0532/2024
Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung des Integrationsrates vom 15.08.2023 (AN/1358/2023) zur Gesundheitsversorgung der Bewohner*innen der Notschlafstelle Vorgebirgstraße
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle V/50/507 Vorlagen-Nummer 26.02.2024 0532/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 27.02.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 29.02.2024 Gesundheitsausschuss 05.03.2024 Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung des Integrationsrates vom 15.08.2023 (AN/1358/2023) zur Gesundheitsversorgung der Bewohner*innen der Notschlafstelle Vorgebirgstraße Der Integrationsrat bittet um Beantwortung von Fragen zur Gesundheitsversorgung der Bewohner*innen der Notschlafstelle Vorgebirgstraße. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Frage 1: In welchen Fällen und auf welche Weise sind „Überweisungen“ aus Krankenhäusern in die Notunterkunft Vorgebirgstr. vorgesehen und geregelt? Antwort der Verwaltung: In die Notunterkunft Vorgebirgstr. (VGS) sind keine „Überweisungen“ von obdachlosen Men- schen aus der EU-Binnenmigration, die sich ohne Zugang zu den sozialen Sicherungssyste- men in Köln aufhalten, aus Krankenhäusern vorgesehen und daher auch nicht geregelt. Die Krankenhäuser bringen, häufig ohne vorherige Information, pro Jahr rund 10-15 kranke, teils unheilbar kranke Menschen in die VGS. Es ist bereits vorgekommen, dass nicht gehfä- hige, pflegebedürftige Personen mit dem Taxi aus dem Krankenhaus in die VGS gebracht und kommentarlos dort abgeliefert wurden, auch spätabends oder in der Nacht. Diese Personen können weder den Toilettengang noch die Dusche noch die Nahrungsaufnahme selbständig erledigen. Diese Fälle werden jedoch sofort vom Träger Sozialdienst Katholischer Männer e.V. (SKM), der das Objekt betreibt und betreut, per Ruf des RTW zurück ins Krankenhaus vermittelt. Selbst eine „geregelte Überweisung“ aus dem Krankenhaus und/oder eine frühzei- tige Information des Krankenhauses an die VGS ändert nichts daran, das eine Aufnahme die- ser Personen in der VGS, allein schon aus haftungsrechtlichen Gründen, abgelehnt werden muss. Die VGS ist eine auf Eigenversorgung ausgerichtete gemeindliche Notunterkunft. Das heißt, in der VGS können und werden zwar Personen mit unterschiedlichen Erkrankungen nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus vom SKM aufgenommen und versorgt. Dies ist jedoch nur bis zu einem bestimmten Maße in der Notunterkunft leistbar, zum Beispiel beim Auskurieren 2 eines gebrochenen Beines. Die Betroffenen müssen im Rahmen der Eigenversorgung soweit mobil sein, dass sie sich in der VGS selbst versorgen können. Dies bedeutet, dass sie sich ohne fremde Hilfe waschen, anziehen, essen und laufen können. Für Menschen mit schwer- wiegenden, langwierigen oder chronischen Erkrankungen, die immobil sind und mehr als nur einen Schlafplatz benötigen, gibt es keine geeigneten Plätze in der VGS. Auch aus medizinischer Sicht des Mobilen Medizinischen Dienstes des Gesundheitsamtes (MMD) sind die räumlichen und personellen Begebenheiten in der VGS für eine Kranken-, Pflege- und/oder Hospiz-/Palliativstation bzw. für EU-Zugewanderte, die einer Aufnahme im Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung bedürfen, ungeeignet, obgleich die VGS barriere- freie Bereiche zum Schlafen und existentielle Versorgungsangebote im Tagesaufenthalt vor- hält. Der MMD ist, beginnend im Mai 2019 mit einer Sprechstunde an einem Tag in der Wo- che, seit Januar 2024 inzwischen an drei Vormittagen mit jeweils einer Stunde im Rahmen des Sprechstundenangebotes in der VGS präsent. Der MMD leistet damit enorme Hilfe und versorgt, wo es geht. Die Arbeit des MMD in der VGS beschränkt sich jedoch auf eine reine medizinische Not(Erst)versorgung. Insofern kann auch der MMD in der VGS das bestehende Problem mit schwer chronisch kranken, körperlich massiv eingeschränkten und pflegebedürfti- gen EU-Zugewanderten nicht lösen. Auch der Einsatz von medizinischen Fachkräften wäre zur Versorgung der v. g. Menschen in der VGS nicht ausreichend. Hierzu gehören im Übrigen auch EU-Zugewanderte mit einem krankheitsbedingten höheren Pflege- und Betreuungsaufwand, die nach einem Krankenhaus- aufenthalt eine längere Genesungsphase benötigen, die ein ausgeprägtes Suchtverhalten aufweisen und/oder psychisch erkrankt sind und aufgrund des fehlenden Leistungsanspru- ches/ Krankenversicherungsstatus nicht in anderen Einrichtungen untergebracht werden kön- nen und die in eine akute gesundheitliche Krise geraten sind. Frage 2: Wie wird die Stadt zukünftig mit der Problematik der gesundheitlichen Versorgung von schwerkranken unversicherten Menschen in der Vorgebirgstr. umgehen, da es in der Einrich- tung selbst keine pflegerische Versorgung gibt? Antwort der Verwaltung: Für obdachlose Menschen aus der EU-Binnenmigration ohne Zugang zu den sozialen Siche- rungssystemen mit schwerwiegenden, langwierigen oder chronischen Erkrankungen, die mehr als nur einen Schlafplatz und einer Nachsorge nach einem Krankenhaus- oder Psychiatrie- aufenthalt ohne Notfallcharakter benötigen, bedarf es außerhalb der VGS einer unmittelbaren und dauerhaften medizinischen und pflegerischen Versorgungsstruktur, adäquat zur Behand- lung in einem Krankenhaus und einem Hospiz. Mehr zum zukünftigen Umgang mit der Proble- matik siehe Antwort der Verwaltung zur Frage 3. Auf Wunsch des Betroffenen erfolgt seitens der Verwaltung im Einzelfall zudem das Angebot und die Kostenübernahme eines Krankentransportes in das Heimatland, wenn die betroffene Person transportfähig ist. Frage 3: Welche Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in der Vorgebirgstr. sind im Rahmen der „Task Force Wohnungslosigkeit / Humanitäre Hilfen“ entwickelt worden und wie ist ihr Umsetzungsstand? Antwort der Verwaltung: 3 Die „Task Force Wohnungslosigkeit / Humanitäre Hilfen“ empfiehlt für obdachlose Menschen aus der EU-Binnenmigration, die sich in Köln ohne Zugang zu den sozialen Sicherungssyste- men mit schwerwiegenden, langwierigen oder chronischen Erkrankungen aufhalten und die mehr als nur einen Schlafplatz und einer Nachsorge nach einem Krankenhaus- oder Psychiat- rieaufenthalt ohne Notfallcharakter in der VGS benötigen, außerhalb der VGS eine dauerhafte medizinische und pflegerischen Versorgungsstruktur, adäquat zur Behandlung in einem Kran- kenhaus und einem Hospiz mit mindestens zehn Plätzen zu schaffen. Die dezentral zu schaffende ordnungsrechtliche 24/7-Notunterkunft, die u.a. durchgehende medizinische Pflege- und Betreuungsleistungen für diese besondere vulnerable Personen- gruppe an EU-Zugewanderten sicherstellen soll, muss dabei auch deren andere besonderen Belange berücksichtigen und bedarfsgerecht eingerichtet werden. Daneben soll dies der Ver- besserung der Versorgung, insbesondere der Beratung, Unterstützung und Stabilisierung der Betroffenen durch einen freien Träger dienen. Dabei ist der sozialraumorientierten Vernetzung mit und Einbeziehung der vor Ort tätigen Dienste/ Institutionen am Standort Rechnung zu tra- gen. Die Kosten für solche Neubauten oder die Sanierung/ Herrichtung nebst An- und Beschaffun- gen, sowie die Personalkosten z. B. des freien Trägers sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu beziffern, da diese vom jeweiligen Zustand der Immobilie und vom erforderlichen Rahmen für die konzeptionell definierten Aufgaben abhängen. Bei den Kosten für einen Neubau/ eine Sanierung/ Herrichtung, An- und Beschaffungen, das Personal des Trägers, die Unterkunftskosten und für den Einsatz eines Hausverwalters nebst ggf. Sicherheitsdienstes handelt es sich um pflichtige Leistungen, die aus ordnungsrechtlichen Mitteln finanziert werden. Die Kosten für die durchgehenden medizinischen Pflege- und Be- treuungsleistungen, Tag und Nacht, nebst nötiger Ausstattung mit medizinischem Material, werktägliche soziale Beratung, Unterstützung und Stabilisierung der Betroffenen durch einen freien Träger, den Einsatz von Sprach- und Kulturvermittelnden, Getränke und Lebensmittel, stellen wie bisher auch freiwillige humanitäre Leistungen dar, die durch den Rat der Stadt Köln zu beschließen sind. Die ordnungsrechtlichen und humanitären Hilfen für Menschen aus der EU-Binnenmigration ohne Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen sind Teil der geplanten Maßnahmen im Rahmen des Kölner Konzeptes zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit (KöKoWo). Die Be- schlussvorlage für die Schaffung geeigneter Unterkunftsangebote für die besonders vul- nerable Gruppe von schwererkrankten und behandlungsbedürftigen EU-Zugewanderten wird den politischen Gremien vorgelegt, nachdem das Rahmenkonzept (KöKoWo) beschlossen wurde. Sobald die Beschlussvorlage die politische Zustimmung des Rates der Stadt Köln erhält, wird die Schaffung neuer und/ oder die Herrichtung von bestehenden Gebäuden zur dezentralen ordnungsrechtlichen und humanitären Versorgung dieser besonderen vulnerablen Personen- gruppe von der Verwaltung auf den Weg gebracht werden. Hier arbeitet die Verwaltung stetig mit verschiedenen Trägern der Wohlfahrtspflege an Unterstützungskonzepten in neu zu schaf- fenden Unterbringungsformen. Frage 4: Gibt es in Köln freie Kontingente zur Hospiz-Versorgung todkranker, nicht versicherter Bewoh- ner*innen der Vorgebirgstr.? Antwort der Verwaltung: Es gibt keine verbindliche Vereinbarung mit der Stadt Köln über ein Kontingent nebst Finan- zierung zur stationären Hospiz-Versorgung unheilbar erkrankter, nicht versicherter EU-Zuge- wanderter. 4 In Köln gibt es lediglich spendenorganisierte medizinische Angebote für Menschen ohne Kran- kenversicherung, im Rahmen dessen auch schon mal Kosten einer Krankenhausbehandlung finanziert werden konnten. Dies erfolgt in Köln über zwei Anlaufstellen: Die Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung und zum anderen durch die Clearingstelle Migration. Darüber hinaus gibt es in Köln die jüngst gegründete „Pace e Bene-Stiftung“ (Treuhandstif- tung) unter dem Dach der CaritasStiftung im Erzbistum Köln. Die Treuhandstiftung fördert Pro- jekte zur Linderung der Not sterbenskranker und sterbender obdachloser Menschen, die in Köln auf der Straße leben. Ganz konkret finanziert die Stiftung mit ihren Spenden in Form ei- ner Akuthilfe Hospizplätze für obdachlose Frauen und Männern, die sich auf den Sterbepro- zess vorbereiten und keinen Kostenträger belegen können. Da in Köln lediglich fünf stationäre Hospize zur Verfügung stehen, ist das langfristige Ziel der Treuhandstiftung eine Wohnung, die obdachlose Menschen in ihrer Sterbephase aufnehmen kann, zur medizinisch-körperli- chen Versorgung, aber besonders zur würdevollen Begleitung am Ende des Lebens. Die Treuhandstiftung handelt in enger Abstimmung mit dem MMD. Zwecks Einschätzung des Ge- sundheitszustandes einer obdachlosen Person bezieht ein Krankenhaus oder ein Arzt den MMD ein. Als kurzfristige Lösung erfolgt die Vermittlung in ein bestehendes Hospiz mit Kapa- zitäten. Erste grundsätzliche Klärungen mit Hospizen sind seitens der Treuhandstiftungen hierzu getroffen. Auf Antrag durch das Hospiz erfolgt eine Kostenübernahme durch die Pace e Bene-Stiftung. Die palliative Versorgung kann durch den MMD erfolgen. Bei Vorliegen einer Drogenproblematik kann eine Substitutionsambulanz zum Einsatz kommen. Auf Wunsch des Integrationsrates wird die Beantwortung auch dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren und dem Gesundheitsausschuss zur Kenntnis gegeben. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0532/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 26.02.2024
- Erstellt
- 06.02.2024 11:59