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V/0458/2011

Sachstandsbericht zur anstehenden Konversion der von den britischen Stationierungskräften genutzten Standorte und Liegenschaften in Münster

Vorlagen 16.06.2011

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Anlage_2_Merkblätter_BImA_V-0458-2011_Stand_28.06.2011

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Anlage_2_Merkblätter_BImA_V-0458-2011_Stand_28.06.2011

12862 Zeichen

Anlage 2   
zur Vorlage V/0458/2011  
 
 Seite 1
 
 
 
Auszüge aus dem BImA - Merkblatt zur Konversion - Hil festellungen, Förde- 
rungen und Verwertungsmodelle des Bundes - vom 18.05.2011 
 
 Der Bund ist bestrebt, ehemalige Militärliegenscha ften in partnerschaftlicher Zusam- 
menarbeit mit den Kommunen und Investoren so schnel l wie möglich einer zivilen An- 
schlussnutzung zuzuführen. Dabei verfügen die Kommu nen auf Grund ihrer Planungs- 
hoheit über das wesentliche Instrument zur Steuerun g der Umnutzungsplanungen. Als 
Planungsträger haben sie es in der Hand, selbst ode r mit Unterstützung des Bundes, 
der Länder und von Investoren, Nutzungsvorstellunge n zu entwickeln und in Planungs- 
recht umzusetzen, das die Entwicklungsmöglichkeiten  ihrer Region einbezieht. Es be- 
steht daher ein gemeinsames Interesse an kooperativ er Zusammenarbeit. Schlanke Zu- 
ständigkeitsregelungen, finanzielle Unterstützungen , bewährte Verwertungsmodelle und 
flexible Kaufpreisfälligkeiten sind wesentliche Eckpfeiler des wirtschaftlichen Handelns. 
 
 Die BImA wird den Kommunen die relevanten liegensc haftsbezogenen Informationen 
zur Verfügung stellen, damit Vorüberlegungen für kü nftige Nutzungen bereits weit vor 
der Räumung der Standorte durch die Bundeswehr eins etzen können. Die betroffenen 
Kommunen werden zu diesem Zweck so frühzeitig wie m öglich über die Termine der 
Standorträumung informiert. Gleichzeitig werden ers te Gespräche mit den Kommunen 
und möglichen Investoren zur Anschlussnutzung gefüh rt. Insbesondere bietet die BImA 
den Kommunen den Abschluss von Konversionsvereinbar ungen an, in denen alle The- 
men rund um die zivile Nachnutzung der Liegenschaft en angesprochen werden, um für 
beide Seiten das bestmögliche Konversionsergebnis zu erreichen. 
 
 Die BImA fördert die Baureifmachung ehemaliger mil itärisch genutzter Flächen u. a. 
durch die finanzielle Beteiligung an städteplaneris chen Voruntersuchungen bis hin zur 
Bauleitplanung und beteiligt sich an einzelnen Stan dortentwicklungsmaßnahmen. Dabei 
erwartet sie die Refinanzierung ihres Kostenanteile s durch entsprechend höhere Ver- 
wertungserlöse. 
 
 Ferner beteiligt sich die BImA an für die zivile A nschlussnutzung notwendigen Sanie- 
rungskosten von Altlasten (Boden- und Gewässerverun reinigungen) auf bundeseigenen 
Liegenschaften bis erforderlichenfalls zur Höhe des  Kaufpreises, bei einer Eigenbeteili- 
gung des Käufers von 10 v. H.. Darüber hinaus ist s ie bereit, sich im Vorfeld eines Ver- 
kaufs an notwendigen Kosten der Untersuchung von Altlasten zu beteiligen, um abzuklä- 
ren, ob diese den vorgesehenen zivilen Nutzungen entgegenstehen. 
 
 Im Zuge der bei der Konversion in den letzten Jahr en gesammelten Erfahrungen haben 
sich folgende Verwertungsmodelle in der Praxis bewä hrt, wobei auch eine Kombination 
einzelner Modelle möglich ist, und zu einem angemes senen Interessenausgleich der 
Vertragsparteien führt: 
 
• Die BImA verkauft an private Investoren, die ihrer seits über den Abschluss eines 
Städtebaulichen Vertrages mit den Kommunen die Entw icklungsverpflichtungen 
übernehmen. Dabei wird der Kaufpreis im Bieterverfa hren auf der Grundlage künfti- 
ger Nutzungsvorstellungen der Kommunen unter Berück sichtigung u. a. von Freile- 
gungs-, Erschließungs- und Vermarktungskosten ermit telt. Vorhandene Unsicherhei- 
ten werden durch Risikoabschläge berücksichtigt. Da mit beteiligt sich die BImA im 
Sinne einer angemessenen Chancen-Risikoverteilung an den Kosten des Investors. 
 
• Die BImA bleibt Eigentümer, die Kommunen führen di e Erschließung und Entwicklung 
durch. Hierzu schließt die BImA mit den zuständigen  Kommunen einen Städtebauli- 
chen Vertrag, wonach sich die BImA an den Erschließ ungs- und Entwicklungskosten

Anlage 2   
zur Vorlage V/0458/2011  
 
 Seite 2
 
auf der Grundlage eines abgestimmten Planungs- und Baurechts sowie entsprechen- 
der Kosten- und Erlösprognosen beteiligt. 
 
 Die BImA ermöglicht im Einzelfall Zahlungserleicht erungen, wie z. B. ein Hinausschie- 
ben der Kaufpreisfälligkeit oder die zinspflichtige Stundung des Kaufpreises über mehre- 
re Jahre mit moderaten Zahlungen.  
 
 Sofern ein Verkauf vor Planungsreife erfolgt, könn en planungsbedingte Wertsteigerun- 
gen oder -minderungen gegenüber den bei Vertragssch luss angenommenen Nutzungs- 
möglichkeiten durch Nachzahlungs- oder Erstattungsv erpflichtungen ausgeglichen wer- 
den. 
 
 Neben diesen Modellen besteht die Möglichkeit, den  Ländern und Belegenheitsgemein- 
den zur Erfüllung der ihnen unmittelbar obliegenden Aufgaben Grundstücke zum gutach- 
terlich ermittelten Verkehrswert zu veräußern. 
 
 
 
Auszüge aus dem BImA - Merkblatt „Verfahren zur Verwer tung von Liegen- 
schaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ ( Verwertungsverfahren - 
Stand März 2009)  
 
 Entbehrlichkeitsprüfung 
 Zunächst ist festzustellen, ob die zugeführten Lie genschaften zur Erfüllung von Aufga- 
ben des Bundes in absehbarer Zeit benötigt werden, denn in diesem Falle besteht ein 
Veräußerungsverbot gem. § 63 Abs. 2 BHO. Hierzu prü ft die BImA, ob grundsätzliche 
oder spezielle Bedarfsanmeldungen für Zwecke der Bu ndesverwaltung vorliegen (Ent- 
behrlichkeitsprüfung). Im Interesse einer beschleun igten Vermarktung sind die Bundes- 
behörden angewiesen, ihren Liegenschaftsbedarf grun dsätzlich anzumelden. Es erfol- 
gen keine allgemeinen und zeitaufwändigen, einzelfa llbezogenen Abfragen durch die 
BImA bei allen Bedarfsträgern des Bundes. Die Bedar fsanmeldung erfolgt regelmäßig 
abstrakt.  
 
 Prüfung von Rückübertragungsansprüchen 
 Besteht kein anderweitiger Bundesbedarf, ist zu pr üfen, ob Rückübertragungsansprüche 
der vorherigen Grundstückseigentümer bestehen. Dies e können z. B. durch einen ge- 
setzlichen Rückenteignungsanspruch (§ 57 Landbescha ffungsgesetz) begründet sein, 
wenn die Grundstücke oder Teile davon ursprünglich für Zwecke der Landesverteidi- 
gung enteignet wurden. Solche Ansprüche verjähren s pätestens 30 Jahre nach der Ent- 
eignung. 
 Erfolgte die Beschaffung nicht durch Enteignung so ndern im Wege des freihändigen 
Erwerbs, kann ein Rückübertragungsanspruch aus dem Kaufvertrag oder den vorver- 
traglichen Ankaufsverhandlungen begründet sein. 
 
 Freigabeankündigung 
 Frühzeitig werden die Landes- und Kommunalbehörden  über die Beendigung der militä- 
rischen Nutzung von Liegenschaften unterrichtet. Di e BImA nimmt dann Gespräche mit 
den Kommunen auf, um die notwendigen Schritte für e ine zivile Anschlussnutzung ein- 
zuleiten und damit von den Kommunen - in ihrer Eige nschaft als Planungsträgerin -  ins- 
besondere die stadtplanerischen Prozesse als Voraus setzung für eine weitere Nutzung 
eingeleitet werden. 
 
 Erwerbsinteresse des Landes oder der Kommune 
 Bestehen weder anderweitiger Bundesbedarf noch die  zuvor genannten Rückerwerbs- 
ansprüche, wird die BImA die Verwertung der Liegenschaft vorbereiten. Hierbei steht der 
Verkauf im Vordergrund. Eine Vermietung kann als Zw ischenlösung in Betracht kom-

Anlage 2   
zur Vorlage V/0458/2011  
 
 Seite 3
 
men, solange ein sofortiger Verkauf aus wirtschaftl ichen Gründen im Einzelfall nicht ge- 
boten ist.  
 Bevor eine Liegenschaft auf dem freien Grundstücks markt angeboten wird, werden 
eventuelle Erwerbsabsichten des Landes oder der Bel egenheitsgemeinde zur unmittel- 
baren Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben vorrangig berücksichtigt. 
 
 Schaffung von Planungsrecht durch die Kommune 
 Die Liegenschaften sind für die Dauer der militäri schen Nutzung dem kommunalen Pla- 
nungsrecht entzogen und unterliegen dem Fachplanung srecht des Bundes nach § 37 
Baugesetzbuch. Nach Aufgabe der militärischen Nutzu ng muss eine zivile Anschluss- 
nutzung durch Dritte von den Kommunen genehmigt werden. 
 In enger Zusammenarbeit zwischen der BImA und den Kommunen - ggf. unter Einbe- 
ziehung privater Investoren - werden mögliche Nutzu ngsalternativen gesucht. Die BImA 
leistet hierbei Unterstützung, im Bedarfsfall u. a.  durch die finanzielle Beteiligung an 
Machbarkeitsstudien oder Nutzungskonzepten bis hin zur Bauleitplanung und beteiligt 
sich an einzelnen Standortentwicklungsmaßnahmen zur  Förderung künftiger Nutzungs- 
möglichkeiten. Mit diesen Überlegungen wird i. d. R . bereits vor der tatsächlichen Frei- 
gabe der Liegenschaften begonnen, um eine zügige An schlussnutzung u. a. im Interes- 
se der wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu  erreichen. Für die Verwertung ist es 
sehr wichtig, dass schnellstmöglich Klarheit über d ie künftig zulässige Nutzung besteht. 
Sie ist gleichzeitig ein wesentlicher Faktor für die Ermittlung des Verkaufspreises. 
 
 Wertermittlungsverfahren 
 Grundstücke der BImA dürfen grundsätzlich nur zum vollen Verkehrswert verkauft wer- 
den (§ 63 Abs. 3 BHO). 
 Der Verkehrswert kann entweder durch eine offene A nbietung auf dem Immobilienmarkt 
(Insertion) oder durch eine förmliche Wertermittlun g nach den Vorschriften der Werter- 
mittlungsverordnung und den dazu ergangenen Richtli nien ermittelt werden. Im Interes- 
se einer beschleunigten Verwertung und der Markt- u nd Preistransparenz wird möglichst 
von der Insertion Gebrauch gemacht. Ein Verkauf auf  der Grundlage einer Wertermitt- 
lung findet regelmäßig dann statt, wenn vorrangige Erwerbsinteressen eines Landes 
oder einer Kommune zu berücksichtigen sind. 
 
 Vermarktung 
 Die Vermarktung erfolgt durch Veröffentlichungen i n regionalen und/oder überregionalen 
Tageszeitungen sowie im Internet unter der Adresse www.bundesimmobilien.de. Dieses 
Verfahren ist nicht identisch mit dem bei der Verga be öffentlicher Aufträge i. S. der Ver- 
gabevorschriften anzuwendenden Ausschreibungsverfah ren. Vielmehr handelt es sich 
um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Die BImA behält sich 
die Entscheidung darüber vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen das 
Grundstück verkauft wird.  
 Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen e rfolgt die Vermarktung im Rahmen 
eines EU-weiten Vergabeverfahrens. 
 
 Veräußerung an einen Gesamtinvestor 
 Ein Gesamtinvestor erwirbt eine Liegenschaft unter  Berücksichtigung der Kosten der 
notwendigen Erschließung von der BImA und schließt parallel mit der Kommune einen 
städtebaulichen Vertrag, in dem er sich zur Herstel lung bzw. Finanzierung der Erschlie- 
ßungs- und Infrastrukturanlagen verpflichtet. Hierd urch können die Verwertung und Um- 
nutzung beschleunigt werden. Die Entwicklung der Li egenschaft kann am konkreten Be- 
darf des Investors ausgerichtet werden. Die Kommune  wird durch den Abschluss des 
städtebaulichen Vertrages mit dem Investor finanziell entlastet. 
 
 Unmittelbare Beteiligung der BImA an den Entwicklungskosten 
 Besteht Kaufinteresse nur für entwickelte, erschlo ssene Flächen, sind zur Beschleuni- 
gung der Konversion folgende finanzielle Beteiligungen der BImA möglich:

Anlage 2   
zur Vorlage V/0458/2011  
 
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a) Die BImA beteiligt sich auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages finanziell 
an der Entwicklung und Erschließung. Dadurch können komplexe Bauvorhaben rasch 
realisiert werden. Diese Regelung führt gleichzeiti g zu einer finanziellen Entlastung 
der Kommune. Voraussetzung ist, dass die finanziell e Beteiligung der BImA wirt- 
schaftlich vertretbar ist, d. h. die Kosten müssen sich aus der Wertsteigerung der Flä- 
chen finanzieren. 
 
b) Die BImA führt selbst verkaufsfördernde Planungs -, Erschließungs- und Entwick- 
lungsinvestitionen durch, z. B. durch die Einschalt ung eines Immobilienunternehmens 
zur Entwicklung eines Nutzungskonzeptes oder durch die Beauftragung von Stand- 
ortentwicklungsmaßnahmen. Voraussetzungen sind eine  positive Vermarktungsprog- 
nose und eine nachhaltige Erhöhung des Grundstücksw ertes sowie eine enge Ko- 
operation zwischen BImA und Kommune. 
 
 Altlasten 
 Soweit die BImA als Grundstückseigentümerin aufgru nd der gesetzlichen Regelungen 
nicht verpflichtet ist, Altlastenuntersuchungen ode r -sanierungen unverzüglich selbst zu 
veranlassen, stehen mögliche Kontaminationen der eh emals militärisch genutzten Lie- 
genschaften einer zügigen Anschlussnutzung nicht en tgegen. Die BImA legt ihre Er- 
kenntnisse über Altlastenverdachtsflächen oder Altl asten nicht nur gegenüber den Fach- 
behörden offen dar, sondern macht sie auch zum Gege nstand der Verkaufsgespräche. 
Die Kosten der Sanierung werden beim Kaufpreis berü cksichtigt. Bei stärkeren Verun- 
reinigungen oder erheblicher Unsicherheit hierüber kann auch eine spätere Kostenbetei- 
ligung der BImA im Kaufvertrag vereinbart werden. 
 Sollten Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Mu nition oder Munitionsresten (ins- 
bes. aus der Zeit der beiden Weltkriege) bestehen, werden in den Kaufvertrag Sonder- 
regelungen aufgenommen, die im Ergebnis den Käufer von der Kostenlast freistellen.

Berichtsvorlage

28398 Zeichen

V/0458/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sachstandsbericht zur anstehenden Konversion der von den britischen Stationierungskräften 
genutzten Standorte und Liegenschaften in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.07.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht
13.07.2011 Hauptausschuss Bericht
13.07.2011 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
1. Vom Abzug der britischen Stationier ungskräfte aus Münster betroffene Lie-
genschaften 
 
 
1.1. Kasernen 
 
Betroffen von einem Abzug der britischen Stationierungskräfte wären in Münster die York-
Kaserne in Gremmendorf und die Oxford-Kaser ne in Gievenbeck (siehe hierzu auch die Über-
sichtskarten in Anlage 1.1).  
 
Das ca. 50 ha große Gelände der York-Kaserne liegt westlich des Albersloher Weges. Die 1934 
als Luftwaffennachrichtenkaserne errichtete Anlage weist im inneren Bereich denkmalwürdigen 
Gebäudebestand auf. Eine Besonderheit stellt die Lage der Offiziersmesse innerhalb des Kaser-
nengeländes im südöstlichen Eckbereich dar.  
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster ist die Kasernenfläche als Gemeinbe-
darfsfläche mit der Zweckbestimmung „Militärische Einrichtung“ dargestellt. Im nördlichen Be-
reich des Kasernengeländes ist eine Altlastenverdachtsfläche < 1 ha dargestellt.  
 
Die Oxford-Kaserne ist ca. 26 ha groß und über die Roxeler Straße erschlossen. Die Kaserne ist 
als Flakkaserne um 1936 errichtet worden. Der Gebäudebestand im inneren Bereich des Kaser-
nengeländes wird als denkmalwürdig eingestuft. Die Offiziersmesse liegt räumlich getrennt vom 
Kasernengelände auf der gegenüberliegenden Seite, südlich der Roxeler Straße. 
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster ist die Kasernenfläche als Gemeinbe-
darfsfläche mit der Zweckbestimmung „Militärische Einrichtung“ dargestellt. Innerhalb des Gelän-
des sind zwei Altlastenverdachtsflächen < 1 ha dargestellt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0458/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Franke 
Ruf: 
492 61 10 
E-Mail: 
FrankeGerd@stadt-muenster.de 
Datum: 
16.06.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0458/2011 
 
Gem. der aktuell in die Gremien zur Beratung und Beschlussfassung eingebrachten Vorlagen 
V/0232/2011 und V/0232/2011/1 „Stellungnahme der Stadt Münster im Rahmen des Beteili-
gungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland“ werden die Oxford-
Kaserne und die York-Kaserne, die im Regionalplan-Entwurf beide als „Allgemeiner Siedlungsbe-
reich“ (ASB) mit der Zweckbestimmung „Militärische Nutzung“ dargestellt sind, als künftige Sied-
lungsflächenpotenziale der Stadt Münster berücksichtigt (siehe Vorlage V/0232/2011, Anlage 2, 
Seite 7, letzter Absatz i. V. m. Tabelle 3, Ziffer 2). Dieser Vorschlag der Verwaltung erfolgt vor 
dem Hintergrund, dass im Planungszeitraum des neuen Regionalplans bis 2025 voraussichtlich 
bei beiden Kasernen die aktuelle militärische Nutzung auslaufen wird und die Konversionsflächen 
dann ggf. anschließend für eine künftige Siedlungsentwicklung zur Verfügung stehen werden.  
 
 
1.2. Wohnquartiere 
 
In Münster sind insgesamt 844 Wohneinheiten mit einer gesamten Grundstücksfläche von 
378.642 qm bei einem Abzug der britischen Stationierungskräfte betroffen (siehe hierzu auch die 
Übersichtspläne in Anlage 1.2). 
 
Von diesen 844 Wohneinheiten wurden im April d. J. bereits 31 Häuser mit 50 Wohneinheiten in 
der Grawertstraße in Münster-Rumphorst von den Briten an die Bundesanstalt für Immobilienauf-
gaben (BImA) zurückgegeben (siehe hierzu auch die Ausführungen in Kapitel 4.). 
 
 
1.3 Sonstige von Briten genutzte Liegenschaften 
 
Im Bereich des „Gewerbeparks Münster-Loddenheide“ am Albersloher Weg steht den Briten 
noch ein Gleisanschluss in einer Größenordnung von 10.633 qm zur Verfügung. 
 
 
 
2. Stand der Abzugspläne der britischen Stationierungskräfte aus Münster 
 
Die Verwaltung hatte dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 
(ASSVW) am 18.10.2007 mit einer schriftlichen Mitteilung zum damaligen Stand des Abzugs der 
britischen Stationierungskräfte aus Münster berichtet. 
Hintergrund für die Berichterstattung war, dass der seinerzeit Kommandierende General der briti-
schen Truppen in Deutschland, Major General Melvin, den damaligen Oberbürgermeister, Herrn 
Dr. Tillmann, in einem persönlichen Gespräch im September 2007 u. a. darüber informiert hatte, 
dass die seinerzeit bereits bekannt gegebenen, grundsätzlichen Schließungs- und Verlegungs-
pläne der britischen Truppen in Deutschland, u. a. auch für Münster, weiterhin Bestand hätten, 
die Schließung des Garnisonsstandortes Münster allerdings erst einige Jahre später als z. B. in 
Osnabrück erfolgen würde. 
Demnach ging die Verwaltung seinerzeit davon aus, dass der Zeitpunkt für die endgültige Schlie-
ßung des Garnisonsstandortes Münster für britische Truppen voraussichtlich erst im Jahr 2014 
liegen würde. 
 
Vor dem Hintergrund des grundsätzlich angekündigten Abzugs der britischen Stationierungskräf-
te aus Münster hat die Verwaltung kontinuier liche Abstimmungsgespräche mit der Bundesanstalt 
für Immobilienaufgaben (BImA), Hauptstelle NRW, vereinbart und bis in die Gegenwart i. d. R. im 
halbjährlichen Turnus geführt. Die BImA hatte anfangs dabei deutlich gemacht, dass nach dorti-
gen Informationen bis zur Mitte des laufenden Jahrzehnts im Grundsatz der Wohnungs- und Ka-
sernenflächenbestand im Eigentum des Bundes bleibt und bis dahin keine Verkäufe der betref-
fenden Wohnungen und Kasernenareale erfolgen werden. 
Die BImA hatte zudem deutlich gemacht, dass der von britischen Militärangehörigen genutzte 
Wohnungsbestand in Münster (844 Wohnungen) ausschließlich von den Briten genutzt und aus-
schließlich durch diese Instand gehalten wird. Zwischenzeitliche Leerstände - insbesondere auf-

3 
V/0458/2011 
 
grund von Auslandseinsätzen der britischen Stationierungskräfte - könnten nach Aussage der 
BImA allerdings jederzeit vorkommen. 
 
Mit der BImA hat die Verwaltung bereits seinerzeit vereinbart, dass nach noch ausstehender offi-
zieller verbindlicher Bekanntgabe des genauen Zeitpunktes des konkreten Abzuges der briti-
schen Stationierungskräfte aus Münster unmittelbar im Anschluss daran eine gemeinsame Ar-
beitsgruppe aus Vertretern der BImA und der Stadt Münster, ggf. unter Mitwirkung der Briten, 
einberufen werden soll, um die Modalitäten hinsichtlich künftiger Nachfolgenutzungen der davon 
betroffenen Liegenschaften, insbesondere auch der noch in der Verfügungsgewalt der Briten 
stehenden Wohnungsbestände, gemeinsam festzulegen. Ein Termin für den Abzug der britischen 
Stationierungskräfte ist jedoch bis dato nicht bekannt (s. u.). 
 
Die Verwaltung hatte in der Mitteilung an den ASSVW am 18.10.2007 auch dargelegt, dass hin-
sichtlich perspektivischer Nutzungsmöglichkeiten für die von den britischen Streitkräften im 
Stadtgebiet noch genutzten Wohnungen (in Gremmendorf, Gievenbeck, Uppenberg, Rumphorst 
und Coerde) und Kasernen (in Gremmendorf und Gievenbeck) die bisher eingebrachten Anträge 
 
ƒ Antrag A-R/0032/2006 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 16.08.2006 „Abzug 
der britischen Streitkräfte aus Münster: Folgen mildern – Konversionschancen nutzen - Per-
spektiven entwickeln“, 
 
ƒ Antrag A-R/0034/2006 der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
vom 30.08.2006 „Konversion in Münster - nicht nur Verluste und Risiken, sondern auch 
Chancen für junge Familien mit Kindern“ 
 
ƒ Antrag A-S/0012/2006 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 14. 
September 2006 „Vorbereitung auf den absehbaren Abzug der britischen Soldaten und ihrer 
Familien aus Münster-Südost“ 
 
inhaltlich berücksichtigt werden. 
 
Erst kürzlich hat der Verbindungsoffizier der britischen Stationierungskräfte in Deutsch-
land gegenüber Herrn Oberbürgermeister Lewe erklärt, dass eine verbindliche Entschei-
dung über die künftige Nutzung der britischen Kasernen in Münster  – und damit auch des 
damit im Zusammenhang stehenden Freiziehens von entsprechenden Wohnquartieren in 
Münster – erst im Sommer 2012
 zu erwarten sei. 
 
Vor diesem Hintergrund geht die Verwaltung nach wie vor davon aus, dass die britischen 
Stationierungskräfte frühestens voraussichtlich erst im Jahr 2019 Münster verlassen ha-
ben werden. 
 
 
 
3. Vergabemodalitäten der Bundesanstal t für Immobilienaufgaben (BImA) 
 
Bundeseigene Liegenschaften, die nicht oder für Dauer nicht mehr für Verwaltungszwecke des 
Bundes oder im Rahmen des Gemeingebrauchs im Aufgabenbereich des Bundes benutzt wer-
den, sind dem Allgemeinen Grundvermögen (AGV) zuzuführen (Verwaltungsvorschrift Nr. 2.2.2 
zu § 64 Bundeshaushaltsordnung - BHO).  
Diese Liegenschaften werden von der am 1. Januar 2005 gegründeten Bundesanstalt für Immo-
bilienaufgaben (BImA) verwaltet und verwertet. Sie hat die Aufgaben der Bundesvermögensver-
waltung übernommen. In den Hauptstellen der BImA sind die Leiter der Sparte „Verkauf“ die An-
sprechpartner für örtliche Konversionsfragen. 
1 
                                                 
1 In Nordrhein-Westfalen ist dies Herr Dr. Brummund, in der BImA - Hauptstelle Dortmund, mit Sitz in der 
Andreas-Hofer-Straße 50, in 48145 Münster.

4 
V/0458/2011 
 
 
Zu den Vergabemodalitäten für bundeseigene Liegenschaften hat die BImA zwei Merkblätter 
veröffentlicht, in denen die grundsätzlich zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen und anzu-
wendenden Verfahren beschrieben werden (siehe hierzu auch die Auszüge aus den beiden BI-
mA - Merkblättern in Anlage 2). 
 
ƒ Das „Merkblatt zur Konversion - Hilfeste llungen, Förderungen und Verwertungsmodelle des 
Bundes“ vom 18.05.2011 bezieht sich im Grundsatz auf die Entwicklung und Vermarktung 
von aufzugebenden größeren, militärisch genutzten Flächen, z. B. Kasernen. 
 
ƒ Das „Merkblatt Verfahren zur Verwertung von Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobi-
lienaufgaben“ (Verwertungsverfahren - Stand März 2009) bezieht sich dagegen im Grund-
satz eher auf die Entwicklung und Verm arktung von aufzugebenden kleineren, bundeseige-
nen Liegenschaften, z. B. auf vormals von ausländischen Stationierungskräften als Wohn-
quartiere oder von bundesdeutschen Einrichtungen, z. B. für Kreiswehrersatzämter, genutzte 
Liegenschaften. 
 
Die in beiden Merkblättern dokumentierten grundsätzlich zu berücksichtigenden Rahmenbedin-
gungen und anzuwendenden Verfahren gelten zum jetzigen Zeitpunkt, d. h. Mitte des Jahres 
2011. Ihre grundsätzliche Anwendbarkeit auch in späteren Jahren, z. B. wenn die Briten den 
Standort Münster tatsächlich verlassen, k ann zum heutigen Zeitpunkt nicht gesichert angenom-
men werden. Ebenso sind Modifizierungen bzgl . der grundsätzlich anzuwendenden Verfahren – 
je nach Einzelfall und entsprechender Abstimmung bzw. Vereinbarung mit der jeweiligen Bele-
genheitskommune – möglich. 
 
 
 
4. Sachstand zu den ehemals von brit ischen Stationierung skräften genutzten 
Wohnungen und Häusern in der Grawertstraße 5 - 39 
 
Im April d. J. sind zuvor von britischen Stat ionierungskräften genutzte Immobilien in der Gra-
wertstraße 5 - 39 in Münster-Rumphorst an die BImA zurückgeben worden (siehe hierzu auch 
den Übersichtsplan in Anlage 3). Hintergrund für die “Freigabe“ durch die Briten war die Beset-
zung eines Hauses in der Grawertstraße 34, das wie auch die weiteren Häuser in der Gra-
wertstraße von den Briten nicht mehr genutzt wurde und seit geraumer Zeit leer stand. 
 
Bei den zurückgegebenen Immobilien in der Grawertstraße 5 - 39 handelt es sich um insgesamt 
31 Häuser, aus den Baujahren 1951 (Grawertstr. 18, 20 - 39), 1953 (Grawertstr. 10, 12, 14 und 
16) sowie 1956 (Grawertstr. 5 - 9, 11, 13,15, 17, 19) mit insgesamt 50 Wohneinheiten.  
Es gibt zwei Haustypen: das Einfamilien-Reihenhaus mit ca. 80 qm Wohnfläche und das Zweifa-
milienhaus mit ca. 144 qm Wohnfläche.  
(Anmerkung:
 Die Rückgabe der Immobilien durch die Briten betrifft nicht die Häuser am Hohen 
Heckenweg und am Markweg.) 
 
Die städtische Wohnungsbaugesellschaft „Wohn + Stadtbau“ hatte nach Bekanntwerden des 
Freizugs der Häuser in der Grawertstraße gegenüber der BImA ihr Kaufinteresse bekundet. Die 
BImA hatte allerdings erklärt, dass ihr unmittelbar nach Bekanntwerden des Freizugs der Häuser 
auch bereits eine Vielzahl von privaten Einz elinteressenten, insbesondere von jungen Familien 
mit Kindern, ihr grundsätzliches Kaufinteresse bekundet hatten. 
 
Hinsichtlich einer Veräußerung der Häuser in der Grawertstraße hatte die BImA gegenüber der 
Stadt Münster deutlich gemacht, dass ein Verkauf der Häuser grundsätzlich von der BImA im 
Bieterverfahren ausgeschrieben werden muss. Vor dem Hintergrund der einschlägigen Anforde-
rungen der Bundeshaushaltsordnung wäre als eine wesentliche Bedingung für einen Direktver-
kauf an die „Wohn + Stadtbau“ anzusehen, dass der Erhalt bzw. die Schaffung von preisgünsti-
gem Wohnraum eine besondere kommunale Aufgabe zu m Wohle der Allgemeinheit darstelle, die

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V/0458/2011 
 
die „Wohn + Stadtbau“ praktisch „qua Gesetz“ zu erfüllen habe. Auf diese hohen Hürden für ei-
nen Direktverkauf an die „Wohn + Stadtbau“ wurde von der BImA ausdrücklich hingewiesen. 
 
Die im Falle einer direkten Veräußerung der Immobilien an der Grawertstraße grundsätzlich vor-
zunehmende Wertermittlung erfolgt nach Aussage der BImA stets auf der Grundlage der aktuel-
len Bodenrichtwerte für die Grundstücke sowie der aktuellen Sachwerte für die Gebäude. 
 
Auf Nachfrage der Verwaltung hatte die BImA erklärt, dass es bei einer Einzelvermarktung an 
private Interessenten im Rahmen eines Bieterverfahrens keine anwendbare Grundlage dafür gibt, 
um bestimmte „wohnungspolitische Kriterien“, wie z. B. eine Veräußerung der Häuser nur an jun-
ge Familien mit Kindern oder nur an bestimmte Einkommensgruppen, verbindlich in die erforder-
liche Ausschreibung mit aufzunehmen. Nach Aussage der BImA ist letztlich allein der im Rahmen 
des Bieterverfahrens gebotene Kaufpreis das durchschlagende Auswahlkriterium bei einer Ein-
zelvermarktung. 
 
Zudem hat die BImA in den Gesprächen mit der Verwatung deutlich darauf hingewiesen, dass es 
sich bei den frei gezogenen Häusern in der Grawertstraße um eine Einzelmaßnahme bzw. Son-
dersituation handele. Hiermit nicht vergleichbar sei der zukünftige Freizug der übrigen etwa 800 
Wohneinheiten in der Stadt Münster, bei dem gemeinsam zwischen BImA und Stadt Münster 
abgestimmte Strategiekonzepte auf der Grundlage der bereits vor einigen Jahren grundsätzlich 
getroffenen Vereinbarungen erforderlich werden würden.  
 
In diesem Zusammenhang hat die BImA hervorgehoben, dass sie nach wie vor bereit sei, im 
Sinne einer „Paketlösung“ stadtteil-, quartiers- bzw. standortabgeleitet auf eine Vereinbarung mit 
der Stadt Münster hinzuarbeiten, um für einige der künftig noch frei zu ziehenden Wohnstandorte 
der Briten folgende Zielsetzungen zu wirklichen: 
 
Ö die Sicherung preisgünstigen Wohnraums, 
 
Ö die Umsetzung verschiedener Nutzergruppenorientierungen bzw. spezifischer Wohn-
gruppenbedarfe oder Baukonzepte, 
 
Ö durch Abbruch und/oder Neubau sowie ergänzende Nachverdichtungen wertbezogen 
„kompensierende“ Effekte im Rahmen einer „Gesamtpaketlösung“ zu erzielen.  
 
Ein generelles Einhalten einer Verpflichtung zur Erhaltung preiswerten Wohnraums an allen 
Standorten der heute von Briten noch genutzten Wohnungen ist nach Aussage der BImA auch 
künftig für ein „Gesamtpaket“ aller frei zu ziehenden Wohnstandorte nicht erzielbar. 
 
Unterstützt von politischen Vertretern der verschiedenen Parteien im Rat der Stadt Münster hatte 
Herr Oberbürgermeister Lewe mit Schreiben vom 19.04.2011 gegenüber der BImA zum Aus-
druck gebracht, dass die Stadt Münster sehr daran interessiert ist, alle Möglichkeiten zu nutzen, 
um im Interesse und zum Wohle der Bevölkerung in Münster, preisgünstigen Wohnraum zu 
schaffen und zur Verfügung zu stellen, und dass die Häuser an der Grawertstraße von der Lage, 
der Qualität und auch der Anzahl her eine Wohnanlage darstellen, die einen qualitativen und 
quantitativen Beitrag zur Versorgung von Wohnungssuchenden in diesem Segment (sowohl in 
Form von Wohneigentum für Schwellenhaushalte, als auch im Bereich des preiswerten Mietwoh-
nungsbaus) in Münster leisten kann. 
 
Anfang Juni d. J. haben sich daraufhin die BImA und die „Wohn + Stadtbau“ bzgl. der frei gezo-
genen Häuser in der Grawertstraße dahingehend vereinbart, dass die „Wohn + Stadtbau“ die drei 
Zweifamilienhausblöcke im Bereich des nördlich gelegenen Wendehammers direkt erwerben 
kann. Bei dieser Lösung kann den Belangen aller Beteiligten am ehesten Rechnung getragen 
werden, d. h. die BImA kann ca. 2/3 der Häuser in eigener Ausschreibung vermarkten und die 
„Wohn + Stadtbau“ kann eine "Hausgruppe" mit einheitlichem Gestaltungs- und Vermietungskon-
zept realisieren.

6 
V/0458/2011 
 
 
 
 
5. Planungsschritte bzgl. vom Abzug de r Briten ggf. betroffener Konversions-
flächen in Münster 
 
Seit Anfang 2010 bearbeitet die Verwaltung den Rahmenplan Gremmendorf / Angelmodde-West 
vor dem Hintergrund eines sich vor dem anbahnenden Abzugs der britischen Stationierungskräf-
te aus Münster in der Bezirksvertretung Münster-Südost gestellten Antrags.  
Über den aktuellen Zwischenstand der Erarbeitung des Rahmenplans Gremmendorf / Angel-
modde-West hat die Verwaltung in der Sitzung des ASSVW am 19.05.2011 ausführlich berichtet. 
2 Die Verwaltung hat in der Sitzung des ASSVW allerdings auch deutlich gemacht, dass weitere 
konkrete Planungsschritte, z. B. Planungswerkstätten, Wettbewerbsverfahren, Erarbeitung städ-
tebaulicher Entwürfe, Aufstellung von B-Plänen, zeitlich abhängig sind von einer - bislang noch 
nicht vorliegenden - verbindlichen Erklärung der Briten zum genauen Abzugstermin der britischen 
Stationierungskräfte aus Münster (vgl. hierzu auch die Ausführungen in den Kapiteln 5.1 und 
5.2). 
 
Hinsichtlich der nachfolgenden, weiteren erforderlichen Planungsschritte sowohl bzgl. einer zivi-
len Nachfolgennutzung für die von Briten noch genutzten Kasernenareale in Gievenbeck und 
Gremmendorf als auch bzgl. der von Briten in Münster zurzeit noch genutzten 18 Wohnstandorte 
werden nicht nur die in Kapitel 2. aufgeführten Anträge 
 
ƒ Antrag A-R/0032/2006 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 16.08.2006 „Abzug 
der britischen Streitkräfte aus Münster: Folgen mildern – Konversionschancen nutzen - Per-
spektiven entwickeln“, 
 
ƒ Antrag A-R/0034/2006 der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
vom 30.08.2006 „Konversion in Münster - nicht nur Verluste und Risiken, sondern auch 
Chancen für junge Familien mit Kindern“ 
 
ƒ Antrag A-S/0012/2006 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 14. 
September 2006 „Vorbereitung auf den absehbaren Abzug der britischen Soldaten und ihrer 
Familien aus Münster-Südost“ 
 
inhaltlich berücksichtigt, sondern auch  
 
ƒ die in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Südost am 21.06.2011 zum Antrag A-
A/0010/2011 gefassten Beschlüsse, 
 
ƒ der Antrag A-R/0033/2011 der SPD-Fraktion vom 05.05.2011 "Sozial, ökologisch und 
wirtschaftlich vernünftig: Von britischen Militärflächen zu neuen Stadtquartieren in 
Gremmendorf und Gievenbeck", 
 
ƒ der Antrag A-R/0032/2011 der SPD-Fraktion vom 11.04.2011 „Sozial, attraktiv, lebendig: Für 
ein kommunales Konzept zur zukünftigen Nutzung der bisherigen britischen 
Familienwohnungen“. 
 
 
5.1. Planungsschritte für die Umwandlung der Kasernen in Gremmendorf und Gieven-
beck in zivile Nachfolgenutzungen  
 
                                                
 
2 Siehe weitere Informationen hierzu unter: 
http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/61_stadtplanung_stadtgestaltung_rahmen_gremmendorf.pd
f

7 
V/0458/2011 
 
A. Städtebauliche Rahmenplanung: Die für Gremmendorf und Angelmodde-West angelau-
fene städtebauliche Rahmenplanung mit breit angelegter Bürgerbeteiligung vor Ort ist 
grundsätzlich auch für Gievenbeck und Sentrup ein geeignetes Verfahren, um dort die 
Umwandlung der heute noch von den Briten genutzten Oxford-Kaserne und der 4 Wohn-
standorte in den beiden Stadtteilen mit zusammen 179 Wohneinheiten vorbereitend zu 
steuern. 
 
B. Räumliche Nutzungsstrukturkonzepte:  Auf der Basis einer von den Bezirksvertretun-
gen, dem ASSVW und Rat beschlossenen Rahmenplanung sollten in einem nächsten 
Schritt konkretisierende räumliche Nutzungsstrukturkonzepte zur Integration der Kaser-
nenareale in die weitere Stadtteilentwicklung erarbeitet werden. Die Ergebnisse sollten 
vor Ort mit der Bürgerschaft diskutiert und anschließend von den betroffenen Bezirksver-
tretungen und dem ASSVW als zuständigem Fachausschuss beraten und beschlossen 
werden. 
 
C. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes:  Auf der Grundlage räumlicher Nut-
zungsstrukturkonzepte könnten anschließend bereits die erforderlichen Änderungsverfah-
ren des Flächennutzungsplanes mit entsprechender Beteiligung der Öffentlichkeit einge-
leitet und durchgeführt werden, um die grundsätzlichen nutzungsperspektivischen Zielset-
zungen für die aufzugebenden Kasernenflächen planungsrechtlich zu sichern. 
 
D. Konversionsvereinbarungen:  Um die zivile Nachfolgenutzung der Kasernenareale zu 
regeln, können entsprechende Konversionsvereinbarungen zwischen der BImA und der 
Stadt Münster abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang sollten auch bereits vor 
Ausschreibung der Kasernenareale an private Entwickler und Investoren zwischen der 
BImA und der Stadt Münster Regelungen vereinbart werden mit Blick auf die im Zusam-
menhang mit der beabsichtigten Nachfolgenutzung ebenfalls zu realisierenden techni-
schen und sozialen Infrastruktureinrichtungen, einschließlich von Regelungen bzgl. deren 
Kostenteilungen bzw. -übernahmen. Darüber hinaus wären in den Konversionsvereinba-
rungen auch bereits vor Ausschreibung der Kasernenareale verbindliche Regelungen z. 
B. hinsichtlich der Schaffung besonderer Wohnungsangebote und der von der BImA an-
zuwendenden generellen Vermarktungsstrategie zu treffen.  
 
E. Durchführung und Auslobung von städtebaulichen Wettbewerben:  Auf der Basis der 
beschlossenen räumlichen Nutzungsstrukturkonzepte und der mit der BImA abgeschlos-
senen Konversionsvereinbarungen könnten zur Konkretisierung der städtebaulichen Ziel-
setzungen für die Gesamt- oder für Teilflächen der Kasernenareale städtebauliche Wett-
bewerbe ausgelobt und durchgeführt werden. 
 
F. Aufstellung von Bebauungsplänen: Auf der Basis der Ergebnisse der städtebaulichen 
Wettbewerbe könnte die Aufstellung von entsprechenden Bebauungsplänen mit erneuter 
Beteiligung der Öffentlichkeit folgen. Sollte ggf. ein privater Investor oder mehrere private 
Investoren die Kasernenflächen auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse entwi-
ckeln wollen, wäre die Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen möglich. 
Sollten sich (zunächst) keine privaten Investoren für eine Umsetzung der Wettbewerbser-
gebnisse interessierten, wäre auch die Aufstellung von eher angebotsorientierten Bebau-
ungsplänen denkbar. 
 
G. Städtebauliche Verträge: Zur Sicherung der städtebaulichen Qualitäten sowie zur Siche-
rung der zeitlichen Realisierungsperspektiven und der Schaffung der erforderlichen tech-
nischen und sozialen Infrastruktureinrichtungen sind zwischen den privaten Investoren 
und der Stadt Münster städtebauliche Verträge abzuschließen. 
 
 
5.2. Entwicklungsschritte für die bereits vorhandenen Wohnstandorte

8 
V/0458/2011 
 
Eine wesentliche Voraussetzung für die Festlegung der erforderlichen Entwicklungsschritte für 
die frei zuziehenden 18 Wohnstandorte in Münster ist die verbindliche Erklärung der Briten bzw. 
der BImA in welchem Umfang und in welcher zeitlichen Perspektive die Wohnstandorte tatsäch-
lich zur Verfügung stehen werden. Sollten alle 18 Wohnstandorte mit den noch verbliebenen ca. 
800 Wohnungen nahezu gleichzeitig in die Nachfolgeentwicklung gebracht werden, dann könnten 
z. B. im Rahmen einer zwischen der BImA und der Stadt Münster zu schließenden Konversions-
vereinbarung - wie oben bereits ausgeführt - Regelungen im Sinne einer „Paketlösung“ getroffen 
werden, um stadtteil-, quartiers- bzw. standortabgeleitet für einige der frei zu ziehenden Wohn-
standorte der Briten spezifische Zielsetzungen, wie z. B.  
 
ƒ die Sicherung preisgünstigen Wohnraums, 
 
ƒ die Umsetzung verschiedener Nutzergruppenorientierungen bzw. spezifischer Wohngrup-
penbedarfe oder Baukonzepte, 
 
ƒ die Realisierung wertbezogener „kompensierender“ Effekte im Rahmen einer „Gesamtpaket-
lösung“ durch Abbruch und/oder Neubau sowie ergänzende Nachverdichtungen von frei ge-
zogenen Wohnstandorten  
  
zu verwirklichen.  
 
Ein generelles Einhalten einer Verpflichtung zur Erhaltung preiswerten Wohnraums an allen 
Standorten der heute von Briten noch genutzten Wohnungen ist nach Aussage der BImA - wie 
oben bereits ausgeführt - für ein „Gesamtpaket“ aller frei zu ziehenden Wohnstandorte nicht er-
zielbar. 
 
Für die 18 in Betracht kommenden Wohnstandorte sollen nach Bekanntwerden der konkreten 
Freizugtermine – spätestens nach Bekanntwerden des für den Sommer 2012 von den Briten an-
gekündigten Freizugkonzeptes – gemeinsam von der BImA und der Stadt Münster einzelne „Ge-
bietspässe“ erarbeitet werden, mit denen spezifische inhaltliche Aspekte jedes einzelnen Wohn-
standortes dokumentiert werden (siehe hierzu die Beispielliste möglicher Kriterien und Aspekte 
eines „Gebietspasses“ für die zurzeit von Briten noch genutzten Wohnquartiere in Münster in der 
Anlage 4). 
 
Ziel ist es, für jeden der 18 Wohnstandorte eine gemeinsam zwischen der Stadt Münster und der 
BImA abgestimmte spezifische, stadtteil-, quartiers- und standortabgeleitet Entwicklungs- und 
Vermarktungsstrategie zu vereinbaren. 
 
 
 
6. In der Sitzung des Rates am 25.05.2011 vorgetragene Anträge bzgl. einer die 
Konversion betreffende Resolution  
 
In die Sitzung des Rates der Stadt Münster am 25.05.2011 wurde der Antrag Nr. A-R/0039/2011 / 
Resolution der Fraktion DIE LINKE., der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und von Herrn 
Powroznik vom 17.05.2011 zur sofortigen Beschlussfassung eingebracht. Andere Fraktionen 
nahmen diesen Antrag / Resolution zum Anlass Änderungsanträge zu stellen. 
 
Auf einen Antrag zur Geschäftsordnung hin wurde die Beratung der Anträge auf die nächste Sit-
zung des Rates am 13.07.2011 vertagt. 
 
Die Verwaltung wird im Sinne der Kernanliegen der unterschiedlichen Antrags-/Resolutions-
Entwürfe die Bundesregierung und den Bundestag sowie die kommunalen Gremien von Städte-
tag und Gemeindebund die von allen politischen Kräften im Rat der Stadt Münster mitgetragene 
Bitte übermitteln, die Rechtsgrundlagen dafür zu schaffen, nicht mehr benötigte Konversionsflä-
chen und Immobilienbestände des Bundes in stadtstrukturell und stadtentwicklungsmäßig be-

9 
V/0458/2011 
 
deutsamen Lagen der Kommunen den Städten und Gemeinden bevorzugt und zu einem ange-
messenen Preis, möglichst mit einem Vorkaufsrecht für Kommunen und kommunale Wohnungs-
gesellschaften zum Verkehrswert, zu überlassen, damit diese ihre wachsenden stadtstrukturellen 
Aufgaben sowie die aktive Gestaltung des kommunalen Wohnungsmarktes noch besser ausfül-
len können. 
 
Eine erneute Behandlung des o. a. Antrags Nr. A-R/0039/2011 sowie der dazu vorgetragenen 
Änderungsanträge in der nächsten Sitzung des Rates am 13.07.2011 ist damit nicht mehr erfor-
derlich. 
   
 
Hinweis:
 Den vorliegenden Sachstandsbericht erhalt en die Bezirksvertretungen Münster-Mitte, 
Münster-Nord, Münster-West und Münster-Südost zur Kenntnis. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
 
Anlage 1.1: Übersichtspläne der York-Kaserne in Münster - Gremmendorf und der Oxford-
Kaserne in Münnster-Gievenbeck 
 
Anlage 1.2: Übersichtspläne zu den von Briten zurzeit noch genutzten Wohnquartieren 
 
Anlage 2: Auszüge aus dem BImA - Merkblatt zur Konversion - Hilfestellungen, Förderungen 
und Verwertungsmodelle des Bundes - vom 18.05.2011 
 
Auszüge aus dem BImA - Merkblatt „Verfahren zur Verwertung von Liegenschaf-
ten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ (Verwertungsverfahren - Stand 
März 2009)  
 
Anlage 3: Übersichtsplan Wohnquartier Grawertstraße in Münster-Rumphorst 
 
Anlage 4: Beispiele möglicher Kriterien und Aspekte eines „Gebietspasses“ für die zurzeit 
von Briten noch genutzten Wohnquartiere in Münster

Anlage_1.2_Briten-Wohnstandorte_V-0458-2011_Stand_28.06.2011

4709 Zeichen

Anlage 1.2   
zur Vorlage V/0458/2011  
 
 Seite 1
 
 
 
   
Übersichtsplan: Von Briten zurzeit noch genutzte Wohnq uartiere in Münster  
 
In Münster sind insgesamt 844 Wohneinheiten mit ein er gesamten Grundstücksfläche von 
378.642 qm bei einem Abzug der britischen Stationierungskräfte betroffen.  
 
Die 844 Wohneinheiten (WE) in den Haustypen Einfami lienhaus (EFH), Einfamilienreihen- 
haus (EFRH), Doppelhaushälfte (DHH), Zweifamilienha us (ZFH) und Mehrfamilienhaus 
(MFH) verteilen sich im Stadtgebiet von Münster auf insgesamt 18 Standorte. 
 
 
 
 
 
 
Coerde 
Rumphorst Gievenbeck 
Sentrup 
Loddenheide 
Gremmendorf 
Angelmodde 
Uppenberg

Anlage 1.2   
zur Vorlage V/0458/2011  
 
 Seite 2
 
Übersichtsplan Sektor A: Von Briten zurzeit noch ge nutzte Wohnquartiere in 
Münster-Nord / Uppenberg / Rumphorst / Coerde 
 
Im Sektor A (Münster-Nord / Uppenberg / Rumphorst /  Coerde) sind insgesamt 233 Wohn- 
einheiten mit einer gesamten Grundstücksfläche von 91.326 qm bei einem Abzug der briti- 
schen Stationierungskräfte betroffen.  
 
 
 
 
 Kinderhauser Straße 216 - 226 | Sandfortskamp 2 - 12  
12 Wohneinheiten, davon 8 EFRH, 4 DHH, Grundstücksfläche 4.654 qm 
 
 Arndtstraße 17 - 47  
16 Wohneinheiten, in 16 EFRH, Grundstücksfläche 3.222 qm 
 
 Kinderhauser Straße 109 - 129  
11 Wohneinheiten, in 11 EFRH, Grundstücksfläche 3.430 qm 
 
 Jahnstraße 33 - 53  
8 Wohneinheiten, in 8 DHH, Grundstücksfläche 6.275 qm 
Jahnstraße 33 - 53 
 
Kinderhauser Straße 216 - 226 
Sandfortskamp 2 - 12 
Arndtstraße 17 - 47 
Kinderhauser Straße 109 - 129

Anlage 1.2   
zur Vorlage V/0458/2011  
 
 Seite 3
 
 
 
 
 
 
 Biberweg | Bisamgang |  Dachsleite | Igelpatt | Mümmelmannpfad  
49 Wohneinheiten, davon 5 EFH, 40 EFRH, 4 DHH, Grundstücksfläche 15.813 qm 
 
 Wesselerweg | Volbachweg  
40 Wohneinheiten, in 26 EFRH, 14 DHH, Grundstücksfläche 15.519 qm 
 
 Hoher Heckenweg | Markweg | Grawertstraße  
79 Wohneinheiten, davon 41 EFRH, 19 ZFH (mit je 2 WE), Grundstücksfläche 24.818 qm 
 
 Rumphorstweg 47 - 63 | Vivaldistraße 18  
18 Wohneinheiten, in 18 EFH, Grundstücksfläche 17.595 qm 
 
 
 
 
 
 
Hoher Heckenweg | Mark- 
weg | Grawertstraße   
Rumphorstweg 47 - 63 |  
Vivaldistraße 18  
Wesselerweg | 
Volbachweg  
Biberweg | Bisamgang |  Dachsleite | 
Igelpatt | Mümmelmannpfad

Anlage 1.2   
zur Vorlage V/0458/2011  
 
 Seite 4
 
 
Übersichtsplan Sektor B: Von Briten zurzeit noch ge nutzte Wohnquartiere in 
Münster-West / Gievenbeck / Sentrup 
 
Im Sektor B (Münster-West / Gievenbeck / Sentrup) s ind insgesamt 179 Wohneinheiten mit 
einer gesamten Grundstücksfläche von 95.562 qm bei einem Abzug der britischen Stationie- 
rungskräfte betroffen.  
 
 
 
 
 Bentheimweg | Gronauweg | Ochtrupweg  
62 Wohneinheiten, davon 50 EFRH, 12 DHH, Grundstücksfläche 22.401 qm 
 
 Ahausweg | Billerbeckweg | Borghorstweg  
71 Wohneinheiten, davon 5 EFH, 54 EFRH, 12 DHH, Grundstücksfläche 35.709 qm 
 
 Arnheimweg 15 - 29  
16 Wohneinheiten, in 8 ZFH (mit je 2 WE), Grundstücksfläche 6.187 qm 
 
 Von-Esmarch-Straße | Muckermannweg  
30 Wohneinheiten, davon 6 EFH, 24 DHH, Grundstücksfläche 31.265 qm 
 
Von-Esmarch-Straße | 
Muckermannweg 
Arnheimweg 
Ahausweg | Billerbeck- 
weg | Borghorstweg 
Bentheimweg | Gronau- 
weg | Ochtrupweg

Anlage 1.2   
zur Vorlage V/0458/2011  
 
 Seite 5
 
 
Übersichtsplan Sektor C: Von Briten zurzeit noch ge nutzte Wohnquartiere in 
Münster-Südost / Gremmendorf / Angelmodde 
 
Im Sektor C (Münster-Südost / Gremmendorf / Angelmo dde) sind insgesamt 432 Wohnein- 
heiten mit einer gesamten Grundstücksfläche von 191 .754 qm bei einem Abzug der briti- 
schen Stationierungskräfte betroffen.  
 
 
 
 
 
 
 Von-Hünefeld-Weg | Boelckeweg | Fitzmauriceweg | Köhlweg | Torminweg  
116 Wohneinheiten, davon 102 EFRH, 14 DHH, Grundstücksfläche 34.382 qm 
Von-Hünefeld-Weg | Boelkeweg | 
Fitzmauriceweg | Köhlweg | Tor-
minweg

Anlage 1.2   
zur Vorlage V/0458/2011  
 
 Seite 6
 
 
 
 
 
 
 Wilhelm-Holthaus-Weg 11 - 49  
20 Wohneinheiten, in 20 EFRH, Grundstücksfläche 5.726 qm 
 
 Lilienthalweg 20 - 52  
33 Wohneinheiten, in 33 EFRH, Grundstücksfläche 14.702 qm 
 
 Zum Erlenbusch | Buschstraße | Heidestraße  
111 Wohneinheiten, davon 57 EFRH, 17 ZFH (mit je 2 WE), 5 MFH (mit je 4 WE), Grundstücks- 
fläche 38.481 qm 
 
 Ostpreußenstraße | Schlesienstraße | Pommernstraße  
88 Wohneinheiten, davon 2 EFH, 60 EFRH, 26 DHH, Grundstücksfläche 41.365 qm 
 
 Angelsachsenweg | Wiegandweg  
64 Wohneinheiten, davon 20 EFH, 30 EFRH, 14 DHH, Grundstücksfläche 57.098 qm 
 
Wilhelm-Holthaus-Weg 
Lilienthalweg 20 - 52 
Zum Erlenbusch | Busch- 
straße | He ides traße  
Ostpreußenstraße | Schle- 
sienstraße | Pommernstraße 
 
Angelsachsenweg |  
Wiegandweg

Anlage_1.1

214 Zeichen

Anlage 1.1  
zur Vorlage V/0458/2011  
 
 Seite 1
 
 
Übersichtsplan: York-Kaserne in Münster-Gremmendorf

Anlage 1.1  
zur Vorlage V/0458/2011  
 
 Seite 2
 
 
Übersichtsplan: Oxford-Kaserne in Münster-Gievenbec k

Anlage_3_Grawertstraße_V-0458-2011_Stand_28.06.2011

88 Zeichen

Anlage 3  
zur Vorlage V/0458/2011  
 
 
Wohnquartier Grawertstraße in Münster-Rumphorst

Anlage_4_Gebietspass_V-0458-2011_Stand_28.06.2011

4158 Zeichen

Anlage 4   
zur Vorlage V/0458/2011  
 
V/0458/2011 
 
 
Seite 1 
 
Beispiele möglicher Kriterien und Aspekte eines „Geb ietspasses“ für die zurzeit 
von Briten noch genutzten Wohnquartiere in Münster  
 
 
Für die 18 in Betracht kommenden Wohnstandorte soll en nach Bekanntwerden der konkreten 
Freizugtermine gemeinsam zwischen der BImA und der Stadt Münster spezifische „Gebietspäs- 
se“ erarbeitet werden, mit denen beispielsweise folgende inhaltliche Aspekte für jeden einzelnen 
Wohnstandort dokumentiert werden: 
 
 
Einwohnerbestand im Stadtteil 
 
 Wohnberechtigte Bevölkerung zum Stichtag …  
 
Einwohnerentwicklung im Stadtteil 
 
 Relative Veränderung im Zeitraum 2000 - 2005 - 201 0:   
 Relative Veränderung gem. Bevölkerungsprognose Sta dt Münster im Zeitraum 2010 - 2020:  
 
 
Altersstruktur im Stadtteil 
 
 Anteil der unter 18- jährigen an wohnberechtigter  Bevölkerung: 
 Anteil der über 64-jährigen an wohnberechtigter Be völkerung: 
 
Veränderung der Altersstruktur 
 
 Relative Veränderung des  Anteils der unter 18-jäh rigen  2005 - 2010:  
- Relative Veränderung des Anteils der über 64-jähr igen 2005 - 2010:  
 
 
Wohnungsversorgung 
 
 Relative Veränderung im Wohnungsbestand 2000 - 201 0: 
 Wohnfläche je Einwohner zum Stichtag …  
 
 
Grundstücksbezogene Aspekte 
 
- Beschreibung des Wohngebietes (topographische Lag e, Wohnlage im Stadtteil bzw. -
quartier, Art der umgebenden Bebauung, Immissionen etc.) 
- Charakteristika der Grundstücke (Grundstücksgröße n, Grundstücksausrichtung, mittlere 
Grundstückstiefe, Straßenfronten etc.) 
- Erschließung, Ver- und Entsorgung der Grundstücke  (Anschlüsse an Straßen und Wege, 
Anschlüsse an Versorgungsleitungen, Anschlüsse an Abwasserbeseitigung etc.) 
- Baugrundverhältnisse (Altlasten, Grundwasser, Höh enlage zur Straße etc.) 
- Nachbarrechtliche Beziehungen (Baulasten, Grenzve rhältnisse etc.) 
 
 
Gebäudebezogene Aspekte 
 
- Art des Gebäudes (Bauweise, Bauart, Unterkellerun g, Dachausbau etc.) 
- Baujahr (Wohnhaus, Garage, Nebenanlagen etc.) 
- Funktion / Grundriss (Nutzungseinheiten, Raumauft eilung in den Geschossen etc.) 
- Außenansicht (Fenster, Fassade, Schall- und  Wärm eschutz etc.)  
- Dach (Dachkonstruktion, Dachform, Dacheindeckung,  Kamin etc.) 
- Ausführung / Ausstattung (Konstruktionsart, Funda mente, Kellerwände, Umfassungswände,    
Innenwände, Decken etc.) 
- Außenanlagen (Versorgungs- und Entwässerungsanlag en, Wegebefestigung, Terrasse, Gar- 
tenanlagen, Pflanzungen, Einfriedungen etc.)   
- Ausführungszustand (Reparaturstau, Baumängel, Bau schäden, energetischer Zustand etc.)

Anlage 4   
zur Vorlage V/0458/2011  
 
V/0458/2011 
 
 
Seite 2 
Wohnungsbezogene Aspekte  
- Wohnfläche und Raumaufteilung 
- Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidung 
- Fenster und Türen 
- Elektroinstallation 
- Heizung und Warmwasserversorgung 
- Flure und Treppenhaus 
- Ausführungszustand (Reparaturstau, Baumängel, Bau schäden, energetischer Zustand etc.) 
 
 
Strategie / Ziele 
     
 Umstrukturierungsbereich (Abriss / Neubau) mit hoh em Handlungsbedarf 
 Sanierungsbereich mit mittlerem Handlungsbedarf 
 Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf mit ger ingem Handlungsbedarf 
 Konsolidierter Bereich mit keinem besonderen Handl ungsbedarf 
 
 
Maßnahmeempfehlungen 
 
 Rückbau von Gebäudebeständen 
 Sanierung von Gebäudebeständen 
 Zusammenlegung / Anpassung von Wohnungen 
 Optimierung der Gebäude bezogenen Freianlagen 
 Optimierung des Wohnumfeldes 
 Optimierung des energetischen Zustands 
 
 
Instrumente 
 
 Rahmenplan für Stadtteil 
 Strukturkonzept für Wohnquartier 
 Städtebauliche Optimierungsverfahren 
 einfacher oder qualifizierter oder vorhabenbezogen er Bebauungsplan 
 Städtebaulicher Vertrag 
 Erhaltungs- oder Sanierungssatzung 
 
 
Realisierung 
 
 durch private Einzelinvestoren 
 durch private Wohnungsbaugesellschaften 
 durch städtische Wohnungsbaugesellschaften 
 
 
Ziel ist es, für jeden der 18 Wohnstandorte eine ge meinsam zwischen der Stadt Münster und der 
BImA abgestimmte spezifische, stadtteil-, quartiers - und standortabgeleitet Entwicklungs- und 
Vermarktungsstrategie zu vereinbaren.

Beratungsverlauf (3)

07.07.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 4.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.07.2011 Hauptausschuss
TOP 16 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.07.2011 Rat
TOP 21 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (43)

  • Kinderhauser Straße 216
  • Arndtstraße 17
  • Jahnstraße 33
  • Vivaldistraße 18
  • Grawertstraße 5
  • Von-Esmarch-Straße
  • Buschstraße
  • Ostpreußenstraße
  • Schlesienstraße
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Details

Vorlagen-Nr.
V/0458/2011
Typ
Vorlagen
Datum
16.06.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37