2117/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Grillen und Zufahrten Mülheimer Stadtgarten, Aktenzeichen 90/26
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Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Samstag, 2. Mai 2026 11:42 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 02.05.2026 11:41:55 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, als Anwohnerin des Köln-Mülheim Stadtgartens, der sich hinter der Stadthalle zwischen Bergischer Ring, Jan-Wellem Strasse und Charlierstrasse befindet, wende ich mich mit einem Anliegen an Sie, welches die Grillnutzung im Stadtgarten betrifft. Bei schönem Wetter, Feiertags und Wochenende wird in dem Park in großem Stil gegrillt. Das sieht so aus, dass mit größeren Transportern Bänke, Tische und Partyzubehör für große Gesellschaften (geschätzte 30 - 50 Personen) in den Park gefahren wird und im Park flächendeckend mit entsprechender Lautstärke gefeiert wird. Dabei gibt es nicht eine Gesellschaft, sondern viele und zusätzlich Familien die alle Grillen. An drei Bäumen gibt es aus den letzten Jahren Grillschäden, was nicht verwundert. Die Anzahl der Grillgesellschaften sprengt die Kapazität des Parks, was eben auch dadurch entsteht, dass der Park mit Autos befahrbar ist. Beim Durchqueren des Parks gestern Abend habe ich zufällig glühende Grillkohle ausgeschüttet auf dem Rasen gesehen und das Ordnungsamt gerufen. Es entstehend dadurch Kosten. Heute morgen liegen Mengen von Abfällen in Plastiktüten an den Mülleimern gelehnt, welche diese Kapazitäten von Abfall nicht aufnehmen können, doch auch auf der Wiese und frei an den Wegen. Gleichzeitig bauen die heutigen Gesellschaften Ihre Grills auf. Es entstehen wiederum Kosten für den Abtransport und das Einsammeln des Mülls und der Hinterlassenschaften (Grill, Stühle usw.) Mein Antrag: 1. Den Stadtgarten Köln-Mülheim nur anteilig für Grillfeste freigeben. Anteilige Flächen, z.B. Abstand zu dem Baumbestand und die Flächen um den Teich werden geschützt und in diesem Bereich Grillschäden vermieden. 2. Die Zufahrten zum Park werden für Autos eingeschränkt. Der Park ist von Seiten der Stadthalle und an der Seite der Arche frei befahrbar.
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – AZ 90/26 15.07.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Grillen und Zufahrten Mülheimer Stadtgarten“, Aktenzeichen 90/26 Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 02.05.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs- bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei den zuständigen Äm- tern einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rückmeldung wird Folgendes mitgeteilt: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen: „Wir können nachvollziehen, dass die beschriebenen Grillveranstaltungen sowie die damit verbundenen Verschmutzungen und Beeinträchtigungen für die Anwohnerschaft belastend sind. Zu dem Vorschlag auf eine teilweise Einschränkung der Grillnutzung teilen wir mit, dass das Grillen in öffentlichen Grünanlagen grundsätzlich im Rahmen der geltenden Regelungen der Kölner Stadtordnung zulässig ist. Eine Ausweisung oder Einschrän- kung von Grillflächen stellt eine grundsätzliche Regelung dar, die nicht im Zuständig- keitsbereich des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen liegt, sondern einer politischen Entscheidung bedarf. Die Überwachung der Einhaltung der ordnungsrecht- lichen Vorschriften obliegt dem Amt für öffentliche Ordnung. Hinsichtlich der Anregung, die Zufahrten zum Park für Kraftfahrzeuge weiter einzu- schränken, wurde der Sachverhalt überprüft. Die Zufahrten sind bereits – soweit dies unter Berücksichtigung der erforderlichen Nutzungen möglich ist – durch Schranken- anlagen und Poller gesichert. Diese müssen jedoch unter anderem für Einsatzfahr- zeuge, die Abfallentsorgung sowie den Anlieferverkehr der Stadthalle zugänglich blei- ben. Eine vollständige bauliche Schließung der Zufahrten ist daher derzeit nicht um- setzbar. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Die Hinweise wurden dennoch aufgenommen und an die zuständigen Stellen weiter- geleitet, damit sie bei zukünftigen Überlegungen zur Nutzung und Gestaltung des Stadtgartens berücksichtigt werden können.“ Amt für öffentliche Ordnung: „Für den Mülheimer Stadtgarten existiert ein sogenannter Dauerauftrag für den Kom- munalen Ordnungsdienst. Das bedeutet, dass die Örtlichkeit unter Berücksichtigung der Auftragslage und der personellen Kapazitäten regelmäßig zu unterschiedlichen Zeiten durch die Außendienstkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes bestreift wird; auch ohne eine akute Meldung aus der Bürgerschaft. Eine dauerhafte Präsenz vor Ort ist aufgrund einer dynamischen Einsatzlage und begrenzter personeller Kapazitäten nicht realisierbar. Ziel ist es, durch Präsenz ordnungswidrige Zustände zu vermeiden und Störungen der öffentlichen Ordnung möglichst zeitnah zu beenden. Festgestellte Verstöße gegen ge- setzliche Bestimmungen werden durch die Ordnungsdienstkräfte konsequent geahn- det. Dies ist jedoch grundsätzlich nur möglich, wenn diese durch die Außendienst- kräfte persönlich beobachtet oder die verursachenden Personen festgestellt werden können. Insbesondere bei Verunreinigungen ist dies nicht immer möglich, da der Ver- stoß in der Regel eine sehr kurzweilige Handlung darstellt.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Herrn , Telefonnummer 0221/221- , per E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de oder an das Amt für öffentliche Ordnung, Frau , Telefonnummer: 0221/221- , per E-Mail: ord- nungsamt@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2117/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.09.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Grillen und Zufahrten Mülheimer Stadtgarten, Aktenzeichen 90/26 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Orte (5)
- Ludwigstraße 8
- Bergischer Ring
- Jan-Wellem-Straße
- Charlierstraße
- Im Park
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2117/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 23.07.2026
- Erstellt
- 21.07.2026 07:00