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2117/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Grillen und Zufahrten Mülheimer Stadtgarten, Aktenzeichen 90/26

Mitteilung BV 23.07.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 14.09.2026, TOP 10.2.11

Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

2377 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Samstag, 2. Mai 2026 11:42 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 02.05.2026 
11:41:55 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
als Anwohnerin des Köln-Mülheim Stadtgartens, der sich hinter der 
Stadthalle zwischen Bergischer Ring, Jan-Wellem Strasse und Charlierstrasse 
befindet, wende ich mich mit einem Anliegen an Sie, welches die 
Grillnutzung im Stadtgarten betrifft. 
Bei schönem Wetter, Feiertags und Wochenende wird in dem Park in großem 
Stil gegrillt. Das sieht so aus, dass mit größeren Transportern Bänke, 
Tische und Partyzubehör für große Gesellschaften (geschätzte 30 - 50 
Personen) in den Park gefahren wird und im Park flächendeckend mit 
entsprechender Lautstärke gefeiert wird. Dabei gibt es nicht eine 
Gesellschaft, sondern viele und zusätzlich Familien die alle Grillen. An 
drei Bäumen gibt es aus den letzten Jahren Grillschäden, was nicht 
verwundert. 
Die Anzahl der Grillgesellschaften sprengt die Kapazität des Parks, was 
eben auch dadurch entsteht, dass der Park mit Autos befahrbar ist. 
Beim Durchqueren des Parks gestern Abend habe ich zufällig glühende 
Grillkohle ausgeschüttet auf dem Rasen gesehen und das Ordnungsamt gerufen. 
Es entstehend dadurch Kosten. 
Heute morgen liegen Mengen von Abfällen in Plastiktüten an den Mülleimern 
gelehnt, welche diese Kapazitäten von Abfall nicht aufnehmen können, doch 
auch auf der Wiese und frei an den Wegen. Gleichzeitig bauen die heutigen 
Gesellschaften Ihre Grills auf. 
Es entstehen wiederum Kosten für den Abtransport und das Einsammeln des 
Mülls und der Hinterlassenschaften (Grill, Stühle usw.) 
 
Mein Antrag: 
1. Den Stadtgarten Köln-Mülheim nur anteilig für Grillfeste freigeben. 
Anteilige Flächen, z.B. Abstand zu dem Baumbestand und die Flächen um den 
Teich werden geschützt und in diesem Bereich Grillschäden vermieden. 
 
2. Die Zufahrten zum Park werden für Autos eingeschränkt. 
Der Park ist von Seiten der Stadthalle und an der Seite der Arche frei 
befahrbar.

Anlage 2 Antwortschreiben

4529 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221-
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Frau 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
02-1/4 – AZ 90/26 15.07.2026 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Grillen und Zufahrten Mülheimer Stadtgarten“, 
Aktenzeichen 90/26  
Sehr geehrte Frau     , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 02.05.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs-
bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei den zuständigen Äm-
tern einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rückmeldung wird Folgendes mitgeteilt: 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen: 
„Wir können nachvollziehen, dass die beschriebenen Grillveranstaltungen sowie die 
damit verbundenen Verschmutzungen und Beeinträchtigungen für die Anwohnerschaft 
belastend sind.  
Zu dem Vorschlag auf eine teilweise Einschränkung der Grillnutzung teilen wir mit, 
dass das Grillen in öffentlichen Grünanlagen grundsätzlich im Rahmen der geltenden 
Regelungen der Kölner Stadtordnung zulässig ist. Eine Ausweisung oder Einschrän-
kung von Grillflächen stellt eine grundsätzliche Regelung dar, die nicht im Zuständig-
keitsbereich des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen liegt, sondern einer 
politischen Entscheidung bedarf. Die Überwachung der Einhaltung der ordnungsrecht-
lichen Vorschriften obliegt dem Amt für öffentliche Ordnung. 
Hinsichtlich der Anregung, die Zufahrten zum Park für Kraftfahrzeuge weiter einzu-
schränken, wurde der Sachverhalt überprüft. Die Zufahrten sind bereits – soweit dies 
unter Berücksichtigung der erforderlichen Nutzungen möglich ist – durch Schranken-
anlagen und Poller gesichert. Diese müssen jedoch unter anderem für Einsatzfahr-
zeuge, die Abfallentsorgung sowie den Anlieferverkehr der Stadthalle zugänglich blei-
ben. Eine vollständige bauliche Schließung der Zufahrten ist daher derzeit nicht um-
setzbar. 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

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Die Hinweise wurden dennoch aufgenommen und an die zuständigen Stellen weiter-
geleitet, damit sie bei zukünftigen Überlegungen zur Nutzung und Gestaltung des 
Stadtgartens berücksichtigt werden können.“ 
Amt für öffentliche Ordnung: 
„Für den Mülheimer Stadtgarten existiert ein sogenannter Dauerauftrag für den Kom-
munalen Ordnungsdienst. Das bedeutet, dass die Örtlichkeit unter Berücksichtigung 
der Auftragslage und der personellen Kapazitäten regelmäßig zu unterschiedlichen 
Zeiten durch die Außendienstkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes bestreift wird; 
auch ohne eine akute Meldung aus der Bürgerschaft. Eine dauerhafte Präsenz vor Ort 
ist aufgrund einer dynamischen Einsatzlage und begrenzter personeller Kapazitäten 
nicht realisierbar.  
Ziel ist es, durch Präsenz ordnungswidrige Zustände zu vermeiden und Störungen der 
öffentlichen Ordnung möglichst zeitnah zu beenden. Festgestellte Verstöße gegen ge-
setzliche Bestimmungen werden durch die Ordnungsdienstkräfte konsequent geahn-
det. Dies ist jedoch grundsätzlich nur möglich, wenn diese durch die Außendienst-
kräfte persönlich beobachtet oder die verursachenden Personen festgestellt werden 
können. Insbesondere bei Verunreinigungen ist dies nicht immer möglich, da der Ver-
stoß in der Regel eine sehr kurzweilige Handlung darstellt.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Herrn     , Telefonnummer 
0221/221-     , per E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de oder an das Amt für 
öffentliche Ordnung, Frau      , Telefonnummer: 0221/221-    , per E-Mail: ord-
nungsamt@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Mitteilung BV

885 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2117/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.09.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Grillen und Zufahrten Mülheimer 
Stadtgarten, Aktenzeichen 90/26 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden.  
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen.  
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

14.09.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (5)

  • Ludwigstraße 8
  • Bergischer Ring
  • Jan-Wellem-Straße
  • Charlierstraße
  • Im Park

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Details

Vorlagen-Nr.
2117/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
23.07.2026
Erstellt
21.07.2026 07:00