V/0195/2022
Konzeptionelle Neuausrichtung der Lernwerkstätten der Schulpsychologischen Beratungsstelle
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Beschlussvorlage
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V/0195/2022 V/0195/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Konzeptionelle Neuausrichtung der Lernwerkstätten der Schulpsychologischen Beratungsstelle Beratungsfolge 04.05.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 05.05.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 10.05.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 11.05.2022 Integrationsrat Vorberatung 12.05.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 17.05.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 18.05.2022 Hauptausschuss Vorberatung 18.05.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat beschließt eine konzeptionelle Neuausrichtung der Lernwerkstatt der Schulpsychologischen Beratungsstelle mit folgenden zentralen Veränderungen ab dem Schuljahr 2022/23: 1. Alle Grundschulen, die Bedarf angemeldet haben, sollen das Angebot „Lernwerksatt in Schule“ vorhalten können. Eine spätere sukzessive Ausweitung des Angebots unter Berücksichtigung der weiterführenden Schulen wird angestrebt. 2. Das Angebot richtet sich an Schüler*innen mit festgestellter Lese-Rechtschreib- und Rechenschwäche. Familien mit finanziellem Bedarf können das Angebot als Leistung des Bildungs- und T eilhabepaketsohne eigene finanzielle Beteiligung in Anspruch nehmen. Die Entgelte für das Angebot orientieren sich an marktüblichen Konditionen. 3. Die Schulpsychologische Beratungsstelle unterstützt und berät die Schulen bei der Installation des Lernwerkstatt-Angebots, bei der Zuordnung von Schüler*innen zu diesem Angebot sowie bei der Diagnostik und der Beratung. Sowohl bei der Prävention als auch bei der kompensatorischen Unterstützung von Schüler*innen mit LRS und/oder Rechenschwäche wird die enge Kooperation und die Vernetzung von Lehrkräften der Schule und Fachkräften der Lernwerkstätten sichergestellt. Amt für Schule und Weiterbildung 28.04.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Bisek T elefon:492-2836 Bisek@stadt-muenster.de - 2 - V/0195/2022 4. Bei der Einrichtung des Angebots wird sichergestellt, dass auch Familien mit Migrationsvorgeschichte mithilfe geeigneter Maßnahmen (u.a. mehrsprachige Angebote) informiert werden. 5. Für die Abwicklung der koordinatorischen und Verwaltungstätigkeiten wird zum 01.08.2022 eine 0,5 Stelle Besoldungsgruppe A 10 im Stellenplan überplanmäßig eingerichtet und zur Verstetigung im Stellenplanverfahren 2023 vorgesehen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte Zeile 05 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2022 2023ff 188.750* 453.000 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2022 2023ff 57.080* 137.000 11 Personalaufwendungen 2022 2023ff 98.410* 236.180 inkl. Overhead 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2022 2023ff 15.130* 36.320 Schulausstattun g und Büroarbeitsplatz 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2022 2023ff 89.070* 213.760 Honorarkosten Saldo 2022 2023ff 43.220* 103.740 * Die Werte für das Jahr 2022 stellen die anteilige Kalkulation für den Zeitraum 08-12/2022 nach dem neuen Konzept der Lernwerkstatt dar (Jahreskalkulation / 12 Monate * 5 Monate). Eine detaillierte Kalkulation kann der Anlage 1 entnommen werden. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 nur zum T eilbei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Mehrbedarfe in 2022 gegenüber der bisherigen Veranschlagung sind in der o.g. Produktgruppe im Wege der flexiblen Haushaltsführung aufzufangen. Für die Folgejahre erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung eine Anpassung der Ansätze der Jahre 2023 ff. Begründung: - 3 - V/0195/2022 Aus dem Ratsbeschluss zur Ergänzungsvorlage V0716/2021/11 folgte der Auftrag an die Verwaltung, das Angebot „Lernwerkstatt in Schule“ auszuweiten und ein Verfahren zu entwickeln, nach dem grundsätzlich alle Schüler*innen mit Förderbedarf im Lesen, Schreiben oder Rechnen Zugang zu einer schulnahen Förderung im Bereich Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) und Rechenschwäche erhalten sollen. Dies zog zahlreiche Recherchearbeiten nach sich, deren Ergebnisse die Richtung des Neukonzepts stark mitbestimmten. Zum einen wurde ein sehr hohes Interesse an einem solchen Förderangebot von den Schulen in Münster zurückgemeldet, zum anderen wurde ein Mangel an geeigneten Förderkräften aufgedeckt. Dieses Missverhältnis zog einige Einschränkungen bei der geplanten Ausweitung des Angebots nach sich. Dennoch kann bei entsprechendem Beschluss ab dem Schuljahr 2022/23 das Förderangebot an zahlreichen Schulen in Münster installiert werden und die Förderung vieler Schüler*innen mit LRS und Rechenschwäche gesichert werden. 1. Bedeutung von gezielter Förderung bei Lese-Rechtschreib- und Rechenschwäche Seit 1992 werden in den Lernwerkstätten der Schulpsychologischen Beratungsstelle Schüler*innen mit festgestellter Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder Rechenschwäche gefördert. Eine LRS oder Rechenschwäche bezeichnet anhaltende Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens oder Rechnens. Die Prävalenzen liegen im Bereich LRS je nach Studie zwischen 2 und 9%2, im Bereich Rechenschwäche zwischen 2 und 8%3 der jeweiligen Vergleichsgruppe. Übertragen auf die in der Schulstatistik des Amtes für Schule und Weiterbildung4 genannten ca. 31.000 Schüler*innen an allgemeinbildenden Schulen in Münster, kann davon ausgegangen werden, dass zwischen 620 und 5300 Schüler*innen einer besonderen Förderung im Lesen, Schreiben oder Rechnen bedürfen. Im Rahmen einer Bedarfsabfrage an Schulen wurden 1586 Schüler*innen mit Förderbedarf aufgrund von LRS/ Rechenschwäche von den Schulen gemeldet. Dies deckt sich mit der angenommenen Auftretenshäufigkeit. Anhaltende Misserfolge im Lesen, Schreiben oder Rechnen können zu stabilen, negativen Lernstrukturen führen und eine negative psychische Entwicklung der Schüler*innen begünstigen. Um schwere Verläufe einer LRS oder Rechenschwäche zu verhindern, ist eine frühzeitige, symptomorientierte Förderung daher unabdingbar. Das Angebot „Lernwerkstatt in Schule“ soll verstärkt dazu beitragen, Schüler*innen mit gravierenden Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben oder Rechnen gezielt zu fördern und umfassende Folgen dieser T eilleistungsstörungenzu verhindern. 2. Ergebnisse der Recherchearbeiten Im Rahmen der Neukonzeptionierung war es unerlässlich, Recherchearbeiten voranzustellen, um zu erheben, wie groß der Bedarf an dem auszuweitenden Förderangebot ist und wie viele Schüler*innen von einem solchen Angebot profitieren würden. Dazu erfolgte eine Abfrage an den Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I in Münster. Die Bedarfsabfrage ergab ein großes Interesse der Schulen an dem Förderangebot. Die folgende T abellefasst die Ergebnisse der Bedarfsabfrage zusammen. Schulen mit Bedarf an LW Anzahl Schüler*innen mit Förderbedarf Grundschulen 44 788 Schulen der Sek I 23 798 Gesamt 67 1586 Anmerkung. Nicht enthalten ist die Rückmeldung solcher Förderschulen, für die das LW-Konzept aufgrund ihrer Ausrichtung nicht passend ist (beispielsweise Förderschwerpunkt Lernen). 1 Vgl. hierzu die Niederschrift vom 20.01.2022 zur Ratssitzung vom 10.11.2021, S.23f 2 Schulte-Körne, G., & Galuschka, K. (2019). Lese-/Rechtschreibstörung (LRS) (1. Aufl., Band 26). Göttingen: Hogrefe 3 AWMF (2018). Leitlinie: Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung. Abrufbar unter: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/028-046.html 4 Amt für Schule und Weiterbildung (2019). Schulstatistik 2019/ 2020. Stadt Münster. - 4 - V/0195/2022 Neben der Bedarfsabfrage an den Schulen fand ein Interessenbekundungsverfahren, eine sog. Markterkundung, statt, um zu ermitteln, wie viele Förderkräfte für die Umsetzung der Förderung zur Verfügung stehen würden. Dazu wurde auf unterschiedlichen Plattformen dazu aufgerufen, sich für eine Zusammenarbeit zu bewerben. Förderkräfte, die in den Lernwerkstätten tätig sein möchten, müssen eine pädagogisch/psychologische Ausbildung und/oder angemessenes, fachliches Wissen nachweisen können, beispielsweise durch eine Zertifikats-Weiterbildung im Bereich LRS-/ Dyskalkulietherapie. Das Verfahren ergab ein Interesse von 21 Personen, von denen - nach erster Durchsicht der eingereichten Unterlagen - voraussichtlich 20 für den Einsatz in Lernwerkstätten in Frage kämen. Zusätzlich zu diesem Verfahren wurden explizit freie Träger des offenen Ganztags angeschrieben, um möglicherweise bereits in Schule tätige, für Förderung qualifizierte Fachkräfte zu erreichen. Im Rahmen dieses Verfahrens kam es zu keiner Interessensbekundung. Somit wurde im weiteren Verlauf angenommen, dass zur Umsetzung des Konzepts 20 Förderkräfte zur Verfügung stehen würden. Einen weiteren Aspekt der Recherchearbeit stellte die Ermittlung der marktüblichen Konditionen (Entgelte) für Förderung im Bereich LRS und Rechenschwäche dar. Die Befragung von niedergelassenen Lerntherapeut*innen und Lerntherapieinstituten ergab Preise zwischen 25 und 27€ pro Einheit Gruppenförderung (45 Minuten). Um das Lernwerkstatt-Angebot marktüblichen Konditionen anzupassen, wird somit ein Entgelt von 25€ pro Fördereinheit im Gruppensetting festgelegt. Zusammenfassend deckte die Recherchearbeit ein Ungleichgewicht zwischen dem gemeldeten Bedarf/Interesse der Schulen und den zur Verfügung stehenden (personellen und finanziellen) Ressourcen auf. Aus diesen Gründen wird folgendes Neukonzept vorgeschlagen: 3. Neukonzept „Lernwerkstatt in Schule“ a. Fokussierung der Grundschulen mit der Möglichkeit eines sukzessiven Ausbaus des Angebots an weiterführenden Schulen Eine frühzeitige Erkennung und Intervention ist von großer Bedeutung bei der Vermeidung von schweren Verläufen einer LRS oder Rechenschwäche. Bereits in der Kindertagesbetreuung und vor allem in der Schuleingangsphase können Hinweise auf eine bestehende oder sich manifestierende LRS oder Rechenschwäche beobachtet werden. Bei Kindern mit LRS werden häufig sehr früh Defizite in der phonologischen Bewusstheit sichtbar, beispielsweise durch Unsicherheiten beim Mitklatschen und Einprägen von Reimen oder Liedern. Bei Kindern mit Rechenschwäche zeigen sich bereits im Vorschulalter Auffälligkeiten beispielsweise beim freien Zählen oder Abzählen von Objekten oder der Benennung von Zahlen. Trotz des frühen Sichtbarwerdens dieser Schwierigkeiten kommt es häufig vor, dass gezielte Förderung erst dann stattfindet, wenn sich die Defizite schon stark manifestiert haben und Schüler*innen zahlreiche Misserfolgserlebnisse in Bezug auf das Lesen, Schreiben oder Rechnen erfahren haben. In solchen Fällen ist die Wirksamkeit eines Förderangebots stark erschwert. Wissenschaftliche Studien betonen die Wichtigkeit eines frühzeitigen Förderprogramms mit präventiv/kurativem Ansatz. Daher – und mit Blick auf die begrenzten Ressourcen – schlägt die Verwaltung vor, dass sich die Schulpsychologische Beratungsstelle bei der Ausweitung des Angebots „Lernwerkstatt in Schule“ zunächst auf die Ausstattung der Grundschulen konzentriert. Auf diese Weise kann der Frühförderansatz verfolgt werden und langfristig können schwere Verläufe einer LRS oder Rechenschwäche und die Intensität der Schwierigkeiten im Übergang in die Sekundarstufe I verringert werden. Kalkulationen zufolge sollte dieses Vorgehen mit den zur Verfügung stehenden Förderkräften umsetzbar sein. Bei der Berechnung wurde davon ausgegangen, dass Förderkräfte im Schnitt 7,5 Wochenstunden leisten könnten. Die Möglichkeit, das Angebot zu einem späteren Zeitpunkt sukzessive auszubauen und dabei die weiterführenden Schulen zu versorgen, bleibt grundsätzlich bestehen. Voraussetzung hierfür sind ausreichende personelle Ressourcen (Förderkräfte sowie Fachkräfte in der Schulpsychologischen Beratungsstelle). Siehe hierzu Punkt 3e. - 5 - V/0195/2022 Darüber hinaus sollen die derzeitigen Förderraumlichkeiten am Begegnungszentrum an der Meerwiese und in der Schulpsychologischen Beratungsstelle zukünftig als Pool-Lernwerkstätten genutzt werden, für Grundschüler*innen, deren Schule und Nachbarschulen keine eigene Lernwerkstatt vorhalten. b. Zielgruppe Das Angebot „Lernwerkstatt in Schule“ soll allen Schüler*innen zur Verfügung stehen, die anhaltende, besondere Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben oder Rechnen haben. Zur Erkennung der Schüler*innen mit Förderbedarf werden gängige, standardisierte testpsychologische Verfahren eingesetzt. Stattfinden soll die Förderung in Gruppen mit (maximal) 4 Kindern. Anders als bisher wird zukünftig auch die Förderung im Bereich Rechenschwäche im Gruppensetting stattfinden müssen, da durch die begrenzte Zahl an Förderkräften ein Einzelsetting zur Folge hätte, dass deutlich weniger Schüler*innen ein Lernwerkstatt-Angebot in Anspruch nehmen könnten. Eine weiterhin hohe Qualität des Förderangebots wird durch Maßnahmen der Qualitätssicherung (u.a. Erstellen von Förderverlaufsplänen) gewährleistet. Schüler*innen aus Familien mit finanziellem Bedarf sollen das Angebot im Rahmen des Leistungsspektrums des Bildungs- und T eilhabepakets des Bundes ohne eigene finanzielle Beteiligung in Anspruch nehmen können. Familien, die finanziellen Bedarf haben, aber keine BuT- Berechtigung vorweisen können, werden durch die Schulpsychologische Beratungsstelle zu Möglichkeiten der Finanzierung beraten. Recherchearbeiten haben jedoch ergeben, dass das Bildungs- und T eilhabepaket bereits einen großen Personenkreis mit finanziellem Bedarf abdeckt. Auch Schwellenhaushalte, die zu Geringverdienenden gehören, aber knapp über der Anspruchsgrenze liegen, können außerordentliche Aufbringungen, beispielsweise Kosten für das Lernwerkstatt-Angebot, erstattet bekommen. Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche, die zudem Anspruch haben auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, das Lernwerkstatt-Angebot nutzen (über Fachdienst Eingliederungshilfe, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien). Ziel ist es, zu gewährleisten, dass das Lernwerkstatt-Angebot von benachteiligten Familien entgeltfrei in Anspruch genommen werden kann. Alle anderen Schülerinnen und Schüler können das Angebot zu marktüblichen Konditionen wahrnehmen. Hierzu hat die Recherchearbeit einen Richtwert von 25€ pro Einheit in einer 4er-Gruppenförderung ergeben. Davon ausgehend, dass im Schuljahr 40 Fördereinheiten stattfinden können, ist mit einem zu zahlenden Jahresentgelt von 1000€ zu rechnen. Bei der Einrichtung des Angebots wird sichergestellt, dass auch Familien mit Migrationsvorgeschichte mithilfe geeigneter Maßnahmen (u.a. mehrsprachige Angebote) informiert werden. Hier wird auch die Schulsozialarbeit der jeweiligen Schule miteinbezogen. c. Unterstützung und Beratung durch die Schulpsychologische Beratungsstelle Die Schulpsychologische Beratungsstelle (SPB) unterstützt Schulen bei der Installation des Lernwerkstatt-Angebots und berät Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte, Schüler*innen sowie Lernförderkräfte fortlaufend während des Förderprozesses. Die folgende T abellefasst zukünftige Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten zusammen. lfd. Nr. Bezeichnung Prozessschritt inhaltliche Informationen, ggf. erforderliche Daten Zuständigkeit 1 Errichtung des Angebots Lernwerkstatt in Schule Vermittlung des Konzepts der Lernwerkstatt an interessierte Schulen, Vermittlung der Informationen an interessierte Eltern (z.B. Elternabend), Benennung einer festen Ansprechperson, Ausstattung eines geeigneten Raumes für die Förderung SPB, Schulen 2 Akquise der Lernförderkräfte Im Rahmen eines Vergabeverfahrens erfolgt die Vorstellung des Konzepts der Lernwerkstatt, Aufklärung über Setting SPB - 6 - V/0195/2022 lfd. Nr. Bezeichnung Prozessschritt inhaltliche Informationen, ggf. erforderliche Daten Zuständigkeit und Rahmenbedingungen der Förderung, Sichtung der Qualifikation angehender Förderkräfte 3 Bedarfsfeststellung Lernförderung LRS/Rechenschwäche (Fach-)Lehrkraft stellt fest, ob Förderbedarf aufgrund von LRS oder Rechenschwäche vorliegt, ggf. bietet 40.3 entsprechende testpsychologische Diagnostik an (durch schulzuständige*n Schulpsycholog*in) (Fach-)Lehrkraft und/oder Schulsozialarbeit stellt prüft ob eine BuT- Berechtigung vorliegt, (Fach-)Lehrkraft, SPB 4 Verwaltungsorganisatorische Vorgänge Abschließen eines Vertrags für die LW in Schule mit den Erziehungsberechtigten SPB 5 Matching (Schüler*in – Lernförderkraft) Übernahme des Matchings: Finden einer passenden Lernförderkraft und Lerngruppe für Schüler*in mit Förderbedarf in der LW in Schule, Koordination der unter 3.i genannten Pool-Lernwerkstatt für Schulen mit geringerem Bedarf SPB 6 Förderverlaufsdokumentation Förderberichte sollten einmal im Schuljahr von der Lernförderkraft erstellt werden und der Fachlehrkraft sowie der SPB zur Verfügung gestellt werden, um die Wirksamkeit der Förderung abzubilden und ggf. Förderschwerpunkte anzupassen. Lernförderkraft, (Fach-)Lehrkraft, SPB 7 Fort- und Weiterbildung Beratungs- und regelmäßige Fortbildungsangebote für Lehr- und Lernförderkräfte zum Umgang mit LRS/Rechenschwäche SPB d. Personelle und finanzielle Auswirkungen Bei der Berechnung des personellen Mehrbedarfes wird von 591 zu betreuenden Schüler*innen5 sowie von 20 Förderkräften ausgegangen. Zur Abwicklung des deutlich erhöhten Bedarfs der Schüler*innen, die zukünftig die Lernwerkstatt besuchen können und aufgrund der zu akquirierenden und zu betreuenden Förderkräfte, benötigt die Schulpsychologische Beratungsstelle im Bereich der Koordination und Abrechnung eine zusätzliche Stelle mit der Besoldungsgruppe A 10 im Umfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Der Mehrbedarf für die buchhalterischen Aufgaben in der Rechnungsstelle kann an anderer Stelle im Bestand aufgefangen werden. Die Umsetzung der Neukonzeptionierung soll zum Schuljahr 2022/2023 starten, so dass auch der personelle Mehrbedarf zum 01.08.2022 dauerhaft vorhanden ist. e. Umsetzung und Perspektive Die Umsetzung des Neukonzepts erfordert ein hohes Maß an Koordination und Organisation, sodass eine sukzessive Umsetzung des Neukonzepts erfolgen wird. Die Grundschulen, die Bedarf an einer schuleigenen Lernwerkstatt angemeldet haben, sollen sukzessive entsprechend ausgestattet und mit Förderkräften versorgt werden. Zunächst soll das Förderangebot an den Grundschulen, die bereits eine eigene Lernwerkstatt haben (aus dem bisherigen LW-Modell), gesichert werden. 5 Ausgehend von einer Auslastung von 75% (basierend auf 788 gemeldeten Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf in der Primarstufe) - 7 - V/0195/2022 Im nächsten Schritt sollen solche Grundschulen in der Einrichtung einer Lernwerkstatt unterstützt werden, die eine besonders hohe Zahl betroffener Schüler*innen gemeldet haben bzw. einen hohen Bedarf nachweisen können. Darauffolgend sollen alle weiteren Grundschulen, die Bedarf angemeldet haben, das Förderangebot vorhalten können bzw. bei der Installation unterstützt werden. Im Laufe dieser Umsetzung soll des Weiteren geprüft werden, ob eine Öffnung des Angebots für Schulen des Sekundarbereichs erfolgen kann. Voraussetzung hierfür sind personelle Ressourcen (Förderkräfte und Fachkräfte der Schulpsychologischen Beratungsstelle). Zur Förderkräfteakquise wird unter anderem eine verstärkte Kooperationsmöglichkeit mit den Fachkräften des Offenen Ganztags sondiert. Es ist geplant, im 2. Schulhalbjahr 2022/23 über die Fortschritte bei der Umsetzung des Neukonzepts zu berichten und das Angebot im Sinne einer fortlaufenden konzeptionellen Weiterentwicklung zu evaluieren und ggf. entsprechend anzupassen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1
Anlage A
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Anlage A zur V/0195/2022 Kurzüberblick Das Lernwerkstatt-Angebot der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster soll ausgebaut werden. Zunächst soll das Angebot an Grundschulen vorgehalten werden. Ein sukzessiver Ausbau des Angebots an Schulen der Sekundarstufe I wird angestrebt. Das Angebot soll allen Grundschüler*innen mit LRS oder Rechenschwäche zur Verfügung stehen. Familien mit finanziellem Bedarf sollen das Angebot entgeltfrei in Anspruch nehmen können. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dem in dieser Vorlage vorgeschlagenen Konzept werden folgende Ziele verfolgt: Flächendeckende Ausweitung eines schulnahen Angebots zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche. Sicherung eines qualifizierten und niedrigschwelligen Förderangebots für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien. Somit werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungsstandorte in Europa Wir werden Münster zu einer Stadt mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln Finanzierung Produktgruppe: 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Anlage 1 Kostenkalkulation
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Anlage 1 zur Vorlage V/0195/2022 Kosten und Erträge Anzahl SuS lt. Bedarfsabfrage Anzahl Schulen lt. Bedarfsabfrage Auslastungsvariante % 75 → Anzahl SuS 591 1. Honorarkosten € 213.760 Kinder je FG 4 Anzahl Honorarkräfte 20 geschätzt, Voraussetzung pro FK 7,5Std./Woche → Anzahl FG 148 berechnet mit 1 FE/Wo bei 40 Wo/Jahr - 52 Wo ./. 12 Wo Ferien → Anzahl FE pro Jahr 5.910 1 FE pro Woche bei 40 Wochen pro Jahr Honorare Förderheit € 189.120 Honorare Förderbericht € 11.820 berechnet mit 1 FB/Jahr und Kind zu 20,00 €/FB Erstattung Verbrauchsmaterial € 11.820 berechnet mit 2,00 €/FE Sachaufwandspauschale Berufshaftpflicht € 1.000 berechnet mit 50,00 €/Jahr und FK 2. Sachausstattung Schulen € 11.000 berechnet mit 1.000,00 € je Schule nach Musterausstattung bei 4-jähriger Nutzungsdauer 3. Personalkosten € 196.812 Abt. 40.3 € 161.883 FSt. 40.21 € 34.929 VZÄ gesamt 2,61 4. Sachkosten Büroarbeitsplatz € 25.317 lt. KGSt-Bericht 07/2021: 9.700,00 € p. VZÄ 5. Gemeinkosten 39.364 lt. KGSt-Bericht 07/2021 je 10% der PeKo Verwaltungs-Overhead € 19.682 Amts-Overhead € 19.682 Kosten gesamt (Schätzung) € 486.253 Förderkosten je SuS pro Jahr (Teilkostenfinanzierung) € 380 aus Position 1+2 Förderkosten Kosten je SuS / FE (Teilkostenfinanzierung) € 9,51 aus Position 1+2 Gesamtkosten je SuS pro Jahr (Vollkostenfinanzierung) € 823 Entspricht dem nötigen Jahresentgelt, ab dem wir kostendeckend arbeiten. Gesamtkosten je SuS / FE (Vollkostenfinanzierung) € 20,57 Entspricht dem nötigen Entgelt pro FE ab dem wir kostendeckend arbeiten. 1. Erstattung SGB II (BuT) € 112.000 2. Erstattung § 35a SGB VIII € 25.000 3. Entgelte Eltern € 453.000 Ertrag gesamt (Schätzung) € 590.000 103.747 Berücksichtigung der marktüblichen Preise von 25 €/FE 44 Ergebnis (Schätzung) Kosten (Schätzung) Erträge (Schätzung) Kosten je SuS Bemerkungnur Grundschulen 788 Szenario
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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- An der Meerwiese
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Details
- Aktenzeichen
- V/0195/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.04.2022
- Erstellt
- 11.03.2022 09:49