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V/0132/2017

Bebauungsplan Nr. 383 - Beschluss zur Änderung und Erweiterung

Vorlagen 13.02.2017

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V-0132-2017-Anlage-Aenderungs-und-Erweiterungsbereich

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Beschlussvorlage

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V-0132-2017-Anlage-Aenderungs-und-Erweiterungsbereich

335 Zeichen

Anlage
zur Vorlage Nr. V/0132/2017Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
STADT MTÜNS ER 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 383: Albachten - Gewer begebiet südlich des Bahnhofs
 im Bereich südlich der Bahnstrecke Wanne-Eickel - Münster und nördlich der Straße Steinbrede
Änderungs- und Erweiterungsbereich - Maßstab 1:5000

Beschlussvorlage

2768 Zeichen

V/0132/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 383: Albachten - Gewerbegebiet südlich des Bahnhofs 
Beschluss zur Änderung und Erweiterung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.03.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
16.03.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
22.03.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Bebauungsplan Nr.  383: Albachten – Gewerbegebiet südlich des Bahn hofs ist gemäß §§  2 (1) 
und 1  (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich südlich der Bahnstrecke Wanne -Eickel – Münster / 
nördlich der Straße Steinbrede zu ändern und zu erweitern (1.  Änderung des Bebauungsplans 
Nr. 383).  
 
Innerhalb des Änderungs- und -Erweiterungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke:  
 
Gemarkung Albachten,  
Flur 20,  
Flurstücke 77, 85, 113, 114, 115, 118, 159, 160, 169, 183, 184,  
Teile der Flurstücke 7, 10, 82.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Durch den Beschluss zur Änderung und Erweite rung des Bebauungsplans entstehen der Stadt 
Münster keine Kosten.  
 
 
Begründung: 
 
Das Gebiet ist Bestandteil der vom Rat der Stadt Münster am 11.05.2016 beschlossenen 
„Fortschreibung des Baulandprogramms 2016-2025“ (siehe Vorlage Nr. V/0153/2016).  
Aktuell wird die Fläche als Gewerbegebiet ausgewiesen. Diese Zielsetzung konnte zurückliegend 
nicht realisiert werden . Durch die Änderung des  Bebauungsplans sollen die pla nungsrechtlichen 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0132/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 40 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.02.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0132/2017 
Voraussetzungen für die Erschließung von neuen Wohnbauflächen geschaffen we rden. Für 
erforderliche Lärmschutzmaßnahmen muss der Geltungsbereich des Bebauungsplans in nördliche 
sowie nord-östliche Richtung erweitert werden.  
 
Der Bebauungsplan wird gemäß § 30 Abs.  1 BauGB im Vollverfahren geändert. Im 
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster ist die Fläche als gewerbliche Baufläche dargestellt. 
Mit der Vorlage Nr. V/0194/2016 wurde am 11.05.2016 durch den Rat der Stadt Münster bereits der 
Beschluss gefasst, den Flächennutzungsplan zu ändern (75. FNP-Änderung).  
 
Die für Bebauung vorgesehenen Flächen befinden sich überwiegend im Eigentum der Stadt Münster.  
 
Der Planentwurf soll der Öffentlichkeit nach den Osterferien in einer Bürgeranhörung vorgestellt 
werden.  
 
Der Änderungs- und Erweiterungsbereich ist in der beigefügten Anlage dargestellt.  
 
 
i. V. 
 
gez. 
Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Änderungs- und Erweiterungsbereich

Beratungsverlauf (4)

16.03.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 33.2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2017 Rat
TOP 37.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Steinbrede

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Details

Aktenzeichen
V/0132/2017
Typ
Vorlagen
Datum
13.02.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37