3762/2021
Mediationsverfahren Klimawende Köln - RheinEnergie AG
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Anlage 1 Eckpunktepapier
72924 Zeichen
Eckpunkte einer nachhaltigen und dekarbonisierten Energieversorgung bis 2035
Dokumentation des Dialogs März bis Juli 2021
Klimaneutralität für Köln
unter Beteiligung der
1
Eckpunktepapier zur Umsetzung einer beschleunigten klimaneutralen Energieversorgung in
Köln, das als inhaltliche Grundlage für die Erarbeitung einer Beschlussvorlage für den Rat
der Stadt Köln dient
1. Präambel
Zum Hintergrund
Die Bürgerinitiative Klimawende Köln strebt seit Beginn 2020 ein Bürgerbegehren im Rat der
Stadt Köln an, demzufolge die RheinEnergie und deren Tochterunternehmen spätestens ab 2030
nur Strom aus Erneuerbaren Energien liefern sollen. Dies soll den Vertrieb und den Handel von
Strom umfassen. Mit den ca. 30.000 gesammelten Unterschriften bringt die Bürgerinitiative den
Wunsch vieler Kölner:innen nach einem engagierten Handeln für Klimaneutralität und einer De-
karbonisierung der Energieversorgung zum Ausdruck.
Die Umsetzung dieser Vorgabe hätte eine sehr weitgehende Veränderung der heutigen Stromer-
zeugungsstruktur der RheinEnergie zur Folge. Zurzeit beruht diese maßgeblich auf Heizkraftwer-
ken, die überwiegend mit fossilem Erdgas betrieben werden. Die RheinEnergie befindet sich als
kommunales Unternehmen und wichtiger Arbeitgeber zu 80 % im Eigentum der Stadt und über-
nimmt eine zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge für die Bürger: innen und Unternehmen der
Stadt Köln sowie der umliegenden Region. Innerhalb des Stadt werke Köln Konzerns leistet die
RheinEnergie nach Aussagen der Stadt Köln wichtige Beiträge insbesondere zur Finanzierung des
defizitären ÖPNV und des Bäderbetriebs sowie darüber hinaus zum städtischen Haushalt. Dabei
gewährleistet die RheinEnergie als Energie-Grundversorger jederzeit die technische Versorgungs-
sicherheit im Stadtgebiet. Sie folgt in ihrem unternehmerischen Handeln wirtschaftlichen Grunds-
ätzen und ist bei ihrer Betätigung von der Entwicklung der Energiemärkte und der energie - und
klimapolitischen Rahmenbedingungen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene abhän-
gig.
Die Stadt Köln steht zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens und möchte eine Vorreiterrolle
bei der Energiewende einnehmen. Der Kölner Rat hat 2019 einen Klimanotstandsb eschluss ge-
fasst, in dessen Folge die Stadt Köln einen Klimarat einberufen hat, in dem auch Klimawende Köln
und RheinEnergie mitwirken. Die Stadt ist mit dem Grundlagenbeschluss dazu verpflichtet, bei
allen ihren wesentlichen Entscheidungen die Wirkungen a uf den Klimaschutz zu berücksichtigen
und die städtischen Klimaschutzaktivitäten voranzutreiben. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner
Sitzung am 24. Juni 2021 die Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität in Köln
bis 2035 beschlossen. Au fgrund der Eigentümerstruktur an der RheinEnergie hat die Stadt Köln
einen wesentlichen Gestaltungseinfluss auf die Energieversorgung der Stadt.
Zur Zielsetzung
Klimawende Köln und RheinEnergie teilen das Grundverständnis, sich an den Zielen des Pariser
Klimaschutzabkommens zu orientieren. In Bezug auf die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen
in Köln sind von beiden Akteuren bisher unterschiedliche Wege beschrieben worden, wie diese
Ziele erreicht werden sollen und was adäquate Beiträge für die Zielsetzung sind.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Köln einen Vermittlungsprozess initiiert und begleitete ihn
aktiv. Mit der Vermittlung hat sie den wissenschaftlichen Geschäftsführer des Wuppertal Instituts
für Klima, Umwelt, Energie, Prof. Dr. Manfred Fischedick, beauftragt. Ziel des Prozesses war u. a.,
sich gemeinsam über die jeweiligen Positionen und Zielsetzungen auszutauschen, konkrete Hand-
lungsmöglichkeiten in Köln zu diskutieren, bestehende Hemmnisse und die Möglichkeit zu deren
Überwindung zu erörtern und schließlich, die Möglichkeiten für einen Konsens im Sinne der Sache
abzuwägen sowie die Chancen einer gemeinsamen und konstruktiven Zielsetzung für den Klima-
schutz in Köln auszuloten.
2
Auf der Basis der intensiven und zielorientierten Diskussionen der beteiligten Akteure
1. ist ein gemeinsamer Orientierungsrahmen für eine beschleunigte Realisierung einer
klimaneutralen Energieversorgung in Köln abgeleitet worden,
2. sind seitens der RheinEnergie klare Ziele formuliert worden, welchen konkreten Beitrag sie
zur Umsetzung leisten kann,
3. ist skizziert worden, welche energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen dafür jeweils
erforderlich sind und
4. ist aufgezeigt worden, welche zusätzlichen Maßnahmen ganz konkret von der Stadt Köln
ergriffen werden müssen, um die Umsetzung der Ziele möglich zu machen.
Vor diesem Hintergrund dient das hier vorliegende Papier nicht nur als Ergebnisdarstellung des
Vermittlungsprozesses, sondern auch als Grundlage für die Erarbeitung von Beschlussempfeh-
lungen für den Rat der Stadt Köln.
Die Verständigung auf gemeinsame Zielsetzungen zweier zentraler Akteure der Stadtgesellschaft
unter Einbezug der Stadtverwaltung, deren Konkretisierung und Nachverfolgbarkeit, soll auch als
Signal verstanden werden, dass eine Bündelung aller Kräfte in Köln für einen Aufbruch zu einer
beschleunigten Dekarbonisierung notwendig ist und sich auf alle Lebensbereiche (Energieversor-
gung, Wohnen, Mobilität, Wirtschaft/Gewerbe/Industrie, Konsum/Landwirtschaft) erstreckt . In
die Umsetzung sollen auch die Bevölkerung, öffentliche Einrichtungen, Kirchen, Organisationen
sowie Unternehmen bzw. Unternehmensstandorte in Köln mit eingebunden werden.
2. Grundsätze des Eckpunktepapieres
Klimawende Köln und RheinEnergie kommen überein, die Klimaschutzanstr engungen in Köln zu
forcieren und gegenüber bisherigen Zielsetzungen zeitlich zu beschleunigen. Das zwischen Klima-
wende Köln und RheinEnergie erarbeitete Eckpunktepapier baut entsprechend auf fünf zentralen
Prämissen auf, für die jeweils einvernehmliche Lösungen erarbeitet worden sind.
2.1. Prämisse „Zielrichtung vorgeben“: Einigung auf ein langfristiges Zielsystem
Klimawende Köln und RheinEnergie bekennen sich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkom-
mens. Zielsetzung ist eine vollständige Dekarbonisierung der gesamten Strom- und Wärmeversor-
gung für Köln spätestens bis zum Jahr 2035. Bei degressiver Dekarbonisierung liegt dieser Minde-
rungspfad im Zielkorridor des 1,5 °C-Ziels. Vor diesem Hintergrund wird die RheinEnergie Maß-
nahmen ergreifen, damit CO
2-Emissionen in ihren Erzeugungsanlagen, gemäß ihrer Eigentumsan-
teile an diesen Anlagen (in Köln und darüber hinaus), sowie in den Energielieferungen für ihre
Kund:innen (in Köln und darüber hinaus) bis spätestens 2035 vermieden werden. Entsprechend
würde d ie vollständige Dekarbonisierung für alle RheinEnergie -Heizkraftwerke bis spätestens
2035 vollzogen sein. Die Stromlieferung an die Privat- und Gewerbekunden wird die RheinEnergie
bis Anfang 2022 und die Stromlieferung der Groß - und Sonderkunden bis Ende 2 035 dekarboni-
sieren.
2.2. Prämisse „Fahrt aufnehmen“ – schneller Klimaschutzbeitrag: Verständigung auf einen klaren
Fahrplan für konkrete Umsetzungsschritte für die nächsten drei bis fünf Jahre (2024 bzw. 2026)
Klimawende Köln und RheinEnergie kommen wie folgt überein: Bei der Zielerreichung werden
pragmatischen, konkreten und auf CO2-Minderung ausgerichteten Umsetzungsschritten in einem
mittelfristigen Zeithorizont (d. h. im ersten Schritt bis 2024/26) – in Verbindung mit einem Über-
prüfungsmechanismus – eine besonders hohe Bedeutung zugemessen. Die Schritte umfassen
Maßnahmen im Bereich des Ausbaus Erneuerbarer Energien ebenso wie Maßnahmen im Bereich
der Dekarbonisierung der Strom - und Fernwärmebereitstellung. Hintergrund ist einerseits, auf-
grund der Bede utung kumulierter Emissionen für den Klimaschutz möglichst schnell zu einer
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Minderung zu kommen, und andererseits dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die energie -
und klimapolitischen Rahmenbedingungen stetigen Veränderungen unterliegen und konkrete Pla-
nungen entsprechend mit höheren Unsicherheiten verbunden sind.
2.3. Prämisse „Richtung halten und Pfad zur CO2-Neutralität skizzieren“: Darstellung eines Maß-
nahmenmixes, der längerfristig, d. h. bis zum Jahr 2035, umgesetzt werden soll und zu einer voll-
ständigen Dekarbonisierung der Strom- und Fernwärmeversorgung führt.
2.4. Prämisse „Umsetzung verfolgen“: Einigung auf ein kontinuierliches (quantitatives) Monit o-
ring der Maßnahmen durch die RheinEnergie und transparente Offenlegung des Umsetzungsstan-
des. Klimawende Köln wird den Umsetzungsweg der RheinEnergie kritisch-konstruktiv begleiten.
Dabei berücksichtigen beide den jeweils geltenden gesetzgeberischen Rahmen, die technologi-
schen Entwicklungen und die Entwicklung der wettbewerblich organisierten Energiemärkte.
2.5. Prämisse „Rahmenbedingungen überprüfen und wenn nötig Anpassungen vornehmen“: Ei-
nigung auf konkrete Zeitpunkte (Überprüfungsschleifen), an denen d as bisher Erreichte kritisch
reflektiert werden soll und (insbesondere bei Abweichungen von den formulierten Zielen) Anpas-
sungen für die Umsetzung weiterer konkreter Maßnahmen im Licht der bis dahin ggf. veränderten
Rahmenbedingungen entwickelt werden sollen.
Grundvoraussetzung: Es wird davon ausgegangen, dass die Stadt Köln die Umsetzung der Klima-
schutzmaßnahmen der RheinEnergie nach Kräften unterstützt, sofern dies in der Gestaltungsho-
heit der Stadt liegt. Stadt Köln und RheinEnergie wirken auf EU-, Bundes- und Landesgesetzgebung
ein, Ausbauhemmnisse der E rneuerbaren Energien abzubauen und notwendige Fördermaßnah-
men zu schaffen. Gemeinsam starten sie Initiativen, um auf lokaler Ebene mit weiteren Akteuren
die Kräfte zu bündeln und den Ausbau Erneuerbarer Energien in der Stadt voranzubringen.
Dem Rat der Stadt wird seitens der RheinEnergie und Klimawende Köln entsprechend empfohlen,
die Inhalte dieses Eckpunktepapieres im Rat der Stadt anzuerkennen und konkrete Maßnahmen,
die im Rahmen dieses Eckpunktepapieres aufgezeigt worden sind, im o. g. Sinn zu beschließen.
Mit der Umsetzung des Eckpunktepapieres wird die bisherige Zielsetzung der RheinEnergie (Road-
Map 2040) weiterentwickelt, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsgremien. Ebenso wird
die ursprüngliche Zielsetzung von Klimawende Köln, ein Bürgerbege hren in den Stadtrat einzu-
bringen, durch dieses Eckpunktepapier ersetzt, vorbehaltlich der Zustimmung ihres Plenums.
Grundvoraussetzung für beide Seiten ist, dass der Rat der Stadt Köln die wesentlichen Inhalte
dieser Verständigung beschließt.
Aufgrund des großen Einflusses der übergeordneten energie- und klimapolitischen Rahmenbedin-
gungen sowie von Intensität und Geschwindigkeit der Verbesserung der Umsetzungsbedingungen
auf lokaler Ebene, werden konkrete Zielvorgaben (z. B. in Bezug auf Ausbaukorridore Erneuerba-
rer Energien) im Folgenden für drei unterschiedliche Szenariopfade abgeleitet.
Szenario 1 „Status Quo“
• Weitgehender Fortbestand der aktuellen Rahmenbedingungen (Szenario: Status Quo)
Das Szenario geht davon aus, dass sich keine maßgeblichen Verän derungen an den beste-
henden Rahmenbedingungen ergeben (z. B. keine substanziellen Verbesserungen gegenüber
dem EEG 2021). Die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen hemmende n Faktoren auf lo-
kaler und nationaler Ebene bleibt weitgehend bestehen. Klimaschutzvorgaben zentraler Ak-
teure in der Stadt (z. B. Stadt Köln, Wohnungsbaugesellschaften) gehen über reine Absichts-
erklärungen nicht hinaus.
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Der Ausbau Erneuerbarer Energien durch private Investitionen wird durch freiwillige Maß-
nahmen seitens der RheinEnergie zwar unterstützt (z. B. PV-Beratungszentrum), kann aber
die vielfältigen Blockaden beim Ausbau der Ph otovoltaik (PV) im großstädtischen Bereich
nicht entscheidend aufheben.
Die CO2-Preise im europäischen Emissionshandelssystem schwanken im Zeitrahmen bis 2030
zwischen 25 und 40 Euro/t CO 2. Die CO 2-Preise für Brennstoffe und Kraftstoffe steigen wie
von der Bundesregierung geplant von 25 Euro/t CO 2 in 2021 bis 2025 auf 55 Euro/t CO 2 an,
verbleiben dann aber auf diesem Niveau.
Der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur kommt nur sehr langsam voran. Grüner Wasser-
stoff steht bis 2035 nicht zu wettbewerbsfähigen Preisen versorgungssicher zur Verfügung.
Quintessenz:
o Erneuerbare Energien: Der Ausbau Erneuerbarer Energien in Köln bleibt auf niedrigem
Niveau und erhöht sich gegenüber dem Trend der letzten Jahre nur geringfügig. PV -
Freiflächenanlagen und Windenergieanlagen können aufgrund der bestehenden
Hemmnisse nicht erschlossen werden.
o Fernwärme/KWK: Die RheinEnergie wird weiterhin fast ausschließlich Neubau -Quar-
tiere an die Fernwärme anschließen, der große Bestand an Geschosswohnungsbau mit
fossilen Einzelfeuerungen bleibt unberührt (Nettozuwachs < 10 MW/a). Erdgas w ird
der dominierende Energieträger in den KWK-Anlagen und somit auch für die Fernwär-
mebereitstellung bleiben. Einzelne EE-Wärmeeinbindungen (industrielle Abwärme, …)
werden – soweit sie sich nach eingehender Prüfung als umsetzbar erweisen – realisiert.
Szenario 2 „Konzertierte Aktion“
• Deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene.
Auf der Ebene der Stadt Köln u. a. durch eine breite Akteurs -Allianz, die in Köln den Umbau der
Energieversorgung unterstützt. Dies führt insbesondere im Bereich der Ph otovoltaik zu einer
deutlichen Ausbaudynamik, nicht zuletzt durch die Bereitschaft vieler Akteure, ihre Dachflächen
für den Ausbau der Photovoltaik zur Verfügung zu stellen, sofern sie nicht selbst Anlagen instal-
lieren wollen. Hinzu kommt eine positive Grundatmosphäre in der Stadt für die Nutzung Erneuer-
barer Energien. Dies schließt auch die breite gesellschaftliche Akzeptanz für die Errichtung von
PV-Freiflächen- und Windkraftanlagen ein. (Szenario: Konzertierte Aktion)
Auf der nationalen Ebene werden zentrale hemmende Faktoren zentral angegangen. Dies um-
fasst für den Ausbau Erneuerbarer Energien z. B.
o die verbesserte Ausgestaltung des Förderregimes für Erneuerbare Energien (EEG); unterstellt
wird hier, dass die im April 2021 von Seiten der Bundesregierung für das Jahr 2022 einmalig
beschlossene Erhöhung der PV- und Wind-onshore-Zubauzahlen verstetigt wird und das EE-
Ziel an der Stromerzeugung Deutschlands 2030 auf 70 % angehoben wird
o die lineare Verteuerung von CO2-Emissionen nach dem BEHG über das Jahr 2026 hinaus
o Anpassungen des Energiewirtschaftsgesetzes zur Ermöglichung von direktem Handel von PV-
Strom (Prosumermodell), sogenannter peer-to-peer-Handel von PV-Strom (EnWG)
o konkrete Vorgaben und Förderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren unter Einbe-
ziehung Erneuerbarer Energien im Rahmen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) und
o Anpassungen im Mietrecht (erleichterte Bedingungen Mieterstrom, Elektromobilität)
Auf lokaler Ebene werden seitens der Stadt Köln und anderer Akteure im Rahmen einer konzer-
tierten Aktion viele Hemmnisse abgebaut und der Ausbau Erneuerbarer Energien konstruktiv und
aktiv b egleitet. Maßnahmen der Stadt unterstützen die verbesserten energiewirtschaftlichen
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Rahmenbedingungen auf der Bundesebene gezielt und fördern die Ausbaudynamik im Stadtge-
biet. Dies umfasst u. a.
o die sehr weitgehende Nutzungsmöglichkeit geeigneter städtischer Immobilien für PV (Selbst-
verpflichtung der Stadt)
o die Nutzungsmöglichkeit geeigneter städtischer Freiflächen für PV -Freiflächen, Floating-PV
und Windkraft (dem vorausgegangen ist eine grundlegende politische Debatte bzgl. Flächen-
konkurrenzen)
o Verstärkung niederschwelliger Fördermaßnahmen, z. B. im Bereich Mieterstrom in Bestands-
gebäuden
o politisch-kommunikative Initiativen für Anreize zu einem verstärkten PV-Ausbau in der ge-
samten Stadtgesellschaft (konzertierte Aktion) und
o damit eine von einem breiten Akteurskreis (Stadt, Wohnungsbaugesellschaften, IHK, HWK,
Hausbesitzerverein, …) getragene Bereitschaft, PV in der Stadt Köln auszubauen und dabei
entweder selbst zu investieren oder Kooperationsangebote der RheinEnergie anzunehmen.
Die CO2-Preise im europäischen Emissionshandelssystem erhöhen sich bis 2030 (entsprechend
des Sustainable Development Szenarios 2018 der Internationalen Energieagentur) auf 90 Euro/t
CO2.
Der Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur kommt deutlich schneller voran. Grüner Wasserstoff
steht 2035 zu wettbewerbsfähigen Preisen versorgungssicher zur Verfügung.
Im Rahmen der Umsetzung der auf Bundesebene verschärften Klimaschutzvorgaben (Anpassung
Klimaschutzgesetz vom 12.05.2021) kommt es zu einer Verbesserung für die Umsetzung klima-
verträglicher Maßnahmen im Bereich der Nah- und Fernwärmeversorgung: Die Bundesregierung
novelliert das Entgelte- & Umlagensystem umfassend (weitgehende Befreiung zu Zeiten system-
dienlicher hoher EE-Stromeinspeisung und deren Nutzung im Wärmesektor (Power-to-Heat/P2H
und Großwärmepumpen/GWP), die Wärmelieferverordnung (WärmeLV), sodass auch der beste-
hende Geschosswohnungsbau an die Fernwärme angeschlossen werden kann und das Bundes-
programm effiziente Wärmenetze (BEW) setzt entsprechende Investitio ns- und Betriebsanreize
für EE-Wärmeanlagen (Solarthermie, GWP, …). Das novellierte Gebäudeenergie-Gesetz (GEG) er-
möglicht die Nutzung von EE -Strom in den Sektorkopplungs -Technologien P2H und GWP (CO
2-
Emissionsfaktoren müssen angepasst werden).
Auf lokaler Ebene unterstützt die Stadt Köln den weiteren Anschluss an die Fernwärme sowohl in
ihren eigenen Immobilien als auch bei Dritten durch entsprechende Kampagnen; bei der Erschlie-
ßung neuer Quartiere in der Nähe bestehender Fernwärmeleitungen wirkt die Stad t darauf hin,
dass der Erschließungsträger der Fernwärme den Vorzug gibt, unter Nutzung von lokalen EE -Po-
tenzialen, wenn vorhanden. Bei sonstigen Quartieren sind effiziente dezentrale Nahwärmelösun-
gen anzustreben.
Die Stadt Köln prüft, ob eigene Freiflächen für die Solarthermienutzung infrage kommen und un-
terstützt die Umsetzung solarthermischer Nutzung aktiv. Sie unterstützt die RheinEnergie auch in
dem Fall, dass eine Tiefengeothermie- Studie erstellt wird, bzw. eine entsprechende Probeboh-
rung angestrebt wird.
In Deutschland wird eine Wasserstoff-Infrastruktur aufgebaut und grüner Wasserstoff ab 2030 für
den Einsatz im Bereich der Industrie (stoffliche Nutzung, Prozesswärmebereitstellung) sowie der
Energiewirtschaft (insbesondere KWK-Anlagen) zur Verfügung stehen. Die im Jahr 2030 einsetz-
baren Mengen sind zunächst noch begrenzt, nehmen dann aber bis 2035 sehr deutlich zu und
stehen dann nicht zuletzt aufgrund der gestiegenen CO
2-Preise auch konkurrenzfähig zur Verfü-
gung.
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Quintessenz:
o Erneuerbare Energien: Der Ausbau Erneuerbarer Energien in Köln erlebt einen massiven Auf-
schwung. Das EEG und die in 2021 gerade für den Bereich der Energiewirtschaft verschärften
Klimaschutzziele (vgl. Sektorziele im Klimaschutzgesetz) ist auf Bundesebene die treibend e
Kraft und sorgt zusammen mit lokalen Maßnahmen auch in Köln für einen dynamischen Aus-
bau. Auch PV-Freiflächenanlagen und Windenergieanlagen können erschlossen werden. Un-
terstellt man, dass es zu einem Ausbau der PV proportional zum Bevölkerungsanteil kommt,
dann liegt dieser im Zeitraum 2021 bis 2035 bei rund 80 bis 100 MW/a.
o Fernwärme/KWK: Der Fernwärmeausbau kommt insbesondere in dem brachliegenden Ver-
dichtungsgeschäft voran, vor allem entlang der Vorstreckungen der letzten Jahre, aber auch
darüber hinaus; es ist mit einem FW-Netzanschlusszuwachs von deutlich > 20 MW (netto) zu
rechnen. Die Fernwärmebereitstellung wird durch Nutzung von Solarthermie, industrieller
Abwärme, EE-Strom in P2H u GWP, Klärschlamm und dem biogenen Anteil der RMVA zuneh-
mend erneuerbar und final ab ca. 2030 mithilfe von grünem Wasserstoff bis 2035 Schritt für
Schritt vollständig dekarbonisiert.
Szenario 3 „Klimaschutzoffensive“
• Sehr weitgehende Änderung der (förderlichen) Rahmenbedingungen auf allen Ebenen, d. h. EU,
Bund, Land, Kommunen, im Rahmen einer forcierten Umsetzung von Klimaschutzzielen (dies
schließt u. a. noch einmal gegenüber dem Szenario „Konzertierte Aktion“ höhere CO 2-Preise ein
sowie die frühe sichere und wettbewerbsfähige Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff) (Szena-
rio: Klimaschutzoffensive).
Gegenüber dem Szenario „Konzertierte Aktion“ kommt es noch einmal zu einer substan ziellen
Verbesserung der Umsetzungsmöglichkeiten von Klimaschutzmaßnahmen auf nationaler und lo-
kaler Ebene. Maßgabe für alle Akteure ist der weitgehende Abbau aller Hemmnisse. Dadurch wird
u. a. eine Ausbauoffensive im Bereich der Erneuerbaren Energien möglich und die Politik ergreift
effektive Maßnahmen, um den Geschosswohnungsbau in Ballungsräumen massiv an die Fern-
wärme/KWK zu bringen (KWK -G, BEW, ….), soweit die Bedingungen dafür erfüllt sind, die Fern-
wärme vor Ort durch einen geeigneten Technologiemix effizient und CO
2-neutral bereitzustellen.
Die CO2-Preise im europäischen Emissionshandelssystem erhöhen sich bis 2030 sehr deutlich und
liegen bei 120 Euro/t CO 2. Im BEHG wird ab 2026 ein Handelssystem ohne Preiskorridor einge-
führt.
Der Aufbau einer Was serstoffinfrastruktur kommt sehr schnell voran. Grüner Wasserstoff steht
schon 2030 zu wettbewerbsfähigen Preisen versorgungssicher zur Verfügung.
Quintessenz:
o Erneuerbare Energien: durch die veränderten Rahmenbedingungen wird ein massiver Aus-
bau der Photovoltaik möglich. Auch die Potenziale der Windenergie können weitgehend aus-
geschöpft werden. Für die PV wird unterstellt, dass die vom Klimarat Köln formulierten Aus-
bauziele bis 203 0 erreicht werden (PV -Dachfläche: 1900 MW, PV -Freifläche: 520 MW, das
entspricht ~ 190 MW/a Aufdach - und 50 MW/a Freiflächen- und Floating-PV) und auch da-
nach weitere substanzielle Zubauten möglich sind.
o Fernwärme/KWK: Durch die frühzeitige Bereitstellung von preiswertem grünem Wasserstoff
wird eine sehr frühzeitige finale Dekarbonisierung der Wärmebereitstellung (und KWK -
Stromerzeugung) erreicht, die aber durch energiewirtschaftlich erforderliche flankierende In-
vestitionen in EE-Sektorkopplungsinvestitionen begleitet werden muss (s. o.).
7
3. Ausbau Erneuerbarer Energien
Die RheinEnergie hat bzgl. des weiteren Ausbaus und Nutzung Erneuerbarer Energien in Köln
folgende Optionen:
- Beförderung des Ausbaus von PV-Aufdachanlagen im Bereich von Einfamilienhausbesitzern
durch Motivation und Beratung,
- Ausbau von PV-Aufdachanlagen im Gewerbe-/Industriebereich,
- Ausbau von PV-Aufdachanlagen im Geschosswohnungsbau mittels Mieterstrom,
- Ausbau von PV-Aufdachanlagen auf kommunalen Dächern,
- Ausbau im PV-Freiflächen-Segment,
- Errichtung von Windkraftanlagen,
- Nutzung von Tiefengeothermie.
Hinzu kommen Möglichkeiten der bundesweiten Errichtung von Anlagen durch die RheinEnergie,
primär in den Bereichen PV-Freiflächen und Windkraftanlagen.
Inwieweit konkrete Aktivitäten der RheinEnergie in diesen Segmenten möglich und umsetzbar sind,
hängt in entscheidendem Maß von den nationalen energie - und klimapolitischen
Rahmenbedingungen ab, aber auch ganz maßgeblich von den lokalen Gegebenheiten. Während die
Diskussion der förderlichen bundesseitigen Maßnahmen bereits in der Beschreibung der Szenarien
erfolgt (vgl. Kapitel 2) und hier nicht dupliziert werden soll, wird nachfolgend (Kapitel 3.1) zunächst
zusammenfassend darauf eingegangen, welche unterstützenden Maßnahmen die Stadt ergreifen
kann, um den Ausbau Erneuerbarer Energien zu ermöglichen respektive zu beschleunigen. Auf der
Basis der jeweiligen Annahmen ergeben sich dann entsprechende Ausbaukorridore für die
RheinEnergie, die in Kapitel 3.2 bis 3.5 dargestellt sind.
3.1 Rahmenbedingungen des Ausbaus Erneuerbarer Energien – Unterstützungsmöglichkeiten
3.1.1 Übergeordneter energiewirtschaftlicher und klimapolitischer Rahmen
Die aus heutiger Sicht limitierenden Faktoren (s. Szenariobeschreibung in Kap. 2) des EE -
Ausbaus sind der Grund dafür, warum in den Großstädten und Ballungsräumen – im
Unterschied zu ländlichen Räumen – der Ausbau der Photovoltaik nicht bereits weiter
fortgeschritten ist. Es ist zu erwarten, dass der Bundesgesetzgeber vor dem Hintergrund der
europäischen Zielsetzungen und des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes von
Ende April 2021 die Rahmenbedingungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien bis 2 030
deutlich verbessern wird. Entsprechende Annahmen sind in den Szenarien 2 und 3 getroffen
worden. Dies betrifft u. a. insbesondere
• die Ausgestaltung des Förderregimes für Erneuerbare Energien (EEG)
• die Verteuerung von CO 2-Emissionen (CO 2-Preis) im Rahme n des Europäischen
Emissionshandelssystems aber auch für den Gebäudesektor auf der Grundlage der
nationalen Gesetzgebung (BEHG)
• Anpassungen des Energiewirtschaftsgesetzes (z. B. zur Ermöglichung von direktem Handel
von PV-Strom (Prosumermodell), sogenannter peer-to-peer-Handel von PV-Strom)
• konkrete Vorgaben und Förderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren unter
Einbeziehung Erneuerbarer Energien (GEG).
• Anpassungen im Mietrecht (Mieterstrom, Elektromobilität, Wärmelieferverordnung, …)
8
3.1.2 Ausbaupotenziale in Köln und notwendige förderliche Rahmenbedingungen durch die
Stadt Köln
Ausbau der Photovoltaik in Köln
Gemäß einer Studie des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
aus dem Jahr 2019 liegt das PV-Ausbaupotenzial auf Dächern in Köln bei ca. 3.800 MW und bei
PV-Freiflächen bei rund 1.040 MW. Unberücksichtigt bei dieser Potenzialabschätzung sind
mögliche Restriktionen, die eine Umsetzung behindern könnten wie komplexe
Eigentumsverhältnisse, Investitionsbereitschaft, Dachstatik oder ein potenzieller
Sanierungsbedarf des Daches sowie der Denkmalschutz. Im Bereich der Freiflächennutzung
sind etwaige Nutzungskonkurrenzen nicht betrachtet worden. Auf der anderen Seite
berücksichtigt die LANUV -Studie nicht die Möglichkeit, PV -Anlagen auch an Fassaden
installieren zu können, was gerade im urbanen Kontext durchaus ein interessantes, wenngleich
auch deutlich kleineres Zubaupotenzial erschließen lassen könnte.
Der seit der Einführung des EEG im Jahre 2000 bis heute realisierte PV -Ausbau in Köln lag im
Jahr 2020 insgesamt bei etwa 60 MW, d. h. aktuell sind gerade einmal etwas mehr als 1 % des
grundsätzlichen Potenzials ausgeschöpft. Zur Hebung des o. g. enormen Poten zials wird der
Klimarat Köln der Kölner Politik verschiedene konkrete Maßnahmen vorschlagen, die heute
noch bestehenden Hemmnisse abzubauen. Als Zielsetzung formuliert der Klimarat 50 % des
Dachflächenpotenzials (1.900 MW) sowie 50 % des Freiflächenpotenzials (520 MW) bis 2030
zu heben.
Auf lokaler Ebene ergeben sich im aktuellen energiewirtschaftlichen Rahmen zwar
eingeschränkte, aber durchaus relevante Möglichkeiten, den Ausbau der Erneuerbaren
Energien für die Energieversorgung in Köln zu beschleunigen . Im Rahmen diese s
Eckpunktepapieres wird in den Szenarien 2 und 3 davon ausgegangen, dass die Stadt Köln
diese Möglichkeiten vollständig aufgreift.
Im Folgenden sind die wichtigsten Maßnahmen vor allem mit Blick auf PV-Dachflächen
dargestellt:
• Freigabe der Nutzung geeigneter städtischer Immobilien für PV-Dachanlagen
• Verstärkung niederschwelliger Förderinitiativen, z. B. im Bereich Mieterstrom in
Bestandsgebäuden
• politisch-kommunikative Initiativen zur Anreizung eines verstärkten PV-Ausbaus in der
gesamten Stadtgesellschaft
• Initiierung einer konzertierten Aktion „PV-Ausbau in Köln“ mit dem Ziel, eine von einem
breiten Akteurskreis (Stadt, RheinEnergie, Wohnungsbaugesellschaften, IHK, HWK,
Hausbesitzerverein, …) getragene Bereitschaft in der Stadt generiert wird, PV in Köln
auszubauen
• Prüfung der Einführung einer Solarpflicht bei Neubau und Sanierung und Umsetzung im
Rahmen der Möglichkeiten.
Um das bestehende PV-Freiflächen-Potenzial zu heben,
• ist vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses zum Klimanotstand Stand 2019 eine
öffentliche Diskussion über knappe Flächen und deren Nutzung zu führen, wobei der
begrenzte bauliche Eingriff und die häufig erfolgende ökologische Aufwertung einer PV-
Freifläche (statt z. B. intensiver Landwirtschaft) zu berücksichtigen sind,
• sind auf dieser Basis klare Entscheidungen seitens des Rates der Stadt Köln zu treffen,
die den Investoren Planungssicherheit in Bezug auf die Flächennutzung geben,
9
• ist der politische Wille zur Schaffung von Baurecht zur Umsetzung von PV-
Freiflächenanlagen im Kölner Stadtgebiet notwendig und
• bedarf es einer Freigabe der Nutzung geeigneter städtischer Freiflächen für PV-
Freiflächenanlagen und Floating-PV.
Windenergie-Ausbau in Köln:
Das LANUV-Gutachten von 2013 weist ein Windkraftpotenzial im Stadtgebiet von Köln von 124
MW aus. Bei einer Analyse der Flächenpoten ziale im Kölner Norden konnte die RheinEnergie
entlang der Autobahn A57 ein mögliches realisierbares Windkraft potenzial von ca. 12 MW,
unter Berücksichtigung eines 1.000 -Meter-Abstandes zur bewohnten Bebauung,
identifizieren. Für den Ausbau der Windkraft im Fall einer Anpassung des
Flächennutzungsplanes sieht die RheinEnergie eine gute Realisierungschance für das o. g.
etwaige Windkraftpotenzial.
Dem Rat der Stadt Köln wird empfohlen, die dargestellten Möglichkeiten (s. a. die kommenden
Vorschläge des Klimarates) gemeinsam mit der Stadtverwaltung zügig zu prüfen, zu beraten
und durch entsprechende Beschlüsse umzusetzen.
Von der Stadt Köln zu erfüllende Maßnahme
Es wird vorgeschlagen, die vorhandene Vorrangzone aufzuheben und auf die Ausweisung von
Konzentrationszonen zu verzichten (die Schaffung von Außenbereichssatzungen ermöglich t
Abstandsregelungen unter 1.000 Meter).
Forderungen der Stadt Köln an das Land NRW:
Soweit Entscheidungen von Seiten des Landes notwendig sind ( z. B. grundsätzliche Freigabe
der Flächen entlang von Autobahnen für den PV -Ausbau) führt die Stadt Köln zielorientiert
Gespräche mit dem Land NRW mit dem Ziel, dass die erforderlichen förderlichen
Rahmenbedingungen seitens des Landes schnell geschaffen werden.
- z. B. Schaffung einer Solarpflicht auf Landesebene nach dem Beispiel Hamburgs
Forderungen der Stadt Köln an die Landes- und Bundesregierung:
Die Stadt Köln nutzt ihre Einflussmöglichkeiten als größte Stadt in NRW (soweit sinnvoll auch
im Verbund mit anderen Städten), auch auf der Landes- und Bundesebene für die Umsetzung
förderlicher Rahmenbedingungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien zu werben, auf
konkrete Hemmnisse hinzuweisen und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
3.2 Gesamtausbau der Erneuerbaren Energien in Köln
Nachfolgende Tabelle stellt den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Köln in Abhängigkeit der
drei betrachteten Szenarien dar. Dabei wird unterschieden zwischen dem Ausbau durch die
RheinEnergie und dem Ausbau in der Stadt insgesamt, der auch von anderen Akteuren in Köln
getragen wird.
10
[MW] 2024 2026 2030 2035
Gesamt
Anteil
RE Gesamt
Anteil
RE Gesamt
Anteil
RE Gesamt
Anteil
RE
Szenario 1
< 30 < 23 PV Dach
PV Freifläche 1 1
Wind 0 0 - -
Szenario 2
240 390 700 41 PV Dach
PV Freifläche >100 ~ 100 >200 200
Wind >12 12
Szenario 3
633 1055 1900 >41 2955 PV Dach
PV Freifläche 173 289 520 >200 809
Wind 21 34 62 >12 96
3.3 PV-Ausbau in Köln
Die RheinEnergie und die Stadtverwaltung bekennen sich ausdrücklich zu dem PV -Ausbauziel
des Klimarat es Köln und werden dessen Umsetzung im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv
unterstützen. Vor dem Hintergrund der jeweils geltenden energierechtlichen und -
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden sie dazu ihre Angebote, Instrumente und
Initiativen zielgerichtet anpassen. Aktuell wird sich die RheinEnergie an der Hebung des o. g. PV-
Potenzials in den verschiedenen Sektoren unter Berücksichtigung der in den verschiedenen
Szenarien skizzierten Rahmenbedingungen wie folgt aktiv einbringen:
PV-Anlagen bis 100 kW
Die RheinEnergie will aktiv dazu beitragen, das enorme PV-Potenzial vor Ort zu heben und wird
bis zum Sommer 2021 ein Solarberatungszentrum („Treffpunkt Solar“) gründen. Der „Treffpunkt
Solar“ soll in Kooperation mit der Stadt und der Handwerkskammer zu Köln als
Gründungsmitglied alle PV -Interessenten technologisch, wirtschaftlich, mit Blick auf
Fördermöglichkeiten und typische praktische Vorgehen sweisen beraten und in enger
Zusammenarbeit mit dem Kölner Handwerk verstärkt private PV -Investitionen realisieren.
Weitere Stakeholder wie die Verbraucherzentrale NRW, Sparkassen, etc. sollen eingebunden
werden und als Kooperationspartner teilnehmen. Der erforderliche
Wissenstransfer/Beratungsbedarf wird zu jeder Zeit sichergestellt.
Die Rheinische NETZGesellschaft mbH wird aufgefordert, zur Unterstützung des PV-Ausbaus den
Zulassungsprozess/Beantragungsvorgang niederschwellig und digital weiterzuentwickeln und
erforderliche Zählerwechsel kurzfristig umzusetzen.
Die RheinEnergie erwartet , unter den heutigen Randbedingungen (Szenario 1) dadurch ein
Drittel des bisherigen EE-Zubaus in diesem Segment von > 2 MW/a zusätzlich zu heben (mind.
11
0,7 MW/a, bis 2030 mind. 6,5 MW). Der Ausbau der PV erfolgt in diesem Segment nicht durch
die RheinEnergie, sondern durch private Investoren. Unter verbesserten energiewirtschaftlichen
Rahmenbedingungen (Szenarien 2 und 3) ergeben sich in Köln deutlich höhere Ausbauraten; so
wird substanziell auch in diesem Segment dazu beigetragen, das vom Klimarat avisierte Ziel bis
2030 zu erreichen (Szenario 3).
2024 2026 2030 2035
Szenario 1 2,1 MW 3,5 MW 6,5 MW
1.050 tCO2/a 1.750 tCO2/a 3.250 tCO2/a
Szenario 2 >> 2,1 MW >> 3,5 MW >> 6,5 MW
>1.050 tCO2/a >1.750 tCO2/a >3.250 tCO2/a
Szenario 3 >>> 2,1 MW >>> 3,5 MW >>> 6,5 MW
PV-Anlagen größer 100 kW
Dieses Segment im zumeist größeren Gewerbebereich bearbeitet die RheinEnergie durch
entsprechende Contracting -Angebote, die durch Eigenstromnutzung wirtschaftlich werden.
Zahlreiche Gewerbetreibende realisieren diese PV -Anlagen auf eigene Verantwortung und
scheiden damit für die RheinEnergie aus.
Die RheinEnergie plant in diesem Segment unter den Bedingungen des Szenario 2 rund
2,2 MW/a (bis 2030 mind. 19,8 MW) zu realisieren, wenn sich eine entsprechende
Kundennachfrage einstellt.
2024 2026 2030 2035
Szenario 1 < 6,6 MW < 11 MW < 19,8 MW
Szenario 2 6,6 MW 11 MW 19,8 MW
3.300 tCO2/a 5.500 tCO2/a 9.900 tCO2/a
Szenario 3 > 6,6 MW > 11 MW > 19,8 MW
Mieterstrom in der Wohnungswirtschaft
Köln ist wie alle Großstädte durch einen großen Mieter - und Geschosswohnungsbauanteil
geprägt. Laut einer Studie der TH Köln liegt in diesem Segment „Wohnen“ (inkl. EFH) die Hälfte
des PV-Aufdachpotenzials in Köln. Um dieses Segment für den PV-Ausbau zu akquirieren, ist das
Modell des sogenannten „Mieterstroms“ eine Möglichkeit.
Bei dem aktuellen ordnungsrechtlichen Rahmen plant die RheinEnergie in diesem Segment nur
wenige und daher nicht quantifizierbare PV-Mengen zu realisieren (Szenario 1).
Wenn dieses Segment bundes - oder kommunalpolitisch (Gerüstprämie bei Bestandsbauten,
Solarpflicht, siehe kommende Empfehlungen des Klimarates Köln) die notwendige verbesserte
Förderung erfährt, wird die RheinEnergie hierfür weitere Kapazitäten aufbauen (Szenario 2).
Dadurch setzt sich die RheinEnergie eine Realisierung an PV -Anlagen von 0,8 MW/a (bis 2030
mind. 7,2 MW) zum Ziel.
12
2024 2026 2030 2035
Szenario 1 < 3 MW
Szenario 2 2,4 MW 4 MW 7,2 MW
1.200 tCO2/a 2.000 tCO2/a 3.600 tCO2/a
Szenario 3 > 2,4 MW > 4 MW > 7,2 MW
Dächer der Stadt Köln
Die Stadt Köln verfügt über zahlreiche kommunale Dachflächen an Schulen und weiteren
kommunalen Gebäuden. Deren energetische Nutzung wird in der Praxis oft durch Restriktionen wie
Sanierungszustand und Denkmalschutz beeinträchtigt. Derzeit prüft die Gebäud ewirtschaft der
Stadt Köln sämtliche ihrer Dachflächen auf eine PV -Eignung. Aufbauend auf den unterstützenden
Maßnahmen der Stadt Köln und bei entsprechender Beauftragung setzt sich die RheinEnergie im
Rahmen von Szenario 2 eine Realisierung von 1,6 MW/a (bis 2030 mind. 14,4 MW) zum Ziel.
Vor dem Hintergrund der beauftragten Datenanalyse im Klimarat Köln und der jüngsten Ratsbe-
schlüsse zur Klimaneutralität der Stadt Köln wird das PV -Potenzial städtischer Gebäude bis Mitte
2022 validiert.
2024 2026 2030 2035
Szenario 1 <4,8 MW <8 MW <14,4 MW
<2.400 tCO2/a <4.000 tCO2/a <7.200 tCO2/a
Szenario 2 4,8 MW 8 MW 14,4 MW
2.400 tCO2/a 4.000 tCO2/a 7.200 tCO2/a
Szenario 3 > 4,8 MW > 8 MW > 14,4 MW
>2.400 tCO2/a >4.000 tCO2/a >7.200 tCO2/a
PV-Anlagen auf Freiflächen und Seen
In Köln bestehen laut LANUV rund 1.040 MW PV -Potenzial auf Freiflächen, wobei Seen ( Floating-
PV) nicht berücksichtigt wurden. Bei de n aktuellen Rahmenbedingungen ist derzeit von keinem
weiteren Ausbau der oben genannten Potenziale auszugehen (die 0,75 MW-PV-Freiflächen-Anlage
in Köln-Weiden war mit ihrer kürzlichen Inbetriebnahme eine Ausnahme, da die StEB Köln über eine
entsprechende g em. Flächennutzungsplan baurechtlich geeignete Fläche verfügte). Sofern im
Rahmen der o. g. politischen Abwägung zur Nutzungskonkurrenz der Flächen seitens der
Kommunalpolitik eine ausreichende Ausweisung/Bereitstellung von Flächen zur Nutzung für PV -
Freiflächen und Floating-PV erfolgt, plant die RheinEnergie unter den Bedingungen von Szenario 2
die Realisierung von 100 MW PV -Freifläche und 100 MW Floating -PV bis 2030. Unter zusätzlich
verbesserten Rahmenbedingungen können weitere Anlagen durch die RheinEn ergie aber auch
Dritte hinzukommen. Darüber hinaus wird eine Pilot -Anlage bzgl. Agri- PV (PV -Nutzung auf
landwirtschaftlich genutzten Flächen) geprüft und möglichst realisiert.
13
2024 2026 2030 2035
Szenario 1 1MW 1 MW 1 MW 1 MW
Szenario 2 ~100 MW 200 MW
100.000 tCO2/a
Szenario 3 500 MW
inkl. Dritter
250.000 tCO2/a
Solaroffensive Köln
Gemeinsam mit der Stadt Köln, der HWK und weiteren Partnern steht die RheinEnergie bereit, zur
Aktivierung aller potenziellen PV-Investoren und -Akteure eine Solaroffensive in Form einer breit
angelegten, eigenständigen Informations - und Aktivierungskampagne ins Leben zu rufen. Diese
Kampagne steht weiteren Akteuren der Stadtgesellschaft aus Wirtschaft, Verbänden und
Organisationen offen. Als Referenz dafür kann die „Kölner Gemeinschaftsinitiative“ anlässlich der
in Bonn im Jahr 2017 durchgeführten Weltklimakonferenz dienen. RheinEnergie stellt dafür neben
ihrem Know-how in Kommunikation und Marketing für die kommenden Jahr e bis 2025 finanzielle
Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Neue Geschäftsmodelle der RheinEnergie ergänzend zur Solaroffensive Köln
Neben der Unterstützung des Ausbaus der PV in Köln erweitert die RheinEnergie auch ihr
Engagement im Bereich des Angebotes von Energiedienstleistungen. Dafür entstehen sukzessive
neue Geschäftsmodelle, die auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind, Komponenten
verbinden (z. B. PV-Ausbau mit der Nutzung von Elektromobilität und Energieeffizienzmaßnahmen
im Gebäude) und die Energiewende in der Stadt insgesamt voranbringen.
Bei steigendem Ausbau von dezentraler Erzeugung ergeben sich auch für die RheinEnergie Chancen
für neue Geschäftsmodelle zum Beispiel durch Aufbau und Betrieb von Handelsplattformen für
dezentral erzeugten Strom von Endkunde (Prosumer) zu Endkunde. Durch solche sogenannte peer-
to-peer Plattformen oder Community -Modelle können auch Personen ohne eigene Dachflächen,
z. B. Mieter, direkt dezentral erzeugten Strom beziehen. Hierfür ist jedoch eine Anpassung des
energierechtlichen Rahmens notwendig.
3.4 Windkraft-Ausbau in Köln
Das LANUV-Gutachten von 2013 weist ein Windkraftpotenzial im Stadtgebiet von Köln von 124
MW aus. Bei einer Analyse der Flächen potenziale im Kölner Norden konnte die RheinEnergie
entlang der A57 ein mögliches realisierbares Windkraft potenzial von ca. 12 MW (dies
entspricht rund 18.000 t CO
2-Vermeidung pro Jahr ), unter Berücksichtigung eines 1.000 m-
Abstandes zur bewohnten Bebauung, identifizieren. Im Falle einer Anpassung des
Flächennutzungsplanes, sieht die RheinEnergie eine gute Realisierungschance für das o. g.
Windkraftpotenzial. Weitere Windkraftp otenziale i n ähnlicher Größenordnung im Kölner
Norden werden derzeit noch durch die RheinEnergie geprüft.
14
3.5 Bundesweiter EE-Ausbau
Die RheinEnergie hat in den letzten Jahren ihr EE -Erzeugungsportfolio schrittweise auf rund
220 MW ausgebaut und plant bis 2030 ihr EE-Erzeugungsportfolio bundesweit um 200 MW zu
steigern (inkl. der Wind - und PV -Freiflächen-Ausbauaktivitäten in Köln). Dabe i strebt die
RheinEnergie den prioritären EE-Ausbau in Köln an und wird für jedes ausgebaute MW in Köln
ihr Gesamtausbauziel um je 1 MW erhöhen. Wird die Zielmarke von 300 MW erreicht,
tauschen sich Klimawende Köln und RheinEnergie über die mögliche Erweiterung aus.
4. Dekarbonisierung der Stromlieferung
Die RheinEnergie plant, die Stromlieferung für Privat - und Gewerbekunden ab 2022 vollständig
auf Ökostrom umzustellen, etwa 15 % ihrer Gesamtlieferung. Die Umstellung des Portfolios auf
Ökostrom soll in einem mehrstufigen Vorgehen sowie für den überwiegenden Anteil der Kunden
kostenneutral erfolgen und über Ökostromlabel zertifiziert werden:
4.1 Die Lieferungen der Bestandskunden und der Grundversorgung erfolgen über
Herkunftsnachweise (HKN) mit physischer Lieferung 1 aus Anlagen im west - und
mitteleuropäischen Verbundnetz (sog. ENTSO -E-Regionen) – ohne Mehrkosten für den
Kunden, ab Januar 2022.
4.2 Angebote für künftige Neukunden sollen darüber hinaus mit einem noch festzulegenden
Premium-Ökostromlabel zertifiziert we rden in Orientierung an renommierte
Ökostromanbieter wie EW Schönau, Greenpeace Energy oder Lichtblick. Dabei werden
Investitionen in neue Anlagen bzw. die Nutzung von Erzeugungsanlagen in gewissen
Altersgrenzen sichergestellt – ebenfalls ohne Mehrkosten für den Kunden.
4.3 Darüber hinaus soll das bereits bestehende qualitativ hochwertige Regionalstrom -Angebot
weitergeführt und ausgebaut werden. Dabei werden Erzeugungsanlagen aus einem Umkreis
von 50 km um Köln genutzt. Dies wird über das Regionalnachweisre gister des
Umweltbundesamtes nachgewiesen. Hierfür wird wie bereits heute auch zukünftig ein
angemessener Mehrpreis von den Kunden verlangt.
Je nach Verfügbarkeit und Marktsituation sollen die Qualität und Quelle des Ökostroms angepasst
bzw. erweitert werden, insbesondere durch eine sukzessive steigende Einbeziehung von PPA und
dem weiteren Ausbau der eigenen Erzeugung.
Heute entspricht die in eigenen EE-Anlagen produzierte Strommenge der RheinEnergie ungefähr
20 % der Absatzmenge des Privat- und Gewerbekundensegments. Der Anstieg dieses Anteils ist
abhängig von den weiteren Ausbauaktivitäten (vgl. Kapitel 3) und kann bis 2030 auf bis zu 40 %
anwachsen. Bei Realisierung dieser Ausbaupfade sowie entsprechender Marktentwicklung und
vorhandenem Angebot im Bereich PPA wird eine vollständige Abdeckung des Privat - und
1 Herkunftsnachweise (HKN) sind heute europäischer Standard. Sie bescheinigen, dass die Strommenge, die ein Kunde bezieht, in der ge-
nau gleichen Menge aus Erneuerbaren Energien erzeugt und dem Strommix zugeführt wurde. Die Verbindung des Strombezugs mit HKN
mit physischer Lieferung ist das heute bei den großen am Markt tätigen renommierten Ökostromanbieter übliche Verfahren, wenn diese
ergänzend zu ihrer Eigenstromerzeugung Strom am Markt beziehen. Im Unterschied zu „klassischen“ HKN, die auf einem getrennten Han-
del von HKN und Strommengen aufsetzen, handelt es sich hier um einen gemeinsamen (miteinander verknüpften) Bezug von HKN und
Strommengen von einem Anlagenbetreiber. Doppelvermarktung dieses Stroms ist durch die eindeutige Zuordnung der HKN nicht möglich.
EEG geförderte Anlagen können nicht zusätzlich Einnahmen über die Vermarktung von Herkunftsnachweisen erzielen. Der Bezugnahme auf
Anlagen im west- und mitteleuropäischen Verbundnetz ist der Annahme geschuldet, dass zu erwarten ist, das HKN aus Anlagen in Deutsch-
land (wegen der nach wie vor starken Orientierung der Anlagenbetreiber am EEG) nicht in der notwendigen Menge zur Verfügung stehen
werden.
15
Gewerbestromportfolios über Eigenerzeugung und PPA bis 2030 e rreicht. Sofern die EE-Anlagen
aufgrund von Nichtverfügbarkeiten (z. B. witterungsbedingt) nicht ausreichend Strom produzie-
ren, um den Bedarf zu decken, so wird die fehlende Strommenge zur Gewährleistung der Versor-
gungssicherheit durch Strommengen mit den gleichen Eigenschaften gedeckt (z. B. durch Ausstel-
lung von Herkunftsnachweisen und Zertifizierung durch unabhängige Gutachter).
Die RheinEnergie bietet bereits heute im Geschäfts- bzw. Sondervertragskundensegment ihren
Kund:innen konsequent verschiedene Ökostromqualitäten an. In diesem Segment befinden
sich nahezu alle Kunden in Sonderverträgen inner- und außerhalb von Köln, die individuell zwi-
schen Kund:innen und RheinEnergie vereinbart werden. Die RheinEnergie bewirbt aktiv
Ökostrom. Die Entscheidung für Ökostrom obliegt bis 2035 der Kundschaft. Im Zuge der wei-
teren Sensibilisierung für den Klimaschutz und de s Eintretens von Szenario 2 wird folgende
Zusage gemacht:
- RheinEnergie beliefert sämtliche Kund:innen spätestens ab 2035 mit 100 % erneuerbarem
Strom
- RheinEnergie beliefert Groß - und Sonderkunden ab 2030 so, dass alle Letz tverbraucher
mind. 50 % der Menge als erneuerbaren Strom erhalten. (ohne Privat- und Gewerbekun-
den, die schon ab Januar 2022) Für Letztverbraucher gilt dabei, dass der erneuerbare Strom
der Qualität gemäß Abs. 4.1 oder besser (inkl. Strom gem. EEG) entsprechen soll. Für Wei-
terverteiler (wie z. B. Stadtwerke) tauschen sich Klimawende Köln und RheinEnergie im
Jahr 2026 vertraulich dazu aus, wie der energiewirtschaftliche, - rechtliche (EEG, …) und -
marktliche (PPA-Anteile, …) Ökostrombeschaffungsmarkt für das Sondervertragskunden -
Segment sich darstellt und verständigen sich einvernehmlich auf ambitionierte und wirt-
schaftlich erreichbare Ökostromziele für dieses Segment.
- Klimawende Köln wird sich über die Stadtgrenzen hinaus und durch Öffentlichkeitsarbeit
bei den Groß- und Sonderkunden dafür einsetzen , dass die gesamte Lieferung der Rhein-
Energie möglichst doch schon ab 2030 zu 100 % mit erneuerbarem Strom erfolgt.
Die Liefermenge im Geschäfts - und Sondervertragssegment beträgt ca. 10 TWh pro Jahr
(inkl. Belieferung von letztverbraucherabgabepflichtigen EVU) im Vergleich zu 1,7 TWh im
Privat- und Gewerbekundensegment.
5. Dekarbonisierung der Wärmeversorgung
Die Transformation der Wärmeversorgung stellt eine weitere große Herausforderung der Energie-
wende dar. Dies liegt insbesondere an den multiplen Eigentümerstrukturen von Liegenschaften und
Gebäuden, an dem Zustand sowie der geringen Sanierungsquote des Gebäude- und Wohnungsbe-
stands samt ihren Wärmeversorgungsinfrastrukturen und am wachsenden Strombedarf im Zuge
der Sektorenkopplungen beim gleichzeitigen bundesweiten massiven Rückbau gesicherter Leistung
auf der elektrischen Stromseite.
5.1 Rahmenbedingungen der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung
Für eine zügige Dekarbonisierung von verdichteten Ballungsräumen sind verbesserte politi-
sche Rahmenbedingungen für die weitere Vorstreckung und Verdichtung von Wärmenetzen
sowie der Anbindung und Nutzung von Erneuerbaren Energiequellen zur Einspeisung in diese
Netze erforderlich. Auf nationaler Ebene sind dies:
16
Novelle der Wärmelieferverordnung (WärmeLV):
Diese eigentlich dem Mieterschutz dienende Verordnung hat sich bundesweit zum Hemmnis
zur weiteren Ablösung von fossilen Einzelfeuerungen durch effiziente Wärmenetze entwickelt
und muss massiv novelliert oder gleich abgeschafft werden
2.
Verabschiedung einer geeigneten Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW):
Die BEW soll mittels Investitions- und Betriebskostenzuschüssen Erneuerbare Energietechno-
logien in Wärmenetze bringen und ist daher zeitnah sowie mit hinreichender finanzieller Aus-
stattung in geeigneter Form in Kraft zu setzen; in einer BEW können sowohl ein erforderliches
Förderregime für Tiefengeothermie als auch die finanzielle Anbindungsunterstützung (inkl.
„Ausfallbürgschaft“) von industrieller Abwärme verankert sein, klar zu regeln ist der Status von
industrieller Abwärme als grüner Fernwärme
3.
Novelle der Umlagen- und Abgabensystematik:
Um zunehmend kostengünstigen EE- Strom mittels Sektorkopplung in die Wärmeversorgung
zu bringen, ist die auf Bundesebene gesetzlich geregelte Abgaben- und Umlagensystematik des
„hochbelasteten“ (erneuerbaren) Stroms massiv zu novellieren.
Förderprogramm für den Wärmeleitungsausbau über 2030 hinaus:
Um die Verdichtung im Bestand und den Ausbau am Rand des Fernwär menetzes zu ermögli-
chen, ist ein Förderprogramm für den Wärmeleitungsausbau über 2030 hinaus erforderlich.
Zunehmende Verfügbarkeit von kostengünstigem grünem Wasserstoff:
Spätestens in den 30er-Jahren wird ein schrittweiser Markthochlauf von zunächst marktnahem
und später marktlichem grüne m Wasserstoff erwartet; dann kann die mit zahlreichen Maß-
nahmen begonnene Dekarbonisierung der Fernwärme finalisiert werden. Eine Investitionskos-
tenförderung von hocheffizienten grünen Wasserstoff-KWK-Technologien unterstützen den
Markthochlauf.
Unterstützende Maßnahmen der Stadt Köln:
Energieleitlinien der Stadt Köln für Gebäude
Die Energieleitlinien der Stadt Köln für kommunale als auch nicht -kommunale Gebäude sind
derart auszugestalten, dass CO2-arme Technologien eingesetzt werden, die eine klare Dekar-
bonisierungsperspektive bis 2035 aufweisen.
Quartiersentwicklung
Bei neuen Quartieren und Quartierssanierungen werden Wärmenetze der 4. Generation (Nie-
dertemperatur-Fernwärmenetze) installiert, was die Stadt im Rahmen der Bauleitplanung ak-
tiv begleitet.
2 s. „Ein Gebäudekonsens für Klimaneutralität – Zehn Eckpunkte, wie wir bezahlbaren Wohnraum und Kli-
maneutralität in 2045 erreichen“ 06.2021; agora Energiewende
3 Grüne Abwärme aus Industrieanlagen ist gekennzeichnet als unvermeidbare Abwärme, die keiner weiteren
Nutzung zugeführt wird.
17
Schaffung von Baurecht:
Mittels geeigneter z. B. Flächenausweisung für Solarthermie-Anlagen in der Nähe von beste-
henden Wärmenetzen durch Stadt Köln kann die erneuerbare Wärmeversorgung unterstützt
werden, ebenso wie bei genehmigungsrechtlichen Fragestellungen, wie z. B. bei der Tiefenge-
othermie.
Bauleitplanung:
Bereits bei der Bauleitplanung und der festzulegenden Energieversorgung ist eine voraus-
schauende Sicht auf die lokal vorhandenen oder geplanten Versorgungsoptionen erforderlich,
die perspektivisch durch Erneuerbare Energien erfolgen soll. In der Betrachtung müssen be-
nachbarte Quartiere und Flächen berücksichtigt werden.
Sanierung im Bestand:
Die Stadt unterstützt durch geeignete Maßnahmen ( z. B. direkte Ansprache der Eigentümer,
Fördermittel, …) die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen im Bestand.
Diese politischen Rahmenbedingungen/Veränderungen entsprechen Szenario 2.
5.2 Effiziente und klimaneutrale Wärmeerzeugung
Die RheinEnergie betreibt drei große Fernwärmenetze, zahlreiche Nahwärmenetze und ver-
sorgt im Kölner Norden Industriekunden mit Prozessdampf. Die Wärme (Fernwärme und
Dampf) wurde im Jahr 2020 zu rd. 94 % in KWK-Anlagen erzeugt, davon rd. 12 % bereits klima-
neutral durch den Bezug von Abwärme aus der Müllverbrennungsanlage
4 und den Betrieb ei-
gener Biogas-BHKW. Dadurch liegen die spez. CO2-Emissionen in der Wärme gegenüber fossi-
len Einzelfeuerungen bereits jetzt auf sehr niedrigem Niveau. Durch den Ausstieg aus der
Braunkohleverbrennung (2025) und die Planung eines Wärmespeichers am Standort Merken-
ich erfolgen weitere konsequente Schritte zur Dekarbonisierung der Wärmeprodukte.
Die Nutzung von erneuerbarem elektrischem Strom mittels Großwärmepumpen und Power -
to-Heat (PtH) ist in Planung. Die unter Kapitel 5.1 aufgezeigten Anpassungen werden zukünftig
für einen CO2-reduzierenden Betrieb essenziell sein.
Die RheinEnergie nutzt schon heute eine Vielzahl an unterschiedlichen Wärmeerzeugungs-
technologien. Von Holzpellets über Biomethan -BHKW bis Abwasserwärmepumpen betreibt
die RheinEnergie deutschlandweit EE-Anlagen. Auch bei der Steuerung der Anlagen sucht die
RheinEnergie neue Wege , um Energie optimal auszunutzen oder bereitzustellen, siehe Ab-
schnitt „KI“.
Wo möglich, setzt die RheinEnergie Erneuerbare Energien ein. In diesem Zug hat die Rhein-
Energie eigene Potenzialanalysen im Rahmen von Studien durchgeführt, aber auch veröffent-
lichte Studien ausgewertet und weiterverfolgt. Basierend auf diesen Analysen wurde n z. B.
eine Suche nach geeigneten Flächen für Solarthermieanlagen gestartet, Eigentümer von Flä-
chen angesprochen und Gespräche mit Industriekunden für den Erwerb von Abwärme geführt.
Dies sind noch laufende Projekte.
Zur Dekarbonisierung der Wärme plant die RheinEnergie k onkret den Kohleausstieg in Mer-
kenich bis 2025 durch Optimierung und Modernisierung der vorhandenen GuD-KWK-Anlage
sowie die optimierte Nutzung der Abwärme aus der angrenzenden Müllverbrennungsanlage.
4 Durch den biogenen Anteil
18
Die Klimawende Köln lehnt neue Investitionen in fossile Kraftwerke ab. Stattdessen sollte die
RheinEnergie erneut mit Ford in Dialog treten, um eine klimaneutrale Wärme- und Dampfver-
sorgung für Ford ab 2025 zu planen und umzusetzen.
Klimawende Köln und RheinEnergie vereinbaren, möglichst 2021 ein gemeinsames Gespräch mit
Ford Land über die Möglichkeiten einer Erneuerbaren Energieversorgung der Ford-Standorte in
Köln zu führen.
Darüber hinaus plant die RheinEnergie den Bau von je einem Wärmespeicher im Netz Neue
Stadt/Bocklemünd sowie Merheim, damit in allen drei großen Fernwärmenetzen ein energie-
wirtschaftlich optimal dimensionierter Speicher vorhanden ist. Dadurch können die aktuelle
KWK-Erzeugungsstruktur in weiter optimierten Betriebszuständen gefahren und perspekti-
visch fluktuierende EE-Erzeugung verstärkt in das Wärmesystem integriert werden. Unter der
Annahme der unter 5.1 genannten Rahmenbedingungen zu Szenario 2, plant die RheinEnergie
die in Abbildung 1 genannten weiteren Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Wärme bis
2035.
Abbildung 1 - Maßnahmenübersicht zur Dekarbonisierung der Wärme; die hier angegebenen Randbedingungen 1 –
5 sind unter Kapitel 5.1 festgehalten
Auf Basis der Annahmen von Szenario 2 zur zukünftigen Energiewirtschaft und deren Auswir-
kung auf die Erzeugungsanlagen der RheinEnergie erscheinen diese Maßnahmen im Gesamt-
kontext sowohl im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit als auch auf die gesteckten Ziele als das
Gesamtoptimum an Maßnahmen. So können sich durch Änderungen in der Energiewirtschaft,
dem Investitionsbedarf sowie der Förderhöhe entsprechende inhaltliche und zeitliche Abwei-
chungen vom dargestellten Maßnahmenplan ergeben. Kurzfristig käme eine Solarthermie-An-
lage in Merheim sowie im weiteren Zeitverlauf verschiedene Großwärmepumpen und PtH-An-
lagen in den anderen beiden Fernwärmenetzen, synchron zu steigenden EE-Anteilen im Strom-
markt. Bis 2028 ist zudem die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage geplant. Da-
mit kann über das ganze Jahr gesehen die in der Anlage anfallende „überschüssige“ Energie
sehr nachhaltig CO
2-neutral als Fernwärme eingespeist werden. Als finaler Baus tein ab 2030
dient ein steigender marktnaher grüner Wasserstoffanteil von jährlich zusätzlichen rund 20 %
der verbliebenen fossilen Wärmeerzeugung für diejenigen Zeiten, in denen kein ausreichen-
dendes erneuerbares Strom-Dargebot vorliegt. 2035 ist die Umstellung der KWK-Anlagen/aller
(Heiz)-Anlagen auf 100 % grünen Wasserstoff abgeschlossen. In Szenario 3 erfolgen o. g. Um-
stellungen in zeitlich kürzeren Schritten. In Szenario 1 erfolgen die voraussichtlichen
19
Investitionen in die Wärmespeic her, Solarthermie und Klärschlammverbrennung, weitere
Investitionen in Dekarbonisierungs-Technologien zeitlich verzögert.
Tiefengeothermie-Potenziale bieten weitere Chancen zur Dekarbonisierung der Wärmeversor-
gung; RheinEnergie wird den Erfahrungsaustausch mit dem aktuell gestarteten Tiefengeother-
mieprojekt in Düsseldorf und Duisburg und den Austausch mit dem Tiefengeothermie-Exper-
ten Prof. Bracke aktiv suchen (2021/22). Im Falle einer positiven Aussicht, wird ein entspre-
chendes Gutachten/Studie beauftragt (2022). Bei einem positiven Ergebnis wird die Rhein-
Energie, sofern genehmigungsrechtlich möglich, Tiefengeothermie in die Wärmeversorgung
einbeziehen, möglichst bis 2030.
Die RheinEnergie wird weiterhin aktiv nach industriellen und gewerblichen Abwärmequellen (-
> grüne Fernwärme) suchen und deren - wenn möglich – wirtschaftlichen Potenziale erschlie-
ßen.
100 % dekarbonisierte Fernwärmeversorgung nach 2035 ist komplett darstellbar sowohl durch
grüne H2-Kraft-Wärme-Kopplung (bei „Dunkelflaute“), als auch alternativ durch andere grüne
Wärmequellen, z. B. Großwärmepumpen, Solarthermie, Power-to-Heat, tiefe Geothermie (bei
ausreichender Verfügbarkeit von grünem Strom ist kein Betrieb der KWK-Anlagen notwendig).
5.3 Fernwärmenetzausbau
Sowohl aus ökonomischer als auch technischer Sicht ist im Geschosswohnungsbau eine flä-
chendeckende Dekarbonisierung auf Objektebene durch z. B. Wärmepumpen oder Solarther-
mie nur bedingt umsetzbar. Erforderliche Flächen sind knapp und teuer. Die vorhandene Wär-
menetzinfrastruktur und deren Ausbau ermöglicht eine Dekarbonisierung in einem technisch
und ökonomisch wesentlich interessanteren Maßstab. Sie erlaubt die Kopplung verschiedens-
ter (EE-)Technologien, das Einsammeln von Abwärme und einen besseren Ausgleich von Last
und Erzeugung.
Mit jedem Anschluss von mit fossilen Energieträgern beheizten Bestandsgebäu den an das
Fernwärmenetz wird CO2 eingespart. Aufgrund der Entfernung zwischen Fernwärmenetz und
potenziellem Gebäude/Gebiet ist nicht jeder Anschluss wirtschaftlich darstellbar.
Aufgrund der eingeführten CO2-Bepreisung, der verstärkten Kundenanfragen und der positiver
eingestellten politischen Kulisse aktualisiert die RheinEnergie zurzeit ihre Fernwärmeausbaus-
trategie. Dabei spielt insbesondere bei Vorstreckungs - und Erschließungsmaßnahmen die
Möglichkeit einer Verdichtung in der Bestandsbebauung entlang neuer Trassen eine wichtige
Rolle (s. WärmeLV aus Kap. 5.1), um zu einer bezahlbaren umfassenden Dekarbonisierung zu
gelangen.
Quartiersweise ausgerichtete Sanierungsoffensive (dies erfordert eine konzertierte Aktion der
Immobilieneigentümer, Mieter, Fördermittelgeber, Stadt, RheinEnergie, …)
Klimawende Köln und RheinEnergie würden eine stadtweite konzertierte Gebäude -Sanie-
rungsoffensive, vergleichbar der beschriebenen Solaroffensive, begrüßen, die es der Rhein-
Energie ermöglichen wü rde, bestehende Wärmenetze abschnittweise so zu transformieren,
dass eine energieeffizientere und CO
2-ärmere bzw. - freie Wärmeversorgung früher möglich
wird. Wesentliche Akteure dabei wären die Stadt Köln, die Gebäudeeigentümer (z. B. Woh-
nungsgesellschaften), Mieterorganisationen und überkommunale Fördergeber.
Dazu analysiert die RheinEnergie proaktiv ihre Fernwärmenetze auf technische Machbarkeit
und Voraussetzung für die Umsetzung von Subnetzen und Temperaturabsenkungen im Rah-
men einer Studie. Die in der Studie als wirtschaftlich (inkl. der Berücksichtigung von Fördermit-
teln) machbar festgestellten Maßnahmen werden sukzessive bis 2035 umgesetzt – bis 2030
dort, wo bis dahin möglich, mindestens auf die 3. Generation Fernwärmenetze (wenn möglich
auf die 4. Generation). Verminderte Vorlauftemperaturen unterstützen das zukünftige EE -
20
lastigere Wärmenetz ; entsprechend dem Fortgang der Gebäudesanierung und den techni-
schen Gegebenheiten verbessert die RheinEnergie die Energieeffizienz in ihren Wärmenetzen.
Erstrebenswert wäre es, das komplette Fernwärmenetz auf die 4. Generation umzustellen.
Sofern die technischen Anforderungen (Temperatur, …) erfüllt sind, ist die Einspeisung Dritter
auf Basis erneuerbarer Wärme möglich. Abseits bestehender zentraler Wärmeversorgungssys-
teme schlägt RheinEnergie den Investoren Wärmeversorgungssysteme der 4. bis 5. Generation
vor.
bis Projekt Randbedingung Status CO2
2021 Abgesenkte Vorlauftemperatur in Neu-
bau-Quartieren oder Erschließungen
Berücksichtigung zukünftiger spez.
CO2-Emissionen in den Energieleit-
linien für nicht- kommunale Ge-
bäude der Stadt Köln; Erschlie-
ßungszwang an die Nah- oder
Fernwärme durch den Erschlie-
ßungsträger
Idee
2021 Prüfung Erdgas-BHKW (bis 2 MWel)
auf Biomethan-Eignung
Wirtschaftlichkeit Idee
2021 Gemeinsame Studie zur Potenzialana-
lyse mit der StEB zu Abwasserwärme-
nutzung
Idee
2021 Anpassung TAB1 an zukünftige niedri-
gere Temperaturen (damit Vorgabe an
Flächenheizungen)
Umsetzung
2022 Studie zu potenziellen Wärmespeicher-
Standorten im Stadtgebiet
Idee
2022 Umstellung eines FW-Netzzweiges auf
Niedertemperatur in Kooperation mit
der WoWi
Fördermittel, WoWi, … Idee, Vor-
planung
2022 Start SmartMeter-Rollout im Fernwär-
mebereich
Passende Technik vorhanden Umsetzung
2022 Analyse aller Fernwärmenetze auf
technische Machbarkeit und Voraus-
setzung für die Umsetzung von Subnet-
zen und Temperaturabsenkungen im
Rahmen einer Studie
Idee
2024 enerko-Gutachten bzgl. ind. Abwärme
und laufende Gespräche mit Großin-
dustrie
läuft
2024 Produktentwicklung Motivationstarif
zur Anreizung von Temperaturabsen-
kungen auf Kundenseite
Idee
2025 Prüfung eines Fernwärmespeichers
Merkenich
KWK-G, … Vorprüfung 12.000
2026 erwarteter marktgetriebener ange-
passter KW-Einsatz mit weniger Kon-
densationsstromerz.
Markt 5-stellig
2030 Kaltes Nahwärmenetz im Quartier
Rondorf (Wasser-Wasser-WP)
Vorprüfung
21
2030 Anbindung ind. Abwärme Förderung, WiRe
2030 erwarteter marktgetriebener ange-
passter KW-Einsatz mit weniger Kon-
densationsstromerz.
Markt 5-stellig
2030 Prüfung CSP-Solarthermie-Anlage Mer-
kenich
Flächenverfügbarkeit, WiRe, … Idee
2035 erwarteter marktgetriebener ange-
passter KW-Einsatz mit weniger Kon-
densationsstromerz.
Markt 6-stellig
5.4 Energieeffizienz
Die Flächenpotenziale in einer Großstadt wie Köln sind sehr begrenzt, weshalb der Energieef-
fizienz auch weiterhin eine große Bedeutung zukommt. Dabei spielen die Gebäude die Haupt-
rolle. Ohne Gebäudesanierungen mit großer Tiefe wird die Wärmewende nicht gelingen. Zum
einen muss die Heizlast aufgrund des (noch) knappen EE-Angebots reduziert werden, und zum
anderen muss die Wärmeverteilung in den Gebäuden dahingehend geändert werden, dass die
Wärmebereitstellung mit geringeren Temperaturen erfolgen kann. Diese dringend nötigen
Umbaumaßnahmen kann die RheinEnergie nicht allein vornehmen und ist deshalb auf die
Stadtgesellschaft, Immobilieneigentümer und Politik angewiesen.
Im kleinen Maße müssen auch die Anlageneffizienz und die Energieeinsparungen bei der Ver-
teilung der Wärme gesteigert werden.
Künstliche Intelligenz (KI) zur Steigerung der Anlageneffizienz
Ziel dieses RheinEnergie-Projektes ist die Umstellung der Erz eugung von einer rein fühlerba-
sierten Bedarfserfassung auf eine Wärmebedarfsprognose auf Grundlage von KI-gestützten Si-
mulationen, welche die erwarteten Bedürfnisse beim Kunden errechne n. Somit können wei-
tere Attribute wie Sonneneinstrahlung, Verbrauchsver halten und Weitere s für die Bewirt-
schaftung berücksichtigt werden. Durch dieses Vorhaben werden mindestens 5 % der Kosten
und somit auch CO
2 pro Jahr eingespart. Im Anschluss an den Piloten findet der Rollout für die
KI über alle rund 400 Wärmeanlagen im Bestandsgeschäft statt. Der Rollout ist bereits gestar-
tet und geht bis März 2023.
6. Dekarbonisierung des HKW Rostock
Die RheinEnergie ist mit einem Anteil von 49,6 % am Steinkohleheizkraftwerk Rostock (KNG Kraft-
werks- und Netzgesellschaft mbH) beteiligt. Mehrheitsanteilseigner der KNG ist die EnBW AG. Das
im Jahr 1994 in Betrieb gegangene Kraftwerk wird mit Steinkohle betrieben und verfügt über eine
elektrische Leistung von 514 MW
e sowie eine Fernwärmeleistung von 300 MWth. Die Auskopplung
der Wärme dient unter anderem der Wärmeversorgung der Stadt Rostock mittels des Wärmenet-
zes der Stadtwerke Rostock. Im Jahr 2020 hat die Anlage 1,2 TWh Strom und Wärme erzeugt und
rd. 897 Tsd. t CO
2 emittiert. Sie ist über die gesetzlichen Regelungen zum Kohleausstieg (Kohle-
verstromungsbeendigungsgesetz 2020) erfasst und muss daher spätestens 2034 die Kohleverfeu-
erung einstellen.
Das Steinkohle-HKW Rostock wird im realen Kraftwerkseinsatz zur Strom-, Wärmeerzeugung und
Regelenergieerbringung durch die EnBW eingesetzt. Die RheinEnergie besitzt vertragliche Rechte
zum Strombezug aus der in ihrem Eigentum befindlichen „Kraftwerksscheibe“, welche in Realität
aus dem EnBW -Portfolio bedient werden. Das bedeutet für die mit dem Kraftwerksbetrieb ver-
bundenen CO
2-Emission Folgendes: Für den Fall, dass die RheinEnergie auf ihren Strombezug
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verzichtet, wird die Anlage gemäß dem Marktmechanismus weiterhin von EnBW vollumfänglich
eingesetzt. Ein Bezugsverzicht der RheinEnergie hätte also keinen Einfluss auf die mit dem Betrieb
der Anlage einhergehenden CO2-Emissionen. Schon nur aus diesem Grund wird deutlich, dass jede
Vereinbarung der RheinEnergie zum eingeschränkten Betrieb oder zur vorzeitigen Stilllegung der
Anlage nur im Einvernehmen mit der EnBW umsetzbar ist, die den Kraftwerkseinsatz steuert.
Der Standort der Anlage im Rostocker Industriehafen eignet sich auch im bundesweiten Vergleich
in besonderer Weise zur Umsetzung einer nationalen Wasserstoffstrategie. Im Jahr 2020 hat die
Bundesregierung ihre erste Wasserstoffstrategie, die verschiedene Förderprogramme beinhaltet,
als ganz wesentlichen Baustein zum Erreichen der CO
2-Neutralität verabschiedet und hierbei För-
dermittel von rund 9 Mrd. Euro ausgelobt. Mithilfe von Fördermitteln kann der Kraftwerksstand-
ort Rostock durch zeitnahen Aufbau einer Wasserstofferzeugung ausschließlich auf Basis regene-
rativer Energien auch sehr langfristig nach dem Regelbetrieb des Steinkohlekraftwerks (also nach
der Stilllegung des Kraftwerkes) weiterhin für die strom- und wärmeseitige Versorgungssicherheit
in Rostock bzw. im Nord-Osten Deutschlands sorgen. Als Input für die Wasserstofferzeugung eig-
net sich in erster Linie der in O ffshore-Windparks (Ostsee) erzeugte Stro m. Damit kommen als
Lieferant sowohl bereits errichtete Windparks, aber auch noch zu errichtende Windparks infrage.
Derzeit prüfen die Eigentümerinnen der Anlage mit unterschiedlichen Konsorten die Umsetzung
einer solchen Konversion im nationalen wie regio nalen Interesse. Dabei hat besondere Bedeu-
tung, dass neben de m für die Energieversorgung wichtige n Einsatz von Wasserstoff im Hafen
Rostock sehr gute Möglichkeiten vorliegen, grün hergestellten Wasserstoff auch stofflich zu nut-
zen, um so z. B. Industrieproduktionen CO
2-frei zu gestalten.
Die RheinEnergie -Beteiligung am Kraftwerk Rostock spielt bei der Dekarbonisierung des
RheinEnergie-Erzeugungsparks eine bedeutsame Rolle. Die RheinEnergie sagt daher zu, die ihr zu-
zurechnende CO2-Emission aus dem Kraftwerk Rostock zu vermeiden, indem das Kraftwerk bis
spätestens 2030 keine Steinkohle mehr einsetzt. Im Falle von Szenario 3 erfolgt die Stilllegung
deutlich vor 2030. Bis zur Heizperiode 2024/2025 bleibt der Betrieb der Anlage insbesondere in
Rücksicht auf die bestehende Wärmeversorgungsverpflichtung für die Stadtwerke Rostock unan-
getastet.
• Die R heinEnergie wird sich im Zuge des Überprüfungsmechanismus dafür einsetzen, dass
eine vorzeitige Stilllegung der Anlage ab Ende 2025 – soweit wirtschaftlich tragfähig – im
Einvernehmen mit der EnBW umgesetzt werden kann. Dafür werden frühzeitig Gespräche
mit der EnBW geführt.
• Durch eine St illlegung darf weder die Wärmeversorgung der Rostocker Verbraucher:innen
(Vorbehalt der Stadtwerke Rostock), noch die Stabilität der norddeutschen Stromnetze ge-
fährdet werden (BNetzA-Vorbehalt).
Für die Konversion des Kraftwerksstandorts zu einem Erzeugungs- und Versorgungsstandort auf
Basis Erneuerbarer Energien spielt auch eine Rolle, dass die bestehenden Arbeitsplätze vor Ort
und das Know-how des Kraftwerkspersonals bestmöglich gesichert sowie weiter genutzt werden
können.
23
7. Monitoring und Überprüfungsmechanismus
Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der politischen Klimaschutzprozesse und der
auf die verschiedenen Sektoren wirkenden europäischen, nationalen und kommunalen ordnungs-
rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der technologischen und marktlichen Weiterentwicklung
sagt die RheinEnergie ein Monitoring ihres CO
2-Footprints (CO2-Unternehmensbilanz) sowie einen
Überprüfungsmechanismus für ihren Dekarbonisierungspfad bis 2035 (dynamische Roadmap) zu.
Beide Instrumente sind wie folgt beschrieben:
CO2-Monitoring
Die RheinEnergie wird ihre CO 2-Emissionen jährlich transparent auf Basis des „ Greenhouse-Gas-
Protocol“-Systems bilanzieren und über ihre durchgeführten Umsetzungsmaßnahmen zur Reduk-
tion der CO2-Emissionen an die Stadt berichten. Über den Zeitpunkt der Veröffentlichung und das
Berichtsformat stimmen sich RheinEnergie, Stadt Köln und Klimawende Köln ab.
Überprüfungsmechanismus
Im Rahmen ihrer turnusmäßigen Strategiechecks sagt RheinEnergie alle zwei Jahre die Überprü-
fung ihres Dekarbonisierungs pfades zu. Dazu zählt insbesondere die Über prüfung der dann je-
weils eingetretenen energierechtlichen und - wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des sich
daraus entwickelnden Dekarbonisierungspfades für die in Kapitel 2 dargestellte Zielsetzung, sowie
die durchgeführten Maßnahmen und das Einhalten/Erreichen der vereinbarten Zwischenschritte.
Die Überprüfung und ihre wirtschaftlichen Wirkungen (z. B. Investitionsmaßnahmen) erfolgt in
den Gremien der RheinEnergie. Das Ergebnis des Validierungsprozesses wird die RheinEnergie an
die Stadt berichten. Ein erster Überprüfungsschritt findet bis spätestens Ende 2023 statt.
Über den erreichten Stand der Umsetzung der Dekarbonisierungs-Roadmap tauschen sich Rhein-
Energie und Klimawende Köln jährlich aus. Dabei erläutert RheinEnergie den aktuellen Stand ihrer
in Realisierung befindlichen oder geplanten weiteren Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen ihrer
fünf Wirtschaftsjahre umfassenden Mittelfristplanung. Über den zweijährigen Überprüfungsbe-
richt (s. o.) findet ein ebensolcher Austausch statt.
Mit beiden Instrumenten stellen Stadt Köln und RheinEnergie sicher, dass Änderungen und Kor-
rekturen an der Dekarbonisierungs-Roadmap in engen Zeitabständen möglich sind und dynami-
sche Entwicklungen durch geeignete frühzeitige Maßnahmen unter Berücksichtigung der Rechte
und Pflichten des Aufsichtsrates der RheinEnergie sowie des Rates der Stadt Köln aktiv aufgenom-
men werden.
8. Konzertiertes Bündnis für eine beschleunigte Dekarbonisierung
der Energieversorgung in Köln
Klimawende Köln und RheinEnergie streben gemeinsam mit dem Rat und der Verwaltung der
Stadt Köln sowie mit der Kölner Wirtschaft, den Schulen und Hochschulen, den Organisationen
und Initiativen und allen Kölnerinnen und Kölnern ein konzertiertes Bündnis für einen am Pariser
Klimaschutzabkommen ausgerichteten Klimaschutz in Köln an. Durch dieses Miteinander in un
terschiedlichen Rollen sehen Klimawende Köln, die Stadt Köln und Rhein Energie größere Chancen,
den Klimaschutz voran zu bringen, als durch eine ressourcenbindende, anhaltende Konfliktkons
tellation.
Daher bitten Rhein Energie und Klimawende Köln den Rat der Stadt Köln, einen Beschluss auf der
Grundlage dieses Eckpunktepapieres zeitnah bzw. bis Ende 2021 zu fassen. Vorbehaltlich eines
hinreichenden Ratsbeschlusses und der Zustimmung ihres Plenums erklärt Klimawende Köln öf
fentlich einen Verzicht, das Bürgerbegehren durchzuführen . Rhein Energie bekennt sich öffentlich
zur Einhaltung der in dem Papier genannten Ziele und Umsetzungsschritte.
Klimawende Köln RheinEnergie AG
~J01~
Tim Petzoldt Martin Matzel
~ ,~c.{\
/ t ieter Steinkal,/p
I f · v ,,
Tatjana Krischik Christian Althaff Dr. Karsten Kle p Dr. Matthias Dienhart
t,~ J-~/ 5-Sc- AM. k_; / b b
arg vom tem r ~ ogen
Für die Stadt Köln
Prof. Dr. Dörte Diemert
Die Beteiligten danken Herrn Prof. Dr. Manfred Fischedick, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt,
Energie, für die moderierende Begleitung der Gespräche sowie die fachliche Mitwirkung an dem
Eckpunktepapier.
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Anlage 4 Vorabauszug Finanzausschuss vom 06.12.2021
8563 Zeichen
Anlage 4 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 07.12.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 06.12.2021 öffentlich 10.17 Mediationsverfahren Klimawende Köln - RheinEnergie AG 3762/2021 Beschluss in der Fassung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln 1. nimmt das Eckpunktepapier (Anlage 1) als Ergebnis des Mediationsverfahrens zwischen Bürgerinitiative Klimawende Köln und der RheinEnergie AG zur Kennt- nis. 2. beauftragt die beteiligten städtischen Akteure, die im Eckpunktepapier festgehal- ten Maßnahmen gemäß Szenario 2 umzusetzen. 3. beauftragt die beteiligten städtischen Akteure zusätzlich zu Beschlusspunkt 2 ei- ne Umsetzung der Maßnahmen gemäß Szenario 3 anzustreben. Daher beauf- tragt der Rat die beteiligten Akteure, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, um Rahmenbedingungen gemäß Szenario 3 herbeizuführen. 4. Ausbau Solarenergie/Photovoltaik Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung a) gemeinsam mit Akteuren aus der Stadtgesellschaft sowie dem Konzern Stadt Köln, mit einer breiten Informations- und Aktivierungskampagne auf den Ausbau der Nutzung der Solarenergie hinzuwirken (Solar-Offensive) b) die Nutzung und den Ausbaus der Solarenergie auf und an vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen prioritär voranzutreiben sowie den Pacht- und Betreibervertrag zwischen der Stadt Köln und der Rhein- Energie AG über die Ausstattung von Bestandsgebäuden mit Photovoltaik- anlagen in einem ersten Paket auf 105 Dachflächen umzusetzen (vorbe- haltlich deren baulicher Eignung). Über den Stand der Umsetzung und den konkreten Zeit-Maßnahmen-Plan ist Ende des 1. Quartals 2022 zu berich- ten. c) das Potential für Photovoltaik auf städtischen Gebäuden außerhalb des Sondervermögens der Stadt Köln, auf dem Gebäudebestand des Konzerns Stadt Köln sowie auf im Mietverhältnis durch die Stadtverwaltung genutz- ten Gebäuden zu ermitteln. d) alternative Photovoltaik-Anwendungen wie Solarfassaden oder Solar- verglasungen an städtischen Gebäuden zu prüfen und wo möglich Pilot- anwendungen zu testen. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün wird nach Abschluss der Erprobungen über die Ergebnisse informiert. e) ab sofort wird die Stadt Köln bei der externen Anmietung von Gebäuden darauf hinwirken in den Mietverträgen eine Klausel zum Einsatz erneuer- barer Energien aufzunehmen, welche die Vermieter*innen auffordert, ent- sprechende Technik, insbesondere Photovoltaik – soweit im Bestand mög- lich – einzusetzen. f) die bereits avisierten versiegelten Flächen daraufhin zu überprüfen, ob Photovoltaikanlagen als – zusätzliche - Nutzung realisiert werden kön- nen. Neben den Flächen im Eigentum der Stadt Köln sollen auch die Flä- chen der städtischen Beteiligungsgesellschaften wie z.B. die Parkplätze mitbetrachtet werden. g) gemäß den Ausführungen zum Thema „Floating Photovoltaik“, mit Ab- grabungsbetrieben, die geeignete Wasserflächen durch die Auskiesung er- langt haben, Gespräche zu führen und die Nutzung dieser Wasserflächen zu sondieren. Die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Errich- tung von Floating-Anlagen sind zu berücksichtigen. h) zu überprüfen, ob Flächen an und entlang von Verkehrswegen (Autobah- nen, Bahnlinien, etc.) für den Einsatz von PV-Anlagen genutzt werden können. Die Verwaltung soll hierzu Gespräche mit den Eigentümern (Auto- bahn GmbH, DB, etc.) führen und im zweiten Quartal 2022 eine Darstel- lung der Eignungsflächen im Stadtgebiet vorlegen. i) beauftragt die Verwaltung, aktiv auf private Eigentümer*innen von Gebäuden innerhalb des Stadtgebiets zuzugehen und für eine stärke- re Nutzung von PV zu werben. Fokus dieser aktiven Ansprache sollen zunächst große Immobilieneigentümer*innen wie z.B. das Erzbistum, Industrieunternehmen und die Wohnungswirtschaft sein. j) Es soll geprüft werden, ob eine Neuausrichtung der Bewertung Denkmalschutz in Richtung Klimaschutz möglich ist. Das Ergebnis wird den Ratsgremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Förderprogramm Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung a) das bisherige Altbausanierungsprogramm an die geänderten Bundesför- derbedingungen anzupassen und in ein „Investitionsprogramm Klima- schutz“ zu überführen. Für dieses Programm sind Förderschwerpunkte zu entwickeln und ab 2022 umzusetzen. Die Nutzung des Förderprogramms ist durch zielgruppenadäquate Kommunikationskampagne(n) zu bewerben. b) die Wirkung des Investitionsprogramms sowie der gewählten Förderschwer- punkte regelmäßig zu evaluieren, zu justieren und der Politik zu berichten. c) die neue Förderrichtlinie der Politik im 1. Quartal 2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 6. Windenergie Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung die Aufhebung der Konzentrationszone für Windenergieanlagen zur Entschei- dung durch den Rat vorzubereiten. Hierfür ist die Datenlage über die räumlichen Auswirkungen einer ersatzlosen Aufhebung der bestehenden Konzentrationszone für Windenergieanlagen zu klären, um im 2. Quartal 2022 eine Darstellung der voraussichtlichen Eignungsflächen im Stadtgebiet vorzulegen. Parallel dazu wird die Verwaltung die interkommunale Zusammenarbeit vo- rantreiben, um eine regionale Planung für die Nutzung von Windenergie aufzustellen. 7. Bau- und Energieleitlinien für Nicht-städtischen Neubau und städtisch genutzten Gebäudebestand Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung a) mit der prioritären Umsetzung der Maßnahme 2.2 „Leitlinie für Klimaschutz bei Konversion und Neubau“ aus dem Maßnahmenprogramm „KölnKlimaAk- tiv2022. b) als erstes Modul der Leitlinie Vorhabenträger*innen verbindliche Vorgaben zu machen, die auf einen baulichen Standard hinwirken, der geeignet ist Kli- maneutralität 2035 herbeizuführen, d.h. vergleichbar mit Passivhaus-Standard oder Plus-Energie-Gebäude; eine Energieversorgung für den Restwärme- und Warmwasserbedarf aus regenerativen Quellen und effizienter Energieversor- gungstechnik vorsehen; eine Pflicht zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Neubauten beinhalten. Dabei wird in Absprache mit dem Wohnungs- bauforum geprüft, wie eine solche Pflicht mittels entsprechender Vorga- ben in Bebauungsplänen für Neubauten von Wohn- und Nichtwohnge- bäuden, Dacherneuerungen umgesetzt werden kann. Einzelheiten der Regelung und begleitenden Informationen sowie Beratungsmöglichkei- ten für Bauherr*innen fließen in die Leitlinie ein. Bei der Erstellung der Leitlinie werden mögliche Auswirkungen auf die Ziele des Wohnungsbaus - wie z.B. im Stek Wohnen formuliert - darge- stellt. c) das erste Modul der Leitlinie der Politik im 1. Quartal 2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. d) ab sofort bei der externen Anmietung weiterer Gebäude in den Mietverträgen eine Klausel aufnehmen, die Bezug zur Anwendung der Energieleitlinien enthält, um die Vermieter*innen aufzufordern, entsprechende Technik – soweit im Bestand möglich – einzusetzen. e) die Wirkung beider Leitlinien ist zu evaluieren. 8. Geothermie Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung a) die Gesamtheit der Geothermiepotentiale auf dem Stadtgebiet zu erheben. b) eine in die geplante und weiterentwickelte Beratungsstruktur für klimabe- zogene Förderprogramme, auch die Umrüstung auf Geothermie-Anlagen zu integrieren und auf weitere Vorhaben von Geothermie-Anlagen (z.B. bei Neubaugebieten) auszudehnen. 9. Monitoring Der Rat beauftragt die Verwaltung, über den Stand der Umsetzung -erstmals im Sommer 2022- anschließend regelmäßig zu berichten und die Bürgerinitiative Klimawende Köln mindestens halbjährlich zu informieren. Die Berichterstattung greift die gemäß AN/1377/2021 “Verankerung des Ziels der gesamtstädti- schen Klimaneutralität in Köln bis 2035” entwickelten Indikatoren zur Über- prüfung auf und nutzt diese für ein konsistentes Controlling. 10. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit der IHK und insbesonde- re der Handwerkskammer aufzunehmen und zu thematisieren, welche kon- kreten Maßnahmen getroffen werden können, um Ausbildungsberufe mit Bezug PV Installation, Sanierung und klimagerechte Wärmeversorgung zu stärken. Über den Fortgang der Gespräche ist im AKUG und im Wirtschafts- ausschuss halbjährlich zu berichten. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke einstimmig zugestimmt
Anlage 6 Vorabauszug Ausschus für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 06.12.2021
11527 Zeichen
Anlage 6 Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Frau Möller Telefon: (0221) 221-26144 Fax : (0221) E-Mail: julia.moeller@stadt-koeln.de Datum: 10.12.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 7. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 06.12.2021 öffentlich 2.6 Mediationsverfahren Klimawende Köln - RheinEnergie AG 3762/2021 Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender, ruft die Verwaltungsvorlage „Mediati- onsverfahren Klimawende - Rheinenergie“ auf und erläutert, dass im Vorfeld der Ausschusssitzung darum gebeten wurde, dass von der Verwaltung der Prozess des Mediationsverfahrens im Hinblick auf Bürgerbeteiligung erläutert wird. Leider konnte dies bis heute nicht erfolgen, weshalb die Fragen schriftlich zu Protokoll gegeben werden. Herr Schöffmann, Grüne, hat mit Interesse wahrgenommen, dass hier ein Bürger- begehren einer Bürgerinitiative frühzeitig in Abstimmung mit Verwaltung und Politik in ein Mediationsverfahren gemündet sei. Ihn würde die Methodik des Verfahrens im Hinblick auf die Entwicklung von Bürgerbeteiligung interessieren. Ist es ein methodi- sches Vorgehen, das übertragbar sei auf systematische Öffentlichkeitsbeteiligung und wäre es geeignet um die Kultur der Bürgerbeteiligung weiterzuentwickeln. Herr Kockerbeck, Linke, findet die gestellten Fragen auch sehr interessant. Aber man müsse doch inhaltlich feststellen, dass die Ziele der Bürgerinitiative verändert wurden: das Jahr der Entkarbonisierung sei nach hinten verschoben worden und die Frage der Belieferung von mit Erdgas betriebenen Heizungen in der Stadt sei unge- klärt. Die Bürgerinnen und Bürger hätten nicht mehr die Möglichkeit diese Probleme zu diskutieren und sie seien auch nicht im Rahmen dieses Verfahrens informiert worden. Daher würde seine Fraktion nicht der Verwaltungsvorlage zustimmen. Frau Gabrysch, Klima Freunde, begrüßt, dass sich die Zivilgesellschaft formiert habe und ein Bürgerbegehren in die Wege geleitet habe. Sie sei aktiv beteiligt gewe- sen und wisse, welcher Aufwand das gewesen sei. Durch die Mediationsgespräche habe das Begehren der Bürgerinnen und Bürger unmittelbar Gehör gefunden. Das Bürgerbegehren war sicher nicht umsonst, aber das Ergebnis der Mediation sei ein Kompromisspapier. Es seien Schritte in die richtige Richtung, aber der Klimawandel kenne keinen Kompromiss und das Ergebnis reiche nicht für eine Veränderung. Au- ßerdem sei hier das Instrument der Bürgerbeteiligung ausgehebelt worden, daher stimmen die Klima Freunde gegen die Verwaltungsvorlage. Für die Zukunft wünsche sie sich bei diesen Mediationsprozessen wesentlich mehr Transparenz für die Bevöl- kerung, damit sie auch weiterhin bei diesen Themen mitgenommen würden. Sie setzt auf die angekündigten Bürgerräte. Frau Oedingen, SPD, fragt, ob die Abstimmung mit den Änderungen des Umwelt- ausschusses vollzogen werden soll. Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender, bestätigt diese Vorgehensweise und lässt die Abstimmung mit den Änderungen des Umweltausschusses, die auch vom Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft angenommen wurden, abstimmen. Geänderter Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerde macht sich den geänderten Beschluss des Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün und des Be- triebsausschusses Gebäudewirtschaft zu Eigen und empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln 1. nimmt das Eckpunktepapier (Anlage 1) als Ergebnis des Mediationsverfahrens zwischen Bürgerinitiative Klimawende Köln und der RheinEnergie AG zur Kennt- nis. 2. beauftragt die beteiligten städtischen Akteure, die im Eckpunktepapier festgehal- ten Maßnahmen gemäß Szenario 2 umzusetzen. 3. beauftragt die beteiligten städtischen Akteure zusätzlich zu Beschlusspunkt 2 ei- ne Umsetzung der Maßnahmen gemäß Szenario 3 anzustreben. Daher beauf- tragt der Rat die beteiligten Akteure, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, um Rahmenbedingungen gemäß Szenario 3 herbeizuführen. 4. Ausbau Solarenergie/Photovoltaik Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung a) gemeinsam mit Akteuren aus der Stadtgesellschaft sowie dem Konzern Stadt Köln, mit einer breiten Informations- und Aktivierungskampagne auf den Ausbau der Nutzung der Solarenergie hinzuwirken (Solar-Offensive) b) die Nutzung und den Ausbaus der Solarenergie auf und an vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen prioritär voranzutreiben sowie den Pacht- und Betreibervertrag zwischen der Stadt Köln und der Rhein- Energie AG über die Ausstattung von Bestandsgebäuden mit Photovoltaik- anlagen in einem ersten Paket auf 105 Dachflächen umzusetzen (vorbe- haltlich deren baulicher Eignung). Über den Stand der Umsetzung und den konkreten Zeit-Maßnahmen-Plan ist Ende des 1. Quartals 2022 zu berich- ten. c) das Potential für Photovoltaik auf städtischen Gebäuden außerhalb des Sondervermögens der Stadt Köln, auf dem Gebäudebestand des Konzerns Stadt Köln sowie auf im Mietverhältnis durch die Stadtverwaltung genutz- ten Gebäuden zu ermitteln. d) alternative Photovoltaik-Anwendungen wie Solarfassaden oder Solar- verglasungen an städtischen Gebäuden zu prüfen und wo möglich Pilot- anwendungen zu testen. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün wird nach Abschluss der Erprobungen über die Ergebnisse informiert. e) ab sofort wird die Stadt Köln bei der externen Anmietung von Gebäuden darauf hinwirken in den Mietverträgen eine Klausel zum Einsatz erneuer- barer Energien aufzunehmen, welche die Vermieter*innen auffordert, ent- sprechende Technik, insbesondere Photovoltaik – soweit im Bestand mög- lich – einzusetzen. f) die bereits avisierten versiegelten Flächen daraufhin zu überprüfen, ob Photovoltaikanlagen als – zusätzliche - Nutzung realisiert werden kön- nen. Neben den Flächen im Eigentum der Stadt Köln sollen auch die Flä- chen der städtischen Beteiligungsgesellschaften wie z.B. die Parkplätze mitbetrachtet werden. g) gemäß den Ausführungen zum Thema „Floating Photovoltaik“, mit Ab- grabungsbetrieben, die geeignete Wasserflächen durch die Auskiesung er- langt haben, Gespräche zu führen und die Nutzung dieser Wasserflächen zu sondieren. Die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Errich- tung von Floating-Anlagen sind zu berücksichtigen. h) zu überprüfen, ob Flächen an und entlang von Verkehrswegen (Autobah- nen, Bahnlinien, etc.) für den Einsatz von PV-Anlagen genutzt werden können. Die Verwaltung soll hierzu Gespräche mit den Eigentümern (Auto- bahn GmbH, DB, etc.) führen und im zweiten Quartal 2022 eine Darstel- lung der Eignungsflächen im Stadtgebiet vorlegen. i) beauftragt die Verwaltung, aktiv auf private Eigentümer*innen von Gebäuden innerhalb des Stadtgebiets zuzugehen und für eine stärke- re Nutzung von PV zu werben. Fokus dieser aktiven Ansprache sollen zunächst große Immobilieneigentümer*innen wie z.B. das Erzbistum, Industrieunternehmen und die Wohnungswirtschaft sein. j) Es soll geprüft werden, ob eine Neuausrichtung der Bewertung Denkmalschutz in Richtung Klimaschutz möglich ist. Das Ergebnis wird den Ratsgremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Förderprogramm Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung a) das bisherige Altbausanierungsprogramm an die geänderten Bundesför- derbedingungen anzupassen und in ein „Investitionsprogramm Klima- schutz“ zu überführen. Für dieses Programm sind Förderschwerpunkte zu entwickeln und ab 2022 umzusetzen. Die Nutzung des Förderprogramms ist durch zielgruppenadäquate Kommunikationskampagne(n) zu bewerben. b) die Wirkung des Investitionsprogramms sowie der gewählten Förderschwer- punkte regelmäßig zu evaluieren, zu justieren und der Politik zu berichten. c) die neue Förderrichtlinie der Politik im 1. Quartal 2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 6. Windenergie Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung die Aufhebung der Konzentrationszone für Windenergieanlagen zur Entschei- dung durch den Rat vorzubereiten. Hierfür ist die Datenlage über die räumlichen Auswirkungen einer ersatzlosen Aufhebung der bestehenden Konzentrationszone für Windenergieanlagen zu klären, um im 2. Quartal 2022 eine Darstellung der voraussichtlichen Eignungsflächen im Stadtgebiet vorzulegen. Parallel dazu wird die Verwaltung die interkommunale Zusammenarbeit vo- rantreiben, um eine regionale Planung für die Nutzung von Windenergie aufzustellen. 7. Bau- und Energieleitlinien für Nicht-städtischen Neubau und städtisch genutzten Gebäudebestand Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung a) mit der prioritären Umsetzung der Maßnahme 2.2 „Leitlinie für Klimaschutz bei Konversion und Neubau“ aus dem Maßnahmenprogramm „KölnKlimaAk- tiv2022. b) als erstes Modul der Leitlinie Vorhabenträger*innen verbindliche Vorgaben zu machen, die auf einen baulichen Standard hinwirken, der geeignet ist Kli- maneutralität 2035 herbeizuführen, d.h. vergleichbar mit Passivhaus-Standard oder Plus-Energie-Gebäude; eine Energieversorgung für den Restwärme- und Warmwasserbedarf aus regenerativen Quellen und effizienter Energieversor- gungstechnik vorsehen; eine Pflicht zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Neubauten beinhalten. Dabei wird in Absprache mit dem Wohnungs- bauforum geprüft, wie eine solche Pflicht mittels entsprechender Vorga- ben in Bebauungsplänen für Neubauten von Wohn- und Nichtwohnge- bäuden, Dacherneuerungen umgesetzt werden kann. Einzelheiten der Regelung und begleitenden Informationen sowie Beratungsmöglichkei- ten für Bauherr*innen fließen in die Leitlinie ein. Bei der Erstellung der Leitlinie werden mögliche Auswirkungen auf die Ziele des Wohnungsbaus - wie z.B. im Stek Wohnen formuliert - darge- stellt. c) das erste Modul der Leitlinie der Politik im 1. Quartal 2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. d) ab sofort bei der externen Anmietung weiterer Gebäude in den Mietverträgen eine Klausel aufnehmen, die Bezug zur Anwendung der Energieleitlinien enthält, um die Vermieter*innen aufzufordern, entsprechende Technik – soweit im Bestand möglich – einzusetzen. e) die Wirkung beider Leitlinien ist zu evaluieren. 8. Geothermie Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung a) die Gesamtheit der Geothermiepotentiale auf dem Stadtgebiet zu erheben. b) eine in die geplante und weiterentwickelte Beratungsstruktur für klimabe- zogene Förderprogramme, auch die Umrüstung auf Geothermie-Anlagen zu integrieren und auf weitere Vorhaben von Geothermie-Anlagen (z.B. bei Neubaugebieten) auszudehnen. 9. Monitoring Der Rat beauftragt die Verwaltung, über den Stand der Umsetzung -erstmals im Sommer 2022- anschließend regelmäßig zu berichten und die Bürgerinitiative Klimawende Köln mindestens halbjährlich zu informieren. Die Berichterstattung greift die gemäß AN/1377/2021 “Verankerung des Ziels der gesamtstädti- schen Klimaneutralität in Köln bis 2035” entwickelten Indikatoren zur Über- prüfung auf und nutzt diese für ein konsistentes Controlling. 10. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit der IHK und insbesonde- re der Handwerkskammer aufzunehmen und zu thematisieren, welche kon- kreten Maßnahmen getroffen werden können, um Ausbildungsberufe mit Bezug PV Installation, Sanierung und klimagerechte Wärmeversorgung zu stärken. Über den Fortgang der Gespräche ist im AKUG und im Wirtschafts- ausschuss halbjährlich zu berichten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei Enthaltung der Linken, angenommen.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII Vorlagen-Nummer 3762/2021 Freigabedatum 08.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mediationsverfahren Klimawende Köln - RheinEnergie AG Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln 1. nimmt das Eckpunktepapier (Anlage 1) als Ergebnis des Mediationsverfahrens zwischen Bürger- initiative Klimawende Köln und der RheinEnergie AG zur Kenntnis. 2. beauftragt die beteiligten städtischen Akteure, die im Eckpunktepapier festgehalten Maßnahmen gemäß Szenario 2 umzusetzen. 3. beauftragt die beteiligten städtischen Akteure zusätzlich zu Beschlusspunkt 2 eine Umsetzung der Maßnahmen gemäß Szenario 3 anzustreben. Daher beauftragt der Rat die beteiligten Akteure, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, um Rahmenbedingungen gemäß Szenario 3 herbeizufüh- ren. 4. Ausbau Solarenergie/Photovoltaik Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung a) gemeinsam mit Akteuren aus der Stadtgesellschaft sowie dem Konzern Stadt Köln, mit ei- ner breiten Informations- und Aktivierungskampagne auf den Ausbau der Nutzung der So- larenergie hinzuwirken (Solar-Offensive) b) die Nutzung und den Ausbaus der Solarenergie auf und an vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen prioritär voranzutreiben sowie den Pacht- und Betreibervertrag zwi- Liegenschaftsausschuss 22.11.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.11.2021 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 29.11.2021 Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 06.12.2021 Finanzausschuss 06.12.2021 Rat 14.12.2021 2 schen der Stadt Köln und der RheinEnergie AG über die Ausstattung von Bestandsgebäu- den mit Photovoltaikanlagen in einem ersten Paket auf 105 Dachflächen umzusetzen (vor- behaltlich deren baulicher Eignung). Über den Stand der Umsetzung und den konkreten Zeit-Maßnahmen-Plan ist Ende des 1. Quartals 2022 zu berichten. c) das Potential für Photovoltaik auf städtischen Gebäuden außerhalb des Sondervermö- gens der Stadt Köln, auf dem Gebäudebestand des Konzerns Stadt Köln sowie auf im Mietverhältnis durch die Stadtverwaltung genutzten Gebäuden zu ermitteln. d) alternative Photovoltaik-Anwendungen wie Solarfassaden oder Solarverglasungen an städtischen Gebäuden zu prüfen und wo möglich Pilotanwendungen zu testen. Der Aus- schuss Klima, Umwelt und Grün wird nach Abschluss der Erprobungen über die Ergebnis- se informiert. e) ab sofort wird die Stadt Köln bei der externen Anmietung von Gebäuden darauf hinwirken in den Mietverträgen eine Klausel zum Einsatz erneuerbarer Energien aufzunehmen, wel- che die Vermieter*innen auffordert, entsprechende Technik, insbesondere Photovoltaik – soweit im Bestand möglich – einzusetzen. f) die bereits avisierten versiegelten Flächen daraufhin zu überprüfen, ob Photovoltaik- anlagen als – zusätzliche - Nutzung realisiert werden können. Neben den Flächen im Ei- gentum der Stadt Köln sollen auch die Flächen der städtischen Beteiligungsgesellschaften wie z.B. die Parkplätze mitbetrachtet werden. g) gemäß den Ausführungen zum Thema „Floating Photovoltaik“, mit Abgrabungsbetrie- ben, die geeignete Wasserflächen durch die Auskiesung erlangt haben, Gespräche zu füh- ren und die Nutzung dieser Wasserflächen zu sondieren. Die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Floating-Anlagen sind zu berücksichtigen. h) zu überprüfen, ob Flächen an und entlang von Verkehrswegen (Autobahnen, Bahnlinien, etc.) für den Einsatz von PV-Anlagen genutzt werden können. Die Verwaltung soll hierzu Gespräche mit den Eigentümern (Autobahn GmbH, DB, etc.) führen und im zweiten Quar- tal 2022 eine Darstellung der Eignungsflächen im Stadtgebiet vorlegen. 5. Förderprogramm Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung a) das bisherige Altbausanierungsprogramm an die geänderten Bundesförderbedingungen anzupassen und in ein „Investitionsprogramm Klimaschutz“ zu überführen. Für dieses Programm sind Förderschwerpunkte zu entwickeln und ab 2022 umzusetzen. Die Nutzung des Förderprogramms ist durch zielgruppenadäquate Kommunikationskampagne(n) zu bewerben. b) die Wirkung des Investitionsprogramms sowie der gewählten Förderschwerpunkte regel- mäßig zu evaluieren, zu justieren und der Politik zu berichten. c) die neue Förderrichtlinie der Politik im 1. Quartal 2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 6. Windenergie Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung die Aufhebung der Konzentrationszone für Windenergieanlagen zur Entscheidung durch den 3 Rat vorzubereiten. Hierfür ist die Datenlage über die räumlichen Auswirkungen einer ersatzlosen Aufhebung der bestehenden Konzentrationszone für Windenergieanlagen zu klären, um im 2. Quartal 2022 eine Darstellung der voraussichtlichen Eignungsflächen im Stadtgebiet vorzulegen. 7. Bau- und Energieleitlinien für Nicht-städtischen Neubau und städtisch genutzten Gebäudebestand Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung a) mit der prioritären Umsetzung der Maßnahme 2.2 „Leitlinie für Klimaschutz bei Konversion und Neubau“ aus dem Maßnahmenprogramm „KölnKlimaAktiv2022. b) als erstes Modul der Leitlinie Vorhabenträger*innen verbindliche Vorgaben zu machen, die auf einen baulichen Standard hinwirken, der geeignet ist Klimaneutralität 2035 herbeizuführen, d.h. vergleichbar mit Passivhaus-Standard oder Plus-Energie-Gebäude; eine Energieversor- gung für den Restwärme- und Warmwasserbedarf aus regenerativen Quellen und effizienter Energieversorgungstechnik vorsehen; eine Pflicht zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Neubauten beinhalten. c) das erste Modul der Leitlinie der Politik im 1. Quartal 2022 zur Beratung und Beschlussfas- sung vorzulegen. d) ab sofort bei der externen Anmietung weiterer Gebäude in den Mietverträgen eine Klausel aufnehmen, die Bezug zur Anwendung der Energieleitlinien enthält, um die Vermieter*innen aufzufordern, entsprechende Technik – soweit im Bestand möglich – einzusetzen. e) die Wirkung beider Leitlinien ist zu evaluieren. 8. Geothermie Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung a) die Gesamtheit der Geothermiepotentiale auf dem Stadtgebiet zu erheben. b) eine in die geplante und weiterentwickelte Beratungsstruktur für klimabezogene Förder- programme, auch die Umrüstung auf Geothermie-Anlagen zu integrieren und auf weitere Vorhaben von Geothermie-Anlagen (z.B. bei Neubaugebieten) auszudehnen. 9. Monitoring Der Rat beauftragt die Verwaltung, über den Stand der Umsetzung -erstmals im Sommer 2022- anschließend regelmäßig zu berichten und die Bürgerinitiative Klimawende Köln mindestens halb- jährlich zu informieren. 4 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: ________ a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Hintergrund Klimaziele Am 24.06.2021 hat der Rat der Stadt Köln eine Anpassung des Klimaziels beschlossen. Die gesamt- städtische Klimaneutralität soll danach bis 2035 erreicht werden (AN/1377/2021 geänderte Fassung). Dies bedeutet unter anderem, dass alle von der Stadt Köln direkt beeinflussbaren THG- Emittent*innen inkl. der Beteiligungsgesellschaften innerhalb und außerhalb des Stadtgebiets nicht mehr Treibhausgase (THG) emittieren dürfen, als auf natürliche oder künstliche Art und Weise ge- bunden werden können. Die Verwaltung wurde beauftragt mit Unterstützung des bereits beauftragten Konsortiums und des Klimarates, einen Maßnahmenplan zur Erreichung des Klimaziels der Stadtverwaltung, ihrer Beteili- gungsgesellschaften sowie möglichst vieler weiterer THG-Emittent*innen zu erarbeiten. 5 Bürgerinitiative Klimawende Köln Die Bürgerinitiative Klimawende Köln strebte seit Beginn 2020 ein Bürgerbegehren im Rat der Stadt Köln an, demzufolge die RheinEnergie AG und deren Tochterunternehmen spätestens ab 2030 nur Strom aus Erneuerbaren Energien liefern sollen. Dies sollte den Vertrieb und den Handel von Strom umfassen. Mit den ca. 30.000 gesammelten Unterschriften bringt die Bürgerinitiative den Wunsch vieler Kölner:innen nach einem engagierten Handeln für Klimaneutralität und einer Dekarbonisierung der Energieversorgung zum Ausdruck. Die Umsetzung dieser Vorgabe hätte eine sehr weitgehende Veränderung der heutigen Stromerzeu- gungsstruktur der RheinEnergie AG zur Folge. Zurzeit beruht diese maßgeblich auf Heizkraftwerken, die überwiegend mit fossilem Erdgas betrieben werden. Die RheinEnergie AG befindet sich als kom- munales Unternehmen und wichtiger Arbeitgeber zu 80 % im Eigentum der Stadt und übernimmt eine zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge für die Bürger:innen und Unternehmen der Stadt Köln sowie der umliegenden Region. Innerhalb des Stadtwerke Köln Konzerns leistet die RheinEnergie AG wich- tige Beiträge insbesondere zur Finanzierung des defizitären ÖPNV und des Bäderbetriebs sowie dar- über hinaus zum städtischen Haushalt. Dabei gewährleistet die RheinEnergie AG als Energie- Grundversorger jederzeit die technische Versorgungssicherheit im Stadtgebiet. Sie folgt in ihrem un- ternehmerischen Handeln wirtschaftlichen Grundsätzen und ist bei ihrer Betätigung von der Entwick- lung der Energiemärkte und der energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen auf europäi- scher, nationaler und regionaler Ebene abhängig. Mediationsverfahren und Ergebnis Die Stadt Köln steht zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens und möchte eine Vorreiterrolle bei der Energiewende einnehmen. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung der Stadt Köln einen Vermittlungsprozess zwischen Bürgerinitiative Klimawende Köln und RheinEnergie AG organisiert und diesen aktiv begleitet. Mit der Vermittlung hat sie den wissenschaftlichen Geschäftsführer des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie, Prof. Dr. Manfred Fischedick, beauftragt. Das vorliegende Eckpunktepapier ist das Ergebnis des Mediationsverfahrens zwischen der Rhein- Energie AG und der Bürgerinitiative Klimawende Köln. Mit der Unterzeichnung des Eckpunktepapiers hat sich die RheinEnergie AG zur Umsetzung der vollständigen Dekarbonisierung der Strom- und Wärmeversorgung gemäß Eckpunktepapier bis 2035 verpflichtet. Die Bürgerinitiative Klimawende Köln hat erklärt, bei einem hinreichenden Ratsbeschluss im Gegenzug auf die Durchführung eines Bürgerbegehrens zu verzichten. Um die Ziele aus der Vereinbarung zu erreichen, bedarf es der Mitwirkung der Stadt Köln auf unter- schiedlichen Ebenen. Der Rat der Stadt Köln bekräftigt mit dem vorliegenden Beschluss die Unter- stützung der gefassten Ziele und beauftragt die Verwaltung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zusätzlich mit der Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen in ihrer eigenen Zuständigkeit. Soweit eine unmittelbare Verpflichtungsmöglichkeit der beteiligten und/oder erforderlichen Akteure ausschei- det, ist ihnen gegenüber auf die Zielerreichung hinzuwirken. Die Maßnahmen, die im Rahmen des Mediationsverfahrens im Eckpunktepapier festgehalten werden, beruhen teilweise auf den Empfehlungen des Klimarates. Die Umsetzung der Maßnahmen bilden elementare Bausteine im Rahmen der Gesamtstrategie zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Köln. Darüber hinaus soll die Stadt Köln in allen Verbänden, Organisationen und Vertretungen (z.B. der Städtetag) in denen sie beteiligt ist, auf die Umsetzung der Ziele gemäß Szenario 3 sowie der Errei- chung der Klimaneutralität 2035 hinwirken. Dies ist insbesondere wichtig, da die zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen nicht immer in der Zuständigkeit und Kompetenz der Stadt liegen (z.B. Rheinische NETZGesellschaft) 6 Maßnahmen Photovoltaik: Am 2. Dezember 2019 hat der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beschlossen, auf allen städti- schen Bestandsgebäuden mit geeigneten Dächern Photovoltaikanlagen zu errichten (Vorlagen- Nummer AN/1605/2019). Am 16. März 2020 wurde ihm im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage ein erster strategischer Zeit-Maßnahmen-Plan zur Umsetzung des Beschlusses vorgelegt. In dieser Beantwortung wurde aufgeführt, dass die Durchsicht der Bestandsdächer ergab, dass ins- gesamt 107 Teilflächen als für Photovoltaik ‚möglich geeignet‘ eingestuft werden. Daneben gibt es noch weitere Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Wenn diese über Flachdä- cher verfügen, ist deren Eignung technischer Hinsicht zu prüfen. Für die weiteren denkmalgeschütz- ten Objekte müssen spezielle Genehmigung unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes eingeholt werden. Sofern diese positiv ausfallen, sind zusätzlich weitere Dachflächen für Photovoltaik-Anlagen verfügbar. Aktuell besitzt die Stadt Köln auf städtisch genutzten Immobilien 27 eigene Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von 1.005 kWp. Daneben gibt es dort 34 private Photovoltaik-Anlagen (Pachtverträge) mit einer Leistung von 1.492 kWp. Das ergibt zusammen eine Leistung von 2.497 kWp. Im Sonderprogramm Maßnahmenpaket Schulbau - Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Generalunternehmer*innen oder Totalunternehmer*innen (GU/TU-Paket 1) sind insgesamt 10 Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 651 kWp geplant, die bis 2025 in Be- trieb genommen werden. Zwei Anlagen davon sind bereits mit einer Leistung von 194 kWp in Betrieb (und in den vorgenannten 27 Anlagen enthalten). Der Pacht-und Betreibervertrag zwischen der Stadt Köln und der RheinEnergie AG, über den weitere Bestandsgebäude mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden sollen, ist formal- und vergabejuris- tisch final abgestimmt. Nach Abschluss des Vertrages könnten kurzfristig 10 Standorte zur Umset- zung an die RheinEnergie AG beauftragt werden, bei denen bereits die statische Eignung geprüft ist. Weitere circa 95 Standorte zur Bestückung mit Photovoltaik-Anlagen sollen als weitere Pakete an die RheinEnergie AG vergeben werden. Als Standorte sind in diesem Fall Dachflächen zu verstehen, die sich auf 35 Liegenschaften befinden. Ferner muss zunächst die statische Eignung, die ein Bestandteil des Pacht- und Betreibervertrags ist, geprüft werden. „Solar Offensive“: Eine gemeinsame Kampagne soll in die Breite der Stadtgesellschaft und der ansässigen Unterneh- men wirken, um auf die Nutzung von Solarenergie und regenerativen Energien hinzuwirken. Das Ziel ist eine umfassende Kenntnis der Möglichkeiten und vor allem eine Aktivierung zur Umsetzung. Die Maßnahmen sind so zu gestalten, dass möglichst viele weitere Organisationen, Verbände und Unter- nehmen mitwirken können. Die durch den Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschlossene Teil- nahme Kölns am „Wattbewerb“ (AN/0332/2021) wird in den Rahmen der Gesamtkampagne integriert. Photovoltaik auf durch die Stadt Köln genutzte Flächen, die sich nicht im Sondervermögen der Stadt Köln befinden: Über studentische Forschungsarbeiten im Rahmen einer Kooperation zwischen der Koordinations- stelle Klimaschutz und der TH Köln wurde ermittelt, dass die Stadt Köln 1702 Gebäude nutzt. 494 davon befinden sich im Sondervermögen der Stadt Köln und werden durch die Gebäudewirtschaft betreut. Die verbleibenden Gebäude sind in dezentraler Betreuung durch zehn verschiedene Ämter 7 und Dienststellen. Für diese Gebäude wurde im Rahmen der studentischen Arbeit ein theoretisches Potential von ca. 156,9 MWp ermittelt. Dieses müsste als Vorstufe zu einer konkreten Beplanung der Flächen fachlich validiert werden. Es handelt sich dabei um Gebäudebestand mit unterschiedlichsten Eigentümer*innenverhältnissen. Im Bekenntnis, sich der Hebung des PV-Potential anzunehmen, lie- gen für die Stadt zwei zentrale Chancen: die der Vorbildrolle durch konsequenten, zielgerichteten und sichtbaren Ausbau sowie erhebliches Lernpotential im Hinblick auf Geschäfts- und Nutzungsmodelle bei unterschiedlichsten Eigentümer*innenstrukturen, die ebenso divers sind wie im Gebäudebestand auf dem Stadtgebiet. Gleiches gilt gleichermaßen für die Gebäude im Eigentum oder in der Nutzung durch Betriebe des Konzerns Stadt Köln. Photovoltaik auf Freiflächen: Photovoltaik-Anlagen im Allgemeinen und Freiflächenanlagen im Besonderen haben ihr Potenzial zur Stromerzeugung in Nordrhein-Westfalen bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Aufgrund der Konkurrenz mit sonstigen stadtentwicklungspolitischen Belangen, insbesondere des Umwelt-, Arten- und Landschaftsschutzes aber auch der Landwirtschaft sowie der planungsrechtli- chen Vorgaben soll eine großflächige Nutzung bislang unversiegelter Flächen im Innen- und Außen- bereich nur in Ausnahmefällen erfolgen. Vorrangig sind PV-Anlagen im Innenbereich auf und an vor- handenen und geplanten baulichen Anlagen sowie - als zusätzliche Nutzung - über bereits versiegel- ten Flächen zu realisieren. Das Ergebnis einer ersten Potentialanalyse für die mögliche Überbauung von versiegelten Parkflä- chen ergab rund 655310 qm überbaubare städtische Flächen, zudem Flächen von verbundenen Un- ternehmen mit rund 227269 qm. Daraus resultiert eine potentielle Gesamtfläche für PV von: 882579 qm Zur Ausschöpfung des Potentials auf Freiflächen gilt es zunächst die planungsrechtlichen Vorgaben zu prüfen, um in der Folge die tatsächlich zur Anlage von PV-Freiflächenanlagen geeigneten Flächen zu identifizieren. Hier sind insbesondere die Vorgaben des Landesentwicklungsplans, des Baugeset- zesbuches, des EEG und des Kölner Landschaftsplans zu beachten. Aus diesem Grunde wird verstärkt geprüft werden, inwieweit schon versiegelte Flächen und Flächen innerhalb bestehender Bebauungspläne zur Anlage von PV-Freiflächenanlagen herangezogen wer- den können. Aufgrund dieser planungsrechtlichen Vorgaben sollte die Priorität bei der Suche nach Fläche für PV-Anlagen auf versiegelten Flächen zum Beispiel im Straßenraum (z.B. Industriestraße zwischen Niehler Ei und Amsterdamer Straße) oder Parkplatzflächen, (zum Teil ungenutzte Park- platzflächen) liegen. Weiterhin sollten mögliche Doppelnutzungen in Betracht gezogen werden (Park- häuser, Parkplätze, Carportlösungen, KVB-Haltestellen, KVB- und Bahnabstellanlagen etc.). Weitergehend sollten prioritär Flächen mit entsprechender B-Plan-Ausweisungen eingehend geprüft werden. Hierbei werden auch die städtischen Töchter bezüglich ihrer über Bebauungspläne gesicher- ten und vorgehaltenen Versorgungsflächen angesprochen werden (wie die Erweiterungsfläche zur Kläranlage Weiden und Stammheim, Erweiterungsflächen der STEB etc.). Des Weiteren sind alle gültigen B-Pläne auf unbebaute Flächen und auf entsprechende Festsetzun- gen zu untersuchen, die der Anlage von PV-Freiflächenanlagen nicht entgegenstehen.Konkret konnte bislang nur die Erweiterungsfläche des Klärwerks Köln Weiden in der Planung realisiert werden, da hier Planungsrecht besteht. Neben den oben dargestellten planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung von PV- Freiflächen-Anlagen sind auch die Belange der Umweltverbände gegen PV-Anlagen auf Freiflächen zu beachten. Floating-PV-Anlagen: Von stillgelegten Braunkohle- und Kiesgruben bis hin zu Stauseen können schwimmende Photovolta- ikanlagen – Floating-PV-Anlagen – auf ungenutzten Wasserflächen einen wichtigen Beitrag zur Ener- giewende in Deutschland leisten. 8 Grundsätzlich sind Floating-PV-Anlagen ein Innovativer Ansatz zur Entschärfung des Landnutzungs- konflikts. Bei einer 10%-igen Bedeckung der für Floating-PV geeigneten künstlichen Seen und unter Berücksichtigung aller Ausschlusskriterien (Natur- und Landschaftsschutz, Artenschutz, Erho- lung/Freizeitaktivitäten, etc.), liegt das Potenzial für Floating-PV in Deutschland bei über 2.000 MWp. 600.000 durchschnittliche deutsche Haushalte könnten so mit landneutralem Strom versorgt werden. Mit Stand heute kann gesagt werden, dass das Risiko des gesamtökologischen Nutzens unter In- kaufnahme eines unbekannten ökologischen Risikos für die Gewässer zurzeit zu hoch erscheint. Die negativen Auswirkungen auf das Gewässerökosystem und die Bedeutung der Wasserflächen (Ab- grabungsgewässer) für Wintergäste, Durchzügler und Brutvögel ist vor einer Bewertung jeweils zu untersuchen. Die PV-Anlagen sind als Anlagen in/an einem Gewässer sowie die notwendige Infrastruktur genehmi- gungspflichtig; ggf. ergäbe sich sogar über die UVPV hinaus eine UVP-Verpflichtung. Als weitere Überlegung wurden bereits schwimmende PV-Anlagen auf Gewässern in Köln erörtert. Hierzu wurden 11 Gewässer mit einer Gesamtfläche von 226 ha (nicht weiter benannt) untersucht und als Pilotprojekt ein Kiesgrubensee in Köln-Immendorf identifiziert. Gespräche mit dem Eigentü- mer laufen, ebenfalls werden die rechtlichen Fragen dazu zurzeit geklärt. Förderprogramm: Zur Beschleunigung klimaschutzrelevanter Investitionen hat die Verwaltung investive Mittel für ein „Investitionsprogramm Klimaschutz“ ab dem Haushalt 2022 in den Haushaltsplanentwurf eingeplant. Die Verwaltung wird das Investitionsprogramm Klimaschutz so ausgestalten, dass ein klimagerechter Stadtumbau auf Basis fokussierter, systematischer Förderung von Erneuerbaren Energien und Ener- gieeffizienz erfolgen kann. Durch mit Bundes- und Landesfördermitteln kombinierbare kommunale Spitzenförderung sowie zeitlich zunächst begrenzte Förderschwerpunkte (z.B. 2 Jahre) soll für Ge- bäudeeigentümer*innen ein Anreiz geschaffen werden, Investitionen nicht aufzuschieben sondern aktiv zu werden, solange die Fördermittel verfügbar sind. Aus dem seit dem 01.10.2018 bestehenden Förderprogramm „Altbausanierung und Energieeffizienz - klimafreundliches Wohnen“ sowie insbesondere dessen Evaluation bestehen Erfahrungen über die Möglichkeit der Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäu- den im Bestand sowie zur Nutzung von Erneuerbaren Energien, die bei der Konzeption eines Förder- rahmens einbezogen werden. Die grundsätzliche Abfolge der Förderschwerpunkte soll einem schrittweise Fahrplan für die energeti- sche Gebäudesanierung entsprechen: (1) das Heben der PV-Potentiale, (2) die größtmögliche Re- duktion des Wärmebedarfs von Gebäuden sowie als nachfolgenden Schritt (3) die Deckung des Restwärmebedarfs durch effiziente Wärmeversorgung für Heizung und Warmwasserbereitung. 1. Den ersten Förderschwerpunkt bildet eine umfassende Förderkulisse zur Hebung des Photo- voltaik-Potentials (Dach & Fassade, Balkonsolaranlagen, insbesondere der Mieterstrom, Bat- teriespeicher, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität) für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude sowie die Möglichkeit der Förderung einer Dachsanierung, um einem Sanierungsstau vorzu- beugen. 2. Anschließend sind Förderschwerpunkte so zu konzipieren, dass sie einem sinnvollen Sanie- rungsfahrplan entsprechen und Gebäudeeigentümer*innen erlauben, sukzessive in die Sanie- rung „einzusteigen“ (Außenwand, oberste Geschossdecke, Kellerdecke/Bodenplatte, Fens- ter/Haustür). 3. Als letzter Schritt erfolgt die schwerpunktmäßige Förderung von Maßnahmen zur Deckung des Restwärmebedarfs aus regenerativen Energien. Ein Vorgehen entlang des beschriebenen Dreiklangs ermöglicht ein schnelles Heben der Erneuerba- ren Potentiale (PV), währenddessen für die Förderschwerpunkte zwei und drei Kapazitäten zu deren Koordination auf Quartiersebene („Quartiersmanager“, vgl. Beispiel Innovation City Bottrop) aufge- baut werden können. 9 Ein Schlüssel zur Aktivierung ist die Energieberatung, die bei der Konzeption der Förderung berück- sichtigt werden soll. Hier besteht bereits eine Kooperation zwischen der Stadt Köln und der Verbrau- cherzentrale, die entsprechend ausgebaut werden müsste. Als weiterer Schlüsselfaktor sind hinsichtlich aller Fördergegenstände parallel die Kapazitäten im Handwerk zu eruieren und ggf. flankierende Maßnahmen zu deren Ausbau zu ergreifen. Die Kapazi- täten im Handwerk sind seit Jahren knapp; die Lage hat sich aufgrund der Schäden durch die Flutka- tastrophen in Erftstadt und im Ahrtal verschärft. Langfristig ist keine Entspannung des Marktes zu erwarten. Zur Ausschöpfung der Fördermittel sind Maßnahmen der Bewerbung von Ausbildungsberu- fen mit Bezug PV Installation, Sanierung und klimagerechte Wärmeversorgung bei Abschlussklassen erforderlich in Zusammenarbeit mit der HWK und den entsprechenden Ausbildungsträgern. Die erforderlichen Mittel wurden für das Jahr 2022 im Hpl.-Entwurf 2022 vorgesehen. Die erforderli- chen Finanzmittel für die Haushaltsjahre 2023 ff werden vom Dezernat Umwelt, Klima und Liegen- schaften im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff innerhalb des zur Verfügung gestellten Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorgesehen. Windenergie: Mit der ersatzlosen Aufhebung der bestehenden Konzentrationszone würde eine beschleunigte Ver- fügbarkeit (bis zu 3 Jahren) von Flächen für die Erzeugung von Energie aus Windkraft als Beitrag zur Energiewende erreicht. Dabei würde der Nutzung von Windkraft jedes Potential eröffnet, das unter den rechtlichen Rahmenbedingungen im Stadtgebiet Kölns möglich wäre. Personelle Ressourcen der Stadtverwaltung würden in geringerem Umfang in Anspruch genommen werden, wenngleich auch in einem Aufhebungsverfahren für die bestehende Konzentrationszone zur Aufklärung der damit ver- bundenen Auswirkungen Untersuchungen angestellt werden müssten, die denen eines Änderungs- verfahrens zur Neuausweisung nahe kämen. Der im Eckpunktepapier angeregte Weg zur Beschleunigung würde teilweise ohne Beteiligung der Öffentlichkeit verlaufen bei Windenergieanlagen unter 50 m Gesamthöhe und bei Anlagen über 50 m Gesamthöhe im Falle von Standorten mit bis zu 2 Anlagen, oder bei Standorten bis zu 19 Anlagen, wenn hier die UVP-Vorprüfung keine erheblichen nachteilige Umweltauswirkungen erwarten lässt. Eine gesamtstädtische Konzeption, welche beispielsweise den Ausschluss von kleineren Eignungs- flächen vorsehen könnte, fände keine Berücksichtigung. Welcher Stellenwert dem Wunsch nach Beschleunigung in der Realisierung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet diesen Aspekten gegenüber beigemessen werden soll, kann allein auf politischer Ebe- ne entschieden werden. In welchem Maße und an welchen Stellen im Stadtgebiet Windenergieanlagen nach Aufhebung der Konzentrationszone im FNP zulässig sein könnten, kann derzeit aus fachlicher Sicht nicht seriös be- antwortet werden. Zur Aufklärung der Datenlage kann im Sinne des bestehenden Ratsauftrags vom 21.05.2019 (AN/0670/2019) die laufende Potentialanalyse für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Köln bis zu einem Punkt entwickelt werden, an dem eine vertiefte Einschätzung getroffen wer- den kann. Mit dieser Entscheidungshilfe soll über die Fortsetzung der Potentialanalyse für Windenergie und Einleitung der Änderung des Flä- chennutzungsplans, oder alternativ über die angeregte ersatzlose Aufhebung der Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Flä- chennutzungsplan entschieden werden. Bau- und Energieleitlinien: Die Energieleitlinien der Stadt Köln können aus rechtlichen Gründen nur für die im Eigentum der Stadt Köln stehenden Gebäude gelten. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wird diese in ihrer aktu- ellen Fassung erneut allen mit Baumaßnahmen befassten Ämtern der Stadt zur Anwendung in den 10 kommunalen Gebäuden vorlegen. Die Energieleitlinien greifen nur beim Neubau oder bei umfänglichen Sanierungen (sogenannte „Op- timierungen im Bestand“). Sie stellen jedoch keine Forderung, Bestandsgebäude sanieren zu müs- sen. Daher können die Energieleitlinien im Rahmen von Anmietungen allenfalls für vom Vermieter geplante Sanierungen gefordert werden. Die Einhaltung der Energieleitlinien in jeweils aktueller gültiger Fassung durch alle Dienststellen, Ei- genbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Köln ist bereits am 24.5.2004 vom Rat der Stadt Köln beschlossen worden. Der Rat hat darüber hinaus auch den städtischen Beteili- gungsgesellschaften die Übernahme dieser Leitlinien empfohlen. Mit Ratsbeschluss vom 14.02.2019 Session Nr. 3680/2018 wurde die Verwaltung bereits mit der Um- setzung der Maßnahmen aus dem Maßnahmenprogramm „Klima Klimaaktiv 2022“ beauftragt: „Der Rat der Stadt Köln nimmt das Klimaschutzmaßnahmenumsetzungsprogramm „KölnKlimaAktiv 2022“ in der als Anlage dargestellten Fassung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der im Konzept enthaltenen Maßnahmen“. Die Anforderungen der Maßnahme 2.2 „Leitli- nie für Klimaschutz bei Konversion und Neubau“ sind so auszugestalten, dass eine Kompatibilität mit Bundes- und Landesförderprogrammen gegeben ist, damit Vorhabenträger*innen bei der Umsetzung bestmögliche Unterstützung erhalten. Die Wirkung der Leitlinie wird evaluiert und die Reichweite der Leitlinie perspektivisch mindestens um folgende Module ergänzt: Klimaangepasste Planung, Kreislaufwirtschaft/nachhaltige Baustoffe, Mobi- lität und Bauen im Bestand Geothermie: In Köln wurde bis Ende 2020 ca. 1300 Anlagen als oberflächennahen Geothermieanlagen, d. h. zur Nutzung der Wärme des Erdreiches/des Grundwassers errichtet. Darunter etwa 2/3 geschlossene Anlagensysteme (Erdwärmesonden u. a.), die meist für Heizzwecke von kleineren Wohngebäuden genutzt werden. 1/3 des Gesamtbestandes an Geothermieanlagen nutzen das Grundwasser unmittelbar über Brun- nen. Diese Anlagenart wird in der Regel für größere Bauvorhaben, in vielen Fällen neben dem Heiz- auch für den Kühlbedarf genutzt. In den letzten Jahren sind jährlich etwa 40 bis 50 neue Anlagen geplant und genehmigt worden. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist für den Bau und Betrieb dieser Anlagen immer erforderlich. Einschränkungen für die Nutzung des Untergrundes für geothermische Zwecke kann es durch Grundwasserverunreinigungen/Altlasten, durch nicht ausreichende Grundstücksflächen, durch bereits erteilte Wasserrechte Dritter im Umfeld oder z. B. bei einer vorrangigen Nutzung für Kühlzwecke ge- ben. Die Nutzung für Kühlzwecke ist stark reglementiert, da eine Aufheizung des Grundwassers grund- sätzlich als schädliche Veränderung gilt. Dies gilt insbesondere im Bereich der Innenstadt, wo bereits heute erhöhte Grundwassertemperaturen zu verzeichnen sind. Ausnahmen bestehen, wenn z. B. eine Ableitung des erwärmten Wassers in den Rhein möglich ist oder der Heizbedarf den Kühlbedarf sicher kompensieren kann. Einschränkungen bei der Nutzung von Geothermie kann es auch in den Wasserschutzgebieten, d. h. den Schutzzonen für die Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung, geben, die annä- hernd 50 % des Kölner Stadtgebietes betreffen. Bei Bestandsgebäuden ist eine Nutzung von Geothermie meist erst nach einer umfangreichen Unter- suchung möglich. Großprojekte, insbesondere Bürogebäude haben gegenüber dem Kühlbedarf einen relativ geringen Heizbedarf oder können den Heizbedarf mit preisgünstiger Fernwärme decken. Die Nutzung von Ge- othermie für den Kühlbedarf stößt dann wegen der u. g. Rahmenbedingungen häufig an wasserrecht- liche Grenzen oder ist nicht oder nicht im gewünschten Umfang zulässig. Zusammengefasst wird oberflächennahe Geothermie in Köln bereits häufig genutzt. Die hydrogeolo- 11 gischen Voraussetzungen sind in weiten Teilen des Stadtgebietes günstig, weil insbesondere der Grundwasserleiter, sowohl für geschlossene Anlagenarten (Sonden) als auch bei direkter Nutzung durch Brunnenanlagen, gut nutzbar ist. Unter Berücksichtigung der o. g. Einschränkungen ist das Potential für weitere oberflächennahe Geothermienutzungen gegeben. Anlagen zur Nutzungen von Tiefengeothermie, d. h. mit Bohrtiefen von deutlich über 100 Metern, wurden in Köln bisher nicht geplant oder errichtet. Wie im Eckpunktepapier festgehalten, wird die Stadtverwaltung gemeinsam mit der Rheinenergie in einen Erfahrungsaustausch mit den Akteuren von aktuellen Tiefengeothermieprojekten (Düsseldorf und Duisburg) in den Austausch treten. Ferner wird die Stadt Köln auf wissenschaftliche Experten in diesem Bereich aktiv zugehen. Die Geothermie-Anlagen haben dabei dem Stand der Technik und den wasserwirtschaftlichen Anfor- derungen zu entsprechen. Monitoring: Das Eckpunktepapier sieht als wichtigen Bestandteil ein regelmäßiges Monitoring der Ergebnisse vor und greift damit einen Grundsatz auf, der auch für alle städtischen Maßnahmen gilt. Daher sind auch hier die Ergebnisse der verschiedenen Maßnahmen zu erfassen und darüber dem Rat zu berichten. Bei Beschlüssen, die zunächst einen Prüfauftrag beinhalten, sind dem Rat die Ergebnisse zu Ent- scheidung über weitere Schritte vorzulegen. Bereits mit der Einrichtung des Klimarates wurde das Ziel verfolgt mit den verschiedenen Akteuren in der Stadtgesellschaft in regelmäßigen Austausch zu treten, dies ist um Gespräche mit Vertreter*innen der Bürgerinitiative Klimawende Köln zu ergänzen. Anlagen Anlage 1: Eckpunktepapier
Anlage 5 Vorabauszug Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021
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Anlage 5 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Sommer Telefon: (0221) 221-26906 Fax : (0221) 221-22344 E-Mail: christian.sommer@stadt-koeln.de Datum: 10.12.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 7. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.12.2021 öffentlich 5 Allgemeine Vorlagen 5.1 Mediationsverfahren Klimawende Köln - RheinEnergie AG 3762/2021 Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie der Ausschuss Klima, Um- welt und Grün zu beschließen: Geänderter Beschluss gem. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün: Der Rat der Stadt Köln 1. nimmt das Eckpunktepapier (Anlage 1) als Ergebnis des Mediationsverfahrens zwischen Bürgerinitiative Klimawende Köln und der RheinEnergie AG zur Kennt- nis. 2. beauftragt die beteiligten städtischen Akteure, die im Eckpunktepapier festgehal- ten Maßnahmen gemäß Szenario 2 umzusetzen. 3. beauftragt die beteiligten städtischen Akteure zusätzlich zu Beschlusspunkt 2 ei- ne Umsetzung der Maßnahmen gemäß Szenario 3 anzustreben. Daher beauf- tragt der Rat die beteiligten Akteure, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, um Rahmenbedingungen gemäß Szenario 3 herbeizuführen. 4. Ausbau Solarenergie/Photovoltaik Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung a) gemeinsam mit Akteuren aus der Stadtgesellschaft sowie dem Konzern Stadt Köln, mit einer breiten Informations- und Aktivierungskampagne auf den Ausbau der Nutzung der Solarenergie hinzuwirken (Solar-Offensive) b) die Nutzung und den Ausbaus der Solarenergie auf und an vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen prioritär voranzutreiben sowie den Pacht- und Betreibervertrag zwischen der Stadt Köln und der Rhein- Energie AG über die Ausstattung von Bestandsgebäuden mit Photovoltaik- anlagen in einem ersten Paket auf 105 Dachflächen umzusetzen (vorbe- haltlich deren baulicher Eignung). Über den Stand der Umsetzung und den konkreten Zeit-Maßnahmen-Plan ist Ende des 1. Quartals 2022 zu berich- ten. c) das Potential für Photovoltaik auf städtischen Gebäuden außerhalb des Sondervermögens der Stadt Köln, auf dem Gebäudebestand des Konzerns Stadt Köln sowie auf im Mietverhältnis durch die Stadtverwaltung genutz- ten Gebäuden zu ermitteln. d) alternative Photovoltaik-Anwendungen wie Solarfassaden oder Solar- verglasungen an städtischen Gebäuden zu prüfen und wo möglich Pilot- anwendungen zu testen. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün wird nach Abschluss der Erprobungen über die Ergebnisse informiert. e) ab sofort wird die Stadt Köln bei der externen Anmietung von Gebäuden darauf hinwirken in den Mietverträgen eine Klausel zum Einsatz erneuer- barer Energien aufzunehmen, welche die Vermieter*innen auffordert, ent- sprechende Technik, insbesondere Photovoltaik – soweit im Bestand mög- lich – einzusetzen. f) die bereits avisierten versiegelten Flächen daraufhin zu überprüfen, ob Photovoltaikanlagen als – zusätzliche - Nutzung realisiert werden kön- nen. Neben den Flächen im Eigentum der Stadt Köln sollen auch die Flä- chen der städtischen Beteiligungsgesellschaften wie z.B. die Parkplätze mitbetrachtet werden. g) gemäß den Ausführungen zum Thema „ Floating Photovoltaik“, mit Ab- grabungsbetrieben, die geeignete Wasserflächen durch die Auskiesung er- langt haben, Gespräche zu führen und die Nutzung dieser Wasserflächen zu sondieren. Die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Errich- tung von Floating-Anlagen sind zu berücksichtigen. h) zu überprüfen, ob Flächen an und entlang von Verkehrswegen (Autobah- nen, Bahnlinien, etc.) für den Einsatz von PV-Anlagen genutzt werden können. Die Verwaltung soll hierzu Gespräche mit den Eigentümern (Auto- bahn GmbH, DB, etc.) führen und im zweiten Quartal 2022 eine Darstel- lung der Eignungsflächen im Stadtgebiet vorlegen. i) beauftragt die Verwaltung, aktiv auf private Eigentümer*innen von Gebäuden innerhalb des Stadtgebiets zuzugehen und für eine stärke- re Nutzung von PV zu werben. Fokus dieser aktiven Ansprache sollen zunächst große Immobilieneigentümer*innen wie z.B. das Erzbistum, Industrieunternehmen und die Wohnungswirtschaft sein. j) Es soll geprüft werden, ob eine Neuausrichtung der Bewertung Denkmalschutz in Richtung Klimaschutz möglich ist. Das Ergebnis wird den Ratsgremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Förderprogramm Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung a) das bisherige Altbausanierungsprogramm an die geänderten Bundesför- derbedingungen anzupassen und in ein „Investitionsprogramm Klima- schutz“ zu überführen. Für dieses Programm sind Förderschwerpunkte zu entwickeln und ab 2022 umzusetzen. Die Nutzung des Förderprogramms ist durch zielgruppenadäquate Kommunikationskampagne(n) zu bewerben. b) die Wirkung des Investitionsprogramms sowie der gewählten Förderschwer- punkte regelmäßig zu evaluieren, zu justieren und der Politik zu berichten. c) die neue Förderrichtlinie der Politik im 1. Quartal 2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 6. Windenergie Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung die Aufhebung der Konzentrationszone für Windenergieanlagen zur Entschei- dung durch den Rat vorzubereiten. Hierfür ist die Datenlage über die räumlichen Auswirkungen einer ersatzlosen Aufhebung der bestehenden Konzentrationszone für Windenergieanlagen zu klären, um im 2. Quartal 2022 eine Darstellung der voraussichtlichen Eignungsflächen im Stadtgebiet vorzulegen. Parallel dazu wird die Verwaltung die interkommunale Zusammenarbeit vo- rantreiben, um eine regionale Planung für die Nutzung von Windenergie aufzustellen. 7. Bau- und Energieleitlinien für Nicht-städtischen Neubau und städtisch genutzten Gebäudebestand Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung a) mit der prioritären Umsetzung der Maßnahme 2.2 „Leitlinie für Klimaschutz bei Konversion und Neubau“ aus dem Maßnahmenprogramm „KölnKlimaAk- tiv2022. b) als erstes Modul der Leitlinie Vorhabenträger*innen verbindliche Vorgaben zu machen, die auf einen baulichen Standard hinwirken, der geeignet ist Kli- maneutralität 2035 herbeizuführen, d.h. vergleichbar mit Passivhaus-Standard oder Plus-Energie-Gebäude; eine Energieversorgung für den Restwärme- und Warmwasserbedarf aus regenerativen Quellen und effizienter Energieversor- gungstechnik vorsehen; eine Pflicht zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Neubauten beinhalten. Dabei wird in Absprache mit dem Wohnungs- bauforum geprüft, wie eine solche Pflicht mittels entsprechender Vorga- ben in Bebauungsplänen für Neubauten von Wohn- und Nichtwohnge- bäuden, Dacherneuerungen umgesetzt werden kann. Einzelheiten der Regelung und begleitenden Informationen sowie Beratungsmöglichkei- ten für Bauherr*innen fließen in die Leitlinie ein. Bei der Erstellung der Leitlinie werden mögliche Auswirkungen auf die Ziele des Wohnungsbaus - wie z.B. im Stek Wohnen formuliert - darge- stellt. c) das erste Modul der Leitlinie der Politik im 1. Quartal 2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. d) ab sofort bei der externen Anmietung weiterer Gebäude in den Mietverträgen eine Klausel aufnehmen, die Bezug zur Anwendung der Energieleitlinien enthält, um die Vermieter*innen aufzufordern, entsprechende Technik – soweit im Bestand möglich – einzusetzen. e) die Wirkung beider Leitlinien ist zu evaluieren. 8. Geothermie Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung a) die Gesamtheit der Geothermiepotentiale auf dem Stadtgebiet zu erheben. b) eine in die geplante und weiterentwickelte Beratungsstruktur für klimabe- zogene Förderprogramme, auch die Umrüstung auf Geothermie-Anlagen zu integrieren und auf weitere Vorhaben von Geothermie-Anlagen (z.B. bei Neubaugebieten) auszudehnen. 9. Monitoring Der Rat beauftragt die Verwaltung, über den Stand der Umsetzung -erstmals im Sommer 2022- anschließend regelmäßig zu berichten und die Bürgerinitiative Klimawende Köln mindestens halbjährlich zu informieren. Die Berichterstattung greift die gemäß AN/1377/2021 “Verankerung des Ziels der gesamtstädti- schen Klimaneutralität in Köln bis 2035” entwickelten Indikatoren zur Über- prüfung auf und nutzt diese für ein konsistentes Controlling. 10. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit der IHK und insbesonde- re der Handwerkskammer aufzunehmen und zu thematisieren, welche kon- kreten Maßnahmen getroffen werden können, um Ausbildungsberufe mit Bezug PV Installation, Sanierung und klimagerechte Wärmeversorgung zu stärken. Über den Fortgang der Gespräche ist im AKUG und im Wirtschafts- ausschuss halbjährlich zu berichten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. – zugestimmt.
Anlage 2, Auszug Beschlussprotokoll 25.11.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
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Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 29.11.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschu sses Klima, Umwelt und Grün vom 25.11.2021 öffentlich 3.2 Mediationsverfahren Klimawende Köln - RheinEnergie AG 3762/2021 zu 3.2 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grü- nen, CDU, SPD und Volt AN/2557/2021 zusammen mit 2.1 Antrag der SPD-Fraktion betreffend Sofortmaßnahmen für die Solar-Offensive in Köln AN/1409/2021 2.1.1 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke betreffend Sofortmaßnahmen für die Solar-Offensive in Köln AN/2127/2021 2.1.2 Stellungnahme zum Änderungsantrag Die Linke betreffend Sofortmaßnahmen für die Solar-Offensive in Köln 3538/2021 2.3 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Die Linke, FDP und Die FRAKTION betreffend Sonnendeck - PV-Anlagen über Autobahnen AN/1897/2021 2.3.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend Sonnendeck – PV-Anlagen über Autobahnen AN/2113/2021 und 2.3.2 Stellungnahme zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend Sonnendeck – PV-Anlagen über Autobahnen 3522/2021 Zunächst lässt die Ausschussvorsitzende über den gemeinsamen Änderungs- antrag AN/2557/2021 mit der von RM Frau Aengenvoort mündlich beantrag- ten Streichung des kursiv geschriebenen Klammerzusatzes unter Ziffer 7b abstimmen: geänderter Beschluss: Die Beschlussvorlage 3762/2021 „Mediationsverfahren Klimawende Köln – Rhein- Energie AG“ wird wie folgt ergänzt: - Bei Punkt 4 werden Absatz i) und Absatz j) hinzugefügt: „i) beauftragt die Verwaltung, aktiv auf private Eigentümer*innen von Gebäu- den innerhalb des Stadtgebiets zuzugehen und für eine stärkere Nutzung von PV zu werben. Fokus dieser aktiven Ansprache sollen zunächst große Immo- bilieneigentümer*innen wie z.B. das Erzbistum, Industrieunternehmen und die Wohnungswirtschaft sein.“ „j) Es soll geprüft werden, ob eine Neuausrichtung der Bewertung Denkmal- schutz in Richtung Klimaschutz möglich ist. Das Ergebnis wird den Ratsgre- mien zur Entscheidung vorgelegt.“ - Punkt 6. (Windenergie): Folgender Satz wird angefügt: „Parallel dazu wird die Verwaltung die interkommunale Zusammenarbeit vo- rantreiben, um eine regionale Planung für die Nutzung von Windenergie auf- zustellen.“ - 7.) (Energieleitlinie): 7b) am Ende angehangen: „Dabei wird in Absprache mit dem Wohnungsbau- forum geprüft wie eine solche Pflicht mittels entsprechender Vorgaben in Be- bauungsplänen für Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Dacher- neuerungen (und durch städtebauliche Verträge auch bei genehmigungs- pflichtigen Umbauten und Sanierungen) umgesetzt werden kann. Einzelheiten der Regelung und begleitenden Informationen sowie Beratungsmöglichkeiten für Bauherr*innen fließen in die Leitlinie ein.“ Zwischen Absatz b) und c) wird zusätzlich eingefügt: Bei der Erstellung der Leitlinie werden mögliche Auswirkungen auf die Ziele des Wohnungsbaus - wie z.B. im Stek Wohnen formuliert - dargestellt. - Punkt 9 wird wie folgt ergänzt „Die Berichterstattung greift die gemäß AN/1377/2021 “Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität in Köln bis 2035” entwickelten Indika- toren zur Überprüfung auf und nutzt diese für ein konsistentes Controlling.“ - Als zusätzlicher Punkt 10 wird eingefügt: „Der Rat beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit der IHK und insbesondere der Handwerkskammer aufzunehmen und zu thematisieren, welche konkreten Maßnahmen getroffen werden können, um Ausbildungsberufe mit Bezug PV Installation, Sanierung und klimagerechte Wärmeversorgung zu stärken. Über den Fortgang der Gespräche ist im AKUG und im Wirtschaftsausschuss halb- jährlich zu berichten.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Anschließend stellt sie den geänderten Beschlusstext zur Abstimmung: geänderter Beschluss: (Änderungen sind fett und unterstrichen gedruckt) Der Ausschuss Klima, Umw elt und Grün empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln 1. nimmt das Eckpunktepapier (Anlage 1) als Ergebnis des Mediationsverfahrens zwischen Bürgerinitiative Klimawende Köln und der RheinEnergie AG zur Kennt- nis. 2. beauftragt die beteiligten städtischen Akteure, die im Eckpunktepapier festgehal- ten Maßnahmen gemäß Szenario 2 umzusetzen. 3. beauftragt die beteiligten städtischen Akteure zusätzlich zu Beschlusspunkt 2 ei- ne Umsetzung der Maßnahmen gemäß Szenario 3 anzustreben. Daher beauf- tragt der Rat die beteiligten Akteure, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, um Rahmenbedingungen gemäß Szenario 3 herbeizuführen. 4. Ausbau Solarenergie/Photovoltaik Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung a) gemeinsam mit Akteuren aus der Stadtgesellschaft sowie dem Konzern Stadt Köln, mit einer breiten Informations- und Aktivierungskampagne auf den Ausbau der Nutzung der Solarenergie hinzuwirken (Solar-Offensive) b) die Nutzung und den Ausbaus der Solarenergie auf und an vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen prioritär voranzutreiben sowie den Pacht- und Betreibervertrag zwischen der Stadt Köln und der Rhein- Energie AG über die Ausstattung von Bestandsgebäuden mit Photovoltaik- anlagen in einem ersten Paket auf 105 Dachflächen umzusetzen (vorbe- haltlich deren baulicher Eignung). Über den Stand der Umsetzung und den konkreten Zeit-Maßnahmen-Plan ist Ende des 1. Quartals 2022 zu berich- ten. c) das Potential für Photovoltaik auf städtischen Gebäuden außerhalb des Sondervermögens der Stadt Köln, auf dem Gebäudebestand des Konzerns Stadt Köln sowie auf im Mietverhältnis durch die Stadtverwaltung genutz- ten Gebäuden zu ermitteln. d) alternative Photovoltaik-Anwendungen wie Solarfassaden oder Solar- verglasungen an städtischen Gebäuden zu prüfen und wo möglich Pilot- anwendungen zu testen. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün wird nach Abschluss der Erprobungen über die Ergebnisse informiert. e) ab sofort wird die Stadt Köln bei der externen Anmietung von Gebäuden darauf hinwirken in den Mietverträgen eine Klausel zum Einsatz erneuer- barer Energien aufzunehmen, welche die Vermieter*innen auffordert, ent- sprechende Technik, insbesondere Photovoltaik – soweit im Bestand mög- lich – einzusetzen. f) die bereits avisierten versiegelten Flächen daraufhin zu überprüfen, ob Photovoltaikanlagen als – zusätzliche - Nutzung realisiert werden kön- nen. Neben den Flächen im Eigentum der Stadt Köln sollen auch die Flä- chen der städtischen Beteiligungsgesellschaften wie z.B. die Parkplätze mitbetrachtet werden. g) gemäß den Ausführungen zum Thema „Floating Photovoltaik“, mit Ab- grabungsbetrieben, die geeignete Wasserflächen durch die Auskiesung er- langt haben, Gespräche zu führen und die Nutzung dieser Wasserflächen zu sondieren. Die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Errich- tung von Floating-Anlagen sind zu berücksichtigen. h) zu überprüfen, ob Flächen an und entlang von Verkehrswegen (Autobah- nen, Bahnlinien, etc.) für den Einsatz von PV-Anlagen genutzt werden können. Die Verwaltung soll hierzu Gespräche mit den Eigentümern (Auto- bahn GmbH, DB, etc.) führen und im zweiten Quartal 2022 eine Darstel- lung der Eignungsflächen im Stadtgebiet vorlegen. i) beauftragt die Verwaltung, aktiv auf private Eigentümer*innen von Gebäuden innerhalb des Stadtgebiets zuzugehen und für eine stärke- re Nutzung von PV zu werben. Fokus dieser aktiven Ansprache sollen zunächst große Immobilieneigentümer*innen wie z.B. das Erzbistum, Industrieunternehmen und die Wohnungswirtschaft sein. j) Es soll geprüft werden, ob eine Neuausrichtung der Bewertung Denkmalschutz in Richtung Klimaschutz möglich ist. Das Ergebnis wird den Ratsgremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Förderprogramm Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung a) das bisherige Altbausanierungsprogramm an die geänderten Bundesför- derbedingungen anzupassen und in ein „Investitionsprogramm Klima- schutz“ zu überführen. Für dieses Programm sind Förderschwerpunkte zu entwickeln und ab 2022 umzusetzen. Die Nutzung des Förderprogramms ist durch zielgruppenadäquate Kommunikationskampagne(n) zu bewerben. b) die Wirkung des Investitionsprogramms sowie der gewählten Förderschwer- punkte regelmäßig zu evaluieren, zu justieren und der Politik zu berichten. c) die neue Förderrichtlinie der Politik im 1. Quartal 2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 6. Windenergie Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung die Aufhebung der Konzentrationszone für Windenergieanlagen zur Entschei- dung durch den Rat vorzubereiten. Hierfür ist die Datenlage über die räumlichen Auswirkungen einer ersatzlosen Aufhebung der bestehenden Konzentrationszone für Windenergieanlagen zu klären, um im 2. Quartal 2022 eine Darstellung der voraussichtlichen Eignungsflächen im Stadtgebiet vorzulegen. Parallel dazu wird die Verwaltung die interkommunale Zusammenarbeit vo- rantreiben, um eine regionale Planung für die Nutzung von Windenergie aufzustellen. 7. Bau- und Energieleitlinien für Nicht-städtischen Neubau und städtisch genutzten Gebäudebestand Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung a) mit der prioritären Umsetzung der Maßnahme 2.2 „Leitlinie für Klimaschutz bei Konversion und Neubau“ aus dem Maßnahmenprogramm „KölnKlimaAk- tiv2022. b) als erstes Modul der Leitlinie Vorhabenträger*innen verbindliche Vorgaben zu machen, die auf einen baulichen Standard hinwirken, der geeignet ist Kli- maneutralität 2035 herbeizuführen, d.h. vergleichbar mit Passivhaus-Standard oder Plus-Energie-Gebäude; eine Energieversorgung für den Restwärme- und Warmwasserbedarf aus regenerativen Quellen und effizienter Energieversor- gungstechnik vorsehen; eine Pflicht zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Neubauten beinhalten. Dabei wird in Absprache mit dem Wohnungs- bauforum geprüft, wie eine solche Pflicht mittels entsprechender Vorga- ben in Bebauungsplänen für Neubauten von Wohn- und Nichtwohnge- bäuden, Dacherneuerungen umgesetzt werden kann. Einzelheiten der Regelung und begleitenden Informationen sowie Beratungsmöglichkei- ten für Bauherr*innen fließen in die Leitlinie ein. Bei der Erstellung der Leitlinie werden mögliche Auswirkungen auf die Ziele des Wohnungsbaus - wie z.B. im Stek Wohnen formuliert - darge- stellt. c) das erste Modul der Leitlinie der Politik im 1. Quartal 2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. d) ab sofort bei der externen Anmietung weiterer Gebäude in den Mietverträgen eine Klausel aufnehmen, die Bezug zur Anwendung der Energieleitlinien enthält, um die Vermieter*innen aufzufordern, entsprechende Technik – soweit im Bestand möglich – einzusetzen. e) die Wirkung beider Leitlinien ist zu evaluieren. 8. Geothermie Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung a) die Gesamtheit der Geothermiepotentiale auf dem Stadtgebiet zu erheben. b) eine in die geplante und weiterentwickelte Beratungsstruktur für klimabe- zogene Förderprogramme, auch die Umrüstung auf Geothermie-Anlagen zu integrieren und auf weitere Vorhaben von Geothermie-Anlagen (z.B. bei Neubaugebieten) auszudehnen. 9. Monitoring Der Rat beauftragt die Verwaltung, über den Stand der Umsetzung -erstmals im Sommer 2022- anschließend regelmäßig zu berichten und die Bürgerinitiative Klimawende Köln mindestens halbjährlich zu informieren. Die Berichterstattung greift die gemäß AN/1377/2021 “Verankerung des Ziels der gesamtstädti- schen Klimaneutralität in Köln bis 2035” entwickelten Indikatoren zur Über- prüfung auf und nutzt diese für ein konsistentes Controlling. 10. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit der IHK und insbesonde- re der Handwerkskammer aufzunehmen und zu thematisieren, welche kon- kreten Maßnahmen getroffen werden können, um Ausbildungsberufe mit Bezug PV Installation, Sanierung und klimagerechte Wärmeversorgung zu stärken. Über den Fortgang der Gespräche ist im AKUG und im Wirtschafts- ausschuss halbjährlich zu berichten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Da die SPD-Fraktion den Antrag zur Solaroffensive AN/1409/2021 unter TOP 2.1 zurückgezogen hat, erübrigen sich der Antrag der SPD-Fraktion und folglich der Än- derungsantrag der Fraktion Die Linke AN/2127/2021 unter TOP 2.1.1. Die Stellungnahme zum Änderungsantrag Die Linke 3538/2021 unter TOP 2.1.2 nimmt der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün kommentarlos zur Kenntnis. Da die SPD-Fraktion ihren Änderungsantrag AN/2113/2021 unter TOP 2.3.1 zu- rückgezogen hat, stellt die Ausschussvorsitzende ausschließlich den gemeinsa- men Antrag AN/1897/2021 unter TOP 2.3 zur Abstimmung: Beschluss: Der Ausschuss Klima, Umw elt und Grün empfiehlt dem Rat, w ie folgt zu beschließen: 1) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, den Einsatz von Photovoltaikan- lagen an, neben und über Autobahnen zu prüfen. Hierzu sind dem Rat alle rechtli- chen, technischen und finanziellen Gesichtspunkte darzulegen. 2) Hierfür ist in geeigneten Formaten der Austausch mit allen relevanten Ak- teur*innen zu suchen. Dazu gehören u.a. die Autobahn GmbH, das Bundes- und Landesverkehrsministerium NRW, die RheinEnergie AG, das technische Dezernat der Kolpingstadt Kerpen, das Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme sowie weitere von der Verwaltung auszuwählende Kompetenzträger*innen aus dem Be- reich der Forschung und Entwicklung der Photovoltaiktechnologie. 3) Ein besonderer Fokus soll sich den Aspekten einer PV -Überdachung widmen un- ter der Maßgabe einer möglichst ressourcenschonenden Bauart. Bereits erprobte, ausfahrbare „PV-Jalousie-Systeme“ über Kläranlagen unter dem Einsatz von flexib- len Stahlseiltragelementen und wetterabhängiger Algorithmus-Steuerung dienen hier als Vorbild. 4) Der Rat der Stadt Köln bittet um eine Erläuterung des Bundesverkehrsministeri- ums ob, und wenn ja auf welchen Teilabschnitten des Kölner Autobahnrings der Roll- Out eines Oberleitungssystems für elektrifizierte Lastkraftwagen geplant ist. 5) Die Ergebnisse und Vorschläge für weitere Prozessschritte mögen zu Beginn des zweiten Quartals 2022 vorgelegt werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grü- nen, CDU, SPD und Volt gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und Die Linke. Die Stellungnahme zum Änderungsantrag der SPD Fraktion 3522/2021 unter 2.3.2 nimmt der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün kommentarlos zur Kenntnis.
Anlage 3, Vorabauszug BA Gebäudewirtschaft 06.12.2021
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Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Karbig Telefon: (0221) 25904 Fax : (0221) 22344 E-Mail: birgit.karbig@stadt-koeln.de Datum: 06.12.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 29.11.2021 öffentlich 5.1 Mediationsverfahren Klimawende Köln - RheinEnergie AG 3762/2021 geänderter Beschluss: (Änderungen sind fett und unterstrichen gedruckt) Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat der Stadt Köln ent- sprechend dem geänderten Beschlussvorschlag des Ausschusses Umwelt, Klima und Grün wie folgt zu beschließen: „Der Rat der Stadt Köln 1. nimmt das Eckpunktepapier (Anlage 1) als Ergebnis des Mediationsverfahrens zwischen Bürgerinitiative Klimawende Köln und der RheinEnergie AG zur Kennt- nis. 2. beauftragt die beteiligten städtischen Akteure, die im Eckpunktepapier festgehal- ten Maßnahmen gemäß Szenario 2 umzusetzen. 3. beauftragt die beteiligten städtischen Akteure zusätzlich zu Beschlusspunkt 2 ei- ne Umsetzung der Maßnahmen gemäß Szenario 3 anzustreben. Daher beauf- tragt der Rat die beteiligten Akteure, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, um Rahmenbedingungen gemäß Szenario 3 herbeizuführen. 4. Ausbau Solarenergie/Photovoltaik Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung a) gemeinsam mit Akteuren aus der Stadtgesellschaft sowie dem Konzern Stadt Köln, mit einer breiten Informations- und Aktivierungskampagne auf den Ausbau der Nutzung der Solarenergie hinzuwirken (Solar-Offensive) b) die Nutzung und den Ausbaus der Solarenergie auf und an vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen prioritär voranzutreiben sowie den Pacht- und Betreibervertrag zwischen der Stadt Köln und der Rhein- Energie AG über die Ausstattung von Bestandsgebäuden mit Photovoltaik- anlagen in einem ersten Paket auf 105 Dachflächen umzusetzen (vorbe- haltlich deren baulicher Eignung). Über den Stand der Umsetzung und den konkreten Zeit-Maßnahmen-Plan ist Ende des 1. Quartals 2022 zu berich- ten. c) das Potential für Photovoltaik auf städtischen Gebäuden außerhalb des Sondervermögens der Stadt Köln, auf dem Gebäudebestand des Konzerns Stadt Köln sowie auf im Mietverhältnis durch die Stadtverwaltung genutz- ten Gebäuden zu ermitteln. d) alternative Photovoltaik-Anwendungen wie Solarfassaden oder Solar- verglasungen an städtischen Gebäuden zu prüfen und wo möglich Pilot- anwendungen zu testen. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün wird nach Abschluss der Erprobungen über die Ergebnisse informiert. e) ab sofort wird die Stadt Köln bei der externen Anmietung von Gebäuden darauf hinwirken in den Mietverträgen eine Klausel zum Einsatz erneuer- barer Energien aufzunehmen, welche die Vermieter*innen auffordert, ent- sprechende Technik, insbesondere Photovoltaik – soweit im Bestand mög- lich – einzusetzen. f) die bereits avisierten versiegelten Flächen daraufhin zu überprüfen, ob Photovoltaikanlagen als – zusätzliche - Nutzung realisiert werden kön- nen. Neben den Flächen im Eigentum der Stadt Köln sollen auch die Flä- chen der städtischen Beteiligungsgesellschaften wie z.B. die Parkplätze mitbetrachtet werden. g) gemäß den Ausführungen zum Thema „Floating Photovoltaik“, mit Ab- grabungsbetrieben, die geeignete Wasserflächen durch die Auskiesung er- langt haben, Gespräche zu führen und die Nutzung dieser Wasserflächen zu sondieren. Die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Errich- tung von Floating-Anlagen sind zu berücksichtigen. h) zu überprüfen, ob Flächen an und entlang von Verkehrswegen (Autobah- nen, Bahnlinien, etc.) für den Einsatz von PV-Anlagen genutzt werden können. Die Verwaltung soll hierzu Gespräche mit den Eigentümern (Auto- bahn GmbH, DB, etc.) führen und im zweiten Quartal 2022 eine Darstel- lung der Eignungsflächen im Stadtgebiet vorlegen. i) beauftragt die Verwaltung, aktiv auf private Eigentümer*innen von Gebäuden innerhalb des Stadtgebiets zuzugehen und für eine stärke- re Nutzung von PV zu werben. Fokus dieser aktiven Ansprache sollen zunächst große Immobilieneigentümer*innen wie z.B. das Erzbistum, Industrieunternehmen und die Wohnungswirtschaft sein. j) Es soll geprüft werden, ob eine Neuausrichtung der Bewertung Denkmalschutz in Richtung Klimaschutz möglich ist. Das Ergebnis wird den Ratsgremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Förderprogramm Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung a) das bisherige Altbausanierungsprogramm an die geänderten Bundesför- derbedingungen anzupassen und in ein „Investitionsprogramm Klima- schutz“ zu überführen. Für dieses Programm sind Förderschwerpunkte zu entwickeln und ab 2022 umzusetzen. Die Nutzung des Förderprogramms ist durch zielgruppenadäquate Kommunikationskampagne(n) zu bewerben. b) die Wirkung des Investitionsprogramms sowie der gewählten Förderschwer- punkte regelmäßig zu evaluieren, zu justieren und der Politik zu berichten. c) die neue Förderrichtlinie der Politik im 1. Quartal 2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 6. Windenergie Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung die Aufhebung der Konzentrationszone für Windenergieanlagen zur Entschei- dung durch den Rat vorzubereiten. Hierfür ist die Datenlage über die räumlichen Auswirkungen einer ersatzlosen Aufhebung der bestehenden Konzentrationszone für Windenergieanlagen zu klären, um im 2. Quartal 2022 eine Darstellung der voraussichtlichen Eignungsflächen im Stadtgebiet vorzulegen. Parallel dazu wird die Verwaltung die interkommunale Zusammenarbeit vo- rantreiben, um eine regionale Planung für die Nutzung von Windenergie aufzustellen. 7. Bau- und Energieleitlinien für Nicht-städtischen Neubau und städtisch genutzten Gebäudebestand Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung a) mit der prioritären Umsetzung der Maßnahme 2.2 „Leitlinie für Klimaschutz bei Konversion und Neubau“ aus dem Maßnahmenprogramm „KölnKlimaAk- tiv2022. b) als erstes Modul der Leitlinie Vorhabenträger*innen verbindliche Vorgaben zu machen, die auf einen baulichen Standard hinwirken, der geeignet ist Kli- maneutralität 2035 herbeizuführen, d.h. vergleichbar mit Passivhaus-Standard oder Plus-Energie-Gebäude; eine Energieversorgung für den Restwärme- und Warmwasserbedarf aus regenerativen Quellen und effizienter Energieversor- gungstechnik vorsehen; eine Pflicht zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Neubauten beinhalten. Dabei wird in Absprache mit dem Wohnungs- bauforum geprüft, wie eine solche Pflicht mittels entsprechender Vorga- ben in Bebauungsplänen für Neubauten von Wohn- und Nichtwohnge- bäuden, Dacherneuerungen umgesetzt werden kann. Einzelheiten der Regelung und begleitenden Informationen sowie Beratungsmöglichkei- ten für Bauherr*innen fließen in die Leitlinie ein. Bei der Erstellung der Leitlinie werden mögliche Auswirkungen auf die Ziele des Wohnungsbaus - wie z.B. im Stek Wohnen formuliert - darge- stellt. c) das erste Modul der Leitlinie der Politik im 1. Quartal 2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. d) ab sofort bei der externen Anmietung weiterer Gebäude in den Mietverträgen eine Klausel aufnehmen, die Bezug zur Anwendung der Energieleitlinien enthält, um die Vermieter*innen aufzufordern, entsprechende Technik – soweit im Bestand möglich – einzusetzen. e) die Wirkung beider Leitlinien ist zu evaluieren. 8. Geothermie Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung a) die Gesamtheit der Geothermiepotentiale auf dem Stadtgebiet zu erheben. b) eine in die geplante und weiterentwickelte Beratungsstruktur für klimabe- zogene Förderprogramme, auch die Umrüstung auf Geothermie-Anlagen zu integrieren und auf weitere Vorhaben von Geothermie-Anlagen (z.B. bei Neubaugebieten) auszudehnen. 9. Monitoring Der Rat beauftragt die Verwaltung, über den Stand der Umsetzung -erstmals im Sommer 2022- anschließend regelmäßig zu berichten und die Bürgerinitiative Klimawende Köln mindestens halbjährlich zu informieren. Die Berichterstattung greift die gemäß AN/1377/2021 “Verankerung des Ziels der gesamtstädti- schen Klimaneutralität in Köln bis 2035” entwickelten Indikatoren zur Über- prüfung auf und nutzt diese für ein konsistentes Controlling. 10. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit der IHK und insbesonde- re der Handwerkskammer aufzunehmen und zu thematisieren, welche kon- kreten Maßnahmen getroffen werden können, um Ausbildungsberufe mit Bezug PV Installation, Sanierung und klimagerechte Wärmeversorgung zu stärken. Über den Fortgang der Gespräche ist im AKUG und im Wirtschafts- ausschuss halbjährlich zu berichten.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3762/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 01.12.2021
- Erstellt
- 25.10.2021 16:40