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0532/2024

Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung des Integrationsrates vom 15.08.2023 (AN/1358/2023) zur Gesundheitsversorgung der Bewohner*innen der Notschlafstelle Vorgebirgstraße

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 26.02.2024

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 05.03.2024, TOP 2.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

11429 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/507 
 
Vorlagen-Nummer 26.02.2024 
 0532/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 27.02.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 29.02.2024 
Gesundheitsausschuss 05.03.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung des Integrationsrates vom 15.08.2023 
(AN/1358/2023) zur Gesundheitsversorgung der Bewohner*innen der Notschlafstelle 
Vorgebirgstraße 
Der Integrationsrat bittet um Beantwortung von Fragen zur Gesundheitsversorgung der 
Bewohner*innen der Notschlafstelle Vorgebirgstraße. 
 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Frage 1: 
 
In welchen Fällen und auf welche Weise sind „Überweisungen“ aus Krankenhäusern in die 
Notunterkunft Vorgebirgstr. vorgesehen und geregelt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
In die Notunterkunft Vorgebirgstr. (VGS) sind keine „Überweisungen“ von obdachlosen Men-
schen aus der EU-Binnenmigration, die sich ohne Zugang zu den sozialen Sicherungssyste-
men in Köln aufhalten, aus Krankenhäusern vorgesehen und daher auch nicht geregelt. 
 
Die Krankenhäuser bringen, häufig ohne vorherige Information, pro Jahr rund 10-15 kranke, 
teils unheilbar kranke Menschen in die VGS. Es ist bereits vorgekommen, dass nicht gehfä-
hige, pflegebedürftige Personen mit dem Taxi aus dem Krankenhaus in die VGS gebracht und 
kommentarlos dort abgeliefert wurden, auch spätabends oder in der Nacht. Diese Personen 
können weder den Toilettengang noch die Dusche noch die Nahrungsaufnahme selbständig 
erledigen. Diese Fälle werden jedoch sofort vom Träger Sozialdienst Katholischer Männer 
e.V. (SKM), der das Objekt betreibt und betreut, per Ruf des RTW zurück ins Krankenhaus 
vermittelt. Selbst eine „geregelte Überweisung“ aus dem Krankenhaus und/oder eine frühzei-
tige Information des Krankenhauses an die VGS ändert nichts daran, das eine Aufnahme die-
ser Personen in der VGS, allein schon aus haftungsrechtlichen Gründen, abgelehnt werden 
muss.  
 
Die VGS ist eine auf Eigenversorgung ausgerichtete gemeindliche Notunterkunft. Das heißt, in 
der VGS können und werden zwar Personen mit unterschiedlichen Erkrankungen nach einer 
Entlassung aus dem Krankenhaus vom SKM aufgenommen und versorgt. Dies ist jedoch nur 
bis zu einem bestimmten Maße in der Notunterkunft leistbar, zum Beispiel beim Auskurieren

2 
 
eines gebrochenen Beines. Die Betroffenen müssen im Rahmen der Eigenversorgung soweit 
mobil sein, dass sie sich in der VGS selbst versorgen können. Dies bedeutet, dass sie sich 
ohne fremde Hilfe waschen, anziehen, essen und laufen können. Für Menschen mit schwer-
wiegenden, langwierigen oder chronischen Erkrankungen, die immobil sind und mehr als nur 
einen Schlafplatz benötigen, gibt es keine geeigneten Plätze in der VGS. 
 
Auch aus medizinischer Sicht des Mobilen Medizinischen Dienstes des Gesundheitsamtes 
(MMD) sind die räumlichen und personellen Begebenheiten in der VGS für eine Kranken-, 
Pflege- und/oder Hospiz-/Palliativstation bzw. für EU-Zugewanderte, die einer Aufnahme im 
Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung bedürfen, ungeeignet, obgleich die VGS barriere-
freie Bereiche zum Schlafen und existentielle Versorgungsangebote im Tagesaufenthalt vor-
hält. Der MMD ist, beginnend im Mai 2019 mit einer Sprechstunde an einem Tag in der Wo-
che, seit Januar 2024 inzwischen an drei Vormittagen mit jeweils einer Stunde im Rahmen 
des Sprechstundenangebotes in der VGS präsent. Der MMD leistet damit enorme Hilfe und 
versorgt, wo es geht. Die Arbeit des MMD in der VGS beschränkt sich jedoch auf eine reine 
medizinische Not(Erst)versorgung. Insofern kann auch der MMD in der VGS das bestehende 
Problem mit schwer chronisch kranken, körperlich massiv eingeschränkten und pflegebedürfti-
gen EU-Zugewanderten nicht lösen. 
 
Auch der Einsatz von medizinischen Fachkräften wäre zur Versorgung der v. g. Menschen in 
der VGS nicht ausreichend. Hierzu gehören im Übrigen auch EU-Zugewanderte mit einem 
krankheitsbedingten höheren Pflege- und Betreuungsaufwand, die nach einem Krankenhaus-
aufenthalt eine längere Genesungsphase benötigen, die ein ausgeprägtes Suchtverhalten 
aufweisen und/oder psychisch erkrankt sind und aufgrund des fehlenden Leistungsanspru-
ches/ Krankenversicherungsstatus nicht in anderen Einrichtungen untergebracht werden kön-
nen und die in eine akute gesundheitliche Krise geraten sind.  
 
 
Frage 2: 
 
Wie wird die Stadt zukünftig mit der Problematik der gesundheitlichen Versorgung von 
schwerkranken unversicherten Menschen in der Vorgebirgstr. umgehen, da es in der Einrich-
tung selbst keine pflegerische Versorgung gibt?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Für obdachlose Menschen aus der EU-Binnenmigration ohne Zugang zu den sozialen Siche-
rungssystemen mit schwerwiegenden, langwierigen oder chronischen Erkrankungen, die mehr 
als nur einen Schlafplatz und einer Nachsorge nach einem Krankenhaus- oder Psychiatrie-
aufenthalt ohne Notfallcharakter benötigen, bedarf es außerhalb der VGS einer unmittelbaren 
und dauerhaften medizinischen und pflegerischen Versorgungsstruktur, adäquat zur Behand-
lung in einem Krankenhaus und einem Hospiz. Mehr zum zukünftigen Umgang mit der Proble-
matik siehe Antwort der Verwaltung zur Frage 3. 
 
Auf Wunsch des Betroffenen erfolgt seitens der Verwaltung im Einzelfall zudem das Angebot 
und die Kostenübernahme eines Krankentransportes in das Heimatland, wenn die betroffene 
Person transportfähig ist.  
 
 
Frage 3: 
 
Welche Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in der Vorgebirgstr. 
sind im Rahmen der „Task Force Wohnungslosigkeit / Humanitäre Hilfen“ entwickelt worden 
und wie ist ihr Umsetzungsstand? 
 
Antwort der Verwaltung:

3 
 
Die „Task Force Wohnungslosigkeit / Humanitäre Hilfen“ empfiehlt für obdachlose Menschen 
aus der EU-Binnenmigration, die sich in Köln ohne Zugang zu den sozialen Sicherungssyste-
men mit schwerwiegenden, langwierigen oder chronischen Erkrankungen aufhalten und die 
mehr als nur einen Schlafplatz und einer Nachsorge nach einem Krankenhaus- oder Psychiat-
rieaufenthalt ohne Notfallcharakter in der VGS benötigen, außerhalb der VGS eine dauerhafte 
medizinische und pflegerischen Versorgungsstruktur, adäquat zur Behandlung in einem Kran-
kenhaus und einem Hospiz mit mindestens zehn Plätzen zu schaffen. 
 
Die dezentral zu schaffende ordnungsrechtliche 24/7-Notunterkunft, die u.a. durchgehende 
medizinische Pflege- und Betreuungsleistungen für diese besondere vulnerable Personen-
gruppe an EU-Zugewanderten sicherstellen soll, muss dabei auch deren andere besonderen 
Belange berücksichtigen und bedarfsgerecht eingerichtet werden. Daneben soll dies der Ver-
besserung der Versorgung, insbesondere der Beratung, Unterstützung und Stabilisierung der 
Betroffenen durch einen freien Träger dienen. Dabei ist der sozialraumorientierten Vernetzung 
mit und Einbeziehung der vor Ort tätigen Dienste/ Institutionen am Standort Rechnung zu tra-
gen. 
 
Die Kosten für solche Neubauten oder die Sanierung/ Herrichtung nebst An- und Beschaffun-
gen, sowie die Personalkosten z. B. des freien Trägers sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu 
beziffern, da diese vom jeweiligen Zustand der Immobilie und vom erforderlichen Rahmen für 
die konzeptionell definierten Aufgaben abhängen. 
 
Bei den Kosten für einen Neubau/ eine Sanierung/ Herrichtung, An- und Beschaffungen, das 
Personal des Trägers, die Unterkunftskosten und für den Einsatz eines Hausverwalters nebst 
ggf. Sicherheitsdienstes handelt es sich um pflichtige Leistungen, die aus ordnungsrechtlichen 
Mitteln finanziert werden. Die Kosten für die durchgehenden medizinischen Pflege- und Be-
treuungsleistungen, Tag und Nacht, nebst nötiger Ausstattung mit medizinischem Material, 
werktägliche soziale Beratung, Unterstützung und Stabilisierung der Betroffenen durch einen 
freien Träger, den Einsatz von Sprach- und Kulturvermittelnden, Getränke und Lebensmittel, 
stellen wie bisher auch freiwillige humanitäre Leistungen dar, die durch den Rat der Stadt Köln 
zu beschließen sind. 
 
Die ordnungsrechtlichen und humanitären Hilfen für Menschen aus der EU-Binnenmigration 
ohne Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen sind Teil der geplanten Maßnahmen im 
Rahmen des Kölner Konzeptes zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit (KöKoWo). Die Be-
schlussvorlage für die Schaffung geeigneter Unterkunftsangebote für die besonders vul-
nerable Gruppe von schwererkrankten und behandlungsbedürftigen EU-Zugewanderten wird 
den politischen Gremien vorgelegt, nachdem das Rahmenkonzept (KöKoWo) beschlossen 
wurde.  
 
Sobald die Beschlussvorlage die politische Zustimmung des Rates der Stadt Köln erhält, wird 
die Schaffung neuer und/ oder die Herrichtung von bestehenden Gebäuden zur dezentralen 
ordnungsrechtlichen und humanitären Versorgung dieser besonderen vulnerablen Personen-
gruppe von der Verwaltung auf den Weg gebracht werden. Hier arbeitet die Verwaltung stetig 
mit verschiedenen Trägern der Wohlfahrtspflege an Unterstützungskonzepten in neu zu schaf-
fenden Unterbringungsformen. 
 
 
Frage 4: 
 
Gibt es in Köln freie Kontingente zur Hospiz-Versorgung todkranker, nicht versicherter Bewoh-
ner*innen der Vorgebirgstr.? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Es gibt keine verbindliche Vereinbarung mit der Stadt Köln über ein Kontingent nebst Finan-
zierung zur stationären Hospiz-Versorgung unheilbar erkrankter, nicht versicherter EU-Zuge-
wanderter.

4 
 
In Köln gibt es lediglich spendenorganisierte medizinische Angebote für Menschen ohne Kran-
kenversicherung, im Rahmen dessen auch schon mal Kosten einer Krankenhausbehandlung 
finanziert werden konnten. Dies erfolgt in Köln über zwei Anlaufstellen: Die Malteser Medizin 
für Menschen ohne Krankenversicherung und zum anderen durch die Clearingstelle Migration. 
 
Darüber hinaus gibt es in Köln die jüngst gegründete „Pace e Bene-Stiftung“ (Treuhandstif-
tung) unter dem Dach der CaritasStiftung im Erzbistum Köln. Die Treuhandstiftung fördert Pro-
jekte zur Linderung der Not sterbenskranker und sterbender obdachloser Menschen, die in 
Köln auf der Straße leben. Ganz konkret finanziert die Stiftung mit ihren Spenden in Form ei-
ner Akuthilfe Hospizplätze für obdachlose Frauen und Männern, die sich auf den Sterbepro-
zess vorbereiten und keinen Kostenträger belegen können. Da in Köln lediglich fünf stationäre 
Hospize zur Verfügung stehen, ist das langfristige Ziel der Treuhandstiftung eine Wohnung, 
die obdachlose Menschen in ihrer Sterbephase aufnehmen kann, zur medizinisch-körperli-
chen Versorgung, aber besonders zur würdevollen Begleitung am Ende des Lebens. Die 
Treuhandstiftung handelt in enger Abstimmung mit dem MMD. Zwecks Einschätzung des Ge-
sundheitszustandes einer obdachlosen Person bezieht ein Krankenhaus oder ein Arzt den 
MMD ein. Als kurzfristige Lösung erfolgt die Vermittlung in ein bestehendes Hospiz mit Kapa-
zitäten. Erste grundsätzliche Klärungen mit Hospizen sind seitens der Treuhandstiftungen 
hierzu getroffen. Auf Antrag durch das Hospiz erfolgt eine Kostenübernahme durch die Pace e 
Bene-Stiftung. Die palliative Versorgung kann durch den MMD erfolgen. Bei Vorliegen einer 
Drogenproblematik kann eine Substitutionsambulanz zum Einsatz kommen. 
 
Auf Wunsch des Integrationsrates wird die Beantwortung auch dem Ausschuss für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren und dem Gesundheitsausschuss zur Kenntnis gegeben. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

27.02.2024 Integrationsrat
TOP 3.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.02.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.03.2024 Gesundheitsausschuss
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0532/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
26.02.2024
Erstellt
06.02.2024 11:59