V/0348/2007
3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
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V/0348/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Bereich Gewerbegebiet südlich der Steinfurter Straße (L 510) / östlich der BAB A1 1. Beschluss über die Stellungnahme 2. Abschließender Beschluss Beratungsfolge 31.05.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 31.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 13.06.2007 Hauptausschuss Vorberatung 13.06.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der zum geänderten Entwurf der 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster vorgetragenen Anregung, im Plan das dargestellte Sondergebiet (Fachmarkt) um die maximal zulässige Verkaufsfläche und di e spezifische Zweckbestimmung (z.B. Möbel- märkte) zu ergänzen, wird nicht gefolgt. 2. Der Entwurf der 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich Gewerbegebiet südlich der Steinfurter Straße (L 510) / östlich der BAB A1 wird gemäß § 2 Baugesetzbuch abschließend beschlossen. Die Begründung zur Flächennutzungs- planänderung wird ebenfalls beschlossen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Änderung des Flächennut- zungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: 1. Der geänderte Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes hat vom 12.03. bis 12.04.2007 erneut öffentlich ausgelegen. Während dieser Offenlegung wurde die in der Anlage 1 dargestellte Empfehlung vorgetragen, über die entsprechend Beschlussvorschlag 1 Be- schluss gefasst werden soll. 2. Da der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung nicht geändert oder ergänzt werden soll, kann somit der abschließende Beschluss zur 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennut- Vorlagen-Nr.: V/0348/2007 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Hülk Ruf: 492 6111 / 6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 08.05.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0348/2007 zungsplanes erfolgen. (Beschlussvorschlag 2) Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. Plan
Anlage 1 - Anregungen
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Anlage 1 zur Vorlage an den Rat Nr. 348/2007 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk West, im Stadtteil Gievenbeck, im Bereich „Gewerbegebiet südlich Steinfurter Straße (L 510) / östlich BAB A1“ Zur erneuten öffentlichen Auslegung des geänderten Entwurfs der 3. Änderung des fortge- schriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster für den Bereich Gewerbegebiet südlich Steinfurter Straße (L 510) / östlich BAB A1 wurde folgende Stellungnahme abgegeben: Die Bezirksregierung Münster – Bezirksplanungsbehörde (Dez. 62) erklärt, dass sie mit Schreiben vom 20.12.2006 den beabsichtigten Festsetzungen der 1. Änderung des Bebau- ungsplans Nr. 388: Nienberge – Gewerbegebiet Steinfurter Straße / B 54 / Autobahn A1 – die so auch in die Begründung zur 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans übernommen worden sind – landesplanerisch zugestimmt hat. Die Bezirksplanungsbehörde verweist im Hinblick auf die Darstellung im Flächennutzungs- plan auf die Formulierungen unter Punkt 4.2.2 des Einzelhandelserlasses NRW und empfiehlt darüber hinaus, die Darstellung eines Sondergebietes nach § 11 Abs. 3 BauNVO neben der erforderlichen Zweckbestimmung (in der vorliegenden Planung Sondergebiet - Zweckbe- stimmung Fachmarkt) um die maximal zulässige Verkaufsfläche und die spezifische Zweck- bestimmung (z.B. Möbelmärkte) zu ergänzen. Stellungnahme der Verwaltung Vom Dezernat 62 der Bezirksregierung Münster wurden entsprechende Forderungen bereits früher im Rahmen von einzelnen Änderungen des Flächennutzungsplans vorgebracht (vgl. z. B. 120. Änderung des Flächennutzungsplanes 2002). Die Stadt Münster hat bisher im Rah- men der Änderung des Flächennutzungsplans in der jeweiligen Begründung die konkrete, städtebaulich beabsichtigte Nutzung für den jeweiligen Standort dezidiert beschrieben, insbe- sondere bei Sondergebieten im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO werden Angaben zu Sorti- mentsbereichen und Verkaufsflächenobergrenzen vorgenommen. Der Rat der Stadt Münster beschließt in seinem abschließenden Beschluss über die jeweilige FNP-Änderung ausdrück- lich auch die dazugehörige Begründung und bindet sich damit an die entsprechenden textli- chen Erläuterungen für die nachfolgende Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Daher ist es aus Sicht der Verwaltung nicht zweckmäßig und nicht erforderlich, bei der Darstellung von Sondergebieten im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO alle differenzierten Nutzungsfestsetzun- gen zu den zulässigen Sortimentsbereichen und den jeweiligen Verkaufsflächenobergrenzen in der Planzeichnung oder der dazu gehörigen Zeichenerklärung einer FNP-Änderung aufzu- listen. Die Auflistung differenzierter Angaben zu einzelnen zulässigen Sortimentsbereichen und zu den jeweiligen Verkaufsflächenobergrenzen für jedes Sondergebiet in der zeichnerischen Darstellung oder in der Legende führt zudem zu einer Verschlechterung der Lesbarkeit des Flächennutzungsplans und seiner Zeichenerklärung. Der Empfehlung sollte aus den v.g. Gründen nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1)
Anlage 3 - Plan
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. 348/2007 Sondergebiet Fachmarkt Gewerbegebiet Grünflächen Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Wasserflächen — Flächen für potenzielle Gewässer- entwicklung und Retention Flächen für Ver- und Entsorgung / Regen- rückhaltebecken Wald Altlast- / Verdachts- fläche < 1ha Altlast- / Verdachts- fläche > 1ha Hauptverkehrsstraße II MÜNSTER Amt für _E/ Stadtentwicklung || Stadtplanung Verkehrsplanung Plan zur 3. Änderung des fortge- schriebenen Flächennutzungsplanes _— M.: 1:15.000
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Steinfurter Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0348/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.05.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37