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V/0435/2021

Wiederbesetzung der Ombudsstelle

Vorlagen 19.05.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.06.2021, TOP 40

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2660 Zeichen

V/0435/2021 
V/0435/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wiederbesetzung der Ombudsstelle 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.06.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Vorberatung 
   23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   23.06.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des Jobcenters 
Münster wird mit dem Ehrenamt, für die Dauer auf zwei Jahre betraut: 
 
- Frau Prof. Dr. Maria Meyer-Höger 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0501 Leistungen der Grundsiche-
rung nach dem SGB II 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen 
2012ff 5.000 aus dem Ver-
waltungs-
budget des 
Jobcenters 
 
Dezernat V 
 
21.05.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Wallmann 
Telefon: 492-7057 
Wallmann@stadt-
muenster.de 
Frau Tiggemann 
Telefon: 492-7069 
TiggemannCeline@stadt-
muenster

- 2 - 
V/0435/2021 
Insgesamt stehen der Ombudsstelle jährlich 5.000 € seit ihrer Einrichtung 2012 zur Erfüllung ihrer 
Aufgaben zur Verfügung. Die Mitglieder der Ombudsstelle erhalten hieraus für ihre ehrenamtliche 
Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung u.a. für Fahrtkosten und Telekommunikation. Zusätzliche 
Kosten entstehen durch den Beschluss dieser Vorlage nicht. 
 
 
Begründung: 
 
Die Ombudsperson Frau Brüggemeyer ist auf eigenen Wunsch zum 31.12.2020 aus dem Ehrenamt 
ausgeschieden. Für die Nachfolge von Frau Brüggemeyer hat die Verwaltung ein Auswahlverfahren 
zur Wiederbesetzung unter Berücksichtigung der in der Begründung in der Vorlage (V0454/2012) 
unter den Ziffern 5.1 bis 5.4 dargelegten Anforderungen der Aufgabenstellung nach einer potentiellen 
Nachfolgerin bzw. einem potentiellen Nachfolger durchgeführt. Hierzu zählte insbesondere, dass  
- die Ombudsperson eine erfahrene Persönlichkeit aus der Mitte der Stadtgesellschaft ist und 
- die Unabhängigkeit zur Stadt Münster, insbesondere zum Jobcenter der Stadt Münster, ge-
währleistet ist. 
Insgesamt meldeten sich sechs Frauen sowie sieben Männer und bekundeten ihr Interesse an dem 
Ehrenamt. 
 
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens und Vorlage des Führungszeugnisses schlägt die Verwal-
tung Frau Prof. Dr. Maria Meyer-Höger für die Besetzung der freien Position als Ombudsperson vor. 
Als Diplom-Pädagogin und Juristin war Frau Meyer-Höger in ihrer aktiven Dienstzeit Lehrende an 
einer Fachhochschule in Darmstadt mit dem Schwerpunkt Soziale Arbeit. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

Anlage A

1446 Zeichen

Anlage A zur V/0435/2021 
Kurzüberblick 
Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des Jobcenters 
Münster wird Frau Prof. Dr. Maria Meyer-Höger mit dem Ehrenamt für die Dauer auf zwei Jahre 
betraut. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel aus dem ISM-Prozess 
 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
verfolgt. Eine neutrale Beratungsmöglichkeit für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters 
Münster stellt das Teilziel dar. Die Ombudspersonen fungieren als unabhängige Beschwerdestel-
le und beraten die Ratsuchenden lösungsorientiert. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0501 Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Diese Aufgabe beruht auf dem Ratsbeschluss vom 27.06.2012 (V/0454/2012), 25.03.2015 
(V0077/2015) und 19.09.2018 (V/0696/2018).

Beratungsverlauf (3)

02.06.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Hauptausschuss
TOP 37 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Rat
TOP 40 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0435/2021
Typ
Vorlagen
Datum
19.05.2021
Erstellt
18.05.2021 15:16