V/0004/2025
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 579: Gievenbeck - Oxford-Quartier im Bereich des Simonsplatzes
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Anlage-2-Geltungsbereich
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0004/2025 Geltungsbereich der BebauungsplanänderungMaßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 579, 1. Änderung
Anlage-3-Bebauungsplanausschnitt
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0004/2025 Änderungsbereich / Maßstab 1:2000Bebauungsplan Nr. 579
Anlage-1-Städtebauliches-Konzept
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Wohnen IV EG: Gewerbe IV IV III IV Historische Mauer III Wohnen inkl. Kita + Gastro IV III III III III Außen-Gastro Spielfläche Kita- Außenbereich Turnhalle Baustein (d) Baustein (b) Baustein (a) Baustein (c) Simonsplatz Oxford-Quartier - Simonsplatz Städtebauliches Konzept M.: 1 : 100023.05.202561-32 Legende Bestandsbäume potenzielle Neupflanzungen (exemplarische Standorte) Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0004/2025
Anlage A
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Anlage A zur V/0004/2025 Kurzüberblick Mit der Vorlage V/0181/2023 wurde die Verwaltung beauftragt, eine städtebauliche Planung für den Bereich am Simonsplatz im Oxford-Quartier zu erarbeiten. Mit dieser Vorlage soll über die vorläufi- gen Ergebnisse des Planungsprozesses berichtet und das weitere Vorgehen beschlossen werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Entwicklung des Simonsplatzes zu einem lebendigen Mittelpunkt des Oxford-Quartiers durch Weiterentwicklung der städtebaulichen Zielsetzungen des Masterplans vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen (u.a. Entfall der Grundschule). Finanzierung Durch die Neuordnung des Bereiches am Simonsplatz verändern sich Einnahmen bzw. Ausgaben im Vergleich zur ursprünglichen Planung (Umbau Uhrenturmgebäude + Errichtung Grundschule + Herrichtung Turnhalle). Zu diesem frühen Zeitpunkt liegt noch keine finale Kostenbilanz vor. Absehbar ist aber, dass die zu erwartenden Veräußerungserlöse aus dem Uhrenturmgebäude und dem Grundstück Grundschule für sich betrachtet die Herrichtungskosten für die Mehrzweckhalle mehr als decken werden kön- nen. Die Kosten werden im weiteren Verfahren für die jeweiligen Gremien konkretisiert und ausdifferen- ziert. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Das Themenfeld Demographie wird berührt, da durch den Entfall der ursprünglich geplanten Grundschule aufgrund veränderter Bevölkerungsprognosen ein Planungserfordernis ausgelöst wird und somit die Möglichkeit zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum besteht. Durch die erhöhte bauliche Nutzbarkeit wird auch dem Thema Klimaschutz Rechnung getragen, da Nachverdichtung vor Erweiterung im Außenbereich praktiziert wird.
Beschlussvorlage
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V/0004/2025
V/0004/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 579: Gievenbeck – Oxford-Quartier im Bereich des
Simonsplatzes
Beschluss zur Änderung
Beratungsfolge
05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung
02.07.2025 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Das in der Anlage 1 dargestellte städtebauliche Konzept zur Neuordnung des Simonsplatzes
wird als Grundlage für die weiteren Planungsschritte (siehe Beschlusspunkt 3) beschlossen.
2. Mit dem Beschluss zu Beschlusspunkt 1 und dem damit verbundenen Konzept zur Nachnut-
zung der ehemaligen Turnhalle ist der folgende Antrag erledigt:
A-W/0028/2023 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West „Zukünftige Nutzung
der Einfachsporthalle auf dem Oxfordgelände“
3. Der Bebauungsplan Nr. 579: Gievenbeck – Oxford-Quartier ist gemäß §§ 2 Abs. 1 und
1 Abs. 8 i. V. m. 13a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich des Simonsplatzes zu ändern.
Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden Flurstücke:
Gemarkung Münster, Flur 41, Flurstücke 170, 171, Teile der Flurstücke 89, 116, 117.
Stadtplanungsamt
02.06.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Köster
Telefon: 492-6155
Koester@stadt-muenster.de
Herr Husmann
Telefon: 492-6194
Husmann@stadt-
muenster.de
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II. Finanzielle Auswirkungen:
Mit dem Beschluss dieser Vorlage sind zunächst keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Zukünf-
tige Erträge/Einzahlungen bzw. Aufwendungen/Auszahlungen werden in späteren Vorlagen darge-
stellt.
Zu 1:
Durch den Beschluss zur Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes werden einerseits Einnahmen
durch Grundstückverkäufe zukünftig generiert und andererseits finanzielle Aufwendungen zur Her-
richtung der Mehrzweckhalle in der Zukunft ausgelöst. Gemäß einer ersten Grobkostenprognose
können die Grundstückverkäufe die Kosten zur Herrichtung der Mehrzweckhalle gegenfinanzieren.
Begründung:
Ausgangslage
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung hat die Verwaltung am 04.05.2023 beauftragt,
für die städtischen Grundstücke am Simonsplatz eine Planung zu erarbeiten, die den städtebaulichen
Masterplan inhaltlich weiterentwickelt und die Ergebnisse der vorangegangenen Beteiligungsphasen
zur städtischen Infrastruktur berücksichtigt (vgl. V/0181/2023).
Der städtebauliche Masterplan betont die Bedeutung des Simonsplatzes als Identifikationspunkt des
neuen Oxford-Quartiers. Neben der eigentlichen Gestaltung und der Aufenthaltsqualität der öffentli-
chen Platzflächen hat vor allem die Nutzungsvielfalt in den Erdgeschosszonen rund um den Platz
einen wesentlichen Einfluss auf die Lebendigkeit und spätere Akzeptanz des Simonsplatzes. Die nun
erforderliche Überplanung des bisherigen Grundschulstandortes bietet neue Chancen, wenn auch die
Grundstücke des Uhr enturmgebäudes, der Turnhalle und die unmittelbar nördlich und südlich an-
grenzenden Grundstücke der städtischen Tochtergesellschaft KonvOY GmbH im Zusammenhang
betrachtet werden. Die Verwaltung hat einen mehrstufigen Planungsprozess eingeleitet, in den neben
dem Stadtplanungsamt und der KonvOY GmbH weitere Fachämter eingebunden sind.
Weiterentwicklung des Konzeptes für den Simonsplatz
Mit der Verlagerung der Grundschule (nunmehr als Erweiterung der nördlich an das Oxford-Quartier
angrenzenden Mosaikschule) eröffnen sich neue Nutzungsperspektiven für die städtischen Bausteine
am zentralen Simonsplatz - insbesondere für die denkmalgeschützte ehemalige Turnhalle. Obwohl
die ursprünglich für die Grundschule angedachte Sporthalle (s. Baustein (c) - Anlage 1) nicht den er-
forderlichen Normen für Ballsportarten entspricht, bietet die großzügige Gebäudehülle ein großes
Potenzial für vielfältige Nachnutzungsoptionen. Die Turnhalle kann insbesondere Raum für sportliche
Aktivitäten bieten sowie auch für andere kulturell e und soziale Nutzungen dienen. Je nach Bedarf
können hier unterschiedliche gemeinwohlorientierte Nutzungen etabliert werden. Mit der direkten La-
ge am Simonsplatz und der großzügigen Gebäudestruktur ist die ehemalige Turnhalle aus Sicht der
Verwaltung prädestiniert, einen sozialen Interaktionspunkt für das Oxford -Quartier in Form einer
Mehrzweckhalle darzustellen.
„Die skizzierte Umnutzung der Turnhalle stärkt die Möglichkeiten für Sport, Kultur, Kita und Inklusion
im Quartier, sichert die tragfähige Nachnutzung des Gebäudes und schafft eine passende Ergänzung
zu den Angeboten der im Stadtteil etablierten Einrichtungen des Gemeinbedarfs.“
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Uhrenturmgebäude
Der Vorteil der o.g. baulichen Gestaltungsfreiheit der Turnhalle wird insbesondere im Vergleich mit
dem bisher geplanten Bürgerhaus im Uhrenturmgebäude sichtbar. Hier ist eine deutlich kleinteiligere
und eingeschränkte bauliche Ausgangslage zu berücksichtigen. Aufgrund dieser gebäudespezifi-
schen Gegebenheiten des Uhrenturmgebäudes ergeben sich gem. Grobkostenprognose erforderliche
Herrichtungskosten für ein Bürgerhaus in Höhe von ca. 13 Mio. €. In Anbetracht der höheren Flexibili-
tät und der damit verbundenen Multifunktionalität ist die ehemalige Turnhalle für ein gemeinwohlorien-
tiertes Nutzungsangebot deutlich besser geeignet als das Uhrenturmgebäude. Stattdessen schlägt
die Verwaltung vor, das Uhrenturmgebäude zu Wohnungszwecken zu nutzen, um so einen weiteren
Beitrag zur Wohnraumversorgung in Verbindung mit der denkmalwerten Bausubsubstanz im prägen-
den Bestand zu leisten (s. Baustein (a) - Anlage 1).
Veränderte Rahmenbedingungen für den Simonsplatz
Neben der neuerlichen Evaluierung der im städtischen Eigentum befindlichen Baufelder des Gemein-
bedarfs wurde im Rahmen des Planungsprozesses auch der Simonsplatz selbst in die Betrachtung
einbezogen. Die Vision des belebten Quartiersmittelpunktes bedarf einer vielfältigen Nutzungsdurch-
mischung der Gebäude am Simonsplatz – mindestens im Bereich der Erdgeschosszonen. Als we-
sentlicher Frequenzbringer wurde seinerzeit die Grundschule richtigerweise an dieser zentralen Stelle
platziert. Mit der Verlagerung dieses Bausteins und vor dem Hintergrund der weitläufigen Platzfläche
(ca. 7.200 m² gem. Masterplan) und Erdgeschossbereiche entsteht die Sorge um eine Mindernutzung
des öffentlichen Raumes.
Die Dimensionierung des Platzes und seine geplante Gest altung als beinahe vollständig versiegelte
Fläche wurde auch im Vergleich zu anderen Platzflächen in Münsterüberprüft. So wäre der Simons-
platz in etwa doppelt so groß wie das westlich des Oxford-Quartiers gelegene Forum Gievenbeck mit
ca. 3.500 m² und annähernd 2,5-mal so groß wie die innerstädtische Stubengasse mit ca. 3.100 m²
(siehe Abb. 1: Studie Platzflächen).
Abb. 1: Studie Platzgrößen Münster;
Plangrundlagen: Masterplan - ArGe Oxford (links), Luftbilder - Stadt Münster
Im unmittelbaren Nahbereich des Simonsplatzes steht, mit der baumbestandenen Grünfläche (ca.
1.500 m²) südlich des Uhrenturmgebäudes und dem sich westlich anschließenden großzügigen Bou-
levardraum (ca. 15.000 m²) - die zentrale Nord-Süd-Achse des Quartiers - bereits ein großes Angebot
an öffentlichen Freiflächen zur Verfügung.
Aus stadtgestalterischer Sicht sollte die Zielperspektive für den Simonsplatz daher vielmehr in der
Qualifizierung des öffentlichen Raumes und nicht in der rein quantitativen Flächenbereitstellung lie-
gen. Zur Steigerung der Attraktivität des Simonsplatzes beabsichtigt die Verwaltung daher, den zent-
ralen öffentlichen Raum im Oxford-Quartier durch eine überarbeitete Raumkonfiguration neu zu struk-
turieren und die Platzfläche angemessen zu dimensionieren.
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Städtebauliche Weichenstellung: Baulicher Rahmen für mehr Qualität
In den vergangenen Monaten wurden im Rahmen aufeinander folgender Workshops mögliche bauli-
che Ergänzungs -/ Änderungsoptionen gegenübergestellt und bewertet. Aus der gemeinsamen Be-
trachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, nutzungsstruktureller, ökologischer und immobilien-
wirtschaftlicher Aspekte wurde ein städtebauliches Konzept entwickelt, das die Zielsetzung eines at-
traktiven und belebten Identifikationspunktes im Oxford-Quartier bestmöglich erfüllt, den Simonsplatz
durch einen neuen baulichen Rahmen fasst und den städtischen Grundstücken eine sinnvolle und
wirtschaftliche Nutzung zuweist (siehe Abb. 2).
Abb. 2: Städtebauliches Konzept (ganz oben) im Vergleich zum ursprünglichen Masterpl an (oben);
Plangrundlage: ArGe Oxford
Durch den Entfall der Notwendigkeit des Neubaus einer Grundschule südlich des H -Gebäudes ent-
steht im zentralen Bereich des Oxford -Quartiers ein Baufeld, das überplant werden muss. In Ergän-
zung zu dem sensiblen Denkmale nsemble im Kernbereich der Kaserne nördlich des Simonsplatzes
mit Uhrenturmgebäude, H -Gebäude und Turnhalle ist ein L -förmiges Baufenster für einen III -
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geschossigen Neubau vorgesehen (s. Baustein (b) - Anlage 1). Dieser orientiert sich an den beste-
henden Baufluchten und der Höhenentwicklung (Trauf- und Firsthöhe) des H-Gebäudes, sodass sich
der Baukörper denkmalverträglich in das bestehende Ensemble einfügt. Der Baukörper springt dabei
von der südlichen Mauer, die Teil des Exerzierplatzes und des Denkmals ist, zurück, sodass die his-
torische Abgrenzung zwischen Exerzierplatz und der Kasernenbebauung mit den funktionalen Zu-
sammenhängen ablesbar bleibt und zukünftig als Leitorientierung der wichtigen Wegeverbindung in
Ost-West-Richtung dient. Durch das Zurückspringen wird zugleich sichergestellt, dass die Blickbezie-
hung zwischen dem zentralen Nord -Süd-Boulevard (Gumprichstraße) und der Turnhalle erhalten
bleibt. Der L-förmige Baukörper ist Teil des neu entstehenden baulichen Rahmens, welcher den akti-
ven Platz sü dlich des Uhrenturmgebäudes einfasst, angemessen dimensioniert und durch eine
durchmischte Nutzungsstruktur mit Wohnen, Kita und Gastronomie belebt. Insgesamt könnten durch
den neuen Baustein ca. 25 zusätzliche Wohneinheiten geschaffen werden.
Die mit der baulichen Neuordnung des Simonsplatzes einhergehende Erweiterung des Baufeldes B1
südlich des Platzes (siehe Baustein (d) - Anlage 1) in nördlicher Richtung soll entsprechend der städ-
tebaulichen Konzeption des Masterplans erfolgen, sodass die prägende stä dtebauliche Figur der
Blockrandbebauung in Verbindung mit den geschützten Innenhofbereichen erhalten bleibt und die
Bauflucht des östlich angrenzenden Baufeldes B2 aufgegriffen wird. Um die städtebauliche Zielvor-
stellung eines belebten öffentlichen Raumes auch nutzungsstrukturell zu unterstützen, sollen die Erd-
geschosszonen entlang des Nord-Süd-Boulevards und des Platzes mit belebenden Nutzungen belegt
werden. Trotz der Reduzierung der ursprünglich geplanten Platzfläche bleibt eine großzügige West-
Ost-gerichtete Wege- und Platzverbindung mit einer Tiefe von ca. 28 m erhalten, die Potenzial für
eine qualitätsvolle Freiraumgestaltung zur Schaffung eines attraktiven öffentlichen Raumes bietet.
Im Rahmen der Neuplanung am Simonsplatz wurde auch den Anforderungen des Denkmalschutzes
Rechnung getragen. Grundsätzliche denkmalpflegerische Zielsetzung ist die Bewahrung der bauli-
chen Identität der ehemaligen Flakartillerie-Kaserne mit ihren Nutzungszusammenhängen. Die Wahr-
nehmbarkeit und Ablesbarkeit des Exerzierplatzes wird in der Begründung zum rechtskräftigen Be-
bauungsplan Nr. 579 explizit als Grundzug der Planung definiert. Die Wahrnehmbarkeit wird durch
den Erhalt der historischen Mauer, die den Exerzierplatz allseitig umgibt, gesichert. Der Platz er-
streckt sich im Westen bis zum Boulevard Gumprichstraße und im Osten beinahe bis zur äußeren
Einfriedungsmauer der Kaserne. Dieses Maß wird an der nördlichen Platzkante auch zukünftig durch
die offene, aber unterschiedliche Gestaltung beidseitig der Mauer greifbar sein, wobei sich die Neu-
gestaltung des Platzes mit Baumreihen bewusst von der Grünflächengestaltung des Nord -Süd-
Boulevards und des Baumdachs südlich des Uhrenturmgebäudes abheben soll.
Unter besonderer Würdigung der denkmalpflegerischen Belange trägt die Neukonzeption des Baufel-
des B1 (s. Baustein (d) - Anlage 1) als Teil der aktiven Platzrandbebauung zur Belebung des Si-
monsplatzes bei. Neben der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in kompakter Bauweise führt die
Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes zu einer leichten Reduzierung der Versiegelung im Un-
tersuchungsgebiet (siehe Tab. 1: Veränderung der städtebaulichen Kennzahlen). Aufgrund der Flä-
chenreduzierung fallen zudem deutlich geringere Kosten für die Herstellung und Unterhaltung des
Simonsplatzes an.
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Tab. 1: Veränderung der städtebaulichen Kennzahlen
Am vorläufigen Ende des Prozesses zur Neuordnung der städtischen Grundstücke am Simonsplatz
steht ein städtebauliches Konzept, das folgerichtig auf die veränderten Rahmenbedingungen im
Oxford-Quartier reagiert und eine vielversprechende Perspektive hinsichtlich der Attraktivität des öf-
fentlichen Raumes für die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers bietet. Die Ver-
siegelung wird reduziert und es können gleichzeitig über 80 zusätzliche Wohnungen entstehen.
Planerische Umsetzung
Im Rahmen des Prozesses zur Neuordnung der städtischen Grundstücke am Simonsplatz ist der
zentrale Bereich des Oxford-Quartiers am Simonsplatz neu evaluiert worden. Hierbei kommt die Ver-
waltung zu dem Ergebnis, dass eine planerische Neujustierung in Form einer Bebauungs planände-
rung auf der Grundlage des o.g. städtebaulichen Konzeptes erforderlich ist, um den städtischen Zie-
len zur Wohnraumversorgung in angemessener Form gerecht zu werden.
Um die bauliche Entwicklung des Oxford -Quartiers zeitlich und funktional so wenig wie möglich ein-
zuschränken, soll der von der Planung nicht betroffene südliche Teil des Baufeldes B1 (s. Baustein
(d) - Anlage 1) sowie der im Planungsbereich befindliche nördliche Teil des heutigen Baufeldes bei
konfliktfreier Projektgestaltung vorgezogen vermarktet werden. Hier kann somit vorab eine nutzungs-
gemischte Bebauung entsprechend den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 579
entstehen.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 579 ist in der beigefügten Anlage 2
dargestellt.
Der am 21.12.2018 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 579 setzt für den Änderungsbereich bisher
eine Gemeinbedarfsfläche, eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Quartiersplatz; ver-
kehrsberuhigter Bereich), ein Mischgebiet und eine öffentliche Grünfläche fest (siehe Anlage 3).
Die Gemeinbedarfsfläche nördlich des Simonsplatzes soll im Rahmen der Bebauungsplanänderung
als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Damit werden neben der überwiegenden Wohnnut-
zung auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung einer Kindertagesstätte und
untergeordneter Gewerbeeinheiten in diesem Bereich geschaffen. Zur Sicherung der Erschließung
des Grundstücks des Uhrenturmgebäudes soll die westlich angrenzende öffentliche Grünfläche eben-
falls überplant werden. Anstelle des Mischgebietes und der Verkehrsfläche besonderer Zweckbe-
stimmung (Quartiersplatz; verkehrsberuhigter Bereich) soll ein Urbanes Gebiet (MU) zur Schaffung
von Wohnraum mit ergänzender gewerblicher Nutzung festgesetzt werden.
Die vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
1 Bezogen auf den gesamten Untersuchungsbereich (siehe Abb. 2) ~ 25.800 m²
² Der Berechnung liegt die Annahme zu Grunde, dass die GRZ in den j eweiligen (Wohn-)Baufeldern 0,8 beträgt
(Maximalwert gem. § 19 BauNVO).
Masterplan – ArGe Oxford Städtebauliches Konzept
BGF1 ~ 20.100 m² / 11.300 m² Wohnen ~ 23.500 m² / 19.600 m² Wohnen
Wohneinheiten1 ~ 113 WE ~ 196 WE
max. Versiegelung1, 2 ~ 83 % ~ 79 %
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§ 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor . Nach Inkrafttreten der Be-
bauungsplanänderung erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
Im Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahrens wird auch der zugehörige städtebauliche Ver-
trag zwischen der Stadt Münster und der KonvOY GmbH aktualisiert.
Weiteres Verfahren
Das vorgestellte städtebauliche Konzept zur Neuordnung des Simonsplatzes sowie die Inhalte der
o.g. Änderung des Bebauungsplans Nr. 579 sollen der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Be-
teiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgestellt werden. Die Informationsveranstaltung ist für das
2. Halbjahr 2025 vorgesehen.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Städtebauliches Konzept zur Neuordnung des Simonsplatzes
Anlage 2: Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 579
Anlage 3: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 579 inkl. Änderungsbereich
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Stubengasse
- Gumprichstraße
- Simonsplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0004/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.01.2025
- Erstellt
- 07.01.2025 13:47