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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6719-7 „Joseph-Beuys-Allee (Apeiron)“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau Antrag zur Vorlage 191111

Änderungsantrag 191111-1 AA vom 11.03.2020

Stand: Am 12.03.2020 im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen.

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    Änderungsantrag öffentlich 191111-1 AA —— Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Brigitta Poppe-Reiners 11.03.2020 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6719-7 „Joseph-Beuys-Allee (Apeiron)“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau Antrag zur Vorlage 191111 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6719-7 "Joseph-Beuys- Allee" werden folgende Punkte umgesetzt: -Baumbestand im Randbereich bleiben erhalten und werden umfangreich während der Baumaßnahmen geschützt. -Bei einer weitere Fällung über die sieben satzungsgeschützten Bäume hinaus wird der AUV erneut befasst -wirksame Maßnahmen zur Vermeidung des Wärmeinseleffekts werden dargestellt und zur Abstimmung vorgelegt. -gärtnerische Freiflächen werden naturnah und ökologisch nachhaltig gestaltet (= Mehrwert für Insekten, Vögel und Kleinstlebewesen) -Energiekonzept legt ein Passivhaus oder EnergiePlus Gebäude fest. - Schutz der geschützten Eichenallee wird sicher gestellt. Begründung Vor dem Hintergrund der Klimaneutralität bis 2035 müssen Neubauten ein ehrgeiziges Energiekonzept aufweisen. Und auch vorhanden Bäume bedürfen einen stärkeren Schutz und sollten dringend erhalten werden. Weitere Hitzesommer wie in den Jahren 2018 und 2019 werden uns bevorstehen, in denen die Menschen in Bonn die wichtige Wohlfahrtswirkungen von Bäumen, insbesondere Altbäumen, dringend Seite 1 von 2 Seite 2 —— brauchen. Die intensive Bautätigkeit und weitere Versiegelung von Grünflächen schmälert die Artenvielfalt in Quantität wie auch Qualität. Daher ist es umso wichtiger alle vorhandenen Grünflächen so weit wie möglich ökologisch zugestalten. Anlage/n Keine Seite 2 von 2

Beratungsverlauf

  1. 12.03.2020

    Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz

    TOP 8.8.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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