulen, Gesundheitsvorsorge 
usw.) 
Dementsprechend verfolgt das Handlungskonzept primär folgende Ziele:  
• Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern, 
• Stärkung der Selbstkompetenzen des Kindes, 
• Verbesserung der Bildungschancen des Kindes von An fang an, 
•  Stärkung des gesundheitlichen Wohlbefindens. 
Aus den Zielen lässt sich ableiten, dass so früh wi e möglich präventiv wirkende, nachhaltige 
Strukturen entlang der Biografie des Kindes aus- bz w. aufzubauen und zu sichern sind. Da- 
bei sind insbesondere die Angebote der unterschiedl ichen Professionen zu vernetzen und 
aufeinander abzustimmen, um gewachsene Strukturen u nd Kompetenzen mit einzubinden 
und Doppelungen und Konkurrenzen zu vermeiden. Hier durch können Maßnahmenplanun- 
gen insgesamt optimiert und Mittel effizienter eingesetzt werden.  
Ziel muss es insgesamt sein, das gemeinsame Streben  darauf auszurichten, sozial benach- 
teiligte Kinder so zu stärken, dass sie ihr Leben z unehmend in die Hand nehmen können. Da 
sie häufig defizitäre Erfahrungen machen, benötigen  gerade sie Angebote, die ihnen helfen, 
ihre Fähigkeiten und Kompetenzen zu entfalten.  
 
2. Leitprinzipien 
Das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprä vention in Münster verfolgt 
grundsätzlich einen ressortübergreifenden, integrie rten Handlungsansatz, der als Quer- 
schnittsaufgabe in der Verantwortung unterschiedlic her Professionen zu sehen ist. Eine Ver- 
ständigung über die grundlegende Maxime ist hierbei  Voraussetzung. Für die Entwicklung 
des Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutspr ävention in Münster wurden fol- 
gende Leitprinzipien zugrunde gelegt: 
Prävention   
Je früher Maßnahmen gegen Kinderarmut ansetzen, des to nachhaltiger wirken sie und 
erhöhen die Erfolgsaussichten. Durch frühe Interven tionen und Unterstützungsangebo- 
te können insbesondere die sozialen Folgen von Armu t abgefedert oder verhindert 
werden. Die Inanspruchnahme  und die Zugänge zu Unt erstützungssystemen als eine 
Voraussetzung für eine erfolgreiche Lebens- und Bil dungsbiographie sollen für jedes 
Kind beginnend mit der Geburt gesichert sein.

5 
Je früher und je besser es gelingt, Eltern zur Unte rstützung der Entwicklungs- und Bil- 
dungsprozesse ihrer Kinder zu befähigen, je früher Kinder in Kindertageseinrichtungen 
gefördert werden, je gelingender der Übergang von d er Kindertageseinrichtung in die 
Grundschule gestaltet wird und je stärker die indiv iduellen Lernprozesse von Kindern 
mit einem ganzheitlichen Verständnis unterstützt we rden, desto höher sind die Chan- 
cen, allen Kindern – gleich welcher sozialen Herkun ft – gelingende Bildungsbiogra- 
phien und damit breite Zukunftsoptionen zu eröffnen.  
Vernetzung  
Kinderarmut ist eine komplexe Herausforderung, bei der erfolgreiche Prävention vor- 
aussetzt, dass unterschiedliche Disziplinen zusamme narbeiten, gemeinsam aufeinan- 
der abgestimmte Maßnahmen entwickeln und umsetzen. Das bedeutet, dass insbe- 
sondere die Kinder- und Jugendhilfe, die Gesundheitshilfe und die Schulen gemeinsam 
aufeinander abgestimmte Zielgruppen- und sozialraum bezogene Konzepte definieren. 
Dies gilt sowohl für die Akteure im Sozialraum als auch auf Verwaltungsebene. 
Nachhaltigkeit  
Als zentrales Prinzip der Maßnahmenentwicklung eine r kindbezogenen Armutspräven- 
tion gilt das Prinzip der Nachhaltigkeit. Neben der  Durchführung von Einzelmaßnah- 
men und Aktivitäten ist es notwendig, längerfristig e Strategien zu entwickeln, die eine 
Kontinuität sichern, Kinder früh erreichen, einen g elingenden Einstieg in Bildungsein- 
richtungen ermöglichen und eine verlässliche indivi duelle Förderung gewährleisten. 
Das bedeutet, dass Einrichtungen der Betreuung, Bil dung und Förderung weiter aus- 
gebaut werden müssen, Konzepte und Angebote der frü hen Hilfen weiterzuentwickeln 
und präventiv wirksame Maßnahmen und Programme längerfristig anzulegen sind. 
 
3. Maßnahmen einer kindbezogenen Armutsprävention 
Für das Handlungskonzept einer kindbezogenen Armuts prävention in Münster wurden ins- 
gesamt vier zentrale Handlungsfelder definiert, die  für das Aufwachsen von Kindern in Ar- 
mutssituationen von großer Bedeutung sind. Dabei ze ichnen sich die in den Handlungsfel- 
dern hinterlegten Maßnahmen insgesamt durch vorgezo gene Interventionsstrategien aus, 
um die Entwicklungschancen von Kindern so früh wie möglich zu fördern, ihnen Perspektiven 
zu eröffnen und voraussehbaren negativen Entwicklungen zuvorzukommen.  
Zu jedem Handlungsfeld sind Maßnahmen aufgeführt, d ie aus der Profession unterschiedli- 
cher Arbeitsfelder die bisher größte Wirkung zeigen  oder wichtige Präventionslücken zu 
schließen vermögen. Im Sinne einer kindbezogenen Ar mutsprävention stehen dabei die 
Maßnahmen, die Kinder und Eltern frühzeitig erreich en und geeignet sind, die Entwick- 
lungsmöglichkeiten von Kindern nachhaltig zu verbessern, grundsätzlich im Vordergrund.   
Maßnahmen die dabei direkt den Kindern zu Gute komm en und die Folgen ihrer prekären 
Lebenslagen abmildern oder verhindern, stehen desha lb im Fokus und sind vor allem darauf 
ausgerichtet, zunächst verlässliche Betreuungskette n von der Geburt bis zum Übergang in 
die Grundschule zu sichern. 
Nicht alle Maßnahmen sind flächendeckend angelegt, sondern konzentrieren sich im 
Schwerpunkt auf die von den Fachämtern gemeinsam de finierten Sozialräume oder Stadttei- 
le, in denen Kindern einem größeren Armutsrisiko au sgesetzt sind als Gleichaltrige in ande- 
ren Quartieren. 
Neben längerfristig angelegten Maßnahmen sind in Abhängigkeit zu bestimmten Zielgruppen 
auch kurzfristige Aktivitäten aufgeführt, die als besondere Bedarfe einer Zielgruppe oder ei- 
nes Sozialraums von den vor Ort tätigen Fachkräften definiert wurden.

6 
Vor diesem Hintergrund wurden bereits bestehende Maßnahmen aufgeführt, die einer 
Fortschreibung oder Weiterentwicklung bedürfen sowie neue Projekte und Angebote, 
die insgesamt keinen Anspruch auf abschließende Vollständigkeit haben, sondern die 
zunächst wichtigsten Handlungsbedarfe aus ämterübergreifender Sicht darstellen und 
einer kontinuierlichen Überprüfung und Weiterentwicklung bedürfen. 
 
 
3.1  Zielgruppenorientierte Maßnahmen 
3.1.1 
 Frühe Hilfen – Bindungen stärken 
Erziehungsfähigkeit und Erziehungssicherheit der Eltern sind wichtige Voraussetzungen für 
ein gutes Aufwachsen von Kindern. Soll die Entwicklung und die soziale Teilhabe von Kin- 
dern verbessert werden, so ist es erforderlich, Mütter und Väter durch spezifische Angebote 
in ihrer Erziehungsfähigkeit zu stärken, damit sie in die Lage versetzt werden, die Entwick- 
lung ihrer Kinder zu unterstützen. Eltern nehmen eine Schlüsselposition zur Vermittlung von 
Bildung und Lebenskompetenzen an ihre Kinder ein. Angebote der Elternbildung- und - bera- 
tung stärken Mütter und Väter nicht nur in ihrer alltäglichen Erziehungsfähigkeit, sondern 
auch in besonderen Lebens- oder Belastungssituationen. 
Der Zeitraum rund um die Geburt ist ideal für systematische Unterstützungsangebote in Fa- 
milien. Insbesondere durch eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Geburtshilfe, 
Jugendhilfe, Familienbildung und Erziehungsberatung können die Angebote an Familien gut 
aufeinander abgestimmt und die Ressourcen von Familien früh gestärkt werden.  
Neben der grundlegenden Vernetzungsarbeit sind insb esondere Angebote vor Ort von be- 
sonderer Bedeutung: So hat sich in der Praxis gezei gt, das es gerade für die Ansprache von 
bildungsferneren Eltern besonders wichtig ist, dass  z. B. Angebote der Erziehungsberatung 
und Familienbildung in den Kindertageseinrichtungen , Familienzentren und Schulen vor Ort 
in den Stadtteilen bzw. Institutionen vorgehalten und durchgeführt werden.  
• Vernetzung Schwangerschaftsberatung und Familienbesuche  
Die Schwangerschaftsberatung informiert, berät Frauen und Paare, vermittelt finanzielle Hil- 
fen und bietet Unterstützung bei der Bewältigung von psycho-sozialen Problemen. 
Das Präventionsteam Familienbesuche stellt eine frühzeitige Information und Beratung der 
Eltern sicher, um die bestmögliche Förderung der Gesundheit und Entwicklung der Kinder in 
Münster zu erreichen. Die Beratungsangebote sind geprägt von Respekt, Wertschätzung 
und Akzeptanz und darauf ausgerichtet, die individuellen Ressourcen zu erkennen und zu 
fördern, damit Eltern die bevorstehende, veränderte Lebenssituation sowie die Zukunft mit 
ihrem Kind gut bewältigen können.   
Mit der Neuorganisation der Fachstelle Bezirksübergreifende Dienste wurden 2010 die 
Schwangerschaftsberatungsstelle und das Präventionsteam / Familienbesuche im Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien als Grundlage für verbindlichere Vernetzungsstrukturen 
zusammengeführt. Die Schwangerschaftsberatung und die Familienbesuche sind somit zent- 
rale Bausteine im Gesamtkonzept der Frühen Hilfen, die folgende Ziele anstreben: 
• Stärkung der Elternkompetenz - durch einen frühen Zugang, umfassende Beratung 
und Informationsvermittlung sowie rechtzeitige Hilfen für Kinder und Familien  
• Präventiver Schutz von Kindern - Familien brauchen  gerade in den Phasen der 
Schwangerschaft und nach der Geburt flächendeckend, niedrigschwellige und frühe 
Hilfen

7 
• Verbindliche Vernetzung zwischen dem Gesundheitswe sen, der Kinder- und Jugend- 
hilfe, den Schwangerschaftsberatungsstellen, den Elternbesuchsdiensten und vielfälti- 
gen weiteren Institutionen für Familien und Kinder sowie der Justiz und der Polizei 
Im Sinne einer intensiveren Vernetzung führt die Fachstelle Schwangerschaftsberatung und 
Familienbesuche regelmäßige Jahrestreffen und gemeinsame Fortbildungen mit den He- 
bammen durch. Zudem wurde ein E-Mail Verteiler eingerichtet zur Förderung der Kooperati- 
onsbeziehungen und des Informationsaustausches. Darüber hinaus soll perspektivisch ein 
Internetportal für Schwangere und junge Eltern entwickelt werden, welches Informationen, 
wichtige Termine, Ansprechpartner/-innen und Unterstützungsleistungen für die Schwanger- 
schaft und die ersten drei Lebensjahre bündelt. 
• Säuglings- und Kinderpflegekurse „Was braucht ein Kind?“ 
Die Säuglings- und Kinderpflegekurse beinhalten Projektwochen für Schülerinnen und Schü- 
ler der Klassen 8 bis 10 der Förderschulen „Lernen“ in der Stadt Münster. Ziel ist es, die 
Schüler/-innen, die Teilleistungsschwächen in den Bereichen Lernen, Lese- und Recht- 
schreibschwäche, Wahrnehmungsstörungen aufweisen, frühzeitig gezielt aufzuklären und zu 
unterstützen, um Frühschwangerschaften vorzubeugen und Basiswissen im Umgang mit 
Kindern zu vermitteln. Die Inhalte werden in vier Kursinhalten vermittelt und beziehen sich 
auf lebenspraktische Bereiche wie z. B. „Was kostet ein Kind? Wie entwickeln sich Babys? 
Wie werden Babys richtig gepflegt?“ Durchgeführt werden die Projektwochen von 
SeHT 
Münster e.V.,  ein anerkannter Verein der Jugendhilfe u. a. für SelbstHilfe, Begleitung und 
Beratung von Familien mit Kindern und Heranwachsenden, die Schwierigkeiten in der Ent- 
wicklung im Sinne von  Teilleistungsschwächen, Wahrnehmungsproblematiken, Lern- und 
Leistungsschwierigkeiten, emotionalen oder sozialen Schwierigkeiten,  Beeinträchtigungen 
oder Behinderungen aufweisen. 
• SAFE – Trainigsprogramm 
(NEU)  
Das Projekt „SAFE – Sichere Ausbildung für Eltern" ist ein Trainingsprogramm zur Förderung 
einer sicheren Bindung zwischen Eltern und Kind. Bindungsstörungen und insbesondere die 
Weitergabe von traumatischen Erfahrungen über Generationen sollen durch das primäre und 
kostenlose Präventionsprogramm verhindert werden. 
Durch die Teilnahme an SAFE soll es Eltern ermöglicht werden, die emotionalen Bedürfnisse 
ihrer Kinder - insbesondere im Hinblick auf die Bindungsentwicklung - besser wahrzunehmen 
und durch feinfühliges Interaktionsverhalten diese zu fördern.  
SAFE richtet sich an alle werdenden Eltern bis etwa zum 7. Schwangerschaftsmonat und 
wird bis zum Ende des ersten Lebensjahres in einer geschlossenen Gruppe durchgeführt. 
Einzelne Eltern können darüber hinaus bei Bedarf auch weitere Hilfen im 2. und 3. Lebens- 
jahr ihres Kindes erhalten.  
Das SAFE-Programm beinhaltet vier Module: Kurstage in der Gruppe vor und nach der Ge- 
burt, ein Feinfühligkeitstraining, Beratung bzw. Hotline sowie eine Traumatherapie. Hebam- 
men, Frauenärzte, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychotherapeuten, Päda- 
gogen, Sozialpädagogen, Kinderärzte, Kinderkrankenschwestern- und pfleger sowie Erzie- 
her/-innen können zu SAFE-Mentor/-innen ausgebildet werden. 
Im September / Oktober 2011 wird das Trainingsprogramm modellhaft in Kooperation zwi- 
schen dem Familienzentrum Kita Killingstraße in Kinderhaus und der Ärztlichen Kinder- 
schutzambulanz  durchgeführt.  
• Elternschule 
Die Elternschule Münster bietet werdenden Eltern und jungen Familien durch Information, 
Training, Unterstützung und soziale Vernetzung eine gute Vorbereitung auf das Zusammen- 
leben mit Kindern und den damit einhergehenden Veränderungen in Partnerschaft und Ehe.

8 
Die Angebote der Elternschule mit der speziellen Fachlichkeit der Kooperationspartner der 
Familienbildungsstätte „Haus der Familie“ und dem St. Franziskus-Hospital  sind insbe- 
sondere für junge Familien ein Sicherheit und Orientierung gebender Service rund um die 
Geburt und beim Start ins Familienleben.  
• Familiengutscheine 
Familiengutscheine sollen dazu beitragen, trotz einer sozialen und wirtschaftlichen Benach- 
teiligung oder einer eventuellen verschlechterten wirtschaftlichen Situation insbesondere von 
jungen Eltern, die niedrigschwelligen Zugänge und die Inanspruchnahme der Angebote der 
Familienbildung zu sichern bzw. zu steigern. Denn zu den grundsätzlichen Zielen von Fami- 
lienbildung gehört, jungen Eltern frühzeitig Kenntnisse in Erziehungsfragen zu vermitteln und 
weitergehend die Erziehungs- und Beziehungskompetenz zu stärken. Hierfür halten die Fa- 
milienbildungsstätten in Münster  spezifische Angebote für junge Familien vor. Mit einer 
Gutscheinhöhe von 20 Euro können die jungen Familien an diesen Angeboten partizipieren. 
• Elterntrainingsprogramme 
„Präventionsgruppe für minderjährige Schwangere, junge Mütter und deren Kinder“ 
 
Das Angebot „Präventionsgruppe für minderjährige Schwangere, junge Mütter und deren 
Kinder“ der Beratungsstelle Südviertel e.V. Münster  wird in Form zweier Gruppenangebo- 
te mit unterschiedlicher Ausrichtung durchgeführt. Während in der Mutter-Kind-Gruppe die 
Interaktion der jungen Mütter mit ihren Kindern im Vordergrund steht, wird in der Frauen- 
gruppe, an der die Mütter ohne ihre währenddessen in der Beratungsstelle betreuten Kinder 
teilnehmen, unter professioneller Anleitung an aktuellen Problemstellungen gearbeitet und 
sich mit den Themen Partnerschaft und Familie intensiv auseinandergesetzt.  
Starke Eltern – starke Kinder  
Ziel dieses präventiven Angebotes ist es, durch Stärkung der Erziehungskompetenz der El- 
tern physischer und psychischer Gewalt in der Familie präventiv zu begegnen. In den Kursen 
wird die positive Selbstwirksamkeit der Eltern gefördert, die Kommunikations- und gewalt- 
freie Konfliktkultur in der Familie unterstützt sowie der Austausch unter den Eltern angeregt. 
Die Elternkurse „Starke Eltern – starke Kinder“ des Deutschen Kinderschutzbundes Orts- 
verband Münster  e. V.  werden in Kooperation mit den Familienzentren, den KiTas und Of- 
fenen Ganztagsgrundschulen durchgeführt. Der Zugang, insbesondere für Eltern, die nicht 
aktiv Elternbildungsangebote wahrnehmen und für materiell ungesicherte Familien, wird 
hierdurch erleichtert. So können möglichst viele Familien an diesem präventiven Angebot 
partizipieren.  
Sure start 
 
Im Bereich der universellen Prävention bewegt sich das Angebot „Sure Start“ des Hauses 
der Familie und des Anna Krückmann Hauses und richtet sich gezielt an Mütter und ihre 
Babys bzw. Kleinkinder aus bildungs- und wirtschaftlich armen Milieus. Die Förderung der 
Babies und Kleinkinder, die Sicherstellung einer guten emotionalen und körperlichen Grund- 
versorgung und letztendlich der Lern- und Entwicklungschancen  der Kinder soll über die 
Stärkung der Mutter-Kind-Beziehung erreicht werden. Durch das Anwenden unterschiedli- 
cher, leicht verständlicher Methoden bei diesem Gruppenangebot sowie der direkten Unter- 
stützung der Mutter beim angemessenen Umgang mit ihrem Kind, soll den Müttern ermög- 
licht werden, die Kompetenzen und die Entwicklungsmöglichkeiten ihres Kindes zu erkennen 
und diese entsprechend zu fördern. Durchgeführt werden diese Angebote in den Stadtteilen 
Coerde und Gievenbeck, Angelmodde und Kinderhaus. Ein fünfter Standort für dieses El-

9 
tern-Kind Programm im Rahmen einer kindbezogenen Armutsprävention ist in Berg Fidel 
geplant. 
Alltagspräsente Erziehungsberatung 
 
Dieses Beratungs- und Unterstützungsangebot nutzt die in den Erziehungsberatungsstel- 
len vorhandene fachliche Kompetenz passgenau für den Bereich der Prävention in der Ju- 
gendhilfe. Zielgruppe des Angebotes sind Familien, deren Ressourcen zur Inanspruchnahme 
der klassischen Erziehungsberatung zur Steigerung der Erziehungskompetenzen nicht aus- 
reichen, die sich jedoch aufgrund der vorhandenen Ressourcen im Vorfeld von ambulanten 
Hilfen bewegen. Im Kontext von Niedrigschwelligkeit ist der Zugang offen und erfolgt über 
Einrichtungen wie KiTas, die Erziehungsberatungsstelle sowie den Kommunalen Sozial- 
dienst.  
• „JuMP – Junge Mamas und Papas“  
Das Projekt „JuMP“ der Beratungsstelle Südviertel e. V. Münster  stellt eine sinnvolle Er- 
weiterung und Intensivierung des bestehenden Gruppenangebotes „Präventionsgruppe für 
minderjährige Schwangere, junge Mütter und deren Kinder“ dar. Dieses präventive Angebot 
ist in Anlehnung an das STEEP Programm konzipiert und umfasst sechs Bausteine sowie 
die Anwendung entsprechender unterschiedlicher Methoden. Ziel ist es, junge Mütter und 
Väter beim Aufbau einer gelingenden Beziehung zu ihren Kindern zu unterstützen, ihnen 
Informationen über Kindesentwicklung zu vermitteln sowie eine positive Elternrolle zu för- 
dern. 
• Veranstaltungsreihe für Eltern „Was Kinder heute brauchen – Lebenswelten von 
Kinder, Jugendlichen“ 
(NEU)  
Die Vortragsreihe des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster  
mit dem Titel „Was Kinder heute brauchen“ soll Eltern aufklären und Verunsicherungen aus- 
räumen. Um möglichst viele Mütter und Väter zu erreichen, sind die Veranstaltungen zu den 
unterschiedlichen Themen von Eltern aus dem Erziehungsalltag kostenfrei. So werden bei- 
spielsweise Themen wie „Mobbing“, die Vermittlung von Werten und Grenzen in der Erzie- 
hung oder die Möglichkeiten des Datenschutzes behandelt. Organisiert und durchgeführt 
wird diese Veranstaltungsreihe vom städtischen Jugendinformations- und bildungszentrum 
(Jib). 
• Flexible, bedarfsorientierte Maßnahmen 
(NEU)  
Flexible stadtteilbezogene Präventionsmaßnahmen auf der Grundlage der in den einzelnen 
Bezirken vorhandenen vorrangig benannten Bedarfe zu entwickeln, um somit eine hohe be- 
zirksbezogene Passgenauigkeit zu erreichen, war Ziel einer abteilungsübergreifenden Ar- 
beitsgruppe des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. In diesem Zusammenhang 
werden unter Präventionsmaßnahmen Angebote verstanden, die sich zum einen im Vorfeld  
von Hilfen zur Erziehung bewegen, und zum anderen  auf die Stärkung der Erziehungs-, Be- 
ziehungs- und Bindungskompetenz abzielen. Unter Berücksichtigung der im jeweiligen Stadt-
teil bereits vorhandenen Angebote im präventiven Bereich wurden u.a. die folgenden, für die 
entsprechende Zielgruppe im Stadtteil fehlenden, Angebote entwickelt und mit freien Trägern  
der Jugendhilfe realisiert. Die Eltern werden sowohl vom Kommunalen Sozialdienst als auch 
direkt von den Trägern dieser Angebote für die Inanspruchnahme der jeweiligen Maßnahme 
motiviert. Ermöglicht wurden diese Maßnahmen durch Spendenmittel in 2010.

10 
Niedrigschwelliges Beratungsangebot für Alleinerziehende mit Klein(st)kindern  
Dieses im Bezirk Ost,  Stadtteil Handorf , angebotene, präventive Projekt richtet sich an 
alleinerziehende Mütter und Väter mit Klein(st)kindern, die sich häufig in einer materiell un- 
gesicherten Lebenssituation befinden. Es wird durch eine pädagogische Fachkraft in enger 
Kooperation mit dem Familienzentrumsverbund in der städtischen Kita Eichenaue  vor Ort 
durchgeführt. In Form eines kostenlosen Frühstückangebotes sollen insbesondere alleiner- 
ziehende Mütter und Väter aus ihrer häufig vorhandenen sozialen Isolation geführt werden 
und miteinander in Kontakt kommen. Fragen zur Versorgung, Betreuung und Erziehung ihres 
Kindes können in einem entspannten und ungestörten Rahmen gestellt und beantwortet 
werden. Eine weitere Zielstellung ist, die Interaktion zwischen Mutter/Vater und Kind zu för- 
dern und einen angemessenen Umgang mit dem Kind zu unterstützen. Eine Betreuung der 
Geschwisterkinder ist möglich. 
Gruppe für psychisch erkrankte oder psychisch belastete Eltern 
 
Das Angebot im Bezirk Mitte  „Gruppe für psychisch erkrankte oder psychisch belastete El- 
tern“ wird von der Beratungsstelle Südviertel e. V. Münster  in Kooperation mit dem För- 
derkreis Sozialpsychiatrie durchgeführt. Die Eltern haben in der Gruppe die Möglichkeit, 
sich über Fragen und Erfahrungen zur eigenen Belastung sowie zur Entwicklung und Erzie- 
hung ihrer Kinder auszutauschen. Ferner arbeiten sie im thematischen Teil an wichtigen 
Themen wie z.B. dem Umgang mit Krisen oder dem Ausbau des sozialen Unterstützungs- 
systems. Grundsätzliches Ziel ist, psychisch erkrankte oder psychisch belastete Eltern bei 
der Erziehung und Versorgung ihrer Kinder zu unterstützen. Durch unterschiedliche Metho- 
den sollen die Eltern emotional entlastet, ihre Ressourcen und ihr Selbstwert aufgebaut, ihr 
soziales Netzwerk erweitert, ihre adäquaten elterlichen Reaktionen auf die Signale des Kin- 
des gefördert und letztendlich ihre elterliche Erziehungskompetenz sowie die Eltern-Kind-
Beziehung gestärkt werden. 
Elternabende für Eltern mit pubertierenden Jugendlichen 
 
Die Elternabende „Pubertät – wenn Kinder in die Jahre kommen“ finden im Bezirk West  in 
vier Stadtteilen – Roxel, Albachten, Mecklenbeck, Nienberge/Häger - in Form einer Reihe 
von jeweils drei themenbezogenen Veranstaltungen statt. Sie werden von zwei Fachkräften 
der Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes für die Stadt Münster e.V. zum 
einen in Form von Vorträgen, zum anderen als aktive Elternabende durchgeführt. Das Bera- 
terpaar gibt Informationen, Tipps sowie die Möglichkeit zum Austausch. Aber auch konkrete 
Beratungsgespräche sind Bestandteil der Elternabende. 
Elterngruppe für Eltern von pubertierenden Jugendlichen  
Eltern darin zu unterstützen, die Balance zu finden zwischen Freiheit-Geben und Orientie- 
rung/Grenzen-Setzen, sie in ihrer Rolle als Vater und Mutter zu stärken und ihnen Hand- 
lungssicherheit zu vermitteln, sind  Intention der Gesprächsabende die vom Caritasverband 
für die Stadt Münster e.V. für Eltern mit Kindern in der Pubertät im Bezirk Mitte  durchge- 
führt werden. Jeder der zehn Abende der Elterngruppe steht unter einem anderen Thema 
wie beispielsweise Konflikte, Jugendschutzgesetz, Medienkonsum oder Drogen.  
Gruppenangebot für gewalttätige Väter in Ehe und Partnerschaft  
Das Angebot der Evangelischen Beratungsdienste  des Diakonischen Werkes Münster   
im Bezirk Ost  richtet sich an Männer mit gewaltbelasteter Partnerschaft und Ehe im Zu- 
sammenleben mit Kindern. Ebenso als Präventionsmaßnahme an gewaltbereite Väter, die 
sich ihrer Gewaltbereitschaft stellen wollen.  Hierbei handelt es sich um ein Angebot mit ei- 
ner hohen Verbindlichkeit.

11 
Mittels unterschiedlicher Methoden sollen die folgenden Ziele in 23 Gruppenterminen erreicht 
werden: 
• Einschätzung des Konfliktverhaltens 
• Differenzierung von Konfliktauslösern 
• Reaktionen in Konfliktsituationen 
• Einschätzung der eigenen Gewaltbereitschaft 
• Impulskontrolle und Selbststeuerung in gewaltberei ten Konflikten 
• Opfererleben 
• Verantwortungsübernahme und Korrekturen bisheriger  Bedrohungssituationen. 
Flankierend hält die Psychologische Beratungsstelle des Trägers Beratungsangebote für die 
betroffenen Familienmitglieder vor und führt bedarfsorientiert Hausbesuche für Familienge- 
spräche durch. 
 
3.1.2  Frühe Förderung – Kinder stärken 
Für die Entwicklung der emotionalen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten von Kindern ist es 
zentral, dass sie  frühzeitig anregende Lernangebote bekommen und am sozialen Leben 
teilhaben können. Sowohl in der Literatur als auch in aktuellen Studien wird die Bedeutung 
der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung für die Entwicklung von Kindern betont. 
Je früher und je länger der Kitabesuch wahrgenommen wird, desto eher können positive Ef- 
fekte für die gesamte Entwicklung des Kindes erwartet werden. Frühkindliche Bildung ist 
deshalb ein immens wichtiger Baustein in der Präventionskette, auch um spätere Förder- 
maßnahmen und Jugendarbeitslosigkeit vorzubeugen.  
„Der Besuch einer Kita für Kinder unter drei Jahren hat einen deutlichen Einfluss auf die Bil- 
dungsbiographie“, wie eine Untersuchung der Bertelsmann Stiftung belegt. Die Ergebnisse 
der Studie zeigen, dass frühe Bildungsangebote gerade für sozial benachteiligte Kinder 
enorme Chancen im Bildungssystem eröffnen können: „Durch den Besuch einer Kinder-
krippe erhöht sich demnach die Wahrscheinlichkeit, das Gymnasium zu besuchen, um ins- 
gesamt fast 40 Prozent, bei Kindern aus Zuwandererfamilien sogar um 55 Prozent“. Ein be- 
sonderer Handlungsbedarf in dem Vorhalten entsprechender Infrastrukturangebote und der 
Elternansprache besteht deshalb in den Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf. 
• Ausbau von Kindertagesbetreuungsplätzen für unter Dreijährige  
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster  setzt sich zum Ziel, bis 
zum August des Kindergartenjahres 2013 für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren im 
Rahmen des Kinderfördergesetzes einen Betreuungsplatz zu schaffen.  
Zum Kindergartenjahr 2010/2011 lag die Versorgungsquote für diese Altersgruppe in Müns- 
ter bei 29,8 Prozent innerhalb der Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege. Der 
Ausbau der Kindertagesbetreuung leistet einen entscheidenden Beitrag für eine bessere 
Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für frühe Bildungschancen.  
Nach Angaben von befragten Eltern einer DJI-Studie (Sonderauswertung AID:A-Studie 
2010)  besuchen unter dreijährige Kinder aus Familien mit höheren Einkommen doppelt so 
häufig eine Kita wie Kinder aus Niedrigeinkommensfamilien. Eine umfassende Förderung 
von Kindern und Eltern kann in Form von früher Bildung und Stärkung der Elternkompetenz 
die Bildungschancen verbessern und Armutsrisiken vermeiden.

12 
• „Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ (NEU)  
Ein qualitativ gutes Betreuungs- und Bildungssystem, das die spezifische Situation benach- 
teiligter Kinder besonders berücksichtigt und entsprechende individuelle Förderung anbietet, 
ist die beste Basis für eine nachhaltige Armutsprävention. Dazu gehören insbesondere Maß- 
nahmen im Bereich der Sprachförderung. So haben z. B. die Deutschkenntnisse der Eltern 
einen ganz entscheidenden Einfluss auf die Sprachentwicklung der Kinder. Um die Sprach- 
entwicklung insbesondere von Kindern aus Familien mit Migrationsvorgeschichte über die 
zusätzliche Sprachförderung in den Kitas hinaus zu unterstützen, werden in Zusammenar- 
beit mit den Familienbildungsstätten in Münster Sprachförder- und Integrationsmaßnah- 
men für Eltern von Kita-Kindern angeboten. Diese Maßnahmen wirken sich nicht nur auf die 
Teilnehmenden (meist Mütter) positiv aus, sondern auch vor allem auf die Sprachentwick- 
lung ihrer Kinder, da zwischen dem Spracherwerb der Eltern und dem der Kinder ein enger 
Zusammenhang besteht. Die über den reinen Spracherwerb hinausgehenden Inhalte tragen 
insgesamt zur Förderung und Integration der Kinder und deren Familien bei. Hierfür bedarf 
es zusätzlicher geschulter Fachkräfte.  
Als Ergänzung bereits implementierter Maßnahmen (z. B. Sprachförderung Delfin4) sollen 
mit der Initiative „Offensive Frühe Chancen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, 
Frauen und Jugend bundesweit 4.000 Einrichtungen zu „Schwerpunkt-Kitas Sprache und 
Integration“ weiterentwickelt werden. Zielgruppe sind insbesondere junge Kinder mit einem 
hohen Sprachförderbedarf aus Familien mit Migrationsvorgeschichte bzw. aus bildungsfer- 
nen Familien. Kitas mit entsprechenden Voraussetzungen  (z.B. die Quote der Kinder mit 
Sprachförderbedarf liegt über dem jeweiligen Landesdurchschnitt) werden pauschal mit 
25.000 Euro pro Jahr gefördert, um damit eine halbe Stelle für eine zur Sprachförderung 
qualifizierte Fachkraft und Sachkosten zu finanzieren. Die Maßnahmen werden voraussicht- 
lich Ende März /Anfang April 2011 beginnen und bis Ende 2014 gefördert. Aus Münster ha- 
ben sich insgesamt 12 Kindertageseinrichtungen  erfolgreich beworben. Die „Schwerpunkt-
Kitas Sprache und Integration“ konzentrieren sich in Münster auf die Kindertageseinrichtun- 
gen in den Stadtteilen Coerde, Kinderhaus, Berg Fidel, Angelmodde und Gievenbeck. 
 
 
Bezirk West:  
• Städt. Kita Am Gievenbach, Gievenbeck 
• Outlaw-Kita Gescherweg, Gievenbeck 
   Träger: Oulaw gGmbH Kinder-und Jugendhilfe, Münsterstraße 105, 48254 Greven 
 
Bezirk Nord 
 
• AWO-Kita FZ, Coerde  
  Träger: Arbeiterwohlfahrt UB Münsterland-Recklinghausen, Hochstraße 12, 48151 Münster  
• Ev. Andreas-Kindergarten, Coerde 
  Träger: Ev-Andreas-Kirchengemeinde,  Breslauer Straße 156, 48157 Münster  
• Kath. Kita St. Norbert, Coerde 
  Träger: Kath Kirchengemeinde St. Franziskus, Schneidemühler Straße 23, 48157 Münster  
• Städt. Kita Am Edelbach, Coerde 
• Städt. Kita Brüningheide, Kinderhaus 
• Städt. Kita Im Moorhock, Kinderhaus 
• Städt. Kita Killingstraße, Kinderhaus 
 
Bezirk Südost 
 
• Kath. Kita St. Bernhard, Angelmodde 
  Träger: Kath. Kirchengemeinde St. Bernhard, Höftestraße 26, 48167 Münster 
 
Bezirk Hiltrup 
 
• Städt. Kita Berg Fidel, Berg Fidel  
• Kath. Kita St. Maximilian Kolbe, Berg Fidel,  
  Träger: Kath. Kirchengemeinde St. Gottfried, Düesbergweg 133, 48153 Münster

13 
• Muttersprachliche Sprachförderung (NEU)  
Ein Meilenstein in der Entwicklung eines Kindes ist das Erlernen der Sprache. Wichtig ist, 
dass Kinder ihre Muttersprache - auch Familiensprache genannt - in ihren ersten Lebensjah- 
ren möglichst uneingeschränkt erlernen können. Auch hier lebende Kinder mit nicht deut- 
scher Familiensprache sollten also zunächst ihre Muttersprache erwerben können, danach 
sind sie besser in der Lage, die zweite für sie sehr bedeutungsvolle Sprache - nämlich 
deutsch - zu erlernen.  
Zur Unterstützung dieser Kinder aus Familien mit Migrationsvorgeschichte mit nichtdeutscher 
Mutter/ Familiensprache ist es wichtig, dass auch ihre Eltern diese Sprache gut beherrschen, 
das ist aber nicht immer der Fall. Aus diesem Grund benötigen in manchen Fällen schon die 
Eltern zur Verhinderung /zum Abbau ihrer „doppelten Halbsprachigkeit“ Unterstützung für 
das Beherrschen ihrer nicht deutschen Familiensprache.  
Die von Kitas  häufig in Kooperation mit den Familienbildungsstätten  angebotenen und 
sich auf Deutsch beziehenden „Sprachförder- / Integrationsmaßnahmen für Eltern von Kita-
Kindern“ sollen daher um Maßnahmen ergänzt werden, bei denen die nichtdeutsche Famili- 
ensprache im Fokus steht. 
• Bildungsdokumentation für jedes Kind in einer Kita  
Die Bildungsdokumentation ist Bestandteil der seit dem 01.08.2003 in Nordrhein-Westfalen 
gültigen „Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Bildungsarbeit der Tageseinrichtungen 
für Kinder- Bildungsvereinbarung. Für jedes Kind, das eine Tageseinrichtung für Kinder be- 
sucht, soll eine Bildungsdokumentation erstellt werden. Auf der Basis der im Portfolio ge- 
sammelten Entwicklungsdokumente (z. B. Kinderzeichnungen, Aussagen und Kommentare 
der Kinder, Fotografien, Lerngeschichten, Sicht der Eltern auf die Persönlichkeit des Kindes) 
und wiederkehrender Beobachtungen wird vom Gruppenteam für jedes Kind ein individuelles 
Entwicklungs- und Kompetenzprofil angelegt. Dabei werden insbesondere seine Stärken und 
Kompetenzen, aber auch unterstützungsbedürftige Bereiche in den Blick genommen. Die 
Ergebnisse werden den Eltern vorgestellt und mit ihnen besprochen; mit Zustimmung der 
Eltern können die Bildungsdokumentationen mit den Fachkräften der Grundschulen erörtert  
werden, so dass wichtige Stärken des Kindes gezielt weiter gefördert werden könnten. 
• Entlastung der Elternbeiträge in Kitas (und OGS) auf 37.000 € 
Nach dem Beschluss zum Haushalt 2011 vom 08.12.2010 (V/0893/2010) wird zu Beginn des 
Kindergartenjahres 2011/2012 zum 1. August 2011 die erste Einkommensgruppe der Eltern- 
beiträge für Kitas von 25.000 € auf 37.000 € angehoben. Damit werden Eltern bis zu einem 
Einkommen von 37.000€ von den Elternbeiträgen freigestellt. Dies ist ein wichtiger Beitrag 
dazu, alle Kinder, insbesondere die Kinder aus bildungsfernen Familien, zu erreichen. 
   
3.1.3 Gesundes Aufwachsen – gesunde Kinder  
Gesundheitsprävention ist Armutsprävention. Eine stabile psychische und physische Ge- 
sundheit ist Grundvoraussetzung dafür, dass Kinder sich gut entwickeln. Eine gesunde Er- 
nährung und ausreichend Bewegung von Anfang an sind von großer Bedeutung für die wei- 
tere Gesundheitsentwicklung im Laufe eines Lebens, da die in der Kindheit angelernten Mus- 
ter oftmals lebenslang prägen. Gerade bei Kindern mit niedrigeren sozioökonomischen Sta- 
tus lässt sich ein vergleichsweise ungünstiges Ernährungsverhalten feststellen (BZgA 2008). 
Aber auch im Hinblick auf den Gesundheitszustand insgesamt sind Kinder aus einkommens- 
schwachen Familien oftmals benachteiligt. Nach den Ergebnissen des 13. Kinder- und Ju- 
gendberichts weisen Kinder aus diesen Statusgruppen häufiger psychische Verhaltensauffäl- 
ligkeiten und Entwicklungsstörungen auf. Diese Auffälligkeiten werden häufig erst (zu spät)

14 
mit dem Schuleintritt erkannt. So belegen die Schuleingangsuntersuchungen des Gesund- 
heitsamtes der Stadt Münster auch, dass Kinder aus ressourcenarmen Familien in verschie- 
denen Entwicklungs- oder Gesundheitsbereichen eher Defizite und einen erhöhten Förder- 
bedarf aufweisen.  
Von besonderer Bedeutung sind hier neben der Familie die öffentlichen Angebote der Kin- 
der- und Jugendhilfe und Gesundheitshilfe, die das Aufwachsen von Kindern begleiten und 
unterstützen und sich dabei an deren Lebenswelt orientieren. Vernetztes Arbeiten mit den in 
diesen Feldern unterstützend tätigen Institutionen und Akteuren hilft Kindern, ihren individu- 
ellen Möglichkeiten entsprechend erfolgreiche Entwicklungen nehmen zu können.   
Die Begleitung, Unterstützung und Förderung  insbesondere der Kinder mit besonderen Be- 
dürfnissen für eine gesunde Entwicklung  und die notwendige Unterstützung ihrer Eltern ist 
daher umfassend und nicht in Alleinzuständigkeit einzelner Bereiche zu sehen. Wichtige 
Weichen für eine gesunde Entwicklung müssen daher im Zusammenwirken der beteiligten 
Professionen und möglichst früh gestellt werden.  
• U-Untersuchungen  
Für die gesunde Entwicklung eines Kindes sind die Früherkennungsuntersuchungen (FEU) 
besonders wichtig, um die kindliche Entwicklung zu beobachten und Probleme wie z.B. Er- 
krankungen oder Entwicklungsstörungen so früh wie möglich zu erkennen und erfolgreich zu 
behandeln. Früherkennungsuntersuchungen für Kinder von 0 bis 6 Jahren laufen unter den 
Abkürzungen "U1" bis "U9". Eventuelle Fehlentwicklungen können so frühzeitig erfasst und 
behandelt werden. Weil sie so wichtig sind, gilt in Nordrhein-Westfalen eine Meldepflicht für 
Früherkennungsuntersuchungen. Die Ärzte teilen dem Landesinstitut für Gesundheit und 
Arbeit (LIGA) mit, welche Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen ha- 
ben. Eltern, die mit ihren Kindern einen Termin einer "U-Untersuchung" verpasst haben, 
werden daraufhin von dem Landesinstitut an den wichtigen Arztbesuch erinnert. Erst wenn 
dann immer noch keine Reaktion erfolgt, tritt die nordrhein-westfälische Verordnung zur Da- 
tenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen (UTeilnahmeDatVO) in 
Kraft. Die UTeilnahme DatVO regelt vor allem das Meldeverfahren durchgeführter Früher- 
kennungsuntersuchungen von der U5 (sechster bis siebter Lebensmonat) bis einschließlich 
U9 (ca. fünf Jahre) zwischen den Meldebehörden, dem Landesinstitut für Gesundheit und 
Arbeit (LIGA), den Kinderärzten und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien .  
Die Gründe für die Versäumnisse können vielfältig und akzeptabel sein. Wichtig ist hierbei 
immer die persönliche Kontaktaufnahme zu den Eltern. Nach Ermittlung der Kinder, die an 
einer Früherkennungsuntersuchung nicht teilgenommen haben, erhalten die Personensor- 
geberechtigten zur Erinnerung einen Brief durch das LIGA. Wird die Untersuchung nicht 
nachgeholt, informiert das LIGA ca. 4 Wochen nach der Erinnerung das zuständige Jugend- 
amt und übermittelt die Daten dieser Kinder. Die öffentliche Jugendhilfe prüft dann in eigener 
Zuständigkeit, „ob gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes 
vorliegen“. 
Die  Ziele der Überprüfung sind: 
• Die Bereitschaft der Sorgeberechtigten zur Teilnah me des Kindes an der FEU zu för- 
dern. 
• Die Abklärung möglicher Hilfebedarfe vorzunehmen. 
• Bei Hinweisen auf Gefährdungen eine Risikoeinschät zung vornehmen und notwendige 
Hilfen bzw. Schutzmaßnahmen einzuleiten. 
Soweit Sorgeberechtigte jede Kontaktaufnahme oder Kooperation mit dem Kommunalen 
Sozialdienst verweigern oder diese aus sonstigen Gründen nicht möglich ist und keine ein- 
deutig entlastenden Hinweise vorliegen, ist  ggf. das Familiengericht einzuschalten.

15 
Wenn seitens der Familie kein Krankenversicherungsverhältnis für ein gemeldetes Kind im 
Rahmen der FEU besteht, können die Kosten über das Amt für Kinder, Jugendliche und Fa- 
milien abgerechnet werden. Ein entsprechender Ablauf für Kinder in Flüchtlingseinrichtungen 
erfolgt durch das Gesundheitsamt der Stadt Münster .  
Insgesamt ist festzustellen, dass das Verfahren zu den Früherkennungsuntersuchungen da- 
zu beiträgt, dass Risiken und gesundheitliche Belastungen eines Kindes frühzeitiger erkannt 
werden können. Interessant wäre es bezüglich der Inanspruchnahme der U-Untersuchungen 
in den kommenden Jahren über die Schuleingangsuntersuchung eine Sonderauswertung 
vorzunehmen. Optimierungswürdig ist dabei die verbindliche Kooperation und systematische 
Vernetzung zum Gesundheitssystem, insbesondere zu den Kinderärzten.  
• Weiterentwicklung des Projekts „Beratungsangebote von Hebammen und der 
Beratungsstelle Frühe Hilfen in Familienzentren“  
Für eine erfolgreiche Prävention und Gesundheitsförderung bieten in besonderer Weise die 
Zusammenarbeit von Familienzentren mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst gute Voraus- 
setzungen. Über die vertraute Umgebung der Kita werden auch die Mütter und Väter er- 
reicht, die sonst im öffentlichen Raum kaum in Erscheinung treten und deshalb auch durch 
übliche Beratungsangebote nicht erreicht werden.  Die Förderung von Kindern und die Un- 
terstützung der Familien können hier Hand in Hand entwickelt und gestaltet werden. Kinder- 
tageseinrichtungen / Familienzentren als Knotenpunkte eines Familien unterstützenden 
Netzwerkes verfügen über die notwendige Nähe zu Kindern und Familien und können Risi- 
kosituationen, Störungen der Entwicklung und Unterstützungsbedarfe frühzeitig wahrnehmen 
und darauf reagieren.  
Erweiterung des Konzepts auf die Bezirke West (Stadtteil Gievenbeck) und Südost (Stadtteil 
Angelmodde)  
Seit Januar 2007 geht das Gesundheitsamt der Stadt Münster  neue Wege der Gesund- 
heitsförderung. Die flächendeckend vorhandenen und zunehmend unter dreijährige Kinder 
aufnehmenden Kindertageseinrichtungen / Familienzentren  bieten optimale Möglichkei- 
ten und einen breiten Zugang, Müttern und Vätern Beratung und Unterstützung zu frühkindli- 
chen Gesundheitsthematiken basisnah anzubieten. 
Bislang wurden in Familienzentren der Stadtteile Kinderhaus, Coerde, Berg Fidel und 
Hiltrup-West  einmal wöchentlich Sprechstunden durch erfahrene Hebammen angeboten. 
Grundsätzlich bestehen dabei enge Kooperationen mit den Kinder- und Frauenärzten/-innen, 
den Geburtskliniken, den Beratungseinrichtungen vor Ort, anderen Diensten des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien oder Trägern der freien Jugendhilfe und den Fachabteilun- 
gen des Gesundheitsamtes, insbesondere der Beratungsstelle Frühe Hilfen. 
In den vergangenen drei Jahren konnten so über 3000 Beratungsgespräche geführt werden. 
Themen waren vor allem Vorsorgen für Mütter und Kinder, Impfungen, Erkrankungen, ge- 
sunde Ernährung, Familienplanung, Unfallprävention im Haushalt und Erziehungsfragen. 
Auch sensible Themen, wie Gewalt in der Beziehung, Drogenprobleme oder Probleme mit 
Behörden wurden in diesem Rahmen angesprochen. 
Die ganzheitlichen Beratungs- u. Betreuungsangebote der Beratungsstelle Frühe Hilfen wer- 
den seit Beginn des Kindergartenjahres 2010 /2011 intensiver mit Angeboten im Zusam- 
menhang mit der (Früh-)Erkennung sowie Frühförderung / Entwicklungsförderung von Kin- 
dern / Jugendlichen verknüpft. Die Kombination der Beratungsangebote von Hebammen und 
der Beratungsstelle Frühe Hilfen in Kindertageseinrichtungen / Familienzentren in Form re- 
gelmäßiger Sprechstunden ist gerade für besonders belastete Familien mit umfangreichem 
Unterstützungsbedarf eine aussichtsreiche Form der Unterstützung, insbesondere, weil ih- 
nen damit ein unkomplizierter Zugang zu relevanten Hilfen geboten wird. Darüber hinaus 
profitieren auch die Kitas /Familienzentren in ihrer täglichen Arbeit vom know-how der He- 
bammen und der Beratungsstelle für frühe Hilfen. Die interdisziplinäre Kooperation auf loka-

16 
ler Ebene wird gefördert und vernetzt. Zielgruppen sind insbesondere Kinder, die an einer 
chronischen Krankheit oder Behinderung leiden bzw. von Behinderung bedroht sind sowie 
Kinder, die aufgrund medizinischer und/oder psychosozialer Fragestellungen bzw. Belastun- 
gen in besonderer Weise fortlaufender Beobachtung und Unterstützung bedürfen. Das An- 
gebot der Beratungsstelle Frühe Hilfen wird zusammen mit der bereits vorhandenen Bera- 
tung der Hebammen zunächst einmal monatlich in vier Familienzentren angeboten, die be- 
reits über die Hebammensprechstunden über entsprechende Zugänge verfügen. 
Ein Ausbau der Sprechstunden der Hebammen in Familienzentren wurde im September 
2010 in den Bezirken West (hier: Gievenbeck im Verbund der Kita Gescherweg der Outlaw 
gGmbH, der Städt. Kita Am Gievenbach und der Städt. Kita Legdenweg)  und Südost (hier: 
Angelmodde, Familienzentrum Kath. Kita St. Bernhard)  realisiert. Darüber hinaus ist pro- 
zesshaft die Einbindung weiterer Akteure im Sozialraum (medizinische und therapeutische 
Versorger, Sprachheilambulanz, Bildungs-Angebote usw.) anzustreben.   
Ausbau der Präventionskette für Kinder ab dem 1. Lebensjahr mit aufsuchenden Sozialme- 
dizinischen Assistenten bzw. Kinderkrankenschwestern (NEU)  
Hierzu ist der Einsatz von Sozialmedizinischen Assistentinnen in Kitas vorgesehen. Diese 
sollen in Ergänzung bzw. im Anschluss zu den bislang tätigen Kräften wie z. B. den Hebam- 
men entsprechende Beratungen und Begleitungen für Eltern von Kindern im Alter von 1 bis 4 
Jahren bezüglich Kinderpflege, -ernährung und -erziehung in aufsuchender Form anbieten. 
Dabei ist das Ziel die sozialkompensatorische Unterstützung von Familien und Institutionen 
bei Problemlagen mit Bezug zur Gesundheit. Versorgungslücken sollen hier in diesem Be- 
reich auf Dauer geschlossen werden. 
Geplant ist neben der Anbindung im Gesundheitsamt und der individuell abgestimmten Ar- 
beit mit den bereits im Gesundheitsamt Tätigen, eine intensive Kooperation mit anderen 
städtischen Ämtern, Institutionen in den Stadtteilen, ÄrztInnen, Krankenhäusern und weite- 
ren Einrichtungen der pädagogischen, sozialen und medizinischen Versorgung.  
• Ernährungsschule in Kitas sowie Fallmanagement „Ernährung in Familien“ in 
Ergänzung zu den aufsuchenden Familiengesundheitshilfen 
(NEU)  
Ein wichtiger Baustein für die Gesundheit ist die Ernährung. Hier geht es zum einen um die 
täglichen Mahlzeiten, aber auch um die Qualität der Nahrung und die Auswahl der Nah- 
rungsmittel. Sozial benachteiligte Menschen essen tendenziell weniger frisches Obst und 
Gemüse, Milchprodukte, Frischfleisch oder fettarme Fleischerzeugnisse. Durch die Vielfalt 
der Produktpalette und unterstützt durch Werbebotschaften werden häufig Lebensmittel ge- 
kauft, die bereits verarbeitet und vorproduziert wurden, häufig aufgrund der Nährstoffzu- 
sammensetzung aber ungesund sind (zuviel Zucker und Fett) und zumeist auch teurer als 
einfachere Lebensmittel.  
Hier benötigen Familien lebenspraktische Unterstützung, um gesunde und sättigende Mahl- 
zeiten mit einem geringen Budget selber herzustellen und um den Umgang mit Fast Food, 
Snacks, Süßigkeiten und Limonadengetränken zu lernen bzw. über die Konsequenzen für 
die Gesundheit ihrer Kinder informiert zu sein. 
Im Projekt „Gesund aufwachsen in … Münster“ wurde bereits eine Ernährungsfachkraft vom 
Gesundheitsamt in den Stadtteilen Berg Fidel und Hiltrup-West eingesetzt. In den Kitas und 
Grundschulen in den Stadtteilen hat sie dort mit den Kindern gearbeitet und auch bei den 
Frauenfrühstückstreffen der Migrantinnen referiert und positive Rückmeldungen erhalten. Die 
„Ernährungsschule“ in Kitas  wird diesen Ansatz verfolgen, weiter entwickeln und auf an- 
dere Stadtteile übertragen. 
Ein weiterer Baustein wird das konkrete „ Fallmanagement“ in den Familien  sein, wenn 
beispielsweise durch den Kommunalen Sozialdienst oder eine Hebamme, Erzieherin in den 
Familien diesbezüglich einen Bedarf festgestellt wird. Das Fallmanagement beinhaltet le-

17 
benspraktische Unterstützung und Beratung. Nach Analyse des Ernährungsverhaltens wer- 
den auch gemeinsame Einkäufe durchgeführt und Wochenpläne für die Mahlzeiten aufge- 
stellt, die im Rahmen des Familienbudgets liegen. Nach einer intensiven Einführungsphase 
wird der Kontakt zur Familie einmal monatlich zur weiteren Unterstützung und Motivation 
aufrecht gehalten. 
Die Realisierung erfolgt über die Stundenaufstockung einer Fachkraft im Gesundheitsamt.  
• Sprachdiagnostik u. Sprachheiltherapie durch eine Logopädin  
Kinder mit medizinisch begründeten Sprachstörungen brauchen eine sprachtherapeutische 
Diagnostik und bei entsprechendem Befund eine gezielte Sprachtherapie, da diese nicht 
durch Sprachförderung kompensiert bzw. behandelt werden kann.  
Die Erfahrung der Erzieherinnen in Kindertagesstätten zeigt, dass viele Eltern, die auf eine 
Sprachentwicklungsverzögerung ihres Kindes angesprochen werden, unverzüglich den Weg 
zum Kinderarzt suchen, der dann nach einer Diagnostik eine geeignete Therapie verordnet. 
Oft gelingt es Eltern aber ohne Unterstützung nicht, diesen Weg zu gehen. Das trifft gerade 
in bildungsfernen Familien zu. Den Eltern fehlt häufig das Wissen um die Notwendigkeit ei- 
nes schnellen Eingreifens, sie sind mit ihrer allgemeinen Lebenssituation überfordert oder 
Sprachbarrieren erschweren zusätzlich die Inanspruchnahme nötiger Hilfen.  
Hier soll mit einem weiteren Baustein gegengesteuert werden, indem in der Beratungsstelle 
Frühe Hilfen im Gesundheitsamt eine Stelle für eine Logopädin kostenneutral angesiedelt 
wird. Diese wird für die in der Beratungsstelle vorgestellten Kinder die notwendige Diagnostik 
zum Thema Sprache durchführen. Darüber hinaus wird sie aufsuchend in den Kindertages- 
stätten tätig sein, um dort gezielt die Kinder bzw. Familien zu erreichen, die den Weg über 
die Regelversorgung beim Kinderarzt nicht schaffen. Hier soll ein Schwerpunkt bei den vier 
Kitas gelegt werden, die bereits gemeinsame  Sprechstunden von Hebammen mit den Sozi- 
alarbeiterinnen der Beratungsstelle für Entwicklungsfragen anbieten. Ziel ist dabei, Kinder 
mit Sprachentwicklungsverzögerungen frühzeitig zu erreichen, Eltern dazu anzuhalten, den 
Weg zum Kinderarzt einzuschlagen und für die Kinder, die nicht zeitnah genug versorgt wer- 
den können, Diagnostik vor Ort anzubieten.  
Im zweiten Schritt sollen auch diese Kinder dann beim Kinderarzt vorgestellt werden, wenn 
nötig mit pädagogischer Unterstützung. Zudem ist in Ausnahmefällen eine Sprachheilthera- 
pie in den Einrichtungen möglich, wenn diese sonst nicht sichergestellt werden kann. Die 
Arbeit der Sprachheilambulanz am Gesundheitsamt würde so umstrukturiert, dass die Hono- 
rarkräfte, die dort bislang eingesetzt sind, in enger Kooperation mit der Logopädin gezielt die 
Kinder betreuen könnten, die sonst keine Therapie bekämen. 
• Jährliche ärztliche Untersuchungen in Schwerpunktkitas  
Der Kinder- und Gesundheitsdienst des Gesundheitsamtes  führt jährlich an rund 80 Kin- 
dertageseinrichtungen schulärztliche Untersuchungen von Kindern im letzten Kindergar- 
tenjahr durch. In Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird diese 
nach dem Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz vorgesehene Aufgabe bedarfsgerecht auch 
den Eltern jüngerer Kita-Kinder unterbreitet. Ziel ist es hierbei nicht, ergänzend zu den U-
Untersuchungen jährliche „Reihenuntersuchungen“ aller Kita-Kinder durchzuführen, sondern 
- ausgehend von den Erfahrungen der Schuleingangsuntersuchungen - insbesondere die 
Kinder in ausgewählten Kitas möglichst früh in den Blick zu nehmen. Diese Untersuchungen 
in den sogenannten „Schwerpunktkitas“ tragen dazu bei, belastete Familien und deren Kin- 
der noch vor der regulären Schuleingangsuntersuchung zu erreichen und gesundheitliche 
Versorgungslücken zu schließen.

18 
• Gesundes Frühstück in ausgewählten Kitas und Grundschulen (NEU)  
Gesunde Ernährung fängt ganz praktisch mit einem gesunden Frühstück an. Da Kinder aus 
benachteiligten Familien aus unterschiedlichen Gründen häufig ein gesundes Frühstück zu 
Hause nicht erhalten, ist ein gesundes und gemeinsames Frühstück für alle Kinder in einer 
Kita oder Grundschule  inzwischen vielerorts ein bedarfsgerechtes Angebot, damit Kinder 
gesund in den Tag starten können.  
In einigen Kitas wird daher unabhängig vom Elternhaus bereits ein gemeinsames gesundes 
Frühstück angeboten. Ein solches Frühstück muss vom Grundsatz von den Eltern extra be- 
zahlt werden. Die Kosten für ein tägliches Angebot betragen ca. 20 € pro Kind und Monat - 
also ca. 240 € pro Kind und Jahr.  
Das Frühstücksangebot in der Kita oder Grundschule ist Kindern aus finanzschwachen Fa- 
milien damit oft nicht zugänglich. Deshalb sind Finanzierungen mit Unterstützung von Spon- 
soren oder anderen Drittmittel erforderlich und müssen mühevoll eingeworben werden und 
versprechen oftmals wenig Kontinuität.  
• Bewegung u. gesundheitliche Aufklärung als integrativer Bestandteil der kinder- 
pädagogischen Arbeit und des Ferienprogramms 
(NEU)  
Das Kinderbüro des Amts für Kinder, Jugendliche und Familien  führt in den Schulferien 
verschiedene zentrale, stadtteilübergreifende Angebote für Kinder durch. Kinder benötigen 
Raum, Zeit und Gelegenheiten für altersgerechte Bewegung, für körperlichen Ausdruck so- 
wie für Rückzug, Ruhe und Entspannung. 
Deshalb hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien neben bewegungsfördernden und 
entspannenden Komponenten im Jahr 2010 auch die gesundheitliche Aufklärung bezüglich 
gesunder, kindgerechter Ernährung in der kinderpädagogischen Arbeit mit aufgenommen. Im 
Internationalen Kindercamp, in Atlantis und bei den „Bewegten Kids“ finden seitdem regel- 
mäßig Angebote zur Aufklärung und Förderung von Bewegung und gesunder Ernährung 
(sportliche Angebote, Klettertraining, gesunde Fitnesskost, praktischer Umgang mit Lebens- 
mitteln) statt. Zudem werden durch das Kinderbüro Projekte in Schulen durchgeführt, die 
Bewegungsförderung zum Inhalt haben. 
 
3.1.4 Bildung ermöglichen – Leben lernen 
Kinderarmut geht häufig einher mit Bildungsarmut. Bildung verstanden als der Erwerb von 
Wissen, sozialen Kompetenzen sowie geistigen und kulturellen Fähigkeiten. Bildung eröffnet 
Lebenschancen und ist Voraussetzung für Chancengerechtigkeit. Die frühe Förderung im 
Elternhaus, der Besuch einer Kindertageseinrichtung und der gelungene Übergang in die 
Grundschule sind wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilhabe am Leben. Des- 
halb gilt es, soziale oder herkunftsbedingte Nachteile durch gezielte Maßnahmen oder För- 
derprogramme auszugleichen, damit Kinder so unterstützt werden, dass sie ihre individuellen 
Potenziale voll entfalten können und schwierige Bildungsverläufe vermieden werden.  
• Verbindliche Gestaltung des Übergangs Kita und Grundschule 
Die individuelle Förderung des Kindes von der Kita in die Schule ist anschlussfähig und kon- 
tinuierlich zu gestalten. Eine intensive Elternarbeit ist hierbei Voraussetzung. Um den Über- 
gang von der Kita in die Grundschule verbindlicher zu gestalten, gibt es erste Ansätze in 
Münster. Diese bedürfen jedoch der Weiterentwicklung und verlangen nach abgestimmten 
Strukturen und Konzepten im Sinne einer nachhaltigen Implementierung.

19 
Arbeitsgemeinschaft Kooperation Übergang Kita und Grundschule   
Die aus Fachleuten des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, des Amtes für Schule 
und Weiterbildung und aus Fachkräften des Kita- und Schulbereichs bestehende „AG Ko- 
operation Kita – Grundschule“  greift bereits bestehende Kooperationselemente auf und 
entwickelt diese weiter mit dem Ziel, gelingende Übergänge für die Kinder vom Elementar- in 
den Primarbereich zu schaffen.  
An der landesweiten Erprobung der „Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 
10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-
Westfalen" (Bildungs-Grundsätze - BiG 
) sind in Münster die Michaelschule und die Kath. 
Kita St. Michael 2 (Familienzentrum) in Gievenbeck in enger Kooperation mit dem Fa- 
milienzentrumsverbund Toppheide (Städt. Kita Legdenweg, Städt. Kita Am Gievenbach 
und Outlaw-Kita Gescherweg) direkt beteiligt. Diese Erprobung wird durch die Projektgruppe 
„Erprobung der Grundsätze zur Bildungsförderung in Münster“ (Projektgruppe BiG) durchge- 
führt. Zu der „Projektgruppe BiG“ gehören die vorgenannten an der Erprobung beteiligten 
Gievenbecker Institutionen sowie Mitglieder der „AG Kooperation Kita – Grundschule“.  
Die „Projektgruppe BiG“ hat im Januar 2001 eine ganztägige Arbeitstagung zu den BiG 
durchgeführt und trifft sich seitdem monatlich, um die Zusammenarbeit der beteiligten Kitas 
und der Schule konkret und nachhaltig auszubauen, dabei steht ein guter Übergang der Kin- 
der von der Kita in die Schule im Vordergrund. Auch wird der Entwurf der Bildungsgrundsät- 
ze und schwerpunktmäßig ein darin beschriebener, bestimmter Bildungsbereich in den Blick 
genommen und auf seine Eignung für die Praxis hin überprüft. Darüber hinaus sollen auch 
Wege zum Transfer der BiG in andere Kitas und Grundschulen Münsters gesucht und ge- 
funden werden. 
Schulvorbereitung für Kinder und Eltern 
 
Das Projekt Schulvorbereitung wurde 2009 zwischen der Eichendorffgrundschule und 
dem Treffpunkt Waldsiedlung e. V.  entwickelt und 2010 auf die Ludgerusgrundschule in 
Hiltrup-West  übertragen. Beiden Schulstandorten ist gemein, dass sie einen hohen Anteil 
von Kindern mit erheblichem Förderbedarf haben. Begleitet und beraten werden alle Schul- 
standorte durch erfahrene Kräfte der Eichendorffschule. 
Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Schulerfolgschancen von Kindern aus bil- 
dungsbenachteiligten Familien, in dem die Kinder frühzeitig vor der Einschulung einen 
Schulvorbereitungskurs erhalten und gleichzeitig die Eltern im Rahmen einer „Elternschule“ 
informiert und gestärkt werden. Das Projekt startet ca. ein halbes Jahr vor dem jeweils 
nächsten Einschulungstermin und beinhaltet die konkrete Gestaltung des Übergangs von der 
Kindertageseinrichtung zur Grundschule für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien.  
Eine gezielte Unterstützung im Hinblick auf ein erfolgreiches Schulleben erfahren Vorschul- 
kinder aus den umliegenden Kitas im Schulvorbereitungskurs an drei bis fünf Tagen in der 
Woche in der Grundschule vor Beginn des Tagesprogramms der Kitas. Parallel dazu werden 
die Eltern im Rahmen eines Schulbegleitkurses informiert. Dieser findet 14-tägig ein halbes 
Jahr vor Schulbeginn mit begleitender Kinderbetreuung statt. Den Eltern werden schulische 
Inhalte, Arbeitsweisen und Regelwerke vermittelt. Hierdurch sind die Eltern gut informiert und 
in der Lage, ihr Kind im Schulalltag zu unterstützen. Durchgeführt werden die Kurse durch 
pädagogische Fachkräfte / Lehrkräfte.  
Bausteine des Konzeptes sehen im Einzelnen vor Beginn der Schulvorbereitungskurse vor, 
dass bei der Schulanmeldung ein ausführliches Elterngespräch geführt wird und intensiv mit 
dem Kind gearbeitet wird, um die Stärken des Kindes bzw. noch zu stärkende Bereiche zu 
erkennen. Mit Einwilligung der Eltern erfolgt zudem ein intensiver Austausch mit den Erzie- 
her/-innen der Kitas über jedes Kind. Die Eltern werden vor Beginn der Schulvorbereitungs- 
kurse im Rahmen eines Info-Nachmittags über die Ziele und die geplanten Inhalte des 
Schulvorbereitungskurses informiert.

20 
Erfahrungen an der Eichendorffgrundschule in Angelmodde zeigen, dass die Kinder aus dem 
Schulvorbereitungskurs erfolgreich im Anfangsunterricht lernen. Sie knüpfen mit dieser ge- 
zielten Förderung im Schulvorbereitungskurs nahtlos nach der Einschulung an das Gelernte 
an. Die Eltern wissen um das deutsche Schulsystem und wie sie Unterstützung geben und 
finden können.  
Modellprojekt Amelsbüren 
(NEU) 
In Amelsbüren wurde ein Modellprojekt entwickelt, in dem in einer neuen Einrichtung der 
Kindertagesbetreuung ( Familienzentrum Städt. Kita  Sonnentau ) und der Davertschule 
(Offene Ganztagsgrundschule ), mit einem aufeinander abgestimmten Konzept sowohl für 
Kinder im Kindergartenalter als auch im Grundschulalter Betreuungs- und Bildungsangebote 
in gemeinsamer Kooperation ermöglicht werden sollen. Neben den geschaffenen notwendi- 
gen räumlichen Ressourcen ist vor allem die Verzahnung der Angebote der vorschulischen 
Tagesbetreuung für Kinder mit den schulischen Angeboten durch die zukünftige räumliche 
Nähe neu zu gestalten. Im Gesamtkonzept mit einbezogen ist auch die kath. Kita St. Se- 
bastian im Familienzentrumsverbund der Kindertageseinrichtungen. 
Das Konzept bietet für den Übergang von Kindertageseinrichtung zur Grundschule neue 
Chancen: Schwerpunkt ist besonders die Stärkung der Bildungs- und Erziehungsqualität in 
Kita und OGS mit dem Ziel, den Übergang von der Kita zur Grundschule zu verbessern und 
gemeinsam zu gestalten. Kinder werden mit Personen, Aktionsstrukturen und Räumen in der 
Grundschule, in die sie eingeschult werden, bereits im Vorfeld vertraut gemacht und die 
Lernkulturen und Förderangebote in Kindertageseinrichtungen und der Grundschule können 
besser aufeinander abgestimmt werden.  Darüber hinaus ist die Entwicklung von Bildungs- 
partnerschaften angestrebt, die sich aus einer zielgerichteten Zusammenarbeit der Fachkräf- 
te in Kita und OGS unter Beteiligung der Grundschule und der Eltern ergeben.  
• Förderbedarfe an Grundschulen  
Den 45 offenen Ganztagsgrundschulen  in Münster steht für die individuelle Förderung der 
Schülerinnen und Schüler ein gesondertes kommunales Budget zur Verfügung. Das Förder- 
budget dient dem Ausgleich sozialer und individueller Bedürfnisse. Dieses Budget umfasst 
seit 2010 mit Beschluss der Vorlage V/0257/2009 einen Betrag in Höhe von insgesamt 
197.475 Euro. Die Höhe des Budgets für die einzelne Schule wird nach Indikatoren berech- 
net und den Schulen pauschal zur Verfügung gestellt. 
Für die Einschätzung der Förderbedarfe wurden gemeinsam von der Schulverwaltung, der 
öffentlichen Jugend- und Gesundheitshilfe vier Sozialkriterien zugrunde gelegt: 
• Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung  
• Anzahl der Freistellung von OGS-Gebühren 
• Einschätzung der Schulpsychologischen Beratungsste lle 
• Einschätzung der Jugendhilfe; Kommunaler Sozialdie nst. 
Somit kann für jede Schule ein Faktor aus dem Sozialpunktwert (und Teilnehmern) gebildet 
werden. Die Schulen erhalten entsprechend der Sozialpunktwerte ein entsprechendes Bud- 
get für die individuelle Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler oder auch für besondere 
Förderangebote in Kleingruppen. Es richtet sich insbesondere an Kinder, die über die regulä- 
ren Angebote hinaus einen weiteren individuellen Förderbedarf haben.  
Das Förderbudget wird vor allem für Maßnahmen wie beispielsweise Sprach-, Wahrneh- 
mungs- und Bewegungsförderung, Gewaltprävention und Konflikttraining sowie für Förde- 
rangebote in den Bereichen Lern- Rechtschreibschwäche und Dyskalkulie eingesetzt und 
ermöglicht die gezielte Förderung von Kindern, die ohne diese Unterstützung den Anschluss 
an den Leistungs- bzw. Entwicklungsstand ihrer Mitschüler nicht bekommen würden.

21 
• Weiterentwicklung der Kooperation zwischen Grundschulen und dem Kommuna- 
len Sozialdienst (NEU)  
Die Kooperation zwischen Grundschulen und Kommunalen Sozialdienst (KSD) wurde in den 
vergangenen Jahren systematisch weiter ausgebaut. Die „Vereinbarung über die Zusam- 
menarbeit zur Sicherung des Kindeswohls zwischen den Grundschulen im Stadtgebiet 
Münster, dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien vom 09.09.2008“ sowie die „Aufgabenschwerpunkte: Ansprechpartner Schule“ vom 
03.02.2009 sind Grundlagen für die bisherige Kooperation, die um folgende Bestandteile 
erweitert werden soll. 
• Informationsaustausch über die Arbeit des KSD sowi e der Grundschule 
• Anonyme Fallberatung 
• Vierteljährliche Fallkonferenzen in der Grundschul e und im KSD 
• Fachkonferenzen für konzeptionelle und strukturell e Themen, Informationen, Beson- 
derheiten im Stadtteil 
• Mitwirkung an der Entwicklung von Projekten 
• Präsenz des KSD vor Ort für Gespräche mit Kindern,  Eltern, Lehrkräften bzw. bei El- 
ternsprechtagen oder Einschulungsveranstaltungen. 
 
• Sensibilisierung und Aktivierung von Schülerinnen und Schülern zum Thema 
Armut 
(NEU)  
Mit dem Projekt „Die Gesichter der Armut“ wendet sich das Evangelische Jugendzentrum  
Hiltrup an Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 8 der Hauptschule Hiltrup, um 
Jugendliche insgesamt für das Thema zu sensibilisieren und zu aktivieren. Die Jugendlichen 
sollen aufmerksam werden füreinander und für andere Menschen. Ihnen soll vermittelt wer- 
den, was es heißt, an der Armutsgrenze zu leben. Darüber hinaus sollen die Schüler/-innen 
motiviert werden, aktiv zu werden und gemeinsame Strategien zu entwickeln wie z. B. die 
Einrichtung einer Tauschbörse im Stadtteil. 
 
3.2  Strukturelle Maßnahmen 
Neben dem Ausbau von Infrastrukturangeboten sowie der Entlastung von Elterngeldbeiträ- 
gen sind insbesondere flächendeckend die umfassende Qualifizierung und Sensibilisierung 
von Fachkräften zu kindspezifischen Risiken und Folgen von Kinderarmut, das Bürgerschaft- 
liche Engagement sowie die Vernetzungsstrukturen zwischen Schule, Jugend- und Gesund- 
heitshilfe systematisch zu fördern und strukturell zu verankern. 
• Qualifizierung von Fachkräften (NEU)  
Qualifizierung von Fachkräften zu Armutsfragen und kindspezifischen Folgen von Armut  
Ein wesentlicher Ansatzpunkt um Bedarfslagen von Familien zu erkennen und mit ihnen ins 
Gespräch zu kommen sind die im Sozialraum tätigen Fachkräfte. Für spezifische Problemla- 
gen und Fragestellungen wie z.B. innerhalb der Elternberatung sind gezielte Qualifizierungen 
angezeigt und entsprechende Konzepte zu entwickeln.  
Entsprechend der Lebenslagen der Familien vor Ort und der von den Fachkräften formulier- 
ten Bedürfnisse soll deshalb ein Konzept für die Qualifizierung und Sensibilisierung im Um- 
gang mit Eltern und Kindern, die in Armutssituationen leben, erstellt und sukzessive, begin- 
nend mit Kindertageseinrichtungen und Familienzentren, umgesetzt werden. Weitere Qualifi-

22 
zierungsangebote werden in einem zweiten Schritt für die pädagogischen Fachkräfte im of- 
fenen Ganztag und in der kinderpädagogischen Arbeit entwickelt bzw. umgesetzt.  
Integration von Konzepten zur Resilienzförderung (NEU)  
Für ihre soziale Entwicklung brauchen Kinder verlässliche, kontinuierliche Beziehungen zu 
Erwachsenen und zu anderen Kindern. Das wird unterstützt durch Institutionen, in denen 
eine wertschätzende Kultur herrscht, Werte vermittelt werden und Halt gegeben wird. Die 
Bedeutung positiver Emotionen für erfolgreiches und nachhaltiges Lernen muss im Ent- 
wicklungs- und  Bildungsprozess besonders beachtet werden. 
Kinder lernen am besten durch eine Umwelt, die sie anregt und durch Unterstützungsange- 
bote, die ihre Interessen, ihre Fähigkeiten und ihre Kreativität zur Entfaltung bringen. Das 
wird unterstützt durch eine ressourcenorientierte Lernkultur, in der die Potenziale der Kinder 
im Mittelpunkt stehen. Dazu gehört, Fähigkeiten, die bisher zu wenig wertgeschätzt oder un- 
entdeckt waren, zu entdecken und zu stärken. 
Ein Ansatz ist hier das Programm „
	
ein Konzept zur stärkenorientierten Verhal- 
tensförderung, welches die individuellen Fähigkeiten des Kindes fördert und als integrativer 
Bestandteil in der Arbeit mit Kindern in Kindertageseinrichtungen, kinderpädagogischen Ein- 
richtungen und den Grundschulen sukzessiv umgesetzt werden soll. Dieses psychologische 
Modell wurde in Finnland von dem Psychiater Ben Furman und dem Sozialpsychologen Ta- 
pani Ahola und den Sonderschullehrerinnen Sirpa Birn und Tuija Terävä im Kinderzentrum 
Keula entwickelt. In Münster gibt es zwei entsprechend geschulte Ausbilder/-innen. 
• Ehrenamtliche Unterstützung für benachteiligte Kinder 
In Münster existieren zahlreiche verschiedene Initiativen von Ehrenamtlichen, die sich in ih- 
rer Freizeit engagieren und dabei wertvolle Unterstützung für Kinder und Familien leisten. 
Von dem Bereitstellen von Frühstücksangeboten in Kitas und Schulen über Lesepatenschaf- 
ten bis hin zu Hausaufgabenhilfen zeichnet sich dieses ehrenamtliche Engagement Einzel- 
ner oder von Gruppen aus. Die jeweiligen Initiativen sind häufig nicht institutionalisiert, so 
dass sie an dieser Stelle nicht aufgeführt werden. Wichtig ist aber an diese Stelle der Hin- 
weis, dass jede Hilfe im Alltag insbesondere benachteiligten Kindern eine wertvolle Beglei- 
tung sein kann und sich in konkreten Unterstützungsleistungen äußert. 
Mitmachpaten  
Das Projekt Mitmachpaten ist die ergänzende Säule zu den finanziellen Fördermöglichkeiten 
der Stiftung Mitmachkinder . Das Projekt Mitmachpaten wurde Ende 2010 gestartet und 
wird von der FreiwilligenAgentur Münster  koordiniert. Ehrenamtliche Mitmachpaten über- 
nehmen für Kinder aus Familien mit Armutsrisiken Verantwortung auf Zeit. Ebenso wie bei 
der Stiftung Mitmachkinder steht im Vordergrund, den Kindern im Alter von ca. 5 bis 14 Jah- 
ren gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten zu erschließen, sie individuell zu fördern und in 
ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken. So können Mitmachpaten den Kindern bei- 
spielsweise Fahrrad fahren beibringen, sie zum Musik- oder Sportunterricht begleiten oder 
einfach nur mit ihnen die Stadt, den Stadtteil erkunden.  
Das Projekt wird aus Drittmitteln finanziert und ist zunächst bis Ende 2011 befristet. Perspek- 
tivisch sind die Vernetzung aller Patenprojekte in Münster sowie der Aufbau einer Internet- 
plattform angestrebt. 
Familienpaten 
 
Das Modellprojekt „Familienpatenschaften“ des Caritasverbandes  ist ein niedrigschwelli- 
ges Unterstützungsangebot für Familien bei der Bewältigung alltäglicher Belastungen. Vie- 
len Familien fehlt heute das soziale Netz aus Großeltern, Freunden und Nachbarn Die le- 
benspraktische Begleitung von Familien vor Ort führt zu einer präventiven Stärkung. Die im 
Konzept des Caritasverbandes vorgesehene Zielgruppe und die im Basisbereich angesiedel-

23 
ten Aufgaben (Einkaufen, Freizeitgestaltung mit den Kindern, Begleitung bei Behördengän- 
gen etc.) lassen sich gut mit „altes Nachbarschaftsprinzip“ bzw. „Freundes- oder Familienun- 
terstützung“ beschreiben. Das Angebot wird mit geschulten  Ehrenamtlichen realisiert.  
Projekt Neuland  
Das „ Projekt Neuland“ vom SKF Münster  beinhaltet die ehrenamtliche Begleitung von Kin- 
dern und Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte, die häusliche Gewalt erlebt haben und 
mit ihren Müttern in einem Frauenhaus waren. Die Kinder und Jugendlichen sind i. d. R. zwi- 
schen zwei und 18 Jahre alt und werden von Ehrenamtlichen Paten nach ihrem Auszug aus 
dem Frauenhaus auf ihrem Weg in ein neues Leben begleitet und unterstützt. Ziel ist es, die 
Spirale der häuslichen Gewalt zu durchbrechen und die Kinder und Jugendlichen darin zu 
stärken von Anfang an eine positive Freizeitgestaltung aufzunehmen, damit sie sich gut in ihr 
neues Umfeld integrieren können.    
• Auf- und Ausbau von Vernetzungsstrukturen 
Der Aus- und Aufbau von verlässlichen Netzwerkstrukturen früher Hilfen stellt aufgrund der 
Fülle der unterschiedlichen Professionen aus unterschiedlichen Leistungssegmenten eine 
Herausforderung dar. Oft werden fachliche Arbeitsansätze als klar voneinander abgegrenzte 
Aufgabenstellungen definiert. Im Rahmen von frühen Hilfen und Präventionsketten sind auf- 
einander abgestimmte Hilfesysteme und Leistungen von den vor Ort tätigen Fachkräften der 
Schwangerschaftsberatung, der Kinderärzte, der Kindertageseinrichtungen und Schulen, der 
Erziehungsberatungsstellen und der Familienbildung und vielen weiteren Akteuren unab- 
dingbar. In der Entwicklungs- und Erprobungsphase hat das Modellprojekt „Soziale Früh- 
warnsysteme in Nordrhein-Westfalen (2001 - 2004)“ gezeigt, das verlässliche und berechen- 
bare Kooperationen von Fachkräften der öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Ju- 
gendhilfe, des Gesundheitssystems und von anderen familienbezogenen Dienstleistern ei- 
nen wichtigen Beitrag dazu leisten, riskante Lebenssituationen bei Kindern und Familien und 
in einem Sozialraum frühzeitiger wahrzunehmen, zu beurteilen und entsprechend zu han- 
deln. Grundsätzlich sind vor diesem Hintergrund Vernetzungsgremien auf operativer und 
strategischer Ebene zu definieren. 
Im Sozialraum 
 
Sozialen Angeboten im Stadtteil kommt die Rolle einer außerfamiliären präventiven Soziali- 
sationsergänzung zu. Die Vernetzung und der regelmäßige Austausch zwischen den im 
Stadtteil tätigen Professionen sind deshalb für die Einschätzung von Problemlagen und die 
Umsetzung von gezielten Angeboten früher Hilfen im Sozialraum von zentraler Wichtigkeit. 
Die nahezu flächendeckend vorhandenen Stadtteilarbeitskreise in Münster bieten hier eine 
hervorragende Plattform. Eine systematische Vernetzung und ein gezielter Austausch er- 
möglichen eine schnelle Vermittlung und frühzeitige Intervention zur Vermeidung von Folge- 
problemen. Im Sinne von stadtteilorientierten Verantwortungsgemeinschaften spielen hierbei 
die Bestandsaufnahme von Angeboten früher Hilfen sowie die Bildung von Erziehungspart- 
nerschaften nach dem Vorbild des Stadtteilarbeitskreises Gievenbeck eine große Rolle. So 
hat der Stadtteilarbeitskreis Gievenbeck einen sogenannten „Beratungs-Verbund“ gebildet, 
indem sich die beteiligten Beratungseinrichtungen verpflichtet haben sich gegenseitig inten- 
siv und regelmäßig über ihre Angebote und Unterstützungsleistungen zu informieren. Inner- 
halb dieses Verbundes werden die Hilfesuchenden entsprechend ihres Anliegens direkt und 
persönlich an die jeweils zuständige Einrichtung vermittelt. Anlass hierfür war, dass vielen 
Familien die unterschiedlichen Leistungsbereiche der Stadtteileinrichtungen in der Regel 
nicht bekannt sind und sie sich häufig an die Einrichtung mit der für sie niedrigsten Hemm- 
schwelle wenden.  Die Einrichtungen, die von Kindern, Jugendlichen und Eltern aufgesucht 
werden, können sich mit speziellen Anfragen eines Klienten an jede/n Mitarbeiter/in aus dem 
Verbund wenden ohne wissen zu müssen, ob sie tatsächlich die richtige Beratungsadresse 
ist.

24 
Ausbau der Präventionsnetzwerke durch Stadtteilkoordinatoren  
Nach den guten Erfahrungen mit dem modellhaften Präventionsprojekt im Stadtteil Coer- 
de (Träger: VSE e.V.), das seit 2007 präventive Angebote stadtteilorientiert vernetzt und  
niederschwellige Zugänge regelt, soll nun auch für die Stadtteile Gremmendorf / Angel- 
modde, Berg Fidel und Gievenbeck ein speziell auf den Sozialraum abgestimmtes Präven- 
tionskonzept eingeführt werden. Zielgruppe sind zunächst alle Familien im Stadtteil mit Kin- 
dern im Alter von 0 bis 6 Jahren bzw. bis zum Übergang in die Grundschule. Beteiligt sind 
alle Einrichtungen, die mit Familien arbeiten, die im Stadtteil arbeitenden Gremien, Arbeits- 
kreise und engagierte Bürger und Bürgerinnen. Der Aufgabenbereich umfasst die Erleichte- 
rung der Zugänge zu den Angeboten der Familienzentren für besonders bedürftige Mütter 
und Familien, die Verbesserung der Zugänge zu bereits im Stadtteil vorhandenen Angebo- 
ten, die Kooperation mit der Gesundheitshilfe, dem Kommunalen Sozialdienst und den Kin- 
dertagesstätten, um im Einzelfall den Kontakt zu einer Familie zu begleiten oder über die 
Kontinuität der Bezugsperson zu erleichtern sowie auch die Koordination und Vernetzung 
der Arbeitskreise und Fachkräfte im Stadtteil, um verbindliche Präventionsstrukturen zu erar- 
beiten und Angebotslücken von frühen, niedrigschwelligen Hilfen zu schließen.  
In Berg Fidel soll ein stadtteilspezifisches Konzept durch die Beratungsstelle Südviertel  e. 
V. Münster  umgesetzt werden; für Gremmendorf / Angelmodde soll dies die Diakonie Bil- 
dungs- und Beratungszentrum Münster, Kinder-, Jugend- und Familiendienste“ über- 
nehmen. Im Bezirk West soll die Stadtteilkoordination vom Caritasverband für die Stadt 
Münster e.V.  durchgeführt werden. 
Erste Kurzkonzepte von den Trägern sind in der Anlage 2 beigefügt. Diese werden bei Auf- 
nahme der Tätigkeit mit den Akteuren vor Ort und an den sozialräumlichen Bedürfnissen und 
Erfordernissen ausdifferenziert und weiter entwickelt. 
Das Präventionsprojekt in Coerde hat gezeigt, dass durch die aufsuchende Ansprache und 
die stadtteilorientierten Angebote viele Familien, die bisher vorhandene Hilfen nicht oder nur 
unzureichend genutzt haben mit gezielten Informationen in den Bereichen Erziehung, Ge- 
sundheit und Vorsorge frühzeitiger erreicht werden können und eher Beratung und weiterfüh- 
rende Angebote in Anspruch nehmen. 
Perspektivisch ist geplant, dass für die Stadtteilkoordinatoren ein gemeinsamer Qualitätszir- 
kel eingerichtet wird, der den fachlichen Austausch untereinander ermöglicht und in dem 
gemeinsame Evaluationsgrundlagen und Qualitätsstandards entwickelt werden können. 
Auf Verwaltungsebene 
 
Jugend-, Gesundheits-, Schul- und Sozialverwaltung sind im Interesse einer gezielten Ar- 
mutsprävention bei Kindern dazu gehalten, ihre fachlichen Kompetenzen zu bündeln und 
ihre Leistungen aufeinander abzustimmen. Das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen 
Armutsprävention in Münster hat aufgezeigt, dass im Interesse der Kinder mit Armutsrisiko 
diese Aufgabe als Querschnittsthema zu etablieren ist.  
Vor diesem Hintergrund soll die Zusammenarbeit der verschiedenen Fachämter mit verbind- 
lichen Strukturen hinterlegt werden. Das bedeutet, dass in einem regelmäßigen Turnus z. B. 
im Rahmen von Quartalsgesprächen mit rotierenden Verantwortlichkeiten entsprechende 
Gesprächstermine anberaumt werden mit dem Ziel: 
• das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutspr ävention in Münster zu be- 
gleiten und weiter zu entwickeln,  
• gemeinsame „Schnittstellenthemen“ und Herausforder ungen auszuloten und 
• neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis ausz utauschen  - auch als Grundlage 
für  
• die Standortbestimmung und weitere Maßnahmenplanun g.

25 
3.3 Berichtswesen  
Frühe Hilfen und Präventionsstrategien sind grundsätzlich langfristig angelegt und erst nach 
einigen Jahren in ihrer Wirkung nachzuvollziehen. Über den Verlauf, die Inanspruchnahme 
und Effekte der aufgeführten Maßnahmen wird eine Begleitgruppe aus Gesundheitshilfe, 
Schulverwaltung, Soziales und Jugendhilfe eingerichtet, so dass auch zwischen den Be- 
richtszeiträumen die Wirksamkeit der Angebote erörtert und diese ggf. korrigiert werden kön- 
nen. 
Um über das gesamte „Maßnahmenpaket“ einer kindbezogenen Armutsprävention in Müns- 
ter zu berichten, wird zunächst ein angemessener Zeitraum von zwei Jahren in Betracht ge- 
zogen, so dass 2013 über die Wirkung der Maßnahmen bzw. eingesetzten Programme ein 
Gesamtbericht erfolgen soll, um auf dieser Grundlage das Maßnahmenprogramm einer 
kindbezogenen Armutsprävention bewerten und weiter entwickeln zu können. 
 
4. Ausblick 
Bei dem vorgelegten Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in 
Münster handelt es sich nicht um einen abschließenden Maßnahmenkatalog. Vielmehr sind  
die zunächst wichtigsten Handlungsbedarfe dargestellt, um Kinder mit Armutsrisiko so früh 
wie möglich zu erreichen und zu fördern. 
Die jeweiligen Maßnahmen und Präventionsketten sind kontinuierlich im Zusammenspiel von 
Jugend- und Gesundheitshilfe, Schule und Soziales weiter zu entwickeln und müssen sich 
alltagsnah und alltagstauglich mit konkreten Unterstützungsmaßnahmen an die (sich verän- 
dernden) Lebens- und Problemlagen von Kindern mit Armutsrisiko orientieren.  
In diesem Zusammenhang ist bei der Weiterentwicklung einer kindbezogenen Armutsprä- 
vention in Münster auch das neue Bundeskinderschutzgesetz, welches zum 1. Januar 2012 
in Kraft treten soll, mit einzubeziehen. Das Bundeskinderschutzgesetz soll die rechtliche Vor- 
aussetzung dafür schaffen, niedrigschwellige Hilfeangebote für Familien vor und nach der 
Geburt sowie in den ersten Lebensjahren eines Kindes flächendeckend einzuführen oder zu 
verstetigen und verpflichtet zu einer systematischen Vernetzung früher Hilfen. Die Schwan- 
gerschaft sowie die ersten drei Lebensjahre stehen im Mittelpunkt der „Frühen Hilfen“. Für 
den Einsatz von Familienhebammen sollen ab 2012 bundesweit 120 Millionen Euro zur Ver- 
fügung gestellt werden.  
Erfolgreiche Maßnahmen sollen dabei perspektivisch vermehrt in Regelsysteme überführt 
werden, um so mehr Kontinuität und Verlässlichkeit für Eltern und Kinder zu schaffen. Hier 
gilt es auch, längerfristige Finanzierungsmodelle zu prüfen, die eine Erfolgskontrolle für Akti- 
vitäten, die Armutsfolgen bei Kindern verhindern soll, erst ermöglicht. 
Insgesamt kommt bei der Weiterentwicklung einer kindbezogenen Armutsprävention in 
Münster der Vernetzung der unterschiedlichen Akteure auf operativer und strategischer Ebe- 
ne eine bedeutende Rolle zu, um dauerhafte Verantwortungsgemeinschaften im Sinne einer 
umfassenden Familienbegleitung und Erziehungspartnerschaft zu bilden und um Präventi- 
onsketten Lebensphasen begleitend kontinuierlich weiter auszubauen.  
Hierbei sind auch weiterführende Maßnahmen hinsichtlich der Betreuungsketten, der indivi- 
duellen Förderung und des Übergangsmanagements von der Grundschule in die weiterfüh- 
rende Schule und schließlich in den Beruf im Rahmen einer gemeinsamen Schulent- 
wicklungs- und Jugendhilfeplanung zu entwickeln bzw. zu optimieren.

Anlage 2 
 
 
 
 
 
Kurzkonzepte Ausbau der Präventionsnetzwerke  
durch Stadtteilkoordinatoren 
   
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Fach- und Koordinationsstelle Frühe Hilfen in Mü nster-Hiltrup, Berg Fidel;  
Beratungsstelle Südviertel e.V.  
 
 
2. Stadtteilkoordination „Frühe Hilfen gegen Kinder armut in Münster-Südost, 
Gremmendorf / Angelmodde; Diakonie Münster Beratungs- und BildungsCentrum  
 
 
 
3. Stadtteilkoordination Frühe Hilfen in Münster-We st; Gievenbeck; Caritasver- 
band für die Stadt Münster e.V.  
 







Fach- und Koordinationsstelle  
Frühe Hilfen in Berg Fidel      
(Anlage 2) 
 
 
Frühe Hilfen  sind das Angebot oder die Vermittlung entwicklungs psychologisch 
fundierter Hilfen für Schwangere und Eltern mit Kin dern von 0 bis 3 Jahren. Eltern 
sollen befähigt werden, das für das Aufwachsen der Kinder notwendige 
Erziehungsverhalten zu erlernen und ihre Bindungs- und Beziehungsgestaltung auf die 
elementaren Bedürfnisse von Säuglingen und Kleinkind ern abzustimmen. Ziel ist es, 
Gefährdungen für die frühkindliche Entwicklung der Kinder rechtzeitig zu erkennen 
und abzumildern sowie eine positive Entwicklung des Kindes zu fördern. 
In Münster  existieren vielfältige Einrichtungen und Angebote Früher Hilfen. Dazu 
gehört die Arbeit der Frauenärzte und (Familien-)he bammen, Geburtsvorberei-
tungskurse, Kinderärzte, Kinderkliniken, Schwangers chaftsberatungsstellen, die 
Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kindes- un d Jugendalter (Frühförderung), 
Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Erziehun gsberatungsstellen etc. 
Unterschiedliche Finanzierungs- und Systemlogiken z wischen Jugendhilfe und 
Gesundheitswesen verursachen im Feld der Frühen Hil fen oftmals mangelnde 
Kenntnisse der bestehenden Angebote und verhindern so deren optimale Nutzung. 
Risikomindernd für Entwicklungsverläufe von Kleinki ndern ist die Vernetzung der 
bestehenden Angebote. Durch den Aufbau verbindlicher Kooperationsbeziehu ngen 
zwischen Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe soll  gewährleistet werden, dass 
insbesondere Eltern von Kindern in Hochrisikokonste llationen ein frühzeitiger und 
systematischer Zugang zu präventiven Eltern-Kind-Angeboten ermöglicht wird. 
Im Stadtteil Berg Fidel  leben 2009 ca. 5700 Menschen. Der Stadtteil ist ge prägt durch 
seine Insellage. Berg Fidel ist ein in sich abgesch lossenes räumliches Gebiet. Den 
Stadtteil kennzeichnen eine schmucklose Hochhausbeb auung, Mehrfamilienhäuser 
und Einfamilienhäuser.  
Angebote sozialer Infrastruktur  sind teilweise in Berg Fidel vorhanden oder liegen in 
den benachbarten Stadtteilen Hiltrup oder Südvierte l (beispielsweise ist das Clemens 
Hospital mit seiner Kinderstation nicht in Berg Fidel, liegt aber in fußläufiger Entfernung 
des Stadtteils).  
Die Beratungsstelle Südviertel leistet seit 35 Jahre n Beratung und (Frühe) Hilfe für die 
Menschen im Südviertel. Die Beratungsstelle Südviertel  ist seit 10 Jahren mit zwei 
Bausteinen (Projekt ProB im Lorenz Süd und fallbezoge n mit der Grundschule Berg 
Fidel) in Berg Fidel vertreten. Kennzeichnend für di esen Träger sind die konsequent 
sozialräumliche Arbeitsweise, die präventive und fr ühzeitige Hilfeerbringung 
(vergleiche die Konzepte Früher Hilfen für junge Mü tter und JuMP) und die enge 
Vernetzung mit anderen Einrichtungen der Jugend- und Gesundheitshilfe im Stadtteil.






 
 
Aufgrund der Bedarfe im Stadtteil, der sozialräumlic hen Nähe und unserer 
langjährigen Erfahrung im Bereich der Frühen Hilfen legen wir Ihnen hiermit das 
Konzept einer Fach- und Koordinierungsstelle Frühe Hilfen in Berg  Fidel  vor. Die 
Angebote des hier vorliegenden Fachkonzeptes richte n sich an alle Bürger/-innen 
des Stadtteils, vor allem an Eltern in der Geburtsv orbereitung, Schwangerschaft oder 
mit Kindern im Alter von 0-6 Jahren.  
Folgende Ziele verfolgt das Projekt: 
• Erfassung, Darstellung und Weiterentwicklung von An geboten Früher 
Hilfen in Berg Fidel in Kooperation mit den bestehen den Einrichtungen 
und Angeboten 
• Koordination, Vernetzung und Vermittlung Früher Hilfen in Berg Fidel 
• Ausweitung von Erziehungsberatung, Eltern- und Fami lienbildung im 
Stadtteil Berg Fidel 
• Förderung von Teilhabe- und Gestaltungsmöglichkeite n für die Bürger/-
innen im Stadtteil Berg Fidel durch Quartiersmanagem ent und 
Förderung eines positiven Bildes vom Stadtteil in der Öffentlichkeit. 
Folgende Angebote und Maßnahmen würden durchgeführt 
1.  Erhebung bestehender Angebote Früher Hilfen im Stad tteil Berg Fidel in 
Kooperationen mit den vor Ort bestehenden Instituti onen (s.o.) und 
Arbeitskreisen. 
2.  Bewertung der aktuellen Situation, Vernetzung fall- und feldbezogener, 
bestehender Angebote Frühe Hilfen. 
3.  Entwicklung von Projekten Frühe Hilfen mit den Koop erationspartnern im 
Sozialraum, wie beispielsweise ein Müttercafe, Spra ch- und Erziehungskurse für 
Migranten/-innen, eine Angebotsliste bestehender Hilfen…  
4.  Vernetzung bestehender Hilfen im Südviertel mit Berg  Fidel. Schaffung von 
Angeboten der Erziehungs-, Eltern und Familienberat ung im Stadtteil (offene 
Sprechstunde, Gruppentreffen junger Mütter…). Öffnu ng der Beratungsstelle 
Südviertel für Beratungsanliegen der Bürger/-innen aus Berg Fidel (die Buslinie 5 
hält nach 2 Stops quasi vor der Tür der Beratungsstelle Südviertel).  
5.  Öffentlichkeitsarbeit und Hinführung von Ratsuchend en zu Angeboten Früher 
Hilfen im Stadtteil Berg Fidel und Südviertel. 
Der durchführenden Fachkraft kommt die wichtige Rol le zu, im Stadtteil bekannt, 
vernetzt, neutral für alle Bürger/-innen und parteil ich für die Kinder zu agieren. Unsere 
Erfahrung als sozialräumlich arbeitende Beratungsste lle stellen wir für die Anbindung 
dieser Mitarbeiter/-in und die Qualitätsentwicklung zur Verfügung.






 
Finanzierung: 
Eine ½ Stelle sozialpädagogische Fachkraft mit Anbindung im Stadtteil: 
€ 35.000 pro Jahr 
 
Münster, 22.03.11 
 
Felix Braun 
Leiter der Beratungsstelle

Anlage 3 
 
 
Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster 
 
 
 
 
 
 
  I. Zielgruppenorientierte Maßnahmen 
 
1. Frühe Hilfen - Bindungen stärken 
 
2. Frühe Förderung - Kinder stärken 
 
3. Gesundes Aufwachsen - gesunde Kinder 
 
4. Bildung ermöglichen - Leben lernen 
 
 
 
 
 II. Strukturelle Maßnahmen 
 
1. Qualifizierung von Fachkräften 
 
2. Ausbau von Vernetzungsstrukturen 
 
3. Ehrenamtliche Unterstützung

I  Zielgruppenorientierte Maßnahmen 
 
 
1.  Frühe Hilfen – Bindungen stärken  
 
Nr.  Maßnahme Anmerkungen  
 
Finanzierung Empfehlung der Verwal- 
tung: Aufwendungen 
2011 - 2013 
1 Vernetzung Schwangerschaftsbe- 
ratung und Familienbesuche 
 
vgl. S. 6 Maßnahmenprogramm; 
Träger: 
 Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien der Stadt Münster 
Regelfinanzierung  
2 Säuglings- und Kinderpflegekurse 
„Was braucht ein Kind?“ 
vgl. S. 7 Maßnahmenprogramm; 
Träger: SeHT e.V. 
Finanzierung seit 2006 über die 
Jugendstiftung „ Wohn+Stadtbau 
 
3 SAFE – Trainingsprogramm vgl. S. 7 Maßnahmenprogramm; 
Träger: 
 Kinderklinik und Poliklinik  
Pädiatrische Psychosomatik und Psy- 
chotherapie München in Kooperation 
mit der städt. Kita Killingstr. in Müns- 
ter Kinderhaus und der Ärztlichen Kin- 
derschutzambulanz 
Spenden  
 
4 Elternschule vgl. S. 7 Maßnahmenprogramm; 
Träger: 
 Familienbildungsstätte „Haus 
der Familie“ und St. Franziskus Hospi- 
tal 
Regelfinanzierung 
 
5 Familiengutscheine vgl. S. 8 Maßnahmenprogramm; 
Träger:  alle Familienbildungsstätten in 
Münster 
Regelfinanzierung  
6 Fortführung der Elterntrainingspro- 
gramme: 
• Präventionsgruppe f. minderjäh- 
   rige Schwangere 
 
• Starke Eltern – starke Kinder 
 
• Sure start 
 
• Alltagspräsente Erziehungsbera- 
   tung 
 vgl. S. 8/ 9 Maßnahmenprogramm;  
 
Träger. 
 Beratungsstelle Südviertel 
e.V. Münster 
 
Träger: 
 Deutscher Kinderschutzbund 
e.V. 
Träger: 
 Haus der Familie; Anna-
Krückmann Haus 
Träger: 
 Erziehungsberatungsstellen in 
Münster 
Durch Etatbeschluss 2010 grund- 
sätzlich gesichert;  
 
 
 
 
Die Erweiterung des Elterntrai- 
ningsprogramms „sure start“ in 
Berg Fidel in Höhe von 12.000 €
 
wird aus Spendenmitteln finan- 
ziert. 
           
7 „JuMP“ vgl. S. 9 Maßnahmenprogramm 
Träger: 
 Beratungsstelle Südviertel  
e. V. Münster 
Ab 2011 für 3 Jahre durch Spar- 
kassengewinnausschüttung  ge-
sichert

8 Veranstaltungsreihe für Eltern 
„Was Kinder heute brauchen –  
Lebenswelten von Kindern und 
Jugendlichen“ 
vgl. S. 9 Maßnahmenprogramm; 
Träger: 
 Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien - Jib 
In 2011 u. a. durch Spenden fi- 
nanziert 
 
9 Flexible bedarfsorientierte  
Sondermaßnahmen 
   
9.1 Niedrigschwelliges Angebot für 
Alleinerziehende Mütter u. Väter 
vgl. S. 9 Maßnahmenprogramm; 
Träger: 
 noch offen 
 
Durch Spende in 2011 finanziert; 
Anschlussfinanzierung durch 
Budget 51.1 
 
9.2 Gruppe für psychisch kranke  
Eltern  
vgl. S. 10 Maßnahmenprogramm; 
Träger: 
 Beratungsstelle Südviertel 
e.V. Münster in Kooperation mit dem 
Förderkreis Sozialpsychiatrie 
Durch Spende in 2011 finanziert; 
Anschlussfinanzierung Budget 
51.1 
 
9.3 Elternabende für Eltern mit puber- 
tierenden Jugendlichen 
vgl. S. 10 Maßnahmenprogramm; 
Träger: 
 Caritasverband für die Stadt 
Münster e.V. 
Durch Spende in 2011 finanziert; 
Anschlussfinanzierung Budget 
51.1 
 
9.4 Elterngruppe für Eltern mit puber- 
tierenden Jugendlichen 
vgl. S. 10 Maßnahmenprogramm; 
Träger: 
 Caritasverband für die Stadt 
Münster e.V. 
Durch Spende in 2011 finanziert; 
Anschlussfinanzierung Budget 
51.1 
 
9.5 Angebot für gewalttätige Männer in 
Ehe u. Partnerschaft 
vgl. S. 10 Maßnahmenprogramm; 
Träger: 
 Ev. Beratungsdienste des 
Diakonischen Werkes Münster 
Durch Spende in 2011 finanziert; 
Anschlussfinanzierung Budget 
51.1

I  Zielgruppenorientierte Maßnahmen 
 
 
2.  Frühe Förderung – Kinder stärken 
 
Nr.  Maßnahme Anmerkungen/  
Einschätzungen 
Finanzierung 
 
Empfehlung der Verwal- 
tung: Aufwendungen 
2011 - 2013 
1 Ausbau von Kindertagesbetreu- 
ungsplätzen für unter Dreijährige 
 
vgl. S. 11 Maßnahmenprogramm; 
Amt für Kinder, Jugendliche und Fami- 
lien der Stadt Münster 
 
Regelfinanzierung 
 
2 
 
 
 
 
 
2.1 
 
 
Schwerpunkt-Kitas „Sprache und 
Integration“ 
 
 
 
 
Muttersprachliche Sprachförde- 
rung 
vgl. S. 11/12 Maßnahmenprogramm; 
„Offensive Frühe Chancen“ des Bun- 
desministeriums für Familie, Senioren, 
Frauen und Jugend an 12 Kita- Stand- 
orten in Münster 
 
vgl. S. 12/13  Maßnahmenprogramm;  
Träger: 
 Ausgewählte Kitas in Koopera- 
tion mit Familienbildungsstätten 
Finanzierung über Bundesmittel; 
25.000 € pro Kita bis Ende 2014 
 
 
 
 
 
2.1 Budgetneutrale Umsetzung  
      durch Amt 51 
 
3 Bildungsdokumentation für jedes 
Kind in einer Kita 
 
vgl. S. 13 Maßnahmenprogramm; 
 
Regelfinanzierung 
 
 
4 Entlastung der Elternbeiträge in 
Kitas (und OGS) auf 37.000 € 
 
vgl. S. 13 Maßnahmenprogramm; 
 
Regelfinanzierung

I  Zielgruppenorientierte Maßnahmen 
 
3.  Gesunde Kindheit – gesundes Aufwachsen 
 
Nr.  Maßnahme Anmerkungen/ Einschätzungen Finanzierung 
 
Empfehlung der Ver- 
waltung: Aufwendun- 
gen 2011 - 2013 
1 
 
U-Untersuchungen 
• Verfahren 51 und 53 
vgl. S. 14 Maßnahmenprogramm; 
Träger: 
 Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien und Gesundheitsamt der Stadt 
Münster 
 
Regelfinanzierung 
 
2 
 
 
 
 
2.1 
 
 
 
 
2.2 
 
Weiterentwicklung des Projekts 
„Beratungsangebote von He- 
bammen und der Beratungs- 
stelle Frühe Hilfen“ in Familien- 
zentren 
 Erweiterung des Konzepts auf 
die Bezirke West (Gieven- 
beck) und Südost (Angelmod- 
de) 
 
• Ausbau der Präventionskette 
für Kinder ab dem 1. Lebens- 
jahr mit Sozialmedizinischen 
Assistenten 
 
 
 
 
 
vgl. S. 15 Maßnahmenprogramm; 
Träger: 
 Gesundheitsamt der Stadt Müns- 
ter in Kooperation mit Kitas / Familienzent- 
ren 
 
vgl. S. 16 Maßnahmenprogramm; 
Träger: 
 Gesundheitsamt der Stadt Müns- 
ter; Einrichtung eine halben Stelle in Ver- 
bindung mit der Arbeit der Hebammen  
 
 
 
 
 
2.1 Durch Drittmittel bis   
       Ende 2012 finanziert 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2.2                    25.000 € 
 
3 Ernährungsschule in Kitas so- 
wie Fallmanagement „Ernäh- 
rung in Familien“ 
vgl. S. 16 Maßnahmenprogramm; 
Träger: 
 Gesundheitsamt der Stadt Müns- 
ter; Aufstockung einer Fachkraft 
 
  15.000 € 
 
15.000 € 
4 Sprachdiagnostik u. Sprachheil- 
therapie durch eine Logopädin 
vgl. S. 16/17 Maßnahmenprogramm; 
Träger: 
 Gesundheitsamt Stadt Münster 
Regelfinanzierung  
5 Jährliche ärztliche Untersu- 
chungen in Schwerpunktkitas 
vgl. S. 17 Maßnahmenprogramm; 
Träger: 
 Kinder- u. Gesundheitsdienst des 
Gesundheitsamtes  
 
Regelfinanzierung 
 
6 Gesundes Frühstück in ausge- 
wählten Kitas und Grundschu- 
len 
vgl. S. 17 Maßnahmenprogramm; 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
in Kooperation mit dem Amt für Schule 
und Weiterbildung 
20 € pro Kind / Monat; ca. 240 € 
pro Kind und Jahr (ca. 117 Kinder); 
Ergänzend u. unter Berücksichti- 
gung bestehender Initiativen;  
 
28.000 € 
 
                
7 Bewegung und gesundheitliche 
Aufklärung als integrativer Be- 
standteil der kinderpädagogi- 
schen Arbeit  
vgl. S. 18 Maßnahmenprogramm; 
Träger: 
 Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien - Kinderbüro 
 
Regelfinanzierung;

I  Zielgruppenorientierte Maßnahmen 
 
 
4.  Bildung ermöglichen – Leben lernen 
 
Nr. Maßnahme Anmerkungen/ Einschätzungen Finanzierung 
 
Empfehlung der Ver- 
waltung: Aufwendun- 
gen 2011 - 2013 
1 
 
 
1.1 
 
 
 
 
1.2 
 
 
 
1.3 
 
 
Verbindliche Gestaltung des 
Übergangs Kita & Grundschule 
 
AG Kooperation Übergang Kita 
und Schule  
 
 
 
Bsp. Schulvorbereitung an der 
Eichendorffschule u. Ludgerus- 
schule Hiltrup 
 
Konzeptentwicklung Modellpro- 
jekt Amelsbüren 
 
 
 
1.1 vgl. S. 18 Maßnahmenprogramm; 
Fachkräfte des Amtes für Kinder, Jugend- 
liche und Familien und des Amtes für 
Schule und Weiterbildung 
 
1.2. vgl. S. 19 Maßnahmenprogramm;  
Träger: 
 Eichendorffschule in Kooperation 
mit dem Treffpunkt Waldsiedlung e.V. 
 
1.3 vgl. S. 19/20 Maßnahmenprogramm; 
Träger: 
 Familienzentrum städt. Kita Son- 
nentau in Kooperation mit der Davert-
grundschule  
 
 
 
1.1. ----------------- 
 
 
 
 
1.2 ca. 12.000 € 
 
 
 
1.3 ---------------- 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.2                 12.0000 € 
 
 
 
 
 
2 Förderbedarfe an Grundschulen  
 
 
 vgl. S. 20 Maßnahmenprogramm; 
 
 
Regelfinanzierung 
 
 
3 Weiterentwicklung der Koopera- 
tion zwischen Grundschulen und 
KSD 
 
 
vgl. S. 20 Maßnahmenprogramm; 
 
Regelfinanzierung 
 
4 Sensibilisierung und Aktivierung 
von Schüler/-innen zum Thema 
Armut 
vgl. S. 21 Maßnahmenprogramm; 
Träger: 
 Ev. Jugendzentrum Hiltrup 
Finanzierung über Jugendstiftung 
Wohn+Stadtbau

II  Strukturelle Maßnahmen 
 
Nr. Maßnahme Anmerkungen/ Einschätzungen Finanzierung Priorisierungen / 
Aufwendungen 2011ff 
1 
 
 
 
1.1 
 
 
1.2 
Qualifizierung von Fachkräften 
in Kitas, OGS u. der offenen 
Kinder- u. Jugendarbeit 
 
 Qualifizierung von Fachkräften 
zu Armutsfragen und kindspe- 
zifischen Folgen von Armut 
 Integration von Konzepten zur 
Resilienzförderung  
 
 
 
 
vgl. S. 21 Maßnahmenprogramm; 
 
 
vgl. S. 21 Maßnahmenprogramm;  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2.000 € 
 
 
 
 
 
2 
 
 
2.1 
2.2 
 
2.3 
Ehrenamtliche Unterstützung für 
benachteiligte Kinder 
 
 Familienpaten (Caritas) 
 Mitmachpaten (Stiftungsver- 
waltung) 
 Projekt Neuland (Jugendstif- 
tung Wohn+Stadtbau) 
 
 
 
vgl. S. 22 Maßnahmenprogramm; 
vgl. S. 22 Maßnahmenprogramm; 
 
vgl. S. 22 Maßnahmenprogramm; 
 
 
 
 
2.1 Für drei Jahre über Sparkas- 
sengewinnausschüttung finanziert 
 
2.2 Bis Ende 2011 finanziert 
2.3 Seit 2007 über die Jugendstif- 
tung Wohn+Stadtbau finanziert 
 
3 
 
 
3.1 
3.2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.3 
 
Auf- und Ausbau von Vernet- 
zungsstrukturen: 
 
 Im Sozialraum  
 Ausbau der Präventionsnetz- 
werke durch Stadtteilkoordina- 
toren 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Auf Verwaltungsebene 
 
 
 
3.1  vgl. S. 23 Maßnahmenprogramm;  
3.2  vgl. S. 23/24 Maßnahmenprogramm; 
Drei halbe pädagogische Stellen in: 
- Berg Fidel (Beratungsstelle Südviertel  
  e. V.)  
- Gremmendorf / Angelmodde (Diakonie   
  Bildungs- u. Beratungszentrum Münster, 
  Kinder-, Jugend- und Familiendienste  
- Gievenbeck (Caritasverband für die Stadt 
 
   Münster e.V.) 
 
3.3 vgl. S. 24 Maßnahmenprogramm;   
Begleitgruppe „Maßnahmenprogramm 
Kinderarmut“ –  40, 50, 51, 53  
 
 
 
3.1   --------------- 
3.2   105.000 € 
       (*Erläuterung : Analog zu dem  
       Modellprojekt in Coerde  
       wurden die Mittel pro Stand- 
       ort bzw. Stelle auf 35.000 €  
       beziffert. Von den insgesamt 
       anfallenden Kosten in Höhe  
       von 105.000 € für drei weite- 
       re Standorte sind 60.000 €  
       bereits im Haushaltsbe- 
       schluss festgelegt) 
 
 
 
3.3  ----------------- 
 
 
 
 
 
3.2       70.000 €* 
(* Anmerkung : Die dritte 
Stelle für den Bezirk West 
im Stadtteil Gievenbeck, 
wird innerhalb des zur Ver- 
fügung stehenden Gesamt-
budgets finanziert. Dies 
wird durch den Beginn der 
Laufzeiten der verschiede- 
nen Maßnahmen ab dem 3. 
Quartal 2011 und ggf. 
durch Ergänzungen aus 
dem Budget Amt 51 ermög- 
licht.  
 
 
                               Gesamt:      152.000 €

1 
SPD  Die Grünen/GAL Die Linke     Piratenpartei 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
Ratsantrag 
  
 
01.12.2009 
 
 
Chancen für alle Kinder in unserer Stadt - Maßnahme programm zur 
Bekämpfung der Kinderarmut in Münster 
 
In Münster leben aktuell rd. 7.600 (von 43.000) Kin der und Jugendliche unter 18 
Jahren von Hartz IV und ähnlichen Leistungen. Um di esen vielen Kindern und 
Jugendlichen bessere Bildungschancen und Berufsauss ichten zu eröffnen sowie ein 
gesundes Aufwachsen und die Teilhabe am gesellschaf tlichen Leben zu 
ermöglichen, besteht dringender Handlungsbedarf auc h und gerade auf kommunaler 
Ebene.  
 
Die Stadt Münster soll mit ihren zur Verfügung steh enden Möglichkeiten die 
Stadtgesellschaft solidarisch ausrichten und Kinder armut auch vor dem Hintergrund 
immer knapper werdender Mittel mit zielgerichteten Angeboten und Maßnahmen 
bekämpfen. Eine lebenswerte Stadt schließt nicht au s, sondern ist offen für alle 
Bürgerinnen und Bürger.  
 
Vor diesem Hintergrund möge der Rat der Stadt Münster beschließen: 
 
1. Familien, die durch besondere Risiken belastet s ind, müssen früh erkannt und 
erreicht werden. Sie brauchen passgenaue, verlässli che und kontinuierliche 
Unterstützung, Begleitung und Hilfen - am besten sc hon während der 
Schwangerschaft. Hierfür wird auch ein dichteres Ne tz aufsuchender Hilfen 
benötigt. Deshalb soll das in Coerde erfolgreich er probte Präventionsprojekt 
„Hilfe zur Erziehung - Entwicklung und Ausbau frühz eitiger 
Präventionsangebote sowie Aufbau eines sozialen Frü hwarnsystems im 
Stadtteil Coerde“ etabliert und passgenaue Konzepte  für weitere Stadtteile im 
Zusammenwirken der im Sozialraum tätigen Akteure au s Jugendhilfe, Schule, 
Gesundheitswesen, Kultur etc. entwickelt und umgese tzt werden. Dabei soll 
an vorhandene Strukturen und Ressourcen angeknüpft werden. Das heißt 
konkret: Die Schaffung von Präventionsketten von der 
Schwangerschaft/Geburt letztlich bis hin zur Ausbil dung . Das Projekt der 
Familienhebammen mit Sprechstunden in den Kindertag esstätten wie die 
Familienhebamme beim Gesundheitsamt müssen aus dem Projektstatus in 
verbindliche Strukturen überführt werden. 
 
2. Die Verwaltung wird zudem aufgefordert, hierbei die Ergebnisse der 
Bildungskonferenzen , insbesondere im Hinblick auf die Vorschläge zur 
frühkindlichen Sprachförderung sowie zur Etablierun g eines 
quartiersbezogenen „Bildungsmanagers“  zu berücksichtigen. 
 
3. Die Lernmittel  für Kinder aus Haushalten, die Arbeitslosengeld II  und 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bez iehen, werden künftig 
dauerhaft aus dem städtischen Etat übernommen. Dabe i muss sichergestellt 
sein, dass die Betroffenen keine Regelkürzung bekommen.

2 
 
4. Das Mittagessen wird zu einem integralen Bestand teil der Offenen 
Ganztagsschule. Zum Schuljahr 2010/11 wird das Mittagessen  in 
Übermittagangeboten an Grund- und weiterführenden S chulen für Kinder aus 
einkommensschwachen Familien kostenfrei  gestellt. Dabei muss 
sichergestellt sein, dass die Betroffenen keine Regelkürzung bekommen. 
 
5. In Kindertagesstätten und Schulen wird eine Qualitätsoffensive für gesunde 
Ernährung  begonnen. Viele Kinder aus sozial benachteiligten Familien sind 
einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Ihre E rnährung ist häufig 
mangelhaft und sie kommen nicht selten ohne Frühstü ck in die 
Kindertagesstätte oder zur Schule. Daher werden sta dtweit verbindliche 
Qualitätsstandards für die Essensangebote in städti schen Einrichtungen 
festgelegt und umgesetzt.   
 
6. Die sozialpädagogische Unterstützung  wird ausgebaut und neu strukturiert. 
Insbesondere an den Verbindungsstellen bzw. Übergän gen von 
Bildungsbiographien sollen verstärkt sozialpädagogi sche 
Unterstützungsangebote bereitgestellt werden, um so  problematische 
Entwicklungen frühzeitig aufhalten und verändern zu  können. Die Verwaltung 
wird daher aufgefordert, im ersten Halbjahr 2010 ei nen Vorschlag vorzulegen, 
an welchen Standards in Zukunft die Schulsozialarbe it orientiert werden soll. 
Ausgehend von dieser Standardklärung soll im zweite n Halbjahr 2010 der 
konkrete Unterstützungsbedarf an einzelnen Schulen ermittelt werden, so 
dass ausgehend vom Ist-Zustand eine Neujustierung u nd ggf. ein Ausbau der 
unterstützenden Schulsozialarbeit zu den Haushaltsp lanberatungen 2011 
erfolgen kann. 
 
7. Die Stadt Münster verhandelt mit den nichtstädti schen Anbietern sozialer, 
kultureller und gesundheitlicher Angebote sowie von Kultur-, Bildungs-, Sport-, 
Kinder- und Jugendfreizeitangeboten über Preisnachlässe , die dem o.g. 
Personenkreis eingeräumt werden können. Diese Preis nachlässe sollen in 
einem neu einzuführenden Vergünstigungspass zusamme n mit den bereits 
bestehenden Vergünstigungen in städtischen Einricht ungen gebündelt und 
beworben werden. 
 
8. Die Verwaltung stellt eine qualifizierte systematische, kontinuierliche, 
sozialraumorientierte Familienberichterstattung , die die Aspekte Bildung, 
Gesundheit und soziale Lage (Armut) von Kindern, Ju gendlichen und 
Familien  umfasst, sicher. Die Berichterstattung soll ziel- und 
bedarfsorientierte Vorschläge der Verwaltung zu den  zu ergreifenden 
Maßnahmen enthalten. 
 
9. Die Ergebnisse und Arbeitsaufträge des Hearings  „Kinderarmut in Münster 
– eine drängende Handlungsaufforderung an die Kommu nalpolitik “ 
werden im Maßnahmeprogramm aufgegriffen.

3 
Begründung:  
 
Gleiche Lebenschancen für jedes Kind sind das Grund versprechen einer 
demokratischen und solidarischen Gesellschaft. Die Zukunftschancen unserer Kinder 
werden jedoch noch in einem viel zu großen Maße dur ch ihre soziale Herkunft 
bestimmt, ausgleichende Angebote stehen nicht in au sreichendem Maße bereit. Die 
aktuelle Wirtschaftskrise wird die Situation sozial  benachteiligter Kinder und 
psychosozial belasteter Familien mit (kleinen) Kind ern weiter verschlechtern. Der 
Anstieg der Arbeitslosigkeit wird auch die Zahl der  von Armut und Benachteiligung 
gefährdeten Kinder und Jugendlichen erneut erhöhen.
 Der gerade geschlossene 
Koalitionsvertrag von CDU und FDP auf Bundesebene e nthält Kindern aus SGB II 
Haushalten die längst überfällige Erhöhung ihrer Re gelleistungen nach dem SGB II 
vor. Es gibt keine Festlegung darüber, dass in Zuku nft für sie endlich auch  
entwicklungs- und bildungsbedingte Bedarfe übernomm en werden. Die Erhöhung 
des Kindergeldes in Höhe von 20 Euro bzw. die Erhöh ung des Kinderfreibetrages 
kommen ebenfalls bei den Kindern aus SGB II Haushal ten nicht an, da das 
Kindergeld von den Regelleistungen als Einkommen ab gezogen wird. Damit bleiben 
gerade Kinder, die es am nötigsten haben, außen vor . Die geplante Einführung eines 
Betreuungsgeldes ist zudem kontraproduktiv, da die langjährigen Erfahrungen aus 
Norwegen zeigen, dass das Betreuungsgeld am ehesten  von Familien aus 
bildungsfernen Schichten in Anspruch genommen wird.  Damit besteht die Gefahr, 
dass gerade diese Kinder nicht die bestmögliche frühkindliche Förderung erhalten. 
 
Auch in Münster klafft die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter 
auseinander. In unserer Stadt leben derzeit ca. 25. 000 Menschen in Armut; davon 
sind etwa 7.600 Kinder im Alter von 0 bis unter 18 Jahren (Leistungsbereich SGB II, 
SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz). Das sind 18% aller Kinder und Jugendlichen 
in Münster! Die verschämte Armut (d.h. die Zahl jen er eigentlich 
Anspruchsberechtigter, die aus Unwissenheit, Scham oder anderen Gründen keinen 
Antrag auf Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II ste llen) lässt sich zudem nur erahnen. 
Ausländische Kinder und Jugendliche sind noch sehr viel mehr von 
Einkommensarmut betroffen. Anlässlich der Überprüfu ng der Kinderregelsätze im 
Hartz-IV-Bezug durch das Bundesverfassungsgericht s ind umfängliche Maßnahmen 
gegen Kinderarmut angemahnt. Der Kinderregelsatz mu ss vor allem am 
tatsächlichen Bedarf von Kindern und Jugendlichen o rientiert sein; denn Kinder 
haben besondere Bedürfnisse. Viele Studien zeigen, dass Armut nicht nur materielle 
Knappheit bedeutet, sondern auch mangelnde Bildungs chancen, einen schlechteren 
Gesundheitszustand, weniger kulturelle Teilhabe, we niger soziale Kontakte und 
Netzwerke sowie schlechte Berufsaussichten.  
 
Vor diesem Hintergrund muss die Bekämpfung der Armu t in unserer Stadt allgemein 
und der Kinderarmut im speziellen eine zentrale Auf gabe der Kommunalpolitik in den 
nächsten Jahren werden. Dabei soll sich an zwei Grundsätzen orientiert werden: 
 
/head2right Vorsorge ist besser als Nachsorge . D. h., das im Sinne eines „vorsorgenden 
Sozialstaats“ alle Anstrengungen darauf zu richten sind, dass Menschen durch 
gute Bildung, präventive Hilfsangebote und frühzeit ige Unterstützung gar nicht 
erst in Not geraten. 
 
/head2right Wer Hilfe benötigt, wird sie erhalten . Deshalb sollen alle Unterstützungs- und 
Hilfsangebote so ausgerichtet werden, dass die Mens chen möglichst weitgehend

4 
und schnell wieder ein selbstbestimmtes und eigenst ändiges Leben führen 
können. 
 
Fehlende und unzulängliche Lebenschancen für Kinder  und Kinderarmut verweisen 
zentral auf das Thema der sozialen Gerechtigkeit. Z udem kann es sich unsere 
Gesellschaft im eigenen Interesse nicht leisten, di e Talente und Potenziale, die in 
unseren Kindern stecken, zu verschwenden. Dabei geh t es nicht nur um materielle 
Armut, also um fehlende finanzielle Mittel, um am s ozialen und wirtschaftlichen 
Leben teilhaben zu können. Genauso wichtig sind die  fehlenden und zu sichernden 
Teilhabechancen im Bildungssystem und in anderen wi chtigen sozialen 
Zusammenhängen (Vereine, Nachbarschaften etc.). 
 
Statt isolierter und punktuell angelegter Einzelakt ionen muss ein umfassendes 
Konzept entwickelt werden, dass alle Facetten diese s Problems berücksichtigt und 
auf dessen Grundlage entsprechende Lösungsansätze e ntwickelt werden. Nur so 
kann Kinderarmut wirkungsvoll bekämpft werden. Die Vorlage „Maßnahmen zur 
Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Ju gendlichen mit Armutsrisiko 
in den Bereichen Bildung, Gesundheit und früher För derung“ 0075/2009 verdeutlicht 
für die Stadt Münster, dass es bereits ein Spektrum  von Hilfen und Angeboten der 
Kinder- und Jugendhilfe mit beratender, fördernder und unterstützender Ausrichtung 
gibt; jedoch stehen sie häufig unverbunden nebenein ander und nicht überall sind die 
Zugänge so beschaffen, dass die Angebote bei den be treffenden Kindern 
ankommen. Weitergehende Maßnahmen – ausser, dass di e Verwaltung die konkrete 
Inanspruchnahme der Maßnahmen und Angebote durch Ki nder und Jugendliche mit 
Armutsrisiko künftig beobachtet, soweit möglich und  sachgerecht, zu dokumentieren 
und im Rahmen des fachbezogenen Berichtswesens der Ämter abzubilden - wurden 
mit dieser Vorlage nicht 
 beschlossen.  
 
Ansätze zur Armutsprävention werden in der Stadt Mü nster bereits verfolgt. Doch 
einige zentrale Maßnahmen sind an Modellförderungen  geknüpft, die in 2010 oder 
den Folgejahren auslaufen. Zu nennen sind hier das Präventionsprojekt in Coerde 
oder „Gesund aufwachsen in...“ sowie etliche Maßnah men im Projekt „Soziale Stadt 
Kinderhaus“. Hier muss dringend die Anschlussfinanz ierung nach Auslaufen der 
Bundesmodellfinanzierung sichergestellt werden.  
 
Zudem ist sicherzustellen, dass die Stadt Münster t rotz Haushaltszwängen ihren 
Aufgaben zur Armutsprävention gerecht wird und alle  dafür erforderlichen 
Handlungsfelder in Angriff nimmt. Die Ergebnisse de s Hearings müssen im 
Maßnahmeprogramm aufgegriffen werden. Bekämpfung vo n Kinderarmut kann eine 
Zielorientierung der Stadt sein, die langfristig Geld spart. 
 
 
Wolfgang Heuer      Hery Klas   Raimund Köhn Marco Langenfeld 
SPD-Fraktion    GAL-Fraktion  Fraktion Die Linke         Piraten

Die Verwaltung wird beauftragt: 
Die Verwaltung erstellt bis zum Ende des 1. Quartals 2011 ein 
Handlungskonzept zur Bekämpfung der Kinderarmut in Münster unter Berücksichtigung 
der Ergebnisse des Hearings „Kinderarmut in Münster – eine drängende 
Handlungsaufforderung an die Kommunalpolitik“ und des Antrags „Chancen für alle 
Kinder in unserer Stadt - 
Maßnahmeprogramm zur Bekämpfung der Kinderarmut in Münster“. 
Für die Umsetzung werden für das Jahr 2011 anteilig 125.000 €, ab dem Jahr 2012 
250.000 € im Haushalt bereitgestellt. 
Begründung: 
Um Kinderarmut als Folge von Familienarmut in Münster wirksam zu bekämpfen 
brauchen wir 
• ein Bündnis gegen Kinderarmut auf gesamtstädtischer und sozialräumlicher 
Ebene in den Stadtteilen mit konkreten Leitzielen und einem entsprechenden 
konkreten Arbeitsprogramm. Das Hearing war ein wichtiger Anfang, um den 
Blick für Umfang, Ursachen und Risiken der Armut von Kindern zu schärfen. Ein 
Gesamtkonzept, was alle Facetten dieses Problems aus der Perspektive von 
Kindern umfasst, muss jetzt entwickelt und umgesetzt werden.  
• eine qualifizierte systematische, kontinuierliche, sozialraumorientierte 
Familienberichterstattung, die die Aspekte Bildung, Gesundheit und soziale 
Lage (Armut) von Kindern, Jugendlichen und Familien umfasst, um ziel- und 
bedarfsorientierte Maßnahmen zu ergreifen. 
• die Schaffung von Präventionsketten von der Schwangerschaft/Geburt letztlich 
bis hin zur Ausbildung und die Schaffung von Präventionsnetzwerken in den 
Stadtteilen / in den Sozialräumen. Hierfür muss es Fachkräfte geben, die die 
Koordination perspektivisch im Sinne eines sozialen Stadtteilmanagements 
übernehmen wie es in Coerde bereits erfolgreich in die Praxis umgesetzt wurde. 
• Die Überführung des Projekts der Familienhebammen und die 
Hebammensprechstunden in den Kindertagesstätten aus dem Projektstatus in 
verbindliche Strukturen. 
• die finanzielle Entlastung von Familien, um ihnen Teilhabechancen zu 
ermöglichen. Ein Baustein ist hier der wiedereingeführte Münsterpass oder auch 
die stiftung MitmachKinder.  
Ferner brauchen wir im Bildungsbereich 
• personell und sachlich gut ausgestattete Kindertageseinrichtungen, die eine 
qualitätsvolle Erziehung, Bildung und Betreuung gewährleisten.  
• eine Qualitätsoffensive in der Offenen Ganztagsschule, perspektivisch die gute 
Ganztagsschule als Lebens- und Lernort für junge Menschen - kostenloses 
Mittagessen inbegriffen. 
• die Übernahme der Lernmittel für Kinder aus ALG II Haushalten aus dem 
städtischen Etat 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
 
 
Antrag  
 
 
 
„Haushaltsantrag 2011 
Chancen für alle Kinder von Anfang an – 
Maßnahmenprogramm zur Bekämpfung der 
Kinderarmut in Münster“

• eine Ausgestaltung der Übergänge zwischen Kita – Schule, Schule –  
Berufsausbildung in der Art, dass jeder junge Mensch einen Schul- bzw. 
Berufsabschluss nach seinen Möglichkeiten machen kann. 
• ein Konzept für ein inklusives Gemeinwesen, dass alle Handlungsfelder 
(Gesundheitsförderung, Kinder- und Jugendhilfe, Erziehung, Bildung und 
Schule, Ausbildung,  Kultur, Freizeit etc.) umfasst. 
Ferner brauchen wir eine systematische Wirkungskontrolle, mit der wir unser Tun 
überprüfen. 
 
 
Jutta Möllers 
und Fraktion

Beratungsverlauf (2)

25.05.2011 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.05.2011 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Münsterstraße 105
  • Hochstraße 12
  • Breslauer Straße 156
  • Schneidemühler Straße 23
  • Höftestraße 26
  • Düesbergweg 133
  • Am Gievenbach
  • Killingstraße
  • Brüningheide
  • Im Moorhock
  • Kinderhaus
  • Eichenaue
  • Gescherweg
  • Edelbach
  • Legdenweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0239/2011/1
Typ
Vorlagen
Datum
25.05.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37