V/0239/2011/1
Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster
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Ergänzungsvorlage Beschluss
4547 Zeichen
V/0239/2011/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster Beratungsfolge 25.05.2011 Hauptausschuss Vorberatung 25.05.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das Handlungskonzept einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster, das insbesondere benachteiligten Kindern eine möglichst frühe Förderung und intensive Teilhabe am gesell- schaftlichen Leben eröffnen soll, wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1). 2. Die von der Verwaltung zur Umsetzung einer kindbezogenen Armutsprävention vorgeschlage- nen Maßnahmen, die in der Anlage 1 und in der Anlage 3 in einer kurzen Finanzübersicht dar- gestellt sind, werden in Höhe von 152.000 € für zwei Jahre (01.06.2011 bis 31.05.2013) be- schlossen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die in den jeweiligen Handlungsfeldern formulierten Maßnah- men mit den Freien Trägern der Jugendhilfe, dem Gesundheitsamt, der Schulverwaltung und dem Sozialamt der Stadt Münster umzusetzen. 4. Folgende Ratsanträge sind mit dieser Beschlussvorlage aufgegriffen: - Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE, Ratsherr Langenfeld (Piratenpartei) (Antrag Nr. A-R/0034/2009) „Chancen für alle Kinder in unserer Stadt – Maßnahmenprogramm zur Bekämpfung der Kinderarmut in Münster“ - Antrag zum Haushalt 2011 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Chancen für alle Kinder von Anfang an – Maßnahmenprogramm zur Bekämpfung der Kinderarmut in Münster“ 5. Die Verwaltung wird beauftragt, eine sozialräumliche Darstellung der im Programm kindbezogener Armutsprävention stattfindenden Maßnahmen vorzulegen und einen Kri- terienkatalog dafür zu entwickeln, welche Maßnahmen langfristig in welchen Stadttei- len/ -vierteln angeboten werden sollen. Hierbei sind sowohl die mit dieser Vorlage be- reitgestellten Mittel als auch die aus Sparkassenmitteln finanzierten Maßnahmen dieses Arbeitsfeldes darzustellen. Vorlagen-Nr.: V/0239/2011/1. Erg. Auskunft erteilt: Frau Herdes Frau Pohl Ruf: 492 58 08 492 51 00 E-Mail: Herdes@stadt-muenster.de PohlA@stadt-muenster.de Datum: 25.05.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0239/2011/1 II. Finanzielle Auswirkungen: Der Rat der Stadt Münster hat am 08.12.2010 im Rahmen seiner Haushaltsplanberatungen be- schlossen, 152.000,00 € für 2011 bis 2014 für das Maßnahmenprogramm zur Bekämpfung der Kinderarmut in der Stadt Münster bereitzustellen. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Für das Maßnahmenprogramm zur Bekämpfung der Kinderarmut in der Stadt Münster hat der Rat für das Jahr 2011 bis 2014 je 152.000 Euro bereitgestellt: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0604 Familienförderung 2011 2012 2013 2014 152.000 152.000 152.000 152.000 Spätere Ver- gabe Ratsent- scheidung 06/2013 Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2011 bei o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt bzw. vorgesehen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschluss- ausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2012 bzw. der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Die Vorlage V/0239/2011 wurde im bisherigen Beratungsverlauf im Ausschuss für Kinder, Jugend- liche und Familien (11.05.2011), im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung (11.05.2011) und im Ausschuss für Schule und Weiterbildung (17.05.2011) behandelt. Die genann- ten Gremien beschlossen jeweils einstimmig, dem Rat die Annahme des Beschlussvorschlags in geänderter Fassung zu empfehlen. Mit dieser Ergänzungsvorlage greift die Verwaltung die geänderte Beschlussempfehlung auf. Wie bereits in der Vorlage dargestellt, wird für das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenenen Ar- mutsprävention zunächst ein angemessener Zeitraum von 2 Jahren vorgesehen. In diesem Zeit- raum können erste Entwicklungen nachvollzogen werden und erste Erfolge entstehen, so dass 2013 über die Wirkung der Maßnahmen bzw. der eingesetzen Programme ein Gesamtbericht er- folgen soll. Bei dieser Berichterstattung kann die sozialräumliche Darstellung der jeweiligen Maß- nahmen und deren perspektivische Fortführung abgebildet werden. I.V. gez. Dr. Hanke Beigeordnete
Hauptvorlage V/0239/2011/1 mit Anlagen
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DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Vorlagen-Nr.:
V/0239/2011
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Frau Herdes
Ruf:
Betrifft
Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster
Beratungsfolge
11.05.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
11.05.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
17.05.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
25.05.2011 Hauptausschuss Vorberatung
25.05.2011 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Das Handlungskonzept einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster, das insbesondere
benachteiligten Kindern eine möglichst frühe Förderung und intensive Teilhabe am gesell-
schaftlichen Leben eröffnen soll, wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
2. Die von der Verwaltung zur Umsetzung einer kindbezogenen Armutsprävention vorgeschlage-
nen Maßnahmen, die in der Anlage 1 und in der Anlage 3 in einer kurzen Finanzübersicht dar-
gestellt sind, werden in Höhe von 152.000 € für zwei Jahre (01.06.2011 bis 31.05.2013) be-
schlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die in den jeweiligen Handlungsfeldern formulierten Maßnah-
men mit den Freien Trägern der Jugendhilfe, dem Gesundheitsamt, der Schulverwaltung und
dem Sozialamt der Stadt Münster umzusetzen.
4. Folgende Ratsanträge sind mit dieser Beschlussvorlage aufgegriffen:
- Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE
LINKE, Ratsherr Langenfeld (Piratenpartei) (Antrag Nr. A-R/0034/2009) „Chancen für
alle Kinder in unserer Stadt – Maßnahmenprogramm zur Bekämpfung der Kinderarmut
in Münster“
- Antrag zum Haushalt 2011 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Chancen für alle
Kinder von Anfang an – Maßnahmenprogramm zur Bekämpfung der Kinderarmut in
Münster“
492 58 08
E-Mail:
Herdes@stadt-muenster.de
Datum:
08.04.2011
V/0239/2011
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II. Finanzielle Auswirkungen:
Der Rat der Stadt Münster hat am 08.12.2010 im Rahmen seiner Haushaltsplanberatungen be-
schlossen 152.000,00 € für 2011 bis 2014 für das Maßnahmenprogramm zur Bekämpfung der
Kinderarmut in der Stadt Münster bereitzustellen.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Für das Maßnahmenprogramm zur Bekämpfung der Kinderarmut in der Stadt Münster hat der Rat
für das Jahr 2011 bis 2014 je 152.000 Euro bereitgestellt:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0604 Familienförderung 2011
2012
2013
2014
152.000
152.000
152.000
152.000
Spätere Ver-
gabe Ratsent-
scheidung
06/2013
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2011 bei o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt bzw. vorgesehen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschluss-
ausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2012 bzw.
der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
Ausgangslage
In den vergangenen Jahren wurden zum Teil intensive Diskussionen um Maßnahmen zur
Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen mit Armutsrisiko sowie
zur Bekämpfung der Kinderarmut in Münster geführt.
Folgende Beschlussvorlagen sind in diesem Zusammenhang zu nennen:
1. Lebenslagen und -perspektiven unterversorgter Kinder und Jugendlicher
in Münster (V/786/2002)
2. Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und
Jugendlichen mit Armutsrisiko in den Bereichen Bildung, Gesundheit und
früher Förderung (V/0075/2009)
3. Wiedereinführung des Münster-Passes ab 01.09.2010 (V/0468/2010)
4. Stiftung Mitmachkinder; Bericht über den Förderfonds der Stiftung Bür-
gerwaisenhaus (V/0639/2010)
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5. Chancen für alle Kinder unserer Stadt - Maßnahmenprogramm zur Be-
kämpfung der Kinderarmut in Münster (V/0070/2010)
Mit der Ratsvorlage „Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und
Jugendlichen mit Armutsrisiko in den Bereichen Bildung, Gesundheit und früher Förderung“
wurden 2009 insbesondere bestehende kommunale Ansätze und Maßnahmen aufgezeigt,
die in den unterschiedlichen Bereichen einen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe von
Kindern in Armutssituationen leisten (V/0075/2009).
In diesem Zusammenhang und vor dem Hintergrund des Ratsantrages „Kinderarmut in
Münster – eine drängende Handlungsaufforderung an die Kommunalpolitik“ der Fraktio-
nen/Gruppierungen SPD, Die Grünen/GAL, DIE Linke, UWG, ödp, Ratsherr Langenfeld (Pi-
ratenpartei) im Rat der Stadt Münster wurde im Juli 2010 ein gemeinsames Hearing der
Ausschüsse für Kinder, Jugendliche und Familien, Soziales und Gesundheit sowie Schule
und Weiterbildung durchgeführt.
Im Ergebnis wurde deutlich, dass ein Handlungskonzept mit einem konkreten Maßnah-
menprogramm zur Kinderarmutsprävention für Münster entwickelt werden soll.
II. Konzeptentwicklung
Auf Grundlage der bisherigen Maßnahmen und Beschlussvorlagen, der im Hearing gewon-
nen Erkenntnisse und unter Einbeziehung der aktuellen politischen Anträge zum Thema
Kinderarmut wurde unter Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien ei-
ne ämterübergreifende Arbeitsgruppe mit Vertretern des Sozialamtes, Gesundheitsamtes
und des Amtes für Schule und Weiterbildung gebildet. Die Arbeitsgruppe hat die wesentli-
chen Anforderungen und Zielsetzungen für ein wirksames kommunales Handlungskonzept
einer Armutsprävention für Kinder in Münster erörtert. Dabei wurden bereits bestehende
Ansätze und Maßnahmen die mit der Ratsvorlage „Maßnahmen zur Verbesserung der Teil-
habechancen von Kindern und Jugendlichen mit Armutsrisiko in den Bereichen Bildung,
Gesundheit und früher Förderung“ aufgezeigt wurden, mit einbezogen.
Die gemeinsame Armutsdefinition bezieht sich dabei grundsätzlich auf die gesamte Le-
benslage eines Kindes. Eine so verstandene Armu t ist immer auch zunächst als Einkom-
mensarmut zu begreifen, die sich jedoch umfassend auf die Entwicklung bzw. Lebenslage
eines Kindes auswirken kann und häufig mit Einschränkungen in den Bereichen Gesund-
heit, Bildung, individuelle Entfaltung und soziale Beziehungen einhergeht.
Auf dieser Grundlage, der bereits bestehenden Ansätze und der Erkenntnisse der Träger
der Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII, Familienförderung, wurde ein Hand-
lungskonzept entwickelt und mit einem konkreten Maßnahmenprogramm hinterlegt.
Handlungsleitend für die Entwicklung des Handlungskonzepts war die zentrale Prä-
misse einer kindbezogenen Armutsprävention, die aus der Perspektive des Kindes
angelegt ist, die Eltern und das soziale Umfeld mit einbezieht und an den Schutzfak-
toren des Kindes ansetzt (vgl. Ausführungen von Gerda Holz, Hearing am 7. Juli
2010). Eine so verstandene Armutsprävention zielt insbesondere auf die Herausbil-
dung von Potentialen und Ressourcen von Kindern und Eltern ab und soll deren
Selbstkompetenzen fördern.
Vor diesem Hintergrund war die Entwicklung des Handlungskonzepts insbesondere
davon geprägt, so früh wie möglich präventiv wirkende und nachhaltige Strukturen
im Zusammenspiel von Jugend- und Gesundheitshilfe, Schule und Soziales weiter zu
entwickeln oder zu sichern.
Ausdrücklich nicht Gegenstand des entwickelten Maßnahmenprogramms sind ge-
setzliche Pflichtaufgaben im Zusammenhang mit der Gewährung sozialer Transfer-
leistungen wie z.B. neben existenzsichernden Leistungen nach dem SGB (SGB II, XII)
und Leistungen für Bildung und Teilhabe u. a. das Elterngeld oder Leistungen nach
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dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie kommunale Handlungsinstrumentarien, die
Kinder und Jugendliche mit Armutsrisiko individuell im Zusammenhang mit außer-
schulischen Aktivitäten unterstützten wie z. B . der „Münster-Pass“ oder die Stiftung
„Mitmachkinder“.
Diese Themenbereiche sind in gesonderten Berichten bei Bedarf zu erstellen.
II a. Leitprinzipien und Handlungsfelder
Das für Münster entwickelte Handlungskonzept und Maßnahmenprogramm basiert grund-
sätzlich auf einer kindbezogenen Betrachtung der Armutsprävention, um die Entwick-
lungschancen von Kindern so früh und so nachhaltig wie möglich zu fördern, und konzent-
riert sich deshalb insbesondere auf die Zielgruppe der 0- bis 6-jährigen und auf Kinder, die
sich im Übergang von der Kita in die Grundschule befinden.
Bei der Entwicklung des Maßnahmenprogramms stand deshalb die Leitfrage „Wie werden
die Chancen von Kindern mit Armutsrisiko so früh und so nachhaltig wie möglich positiv
beeinflusst?“ im Mittelpunkt aller Betrachtungen.
Einen zentralen Stellenwert nehmen hierbei frühe Hilfen und frühe Fördermaßnahmen ein,
um der Entstehung und Verfestigung von prekären Lebenslagen grundsätzlich und so früh
wie möglich entgegenzuwirken. Eine so verstandene kindbezogene Armutsprävention ist
Lebensphasen begleitend, beginnt mit der Schwangerschaft und zielt darauf ab, Kindern
jene Entwicklungsbedingungen zu eröffnen, die ihre kindlichen Lebenslagen verbessern, ih-
re Potentiale fördern und ihnen optimale Entwicklungsmöglichkeiten bieten.
Das vorliegende Maßnahmenprogramm konzentriert sich deshalb insbesondere auf die frü-
hen Entwicklungsjahre eines Kindes mit der Maßgabe präventionsfördernde Strukturen wei-
ter zu entwickeln, indem
- frühestmöglich begonnen wird,
- die Eltern die ersten Ansprechpartner sind,
- ein gesundes Aufwachsen ermöglicht wird,
- die Bildungschancen der Kinder gesichert werden und
- die Fähigkeiten und Stärken der Kinder frühzeitig erkannt und gefördert werden.
Unter dieser Prämisse wurden vier zentrale Handlungsfelder definiert, die für eine positive
Entwicklung der Kinder von großer Bedeutung sind. Im Schwerpunkt geht es hierbei um
niedrigschwellige Hilfen für Eltern zur Stärkung ihrer Erziehungsfähigkeit, um frühkindliche
Bildungsangebote, eine frühe Gesundheitsvorsorge und gelingende Übergänge von der Ki-
ta in die Grundschule.
In jedem der vier Handlungsfelder ist ein konkretes Maßnahmenprogramm aufgeführt, wel-
ches aus Expertensicht die größte Wirkung zeigt; sei es, dass die Angebote
- bereits modellhaft umgesetzt wurden,
- auf weitere Stadtteile mit besonderem sozialen Handlungsbedarf übertragen werden
sollten,
- konsequent weiter entwickelt und besser vernetzt werden müssen oder
- bestehende Ansätze und Präventionsketten sinnvoll ergänzen.
Darüber hinaus wurden wesentliche strukturelle Maßnahmen definiert, die prinzipiell zu be-
rücksichtigen bzw. zu implementieren sind. Hierzu gehören:
- Qualifizierungsmaßnahmen zu Armutsfragen, Armutsfolgen und Armutsrisiken für pä-
dagogische Fachkräfte
- Konzepte zur Resilienzförderung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in
Schulen,
- Ausbau von Vernetzungsstrukturen auf Stadtteil- und Verwaltungsebene sowie
- ehrenamtliche Unterstützungsmodelle für benachteiligte Kinder und deren Familien.
Das primäre Ziel des gesamten lokalen Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armuts-
prävention in Münster ist es, Armutsfolgen bei Kindern so früh wie möglich abzufedern und die
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Voraussetzungen dafür zu schaffen, ihnen gute Bedingungen des Aufwachsens zu ermögli-
chen.
Ausblick
Münster zeichnet sich insgesamt durch eine gut ausgebaute Infrastruktur aus, die eine vielfälti-
ge Angebotslandschaft von entwicklungs- und gesundheitsfördernden Maßnahmen und Förder-
konzepten für Kinder mit Armutsrisiko vorhält.
Bislang wurden diese Maßnahmen in den unterschiedlichen Handlungsfeldern in den jeweiligen
Fachdisziplinen häufig unabhängig voneinander entwickelt und standen eher unverbunden ne-
beneinander. Eine gemeinsame Strategie und ein aufeinander abgestimmtes Handlungskon-
zept von Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitshilfe, Schule und Soziales mit dem Fokus einer
kindzentrierten Armutsprävention gab es bislang eher punktuell bzw. anlassbezogen z. B. bei
Modellprojekten.
Mit dem vorliegenden Handlungskonzept wurde die Kooperation und Vernetzung dieser im Le-
ben eines Kindes wichtigen Institutionen im Sinne der Weiterentwicklung und Nachhaltigkeit ei-
ner zukunftsorientierten kindbezogenen Armutsprävention in verbindlichere Strukturen über-
führt.
Das vorliegende Maßnahmenprogramm zeichnet sich deshalb durch einen Ansatz auf mehre-
ren Handlungsebenen aus, das sich im Zusammens piel von Jugend-, Gesundheitshilfe, Schule
und Soziales insbesondere auf die frühen Entwicklungsjahre eines Kindes konzentriert und feh-
lende Angebote in den Präventionsketten zu schließen versucht.
Im Fokus des Maßnahmenprogramms stehen hierbei neben flexiblen, bedarfsorientierten Ein-
zelmaßnahmen insbesondere die Weiterentwicklung präventiv wirkender und nachhaltiger
Strukturen mit dem Ziel, diese bei Erfolg in ein Regelsystem zu überführen.
Das Maßnahmenprogramm erhebt keinen Anspruch auf abschließende Vollständigkeit sondern
stellt die zunächst wichtigsten Handlungsbedarfe aus ämterübergreifender Sicht dar und bedarf
einer kontinuierlichen Überprüfung und Weiterentwicklung.
Die in dieser Vorlage empfohlene Mittelvergabe in Höhe von 152.000 € erfolgt zunächst für zwei
Jahre. In diesem Zeitraum können erste Erfolge entstehen und Entwicklungen nachvollzogen
werden, so dass die Verwaltung auf dieser Grundlage einen Gesamtbericht über die Wirksam-
keit der jeweiligen Maßnahmen und die Mittelvergabe 2013 / 2014 vorlegen wird.
Gez.
Dr. Andrea Hanke
Beigeordnete
Anlagen:
1. Handlungskonzept und Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster
2. Kurzkonzepte „Ausbau der Präventionsnetzwerke durch Stadtteilkoordinatoren“
3. Finanzübersicht über das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster
4. Anträge der politischen Fraktionen
1
Maßnahmenprogramm
einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster
(Anlage 1)
In Kooperation mit:
2
Inhaltsverzeichnis
1. Selbstverständnis und Zielsetzung.................. .........................................3
2. Leitprinzipien...............................................................................................4
3. Maßnahmen einer kindbezogenen Armutsprävention.............................5
3.1 Zielgruppenorientierte Maßnahmen ..............................................................6
3.1.1 Frühe Hilfen – Bindungen stärken.................................................................6
3.1.2 Frühe Förderung – Kinder stärken ..............................................................11
3.1.3 Gesundes Aufwachsen – gesunde Kinder ..................................................13
3.1.4 Bildung ermöglichen – Leben lernen...........................................................18
3.2 Strukturelle Maßnahmen............................. ................................................21
3.3 Berichtswesen.............................................................................................25
4. Ausblick .....................................................................................................25
3
1. Selbstverständnis und Zielsetzung
Kinderarmut bedeutet nicht nur materielle Not, sond ern geht oft einher mit einem schlechte-
ren Gesundheitszustand, fehlenden Bildungschancen u nd weniger Teilhabechancen am ge-
sellschaftlichen Leben. Die Folgen zeigen sich häuf ig in einer dauerhaften Benachteiligung.
Dabei sind die Auswirkungen der Armut umso stärker, je jünger die Kinder sind. Viele der in
Armut aufwachsenden Kinder kommen bereits mit einem schlechteren Gesundheitszustand
und einem Rückstand in Entwicklung und Wissen in di e Kita bzw. in die Schule, der später
nur schwer aufzuholen ist.
In Münster sind insgesamt rund 6.990 Kinder und Jug endliche im Alter von 0 bis unter 18
Jahren nach dem SGB II, SGB XII (Hilfe zum Lebensun terhalt) und Asylbewerberleistungs-
gesetz leistungsberechtigt (Stand:31.12.2009).
Das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprä vention in Münster ist als
Ergänzung zu den originären Zuständigkeiten des Bun des und den bestehenden Sozi-
alleistungssystemen (Grundsicherung, Ausgestaltung der Regelsätze, Bildungs- und
Teilhabepaket) als lokale Handlungsstrategie zu ver stehen. Ziel ist es, die Lebensbe-
dingungen vor Ort so auszugestalten, dass sie Kinde rn mit Armutsrisiko entspre-
chende Perspektiven und Chancen eröffnen. Der nachf olgende Handlungsansatz stellt
deshalb ein kommunalspezifisches, bedarfsorientiertes, wirksames und finanzierbares
Maßnahmenprogramm gegen Kinderarmut in Münster dar.
Das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprä vention in Münster konzentriert
sich darauf, Armutsfolgen bei Kindern so früh wie m öglich abzufedern, indem ihnen von An-
fang an gute Entwicklungs-, Bildungs- und Gesundhei tschancen zu teil werden. Armutsprä-
vention ist deshalb als Ansatz mit unterschiedliche n Maßnahmen zu verstehen und muss auf
mehreren Handlungsebenen stattfinden. Ziel aller Be mühungen ist ein positives Aufwachsen
von Kindern in dieser Stadt.
Handlungsleitend für das Maßnahmenprogramm in Münster ist eine kindbezogene Armuts-
prävention und die Konzentration auf die frühen Entwicklungsjahre eines Kindes. Je früher
präventive Konzepte in der Biographie eines Kindes ansetzen, desto höher sind die Chan-
cen, dass emotionale, soziale und kognitive Fähigkeiten herausgebildet werden, die eine
erfolgreiche Bildungsbiographie ermöglichen. Eine so verstandene kindbezogene Armuts-
prävention beginnt deshalb bereits mit der Schwangerschaft bzw. Geburt und zielt darauf ab,
Kindern mit Armutsrisiko jene Entwicklungsbedingungen zu eröffnen, die ihre Potentiale för-
dern und ihnen optimale Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF; März 2010) definiert frühe
Hilfen wie folgt:
„Frühe Hilfen sind somit …ein System, in dem die Ak teure vor allen Dingen im Zeit-
raum ab der Schwangerschaft bis zum Alter von drei Jahren spezifische Beratungs-
und Unterstützungsangebote für (werdende) Eltern und ihre Kinder machen und ggf.
neue Angebote entwickeln, miteinander kooperieren sowie ihre Angebote bereichs-
übergreifend und mit den allgemeinen Leistungen und Hilfen auf eine Weise koordi-
nieren, die es den Eltern erleichtert, den Zugang zu finden und diese in Anspruch zu
nehmen“.
Dementsprechend nehmen insbesondere eine gezielte E lternarbeit, frühe Förder- Gesund-
heits- und Bildungsangebote im Zusammenspiel von Ju gend-, Gesundheitshilfe und Schule
einen zentralen Stellenwert ein, um so der Verfesti gung von prekären Lebenslagen so früh
wie möglich entgegenzuwirken.
Hier setzt das Maßnahmenprogramm zur Kinderarmut in Münster an: Die Potentiale und
Entwicklungschancen von Kindern mit Armutsrisiko we rden so früh wie möglich entlang der
4
Lebensphasen des Kindes gefördert. Im Zentrum steht hierbei unmittelbar das Kind; damit
unabdingbar verbunden sind die Eltern, das familiäre u. soziale Umfeld.
Eine so verstandene Armutsprävention bedeutet Stärk ung von Kindern sowie Unterstützung
von Eltern von Anfang an und soll deren Selbstkompe tenzen fördern. Entscheidend ist eine
positive Grundhaltung für entwicklungsfähige Ressourcen.
Im vorliegenden Handlungskonzept wird deshalb der Ansatz verfolgt, der an den Schutzfak-
toren eines Kindes ansetzt und strategisch über drei Zielrichtungen erfolgt:
• Über den indirekten Weg durch eltern-/familienbezogene Maßnahmen (d.h. Ver-
besserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Hebammensprechstunden,
Elternkurse etc.)
• Über sozialraumbezogene Maßnahmen (d.h. besondere Aktivitäten in sozial be-
lasteten Quartieren wie z.B. der Einsatz von Stadtteilkoordinatoren) sowie
• über direkte kindbezogene Maßnahmen (d.h. frühe Förderung in Kindertagesein-
richtungen, individuelle Kompetenzförderung in Schulen, Gesundheitsvorsorge
usw.)
Dementsprechend verfolgt das Handlungskonzept primär folgende Ziele:
• Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern,
• Stärkung der Selbstkompetenzen des Kindes,
• Verbesserung der Bildungschancen des Kindes von An fang an,
• Stärkung des gesundheitlichen Wohlbefindens.
Aus den Zielen lässt sich ableiten, dass so früh wi e möglich präventiv wirkende, nachhaltige
Strukturen entlang der Biografie des Kindes aus- bz w. aufzubauen und zu sichern sind. Da-
bei sind insbesondere die Angebote der unterschiedl ichen Professionen zu vernetzen und
aufeinander abzustimmen, um gewachsene Strukturen u nd Kompetenzen mit einzubinden
und Doppelungen und Konkurrenzen zu vermeiden. Hier durch können Maßnahmenplanun-
gen insgesamt optimiert und Mittel effizienter eingesetzt werden.
Ziel muss es insgesamt sein, das gemeinsame Streben darauf auszurichten, sozial benach-
teiligte Kinder so zu stärken, dass sie ihr Leben z unehmend in die Hand nehmen können. Da
sie häufig defizitäre Erfahrungen machen, benötigen gerade sie Angebote, die ihnen helfen,
ihre Fähigkeiten und Kompetenzen zu entfalten.
2. Leitprinzipien
Das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprä vention in Münster verfolgt
grundsätzlich einen ressortübergreifenden, integrie rten Handlungsansatz, der als Quer-
schnittsaufgabe in der Verantwortung unterschiedlic her Professionen zu sehen ist. Eine Ver-
ständigung über die grundlegende Maxime ist hierbei Voraussetzung. Für die Entwicklung
des Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutspr ävention in Münster wurden fol-
gende Leitprinzipien zugrunde gelegt:
Prävention
Je früher Maßnahmen gegen Kinderarmut ansetzen, des to nachhaltiger wirken sie und
erhöhen die Erfolgsaussichten. Durch frühe Interven tionen und Unterstützungsangebo-
te können insbesondere die sozialen Folgen von Armu t abgefedert oder verhindert
werden. Die Inanspruchnahme und die Zugänge zu Unt erstützungssystemen als eine
Voraussetzung für eine erfolgreiche Lebens- und Bil dungsbiographie sollen für jedes
Kind beginnend mit der Geburt gesichert sein.
5
Je früher und je besser es gelingt, Eltern zur Unte rstützung der Entwicklungs- und Bil-
dungsprozesse ihrer Kinder zu befähigen, je früher Kinder in Kindertageseinrichtungen
gefördert werden, je gelingender der Übergang von d er Kindertageseinrichtung in die
Grundschule gestaltet wird und je stärker die indiv iduellen Lernprozesse von Kindern
mit einem ganzheitlichen Verständnis unterstützt we rden, desto höher sind die Chan-
cen, allen Kindern – gleich welcher sozialen Herkun ft – gelingende Bildungsbiogra-
phien und damit breite Zukunftsoptionen zu eröffnen.
Vernetzung
Kinderarmut ist eine komplexe Herausforderung, bei der erfolgreiche Prävention vor-
aussetzt, dass unterschiedliche Disziplinen zusamme narbeiten, gemeinsam aufeinan-
der abgestimmte Maßnahmen entwickeln und umsetzen. Das bedeutet, dass insbe-
sondere die Kinder- und Jugendhilfe, die Gesundheitshilfe und die Schulen gemeinsam
aufeinander abgestimmte Zielgruppen- und sozialraum bezogene Konzepte definieren.
Dies gilt sowohl für die Akteure im Sozialraum als auch auf Verwaltungsebene.
Nachhaltigkeit
Als zentrales Prinzip der Maßnahmenentwicklung eine r kindbezogenen Armutspräven-
tion gilt das Prinzip der Nachhaltigkeit. Neben der Durchführung von Einzelmaßnah-
men und Aktivitäten ist es notwendig, längerfristig e Strategien zu entwickeln, die eine
Kontinuität sichern, Kinder früh erreichen, einen g elingenden Einstieg in Bildungsein-
richtungen ermöglichen und eine verlässliche indivi duelle Förderung gewährleisten.
Das bedeutet, dass Einrichtungen der Betreuung, Bil dung und Förderung weiter aus-
gebaut werden müssen, Konzepte und Angebote der frü hen Hilfen weiterzuentwickeln
und präventiv wirksame Maßnahmen und Programme längerfristig anzulegen sind.
3. Maßnahmen einer kindbezogenen Armutsprävention
Für das Handlungskonzept einer kindbezogenen Armuts prävention in Münster wurden ins-
gesamt vier zentrale Handlungsfelder definiert, die für das Aufwachsen von Kindern in Ar-
mutssituationen von großer Bedeutung sind. Dabei ze ichnen sich die in den Handlungsfel-
dern hinterlegten Maßnahmen insgesamt durch vorgezo gene Interventionsstrategien aus,
um die Entwicklungschancen von Kindern so früh wie möglich zu fördern, ihnen Perspektiven
zu eröffnen und voraussehbaren negativen Entwicklungen zuvorzukommen.
Zu jedem Handlungsfeld sind Maßnahmen aufgeführt, d ie aus der Profession unterschiedli-
cher Arbeitsfelder die bisher größte Wirkung zeigen oder wichtige Präventionslücken zu
schließen vermögen. Im Sinne einer kindbezogenen Ar mutsprävention stehen dabei die
Maßnahmen, die Kinder und Eltern frühzeitig erreich en und geeignet sind, die Entwick-
lungsmöglichkeiten von Kindern nachhaltig zu verbessern, grundsätzlich im Vordergrund.
Maßnahmen die dabei direkt den Kindern zu Gute komm en und die Folgen ihrer prekären
Lebenslagen abmildern oder verhindern, stehen desha lb im Fokus und sind vor allem darauf
ausgerichtet, zunächst verlässliche Betreuungskette n von der Geburt bis zum Übergang in
die Grundschule zu sichern.
Nicht alle Maßnahmen sind flächendeckend angelegt, sondern konzentrieren sich im
Schwerpunkt auf die von den Fachämtern gemeinsam de finierten Sozialräume oder Stadttei-
le, in denen Kindern einem größeren Armutsrisiko au sgesetzt sind als Gleichaltrige in ande-
ren Quartieren.
Neben längerfristig angelegten Maßnahmen sind in Abhängigkeit zu bestimmten Zielgruppen
auch kurzfristige Aktivitäten aufgeführt, die als besondere Bedarfe einer Zielgruppe oder ei-
nes Sozialraums von den vor Ort tätigen Fachkräften definiert wurden.
6
Vor diesem Hintergrund wurden bereits bestehende Maßnahmen aufgeführt, die einer
Fortschreibung oder Weiterentwicklung bedürfen sowie neue Projekte und Angebote,
die insgesamt keinen Anspruch auf abschließende Vollständigkeit haben, sondern die
zunächst wichtigsten Handlungsbedarfe aus ämterübergreifender Sicht darstellen und
einer kontinuierlichen Überprüfung und Weiterentwicklung bedürfen.
3.1 Zielgruppenorientierte Maßnahmen
3.1.1
Frühe Hilfen – Bindungen stärken
Erziehungsfähigkeit und Erziehungssicherheit der Eltern sind wichtige Voraussetzungen für
ein gutes Aufwachsen von Kindern. Soll die Entwicklung und die soziale Teilhabe von Kin-
dern verbessert werden, so ist es erforderlich, Mütter und Väter durch spezifische Angebote
in ihrer Erziehungsfähigkeit zu stärken, damit sie in die Lage versetzt werden, die Entwick-
lung ihrer Kinder zu unterstützen. Eltern nehmen eine Schlüsselposition zur Vermittlung von
Bildung und Lebenskompetenzen an ihre Kinder ein. Angebote der Elternbildung- und - bera-
tung stärken Mütter und Väter nicht nur in ihrer alltäglichen Erziehungsfähigkeit, sondern
auch in besonderen Lebens- oder Belastungssituationen.
Der Zeitraum rund um die Geburt ist ideal für systematische Unterstützungsangebote in Fa-
milien. Insbesondere durch eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Geburtshilfe,
Jugendhilfe, Familienbildung und Erziehungsberatung können die Angebote an Familien gut
aufeinander abgestimmt und die Ressourcen von Familien früh gestärkt werden.
Neben der grundlegenden Vernetzungsarbeit sind insb esondere Angebote vor Ort von be-
sonderer Bedeutung: So hat sich in der Praxis gezei gt, das es gerade für die Ansprache von
bildungsferneren Eltern besonders wichtig ist, dass z. B. Angebote der Erziehungsberatung
und Familienbildung in den Kindertageseinrichtungen , Familienzentren und Schulen vor Ort
in den Stadtteilen bzw. Institutionen vorgehalten und durchgeführt werden.
• Vernetzung Schwangerschaftsberatung und Familienbesuche
Die Schwangerschaftsberatung informiert, berät Frauen und Paare, vermittelt finanzielle Hil-
fen und bietet Unterstützung bei der Bewältigung von psycho-sozialen Problemen.
Das Präventionsteam Familienbesuche stellt eine frühzeitige Information und Beratung der
Eltern sicher, um die bestmögliche Förderung der Gesundheit und Entwicklung der Kinder in
Münster zu erreichen. Die Beratungsangebote sind geprägt von Respekt, Wertschätzung
und Akzeptanz und darauf ausgerichtet, die individuellen Ressourcen zu erkennen und zu
fördern, damit Eltern die bevorstehende, veränderte Lebenssituation sowie die Zukunft mit
ihrem Kind gut bewältigen können.
Mit der Neuorganisation der Fachstelle Bezirksübergreifende Dienste wurden 2010 die
Schwangerschaftsberatungsstelle und das Präventionsteam / Familienbesuche im Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien als Grundlage für verbindlichere Vernetzungsstrukturen
zusammengeführt. Die Schwangerschaftsberatung und die Familienbesuche sind somit zent-
rale Bausteine im Gesamtkonzept der Frühen Hilfen, die folgende Ziele anstreben:
• Stärkung der Elternkompetenz - durch einen frühen Zugang, umfassende Beratung
und Informationsvermittlung sowie rechtzeitige Hilfen für Kinder und Familien
• Präventiver Schutz von Kindern - Familien brauchen gerade in den Phasen der
Schwangerschaft und nach der Geburt flächendeckend, niedrigschwellige und frühe
Hilfen
7
• Verbindliche Vernetzung zwischen dem Gesundheitswe sen, der Kinder- und Jugend-
hilfe, den Schwangerschaftsberatungsstellen, den Elternbesuchsdiensten und vielfälti-
gen weiteren Institutionen für Familien und Kinder sowie der Justiz und der Polizei
Im Sinne einer intensiveren Vernetzung führt die Fachstelle Schwangerschaftsberatung und
Familienbesuche regelmäßige Jahrestreffen und gemeinsame Fortbildungen mit den He-
bammen durch. Zudem wurde ein E-Mail Verteiler eingerichtet zur Förderung der Kooperati-
onsbeziehungen und des Informationsaustausches. Darüber hinaus soll perspektivisch ein
Internetportal für Schwangere und junge Eltern entwickelt werden, welches Informationen,
wichtige Termine, Ansprechpartner/-innen und Unterstützungsleistungen für die Schwanger-
schaft und die ersten drei Lebensjahre bündelt.
• Säuglings- und Kinderpflegekurse „Was braucht ein Kind?“
Die Säuglings- und Kinderpflegekurse beinhalten Projektwochen für Schülerinnen und Schü-
ler der Klassen 8 bis 10 der Förderschulen „Lernen“ in der Stadt Münster. Ziel ist es, die
Schüler/-innen, die Teilleistungsschwächen in den Bereichen Lernen, Lese- und Recht-
schreibschwäche, Wahrnehmungsstörungen aufweisen, frühzeitig gezielt aufzuklären und zu
unterstützen, um Frühschwangerschaften vorzubeugen und Basiswissen im Umgang mit
Kindern zu vermitteln. Die Inhalte werden in vier Kursinhalten vermittelt und beziehen sich
auf lebenspraktische Bereiche wie z. B. „Was kostet ein Kind? Wie entwickeln sich Babys?
Wie werden Babys richtig gepflegt?“ Durchgeführt werden die Projektwochen von
SeHT
Münster e.V., ein anerkannter Verein der Jugendhilfe u. a. für SelbstHilfe, Begleitung und
Beratung von Familien mit Kindern und Heranwachsenden, die Schwierigkeiten in der Ent-
wicklung im Sinne von Teilleistungsschwächen, Wahrnehmungsproblematiken, Lern- und
Leistungsschwierigkeiten, emotionalen oder sozialen Schwierigkeiten, Beeinträchtigungen
oder Behinderungen aufweisen.
• SAFE – Trainigsprogramm
(NEU)
Das Projekt „SAFE – Sichere Ausbildung für Eltern" ist ein Trainingsprogramm zur Förderung
einer sicheren Bindung zwischen Eltern und Kind. Bindungsstörungen und insbesondere die
Weitergabe von traumatischen Erfahrungen über Generationen sollen durch das primäre und
kostenlose Präventionsprogramm verhindert werden.
Durch die Teilnahme an SAFE soll es Eltern ermöglicht werden, die emotionalen Bedürfnisse
ihrer Kinder - insbesondere im Hinblick auf die Bindungsentwicklung - besser wahrzunehmen
und durch feinfühliges Interaktionsverhalten diese zu fördern.
SAFE richtet sich an alle werdenden Eltern bis etwa zum 7. Schwangerschaftsmonat und
wird bis zum Ende des ersten Lebensjahres in einer geschlossenen Gruppe durchgeführt.
Einzelne Eltern können darüber hinaus bei Bedarf auch weitere Hilfen im 2. und 3. Lebens-
jahr ihres Kindes erhalten.
Das SAFE-Programm beinhaltet vier Module: Kurstage in der Gruppe vor und nach der Ge-
burt, ein Feinfühligkeitstraining, Beratung bzw. Hotline sowie eine Traumatherapie. Hebam-
men, Frauenärzte, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychotherapeuten, Päda-
gogen, Sozialpädagogen, Kinderärzte, Kinderkrankenschwestern- und pfleger sowie Erzie-
her/-innen können zu SAFE-Mentor/-innen ausgebildet werden.
Im September / Oktober 2011 wird das Trainingsprogramm modellhaft in Kooperation zwi-
schen dem Familienzentrum Kita Killingstraße in Kinderhaus und der Ärztlichen Kinder-
schutzambulanz durchgeführt.
• Elternschule
Die Elternschule Münster bietet werdenden Eltern und jungen Familien durch Information,
Training, Unterstützung und soziale Vernetzung eine gute Vorbereitung auf das Zusammen-
leben mit Kindern und den damit einhergehenden Veränderungen in Partnerschaft und Ehe.
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Die Angebote der Elternschule mit der speziellen Fachlichkeit der Kooperationspartner der
Familienbildungsstätte „Haus der Familie“ und dem St. Franziskus-Hospital sind insbe-
sondere für junge Familien ein Sicherheit und Orientierung gebender Service rund um die
Geburt und beim Start ins Familienleben.
• Familiengutscheine
Familiengutscheine sollen dazu beitragen, trotz einer sozialen und wirtschaftlichen Benach-
teiligung oder einer eventuellen verschlechterten wirtschaftlichen Situation insbesondere von
jungen Eltern, die niedrigschwelligen Zugänge und die Inanspruchnahme der Angebote der
Familienbildung zu sichern bzw. zu steigern. Denn zu den grundsätzlichen Zielen von Fami-
lienbildung gehört, jungen Eltern frühzeitig Kenntnisse in Erziehungsfragen zu vermitteln und
weitergehend die Erziehungs- und Beziehungskompetenz zu stärken. Hierfür halten die Fa-
milienbildungsstätten in Münster spezifische Angebote für junge Familien vor. Mit einer
Gutscheinhöhe von 20 Euro können die jungen Familien an diesen Angeboten partizipieren.
• Elterntrainingsprogramme
„Präventionsgruppe für minderjährige Schwangere, junge Mütter und deren Kinder“
Das Angebot „Präventionsgruppe für minderjährige Schwangere, junge Mütter und deren
Kinder“ der Beratungsstelle Südviertel e.V. Münster wird in Form zweier Gruppenangebo-
te mit unterschiedlicher Ausrichtung durchgeführt. Während in der Mutter-Kind-Gruppe die
Interaktion der jungen Mütter mit ihren Kindern im Vordergrund steht, wird in der Frauen-
gruppe, an der die Mütter ohne ihre währenddessen in der Beratungsstelle betreuten Kinder
teilnehmen, unter professioneller Anleitung an aktuellen Problemstellungen gearbeitet und
sich mit den Themen Partnerschaft und Familie intensiv auseinandergesetzt.
Starke Eltern – starke Kinder
Ziel dieses präventiven Angebotes ist es, durch Stärkung der Erziehungskompetenz der El-
tern physischer und psychischer Gewalt in der Familie präventiv zu begegnen. In den Kursen
wird die positive Selbstwirksamkeit der Eltern gefördert, die Kommunikations- und gewalt-
freie Konfliktkultur in der Familie unterstützt sowie der Austausch unter den Eltern angeregt.
Die Elternkurse „Starke Eltern – starke Kinder“ des Deutschen Kinderschutzbundes Orts-
verband Münster e. V. werden in Kooperation mit den Familienzentren, den KiTas und Of-
fenen Ganztagsgrundschulen durchgeführt. Der Zugang, insbesondere für Eltern, die nicht
aktiv Elternbildungsangebote wahrnehmen und für materiell ungesicherte Familien, wird
hierdurch erleichtert. So können möglichst viele Familien an diesem präventiven Angebot
partizipieren.
Sure start
Im Bereich der universellen Prävention bewegt sich das Angebot „Sure Start“ des Hauses
der Familie und des Anna Krückmann Hauses und richtet sich gezielt an Mütter und ihre
Babys bzw. Kleinkinder aus bildungs- und wirtschaftlich armen Milieus. Die Förderung der
Babies und Kleinkinder, die Sicherstellung einer guten emotionalen und körperlichen Grund-
versorgung und letztendlich der Lern- und Entwicklungschancen der Kinder soll über die
Stärkung der Mutter-Kind-Beziehung erreicht werden. Durch das Anwenden unterschiedli-
cher, leicht verständlicher Methoden bei diesem Gruppenangebot sowie der direkten Unter-
stützung der Mutter beim angemessenen Umgang mit ihrem Kind, soll den Müttern ermög-
licht werden, die Kompetenzen und die Entwicklungsmöglichkeiten ihres Kindes zu erkennen
und diese entsprechend zu fördern. Durchgeführt werden diese Angebote in den Stadtteilen
Coerde und Gievenbeck, Angelmodde und Kinderhaus. Ein fünfter Standort für dieses El-
9
tern-Kind Programm im Rahmen einer kindbezogenen Armutsprävention ist in Berg Fidel
geplant.
Alltagspräsente Erziehungsberatung
Dieses Beratungs- und Unterstützungsangebot nutzt die in den Erziehungsberatungsstel-
len vorhandene fachliche Kompetenz passgenau für den Bereich der Prävention in der Ju-
gendhilfe. Zielgruppe des Angebotes sind Familien, deren Ressourcen zur Inanspruchnahme
der klassischen Erziehungsberatung zur Steigerung der Erziehungskompetenzen nicht aus-
reichen, die sich jedoch aufgrund der vorhandenen Ressourcen im Vorfeld von ambulanten
Hilfen bewegen. Im Kontext von Niedrigschwelligkeit ist der Zugang offen und erfolgt über
Einrichtungen wie KiTas, die Erziehungsberatungsstelle sowie den Kommunalen Sozial-
dienst.
• „JuMP – Junge Mamas und Papas“
Das Projekt „JuMP“ der Beratungsstelle Südviertel e. V. Münster stellt eine sinnvolle Er-
weiterung und Intensivierung des bestehenden Gruppenangebotes „Präventionsgruppe für
minderjährige Schwangere, junge Mütter und deren Kinder“ dar. Dieses präventive Angebot
ist in Anlehnung an das STEEP Programm konzipiert und umfasst sechs Bausteine sowie
die Anwendung entsprechender unterschiedlicher Methoden. Ziel ist es, junge Mütter und
Väter beim Aufbau einer gelingenden Beziehung zu ihren Kindern zu unterstützen, ihnen
Informationen über Kindesentwicklung zu vermitteln sowie eine positive Elternrolle zu för-
dern.
• Veranstaltungsreihe für Eltern „Was Kinder heute brauchen – Lebenswelten von
Kinder, Jugendlichen“
(NEU)
Die Vortragsreihe des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster
mit dem Titel „Was Kinder heute brauchen“ soll Eltern aufklären und Verunsicherungen aus-
räumen. Um möglichst viele Mütter und Väter zu erreichen, sind die Veranstaltungen zu den
unterschiedlichen Themen von Eltern aus dem Erziehungsalltag kostenfrei. So werden bei-
spielsweise Themen wie „Mobbing“, die Vermittlung von Werten und Grenzen in der Erzie-
hung oder die Möglichkeiten des Datenschutzes behandelt. Organisiert und durchgeführt
wird diese Veranstaltungsreihe vom städtischen Jugendinformations- und bildungszentrum
(Jib).
• Flexible, bedarfsorientierte Maßnahmen
(NEU)
Flexible stadtteilbezogene Präventionsmaßnahmen auf der Grundlage der in den einzelnen
Bezirken vorhandenen vorrangig benannten Bedarfe zu entwickeln, um somit eine hohe be-
zirksbezogene Passgenauigkeit zu erreichen, war Ziel einer abteilungsübergreifenden Ar-
beitsgruppe des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. In diesem Zusammenhang
werden unter Präventionsmaßnahmen Angebote verstanden, die sich zum einen im Vorfeld
von Hilfen zur Erziehung bewegen, und zum anderen auf die Stärkung der Erziehungs-, Be-
ziehungs- und Bindungskompetenz abzielen. Unter Berücksichtigung der im jeweiligen Stadt-
teil bereits vorhandenen Angebote im präventiven Bereich wurden u.a. die folgenden, für die
entsprechende Zielgruppe im Stadtteil fehlenden, Angebote entwickelt und mit freien Trägern
der Jugendhilfe realisiert. Die Eltern werden sowohl vom Kommunalen Sozialdienst als auch
direkt von den Trägern dieser Angebote für die Inanspruchnahme der jeweiligen Maßnahme
motiviert. Ermöglicht wurden diese Maßnahmen durch Spendenmittel in 2010.
10
Niedrigschwelliges Beratungsangebot für Alleinerziehende mit Klein(st)kindern
Dieses im Bezirk Ost, Stadtteil Handorf , angebotene, präventive Projekt richtet sich an
alleinerziehende Mütter und Väter mit Klein(st)kindern, die sich häufig in einer materiell un-
gesicherten Lebenssituation befinden. Es wird durch eine pädagogische Fachkraft in enger
Kooperation mit dem Familienzentrumsverbund in der städtischen Kita Eichenaue vor Ort
durchgeführt. In Form eines kostenlosen Frühstückangebotes sollen insbesondere alleiner-
ziehende Mütter und Väter aus ihrer häufig vorhandenen sozialen Isolation geführt werden
und miteinander in Kontakt kommen. Fragen zur Versorgung, Betreuung und Erziehung ihres
Kindes können in einem entspannten und ungestörten Rahmen gestellt und beantwortet
werden. Eine weitere Zielstellung ist, die Interaktion zwischen Mutter/Vater und Kind zu för-
dern und einen angemessenen Umgang mit dem Kind zu unterstützen. Eine Betreuung der
Geschwisterkinder ist möglich.
Gruppe für psychisch erkrankte oder psychisch belastete Eltern
Das Angebot im Bezirk Mitte „Gruppe für psychisch erkrankte oder psychisch belastete El-
tern“ wird von der Beratungsstelle Südviertel e. V. Münster in Kooperation mit dem För-
derkreis Sozialpsychiatrie durchgeführt. Die Eltern haben in der Gruppe die Möglichkeit,
sich über Fragen und Erfahrungen zur eigenen Belastung sowie zur Entwicklung und Erzie-
hung ihrer Kinder auszutauschen. Ferner arbeiten sie im thematischen Teil an wichtigen
Themen wie z.B. dem Umgang mit Krisen oder dem Ausbau des sozialen Unterstützungs-
systems. Grundsätzliches Ziel ist, psychisch erkrankte oder psychisch belastete Eltern bei
der Erziehung und Versorgung ihrer Kinder zu unterstützen. Durch unterschiedliche Metho-
den sollen die Eltern emotional entlastet, ihre Ressourcen und ihr Selbstwert aufgebaut, ihr
soziales Netzwerk erweitert, ihre adäquaten elterlichen Reaktionen auf die Signale des Kin-
des gefördert und letztendlich ihre elterliche Erziehungskompetenz sowie die Eltern-Kind-
Beziehung gestärkt werden.
Elternabende für Eltern mit pubertierenden Jugendlichen
Die Elternabende „Pubertät – wenn Kinder in die Jahre kommen“ finden im Bezirk West in
vier Stadtteilen – Roxel, Albachten, Mecklenbeck, Nienberge/Häger - in Form einer Reihe
von jeweils drei themenbezogenen Veranstaltungen statt. Sie werden von zwei Fachkräften
der Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes für die Stadt Münster e.V. zum
einen in Form von Vorträgen, zum anderen als aktive Elternabende durchgeführt. Das Bera-
terpaar gibt Informationen, Tipps sowie die Möglichkeit zum Austausch. Aber auch konkrete
Beratungsgespräche sind Bestandteil der Elternabende.
Elterngruppe für Eltern von pubertierenden Jugendlichen
Eltern darin zu unterstützen, die Balance zu finden zwischen Freiheit-Geben und Orientie-
rung/Grenzen-Setzen, sie in ihrer Rolle als Vater und Mutter zu stärken und ihnen Hand-
lungssicherheit zu vermitteln, sind Intention der Gesprächsabende die vom Caritasverband
für die Stadt Münster e.V. für Eltern mit Kindern in der Pubertät im Bezirk Mitte durchge-
führt werden. Jeder der zehn Abende der Elterngruppe steht unter einem anderen Thema
wie beispielsweise Konflikte, Jugendschutzgesetz, Medienkonsum oder Drogen.
Gruppenangebot für gewalttätige Väter in Ehe und Partnerschaft
Das Angebot der Evangelischen Beratungsdienste des Diakonischen Werkes Münster
im Bezirk Ost richtet sich an Männer mit gewaltbelasteter Partnerschaft und Ehe im Zu-
sammenleben mit Kindern. Ebenso als Präventionsmaßnahme an gewaltbereite Väter, die
sich ihrer Gewaltbereitschaft stellen wollen. Hierbei handelt es sich um ein Angebot mit ei-
ner hohen Verbindlichkeit.
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Mittels unterschiedlicher Methoden sollen die folgenden Ziele in 23 Gruppenterminen erreicht
werden:
• Einschätzung des Konfliktverhaltens
• Differenzierung von Konfliktauslösern
• Reaktionen in Konfliktsituationen
• Einschätzung der eigenen Gewaltbereitschaft
• Impulskontrolle und Selbststeuerung in gewaltberei ten Konflikten
• Opfererleben
• Verantwortungsübernahme und Korrekturen bisheriger Bedrohungssituationen.
Flankierend hält die Psychologische Beratungsstelle des Trägers Beratungsangebote für die
betroffenen Familienmitglieder vor und führt bedarfsorientiert Hausbesuche für Familienge-
spräche durch.
3.1.2 Frühe Förderung – Kinder stärken
Für die Entwicklung der emotionalen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten von Kindern ist es
zentral, dass sie frühzeitig anregende Lernangebote bekommen und am sozialen Leben
teilhaben können. Sowohl in der Literatur als auch in aktuellen Studien wird die Bedeutung
der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung für die Entwicklung von Kindern betont.
Je früher und je länger der Kitabesuch wahrgenommen wird, desto eher können positive Ef-
fekte für die gesamte Entwicklung des Kindes erwartet werden. Frühkindliche Bildung ist
deshalb ein immens wichtiger Baustein in der Präventionskette, auch um spätere Förder-
maßnahmen und Jugendarbeitslosigkeit vorzubeugen.
„Der Besuch einer Kita für Kinder unter drei Jahren hat einen deutlichen Einfluss auf die Bil-
dungsbiographie“, wie eine Untersuchung der Bertelsmann Stiftung belegt. Die Ergebnisse
der Studie zeigen, dass frühe Bildungsangebote gerade für sozial benachteiligte Kinder
enorme Chancen im Bildungssystem eröffnen können: „Durch den Besuch einer Kinder-
krippe erhöht sich demnach die Wahrscheinlichkeit, das Gymnasium zu besuchen, um ins-
gesamt fast 40 Prozent, bei Kindern aus Zuwandererfamilien sogar um 55 Prozent“. Ein be-
sonderer Handlungsbedarf in dem Vorhalten entsprechender Infrastrukturangebote und der
Elternansprache besteht deshalb in den Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf.
• Ausbau von Kindertagesbetreuungsplätzen für unter Dreijährige
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster setzt sich zum Ziel, bis
zum August des Kindergartenjahres 2013 für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren im
Rahmen des Kinderfördergesetzes einen Betreuungsplatz zu schaffen.
Zum Kindergartenjahr 2010/2011 lag die Versorgungsquote für diese Altersgruppe in Müns-
ter bei 29,8 Prozent innerhalb der Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege. Der
Ausbau der Kindertagesbetreuung leistet einen entscheidenden Beitrag für eine bessere
Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für frühe Bildungschancen.
Nach Angaben von befragten Eltern einer DJI-Studie (Sonderauswertung AID:A-Studie
2010) besuchen unter dreijährige Kinder aus Familien mit höheren Einkommen doppelt so
häufig eine Kita wie Kinder aus Niedrigeinkommensfamilien. Eine umfassende Förderung
von Kindern und Eltern kann in Form von früher Bildung und Stärkung der Elternkompetenz
die Bildungschancen verbessern und Armutsrisiken vermeiden.
12
• „Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ (NEU)
Ein qualitativ gutes Betreuungs- und Bildungssystem, das die spezifische Situation benach-
teiligter Kinder besonders berücksichtigt und entsprechende individuelle Förderung anbietet,
ist die beste Basis für eine nachhaltige Armutsprävention. Dazu gehören insbesondere Maß-
nahmen im Bereich der Sprachförderung. So haben z. B. die Deutschkenntnisse der Eltern
einen ganz entscheidenden Einfluss auf die Sprachentwicklung der Kinder. Um die Sprach-
entwicklung insbesondere von Kindern aus Familien mit Migrationsvorgeschichte über die
zusätzliche Sprachförderung in den Kitas hinaus zu unterstützen, werden in Zusammenar-
beit mit den Familienbildungsstätten in Münster Sprachförder- und Integrationsmaßnah-
men für Eltern von Kita-Kindern angeboten. Diese Maßnahmen wirken sich nicht nur auf die
Teilnehmenden (meist Mütter) positiv aus, sondern auch vor allem auf die Sprachentwick-
lung ihrer Kinder, da zwischen dem Spracherwerb der Eltern und dem der Kinder ein enger
Zusammenhang besteht. Die über den reinen Spracherwerb hinausgehenden Inhalte tragen
insgesamt zur Förderung und Integration der Kinder und deren Familien bei. Hierfür bedarf
es zusätzlicher geschulter Fachkräfte.
Als Ergänzung bereits implementierter Maßnahmen (z. B. Sprachförderung Delfin4) sollen
mit der Initiative „Offensive Frühe Chancen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend bundesweit 4.000 Einrichtungen zu „Schwerpunkt-Kitas Sprache und
Integration“ weiterentwickelt werden. Zielgruppe sind insbesondere junge Kinder mit einem
hohen Sprachförderbedarf aus Familien mit Migrationsvorgeschichte bzw. aus bildungsfer-
nen Familien. Kitas mit entsprechenden Voraussetzungen (z.B. die Quote der Kinder mit
Sprachförderbedarf liegt über dem jeweiligen Landesdurchschnitt) werden pauschal mit
25.000 Euro pro Jahr gefördert, um damit eine halbe Stelle für eine zur Sprachförderung
qualifizierte Fachkraft und Sachkosten zu finanzieren. Die Maßnahmen werden voraussicht-
lich Ende März /Anfang April 2011 beginnen und bis Ende 2014 gefördert. Aus Münster ha-
ben sich insgesamt 12 Kindertageseinrichtungen erfolgreich beworben. Die „Schwerpunkt-
Kitas Sprache und Integration“ konzentrieren sich in Münster auf die Kindertageseinrichtun-
gen in den Stadtteilen Coerde, Kinderhaus, Berg Fidel, Angelmodde und Gievenbeck.
Bezirk West:
• Städt. Kita Am Gievenbach, Gievenbeck
• Outlaw-Kita Gescherweg, Gievenbeck
Träger: Oulaw gGmbH Kinder-und Jugendhilfe, Münsterstraße 105, 48254 Greven
Bezirk Nord
• AWO-Kita FZ, Coerde
Träger: Arbeiterwohlfahrt UB Münsterland-Recklinghausen, Hochstraße 12, 48151 Münster
• Ev. Andreas-Kindergarten, Coerde
Träger: Ev-Andreas-Kirchengemeinde, Breslauer Straße 156, 48157 Münster
• Kath. Kita St. Norbert, Coerde
Träger: Kath Kirchengemeinde St. Franziskus, Schneidemühler Straße 23, 48157 Münster
• Städt. Kita Am Edelbach, Coerde
• Städt. Kita Brüningheide, Kinderhaus
• Städt. Kita Im Moorhock, Kinderhaus
• Städt. Kita Killingstraße, Kinderhaus
Bezirk Südost
• Kath. Kita St. Bernhard, Angelmodde
Träger: Kath. Kirchengemeinde St. Bernhard, Höftestraße 26, 48167 Münster
Bezirk Hiltrup
• Städt. Kita Berg Fidel, Berg Fidel
• Kath. Kita St. Maximilian Kolbe, Berg Fidel,
Träger: Kath. Kirchengemeinde St. Gottfried, Düesbergweg 133, 48153 Münster
13
• Muttersprachliche Sprachförderung (NEU)
Ein Meilenstein in der Entwicklung eines Kindes ist das Erlernen der Sprache. Wichtig ist,
dass Kinder ihre Muttersprache - auch Familiensprache genannt - in ihren ersten Lebensjah-
ren möglichst uneingeschränkt erlernen können. Auch hier lebende Kinder mit nicht deut-
scher Familiensprache sollten also zunächst ihre Muttersprache erwerben können, danach
sind sie besser in der Lage, die zweite für sie sehr bedeutungsvolle Sprache - nämlich
deutsch - zu erlernen.
Zur Unterstützung dieser Kinder aus Familien mit Migrationsvorgeschichte mit nichtdeutscher
Mutter/ Familiensprache ist es wichtig, dass auch ihre Eltern diese Sprache gut beherrschen,
das ist aber nicht immer der Fall. Aus diesem Grund benötigen in manchen Fällen schon die
Eltern zur Verhinderung /zum Abbau ihrer „doppelten Halbsprachigkeit“ Unterstützung für
das Beherrschen ihrer nicht deutschen Familiensprache.
Die von Kitas häufig in Kooperation mit den Familienbildungsstätten angebotenen und
sich auf Deutsch beziehenden „Sprachförder- / Integrationsmaßnahmen für Eltern von Kita-
Kindern“ sollen daher um Maßnahmen ergänzt werden, bei denen die nichtdeutsche Famili-
ensprache im Fokus steht.
• Bildungsdokumentation für jedes Kind in einer Kita
Die Bildungsdokumentation ist Bestandteil der seit dem 01.08.2003 in Nordrhein-Westfalen
gültigen „Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Bildungsarbeit der Tageseinrichtungen
für Kinder- Bildungsvereinbarung. Für jedes Kind, das eine Tageseinrichtung für Kinder be-
sucht, soll eine Bildungsdokumentation erstellt werden. Auf der Basis der im Portfolio ge-
sammelten Entwicklungsdokumente (z. B. Kinderzeichnungen, Aussagen und Kommentare
der Kinder, Fotografien, Lerngeschichten, Sicht der Eltern auf die Persönlichkeit des Kindes)
und wiederkehrender Beobachtungen wird vom Gruppenteam für jedes Kind ein individuelles
Entwicklungs- und Kompetenzprofil angelegt. Dabei werden insbesondere seine Stärken und
Kompetenzen, aber auch unterstützungsbedürftige Bereiche in den Blick genommen. Die
Ergebnisse werden den Eltern vorgestellt und mit ihnen besprochen; mit Zustimmung der
Eltern können die Bildungsdokumentationen mit den Fachkräften der Grundschulen erörtert
werden, so dass wichtige Stärken des Kindes gezielt weiter gefördert werden könnten.
• Entlastung der Elternbeiträge in Kitas (und OGS) auf 37.000 €
Nach dem Beschluss zum Haushalt 2011 vom 08.12.2010 (V/0893/2010) wird zu Beginn des
Kindergartenjahres 2011/2012 zum 1. August 2011 die erste Einkommensgruppe der Eltern-
beiträge für Kitas von 25.000 € auf 37.000 € angehoben. Damit werden Eltern bis zu einem
Einkommen von 37.000€ von den Elternbeiträgen freigestellt. Dies ist ein wichtiger Beitrag
dazu, alle Kinder, insbesondere die Kinder aus bildungsfernen Familien, zu erreichen.
3.1.3 Gesundes Aufwachsen – gesunde Kinder
Gesundheitsprävention ist Armutsprävention. Eine stabile psychische und physische Ge-
sundheit ist Grundvoraussetzung dafür, dass Kinder sich gut entwickeln. Eine gesunde Er-
nährung und ausreichend Bewegung von Anfang an sind von großer Bedeutung für die wei-
tere Gesundheitsentwicklung im Laufe eines Lebens, da die in der Kindheit angelernten Mus-
ter oftmals lebenslang prägen. Gerade bei Kindern mit niedrigeren sozioökonomischen Sta-
tus lässt sich ein vergleichsweise ungünstiges Ernährungsverhalten feststellen (BZgA 2008).
Aber auch im Hinblick auf den Gesundheitszustand insgesamt sind Kinder aus einkommens-
schwachen Familien oftmals benachteiligt. Nach den Ergebnissen des 13. Kinder- und Ju-
gendberichts weisen Kinder aus diesen Statusgruppen häufiger psychische Verhaltensauffäl-
ligkeiten und Entwicklungsstörungen auf. Diese Auffälligkeiten werden häufig erst (zu spät)
14
mit dem Schuleintritt erkannt. So belegen die Schuleingangsuntersuchungen des Gesund-
heitsamtes der Stadt Münster auch, dass Kinder aus ressourcenarmen Familien in verschie-
denen Entwicklungs- oder Gesundheitsbereichen eher Defizite und einen erhöhten Förder-
bedarf aufweisen.
Von besonderer Bedeutung sind hier neben der Familie die öffentlichen Angebote der Kin-
der- und Jugendhilfe und Gesundheitshilfe, die das Aufwachsen von Kindern begleiten und
unterstützen und sich dabei an deren Lebenswelt orientieren. Vernetztes Arbeiten mit den in
diesen Feldern unterstützend tätigen Institutionen und Akteuren hilft Kindern, ihren individu-
ellen Möglichkeiten entsprechend erfolgreiche Entwicklungen nehmen zu können.
Die Begleitung, Unterstützung und Förderung insbesondere der Kinder mit besonderen Be-
dürfnissen für eine gesunde Entwicklung und die notwendige Unterstützung ihrer Eltern ist
daher umfassend und nicht in Alleinzuständigkeit einzelner Bereiche zu sehen. Wichtige
Weichen für eine gesunde Entwicklung müssen daher im Zusammenwirken der beteiligten
Professionen und möglichst früh gestellt werden.
• U-Untersuchungen
Für die gesunde Entwicklung eines Kindes sind die Früherkennungsuntersuchungen (FEU)
besonders wichtig, um die kindliche Entwicklung zu beobachten und Probleme wie z.B. Er-
krankungen oder Entwicklungsstörungen so früh wie möglich zu erkennen und erfolgreich zu
behandeln. Früherkennungsuntersuchungen für Kinder von 0 bis 6 Jahren laufen unter den
Abkürzungen "U1" bis "U9". Eventuelle Fehlentwicklungen können so frühzeitig erfasst und
behandelt werden. Weil sie so wichtig sind, gilt in Nordrhein-Westfalen eine Meldepflicht für
Früherkennungsuntersuchungen. Die Ärzte teilen dem Landesinstitut für Gesundheit und
Arbeit (LIGA) mit, welche Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen ha-
ben. Eltern, die mit ihren Kindern einen Termin einer "U-Untersuchung" verpasst haben,
werden daraufhin von dem Landesinstitut an den wichtigen Arztbesuch erinnert. Erst wenn
dann immer noch keine Reaktion erfolgt, tritt die nordrhein-westfälische Verordnung zur Da-
tenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen (UTeilnahmeDatVO) in
Kraft. Die UTeilnahme DatVO regelt vor allem das Meldeverfahren durchgeführter Früher-
kennungsuntersuchungen von der U5 (sechster bis siebter Lebensmonat) bis einschließlich
U9 (ca. fünf Jahre) zwischen den Meldebehörden, dem Landesinstitut für Gesundheit und
Arbeit (LIGA), den Kinderärzten und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien .
Die Gründe für die Versäumnisse können vielfältig und akzeptabel sein. Wichtig ist hierbei
immer die persönliche Kontaktaufnahme zu den Eltern. Nach Ermittlung der Kinder, die an
einer Früherkennungsuntersuchung nicht teilgenommen haben, erhalten die Personensor-
geberechtigten zur Erinnerung einen Brief durch das LIGA. Wird die Untersuchung nicht
nachgeholt, informiert das LIGA ca. 4 Wochen nach der Erinnerung das zuständige Jugend-
amt und übermittelt die Daten dieser Kinder. Die öffentliche Jugendhilfe prüft dann in eigener
Zuständigkeit, „ob gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes
vorliegen“.
Die Ziele der Überprüfung sind:
• Die Bereitschaft der Sorgeberechtigten zur Teilnah me des Kindes an der FEU zu för-
dern.
• Die Abklärung möglicher Hilfebedarfe vorzunehmen.
• Bei Hinweisen auf Gefährdungen eine Risikoeinschät zung vornehmen und notwendige
Hilfen bzw. Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Soweit Sorgeberechtigte jede Kontaktaufnahme oder Kooperation mit dem Kommunalen
Sozialdienst verweigern oder diese aus sonstigen Gründen nicht möglich ist und keine ein-
deutig entlastenden Hinweise vorliegen, ist ggf. das Familiengericht einzuschalten.
15
Wenn seitens der Familie kein Krankenversicherungsverhältnis für ein gemeldetes Kind im
Rahmen der FEU besteht, können die Kosten über das Amt für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien abgerechnet werden. Ein entsprechender Ablauf für Kinder in Flüchtlingseinrichtungen
erfolgt durch das Gesundheitsamt der Stadt Münster .
Insgesamt ist festzustellen, dass das Verfahren zu den Früherkennungsuntersuchungen da-
zu beiträgt, dass Risiken und gesundheitliche Belastungen eines Kindes frühzeitiger erkannt
werden können. Interessant wäre es bezüglich der Inanspruchnahme der U-Untersuchungen
in den kommenden Jahren über die Schuleingangsuntersuchung eine Sonderauswertung
vorzunehmen. Optimierungswürdig ist dabei die verbindliche Kooperation und systematische
Vernetzung zum Gesundheitssystem, insbesondere zu den Kinderärzten.
• Weiterentwicklung des Projekts „Beratungsangebote von Hebammen und der
Beratungsstelle Frühe Hilfen in Familienzentren“
Für eine erfolgreiche Prävention und Gesundheitsförderung bieten in besonderer Weise die
Zusammenarbeit von Familienzentren mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst gute Voraus-
setzungen. Über die vertraute Umgebung der Kita werden auch die Mütter und Väter er-
reicht, die sonst im öffentlichen Raum kaum in Erscheinung treten und deshalb auch durch
übliche Beratungsangebote nicht erreicht werden. Die Förderung von Kindern und die Un-
terstützung der Familien können hier Hand in Hand entwickelt und gestaltet werden. Kinder-
tageseinrichtungen / Familienzentren als Knotenpunkte eines Familien unterstützenden
Netzwerkes verfügen über die notwendige Nähe zu Kindern und Familien und können Risi-
kosituationen, Störungen der Entwicklung und Unterstützungsbedarfe frühzeitig wahrnehmen
und darauf reagieren.
Erweiterung des Konzepts auf die Bezirke West (Stadtteil Gievenbeck) und Südost (Stadtteil
Angelmodde)
Seit Januar 2007 geht das Gesundheitsamt der Stadt Münster neue Wege der Gesund-
heitsförderung. Die flächendeckend vorhandenen und zunehmend unter dreijährige Kinder
aufnehmenden Kindertageseinrichtungen / Familienzentren bieten optimale Möglichkei-
ten und einen breiten Zugang, Müttern und Vätern Beratung und Unterstützung zu frühkindli-
chen Gesundheitsthematiken basisnah anzubieten.
Bislang wurden in Familienzentren der Stadtteile Kinderhaus, Coerde, Berg Fidel und
Hiltrup-West einmal wöchentlich Sprechstunden durch erfahrene Hebammen angeboten.
Grundsätzlich bestehen dabei enge Kooperationen mit den Kinder- und Frauenärzten/-innen,
den Geburtskliniken, den Beratungseinrichtungen vor Ort, anderen Diensten des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien oder Trägern der freien Jugendhilfe und den Fachabteilun-
gen des Gesundheitsamtes, insbesondere der Beratungsstelle Frühe Hilfen.
In den vergangenen drei Jahren konnten so über 3000 Beratungsgespräche geführt werden.
Themen waren vor allem Vorsorgen für Mütter und Kinder, Impfungen, Erkrankungen, ge-
sunde Ernährung, Familienplanung, Unfallprävention im Haushalt und Erziehungsfragen.
Auch sensible Themen, wie Gewalt in der Beziehung, Drogenprobleme oder Probleme mit
Behörden wurden in diesem Rahmen angesprochen.
Die ganzheitlichen Beratungs- u. Betreuungsangebote der Beratungsstelle Frühe Hilfen wer-
den seit Beginn des Kindergartenjahres 2010 /2011 intensiver mit Angeboten im Zusam-
menhang mit der (Früh-)Erkennung sowie Frühförderung / Entwicklungsförderung von Kin-
dern / Jugendlichen verknüpft. Die Kombination der Beratungsangebote von Hebammen und
der Beratungsstelle Frühe Hilfen in Kindertageseinrichtungen / Familienzentren in Form re-
gelmäßiger Sprechstunden ist gerade für besonders belastete Familien mit umfangreichem
Unterstützungsbedarf eine aussichtsreiche Form der Unterstützung, insbesondere, weil ih-
nen damit ein unkomplizierter Zugang zu relevanten Hilfen geboten wird. Darüber hinaus
profitieren auch die Kitas /Familienzentren in ihrer täglichen Arbeit vom know-how der He-
bammen und der Beratungsstelle für frühe Hilfen. Die interdisziplinäre Kooperation auf loka-
16
ler Ebene wird gefördert und vernetzt. Zielgruppen sind insbesondere Kinder, die an einer
chronischen Krankheit oder Behinderung leiden bzw. von Behinderung bedroht sind sowie
Kinder, die aufgrund medizinischer und/oder psychosozialer Fragestellungen bzw. Belastun-
gen in besonderer Weise fortlaufender Beobachtung und Unterstützung bedürfen. Das An-
gebot der Beratungsstelle Frühe Hilfen wird zusammen mit der bereits vorhandenen Bera-
tung der Hebammen zunächst einmal monatlich in vier Familienzentren angeboten, die be-
reits über die Hebammensprechstunden über entsprechende Zugänge verfügen.
Ein Ausbau der Sprechstunden der Hebammen in Familienzentren wurde im September
2010 in den Bezirken West (hier: Gievenbeck im Verbund der Kita Gescherweg der Outlaw
gGmbH, der Städt. Kita Am Gievenbach und der Städt. Kita Legdenweg) und Südost (hier:
Angelmodde, Familienzentrum Kath. Kita St. Bernhard) realisiert. Darüber hinaus ist pro-
zesshaft die Einbindung weiterer Akteure im Sozialraum (medizinische und therapeutische
Versorger, Sprachheilambulanz, Bildungs-Angebote usw.) anzustreben.
Ausbau der Präventionskette für Kinder ab dem 1. Lebensjahr mit aufsuchenden Sozialme-
dizinischen Assistenten bzw. Kinderkrankenschwestern (NEU)
Hierzu ist der Einsatz von Sozialmedizinischen Assistentinnen in Kitas vorgesehen. Diese
sollen in Ergänzung bzw. im Anschluss zu den bislang tätigen Kräften wie z. B. den Hebam-
men entsprechende Beratungen und Begleitungen für Eltern von Kindern im Alter von 1 bis 4
Jahren bezüglich Kinderpflege, -ernährung und -erziehung in aufsuchender Form anbieten.
Dabei ist das Ziel die sozialkompensatorische Unterstützung von Familien und Institutionen
bei Problemlagen mit Bezug zur Gesundheit. Versorgungslücken sollen hier in diesem Be-
reich auf Dauer geschlossen werden.
Geplant ist neben der Anbindung im Gesundheitsamt und der individuell abgestimmten Ar-
beit mit den bereits im Gesundheitsamt Tätigen, eine intensive Kooperation mit anderen
städtischen Ämtern, Institutionen in den Stadtteilen, ÄrztInnen, Krankenhäusern und weite-
ren Einrichtungen der pädagogischen, sozialen und medizinischen Versorgung.
• Ernährungsschule in Kitas sowie Fallmanagement „Ernährung in Familien“ in
Ergänzung zu den aufsuchenden Familiengesundheitshilfen
(NEU)
Ein wichtiger Baustein für die Gesundheit ist die Ernährung. Hier geht es zum einen um die
täglichen Mahlzeiten, aber auch um die Qualität der Nahrung und die Auswahl der Nah-
rungsmittel. Sozial benachteiligte Menschen essen tendenziell weniger frisches Obst und
Gemüse, Milchprodukte, Frischfleisch oder fettarme Fleischerzeugnisse. Durch die Vielfalt
der Produktpalette und unterstützt durch Werbebotschaften werden häufig Lebensmittel ge-
kauft, die bereits verarbeitet und vorproduziert wurden, häufig aufgrund der Nährstoffzu-
sammensetzung aber ungesund sind (zuviel Zucker und Fett) und zumeist auch teurer als
einfachere Lebensmittel.
Hier benötigen Familien lebenspraktische Unterstützung, um gesunde und sättigende Mahl-
zeiten mit einem geringen Budget selber herzustellen und um den Umgang mit Fast Food,
Snacks, Süßigkeiten und Limonadengetränken zu lernen bzw. über die Konsequenzen für
die Gesundheit ihrer Kinder informiert zu sein.
Im Projekt „Gesund aufwachsen in … Münster“ wurde bereits eine Ernährungsfachkraft vom
Gesundheitsamt in den Stadtteilen Berg Fidel und Hiltrup-West eingesetzt. In den Kitas und
Grundschulen in den Stadtteilen hat sie dort mit den Kindern gearbeitet und auch bei den
Frauenfrühstückstreffen der Migrantinnen referiert und positive Rückmeldungen erhalten. Die
„Ernährungsschule“ in Kitas wird diesen Ansatz verfolgen, weiter entwickeln und auf an-
dere Stadtteile übertragen.
Ein weiterer Baustein wird das konkrete „ Fallmanagement“ in den Familien sein, wenn
beispielsweise durch den Kommunalen Sozialdienst oder eine Hebamme, Erzieherin in den
Familien diesbezüglich einen Bedarf festgestellt wird. Das Fallmanagement beinhaltet le-
17
benspraktische Unterstützung und Beratung. Nach Analyse des Ernährungsverhaltens wer-
den auch gemeinsame Einkäufe durchgeführt und Wochenpläne für die Mahlzeiten aufge-
stellt, die im Rahmen des Familienbudgets liegen. Nach einer intensiven Einführungsphase
wird der Kontakt zur Familie einmal monatlich zur weiteren Unterstützung und Motivation
aufrecht gehalten.
Die Realisierung erfolgt über die Stundenaufstockung einer Fachkraft im Gesundheitsamt.
• Sprachdiagnostik u. Sprachheiltherapie durch eine Logopädin
Kinder mit medizinisch begründeten Sprachstörungen brauchen eine sprachtherapeutische
Diagnostik und bei entsprechendem Befund eine gezielte Sprachtherapie, da diese nicht
durch Sprachförderung kompensiert bzw. behandelt werden kann.
Die Erfahrung der Erzieherinnen in Kindertagesstätten zeigt, dass viele Eltern, die auf eine
Sprachentwicklungsverzögerung ihres Kindes angesprochen werden, unverzüglich den Weg
zum Kinderarzt suchen, der dann nach einer Diagnostik eine geeignete Therapie verordnet.
Oft gelingt es Eltern aber ohne Unterstützung nicht, diesen Weg zu gehen. Das trifft gerade
in bildungsfernen Familien zu. Den Eltern fehlt häufig das Wissen um die Notwendigkeit ei-
nes schnellen Eingreifens, sie sind mit ihrer allgemeinen Lebenssituation überfordert oder
Sprachbarrieren erschweren zusätzlich die Inanspruchnahme nötiger Hilfen.
Hier soll mit einem weiteren Baustein gegengesteuert werden, indem in der Beratungsstelle
Frühe Hilfen im Gesundheitsamt eine Stelle für eine Logopädin kostenneutral angesiedelt
wird. Diese wird für die in der Beratungsstelle vorgestellten Kinder die notwendige Diagnostik
zum Thema Sprache durchführen. Darüber hinaus wird sie aufsuchend in den Kindertages-
stätten tätig sein, um dort gezielt die Kinder bzw. Familien zu erreichen, die den Weg über
die Regelversorgung beim Kinderarzt nicht schaffen. Hier soll ein Schwerpunkt bei den vier
Kitas gelegt werden, die bereits gemeinsame Sprechstunden von Hebammen mit den Sozi-
alarbeiterinnen der Beratungsstelle für Entwicklungsfragen anbieten. Ziel ist dabei, Kinder
mit Sprachentwicklungsverzögerungen frühzeitig zu erreichen, Eltern dazu anzuhalten, den
Weg zum Kinderarzt einzuschlagen und für die Kinder, die nicht zeitnah genug versorgt wer-
den können, Diagnostik vor Ort anzubieten.
Im zweiten Schritt sollen auch diese Kinder dann beim Kinderarzt vorgestellt werden, wenn
nötig mit pädagogischer Unterstützung. Zudem ist in Ausnahmefällen eine Sprachheilthera-
pie in den Einrichtungen möglich, wenn diese sonst nicht sichergestellt werden kann. Die
Arbeit der Sprachheilambulanz am Gesundheitsamt würde so umstrukturiert, dass die Hono-
rarkräfte, die dort bislang eingesetzt sind, in enger Kooperation mit der Logopädin gezielt die
Kinder betreuen könnten, die sonst keine Therapie bekämen.
• Jährliche ärztliche Untersuchungen in Schwerpunktkitas
Der Kinder- und Gesundheitsdienst des Gesundheitsamtes führt jährlich an rund 80 Kin-
dertageseinrichtungen schulärztliche Untersuchungen von Kindern im letzten Kindergar-
tenjahr durch. In Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird diese
nach dem Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz vorgesehene Aufgabe bedarfsgerecht auch
den Eltern jüngerer Kita-Kinder unterbreitet. Ziel ist es hierbei nicht, ergänzend zu den U-
Untersuchungen jährliche „Reihenuntersuchungen“ aller Kita-Kinder durchzuführen, sondern
- ausgehend von den Erfahrungen der Schuleingangsuntersuchungen - insbesondere die
Kinder in ausgewählten Kitas möglichst früh in den Blick zu nehmen. Diese Untersuchungen
in den sogenannten „Schwerpunktkitas“ tragen dazu bei, belastete Familien und deren Kin-
der noch vor der regulären Schuleingangsuntersuchung zu erreichen und gesundheitliche
Versorgungslücken zu schließen.
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• Gesundes Frühstück in ausgewählten Kitas und Grundschulen (NEU)
Gesunde Ernährung fängt ganz praktisch mit einem gesunden Frühstück an. Da Kinder aus
benachteiligten Familien aus unterschiedlichen Gründen häufig ein gesundes Frühstück zu
Hause nicht erhalten, ist ein gesundes und gemeinsames Frühstück für alle Kinder in einer
Kita oder Grundschule inzwischen vielerorts ein bedarfsgerechtes Angebot, damit Kinder
gesund in den Tag starten können.
In einigen Kitas wird daher unabhängig vom Elternhaus bereits ein gemeinsames gesundes
Frühstück angeboten. Ein solches Frühstück muss vom Grundsatz von den Eltern extra be-
zahlt werden. Die Kosten für ein tägliches Angebot betragen ca. 20 € pro Kind und Monat -
also ca. 240 € pro Kind und Jahr.
Das Frühstücksangebot in der Kita oder Grundschule ist Kindern aus finanzschwachen Fa-
milien damit oft nicht zugänglich. Deshalb sind Finanzierungen mit Unterstützung von Spon-
soren oder anderen Drittmittel erforderlich und müssen mühevoll eingeworben werden und
versprechen oftmals wenig Kontinuität.
• Bewegung u. gesundheitliche Aufklärung als integrativer Bestandteil der kinder-
pädagogischen Arbeit und des Ferienprogramms
(NEU)
Das Kinderbüro des Amts für Kinder, Jugendliche und Familien führt in den Schulferien
verschiedene zentrale, stadtteilübergreifende Angebote für Kinder durch. Kinder benötigen
Raum, Zeit und Gelegenheiten für altersgerechte Bewegung, für körperlichen Ausdruck so-
wie für Rückzug, Ruhe und Entspannung.
Deshalb hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien neben bewegungsfördernden und
entspannenden Komponenten im Jahr 2010 auch die gesundheitliche Aufklärung bezüglich
gesunder, kindgerechter Ernährung in der kinderpädagogischen Arbeit mit aufgenommen. Im
Internationalen Kindercamp, in Atlantis und bei den „Bewegten Kids“ finden seitdem regel-
mäßig Angebote zur Aufklärung und Förderung von Bewegung und gesunder Ernährung
(sportliche Angebote, Klettertraining, gesunde Fitnesskost, praktischer Umgang mit Lebens-
mitteln) statt. Zudem werden durch das Kinderbüro Projekte in Schulen durchgeführt, die
Bewegungsförderung zum Inhalt haben.
3.1.4 Bildung ermöglichen – Leben lernen
Kinderarmut geht häufig einher mit Bildungsarmut. Bildung verstanden als der Erwerb von
Wissen, sozialen Kompetenzen sowie geistigen und kulturellen Fähigkeiten. Bildung eröffnet
Lebenschancen und ist Voraussetzung für Chancengerechtigkeit. Die frühe Förderung im
Elternhaus, der Besuch einer Kindertageseinrichtung und der gelungene Übergang in die
Grundschule sind wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilhabe am Leben. Des-
halb gilt es, soziale oder herkunftsbedingte Nachteile durch gezielte Maßnahmen oder För-
derprogramme auszugleichen, damit Kinder so unterstützt werden, dass sie ihre individuellen
Potenziale voll entfalten können und schwierige Bildungsverläufe vermieden werden.
• Verbindliche Gestaltung des Übergangs Kita und Grundschule
Die individuelle Förderung des Kindes von der Kita in die Schule ist anschlussfähig und kon-
tinuierlich zu gestalten. Eine intensive Elternarbeit ist hierbei Voraussetzung. Um den Über-
gang von der Kita in die Grundschule verbindlicher zu gestalten, gibt es erste Ansätze in
Münster. Diese bedürfen jedoch der Weiterentwicklung und verlangen nach abgestimmten
Strukturen und Konzepten im Sinne einer nachhaltigen Implementierung.
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Arbeitsgemeinschaft Kooperation Übergang Kita und Grundschule
Die aus Fachleuten des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, des Amtes für Schule
und Weiterbildung und aus Fachkräften des Kita- und Schulbereichs bestehende „AG Ko-
operation Kita – Grundschule“ greift bereits bestehende Kooperationselemente auf und
entwickelt diese weiter mit dem Ziel, gelingende Übergänge für die Kinder vom Elementar- in
den Primarbereich zu schaffen.
An der landesweiten Erprobung der „Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis
10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-
Westfalen" (Bildungs-Grundsätze - BiG
) sind in Münster die Michaelschule und die Kath.
Kita St. Michael 2 (Familienzentrum) in Gievenbeck in enger Kooperation mit dem Fa-
milienzentrumsverbund Toppheide (Städt. Kita Legdenweg, Städt. Kita Am Gievenbach
und Outlaw-Kita Gescherweg) direkt beteiligt. Diese Erprobung wird durch die Projektgruppe
„Erprobung der Grundsätze zur Bildungsförderung in Münster“ (Projektgruppe BiG) durchge-
führt. Zu der „Projektgruppe BiG“ gehören die vorgenannten an der Erprobung beteiligten
Gievenbecker Institutionen sowie Mitglieder der „AG Kooperation Kita – Grundschule“.
Die „Projektgruppe BiG“ hat im Januar 2001 eine ganztägige Arbeitstagung zu den BiG
durchgeführt und trifft sich seitdem monatlich, um die Zusammenarbeit der beteiligten Kitas
und der Schule konkret und nachhaltig auszubauen, dabei steht ein guter Übergang der Kin-
der von der Kita in die Schule im Vordergrund. Auch wird der Entwurf der Bildungsgrundsät-
ze und schwerpunktmäßig ein darin beschriebener, bestimmter Bildungsbereich in den Blick
genommen und auf seine Eignung für die Praxis hin überprüft. Darüber hinaus sollen auch
Wege zum Transfer der BiG in andere Kitas und Grundschulen Münsters gesucht und ge-
funden werden.
Schulvorbereitung für Kinder und Eltern
Das Projekt Schulvorbereitung wurde 2009 zwischen der Eichendorffgrundschule und
dem Treffpunkt Waldsiedlung e. V. entwickelt und 2010 auf die Ludgerusgrundschule in
Hiltrup-West übertragen. Beiden Schulstandorten ist gemein, dass sie einen hohen Anteil
von Kindern mit erheblichem Förderbedarf haben. Begleitet und beraten werden alle Schul-
standorte durch erfahrene Kräfte der Eichendorffschule.
Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Schulerfolgschancen von Kindern aus bil-
dungsbenachteiligten Familien, in dem die Kinder frühzeitig vor der Einschulung einen
Schulvorbereitungskurs erhalten und gleichzeitig die Eltern im Rahmen einer „Elternschule“
informiert und gestärkt werden. Das Projekt startet ca. ein halbes Jahr vor dem jeweils
nächsten Einschulungstermin und beinhaltet die konkrete Gestaltung des Übergangs von der
Kindertageseinrichtung zur Grundschule für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien.
Eine gezielte Unterstützung im Hinblick auf ein erfolgreiches Schulleben erfahren Vorschul-
kinder aus den umliegenden Kitas im Schulvorbereitungskurs an drei bis fünf Tagen in der
Woche in der Grundschule vor Beginn des Tagesprogramms der Kitas. Parallel dazu werden
die Eltern im Rahmen eines Schulbegleitkurses informiert. Dieser findet 14-tägig ein halbes
Jahr vor Schulbeginn mit begleitender Kinderbetreuung statt. Den Eltern werden schulische
Inhalte, Arbeitsweisen und Regelwerke vermittelt. Hierdurch sind die Eltern gut informiert und
in der Lage, ihr Kind im Schulalltag zu unterstützen. Durchgeführt werden die Kurse durch
pädagogische Fachkräfte / Lehrkräfte.
Bausteine des Konzeptes sehen im Einzelnen vor Beginn der Schulvorbereitungskurse vor,
dass bei der Schulanmeldung ein ausführliches Elterngespräch geführt wird und intensiv mit
dem Kind gearbeitet wird, um die Stärken des Kindes bzw. noch zu stärkende Bereiche zu
erkennen. Mit Einwilligung der Eltern erfolgt zudem ein intensiver Austausch mit den Erzie-
her/-innen der Kitas über jedes Kind. Die Eltern werden vor Beginn der Schulvorbereitungs-
kurse im Rahmen eines Info-Nachmittags über die Ziele und die geplanten Inhalte des
Schulvorbereitungskurses informiert.
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Erfahrungen an der Eichendorffgrundschule in Angelmodde zeigen, dass die Kinder aus dem
Schulvorbereitungskurs erfolgreich im Anfangsunterricht lernen. Sie knüpfen mit dieser ge-
zielten Förderung im Schulvorbereitungskurs nahtlos nach der Einschulung an das Gelernte
an. Die Eltern wissen um das deutsche Schulsystem und wie sie Unterstützung geben und
finden können.
Modellprojekt Amelsbüren
(NEU)
In Amelsbüren wurde ein Modellprojekt entwickelt, in dem in einer neuen Einrichtung der
Kindertagesbetreuung ( Familienzentrum Städt. Kita Sonnentau ) und der Davertschule
(Offene Ganztagsgrundschule ), mit einem aufeinander abgestimmten Konzept sowohl für
Kinder im Kindergartenalter als auch im Grundschulalter Betreuungs- und Bildungsangebote
in gemeinsamer Kooperation ermöglicht werden sollen. Neben den geschaffenen notwendi-
gen räumlichen Ressourcen ist vor allem die Verzahnung der Angebote der vorschulischen
Tagesbetreuung für Kinder mit den schulischen Angeboten durch die zukünftige räumliche
Nähe neu zu gestalten. Im Gesamtkonzept mit einbezogen ist auch die kath. Kita St. Se-
bastian im Familienzentrumsverbund der Kindertageseinrichtungen.
Das Konzept bietet für den Übergang von Kindertageseinrichtung zur Grundschule neue
Chancen: Schwerpunkt ist besonders die Stärkung der Bildungs- und Erziehungsqualität in
Kita und OGS mit dem Ziel, den Übergang von der Kita zur Grundschule zu verbessern und
gemeinsam zu gestalten. Kinder werden mit Personen, Aktionsstrukturen und Räumen in der
Grundschule, in die sie eingeschult werden, bereits im Vorfeld vertraut gemacht und die
Lernkulturen und Förderangebote in Kindertageseinrichtungen und der Grundschule können
besser aufeinander abgestimmt werden. Darüber hinaus ist die Entwicklung von Bildungs-
partnerschaften angestrebt, die sich aus einer zielgerichteten Zusammenarbeit der Fachkräf-
te in Kita und OGS unter Beteiligung der Grundschule und der Eltern ergeben.
• Förderbedarfe an Grundschulen
Den 45 offenen Ganztagsgrundschulen in Münster steht für die individuelle Förderung der
Schülerinnen und Schüler ein gesondertes kommunales Budget zur Verfügung. Das Förder-
budget dient dem Ausgleich sozialer und individueller Bedürfnisse. Dieses Budget umfasst
seit 2010 mit Beschluss der Vorlage V/0257/2009 einen Betrag in Höhe von insgesamt
197.475 Euro. Die Höhe des Budgets für die einzelne Schule wird nach Indikatoren berech-
net und den Schulen pauschal zur Verfügung gestellt.
Für die Einschätzung der Förderbedarfe wurden gemeinsam von der Schulverwaltung, der
öffentlichen Jugend- und Gesundheitshilfe vier Sozialkriterien zugrunde gelegt:
• Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung
• Anzahl der Freistellung von OGS-Gebühren
• Einschätzung der Schulpsychologischen Beratungsste lle
• Einschätzung der Jugendhilfe; Kommunaler Sozialdie nst.
Somit kann für jede Schule ein Faktor aus dem Sozialpunktwert (und Teilnehmern) gebildet
werden. Die Schulen erhalten entsprechend der Sozialpunktwerte ein entsprechendes Bud-
get für die individuelle Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler oder auch für besondere
Förderangebote in Kleingruppen. Es richtet sich insbesondere an Kinder, die über die regulä-
ren Angebote hinaus einen weiteren individuellen Förderbedarf haben.
Das Förderbudget wird vor allem für Maßnahmen wie beispielsweise Sprach-, Wahrneh-
mungs- und Bewegungsförderung, Gewaltprävention und Konflikttraining sowie für Förde-
rangebote in den Bereichen Lern- Rechtschreibschwäche und Dyskalkulie eingesetzt und
ermöglicht die gezielte Förderung von Kindern, die ohne diese Unterstützung den Anschluss
an den Leistungs- bzw. Entwicklungsstand ihrer Mitschüler nicht bekommen würden.
21
• Weiterentwicklung der Kooperation zwischen Grundschulen und dem Kommuna-
len Sozialdienst (NEU)
Die Kooperation zwischen Grundschulen und Kommunalen Sozialdienst (KSD) wurde in den
vergangenen Jahren systematisch weiter ausgebaut. Die „Vereinbarung über die Zusam-
menarbeit zur Sicherung des Kindeswohls zwischen den Grundschulen im Stadtgebiet
Münster, dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien vom 09.09.2008“ sowie die „Aufgabenschwerpunkte: Ansprechpartner Schule“ vom
03.02.2009 sind Grundlagen für die bisherige Kooperation, die um folgende Bestandteile
erweitert werden soll.
• Informationsaustausch über die Arbeit des KSD sowi e der Grundschule
• Anonyme Fallberatung
• Vierteljährliche Fallkonferenzen in der Grundschul e und im KSD
• Fachkonferenzen für konzeptionelle und strukturell e Themen, Informationen, Beson-
derheiten im Stadtteil
• Mitwirkung an der Entwicklung von Projekten
• Präsenz des KSD vor Ort für Gespräche mit Kindern, Eltern, Lehrkräften bzw. bei El-
ternsprechtagen oder Einschulungsveranstaltungen.
• Sensibilisierung und Aktivierung von Schülerinnen und Schülern zum Thema
Armut
(NEU)
Mit dem Projekt „Die Gesichter der Armut“ wendet sich das Evangelische Jugendzentrum
Hiltrup an Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 8 der Hauptschule Hiltrup, um
Jugendliche insgesamt für das Thema zu sensibilisieren und zu aktivieren. Die Jugendlichen
sollen aufmerksam werden füreinander und für andere Menschen. Ihnen soll vermittelt wer-
den, was es heißt, an der Armutsgrenze zu leben. Darüber hinaus sollen die Schüler/-innen
motiviert werden, aktiv zu werden und gemeinsame Strategien zu entwickeln wie z. B. die
Einrichtung einer Tauschbörse im Stadtteil.
3.2 Strukturelle Maßnahmen
Neben dem Ausbau von Infrastrukturangeboten sowie der Entlastung von Elterngeldbeiträ-
gen sind insbesondere flächendeckend die umfassende Qualifizierung und Sensibilisierung
von Fachkräften zu kindspezifischen Risiken und Folgen von Kinderarmut, das Bürgerschaft-
liche Engagement sowie die Vernetzungsstrukturen zwischen Schule, Jugend- und Gesund-
heitshilfe systematisch zu fördern und strukturell zu verankern.
• Qualifizierung von Fachkräften (NEU)
Qualifizierung von Fachkräften zu Armutsfragen und kindspezifischen Folgen von Armut
Ein wesentlicher Ansatzpunkt um Bedarfslagen von Familien zu erkennen und mit ihnen ins
Gespräch zu kommen sind die im Sozialraum tätigen Fachkräfte. Für spezifische Problemla-
gen und Fragestellungen wie z.B. innerhalb der Elternberatung sind gezielte Qualifizierungen
angezeigt und entsprechende Konzepte zu entwickeln.
Entsprechend der Lebenslagen der Familien vor Ort und der von den Fachkräften formulier-
ten Bedürfnisse soll deshalb ein Konzept für die Qualifizierung und Sensibilisierung im Um-
gang mit Eltern und Kindern, die in Armutssituationen leben, erstellt und sukzessive, begin-
nend mit Kindertageseinrichtungen und Familienzentren, umgesetzt werden. Weitere Qualifi-
22
zierungsangebote werden in einem zweiten Schritt für die pädagogischen Fachkräfte im of-
fenen Ganztag und in der kinderpädagogischen Arbeit entwickelt bzw. umgesetzt.
Integration von Konzepten zur Resilienzförderung (NEU)
Für ihre soziale Entwicklung brauchen Kinder verlässliche, kontinuierliche Beziehungen zu
Erwachsenen und zu anderen Kindern. Das wird unterstützt durch Institutionen, in denen
eine wertschätzende Kultur herrscht, Werte vermittelt werden und Halt gegeben wird. Die
Bedeutung positiver Emotionen für erfolgreiches und nachhaltiges Lernen muss im Ent-
wicklungs- und Bildungsprozess besonders beachtet werden.
Kinder lernen am besten durch eine Umwelt, die sie anregt und durch Unterstützungsange-
bote, die ihre Interessen, ihre Fähigkeiten und ihre Kreativität zur Entfaltung bringen. Das
wird unterstützt durch eine ressourcenorientierte Lernkultur, in der die Potenziale der Kinder
im Mittelpunkt stehen. Dazu gehört, Fähigkeiten, die bisher zu wenig wertgeschätzt oder un-
entdeckt waren, zu entdecken und zu stärken.
Ein Ansatz ist hier das Programm „
ein Konzept zur stärkenorientierten Verhal-
tensförderung, welches die individuellen Fähigkeiten des Kindes fördert und als integrativer
Bestandteil in der Arbeit mit Kindern in Kindertageseinrichtungen, kinderpädagogischen Ein-
richtungen und den Grundschulen sukzessiv umgesetzt werden soll. Dieses psychologische
Modell wurde in Finnland von dem Psychiater Ben Furman und dem Sozialpsychologen Ta-
pani Ahola und den Sonderschullehrerinnen Sirpa Birn und Tuija Terävä im Kinderzentrum
Keula entwickelt. In Münster gibt es zwei entsprechend geschulte Ausbilder/-innen.
• Ehrenamtliche Unterstützung für benachteiligte Kinder
In Münster existieren zahlreiche verschiedene Initiativen von Ehrenamtlichen, die sich in ih-
rer Freizeit engagieren und dabei wertvolle Unterstützung für Kinder und Familien leisten.
Von dem Bereitstellen von Frühstücksangeboten in Kitas und Schulen über Lesepatenschaf-
ten bis hin zu Hausaufgabenhilfen zeichnet sich dieses ehrenamtliche Engagement Einzel-
ner oder von Gruppen aus. Die jeweiligen Initiativen sind häufig nicht institutionalisiert, so
dass sie an dieser Stelle nicht aufgeführt werden. Wichtig ist aber an diese Stelle der Hin-
weis, dass jede Hilfe im Alltag insbesondere benachteiligten Kindern eine wertvolle Beglei-
tung sein kann und sich in konkreten Unterstützungsleistungen äußert.
Mitmachpaten
Das Projekt Mitmachpaten ist die ergänzende Säule zu den finanziellen Fördermöglichkeiten
der Stiftung Mitmachkinder . Das Projekt Mitmachpaten wurde Ende 2010 gestartet und
wird von der FreiwilligenAgentur Münster koordiniert. Ehrenamtliche Mitmachpaten über-
nehmen für Kinder aus Familien mit Armutsrisiken Verantwortung auf Zeit. Ebenso wie bei
der Stiftung Mitmachkinder steht im Vordergrund, den Kindern im Alter von ca. 5 bis 14 Jah-
ren gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten zu erschließen, sie individuell zu fördern und in
ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken. So können Mitmachpaten den Kindern bei-
spielsweise Fahrrad fahren beibringen, sie zum Musik- oder Sportunterricht begleiten oder
einfach nur mit ihnen die Stadt, den Stadtteil erkunden.
Das Projekt wird aus Drittmitteln finanziert und ist zunächst bis Ende 2011 befristet. Perspek-
tivisch sind die Vernetzung aller Patenprojekte in Münster sowie der Aufbau einer Internet-
plattform angestrebt.
Familienpaten
Das Modellprojekt „Familienpatenschaften“ des Caritasverbandes ist ein niedrigschwelli-
ges Unterstützungsangebot für Familien bei der Bewältigung alltäglicher Belastungen. Vie-
len Familien fehlt heute das soziale Netz aus Großeltern, Freunden und Nachbarn Die le-
benspraktische Begleitung von Familien vor Ort führt zu einer präventiven Stärkung. Die im
Konzept des Caritasverbandes vorgesehene Zielgruppe und die im Basisbereich angesiedel-
23
ten Aufgaben (Einkaufen, Freizeitgestaltung mit den Kindern, Begleitung bei Behördengän-
gen etc.) lassen sich gut mit „altes Nachbarschaftsprinzip“ bzw. „Freundes- oder Familienun-
terstützung“ beschreiben. Das Angebot wird mit geschulten Ehrenamtlichen realisiert.
Projekt Neuland
Das „ Projekt Neuland“ vom SKF Münster beinhaltet die ehrenamtliche Begleitung von Kin-
dern und Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte, die häusliche Gewalt erlebt haben und
mit ihren Müttern in einem Frauenhaus waren. Die Kinder und Jugendlichen sind i. d. R. zwi-
schen zwei und 18 Jahre alt und werden von Ehrenamtlichen Paten nach ihrem Auszug aus
dem Frauenhaus auf ihrem Weg in ein neues Leben begleitet und unterstützt. Ziel ist es, die
Spirale der häuslichen Gewalt zu durchbrechen und die Kinder und Jugendlichen darin zu
stärken von Anfang an eine positive Freizeitgestaltung aufzunehmen, damit sie sich gut in ihr
neues Umfeld integrieren können.
• Auf- und Ausbau von Vernetzungsstrukturen
Der Aus- und Aufbau von verlässlichen Netzwerkstrukturen früher Hilfen stellt aufgrund der
Fülle der unterschiedlichen Professionen aus unterschiedlichen Leistungssegmenten eine
Herausforderung dar. Oft werden fachliche Arbeitsansätze als klar voneinander abgegrenzte
Aufgabenstellungen definiert. Im Rahmen von frühen Hilfen und Präventionsketten sind auf-
einander abgestimmte Hilfesysteme und Leistungen von den vor Ort tätigen Fachkräften der
Schwangerschaftsberatung, der Kinderärzte, der Kindertageseinrichtungen und Schulen, der
Erziehungsberatungsstellen und der Familienbildung und vielen weiteren Akteuren unab-
dingbar. In der Entwicklungs- und Erprobungsphase hat das Modellprojekt „Soziale Früh-
warnsysteme in Nordrhein-Westfalen (2001 - 2004)“ gezeigt, das verlässliche und berechen-
bare Kooperationen von Fachkräften der öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Ju-
gendhilfe, des Gesundheitssystems und von anderen familienbezogenen Dienstleistern ei-
nen wichtigen Beitrag dazu leisten, riskante Lebenssituationen bei Kindern und Familien und
in einem Sozialraum frühzeitiger wahrzunehmen, zu beurteilen und entsprechend zu han-
deln. Grundsätzlich sind vor diesem Hintergrund Vernetzungsgremien auf operativer und
strategischer Ebene zu definieren.
Im Sozialraum
Sozialen Angeboten im Stadtteil kommt die Rolle einer außerfamiliären präventiven Soziali-
sationsergänzung zu. Die Vernetzung und der regelmäßige Austausch zwischen den im
Stadtteil tätigen Professionen sind deshalb für die Einschätzung von Problemlagen und die
Umsetzung von gezielten Angeboten früher Hilfen im Sozialraum von zentraler Wichtigkeit.
Die nahezu flächendeckend vorhandenen Stadtteilarbeitskreise in Münster bieten hier eine
hervorragende Plattform. Eine systematische Vernetzung und ein gezielter Austausch er-
möglichen eine schnelle Vermittlung und frühzeitige Intervention zur Vermeidung von Folge-
problemen. Im Sinne von stadtteilorientierten Verantwortungsgemeinschaften spielen hierbei
die Bestandsaufnahme von Angeboten früher Hilfen sowie die Bildung von Erziehungspart-
nerschaften nach dem Vorbild des Stadtteilarbeitskreises Gievenbeck eine große Rolle. So
hat der Stadtteilarbeitskreis Gievenbeck einen sogenannten „Beratungs-Verbund“ gebildet,
indem sich die beteiligten Beratungseinrichtungen verpflichtet haben sich gegenseitig inten-
siv und regelmäßig über ihre Angebote und Unterstützungsleistungen zu informieren. Inner-
halb dieses Verbundes werden die Hilfesuchenden entsprechend ihres Anliegens direkt und
persönlich an die jeweils zuständige Einrichtung vermittelt. Anlass hierfür war, dass vielen
Familien die unterschiedlichen Leistungsbereiche der Stadtteileinrichtungen in der Regel
nicht bekannt sind und sie sich häufig an die Einrichtung mit der für sie niedrigsten Hemm-
schwelle wenden. Die Einrichtungen, die von Kindern, Jugendlichen und Eltern aufgesucht
werden, können sich mit speziellen Anfragen eines Klienten an jede/n Mitarbeiter/in aus dem
Verbund wenden ohne wissen zu müssen, ob sie tatsächlich die richtige Beratungsadresse
ist.
24
Ausbau der Präventionsnetzwerke durch Stadtteilkoordinatoren
Nach den guten Erfahrungen mit dem modellhaften Präventionsprojekt im Stadtteil Coer-
de (Träger: VSE e.V.), das seit 2007 präventive Angebote stadtteilorientiert vernetzt und
niederschwellige Zugänge regelt, soll nun auch für die Stadtteile Gremmendorf / Angel-
modde, Berg Fidel und Gievenbeck ein speziell auf den Sozialraum abgestimmtes Präven-
tionskonzept eingeführt werden. Zielgruppe sind zunächst alle Familien im Stadtteil mit Kin-
dern im Alter von 0 bis 6 Jahren bzw. bis zum Übergang in die Grundschule. Beteiligt sind
alle Einrichtungen, die mit Familien arbeiten, die im Stadtteil arbeitenden Gremien, Arbeits-
kreise und engagierte Bürger und Bürgerinnen. Der Aufgabenbereich umfasst die Erleichte-
rung der Zugänge zu den Angeboten der Familienzentren für besonders bedürftige Mütter
und Familien, die Verbesserung der Zugänge zu bereits im Stadtteil vorhandenen Angebo-
ten, die Kooperation mit der Gesundheitshilfe, dem Kommunalen Sozialdienst und den Kin-
dertagesstätten, um im Einzelfall den Kontakt zu einer Familie zu begleiten oder über die
Kontinuität der Bezugsperson zu erleichtern sowie auch die Koordination und Vernetzung
der Arbeitskreise und Fachkräfte im Stadtteil, um verbindliche Präventionsstrukturen zu erar-
beiten und Angebotslücken von frühen, niedrigschwelligen Hilfen zu schließen.
In Berg Fidel soll ein stadtteilspezifisches Konzept durch die Beratungsstelle Südviertel e.
V. Münster umgesetzt werden; für Gremmendorf / Angelmodde soll dies die Diakonie Bil-
dungs- und Beratungszentrum Münster, Kinder-, Jugend- und Familiendienste“ über-
nehmen. Im Bezirk West soll die Stadtteilkoordination vom Caritasverband für die Stadt
Münster e.V. durchgeführt werden.
Erste Kurzkonzepte von den Trägern sind in der Anlage 2 beigefügt. Diese werden bei Auf-
nahme der Tätigkeit mit den Akteuren vor Ort und an den sozialräumlichen Bedürfnissen und
Erfordernissen ausdifferenziert und weiter entwickelt.
Das Präventionsprojekt in Coerde hat gezeigt, dass durch die aufsuchende Ansprache und
die stadtteilorientierten Angebote viele Familien, die bisher vorhandene Hilfen nicht oder nur
unzureichend genutzt haben mit gezielten Informationen in den Bereichen Erziehung, Ge-
sundheit und Vorsorge frühzeitiger erreicht werden können und eher Beratung und weiterfüh-
rende Angebote in Anspruch nehmen.
Perspektivisch ist geplant, dass für die Stadtteilkoordinatoren ein gemeinsamer Qualitätszir-
kel eingerichtet wird, der den fachlichen Austausch untereinander ermöglicht und in dem
gemeinsame Evaluationsgrundlagen und Qualitätsstandards entwickelt werden können.
Auf Verwaltungsebene
Jugend-, Gesundheits-, Schul- und Sozialverwaltung sind im Interesse einer gezielten Ar-
mutsprävention bei Kindern dazu gehalten, ihre fachlichen Kompetenzen zu bündeln und
ihre Leistungen aufeinander abzustimmen. Das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen
Armutsprävention in Münster hat aufgezeigt, dass im Interesse der Kinder mit Armutsrisiko
diese Aufgabe als Querschnittsthema zu etablieren ist.
Vor diesem Hintergrund soll die Zusammenarbeit der verschiedenen Fachämter mit verbind-
lichen Strukturen hinterlegt werden. Das bedeutet, dass in einem regelmäßigen Turnus z. B.
im Rahmen von Quartalsgesprächen mit rotierenden Verantwortlichkeiten entsprechende
Gesprächstermine anberaumt werden mit dem Ziel:
• das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutspr ävention in Münster zu be-
gleiten und weiter zu entwickeln,
• gemeinsame „Schnittstellenthemen“ und Herausforder ungen auszuloten und
• neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis ausz utauschen - auch als Grundlage
für
• die Standortbestimmung und weitere Maßnahmenplanun g.
25
3.3 Berichtswesen
Frühe Hilfen und Präventionsstrategien sind grundsätzlich langfristig angelegt und erst nach
einigen Jahren in ihrer Wirkung nachzuvollziehen. Über den Verlauf, die Inanspruchnahme
und Effekte der aufgeführten Maßnahmen wird eine Begleitgruppe aus Gesundheitshilfe,
Schulverwaltung, Soziales und Jugendhilfe eingerichtet, so dass auch zwischen den Be-
richtszeiträumen die Wirksamkeit der Angebote erörtert und diese ggf. korrigiert werden kön-
nen.
Um über das gesamte „Maßnahmenpaket“ einer kindbezogenen Armutsprävention in Müns-
ter zu berichten, wird zunächst ein angemessener Zeitraum von zwei Jahren in Betracht ge-
zogen, so dass 2013 über die Wirkung der Maßnahmen bzw. eingesetzten Programme ein
Gesamtbericht erfolgen soll, um auf dieser Grundlage das Maßnahmenprogramm einer
kindbezogenen Armutsprävention bewerten und weiter entwickeln zu können.
4. Ausblick
Bei dem vorgelegten Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in
Münster handelt es sich nicht um einen abschließenden Maßnahmenkatalog. Vielmehr sind
die zunächst wichtigsten Handlungsbedarfe dargestellt, um Kinder mit Armutsrisiko so früh
wie möglich zu erreichen und zu fördern.
Die jeweiligen Maßnahmen und Präventionsketten sind kontinuierlich im Zusammenspiel von
Jugend- und Gesundheitshilfe, Schule und Soziales weiter zu entwickeln und müssen sich
alltagsnah und alltagstauglich mit konkreten Unterstützungsmaßnahmen an die (sich verän-
dernden) Lebens- und Problemlagen von Kindern mit Armutsrisiko orientieren.
In diesem Zusammenhang ist bei der Weiterentwicklung einer kindbezogenen Armutsprä-
vention in Münster auch das neue Bundeskinderschutzgesetz, welches zum 1. Januar 2012
in Kraft treten soll, mit einzubeziehen. Das Bundeskinderschutzgesetz soll die rechtliche Vor-
aussetzung dafür schaffen, niedrigschwellige Hilfeangebote für Familien vor und nach der
Geburt sowie in den ersten Lebensjahren eines Kindes flächendeckend einzuführen oder zu
verstetigen und verpflichtet zu einer systematischen Vernetzung früher Hilfen. Die Schwan-
gerschaft sowie die ersten drei Lebensjahre stehen im Mittelpunkt der „Frühen Hilfen“. Für
den Einsatz von Familienhebammen sollen ab 2012 bundesweit 120 Millionen Euro zur Ver-
fügung gestellt werden.
Erfolgreiche Maßnahmen sollen dabei perspektivisch vermehrt in Regelsysteme überführt
werden, um so mehr Kontinuität und Verlässlichkeit für Eltern und Kinder zu schaffen. Hier
gilt es auch, längerfristige Finanzierungsmodelle zu prüfen, die eine Erfolgskontrolle für Akti-
vitäten, die Armutsfolgen bei Kindern verhindern soll, erst ermöglicht.
Insgesamt kommt bei der Weiterentwicklung einer kindbezogenen Armutsprävention in
Münster der Vernetzung der unterschiedlichen Akteure auf operativer und strategischer Ebe-
ne eine bedeutende Rolle zu, um dauerhafte Verantwortungsgemeinschaften im Sinne einer
umfassenden Familienbegleitung und Erziehungspartnerschaft zu bilden und um Präventi-
onsketten Lebensphasen begleitend kontinuierlich weiter auszubauen.
Hierbei sind auch weiterführende Maßnahmen hinsichtlich der Betreuungsketten, der indivi-
duellen Förderung und des Übergangsmanagements von der Grundschule in die weiterfüh-
rende Schule und schließlich in den Beruf im Rahmen einer gemeinsamen Schulent-
wicklungs- und Jugendhilfeplanung zu entwickeln bzw. zu optimieren.
Anlage 2
Kurzkonzepte Ausbau der Präventionsnetzwerke
durch Stadtteilkoordinatoren
1. Fach- und Koordinationsstelle Frühe Hilfen in Mü nster-Hiltrup, Berg Fidel;
Beratungsstelle Südviertel e.V.
2. Stadtteilkoordination „Frühe Hilfen gegen Kinder armut in Münster-Südost,
Gremmendorf / Angelmodde; Diakonie Münster Beratungs- und BildungsCentrum
3. Stadtteilkoordination Frühe Hilfen in Münster-We st; Gievenbeck; Caritasver-
band für die Stadt Münster e.V.
Fach- und Koordinationsstelle
Frühe Hilfen in Berg Fidel
(Anlage 2)
Frühe Hilfen sind das Angebot oder die Vermittlung entwicklungs psychologisch
fundierter Hilfen für Schwangere und Eltern mit Kin dern von 0 bis 3 Jahren. Eltern
sollen befähigt werden, das für das Aufwachsen der Kinder notwendige
Erziehungsverhalten zu erlernen und ihre Bindungs- und Beziehungsgestaltung auf die
elementaren Bedürfnisse von Säuglingen und Kleinkind ern abzustimmen. Ziel ist es,
Gefährdungen für die frühkindliche Entwicklung der Kinder rechtzeitig zu erkennen
und abzumildern sowie eine positive Entwicklung des Kindes zu fördern.
In Münster existieren vielfältige Einrichtungen und Angebote Früher Hilfen. Dazu
gehört die Arbeit der Frauenärzte und (Familien-)he bammen, Geburtsvorberei-
tungskurse, Kinderärzte, Kinderkliniken, Schwangers chaftsberatungsstellen, die
Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kindes- un d Jugendalter (Frühförderung),
Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Erziehun gsberatungsstellen etc.
Unterschiedliche Finanzierungs- und Systemlogiken z wischen Jugendhilfe und
Gesundheitswesen verursachen im Feld der Frühen Hil fen oftmals mangelnde
Kenntnisse der bestehenden Angebote und verhindern so deren optimale Nutzung.
Risikomindernd für Entwicklungsverläufe von Kleinki ndern ist die Vernetzung der
bestehenden Angebote. Durch den Aufbau verbindlicher Kooperationsbeziehu ngen
zwischen Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe soll gewährleistet werden, dass
insbesondere Eltern von Kindern in Hochrisikokonste llationen ein frühzeitiger und
systematischer Zugang zu präventiven Eltern-Kind-Angeboten ermöglicht wird.
Im Stadtteil Berg Fidel leben 2009 ca. 5700 Menschen. Der Stadtteil ist ge prägt durch
seine Insellage. Berg Fidel ist ein in sich abgesch lossenes räumliches Gebiet. Den
Stadtteil kennzeichnen eine schmucklose Hochhausbeb auung, Mehrfamilienhäuser
und Einfamilienhäuser.
Angebote sozialer Infrastruktur sind teilweise in Berg Fidel vorhanden oder liegen in
den benachbarten Stadtteilen Hiltrup oder Südvierte l (beispielsweise ist das Clemens
Hospital mit seiner Kinderstation nicht in Berg Fidel, liegt aber in fußläufiger Entfernung
des Stadtteils).
Die Beratungsstelle Südviertel leistet seit 35 Jahre n Beratung und (Frühe) Hilfe für die
Menschen im Südviertel. Die Beratungsstelle Südviertel ist seit 10 Jahren mit zwei
Bausteinen (Projekt ProB im Lorenz Süd und fallbezoge n mit der Grundschule Berg
Fidel) in Berg Fidel vertreten. Kennzeichnend für di esen Träger sind die konsequent
sozialräumliche Arbeitsweise, die präventive und fr ühzeitige Hilfeerbringung
(vergleiche die Konzepte Früher Hilfen für junge Mü tter und JuMP) und die enge
Vernetzung mit anderen Einrichtungen der Jugend- und Gesundheitshilfe im Stadtteil.
Aufgrund der Bedarfe im Stadtteil, der sozialräumlic hen Nähe und unserer
langjährigen Erfahrung im Bereich der Frühen Hilfen legen wir Ihnen hiermit das
Konzept einer Fach- und Koordinierungsstelle Frühe Hilfen in Berg Fidel vor. Die
Angebote des hier vorliegenden Fachkonzeptes richte n sich an alle Bürger/-innen
des Stadtteils, vor allem an Eltern in der Geburtsv orbereitung, Schwangerschaft oder
mit Kindern im Alter von 0-6 Jahren.
Folgende Ziele verfolgt das Projekt:
• Erfassung, Darstellung und Weiterentwicklung von An geboten Früher
Hilfen in Berg Fidel in Kooperation mit den bestehen den Einrichtungen
und Angeboten
• Koordination, Vernetzung und Vermittlung Früher Hilfen in Berg Fidel
• Ausweitung von Erziehungsberatung, Eltern- und Fami lienbildung im
Stadtteil Berg Fidel
• Förderung von Teilhabe- und Gestaltungsmöglichkeite n für die Bürger/-
innen im Stadtteil Berg Fidel durch Quartiersmanagem ent und
Förderung eines positiven Bildes vom Stadtteil in der Öffentlichkeit.
Folgende Angebote und Maßnahmen würden durchgeführt
1. Erhebung bestehender Angebote Früher Hilfen im Stad tteil Berg Fidel in
Kooperationen mit den vor Ort bestehenden Instituti onen (s.o.) und
Arbeitskreisen.
2. Bewertung der aktuellen Situation, Vernetzung fall- und feldbezogener,
bestehender Angebote Frühe Hilfen.
3. Entwicklung von Projekten Frühe Hilfen mit den Koop erationspartnern im
Sozialraum, wie beispielsweise ein Müttercafe, Spra ch- und Erziehungskurse für
Migranten/-innen, eine Angebotsliste bestehender Hilfen…
4. Vernetzung bestehender Hilfen im Südviertel mit Berg Fidel. Schaffung von
Angeboten der Erziehungs-, Eltern und Familienberat ung im Stadtteil (offene
Sprechstunde, Gruppentreffen junger Mütter…). Öffnu ng der Beratungsstelle
Südviertel für Beratungsanliegen der Bürger/-innen aus Berg Fidel (die Buslinie 5
hält nach 2 Stops quasi vor der Tür der Beratungsstelle Südviertel).
5. Öffentlichkeitsarbeit und Hinführung von Ratsuchend en zu Angeboten Früher
Hilfen im Stadtteil Berg Fidel und Südviertel.
Der durchführenden Fachkraft kommt die wichtige Rol le zu, im Stadtteil bekannt,
vernetzt, neutral für alle Bürger/-innen und parteil ich für die Kinder zu agieren. Unsere
Erfahrung als sozialräumlich arbeitende Beratungsste lle stellen wir für die Anbindung
dieser Mitarbeiter/-in und die Qualitätsentwicklung zur Verfügung.
Finanzierung:
Eine ½ Stelle sozialpädagogische Fachkraft mit Anbindung im Stadtteil:
€ 35.000 pro Jahr
Münster, 22.03.11
Felix Braun
Leiter der Beratungsstelle
Anlage 3
Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster
I. Zielgruppenorientierte Maßnahmen
1. Frühe Hilfen - Bindungen stärken
2. Frühe Förderung - Kinder stärken
3. Gesundes Aufwachsen - gesunde Kinder
4. Bildung ermöglichen - Leben lernen
II. Strukturelle Maßnahmen
1. Qualifizierung von Fachkräften
2. Ausbau von Vernetzungsstrukturen
3. Ehrenamtliche Unterstützung
I Zielgruppenorientierte Maßnahmen
1. Frühe Hilfen – Bindungen stärken
Nr. Maßnahme Anmerkungen
Finanzierung Empfehlung der Verwal-
tung: Aufwendungen
2011 - 2013
1 Vernetzung Schwangerschaftsbe-
ratung und Familienbesuche
vgl. S. 6 Maßnahmenprogramm;
Träger:
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien der Stadt Münster
Regelfinanzierung
2 Säuglings- und Kinderpflegekurse
„Was braucht ein Kind?“
vgl. S. 7 Maßnahmenprogramm;
Träger: SeHT e.V.
Finanzierung seit 2006 über die
Jugendstiftung „ Wohn+Stadtbau
3 SAFE – Trainingsprogramm vgl. S. 7 Maßnahmenprogramm;
Träger:
Kinderklinik und Poliklinik
Pädiatrische Psychosomatik und Psy-
chotherapie München in Kooperation
mit der städt. Kita Killingstr. in Müns-
ter Kinderhaus und der Ärztlichen Kin-
derschutzambulanz
Spenden
4 Elternschule vgl. S. 7 Maßnahmenprogramm;
Träger:
Familienbildungsstätte „Haus
der Familie“ und St. Franziskus Hospi-
tal
Regelfinanzierung
5 Familiengutscheine vgl. S. 8 Maßnahmenprogramm;
Träger: alle Familienbildungsstätten in
Münster
Regelfinanzierung
6 Fortführung der Elterntrainingspro-
gramme:
• Präventionsgruppe f. minderjäh-
rige Schwangere
• Starke Eltern – starke Kinder
• Sure start
• Alltagspräsente Erziehungsbera-
tung
vgl. S. 8/ 9 Maßnahmenprogramm;
Träger.
Beratungsstelle Südviertel
e.V. Münster
Träger:
Deutscher Kinderschutzbund
e.V.
Träger:
Haus der Familie; Anna-
Krückmann Haus
Träger:
Erziehungsberatungsstellen in
Münster
Durch Etatbeschluss 2010 grund-
sätzlich gesichert;
Die Erweiterung des Elterntrai-
ningsprogramms „sure start“ in
Berg Fidel in Höhe von 12.000 €
wird aus Spendenmitteln finan-
ziert.
7 „JuMP“ vgl. S. 9 Maßnahmenprogramm
Träger:
Beratungsstelle Südviertel
e. V. Münster
Ab 2011 für 3 Jahre durch Spar-
kassengewinnausschüttung ge-
sichert
8 Veranstaltungsreihe für Eltern
„Was Kinder heute brauchen –
Lebenswelten von Kindern und
Jugendlichen“
vgl. S. 9 Maßnahmenprogramm;
Träger:
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien - Jib
In 2011 u. a. durch Spenden fi-
nanziert
9 Flexible bedarfsorientierte
Sondermaßnahmen
9.1 Niedrigschwelliges Angebot für
Alleinerziehende Mütter u. Väter
vgl. S. 9 Maßnahmenprogramm;
Träger:
noch offen
Durch Spende in 2011 finanziert;
Anschlussfinanzierung durch
Budget 51.1
9.2 Gruppe für psychisch kranke
Eltern
vgl. S. 10 Maßnahmenprogramm;
Träger:
Beratungsstelle Südviertel
e.V. Münster in Kooperation mit dem
Förderkreis Sozialpsychiatrie
Durch Spende in 2011 finanziert;
Anschlussfinanzierung Budget
51.1
9.3 Elternabende für Eltern mit puber-
tierenden Jugendlichen
vgl. S. 10 Maßnahmenprogramm;
Träger:
Caritasverband für die Stadt
Münster e.V.
Durch Spende in 2011 finanziert;
Anschlussfinanzierung Budget
51.1
9.4 Elterngruppe für Eltern mit puber-
tierenden Jugendlichen
vgl. S. 10 Maßnahmenprogramm;
Träger:
Caritasverband für die Stadt
Münster e.V.
Durch Spende in 2011 finanziert;
Anschlussfinanzierung Budget
51.1
9.5 Angebot für gewalttätige Männer in
Ehe u. Partnerschaft
vgl. S. 10 Maßnahmenprogramm;
Träger:
Ev. Beratungsdienste des
Diakonischen Werkes Münster
Durch Spende in 2011 finanziert;
Anschlussfinanzierung Budget
51.1
I Zielgruppenorientierte Maßnahmen
2. Frühe Förderung – Kinder stärken
Nr. Maßnahme Anmerkungen/
Einschätzungen
Finanzierung
Empfehlung der Verwal-
tung: Aufwendungen
2011 - 2013
1 Ausbau von Kindertagesbetreu-
ungsplätzen für unter Dreijährige
vgl. S. 11 Maßnahmenprogramm;
Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien der Stadt Münster
Regelfinanzierung
2
2.1
Schwerpunkt-Kitas „Sprache und
Integration“
Muttersprachliche Sprachförde-
rung
vgl. S. 11/12 Maßnahmenprogramm;
„Offensive Frühe Chancen“ des Bun-
desministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend an 12 Kita- Stand-
orten in Münster
vgl. S. 12/13 Maßnahmenprogramm;
Träger:
Ausgewählte Kitas in Koopera-
tion mit Familienbildungsstätten
Finanzierung über Bundesmittel;
25.000 € pro Kita bis Ende 2014
2.1 Budgetneutrale Umsetzung
durch Amt 51
3 Bildungsdokumentation für jedes
Kind in einer Kita
vgl. S. 13 Maßnahmenprogramm;
Regelfinanzierung
4 Entlastung der Elternbeiträge in
Kitas (und OGS) auf 37.000 €
vgl. S. 13 Maßnahmenprogramm;
Regelfinanzierung
I Zielgruppenorientierte Maßnahmen
3. Gesunde Kindheit – gesundes Aufwachsen
Nr. Maßnahme Anmerkungen/ Einschätzungen Finanzierung
Empfehlung der Ver-
waltung: Aufwendun-
gen 2011 - 2013
1
U-Untersuchungen
• Verfahren 51 und 53
vgl. S. 14 Maßnahmenprogramm;
Träger:
Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien und Gesundheitsamt der Stadt
Münster
Regelfinanzierung
2
2.1
2.2
Weiterentwicklung des Projekts
„Beratungsangebote von He-
bammen und der Beratungs-
stelle Frühe Hilfen“ in Familien-
zentren
Erweiterung des Konzepts auf
die Bezirke West (Gieven-
beck) und Südost (Angelmod-
de)
• Ausbau der Präventionskette
für Kinder ab dem 1. Lebens-
jahr mit Sozialmedizinischen
Assistenten
vgl. S. 15 Maßnahmenprogramm;
Träger:
Gesundheitsamt der Stadt Müns-
ter in Kooperation mit Kitas / Familienzent-
ren
vgl. S. 16 Maßnahmenprogramm;
Träger:
Gesundheitsamt der Stadt Müns-
ter; Einrichtung eine halben Stelle in Ver-
bindung mit der Arbeit der Hebammen
2.1 Durch Drittmittel bis
Ende 2012 finanziert
2.2 25.000 €
3 Ernährungsschule in Kitas so-
wie Fallmanagement „Ernäh-
rung in Familien“
vgl. S. 16 Maßnahmenprogramm;
Träger:
Gesundheitsamt der Stadt Müns-
ter; Aufstockung einer Fachkraft
15.000 €
15.000 €
4 Sprachdiagnostik u. Sprachheil-
therapie durch eine Logopädin
vgl. S. 16/17 Maßnahmenprogramm;
Träger:
Gesundheitsamt Stadt Münster
Regelfinanzierung
5 Jährliche ärztliche Untersu-
chungen in Schwerpunktkitas
vgl. S. 17 Maßnahmenprogramm;
Träger:
Kinder- u. Gesundheitsdienst des
Gesundheitsamtes
Regelfinanzierung
6 Gesundes Frühstück in ausge-
wählten Kitas und Grundschu-
len
vgl. S. 17 Maßnahmenprogramm;
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
in Kooperation mit dem Amt für Schule
und Weiterbildung
20 € pro Kind / Monat; ca. 240 €
pro Kind und Jahr (ca. 117 Kinder);
Ergänzend u. unter Berücksichti-
gung bestehender Initiativen;
28.000 €
7 Bewegung und gesundheitliche
Aufklärung als integrativer Be-
standteil der kinderpädagogi-
schen Arbeit
vgl. S. 18 Maßnahmenprogramm;
Träger:
Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien - Kinderbüro
Regelfinanzierung;
I Zielgruppenorientierte Maßnahmen
4. Bildung ermöglichen – Leben lernen
Nr. Maßnahme Anmerkungen/ Einschätzungen Finanzierung
Empfehlung der Ver-
waltung: Aufwendun-
gen 2011 - 2013
1
1.1
1.2
1.3
Verbindliche Gestaltung des
Übergangs Kita & Grundschule
AG Kooperation Übergang Kita
und Schule
Bsp. Schulvorbereitung an der
Eichendorffschule u. Ludgerus-
schule Hiltrup
Konzeptentwicklung Modellpro-
jekt Amelsbüren
1.1 vgl. S. 18 Maßnahmenprogramm;
Fachkräfte des Amtes für Kinder, Jugend-
liche und Familien und des Amtes für
Schule und Weiterbildung
1.2. vgl. S. 19 Maßnahmenprogramm;
Träger:
Eichendorffschule in Kooperation
mit dem Treffpunkt Waldsiedlung e.V.
1.3 vgl. S. 19/20 Maßnahmenprogramm;
Träger:
Familienzentrum städt. Kita Son-
nentau in Kooperation mit der Davert-
grundschule
1.1. -----------------
1.2 ca. 12.000 €
1.3 ----------------
1.2 12.0000 €
2 Förderbedarfe an Grundschulen
vgl. S. 20 Maßnahmenprogramm;
Regelfinanzierung
3 Weiterentwicklung der Koopera-
tion zwischen Grundschulen und
KSD
vgl. S. 20 Maßnahmenprogramm;
Regelfinanzierung
4 Sensibilisierung und Aktivierung
von Schüler/-innen zum Thema
Armut
vgl. S. 21 Maßnahmenprogramm;
Träger:
Ev. Jugendzentrum Hiltrup
Finanzierung über Jugendstiftung
Wohn+Stadtbau
II Strukturelle Maßnahmen
Nr. Maßnahme Anmerkungen/ Einschätzungen Finanzierung Priorisierungen /
Aufwendungen 2011ff
1
1.1
1.2
Qualifizierung von Fachkräften
in Kitas, OGS u. der offenen
Kinder- u. Jugendarbeit
Qualifizierung von Fachkräften
zu Armutsfragen und kindspe-
zifischen Folgen von Armut
Integration von Konzepten zur
Resilienzförderung
vgl. S. 21 Maßnahmenprogramm;
vgl. S. 21 Maßnahmenprogramm;
2.000 €
2
2.1
2.2
2.3
Ehrenamtliche Unterstützung für
benachteiligte Kinder
Familienpaten (Caritas)
Mitmachpaten (Stiftungsver-
waltung)
Projekt Neuland (Jugendstif-
tung Wohn+Stadtbau)
vgl. S. 22 Maßnahmenprogramm;
vgl. S. 22 Maßnahmenprogramm;
vgl. S. 22 Maßnahmenprogramm;
2.1 Für drei Jahre über Sparkas-
sengewinnausschüttung finanziert
2.2 Bis Ende 2011 finanziert
2.3 Seit 2007 über die Jugendstif-
tung Wohn+Stadtbau finanziert
3
3.1
3.2
3.3
Auf- und Ausbau von Vernet-
zungsstrukturen:
Im Sozialraum
Ausbau der Präventionsnetz-
werke durch Stadtteilkoordina-
toren
Auf Verwaltungsebene
3.1 vgl. S. 23 Maßnahmenprogramm;
3.2 vgl. S. 23/24 Maßnahmenprogramm;
Drei halbe pädagogische Stellen in:
- Berg Fidel (Beratungsstelle Südviertel
e. V.)
- Gremmendorf / Angelmodde (Diakonie
Bildungs- u. Beratungszentrum Münster,
Kinder-, Jugend- und Familiendienste
- Gievenbeck (Caritasverband für die Stadt
Münster e.V.)
3.3 vgl. S. 24 Maßnahmenprogramm;
Begleitgruppe „Maßnahmenprogramm
Kinderarmut“ – 40, 50, 51, 53
3.1 ---------------
3.2 105.000 €
(*Erläuterung : Analog zu dem
Modellprojekt in Coerde
wurden die Mittel pro Stand-
ort bzw. Stelle auf 35.000 €
beziffert. Von den insgesamt
anfallenden Kosten in Höhe
von 105.000 € für drei weite-
re Standorte sind 60.000 €
bereits im Haushaltsbe-
schluss festgelegt)
3.3 -----------------
3.2 70.000 €*
(* Anmerkung : Die dritte
Stelle für den Bezirk West
im Stadtteil Gievenbeck,
wird innerhalb des zur Ver-
fügung stehenden Gesamt-
budgets finanziert. Dies
wird durch den Beginn der
Laufzeiten der verschiede-
nen Maßnahmen ab dem 3.
Quartal 2011 und ggf.
durch Ergänzungen aus
dem Budget Amt 51 ermög-
licht.
Gesamt: 152.000 €
1
SPD Die Grünen/GAL Die Linke Piratenpartei
im Rat der Stadt Münster
Ratsantrag
01.12.2009
Chancen für alle Kinder in unserer Stadt - Maßnahme programm zur
Bekämpfung der Kinderarmut in Münster
In Münster leben aktuell rd. 7.600 (von 43.000) Kin der und Jugendliche unter 18
Jahren von Hartz IV und ähnlichen Leistungen. Um di esen vielen Kindern und
Jugendlichen bessere Bildungschancen und Berufsauss ichten zu eröffnen sowie ein
gesundes Aufwachsen und die Teilhabe am gesellschaf tlichen Leben zu
ermöglichen, besteht dringender Handlungsbedarf auc h und gerade auf kommunaler
Ebene.
Die Stadt Münster soll mit ihren zur Verfügung steh enden Möglichkeiten die
Stadtgesellschaft solidarisch ausrichten und Kinder armut auch vor dem Hintergrund
immer knapper werdender Mittel mit zielgerichteten Angeboten und Maßnahmen
bekämpfen. Eine lebenswerte Stadt schließt nicht au s, sondern ist offen für alle
Bürgerinnen und Bürger.
Vor diesem Hintergrund möge der Rat der Stadt Münster beschließen:
1. Familien, die durch besondere Risiken belastet s ind, müssen früh erkannt und
erreicht werden. Sie brauchen passgenaue, verlässli che und kontinuierliche
Unterstützung, Begleitung und Hilfen - am besten sc hon während der
Schwangerschaft. Hierfür wird auch ein dichteres Ne tz aufsuchender Hilfen
benötigt. Deshalb soll das in Coerde erfolgreich er probte Präventionsprojekt
„Hilfe zur Erziehung - Entwicklung und Ausbau frühz eitiger
Präventionsangebote sowie Aufbau eines sozialen Frü hwarnsystems im
Stadtteil Coerde“ etabliert und passgenaue Konzepte für weitere Stadtteile im
Zusammenwirken der im Sozialraum tätigen Akteure au s Jugendhilfe, Schule,
Gesundheitswesen, Kultur etc. entwickelt und umgese tzt werden. Dabei soll
an vorhandene Strukturen und Ressourcen angeknüpft werden. Das heißt
konkret: Die Schaffung von Präventionsketten von der
Schwangerschaft/Geburt letztlich bis hin zur Ausbil dung . Das Projekt der
Familienhebammen mit Sprechstunden in den Kindertag esstätten wie die
Familienhebamme beim Gesundheitsamt müssen aus dem Projektstatus in
verbindliche Strukturen überführt werden.
2. Die Verwaltung wird zudem aufgefordert, hierbei die Ergebnisse der
Bildungskonferenzen , insbesondere im Hinblick auf die Vorschläge zur
frühkindlichen Sprachförderung sowie zur Etablierun g eines
quartiersbezogenen „Bildungsmanagers“ zu berücksichtigen.
3. Die Lernmittel für Kinder aus Haushalten, die Arbeitslosengeld II und
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bez iehen, werden künftig
dauerhaft aus dem städtischen Etat übernommen. Dabe i muss sichergestellt
sein, dass die Betroffenen keine Regelkürzung bekommen.
2
4. Das Mittagessen wird zu einem integralen Bestand teil der Offenen
Ganztagsschule. Zum Schuljahr 2010/11 wird das Mittagessen in
Übermittagangeboten an Grund- und weiterführenden S chulen für Kinder aus
einkommensschwachen Familien kostenfrei gestellt. Dabei muss
sichergestellt sein, dass die Betroffenen keine Regelkürzung bekommen.
5. In Kindertagesstätten und Schulen wird eine Qualitätsoffensive für gesunde
Ernährung begonnen. Viele Kinder aus sozial benachteiligten Familien sind
einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Ihre E rnährung ist häufig
mangelhaft und sie kommen nicht selten ohne Frühstü ck in die
Kindertagesstätte oder zur Schule. Daher werden sta dtweit verbindliche
Qualitätsstandards für die Essensangebote in städti schen Einrichtungen
festgelegt und umgesetzt.
6. Die sozialpädagogische Unterstützung wird ausgebaut und neu strukturiert.
Insbesondere an den Verbindungsstellen bzw. Übergän gen von
Bildungsbiographien sollen verstärkt sozialpädagogi sche
Unterstützungsangebote bereitgestellt werden, um so problematische
Entwicklungen frühzeitig aufhalten und verändern zu können. Die Verwaltung
wird daher aufgefordert, im ersten Halbjahr 2010 ei nen Vorschlag vorzulegen,
an welchen Standards in Zukunft die Schulsozialarbe it orientiert werden soll.
Ausgehend von dieser Standardklärung soll im zweite n Halbjahr 2010 der
konkrete Unterstützungsbedarf an einzelnen Schulen ermittelt werden, so
dass ausgehend vom Ist-Zustand eine Neujustierung u nd ggf. ein Ausbau der
unterstützenden Schulsozialarbeit zu den Haushaltsp lanberatungen 2011
erfolgen kann.
7. Die Stadt Münster verhandelt mit den nichtstädti schen Anbietern sozialer,
kultureller und gesundheitlicher Angebote sowie von Kultur-, Bildungs-, Sport-,
Kinder- und Jugendfreizeitangeboten über Preisnachlässe , die dem o.g.
Personenkreis eingeräumt werden können. Diese Preis nachlässe sollen in
einem neu einzuführenden Vergünstigungspass zusamme n mit den bereits
bestehenden Vergünstigungen in städtischen Einricht ungen gebündelt und
beworben werden.
8. Die Verwaltung stellt eine qualifizierte systematische, kontinuierliche,
sozialraumorientierte Familienberichterstattung , die die Aspekte Bildung,
Gesundheit und soziale Lage (Armut) von Kindern, Ju gendlichen und
Familien umfasst, sicher. Die Berichterstattung soll ziel- und
bedarfsorientierte Vorschläge der Verwaltung zu den zu ergreifenden
Maßnahmen enthalten.
9. Die Ergebnisse und Arbeitsaufträge des Hearings „Kinderarmut in Münster
– eine drängende Handlungsaufforderung an die Kommu nalpolitik “
werden im Maßnahmeprogramm aufgegriffen.
3
Begründung:
Gleiche Lebenschancen für jedes Kind sind das Grund versprechen einer
demokratischen und solidarischen Gesellschaft. Die Zukunftschancen unserer Kinder
werden jedoch noch in einem viel zu großen Maße dur ch ihre soziale Herkunft
bestimmt, ausgleichende Angebote stehen nicht in au sreichendem Maße bereit. Die
aktuelle Wirtschaftskrise wird die Situation sozial benachteiligter Kinder und
psychosozial belasteter Familien mit (kleinen) Kind ern weiter verschlechtern. Der
Anstieg der Arbeitslosigkeit wird auch die Zahl der von Armut und Benachteiligung
gefährdeten Kinder und Jugendlichen erneut erhöhen.
Der gerade geschlossene
Koalitionsvertrag von CDU und FDP auf Bundesebene e nthält Kindern aus SGB II
Haushalten die längst überfällige Erhöhung ihrer Re gelleistungen nach dem SGB II
vor. Es gibt keine Festlegung darüber, dass in Zuku nft für sie endlich auch
entwicklungs- und bildungsbedingte Bedarfe übernomm en werden. Die Erhöhung
des Kindergeldes in Höhe von 20 Euro bzw. die Erhöh ung des Kinderfreibetrages
kommen ebenfalls bei den Kindern aus SGB II Haushal ten nicht an, da das
Kindergeld von den Regelleistungen als Einkommen ab gezogen wird. Damit bleiben
gerade Kinder, die es am nötigsten haben, außen vor . Die geplante Einführung eines
Betreuungsgeldes ist zudem kontraproduktiv, da die langjährigen Erfahrungen aus
Norwegen zeigen, dass das Betreuungsgeld am ehesten von Familien aus
bildungsfernen Schichten in Anspruch genommen wird. Damit besteht die Gefahr,
dass gerade diese Kinder nicht die bestmögliche frühkindliche Förderung erhalten.
Auch in Münster klafft die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter
auseinander. In unserer Stadt leben derzeit ca. 25. 000 Menschen in Armut; davon
sind etwa 7.600 Kinder im Alter von 0 bis unter 18 Jahren (Leistungsbereich SGB II,
SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz). Das sind 18% aller Kinder und Jugendlichen
in Münster! Die verschämte Armut (d.h. die Zahl jen er eigentlich
Anspruchsberechtigter, die aus Unwissenheit, Scham oder anderen Gründen keinen
Antrag auf Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II ste llen) lässt sich zudem nur erahnen.
Ausländische Kinder und Jugendliche sind noch sehr viel mehr von
Einkommensarmut betroffen. Anlässlich der Überprüfu ng der Kinderregelsätze im
Hartz-IV-Bezug durch das Bundesverfassungsgericht s ind umfängliche Maßnahmen
gegen Kinderarmut angemahnt. Der Kinderregelsatz mu ss vor allem am
tatsächlichen Bedarf von Kindern und Jugendlichen o rientiert sein; denn Kinder
haben besondere Bedürfnisse. Viele Studien zeigen, dass Armut nicht nur materielle
Knappheit bedeutet, sondern auch mangelnde Bildungs chancen, einen schlechteren
Gesundheitszustand, weniger kulturelle Teilhabe, we niger soziale Kontakte und
Netzwerke sowie schlechte Berufsaussichten.
Vor diesem Hintergrund muss die Bekämpfung der Armu t in unserer Stadt allgemein
und der Kinderarmut im speziellen eine zentrale Auf gabe der Kommunalpolitik in den
nächsten Jahren werden. Dabei soll sich an zwei Grundsätzen orientiert werden:
/head2right Vorsorge ist besser als Nachsorge . D. h., das im Sinne eines „vorsorgenden
Sozialstaats“ alle Anstrengungen darauf zu richten sind, dass Menschen durch
gute Bildung, präventive Hilfsangebote und frühzeit ige Unterstützung gar nicht
erst in Not geraten.
/head2right Wer Hilfe benötigt, wird sie erhalten . Deshalb sollen alle Unterstützungs- und
Hilfsangebote so ausgerichtet werden, dass die Mens chen möglichst weitgehend
4
und schnell wieder ein selbstbestimmtes und eigenst ändiges Leben führen
können.
Fehlende und unzulängliche Lebenschancen für Kinder und Kinderarmut verweisen
zentral auf das Thema der sozialen Gerechtigkeit. Z udem kann es sich unsere
Gesellschaft im eigenen Interesse nicht leisten, di e Talente und Potenziale, die in
unseren Kindern stecken, zu verschwenden. Dabei geh t es nicht nur um materielle
Armut, also um fehlende finanzielle Mittel, um am s ozialen und wirtschaftlichen
Leben teilhaben zu können. Genauso wichtig sind die fehlenden und zu sichernden
Teilhabechancen im Bildungssystem und in anderen wi chtigen sozialen
Zusammenhängen (Vereine, Nachbarschaften etc.).
Statt isolierter und punktuell angelegter Einzelakt ionen muss ein umfassendes
Konzept entwickelt werden, dass alle Facetten diese s Problems berücksichtigt und
auf dessen Grundlage entsprechende Lösungsansätze e ntwickelt werden. Nur so
kann Kinderarmut wirkungsvoll bekämpft werden. Die Vorlage „Maßnahmen zur
Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Ju gendlichen mit Armutsrisiko
in den Bereichen Bildung, Gesundheit und früher För derung“ 0075/2009 verdeutlicht
für die Stadt Münster, dass es bereits ein Spektrum von Hilfen und Angeboten der
Kinder- und Jugendhilfe mit beratender, fördernder und unterstützender Ausrichtung
gibt; jedoch stehen sie häufig unverbunden nebenein ander und nicht überall sind die
Zugänge so beschaffen, dass die Angebote bei den be treffenden Kindern
ankommen. Weitergehende Maßnahmen – ausser, dass di e Verwaltung die konkrete
Inanspruchnahme der Maßnahmen und Angebote durch Ki nder und Jugendliche mit
Armutsrisiko künftig beobachtet, soweit möglich und sachgerecht, zu dokumentieren
und im Rahmen des fachbezogenen Berichtswesens der Ämter abzubilden - wurden
mit dieser Vorlage nicht
beschlossen.
Ansätze zur Armutsprävention werden in der Stadt Mü nster bereits verfolgt. Doch
einige zentrale Maßnahmen sind an Modellförderungen geknüpft, die in 2010 oder
den Folgejahren auslaufen. Zu nennen sind hier das Präventionsprojekt in Coerde
oder „Gesund aufwachsen in...“ sowie etliche Maßnah men im Projekt „Soziale Stadt
Kinderhaus“. Hier muss dringend die Anschlussfinanz ierung nach Auslaufen der
Bundesmodellfinanzierung sichergestellt werden.
Zudem ist sicherzustellen, dass die Stadt Münster t rotz Haushaltszwängen ihren
Aufgaben zur Armutsprävention gerecht wird und alle dafür erforderlichen
Handlungsfelder in Angriff nimmt. Die Ergebnisse de s Hearings müssen im
Maßnahmeprogramm aufgegriffen werden. Bekämpfung vo n Kinderarmut kann eine
Zielorientierung der Stadt sein, die langfristig Geld spart.
Wolfgang Heuer Hery Klas Raimund Köhn Marco Langenfeld
SPD-Fraktion GAL-Fraktion Fraktion Die Linke Piraten
Die Verwaltung wird beauftragt:
Die Verwaltung erstellt bis zum Ende des 1. Quartals 2011 ein
Handlungskonzept zur Bekämpfung der Kinderarmut in Münster unter Berücksichtigung
der Ergebnisse des Hearings „Kinderarmut in Münster – eine drängende
Handlungsaufforderung an die Kommunalpolitik“ und des Antrags „Chancen für alle
Kinder in unserer Stadt -
Maßnahmeprogramm zur Bekämpfung der Kinderarmut in Münster“.
Für die Umsetzung werden für das Jahr 2011 anteilig 125.000 €, ab dem Jahr 2012
250.000 € im Haushalt bereitgestellt.
Begründung:
Um Kinderarmut als Folge von Familienarmut in Münster wirksam zu bekämpfen
brauchen wir
• ein Bündnis gegen Kinderarmut auf gesamtstädtischer und sozialräumlicher
Ebene in den Stadtteilen mit konkreten Leitzielen und einem entsprechenden
konkreten Arbeitsprogramm. Das Hearing war ein wichtiger Anfang, um den
Blick für Umfang, Ursachen und Risiken der Armut von Kindern zu schärfen. Ein
Gesamtkonzept, was alle Facetten dieses Problems aus der Perspektive von
Kindern umfasst, muss jetzt entwickelt und umgesetzt werden.
• eine qualifizierte systematische, kontinuierliche, sozialraumorientierte
Familienberichterstattung, die die Aspekte Bildung, Gesundheit und soziale
Lage (Armut) von Kindern, Jugendlichen und Familien umfasst, um ziel- und
bedarfsorientierte Maßnahmen zu ergreifen.
• die Schaffung von Präventionsketten von der Schwangerschaft/Geburt letztlich
bis hin zur Ausbildung und die Schaffung von Präventionsnetzwerken in den
Stadtteilen / in den Sozialräumen. Hierfür muss es Fachkräfte geben, die die
Koordination perspektivisch im Sinne eines sozialen Stadtteilmanagements
übernehmen wie es in Coerde bereits erfolgreich in die Praxis umgesetzt wurde.
• Die Überführung des Projekts der Familienhebammen und die
Hebammensprechstunden in den Kindertagesstätten aus dem Projektstatus in
verbindliche Strukturen.
• die finanzielle Entlastung von Familien, um ihnen Teilhabechancen zu
ermöglichen. Ein Baustein ist hier der wiedereingeführte Münsterpass oder auch
die stiftung MitmachKinder.
Ferner brauchen wir im Bildungsbereich
• personell und sachlich gut ausgestattete Kindertageseinrichtungen, die eine
qualitätsvolle Erziehung, Bildung und Betreuung gewährleisten.
• eine Qualitätsoffensive in der Offenen Ganztagsschule, perspektivisch die gute
Ganztagsschule als Lebens- und Lernort für junge Menschen - kostenloses
Mittagessen inbegriffen.
• die Übernahme der Lernmittel für Kinder aus ALG II Haushalten aus dem
städtischen Etat
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster
Antrag
„Haushaltsantrag 2011
Chancen für alle Kinder von Anfang an –
Maßnahmenprogramm zur Bekämpfung der
Kinderarmut in Münster“
• eine Ausgestaltung der Übergänge zwischen Kita – Schule, Schule –
Berufsausbildung in der Art, dass jeder junge Mensch einen Schul- bzw.
Berufsabschluss nach seinen Möglichkeiten machen kann.
• ein Konzept für ein inklusives Gemeinwesen, dass alle Handlungsfelder
(Gesundheitsförderung, Kinder- und Jugendhilfe, Erziehung, Bildung und
Schule, Ausbildung, Kultur, Freizeit etc.) umfasst.
Ferner brauchen wir eine systematische Wirkungskontrolle, mit der wir unser Tun
überprüfen.
Jutta Möllers
und Fraktion
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (15)
- Münsterstraße 105
- Hochstraße 12
- Breslauer Straße 156
- Schneidemühler Straße 23
- Höftestraße 26
- Düesbergweg 133
- Am Gievenbach
- Killingstraße
- Brüningheide
- Im Moorhock
- Kinderhaus
- Eichenaue
- Gescherweg
- Edelbach
- Legdenweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0239/2011/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.05.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37