Sind die Kölner Baustandards zu hoch?
Gem. Anfrage nach § 4 (Volt) AN/1485/2024 vom 29.10.2024
Stand: Am 19.05.2025 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Gem. Anfrage nach § 4 (Volt)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An die Vorsitzende des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Stefanie Ruffen Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 29.10.2024 AN/1485/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 04.11.2024 Sind die Kölner Baustandards zu hoch? Die angespannte Haushaltslage der Stadt Köln erfordert eine sorgfältige und innovative Pla- nung, wenn es darum geht, auch im Bereich der Gebäudewirtschaft einen Teil zu einem nach- haltigen Umgang mit Kölner Steuergeldern beizutragen. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Ansatzes kann die Anpassung der Bau- und Sanierungsstandards sein, die über das gesetz- liche Mindestmaß hinausgehen. Durch eine flexible Gestaltung der Anforderungen können Planungs- und Bauprozesse erheblich beschleunigt, aber auch Geld gespart werden. Gleichzeitig können durch die Optimi erung der Flächennutzung sowie durch eine mögliche Herabsetzung von Standards Einsparpotenziale geschaffen werden, ohne die Qualität der Ge- bäude grundlegend zu beeinträchtigen. Unser Ziel ist es, den Bau und die Sanierung von städtischen Gebäuden (Schulen , KiTas, Museen, Verwaltungsgebäude) zu fördern, indem bürokratische Hürden gesenkt und Pro- zesse beschleunigt werden. So möchten wir sicherstellen, dass Köln trotz der angespannten Haushaltslage auf zukunftsfähige und flexible Weise in die eigene Infrastruktur investiert. Bitte geben Sie die Antworten auch dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung zur Kennt- nisnahme. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 1. Welche Standards im Bereich des Neubaus und der Sanierung von städtischen Ge- bäuden, insbesondere im Schulbau, sind Kölner Standards? Standards also, die es nur in Köln gibt und über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards hinausgehen. 2. Inwieweit plant die Verwaltung, diese Standards an die aktuelle Haushaltslage anzu- passen, und welche Kriterien werden dabei zugrunde gelegt, um trotzdem eine ange- messene Nutzung sicherzustellen? - 2 - 3. Welche konkreten Einsparpotenziale sieht die Verwaltung durch die Anpassung von Standards in Bezug auf Bau/Sanierung, Ausstattung und Flächennutzung? 4. Wie schätzt die Verwaltung die Auswirkungen einer möglichen Reduzierung von Stan- dards auf die langfristige Qualität, Nutzbarkeit und Zukunftsfähigkeit der städtischen Gebäude ein? 5. Welche rechtlichen oder baulichen Hürden sieht die Verwaltung bei der Umsetzung flexiblerer Bau- und Flächenvorgaben, und welche Schritte könnten unternommen wer- den, um diese zu überwinden? Mit freundlichen Grüßen Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmoeller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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19.05.2025
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 3.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen
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