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V/0348/2007

3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster

Vorlagen 02.05.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.06.2007, TOP 25.2.2

Beschlussvorlage

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Anlage 1 - Anregungen

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Anlage 3 - Plan

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Beschlussvorlage

2382 Zeichen

V/0348/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Bereich 
Gewerbegebiet südlich der Steinfurter Straße (L 510) / östlich der BAB A1 
1. Beschluss über die Stellungnahme 
2. Abschließender Beschluss 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.05.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
31.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
13.06.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
13.06.2007 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Der zum geänderten Entwurf der 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
der Stadt Münster vorgetragenen Anregung, im Plan das dargestellte Sondergebiet (Fachmarkt) 
um die maximal zulässige Verkaufsfläche und di e spezifische Zweckbestimmung (z.B. Möbel-
märkte) zu ergänzen, wird nicht gefolgt. 
 
2. Der Entwurf der 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster 
für den Bereich Gewerbegebiet südlich der Steinfurter Straße (L 510) / östlich der BAB A1 wird 
gemäß § 2 Baugesetzbuch abschließend beschlossen. Die Begründung zur Flächennutzungs-
planänderung wird ebenfalls beschlossen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Änderung des Flächennut-
zungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen.  
 
 
Begründung: 
 
1. Der geänderte Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes hat vom 12.03. bis 
12.04.2007 erneut öffentlich ausgelegen. Während dieser Offenlegung wurde die in der Anlage 
1 dargestellte Empfehlung vorgetragen, über die entsprechend Beschlussvorschlag 1 Be-
schluss gefasst werden soll. 
 
2. Da der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung nicht geändert oder ergänzt werden soll, 
kann somit der abschließende Beschluss zur 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennut-
Vorlagen-Nr.: 
V/0348/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6111 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.05.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0348/2007 
zungsplanes erfolgen. (Beschlussvorschlag 2) 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
I.V.  
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Stellungnahmen 
2. Begründung 
3. Plan

Anlage 1 - Anregungen

3126 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage an den Rat Nr. 348/2007 
 
 
3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im 
Stadtbezirk West, im Stadtteil Gievenbeck, im Bereich „Gewerbegebiet südlich 
Steinfurter Straße (L 510) / östlich BAB A1“  
 
Zur erneuten öffentlichen Auslegung des geänderten Entwurfs der 3. Änderung des fortge-
schriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster für den Bereich Gewerbegebiet südlich 
Steinfurter Straße (L 510) / östlich BAB A1 wurde folgende Stellungnahme abgegeben:   
 
Die Bezirksregierung Münster – Bezirksplanungsbehörde (Dez. 62) erklärt, dass sie mit 
Schreiben vom 20.12.2006 den beabsichtigten Festsetzungen der 1. Änderung des Bebau- 
ungsplans Nr. 388: Nienberge – Gewerbegebiet Steinfurter Straße / B 54 / Autobahn A1 – die 
so auch in die Begründung zur 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans 
übernommen worden sind – landesplanerisch zugestimmt hat.  
 
Die Bezirksplanungsbehörde 
 verweist im Hinblick auf die Darstellung im Flächennutzungs- 
plan auf die Formulierungen unter Punkt 4.2.2 des Einzelhandelserlasses NRW und empfiehlt  
darüber hinaus, die Darstellung eines Sondergebietes nach § 11 Abs. 3 BauNVO neben der 
erforderlichen Zweckbestimmung (in der vorliegenden Planung Sondergebiet - Zweckbe- 
stimmung Fachmarkt) um die maximal zulässige Verkaufsfläche und die spezifische Zweck- 
bestimmung (z.B. Möbelmärkte) zu ergänzen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Vom Dezernat 62 der Bezirksregierung Münster wurden entsprechende Forderungen bereits 
früher im Rahmen von einzelnen Änderungen des Flächennutzungsplans vorgebracht (vgl.  
z. B. 120. Änderung des Flächennutzungsplanes 2002). Die Stadt Münster hat bisher im Rah- 
men der Änderung des Flächennutzungsplans in der jeweiligen Begründung die konkrete, 
städtebaulich beabsichtigte Nutzung für den jeweiligen Standort dezidiert beschrieben, insbe- 
sondere bei Sondergebieten im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO werden Angaben zu Sorti- 
mentsbereichen und Verkaufsflächenobergrenzen vorgenommen. Der Rat der Stadt Münster 
beschließt in seinem abschließenden Beschluss über die jeweilige FNP-Änderung ausdrück- 
lich auch die dazugehörige Begründung und bindet sich damit an die entsprechenden textli- 
chen Erläuterungen für die nachfolgende Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Daher ist 
es aus Sicht der Verwaltung nicht zweckmäßig und nicht erforderlich, bei der Darstellung von 
Sondergebieten im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO alle differenzierten Nutzungsfestsetzun- 
gen zu den zulässigen Sortimentsbereichen und den jeweiligen Verkaufsflächenobergrenzen 
in der Planzeichnung oder der dazu gehörigen Zeichenerklärung einer FNP-Änderung aufzu- 
listen. 
Die Auflistung differenzierter Angaben zu einzelnen zulässigen Sortimentsbereichen und zu 
den jeweiligen Verkaufsflächenobergrenzen für jedes Sondergebiet in der zeichnerischen 
Darstellung oder in der Legende führt zudem zu einer Verschlechterung der Lesbarkeit des 
Flächennutzungsplans und seiner Zeichenerklärung.  
 
Der Empfehlung sollte aus den v.g. Gründen nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1)

Anlage 3 - Plan

564 Zeichen

Anlage 3
zur Vorlage Nr. 348/2007

Sondergebiet Fachmarkt

Gewerbegebiet

Grünflächen

Maßnahme zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft

Wasserflächen —

Flächen für potenzielle Gewässer-
entwicklung und Retention

Flächen für Ver- und
Entsorgung / Regen-
rückhaltebecken
Wald

Altlast- / Verdachts-
fläche < 1ha

Altlast- / Verdachts-
fläche > 1ha

Hauptverkehrsstraße

II MÜNSTER

Amt für _E/ Stadtentwicklung
|| Stadtplanung
Verkehrsplanung

Plan zur 3. Änderung des fortge-
schriebenen Flächennutzungsplanes

_—

M.: 1:15.000

Beratungsverlauf (4)

31.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.05.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2007 Hauptausschuss
TOP 26.2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2007 Rat
TOP 25.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Steinfurter Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0348/2007
Typ
Vorlagen
Datum
02.05.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37