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V/0195/2022

Konzeptionelle Neuausrichtung der Lernwerkstätten der Schulpsychologischen Beratungsstelle

Vorlagen 05.04.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.05.2022, TOP 24.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Anlage 1 Kostenkalkulation

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Ansehen

Beschlussvorlage

19681 Zeichen

V/0195/2022
V/0195/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Konzeptionelle Neuausrichtung der Lernwerkstätten der Schulpsychologischen Beratungsstelle
Beratungsfolge
04.05.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
05.05.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Vorberatung
10.05.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
11.05.2022 Integrationsrat Vorberatung
12.05.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
17.05.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
18.05.2022 Hauptausschuss Vorberatung
18.05.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Rat beschließt eine konzeptionelle Neuausrichtung der Lernwerkstatt der
Schulpsychologischen Beratungsstelle mit folgenden zentralen Veränderungen ab dem
Schuljahr 2022/23:
1. Alle Grundschulen, die Bedarf angemeldet haben, sollen das Angebot „Lernwerksatt
in Schule“ vorhalten können. Eine spätere sukzessive Ausweitung des Angebots
unter Berücksichtigung der weiterführenden Schulen wird angestrebt.
2. Das Angebot richtet sich an Schüler*innen mit festgestellter Lese-Rechtschreib- und
Rechenschwäche. Familien mit finanziellem Bedarf können das Angebot als Leistung
des Bildungs- und T eilhabepaketsohne eigene finanzielle Beteiligung in Anspruch
nehmen. Die Entgelte für das Angebot orientieren sich an marktüblichen Konditionen.
3. Die Schulpsychologische Beratungsstelle unterstützt und berät die Schulen bei der
Installation des Lernwerkstatt-Angebots, bei der Zuordnung von Schüler*innen zu
diesem Angebot sowie bei der Diagnostik und der Beratung. Sowohl bei der
Prävention als auch bei der kompensatorischen Unterstützung von Schüler*innen mit
LRS und/oder Rechenschwäche wird die enge Kooperation und die Vernetzung von
Lehrkräften der Schule und Fachkräften der Lernwerkstätten sichergestellt.
Amt für Schule und
Weiterbildung
28.04.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Bisek
T elefon:492-2836
Bisek@stadt-muenster.de

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V/0195/2022
4. Bei der Einrichtung des Angebots wird sichergestellt, dass auch Familien mit
Migrationsvorgeschichte mithilfe geeigneter Maßnahmen (u.a. mehrsprachige
Angebote) informiert werden.
5. Für die Abwicklung der koordinatorischen und Verwaltungstätigkeiten wird zum
01.08.2022 eine 0,5 Stelle Besoldungsgruppe A 10 im Stellenplan überplanmäßig
eingerichtet und zur Verstetigung im Stellenplanverfahren 2023 vorgesehen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0302 Zentrale Leistungen für am
Schulleben Beteiligte
Zeile 05 Privatrechtliche
Leistungsentgelte
2022
2023ff
188.750*
453.000
06 Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
2022
2023ff
57.080*
137.000
11 Personalaufwendungen 2022
2023ff
98.410*
236.180
inkl. Overhead
13 Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen
2022
2023ff
15.130*
36.320
Schulausstattun
g und
Büroarbeitsplatz
16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2022
2023ff
89.070*
213.760
Honorarkosten
Saldo 2022
2023ff
43.220*
103.740
* Die Werte für das Jahr 2022 stellen die anteilige Kalkulation für den Zeitraum 08-12/2022 nach dem neuen Konzept der
Lernwerkstatt dar (Jahreskalkulation / 12 Monate * 5 Monate).
Eine detaillierte Kalkulation kann der Anlage 1 entnommen werden.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 nur zum T eilbei
der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Mehrbedarfe in 2022 gegenüber der bisherigen
Veranschlagung sind in der o.g. Produktgruppe im Wege der flexiblen Haushaltsführung
aufzufangen. Für die Folgejahre erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung eine Anpassung
der Ansätze der Jahre 2023 ff.
Begründung:

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V/0195/2022
Aus dem Ratsbeschluss zur Ergänzungsvorlage V0716/2021/11 folgte der Auftrag an die Verwaltung,
das Angebot „Lernwerkstatt in Schule“ auszuweiten und ein Verfahren zu entwickeln, nach dem
grundsätzlich alle Schüler*innen mit Förderbedarf im Lesen, Schreiben oder Rechnen Zugang zu
einer schulnahen Förderung im Bereich Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) und Rechenschwäche
erhalten sollen. Dies zog zahlreiche Recherchearbeiten nach sich, deren Ergebnisse die Richtung des
Neukonzepts stark mitbestimmten.
Zum einen wurde ein sehr hohes Interesse an einem solchen Förderangebot von den Schulen in
Münster zurückgemeldet, zum anderen wurde ein Mangel an geeigneten Förderkräften aufgedeckt.
Dieses Missverhältnis zog einige Einschränkungen bei der geplanten Ausweitung des Angebots nach
sich.
Dennoch kann bei entsprechendem Beschluss ab dem Schuljahr 2022/23 das Förderangebot an
zahlreichen Schulen in Münster installiert werden und die Förderung vieler Schüler*innen mit LRS und
Rechenschwäche gesichert werden.
1. Bedeutung von gezielter Förderung bei Lese-Rechtschreib- und Rechenschwäche
Seit 1992 werden in den Lernwerkstätten der Schulpsychologischen Beratungsstelle Schüler*innen
mit festgestellter Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder Rechenschwäche gefördert. Eine LRS
oder Rechenschwäche bezeichnet anhaltende Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und
Rechtschreibens oder Rechnens. Die Prävalenzen liegen im Bereich LRS je nach Studie zwischen 2
und 9%2, im Bereich Rechenschwäche zwischen 2 und 8%3 der jeweiligen Vergleichsgruppe.
Übertragen auf die in der Schulstatistik des Amtes für Schule und Weiterbildung4 genannten ca.
31.000 Schüler*innen an allgemeinbildenden Schulen in Münster, kann davon ausgegangen werden,
dass zwischen 620 und 5300 Schüler*innen einer besonderen Förderung im Lesen, Schreiben oder
Rechnen bedürfen. Im Rahmen einer Bedarfsabfrage an Schulen wurden 1586 Schüler*innen mit
Förderbedarf aufgrund von LRS/ Rechenschwäche von den Schulen gemeldet. Dies deckt sich mit
der angenommenen Auftretenshäufigkeit.
Anhaltende Misserfolge im Lesen, Schreiben oder Rechnen können zu stabilen, negativen
Lernstrukturen führen und eine negative psychische Entwicklung der Schüler*innen begünstigen. Um
schwere Verläufe einer LRS oder Rechenschwäche zu verhindern, ist eine frühzeitige,
symptomorientierte Förderung daher unabdingbar.
Das Angebot „Lernwerkstatt in Schule“ soll verstärkt dazu beitragen, Schüler*innen mit gravierenden
Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben oder Rechnen gezielt zu fördern und umfassende Folgen dieser
T eilleistungsstörungenzu verhindern.
2. Ergebnisse der Recherchearbeiten
Im Rahmen der Neukonzeptionierung war es unerlässlich, Recherchearbeiten voranzustellen, um zu
erheben, wie groß der Bedarf an dem auszuweitenden Förderangebot ist und wie viele Schüler*innen
von einem solchen Angebot profitieren würden. Dazu erfolgte eine Abfrage an den Grundschulen und
Schulen der Sekundarstufe I in Münster. Die Bedarfsabfrage ergab ein großes Interesse der Schulen
an dem Förderangebot.
Die folgende T abellefasst die Ergebnisse der Bedarfsabfrage zusammen.
Schulen mit Bedarf an LW Anzahl Schüler*innen mit
Förderbedarf
Grundschulen 44 788
Schulen der Sek I 23 798
Gesamt 67 1586
Anmerkung. Nicht enthalten ist die Rückmeldung solcher Förderschulen, für die das LW-Konzept aufgrund ihrer Ausrichtung
nicht passend ist (beispielsweise Förderschwerpunkt Lernen).
1 Vgl. hierzu die Niederschrift vom 20.01.2022 zur Ratssitzung vom 10.11.2021, S.23f
2 Schulte-Körne, G., & Galuschka, K. (2019). Lese-/Rechtschreibstörung (LRS) (1. Aufl., Band 26). Göttingen: Hogrefe
3 AWMF (2018). Leitlinie: Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung. Abrufbar unter:
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/028-046.html
4 Amt für Schule und Weiterbildung (2019). Schulstatistik 2019/ 2020. Stadt Münster.

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V/0195/2022
Neben der Bedarfsabfrage an den Schulen fand ein Interessenbekundungsverfahren, eine sog.
Markterkundung, statt, um zu ermitteln, wie viele Förderkräfte für die Umsetzung der Förderung zur
Verfügung stehen würden. Dazu wurde auf unterschiedlichen Plattformen dazu aufgerufen, sich für
eine Zusammenarbeit zu bewerben. Förderkräfte, die in den Lernwerkstätten tätig sein möchten,
müssen eine pädagogisch/psychologische Ausbildung und/oder angemessenes, fachliches Wissen
nachweisen können, beispielsweise durch eine Zertifikats-Weiterbildung im Bereich LRS-/
Dyskalkulietherapie.
Das Verfahren ergab ein Interesse von 21 Personen, von denen - nach erster Durchsicht der
eingereichten Unterlagen - voraussichtlich 20 für den Einsatz in Lernwerkstätten in Frage kämen.
Zusätzlich zu diesem Verfahren wurden explizit freie Träger des offenen Ganztags angeschrieben, um
möglicherweise bereits in Schule tätige, für Förderung qualifizierte Fachkräfte zu erreichen. Im
Rahmen dieses Verfahrens kam es zu keiner Interessensbekundung. Somit wurde im weiteren
Verlauf angenommen, dass zur Umsetzung des Konzepts 20 Förderkräfte zur Verfügung stehen
würden.
Einen weiteren Aspekt der Recherchearbeit stellte die Ermittlung der marktüblichen Konditionen
(Entgelte) für Förderung im Bereich LRS und Rechenschwäche dar. Die Befragung von
niedergelassenen Lerntherapeut*innen und Lerntherapieinstituten ergab Preise zwischen 25 und 27€
pro Einheit Gruppenförderung (45 Minuten). Um das Lernwerkstatt-Angebot marktüblichen
Konditionen anzupassen, wird somit ein Entgelt von 25€ pro Fördereinheit im Gruppensetting
festgelegt.
Zusammenfassend deckte die Recherchearbeit ein Ungleichgewicht zwischen dem gemeldeten
Bedarf/Interesse der Schulen und den zur Verfügung stehenden (personellen und finanziellen)
Ressourcen auf. Aus diesen Gründen wird folgendes Neukonzept vorgeschlagen:
3. Neukonzept „Lernwerkstatt in Schule“
a. Fokussierung der Grundschulen mit der Möglichkeit eines sukzessiven Ausbaus des
Angebots an weiterführenden Schulen
Eine frühzeitige Erkennung und Intervention ist von großer Bedeutung bei der Vermeidung von
schweren Verläufen einer LRS oder Rechenschwäche. Bereits in der Kindertagesbetreuung und vor
allem in der Schuleingangsphase können Hinweise auf eine bestehende oder sich manifestierende
LRS oder Rechenschwäche beobachtet werden. Bei Kindern mit LRS werden häufig sehr früh Defizite
in der phonologischen Bewusstheit sichtbar, beispielsweise durch Unsicherheiten beim Mitklatschen
und Einprägen von Reimen oder Liedern. Bei Kindern mit Rechenschwäche zeigen sich bereits im
Vorschulalter Auffälligkeiten beispielsweise beim freien Zählen oder Abzählen von Objekten oder der
Benennung von Zahlen. Trotz des frühen Sichtbarwerdens dieser Schwierigkeiten kommt es häufig
vor, dass gezielte Förderung erst dann stattfindet, wenn sich die Defizite schon stark manifestiert
haben und Schüler*innen zahlreiche Misserfolgserlebnisse in Bezug auf das Lesen, Schreiben oder
Rechnen erfahren haben. In solchen Fällen ist die Wirksamkeit eines Förderangebots stark erschwert.
Wissenschaftliche Studien betonen die Wichtigkeit eines frühzeitigen Förderprogramms mit
präventiv/kurativem Ansatz.
Daher – und mit Blick auf die begrenzten Ressourcen – schlägt die Verwaltung vor, dass sich die
Schulpsychologische Beratungsstelle bei der Ausweitung des Angebots „Lernwerkstatt in Schule“
zunächst auf die Ausstattung der Grundschulen konzentriert. Auf diese Weise kann der
Frühförderansatz verfolgt werden und langfristig können schwere Verläufe einer LRS oder
Rechenschwäche und die Intensität der Schwierigkeiten im Übergang in die Sekundarstufe I
verringert werden. Kalkulationen zufolge sollte dieses Vorgehen mit den zur Verfügung stehenden
Förderkräften umsetzbar sein. Bei der Berechnung wurde davon ausgegangen, dass Förderkräfte im
Schnitt 7,5 Wochenstunden leisten könnten.
Die Möglichkeit, das Angebot zu einem späteren Zeitpunkt sukzessive auszubauen und dabei die
weiterführenden Schulen zu versorgen, bleibt grundsätzlich bestehen. Voraussetzung hierfür sind
ausreichende personelle Ressourcen (Förderkräfte sowie Fachkräfte in der Schulpsychologischen
Beratungsstelle). Siehe hierzu Punkt 3e.

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V/0195/2022
Darüber hinaus sollen die derzeitigen Förderraumlichkeiten am Begegnungszentrum an der
Meerwiese und in der Schulpsychologischen Beratungsstelle zukünftig als Pool-Lernwerkstätten
genutzt werden, für Grundschüler*innen, deren Schule und Nachbarschulen keine eigene
Lernwerkstatt vorhalten.
b. Zielgruppe
Das Angebot „Lernwerkstatt in Schule“ soll allen Schüler*innen zur Verfügung stehen, die anhaltende,
besondere Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben oder Rechnen haben. Zur Erkennung der
Schüler*innen mit Förderbedarf werden gängige, standardisierte testpsychologische Verfahren
eingesetzt. Stattfinden soll die Förderung in Gruppen mit (maximal) 4 Kindern. Anders als bisher wird
zukünftig auch die Förderung im Bereich Rechenschwäche im Gruppensetting stattfinden müssen, da
durch die begrenzte Zahl an Förderkräften ein Einzelsetting zur Folge hätte, dass deutlich weniger
Schüler*innen ein Lernwerkstatt-Angebot in Anspruch nehmen könnten. Eine weiterhin hohe Qualität
des Förderangebots wird durch Maßnahmen der Qualitätssicherung (u.a. Erstellen von
Förderverlaufsplänen) gewährleistet.
Schüler*innen aus Familien mit finanziellem Bedarf sollen das Angebot im Rahmen des
Leistungsspektrums des Bildungs- und T eilhabepakets des Bundes ohne eigene finanzielle
Beteiligung in Anspruch nehmen können. Familien, die finanziellen Bedarf haben, aber keine BuT-
Berechtigung vorweisen können, werden durch die Schulpsychologische Beratungsstelle zu
Möglichkeiten der Finanzierung beraten. Recherchearbeiten haben jedoch ergeben, dass das
Bildungs- und T eilhabepaket bereits einen großen Personenkreis mit finanziellem Bedarf abdeckt.
Auch Schwellenhaushalte, die zu Geringverdienenden gehören, aber knapp über der
Anspruchsgrenze liegen, können außerordentliche Aufbringungen, beispielsweise Kosten für das
Lernwerkstatt-Angebot, erstattet bekommen. Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler mit
Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche, die zudem Anspruch haben auf Eingliederungshilfe nach
§ 35a SGB VIII, das Lernwerkstatt-Angebot nutzen (über Fachdienst Eingliederungshilfe, Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien).
Ziel ist es, zu gewährleisten, dass das Lernwerkstatt-Angebot von benachteiligten Familien
entgeltfrei in Anspruch genommen werden kann. Alle anderen Schülerinnen und Schüler können
das Angebot zu marktüblichen Konditionen wahrnehmen. Hierzu hat die Recherchearbeit einen
Richtwert von 25€ pro Einheit in einer 4er-Gruppenförderung ergeben. Davon ausgehend, dass im
Schuljahr 40 Fördereinheiten stattfinden können, ist mit einem zu zahlenden Jahresentgelt von
1000€ zu rechnen.
Bei der Einrichtung des Angebots wird sichergestellt, dass auch Familien mit
Migrationsvorgeschichte mithilfe geeigneter Maßnahmen (u.a. mehrsprachige Angebote) informiert
werden. Hier wird auch die Schulsozialarbeit der jeweiligen Schule miteinbezogen.
c. Unterstützung und Beratung durch die Schulpsychologische Beratungsstelle
Die Schulpsychologische Beratungsstelle (SPB) unterstützt Schulen bei der Installation des
Lernwerkstatt-Angebots und berät Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte, Schüler*innen sowie
Lernförderkräfte fortlaufend während des Förderprozesses.
Die folgende T abellefasst zukünftige Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten zusammen.
lfd.
Nr.
Bezeichnung
Prozessschritt
inhaltliche Informationen, ggf.
erforderliche Daten Zuständigkeit
1 Errichtung des Angebots
Lernwerkstatt in Schule
Vermittlung des Konzepts der
Lernwerkstatt an interessierte Schulen,
Vermittlung der Informationen an
interessierte Eltern (z.B. Elternabend),
Benennung einer festen Ansprechperson,
Ausstattung eines geeigneten Raumes
für die Förderung
SPB,
Schulen
2 Akquise der Lernförderkräfte
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens
erfolgt die Vorstellung des Konzepts der
Lernwerkstatt, Aufklärung über Setting
SPB

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V/0195/2022
lfd.
Nr.
Bezeichnung
Prozessschritt
inhaltliche Informationen, ggf.
erforderliche Daten Zuständigkeit
und Rahmenbedingungen der Förderung,
Sichtung der Qualifikation angehender
Förderkräfte
3
Bedarfsfeststellung
Lernförderung
LRS/Rechenschwäche
(Fach-)Lehrkraft stellt fest, ob
Förderbedarf aufgrund von LRS oder
Rechenschwäche vorliegt,
ggf. bietet 40.3 entsprechende
testpsychologische Diagnostik an (durch
schulzuständige*n Schulpsycholog*in)
(Fach-)Lehrkraft und/oder
Schulsozialarbeit stellt prüft ob eine BuT-
Berechtigung vorliegt,
(Fach-)Lehrkraft,
SPB
4 Verwaltungsorganisatorische
Vorgänge
Abschließen eines Vertrags für die LW in
Schule mit den Erziehungsberechtigten
SPB
5 Matching (Schüler*in –
Lernförderkraft)
Übernahme des Matchings: Finden einer
passenden Lernförderkraft und
Lerngruppe für Schüler*in mit
Förderbedarf in der LW in Schule,
Koordination der unter 3.i genannten
Pool-Lernwerkstatt für Schulen mit
geringerem Bedarf
SPB
6 Förderverlaufsdokumentation
Förderberichte sollten einmal im
Schuljahr von der Lernförderkraft erstellt
werden und der Fachlehrkraft sowie der
SPB zur Verfügung gestellt werden, um
die Wirksamkeit der Förderung
abzubilden und ggf. Förderschwerpunkte
anzupassen.
Lernförderkraft,
(Fach-)Lehrkraft, SPB
7 Fort- und Weiterbildung
Beratungs- und regelmäßige
Fortbildungsangebote für Lehr- und
Lernförderkräfte zum Umgang mit
LRS/Rechenschwäche
SPB
d. Personelle und finanzielle Auswirkungen
Bei der Berechnung des personellen Mehrbedarfes wird von 591 zu betreuenden Schüler*innen5
sowie von 20 Förderkräften ausgegangen. Zur Abwicklung des deutlich erhöhten Bedarfs der
Schüler*innen, die zukünftig die Lernwerkstatt besuchen können und aufgrund der zu akquirierenden
und zu betreuenden Förderkräfte, benötigt die Schulpsychologische Beratungsstelle im Bereich der
Koordination und Abrechnung eine zusätzliche Stelle mit der Besoldungsgruppe A 10 im Umfang von
0,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Der Mehrbedarf für die buchhalterischen Aufgaben in der
Rechnungsstelle kann an anderer Stelle im Bestand aufgefangen werden. Die Umsetzung der
Neukonzeptionierung soll zum Schuljahr 2022/2023 starten, so dass auch der personelle Mehrbedarf
zum 01.08.2022 dauerhaft vorhanden ist.
e. Umsetzung und Perspektive
Die Umsetzung des Neukonzepts erfordert ein hohes Maß an Koordination und Organisation, sodass
eine sukzessive Umsetzung des Neukonzepts erfolgen wird. Die Grundschulen, die Bedarf an einer
schuleigenen Lernwerkstatt angemeldet haben, sollen sukzessive entsprechend ausgestattet und mit
Förderkräften versorgt werden.
Zunächst soll das Förderangebot an den Grundschulen, die bereits eine eigene Lernwerkstatt haben
(aus dem bisherigen LW-Modell), gesichert werden.
5 Ausgehend von einer Auslastung von 75% (basierend auf 788 gemeldeten Schülerinnen und Schülern mit
Förderbedarf in der Primarstufe)

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V/0195/2022
Im nächsten Schritt sollen solche Grundschulen in der Einrichtung einer Lernwerkstatt unterstützt
werden, die eine besonders hohe Zahl betroffener Schüler*innen gemeldet haben bzw. einen hohen
Bedarf nachweisen können.
Darauffolgend sollen alle weiteren Grundschulen, die Bedarf angemeldet haben, das Förderangebot
vorhalten können bzw. bei der Installation unterstützt werden.
Im Laufe dieser Umsetzung soll des Weiteren geprüft werden, ob eine Öffnung des Angebots für
Schulen des Sekundarbereichs erfolgen kann. Voraussetzung hierfür sind personelle Ressourcen
(Förderkräfte und Fachkräfte der Schulpsychologischen Beratungsstelle). Zur Förderkräfteakquise
wird unter anderem eine verstärkte Kooperationsmöglichkeit mit den Fachkräften des Offenen
Ganztags sondiert.
Es ist geplant, im 2. Schulhalbjahr 2022/23 über die Fortschritte bei der Umsetzung des Neukonzepts
zu berichten und das Angebot im Sinne einer fortlaufenden konzeptionellen Weiterentwicklung zu
evaluieren und ggf. entsprechend anzupassen.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1

Anlage A

1714 Zeichen

Anlage A zur V/0195/2022
Kurzüberblick
Das Lernwerkstatt-Angebot der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster soll
ausgebaut werden. Zunächst soll das Angebot an Grundschulen vorgehalten werden. Ein
sukzessiver Ausbau des Angebots an Schulen der Sekundarstufe I wird angestrebt. Das Angebot
soll allen Grundschüler*innen mit LRS oder Rechenschwäche zur Verfügung stehen. Familien mit
finanziellem Bedarf sollen das Angebot entgeltfrei in Anspruch nehmen können.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit dem in dieser Vorlage vorgeschlagenen Konzept werden folgende Ziele verfolgt:
 Flächendeckende Ausweitung eines schulnahen Angebots zur Förderung von
Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche.
 Sicherung eines qualifizierten und niedrigschwelligen Förderangebots für Schülerinnen
und Schüler aus einkommensschwachen Familien.
Somit werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt:
 Wir werden einer der führenden Bildungsstandorte in Europa
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und
sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln
Finanzierung
Produktgruppe: 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein x teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
keine

Anlage 1 Kostenkalkulation

1881 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0195/2022 Kosten und Erträge
Anzahl SuS lt. Bedarfsabfrage
Anzahl Schulen lt. Bedarfsabfrage
Auslastungsvariante % 75
→ Anzahl SuS 591
1. Honorarkosten € 213.760
Kinder je FG 4
Anzahl Honorarkräfte 20 geschätzt, Voraussetzung pro FK 
7,5Std./Woche
→ Anzahl FG 148 berechnet mit 1 FE/Wo bei 40 Wo/Jahr - 52 
Wo ./. 12 Wo Ferien
→ Anzahl FE pro Jahr 5.910                  1 FE pro Woche bei 40 Wochen pro Jahr
Honorare Förderheit € 189.120
Honorare Förderbericht € 11.820 berechnet mit 1 FB/Jahr und Kind zu 20,00 
€/FB
Erstattung Verbrauchsmaterial € 11.820 berechnet mit 2,00 €/FE
Sachaufwandspauschale Berufshaftpflicht € 1.000 berechnet mit 50,00 €/Jahr und FK
2. Sachausstattung Schulen € 11.000
berechnet mit 1.000,00 € je Schule nach 
Musterausstattung bei 4-jähriger 
Nutzungsdauer
3. Personalkosten € 196.812
Abt. 40.3 € 161.883
FSt. 40.21 € 34.929
VZÄ gesamt 2,61
4. Sachkosten Büroarbeitsplatz € 25.317  lt. KGSt-Bericht 07/2021: 9.700,00 € p. VZÄ
5. Gemeinkosten 39.364 lt. KGSt-Bericht 07/2021 je 10% der PeKo
Verwaltungs-Overhead € 19.682
Amts-Overhead € 19.682
Kosten gesamt (Schätzung) € 486.253
Förderkosten je SuS pro Jahr 
(Teilkostenfinanzierung) € 380 aus Position 1+2
 Förderkosten Kosten je SuS / FE
(Teilkostenfinanzierung) € 9,51 aus Position 1+2
Gesamtkosten je SuS pro Jahr 
(Vollkostenfinanzierung) € 823 Entspricht dem nötigen Jahresentgelt, ab 
dem wir kostendeckend arbeiten.
Gesamtkosten je SuS / FE 
(Vollkostenfinanzierung) € 20,57 Entspricht dem nötigen Entgelt pro FE ab 
dem wir kostendeckend arbeiten.
1. Erstattung SGB II (BuT) € 112.000
2. Erstattung § 35a SGB VIII € 25.000
3. Entgelte Eltern € 453.000
Ertrag gesamt (Schätzung) € 590.000
103.747
Berücksichtigung der marktüblichen Preise 
von 25 €/FE
44
Ergebnis (Schätzung)
Kosten (Schätzung)
Erträge (Schätzung)
Kosten je SuS
Bemerkungnur 
Grundschulen
788
Szenario

Beratungsverlauf (8)

04.05.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.05.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.05.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2022 Integrationsrat
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.05.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.6.1 Vorberatung
Zur Sitzung
18.05.2022 Hauptausschuss
TOP 18.1 Vorberatung
Zur Sitzung
18.05.2022 Rat
TOP 24.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • An der Meerwiese

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Details

Aktenzeichen
V/0195/2022
Typ
Vorlagen
Datum
05.04.2022
Erstellt
11.03.2022 09:49