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V/0193/2014

Aktualisiertes Migrationsleitbild 2014

Vorlagen 27.02.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.04.2014, TOP 49

Beschlussvorlage

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Migrationsleitbild 2014

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Beschlussvorlage

3528 Zeichen

V/0193/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle 
Angelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aktualisiertes Migrationsleitbild 2014 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.03.2014 Integrationsrat Vorberatung 
02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
02.04.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt das aktualisierte Migrationsleitbild (Anlage) als Handlungsgrundlage 
der Migrationsarbeit in Münster. 
2. Das Migrationsleitbild wird in fünf Jahren erneut überarbeitet. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
           Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage unmittelbar keine Kosten  
   entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
Am 18. Juni 2008 hat der Rat der Stadt Münster einstimmig das in einem breit angelegten Prozess 
unter Mitwirkung vieler Beteiligter entstandene erste Migrationsleitbild der Stadt Münster beschlos-
sen (Vorlage V/0026/2008). Gleichzeitig hat der Rat festgelegt, dass in jeder Wahlperiode des Ra-
tes eine Überarbeitung und systematische Fortschreibung des Migrationsleitbildes erfolgen solle. 
Zudem benötigt die Stadt Münster ein aktuelles Migrationsleitbild als Voraussetzung für die weitere 
Landesförderung des Kommunalen Integrationszentrums. 
Gemäß dem Ratsbeschluss aus 2008 wurde der Überarbeitungsprozess unter Federführung der 
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten in Kooperation mit dem 
Kommunalen Integrationszentrum und mit Einbindung des Vorsitzenden des Integrationsrates ge-
staltet. Eingeladen waren alle dem Rat angehörenden Parteien, Kirchen, Migrantenselbstorganisa-
tionen, Religionsgemeinschaften, Vereine, Wohlfahrtsverbände, Wohnungsgesellschaften, Sport-
vereine, Polizei, die Kommunale Seniorenvertretung Münster, die Flüchtlingsorganisationen, Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und viele weitere Institutionen. Zudem folgten Bürge-
rinnen und Bürger der öffentlichen Einladung, am Prozess mitzuwirken.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0193/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Reckfort 
Ruf: 
492-7059 
E-Mail: 
Reckfort@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.02.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0193/2014 
In insgesamt fünf intensiven Sitzungen von Oktober 2013 bis Februar 2014  trafen über 60 Akteure 
zusammen und diskutierten über die Veränderungen und die gegenwärtigen Herausforderungen 
im Bereich der Integration und Migration in Münster. Dieser Prozess wurde von Prof. Dr. Reuber, 
Westfälische Wilhelms-Universität Münster, moderiert.  
Das aktualisierte Migrationsleitbild ist konkreter und anwendungsorientierter und stärker auf die 
spezifischen Bedingungen und Konstellationen in Münster bezogen. Zudem wurden die aktuellen 
Debatten der Migrations- und Integrationsarbeit aufgegriffen und führten auch zu einer Aktualisie-
rung der Handlungsfelder. Hier wurde das Handlungsfeld „Gesundheit und Sport“ zusammenge-
fasst und mit dem neuen Bereich „Pflege“ ergänzt. Darüber hinaus wurden Handlungsfelder neu 
gewichtet, wodurch der Bereich Bildung erweitert wurde. Die in Münster bewährten Grundlagen 
wie der potentialorientierte Ansatz als auch das Integrationsverständnis der Stadt Münster bleiben 
erhalten. Ebenso wurden die Aspekte des demografischen Wandels und des Demografieleitbildes 
berücksichtigt. Die Umsetzung des Migrationsleitbildes wird weiterhin im Rahmen des Integrati-
onsmonitorings alle zwei Jahre abgebildet werden. 
 
 
 
I. V. 
 
 
 
 
Thomas Paal 
 
Anlagen: 
Leitbild Migration und Integration Münster, 2014

Migrationsleitbild 2014

46894 Zeichen

Leitbild 
Migration und Integration Münster 
 
Auflage 
2014 
/crosstar2
/crosstar2
Auflage 
2014 
/crosstar2
/crosstar2

Leitbild 
„Migration und Integration Münster“ 
 
 
 
Überarbeitete Auflage 2014 des  
Leitbildes Migration und Integration Münster (aus 2008) 
 
 
 
 
 
 
 
 
    
 
 
 
 
 
 
 
Federführung: 
 
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten  
mit dem Kommunalen Integrationszentrum Münster  
in Zusammenarbeit mit dem Integrationsrat der Stadt Münster 
 
 
Moderation und Redaktion: 
 
Institut für Geographie der WWU Münster 
Prof. Dr. Paul Reuber 
Julia Bruns, M.Sc. 
 
Copyright Stadt Münster, 2014

1 
 
Inhaltsverzeichnis 
                                                                                 
Seite 
1 Präambel ................................................................................................................2  
2  An wen wendet sich das Leitbild?..............................................................................4 
3 Das Integrationsverständnis der Stadt Münster ..........................................................5 
4 Grundsätze der Integrationsarbeit in Münster.............................................................6 
5 Erfolgsfaktoren von Integrationsmanagement in Münster............................................6 
6 Integrationsleitziele Münsters ...................................................................................8  
6.1 Übergeordnete Leitziele, die als Prinzipien und Qualitätsmerkmale für alle   
Einzelbereiche gelten...................................................................................8 
6.2 Rechtliche Integrationsbegleitung .................................................................9 
6.3  Bildung und Sprache..................................................................................10  
6.4  Wirtschaft und Arbeit................................................................................. 11  
6.5  Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung ............................................12  
6.6  Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste ..............................14  
6.7  Gesundheit und Sport................................................................................14 
6.8  Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltung.....................................17  
6.9  Kultur.......................................................................................................17  
6.10  Presse und Öffentlichkeitsarbeit..................................................................18

1 Präambel 
Von den knapp 296.000 Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt haben mehr als 62.000 eine 
Migrationsvorgeschichte, davon jeweils etwa die Hälfte Frauen und Männer.1 Dies entspricht 
ca. einem Fünftel der Münsteraner Bevölkerung, wobei dieser Anteil bei der nachwachsenden 
Generation noch größer ist. Insgesamt sind in Münster über 160 Nationalitäten vertreten. Die 
Zahlen verdeutlichen, dass wir in einer bunten, vielfältigen Stadt leben. Deshalb ist Integrati- 
on für die Münsteraner Stadtgesellschaft ein zentrales Thema. Seit langem finden Menschen 
mit Migrationsvorgeschichte in Münster eine Heimat. Das Zusammenleben von Menschen 
unterschiedlicher Herkunft, Weltanschauung und Religion ist eine Bereicherung und Chance 
für unsere Stadt, es trägt zu ihrer Internationalität und ihrer Lebensart bei. Gemeinsam wol- 
len wir die Potenziale, die darin stecken, zum Wohl und zur nachhaltigen Entwicklung der 
Stadt und ihrer Menschen nutzen. 
Auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des wachsenden internationa- 
len Standortwettbewerbs um Unternehmen und qualifizierte Arbeitskräfte gilt es, die hier 
lebenden Menschen mit Migrationsvorgeschichte aktiv und produktiv in das gesellschaftliche 
Leben einzubeziehen. So weist auch das Handlungskonzept „Demographischer Wandel“ dar- 
auf hin, dass Migration und Integration als Chance für die Münsteraner Stadtentwicklung 
verstanden werden müssen (z.B. Herausforderungen für die älter werdende Bürgerschaft). 
Bereits der Nationale Integrationsplan (2007) unterstreicht die Bedeutung der Kommunen im 
Integrationsprozess. Sie sind die Orte, an denen Integration tatsächlich und tagtäglich statt- 
findet. Der Nationale Integrationsplan empfiehlt daher die Entwicklung von kommunalen 
Gesamtstrategien, die den jeweiligen örtlichen Erfordernissen angepasst sind. Auch die Stadt 
Münster, die als „Stadt des Westfälischen Friedens“ dem Erhalt des sozialen Friedens in der 
Stadtgesellschaft seit jeher eine zentrale Rolle zugeschrieben hat, folgte dieser Empfehlung 
mit der Erstellung des Leitbildes „Migration und Integration Münster“ im Jahr 2008, das nun 
in einer überarbeiteten, aktualisierten Fassung vorliegt. Darin setzen wir uns in den unter- 
schiedlichen Handlungsfeldern aktiv, systematisch und zielorientiert mit den vielfältigen Her- 
ausforderungen auseinander, die der Integrationsprozess mit sich bringt. Mit dieser Strategie 
folgt das Leitbild dem im „Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept“ (ISM) 
formulierten Anspruch der Integration und sozialen Balance in der Stadtgesellschaft, sodass 
sich im Leitbild in besonderem Maße der Profilierungsanspruch Münsters als „Stadt der Wis- 
senschaft und Lebensart“ widerspiegelt. 
Ziel ist es, Münster nach den Prinzipien „Gelebte Akzeptanz“ und „Gleiche Chancen für ALLE“ 
zu einer weltoffenen, internationalen Stadt weiterzuentwickeln, in der die Achtung der Men- 
schenrechte sowie die Wahrung des sozialen Friedens oberste Priorität besitzen, damit alle 
                                          
 
1 Stadt Münster: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung (2013): Statistik für 
Münsters Stadtteile - Migration in Münster. Münster.

Bewohnerinnen und Bewohner gleichermaßen gut in Münster leben können. Das Prinzip „To- 
leranz durch Dialog“ ist eine wichtige Voraussetzung hierfür. Integration ist damit keine spe- 
zifische Aufgabe, sondern eine Form des Miteinanders in der Stadtgesellschaft, die das ge- 
samte Leben umfasst. Sie wird dabei als Querschnittsaufgabe der gesamten Stadtgesell- 
schaft angesehen. Innerhalb der Verwaltung spielt sie als ressortübergreifende Aufgabe in 
jedem Handlungsbereich und auf jeder Verwaltungsebene eine wichtige Rolle, sodass eine 
Vielzahl von Fachbereichen, Ämtern und Tochtergesellschaften an dieser wichtigen Aufgabe 
mitarbeiten. Eine zentrale Rolle übernehmen auch die vielen anderen in der Integrationsar- 
beit engagierten Akteure aus der Stadtgesellschaft: die Migrantenselbstorganisationen, die 
freien Träger, die kulturellen Einrichtungen, die Frauenorganisationen, der organisierte Sport 
und die Sportvereine, die Kirchen und religiösen Einrichtungen, die Kindertagesstätten und 
Schulen, die Medien und politischen Gremien sowie nicht zuletzt die Bürgerinnen und Bürger 
selbst.  
Unter diesen Bedingungen ist ein kommunales Gesamtkonzept der Integration erforderlich, 
das sämtliche gesellschaftliche Teilbereiche umfasst. Es reicht von der Stadtentwicklungspla- 
nung über die Bildung, den Arbeitsmarkt, soziale Aspekte, das Wohnen und die Chance auf 
ein sicheres und selbstbestimmtes Leben bis hin zur Freizeitgestaltung. Das Konzept stellt für 
alle Beteiligten einen Orientierungsrahmen dar und soll Leitlinien für das politische Handeln 
schaffen. Somit kann es als Grundlage für die Integrationsarbeit dienen und dabei helfen, 
diese gezielter zu steuern und zu optimieren. Ziel des Leitbildes ist es darüber hinaus, den 
Integrationsgedanken dauerhaft in der Stadtgesellschaft als Selbstverständlichkeit zu veran- 
kern. 
Federführend bei der Erarbeitung des „Leitbildes Migration und Integration Münster“ sowie 
bei dessen Überarbeitung waren die Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle 
Angelegenheiten sowie das Kommunale Integrationszentrum. Dabei sind die Erfahrungen 
und Zielsetzungen vieler städtischer Ämter bzw. Institutionen eingeflossen. Darüber hinaus 
ist die Fachkenntnis und Kompetenz des Integrationsrates frühzeitig eingebunden worden, 
der kontinuierlich Impulse geliefert und wesentlich an der Erarbeitung und Überarbeitung 
des Leitbildes mitgewirkt hat. 
Zur Überarbeitung des Leitbildes wurden in einem umfassenden partizipativen Prozess die 
damals gesetzten Leit- und Teilziele kritisch geprüft. Dabei wurden einerseits bewährte Ziele 
und Strategien beibehalten, gleichzeitig aber eine Reihe von Aktualisierungen und Konkreti- 
sierungen vorgenommen.  
Die Erstellung und Überarbeitung des Leitbildes geschah gemeinsam mit Akteuren aus den 
Religionsgemeinschaften, den Wohnungsgesellschaften, Vereinen, darunter auch Migranten- 
selbstorganisationen, Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung, den freien

Wohlfahrtsverbänden, der Polizei, der Seniorenvertretung Münster, der Flüchtlingsorganisati- 
onen und unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger. 2    
Wir wünschen uns, dass das „Leitbild Migration und Integration Münster“ nicht nur Orientie- 
rung für das Verwaltungshandeln und das Zusammenleben in der Münsteraner Stadtgesell- 
schaft liefert, sondern auch darüber hinaus eine Vorbildfunktion entwickelt. 
2 An wen wendet sich das Leitbild?  
Die Integration von Menschen mit Migrationsvorgeschichte ist eine Aufgabe, die die gesamte 
Münsteraner Stadtgesellschaft betrifft. Die Stadt Münster hat durch die Verwaltungsspitze 
und Politik vereinbart, Personen unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer und ihrem Status an 
den Integrationsmaßnahmen teilhaben zu lassen. Denn in der kommunalen Lebenswirklich- 
keit führt eine Ausgrenzung von Personengruppen langfristig zu Problemen der Chance- 
nungleichheit und damit zu sozialen Problemen, denen im Vorfeld entgegengewirkt werden 
soll. 
Generell zählen zu den Menschen mit Migrationsvorgeschichte solche mit eigenen Migration- 
serfahrungen sowie deren Nachfahren bis zur zweiten Generation. Einige Begriffe werden im 
Folgenden definiert (der Begriff Zuwanderer wird dabei synonym zum Begriff Migrant ver- 
wendet). 
Zum Personenkreis mit Migrationsvorgeschichte zählen: 
• alle Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, unabhängig davon, ob sie im Aus- 
land oder bereits in Deutschland geboren sind. 
• Spätaussiedler und deren Nachfahren: Aussiedler, die heute überwiegend aus den Nach- 
folgestaaten der ehemaligen Sowjetunion stammen und Deutsche im Sinne des Art. 116 
Abs. 1 des Grundgesetzes sind, werden in der öffentlichen Wahrnehmung wie in der ad- 
ministrativen Praxis zu einer Migrantengruppe unter anderen. Dies ist insofern nachvoll- 
ziehbar, als dass sich ihre Einwanderungssituation und ihre Integrationsprobleme nicht 
grundsätzlich von denen ausländischer Zuwanderer unterscheiden. Da das Einwohner- 
melderegister keine Angaben zum Aussiedlerstatus enthält, wird die Identifizierung von 
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern anhand bestimmter Merkmale vorgenommen.  
• eingebürgerte Ausländer: Die Migrationsvorgeschichte bleibt auch nach Annahme der 
deutschen Staatsbürgerschaft bestehen. Allerdings gehört das Merkmal ‚frühere Staats- 
angehörigkeit’ nicht zum Inhalt des Einwohnermelderegisters. Um trotzdem eine Größen- 
ordnung abschätzen zu können, werden alle Deutschen mit einem ausländischen Ge- 
burtsland als ‚eingebürgert’ klassifiziert. Gewisse Unschärfen bleiben bestehen und müs- 
                                          
 
2 Der Prozess der Leitbildüberarbeitung wurde von Prof. Dr. Paul Reuber unter der Mitarbeit von Julia 
Bruns, M.Sc. vom Institut für Geographie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster moderiert, 
vor- und nachbereitet sowie redaktionell unterstützt.

sen in Kauf genommen werden (etwa bei Deutschen, die ‚zufällig’ im Ausland geboren 
wurden sowie bei eingebürgerten Ausländern, die bereits in Deutschland auf die Welt 
kamen). 
• Zu den Menschen mit Migrationsvorgeschichte gehören auch „die deutschen Kinder 
(Nachkommen der ersten Generation) von Spätaussiedlern und Eingebürgerten und zwar 
auch dann, wenn nur ein Elternteil diese Bedingungen erfüllt, während der andere keinen 
Migrationshintergrund aufweist. Außerdem gehören zu dieser Gruppe seit 2000 auch die 
(deutschen) Kinder ausländischer Eltern, die die Bedingungen für das Optionsmodell er- 
füllen, d.h. mit einer deutschen und einer ausländischen Staatsangehörigkeit in Deutsch- 
land geboren wurden“ (Statistisches Bundesamt (2012): Bevölkerung und Erwerbstätig- 
keit. Bevölkerung mit Migrationshintergrund, Ergebnisse des Mikrozensus 2011. Wiesba- 
den, S. 380). 
3 Das Integrationsverständnis der Stadt Münster 
Unter Integration verstehen wir in der Stadt Münster – auch vor dem Hintergrund eines zu- 
nehmenden Wandels in Richtung Inklusion – die gleichberechtigte Teilhabe aller an den un- 
terschiedlichen Bereichen der Gesellschaft. Neuzugewanderte und bereits ansässige Men- 
schen mit Migrationsvorgeschichte sollen die Möglichkeit haben, am wirtschaftlichen, sozia- 
len, kulturellen und politischen Leben unter Gewährung gleicher Rechte und Pflichten teilzu- 
nehmen, ohne ihre heterogenen mitgebrachten Gewohnheiten und Traditionen aufgeben zu 
müssen. Integration kann dabei nicht verordnet werden. Sie erfordert Anstrengungen vom 
Staat und von der Gesellschaft. Da es sich dabei um einen beidseitigen Prozess handelt, ist 
sowohl die Mitwirkung der Zugewanderten als auch der ansässigen Bevölkerung notwendig. 
In diesem Verständnis kann Integration kein fixer Status sein, sondern ein immerwährender 
Aushandlungsprozess zwischen den neu Hinzukommenden und den bereits am Ort lebenden 
Menschen. Der Integrationsprozess und seine Grundlagen befinden sich also in einem stän- 
digen Wandel. Dies erfordert Offenheit, Respekt und Anerkennung unterschiedlicher Le- 
bensweisen. Ein gelungener Integrationsprozess setzt die Bereitschaft der ansässigen Bevöl- 
kerung voraus, Bedingungen zu schaffen, die es Neuzugewanderten ermöglichen, in Münster 
Fuß zu fassen. Von ihnen wird gleichzeitig erwartet, entsprechende Angebote wahrzunehmen 
und sich in das gesellschaftliche Leben nach ihren jeweiligen Möglichkeiten einzubringen. Ziel 
ist es, die Menschen nicht auf ihre Herkunft reduziert, sondern mit ihren individuellen Poten- 
zialen wahrzunehmen. Die Stadt Münster verfolgt in diesem Sinne die Vision, ein Klima zu 
schaffen, in dem vielfältige – auch neue und unbekannte – Lebensweisen ihre Berechtigung 
haben und unterstützt werden. Dabei sollen insbesondere auch die unterschiedlichen Le- 
benslagen und Bedürfnisse von Frauen und Männern thematisiert und berücksichtigt werden.

4  Grundsätze der Integrationsarbeit in Münster 
• Integration erfordert einen permanenten Verständigungs- und Aushandlungsprozess für 
das Zusammenleben in einem Gemeinwesen. Das Fundament bildet das Grundgesetz mit 
der Anerkennung der Menschenrechte, der demokratischen und der freiheitlichen Ord- 
nung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau. Weitere Vereinbarungen des Zusam- 
menlebens sind jedoch in einem ständigen Dialog neu auszuhandeln. Dies bedeutet, dass 
die Aufnahmegesellschaft Möglichkeiten zur Veränderung zulassen muss. 
• Notwendige Voraussetzungen für die Integration von Menschen mit Migrationsvorge- 
schichte sind einerseits ihre uneingeschränkte Akzeptanz sowie das entschiedene Vorge- 
hen gegen Diskriminierung und Rassismus. Dies gilt unabhängig davon, ob ihr Aufenthalt 
juristisch befristet oder auf Dauer angelegt ist. Andererseits muss die Bereitschaft der 
Migrantinnen und Migranten gegeben sein, sich auf ein Leben in ihrer neuen Gesellschaft 
einzulassen. 
• Die soziokulturelle Vielfalt des Gemeinwesens ist von allen Bewohnern anzuerkennen. 
Dies bedeutet auch, die Heterogenität und damit die unterschiedlichen Bedürfnisse so- 
wohl innerhalb der Aufnahmegesellschaft als auch von Seiten der Zuwanderinnen und 
Zuwanderer zu berücksichtigen. Der einzelne Mensch steht hier im Vordergrund. 
• Integration im Sinne des Potenzialansatzes versucht, gezielt die individuellen Begabun- 
gen, Fähigkeiten und das Engagement der einzelnen Menschen zu erkennen, zu fördern 
und für die weitere Entwicklung der Gesellschaft zu nutzen. 
• Integration ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Eine aktive Bürgergesellschaft, in 
der Menschen Verantwortung übernehmen und Eigeninitiative entwickeln, ist ebenso 
wichtig wie das Engagement des Staates. Integration ist damit auch eine Quer- 
schnittsaufgabe aller gesellschaftlichen Bereiche und aller politischen Ebenen.  
• Da Integration ein dynamischer Prozess ist, gilt es, immer wieder auch neue Perspektiven 
und Handlungsansätze zur Förderung der Integration in den Blick zu nehmen und umzu- 
setzen. Integrationsfördernde Projekte, die sich bewährt haben, sollen im Sinne von Best 
Practice-Konzepten weitergeführt, finanziell abgesichert und soweit möglich in eine integ- 
rationsfördernde Struktur überführt werden. 
• In allen Kooperationen und Prozessen müssen auch Aspekte der geschlechterdifferenzier- 
ten Arbeit berücksichtigt werden. 
5  Erfolgsfaktoren von Integrationsmanagement in Münster 
Für ein erfolgreiches Integrationsmanagement in Münster lassen sich in Anlehnung an die 
bisherigen Erfahrungen in der Integrationsarbeit vor Ort und an den Bericht der KGSt zum

Management kommunaler Integrationsarbeit (2005) 3 stichpunktartig folgende Punkte benen- 
nen:  
• Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für das Gelingen einer Integrationspolitik ist das verbindli- 
che und persönliche Engagement der Akteure aus Verwaltung und Politik, insbesondere 
aus den Leitungsfunktionen. Die Aufgabe der Integration von Migrantinnen und Migran- 
ten berührt viele Lebensbereiche. Integration wird damit zur kommunalen Quer- 
schnittsaufgabe. Deshalb 
 braucht es eine zentrale Steuerung, um alle Aktivitäten erfolgs- 
orientiert und ressourcenschonend an den Integrationszielen auszurichten.  
• Integrationsarbeit erfordert eine breit angelegte strategische Steuerung. Dazu sind auch 
Bestandsaufnahmen, Potenzialanalysen und Monitorings (z.B. Sozialmonitoring) notwen- 
dig, bei denen insbesondere die kleinräumlichen Betrachtungen und die Betrachtung ein- 
zelner Zielgruppen notwendig sind (soziale Differenzierung).  
• Die überwiegende Zahl öffentlicher Dienstleistungen wird von kommunalen Diensten er- 
bracht. Dass diese Angebote wirklich alle Bürgerinnen und Bürger erreichen, ist eine Fra- 
ge sozialer Gerechtigkeit und Gleichbehandlung. Die interkulturelle Öffnung der Verwal- 
tung und ihrer Regelversorgung verfolgt das Ziel, eine Nutzung der Angebote ohne Ein- 
schränkungen durch die ethnische Herkunft oder den kulturellen Kontext möglich zu ma- 
chen. Sie ist deshalb in ganz besonderem Maß ein Erfolgsfaktor für kommunales Integra- 
tionsmanagement.  
• Integration ist ohne bürgerliches Engagement und Selbsthilfe nicht möglich. Die Men- 
schen in Münster sind aktive Mitgestalter des Gemeinwesens, die bereit sind, Verantwor- 
tung zu übernehmen und sich auch für die Belange Anderer zu engagieren. Dies gilt so- 
wohl für Einheimische wie für Zugewanderte. Geleitete Begegnungen und gegenseitiges 
Kennenlernen zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund bringen die Be- 
wohner einander näher. Eine Vielzahl von Migrantinnen und Migranten engagiert sich be- 
reits in Vereinen und Verbänden. Diese erbringen eine Reihe von Leistungen. Sie unter- 
stützen und ergänzen die Maßnahmen der Verwaltung.  
• Um ein starkes politisches und gesellschaftliches Engagement aller Bevölkerungsgruppen 
zu gewährleisten bedarf es einer angemessenen Weiterentwicklung der vorhandenen 
(politischen) Interessensvertretungen (wie dem Integrationsrat und weiteren).  
• Integration beginnt dort, wo die Menschen leben und wo sie ihre sozialen Verbindungen 
haben. Von daher gehört die sozialräumliche Orientierung im kommunalen Handeln als 
Erfolgsfaktor dazu. Die Planung und Steuerung von Angeboten der Kommune und ande- 
rer Träger müssen sich auf dieses konkrete Lebensumfeld einlassen. Dabei sind die indi- 
viduellen Ressourcen, die nachbarschaftlichen Netze und die sozialen Einrichtungen pro- 
duktiv zu nutzen. 
                                           
3 vgl . KGSt-Bericht Nr. 7/2005 „Management kommunaler Integrationspolitik: Strategie und Organisation“

6 Integrationsleitziele Münsters 
Die folgenden Leitziele bilden das Ergebnis eines mehrjährigen partizipativen Arbeitsprozes- 
ses, in dem Angehörige aller an diesem wichtigen Thema beteiligten Gruppen der Münstera- 
ner Stadtgesellschaft mitgewirkt haben (Rat der Stadt Münster sowie Vertreterinnen und 
Vertreter aus der Politik, Integrationsrat, Glaubensgemeinschaften, Migrantenselbstorganisa- 
tionen, Wohnungsgesellschaften, (Sport-)Vereine, Seniorenvertretung, freie Wohlfahrtsver- 
bände, kulturelle Einrichtungen, Flüchtlingsorganisationen, Koordinierungsstelle für Migration 
und Interkulturelle Angelegenheiten sowie Ämter und Institutionen der Stadt Münster, Bür- 
gerinnen und Bürger). Eingeflossen in diese Arbeit sind ganz besonders auch die unverzicht- 
baren Ergebnisse einer Reihe grundlegender Initiativen zur Integration von Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte in Münster. Vor diesem Hintergrund stellt der vorliegende Entwurf 
eine Zusammenstellung aller Integrationsleitziele der Stadt Münster dar.  
Die Leitziele bilden den Überbau der Integrationsarbeit und Integrationspolitik. Sie sind die 
großen Leitlinien des Handelns für die Münsteraner Stadtgesellschaft. Deshalb können und 
dürfen sie nicht zu speziell sein, da sie in der Lage sein müssen, den konkreten Handlungs- 
feldern einen allgemeinen Rahmen zu geben. In den Handlungsfeldern selbst kommen dann 
konkretere Teilziele hinzu, die die allgemeinen Ziele der Integrationsarbeit etwas genauer 
umschreiben und sie dadurch auch präziser umsetzbar machen. 
Die im Folgenden aufgeführten Ziele bilden somit die Basis der Integrationsarbeit in und 
durch die Stadt Münster. Die Überprüfung der Umsetzung der Ziele erfolgt im Rahmen eines 
Integrationsmonitorings. 
6.1  Übergeordnete Leitziele, die als Prinzipien und Qualitätsmerkmale für 
alle Einzelbereiche gelten 
• Als Voraussetzung einer erfolgreichen Weiterentwicklung der Stadtgesellschaft wird Of- 
fenheit auf allen Seiten und von allen beteiligten Gruppen gefordert und gefördert.  
• Die Münsteraner Stadtgesellschaft macht sich gegen jedwede Stigmatisierung und Dis- 
kriminierung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte in allen Bereichen und auf allen 
Ebenen stark. 
• WIR 4 möchten auch im Bereich der Integration die Vielfalt 5 der Bevölkerung anerkennen, 
indem wir die daraus resultierenden individuellen Bedürfnisse im Umgang mit Menschen 
mit Migrationsvorgeschichte stärker berücksichtigen. 
                                           
4 Die Münsteraner Stadtgesellschaft versteht in diesem Leitbild unter dem Begriff „Wir“ die Gemeinschaft ALLER 
Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Migrationsvorgeschichte, denn Integration wird hier, wie bereits in den 
Kapiteln 1-5 ausgeführt, als eine gemeinsame und wechselseitige Aufgabe verstanden. 
5 Vielfalt wird hier verstanden als die Summe aller Unterschiede und Gemeinsamkeiten, die in der Gesellschaft 
hinsichtlich verschiedenster Aspekte existieren wie zum Beispiel Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, ethni-

• Münster soll als lebendige und interkulturell offene Stadt weiterentwickelt werden, in der 
unterschiedliche Milieus und Ethnien ohne soziale Konflikte zusammenleben (vgl. Hand- 
lungskonzept Demographischer Wandel). 
• Wir wollen in der Integrationsarbeit ehrenamtliche Initiativen und bürgerschaftliches En- 
gagement aus der Stadtgesellschaft heraus stärken und diese durch hauptamtliche Kräfte 
und entsprechende Stellen unterstützen. Das freiwillige Engagement der Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte soll wertgeschätzt und durch gezielte Qualifizierung gefördert 
werden. 
• Wir sehen die Stadtteile als eine wichtige Ebene der Integration an und beabsichtigen 
daher, Integrationsangebote vor Ort unter Einbeziehung der Zugewanderten und Einhei- 
mischen in den Quartieren auszubauen und besser zu vernetzen.  
• Wir wollen die interkulturelle Öffnung aller Regelsysteme fördern (Bildungssystem, Ar- 
beitsmarkt etc.). 
• Öffentliche Informationsmaterialien sollen auf die Vielfalt der Zielgruppen ausgerichtet 
sein. 
• Strukturelle Barrieren für Menschen mit Behinderung, die eine Migrationsvorgeschichte 
haben, sollen abgebaut werden. Die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-
Behindertenrechtskonvention sowie des Aktionsplans der Stadt Münster zu deren Umset- 
zung sollen in allen Handlungsfeldern berücksichtigt werden. 
6.2  Rechtliche Integrationsbegleitung 
Leitziel: 
• Wir setzen uns zum Ziel, die Menschen mit Migrationsvorgeschichte unabhängig von 
ihrem rechtlichen Aufenthaltsstatus so früh, langfristig, umfassend und geschlechter- 
sensibel wie möglich zu beraten. 
Teilziele: 
• Wir wollen die Integrationsbegleitung auch über die Integrationskurse hinaus in alle 
Lebensbereiche erweitern, um auf diese Weise einen besseren Übergang vom Kurs 
ins gesellschaftliche Leben zu ermöglichen. 
• Wir setzen uns zum Ziel, bei der Integrationsbegleitung stärker auch Menschen mit 
unsicherem Aufenthaltsstatus zu berücksichtigen (z.B. rechtliche Beratung für Men- 
schen mit unsicherem Aufenthaltsstatus). 
                                                                                                                                    
sche Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung sowie physische Fähigkeiten. In Wissenschaft und Planung 
findet sich dafür auch der Fachbegriff des „Diversity“-Ansatzes.

o Es sollen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Strukturen weiterentwi- 
ckelt werden, um Betroffene so gut wie möglich informieren und beraten zu 
können.  
o Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zu dem Thema und 
ihre Bedeutung für die Kommune sollen geprüft und den verschiedenen Ein- 
richtungen und Institutionen einheitlich und transparent kommuniziert wer- 
den. 
o Die mit rechtlichen Aspekten von Integration betrauten Institutionen und Ein- 
richtungen sollen sich zukünftig noch stärker als bisher miteinander vernet- 
zen.  
o Wir unterstützen den für die Flüchtlingsarbeit eingerichteten Runden Tisch 
„Münster für ein humanitäres Bleiberecht“. 
6.3  Bildung und Sprache 
Leitziel: 
• Wir fördern die Potenziale von Menschen mit Migrationsvorgeschichte unabhängig von 
ihrem  Aufenthaltsstatus. Dafür werden gezielt Angebote im Bereich Sprache, Bildung, 
Arbeit und Beruf vorgehalten und Förderprogramme konzipiert, die im Vorschulalter 
beginnen und bis ins Erwachsenen- und Seniorenalter fortgesetzt werden.  
• Wir fördern die Alltags- und die Bildungssprache. 
Teilziele: 
• Wir schaffen neben den additiven Förderprogrammen auch günstige Rahmenbedin- 
gungen für die systematische Vermittlung bildungssprachlicher Kompetenzen sowohl 
im Bereich der deutschen Sprache, als auch in den Herkunftssprachen. 
• Aufgrund der großen Heterogenität der Menschen mit Migrationsvorgeschichte in 
Münster wollen wir als Basis einer erfolgreichen Integration die Deutschkenntnisse in- 
tensiv und zugleich zielgruppenspezifisch fördern.  
o Dabei wollen wir die verschiedenen Bevölkerungsgruppen berücksichtigen. 
Bildungs- und Sprachangebote sollen in einer speziellen Form sowohl für Kin- 
der und Jugendliche, als auch für Erwachsene (geschlechtersensibel und nach 
Bildungsstand differenziert, inklusive spezifischer Fördermaßnahmen für gut 
Ausgebildete) und Senioren konzipiert werden.  
o Spezifische Rahmenbedingungen einzelner Zielgruppen sollen ebenfalls be- 
rücksichtigt werden (z.B. die Ermöglichung von Kinderbetreuung). 
• Wir betrachten Mehrsprachigkeit als erstrebenswerte Qualifikation in modernen Ge- 
sellschaften und differenzieren diesbezüglich zwischen einer individuell-
lebensweltlichen Mehrsprachigkeit (Herkunftssprache und Deutsch) und einer gesell-

schaftlich wünschenswerten Mehrsprachigkeit. Beide Formen werden von uns glei- 
chermaßen wertgeschätzt und gefördert. 
o Dabei möchten wir die vorhandenen Initiativen der ehrenamtlichen Arbeit von 
Migrantenselbstorganisationen stärker unterstützen und ausbauen.   
• Wir verfolgen eine bessere Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit Migrati- 
onsvorgeschichte in das Regelschulsystem und unterstützen zugleich alle Maßnah- 
men, die im Sinne einer interkulturellen Öffnung Formen struktureller Benachteili- 
gung 6 im Schulwesen überwinden. 
o Dabei werden wir gezielt den Seiteneinstieg und Bildungsübergänge unter- 
stützen und gestalten. 
• Wir fördern die Entwicklung von Erziehungs- und Bildungspartnerschaften zur besse- 
ren Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen mit den Eltern bzw. Erzie- 
hungsberechtigten und mit weiteren Sozialisationsinstanzen entlang der gesamten 
Bildungskette.  
• Um die Vielzahl an bereits bestehenden Maßnahmen und Angeboten im Bildungs- und 
Sprachbereich effizienter nutzen, miteinander verknüpfen und aufeinander abstim- 
men zu können, fördern wir mehr Transparenz und eine Übersicht sowie eine geziel- 
tere Vernetzung der bereits existierenden Maßnahmen. 
6.4  Wirtschaft und Arbeit 
Leitziel: 
• Wir wollen die Potenziale von Menschen mit Migrationsvorgeschichte besser erken- 
nen, individuell fördern und für ihre berufliche Entwicklung nutzbar machen.  
Teilziele Arbeit: 
• Wir verpflichten uns in allen Bereichen und Institutionen der Stadtgesellschaft zu ei- 
ner stärkeren Beschäftigung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte. 
o Dazu müssen wir die Teilhabechancen von Menschen mit Migrationsvorge- 
schichte an der Erwerbsarbeit quantitativ und qualitativ verbessern. 
• Wir beabsichtigen zielgruppenspezifische, geschlechter- und kultursensible Maßnah- 
men zu schaffen bzw. auszubauen, die die Integration in den Arbeitsmarkt erleich- 
tern.   
o Die Erweiterung des Berufsspektrums von Jugendlichen mit Migrationsvorge- 
schichte, insbesondere von jungen Frauen soll stärker gefördert werden. 
                                           
6 In der allgemeinen wissenschaftlichen und politischen Debatte können zu den Formen struktureller Benachteili- 
gung je nach Fall beispielsweise Aspekte der institutionellen Diskriminierung, der allgemeinen gesellschaftlich-
strukturellen Benachteiligungen durch vorhandene Normen und Wertvorstellungen und weitere zählen.

o Zur beruflichen Beratung und Orientierung sollen insbesondere im Bereich des 
Übergangs Schule-Beruf auch die örtlichen Migrantenselbstorganisationen 
einbezogen werden. 
Teilziele Wirtschaft: 
• Wir verfolgen das Ziel, Teilanerkennungen von im Ausland erworbenen Qualifikatio- 
nen systematisch zu erfassen und darauf aufbauende Qualifizierungen, die zur voll- 
ständigen Anerkennung der Qualifikation führen, zu entwickeln. 
• Wir wollen Existenzgründungen von Menschen mit Migrationsvorgeschichte nachhal- 
tig fördern und begleiten. Migrantische Unternehmen sollen stärker für die Etablie- 
rung einer dualen Ausbildung motiviert werden.  
o Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationsvorgeschichte sowie deren 
Netzwerke sollen stärker als bisher in die Entscheidungsstrukturen einbezogen 
werden. 
• Wir wollen in Zusammenarbeit mit den Münsteraner Hochschulen Services für aus- 
ländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, für ausländische Arbeitnehme- 
rinnen und Arbeitnehmer sowie für ausländische Unternehmen so gestalten, dass 
Münster gegenüber anderen Städten Wettbewerbsvorteile gewinnt. 
• In Hinblick auf die Fachkräftesicherung möchten wir das Potenzial der in Münster le- 
benden Menschen mit Migrationsvorgeschichte, insbesondere der ausländischen Stu- 
dierenden, stärker erkennen und nutzen.  
6.5  Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung 
Leitziele: 
• Wir wollen, dass die Stadtentwicklung die Bedürfnisse der Menschen mit Migrations- 
vorgeschichte ebenso wie derjenigen ohne Migrationsvorgeschichte berücksichtigt. 
• Ziel ist es dabei, eine ausgeglichene und selbstbestimmte (Durch-)Mischung in den 
Stadtteilen zu fördern, um aktiv gegen Ausgrenzungsprozesse zu arbeiten. 
• Wir setzen uns für Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt ein und wollen Dis- 
kriminierung entgegenwirken. 
Teilziele: 
• Ziel ist es, den sozialen Zusammenhalt in den Quartieren zu stärken und insbesonde- 
re auch in den Nachbarschaften Kontakt- und Andockmöglichkeiten für Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte zu fördern. Dabei sollen die bereits existierenden Begeg- 
nungsräume – auch im öffentlichen Raum – geöffnet und neue Begegnungsräume 
geschaffen werden, die für alle zugänglich und barrierefrei sind.

o Die ehrenamtliche Integrationsarbeit im Stadtteil und damit auch der Beitrag 
der einzelnen Bürgerinnen und Bürger sollen eine stärkere Berücksichtigung, 
Wertschätzung und Förderung erfahren. 
o Die Aktivitäten von Menschen mit Migrationsvorgeschichte in Vereinen, Bür- 
gerinitiativen etc. sollen auf eine Weise gefördert werden, die ihre soziale 
Teilhabe verbessert und ihre eigenen Potentiale zum beiderseitigen Vorteil in 
das städtische Gemeinwesen einbringt. 
o Auch in Zukunft sollen vorhandene und neue Angebote für die verschiedenen 
Zielgruppen mit Migrationsvorgeschichte im Sinne des Diversity-Ansatzes ge- 
fördert bzw. entwickelt werden (z.B. Stadtteilmütter, Angebote für Frauen und 
Senioren, Qualifizierungsmaßnahmen, kulturelle Angebote etc.) 
• Die Partizipation aller Anwohnerinnen und Anwohner an der Gestaltung des Wohnum- 
feldes soll gefördert werden.  
o Dazu bedarf es neuer kreativer Aktivierungs- und Beteiligungsformen in denen 
insbesondere die Vorschläge und Initiativen der Menschen mit Migrationsvor- 
geschichte Berücksichtigung finden. 
o Diese sollen möglichst zielgruppengenau und geschlechtersensibel zugeschnit- 
ten sein. 
• Wir wollen die dezentrale Wohnsitznahme von Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
fördern.7  
• Die Integrationsleistung der Stadtteile mit einem hohen Maß an Vielfalt wird aner- 
kannt. Diese Stadtteile sollen unter anderem durch Stadtteilerneuerungsprojekte, 
Stadtteilarbeit und Stadtteilkonferenzen eine besondere Unterstützung erfahren. 
• Wir wollen Menschen mit Migrationsvorgeschichte gezielt Unterstützung bei der Woh- 
nungssuche geben. Dazu wollen wir u.a. die Zusammenarbeit von Kommune und 
Wohnungsunternehmen in Bezug auf die Integration und die Ansprüche von Men- 
schen mit Migrationsvorgeschichte intensivieren. 
o Auf der Basis des sehr guten kommunalen Netzwerkes wohnungsrelevanter 
Akteure (AK „Wohnen in Münster“) sollen bedarfsorientierte Konzepte für eine 
langfristige Verbesserung der Situation von Menschen mit Migrationsvorge- 
schichte auf dem Wohnungsmarkt diskutiert werden. 
• Wir entwickeln die Konzepte für die Flüchtlingseinrichtungen weiter, sodass die Integ- 
ration von Flüchtlingen in den Stadtteilen und Nachbarschaften vereinfacht wird. Da- 
zu sollen die vorhandenen Standards beibehalten werden und die solidarische Ver- 
antwortung auch in Zukunft sozialräumlich austariert bleiben. 
                                           
7 Die Evaluierung eines solchen Teilziels kann z.B. im Kontext des Sozialmonitorings der Stadt Münster erfolgen.

6.6  Kinder- und Jugendhilfe, soziale Leistungen und Dienste 
Leitziel: 
• Wir wollen bedarfs- und kulturgerechte, geschlechts- und altersspezifische Unterstüt- 
zungs- und Fördermöglichkeiten professioneller und ehrenamtlicher Art ausbauen. 
Damit wollen wir die gleichberechtigte Teilhabe aller in allen gesellschaftlichen Berei- 
chen fördern und Konfliktsituationen entgegenwirken. 
Teilziele: 
• Besondere Fördermaßnahmen der interkulturellen Erziehung setzen bereits in den 
Kindergärten und Schulen an. Durch Erziehungs- und Bildungspartnerschaften soll die 
Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen und den Eltern verbessert werden.   
• In der offenen Kinder- und Jugendarbeit soll die interkulturelle Öffnung gefördert und 
die Teilhabe aller durch entsprechende Angebote abgesichert werden. 
• Bei Angeboten für Kinder und Jugendliche wird das Ziel verfolgt, vermehrt ge- 
schlechtsdifferenzierte Angebote zu schaffen, die gleichzeitig auf unterschiedliche kul- 
turelle, religiöse und ethnische Bedürfnisse eingehen.  
• Wir wollen Jugendliche verstärkt bei der Suche nach Praktikums-, Ausbildungs- und 
Arbeitsplätzen unterstützen.  
• Da Flüchtlinge mit besonderen Problemen und Herausforderungen konfrontiert sind, 
wollen wir die Angebote weiterentwickeln, die helfen, diese aufzuarbeiten. Hierbei 
wollen wir insbesondere auf die spezifischen Bedürfnisse jugendlicher Flüchtlinge ein- 
gehen. 
• Wir fördern die interkulturelle Öffnung der Gemeinwesenarbeit und sozialer Dienste 
und wollen interkulturelle Begegnungsmöglichkeiten für unterschiedliche Gruppen 
schaffen und bestehende nachhaltig unterstützen. 
• Wir entwickeln neue Ansprache- und Angebotsformen für bestimmte Zielgruppen und  
fördern den Einsatz von KulturmittlerInnen in der Kinder- und Jugendarbeit als Brü- 
ckenpersonen aus den Herkunftsländern. 
6.7  Gesundheit und Sport 
Leitziele: 
• Wir wollen für alle Zugewanderten einen gleichwertigen Zugang zu Gesundheits- und 
Pflegeeinrichtungen erreichen und entsprechende Vorsorge-, Beratungs- und Betreu- 
ungsangebote im Gesundheitsbereich ermöglichen. 
• Ziel ist es, durch die Teilnahme am Sport gegenseitige Berührungsängste abzubauen, 
Toleranz und Anerkennung zu stärken und gegen Diskriminierungen vorzugehen.

Teilziele Gesundheit: 
• Wir wollen Zugangsbarrieren erkennen, minimieren und Maßnahmen zu ihrem Abbau 
entwickeln. Dies soll durch aufklärende und andere präventive Maßnahmen erfolgen. 
Aufsuchende  Beratungskontakte sind dabei besonders zu fördern. 
• Gruppen mit besonderem Bedarf sind zu erkennen und zu berücksichtigen (Kinder, 
Menschen mit seelischer, körperlicher und geistiger Behinderung, Senioren, von Ge- 
walt betroffene Menschen etc.). 
• Wir setzen uns zum Ziel, eine kultursensible Gesundheitsfürsorge, Altenpflege sowie 
Hospiz- und Palliativversorgung zu ermöglichen und setzen uns für eine Verbesserung 
des Zugangs für Menschen mit Migrationsvorgeschichte zu entsprechenden Ausbil- 
dungsmöglichkeiten ein. 
• Auch bei der Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte sollen die Menschen mit kör- 
perlichen oder seelischen Behinderungen im Gesundheitsbereich mit ihren spezifi- 
schen Bedürfnissen stärker berücksichtigt werden. 
• Gesundheitsaufklärung und Information zur Gesundheitsprävention sollen zukünftig 
verstärkt mehrsprachig, gezielt für Menschen mit Migrationsvorgeschichte und auch 
verstärkt im Kinder- und Jugendbereich erfolgen (vorhandene Ressourcen sind zu 
nutzen, z.B. Broschüren der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des 
Robert-Koch-Instituts). 
o Wir beabsichtigen die bedarfsorientierte Weiterentwicklung eines Gesund- 
heitswegweisers für Menschen mit Migrationsvorgeschichte. 
o Wir setzen uns den Ausbau an Kooperationen mit Migrantenselbstorganisatio- 
nen zum Ziel. Auf diese Weise soll etwa eine stärkere Einbindung in die Ge- 
sundheitsaufklärung ermöglicht werden.  
• Wir wollen aufsuchende Gesundheitshilfen ausreichend fördern und ggf. entwickeln. 
Diese sollen zudem stärker mit der Arbeit in den Stadtvierteln verknüpft werden (ein 
Beispiel dafür sind Familienhebammen). Gleichzeitig soll die strukturen- und trä- 
gerübergreifende Arbeit noch intensiver gefördert und vernetzt werden. Auch dabei 
wollen wir insbesondere die Ebene der Stadtviertel stärker berücksichtigen. Insge- 
samt sollen die geschaffenen Angebote besser an die Öffentlichkeit kommuniziert 
werden. 
• Wir wollen Sprach- und KulturmittlerInnen, die Migrantenselbstorganisationen und  
die Dolmetscherdienste zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Nutzern und 
Akteuren im Gesundheitswesen fördern. 
• Wir wollen spezielle gesundheitliche Hilfsangebote fördern (z.B. für traumatisierte 
Flüchtlinge). 
• Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen die gebotene medizinische Hilfe erhal- 
ten, unabhängig davon, ob ihr Aufenthaltsstatus gesichert ist oder nicht.

Teilziele Pflege: 
• Wir verbessern den Zugang von Menschen mit Migrationsvorgeschichte zu Gesund- 
heits- und Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Hospiz- und Palliativversorgung. 
• Wir unterstützen die Interkulturelle Öffnung von Wohn- und Betreuungsangeboten 
für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderung. 
• Wir fördern die stadtweite und stadtteilorientierte Vernetzung von Beratungseinrich- 
tungen für Menschen mit Migrationsvorgeschichte bzw. Migrantenselbstorganisatio- 
nen und den Trägern von Begegnungsstätten und Einrichtungen für ältere, pflegebe- 
dürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderung. 
• Wir fördern die Bereitstellung von mehrsprachigem Informationsmaterial über Wohn-   
und Betreuungsangebote für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie Menschen 
mit Behinderung. 
• Wir fördern die kultursensible Ausrichtung von Informations-, Beratungs- und Betreu- 
ungsangeboten für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit 
Behinderung. 
Teilziele Sport: 
• Die Integrationspotentiale des Sports sollen systematisch genutzt und gefördert wer- 
den. Dabei wird sowohl die Mitwirkung in Sportvereinen, als auch im nicht institutio- 
nellen Sport gefördert. 
• Zugangsbarrieren sollen abgebaut und bereits bestehende Angebote optimiert wer- 
den. 
• Durch einen verbesserten Zugang zu öffentlichen Sporteinrichtungen für den nicht in- 
stitutionellen Sport kann dessen Integrationspotential erheblich gesteigert werden. 
Menschen  mit Migrationsvorgeschichte sollen ermutigt werden, von diesen Möglich- 
keiten Gebrauch zu machen. 
• Das freiwillige Engagement der Menschen mit und ohne Migrationsvorgeschichte im 
Sport soll wertgeschätzt und durch eine aktive Ansprache gefördert werden. Durch 
gezielte Qualifizierungen (z.B. durch lizenzierte allgemeine Übungsleiteraus- und Fort- 
bildungen) soll die Übernahme von Aufgaben und Tätigkeiten im organisierten Sport 
ermöglicht werden.  
• Die Netzwerke im Bereich Sport sollen ausgebaut werden. 
• In Kooperation mit den Münsteraner Sportvereinen sollen Maßnahmen zur Förderung 
der interkulturellen Kompetenz im Verein geplant und umgesetzt werden.

6.8  Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltung 
Leitziel: 
• Die Leistungen, Aufgabenerfüllung und Strukturen der öffentlichen Verwaltung sollen 
interkulturell geöffnet werden. Die Verwaltung soll für die Themen und Probleme im 
Bereich der Integration aufgeschlossen sein. 
• Wir setzen uns zum Ziel, eine gleichberechtigte Teilhabe und Integration aller Men- 
schen in verwaltungsbezogenen Arbeits- und Bildungsprozessen voranzutreiben.  
Teilziele: 
• Wir wollen Maßnahmen zur Förderung der interkulturellen Kompetenz finanzieren und 
durchführen. Die Stadtverwaltung soll dazu Qualitätsstandards für eine interkulturelle 
Personalentwicklung erstellen.  
• Ziel ist es, innerhalb der Stadtverwaltung die verstärkte Beschäftigung von Menschen 
mit Migrationsvorgeschichte zu fördern. 
• Dazu soll die Stadtverwaltung bei gleicher Qualifikation Mitarbeiterinnen und Mitarbei- 
ter mit Migrationsvorgeschichte einstellen. 
o In diesem Rahmen soll auch die Möglichkeit anonymisierter Bewerbungsver- 
fahren geprüft werden. 
• Wir beabsichtigen, durch permanente und obligatorische Fortbildungen für alle Mitar- 
beiterinnen und Mitarbeiter die interkulturelle Offenheit und Kompetenz der Stadtver- 
waltung zu fördern. 
• Wir wünschen uns die Etablierung einer Struktur für interkulturelle Belange in jedem 
Bereich der öffentlichen Verwaltung. 
6.9  Kultur 
Leitziel: 
• Wir wollen kulturelle Vielfalt, internationale Impulse und die interkulturelle Begeg- 
nung in Münster fördern. Möglichst früh und unabhängig vom Bildungsgrad sollen ei- 
ne gleichberechtigte Teilhabe aller an den kulturellen Angeboten, sowie der Aus- 
tausch und Dialog ermöglicht werden. 
Teilziele: 
• Wir setzen uns zum Ziel, durch konkrete (Förder-)Maßnahmen der kulturellen, künst- 
lerischen und musischen Bildungsarbeit zum interkulturellen und interreligiösen Dia- 
log beizutragen. 
• Wir unterstützen und fördern die Eigeninitiative von Menschen mit Migrationsvorge- 
schichte in der Kulturarbeit.

• Die in Münster existierende (inter)kulturelle Vielfalt soll sich entsprechend im Kultur- 
bereich widerspiegeln. 
o Die städtisch geförderten Kultureinrichtungen sollen sich in ihrem Programm 
und ihren Angeboten weiterhin und ggf. stärker interkulturell öffnen. 
o Bei den bereits existierenden Förderungen kultureller Arbeit sollen internatio- 
nale Münsteraner Kulturschaffende weiterhin und angemessen Berücksichti- 
gung finden. Wir möchten Menschen mit Migrationsvorgeschichte bei entspre- 
chenden Förderanträgen beraten und unterstützen.  
o Wir möchten die bestehenden migrantischen Kulturvereine darin unterstützen, 
ihre kulturellen Veranstaltungen stärker für ein breiteres Publikum zu öffnen. 
o Die Netzwerke von Partnern innerhalb und außerhalb des Bereichs Kultur sol- 
len optimiert werden. 
• Für den Austausch und das offene Kennenlernen im Rahmen (inter)kultureller Begeg- 
nungen sollen konkrete Möglichkeiten, Begegnungsräume und Angebote ohne 
Sprachbarriere beibehalten, stärker publik gemacht und ggf. ausgebaut werden. 
• Wir unterstützen internationale Begegnungsmaßnahmen, Jugendaustausch und Kon- 
takte mit den Partnerstädten. 
6.10   Presse und Öffentlichkeitsarbeit 
Leitziel: 
• Ziel ist es, die Lebenswirklichkeiten von Menschen mit Migrationsvorgeschichte in öf- 
fentlichen Diskussionen und in den Medien angemessener darzustellen. Dabei sollen 
insbesondere auch die Erfolge von Integration kommuniziert und keine Stigmatisie- 
rungen zugelassen werden. 
Teilziele: 
• Anliegen aus dem Bereich Migration und Integration sowie Erfolge der Integrations- 
arbeit sollen regelmäßig thematisiert und kommuniziert werden, wobei allen Bürge- 
rinnen und Bürgern sowie den Medien Zugang zu Informationen über diese Themen 
gewährt werden soll. 
• Presse- und Öffentlichkeitsarbeit soll gezielt zum Abbau von Vorurteilen gegenüber 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte eingesetzt werden. 
• Das Bewusstsein der großen Verantwortung und des Einflusses der Presse hinsichtlich 
der Darstellung von Aspekten des Themenbereiches Migration und Integration muss 
verstärkt werden. 
• Subtile Diskriminierungen von Menschen mit Migrationsvorgeschichte in öffentlichen 
Diskussionen sollen aufgedeckt und vermieden werden. 
• Wir wollen mehr Informationsmaterialien in unterschiedlichen Sprachen bereitstellen.

o Bei  mehrsprachigen Veröffentlichungen sollen die „Tipps zu fremdsprachigen 
Veröffentlichungen“ des Presse- und Informationsamts und der Koordinie- 
rungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten Berücksichtigung 
finden. 
• Wir wollen generell einen internationalen und interkulturellen Auftritt der Stadt.

Beratungsverlauf (3)

12.03.2014 Integrationsrat
TOP 2.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Hauptausschuss
TOP 51 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Rat
TOP 49 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0193/2014
Typ
Vorlagen
Datum
27.02.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37