V/0809/2013
Landoisstraße - Baubeschluss Kanalsanierung -
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Beschlussvorlage
4971 Zeichen
V/0809/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Landoisstraße - Baubeschluss Kanalsanierung -
- Baubeschluss -
Beratungsfolge
12.11.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
19.11.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Dem vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestelltem En twurf (Lageplan Nr. L84 (1) Blatt 1 vom
September 2013) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 375.000 €
entstehen.
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1101
Abwasserbeseitigung
Investitionsmaßnah-
me
0012 Verbesserung von Kanälen /
Hausanschlüssen - Bau
Auszahlungen 2014 375.000
Saldo 375.000
Vorlagen-Nr.:
V/0809/2013
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
29.10.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
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Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2014 (Entwurf) bei der
o. g. Produktgruppe veranschlagt. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitste l-
lung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2014.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Die Kanalsanierung in der Landoisstraße ist im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) unter der
Nr. 1.1.324 aufgeführt.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Die Kanalisation in der Landoisstraße muss aus baulichen Gründen kurzfristig dringend erneu-
ert werden. Bei den Untersuchungen im April 2012 bzw. im Januar 2013 wurden u.a. Rohrbr ü-
che, fehlende Rohrteile und Einstürze festgestellt. Die Kanäle wurden z.T. in die schlechteste
Schadensklasse eingestuft. Einige Grundstücksanschlussleitungen weisen ein ähnliches Sch a-
densbild auf wie der Hauptkanal und müssen ebenfalls saniert werden.
Im Bereich der Häuser Nr. 7, 10 und 11 wi rd bereits im Trennsystem, im übrigen Abschnitt der
Landoisstraße noch im Mischsystem entwässert. Entlang der gesamten Landoisstraße befi ndet
sich im Bereich beider Nebenanlagen schützenswerter Baumbestand. Um diesen nicht zu g e-
fährden, soll der Eingriff in den Untergrund so gering wie möglich gehalten werden.
Daher werden die schadhaften Schmutz - und Regenwasserkanäle sowie der schadhafte
Mischwasserkanal im Bereich der vorhandenen Trasse saniert. Der Kronentraufbereich der
Bäume wird auf diese Weise nahezu nicht tangiert.
Aufgrund der festgestellten Schäden ist eine Kanalsanierung mittels Linerverfahren o.ä. nicht
möglich.
Insgesamt müssen ca. 41 m Regenwasserkanal DN 300, 53 m Schmutzwasserkanal DN 300
und 93 m Mischwasserkanal DN 300 erneuert werden. Hi nzu kommen einige Grundstücksan-
schlüsse sowie Straßenabläufe, die ebenfalls saniert bzw. erneuert werden müssen.
Die dargestellte Ausbauvariante zur Erneuerung der Kanäle und Grundstücksanschlüsse ist
nach den technischen und gesetzlichen Mindeststandards bemessen und kann deshalb in Qua-
lität und Umfang nicht reduziert werden.
Die Stadtwerke Münster beabsichtigen im Zuge der Kanalsanierung die Erneuerung der Wa s-
serleitung DN 80 bzw. DN 100. Diese soll wegen der vorhandenen Bäume in den Nebenanl a-
gen im Bereich der Fahrbahn nördlich der Kanäle verlegt werden. In den südlichen Nebenanl a-
gen befinden sich ein Niederspannungskabel sowie eine Gasleitung. Diese sind nach jetz igem
Kenntnisstand noch einige Jahre betriebsfähig und nicht akut erneuerungsbedürftig. Im R ah-
men der Kanalsanierung werden diese Versorgungsleitungen nicht erneuert.
3. Ausschreibung und Bau
Die Arbeiten am Kanal werden in offener Bauweise durchgeführt. Die vorhandenen Kanäle und
Leitungen werden ausgebaut.
Die Verkehrsflächen werden im Anschluss an die Kanalbauarbeiten im Bereich der Ba ugruben
wieder hergestellt.
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach Baubeschluss. Die Bauzeit wird voraussichtlich si e-
ben Monate betragen.
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Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit de m Ordnungsamt durchge-
führt.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Beiträge nach KAG oder BauGB werden in Verbindung mit den Kanalarbeiten nicht erhoben.
Zuschüsse werden nicht erwartet.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
5.1 Genehmigung 1
Die wasserrechtliche Genehmigung nach § 58 LWG ist vorhanden.
5.2 Genehmigung 2
Die wasserrechtliche Genehmigung nach § 8 WHG ist vorhanden.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich.
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes
frühzeitig über die Maßnahme informiert.
I.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Landoisstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0809/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.10.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37