V/0042/2010
Bestellung von Vertreter/innen der Stadt Münster in den Ausschuss des Unterhaltungsverbandes II St. Mauritz - Altenberge
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Beschlussvorlage
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V/0042/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Bestellung von Vertreter/innen der Stadt Münster in den Ausschuss des Unterhaltungsverbandes II St. Mauritz - Altenberge Beratungsfolge 03.02.2010 Hauptausschuss Vorberatung 03.02.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. In den Ausschuss des Unterhaltungsverbandes II St. Mauritz-Altenberge werden als Vertre- ter der Stadt Münster bestellt: Gruppe C (Städte und Gemeinden) Mitglieder Stellvertretung 1._________________________ 1.____________________________ 2._________________________ 2.____________________________ 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung in der Gruppe A (Erschwerer) durch eine Mitarbeiterin des Tiefbauamtes, Frau Jutta Boothe, (Stellvertretung: Thomas Wer- mers) vertreten wird. Begründung: Nach § 113 Abs. 2 GO NRW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinde, die zur Wahrnehmung von Mitgliedschaften in Organe, Beiräte oder Ausschüsse juristischer Personen oder Personen- vereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, entsandt werden. Der Unterhaltungsverband II St. Mauritz – Altenberge ist gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung des Un- terhaltungsverbandes St. Mauritz-Altenberge vom 12.12.1995 ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände. Vorlagen-Nr.: V/0042/2010 Auskunft erteilt: Frau Smolka Ruf: 492 60 47 E-Mail: Smolka@stadt-muenster.de Datum: 27.01.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0042/2010 Mitglieder des Verbandes sind gemäß § 5 der Satzung: a) Gruppe A (Erschwerer): die Eigentümer und Erbbauberechtigten von Grundstücken und Anlagen, die die Unterhaltung der Gewässer und seiner Ufer über die bloße Beteiligung am Abflussvorgang hinaus erschwe- ren, b) Gruppe B (Anlieger): die Gewässereigentümer, die Erbbauberechtigten und Anlieger der vom Verband zu unter- haltenden Gewässer, c) Gruppe C (Städte und Gemeinden): die Städte und Gemeinden, soweit zum Gemeindebezirk gehörende Grundstücke im seitlichen Einzugsgebiet der in § 2 genannten und zu unterhaltenden Gewässer liegen. Der Verband hat gemäß § 9 der Satzung einen Ausschuss und einen Vorstand. Nach § 12 der Satzung hat der Ausschuss die ihm im Wasserverbandsgesetz zugewiesenen Aufgaben. Insbesondere sind dies folgende: 1. Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie ihrer Stellvertreter, 2. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, des Unternehmens, des Plans oder der Auf- gaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik, 3. Beschlussfassung über die Umgestaltung und die Auflösung des Verbandes, 4. Wahl des Schaubeauftragten, 5. Festsetzung des Haushaltsplanes sowie von Nachtragshaushaltsplänen, 6. Entlastung des Vorstands, 7. Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verband, 8. Beratung des Vorstands in allen wichtigen Angelegenheiten, 9. Festsetzung von Vergütungen, Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern. Der Ausschuss hat gemäß § 10 der Satzung 16 Mitglieder, die ehrenamtlich tätig sind. Von den Ausschussmitgliedern entfallen auf: a) die Gruppe A = 2 Mitglieder b) die Gruppe B = 8 Mitglieder c) die Gruppe C = 6 Mitglieder Von den 6 Ausschussmitgliedern der Gruppe C entfallen 2 auf die Stadt Münster. Nach § 10 Abs. 2 der Satzung des Unterhaltungsverbandes II St. Mauritz-Altenberge werden die Ausschussmitglieder der Gruppe C von der Stadt/Gemeinde benannt. Ihre Vertretung richtet sich nach den Vorschriften der Gemeindeordnung. Sie sollten hauptberuflich Landwirte sein und mit land- oder forstwirtschaftlich genutztem Grundbesitz am Verband beteiligt sein. - 3 - V/0042/2010 Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW muss, sofern zwei oder mehr Vertreter der Gemeinde in Beiräte, Ausschüsse, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Orga- nen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, zu benennen sind, der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder Ange- stellte/r der Gemeinde dazuzählen. Da die Verwaltung bereits durch eine Mitarbeiterin des Tiefbauamtes in der Gruppe A vertreten ist, können die beiden Positionen in der Gruppe C gänzlich aus dem politischen Raum benannt wer- den. Die Bestellung der Mitglieder in der Gruppe C erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 2 – 4 GO NRW – Quotenverfahren nach Hare/Niemeyer. Einigen sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag, ist gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages aus- reichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, findet eine Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW statt. Die Stadt Münster wird bisher vertreten durch: Mitglied Stellvertretung 1. Ludger Janning Im Aatal 146 48157 Münster 1. Josef-Lütke Notarp Auf der Laer 1 48157 Münster 2. Ludger Steinmann Willingrott 67 48157 Münster 2. Hedwig Chudziak Arnikaweg 28 48163 Münster Die Amtszeit der bisherigen Ausschussmitglieder endete am 31.12.2009. Gemäß § 11 der Satzung des Unterhaltungsverbandes II St. Mauritz-Altenberge bleiben bei Beendigung der Amtszeit die ausscheidenden Mitglieder bis zur Neuwahl des Ausschusses im Amt. Für die jetzt neu zu wählenden Ausschussmitglieder endet die Amtszeit gemäß § 11 der Satzung mit Ablauf des 5. Jahres nach der Wahl am 31.12.2014. Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ver- waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Beset- zung zu achten. gez. Markus Lewe
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Arnikaweg 28
- Auf der Laer 1
- Willingrott 67
- Im Aatal 146
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0042/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.01.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37