V/0458/2011
Sachstandsbericht zur anstehenden Konversion der von den britischen Stationierungskräften genutzten Standorte und Liegenschaften in Münster
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Anlage_2_Merkblätter_BImA_V-0458-2011_Stand_28.06.2011
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Anlage 2 zur Vorlage V/0458/2011 Seite 1 Auszüge aus dem BImA - Merkblatt zur Konversion - Hil festellungen, Förde- rungen und Verwertungsmodelle des Bundes - vom 18.05.2011 Der Bund ist bestrebt, ehemalige Militärliegenscha ften in partnerschaftlicher Zusam- menarbeit mit den Kommunen und Investoren so schnel l wie möglich einer zivilen An- schlussnutzung zuzuführen. Dabei verfügen die Kommu nen auf Grund ihrer Planungs- hoheit über das wesentliche Instrument zur Steuerun g der Umnutzungsplanungen. Als Planungsträger haben sie es in der Hand, selbst ode r mit Unterstützung des Bundes, der Länder und von Investoren, Nutzungsvorstellunge n zu entwickeln und in Planungs- recht umzusetzen, das die Entwicklungsmöglichkeiten ihrer Region einbezieht. Es be- steht daher ein gemeinsames Interesse an kooperativ er Zusammenarbeit. Schlanke Zu- ständigkeitsregelungen, finanzielle Unterstützungen , bewährte Verwertungsmodelle und flexible Kaufpreisfälligkeiten sind wesentliche Eckpfeiler des wirtschaftlichen Handelns. Die BImA wird den Kommunen die relevanten liegensc haftsbezogenen Informationen zur Verfügung stellen, damit Vorüberlegungen für kü nftige Nutzungen bereits weit vor der Räumung der Standorte durch die Bundeswehr eins etzen können. Die betroffenen Kommunen werden zu diesem Zweck so frühzeitig wie m öglich über die Termine der Standorträumung informiert. Gleichzeitig werden ers te Gespräche mit den Kommunen und möglichen Investoren zur Anschlussnutzung gefüh rt. Insbesondere bietet die BImA den Kommunen den Abschluss von Konversionsvereinbar ungen an, in denen alle The- men rund um die zivile Nachnutzung der Liegenschaft en angesprochen werden, um für beide Seiten das bestmögliche Konversionsergebnis zu erreichen. Die BImA fördert die Baureifmachung ehemaliger mil itärisch genutzter Flächen u. a. durch die finanzielle Beteiligung an städteplaneris chen Voruntersuchungen bis hin zur Bauleitplanung und beteiligt sich an einzelnen Stan dortentwicklungsmaßnahmen. Dabei erwartet sie die Refinanzierung ihres Kostenanteile s durch entsprechend höhere Ver- wertungserlöse. Ferner beteiligt sich die BImA an für die zivile A nschlussnutzung notwendigen Sanie- rungskosten von Altlasten (Boden- und Gewässerverun reinigungen) auf bundeseigenen Liegenschaften bis erforderlichenfalls zur Höhe des Kaufpreises, bei einer Eigenbeteili- gung des Käufers von 10 v. H.. Darüber hinaus ist s ie bereit, sich im Vorfeld eines Ver- kaufs an notwendigen Kosten der Untersuchung von Altlasten zu beteiligen, um abzuklä- ren, ob diese den vorgesehenen zivilen Nutzungen entgegenstehen. Im Zuge der bei der Konversion in den letzten Jahr en gesammelten Erfahrungen haben sich folgende Verwertungsmodelle in der Praxis bewä hrt, wobei auch eine Kombination einzelner Modelle möglich ist, und zu einem angemes senen Interessenausgleich der Vertragsparteien führt: • Die BImA verkauft an private Investoren, die ihrer seits über den Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages mit den Kommunen die Entw icklungsverpflichtungen übernehmen. Dabei wird der Kaufpreis im Bieterverfa hren auf der Grundlage künfti- ger Nutzungsvorstellungen der Kommunen unter Berück sichtigung u. a. von Freile- gungs-, Erschließungs- und Vermarktungskosten ermit telt. Vorhandene Unsicherhei- ten werden durch Risikoabschläge berücksichtigt. Da mit beteiligt sich die BImA im Sinne einer angemessenen Chancen-Risikoverteilung an den Kosten des Investors. • Die BImA bleibt Eigentümer, die Kommunen führen di e Erschließung und Entwicklung durch. Hierzu schließt die BImA mit den zuständigen Kommunen einen Städtebauli- chen Vertrag, wonach sich die BImA an den Erschließ ungs- und Entwicklungskosten Anlage 2 zur Vorlage V/0458/2011 Seite 2 auf der Grundlage eines abgestimmten Planungs- und Baurechts sowie entsprechen- der Kosten- und Erlösprognosen beteiligt. Die BImA ermöglicht im Einzelfall Zahlungserleicht erungen, wie z. B. ein Hinausschie- ben der Kaufpreisfälligkeit oder die zinspflichtige Stundung des Kaufpreises über mehre- re Jahre mit moderaten Zahlungen. Sofern ein Verkauf vor Planungsreife erfolgt, könn en planungsbedingte Wertsteigerun- gen oder -minderungen gegenüber den bei Vertragssch luss angenommenen Nutzungs- möglichkeiten durch Nachzahlungs- oder Erstattungsv erpflichtungen ausgeglichen wer- den. Neben diesen Modellen besteht die Möglichkeit, den Ländern und Belegenheitsgemein- den zur Erfüllung der ihnen unmittelbar obliegenden Aufgaben Grundstücke zum gutach- terlich ermittelten Verkehrswert zu veräußern. Auszüge aus dem BImA - Merkblatt „Verfahren zur Verwer tung von Liegen- schaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ ( Verwertungsverfahren - Stand März 2009) Entbehrlichkeitsprüfung Zunächst ist festzustellen, ob die zugeführten Lie genschaften zur Erfüllung von Aufga- ben des Bundes in absehbarer Zeit benötigt werden, denn in diesem Falle besteht ein Veräußerungsverbot gem. § 63 Abs. 2 BHO. Hierzu prü ft die BImA, ob grundsätzliche oder spezielle Bedarfsanmeldungen für Zwecke der Bu ndesverwaltung vorliegen (Ent- behrlichkeitsprüfung). Im Interesse einer beschleun igten Vermarktung sind die Bundes- behörden angewiesen, ihren Liegenschaftsbedarf grun dsätzlich anzumelden. Es erfol- gen keine allgemeinen und zeitaufwändigen, einzelfa llbezogenen Abfragen durch die BImA bei allen Bedarfsträgern des Bundes. Die Bedar fsanmeldung erfolgt regelmäßig abstrakt. Prüfung von Rückübertragungsansprüchen Besteht kein anderweitiger Bundesbedarf, ist zu pr üfen, ob Rückübertragungsansprüche der vorherigen Grundstückseigentümer bestehen. Dies e können z. B. durch einen ge- setzlichen Rückenteignungsanspruch (§ 57 Landbescha ffungsgesetz) begründet sein, wenn die Grundstücke oder Teile davon ursprünglich für Zwecke der Landesverteidi- gung enteignet wurden. Solche Ansprüche verjähren s pätestens 30 Jahre nach der Ent- eignung. Erfolgte die Beschaffung nicht durch Enteignung so ndern im Wege des freihändigen Erwerbs, kann ein Rückübertragungsanspruch aus dem Kaufvertrag oder den vorver- traglichen Ankaufsverhandlungen begründet sein. Freigabeankündigung Frühzeitig werden die Landes- und Kommunalbehörden über die Beendigung der militä- rischen Nutzung von Liegenschaften unterrichtet. Di e BImA nimmt dann Gespräche mit den Kommunen auf, um die notwendigen Schritte für e ine zivile Anschlussnutzung ein- zuleiten und damit von den Kommunen - in ihrer Eige nschaft als Planungsträgerin - ins- besondere die stadtplanerischen Prozesse als Voraus setzung für eine weitere Nutzung eingeleitet werden. Erwerbsinteresse des Landes oder der Kommune Bestehen weder anderweitiger Bundesbedarf noch die zuvor genannten Rückerwerbs- ansprüche, wird die BImA die Verwertung der Liegenschaft vorbereiten. Hierbei steht der Verkauf im Vordergrund. Eine Vermietung kann als Zw ischenlösung in Betracht kom- Anlage 2 zur Vorlage V/0458/2011 Seite 3 men, solange ein sofortiger Verkauf aus wirtschaftl ichen Gründen im Einzelfall nicht ge- boten ist. Bevor eine Liegenschaft auf dem freien Grundstücks markt angeboten wird, werden eventuelle Erwerbsabsichten des Landes oder der Bel egenheitsgemeinde zur unmittel- baren Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben vorrangig berücksichtigt. Schaffung von Planungsrecht durch die Kommune Die Liegenschaften sind für die Dauer der militäri schen Nutzung dem kommunalen Pla- nungsrecht entzogen und unterliegen dem Fachplanung srecht des Bundes nach § 37 Baugesetzbuch. Nach Aufgabe der militärischen Nutzu ng muss eine zivile Anschluss- nutzung durch Dritte von den Kommunen genehmigt werden. In enger Zusammenarbeit zwischen der BImA und den Kommunen - ggf. unter Einbe- ziehung privater Investoren - werden mögliche Nutzu ngsalternativen gesucht. Die BImA leistet hierbei Unterstützung, im Bedarfsfall u. a. durch die finanzielle Beteiligung an Machbarkeitsstudien oder Nutzungskonzepten bis hin zur Bauleitplanung und beteiligt sich an einzelnen Standortentwicklungsmaßnahmen zur Förderung künftiger Nutzungs- möglichkeiten. Mit diesen Überlegungen wird i. d. R . bereits vor der tatsächlichen Frei- gabe der Liegenschaften begonnen, um eine zügige An schlussnutzung u. a. im Interes- se der wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu erreichen. Für die Verwertung ist es sehr wichtig, dass schnellstmöglich Klarheit über d ie künftig zulässige Nutzung besteht. Sie ist gleichzeitig ein wesentlicher Faktor für die Ermittlung des Verkaufspreises. Wertermittlungsverfahren Grundstücke der BImA dürfen grundsätzlich nur zum vollen Verkehrswert verkauft wer- den (§ 63 Abs. 3 BHO). Der Verkehrswert kann entweder durch eine offene A nbietung auf dem Immobilienmarkt (Insertion) oder durch eine förmliche Wertermittlun g nach den Vorschriften der Werter- mittlungsverordnung und den dazu ergangenen Richtli nien ermittelt werden. Im Interes- se einer beschleunigten Verwertung und der Markt- u nd Preistransparenz wird möglichst von der Insertion Gebrauch gemacht. Ein Verkauf auf der Grundlage einer Wertermitt- lung findet regelmäßig dann statt, wenn vorrangige Erwerbsinteressen eines Landes oder einer Kommune zu berücksichtigen sind. Vermarktung Die Vermarktung erfolgt durch Veröffentlichungen i n regionalen und/oder überregionalen Tageszeitungen sowie im Internet unter der Adresse www.bundesimmobilien.de. Dieses Verfahren ist nicht identisch mit dem bei der Verga be öffentlicher Aufträge i. S. der Ver- gabevorschriften anzuwendenden Ausschreibungsverfah ren. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Die BImA behält sich die Entscheidung darüber vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen das Grundstück verkauft wird. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen e rfolgt die Vermarktung im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens. Veräußerung an einen Gesamtinvestor Ein Gesamtinvestor erwirbt eine Liegenschaft unter Berücksichtigung der Kosten der notwendigen Erschließung von der BImA und schließt parallel mit der Kommune einen städtebaulichen Vertrag, in dem er sich zur Herstel lung bzw. Finanzierung der Erschlie- ßungs- und Infrastrukturanlagen verpflichtet. Hierd urch können die Verwertung und Um- nutzung beschleunigt werden. Die Entwicklung der Li egenschaft kann am konkreten Be- darf des Investors ausgerichtet werden. Die Kommune wird durch den Abschluss des städtebaulichen Vertrages mit dem Investor finanziell entlastet. Unmittelbare Beteiligung der BImA an den Entwicklungskosten Besteht Kaufinteresse nur für entwickelte, erschlo ssene Flächen, sind zur Beschleuni- gung der Konversion folgende finanzielle Beteiligungen der BImA möglich: Anlage 2 zur Vorlage V/0458/2011 Seite 4 a) Die BImA beteiligt sich auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages finanziell an der Entwicklung und Erschließung. Dadurch können komplexe Bauvorhaben rasch realisiert werden. Diese Regelung führt gleichzeiti g zu einer finanziellen Entlastung der Kommune. Voraussetzung ist, dass die finanziell e Beteiligung der BImA wirt- schaftlich vertretbar ist, d. h. die Kosten müssen sich aus der Wertsteigerung der Flä- chen finanzieren. b) Die BImA führt selbst verkaufsfördernde Planungs -, Erschließungs- und Entwick- lungsinvestitionen durch, z. B. durch die Einschalt ung eines Immobilienunternehmens zur Entwicklung eines Nutzungskonzeptes oder durch die Beauftragung von Stand- ortentwicklungsmaßnahmen. Voraussetzungen sind eine positive Vermarktungsprog- nose und eine nachhaltige Erhöhung des Grundstücksw ertes sowie eine enge Ko- operation zwischen BImA und Kommune. Altlasten Soweit die BImA als Grundstückseigentümerin aufgru nd der gesetzlichen Regelungen nicht verpflichtet ist, Altlastenuntersuchungen ode r -sanierungen unverzüglich selbst zu veranlassen, stehen mögliche Kontaminationen der eh emals militärisch genutzten Lie- genschaften einer zügigen Anschlussnutzung nicht en tgegen. Die BImA legt ihre Er- kenntnisse über Altlastenverdachtsflächen oder Altl asten nicht nur gegenüber den Fach- behörden offen dar, sondern macht sie auch zum Gege nstand der Verkaufsgespräche. Die Kosten der Sanierung werden beim Kaufpreis berü cksichtigt. Bei stärkeren Verun- reinigungen oder erheblicher Unsicherheit hierüber kann auch eine spätere Kostenbetei- ligung der BImA im Kaufvertrag vereinbart werden. Sollten Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Mu nition oder Munitionsresten (ins- bes. aus der Zeit der beiden Weltkriege) bestehen, werden in den Kaufvertrag Sonder- regelungen aufgenommen, die im Ergebnis den Käufer von der Kostenlast freistellen.
Berichtsvorlage
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V/0458/2011
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Sachstandsbericht zur anstehenden Konversion der von den britischen Stationierungskräften
genutzten Standorte und Liegenschaften in Münster
Beratungsfolge
07.07.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht
13.07.2011 Hauptausschuss Bericht
13.07.2011 Rat Bericht
Bericht:
1. Vom Abzug der britischen Stationier ungskräfte aus Münster betroffene Lie-
genschaften
1.1. Kasernen
Betroffen von einem Abzug der britischen Stationierungskräfte wären in Münster die York-
Kaserne in Gremmendorf und die Oxford-Kaser ne in Gievenbeck (siehe hierzu auch die Über-
sichtskarten in Anlage 1.1).
Das ca. 50 ha große Gelände der York-Kaserne liegt westlich des Albersloher Weges. Die 1934
als Luftwaffennachrichtenkaserne errichtete Anlage weist im inneren Bereich denkmalwürdigen
Gebäudebestand auf. Eine Besonderheit stellt die Lage der Offiziersmesse innerhalb des Kaser-
nengeländes im südöstlichen Eckbereich dar.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster ist die Kasernenfläche als Gemeinbe-
darfsfläche mit der Zweckbestimmung „Militärische Einrichtung“ dargestellt. Im nördlichen Be-
reich des Kasernengeländes ist eine Altlastenverdachtsfläche < 1 ha dargestellt.
Die Oxford-Kaserne ist ca. 26 ha groß und über die Roxeler Straße erschlossen. Die Kaserne ist
als Flakkaserne um 1936 errichtet worden. Der Gebäudebestand im inneren Bereich des Kaser-
nengeländes wird als denkmalwürdig eingestuft. Die Offiziersmesse liegt räumlich getrennt vom
Kasernengelände auf der gegenüberliegenden Seite, südlich der Roxeler Straße.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster ist die Kasernenfläche als Gemeinbe-
darfsfläche mit der Zweckbestimmung „Militärische Einrichtung“ dargestellt. Innerhalb des Gelän-
des sind zwei Altlastenverdachtsflächen < 1 ha dargestellt.
Vorlagen-Nr.:
V/0458/2011
Auskunft erteilt:
Herr Franke
Ruf:
492 61 10
E-Mail:
FrankeGerd@stadt-muenster.de
Datum:
16.06.2011
Öffentliche Berichtsvorlage
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Gem. der aktuell in die Gremien zur Beratung und Beschlussfassung eingebrachten Vorlagen
V/0232/2011 und V/0232/2011/1 „Stellungnahme der Stadt Münster im Rahmen des Beteili-
gungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland“ werden die Oxford-
Kaserne und die York-Kaserne, die im Regionalplan-Entwurf beide als „Allgemeiner Siedlungsbe-
reich“ (ASB) mit der Zweckbestimmung „Militärische Nutzung“ dargestellt sind, als künftige Sied-
lungsflächenpotenziale der Stadt Münster berücksichtigt (siehe Vorlage V/0232/2011, Anlage 2,
Seite 7, letzter Absatz i. V. m. Tabelle 3, Ziffer 2). Dieser Vorschlag der Verwaltung erfolgt vor
dem Hintergrund, dass im Planungszeitraum des neuen Regionalplans bis 2025 voraussichtlich
bei beiden Kasernen die aktuelle militärische Nutzung auslaufen wird und die Konversionsflächen
dann ggf. anschließend für eine künftige Siedlungsentwicklung zur Verfügung stehen werden.
1.2. Wohnquartiere
In Münster sind insgesamt 844 Wohneinheiten mit einer gesamten Grundstücksfläche von
378.642 qm bei einem Abzug der britischen Stationierungskräfte betroffen (siehe hierzu auch die
Übersichtspläne in Anlage 1.2).
Von diesen 844 Wohneinheiten wurden im April d. J. bereits 31 Häuser mit 50 Wohneinheiten in
der Grawertstraße in Münster-Rumphorst von den Briten an die Bundesanstalt für Immobilienauf-
gaben (BImA) zurückgegeben (siehe hierzu auch die Ausführungen in Kapitel 4.).
1.3 Sonstige von Briten genutzte Liegenschaften
Im Bereich des „Gewerbeparks Münster-Loddenheide“ am Albersloher Weg steht den Briten
noch ein Gleisanschluss in einer Größenordnung von 10.633 qm zur Verfügung.
2. Stand der Abzugspläne der britischen Stationierungskräfte aus Münster
Die Verwaltung hatte dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
(ASSVW) am 18.10.2007 mit einer schriftlichen Mitteilung zum damaligen Stand des Abzugs der
britischen Stationierungskräfte aus Münster berichtet.
Hintergrund für die Berichterstattung war, dass der seinerzeit Kommandierende General der briti-
schen Truppen in Deutschland, Major General Melvin, den damaligen Oberbürgermeister, Herrn
Dr. Tillmann, in einem persönlichen Gespräch im September 2007 u. a. darüber informiert hatte,
dass die seinerzeit bereits bekannt gegebenen, grundsätzlichen Schließungs- und Verlegungs-
pläne der britischen Truppen in Deutschland, u. a. auch für Münster, weiterhin Bestand hätten,
die Schließung des Garnisonsstandortes Münster allerdings erst einige Jahre später als z. B. in
Osnabrück erfolgen würde.
Demnach ging die Verwaltung seinerzeit davon aus, dass der Zeitpunkt für die endgültige Schlie-
ßung des Garnisonsstandortes Münster für britische Truppen voraussichtlich erst im Jahr 2014
liegen würde.
Vor dem Hintergrund des grundsätzlich angekündigten Abzugs der britischen Stationierungskräf-
te aus Münster hat die Verwaltung kontinuier liche Abstimmungsgespräche mit der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben (BImA), Hauptstelle NRW, vereinbart und bis in die Gegenwart i. d. R. im
halbjährlichen Turnus geführt. Die BImA hatte anfangs dabei deutlich gemacht, dass nach dorti-
gen Informationen bis zur Mitte des laufenden Jahrzehnts im Grundsatz der Wohnungs- und Ka-
sernenflächenbestand im Eigentum des Bundes bleibt und bis dahin keine Verkäufe der betref-
fenden Wohnungen und Kasernenareale erfolgen werden.
Die BImA hatte zudem deutlich gemacht, dass der von britischen Militärangehörigen genutzte
Wohnungsbestand in Münster (844 Wohnungen) ausschließlich von den Briten genutzt und aus-
schließlich durch diese Instand gehalten wird. Zwischenzeitliche Leerstände - insbesondere auf-
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grund von Auslandseinsätzen der britischen Stationierungskräfte - könnten nach Aussage der
BImA allerdings jederzeit vorkommen.
Mit der BImA hat die Verwaltung bereits seinerzeit vereinbart, dass nach noch ausstehender offi-
zieller verbindlicher Bekanntgabe des genauen Zeitpunktes des konkreten Abzuges der briti-
schen Stationierungskräfte aus Münster unmittelbar im Anschluss daran eine gemeinsame Ar-
beitsgruppe aus Vertretern der BImA und der Stadt Münster, ggf. unter Mitwirkung der Briten,
einberufen werden soll, um die Modalitäten hinsichtlich künftiger Nachfolgenutzungen der davon
betroffenen Liegenschaften, insbesondere auch der noch in der Verfügungsgewalt der Briten
stehenden Wohnungsbestände, gemeinsam festzulegen. Ein Termin für den Abzug der britischen
Stationierungskräfte ist jedoch bis dato nicht bekannt (s. u.).
Die Verwaltung hatte in der Mitteilung an den ASSVW am 18.10.2007 auch dargelegt, dass hin-
sichtlich perspektivischer Nutzungsmöglichkeiten für die von den britischen Streitkräften im
Stadtgebiet noch genutzten Wohnungen (in Gremmendorf, Gievenbeck, Uppenberg, Rumphorst
und Coerde) und Kasernen (in Gremmendorf und Gievenbeck) die bisher eingebrachten Anträge
Antrag A-R/0032/2006 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 16.08.2006 „Abzug
der britischen Streitkräfte aus Münster: Folgen mildern – Konversionschancen nutzen - Per-
spektiven entwickeln“,
Antrag A-R/0034/2006 der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster
vom 30.08.2006 „Konversion in Münster - nicht nur Verluste und Risiken, sondern auch
Chancen für junge Familien mit Kindern“
Antrag A-S/0012/2006 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 14.
September 2006 „Vorbereitung auf den absehbaren Abzug der britischen Soldaten und ihrer
Familien aus Münster-Südost“
inhaltlich berücksichtigt werden.
Erst kürzlich hat der Verbindungsoffizier der britischen Stationierungskräfte in Deutsch-
land gegenüber Herrn Oberbürgermeister Lewe erklärt, dass eine verbindliche Entschei-
dung über die künftige Nutzung der britischen Kasernen in Münster – und damit auch des
damit im Zusammenhang stehenden Freiziehens von entsprechenden Wohnquartieren in
Münster – erst im Sommer 2012
zu erwarten sei.
Vor diesem Hintergrund geht die Verwaltung nach wie vor davon aus, dass die britischen
Stationierungskräfte frühestens voraussichtlich erst im Jahr 2019 Münster verlassen ha-
ben werden.
3. Vergabemodalitäten der Bundesanstal t für Immobilienaufgaben (BImA)
Bundeseigene Liegenschaften, die nicht oder für Dauer nicht mehr für Verwaltungszwecke des
Bundes oder im Rahmen des Gemeingebrauchs im Aufgabenbereich des Bundes benutzt wer-
den, sind dem Allgemeinen Grundvermögen (AGV) zuzuführen (Verwaltungsvorschrift Nr. 2.2.2
zu § 64 Bundeshaushaltsordnung - BHO).
Diese Liegenschaften werden von der am 1. Januar 2005 gegründeten Bundesanstalt für Immo-
bilienaufgaben (BImA) verwaltet und verwertet. Sie hat die Aufgaben der Bundesvermögensver-
waltung übernommen. In den Hauptstellen der BImA sind die Leiter der Sparte „Verkauf“ die An-
sprechpartner für örtliche Konversionsfragen.
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1 In Nordrhein-Westfalen ist dies Herr Dr. Brummund, in der BImA - Hauptstelle Dortmund, mit Sitz in der
Andreas-Hofer-Straße 50, in 48145 Münster.
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Zu den Vergabemodalitäten für bundeseigene Liegenschaften hat die BImA zwei Merkblätter
veröffentlicht, in denen die grundsätzlich zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen und anzu-
wendenden Verfahren beschrieben werden (siehe hierzu auch die Auszüge aus den beiden BI-
mA - Merkblättern in Anlage 2).
Das „Merkblatt zur Konversion - Hilfeste llungen, Förderungen und Verwertungsmodelle des
Bundes“ vom 18.05.2011 bezieht sich im Grundsatz auf die Entwicklung und Vermarktung
von aufzugebenden größeren, militärisch genutzten Flächen, z. B. Kasernen.
Das „Merkblatt Verfahren zur Verwertung von Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobi-
lienaufgaben“ (Verwertungsverfahren - Stand März 2009) bezieht sich dagegen im Grund-
satz eher auf die Entwicklung und Verm arktung von aufzugebenden kleineren, bundeseige-
nen Liegenschaften, z. B. auf vormals von ausländischen Stationierungskräften als Wohn-
quartiere oder von bundesdeutschen Einrichtungen, z. B. für Kreiswehrersatzämter, genutzte
Liegenschaften.
Die in beiden Merkblättern dokumentierten grundsätzlich zu berücksichtigenden Rahmenbedin-
gungen und anzuwendenden Verfahren gelten zum jetzigen Zeitpunkt, d. h. Mitte des Jahres
2011. Ihre grundsätzliche Anwendbarkeit auch in späteren Jahren, z. B. wenn die Briten den
Standort Münster tatsächlich verlassen, k ann zum heutigen Zeitpunkt nicht gesichert angenom-
men werden. Ebenso sind Modifizierungen bzgl . der grundsätzlich anzuwendenden Verfahren –
je nach Einzelfall und entsprechender Abstimmung bzw. Vereinbarung mit der jeweiligen Bele-
genheitskommune – möglich.
4. Sachstand zu den ehemals von brit ischen Stationierung skräften genutzten
Wohnungen und Häusern in der Grawertstraße 5 - 39
Im April d. J. sind zuvor von britischen Stat ionierungskräften genutzte Immobilien in der Gra-
wertstraße 5 - 39 in Münster-Rumphorst an die BImA zurückgeben worden (siehe hierzu auch
den Übersichtsplan in Anlage 3). Hintergrund für die “Freigabe“ durch die Briten war die Beset-
zung eines Hauses in der Grawertstraße 34, das wie auch die weiteren Häuser in der Gra-
wertstraße von den Briten nicht mehr genutzt wurde und seit geraumer Zeit leer stand.
Bei den zurückgegebenen Immobilien in der Grawertstraße 5 - 39 handelt es sich um insgesamt
31 Häuser, aus den Baujahren 1951 (Grawertstr. 18, 20 - 39), 1953 (Grawertstr. 10, 12, 14 und
16) sowie 1956 (Grawertstr. 5 - 9, 11, 13,15, 17, 19) mit insgesamt 50 Wohneinheiten.
Es gibt zwei Haustypen: das Einfamilien-Reihenhaus mit ca. 80 qm Wohnfläche und das Zweifa-
milienhaus mit ca. 144 qm Wohnfläche.
(Anmerkung:
Die Rückgabe der Immobilien durch die Briten betrifft nicht die Häuser am Hohen
Heckenweg und am Markweg.)
Die städtische Wohnungsbaugesellschaft „Wohn + Stadtbau“ hatte nach Bekanntwerden des
Freizugs der Häuser in der Grawertstraße gegenüber der BImA ihr Kaufinteresse bekundet. Die
BImA hatte allerdings erklärt, dass ihr unmittelbar nach Bekanntwerden des Freizugs der Häuser
auch bereits eine Vielzahl von privaten Einz elinteressenten, insbesondere von jungen Familien
mit Kindern, ihr grundsätzliches Kaufinteresse bekundet hatten.
Hinsichtlich einer Veräußerung der Häuser in der Grawertstraße hatte die BImA gegenüber der
Stadt Münster deutlich gemacht, dass ein Verkauf der Häuser grundsätzlich von der BImA im
Bieterverfahren ausgeschrieben werden muss. Vor dem Hintergrund der einschlägigen Anforde-
rungen der Bundeshaushaltsordnung wäre als eine wesentliche Bedingung für einen Direktver-
kauf an die „Wohn + Stadtbau“ anzusehen, dass der Erhalt bzw. die Schaffung von preisgünsti-
gem Wohnraum eine besondere kommunale Aufgabe zu m Wohle der Allgemeinheit darstelle, die
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die „Wohn + Stadtbau“ praktisch „qua Gesetz“ zu erfüllen habe. Auf diese hohen Hürden für ei-
nen Direktverkauf an die „Wohn + Stadtbau“ wurde von der BImA ausdrücklich hingewiesen.
Die im Falle einer direkten Veräußerung der Immobilien an der Grawertstraße grundsätzlich vor-
zunehmende Wertermittlung erfolgt nach Aussage der BImA stets auf der Grundlage der aktuel-
len Bodenrichtwerte für die Grundstücke sowie der aktuellen Sachwerte für die Gebäude.
Auf Nachfrage der Verwaltung hatte die BImA erklärt, dass es bei einer Einzelvermarktung an
private Interessenten im Rahmen eines Bieterverfahrens keine anwendbare Grundlage dafür gibt,
um bestimmte „wohnungspolitische Kriterien“, wie z. B. eine Veräußerung der Häuser nur an jun-
ge Familien mit Kindern oder nur an bestimmte Einkommensgruppen, verbindlich in die erforder-
liche Ausschreibung mit aufzunehmen. Nach Aussage der BImA ist letztlich allein der im Rahmen
des Bieterverfahrens gebotene Kaufpreis das durchschlagende Auswahlkriterium bei einer Ein-
zelvermarktung.
Zudem hat die BImA in den Gesprächen mit der Verwatung deutlich darauf hingewiesen, dass es
sich bei den frei gezogenen Häusern in der Grawertstraße um eine Einzelmaßnahme bzw. Son-
dersituation handele. Hiermit nicht vergleichbar sei der zukünftige Freizug der übrigen etwa 800
Wohneinheiten in der Stadt Münster, bei dem gemeinsam zwischen BImA und Stadt Münster
abgestimmte Strategiekonzepte auf der Grundlage der bereits vor einigen Jahren grundsätzlich
getroffenen Vereinbarungen erforderlich werden würden.
In diesem Zusammenhang hat die BImA hervorgehoben, dass sie nach wie vor bereit sei, im
Sinne einer „Paketlösung“ stadtteil-, quartiers- bzw. standortabgeleitet auf eine Vereinbarung mit
der Stadt Münster hinzuarbeiten, um für einige der künftig noch frei zu ziehenden Wohnstandorte
der Briten folgende Zielsetzungen zu wirklichen:
Ö die Sicherung preisgünstigen Wohnraums,
Ö die Umsetzung verschiedener Nutzergruppenorientierungen bzw. spezifischer Wohn-
gruppenbedarfe oder Baukonzepte,
Ö durch Abbruch und/oder Neubau sowie ergänzende Nachverdichtungen wertbezogen
„kompensierende“ Effekte im Rahmen einer „Gesamtpaketlösung“ zu erzielen.
Ein generelles Einhalten einer Verpflichtung zur Erhaltung preiswerten Wohnraums an allen
Standorten der heute von Briten noch genutzten Wohnungen ist nach Aussage der BImA auch
künftig für ein „Gesamtpaket“ aller frei zu ziehenden Wohnstandorte nicht erzielbar.
Unterstützt von politischen Vertretern der verschiedenen Parteien im Rat der Stadt Münster hatte
Herr Oberbürgermeister Lewe mit Schreiben vom 19.04.2011 gegenüber der BImA zum Aus-
druck gebracht, dass die Stadt Münster sehr daran interessiert ist, alle Möglichkeiten zu nutzen,
um im Interesse und zum Wohle der Bevölkerung in Münster, preisgünstigen Wohnraum zu
schaffen und zur Verfügung zu stellen, und dass die Häuser an der Grawertstraße von der Lage,
der Qualität und auch der Anzahl her eine Wohnanlage darstellen, die einen qualitativen und
quantitativen Beitrag zur Versorgung von Wohnungssuchenden in diesem Segment (sowohl in
Form von Wohneigentum für Schwellenhaushalte, als auch im Bereich des preiswerten Mietwoh-
nungsbaus) in Münster leisten kann.
Anfang Juni d. J. haben sich daraufhin die BImA und die „Wohn + Stadtbau“ bzgl. der frei gezo-
genen Häuser in der Grawertstraße dahingehend vereinbart, dass die „Wohn + Stadtbau“ die drei
Zweifamilienhausblöcke im Bereich des nördlich gelegenen Wendehammers direkt erwerben
kann. Bei dieser Lösung kann den Belangen aller Beteiligten am ehesten Rechnung getragen
werden, d. h. die BImA kann ca. 2/3 der Häuser in eigener Ausschreibung vermarkten und die
„Wohn + Stadtbau“ kann eine "Hausgruppe" mit einheitlichem Gestaltungs- und Vermietungskon-
zept realisieren.
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5. Planungsschritte bzgl. vom Abzug de r Briten ggf. betroffener Konversions-
flächen in Münster
Seit Anfang 2010 bearbeitet die Verwaltung den Rahmenplan Gremmendorf / Angelmodde-West
vor dem Hintergrund eines sich vor dem anbahnenden Abzugs der britischen Stationierungskräf-
te aus Münster in der Bezirksvertretung Münster-Südost gestellten Antrags.
Über den aktuellen Zwischenstand der Erarbeitung des Rahmenplans Gremmendorf / Angel-
modde-West hat die Verwaltung in der Sitzung des ASSVW am 19.05.2011 ausführlich berichtet.
2 Die Verwaltung hat in der Sitzung des ASSVW allerdings auch deutlich gemacht, dass weitere
konkrete Planungsschritte, z. B. Planungswerkstätten, Wettbewerbsverfahren, Erarbeitung städ-
tebaulicher Entwürfe, Aufstellung von B-Plänen, zeitlich abhängig sind von einer - bislang noch
nicht vorliegenden - verbindlichen Erklärung der Briten zum genauen Abzugstermin der britischen
Stationierungskräfte aus Münster (vgl. hierzu auch die Ausführungen in den Kapiteln 5.1 und
5.2).
Hinsichtlich der nachfolgenden, weiteren erforderlichen Planungsschritte sowohl bzgl. einer zivi-
len Nachfolgennutzung für die von Briten noch genutzten Kasernenareale in Gievenbeck und
Gremmendorf als auch bzgl. der von Briten in Münster zurzeit noch genutzten 18 Wohnstandorte
werden nicht nur die in Kapitel 2. aufgeführten Anträge
Antrag A-R/0032/2006 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 16.08.2006 „Abzug
der britischen Streitkräfte aus Münster: Folgen mildern – Konversionschancen nutzen - Per-
spektiven entwickeln“,
Antrag A-R/0034/2006 der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster
vom 30.08.2006 „Konversion in Münster - nicht nur Verluste und Risiken, sondern auch
Chancen für junge Familien mit Kindern“
Antrag A-S/0012/2006 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 14.
September 2006 „Vorbereitung auf den absehbaren Abzug der britischen Soldaten und ihrer
Familien aus Münster-Südost“
inhaltlich berücksichtigt, sondern auch
die in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Südost am 21.06.2011 zum Antrag A-
A/0010/2011 gefassten Beschlüsse,
der Antrag A-R/0033/2011 der SPD-Fraktion vom 05.05.2011 "Sozial, ökologisch und
wirtschaftlich vernünftig: Von britischen Militärflächen zu neuen Stadtquartieren in
Gremmendorf und Gievenbeck",
der Antrag A-R/0032/2011 der SPD-Fraktion vom 11.04.2011 „Sozial, attraktiv, lebendig: Für
ein kommunales Konzept zur zukünftigen Nutzung der bisherigen britischen
Familienwohnungen“.
5.1. Planungsschritte für die Umwandlung der Kasernen in Gremmendorf und Gieven-
beck in zivile Nachfolgenutzungen
2 Siehe weitere Informationen hierzu unter:
http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/61_stadtplanung_stadtgestaltung_rahmen_gremmendorf.pd
f
7
V/0458/2011
A. Städtebauliche Rahmenplanung: Die für Gremmendorf und Angelmodde-West angelau-
fene städtebauliche Rahmenplanung mit breit angelegter Bürgerbeteiligung vor Ort ist
grundsätzlich auch für Gievenbeck und Sentrup ein geeignetes Verfahren, um dort die
Umwandlung der heute noch von den Briten genutzten Oxford-Kaserne und der 4 Wohn-
standorte in den beiden Stadtteilen mit zusammen 179 Wohneinheiten vorbereitend zu
steuern.
B. Räumliche Nutzungsstrukturkonzepte: Auf der Basis einer von den Bezirksvertretun-
gen, dem ASSVW und Rat beschlossenen Rahmenplanung sollten in einem nächsten
Schritt konkretisierende räumliche Nutzungsstrukturkonzepte zur Integration der Kaser-
nenareale in die weitere Stadtteilentwicklung erarbeitet werden. Die Ergebnisse sollten
vor Ort mit der Bürgerschaft diskutiert und anschließend von den betroffenen Bezirksver-
tretungen und dem ASSVW als zuständigem Fachausschuss beraten und beschlossen
werden.
C. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes: Auf der Grundlage räumlicher Nut-
zungsstrukturkonzepte könnten anschließend bereits die erforderlichen Änderungsverfah-
ren des Flächennutzungsplanes mit entsprechender Beteiligung der Öffentlichkeit einge-
leitet und durchgeführt werden, um die grundsätzlichen nutzungsperspektivischen Zielset-
zungen für die aufzugebenden Kasernenflächen planungsrechtlich zu sichern.
D. Konversionsvereinbarungen: Um die zivile Nachfolgenutzung der Kasernenareale zu
regeln, können entsprechende Konversionsvereinbarungen zwischen der BImA und der
Stadt Münster abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang sollten auch bereits vor
Ausschreibung der Kasernenareale an private Entwickler und Investoren zwischen der
BImA und der Stadt Münster Regelungen vereinbart werden mit Blick auf die im Zusam-
menhang mit der beabsichtigten Nachfolgenutzung ebenfalls zu realisierenden techni-
schen und sozialen Infrastruktureinrichtungen, einschließlich von Regelungen bzgl. deren
Kostenteilungen bzw. -übernahmen. Darüber hinaus wären in den Konversionsvereinba-
rungen auch bereits vor Ausschreibung der Kasernenareale verbindliche Regelungen z.
B. hinsichtlich der Schaffung besonderer Wohnungsangebote und der von der BImA an-
zuwendenden generellen Vermarktungsstrategie zu treffen.
E. Durchführung und Auslobung von städtebaulichen Wettbewerben: Auf der Basis der
beschlossenen räumlichen Nutzungsstrukturkonzepte und der mit der BImA abgeschlos-
senen Konversionsvereinbarungen könnten zur Konkretisierung der städtebaulichen Ziel-
setzungen für die Gesamt- oder für Teilflächen der Kasernenareale städtebauliche Wett-
bewerbe ausgelobt und durchgeführt werden.
F. Aufstellung von Bebauungsplänen: Auf der Basis der Ergebnisse der städtebaulichen
Wettbewerbe könnte die Aufstellung von entsprechenden Bebauungsplänen mit erneuter
Beteiligung der Öffentlichkeit folgen. Sollte ggf. ein privater Investor oder mehrere private
Investoren die Kasernenflächen auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse entwi-
ckeln wollen, wäre die Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen möglich.
Sollten sich (zunächst) keine privaten Investoren für eine Umsetzung der Wettbewerbser-
gebnisse interessierten, wäre auch die Aufstellung von eher angebotsorientierten Bebau-
ungsplänen denkbar.
G. Städtebauliche Verträge: Zur Sicherung der städtebaulichen Qualitäten sowie zur Siche-
rung der zeitlichen Realisierungsperspektiven und der Schaffung der erforderlichen tech-
nischen und sozialen Infrastruktureinrichtungen sind zwischen den privaten Investoren
und der Stadt Münster städtebauliche Verträge abzuschließen.
5.2. Entwicklungsschritte für die bereits vorhandenen Wohnstandorte
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Eine wesentliche Voraussetzung für die Festlegung der erforderlichen Entwicklungsschritte für
die frei zuziehenden 18 Wohnstandorte in Münster ist die verbindliche Erklärung der Briten bzw.
der BImA in welchem Umfang und in welcher zeitlichen Perspektive die Wohnstandorte tatsäch-
lich zur Verfügung stehen werden. Sollten alle 18 Wohnstandorte mit den noch verbliebenen ca.
800 Wohnungen nahezu gleichzeitig in die Nachfolgeentwicklung gebracht werden, dann könnten
z. B. im Rahmen einer zwischen der BImA und der Stadt Münster zu schließenden Konversions-
vereinbarung - wie oben bereits ausgeführt - Regelungen im Sinne einer „Paketlösung“ getroffen
werden, um stadtteil-, quartiers- bzw. standortabgeleitet für einige der frei zu ziehenden Wohn-
standorte der Briten spezifische Zielsetzungen, wie z. B.
die Sicherung preisgünstigen Wohnraums,
die Umsetzung verschiedener Nutzergruppenorientierungen bzw. spezifischer Wohngrup-
penbedarfe oder Baukonzepte,
die Realisierung wertbezogener „kompensierender“ Effekte im Rahmen einer „Gesamtpaket-
lösung“ durch Abbruch und/oder Neubau sowie ergänzende Nachverdichtungen von frei ge-
zogenen Wohnstandorten
zu verwirklichen.
Ein generelles Einhalten einer Verpflichtung zur Erhaltung preiswerten Wohnraums an allen
Standorten der heute von Briten noch genutzten Wohnungen ist nach Aussage der BImA - wie
oben bereits ausgeführt - für ein „Gesamtpaket“ aller frei zu ziehenden Wohnstandorte nicht er-
zielbar.
Für die 18 in Betracht kommenden Wohnstandorte sollen nach Bekanntwerden der konkreten
Freizugtermine – spätestens nach Bekanntwerden des für den Sommer 2012 von den Briten an-
gekündigten Freizugkonzeptes – gemeinsam von der BImA und der Stadt Münster einzelne „Ge-
bietspässe“ erarbeitet werden, mit denen spezifische inhaltliche Aspekte jedes einzelnen Wohn-
standortes dokumentiert werden (siehe hierzu die Beispielliste möglicher Kriterien und Aspekte
eines „Gebietspasses“ für die zurzeit von Briten noch genutzten Wohnquartiere in Münster in der
Anlage 4).
Ziel ist es, für jeden der 18 Wohnstandorte eine gemeinsam zwischen der Stadt Münster und der
BImA abgestimmte spezifische, stadtteil-, quartiers- und standortabgeleitet Entwicklungs- und
Vermarktungsstrategie zu vereinbaren.
6. In der Sitzung des Rates am 25.05.2011 vorgetragene Anträge bzgl. einer die
Konversion betreffende Resolution
In die Sitzung des Rates der Stadt Münster am 25.05.2011 wurde der Antrag Nr. A-R/0039/2011 /
Resolution der Fraktion DIE LINKE., der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und von Herrn
Powroznik vom 17.05.2011 zur sofortigen Beschlussfassung eingebracht. Andere Fraktionen
nahmen diesen Antrag / Resolution zum Anlass Änderungsanträge zu stellen.
Auf einen Antrag zur Geschäftsordnung hin wurde die Beratung der Anträge auf die nächste Sit-
zung des Rates am 13.07.2011 vertagt.
Die Verwaltung wird im Sinne der Kernanliegen der unterschiedlichen Antrags-/Resolutions-
Entwürfe die Bundesregierung und den Bundestag sowie die kommunalen Gremien von Städte-
tag und Gemeindebund die von allen politischen Kräften im Rat der Stadt Münster mitgetragene
Bitte übermitteln, die Rechtsgrundlagen dafür zu schaffen, nicht mehr benötigte Konversionsflä-
chen und Immobilienbestände des Bundes in stadtstrukturell und stadtentwicklungsmäßig be-
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V/0458/2011
deutsamen Lagen der Kommunen den Städten und Gemeinden bevorzugt und zu einem ange-
messenen Preis, möglichst mit einem Vorkaufsrecht für Kommunen und kommunale Wohnungs-
gesellschaften zum Verkehrswert, zu überlassen, damit diese ihre wachsenden stadtstrukturellen
Aufgaben sowie die aktive Gestaltung des kommunalen Wohnungsmarktes noch besser ausfül-
len können.
Eine erneute Behandlung des o. a. Antrags Nr. A-R/0039/2011 sowie der dazu vorgetragenen
Änderungsanträge in der nächsten Sitzung des Rates am 13.07.2011 ist damit nicht mehr erfor-
derlich.
Hinweis:
Den vorliegenden Sachstandsbericht erhalt en die Bezirksvertretungen Münster-Mitte,
Münster-Nord, Münster-West und Münster-Südost zur Kenntnis.
In Vertretung
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1.1: Übersichtspläne der York-Kaserne in Münster - Gremmendorf und der Oxford-
Kaserne in Münnster-Gievenbeck
Anlage 1.2: Übersichtspläne zu den von Briten zurzeit noch genutzten Wohnquartieren
Anlage 2: Auszüge aus dem BImA - Merkblatt zur Konversion - Hilfestellungen, Förderungen
und Verwertungsmodelle des Bundes - vom 18.05.2011
Auszüge aus dem BImA - Merkblatt „Verfahren zur Verwertung von Liegenschaf-
ten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ (Verwertungsverfahren - Stand
März 2009)
Anlage 3: Übersichtsplan Wohnquartier Grawertstraße in Münster-Rumphorst
Anlage 4: Beispiele möglicher Kriterien und Aspekte eines „Gebietspasses“ für die zurzeit
von Briten noch genutzten Wohnquartiere in Münster
Anlage_1.2_Briten-Wohnstandorte_V-0458-2011_Stand_28.06.2011
4709 Zeichen
Anlage 1.2 zur Vorlage V/0458/2011 Seite 1 Übersichtsplan: Von Briten zurzeit noch genutzte Wohnq uartiere in Münster In Münster sind insgesamt 844 Wohneinheiten mit ein er gesamten Grundstücksfläche von 378.642 qm bei einem Abzug der britischen Stationierungskräfte betroffen. Die 844 Wohneinheiten (WE) in den Haustypen Einfami lienhaus (EFH), Einfamilienreihen- haus (EFRH), Doppelhaushälfte (DHH), Zweifamilienha us (ZFH) und Mehrfamilienhaus (MFH) verteilen sich im Stadtgebiet von Münster auf insgesamt 18 Standorte. Coerde Rumphorst Gievenbeck Sentrup Loddenheide Gremmendorf Angelmodde Uppenberg Anlage 1.2 zur Vorlage V/0458/2011 Seite 2 Übersichtsplan Sektor A: Von Briten zurzeit noch ge nutzte Wohnquartiere in Münster-Nord / Uppenberg / Rumphorst / Coerde Im Sektor A (Münster-Nord / Uppenberg / Rumphorst / Coerde) sind insgesamt 233 Wohn- einheiten mit einer gesamten Grundstücksfläche von 91.326 qm bei einem Abzug der briti- schen Stationierungskräfte betroffen. Kinderhauser Straße 216 - 226 | Sandfortskamp 2 - 12 12 Wohneinheiten, davon 8 EFRH, 4 DHH, Grundstücksfläche 4.654 qm Arndtstraße 17 - 47 16 Wohneinheiten, in 16 EFRH, Grundstücksfläche 3.222 qm Kinderhauser Straße 109 - 129 11 Wohneinheiten, in 11 EFRH, Grundstücksfläche 3.430 qm Jahnstraße 33 - 53 8 Wohneinheiten, in 8 DHH, Grundstücksfläche 6.275 qm Jahnstraße 33 - 53 Kinderhauser Straße 216 - 226 Sandfortskamp 2 - 12 Arndtstraße 17 - 47 Kinderhauser Straße 109 - 129 Anlage 1.2 zur Vorlage V/0458/2011 Seite 3 Biberweg | Bisamgang | Dachsleite | Igelpatt | Mümmelmannpfad 49 Wohneinheiten, davon 5 EFH, 40 EFRH, 4 DHH, Grundstücksfläche 15.813 qm Wesselerweg | Volbachweg 40 Wohneinheiten, in 26 EFRH, 14 DHH, Grundstücksfläche 15.519 qm Hoher Heckenweg | Markweg | Grawertstraße 79 Wohneinheiten, davon 41 EFRH, 19 ZFH (mit je 2 WE), Grundstücksfläche 24.818 qm Rumphorstweg 47 - 63 | Vivaldistraße 18 18 Wohneinheiten, in 18 EFH, Grundstücksfläche 17.595 qm Hoher Heckenweg | Mark- weg | Grawertstraße Rumphorstweg 47 - 63 | Vivaldistraße 18 Wesselerweg | Volbachweg Biberweg | Bisamgang | Dachsleite | Igelpatt | Mümmelmannpfad Anlage 1.2 zur Vorlage V/0458/2011 Seite 4 Übersichtsplan Sektor B: Von Briten zurzeit noch ge nutzte Wohnquartiere in Münster-West / Gievenbeck / Sentrup Im Sektor B (Münster-West / Gievenbeck / Sentrup) s ind insgesamt 179 Wohneinheiten mit einer gesamten Grundstücksfläche von 95.562 qm bei einem Abzug der britischen Stationie- rungskräfte betroffen. Bentheimweg | Gronauweg | Ochtrupweg 62 Wohneinheiten, davon 50 EFRH, 12 DHH, Grundstücksfläche 22.401 qm Ahausweg | Billerbeckweg | Borghorstweg 71 Wohneinheiten, davon 5 EFH, 54 EFRH, 12 DHH, Grundstücksfläche 35.709 qm Arnheimweg 15 - 29 16 Wohneinheiten, in 8 ZFH (mit je 2 WE), Grundstücksfläche 6.187 qm Von-Esmarch-Straße | Muckermannweg 30 Wohneinheiten, davon 6 EFH, 24 DHH, Grundstücksfläche 31.265 qm Von-Esmarch-Straße | Muckermannweg Arnheimweg Ahausweg | Billerbeck- weg | Borghorstweg Bentheimweg | Gronau- weg | Ochtrupweg Anlage 1.2 zur Vorlage V/0458/2011 Seite 5 Übersichtsplan Sektor C: Von Briten zurzeit noch ge nutzte Wohnquartiere in Münster-Südost / Gremmendorf / Angelmodde Im Sektor C (Münster-Südost / Gremmendorf / Angelmo dde) sind insgesamt 432 Wohnein- heiten mit einer gesamten Grundstücksfläche von 191 .754 qm bei einem Abzug der briti- schen Stationierungskräfte betroffen. Von-Hünefeld-Weg | Boelckeweg | Fitzmauriceweg | Köhlweg | Torminweg 116 Wohneinheiten, davon 102 EFRH, 14 DHH, Grundstücksfläche 34.382 qm Von-Hünefeld-Weg | Boelkeweg | Fitzmauriceweg | Köhlweg | Tor- minweg Anlage 1.2 zur Vorlage V/0458/2011 Seite 6 Wilhelm-Holthaus-Weg 11 - 49 20 Wohneinheiten, in 20 EFRH, Grundstücksfläche 5.726 qm Lilienthalweg 20 - 52 33 Wohneinheiten, in 33 EFRH, Grundstücksfläche 14.702 qm Zum Erlenbusch | Buschstraße | Heidestraße 111 Wohneinheiten, davon 57 EFRH, 17 ZFH (mit je 2 WE), 5 MFH (mit je 4 WE), Grundstücks- fläche 38.481 qm Ostpreußenstraße | Schlesienstraße | Pommernstraße 88 Wohneinheiten, davon 2 EFH, 60 EFRH, 26 DHH, Grundstücksfläche 41.365 qm Angelsachsenweg | Wiegandweg 64 Wohneinheiten, davon 20 EFH, 30 EFRH, 14 DHH, Grundstücksfläche 57.098 qm Wilhelm-Holthaus-Weg Lilienthalweg 20 - 52 Zum Erlenbusch | Busch- straße | He ides traße Ostpreußenstraße | Schle- sienstraße | Pommernstraße Angelsachsenweg | Wiegandweg
Anlage_1.1
214 Zeichen
Anlage 1.1 zur Vorlage V/0458/2011 Seite 1 Übersichtsplan: York-Kaserne in Münster-Gremmendorf Anlage 1.1 zur Vorlage V/0458/2011 Seite 2 Übersichtsplan: Oxford-Kaserne in Münster-Gievenbec k
Anlage_3_Grawertstraße_V-0458-2011_Stand_28.06.2011
88 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage V/0458/2011 Wohnquartier Grawertstraße in Münster-Rumphorst
Anlage_4_Gebietspass_V-0458-2011_Stand_28.06.2011
4158 Zeichen
Anlage 4
zur Vorlage V/0458/2011
V/0458/2011
Seite 1
Beispiele möglicher Kriterien und Aspekte eines „Geb ietspasses“ für die zurzeit
von Briten noch genutzten Wohnquartiere in Münster
Für die 18 in Betracht kommenden Wohnstandorte soll en nach Bekanntwerden der konkreten
Freizugtermine gemeinsam zwischen der BImA und der Stadt Münster spezifische „Gebietspäs-
se“ erarbeitet werden, mit denen beispielsweise folgende inhaltliche Aspekte für jeden einzelnen
Wohnstandort dokumentiert werden:
Einwohnerbestand im Stadtteil
Wohnberechtigte Bevölkerung zum Stichtag …
Einwohnerentwicklung im Stadtteil
Relative Veränderung im Zeitraum 2000 - 2005 - 201 0:
Relative Veränderung gem. Bevölkerungsprognose Sta dt Münster im Zeitraum 2010 - 2020:
Altersstruktur im Stadtteil
Anteil der unter 18- jährigen an wohnberechtigter Bevölkerung:
Anteil der über 64-jährigen an wohnberechtigter Be völkerung:
Veränderung der Altersstruktur
Relative Veränderung des Anteils der unter 18-jäh rigen 2005 - 2010:
- Relative Veränderung des Anteils der über 64-jähr igen 2005 - 2010:
Wohnungsversorgung
Relative Veränderung im Wohnungsbestand 2000 - 201 0:
Wohnfläche je Einwohner zum Stichtag …
Grundstücksbezogene Aspekte
- Beschreibung des Wohngebietes (topographische Lag e, Wohnlage im Stadtteil bzw. -
quartier, Art der umgebenden Bebauung, Immissionen etc.)
- Charakteristika der Grundstücke (Grundstücksgröße n, Grundstücksausrichtung, mittlere
Grundstückstiefe, Straßenfronten etc.)
- Erschließung, Ver- und Entsorgung der Grundstücke (Anschlüsse an Straßen und Wege,
Anschlüsse an Versorgungsleitungen, Anschlüsse an Abwasserbeseitigung etc.)
- Baugrundverhältnisse (Altlasten, Grundwasser, Höh enlage zur Straße etc.)
- Nachbarrechtliche Beziehungen (Baulasten, Grenzve rhältnisse etc.)
Gebäudebezogene Aspekte
- Art des Gebäudes (Bauweise, Bauart, Unterkellerun g, Dachausbau etc.)
- Baujahr (Wohnhaus, Garage, Nebenanlagen etc.)
- Funktion / Grundriss (Nutzungseinheiten, Raumauft eilung in den Geschossen etc.)
- Außenansicht (Fenster, Fassade, Schall- und Wärm eschutz etc.)
- Dach (Dachkonstruktion, Dachform, Dacheindeckung, Kamin etc.)
- Ausführung / Ausstattung (Konstruktionsart, Funda mente, Kellerwände, Umfassungswände,
Innenwände, Decken etc.)
- Außenanlagen (Versorgungs- und Entwässerungsanlag en, Wegebefestigung, Terrasse, Gar-
tenanlagen, Pflanzungen, Einfriedungen etc.)
- Ausführungszustand (Reparaturstau, Baumängel, Bau schäden, energetischer Zustand etc.)
Anlage 4
zur Vorlage V/0458/2011
V/0458/2011
Seite 2
Wohnungsbezogene Aspekte
- Wohnfläche und Raumaufteilung
- Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidung
- Fenster und Türen
- Elektroinstallation
- Heizung und Warmwasserversorgung
- Flure und Treppenhaus
- Ausführungszustand (Reparaturstau, Baumängel, Bau schäden, energetischer Zustand etc.)
Strategie / Ziele
Umstrukturierungsbereich (Abriss / Neubau) mit hoh em Handlungsbedarf
Sanierungsbereich mit mittlerem Handlungsbedarf
Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf mit ger ingem Handlungsbedarf
Konsolidierter Bereich mit keinem besonderen Handl ungsbedarf
Maßnahmeempfehlungen
Rückbau von Gebäudebeständen
Sanierung von Gebäudebeständen
Zusammenlegung / Anpassung von Wohnungen
Optimierung der Gebäude bezogenen Freianlagen
Optimierung des Wohnumfeldes
Optimierung des energetischen Zustands
Instrumente
Rahmenplan für Stadtteil
Strukturkonzept für Wohnquartier
Städtebauliche Optimierungsverfahren
einfacher oder qualifizierter oder vorhabenbezogen er Bebauungsplan
Städtebaulicher Vertrag
Erhaltungs- oder Sanierungssatzung
Realisierung
durch private Einzelinvestoren
durch private Wohnungsbaugesellschaften
durch städtische Wohnungsbaugesellschaften
Ziel ist es, für jeden der 18 Wohnstandorte eine ge meinsam zwischen der Stadt Münster und der
BImA abgestimmte spezifische, stadtteil-, quartiers - und standortabgeleitet Entwicklungs- und
Vermarktungsstrategie zu vereinbaren.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (43)
- Kinderhauser Straße 216
- Arndtstraße 17
- Jahnstraße 33
- Vivaldistraße 18
- Grawertstraße 5
- Von-Esmarch-Straße
- Buschstraße
- Ostpreußenstraße
- Schlesienstraße
- Pommernstraße 88
- Roxeler Straße
- Andreas-Hofer-Straße 50
- Sandfortskamp 2
- Biberweg
- Wesselerweg
- Hoher Heckenweg
- Markweg
- Rumphorstweg 47
- Volbachweg 40
- Bentheimweg
- Gronauweg
- Ahausweg
- Billerbeckweg
- Arnheimweg 15
- Muckermannweg 30
- Borghorstweg 71
- Ochtrupweg 62
- Von-Hünefeld-Weg
- Boelckeweg
- Fitzmauriceweg
- Köhlweg
- Wilhelm-Holthaus-Weg 11
- Lilienthalweg 20
- Angelsachsenweg
- Wiegandweg 64
- Albersloher Weg
- Heckenweg
- Zum Erlenbusch
- Loddenheide
- Heidestraße 111
- Dachsleite
- Igelpatt
- Torminweg 116
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0458/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.06.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37