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Die dritte Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes – Jetzt erst recht

Änderungsantrag BV5 (SPD) AN/0240/2023 vom 02.02.2023

Stand: Am 02.02.2023 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Änderungsantrag (SPD BV5)

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    Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 02.02.2023 AN/0240/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. §§ 13 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Die dritte Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes – Jetzt erst recht - Änderungsantrag der SPD - Die Bezirksvertretung möge beschließen: Der Rat und seine Ausschüsse werden gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, im Stadtbezirk Nippes eine weitere Gesamtschule einzurichten mit 4 bis 6 zügiger S I und entsprechender S II, einschließlich einer Sport- halle mit drei Sportübungseinheiten. 2. In einem ersten Schritt soll hierfür die Umwandlung (ggfs. auch mit Erweiterungsbau-ten) der bestehenden Hauptschule bzw. einer der beiden bestehenden Realschulen im Stadtbezirk geprüft werden. 3. Sollte eine Umwandlung aus rechtlichen oder baulichen Gründen nicht möglich sein, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit der Durchführung eines europa- weiten Ausschreibungsverfahrens zur Errichtung einer Gesamtschule mit 4 bis 6 zü- giger S I und entsprechender S II für den Stadtbezirk Nippes. 4. Das Ausschreibungsverfahren soll bevorzugt die Suche nach einem geeigneten Be- - 2 - standsgebäude mit entsprechender Herrichtung umfassen, alternativ auch eine Grund- stückssuche und die bauliche Errichtung. 5. Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 wird dahingehend ange-passt, dass die vorliegende Planung an Ziffer 13 eingefügt wird. Im Übrigen wird die Schulent- wicklungsplanung beibehalten. Begründung: Erfolgt mündlich. gez. Müller gez. Meier

Beratungsverlauf

  1. 02.02.2023

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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