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V/0809/2013

Landoisstraße - Baubeschluss Kanalsanierung -

Vorlagen 21.10.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 19.11.2013, TOP 5.9

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4971 Zeichen

V/0809/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Landoisstraße - Baubeschluss Kanalsanierung - 
- Baubeschluss - 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.11.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
19.11.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestelltem En twurf (Lageplan Nr. L84 (1) Blatt 1 vom 
September 2013) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 375.000 €  
entstehen. 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
 
Produktgruppe 
 
1101 
 
Abwasserbeseitigung  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Investitionsmaßnah-
me 
0012 Verbesserung von Kanälen / 
Hausanschlüssen - Bau 
 
  
Auszahlungen   2014 375.000 
Saldo 375.000  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0809/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.10.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0809/2013 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2014 (Entwurf) bei der 
o. g. Produktgruppe veranschlagt.  Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitste l-
lung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2014. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Die Kanalsanierung in der Landoisstraße ist im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) unter der 
Nr. 1.1.324 aufgeführt.  
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Die Kanalisation in der Landoisstraße muss aus baulichen Gründen kurzfristig dringend erneu-
ert werden. Bei den Untersuchungen im April 2012 bzw. im Januar 2013  wurden u.a. Rohrbr ü-
che, fehlende Rohrteile und Einstürze festgestellt. Die Kanäle wurden z.T. in die schlechteste 
Schadensklasse eingestuft. Einige Grundstücksanschlussleitungen weisen ein ähnliches Sch a-
densbild auf wie der Hauptkanal und müssen ebenfalls saniert werden. 
Im Bereich der Häuser Nr. 7, 10 und 11 wi rd bereits im Trennsystem, im übrigen Abschnitt der 
Landoisstraße noch im Mischsystem entwässert. Entlang der gesamten Landoisstraße befi ndet 
sich im Bereich beider Nebenanlagen schützenswerter Baumbestand. Um diesen nicht zu g e-
fährden, soll der Eingriff in den Untergrund so gering wie möglich gehalten werden. 
Daher werden die schadhaften Schmutz - und Regenwasserkanäle sowie der schadhafte 
Mischwasserkanal im Bereich  der vorhandenen Trasse saniert. Der Kronentraufbereich der 
Bäume wird auf diese Weise nahezu nicht tangiert.  
Aufgrund der festgestellten Schäden ist eine Kanalsanierung mittels Linerverfahren o.ä. nicht 
möglich. 
Insgesamt müssen ca. 41 m Regenwasserkanal DN 300, 53 m Schmutzwasserkanal DN 300 
und 93 m Mischwasserkanal DN 300 erneuert werden. Hi nzu kommen einige Grundstücksan-
schlüsse sowie Straßenabläufe, die ebenfalls saniert bzw. erneuert werden müssen. 
Die dargestellte Ausbauvariante zur Erneuerung der Kanäle und Grundstücksanschlüsse ist 
nach den technischen und gesetzlichen Mindeststandards bemessen und kann deshalb in Qua-
lität und Umfang nicht reduziert werden. 
Die Stadtwerke Münster beabsichtigen im Zuge der Kanalsanierung die Erneuerung der Wa s-
serleitung DN 80 bzw. DN 100. Diese soll wegen der vorhandenen Bäume in den Nebenanl a-
gen im Bereich der Fahrbahn nördlich der Kanäle verlegt werden. In den südlichen Nebenanl a-
gen befinden sich ein Niederspannungskabel sowie eine Gasleitung. Diese sind nach jetz igem 
Kenntnisstand noch einige Jahre betriebsfähig und nicht akut erneuerungsbedürftig. Im R ah-
men der Kanalsanierung werden diese Versorgungsleitungen nicht erneuert. 
       
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Arbeiten am Kanal werden in offener Bauweise durchgeführt. Die vorhandenen Kanäle und 
Leitungen werden ausgebaut.  
Die Verkehrsflächen werden im Anschluss an die Kanalbauarbeiten im Bereich der Ba ugruben 
wieder hergestellt. 
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach Baubeschluss. Die Bauzeit wird voraussichtlich si e-
ben Monate betragen.

- 3 - 
V/0809/2013 
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit de m Ordnungsamt durchge-
führt. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Beiträge nach KAG oder BauGB werden in Verbindung mit den Kanalarbeiten nicht erhoben. 
Zuschüsse werden nicht erwartet. 
 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
5.1 Genehmigung 1 
Die wasserrechtliche Genehmigung nach § 58 LWG ist vorhanden. 
 
5.2 Genehmigung 2 
Die wasserrechtliche Genehmigung nach § 8 WHG ist vorhanden. 
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich.  
 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

12.11.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Landoisstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0809/2013
Typ
Vorlagen
Datum
21.10.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37