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V/0488/2014

Neuerrichtung von Bildungsgängen an Berufskollegs in städtischer Trägerschaft zum Schuljahr 2015/2016

Vorlagen 21.07.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2014, TOP 29.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0488/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neuerrichtung von Bildungsgängen an Berufskollegs in städtischer Trägerschaft zum Schuljahr 
2015/2016 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.08.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
10.09.2014 Rat Entscheidung 
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Errichtung von Bildungsgängen 
 
Gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG werden zum 01.08.2015 (Beginn des Schuljahres 
2015/2016) folgende Bildungsgänge unbefristet errichtet: 
 
1.1 Adolph-Kolping-Berufskolleg (AKBK) 
 
Fachschule für Druck- und Medientechnik gem. APO-BK, Anlage E 
 
1.2 Hansa-Berufskolleg (HBK) 
 
 Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre     
 – Schwerpunkt Finanzdienstleistungen gem. APO-BK, Anlage E 
 
Kosten/Folgekosten: 
 
 Für die unter Beschlu sspunkt 1. genannten neuen Bildungsgänge entstehen bei einer Bel e-
gung mit 25 Studierenden jährliche Mehraufwendungen für Lehr- und Lernmittel in Höhe von 
 
 1.937,50 € für die Fachschule für Technik mit der Fachrichtung Druck- und Medien-
technik (1.1) 
 3.437,50 € für die Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre 
– Schwerpunkt Finanzdienstleistungen (1.2) 
 
Die zusätzlichen Kosten können in Abhängigkeit von der Belegung voraussichtlich im Ra h-
men des vorhandenen Budgets aufgefangen werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0488/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Schützner 
Ruf: 
492-4016 
E-Mail: 
Schuetzner@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.07.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0488/2014 
 
 
Sachverhalt: 
 
1. Einführung 
 
1.1 Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten 
 
Über die Einrichtung , die Änderung und die Auflösung einer Schule (…), für die das Land 
nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger (vgl. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG). Als 
Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind 
der Aus- und Abbau bestehenden Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von 
Bildungsgängen an Berufskollegs (…) zu behandeln. 
 
Der Rat ist gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe I GO für die Beschlussfassung zuständig. 
 
Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 81 
Abs. 3 SchulG). Die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösung ö ffentlicher 
Schulen ist der Bezirksregierung Münster übertragen. 
 
Die Schulkonferenz der Schule ist zu beteiligen (vg. § 65 SchulG). 
 
2. Anlass 
 
Das Adolph-Kolping-Berufskolleg und das Hansa-Berufskolleg haben je einen Vo rschlag zur 
Errichtung eines neuen Bildungsganges unterbreitet. 
 
3 Zu Beschlussvorschlag 1 
 
3.1 Darstellung der zur Errichtung vorgeschlagenen Bildungsgänge 
 
3.1.01 Adolph-Kolping-Berufskolleg (AKBK) 
 
Fachschule für Druck- und Medientechnik gem. APO-BK, Anlage E 
 
Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung und bauen auf der beruflichen Erstausbi l-
dung und Berufserfahrungen der Studierenden auf. Die Fachschule für Technik ermöglicht 
den Abschluss Staatlich geprüfte Technikerin und Techniker der Fachrichtung Druck - und 
Medientechnik und Fachhochschulreife. Dieser Bildungsgang ist als vierjähriger Bildung s-
gang in Teilzeit konzipiert. Zugangsvoraussetzung ist die Abschlussprüfung in einem ane r-
kannten Ausbildungsberuf der Druck - und Medienwirtschaft sowie eine entsprechende B e-
rufspraxis von einem Jahr. Schulische Mindestvoraussetzung ist der erfolgreiche Abs chluss 
der Berufsschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand. 
Die geplante Fachschule für Druck - und Medientechnik ergänzt in idealer Weise das Bi l-
dungsgangportfolio des Adolph -Kolping-Berufskollegs im Medienbereich. In einigen Bere i-
chen übertrifft die vorhandene Einrichtung sogar den Anforderungen, die eine Fachschule für 
Druck- und Medientechnik stellt.  
 
Hierdurch wird es den Schülern ermöglicht, eine hochqualifizierte und von der Wirtschaft 
sehr geschätzte  Qualifikation anzustreben. Die engen Kontakte zu den Unternehmen der 
Druck- und Medienindustrie in Münster, sowie zur Universität Wuppertal und z ur Fachhoch-
schule in Stuttgart erlauben ein enormes Entwicklungspotential. 
 
Im Regierungsbezirk Münster gibt es keine Fachschule für Technik mit dem Schwerpu nkt 
Druck- und Medientechnik. In NRW wird dieser Bildungsgang nächstliegend in Bielefeld und

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Düsseldorf angeboten. Laut Auskunft des Adolph-Kolping-Berufskollegs übersteigt die Nach-
frage an den genannten Bildungseinrichtungen die Aufnahmekapazität deutlich. SuS müssen 
daher mit Wartezeiten von  ca. einem Jahr rech nen. Die Schulkonferenz hat dem Erric h-
tungsvorhaben zugestimmt. 
3.1.02 Hansa-Berufskolleg (HBK) 
 
Das Hansa -Berufskolleg beantragt nun die Aufnahme des Schwerpunkts Finanzdienstlei s-
tungen in das Angebot de r Fachschule für Wirtschaft. Der seit einigen Jahren für die Fac h-
richtung Betriebswirtschaftslehre in die APO-BK aufgenommene Schwerpunkt „Finanzdienst-
leistungen“ würde für die am Berufskolleg ausgebildeten Kaufleute und ihre berufliche En t-
wicklung eine sinnvolle Weiterbildung darstellen. Durch eine intensivere Bezugnahme auf Fi-
nanzdienstleitungen ist der Nutzen für die Studierenden aus Versicherungsbetrieben und 
auch der Studierenden aus Bank- und Steuerbetrieben ungleich größer.  
Für potentielle Auszubild ende bietet die Perspektive, im direkten Anschluss an die Ausbi l-
dung berufsbegleitend höherrangige Abschlüsse zu erreichen, den Ausschlag sich für die 
Ausbildung und gegen ein Studium (z. B. der Betriebswirtschaftslehre) zu entscheiden. Di e-
ser Aspekt wird auch durch die seit 2011 eingegangene Kooperation der Fachschule für 
Wirtschaft mit der FHM Bielefeld (Angebot, zugleich ein Fernstudium an der FHM zu abso l-
vieren/ Anerkennung vieler in der Fachschule erbrachten Prüfungsleistungen durch die FHM) 
gestärkt. Die Studierenden der Fachschule können neben dem Abschluss „Staatlich geprü f-
te/r Betriebswirt/in“ auf diesem Wege auch den Abschluss „Bachelor of Arts“ erwerben.  Die 
Schulkonferenz hat dem Errichtungsvorhaben zugestimmt. 
3.2 Stellungnahmen 
 
Im Rahmen des üblic hen Beteiligungsverfahrens hat das Amt für Schule und Weiterbildung 
Stellungnahmen der beteiligte Institutionen (Industrie und Handelskammer Nord Westfalen, 
Handwerkskammer, Agentur für Arbeit, Bezirksregierung Münster) sowie der Nachbarkreise 
erbeten. 
 
Seitens der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf bestehen keine Bede nken die 
geplanten Bildungsgänge einzurichten.  
 
Die Handwerkskammer Münster bewertet die Errichtung der Fachschule wie folgt: „ Auch wir 
möchten die Fort - und Weiterbildung unser es handwerklichen  Nachwuchses nach besten 
Kräften fördern. Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass wir in diesem Zusammenhang die 
Meisterqualifikation favorisieren und andere Qualifikationen wie z.B. den Medienfachwirt den 
Vorzug vor eine Technikerausbildung geben.  
 
Da sowohl die IHK Nord Westfalen als auch die HWK Münster eine Meisterschule Medie n-
technologie/Drucker in Münster anbieten, ist unserer Meinung nach ein ausreichendes A n-
gebot für die Nachwuchsqualifizierung in der Region Münsterland vorhanden,  welches den 
Bedarf der Betriebe abdeckt. Dementsprechend sehen wir keine Notwendigkeit ein solches 
Vorhaben als zusätzliches Angebot anzubieten.“ 
 
Die IHK Nord Westfalen sieht die primäre Aufgabe von Berufskollegs zunächst bei der (tei l-
zeit-)schulischen Unterstützung der dualen Ausbildung. Weiterbildungsangebote sollten nur 
dann angeboten werden, wenn ausreichend Personalressourcen zur Verfügung stehen. Z u-
dem befürchtet die IHK Auswirkungen auf den privatwirtschaftlichen Wettbewerb im Bereich 
Weiterbildungen, da sich Weiterbildungen an den Berufskollegs nicht am Marktpreis orienti e-
ren oder sogar kostenfrei angeboten werden. 
 
Die ortsansässigen Versicherungsunternehmen unterstützen die Aufnahme des Schwe r-
punkts Finanzdienstleistungen in das Angebot der Fachs chule für Wirtschaft am Hansa -
Berufskolleg ausdrücklich. Sie sehen in der Schwerpunktsetzung eine gute branchenbez o-
gene Weiterbildungsmöglichkeit ihrer Arbeitnehmer. Aufgrund dieser Unterstützung und der

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Tatsache, dass auch bisher schon viele Arbeitnehmer aus der Versicherungsbranche die 
Fachschule besuchen, ist sicher davon auszugehen, dass (mindestens) für die Bildung einer 
Klasse dauerhaft ausreichend Nachfrage besteht.  Die duale Ausbildung zur  Kauffrau/ zum 
Kaufmann für Versicherungen und Finanzen wird durch die Aufnahme des Schwerpunktes 
Finanzdienstleistungen am Hansa-Berufskolleg attraktiver.  
Die Schulverwaltung hat mit der Schulaufsicht für Berufskollegs die Errichtungsvorhaben i n-
tensiv besprochen und diskutiert. Aus schulfachlicher Sicht unterstütz t die Bezirksregierung 
Münster beide Errichtungen. Die Agentur für Arbeit sowie die Industrie und Handelskammer 
Nord Westfalen haben keine Bedenken geäußert. 
3.3 Bewertung durch die Verwaltung 
 
In der bildungspolitischen Diskussion um das lebensbegleitende bzw . lebenslange Lernen in 
der Wissens- und Informationsgesellschaft besteht die übereinstimmende Tendenz, dass die 
berufliche Bildung gleichermaßen die Erstausbildung und die berufliche Weiterbildung u m-
fasst. So ist es geradezu logisch und konsequent, dass d ie Berufskollegs die Erstausbildung 
bereits curricular auf Weiterbildung ausrichten und die Weiterbildung auf den curricularen 
Grundlagen der Erstausbildung aufbauen kö nnen. Besondere Vorteile für die qualitätsorie n-
tierte Schulentwicklung ergeben sich, wen n sich Berufsschule und Fachschule bzw. Fac h-
oberschule am gleichen Lernort befinden.  
 
Die Stellungnahme der Industrie - und Handelskammer Nord - Westfalen ist seit Jahren u n-
verändert und inhaltlich bekannt.  Dort wurde in der Vergangenheit immer wieder auf d en 
„Vorrang“ der eigenen Angebote hingewiesen. Diese Art von „Monopol“ sollte aber nicht über 
Qualität und Quantität stehen 
 
Die Argumentation der Handwerkskammer Münster zielt in eine ähnliche Richtung. Die B e-
rufskollegs bieten Weiterbildungen an, damit a uch Schüler, die finanziell nicht so gut aufg e-
stellt sind, eine Chance auf Weiterbildung und damit auch auf ihre berufliche Entwicklung 
haben. Die personellen Ressourcen sind bei den Berufskollegs vorhanden. 
 
Eine prognostizierte Einzügigkeit der Fachschul e am Adolph -Kolping-Berufskolleg kann am 
Gebäudestandort Kaiser -Wilhelm-Ring raumtechnisch realisiert werden und führt darum 
nicht zu Kapazitätsproblemen bzw. –engpässen.  
 
Eine ebenfalls prognostizierte Einzügigkeit der Fachschule für Wirtschaft, Schwerpu nkt F i-
nanzdienstleistungen am Hansa -Berufskolleg stellt hinsichtlich der Raumkapazitäten ebe n-
falls kein Problem dar.  
 
Beide Errichtungsanträge tragen dazu bei, dass das jeweilige Profil des Berufskollegs weiter 
geschärft wird. Die Errichtungsvorhaben sind jeweils klar begründet, plausibel und stellen für 
Studierende beider Bildungsgänge einen Mehrwert dar. Die Errichtungsvorhaben sind mit 
der Schulaufsicht abgestimmt und durch sie schulfachlich sehr unterstützt. Die Kosten für 
den Schulträger beschränken s ich auf den Anteil der Lernmittel, variable Verbrauchskosten 
und auf kalkulatorische Kosten aufgrund der Nutzung der vorhandenen Infrastruktur. 
 
Die Verwaltung befürwortet die Errichtungsanträge. 
 
4. Zu Beschlussvorschlag 1: Kosten und Folgekosten/Mi ttelbereitstellung und Finanzi e-
rung 
 
Bei den neu einzurichtenden Bildungsgängen ist davon auszugehen, dass diese zu zusätzl i-
chen Kosten führen, die in Abhängigkeit zur Belegung stehen. Da sowohl Schulbuchbeschaf-
fungen als auch die Schuletats an der Schülerstatistik  15.10. des jeweiligen Vorjahres orien-
tiert werden, ist eine erstmalige Mittelbereitstellung erst ab dem Jahr 2016 erforderlich. Im 
Einzelnen wird auf folgendes hingewiesen:

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4 Räumliche Ausstattung, Sachausstattung, Lehrmittel 
 
Bei einer kalkulierten Belegu ng von 25 Schülerinnen und Schülern ergeben sich folgende 
Kosten. Diese sinken bei geringerer Studierendenzahl und auch, wenn nicht in jedem Jahr 
Studierende aufgenommen werden: 
Position 
Kosten je 
SuS und 
Jahr 
Fachschule für Technik mit der Fachrichtung Druck- 
und Medientechnik 
  2015 2016 2017 2018 
 
Schuletat 
37,50 € 937,50 €  937,50 € 937,50 € 937,50 € 
 
Schulbücher 
40,00 € 1.000,00 €  1.000,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 
 
 1.937,50 €  1.937,50 € 1.937,50 € 1.937,50 € 
 
Position 
Kosten je 
SuS und 
Jahr 
Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebs-
wirtschaftslehre –  
Schwerpunkt Finanzdienstleistungen 
  2015 2016 2017 2018 
 
Schuletat 
37,50 €   937,50 €        37,50 €        37,50 €        37,50 € 
 
Schulbücher 
136,00 € 3.400,00 €    3.400,00 €   3.400,00 €   3.400,00 € 
 
 3.437,50  € 3437,50 € 3.437,50 € 3.437,05 € 
 
Die Raumkapazitäten am Hansa -Berufskolleg und am Adolph -Kolping-Berufskolleg (Gebäu-
destandort Kaiser-Wilhelm-Ring) sind ausreichend, um die neuen Bildungsgänge einzuric h-
ten und bestehende Bildungsgänge fortführen zu können. 
 
5 Schülerfahrkosten 
 
Gem. Verwaltungsvorschriften zur Ausführung der Schülerfahrkostenverordnung (VvzSchf k-
VO) werden Fahrkosten für den Besuch der Bildungsgänge der Fachschule und Fachobe r-
schule (§ 22 Abs. 7 und 8 SchulG) nicht übernommen.  
 
6 Verfahren 
 
Sofern der Rat der Stadt Münster dem Errichtungsvorschlag zu Beschlusspunkt 1 z ustimmt, 
wird die Verwaltung den Beschluss der Bezirksregierung zur Genehmigung vorlegen.  
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

27.08.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 23.1 Vorberatung
Zur Sitzung
10.09.2014 Rat
TOP 29.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kaiser-Wilhelm-Ring

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Details

Aktenzeichen
V/0488/2014
Typ
Vorlagen
Datum
21.07.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37