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V/0123/2021/1

Fortsetzung Kulturförderung in Corona-Zeiten

Vorlagen 01.03.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2021, TOP 20.1

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

3597 Zeichen

V/0123/2021/1 
V/0123/2021/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Fortsetzung Kulturförderung in Corona-Zeiten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
    Kulturausschuss Vorberatung 
   17.03.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   17.03.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stellt fest, dass die Kultur bei anhaltendem Infektionsgeschehen 
auch im Jahr 2021 in besonderer Weise von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona -
Pandemie betroffen ist. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass sich die im Jahr 2020 beschlossenen 
Maßnahmen zur Stabilisierung der Freien Kulturszene bewährt haben. Insbesondere die Auf-
rechterhaltung und flexible Anpassung der (Projekt -)Fördermittel an die Corona -bedingten 
Veränderungen für Kulturveranstalter und -schaffende in Kombination mit dem aufgelegten 
„Sonderfonds“ für institutionell geförderte Kultureinrichtungen und -akteure war dafür maßgeb-
lich. Der Rat beschließt die Fortsetzung dieser bewährten Praxis. 
 
3. Subsidiär zu den Hilfsprogrammen von Bund und Land sind weiterhin kommunale Mittel zur 
gezielten Struktur - und Existenzsicherung freier Kulturbetriebe und Kulturträger erforderlich. 
Der Rat beschließt daher die erneute Auflage eines kommunalen Unterstützungsfonds i. H. v. 
300.000 Euro.  
 
4. Der Rat begrüßt die Absicht der Kultu rverwaltung, gemeinsam mit der F reien Kulturszene 
Räume zu erschließen, um Möglichkeiten für neue Veranstaltungsformate und -präsentationen 
zu schaffen, die den auch 2021 zu erwartenden Corona -bedingten Einschränkungen begeg-
nen. 
 
Kulturamt 
 
03.03.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Ermeling 
Telefon: 492-4103 
Ermeling@stadt-
muenster.de

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V/0123/2021/1 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Verwaltung und auch die Freie Kulturszene aktuell 
um die Akquise von Drittmitteln bemühen, die z ur Finanzierung einer ausreichenden Einrich-
tung und zur strukturellen Ausstattung neuer (Open-Air-) Räume erforderlich sind. 
 
6. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grü-
nen/GAL, der SPD Fraktion und der Volt Fraktion Ratsgruppe Volt Nr. A-R/0081/2020 ab-
schließend bearbeitet.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der kommunale Unterstützungsfonds ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0401 Kulturmanagement/ Kultur-
förderung 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2021 300.000 €  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. 
Produktgruppe bisher nicht veranschlagt. Sie sind überplanmäßig bereitzustellen. 
Der Rat stimmt der zur Finanzierung des kommunalen Unterstützungsfonds erforderlichen 
überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 300.000, - € gemäß § 83 Abs. 2 Gemeinde-
ordnung NRW zu . Die zur Finanzierung des kommunalen Unterstützungsfonds erforder lichen Mittel 
werden aus dem Budget der Produktgruppe 04 01 „Kultu rmanagement/Kulturförderung“ unter Be-
rücksichtigung der in 2020 nicht in Anspruch genommenen und nach 2021 übertragenen Ermächt i-
gungen zur Verfügung gestellt. 
 
 
Begründung: 
 
Im Beschlusspunkt 6 wurde „Volt-Fraktion“ in „Ratsgruppe Volt“ korrigiert. 
 
Im Punkt II „Finanzielle Auswirkungen“ wurde die im Umlaufverfahren vorgenommene Korrektur 
fälschlicherweise nicht vollständig übernommen. Der fehlerhafte Textbaustein zur Überplanmäßigkeit 
der Mittelbereitstellung wird gestrichen und der Passus damit korrigiert. 
 
 
 
 
i.V. 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

17.03.2021 Hauptausschuss
TOP 22.1 Vorberatung
Zur Sitzung
17.03.2021 Rat
TOP 20.1 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung

Details

Aktenzeichen
V/0123/2021/1
Typ
Vorlagen
Datum
01.03.2021
Erstellt
01.03.2021 09:54