V/0328/2017/1
Fortschreibung der Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden aufgrund der demografischen Entwicklung bis zum Schuljahr 2025/2026 auf Basis der Vorlage V/0420/2016/1
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Ergänzungsvorlage Beschluss
12510 Zeichen
V/0328/2017/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Fortschreibung der Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden aufgrund der
demografischen Entwicklung bis zum Schuljahr 2025/2026 auf Basis der Vorlage V/0420/2016/1
Beratungsfolge
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
12.07.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt den Stand der auf Basis der Beschlussfassung zur Vorlage V/0420/2016/1
„Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf Grund der demografischen En t-
wicklung und der Beschulung von Flüchtlingskindern bis 2020/2021“ erstellten Machbarkeit s-
studien zur Kenntnis (s. Begründung zu Ziffer 1).
2. Für die Machbarkeitsstudien und zukünftigen Planungen für Grundschulen wird das beigefü gte
Musterraumprogramm (Anlage 1) im Sinne einer Planungsgrun dlage und Orientierung zugrun-
de gelegt. Das Musterraumprogramm berücksichtigt neben Klassen - und Mehrzweckräumen
die bereits vom Rat beschlossenen Raumstandards für Differenzi erungsraum, OGS -
Betreuungsraum und enthält darüber hinaus Flächenberechnungen für Küche einschl. L a-
ger/Logistik und Speiseraum sowie den Verwaltungsbereich.
3. Die demografische Herausforderung in einer wachsenden Stadt mit i hrer besonderen Dynamik
hat die Notwendigkeit deutlich werden lassen, Schulraum mit einem größeren Aufnahmepoten-
tial zu schaffen. Um künftig auf Schwankungsbreiten in den Prognosen und die Dynamik bei
den Baulandprogrammen flexibler reagieren zu können, wird zukünftig als Berechnungsgröße
für die Grundschulversorgung der Klassenfrequenzrichtwert von 24 Schüler*innen zugrunde
gelegt.
Vorlagen-Nr.:
V/0328/2017/1. Erg.
Auskunft erteilt:
Frau Haase
Ruf:
492 40 11
E-Mail:
Haase@stadt-muenster.de
Datum:
07.07.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0328/2017/1
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass auf der Grundlage der aktuellen Kleinräumigen Bevölk e-
rungsprognose 2015 – 2025 die Schülerprognosen aktualisiert wurden und sich Änderungen
gegenüber der Beschlussfassung zur Vorlage V/0420/2016/1 ergeben . Für folgende Schu l-
standorte werden entweder erstmalige oder veränderte Entscheidungen zur Erstellung einer
Machbarbarkeitsstudie vorgeschlagen:
Bezirk Mitte
Bodelschwinghschule (Ziffer 5.1)
Hermannschule (Ziffer 7.1)
Matthias-Claudius-Schule, Gut Insel (Ziffer 7.1)
Bezirk West
Peter-Wust-Schule (Ziffer 5.2)
Ludgerusschule Albachten, neue Grundschule in Albachten (Ziffern 5.3, 7.1)
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge (Ziffer 7.1)
Marienschule Roxel (Ziffer 7.1)
Mosaik-Schule (Ziffer 7.1)
Bezirk Nord
Grundschule Sprakel (Ziffer 5.1., 7.1)
Norbertschule (Ziffer 5.1)
Bezirk Südost
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde (Ziffer 5.1)
Nikolaischule Wolbeck, Grundschule Wolbeck Nord (Ziffer 7.2)
Bezirk Hiltrup
Davertschule Amelsbüren (Ziffer 7.1)
5. Die Verwaltung wird beauftragt, angesichts der prognostizierten Steig erung der Schülerzahlen
auf der Grundlage des Musterraumprogrammes (Beschlusspunkt 2) die folgenden Maßnahmen
durchzuführen:
5.1 Zusätzliche und weitere/geänderte Machbarkeitsstudien
Es werden Machbarkeitsstudien erstellt, um die Möglichkeit der baulichen Erweiterung zu pr ü-
fen und um in einem weiteren Schritt die Zügigkeit folgender Schulen erhöhen zu können:
Bezirk Mitte
Bodelschwinghschule
alternativ zur 2-Zügigkeit zukünftig 3-zügig
Bezirk Südost
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule
Angelmodde (ggf. temporär über
Fertigbauklassen) zukünftig 3-zügig
Bezirk Nord
Grundschule Sprakel
alternativ zur 2-Zügigkeit zukünftig 3-zügig
Norbertschule zukünftig 4-zügig
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5.2 Weiternutzung einer schulischen Immobilie
Bezirk West
Peter-Wust-Schule
alternativ zur vorgesehenen 3-Zügigkeit der Ausbau zur 4-Zügigkeit
In Abänderung der bisherigen Ratsbeschlüsse wird zur räumlichen Absicherung einer 4-
Zügigkeit das Gebäude Schürbusch 45 weiter als Schulstandort genutzt und auf eine
zunächst vorgesehene Vermarktung verzichtet. Die Zielsetzung einer Schule an einem
Standort wird ausdrücklich aufrechterhalten und erhält bei der Überprüfung der Mac h-
barkeit Priorität. Eine weitere Nutzung des Teilstandortes Schürbusch 45, die über eine
Interimsnutzung hinausgeht, ist zu vermeiden. Eine Entscheidung über den Ausbau zur
Drei- oder Vierzügigkeit soll im Jahr 2018 unter Berücksichtigung dieser Zielsetzung e r-
folgen. Bis dahin wird auf eine Verma rktung des Teilstandortes Schürbusch 45 verzic h-
tet.
5.3 Flächensicherung für einen neuen, zusätzlichen Schulstandort
Bezirk West
neuer 2-zügiger Schulstandort in Albachten mit Option zur 3-Zügigkeit
Die Verwaltung wird beauftragt, im geplanten Baugebiet im Stadtteil Albachten „östliche Erwei-
terung südlicher Teil (Kennziffer 562 -07)“ einen Schulstandort für eine neue 2 - bis 3 -zügige
Grundschule in Albachten zu sichern.
6. Machbarkeitsstudie für die Melanchthonschule
Bezirk Nord
Die Verwaltung wird beauftra gt, für die Melanchthonschule eine Machbarkeitsstudie zu erstel-
len, um die Möglichkeit der baulichen Umsetzung einer 2 -Zügigkeit auf der Grundlage des
Musterraumprogrammes (Beschlusspunkt 2) mit dem Ziel einer Zusammenführung der OGS -
Standorte am Standort Melanchthonschule zu prüfen.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, angesichts aktualisierter Schülerprognosen folgende Ma ß-
nahmen durchzuführen:
7.1 Eine zweistufige Prüfung erfolgt an folgenden Schulstandorten, für die bereits mit der Vorlage
V/0420/2016/1 Mac hbarkeitsstudien beschlossen worden sind, um angesichts der Schwa n-
kungsbreite von Prognosen für spätere Errichtungsbeschlüsse eine höhere Flexibilität zu besit-
zen und ggfs. über zwei Bauabschnitte das gem. Ziffer 2 erforderliche Raumprogramm umse t-
zen zu können.
Bezirk Mitte
Hermannschule
alternativ zur vorgesehenen 3-Zügigkeit der Ausbau zur 2-Zügigkeit
Matthias-Claudius-Schule, Gut Insel
alternativ zur vorgesehenen 4-Zügigkeit der Ausbau zur 3-Zügigkeit
Bezirk West
Mosaik-Schule
alternativ zur vorgesehenen 4-Zügigkeit der Ausbau zur 3-Zügigkeit
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V/0328/2017/1
Ludgerusschule Albachten
alternativ zur vorgesehenen 4 -Zügigkeit der Ausbau zur 3 -Zügigkeit und Errichtung einer ne u-
en Grundschule in Albachten (siehe Punkt 5.3)
Marienschule Roxel
alternativ zur vorgesehenen 5-Zügigkeit unter Einbeziehung des benachbarten ehemaligen
Förderschulgebäudes und des Prüfauftrages für einen überdachten Übergang (V/0420/2016/1)
der Ausbau zur 4-Zügigkeit
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge
alternativ zur vorgesehenen 3 -Zügigkeit der Ausbau zur 2 -Zügigkeit mit Einbeziehung des
Raumbedarfes für die Musikschule Nienberge, falls alternative Raumnutzungen außerhalb des
Schulgebäudes nicht tragfähig sind (V/0420/2016/1)
Bezirk Hiltrup
Davertschule Amelsbüren
alternativ zur vorgesehenen 4-Zügigkeit der Ausbau zur 3-Zügigkeit
7.2 In Abänderung der bisherigen Beschlüsse wird für die Nikolaischule Wolbeck zunächst eine
Machbarkeitsstudie für eine 4-Zügigkeit und alternativ 3-Zügigkeit auf der Grundlage des unter
Ziffer 2 genannten Rau mprogrammes erstellt, um anschließend aktualisierte Entscheidungen
über erforderliche Baumaßnahmen an dem Standort herbeiführen zu können.
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Machbarkeitsstudie für das Schulzentrum Kinderhaus
bereits abgeschlossen ist und sich die Vorlage „V/0421/2017: Errichtungsbeschluss zur Erwei-
terung des Schulzentrums Kinderhaus auf Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie“ paral-
lel in der Beratungsfolge befindet.
9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die lt. Vorlage V/0420/2016/1 b eschlossene Erstellung einer
Machbarkeitsstudie für die Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup im Schulzentrum Hiltrup in
enger Wechselwirkung mit der Stadthalle Hiltrup steht, da dort sowohl Klassenrä ume als auch
die Mensa von den weiterführenden Schulen g enutzt werden. Für den weiteren Prozess der
Überplanung der Stadthalle Hiltrup werden die schulischen Bedarfe eingebracht und auf S y-
nergieeffekte hin geprüft.
10. Die Verwaltung wird beauftragt, an folgenden Grundschulstandorten befristet Fertigba uklassen
zu errichten. Hierzu wird die Lage auf dem Grundstück ermittelt und eine Kostenschätzung e r-
stellt, um schnellstmöglich –soweit erforderlich- einen entsprechenden Baubeschluss herbe i-
führen zu können.
Bezirk Nord
Melanchthonschule
Umsetzung von 2 Fertigbauklassen der Dreifaltigkeitsschule zum Schuljahr 2017/18
Grundschule Sprakel
Ankauf von 2 Fertigbauklassen
Bezirk West
Ludgerusschule Albachten
Ankauf von 2 Fertigbauklassen
Bezirk Hiltrup
Grundschule Loevelingloh
Ankauf von 1 Fertigbauklasse
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Der Rat beschließt, dass die Grundschule Loevelingloh eigenständiger OGS-Standort wird und
für diesen Standort ein vom Musterraumprogramm (s. Ziffer 2) abweichender Standard z u-
grunde gelegt wird.
11. Die Verwaltung wird beauftragt, für die folgenden Standorte die Vo raussetzungen dafür zu
schaffen, in Abhängigkeit vom Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2018/19 befristet Ferti g-
bauklassen zu errichten. Hierzu soll zunächst die Lage auf dem Grundstück ermittelt und eine
Kostenschätzung erstellt werden. Der notwendige Errichtungs- und Baubeschluss könnte dann
nach dem Anmeldeverfahren erfolgen.
Bezirk Ost
Astrid Lindgren-Schule Gelmer
Ankauf von 1 Fertigbauklasse
Matthias-Claudius-Schule Handorf
Ankauf von 2 Fertigbauklassen
II. Finanzielle Auswirkungen
Zur Finanzierung der Sachentscheidung zu Ziffer 9 stehen im Haushaltsplan 2017 Ausgabeer-
mächtigungen wie folgt zur Verfügung:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung HHJahr Betrag € Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für
Schulen
Investitions-
maßnahme
4730 Fertigbauklassen
Zeile 08 Auszahlung für
Baumaßnahmen
2017 800.000
VE 1.100.000
2018 1.100.000
2019 1.100.000
2020 1.100.000
Sp. Jah-
re
3.850.000
gesamt 7.950.000
Es ist davon auszugehen, dass die in den Jahren 2017/18 zur Verfügung stehenden Ausgabeer-
mächtigungen zur Finanzierung der Kosten für das Umsetzen und den Ankauf der unter Ziffer 10
genannten 5 Fertigbauklassen ausreichen.
Der konkrete Finanzierungsbedarf der unter Ziffer 11 genannten 3 Fertigbauklassen kann erst
nach Vorliegen der Kostenschätzungen beziffert und anschließend ausgewertet werden, ob die in
2018/19 veranschlagten Mittel zur Finanzierung ausreichen.
Die im Haushaltsplan 2017 wie folgt zur Verfügung stehenden Ausgabeermächtigungen für die
Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck bleiben bis zum Abschluss der Machbarkeitsstudie und der
Entscheidung über eine Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck für diesen Zweck bestehen.
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V/0328/2017/1
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung HHJahr Betrag € Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für
Schulen
Investitions-
maßnahme
4620 Erweiterung Niko-
laischule Wolbeck
Zeile 08 Auszahlung für
Baumaßnahmen
2017 678.900 135.000 € An-
satz
543.900 € Er-
mächtigungs-
übertragung
Zeile 09 Auszahlung für den
Erwerb von beweg-
lichem Anlagever-
mögen
2017 15.000
gesamt 693.900
Begründung:
Im Rahmen der Beratung der Vorlage haben
- die Bezirksvertretung Münster-West in ihrer Sitzung am 01.06.2017,
- der Ausschuss für Schule und Weiterbildung in seiner Sitzung am 27.06.2017
- der Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement in
seiner Sitzung am 28.06.2017 und
- der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen in seiner Sitzung
am 06.07.2017
eine abweichende Beschlussempfehlung zum Beschlussvorschlag Ziffer 5.2 (s. Fettdruck im Be-
schlussvorschlag) gefasst.
Mit dieser Ergänzungsvorlage wird empfohlen, diese abweichende Beschlussempfehlung aufzu-
greifen.
Die darüber hinausgehende abweichende Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Münster-
West, den Passus unter Ziff. 7.1 zur Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge zu streichen:
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge
alternativ zur vorgesehenen 3-Zügigkeit der Ausbau zur 2-Zügigkeit mit Einbeziehung
des Raumbedarfes für die Musikschule Nienberge, falls alternative Raumnutzungen au-
ßerhalb des Schulgebäudes nicht tragfähig sind (V/0420/2016/1)
wird nicht aufgegriffen.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Raumprogramm_Anlage1_Vorlage_V_0328_2017
2904 Zeichen
Musterraumprogramm für Grundschulen - Orientierungswerte Anlage 1 zur Vorlage V/0328/2017 A Raumprogramm Anzahl Größe je Raum qm gesamt qm Anzahl Größe je Raum qm gesamt qm Anzahl Größe je Raum qm gesamt qm Anzahl Größe je Raum qm gesamt qm Unterricht Anzahl max. SuS (pro Klasse 30 SuS) 240 360 480 600 Unterrichtsraum 8 65 520 12 65 780 16 65 1.040 20 65 1.300 Mehrzweckraum 2 75 150 3 75 225 4 75 300 5 75 375 Differenzierungsraum (pro Zug 1 Raum) 2 25 50 3 25 75 4 25 100 5 25 125 Summe qm 720 1.080 1.440 1.800 Mittagsverpflegung Teiln. OGS (bei 80 %) 192/7 Grp. 288/11 Grp. 384/15 Grp. 480/19 Grp. Küche (Ausgabe/Küche/Spülen) 1 51 51 1 77 77 1 90 90 1 96 96 Speiseraum (je Essplatz 1,7 qm bei Essen in 3 Schichten) 1 109 109 1 163 163 1 218 218 1 272 272 Personalumkleideraum (m/w) 1 6 6 1 6 6 1 6 6 2 6 12 Personal WC (m/w) 1 1,25 1,25 1 1,25 1,25 1 1,25 1,25 2 1,25 2,50 Büro Küche 1 8 8 1 8 8 1 8 8 1 8 8 Lager (Trocken-, Geschirr-, Reinigungsmittel, Kühl-, Tiefkühllagerung) 1 30 30 1 45 45 1 60 60 1 75 75 Summe qm 205,25 300,25 382,45 465,50 OGS Betreuungsraum (pro Zug 2 Räume) 4 65 260 6 65 390 8 65 520 10 65 650 Büro OGS 1 15 15 1 15 15 1 15 15 1 15 15 Summe qm 275 405 535 665 Forum 1 150 150 1 150 150 1 160 160 1 160 160 Verwaltung Lehrerzimmer inkl. Teeküche und Lehrerarbeitsbereich 1 41,00 41,00 1 61,50 61,50 1 82,00 82,00 1 102,50 102,50 Büro Schulleitung 1 20 20,0 1 20 20,0 1 25 25,0 1 25 25,0 Büro stellv. Schulleitung 1 15 15,0 1 15 15,0 1 15 15,0 1 15 15,0 Sekretariat 1 20 20,0 1 25 25,0 1 30 30,0 1 30 30,0 Sanitätsraum 1 15 15,0 1 15 15,0 1 15 15,0 1 15 15,0 Besprechungs- u. Beratungsraum 1 15 15,0 1 15 15,0 1 15 15,0 1 15 15,0 Büro für pädagogisches Personal (z.B. Schulsozialarbeit, BuT, …) 1 15 15,0 2 15 30,0 3 15 45,0 4 15 60,0 Büro Hausmeister 1 15 15,0 1 15 15,0 1 15 15,0 1 15 15,0 Büro Inklusion 1 15 15,0 1 15 15,0 1 15 15,0 1 15 15,0 Kopierraum 1 8 8,0 1 8 8,0 1 8 8,0 1 8 8,0 Lehrmittelraum 1 35 35,0 1 40 40,0 1 50 50,0 1 60 60,0 Summe qm 214,00 259,50 315,00 360,50 qm ges. Raumprogramm 1.564,25 2.194,75 2.832,45 3.451,00 Sporthalle Raumart 2 Züge 3 Züge 4 Züge Sporthalle (zzgl.Umkleide, Duschen), pro 10 Klassen eine UE 15x27 m 5 Züge 1 B entwurfsabhängige Programmflächen/Räume Mittagsverpflegung Technikraum (entwurfsabhängig) Verkehrsfläche (entwurfsabhängig) Toilettenanlagen Lehrer-WC Pausen-WC Schüler*innen Stunden-WC Schüler*innen Behinderten-WC/Pflege-/Wickelraum Nebenräume Putzmittelraum Lehrmittelraum Lagerraum/Archiv/Aktenlager Lagerraum Mobilar Haustechnikraum Werkstatt (Hausmeister) Serverraum C Außenanlagen und sonstige Nutzflächen Außenanlagen + sonstige Nutzflächen Lagerraum (Spielgeräte)/Container incl. OGS Lagerraum Hausmeister*in (Benzinbetriebene Geräte)/ Container o. Nebenraum Schulhoffläche (pro Kind 5 qm) Parkplätze Fahrradständer Barrierefreiheit: behindertengerechte Erschließung (Zugang, Fahrstuhl) 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (4)
- Loevelingloh
- Gut Insel
- Schürbusch 45
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0328/2017/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.07.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37