1574/2017
Umbau des Knotenpunktes Lindenthalgürtel/Dürener Straße, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze - bei der Finanzst
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 1574/2017 Freigabedatum 22.06.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umbau des Knotenpunktes Lindenthalgürtel/Dürener Straße, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze - bei der Finanzstelle 6602-1201-3-1001, Lindenthalgürtel/Dürener Str., Linksabbieger Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Kostenerhöhung bei der Realisierung der Maßnahme „Umgestaltung des Knoten- punktes Lindenthalgürtel/Dürener Straße über insgesamt 788.147,23 € zur Kenntnis. Die Gesamtkos- ten betragen nunmehr 1.721.100 € statt bisher 932.952,77 €. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 26.06.2017 Verkehrsausschuss 27.06.2017 Finanzausschuss 10.07.2017 Rat 11.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 731,442,06 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja € % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 56.705,17€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2017 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 14.628,84 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung In seiner Sitzung am 09.06.2015 hat der Verkehrsausschuss die Verwaltung mit dem Umbau des Knotenpunktes Lindenthalgürtel/Dürener Straße mit Gesamtkosten in Höhe von 932.952,77 € beauf- tragt. Auf dieser Grundlage hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 22.06.2015 die erstmalige Mittelfreigabe beschlossen. Der Baubeschluss umfasste ursprünglich die Beseitigung des freilaufenden Rechtsabbiegers, die umfassende Umgestaltung der Radverkehrsführung, die flächige Sanierung des umliegenden maro- den Straßenbelags sowie die grundlegende Erneuerung der Lichtsignalanlage mit dem Ziel, den be- stehenden Unfallhäufungspunkt zu entschärfen. Im Zuge der Vorbereitung der Ausführung hat sich im Wege einer zusätzlich erforderlich gewordenen Kanalvoruntersuchung herausgestellt, dass die Sinkkastenleitungen nicht wie ursprünglich vorgese- hen wieder verwendet, sondern mittels Inlinerverfahren saniert werden müssen. Die Kosten hierfür betragen rd. 43.923 €. Darüber hinaus sollen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und zur Erzielung von Synergieeffekten im Rahmen der Baumaßnahme zusätzliche Asphaltsanierungsarbeiten für die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG) im Gleisbereich mit ausgeführt werden. Hierfür entstehen konsumtive Aufwendungen in Höhe von 56.705,17 €, die von der KVB AG ertragswirksam erstattet werden. Diese Kosten waren im oben genannten Beschluss bisher nicht enthalten. Aufgrund der regen Bautätigkeit in der jüngeren Vergangenheit hat sich die gesamte Marktsituation für die Stadt Köln als Auftraggeber negativ entwickelt, so dass deutliche Preissteigerungen bei der Angebotsabgabe gegenüber der dem Baubeschluss zugrunde liegenden Kalkulation – insbesondere bei den Gewerken Straßenbau einschließlich Tiefbau Lichtsignalanlagen (Erhöhung um 615.560,06 €) sowie Elektro Lichtsignalanlagen und Verkehrssicherung (Erhöhung um 45.459 €) zu verzeichnen sind. Eine Aufhebung der Ausschreibungen mit anschließender Neuausschreibung lässt keine günstigeren Angebote erwarten und würde die Realisierung der Maßnahme um ein Jahr verzögern, da eine Um- 3 setzung nur in den verkehrsarmen Sommerferien erfolgen kann. Überdies zeichnen sich weitere Kostensteigerungen für Vermessung in Höhe von 12.000 €, für die Beauftragung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators 4.500 € sowie für begleitende Baugrunduntersuchungen in Höhe von 10.000 € ab. Insgesamt ergibt sich somit eine Erhöhung der Investitionsauszahlungen von 932.952,77 € um 731.442,06 € auf 1.664.394,83 € sowie der konsumtiven Aufwendungen um 56.705,17 €. Bezogen auf die neuen Gesamtkosten in Höhe von 1.721.100 € (= 1.664.394,83 € investiv + 56.705,17 € konsumtiv) wird ein Teilbetrag in Höhe von 940.000 € durch noch zu übertragende inves- tive Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2016 abgedeckt. Der dann verbleibende noch zu finanzierende investive Anteil in Höhe von 724.394,83 € wird im Teilfinanzplan 1201 – Stra- ßen, Wege, Plätze im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung zugunsten der Finanzstelle 6602-1201-3-1001, Umgestaltung des Knotenpunktes Lindenthalgürtel/Dürener Straße, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2017 bereit gestellt. Die Deckung erfolgt im gleichen Teilfinanzplan aus der Finanzstelle 6601-1201-2-1031, Bonner Stra- ße (Nord-Süd-Stadtbahn, 3. BA), da sich die Realisierung dieser Maßnahme verzögert. Des Weiteren steht im gleichen Teilergebnisplan im Hpl. 2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 ein ent- sprechender Ansatz für die konsumtiven Aufwendungen der Asphaltarbeiten im Gleisbereich der KVB AG in Höhe von 56.705,17 € in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - sowie ab 2017 ff für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 14.628,84 € in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen - zur Verfügung. Begründung der Dringlichkeit Die Submission der Ausschreibungen erfolgte am 18.04.2017. Nach Auswertung der Submissionser- gebnisse ergaben sich die vorgenannten Kostensteigerungen in Höhe von insgesamt 788.147,23 €. Die verkehrsreiche Kreuzung kann nur in der verkehrsärmeren Ferienzeit umgebaut werden. Der Umbau des Unfallhäufungspunktes Lindenthalgürtel/Dürener Straße muss in den verkehrsarmen Sommerferien erfolgen. Bei Einhaltung der regulären Vorlagefristen und Beratungsfolge wäre eine Beschlussfassung durch den Rat erst in der Sitzung 28.09.2017 möglich. Der Umbau des unüber- sichtlichen und unfallträchtigen Knotenpunktes würde sich somit um ein weiteres Jahr verzögern.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1574/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27