V/0123/2021/1
Fortsetzung Kulturförderung in Corona-Zeiten
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Ergänzungsvorlage Beschluss
3597 Zeichen
V/0123/2021/1
V/0123/2021/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Fortsetzung Kulturförderung in Corona-Zeiten
Beratungsfolge
Kulturausschuss Vorberatung
17.03.2021 Hauptausschuss Vorberatung
17.03.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stellt fest, dass die Kultur bei anhaltendem Infektionsgeschehen
auch im Jahr 2021 in besonderer Weise von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona -
Pandemie betroffen ist.
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass sich die im Jahr 2020 beschlossenen
Maßnahmen zur Stabilisierung der Freien Kulturszene bewährt haben. Insbesondere die Auf-
rechterhaltung und flexible Anpassung der (Projekt -)Fördermittel an die Corona -bedingten
Veränderungen für Kulturveranstalter und -schaffende in Kombination mit dem aufgelegten
„Sonderfonds“ für institutionell geförderte Kultureinrichtungen und -akteure war dafür maßgeb-
lich. Der Rat beschließt die Fortsetzung dieser bewährten Praxis.
3. Subsidiär zu den Hilfsprogrammen von Bund und Land sind weiterhin kommunale Mittel zur
gezielten Struktur - und Existenzsicherung freier Kulturbetriebe und Kulturträger erforderlich.
Der Rat beschließt daher die erneute Auflage eines kommunalen Unterstützungsfonds i. H. v.
300.000 Euro.
4. Der Rat begrüßt die Absicht der Kultu rverwaltung, gemeinsam mit der F reien Kulturszene
Räume zu erschließen, um Möglichkeiten für neue Veranstaltungsformate und -präsentationen
zu schaffen, die den auch 2021 zu erwartenden Corona -bedingten Einschränkungen begeg-
nen.
Kulturamt
03.03.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Ermeling
Telefon: 492-4103
Ermeling@stadt-
muenster.de
- 2 -
V/0123/2021/1
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Verwaltung und auch die Freie Kulturszene aktuell
um die Akquise von Drittmitteln bemühen, die z ur Finanzierung einer ausreichenden Einrich-
tung und zur strukturellen Ausstattung neuer (Open-Air-) Räume erforderlich sind.
6. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grü-
nen/GAL, der SPD Fraktion und der Volt Fraktion Ratsgruppe Volt Nr. A-R/0081/2020 ab-
schließend bearbeitet.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Der kommunale Unterstützungsfonds ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0401 Kulturmanagement/ Kultur-
förderung
Zeile 15 Transferaufwendungen 2021 300.000 €
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g.
Produktgruppe bisher nicht veranschlagt. Sie sind überplanmäßig bereitzustellen.
Der Rat stimmt der zur Finanzierung des kommunalen Unterstützungsfonds erforderlichen
überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 300.000, - € gemäß § 83 Abs. 2 Gemeinde-
ordnung NRW zu . Die zur Finanzierung des kommunalen Unterstützungsfonds erforder lichen Mittel
werden aus dem Budget der Produktgruppe 04 01 „Kultu rmanagement/Kulturförderung“ unter Be-
rücksichtigung der in 2020 nicht in Anspruch genommenen und nach 2021 übertragenen Ermächt i-
gungen zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Im Beschlusspunkt 6 wurde „Volt-Fraktion“ in „Ratsgruppe Volt“ korrigiert.
Im Punkt II „Finanzielle Auswirkungen“ wurde die im Umlaufverfahren vorgenommene Korrektur
fälschlicherweise nicht vollständig übernommen. Der fehlerhafte Textbaustein zur Überplanmäßigkeit
der Mittelbereitstellung wird gestrichen und der Passus damit korrigiert.
i.V.
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Details
- Aktenzeichen
- V/0123/2021/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.03.2021
- Erstellt
- 01.03.2021 09:54