V/0132/2017
Bebauungsplan Nr. 383 - Beschluss zur Änderung und Erweiterung
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V-0132-2017-Anlage-Aenderungs-und-Erweiterungsbereich
335 Zeichen
Anlage zur Vorlage Nr. V/0132/2017Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für STADT MTÜNS ER 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 383: Albachten - Gewer begebiet südlich des Bahnhofs im Bereich südlich der Bahnstrecke Wanne-Eickel - Münster und nördlich der Straße Steinbrede Änderungs- und Erweiterungsbereich - Maßstab 1:5000
Beschlussvorlage
2768 Zeichen
V/0132/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 383: Albachten - Gewerbegebiet südlich des Bahnhofs Beschluss zur Änderung und Erweiterung Beratungsfolge 16.03.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 16.03.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.03.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 383: Albachten – Gewerbegebiet südlich des Bahn hofs ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich südlich der Bahnstrecke Wanne -Eickel – Münster / nördlich der Straße Steinbrede zu ändern und zu erweitern (1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 383). Innerhalb des Änderungs- und -Erweiterungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Albachten, Flur 20, Flurstücke 77, 85, 113, 114, 115, 118, 159, 160, 169, 183, 184, Teile der Flurstücke 7, 10, 82. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Änderung und Erweite rung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Das Gebiet ist Bestandteil der vom Rat der Stadt Münster am 11.05.2016 beschlossenen „Fortschreibung des Baulandprogramms 2016-2025“ (siehe Vorlage Nr. V/0153/2016). Aktuell wird die Fläche als Gewerbegebiet ausgewiesen. Diese Zielsetzung konnte zurückliegend nicht realisiert werden . Durch die Änderung des Bebauungsplans sollen die pla nungsrechtlichen Vorlagen-Nr.: V/0132/2017 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Husmann Ruf: 492 61 40 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 21.02.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0132/2017 Voraussetzungen für die Erschließung von neuen Wohnbauflächen geschaffen we rden. Für erforderliche Lärmschutzmaßnahmen muss der Geltungsbereich des Bebauungsplans in nördliche sowie nord-östliche Richtung erweitert werden. Der Bebauungsplan wird gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im Vollverfahren geändert. Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster ist die Fläche als gewerbliche Baufläche dargestellt. Mit der Vorlage Nr. V/0194/2016 wurde am 11.05.2016 durch den Rat der Stadt Münster bereits der Beschluss gefasst, den Flächennutzungsplan zu ändern (75. FNP-Änderung). Die für Bebauung vorgesehenen Flächen befinden sich überwiegend im Eigentum der Stadt Münster. Der Planentwurf soll der Öffentlichkeit nach den Osterferien in einer Bürgeranhörung vorgestellt werden. Der Änderungs- und Erweiterungsbereich ist in der beigefügten Anlage dargestellt. i. V. gez. Heuer Stadtrat Anlagen: Änderungs- und Erweiterungsbereich
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Steinbrede
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Details
- Aktenzeichen
- V/0132/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.02.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37